Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2007/04

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Urheberrecht bei Kriegspropaganda

Wie sieht es mit Urheberrecht bei Kriegspropaganda aus, wie etwa abgeworfenen Flugblättern? Bei denen ist in den allermeisten Fällen der Schöpfer nicht rekonstruierbar. --KnightMove 00:53, 1. Apr. 2007 (CEST)

Wenn es sich um amtliche Werke aus Deutschland handelt, sind sie normalerweise gemeinfrei (gilt möglicherweise nicht, wenn Bilder darauf sind), sonst solltest du das Land nennen, aus dem die Kriegspropaganda kommt. Habe vor kurzem eine gute Liste zum Thema Copyright gesehen. Mal sehen, ob ich die noch finde... --Gruß, Constructor 02:59, 1. Apr. 2007 (CEST)
Amtliches Werk kommt zumindest in Deutschland wohl kaum in Frage. --Svencb 11:24, 1. Apr. 2007 (CEST)
Ich dachte an NS-Propaganda, sollte dann nach Absatz 2 legal sein, oder? --Gruß, Constructor 12:43, 1. Apr. 2007 (CEST)

Ohne die Bilder/Texte zu sehen kann man nichts sagen. Grundsätzlich gelten allerstrengste Maßstäbe bei § 5 Abs. 2. Wir haben daher bisher davon Abstand genommen, uns darauf zu stützen, zumal das Änderungsverbot gilt --Histo Wikisource braucht Hilfe! 12:57, 1. Apr. 2007 (CEST)

Bild auf commons

Ist dieses Bild ok oder soll ich einen LA stellen? Was denkt ihr? commons:Image:SMS_cartridges.jpg --Gruß, Constructor 02:56, 1. Apr. 2007 (CEST)

LA ist angebracht --Histo Wikisource braucht Hilfe! 11:39, 1. Apr. 2007 (CEST)

Lizenz aus Argentinien

Image:Evita en Madrid 03.jpg: Was ist eigentlich von dieser argentinischen Lizenz zu halten? 84.176.185.215 11:47, 1. Apr. 2007 (CEST)

Ist auf Commons akzeptiert. Gemäß Schutzfristenvergleich wohl in D ebenfalls PD --Histo Wikisource braucht Hilfe! 13:02, 1. Apr. 2007 (CEST)
ACK - obwohl sich das in Argentinien zwischendurch derart oft verändert hat... Ich glaube, die hatten sogar mal 130 Jahre pma. --RalfR 13:51, 1. Apr. 2007 (CEST)
Vollkommender Blödsinn zumindest in Bezug auf das fragliche Bild; "Evita Perón on her visit to Madrid, on the 9th of June 1947, next to Francisco Franco, Spain's dictator and his wife, Carmen Polo." Madrid ist die Hauptstadt von Spanien und da gilt 70 pma.sугсго.PEDIA-/+ 14:27, 1. Apr. 2007 (CEST)

Ja und? Die RBÜ bezieht sich auf das Ursprungsland des Bildes und das ist nicht der Aufnahmeort, sondern das Land des Urhebers. Die nationalen Gesetzgebungen gewähren ihren nationalen Urhebern Schutz, nicht ihren nationalen Gegenständen. Wenn der Urheber ein Argentinier war, dann ist er in Spanien nach der durch die Schutzdauerrichtlinie angeordneten rule of the shorter term zu beurteilen, es sei denn es besteht ein besonderer Staatsvertrag zwischen Spanien und Argentinien --Histo Wikisource braucht Hilfe! 14:46, 1. Apr. 2007 (CEST)

Der Urheber ist bei dieser Datei nicht angegeben. Natürlich könnte man mit Deiner Argumentation alle Bilder unbekannter Urheber als PD-weil-vor-mehr-als-25-Jahren-in-Argentinien-veröffentlicht bei den Commons einstellen, aber so ists nur genauson Müll wie Prä-1923-USA-PD. (Auch Fotos von Spaniern, für die die drei Bedingungen der ArgentinienLizenz eintreten würden (25a+, 20a+ nach Veröffentlichung in Argentinien und Anmeldung als geschützt in Argentinien) wären in Argentinien Copyrightfrei) sугсго.PEDIA-/+ 15:20, 1. Apr. 2007 (CEST)

Wenn du des Lesens mächtig bist: Es wurde nach der Lizenz gefragt und nicht nach dem Bild. Voraussetzung für die Lizenz ist, dass sie nachweisbar das Bild eines argentinischen Urhebers betrifft. Wenn es an diesem Nachweis mangelt, liegt genau der gleiche Fehler vor wie wenn z.B. jemand böswillig ein falsches Todesjahr eines Fotografen nennt usw. Das ist ein Mangel der Quellenangabe, kein Mangel der Lizenz. Ich habe auf Commons nicht nach Äußerungen von Rtc zur Lizenz gesucht, mag sein, dass er sie auch anzweifelt. Ansonsten müsste man Lupo befragen, wie es mit dem Schutz in den USA aussieht, da Commons auf den Schutz im Ursprungsland UND in den USA abstellt. Für die deutschsprachige Wikipedia aber gilt im wesentlichen das Urheberrecht der deutschsprachigen Länder bzw. der EU, und da habe ich die Argumente für PD angegeben: Schutzfristenvergleich ist bei Nicht-EU-Staaten obligatorisch. Was in Argentinien der Fall ist ist für uns nicht relevant, es gibt Millionen von Medien, die im größten Teil der Welt gemeinfrei sind, in D aber nicht. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 17:09, 1. Apr. 2007 (CEST)

Ich habe etwas nicht verstanden

Hallo

Bei diesem Satz von der GNU Lizens: Insbesondere sollten Onlineangebote auf die Nutzung der Bezeichnung Wikipedia in URLs oder Seitentiteln verzichten. habe ich nicht verstanden was damit gemeint ist. Ich hoffe man kann mir weiterhelfen.

Danke im voraus --84.164.218.106 14:10, 1. Apr. 2007 (CEST)

„Wikipedia“ ist eine Marke. Andere Webseiten sollten sich nicht als Wikipedia bezeichnen, auch wenn sie Inhalte von hier verwenden. --A.Hellwig 14:14, 1. Apr. 2007 (CEST)


Heißt das das man, z.B. lizensfreien Bilder, die man von hier hat, auf die eigene homepage kopieren darf und neben dran schreiben (dieses bild ist von wikipedia).


--84.164.218.106 14:25, 1. Apr. 2007 (CEST)

Hallo

Heißt das das man, z.B. lizensfreien Bilder, die man von hier hat, auf die eigene homepage kopieren darf und neben dran schreiben (dieses bild ist von wikipedia).

Außerdem was ist eine LA.

WP:LB, LA=Löschantrag --Histo Wikisource braucht Hilfe! 14:28, 1. Apr. 2007 (CEST)

Röntgenaufnahmen = Schöpfungshöhe?

Haben Röntgenaufnahmen Schöpfungshöhe? Falls ja, dann muss ich wohl Bild:Zerbrochenes schlüsselbein links.jpg und Bild:Zerbrochenes schlüsselbein links2.jpg wiederherstellen. --Flominator 17:34, 1. Apr. 2007 (CEST)

Hatten wir schon hundertmal. In Bezug auf Lichtbilder spricht man nicht von SH, da diese Qualität nur Lichtbildwerken zukommt. Einfache Lichtbilder sind Automatenfotos jeglicher Art, z.B. im Passbildautomaten, von Webcams, Satellitenfotos, CT's und Röntgenbilder usw. Steht auch in BR oder WP:BR, lesen bildet manchmal, Flomi. Ich mag diese Auslegung auch nicht, sie ist aber leider sehr verfestigt. (Vogel in Schricker 2006 § 72 Rz. 20: "hM" = herrschende Meinung). --Histo Wikisource braucht Hilfe! 17:58, 1. Apr. 2007 (CEST)
Danke, hab ich aber nicht gefunden! --Flominator 18:41, 1. Apr. 2007 (CEST)

http://de.wikipedia.org/wiki/Bildrechte#R.C3.B6ntgenaufnahmen ist aber NACHWEISBAR schon lang online --Histo Wikisource braucht Hilfe! 22:44, 1. Apr. 2007 (CEST)

aaah, falscher Namespace :) --Flominator 23:28, 1. Apr. 2007 (CEST)

Freigabe unter „freier Lizenz“ erteilt, was tun?

Ich habe auf meine Anfrage an LTU, folgende Antwort bekommen: „stellen wir ihnen die unten genannten bilder mit freier lizenz zur verfügung“. Meine Anfrage bezog sich nicht spezifisch auf eine bestimmte Lizenz, sondern nur beispielhaft auf die Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen Deutschland.

Sind die Bilder damit unter dieser Lizenz freigegeben, oder nicht?

--MB-one 18:04, 1. Apr. 2007 (CEST)

Na daran bist du selber schuld. Du hast gefälligst nochmals WP:TV mit ausgefüllter Lizenz zu senden, die müssen das an OTRS mailen. Wozu haben wir wohl diese Textvorlage?? --Histo Wikisource braucht Hilfe! 18:26, 1. Apr. 2007 (CEST)

So richtig eine Antwort, die einen ermutigt, hier um Hilfe in Urheberrechtsfragen zu bitten. Gefälligst beste Grüße --Wetwassermann 18:52, 1. Apr. 2007 (CEST)
<kuschelkurs>Na Histo wird's wohl nicht so hart gemeint haben, vielleicht hat er viel zu tun.</kuschelkurs> Danke für den Hinweis, das werde ich dann wohl mal tun. --MB-one 21:35, 1. Apr. 2007 (CEST)

Bild:Abstimmungsgebietekaernten.jpg

Es geht um eine Wahl. Ist das eventuell amtlich und damit gemeinfrei? --Flominator 18:38, 1. Apr. 2007 (CEST)

Da es um eien Wahl geht, sehe ich das amtliche Interesse an der Veröffentlichung (als Voraussetzung des § 1 Abs. 2), das Schricker ziemlich einschränkt, klar gegeben. Zur allgemeinen Kenntnisnahme ist es selbstverständlich auch veröffentlicht worden. Daher bleibt nur noch: Wer ist der Urheber. Damit es ein "amtliches Werk" sein kann, sollte es nunmal auch von amtlicher "Hand" veröffentlicht worden son, wovon ich aber auch ausgehe. Daher: Genießt keinen urheberrechtlichen Schutz mit der Einschränkung, daß die Bestimmungen über Änderungsverbot und Quellenangabe in § 62 Abs. 1 bis 3 und § 63 Abs. 1 und 2 entsprechend anzuwenden sind...............wobei mir da gerade einfällt, dass wir keine vorlage dafür haben.... // Forrester 18:46, 1. Apr. 2007 (CEST)

Scan aus einer zeitung, amtliche Provenienz nicht zwingend. Ich würde hier trotz Kleiner Münze auf mangelnde Schöpfungshöhe plädieren (auch in Anbetracht des Alters) --Histo Wikisource braucht Hilfe! 18:54, 1. Apr. 2007 (CEST)

hab ich ja geschrieben: das müsste man noch klären. // Forrester 18:59, 1. Apr. 2007 (CEST)

Eberhard & Co.

Der obige Artikel ist größtenteils von [1] übernommen worden. Die Zeiteinteilung ist gleich, die jeweilige Angaben zu den einzelnen Jahren sind gleich, allerdings wurde nicht wörtlich kopiert, sondern umformuliert. Reicht das zur URV? Was tun? --Larf 21:53, 1. Apr. 2007 (CEST)

Nichts. Fakten sind frei. Versuche doch mal argumentativ Wikipedia:Textplagiat aufzugreifen. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 22:41, 1. Apr. 2007 (CEST)

Schöpfungshöhe...

Das Bild:HG_Arrested.jpg wird aus en eingebunden im Artikel Herschel Grynszpan. Als Bildlizenz ist {{PD-ineligible}} angegeben. Das kann doch wohl nicht stimmen? --ThomasO. 20:10, 1. Apr. 2007 (CEST)

Das Foto hat auf jeden Fall Schöpfungshöhe. Übrigens: Es wird nicht von en aus eingebunden (geht nämlich gar nicht), sondern von den Commons. -- ChaDDy ?! +/- 20:36, 1. Apr. 2007 (CEST)
ACK --Histo Wikisource braucht Hilfe! 22:39, 1. Apr. 2007 (CEST)
(ähm, natürlich meinte ich commons; hatte das en im Kopf, weil in den Bildinfos steht, dass es von en nach commons kopiert wurde).
Und was ist nun die Konsequenz? --ThomasO. 00:39, 2. Apr. 2007 (CEST)
Das Bild auf Commons zur Löschung melden! --Herby 08:07, 2. Apr. 2007 (CEST)

Neue Verfahrensweise?

Seit wann wird mit Bildern so Bild:Broadway-Plakate.JPG ohne Disku verfahren? Gruß --Martin 13:57, 1. Apr. 2007 (CEST)

Weil einige hier ihr Mütchen an mir kühlen wollen. Ob in den USA die Panoramafreiheit gilt oder nicht, ist für unsere Entscheidung gemäß WP:BR irrelevant. Hier steht die Freiheit des Straßenbilds grundsätzlich zur Diskussion. Es kann kein Bild des Broadway geben, auf dem nicht diese riesigen Plakate ins Bild kommen. Das Straßenbild soll aber frei wiedergegeben werden dürfen. Ausschnittsvergrößerungen sind unschädlich, sie wären hier URVs, aber zu beurteilen ist das ganze Bild.

Wenn darauf abgehoben wird, dass nach 2-3 Jahren die Werbung ausgetauscht wird, so sei aus Schricker 3. Aufl. § 59 Rz. 14 zitiert, der für nicht-dauerhaft "einige Wochen oder Monate" angibt. Das Kriterium bleibend ist heftig umstritten (aaO). Vogel führt als "nicht bleibend" an: Werke in Schaufenstern oder Schaukästen, Plakate an Littfass-Säulen. Das mag man gegen mich einwenden, ich halte aber trotzdem - hinsichtlich dieses Bilds - an meiner Position aus den angegebenen Gründen (Straßenbildfreiheit, Dauer der Anbringung ist nicht nur vorübergehend) fest --Histo Wikisource braucht Hilfe! 14:24, 1. Apr. 2007 (CEST)

Hallo Historiograf, danke für Deine Sicht der Dinge. Ich wollte schon aufhören Bilder einzustellen. Was mich besonders wurmt war, dass darüber gar nicht diskutiert wurde. Gruß --Martin 19:37, 1. Apr. 2007 (CEST)
Um noch einmal zu Bild:Alexanderplatz (P ab 1 Eu).jpg zurückzukommen: Ich glaube nicht, dass das länger da bleibt, als ein paar Monate. Bei der fest angebrachten Werbung am Broadway ist das vielleicht anders, aber das Plakat am Alexanderpplatz sieht mir nun doch nicht so dauerhaft aus. Es kommt mMn einem Platkat an einer Litfaßsäule relativ nahe. Von „Straßenbildfreiheit“ kann man da auch nicht reden, das Platkat ist ja zentrales Motiv. Wo wir gerade beim Thema Litfaßsäule sind: Bild:Litfass2005.jpg ist dann noch sicherer URV. -- Timo Müller Diskussion

Ich habe ja in Panoramafreiheit die Sachlage skizziert, die Littfassäule geht wohl zu weit --Histo Wikisource braucht Hilfe! 21:43, 2. Apr. 2007 (CEST)

Wikipedia RSS-Feeds?

Hallo!

Seit einiger Zeit verwende ich Inhalte der Wikipedia für RSS-Feeds (Bsp.). Bisher dachte ich, mit dem Gentlemens-Agreement ist dann alles in Ordnung. Mittlerweile bin ich mir aber nicht mehr so sicher. Auch über die Verwendung der Logos bin ich unsicher: So steht irgendwo auf der DE Wikipedia, man darf die Logos verwenden, aber Commons steht, man braucht das Einverständnis der Wikimedia Foundation.
Desweiteren möchte ich einen RSS-Feed mit dem "Picture of day" (EN) und dem Wikiquote "Zitat des Tages" erstellen. Auch hier bin ich unsicher was das Urheberrecht betrifft.

Thx, --87.230.112.20 00:17, 2. Apr. 2007 (CEST)

Tja leider musst du die jeweiligen Lizenzbestimmungen einhalten. Der Feed selber muss einen Link auf eine lokale GFDL-Kopie enthalten und - nach dem von mir abgelehnten GA - einen Link auf den Artikel samt Versionsgeschichte. Beim Picture of the day gilt es ggf. auch CC zu beachten, was aber nicht so problematisch ist. Wikiquote hören wir hier gar nicht gern (ich schommagarnich), aber da sehe ich keinerlei lizenzrechtliche Beschränkungen. Bei einem Feed, der ja aktuelle Inhalte bietet, ist mehr als das GA realistischerweise nicht machbar, sei mutig und geh das Risiko ein. Oder lass es, das ist deine Entscheidung --Histo Wikisource braucht Hilfe! 02:31, 2. Apr. 2007 (CEST)

Danke für deine Antwort. Danach, und auch nach Benutzer:Historiograf/GNU_FDL_Highway_to_Hell_-_FAQ, schließe ich daraus, dass ich damit rechtlich jederzeit angreifbar bin. Dass ich die Bilder auch noch auf meinem Server cache ist wohl auch keine gute Idee. Thx. --87.230.112.20 17:11, 2. Apr. 2007 (CEST)

Karten

Gibt es bei Karten irgendwelche Sonderregelungen? Es gibt dort allerlei aus der Serie Image:BacharachKaub.jpg, zu der Kat steht auf Commons erstaunlicherweise ""Old maps" means maps made over seventy (70) years ago." - Korrekt? --Begw 03:41, 2. Apr. 2007 (CEST)

no --Histo Wikisource braucht Hilfe! 03:56, 2. Apr. 2007 (CEST)

Typisch Commons: Keine Ahnung, aber zumindest davon viel. -- Timo Müller Diskussion 10:57, 2. Apr. 2007 (CEST)

Was ist hiermit: This image is a faithful reproduction of a two-dimensional work of art and thus not copyrightable in itself in the U.S. as per Bridgeman Art Library v. Corel Corp.; the same is also true in many other countries, including Germany. ? Ich kenne mich mit Lizenzen so dolle nicht aus... aber bedeutet das nicht, dass zumindest in den USA und Deutschland darauf garkein Copyright besteht?--Eigntlich (w) 16:24, 2. Apr. 2007 (CEST)

Das heißt nur, dass beim Scannen keine Urheberrechte entstehen, da kein neues Werk entsteht. -- Timo Müller Diskussion 16:29, 2. Apr. 2007 (CEST)
(BK) Das bezieht sich nur darauf, dass die Reproduktion eines bereits gemeinfreien zweidimensionalen Werks ebenfalls gemeinfrei sein muss, damit der Rechteinhaber die Schutzfrist nicht ewig künstlichen verlängern (durch Herstellung einer Kopie) kann. Wenn die Vorlage noch geschützt ist kann die Kopie auch nicht gemeinfrei sein.--Wiggum 16:31, 2. Apr. 2007 (CEST)
"life of the author plus 70 years" stimmt ja ohnehin nicht. Dann also weg mit den Karten? (So wertvoll sind sie ohnehin nicht)--Eigntlich (w) 16:36, 2. Apr. 2007 (CEST)
Ich habe mal auf Commons einen LA gestellt.--Eigntlich (w) 22:28, 2. Apr. 2007 (CEST)

Bild:Millionaer logo.PNG

Das Bild wurde von Benutzer:Maimartpc als urheberrechtsfrei wegen fehlender Schöpfungshöhe hochgeladen. Ich versteh echt nicht viel von dem Thema, aber meiner Meinung nach ist dies bei diesem Logo auf keinen Fall der Fall. Bitte mal jemand der Ahnung hat prüfen. Grüße --jodo 17:35, 2. Apr. 2007 (CEST)

Ob ich Ahnung habe, ist sehr umstritten. Hunderttausende Bibliotheksjuristen, Fotografen-Lobbyisten usw. würden das bezweifeln. Da geht es mir nicht anders als Klaus Graf (Historiker) (siehe Diskussion). Also nach meiner Meinung ist das eine anspruchslose Gebrauchsgrafik, die aus einfachen geometrischen Elementen besteht und daher keinerlei Schöpfungshöhe im Sinne von § 2 UrhG aufweist --Histo Wikisource braucht Hilfe! 21:38, 2. Apr. 2007 (CEST)

Als Fotografen-Lobbyist sehe ich ebenfalls keine Schöpfungshöhe.Histo tztz, was für ein Vergleich ;) --RalfR 14:45, 3. Apr. 2007 (CEST)

Mail ans OTRS nicht genug ....

... findet zumindest Rtc auf Commons:Deletion requests/Template:CNG. Bitte beteiligt euch. Danke, --Flominator 19:57, 2. Apr. 2007 (CEST)

Ist erledigt. Für Ralf, wo ja nicht so gut Englisch kann: Rtc (was bin ich froh, dass er nur noch Commons heimsucht) meinte, die unstreitige Freigabe via OTRS genüge nicht, der Freigeber habe das auch auf seiner Internetseite zu vermerken, da die OTRS-Freigabe sich nur an die Wikipedia wende. Das ist wie üblich ein absolut nicht nachvollziehbares Super-Eiferertum von Rtc. Wenn die Unterstellung unter eine freie Lizenz nicht wie üblich beim jeweiligen Bild des Anbieters, sondern auf einer anderen Internetseite erfolgt, ist das trotzdem eine gültige Willenserklärung --Histo Wikisource braucht Hilfe! 21:51, 2. Apr. 2007 (CEST)

Was soll der Schmarr'n? Wenn ich Leute fotografiere, frage ich sie, ob sie einer Veröffentlichung zustimmen. Derartige "Verträge" sind in D mündlich gültig. Man kann doch nicht mit hunderten Leuten einen Modelvertrag machen. Glaubt mir das nun keiner mehr? Muß das "Model" sich eine Homepage zulegen, daß Rtc es akzeptiert? Man kann es auch übertreiben! --RalfR 14:42, 3. Apr. 2007 (CEST)

Eigener Nachbau geschützter Grafiken

Mal angenommen, ich würde ein solches Flashmonster from scratch im .svg-Format neu aufbauen (Corel Draw oder dergleichen), mein Werk in die Commons laden und mit GFDL/CC doppelt lizensieren. Hätte ich was falsch gemacht? Egal, wie die Antwort lautet: Bitte begründen. --(ºvº) Entertain me 23:18, 2. Apr. 2007 (CEST)

Ich würde dem Bild eine Schöpfungshöhe absprechen, was jede weitere Diskussion erübrigt. Also als PD hochladen und beten, daß die auf commons das ähnlich sehen. --RalfR 15:20, 3. Apr. 2007 (CEST)
Da dies Diagramm ja Fakten abbildet, und Fakten nicht schütbar sind seh ich auch keine Probleme. Alledings würde ich vieleicht nicht gerade die gleichen Reihenfolge wie auf der Vorlage benutzen. Als 3 Firmen die am glichen Tag zusamegeführt wurden, auf der Vorlage Reighenfolge A-C haben, anders anorden z.B B-C-A. So das nicht gleich ersichtlich ist was du als Vorlage benutz hast. Bobo11 16:33, 3. Apr. 2007 (CEST)

Eigene Wiki in der Firma. Artikel aus Wikipedia entnehmen strafbar?

In unserer Firma werden Wiki-Lizenzen verwendet. Ich wurde nun gebeten eine Wiki für das Unternehmen und speziell für die Entwicklung unserer Produkte zu schreiben. Da ich in einem wehrtechnischen Bereich arbeite, sind die eingestellten Artikel vertraulich(geheim)und nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Da wir jedoch auch offene Artikel verwenden wollen wäre es lästig für diesen Fall auch auf die öffentliche Wikipedia zuzugreifen (ewiges hin- und herschalten). So würden wir gerne Artikel wie z.B. "Innenballistik" aus der öffentlichen Wiki entnehmen und in die firmeneigene Struktur einbauen (diese Artikel sind z.T. sehr gut geschrieben). Ist dieses Verfahren in irgendeiner Weise strafbar, auch wenn wir die GNU-Lizenzbestimmungen beachten? --213.61.222.21 12:23, 3. Apr. 2007 (CEST)

Sofern die Lizenzbestimmungen eingehalten werden ist einer Weiternutzung der Inhalte nichts entgegen zu halten. Allerdings: Wenn in dem Wiki auch geheime Daten liegen ist es wohl extrem fahrlässig, diese unter eine Freie Lizenz zu stellen, oder? Dementsprechend müßte bei der Übernahme eines Artikels der entsprechende Hinweis auf die GFDL-Lizenzierung eingebaut werden. --Taxman¿Disk?¡Rate! 12:28, 3. Apr. 2007 (CEST)

... und irgendwie ist mir nicht so wohl bei dem Gedanken, dass wehrtechnische Bereiche in Deutschland ihr wehrtechnisches Wissen ausgerechnet aus der Wikipedia bezihen... --AndreasPraefcke ¿! 13:01, 3. Apr. 2007 (CEST)

Ich glaube kaum, dass wehrtechnische Bereiche in Deutschland ihr Wissen aus der Wikipedia beziehen. Insofern braucht es Dir nicht allzu schlecht zu gehen. Sie nutzen die Wikis als Nachschlagewerke, wie alle anderen Nutzer auch.--Ribald 13:16, 3. Apr. 2007 (CEST)
Richtig - die Artikel werden ja intern von Fachleuten weiterbearbeitet und sollen erst einmal als Grundlage dienen. "Geheime" Daten werden sowieso nicht eingestellt, aber eben doch Daten, die nur für den Dienstgebrauch sind. Die Wiki wird auch nur im internen Intranet verfügbar sein.


Nutzung von Wikipedia-Artikel in einem Firmen-Internet fällt wohl unter urheberrechtlich relevante Nutzungshandlungen und muss lizenzkonform sein. GNU FDL verbietet aber DRM, daher scheidet eine Lizensierung aus. Ich würde da aber einfach das Urheberrecht und unsere Lizenzbestimmungen brechen, alles ander wäre gekünstelt, da sich die Nutzung ganz im "privaten" Bereich abspielt --Histo Wikisource braucht Hilfe! 14:40, 3. Apr. 2007 (CEST)

Bild von privatem Baumhaus und unkenntlich gemachtes Reklameschild

Hallo, ich habe kürzlich bei einem Spaziergang in Neubrandenburg ein Baumhaus, das auf einem Privatgrundstück zu sehen ist, fotografiert. Nun bin ich mir aber doch etwas unsicher, ob das wirklich unter die Panoramafreiheit fällt. Ist ein Baumhaus ein "bleibendes Werk"? Und auch die Figur neben der Aufschrift "Villa Kunterbunt" bereitet mir jetzt etwas Kopfschmerzen. Sollten die Bilder wieder gelöscht werden (oder reicht es, die Figur unkenntlich zu machen) ?

Und noch etwas: Am gleichen Tag habe ich auch eine Straßenbaustelle fotografiert. Auf dem Foto ist auch ein Reklameschild von Hasseröder zu sehen. Die Bierflasche sowie das Glas und den Auerhahn habe ich nachbearbeitet, also unkenntlich gemacht. Ist das so, wie es jetzt ist, ausreichend? Bitte um Antwort, vielen Dank vorab! --Grandy02 13:28, 3. Apr. 2007 (CEST)

Ein solches Baumhaus ist in keinerlei Hinsicht ein Werk im Sinne des Urheberrechts, da ist die Frage nach der Panoramafreiheit ohnehin egal. Ähnlich beim zweiten Fall: das Werbeschild ist für mich eindeutig Beiwerk und braucht auch nicht nachträglich unkenntlich gemacht werden. --AndreasPraefcke ¿! 13:46, 3. Apr. 2007 (CEST)
ACK --Histo Wikisource braucht Hilfe! 14:37, 3. Apr. 2007 (CEST)
Herzlichen Dank für die Antworten :-) - bleibt nur noch die Frage nach der Figur, die beim Baumhaus hängt ;-). --Grandy02 15:12, 3. Apr. 2007 (CEST)
Was soll damit sein? Selbst wenn die irgendwelche Schöpfungshöhe hätte (was ich verneine), ginge sie ganz klar als Beiwerk durch. --RalfR 15:18, 3. Apr. 2007 (CEST)
Gut, dann nochmal vielen Dank! :-) --Grandy02 15:37, 3. Apr. 2007 (CEST)

weiterverwendung von fotos

dürfen unter wikipedia veröffentlichte fotos typischer deutscher bauwerke (z. b. Kölner Dom) in die eigene internetwerbung mit einbezogen werden, also kommerzielle verwendung ? --Wersuchetderfindet 14:59, 3. Apr. 2007 (CEST)

Ja, unter Einhaltung der Lizenzbestimmungen --JuergenL 15:06, 3. Apr. 2007 (CEST)
Nein, es sei denn, die WP:LB bzw. die jeweils am Bild befindliche Lizenz (CC) wird strikt eingehalten --Histo Wikisource braucht Hilfe! 17:04, 3. Apr. 2007 (CEST)
Doch, wenn die Lizenzbedingungen eingehalten werden.--Wiggum 17:27, 3. Apr. 2007 (CEST)
Nein, es sei denn natürlich, die jeweiligen Lizenzbedingungen werden eingehalten (oder das Bild ist gemeinfrei). ;-) -- Timo Müller Diskussion 19:53, 3. Apr. 2007 (CEST)

Bild:Joseph Probst.jpg

Ist das lizenztechnisch in Ordnung? –SPS ♪♫♪ eure Meinung 13:22, 4. Apr. 2007 (CEST)

Ja.sугсго.PEDIA-/+ 13:28, 4. Apr. 2007 (CEST)
Danke! –SPS ♪♫♪ eure Meinung 13:29, 4. Apr. 2007 (CEST)

Veröffentlichung von Zusammenfassungen von Büchern

Ich möchte demnächst eine Website erstellen. Auf dieser Website sollen Artikel stehen z.B. wie man eine positive Lebenseinstellung kriegt. Nun habe ich zu diesem Thema mehrere Bücher gelesen. Ich habe von jedem Buch immmer eine Zusammenfassung geschrieben. Nun habe ich diese Zusammenfassungen noch mal in meine eigenen Worte umgeschrieben und eigene Gedanken dazu geschrieben. Darf ich das dann so veröffentlichen? Muss ich die Gliederung verändern, damit sie nicht der aus dem Buch entspricht? Beispiele: original aus Robbins Power Prinzip von Anthony Robbins: Schritt 1: Stellen Sie sich höhere Ansprüche Alle Dinge aufschreiben, dich ich nicht mehr akzeptieren, dulden oder erreichen will Schritt 2: Werfen Sie ihre einengenden Glaubensmuster über Bord  Ein Gefühl der absoluten Sicherheit dafür entwickeln, dass man den neuen, höheren Ansprüchen genügen kann bevor man handelt Schritt 3: Ändern Sie ihre Strategie Vorbilder modellieren

Grundlegende Erfolgformel: 1. sich klar machen, was man erreichen will 2. handeln 3. feststellen welche Methode funktioniert und welche nicht 4. Konzept so lange ändern bis man am Ziel seiner Wünsche ist

Drei Entscheidungen bestimmen über unser Schicksal: 1. worauf Sie sich konzentrieren wollen 2. welche Bedeutung Sie den Dingen beimessen 3. was Sie tun wollen, um die von Ihnen gewünschten Ergebnisse zu erzielen

Lenken Sie Ihre Entscheidungskraft in die richtigen Bahnen:

„Es gibt im Leben keine Fehlschläge – Es gibt nur Ergebnisse“

-Erinnern Sie sich an die Macht der Entscheidung -Der schwerste Schritt auf dem Weg zu einem Ziel ist ein unerschütterlicher Vorsatz, sich dafür einzusetzen – eine echte Entscheidung -Treffen Sie Entscheidungen so oft wie möglich -Lernen Sie aus Fehlentscheidungen -Halten Sie an ihrer Entscheidung fest, aber bleiben Sie flexibel bei der Wahl des Problemlösungsansatzes -Genießen Sie es Entscheidungen zu treffen

„Es sind Ihre Entscheidungen und nicht ihre Lebensumstände, die Ihr Schicksal bestimmen“


Meine Version: Der erste Schritt zu einer positiveren Lebenseinstellung ist, höhere Ansprüche an sich selber zu stellen. Sie sind mit Ihrem Leben unzufrieden und füllen sich nicht erfüllt? Ihr Glück ist nur von kurzer Dauer, Sie wollen sich aber dauerhaft glücklich fühlen? Verbinden Sie mehr Nachteile als Vorteile mit Ihrem bisherigen Leben und beschließen Sie Ihr Verhalten zu verändern. Schreiben Sie alles auf, womit Sie sich nicht mehr zufrieden geben wollen und was Sie wirklich erreichen wollen. Schreiben Sie auf, wie Sie sich fühlen würden, wenn Sie Ihre Ziele bereits jetzt erreicht hätten. Haben Sie das getan, gilt es nun Ihre einschränkenden Glaubenssätze, Überzeugungen und Verhaltensweisen aufzulösen. Sie müssen ein Gefühl dafür kriegen Ihren höheren Ansprüchen zu genügen, so dass Sie mit vollem Selbstvertrauen handeln können. Ihr Vertrauen in Ihre Fähigkeiten wird Sie leiten und zum Erfolg führen. Jedoch müssen Sie etwas dafür tun. Wenn Sie wirklich Ihr Verhalten ändern wollen und ein erfolgreiches Leben führen wollen, dann müssen Sie beharrlich sein und alle Ressourcen einsetzen. Geben Sie nicht gleich auf, wenn Sie am Anfang keinen Erfolg haben sollten. Erfolg stellt sich mit Erfahrung ein. Der US Basketballer sagte einmal: „Ich habe immer wieder versagt, das war der Grund warum ich letztendlich Erfolg hatte.“ Haben Sie keine Angst vor dem Versagen, sondern sehen Sie es als Prozess an. Aus jedem Versagen können Sie etwas Positives ziehen und Sie sind immer um die Erfahrung reicher. Wenn die Methode wirklich nicht funktioniert, finden Sie eine andere Strategie, die Sie näher zum Ziel führen wird.

Zusammenfassung: 1. Nachteile mit dem bisherigen Leben/Vorteile mit einer Veränderung verbinden und höhere Ansprüche an sich stellen 2. Ziele setzen 3. Einschränkungen loslassen und Vertrauen in eigene Stärke entwickeln 4. Alle Ressourcen einsetzen 5. Beharrlichkeit entwickeln 6. Versagen als Schritt zum Erfolg ansehen 7. Herausfinden welche Methode funktioniert 8. So lange auf das Ziel hinarbeiten bis es erreicht wurde.


--213.61.138.2 14:13, 4. Apr. 2007 (CEST)

Siehe Inhaltsmitteilung. Und wir geben hier keine allgemeine kostenlose Beratung in Rechtsfragen, weil das nämlich verboten ist. ---Fb78 15:34, 4. Apr. 2007 (CEST)

Bild:EmilyGreeneBalch.jpg

Was ist von der Lizenz dieses Bildes zu halten? Einerseits Copyright, aber gleichzeitig freigegeben für jegliche Nutzung. Darf das Bild bei de.wikipedia verwendet werden? --Bücherhexe 14:22, 4. Apr. 2007 (CEST)

Ich habe auf der Website des Nobelpreises keine allgemeine Freigabe gefunden, soweit die sich nicht findet: Löschen.-sугсго.PEDIA-/+ 14:38, 4. Apr. 2007 (CEST)
Na dann viel Vergnügen beim LA-stellen auf Commons - übrigends um auf die ursprüngliche Frage einzugehen, den Lizenzbaustein gibts hier auch siehe Vorlage:Bild-by. Gruß --Btr 15:13, 4. Apr. 2007 (CEST)

Auf der Seite, die ich „ausschlachten“ (zwar nicht ‚wörtlich‘ ausschlachten, und auch keine (Groß)-Zitate bringen) und in der WP verlinken möchte, steht zum Link: “This document is made available for private research only. Redistribution or reproduction in any form is not permitted. Copyright 1988 by Cordula Haux. Used here with the kind permission of Cordula Haux.” Duerfen wir den hier erhältlichen Text eigentlich auch und direkt verlinken, wenn wir ihn enzyklopädisch inhaltlich (!) im Artikel verwenden, oder brauchen wir die freundliche Genehmigung der Autorin Cordula Haux' für ihr Buch: 'Eine empfindsame Liebe': Der Brautbriefwechsel zwischen Caroline Flachsland und Johann Gottfried Herder (Unpublished M.A. thesis. Bielefeld 1988)? MfG --85.176.148.107 15:50, 4. Apr. 2007 (CEST)

Nach DACH-Rechtsprechung (sehr vereinfact): Wenn Du eine Datei im Internet öffentlich zugänglich machst, erlaubst Du die Verlinkung. Die Datei/Buch ist durch das ins Internet-Stellen veröffentlicht und wie ein Buch verwendbar.sугсго.PEDIA-/+ 16:11, 4. Apr. 2007 (CEST)

Urheberrecht

--89.58.55.111 03:27, 5. Apr. 2007 (CEST) Wer war zuerst, balico.de, zimmer-verzeichnis.de oder Wikipedia? http://www.google.de/search?q=Gefrees+liegt+am+%C3%A4u%C3%9Feren+Hang+des+westlichen+Hufeisenschenkels+des+Fichtelgebirges,+zwischen+Waldstein+und+Ochsenkopf.+Im+Norden+%C3%B6ffnet+sich+die+M%C3%BCnchberger+Gneisplatte,+von+Westen+n%C3%A4hern+sich+Ausl%C3%A4ufer+des+Frankenwaldes+und+im+S%C3%BCden+erstreckt+sich+nach+Westen+das+Maintal.&hl=en&client=pub-4099951843714863&filter=0

Es sieht ganz so aus, als ob WP zuerst da gewesen wäre. Wundert mich auch ehrlich gesagt gar nicht. -- Timo Müller Diskussion 12:24, 5. Apr. 2007 (CEST)

Rechtliche Haftung für falsche Angaben

Hallo,

es kommt öfter mal vor, dass Benutzer in ihren Freigabemails sagen, sie hätten die ausdrückliche Erlaubnis zur Lizenzierung unter einer freien Lizenz, wenngleich sie nicht der Urheber sind. Gesetzt den Fall, jetzt würde der wahre Rechtsinhaber klagen, weil sein Bild unberechtigt in Wikipedia steht - wäre die Foundation dann noch haftbar für die URV, die ja nur durch die bewusst falsche Angabe des Uploaders entstand? — Pill δ 14:39, 5. Apr. 2007 (CEST)

Was meinst du mit "haftbar"? Das Bild müsste entfernt werden, theoretisch dürften auch die Abmahnkosten zu zahlen sein (k.A. wie das in Florida in der Praxis aussieht). Schadenersatz imho nur bei Fahrlässigkeit oder Verschulden.--Wiggum 14:45, 5. Apr. 2007 (CEST)
Angenommen, die Person ist nicht relevant und möchte nicht in Wikipedia erscheinen. Meine Frage war, ob die WMF noch dafür belangt werden kann, dass das Bild auf unseren Seiten verfügbar ist, wenn die Person, die das Bild hochgeladen hat, versichtert hat, der Urheber hätte zugestimmt. Ich weiß, wir handhaben das ja immer so, dass man die Bestätigung des Rechtsinhabers unbedingt braucht, aber ist das nur aus Sicherheitsgründen so oder rechtlich unbedingt notwendig? Sind wir überhaupt Schuld, wenn ein anderer absichtlich falsche Angaben dazu macht? — Pill δ 15:00, 5. Apr. 2007 (CEST)
Wenn die Person nicht relevant ist kann er/sie sein/ihr Recht am eigenen Bild geltend machen, ganz unabhängig davon, ob die Erlaubnis des Urhebers vorliegt oder nicht. Zu dieser Frage hilft dir vielleicht der Abschnitt Zivilrechtliche Ansprüche weiter. Dieser persönlichkeitsrechtliche Aspekt hat also mit der Frage der Freigabe durch den Urheber erstmal nichts zu tun. Der Urheber kann Ansprüche (zuallererst wäre da ein Unterlassungsanspruch zu nennen) geltend machen, wenn wir ein sein Bild ohne seine Zustimmung veröffentlichen/bereitstellen oder eine andere urheberrechtsrelevante Verwertungshandlung vornehmen. Für den Unterlassungsanspruch ist es meines Wissens unerheblich, ob wir nach Treu und Glauben gehandelt haben. Für Schadenersatzansprüche kommt es wohl darauf an, ob wir fahrlässig oder schuldhaft gehandelt haben. Ob das bei deinem konkreten Beispiel der Fall wäre weiß ich nicht, es kommt sich immer auf den Einzelfall an. Ein Agenturbild, was in zig Zeitungen veröffentlicht wurde wäre wohl anders zu beurteilen als eines, das aus einem Privatarchiv hervorgekramt wurde. Meines Wissens sind die deutschen Gerichte bei der Frage nach der Fahrlässigkeit eher streng, bei gewerblichen Anbietern noch mehr als bei privaten.--Wiggum 17:06, 5. Apr. 2007 (CEST)
Ich denke (IANAL), das die Foundation sich dann wiederum an dem Uploader schadlos halten könnte. --DaB. 20:28, 5. Apr. 2007 (CEST)
Wenn der Uploader dann als natürliche Person ermittelbar ist...--RalfR 20:31, 5. Apr. 2007 (CEST)

Übersetzung eines islamischen Rechtsgutachtens

Benutzer:Orientalist hat freundlicherweise eine Fatwa (ein islamisches Rechtsgutachten) für den Artikel Al-walā' wa-l-barā'a erstellt. Nun wurde der Artikel mE auf eine Version vor der Übersetzung revertiert und um eine Versionslöschung gebeten, obwohl das hier wohl noch nicht angesprochen wurde. Durch solche und ähnliche Vorkommnisse wird hier gerade ein Fachmann vergrault. Es wäre nett, wenn das deswegen jemand zeitnah klären könnte. --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 16:36, 4. Apr. 2007 (CEST)

So richtig verstehe ich die Versionsdifferenzen nicht. Wenn Orientalist das selbst gemacht hat, was spricht dagegen, dieses Großzitat zu behalten? --RalfR 17:28, 4. Apr. 2007 (CEST)
Ich denke, die Fatwa dürfte urheberrechtlich geschützt sein, und eine Übersetzung zählt nur als Bearbeitung, nicht als komplett neues Werk. -- Timo Müller Diskussion 00:31, 5. Apr. 2007 (CEST)
Das hier spricht dagegen [2]. Orientalist hat aus der arabischen Version übersetzt. --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 08:18, 5. Apr. 2007 (CEST)
Selbst wenn diese Notiz hier anzuwenden wäre (wie unten gesagt ist es ja eine andere Quelle), wäre es eine "no commercial use"-Lizenz, also nicht geeignet für Wikipedia. --Pjacobi 12:33, 5. Apr. 2007 (CEST)

Nöö, die Fatwa ist von hier:http://www.islam-qa.com/index.php?ln=ara

--Orientalist 08:45, 5. Apr. 2007 (CEST)

Und wer hat die geschrieben, und vor allem wann?--Wiggum 11:31, 5. Apr. 2007 (CEST)
.schlagt doch selber nach. Hier laufen die Islamexperten nur so frei herum...--Orientalist 12:39, 5. Apr. 2007 (CEST)

Nach §51 ist das Zitat kein Problem. --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 15:03, 5. Apr. 2007 (CEST)

So ist es, abgesehen davon, dass nicht jede x-beliebige Fatwa urheberrechtlich geschützt ist (Rsr. des BGH zu Anwaltsschriftsätzen ist übertragbar) --Histo Wikisource braucht Hilfe! 12:50, 6. Apr. 2007 (CEST)
Naja Anwaltsschriftsätze und Fatwas sind wohl leicht unterschiedlich und wie kurze Abschnitte von den ähnlicheren Rechtsgutachten und der Kommentarliteratur schon als urheberrechtlich geschützt angesehen werden, weißte auch selber. sугсго.PEDIA-/+ 13:36, 6. Apr. 2007 (CEST)
Anwaltsschriftsätze? Vielleicht sollten wir - um zu einem geeigneteren Vergleich zu kommen - lieber nach Rechtssprechung zu Horoskopen suchen. Zwischen der Auslegung von Gesetzestexten und der freien Interpretation beliebiger Bücher würde ich schon einen erheblichen Unterschied sehen.--Wiggum 13:58, 6. Apr. 2007 (CEST)

Lasst doch verdamnt noch mal euer Supereiferertum bleiben. Rechtsgutachten sind nicht zwingend urheberrechtlich geschützt, dazu gibt es eine Gerichtsentscheidung von letztem Jahr, die ich aber nimmer finde. Man muss sich den gesamten Text genau anschauen, um eine Entscheidung zu treffen, nichts anderes hab ich im Kern gesagt, abgesehen davon, dass es voll und ganz berechtigt ist, das Gutachten auszugsweise zu zitieren und zwar auch in dem hier eingebrachten Umfang. Die Entscheidung des BGH zum Thema Anwaltsschriftsatz beruht auf folgender Prämisse:

  • Anwaltsschriftsätze gehören in eine Kategorie mit wissenschaftlichen Texten, bei denen höhere Hürden an SH nötig sind, um eine Zweitbefassung nicht unnötig zu behindern (s.a. BGH Staatsexamensarbeit)

Zu Anwaltsschriftsätzen gibt es nun mal ein Grundsatzurteil, also können die dort entwickelten Auffassungen durchaus auf ein islamisches Rechtsgutachten übertragen werden. --14:45, 6. Apr. 2007 (CEST)

Bei Schriftwerken, die keine rein literarischen Werke sind, sondern einem praktischen Gebrauchszweck dienen, hat der BGH die Schutzuntergrenze höher als sonst angesetzt, ist dabei auf vielfältige Kritik im Schrifttum gestoßen (Loewenheim in Schricker ³2006 § 2 Rdnr. 34-35). --Histo Wikisource braucht Hilfe! 14:54, 6. Apr. 2007 (CEST)

Don't know German sorry.

Hi, I am here to inquire on copyrights of logos on Germany. We had been having some difficulty with those in commons. A number of logos had been uploaded to commons for being ineligible of copyright. -- Cat chi? 20:23, 5. Apr. 2007 (CEST)

Do you have a link? --DaB. 20:26, 5. Apr. 2007 (CEST)
Yes and no. Issue comes up at Commons:Commons:Deletion requests from time to time though I do not have a specific case ongoing right now. Some sort of guideline on the matter would be nice. -- Cat chi? 20:36, 5. Apr. 2007 (CEST)

According to German law most logos are ineligible for Copyright because they are protected as Geschmacksmuster --Histo Wikisource braucht Hilfe! 23:24, 5. Apr. 2007 (CEST)

How does this apply globally? -- Cat chi? 18:34, 6. Apr. 2007 (CEST)

Commons policy is to accept pics which are free in their country of origin AND in the US. US doesn't accept the "sweat of the brow" doctrine thus the logos are enough free --Histo Wikisource braucht Hilfe! 19:07, 6. Apr. 2007 (CEST)

laden von musik

Und zwar wollte ich fragen,wie es jetzt aussieht mit dem laden von musik...ist der besitz illegal,das ziehen oder der wiederverkauf?und was ist,wenn man sie bei einem subtilen anbieter wie kazaa oder bearshare ladet?

--89.49.213.76 14:52, 6. Apr. 2007 (CEST)

Weder noch, wenn du dafür bezahlt hast (z.B. bei iTunes).--Wiggum 14:55, 6. Apr. 2007 (CEST)

Wir geben hier keine Rechtsberatung, wende dich an irights.info --Histo Wikisource braucht Hilfe! 15:08, 6. Apr. 2007 (CEST)

laden von musik die zweite

und wie siehts aus,wenn man sie bei einem subtilen anbieter wie kazaa oder bearshare zieht? --89.49.213.76 15:02, 6. Apr. 2007 (CEST)

Siehe dazu die Antwort auf die vorige Frage. In der Regel ist das illegal --Histo Wikisource braucht Hilfe! 15:09, 6. Apr. 2007 (CEST)

Logo der Paralympics

Das Logo der Paralympics erreicht doch sicher nicht die Schöpfungshöhe, oder? Das könnte man doch sicher in den Paralympics-Artikeln in die Tabellen einfügen, wie auch bei den "normalen" Olympischen Spielen die Olympischen Ringe. --Grandy02 20:43, 6. Apr. 2007 (CEST)

gähn, nein erreicht es nicht --Histo Wikisource braucht Hilfe! 22:37, 6. Apr. 2007 (CEST)

CC-Lizenz-Anzeige in der Autorenliste

Hallo, ich habe gelesen, dass es viele Vorteile für die Nachnutzung gibt, wenn ein Benutzer seine Beiträge unter der GFDL und einer CC-Lizenz dopelt lizensiert. Deshalb haben ja auch viele Benutzer (wie auch ich) diesen Baustein auf ihrer Benutzerseite. Allerdings muss man dann erstmal auf der Benutzerseiten nachschauen, ob die betroffenen Autoren ihre Beiträge auch unter CC-Lizenz lizensieren, wenn man etwas unter der einfacheren CC-Lizenz weiterverwenden möchte. Könnte man es da nicht in der Software einbauen, dass man in seinen Einstellungen festlegen kann, dass man seine Beiträge doppelt lizensieren möchte, um das dan in der Autorenliste schon kenntlich zu machen? Gruß, --Mg 12:22, 5. Apr. 2007 (CEST)

Man könnte soviel in die Software einbauen. Da gibt es wesentlich wichtigeres, das aber leider auch nicht erledigt wird. -- Timo Müller Diskussion 12:24, 5. Apr. 2007 (CEST)
Hm, kann man das nicht trotzdem vielleicht auf so eine Art Warteliste setzen? Wenn es 10 Jahre oder länger dauert ist das immer noch besser als gar nicht. --Mg 12:31, 5. Apr. 2007 (CEST)
Sicher. Das Bugzilla der Entwickler hat AFAIR auch eine Kategorie "Wünsche". --DaB. 20:29, 5. Apr. 2007 (CEST)
Oh, das ist gut :) Aber weshalb ich es ja eigentlich auf UF gestellt hab: gibt es irgendwas urheberrechtstechnisch an der Idee auszusetzen? Wenn nicht, dann kann ich ja noch auf WP:VV oder WP:FR nachfragen. --Mg 20:33, 5. Apr. 2007 (CEST)
Ein solcher Vorschlag (+ Einwand) findet sich schon seit längerer Zeit hier.--Hannes2 Diskussion  16:52, 8. Apr. 2007 (CEST)
Hm, gehe ich richtig in der Annahme, dass Vorschläge auf dieser Seite allgemein wenig Resonanz finden? --Mg 19:26, 8. Apr. 2007 (CEST)

Gemeinfreie Textquelle aus urh. geschützem Druckwerk rastern

Ich würde gerne das Wiener Memorandum - eine bis dato in jegl. Form nur offline verfügbare multilat. Vereinb. in Zusammenhang mit dem österr. Staatsvertrag - in Textform (vorzugsweise bei Wikisource) online verfügbar machen. Aufgrund des Problems, dass die amtl. Veröffentlichung noch nicht allgemein verfügbar ist und eine Retrodigitaliserung derselben im Rahmen des ANNO-Projektes schon bzw. noch länger aussteht, dient mir nun ein entlehntes Standardwerk zum Thema als Textquelle, in dem das Memorandum im Anhang im Wortlaut abgedruckt ist. Um aber ein Korrekturlesen bei Wikisource zu ermöglichen, müsste ich auch Rastergrafiken ebendieses gemeinfreien Textes bereitstellen. Wäre es also zulässig, die betreffenden Seiten aus dem seines Zeichens urh. geschützten Werk online zu stellen? (Der Dokumententext enthält nur Anmerkungen bzw. Kommentare, die in der amtl. Veröffentlichung ebenfalls vorhanden waren, d.h. ich kann keine schöpferische Eigenleistung des Autors erkennen, und Formatierung/Layout scheint mir 0815 zu sein). Danke im Voraus --Contributor 18:09, 5. Apr. 2007 (CEST)

Da ich auch auf Wikisource aktiv bin, hätte die Frage auch dort gestellt werden können. Man kann im übrigen in juristischen Bibliotheken durchaus anfragen, ob man eine Kopie der amtlichen Veröffentlichung kostenfrei erhält. Bevor keine Nachweise vorliegen, dass dies erfolglos versucht wurde, ist es absolut daneben, eine Publikation aus zweiter Hand vorzunehmen. Diese wäre urheberrechtlich unbedenklich, was sich leicht aus unseren Artikeln hier (z.B. Schutz wissenschaftlicher Ausgaben) ableiten ließe --Histo Wikisource braucht Hilfe! 19:51, 5. Apr. 2007 (CEST)
Ja, Schutz wissenschaftlicher Ausgaben hat mich überhaupt erst auf die Idee gebracht, ich wollte lediglich letzte Zweifel ausräumen. Dass eine Repro der Primärquelle besser wäre, versteht sich von selbst, das Anfertigen einer solchen vor Ort (ONB) ist aber zeitlich nicht drin, und ein schriftlicher Fernauftrag für ein Digitalisat erfordert klarerweise die Offenlegung meiner persönlichen Daten (was mir primär zuwiderläuft) und ist zudem nachweislich kostenpflichtig (was mir sekundär zuwiderläuft). Deshalb wollte ich nun auf die Sekundärquelle zurückgreifen, und in ein, zwei Jahren, wenn das gerasterte Dokument ohnehin via ANNO gratis und anonym online zugänglich sein wird, eine Aktualisierung vornehmen. Habe ich dich richtig verstanden, dass diese Vorgangsweise nicht gewollt ist, und der Text lieber in der Versenkung bleiben soll? ---Contributor 23:34, 5. Apr. 2007 (CEST)

Nein du hast mich nicht richtig verstanden. Die von ALEX digitalisierten Doklumente sind dutzendfach in österreichischen Rechtsbibliotheken vorhanden (darüber hinaus siher auch in ausländischen), nicht nur in der ÖNB, das sollte dir eigentlich klar sein. Gib auf Wikisource die genauen bibliographischen Daten und den Umfang des ORIGINAL-Dokuments an und ich schaue, was ich aufgrund persönlicher Kontakte machen kann. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 12:44, 6. Apr. 2007 (CEST)

Ich kann mir zwar immer noch nicht vorstellen, dass das historische Amtsblatt der Wiener Zeitung, sofern noch nicht im Rahmen von ANNO digitalisiert (wie in diesem Fall), in welchem dieses Memorandum publiziert wurde, dutzendfach in österreichischen und ausländischen Rechtsbib. aufliegt (habe dazu auch einen Wiener Jus-Stud. befragt, dieser verneinte dies jedenfalls in Bezug auf die FB Rechtswissensch. der Uni Wien), aber wie dem auch sei, ich komme gerne auf dein großzügiges Angebot zurück. Du hörst von mir. lg --Contributor 22:00, 8. Apr. 2007 (CEST)

"quasi" zweidimensionales Bild

Das hier dürfte doch wohl frei verfügbar sein, auch wenn es nicht 100%ig zweidimensional ist... oder? (Sonst schneide ich gern die linke Seite ab...) Mir geht's nur um die Photographie, das Original von 1726 ist gemeinfrei, schon klar. Danke, Ibn Battuta 09:33, 7. Apr. 2007 (CEST)

So etwas betrachten wir immer als frei, aber aus ästhetischen Gründen mag es erwünscht sein, das Bild etwas zu beschneiden --Histo Wikisource braucht Hilfe! 12:55, 7. Apr. 2007 (CEST)

Alles klar, danke. Im konkreten Fall überlege ich, ob der "Rand" nicht etwas interessanter wirkt als eine bloße Kopie... mal gucken. Ibn Battuta 14:48, 7. Apr. 2007 (CEST)

Bild:B17 Plan Landsberg.jpg

Nur um sicherzugehen: Das ist kein amtliches Werk, oder? -- Timo Müller Diskussion 13:25, 7. Apr. 2007 (CEST)

man könnte es erwägen, WENN die Karte in einem Amtsblatt amtlich publiziert worden wäre, aber das ist nicht dargelegt worden --Histo Wikisource braucht Hilfe! 23:26, 7. Apr. 2007 (CEST)

Aufnahmen von Schulhöfen

Wie sieht es mit Aufnahmen von Schulhöfen aus? Ein Beispiel: Bild:Blick ueber innenhof.jpg. Das fällt ja eigentlich nicht unter die Panoramafreit, da es nicht vom öffentlichen Straßenraum aus einsehbar ist (oder doch?). Aber, eine staatliche Schule ist ja eine öffentliche Einrichtung. Und in diesem Zusammenhang wüsste ich auch gern, wie es mit Innenaufnahmen von Schulen aussieht (Bsp.: Bild:Picture 039.jpg). -- ChaDDy ?! +/- 16:20, 7. Apr. 2007 (CEST)

Fällt beides nicht unter Panoramafreiheit, weil der Aufnahmestandort nicht öffentlicher Raum ist. Vergleiche auch Hundertwasserentscheidung --RalfR 16:24, 7. Apr. 2007 (CEST)
Ok, dann werde ich mal LA stellen. -- ChaDDy ?! +/- 16:32, 7. Apr. 2007 (CEST)
Mal ein Seitenaspekt: der Fotograf der Fotos sollte informiert werden, das ist guter Stil.
Ferner kann dieser ja mal den Schulleiter um die Genehmigung bitten.
Zum einen sollten wir nämlich neue Mitarbeiter nicht gleich wieder vertreiben.
Zum anderen sind neue Fotos doch immer eine gute Sache. -- Simplicius 17:03, 7. Apr. 2007 (CEST)
Völlig korrekt! Die Feinheiten der Bildrechte kennen die allerwenigsten. --RalfR 17:16, 7. Apr. 2007 (CEST)
Ich habe den Benutzer auf seiner Disk-Seite angesprochen, hege aber keine Hoffnungen, dass er sich noch um die Bilder kümmert. Hier wollte er sowieso schon, dass alle seine Bilder aus ungenannten Gründen gelöscht werden. -- ChaDDy ?! +/- 17:30, 7. Apr. 2007 (CEST)
Was soll auf Bild:Picture 039.jpg überhaupt geschützt sein? Die Bilder sind wahrscheinlich Beiwerk. Vom Gebäude siht man auch nur diesen Flur, von dem ich nicht glaube, dass er urheberrechtlich geschützt ist. -- Timo Müller Diskussion 20:53, 7. Apr. 2007 (CEST)
Was ist mit den Bildern, die an der Wand hängen? -- ChaDDy ?! +/- 21:13, 7. Apr. 2007 (CEST)
Wie ich oben schon geschrieben habe: Die Bilder sind wahrscheinlich Beiwerk. Sie sind kaum zu sehen. -- Timo Müller Diskussion 21:14, 7. Apr. 2007 (CEST)

Da bin ich ja regelrecht froh, dass Timo mal wieder als einziger gesunden Verstand bewiesen hat. Panoramafreiheit bezieht sich ausschließlich auf urheberrechtlich geschützte Werke. Ich seh da nix geschütztes, denn die Architektur ist offensichtlich so einfallslos, dass kein Werk der Baukunst vorliegt. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 23:31, 7. Apr. 2007 (CEST)

Ein Werk der Baukunst dürfte hier durchaus vorliegen.
Ferner ist es eindeutig erkennbar eine Innenaufnahme. Da greift auch Hausrecht. -- Simplicius 00:01, 8. Apr. 2007 (CEST)

Das Werk der Baukunst ist aus der Aufnahme nicht ersichtlich. Hausrecht ignorieren wir, siehe Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum --Histo Wikisource braucht Hilfe! 00:33, 8. Apr. 2007 (CEST)

Barranquilla

Hallo, ich bin ein newb! ich hab da (Barranquilla) was entdeckt, und zwar, das die "einleitung" von der folgenden Seite kommt: http://www.colegioaleman.edu.co/paginas/deutsch/barranquilla.htm

ich weiss nicht was man da machen muss... Danke für eure Hilfe!Hallohalli 06:28, 8. Apr. 2007 (CEST)

...oder aber umgekehrt. --ST 07:24, 8. Apr. 2007 (CEST)

Erweiterung einer Lizenz

Hallo, darf ich als Urheber eines Bildes, dass ich mit {{GFDL}} lizenziert habe nachträglich für eine einfache Nachnutzung auf die doppelte Lizenz {{self|GFDL|cc-by-2.5}} erweitern? Falls die Frage bereits gestellt wurde, bitte einen Link. Danke im voraus – Freundliche Grüße --Joachim Köhler 15:00, 8. Apr. 2007 (CEST)

Erweitern ist kein Problem. Nur Zurücknehmen dürftest Du eine einmal abgegebene Lizenz nicht. --Noddy93 15:07, 8. Apr. 2007 (CEST)
Vielen Dank. Wenn das so ist, sollte man das in den FAQs als eigenen Punkt unter dem Punkt „Kann ich eine Lizenz zurücknehmen?“ ergänzen? --Joachim Köhler 15:18, 8. Apr. 2007 (CEST)

Katjuscha (Lied)

Liege ich falsch, wenn der gesamte Liedtext nicht verwendet werden darf? Diff-Link --RalfR 22:05, 8. Apr. 2007 (CEST)

Nein. -- Timo Müller Diskussion 22:19, 8. Apr. 2007 (CEST)
Wie verfahren wir jetzt? Erste Strophe drinlassen, dann Versionslöschung? --RalfR 22:22, 8. Apr. 2007 (CEST)
Habe jetzt eine Versionslöschung gemacht und den Artikel erstmal wieder vollgesperrt. Irgendwie ein ziemlich hoher administrativer Aufwand für dieses mickrige Dingens... --Kantor Hæ? +/- 00:17, 9. Apr. 2007 (CEST)

Vorwürfe über Urheberrechtsverletzungen

Hallo,

auf meiner Diskussionsseite werden mir durch das Hochladen von Logos Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen, obwohl ich mir ziemlich sicher bin, dass die von mir hochgeladenen Logos nicht die nötige Schöpfungshöhe erreichen, um urheberrechtlich geschützt sein zu können. Er nimmt hier zB Bezug auf das Logo des Computer Spiels Contract JACK,

was meiner Meinung nach niemals die nötige Schöpfungshöhe erreicht. Zudem meint er, ich habe strafrechtliche Konsequenzen zu erwarten. Wie soll ich mich verhalten? --Maimartpc 22:33, 8. Apr. 2007 (CEST)

Ein (TM) interessiert uns nicht und die Logos erreichen nicht die nötige Schöpfungshöhe, um geschützt zu sein. --RalfR 22:41, 8. Apr. 2007 (CEST)
Aber mal völlig unabhängig davon, ob die Logos die nötige Schöpfungshöhe erreichen oder nicht: Wenn der Urheber der Meinung ist, sie tun dies, dann wird er doch, auch wenn er nicht gewinnen wird, erst einmal Strafanzeige gegen mich stellen, oder? Weil ich habe keine Lust auf Strafanzeigen, deshalb ist es vielleicht besser, ich lösche die Bilder wieder, denn auch wenn ich vor Gericht gewinnen würde, so beudtet das alles viel Zeit und Stress. Oder wie läuft das ab, wenn ein Urheber der Meinung ist, Wikipedia habe sein Werk zu unrecht unter public domain gestellt? Wen zeigt er dann an? Wikipedia oder mich direkt? Wird WIkipedia denn dann nicht von Klagen überhäuft, weil Unternehmen meinen, dass deren Logos doch die Schöpfungshöhe erreichen?--Maimartpc 23:33, 8. Apr. 2007 (CEST)
Schreib mir mal ne Mail, das lösen wir anders. --RalfR 23:35, 8. Apr. 2007 (CEST)
strafrechtliche - wenn überhaupt dann eher zivilrechtliche, kann mir nicht vorstellen, dass sich die Staatsanwaltschaft dafür interessiert
Wie es mit der Schöpfungshöhe genau aussieht kann hier niemand mit 100 prozentiger Sicherheit sagen letztlich ist das immer eine Gerichtsentscheidung die auf irgendwelchen Sachverständigengutachten beruht. Aber selbst das ist im Zweifelsfall nicht endgültig, da auch das revidiert werden könnte. Letztlich läuft das, wenn der Urheber die Möglichkeit sieht in dem Werk Schöpfungshöhe nachzuweisen zu können (und es sich für ihn rentabel ist) auf eine Schadensersatzklage hinaus. Dabei entscheidet halt dann ein Gericht wer recht hat - du mit deiner Einschätzung "mangelnde Schöpfungshöhe -> PD" oder der Urheber, der dann natürlich den entstandenen Schaden (= z.B. die Summe die er mit der Vermarktung seines Werkes verdienen hätte können) ersetzt haben möchte. Ist übrigends nicht nur in dem Fall so auch bei jeder falsch erteilten Lizenz (Urheberrechtsverletzung) ist das so! Gruß --Btr 23:46, 8. Apr. 2007 (CEST)

@Ralf: Wie können wir das denn "lösen"? Wenn ich jetzt meine eMail-Adresse hinterlasse, werde ich da nur noch mehr mitreingezogen. Wie gesagt, das PRoblem ist, dass in Deutschland ja jeder das Recht hat, Strafanzeige zu stellen, wenn man aber einem bestimmten Beruf nachgehen möchte, dann darf gegen einen keine Strafanzeige vorliegen, oder Zivilanzeige, deswegen muss ich da irgendwie rauskommen. Gab es in der Wikipedia schon mal einen Fall, wo ein Urheber einen Wikipedia-Autor angezeigt hat? Wenn ja, wie hat er denn seine Daten herausgefunden, oder konnte er Wikipedia als Ganzes anklagen?--Maimartpc 23:51, 8. Apr. 2007 (CEST)

Wenn du auf meiner Benutzerseite links anklickst "Mail an diesen Benutzer" erhalte ich eine Mail von dir, nur ich. Das setzt voraus, daß du mir vertraust, da ich dann deine Mailadresse kenne, die du im Profil angegeben hast. Du kannst dir aber auch eine Wegwerfadresse zulegen und mir an ralf(ät)roletschek.de mailen. --RalfR 23:56, 8. Apr. 2007 (CEST)
PS:ich stimme dem zu, was Btr oben geschrieben hat. Vor Gericht bekommst du nicht Recht sondern ein Urteil, der Ausgang eines Prozesses ist nur äußerst selten sicher vorauszusagen. --RalfR 00:01, 9. Apr. 2007 (CEST)
IP-Adresse + Zeit (z.B. Logdatei der Wikipedia Server) und jeder Provider kann theoretisch in seiner Logdatei nachsehen, von welchem Rechner ein Datenpacket stammt. Es hat nur nicht jeder die Möglichkeit/Berechtigung die Logdateien einzusehen. Und nach meinem Informationsstand werden die Logdateien zur Zeit noch relativ schnell wieder gelöscht - das soll sich aber angeblich zum Ziel der "hießigen" Terroristenverfolgung bald ändern (siehe auch Vorratsdatenspeicherung). Sieh dir außerdem den Artikel Anonymität im Internet an, da findest du entsprechende Informationen. Das sind Sachen die, wie ich meine jeder der das Internet nutzt wissen sollte, daher diese Antwort an prominenter Stelle. Viele Grüße --Btr 00:42, 9. Apr. 2007 (CEST)
beide Bilder auf Wunsch des Uploaders gelöscht --RalfR 00:48, 9. Apr. 2007 (CEST)

Bild aus offiziellem Untersuchungsbericht einer deutschen Bundesbehörde

--Kai Jurkschat 04:11, 9. Apr. 2007 (CEST)

Hallo,

Kann ich ein Bild eines Flugunfalls aus einem offiziellem Untersuchungsbericht der deutschen Flugunfall-Bundesbehörde (BFU) übernehmen? Ich lese immer wieder, dass soetwas in der englischen Wiki geht, wenn das Bild von einem amerikanischen Regierungsbeamten in Ausübung seiner Pflicht gemacht wurde. Kann ich in dem Fall ein Bild aus einem Untersuchungsbericht des NTSB (National Transportation Safety Board) übernehmen und in einem Artikel der deutschen Wiki einbinden??

thx

Sowohl bei Fotos in Untersuchungsberichten der NTSG als auch bei solchen der BFU kommt es auf das einzelne Foto an, da die ledigliche Veröffentlichung in einem offiziellen Untersuchungsbericht einer Behörde in der Regel das Urheberrecht nicht betrifft, da die Ausnahmen des § 5 Abs. 2 UrhG leider selten eingreifen. Jedoch gibt es in den USA die Regelung, dass Werke, die durch Bundesbedienstete in Ausübung ihres Amtes geschaffen werden, keinen Copyright-Schutz genießen. Das gilt aber nur bei Fotos, die selber von den Bundesbediensteten angefertigt worden sind, nicht bei bloßer Verwendung der Werke Dritter in ein Berarbeitung bzw. Zusammenstellung. Ich weiß aber nicht, ob diese Regelung auch für die NTSB gilt, da diese keine klassische Bundesbehörde ist. Wenn doch kannst Du aber sämtliche von Angehörigen der NTSB gemachten Aufnahmen auf die Commons hochladen und hier auf de.WP verwenden.sугсго.PEDIA-/+ 09:29, 9. Apr. 2007 (CEST)

Detail-Informationen

Ich würde gerne einen wirklich sehr ausführlichen Artikel über meine Heimatgemeinde Göttlesbrunn-(Arbesthal) schreiben.

Es gibt dazu eine Dorfchronik, welche wirklich sehr genau die Entwicklung des Ortes beschreibt.

In dieser Chronik stenen zum Beispiel auch Dinge wie die Anzahl der Häuser mit dem Jahr dazu, oder die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr.

Wie kann ich solche Informationen übernehmen, ohne dabei ein Plagiat zu riskieren? (Anm.: Diese Angeben werden in Rohform wiedergebenen, sind also nicht in Sätzen verbaut!) --Hannes0020 01:44, 9. Apr. 2007 (CEST)

Hallo Hannes, ich lege dir Wikipedia:Textplagiat & Wikipedia:Wie schreibe ich gute Artikel ans Herz. Manche Informationen (z.B. die Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr sind nämlich nicht relevant). Gruß Isderion 01:50, 9. Apr. 2007 (CEST)
Ok, vielleicht nicht die Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr, sehr wohl aber eben zB die Liste mit der Anzahl der Häuser (wäre relevant für die Einwohnerentwicklung), und ich habe mir bereits deinen mir nahegelegten Link angesehen, ich war aber nicht in Lage, eine Antwort auf diese Frage zu finden.
--Hannes0020 02:04, 9. April 2007 (CEST)
Informationen an sich sind nicht durch das Urheberrecht geschützt. Niemand kann für sich ein Monopol auf die Tatsache beanspruchen, dass z. B. sein Dorf 47 Häuser hat und während des großen Feuerwehrfestes von 1923 komplett abbrannte. Wenn Du alles in eigenen Worten beschreibst, kann es keine Probleme geben. Du kannst aber besagte Dorfchronik natürlich als Quelle anführen, das ist sogar ausdrücklich erwünscht, siehe Wikipedia:Quellen. --Herby 12:20, 9. Apr. 2007 (CEST)
So, jetzt ist meine Frage beantwortet, danke!
--Hannes0020 13:18, 9. April 2007 (CEST)

MediaWiki:Copyrightwarning (oder war es doch 2, ich werde das nie verstehen)

Sollten wir das nicht auch in Spezial:Upload von mir aus per MediaWiki:Uploadtext packen? Dadurch hätten wir bei den Dateien einen ähnlichen Zustand wie bei den Texten, dass wir nicht mehr bei Urheber = Uploader weiterfragen müssen, sondern dass der Uploader schon durch den Upload seine Zustimmung zur GFDL gegeben hat. // Forrester 07:13, 9. Apr. 2007 (CEST)

Nein, weil wir auch andere Lizenzen außer GFDL akzeptieren. Außerdem ist in Bildern ohne Lizenzangaben miest auch der Urheber unbekannt oder zumindest unsicher, da viele gar nicht wissen, was Urheber bedeutet. -- Timo Müller Diskussion 10:14, 9. Apr. 2007 (CEST)
Das stimmt. Aber im Großen und Ganzen wird es sehr oft deutlich, dass Urheber = Uploader ist - zumindest für uns und eine solche Zusicherung beim Upload zu einer Lizenz (muss ja gar nicht GFDL sein) wäre da schon sehr hilfreich. Das Argument, dass Uploader in einigen Fällen ungleich Urheber ist, zieht nicht. Das ist auch bei normalen Seiten manchmal der Fall. // Forrester 10:32, 9. Apr. 2007 (CEST)
Das wurde doch schon vor Monaten mal irgendwo diskutiert und überwiegend abgelehnt. Gefunden: [3] --BLueFiSH  (Langeweile?) 13:51, 9. Apr. 2007 (CEST)
Da kommen dann so tolle Geschichten wie z.B. Wikipedia:Löschkandidaten/Bilder/8. April 2007#Bilder von Benutzer:Christian.walther, Benutzer Diskussion:Christian.walther#Bilder dürfen nicht bearbeitet werden bei raus. Das Thema Lizenzen ist nun einmal so umfangreich, dass es nicht ohne Studium entsprechender Hilfeseiten geht. Zumal der größte Teil der Benutzer schlicht so gut wie keine Ahnung vom Thema hat - warum will man das nicht begreifen und setzt immer wieder nach um durch derartige Änderungen formal "schön gestaltete" Bildbeschreibungsseiten zu erhalten. Es reicht nicht da irgendeine Lizenz stehen zu haben, die Willenserklärung des Urhebers muß "wasserdicht" sein und dazu ist Aufklärung nötig damit derjenige weiß was er tut! --Btr 14:29, 9. Apr. 2007 (CEST) PS: ein weiterer Fall Benutzer Diskussion:Maimartpc#eingestellte Logos und Bilder, WP:UF#Vorwürfe über Urheberrechtsverletzungen - Bapperl mangelnde Schöpfungshöhe reinklatschen kann jeder, aber sobald der Benutzer Bescheid weiß wie die Realität aussieht kriegt er kalte Füße und das Gejammer geht los -> klärt die Leute von anfang an auf, damit sie wissen auf was sie sich einlassen, alles andere ist unseriös und fällt auf das Projekt zurück
Ich will jetzt diese Idee nicht unbedingt durchbringen und auch keine Default-Lizenzierung durchsetzen, aber wenn wir einen Link auf die GFDL setzen und ggf. noch in kurzen Worten zusammenfassen sollte das reichen, oder? Besser kann ich es hinterher in BLU-User auch nicht machen... // Forrester 14:58, 9. Apr. 2007 (CEST)
Ob das vor Monaten schonmal abgelehnt wurde ist eher unerheblich (vor allem, da das, was da besprochen wurde sich odch von dem, was ich vorschlage unterscheidet). Ich sage ja auch garnicht, dass MediaWiki:Nolicense umgeändert werden soll. Aber ich sehe nicht ganz den Unterschied zu den Texten, sobald ich etwas hier abspeicher' ist es gem. "und willige ein, ihn unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation zu veröffentlichen." GFDL. Das geht natürlich nicht bei fremden Texten - aber bei den Bildern ist da doch kein großer Unterschied. Ich frage mich nur, warum wir MediaWiki:Copyrightwarning haben, wenn das doch so schrechkich ist? // Forrester 14:38, 9. Apr. 2007 (CEST)
Was ist mit Bildern, bei denen man nicht der Urheber ist, also gar nichts einwilligen kann? Mit Freigabe kann man sie ja trotzdem hochladen. Und was ist mit den unterschiedlichen Lizenzen? Dein Vorschlag lässt sich wohl nur mit einer speziellen Lizenz umsetzten, wir akzeptieren aber viele verschiedene. -- ChaDDy ?! +/- 14:57, 9. Apr. 2007 (CEST)

Sprachproben

Moin. Meine Frage hat folgenden Hintergrund: Der Artikel Altgriechische Sprache enthält eine Sprachprobe mit Lautschrift und Interlinearübersetzung. Das finde ich eine Gute Idee, die ich gerne auch in anderen Sprachartikeln implementieren würde. Bei lebenden Sprachen wären logischerweise möglich authentische und aktuelle Sprachproben (z. B. Zeitungstexte) wünschenswert. Hier stellt sich nun das Problem, das zeitgenössische Texte im Gegensatz zu Platons Werken urheberrechtlich geschützt sind. Gibt es hier eine Handhabe im Rahmen des Zitatrechts o. Ä., die es ermöglicht, einen solchen Text als Sprachprobe (in Auszügen) zu zitieren und übersetzen? --BishkekRocks 13:07, 9. Apr. 2007 (CEST)

Frage zu Lizenz für div. Bilder "Konrad Honold"

Hat sich erledigt ! Danke Iz48

Siehe auch Benutzer Diskussion:Noddy93#Bilder von Konrad Honold. --Noddy93 16:14, 9. Apr. 2007 (CEST)

Bildlizensierung

Schaut mal jemand kurz bei Bild:Ap logo big.gif vorbei, ich füge den Baustein {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}} immer hinzu und bin mir gar nicht sicher, ob ich den in diesem Fall eigentlich setzen muss... Die Lizenz ist ansonsten ok, der Uploader ist zugleich der Urheber, wir hatten bereits für den Artikeltext eine ORTS-Freigabe. --Nutzer 2206 20:25, 9. Apr. 2007 (CEST)

So wie´s jetzt ist passt´s doch. Und ja, bei Lofos, die keine Schö haben musst du immer PD-Schö setzen. -- ChaDDy ?! +/- 20:34, 9. Apr. 2007 (CEST)

Bedingungen der GNU Lizenz

--84.57.132.228 22:01, 9. Apr. 2007 (CEST)

Hallo

Was sind die Bedingungen der Gnu Lizenz ? Könnte sie mir jemand aufzählen wenn möglich?

Vielen Dank im voraus

siehe Wikipedia:GNU Free Documentation License --Btr 22:06, 9. Apr. 2007 (CEST)

Das mit der GNU Lizenz hab ich nicht so ganz verstanden. Heißt das das ich die Bilder nicht verändern darf? --84.57.132.228 22:11, 9. Apr. 2007 (CEST)

unter GNU-Lizenz für freie Dokumentation steht zu lesen: "Wenn ein Urheber bzw. Copyrightinhaber (Lizenzgeber) ein Werk unter [GFDL] stellt, bietet er damit jedermann sehr weitgehende Nutzungsrechte an diesem Werk an: Die Lizenz gestattet die Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung des Werkes, auch zu kommerziellen Zwecken. Im Gegenzug verpflichtet sich der Lizenznehmer zur Einhaltung der Lizenzbedingungen. Diese sehen unter anderem die Pflicht zur Nennung des Autors bzw. der Autoren vor und verpflichten den Lizenznehmer dazu, abgeleitete Werke unter dieselbe Lizenz zu stellen."
da sollten keine derartigen fragen mehr im raum stehen. --JD {æ} 23:33, 9. Apr. 2007 (CEST)

Texte von Liedern in der Wikipedia?

Unter welchen Voraussetzungen können Texte von Liedern in der Wikipedia Platz finden? Wie sieht es eigentlich mit Übersetzungen aus?

Beispiel: Mir gefallen die Texte einer Band gut. Diese sind jedoch, sagen wir mal, Italienisch. Wäre es möglich, die Texte in der italienischen Wikipedia hinzuzufügen? Könnten diese dann entsprechend für einen deutschen Eintrag übersetzt werden?

Welche Schritte müssten dafür gemacht werden, welche Erlaubnisse wären dafür relevant und können diese realistischerweise eingeholt werden?

Könnte es analog zur Wikisource z. B. ein WikiSongBook geben?


Sorry für die vielen Fragen, habe möglicherweise nicht ausgiebig genug in bestehenden FAQs usw. gesucht, aber auch nicht wirklich Hinweise gefunden. Besten Dank für Information!


--88.73.103.140 09:49, 10. Apr. 2007 (CEST)

Die Antwort steht nicht in den FAQ, sondern unterhalb des Bearbeitungsfensters:
Das Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke ist verboten!
Songtexte dürfen nicht in die Wikipedia, nicht in Wikisource und auch nicht sonst irgendwo reproduziert werden. Dafür wäre eine Lizenzierung unter GFDL erforderlich. Mir ist kein Fall bekannt, in dem eine Band ihre Texte unter GFDL freigegeben hätte. --Fb78 10:04, 10. Apr. 2007 (CEST)


Besten Dank für die schnelle Antwort ;-) Wenn eine Band dazu ihre Zustimmung geben würde, wäre das also ausreichend für eine Veröffentlichung auf WikiPedia? Anders formuliert: ausser der Band, respektive dem Lied-Text-Autor, müsste niemand gefragt werden?

--88.73.103.140 10:21, 10. Apr. 2007 (CEST)

Wenn die Band bzw. der Autor die Einverständniserklärung gem. WP:TV zurücksendet, sollte das m. E. reichen. Man sollte davon ausgehen können, dass der Autor im Zweifel weiß, was er mit dem Musikverlag o. ä. vertraglich vereinbart hat. --Svencb 10:35, 10. Apr. 2007 (CEST)

Vogtsbauernhof

Hallo, ich war vor ein paar Wochen bei obigem Museum, dabei Stand auf der Eintrittskarte, keine gewerblichen Bilder. Wir haben aber diverse Bilder hier in der Wikipedia z.B.:Bild:Vogtsbauernhof 1999.jpg. Ich habe selbst einige Duzend Bilder geschossen, die ich gerne uploaden würde. Wie verfahren wir mit solchen Verboten? Gruß --Martin

Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum. Wegwerfaccount zulegen, hochladen.--Wiggum 12:34, 9. Apr. 2007 (CEST)
Das steht auf Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum glücklicherweise anders. Wenn man den Artikel zu ende liest. Es ist auch für den Ruf der Wikipedia besser, dass Wiggums Rat nicht allgemeine Meinung hier ist. --84.163.217.240 18:05, 9. Apr. 2007 (CEST)
Nun, welche Schlussfolgerungen man aus der Themensammlung zu Bildern von fremdem Eigentum zieht bleibt jedem selbst überlassen - verantwortlich ist der Uploader für seine Handlungen selbst. Da es aber nunmal kein Recht am Bild der eigenen Sache gibt (vgl. auch OLG Köln, Wayanfiguren) halte ich meine Auffassung für plausibel. Ich wüsste auch nicht, dass solche Bilder hier beanstandet würden.--Wiggum 18:47, 9. Apr. 2007 (CEST)
Ich möchte zu dem stehen was ich tue. Ich werde daher meine Bilder hier nicht veröffentlichen, sondern im Stadtwiki Karlsruhe, dafür habe ich mir das OK von der Pressestelle geholt. Gruß --Martin 18:15, 10. Apr. 2007 (CEST)

Rondon-Bilder -- portugiesische {{EB}}-Lizenz

--schmechi 14:53, 10. Apr. 2007 (CEST)

Es geht um das Bild Candido_Rondon und Marechal_Rondon, die dazugehörige Diskussion von Astma's Benutzerdiskussion:

Beide Bilder habe ich vom portugiesischen Wiki, die Lizenzangabe habe ich ja kopiert. (Esta imagem é de autoria do Exército Brasileiro e por ele gentilmente cedida. Todas as fotos retiradas da página do EB estão liberadas para uso desde que citada a fonte.) Demnach stammen die Fotos von einer Seite der brasilianischen Armee, auf dieser Seite wird erklärt, dass sie gemeinfrei wären. Somit wären sie Vorlage:Bild-PD-nur PD. Bild:Cândido Rondon.jpg ist zudem Vorlage:Bild-PD-alt-100. Ich bin aber kein Urheberrechtsspezialist, wenn du also so nett wärst und das noch einmal überprüfen könntest. --schmechi 23:23, 9. Apr. 2007 (CEST)

Die Dateien bräuchten einfach nur die Angaben, die in Vorlage:Information verlangt werden. Wenn du dazu genauere Fragen hast, frag mal auf WP:UF nach. Guck auch nochmal auf Hilfe:FAQ_zu_Bildern#Rechtliches nach. --Asthma 23:31, 9. Apr. 2007 (CEST)
Bis auf das Datum der Erstveröffentlichung (das ich nicht weiß), sind doch eh' alle verlangten Daten (und vor allem der Hinweis auf die Genehmigung durch die brasilianische Armee) vorhanden. --schmechi 13:10, 10. Apr. 2007 (CEST)
Sehe ich nicht so. "porugiesisches Wiki" ist keine nachprüfbare Quellenangabe. Bitte den genauen Ursprungsort des Bildes angeben. Zur Sache mit der brasilianischen Armee fehlt dementsprechend auch ein genauer Hinweis. --Asthma 13:17, 10. Apr. 2007 (CEST)

Könnte das bitte jemand klären? Reicht diese Lizenz? Die Original-Fotos sind hier: [4] und [5] --schmechi 14:53, 10. Apr. 2007 (CEST)

Also was bei Deinen Bildern fehlt, ist ein Link zu den Originalbildern; was soll man mit "Quelle = porugiesisches Wiki" anfangen?
Deine Quelle ist mehr als dürftig lizensiert. Woher die Bilder kommen, ist nirgends angegeben. Du könntest ja mal suchen, ob Du die Bilder auf einer Seite der brasilianischen Armee oder einer sonstigen verlässlichen Quelle findest oder den Hochlader im portugiesischen WP fragen, woher er sie hat, aber in diesem Zustand können die Bilder mMn nicht bleiben. Ob die EB-Lizenz auch bei uns die Gemeinfreiheit der Bilder rechtfertigt, kann ich nicht beurteilen. --Noddy93 15:19, 10. Apr. 2007 (CEST)
Sagen wir es einmal so: Da es im portugiesischen Wiki sogar eine eigene Vorlage für diese Art von Lizenzierung gibt und ich dem lusophonen Teil der Welt nicht für weniger gesetzestreu als den deutschen halte, ging (und gehe) ich davon aus, dass diese Bilder gemeinfrei sind. Kontrollinstanzen in Urheberrechtsfragen gibt es ja auch dort. Desweiteren ist meine Frage, ob das Bild Bild:Cândido Rondon.jpg nicht ohnedies unter Vorlage:Bild-PD-alt-100 fällt.
Und da ich das Bild eben von dort heruntergeladen habe, ist "Quelle = porugiesisches Wiki" (auch wenn das t fehlt) ;) ja meine Quelle... Und dort wird auf Gemeinfreiheit hingewiesen --schmechi 17:09, 10. Apr. 2007 (CEST)
Daß bei den pt-Bildern Angaben zu Urheber, Quelle und Grund für die gewählte Lizenz fehlen, spricht nicht für deren Kontrollinstanzen...
Wie soll Deine Quelle überprüfbar sein, wenn Du sie nicht angibst? Soll man da dann selbst im pt-WP nach den Bildern suchen? --Noddy93 17:35, 10. Apr. 2007 (CEST)
Die Links zu den Bildern habe ich ja weiter oben angegeben. Bevor die Rechtslage nicht geklärt ist, will ich jetzt bei den Bildern direkt nichts ändern, denn fall sich herausstellt, dass die Bilder ohnedies gelöscht werden müssen, wäre das ja unnötige Arbeit. --schmechi 17:43, 10. Apr. 2007 (CEST)

Kartenausschnitt Lizenz??

Warum müßte ich eine Lizenz von einem winzigen Kartenausschnitt beantragen, wenn dies nicht mehr nachzuvollziehen ist: 1. von welchem Hersteller die (Topo-)Karte war, 2. die "Quell-person" (welche mir den Ausschnitt <aus USA> zumailte) nicht mehr auffindbar ist (emailwechsel, verzogen, etc.)? 3. Deutsche Karten überhaupt nicht von dieser Auflösung und mit dieser Beschriftung existieren?--StromBer 18:57, 10. Apr. 2007 (CEST)

Wenn die Quellen nicht mehr auffindbar sind, sieht es ohnehin schlecht aus mit der Erteilung einer freien Lizenz. Wenn man sie wüßte, könnte man vielleicht entscheiden, ob es sich dabei um in Deutschland frei lizenzierbares Material handelt. Ich kann auch nicht irgendein Foto, das ich im Internet gefunden habe, und dessen Fotograf nicht mehr zu eruieren ist, hier einfach unter freier Lizenz einstellen (nichteinmal wenn es schon über 90 Jahre alt ist, wie etliche kürzlich gelöschte Fotos von 1914 beweisen). mfg--Regiomontanus (Diskussion) 19:05, 10. Apr. 2007 (CEST)

Four Rooms#Trivia

Der Abschnitt wurde komplett von der DVD übernommen. Wie geht man nun damit um?--Τιλλα 2501 00:30, 11. Apr. 2007 (CEST)

Umformulieren (falls wörtlich übernommen) und eine Quellenangabe dazusetzen. --Fb78 11:15, 11. Apr. 2007 (CEST)
Danke.--Τιλλα 2501 14:52, 11. Apr. 2007 (CEST)

Pressemitteilungen

Inwieweit unterliegen Pressemitteilungen dem Urheberrecht? Frage anders gestellt: wenn ich z.B. in einer Webseite z.B. eines Ministeriums eine eindeutig als Pressemitteilung gekennzeichnete Information finde und diese 1:1 in WP übernehme, gibt es dann Probleme? Oder die von den Verteildiensten z.B. idw.de--Update 18:16, 11. Apr. 2007 (CEST)

Hilfe:FAQ_Rechtliches#Darf_ich_Pressemitteilungen_von_Firmen_verwenden? --ST 18:31, 11. Apr. 2007 (CEST)
Dann habe ich mich falsch ausgedrückt: Nicht Pressemitteilungen von Firmen sondern von öffentlichen Einrichtungen z.B. eines Ministeriums oder einer Hochschule (idw.de ist ein Verteildienst für solche Einrichtungen).--Update 18:37, 11. Apr. 2007 (CEST)
Nachtrag: ich hate den falschen idw erwischt, hier der der gemeint ist: [6] sorry --Update 18:42, 11. Apr. 2007 (CEST)
Urheberrechtlich ist es irrelevant, ob es sich um Pressemitteilungen öffentlicher Einrichtungen oder um solche privater Unternehmen handelt. Pressemitteilungen sind definitiv keine amtlichen Werke, die nicht geschützt wären (§ 5 UrhG). --ST 18:48, 11. Apr. 2007 (CEST)
Deshalb veröffentlichen wir die WP-Pressemitteilungen ausdrücklich nicht unter GFDL sondern gemeinfrei. --RalfR 19:08, 11. Apr. 2007 (CEST)
abgesehen von UR: Pressmeldungen komplett in die WP zu übernehmen ist keine gute Idee, NPOV und so, in enzyklopädischem Stil sind sie ohnehin nicht geschrieben... --schlendrian •λ• 21:23, 11. Apr. 2007 (CEST)

Unsicher bzgl. Lizenz von weiterverarbeitetem Bild

Ich habe das Bild [7] für die Seite Halle (Westf.) bearbeitet. Das ist dabei herausgekommen: [8]. Nun weiß ich nicht, ob ich die richtige Lizenz gewählt habe. Die Vorlage war nämlich ohne Lizenzangabe. Allerdings war das analoge Bild zu Detmold [9] auch als gemeinfrei lizensiert, deswegen dachte ich, das sei schon ok. Bevor ich aber jetzt die entsprechenden Graphiken für die anderen Städte des Kreises Gütersloh hochlade, wollte ich doch noch meine Zweifel ausräumen. Wer kann mir weiterhelfen? --Guisquil 14:38, 11. Apr. 2007 (CEST)

Für mich ist nicht ersichtlich, dass der Autor das Bild Image:Lage_Halle_Westf_im_Kreis_Gütersloh.png in irgendeiner Weise frei gegeben hat - und GenWiki verwendet scheinbar auch keine freien Lizenzen als "Standardlizenz" ([10]). Das einfachste wäre vermutlich, den Autor anzusprechen und mittels WP:TV eine Freigabe unter einer unserer kompatiblen Lizenzen einzuholen. Und das gleiche dann auch noch für Image:Lokal_Ort_Detmold.png - PD-Self passt hier wohl kaum. --Svencb 23:30, 11. Apr. 2007 (CEST)
Der hat aber auf seiner Disk.Seite noch nie was geschrieben, ich wette, er guckt da so gut wie nie. --Guisquil 02:09, 12. Apr. 2007 (CEST)
"Versuch macht kluch". Zudem ist er als 1. Vorsitzender des Betreibervereins vermutlich über die Vereins-E-Mail-Adresse gut zu erreichen. --Svencb 14:33, 12. Apr. 2007 (CEST)

Karten der Preußischen Uraufnahme im Internet

Seit einigen Tagen veröffentlicht der Kreis Steinfurt unter dieser Adresse: http://kreis-steinfurt.map-server.de/viewer.htm?box=3391609,22:5793506,60:3395528,32:5796816,36&show=histkarten&hintergrund=0

Historische Karten der Preußischen Uraufnahme in Internet. Die Karten wurden in der Mitte des 19. Jahrhunderts erstellt und sind somit mindestens 150 Jahre alt. Offensichtlich wurden die Karten gescannt und sind mit dem Copyright Zeichen gekennzeichnet und tragen den Zusatz „Geobasisdaten: Landesvermessungsamt NRW, Bonn“.

Ist diese Kennzeichnung rechtens?

Dürfen Ausschnitte dieser Karten per Screenshot kopiert und für Wp verwendet werden?

Dürfen eigene Karten der Uraufnahme selbst gescannt und für Wp verwendet werden? --Zumthie 22:11, 11. Apr. 2007 (CEST)

Kopien gemeinfreier Werke sind auch weiterhin gemeinfrei. Einer Verwendung in WP steht nichts entgegen. Siehe auch Wikipedia:Bildrechte#Nicht schützbare Fotos (Reproduktionen) & Schutzrechtsberühmung. --Isderion 22:47, 11. Apr. 2007 (CEST)
Im einzelnen: 1. nein, 2. ja (nach unserer gängigen Praxis), 3. ja.
1. und 2. wird der Datenanbieter anders sehen, aber das kümmert uns hier nicht. --Fb78 09:31, 12. Apr. 2007 (CEST)

Danke für die Infos. --Zumthie 21:59, 12. Apr. 2007 (CEST)

Fotos der GAL-Bürgerschaftsabgeordneten

Ich habe die GAL-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft angemailt und angefragt, ob die Fraktion mir im Rahmen des Wikipedia:WikiProjekt Landtagsabgeordnete Porträtfotos der Abgeordneten unter Aufgabe der Urheberrechte zum Einstellen in die Wikipedia zur Verfügung stellt. Ich erhielt diese Antwort:
Sehr geehrter Herr Mausbach, das tun wir gern. Sie können gern honorarfrei die Bilder von unserer Seite www.gal-fraktion.de benutzen. Bitte mit Fotonachweis Eduard Raab verwenden.
Freundliche Grüße
B. Köhnlein
Pressestelle der GAL-Bürgerschaftsfraktion
Speersort 1
20095 Hamburg
t. 040-428 31-2175 / m. 0172-94 33 122 / f. 040-428 31-2557
www.GAL-Fraktion.de
Frage: Ich möchte die Fotos in den nächsten Tagen in den entsprechenden Artikeln einstellen. Spricht etwas dagegen? Reicht die Genehmigung der GAL-Fraktion aus? Gruß --Gerd Mausbach 01:33, 12. Apr. 2007 (CEST)

Nein. Welche Lizenz haben die gewählt? Bitte veranlasse die übliche Freigabe-Mail mit deren Absender an das OTRS. [11] --ST 01:36, 12. Apr. 2007 (CEST)
Ich verwende gerne als Vorlage für E-Mails zum Nachfassen diese Textvorlage. (Auch auf die Gefahr hin, Argumente zum Thema "vielleicht ändert sich die GFDL ja bald" zu hören. Ich sehe eine solche neue GFDL-Version oder eine Übernahme dieser noch nicht. Wir sind ja noch nichtmal mit CC-xx/3.0 durch, und dass ohne dass dort für die Praxis irgendetwas geändert wurde.) --jha 10:37, 12. Apr. 2007 (CEST)

Danke! --Gerd Mausbach 21:02, 12. Apr. 2007 (CEST)

Schöpfungshöhe bei Icons

Erreichen b:Bild:Sketch rename.png, b:Bild:Toolbar ebenen.png, b:Bild:Ebene ycxc.jpg und b:Bild:Sketcher start.png aus dem Programm "Unigraphics NX3" die nötige Schöpfungshöhe für Urheberrechtlichen Schutz oder kann man sie unter Bild-PD-Schöpfungshöhe verwenden? Ich würde diese Icons gerne beim Buch b:Unigraphics Nx3 einsetzen. --80.146.167.218 10:49, 12. Apr. 2007 (CEST)

Die Icons erreichen keine Schöpfungshöhe --RalfR 12:33, 12. Apr. 2007 (CEST)

Nutzung von Texten aus anderen Wikis

Ich habe vor einigen Monaten hier schon mal gefragt, wie mit Texten aus Wikis, die ebenfalls unter der GNU-FDL stehen gehandhabt wird. Daraufhin habe ich, für solche Fälle diese Vorlage erstellt, bei der man einen Link zu dem Artikel im anderen Wiki angeben muss und man die Versionsgeschichte auf die Diskussionsseite kopieren muss. Die Vorlage selber kommt dabei in den Artikel. Bei der Vorlage:Übersetzung allerdings muss man keine Versionsgeschichte kopieren und die Vorlage kommt auf die Diskussionsseite. Was ist nun die richtige Vorgehensweise? --Mg 13:21, 12. Apr. 2007 (CEST)

Dafür gibt es doch bereits eine Vorlage: (hier ausgefüllt für den Artikel Delta II) Leider weiß ich nicht wo es die Vorlage unausgefüllt gibt.


Dieser Artikel beruht auf einer Übersetzung des Artikels Delta_II aus der englischsprachigen Wikipedia in der Version vom 27. August 2005. Eine Liste der Hauptautoren (History) gemäß GNU FDL ist hier zu finden.

MFG --Uwe W. 14:10, 12. Apr. 2007 (CEST)

Ja, die gibt es auch hier in ausführlicherer und imho auch einfacherer Form. Das war aber nicht meine Frage. --Mg 14:24, 12. Apr. 2007 (CEST)

Diese Frage ist nicht abschliessend geklärt. Jeder Benutzer, der GFDL-Texte von woanders kopiert ist für seine Auslegung der Lizenz selbst verantwortlich, vor Konsequenzen aus Fehlinterpretationen schützt auch eine Vorlage nicht. Zur Erörterung der Probleme, was die Autorenliste ist und inwiefern die Diskussionsseite zum Dokument gehört bitte folgende Seiten durcharbeiten:

--Wiggum 14:27, 12. Apr. 2007 (CEST)

Und wenn es meine Auslegung der GNU-FDL ist, dass die Vorlage:Übersetzung im Artikel stehen muss und nicht auf der disk und die dann aber von einem anderen Benutzer auf die Disk verschoben wird, weil auf der Vorlagenseite steht, dass sie dort hin muss? --Mg 14:39, 12. Apr. 2007 (CEST)
Die Nutzung der Diskussionsseite für Urheberrechtsvermerke wird in beiden FAQs abgelehnt. Das halte ich auch für absolut plausibel, relevante Informationen schreibt man üblicherweise nicht auf einen Schmierzettel.--Wiggum 14:46, 12. Apr. 2007 (CEST)
Imho wäre es am besten, wenn nur Teile kopiert werden, die Lizenzbedingungen in der Zusammenfassungszeile zu erfüllen. Dann stehen sie nicht einfach planlos im Artikel rum und gehen nicht in irgendwelchen Diskussionsarchiven unter. Wenn aber der ganze Artikel kopiert wird, ist es, analog zur Meyers-Vorlage, am sinnvollsten, die Bedingungen am Ende des Artikels zu erfüllen. -- ChaDDy ?! +/- 18:52, 12. Apr. 2007 (CEST)

Frage zu einem Bild

Hoffentlich bin ich hier richtig: Ich bin mir nicht sicher ob ich dieses Bild aus der englischen Wikipedia auch hier verwenden darf: Horns Rev. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Gruße --IqRS 15:51, 12. Apr. 2007 (CEST)

Nein, nicht möglich, da die Verwendung eingeschränkt ist. --Fb78 15:56, 12. Apr. 2007 (CEST)
Ok, schade, trotzdem danke für die schnelle Antwort. --IqRS 15:59, 12. Apr. 2007 (CEST)

Frage zu einem Bild 2

Dieses Bild hat unten rechts eine URL stehen. Wie sieht es da mit dem Urheberrecht aus? --Τιλλα 2501 15:57, 12. Apr. 2007 (CEST)

Die URI interessiert nicht, das bild hat aber keine Lizenz. --RalfR 15:59, 12. Apr. 2007 (CEST)

commons:Strandbad Wannsee

Verspürt jemand die Muße für die Bilder jüngeren Jahres Löschanträge zu stellen? In Englisch ist das für mich immer sehr mühsam und man kennt ja die üblichen dummen Löschantragskommentare in Commons.. --BLueFiSH  (Langeweile?) 17:55, 12. Apr. 2007 (CEST)

Dieser Benutzer ist Mitglied der finnischen Admin-Mafia.
Wollen wir mal großes Geschrei erzeugen? --RalfR 18:21, 12. Apr. 2007 (CEST)
Versteh ich jetzt nicht, in welchem Sinne du das meinst... --BLueFiSH  (Langeweile?) 18:38, 12. Apr. 2007 (CEST)
Na wir können den LA doch mal auf finnisch stellen lassen und das dann lustig spanisch, tschechisch usw. kommentieren. --RalfR 18:44, 12. Apr. 2007 (CEST)

Stellt ruhig LAs, das sind allesamt URVs. Mag sein, dass sie im angloamerikansichen Raum tatsächlich bereits PD sind, in de sind sie dies aber noch nicht (das älteste Bild ist bis 31. 12. 07 noch geschützt). Aus diesem Grund dürfen sie auch nicht auf den Commons hochgeladen werden, sondern, wenn überhaupt, nur auf en. Das was ich da jetzt geschrieben habe, könnte man vielleicht auch gleich als LA-Begründung hernehmen, ich kann´s aber leider nur mehr schlecht als recht übersetzen. -- ChaDDy ?! +/- 18:47, 12. Apr. 2007 (CEST)

Nur sehen die das auf commons nicht ein, so daß da auch Bilder liegen, deren Fotograf keine 10 Jahre tot ist. --> vertane Müh --RalfR 18:51, 12. Apr. 2007 (CEST)
Das weiß ich schon. Aber als Alternative bleibt nur noch, die Commons abzuklemmen. Und das ist auch nicht wirklich sinnvoll. -- ChaDDy ?! +/- 18:55, 12. Apr. 2007 (CEST)

Die sind m.E. ohnehin alle als {{subst:nsd}} zu taggen.--Wiggum 18:57, 12. Apr. 2007 (CEST)

Wie man´s nimmt. Nach Commons-Auffassung würden die Angaben wahrscheinlich sogar reichen. -- ChaDDy ?! +/- 19:08, 12. Apr. 2007 (CEST)

Falls keine Löschung auf Commons stattfindet, sollte die Vorlage {{Geschützt}} auf der de-Beschreibungsseite eingefügt werden. -- ChaDDy ?! +/- 20:53, 12. Apr. 2007 (CEST)

von seiner homepage auf einen wiki-artikel verlinken: zulässig ?

Ich plane in meinem Lebenslauf auf meiner Homepage folgendes einzufügen:


Von 1960 bis 1963 habe ich in der Nähe des <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Durlesbach#Ehemaliger_Bahnhof_Durlesbach" target="_blank">Alten Bahnhofes von Durlesbach</a> gewohnt.

Es soll natürlich so aussehen, dass der Text "Alten Bahnhof von Durelsbach" anklickbar ist...

Zulässig ?

Danke für die Mühen !

--217.88.216.79 18:56, 12. Apr. 2007 (CEST)

Links sind im Internet völlig normal. Wüsste nicht, warum das auf einmal unzulässig sein sollte.--Wiggum 18:59, 12. Apr. 2007 (CEST)
Natürlich ist das zulässig, auch ohne vorher nachzufragen. -- Timo Müller Diskussion 00:12, 13. Apr. 2007 (CEST)
Von der Zulässigkeit abgesehen, sollte man aber bei Lebensläufen mit Links aufpassen, falls das ein auch professionell genutzter Lebenslauf ist. Dann kann der Kunde oder potentielle Arbeitgeber mit einem Klick schnell mal auf eine gerade vandalisierte Seite kommen, die nur "ficken ficken" enthält oder ähnliches. Selbst wenn's nur für Minuten drinsteht. --AndreasPraefcke ¿! 00:16, 13. Apr. 2007 (CEST)

Besitz und Urheberrecht

Jemand schrieb mir: „Ein Künstler, der ein Kunstwerk dem Rezipienten überlässt, räumt ihm stillschweigend das Recht ein, es publik zu machen.“ Mir scheint, dem ist nicht so, oder liege ich falsch? --A.Hellwig 19:26, 12. Apr. 2007 (CEST) --A.Hellwig 19:26, 12. Apr. 2007 (CEST)

Bei Werken der bildenden Künste wird das Veröffentlichungs- und Ausstellungsrecht in der Regel implizit mitübertragen. Das reicht in Hinblick auf unsere freien Lizenzen (die auch Verbreitungs- und Verfielfältigungsrecht, Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung, Bearbeitungsrecht usw.usf. fordern) bei weitem nicht aus.--Wiggum 20:07, 12. Apr. 2007 (CEST)

Reichstagsunterlagen

Das Reichtagshandbuch liegt digitalisiert vor und beinhaltet u.a. Photos der Reichstagsabgeordneten der Weimarer Republik. Ein Beispiel: [[12]]. Handelt es sich um "Amtliche Werke", die ich zur Illustration der entsprechenden Abgeordnetenbiographien verwenden kann?--Karsten11 20:21, 12. Apr. 2007 (CEST)

Bild:Starting Airbus A319.jpg

Dieses Bild ist unter der GNU Free Documentation License Lizensiert. Jedoch möchte der Uhrheber für die Verwendung außerhalb der Wikipedia Verwendungsnachweise bzw. bei Printwerken ein Belegexemplar. Ist das Lizenzrechtlich in Ordnung.--84.60.108.224 17:08, 11. Apr. 2007 (CEST)

Er bittet um Links bzw. Belegexemplare. Eine solche Bitte ist okay, es ist aber eine vollkommen unverbindliche Bitte.sугсго.PEDIA-/+ 17:14, 11. Apr. 2007 (CEST)
Mir hat man zumindest bislang erklärt, in solchem lizenzrechtlichen Kontext wäre das Wörtchen "bitte" als "nicht geschrieben" anzusehen. Also in diesem Fall kein Ausdruck für eine "Kann-Bestimmung", somit keine Abschwächung der folgenden Bestimmung. Zumindest haben wir an anderer Stelle (z.B. Blixa Bargeld) mehrfach Bilder als "unfrei" abgelehnt, wenn dort "Zur freien Verwendung, jedoch Namensnennung. Bitte Belegexemplar zusenden an" stand. --jha 17:39, 11. Apr. 2007 (CEST)
Ich habe auch darum gebeten, daß meine Bilder nicht nach commons umziehen ...--RalfR 17:42, 11. Apr. 2007 (CEST)
Genau wie Du Ralf, kann sich der Hochlader aufgrund der GFDLizenz rechtlich nicht gegen eine GFDL konforme Nutzung unter Missachtung der Sonderbestimmungen (Bitten) wehren. aber Bilder nach der GFDL außerhalb der Wikipedia lizenzkonform zu nutzen, ist ja eher schwierig, frei genug für uns isses aber.sугсго.PEDIA-/+ 18:28, 11. Apr. 2007 (CEST)

Der Benutzer soll halt statt GFDL eine CC-Lizenz oder Attribution nehmen. Dann ist es konsistenter. --Wiggum 18:32, 11. Apr. 2007 (CEST)

dann bekommt er trotzdem kein Belegexemplar. Oder welche CC-Lizenz sieht das vor? -- Timo Müller Diskussion 19:03, 11. Apr. 2007 (CEST)
Das nicht, vielleicht ginge es mit Attribution. Mit GFDL lassen sich die Zusatzbedingungen imho aber gleich gar nicht vereinbaren.--Wiggum 19:07, 11. Apr. 2007 (CEST)
Muß das Bild dehalb geöscht werden?--84.60.120.54 09:43, 12. Apr. 2007 (CEST)
Imho nicht. Ich habe den Uploader mal auf diese Diskussion hingewiesen.--Wiggum 11:09, 12. Apr. 2007 (CEST)
Hallo! Ich habe das seinerzeit von hier "geklaut" (Das ist übrigens in ähnlicher Form bei vielen Usern im Einsatz). Wahrscheinlich habt Ihr alle Recht. Ich bin kein Experte für Lizenzrecht. Nur sollten dann die anderen User vielleicht auch mal drauf hingewiesen werden. Ich werde bei Gelegenheit mal alle meine Bilder auf nacktes GFDL umstellen, damit ich auf der sicheren Seite bin. --TheBo Disk. 12:27, 12. Apr. 2007 (CEST)
Update: Ich hab es jetzt geändert. Jetzt sind alle meine Fotos reinrassiges Gnu-FDL. --TheBo Disk. 15:13, 13. Apr. 2007 (CEST)

CC-Artikel aus kathpedia

Der Artikel Tadeusz Guz wurde offenbar aus der Kathpedia kopiert [13]. Deren Artikel stehen unter der Creative-Commons-Lizenz [14]. Im Archiv habe ich gefunden (eigentlich bei einer Löschdiskussion, auf die im Archiv verlinkt war): Artikel kann nicht übernommen werden. Ist das richtig so? --Wirthi ÆÐÞ 13:25, 13. Apr. 2007 (CEST)

Hilfe:FAQ_Rechtliches#Darf_ich_fremde_Texte_unter_CC-Lizenz_einstellen.3F ist da doch wohl recht eindeutig. Gruß --Mg 13:36, 13. Apr. 2007 (CEST)
danke, ja, ist es. Mein Fehler, dass ich nur hier und im Archiv, nicht aber im FAQ geschaut habe. --Wirthi ÆÐÞ 13:41, 13. Apr. 2007 (CEST)

Image:General.svg

Ist es bei diesem Bild erlaubt, es so zu lizensieren oder muss man spezielle Lizensen beachten (Falls ja, dann bitte auch auf Commons direkt verändern.)? --Bangin ¤ ρø$τ Bewertung 20:33, 9. Apr. 2007 (CEST)

Verzeihung, wurde meine (und die nächste) Frage übersehen oder warum gibt man uns keine Antwort? --Bangin ¤ ρø$τ Bewertung 23:04, 12. Apr. 2007 (CEST)
Ich sehe da keine Schöpfungshöhe, das Ding ist meiner Einschätzung nach gemeinfrei. --Noddy93 01:10, 13. Apr. 2007 (CEST)
Es ist Unscharf, ich würde die graue Umrandung um die Gelben Elemente entfernen.--Oduffo 01:22, 15. Apr. 2007 (CEST)

Gemälde in Privatbesitz

Ich würde gern einen Artikel über einen Gegenwartskünstler schreiben, von dem ich einige Gemälde besitze. Es handelt sich um Originale, nicht um Drucke oder dergleichen.

Kann ich diese Gemälde reproduzieren und auf die Commons hochladen oder brauche ich dazu die Genehmigung des Urhebers? Bei Katalogen von Museen und Sammlern wird ja normalerweise auch nicht die Erbengemeinschaft gesucht und befragt. Ich halte das deshalb für zulässig. Wie seht ihr das? -- Mbdortmund 13:02, 13. Apr. 2007 (CEST)

Als gemeinfrei kannst Du ein Bild erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers hochladen. Ansonsten muß die Erlaubnis des Urhebers bzw. dessen Erben vorliegen, die Du an Wikipedia schicken läßt; Genaueres und E-Mail-Vorlagen findest Du hier. --Noddy93 13:11, 13. Apr. 2007 (CEST)
Hallo Noddy93, Danke für die schnelle Antwort. Ich möchte dennoch Zweifel anmelden: Ich zitiere mal aus einer Antwort wenige Fragen höher (Besitz und Urheberrecht):
"Besitz und Urheberrecht [Bearbeiten]Jemand schrieb mir: „Ein Künstler, der ein Kunstwerk dem Rezipienten überlässt, räumt ihm stillschweigend das Recht ein, es publik zu machen.“ Mir scheint, dem ist nicht so, oder liege ich falsch? --A.Hellwig 19:26, 12. Apr. 2007 (CEST) --A.Hellwig 19:26, 12. Apr. 2007 (CEST)
Bei Werken der bildenden Künste wird das Veröffentlichungs- und Ausstellungsrecht in der Regel implizit mitübertragen. Das reicht in Hinblick auf unsere freien Lizenzen (die auch Verbreitungs- und Verfielfältigungsrecht, Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung, Bearbeitungsrecht usw.usf. fordern) bei weitem nicht aus.--Wiggum 20:07, 12. Apr. 2007 (CEST) "
Aus meiner Sicht vertritt hier Wiggum genau die von mir erwartete Position. Ich habe schon vorher verschiedene Bildleute aus der Wikipedia bei einem Stammtisch gefragt und zu etwa gleichen Teilen die beiden Antworten bekommen. Anscheinend besteht hier echter Klärungsbedarf.
Noch einmal ein Argument: In vielen Druckwerken zur modernen Kunst werden nicht Künstler oder Erben, sondern Sammler und Museen bei den Bildlizenzen angeführt. -- Mbdortmund 13:20, 13. Apr. 2007 (CEST)
Wie Wiggum auch schrieb, reicht eine Freigabe zur Veröffentlichung nicht aus. Sie muß z.B. auch die Bearbeitung der Bilder erlauben, das verlangen die hier gültigen Lizenzen. In den erwähnten Druckwerken wird der Sammler sicher nicht als Urheber sondern als Besitzer angegeben und erst einmal hat nur der das Recht zu entscheiden, was mit seinen Bildern geschieht. Daß er einem Museum das Recht zur Veröffentlichung eingeräumt hat, bedeutet nicht, daß das Museum jetzt entscheiden darf, was mit dem Bild geschieht. Und selbst wenn es das uneingeschränkte Recht zur Veröffentlichung hat, reicht das für Wikipedia nicht aus, da wir Bilder auch bearbeiten dürfen wollen. --Noddy93 13:34, 13. Apr. 2007 (CEST)
Lieber Noddy93, ich verstehe vielleicht, was Du meinst, finde Deine Stellungnahme aber uneindeutig. Nicht die Bilder kann man durch die freie Lizenz bearbeiten, sondern die Abbildung der Bilder. Auch das ist in der Kunst durchaus üblich, man denke etwa an die tausend Bearbeitungen der Mona Lisa oder diverse PopArt Bildmanipulationen.
Entschuldigt, dass ich hartnäckig bin, aber anscheinend geht es hier doch um eine Grundsatzfrage von Bedeutung. Es stellt sich eine ganz klare juristische Frage: Welche Rechte erwerbe ich, wenn ich auf einer Ausstellung ohne weitere Verträge ein Bild erwerbe? Aus meiner Sicht das Recht, mit dem Bild zu machen, was ich will, wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist. Es wäre m.E. lohnend für die Wikipedia, dies einmal von einem Fachanwalt klären zu lassen, da das Problem in ganz verschiedenen Kontexten auftaucht und es für uns ansonsten für uns äußerst schwierig wird, überhaupt aktuelle Abbildungen von Kunstwerken zu bekommen. In meinem Fall wäre die Genehmigung einholbar, der Künstler wäre sicher überrascht, wenn ich ihn fragen würde. Aber in sehr vielen Fällen geht das nicht, teilweise ist es unmöglich, mit den Erben überhaupt in Kontakt zu treten.
Nehmen wir ein Beispiel. Ein bekannter Sammler oder ein Museum frisst einen Narren an der Wikipedia und will uns Bilder zur Verfügung stellen, Bilder von einem Gegenwartskünstler, der seit 30 Jahren tot ist. Das wird von Museen laufend gemacht, übrigens auch mit der Erlaubnis, diese Bilder zu verändern, man besuche einen beliebigen Museumsshop. Das würden wir nach Deiner Auslegung zurückweisen müssen. Mir scheint es so, als seien wir hier päpstlicher als der Papst. Ist das mal von einem Juristen begutachtet worden oder ist das eher Wikipedia-Gewohnheitsrecht?
Mich würde das sehr interessieren, ich könnte über befreundete Galeristen zahlreiche Bilder einbringen, aber mit Genehmigung der Besitzer, nicht der Erben der Urheber, das wäre zu aufwändig. -- Mbdortmund 17:48, 13. Apr. 2007 (CEST)
-- Mbdortmund 17:48, 13. Apr. 2007 (CEST)
Wir haben hier schon einige Rechtsexperten, vielen Dank. Lies dir doch einfach mal das deutsche Urheberrecht durch (so umfangreich ist das gar nicht), dann wirst du feststellen, dass der Besitzer nicht der Urheber ist und als Besitzer erstmal recht wenig darf. Urheberrechte sind an den Urheber gebunden und gehen nach dessen Tod auf seine Erben über. Ob du diese Erben ausfindig machst oder die VG Bild-Kunst zuständig ist oder was auch immer - du als Besitzer kommst nie "einfach so" in den Genuss der unumschränkten Nutzungsrechte. Auch Museen nicht. Die sichern sich mit Verträgen ab.
Der Satz "Bei Katalogen von Museen und Sammlern wird ja normalerweise auch nicht die Erbengemeinschaft gesucht und befragt" ist außerdem schlicht falsch, möchte wissen woher du diese Info hast. Natürlich müssen bei der Erstellung eines Kataloges die Bildrechte ausreichend geklärt werden und Abgaben an die VG Bild-Kunst abgeführt werden.
Lies doch mal die Artikel Ausstellungsrecht und Folgerecht, die betreffen dich als Kunstbesitzer nämlich unmittelbar.
Um Bilder für Wikipedia freizugeben, musst du der Urheber oder Inhaber der uneingeschränkten Nutzungsrechte sein. Als Besitzer bist du beides nicht (anderslautende vertragliche Regelungen ausgenommen). --Fb78 18:55, 13. Apr. 2007 (CEST)
ACK. Nur weil man ein Bild kauft, bekommt man natürlich nicht automatisch die Rechte daran. Das ist z. Bsp. bei Büchern doch auch nicht so. Das ist nicht umstritten, das ist relativ klar. -- Timo Müller Diskussion 21:22, 13. Apr. 2007 (CEST)
@ --Fb78
"Wir haben hier schon einige Rechtsexperten, vielen Dank."
Mal abgesehen vom gereizten Ton: Meinst Du mit "Rechtsexperten" Fachjuristen? Ich habe lange Zeit eine Journalistenbüro mit starkem Gewicht auf Film und Internet betrieben und bei Urheberrechts- und Copyrightfragen hat mich unser Anwalt regelmäßig zu einem Spezialisten geschickt, weil er nicht jeden Dreh kannte. Du verweist mich auf die Artikel Folgerecht (Beteiligung von Künstlern am Weiterverkauf) und Ausstellungsrecht ("§ 44 UrhG bestimmt, dass der Eigentümer eines Originals (eines Werks der bildenden Künste oder eines Lichtbildwerks) berechtigt ist, das Werk öffentlich auszustellen, es sei denn der Urheber hat dies bei der Veräußerung des Originals ausdrücklich ausgeschlossen. Ein solcher dinglich, gegenüber jedem anderen Erwerber wirkender Vorbehalt ist aber ausgesprochen unüblich.").
Das Folgerecht hat mit meiner Ausgangsfrage nichts zu tun, da geht es um den Weiterverkauf von Bildern. Mal ganz ehrlich: Der Artikel über das Ausstellungsrecht könnte vielleicht bedeutsam für meine Ausgangsfrage sein. Also, was genau bedeutet mein Ausstellungsrecht in Bezug auf das Internet? Ich frage das nicht, weil ich eine Rechtsberatung von Dir erwarte, da Du wohl kein Jurist bist. Es geht mir überhaupt nicht um mein Privatinteresse, sondern ich möchte etwas Grundsätzliches für die Wikipedia klären.
Schließt das Ausstellungsrecht das Recht des Besitzers ein, Abbildungen der Gemälde ins Netz zu stellen? Gibt es hier besondere Bedingungen und einschlägige Urteile? Ruf nicht gleich: "Das geht nicht!" Die Frage ist für Wikipedia bedeutsam, weil das Verfahren der Bilderlaubnis alles andere als trivial ist, vor allem im Kontext mit Internet und den freien Lizenzen.
@ Timo Müller
Der Vergleich mit den Büchern klingt für Dich vielleicht plausibel, aber kann man darauf eine juristische Bewertung meiner Frage stützen?
Ich nehme mal einen Kunstband in die Hand, einen Ausstellungskatalog zur Amerikanischen Kunst im 20. Jahrhundert und gucke unter dem Copyright für die Bildrechte. Dort werden zum Teil die Künstler und ihre Erben, zum Teil aber auch Institutionen genannt, etwa die VG Bild-Kunst, in Amerika verschiedene "Foundations". Natürlich ist das alles nicht einfach, aber immerhin ist es möglich, unter bestimmten Bedingungen einen solchen Katalog zu erstellen. Was genau sind die Bedingungen, welche Rechte habe ich als Inhaber des Bildes genau? Das mit dem Ausstellungsrecht wusste ich schon, aber wie ist es im Netz?
Wahrscheinlich hätte ich besser die Klappe gehalten, aber mir erschien die Frage wichtig.

-- Mbdortmund 23:57, 13. Apr. 2007 (CEST)

Welche Rechte du mit dem Kauf eines Kunstwerkes erwirbst kann dir so pauschal niemand beantworten. Das hängt vom individuellen Vertrag ab. Normalerweise erwirbt der Käufer implizit das Veröffentlichungs- und Ausstellungsrecht, außerdem das Verbreitungsrecht für das Original wegen Erschöpfung. Es gibt aber eine ganze Reihe verwertungsrechtlicher und urheberrechtspersönlicher Rechte, die nicht konkludent übertragen werden. Um für die Wikipedia nutzbare Exemplare zu erstellen, muss der Urheber alle diese Rechte - soweit das gesetzlich möglich ist - aufgeben. Der Käufer eines Werkes kann diese Freigabe nur dann vornehmen, wenn er die ausschliesslichen Nutzungsrechte erworben hat. Wir akzeptieren hier glaubhafte Versicherungen per Mail an das OTRS, wenn das Bestehen eines ausschliesslichen Nutzungsrechts behauptet wird. Man sollte bei der Abgabe solcher Erklärungen allerdings seine Hausaufgaben gemacht haben - nicht die Wikipedia veröffentlicht die Bilder, sondern der Uploader. Die Wikipedia wäre vermutlich im Rahmen der Störerhaftung belangbar, aber primär wird sich ein Urheber am Uploader schadlos halten müssen.--Wiggum 00:16, 14. Apr. 2007 (CEST)

Hi Wiggum, Danke für die konkreter Antwort. Ich habe alle Bilder ohne Vertrag oder als Erbschaft erworben bzw. von den Künstlern geschenkt bekommen. Wenn ich also Bilder der Wikipedia zur Verfügung stellen will, die mir gehören, gibt es für mich, wenn ich Dich richtig verstehe, entweder ein Restrisiko, etwa wenn eine solche Abbildung über die Wikipedia in andere Quellen gerät und der Künstler Ansprüche erhebt, oder ich lasse mir von dem Künstler eine entsprechende Genehmigung ausstellen, wenn dies möglich ist. Sollte sich eine solche Genehmigung auf eine konkrete Lizenz beziehen und wenn ja, welche würdest Du mir empfehlen? -- Mbdortmund 01:00, 14. Apr. 2007 (CEST)

Lieber Mbdortmund, alle Lizenzen, die auf de.wikipedia.org erlaubt sind, erfordern eine Erlaubnis des Urhebers. CC-BY-SA wäre sicher für deinen Fall empfehlenswert. Der Lizenz muss der Künstler bzw. dessen Erben zustimmen. Er muss sich darüber im klaren sein, dass das Bild, das du hochlädst, damit für Dritte beliebig nutzbar ist, auch kommerziell (solange Namensnennung erfolgt). Eine eingeschränktere Freigabe akzeptiert Wikipedia nicht.
Damit kommen wir auch zum Problem 2: Du führst immer einen Kunstkatalog als Beispiel an. Ein Kunstkatalog ist nur eine begrenzte Nutzung. Wenn der Rechteinhaber gestattet, ein Bild in einem Katalog abzudrucken, gestattet er damit noch nicht Dritten, diesen Abdruck zu scannen und weiterzunutzen. Genau das wird aber von allen in der Wikipedia erlaubten Lizenzen gefordert (Freie Lizenz).
Ebenso magst du vielleicht als Besitzer das Bild ausstellen, vielleicht auch im Internet, vielleicht sogar abdrucken lassen dürfen. Aber das genügt nicht für Wikipedia.
Es geht hier nicht um dein "Restrisiko", sondern um Grundsätze freien Wissens, die hier in der Wikipedia nicht zur Diskussion stehen, weil sie die Grundlage des Projekts darstellen. Alle in Wikipedia gesammelten Texte und Bilder können kommerziell von Dritten genutzt werden und werden es auch. Das ist erklärtes Ziel des Projekts, kein "Restrisiko". Eine solche weitreichende Freigabe greift in die Rechte des Urhebers ein - und die stehen dir als Besitzer des Bildes nun mal nicht zu. Das sind keine Detailfragen des deutschen Urheberrechtsgesetzes, das sind seine ehernen und auch Laien begreiflichen Grundlagen. --Fb78 11:34, 14. Apr. 2007 (CEST)

Die Verwendung eines Gemäldes in einem Kunstkatalog wird durch eine Urheberrechtsschranke (ca. = "fair use") geregelt (§ 58). Die verwendung von Bildern lediglich aufgrund von solchen Schranken ist durch die Richtlinien der deutschsprachigen Wikipedia ausgeschlossen (WP:BR#Fair_use). Die Kriterien des §58 treffen zudem nicht auf die Wikipedia zu, so dass die Nutzung unter dieser Schranke selbst dann nicht möglich wäre, wenn es die entsprechenden Richtlinien nicht gäbe. Die Freigabe von Kunstwerken von professionellen Künstlern unter einer freien Lizenz ist wegen ihrer natürlichen Interessen bis auf gesonderte Einzelfälle unrealistisch; alles was man hier realistisch erwarten könne, ist eine Nutzungserlaubnis für einen konkreten Anwendungsfall. Dies steht jedoch mit den Zielen der Wikipedia (die Förderung frei nutzbarer Inhalte) im Konflikt, weshalb die Wikimedia Foundation kürzlich in einer Resolution klargestellt hat, dass ihre Infrastruktur nicht für Werke mit einer solchen eingeschränken Lizensierung zur Verfügung steht (Foundation:Resolution:Licensing policy). --Rtc 15:13, 14. Apr. 2007 (CEST)

Was denn nun?

Mag bitte mal jemand einen Blick auf die verwirrende Lizenz von dieser Karte werfen? Auf der Karte selbst steht ein Copyrightvermerk, in der Datei stehen CC-by und Urheberrecht frei mit der Bedingung, dass Name und Website angegeben werden. Was ist davon zu halten? --Begw 06:36, 14. Apr. 2007 (CEST)

Alle Freien Lizenzen (Echte Freigabe-PD ist keine wirkliche Lizenz) funktionieren nur über das Urheberrecht/Copyright, die Lizenzen sind ja kein Verzicht auf dasselbe, sondern nur die (unwiderrufliche) Einräumung von besonderen Verwendungsrechten an den immer noch und gerade weiter geschützten Werken. sугсго.PEDIA-/+ 07:50, 14. Apr. 2007 (CEST)
Öh, ja schon. Aber die Frage ist halt: Ist die freie Lizenz hier gerechtfertigt? Oder ist das eine URV? Und geht eine Lizensierung unter PD und CCby (allgemein und in diesem speziellen Fall)? --Begw 08:14, 14. Apr. 2007 (CEST)
Naja, PD ist das ja nicht, sondern eine Freigabe, solange Name und Website genannt werden (das wäre beim echten PD ja nicht nötig). Ich bin nicht ganz sicher, wie man das lesen soll. Als Doppellizensierung ist es meiner Meinung nach Blödsinn, denn die "selbstgestrickte" Lizenz erlaubt einem eh schon viel mehr als CC-BY-SA; und für eine einzige Lizenz zusammen passt die Formulierung nicht. Wie das gemeint war kann nur der Autor (oder der Uploader, der hats ja da reingeschrieben) klären. --Dapeteばか 15:39, 14. Apr. 2007 (CEST)

Türkische Streitkräfte: Wappen

Könte man diese Bilder im Artikel Türkische Streitkräfte verwenden oder gibt es da Urheberechtliche Probleme? Bilderwappen der Teilstreitkräfte: Türkische Landstreitkräfte[15], Luftstreitkräfte[16], Seestreitkräfte[17], Gendamerie[18], Küstenwache. Danke und Gruss, --mbm1 20:51, 14. Apr. 2007 (CEST)[19].

Wikipedia:Fragen_zur_Wikipedia#Bild:Frank_Dehne.jpg

Ich wollte nur mal darauf verweisen. –SPS ♪♫♪ eure Meinung 23:36, 14. Apr. 2007 (CEST)

Atomium

Warum darf das Bild "Atomium1.JPG" im Artikel Atomium bleiben, obwohl die Veröffentlichung von Atomium-Bildern unter freier Lizenz gegen belgisches Urheberrecht verstößt? --88.76.226.185 09:49, 11. Apr. 2007 (CEST)

Weil wir hier nach DACH-Recht urteilen - ansonsten müßten ja alle unter Panoramafreiheit fallenden Fotos gelöscht werden, da der entsprechende Urheber in Belgien klagen könnte. --RalfR 10:57, 11. Apr. 2007 (CEST)
Ist das nicht etwas zu vereinfacht? Wir löschen doch auch US Amerikanische Skulpturen die in der Öffentlichkeit stehen und deren Urheber noch keine 70 Jahre Tod ist, weil es in den USA keine Panoramafreiheit gibt. --Martin 18:39, 13. Apr. 2007 (CEST)
Das könnte aber damit zu tun haben, dass die Server in den Vereinigten Staaten stehen und somit dort rechtlich angreifbar sind. --MB-one 23:15, 13. Apr. 2007 (CEST)
Wenn der Server auf Deutschem Territorium steht, gilt Deutsches Recht betreff des Urheberrechtes. Und die 70 Jahre Schutz am Werk des Urhebers (Deutsches UrheberGesetz) nach seinem Tod gelten auch nicht mehr seit der BGH-Entscheidung "Marlene Dietrich"( Bundesverfassungsgericht, 22.08.2006, Fall No 1 BvR 1168-04). Wenn der Server in Mexiko steht, gelten aber 100 Jahre Schutz nach mexikanischem UrheberGesetz, in Kasachstan Tatschikistan wird das lokal eher non-verbal geregelt.--11:03, 15. Apr. 2007 (CEST)(nicht signierter Beitrag von Metsela (Diskussion | Beiträge) ) --h-stt !? 11:27, 15. Apr. 2007 (CEST)
Diese Aussage ist in fast jeder Hinsicht falsch:
  1. Die genannte Entscheidung des BVerfG (nicht BGH) hat überhaupt nichts mit dem UrhG zu tun, sondern bezieht sich ausschließlich auf das postmortale Persönlichkeitsrecht. Daher kann sie auch keine Auswirkungen auf die Regelschutzfrist des Urheberrechts haben.
  2. Entscheidend für den individuellen Autor ist nicht, wo der Server steht, sondern in aller erster Linie muss er darauf achten, das Recht seines eigenen Staates zu beachten. Denn (soweit ermittelbar) ist es das wahrscheinlichste Szenario, dass er in seiner eigenen Rechtsordnung verklagt wird. Der Standort des Servers spielt für den Autor kaum eine Rolle.
  3. Für die Wikimedia Foundation ist das Recht des US-Bundesstaates Florida relevant, denn sie muss die internen Regeln der Wikipedia so gestalten, dass das Gesamtprojekt ihrer Rechtsordnug entspricht.
  4. In der Zusammenschau müssen (spätestens seit der Erklärung des Boards vor ein paar Wochen) alle Inhalte aller Wikipedias erstens das Recht des US-Bundesstaates Florida und zweitens das der Hauptverbreitungsgebiete der jeweiligen Sprache erfüllen. Rechtsordnungen dritter Regionen spielen nur eine untergeordnete Rolle. Hinweis: Es gibt Inhalte, die sowohl in Florida wie in D rechtmäßig sind, allerdings aus unterschiedlichen Gründen. Diese Inhalte sind natürlich im Ergebnis rechtmäßig, auch wenn das im Einzelfall eine etwas umfangreichere Begründung erfordert. --h-stt !? 11:27, 15. Apr. 2007 (CEST)

Logo von Inu Yasha

Ich wüsste gerne, ob dieses Logo die Schöpfungshöhe erreicht oder nicht. Gruß --Donchan 21:01, 9. Apr. 2007 (CEST)

Auch ich und der Kollege über mir hätten noch gern eine Antwort auf unsere Fragen. Gruß --Donchan 17:45, 12. Apr. 2007 (CEST)
Ich denke, es erreicht Schöpfungshöhe. --Noddy93 15:21, 13. Apr. 2007 (CEST)
Glaube ich nicht.--Wiggum 15:35, 13. Apr. 2007 (CEST)
Ich auch nicht. Sind ja nur Schriftzeichen. --Fb78 16:07, 13. Apr. 2007 (CEST)
Dass es nur Schriftzeichen (alle doch eigentlich gemeinfrei) auf Kreisen sind war ja bei Diskussion:Inu Yasha#Bild auch mein Argument. Aber können wirs nun benutzen oder nicht? (Und danke, dass endlich eine Antwort kommt) Gruß --Donchan 17:22, 13. Apr. 2007 (CEST)

Aber der Hintergrund sieht für mich nach einem Foto von Wolken aus. --Noddy93 19:52, 13. Apr. 2007 (CEST)

Ich vermute gezeichnete Wolken. Wäre das ein Problem, obwohl der Hintergrund nicht zum Logo gehört? Und was wäre mit dem Logo ohne Hintergrund (also weiß dahinter)? Gruß --Donchan 20:27, 13. Apr. 2007 (CEST)

Nachdem bisher nicht viel für eine erreichte Schöpfungshöhe spricht, bin ich dafür, das Bild bei uns entsprechend hochzuladen und zu verwenden. --Alcibiades 18:52, 15. Apr. 2007 (CEST)

Mit weißem Hintergrund kann man das Logo zweifelsfrei hier verwenden. -- ChaDDy ?! +/- 19:36, 15. Apr. 2007 (CEST)

Werke in den USA

Weiß jemand wie das mit Fotos in Amerika aussieht, die vor 1964 veröffentlicht wurden? Auf Commons steht [[20]] folgender Satz Alles, was vor dem 1. Januar 1964 veröffentlicht wurde, ist Public Domain, sofern das Copyright nicht verlängert wurde . Was ist unter sofern das Copyright nicht verlängert wurde zu verstehen? --Ticketautomat 16:34, 13. Apr. 2007 (CEST)

Früher mussten Urheberrechte (Copyright) in den USA beim Copyright Office (LoC imho) registriert werden, so ähnlich wie Patente, Marken usw. bei uns heute noch. Wenn die Registrierung nicht regelmäßig (nach 28 Jahren) erneuert wurde, verfiel das Schutzrecht. Die Argumentation ist (sehr sehr imho) wie folgt: 1992 Abschaffung der Registrierungspflicht, alles was zu diesem Zeitpunkt noch geschützt war, fiel unter die dann geltenden Regeln (nach dem Beitritt zur RBÜ 1998 70 Jahre pma). Rechnet man 1992-28 kommt man auf 1964, ergo müsste alles, was vor 1964 erstmals registriert und dann nicht mehr erneuert wurde, Public Domain sein. Ob's stimmt - keine Ahnung.--Wiggum 16:47, 13. Apr. 2007 (CEST)
Aber ob das jetzt registriert ist oder erneuert wurde oder wie auch immer kann man wahrscheinlich nur schwer nachprüfen oder?--Ticketautomat 18:10, 13. Apr. 2007 (CEST)

Aber auch wenn etwas in den USA Public Domain ist (seien es nun Fotos, Filme, Literatur etc.), wie siehts denn in der deutschen Wikipedia aus? Public Domain isses hierzulande ja nicht, weil nach deutschem Recht das Urheberrecht ja 70 Jahre nach dem Tod besteht, auch wenn das US-Copyright schon verfallen ist. Andererseits hat der Rechteinhaber durch die Nichtverlängerung des Copyrights auf das alleinige Nutzungsrecht doch freiwillig verzichtet, somit müsste es doch unter einer freien Lizenz stehen und auch hierzulande verwertbar sein. (anders siehts IMO nur bei den US-PD vor 1923 aus, das damals nicht verlängert werden konnte, hier hat der ursprüngliche Rechtinhaber ja nicht freiwillig auf die Rechte verzichtet.) --Toon 10:42, 15. Apr. 2007 (CEST)

Also meiner Meinung nach, wenn er auf seine Rechte in den USA verzichtet hat, werden ihm die Rechte außerhalb der Staaten genauso wenig interessieren, denk ich mir--Ticketautomat 10:45, 15. Apr. 2007 (CEST)
Nein. In Deutschland gelten 70 Jahre pma., egal, ob das Werk aus den USA stammt oder sonstwo her. Und der Urheber hat ja gerade nicht auf seine rechte verzichtet, sie sind ausgelaufen. -- Timo Müller Diskussion 16:43, 15. Apr. 2007 (CEST)
Aufgrund des bilateralen Abkommens von anno dazumals (1894 glaub ich) sind Werke von US-Amerikanern in Deutschland wie Werke von Inländern geschützt und vice versa. Daher kein Schutzfristenvergleich, es gelten "unsere" Bestimmungen. Es gibt imho ein paar Looney-Tunes-Cartoons, bei denen bekannt ist, dass das Copyright versehentlich nicht registriert wurde (also nix mit freiwillig), die akzeptieren wir hier nicht, obschon sie beispielsweise bei Commons verfügbar sind (commons:Category:PD_Cartoon_-_Bugs_Bunny). Wo man die Registrierung prüfen kann weiß ich nicht, vielleicht ist in der en-WP was in Erfahrung zu bringen.--Wiggum 16:45, 15. Apr. 2007 (CEST)

@Timo Müller: "Und der Urheber hat ja gerade nicht auf seine rechte verzichtet, sie sind ausgelaufen" - Häää? Sie sind doch ausgelaufen weil der Urheber die Rechte nicht verlängert hat, obwohl er die Möglichkeit dazu hatte. Er hat also freiwillig (!) auf ein Weiterbestehen seine Rechte verzichtet. Wie anders soll man das deuten, als daß er sie damit unter eine freie Lizenz gestellt hat? (anders sieht es natürlich bei den US-PD vor 1923 aus, als es keine Möglichkeit einer Verlängerung gab, aber hier reden wir ja von Zeugs zwischen 1924 und 1964). Natürlich ist das Werk weiterhin urheberrechtlich geschützt, aber solange es unter einer freien Lizenz steht ist das doch völlig egal (Wikipedia-Artikel sind schließlich auch urheberrechtlich geschützt, sie sind nur unter freien Lizenzen) --Toon 22:14, 15. Apr. 2007 (CEST)

Ließ dir noch einmal Wiggums Beitrag durch, verstehe ihn und erkenne deinen Denkfehler (Tipp: kein Schutzfristenvergleich). Es gelten 70 Jahre pma. --Taxman¿Disk?¡Rate! 22:28, 15. Apr. 2007 (CEST)
Wenn man vergisst, die Tür seiner Gartenparzelle abzuschließen ist das also eine Erlaubnis für jedermann, das Wohnhaus 2 km entfernt leerzuklauen? --Rtc 22:30, 15. Apr. 2007 (CEST)

@Taxman: Ich bestreite doch gar nicht, daß die Sachen noch urheberrechtlich geschützt sind. Es geht ja nur um die Nutzungsrechte. @Rtc: Kommt drauf an ob in der Gartenparzelle Apfel oder Birnen gelagert sind. Hier wurde aber nicht vergessen eien Tür abzuschließen, hier wurde der Inhalt der Parzelle auf die Straße gestellt mit einem großen Schild dran "Zur freien Verwendung mitzunehmen". Und das ist sehr wohl eine Erlaubnis. Auch für Leute aus dem Nachbarort. --Toon 22:55, 15. Apr. 2007 (CEST)

a) Ich habe überhaupt nicht vom Inhalt der Parzelle gesprochen, sondern vom Inhalt des Wohnhauses 2 km entfernt b) Von 'einem großen Schild dran "Zur freien Verwendung mitzunehmen"' zu sprechen kann ich nur als fundamentalen Verlust jeglicher Realität und Vernunft sehen. Niemand hat irgendwelche aktiven Willensbekundungen gemacht. Das Bild ist urheberrechtlich geschützt und nicht unter irgendeiner Lizenz freigegeben. Es gibt diesbezüglich nichts weiter zu diskutieren. --Rtc 23:23, 15. Apr. 2007 (CEST)

Hallo. Auf der Internetseite http://www.kuenstlerkolonie-berlin.de gibt es zahlreiche Seiten mit Urheberrechtsverstößen in Wort und Bild (z.B. [21], [22], [23], [24]). Darf erstens direkt auf diese Seiten verlinkt werden und zweitens überhaupt auf das Angebot http://www.kuenstlerkolonie-berlin.de? viele Grüße --Axel.Mauruszat 09:44, 15. Apr. 2007 (CEST)

Die Rechtslage ist wohl umstritten (siehe Haftung für Hyperlinks), ich würde da allerdings auf Nummer Sicher gehen und wenigstens die Direktlinks rausnehmen; daß das oben Verlinkte (Zeitungsartikel, Fernsehscreenshots...) wirklich URVs sind, ist anzunehmen. --Noddy93 00:03, 16. Apr. 2007 (CEST)

Dürfen Zeitungscover bei Wikipedia abgebildet werden?

Darf das Cover einer Studentenzeitung bei Wikipedia eingestellt werden? Im konkreten Fall hat der Herausgeber der Zeitung der Veröffentlichung zugestimmt. Auf dem Cover sind jedoch diverse Pressefotos zu sehen. Die Zeitung besitzt die Lizenz, die Pressefotos für Print und Web zu verwenden. In der Löschdiskussion wird behauptet, dass die Rechteinhaber der Pressefotos auch zustimmen müssten, wenn das Zeitungscover bei Wikipedia eingestellt wird. Die Autoren der Texte sind mit der Veröffentlichung der Titelseite bei Wikipedia einverstanden.

hier geht´s zu dem betreffenden Bild: Bild:NU-Titelseite.png --Gizmo80 00:17, 16. Apr. 2007 (CEST)

Haben die Urheber/Rechteinhaber aller Bilder der Veröffentlichung unter der angegebenen Lizenz zugestimmt? Wenn ja, mußt Du das nachweisen und das Bild kann bleiben. Wenn nein, muß das Bild gelöscht werden. Siehe auch hier. --Noddy93 00:23, 16. Apr. 2007 (CEST)
Hallo Gizmo, die Wikipedia hat es sich zur Aufgabe gemacht, nur Inhalte zu akzeptieren, die unter einer freien Lizenz eingestellt wurden. Das bedeutet, dass eine Erlaubnis für die Verwendung in der Wikipedia nicht genügt, da es nicht das Ziel der Wikipedia ist, die Artikel so gut wie möglich zu bebildern, sondern, Speicherplatz für Material bereitzustellen, das von jedermann, auch außerhalb der Wikipedia, verwendet, beliebig verändert (Karikaturen) und auch kommerziell genutzt (Postkarten, Poster) werden kann, ohne dass dabei Geld an den Urheber bzw. Fotografen bezahlt werden muss. Daher muss für die Zeitungsartikel wie auch jedes einzelne darin vorkommende Bild eine Benutzer:Rtc/Einverständniserklärung vorliegen. Die Zeitung wird diese aber nicht erteilen, da eine so weitgehende Lizenz für Wikipedia bei weitem nicht nötig wäre, um das Bild legal zu nutzen. Die Wikipedia will also mehr als sie braucht, und damit kann man leider schwer überzeugen. Leider stehen die natürlichen Interessen der meisten Rechteinhaber im Konflikt zum Ziel der Wikipedia, ausschließlich mit freien Inhalte zu arbeiten; sie fordern zu allermindest eine beteiligung bei kommerzieller Nutzung. --Rtc 00:29, 16. Apr. 2007 (CEST)
Wenn die Bilder von fest angestellten Redakteuren gemacht wurden, dürfen wir getrost davon ausgehen, dass die Herausgeber alle notwendigen Rechte haben, um eine Wikipedia-kompatible Freigabe zu erstellen. Bei Freiberuflern wird das idR nicht der Fall sein. Zu den grundsätzlichen Fragestellungen siehe Vorredner.--Wiggum 00:35, 16. Apr. 2007 (CEST)

LA auf Commons?

Dieses Bild hier ist offensichtlich falsch lizensiert. Weitere Feststellungen sind, wie der Einsteller freimütig einräumt, nicht getroffen worden. Siebzig Jahre kann der Autor der Sache nach nicht tot sein (Duvalier kam 1957 an die Macht, vorher dürfte man keinen Anlass gehabt haben, ihn auf Geldscheinen abzudrucken).

  1. Kommt eine andere Lizenz außer PD in Frage? (Ich weiß, lässt sich wegen der erwähnten genauen Angaben wohl schlecht sagen...)
  2. Wie kann man einen LA auf Commons stellen?
  3. Macht das viel Sinn - wie ich höre, haben sich dort in der Vergangenheit Inklusionisten hervorgetan, welche sehenden Auges haarsträubende Lizenzen akzeptiert haben...

Gruß, ҉ 09:14, 15. Apr. 2007 (CEST)

Ich habe Löschantrag als Copyvio gestellt und den Uploader informiert. Das Bild ist ganz offensichtlich falsch lizenziert. Und natürlich macht es Sinn, einen Löschantrag zu stellen. Auch wenn falsche Entscheidungen getroffen wurden/werden, ist dies kein Grund, wegzusehen. --Raymond Disk. Bew. 12:02, 16. Apr. 2007 (CEST)

Übersetzung eines Rechtsgutachtens

Übertragen ais WP:LKV:

dann diskutiert mal lebhaft...--Orientalist 14:11, 4. Apr. 2007 (CEST)
  • Es handelt sich um eine Übersetzung einer Fatwa (islamisches Rechtsgutachten) von Orientalist. Ein solcher Revert ist nicht akzeptabel und kontraproduktiv. Entweder ein URV-Baustein und eine Sperre bis das geklärt ist oder zurück auf die Version von Benutzer Orientalist. --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 16:26, 4. Apr. 2007 (CEST)

Ich bitte jetzt hier um Meinungen, da sich auf WP:LKV keine weiteren Stellungnahmen abgegeben wurden. --Lyzzy 10:44, 15. Apr. 2007 (CEST)

Pragmatischer Vorschlag: Kann denn das Zitat nicht noch etwas weiter gekürzt werden? Neben der Fragestellung müsste aus der Antwort die formale Einleitung (keine Schöpfungshöhe) insbesondere der Auszug aus der früheren Frage Nr. 10342 mit der Antwort von Schaich Ibn Baz stehenbleiben. Denn das erscheint mir der zentrale Anteil der Antwort. Manches andere bezieht sich nach meiner Interpretation auf den (für die eigentliche Fragestellung irrelevanten) Aspekt, ob Muslime gemäß dieser Fatwa mit Nichtmuslimen Umgang pflegen dürfen, wenn er zum Zweck der Verbreitung des Islams dient. Wichtig erscheint mir auch, dass die Herkunft des Textes besser dargestellt wird. Außerdem könnte die optische Darstellung verbessert werden. Etwas weiter gekürzt und deutlicher als Zitat gekennzeichet hätte ich dann kein urheberrechtliches Problem mit diesem Inhalt. --h-stt !? 11:37, 15. Apr. 2007 (CEST)

Was steht gleich oben auf der Seite? Schau vorher im Archiv nach--Wiggum 12:01, 15. Apr. 2007 (CEST)

Danke für den Link. --Lyzzy 09:36, 16. Apr. 2007 (CEST)

Photos in Museen

Ist es erlaubt bzw. fällt es unter Panoramafreiheit, Photos von Ausstellungsstücken in Museen zu machen? Vielleicht sollte man auch dazusagen, daß es mir im konkreten Fall um eine Karte von 1834 geht, sprich, wenn man sie direkt digitalisieren würde, wäre sie gemeinfrei (sodenn ich denn unsere Richtlinien richtig verstanden habe). Falls es im konkreten Fall geht, gibt es dann eventuell auch eine eigene Vorlage dafür? Vielen Dank! –SPS ♪♫♪ eure Meinung 12:04, 15. Apr. 2007 (CEST)

Wenn das Urheberrechte des obiektes abgelaufen ist, werden die Fotos hier akzeptiert. Allerdings kann es sein das due gegen das Hausrecht verstösst. Wass allerdings nicht das Problem des WP ist, weil wir gegen das von vieln Musen praktizierte copyfraud sind. In dem Fall ist das Sockenpuppe hochladen die beste Lösung, weil Du und nur du wegen dem Hausrechtverstoss belang werden köntest. Nochmal diese aussage bezieht sich auf Obiekte deren Urheberrecht abgelauzfen, und somit gemeinfrei sind. (bei Karte von 1834 wird dies mit gröster Wahrscheinlichkeit zutreffen) Bobo11 12:20, 15. Apr. 2007 (CEST)
(etwas ausführlicher die Hintergründe):
1. Panoramafreiheit gilt nicht in Innenräumen, also auch nicht für Ausstellungsstücke in Museen.
2. Eine Karte ist ein zweidimensionales Werk, ihre zweidimensionale Wiedergabe ist unproblematischer als die Aufnahme eines räumlichen Gegenstands. Wenn sie von 1834 ist, ist sie gemeinfrei und darf hier hochgeladen werden
3. Zwar behaupten manche Museen und Archive, dass sie irgendwelche Rechte an ihrem gemeinfreien Material hätten, aber wir in der deutschen Wikipedia sehen das als unzulässige Schutzrechtsberühmung und gehen von Gemeinfreiheit aus.
4. Frage des Hausrechts: Viele Museen sind pingelig, was das Fotografieren in ihren Räumen angeht - meist aus konservatorischen (Blitzlicht!) oder sicherheitstechnischen (Lage der Alarmsicherung!) Bedenken, nicht wegen des Urheberrechts. Lösung a) ist, wie von Bobo11 vorgeschlagen, das Hochladen mit einem nicht nachverfolgbaren Wegwerfaccount - dann bist du einfach nicht ermittelbar. Möglich ist aber auch, dass b) deine historische Karte schon irgendwo publiziert wurde - dann kannst du sie, falls es sich um eine reine 2dimensionale Wiedergabe handelt, einscannen und hochladen.
5. Vorlage: PD-Art (wenn zweidimensional), ansonsten einfach nur deine CC- oder GFDL-Lizenzbausteine. Da wir auf Hausrechte keine Rücksicht nehmen, haben wir auch keinen Baustein dafür. --Fb78 13:51, 16. Apr. 2007 (CEST)
Zu Fb78's "4)" möchte ich aber schon anmerken, dass es zahlreiche Museen in Deutschland gibt, die das Fotografieren durchaus erlauben, aber nicht das kommerzielle Verwerten (z. B. Württ. Landesmuseum, Museen der SPK in Berlin). Und da geht es knallhart um Geld (und mithin Verwertungsrechte) und weder um konservatorisches noch die Lage von Alarmanlagen. --AndreasPraefcke ¿! 17:30, 16. Apr. 2007 (CEST)
Museen haben die rechtliche Kompetenz auch nicht immer für sich gepachtet... Aber du hast recht. Kürzlich bat ich ein Münchner Museum um einen Scan eines Gemäldes aus dem 19.Jh.. Man beschied mir, man könne eine "digitale Abbildung, 300 dpi, DIN A 4, zu einem Preis von 50 Euro anbieten. Bitte geben Sie mir Bescheid, ob Sie dies möchten und vor allem, wofür [!] Sie das Werk verwenden möchten." Als ich dann etwas von Wikipedia schrieb, erhielt ich keine Antwort mehr. Werd wohl hingehen müssen und das Ding selbst abfotografieren. --Fb78 18:17, 16. Apr. 2007 (CEST)

kanldeckel

eine ausschreibung möchte ich ein bild zum thema kanaldeckel benutzen. kann ich ein bild zum thema kanaldeckel in meiner uni angelegenheit benutzen? --87.160.207.171 16:05, 15. Apr. 2007 (CEST)

??? unverständlicher Text Andreas König 16:09, 15. Apr. 2007 (CEST)
Wikipedia:Weiternutzung --Taxman¿Disk?¡Rate! 13:26, 16. Apr. 2007 (CEST)

selbst erstelltes Produktfoto auf meiner Webseite

meine Frage: Wenn ich einen Apple Monitor selber fotografiere und dieses Bild dann nutze, um meine grafischen Arbeiten innerhalb des Monitors auf meiner kommerziellen Webpage zu veröffentlichen, kann Apple Rechte geltend machen und mir diese Form der Darstellung meiner Arbeiten untersagen?

Vielen Dank

--88.72.251.158 17:16, 16. Apr. 2007 (CEST)

Was hat das mit der Wikipedia zu tun? --Max Nörglmoser 17:23, 16. Apr. 2007 (CEST)

Halloe,

wollte Fragen ob man dieses Logo:

welches von der Archivseite -http://web.archive.org/web/20010119105000/http://www.waibel.de/ - stammt, verwenden dürfte.

--Seehund 22:29, 13. Apr. 2007 (CEST)

Ich sehe keine Schöpfungshöhe. -- Timo Müller Diskussion 16:39, 15. Apr. 2007 (CEST)
Ich auch nicht. --Fb78 13:37, 16. Apr. 2007 (CEST)

Welche Lizenz muss ich denn bei dem Bild angeben? Seehund 19:43, 16. Apr. 2007 (CEST)

Ich hab die richtigen Lizenzen für dich eingebaut. -- ChaDDy ?! +/- 19:55, 16. Apr. 2007 (CEST)

Vielen Dank Chaddy Seehund 17:50, 17. Apr. 2007 (CEST)

Innenaufnahmen Landesbibliothek Dresden

In den Commons wurde eine große Anzahl von Innenaufnahmen der SLUB Dresden hochgeladen. Meines Erachtens verstoßen viele gegen das Urheberrecht, da sie zweifellos ein Werk darstellen ohne das diese Darstellung per Panoramafreiheit gemeinfrei publiziert werden kann. Es wäre gut wenn noch jemand anderes darüber schauen könnte, bevor ich Löschanträge stelle. Geo-Loge 21:58, 16. Apr. 2007 (CEST)

Sehe ich bei den meisten Bildern anders, die meisten Bilder zeigen nichts geschütztes. -- Timo Müller Diskussion 22:29, 16. Apr. 2007 (CEST)
Ich seh da auch nicht viel schutzfähiges, unabhängig davon sind die Bilder grottenschlecht.--Wiggum 22:30, 16. Apr. 2007 (CEST)
Die Qualität wollte ich jetzt nicht beurteilen, da sie auch keine Rolle spielt. Es geht mir nicht um alle Bilder sondern um die, die eindeutig eine Raumanordnung und -gestaltung (im Sinne eines Werks des Urheberrechts) zeigen. Zum Beispiel Bild:SLUB39.jpg, Bild:SLUB46.jpg, Bild:SLUB39.jpg, Bild:SLUB62.jpg oder Bild:SLUB69.jpg. Geo-Loge 22:44, 16. Apr. 2007 (CEST)
Bei den Bildern wäre ich dafür, diese vier zu löschen, zumal sie bei der Qualität wohl niemand vermissen wird. -- Timo Müller Diskussion 00:15, 17. Apr. 2007 (CEST)
Die Qualität ist wirklich nicht der Reißer. Die Innenarchitektur ist auch wirklich mehr als nur darstellungswürdig.. aber so ist das Urheberrecht nun einmal.. Geo-Loge 15:13, 17. Apr. 2007 (CEST)

Stammbaum von Münzer

Hallo! Ich habe den Stammbaum von Friedrich Münzer zur Familie Tricostus mit unserer Vorlage:Stammbaum repliziert, frage mich aber, ob ich das einstellen darf. Münzer ist noch nicht gemeinfrei, und den Stammbaum hat er als Ergebnis seiner Forschungen in Pauly's Realencyclopädie veröffentlicht. JGß says: Wikisource rockt! 17:29, 17. Apr. 2007 (CEST)

Fakten sind nicht schutzfähig. Die Schutzfähigkeit der Darstellung ist bei Stammbäumen fraglich, da du aber eine eigene grafische Darstellung erstellt hast, entfällt dieses Problem. Rein damit. Quellenangabe nicht vergessen. --Fb78 20:01, 17. Apr. 2007 (CEST)

Kauf eines Bildes

Was muß ich tun, wenn ich das Bild - Fichtennadel.jpg - auf einer Pharmazie-Verpackung - Franzbranntwein - verwenden möchte? Woher bekomme ich die Bilddatei? Wie hoch sind die Kosten? Das Bild wird in der Größe etwa 10 x 10 cm verwendet. Es handelt sich um ein mittelständiges Unternehmen, mit regionaler Verbreitung. Vielen Dank und freundl. Grüße Monika Krenkel, Rigaer Str. 3, 10247 Berlin, Diplomgrafikerin


--84.189.248.233 17:54, 17. Apr. 2007 (CEST)

Du must folgendes machen: [25] Runterladen und fertig.
Das war's schon.
Da es PD-US-Gov ist, ist keine Autorennennung oder ähnliches erfordelich. Und du kannst damit machen was du willst.
Genaueres siehe commons:Template:PD-USGov/de.
-- MichaelFrey 18:04, 17. Apr. 2007 (CEST)
Das Bild zeigt einen Zweig von Picea glauca, der nordamerikanischen Weiß-Fichte, taugt also nicht für deutsches Fichtennadelöl und erst recht nicht für Franzbranntwein. ;-) --Wetwassermann 18:13, 17. Apr. 2007 (CEST)


Grundsätzlich können fast alle Bilder in der Wikipedia kostenfrei von jedermann verwendet werden. Die Bedingungen, unter denen das möglich ist, erfährt man regelmäßig auf der Bild-Beschreibungsseite. Diese Angaben müssen selbstverständlich vom Nachnutzer - besonders wenn es um kommerzielle Verwendung geht - auf Plausibilität geprüft werden. Beim genannten Bild sind beispielsweise auf der Web-Seite des US Fish- and Wildlife-Service keine näheren Angaben zum Fotografen oder zu den Umständen der Aufnahme gemacht. Im allgemeinen Disclaimer der Webseite wird lediglich darauf hingewiesen, dass nicht alle Inhalte auf den FWS-Seiten frei sind.--Wiggum 18:30, 17. Apr. 2007 (CEST)

Aufgaben weiter deligieren

Unsere Pflegedienstleitung hat Aufgaben die sie regeln müßte,weil sie 16:30 Dienstschluß hat weiterdeligiert.Die Aufgaben betreffen normales Personal,ohne Einweisung.

Frage: Darf sie das ??

--195.93.60.73 20:59, 17. Apr. 2007 (CEST)

und wieso ist das ein Urheberechtsproblem? --DaB. 21:04, 17. Apr. 2007 (CEST)

ARVN-Symbol

Ich habe vor, einen Artikel über die Armee der Republik Vietnam zu schreiben, die zu Süd-Vietnam gehörte. Allerdings hörte die Republik im Jahr 1975 auf, zu existieren. Nun lautet meine Frage, ob ich das Symbol oder Logo der ARVN in Wikipedia einstellen darf, oder ob es dem kommunistischen Vietnam als Rechtsnachfolger von Süd-Vietnam gehört. Und wenn es erlaubt sein sollte, muss ich das Logo selbst entwerfen oder darf ich es von einer anderen Website kopieren, weil es wie eine Staatsflagge behandelt wird?--Lonelobo 21:23, 17. Apr. 2007 (CEST)

Ein Link auf eine Seite mit dem ARVN-Symbol wäre hilfreich, für Entscheidung. Bobo11 22:04, 17. Apr. 2007 (CEST)
Stimmt, hier der Link, das Bild ist auch in der englischen Version von Wikipedia unter ARVN zu finden. http://www.kbchaingoai.net/sitebuilder/images/ARVN_logo-135x139.jpg Lonelobo 22:20, 17. Apr. 2007 (CEST)

Mallory

Vielleicht bin ich ja blind, aber ich finde bei Bild:George Mallory.jpg (Commons-Bild) weder einen Hinweis auf den Aufnahmezeitpunkt (ob vor 1907) noch auf den Fotografen. Mallory mag über 70 Jahre tot sein, aber wie kommen die drauf, dass es auch sein Fotograf ist? --Streifengrasmaus 23:54, 17. Apr. 2007 (CEST)

Ich hab mal LA gestellt. --Noddy93 04:22, 18. Apr. 2007 (CEST)

Landkreiskarte

Sind die auf dieser Seite stehenden Karten aus lizenzrechtlicher Sicht in der Wikipedia verwendbar? Ich stelle die Frage v.a. deshalb, weil wir bislang tatsächlich noch keine Vektorkarte der Liste der Landkreise in Deutschland haben. Wenn ja: mit welcher Lizenzvorlage? --Chumwa 10:36, 14. Apr. 2007 (CEST)

Bevor meine Anfrage dem ArchivBot zum Opfer fällt: will sich ihr vielleicht doch noch jemand annehmen? Merci vorab! --Chumwa 07:38, 18. Apr. 2007 (CEST)
Wikipediakompatibel sind die Karten wohl nur dann, wenn sie amtliche Werke sind. Ob die Karten zu den in § 5 Abs. 1 UrhG erwähnten "Gesetzen, Verordnungen, amtlichen Erlassen und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßten Leitsätzen zu Entscheidungen" zählen, wage ich zu bezweifeln. Aber schreib den Jungs am besten eine nette E-Mail und frag nach, vielleicht sitzt da jemand mit Ahnung... --Noddy93 10:55, 18. Apr. 2007 (CEST)
Diese Karten sind nicht vom Wahlleiter erstellt, sondern vom Bundesamt für Kartographie und Geodäsie lizensiert. Dessen Karten sind in aller Regel keine amtlichen Werke iSd §5 UrhG. Ich wäre sehr skeptisch ob es zulässig ist anzunehmen, dass die Lizensierung an den Bundeswahlleiter daran irgendetwas ändert. --h-stt !? 10:46, 19. Apr. 2007 (CEST)

Volksrepublik Polen-PD-Bapperl

Hallo.

Ist dieses Bild (und Bilder mit demselben Bapperl) in der deutschen Wikipedia verwendbar? Beste Grüße -- Nasiruddin do gehst hea 02:50, 14. Apr. 2007 (CEST)

Hallo *Tappt im Dunkeln* Ist da jemand? -- Nasiruddin do gehst hea 23:55, 15. Apr. 2007 (CEST)
Ist wohl bisher nicht geklärt. Laut commons:Template_talk:PD-Polish ist Historiograf dagegen, andere dafür. Ich kann die Frage nicht beantworten, schlage aber vor, solange das nicht geklärt ist, die Bilder zur Verwendung freizugeben. --Fb78 13:57, 16. Apr. 2007 (CEST)
Dagegen. Polen=EU=Kein Schutzfristenvergleich=70 Jahre pma in DE.--Wiggum 14:53, 16. Apr. 2007 (CEST)
Auch dagegen. Gilt in Deutschland sicher nicht. -- Timo Müller Diskussion 20:02, 16. Apr. 2007 (CEST)
Okay Danke. Wir leben anscheinend in Absurdistan. Trotzdem Danke für eure Antwort, jetzt weiß ich woran ich bin. Beste Grüße -- Nasiruddin do gehst hea 21:43, 16. Apr. 2007 (CEST)
Ich habe das Urherrechtsgesetz auch nicht erfunden... -- Timo Müller Diskussion 22:32, 16. Apr. 2007 (CEST)
War nicht persönlich gegen dich gerichtet. Interpretiere meine Aussage als Granteln über den Gesetzgeber ;-) Danke, daß du mir hier weitergeholfen hast, denn ich hab selber von Rechtsfragen keine Ahnung. Beste Grüße -- Nasiruddin do gehst hea 22:39, 16. Apr. 2007 (CEST)
Wenn du das von zahlreichen Staaten unterzeichnete Welturheberrechtsabkommen als Auswuchs von "Absurdistan" bezeichnen willst... ich revidiere übrigens meine Meinung und schließe mich den Vorrednern an. --Fb78 09:04, 17. Apr. 2007 (CEST)


Wenn das Weltuerheberrechtsabkommen dafür verantwortlich ist, daß wir Bilder aus dem Zweiten Weltkrieg nicht verwenden können, die enwiki-Leute aber schon, dann ist das Welturheberrechtsabkommen absurd (oder ists vielleicht nur unsere nationale Gesetzgebung?). Beste Grüße -- Nasiruddin do gehst hea 17:48, 18. Apr. 2007 (CEST)
Es geht hier um das nationale, deutsche Urheberrecht. Ein Weltuerheberrechtsabkommen gibt es nicht. -- ChaDDy ?! +/- 17:58, 18. Apr. 2007 (CEST)
Wenn es das nicht gibt, dann stell doch einen LA gegen Welturheberrechtsabkommen :) --Fb78 09:14, 20. Apr. 2007 (CEST)

Bild:95-2-Colombia-024NabusimakeSierraNev-90.JPG

Hmm, überlege gerade über das Bild. Die Zustimmung des Urhebers liegt auf permissions-de zwar vor, eine Freigabe des Abgebildeten gibt es aber nicht, da ihm der Mann (aus irgendeinem Eingeborenenstamm) völlig unbekannt ist. Hart bleiben und Bild löschen? — Pill (Diskussion · Bewertung) 17:48, 18. Apr. 2007 (CEST)

Natürlich nicht. Das Recht am eigenen Bild gibt es in den weitaus meisten Rechtsordnungen überhaupt nicht. Daher kann man es auch nicht aus Bildern aus aller Welt anwenden. --h-stt !? 21:26, 18. Apr. 2007 (CEST)
Auf der deutschen Wikipedia gilt aber das deutsche Recht, und da hat der Mann ein Recht am eigenen Bild. Es ist auch etwas komisch, wenn wir nur Deutschen dieses Recht zusprechen und Angehörige anderer Kulturen/Staaten zum Zur-Schau-Stellen auch gegen deren Willen freigeben. --Wikipeder 22:08, 18. Apr. 2007 (CEST)
ACK. Auch wenn der Abgebildete wohl kaum Wikipedia/den Hochlader verklagen wird, halte ich es nicht für sinnvoll, hier eine Ausnahme zu machen, auf die man sich dann in Zukunft berufen wird. --Noddy93 10:41, 19. Apr. 2007 (CEST)
Wir hatten das vor einer Weile bei Bildern einer US-Regierungsbehörde diskutiert, die Angehörige der US-Armee im Katastrophenhilfseinsatz zeigten. Wenn ich mich recht erinnere wurden da Opfer geimpft. Wir können bei diesen Bildern nicht verlangen, dass die Soldaten des medizinischen Corps oder die Katastrophenopfer irgendwem gegenüber eine Erklärung über Rechte abgeben, die sie in ihrem Land gar nicht brauchen. Auch in den USA gibt es kein Recht am eigenen Bild in unserem Sinne, so dass der Regierungsphotograph nie auf die Idee kommen würde, sich diese Rechte einräumen und mit seinem Bild zusammen zu veröffentlichen. Also: Seien wir realistisch und verzichten wir darauf, unser Recht an Personen aus aller Welt anzulegen. Und behalten wir diese Bilder. --h-stt !? 13:11, 19. Apr. 2007 (CEST)
Fast vollstämdige Zustimmung, bei Kindern und bei heimlichen Fotos würde ich aber zum Teil Ausnahmen machen. sугсго.PEDIA-/+ 10:13, 20. Apr. 2007 (CEST)

Lizensierung nchträglich ändern.

Hallo Leute! Spricht grundsätzlich etwas dagegen, die Lizensierung von Bildern nachträglich von GFDL auf CC BY oder CC BY SA zu ändern? --TheBo Disk. 12:06, 20. Apr. 2007 (CEST)

Lizenz ergänzen geht immer, Lizenzen zurücknehmen nicht. Einmal GFDL, immer GFDL, aber nachträgliche Doppellizenz GFDL und cc-by(-sa) ist problemlos möglich. sугсго.PEDIA-/+ 12:11, 20. Apr. 2007 (CEST)

Infoplakat zur Wähler

Ich vermute mal, daß ein öffentliches Infoplakat zur Wahl in Osttimor noch unter Urheberrecht der Wahlbehörde fällt, oder? Aber die Logos der Behörden hier und hier dürften wohl die Schöpfungshöhe nicht erreichen. Richtig? --J. Patrick Fischer 10:19, 19. Apr. 2007 (CEST)

Das Poster fällt nmM wahrscheinlich (kommt ein wenig auf die tatsächliche Verwendung an) unter die Ausnahme für amtliche Werke gemäß § 5 Abs. 2 UrhG (D), also Urheberrecht bei nd-Verwendung nein, ansonsten schon. Bezüglich der Logos, PD-Bild-Schöpfungshöhe würde passen.sугсго.PEDIA-/+ 10:45, 19. Apr. 2007 (CEST)
Aber § 5 UrhG gilt doch nur für Bilder deutscher Ämter, oder? --Noddy93 11:41, 19. Apr. 2007 (CEST)
Zur Verwendung: Das Poster wurde von der Nationalen Wahlkommission in Osttimor ausgehängt, damit die Leute wissen, wie man wählt. Da wir schon dabei sind: Wie sieht es mit Wahlplakaten aus? --J. Patrick Fischer 14:21, 19. Apr. 2007 (CEST)
Nein, es gilt auch für ausländische amtliche Werke, und nein, Wahlplakate sind keine amtlichen Werke. Dieses Poster aber vielleicht schon. -- Timo Müller Diskussion 19:38, 19. Apr. 2007 (CEST)
Echt? Und wie ist "amtlich" definiert? --Noddy93 01:22, 20. Apr. 2007 (CEST)
Das steht da. -- Timo Müller Diskussion 07:43, 20. Apr. 2007 (CEST)
§ 5 kenn ich, aber da steht ja nicht, was genau ein Amt ist. --Noddy93 11:50, 20. Apr. 2007 (CEST)
Amtliches Werk oder ein wenig vertieft (hier).

Gut, das Plakat ist von einer staatlichen Behörde zur Information der Bürger veröffentlicht worden. Ich werde es jetzt mal hochladen und die Diskussion von hier in die Diskussion kopieren. Danke! --J. Patrick Fischer 17:58, 20. Apr. 2007 (CEST)

Privatroman

Aus der FAS vom 15.04.2007 S.23: „Die Nobelpreisträgerin Elfriede Jelinek schreibt an einem neuen Todsündenroman, "Neid", den sie - ohne Verlag, ohne Lektorat und ohne dass man das Recht hätte, daraus zu zitieren - als sogenannten "Privatroman" im Internet publiziert.“ Kann jmd was zu diesem "Zitatverbot" für uns sagen. "Privatroman" ist wohl eine Wortschöpfung Jelineks. -- Cherubino 15:28, 20. Apr. 2007 (CEST) PS

Für Kleinzitate muss das Werk veröffentlicht (der Öffentlichkeit bekannt gemacht) sein, für Großzitate muss es erschienen (in Verkehr gebracht) sein. Veröffentlichung ist durch Online-Publikation gegeben, Erscheinung meines Wissens nicht, da muss ich nochmal nachschauen.--Wiggum 15:50, 20. Apr. 2007 (CEST)

Übersetzungen von anderssprachigen Wikipedia-Seiten

Hallo zusammen,

folgende Frage: auf der deutschen Wikipedia-Seite fand ich ein Artikel über Sigismund Milkowski, auf der polnischen (beide Sprachen beherrsche ich sehr gut) Seie der Wikipedia stehen ein paar Details mehr, u.a. genaue Angaben über das Geburts- und Sterbedatum und sonstige Lebensabschnitte. Die deutsche Seite ist mit einem inhaltlichen Vermerk des Meyers Konversations-Lexikon gekennzeichnet. Auf der polnischen Wikipedia-Seite finde ich keine genauen Quellenangaben (http://pl.wikipedia.org/wiki/Zygmunt_Mi%C5%82kowski). Wie ist so ein Fall zu behandeln, kann ich, wenn ich auf anderen Wikipedia-Sprachseiten Artikel sehe, die auf der Deutschen-Seite noch vervollständig werden könnten, übersetzen und weiterführen??

Viele Grüße McAristoteles --McAristoteles 19:54, 20. Apr. 2007 (CEST)

Eine Anleitung gibt es unter Wikipedia:Übersetzungen. Viel Erfolg. --Taxman¿Disk?¡Rate! 00:13, 21. Apr. 2007 (CEST)

Panoramafreiheit in Kuba?

Gibt es in Kuba Panoramafreiheit? Ich habe auf der deutschen und englischen Wikipedia bisher nichts dazu gefunden und frage mich, ob ein Bild wie das hier eigentlich in Ordnung geht. Danke, Ibn Battuta 08:48, 20. Apr. 2007 (CEST)

Eigentlich ist das eine Bearbeitung von Alberto Kordas († 2001) berühmten Che-Portrait. Es müßte daher streng genommen, gelöscht werden, unabhängig von der Frage nach Panoramafreiheit. Die erste URV hat demnach der anonyme Grafitti-Künstler begangen (was man vor Ort wahrscheinlich nicht so eng sehen wird), die zweite der Uploader hier. --Herby 10:22, 21. Apr. 2007 (CEST)

Hi, da das Logo für Half Life 2 wegen befürchteter Urheberrechtsverletzung gelöscht worden ist, wollte ich einmal fragen, ob dieses Logo überhaupt die berüchtigte Schöpfungshöhe besitzt? Ein griechischer Buchstabe mit einem ausgedellten Kreis drumherum schein mir kein großes Kunstwerk zu sein; da gibt es wesentlich aufwändigere Logos, die auch nicht die nötige Schöpfungshöhe haben. -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 19:14, 20. Apr. 2007 (CEST)

Nachtrag: So sieht das Ding aus. -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 19:23, 20. Apr. 2007 (CEST)

Meiner Meinung nach trivial, keine Schöpfungshöhe als Werk der angewandten Kunst. Der damalige Uploader befürchtete jedoch Konsequenzen, falls er bei den hochgeladenen Bildern mal danebengelegen haben sollte, siehe Benutzer_Diskussion:Maimartpc#eingestellte_Logos_und_Bilder. Das Risiko trägt der Uploader, falls du dieses vertreten willst kannst du das Logo nochmal hochladen. Gruß,--Wiggum 19:27, 20. Apr. 2007 (CEST)

Welche Konsequenzen hat man denn da zu erwarten? Ist schon mal jemand verklagt worden, weil er Bilder hier hochgeladen hat? -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 19:41, 20. Apr. 2007 (CEST)

Keine Ahnung, die Möglichkeit besteht halt. Selbst wenn eine Klage hanebüchen und aussichtslos ist, den Stress hat man auf jeden Fall. --Wiggum 19:52, 20. Apr. 2007 (CEST)
Ok, danke. Dann werde ich das wohl lassen und warten ,ob/bis es jemand anders macht. -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 20:10, 20. Apr. 2007 (CEST)
Anonymes Hochladen (nicht als IP, sondern mit Wegwerfbenutzernamen) lässt so manche Klage schon am fehlenden Beklagten scheitern....sугсго.PEDIA-/+ 16:59, 21. Apr. 2007 (CEST)

Wenn man´s mal hier hochgeladen hat, kann man´s eigentlich nicht mehr löschen lassen, zumindest nicht aus so einem Grund wie Maimartpc. So ganz einverstanden bin ich mit dieser Massen-Löschaktion nicht. -- ChaDDy ?! +/- 02:23, 21. Apr. 2007 (CEST)

Bild:Arizona.jpg

Erreicht das schon Schöpfungshöhe? Weil Panoramafreiheit gilt in den USA ja nur für bestimmte Gebäude. Bin nur gerade drauf gestoßen, weil ich mal etwas die BLU-Kategorie aussortiere. --STBR!? 18:17, 21. Apr. 2007 (CEST)

Nö, alles recht simpel --Isderion 18:28, 21. Apr. 2007 (CEST)
Ok. Hab den erstmal den unbegründeten BLU-Hinweis entfernt. --STBR!? 18:37, 21. Apr. 2007 (CEST)

Wallpaper / Trailer

Hallo, darf man eigentlich Wallpaper als Bilder für Artikel verwenden? Eigentlich werden ja Wallpaper kostenlos für jeden Benutzer freigegeben. Sollte ja kein Problem sein (denkt man zumindest). In diesem Zusammenhang gleich mitgefragt: Was ist mit Szenenbildern aus (Film-)Trailern? Hier schätze ich direkt, das diese urheberrechtlich geschützt sind. --Grim.fandango 21:51, 21. Apr. 2007 (CEST)

Beides ganz klar nein, und tatsächlich sind weiterverbreitete Wallpaper ein recht beliebtes Abmahnziel. --Rtc 21:54, 21. Apr. 2007 (CEST)
Das ging ja fix. Danke. --Grim.fandango 21:55, 21. Apr. 2007 (CEST)
Kein Problem. Hier ein Link: http://www.heise.de/newsticker/meldung/65638 --Rtc 21:58, 21. Apr. 2007 (CEST)

Vorlage:Bildschirmfoto

Ich sehe da keinen Mehrwert mehr. Wäre die Ansichjt nicht frei, dürfte sie gar nicht verwendet werden...löschen? // Forrester 09:31, 22. Apr. 2007 (CEST)

Ich glaube, das können wir entsorgen. Was mir übrigens grad aufgefallen ist: viele Screenshots stehen unter einer falschen Lizenz. Da haben Bilder von GPL-Software plötzlich die GFDL als Lizenz. Die beiden sind zwar verwandt, können aber auch nicht beliebig ausgetauscht werden. Und das Copyright liegt eigentlich auch nicht beim Ersteller des Screens, so wie´s häufig angegeben ist, sondern beim Hersteller der Software. Aber das gehört jetzt nicht unbedingt hierher. -- ChaDDy ?! +/- 11:33, 22. Apr. 2007 (CEST)
Dann werde ich mal entsprechend handeln, wenn es keine Widerworte gibt. // Forrester 14:43, 22. Apr. 2007 (CEST)

Bilder der PDB

Es geht darum, ob Bilder aus der PDB (http://www.pdb.org/) für die WP geeignet sind. Sowas wie einen Lizenztext habe ich hier gefunden: http://www.pdb.org/pdb/static.do?p=general_information/about_pdb/pdb_advisory.html Das Bild:InsulinStructure.PNG kommt von dort, daher die Frage. Ich habe schon im Chat gefragt, dort war die Meinung eher, dass wir das nicht verwenden können. Bitte um Meinungen, danke! --Lychee 13:48, 21. Apr. 2007 (CEST)

The contents of PDB are in the public domain. hätte ich noch anzubieten.--Wiggum 16:51, 21. Apr. 2007 (CEST)
Rein computergeneriertes Bild einer in der Natur vorkommenden Molekularverbindung. Daher mangels Urheber kein Werkcharakter. (PS: Die Seite, die Wiggum nennt, sagt "as long as the images and data are not for sale as commercial items themselves, and their corresponding citations are included". Also public domain wäre es jedenfalls mal wieder trotz verwendung dieses wortes nicht, wenn es denn Schöpfungshöhe hätte.) --Rtc 21:34, 21. Apr. 2007 (CEST)
An die Schöpfungshöhe hab' ich gar nicht gedacht. Danke! --Lychee 19:42, 23. Apr. 2007 (CEST)

Urheberrechte an einem Bild einer nicht mehr existenten Gesellschaft

Ich möchte ein Bild einer verstorbenen Person (liegt noch keine 70 Jahre zurück) bei Wikipedia einstellen. Das Bild wurde von einer Gesellschaft angefertigt, welche seit 1990 jedoch nicht mehr existiert! Wie stelle ich nun also das Bild möglichst Rechtskonform bei Wikipedia ein??? --Oxford 08:50, 23. Apr. 2007 (CEST)

Da das Urheberrecht nicht bei der Firma, sondern beim Fotograf ist, diesen Fragen. Lesetip Hilfe:FAQ zu Bildern. Hier (weil noch Urheberrechtsbelastet) ist natürlich eine Bestätigung an OTRS nötig. Bobo11 09:18, 23. Apr. 2007 (CEST)
{bk}Geht nicht; selbst wenn das Urheberrecht wirklich nicht bei einer natürlichen Person liegt, da das Urheberrecht noch bei irgendwem liegt, etweder bei der Gesellschaft in Auflösung oder ihrem Rechtsnachfolger (event. dem Fiskus, 1990 klingt doch nach DDR-Vereinigung). Linzenzkonform geht das zumindest nicht.sугсго.PEDIA-/+ 09:26, 23. Apr. 2007 (CEST)

Vielen Dank, aber leider liegt genau da das Problem. Sie haben recht, es hängt zwar mit der Wiedervereinigung zusammen, - jedoch existiert auch keine Folgegesellschaft?! Ich versuchs jetzt ersteinmal mit OTRS! Mal sehen, was sich ergibt!

Um welches Bild geht es? Bitte mit näheren Informationen an ralf(ät)roletschek.de schicken. --RalfR 16:54, 23. Apr. 2007 (CEST)
Im allgemeinen gibt es einen Rechtsnachfolger, selbst wenn es keine Nachfolgegesellschaft gibt, und selbst wenn keinen mehr geben sollte (kommt in der Praxis nicht vor), dann fallen alle Rechte im Zweifel wieder zurück zum Urheber. Im Fall von Bild:Hans - Rudolf Gestewitz.jpg dürfte die nächste übergeordnete staatliche Körperschaft Rechtsnachfolger geworden sein. --rtc 19:18, 23. Apr. 2007 (CEST)
Das wird erstmal übers OTRS geklärt. Wenn wir wissen, um welches Bild es sich handelt, können wir etwas sagen. Ein Foto hat so ziemlich immer eine natürliche Person als Urheber, auch in der DDR. --RalfR 20:00, 23. Apr. 2007 (CEST)
Es geht darum, dass ein Unternehmen Nutzungsrechte erwerben kann.
Die Frage ist dann, was aus den Vertragsrechten wird. -- Simplicius 20:03, 23. Apr. 2007 (CEST)
Ja, auch darum geht es - ohne Kenntnis des/der Bild(er) kann man darüber aber keine Auskunft erteilen. --RalfR 21:37, 23. Apr. 2007 (CEST)

Vorlage:Recht am eigenen Bild

Was sagt ihr dazu? Hat jemand was gegen die Einführung dieser imho wichtigen Hinweisvorlage? Verbesserungsvorschläge? // Forrester 01:44, 22. Apr. 2007 (CEST)

Frage: Wozu brauchen wir das eigentlich? Wenn ich das richtig sehe, müsste die Vorlage ja in jedem zweiten Bild stehen.... (So langsam ist der Punkt erreicht, wo wir mehr Lizenzerklärungsbausteine als eigentliche Lizenzvorlagen haben) --Kantor Hæ? +/- 02:09, 22. Apr. 2007 (CEST)
Nein. Der Punkt ist noch nicht erreicht. Außerdem sind das keine Lizenzerklärungsbausteine. In diesem Beispiel geht es ja noch nicht mal um Urheberrecht, sondern um Persönlichkeitsrecht, das zu beachten ist. Ich hatte gerade eine nette Diskussion mit Henriette, die meinte, dass man die Wünsche anderer menschen diesbezüglich respektieren muss. Ich will nicht so weit gehen und fände es erstmal gut, wenn man hier überhaupt mal geltendes Recht respektieren würde. // Forrester 02:22, 22. Apr. 2007 (CEST)
Und was soll da ein Hinweisbaustein helfen? Entweder ein Uploader hat WP:BR &ff gelesen, dann holt er sich die Einwilligung und kann den Hinweisbaustein setzen (der ja dann überflüssig ist, da ja die Einwilligung vorhanden ist) oder der Uploader hat keine Ahnung, aber dann hilft auch kein Hinweisbaustein. --Isderion 02:29, 22. Apr. 2007 (CEST)
Es geht offensichtlich nicht um uploader, sondern um downloader, die das Bild nutzen möchten. Diese könnten sonst leicht auf die idee kommen, dass nur die lizenz zu beachten ist--Rtc 02:32, 22. Apr. 2007 (CEST)
siehe rtc. Wir wollen ja (was ich hoffe) Weiternutzer nicht ins offene Messer laufen lassen;) // Forrester 02:35, 22. Apr. 2007 (CEST)
Wäre dann nicht ein _allgemeiner_ Hinweis per {{eingeschränkte Weiternutzung}} o.ä. sinnvoller? Für jeden Einzelfall eine eigene Vorlage zu haben (und die Tendenz geht ja dahin), halte ich für ziemlich umständlich. --Kantor Hæ? +/- 02:43, 22. Apr. 2007 (CEST)

Zuerst sah ich deinen Vorschlag als Müll an, nach kritischer Auseinandersetzung sehe ich aber die Vorteile. Ich habe das mal auf Benutzer:Forrester/Eingeschränkte Weiternutzung versucht. // Forrester 08:43, 22. Apr. 2007 (CEST)

Hhmm - noch rot?! Es wäre immerhin die 7(!) Hinweisbox, die sich auf die Weiternutzung bezieht. Mein Vorschlag wäre halt, einfach alles auf einer Seite Wikipedia:Bildrechte/Weiternutzung zu sammeln und von _einem_ Baustein darauf hinzuweisen. Inwiweit das praktisch ist, sollten aber besser die Leute beurteilen, die auch täglich im Bildbereich arbeiten. (So eine Seite täte aber auch ohne Vorlage mal dringend Not ;-) ) --Kantor Hæ? +/- 09:28, 22. Apr. 2007 (CEST)
Jetzt blau. // Forrester 09:31, 22. Apr. 2007 (CEST)

Ich bin eher für Kantors Vorschlag. Sonst wuchern uns die Hinweisbausteine über den Kopf. -- ChaDDy ?! +/- 11:49, 22. Apr. 2007 (CEST)

Dann hat man vielleicht irgendwo einen Haftungsausschluss, aber mehr ist das nicht. Dem Weiternutzer bringt das nichts. // Forrester 14:41, 22. Apr. 2007 (CEST)
Wieso denn nicht? Diese Vorlage sollte doch imho genügen, oder? Da ist alles recht kompakt zusammengefasst. Also zumindest ich werde draus schlau, kann aber natürlich auch daran liegen, dass ich mich mittlerweile einigermaßen damit auskenne. -- ChaDDy ?! +/- 14:49, 22. Apr. 2007 (CEST)

Baut doch Parameter ein, mit denen man die aktivierung einzelner unterpunkte an- und abstellen kann, z.B. {{Benutzer:Forrester/Eingeschränkte Weiternutzung|Persönlichkeitsrecht=1}}. --rtc 18:46, 22. Apr. 2007 (CEST)

Nö. Das ist Quatsch. Dann kann man es doch gleich bei verschiedenen Vorlagen belassen. // Forrester 19:22, 22. Apr. 2007 (CEST)
Ein solches Feature ist besser als kein solches Feature. Deshalb kann es kein Quatsch sein. Ob eine sammelvorlage sinnvoller ist als einzelne vorlagen ist eine andere frage, in meinen augen nein. es sollten bei jedem bild genau die Boxen stehen, die dafür relevant sind. --rtc 19:27, 22. Apr. 2007 (CEST)

Die Sache hat sich vorerst erledigt. // Forrester 20:39, 22. Apr. 2007 (CEST)

Man könnte bei jedem Bild einen kleinen Hinweis schreiben, dass die Lizenzen nur in urheberrechtlicher Hinsicht gelten und wettbewerbsrechtliche, markenrechtliche, wappenrechtliche und persönlichkeitsrechtliche Fragen vom Weiterverwender selbst zu klären sind. Man könnte das aber auch einfach lassen, denn wir sind keine Rechtsberatung. --AndreasPraefcke ¿! 09:48, 23. Apr. 2007 (CEST)

@Forrester: Deinen "Rückzug" finde ich jetzt grade auch nicht soooo prickelnd... Denn weitergedacht könnte man auch gut alle PD-Bausteine vereinigen - und schwups wären die bunten Kästchen auf die Hälfte reduziert (Und da wundern die Bildleute sich, dass nur so wenig Leute auf diesem Gebiet mitarbeiten?). Es kann einfach nicht sein, dass wir uns für die Nachnutzer (ein "Haftungsausschluss" reicht völlig, auch wenn er eigentlich überflüssig ist!) die Arbeit unnötig schwer machen. --Kantor Hæ? +/- 21:47, 23. Apr. 2007 (CEST)
Nö. Wir brauchen die Bausteine nicht mehr zu reduzieren, wer WP:LFB nicht versteht, sollte besser auch nix hochladen. // Forrester 14:24, 24. Apr. 2007 (CEST)
Wir könnten sie aber deutlich reduzieren und den potentiellen Weiternutzer die weitere Lektüre überlassen... Stichwort: Usability. Ich finde es sehr bedenklich, dass der Service für die Weiternutzung zu Lasten unserer Artikelautoren geht. --Kantor Hæ? +/- 16:07, 24. Apr. 2007 (CEST)

Bucheinbände

Ich nehme an, dass so etwas wie Bild:Bibel in gerechter Sprache.jpg, das mir gerade aufgefallen ist, akzeptiert wird, da einem derartigen Bucheinband die für einen urheberrechtlichen Schutz notwendige Schöpfungshöhe abgesprochen wird? (Der Einsteller hat cc-by-sa gewählt, geht das da wirklich?)

Wenn ich nun aber gerne einen Bucheinband, der vom berühmten Typografen Jan Tschichold (1902-1974) gestaltet wurde, fotografieren würde, um ihn im Tschichold-Artikel zu zeigen - was dann? Der Einband, der mir vorliegt, ist mindestens so schlicht gestaltet wie diese "Bibel in gerechter Sprache" (gelbe Pappe mit drei chinesischen Schriftzeichen, heller Leinenrücken mit aufgedrucktem Schildchen), ich glaube nicht, dass man da von mehr Schöpfungshöhe sprechen könnte. Aber er würde hier ja gerade als Beispiel einer Schöpfung Tschicholds präsentiert. Moderne Buchgestaltung ist eben häufig sehr schlicht. Wir können hier kaum etwas mit dem Argument mangelnder Schöpfungshöhe zulassen, das wir gerade der Schöpfung wegen zeigen würden? Andererseits ist es aber auch seltsam, wenn die Schöpfungshöhe eines Werkes davon beeinflusst wird, zu welchem Zweck man es zeigen will. Was, wenn ich Bild:Bibel in gerechter Sprache.jpg als Beispiel aktueller Buchgestaltung zeigen würde? Sollte dieses Bild vielleicht doch eher gelöscht werden? Oder wäre mein Tschichold akzeptabel? 05:06, 23. Apr. 2007 (CEST)

Typografie ist ja eigentlich ein Paradebeispiel der angewandten Kunst, aber ohne das Beispiel zu sehen, ist es schwer, eine Meinung abzugeben. Ich würde sagen, dass ein rein typografischer Einband ohne allzuviel Sperenzchen (oder Tschicholds Poster hier: [26]) rein urheberrechtlich hier wohl in Ordnung gehen würde. (Siehe auch Rechtsschutz von Schriftzeichen für Schutzrechte an Typografie). --AndreasPraefcke ¿! 09:42, 23. Apr. 2007 (CEST)
Um die Beurteilung zu erleichtern, habe ich ein Foto des Einbands jetzt mal hochgeladen (aber noch nicht in den Tschichold-Artikel eingebaut): Bild:Eckstein-tschichold-sonne.jpg. Was meinst du dazu? Sollte das Verdikt "muss doch gelöscht werden" lauten, habe ich auch kein Problem damit. Gestumblindi 21:40, 24. Apr. 2007 (CEST)
Hm, mit asiatischen Zeichen kenn ich mich nicht aus. Aber bei diesem Foto würde ich kein Problem vermuten. --AndreasPraefcke ¿! 21:47, 24. Apr. 2007 (CEST)
Nun gut, ich habe das Bild mal eingebaut. Gestumblindi 23:13, 24. Apr. 2007 (CEST)

NASA Bilder auf nicht NASA-Seiten

Ich habe auf der Seite eines Forschungsinstitutes, das für NASA Raumflugkörper Instrumente beisteuert(e), Grafiken gefunden, die von der NASA hergestellt wurden (steht selbst in den Grafiken drin) aber sonst nirgendwo auf NASA-Seiten zu finden sind.

Es geht um diese beiden Grafiken. Die erste wurde ursprünglich vom Ames Research Center der NASA hergestellt siehe: [27] und die zweite vom NASA HQ, wie ganz klein in einer Ecke zusammen mit der Bildnummer steht, siehe: [28]

Darf ich diese beiden Bilder in den Commons hochladen?

P. S. Die Grafiken sind auf diesen Seiten des Instituts: Pioneer Venus Orbiter und International Sun Earth Explorer.--Uwe W. 12:17, 24. Apr. 2007 (CEST)

Da hätte ich keine Gewissensbisse. Mach einfach. --h-stt !? 16:08, 24. Apr. 2007 (CEST)

Lizenz ohne gewerbliche Nutzung

Sicher steht es schon irgendwo, aber ich habe es nicht gefunden. Bei vielen Zoos steht in den AGBs: Eine gewerbliche Nutzung eigener Fotos bedarf ausdrücklich unserer schriftlichen Zustimmung. Unter welcher Lizenz darf ich eigene Fotos in der Wikipedia hochladen. - Irgendwie scheiden die alle aus - oder? --Smaragdenstadt-Fanpage 18:43, 24. Apr. 2007 (CEST)

Wer derartige Fotos hochlädt, riskiert es, Ärger mit dem Zoo zu bekommen. Allerdings läßt nicht jeder Nick in der Wikipedia einen Schluß zu, welche natürliche Person dahintersteckt. Der Fotograf besitzt die Urheberrechte, wie er lizensiert und veröffentlicht, ist sein Risiko. --RalfR 18:51, 24. Apr. 2007 (CEST)

Ein Urheberrecht auf ein Tier haben die jedenfalls nicht... Mögliche Vorgehensweise: Wegwerfbenutzeraccount anlegen, trotzdem hochladen. Siehe Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum. --AndreasPraefcke ¿! 21:49, 24. Apr. 2007 (CEST)

Es geht wohl weniger um die Tiere, sondern um die Zooanlagen. Allerdings sind Zoos ja nicht gerade selten und im Normalfall auch nicht von übermäßiger architektonischer Kunst. -- ChaDDy ?! +/- 21:58, 24. Apr. 2007 (CEST)
Ach so, ja, da muss man aufpassen. Ein paar Betonwände oder Käfige machen noch kein Werk mit Schöpfungshöhe, erkennbare Architektur schon eher. Fotos von architektonisch aufwendigen (oder eben als "Werk" erkennbaren) Anlagen können dann nur ab 1. Januar (Architektentodesjahr + 71 Jahre) hochgeladen werden. Meistens dürfte das aber wie gesagt eher nicht gelten, und keinesfalls, wenn die Architektur nur Beiwerk von Tierfotos ist. --AndreasPraefcke ¿! 22:04, 24. Apr. 2007 (CEST)
Histo hätte deutlichere Worte gefunden: Sockenpuppe anlegen und alles ist gut. --RalfR 22:03, 24. Apr. 2007 (CEST)
Das ist Histo. ;-) Aber im Grunde hat er recht. -- ChaDDy ?! +/- 22:34, 24. Apr. 2007 (CEST)

PD-China

Akzeptieren wir PD-China Bilder wie z.B. hier? --Phrood 10:35, 25. Apr. 2007 (CEST)

Für China sollte m.E. Schutzfristenvergleich gelten, daher wäre die Lizenz an sich (vorausgesetzt die 50-Jahre-Angabe stimmt) für uns in Ordnung.--Wiggum 15:02, 25. Apr. 2007 (CEST)

Siegel von Städten der USA

Hier ging es in einer Löschdiskussion von gestern um mehrere "Siegel us-amerikanischer Städte, hier beispielshaft en:Image:Seal_bell_gardens_ca.png. Um Worte zu sparen hier die Löschdiskussion, ich glaube A.Hellwig zustimmen zu wollen. Dankeschön für Input, --Mdangers 11:28, 25. Apr. 2007 (CEST)

fair use auf en:, d.h. nicht ok für de: Mdangers 22:40, 24. Apr. 2007 (CEST)

Ich will´s nur einmal posten, das gilt aber auch für die anderen beiden Siegel. Es scheint, als wären das
amtliche Siegel,damit wären sie PD, da amtliche Werke in den USA immer gemeinfrei sind. Es 
bleibt nur die Frage, ob das tatsächlich die amtlichen Sigel sind. Aber das sollte sich klären 
lassen. Warum das in en fair use ist, weiß ich nicht. Wenn dort aber was falsch lizensiert ist, 
ist das für uns in de eher egal. -- ChaDDy ?! +/- 23:41, 24. Apr. 2007 (CEST)

Alle amtlichen Werke? Wo steht das? AFAIK nur Werke der US-Bundesregierung --A.Hellwig 23:52, 24. Apr. 2007 (CEST)

Der Siegel einer Stadt ist doch wohl ein amtliches Werk, oder? Ich bin mir zwar nicht 100% sicher, 
aber ich meine schon. -- ChaDDy ?! +/- 00:25, 25. Apr. 2007 (CEST)
Die US-PD-Regelung betrifft nur Werke, die von Mitarbeitern der Bundesregierung erstellt werden, US-Recht gibt also nix her. Ob das hier OK wäre - vielleicht. Zumindest einige vertreten die Ansicht, man könnte alle Werke, die nach deutschem Recht als amtliche Werke gelten, als gemeinfrei betrachten. --Dapeteばか 18:21, 25. Apr. 2007 (CEST)
Amtliches Werk ist nach wohl herrschender Meinung nicht nur auf Deutsche Werke bezogen (deshalb sind ja die EU-Rechtsakte in D und A gemeinfrei), allerdings könnte die Diskussion zwei drüber auch dieses Bildchen löschungsbedürftig machen. sугсго.PEDIA-/+ 20:36, 25. Apr. 2007 (CEST)
Nach der obrigen Diskussion wäre jedes Bild, das nicht von angemeldeten Usern stammt löschbedürftig. -- ChaDDy ?! +/- 20:41, 25. Apr. 2007 (CEST)

Massive URVs im Artikel Der nette Mann?

Ich habe den leisen Verdacht, dass auf der Wiki-Seite Der nette Mann massiv und wortwörtlich von dieser Seite abgeschrieben wurde. Irgendjemand sollte sich des Problems annehmen - ich kann es aus zeitlichen Gründen leider nicht.--legalides 19:33, 25. Apr. 2007 (CEST)


fingierter Lexikonartikel im Lexikon der Heilsteine.. letzte seite ist ein u-boot... name des artikels könnte sein (wunderstein Trendit)

in dem buch.. "lexikon der Heilstein"

ISBN-10: 3890600328 ISBN-13: 978-3890600321

ist die letzt seite ein u-boot und würde prima in die wikipediaspart http://de.wikipedia.org/wiki/Wissenschaftlicher_Witz

passen.. weiß leider nicht wie das mit den lizenzen ist... und traue mich deswegen nicht den artikel zu schreiben...

ich habe die seite gescant und wart bis ihr mir antwortet...

gruß Norbert --87.123.85.63 02:56, 26. Apr. 2007 (CEST)

Hochladen wird nicht möglich sein, aber beschreibe doch den Artikel kurz in der Fundstellenliste im Artikel Fingierter Lexikonartikel. --AndreasPraefcke ¿! 09:25, 26. Apr. 2007 (CEST)

In den Literraturverweisen des obigen Artikels führt ein link zum download eines pdf ("Rodney Orpheus: Abrahadabra (Einführung in die "Thelemische Magick") PDF [2]") zu folgender antwort:(per copy/paste übertragen) Beginn> THIS FILE HAS BEEN STOLEN (LEECHED)

This file doesn't belong to the site you came from


You came from: http://de.wikipedia.org/wiki/Ordo_Templi_Orientis

Please e-mail the webmaster of that site and tell him: NOT TO LEECH OTHER SITES LINKS!! <Ende

This link belongs to http://www.oto.de. --80.140.106.30 11:29, 26. Apr. 2007 (CEST)

Na und? Nur weil jemand das Internet nicht verstanden hat, braucht das uns ja nicht zu interessieren. Nur das Anzeigen von fremden Seiten/Bildern als eigene Inhalte (etwa innerhalb von Frames) ist nicht zulässig, das Verlinken auch von Unterseiten/Downloadseiten entspricht dem Wesen des Internets. --AndreasPraefcke ¿! 11:41, 26. Apr. 2007 (CEST)

Recht am eigenen Bild

Zählen solche Gruppenfotos zu den in KUG § 23 Abs. 3 ("Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen...") erwähnten Ausnahmen, bei denen eine Erlaubnis zur Veröffentlichung nicht von jeder Person vorliegen muß? --Noddy93 13:29, 23. Apr. 2007 (CEST)

Da sehe ich überhaupt kein Problem. Die Abgebideten wussten nicht nur von der Absicht des Fotografen, sie haben sich ja gerade für dieses Bild postiert. --h-stt !? 14:22, 23. Apr. 2007 (CEST)
ACK --RalfR 16:57, 23. Apr. 2007 (CEST)
Also ich gehe nicht davon aus, dass Bilder von mir überall veröffentlicht werden, wenn ich mich fotografieren lasse. Ist zwar nur Kreisliga, aber bei nem Gruppenfoto von einem Sportverein kann man sich den beiden Vorrednern wohl anschliessen.--Wiggum 17:05, 23. Apr. 2007 (CEST)
Es ist eine zweischneidige Sache. Dass die Bilder auch ins Internet hochgeladen werden, ist den Personen möglicherweise so nicht gesagt worden.
Das ist dann was anderes als ein Foto für eine Festschrift 100 Jahre Turnverein oder so, die weitgehend vereinsintern bleibt. Das sollte man auch nicht vergessen.
Ich bin da auch für behalten, aber es gibt auf keinen Fall was zu jammern, wenn eine der abgelichteten Personen die Löschung wünscht. -- Simplicius 18:41, 23. Apr. 2007 (CEST)
Das eine ist, dass die Abgebildeten der Fotografie selbst - offensichtlich - zugestimmt haben. Die Frage ist aber, ob sie auch einer kommerziellen Nutzung und Veränderung unter freier Lizenz zugestimmt haben? Immerhin wäre es z.B. möglich, dass ich mir jetzt eins der Mädels ausschneide und völlig legal als "Pin-Up" an den Spind hefte (oder so etwas in der Art ;-) ) - und das muss noch nicht einmal gegen das Persönlichkeitsrecht verstossen!
Wir hatten diese Problemstellung letztens schon einmal im musikalischen Bereich - da ging es um die Aufnahme eines Laienchores, die der Chorleiter unter GFDL gestellt hat. Das Problem ist einfach: Wenn auch nur einer der Beteiligten "nö" sagt, ist die Lizenz dahin. Es ist natürlich abwegig bzw, unpraktisch, jetzt von _Allen_ Personen eine Freigabe zu verlangen - aber mein Vorschlag ist, in solchen Sachen zumindest eine komplette Liste der Realnamen im OTRS zu verlangen. Was passiert eitgentlich, wenn jetzt eines der Mädels einen Exklusivvertrag mit einer Modelagentur hat? Bei den Musikern reicht die Mitgliedschaft in der GVl aus, um die schöne Lizenz völlig zu ruinieren. Ich halte es für sehr gewagt, solche Bilder _nicht_ zu löschen. --Kantor Hæ? +/- 22:05, 23. Apr. 2007 (CEST)

Wenn Trainer Hermann Ballfänger sagt: "Mädels, ich knips euch mal" müssen die Mädels nicht davon ausgehen, dass sie im www veröffentlicht werden. Von ihnen ist auch nicht zu erwarten, dass sie sich mit dem Recht am eigenen Bild so genau auskennen, dass ihnen schwant, plötzlich weltweit zu sehen zu sein. Es ist Aufgabe des Fotografen, der ein Bild veröffentlicht, zu überprüfen, ob die Abgebildeten mit einer Veröffentlichung einverstanden sind. Ist dieses nicht ausdrücklich erfolgt, gilt das Recht am eigenen Bild. Unbedingt löschen. --MrsMyer 22:34, 23. Apr. 2007 (CEST)

Wer sich für ein Foto hinstellt, weiß auch, daß es veröffentlicht wird - egal in welcher Art, ob Printmedium oder was auch immer. Das Foto wird nicht gemacht, um irgendwo in einem Archiv zu vergammeln, sondern um veröffentlicht zu werden. Was würde ein Richter in diesem Fall fragen? Sie wußten, daß sie fotografiert werden? Hatten sie etwas dagegen? Die Aufnahme zeigt deutlich, daß die abgebildeten Personen der Fotografie zugestimmt haben, dazu bedarf es keiner Einzelabsprachen. Wer sich zu einer Gruppenaufnahme hinstellt, ist einverstanden damit, fotografiert zu werden. Da muß man nicht jede einzelne Person fragen. --RalfR 23:24, 23. Apr. 2007 (CEST)
Pardon, das stimmt nicht. Es ist Aufgabe des Fotografen zu fragen, ob man mit einer Veröffentlichung einverstanden ist. Die Bringschuld liegt nicht beim Fotografierten, sondern beim Fotografen. Er muss im Zweifel nachweisen, dass die Fotografierten zugestimmt haben. Die Fotografie zeigt die Zustimmung nicht. Wie auch? --MrsMyer 23:39, 23. Apr. 2007 (CEST)

Wäre die Meinung der Vorredner rechtlich in Ordnung, müsste ich damit rechnen, dass jedes Klassenfoto, auf dem ich auftauche, oder jedes Foto, das mich albern mit anderen Menschen aus der Vergangenheit zeigt, jedes Kinderbild mit grässlichen Kusinen, jedes Foto mit dem schrecklichsten Kleid meiner lange zurückliegenden Teenagerzeit irgendwo im Netz auftaucht. Ich hätte es ja wissen können, dass es mal das Internet, Wikipedia oder obskure Foren gibt, in denen ich auftauchen könnte. Herrje, gibt's hier denn keine Juristen, die etwas dazu sagen können und meine Jugendsünden vor weltweiter Verbreitung schützen? --MrsMyer 23:47, 23. Apr. 2007 (CEST)

Bei diesem Bild sieht man offensichtlich, daß die Fotografierten wußten, daß sie abgelichtet werden. Das muß weder protokolliert noch nachgewiesen werden. Es ist offensichtlich, sie haben der Aufnahme zugestimmt. --RalfR 23:50, 23. Apr. 2007 (CEST)
Bei Kinderbildern müssen die Erziehungsberechtigten zustimmen, im Zweifelsfall die inzwischen erwachsene Person (§ 22 Satz 1 Kunsturheberrechtsgesetz (KUG/KunstUrhG)) --RalfR 23:56, 23. Apr. 2007 (CEST)

Es kommt nicht darauf an, ob die Fotografierten wussten, dass sie abgelichtet werden oder nicht. Es kommt darauf an, ob sie zugestimmt haben, dass das Bild veröffentlicht wird. Darum geht es beim Recht am eigenen Bild. --MrsMyer 00:09, 24. Apr. 2007 (CEST)

Würdest du deine fundamentalistische Position bitte mit juristischer Fachliteratur belegen? Zustimmung zur Veröffentlichung als solcher genügt und die geht hier bereits aus der Aufnahme hervor. Genaue Umstände müssen nicht bestimmt sein. Unsere Verwendung als Illustration eines Artikels über den Verein/die Mannschaft ist völlig legal und unsere Lizenz hat nur urheberrechtliche Auswirkungen, so dass ein evtl Nachnutzer selbst wissen muss, ob er das Bild zu seinen Zwecken nutzen darf. Eine Verwendung in der Werbung etc wäre jedenfalls unzulässig, aber das ist nicht unser Problem bei unserer Verwendung. behalten --h-stt !? 08:17, 24. Apr. 2007 (CEST)
Dieser Vorwurf „fundamentalistisch“ gegenüber der Benutzerin MrsMyer geht mir etwas zu weit. Ich stelle für Bild:Vcb 6damen 2006.jpg einen Löschantrag. Die Genehmigung dürfte dann ja locker von den dargestellten Personen besorgt werden können.
Dann bitteschön unter Wikipedia:Löschkandidaten/Bilder/26._April_2007#Bild:Vcb_6damen_2006.jpg. -- Simplicius 16:49, 26. Apr. 2007 (CEST)

Computerspielscreenshots

Wie verhält es sich mit (natürlich selber angefertigten) Screenshots von Computerspielen? --David Ring 18:23, 24. Apr. 2007 (CEST)

gehen im allgemeinen nicht, siehe Wikipedia:Bildrechte. --JD {æ} 18:25, 24. Apr. 2007 (CEST)
Bei Erlaubnis der Spielentwickler doch wohl schon, oder? --David Ring 20:18, 26. Apr. 2007 (CEST)
Dann schon. Allerdings glaube ich kaum, dass ein Entwickler einen Screenshot seines Spieles unter eine freie Lizenz stellt, dann würde nämlich das ganze Spiel unter diese Lizenz fallen. Was du darfst ist, Screenshots von Spielen, die unter der GPL stehen, hochzuladen. -- ChaDDy ?! +/- 20:26, 26. Apr. 2007 (CEST)

Bild:Dinar 1346Dusan Novo Brdo.jpg

Ich hab zwar schon Histo direkt angefragt, der scheint aber inaktiv sein. Ist dieses Bild eine URV, oder kann man Schöpfungshöhe so deuten, wie ich das hier getan habe? -- ChaDDy ?! +/- 18:22, 25. Apr. 2007 (CEST)

Deuten kann man viel. Ich würde es so deuten, dass es ein geschütztes Lichtbild gemäß § 72 UrhG ist, und daher weg muss. -- Timo Müller Diskussion 18:33, 25. Apr. 2007 (CEST)
Klar kann man da viel deuten. Deshalb habe ich hier ja auch nachgefragt. -- ChaDDy ?! +/- 18:38, 25. Apr. 2007 (CEST)

Tja, ob Münzen zwei- oder dreidimensional sind, das ist hier die Frage. Da man so ein Bild wohl auch per Scan herstellen könnte, tendiere ich zu zweidimensional... --AndreasPraefcke ¿! 09:29, 26. Apr. 2007 (CEST)

Eben. Und dann hat die Aufnahme selbst keine Schöpfungshöhe, und die Münze ist ja auch schon viel zu alt, um geschützt zu sein. -- ChaDDy ?! +/- 16:16, 26. Apr. 2007 (CEST)
Wenn ihr es schon nicht lassen könnt, solche Bilder, die ganz offensichtlich Lichtbilder sind, fälschlicherweise als mangelnde Leistungshöhe zu deklarieren, dann verwendet wenigstens einen eigenen extra Baustein dafür, damit es nicht so schwer wird, die Kandidaten alle rauszufischen, sobald die erste Abmahnung kommt. --rtc 16:21, 26. Apr. 2007 (CEST)
Ganz offensichtlich stehst DU Rtc nicht auf dem Boden der Rspr. des BGH. Auch wenn die Fotografenlobby rast und die Rechtslage unter dem KUG anders war: ein Mindestmaß an zwar nicht schöpferischer, so doch geistiger Tätigkeit ist erforderlich. Es ist für den durchschnittlichen Betrachter nicht möglich, einen Münzscan (nicht geschützt nach h.M.) von einer Münzfotografie zu unterscheiden. Die geistige Tätigkeit muss am Lichtbild ablesbar sein und nicht aus irgendwelchen Rahmendaten über das Ausmaß des handwerklichen Aufwands hervorgehen --Histo Wikisource braucht Hilfe! 16:35, 26. Apr. 2007 (CEST)
Auch wenn die Fotografenlobby rast ;) selbst mit erheblichem Aufwand ist nicht zu ermitteln, ob es sich bei dem Bild überhaupt um eine Fotografie handelt. Es ist sogar erheblich einfacher, Münzen zu scannen als zu fotografieren. Ich wüßte nicht, warum ich mir den Aufwand mit Ringblitz, Zwischenringen und Stativ machen sollte, wenn es doch viel einfacher geht. Ich kann mir nicht vorstellen, daß heute noch jemand Münzen oder Briefmarken fotografiert. --RalfR 16:46, 26. Apr. 2007 (CEST)
Das ist richtig, Historiograf, aber man muss davon ausgehen, dass bei jedem Foto, das nicht lediglich eine Vervielfätligung der Vorlage darstellt, eine solche geistige Tätigkeit vorliegt, und zwar weil es dann prinzipiell ein gewisses Maß an Variationsspielraum gibt. Das ist ein objektives Kriterium, das am Lichtbild ablesbar ist, und das hier alleine deshalb erfüllt ist, weil die Vorlage dreidimensional war. Die geistige Leistung kann hier bereits darin bestehen, dass man den Scan als gut genug akzeptiert und nicht denkt "Nä, ich hol jetzt die Fotoausrüstung raus und machs nochmal mit fein abestimmter Ausleuchtung" – etwas, das bei dem Scan oder der Fotokopie einer Buchseite weit hergeholt ist. Ich gehe davon aus, dass der BGH das ähnlich eng sehen wird. Denn wenn man es so weit ausdehnt wie Du, fällt irgendwann das gesamte Lichtbild flach, und das kann nicht der Wille des Gesetzgebers sein. --rtc 16:51, 26. Apr. 2007 (CEST)
Wirrers Zeug wird nicht dadurch plausibler, dass mans wiederholt. Das Lichtbild fällt genau dann flach, wenn die Vorlage originalgetreu wiedergegeben wird und ggf. nur einen geringen 3-D-Charakter hat. Davon geht die Welt nicht unter, auch wenn dir das nicht passt. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 20:44, 26. Apr. 2007 (CEST)
Falsche Behauptungen werden nicht dadurch richtiger, indem man die Kritik daran als wirres Zeug versucht abzuwimmeln. Das Lichtbild fällt nur dann flach, wenn die Vorlage reproduziert wird, und das ist bei signifikantem 3-D-Charakter wie bei einer Münze eindeutig nicht mehr gegeben. --rtc 21:02, 26. Apr. 2007 (CEST)
Auf dem Bild ist die Münze zumindest in meinen Augen 2D. Ich wollte übrigens bei meiner Frage eine Antwort und keinen Expertenstreit. -- ChaDDy ?! +/- 21:13, 26. Apr. 2007 (CEST)
Das ist nun mal eine Frage, die weitestgehend unklar ist. Allerdings könnten die ewigen unsachlichen Streitereien vielleicht mal gemäß WP:KPA unterlassen werden.sугсго.PEDIA-/+ 21:31, 26. Apr. 2007 (CEST)

Ella Fitzgerald und Klauen bei der Wikipedia

Hallo, da klebt jetzt so ein URV Bapperl dran. Ich habe Benutzer Mauerstein schon geantwortet. Meine Frage ist aber eine andere. Was machen wir, wenn wir aus Werken zitieren, die eindeutig die Wikipedia benutzt haben, das aber nicht ordentlich angaben, denn ich bilde mir ein meinen Text zu Mulgrew Miller schon mal auszugsweise in einem Jazzkonzertflyer der Jazz baltica gelesen zu haben. Es ist umgekehrt so daß unser CC 2.0 de, keiner schützt, wenn es nicht angegeben wird. Uns wird dann umgekehrt die Urheberrechtsverletzung vorgeworfen, wenn "nicht" freie Artikel dann unseren zwangsläufig ähnlich sind. -Roomsixhu 18:35, 25. Apr. 2007 (CEST)

Villeicht kann Dir Wikipedia:Weiternutzung/Mängel weiterhelfen. Nur zur Info: Texte stehen bei uns unter GFDL nicht unter Creative commons. --Taxman¿Disk?¡Rate! 18:40, 25. Apr. 2007 (CEST)
Danke, das scheint die richtige Stelle zu sein. Mal sehen ob ich den Flyer noch habe.--Roomsixhu 19:11, 25. Apr. 2007 (CEST)
Ich denke, bei Kleinschriftgut wie Flyern und Konzertprogrammen sollten wir es nicht übertreiben, auf die Urheberrechte zu pochen (wenn ein Hinweis "aus Wikipedia" dabei steht, ist es natürlich schon schöner). Aber genau deshalb machen wir ja das ganze hier, um freie Texte zu schaffen, und wenn dann jemand z. B. einen kleinen Biographietext aus der Wikipedia wieder krampfhaft umschreiben muss, um nicht die ganze GFDL abdrucken zu müssen, ist das wohl kaum im Sinne unserer Autoren. --AndreasPraefcke ¿! 09:28, 26. Apr. 2007 (CEST)
FULLACK --Histo Wikisource braucht Hilfe! 16:30, 26. Apr. 2007 (CEST)

Bild:AVEC-1920x1080.jpg

Bin nicht ganz sicher, was die Schöpfungshöhe hier betrifft. Bitte um weitere Meinungen.--Lychee 02:21, 26. Apr. 2007 (CEST)

Null, nada, zero. --Fb78 11:57, 26. Apr. 2007 (CEST)
Wir sollten nach den neuesten Geschehnissen in Sachen TUM-Logo und den besonders lichtvollen Ausführungen von Timo Müller dazu unsere Position zur Schöpfungshöhe grundsätzlich überdenken:
  • Alle Abbildungen, die nicht hinreichend alt sind (vor 1850 oder notariell beglaubigter Nachweis, dass der Urheber 70 Jahre tot ist und keine weiteren Schutzrechte betroffen sind einschließlich des Rechts des Eigentümers des dargestellten Objekts) sind von nun an urheberrechtlich geschützt.
  • WMF befiehl und wir folgen! --Histo Wikisource braucht Hilfe! 16:28, 26. Apr. 2007 (CEST)

Panoramafreiheit

Das fällt doch darunter - oder?

Ich kann bestätigen, dass sich der Plan in einem Schaukasten vor dem Eingang befindet. --Smaragdenstadt-Fanpage 12:11, 26. Apr. 2007 (CEST)

Ja --RalfR 12:27, 26. Apr. 2007 (CEST)
kann ich auch bestätigen, einwandfrei panoramafrei. wollte ihn selbst schon abfotografieren. --BLueFiSH  (Langeweile?) 23:02, 26. Apr. 2007 (CEST)

Artikel stark abgekupftert

Johannes Seluner ist offensichtlich aufgrund von diesem Text erstellt worden. Gleiche Sätze gibt es keine, jedoch ist der Anfang sehr ähnlich und auch sonst sind Zusammenhänge erkennbar. Kann sich bitte jemand die Artikel ansehen, und sagen ob es sich um eine Verletzung des Urheberrechts handelt? Danke --83.176.37.44 17:22, 26. Apr. 2007 (CEST)

Urheberrechtlich ist diese Neuformulierung unbedenklich. Fakten als solche sind nicht schutzfähig. --h-stt !? 18:31, 26. Apr. 2007 (CEST)

Bild:Kaiser-Wilhelm-Denkmal-Porta 2.jpg, zweifelhafter Löschgrund

Bei diesem Bild ist der Uploader zwar nicht der Fotograf, aber der verdacht einer Raubkopie besteht m.E. nicht.

.

  • Die "2" im Dateinamen deutet auf eine farbliche Überarbeitung, die in diesem Fall auch nicht im Verdacht steht, das Bild zu entstellen. Das erklärt die Diskrepanz zwischen Fotograf und Autor.
  • Einen Benutzer:Arminia gibt es.
  • Da diese Fotografie eines allgemein zugänglichen öffentlichen Ortes auch kein konkretes Ereignis abbildet, besteht nicht die Gefahr, dass der Fotograf um Einnamen oder Ruhm gebracht wird.
  • Es bestehtkein Anhalt, dass das Bild einer geschützen Publikation entnommen wurde.

Daher mein dringender Appell, in diesem und in ähnlich gelagerten Fällen keine Löschung vorzunehmen.
--Ulamm 09:43, 24. Apr. 2007 (CEST)

Wer ist Arminia? Der Fotograf muß genannt werden und der freien Lizenz zustimmen, sonst wird das Bild gelöscht. dabei ist es egal, ob jemand um Einnahmen oder Rihm gebracht wird. --RalfR 10:07, 24. Apr. 2007 (CEST)
Bild:Kaiser-Wilhelm-Denkmal-Porta.JPG steht unter der GFDL, der Urheber ist commons:User:Arminia. Das Bild wurde von Benutzer:Presse03 mit einem blauen Hintergrund versehen und als Bild:Kaiser-Wilhelm-Denkmal-Porta 2.jpg hochgeladen, danach von Benutzer:Daniel FR noch einmal nachbearbeitet. Das Bild braucht also nicht gelöscht werden, es müssen nur eindeutige Lizenzinformationen nachgetragen werden. Im Allgemeinen gat aber Ralf recht: Nur das irgendjemand glaubt, dass der Fotograf nicht „um Einnamen oder Ruhm gebracht wird“ und das das Bild nicht „iner geschützen Publikation entnommen wurde“, ist noch lange kein Grund, das Bild zu behalten. Das Urheberrecht gilt immer, egal, ob es um „Einnamen oder Ruhm“ geht oder nicht. Und solange nicht zu erkennen ist, dass ein Bild freigegeben wurde, muss man davon ausgehen, dass es geschützt ist. -- Timo Müller Diskussion 10:35, 24. Apr. 2007 (CEST)
Und wenn Presse03 statt einer auf 600 Pixel vertikal verkleinerten Version des Bildes zur Bearbeitung auf das große Originalbild zurückgegriffen hätte, könnte man es der Einfachheithalber nach Commons über das Originalbild speichern, aber hat er ja nicht.. --BLueFiSH  (Langeweile?) 11:25, 24. Apr. 2007 (CEST)
Das kleine Bild sieht dann im Artikel aber schöner aus, da es nicht beim Herunterskalierung künstlich unscharf gerechnet wird vom Mediawiki/Imagemagick. Zumindest gehe ich inzwischen auch dazu über, Fotos für die Wikipedia in niedriger Auflösung hochzuladen, weil's einfach im Artikel selbst dann besser aussieht. Zumal ich primär für die Wikipedia arbeite und weniger für die möglichen Weiternutzer. --jha 11:32, 24. Apr. 2007 (CEST)
Tut mir leid, aber das halte ich für kompletten Unsinn. Dann muss man halt die Software verbessern. --AndreasPraefcke ¿! 14:56, 24. Apr. 2007 (CEST)
Eine Lösung für dieses Problem wurde neulich schon auf WP:FZW vorgestellt, aber noch nicht umgesetzt. Es ist also absolut kein Workaround nötig. --Fb78 15:30, 24. Apr. 2007 (CEST) Kleiner, aber bedeutender Nachtrag: Commons:Village_pump#Super-sharp_thumbnails - die neue Technik ist jetzt umgesetzt, Thumbnails sind ab sofort nicht mehr so unscharf. --Fb78 15:52, 27. Apr. 2007 (CEST)

Löschung nach Bearbeitung von Bild unter freier Lizenz?

Ist es notwendig, dass, wenn man ein Bild unter GFDL oder CC-BY-SA bearbeitet, das Originalbild erhalten bleibt? --Phrood 22:04, 26. Apr. 2007 (CEST)

Ja. -- ChaDDy ?! +/- 22:13, 26. Apr. 2007 (CEST)
Wirklich? Ich denke, es reicht, den Urheber und die Lizenz anzugeben. Sonst hätte das ja zur folge, dass ich bei der Nutzung eines Bildes wer weiß wie viele Vorgängerversionen mit übernehmen müsste, die ich garnicht haben will. -- Timo Müller Diskussion 22:45, 26. Apr. 2007 (CEST)
ICh habe die Frage auf Wikipedia bezogen verstanden. Allgemein gesehen muss man alte Versionen natürlich nicht mit übernehmen. -- ChaDDy ?! +/- 00:22, 27. Apr. 2007 (CEST)
Ja ist notwendig, da es sondst auf ein Löschen des Originalbildes herausläuft! Das heisst natürlich nicht das du das Original auf deine Hompage laden musst, weil du eine Bearbeitung davon benutzen wilst. Hast du das verstanden Timo Müller, Das es hier nicht umbedingt eine Lizenzfrage ging sonder um einen heimlichen Löschantrag? Bobo11 23:30, 26. Apr. 2007 (CEST)
Wenn ich hier eine Frage lese, dann gehe ich davon aus, dass derjenige, der die Frage stellt, auch eine Antwort aus rechtlicher Sicht haben möchte, und nicht, dass er dabei irgendwelche Hintergedanken hat, wie lizenzkonforme Bilder zu löschen, weil sie „nicht nötig“ sind. Aus der Frage war eine solche Idee für mich jedenfalls nicht zu erkennen, und in der Regel schaue ich nicht die Beiträge der letzten Wochen aller Beteiligte einer Diskussion durch,bevor ich antworte. Und Gedanken kann ich auch noch lesen. BTW, falls sich doch jemand für die rechtliche Seite interessiert: Auch in der WP ist es aus rechtlicher Sicht natürlich nicht nötig, dass das Originalbild erhalten bleibt, solange in der bearbeiteten Version die Autorenangabe (z. Bsp. Erstellt von X, bearbeitet von Y) und die Lizenz angegeben sind. Aber andersherum ist es in der Regel natürlich auch nicht nötig, das alte Bild zu löschen, weswegen es bleiben sollte, solange es nicht völlig unbrauchbar ist oder irgendwelche wirklich wichtigen Gründe dagegen sprechen. -- Timo Müller Diskussion 11:43, 27. Apr. 2007 (CEST)

Die Frage war ganz ohne Hintergedanken gemeint. Als Dank für die Antworten und zur allgemeinen Kurzweil sei hier auf eine wunderliche Commons-Löschdiskussion hingewiesen --Phrood 21:38, 27. Apr. 2007 (CEST)

Alter Kupferstich

Das Bild ist ein alter Kupferstich von Matthäus Merian. Ich würde es gerne in den Artikel Die Gleichen einbauen. In der oberen Ecke ist ein Copyright-Vermerk angebracht. Welche Möglichkeiten der Umsetzung gibt es? --Of 13:16, 27. Apr. 2007 (CEST)

Herrn Wenner fragen, ob er identisch mit Matthäus Merian ist, welcher 1650 verstarb... nein quatsch, einfach den (C)-Vermerk herausretuschieren und hochladen. Siehe Gemeinfreiheit. --Fb78 13:20, 27. Apr. 2007 (CEST)
(BK) Du kannst das Bild nutzen, auch ohne "irgendwas" zu unternehmen. Der (c)-Verweis ist gleich doppelt unwirksam: In Deutschland gibts kein Copyright - und der Künstler ist weit über 70 Jahre verstorben. Durch die bloße Kopie entsteht kein neues Kunstwerk, der Vermerk ist Quatsch. Du kannst das Bild ja in die Bilderwerkstatt stellen, wenn du es selbst nicht machen kannst oder willst. --RalfR 13:22, 27. Apr. 2007 (CEST)
Danke für die Information. Ich werde bei meinem Können wohl den Umweg über die Bilderwerkstatt machen müssen. --Of 13:27, 27. Apr. 2007 (CEST)

Propagandamaterial ? Schöpfungshöhe

Datei:Tatschanka Kunst.jpg
Künstlerische Darstellung einer Tatschanka auf einer Postkarte der UdSSR

Ich wollte meinen Artikel Tatschanka komplett überarbeiten und habe dazu in der Spielwiese den Text eingegeben und verschiedene Bilder zum Test hochgeladen. Das nebenstehende Bild wurde von Andreas 06 beanstandet. Nach einer kleineren Diskussion verwies er mich an die Urheberrechtsfragen.
Es ist eine postkartenartige Textvorlage des Liedes "Tatschanka" von M. Rudermann mit einer Illustration des Künstlers A. Kurkin auf der Rückseite (hier die Rückseite), warscheinlich aus dem Jahre 1924. Das Dokument befindet sich in Privalbesitz. Ich bin der Auffassung, daß für dieses Propagandamaterial die Schöpfungshöhe so niedrig ist, daß es gemeinfrei gegeben werden könnte.

--Wolf.-Peter Klecha 19:59, 26. Apr. 2007 (CEST)

Das hat Schöpfungshöhe.sугсго.PEDIA-/+ 20:03, 26. Apr. 2007 (CEST)
ACK --Histo Wikisource braucht Hilfe! 20:04, 26. Apr. 2007 (CEST)

Es ist ja schön, dass Du nachfragst, Wolf.-Peter. Aber diese Anfrage ist schon ganz schön dreist, das weißt Du? --rtc 20:12, 26. Apr. 2007 (CEST)

Meine Frage war nicht aus dreister Absicht gestellt, sondern eher aus Unwissenheit über die Gepflogenheiten bei WP. Um auf eine postkartengroße Pappe ein Liedtext zu drucken und die Rückseite mit einem Bild zu versehen - dazu gehört meines Erachtens nach keine große geistige oder gar körperliche Leistung, so daß ich die Schöpfungshöhe weiterhin anzweifel.
Abgesehen von diesem Bild stellen sich für mich noch weitere Fragen:
  • Ich habe noch ein Foto von 1920, also 87 Jahre alt. Darf man ein solches Bild veröffentlichen? Zum einen ist warscheinlich der Urheber nicht einmal unter großem Aufwand zu ermitteln. Andererseits wird dieser mit Sicherheit schon verstorben sein.
  • Was ist mit Briefmarken der UdSSR - so wie "Amtliches Werk" ?
  • Wie geht man mit eingescannten Bilder aus Zeitungen um, die schon 50 Jahre alt sind und es im Nachhinein nicht mehr feststellbar ist, um welche Zeitung es sich handelt? (Das Bild wurde vor Jahren eingescannt - nur das Bild - und da es um die Zeit noch keine Vision gab, dieses vielleicht einmal in WP gebrauchen zu können, wurden auch keine Angaben zur Quelle aufgehoben - es war ja nur für das Privatarchiv gedacht.)
Falls jemand sich bemüht, auf meine Fragen zu antworten, bitte ich um eine etwas aussagekräftigere Antwort als "ist so, Punkt" bzw. noch besser: drei Buchstaben aus der Computerwelt. Danke. --Wolf.-Peter Klecha 20:44, 28. Apr. 2007 (CEST)
  1. Wenn es von 1920 ist, bist Du dir sicher, dass der Urheber auch länger als 70 Jahre tot ist, damit es gemeinfrei ist?
  2. Das muß gesondert ermittelt werden. siehe Wikipedia:Briefmarken.
  3. Ohne Quelle ohnehin nicht sinnvoll nutzbar, als Reproduktion ist der scan genau so geschützt wie das Original.
Alle diese Fragen können auch durch etwas eingehenderes Studium von Wikipedia:Bildrechte beantwortet werden. --Taxman¿Disk?¡Rate! 21:02, 28. Apr. 2007 (CEST)

Zwei Screenshots im Artikel "LingoPad"

Kann sich mal wer die beiden Bilder Bild:LingoPad Update.jpg und Bild:Lingopad.jpg ansehen und dazu seine Meinung sagen. Dort steht in beiden Fällen "Erlaubnis zur Veröffentlichung vom Programmautor (Mario Müller) gegeben.", aber keine Freigabe via ORTS oder so. Die Bilder wurden unter die GNU FDL gestellt, außerdem liegen sie auf Commons. Bin da etwas überfragt, kam mir etwas merkwürdig vor. --Nutzer 2206 01:42, 29. Apr. 2007 (CEST)

Haben beide keine Schöpfungshöhe. Sind dann aber auf Commons falsch. Dort gilt Schöpfungshöhe nicht. Müssten also zurückverschoben werden. Die Lizenz müsste dann noch in Bild-PD-Schöpfungshöhe umgeändert werden, GFDL ist falsch. -- ChaDDy ?! +/- 02:30, 29. Apr. 2007 (CEST)
ACK --RalfR 09:18, 29. Apr. 2007 (CEST)

Angabe von Quellen in der eigenen Homepage

Ich möchte aus den Berichten Wrestling Manga und Star Wars einige Stellen in meine Homepage mit übernehmen. Ist es ausreichend wenn ich auf der entsprechenden Seite einen Link setze zu dem entsprechenden Wikipedia Bericht, oder muß ich für jede Textpage Quelle und Autor angeben. --Viele Grüße R2Ouzo 09:11, 29. Apr. 2007 (CEST)

Wikipedia:Weiternutzung und die Lizenzbestimmungen dürften das - wie oben verlinkt - ausreichend erklären. --Taxman¿Disk?¡Rate! 09:12, 29. Apr. 2007 (CEST)

Vielen Dank hast mir sehr weitergeholfen. --Viele Grüße R2Ouzo 09:29, 29. Apr. 2007 (CEST)

Zur freundlichen Beachtung. Es ging um dieses Bild, welches diesem entsprach. --Noddy93 01:13, 25. Apr. 2007 (CEST)

Ok, wer diskutiert das (hinter den Kulissen) mit Anthere/der Foundation? Mir sind heute morgen ein paar sehr unfreundliche Worte zu dieser Entscheidung eingefallen. Steschke? Kannst und willst du das machen? --h-stt !? 07:01, 25. Apr. 2007 (CEST)
rtc zum Thema --ST 09:24, 25. Apr. 2007 (CEST)

Das wird halt immer wieder kommen, heisst es doch in unseren Lizenzdisclaimern: Diese Datei wurde von ihrem Urheber zur uneingeschränkten Nutzung freigegeben [...] Die Datei ist damit gemeinfrei („public domain“). Uneingeschränkte Nutzung bedeutet, dass die Datei beliebig, auch ohne Namensnennung, verbreitet, kommerziell genutzt und verändert werden darf, in dem Umfang, der in der jeweiligen nationalen Rechtsordnung möglich ist. Da muss Otto Normallaie erstmal drauf kommen, dass "uneingeschränkte Nutzung" nur urheberrechtlich gemeint ist. Um solchen Missverständnissen vorzubeugen, wäre es vielleicht sinnvoll, Vorlage:Logo soweit auszuformulieren, dass da sinngemäß drinsteht "das Logo ist urheberrechtlich nicht geschützt/nicht schutzfähig, deswegen ist WP so frei, es zu zeigen, aber dank Marken-, Namens- und sonstigen Kennzeichenrechten ist faktisch jegliche Nutzung außer im redaktionellen Kontext unmöglich". Dafür lässt man dann den Standard-PD(-Schöpfungshöhe)-Baustein mit der Formulierung der "uneingeschränkten Nutzung" weg.--Wiggum 09:42, 25. Apr. 2007 (CEST)

Bääääääääääääääääääääääh, hoffentlich wird das keine allgemeine Politik (wie ja zum Teil angedeutet), sonst verlieren wird alle Logos und sämtliche Nicht-DACH-Panoramabilder.sугсго.PEDIA-/+ 10:20, 25. Apr. 2007 (CEST)

Vermutlich verlieren wir auch einige wertvolle Mitarbeiter, wenn das so laufen sollte. --ST 10:28, 25. Apr. 2007 (CEST)
Wenn die Foundation anscheinend mal wieder mit Anwälten kooperiert, die erst einmal furchtsam sind und außerdem keinen Schimmer von der Rechtsmaterie zu haben scheinen, erinnert das fatal an das überflüssige Rechtsgutachten von anno dunnemals. Wieso fragt eigentlich keiner mal hier nach, bevor dieser Schwachsinn als Policy verkauft wird? Hauptsache, immer schön auf die GFDL pochen (Histo's "Highway to Hell" hat ja anscheinend dort auch keiner nur angeschaut, geschweige denn verdaut). Was ist die Perspektive? Müssen wir langsam wirklich von der inkompetenten Foundation wegkommen und eine de.wikipedia gründen, die deutsche Belange anerkennt? --AndreasPraefcke ¿! 10:48, 25. Apr. 2007 (CEST)
Wenn die uns ihr Ami-Recht überbügeln wollen und der deutsche Anwalt keine Ahnung hat, dann können die auch gleich die .de schreiben und bebildern. Wozu machen wir uns dann hier überhaupt Gedanken? Fragen auf dieser Seite werden in Zukunft englisch übersetzt, der Foundation weitergeleitet, dann können sie lustig entscheiden. Was dabei rauskommt, kann man auf Commons erahnen. ACK Steschke - das lassen sich nicht alle gefallen. --RalfR 11:44, 25. Apr. 2007 (CEST)
Warum übersetzen, wenn die nichtenglisch Muttersprachler sogar bei nichtenglischen Diskussionen untereinander auf den Commons revertet werden, kann die Foundation auch unsere Sprache lernen. sугсго.PEDIA-/+ 11:57, 25. Apr. 2007 (CEST)
Mit den Deutschen kann man sowas durchziehen, die halten ja still, wenn die "Obrigkeit" etwas sagt. Fällt euch hier etwas auf? Bei uns gäbe es ein Geschrei, das bis Petersburg zu hören wäre ;) --RalfR 12:09, 25. Apr. 2007 (CEST)

Im Prinzip sagt der deutsche Anwalt schon, dass wir das Logo benutzen dürfen, ein Problem wird aber darin gesehen, es als PD zu kennzeichnen: „[…] and based upon the qualification of "PD" as current tag, recommanded that we delete the logo. With the understanding that other logos are apparently in a similar situation, we plan to review the "PD" tag so as to avoid similar situations in the future.“ Dies lese ich so, wie Wiggum es zwei Absätze drüber schon formuliert hat. Das PD müssen wir wohl für Logos durch etwas ähnliches ersetzen, zudem der Satz „Diese Datei wurde von ihrem Urheber zur uneingeschränkten Nutzung freigegeben“ in der Regel wohl kaum stimmen dürfte. Wir unterstellen dies auf Grund mangelnder Schöpfungshöhe. --Raymond Disk. Bew. 11:58, 25. Apr. 2007 (CEST)

Das sollten wir mit Forrester abstimmen, er hat in den letzten Monaten alle Vorlagen umgebaut, gestrafft und umformuliert. --RalfR 12:09, 25. Apr. 2007 (CEST)

Dafür gibt's {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}}, deswegen muss man kein File löschen. --AndreasPraefcke ¿! 12:06, 25. Apr. 2007 (CEST)

ACK. Das wäre der richtige Baustein gewesen, bei dieser unmissverständlichen Formulierung wäre die Anwalt auch wahrscheinlich zu einer anderen Empfehlung gelangt. --Phrood 12:48, 25. Apr. 2007 (CEST)
Der Baustein war drin AFAIS. --DaB. 13:03, 25. Apr. 2007 (CEST)
Es scheint, so zumindest deute ich die Stellungnahme der Anwälte, dass es derzeit ein grundsätzliches Problem mit den Lizenzbausteinen gibt (insbesondere die Formulierung des Bausteins PD-Schöpfungshöhe im Zusammenhang mit Logos scheint problematisch). Die Entscheidung, das Logo zu löschen, war wohl eine pragmatische: Die Lage ist zu unklar, um sich in diesem Fall auf einen Rechtsstreit einzulassen. In einem zweiten Schritt wird vermutlich die derzeitige Praxis genauer unter die Lupe genommen werden. -- akl 12:59, 25. Apr. 2007 (CEST)

Ich würde für die Logos einen einheitlichen Baustein empfehlen etwa {{PD-Logo}}, der den Baustein Logo ersetzt. Der Baustein könnte, um alle Unklarheiten zu beseitigen, mit Inhalt des Logo-Bausteins beginnen und deutlich nachgeordnet die urheberrechtliche Freiheit des Logos benennen. --ST 13:02, 25. Apr. 2007 (CEST)

Ok, das Problem ist also, dass der 2005 verwendete Lizenzbaustein unggeignet war, schon vor langer Zeit ein besserer existiert hätte, aber niemand dran gedacht hat, die alten Dateien mit dem neuen Baustein zu markieren. Da müssen wir wohl die Liste der Dateien mit Vorlage:Logo durchgehen, ob da noch mehr Altlasten schlummern. Letztlich muss nur geprüft werden, ob Dateien als {{Logo}} gekennzeichnet sind, aber etwas anderes als {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}} als Lizenzbaustein haben. Wer hat einen passenden Bot oder wer macht mit, wenn es von Hand sein muss? --h-stt !? 13:02, 25. Apr. 2007 (CEST)
Damit wird das Problem nicht wirklich gelöst, denn auch der neue Baustein Bild-PD-Schöpfungshöhe ist offenbar problematisch. -- akl 13:16, 25. Apr. 2007 (CEST)
Da erlaube ich mir mal, dir zu widersprechen. Die Kombination {{Logo}} und {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}} halte ich für ausreichend. Ein verbindender Baustein wäre natürlich auch ok, aber nach meiner Einschätzung reicht die Kombination völlig aus. akl, bitte vergiss nicht, dass wir uns bei der Logo-Policy wirklich Mühe gegeben haben. Die ist nach der aktuellen Rechtsprechung von BGH und BVerfG entwickelt worden und ich sehe überhaupt keinen Grund, hier einzuknicken in der Sache zurückzuweichen. Es geht aus meiner Perspektive ausschließlich darum, wie wir Dateien entsprechend dieser Policy so markieren, dass Irrtümer vermieden werden. --h-stt !? 13:26, 25. Apr. 2007 (CEST)
Du magst die Kombination für ausreichend halten. Die von der Wikimedia Foundation eingeschaltete Anwaltskanzlei scheint aber nach eingehender Prüfung zu einem anderen Ergebnis gekommen zu sein. Ich würde es sehr begrüßen, wenn sich dieses Thema in Ruhe diskutieren ließe. Siehe auch Diskussion:Technische_Universität_München#Logo -- akl 13:47, 25. Apr. 2007 (CEST)
Die Zahl der IP-Anwälte, die sich mit Fragen der Schöpfungshöhe auskennen, kann man an ein paar Fingern abzählen. Urheberrechtsanwälte befassen sich in 99% ihrer Zeit mit Lizenzverträgen, Kommentarliteratur befasst sich auf 90% der Seiten mit Lizenzverträgen. Aufgrund der ständigen Beschäftigung mit diesem winzigen Spezialgebiet hier in WP sind wir mindestens so kompetent wie jeder Urheberrechtsanwalt, den man im Branchenbuch finden kann. Warten wir ab, ob die Foundation und ihr Anwalt sich hier oder anderswo melden, warten wir ab, ob ihnen die "Laufendes Auge"-Entscheidung bekannt ist, die Rechtsprechung zum SED-Logo und was ihnen zur Abgrenzung zum "Gies-Adler" einfällt. --h-stt !? 15:30, 25. Apr. 2007 (CEST)
Genau dieser Irrglaube ("Aufgrund der ständigen Beschäftigung mit diesem winzigen Spezialgebiet hier in WP sind wir mindestens so kompetent [...]") führt meiner Meinung nach zu solchen Probleme. Hier scheint sich jeder selber zum "Rechtsexperten" ernennen zu können, das hilft wenn es tatsächlich zu Rechtsstreitigkeiten kommt aber niemandem, weil die selbsternannten Experten eher nicht diejenigen sind, die vor Gericht stehen müssen. Ich habe zur ganzen Logo-Thematik zwar auch eine Meinung, maße mir aber nicht an, ein qualifiziertes Urteil abzugeben, da ich kein Jurist bin. -- Nichtich 14:50, 29. Apr. 2007 (CEST)
Nicht nur... das Logo hatte bis gestern keinen Logo-Baustein. Es könnten also noch hunderte Logos völlig falsch lizenziert sein. --ST 13:16, 25. Apr. 2007 (CEST)

However, for many reasons which I will not right now list here, our lawyer considers that the TUM might have a case when arguing its logo enjoy copyright protection [...] - Man müsste die Argumentation kennen, jedwede Spekulation was die ominöse Anwaltskanzlei zu ihrer Einschätzung brachte ist substanzlos. Ich stimme H-stt zu, unsere Policy ist gut entwickelt, daher bin ich auf die noch ausstehende Einschätzung recht gespannt.--Wiggum 13:55, 25. Apr. 2007 (CEST)

Erst einmal möchte ich darauf hinweisen, dass dies ein Eingriff des Betreibers war. Es geht hier nicht um irgendwelche Dinge, die auf Benutzer-Ebene diskutierbar wären. Wenn der Betreiber sagt, er möchte dieses Logo nicht, dann kommt dieses Logo ohne weitere Diskussion raus und es werden auch keine Umwege oder Tricksereien versucht. Dass der Betreiber der Wikipedia sehr liberal ist, sich quasi nicht einmischt und die Benutzer sich selbst überlässt, darf nicht zur falschen Annahme führen, dass es hier irgendein Mitspracherecht von uns gäbe. Der Betreiber ist der Eigentümer der Server und deshalb bestimmt er, was dort verfügbar gehalten wird und was nicht. Die Nutzung der Wikipedia ist ein Privileg, kein Recht. Zu der Logo-Sache selbst: Es war nur das generelle PD-Schild drin.[29] Da ist es klar, dass das missverstanden wird. Für Logos brauchen wir ein eigenes Schild, das klar anspricht, dass dieses Bild in Deutschland PD ist, weil kein "deutliches Überragen der Durchschnittsgestaltung" vorliegt und weil deshalb das Geschmacksmustergesetz als lex specialis greift, mit Verweis auf das Urteil des BVerfG, damit es auch Juristen verstehen. Selbst das Schöpfungshöhe-Schild ist hier schlicht irreführend und fast falsch. Außerdem muss erwähnt werden, dass Logos geschmacksmusterrechtlich die ersten drei Jahre ab Veröffentlichung automatisch geschützt sind und bei Registrierung bis zu 25 Jahre lang geschützt sein können. Zur Zukunft: Ich denke, dass der Betreiber realistisch gesehen nun unserer Logopolitik ein Ende machen wird und uns vor die Entscheidung stellen wird, entweder auf Logos zu verzichten, oder eine Fair-Use-Richtlinie dafür einzuführen. Und zwar zu recht, denn der Betreiber sichert sich vernünftigerweise zu allererst einmal selbst ab, und die Rechtslage ist insgesamt international nicht wirklich klar und in den USA gibt es wohl auch kein Urteil bezüglich copyright-Schutz von Logos. --rtc 14:57, 25. Apr. 2007 (CEST)

Ich habe gerade festgestellt, dass der Lizenzbaustein {{Bild-PD}} zum Zeitpunkt des Uploads des Datei ausdrücklich auf die Schöpfungshöhe hingewiesen hat. Damals war der Baustein also völlig korrekt. Das Problem ist dadurch entstanden, dass der Baustein im Laufe der Zeit vielfach verändert wurde und seine Zuständigkeit gemäß dem Wortlaut eingeschränkt wurde, ohne bei den dadurch ausgeschlossenen Dateien einen der neu geschaffenen zuständigen Bausteine einzusetzen. Das bedeutet, dass wir nach der jüngsten Komplettumstellung wohl nicht umhin kommen, große Teile unserere Bilddateien durchzuschauen. --h-stt !? 17:27, 25. Apr. 2007 (CEST)
Für Logos wäre "Fair use" sogar ganz günstig, das erspart uns die Schöpfungshöhediskussion, verwenden können Nachnutzer die Bildchen de facto sowieso nicht.--Wiggum 15:02, 25. Apr. 2007 (CEST)
Ich wäre auch dafür, eine Vorlage für Logos zu machen, die unsere Argumentation vollständig deutlich macht und alle Logos damit zu kennzeichnen. Das erleichtert uns sogar noch die Arbeit, weil wir weniger tippen müssen. :) Möglicherweise kann man dann nocheinmal mit der Foundation (und der TU München) darüber sprechen, ob man das Logo nicht wiederherstellt. Was Bild-PD angeht: Ich bin sowieso der Meinung, dass diese Vorlage so schnell wie möglich durch neuere Vorlagen ersetzt werden sollte. Momentan mach' ich das immer wieder, Bild für Bild, aber alleine werd' ich da wohl bis 2010 beschäftigt sein. --Lychee 15:44, 25. Apr. 2007 (CEST)
Ich wäre dafür, dass, bis die Frage geklärt ist, sicherheitshalber keine Logos und ähnliche Bilder mehr hochgeladen werden dürfen. (Es war eigentlich im Nachhinein betrachtet nur eine Frage der Zeit, bis so etwas passiert. Die Rechtslage ist einfach zu unsicher.) -- Timo Müller Diskussion 16:55, 25. Apr. 2007 (CEST)
Nachtrag: Kann bitte jemand in Vorlage:Logo eintragen, dass die Rechtslage umstritten ist und keine weiteren Logoos hochgeladen werden sollen? -- Timo Müller Diskussion 17:31, 25. Apr. 2007 (CEST)
Noch ein Nachtrag: Das Rumgehacke auf der Foundation finde ich unerträglich, ohne die gäbe es die Wikipedia doch gar nicht. Ich schätze, die meisten wären ganz schnell ganz ruhig, wenn sie für alle Inhalte haften müssten. Wer das nicht glaubt, kann ja selbst ein eigenes Wiki aufmachen und da machen, was er will. Solange, bis die erste Abmahnung kommt. Überhaupt kenne ich kein nicht von der Foundation betriebenes Wiki, kein Forum etc., wo die Community so viele Freiheiten hat, alles mögliche für sich selbst zu entscheiden, und sogar ihre Admins selbst und ohne direkte Konbtrolle „von oben“ zu wählen. Im Gegenteil: In vielen wäre man schon längst rausgeflogen, wenn man so gegen den Betreiber hetzen würde. Ich denke übrigens, dass die Foundation diese Freiheiten in Zukunft einschränken muss und wird. Die Projekte werden immer größer, und damit wächst auch die Verantwortung und das Risiko, das die Foundation zu tragen hat. Gleichzeitig läuft sie Gefahr, die Kontrolle über die immer größer werdenden Projekte zu verlieren, denn auf die Coumity kann sie sich dabei, wie diese Diskussion zeigt, nicht verlassen. Die hat sich so sehr an die ihr eingeräumten Freiheiten gewöhnt, dass sie sie nicht mehr als Geschenk, sondern als Selbstverständlichkeit auffast und ohne und vielleicht sogar gegen die Anweisungen der Foundation macht, was sie will und protestiert und Ärger macht, wenn sie mal nicht darf. Ich denke nicht, dass das so bleiben kann und wird. -- Timo Müller Diskussion 18:30, 25. Apr. 2007 (CEST)
Ich habe schon mehrfach für Foundation und Verein gespendet, weil ich den Gedanken der freien Enzyklopädie fördern wollte. Aber nicht, um eine Organisation zu unterstützen, die m. E. substanzlose Befehle von außen erst mal befolgt und dann hier par ordre de Mufti verkündet. Meine Kritik bezieht sich also auf den Kommunikationsstil der Foundation (und der Verein ist da auch nicht besser, siehe die diversen Verstimmungen mit Wikisource letztlich). Und auch von Timo werde ich mir daher nicht den Mund verbieten lassen. --AndreasPraefcke ¿! 09:33, 26. Apr. 2007 (CEST)
Ich habe nicht vor, dir den Mund zu verbieten. Ich wollte nur meine Kritik daran zum Ausdruck bringen, dass hier so sehr gegen den Betreiber dieser Plattform Wind gemacht wurde, und so getan wurde, als ob die WP ohne die Foundation bessere wäre. Ohne die Foundation wäre die WP nicht besser, sondern überhaupt nicht. (OK, man könnte behaupten, keine WP sie besser, als diese, aber soweit würde selbst ich nicht gehen. Und wem du dein Geld spendest, kannst du schließlich auch selbst entscheiden. Die Geschichte mit dem Verein ist wiederum etwas ganz anderes und hat mit dem Thema nicht viel zu tun, dass sollten wir hier nicht auch noch aufwärmen, die Diskussion ist schon unübersichtlich genug. BTW: „Frei“ bezog sich schon immer nur auf die Lizenz. -- Timo Müller Diskussion 14:50, 26. Apr. 2007 (CEST)

An dem beanstandeten Bild war die veraltete PD-Vorlage, die schon von sich aus erzählt, dass sie veraltet und meist nicht zutreffend ist. Soetwas legt ja geradezu nahe, dass mit der Lizenzierung etwas nicht ganz passen könnte und dass sich eventuell "bohren lohnt". Zumindest lautet meine Theorie "Wenn an dem Bild ein korrekter PD-Schöpfungshöhe-Baustein geklebt hätte, dann wäre es vermutlich nicht hochgekocht.". Eine Verletzung der Wort- und/oder Bildmarke der TUM sehe weniger, da ich uns zumindest bislang nicht in der Rolle eines Mitbewerbers dieser Universität gesehen habe.
Ich schlage daher vor

  1. Wikipedia:Hinweis zu Bildrechten zu finalisieren und mindestens als "Rechtshinweis zum Ausklappen" an die Lizenzbausteine anzukleben
  2. die alte Bild-PD-Kategorie endlich zu leeren und dann abzuschalten.
  3. die Kategorie PD-Schöpfungshöhe kritisch zu durchforsten (Wird meiner Ansicht nach zu lax gehandhabt, da müssten rund 20-30% von raus)

--jha 19:20, 25. Apr. 2007 (CEST)

das wäre schon mal ein Anfang. Die Schöpfungshöhe sollte mMn wesentlich kritischer beurteilt werden, bisher steht bzw. stand diese Seite leider häufig im Einfluss von Leuten, die lieber ein Bild zu viel als eins zu wenig durchgehen lassen haben, nach dem Motto: „Wenn sich einer beschwert, können wir es immer noch rausnehmen“. Jetzt hat sich einer beschwert. Außerdem ist spätestens jetzt die Position der Foundation klar: Bilder mit angeblich mangelnder Schöpfungshöhe sind im zweifelsfall nicht zulässig. -- Timo Müller Diskussion 19:31, 25. Apr. 2007 (CEST)
Mit der Beurteilung der Schöpfungshöhe hat dieser Vorfall überhaupt nichts zu tun. Bei dem Bild stand ein Hinweis "Uneingeschränkte Nutzung bedeutet, dass die Datei beliebig, auch ohne Namensnennung, verbreitet, kommerziell genutzt und verändert werden darf, in dem Umfang, der in der jeweiligen nationalen Rechtsordnung möglich ist." Das ist dem Markenrechtsinhaber sauer aufgestoßen. --rtc 19:38, 25. Apr. 2007 (CEST)

Ohne mir diese Diskussion durchgelesen zu haben: bitte wiederherstellen. Das Logo war nach deutschem Recht eindeutig PD. Und seit wann löschen wir denn Bilder, weil es der Uploader so will? Wenn das um sich greift, kommt plötzlich jeder auf die Idee, Ach, das Bild, das ich hier Anno 2004 hochgeladen habe, will ich nicht mehr in der Wikipedia haben, löscht es bitte. -- ChaDDy ?! +/- 19:30, 25. Apr. 2007 (CEST)

Dass du die Disku nicht gelesen hast, merkt man: Die Löschung geschah auf Anordnung der Foundation. Wer das Bild wiederherstellt, fliegt raus. Und zwar zurecht. -- Timo Müller Diskussion 19:33, 25. Apr. 2007 (CEST)
Und mit welcher Begründung? -- ChaDDy ?! +/- 19:47, 25. Apr. 2007 (CEST)
Die Foundation braucht dafür keine Begründung. Sie hat das Eigentum an allen Servern. --rtc 19:50, 25. Apr. 2007 (CEST)
Und sie kann sich einfach über nationale Gesetze hinwegsetzen? -- ChaDDy ?! +/- 19:54, 25. Apr. 2007 (CEST)
Auch gemäß des nationalen Gesetzes jedes Staates der Welt hat die Foundation das Eigentum an allen Servern. Nur weil das Aufstellen von Gartenzwergen nicht illegal ist, heißt das nicht, dass Du sie im Garten Deines Nachbarn aufstellen und von ihm eine Begründung verlangen darfst, wenn er sie dort entfernt. --rtc 19:55, 25. Apr. 2007 (CEST)
D. h., wir werden über kurz oder lang alle Logos verlieren, weil die Markenrechtsinhaber sich dann einfach auf das TUM-Logo beziehen, nach dem Motto: deren Logo wurde gelöscht, wir wollen unseres auch nicht in der Wikipedia haben. Wenn die Foundation ihre Politik nicht ändert, ziehe ich mich zumindest bildtechnisch hier zurück. Das ist nicht mehr die Wikipedia, bei der ich vor knapp 2 Jahren als IP begonnen habe. -- ChaDDy ?! +/- 20:02, 25. Apr. 2007 (CEST)
Die Foundation schützt hier lediglich ihre Interessen. Wenn sich jemand beschwert, fragt die Foundation ihren Anwalt, der schätzt das risiko ab und dann wird der problematische Inhalt eben gelöscht. Du würdest und müsstest genauso handeln, wenn Du der Betreiber wärst (denn ab kenntnis Haftung als Mitstörer). Diese ganze diskussion zeigt leider erschreckend, welche naiven und unprofessionellen Vorstellungen hier druch manche Köpfe geistern. --rtc 20:08, 25. Apr. 2007 (CEST)
Früher hat uns die Foundation nicht vorgeschrieben, nach welchen Urheberrechtsgesetzten wir uns richten müssen. Mittlerweile ist sie aber auf dem Weg dazu. Denn das TMU-Logo ist nicht aufwendiger, bzw. sogar weniger aufwendig als viele andere Logos. -- ChaDDy ?! +/- 20:19, 25. Apr. 2007 (CEST)
Die Wikimedia Foundation lässt laissez faire walten nur so lange bis sie selbst von einem Rechteinhaber angeschrieben wird. Wenn das der Fall ist, reagiert sie umgehend und wie man das von einer professionellen organisation erwarten würde. Dieses Vorgehen war schon immer so und hat sich nicht geändert. Es interessiert hier die Foundation nicht, ob das Logo aufwändiger als andere ist oder nicht, es interessiert sie nur, dass sie einen Hinweis des Rechteinhabers erhalten hat und der Anwalt ein Risiko bejat. --rtc 20:24, 25. Apr. 2007 (CEST)
Naja, sag ich doch. Dann kommen eben auch andere her und verlangen die Löschung. Achja übrigens, der Anwalt der Foundation ist doch Ami, soweit ich weiß. Der kann doch gar nicht deutsches Recht bewerten, weil er wohl nur US-Recht studiert hat. Also bewertet der die Bilder alle nach US-Recht, also haben unsere Logos alle keine Chance, weil alle nach US-Recht eine URV wären. Ade schöne freie Wikipedia. Wir können hier ja gleich US-Recht einführen, dann könnten wir die Logos als fair-use wiederherstellen. -- ChaDDy ?! +/- 20:28, 25. Apr. 2007 (CEST)
Ich würde mal raten, dass man einen deutschen Anwalt gefragt hat. So clever dürften die da drüben schon sein. --ST 20:31, 25. Apr. 2007 (CEST)
Ja, die Foundation hat sich sogar die Mühe gemacht, sich an einen deutschen Anwalt zu wenden. Deine Uneinsichtigkeit ist absolut unangebracht; man beißt nicht die Hand, die einen füttert. Ende der Diskussion. --rtc 20:34, 25. Apr. 2007 (CEST)
Und was hatte der deutsche Anwalt auszusetzten? (Das Ende der Diskussion hab ich zwar gelesen, ich möchte aber trotzdem eine Anwort. Immerhin geht es darum, wie ich in Zukunft in Sachen Bildurhebrrechte agieren muss, wenn nun nicht mehr das Gesetzt, sondern die Foundation festlegt, was passt und was nicht). Außerdem beiße ich gar keine Hände, die schmecken mir nicht so... -- ChaDDy ?! +/- 20:44, 25. Apr. 2007 (CEST)
Der Anwalt hatte auszusetzen, dass das Risiko für die Foundation zu groß ist. Du musst in Sachen Bildrechte Deine Vorgehensweise nicht ändern, Du musst dir nur (nach wie vor) bewusst sein, dass die Foundation jederzeit von Dir hochgeladene Logos löschen kann und dass Du Hauptverantwortlicher für diese Logos bist. Es war übrigens schon immer die Foundation, die den Inhalt der Wikipedia festgelegt hat, und zwar auf der bereits erwähnten gesetzlichen Grundlage, dass die Server ihr gehören. Die Foundation ist an das Gesetz gebunden, bezüglich dessen, was sie auf den Servern zulässt, aber sie muss selbstverständlich ebensowenig alles zulassen, was gesetzlich erlaubt wäre, wie Du jedermann Deine Wohnung für jede legale Tätigkeit überlassen musst. --rtc 21:06, 25. Apr. 2007 (CEST)
Der Anwalt hatte auszusetzen, dass entgegen der Behauptungen des Rechteinhabers die Nutzung des Logos in der WP keinen Verstoß gegen das Markenrecht darstellt, das Logo aber möglicherweise urheberrechtlich geschützt ist. Daraus folgt meiner Meinung nach sehr wohl, dass wir unsere Einstellung zu Logos ändern sollten: Wenn ein Anwalt sagt, dass dieses Logo möglicherweise eine URV darstellt, denke ich, dass er schon weiß, was er sagt. Von einem Anwalt sollte man annhemen, dass er Ahnung davon hat. Daraus folgt, dass alle Logos, deren Schöpfungshöhe höher als dieses Logo liegt, ebenfalls URVs darstellen und daher nicht hochgeladen werden dürfen (es sei denn, als Bildzitat, wenn wir das erlauben wollen). Das Problem, das wir jetzt haben, ist nicht die Schuld der Foundation (außer, dass es garnicht so weit gekommen wäre, wenn sie früher eingegriffen hätte), sondern die Folge davon, dass hier viel zu lange Leute wie Histo das Sagen hatten, die lieber ein Bild zu viel als PD durchgehen lassen,als eines zu wenig, nach dem Motto: „Wenn eine Abmahnung kommt, können wir es immer noch Löschen, die Foundation hat Geld genug.“ Da ist häufig der Wunsch Vater des Gedankens. Das muss aufhören. Wir sollten viel eher ein Bild zuviel löschen, als eins zu wenig. Alles andere gefährdet die Foundation und damit auch die Wikipedia. -- Timo Müller Diskussion 21:22, 25. Apr. 2007 (CEST)
Der Anwalt hat das ganze nicht aus der Sicht betrachtet, ob das Logo tatsächlich eine URV darstellt, sondern wie hoch das Risiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung ist. Wenn er die Rechtsprechung kannte, wusste er, dass dieses Logo zumindest in Deutschland ganz klar bei weitem nicht die Anforderungen für einen Urheberrechtsschutz erfüllt. Ich sehe bis auf weiteres keinen Grund zur Panik und empfehle erst einmal die vorhandenen Schildchen umzustellen und mehr über die Rechtslage aufzuklären, und insbesondere viel deutlicher auf die strengen Einschränkungen hinzuwiesen, denen die tatsächliche Nutzung solcher Logos dann im Endeffekt durch den markenrechtlichen Schutz unterliegt. Die Möglichkeit eines Bildzitats ist fraglich, da wir das Logo ja nicht einblenden, um seine künstlerische Formgebung zu diskutieren, sondern weil wir das Logo als solches darstellen möchten. Urheberrechtlich kann das garnicht unter Zitat fallen, weil es der Kernzweck des Logos ist, für den an den Urheber lizenzgebüren zu zahlen wären. Beachte: Urheberrecht schützt die finanziellen Interessen des Künstlers und die Vervielfältigung, Verbreitung und Veröffentlichung des Logos, nicht die markenrechtlichen Interessen des Logo-Verwenders! --rtc 21:29, 25. Apr. 2007 (CEST)
Wenn wir die Vorlagen verständlicher und eindeutiger Gestalten, ist es dann möglich, dass wir sie Logos behalten können? Und dass das TMU-Logo wiederhergestellt wird? -- ChaDDy ?! +/- 22:22, 25. Apr. 2007 (CEST)
Das TUM-Logo wird vorerst gelöscht bleiben. zu den restlichen Logos wird sich die WMF sicher noch äußern. --rtc 23:08, 25. Apr. 2007 (CEST)

@jha: Wir stellen das Logo nur da, insofern können wir gar nicht das Markenrecht verletzten. -- ChaDDy ?! +/- 19:32, 25. Apr. 2007 (CEST) P. S.: Zeige mir mal bitte ein paar Beispiele von Bildern, die zu lax gehandhabt werden. Würde mich mal interessieren.

Dass wir das Markenrecht nicht verletzen, steht so ziemlich außer Frage, es geht um das Urheberrecht. (Gibt es eigentlich gar keine BKs mehr?) -- Timo Müller Diskussion 19:34, 25. Apr. 2007 (CEST)
Doch, die gibt es immer noch. Allerdings hatte ich nur gerade jetzt eben einen. -- ChaDDy ?! +/- 19:37, 25. Apr. 2007 (CEST)
Also zu Deiner vermutlich gemeinten Frage "Beispiele für potentiell PD-Schöpfungshöhe zu lax gehandhabte": Ein paar willkürlich gepickte Beispiele Bild:QUE-N 288.gif, Bild:Randau407.jpg, Bild:Manchestermonarchs.jpg, Bild:Maynard.jpg, Bild:Matkal-logo.gif, Bild:Matkal-logo.gif, Bild:Icetigers-tiger-logo.gif, Bild:Jewgeni Gwaladse.jpg und Bild:Johann vR.jpg --jha 20:47, 25. Apr. 2007 (CEST)
Das leigt auch daran, dass einige Bilder einfach mit der falschen Lizenz versehen werden. Für die Bilder, die sicher Schöpfungshöhe haben, läuft ja mittlerweile ein LA. Bild:QUE-N 288.gif, Bild:Manchestermonarchs.jpg, Bild:Icetigers-tiger-logo.gif und Bild:Matkal-logo.gif stehen in Zusammenhang mit Schöpfungshöhe zur Debatte. Wobei davon Bild:Icetigers-tiger-logo.gif und Bild:Matkal-logo.gif keine Schöpfungshöhe haben. Die anderen beiden sind grenzwertig. Aber eigentlich ist es ja egal, die Foundation bestimmt, was bleibt und was nicht. -- ChaDDy ?! +/- 21:29, 25. Apr. 2007 (CEST)

Wir sollten das ganze etwas emotionsloser diskutieren. Wenn die Foundation als Anbieter der WP entscheidet, dass sie die von uns entworfenen Richtlinien nicht vertreten will, können wir gar nichts machen, außer beleidigt sein. Wir sollten uns für den Fall, dass die bisherige Policy bzgl. Logos aufgehoben wird, ein Konzept überlegen (ich sehe hier ein begrenztes und sinnvolles Gebiet für die Nutzung von Bildzitaten, was uns wie gesagt von der leidigen Frage nach der Schöpfungshöhe befreien würde), wie wir in Zukunft verfahren wollen, so dass wir besonnen und planvoll reagieren können, wenn sich die Foundation gegen die de-Policy entscheidet.--Wiggum 19:44, 25. Apr. 2007 (CEST)

Ich habe folgenden Vorschlag für eine neue Vorlage für Logos erstellt:

Die Verwendung einer derartigen, deutlicheren und klareren Vorlage bei den existierenden Bildern halte ich für eine angemessene Reaktion auf den Vorfall. --rtc 21:08, 25. Apr. 2007 (CEST)

Geht mir nicht weit genug. Wir sollten entweder alle nicht ganz simplen Logos löschen, oder aber als Bildzitate kennzeichnen. Ich verweise auf v:Vorlage:Bildzitat und v:Wikiversity:Bildrechte. Eine ähnliche Vorlage könnte man hier auch einführen, dabei sollte für die Logos in der Vorlage auch eventuelle Namens- und Markenrechte erwähnt werden. -- Timo Müller Diskussion 21:22, 25. Apr. 2007 (CEST)
Don't panic! Das TUM-Logo ist urheberrechtlich in deutschland nicht geschützt; und es gibt keine Ebene der Schöpfungshöhe, die noch niedriger wäre als die bei dem TUM-Logo: Es besteht aus drei Buchstaben in einem extrem einfachen Pixelfont, nur etas vergößert. Das ist der Minimalfall – weniger geht nicht. Das Bildzitat nicht möglich ist, habe ich oben schon beschrieben. Somit müssten alle Logos gelöscht werden, was wir vorerst nicht tun sollten, sondern zu allererst einmal die rechtslage klar beschreiben, damit es keine Missverständnisse gibt und es auch Anwälte verstehen, und deutlicher auf die effektiven sehr starken Beschränkungen hinweisen. --rtc 21:33, 25. Apr. 2007 (CEST)
Soweit ich Histos Argumentationen immer richtig Verstanden habe (im Moment ist er ja offenbar inaktiv) ist das Geschmacksmuster für uns ganz egal. Wir müssten also nicht mal 3 Jahre warten. -- ChaDDy ?! +/- 21:34, 25. Apr. 2007 (CEST)
Nein, nicht bei Logos. Er bezog das auf Fotos von dreidimensionalen Gebrauchsgegenständen. Dabei vervielfältigen wir ja den eigentlichen Gebrauchsgegenstand nicht. Während bereits in diesem Fall eine solche Argumentation alles andere als unumstritten ist, ist es jedoch ganz klar, dass wir das Logo als solches vervielfältigen. Daher greift hier sehr wohl das Geschmacksmuster. --rtc 21:38, 25. Apr. 2007 (CEST)
Ok, dann hab ich´s falsch verstanden. -- ChaDDy ?! +/- 21:41, 25. Apr. 2007 (CEST)
Es scheint hier weniger um eine Rechtsfrage bezüglich des Logos zu gehen, sondern eher um die Dappigkeit von Mitarbeitern, die ohne Verstand / Kentniss an Vorlagen Änderungen vornehmen und somit ehemals korrekte Angaben falsifizieren. Vielleicht sollten nur Mitarbeiter mit ausreichend Sachverstand Änderungen an solchen essentiellen Vorlagen vornehmen dürfen. Für jeden Mist gibt es ein Meinungsbild / Beratung / Gremium und bei so etwas können einzelne rumspielen ohne die Konsequenzen abzuschätzen. Und Timo Müllers Vorschlag in vorauseilendem Gehorsam sicherheitshalber keine Logos mehr hochzuladen respektive eine Löschorgie zu veranstallten nimmt hoffentlich niemand ernst. Am besten setzen sich ein paar Leute mit Sachverstand und Erfahrung zusammen und erzeugen für die Logos eine sinnvolle, vollständige, verständliche und kurze Vorlage. Wobei der Schwerpunkt auf vollständig und kurz liegt. --Jörgens.Mi Diskussion 23:39, 25. Apr. 2007 (CEST)
Ich sehe nicht, dass hier irgendetwas inhaltliches an einer Vorlage geändert wurde. --rtc 23:43, 25. Apr. 2007 (CEST)

@ RTC "Zitat Ich habe gerade festgestellt, dass der Lizenzbaustein {{Bild-PD}} zum Zeitpunkt des Uploads des Datei ausdrücklich auf die Schöpfungshöhe hingewiesen hat. Damals war der Baustein also völlig korrekt. Das Problem ist dadurch entstanden, dass der Baustein im Laufe der Zeit vielfach verändert wurde und seine Zuständigkeit gemäß dem Wortlaut eingeschränkt wurde, ohne bei den dadurch ausgeschlossenen Dateien einen der neu geschaffenen zuständigen Bausteine einzusetzen. Das bedeutet, dass wir nach der jüngsten Komplettumstellung wohl nicht umhin kommen, große Teile unserere Bilddateien durchzuschauen. --h-stt !? 17:27, 25. Apr. 2007 (CEST)" Zitat Ende --Jörgens.Mi Diskussion 23:47, 25. Apr. 2007 (CEST)

Soweit ich das nachvollziehen kann, hat sich an dem Wortlaut des Bausteins nichts geändert und es wird nach wie vor ausdrücklich unter anderem auf die Schöpfungshöhe hingewiesen: "oder erreicht nicht die nötige Schöpfungshöhe, um geschützt zu sein" (Vorlage:Bild-PD)--rtc 23:57, 25. Apr. 2007 (CEST)

Ich hätte da mal einen Vorschlag: Wir stellen an dieser Stelle die (falschen) Mutmaßungen über die Hintergründe der Löschung des TUM-Logos und sich daraus eventuell ergebender Konsequenzen ein. Das bringt uns nämlich überhaupt nicht weiter. Anschließend nimmt sich eine kleine Arbeitsgruppe (mit Vertretern der Wikimedia Foundation und der de-Community) der Sache an (unter Ausschluss der Öffentlichkeit, weil die WMF konkrete oder strategische Fragen sicher nicht öffentlich diskutieren wird). Diese Idee habe ich heute mit Florence besprochen, und sie scheint das als brauchbare Lösung anzusehen. -- akl 23:58, 25. Apr. 2007 (CEST)

Einverstanden - ich schlage als Vorlagen-Experten Forrester und Lychee vor. Die sollen sich dann mit den Leuten der Foundation darüber unterhalten und eine Lösung finden. --RalfR 00:01, 26. Apr. 2007 (CEST)
Ebenfalls einverstanden. -- ChaDDy ?! +/- 00:04, 26. Apr. 2007 (CEST)
Ganz klar akl's Meinung. Ob ich allerdings wirklich mehr zu der Disku beitragen kann als Forrester weiß ich nicht. Würde mich aber zur Verfügung stellen. --Lychee 00:14, 26. Apr. 2007 (CEST)

Es stimmt, ich war inaktiv, weil ein niederträchtiger Auswertermob sich auf WP:KLA über das Votum fachkundiger Wikipedianer hinweggesetzt hat. Die besonders miese ad personam Äußerung von Herrn Kollegen Müller über mich kann ich aber nicht unwidersprochen lassen. Unsere Logo-Policy wurde nicht von mir "erfunden", sie wurde hier im Konsens akzeptiert und selbst von solchen Leuten wie Rtc mitgetragen.

Die Foundation als Forenanbieter trägt die Letztverantwortung für die Inhalte, das ist richtig. Aber wenn Zeit war, sich mit einer Anwaltskanzlei abzustimmen (deren Kompetenz ich bestreite), dann hätte auch die Community vor einer Entscheidung angehört werden müssen, das gehört zu Grundzügen eines fairen Verfahrens. Wir haben hier einen gangbaren Weg erarbeitet, der von irgendwelchen Anwälten mit einem Federstrich zunichte gemacht wird. Es sollte zusätzlich öffentlicher Druck auf die TU München ausgeübt werden, dass es sich für eine staatliche Bildungsinstitution nicht ziemt, gegen eine andere Bildungsinstitution in dieser Weise vorzugehen. PD oder gemeinfrei bezieht sich immer nur auf die urheberrechtliche Qualifizierung, nie auf andere Immaterialgüterrechte wie das Geschmackmusterrecht. Ich schlage zusätzlich vor, den Verein Wikimedia e.V. einzuschalten, da er als Vertreter des deutschen Chapters gilt --Histo Wikisource braucht Hilfe! 00:20, 26. Apr. 2007 (CEST)

Schön, dass du wieder aktiv bist. ;-) -- ChaDDy ?! +/- 00:30, 26. Apr. 2007 (CEST)
@Kollege Histo: Ich habe nie behauptet, dass du die Logo-Richtlinien erfunden hättest. Ich behaupte lediglich, dass du einen großen Einfluss darauf (und auf die Interpretation des Urheberrechts in der WP allgemein) hast bzw. hattest. Falls ich mich da irre, kannst du das gerne widerlegen. Ich will gar nicht bestreiten, dass du Ahnung von Urheberrechten hast, das hast du sicher, mehr als ich und die meisten anderen hier. Aber ich denke, es ist dir auch selbst klar, dass (besonders außerhalb der WP) nicht jeder deine Meinung teilt; eher im Gegenteil. Natürlich können sich auch Juristen irren, aber im Zweifelsfall glaube ich einfach lieber jemandem, der das beruflich macht, und nicht nur als Hobby, jedenfalls, wen dieser jemand realistisch gesehen nicht alleine ist mit seiner Meinung. Zumal viele urheberrechtlichen Fragen rechtlich unsicher sind, da sie es entweder noch keine passenden Gerichtsurteile gibt (Scans von Büchern), die Urteile sich widersprechen (Editio Princeps) oder aber jeder Fall einzeln betrachtet werden muss, da man nicht verallgemeinern kann (Schöpfungshöhe). Ich denke, man sollte kein unnötiges Risiko eingehen auch wenn es manchmal ärgerlich ist. Genauso wie du würde ich mir auch wünschen, dass das Urheberrecht wesentlich weniger restriktiv wäre, aber ich sehe auch ganz realistisch, das dies leider nicht so ist. Aber das ganze Diskutieren nutzt eigentlich nichts: So wie ich die Mitteilung der Foundation verstehe, werden die Logo-Richtlinien (und vielleicht auch die Schöpfungshöhe-Richtlinie allgemein) von der Foundation in dieser Form wohl nicht viel länger zugelassen werden, und es gibt nichts, was wir dagegen tun könnten. Denn es sind ihre Projekte (und zwar ausschließlich ihre, nicht unsere). Manch einer mag das vielleicht unfair finden, aber ich finde es nur fair, dass die, die die Verantwortung tragen und den ganzen Kram bezahlen, auch ganz alleine entscheiden, wofür die die Verantwortung tragen und was sie bezahlen, ohne jemanden oder fragen zu müssen oder jemandem Rechenschaft schuldig zu sein. Ich kann ganz gut verstehen, dass die Foundation keine Lust auf einen Prozess mit ungewissem Ausgang hat. Zumal ihr auch nur begrenzte Spendengelder zur Verfügung stehen, die sie wesentlich besser nutzen kann und sollte. (Ja, ich weiß, du wirst das anders sehen.) Sicher kann man jetzt einen Schuldingen suchen und sagen, wen die Vorlagen nicht so schludrig wären, wäre das nicht passiert. Vielleicht stimmt das auch. Vielleicht aber auch nicht. Und auch wenn die TUM sich nicht beschwert hätte, hätte es vielleicht jemand anderes getan. Das alles nutzt nicht, dafür ist es jetzt zu spät (auch wenn es natürlich trotzdem noch sinnvoll ist, die Vorlagen kritisch zu prüfen und zu verbessern). Wir werden wohl in den sauren Apfel beißen müssen, auch wenn dass vielleicht bedeuten könnte, dass wir einen Großteil der Logos verlieren und auf jeden Fall unsere Logo-Richtlinien deutlich einschränken müssen. -- Timo Müller Diskussion 13:07, 26. Apr. 2007 (CEST)
Darf ich hier nochmal meine Bitte wiederholen (siehe mein Beitrag ein wenig weiter oben), Mutmaßungen über die konkreten Hintergründe der Löschung und sich daraus eventuell ergebender Konsequenzen einzustellen? Diese substanzlosen Annahmen sind kontraproduktiv (egal, welcher Standpunkt damit untermauert werden soll). Mittlerweile nimmt übrigens die von mir vorgeschlagene Arbeitsgruppe Konturen an. Unter Beteiligung von Vertretern der Wikimedia Foundation (WMF), in diesem Themenbereich engagierten Mitgliedern der Community sowie Vertretern von Wikimedia Deutschland soll der konkrete Fall und der generelle Umgang mit Logos in Zusammenarbeit mit den Anwälten der WMF analysiert werden. Wenn dabei generelle Probleme zu Tage treten, soll anschließend nach Lösungen gesucht werden. Das Ziel ist, die bisherige Logo-Praxis möglichst nicht zu verändern, gleichzeitig aber das juristische Risiko für die WMF zu verringern. -- akl 14:15, 26. Apr. 2007 (CEST)
Sorry, das wusste ich nicht. Die Diskussion wird langsam recht unübersichtlich, da sie nicht linear verläuft, sondern an allen Ecken und Enden diskutiert wird, da muss ich dienen Beitrag wohl übersehen haben. Die Entwicklung freut mich natürlich. -- Timo Müller Diskussion 14:50, 26. Apr. 2007 (CEST)

Der Fehler entstand meiner Meinung nach aus der ungenauen und irreführenden Formulierung der Vorlage:Bild-PD. Diese konnte ich letztens endlich (wie auf den commons) als veraltet kennzeichnen. Sie wird auf WP:LFB auch nicht mehr als Vorlage angeboten. Mit der Vorlage:Bild-PD-Schöpfungshöhe in Kombination zu Vorlage:Logo wäre zwar auch nicht alles deutlich und 100%tig richtig geworden, allerdings entfällt dadurch die Formulierung der "Uneingeschränkte[n] Nutzung", welche wohl am deutlichsten die Position der WMF schwächen würde. Insofern sehe ich da in diesem Kontext (allgemeine Lizenzfragen bezüglich auch nicht-urheberrechtlicher freier Weiternutzung natürlich nicht mit einbezogen!) keine weiteren Probleme (von leichten Fehlern abgesehen). // Forrester 00:49, 26. Apr. 2007 (CEST)

Es war halt wohl doch keine so gute Idee, die Vorlage PD massenweise in den Bildern stehen zu lassen. Dass sich kaum jemand um seine Bilder kümmert, dürfte wohl klar sein. Ach übrigens, hier sthet an mehreren Stellen, die Foundation könne verklagt werden. Eigentlich ist aber der Uploader für die Bilder, bzw. in diesem Zusammenhang speziell für die Logos verantwortlich. -- ChaDDy ?! +/- 16:25, 26. Apr. 2007 (CEST)
Auch die Foundation ist dafür verantwortlich als Mitstörer, sobald sie davon Kenntnis erlangt. Jeder vernünftige Rechteinhaber wird sich auch zu allererst an die Foundation halten, da in der Praxis Benutzer selbst nicht greifbar sind. Die Verstöße sind hier so gering, dass realistisch gesehen keine Möglichkeit besteht, über Staatsgrenzen hinweg Aufkunftsansprüche geltend zu machen. Zudem geht das nur über die Staatsanwaltschaft, und die lacht Dich aus, wenn für sowas ankommst wegen der Verwendung eines einzelnen Logos, und das auch noch in einem völlig redlichen Zusammenhang. --rtc 16:34, 26. Apr. 2007 (CEST)

Nur so als Hinweis: Die TU München hat im März ein für teures Geld entwickeltes Corporate Design rund um das TUM-Logo beschlossen, siehe z. B. [30]. -- Carbidfischer Kaffee? 18:53, 26. Apr. 2007 (CEST)

Das können sie auch sicher problemlos als Geschmacksmuster eintragen lassen, wenn sie wollen, nur Urheberrechtsschutz gibts darauf nicht... --rtc 19:00, 26. Apr. 2007 (CEST)

Bitte hier nicht weiterdiskutieren. Danke --RalfR 19:17, 26. Apr. 2007 (CEST)

Wo sonst? Zu einem Ergebnis sind wir noch nicht wirklich gekommen. Die Sache mit dem Geschmacksmuster macht die Sache imho übrigens derart unpraktikabel, dass Logos nicht vernünftig behandelbar wären.--Wiggum 22:06, 26. Apr. 2007 (CEST)
Bitte die Bemerkungen von Akl beachten und diese Diskussion beenden --ST  22:13, 26. Apr. 2007 (CEST)

Damit niemand aus den Wolken fällt, sobald deutlich wird, dass es hier einen Betreiber gibt, habe ich eine auszugsweise Übersetzung gemacht: Wikipedia:Office Action. --Pjacobi 11:03, 27. Apr. 2007 (CEST)

Warschauer Aufstand

Hallo, alle zusammen.

Leider muss ich schon wieder um juristischen Rat nachfragen. Es geht um folgendes Bild Bild:Warsaw MPW Prudential.jpg. Es ist ein Foto eines Films, der 1944 vom Büro für Information und Propaganda der polnischen Widerstandskämpfer in Warschau gedreht worden ist. Das Bild hat ein en-user in einem Museum in Warschau zum Aufstand geschossen. Kann dieses Bild in der deutschen Wikipedia Verwendung finden? Falls nein, werde ich es ohne zu meckern aus dem Artikel werfen, versprochen. Beste Grüße -- Nasiruddin do gehst hea 02:27, 29. Apr. 2007 (CEST)

Das Foto ist eine Urheberrechtsverletzung und falsch lizensiert. --RalfR 09:17, 29. Apr. 2007 (CEST)
Dankeschön, ist draußen. Beste Grüße -- Nasiruddin do gehst hea 15:05, 29. Apr. 2007 (CEST)

Auszüge aus Aktuellen Liedtexten

Dürfen auszüge aus aktuellen liedtexten mit copyright in der Wikipedia verwendet werden?

--Basti211 16:34, 29. Apr. 2007 (CEST)

Na ja, höchstens als Kurzzitat. Bei deiner Fragestellung bekomm ich aber Bauchgrummel. Bobo11 20:22, 29. Apr. 2007 (CEST)
Es kommt sehr stark darauf an, was du mit dem Text machen möchtest, wenn du ihn nur da reinfrrickeln willst, weil es irgendwie ganz cool aussieht oder klingt, dann lass es lieber. Wenn du aber an dieser Textstelle etwas erarbeiten willst und sie im Artikel auch hinreichend ausführlich analysierst, dann kannst du einen Teil eines Textes (als Kleinzitat) verwenden. Beim Umfang wird es schon schwieriger. Der Text muss eine angemessene Länge haben, das kann ne einzelne Zeile sein, das kann aber auch schon mal mehr sein, da muss man halt abwägen und dabei einigermaßen Maß halten. Das bezieht sich übrigens auf so ziemlich alle Liedtexte seit Anbeginn der Geschichte der Rock- und Popmusik, nicht nur auf aktuelle. -- ShaggeDoc Talk 20:52, 29. Apr. 2007 (CEST)

Wikipedia:Zitate sollte ebenfalls hilfreich sein --Histo Wikisource braucht Hilfe! 21:05, 29. Apr. 2007 (CEST)

Bild:Lasistan.PNG

Hat diese Kartenskizze Schöpfungshöhe? --Flominator 22:15, 29. Apr. 2007 (CEST)

Also ich würde sagen, weil die Darstellung ja immer wieder die selbe ist, die Erdeoberfläche sieht halt mal so aus, und mir wohl kaum jemand ernsthaft weiß machen kann, irgendjemand habe ein Copyright an der Erde, hat es keine Schöpfungshöhe. Verlass dich aber lieber nicht drauf. -- ChaDDy ?! +/- 17:10, 30. Apr. 2007 (CEST)

Cosplaybilder

Ich hatte vor den Artikel Inu Yasha mit ein oder zwei guten Cosplaybildern zu illusttrieren, da anderes, also Zeichnungen der Charaktere ja nach dem Urheberrecht nicht möglich sind. Wie siehts bei den Fotos aber aus? Ich muss doch sicher vom Fotograph und/oder den Dargestellten nachfragen, ob ich die Bilder hier verwenden kann. Ich hab da schon jemanden, der Bilder zu Verfügung stellen würde, aber wie muss ich mich jetzt urherberrechtlich absichern, dass klar ist, dass der Urheber seine Bilder unter freie Lizenz stellt? Gruß --Donchan 09:12, 30. Apr. 2007 (CEST)

Wi9e du richtig festgestellt hast, gibt es 3 Probleme mit den Fotos. Zu zweien kan ich dir eine klare Antwort geben. Die Vorlagen für die Zustimmung des Fotografen findest du in Wikipedia:Textvorlagen. Dazu ist die Zustimmung der aufgenommen Person zur Veröffentlichung des Fotos notwendig (ich nehme jetz mal sie ist erkennbar). Diese beiden dann einfach zusammen an OTRS schicken, um Ticket zu erhalten. Zu dem Lizenzrechtlichen Problem, würde ich lieber Komentar von einer Fachperson abwarten, da eindeutig Grauzone erreicht ist, wo eventuel Einzelfallentscheidung notwendig ist. Bobo11 09:22, 30. Apr. 2007 (CEST)
Cosplay-Kostüme sind für gewöhnlich Bearbeitungen vorhandener geschützter Werke. Daher sind Fotos davon hier ebenfalls nicht zulässig. --Fb78 10:11, 30. Apr. 2007 (CEST)
Aber wir haben hier doch schon Cosplaybilder. Und Foto wie Kostüme sind ja selbstgemacht. Gruß --Donchan 10:25, 30. Apr. 2007 (CEST)
"Selbstgemacht" heißt ja nicht "frei von Rechten Dritter". Wenn wir andere Bearbeitungen ausschließen, etwa Zeichnungen von geschütztem Material oder Fotos von Spielzeugen, müssen wir auch Kostüme ausschließen. Das ist leider kein gangbarer Weg, urheberrechtlich geschütztes Material in der Wikipedia unterzubringen. --Fb78 10:49, 30. Apr. 2007 (CEST)
Schade, trotzdem Danke für die Auskunft. Gruß --Donchan 10:58, 30. Apr. 2007 (CEST)
Während Spielzeugfiguren als Merchandising-Produkte für die Vermarktung produziert werden und abgemalte Comicfiguren nicht als eigene Schöpfung gelten können, könnte dies bei des Cosplay-Kostümen möglicherweise etwas anders gelagert sein. Die Kostüme werden zwar nach den Informationen der Anime geschneidert, es gibt aber keine exakten Vorlagen oder Schnittmuster. Sie werden von den Fans selbst entwickelt und könnten ein eigenes Werk darstellen, das erst durch die Kostümierung und das Schminken der Person selbst entsteht. --Lyzzy 19:46, 1. Mai 2007 (CEST)
Tut mir leid, das ist Quatsch. Wenn du dir wunderbare Starwars-Kostüme schneiderst und damit auf große Starwars-Showtournee gehst, darfst du mit gewaltigem Ärger rechnen. Es handelt sich dabei um die unfreie Übertragung eines geschützten Werks in ein anderes Medium, egal welcher handwerkliche und kreative Aufwand dabei entsteht. --Fb78 09:14, 2. Mai 2007 (CEST)

PD-alt in Gefahr?

Ich wollte nur eben ein klein wenig Panik/Sensibilität hierfür schaffen. Gruß, --Flominator 15:11, 30. Apr. 2007 (CEST)

Versteh ich das richtig? Stellen die jetzt Server in Timbuktu auf, um sich gegen Strafverfolgung zu schützen? Commons ist doch kein Offshore-Raubkopien-Refugium! --Fb78 16:38, 30. Apr. 2007 (CEST)
Irgendwann werden die schon raffen, dass sich das Problem international verschiedener Rechtsnormen nicht lösen lässt, indem man die Server an einem Ort X aufstellt oder indem man alle PD-Country-Vorlagen killt und nur noch PD-US zulässt. Die WMF wird auch nicht ewig vor marodierenem Universitätspersonal den Schwanz einziehen können.--Wiggum 16:48, 30. Apr. 2007 (CEST)
Ich komme nicht ganz mit. Die wollen Server in irgendeinem Land aufstellen, um keine URV mehr zu haben? Gleichzeitig wollen sie aber das US-Recht verbindlich für alle machen? Irgendwie paradox... -- ChaDDy ?! +/- 17:08, 30. Apr. 2007 (CEST)
Sealand soll gute Bedingungen für Offshore-Server bieten (und Kunden wie die Commons werden gerade gesucht).sугсго.PEDIA-/+ 19:54, 30. Apr. 2007 (CEST)
Ach, haben sie etwa den Anwaltsbrief der Chaldej-Erbinnen bekommen? --RalfR 20:20, 30. Apr. 2007 (CEST)

Nein, das versteht ihr falsch. Das mit den Servern woannaschda war eher so eine Schnapsidee von Abfallprodukt. Um was es wirklich geht, ist dass die eventuell foundationweit nur noch Inhalte dulden wollen, die nach US-Recht frei sind. Daher wären, wenn ich das recht verstehe, unsere Logos und Panoramafreiheitbilder langfristig gefährdet, ohne dass wir etwas dagegen tun könnten. --Flominator 21:51, 1. Mai 2007 (CEST)

Achso, dass ist ja noch schlimmer. Toll. Und was ist dann mit dem Schutzlandprinzip? Überhaupt, was wollen die dadurch bezwecken? Das zwar die aus en das Copyright verstehen, alle anderen aber keine Ahnung mehr davon haben? Wenn´s soweit kommt, werde ich dieses Projekt nicht mehr bebildern. Und hier Fragen beantworten kann ich dann aus Mangel an Kenntnisauch nicht mehr. -- ChaDDy ?! +/- 22:17, 1. Mai 2007 (CEST)

Ins blaue gedacht: Dann sollte der Verein m. E. einen Bild-Server in Deutschland bereitstellen, dessen Inhalte irgendwie (gekennzeichnet) in de.wikipedia eingebunden werden können. Oder gleich die de.wikipedia selbst hosten. --AndreasPraefcke ¿! 20:16, 3. Mai 2007 (CEST)

Naja, ich glaube nicht, dass die Foundation viel von Abspaltungsplänen (oder nennt es von mir aus auch "Unabhängigkeitsbewegung") hält... -- ChaDDy ?! +/- 20:20, 3. Mai 2007 (CEST)
Wir sind selbst auf der sicheren Seite. Hauptsache "Gleichzeitig wollen sie aber das US-Recht verbindlich für alle machen." bedeutet nicht, dass unsere Regeln aufgeweicht werden. Carl 20:26, 3. Mai 2007 (CEST)

Saga der Sieben Sonnen

Hallo, folgende Zeittafel stand im Artikel zu dieser Buchreihe:

Zeittafel
  • 1940 - (etwa) Die Ildiraner entdecken Klikiss Roboter auf den Eismonden von Hyrillka.
  • 2100 - Peary, Bolboa, Marco Polo - Die ersten Generationenschiffe verlassen die Erde.
  • 2103 - Burton und Caillié brechen auf.
  • 2104 - Amundsen bricht auf.
  • ...
  • 2415 - Estarra Theron wird geboren.
  • 2417 - Celli Theron wird geboren.
  • 2427 - Die Klikiss-Fackel verwandelt Oncier in eine Sonne.

Die Zeittafel wurde 1:1 aus dem Glossar des ersten Bandes herauskopiert und stellt somit meiner Meinung nach eine URV dar. Ist das so richtig und war meine Löschung berechtigt oder war ich zu voreilig?--Gruß, Benny der 1. Rede mit mir... 22:16, 24. Apr. 2007 (CEST)

Das ist eine reine Aufzählung von Fakten, das stellt keine Schöpfungshöhe dar und ist somit keine URV. --RalfR 22:29, 24. Apr. 2007 (CEST)
Danke, dann werde ich es wieder einfügen. Aber lieber einmal zuviel als zuwenig gefragt...--Gruß, Benny der 1. Rede mit mir... 22:38, 24. Apr. 2007 (CEST)
Ich habe das gesamte "Glossar" entfernt, so eine Darstellung aus der Innenperspektive hat nichts in einer Enzyklopädie verloren. Mit Urheberrechten hat das nichts zu tun. --h-stt !? 07:06, 25. Apr. 2007 (CEST)

Fakten? Naja, das ist eine interessante Interpretation. --AndreasPraefcke ¿! 10:40, 25. Apr. 2007 (CEST)