Vorlage Diskussion:LöschkandidatenURV

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Quaestio Iuris in Abschnitt Vorlage:LöschkandidatenURV
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Formulierung

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Wurden URV-belastete Artikel gelöscht und komplett neu geschrieben, kann der Artikel hier gestrichen werden ist mE irreführend, da ein Teil der (Gelegenheits)benutzer und IPs eine Leerung des Artikels mit einer Löschung gleichsetzt. So könnte das Missverständnis aufkommen, der Artikeltext (samt LKU-Vorlage) dürfe einfach aus dem Bearbeiten-Feld gelöscht und mit einem anderen Text überschrieben werden. Erscheint die Formulierung nur mit missverständlich oder darf ich demnächst einmal mutig sein und die Vorlage ändern? --Dundak 22:45, 17. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Diese Präzisierung ist m.E. ok. Allerdings hatte ich auch vorher keine Verständnisprobleme. --tsor 08:09, 18. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Vorschlag zur Vereinigung von LKU und LKV

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Da WP:LKU und WP:LKV demnächst zusammengelegt werden sollen (siehe auch Wikipedia:Administratoren/Notizen#Bearbeitung von URVen), hier schonmal der unten stehende Vorschlag, wie die zukünftige Arbeitsanweisung aussehen soll. -- Ra'ike Disk. LKU WPMin 21:41, 6. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Der Vorschlag ist jetzt auf der Vorderseite eingearbeitet. Korrekturen und Verbesserungsvorschläge bitte direkt einarbeiten. -- Ra'ike Disk. LKU WPMin 12:24, 7. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Alle Texte, die in die Wikipedia eingestellt werden, müssen vom Autor unter der GNU-FDL und CC-BY-SA 3.0-de freigegeben oder gemeinfrei sein, sonst liegt eine Urheberrechtsverletzung (URV) vor (siehe auch Wikipedia:Lizenzbestimmungen und Wikipedia:Urheberrechte beachten). Artikel, bei denen alle Versionen Urheberrechtsverletzungen sind, werden auf dieser Seite eingetragen.

Nicht auf diese Seite gehören
Bevor du einen Artikel hier einträgst
  • Prüfe bei Artikel, die den URV-belasteten Text von der 1. Version an enthalten, ob der Text nach den Wikipedia:Richtlinien behaltenswert ist – Texte, die unbrauchbar, also schnelllöschfähig sind, kannst du mit
    {{Löschen|Begründung -- ~~~~}} zur sofortigen Löschung markieren.
  • Prüfe, ob es sich nicht um eine Kopie aus der Wikipedia handelt
  • Prüfe, ob bereits eine Freigabe auf der Diskussionsseite des Artikels hinterlegt ist bzw. auf eine entsprechende E-Mail an das Support-Team hingewiesen wird.
Artikel eintragen

1. Wenn der URV-belastete Text von der 1. Version an enthalten ist:

  • Prüfe zunächst,
    • ob der Text nach den Wikipedia:Richtlinien behaltenswert ist – Texte, die unbrauchbar, also schnelllöschfähig sind, kannst du mit
      {{Löschen|Begründung -- ~~~~}} zur sofortigen Löschung markieren.
    • ob es sich nicht um eine Kopie aus der Wikipedia handelt
    • ob bereits eine Freigabe auf der Diskussionsseite des Artikels hinterlegt ist bzw. auf eine entsprechende E-Mail an das Support-Team hingewiesen wird.
  • Ersetze den Artikeltext durch {{URV}} – [URL] -- ~~~~ und füge in die eckigen Klammern die Quelle der Urheberrechtsverletzung ein. Der Artikel wird dann unter Kategorie:Wikipedia:URV aufgeführt.
  • Trage den Artikel mit Quelle auf dieser Seite unter dem aktuellen Datum ein
Beispiel: # [[Artikel]] von [URL] -- ~~~~
  • Handelt es sich um eine Literatur-URV und liegt Dir diese vor, schicke bitte einem der hier aktiven Admins eine Kopie per Mail zu, um die Prüfung zu erleichtern.

2. Wenn der URV-belastete Text in einer späteren Version eingefügt wurde:

  • Um die Anzahl der zu löschenden Versionen möglichst gering zu halten, ist es notwendig, betroffene Passagen umgehend aus dem Artikel zu entfernen.
  • Finde in der Versionsgeschichte des Artikels die letzte Version vor der zu löschenden
  • Stelle diese Version wieder her:
    • Klicke in der Versionsgeschichte auf Zeit und Datum der „guten“ Version, um die Artikelversion anzuzeigen
    • Wähle Seite bearbeiten. Die alte Version wird zum Bearbeiten angezeigt
    • Gib in der Zusammenfassung etwas wie „Wiederherstellung von Version xyz wegen [Grund]“ ein
    • Klicke Seite speichern
  • Füge die Informationen für die Versionslöschung unten auf dieser Seite in einem Abschnitt mit dem aktuellen Datum an: einen Link auf den Artikel, die betroffenen Versionen (normalerweise diejenigen von der mit dem zu löschenden Inhalt bis zu deinem Wiederherstellen), am besten durch Copy und Paste aus der Versionsübersicht (ein Link auf die einzelnen Versionen ist nicht nötig), bei einer URV die Quelle des urheberrechtsgeschützten Inhalts, wenn möglich als Weblink, und Deine Unterschrift.
Beispiel: # [[Artikelname]]: Versionen von 09:54, 18. Jan 2005 bis 14:21, 24. Feb 2005 aus [http://www.originalseite.de] -- ~~~~

3. Texte, bei denen Formatierung oder Formulierung eine Urheberrechtsverletzung nahelegen, aber keine Quelle gefunden werden konnte:

  • Der Artikel oder der Absatz wird mit dem Baustein {{Urheberschaft ungeklärt}} markiert und im Absatz Urheberschaft ungeklärt gelistet.
Benutzerinformation und -prüfung
  • Kläre den Benutzer/IP, von dem die URV stammt, mithilfe des Bausteins {{subst:URV-Hinweis|ARTIKEL|2=URL}} auf seiner Diskussionsseite über die Urheberrechtsrichtlinien auf.
  • Überprüfe anschließend bitte auch die weiteren Beiträge des Benutzers – wenn jemand eine Urheberrechtsverletzung begangen hat, ist die Wahrscheinlichkeit einer zweiten hoch. Hört der Benutzer trotz Ansprache nicht damit auf, URVen einzustellen, mache den Fall auf der Vandalismusmeldung bekannt.

Löschung und Archivierung

  • Die eingetragenen Artikel werden 14 Tage nach Eintrag überprüft und ggf. gelöscht bzw. versionsbereinigt, falls bis dahin die Urheberrechte nicht geklärt sind.
  • Wurde ein URV-belasteter Artikel vorzeitig durch einen Admin gelöscht und anschließend neu geschrieben, kann die URV-Meldung hier mit <s>[ARTIKEL]</s> und einem kurzen Hinweis gestrichen werden.
  • Erhält das OTRS-Support-Team per E-Mail eine gültige Freigabe für einen Artikel, wird dieser automatisch in der Kategorie:Wikipedia:OTRS-Freigabe einsortiert und kann hier gestrichen werden.
  • Verzögert sich die Freigabe, kann der entsprechende Artikel in den Absatz Altfälle mit offenen Fragen oder Problemen verschoben werden. Trifft eine gültige Freigabe erst nach der Löschung des Artikel ein, kann jeder Administrator den Artikel wiederherstellen.
  • Die Archivierung erfolgt aufgrund der komplexen Fallsortierung per Hand, daher bitte keine "Erledigt-Bausteine" setzen. Erledigte Altfälle und ehemalige Ungeklärte werden zum jeweils ältesten Tag der aktuellen Fälle verschoben und nach Erledigung der aktuellen Fälle abschnittsweise archiviert.
  • Zur Arbeitserleichterung des Sebbot, der beim Datumswechsel einen neuen Absatz einfügt, wurden die Interwiki-Links bis auf weiteres an den Anfang der Seite geschoben.

Siehe auch
Urheberrechtsfragen | Werkzeuge zum URV-Prüfen | Nachimport | Artikelinhalte auslagern

Vorlage:LöschkandidatenURV

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Hallo zusammen,

aufgrund der destruktiven Vorgehensweise des Benutzers Rax, ist es mir ein Anliegen, die von mir überarbeitete Vorlage hiermit zur Diskussion zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen, --Quaestio Iuris 15:38, 26. Mär. 2014 (CET)Beantworten


Alle Texte müssen, bevor sie in die Wikipedia eingestellt werden, vom Rechteinhaber gemäß den Bedingungen der Creative Commons Attribution-ShareAlike 3.0 Unported (CC-BY-SA 3.0 Unported) und der GNU-Lizenz für freie Dokumentation (GNU-FDL) freigegeben worden oder gemeinfrei sein. Zuwiderhandlungen werden entsprechend der Projektseite Wikipedia:Urheberrechte beachten als Urheberrechtsverletzung (URV) gewertet.

Zur Beachtung: Copy & Paste-Plagiate aus der deutsch- oder einer anderssprachigen Wikipedia stellen grundsätzlich – insofern der Ursprungstext keine Urheberrechtsverletzung beinhaltet – keine Urheberrechts-, sondern eine Lizenzverletzung im Sinne der Wikipedia-Lizenzbestimmungen dar, der mit einem Nachimport der Versionsgeschichte abgeholfen werden kann. Webseiten die gegen die Weiternutzungsbedingungen der Wikipedia verstoßen, können auf der Projektseite Wikipedia:Weiternutzung/Mängel gemeldet werden.

Demzufolge sind auf dieser Seite ausschließlich solche Artikel einzutragen bei denen einige oder alle Versionen die Vermutung einer tatsächlichen Urheberrechtsverletzung nahelegen.

Nicht auf diese Seite gehören auch
Bevor du einen Artikel hier einträgst
  • Prüfe bei Artikeln, die den URV-belasteten Text von der 1. Version an enthalten, ob der Text nach den Wikipedia-Richtlinien behaltenswert ist. Kann die Frage bejaht werden, so muss der urheberrechtsverletzende Text dennoch grundlegend überarbeitet und die urheberrechtsverletzende(n) Version(en) aus der Versionsgeschichte des Artikels versionsgelöscht werden. Texte die unbrauchbar und somit schnelllöschfähig sind, kannst du mit {{Löschen|Begründung -- ~~~~}} zur sofortigen Löschung markieren.
  • Prüfe zunächst auch, ob bereits eine Freigabe auf der Diskussionsseite des Artikels hinterlegt ist, beziehungsweise ob auf eine entsprechende E-Mail an das Support-Team hingewiesen wird.
Artikel eintragen

1. Wenn der URV-belastete Text von der 1. Version an enthalten ist:

  • Ersetze den Artikeltext durch {{URV}} [URL] -- ~~~~, und füge in die eckigen Klammern die Quelle deren Urheberrecht vermutlich verletzt wurde ein. Der Artikel wird dann unter Kategorie:Wikipedia:URV aufgeführt.
  • Trage den Artikel und seine möglicherweise urheberrechtsverletzte Quelle auf dieser Seite unter dem aktuellen Datum auf folgende Weise ein:
Beispiel: # [[Artikel]] von [URL] -- ~~~~
  • Basiert die Urheberrechtsverletzung auf einem gedruckten Werk und liegt dir dieses vor, dann übersende bitte einem der hier aktiven Admins eine Kopie per Mail, um die Prüfung zu erleichtern. Wende dich dabei vorzugsweise an Administratoren die auch auf dieser Seite sehr aktiv sind, um andere Administratoren zu entlasten. Bedenke auch, dass nicht jeder Administrator per E-Mail zu erreichen ist. Eine ausführliche Beschreibung der E-Mail-Funktion findest du auf der Seite Hilfe:E-Mail.

2. Wenn der URV-belastete Text in einer späteren Version eingefügt wurde:

  • Um die Anzahl der zu löschenden Versionen möglichst gering zu halten, ist es notwendig, betroffene Passagen umgehend aus dem Artikel zu entfernen.
  • Finde in der Versionsgeschichte des Artikels die letzte Version vor der zu löschenden.
  • Stelle diese Version wieder her:
    • Klicke dazu in der Versionsgeschichte auf Zeit und Datum der Version deren Inhalt keine anzunehmende Urheberrechtsverletzung aufweist, um die Artikelversion anzuzeigen.
    • Wähle Bearbeiten. Im Bearbeitungsfenster wird die alte Version angezeigt.
    • Gib nun in der Zusammenfassungszeile etwa „Wiederherstellung von Version xyz wegen [Grund]“ ein.
    • Klicke abschließend auf den Button Seite speichern.
  • Füge den Artikelnamen sowie die Zeit- und Datumsangaben aus der Versionsgeschichte des betreffenden Artikels, zusammen mit der Webadresse deren Urheberrecht mutmaßlich verletzt wurde, unten auf dieser Seite in einem Abschnitt mit dem aktuellen Datum in folgender Weise an:
Beispiel: # [[Artikelname]]: Versionen von 09:54, 18. Jan 2005 bis 14:21, 24. Feb 2005 aus [http://www.originalseite.de] -- ~~~~

3. Texte, bei denen Formatierung oder Formulierung den Eindruck einer Urheberrechtsverletzung erwecken, für die aber keine Quelle gefunden werden konnte:

  • Der Artikel oder der Absatz wird mit dem Baustein {{Urheberschaft ungeklärt}} markiert und im Absatz Urheberschaft ungeklärt gelistet.
Benutzerinformation und -prüfung
  • Kläre den Benutzer oder die IP, von dem oder der die potentielle URV stammt, mithilfe des Bausteins {{subst:URV-Hinweis|ARTIKEL|2=URL}} auf seiner oder ihrer Diskussionsseite über die Urheberrechtsrichtlinien auf.
  • Überprüfe anschließend bitte auch die weiteren Beiträge des Benutzers. Denn wenn jemand eine Urheberrechtsverletzung begangen hat, ist die Wahrscheinlichkeit einer zweiten hoch. Hört der Benutzer trotz Ansprache nicht damit auf, URVen einzustellen, mache den Fall auf der Projektseite Vandalismusmeldung bekannt.
  • Wenn der Verdacht besteht, dass ein Artikel aus einem Printmedium entnommen wurde, dann kann man bei der Bibliotheksrecherche anfragen, ob jemand Zugang zu dem Printmedium hat.

Löschung und Archivierung

  • Die eingetragenen Artikel werden 14 Tage nach Eintrag überprüft und dann gegebenenfalls gelöscht, falls bis dahin die Urheberrechte nicht geklärt sind. Für den Fall, dass lediglich eine Versionsbereinigung ansteht, wird diese sofort abgearbeitet.
  • Wurde ein URV-belasteter Artikel vorzeitig durch einen Admin gelöscht und anschließend neu geschrieben, kann die URV-Meldung hier mit einer Streichung des Lemmas, unter Verwendung der Tags <s>[BEISPIELARTIKEL]</s>, und einem kurzen Hinweis beendet werden.
  • Erhält das OTRS-Support-Team per E-Mail eine gültige Freigabe für einen Artikel, wird dieser automatisch in der Kategorie:Wikipedia:OTRS-Freigabe einsortiert und kann hier gestrichen werden.
  • Verzögert sich die Freigabe, kann der entsprechende Artikel in den Absatz Altfälle mit offenen Fragen oder Problemen verschoben werden. Trifft eine gültige Freigabe erst nach der Löschung des Artikel ein, kann jeder Administrator den Artikel wiederherstellen.
  • Die Archivierung erfolgt aufgrund der komplexen Fallsortierung per Hand, daher bitte keine "Erledigt-Bausteine" setzen. Erledigte Altfälle und ehemalige Ungeklärte werden zum jeweils ältesten Tag der aktuellen Fälle verschoben und nach Erledigung der aktuellen Fälle abschnittsweise archiviert.

Siehe auch
Urheberrechtsfragen | Werkzeuge für die URV-Prüfung | Nachimport | Artikelinhalte auslagern | Bibliotheksrecherche

LöschkandidatenURV


Ich finde den aktuell bestehenden Text besser, klarer, verständlicher; offenbar gehts dem Mitarbeiter darum, hier alles Mögliche sprachlich und inhaltlich umzustrukturieren, die Schwerpunktsetzung (s. z.B. zweiter Absatz) ist dabei IMHO falsch; ebenso ist eine neue Aussage wie hier im 2. Satz - "Prüfe bei Artikeln, die den URV-belasteten Text von der 1. Version an enthalten, ob der Text nach den Wikipedia-Richtlinien behaltenswert ist. Kann die Frage bejaht werden, so muss der urheberrechtsverletzende Text grundlegend überarbeitet werden." - sehr fragwürdig. Da sich noch mehr solcher Stilblüten finden und ich - wie gesagt - keinen Mehrwert des Vorschlags gegenüber der bestehenden Fassung erkennen kann, auch keiner benannt wurde vom Verfasser, hier nicht und auch nicht in der Vorausdiskussion auf seiner Benutzerdisk eine irgendwie nachvollziehbare Begründung gegeben wurde: Diese umfangreiche Änderung ist unnötig. --Rax post 16:16, 26. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Schon der zweite Satz ist ein ungeheuerlicher Anpfiff: Zuwiderhandlungen werden entsprechend der Projektseite... - fehlt nur noch der Schluß ... bestraft und verpflichten zu Schadenersatz. Und in diesem unglücklichen Stil geht es auch weiter. Wir brauchen in dieser Vorlage auch keine Wiederholung der WP:URV, insofern ist die erste Ergänzung obsolet, wenn nicht gar inhaltlich falsch. Bitte so belassen, wie es ist. @xqt 18:23, 26. Mär. 2014 (CET)Beantworten
Zunächst ist der Einleitungssatz des Änderungsvorschlags zu kritisieren, dass die Adminhinweise destruktiv seien. Sie haben berechtigt auf das Prozedere in WP hingewiesen, insbesondere auf einer Seite Seite, die fast ausschließlich durch Admins bearbeitet wurde. Ich bin ebenfalls für das Behalten der jetzigen Version, wobei gegen die eine oder andere stilistische Änderung nichts einzuwenden wäre. Jedoch sind die von Rax zitierten Passagen fragwürdig. Insbesondere bleibt ein „Umformulieren“ von URV-Texten eine URV. Dies wurde durch diverse Aufdeckungen von Plagiaten in Promotionsarbeiten gerade in letzter Zeit deutlich. --Partynia RM 07:52, 27. Mär. 2014 (CET)Beantworten
@Partynia: Ich möchte Dich dazu auffordern, Deine Behauptung, dass „ein Umformulieren von URV-Texten eine URV bleibt“, durch entsprechende Gesetzestexte oder Gerichtsurteile zu belegen. Hochachtungsvoll, --Quaestio Iuris 11:24, 27. Mär. 2014 (CET)Beantworten

@Rax:, @Xqt: und @Partynia: Ich möchte alle jetzigen und zukünftig an dieser Diskussion Beteiligten höflich darum bitten, konstruktive Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten. Ich bedanke mich schon im Voraus, und verbleibe mit freundlichen Grüßen, --Quaestio Iuris 11:43, 27. Mär. 2014 (CET)Beantworten

(BK) Die URV bleibt ja in der Versionsgeschichte erhalten und muß daher entweder unter einer freien Lizenz durch den Urheber freigegeben werden oder eben versionsgelöscht werden. Deshalb ist in jedem Fall der Eintrag auf der Projektseite erforderlich. Die URV wird ja nicht dadurch geheit, daß sie entweder umformuliert oder nicht mehr an oberster Stelle innerhalb der Versionsgeschichte steht. Schlussendlich sehe ich keine Anlass, Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten, die jetzige Form ist lange unbeanstandet und ich sehe nicht, wo es Verbesserungbedarf gäbe. Das läge dann an Dir, das aufzuzeigen.  @xqt 11:55, 27. Mär. 2014 (CET)Beantworten
@Xqt: Deinen Aussagen in den ersten beiden Sätzen stimme ich zu. Aber warum behauptest Du, dass eine Urheberrechtsverletzung nicht durch eine Umformulierung oder, wie ich es in der Vorlage besser formuliert habe, durch eine grundlegende Überarbeitung geheilt werden kann?
Auch belegen Deine Ausführungen nicht die Richtigkeit der von Partynia aufgestellten Behauptungen. Meine Verbesserungsvorschläge muss ich auch nicht stetig wiederholend aufzeigen, da Du sie entweder in der Versionsgeschichte der Vorlage nachvollziehen oder in der obigen Kopie nochmals nachlesen kannst. Mit freundlichen Grüßen, --Quaestio Iuris 12:24, 27. Mär. 2014 (CET)Beantworten
Weil die URV nach wie vor in der Versionsgeschichte verbleibt, wie ich oben erläutert habe. Und dies bedarf administrativem Eingriff.  @xqt 12:38, 27. Mär. 2014 (CET)Beantworten
Das beantwortet meine Frage nicht, denn der ursprüngliche urheberrechtsverletzende Text wird ja versionsgelöscht. Mit bestem Gruß, --Quaestio Iuris 12:51, 27. Mär. 2014 (CET)Beantworten
Anmerkung: Ich habe den entsprechenden Satz im Vorlagenentwurf soeben überarbeitet. Beste Grüße, --Quaestio Iuris 13:14, 27. Mär. 2014 (CET)Beantworten

@Quaestio Iuris: so kommen wir sicher nicht weiter: es ist nicht an uns, sondern an dir, "konstruktive Verbesserungsvorschläge" für den seit langem etablierten Vorlagentext zu machen - wir wollen doch gar nichts verändern, da wir es gut finden, wie es ist. Insofern ist mir eigentlich egal, was du an deinem Text änderst oder nicht, sehr interessiert mich dagegen, was du am realen Vorlagentext ändern willst - und warum. Gruß --Rax post 13:57, 27. Mär. 2014 (CET)Beantworten

+1 Genau diese schrieb ich auch schon oben.  @xqt 14:39, 27. Mär. 2014 (CET)Beantworten
@Rax: und @Xqt: Dann wiederhole ich meine Aussage von 12:24 Uhr, des 27. Mär. 2014 und weise nochmalig darauf hin, dass ich meine Verbesserungsvorschläge nicht stetig wiederholend aufzeigen muss, da Ihr sie entweder in der Versionsgeschichte der Vorlage, einschließlich der Begründung, bereits nachvollziehen oder in der obigen Kopie nochmals nachlesen könnt! Des Weiteren kann ich anbieten meine Überarbeitungen an der Vorlage zukünftig in zeitlichen Abständen und in geringerem Umfang einzuarbeiten, damit jeder Interessierte ausreichend Zeit hat um sie zu prüfen und nachzubearbeiten. Dabei werde ich meine Bearbeitungen selbstverständlich in der Zusammenfassungszeile kommentieren. Sollten dennoch Fragen aufkommen, so kann auf dieser Diskussionsseite weiter diskutiert werden. Auch werde ich von meinem Recht Gebrauch machen, missverständliche oder formell und sachlich falsche Bearbeitungen anderer Benutzer meinerseits nachzubearbeiten, im Falle von Vandalismus kommentarlos zurückzusetzen oder bei einem Verstoß gegen die Regeln unter Angabe des Grundes rückgängig zu machen. Ich hoffe auf eine konstruktive Zusammenarbeit. Mit freundlichen Grüßen, --Quaestio Iuris 22:24, 27. Mär. 2014 (CET)Beantworten
Nur um Missverständnisse völlig auszuschließen: Du hast bisher keinen einzigen Kritikpunkt an der bestehenden Fassung der Seite hier auch nur benannt, geschweige begründet und diskutiert, dein Gesamt-Änderungsvorschlag wurde von 3 Leuten gegengelesen und abgelehnt. siehe außerdem die Einträge 11:55, 27. Mär. 2014, 13:57, 27. Mär. 2014, 14:39, 27. Mär. 2014 auf dieser Seite, daran hat sich nichts geändert. Bitte halte dich an die Hinweise. --Rax post 00:29, 28. Mär. 2014 (CET)Beantworten
@Rax: Ich darf Dich auffordern, Deinen Anspruch auf Erfüllung Deiner Erwartungen, dass zunächst „Kritikpunkte an der bestehenden Fassung der Seite benannt, begründet und diskutiert“ werden müssen, bevor durch andere Benutzer Bearbeitungen an der Vorlage vorgenommen werden dürfen, durch Verlinkung der entsprechenden Regel(n) nachzuweisen. Hochachtungsvoll, --Quaestio Iuris 23:14, 28. Mär. 2014 (CET)Beantworten
gern: z.B. Wikipedia:Edit-War. --Rax post 10:01, 31. Mär. 2014 (CEST)Beantworten
Ich habe mich an keinem Edit-War mit Dir beteiligt. Hochachtungsvoll, --Quaestio Iuris 13:24, 1. Apr. 2014 (CEST)Beantworten
Noch ein wichtiger Hinweis bezüglich des o.g. Ergänzungsvorschlags: Zur Beachtung: Copy & Paste-Plagiate aus der deutsch- oder einer anderssprachigen Wikipedia stellen grundsätzlich – insofern der Ursprungstext keine Urheberrechtsverletzung beinhaltet – keine Urheberrechts-, sondern eine Lizenzverletzung im Sinne der Wikipedia-Lizenzbestimmungen dar, der mit einem Nachimport der Versionsgeschichte abgeholfen werden kann
Den zweiten Teil des Satzes halte ich für gefährlich irreführend, da er impliziert, man könne Copy&Paste-Plagiate immer durch Nachimport der Versionsgeschichte heilen, was definitiv nicht der Fall ist! Möglich ist das nur, wenn C&P-Plagiate bereits mit der 1. Version erzeugt wurden. Bei Textteilen, die in einer späteren Version in einem bereits vorhandenen Artikel eingefügt wurden, geht das nicht mehr, weil die nachimportierten Quellversionen sich wegen zeitlicher Überschneidungen chaotisch mit den Versionen im Zielartikel vermischen würden. Eine Auslagerung in vorhandene Artikel kann daher nur in der unter Hilfe:Artikelinhalte auslagern#Bei fehlgeschlagener Duplizierung beschriebenen Form erfolgen, d.h. in der 1. Auslagerungsversion den alten Artikelinhalt samt Versionsgeschichte händisch in den Zielartikel kopieren und mit aussagekräftiger Zusammenfassungszeile speichern. Erst mit dem 2. Edit erfolgt dann die Weiterbearbeitung. Wurde diese Vorgehensweise nicht beachtet, ist der Lizenzverstoß auch nicht zu heilen und muss als URV oder besser "nicht lizenzkonforme Übernahme" gelöscht werden. Gruß -- Ra'ike Disk. LKU WPMin 12:56, 28. Mär. 2014 (CET)Beantworten
@Ra'ike: Danke für Deinen konstruktiven Diskussionsbeitrag. Den ersten, den ich in dieser Diskussion zu lesen bekomme. Ich möchte Dich nun bitten, Deinen Einwand in den oben stehenden Vorlagenentwurf ergänzend einzuarbeiten. Mit freundlichen Grüßen, --Quaestio Iuris 23:14, 28. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Wenn von niemandem weitere Verbesserungsvorschläge vorgetragen werden, würde ich gelegentlich damit beginnen, mein Angebot von 22:24 Uhr, des 27. Mär. 2014 umzusetzen. Möchte jemand dazu eine begründete Gegenmeinung vorbringen? Mit freundlichen Grüßen, --Quaestio Iuris 15:24, 29. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Mach das bitte nicht! Dir wurde oben ausführlich begründet, warum. --Rax post 09:43, 31. Mär. 2014 (CEST)Beantworten
Oben? Wo? Hochachtungsvoll, --Quaestio Iuris 12:14, 31. Mär. 2014 (CEST)Beantworten
So, nun hast du die Erfahrung gemacht, was passiert, wenn man unabgesprochen etwas durchsetzen möchte, ohne dass man Konsens dafür erreicht hat. Eigentlich eine gute Gelegenheit, während die Seite geschützt ist, nun endlich mal deine Kritik an der bestehenden Seite hier vorzubringen. * Was findest du falsch? * Warum findest du es falsch? - dann könnten wir gemeinsam 1 Lösung suchen. Einverstanden? --Rax post 19:39, 31. Mär. 2014 (CEST)Beantworten
@Rax: Begründe doch bitte, was Du an meinen Überarbeitungen falsch findest und warum. Hochachtungsvoll, --Quaestio Iuris 23:14, 31. Mär. 2014 (CEST)Beantworten
*seufz* - nein, das verstehst du einfach falsch - wie oft noch? du müsstest begründen, was du am gegebenen Text, der IMHO vollkommen zweckdienlich ist, falsch findest und warum - irgendwie drehen wir uns im Kreis - merkst du?
ok, aber ich habe keine Lust mehr auf deine Spielchen, das ist jetzt definitiv mein letzter Versuch gewesen: Entweder beachtest du ab jetzt die Spielregeln, oder du lässt einfach die Pfoten von dieser Vorlage. Entscheide selbst, mit welcher der beiden Vorgehensweisen du deinem Anliegen (welches immer noch unbekannt ist!) mehr nutzt. "Hochachtungsvoll" --Rax post 01:21, 1. Apr. 2014 (CEST)Beantworten
@Rax: Schön, dass Du den zweiten Satz im Konjunktiv formuliert, und somit Dein Anliegen nun erstmalig regelkonform ausgelegt hast. Schön, dass Du die bisherige Fassung der Vorlage nicht mehr als besser, klarer und verständlicher, sondern nur noch als zweckdienlich bezeichnest.
Aber warum verleumdest Du mich, indem Du mir „Spielchen“ unterstellst? Warum belehrst Du mich, dass ich ab jetzt die Spielregeln beachten solle, und versuchst damit jedem der hier mitliest zu suggerieren, dass ich unsere Regularien bisher missachtet habe? Wer oder was gibt Dir das Recht mir vorzuschreiben die „Pfoten“ von dieser Vorlage zu lassen? Warum ist Dir mein Anliegen noch immer unbekannt, obwohl Du es in der Versionsgeschichte der Vorlage bereits nachvollziehen und in meinem vorstehenden Vorlagenentwurf nachlesen kannst? Warum möchtest Du mein Angebot von 22:24 Uhr, des 27. Mär. 2014 nicht annehmen? Zumal ich in meinem Angebot genau das offeriere was Du einforderst. Nämlich, dass jeder einzelne meiner Bearbeitungsschritte im Nachhinein diskutiert und überarbeitet werden kann. Und zwar gemeinsam, konstruktiv und progressiv. Wenn Du unbedingt darauf bestehst mein vorliegendes Konzept bereits im Vorhinein zu diskutieren, so darf ich Dich bitten mir mitzuteilen, was Du an meinen Überarbeitungen falsch findest und warum. Also sei mutig, und formuliere Deine Fragen. Denn ich kann nicht Deine Gedanken lesen. Mit freundlichen Grüßen, --Quaestio Iuris 13:24, 1. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

@ Quaestio, immer noch gilt: nicht ich mag hier was ändern, sondern du. Du hast aber leider immer noch keinen einzigen Kritikpunkt an der bestehenden Fassung der Seite hier auch nur benannt (darauf wurdest du mehrfach von verschiedenen Mitarbeitern hingewiesen), geschweige begründet und diskutiert. Und dir wurde von mittlerweile 6 verschiedenen Leuten erklärt, wie das geht, wenn man was ändern möchte an einer Seite, die offenbar alle außer einem selbst ok finden, wenn man also die ganzen andern Geisterfahrer überzeugen mag.

  • Bitte halte dich daher jetzt an die Hinweise, die du zur richtigen Vorgehensweise bekommen hast, auch wenn du ein Newbie bist, sollte das mittlerweile angekommen sein:
    1. lies auf deiner eigenen Benutzerdisk die freundlichen Hinweise von 1, 2, 3, 4 verschiedenen Leuten,
    2. hier auf dieser Vorlagen-Disk die freundlichen Hinweise von 4 Leuten (3 davon dieselben, die dir auch schon persönlich feedback gegeben hatten),
    3. und auf der Vandalismus-Seite die extrem freundlichen Rückmeldungen durch 2 Leute auf deine extrem dreiste Hintenrum-VM gegen mich, der ich nur die Vorlage gegen deine unabgesprochene Änderung geschützt hatte.
  • Bitte versuche nicht nochmals, deine Änderungsvorschläge mit Gewalt per Editwar (1. Versuch, 2. Versuch, 3. Versuch) in die Vorlage zu drücken.

Danke und Herzliche Grüße --Rax post 16:52, 1. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

@Rax: Warum beantwortest Du meine Fragen nicht? Warum wiederholst Du, wie Deine Diff-Links belegen, stattdessen unbewiesene Behauptungen? Hochachtungsvoll, --Quaestio Iuris 17:54, 1. Apr. 2014 (CEST)Beantworten
Der einzige, der hier Falsches behauptet, bist du, zB behauptest du in der VM, ich hätte deine Bearbeitung "ohne Angabe von Gründen" rückgängig gemacht, obwohl du genau wusstest, dass ich schon den ersten revert begründet hatte mit "rv - unnötige (und nicht diskutierte) verkomplizierung der seite", beim zweiten hatte ich dich auf deiner Benutzerdisk auf das Problem hingewiesen, ganz zu schweigen von der Zirkel-Diskussion hier oben. Sicherheitshalber hast du mich dann nicht auf die VM hingewiesen, sonst hätte ja noch jemand auf deine Falschaussagen aufmerksam gemacht werden können - Honi soit qui mal y pense ... so wird das sicher nichts. So, ich bin dann raus, habe wirklich leider keine Zeit mehr, obwohl der Austausch mit dir ungeheuer - mh - interessant ist, ich mache wieder mit, wenn du endlich mal sagst, was du an der bestehenden Vorlage falsch findest. Wenn du das nicht kannst oder magst, dann bleibt sie eben so. --Rax post 18:05, 1. Apr. 2014 (CEST)Beantworten
@Rax: Warum versuchst Du mir zu suggerieren, ich hätte Dich vorsätzlich nicht auf die VM hingewiesen? Warum wiederholst Du, wie Deine Diff-Links belegen, stattdessen unbewiesene Behauptungen? Warum beantwortest Du meine Fragen nicht? Hochachtungsvoll, --Quaestio Iuris 18:43, 1. Apr. 2014 (CEST)Beantworten