Portal Diskussion:Recht/Archiv 2009-I

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Stephan Klage in Abschnitt Hinzuverdienstgrenzen
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E-Mail-Überwachung

Aus der QS. Aus meiner Sicht ziemlich viel Laien-Geschwurbel. Könnt ihr mal einen Blick darauf werfen. Grüße --Christian2003 19:49, 2. Jan. 2009 (CET)

Da ist ja nur ein Drittel der tatsächlichen Thematik abgedeckt. Es fehlt die Beschlagnahme von beim Provider gespeicherten E-Mails (IMAP, Entwürfe oder noch nicht abgeholte Mails) und natürlich der Abruf von im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung archivierten Verbindungsdaten bezüglich E-Mails. Die Funktionsweise erscheint mir nicht ganz korrekt, die Ausführungen zur Verschlüsselung und erst recht die Spekulationen über den Schwellenwert 10.000 halte ich für überflüssig. Wie seht ihr das? --h-stt !? 21:04, 2. Jan. 2009 (CET)

Könntet ihr ...

das bitte sichten? Gruß --Christian2003 23:04, 4. Jan. 2009 (CET)

Erl. --Christian2003 23:00, 5. Jan. 2009 (CET)
Bist Du sicher, dass der J.D. tatsächlich ein Doktorgrad ist? Habe da doch größere Zweifel. Was ist dann der S.J.D.? --Langsammerker 13:19, 6. Jan. 2009 (CET)

Eigenkapitalersetzendes Darlehen

In dem Artikel wird auf §32 a+b eingegeangen, die inzwischen nicht mehr existieren.-- Johnny Controletti 11:05, 5. Jan. 2009 (CET)

Die Regelungen finden sich jetzt in den §§ § 39, 44a und 135 InsO. --Stepsch 14:52, 5. Jan. 2009 (CET)
Könnte das Jemand, der mehr Ahnung davon hat als ich, dort einbauen?-- Johnny Controletti 17:08, 5. Jan. 2009 (CET)
Die Regelungen sind nicht nur verschoben worden, sondern weitgehend umgearbeitet bzw. entfallen. Die Rechtsfiger des eigenkapitalersetzenden Darlehens gibt es in der bisherigen Form nicht mehr. Vielmehr werden Gesellschafterdarlehen einheitlich nach den Vorgaben in § 32 GmbHG (bzw. Aktienrecht) und nach der Insolvenzordnung behandelt. Den Artikel müßte man daher sehr weitgehend umgestalten.
Ich habe in dem Artikel erste Überarbeitungen vorgenommen. Auch nach alter Rechtslage war dessen Inhalt übrigens problematisch: Er ging nur auf die §§ 32 a f. GmbHG a.F. ein und ignorierte die (entscheidenden!) Rechtsprechungsregeln zum Eigenkapitalersatz vollständig. Auf den Artikel wartet noch viel Arbeit, vielleicht sollte man ihn sogar löschen und einen neuen Artikel "Gesellschafterdarlehen" schaffen (der Begriff wird jetzt auch vom Gesetz an mehreren Stellen verwendet). Kennt sich da noch jemand aus? --Langsammerker 13:13, 6. Jan. 2009 (CET)

Nebenklage

Hallo, auf der Diskussionsseite der Nebenklage sind einige interessante Fragen, die der Artikel nicht beantwortet. Der ist sowieso recht kurz, zum Teil redundand und deckt die wichtigen Dinge (Was habe ich von einer Nebenklägerschaft) nicht ab. Wäre toll, wenn sich mal jemand dieser Sache annehmen würde. Danke, --Silberchen ••• 10:41, 6. Jan. 2009 (CET)

Tötungsdelikt – "Artikelarbeit wird fortgesetzt."

Im Artikel Tötungsdelikt steht der verdächtige Satz "Artikelarbeit wird fortgesetzt." Kann sich den Artikel jemand vornehmen? --Eike 20:23, 7. Jan. 2009 (CET)

Präventionsgesetz

(aus der Sichtungsaktion der Redaktion Medizin) Eher eine Abhandlung über Gesetzentwürfe und Koalitionsverhandlungen. Ihr wisst sicher besser, wie man mit so einer nicht verabschiedeten Rechtsquelle umgeht. Merci vielmals --Gleiberg 11:07, 7. Jan. 2009 (CET)

Ich bin mir jetzt nicht darüber im klaren, warum die Redaktion Medizin uns auf diesen Artikel hinweist und was wir damit machen sollen. Vor ein paar Wochen hätte ich vielleicht sogar einen Löschantrag gestellt. Aber wie der Zufall so spielt, ist Ende 2008 wieder Bewegung in die Politik gekommen: SPD startet neuen Anlauf für ein Präventionsgesetz. Es bietet sich an, das Gesetzesvorhaben im Auge zu behalten und den Artikel nach Abschluss desselben grundlegend zu überarbeiten. --Forevermore 19:41, 7. Jan. 2009 (CET)
Der Artikel taucht in unserem Kategoriensystem auf und damit auf den Arbeitslisten, wo er unschön vor sich hindümpelt. LA hielt ich auch für sinnvoll (Relevanz? Glaskugel?), da mir aber nicht klar ist, ob ihr Juristen ein gescheitertes Gesetzgebungsverfahren für artikelwürdig haltet, habe ich hier angefragt und den Artikel mit spitzen Fingern in einen anderen Zuständigkeitsbereich verfrachtet :-) Löschen und eventl. Neuanlage nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt? --Gleiberg 20:02, 7. Jan. 2009 (CET)
Ach, dann entferne doch eure Kategorie aus dem Artikel, dann müsst ihr das Elend nicht länger mit ansehen. --Haschen nach Wind 18:55, 8. Jan. 2009 (CET)

Reichsgesetzblatt

Bislang konnte ich im Internet die Texte des RGBl über die Österr. Nationalbibl. ALEX RGBl-Gesetze http://alex.onb.ac.at/gesetze_drab_fs.htm nachschlagen. Heute funktioniert der Weblink nicht mehr, google hilft nicht weiter, diverse in Wikipadia-Artikeln auf RGBl verlinkte Seiten sind nicht mehr erreichbar...
Nur ein vorübergehender Fehler oder ? Gibt es Alternativen? MfG --Holgerjan 13:52, 8. Jan. 2009 (CET)

ALEX wird ja von der ÖNB gehostet – und deren Server scheinen seit kurzem down zu sein. Kann mir nicht vorstellen, dass dieser Zustand länger anhalten sollte. --Asthma und Co. 16:21, 8. Jan. 2009 (CET)

Wohnungsbauprämie

Habe den Artikel Wohnungsbauprämie bezüglich der Rechtsänderungen ab 2009 ergänzt. Würde mich sehr freuen, wenn diesen jemand Korrekturlesen könnte. Habe selbst mit dem Wohnungsbauprämiengesetz nicht viel zu tun. Sollte ich Änderungen überlesen oder falsch verstanden haben bzw. solltest du einen Vorschlag haben wie man die Änderungen im Artikel besser einarbeiten könnnte, so ändere den Artikel entsprechend ab!--AQ 17:55, 8. Jan. 2009 (CET)

Prinzipien der Umweltpolitik

Soll gelöscht werden, ist allerdings bisher auch ziemlich überarbeitungsbedürftig. Allerdings ist die Löschbegründung mE fehlerhaft und der Vorschlag den Text auf Umwelthaftung zu verschieben geradezu haarsträubend.--Olaf g 09:30, 9. Jan. 2009 (CET)

Das Lemma scheint aber nicht wirklich etwas mit dem Portal:Recht zu tun zu haben? --Langsammerker 10:14, 9. Jan. 2009 (CET)
Die Prinzipien dort tauchen in den einschlägigen Umweltrechtslehrbüchern als Prinzipien des Umweltrechts auf. Zum Teil werden sie aber auch als (rechts-)politische Prinzipien angesehen.--Olaf g 19:04, 9. Jan. 2009 (CET)

Amtsgericht Groß-Gerau

Der Artikel braucht dringend einer Überarbeitung. Nicht nur, dass eventuell URV-Verdacht besteht, sondern der Artikel auch eine richtige Textwüste ist. Die QS war erfolglos, deshalb hoffe ich, dass sich von hier jemand zur Bearbeitung bereit erklärt. Danke. --Philipp Wetzlar 17:47, 15. Jan. 2009 (CET)

Nachdichter

Bin doch sehr enttäusch über diesen Wikipediaartikel. Die Urheberrechtsfrage, zum Beispiel ob und wie bei lebenden Autoren Genehmigung/Autorisierung von Nachdichtungen in weiteren Sprachen notwendig ist, klingt in keiner Weise an. Das ist doch mal das Wesentliche, was einen interessieren könnte, wenn man den Artikel aufruft. Können Sie hier eventuell helfen und den Artikel diesebezüglich ergänzen? Danke, das wäre toll. --78.54.219.148 23:44, 18. Jan. 2009 (CET)

Konflikt Hinrichtung

In etlichen Artikeln toben derzeit Editwars um die Begriffe Ermordung und Hinrichtung. Einer der Beteiligten, Benutzer:Die Winterreise schildert hier seine Position. Möchte mich daran nicht beteiligen, weil ich schon meine Erfahrungen mit derartigen Diskussionen machen mußte. Darum hier die Frage an die Experten, wie dies Problem in der Fachliteratur bewertet wird. Denn um es am Beispiel Nationalsozialismus deutlich zu machen, in meinen Augen wurden Leute wie Ernst Thälmann, John Schehr, Franz Geueke oder Anne Frank ermordet, hingerichtet Dietrich Bonhoeffer, Hans Coppi und Sophie Scholl. Die Vielzahl der Formulierungen in den Artikeln zeigt mir, daß es kein Problem mit einem rechten Sockenzoo ist, sondern ein Grundsätzliches, was Recht und was Gefühl ist. Kann sich jemand mit Ahnung in dem Bereich dieses Problems annehmen? Danke. Oliver S.Y. 13:20, 15. Jan. 2009 (CET)

Eine glasklare Anwort auf die terminologische Frage, ob der Begriff der „Hinrichtung“ ein rechtsstaatliches Verfahren impliziert, habe ich in der juristischen Literatur nicht gefunden. Das Problem wird jedenfalls aufgeworfen. So wurde in einem rechtswissenschaftlichen Aufsatz von Philipp Mohr, Die Aufhebung der Todesurteile gegen Dietrich Bonhoeffer und seine Mitstreiter und die Nachkriegsrechtsprechung. Zugleich Besprechung von LG Berlin, NJW 1996, 2742ff., NJW 1997, 914 (915), der Sprachgebrauch in einem Beschluss des Landgerichts Berlin kritisch kommentiert, das sich mit der Erschießung von Hans von Dohnanyi befasst hatte. Das Landgericht hatte in seinem Beschluss vom 1. August 1996, Az. 517 AR 4/96 (2 P Aufh. 1/96), NJW 1996, 2742 (2744) den Begriff der „Hinrichtung“ verwendet, obwohl es das vorangegangene Verfahren verurteilte: „Der Zweck des Standgerichtsverfahrens bestand somit nicht darin, die Wahrheit zu erforschen und Recht und Gerechtigkeit walten zu lassen. Zweck des Verfahrens war es vielmehr ausschließlich, die aufgrund ihrer Widerstandstätigkeit unbequem gewordenen Häftlinge unter dem Schein eines gerichtlichen Verfahrens, das de facto unter Mißachtung aller Grundsätze eines rechtsstaatlichen Verfahrens stattgefunden hatte, beseitigen zu können. Dies gilt umso mehr, als zum Zeitpunkt der Hinrichtung eine Niederschlagung des nationalsozialistischen Regimes durch die Alliierten ohnehin unmittelbar bevorstand.“
Mohr merkte dazu an: „Bei der „Hinrichtung“, „richtiger: Ermordung“, der fünf Widerstandskämpfer im KZ Flossenbürg war der „Ankläger“ Huppenkothen zugegen.“ Mit seiner Kritik an diesem Sprachgebrauch steht er offenbar nicht allein, sondern verweist auf einen Beitrag des renommierten emeritierten Würzburger Strafrechtlers Günter Spendel, in: Festschrift für Klug, 1983, II. Bd., S. 375 = Rechtsbeugung durch Rechtsprechung: 6 strafrechtliche Studien, 1984, S. 89 (93).
Das Bundessozialgericht scheint allerdings wie das Landgericht Berlin davon auszugehen, dass sich „Hinrichtung“ und Terrorjustiz nicht ausschließen. In seinem Urteil vom 11. September 1991, Az. 9a RV 11/90, NJW 1992, 934, stellte es fest: „Diese Terrorjustiz, zu der speziell auch die vom Festungskommandanten in Breslau 1945 geschaffene Standgerichtsbarkeit gehörte, sollte in aussichtsloser Lage rücksichtslos die Kampfkraft aufrechterhalten. Sie ist in einem früheren Urteil des Senats, das eine Hinrichtung in Breslau betraf, dargestellt (BSGE 57, 266, 271f).“
Auch das Urteil des Bundessozialgerichts vom 13.Dezember 1984, Az. 9a RV 14/83, BSGE 57, 266, auf das verwiesen wurde, benutzt den Begriff der Hinrichtung ebenfalls im Zusammenhang mit einem Unrechtsverfahren: „Wie das LSG unangegriffen festgestellt hat (§ 163 SGG), ist Sch. am 23. Februar 1945 vom Standgericht in Breslau wegen Dienstpflichtverletzung aus Furcht in einem besonders schweren Fall zum Tode verurteilt und am Morgen des 24. Februar 1945 durch ein Exekutionskommando, das aus Angehörigen der Einheit des Sch. gebildet worden war, hingerichtet worden. Sonach ist Sch. aufgrund einer mit dem militärischen Dienst zusammenhängenden Strafmaßnahme getötet worden (...). Auch ist Sch. mit der Verurteilung zum Tode und deren Vollstreckung ein offensichtliches Unrecht zugefügt worden. Denn die Strafmaßnahme widersprach fundamentalen Erfordernissen der Gerechtigkeit, die sich an rechtsstaatlichen Anschauungen orientiert.“
Das Europäische Parlament sah in seiner Entschließung vom 19. Hanuar 1995, Amtsblatt Nr. C 043 vom 20. Februar 1995, S. 88 – die allerdings strenggenommen keine Rechtsquelle ist – ebenfalls keinen Widerspruch zwischen „Hinrichung“ und Justizmord, als es ausführte: „Entschließung zu dem Justizmord in Texas. Das Europäische Parlament, A. bestürzt über die Hinrichtung von Jesse Dewayne Jacobs am 4. Januar 1995 in der Strafanstalt Huntsville in Texas, der trotz seiner Unschuld für einen Mord hingerichtet wurde, für den seine Schwester für schuldig befunden wurde, B. fest davon überzeugt, daß das Recht auf Leben und das Recht auf eine unparteiische Justiz zu den grundlegenden Menschenrechten zählen, kann es nicht umhin, die Hinrichtung von Jesse Jacobs im amerikanischen Bundesstaat Texas scharf zu verurteilen (...) Das Europäische Parlament, 1. betont nachdrücklich, daß - gleichgültig welche Haltung man auch zur Todesstrafe vertritt - jeder, der auch nur die elementarsten Vorstellungen von Gerechtigkeit hat, über die Hinrichtung eines Menschen wegen einer von ihm nicht begangenen Straftat empört sein muß (...)“
Weitere Quellen zur Rechtssprache zeigen ebenfalls in die Richtung, dass der Begriff der Hinrichtung wertneutral ist, also keine Billigung des Verfahrens beinhaltet:
Thomas Gergen, Lexikon zu zu zentralen Begriffen der juristischen Fachsprache – Die Wortfelder Recht und Gerecht, S. 3: „Für das 18. Jahrhundert ist der Begriff „Justizmord“ zum ersten Mal überliefert, womit ein Mord, den die Justiz begeht, bezeichnet wird bzw. eine Hinrichtung eines aufgrund eines Fehlurteils unschuldig zum Tode Verurteilten.“
Gerhard Köbler, Zielwörterbuch europäischer Rechtsgeschichte, 4. A., S. 315: „Hinrichtung ist die Vollstreckung eines Todesurteils. Sie erfolgt im altrömischen Recht durch Enthauptung mit dem Beil, im klassischen römischen Recht durch Enthauptung mit dem Schwert. Nach Tacitus hängen die Germanen Volksverräter auf und versenken Unzüchtige im Moor. Seit dem Hochmittelalter finden sich zahlreiche verschiedene -> Todesstrafen (Enthaupten, Hängen, Rädern, Verbrennen, Pfählen, Vierteilen, Lebendigbegraben, Ertränken).“
Das waren nun alles juristische Quellen. Allerdings scheint mir hier auch der Sprachgebrauch der Historiker relevant zu sein, so dass man auch dort mal nachfragen müsste. In einer Schrift des NS-Dokumentationszentrums München (Irene Stuiber, Hingerichtet in München-Stadelheim.Opfer nationalsozialistischer Verfolgung auf dem Friedhof am Perlacher Forst, S. 22) scheint man es ebenso zu handhaben: „Bis 1942 war Berlin-Plötzensee die zentrale Hinrichtungsstätte für alle vom Volksgerichtshof zum Tode Verurteilten gewesen, angesichts der vielen Todesurteile wurde der Vollzug dieser Justizmorde dann dezentralisiert.“ Alles in allem erscheint mir deshalb die wertfreie Definition in der Wikipedia treffend und ausreichend: „Eine Hinrichtung ist die Tötung eines in der Gewalt der Hinrichtenden befindlichen, gefangenen Menschen, meist als Vollzug einer von den Justizbehörden eines Landes ausgesprochenen Verurteilung zur Todesstrafe.“ Natürlich kann es sich bei einer Hinrichtung gleichzeitig auch um einen Mord handeln. -- Framhein 18:32, 15. Jan. 2009 (CET)
Danke vielmals für diese umfangreiche Recherche. Hoffe, bei einem erneuten Editwar hilft diese neutrale Meinung, unabhängig vom Fall, um eine Lösung zu finden.Oliver S.Y. 19:49, 15. Jan. 2009 (CET)
Die Diskussion hatten wir schon einmal, vgl. Portal_Diskussion:Recht/Archiv_2006-IV#Volksgerichtshof, es könnte m.E. zur Versachlichung beitragen wenn in den Blick genommen wird, dass der Begriff „Hinrichtung“ in den Artikeln (willkürliche Beispiele aus vielen) Jesus von Nazareth, Sokrates, Giordano Bruno, Imre Nagy, Anna Boleyn, Karl Ludwig Sand, Agnes Bernauer oder Walter LaGrand ganz selbstverständlich verwendet wird, ohne dass damit eine Bewertung zum Ausdruck gebracht werden soll, ob der staatliche Tötungsbefehl „Urteil“ genannt werden darf, in einem rechtsstaatlichen Verfahren erging oder den damaligen oder heutigen Rechtsvorstellungen genügt hat. --Andrsvoss 13:58, 19. Jan. 2009 (CET)

"Ausländisches Recht"

Zum ausländischen Recht in diesem Sinne gehört auch das Deutsche Recht. Wir sind schließlich alle Ausländer, es kommt nur darauf an, von welchem Standpunkt aus man es betrachtet. Aus diesem Blickwinkel will ich hier mal eine Idee zur Diskussion stellen, die mir gerade gekommen ist, wobei ich momentan nicht allzu viel Zeit zur Verfügung habe und daher nicht unmittelbar zur endgültigen Verwirklichung meiner Idee schreite, sondern hoffe, dass sie sich vielleicht in Zusammenarbeit mehrerer weiter entwickeln könnte:

Während man früher eher weniger mit ausländischem Recht zu tun hatte und wenn dann mühsam sich mit Hilfe von Speziallektüre damit befassen musste oder im gerichtlichen Bereich vielleicht ein Gutachten dazu erholte, kommt es heute auf Grund der vermehrten internationalen Rechts- und Wirtschaftsbeziehungen, aber auch durch die Möglichkeiten des Internets immer mehr dazu, dass man unmittelbaren Zugang zu ausländischen Gesetzestexten bekommen kann. Wäre es nicht nützlich, einen Artikel anzulegen, in dem dieser Zugang zum Recht möglichst vieler Staaten erleichtert würde? Ich stelle mir etwa vor:

  1. Eine solche Seite bietet Links zu Gesetzessammlungen verschiedener Staaten (oder Staatengemeinschaften wie der EU; bei Bundesstaaten auch zum Recht der Teilstaaten/Länder) an, wo man Gesetze im Wortlaut nachlesen kann. (Konsolidierte Fassungen; Bundesgesetzblatt und vergleichbare Seiten))
  2. Zugang zu höchstrichterlicher Rechtsprechung
  3. Darüberhinaus wäre auch denkbar, für jeden Staat entweder gewisse Grundlinien des Rechtssystems kurz anzudeuten und/oder auf Artikel zu verweisen, wo dazu Näheres ausgeführt wird.

Zum Namen eines Artikels und zur Ausgestaltung sollen auch noch andere Ideen beisteuern. Eventuell kann man hier oder auf einer Unterseite auch erste Ergebnisse sammeln, bis man die endgültige Seite einrichtet.

Um einen Anfang zu machen, stelle ich mal Folgendes zusammen:


  • USA
  • Vereinigtes Königreich
  • Spanien
  • usw.

Jetzt will ich aber Eueren Beiträgen nicht weiter im Wege stehen und wäre froh, wenn sich die Idee weiter entwickeln würde. --wau > 22:27, 20. Jan. 2009 (CET)

als Portalsseite fände ich das eine ausgesprochen gute Idee - kommt ja zuweilen vor, dass man über Recht außerhalb des eigenen Staates stolpert.--Kriddl Kummerkasten 10:25, 21. Jan. 2009 (CET)
Ich habe mal versucht, einige ausländische Seiten anzugeben, wo man Gesetzestexte bekommt. Das Problem ist, neben den Sprachkenntnissen, dass es schwierig ist, da einen Überblick über die Möglichkeiten zu gewinnen, welche Seiten es gibt und welche am besten geeignet sind. In den entsprechenden Rechtsportalen oder WikiProjekten wird auf solche Seiten auch unterschiedlich gut hingewiesen. Nachden die Benutzer jedes Landes über ihre Möglichkeiten des Zugangs zu Rechtstexten am besten Bescheid wissen, wäre es im Grund am besten, eine internationale Initiative zu starten. Man könnte sich doch mit einem Text, der in möglichst viele Sprachen übersetzt wird, an das jeweilige Portal Recht oder WikiProjekt Recht verschiedener Wikipedias in anderen Sprachen wenden und bitten, dass Informationen über Seiten, die Zugang zu konsolidierten Gesetzestexten, Gesetzblättern oder Rechtsprechung der verschiedenen Länder bieten, zusammengestellt werden. Schön wäre es, wenn man dem Ganzen einen international einheitlichen Rahmen und eine einheitliche Gestaltung geben könnte, vielleicht unter dem Namen Wikipedia:WikiProjekt Recht International (oder entsprechend in Übersetzung). Wenn dann in jeder Wikipedia die bestehenden Möglichkeiten noch etwas erläutert würden, am besten in der jeweiligen Sprache und zusätzlich einer Übersetzung zumindest ins Englische, könnte man den Zugang zu ausländischen Quellen enorm verbessern. Die Ergebnisse könnte man dann entweder aus entsprechenden einheitlich gestalteten Seiten anderer Wikipedias ersehen, auf die man verlinken kann, oder man könnte die Erkenntnisse über andere Länder zusätzlich in die eigene Wikipedia übertragen. Das Ganze würde eine entsprechende Zusammenarbeit mehrerer, schon allein wegen der erforderlichen Übersetzungen in andere Sprachen voraussetzen. Ob so etwas zu schaffen wäre? --wau > 19:51, 22. Jan. 2009 (CET)
Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg hat vorzügliche Linklisten zum europäischen Privatrecht und zum Recht Lateinamerikas. Dort finden sich dann jeweils Zusammenstellungen der Gesetze europäischer und lateinamerikanischer Staaten sowie Sammlungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung dieser Länder. Details unter http://www.mpipriv.de/ww/de/pub/forschung.cfm. --Caeruleus 09:37, 23. Jan. 2009 (CET)
Vielen Dank für den Link, das bringt uns auch einen großen Schritt weiter. --wau > 17:38, 26. Jan. 2009 (CET)

Beamtenbeleidigung

Aus der allgem. QS: Da will anscheinend jemand einen Schweizer Zöllner beleidigen und fragt nach der Situation dort ;-). Bitte kümmert euch drum. Danke.-- nfu-peng Diskuss 14:17, 24. Jan. 2009 (CET)

Meinungsbild zu portaleigenen Löschdiskussionen

Liebes Portal,

Seit heute läuft ein Meinungsbild zu portaleigenen Löschdiskussionen. Einige Portale entscheiden selbst über eigene Löschkandidaten. Die Diskussionen dazu werden im Portal selbst geführt, zum Teil in der Rubrik Löschkandidaten, oft aber auch in der Qualitätssicherung. Meist wird dazu nur ein Qualitätssicherungsbaustein im Artikel gesetzt, so dass ohne ständige Beobachtung eines bestimmten Portals man nicht mitbekommen kann, das eine Löschdiskussion läuft. Es wird auch kein allgemeiner Löschbaustein gesetzt und von der Portalseite mit einer Linkliste auf fachspezifische Löschanträge in der allgemeinen Löschdiskussion verwiesen. Dieser Zustand kann meiner Meinung nach nicht bleiben. Ich bitte euch daher an dem Meinungsbild teilzunehmen.

Gruß --source 12:32, 26. Jan. 2009 (CET)

Frage zur Bewertung von höchstrichterlicher Rechtsprechung

liebe volljuristen, ich würde mich freuen, wenn eine/r von euch sich 3 minuten nehmen könnte, um mir eine kurze frage hinsichtlich der juristischen bewertung, der klassifikation der gruppe Das K.O.M.I.T.E.E. zu geben, durch einen nutzer wird immer wieder versucht die klassifikation linksterroristisch einzubringen Diskussion:Das_K.O.M.I.T.E.E.#linksterroristisch_in_Einleitung (zuletzt heute wieder), ich halte dies für falsch und hab das bspw. Diskussion:Das_K.O.M.I.T.E.E.#BGH hier und in der folgenden disku bereits formuliert. stützen tue ich mich dabei auf diese entscheidung des bgh (umgesetzt hier in Absatz 4 Militante gruppe (mg)#Verhaftungen und der artikeleinleitung). da ich aber als laie nur ein hobbyjurist bin, würde ich gerne erfahren ob diese einschätzung, auch von volljuristen geteilt wird. ... fast vergessen, die entscheidung zum komitee ist von 1995 und hier dokumentiert. wenn wer sich angesprochen fühlt bitte hier antworten, ich verlinke dann rüber. danke Bunnyfrosch 12:24, 27. Jan. 2009 (CET)

Wikipedia als Plattform für Gesetzentwürfe / Petitionen?

Hallo!

Es wird ja viel an unseren heutigen Gesetzen herumkritisiert - auch uns insbesondere, dass sie oft nicht ganz bis zu Ende durchdacht und nicht selten rechtstechnisch mangelhaft sind. In den jeweiligen Referaten der Ministerien und im Bundestag (und sicher auch in den Landtagen) bleibt jedoch neben dem Alltagsgeschäft oft nur wenig Zeit, um Gesetzentwürfe bis ins letzte Detail auszutarieren und mit den bestehenden Regelungen in Einklang zu bringen. Oft entstehen Gesetzentwürfe auch aus einem aktuellen Anlass heraus, der dazu zwingt, die öffentliche Aufmerksamkeit für ein bestimmtes Thema zu nutzen, um einen Gesetzentwurf durch die Instanzen zu bekommen. Der dadurch bedingte Zeitdruck führt oft zu Abstrichen an der Rechtstechnik. Viele Fehler in unseren heutigen Gesetzes gehen also gar nicht so sehr auf Abstimmungs- und Kompromisprozesse zwischen den in fachlicher wie politischer Hinsicht am Gesetzgebungsverfahren Beteiligten zurück, sondern stattdessen auf Zeitmangel und beschränkte personelle wie fachliche Ressourcen.

Wie schön wäre es da, wenn es für den einen oder anderen Fall schon vorformulierte Gesetzentwürfe gäbe, die bereits eine breite Diskussion durchlaufen haben, in denen deshalb die gröbsten Schnitzer schon beseitigt sind und die bereits eine Abwägung des Für und Wider erfahren haben.

Nicht selten sind auch die Oppositionsparteien auf der Suche nach neuen Betätigungsfeldern, um die Regierungsparteien mit Gesetzentwürfen und Initiativen vor sich her treiben zu können.

Wie schön wäre es da, wenn es einen Fundus gäbe, aus dem sich der Gesetzgeber mit Ideen versorgen könnte.

Und schließlich bemängelt Otto Normalverbraucher oft genug, dass das eine oder andere Gesetz schlichtweg ungerecht oder im besten Fall nicht mehr verständlich ist.

Wie schöne wäre es da, wenn sich Herr Normalverbraucher mit seiner Meinung an einer breiten Diskussion zu dem von ihm bemängelten Gesetz beteiligen könnte.

Wäre es nach alledem nicht sinnvoll, ein Portal für Gesetz(esänderungs)entwürfe in Wikipedia einzuführen? Ein Portal, wo jeder einen Gesetzentwurf vorschlagen und zur Diskussion stellen und sich an der Diskussion zu bestehenden Gesetzesvorschlägen beteiligen kann? Ideen hierfür gäb's genug.

(nicht signierter Beitrag von 85.179.28.130 (Diskussion|Beiträge) 15:46, 25. Jan. 2009 (CET))

Wikipedia ist zum Sammeln von Wissen da und nicht zum Anhäufen von Meinungen. --Zoris Trömm 15:54, 25. Jan. 2009 (CET)

Notiz an mich selbst: Unbedingt auf Wikipedia:Was Wikipedia nicht ist eintragen "Wikipedia ist keine Gesetzentwurfwerkstatt".--Kriddl Kummerkasten 12:57, 26. Jan. 2009 (CET)

Obwohl es natürlich schon cool wäre ;-) --103II 16:10, 28. Jan. 2009 (CET)
Natürlich, obwohl gewisse Zweifel angebracht sind, ob Wikipedias Fähigkeiten zur zielführenden Diskussion und klaren Meinungsbildung ohne weiteres den fachlichen und personellen Möglichkeiten der Bundesregierung überlegen wären. Bestünden da nicht leichte Bedenken, wäre sogar zu überlegen, ob nicht umgekehrt auch Bürokratieabbau im innerstaatlichen und EU-Bereich ein lohnendes Betätigungsfeld für unsere Löschdiskussion wäre. ;-) --wau > 19:24, 28. Jan. 2009 (CET)

Kommerzialisierung

Hallo, ich würde euch gerne auf die Löschdiskussion zu o.g. Artikel hinweisen. Da im Moment keine sichere Erkenntnis besteht, welches Portal zuständig ist, trage ich das auch bei anderen Portalen ein. Ich tätige diesen Eintrag auch in Anbetracht des momentan laufenden Meinungsbildes zu LD auf Fachportalen - mal sehen, was daraus wird. Grüße --Wangen 18:04, 27. Jan. 2009 (CET)

Hab mal einen Anfang gemacht. --103II 15:57, 28. Jan. 2009 (CET)

Kategorie für Artikelgesetze/Mantelgesetze

Hallo zusammen!

Mir ist aufgefallen, dass es keine Kategorie für Artikel- bzw. Mantelgesetze gibt. Artikel zu Mantelgesetzen (z.B. Hochschulfreiheitsgesetz, Gesetz zur Sicherstellung von Chancengleichheit an hessischen Hochschulen, Biokraftstoffquotengesetz) sind in die Kategorie:Rechtsquelle (Deutschland) oder Unterkategorien eingeordnet. Nun halte ich es für sinnvoll, auch in Kategorien dazwischen zu unterscheiden. Streng genommen ist nämlich dieses Vorgehen falsch: Es handelt sich ja nicht um "Gesetze und Verordnungen, die zum geltenden bundesdeutschen Recht gehören", wie die Kategorien-Beschreibung verlangt. Ein Artikelgesetz dient ja nur dazu, andere Gesetze zu ändern (oder neue einzuführen), und ist damit je nach dem, wie man es betrachtet, entweder immer oder nie geltendes Recht. Es passt also eigentlich gar nicht richtig in die Kategorien-Teilung Rechtsquelle / Historische Rechtsquelle.

Ich dachte daher an die Einführung der Kategorie:Artikelgesetz. Bevor ich aber jetzt als Nicht-Jurist in den Rechts-Kategorien rumwurschtel, möchte ich zunächst wissen, ob ihr das ähnlich seht. -- Jan Rieke 23:03, 30. Jan. 2009 (CET)

PS: Vorlage:Infobox Gesetz passt auf Artikelgesetze auch nicht so wirklich gut.-- Jan Rieke 23:11, 30. Jan. 2009 (CET)
Ich sehe es ähnlich wie Jan Rieke. Eine optimale Lösung bzgl. der Kategorisierung scheint es meiner AUffassung nach jedoch nicht zu geben. Man könnte diskutieren, ob man zu Artikelgesetzen überhaupt eigene Wikipedia-Artikel haben sollte oder ob es nicht sinnvoller wäre, die durch das Artikelgesetz vollzogenen Änderungen in dem Artikel zum jeweiligen "Grundgesetz" zu dokumentieren. Ein Beispiel wäre das MoMiG, durch das das GmbH-Gesetz geändert worden ist. Gegenbeispiel wären die Deutschen Notstandsgesetze, die auf jeden Fall als eigenständiger Artikel beibehalten werden sollten.
Bei dieser Gelegenheit möchte ich einen zweiten Punkt ansprechen: Was machen wir mit Rechtsquellen, die das Planungsstadium nicht verlassen haben, sondern politisch gescheitert sind und deshalb nie in Kraft getreten sind? In welche Kategorie sollten Artikel zu diesen Rechtsquellen einsortiert werden? Kategorie:Geplante Rechtsquelle ist genauso falsch wie Kategorie:Historische Rechtsquelle. --Forevermore 08:46, 31. Jan. 2009 (CET)
Eine Kategorie Artikelgesetz halte ich für vollkommen überflüssig. Soweit Wikipedia Recht darstellt, geht es im Wesentlichen darum, den Inhalt bestimmter Rechtsgebiete oder Gesetze darzustellen. Auf welchem gesetzestechnischen Weg es zu einem bestimmten Rechtszustand gekommen ist, ist demgegenüber eher zweitrangig. Daher besteht auch kein Bedarf, über die Kategorien die Fälle eigenständige Rechtsquelle oder Artikelgestetz zu unterscheiden. Dass ein Problem bestehe, solche Artikelgesetze in die Kategorie Rechtsquelle einzuordnen, weil sie kein geltendes Recht enthielten, halte ich für eine völlig übertriebene Spitzfindigkeit. Tatsächlich enthalten solche Gesetze geltendes Recht, indem sie die neue Fassung eines anderen Gesetzes festlegen. Das geltende Recht wäre komplett zu zitieren "§ xy BGB in der Fassung des Art. 1 Nr 3 des Artikelgesetzes". Auch wenn Einzelteile später geändert werden, bleiben meist andere Teile weiter in Kraft. Natürlich ist denkbar, dass irgendwann alle 150 Gesetzesvorschriften, die das Artikelgesetz geändert hat, durch spätere Gesetze wieder geändert oder aufgehoben wurden. Sollte das je passieren, Wikipedia immer noch existieren und die Gefahr drohen, dass zahlreiche Benutzer Magengeschüre wegen Falschkategorisierung bekommen, darf der Artikel nach tagelanger Überprüfung in die Kategorie Historische Rechtsquelle verschoben werden. - Ich meine auch, dass im Regelfall eher nicht Artikel über Artikelgesetze sondern über die dort behandelten einzelnen Gesetze geschrieben werden sollten. - Geplante Rechtsquellen sind eigentlich prädestiniert dafür, im Kategoriensystem falsch einsortiert zu sein. Das wird um so schlimmer, wenn sie gescheitert sind. Man kann ihnen dann wenigstens noch originelle Kategorienamen verpassen (ehemals geplante Rechtsquelle, gescheiterte Rechtsquelle, historische geplante Rechtsquelle). An welcher Stelle sie ins System gehören, ist ein zusätzliches Problem fast schon philosophischer Art (Ist gescheitertes Recht "Recht"?). --wau > 15:41, 31. Jan. 2009 (CET)
Du begründest deine Ablehnung einer neuen Kategorie damit, dass es in der WP "im Wesentlichen darum [geht], den Inhalt bestimmter Rechtsgebiete oder Gesetze darzustellen." Das ist sicherlich richtig, aber es geht eben nicht immer darum, nur den Inhalt darzustellen, sondern eben auch den Entstehungsprozess. Das Argument lasse ich gelten, allerdings nicht als Gegenargument zur Kategorie, sondern als kritische Relevanzfrage zu Artikelgesetzen allgemein. Es gibt aber zumindest ein paar Gesetzesänderungen/-einführungen, die in weiten Teilen der Öffentlichkeit nicht als Änderungen an den Gesetzen A, B, C, D bekannt ist, sondern eben nur unter dem Artikelgesetznamen. Und wenn es jetzt zu diesem Artikelgesetz eine breite öffentliche Debatte gab, dann ist das für die WP sicherlich relevant. Diese gehört dann aber nicht jedes Mal in den Gesetzen A, B, C, D dargestellt, sondern sinnvollerweise im Gesamt-Zusammenhang im Artikel zum Artikelgesetz (auf den dann natürlich in den Einzelgesetzen bei Bedarf verwiesen werden kann). Beispiel dafür sind das schon genannte Hochschulfreiheitsgesetz (breite Debatte an den Hochschulen NRWs unter genau diesem Namen) oder das Bundesnichtraucherschutzgesetz in Kombination mit seinem Artikelgesetz Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens (18-Jahre-Grenze zum Tabak-Kauf wird von vielen in erstem geglaubt, wurde aber durchs Artikelgesetz eingeführt). Das beste Beispiel sind aber tatsächlich die Notstandsgesetze, die ja als (geltende) Rechtsquelle ketegorisiert sind, aber mMn definitiv nicht da rein passen. Wir haben also zumindest für die wenigen relevanten Artikelgesetze keine adäquate Kategorisierung. -- Jan Rieke 20:26, 31. Jan. 2009 (CET)
Nein, die Artikelgesetze sind durchaus richtig kategorisiert, wenn sie zu Änderungen von geltendem Recht geführt haben. Was das von dir genannte Beispiel der Notstandsgesetze betrifft, handelt es sich nicht um ein "Artikelgesetz", sondern um ein ganz normales Änderungsgesetz, das nur ein einiges Gesetz geändert hat, nämlich das Grundgesetz, und heute noch Bedeutung hat. Solche Gesetze kann man völlig richtig als geltende Rechtsquellen kategorisieren. Wenn ich sage, man sollte in der Regel Artikel über die Einzelgesetze schreiben, schließt das nicht aus, in geeigneten Fällen wichtige Änderungsgesetze oder Artikelgesetze zum Gegenstand eines Artikels zu machen. Eine eigene Kategorie brauchen sie deshalb aber nicht. Das hätte auch den Nachteil, dass das geltende Recht mit Artikeln der Kategorie Rechtsquelle nicht vollständig erfasst wäre, sondern man zusätzlich eine Kategorie berücksichtigen müsste, die nach einem völlig anderen Einteilungsprinzip, einem rein formalen, benannt wäre. --wau > 21:22, 31. Jan. 2009 (CET)

Mal ganz doof gefragt: Wenn artikelgesetze keine Gesetze sein sollen, weshalb müssen die vom Bundestag beschlossen werden und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden? Natür sind die Recht. Sinnvoll sind Artikel dazu allerdings nur in äußerst seltenen Ausnahmefällen. Und zu den rechtshistorisch ev. interessanten "gescheiterten" Gesetzen: Natürlich waren die geplant und wären in der Kategorie zu geplanten Gesetzen gut aufgehoben.--Kriddl Kummerkasten 06:12, 1. Feb. 2009 (CET)

@Kriddl: Nach meinem Verständnis ist die Kategorie:Geplante Rechtsquelle nur ein Durchlauferhitzer für kommende Gesetze, keine Endlagerstätte für gescheiterte Gesetzesvorhaben. --Forevermore 11:13, 1. Feb. 2009 (CET)
Es ist in der Tat so, dass man bei Artikelgesetzen davon ausgeht, dass sie sich quasi in der durch sie veranlassten Gesetzesänderung erledigen. Deshalb werden sie bei Rechtsbereinigungen auch mitunter nochmal förmlich aufgehoben, ohne dass die Änderung dadurch rückgängig gemacht würde. Man könnte also schon behaupten, dass sie selbst in einem engen Sinne nicht mehr gelten. Allerdings wirken ihre Folgen noch fort, und jedenfalls formell sind sie noch Teil der Rechtsordnung. Ich denke nicht, dass wir es hier 100% genau nehmen müssen und würde deshalb alles lassen wie es ist. --103II 12:44, 1. Feb. 2009 (CET)
Das Problem betrifft in der Tat nicht nur nur Artikelgesetzen (definiert im engeren Sinn), sondern alle Gesetze, die Gesetze ändern, aufheben oder einführen. Also so gut wie alle Gesetze, über die in Parlamenten abgestimmt wird. Im Deutschen heißt beides üblicherweise "Gesetz", obwohl damit aus meiner Sicht eigentlich zwei unterschiedliche Dinge bezeichnet werden. Im Englischen ist es übrigens etwas anders: Da gibt es beispielsweise die Unterscheidung zwischen "Law", "Statute", "Act (of Congress / of Parliament)" oder "Legislation". Das ist zwar auch nicht immer eindeutig, aber zumindest "Act" ist soweit ich weiß gleichbedeutend mit dem deutschen Artikel-/Einführungs-/Aufhebungsgesetz, also das, was üblicherweise beschlossen wird. Daher werde ich solche Gesetze ab jetzt mit "Beschluss-Gesetz" bezeichnen.
Im Laufe der Zeit werden die durch ein Beschluss-Gesetz eingeführten Gesetze ja immer wieder geändert und die geänderten Gesetze erneut geändert. Die Frage ist jetzt: Bis wann kategorisieren wir ein solches Beschluss-Gesetz noch als "geltende Rechtsquelle"? Wird es dadurch nicht mehr gültig, dass bereits ein kleiner Teil der von ihm (erneut) geändert wurde? Oder 50%? Oder muss von den von ihm eingeführten Gesetzestexten gar nichts mehr gültig sein, damit es seine "Gültigkeit" (im Sinne der Kategorie) verliert? Oder muss es gar formal aufgehoben werden? Noch weiter gefragt: Was ist mit Beschluss-Gesetzen aus der Zeit des Deutschen Reiches?
Was ich damit sagen will, ist, dass es mitunter schwierig sein kann, Beschluss-Gesetze anhand der Gültigkeit zu kategorisieren. Um dieses Problem zu beheben, könnte die neue Kategorie dienen, die wir natürlich (wegen WP:KTF) nicht "Beschluss-Gesetz" nennen können. Blöderweise umfasst "Artikelgesetz" im engeren Sinne auch nicht alles. -- Jan Rieke 17:52, 1. Feb. 2009 (CET)
Woraus ist zu entnehmen, was geltendes Recht ist? Dem Bundesgesetzblatt. Soweit nicht ausnahmsweise eine Neubekanntmachung eines Gesetzes erfolgt, ergibt sich das geltende Recht aus einer bestimmten Urfassung eines Gesetzes und unter Umständen aus einer größeren Zahl von Änderungsgesetzen. Sicher werden von Verlagen konsolidierte Fassungen eines Gesetzes herausgebracht, die alle Änderungen beinhalten. Aber niemand ist zu einer solchen Herausgabe in gesetzlich verbindlicher Form autorisiert und er kann sich bei der Zusammenstellung des Textes irren. Rechtsverbindlichkeit hat nur das Bundesgesetzblatt mit seiner Abfolge von Änderungen. Hierauf weist auch juris im Zusammenhang mit seiner Ausgabe konsolidierter Gesetze hin (hier unter Nr. 1 im zweiten Absatz). Von daher bestreite ich, dass Artikelgesetze oder Änderungsgesetze keine Bedeutung mehr haben. Im Zusammenhang mit Rechtsbereinigung können sie nur dann aufgehoben werden, wenn sie wirklich jede Bedeutung verloren haben oder eben Gesetze, die auf sie zurückgehen, in Form einer Neubekanntmachung in Verbindung mit dem Rechtsbereinigungsgesetz neu festgestellt werden. --wau > 22:01, 1. Feb. 2009 (CET)
Jedenfalls sehe ich momentan kein praktisches Problem. Welchen Artikel bekommen wir denn momentan nicht kategorisiert? --103II 22:38, 1. Feb. 2009 (CET)

Anscheinend sieht zumindest die Mehrheit keinen Bedarf für so eine Kategorie. Daher die ganz praktische Frage: Ist nun jedes "Beschluss-Gesetz" immer in die Kategorie für noch geltende Rechtsquellen einzuordnen, es sei denn, es wurde formal aufgehoben? Also ist egal, wie viel davon noch gilt? -- Jan Rieke 00:57, 2. Feb. 2009 (CET)

Ja. --Haschen nach Wind 08:22, 2. Feb. 2009 (CET)

Einladung zum Nawaro-Marathon

Liebe Juristen,
ich möchte euch hiermit einladen, uns beim 1. Nawaro-Marathon des WikiProjekt Nachwachsende Rohstoffe zu unterstützen. In der Woche vom 13. bis 20. Februar 2009 gilt es, sich möglichst vieler der Artikel aus dem Themenfeld anzunehmen, egal ob per Neuanlage oder durch Verbesserung. Insbesondere im Bereich der rechtlichen Grundlagen rund um Nawaros und der Energiegesetzgebung sind eure Kenntnisse gefragt. Ob Vielschreiber, Stilpfleger oder Bapperlautor - aufgerufen sind alle, die sich in das Thema einbringen möchten. ... Ab sofort kann man sich hier eintragen.

Das nova-institut und Wikimedia Deutschland haben einige Preise für die aktivsten Teilnehmer ausgelobt. Dessen ungeachtet gilt aber: Wie in jedem Autorenspiel steht der Spaß im Vordergrund. Es gilt „Dabeisein ist alles!“, denn: jeder neue oder verbesserte Artikel ist ein Gewinn für die Wikipedia. -- Achim Raschka (Nawaro) 18:36, 4. Feb. 2009 (CET)

Kategorie für Generalanwälte

Uns fehlt eine eigenständige Kategorie für die zweifellos relevanten Generalanwälte beim EuGH. Da das amt ein wenig quer zu unserem System in der Kategorie:Jurist liegt habe ich mir folgendes überlegt: Wir bilden eine Kategorie:Jurist am Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften mit den Unterkategorien: Kategorie:Generalanwalt am Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften und der (bereits bestehenden) Kategorie:Richter (Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften). Einwände?--Kriddl Kummerkasten 09:58, 30. Jan. 2009 (CET)

Klingt sinnvoll. Mach einfach. --h-stt !? 20:52, 30. Jan. 2009 (CET)
Done.--Kriddl Kummerkasten 09:46, 6. Feb. 2009 (CET)

Model Release

Gestern wurde der Artikel Model Release eingestellt, der noch sehr unvollstaendig ist. Vielleicht kann ein geneigter Jurist, der sich mit Fotorecht auskennt, sich seiner annehmen? Viele Gruesse vom Portal:Fotografie -- Gerd 12:42, 6. Feb. 2009 (CET)

Frage zur Republikflucht

Hallo, ich bitte Experten für DDR-Geschichte und DDR-Strafrecht mal hier vorbeizusehen und meine Frage zu beantworten: [1]. Danke, beste Grüße vom --Klugschnacker 22:17, 7. Feb. 2009 (CET)

Kohärenzgebot

Aus allgemeiner QS. Diskussion findet hier statt -- Freedom_Wizard 16:21, 11. Feb. 2009 (CET)

Informationsrecht

Der Artikel befasst sich im Moment mit einem Studiengang in Darmstadt. Eine Darstellung eines juristischen Querschnittsgebietes oder eines subjektiven Rechtes wäre IMHO denkbar. Der allgemeinen QS wurde Bescheid gesagt, vielleicht mag sich ja jemand beteiligen.--Kriddl Kummerkasten 11:53, 13. Feb. 2009 (CET)

Frage zu Joseph Zeckl

Joseph Zeckl (* 10. August 1797 in Amberg; † 29. Juni 1868 in München) war ein Richter und Hofrat am Appellationsgericht für Oberbayern in München. 1833 war er geschäftsführender Richter am Kreis- und Stadtgericht in Memmingen im Giftmordprozess gegen Ursula Brandmüller geb. Rabus, die am 7. Juni 1834 vor 20.000 Schaulustigen hingerichtet wurde. Es war die letzte öffentliche Hinrichtung in Memmingen.

Kennt sich jemand in der Gerichtsbarkeit des untergegangenen Königreichs Bayern aus? Gab es den Titel oder die Laufbahn eines Rates oder ist das mit dem Geheimrat gleichzusetzen oder dem österreichischen Hofrat? Der einleitende Satz ist so falsch, meinem Gefühl nach. Bitte um Hilfe! Danke. Gruß--Bene16 19:55, 12. Feb. 2009 (CET)

Den Titel "Rat" gab es wohl schon, wobei ich mein Wissen aus dem "Königlich Bayerischen Amtsgericht" nehme... --103II 23:32, 12. Feb. 2009 (CET)
Wohl am ehsten mit dem Justizrat.--Kriddl Kummerkasten 11:53, 13. Feb. 2009 (CET)
Das mit dem Titel scheint mir für den konkreten Fall ziemliche Spekulation. Man darf das vielleicht nicht zu sehr aus heutiger Sicht sehen. Anfang des 19. Jahrhunderts waren in Bayern Verwaltung und Justiz noch nicht getrennt, die untere staatliche Verwaltungsebene waren ursprünglich die Landgerichte. 1862 wurde die Trennung der Verwaltung von der Justiz vorgenommen, als Verwaltungseinheiten entstanden die "Bezirksämter". Ich weiß nicht, ob auch auf höherer Ebene so eine Verbindung Justiz/Verwaltung bestand, halte es aber für möglich. --wau > 22:45, 13. Feb. 2009 (CET)

spam oder nicht spam?

gudn tach!
nennen.de wird auffallend haeufig verlinkt (mind. 87 mal in den vergangenen 10 monaten), meist von unangemeldeten usern wie z.b. special:contributions/81.173.181.207. uebriggeblieben sind von den links noch knapp 20, siehe special:linksearch/*.nennen.de. erfuellen alle/einige/keine der weblinks unsere richtlinien WP:EL?
ich moechte hiermit herausbekommen, ob ich die domain auf unsere spam blacklist setzen sollte oder nicht. -- seth 12:51, 18. Feb. 2009 (CET)

Ziviler Ungehorsam

moin, ich habe gerade den genannten artikel komplett überarbeitet. da mir allerdings höhere wie auch niedrige juristische weihen fehlen, wäre es nett, wenn da jemand mal drüberschauen könnte und korrigieren bzw auch das kapitel zur rechtl bewertung überblicksartig ergänzen könnte. vg --toktok 15:19, 21. Feb. 2009 (CET)

Rheinbundakte als völkerrechtlicher Vertrag: Kann Liechtenstein auch ohne Ratifizierung der Rheinbundakte ein Gründungsmitglied des Rheinbundes geworden sein?

Zu den Artikeln Rheinbund und Rheinbundakte wird aktuell diskutiert, ob man - wie die gängige historische Lehrmeinung - davon ausgehen kann, dass das Fürstentum Liechtenstein ein Gründungsmitglied des Rheinbundes gewesen ist, obwohl kein Dokument vorliegt, das eine Ratifizierung/Unterschrift des Souveräns von Liechtenstein belegt. Auf Seiten des Fürstentums wird die Sache als Aufnahme ohne Wissen und Unterschriftsleistung des Fürsten beschrieben. Meines Erachtens wäre eine Mitgliedschaft Liechtensteins völkerrechtlich nur eingetreten, wenn sein Souverän den Vertrag ratifiziert und unterzeichnet hätte. Dazu fehlt aber wohl jeglicher Beleg. Sieht sich hier ein Interessierter in der Lage, zu meiner Frage etwas Sachkundiges beizutragen? Tfjt 12:38, 22. Feb. 2009 (CET)

Ich würde vorschlagen, bei E.R. Huber in den Dokumenten nachzusehen, vielleicht findet sich dort etwas. Wenn ich jetzt irgend was behaupten würde, wäre das leicht TF. --103II 14:42, 22. Feb. 2009 (CET)

Werk (Urheberrecht)

Bapperlsammlung. Wer Lust hat... --º the Bench º (A) 17:04, 23. Feb. 2009 (CET)

Werklohn

Aus der algemeinen QS. Kann mal ein Jurist drüber sehen und wenn notwendig ergänzen ? --Catrin 11:55, 24. Feb. 2009 (CET)

Ok, hab drübergesehen und drübergeschrieben --wau > 20:04, 25. Feb. 2009 (CET)

IP 134.245.206.68 hat in verschiedenen Artikeln jeweils passende, nicht aber unbedingt - in unserem Sinne - erstklassige Weblinks und Literaturhinweise eingestellt, die jeweils mit ein- und derselben natürlichen Person in Zusammenhang stehen. Sollen die Inhalte bestehenbleiben? Ansonsten würde ich statt (nur) zu revertieren, den Herrn gerne anschreiben, um den möglicherweise Wikipedia-wohlwollenden Herrn nicht zu verscheuchen, hätte dann aber für diesen Fall gerne weitere Stimmen zur Sache.--Berlin-Jurist 22:50, 25. Feb. 2009 (CET)

Ich vermute mal, dass er fachlich nicht gerade unbeschlagen ist und daher ein echter Gewinn sein könnte. Anschreiben halte ich für eine gute Idee.--Kriddl Kummerkasten 06:24, 27. Feb. 2009 (CET)
Auch ich habe ständig Probleme mit den Weblinks. Vielleicht könntest du dir einmal Urheberrechtsgesetz (Österreich) ansehen und mir einen Hinweis geben, wie ich das Linkproblem besser lösen kann. LG und danke!--Kath Erich 08:08, 27. Feb. 2009 (CET)
an dieser stelle bin ich mal so frech und weise auf meine frage hin, was mit den links auf nennen.de geschehen soll: #spam_oder_nicht_spam.3F. -- seth 11:04, 27. Feb. 2009 (CET)

Kuppelei

Aus der allgemeinen QS. Man will unbedingt wissen, wie das mit der Kuppelei in der DDR war. Tja, es gibt seltsame Wünsche. Bitte kümmert euch drum. Vielen Dank.-- nfu-peng Diskuss 13:19, 10. Feb. 2009 (CET)

Man möchte sogar wissen wie das auf dem Rest der Welt ist. Im jetzigen Zustand hat das nicht mal einen Deutschland-lastig Button verdient.-- Sarkana frag den ℑ Vampirbewerte mich 23:29, 28. Feb. 2009 (CET)

Versammlungsgesetz

Moin, im Artikel prangt schon ein schönes Bapperl, aber wenn jemand mit Sachverstand die aktuelle Entwicklung (am Besten mit ein wenig Hintergrund) in den Artikel einbauen könnte, würde ich ihn gerne auf der Hauptseite in die News setzen. Dankeschön. --Taxman¿Disk? 12:43, 27. Feb. 2009 (CET)

Hier die Entscheidung. Muss aber gleich wegg.--Kriddl Kummerkasten 12:55, 27. Feb. 2009 (CET)

Habe mich mal daran versucht - "Aktuelles" --Namen sind... 12:19, 1. Mär. 2009 (CET)

Unterseite: Urheberrechtsgesetz (Österreich/2)

Ich beabsichtige, die Tabelle Beschränkungen der Verwertungsrechte / Freie Werknutzungen samt den dazugehörenden Erläuterungen und Gesetzestextten von meinem noch in Ausarbeitung befindlichen wikibook auf eine Unterseite des Artikels Urheberrechtsgesetz (Österreich) zu übernehmen. Diese Unterseite soll den Artikelnamen "Urheberrechtsgesetz (Österreich/2)" erhalten. Gibt es dafür eine bessere Lösung? Ein Artikel ohne Hinweis auf die Zusammengehörigkeit mit Urheberrechtsgesetz (Österreich) würde, so fürchte ich, sehr bald als "Österreichlastig" eingestuft werden. --Kath Erich 06:05, 1. Mär. 2009 (CET)

Diese Anfrage befindet sich nunmehr neu formuliert auf Wikipedia:Fragen zur Wikipedia --Kath Erich 09:55, 5. Mär. 2009 (CET)

Strafverfolgung u. -sbehörde zusammenlegen

Weniger kann mehr sein, z. B. würde Strafverfolgungsbehörde wunderbar als Unterpunkt in Strafverfolgung passen. Gruß--83.135.2.147 17:23, 5. Mär. 2009 (CET)

Zitata aus jusline

Ich nehme Bezug auf

  1. den Beitrag "10 Zitierweise von Paragrafen in österreichischen Gesetzen" auf meiner Diskussionsseite Benutzer Diskussion:Kath Erich
  2. meine Verwendung von jusline im Artikel Urheberrechtsgesetz (Österreich) für die Zitate aus dem österreichischen Urheberrechtsgesetz.

Selbstverständlich wäre ich gerne bereit, RIS für meine Zitate zu verwenden. In RI'S kann man aber nur Einzelparagrafen oder die gesamte Norm verlinken.

Beispiel:

Begriff Werk:

  1. Darstellung in jusline Das Werk (§§ 1–9)
  2. Darstellung in RIS?

In meinem in Arbeit befindlichen Wikibook hatte ich dasselbe Problem. Vgl. meine dortige Lösung: [2] (Achtung: Die dort angegebenen Querverweise sind tote Links, die noch bereinigt werden müssen!)

Außerdem enthält mein wikibook noch die aufbereitete und mit nahezu vollständig funktionierenden Querverweisen ausgestattete Gesamtversion des österreichischen Urheberrechtsgesetzes [3]


Frage: Soll ich bei den Zitaten für das Urheberrechtsgesetz auf die im wikibook aufbereiteten Gesetzestexte, die aus RIS entnommen wurden, verweisen? Oder gibt es andere Möglichkeiten?

Anmerkung: Der Artikel Urheberrechtsgesetz (Österreich) ist noch nicht fertig gestellt. Ergänzungen erfolgen, wenn ich diese aus dem wikibook übernehmen kann. Das wirft noch eine weitere Frage auf, die ich in dem folgenden Diskussionsbeitrag zur Sprache bringe.--Kath Erich 05:37, 1. Mär. 2009 (CET)

Hallo, ich habe Deinen Beitrag gesehen und mir die Problematik etwas angesehen, habe aber im Augenblick wenig Zeit, eine Antwort dauert noch ein wenig. --wau > 11:12, 3. Mär. 2009 (CET)
Vorerst einmal Danke. Vielleicht gelingt es wirklich, eine Lösung zu finden.--Kath Erich 21:07, 3. Mär. 2009 (CET)
Dagegen, einfach den Text eines Gesetzes komplett aus dem RIS zu kopieren, spricht, dass das ein statischer Inhalt ist, etwaige Änderungen müssen eingepflegt werden. Die jeweils aktuell geltende Gesetzesfassung kann man beim RIS wenigstens für das gesamte Gesetz gekommen. Ich halte das bei Gesetzen, die nicht übermäßig lang sind, auch noch beim UrhG, für eine brauchbare Verlinkung, die mit Vorlage:§§ erleichtert wird. Soweit man beim RIS einen einzelnen § verlinkt, bekommt man hingegen über die Vorlage:§ oder Vorlage:Art. zwar unmittelbar den Gesetzestext gezeigt, aber statisch eine Fassung des Zeitpunkts, an dem der Link formuliert wurde, weil die DokNr immer nur eine bestimmte Fassung repräsentiert. Auf die aktuelle Fassung kann man vermutlich mit Hilfe einer Abfrage verlinken, die nicht direkt den Gesetzestext, aber immernin einen Link auf diesen zeigt. Das ist aber etwas schwierig und bisweilen gelingt es nur in der Form, dass der gewünschte Link als einer unter mehreren Links auf verschiedene Gesetze geboten werden kann. Vom RIS habe ich nur gehört, man arbeite in diesem Jahr an einer Lösung, die jeweils aktuelle Fassung eines § verlinken zu können. Was in manchen Artikeln interessant wäre, wäre eine Linksliste mit Gliederung und §§-Überschriften, so dass man von dort anhand der Gleiderung und Überschrift den Link auf den gewünschten §-Test zugänglich hat, eventuell auch in der Form, dass man nur Teile eines Gesetzes, etwa einen Abschnitt, in dieser Form bringen kann. Insoweit bietet das RIS nicht genügend praktische Möglichkeiten. Eine Möglichkeit, sich zu behelfen, wäre die ERstellung der Gliederung im Artikel und die Einfügung auf Links auf die einzelnen §§. Aber das ist wohl allenfalls bei kleinen Ausschnitten einer Gruppe von einzelnen §§ praktisch denkbar. Ansonsten könnte hier jusline eine brauchbare Möglichkeit sein. Selbst wenn jusline noch einiges mehr bringt als nur Gesetzestexte, so ist mein Eindruck bei einer ersten gewissen Durchsicht, dass sich hier nicht Werbung in den Vordergrund schiebt (was bei http://www.dejure.org viel mehr passiert), sondern die Gesetzestexte in für Wikipedia brauchbarer Form dargeboten werden. Über die Seriosität der Seite will ich mir nach dem ersten Einblick noch kein abschließendes Urteil erlauben. Aber es sieht danach aus, dass jusline dauerhaft fundierte Inhalte bringt. Wenn die Gesetze verlässlich aktuell gehalten werden, könnte man wohl die Verlinkung auf jusline akzeptieren. --wau > 22:40, 3. Mär. 2009 (CET)
Für die Bearbeitung meines Artikels verwende ich die derzeit gültige Version des Urheberrechtsgesetzes (BGBl. I Nr. 81/2006). Bei einer Novelle ist nicht nur das Zitat des Gesetzestextes betroffen, sondern auch der Inhalt des Artikels. Eine bloße Änderung des Zitates wäre somit falsch und irreführend. Das ist ein sehr gewichtiger Grund, die statisch Fassung mit Angabe der letzten Novelle zu verwenden und diese erst mit der Kontrolle und Überarbeitung zu aktualisieren. --Kath Erich 01:40, 6. Mär. 2009 (CET)
Ich weiß nicht recht, was du unter einer Linkliste verstehst. Ich hebe jede Überschrift und jeden Paragrapen mit einem Anker versehen, ja in die Systematik passt es hinein, bei Bedarf auch die Absätze zu verlinken. Wenn eine Novelle kommt, ersehe ich aus der amtlichen Verlautberung (Bundesgesetzblatt authentisch ab 2004) was sich geänder hat und kann diese Teile mühelos austauschen. War's das, wasa du gemeihnt hast?--Kath Erich 19:41, 10. Mär. 2009 (CET)

Mit Linkliste habe ich das gemeint, was du etwa über diesen Link auf jusline bekommst: nicht direkt den Gesetzestext, sondern eine Liste von einzelnen Links, die auf jeden einzelnen § zeigen. Etwas Ähnliches könnte man auch mit Hilfe des RIS erreichen, allerdings in einfacher Form über einen einzigen Link nur die §§ ohne weitere Gesetzesgliederung dargeboten. Natürlich könnte man es auch so machen, dass man die Gliederung verfasst und dazwischen Links auf einzelne §§ einfügt. Etwa so:

Freie Werknutzungen an Werken der Tonkunst.
Freie Werknutzungen an Werken der bildenden Künste.

Das hätte den Vorteil, dass man nicht eine Textsammlung für den Gesetzestext in Wikipedia anlegen muss, was eigentlich den Wikipedia-Grundsätzen widerspricht und in einigen Fällen schon zu Löschungen solcher Seiten geführt hat. --wau > 11:37, 11. Mär. 2009 (CET)

Technologiebonus

Erläuterungen und Kats --Crazy1880 06:58, 5. Mär. 2009 (CET)

Da bin ich echt noch nicht lange genug dabei...Was sind denn Kats (Katastrophenschutz wird ja nicht gemeint sein) und wie ist die Aufforderung/ Bitte eigentlich genauer zu verstehen? Gruß, --Namen sind... 13:35, 8. Mär. 2009 (CET)

Crazy1880 bittet darum, dass jemand den Artikel in die richtige Kategorien einordnet und ihn inhaltlich ausbaut. --Skyman gozilla 15:13, 8. Mär. 2009 (CET)
Kat. gesetzt --wau > 11:07, 11. Mär. 2009 (CET)

Beweismaß

Hallo. Ich kann derm Artikel leider keine Kategorien zuordnen. Sonst fehlen noch Sichtung und Interwikilinks. Grüße --WissensDürster 20:55, 3. Mär. 2009 (CET)

Zwei von Dreien erledigt. Two out of three ain't bad. --Forevermore 20:08, 12. Mär. 2009 (CET)

Amnestie

Folgendes muss noch verbessert werden: Begründung:Ein von eigenen Meinungen gefärbtes Essay. Zudem gibt es auch Amnestien für Ordnungswidrigkeiten (Beispiel Frankreich als "Jubelamnestie"). Zudem liest sich die Unterteilung der Amnestieformen wie WP:TF. Von benutzer Weissbier.

Aus der allg. QS herverschoben --Crazy1880 18:48, 12. Mär. 2009 (CET)

Hinzuverdienstgrenzen

Soweit ersichtlich, sind keine Fehler mehr im Artikel vorhanden. --Stephan Klage 12:29, 2. Jan. 2010 (CET)

Bitte überlesen und sprachlich verbessern, Einleitungssatz überprüfen, Interwikis --Crazy1880 12:08, 15. Mär. 2009 (CET)

Staatskirchenvertrag

Eine kleine Bitte um Hilfe: ein Benutzer meint, Staatskirchenverträge verstießen gegen Art. 3 GG und seien deshalb nichtig. Für diese TF hat er zunächst keinen Beleg gebracht. Nach Aufforderung hat er einen Aufsatz von Czermak zitiert und als Seitenangabe eine Reichweite von ca. 20 Seiten genannt. Der Aufsatz ist im Netz; auf keiner Seite wird die Theorie auch nur erwähnt. Darauf hingewiesen, hat der Benutzer mehrere Zeilen von Czermak auf die Diskussionsseite geschrieben als Beleg. Darin kommt das Wort Staatskirchenvertrag nicht einmal vor. Daraufhin habe ich seine Theorie als irrelevant und nicht belegt wieder rausgenommen. Er droht jetzt mit Vandalensperrung und ist Argumenten nicht zugängig. Ich finde es in höchstem Maße dreist, eine Quelle zu nennen, in der kein Wort der Behauptung, die sie stützen soll, auch nur vorkommt. Das ist Täuschung und in höchstem Maße unwissenschaftlich; wäre der Aufsatz nicht zufällig im Netz gewesen, wäre die falsche Information vielleicht drin geblieben. Vielleicht könnt Ihr helfen? --103II 14:07, 13. Mär. 2009 (CET)

Ich hab zwar nicht so die Ahnung davon, aber wenn jemand Quellen angibt, in denen gar nicht belegt wird, was er behauptet, dann ist das für mich TF. Und wiederholte TF trotz Hinweis auf vernünftige Quellen ist für mich Vandalismus. Ich finde daher nicht, daß es eine "Drohung" ist, wenn der Artikel wegen Vandalismus gesperrt wird, denn dann kann er seine TF nicht forttreiben. Informier uns doch bitte hier (oder auf der Disk dort), wenn es einen Sperrantrag gibt - wenn du so lieb wärst ;) --Chris Carter (bla|+/-) 17:59, 13. Mär. 2009 (CET)
Er legt es echt auf einen Edit-War an. Ich habe seine TF heute schon alleine drei Mal zurückgesetzt, andere User sind aber auch dabei. Wenn wir ihn nicht irgendwie überzeugen, werden wir wohl ne Sperrung beantragen müssen. --Chris Carter (bla|+/-) 22:54, 13. Mär. 2009 (CET)
Den Artikel habe ich für eine Woche geschützt. --Bubo 23:14, 13. Mär. 2009 (CET)
Gut gemacht. Irgendwie erinnert mich das auch an diese Diskussion, mit vergleichbaren Argumenten und Beteiligten...--Kriddl Kummerkasten 15:34, 15. Mär. 2009 (CET)
Wollen wir wetten, was als nächstes "verfassungswidrig" ist? Nach Religionsunterricht an Schulen und dem Staatskirchenvertrag tippe ich als nächstes auf die Errichtung sakraler Bauten auf dem Staatsgebiet *g* --Chris Carter (bla|+/-) 16:57, 15. Mär. 2009 (CET)
Dann bestimmt in Verbindung mit Art. 14 und der Frage, ob der auch die Baufreiheit erfasst. Oh, beschrei es nicht! Ich hab noch eine ganze Liste von Artikeln, bei denen ich mich sehr wundere, dass sie bist jetzt verschont geblieben sind. Ich nenn sie mal lieber hier nicht, um es den Freunden der freien Rechtsschöpfung nicht zu sehr zu erleichtern. --103II 17:20, 15. Mär. 2009 (CET)
Ich tippe auf Kirchensteuer. Begründung Art. 3 Abs. 3 GG ;-) --Kriddl Kummerkasten 17:25, 15. Mär. 2009 (CET)

Talar

Hallo, hier eine Anregung, die nur peripher mit Artikeln über Recht zu tun hat, die aber wahrscheinlich trotzdem nur von Juristen aufgenommen werden kann: vor kurzem wurde der Artikel Talar, der sich in einem schauerlichen Zustand befunden hatte, ein bisschen abgestaubt und aufgebürstet. Jetzt behandelt er aber immer noch nur die Talare von Akademikern und Geistlichen. Über die Talare von Juristen steht dort noch kein einziges Wort! Könnte das jemand mal ändern? Gruß Ugha-ugha 06:49, 15. Mär. 2009 (CET)

Das gehört eher zu Robe, oder? --103II 09:20, 15. Mär. 2009 (CET)
Warum müssen die Juristen eigentlich immer eigene Begriffe haben, für Sachen, die alle anderen anders nennen? Aber wenn ich meinem Brockhaus glauben darf, dann sind Talar und Robe für Juristen tatsächlich Synonyme (und für niemanden sonst, denn für den Rest der Welt sind Roben elegante Abendkleider...). Ich werde im Talar-Artikel mal etwas deutlicher auf den Roben-Artikel verweisen. (Allerdings sollten die Akademiker und Geistlichen aus der Einleitung des Roben-Artikels verschwinden, denn die tragen wirklich nur Talare!) Danke Ugha-ugha 09:44, 15. Mär. 2009 (CET)
Roben sind mitnichten nur Abendkleider. Und das liegt nicht an den Juristen, sondern daran, daß sich der Begriff über die Zeit gewandelt hat. Der KKK, die Jedi und Zauberer tragen bspw. auch Roben - aber keine Abendkleider ;) --Chris Carter (bla|+/-) 15:03, 15. Mär. 2009 (CET)
Hehe, da befindet ihr euch ja in guter Gesellschaft... ;)) Ugha-ugha 15:21, 15. Mär. 2009 (CET)
Mit den Jedis schon.. *schmoll* --Chris Carter (bla|+/-) 16:45, 15. Mär. 2009 (CET)
Ich zitiere da nur Friedrich den Großen: "Juristen sollen Roben tragen, damit man die Schurken von weitem erkenne"...--Kriddl Kummerkasten 15:25, 15. Mär. 2009 (CET)

Vermächtnis

Dieser Artikel wurde mit dem "Unverständlich"-Baustein verziert. Der Setzer des Bausteins begründet das auf der Diskussionsseite des Artikels wie folgt:

Da steht:
In der Praxis ist häufig gerade bei privaten Testamenten juristischer Laien nicht ohne weiteres zu erkennen, was der Erblasser gewollt hat.
Ich würde dem beifügen: Beim vorliegenden Artikel, der offenbar nicht von juristischen Laien geschrieben worden ist, versteht man auch mit guter Bildung nur die Hälfte. Es ist daran zu zweifeln, dass dies der juristischen Präzision dient, vielmehr lässt sich vermuten, das die Verschlüsselung Konzept ist, wie leider so oft in juristischen Texten.. Kann das nicht ein Mensch mit Fachkenntnissen ins Normalo-Deutsche übersetzen...?--Panda17 19:00, 17. Mär. 2009 (CET)

Kann jemand sich dieses Problems annehmen? --Guandalug 08:47, 18. Mär. 2009 (CET)

Einer meiner Professoren pflegte dazu immer zu sagen: Wenn Gesetze allgemeinverständlich wären, wären wir arbeitslos! (davon abgesehen ist es aber häufig tatsächlich notwendig, um präzise zu formulieren) --Chris Carter (bla|+/-) 15:26, 18. Mär. 2009 (CET)
Das Problem ist nur: Wir schreiben keine Gesetze, wir schreiben ÜBER sie - und da kann man ETWAS OmA-Tauglichkeit doch bitte erreichen ;) --Guandalug 08:51, 19. Mär. 2009 (CET)
Da is was dran. --Chris Carter (bla|+/-) 14:26, 19. Mär. 2009 (CET)
Hab versucht, den Seniorinnen etwas entgegenzukommen.--wau > 15:08, 19. Mär. 2009 (CET)
Oh Gott! Schon der erste Satz hat 52 Wörter. Also verstehen kann ich die Kritik. --Stepsch 23:05, 19. Mär. 2009 (CET)
Das ging ja schnell und effizient. Lasst euch nicht von weiteren Verbesserungen abhalten, aber ich nehme jetzt diesesn unschönen Ziegel "Allgemeinverständlich" da raus, die Änderungen sind deutlich hilfreich. --Guandalug 10:08, 20. Mär. 2009 (CET)

Verfahrensrecht

Hallo, ich habe im o.a. Artikel drei Siehe-auchs eingefügt. Bitte prüft mal, ob das fachlich 100%ig ist. Danke. --Carbenium 19:51, 13. Mär. 2009 (CET)

Da müsste einiges noch getan werden. Ich habe mal Redundanzbaustein gesetzt. Gruß --Pelagus 11:16, 21. Mär. 2009 (CET)

Masernparty

ich bitte darum, den Artikel Masernparty auf seine rechtlichen Aussagen durchzusehen, da alle Quellverweise aus der Medizin und nicht aus juristischen Quellen kommen.

Auch mit dem Hintergrund, dass jeder medizinische Eingriff juristisch als Körperverletzung anzusehen, jedoch nach § 228 StGB straffrei, ist.

Eine Impfung wäre damit ein Eingriff in einen nicht regelwidrigen Körper. Eine Masernparty (unabhängig ob eine Impfung besser ist oder nicht) müsste analog betrachtet werden.

Einsichtlicher ist es bei Windpocken. Diese schädigen Erwachsene erheblich, Kinder jedoch wesentlich weniger. Da eine Impfung erst seit ca. 5 Jahren möglich ist, war es vor diesem Zeitraum "Pockenpartys" absolut sinnvoll. --Stanze 15:27, 21. Feb. 2009 (CET)

Nur zur Info: Beispielsweise war Benutzer:Lung bereits involviert, so dass es nicht ganz richtig ist, dass bisher nur Mediziner beteiligt waren. Grüße --Christian2003 15:38, 21. Feb. 2009 (CET)
Es sind trotzdem keine rechtlichen Quellen angegeben. Die angegeben Quellen kann man als Lobby betrachten und sind außerdem recht schwammig formuliert. Eine QS durch Juristen ist doch besser, als das falsche Tatsachen im Artikel stehen, oder? --Stanze 15:43, 21. Feb. 2009 (CET)
Ja klar, ich habe ja auch gar nichts dagegen. Ich wollte nur darauf aufmerksam machen, dass sich bereits jemand der sich auskennt damit auseinandergesetzt hat und auch im Artikel editiert hat ([4], [5], [6]). Es war ein FYI-Beitrag. Grüße --Christian2003 15:47, 21. Feb. 2009 (CET)
danke für die Info. Ich habe es mir mal durchgesehen. (3) und (4) ist identisch und aus der Schweiz. (5) ist wiederum eine medizinische Quelle. Das eine Masernparty eine Körperverletzung darstellen kann, ergibt sich bereits aus meinen Eingangsbeitrag. Ob jedoch Massernpartys auch unter § 228 StGB ([7]) fallen, ist die spannende Frage. Ich kann mir gut vorstellen, dass die Ärtzte Lobby diesen Punkt unter den Tisch fallen lässt. --Stanze 16:18, 21. Feb. 2009 (CET)
Sehe ich ebenso; das Problem ist die Reichweite des elterlichen Erziehungsrecht und die Frage, inwieweit die Einwilligung deshalb möglich ist oder nicht. Dann können noch Irrtumsfälle reinspielen ... dass der objektive Tatbestand aber erfüllt ist, dürfte unstreitig sein. --103II 17:13, 21. Feb. 2009 (CET)

Benutzer:Cestoda, ein weiteres Mitglied der „Ärtzte Lobby“, hat bereits im Dezember 2008 hier eine Anfrage gemacht ([8]), woraufhin sich die Benutzer:Lung und Benutzer:Framhein dankenswerterweise am Artikel beteiligt haben. Ersterer mußte sich deswegen noch auf seiner Benutzerseite von einem Gegner der „Ärtzte Lobby“ hinsichtlich seiner juristischen Kompetenz anpöbeln lassen: [9]. Weitere interessante Diskussionen zu diesem Thema finden sich auf der Diskussionsseite des Artikels, auf der bereits seit mehreren Monaten verschiedene Gegner der „Ärtzte Lobby“ immer wieder versuchen, mithilfe der eigenen Theoriefindung im Artikel gebrachte Belege auszuhebeln, ohne jedoch ihrerseits einen einzigen Beleg für ihre Positionen anzubringen. Dass nun ein weiterer Benutzer hier mit seiner Theoriefindung anfängt und nebenbei mal kurz Pockenpartys für eine medizinisch sinnvolle Maßnahme erklärt, finde ich wirklich ganz fantastisch! Bitte mehr davon! Ich plane evtl. eine Unterseite zu diesem ganz besonderen Wiki-Drama. --Mesenchym 19:15, 21. Feb. 2009 (CET)

komm einfach mal runter. Ich habe meinen Punkt sachlich dargelegt und begründet, warum ich "Masernpartys" nicht für strafrechtlich relevant hallte. Im Gegensatz zu dem was Aussagen im Artikel suggerieren. Das hat nichts mit Theoriefindung zu tun, sondern ist eine rechtliche Prüfung. --Stanze 19:35, 21. Feb. 2009 (CET)
„Das hat nichts mit Theoriefindung zu tun“ Guck mal, was in WP:KTF steht: „Grundsätzlich beruhen Artikel in der Wikipedia auf überprüfbaren Aussagen. Überprüfbar ist, was mithilfe von verlässlichen Quellen belegt wurde. Ob Aussagen wahr sind oder nicht, ist insbesondere in umstrittenen Fällen nicht in der Wikipedia zu klären.“ Es ist also völlig wumpe, was Du, ich, oder sonstwer von X oder Y halten. Hast Du Belege dafür, dass die im Artikel gebrachten Quellen falsch liegen? --Mesenchym 19:53, 21. Feb. 2009 (CET)
Ja, du hast recht, das geht natürlich nicht. Da Ärzteblätter, Krankenkassenwebsites u.ä. keine anerkannte Fachliteratur (siehe Wikipedia:KTF#Was_ist_Theoriefindung) für rechtliche Fragen darstellen, muß der dt. Teil des rechtlichens Gedöns wohl entfernt werden. --Stanze 20:15, 21. Feb. 2009 (CET)
Aus welcher Passage von Wikipedia:KTF#Was_ist_Theoriefindung? schließt Du diese kühne Behauptung? Das hier in Rede stehende Deutsche Ärzteblatt und das Bayerische Ärzteblatt sind amtliche Mitteilungsblätter von Körperschaften des öffentlichen Rechts. Dort veröffentlichen durchaus auch Juristen. Insofern können dortige Fachaufsätze durchaus wertvolle Quellen sein. Oder dürfen Juristen neuerdings nur noch in der NJW veröffentlichen? -- M.ottenbruch ¿⇔! RM 12:06, 23. Feb. 2009 (CET)
Ps.: es gibt in D. anscheinend kein Urteil dazu, auf die schnelle habe ich auch keinen Kommentar dazu gefunden. Es sieht für mich eher aus, als ob du TF betreibst, indem du Gesetze interpretierst. --Stanze 20:18, 21. Feb. 2009 (CET)
„Es sieht für mich eher aus, als ob du TF betreibst, indem du Gesetze interpretierst.“ Alles klar: ich interpretiere Gesetze und betreibe TF. --Mesenchym 20:26, 21. Feb. 2009 (CET)
Du hast schon wieder recht. Nicht TF sondern Theorie Etablierung. Wie dem auch sei, ich will mich nicht mich nicht mit dir streiten, dass hätte ich auf der Disk-seite haben können. Vielmehr sollte hier geprüft werden, ob die Quellen zulässig sind. --Stanze 20:50, 21. Feb. 2009 (CET)
@All: Bitte kommt mal alle herunter, im Moment scheinen die Nerven hier blank zu liegen.
@Stanze, ich möchte dich bitten etwas vorsichtiger mit Bezeichnungen irgendwelcher Mitarbeiter sein. Ich bin kein Vertreter irgendeiner Lobby und sonst irgendeiner der Kollegen hier. Ob du die Masernpartys für Strafrechtlich relevant hältst oder nicht tut hier gar nichts zu Sache (oder bist du vom Fach?)... Ebenso ist es irrelevant was Mesenchym, Christian oder ich hier für Strafrechtlich relevant halten (wir sind auch nicht vom Fach). Wenn allerdings Juristen, wie zum Beispiel Lung sich dazu geäußert haben sollte das nun mal anerkannt werden. --Cestoda 22:03, 21. Feb. 2009 (CET)
Hallo, ich habe keine Mitarbeiter irgendwie bezeichnet. "Lobby" bezog sich auf die Quellen. Steht auch so da, bitte genau lesen! Ich habe extra dies hier nochmals aufgerufen, weil eben eine Prüfung durch Fachleute stattfinden soll. Nochmals: Aktuell behautet der Artikel eine gewisse strafrechtliche Relevanz, die anhand von med. Fachzeitschriften versucht wird zu belegen. Ich weis nicht mal, ob dies in dieser Form statthaft ist. Auch das muß geprüft werden. --Stanze 23:04, 21. Feb. 2009 (CET)

Etwas aus juristischen Quellen zu finden, wird einigermaßen schwierig sein, habe ich den Eindruck. Juris findet bei Masernparty nichts und bei Masern auf den ersten Blick auch nichts Passendes. Wenn das in den medizinischen Zeitschriften aber von Juristen stammt, dürfte das auch ok sein meines Erachtens. -- heuler06 11:14, 22. Feb. 2009 (CET)

Nein, es stammt nicht von Juristen. --Stanze 17:26, 22. Feb. 2009 (CET)
Woher weißt Du das? Hint: Die Institutionen, von denen die genannten Quellen stammen (Krankenkassen, Bundesärztekammer, Landesärztekammern), verfügen durchaus über juristisches Fachpersonal in umfangreichen und z.T. hochklassigen Rechtsabteilungen. -- M.ottenbruch ¿⇔! RM 11:45, 23. Feb. 2009 (CET)

Also, nochmal: Masern sind eine Krankheit, und folglich eine körperliche Beeinträchtigung und ein pathologischer Zustand, folglich Gesundheitsschädigung. Wer sie verursacht, erfüllt den objektiven Tatbestand zumindest der einfachen Körperverletzung, ggf. auch der gefährlichen. Wer seine Kinder zu Masernpartys schickt, verursacht die Krankheit und begeht damit eine Körperverletzung. Weil er das ja gerade tut, um die Ansteckung hervorzurufen, erfüllt er auch den subjektiven Tatbestand, nämlich mit Absicht. Wenn es zu keiner Ansteckung kommt, liegt zumindest ein strafbarer Versuch vor. Das alles dürfte ziemlich unstreitig sein.

Möglich ist, dass die Tat im Einzelfall aus dem elterlichen Erziehungsrecht gerechtfertigt ist, was ich persönlich bezweifle, weil es sich immerhin um eine lebensgefährliche Erkrankung mit u.U. höchst gefährlichen Folgen handelt. Das ist aber eine Abwägungsfrage und da kann man sicher drüber streiten.

Dass sich Eltern aber dem Risiko der Strafbarkeit aussetzen, ist unzweifelhaft richtig.

Beim InfSchG kommt es wohl auf den Einzelfall an, denkbar ist es aber schon. --103II 14:40, 22. Feb. 2009 (CET)

Nochmals der Hinweis, dass auch eine Impfung durch einen Arzt auch den Tatbestand der Körperverletzung erfüllt. --Stanze 17:26, 22. Feb. 2009 (CET)
@Stanze: Sag mal, was soll denn das jetzt? Das ist in diesem Zusammenhang ein völliger unsinniger Vergleich. Es gibt u.a. einen Behandlungsvertrag zwischen Arzt und Patient ... es reicht langsam.
@103II: Danke für das Statement! --Christian2003 18:14, 22. Feb. 2009 (CET)
Ja, ist die Impfung auch, aber die ist bei Aufklärung unzweifelhaft gerechtfertigt, im anderen Fall mit einiger Wahrscheinlichkeit nicht. Das ist ein ziemlicher Unterschied: im einen Fall besteht kein Risiko der Strafverfolgung, im anderen ein erhebliches. --103II 23:41, 22. Feb. 2009 (CET)
Ein wesentlicher Unterschied zur Impfung besteht IMHO darin, daß bei der Masernparty nicht nur die unmittelbar Beteiligten (die mglw. rechtswirksam eingewilligt haben) einem Infektionsrisiko ausgesetzt sind, sondern auch völlig Unbeteiligte durch die infizierten Teilnehmer ihrerseits infiziert werden, was bei der Impfung nicht der Fall ist. Da diese Unbeteiligten nicht eingewilligt haben, verfängt der Hinweis auf § 228 StGB nicht. -- M.ottenbruch ¿⇔! RM 11:38, 23. Feb. 2009 (CET)
Solange es keine Isolationspflicht für Masernkranke gibt, ist das durch Alltagskontake inkaufgenommene Risiko Andere anzustecken alleine der eigenen Ethik unterstellt.
Können wir uns darauf einigen, dass es scheint´s keine juristischen Quellen gibt und die Sache für uns hier als ungeklärt gelten darf. Solange die Interpretation der Gesetze auf Interpretationen beruht und sich hier eher abzeichnet, dass im Einzelfall zu entscheiden sein wird, sollten wir uns festlegender Aussagen enthalten. Eindeutig sind die Gesetze nur, soweit §74 bzw. 75 des Seuchengesetzes anzuwenden sind. Diese gelten ausschließlich für Gemeinschaftseinrichtungen bzw ärztliches Handeln. Also können wir eindeutige Aussagen nur bzgl Gemeinschaftseinrichtungen und für ärztliches Handeln treffen.
Wäre schön, wenn die Juristen doch noch Quellen auftun, die unsere Fragen beantworten.--HAW 23:40, 26. Feb. 2009 (CET)
Die Quellen sind in diesem Fall zum einen die Gesetze und damit sehr eindeutig (Urteile sind nicht erforderlich, da nicht umstritten), wie inzwischen von mindestens 3 Juristen in der Wikipedia bestätigt wurde, zum anderen wurden zahlreiche weitere Quellen genannt. Insofern zu deiner Frage, ob wir uns einigen können: Ein ganz klares nein!!! Such dir endlich ein anderes Thema. --Christian2003 01:57, 27. Feb. 2009 (CET)
Nö, so eindeutig ist das nicht und das weißt Du auch. Dass die Gesetze eindeutig sind, sag ich doch. § 74 und § 75 des Seuchengesetzes. Mehr gibt´s halt nicht. Da können auch gerne 20 Juristen in der Wikipedia ihre Meinung äußern. Eine Meinung ist keine Quelle. Wenn die beiden Paragrafen nicht anzuwenden sind, muss man eine Begründung aufbauen, die auf der Interpretation von Gesetzen beruht, das ist juristischer Alltag. Alltag ist auch, dass das Gericht einer solchen Argumentation folgt oder halt nicht. Dass sich sowohl die Strafbarkeit, als auch die Nichtstrafbarkeit aus Gesetzen ableiten läßt, sollte klar geworden sein. Urteile sind nicht erforderlich mag ja wahr sein, aber wenn die Sache so eindeutig ist, wieso gibt es keine Urteile?--HAW 11:35, 27. Feb. 2009 (CET)
Es gab auch lange Zeit keine Urteile über die Nutzung von Internettauschbörsen und URV. Dass es strafbar sein kann, war schon vorher klar. Wo kein Kläger, da auch keine Anklage. Jetzt endgültig END OF DISCUSSION. --Christian2003 11:54, 27. Feb. 2009 (CET)
Dann hast Du sicher auch ne Link auf den damaligen Text, der behauptete, das es strafbar sei und nicht etwa, dass es strafbar sein könnte. Und selbst wenn du ihn hättest, täte das nichts zur Sache. Die Diskussion ist keineswegs beendet. Für Dich kann sie das aber gerne sein, dem will ich nicht widersprechen.--HAW 12:58, 27. Feb. 2009 (CET)
Dann hast Du sicher auch ne Link auf den damaligen Text, der behauptete, das es strafbar sei und nicht etwa, dass es strafbar sein könnte. Und selbst wenn du ihn hättest, täte das nichts zur Sache.“ Das bedarf dann wohl auch wirklich keines weiteren Kommentars. --Christian2003 16:14, 27. Feb. 2009 (CET)
„Solange es keine Isolationspflicht für Masernkranke gibt, ist das durch Alltagskontake inkaufgenommene Risiko Andere anzustecken alleine der eigenen Ethik unterstellt.“ Wie kommst Du denn auf das schmale Brett? Der Jurist kennt sehr wohl den Unterschied zwischen „allgemeinen Lebensrisiko“ und bedingtem Vorsatz. Nicht alles, was auch zufällig passieren kann, darf man bewußt herbeiführen. („Natürlich habe ich mit dem Knüppel nach dem Mann geworfen, aber der hätte ja auch vom Wind abgerissen werden können.“) Ganz davon abgesehen, daß es nach dieser Logik dann der Einwilligung nach § 228 StGB, über die wir hier gerade diskutieren, grundsätzlich nicht bedürfte, weil dann auch Masernparties „alleine der eigenen Ethik unterstellt“ wären, was AFAICS hier noch kein Jurist behauptet hat. -- M.ottenbruch ¿⇔! RM 19:27, 27. Feb. 2009 (CET)

Wie gesagt, der Körperverletzungstatbestand ist für jedermann offensichtlich erfüllt, und die Rechtfertigung ist unklar. Folglich besteht, was ja auch die Quellen stützen, ein Strafbarkeitsrisiko. Die Formulierung "wer... kann sich wegen... strafbar machen" hat also im Artikel zu stehen, alles andere ist Unfug. --103II 10:57, 28. Feb. 2009 (CET)

Ah, und hier:

  • Das vorsätzliche Infizieren anderer gilt rechtlich gesehen als eine Körperverletzung. Da Masern eine meldepflichtige Erkrankung sind, ist die gezielte Verbreitung nach dem Infektionsschutzgesetz ebenfalls strafbar (§ 75 IfSG). Masernpartys sind also nicht nur verantwortungslos den Kindern gegenüber, sondern auch ein Straftatbestand. ([10])
  • Und hier ermittelt die StA ([11])

Übrigens: Körperverletzung mit Todesfolge kommt auch noch gut in Betracht, das passiert ja bei Masern relativ häufig. Dann lohnt sich´s wirklich. --103II 11:06, 28. Feb. 2009 (CET)

Die Infektion in einem bestimmten Lebensabschnitt ist aus Sicht der Eltern, die aus welchen Gründen auch immer eine Impfung nicht wollen, eine Immunisierungsmaßnahme, die unter diesen Vorgaben nachvollziehbar ist und sollte es zu einem bleibenden Schaden beim Kind kommen ist diese nicht als Körperverletzung strafbar, sondern wohl eher straffrei.
Andern sieht es aus, wenn ein unbeteiligtes drittes Kind (im 1.LJ od nach insuffizienten Impfungen) geschädigt wird (dieser Aspekt ist in unseren Überlegungen bisher unberücksichtigt), da greifen die Gesetze möglicherweise auch unabhängig von Gemeinschaftseinrichtungen. Und Gemeinschaftseinrichtungen könne dadurch indirekt betroffen sein, da die neu infizierten Kinder in der bereits infektiösen Inkubationszeit Gemeinschaftseinrichtugen evtl weiter besuchen. Allerdings wäre das als Folge einer Masernparty nur mittelbar mit dieser in Zusammenhang stehend und müßte differenziert dargestellt werden. Od es müßten entsprechend allgemeine Formulierungen gewählt werden. ME dürften Kinder nach Besuch einer Masernparty keine Gemeinschaftseinrichtungen mehr besuchen, jedenfalls gemäß IFSG.
In Deutschland gibt es -aus welchen Gründen auch immer- für Masern weder Impf- noch Isolationspflicht, drum ist die Rechtslage so knifflig.--HAW 13:44, 4. Mär. 2009 (CET)
Ich finde ein Dankeschön an die Kollegen der Redaktion Recht ist mal fällig. Die Sachlage ist soweit geklärt. Weiteres diskutieren führt mMn nur zu unnötigen Speicherverbrauch... Cestoda 13:59, 4. Mär. 2009 (CET)
Dank, na klar. Denn der Artikel ist ja nun um einiges neutraler, als in der "Ausgangsversion" und das war auch nicht unbedingt einfach, diesen Text zu erschaffen. Geklärt ist das Thema aber keineswegs. Und im Artikel Masern gibts auch noch was zu tun. Wenn das Thema für Dich geklärt ist, dann halte dich einfach fern von der Diskussion.--HAW 16:13, 4. Mär. 2009 (CET)

Sehr geehrte Kollegen der Redaktion Recht: Ich bitte dies um Kenntnisnahme. Eine allgemeine Übersicht findet sich hier.Cestoda 16:39, 4. Mär. 2009 (CET)

Offenbar wird teilweise nach dem Prinzip Hoffnung verfahren: Es wird schon nicht strafbar sein. Aus der Sicht des Juristen ist solche Hoffnung nicht ratsam. An der Tatbestandsmäßigkeit einer Körperverletzung besteht kein Zweifel. Es geht also im Wesentlichen darum, ob eine Strafbarkeit wegen Einwilligung entfällt. Bei Todesfällen scheidet das aus, da gibt es keine Einwilligung, die Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung bleibt in jedem Fall. Bei der Körperverletzung setzt die wirksame Einwilligung Einsicht in die Tragweite der Entscheidung voraus. Es ist fraglich, ob eine Einwilligung wirksam sein und zur Straflosigkeit führen kann, wenn sie nicht nach ärztlicher Beratung erteilt wird. Das betrifft die Strafbarkeit der Eltern A des kranken Kindes, die ihr Kind zur Ansteckung anderer Kinder auf die Party schicken und die Wirksamkeit der Einwilligung der Eltern B, die ihr gesundes Kind zur Ansteckung hinbringen. Anderes gilt für die Eltern B. Hier scheidet eine Einwilligung aus, da die Eltern als Täter tatsächlich verhindert sind, das Kind bei der Einwilligung zu vertreten (§ 1678 BGB). Daher müsste für die Einwilligung ein Ergänzungspfleger bestellt werden (§ 1909 BGB), was praktisch wohl ausscheiden dürfte. --wau > 18:31, 4. Mär. 2009 (CET)
  • "Bei Todesfällen scheidet das aus, da gibt es keine Einwilligung"
Kannst Du das noch weiter ausführen, in erster Linie hinsichtlich unserer Fragestellung? Das heißt konkret: Einwilligung in eine Tat, die eine Todeswahrscheinlichkeit von weit unter 1‰ hat.
  • "Hier scheidet eine Einwilligung aus, da die Eltern als Täter tatsächlich verhindert sind, das Kind bei der Einwilligung zu vertreten (§ 1678 BGB)"
Auch interessant und es wäre schön, wenn Du das weiter erläutern könntest.--HAW 19:24, 4. Mär. 2009 (CET)
Wenn die unter 1% sich verwirklichen hast Du ein(n) Tote(n), damit Körperverletzung mit Todesfolge. Einverständnis zur Todesfolge anderer verstößt neben Sittengesetzen auch gegen diverse Bestimmungen der Verfassung. Die Einwilligung als Rechtfertigung entfällt daher.--Kriddl Disk. 16:55, 21. Mär. 2009 (CET)

Jeweilige nationale Rechtsordnung

Hallo! Vielleicht weiß jemand, ob schon einmal diskutiert wurde, eine Unter-Kategorisierung der einzelnen Rechtsgebiete ab einer gewissen Stufe nach nationaler Rechtsordnung vorzunehmen. Dann nämlich, wenn nicht übernational bekannte Rechtsinstitute, sondern spezifische nationale Gesetze und Einrichtungen in Rede stehen. Z. B. Schwurgericht einzuordnen in Gerichtsverfahrens- und -verfassungsrecht (Deutschland). Gruß --Pelagus 11:09, 21. Mär. 2009 (CET)

Da wir prinzipiell die jeweiligen Kategorien zu den nationalen Rechtsordnungen haben (z.B. Kategorie:Österreichisches Recht) erscheint zumindest mir das nicht besonders sinnvoll. Würde einerseits zu einer letztlich unübersichtlichen Rechtsgebietskategorien führen, außerdem leicht unzutreffend werden. Man denke nur an einen deutschlandlastigen artikel zu irgendeiner strafrechtlichen Frage, die es auch anderswo gibt. Da verschwindet dann der artikel nach Deutschland und ist nicht mehr sofort auffindbar, wenn jemand das wegen des aktuellen Inhaltes in die Unterkategorie schiebt.--TheUseralsoknownasKriddl Kummerkasten 11:16, 21. Mär. 2009 (CET)
Das ist schon ein Argument, oder auch das Einzige. Es soll ja übersichtlich und nicht missverständlich sein. Beim Artikel Schwurgericht habe ich nur nach jetziger Kategorisierungslage gesehen, dass dort jemand etwas über östr. Geschworenengerichte eingetragen hatte, trotz des eindeutigen BK-Hinweises. Ich fände es wohl unangebracht, Schwurgericht, direkt unter Deutsches Recht zu hängen. Vielleicht unter Gericht (Deutschland) oder? --Pelagus 11:23, 21. Mär. 2009 (CET)
Es spricht doch nichts dagegen den artikel zusätzlich unter das deutsche Recht zu hängen. Weshalb dafür das Gerichtsverfassungsrecht rausgekickt werden müsste erschließt sich mir nicht.--TheUseralsoknownasKriddl Kummerkasten 11:33, 21. Mär. 2009 (CET)
OK. Ich habe es mal mit KAT Gericht (Deutschland) versucht. Rauskicken wollte ich ja auch nichts, allenfalls eine Unterkat unter Gerichtsverfassungsrecht oder so bauen. --Pelagus 11:45, 21. Mär. 2009 (CET)
Die Eintragung unter "Gericht (Deutschland)" ist nach dem, was man sich ursprünglich bei der Gliederung der rechtlichen Kategorien gedacht hat, systemfremd. Das ist eine Kategorie des Zweigs Kategorie:Institution (Recht), in die einzelne Gerichte sollen, nicht aber Artikel zum Gerichtsverfassungsrecht. Mittlerweile sind allerdings nach dem Prinzip der freien Assoziation allerhand Kategorien aneinandergehängt worden, so dass an die Stelle eines ordnenden System immer mehr eine mehrfache Vernetzung getreten ist. Unter Kategorie:Deutsches Recht im Zweig "Rechtsordnung" finden sich Gerichte (Institutionen), Rechtsanwälte und Richter (Personen), Rechtsquellen, also praktisch Kategorien aus den anderen Zweigen zusätzlich angehängt. Ich weiß nicht, inwieweit es Sinn macht, solche Kategorien zusätzlich noch unter "Deutsches Recht" zu hängen. Und die Notwendigkeit, einen Artikel wie Schwurgericht zusätzlich in eine spezifisch deutsche Kategorie einzuordnen, sehe ich auch nicht. --wau > 19:13, 21. Mär. 2009 (CET)

Ausbaufacharbeiter

Quelle? und damit im Zusammenhang: Wo gilt das? Und dann URV oder amtliches Werk? Aus der allg. QS --Crazy1880 12:06, 21. Mär. 2009 (CET)

Nun, das müsste in der jetzt verlinkten Verordnung stehen. Keine URV, amtliches Werk. --Pelagus 12:43, 21. Mär. 2009 (CET)

Geistig abnorme Rechtsbreche oder: Wie soll man österreichische Rechtsbegriffe integrieren?

Hallo,

in der Wikipedia:Auskunft gab es eine Nachfrage zu „geistig abnormalen Rechtsbrechern“, einem österreichischen Terminus. Ich denke, dass sich aufgrund des Artikelinhalts von Psychische Störung und Straftäter eine Weiterleitung nicht anbietet; nach der Stellungnahme der österreichsichen Justiz zu einer Petition, die eine Umbenennung forderte, ist auch aus dieser Sicht keine Weiterleitung möglich (hier: [12], [13]). Es gibt hier aber sicher auch österreichische Juristen, die das in zwei Artikel einbauen könnten? PS: Zur genannten Anfrage hier entlang: Wikipedia:Auskunft#Anstalt_f.C3.BCr_geistig_abnorme_Straft.C3.A4ter. PPS: Ich werde das Ganze auch im Portal:Medizin posten. Gruß vom --Klugschnacker 13:05, 21. Mär. 2009 (CET)

Siehe voerst Maßnahmenvollzug#Geistig abnorme Rechtsbrecher Gruß --Pelagus 13:23, 21. Mär. 2009 (CET)

Systematische Struktur Deutsches Recht

Weiterhin bestehen meines Erachstens Fragen über Fragen. Ich hatte mal einen sehr streng-dogmatischen Vorschlag Diskussion:Systematische Struktur Deutsches Recht gemacht. Vielleicht ist der Vorschlag zu streng, dass er schon wieder TF ist. Andererseits ist es schon komisch. Das supranationale Recht ist auch in der B.D. geltendes Recht und wird nicht berücksichtigt in der Systematik. Die "vier Bereiche" Zivilrecht, Ö-Recht, Prozessrecht, Strafrecht gibt so ja eigentlich nicht, weil die letztgenannten alle zum Ö-Recht gehören. Ist das mit den vier Bereichen nicht auch TF? Eventuell könnte man auf den Artikel ganz verzichten, wenn er nicht weiter gepflegt werden soll. Was meint Ihr? --Pelagus 18:41, 21. Mär. 2009 (CET)

Ich würde Prozessrecht nicht als eigenen Bereich aufführen; bei Strafrecht ist es halt irgendwie Tradition. Ansonsten hab ich dort geantwortet; wenn Du es nach Quellen (International/supranational/staatlich) aufgliederst, wäre ich noch für die nicht-staatliche private Rechtsetzung (hab es dort näher ausgeführt). Zu letzterem etwa die Habilschrift von Ferdinand Kirchhof. --103II 22:39, 21. Mär. 2009 (CET)

Jedermannsrecht (Begriffsklärung)

Hallo!

Wir stellen uns gerade die Frage, ob es da sinnvol ist zum zweiten Punkt einen Stub auszulagern oder ob das besser in einen bestehenden Artikel passt (Grundrechte (Deutschland)?). Es wäre schön, wenn ihr uns hier helfen könntet :) Grüße --knopfkind 19:12, 21. Mär. 2009 (CET)

Steht das inhaltlich nicht schon unter Grundrechte (Deutschland)#Adressat und Träger?--Kriddl Disk. 19:37, 21. Mär. 2009 (CET)
Nach meinem Laienverständnis: wenn ich den Abschnitt lesen, weiß ich, dass das Jedermannsrecht jeder Mensch in Deutschland hat, auch wenn er kein Staatsbürger ist. In der BKS stehen noch zwei, drei Sätze mehr, die ich allerdings inhaltlicht nicht so ganz verstehe, könnte also theoretisch sein, dass da noch mehr steht ;-) Naja und da steht halt, in welchen Paragraphen man das findet. --knopfkind 19:51, 21. Mär. 2009 (CET)
Und müsste es dann nicht Jedermannsgrundrechte (analog Deutschengrundrechte") heißen? Ansonsten kann man das kürzen und verlinken. --103II 22:36, 21. Mär. 2009 (CET)

Förderabgabe

Eingangssatz überarbeiten, wikifizieren und bequellen --Crazy1880 07:04, 26. Mär. 2009 (CET)

Amtshilfeersuchen: Inkorporation im Sinne von Eingemeindung?

Hallo, im WikiProjekt Vereinigte Staaten haben wir seit einiger Zeit ein ungelöstes Problem, und zwar hängt das damit zusammen, das Orte in den Vereinigten Staaten gleich mehrfach gegründet werden können, im Englischen hat man da auch schön-unterschiedliche Begriffe, settled, platted, founded, established und – und das ist das Problem – incorporated. Eine zeitlang wurde das umschrieben mit Ausdrücken wie "formal gegründet", "ins Grundbuch eingetragen", "statuiert" (insbesondere wenn aus einer einer Township (in den Neuenglandstaaten auch aus eine Town ein Village oder eine City incorporated wurde. Irgendwann vor einem Jahr oder so, gab es eine Diskussion darüber und seitdem haben wir diese Form der en:Incorporation als inkorporiert übersetzt. Vor einigen Monaten äußerte Benutzer X'Weinzar hierzu seine Zweifel, und obwohl wir das sporadisch an verschiedenen Stellen diskutierten, haben wir keine Lösung gefunden. Meine Frage hier: Beinhaltet der Aspekt in Inkorporation (Recht) die Umwandlung einer Gemeindeform in eine andere, also etwa einer "unincorporated community" (von uns bislang oft unzulänglich als "gemeindefreies Gebiet" übersetzt) zu einem Village, einer Town oder zu einer City oder die Wandlung einer Town in eine City oder umgekehrt oder das Verselbständigen eines Teils einer Town als City (quasi eine "Ausgemeindung") oder ist das was anderes? --Matthiasb 21:59, 9. Mär. 2009 (CET)

Die Incorporation ist der Gründungsakt einer Gebietskörperschaft. Wie man das am besten formuliert, bin ich mir nicht ganz schlüssig. --h-stt !? 21:37, 11. Mär. 2009 (CET)
Im Wörterbuch heißt es:
incorporation
Aufnahme, Einverleibung, Inkorporation, Körperschaftsbildung, Eintragung in das Vereinsregister
aus: Cassell's Germman–English English–German Dictionary, 8. Nachdruck 1985, S. 1123
Auf meiner Disk so ähnlich auch schon geschrieben: Im Recht heißt Incorporation Gründung, Inkorporation hingegen Einverleibung/Eingliederung und ist damit für Artikel in diesem Zusammenhang imho ein falscher Freund. Dass Incorporation in bestimmten Fällen mit Inkorporation übersetzt werden kann, beweisen die interwikiverlinkten Artikel en:Incorporation (linguistics) und Inkorporation (Linguistik), aber da gehts um was anderes. Die Themenkomplexe muss man aber sauber trennen. -- X-'Weinzar 00:10, 26. Mär. 2009 (CET)
Auch auf deiner Disku schon geschrieben: Ich glaube, daß hier eher der Abschnitt zum Staatsrecht in Inkorporation (Recht) zuständig ist, der Artikel ist aber deutschlandlastig und eh' weitgehend unbequellt. --Matthiasb 16:14, 28. Mär. 2009 (CET)
Man kann so einen Begriff kaum mit Rechtsbegriffen aus einer anderen Rechtsordnung exakt übersetzen. Das gilt umso mehr, als ein Rechtsbegriff ein recht spezieller ist, dann wird eine Genauigkeit der Begrifflichkeit vorgetäuscht, die nicht gegeben sein kann. Inkorporation ist im deutschen Gemeinderecht nach meinem Kenntnisstand kein in der Praxis gebräuchlicher Begriff. Am besten verfährt man wohl so, dass man den englischen Begriff im Original benutzt und eine Übersetzung in Klammer befügt, die ihn möglichst verständlich erläutert, ohne eine exakte Übersetzung anzustreben. Incorporation wird wohl in en:Municipal corporation erläutert, es handelt sich danach offenbar um den Gründungsakt einer Gebietskörperschaft, der sich in USA offenbar durch eine Art Verleihung des Rechtsstatus (established by charter) durch Gesetz des Bundesstaates oder auf der Grundlage eines allgemeinen Gesetzes, das Gemeindegründungen regelt, vollzieht. --wau > 16:11, 29. Mär. 2009 (CEST)

Gebietserhaltungsanspruch

Der Löschantrag gegen den Artikel ist abgelehnt worden. Dennoch wäre es wünschenswert, wenn in dem Artikel durch jemanden, der vom öffentlichen Baurecht etwas versteht, noch etwas verdeutlicht würde, worum es dabei geht. --wau > 02:34, 30. Mär. 2009 (CEST)

Uruguay Round Agreements Act

Ausbauen oder LA stellen --Crazy1880 13:22, 30. Mär. 2009 (CEST)

Tätertypologie

Der Artikel Tätertypologie trägt seit Juni 2008 einen Portalhinweis, der hier unbeachtet blieb. Daher erneuere ich die Bitte, dass sich ein Kundiger des Artikels annimmt. --Wolli 11:01, 31. Mär. 2009 (CEST)

Abmahnverein

Die Sprache ist schauderhaft, keine Belege etc. ST 22:42, 28. Mär. 2009 (CET)

rgänzung: Kommt aus der allg. QS --Crazy1880 13:09, 7. Apr. 2009 (CEST)