Benutzer Diskussion:Kath Erich

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Kath Erich in Abschnitt Wikiläum
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Wichtige Hinweise!

Diskussionsbeiträge sind von jedermann willkommen.

Das gilt auch für solche, die sich auf Fachartikel beziehen und von jemandem erstellt werden, der fachlich nicht versiert ist.

Insbesondere bei Diskussionsbeiträgen zu juristischen Fachartikeln empfehle ich jedoch dringend, vorgebrachte Meinungen ausdrücklich als „Persönliche Meinung“ oder ″Persönliche Frage″ zu kennzeichnen und bei der Formulierung darauf zu achten, dass durch sie keine Rechtsverletzung zum Ausdruck kommt.

Denke immer daran, dass auch eine persönliche Meinung oder gar ein persönlicher Ratschlag von Gerichten (z. B. von Strafgerichten) und Behörden (z.B. Finanzbehörden) als Rechtsverletzung (z.B. Anstiftung) angesehen werden kann!




Archiv
Wie wird ein Archiv angelegt?

Rechtsthemen

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--Kath Erich 11:52, 25. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Ein kleiner Kommentar zu Signaturen und Diskussionsbeiträgen

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Hallo Kath Erich. Wegen deiner Frage auf Wikipedia:Fragen_von_Neulingen#Skin nochmal zur Klarstellung: Das ist alles nicht so streng, was deine eigene Signatur anbelangt. Wenn du sie einmal vergisst, dann kannst du sie auch ganz normal mit ~~~~ nachtragen. Du musst deine eigene Signatur nicht mit der {{unsigned|...}}-Vorlage nachtragen, die ist eher dafür gedacht, fremde, nicht signierte Beiträge nachzutragen.
Im Übrigen hast du auf deinen Benutzerseiten (dazu gehört auch deine Benutzerdiskussion) das sogenannte Hausrecht und kannst (fast) tun und lassen, was du willst. Du musst also deinen Hinweiskasten nicht unterschreiben und du bist auch nicht verpflichtet, zu archivieren, sondern kannst theoretisch einfach erledigte Beiträge löschen (wobei ich persönlich ein Archiv vorziehe). Kurz gesagt: Du kannst die Seiten gestalten, wie du möchtest. --Fridel 21:58, 25. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Beiträge

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Lieber Kath Erich! Ich würde anstatt "Verfasste Beiträge" Begonnene Beiträge machen, weil danach andere Nutzer weiter editieren können dürfen, der Beitrag also nicht nur von dir ist. --Anton-kurt 10:36, 26. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Danke für deinen Hinweis. Ich habe das Wort "Verfasste" überhaupt gestrichen. Auch Artikel können umgeschriben werden. So ist es z. B. durchaus möglich, dass jemand eine weitaus bessere Begriffsbestgimmung von "Neupriester" vornimmt, z. B. ein Germanist. Dann bleibt zum Schluss nurmehr der Artikelnamen übrig. Kann es, das weiß ich nicht, möglich sein, dass ein von mir abgeschlossener Artikel zur Gänze in einen anderen umfassenderen aufgenommen wird? Es könnte ja möglich sein, dass jemand einen Artikel "Österreichisches Haftungsrecht" schreibt. Dann würde der derzeit von mir in meiner Baustelle bearbeitete Artikel ein Unterkapitel seines Beitrags sein. Das kann ich doch nicht blockieren. Vgl. übrigens auch meinen Diskussionsbeitrag zu Diskussion:Sachverständiger‎. --Kath Erich 14:03, 26. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Neupriester

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Lieber Kath Erich! Du übertreibst mit deinen Anmerkungen. Zuerst Erläuternde Hinweise und dann noch Fünf weiter Zwischenüberschriften. Ich befürchte, dass es damit irgendwann Ärger geben wird. --Anton-kurt 20:16, 28. Sep. 2008 (CEST

"Kopie des Diskussionsbeitrags von Fridel, den er mir anlässlichder Sichtung von Neupriester gemacht hat.
Danke für die Hilfe. Änderung ist als Entwurf gespeichert. Hoffentlich klappt es jetzt.--Kath Erich 12:01, 23. Sep. 2008 (CEST)
Ich habe den Artikel jetzt gesichtet, er ist also kein Entwurf mehr. Du solltest dir noch überlegen, in welche Kategorien er gehören könnte und diese einfügen, siehe Wikipedia:Kategorien. Außerdem sehen es manche Wikipedia-Autoren nicht gerne, wenn die Fußnoten für mehr als Quellenangaben verwendet werden. Es kann also sein, dass das jemand ändern wird. Wenn du magst, kannst du dem natürlich auch zuvorkommen, indem du die Fußnoten selbst in den Text einarbeitest. --Fridel 12:30, 23. Sep. 2008 (CEST)
Danke für die Hinweise. Die Einarbeitung wird keine Schwierigkeit machen. Ich füge eine Überschrift ein mit der Bezeichung: Erläuternde Hinweise und nehme nur das Zitat in die Fußnote. Schwierger ist nur, die richtige Katergorie zu finden. Der Artikel ist ja eigentlicheine Begriffserklärung, passt aber genauso in eine der die katholische Kirche betreffende Kategorie. Wird wahrscheinlich besser sein.--Kath Erich 21:44, 23. Sep. 2008 (CEST)
Ich habe noch nie an Artikel zu ähnlichen Themen gearbeitet und kenne auch die Kategorien nicht, aber ich denke auch, dass letzteres am besten passt. --Fridel 21:49, 23. Sep. 2008 (CEST)"
Ich habe daraufhin nur die Quellenangabe der Broschüre des Ordinariats in der Fußnote belassen und alle übrigen Hinweise zum Begriff: Neupriester unter "Erläuternde Hinweise" zusammengefasst. (Vgl. Versionsgeschichte). Meine "Anmerkung zu Links" möchte ich aber standardmäßig bei allen meinen Artiklen verwenden. Ich kann wirklich nicht all dem zustimmen, was etwa über Sachverständiger, Experte, Haftung alles in den Bezugslinks gesagt wird. Ein alter Spruch: Zwei Juristen drei Meinungen. Wie sollich das denn zum Ausdruck bringen, dass ich zwar informieren, aber mich nicht ungeschaut mit den dortigen Inhalten idendifizieren will?
Streng genommen kann ich beim Artikel "Primiz" ja auch nicht zu all dem zustimmen, besonders zu den Worten: "Im Allgemeinen.." oder "kirchenrechtglich". Aber das tut mir nicht weh. Wenn ich aber einen Vermerk zu den Links standartmäßig einfügen möchte, gehört er zu jedem von mir erstellten Artikel.
Ein echtes Problem werde ich bei der Baustelle und der Baustalle 2 bekommen. Ich brauche ein Abkürzungsverzeichnis: Was bedeutet denn UrHG, StGB, ABGB, OGH, OLG usw. Ich brauche Fußnoten, ich brauche die Überschriften: Entscheidungen des OGH, Entscheidungen des OLG, usw. Doch darüber zerbreche ich mir den Kopf erst dann, wenn ich halbwegs fertig bin.
Vielen Dank für deine Mühen--Kath Erich 22:47, 28. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Habe den Entwurf "Neupriester" geändert. Ist es so besser? --Kath Erich 23:09, 28. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Lieber Kath Erich!

Mit == Einzelnachweise ==


[1] für Anmerkungen ohne Externen Link

[2] mit externem Link

schaut es wikimäßiger aus. --Anton-kurt 11:26, 29. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Dekanate der ED Wien

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Schon Dekanate Wien gesehen? --Anton-kurt 15:52, 7. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Ich habe mir einige Artikeln angesehen und finde es auch für sehr Beachtenswert, was hier geleistet wird. Nicht ganz im Klaren bin ich mir, wie ich sie von der urheberrechtlichen Warte aus betrachten soll. Man kann dies als Berarbeitung des Eintrages von Stephansdom.com werten. Tut man dieses, kann der Beitrag wegen der Rechteabtretung nicht in WIKIPEDIA aufgenommen werden. Ist es aber ein Zitat, müssten die Zitierregelungen angewendet werden. Über Zitate gibt es spezielle Regelungen. Zitate erklären einen Text. Ein Zitat, das selbstständig übernommen und dargestellt wird, ist ein Plagiat. Das ist mir schon öfters bei WIKIPEDIA Artikeln aufgefallen. Das alles motiviert mich, an meinen Artikel über die Struktur des Österreichischen Urheberrechts mit Eifer weiterzuarbeiteen.---- 17:16, 7. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Signatur

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Könntest du deine Signatur bitte dahingehend ändern, dass man auch weiß, wer signiert hat? Im Moment steht da immer nur ---- dran... -- Chaddy - DÜP 22:19, 9. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Danke für den Hinweis. Ich glaube, dass es nunmehr funktioniern müsste.--Kath Erich 00:33, 10. Okt. 2008 (CEST)Beantworten
Ja, jetzt wird da auch ein Name angezeigt. ;) -- Chaddy - DÜP 14:57, 10. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Neuer Artikel Notgottesdienststätte

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Lieber Kath Erich! Siehe Schwarzlackenau. Siehe Notgottesdienststätte. Dazu, als neuer Artikel, mMn, bist du vermutlich ziemlich kompetent. Das evangelische Gegenstück dazu ist Notkirche. Dazu wären auch kirchenrechtliche Hintergründe wichtig, wie katholischerseits eine Kirche rechtlich zu einer Kirche wird, und und und. --Anton-kurt 09:33, 21. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Ich schlage vor, bei mir eine neue Baustelle mit dem Gegenstand "Pfarren, Kirchen und Kapellen" einzurichten und dort zu versuchen, alles zusammenzufassen, was für dich interessant wäre. Nachdem du dann alles übernommen hast, was für dich interessant ist, kann ich ja die Baustelle wieder löschen oder anderweitig verwenden. Der Vorteil wäre, dass wir uns gegebenenfalls über die Diskussionsseite abstimmen können, in welche Richtung du weitere Informationen brauchst. --Kath Erich 10:21, 21. Okt. 2008 (CEST)Beantworten
Das Angebot ist gut. Danke. --Anton-kurt 10:25, 21. Okt. 2008 (CEST)Beantworten
Versteige dich nicht voll nur in ein Thema, wie Urheberrecht. Echt schade. Wikipedia soll auch Spass machen. Indem man da und dort, bei einigen Themen etwas bessert. Und Punkt. Das Weitere anderen zukünftigen Benutzern überlassen. Oder Gott überlassen. Hm? --Anton-kurt 10:05, 19. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Du hast vollständig Recht. Guntramsdorf steht mir ja auch persönlich nahe. Hoffentlich bring ich das Urheberrecht bald soweit zu Ende, dass ich sagen kann: Aus. Ich komme ja wirklich zu überhaupt nichts mehr. Danke--Kath Erich 10:51, 19. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Lieber Kath Erich! Ich melde mich mal neu für die Pfarrkirche Guntramsdorf. Die wartet beim Architekten Josef Vytiska. Hmmm. Servus --Anton-kurt 11:51, 8. Feb. 2009 (CET)Beantworten

id=toc usw.

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Hallo nochmal, bzgl. des auf Hilfe Diskussion:MediaWiki thematisierten Problems habe ich nun noch ein paar weitere Deiner Unterseiten und auch Deine Benutzerseite korrigiert (ebenso die Einbindung auf dieser Diskussionsseite beim jetzigen Edit). Du solltest fortan also keine „merkwürdigen“ Inhaltsverzeichnisse mehr zustande bekommen, wenn Du die fraglichen Boxformatierungen kopierst oder anderswo weiterverwendest :-) Grüße --:bdk: 01:21, 24. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Nochmals recht herzlichen Dank für deine Mühen. Das war wirklich viel Arbeit für dich.--Kath Erich 02:18, 24. Okt. 2008 (CEST)Beantworten
Keine Ursache, das ging ganz fix. --:bdk: 03:16, 24. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Baustellenfrage

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Hallo, ich hab Dir jetzt hier geantwortet bzw. eine Nachfrage gestellt :-) --:bdk: 15:14, 3. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Hast Du mal versucht über die Kategorie:Urheberrecht zu suchen? Die Kategorie erscheint mir ganz gut gefüllt.--Kriddl Ansprechen?YES WE CAN! 07:24, 14. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Danke! Ein wirklich wertvoller Hinweis! Hier finde ich wirklich den Überblick, den ich gesucht habe! --Kath Erich 00:15, 15. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Zitierweise von Paragrafen in österreichischen Gesetzen

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Hallo, ich schreibe Dir in der Annahme, dass Du mit österreichischen Gesetzen vertraut bist und deshalb vielleicht bei einer Frage behilflich sein kannst.

Das österreichische RIS, auf dessen Seiten wir eine Reihe von Weblinks auf Gesetzestexte gesetzt haben, stellt in Kürze sein Angebot endgültig auf eine neue Version um. Wir sind gerade dabei, deshalb die zur Verlinkung verwendeten Vorlagen, insbesondere Vorlage:§, umzustellen. Dabei ist uns aufgefallen, dass bei einer Reihe von Gesetzen, die Regelungen zu mehreren Sachkomplexen enthalten, beispielsweise als Artikel 1 ein ganzes Gesetz mit eigenem Namen, das seinerseits in Paragrafen unterteilt ist, neu erlassen wird, zum Beispiel das Gleichbehandlungsgesetz. Wenn wir nun auf § 9 des Gleichbehandlungsgesetzes verlinken, wird vom RIS der Aufgerufene § mit "Art. 1 § 9" bezeichnet. Ich bitte daher Benutzer, die sich mit der Österreichischen Rechtspraxis auskennen, um ihre Meinung, wie solche Paragrafen bei der Verlinkung zitiert werden sollten. Ich habe mehrere Benutzer angeschrieben, bei denen ich entsprechende Kenntnisse annehme. Um die Erkenntnisse zu bündeln, wäre ich für eine Antwort auf der Seite Portal_Diskussion:Recht#Links auf das österreichische RIS dankbar, wo auch noch Beispiele verlinkt sind.

Abgesehen von diesem Spezialproblem habe ich gesehen, dass Du in großem Umfang übers Urheberrecht schreibst und dabei auch auf Probleme mit der Verlinkung von Paragrafen gestoßen bist. Ich weise darauf hin, dass es hierfür die Vorlagen Vorlage:§, Vorlage:Art. und Vorlage:§§ gibt, wobei die beiden erstgenannten gerade aktualisiert wurden, um die Verlinkung auf das neue RIS auszuführen, während dies bei der Vorlage:§§ noch nicht geschehen ist, aber unmittelbar bevorsteht (wobei hier noch Parameter umgestellt werden). Bitte insoweit die Umgestaltung der Vorlagen verfolgen! Soweit Du nähere Erkenntnisse über die Verlinkung auf österreichisches Recht hast, wäre ich auch interessiert, davon zu profitieren, denn die Vorlagen sollen immer optimiert werden. Bei Verlinkung auf andere Webseiten (jusline?, sonstige?), die Gesetzestexte anbieten, besteht große Zurückhaltung, vor allem ist Werbung auf solchen Seiten unerwünscht. Wenn dort allerdings Links abgeboten werden, die über das Angebot von RIS hinausgehen und einen Mehrwert bringen, aber Werbung nur in untergeordneter und unaufdringlicher Form enthalten, könnte überlegt werden, ob sie auch benutzt werden können. Eine parallele Diskussion für deutsches Recht gibt es gerade zu "buzer.de" auf Portal Diskussion:Recht. Beste Grüße --wau > 16:45, 22. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Hilfe:Einzelnachweise

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Ich wollte nur fragen, ob das jetzt so verständlich ist. Kersti 12:43, 7. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Danke für die Kontaktaufnahme. Habe auf der Diskussionsseite Hilfe:Einzelnachweise geantwortet.--Kath Erich 03:35, 8. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Urheberrecht

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Hallo! Da deine Frage doch schon einige Zeit her ist, wollte ich dir hier nur einen kleinen Hinweis hinterlassen, dass ich dir hier geantwortet habe. LG --Heinzi.at 14:08, 27. Jan. 2009 (CET)Beantworten



Zu Deinem Eintrag bezüglich ComillaBot und Urheberrecht auf meiner Diskussionsseite. ComillaBot kenne und nutze ich nicht. Auch weiß ich nicht, was diese Software kann bzw. was sie ggf. zerstören kann.

Ich selbst arbeite nur mit dem dump Dewiki-jjjjmmtt-pages-articles.xml.bz2 ein paar linux-Befehlen und google und editiere per Hand, so dass ich doch recht langsam bin. Meine Systematik ist alles andere als vollkommen. Manchmal korrigiere ich so 50 Tippfehler in der Stunde mal an einem Tag. Motivation und schlechtes Wetter vorausgesetzt.

Ich könnte mal schauen, ob ich das ganz auch mal mit http://download.wikimedia.org/dewikibooks/20090122/dewikibooks-20090122-pages-articles.xml.bz2 durchziehe, befürchte nur, dass da zu wenig Fehler drin sind.

--Tschäfer 15:35, 27. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Danke für deine Antwort und Bereitschaft. Es ist wirklich schade, dass ich mich in Systemangelegenheiten so wenig auskenne. Darum bin ich froh, wenn mir juemand zu helfen versucht. LG--Kath Erich 15:53, 27. Mär. 2009 (CET)Beantworten
  1. EINFÜGUNG
  2. [EINFÜGUNG]

Österreichisches Urheberrecht

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Hallo, Erich, schön, dass es jetzt auch über das Urheberrecht in Österreich einen ausführlichen Artikel gibt. Wenn du spezielles Feedback aus Österreich haben willst, mach doch die Portal Diskussion:Österreich einmal auf das Thema aufmerksam.

Was mit persönlich aufgefallen ist: dass es zu viele und zu lange Überschriften (Unterteilungen) gibt. Eigentlich ist eh alles sehr durchdacht gegliedert, allerdings schreckt es formal etwas vom Lesen ab. Das ist ähnlich wie bei tabellarischen "Steckbriefen" von Lebewesen, Mineralien oder Chemikalien. Sie sind sehr übersichtlich, in der WP aber nicht sehr beliebt, weil sich Fließtext besser liest.

Einiges in den Überschriften könnte man kürzen und sich auf das Wesentliche konzentrieren. (Z. B. statt: I. Hauptstück: Urheberrecht an Werken der Literatur und der Kunst. (§§ 1-65) nur: I. Hauptstück oder nur: Urheberrecht an Werken der Literatur und der Kunst oder sogar nur: Werke der Literatur und Kunst). Alles, was dadurch an Informationen verloren geht, könnte man in den Text einbauen. (Z. B. für obige Überschrift einen erklärenden Einleitungssatz: Das erste Hauptstück umfasst die Paragraphen 1 bis 65 und regelt das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Kunst.)

Einige Zwischenüberschriften (Ebenen) könnte man sich dadurch ersparen. Es steht etwa:

  • Erklärung zentraler Begriffe. (§§ 1-25)
  • Das Werk (§§ 1–9)
  • Begriff:
  • Schöpfung

also vier Unterebenen unter der Kapitelüberschrift. Mindestens eine Ebene sollte man da einsparen. Auch kommt mir dabei zu oft der Begriff "Begriff" vor. Dass dabei Begriffe wie "Schöpfung" etc. erklärt werden wird dem Leser ohnehin klar. Sollte etwas unklar sein, kann man sich wieder mit Fließtext helfen. Etwa: Eine ausführliche Definition erfährt der Begriff "Schöpfung" in den Paragraphen x-y. Hier wird ausgeführt, dass...

Vieles an meinen Ausführungen ist natürlich Geschmacksfrage. Ich bin auch kein Jurist und beschäftige mich mit UR nur im Rahmen der Wikipedia-Praxis. Mich würden vor allem auch Unterschiede zum UR in Deutschland interessieren, da ja das UR in Europa ohnehin schon sehr vereinheitlicht wurde. Aber dafür kann man ja demnächst ein eigenes Kapitel anfügen. Über einige Begriffe wie Werk (Urheberrecht) gibt es auch schon WP-Artikel, die man verlinken kann.

Vielen Dank dir jedenfalls für deine Bemühungen. mfg --Regiomontanus (Diskussion) 23:55, 13. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Zuerst einmal ein aufrichtiges Danke für deine konstuktive Kritik. Sie gibt mir wertvolle Hinweise für die anstenende Überarbeitung. Geschmacksfrgen sind immer subjektiv. Trotzdem haben sie eine hohen Stellenwert. Es geht ja nicht um meinen Geschmak, sondern um den der Benützer, und ich freue mich darüber, dass du diesen angesprochen hast.
Bezüglich Werk (Urheberrecht) habe ich einen Löschantrag gestellt, um diesen sinnvoll bearbeiten zu können. Die Löschdiskussion läuft noch. Wikipedia:Löschkandidaten/9._September_2009#Werk_.28Urheberrecht.29 Dann gibt es noch den Artikel Urheber, der einer Bearbeitung bedarf. Es ist nur eine Zeitfrage, ob und wann ich mich bei diesen Artikeln einschalten kann.
Der Vergleich mit dem deutschen und allenfalls mit dem Schweizer Urheberrechtsgesetz ist unabdingbar. Da hast du vollkommen Recht. Mal sehen, wie ich das mache. Inhaltlich ist dies sicher kein Problem, da ich in meinem WIKI Buch Ersurf dir das Urheberrecht, von dem allerdings erst ca 20 bis 25% fertig ist, ohnedies damit beschäftigen muss.

mfG --Kath Erich 07:25, 14. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Werk (Urheberrecht)

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Guten Tag,

nach Deiner Anfrage auf meiner Benutzerseite habe ich mir erlaubt, den Löschantrag zu entfernen. Das Urheberrecht ist nicht gerade mein primäres Tätigkeitsgebiet; wenn ich gleichwohl in der Frage der Systematik der Rechtsartikel oder sonst hier von Nutzen sein kann, bin ich für einen entsprechenden Hinweis dankbar.

Beste Grüße

-- Stechlin 16:48, 24. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Herzlichen Dank!--Kath Erich 19:39, 24. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
Im Urheberrecht bin ich jedenfalls überdurchschnittlich qualifiziert. Vgl. meine beiden Beiträge Urheberrechtsgesetz (Österreich) sowie Ersurf dir das Urheberrecht und die dortigen Literaturangaben. Es darf jedoch nicht verwundern, wenn ich nach diesen rufschädigenden und beleidigenden Diskussionsbeiträgen jegliche Lust verloren habe, in WIKIPEDIA engagiert tätig zu sein. Ich werde mich nurmehr auf mein WIKI Buch konzentrieren, da habe ich genug zu tun und keine Grabenkämpfe zu befürchten.
Mein bisheriges Konzept war, dass ich die Erkenntnisse, die ich in meinem WIKI Buch gesammelt habe, in WIKIPEDIA Artikel umsetze. Dass nicht nur für den Artikel Werk (Urheberrecht) ein Bedarf gegeben wäre, zeigen etwa folgende Artikel:
Eine Bitte hätte ich aber schon an dich: Ich vernahm, dass meine Bearbeitung von Urheberrechtsgesetz (Österreich) als zu juristisch und mit zu vielen Informationen belastet empfunden wird. Mir macht es nichts aus, den Artikel zu straffen oder umzuschreiben, damit ich wenigstens das Begonnene ordnungsgemäß abschließe. Bevor ich jedoch an die Arbeit gehe, möcht ich die Meinung anderer erkunden. Von mehreren Benütern habe ich bereits ein Feedback erhalten, z.B. auf der Österreichseite Kannst du dir bitte den Artikel ansehen und mir offen deine Meinung sagen? --Kath Erich 16:12, 25. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
Im Voraus dankend und mfG:

--Kath Erich 08:36, 25. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Ich finde den Artikel weder zu juristisch noch mit Informationen überfrachtet. Allerdings erscheint er auch mir, vor allem für einen Laien, schwer lesbar, was meines Erachtens jedoch daran liegt, dass der Beitrag oftmals in Aufzählungen und Stichpunkte verfällt. Ich verstehe, dass dies aus dem Wunsch resultiert, die §§ der ersten beiden Hauptstücke wenigstens zu erwähnen und Raum für eine mögliche tiefergehende Vernetzung zu schaffen. Vielleicht ist dies auch wirklich das Mittel der Wahl, es geht aber, wie erwähnt, auf Kosten des Leseflusses.

In jedem Falle würde ich mir eine Darstellung auch der weiteren Hauptstücke wünschen, zumal hier die besonderen prozessrechtlichen Fragen behandelt werden, die durchaus relevant sein dürften.

Das Hauptproblem scheint mir jedoch struktureller Natur zu sein, weil der Artikel sowohl das Uheberrechtsgesetz Österreichs als auch das Österreichische Urheberrecht behandelt.

a) Es gibt erfreulicherweise inzwischen eine Vielzahl von Artikeln zu Gesetzen oder Verordnungen. Erfasst sind sie in der Kategorie:Rechtsquelle. Wenn das seinerzeit stringent aufgebaute Kategoriensystem nicht zerstört worden wäre, würden sich die Unterkategorien zu dieser Kategorie nach Nationalitäten ordnen, also die österreichischen, deutschen, japanischen Rechtsquellen usw. erfassen. Das ist auch sachgerfecht, weil es eben jeweils ein bestimmter Gesetzgeber ist, dem die Rechtsquelle zuzuordnen ist.

b) Demgegenüber ist schon in den Frühzeiten der Wikipedia beschlossen worden, die Rechtsartikel selbst wie alle anderen WP-Artikel rechtsvergleichend darzustellen. Ein Beitrag zum Verbraucherschutz sollte daher darstelen, was man unter Verbraucherschutz in den verschiedenen Rechtskreisen versteht. Folgerichtig sind die Unterkategorien zu den einzelnen Rechtsgbieten systematisch aufgebaut, so dass die Unterkategorien der Kategorie:Strafrecht also nicht etwa Kategorien wie Strafrecht (Österreich) oder Kategorie:Strafrecht (Deutschland) sein sollten, sondern Kategorie:Allgemeine Strafrechtslehre usf.

c) Folgerichtig sollten sich die Gesetzesartikel vor allem mit Fragen der Entstehungsgeschichte, des Inkrafttretens des jeweiligen Gesetzes, meinetwegen auch seiner politischen Bedeutung und der um das Gesetz geführten Kontroversen befassen, aber nicht oder jedenfalls nicht ausführlich mit dem Regelungsgehalt des Gesetzes, weil dieser in einem separaten, systematischen Artikel dargestellt werden sollte. Der erste Schritt wäre also eine Aufspaltung des Stoffes in einen Artikel Urheberrecht und einen Artikel Urhebergesetz.

d) Wegen der angestrebten rechtsvergleichenden Darstellung sind die Probleme damit aber nicht gelöst. Der Artikel Urheberrechtsgesetz (Österreich) mit dem unter c) dargestellten Inhalt könnte ohne weiteres dauerhaft Bestand haben, die Darstellung des Urheberrechts müsste aber zu derjenigen der anderen Urheberrehctsgesetze in Beziehung gesetzt werden, das heisst, die Informationen müssten in den bestehenden Artikel Urheberrecht integriert werden, ohne dass dieser überlastet werden dürfte.

e) Um diesen letzten Punkt (keine Überlastung des Hauptartikels) umzusetzen müssten die Einzelfragen, etwa diejenige nach dem Urheberrechtlichen Werkbegriff auf Spezialartikel, wie etwa den in Rede stehenden Beitrag Werk (Urheberrecht) ausgelagert werden. Ein anderes Beispiel wäre der von Dir in der Diskussion als sehr deutschlandlastig bezeichnete Artikel Schöpfungshöhe, der dann um Deine Informationen zum Schöpfungsprinzip erweitert werden müsste.

Anm.: Als Autor kann ich verstehen, wenn Du die Lektüre an dieser Stelle abbrichst, weil vieles von dem, was ich schreibe auf eine Zerstückelung Deiner Arbeit hinauszulaufen scheint. Ich kann Dir versichern, dass diese Zerstückelung in meiner Vorstellung keine Verstümmelung darstellen soll. Eine der aktuell wichtigsten Fragen der Wikipedia scheint mir aber - nicht nur aber gerade auch im juristischen Bereich - die Frage zu sein, wie wir zu einer systematischen Darbietung unserer Informationen unter Vermeidung von Redundanz finden. Dieses Problem lässt sich an den urheberrechtlichen Artikeln sehr schön demonstrieren.

f) In dem Augenblick, wo Artikel ausgelagert werden, muss aber Klarheit geschaffen werden, welche Informationen an welcher Stelle verwaltet und gepflegt werden, damit Widersprüche und Redundanz vermieden werden können. Es muss also ein erkennbares logisches Band von dem Beitrag Urheberrecht bis hin zu einem Detailartikel wie Rechtsschutz von Schriftzeichen führen.

g) Bereits eine erste Sichtung des Artikelbestandes zeigt, dass von einem solchen logischen Band keine Rede sein kann. Der Artikel Urheberrecht wird von einem systemwidrigen Artikel Deutsches Urheberrecht begleitet und die Detailartikel sind nur unzureichend miteinander vernetzt. Wenn also eine Weiterbearbeitung dazu führen soll, dass die WP-Artikel nicht nur einen Steinbruch bilden, in dem jeder seine Informationen selbst heraussuchen muss, sondern eine geschlossene Darstellung dessen, was das Wissen der Welt zum Urheberrecht zu sagen hat, müsste zunächst der Ist-Bestand der urheberrechtlichen Artikel gesichtet und ein Konzpet für eine noch zu findende Darstellung erarbeitet werden. Dann wären die vorhandenen Informationen in das gefundene aussagekräftige Artikelkonzept zu übertragen.

Ich selbst kann die erforderlichen Arbeiten bestimmt nicht verrichten, will aber gern helfen, wenn berufenere Kräfte mir vorangehen. Wenn Du Deinen Verdruss über die Diskussionkultur in der Wikipedia überwinden kannst und hier tätig werden willst, wäre dies sicherlich ein bedeutendes Unterfangen - ich wollte aber deutlich gemacht haben, dass eine Revision eines so umfassenden Artikels wie Du ihn hier vorgelegt hast nur im Rahmen einer Revision des gesamten Artikelbestandes zu diesem Thema möglich sein wird.

-- Stechlin 18:06, 25. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Vorerst möchte ich meine Freude und Begeisterung für deine ausführlichen und sachlich voll zutreffenden Ausführungen zum Ausdruck bringen. Nicht von Ungefähr beginnt mein Artikel Urheberrechtsgesetz (Österreich) mit der Erklärung zentraler Begriffe. Genau diese sowie andere, wie etwa der Begriff Datenbank, gehören in Spezialartikel ausgelagert und rechtsvergleichend dargestellt. Einen, mich allerdings noch lange nicht befriedigenden Versuch habe ich im Abschnitt Das Urheberrecht gemacht. Mir ist klar, dass ich noch viele Basisarbeiten zu leisten habe. Doch die Sache ist es wert und deine Differenzierung zwischen Urheberrecht und Urheberrechtsgesetz definiert die zu beachtende Schnittstelle. Bedauerlich ist jedoch, dass wichtige Begriffe bereits von hiezu fachlich nicht qualifizierten Autoren behandelt werden und Feindseligkeiten und Grabenkämpfe entstehen, wenn man den Artikel dem Lemma entsprechend umarbeiten will. Mein Frust bezieht sich nicht nur auf die beleidigenden Äußerungen in der Löschdiskussion, sondern vor allem auf die mangelnde Einsicht und Kooperationsbereitschaft mancher Autoren, die wichtige Themen versitzen.
Auch der Artikel Urheberrecht (Österreich) war bereits vorhanden. Ich hatte Glück und konnte ihn komplett neu bearbeiten, ohne jemals auf Widerstand gestoßen zu sein. Ich gehe einmal davon aus, dass es auch in anderen Fällen gelingt, einen Konsens zu erzielen. Um einen solchen zu erleichtern, könnte ich auch unter meinem Benutzernamen entsprechende Baustellenkonten einzurichten, auf der Diskussionsseite der betroffenen Artikeln zur Mitarbeit einladen und nach Abschluss der Arbeiten den betroffenen Artikel überschreiben. Was aber, wenn kein Konsens erreicht werden kann? Habe ich dann für den Papierkorb gearbeitet? Beginnt dann der Kleinkrieg mit allen Feindseligkeiten und allfälligen Edit-Wars?
Bei der Sichtung des Artikelbestandes könnte ich mir vorstellen, dass den in den internationalen Abkommen verwendeten Begriffe Priorität zukommt. Daraus ergibt sich zwanglos die Darstellung, wie die einzelnen Bestimmungen in den nationalen Gesetzen verwirklicht worden sind. Übrig blieben nur mehr jene Regelungen, die durch die EU bzw. dem nationalen Gesetzgeber zusätzlich in seinen Normenbestand verankert wurden. Dadurch würde man eine klare Richtschnur für die Sichtung des Artikelbestandes haben:
  1. Artikel, die sich auf völkerrechtlich geregelte Sachverhalte beziehen.
  2. Artikel, die sich nur auf für EU Mitglieder bindende EU-Richtlinien beziehen.
  3. Artikel, die sich ausschließlich auf Regelungen des nationalen Gesetzgeber beziehen.
  4. Artikel, die sich mit dem Unterschied zwischen kontinentalem und anglikanischem Urheberrecht beziehen.
Die Kathegorie Urheberrecht listet 234 Seiten auf. Ich könnte mir vorstellen, diese Seiten in ein Wor Dokument zu kopieren, sie in eine sortierbare Tabelle umzuwandeln und einfach zu beginnen, sie nach den oben gesagten Kriterien zu klassifizieren. Kann eine Klassifikation nicht erfolgen, müssten allenfalls weitere Klassifikationen hinzugefügt werden. Durch das Sortieren könnten Zusammenhänge festgestellt werden. Erst dann wäre der Zeitpunkt gekommen, zu dem überlegt werden kann, welche Artikel zu einem rechtsvergleichenden Artikel zusammengefürht werden können und wie optiml vorzugehen wäre. Sicher eine Arbeit, die nur schrittweise und im Konsens mit den Betroffenen erfolgen kann. Beispiel: Mehrere Artikel widmen sich der Geschichte des Urheberrechts. Ein gemeinsamer, rechtsvergleichender Artikel würde dann eine Übersicht über die Geschichtge des deutschen, des österreichischen und des Scweizer Urheberrechts ergeben. Offen bleibt, was mit der Geschichte der anderen Urheberrechte geschehen soll? Verlinken oder eingliedern? Es erübrigt sich zu sagen, dass nur schrittweise vorgegangenwerden kann und dass mit Fortschritt der Arbeiten neue zu berücksichtigende Aspekte auftreten werden. Aber bereits eine bloße Bestandaufnahme wäre sinnvoll. --Kath Erich 12:43, 26. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
Zu bedenken ist, dass diese Sichtung eine Grundsatzfrage darstellt. Als solche müsste die zur Diskussion gestellt und einer Abstimmung unterzogen werden. Egal, wie diese ausgeht: Die Frage würde öffentlich releviert werden, was für die Sache jedenfalls vorteilhaft wäre.
Beste Grüße und Danke für deine Bemühungen
--Kath Erich 23:21, 25. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Zur der Frage, ob Artikel weiterhin rechtsvergleichend anzulegen sind habe ich, weil diese nicht nur für das Urheberrecht problematisch zu sein scheint, gerade eine Diskussion unter Portal Diskussion:Recht begonnen; vielleicht magst Du Dich beteiligen?
Ansonsten sollten wir bei der Erarbeitung einer "neuen" Struktur meiner Meinung nach hierarchisch vorgehen, also vom Hauptartikel Urheberrecht aus die zentralen Elemente verlinken (natürlich nur, wenn das Portal den Aufbrauch der bisherigen nationalen Unterartikel für statthaft hält) um dann die Elemente der 234 Beiträge einordnen zu können. -- Stechlin 16:12, 26. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Urheberrecht (Österreich)

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Hallo Kath Erich, deine Nachricht habe ich gelesen, habe mir auch nochmal meine Änderungen angesehen. Da ich nicht immer sicher erkennen kann, ob die Datumsnennung bei den Urteilen als Zitate gelten, oder nicht, sehe ich in deiner Revertierung meiner Änderung hierin kein Problem. Jedoch sind nicht alle Daten in diesem Zusammenhang. Es sind auch genügend Daten im Text enthalten. Diese müssen trotzdem geändert werden. Zudem gibt es Daten, wo ein Komma statt eines Punktes verwendet wurde. Auch dies sollte geändert werden denn als Zitat wird es so auch nicht richtig sein. Da du sicherlich eher als ich entscheiden kannst, wo eine Änderung sinnvoll ist und wo nicht, solltest du diese Änderungen vornehmen. Den Artikel werde ich dann auf die Ausschussliste setzen, damit er nicht nochmal in der Bearbeitungsliste auftaucht. Viele Grüße -- Itti 13:21, 8. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Danke, werde mir meine Zitate genau ansehen. Momentan habe ich einje leichte Lungeenentzündung und bitte dasrum um ein wenig Geduld. LG--Kath Erich 13:46, 9. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Gute Besserung! --Atlan Disk. 19:09, 30. Okt. 2009 (CET)Beantworten

Jakobuskirche und Josefskirche Guntramsdorf

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Da ich den DEHIO wieder in der Bücherei retournieren muss, habe ich heute noch die zwei Anfänge gemacht. Siehe Dekanat Mödling. Sorry. Servus --Anton-kurt 08:25, 11. Nov. 2009 (CET) Einstweilen Danke!--Kath Erich 22:55, 11. Nov. 2009 (CET)Beantworten

James-Joyce-Passage

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Hallo, bei den Wikipedia:Urheberrechtsfragen bemüht sich offenbar ein Landsmann von dir um eine klare Antwort, ob sein Foto ein geschütztes Lichtbild ist. Was er bekommt, sind Argumentationsbruchstücke von Nichtjuristen, die mir recht daneben scheinen, denn offenbar ist es mit dem Schutz von Lichtbildern in Österreich ähnlich wie in Deutschland. Magst du vielleicht auch ein Wort dazu sagen? --wau > 19:57, 28. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Danke für den Hinweis. Werede mich der Sache annehmen. L.G. --Kath Erich 12:23, 29. Okt. 2010 (CEST)Beantworten
Herzlichen Dank an Euch beide. Das war wirklich sehr hilfreich, was die Diskussion bislang nicht war. L.G. --Popmuseum 20:48, 30. Okt. 2010 (CEST)Beantworten
Danke für deine Nachricht. Es freut auch mich , dass wir eine klare und überzeugende Lösung gefunden haben. --Kath Erich 21:25, 30. Okt. 2010 (CEST)Beantworten
Danke für den Hinweis. Historiograf hält uns aber vermutlich für Spinner. --wau > 01:35, 31. Okt. 2010 (CEST)Beantworten
Ich beabsichtige, die deutsche Rechtslage zusammenfassend darzustellen. Wird ein bißchen dauern, da ich auch meinen Enkelkindern gegenüber verpflichtet bin. Aber ich meine, dass eine klare, objektive Darlegung notwendig wird. Aussagen wie "Entscheidend ist der Gestaltungsspielraum, der auch bei schattenwerfenden 2-D-Objekten und einfachen Bilderrahmen nicht gegeben ist" sind für mich schwerr verstndlich. Was ist ein schattenwerfendes 2-D-Objekt? Ein Fachausdruck oder ein Widerspruch in sich? Wieso besteht beim in Frage stehendem Foto kein Gestasltungsspielraum? Begnüge ich mich mit einem einfachen Abfotografieren, ist es besser, das Foto in der Nacht mit Blitzlicht zu aufzunehmen, Scheinwerfer zu verwenden und das Bild schattenlos darzustellen, die Aufnahme zu einer Zeit zu machen, in der die Sonne im Rücken steht? Welche Blende soll man verwenden? Ist ein wenig mehr Rotton besser? Wie scharf soll man die Linse einstellen? Wie stellt man sich auf, um die optimale Lesbarkeit der Inschrift zu erreichen? Ist ein Farbbild oder ein schwarz - weiß Bild besser? Soll es ein Stimmungsbild werden oder ein Dokumentaqrbild? Was ist für meinen Zweck angebracht: Ein Schwarz-weiß-Bild oder ein Farbbild? usw. --Kath Erich 06:22, 3. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Ich bin dabei, dazu was zu schreiben. Hab zwar noch keine Enkel, es kann aber dennoch noch etwas dauern. Grüße --wau > 17:58, 5. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Danke für den Link auf Histos Buch! Sehr aufschlussreich. Er will ein bestimmtes Ergebnis. So kann man Politik betreiben, nicht Rechtswissenschaft. Nur äußerst selektiv einige Quellen zu bringen und die entscheidenden anderslautenden zu verschweigen, hat mit Prüfung der Rechtslage wenig zu tun. --wau > 11:22, 11. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Wikipedia ist ein Lexikon! Meiner Meinung nach deshalb verpflichtet, neutral die wichtigsten Lehrmeinungen aufzuzeigen. --Kath Erich 12:16, 11. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Der erste Teil meiner Ausführungen zu dem Thema Lichtbildschutz findet sich hier --wau > 15:03, 14. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Vgl. [1]--Kath Erich 19:00, 19. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Datei:AK-Eisernes-Edelweiss.jpg

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Hallo Kath Erich und wau, was sagt denn ihr als Fachleute zu der vermeintlich schwierigen Diskussion in Sachen: Datei:AK-Eisernes-Edelweiss.jpg? - Nach meiner laienhaften Rechtskenntnis ist die Ansichtskarte gemeinfrei, weil 1.) für Bilder dieses Entstehungszeitraumes (1915/16) der Urheberrechtsschutz schon nach 50 Jahren geendet hat, weshalb das Bild meines Erachtens seit 1967 gemeinfrei ist und das Bild 2.) zudem von der amtlichen "Kriegsfürsorge * Stiftung "Eisernes Edelweiss" für Angehörige des k.k.Landesschützen-Regiments angefertigt wurde, wodurch die Ansichtskarte auch aufgrund der amtlichen Anfertigung gemeinfrei ist. Richtig oder falsch? --Popmuseum 16:04, 24. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Lichtbildwerk

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Hallo Kath Erich, ich kann da beim besten Willen kein Zitat erkennen. Der vorherige Text ist kursiv, von daher Zitat, klar. Im nachfolgenden Text fehlt irgendwo ein schließendes Anführungszeichen (") wodurch sich evtl. ein Zitat ergeben könnte, weiß aber nicht wo. Ach ja, eine schließende Klammer fehlt ebenfalls; wo genau? Oder kann der ganze Artikel in diese Liste? -- Giftmischer 15:41, 7. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

So,so...--Kath Erich 16:34, 7. Apr. 2011 (CEST)Beantworten
Na ja, aber man hat mal darüber gesprochen...-- Giftmischer 22:15, 7. Apr. 2011 (CEST)Beantworten
Steht jetzt hier -- Giftmischer 22:58, 19. Mai 2011 (CEST)Beantworten
Wie schön!--Kath Erich 11:09, 20. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Vorlage:§

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Könntest du bitte hier mal schauen? Danke! --DiRit 21:55, 7. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Da ich Morgen um 7 Uhr auf ein Wochenendurlaub faqhre, werde ich mir die Sache sofort nach meiner Rückkehr anschaun. Bis dahin besgte Grüße--Kath Erich 22:06, 7. Jul. 2011 (CEST)Beantworten
Danke, es hat ja keine Eile. --DiRit 22:21, 8. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Denkmäler

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Hallo Erich, ich weiß nicht ob du informiert bist über das aktuell laufende Projekt Wikipedia:WikiProjekt Denkmalpflege/Österreich das wir gemeinsam mit dem Bundesdenkmalamt durchführen. Dabei werden alle Denkmäler nach den Listen des BDA pro Gemeinde gelistet, verortet und kurz beschrieben. Mit ca. 36.000 Objekten das bisher größte Projekt, das wir in Österreich für Wikipedia stemmen wollen. Vielleicht ist es von Interesse, bei dem einen oder anderen zu helfen. Ich gebe zu der Bezirk Mödling ist schon sehr gut abgedeckt. :-) - aber zu tun gibts es genug:-) --gruß K@rl (Verbessern ist besser als löschen) 16:52, 25. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

übersehen :-) --K@rl (Verbessern ist besser als löschen) 19:02, 25. Jul. 2011 (CEST)Beantworten
Entschuldige. Ich habe tatsächlich diesen Eintrag übersehen. Was die Mitarbeit im Projekt betrifft, habe ich ein großes Problem. Ich bin 79 Jahre alt und leider sehr oft krank. Vielleicht ist es dir schon aufgefallen, dass ich lange Zeit in WIKIPEDIA nicht präsent bin und mich dann wieder rühre. Deshalb wäre es nicht sinnvoll, ein neues Aufgabengebiet zu übernehmen. tut mir Leid.

LG --Kath Erich 08:00, 26. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Briefmarken

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Als Spezialisten im Urheberrecht komme ich selbst gleich noch mit einer Frage, die mir schon lange brennt: Nämlich die Verwendung der Briefmarke in Wikipedia. Es gibt von 2006 die Auskunft der Post das wir uns mit dem jeweiligen Künstler, den die Post aber aus Datenscutzgründen nicht bekanntgibt, auseinandersetzen müssten. Mein Frage ist die, ob diese Aussage wirklich hält oder ob es da Möglichkeiten der Darstellung gibt, die Marken zu verwenden, denn die brächten ja einen großen Mehrwert für viele Artikel. --danke im Voraus K@rl (Verbessern ist besser als löschen) 16:52, 25. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Briefmarken sind auf jeden Fall Werke der bildendden Kunst. Aus meiner seinerzeitign beruflichen Praxis weiß ich, dass die Verwertungsgesellschaft bildende Kunst, Photografie und Choreografie GMBH viele Künstler vertritt und bei offenen Fragen gerne Auskünfte erteilt. Ich würde darum zuerst einmal dort anfragen und die dortige Rechtsmeinung erkunden.
LG--Kath Erich 18:55, 25. Jul. 2011 (CEST)Beantworten
Danke das ist schon einmal eine sehr wertvolle Auskunft. --gruß K@rl (Verbessern ist besser als löschen) 19:02, 25. Jul. 2011 (CEST)Beantworten
Hallo Erich, hast du beim VBK vielleicht eine Ansprechperson, die ich direkt ansprechne könnte, nachdem ich zwar schon dreimal E-Mails geschickt habe, die aber keine Antwort geben. --gruß K@rl (Verbessern ist besser als löschen) 15:27, 19. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Lieber Karl! Ich war sehr lange großteils aus gesundheitlichen, aber auch aus privaten Gründen abwesend.Ich hoffe, dass ich nunmehr wiedder einige Zeit mittun kann. Bitte benachrichtige mich, ob sich die Verwertungsgesellschaft inzwischen gerührt hat. Wenn nicht, werde ich nachftragen.L.G. --Kath Erich 16:31, 30. Okt. 2011 (CET)Beantworten

Hallo Erich, ich hoffe es geht dir gesundheitlcih wieder besser. Ich habe jetzt nach mehrmaligen Urgenzen eine mir nicht ganz befriedigende aber doch ein eAntwort bekommen. Ich schicke sie dir per Wiki-Mail. danke und lg K@rl (Verbessern ist besser als löschen) 15:46, 31. Okt. 2011 (CET)Beantworten
Guten Tag! Bitte um Entschuldigung, dass ich mich hier einfach einmische. In dem Zusammenhang ist auch die Diskussion über die Bildrechte der schon zum größten Teil eingescannten deutschen Briefmarken interessant. Hier gab es eine Diskussion über österreichische Briefmarken. Schöne Grüße: --GT1976 18:25, 1. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Danke für die hilfreiche Mitteilung. Ich werde sie an Karl Gruber weiterleiten. LG --Kath Erich 20:46, 2. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Danke!

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Hallo Kath Erich - ich weiß nicht, ob du das liest, aber ich wollte dir für deine Beiträge zum österreichischen Urheberrecht danken. Viele Grüße, --Gnom (Diskussion) 11:44, 21. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Antrag auf Qualitätssicherung

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Im beanstandeten Abschnitt geht es um die Darstellung der aktuellen Rechtsverhältnisse, die sich aus Artikel 14, 15 und 16 Staatsgrundgesetz vom 21.12.1867 über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger im Zusammenhalt mit Artikel 63 Abs 2 Staatsvertrag von St. Germain ergeben. Dem ursprünglichen Verfasser des Beitrags fehlt jegliches juristisches Grundwissen. Er blockiert jedoch alle Änderungsvorschläge. Die Frage ist, ob hier Abhilfe geschaffen werden kann oder der beanstandete Abschnitt oder der gesamte Artikel gelöscht werden soll.Kath Erich (Diskussion) 14:12, 23. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Löschung auf Diskussionsseite

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Hallo KathErich!

Deine umfangreiche Löschung von Beiträgen anderer Benutzer auf der Seite Diskussion:Zentralrat der Konfessionsfreien ([2]) geht gar nicht. Beachte bitte, was hier steht: „Die Veränderung oder Entfernung von Diskussionsbeiträgen anderer Benutzer auf Artikel- oder Benutzerdiskussionsseiten wird in der Wikipedia meist als äußerst unhöflich angesehen.“ Danke. --Der wahre Jakob (Diskussion) 08:30, 10. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Ja, ich habe einige meiner Beiträge gelöscht, weil sie mir zu persönlich und aggresiv vorgekommen sind. Mag sein, dass mir dabei der Fehler passierte, einen fremnden Beitrag zu löschen. Auch hatte ich dreimal einen Beartbeitungskopnflikt, von dem einer wegen einer Systemschwierigkeit nicht durchgefhrt werden konnte. Darum speicherte ich den Text auf ein Worddokument und überttrug ihn auf die Diskussionsseite. Auch hier könnte einer Fehlerquelle liegen. Zu guter Letzt hatte ich eine Augenoperation und starke Sehbehinderungen, wodurch ich bei der Löschung meiner als nicht zieführend erachteten Beiträge einen Fehler gemacht haben könnte. Offenkundig ist mir aus irgend einem Grunde ein Fehler passiert, für den ich mich entschuldigen möchte.Kath Erich (Diskussion) 17:28, 10. Feb. 2017 (CET)Beantworten
O.K. danke. Es war keine Absicht, das ist gut. Nachts um 1 ist vielleicht auch nicht die beste Zeit für Diskussionsbeiträge, vor allem wenn man emotional stark involviert ist. Dafür gab es mal die „Preußische Nacht“. Alles Gute und schönen Gruß!--Der wahre Jakob (Diskussion) 17:34, 10. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Unsinniger QS-Baustein

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Hallo Kath Erich,
warum setzt Du den unsinnigen QS-Baustein wieder rein? Was soll die QS machen? Wir sind hier ale ehrenamtlich tätig, wer soll da einen Juristen beauftragen? Bezahlst Du den? Ganz davon abgesehen geht es nicht um ein juristisches Problem, auch wenn Du mal wieder eins glaubst zu sehen. -- Perrak (Disk) 19:09, 5. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Du beurteilst meinen Baustein als unsinnig? Vielleich gibt es bei Wikipedia einen Juristen, der gerne zu dieser Rechtsfrage Stellung nimmt. Wenn nicht, werde ich trotzdem dran bleiben. Du bist ja mein Gegner, der jegliche sinnvolle Diskussion abschmettert. Ohne es zu sagen, sehe ich eine Menge juristischer Probleme beim Zentralrat der Konfessionsfreien, die einmal kräftige Schwierigkeiten verursachen können. Wie kann ich hier eingreifgen, ohne wieder zur Sau gemacht zu werden? Nun kommt noch dieser unglückliche und unnötige neue Verein daher. Er war der ausschalggebende Grund, dass ich meine Mitgliedschaft in der gbs-Regionalgruppe Österreich aufgab. Nun ist die atheistische Scene Österreichs noch mehr gespaltet. Außer dem Freidenkerbund und Dr. Gerhard Engelmayer sowie der Atheistischen Religionsgemeinschaft tut sich ja ohnedies nichts. Wenn ich den Namen Petr Zak lese, frage ich Dich: Wo und wann hast Du ihn als aktiven Atheisten erlebt? In welchem Forum ist er tätig? Nun ist er zur maßgeblichen Person des österreichischen Atheismus geworden.
Wenn ich all die hehren Worte lese, wie "Der Zentralrat tritt für die Trennung von Religion und Staat sowie für die Gleichstellung von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ein. Er kämpft gegen die von seinen Mitgliedern empfundene Diskriminierung von Atheisten und Agnostikern." Dann denke ich an die Dienstzeugnisse, die Unternehmnen seinerzeit ausgestellt haben und in denen der Satz stand: Ee war immer bemüht, sein Bestes zu geben".
Zum Abschluss möchte ich dich bitten: Interessiere Dich ein wenig über Rudolf Draka. Dann wirst Du vielleicht von mir ein anderes Bild bekommen. Kath Erich (Diskussion) 20:13, 5. Nov. 2017 (CET)Beantworten
Mit Verlaub, KathErich: Wenn ich Sätze lese wie "Wie kann ich hier eingreifgen, ohne wieder zur Sau gemacht zu werden? Nun kommt noch dieser unglückliche und unnötige neue Verein daher. Er war der ausschalggebende Grund, dass ich meine Mitgliedschaft in der gbs-Regionalgruppe Österreich aufgab", dann ist mit Händen greifbar, dass hier ein Wikipedia:Interessenkonflikt vorliegt. Als Beteiligter wird es dir schwierig sein, hier enzyklopädisch neutral zu bleiben. Tut mir leid, Wikipedia ist kein Forum, solche aktuellen Konflikte auszutragen, wir können höchstens mit Abstand darüber berichten, und das geschieht am besten durch Leute, die in den Konflikt nicht involviert sind.--Der wahre Jakob (Diskussion) 20:49, 5. Nov. 2017 (CET)Beantworten
Wieso behauptest Du, dass ich mich in einem Interessenskonflikt befinde? Beschäftige Dich bitte mit dem ganzen Problem. Da besteht ein Verein mit einer achtbaren Mitgliederanzahl. Dann wird ein neuer Verein gegründet, der kaum über Mitglieder verfügt. Der Zentralrat der Konfessionsfreien entscheidet selbstherrich, dass der neue Verein das Sagen hat. Im Link erscheint der Name des neuen Vereins, wenn man ihn aufruft, wird man mit dem Inhalt des alten Vereins verbunden. Der Name des alten Vereins mit der achtbaren Mitgliederanzahl wird in der Linkverbindung nicht mehr genannt. Zu allem Überfluss erhebt sich die Frage, ob diese Vorgangsweise von der Vereinsleitung "Zentralrat der Konfessionsfreien" verfügt worden ist. Die Vereinsleitung müsste ja eine Mitgliederliste über ihre Mitglieder haben. Kann nun das Mitglied alter Verein ungefragt seine Mitgliedschaft zum Zentralrat der Konfessionsfreien zu Gunsten des neuen Mitglieds verlieren? Ganz einfach so?Kath Erich (Diskussion) 22:44, 5. Nov. 2017 (CET)Beantworten
Ich habe angedeutet, dass mir als Juist mancherlei aufgefallen ist, dass möglicher Weise auch Nachteile nach ziehen könnte. Soll ich hier in aller Öffentlichkieit darüber sprechen? Das kann und will ich nicht. Aber glaube mir: Die Vorkommnisse mit dem Verhältnis Alter- und Neuer Verein sind nur ein Beispiel dafür, dass die Notwendigkeit aufzeigt,sich ein wenig mehr um die allfällig noch bestehenden offenen Rechtsfrtagen zu kümmern.Kath Erich (Diskussion) 22:44, 5. Nov. 2017 (CET)Beantworten
Das hier ist eine Enzyklopädie, vergiss das bitte nicht. Hier ist kein Ort, um über "selbstherrlch", "achtbar", "ungefragt", "ganz einfach so" zu verhandeln, "um die allfällig noch bestehenden offenen Rechtsfrtagen zu kümmern" und auf Konfliktlagen Einfluss zu nehmen. Wenn "dir als Jurist mancherlei aufgefallen ist", das "möglicherweise Nachteile haben könnte", handelt es sich offenbar um einen laufenden Konflikt, und du bist Beteiligter mit Insider-Wissen. Das gehört aber nicht hierhin, in diese Enzyklopädie. So ein Konflikt kann hier mit zeitlichem Abstand und unter Zitation neutraler Quellen dargestellt werden, nicht bereits während der "heißen Phase" und pateilich.--Der wahre Jakob (Diskussion) 22:26, 5. Nov. 2017 (CET)Beantworten
Wäre daran interessiert, ob in eine Bibliographie Eintragungen ohne Belege gemacht werden können. Kath Erich (Diskussion) 22:42, 5. Nov. 2017 (CET)Beantworten
Ja, der QS-Baustein ist unsinnig, weil es nicht um das geht, was Du willst. Du siehst Missstände in einem Verein (oder in mehreren). Damit magst Du recht haben, ich kenne die Hintergründe nicht. Das ist aber für den Wikipedia-Artikel eher marginal. Wenn es einen offenen Konflikt gibt, über den berichtet wird, könnte man entsprechende Berichte zitieren. So oder so ist die WP nicht dafür da, Missstände zu untersuchen oder offenzulegen. Das ist Aufgabe der Presse und der Justiz, nicht eines Lexikons. -- Perrak (Disk) 00:12, 6. Nov. 2017 (CET)Beantworten
Ich bitte um Nachweis der Unterlagen, auf Grund derer die Eintragungen vorgenommen wurden. Sollten keine beigebracht werden, müsste ich für die Eintrüge einen Löschantrag stellen.Kath Erich (Diskussion) 00:16, 6. Nov. 2017 (CET)Beantworten
Welche Einträge meinst Du? Quelle ist die Homepage der GBS, so weit ich das sehe. Da stand jedenfalls gestern der inzwischen Verstorbene immer noch drin. -- Perrak (Disk) 00:28, 6. Nov. 2017 (CET)Beantworten


Unterschrift

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Hallo Kath Erich,

vielen Dank für deinen Diskussionsbeitrag. In der Wikipedia ist es üblich, Diskussionsbeiträge zu signieren. Dazu schreibst du einfach --~~~~ dahinter. Alternativ kannst du auch mit dem Signatur-Icon (Signatur und Zeitstempel) oberhalb des Bearbeitungsfensters die vier Tilden einfügen. Die Software wandelt die Tilden beim Speichern automatisch in deinen Benutzernamen oder deine IP-Adresse und einen Zeitstempel um. Damit ermöglichst du anderen Autoren die Zuordnung deines Beitrages zu einem Diskussionsthema.

Viele Grüße, --Lutheraner (Diskussion) 15:32, 10. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Du wurdest auf der Seite Vandalismusmeldung gemeldet (2017-11-11T16:11:55+00:00)

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Hallo Kath Erich, Du wurdest auf der o. g. Seite gemeldet. Weitere Details kannst du dem dortigen Abschnitt entnehmen. Wenn die Meldung erledigt ist, wird sie voraussichtlich hier archiviert werden.
Wenn du zukünftig nicht mehr von diesem Bot informiert werden möchtest, trage dich hier ein. – Xqbot (Diskussion) 17:11, 11. Nov. 2017 (CET)Beantworten


Allgemeines

Meine folgenden Ausführungen sind nicht umfassend. Ich werde mich auf einige wichtige Punkte beschränken. Vorausschicken möchte ich jedoch, dass ich 2013 aus Altersgründen vorübergehend meine Tätigkeit in Wikipedia eingestellt habe und mir einzelne Techniken wieder in das Bewusstsein rufen musste. Deswegen passierten mir mehrere Fehler, die mir angekreidet werden. Das ist aber nicht die Hauptsache. Ich bin Jurist und meine wenigen, aber umfangreichen Artikel weisen auf diesen meinen Schwerpunkt hin. Das Problem ist nur, dass ich derzeit mit Artikeln beschäftigt bin, die von Nichtjuristen verfasst wurden und bearbeitet werden. Dadurch ergibt sich immer wieder ein natürliches Spannungsfeld. Es sind Sachprobleme, die im Vordergrund stehen.

Zustand des Wikipedia Artikels Zentralrat der Konfessionsfreien. Seit seiner Gründung wurde die für Einträge notwendige Belegpflicht offensichtlich missachtet. Jedenfalls gibt es Eintragungen, für die Belege nicht ersichtlich sind. Als Belege für die Eintragung in den Wikipedia Artikel Zentralrat der Konfessionsfreien würde ich folgende Unterlagen ansehen: a Auf der Vereinswebseite veröffentlichte Beschlüsse und Kundmachungen des Vereins, wie z.B. die unter den Rubriken „Über uns“, „Aktionen“ und Kontakt „Genannten“. b Die in den Medien genannten Sachverhalte, wie etwa jene, die die Gründung des Zentralrats betreffen. c Aus der Rechtsordnung ableitbare Sachverhalte.

Ob es für die Eintragung eines Sachverhalts genügt, dass die Belege vorhanden sind, oder ob die Eintragung unter Berufung auf die dafür konkret maßgeblichen Belege zu erfolgen hat, kann ich nicht beurteilen. Jedenfalls war und ist es schwer, Spreu vom Weizen zu trennen. Mein Bemühen war, irgendwie Boden unter die Füße zu bekommen, damit die wirklich nicht befriedigenden bisherigen Vorgehensweise abgeschlossen werden kann und in Zukunft die Belegpflicht strikt beachtet wird. Ich kämpfte gegen Windmühlen und meine QS Anträge wurden zurückgesetzt. Mag sein, dass ich in unangemessener Weise reagiert habe. Die Frage, warum die am Artikel beteiligten Benützer und die Administratoren, die heute über mich urteilen wollen, nicht schon längst Ordnung geschaffen haben, steht aber für mich im Raum.


Zum nunmehrigen Konflikt, der zur Vandalismus Meldung Anlass war, möchte ich kurz anführen:

Am 5. November 2017 07:32 postete ich meinen DS Beitrag „Notwendige Verbesserungen“. Zu diesem Zeitpunkt galt die Version des Artikels vom 3.Feb.2017 13:05. Im Abschnitt „Träger des Dachverbands“ befand sich ein Eintrag, der zwei verschiedene enthielt. Der eine hatte die Linkadresse Giordano Bruno Regionalgruppe Österreich und erreichte die Eintragung im Wikipedia Artikel Giordano Bruno Stiftung, der andere die Linkadresse (GBRÖ), die den Eintrag mit der Giordano Bruno Stiftung verband. Zufriedenstellend war diese Lösung nicht, aber insoweit tragbar, als sie den Bereich der gbs-internen Regionalgruppe und den nach Außen wirkenden Verein getrennt auswies. Das Problem entstand, als der Link von GBRÖ gelöscht wurde. So traten beide ungleichen Bereiche unterschiedslos als Einheit in Erscheinung. Auch ein in einer Anmerkung angebrachter Link hätte wenig genützt. Denn für das Auge war die Verlinkung mit dem Wikipedia Artikel den alleine ins Auge fallende. Den Unterschied zwischen der gbs-internen Regionalgruppe Österreich und dem Verein „Giordano Bruno Regionalgruppe Österreich“ (GBRÖ) erkennt man insbesondere daran, dass die interne Regionalgruppe Österreich einen vom Verein verschiedenen Mitgliedbestand hat. Will ein Mitglied zugleich auch Mitglied des Vereins sein, muss es sich beim Verein als Mitglied anmelden. Wer dies nicht tut, ist eben nur Mitglied der internen gbs-Regionalgruppe.

Heute haben wir den 11.Nov. 2017. Seit meinem ursprünglichen Posting vom 5.Nov. 2017 sind nicht ganz sieben Tage vergangen. Ich habe mich in die Materie hineingearbeitet und sogar im Rechtsforum der gbs-intern darüber diskutiert. Dabei sind auch mir die Augen aufgegangen. Ich konnte nicht nur erkennen, wie viel bei den Eintragungen sowohl im Wikipedia Artikel Zentralrat der Konfessionsfreien als auch im Wikipedia-Artikel Giordano Bruno Stiftung falsch gelaufen ist. Da gibt aber ein fundiertes und gbs-internes Rechtsgutachten, das ich mit Genehmigung von gbs. Veröffentlichen durfte. Es wird genauso, wie meine Argumente ignoriert. Das Gutachten dokumentiert einen rechtlichen und jederzeit nachprüfbaren Sachverhalt, und ich frage mich, warum nach Wikipedia Normen keinen Beleg darstellen soll. Dem Administrator Tohma mache ich den schweren Vorwurf, dass er diesem Gesichtspunkt nicht die schuldige Aufmerksamkeit zollte. Das Gutachten schildert klar die sich aus den bestehenden Rechtsgrundlagen ergebende Rechtslage. Wenn ich auch nachträglich sein Handeln hinsichtlich des Weblinks im Text verstehe und bedaure, dass ich die Sache anders beurteilt habe, kann ich seine Vorgehensweise bei den letzten Versionen nicht billigen. Wie ich sehe, waren meine Einträge sachlich richtig. Zurückgesetzt wurden sie jedoch wegen Begründungsmängel. Betrachte ich die letzte meiner von mir verfassten Versionen, kann ich jedenfalls bei ihr keine Begründungsmängel erkennen. Als mir die Vandalismus Meldung angedroht wurde, falls ich nicht selbst meine Version zurücksetze, habe ich die Vandalismus Meldung ausdrücklich bevorzugt. Es obliegt jetzt Ihrer Beurteilung, wem Sie ein Fehlverhalten vorwerfen: Mir, Tohma und/oder dem wahren Jakob. Ich bin mit jeder dieser Varianten zufrieden.


Versionenvergleich 11.11.17 13:00 Kath Erich 11.11.17 13:12 Version von Kath Erich selbst zurückgesetzt, weil sie keine Begründung auswies.

11.11.17 13:16 Kath Erich Begründung: Die Regionalgrupe Österreich war Gründungsmitglied des Zentralrats der Konfessionsfreien. Die nachfolgend durchgeführen Änderungen erfolgten beleglos und sind sachlich unrichtig. Vgl. hierzu insbesonder den Abschnitt gbs) [ 11.11.17 13:22 Von Tohma zurückgesetzt Begründung: Das sind keine Belege (Dazu merke ich an: Dass die nachträglichen Änderungen beim Mitglied gbs ohne Belege erfolgten, ist evident. Dass sie sachlich unrichtig sind, ergibt sich unter anderem auch aus dem gbs Rechtsgutachten. Ich ersuche Tohma, den Sachverhalt zu widerlegen.

11.11.17 15:39 Kath Erich Vgl. hierzu insbesondere den Abschnitt gbs Österreich in https://www.giordano-bruno-stiftung.de/aufbau/regionalgruppen sowie Diskussion Abschnitt Begründung Version 11.11.17 […]) 11.11.17 15:43 Von Tohma zurückgesetzt Begründung Belegt die Aussage nicht

Bitte

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unterlasse es doch, Diskussionsseiten mit sachfremden Diskussionssträngen zu belasten. allgemeine Erwägungen zu Wikipedia beispielsweise gehören nicht auf die Diskussionsseite zum Zentralrat der Konfessionsfreien. Freundliche Grüße--Lutheraner (Diskussion) 21:39, 19. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Ich bin im folgenden Dilemma. Auf der einen Seite weiß ich, dass die Eintragungen im Wikipedia Artikel Zentralrat der Konfessionsfreien hinsichtlich der Vereinsmitglieder bez.. Trägergruppen/Trägerorganisationen rechtlich und wohl auch hinsichtlich der für Wikipedia Einträge notwendigen Belegqualität falsch bzw. nicht ausreichend sind und dass Erkenntnisfindung auch nicht im Sinne von Wikipedia ist. Wenn ich dieses Wissen einbringe, werden meine Beiträge gelöscht, versuche ich auf der DS sie zu erläutern, werde ich als Störenfried bzw. Querulant, sagen wir, wie ich es persönlich empfinde, gemobbt. Gehorche ich nicht dem jeweiligen Diktat, komme ich eben auf die Vandalismusseite. So bin ich mundtot gemacht.

Mein letzter, ja verzweifelter, Versuch war die Eröffnung eines DS Beitrag, in dem ich die Rechtslage klären und von dieser aus aufzeigen wollte, dass es wirklich am besten ist, den Abschnitt Vereinsmitglieder bzw. Trägergruppen/Trägerorganisationen zu löschen und rein rechtlich und wikipediaintern alle offenen Fragen zu klären. Wenn es keine vom Verein erstellten Grundlagen gibt, dann können weder Mitglieder noch Trägergruppen/Trägerorganisationen im Wikipedia Artikel aufscheinen. Das große Problem dabei ist, dass die Veröffentlichungen auf der Webseite des Vereins in keiner Weise Rückschlüsse auf die aktuelle Version zulassen. Alles, was diesbezüglich im Wikipedia Artikel veröffentlicht wurde, kann stimmen, nicht stimmen oder aus selbstgebrauten Überlegungen bestehen.

Langsam beginne ich zu zweifeln, ob der Wikipedia Artikel in seiner jetzigen Fassung noch die für Wikipedia Artikel notwendige Relevanz hat. Der Verein selbst ist für den österreichischen Atheismus und Agnostizismus bestimmt gut und seine Webseite für die unmittelbaren Vereinsangelegenheiten ausreichend. Ob er damit auch für Wikipedia relevant ist, mag dahingestellt sein. Legt er Wert darauf, in Wikipedia als Artikel aufzuscheinen, muss es ihm auch wert sein, die notwendigen Belege, sprich eine aktuelle Fassung der Statuten und der zu veröffentlichten Mitglieder zur Verfügung zu stellen.

Was soll bzw. kann ich in dieser Situation wirklich tun?Kath Erich (Diskussion) 22:44, 19. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Du wurdest auf der Seite Vandalismusmeldung gemeldet (2018-01-04T13:08:04+00:00)

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Hallo Kath Erich, Du wurdest auf der o. g. Seite gemeldet. Weitere Details kannst du dem dortigen Abschnitt entnehmen. Wenn die Meldung erledigt ist, wird sie voraussichtlich hier archiviert werden.
Wenn du zukünftig nicht mehr von diesem Bot informiert werden möchtest, trage dich hier ein. – Xqbot (Diskussion) 14:08, 4. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Ich erhebe meinerseits gegen den Einschreiter den Vorwurf des begründbaren Verdachts auf Vandalismus. Was kann und soll ich unternehmen? Ich erhielt von einem Mitglied des Zentralrats der Konfessionsfreien die Kopie der aktuellen Statuten. Um nich fehl zu gehen, forderte ich von der zuständigen Behörde eine Kopie für den privaten Gebrauch an. Der private Gebrauch lag darin, dass ich mich persönlich überzeugte, dass die mir vom Mitglied des Zentralrats übermittelte Kopie die gültige ist. Auf diese alleine konnte ich mich stützen, denn von der mir von der Behörde zugesandten Kopie durfte ich ja keine der Öffentlichkeit zugängliche Kopie anfertigen. Aber auch die vom Vereinsmitglied mir Übergebene kann ich nicht veröffentlichen. Das müsste ja der Vereinsvorstand machen. Er macht es aber nicht. Der wahre Jakob und Giordano Bruno haben zu wenig Selbstkritik, als dass sie - ich meine sogar pflichtgemäß- eine wenigstens vorübergehend kompromissfähige Lösung erarbeiten. Nein: Ich bin der Querulant, und wenn ich den Mund aufmache, werde ich vors Tribunal „Vsandalismus“ gesperrt.


Wenngleich ich die Statuten nicht veröffentlichen kann und will, zitiere ich aus den mir vom Vereinsmitglied des Zentralrats Übermittelten Punkt S4 und S5:

S4 Arten der Mitgliedschaft:

1. Die Mitglieder des Vereins sind Organisationen, welche den Vereinszweck unterstützen.

S5 Erwerb der Mitgliedschaft

1. Mitglieder des Vereins können alle juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften werden, die sich zu den Grundsätzen des Vereines bekennen.

2. Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.


Die Verhältnisse haben sich einfach geändert. Wem kümmert das?

Die Hintergründe interessierten nicht einmal JD! Er interessierte sich nur für die Meinungen der anderen und sperrte mich.

Ich möchte noch ins Treffen führen, dass die Vorsitzenden des Vereins Zentralrat der Konfessionsfreien in dieser Zeitspanne dreimal gewechselt haben. Der jetzige Vorsitzende ist Vertreter des Freidenkerbunds Österreich. Ist es nicht logisch, dass hier auch Auffassungsänderungen stattgefunden haben? Wenn man alle meine Kommentare durchließt, wird man auf Schritt und Tritt meiner Auffassung begegnen, dass der Abschnitt Trägergruppen/Trägervereine, egal, ob sie stattdessen Mitglieder genannt werden, so lange nicht angeführt wird, bis der Verein sich bequemt, seine Karten auf den Tisch zu legen. Muss Wikipedia der Geburtshelfer sein, der auf Anachronismen zurückgreift? Offenkundig liegt dem Zentralrat kaum etwas daran, das derartige Verzeichnisse veröffentlicht werden, sonst hätte er sich ja äußern können. Oder soll hier die Auffassung bestehen, dass der Zentralrat selbst nicht weiß, was Sache ist und es dafür notwendig ist, dass dienstbeflissene Geister ihm zu Hilfe kommen? Außerdem würde nach Klärung der gbs.internen Rechtsverhältnisse der Verein Giordano Bruno Regionalgruppe Österreich-GBRÖ Mitglied des Zentralrats der Konfessionsfreien sein.Kath Erich (Diskussion) 17:36, 4. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Du wurdest auf der Seite Vandalismusmeldung gemeldet (2018-01-04T13:08:04+00:00)

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Hallo Kath Erich, Du wurdest auf der o. g. Seite gemeldet. Weitere Details kannst du dem dortigen Abschnitt entnehmen. Wenn die Meldung erledigt ist, wird sie voraussichtlich hier archiviert werden.
Wenn du zukünftig nicht mehr von diesem Bot informiert werden möchtest, trage dich hier ein. – Xqbot (Diskussion) 14:08, 4. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Die Sperre dauert 3 Tage. Zeit genug zu überlegen, wie ich mich weiterhihn verhalten werde. Optimal wäre, fände ich einen Administrator, der mich in meinen Anliegen untersützt. Jedenfalls werde ich ein Wenig untertauchen und mich von Wikipedia abmelden. Hat mir viel Freude, aber auch viel Ärger gebracht.

Im Grunde genommen ist es mir wurscht, was mit dem Wikipedia Artikel Zentralrat der Konfessionfreien geschieht. Vielleicht löst er sich sogar eines Tages in Luft auf. Vielleicht mausert er sich zu einer echten Infortmationsquelle. Mir ist jedernfalls das Jetzt und die Zukunft wichtiger als mich herumzustreiten, welche Verhältnisse in den Jahren 2009 und 2010 vorlagen. Da ich bei diesen meinen Bemühungen umn zeitnahe und asussagekräftige Informationen nicht unterstützt werde, interessiert mich der Artikel nicht mehr. Ich kenne genug Wikipedia Artikel, die einen echten Informationswert haben. Auf Solche werde ich nach wie vor gerne zurückgreifen. An diesen sollten sich auch die mit dem vorliegenden Artikel Befassten ein Beispiel nehmen. Kath Erich (Diskussion) 20:14, 4. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Der wahre Jkob

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http://www.katholisch.de/aktuelles/aktuelle-artikel/keine-allzu-fromme-verkundigung

Ja. Und?--Der wahre Jakob (Diskussion) 12:40, 6. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Rechtsquellen

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https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesdatenschutzgesetz

Wikiläum

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Hiermit gratuliere ich Benutzer
Kath Erich
zu 10 Jahren ehrenamtlicher Arbeit
im Dienst der Verbesserung unserer Enzyklopädie
und verleihe ihm den

Wikiläums-Verdienstorden in Silber
gez. Wolfgang Rieger (Diskussion) 10:20, 2. Sep. 2018 (CEST)

Hallo Kath Erich! Am 2. September 2008, also vor genau 10 Jahren, hast Du hier zum ersten Mal editiert und daher gratuliere ich Dir heute zum zehnjährigen Wikiläum. Seitdem hast Du über 3.900 Edits gemacht, wofür Dir heute einmal gedankt sei. Ich hoffe, dass Du trotz einiger Misshelligkeiten im Januar weiter dabei bist und dabei bleibst und dass die Arbeit hier Dir wieder Spaß machen wird. Beste Grüße + frohes Schaffen -- Wolfgang Rieger (Diskussion) 10:20, 2. Sep. 2018 (CEST)Beantworten

Danke! Das war eine tolle Überraschung!Kath Erich (Diskussion) 13:28, 2. Sep. 2018 (CEST)Beantworten