Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2007/07

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Public Domain Veranstaltungsprogramm eines nicht mehr existenten Clubs ???

Ich möchte einen Scan eines Veranstaltungsprogramms eines Musikclubs verwenden, der nicht mehr existent ist. Darf ich das Werk als Public Domain deklarieren ? --Ewingoneofthree 08:14, 1. Jul. 2007 (CEST)

Wenn das Programm ein Foto enthält oder sonstwie Schöpfungshöhe aufweist, mußt du den Urheber fragen. --RalfRBIENE braucht Hilfe 08:24, 1. Jul. 2007 (CEST)

Es handelt sich um das Bild:Forum_nov1985.jpg. Zu sehen ist eine Zeichnung. Jahr 1985. Urheber der Zeichnung nicht mehr eruierbar, der Misikclub existiert nicht mehr.

Ohne das Bild zu sehen, kann man nichts einschätzen.Im Zweifelsfall würde ich behaupten, daß die Zeichnung Schöpfungshöhe hat - somit kann das Bild nicht verwendet werden. Der Urheber ist weniger als 70 Jahre tot, egal ob er ermittelbar ist oder nicht. --RalfRBIENE braucht Hilfe 08:38, 1. Jul. 2007 (CEST)

Hallo, hab gerade Bild:BME_logo.jpg gesehen. Ich zweifle daran, dass das Bild nicht die Schöpfungshöhe erreicht, denn es trägt nicht einfach einen Schriftzug. Was meint ihr? --84.167.200.168 16:36, 1. Jul. 2007 (CEST)

Ich denke, dass in diesem Fall ein deutliches Überragen der Durchschnittsgestaltung vorliegt. Nicht durch die einzelnen geomatrischen Komponenten, sondern durch die Gesamtkomposition. // Forrester 13:24, 2. Jul. 2007 (CEST)

Vereinswappen auf commons

Gleich im Voraus Enstchuldigung für eine schon x-mal gestellte Frage, ich verfolge Eure Seiten nicht regelmäßig. Ich habe auf commons die Nachricht bekommen, daß dieses Bild (Vereinswappen von Eintracht Frankfurt) keine "Genehmigung" hat. Das Vereinswappen zeigt den seit dem Mittelalter verwendeten Stadtadler, der "Erfinder" dürfte nicht 70, sondern über 700 Jahre tot sein. Wie gehe ich hier vor? Das Bild wird auf 163 Seiten in 44 Projekten verwendet - sowohl löschen als auch nach de.wp verschieben sind wohl keine Lösungen. Danke schonmal --m  ?! 18:44, 2. Jul. 2007 (CEST)

Doch, letzteres (in .de hochladen) ist genau die richtige Lösung. --RalfRBIENE braucht Hilfe 18:46, 2. Jul. 2007 (CEST)
Und klein.png&w=_100000#end die anderen 43 Projekte? z.B. "fr.wikipedia.org: - used on at least 100 pages". Wenn's so ist, daß man commons für seine ureigensten Einsatzzwecke nicht verwenden kann, könnte man es doch gleich abschaffen... *kopfkratz* --m  ?! 18:50, 2. Jul. 2007 (CEST)
Derzeit sollte eine Diskussion in der Foundation laufen, welches Recht für die Wikipedia(s) gilt. Nach Schutzlandprinzip verwenden wir hier DACH-Recht, was Wappen, Logos, Briefmarken, Panoramafreiheit usw. erlaubt. Das interessiert die Entscheider auf Commons nicht, weshalb solche Abbildungen in nationalen Projekten besser aufgehoben sind. Es gab schon ziemlichen Trubel um die ganze Sache, weshalb die Frage momentan nicht eindeutig beantwortet werden kann. Auf Commons problemlos sind Bilder, die älter als 150 Jahre sind, das oben genannte nicht betroffen ist sowie eigene Fotos, auf denen möglichst kein Mensch und nichts von Menschen geschaffenes jüngeren Datums zu sehen ist. --RalfRBIENE braucht Hilfe 19:00, 2. Jul. 2007 (CEST)

Weiterverwendung einer GFDL-Grafik mit mehreren Autoren

Hallo! Eine Redakteurin des "Druckpunkts", das ist das vierteljährliche Magazin der Deutschen Hochdruckliga (www.hochdruckliga.de), hat mich mit folgendem Anliegen angeschrieben. Die Redakteurin möchte in ihrer nächsten Ausgabe in einem Artikel von Jürgen Fliege über Spiritualität im Alltag folgendes Bild verwenden: Bild:Weltreligionen.png. Die Grafikerin des Magazins hat die Karte für die Publikation bereits nachgebaut. Ich selbst bin der Erstersteller und Hauptautor der Karte und freue mich über jede Weiternutzung, aber es haben, wie man an der Versionsgeschichte sieht, auch andere Wikipedianer daran mitgearbeitet. Deshalb kann ich die Lizenzfrage nicht durch eine persönliche Genehmigung lösen. Was muss das Magazin beachten, um die GFDL einzuhalten? In welcher Form muss im Artikel / der Bildunterschrift / dem Impressum der Zeitschrift die Quelle genannt werden (Autorennennung, URLs, ...), und muss die abgebildete Grafik wieder unter der GFDL stehen?

--Neitram 19:39, 2. Jul. 2007 (CEST)

Eigentlich mußt du jeden Mitautoren ansprechen. Man könnte allerdings damit argumentieren, daß das Umfärben eines Landes keine Schöpfungshöhe darstellt. Ich würde dir außerdem empfehlen, das Bild für die freundlicherweise nachgefragte Nachnuntzung von der GFDL zu befreien, das befreit die Nachnutzer vom Abdruck der ellenlangen Lizenz. --RalfRBIENE braucht Hilfe 19:43, 2. Jul. 2007 (CEST)
Ich stimme Ralf zu. Vergleichbares Material wird bei uns ja gerne mal mit Hinweis auf mangelnde Schöpfungshöhe verwendet. Ich denke es wäre vertretbar, wenn nur du als Ersteller und Hauptbearbeiter deine Zustimmung gibst, das bisschen umfärben kann man vernachlässigen.--Wiggum 23:47, 2. Jul. 2007 (CEST)
In Ordnung. Dann gebe ich als Hauptautor hiermit eine explizite Sondergenehmigung zur gewünschten Weiternutzung dieses Bildes in der nächsten Ausgabe des Magazins "Druckpunkt" unter Verzicht auf die Anforderungen der GFDL (Abdruck der kompletten Lizenz, etc.), unter der einzigen Bedingung, dass die Quelle "Wikipedia" und mein Benutzername "Neitram" genannt wird. Wünschenswert wäre der Abdruck der kompletten Bild-URL "Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Weltreligionen.png". Neitram 13:53, 3. Jul. 2007 (CEST)

Die Karte hat imho keine Schöpfungshöhe und ist daher nicht schützbar. Warum hat sie keine Schöpfungshöhe? Das Aussehen der Kontinente ist keine geistige Schöpfung Neitrams, sondern der Natur. Die verzichtet aber auf ihr Copyright. ;) Jedenfalls ist die Karte lediglich eine Reproduktion eines bereits bekannten Motivs. Würde man die Grenzen der Kontinente sich selbst ausdenken, wäre die Karte unbrauchbar. Man kann aber nichts schützen, was man nicht selbst gemacht hat. Und das Einfärben schließlich hat ebenfalls keine Schöpfungshöhe. Das bedeutet, dass man die Karte komplett frei verwenden kann ohne irgendwelche Angaben. -- ChaDDy ?! +/- 16:24, 3. Jul. 2007 (CEST)

Nutzung von Bildern in einem Programm

Ich schreibe an einem Programm, das voraussichtlich einige Bilder aus der Wikipedia bzw Commons benutzen wird, zum Beispiel dieses. Ich beabsichtige, das Programm unter GPL zu stellen - die Bilder sind aber alle GFDL. Wie gehe ich also am besten vor? Code unter GPL, Bilder seperat unter GFDL? Und genügt eine Quellenangabe (mit Autor usw) in einer readme-Datei, oder muss das auch während der Laufzeit abrufbar sein? --87.177.217.103 13:27, 3. Jul. 2007 (CEST)

Diese Kartendarstellungen sind so dermaßen simpel, dass da niemand behaupten kann ein Urheberrecht darauf zu haben. Sprich, die sind Gemeinfrei. --Taxman¿Disk?¡Rate! 13:54, 3. Jul. 2007 (CEST)
Danke. Angenommen, ein anderes Bild erreicht doch die Schöpfungshöhe, wie lizenziert man dann? (Kein aktueller Anlass, Frage ist rein hypothetisch) --87.177.217.103 14:33, 3. Jul. 2007 (CEST)

Verwendung von WP-Bildmaterial bei ReadersEdition (erl.)

Schaut sich wer bitte die Verwendung eines Fotos aus der Wikipedia an? Der Link., es fehlt ein Hinweis auf die GNU FDL, dort steht lediglich: "Photo: Telephil via wikipedia.org". Ist das Lizenzkonform? --Michael Reschke 19:25, 3. Jul. 2007 (CEST)

Hat sich erledigt, das Bild Bild:Kujau wiki.jpg steht bei uns unter einer CC-Lizenz... --Michael Reschke 19:30, 3. Jul. 2007 (CEST)

Recht kann sich auch / kann man auch verändern

Recht wird nicht nur in Gesetzen definiert, sondern auch in Urteilen. Es ist sinnvoll und alltägliche Praxis, darüber, ob man - wie hier in diesem Falle "fair use" - etwas darf oder nicht darf, ein Gericht entscheiden zu lassen. Also in diesem Falle hier: Riskiert doch mal was, lasst euch verklagen und dann ein Gericht entscheiden. Wenn's dann über dem Instanzenweg zu einer höchstrichterlichen Entscheidung kommt (also BGH), dann weissebescheid. Das ist zum Beispiel im Mietrecht gang und gäbe. Wenn das nicht ginge, würde man sich als Mieter/Vermieter überhaupt nichts mehr trauen können. Die Richter sind, eher als die im Raumschiff Reichstag lebenden Politiker, weitaus näher an der Lebenswirklichkeit. Und Wikipedia sollte sich - wenn's sinnvoll ist - mal den einen oder anderen Rechtsstreit leisten können. Eher als ein Privatmann jedenfalls.

CC-Lizenzen wurden bereits erfolgreich in Spanien bestätig und als rechtskräftig erklärt. Über ein GFDL-Urteil habe ich mich noch nie informaiert, weiß aber auch von keinem. Zu deinem Vorschlag: Erstens: Du erzählst uns hier zwar ziemlich nette Rechts-theorie, aber machst einen dicken fehler, wenn du schreibst, dass "die Wikipedia" sich einen Rechtsstreit leistek können sollte. Also ich habe noch nie davon gehört, dass etwas, was weder natürliche noch juristische person ist, verklagt werden kann. Von da her müssen wir von der WMF also dem Betreiber und dann Mitstörer sprechen, da ich kaum glaube, dass jemand hier gerne als privatmann verklagt werden will. Ich weiß nicht, wie die aktuelle Finanzklage der WMF aussieht, aber einen langen rechtsstreit, den man hätte verhindern können....der ist wohl nicht drin - auf jeden fall nicht, wenn noch andere Wikipedias in anderen Rechtsordnungen lust auf Klagen haben. Da es also die WMF ist, die in der Verantwortung steht, ist ja auch wohl klar, dass sie weisungsbefugt ist (sind ja auch ihre Server) und solange die nicht verklagt werden wollen, bist du hier an der falschen Adresse. Danke. // Forrester 13:55, 3. Jul. 2007 (CEST)
Wenn du dich bereit erklärst, die Kosten dafür zu tragen und den nötigen Arbeitsaufwand beizusteuern, gern. sebmol ? ! 13:37, 4. Jul. 2007 (CEST)

Briefumschläge im Komplettabdruck

Zwei historische Bilder beschäftigen mich gerade: Bild:Deutsches Reich - Bahnpoststempel.jpg und Bild:BS-Völkenrode.jpg. Das erste ist eine über 70 Jahre alte Postkarte aus meinem Besitz, die andere ein Briefumschlag mit historischer Adresse und historischem Poststempel. Ein Ausschnitt mit Briefmarke und Stempel ist erlaubt, aber der gesamte Abdruck? Es ist sowohl der Absender als auch der Adressat zu sehen. Bitte um Meinungen. --Nightflyer 23:12, 1. Jul. 2007 (CEST) --Nightflyer 23:12, 1. Jul. 2007 (CEST)

Bild:BS-Völkenrode.jpg hat sicherlich keine Schöpfungshöhe (wenn man von der gemeinfreien Briefmarke absieht), und ist daher nicht urheberrechtlich geschützt. -- Timo Müller Diskussion 09:34, 2. Jul. 2007 (CEST)
Die Adressen hätte ich höchstens Anomysiert, wenn es sich hierbei um private Adressen gehandelt hätte und diese auch noch aktuell gewesen wären. In diesem Falle sind es aber ja Adressen von "Unternehmen" und da kann dies auch ruhig so drin bleiben. lediglich die Lizenz würde ich auf Template:PD-Deutsche Bundespost stamps (in den Commons vorhanden) abändern und als Urheber den namen "Steven" streichen. Gruß --kandschwar 10:26, 2. Jul. 2007 (CEST)

Auch das andere (Bahnpoststempel...) ist ein einfacher Geschäftstext, dem ich jegliche Schöpfungshöhe absprechen würde. Ich sehe hier keinerlei Problem. --AndreasPraefcke ¿! 21:46, 4. Jul. 2007 (CEST)

Gemeinfreiheit - PD

Aufgrund eine hoffentlich unstrittigen Ungleichkeit (zumindest teilweise) würde ich empfehlen die Ergänzung "public domain" nach "gemeinfrei" in den texten der lizenzvorlagen rauszunehmen und damit den öfters anscheinend auftretenden unklarheiten entgegenzutreten. // Forrester 00:10, 3. Jul. 2007 (CEST)

ACK - Ich bin der Meinung, "public domain" gehört in keine deutschsprachige "Lizenz"vorlage - höchstens mit der ausdrücklichen Bemerkung, daß es hier kein PD gibt. Bei Bildern aus dem anglo-amerikanischen Raum hingegen kann und soll PD genommen werden. PD und gemeinfrei sind nunmal nicht gleichzusetzen. Bei Vorlage:Bild-PD-US ist gemeinfrei rauszunehmen, bei Vorlage:Bild-PD-Schöpfungshöhe gehört PD gelöscht. --RalfRBIENE braucht Hilfe 15:56, 4. Jul. 2007 (CEST)
Bis auf "höchstens mit der ausdrücklichen Bemerkung, daß es hier kein PD gibt" full ack. Hat sonst noch jemand was zu sagen? Um nochmal auf "PD und gemeinfrei sind nunmal nicht gleichzusetzen." zu sprechen zu kommen: ich glaube, dass es verantwortbar ist, den unterschied manchmal zu vernachlässigen. Selbstverständlich sind die beiden sich ähnlich. Sie beschreiben ja auch den gleichen Zustand. ABer es gibt wichtige unterschiede, wie z.B. es zu diesem zustand kommen kann. // Forrester Die Dateiüberprüfung – Hilf mit! 16:00, 4. Jul. 2007 (CEST)

PD ist ein Begriff des amerikanischen Rechts, er existiert im deutschem Rechtssystem nicht. Umgekehrt existiert gemeinfrei im amerikanischen System nicht. Deshalb sollte bei allen Vorlagen, die sich explizit auf deutsches Recht beziehen, der Begriff PD durch gemeinfrei ersetzt werden und bei allen Vorlagen, die sich explizit auf US-Recht beziehen, soll gemeinfrei durch PD ersetzt werden. Andernfalls könnte dies zu schweren Verwechslungen führen. -- ChaDDy ?! +/- 21:49, 4. Jul. 2007 (CEST)

Sowjetische Generalstabskarten

Hallo, ich bräuchte mal eine kompetente Auskunft. Die Sowjetische Generalstabskarten ist vielfach im Internet zum Herunterladen verfügbar. (Bsp. [1]) Leider konnte ich bisher nichts über das Copyright der Karten finden. Auf den Karten selber steht immer oben rechts das Datum des Ausgabejahres. Die meisten Karten die ich da bisher gefunden habe waren von 1970 bis 1989 herausgegeben worden. Nun kann ich mich noch an irgendein wilde Information erinnern, nachdem alles zu Sowjetzeiten kein Copyright gab und deshalb ältere Produkte praktisch Public Domain sind. Könnt ihr mir nähere Infos zur rechtlichen Situation geben? Vielen Dank! -- sk 11:45, 4. Jul. 2007 (CEST)

Es gab zu Sowjetzeiten, im alten und im jetzigen Russland kein Copyright - wohl aber Urheberrecht. Genaueres steht auf Benutzer:Ralf Roletschek/sowjetische Bilder als Ausführung von Luxo. Natürlich sind die Karten geschützt. --RalfRBIENE braucht Hilfe 11:49, 4. Jul. 2007 (CEST)
Aja, super. 70 Jahre-Reglung gilt also vorsichtshalber auch dafür. Besten Dank! -- sk 13:32, 4. Jul. 2007 (CEST)

Eigene Firma in Wikipedia eintragen - rechtlich in Ordnung?

Hallo, ist es zulässig eine Firma in Wikipedia einzutragen ? Oder muss hier etwas beachtet werden?

--217.80.227.204 14:38, 4. Jul. 2007 (CEST)

Siehe Wikipedia:Selbstdarsteller. Ich rate dringend ab. --AndreasPraefcke ¿! 14:48, 4. Jul. 2007 (CEST)
Beachte bitte auch WP:RK und WP:URV. Das Wikipedia:Tutorial schadet auch nicht. -- ChaDDy ?! +/- 14:51, 4. Jul. 2007 (CEST)
Um die Frage zu beantworten: es ist rechtlich in Ordnung, allerdings sind die vorher genannten Hinweise zu beachten. --RalfRBIENE braucht Hilfe 15:58, 4. Jul. 2007 (CEST)

Wir können und dürfen hier keine Rechtsberatung leisten. Wenn ein Unternehmer hier mehr oder weniger wahre "Fakten" über sein Unternehmen veröffentlicht, könnte dies durchaus zu Abmahnungen durch Wettbewerber führen. Aus Sicht der Wikimedia Foundation ist es meines Wissens in Ordnung, wenn selbstdarstellende Unternehmen neutrale Angaben über ihr Unternehmen in der Wikipedia veröffentlichen. Mehr können wir hier leider eigentlich nicht dazu sagen und schon gar keine Garantien über Rechtmäßigkeit abgeben. --AndreasPraefcke ¿! 21:42, 4. Jul. 2007 (CEST)

Bilder von Geldscheinen

Schaut mal bitte bei den Bild-LK vom 26. Juni vorbei. Auf welcher Grundlage haben wir die Abbildungen der Geldscheine hier?--Wiggum 23:20, 4. Jul. 2007 (CEST)

Bild:Heunisch Logo 2007.jpg

seht ihr da "ein deutliches Überragen der Durchschnittsgestaltung"? ich würde es verneien. ihr? // Forrester 08:53, 4. Jul. 2007 (CEST) PS: @Ralf: Vielleicht können wir das nicht beantworten, aber wir müssen...

Da bin ich mir unsicher. An der grenze, würde ich sagen. Wenn man es mit dem laufenden Auge vergleicht, könnte man vermutlich tatsächlich sagen, dass es PD ist. Aber sowas lässt sich leider recht schwer vergleichen. Und ich bin bekanntlich her vorsichtig, im Gegensatz zu Histo. -- Timo Müller Diskussion 10:14, 4. Jul. 2007 (CEST)
Dass es an der Grenze ist, ist klar. Nur ne Entscheidung wär schön...würdest du denn bei Bild:BME logo.jpg was sehen, was das running eye nicht hat? // Forrester Die Dateiüberprüfung – Hilf mit! 10:33, 4. Jul. 2007 (CEST)
Das ist nicht grenzwertig. Es gibt nichts, was eine schöpferische Leistung darstellt. --RalfRBIENE braucht Hilfe 10:55, 4. Jul. 2007 (CEST)
Wenn ich wüsste, was das überhaupt darstellen soll, könnte man nähere Aussagen machen. An sich ist es sicherlich nicht in der Nähe des Auges, aber ggf. ist es ja eine Art technische Zeichnung (eher nicht, ich hab keine Ahnung von technik...) // Forrester Die Dateiüberprüfung – Hilf mit! 11:10, 4. Jul. 2007 (CEST)
Ich rate einfach mal, dass es eine Gussform darstellen soll. Und wenn Ralf sagt, dass es keine SH hat, werde ich ihm da nicht widersprechen. -- Timo Müller Diskussion 16:37, 4. Jul. 2007 (CEST)
Ich habe diesen Begriff Schöpfungshöhe langsam gefressen, zumal er hier in Wikipedia bei unterschiedlichen Anwendungen ebenso unterschiedlich angewendet wird. Konkret: Bei Grafiken wird die Schwelle sehr hoch angesetzt, so dass es meist heißt "hat keine Schöpfungshöhe, also gemeinfrei". Hat sich ein Designer viel Mühe gemacht ein einfaches, eingängiges und gut wiederzuerkennendes Logo zu entwickeln, wird ihm genau diese seine Leistung zum Verhängnis. "Zu simpel, zu einfach, keine Schöpfungshöhe". Bei Fotografien hingegen reicht es aus, dass das abfotografierte Objekt 3-dimensional ist. Die schöpferische Leistung des Fotografen also darin besteht, seinen Körperschwerpunkt vom linken auf das rechte Bein zu verlagern um einen neuen Blickwinkel zu erzeugen. Sweat of the brow, körperliche Anstrengung oder verbrauchter Hirnschmalz soll kein Kriterium bei der Ermittlung von Schöpfungshöhe sein. Ja was dann? Das Ergebnis? Wenn der Schöpfer spricht "Es werde Licht und es ward Licht", so war dies mit keinerlei Anstrengung verbunden, aber das Ergebnis hat Schöpfungshöhe erreicht! Nur bei Wikipedia wird dieses Ergebnis von einigen als maßgeblich erachteten Administratoren bestimmt. So kann das bei Logos nicht weitergehen. Beim hier besprochenen Logo handelt es sich übrigens um eine Abbildung, Seitenansicht, eines komplexen Gusstückes, ein Motorblock oder ähnliches. Das Stück selbst ist wahrscheinlich mit vielen teuren Patenten behaftet, die aber sicherlich nicht auf eine verkleinerte, schwarz-weiß Abbildung durchgreifen. --Wuselig 20:50, 4. Jul. 2007 (CEST)
Privatmeinungen helfen leider nicht weiter. Ich privat würde vielen Fotos eine Schöpfungshöhe absprechen, der Gesetzgeber sieht das anders. Ich privat würde dem laufenden Auge Schöpfungshöhe zusprechen, die Richter sehen das anders. Ob uns das nun paßt oder nicht, das ist gängige Rechtssprechung in Deutschland und keine Wikipedia-Erfindung. Eine Diskussion, ob das sinnvoll, nachvollziehbar oder was auch immer ist, ist nicht zielführend. Es ist nunmal nach geltendem Recht so, daß ein Kleinkind eine Kamera bedient und damit ein geschütztes Werk schafft, ein studierter Designer wochenlang an einem Logo sitzt, dies aber nicht schutzfähig ist. --RalfRBIENE braucht Hilfe 20:58, 4. Jul. 2007 (CEST)
Wuselig, lies dir bitte mal den Artikel Schöpfungshöhe durch und gebe dich damit zufrieden, dass deutsches Recht ziemlich "komisch" ist. Manche andere Länder haben aber noch unlogischere Gesetzte... -- ChaDDy ?! +/- 21:01, 4. Jul. 2007 (CEST)
Ich sag nur Editio princeps - geltendes Recht, aber irgendwie unverständlich. --RalfRBIENE braucht Hilfe 21:15, 4. Jul. 2007 (CEST)
Da wir jetzt aktuell keine Lobbyarbeit leisten können um geltendes Recht zu ändern sind wir natürlich gezwungen "komische" Gesetzte zu akzeptieren. Was mich stört, ist das es bei Logos eine Interpretationsfrage bleibt und man sich dementsprechend immer in einer Grauzone bewegt und diese hier in Wikipedia dann von hilfreichen und erfahrenen Administratoren gelichtet wird, während man sich bei Fotografien auf die einfache, aber nachvollziehbare Formel 2-D: ja; 3-D: nein einigen konnte. Schön wäre es doch, eine solch eingängige Formel auch für Logos zu haben. Viel erbauliche Diskussionszeit könnte in produktive Arbeit umgewandelt werden.--Wuselig 21:35, 4. Jul. 2007 (CEST)
Leider ist Schöpfungshöhe eine rechtliche Grauzone. Bislang wurde noch nie von einem Richter genau definiert, ab wann Schöpfungshöhe nicht mehr gegeben ist. Es bleibt auch außerhalb von WP eine Interpretationsfrage. -- ChaDDy ?! +/- 21:40, 4. Jul. 2007 (CEST)
Wie soll man solch eine Grenze festlegen? Alle Logos sind anders, und es gibt einfach kein objektives Maß für Schöpfungshöhe. Die kann man leider nicht einfach messen und dann bestimmen: „Bei einer Schöpfungshöhe von mehr als 7,3 sehen wir das Bild als geschützt an.“ Es muss bei jedem Logo und auch bei jedem anderen Bild, wo wir uns auf mangelnde Schöpfungshöhe berufen, einzeln überprüft werden. Und auch dann erhalten wir nie hundertprozentige Sicherheit, weil es das einfach nicht geben kann. Wie ein Gericht im Zweifelsfall urteilen wird, kann man nie genau voraussagen. Denn die Gerichte haben ja ebenfalls keine einfache Richtlinie, anhand der sie entscheiden könnten. Die einzige Grenze, die man ungefähr festlegen könnte, ist eine Untergrenze: Logos, die nur aus Text bestehen, haben in der Regel keine Schöpfungshöhe. Es sei denn, der Text wäre ein Sprachwerk. Es sei denn, der Text wäre ans Sprachwerk geschützt, dass dürfte aber bei Logos extrem selten sein. Außerdem sind einfache geometrische Formen auch nicht geschützt. Aber wo das anfängt, und wo das aufhört, muss sich auch jeder selbst überlegen. Und es bedeutet nicht, dass alle Bilder, auf die es nicht zutrifft, unbedingt Schöpfungshöhe haben müssen. Eine eindeutige Grenze lässt sich wie gesagt nicht festlegen. -- Timo Müller Diskussion 07:38, 5. Jul. 2007 (CEST)
Das bedeutet wenn man Logos hochläd, macht man das auf eigene Verantwortung. Man kann hier, oder besser in einer Löschdiskussion zum Bild, eine Diskussion anstrengen, ob Schöpfungshöhe gegeben ist oder nicht. Man kann hoffen, dass ein Richter in einem eventuellen Rechtsstreit diese Diskussion zur Beurteilung heranzieht. Dies muss er aber nicht und er muss auch nicht zum selben Ergebnis kommen. Wikipedia ist keine Rechtsberatung. Sei mutig! Oder müsste man hier dann nicht besser sagen: Sei fahrlässig?--Wuselig 08:47, 5. Jul. 2007 (CEST)
Ich habe ja gesagt, vollständige Sicherheit gibt es nie. Nichts im Leben ist ohne Risiko. Wo man für sich selbst die grenze setzt, muss man selbst entscheiden. Im Zweifelsfall kann man auch z. Bsp. eine Einmal-Socke nutzen, sodass man das Bild schlechter zu dir zurückverfolgen kann. Vollständig ausschließen kann rechtliche Risiken aber nie. Wo Mut aufhört und Fahrlässigkeit anfängt, musst du wie gesagt selbst entscheiden. -- Timo Müller Diskussion 10:33, 5. Jul. 2007 (CEST)

Bild:Casino-Royale-Logo.png

Bei Bild:Casino-Royale-Logo.png wird angegeben, dieses Logo sei gemeinfrei. Das halte ich allerdings für kaum denkbar. Teil des Logos ist der 007-Schriftzug, der laut Büchern, die dieses Logo benutzen, seit 1962 durch mehrere Produktionsfirmen Copyrigth-geschützt ist und das "alle Rechte vorbehalten" seien. Weiter wird angegeben: "Urheber: unbekannt (Columbia Pictures?, Metro-Goldwyn-Mayer?)". Wenn der Urheber nicht bekannt ist, warum wird dann gemeinfrei angegeben? Besitzer des 007-Logos sind meines Wissens nach immer noch EON und Danjaq. --Hitch 15:01, 3. Jul. 2007 (CEST)

Diese Frage kann momentan nicht beantwortet werden. --RalfRBIENE braucht Hilfe 15:17, 3. Jul. 2007 (CEST)
War das eine automatisch erstellte Antwort? Wenn die Frage nicht beantwortet werden kann, ist wohl löschen angesagt, oder?--Hitch 15:20, 3. Jul. 2007 (CEST)
Die Diskussion zum Thema Logos und internationalem Recht läuft noch. Nach deutschem Recht kann das Logo urheberrechtlich nicht geschützt sein. Markenrechtlich schon. Daher bitte abwarten. --Fb78 16:08, 3. Jul. 2007 (CEST)
Nach den aktuell gültigen Richtlinien ist das Logo gemeinfrei und kann hier verwendet werden. Solange nichts ausdiskutiert ist, gelten weiterhin die alten Richtlinien. Punkt. -- ChaDDy ?! +/- 16:27, 3. Jul. 2007 (CEST)
Es stellt also jemand hier ein Werk herein. Dieser gibt weder Urheber noch Copyright-Besitzer an. Dann wird das ganze als "nicht die nötige Schöpfungshöhe erreichend" und "Gemeinfrei" bewertet und dann schreibt hier einer "Punkt". Wenn ich Gemeinfreiheit richtig verstanden habe, kann ich also heute Abend noch beginnen T-Shirts und Poster mit diesem Logo zu drucken und morgen anfangen, diese zu verkaufen. Wenn ich von EON dann abgemahnt werde, - kann ich mich dann auf die Rechtssprechung durch Wikipediabenutzer beziehen, die hier anscheinend betrieben wird?
Warum muss jeder fragwürdige Inhalt innerhalb eines Artikels mit Quelle belegt werden, aber hochgeladene Bilder können einfach von solch einer Quelle entnommen werden. Deren Impressum untersagt die hier betriebene Nutzung übrigens auch. --Hitch 18:34, 3. Jul. 2007 (CEST)
Bitte lies dir den Artikel nochmal durch. Der Satz "XXX ist ein dummer Arsch." ist sicherlich urheberrechtlich nicht geschützt und von daher gemeinfrei. Wenn du aber damit bedruckte T-Shirts verkaufst, dürfte das zumindest einen....sagen wir...unschönen Nachgeschmack haben. // Forrester 18:53, 3. Jul. 2007 (CEST)
Diejenigen, die hier üblicherweise Fragen beantworten, wissen, warum nicht nur ich mich momentan mit einer Beantwortung bedeckt halte. Urheber- und Markenrecht sind 2 verschiedene Paar Schuhe. Ein Copyright gibt es in Kontinentaleuropa nicht, andersrum kann ein Urheber seine Rechte hier in Europa nicht abtreten, wie das in den USA möglich ist. Momentan ist unklar, nach welchem Recht wir hier handeln. Gemäß Schutzlandprinzip wenden wir momentan DACH-Recht an - danach ist dieses Bild problemlos. --RalfRBIENE braucht Hilfe 18:46, 3. Jul. 2007 (CEST)
Die Server stehen aber in Amiland. --87.177.217.103 19:30, 3. Jul. 2007 (CEST)

Schutz-land-prinzip. Wir halten uns, wie es im Inet übplich ist, vorrangig an das Recht der Zielgruppe. // Forrester 20:04, 3. Jul. 2007 (CEST)

Außerdem stehen die Server in den USA, Niederlanden und Korea - woher die gerade abgerufene Information geladen wurde, ist kaum herauszubekommen. Ich könnte mir eher vorstellen, daß man die Aufrufe von DACH von den niederländischen Servern bezieht. Ist aber auch egal, wir handeln nach dem Schutzlandprinzip, wie Forrester schon sagte. --RalfRBIENE braucht Hilfe 20:33, 3. Jul. 2007 (CEST)

Also, damit der arme Anfrager auch mal erkennen kann, warum die Frage zur Zeit nicht zu beantworten ist (ihr lasst ihn hier, der Sache überdrüssig, etwas im Regen stehen, scheint mir), versuche ich, hier wiederzugeben, was ich den Diskussionen zum Thema bis jetzt - als Laie - entnehmen konnte: Selbst relativ aufwendig gestaltete Logos geniessen in Deutschland offenbar keinen urheberrechtlichen Schutz, siehe das Beispiel "Laufendes Auge" in Schöpfungshöhe. In ihrer bisherigen Praxis ist die deutsche Wikipedia daher davon ausgegangen, dass sie Logos in ihren Artikeln zeigen kann, da der markenrechtliche Schutz uns als Enzyklopädie, die das jeweilige Logo ja nicht als Marke verwendet, nicht betrifft. Nun hatte sich die Technische Universität München über unsere Verwendung ihres Logos beschwert; die Wikimedia Foundation hat anwaltlichen Rat eingeholt und auf dessen Basis beschlossen, es zu entfernen. Die anschliessende Diskussion dazu wurde parallel hier und hier geführt. Eine Entscheidung der Foundation über den Umgang mit Logos in der deutschen Wikipedia generell ist aber noch hängig. Darum ist hier zur Zeit niemand in der Lage, wirklich hilfreiche Auskünfte zum Thema zu geben. So verstehe ich die Sache. Liege ich falsch - bitte korrigieren. Gestumblindi 21:36, 3. Jul. 2007 (CEST)

Das Problem sind weniger die Logos selbst, denn da ist die Rechtslage eindeutig. Wichtiger ist, nach welchem Recht wir uns wenden sollen, denn zwischen deutschem und amerkanischem Recht sind große Unterschiede. Ich wäre aber dafür, diese Diskussion hier nun zu beenden, da ja bereits an anderer Stelle darüber diskutiert wird. -- ChaDDy ?! +/- 21:44, 3. Jul. 2007 (CEST)
@Gestumblindi: Danke für die erklärenden Worte. Durch die Links konnte ich mir jetzt ein Bild machen, warum diese Frage hier z.Z. niemand beantwortet will.
@Forrester: Danke für das Beispiel. Ich habe aber keine Ahnung inwiefern ein anscheinend nicht von keiner Firma geschützter Spruch und dessen moralische Bewertung irgendetwas mit meiner Frage zu einem von einer Firma zur Kennzeichnung von offiziellen Merchandiseprodukten genutzten Logos zu tun hat.
@all:Was ich aber insgesamt immer noch nicht verstehe und worauf gar nicht eingegangen wurde: Warum kann von einer dubiosen Seite ein Bild entnommen werden, deren Bestimmungen zur Nutzung ihrer Inhalte missachtet werden und der Urheber völlig ungenau, falsch und ohne Belege mit "unbekannt (Columbia Pictures?, Metro-Goldwyn-Mayer?)" angegeben werden? --Hitch 13:56, 4. Jul. 2007 (CEST)
Bei Bildern, die Keine Schöpfungshöhe aufweisen, ist die Quelle wünschenswert, aber nicht erforderlich. --RalfRBIENE braucht Hilfe 14:01, 4. Jul. 2007 (CEST)
Was Forrester mit seinem Beispiel wohl meinte, war, dass eine urheberrechtlich unbedenkliche Sache deswegen aus anderen Gründen rechtlich trotzdem problematisch sein kann. Für "XXX ist ein dummer Arsch"-T-Shirts könnte man einen z.B. wegen Beleidigung einklagen, auch wenn einen niemand einer Urheberrechtsverletzung zeihen kann. Und dann gibt es eben noch das Markenrecht, worauf Forrester wohl abzielt; auch wenn ein Logo urheberrechtlich durch mangelnde Schöpfungshöhe gemeinfrei sein mag, heisst das nicht, dass man es frei z.B. auf T-Shirts verwenden kann. Wie oben dargestellt, sind wir hier bis jetzt aber davon ausgegangen, dass wir in einem Artikel über eine Firma, Institution oder dergleichen als Enzyklopädie das jeweils dazugehörende Logo zeigen können, was nun in Frage gestellt ist. Gestumblindi 22:52, 5. Jul. 2007 (CEST)

Bild:Ziesel Rufmord.jpg

Ich nehme doch mal stark an, dass dieses Bild eine URV darstellt. --LSDSL 19:44, 5. Jul. 2007 (CEST)

Nein, diese Buchgestaltung besitzt definitiv keine Schöpfungshöhe. --RalfRBIENE braucht Hilfe 19:49, 5. Jul. 2007 (CEST)

Zwei problematische Commons-Bilder

Die Bilder Bild:Menards Infiniti Pro Series checkered flag.JPG und Bild:Formula One 2006 Constructors' Wolrd Champion trophy.jpg sind imho aus rechtlicher Sicht problematisch. Der gut gebaute Herr ist keine Person des öffentlichen Interesses und müsste deshalb einer Veröffentlichung seines Abbilds zustimmen. Der Pokal ist problematisch, da er mit Sicherheit urheberrechtlich geschützt ist. Sollte auf Commons ein LA gestellt werden? -- ChaDDy ?! +/- 19:07, 5. Jul. 2007 (CEST)

Ist das unser Problem? --RalfRBIENE braucht Hilfe 19:48, 5. Jul. 2007 (CEST)
Da diese Bilder auch auf de eingebunden werden, schon. -- ChaDDy ?! +/- 21:18, 5. Jul. 2007 (CEST)
Jetzt nicht mehr ;) --RalfRBIENE braucht Hilfe 21:58, 5. Jul. 2007 (CEST)
Ok, danke! Auf den Pokal hat Raymond auf Commons mittlerweile übrigens einen SLA (zumindest irgendwas speediges ;) ) gestellt. -- ChaDDy ?! +/- 23:11, 5. Jul. 2007 (CEST)
Bitte auch die Bilder der Autos raus (diese sind bekanntlich auch geschützt), gleiches beispielsweise bei der DTM. Das gleiche gilt natürlich für den Grabstein von Ayrton Senna. Achso, und auch bei 3 Personen im Bild redet man noch vom Recht am persönlichen Bild. Bleiben noch die beiden Fahrer-Fotos: da die Bekleidung selbstverständlich geschützt ist, müssen die gelöscht werden - und da nacktfotos wohl dann doch wiederum ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht sind, bitte _alle_ Personenfotos aus WP löschen.... P.S.: beides wieder reverted, bitte erstmal ein Urteil liefern, welches auch nur in diese Richtung geht. TheK 08:14, 6. Jul. 2007 (CEST)
Quatsch! Autos sind keine geschützte Kunstwerke - und lies mal Recht am eigenen Bild - bei dem Foto mit den 3 Personen kann man streiten, inwieweit die Personen erkennbar sind, eigentlich muß das auch raus. Grabsteine fallen unter die Panoramafreiheit. Wieso sind Nacktfotos ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht? --RalfRBIENE braucht Hilfe 10:37, 6. Jul. 2007 (CEST)
[ ] Ralf hat den Sarkasmus entdeckt. SCNR ;-) --Raymond Disk. Bew. 11:50, 6. Jul. 2007 (CEST)
Erstmal zu dem Persönlichkeitsrecht: du hast noch nie eine Sportübertragung im Fernsehen gesehen, oder? Dort sieht man nicht eben selten sogar Großaufnahmen von irgendwelchen _Zuschauern_. Als "Teilnehmer an öffentlichen Veranstaltungen" darfst du selbstverständlich abgebildet werden - und in diesem Falle geht es sogar um eine aktive Teilnahme. Wieso sollten die Autos weniger dem - auch in GB nicht abgebbaren (wo die meisten F1-Autos entstehen) - Urheberrecht unterliegen, als ein Pokal? Irgendwie komme ich immer mehr zu dem Ergebnis, dass wir Bilder in WP komplett verbieten sollten - irgendwas ist sowieso immer geschützt... TheK 13:05, 6. Jul. 2007 (CEST)
Was die Presse macht und was nach geltendem Recht gestattet ist, sind 2 verschiedene Paar Schuhe. Wir richten uns hier nach geltendem DACH-Recht. --RalfRBIENE braucht Hilfe 13:10, 6. Jul. 2007 (CEST)

Bei dem Pokal kann man argumentieren, dass es sich um Gebrauchskunst handelt, da stellte sich dann die Frage nach der Schöpfungshöhe. Hinsichtlich "Recht am eigenen Bild" bei Aufnahmen aus Ländern, die eine vergleichbare Bestimmung nicht kennen hatten wir eigentlich auch schon hinreichend diskutiert. Ich sehe hier keinen Grund für Aktionismus, schon gar nicht für Schnelllöschungen.--Wiggum 11:53, 6. Jul. 2007 (CEST)

@Wiggum: Schutzlandprinzip --RalfRBIENE braucht Hilfe 13:10, 6. Jul. 2007 (CEST)

Wer bei einer Veranstaltung, die nur für die TV-Übertragung überhaupt stattfindet, eine Fahne schwenkt, der muss damit rechnen, dass er auch im Fernsehn kommt. Oder eben in der Wikipedia. Solche Löschunganträge sind doch völliger Unfug. Dito für den Pokal: das ist das Paradebeispiel für angewandte Kunst (der Fussball-Weltpokal wäre wenigstens noch eindeutig künstlerisch gestaltet) udn einfach nur eine Orgie von Silber auf einem Becher, den so auch ein dreijähriger Zeichnen könnte. Urheberrechtliche Schöpfungshöhe: null. --AndreasPraefcke ¿! 13:38, 6. Jul. 2007 (CEST)

Also gut, das Biuld mit dem Zielrichter ist wohl ok. Der Pokal macht mir aber weiter Sorgen. Er ist 3D, weshalb das mit der Schöpfungshöhe schwierig wird. -- ChaDDy ?! +/- 14:34, 6. Jul. 2007 (CEST)

Was gibt's beim Pokal zu diskutieren? Das ist ein Werk der angewandten Kunst, ähnlich wie ein Logo, die Schöpfungshöhe muss hier besonders hoch sein, um einen Schutz zu erwirken. Sehe ich hier nicht gegeben. Auch liegt kein starker indivídueller Ausdruck des Künstlers vor. Aber bitte diskutiert das auf Commons, wenn die Bilder dort liegen. Da sieht alles anders aus. --Fb78 17:42, 6. Jul. 2007 (CEST)

Wenn man sich hier geeinigt hat, kann man die Bilder ja wieder von MediaWiki:Bad image list runternehmen. --Isderion 14:19, 7. Jul. 2007 (CEST)

Automatisch generierte Bilder

Sind bildgebende Verfahren wie Magnetresonanztomographie gemeinfrei, da die individuelle Leistung für die Erstellung des Bildes einer Person sehr gering ist? --Matt1971 16:57, 6. Jul. 2007 (CEST)

Erster Anhaltspunkt: Bildrechte#Röntgenaufnahmen. Zweitens - keine Ahnung. Wenn's dazu kein rechtskräftiges Urteil gibt, müssen wir wohl spekulieren... --Fb78 17:37, 6. Jul. 2007 (CEST)
Nein, nicht gemeinfrei sondern Lichtbilder. Bobo11 12:53, 7. Jul. 2007 (CEST)

Flaggenlizenz

speziell auf dieses Exemplar bezogen

Welche Lizenz darf / muss eine Flagge haben? --Bangin ¤ ρø$τ Bewertung 10:13, 8. Jul. 2007 (CEST)

PD-Schöpfungshöhe, u. U. auch PD-Amtliches Werk oder PD-alt. Aber, die meisten Flaggen liegen eh auf Commons, und neue sollten auch da hin. -- ChaDDy ?! +/- 12:19, 8. Jul. 2007 (CEST)
Dort ist die Flagge doch schon, unter der Lizenz PD-self. --Bangin ¤ ρø$τ Bewertung 12:22, 8. Jul. 2007 (CEST)
Tja, das ist das Problem der Commons-Leute, nicht unseres. Aber PD ist PD , also ist das im Grunde nicht so tragisch. -- ChaDDy ?! +/- 12:25, 8. Jul. 2007 (CEST)
PD-self für Flaggen, lustig. --RalfRBIENE braucht Hilfe 17:36, 8. Jul. 2007 (CEST)
Gell. ;) (Es gibt zwar wichtigeres, aber bei Zeiten sollte man´s schon ausbessern.) -- ChaDDy ?! +/- 17:58, 8. Jul. 2007 (CEST)

Stimmbandfehlfunktion URV?

Warum soll das keine URV sein? (s. auch hier) --Brunosimonsara 11:18, 8. Jul. 2007 (CEST)

Schau mal auf Diskussion:Stimmbandfehlfunktion, ganz oben erster Satz. In 2004 gab es noch nicht die OTRS-Freigabe. Ich habe bereits den Betreiber der Webseite angeschrieben und um eine nochmalige Freigabe nach heutigem Standard (OTRS) gebeten. --tsor 11:23, 8. Jul. 2007 (CEST)

Bild aus Uncyclopedia.org

Ich würde gerne folgendes Bild bei Wikipedia bzw. Commons hochladen: [2] Kann ich einfach auf die dort angegebene Lizenz vertrauen? Was soll ich als Lizenz einfügen, die "Spaßlizenz" auf der Seite wird es wohl hier nicht geben (einfach nur GDFL?). Vielen Dank, --Haruspex 17:30, 8. Jul. 2007 (CEST)

Der Cartoon ist von en:Tony Auth, und ich glaube kaum dass er ihn als PD freigeben hat.--A-4-E 18:12, 8. Jul. 2007 (CEST)
Na gut, danke. Dann lass ich's bleiben. :-) --Haruspex 18:22, 8. Jul. 2007 (CEST)

Fotos der US-Army

Wie war das nochmal mit Bildern von amerikanischen Regierungsstellen? Konkret, sind diese Bilder der 63. US-Infanteriedivision gemeinfrei? --BishkekRocks 12:28, 9. Jul. 2007 (CEST)

Die Bilder müssen von Angehörigen der Bundesregierung bzw. deren Organen & Behörden im Rahmen ihres Dienstes gemacht sein, dann können wir sie verwenden. Das ist häufig ein Nachweisproblem, bei Bildern von US-Soldaten im Krieg ist die Annahme aber plausibel, dass das Photo ein anderer Soldate geschossen hat und nicht grade ein Gestapo-Beamter o.ä. --Wiggum 19:35, 9. Jul. 2007 (CEST)
Genau genommen geht es um das Bild der gesprengten Alten Brücke. Das könnte prinzipiell natürlich jeder gemacht haben, der sich nach Kriegsende in Heidelberg befand, obwohl in dem Zusammenhang davon auszugehen ist, dass es von US-Soldaten (logischerweise im Dienst) gemacht wurde. Die Frage ist nur, ob das als Nachweis reicht. --BishkekRocks 20:02, 9. Jul. 2007 (CEST)

?Wikifizierung?

--Juliane Neumann 12:38, 9. Jul. 2007 (CEST) Was genau bedeutet Wikifizierung? Wie kann ich meinen Artikel in Textform bringen und wie kategoriesieren? Bitte um schnelle Antwort.. Danke für eure HIlfe im Vorraus! :)

Die Frage gehört eher nach Wikipedia:Betreuung neuer Wikipedianer, aber nicht so schlimm. Mit Wikifizieren ist gemeint, dass man den Artikel den üblichen Formatierungsregeln der Wikipedia anpasst. Mit "in Textform bringen" ist gemeint, dass man Aufzählungen sparsam einsetzt und lieber in ganzen Sätzen schreibt. Mehr Informationen dazu findest Du zum Beispiel hier. Zu den Kategorien gibt es eine eigene Hilfeseite. --LabFox 12:47, 9. Jul. 2007 (CEST)

Wikifizierung bedeutet die Formatierung und Verlinkung sowie Kategorisierung eines Artikels und hat absolut nichts mit Urheberrechtsfragen zu tun. Bei so etwas sollte allerdings auch der Hinweis auf die Beachtung der Urheberrechte erfolgen. Bei Unternehmensartikeln auch stets die Hinweise zur Eigendarstellung beachten. --Taxman¿Disk?¡Rate! 12:49, 9. Jul. 2007 (CEST)

Wikipedia-Layout abgekupfert

Soweit ich informiert bin, ist auch ein Layout urheberrechtlich geschützt. Ruft man die Internet-Seite http://www.mein-kroatien.info/Hum_in_Istrien auf, erscheint diese in einem Layout, das von Wikipedia stammen könnte. Die Langatmigkeit und der nicht funktionierende Anmelde-Button zeigen jedoch sofort, dass das ein Plagiat ist. Ich bin auf Plagiatoren extrem empfindlich; daher diese Mitteilung. MfG --Uccusic 15:21, 9. Jul. 2007 (CEST)

Diese Seite benutzt wie die Wikipedia die MediaWiki-Software mit dem entsprechenden Standardlayout. Da diese Wiki-Software unter GPL lizensiert ist, ist das nicht problematisch.--Wiggum 15:25, 9. Jul. 2007 (CEST)
Die mediawiki-Software ist frei verwendbar, ein Homepage-Design ist kaum schutzfähig. Allenfalls das Hintergrund-Bild könnte problematisch sein, da hab ich aber nicht näher nachgesehen. --RalfRBIENE braucht Hilfe 15:27, 9. Jul. 2007 (CEST)
Wer hat den Bearbeitungskonflikt abgeschafft? :) --RalfRBIENE braucht Hilfe 15:28, 9. Jul. 2007 (CEST)
Das Hintergrundbild gehört soweit ich weiß zur MediaWiki-Software mit dazu. Daher sollte es auch unter GPL stehen. -- Timo Müller Diskussion 15:41, 9. Jul. 2007 (CEST)

Österreichische Gemeindewappen

Hier beginnt offenbar die großangelegte Löschung der österreichischen Gemeindewappen. Problem dort: Die Wappen wurden unter falscher Lizenz hochgeladen, die Lizenz wurde gelöscht und nun sind die Wappen dran. Irgendwie hat sich niemand darum gekümmert, auch weil unklar war, unter welche Lizenz man die Wappen hätte stellen können. Kann man die Wappen neu auf die deutschsprachige WP laden? Wenn ja unter welcher Lizenz bzw. Lizenzbaustein? --Geiserich77 20:41, 9. Jul. 2007 (CEST)

Ja, auf de sind die ok. Bitte dann {{Bild-PD-Amtliches Werk}} UND {{Wappenrecht}} verwenden. -- ChaDDy ?! +/- 21:25, 9. Jul. 2007 (CEST)
Grundsätzlich sollte für Flaggen aus OÖ auch {{Coat_gaertner_ooe}} auf Commons gelten. --ch.baumi 23:06, 9. Jul. 2007 (CEST)

Weiterverwendung von Fotos von Wikipedia-Commons

--62.2.239.126 11:37, 10. Jul. 2007 (CEST)Ist es rechtlich möglich, unter Angabe der Quelle/fotografen, Bilder, die bei Wikipedia hochgeladen wurden, für öffentlich-rechtl. Website zu verwenden( Z.B. www.swisstxt.ch, oder www.sf.tv.)

Danke im voraus!

Siehe Hilfe:FAQ_Rechtliches. Gruß --Fb78 12:29, 10. Jul. 2007 (CEST)

Bild:SCHLOSSTORGELOW.JPG

Ist die Lizenz des Bildes http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:SCHLOSSTORGELOW.JPG so OK? Gruß --Emkaer 17:55, 10. Jul. 2007 (CEST)

bei dem Bild fehlt doch der Urheber und die Quelle (z.B. "selbst fotografiert"). Ein Bild mit richtigen Angaben ist z.B. Bild:HeizkrLieb022.jpg. --Isderion 18:43, 10. Jul. 2007 (CEST)
Danke! --Emkaer 22:30, 10. Jul. 2007 (CEST)

Konflikt zwischen Jesusfreund und Muesse

Schaut bitte mal auf WP:VM den Konflikt zwischen Jesusfreund und Muesse an. Letzterer hat leicht geänderte Formulierungen von ersterem übernommen und in andere Artikel gepflanzt. URV oder akzeptabel? --KnightMove 12:48, 11. Jul. 2007 (CEST)

Vielleicht gibst du uns DIff-Links? // Forrester Die Dateiüberprüfung – Hilf mit! 12:57, 11. Jul. 2007 (CEST)
Wikipedia:Vandalismusmeldung#Benutzer:Muesse (erl.) und darunter. --KnightMove 13:25, 11. Jul. 2007 (CEST)

Bilder werden immer wieder gelöscht

Guten Tag,

vor wenigen Stunden habe ich Bilder zu Fahrzeugen hochgeladen und etwas später einen Artikel über diese Produkte geschrieben. Bevor ich die Bilder hochgeladen habe, habe ich auch die Original-Lizenz via eMail an Wikipedia weitergeleitet. Warum werden dann trotz alldem die Bilder trotzdem gelöscht? --Alexander F.P. Busse 00:08, 12. Jul. 2007 (CEST)

Ich glaube, deine Bilder wurden gar nicht gelöscht, ich sehe bei deinen Contribs nämlich sehr viele akuelle Bilder, sie werden nur nicht angezeigt, könnte mal wieder ein Softwareproblem sein. -- ShaggeDoc Talk 00:14, 12. Jul. 2007 (CEST)
Kein Softwareproblem, sondern weil der Lizenzstatus noch unklar ist. Es fehlt zum einen die Angabe einer Lizenz, zum anderen wird dann auch noch auf die Bearbeitung der Freigabeerklärung gewartet. Solange die Punkte noch nicht geklärt sind, können bzw. dürfen Bilder noch nicht in Artikeln genutzt werden und werden dementsprechend erstmal aus den Artikeln entfernt. --STBR!? 00:17, 12. Jul. 2007 (CEST)
Bei mir werden sie trotzdem nicht angezeigt :( -- ShaggeDoc Talk 00:25, 12. Jul. 2007 (CEST)

Das kann ja aber nicht sein, da ich die Original-Lizens eingeschickt habe. --Alexander F.P. Busse 00:22, 12. Jul. 2007 (CEST)

Wann hast du das denn gesendet? Die Abarbeitung im OTRS dauert nämlich etwas. Die Anzahl der Freigaben liegt derzeit bei etwa 100. -- ShaggeDoc Talk 00:25, 12. Jul. 2007 (CEST)

Habe Dir die soeben eine Kopie der Lizenz zugeschickt. Wie lange kann das dann dauern bis die auch meine Lizens/Erlaubnis gesichtet haben? --Alexander F.P. Busse 00:32, 12. Jul. 2007 (CEST)

Mit ein paar Tagen musst du rechnen, ich hab grade mal nebenan in permissions-de geschaut, ich schätze mal deine Anfrage ist von den genau 94 noch ausstehenden zwischen Platz 85 und 90 in der chronologischen Reihenfolge. Die Kollegen dort kümmern sich aber immer schnellstmöglich um diese Angelegenheiten. Bitte hab einfach etwas Geduld. -- ShaggeDoc Talk 00:37, 12. Jul. 2007 (CEST)

Okay, ich werde dann mal noch zwei Tage warten. Länger werden sie ja wahrscheinlich nicht brauchen. --Alexander F.P. Busse 00:44, 12. Jul. 2007 (CEST)

(BK)

Was ist eine "Original-Lizens"? In der Freigabe muß eine passende "freie Lizenz" (glaubhaft) angegeben sein. (Vor dem Erteilen einer Freigabe Lizenzbedingungen durchlesen nicht vergessen!) Gruß --Btr 00:40, 12. Jul. 2007 (CEST)

Eine Originallizenz stammt vom Urheber. In meinem Fall von BAIJAH AUTOMOTIVE. Es gibt ja auch Zweitlizenzen. Original ist mir aber grundsätzlich am liebsten. --Alexander F.P. Busse 00:44, 12. Jul. 2007 (CEST)

Lizenz direkt vom ist schon einmal perfekt, hoffentlich handelt es sich dabei auch um eine hier akzeptierte sog. "freie Lizenz" (GFDL, Creative Commons (z.B. CC-by-sa / nicht -nc, -nd), ...etc siehe Wikipedia:Lizenzvorlagen). --Btr 00:52, 12. Jul. 2007 (CEST)

Zumindest für den Artikel ist es gültig. Habe deswegen ja explizit angefragt. --Alexander F.P. Busse 00:55, 12. Jul. 2007 (CEST)

Ich fürchte in dem Fall wären die Seiten WP:TV bzw. Benutzer:Rtc/Einverständniserklärung interessant gewesen (bzw. sind es noch). --Btr 01:06, 12. Jul. 2007 (CEST)

PD-alt?

Unter http://images.wellcome.ac.uk/indexplus/page/Home.html ist eine Seite einer englischen Stiftung online gegangen, die Bilder aus der Menschheitsgeschichte, speziell der medizinischen, unter CC-NC (UK) bereitstellt (siehe auch im Spiegel), somit per se erstmal nicht nutzbar für uns. Das beanspruchen sie allerdings auch für alle Bilder, die älter als 100 Jahre sind. Frage: Dürfen wir letztere trotzdem (auf Commons) benutzen? Ich denke, schon, oder lieg ich falsch? ein Beispiel.

Grüße, --Andante ¿! 17:37, 10. Jul. 2007 (CEST)

Nachtrag: Quasi danach: http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Lizenzen#Gro.C3.9Fbritannien_.2F_Vereinigtes_K.C3.B6nigreich

Die 100-Jahre-Regelung gilt NUR, wenn der Urheber unbekannt ist. Das wird leider häufig vernachlässigt. Ansonsten gilt nämlich 70 Jahre pma, also ein Bild ist erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers gemeinfrei. Und die Lizenz kann nur der Urheber selbst festlegen, nicht irgendeine Webseite. -- ChaDDy ?! +/- 21:28, 10. Jul. 2007 (CEST)
Faustregel: Bei Bildern, die älter als 150 Jahre sind - also wie das Beispiel mit den äh "chirugischen" Werkzeugen (18. Jhd.) - immer PD-alt nehmen, da ist der Urheber mit Sicherheit schon über 70 Jahre tot. Bei Bildern zwischen 150 und 100 Jahren Alter kann man PD-alt-100 nehmen, aber nur dann (siehe Chaddy), wenn der Urheber nicht zu ermitteln war, die Nachweispflicht für eine hinreichende Recherche liegt im Zweifel beim Uploader. Ansonsten gilt: Alles, wo der Autor nachweislich länger als 70 Jahre tot ist kann verwendet werden, soweit es sich um Reproduktionen zweidimensionaler Vorlagen handelt. Das Foto eines Werkzeugs aus dem 18. Jhd. geht also nicht, wohl aber die Reproduktion (einer Abbildung eines Werkzeuges aus dem 18. Jhd) aus dem 18. Jhd.--Wiggum 21:46, 10. Jul. 2007 (CEST)
Zum Foto eines alten Werkzeuges: Das geht schon, wenn das Foto selbst wiederum sehr alt ist, oder unter einer freien Lizenz steht. -- ChaDDy ?! +/- 21:50, 10. Jul. 2007 (CEST)
Hmmm, aber alles aus dem 18. Jhdt ist doch mindestens 207 Jahre alt ? :-) --Brunosimonsara 21:55, 10. Jul. 2007 (CEST)
Echt? 2007-1899=108... -- ChaDDy ?! +/- 22:24, 10. Jul. 2007 (CEST)

Ja, echt. Das 18. Jahrhundert endet im Jahr 1800. :-) --Emkaer 22:34, 10. Jul. 2007 (CEST)

Echt! Jetzt sind wir im 21. Jhdt, das 20. war von 1900 bis 1999, das 19. von 1800 - 1899 und das 18. von 1700-1799. Das erste Jahrhundert war nämlich von 0-99. :-)) --Brunosimonsara 22:35, 10. Jul. 2007 (CEST)
Argh, blöder Denkfehler. Logisch. ;) -- ChaDDy ?! +/- 22:41, 10. Jul. 2007 (CEST)
Ist doch nett, wenns mal nicht so tierisch ernst zugeht in WP, könnte öfters sein! Gruß! --Brunosimonsara 23:03, 10. Jul. 2007 (CEST)
<klugscheiß>Genaugenommen war das 20. Jahrundert von 1901 bis 2000, das 1. von 1 bis 100, denn ein Jahr Null gab es nicht. -- Timo Müller Diskussion 11:11, 12. Jul. 2007 (CEST)

So ok?:
Image:Effects of chloroform (historical).jpg
Image:Morton Ether 1846.jpg
--Andante ¿! 10:07, 11. Jul. 2007 (CEST)

Hier wären die Bilder ok - was damit auf Commons passiert, kann niemand mit Gewißheit sagen. --RalfRBIENE braucht Hilfe 13:00, 12. Jul. 2007 (CEST)

Zum Thema: http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:When_to_use_the_PD-Art_tag#Country-specific_rules „There have been no decided cases in the UK which directly bear on this issue, but most British academic writers agree that the UK courts probably would grant copyright to a carefully lit and exposed photograph, taken from a distance, which aims to be a faithful reproduction of a 2D work of art. The level of originality required by the UK courts is low, and there will very probably be sufficient originality in the photographer’s selection of lighting arrangements, exposure, filters and so on for a new copyright to be generated. Of course, a simple scan or photocopy of a PD illustration in an old book is OK, as purely mechanical copying cannot even in the UK create a new copyright.“ --Polarlys 13:52, 11. Jul. 2007 (CEST)

Bild:Harald schmidt 2005.jpg

Von Wikipedia:Löschkandidaten/Bilder/12. Juli 2007 übernommen:

Mangels einer besseren Anlaufstelle bringe ich das Problem hier vor:
Das genannte Bild ist auf Commons zur Löschung vorgeschlagen. Der hochladende Nutzer meinte auf seiner Diskussionsseite (en.WP), dass er ursprünglich hier (de.WP) die Freigabenachricht mit angab, sie in einem Bearbeitungskampf gelöscht wurde. Kann also mal bitte ein Admin Spezial:DeletedContributions auf Benutzer:Imladros anwenden, um herauszufinden, ob's stimmt? --32X 17:37, 12. Jul. 2007 (CEST)

Mit dem Urheberrecht scheint es der Benutzer ja hin und wieder nicht allzu genau zu nehmen - Image:Fr-tabloid-alt002.jpg (Photo der Frankfurter Rundschau mit abgedruckten Lichtbildern). Auch Innenaufnahmen von Gebäuden die mit Sicherheit architektonisch nicht ganz anspruchslos waren sind dabei. [3] --Btr 18:20, 12. Jul. 2007 (CEST)
das mit löschung wird schon in ordnung gehen... wenn ich sehe, dass die freigabe "Wikipedia use granted by BONITO TV Produktionsgesellschaft mbH" lautet und das bild deshalb vom uploader in den public domain entlassen wurde – da fällt mir kaum mehr was ein. --JD {æ} 18:49, 12. Jul. 2007 (CEST)

Ich findet weder bei Benutzer Imladros noch bei Benutzer Dontworry in den gelöschten Edits irgendwas, was auf ein Harald-Schmidt-Bild hindeutet. Genau deswegen muss bei einem Transfer nach Commons genauestens die Herkunft eines Bildes nachgewiesen werden.--Wiggum 18:53, 12. Jul. 2007 (CEST)

Bilder von Personen

Hallo, ich habe einige Fotos von Personen aus Laos, Myanmar und Thailand, die ich gerne in der Wikipedia verwenden würde. (Beispiel) Nun habe ich immer das Einverständnis für ein Foto gehabt und mich auch bemüht, zu klären, ob eine weitere Verwendung des Bildes für die abgebildeten Personen in Ordnung ist. Allerdings verfügte etwa die im Beispiel abgebildete Person nicht über Konzepte wie "Lizenz", "Internet" oder gar "Wikipedia". Kann ihre Einwilligung in Foto und Verwendung dennoch als Einwilligung in die Veröffentlichung unter freier Lizenz gewertet werden? Danke, --Davidl 19:03, 12. Jul. 2007 (CEST)

Die Lizenz hat nur etwas mit dem Urheber zutun. Dir geht es um das Recht am eigenen Bild und ich denke da kannst du dich auf dein Gefühl verlassen. Hättest du ein Problem wenn bilder von dir im Internet kursieren würden?--A-4-E 20:30, 12. Jul. 2007 (CEST)
Das Recht am eigenen Bild ist nicht im jedem Rechtssystem verankert. Ich kenn mich mit den Gesetzen diverser Süostasiatischer Länder nicht so aus, wenn es dort aber kein Recht am eigenen Bild oder was vergleichbares gibt, ist es da natürlich auch nicht zu beachten. Das Wort Lizenz ist dafür erstmal übrigens egal, das Recht am eigenen Bild hat nichts mit dem Urheberrecht zu tun. Zu was haben die abgenildeten Person denn zugestimmt? Also wie war deine Frage? Wenn die Frage eindeutig genug war, und die Antwort ja war, sollte das kein Problem sein. -- ChaDDy ?! +/- 20:33, 12. Jul. 2007 (CEST)
Das ist für das Urheberrecht, das Recht am eigenen Bild fällt aber nicht unter das Urheberrecht. -- ChaDDy ?! +/- 20:53, 12. Jul. 2007 (CEST)
Haben wir uns nicht geeinigt, daß wir nach DACH-Recht handeln? Ok, Schutzlandprinzip war in diesem Zusammenhang nicht korrekt. --RalfRBIENE braucht Hilfe 21:02, 12. Jul. 2007 (CEST)
Kann schon sein, allerdings wurden imho schon mehrmals ähnliche Fälle hier anders entschieden (also nicht nach DACH-Recht). -- ChaDDy ?! +/- 21:06, 12. Jul. 2007 (CEST)
Nicht bezüglich des Rechts am eigenen Bild. Sonst könnten wir nämlich keine Personen-Aufnahmen von US-Wikipedianern mehr verwenden, die fragen nämlich nie vorher, weil sie das in ihrer Rechtsordnung nicht müssen. Und wenn das schon in den USA so ist, wie willst du deutsches Recht dann auf Bilder aus Kasachstan, Nigeria oder wo auch immer anwenden? Selbstverständlich behalten. --h-stt !? 21:31, 12. Jul. 2007 (CEST)


Danke für die bisherigen Antworten. Ja, es geht mir um das Recht am eigenen Bild und den folgenden Satz in Wikipedia:Bildrechte#Aufnahmen_mit_Personen: "Jeder Mensch darf grundsätzlich selbst darüber bestimmen, ob überhaupt und in welchem Kontext Bilder von ihm veröffentlicht werden." Das lässt mich ziemlich ratlos zurück, wenn es die Bilder in einem wirklich anderen kulturellen Kontext und zudem mit Sprachbarrieren entstanden sind. Bei dem oben genannten Beispielbild hatte ich zum Glück eine Übersetzerin und meine Frage war in etwa "Wäre es in Ordnung die Bilder zu verwenden um andere Menschen etwas über ihre Kultur erfahren zu lassen." Sie war voll einverstanden und hatte ihren Spaß, sieht man ja auch auf dem Foto. Das mag also in Ordnung gehen. Aber natürlich konnte ich nicht immer so direkt die weitere Verwendung ansprechen. Etwa bei einem kleinen Kind (Beispiel) mit dem ich erst gespielt und schließlich Fotos gemacht habe. Das Kind war natürlich stolz wie Bolle fotografiert zu werden, sprechen konnte ich mit ihm (aufgrund der Sprachbarriere) nicht. Hmm, --Davidl 21:00, 12. Jul. 2007 (CEST)

Wenn du "glaubhaft versicherst", daß die aufgenommenen Personen zugestimmt haben, steht den Bildern nichts im Weg. Im Zweifelsfall haftest du, wenn du nicht die Wahrheit gesagt hast und sich jemand aufregt. --RalfRBIENE braucht Hilfe 21:05, 12. Jul. 2007 (CEST)
PS: Kinder ohne Zustimmung der Eltern sind für mich absolutes NoGo - sowas lösche ich schnell. --RalfRBIENE braucht Hilfe 21:05, 12. Jul. 2007 (CEST)

Letztlich gilt (leider?) was, was sogar unsere lieber Kanzlerin mal gesagt hat...wo kein Kläger, da kein Richter. Wir wollen natürlich nicht potentielle Rechtsverletzungen lagern, aber wenn weder ein berechtigtes Interesse, keine erhöhte Klagewahrscheinlichkeit, aber deine Versicherung, dass du davon ausgehst, dass sie schlüssig zugestimmt haben, dann geht das in ordnung. // Forrester Die Dateiüberprüfung – Hilf mit! 22:55, 12. Jul. 2007 (CEST)

Danke nochmals für die Einschätzungen. Ich werde also etwas vorsichtig sein (Keine Kinder. Wird das Bild hier wirklich benötigt? Kann ich nach bestem Wissen und Gewissen von einer Zustimmung ausgehen?), aber dennoch einige Bilder hochladen. Gruß, --Davidl 22:58, 12. Jul. 2007 (CEST)

Kopie von "Bild-by" nach Commons?

Darf man ein fremdes "Bild-by" als "Attribution" in die Commons kopieren? Antwort bitte auf Vorlage_Diskussion:Bild-by#Transfer_eines_Bildes_in_die_Commons --NeoUrfahraner 22:26, 12. Jul. 2007 (CEST)

Bild:WOSMflagpurple.jpg

Wie seht ihr bei diesem Logo die Schöpfungshöhe? Imho hat dieses Logo nur geringe Schöpfungshöhe. Die Blume in der Mitte ist ein häufig verwendetes Element, das schon im Mittelalter verwendet wurde. Das Seil außenrum besteht lediglich aus einem Kreis mit Strichen. Die einzelnen Elemente haben jedenfalls keine Schöpfungshöhe. ThePeter meint, die einzelnen Elemente ztusammen ergäben Schöpfungshöhe, dem widerspreche ich. Jergen argumentiert nur damit, dass das Logo schon mehrfach gelöscht worden wäre (wofür er mir noch einen Beweis schuldig ist). -- ChaDDy ?! +/- 20:39, 12. Jul. 2007 (CEST)

Die Einzelkomponenten ergeben in ihrer Gesamtheit das Logo der WOSM. Bis dass das Bild nicht für die de WP freigegeben ist gilt es davon abstand zu nehmen. Deshalb gebe ich Jergen recht. --Manuel Heinemann 20:43, 12. Jul. 2007 (CEST)
Naja, kann man problemlos auch anders sehen. --RalfRBIENE braucht Hilfe 20:46, 12. Jul. 2007 (CEST)
Ein Viereck besteht bekanntermaßen aus 4 Strichen und 4 Ecken. Ich denke, du gibtst mir Recht, dass diese Einzelkomponenten sehr geringe Schöpfungshöhe aufweisen. Aber, das Viereck besteht ja aus einer Komposition der einzelnen Striche und Ecken. Erreicht es dadurch aber schöpferische Höhe und kann als Werk definiert werden? Nein, ganz sicher nicht. Genauso ist es bei dem Logo. Mit dieser Argumentation hätte nämlich tatsächlich alles Schöpfungshöhe erreicht. Jedes Logo wäre damit nicht für uns verwendbar. -- ChaDDy ?! +/- 20:50, 12. Jul. 2007 (CEST)
Man vergleiche die Urteile des Hanseatischen Oberlandesgerichts sowie BGH zu SED-Logo und laufendem Auge mit diesem Logo. Ist Schöpfungshöhe so unmißverständlich geschrieben? --RalfRBIENE braucht Hilfe 20:58, 12. Jul. 2007 (CEST)
Wenn im Artikel selbst sehr deutlich steht, dass die Entscheidung zum SED-Logo umstritten ist, kann dieses nicht als Massstab verwendet werden. Das ist also auch in Wikipedia:Bildrechte - wo ich zuerst nachgelesen hatte, danach in Schöpfungshöhe - ein ungeeignetes Beispiel.
Ansonsten ist die Löschdiskussion tw schon abstrus: Da wird behauptet, an einem Fleur de Lis könne man keine Rechte mehr erwerben (unabhängig von der Gestalt), was ich mal ganz heftig bezweifeln möchte.
Drittens wird versucht, eine andere Grafik, in der das hier diskutierte Zeichen nur Beiwerk ist, in derselben Diskussion zusammenzufassen. Tut mir leid, aber da verliere ich das Vertrauen zu den bearbeitenden "Experten". --jergen ? 21:59, 12. Jul. 2007 (CEST)

Schön, dass hier über mehrere Seiten diskutiert wird. Ich schlage vor wir führen die Diskussion hier weiter und setzen hier ein

 EOD --Isderion 22:14, 12. Jul. 2007 (CEST)
Ich darf also noch nicht einmal auf WP:UF auf argumentative Mängel im Bildertutorial hinweisen? Seltsam. --jergen ? 22:19, 12. Jul. 2007 (CEST)
Komm schon. Hier geht es um das in der Überschrift genannte Bild. Über dies wird an 2 verschiedenen Orten diskutiert, was dem geordneten Diskussionsverlauf abträglich ist. Darauf erstreckt sich das vorgeschlagene EOD. Wenn du über das Bildtutorial diskutieren willst, dann steht dir das natürlich frei. ;) Allerdings würde ich vorschlagen, dass du das unter einer neuen Überschrift machst, da es ein anderes Thema ist. Gruß Isderion 22:30, 12. Jul. 2007 (CEST)

Mängel in Wikipedia:Bildrechte

In Wikipedia:Bildrechte#Logos wird das SED-Logo als Beispiel für ein Logo mit fehlender Schöpfungshöhe genannt. Wenn man diesen Aspekt dan vertiefen möchte, kommt man in Schöpfungshöhe zu der wundersamen Erkenntnis, dass gerade bei diesem Logo dieser Aspekt umstritten ist. Damit ist das Beispiel mE ungeeignet und dient lediglich zur Nutzerverwirrung. --jergen ? 22:40, 12. Jul. 2007 (CEST)

Ist Schöpfungshöhe etwa mißverständlich geschrieben? Da steht doch genau, was mit diesem Logo los ist? --RalfRBIENE braucht Hilfe 22:53, 12. Jul. 2007 (CEST)
Schöpfungshöhe nicht, aber Wikipedia:Bildrechte. Das Beispiel ist schlicht und einfach schlecht gewählt, weil zwar ein Gericht die fehlende Schöpfungshöhe das SED-Logos bestätigt hat, diese Entscheidung aber im zugehörigen Artikel durch das umfangreiche Zitat auseinander genommen wird. Dass es am Ende des Artikels steht, verstärkt diesen Eindruck noch. --jergen ? 23:02, 12. Jul. 2007 (CEST)

Ich denke der zitierte Textausschnitt bemängelt eher die diffusen Definition und die uneinheitliche Handhabung der Schöpfungshöhe als das konkrete Urteil. Jedenfalls könnte man anhand der Kritik ebenso gegen die Schöpfungshöhe für den Adler argumentieren.--Wiggum 23:04, 12. Jul. 2007 (CEST)

Kann man natürlich auch so interpretieren - ich empfinde das aber schlicht und einfach verwirrend. Mein eindruck. Wenn es die fachleute nicht stört, dass andere Benutzer verwirrt werden: Nicht mein Problem. --jergen ? 23:07, 12. Jul. 2007 (CEST)
Dass das SED-Logo urheberrechtlich nicht schutzfähig ist, wird dir hier jeder bestätigen. Von daher gibt es kein Problem mit BR. Dass das SED-Logo als Argument für den Budndesadler genommen wird (eher umgekehrt, aber so wäre es eigentlich richtig), hat einen politischen Hintergrund und ist nicht relevant für BR. Und zur Verwirrung: Glaubst du wirklich dass jemand, bevor er hier Fragen stellt, sich den ganzen Artikel durchliest??? (AGF???? jaha. von wegen! das ist einfach nicht der fall, guter wille hat damit nix zu tun) // Forrester Die Dateiüberprüfung – Hilf mit! 23:09, 12. Jul. 2007 (CEST)
Ja, auf jeden Fall dann, wenn man von einem der hier aktiven "Experten" angeschissen wird, man habe keine Ahnung und solle seine Finger von Bildern lassen.
Ansonsten: Es ist natürlich nicht maßgeblich, was mir "hier jeder bestätigen" kann, sondern das, was die Rechtsprechung sagt.
Meine Konsequenz aus diesem Punkt und den heutigen Löschdiskussionen: Ich werde zukünftig weder eigene Bilder hochladen, noch Bilder in Artikel einsetzen, noch Bilder ohne Lizenz kennzeichnen. Der Bereich ist so in sich verknöchert, dass ich damit nichts mehr zu tun haben möchte. --jergen ? 23:15, 12. Jul. 2007 (CEST)

Können wir diese Logo-Diskussion, die immer wieder auftaucht, nicht bitte vertagen, bis die Sache TUM und Entscheidungen der Foundation vorliegen? Jeder kann seine Meinung äußern, die Rechtslage ist aber alles andere als klar, auch wenn der Artikel Schöpfungshöhe aus Sicht von DACH-Recht korrekt ist. WP:BR ist die momentane Arbeitsversion, das kann sich grundlegend ändern. Es bringt überhaupt nichts, da jetzt Aktionismus zu zeigen, das Ganze kann morgen Geschichte sein. Einfach mal abwarten - und bis dahin halten wir an unseren jetzigen Richtlinien fest. --RalfRBIENE braucht Hilfe 23:46, 12. Jul. 2007 (CEST)

Bild in Ordnung?

Ist dieses Bild in Ordnung, oder ist der Markenname darauf problematisch? Danke! --Vesta 08:55, 6. Jul. 2007 (CEST)

Ich würde Ihn einfach wegmachen, so ist das ja mehr Werbung :-) --Taxman¿Disk?¡Rate! 10:00, 6. Jul. 2007 (CEST)
Es ist nicht geklärt, ob Fahrzeuge unter die Panoramafreiheit fallen. Allerdings ist das Foto auf dem Fahrzeug eigentlich nicht erkennbar. Der Markenname stellt keine Schöpfungshöhe dar, urheberrechtlich ist das Bild somit wahrscheinlich unbedenklich. --RalfRBIENE braucht Hilfe 10:31, 6. Jul. 2007 (CEST)
Bezüglich Werbung gebe ich Taxman Recht, diese Bedenken hatte ich auch schon. Ein Fall für WP:BWS? --Vesta 10:33, 6. Jul. 2007 (CEST)
Es ist kein Problem, die Werbung wegzumachen - dann siehts aber unnatürlich aus, weil werbefreie LKWs quasi nicht existieren. Ich persönlich sehe keinen Handlungsbedarf. --RalfRBIENE braucht Hilfe 13:07, 6. Jul. 2007 (CEST)
Kann man nicht das Foto sicherheitshalber entfernen, und dne Shcriftzug drauflassen? -- Timo Müller Diskussion 10:48, 7. Jul. 2007 (CEST)
So, Foto ist weg, ich hab es überpinselt. --RalfRBIENE braucht Hilfe 11:23, 7. Jul. 2007 (CEST)
Wobei das Foto wegen Panoramafreiheit eigentlich ok gewesen wäre. -- ChaDDy ?! +/- 11:27, 7. Jul. 2007 (CEST)
Nun kann man es sich ja aussuchen - und ob Panoramafreiheit bei Fahrzeugen gilt, ist nicht höchstrichterlich geklärt. --RalfRBIENE braucht Hilfe 11:29, 7. Jul. 2007 (CEST)
In sämtlichen Autozeitschriften werden Photos von Erkönigen gedruckt. Auch Wikipedia macht da keine Ausnahme, siehe: Erlkönig (Auto), obwohl die Hersteller großen Aufwand betreiben, solche Photos zu verindern und mit Sicherheit urheberrechtliche Klagegründe genutzt hätten. Alleine von daher bezweifele ich, dass es ein Problem mit der Panoramafreiheit geben könnte. Zur Frage der fehlenden höchstrichterlichen Entscheidung: Ist denn überhaupt ein Prozess zur höchstrichterlichen Klärung anhängig? --Die silberlocke 17:07, 10. Jul. 2007 (CEST)
Was die Presse macht, ist uns egal. Die beachtet oftmals nicht die Urheberrechte. Und der Axel-Springer-Verlag kann sich das sogar finanziell leisten... -- ChaDDy ?! +/- 21:24, 10. Jul. 2007 (CEST)
Ist Dir ein einziger Fall bekannt, wo Autohersteller gegen solche Photos erfolgreich geklagt hätten? Irgendein Urteil dazu? Mir nicht. Dagegen ist im Artikel Erlkönig (Auto) ein auf dem Nürburgring fahrendes Auto abgebildet. Ebenso auf vielen weiteren Seiten Wikipedias, siehe z.B. VW Käfer. Daher sehe ich keinerlei Hintergrund für die Vermutung, bei Photos von Autos sei die Panoramafreiheit nicht geklärt. Bitte genauer begründen und bitte Quellen angeben, die die Vermutung belegen. Gruß --Die silberlocke 13:51, 13. Jul. 2007 (CEST)

Bild:Dortmund_Hannibal_Dorstfeld_IMGP8731.jpg

Bild:Dortmund_Hannibal_Dorstfeld_IMGP8731.jpg ist vermutlich problematisch, da Fotos von einem anderen Gebäude aus m.W. nicht der Panoramafreiheit unterliegen. RalfHuels 22:45, 10. Jul. 2007 (CEST)

Ist da irgendetwas urheberrechtlich Geschütztes drauf? Außer für den, der die "Schuhkartons" entworfen/gestapelt hat dürfte das nicht mehr als ein 08/15 Plattenbau sein, oder? --Btr 23:49, 10. Jul. 2007 (CEST)
Ich weiß nicht, wo in der Architektur die Schöpfungshöhe angesetzt wird. Deshalb frage ich hier und schlage das Bild nicht sofort zur Löschung vor. Möglicherweise ist aber auch das Urheberrecht von Leuten, die 08/15 Plattenbauten entwerfen schützenswert bzw. relevant für das Gebot frei lizensierbarer Inhalte in der WP?! RalfHuels 03:53, 11. Jul. 2007 (CEST)
Wenn man das Gebäude genau anschaut, erkennt man, dass es sicher kein 08/15 Plattenbau ist, die spitzzulaufende Form, und die elegant geschwungen Balkonbegrenzungen sprechen schon für die nötige Schöpfungstagen. Aber solange der Architekt es nicht schaft sich gegen die Verschandelung seines Werks durch die Antennen zu wehren, braucht er sich auch nicht über das Bild beschweren.--A-4-E 17:17, 12. Jul. 2007 (CEST)
Zusammengefaßt entnehme ich aus Euren beiden Antworten, daß das Urheberrecht an Werken der Architektur erlischt, wenn diese durch unansehnliche technische Einrichtungen verändert werden und daß Urheberrechtsschutz nur in Anspruch genommen werden kann, wenn jemand außer dem Urheber Interesse an dem Werk hat. Diese Auffassungen verwundern mich etwas, aber wenn das hier Konsens ist, will ich mal nichts gesagt haben. RalfHuels 08:22, 13. Jul. 2007 (CEST)
Ironie ist etwas gefährliches in geschriebenen Texten. Der Architekt hat natürlich das Recht an seinem Geistigen Eigentum nicht wegen der Antennen verwirkt.--A-4-E 14:56, 13. Jul. 2007 (CEST)

Länderspezifische Vorlage für amtliche Werke

Vorab, der Österreichabteilung sind rund 150 Wappen auf der Commons gelöscht worden (siehe dazu auch: [4]). Dabei ist mir aufgefallen, dass bei der deutschen Wikipedia der Lizenzbaustein für amtliche Werke auf Basis von Deutschland beruht (Vorlage:Bild-PD-Amtliches Werk). Um den österreichischen Bereich abzudecken habe ich diesen angepaßten Lizenzbaustein gestaltet, um ihn einzusetzen, wenn von österreichischen Seiten wie hier heruntergeladen wird.

Seht ihr das auch so, oder reicht es, wenn man beim deutschlandbezogenen Lizenzbaustein bleibt? --Bwag @ 19:04, 12. Jul. 2007 (CEST)

Trag doch einfach den Hinweis auf die Rechtslage in Österreich in die normale Vorlage ein. Wir brauchen doch nicht für jedes Land eine Vorlage. -- Timo Müller Diskussion 19:56, 12. Jul. 2007 (CEST)
Ack. -- ChaDDy ?! +/- 20:34, 12. Jul. 2007 (CEST)
Done. Damit sollte sich das erledigt haben. // Forrester Die Dateiüberprüfung – Hilf mit! 00:57, 13. Jul. 2007 (CEST)
Gute Lösung und trotzden, ist es möglich diese kleine Änderung noch vorzunehmen?. Für mich ist die Vorlage gesperrt. --Bwag @ 16:52, 13. Jul. 2007 (CEST)
Done. // Forrester Die Dateiüberprüfung – Hilf mit! 17:54, 13. Jul. 2007 (CEST)
Der deutsche § 5 gilt auch für ausländische Amtliche Werke. // Forrester Die Dateiüberprüfung – Hilf mit! 20:57, 12. Jul. 2007 (CEST)

Buchcover

Bin mir nicht ganz sicher, aber kann es sein, dass hierauf Urheberrechtsschutz besteht? --STBR!? 12:38, 13. Jul. 2007 (CEST)

Jep, du hast recht. Darauf ist klar Urheberrechtsschutz anzuwenden. Die Abbildung hier ist also als URV zu werten. Christian Bier Bewerte meine Arbeit! 13:23, 13. Jul. 2007 (CEST)

Bilder ok?

Unter Wikipedia:Public-Domain-Bilderquellen#Orte habe ich unter Serie: Views of England diese Bilder gefunden:

http://memory.loc.gov/pnp/ppmsc/08800/08878v.jpg

http://memory.loc.gov/pnp/ppmsc/08800/08828v.jpg

http://memory.loc.gov/pnp/ppmsc/09000/09081r.jpg

Wollte nochmal nachfragen, ob es erlaubt ist diese hochzuladen? --Tets 19:52, 13. Jul. 2007 (CEST)


danke verstehe, dann sollte das letzte ebenfalls passen [5] --Tets 20:41, 13. Jul. 2007 (CEST)

FM-Synthese

Dieser Artikel enthält ganz unten die Nennung des ursprünglichen Autors und Werkes. Die erste Revision des Artikels wurde von [6] anscheinend durch Markus Fiedler selbst kopiert. Inzwischen wurden natürlich etliche Bearbeitungen vorgenommen, der Ursprungsartikel ist aber noch deutlich zu erkennen. Der Autor hat im Kopf des Ursprungsartikels inzwischen angegeben, dass er diesen unter der GFDL zur Verfügung stellt. Kann diese ungewöhnliche Art der Autoren-Nennung problemlos in eine normale Quellenangabe umgewandelt werden? -- Michael Meier 22:19, 13. Jul. 2007 (CEST)

Keine Überschrift

--Franny-beecher 18:09, 11. Jul. 2007 (CEST) Hallo, ich bemühe mich seit einigen Tagen, die jetzt endlich aussagekräftige Seite "Bill Haley" (dtsch.) mit einem auch ansprechenden Bild zu versehen! Leider sehe ich mich bei WIKIPEDIA (dtsch) einem wahren Dschungel von (m.E. überzogenen) Bestimmungen ausgesetzt! Besonders, dass die seit Jahrzehnten(!) für die allgemeine Veröffentlichung freigegebenen Promotionphotos dieses Künstlers nicht genutzt werden dürfen (nach Auskunft zweier erfahrener WIKIPEDIANER) -obwohl das in der englischen Ausgabe kein Problem ist- kann kein vernünftiger Mensch nachvollziehen! Hier scheint wieder, im Gegensatz zur angelsächsischen Gelassenheit, perfekte deutsche Gründlichkeit am Werke! Man kann auch alles so regeln, dass sich nichts mehr bewegen kann!

Mit freundlichen Grüßen Franny-beecher 18:09, 11. Jul. 2007 (CEST)

Entweder du erkennst unsere Richtlinien an, oder du bist im falschen Projekt. -- ChaDDy ?! +/- 18:13, 11. Jul. 2007 (CEST)
ACK Chaddy. Wir wollen hier eine freie Enzyklopädie, also akzeptieren wir nur freie Inhalte. Wer keine freie Enzyklopädie möchte, ist hier falsch. Und wenn man bei Urheberrechte nicht gründlich genug ist, kann das ziemlich unschöne Konsequenzen nach sich ziehen. -- Timo Müller Diskussion 18:20, 11. Jul. 2007 (CEST)
Die Wikipedia ist ein besonderes Projekt einer Enzyklopädie, weil sie der Open Content-Bewegung zugehörig ist. Alle unsere Inhalte müssen unter einer freien Lizenz stehen (oder gemeinfrei sein). In der engl. Wikipedia wird eine Besonderheit des amerikanischen Rechts (fair use) exzessiv genutzt, die im deutschen Urheberrecht nicht zur Verfügung steht. Ich bitte dich daher, die Besonderheiten anzuerkennen, sie sind unserer Rechtslage geschuldet und dienen der Freiheit unserer Inhalte. --h-stt !? 20:24, 11. Jul. 2007 (CEST)

Die Freiheit der Inhalte, die es dank dieser Regeln gar nicht gibt... ein trauriges Thema. "Wir wllen lieber eine freie Enzyklopädie als eine gute"... Und alles nur, damit die Weiternutzer sich nicht die Arbeit machen müssen nachzusehen ob ein Bild ganz frei oder nur für Wikipedia freigeben ist... Man kan nur mit dem Kopf gegen die Wand schlagen, aber es ist leider so. --Toon 09:57, 14. Jul. 2007 (CEST)

Bild:Otmar von St-Gallen2.jpg

[7] Als Bildrechtsamateur habe ich mich nicht recht getraut das im Alleingang zu machen. Ist {Bild-PD-Vervielfältigung} da das richtige? Und kann ich das alles selbst entscheiden, also dass das Original von 1755 ist, und die Photografie davon keine Kunst ist? Denn meine Bildquelle war mit der Argumentation sparsam, hat nur "gemeinfrei" gesagt. --Art (-->Disko) 00:26, 14. Jul. 2007 (CEST)

Wenn deine Aussage das Original von 1755 ist zutrifft, ist es PD-old, da es ja um eine Reproduktion eines 2D-Obiektes handelt, dessen Urherberrecht abgelaufen ist. Bobo11 05:26, 14. Jul. 2007 (CEST)

Ich habe Dir einige Hinweise auf Deiner Diskussionsseite hinterlassen, das sollte Dir im Vorfeld das zukünftige Hochladen solcher Bilder erleichtern. --Eva K. Post 10:27, 14. Jul. 2007 (CEST)

Freigabevorlage für Bild zur Verwendung in mehreren Wikipedias

Es gibt einen Artikel zu einer internationalen öffentlichen Einrichtung in mehreren Sprachvarianten Wikipedias. In jedem dieser Artikel könnte ein Bild ihres (informellen) "Logos" stehen.

Obwohl ich meine, daß die Schöpfungshöhe des Logos nicht über die einer Gebrauchsgrafik hinausgeht, was laut <http://de.wikipedia.org/wiki/Hilfe:FAQ_zu_Bildern#Wann_ist_ein_Bild_gemeinfrei_.28.E2.80.9EPublic_Domain.E2.80.9C.29.3F> urheberrechtlich nicht schützbar wäre, will ich den Urheber um eine Lizenz bitten.

Das Problem stellt sich somit: Welche Vorlage verwende ich?

Da sie auf ihrem Webdienst einfach angeben, daß sie bei allem Quellenangabe haben möchten, schließe ich Gemeinfreiheit aus. Gemäß Wikipediaempfehlung, soll es dann Creative Commons (CC) sein.

Da das Logo in mehreren Sprachvarianten verfügbar sein sollte und ich irgendwo las, bei mehrfacher Verwendung sollte die Datei besser in die US Commons geladen werden, nehme ich an, daß die Wikimedia Commons geeigneter wäre als die DE Wikipedia.

Frage 1: Ist die Annahme korrekt?

Aufgrund der Maßgabe Wikipedias (<http://de.wikipedia.org/wiki/Hilfe:FAQ_zu_Bildern#Welche_Lizenzen_sind_frei_f.C3.BCr_die_Wikipedia.3F>), möchte ich den Rechteinhaber fragen, ob sie die Lizenz erlassen gemäß Attribution-Sharealike 2.5 - cc-by-sa-2.5.

In irgendeinem der zahlreichen Artikel las ich, es wäre unsicher, ob das Land der Server oder des aktuellen Leserstandortes Anwendung finden würde. Auf <http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Bildrechte> wird das Schutzlandprinzip als gültig aufgeführt, was wohl so viel heißt wie das Land des Lesers.

Wenn ich mich nun bei den Vorlagen auf <http://commons.wikimedia.org/wiki/Copyright_tags> umsehe, scheint mir die cc-by-sa-2.5 die "überall gültige" Lizenz zu sein. Die Annahme erscheint dann aber gleich wieder fraglich: unter der stehen jede Menge anderer länderspezifischer Lizenzvarianten. Da das Logo in unterschiedlichen Sprachvarianten verwendet werden soll, frage ich mich daher:

F2: Muß ich den Urheber um die Freigabe für alle länderspezif. Lizenzen bitten, in denen die Sprache auf Staatsebene Amtsprache ist? Also für die deutschsprachige Variante für DACH und BE, für die französischsprachige für FR, BE, CA. Oder gar für alle, da die englischsprachige Variante ja vielleicht überall gelesen werden kann?

Auf obiger Seite ist noch die Ausgabe 2.5 angegeben. Auf <http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Lizenzvorlagen_f%C3%BCr_Bilder> ist dazu bereits die Nr. 3.0 aufgeführt, welche in der "deed" mit dem Zusatz "unported" geführt wird, der in 2.5 fehlt.

F3: Sollte also derzeit noch die 2.5 verwendet werden, da "unported" vielleicht bedeutet, die 3.0 ist noch vorläufig?

Und zum Schluß -

F4: Wenn der Weg in die CC der richtige ist, sollte ich dann die Fragen vielleicht eher dort stellen?

Sorry, ich hoffe, das ist wenigstens halbwegs klar; hätte nie gedacht, daß das so schwierig ist. Danke für's Interesse! --Aquinus 20:21, 14. Jul. 2007 (CEST)

Hi, grundsätzlich ist WP-Commons für jedes Bild geeignet besonders dann, wenn dein Inhalt für mehrere Sprachen interressant ist oder du es anderssprachigen WP zurverfügungstellen möchtest (wo du vllt. keinen Account hast). Also wie du dein Problem schilderst ist WP-C die richtige Wahl. F2: Wenn du ein Bild unter CC oder GNU (o. d.g.) setzt ist es weltweit mit dieser Lizenz versehen. Du musst es also nur ein mal Lizensieren. Leider ist mir der Unterschied zwischen 2.5 und 3.0 nicht bekannt. --ch.baumi 21:14, 14. Jul. 2007 (CEST)
"unported" bedeutet generell. Ohne länderspezifisches Recht, international. // Forrester Die Dateiüberprüfung – Hilf mit! 23:35, 14. Jul. 2007 (CEST)

Vorlage:Bild-UN

Der Name ist nicht optimal, das wissen wir wohl. Ich habe jetzt aber keine Lust auf Labern. Ich will jetzt einfach konstruktiv mit euch klären, was denn mögliche Alternativen wären. Hat jemand ne Idee? // Forrester Die Dateiüberprüfung – Hilf mit! 10:06, 11. Jul. 2007 (CEST)

An dieser Stelle möchte ich nochmal Benutzer:AndreasPraefcke danken, der meine (mal wieder) etwas unverständliche Formulierung vereinfachend angepasst und umgeschrieben hat. Ich habe der Vorlage übrigens gerade schnell eine englische non-UN-Warnung hinzugefügt, bis wir das geklärt haben. // Forrester Die Dateiüberprüfung – Hilf mit! 10:09, 11. Jul. 2007 (CEST)
Das ist eine gute Idee. Danke. --AndreasPraefcke ¿! 10:41, 11. Jul. 2007 (CEST)
Das Bedanken oder die Warnung? scnr....wie siehts mit dwer Umbenennungsidee aus? // Forrester Die Dateiüberprüfung – Hilf mit! 10:44, 11. Jul. 2007 (CEST)

Meine Idee: Bild-EN (EN = Einfaches Nutungsrecht). Gibt das Probleme mit en.wikipedia? -- ChaDDy ?! +/- 18:50, 11. Jul. 2007 (CEST)

Wie wärs mit Bild-frei? Was besseres fällt mir auch nicht mehr ein. // Forrester Die Dateiüberprüfung – Hilf mit! 13:34, 12. Jul. 2007 (CEST)
Bild-PD? Die Feinheit, dass es wirklich PD ist, muss ja nicht notwendigerweise schon am Namen erkennbar sein. Hauptsache, es lässt sich leicht merken. Aber leider ist der Name ja schon von der alten PD-Vorlage besetzt, und selbst wenn die irgendwann entsorgt ist, würde es vermutlich zu Missverständnissen führen, ihn sofort für eine andere Vorlage zu verwenden. Bild-frei ist etwas unpräzise, aber vor allem denke ich, dass der Name leicht problematisch sein könnte: Wenn jemand liest, dass eine "freie Lizenz" nötig ist, aber sich damit nicht weiter beschäftigen will (passiert ja leider oft genug), besteht die Gefahr, dass derjenige einfach die Vorlage nimmt, bei der "frei" dran steht, ohne sie oder die anderen Vorlagen zu lesen. Das ist besonders bei fremden Bilder ziemlich ungünstig. Mir fielen noch Bild-freigegeben ein, aber auch dass ist etwas missverständlich (wofür freigegeben?), und Bild-PD-freigegeben, aber das ist etwas lang. Wichtig ist, dass sich der Name leicht merken lässt und man zumindest ungefähr erkennen kann, was einen wohl erwartet (vereinfacht das merken und das suchen der passenden Vorlage), aber man andererseits nichts in den Namen reininterpretieren kann, was nicht in der Vorlage steht bzw. dieser sogar widerspricht. -- Timo Müller Diskussion 14:42, 12. Jul. 2007 (CEST)
Nein, nicht PD. Die Vorlage hieß ursprünglich Bild-PD-frei. Da aber 1. in Deutschland kein PD existiert und 2. es in Deutschland nicht möglich ist, sein Urheberrecht abzutreten, wurde die Vorlage umbenannt und der Text angepasst. Jetzt wieder auf PD zurückzukehren wäre ein Schritt zurück und sicher in die falsche Richtung. -- ChaDDy ?! +/- 14:57, 12. Jul. 2007 (CEST)
ACK! EN fände ich auch gut - ich würde sogar soweit gehen, explizit reinzuschreiben, daß das jeweilige Bild eben nicht PD ist, sonst verschiebt das wieder irgendein Gonzo unter PD nach Commons. --RalfRBIENE braucht Hilfe 17:30, 12. Jul. 2007 (CEST)

Bei en ist mir die Verbindung zu englisch zu stark irgendwie... // Forrester Die Dateiüberprüfung – Hilf mit! 20:43, 12. Jul. 2007 (CEST) VorlageBild-Einfaches Nutzungsrecht? Ist ja nicht so, dass wir Speicherplatz sparen müssten. EN ist aber wirklich genauso gut/schlecht wie UN.--sугсго.PEDIA-/+ 10:05, 13. Jul. 2007 (CEST)

Naja wenn dann lieber Vorlage:Bild-Unbeschränktes Nutzungsrecht. // Forrester Die Dateiüberprüfung – Hilf mit! 10:13, 13. Jul. 2007 (CEST)
Dann laß aber wenigsten Bild-UN als Redirect für die Schreibfaulen --Eva K. Post 19:55, 13. Jul. 2007 (CEST)
Dann haben wir wieder gar nichts verbessert, nur einen Redirect und einen längeren Namen. Der Name muss nicht alle Feinheiten ausdrücken, dazu ist der Vorlagentext da. Er sollte nur nicht grob missverständlich sien, wie UN. -- Timo Müller Diskussion 22:44, 13. Jul. 2007 (CEST)
Dann darf ich festhalten dass Bild-Unbeschränktes Nutzungsrecht der wohl beste Vorschlag ist oder hat jemand noch was? // Forrester Die Dateiüberprüfung – Hilf mit! 08:05, 14. Jul. 2007 (CEST)

Gut. Wenn niemand mehr da was zu sagen will, ist es so verabschiedet ;) // Forrester Die Dateiüberprüfung – Hilf mit! 22:19, 14. Jul. 2007 (CEST)

Die Vorlage wird also in Bild-Unbeschränktes Nutzungsrecht umbenannt? Na, gut. Aber Bild-UN bleibt bitte als Redirect. -- ChaDDy ?! +/- 22:23, 14. Jul. 2007 (CEST)
Ich tendiere auch zu Bild-EN, weil es schlicht besser zum Inhalt der Vorlage passt (einfaches Nutzungsrecht). Wenn Ihr euch aber für die andere Variante entscheiden solltet: Bitte nicht Bild-Unbeschränktes Nutzungsrecht, das ist einfach zu lang, da kann man dann höchstens wieder einen Redirect bauen, was allerdings nicht sinnvoll wäre ... dann kann man die Vorlage auch gleich Bild-UN nennen. Aber wie gesagt, ich bin wie Ralf und Chaddy eher für Bild-EN. — Pill (Diskussion · Bewertung) 22:37, 14. Jul. 2007 (CEST)

Nach eine rkleinen Vereinfachung (s. Vorlage) dürfte sich die en-Formulierung erledigt haben. War eh ziemlich unklar formuliert. // Forrester Die Dateiüberprüfung – Hilf mit! 23:30, 14. Jul. 2007 (CEST)

Vielleicht {Bild-UNR}, dann ist zumindest Assoziation zur UN weg... obwohl... UNR klingt nach Unrecht.... Bild-UBNR? --jha 19:02, 16. Jul. 2007 (CEST)

Titelbild „Götter, Gräber und Gelehrte“

Darum geht's

Hat das nebenstehende Umschlagbild (Buch erschien 1949) Schöpfungshöhe oder nicht? Die Idee scheint mir originell, als Kunstwerk lässt sich das aber wohl nicht betrachten.--Hannes2 Diskussion  16:24, 14. Jul. 2007 (CEST)

Keine Schöpfungshöhe. Reine Typografie = angewandte Kunst = hohe Schutzschwelle. Ist das Buch gut? Hab neulich auf dem Flohmarkt eins gekauft, aber noch nicht reingelesen. --Fb78 16:47, 16. Jul. 2007 (CEST)
Abgesehen von einem etwas pathosgeladenen Tonfall schon. Das Bild ist aber nicht von mir.--Hannes2 Diskussion  18:52, 16. Jul. 2007 (CEST)

Urheberrechtsübertragung Österreich

Hallo,

gem. österreichischem UrhG ist das Urheberrecht wie in D auch vererblich. Wenn jedoch keine Anordnung "in Erfüllung [...] auf den Todesfall" durch den verstorbenen Urheber getroffen wurde, und bedenkt man §23 (3), wonach das Urheberrecht "im übrigen [...] unübertragbar" sei, so sollte daraus zu schließen sein, dass in diesem Fall keine natürliche Person das Urheberrecht innehat. Inwiefern spielt hier der weitere Satz eine Rolle, wonach das Urheberrecht auch als erbloses Gut vom Staat übernommen werden kann? Ist das der Regelfall? Danke im Voraus, Grüße — Pill (Diskussion · Bewertung) 18:41, 14. Jul. 2007 (CEST)

Das Verfügungsrecht betreffent urheberrechtlichen Sachen geht an die direkten Erben (Blutlinie) also Ehepartner und Kinder. Wenn keine direkten Nachkommen und Ehepartner, analog Gesetzliche Erbfolge siehe, Erbrecht. Bobo11 20:10, 14. Jul. 2007 (CEST)
Danke. — Pill (Diskussion · Bewertung) 16:51, 15. Jul. 2007 (CEST)

Bild:Prinos-Graben 1a.jpg

Ich sehe bei dem genannten Bild eindeutig Schöpfungshöhe, Meinungen dazu? — Pill (Diskussion · Bewertung) 19:49, 14. Jul. 2007 (CEST)

Und worin soll die bestehen? Weil die Skizze nicht von einem Computer gezeichnet wurde und daher die Koordinaten möglicherweise nicht genau stimmen? --Regiomontanus (Diskussion) 20:12, 14. Jul. 2007 (CEST)

Man könnte aber auch argumentieren, dass es eine Landkarte sei. So wie Histo hier, dann kommt es drauf an wie alt das Bild ist.--A-4-E 10:39, 16. Jul. 2007 (CEST)

Bilder von anderen Websites benutzen?

Hallo! Darf ich Bilder, die ich auf anderen Websites finde, auf Wikipedia verwenden? (in diesem konkreten Fall, handelt es sich um die Website der Gemeinde und ich möchte im Wikipedia-Artikel dieser Gemeinde einige Bilder einfügen) --62.47.48.169 11:38, 16. Jul. 2007 (CEST)

Nein, nur mit schriftlicher Genehmigung der Rechteinhaber. Siehe auch Wikipedia:Bildrechte -- Semper 11:48, 16. Jul. 2007 (CEST)

Mehrere Titelseiten einer Zeitschrift auf einem Foto: Bild:Marehefte.jpg

Ich möchte einen Zeitschriftenartikel mit einem weiteren Foto bebildern. Es zeigt die ersten fünf Ausgaben der Zeitschrift auf einem Foto, wobei keine der Titelseiten vollständig abgebildet ist. Zu erkennen sind jedoch Fotos auf den Titelseiten, aber eben nicht vollständig. Wie beurteilen die Urheberrechtler den Fall? --MrsMyer 19:07, 16. Jul. 2007 (CEST)

siehe Wikipedia:Bildrechte#Produktfotos und Collage. Schwieriger Fall, man müßte das Foto direkt beurteilen. --Taxman¿Disk?¡Rate! 19:27, 16. Jul. 2007 (CEST)

Okay, ich lad's mal hier hoch, obwohl ich Bilder normalerweise auf die Commons stelle - und melde mich dann wieder. --MrsMyer 21:28, 16. Jul. 2007 (CEST)

Bild Bild:Marehefte.jpg ist da. Ich bin mir sicher, dass vom Verlag kein Einwand käme. Mir stellt sich vornehmlich die Frage, ob die Urheberrechte der Titelfoto-Fotografen verletzt werden. --MrsMyer 22:12, 16. Jul. 2007 (CEST)
Das Bild muss weg. --sугсго.PEDIA-/+ 23:24, 16. Jul. 2007 (CEST)
Ack Syrcro, da sind eindeutig die Urheberrechte der Fotografen zu beachten. Ich habs wieder gelöscht. @MrsMyer: Wenn du dir sicher bist, dass der Verlag nichts dagegen hat, kannst du die ja vielleicht dazu bringen, eine Einverständniserklärung nach WP:TV zu schicken. Der Verlag muss halt erklären, dass er die ausschliesslichen Nutzungsrechte am Titelbild hat und dieses unter einer freien Lizenz freigibt. Weitere Schutzrechte wie Marke, Titel o.ä. bleiben von der urheberrechtlichen Freigabe unberührt.--Wiggum 10:44, 17. Jul. 2007 (CEST)

Sinfonieorchester Münster

Der Text wurde offensichtlich weitgehend von http://www.sinfonieorchester-muenster.de/orchester.html übernommen. Das ist doch wohl eine URV? --131.246.137.2 15:15, 17. Jul. 2007 (CEST)

Ja, das ist eine URV. Ich habe Versionslöschung beantragt. -- ChaDDy ?! +/- 15:40, 17. Jul. 2007 (CEST)

Zur Warnung

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2007/07/17/passbilder-im-netz-die-nachste-abmahnwelle/ hoffentlich sind uns nicht zu viele Passbilder von Selbstdarstellern, die sich niocht selbst fotographiert haben durchs Netz geschlüpft.--A-4-E 18:08, 17. Jul. 2007 (CEST)

Das bringt mich auf eine prima Idee :) --RalfRBIENE braucht Hilfe 18:12, 17. Jul. 2007 (CEST)
Tolles Blog... Ein großer Teil der Postenden hat absolut keine Ahnung und fühlt sich auch noch im Recht. So kann ich es natürlich verstehen, dass wir hier viele URV-Probleme haben... @RalfR: Was für eine Idee? -- ChaDDy ?! +/- 18:53, 17. Jul. 2007 (CEST)
Ich fürchte die sind sogar noch überdurchschnittlich Informiert. Bevor bei Wikipedia aktiv wurde hatte ich keinen blassen Schimmer wie komplex die ganze Urhebergeschichte ist.--A-4-E 18:56, 17. Jul. 2007 (CEST)

Schöpfungshöhe ja oder nein?

Ich bräuchte mal die Einschätzung von euch Experten, ob bei den folgenden Grundrissen/Lageplänen eine Schöpfungshöhe vorliegt. Ich bin der Meinung, dass ja, möchte aber vorsichtshalber noch ein paar andere Beurteilungen einholen.

-- Gruß Sir Gawain Disk. 20:48, 18. Jul. 2007 (CEST)

Ich sehe keine Schöpfungshöhe, es liegt keine persönliche geistige Schöpfung vor. --RalfRBIENE braucht Hilfe 00:46, 19. Jul. 2007 (CEST)

Rechtsverstoß?

Keine Frage, mehr ein Hinweis zur Kenntnisnahme: anscheinend sieht hier das Deutsche Museum München irgendwelche Rechte verletzt, weil ein Benutzer Bilder im Museum gemacht und veröffentlicht hat. --Noddy93 00:31, 19. Jul. 2007 (CEST)

Bilder liegen auf Commons, nicht unser Problem. Das Museum hat wohl Recht...--RalfRBIENE braucht Hilfe 00:40, 19. Jul. 2007 (CEST)

Sonderrechte

Erlaubt?

Darf man dies so fotografieren? Ist ja quasi "halbamtlich". Das Entfernen des Kennzeichens wäre kein Problem. --Nightflyer 20:59, 18. Jul. 2007 (CEST) --Nightflyer 20:59, 18. Jul. 2007 (CEST)

Ich sehe jetzt nicht so viel schützenswertes, das Logo dürfte zu einfach sein, wenn dann könnte der Text problematisch sein.--A-4-E 21:11, 18. Jul. 2007 (CEST)
Weder der Text noch das "T" stellen eine geistige Schöpfung dar. --RalfRBIENE braucht Hilfe 00:47, 19. Jul. 2007 (CEST)
Aber nuttig-pink ist eine auf die Telekom registrierte Farbe, also nicht unlauter in Wettbewerb mit denen gehen. --sугсго.PEDIA-/+ 10:24, 19. Jul. 2007 (CEST)
Sorry? Mir geht es um das Kfz-Kennzeichen, nicht um irgendwelche Aversionen gegen das Unternehmen. --Nightflyer 19:08, 19. Jul. 2007 (CEST)

Bilder für Reiseführer

--87.79.225.71 12:12, 19. Jul. 2007 (CEST) Ich möchte für einen kommerziellen, alternativen Reiseführer lizenzfreie Bilder(Passbildgröße in s.w.)von Wikipedia unentgeldlich nutzen. Meinem Verständnis nach ist das bei Nennung der entsprechenden Photonachweise möglich. Gibt es Einwände oder etwas, was ich übersehen haben könnte? Rolf

Die Bilder in der Wikipedia sind nur selten lizenzfrei, du mußt die jeweils gültige und beim Bild angegebene Lizenz einhalten. Bilder sind oft als GNU-FDL oder cc-by-sa lizensiert, manchmal auch beides. Nur selten sind sie gemeinfrei oder Public Domain. Selbst gemeinfreie Fotos deutscher Urheber genießen Urheberrechtsschutz. Bitte lies die Einleitung Wikipedia:Weiternutzung sowie angrenzende Artikel. --RalfRBIENE braucht Hilfe 12:56, 19. Jul. 2007 (CEST)

Gemeinfrei und Public Domain heisst in diesem Fall das z.b. der Besitzer eines Schlosses ein Recht auf sein Gebäude hat? Gruß Rolf

Nein, es gibt kein Recht am Bild vom Eigentum, auch wenn das oft vermutet wird. Der Urheber besitzt Rechte. --RalfRBIENE braucht Hilfe 14:53, 19. Jul. 2007 (CEST)

Die Quelle gebe ich an und den entsprechenden GNU-FDL Lizenz Hinweis, sprich alle erforderlichen Hinweise. Damit müsste ich die Bilder doch nutzen können oder brauche ich vom Fotografen trotzdem noch einen Freigabe?

Modell von Kloster Heisterbach

Ich habe eine Foto eines Modells dieser nach 1803 größtenteils abgerissenen Kirche gemacht. Das Modell steht in einem Museum, in dem Fotografieren erlaubt ist. Der Modellbauer ist 1975 verstorben. Die ursprünglichen Architekten sind uninteressant, da vor sehr langer Zeit verstorben. Ist die Schöpfungshöhe durch den Nachbau so groß, dass ein Foto nicht erlaubt ist? --14:48, 19. Jul. 2007 (CEST)

Solche Modelle werden meist von Architekten angefertigt. Diese gelten in Deutschland nicht als Künstler, in allen anderen Ländern aber ja. Ich denke, dazu gibts keine klare Stellung. --RalfRBIENE braucht Hilfe 14:51, 19. Jul. 2007 (CEST)

Der Erbauer war kein Archtekt, sondern eher Heimatforscher. Das Modell wurde mit Bildern/ursprünglichen Plänen, die aus der Zeit vor 1803 vorlagen, nachgebaut. --Tohma 14:56, 19. Jul. 2007 (CEST)

Naja, dann wäre ich vorsichtig und würde von Schöpfungshöhe ausgehen. --RalfRBIENE braucht Hilfe 15:04, 19. Jul. 2007 (CEST)
Gnaz klar ein Grenzfall. Vorallem wenn das Modell bemalt und geschmückt wurde, ist eine gut Schöpfungshöhe möglich. Der Punkt hier ist, wenn ich kein Original habe, sondern nach Vorstellung arbeiten muss, wie es gewesen sein könnte, erreiche man recht schnell die Schöpungshöhe. Wäre es Beispielsweise, nur ein Nachbau des Dachstuhles aus Holz nach den original Plänen (hier ist ja ein 1:1 arbeiten möglich), würde ich hingegen verneinen. Ich weis nicht ob es in einem solchen Fall ausreichen würde die Freigabe des Museums zu haben. Da möchte ich Tip von Histo haben. Bobo11 15:44, 19. Jul. 2007 (CEST)

Korrekte Lizenz für Briefumschläge vor 1945?

Welcher Lizenzbaustein ist der richtige, wenn es um Ganzsachen, also Briefumschläge geht (z. B. Bild:Natz.jpg)?

  • Ich denke, die handschriftlichen Eintragungen erreichen nicht die nötige Schöpfungshöhe und sind damit gemeinfrei.
  • Für Briefmarken von vor 1945 gilt der Lizenzbaustein Bild-PD-Amtliches Werk, wenn ich mich nicht irre.
  • Aber was ist mit der vorgedruckten Beschriftung auf dem Briefumschlag? Zählt das ebenfalls als Amtliches Werk? --TM 18:16, 19. Jul. 2007 (CEST)
Hallo TM, Vorsicht! Unter Ganzsachen versteht der Philatelist, eine Karte oder einen Brief auf der die Briefmarke / das Postwertzeichen eingedruckt ist. Bei der abgebildeten Karte wurde die Briefmarke nachträglich aufgeklebt, von daher ist es keine Ganzsache. Was allerdings den Text angeht, würde ich als Laie schreiben, das hat der Lagerkommandant damals in seiner öffentlichen Funktion geschrieben und somit dürfte auch dieser Text als "amtliches Werk" durchgehen. Gruß --kandschwar 18:37, 19. Jul. 2007 (CEST)
Nachtrag: In den Commons haben wir für deutsche Briefmarken auch eine Extralizenzbaustein. Aber in diesem Falle würde ich diesen "Amtliches Werk" drin lassen. --kandschwar 18:40, 19. Jul. 2007 (CEST)
Für die Briefmarke bitte Vorlage:Briefmarke-PD-Deutschland verwenden. -- ChaDDy ?! +/- 19:00, 19. Jul. 2007 (CEST)
Also doppelt kennzeichnen mit {{Bild-PD-Amtliches Werk}} plus {{Briefmarke-PD-Deutschland}}? Ich dachte, letzteres gilt nur für Briefmarken nach 1945? --TM 19:06, 19. Jul. 2007 (CEST)
Nein, für die Briefmarke nicht PD-amtliches Werk. Die Briefmarkenvorlage gilt auch für Marken der Reichspost, also schon auch vor 1945. -- ChaDDy ?! +/- 19:13, 19. Jul. 2007 (CEST)
Ich glaube eher, dass TM gemeint hat: PD-Amtliches Werk für den Text des Lagerkommandanten und Briefmarke-PD-Deutschland für die Briefmarke. ist zwar doppeltgemoppelt und in der deutschen wikipedia dürfte auch ein Lizenzbaustein hier reichen, aber ich bin irgendwie commons geschädigt ;-) --kandschwar 19:20, 19. Jul. 2007 (CEST)
Ich habe mich verlesen. Danke. --TM 19:22, 19. Jul. 2007 (CEST)

Singbare deutsche Übersetzung des Liedes Amazing grace

--Lenalife 21:35, 19. Jul. 2007 (CEST) Hallo liebes Moderatorenteam, zu dem obigen Lied habe ich in enger Anlehnung an den Text von John Newton eine deutsche Übersetzung erstellt, die zur Melodie dieses Liedes passt. Darf ich diese bei Wikipedia veröffentlichen und ist sie dann automatisch urheberrechtlich geschützt? Für Eure Antwort vielen Dank im voraus Lenalife


Wenn mich nicht alles täuscht, fällt dein Text dann unter die GNU-Lizenz für freie Dokumentation.--Kaiser Nero 23:03, 19. Jul. 2007 (CEST)

Das mit der Übersetzung ist so eine Sache: Eine extra Nachdichtung für die Wikipedia passt nicht so richtig in die Wikipedia, ist ein wenig „theoriefindig“. Aber Deine eigene Übersetzung ist - in allen mir bekannten Urheberrechtsordnungen- schon mit Werkentstehung geschützt.--sугсго.PEDIA-/+ 00:05, 20. Jul. 2007 (CEST)

Bild:Valdemar-Psilander.jpg

"Copyright 1987 ausgelaufen entsprechend Kapitel 4, Abschnitt 65, Paragraph 2 des dänischen Urheberrechtsgesetzes" Wir urteilen hier aber doch immer nach deutschem Urheberrecht, egal wo das Photo entstanden ist, oder? --jodo 23:35, 19. Jul. 2007 (CEST) --jodo 23:35, 19. Jul. 2007 (CEST)

Richtig. Der angegebene § bezieht sich auf "performing arts"?? --Fb78 09:14, 20. Jul. 2007 (CEST)

Vorlage Diskussion:Bild-PD-Schöpfungshöhe#Vorschlag zur Neugestaltung

Vorschlag. Wer ist dafür, wer dagegen? Wer will was dazu sagen? // Forrester 12:25, 20. Jul. 2007 (CEST)

Dagegen. Seit 1980 hat sich ne Menge geändert. Der separate Hinweis auf die Fotografien ist praktisch bedeutungslos und muss daher nicht in der Vorlage stehen.--Wiggum 14:44, 20. Jul. 2007 (CEST)
Ebenfalls dagegen, zumindest in der jetzigen Version. Zwei Dinge stören mich massiv und das weiß Forrester:
  • Das (C) suggeriert die Existenz eines Copyright in Deutschland - in DACH hat (C) nichts zu suchen, auch wenn das allgemein so üblich ist. Wenn schon korrekt, dann richtig!
  • Es sollte herausgestellt werden, daß das betreffende Bild nicht Public Domain ist
Ansonsten stimme ich Wiggum zu, der separate Hinweis irritiert doch etwas. --RalfRBIENE braucht Hilfe 14:59, 20. Jul. 2007 (CEST)
Das betreffende Bild ist nicht PD, aber gemeinfrei. -- ChaDDy ?! +/- 15:20, 20. Jul. 2007 (CEST)
Das wissen die paar Hanseln, die hier diskutieren - allgemein werden PD und Gemeinfreiheit in einen Topf geworfen. --RalfRBIENE braucht Hilfe 16:05, 20. Jul. 2007 (CEST)

Nun gut. Wenn ihr das so sehr....über Ralfs Probleme mit den PD-Vorlagen (verstehe ich, sehe ich teilweise auch so) reden wir ein anderes mal. Dann müssten wir das nämlich bei allen verändern. // Forrester 22:16, 20. Jul. 2007 (CEST)

Sind Fotos aus dem Zoo erlaubt?

Wenn ich Bilder von Tieren des Duisburer Zoos gemacht habe, darf ich sie ohne rücksprache mit dem Zoo einfach in meine Artikel einbauen? Es handelt sich alleinig um Bilder von Tieren. Anlagen, Häuser und Gebäude sind nicht zu erkennen. Bitte um Antwort (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von Oceancetaceen (DiskussionBeiträge) 17:37, 20. Jul. 2007)

Schicke mir bitte eine Mail, dann erkläre ich dir, wie es geht. --RalfRBIENE braucht Hilfe 19:05, 20. Jul. 2007 (CEST)
Auf der Seite Fotos von fremdem Eigentum gibt es einen Abschnitt dazu. --TM 19:07, 20. Jul. 2007 (CEST)

Bitte alle ihre Meinungen abgeben (Abstimmung!!!)

...damit wir jetzt mal da zu Potte kommen und nicht noch mehr Einbindunbgen umbiegen müssen:

Vorschlag (nachdem sich jetzt einiges als suboptimal herausgestellt hat): Vorlage:Bild-UN wird umbenannt. Misslungene Beispiele:

  • UN wegen den United Nations
  • Unbeschränktes Nutzungsrecht wegen der Länge
  • EN wegen Englisch
  • UNR wegen Unklarheit

Danke. // Forrester 20:41, 18. Jul. 2007 (CEST)

  1. --RalfRBIENE braucht Hilfe 00:42, 19. Jul. 2007 (CEST)
  2. Ich persönlich bin dafür, Bild-PD zu nutzen. Das ist konsistent zu den anderen Vorlagen und wird sicher auch außerhalb von de verstanden. Wenn aber unbedingt was geändert werden muss, dann am ehesten Bild-frei. --Wiggum 10:27, 19. Jul. 2007 (CEST)
    Es soll ja gerade ausdrücklich nicht PD sein, weil es das bei uns nicht gibt. --RalfRBIENE braucht Hilfe 10:58, 19. Jul. 2007 (CEST)
    Macht ja nix, meine Bilder sollen gerne auch weltweit frei sein.--Wiggum 11:08, 19. Jul. 2007 (CEST)
    Bild-PD ist außerdem belegt. // Forrester 12:34, 19. Jul. 2007 (CEST)
  3. Pill (Diskussion · Bewertung) 14:31, 20. Jul. 2007 (CEST)
  4. --STBR!? 13:40, 21. Jul. 2007 (CEST)
  5. --Flominator 15:20, 21. Jul. 2007 (CEST)
  6. Wurde darauf letztens aufmerksam gemacht, dass unbeschränkt sich zu sehr nach "kannst damit machen was du willst" anhört. frei scheint da wirklich besser weil auch noch kürzer + ohne umlaut. -- Forrester 15:23, 21. Jul. 2007 (CEST)
  7. --MF-Warburg (disk.) (tetun) 18:09, 21. Jul. 2007 (CEST)
  8. wenn Du dann aufhörst in den Toppics so zu schreien.--sугсго.PEDIA-/+ 10:20, 19. Jul. 2007 (CEST)

Bild:Alles Atze Logo.png

Benutzer:-jha- hat die niedrige Schöpfungshöhe angezweifelt. Da der eingesetzte Baustein aber offenbar nicht zu einer Diskussion führt, melde ich mich hier. --Jarlhelm 02:20, 21. Jul. 2007 (CEST)

Das Logo wird später von einem Bearbeiter der Wikipedia:Dateiüberprüfung abgearbeitet werden. -- Forrester 09:42, 21. Jul. 2007 (CEST)

South Park-Charaktere

Erreichen die einzelnen Bilder der hier zu sehenden South Park-Charaktere eigentlich Schöpfungshöhe? Weil sie sind ja recht einfach gezeichnet... --Mg 13:19, 21. Jul. 2007 (CEST)

Schon in der Bildbeschreibung ist von fair use die Rede - und daß die Bilder nicht außerhalb der Wikipedia genutzt werden dürfen. Ich verstehe nicht, was sich die Leute auf .en dabei denken. --RalfRBIENE braucht Hilfe 13:36, 21. Jul. 2007 (CEST)
Ja, SH ist gegeben. -- ChaDDy ?! +/- 14:10, 21. Jul. 2007 (CEST)
"Fair use" eben. Ist auch nicht anders als die 100-Jahre-Regelung: Ist das Motto "wer sich in seinen Rechten verletzt fühlt, kann ja anrufen." -- Simplicius 14:51, 21. Jul. 2007 (CEST)

@ Chaddy: danke. --Mg 15:33, 21. Jul. 2007 (CEST)

Amtliches Werk vs. Bild-/Wortmarke

Ärmelabzeichen der Bayerischen Polizei

Ich habe eine Frage zu dem von mir eingestellten Bild: Liegt ein urheberrechtlicher Schutz vor oder nicht?

Einerseits unterliegt das Logo dem Schutz der Bild-/Wortmarke (laut dem dortigen Text), andererseits sind laut der Wikipedia-FAQ solche Logos als amtliche Werke zu sehen und unterliegen keinem Schutz (Zitat: Unter diese Regelung fallen nach den vorliegenden Urteilen und dem Meinungsbild der Wikipedia ebenfalls ... die Wappen deutscher Körperschaften des öffentlichen Rechts). Wie seht ihr den Fall? Liegt eine URV vor?

Danke für eure Hilfe, -- Pionic !? 08:34, 17. Jul. 2007 (CEST)

Da die Polizei eine Gebietskörperschaft (territoriale Körperschaft) ist, fällt das Abzeichen als Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts unter die Gemeinfreiheit. Also auf WP-C als {{PD-Coa-Germany}} lizensieren. --ch.baumi 10:08, 17. Jul. 2007 (CEST)
Das Bild kann also defintiv unter Verwendung dieser Lizenz in der WP bestehen bleiben? -- Pionic !? 12:48, 17. Jul. 2007 (CEST)
Meiner Ansicht ja, aber nur ist die GNU Lizenz unter der sie jetzt steht rechtswiedrig. --ch.baumi 12:56, 17. Jul. 2007 (CEST)
Hast du selbst das Bild geschossen, oder eine Freigabe? -- ChaDDy ?! +/- 15:00, 17. Jul. 2007 (CEST)
Ich habe das Bild selbst gemacht. -- Pionic !? 17:14, 17. Jul. 2007 (CEST)
Habe die GNU-Lizenz entfernt, sodass nur noch {{PD-Coa-Germany}} stehen bleibt. So richtig? -- Pionic !? 07:22, 18. Jul. 2007 (CEST)
Wie bist du eigentlich so nahe an einen Beamten der bayerischen Polizei herangekommen? Leider fehlen auf dem Bild die Hufe, sonst wär's fast schon exzellent :) Das Wappen wär auch als Nichtstaatswappen nicht schützbar, die Löwen + Krone + Rauten sind schließlich althergebracht und keine neuen künstlerischen Entwürfe. --Fb78 12:33, 18. Jul. 2007 (CEST)
Öhm... ich bin der Beamte?! ;-) Was meinst du denn mit Hufen? Vielleicht kann ich das Foto noch exzellent machen. -- Pionic !? 12:37, 18. Jul. 2007 (CEST)
Nichts für ungut, du bist wohl selten auf WP:KEB... Für Exzellenz braucht's ne sehr hohe Auflösung, gute Ausleuchtung und auch sonst technische Brillanz und viel, viel Geduld mit den dortigen Jurymitgliedern... --Fb78 09:05, 19. Jul. 2007 (CEST)
Stimmt, da bin ich wirklich selten. Meine Ansprüche sind erfüllt (sprich: man erkennt einigermaßen, was fotografiert worden sein soll... ;-) ) und ich habe weder das Ziel noch die Mittel oder die Begabung, ein Foto in die Exzellenten zu bekommen. Es ging mir jetzt nur darum: Wenn du z. b. nur einen größeren Abstand um das Wappen oder sowas einfaches in der Richtung erwartet hättest, dann hätte ich ja mal einen Glückstreffer landen können. ;-) -- Pionic !? 12:47, 19. Jul. 2007 (CEST)
P.S.: Was das Wappen angeht, kann ich davon ausgehen, dass die jetzige Lizensierung alle Ansprüche erfüllt, oder?

Es ist ja auf den Commons. Da gibt es sicherlich Diskussionsseiten, die das klären. Ich weiß nicht genau, wie deren Richtlinien für Lichtbilder/Vervielfältigungen aussehen. -- Forrester 13:37, 22. Jul. 2007 (CEST)

Darf ich ein Text von Wikipedia für meine Hompage kopieren?

--80.64.186.44 12:05, 21. Jul. 2007 (CEST)

Siehe Wikipedia:Lizenzbestimmungen --STBR!? 12:06, 21. Jul. 2007 (CEST)
Und natürlich hier: Wikipedia:Weiternutzung --Herby 21:13, 22. Jul. 2007 (CEST)

CC-Lizenzvorlagen: CC-Verlinkung

Wie man z.B: an http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Vorlage:Bild-CC-by-sa/2.0&action=edit sieht, haben wir auf den Lizenzvorlagen auch die CC-Verlinkung (ab <!-- Creative Commons License -->) reingepackt. Nuin scheint CC diese Verlinkung geändert zu haben, siehe http://creativecommons.org/license/results-one?q_1=2&q_1=1&field_commercial=yes&field_derivatives=yes&field_jurisdiction=de&field_format=&field_worktitle=&field_attribute_to_name=&field_attribute_to_url=&field_sourceurl=&field_morepermissionsurl=&lang=de&language=de&n_questions=3 (ab "Nächste Schritte"). Sollen wir das auch so machen? -- Forrester 13:27, 22. Jul. 2007 (CEST)

CC-Lizenzvorlagen: 3.0

Die 3.0 Lizenzvorlagen (Vorlage:Bild-CC-by-sa/3.0 und Vorlage:Bild-CC-by/3.0) haben analog zur deutschen Übersetzung des commons deed für "unported" (sinngemäß übersetzt als generell, unabhängig vom nationalen recht, allgemein) eine falsche übersetzung ins deutsche als "us-amerikanisch". Das hatte ich dann auch so in die vorlage übernommen. letztens hatte ich Jimbo Wales ein gespräch dadrüber und er hat dann CC angeschrieben. Mittlerweile haben die es korrigiert und die lizenz heißt auch im commons deed (deutsche version, beachte unterschied: deutsche übersetzung der generellen lizenz und den 2.0 lizenzen die an deutsches recht angepasst sind) "Unported". Wir sollten das also bei uns auch anpassen. Einwände? -- Forrester 13:27, 22. Jul. 2007 (CEST)

Schöpfungshöhe einer Karte

Schöpfungshöhe vorhanden?

Nachdem man sich bei dieser Datei nicht einigen kann, hier die Frage an die Experten: Besteht Schöpfungshöhe oder nicht? Gleiches Problem, gleicher Uploader: Bild:Schnitt Peramos – Prinou.2.jpg --Flominator 19:32, 17. Jul. 2007 (CEST)

Wo sollte da eine geistige Schöpfung vorliegen? Reines Handwerk! --RalfRBIENE braucht Hilfe 00:49, 19. Jul. 2007 (CEST)
Sprichst du damit Karten generell die Schöpfungshöhe ab?--A-4-E 08:38, 19. Jul. 2007 (CEST)
Wohl kaum. Die Schöpfungshöhe bei Karten ist aber häufig in der Generalisierung zu finden und bei einer derart simplen Darstellung dürfte das jeder hinbekommen. --Taxman¿Disk?¡Rate! 08:41, 19. Jul. 2007 (CEST)
@Ralf: Gilt die Aussage für beide? --Flominator 13:24, 20. Jul. 2007 (CEST)
Die Rechtsprechung setzt für Urheberrechtsschutz für Karten ausgesprochen niedrige Kriterien an und man muss davon ausgehen, dass diese Karte darunterfällt. --rtc 23:46, 23. Jul. 2007 (CEST)

Textverwendung

Kann man den Text aus Wikipedia zu einem Stichwort unter Quellenangabe wortwörtlich verwenden? --217.225.94.32 20:38, 23. Jul. 2007 (CEST)

... siehe Wikipedia:Lizenzbestimmungen + Wikipedia:Weiternutzung --Btr 21:16, 23. Jul. 2007 (CEST)

Kann ich mir einen Link von wikipedia.org auf meine Homepage : www.silberengel.com - einbauen ? - Oder wenn muss ich da fragen ?

beste grüße Tom --83.189.69.186 02:17, 24. Jul. 2007 (CEST)

Nein, du mußt nicht fragen. --RalfRBIENE braucht Hilfe 02:59, 24. Jul. 2007 (CEST)

Graphische Darstellungen und Tabellen

Hallo, hier mein Vorhaben: Ich beabsichtige bei zeichnerischen Darstellungen oder Tabellen in Zukunft keinerlei substanzielle Änderungen vorzunehmen und folgendermaßen vorzugehen: Orginal-Scan, zeichnerische oder schreibmäßige Verbesserung - wenn nötig -, Übersetzung der Begriffe - soweit überhaupt nötig -, Vermerk unter das Bild "(nach Dr. sowieso)", ansonsten die geforderten Angaben wie Beschreibung, Quelle, Datum, Lizenz "Bild-PD-Schöpfungshöhe". Außerdem werde ich das abgescannte Orginal dazuliefern. Könnte diese Form der Präsentierung an die Permissions akzeptiert werden? In jeder Doktorarbeit läuft das so und ohne die von Euch geforderten Lizenzen, die dem Urheber bei einfachsten Darstellungen abverlangt werden? --Gerdl 08:55, 24. Jul. 2007 (CEST)

Lies den Artikel Schöpfungshöhe. Dateien die bei nicht urheberrechtlich geschützt sind, kannst du auch nach den Richtlinien der Wikipedia hier hochladen ohne, dass du dafür eine Freigabe des Urhebers brauchst. Fraglich ist natürlich nur, ob die graphischen Darstellungen urheberrechtlich nicht schutzfähig sind, deswegen lies bitte den Artikel sorgfältig und entscheide dann. -- Forrester 09:00, 24. Jul. 2007 (CEST)

Bild:Ritter von Danner 2.jpg

Ich hatte auf der Seite wo ich das Bild hochgeladet eine Frage über Urheberrecht und amtliche Werke des Reichsheeres gefragt. Statt einer Antwort habe ich eine automatiche Mittelung bekommen. Wie ich habe da geschrieben, ich meine dass das Bild urheberrechtlich schutzlos ist, nach UrH Art. 5(2) oder Art. 72. Ich bin aber amerikanischer Rechtsanwalt, nicht deutscher, und ich bin nicht sicher meiner Interpretation. Ich entschuldige mich für irgendeinen Fehler mit meinem deutsch. --Airbornelawyer 22:22, 23. Jul. 2007 (CEST)

1. Bitte vergiss nicht, in Diskussionen immer mit 4 Tilden (~~~~) zu unterschreiben, damit deine Beiträge besser zugeordnet werden können. 2. Wenn der Urheber unbekannt ist, ist wichtig zu wissen, wie alt das Bild ist. Nach unseren Wikipedia-Richtlinien (die übrigens nicht exakt mit der gesetzlichen Regelung übereinstimmt), ist ein Bild bei unbekanntem Fotografen dann gemeinfrei, wenn es über 100 Jahre alt ist, da es unwahrscheinlich ist, dass der Autor nicht schon über 70 Jahre tod ist. Ist aber der Autor bekannt, ist das Bild 70 Jahre nach seinem Tod gemeinfrei. Unser "gemeinfrei" stimmt übrigens nicht ganz mit dem amerkianischen "public domain" überein. Ob Fotos von deutschen Soldaten per se gemeinfrei sind, bezweifle ich aber. Das mag zwar auf amerikanische Soldaten zutreffen, meines Wissens aber nicht auf die Offiziere des Reichsheeres. -- ChaDDy ?! +/- 22:39, 23. Jul. 2007 (CEST)
Nicht alle Fotos von Soldaten sind gemeinfrei. Die Heinrich Hoffmann Sammlung, z.B., ist unter Lizenz der US-Regierung, der die Urheberrecht bekommt unter das "Trading with the Enemy Act". Dieses Foto von Generalmajor Ritter von Danner war aber sein amtliches Foto als Reichswehr Offizier, nicht ein Privatfoto. Meiner Meinung nach, unter UrH Art. 5(2) sind solche amtliche Werke nicht schutzbar. Aber wie ich sagte, bin nicht sicher. Danke.Airbornelawyer 22:57, 23. Jul. 2007 (CEST)
Es gibt mehrere Möglichkeiten:
  1. Wenn der Fotograf Deutscher war und nach 1937 gestorben ist, gilt deutsches Recht. Die Bilder sind urheberrechtlich geschützt, weil nach §29 Abs 2 UrhG Urheberrechte nicht übertragbar sind.
  2. Wenn er als Deutscher 70 Jahre tot ist, sind die Bilder gemeinfrei. Das ist ähnlich wie Publik Domain, aber nicht identisch
  3. War der Fotograf Amerikaner, gilt nicht Schutzlandprinzip, weil die USA der Berner Übereinkunft erst 1989 beigetreten sind. Demnach wäre deutsches Recht anzuwenden?
  4. War er Angestellter einer US-Regierungsbehörde, sollten die Bilder PD sein.
Bei den beiden letzten Aussagen bin ich unsicher, das müßtest du als Amerikaner besser einschätzen können. Es gibt in Deutschland keine Regelung , die dem amerikanischen Copyright entspricht. --RalfRBIENE braucht Hilfe 02:59, 24. Jul. 2007 (CEST)
Der Fotograf ist unbekannt. Es war ein amtliches Bild. Wir können nicht wissen, ob der Fotograf nach oder vor 1937 gestorben ist. Ist §5(2) UrhG nicht gültig. Nach amerikanischem Recht, der einzelne Fotograf oder Urheber eines amtlichen Werkes ist irrelevant, wenn das Werk amtlich gemacht wird. Gibt es nicht ein ähnliches Prinzip für den Schöpfer eines deutschen amtlichen Werkes? Der eigentliche Autor eines Abschnitts des Statistischen Jahrbuchs für die BRD, z.B., hat kein Recht darüber, nicht wahr? Airbornelawyer 08:44, 24. Jul. 2007 (CEST)
Nein, solch eine Regelung gibt es in Deutschland nicht. Ein Fotograf besitzt immer Urheberrecht, auch wenn er ein amtliches Werk schafft. Dies gilt in allen Ländern Europas außer GB. --RalfRBIENE braucht Hilfe 08:51, 24. Jul. 2007 (CEST)
Danke für die Klarstellung. Also was macht man wenn der Fotograf ist anonym - unbekannt und verschlossen?Airbornelawyer 17:37, 24. Jul. 2007 (CEST)
Wenn der Fotograf anonym ist und das Bild über 100 Jahre alt ist, können wir es behalten. Ist das Bild aber jünger, können wir es leider unter den gegebenen Voraussetzungen nicht behalten. -- ChaDDy ?! +/- 17:42, 24. Jul. 2007 (CEST)

Fremder Urheber, public domain?

Wenn mir jemand ein Bild für völlig freie Verwendung (Public Domain) überlässt und selbst anonym bleiben will, was tun? Dieser Fall scheint nicht vorgesehen zu sein. Ich könnte natürlich lügen und mich ohne Schaden für irgendwen selbst als Urheber ausgeben, aber das will ich auch nicht. --Dicker Pitter 12:13, 24. Jul. 2007 (CEST)

Das würde man dann Copyfraud nennen. Nach unseren Richtlinien solltest du eine Email an permissions-de@wikimedia.org senden, in der du erklärst, dass der Urheber dir ein unbeschränktes Nutzungsrecht ohne jegliche Bedingungen eingeräumt hat und dieses Nutzungsrecht unabhängig von Ort und Zeit gilt und unwiderruflich ist. Nenne in der Mail auch den Link auf das Bild, dass du vorher hochgeladen hast und die Lizenz unter die du es stellen willst. -- Forrester 12:22, 24. Jul. 2007 (CEST)
Danke. Aber welche Lizenz trage ich beim Hochladen ein? --Dicker Pitter 12:30, 24. Jul. 2007 (CEST)
Das sollte dir freistehen, wenn du ein unbeschränktes Nutzungsrecht hast. Suche dir eine aus WP:LFB aus.. -- Forrester 12:36, 24. Jul. 2007 (CEST)
Ist es dann nicht am sinnvollsten PD-User? -jkb- (cs.source) 13:14, 24. Jul. 2007 (CEST)

Kopie von "Bild-by" nach Commons?

Darf man ein fremdes "Bild-by" als "Attribution" in die Commons kopieren? Konkret geht's darum: en:Talk:Johann_Radon --NeoUrfahraner 12:23, 24. Jul. 2007 (CEST)

Ich würde da schon eine Ähnlichkeit sehen. -- Forrester 12:25, 24. Jul. 2007 (CEST)

Ich denke das geht, aber das Radon-Bild scheint mir trotzdem URV zu sein. LA gestellt.--Wiggum 21:58, 24. Jul. 2007 (CEST)

Formulierung der Rechte auf Website

Moin, auf dieser Seite steht folgender Text:

Das Foto von Herrn Dr. Vöcking können Sie hier im jpg-Format herunterladen. Eine Nutzung ausschließlich zu redaktionellen Zwecken durch Print-, Hörfunk-, Internet- und TV-Medien sowie freie Journalisten ist gestattet. Bilddateien dürfen unter Nennung der Quelle "Foto: Barmer" im Rahmen redaktioneller Berichterstattung honorarfrei unter der Voraussetzung genutzt werden, dass ein Belegexemplar an die Barmer-Presseabteilung, 42271 Wuppertal, geschickt wird.

Verstehe ich es richtig, das wir es somit hier nutzen können, da wir ein Internetmedium sind, solange wir Foto: Barmer dazu schreiben? --Marc(e)l1984 (?! | +/-) 16:23, 24. Jul. 2007 (CEST)

Leider nicht, das ist keine freie Lizenz.--sугсго.PEDIA-/+ 16:34, 24. Jul. 2007 (CEST)

Ich schrieb gerade am Artikel Internationaler Sportgerichtshof. Ich nutzte einige Artikel der Seite http://www.sportgericht.de für Einzelnachweise. Als ich fertig war, sah ich unten auf jeder Seite folgende Copyright-Bemerkung: „Die News sind urheberrechtlich geschützt. Die - auch teilweise - Veröffentlichung auf anderen Internetseiten wie auch die Verlinkung auf einzelne Seiten des Newsbereichs innerhalb eines fremden Framesets ist nur mit vorheriger Genehmigung des Rechteinhabers (zu erfragen über die ARGE Sportrecht) zulässig.“ Frage: Muss ich die Deeplinks wieder aus dem Artikel entfernen. Ist solch ein Ausschluss rechtlich zulässig? Was ist mit dem Zitierrecht? Danke im voraus für Eure Antwort! --Trainspotter 23:47, 24. Jul. 2007 (CEST)

Nein, Links darauf sind nicht verboten. Das Abkopieren dieser Seiten aber schon! -- ChaDDy ?! +/- 00:00, 25. Jul. 2007 (CEST)
es ist auch kein deeplinkung verboten, sondern die "Verlinkung auf einzelne Seiten des Newsbereichs innerhalb eines fremden Framesets"; das heißt, du dürftest deren seite nicht in einem frame deiner eigenen website einbinden. das käme dann einem traffic-klau gleich. --JD {æ} 00:03, 25. Jul. 2007 (CEST)
Zitatrecht gilt natürlich auch, falls man Zitate unbedingt braucht, und nicht die Verlinkung ausreicht (sparsam und im Zusammenhang einsetzen).--Regiomontanus (Diskussion) 00:16, 25. Jul. 2007 (CEST)

Nochmals Dank für Eure Antworten. Dann bin ich beruhigt. Die Erklärung mit den Framesets klingt logisch. War mir nicht gleich klar. Der Artikel enthält nur indirekte Zitate mit den Einzelnachweisen. Ich hab lieber mal nachgefragt, um sicher zu gehen... --Trainspotter 00:28, 25. Jul. 2007 (CEST)

Bild:Ligapokal.jpg

Ist hier als Bild-PD-Schöpfungshöhe, was mir zweifelhaft erscheint, da es ein Foto ist und nicht von 2D. --Jarlhelm 02:08, 25. Jul. 2007 (CEST)

Bild als URV gelöscht --RalfRBIENE braucht Hilfe 02:15, 25. Jul. 2007 (CEST)

Bild von Medaille

Hallo, mir wurde gerade die Frage gestellt, ob es erlaubt ist, die Fotografie einer Ehrenmedaille aus dem Dritten Reich aus einem Buch herauszuscannen und dieses Bild in einem Artikel zu verwenden. Ich glaube nicht, aber da ich in bildrechtlichen Fragen etwas unsicher bin, wende ich mich lieber mal an die Experten. --Dr. Colossus 18:58, 20. Jul. 2007 (CEST)

Das ist ein schwieriger Fall, der nicht eindeutig beantwortet werden kann. Lade die Datei bitte hier hoch (nicht auf Commons), lasse die Lizenzbausteine weg und wir werden sehen, ob das erlaubt ist oder nicht. Unter Umständen müssen wir das dann schnell wieder löschen aber vielleicht ergibt sich ja eine Auslegung, die Behalten erlaubt. --RalfRBIENE braucht Hilfe
Ok, allerdings stammt das Bild nicht von mir, sondern von Benutzer:Grani. Ich leite den Vorschlag mal an ihn weiter. Danke erstmal. --Dr. Colossus 19:35, 20. Jul. 2007 (CEST)
Nachtrag: Und hier ist jetzt das fragliche Bild...
@Histo: geht das als 2D durch? oder ist es gar amtliches Werk? Ich fürchte nicht... --RalfRBIENE braucht Hilfe 07:17, 22. Jul. 2007 (CEST)
Amtliches Werk ganz bestimmt nicht, ich persönlich würde es als 3D ansehen, Histo wahrscheinlich nicht aber der ist schon seit einem Monat inaktiv.--Wiggum 12:22, 22. Jul. 2007 (CEST)

Hö? Warum sollte das Foto in amtliches Werk sein? Ist für mich stark an der Grenze zwischen Lichtbild und Vervielfältigung. Aber doch wohl etwas komplexer als eine Münze. -- Forrester 12:34, 22. Jul. 2007 (CEST)

Ich würde gern zur Klärung beitragen, kann es aber nicht, da mir das spezielle Wissen fehlt. Ich habe dieses Bild aus einem Buch herausgescannt und dann hier hochgeladen. Quelle: Johannes Ottinger, Orden und Ehrenzeichen in der Bundesrepublik Deutschland, Verlag E.S. Mittler & Sohn, Herford, 1977, ISBN 3-87547-172-5 Es ist ja auch kein Drama wenn das Bild so nicht hochgeladen werden darf, dann kann man es doch wieder löschen - oder?

Mit freundlichen Grüßen--Grani 14:16, 22. Jul. 2007 (CEST)

Ja, man kann es selbstverständlich wieder löschen. Die Frage ist jetzt nur, ob wir das als Lichtbild oder Vervielfältigung ansehen. -- Forrester 09:04, 24. Jul. 2007 (CEST)
ERLEDIGT, das Bild ist gelöscht. --Grani 14:08, 25. Jul. 2007 (CEST)

Artikelteil Ausgliederung

In der Diskussion:Geschichte des heutigen Landkreises Cuxhaven ist die Frage aufgetaucht, ob es urheberrechtlich bedenklich ist, Artikelteile in eigene Artikel auszugliedern. Ist es rechtlich relevant, ob der Hauptautor des Originalartikels kenntlich gemacht wird, und falls ja, wie sollte man das elegant machen? --CWitte 19:10, 22. Jul. 2007 (CEST)

Beim Ausgliedern in der Zusammenfassung den Pfad zur Versionsgeschichte des Hauptartikels angeben, so ist es Problemlos möglich das nachzuvollziehen --Marc(e)l1984 (?! | +/-) 12:33, 25. Jul. 2007 (CEST)
Bitte zusätzlich auch noch in der ersten Version (wie bei der klassischen vorgehensweise für Übersetzungen) die komplette Versionsgeschichte in den Artikel kopieren und in der nächsten Version wieder rauslöschen. --Taxman¿Disk?¡Rate! 12:36, 25. Jul. 2007 (CEST)

Danke sehr. Allerdings existiert der Artikel ja bereits. Ändert das etwas?--CWitte 13:10, 25. Jul. 2007 (CEST)

Stern von Vergina

Im Lesenswerten Artikel Namensstreit Mazedonien steht :"Griechenland hat 1995 bei der World Intellectual Property Organization die exklusiven internationalen Urheberrechte für den Stern von Vergina beansprucht". Belegt wird das mit diesem Link. In Stern von Vergina gibt es noch [diesen Link] und es wird nur von Rechten gesprochen. Irgendwas sagt mir, dass die Worte Griechenland, exklusiv, international und Urheberrechte zusammen keinen Sinn ergeben. Was hat Griechenland da wirklich beantragt? Grüsse --schizoschaf 20:30, 24. Jul. 2007 (CEST)

Griechenland hat dort Schutz nach Art. 6ter PVÜ beantragt, d.h. den Stern als Hoheitszeichen deklariert, so dass in den PVÜ-Mitgliedsstaaten keine Markenregistrierung für der Stern eingetragen werden kann. Ich weiss nicht, ob damit für Griechenland eine IR-Marke eingetragen ist oder wie man diesen Schutzanspruch sonst bezeichnet. Am besten man streicht einfach "Urheber" aus dem Text.--Wiggum 21:52, 24. Jul. 2007 (CEST)
Danke Wiggum. Ich hab es erstmal auf Rechte geändert mit dem Plan es gelegentlich mal präziser zu formulieren. Darüber müsste ich allerdings erst ein wenig nachdenken. Wenn dir oder sonst jemand vorbeilesendem ein gute Formulierung einfällt wäre das natürlich toll. Grüsse --schizoschaf 16:42, 25. Jul. 2007 (CEST)

Logo/Schriftzug wegen nicht erreichter SChöpfungshöhe in Ordnung?

PD OK?

Hallo! Kann mir jemand bestätigen, dass eine Lizensierung des Schriftzuges Bild:Wilhelmshaven-Schriftzug.svg nach den Regeln von Wikipedia:Bildrechte#Logos in Ordnung ist? Nach diesen Regeln ergibt sich für mich {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}} und {{Logo}}. --Nyks ►? 15:11, 25. Jul. 2007 (CEST)

@jha: aktualisieren. -- Forrester 15:52, 25. Jul. 2007 (CEST)
@Nyks: ist in Ordnung --Fb78 17:08, 25. Jul. 2007 (CEST)
Danke! --Nyks ►? 18:39, 25. Jul. 2007 (CEST)

Ist Kopie von anderem Wiki eine URV

Ist eine Kopie von diesem Wiki eine URV, wenn der Wiki nicht als Quelle angegeben worden ist? Ich kann keine Angabe zur Lizenz auf dem Wiki finden. -- La Corona ?! 23:15, 25. Jul. 2007 (CEST)

Wenn du keine Lizenz findest, gilt das Urheberrecht zur gänze. Sprich; nix Kopieren ohne Zustimmung aller Autoren. Die Seite finde ich Urheberrechtlich gesehen eh problematisch, ich würde da nie mitmachen. Bobo11 23:31, 25. Jul. 2007 (CEST)

Schöpfungshöhe Bild:Ariel logo Neu.jpg

Hallo, leider wird das Ariel Logo wegen mangelnder Lizenzen o.ä. immer gelöscht. Bitte um eine Antwort, ob das Logo Schöpfungshöhe hat.

Bild:Ariel logo Neu.jpg

Danke --Valentin H. 17:03, 25. Jul. 2007 (CEST)

Halte ich für nicht schutzfähig, was das Urheberrecht angeht. --Fb78 17:07, 25. Jul. 2007 (CEST)
Das heisst ich kann die Datei jetzt so einbinden? --Valentin H. 17:13, 25. Jul. 2007 (CEST)
Ich zumindest werde keinen Löschantrag stellen. -- Forrester 17:14, 25. Jul. 2007 (CEST)
ich auch nicht ;) --RalfRBIENE braucht Hilfe 04:24, 26. Jul. 2007 (CEST)

Portrait von Grabstein

Der Grabstein eines prominenten Künstlers enthält ein in Stein geätztes Portrait, dessen Vorlage vermutlich eine Zeichnung war. Ich habe den Grabstein selbst fotografiert und das Portrait aus dem Foto geschnitten. Jetzt bin ich mir unsicher, ob ich das Foto unter der PD-Lizenz veröffentlichen darf. Meine Überlegungen: Recht am eigenen Bild? - absolute Person der Zeitgeschichte, Person verstorben. Grabstein (=Panoramafreiheit)? - das Foto zeigt jedoch nicht den gesamten Grabstein, sondern nur einen Ausschnitt. Reproduktion? - Vorlage des Grabstein-Portraits war eine Zeichnung - werden die Rechte des Zeichners oder des Steinmetz/Bildhauers berührt? Beide vermutlich noch nicht verstorben. 2D/3D? - Ist ein in Stein geätztes Bild zwei- oder dreidimensional? --Florian [fwn] 02:27, 23. Jul. 2007 (CEST)

Das Recht am eigenen Bild erlischt 10 Jahre nach dem Tode der Person. -- Forrester 11:19, 23. Jul. 2007 (CEST)
Und auf DACH Fridhöfen greift die Panoramafreiheit, da sie als öffentlicher Grund gelten. Bobo11 14:58, 23. Jul. 2007 (CEST)
Und wenn der Grabstein alt genug ist (Bildhauer seit 70 Jahren verstorben), muss man sich noch nicht mal auf die Panoramafreiheit berufen. Gestumblindi 02:05, 27. Jul. 2007 (CEST)

Signaturersatz mit Schöpfungshöhe?

Erreicht Bild:Hrdlicka Selbstportrait.JPG Schöpfungshöhe? Anmerkung des Hochladers: "Hrdlicka signiert seine Widmungen mit dieser Handzeichnung anstelle einer Unterschrift, das dauert ca. 3 Sekunden." Danke im Voraus! --Noddy93 15:16, 24. Jul. 2007 (CEST)

hier würde ich Schöpfungshöhe annehmen. --RalfRBIENE braucht Hilfe 02:17, 25. Jul. 2007 (CEST)
ich sehe das anders: Hrdlicka will mit dieser aufs Schnellste hingeworfenen Handzeichnung nichts anderes, als man es auch mit seiner Unterschrift macht: eine Legitimation seiner selbst dokumentieren; er sieht es als sein eigenes "Logo" an. Und ein Logo unterliegt nach der Rechtsprechung nicht dem Schutz durch das Urheberrecht ("Bei angewandter Kunst ... [zu der auch ein Logo gehört; der Unterzeichner] findet der Schutz durch die "Kleine Münze" keine Anwendung".) (Siehe auch Werk (Urheberrecht): "Die Schöpfung [eines Werkes; der Unterzeichner] muss zudem einen geistigen Gehalt aufweisen, der in dem Werk eine wahrnehmbare Form gefunden hat...") E.peiffer@gmx.net 11:44, 26. Jul. 2007 (CEST)
Es kommt nicht auf die Dauer des Erstellens an, und auch nicht, wie Alfred Hrdlicka das sieht. -- Forrester 11:50, 26. Jul. 2007 (CEST)
Grenzfall. Ein Richter könnte das so oder so sehen. Ich tippe eher auf die Bejahung der Schöpfungshöhe.--sугсго.PEDIA-/+ 11:54, 26. Jul. 2007 (CEST)

Definitiv und mehr als eindeutig Schöpfungshöhe. --rtc 13:10, 26. Jul. 2007 (CEST)

Hat eher schon SH. -- ChaDDy ?! +/- 13:13, 26. Jul. 2007 (CEST)

Picasso-Skizzen haben zweifellos SH, warum sollte das hier anders sein? Daß er das nicht nur einmal gezeichnet hat? Es ist eine bildliche Darstellung, man erkennt sogar was (was bei moderner Kunst nicht selbstverständlich ist). Verliert Kunst Schöpfungshöhe, wenn der Künstler etwas mehrmals zeichnet? So könnte man auch Loriot SH absprechen, das geht nicht. --RalfRBIENE braucht Hilfe 13:42, 26. Jul. 2007 (CEST)

So in Ordnung?

Hallo, ich habe mal einen Artikel mit einem Zitat aus zwei Musikstücken angefertigt: Benutzer:Yellowcard/Werkzeugkiste Ist die Einbindung der Datei nach deutschem Zitatrecht so in Ordnung? Oder müssen weitere Angaben im Artikel gemacht werden? Ist das Zitat selbst überhaupt in Ordnung oder etwa zu lang? Oder fehlen entscheidende Lizenzhinweise oder ähnliches auf der Dateiseite?

Danke für Eure Hilfe, Yellowcard 14:26, 26. Jul. 2007 (CEST)

Nein, bitte WP:MR lesen. Der Upload von Sounddateien, speziell von MP3- oder OGG-Files ist mehr als nur umstritten und somit absolut nicht erwünscht. -- ShaggeDoc Talk 14:31, 26. Jul. 2007 (CEST)
Danke, die Seite hab ich gesucht. Werd sie mir mal durchlesen. Yellowcard 14:36, 26. Jul. 2007 (CEST)
Die Datei werde ich derweil löschen. -- ShaggeDoc Talk 14:37, 26. Jul. 2007 (CEST)


  • geschützte Musikbeispiele mit gegebener Schöpfungshöhe und noch nicht abgelaufener Schutzfrist müssen anstatt einer freien Lizenz mit der Vorlage {{Musikzitat}} und einer möglichst genauen Quellenangabe versehen werden, auch wenn die Beispiele "selbst" erstellt wurden. Bei der Bereitstellung und Verwendung sind zwingend die Massgaben des Zitatrechts zu beachten!

Kann ich also mit Vorlage:Musikzitat die Datei wieder lizenzkonform hochladen? Yellowcard 14:44, 26. Jul. 2007 (CEST)

Lies bitte alle WP:MR#Aktueller_Stand_in_der_Wikipedia: Notenbeispiele (JPG, PNG) als Kleinzitat werden geduldet, auch wenn diese nicht vollständig frei verwendbar sind. Gleiches gilt für kurze Ausschnitte von Realaufnahmen im Rahmen der gesprochenen Wikipedia, sobald diese dem Zitatrecht genügen. Der Status von MIDI-Files ist zur Zeit unklar, auch wenn sich tendenziell eine Duldung abzeichnet. Geschützte Musikausschnitte im MP3- oder OGG-Format sind dagegen in keinem Fall zulässig! -- ShaggeDoc Talk 16:03, 26. Jul. 2007 (CEST)
Alles klar, damit sind alle Unkarheiten beseitigt – auch wenn ich es nicht verstehe ;) Besten Dank für die Hilfe. -- Yellowcard 20:45, 26. Jul. 2007 (CEST)

Stadtwappen der Stadt Duisburg - aktuelle Version

Habe vor das aktuelle Wappen der Stadt Duisburg im entsprechenden Artikel (Duisburg) einzupflegen. Was habe ich zu beachten? --Duisburger84 14:37, 26. Jul. 2007 (CEST)

Das Wappen ist ja das gleiche, und urheberrechtsfrei, die heute verwendete Zeichnung ist nur ein bisschen anders (wobei "verwendet" gar nicht mal stimmt, da diese unsägliche Stadtverwaltung auch noch stolz darauf ist, das jahrhundertealte Wappen seit 1993 durch ein sicher genau so teures wie nichtssagendes "Logo" ersetzt zu haben). M. E. ist, da amtliches Werk, gar nichts besonderes zu beachten, einfach mit den Tags {{PD-Coa-Germany}}{{insignia}} auf die Commons hochladen und vewenden. Das "alte" aber bitte nicht überschreiben. Die Auslassungen der Städte zur "Nutzung im Internet" sind für uns (und die meisten anderen Nutzer auch) mehr oder weniger gegenstandlos, denn wir führen das Wappen nicht, sondern zeigen es nur. --AndreasPraefcke ¿! 15:17, 26. Jul. 2007 (CEST)

Da dieses Logo schon diskutiert und gelöscht wurde, melde ich das mal gleich hier. Ich habe das Logo wieder hochgeladen und in den Artikel eingefügt. Quelle meiner Aussage ist als Referenz benannt. --Dany 23:21, 26. Jul. 2007 (CEST)

Sagen und Urheberrechte

Wie steht es eigentlich bei Sagen mit den Urheberrechten, die erst in den letzten 100 Jahren niedergeschrieben wurden? Nachdem sie über Jahrhunderte mündlich verschiedentlich weitergereicht wurden, hat sie irgendjemand in einer Form aufgeschrieben. Ist das für einen urheberrechtlichen Schutz ausreichend, oder ist dieser Schutz schon vorher abgelaufen? --32X 02:41, 27. Jul. 2007 (CEST)

Wir können hier leider keien allgemeinen rechtlichen Fragen klären. Ohne Wikipediabezug wird das niemand machen... -- Forrester 03:11, 27. Jul. 2007 (CEST)
Der Wikipediabezug entsteht durch die aus der Fragestellung notwendige Auslegung/Beachtung des Zitatrechtes. (Betrachte es als eine Vorfrage, bevor das Kind in den noch zu bauenden Brunnen fällt.) --32X 03:15, 27. Jul. 2007 (CEST)
für die Niederschrift und oder Übersetzungne 70 pma, für den Inhalt - soweit die mündliche Tradierung beweisbar - besteht kein Schutz. (Editio prinzeps scheitert unter anderem an der vorherigen Öffentlichkeit des Inhalts.) Problematisch ist es aber immer dann, wenn die Niederschrift eigene Elemente aufweist, für die gilt regelmäßig auch inhaltlich 70 pma.--sугсго.PEDIA-/+ 08:52, 27. Jul. 2007 (CEST)

Quellenangabe der Bilder

Hallo,

ich habe auf den Wikipedia-Seiten bisher noch keine Herkunftsangaben für die Bilder gefunden. Da ich selbst Bücher zu historischen Themen veröffentliche (www.tertulla.de) und Wikipedia für schnelle Hintergrundinformationen immer wieder benutze, könnte ich das eine oder andere Bild gebrauchen, müsste aber wissen, an wen ich mich für die Veröffentlichungsrechte wenden muss, weil in meinem Fall ja eine kommerzielle Verwendung vorliegt.

Kann mir jemand sagen, wo ich die Bildnachweise finde?

Michael Römling

Eigentlich reicht es, wenn du das bild anklickst, dann steht dort der urheber. Lese bitte auch GNU-Lizenz für freie Dokumentation. Gruß--Ot 07:00, 27. Jul. 2007 (CEST)

Habe ich bisher noch nie gesehen, es erscheint eigentlich nur der Bildname (meistens die abgebildete Person oder eine ähnliche Beschreibung, gefolgt vom Dateisuffix, meistens .jpg). Unter dem Bild ist in einem Kästchen von der Herkunftsangabe hinter dem roten Strich die Rede - aber einen roten Strich habe ich noch nirgendwo gesehen.

Gruß, Michael

Nachtrag - ich hab den roten Strich gerade entdeckt, ist eigentlich nicht zu übersehen (ich hatte eher an einen Bindestrich hinter dem Dateinamen gedacht). Ich stelle also fest, dass viele Reproduktionen als Public Domain bezeichnet werden, und zwar auch im Rechtsbereich der EU. Heißt das etwa, dass ich die Dateien (wenn die Qualität ausreicht) tatsächlich in einem Druckwerk ohne Lizenzgebühren verwenden darf? Bei Gemälden beispielsweise haben doch meistens die Museen noch ihren Finger drauf?

Gruß, Michael

Im prinzip ja -guck bei Public Domain - ich würde aber immer die quelle/autor/fotograf angeben.--Ot 07:56, 27. Jul. 2007 (CEST)
Weiser Mann sagt: „Trau keiner PD-Angabe in der Wikipedia, ohne sie selber auf Plausibilität geprfüft zu haben! Der Abmahnanwalt ist des leichtgläubigen Nachnutzers Gast.“ Es gibt schon geschätzte 5-15% falsche PD in der de.WP, insbesondere wenn die Bilder auf den commons liegen, da dort PD nach US-amerikanischem Recht ausreicht.--sугсго.PEDIA-/+ 08:58, 27. Jul. 2007 (CEST)

Liedertexte

Könnte bitte mal jemand auf Diskussion:Plastic Jesus vorbeischauen? Dort geht es darum, ob ein zitierte Liedertext URV ist. --tsor 10:53, 27. Jul. 2007 (CEST)

Amtliches Werk?

Sind Bilder, die auf dieser Seite abgebildet sind, eigentlich als amtliche Werke anzusehen? Sie sind doch Teil einer amtlichen Bekanntmachung, oder? Andererseits wird im Impressum der Seite „Copyright:© Bundesministerium der Finanzen“ angegeben, wo das deutsche Recht angeblich doch gar kein Copyright kennt. --MB-one 18:39, 26. Jul. 2007 (CEST)

Daß eine Seite von einem Bundesministerium gemacht wurde (in Auftrag gegeben wahrscheinlich eher) bedeutet nicht, daß die Seite korrekt ist. Ich würde von bestehendem Urheberrecht ausgehen, da du nicht wissen kannst, wer die Fotos angefertigt hat. Der Zoll kann ja durchaus einen Fotografen beauftragen, der gar keine Dienstperson ist. --RalfRBIENE braucht Hilfe 18:50, 26. Jul. 2007 (CEST)

Das sind keine amtlichen Werke, vgl. auch WP:BR#Amtliche_Werke.--Wiggum 11:00, 27. Jul. 2007 (CEST)

Also sind diese Bilder nur „zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht worden“ und nicht als Teil einer öffentlichen Bekanntmachung. In diesem Fall erschließt sich mir der Unterschied. Aber es gibt doch sicher auch Fälle, wo das nicht so offensichtlich ist. Gibt es dazu ein griffiges Unterscheidungsmerkmal oder besteht da eine Grauzone? --MB-one 13:49, 27. Jul. 2007 (CEST)

Bild:Firefox logo.jpg

Das Firefox-Logo ist in der Vergangenheit schon mehrmals gelöscht worden wegen vorhandener Schöpfungshöhe. Nun taucht es erneut auf, diesmal besonders hochauflösend, Schöpfungshöhe angeblich nicht erreicht. Meinungen? Löschen oder in Ordnung? --A.Hellwig 14:25, 27. Jul. 2007 (CEST)

Bilder von englischer Wikipedia

Hallo, ich übersetze gerade einen englischen Wikipedia-Artikel Benutzer:Socrates75/Artikellabor/Epcot von en:Epcot. Gewisse Bilder sind auf Commons, gewisse sind auf der englischen Wikipedia hochgeladen worden. Es handelt sich aber meistens um Bilder, die durchaus rechtl. auch hier problemlos veröffentlich werden dürfen. (Also keine Logo oder ähnliches.) Gibt es da eine Möglichkeit, die fehlenden Bilder auf commons oder hierher zu transferieren? (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von Socrates75 (DiskussionBeiträge) -- ChaDDy ?! +/- 15:21, 27. Jul. 2007 (CEST))

en:Image:Epcot Logo Color.png und en:Image:Epcot World Showcase Logo.png sind auf jeden Fall problemlos, wegen geringer Schöpfungshöhe sind sie gemeinfrei. Diese aber bitte nur auf de hochladen und mit {{LogoSH}} auf der Beschreibungsseite. -- ChaDDy ?! +/- 15:21, 27. Jul. 2007 (CEST)
Was ist mit den anderen Bildern aus dem World Showcase z.B.? --Socrates Frage/Antwort 16:20, 27. Jul. 2007 (CEST)

Bild des Stempels des Amtes für Schönheit der Arbeit, befindet sich auf der Unterseite einer Saucenterrine (Achtung: Hakenkreuz)

Ich bin im Besitz einer Saucenterrine aus dem Dritten Reich, die auf der Unterseite den Stempel des Amtes für Schönheit der Arbeit trägt. In Wikipedia gibt es zu diesem Amt einen Artikel, bislang noch ohne Bild. Ist das Hochladen dieses Bildes zulässig, oder werden damit Rechte verletzt, oder sind nationalsozialistische Symbole generell nicht gerne gesehen (mir geht es nicht um die Verherrlichung des Nationalsozialismus!), selbst wenn es um die Dokumentation der Historie geht? --88.65.71.102 22:05, 27. Jul. 2007 (CEST)

ein hakenkreuz ist sicher kein problemm, zu den rechten kann ich leider nichts sagen. -- 23:54, 27. Jul. 2007 (CEST)
Vorlage:Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen -- Forrester 23:58, 27. Jul. 2007 (CEST)

Kategorien löschen?

Ja, Ralf...das wird dir gefallen...

Alle Lizenzvorlagen (z.B: Vorlage:Bild-GFDL) bewirken, dass ein Bild, sollte es eine Lizenzvorlage in der Bildbeschreibungsseite eingebunden haben, auch in eine entsprechende Kategorie eingeordnet wird. Bei Vorlage:Bild-GFDL ist das Kategorie:GFDL-Bild (ich würde nicht auf den Link klicken....dann ist eucer PC erstmal für 10 sek tot). Und genau das ist auch die Sache...solche riesigen kategorien (einige Vorlagen werden in über 10000 Dateibeschreibungsseiten eingebunden und deshalb gibt es auch entsprechend viele Dateien in der Kategorie) haben imho keine wirklichen Vorteile (man kann auch bei CatScan mit den Vorlagen arbeiten) aber durchaus nachteile (Serverlast...). Sollen wir die rausnehmen?? -- Forrester 09:55, 26. Jul. 2007 (CEST)

Mit einem schnellen Rechner geht das eiegtnlich problemlos (und dabei ist meiner eigentlich gar nicht mal so schnell, ein P4 mit 3,2GHz). Ich bin eher dafür, diese Kategorien zu behalten, da man so Bilder mit einer speziellen Lizenz besser auffinden kann, und das auch ohne externes Werkzeug. Und wirklich viel mehr Serverlast entsteht dadurch auch wieder nicht. -- ChaDDy ?! +/- 12:41, 26. Jul. 2007 (CEST)
Ich sehe keinen Sinn in der Kategorie. --RalfRBIENE braucht Hilfe 13:36, 26. Jul. 2007 (CEST)
Warum suchst du nach Bildern unter einer bestimmten Lizenz und selbst wenn geht das ja mit Spezial:Whatlinkshere/Vorlage:Bild-GFDL... -- Forrester 13:54, 26. Jul. 2007 (CEST)
Klugscheißer. scnr.--sугсго.PEDIA-/+ 14:05, 26. Jul. 2007 (CEST)
Das sagt der richtige du...du...<hier eine ganz fiese und gemeine beleidigung die aber eindeutig nicht gegen KPA verstößt und eig. ganz lieb gemeint ist, mir aber im moment nicht einfällt. @syrcro: wenn dir eine einfällt darfst di diesen text gegen die beleidigung ersetzen ;) (du weißt ja, dass /me es nicht so mit dem sprechen hat...)> -- Forrester 14:47, 26. Jul. 2007 (CEST)
Ja, stimmt, das geht auch. Aber halt ohne Vorschau... -- ChaDDy ?! +/- 14:16, 26. Jul. 2007 (CEST)
Mir hat sich der Sinne dieser Megakategorien auch nie erschlossen. Ich denke, über CatScan lässt sich besser etwas filtern. --Raymond Disk. Bew. 23:15, 26. Jul. 2007 (CEST)

Ich sehe das jetzt mal als ziemlich eindeutiges Votum an. -- Forrester 14:04, 27. Jul. 2007 (CEST)

Also ich seh das so: Eine Kategorie mit tausenden von Bildern bringt auch (selbst mit TOC) nix, da man eh nich gescheit suchen kann. Da die Bilder manchmal nur ganz unsinnig bezeichnet sind (z.B. IMG23456.jpg) hat das echt null sinn. Und wer will schon eine seitenlange Kat mit allen GFDL-Bildern oder eine Kat mit allen Münzen? mE sind die Kats überflüssig und belasten nur das System. Christian Bier Bewerte meine Arbeit! 00:17, 28. Jul. 2007 (CEST)

(BK) Nach Forresters Bitte gebe ich auch mal meinen Senf dazu ab: Im Grunde ist die Kategorie sinnfrei. Wenn Bilder wie auf den Commons in entsprechende Orts- oder Wasauchimmer-Kategorien einsortiert würden, macht es durchaus sinn. So aber sehe ich keinen Nutzen, zumal es ja aufgrund manchen "intelligenter" Dateinamen (z.B. 2387292824.jpg o.ä.) noch nicht mal zum Suchen eignet. --STBR!? 00:20, 28. Jul. 2007 (CEST)

Ich nutze die Kategorie viel für die Bestandskontrolle und da ist sie sehr praktisch: Bei A anfangen und bis Z durcharbeiten. So kann ich vermeiden, mir ein Bild zweimal anzusehen. Die Vorschau lässt sofort erkennen, ob ein Bild überarbeitungswürdig ist. Dass nur GFDL-Bilder angezeigt werden, hilft gleichzeitig sehr, falsch getaggte, durch ihr Alter gemeinfreie Bilder zu entdecken. Ich plädiere stark für behalten dieser und der anderen Lizenz-Kategorien. --Wikipeder 00:52, 28. Jul. 2007 (CEST)

Ich nutze die Kategorie gar nicht, wg. der von Forrester vorgebrachten Mängel, aber bevor eine Löschung vorgenommen wird, sollte man sich gründlich überlegen, ob nicht aus irgendwelchen Gründen, die eventuell gar nicht auf den ersten Blick sichtbar sind, die Kat doch gebraucht wird. Es wäre ziemlich blöde, wenn, etwa aufgrund einer Gesetzesänderung oder aufgrund von Vorgaben der Foundation wir im nächsten Februar in tausende von Bildbeschreibungsseiten die Kat wieder eintragen müßten, dann womöglich händisch. (Ist denn der Ressourcenverbrauch überhaupt meßbar, bzw. würde eine Löschung das System nicht eher noch mehr belasten, etwa durch den Editeintrag in der Versionsgeschichte?) --Matthiasb 10:36, 28. Jul. 2007 (CEST)

Da wir (gott sei dank) nicht alle Bilder editieren müssen, sondern nur die Vorlagen anpassen müssen, sollte das alles kein Problem sein. Einen Editiereintrag in jedem Bild brauch es dazu nicht. Christian Bier Bewerte meine Arbeit! 11:55, 28. Jul. 2007 (CEST)

Bandlogos

Erreichen die hier und hier dargestellten Logos Schöpfungshöhe? Kann ich sie in meinem Artikel verwenden? Code·Eis·Poesie 11:16, 28. Jul. 2007 (CEST)

das zweite logo erreicht sicher keine schöpfungshöhe. zum ersten muss jemand mit mehr ahnung stellung nehmen. --JD {æ} 11:20, 28. Jul. 2007 (CEST)
Beide sind nicht schützbar. Das erste ist auch nur ne ausgefranste Schrift. Da ist nix künstlerisches oder so dran. Christian Bier Bewerte meine Arbeit! 12:41, 28. Jul. 2007 (CEST)
Vielen Dank, hab sie beide vektorisiert und hochgeladen (1, 2). Gruß, Code·Eis·Poesie 12:49, 28. Jul. 2007 (CEST)
Hab den Lizenzbaustein mal aktualisiert. War einfach so frei. Christian Bier Bewerte meine Arbeit! 13:11, 28. Jul. 2007 (CEST)
Vielen Dank, das war meine Hoffnung, sonst hätte ich sie hier nicht gepostet ;-) Code·Eis·Poesie 13:28, 28. Jul. 2007 (CEST)

Bild:Vj_logo.jpg

Ich bin der Laienmeinung das Logo erreicht Schöpfungshöhe, der hochladende User nicht. Deswegen bitte um eine Aussage bevor ich etwas tu. --jodo 12:26, 28. Jul. 2007 (CEST)

Ich seh da nix schützbares. Christian Bier Bewerte meine Arbeit! 12:38, 28. Jul. 2007 (CEST)
Keine Schöpfungshöhe erreicht. -- ChaDDy 13:11, 28. Jul. 2007 (CEST)
Ok danke --jodo 13:26, 28. Jul. 2007 (CEST)

Schöpfungshöhe, ja/nein?

Animal Kingdom Logo
MGM Studios
Downtown Disney
Wide World of Sports

Ich habe nur die aufgelistet, wo ich eigentlich davon ausgehe, dass sie keine Schöpfungshöhe haben. Nur beim letzten bin ich nicht sicher. --Socrates Frage/Antwort 00:50, 28. Jul. 2007 (CEST)

Da hier jedesmal noch die Unterschrift von Disney eingearbeitet ist, ist es fraglich, ob doch nicht alle Schöpfungshöhe besitzen ... --Socrates Frage/Antwort 00:54, 28. Jul. 2007 (CEST)
Bei allen 4 keine SH, auch der Disney-Schriftzug ist nicht schützbar. -- ChaDDy 02:34, 28. Jul. 2007 (CEST)
ist mir gestern auch durch den kopf. der disney-schriftzug ist ja auch nicht besonders schwierig für einen mittelmässig begabten zu reproduzieren. --Socrates Frage/Antwort 11:32, 28. Jul. 2007 (CEST)
Ich habe da auch eine Frage: en:Image:Marada.jpg hat mMn auch keine SH. Richtig? --Matthiasb 10:41, 28. Jul. 2007 (CEST)
definitv keine sh. es ist für einen mittelmässig begabten sehr einfach zu machen. das pi und das "el marada" ist sowieso ein normaler font, ein kreis ist auch nicht schwierig oder künstlerisch schützenswert und der schriftzug unten dran ist alltäglich und nichts künstlicherisches. definitv keine schöpfungshöhe. --Socrates Frage/Antwort 11:48, 28. Jul. 2007 (CEST)

Hat dies Schöpfungshöhe? Animal Kingdom Lodge Logo. Wenn ja, ich habe ein T-Shirt. Kann ich das T-Shirt fotografieren und hier veröffentlichen? --Socrates Frage/Antwort 11:46, 28. Jul. 2007 (CEST)

Das ist grenzwertig. Hat imho schon eher SH. -- ChaDDy 13:10, 28. Jul. 2007 (CEST)
Sehe ich genauso. Christian Bier Bewerte meine Arbeit! 13:12, 28. Jul. 2007 (CEST)
Ich hätte auch auf SH getippt. Als T-Shirt? Bzw. getragenes T-Shirt, ist das dann o.k? --Socrates Frage/Antwort 13:14, 28. Jul. 2007 (CEST)
Nein, dann ist es auch nicht ok. -- ChaDDy 13:29, 28. Jul. 2007 (CEST)
Wenn ich es vom Parkplatz des Hotels aus fotografiere. Fällt es dann unter Panoramafreiheit? --Soc Frage/Antwort 13:31, 28. Jul. 2007 (CEST)
Das kommt drauf an: Der Parkplatz des Hotels ist wohl nicht öffentlicher Grund, sondern gehört dem Hotel. => Nichts Panoramafreiheit. Das T-Shirt ist dort wohl nicht dauerhaft angebracht. => Nichts Panoramafreiheit. In einigen Ländern gibt es keine Panoramafreiheit, so z. B. die USA. -- ChaDDy 01:29, 29. Jul. 2007 (CEST)
Welches Recht gilt denn hier? Bei den Logos bei SH wird ja auch nicht gefragt, ob es im Herkunfstland die gleichen Überlegungen dazu hat. Evtl. ist ein spanisches Logo in Spanien geschützt und hier nicht. Dann wird das hiesige Recht angenommen. Bei der Panoramafreiheit gilt nun aber auf einmal das Recht des Herkunftland? Da ist was faul. - Ps. in der Schweiz (und sicher auch in Deutschland) ist Öffentlichkeit leicht anders definiert, als man es im ersten Moment annimmt. Obwohl der Grund privat ist, herrscht an vielen Orten Öffentlichkeit. Wenn z.B. jemand rassistische Propaganda auf einem grossen privaten Platz kund tun würde, wo alle Personen ungehindert hin können, dann hat er es in der Öffentlichkeit gesagt und ist strafbar. Ebenso gilt die Enschränkung des Rauchens in der Öffentlichkeit auch für Private, wenn sie z.B. einen öffentlich zugänglichen Platz haben. Die Panoramafreiheit wird also kaum anders gehandhabt. Wenn ich als Person ungeniert (ohne Schranken und nichts) auf einen grossen privaten Parkplatz gehen kann und dann fotografiere, fällt es unter die Panoramafreiheit. Weil auch dieser Parkplatz ist öffentlich zugänglich. Alle andere Interpretaton sind meiner Meinung nach rechtlich absurd. - In diesem Fall fällt ein Hotel-Logo von dem öffentlich zugänglichen (privaten) Parkplatz aus fotografiert unter die Panoramafreiheit. --Soc Frage/Antwort 03:21, 29. Jul. 2007 (CEST)
Halt, langsam. Du wirfst da einiges durcheinander. Bei Logos, die du angesprochen hast, zählt, nach DACH-Recht, ob es Schöpfungshöhe hat oeder nicht. Wenn nicht, ist es aus urheberrechtlicher Sicht gemeinfrei. Dass auch spanische Logos in DACH und damit in der de.wikipedia gemeinfrei sind, liegt daran, dass wir uns auf das Schutzlandprinzip berufen. Deshalb handeln wir hier auch nach DACH-Recht. Dieses Schutzlandprinzip gilt aber nur für das Urheberrecht. Deshalb können wir die Panoramafreiheit auch nicht auf andere Rechtsräume anwenden. Panoramafreiheit hat nichts mit Urheberrecht zu tun. Wenn hier etwas wegen der Panoramafreiheit gezeigt werden darf, hat es weiterhin urheberrechtlichen Schutz. Das Logo wird dadurch nicht gemeinfrei. Es darf aber unter bestimmten Bedingungen verwendet werden. Ach ja, wenn ein privater Platz öffentlich zugänglich ist, gilt schon auch die Panoramafreiheit, also auch auf dem Parkplatz. Mein Fehler. Aber, das T-Shirt dürfte immer noch nicht gezeigt werden, da es nicht bleibend angebracht ist. -- ChaDDy 03:39, 29. Jul. 2007 (CEST)
Mit dem Satz "Panoramafreiheit hat nichts mit Urheberrecht zu tun" dürftest du übers Ziel hinausgeschossen sein, siehe etwa die Einleitung des Artikels Panoramafreiheit. Daraus würde ich folgern, dass auch in diesem Punkt das Schutzlandprinzip gilt. --Dapeteばか 14:10, 29. Jul. 2007 (CEST)

<rüberrutsch>Wenn ich die Statements von euch beiden nun schlussfolgere, gilt: Wenn ich dort bin und vom Parkplatz aus ein Logo fotografiere (was ich vor habe), dann fällt es tatsächlich unter Panoramafreiheit nach hiesigem Recht (Schutzlandprinzip) und ist somit hier gemeinfrei. Right? --Soc Frage/Antwort 14:45, 29. Jul. 2007 (CEST)

Allerdings auch nur, wenn das Logo auch wirklich bleibend angebracht ist und nicht nur temporär. -- ChaDDy 15:42, 29. Jul. 2007 (CEST)
Davon gehe ich aus. Aber vorallem noch so fotografiert, dass man sieht, dass es ein bleibendes Logo ist. Bsp. so [8]. --Soc Frage/Antwort 15:50, 29. Jul. 2007 (CEST)

Hinweisvorlagen

Nachdem wir ja ziemlichen Stress mit den ganzen Hinweisvorlagen auf nicht-urheberrechtliche Einschränkung der Nutzung von Dateien hatten, habe ich mal ein paar Vorschläge erstellt, wie man aus der Verantwortung für die Nachnutzer rauskönnte. Siehe folgende Seiten:

Es sind nur Vorschläge! Also...was ist eure Meinung? -- Forrester 23:36, 26. Jul. 2007 (CEST)

Falsche Grundvoraussetzung: „wie man aus der Verantwortung für die Nachnutzer rauskönnte“ Wir haben denen gegenüber keine Verantwortung. Wer den Kram hier nutzt und alles für Umme in den A...llerwertesten geblasen bekommt, der soll sich wenigstens ne gute Haftplficht/Rechtschutz gönnen und sich im Norfall selber nen Anwalt nehmen. Das ist nicht unser Bier. -- ShaggeDoc Talk 23:56, 26. Jul. 2007 (CEST)
Eben deshalb sollten wir denen auch nicht zu viel sagen, als dass es unsere Pflicht (jawohl es ist unsere pflicht, weil wir freie inhalte schaffen wollen.) gebieten würde. Machen wir nämlich mehr kann es wiederrum zu einer Art Verantwortlichkeit kommen, wobei ich da schon größere Kriterien sehe... -- Forrester 00:04, 27. Jul. 2007 (CEST)
Es ist nicht unsere Pflicht, denen überhaupt etwas zu sagen. Dieser ganze Disclaimermüll macht am Ende nur mehr Ärger, als er UNS nutzen bringt. Wer nicht weiß, dass er das Recht am eigenen Bild zu beachten hat, der hat selber Schuld, hätte er sich mal vorher informiert. Was für ein Idiot. Aber wo bitte schön soll das unser Problem sein? Wir können doch in den meisten Fällen noch nichtmal garantieren dass die Angaben zu Urhebern und Lizenz tatsächlich so korrekt sind. Wenn du dem nachnutzer einen Gefallen tun willst sagt su ihm: "Wenn du keine gute Versicherung hast und kein Geld dir ohnen einen Anwalt leisten zu können und eventulle Gerichtskosten und Regressansprüche zu begleichen, dann lass es." -- ShaggeDoc Talk 00:16, 27. Jul. 2007 (CEST)

Ich hatte jetzt eigentlich nicht vot, über die grundlegenmde Notwendigkeit der Hinweise zu diskutieren. Ich wollte sie eig. nur verallgemeinern. -- Forrester 00:22, 27. Jul. 2007 (CEST)

Nein, hattest du nicht, aber das ist die Frage, die wir uns überlegen müssen. Wie schon bei der Diskussion um die Logo-Vorlage geht ihr immer von den Nachnutzern aus. Aber die sind für ihr handeln ganz und gar selbst verantwortlich. Freie Inhalte heisst nicht, dass sie frei jeder Verantwortung sind. Verantwortung haben wir gegenüber diesem Projekt. Gegenüber unseren Lesern, die hier nur eine untergeordnete Rolle spielen. Und wir haben eine Verpflichtung gegenüber den Rechteinhabern, die spätestens da endet, wo etwas ausserhalb eines Wikimedia-Projektes stattfindet. Und sobald du ruhigen Gewissens behaupten kannst, du hast etwas so geändert, dass es unserer Verpflichtung gegenüber den Rechteinhabern grecht wird, hat du meine volle Zustimmung. Aber nicht für die Nachnutzer. -- ShaggeDoc Talk 00:34, 27. Jul. 2007 (CEST)

Es gibt Tage, da frage ich mich, ob alle unsere Admin das Grund-Prinzip aller Wikimedia-Projekte "die Schaffung und Etablierung Freier Inhalte" verstanden haben. Wiki ist tatsächlich nur Mittel zum Zweck und Enzyklopädie ist nur eines von nem knappen Duzent Projekten). Sowas kann sich nur durchsetzten, wenn es für die Nutzer keine unkalkulierbare Haftungsfalle ist.--sугсго.PEDIA-/+

Dann kannst du 90% aller Bilder hier löschen, weil du nichts, aber auch rein gar nichts garantieren kannst. Die Freiheit der Inhalte wird durch Disclaimer nicht geändert. Und die Foundation wird garantiert keine Verantwortung übernehmen, da schaut der nachnutzer dann eh in die Röhre. Oder glaubst du allen ernstes, der gute Jimmy wird das notfalls bezahlen, wenn jemand ne Klage an der Back hat? -- ShaggeDoc Talk 00:42, 27. Jul. 2007 (CEST)
Hey. Thmea...ich habe absolut keien Lust, dass hier eine Diskussion über WP-Grundsätze geführt wird. Das bringt in der konkreten Frage nämlich gar nix. Es geht hie rum die Verallgemeinerung und die Zurücksetzung auf einen zustand, in denen wir so wenig sagen, dass wir möglichst nichts falsch sagen können. was habt ihr dazu zu sagne? -- Forrester 00:48, 27. Jul. 2007 (CEST)
"Auch wenn diese Datei unter einer freien Lizenz steht oder nicht urheberrechtlich geschützt ist, müssen bei der Verwendung dieser Datei nicht-urheberrechtliche Schutzrechte oder andere gesetzliche Schranken beachtet werden." Wenn wir denn überhaupt etwas sagen wollen, ist sogar international anwendbar. -- ShaggeDoc Talk 01:03, 27. Jul. 2007 (CEST)
Von mir aus. Andere Meinungen? -- Forrester 01:11, 27. Jul. 2007 (CEST)
"müssen...beachtet werden" ist schon zuviel. Eher:
"Auch wenn diese Datei unter einer freien Lizenz steht oder nicht urheberrechtlich geschützt ist, kann ihre Verwendung gegebenfalls durch andere rechtliche Bestimmungen außerhalb des Urheberrechts eingeschränkt sein. Die Wikimedia Foundation übernimmt keine Haftung für die Verwendung dieser Datei außerhalb der Wikipedia."
Was der Weiterverwender nun macht, ist ihm überlassen, wie es auch sein soll. sebmol ? ! 10:40, 27. Jul. 2007 (CEST)

Ich würde das nochmal gern wie folgt umformulieren: "Die Wikimedia Foundation übernimmt keine Haftung für die Verwendung hier gezeigter Dateien außerhalb ihrer Projekte." Ansonsten für mich OK. -- Forrester 10:54, 27. Jul. 2007 (CEST)

Ich finde Sebmols besser. Es geht gerade um diese Datei. Ich würde allerdings außerhalb der Wikipedia. bzw ihrer Projekte streichen, die WMF übernimmt gar kein Haftung, für nichts, sie haftet nur nach gesetzlichen Vorschriften für die Inhalte und will sicher nicht die Haftungsprivilegien für Drittbeiträge (also alles außer Office-Action) verlieren.--sугсго.PEDIA-/+ 11:01, 27. Jul. 2007 (CEST)
WMF kann raus. 1. Wer sollte sonst nicht haften wollen? 2. Führt das nur zu dämlichen Nachfragen. Dann kann dieser Zusatz eigentlich in alle Vorlage rein und wir können uns sämtliche Zusatzvorlagen sparen. -- ShaggeDoc Talk 11:07, 27. Jul. 2007 (CEST)

Wofür die WMF haften will oder nicht sollten wir ihr überlassen. Im Zweifel sind solche Disclaimer wertlos, da sie auf vorhandenes Unrechtsbewusstsein hinweisen und im Fall der Fälle ist es ganz und gar irrelevant ob die WMF gern haften möchte oder nicht.--Wiggum 11:13, 27. Jul. 2007 (CEST)

Das ist kein Disclaimer im formaljuristischen Sinne. Es ist einfach ein Hinweis, dass Weiterverwenderer für ihre Handlungen selbst verantwortlich sind und die Foundation jedwede Verantwortung abweisen wird (Ausnahmen bestätigen die Regel). Damit soll das Bewusstsein des Weiterverwenderers gestärkt werden, dass er selbst verantwortlich ist und seine eigenen Rechtsverletzungen nicht auf die Foundation schieben kann nach dem Motto "aber die haben mir das erlaubt". sebmol ? ! 13:29, 27. Jul. 2007 (CEST)
Nur um es festzuhalten: Es besteht ein Konsens dadrüber, die Hinweisvorlagen auf ein allgemeines Minimum (das wir dem Nachnutzer imho schuldig sind, wenn wir ihm schon nichts wirklich freies anbieten können, denn da oben links steht [bei denen die sich es nicht wegoperieren haben lassen] "Die freie Enzyklopädie". Das ist keine juristische Verpflichtung, sondern ein Selbstanspruch.) zu kürzen. Wir müssen jetzt nur noch die Form der Verallgemeinerung diskutieren. Sieht das jemand anders? -- Forrester 13:39, 27. Jul. 2007 (CEST)
Pauschale Haftungsbeschränkungen sind (idR) mindestens mal unwirksam. Wenn wir Bilder anbieten und daneben schreiben: "Jedermann kann damit machen, was er will" muss sich das die WMF ggf. im Rahmen der Störerhaftung anrechnen lassen. Eine allgemeingültige Formulierung sollte sich auf "urheberrechtlich frei, andere Rechte sind ggf. noch zu beachten" beschränken und auf Erwähnung von Haftungsfragen verzichten.
Wir gibbet nicht wirklich, es gibt nur viele einzelne Nutzer und die sind (mit wenigen Ausnahmen) nicht die WMF, sondern für diese Dritte. Die MWF ist in vielen Rechtsordnungen für die von den Dritten auf ihrem Angebot begangenen Rechtsverletzungen haftungspriviligiert und, dass sich das nicht auf die Störerhaftung erstreckte, ist wohl nur am juristischen Hochreck mit dem EU-Recht vereinbar.--sугсго.PEDIA-/+ 18:05, 27. Jul. 2007 (CEST)

Irgendwie kommen wir hier nicht weiter, da niemand wirklich beim Thema bleibt. Ich weiß nicht....Mein Vorschlag wäre es, dass wir sebmols version ohne den Haftungshinweis erstmal nehmen. -- Forrester 00:09, 28. Jul. 2007 (CEST)

Pressefotos: Dürfen sie in der Wikipedia denn nicht "einfach so" veröffentlicht werden - wie in jeder Tageszeitung auch?

Eine Person des öffentlichen Lebens (ich las auch von dem Begriff "absolute Person") stellt sein Portrait ins Web zur Nutzung durch die Medien. Sie gibt also dieses ihr Foto zur generellen Nutzung frei. Gleichwohl scheint es 1.000 Hürden zu geben, wenn dieses - im Web sowieso schon zur freien Nutzung angebotene Foto! - eingebunden werden soll in die Wikipedia: Man muß, so sieht es für mich aus, schon Rechtsanwalt sein, um den ganzen juristischen und Copyright-rechtlichen Formelkram auf Commons zu verstehen. Comment? Danke. --Josha52 00:58, 27. Jul. 2007 (CEST)

Diese Hürden sind der Unterschied zwischen hier und da. -- Forrester 01:02, 27. Jul. 2007 (CEST)
Den Copyright-rechtlichen Formelkram auf Commons versteht niemand, nichtmal die dortigen Admins. Wir hier in der .de Wikipedia halten uns einfach an geltendes DACH-Recht. --RalfRBIENE braucht Hilfe 10:33, 27. Jul. 2007 (CEST)
Lieber Ralf, da du der englischen Sprache nicht mächtig bist – was ja auch überhaupt kein Problem darstellt – fragt man sich doch regelmäßig, wie du zu derartigen Einschätzungen kommst. Niemand kann verneinen, dass es auf Commons teils etwas inhomogen zugeht, was administrative Entscheidungen angeht, oder dass gewisse Dinge hundertmal gesagt werden müssen, bevor sie sitzen. Eigentlich ist das hier nicht anders als hier, nur dass man hier die Protagonisten überblickt und halbwegs einschätzen kann. Die Stimmungsmache gegen Commons wird der Bedeutung dieses Projektes („zentraler Dateispeicher“) nicht gerecht. Hier regelmäßig neue Nutzer mit der Dämonisierung nicht-existenter Hürden von der Nutzung dieses Projektes abzuschrecken ist kontraproduktiv, qualitativ hochwertige Uploads werden früher oder später eh von Dritten auf Commons geschoben – hoffen wir, dass dabei die Lizenzinformationen und informative Bildbeschreibungen erhalten bleiben. Der Arbeitsaufwand ist dabei nicht zu vernachlässigen. In mancher Hinsicht ist de.wp weitaus strikter in Hinblick auf Bilder: eine deutlich bessere Eingangskontrolle und teils unbarmherziges Nachhaken (Bild: Musterhausen Quelle: selbst photographiert, Author= Max Mustermann, Benutzername: Musterhausener -> trotzdem LA), 100-Jahre-Regel. Auf Commons gibt es allerdings Probleme mit Logos ohne Schöpfungshöhe und teilweise auch Panoramafreiheit. Das qualifiziert allerdings nicht für einen Rundumschlag und eine generelle Ablehnung. Otto-Normal-Nutzer kann seine Tier-, Auto-, Pflanzen-, Dorf- und Landschaftsbilder dort hochladen, ohne dass es Probleme gibt. --Polarlys 15:04, 30. Jul. 2007 (CEST)
Ich beziehe mich auf die Erfahrungen mit hunderten Bildern von mir, die ich auf Commons geladen habe, auf hunderte urheberrechtlich geschützte sowjetischer Bilder, auf massenhaft gelöschte Logos, Wappen usw - und nicht zuletzt aufgrund aktueller Diskussionen um die Panoramafreiheit. Geschützte Bilder werden mit abwegigen Begründungen behalten, Fotos von Wikipedia-Stammtischen werden gelöscht, weil Kurt Jansson nicht schnell genug seine Einwilligung gibt, daß er abgelichtet werden darf. Landschaftsbilder ohne Objekte, die von Menschen geschaffen wurden sowie ohne Menschen - ja, das kann nach Commons - mehr aber nicht. Wenn das Umschaufeln der hiesiegen Bilder nach Commons weiter so um sich greift, werde ich keine Bilder mehr hochladen. --RalfRBIENE braucht Hilfe 15:14, 30. Jul. 2007 (CEST)
Was ist denn mit hunderten deiner Bilder passiert? PD-Soviet ist bald ein Jahr lang Geschichte, Geograv kümmert sich liebevoll um die deutschen Wappen ({{PD-Coa-Germany}}). Was Logos angeht, so gelten eben keine deutschen Schöpfungshöhe-Regelungen, dass das ganze auch hier in maßloses Gezeter ausarten kann und alles andere als fest zementiert ist, zeigt die Debatte um Logo-SH. Für Stammtischbilder braucht man hier auch die Einwilligung aller Abgebildeten, andere laden ihre Bilder auf Commons, ohne dass es Probleme gibt. Dinge wie „Recht am eigenen Bild“ werden auf Commons ab und an von Deutschen vorgebracht, hier vergeht keine Woche, ohne dass Bilder aus diesem Grund gelöscht werden (zu Recht). Aktuell gibt es eine Debatte um die Panoramafreiheit, und da geht es um Histos Schautafel. Denkmäler, Kunst und Gebäude in deutschen Städten? Kein Problem, beweise bitte das Gegenteil. Wenn du hier keine Bilder mehr hochladen willst, so hör eben aufgrund dieser Pseudo-Rechtfertigung damit auf, aber bitte stecke keine anderen Nutzer mit der Idee an, dass Commons ein rechtloses Willkür-Universum sei und man mit seinen Bildern dort nicht ruhig schlafen könne. Deine Bilder zu verschieben ist jedermanns Recht und wir machen das auch schon seit Jahren. Die Wahrscheinlichkeit, dass irgendein Nutzer eines fremden Projektes deine Bilder mit unzureichender/falscher Lizenz kopiert und dabei auch noch die Beschreibung verloren geht, ist ungleich höher, als dass ein korrekt lizenziertes Bild, was du selber auf Commons geladen hast, dort gelöscht wird. Ich habe 1100 Bilder via Account und Bot auf Commons geladen – alte, eigene und fremde, von flickr und nach Anfrage und Erlaubnis von Rechteinhabern – gelöscht wurde bisher ein Bild, und das völlig zu Recht. --Polarlys 19:53, 30. Jul. 2007 (CEST)
Nicht bös sein - aber das kapiere ich nun auch wieder nicht. Was meinst Du mit "DACH-Recht"? Und vor allem: Was folgt daraus für denjenigen, der Bilder hochlädt? (Mir geht es nur darum, korrekt zu arbeiten: und schwimme da noch reichlich.) -- Josha52 11:06, 27. Jul. 2007 (CEST)
"bls" = typo-"bös" ... richtig? --Dicker Pitter 11:23, 27. Jul. 2007 (CEST)
ja, korrigiert, danke. -- Josha52 12:17, 27. Jul. 2007 (CEST)
DACH=Deutschland, Österreich, Schweiz. de.wikipedia.org akzeptiert Bilder, die entweder a) unter einer freien Lizenz stehen oder b) aus irgend einem Grund gemeinfrei sind oder c) nach in D/A/CH geltendem Recht nicht schutzfähig sind. Alles andere wird einfach nicht akzeptiert. Lies doch mal WP:BR. --Fb78 11:17, 27. Jul. 2007 (CEST)

DACH-Recht ist mir als Südtiroler scheißegal. Sorry für die deutlichen Worte. 202.71.232.26 11:19, 27. Jul. 2007 (CEST)

Deutliche Worte sind hier immer willkommen. Vor allem, wenn sie klarstellen, was denn der Unterschied zwischen italienischem und DACH-Recht ist. Ich bitte höflich darum. --Dicker Pitter 11:25, 27. Jul. 2007 (CEST)
Gemäß Schutzlandprinzip wenden wir hier DACH-Recht an. Wenn dir das scheißegal ist, gut, dann lade aber bitte auch nichts hoch. -- ChaDDy ?! +/- 12:03, 27. Jul. 2007 (CEST)
Es kann ihm scheißegal sein, denn das italienische Recht entspricht dem DACH bis auf Panoramafreiheit, da ist es weitaus strenger. Wenn er sich also an italienisches Recht hält, liegt er auf der sicheren Seite. --RalfRBIENE braucht Hilfe 13:42, 27. Jul. 2007 (CEST)
Umso besser. -- ChaDDy ?! +/- 14:23, 27. Jul. 2007 (CEST)

SH (mehrere Bilder)

Hallo,

wie sieht es aus mit der SH bei diesen Bildern:

--Haldir 10:47, 27. Jul. 2007 (CEST)

Der Quelltext in allen Bildern ist imho geschützt. Die Grafik erreicht zwar keine SH, aber eben der Text. -- ChaDDy ?! +/- 12:06, 27. Jul. 2007 (CEST)
Also ich kann auch beim Text keine künstlerisch-schöpferische geistige Leistung erkennen. --RalfRBIENE braucht Hilfe 13:40, 27. Jul. 2007 (CEST)
Wie wäre es mit einem Lorem ipsum Text? (Oder wäre Lorem ipsum schon wieder geschützt?) -- ShaggeDoc Talk 17:55, 27. Jul. 2007 (CEST)

Der Tex-Code beinhaltet nur ein paar Formatierungsschnipsel und die Usenet-Beispiele gehen über die übliche Alltagskorrespondenz nicht hinaus. Da ist nix geschützt.--Wiggum 18:04, 27. Jul. 2007 (CEST)

Ok, auch gut. -- ChaDDy ?! +/- 18:27, 27. Jul. 2007 (CEST)
Man sollte aber trotzdem Mailadresse und (User-)Namen etc. unkenntlich machen sonst gibt's deswegen nachher Ärger. Die Leute haben es zwar selber öffentlich gepostet, aber manchmal drehen so Typen trotzdem am Alurad, was nicht sein muss. -- ShaggeDoc Talk 18:34, 27. Jul. 2007 (CEST)
Wenn ich wieder online bin, mache ich mal extra Screenshots mit einem Unsinnstext und mir als Absender,´#. --Haldir 10:12, 28. Jul. 2007 (CEST)
So, erledigt: Bild:MacSOUP.png Bild:Xnews Screenshot.png --Haldir 14:13, 30. Jul. 2007 (CEST)

Lizenz

Ein Urheber möchte sein Foto zur Verfügung stellen, aber nur dann, wenn bei Verwendung des Fotos auch der Urheber/die Quelle genannt wird.
1. Wie genau heißt diese Lizenz?
2. Wo genau ist dieser Vordruck zu finden, mit dem der Urheber seine Urheberrechte quasi aufgibt?
3. Wie ist die E-Mail-Anschrift, an die dieser Vordruck übersandt werden müsste? Ist es hilfsweise ausreichend, wenn der Urheber nur mir diesen Vordruck per E-Mail übersendet (falls er darauf besteht)? Sollte ich den Vordruck dann in die Artikeldiskussion hochladen? --Siegfried S. 21:06, 30. Jul. 2007 (CEST)

  1. Ich würde in diesem Fall die Lizenz cc-by-sa empfehlen
  2. Urheberrechte kann man in Deutschland nicht aufgeben, selbst wenn man dies möchte.
  3. es genügt eine Mail an permissions-de@wikipedia.org in der der Urheber der Veröffentlichung unter der von ihm gewählten Lizenz zustimmt. Dies kann auch eine Weiterleitung der mail an dich sein. --RalfRBIENE braucht Hilfe 21:36, 30. Jul. 2007 (CEST)
Man kann sehr gerne dazu z. B. die Wikipedia:Textvorlagen verwenden. --jodo 21:38, 30. Jul. 2007 (CEST)
Ergänzung: Alle erlaubten Lizenzen sind hier aufgeführt. -- ChaDDy 21:40, 30. Jul. 2007 (CEST)

Weinetikett bzw. -flasche

Stellt die Abbildung einer Weinflasche oder eines Etikettes (Foto oder Scan, wie etwa unter Savigny-lès-Beaune) eine URV dar? Gerade bei den französischen Weinen wäre die Abbildung einer typische Flasche(nform) etwa für Burgunder (Wein) bzw. Burgund (Weinbaugebiet) nicht uninteressant. Notfalls wäre ja auch ein Foto vorstellbar, bei dem das Etikett nur so weit sichtbar ist, dass es nicht identifizierbar ist. Schaut dann aber nicht sehr schön aus. --Brunosimonsara 20:11, 30. Jul. 2007 (CEST)

Oder stellt so eine Darstellung eine nicht erlaubte Werbung dar? --Brunosimonsara 20:13, 30. Jul. 2007 (CEST)

Eher das notfalls, da Etiketten normalerweise unter Geschmacksmusterschutz fallen, da hast du den armen Ile-de-re ganz schön reingeritten--Symposiarch 20:42, 30. Jul. 2007 (CEST)
Wie ist dann das hier zu bewerten? :-) Kann man sowas verwenden? --Brunosimonsara 21:54, 30. Jul. 2007 (CEST)
Ich kann mir nicht vorstellen, dass solche Etiketten geschützt sind. Die meisten haben ja keine Schöpfungshöhe. Wenn schon ist das Foto geschützt. Aber auch nur dann, wenn es keine Industriefotos sind. D.h. eine Flasche auf einen Tisch zu stellen und zu fotografieren kann auch jeder. Ein solches Foto ist nicht urheberrechtlich geschützt (und da übertreiben es die Leute in Wikipedia meiner Meinung nach häufig. Es ist nämlich egal, ob ich oder jemand anderes ein banales Foto von z.B. einem Scanner, einem Auto, einerm Toster, etc. gemacht habe, denn schützenswert ist das Foto auf keinen Fall, und kann hier auch verwendet werden). Also: Schützenswert imho sind bloss Fotos von Weinen mit einer speziell künstlerisch gestalteten Etikette (Etikette geschützt) oder ein Foto, welches den Wein in einem sehr hochwertigen Fotografie zeigen. (Foto geschützt) - Dann kann sich aber der Fotograf bereit erklären, es unter der GNU-Lizenz zu veröffentlichen. --Soc Frage/Antwort 22:28, 30. Jul. 2007 (CEST)
Anm. Schöpfungshöhe gilt nicht nur für Logos, sondern z.B. für ein solches Bild: [9]. Jeder kann das so nämlich hinlegen und fotografieren. Das Foto hat null schöpferischen Wert und ist somit gemeinfrei. Der Fotograf könnte mich nicht rechtl. Belangen, wenn ich das Foto für meine eigenen Zwecke verwende. Und sonst fragt meinen Anwalt :-) (Ich hatte das so übrigens in meinem Studium von einem Anwalt für Urheberrechtsfragen doziert bekommen. Ist also nicht meine persönliche Meinung) --Soc Frage/Antwort 22:34, 30. Jul. 2007 (CEST)

Das Etikett ist dann unproblematisch, wenn es nur Schrift oder einfache Logos enthält oder komplexere Bilder, die durch Zeitablauf gemeinfrei sind. Etiketten mit Fotos oder Grafiken dürften problematisch sein. Je nachdem von wann das Bild (Radierung?) auf dem im Savigny-Artikel abgebildeten Etikett stammt, kann hier eine URV vorliegen. Die Ausführungen von Socrates sind im Wesentlich falsch oder wenigstens belanglos, da auch simple Schnappschüsse als Lichtbilder gelten und damit min. 50 Jahre pma geschützt sind. --Wiggum 22:33, 30. Jul. 2007 (CEST)

Beweisen. - Jedenfalls in .ch ist das anders. --Soc Frage/Antwort 22:36, 30. Jul. 2007 (CEST)
Habe da was gefunden: [10]

"Laut Bundesgericht ist für die Werkindividualität das erzielte Ergebnis massgebend. Dabei muss der individuelle Charakter im Werk selbst zum Ausdruck kommen; die Originalität im Sinne einer persönlichen Prägung durch den Urheber ist nicht erforderlich. Die Möglichkeit, einer Fotografie individuellen Charakter zu verleihen, liegt in ihrer Gestaltung."

d.h. ein Schnappschuss ist nur dann geschützt, wenn es einen individuellen Charakter hat. Das muss bei jedem Foto der Fall sein, natürlich auch geplanten. Dieses Bild ist in der Schweiz garantiert _nicht_ urheberrechtlich geschützt! Es ist a geplant, hat aber keinen individuellen Charakter. --Soc Frage/Antwort 22:44, 30. Jul. 2007 (CEST)
->Schutzdauerrichtlinie und wie gesagt bliebe immer noch der Schutz als einfaches Lichtbild, diese Unterscheidung sollte es in der Schweiz auch geben, oder?--Wiggum 22:47, 30. Jul. 2007 (CEST)
Nö, scheinbar nicht. Ein einfaches Lichtbild ist noch kein Werk. Somit nicht unbedingt urheberrechtl. geschützt. Es ist aber unabhängig davon geschützt, ob es nun geplant oder nicht geplant (Schnappschuss) ist, wenn es einen individuellen Charakter hat. Z.B. Foto von meiner Familie hat individuellen Charakter. Dies aber nicht: [11] Null individuellen Charakter.

Da kommt auch der Vergleich mit .de und .at : "Rechtsvergleichend erörterte Dr. Axel Nordemann aus Postdam die Rechtslage hinsichtlich des Urheberrechtsn Fotografien in der EU, insbesondere in Deutschland und Österreich. In Deutschland ist für die Fotografie ein zweistufiger Schutz vorgesehen. Lichtbildwerke geniessen für 70 Jahre post mortem auctoris (§ 64 dUrhG) urheberrechtlichen Werkschutz nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 dUrhG. Der Schutzumfang schliesst alle Persönlichkeits und Verwertungsrechte, auch das Bearbeitungsrecht, mit ein. Auf einer zweiten Stufe besteht während 50 Jahren (§ 72 Abs. 3 dUrhG) ein verwandtes Schutzrecht für einfache Lichtbilder gemäss § 72 dUrhG. Auch dieses gewährt die vollständigen Persönlichkeits und Verwertungsrechte. Das Bearbeitungsrecht ist aufgrund der fehlenden Individualität aber ein beschränktes: Bereits geringfügige Abweichungen führen zu einer freien Benutzung."

wenn ich in .de ein einfaches Bild abändere ist es gemeinfrei oder wie? --Soc Frage/Antwort 22:51, 30. Jul. 2007 (CEST)
Da steht es: "In Deutschland wird nach § 2 Abs. 2 dUrhG eine persönliche geistige Schöpfung verlangt. Ein besonderes Mass an schöpferischer Gestaltung ist nicht erforderlich: Auch die kleine Münze ist geschützt. Durchschnittliche und sogar unterdurchschnittliche fotografische Gestaltungen erhalten Schutz als Lichtbildwerke." - Sorry, aber ich müsst de.wikipedia in die Schweiz zügeln, es wäre einfacher mit den Fotos. :-D --Soc Frage/Antwort 22:55, 30. Jul. 2007 (CEST)
Ja, die Schutzdauer ist dasselbe, wenn es denn einen Schutz für dieselben Fotos gäbe. Aber das gibt es nicht. Fazit: Dies [12] als gutes Beispiel ist in Deutschland geschützt durch die kleine Münze. In der Schweiz dagegen nicht wegen dem fehlenden individuellen Charakter (=Industriefotos). Ich persönlich halte die Schweizer Rechtsprechung hier für plausibler (ok, ich bin parteiisch ;-) )--Soc Frage/Antwort 23:09, 30. Jul. 2007 (CEST)
hmmmm tja, eigentlich wollte ich ja nur wissen, ob ich ein Foto einer Weinflasche in einen Artikel über Burgunder-Wein stellen darf... DARF ICH NUN ODER DARF ICH NICHT, KRUZITÜRKEN? --Brunosimonsara 23:29, 30. Jul. 2007 (CEST)
Meine persönliche Meinung: Wenn das Ettikett keine Schöpfungshöhe hat und das Foto von dir stammt oder du das Recht hast, es unter GNU-Lizenz zu veröffentlichen: Ja. (Aber im Endeffekt weiss ich es natürlich nicht sicher. Spielebilder werden ja auch veröffentlicht und sind imho etwa gleich zu bewerten. Auch dort wird ein geschütztes Produkt per Foto abgebildet. Bsp. das hier: [13] in Scotland Yard (Spiel) oder [14] ind Ubongo.) --Soc Frage/Antwort 00:06, 31. Jul. 2007 (CEST)

Lade es halt mal hoch, gelöscht werden kann's immer noch.--Wiggum 14:26, 31. Jul. 2007 (CEST)

PD-Sweden

Bevor ich einen Editwar über das Bild im Artikel Ingmar Bergman anzettele, möchte ich doch gerne mal die Meinung der Experten dazu hören, ob denn nun "Pd-Sweden" für DACH gilt oder nicht. So wie ich es verstanden habe, gilt das strengere deustche Urheberrecht auch für ausländische Werke, selbst wenn sie im Ursprungsland schon gemeinfrei sind. --Andibrunt 11:55, 31. Jul. 2007 (CEST)

Für jedes Werk, egal woher es stammt, gelten in Deutschland die Schutzfristen des deutschen Rechts. Analog in Österreich, der Schweiz und nicht zu vergessen in Südtirol. --Fb78 13:37, 31. Jul. 2007 (CEST)
Auf den Commons ist ein Löschantrag freilich aussichtslos, siehe [15] und [16] --Phrood 18:32, 31. Jul. 2007 (CEST)

Bild:Ec-karte.jpg

Ich für meinen Teil erkenne keine Schöpfungshöhe. Was meint ihr? --87.181.212.129 18:39, 31. Jul. 2007 (CEST)

Verwendung von Bildern aus Google earth

Vielleicht ist die Frage schon hundertfach gestellt und beantwortet worden: Wie sieht es rechtlich mit der Verwendung von Satelliten- oder Luftaufnahmen aus "google earth" in Wikipedia aus? --Polyhistor1876 22:22, 31. Jul. 2007 (CEST)

Die dürfen nicht benutzt werden, weil sie urheberrechtlich geschützt sind. --Mg [ˈmœçtəˌɡeʁn] 22:24, 31. Jul. 2007 (CEST)

Und wer ist der Rechteinhaber? --Polyhistor1876 22:26, 31. Jul. 2007 (CEST)

Ich würde mal sagen höchstwahrscheinlich Google. Aber die Bilder von NASA World Wind sind gemeinfrei. --Mg [ˈmœçtəˌɡeʁn] 22:30, 31. Jul. 2007 (CEST)

Sehr apodiktische Aussagen - ich bitte um Belege! (GE und NASA WW verwenden zu gewissen Teilen ja das selbe Bildmaterial)--Polyhistor1876 22:38, 31. Jul. 2007 (CEST)

Die Rechteinhaber sind bei GoogleEarth in der Mitte eingeblendet (GeoContent,AeroWest,...), dieses können je nach Ansicht auch mehrere sein. Das sind meist relativ kleine Firmen die Flugzeuge zur Kartierung einsetzen. Siehe auch Google_Earth#Bilddaten. Also, keine Chance. Eine andere Quelle die wir dafür nutzen können ist OpenStreetMap. Google nutzt NASA-Daten im Fernbereich da diese halt eben frei sind. --Kolossos 22:41, 31. Jul. 2007 (CEST)

Wie ist dann die Aussage auf http://earth.google.com/support/bin/answer.py?hl=de&answer=21422 zu werten? Polyhistor1876--

(Reinquetsch) Das ist doch spätestens ab dem Satz Sie dürfen diese Bilder aber nicht an andere Nutzer verkaufen, als Teil eines Service anbieten oder in einem kommerziellen Produkt verwenden ziemlich klar, dass eine Verwendung auf Wikipedia nicht in Frage kommt. Was Google dir erlaubt ist, dass du als Privatmann auf deiner Homepage sagst: das ist mein Haus von oben, und ich bedanke mich herzlich bei Google für das tolle Bild... mehr ist da nicht drin.--A-4-E 08:52, 1. Aug. 2007 (CEST)

Lies die entsprechenden Seiten der Wikipedia, da findest du die Anwort. --Btr 22:58, 31. Jul. 2007 (CEST)

Relevante Seiten zum Thema Lizenzierung

... und wenn auch das Archiv nichts hergibt (und nur dann) gibt es noch Wikipedia:Urheberrechtsfragen

Mustertexte 
Lizenzen und ihre Bedingungen 
Creative Commons (Varianten z. B.: by/2.0/de, by-sa/2.0/de, by/2.5, by-sa/2.5, by/3.0, by-sa/3.0)
GNU FDL (Wikipedia:GNU Free Documentation License, Wikipedia:Lizenzbestimmungen, GNU FDL Highway to Hell - FAQ)
Public Domain / Gemeinfreiheit (Schöpfungshöhe, Regelschutzfrist)

Eine vollständige Auflistung der Lizenzen befindet sich unter Wikipedia:Lizenzvorlagen für Bilder.

sind diese vier Sätze Textplagiat?

Ist das eine URV oder noch vertretbar? Die vier Sätze wurden aus einem Zeit-Artikel wortwörtlich übernommen. --Chin tin tin 00:08, 29. Jul. 2007 (CEST)

Plagiat, falls der Autor nicht derselbe ist: Stammt von wem anders und ist nicht als Zitat gekennzeichnet. Dringend umformulieren. --Wikipeder 15:29, 29. Jul. 2007 (CEST)
Habe es mal auf die alte Version von 2006 zurückgesetzt, da sonst eh nicht viel verändert wurde. Sollte man die anderern Versionen jetzt noch löschen lassen? --Chin tin tin 22:33, 29. Jul. 2007 (CEST)

Macht mal halblang. Diese vier dürren Sätzchen sind derart unspektakulär, dass von einer URV allerhöchstens ganz knapp auszugehen ist. --AndreasPraefcke ¿! 15:29, 30. Jul. 2007 (CEST)

@Praefcke: entweder es ist eine URV oder es ist keine. Wenn es ganz knapp eine ist, so ist es eine. @Chin tin tin: du musst alles löschen, was die URV aufweist, auch alte Versionen. Falls es eine URV ist, ist Datenbankbereinigung zwingend erforderlich. Leider GFDL-Fan 15:33, 30. Jul. 2007 (CEST)

Lass es mich so formulieren: wir _wollen_ nicht vier Sätze unverändert übernehmen (schon weil sie dazu noch - für unseren Zweck - unpassend formuliert sind). Aber eine "persönliche geistige Schöpfung" ist bei diesen vier Allerweltssätzchen sicher nicht dabei, daher m. E. auch keine URV. --AndreasPraefcke ¿! 17:06, 30. Jul. 2007 (CEST)
Es wäre wohl mal durch Juristen zu prüfen, welche Anzahl zusammengehöriger Wörter sich zu URV-fähigen Worten fügt. Liegt es an der Zahl allein? Was ist das Kriterium? Möglicherweise, dass es ein in sich geschlossener Gedanke ist, der in Worte gefügt ist. GFDL-Fan 14:55, 31. Jul. 2007 (CEST)
Schöpfungshöhe. --Taxman¿Disk?¡Rate! 15:01, 31. Jul. 2007 (CEST)
Schöpfungshöhe zu sagen kann kein Totschlagargument sein. Ich hatte weiter oben schon ausgeführt, dass es entweder eine URV ist oder eben nicht. Floskeln wie "allerhöchstens ganz knapp" helfen aber nicht weiter. "Entweder oder" ist der richtige Ansatz. GFDL-Fan 15:11, 31. Jul. 2007 (CEST)
Eine derartige binäre Rechtsauffassung kann nur für ein Urteil eines Gerichts gelten. Und dort ist man bekanntlich wie auf hoher See gar allein in Gottes Hand. --AndreasPraefcke ¿! 14:39, 1. Aug. 2007 (CEST)

Wie weiter mit der GFDL-Verletzung in Weinherstellung?

Symposiarch, Umschattiger und meine wenigkeit sind sich einig, dass eine URV durch GFDL-Verletzung vorliegt. Wir sind uns aber über die praktischen Notwendigkeiten nicht klar.

  • Symposiarch glaubt, eine Notlösung finden zu können
  • Umschattiger glaubt, dass das juristisch gesehen keine Lösung ist. Er meint aber, wir sollten die GFDL einfach nicht beachten. (Er meint das viel weniger pointiert. Ich meine das nicht verletzend. Umschattiger ist schon ein guter)
  • Ich meine, dass Umschattiger Recht hat, dass Symposiarch wohl Unrecht hat. Ich meine aber im Gegensatz zu Umschattiger, dass die GFDL zählt und wir gar keine andere Wahl haben.

Bitte äußert euch auf der Disku zu Weinherstellung. Danke. --GFDL-Fan 15:39, 30. Jul. 2007 (CEST)

Ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil. Die wikipedia ist unheilbar ! Aller agroindustriell erzeugte Wein sollte vernichtet werden !! Ich verlange sofortigen Import-/Exportstopp von agroindustriellem Wein und Textpassagen hierzu!!! --Symposiarch 15:55, 30. Jul. 2007 (CEST)

Worum geht's eigentlich? Aus Diskussion:Weinherstellung#Urheberrechtsverletzung_nach_GFDL werde ich auch nicht wirklich klug. Werden diese Frage nicht in Hilfe:Artikel zusammenführen behandelt? --NeoUrfahraner 16:01, 30. Jul. 2007 (CEST)

Genau da steht es: Zitat Es besteht kein Konsens, ob die folgende Vorgehensweise tatsächlich mit einer strengen Auslegung der GNU FDL vereinbar ist. (Der Autor dieses Satzes konnte leider aus der Versionshistorie nicht eindeutig herausgefiltert werden, aber er hat wohl recht. Trotzdem streiche ich den Satz lieber mal wieder..., man weiß ja nie wo URV anfängt) --Symposiarch 16:54, 30. Jul. 2007 (CEST)
Du hast diese Variante ja anscheinend gar nicht probiert, oder irre ich mich da? Einfach auf der Diskussionsseite ergänzen: Der Abschnitt AAA stammt vom Artikel BBB in der Version DDD, Autoren sind NNN. Welchem Autor ist das denn zu wenig? --NeoUrfahraner 17:09, 30. Jul. 2007 (CEST)
Bis gestern nicht. Dann haber ich mal den Abschnitt Traubenproduktion aus Weinherstellung ausgegliedert. Jetzt trinke ich Tee und warte ab. --Symposiarch 08:15, 31. Jul. 2007 (CEST)

Das Problem bei sowas ist immer, das jemand den anderen Artikel löschen könnte. --Bahnmoeller 17:11, 30. Jul. 2007 (CEST)

Dann begeht derjenige, der den anderen Artikel löscht, die URV. --NeoUrfahraner 17:12, 30. Jul. 2007 (CEST)

Kopiert die Versionsgeschichte des alten Artikel auf die Disk und gut isses --RalfRBIENE braucht Hilfe 17:15, 30. Jul. 2007 (CEST)

Genau, wenn man diesem Miniabschnitt überhaupt die erforderliche Werkqualität zusprechen will...--Wiggum 17:28, 30. Jul. 2007 (CEST)
Genau das ist aber das Hobby vom lieben GFDL-Fan. Und da es das einzige Hobby zu sein scheint, bleibt eigentlich nur das T-Wort für den werten Nutzer. --AndreasPraefcke ¿! 17:42, 30. Jul. 2007 (CEST)
Vielleicht ist er trollig, aber wo er recht hat, hat er recht, sonst würde ja Konsens, ob die Vorgehensweise tatsächlich mit einer strengen Auslegung der GNU FDL vereinbar ist herrschen !?! cetero censeo verlange ich sofortigen Import-/Exportstopp von agroindustriellem Wein und Textpassagen !! --Symposiarch 20:46, 30. Jul. 2007 (CEST)
Mir ist unverständlich, warum Prafcke die GFDL-Verletzung bagatellisiert. Statt sich für die Abschaffung des Missstandes der URV auszusprechen schmäht er mich als Überbringer der schlechten Botschaft. Ungewöhnlich unreifes Verhalten. Leider GFDL-Fan 14:17, 31. Jul. 2007 (CEST)

Hier gibt's keinen Benutzer Praefcke, aber ich werde den Kasernenhofton mal höflich übersehen. Trollerei (oder im Real Life: Querulantentum) ist Prinzipenreiterei um der Prinzipenreiterei willen, nicht der Prinzipien. Und das ist genau, was Du hier tust. Schreib mal 10, 20 Artikel, und ich unterhalte mich wieder mit Dir. Oder beweise Deine Urheberschaft an irgendeinem dieser Textchen, und ich werde mich für Deine Rechte einsetzen. Du aber trittst hier als Anwalt ohne Auftrag auf, als Möchtegernvolkstribun oder was weiß ich. Auf jeden Fall nervt das. --AndreasPraefcke ¿! 14:44, 1. Aug. 2007 (CEST)

2 Bilder mit verschiedenen Lizenzen

Mal ganz abgesehen davon, ob dieses Bild nützlich für die Enzyklopädie wäre... Es geht hier ums Prinzip. Quelle sind 2 Fotos, eins cc-by, das andere GFDL. Ich bin der Meinung, sowas geht nicht. Dieses Bild ist nicht sauber zu lizensieren. Ähnliche Probleme dürfte bei anderen zusammengefügten Bildern entstehen, das müssen ja keine Animationen sein. Collagen u. ä. sind genauso betroffen. Man kann ja das neu entstandene Bild nicht einfach doppelt lizensierenoder übersehe ich da was? --RalfRBIENE braucht Hilfe 19:59, 31. Jul. 2007 (CEST)

Wo ist das eine GFDL? Ich sehe da nur PD und CC-by, was von meinem Gefühl her gehen müsste. -- ShaggeDoc Talk 20:03, 31. Jul. 2007 (CEST)
Ooops, verguckt - na dann mal als theoretische Diskussion. PD und cc-by sollte problemlos sein, aber sonst? --RalfRBIENE braucht Hilfe 20:05, 31. Jul. 2007 (CEST)
Da gab es mal so eine schnieke Liste, welche Lizenzen kompatibel sind. Müsste ich jetzt aber erstmal suchen. Die Doppellizenzen sind jedenfalls nicht die Lösung. -- ShaggeDoc Talk 20:10, 31. Jul. 2007 (CEST)
diese Liste? (aus dem Creative Commons-Artikel gerettet) Außerdem ist GFDL + cc-by ja kein Problem, weil cc-by nur die Namensnenneung verlangt (nicht mal sharealike) --MF-Warburg (disk.) (tetun) 20:17, 31. Jul. 2007 (CEST)
Ne, die isses nicht, ich meine es gab mal eine nach dem Muster: Lizenz A + Lizenz B unter Lizenz B veröffentlicht geht unter Lizenz A nicht bzw. geht gar nicht, usw. -- ShaggeDoc Talk 20:46, 31. Jul. 2007 (CEST)

Aus meiner Laien-Sicht: Eigentlich ist das fertige Werk ja lediglich eine Kombination aus zwei weiterhin eigenständigen und als eigenständig erkennbaren Bildern; es wird ja nichts verändert. Man kann weiterhin klar erkennen, welcher Teil des Bildes unter welcher Lizenz steht. So betrachtet müsste man das doch ähnlich behandeln wie einen Artikel in der Wikipedia: eine Lizenz für den Text (GFDL), eine für jedes Bild und eine für die Zusammenstellung (GFDL). Schwierig würde es höchstens, wenn man aus dem Übergang ein EInzelbild herausnehmen und getrennt lizenzieren wollte.--Hannes2 Diskussion  21:08, 2. Aug. 2007 (CEST)

Vier dringliche Fragen zur Weiterverwendung von gemeinfreien Bildern bzw. GNU-Lizenz-Bildern in Print-Medien

Guten Tag,

ich arbeite in einem Verlag, der in einem Buch sehr gerne sowohl einige der gemeinfreien (public domain) Bilder als auch einige der Bilder unter der GNU-Lizenz der Wikipedia abbilden würde. Es geht dabei nicht um Texte, lediglich um Bilder.

Ich habe alle Ihre Urheberrechts-Richtlinien genau durchgearbeitet, habe aber dennoch ein paar Fragen, die ich gerne vorab klären möchte:

1. Ist es zwingend notwendig, den Fotografen des jeweiligen a) gemeinfreien Bildes b) Bildes mit GNU-Lizenz unter dem Bild zu nennen und wie müsste diese Nennung konkret aussehen?

2. Wie müsste die Nennung des Fotografen im Impressum a) für ein gemeinfreies Bild b) für ein Bild mit GNU-Lizenz konkret aussehen?

3. Kann ich sichergehen, dass bei a) gemeinfreien Bildern b) GNU-Lizenz-Bildern keine Rücksprache mit dem jeweiligen Fotografen notwendig ist und demzufolge von dessen Seite keine Ansprüche mehr an uns gestellt werden können?

4. Kann ich sichergehen, dass bei a) gemeinfreien Bildern b) GNU-Lizenz-Bildern sich nicht im Nachhinein die Lizenzbedingungen ändern und dadurch Ansprüche an uns gestellt werden?

Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir einen Ansprechpartner und eine Telefonnummer nennen könnten, unter der ich diese Angelegenheit mit jemandem persönlich klären kann. Vielen herzlichen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Dörr

--213.157.2.214 20:20, 27. Jul. 2007 (CEST)

Wir können wund werden ihnen dazu keine rechtsverbindlichen Auskünfte geben, wenn sie sowas wollen, sollten sie sich als Verlag professionellen Rechtsbeistand suchen. Alles allgemeine ist unter den Lizenzbedingungen erklärt. -- ShaggeDoc Talk 20:27, 27. Jul. 2007 (CEST)
  1. a) nein b) ja, unter anderem
  2. a) siehe 1. b) darüber gibt es keine klare Regelung
  3. a) ja b) Wenn die Lizenzbedingungen erfüllt sind besteht auch hier kein Risiko
  4. a) & b) eine einmal erteilte Lizenz kann nicht mehr verändert oder zurückgezogen werden. Ergänzungen durch weitere Lizenzen sind möglich, berühren aber die alte Lizenz nicht. Ob und wie eine alte Lizenz letztlich nachweisbar bleibt steht auf einem anderen Blatt. Normalerweise bleibt bei uns alles in der Versionsgeschichte erhalten.

Grundsätzlich - und erst recht bei kommerzieller Nachnutzung - sollte ein fachkundiger Anwalt konsultiert werden. Die Mitarbeiter hier sind größtenteils juristische Laien, die ihre jeweilige Meinung wiedergeben. Das trifft ganz besonders auf den korrekten Urhebernachweis bzw. die Erfüllung der GFDL-Bedingungen zu. Als Ansprechpartner kommt hier nur der jeweilige Urheber in Frage. Da die GFDL den Abdruck der kompletten (englischen) Lizenzbedingungen erfordert, ist es ohnehin sinnvoll, mit dem Urheber eine separate Vereinbarung zu treffen, die die Nutzung auch ohne die GFDL ermöglicht.--Wiggum 22:04, 27. Jul. 2007 (CEST)

@Andrea: Den Vorschlag von Wiggum würde ich beherzigen. Einfach den Fotografen persönlich fragen und mit ihm eine der üblichen Nutzungsvereinbarungen treffen - wer seine Werke unter eine freie Lizenz stellt, wird da nicht plötzlich mit Forderungen kommen. Ein Belegexemplar an den Fotografen wird gern gesehen. @Wiggum: Einen Anwalt zu bezahlen, der für einzelne Bilder Rechte klärt, kann sich kein Verlag leisten. --Fb78 13:26, 28. Jul. 2007 (CEST)
Wir sollten bei solchen Anfragen keine Auskünfte erteilen, weil man sich im Zweifelsfalle auf uns berufen wird. Wenn die sicher gehen wollen, sollen sie selber Bilder machen und jemanden dafür bezahlen, den sie im Notfalls per Ausweis kennen und in Regress nehmen können. Zudem ist eine kostenlose Rechtsberatung auch nicht unser Job hier. Wenn sich der Verlag keinen Anwalt für die Vorabklärung leisten will, sollten die zumindest in der Lage sein, im Klagefall zahlen zu können. -- ShaggeDoc Talk 19:46, 28. Jul. 2007 (CEST) PS: Natürlich können Lizenzen sich ändern, zum Beispiel, wenn sie falsch waren und aus einem PD- oder GFDL-Bild plötzlich ein wegen URV-gelöschtes Bild wird.
@ShaggeDoc: "sollen sie selber Bilder machen und jemanden dafür bezahlen" entspricht nicht dem Geist der GNU-Lizenz; kommerzielle Nutzung ist in der GFDL ausdrücklich erlaubt. --NeoUrfahraner 14:48, 30. Jul. 2007 (CEST)
Lies, was ich geschrieben habe. „Wenn die sicher gehen wollen…“ sagt ganz klar was Sache ist. Es sagt nicht, dass sie die Bilder nicht verwenden dürfen, nur ist deren Risiko nicht unser Bier sondern deren. -- ShaggeDoc Talk 20:06, 30. Jul. 2007 (CEST)
Genau, und diese Einstellung ("das ist deren Bier") entspricht nicht dem Geist der GFDL. Die GFDL (und die Creative Commons) wollen ja gerade Rechtssicherheit geben und zur Weitergabe von Wissen ermutigen. --NeoUrfahraner 08:10, 31. Jul. 2007 (CEST)
Wenn du das möchtest, dann darfst du gerne die Haftung übernehmen. Die Foundation ist dazu sicher nicht in der Lage. Was wiederrum würde dazu führen, dass wir im Falle einer Klage nicht nur keine freien Inhalte mehr hätten, sondern gar keine Inhalte mehr, wir hätten nicht mal mehr uns. Ideologien sind gut und schön, aber man muss sie sich leisten können. -- ShaggeDoc Talk 14:32, 31. Jul. 2007 (CEST)
Haftung gibt's keine, wir können ja sowieso keine verbindliche Rechtsauskünfte geben, wir sind ja keine Winkeladvokaten. Und wer soll klagen? Das kann nur der Rechteinhaber, also der entsprechende Wikimedia-Autor, und der wird's nur bei offensichtlichem Missbrauch tun. Das Ziel einer solchen Klage ist wie bei GPL-Verletzungen das Nachreichen des Source-Codes bzw. im Fall der GFDL eine GFDL-konforme Nennung der Urheber, also ein relativ geringer Streitwert, der sich bei gutem Willen (den ich bei der Fragestellerin annehmen kann) leicht erreichen lässt. Darüber hinaus muss der Verwerter bei der GFDL sein abgeleitetes Werk auch unter GFDL stellen, aber das bedeutet auch nur, dass der Verwerter eine Weiterverwertung nicht verhindern kann, und das berührt uns überhaupt nicht. Wieso wir im Falle einer Klage keine freien Inhalte mehr haben sollten, verstehe ich gar nicht. Und um nochmals auf den Geist der GFDL zurückzukommen: wir sollten froh sein, wenn andere unsere Beiträge wertvoll genug finden, um sie weiterzuverbreiten (darum schreiben wir unter einer freien Lizenz), diese Verwertung gehört also so weit wie möglich unterstützt. Warum man sich diese Freigibigkeit nicht leisten können soll, ist mir auch nicht klar. --NeoUrfahraner 15:01, 31. Jul. 2007 (CEST)
Ja und Diebesgut wird mein Eigentum, bis es mir wieder weggenommen wird, klar.--Wiggum 00:34, 29. Jul. 2007 (CEST)
Falscher Vergleich Wiggum, sein wir doch mal ehrlich jegliche Lizenzbapperl sind als Garant für rechtliche Sicherheit fürn Arsch, jeder der sich darauf verlässt, ist verlassen. Was juristisch zu verstehen ist, und was die Leute wollen, ist nicht das gleiche. Die Leute gehen auch bei einem URV Bild nach dem GFDL-Bapperl, dass da kompletter Müll ist. Und dass ist es, was die gute Frau da oben verstehen soll und muss. -- ShaggeDoc Talk 00:55, 29. Jul. 2007 (CEST)
Nun ja, die Lizenz ändert sich in deinem Beispiel nicht, es gab einfach nie eine, das wollte ich sagen. Ganz so düster sehe ich unsere Verlässlichkeit nicht, zumindest in der de-WP. Natürlich besteht nach wie vor die Möglichkeit, das - unabhängig von irrtümlich oder vorsätzlich falschen Lizenzen - ganze Bereiche unserer Policy kompletter Müll sind (z.B. Logos, Fotos von Münzen...). Daher bin ich auch eher für spezifische Hinweise und gegen allgemeine Disclaimer (siehe Thread irgendwo weiter oben), da dürften wir unserer Sorgfaltspflicht eher genüge tun. Auf jeden Fall muss ein potentieller Nachnutzer natürlich darüber nachdenken, ob eine hier vorhandene Lizenz wirklich plausibel ist und er muss systembedingt damit rechnen, dass Fehler auftreten können. Von daher scheint mir der Tip, an den Urheber/Uploader heranzutreten wirklich die beste Option zu sein, denn da hätte man im Notfall auch jemanden greifbar...--Wiggum 01:15, 29. Jul. 2007 (CEST)

@Andrea: Ich bin gern bereit, ein paar Tipps (KEINE Rechtsberatung) zu geben. Bitte sprich mich auf meiner Diskussionsseite an. --Fb78 10:48, 30. Jul. 2007 (CEST)

Es ist schon lustig. Oder traurig. Die Idee der Wikipedia und der GFDL ist doch gerade "freies Wissen" und dass die Inhalte breit weiterverwendet können. Die GFDL sollte es dabei erübrigen, eigens Abmachungen mit dem Urheber zu treffen. Da kommt nun jemand und fragt, was man dabei beachten sollte, und erhält einen Wust an Bedenken, Zweifeln und Ausdrücken von Unsicherheit als Antwort - statt ermunternde Worte, statt ein "ja, klar, das geht, und zwar so". Hier läuft etwas falsch. Zu den Dingen, die hier falsch laufen, gehört natürlich die GFDL selbst, die sich für die Wikipedia eigentlich gar nicht eignet, da sie die Weiternutzung zu kompliziert macht (Abdruck der ganzen Lizenz etc.), aber das ist nun mal so. Zumindest für jene Bilder, die nicht unter der GFDL stehen, sondern gemeinfrei sind, verweise ich auf Gemeinfreiheit - eigentlich sollte man bei einem Verlag auch schon wissen, was Gemeinfreiheit bedeutet und dass man in diesen Fällen (wenn ein Bild wirklich gemeinfrei ist - man kann sich nicht immer darauf verlassen, was die Wikipedia-Mitarbeiter meinen) recht frei walten kann (aber Vorsicht! wir haben hier in der Wikipedia auch Bilddateien, die zwar urheberrechtlich gemeinfrei sind, aber anderen, z.B. markenrechtlichen Einschränkungen unterliegen). Na bitte. Hier komm ich auch schon mit den Bedenken und der Unsicherheit. Gestumblindi 16:21, 1. Aug. 2007 (CEST)

Das ist echt Traurig. Mehrere Jahre Wikipedia und trotzdem besteht ein riesige Rechtsunsicherheit. Hier mach die Foundation einfach keine gute Arbeit. --Avron 09:23, 4. Aug. 2007 (CEST)
Hier in der deutschsprachigen Wikipedia ist die Rechtslage doch klar, Wiggum hat es auf den Punkt gebracht. Daß die GFDL 2001 gewählt wurde, ist nunmal Fakt und läßt sich nicht mehr ändern, so wenig sie auch geeignet ist. Rechtsunsicherheit schafft nicht die Foundation sondern die verschieden lautenden Urteile verschiedener Richter sowie grundlegend unterschiedliche Gesetze im anglo-amerikanischen und sonstigegen europäischen Raum. --RalfRBIENE braucht Hilfe 09:46, 4. Aug. 2007 (CEST)
Die GFDL pass nicht für die Arbeitsweise der Wikipedia, das ist wohl so ziemlieh jedem klar. Durch die sub-optimalen Formulierungenn kann sie in Bezug auf Wikipedia verschieden ausgelegt werden; das ist aber nicht die Schuld der Richter, das ist ein haugemachtes Problem. An dem jetzigen Stand kann man nichts mehr ändern aber man könnte endlich mal eine Lizenzform definieren, die für Wikipedia passt und somit zukünftige Beiträge und Bilder klarer lizenziert werden könnten.--Avron 10:05, 4. Aug. 2007 (CEST)
Die GFDL ist eine ausgezeichnete Lizenz für Wikipedia und absolut die beste Wahl gewesen, auch aus dem heutigem Blickwinkel. Praktische Belange dieser Lizenz, insbesondere die Wiki-Frage, sind völlig sekundär. Die Lizenz wird aber diesbezüglich momentan überarbeitet. Jede Lizenz muss an die Zeit angepasst werden; das ist doch ganz normal. Wenigstens geht das bei der GFDL und wir werden so bald die gesamten bisherigen Inhalte unter der neu überarbeiteten Lizenz verfügbar haben. Mit Sackgassenlizenzen wie denen von CC wären wir da schnell aufgeschmissen. --rtc 21:12, 4. Aug. 2007 (CEST)
Ganz pragmatisch: ich helfe jedem gerne bei der Weiternutzung von Bildern und Texten in Printmedien. Dazu braucht man kein Jurist zu sein. Falls Andrea Dörr sich noch einmal meldet, bitte an mich verweisen. --Fb78 16:04, 7. Aug. 2007 (CEST)