Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2007/05
Was ist mit in Wikipedia gelöschten Artikeln?
KANN und MUSS folgendes GANZ eingehalten werden?
- Gibt es auf der Seite einen Hinweis, dass der Inhalt unter der GNU Freien Dokumentationslizenz veröffentlicht wird?
- Gibt es eine lokale Kopie der (englischen) Lizenz?
- Sind die Hauptautoren des Artikels genannt oder ist ein Link zum Artikel in der Wikipedia gesetzt mit dem Hinweis, dass dort die Namen der Autoren zu finden sind?
- Wenn es sich um ein Bild aus der Wikipedia handelt, ist der Urheber des Bildes genannt? Ist die Lizenz genannt?
- Ein Verstoß gegen die Lizenzbestimmungen der Wikipedia ist es auch, wenn der Betreiber der Website die Lizenzbestimmungen eigenmächtig einschränkt, etwa mit einem eigenen Copyright-Vermerk.
- Wenn einer dieser Punkte nicht erfüllt ist, ...
--62.245.242.191 08:34, 1. Mai 2007 (CEST)
- Ich vermute mal, dass deine Frage darauf hinausläuft, inwiefern Wikipedia für Inhalte, die hier gelöscht wurden, aber auf anderen Webseiten auftauchen, verantwortlich ist. Das halte ich nicht für gegeben. Für den Inhalt einer Webseite ist grundsätzlich deren Betreiber verantwortlich. Ob man das weiterverfolgen sollte, wenn auf fremden Seiten hier gelöschte Artikel auftauchen und dabei ein Verstoß gegen die Lizenzbestimmungen oder grundsätzlich gegen das Urheberrecht begangen wird, ist eine andere Frage. Zulässig dürfte da nur die Übernahme von hier nur aus Relevanzgründen gelöschten Artikeln sein, sofern dort alle genannten Bedingungen zur Übernahme eingehalten wurden. --Martin Zeise ✉ 09:08, 1. Mai 2007 (CEST)
- Vielen Dank, aber meine Frage bezieht sich auf die GNU-Lizenz-Rechte der Wikipedia und Wikipedia-Autoren selbst. Werden diese durch die Löschung nicht de facto auch gelöscht? Wenn es einen Artikel nach einer Löschung in Wikipedia nicht mehr gibt, er aber z.B. noch im Google-Cache gefunden werden kann, wie kann man da noch Rechte verletzten, wo doch weder der Artikel verlinkt noch die (Haupt-)Autoren des Artikels genannt werden können (Versionsgeschichte/Autorenliste wird immer mit dem Artikel auch gelöscht). Werden durch das Löschen der Versionsgeschichte/Autorenliste die Rechte der Wikipedia-Autoren von der Wikipedia verletzt? --62.245.240.132 10:15, 1. Mai 2007 (CEST)
Es gibt dazu keine Rechtssprechung oder umfangreiche Gutachten, Histo hat sich dazu aber mal ein paar Gedanken gemacht. --Taxman¿Disk?¡Rate! 10:23, 1. Mai 2007 (CEST)
- Die Rechte werden natürlich nicht „mitgelöscht“. Das ist einer der Fehler im Gentleman’s Agreement: Eigentlich sollte (oder besser: muss) derjenige, der einen Text übernimmt, auch die Versionsgeschichte mit übernehmen und verlinken, damit die Autoren auch dann noch genannt werden, wenn der Artikel in der Wikipedia gelöscht wurde oder Wikipedia gerade down ist (passiert ja manchmal). Die GFDL muss schließlich auch mit übernommen und nicht nur verlinkt werden. (Nebenbei möchte ich noch einmal drauf hinweisen, dass ich dem GA nie zugestimmt habe.) -- Timo Müller Diskussion 10:51, 1. Mai 2007 (CEST)
- Und was bitte bedeutet "GA"? --62.245.241.66 11:51, 1. Mai 2007 (CEST)
- Gentlemen Agreement, der Versuch, online eine Übernahme von WP Inhalten zu gewährleisten ohne dafür die Pbernahme der Autoren und der Versionsgeschichte als transparent copy zu verlangen. --Taxman¿Disk?¡Rate! 11:58, 1. Mai 2007 (CEST)
- Danke, auch für den sehr hilfreichen Link zu Benutzer:Historiograf/GNU FDL Highway to Hell - FAQ. Dank auch an Benutzer:Historiograf für seine Seite/Arbeit/Gedanken. --62.245.241.66 12:17, 1. Mai 2007 (CEST)
- Gentlemen Agreement, der Versuch, online eine Übernahme von WP Inhalten zu gewährleisten ohne dafür die Pbernahme der Autoren und der Versionsgeschichte als transparent copy zu verlangen. --Taxman¿Disk?¡Rate! 11:58, 1. Mai 2007 (CEST)
- Und was bitte bedeutet "GA"? --62.245.241.66 11:51, 1. Mai 2007 (CEST)
- Die Rechte werden natürlich nicht „mitgelöscht“. Das ist einer der Fehler im Gentleman’s Agreement: Eigentlich sollte (oder besser: muss) derjenige, der einen Text übernimmt, auch die Versionsgeschichte mit übernehmen und verlinken, damit die Autoren auch dann noch genannt werden, wenn der Artikel in der Wikipedia gelöscht wurde oder Wikipedia gerade down ist (passiert ja manchmal). Die GFDL muss schließlich auch mit übernommen und nicht nur verlinkt werden. (Nebenbei möchte ich noch einmal drauf hinweisen, dass ich dem GA nie zugestimmt habe.) -- Timo Müller Diskussion 10:51, 1. Mai 2007 (CEST)
Bilder in Benutzer:Doremifasollasido - Recht am eigenen Bild?
Sind die dort gelisteten Bilder mit dem Recht am eigenen Bild vereinbar? Nur weil es Menschen aus Nicaragua sind haben sie nicht weniger Rechte. --BLueFiSH ✉ (Langeweile?) 01:50, 1. Mai 2007 (CEST)
- Nö, sind sie nicht. Ohne Zustimmung (und die wird wohl kaum erfolgen) müssen sie gelöscht werden. -- ChaDDy ?! +/- 01:55, 1. Mai 2007 (CEST)
- Unproblematisch - alle behalten. Das "Recht am eigenen Bild" existiert in den weitaus meisten Rechtsordnungen nicht und wir können dann nicht unser Recht anlegen. Wie soll das in einem internationalen Projekt auch gehen? Ein US-amerikanischer Wikipedianer macht in seiner Stadt eine Aufnahme eines Menschen in einer typischen Situation seines Berufes und läd es hoch. Nach dortigem Recht braucht er dazu keine Einwilligung. Sollen wir das Bild jetzt nicht verwenden, nur weil weder der Fotograf noch der Abgebildete daran gedacht haben, das Bild mit einer Einwilligung nach deutschem Recht zu versehen? --h-stt !? 08:22, 1. Mai 2007 (CEST)
- Hallo? Wir handeln nach dem Schutzlandprinzip - und danach werden solche Fotos (ganz besonders bei Kindern) nicht geduldet. --RalfR 13:38, 1. Mai 2007 (CEST)
- Wie stellst du dir das praktisch vor? Im konkreten Fall war der Fotograf ja ein Wikipedianer des deutschsprachigen Projekts, aber sollen wir alle Personenfotos aus Ländern ohne "Recht am eigenen Bild" künftig zurückweisen? Wir hatten das doch schon so oft diskutiert - zuletzt ab 18. April hier und ab 23. April hier. Übrigens hast du beim zweiten Beispiel selbst eine von deiner heutigen abweichende Position vertreten und diese hier nochmal bekräftigt. Demnach hat dir Wissen und Wollen um die Ablichtung genügt. Aus dem letzten Bild der Serie auf der Benutzerseite geht doch ausdrücklich hervor, dass die ganze Familie extra für das Bild posiert hat. Was willst du eigentlich mehr? Eine schriftliche Erklärung in deutscher Sprache und mit notariellem Siegel? --h-stt !? 20:43, 1. Mai 2007 (CEST)
- Man kann nicht schwarzweiß malen. Eine allgemeingültige Antwort auf alle derartigen Fragen wird es nicht geben. Beim Persönlichkeitsrecht unterscheide ich strikt Erwachsene von Kindern, weil man bei Erwachsenen davon ausgehen sollte, daß sie wissen, was sie tun. Beim letzten Bild sehe ich auch keine Probleme. Bei Kinderporträts sollte immer eine Genehmigung der Eltern eingeholt werden. Nun kann argumentiert werden, daß man dem Kind ein Bonbon geschenkt hat - strenggenommen hat es damit der Abbildung zugestimmt - aber das Kind ist nicht geschäftsfähig. Dies ist meine persönliche Meinung, ich halte mich daran. Manchmal sollte gesunder Menschenverstand über Regeln und Kriterien gehen. --RalfR 21:19, 1. Mai 2007 (CEST)
- Wie stellst du dir das praktisch vor? Im konkreten Fall war der Fotograf ja ein Wikipedianer des deutschsprachigen Projekts, aber sollen wir alle Personenfotos aus Ländern ohne "Recht am eigenen Bild" künftig zurückweisen? Wir hatten das doch schon so oft diskutiert - zuletzt ab 18. April hier und ab 23. April hier. Übrigens hast du beim zweiten Beispiel selbst eine von deiner heutigen abweichende Position vertreten und diese hier nochmal bekräftigt. Demnach hat dir Wissen und Wollen um die Ablichtung genügt. Aus dem letzten Bild der Serie auf der Benutzerseite geht doch ausdrücklich hervor, dass die ganze Familie extra für das Bild posiert hat. Was willst du eigentlich mehr? Eine schriftliche Erklärung in deutscher Sprache und mit notariellem Siegel? --h-stt !? 20:43, 1. Mai 2007 (CEST)
- Betrachte bitte die ganze Bildserie. Vergleiche die Kinder und ihre Kleidung mit dem Gruppenbild. Das ist sind die Kinder eines Hilfsprojektes á la SOS Kinderdorf und ihre "Eltern"/Betreuer und aus dem letzten Bild geht hervor, dass die "Eltern"/Betreuer den Aufnahmen zugestimmt haben. Das muss reichen. Zu welchem Zweck die Bilder aufgenommen wurden, geht aus der Tatsache hervor, dass einige auf http://www.kinderhilfsprojekt-los-cedros.de/ (der offiziellen Webseite des deutschen Trägervereins) verwendet werden. --h-stt !? 21:51, 1. Mai 2007 (CEST) PS: Und den Satz mit dem gesunden Menschenverstand kannst du dir schenken, denn er implizert, dass jemand mit abweichender Meinung nicht gesund im Verstand sei.
- Ok, deine Argumente überzeugen in diesem Fall. Das mit dem Menschenverstand war vielleicht unglücklich ausgedrückt, ich meinte das völlig allgemein und habe ganz bestimmt nicht dich gemeint. Wenn das so angekommen ist, bitte ich um Entschuldigung. --RalfR 21:59, 1. Mai 2007 (CEST)
Gut, nach Lektüre der Diskussion betrachte ich das Thema als für mich erledigt an. Auch wenn ich keine Verwendungsmöglichkeit der Bilder sehe, aber das sind nicht die einzigen. Danke für die Stellungnahmen. --BLueFiSH ✉ (Langeweile?) 00:10, 2. Mai 2007 (CEST)
Korrekte Quellenangabe von Bildern aus den Commons
Gibt es für folgende Fälle eine verbindliche Zitiervorschrift, - wenn ich ein Bild aus den Commons in einem Printmedium verwende? - wennn ich ein Bild aus den Commons auf einer Website verwende? Wie genau muss die Quellenangabe aussehen? Muss eine Zeitangabe des Zugriffs auf die Seite gemacht werden?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
--217.226.160.104 10:33, 1. Mai 2007 (CEST)Efua
- Da kommt darauf an, Du musst unterscheiden zwischen dem Zitat und der Weiternutzung iÜ. Bzgl echter Zitate muss Du Dich nur an das Zitatrecht halten, bei sonstigen Weiternutzungen an die jeweiligen Lizenzbedingungen. Bei echter Gemeinfreiheit ist das einfacher, als bei GFDL-Bildern. Bezüglich der Wieternutzung von GFDL-Bildern lies Wikipedia:Weiternutzung, beachte aber, dass das sogenannte GA relativ umstritten ist und gerade von vielen etwas mit der GFDL vertrauteren Nutzern als vollkommen unzureichend abgelehnt wird. Bezüglich der anderen Lizenezen sind immer die jeweils für die einzelene Lizenz gültigen Bedingungen zu beachten.sугсго.PEDIA-/+ 10:42, 1. Mai 2007 (CEST)
Vielen Dank, Syrcro, das hilft mir schon ein Stück weiter. Ich habe wirklich sehr intensiv in der Wikipedia und auch außerhalb nach Zitiervorschriften gesucht und nichts Verbindliches gefunden. Es wäre schön, wenn es über Zitierweisen auch eine Übersicht gebe wie beispielsweise bei Bildrechten. Auch ein Beispiel wäre hilfreich. Leider kann ich nichts dazu beitragen, ich arbeite an anderen Wiki-Ecken und habe von Rechtsfragen keine Ahnung. Aus Details, die ich hier und da gelesen habe, habe ich eine Quellenangabe für ein Bild zusammen gestellt:
- http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/0/0b/Deluge_detail.jpg, public domain, Zugriff: 1. Mai 2007
- Könnte die Form in die richtige Richtung gehen? Ich bin sehr an Zitierfragen interessiert, weil ich das Schreiben von wissenschaftlichen Texten unterrichte.
217.226.160.104 11:16, 1. Mai 2007 (CEST)Efua
- Der Urheber ist mehr als 70 Jahre tot und damit ist das Bild frei von Urheberrechten. Es ist keinerlei Quellenangabe erforderlich. --Phrood 11:35, 1. Mai 2007 (CEST)
Eine Quellenangabe ist aus wiss. Gründen oft ratsam. Ich würde beim Zitieren allerdings immer auf die Commons-Bildbeschreibung verweisen, die die Angaben zum Bild enthält. Da mag es auch sinnvoll sein, den Zugriffszeitpunkt bzw. die Version anzugeben. Allerdings fehlt auf Commons http://de.wikipedia.org/wiki/Spezial:Cite --Histo Wikisource braucht Hilfe! 12:36, 1. Mai 2007 (CEST)
Vielen Dank an Phrood und Histo 217.226.160.104 17:59, 1. Mai 2007 (CEST)Efua
Bild:Spielprogramm der Olympiamannschaft des DFB 1972.jpg als PD zu kennzeichnen?
Ist es möglich solche Schreiben als PD zu kennzeichnen und mangelnde Schöpfungshöhe anzugeben oder bewegt man sich damit in einer Grauzone? --Ureinwohner uff 12:06, 1. Mai 2007 (CEST)
Für mich ist das eindeutig PD. Im übrigen bewegen wir uns auch auf anderen Gebieten in einer Grauzone, wollten wir es hundertprozentig genau nehmen, könnten wir die meisten Bilder hier vergessen ... --Histo Wikisource braucht Hilfe! 12:30, 1. Mai 2007 (CEST)
- Ok, dankeschön :) --Ureinwohner uff 12:31, 1. Mai 2007 (CEST)
- Nir wird die Grauzone hier langsam irgendwie zu dunkelgrau. (Nicht direkt auf dieses Bild bezogen, sondern insgesamt.) -- Timo Müller Diskussion 19:15, 1. Mai 2007 (CEST)
- Gerade bei diesem "Bild" sehe ich nichtmal eine Grauzone. Schöpfungshöhe erreichen Kunstwerke! --RalfR 19:17, 1. Mai 2007 (CEST)
- Ich sagte doch, ich meinte es allgemein. -- Timo Müller Diskussion 19:52, 1. Mai 2007 (CEST)
- Gerade bei diesem "Bild" sehe ich nichtmal eine Grauzone. Schöpfungshöhe erreichen Kunstwerke! --RalfR 19:17, 1. Mai 2007 (CEST)
- Nir wird die Grauzone hier langsam irgendwie zu dunkelgrau. (Nicht direkt auf dieses Bild bezogen, sondern insgesamt.) -- Timo Müller Diskussion 19:15, 1. Mai 2007 (CEST)
Dann musst du dir eben ein anderes Spielfeld suchen, wenn du hier den Eiferer raushängen willst --Histo Wikisource braucht Hilfe! 02:28, 2. Mai 2007 (CEST)
Welchen Lizenzbaustein soll ich benutzen?
Hallo, im Eintrag NBA Development League bei en.wikipedia.org werden neben den Teams die Logos verkleinert dargestellt. Was muss ich dann z.B. als Quelle oder Lizenz eingeben oder welchen Lizenbaustein sollte ich benutzen, wenn ich das gleiche auch beim deutschen Eintrag machen will?
--Imba.Lance 12:57, 1. Mai 2007 (CEST)
- Das ist Fair Use und das ist bei de.wikipedia nicht erlaubt.
- Bei einfacheren Logos ist vielleicht eine Kombination aus Vorlage:Bild-PD-Schöpfungshöhe und Vorlage:Logo möglich, aber ich denke diese Logos sind zu komplex für diese Möglichkeit.
- -- MichaelFrey 13:04, 1. Mai 2007 (CEST)
- OK, danke.
- --Imba.Lance 13:09, 1. Mai 2007 [CEST]
- Die Logos sind alle grenzwertig, du kannst sie also verwenden. -- ChaDDy ?! +/- 13:13, 1. Mai 2007 (CEST)
Wenn ich inhalte einer Wikipedia Seite verwende
welche Adresse oder Logo muß ich verwenden um keine Urheberrechte zu verletzen
Viele Grüße Danke für eine Antwort Kilian
--84.153.37.148 12:03, 2. Mai 2007 (CEST)
- Lies als erstes mal Wikipedia:Weiternutzung, wenn Du danach noch fragen hast, stell sie ruhig hier.sугсго.PEDIA-/+ 12:08, 2. Mai 2007 (CEST)
Portrait Fotos
Was gilt eigentlich genau bei Portrait Fotos die (vom Abgelichteten) unter einer freien Lizenz veröffentlicht wurden? (Die Einwilligung des Fotografens einfachmal angenohmen bzw. Selbstauslöserbild)
Darf man die wirklich kommerziell Nutzen und bearbeiten (oder deutlicher: Verfremden) oder verhindern dies Recht am eigenen Bild?
-- MichaelFrey 19:27, 1. Mai 2007 (CEST)
- Das Recht am eigenen Bild trifft bei in Deutschland aufgenommenen Bildern zu. Das verhindert dann die Veröffentlichung. In vielen Ländern (der USA z. B.) gibt es aber kein Recht am eigenen Bild. Diese Bilder können dann, falls eine Freigabe des Fotografen vorliegt, hochgeladen werden. Das Recht am eigenen Bild entfällt allerdings entweder, wenn die abgebildete Person eine Person des öffentlichen Interesses ist (also v. a. Promis) oder auch wenn der Abgebildete zustimmt. In einem Automaten aufgenommene Bilder haben keine Schöpfungshöhe, hier ist nur das Recht am eigenen Bild zu beachten. -- ChaDDy ?! +/- 20:38, 1. Mai 2007 (CEST)
- Achso, die Freigabe des Fotografen hast du ja bereits bei deiner Frage vorausgesetzt. Also ist nur das Recht am eigenen Bild zu beachten. -- ChaDDy ?! +/- 20:40, 1. Mai 2007 (CEST)
- @ Chaddy: „In einem Automaten aufgenommene Bilder haben keine Schöpfungshöhe, hier ist nur das Recht am eigenen Bild zu beachten.“ Das stimmt nicht, es sind soweit ich weiß immer noch geschützte Lichtbilder, und damit 50 Jahre ab Veröffentlichung geschützt. -- Timo Müller Diskussion 10:42, 2. Mai 2007 (CEST)
- Beides ist nicht ganz richtig. In einem Automaten aufgenommene Bilder haben tatsächlich keine Schöpfungshöhe. Sie haben aber immer noch eine Leistungshöhe, daher sind sie tatsächlich durch das Lichtbild geschützt, das ein Leistungsschutzrecht ist. --rtc 16:38, 2. Mai 2007 (CEST)
- Das meinte ich doch. Ich habe doch gar nicht behauptet, dass sie Schöpfungshöhe haben. Nur dass sie geschützt sind. -- Timo Müller Diskussion 20:51, 2. Mai 2007 (CEST)
- Beides ist nicht ganz richtig. In einem Automaten aufgenommene Bilder haben tatsächlich keine Schöpfungshöhe. Sie haben aber immer noch eine Leistungshöhe, daher sind sie tatsächlich durch das Lichtbild geschützt, das ein Leistungsschutzrecht ist. --rtc 16:38, 2. Mai 2007 (CEST)
- Alle unsere Lizenzen betreffen immer nur das Urheberrecht. Wir verwenden hier (einfache) Logos, die unter das Markenrecht fallen, das die Benutzung zu vielen Zwecken untersagt, alle unsere Personenaufnahmen dürfen nicht zu Zwecken kommerzieller Werbung benutzt werden, weil dem die Persönlichkeitsrechte der Abgebildeten entgegen stehen. Aber das sind alles Probleme evtl Weiternutzer. Für die WP ist das egal, wir müssen uns nur um das Urheberrecht kümmern und das nehmen wir (anders als mache anderen Ecken im WWW) auch sehr ernst. --h-stt !? 21:55, 1. Mai 2007 (CEST)
- Darf ich nochmals darauf hinweisen, dass wir hier keine "einfache" Logos verwenden, sondern Logos bei denen kein "deutliches Überragen der Durchschnittsgestaltung"[1] vorliegt? Das sind nicht einfache Logos, sondern das ist der Normalfall. Logos sind gebrauchsgegenstände. Nur Gebrauchsgegenstände mit außergewöhnlicher und überragender Gestaltung können einen den Gebrauchswert übersteigenden künstlerischen Wert haben und daher Werke der angewandten Kunst sein. Die Normalfälle sind eine Sache des Geschmacksmusterrechts, daher scheidet ein urheberrechtlicher Schutz für diese Normalfälle aus: So etwas würde dieses Gesetz schlicht ad absurdum führen. --rtc 22:02, 1. Mai 2007 (CEST)
- Ich muss wohl präzisieren:
- Es geht hier nicht um einen Wikipedia-Artikel oder ähnliches, sondern um Wikiversity Benutzerseiten.
- Das Bild wurde in Deutschland aufgenommen, das Einverständnis des Fotografen für die Veröffentlichung liegt vor.
- Nun ist die Frage: Was bedeutet es konkret wenn der Angebildete das Bild unter einer freien Lizenz veröffentlicht?
- Lizenz Konforme Nutzung natürlich vorausgesetzt:
- Darf des Bild in einer Werbung verwendet werden? Darf da jemand "Teufelshörner" daraufmalen und so auf einer Website veröffentlichen?
- Gibt es irgendwas, wie eben Recht am eigenen Bild oder Persönlichkeitsrecht die das verbieten?
- Was ist, wenn das Bild außerhalb Deutschland gemacht wurde?
- Oder einfach:
- Was kann im schlimmsten Fall passieren, wenn jemand ein Portrait von sich unter einer Freien Lizenz veröffentlicht?
- -- MichaelFrey 22:49, 1. Mai 2007 (CEST)
- Recht am eigenen Bild und Urheberrecht sind vollständig unabhängig. Die Lizenz eines Bilds bezieht sich immer nur auf die Urheberrechte und jemand kann ein Portrait von sich unter einer freien Lizenz nur dann veröffentlichen, wenn er das Bild mit Selbstauslöser o.ä. angefertigt hat. Sonst besitzt er nicht das Urheberrecht.
- Was im schlimmsten Fall passieren kann, ist: alles kann passieren. Die Lizenz und das Recht am eigenen Bild hält niemanden physikalisch davon ab, sie zu ignorieren. Wenn die Lizenz nicht einhalten wird (z.B. indem jemand anderes sich als Urheber ausgibt), kann der Fotograf dagegen gerichtlich vorgehen wegen Urheberrechtsverletzung. Wenn das Recht am eigenen Bild verletzt wird (z.B. Verwendung für Werbung oder Anbringen von Teufelshörnern), dann kann der Abgebildete dagegen gerichtlich vorgehen. Diese beiden Dinge sind unabhängig voneinander und müssen vollständig getrennt betrachtet werden. Wenn ich ein Portrait von mir selbst per Selbstauslöser veröffentlicht habe, nehmen wir an unter der (bei Wikimedia-Projekten nicht erlaubten) CC-BY-NC-Lizenz, und jemand verwendet dieses für Werbung, dann hat er zwei getrennte Gerichtsverfahren von mir am Hals: Einmal, weil er mein Urheberrecht verletzt hat, und das Bild vervielfältigt und verbreitet hat, um damit Geld zu verdienen, ohne mit mir einen Vertrag abzuschließen, und noch einmal, weil er mein Recht am eigenen Bild verletzt hat und eine Abbildung von mir für Werbung eingesetzt hat, ohne dass ich mich damit einverstanden erkkärt habe. Im ersteren Verfahren bekomme ich dann Schadensersatz zugesprochen, im zweiteren Schmerzensgeld. --rtc 22:57, 1. Mai 2007 (CEST)
- Wenn man aber als Abgebildeter die Erlaubnis erteilt, dass das Bild verwendet werden darf (ich gehe jetzt von einem Fall aus, in dem der Fotograf das Bild unter eine freie Lizenz gestellt hat), dann gilt das Recht am eigenen Bild nicht. Das Foto könnte dann hier, und auch von jedem anderen zu jedem Zweck genutzt werden. Da liege ich doch richtig, oder? -- ChaDDy ?! +/- 23:48, 1. Mai 2007 (CEST)
- Nein, absolut nicht. Entweder es wurde ein schriftlicher Vertrag mit dem Abgebildeten abgeschlossen, wo ausdrücklich aufgelistet ist, wofür das Bild verwendet werden darf, ansonsten gilt die Erlaubnis nur für genau den Nutzungsfall, um den es im Kontext der Anfertigung des Bildes ging. Ob der Fotograf für sein Urheberrecht eine freie Lizenz erteilt, ist dafür völlig irrelevant, da diese Lizenz in keiner Beziehung vom Recht am eigenen Bild steht.. --rtc 16:38, 2. Mai 2007 (CEST)
Nein. Eine freie Lizenz wie die GNU FDL ermöglicht Bearbeitungen des Bilds, die aber nach der Rspr. des BVerfG, sofern manipulativ, unzulässig sind. Auch bei Promis ermöglicht eine freie Lizenz das Vorgehen gegen kommerzielle Nachnutzung. Genehmigt eine Person (weder absolute noch relative der Zeitgeschichte) das Einstellen ihres Bildes unter einer freien Lizenz in der Wikipedia, so ist, falls nichts ausdrücklich vereinbart, absolut unklar, wie weit diese Befugnis reicht. Ich würde die Klone einschließen und redaktionelle Nutzungen, aber ich bezweifle, dass man auf das Recht am eigenen Bild hinsichtlich eines Fotos in gleicher Weise umfassend verzichten kann wie in urheberrechtlicher Hinsicht (kommerzielle Nutzung, unwiderrufbar, veränderbar). Und ich bezweifle, dass es jemand tun würde, würde er entsprechend über die Konsequenzen aufgeklärt --Histo Wikisource braucht Hilfe! 23:53, 1. Mai 2007 (CEST)
- ACK Histo - bei gewissen Motiven wäre eine nd-Lizenz angesagt, die genau regelt, was verändert werden darf --RalfR 00:16, 2. Mai 2007 (CEST)
- Danke, das hilft mir schon viel weiter.
- Was ist aber in Staaten, wo es nicht vergleichbares wie Recht am eigenen Bild gibt?
- Was bedeutet dies und in welchen Situationen fällt man unter deren Recht?
- Kann ein Deutscher die Rechte am eigenen Bild geltend machen wenn das Bild z.B. im Urlaub gemacht wurde und er es veröffentlicht?
- Das man dieses Bild dann in Deutschland nicht beliebig verwerten/verwenden kann, leuchtet mir ein, aber kann jemand der "im Ausland lebt" das Bild weiter veröffentlichen?
- -- MichaelFrey 07:39, 2. Mai 2007 (CEST)
- Der Reihe nach:
- Wenn es dort kein Recht am eigenen Bild gibt, kann sich natürlich auch niemand darauf berufen.
- Das bedeutet, dass die Bilder genutzt werden können, soweit es die dort geltenden Gesetze zulassen. Unter welches Recht man fällt, liegt vermutlich vor allem daran, in welchem Land es zu einem Prozess kommt.
- Kommt drauf an, wer es wo wie verwendet, eine allgemeine Antwort wird es darauf kaum geben.
- Das hängt vor allem vom Recht im Ausland ab. -- Timo Müller Diskussion 10:50, 2. Mai 2007 (CEST)
- Im Ausland sind Abbildungen in der Regel durch Persönlichkeitsrecht gedeckt, ohne dass es dafür nochmal ein gesondertes Gesetz für Recht am eigenen Bild gibt.. --rtc 16:38, 2. Mai 2007 (CEST)
- Wir bieten hier keine allgemeine Rechtsberatung, sondern beantworten nur Fragen, die im Zusammenhang mit Wikipedia stehen. Sorry. --Fb78 ☼ 10:48, 2. Mai 2007 (CEST)
- Soweit ich weiß, geht es doch noch um die WP? Bzw. Wikibooks? -- Timo Müller Diskussion 10:51, 2. Mai 2007 (CEST)
- Wir bieten hier keine allgemeine Rechtsberatung, sondern beantworten nur Fragen, die im Zusammenhang mit Wikipedia stehen. Sorry. --Fb78 ☼ 10:48, 2. Mai 2007 (CEST)
- Es geht im Prinzip um Wikiversity, jedoch ist der Sachverhalt auch für Wikipedia relevant.
- Meine Antwort hab ich jetzt so Ungefähr.
- In "Rechtsstaaten" stehen Personenfotos, unabhängig der Lizenz, unter dem Schutz der Persönlichkeitsrechte.
- Wenn jemand also ein Portrait Foto von sich auf Wikiversity/Wikipedia veröffentlicht trägt er also nur die "allgemeinen Risiken" des Internets, jedoch keine weiteren Aufgrund der freien Lizenz. Im Falle eine Klage, fehlt dann evt. das Urheberrechtlichte "Standbein" jedoch bleibt das wichtigere Standbein auf Grund der Persönlichkeitsrechte bestehen.
- Ich danke für die Antworten.
- -- MichaelFrey 17:17, 2. Mai 2007 (CEST)
Welche Lizenzen werden von de.WP für Personenfotos akzeptiert? Gibt es auch eine, bei der der Urheber auf Nennung seines Namens, oder dessen seines Auftraggebers bestehen kann?
Wenn A zu irgend einem Passanten B sagt: mach bitte mit meinem Apparat ein Bild von mir, um es für WP zur Verfügung zu stellen, können wir dann A als Urheber akzeptieren? Danke, --Markus Bärlocher 16:00, 2. Mai 2007 (CEST)
- Nein, denn der Abgebildete ist nicht der Urheber. Obwohl das Histo sicherlich wieder als Eifertum sehen würde. --rtc 16:38, 2. Mai 2007 (CEST)
- Könnte man also sagen, dass mit der Rückgabe des Apparates durch den "Urheber" an den Besitzer das Urheberrecht auch an diesen übergegangen ist? Selbstverständlich hat der Passant dazu kein Dokument unterzeichnet, er hat ja nur eine Gefälligkeit geleistet. --Markus Bärlocher 17:16, 2. Mai 2007 (CEST)
- Urheberrechte können nicht übertragen werden, nur Nutzungsrechte. Die Übertragung von Nutzungsrechten ist nicht gegeben, denn übergibt "der Urheber das Original des Werkes, so räumt er damit im Zweifel dem Erwerber ein Nutzungsrecht nicht ein" (UrhG § 44(1)) und "Sind bei der Einräumung eines Nutzungsrechts die Nutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln bezeichnet, so bestimmt sich nach dem von beiden Partnern zugrunde gelegten Vertragszweck, auf welche Nutzungsarten es sich erstreckt. Entsprechendes gilt für die Frage, ob ein Nutzungsrecht eingeräumt wird, ob es sich um ein einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht handelt, wie weit Nutzungsrecht und Verbotsrecht reichen und welchen Einschränkungen das Nutzungsrecht unterliegt" (UrhG § 31). Das Urheberrecht ist hier sehr urheberfreundlich; damit soll verhindert werden, dass der Urheber leichtfertig über den Tisch gezogen wird; die Hürde zur Erteilung von Rechten wird bewusst sehr hoch gelegt. Jemand soll nicht großes Geld mit dem Werk machen und sich dann später auf "konkludente Handlungen" des Urhebers oder ähnliches berufen können, wenn dieser seinen Anteil verlangt. Andererseits stellt die Regelung sicher, dass auch saloppe mündliche Absprachen über konkrete Verwendungen und sich aus dem Kontext ergebende Nutzungsabsprachen (Einsenden eines Artikels an eine Zeitung) ohne gesonderten Vertrag möglich sind. Aber freie Lizenzen, die bei der Wikipedia gefordert sind, sind immer eine extrem weitreichende Sache, und die notwendigen Nutzungsrechte sind daher auf dem mündlichen Weg o.ä. nicht zu übertragen. Aber andererseits wird in der beschriebenen Konstellation der Fotograf Schwierigkeiten haben, nachzuweisen, dass er der Urheber ist. Das ändert aber nichts daran, dass dies nur praktische Schwierigkeiten sind. De facto ist der Fotograf der Urheber, hat alle Rechte und ohne schriftlichen Vertrag ist die Übertragung von weitreichenden Nutzungsrechten nicht gegeben. --rtc 17:47, 2. Mai 2007 (CEST)
- Könnte man also sagen, dass mit der Rückgabe des Apparates durch den "Urheber" an den Besitzer das Urheberrecht auch an diesen übergegangen ist? Selbstverständlich hat der Passant dazu kein Dokument unterzeichnet, er hat ja nur eine Gefälligkeit geleistet. --Markus Bärlocher 17:16, 2. Mai 2007 (CEST)
- Auf Namensnennung des Autors kannst du problemlos bestehen, ausser die nötige Schöpfungshöhe ist nicht gegeben.
- Namentlich verlangen z.B. folgende Lizenzen Namensnennung des Urhebers:
- alle CC-BY-...,
- Vorlage:Bild-GFDL
- Vorlage:Bild-GPL
- Vorlage:Bild-by
- und evt. weitere.
- Die einzige Lizenz wo der Urheber auf Namensnennung verzichtet sind die Vorlage:Bild-PD Varianten.
- -- MichaelFrey 17:17, 2. Mai 2007 (CEST)
- Danke Michael! kannst Du mir noch sagen, wie die obigen Lizenzen in englischer Sprache bezeichnet sind? Danke, --Markus Bärlocher 17:25, 2. Mai 2007 (CEST)
- Danke Michael - ich werde die Links mal weitergeben. Ganz schön kompliziert das Ganze, und dazu noch englisch... --Markus Bärlocher 22:10, 2. Mai 2007 (CEST)
Wer abstreitet, dass es etwas von Eiferertum hat, die Gefälligkeitsaufnahme eines Passanten aus lizenztechnischen Gründen nicht zu verwerten, sollte erst mal über den Begriff Eiferertum nachdenken. In über 99,99 % aller Fälle wird nichts passieren, wenn der nette Passant "sein" Bild mit dem Hinweis Selbstauslöser entdeckt. Er hat dann zu beweisen, dass die Schutzbehauptung des Einstellers ("Ich habe mit einem Selbstauslöser experimentiert und zugleich mehrere Passanten gebeten, mich aufzunehmen") unzutreffend ist und genau das fragliche Bild von ihm gefertigt wurde (von einer konkludenten Übertragung aller Nutzungsrechte und soweit möglich auch der Urheberpersönlichkeitsrechte mal ganz abgesehen) --Histo Wikisource braucht Hilfe! 21:04, 2. Mai 2007 (CEST)
moien, vielleicht hat der ein oder andere mitbekommen, dass der kopierschutz der nachfolgermedien der dvd, also hd-dvd und blu-ray disc, umgangen werden kann. dazu wurden im laufe der monat viele der dafür benötogten keys herasugefunden und auf diversen seiten veröffentlicht. seit den letzten tagen "wehren" sich die user gegen das vorgehen der aacs veratwortlichen, die seiten dazu auffordern diese keys zu entfernen, indem sie diese bei www.digg.com wiede rund wieder veröffentlichen. im HD DVD#Kopierschutz taucht nun auch einer dieser keys auf (letzte änderung). ich bin der meinung, dass der key für die reine information nicht gebraucht wird und das nur gemacht wird, um das veröffentlichen auf der eigenen seite zu umgehen und es unter den freien deckmantel hier zu veröffetlichen. ich weiss nun nicht,in wie fern der key echt ist, weilich keine filme rippe, und ich bin auch kein rechtsexperte, und weiss daher nicht ob eine veröffentlichung eines reinen keys schon URV ist. aber wikipedia sollte dennoch keine angriffspunkte liefern für rechtsverletzungen. egal wie ich zum thema filmkopieren stehe, aber meiner meinung nach sollte sich das bitte jemand ansehen. meine meinung ist, dass der sinn auch ohne key erhalten bleiben kann.
--Andreas -horn- Hornig 08:08, 2. Mai 2007 (CEST)
- Das ist doch einfach eine 32-stellige Hexzahl, was soll daran URV sein. Aber enzyklopädisch relevant ist der Key wohl nicht. Ein Versionslöschung ist nmM nicht unbedingt nötig.sугсго.PEDIA-/+ 09:11, 2. Mai 2007 (CEST)
- moien, wenn man damit filme kopieren kann, was meinst du, was die filmindustrie dann für einen heckmeck darum machen wird? es gab zur anfangszeiten von DeCSS sogar den code des programm ausgedruckt auf shirts, um es so zu verbreiten, weil alle seiten im internet mit diesem abgemahnt wurden. nicht, dass die horde anwälte bei wikipedia in florida klingeln ;). in der englischen wikipeida wurde der hd-dvd artikel erstmal gesperrt, mal schauen, wann die die deutsche entdecken und hier "reverten", damit der schlüssel sichtbar bleibt. ist ja nur eine vorsichtsmaßnahme. bestes beispiel ist gerade digg.com, dessen system gerade mit social news marks über den code geflutet wird. grüße, --Andreas -horn- Hornig 12:11, 2. Mai 2007 (CEST)
Raus mit dem Key, und zwar so schnell wie möglich, inklusive Versionslöschung. (UrhG § 95a) Bei sowas versteht die Industrie keinen Spaß. Wenn ein paar Aktivisten zivilen ungehorsam üben, ist das deren Sache, aber wir sind ein seriöses Medium. --rtc 16:27, 2. Mai 2007 (CEST)
Ich würde bezweifeln, dass ein Medium in dem so Lemuren wie wir agieren seriös ist ... aber egal, ACK --Histo Wikisource braucht Hilfe! 21:05, 2. Mai 2007 (CEST)
Inhaltsverzeichnisse und Register
Hallo,
ich habe von einigen älteren Bücher, für mich privat, Kopien von Inhaltsverzeichnissen und Registern gemacht (etwa so wie bei amazon).
Nun meine Fragen: Kann ich diese Scans auch anderen zugänglich machen, damit sie prüfen können, ob sich eine Fernleihe der Bücher für sie lohnt ?
Würde der Umfang der Kopien als „Zitat“ durchgehen ?
Wie lange bleibt das Urheberrecht bestehen wenn ein Werk von einer Gesellschaft herausgegeben wird ? Die „70 Jahre nach Ableben“ Regelung kann hier ja nicht greifen, oder ?
Gruss --Endlos 10:07, 2. Mai 2007 (CEST)
- Wir bieten hier keine allgemeine Rechtsberatung, sondern beantworten nur Fragen, die im Zusammenhang mit Wikipedia stehen. Sorry. --Fb78 ☼ 10:48, 2. Mai 2007 (CEST)
- Wir bieten hier keine Rechtsberatung, sondern beantworten nur Fragen, die im Zusammenhang mit den Richtlinien der Wikipedia stehen. --rtc 16:23, 2. Mai 2007 (CEST)
Ich seh das anders. Wir beantworten darüber hinaus urheberrechtliche Fragen in generell-abstrakter Form, soweit diese sich nicht nur theoretisch sich auf Inhalte von Artikeln der WP zum Thema Urheberrecht beziehen. Die Erörterung der Fragen kann dann zur verbesserung des Artikels beitragen. Während Inhaltsverzeichnisse unproblematisch sind (siehe auch Inhaltsmitteilung), wurden Register von MGH-Ausgaben als Werke geschützt. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 20:50, 2. Mai 2007 (CEST)
PodCast
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte erläutern Sie mir die Frage des Copyrights bez. Verwendung Ihrer Artikel in Audio-Medien, hier PodCast.
Vielen Dank
Dr. med. Paul Klug www.intertape.de
--84.178.210.109 10:50, 2. Mai 2007 (CEST)
- Siehe Wikipedia:Weiternutzung und die Lizenzbestimmungen. --Noddy93 12:10, 2. Mai 2007 (CEST)
Wikipedia:Gesprochene Wikipedia wäre auch noch zu nennen, wobei eigentlich bei jedem gelesenen Artikel auch die Verlesung der GNU FDL angesagt wäre ... --Histo Wikisource braucht Hilfe! 20:51, 2. Mai 2007 (CEST)
Hallo,
also wenn ich das richtig verstanden habe, genügt für die Nutzung von wikipedia-Inhalten in nicht-kommerziellen Audio-Produktionen, wie PodCast, der sprachliche Hinweis : "Der Inhalt dieses (eben gehörten) Beitrages steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentationen".
Ist das so korrekt ?
Dr. med. P. Klug www.intertape.de
--84.178.227.214 13:31, 2. Mai 2007 (CEST)
- Die Bedingungen für kommerzielle und nichtkommerzielle Nutzung sind gleich. Der Hinweis ist wichtig; zusätzlich sollten die (Haupt-)Autoren des Beitrags genannt werden. --Fb78 ☼ 14:08, 2. Mai 2007 (CEST)
- Das sollte dann z.B. so aussehen. --Noddy93 14:36, 2. Mai 2007 (CEST)
Es ist ein unausrottbarer Irrtum, dass die Hauptautoren genannt werden müssen. Es müssen alle Autoren genannt werden, also Versionsgeschichte verlesen werden. Praktisch scheidet eine strikt lizenzkonforme Audio-Anwendung aus --Histo Wikisource braucht Hilfe! 20:53, 2. Mai 2007 (CEST)
- Diese extremistischen Ansichten kann man getrost ignorieren. Es genügt, von jedem Autoren den Namen einmal vorzulesen. Wichtig ist: Die Rechte an der Aufnahme müssen wiederum GFDL-kompatibel lizensiert werden. --rtc 21:29, 2. Mai 2007 (CEST)
- Die GFDL an sich muss aber auch vorgelesen werden, was die Sache enorm unpraktisch macht.--Wiggum 21:47, 2. Mai 2007 (CEST)
- Wo wir mal wieder bei der unpraktischen Lizenz GDFL sind, wie bei Fotos, ist es für Audio Quellen, eine Lizenz 2. Wahl. Bobo11 21:52, 2. Mai 2007 (CEST)
- Ja, ich denke das ist mittlerweile allgemein bekannt, in der WP (was die Artikel angeht) aber schon lange zu spät. Die GFDL werden wir nie wieder los. -- Timo Müller Diskussion 22:24, 2. Mai 2007 (CEST)
- Die GFDL 2.0 ist in der Mache und wird einige dieser Probleme beseitigen. Sie wird auch für die alten Bilder gelten, sofern diese "or any later version" lizensiert sind (solche, die das nicht sind, gehören ins Feuer). --rtc 22:32, 2. Mai 2007 (CEST)
- Soweit ich weiß, kann man das "or any later verson" bei GFDL nicht ausschließen. Die GFDL 2.0 wurde schon vor einen Jahr angekündigt. Das kann noch dauern. Und ob die dann besser wird, weiß ich auch nicht. -- Timo Müller Diskussion 23:38, 2. Mai 2007 (CEST)
- Natürlich kann man das ausschließen; man schreibt es einfach nicht dabei. Es steht ja nicht in der Lizenz drin, sondern nur im Lizenzerklärungstext. Das prominenteste Beispiel im Bezug auf die GPL ist z.B. Linux-Kernel, der nur unter den Bedingungen der Version 2 der GPL verwendet werden darf. Es wird sicherlich noch ein halbes bis ein Jahr dauern, bis die neue Version der GFDL da ist, aber sie wird kommen. Den aktuellen Entwurf findest Du unter [2] --rtc 23:47, 2. Mai 2007 (CEST)
- Soweit ich weiß, kann man das "or any later verson" bei GFDL nicht ausschließen. Die GFDL 2.0 wurde schon vor einen Jahr angekündigt. Das kann noch dauern. Und ob die dann besser wird, weiß ich auch nicht. -- Timo Müller Diskussion 23:38, 2. Mai 2007 (CEST)
- Die GFDL 2.0 ist in der Mache und wird einige dieser Probleme beseitigen. Sie wird auch für die alten Bilder gelten, sofern diese "or any later version" lizensiert sind (solche, die das nicht sind, gehören ins Feuer). --rtc 22:32, 2. Mai 2007 (CEST)
- Ja, ich denke das ist mittlerweile allgemein bekannt, in der WP (was die Artikel angeht) aber schon lange zu spät. Die GFDL werden wir nie wieder los. -- Timo Müller Diskussion 22:24, 2. Mai 2007 (CEST)
- Wo wir mal wieder bei der unpraktischen Lizenz GDFL sind, wie bei Fotos, ist es für Audio Quellen, eine Lizenz 2. Wahl. Bobo11 21:52, 2. Mai 2007 (CEST)
- Die GFDL an sich muss aber auch vorgelesen werden, was die Sache enorm unpraktisch macht.--Wiggum 21:47, 2. Mai 2007 (CEST)
Ist Copyright sprachabhängig ?
Kann mir bitte mal jemand erklären, warum in der deutschen Wikipedia in den Anime/Manga-Artikeln Originalbilder von offenbar "geschützten" Anime-Figuren grundsätzlich nicht gestattet sind, weil sie das Urheberrecht verletzen (?), und gleichzeitig die entsprechenden englisch-amerikanischen Wikipedia-Artikel voll davon sind ? Meines Wissens haben sowohl die englische als auch die deutsche Wikipedia ihren Hauptsitz in Florida, wie kann es da sein, dass für beide unterschiedliche Copyright-Rechte gelten ?? --Allgaeuer 11:23, 1. Mai 2007 (CEST)
- Da unabhängig vom Standort der Server das Schutzlandprinzip gilt ist es sinnvoll, dass die Deutsche Wikipedia, die sich nun einmal primär an einen Personenkreis aus dem deutschsprachigen Raum richtet, auch das deutsche Urheberrecht anwendet. Abgesehen davon ist es auch das Ziel der Wikipedia Freie Inhalte zu schaffen und nicht jede vermeintliche Gesetzeslücke auszunutzen um geschützte Inhalte zu benutzen, deren Weiternutzung dann unmöglich ist. --Taxman¿Disk?¡Rate! 11:29, 1. Mai 2007 (CEST)
- Viele dieser Bildchen sind auch in den USA nicht wirklich okay. sугсго.PEDIA-/+ 12:13, 1. Mai 2007 (CEST)
Die unterschiedliche Praxis in der deutschen und in der englischen Wikipedia hat einerseits tatsächlich damit zu tun, dass sich die urheberrechtliche Lage im deutschsprachigen Raum von jener im angelsächsischen bzw. in den USA unterscheidet, andererseits aber auch mit Wikipedia-intern unterschiedlichen Herangehensweisen. Im Rahmen unserer Enzyklopädie allein wäre zwar wohl nach deutschem Recht als Bildzitat mehr zulässig, als hier zur Zeit toleriert wird, aber wie von Taxman angesprochen, sieht die Lage bei einer Weiternutzung unserer Inhalte womöglich wieder ganz anders aus. In der englischen Wikipedia kann man sich auf Fair Use berufen, das gilt hier nicht - allerdings erschwert gewiss auch die Einbindung von Bildern als Fair Use die Weiterverwendung, was die Sache meines Erachtens (als juristischer Laie) auch für die englische Wikipedia mindestens so fragwürdig macht wie es hier fragwürdig wäre, sich breit auf das Recht zum Bildzitat zu berufen - aber man hat sich dort offenbar trotz allem dafür entschieden, eine Lösung zu wählen, die reicher illustrierte Artikel ermöglicht. Wikimedia Commons andererseits z.B. akzeptiert auch kein Fair Use. Gestumblindi 01:01, 2. Mai 2007 (CEST)
- Danke für die Erklärung, jetzt sehe ich etwas klarer. Teilweise liegt es also an den willkürlichen und unterschiedlichen Entscheidungen der für verschiedene Sprachen zuständigen Wikipedia-Teams, und teilweise daran, dass ich mich in meinem Wohnzimmer sitzend je nach der gewählten Sprache eines Wikipedia-Artikels mal im "angelsächsischen Raum", dann wieder im "deutschsprachigen Raum" befinde. --Allgaeuer 11:45, 2. Mai 2007 (CEST)
- Es gibt in Deutschland überhaupt kein Copyright, wir haben ein Urheberrecht. Das österreichische und Schweizer Recht ist ähnlich dem Deutschen, aber nicht identisch. Deutlich wird dies beispielsweise bei der Hundertwasserentscheidung. Ansonsten siehst du es genau richtig. --RalfR 11:51, 2. Mai 2007 (CEST)
- Wenn also in Abhängigkeit von der benutzten Sprache das "Schutzlandprinzip" gilt, welches Recht gilt dann eigentlich für die Esperanto-Wikipedia ? (Ausser in der deutschen bin ich nämlich auch dort aktiv.) --Allgaeuer 11:14, 3. Mai 2007 (CEST)
- Anhand der Sprache kann man den Bereich derjenigen Ländern eingrenzen, an die sich unser Angebot vorwiegend richtet. Bei der Sprache "Deutsch" ist das relativ einfach, erleichternd kommt noch hinzu, dass die gesetzlichen Regelungen in den deutschsprachigen Ländern sehr ähnlich sind. Bei Sprachen wie Esperanto, aber auch Englisch, Französisch oder Spanisch ist die räumliche Begrenzung schwieriger (oder jedenfalls die zu beachtende legislative Vielfalt bei der weiten Verbreitung der drei letztgenannten). Hier muss jede Sprach-WP selbst entscheiden, welchen Weg sie gehen will.--Wiggum 11:28, 3. Mai 2007 (CEST)
- Wenn also in Abhängigkeit von der benutzten Sprache das "Schutzlandprinzip" gilt, welches Recht gilt dann eigentlich für die Esperanto-Wikipedia ? (Ausser in der deutschen bin ich nämlich auch dort aktiv.) --Allgaeuer 11:14, 3. Mai 2007 (CEST)
- Es gibt in Deutschland überhaupt kein Copyright, wir haben ein Urheberrecht. Das österreichische und Schweizer Recht ist ähnlich dem Deutschen, aber nicht identisch. Deutlich wird dies beispielsweise bei der Hundertwasserentscheidung. Ansonsten siehst du es genau richtig. --RalfR 11:51, 2. Mai 2007 (CEST)
Bildrechte und Bildqualität
Liebes Wikipedia Team,
ich bin Assistentin am Geographsichen Institut der Uni Bern und die Lehrstuhlinhaberin ist Herausgeberin der Deustchen Ausgabe des Buches "Humangeographie", welches 2007 in erneuter Auflage erscheint. Innerhalb dieses Lehrbuches gibt es insgesamt 12 Kapitel rund um Themen der Geographie unter anderem zum Thema Naturrisiken. In diesem Zusammenhang würden wir sehr gerne die Satellitenaufnahme der Elbe vor und während der Flut von Wikipedia benutzen (http://de.wikipedia.org/wiki/Elbehochwasser_2002).
Nun haben wir zwei Anfragen: Erstens: wie geht das mit den Rechten aus und Zweitens bräuchten wir für den Buchdruck eine hohe Qualität des Bildes. Wie muss ich jetzt verfahren, an wen muss ich mich melden.
Lieben Dank und einen schönen Tag Jeannine Wintzer
--130.92.9.56 11:42, 3. Mai 2007 (CEST)
- Die sind eine freundliche Spende der NASA, auf deren Website gibt es noch eine höhere Auflösung ([3], ansonsten einfach an deren Bildarchiv wenden, die könnten qualitativ besser Dateien gegen
geringemäßige Gebühren auf Lager haben. Die WP muss jedoch gar nicht erwähnt werden. PS: Die Bilder sind wohl gemeinfrei.sугсго.PEDIA-/+ 11:53, 3. Mai 2007 (CEST)- Das zweite Bild gibts hier gratis in hoher Auflösung: http://veimages.gsfc.nasa.gov//3584/elbe.L72002232_lrg.jpg --RalfR 12:14, 3. Mai 2007 (CEST)
Dazu ist noch zu erwähnen, dass diese Bilder grundsätzlich in den USA Public-Domain sind, weil es dort eine gesetzliche Regelung für Werke der US-Regierung gibt. Grundsätzlich gilt diese Regelung nur in den USA, aber wir gehen davon aus, dass, weil hier der Gesetzgeber selbst der Rechteinhaber ist, das Gesetz außerhalb von Amerika als Lizenz gültig ist. Das wurde aber noch nie gerichtlich bestätigt (hauptsächlich deshalb, weil die US-Regierung gegen die Nutzung im Ausland nicht vorgeht, was umgekehrt so interpretiert werden kann, dass sie die Sache auch so sieht). Das ist aber nicht unumstritten. Bevor Du also die Bilder auch in Veröffentlichungen verwendest, die außerhalb der USA erscheinen, solltest Du gegebenenfalls in Erwägung ziehen, mit einem Anwalt zu sprechen und die NASA zu fragen. --rtc 17:43, 3. Mai 2007 (CEST)
- Die Term of Use erlauben positiv eine Nutzung unter Quellenangabe: "NASA Terms of Use -For all non-private uses, NASA's Terms Of Use are as follows:
The imagery is free of licensing fees
NASA requires that they be provided a credit as the owners of the imagery
Visible Earth Addendum
br>Beyond the NASA Terms, the Visible Earth team requests, but does not require:
The Visible Earth be provided a credit as the location that the imagery was found at
A URL be provided, either to the Visible Earth (http://visibleearth.nasa.gov/) or to the page providing the link to the used image." Also ist das mit PD-US hier egal, eine Anfrag bei der Nasa wäre aber trotzdem eher antzuraten.sугсго.PEDIA-/+ 18:43, 3. Mai 2007 (CEST)
Bild eines Künstlers im eigenen Besitz
Es geht um die Rechte an einem künstlerischem Werk/Gemälde, dessen Besitzer ich bin. Inwieweit habe ich mit dem Erwerb des Bildes - ohne weiteren Vertrag - vom (noch lebenden) Urheber/Maler die Rechte an diesem Bild, z. B. zur Vervielfältigung oder Verbreitung erworben? Darf ich eine eigene Fotografie "meines" Bildes unter GNU-Lizenz veröffentlichen? --Bücherhexe 12:48, 3. Mai 2007 (CEST)
- Wir treiben hier keine Rechtsberatung, aber nehmen wir mal an, Du willst das Bild in die de.WP hochladen. Das geht leider nicht, da Du durch den Kauf eines Bildes ohne weitere vertragiche Regelung lediglich Eigentümer des Bildes, jedoch nicht Inhaber der nötigen Verwertungsrechte wirst. Du kannst Dein Original verkaufen, verbrennen an die Wand hängen oder an ein Museum verschenken, freigeben kannst Du das in dem Bild verkörperte Werk aber nicht.sугсго.PEDIA-/+ 13:06, 3. Mai 2007 (CEST)
- Danke für die Antwort, ich hab's befürchtet. :( - Übrigens ging es mir tatsächlich nur um ein mögliches Hochladen bei de.WP bzw. Wikimedia, ich wollte die Frage nur möglichst klar formulieren. Grüße --Bücherhexe 13:25, 3. Mai 2007 (CEST)
Frage
Spricht etwas gegen die Verwendung von Bildern von der Internetseite www.welfen.de, wenn es sich wie hier um Fotos von Bildern handelt die keine Schutzrechte mehr besitzen. Welche Lizensierung ist in dem Fall zu verwenden? Wie ist es wenn ich historische Landkarten, deren Originale ebenfalls kein Urrheberechtsschutz mehr haben, von fremden Webseiten nutzen möchte? Tönjes Disk. Bew. 15:44, 3. Mai 2007 (CEST)
- Wenn es tatsächlich kein Urheberrecht mehr an den Werken gibt, kannste Du sie hochladen. Richtige Lizenz ist {{Bild-PD-Kunst}}. Damit keine unberechtigten Abmahnungen kommen (einge Süddeutsche Hochschulen haben sowas schon mal versucht), kann man einen Wegwerfnutzer benutzen. sугсго.PEDIA-/+ 16:02, 3. Mai 2007 (CEST)
- Und die Foundation hat natürlich sofort löschen lassen. -- ChaDDy ?! +/- 16:14, 3. Mai 2007 (CEST)
- Aber nicht in Bezug auf Bild-Pd-Kunst, oder? --Raymond Disk. Bew. 19:05, 3. Mai 2007 (CEST)
- Bislang nicht. -- ChaDDy ?! +/- 19:37, 3. Mai 2007 (CEST)
- Aber nicht in Bezug auf Bild-Pd-Kunst, oder? --Raymond Disk. Bew. 19:05, 3. Mai 2007 (CEST)
- Und die Foundation hat natürlich sofort löschen lassen. -- ChaDDy ?! +/- 16:14, 3. Mai 2007 (CEST)
Schriftsteller Urheberrecht
Wien, 03. Mai 2007
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich - Werner Kittl - wohnhaft in Österreich bin Hobbyschriftsteller. Wikipedia ist wirklich sehr sehr toll. Sie helfen mir bei meinen Nachforschungen im Bereich Geheimnisse der Geschichte sehr.
Nun habe ich eine Bitte an Sie: Darf ich bitte auch das eine oder andere von Wikipedia in meinen literarischen Werken, welche aber noch lange nicht fertig sind schreiben und später veröffentlichen? Sie würden mir damit einen großen Gefallen tun, wenn Sie mir dies gestatten würden. Selbstverständlich werde ich - unter anderem - Wikipedia lobenswert erwähnen.
Ich danke Ihnen im voraus.
Mit netten Grüßen aus Österreich
Werner Kittl
--80.108.102.108 16:27, 3. Mai 2007 (CEST)
- Wikipedia:Lizenzbestimmungen und Wikipedia:Weiternutzung. Für eine Nutzung in einem buch sind die Lizenzbestimmungen nicht besonders günstig, aber es ist machbar. In Frage kommt aber auch ein Großzitat, wenn sich das Buch inhaltlich ausreichend mit dem Artikel auseinander setzt. --h-stt !? 17:49, 3. Mai 2007 (CEST)
- Wenn nur Fakten und Informationen übernommen und in eigener Sprache formuliert werden, und nicht Teile des Artikels kopiert werden, dann gibt gibt es keine Beschränkungen. Wenn nicht, dann muss das Buch unter die GFDL gestellt werden. Großzitat geht nicht, es sei denn es handelt sich um eine wissenschaftliche Analyse von Wikipedia-Artikeln. Davon ist aber bei der Beschreibung absolut nicht auszugehen. --rtc 18:02, 3. Mai 2007 (CEST)
US-PD (Image:Douglas Mawson.jpg)
Kann man folgendes Bild von Commons (Image:Douglas Mawson.jpg) auch auf dem deutschsprachigen Wikipedia integrieren? Bei Lizenzinformationen steht nämlich ua. "This image might not be in the public domain outside of the United States (this especially applies in Canada, China (not Macao or Taiwan), Germany or Switzerland). The creator and year of publication are essential information and must be provided. See Wikipedia:Public domain and Wikipedia:Copyrights for more details." --schmechi 19:47, 3. Mai 2007 (CEST)
Lies es so: This image is not in the public domain in all countries outside of the United States. --rtc 20:12, 3. Mai 2007 (CEST)
- Das Bild müsste folglich auf den Commons gelöscht werden und strenggenommen auch auf en (die representiert ja nicht nur die USA). -- ChaDDy ?! +/- 20:21, 3. Mai 2007 (CEST)
- Nun ja, standardmäßig ist das Bild ja durchaus in vielen Ländern PD, wegen des Schutzfristenvergleichs. Dieser kommt eben nur in einigen Ländern, wie Deutschland, nicht zur Anwendung, wegen spezieller Staatsverträge. Wenn Commons auf jede lokale Spezialität Rücksicht nehmen würde, dann wäre Commons nicht mehr praktikabel. Es gibt größere Probleme, z.B. Commons:Commons:Deletion requests/Template:PD-Denmark50, Commons:Commons:Deletion requests/Template:PD-Sweden-photo und Commons:Commons:Deletion requests/Template:PD-Polish --rtc 20:42, 3. Mai 2007 (CEST)
- Na ok. Aber wenigstens die Vorlage:Geschützt müsste doch rein, oder? -- ChaDDy ?! +/- 20:57, 3. Mai 2007 (CEST)
- Nun ja, standardmäßig ist das Bild ja durchaus in vielen Ländern PD, wegen des Schutzfristenvergleichs. Dieser kommt eben nur in einigen Ländern, wie Deutschland, nicht zur Anwendung, wegen spezieller Staatsverträge. Wenn Commons auf jede lokale Spezialität Rücksicht nehmen würde, dann wäre Commons nicht mehr praktikabel. Es gibt größere Probleme, z.B. Commons:Commons:Deletion requests/Template:PD-Denmark50, Commons:Commons:Deletion requests/Template:PD-Sweden-photo und Commons:Commons:Deletion requests/Template:PD-Polish --rtc 20:42, 3. Mai 2007 (CEST)
Oh, PD-Polish mal wieder. Du glaubst doch nicht im Ernst, dass sich da was ändert? Was solls, ich hab mein vote mal abgegeben.--Wiggum 21:01, 3. Mai 2007 (CEST)
Ich vote da nicht mehr, weil ja nur englische Stellungnahmen aktzeptiert werden. Irgendwann wird das den commons ganz böse auf den Fuß fallen. --RalfR 23:16, 3. Mai 2007 (CEST)
Fuck - the copyright
Muss man das ernst nehmen? Meiner Meinung nach fällt das unters Zitierrecht bzw. ist losgelöst vom Kontext des Sketches überhaupt nicht schützenswert. Was meinen die Experten? --Zinnmann d 20:58, 3. Mai 2007 (CEST)
- Zitatrecht ohne Quellenangabe sicher nicht. Ob es geschützt ist weiß ich nicht. Aber sehr enzyklopädisch ist es wohl nicht. -- Timo Müller Diskussion 21:59, 3. Mai 2007 (CEST)
- Um welchen artikel geht es da überhaupt? --rtc 22:02, 3. Mai 2007 (CEST)
- Fuck. Sorry :-) --Zinnmann d 22:24, 3. Mai 2007 (CEST)
- Sorry, ich blicke nicht durch. Wo wurde dort etwas gesperrt und um welchen Edit bzw. Teil des Textes geht es genau? --rtc 22:30, 3. Mai 2007 (CEST)
- Fuck. Sorry :-) --Zinnmann d 22:24, 3. Mai 2007 (CEST)
- Um welchen artikel geht es da überhaupt? --rtc 22:02, 3. Mai 2007 (CEST)
Der Artikel verletzt keine Rechte. Zum Vergleich der Sketch von Monty Python --Phrood 23:22, 3. Mai 2007 (CEST)
Bildern von Orden
Könnte da mal bitte jemand mit mehr Ahnung als ich (Histo, rtc z. B.) seine Meinung kundtun? -- ChaDDy ?! +/- 21:43, 3. Mai 2007 (CEST)
Großlogen-Logos
Ich würde gern die Artikel von internationalen Großlogen zur Illustration mit ihren Logos ausstatten. Macht das Sinn, oder widerspricht dies den Regeln der Wikipedia? Ich denke z. B. an tr:Resim:Locaamblem.gif. --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 22:11, 3. Mai 2007 (CEST)
- Die Richtlinien tolerieren Logos, die in Deutschland PD sind, weil sie kein "deutliches Überragen der Durchschnittsgestaltung" zeigen bzw. keinen "höheren schöpferischen Eigentümlichkeitsgrad [..] als nur geschmacksmusterfähige Gegenstände, wobei die Grenze nicht zu niedrig angesetzt werden [darf]" (Schöpfungshöhe#Exemplarische Darstellung: Werke der angewandten Kunst). Ob das der Fall ist, musst Du auf eigene Verantwortung und Gefahr hin entscheiden. --rtc 22:18, 3. Mai 2007 (CEST)
- Das verlinkte Logo hat keine Schöpfungshöhe. -- ChaDDy ?! +/- 22:20, 3. Mai 2007 (CEST)
- Die hat es sehr wohl, nur genügt das eben im Spezialfall der angewandten Kunst noch nicht für urheberrechtlichen Schutz. --rtc 22:22, 3. Mai 2007 (CEST)
Danke, ich glaube, damit kann ich arbeiten: Ein komplett neues Logo wäre grenzwertig, aber dieses Logo der türkischen Großloge verwendet das alte bekannte Winkelmaß und Zirkel, fügt Text und einen Kreis hinzu und ist zudem fast hundert Jahre alt. Naja, im Zweifel wird es eben gelöscht. Aber ich werde es aus diesem Grund dann erst mal nur auf die deutsche Wikipedia hochladen. --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 22:24, 3. Mai 2007 (CEST)
- Diese Denkweise denkt auf Basis der Schöpfungshöhe, aber das ist falsch und irrig bei Logos. Das Kriterium bei Gebrauchsgegenständen wie Logos, Zahnbürsten, Schmuch und ähnliches ist nicht die Schöpfungshöhe, sondern die Frage, ob sie eine derartig außergewöhnliche und überragende Gestaltung haben, dass sie eine künstlerischen Wert besitzen der weit über den Gebrauchswert hinausgeht, d.h. dass man von einem Werk der angewandten Kunst sprechen kann. --rtc 22:28, 3. Mai 2007 (CEST)
- Histo erzählt das zwar immer etwas anders, aber auch gut. @Liberaler Freimaurer: Bitte Logos nur auf de hochladen, denn Commons akzeptiert keine Logos. -- ChaDDy ?! +/- 22:30, 3. Mai 2007 (CEST)
- quetsch! Guter Hinweis, danke! --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 22:35, 3. Mai 2007 (CEST)
- Ja, weil Histo den Begriff Schöpfungshöhe synonym mit Werkhöhe verwendet. Ich hingegen verwende den Begriff einheitlich; die Schöpfungshöhe beginnt für mich bei Gebrauchsgegenständen dort, wo sie geschmacksmusterfähig sind, und wo sie urheberrechtlich geschützt wären, wenn es keinen gesonderten Geschmacksmusterschutz als lex specialis gäbe. Wenn man das nicht macht, läuft man gefahr, Leute irrezuführen, wenn man nicht ausdrücklich darauf hinweist, dass die Schöpfungshöhe im Histo-Sinne nicht einheitlich ist, sondern "dass der an sich einheitliche Werkbegriff des § 2 UrhG bei der angewandten Kunst durch den Geschmacksmusterschutz nach Maßgabe des Geschmacksmustergesetzes als lex specialis durchbrochen [wird]" --rtc 22:34, 3. Mai 2007 (CEST)
- Histo erzählt das zwar immer etwas anders, aber auch gut. @Liberaler Freimaurer: Bitte Logos nur auf de hochladen, denn Commons akzeptiert keine Logos. -- ChaDDy ?! +/- 22:30, 3. Mai 2007 (CEST)
- Da jetzt bei diesem exemplarischen Emblem nur das uralte bekannte Symbol von Winkelmaß und Zirkel verwendet wurde, dürfte hier kein künstlerischer Wert vorhanden sein. --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 22:40, 3. Mai 2007 (CEST)
- Du hast es leider noch nicht ganz verstanden. Es genügt nicht, dass künstlerischer Wert vorhanden ist, sondern er muss außergewöhnlich und überragend sein. Er muss den Gebrauchswert deutlich übersteigen. --rtc 22:42, 3. Mai 2007 (CEST)
- quetsch! Mit kein [...] Wert meinte ich implizit nicht außergewöhnlich. Der Umkehrschluss wäre natürlich falsch. --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 23:03, 3. Mai 2007 (CEST)
- Das ist mir schon klar. Ich persönlich z.B. würde jedoch dem Bild nicht völlig jeglichen künstlerischen Wert absprechen. Deshalb weise ich darauf hin. Wenn Du meinst, es sei nicht außergewöhnlich, dann ist das ja gut so, und ich möchte dem nicht widersprechen, nur sei Dir bewusst, dass Du das im Falle eines Falles nicht gegenüber mir, sondern gegenüber dem Zeichner verteidigen musst. --rtc 23:08, 3. Mai 2007 (CEST)
- quetsch! Mit kein [...] Wert meinte ich implizit nicht außergewöhnlich. Der Umkehrschluss wäre natürlich falsch. --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 23:03, 3. Mai 2007 (CEST)
- Du hast es leider noch nicht ganz verstanden. Es genügt nicht, dass künstlerischer Wert vorhanden ist, sondern er muss außergewöhnlich und überragend sein. Er muss den Gebrauchswert deutlich übersteigen. --rtc 22:42, 3. Mai 2007 (CEST)
- Da jetzt bei diesem exemplarischen Emblem nur das uralte bekannte Symbol von Winkelmaß und Zirkel verwendet wurde, dürfte hier kein künstlerischer Wert vorhanden sein. --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 22:40, 3. Mai 2007 (CEST)
Ich kann dazu nur sagen, dass ich von Rtc selten etwas überzeugendes gelesen habe. Das Konzept Schöpfungshöhe ist universal auf alle Werkgattungen anwendbar. Man lese dazu die Kommentierung zu § 2 etwa bei Schricker, UrhR 3. Aufl. 2006. Für die Unterscheidung von Rtc, die wie üblich sektiereisch ist, würde ich gern eine Reihe von belegen aus der Fachliteratur sehen --Histo Wikisource braucht Hilfe! 22:50, 3. Mai 2007 (CEST)
- Ich definiere das Konzept nicht deshalb anders, weil es in irgendwelcher Fachliteratur so definiert ist, sondern weil es hier, in der Wikipedia, so zu weniger Missverständnissen führt. So lange wir uns einig sind, wo der urheberrechtliche Schutz beginnt, ist es völlig irrelevant, in welcher Bedeutung wir bestimmte Worte verwenden.--rtc 22:54, 3. Mai 2007 (CEST)
Falls ein Werk außergewöhnlich oder überragend wäre, könnte man doch auch von einer relevanten Schöpfungshöhe sprechen. Selbst dann, wenn diese "Schöpfung" nicht vorgesehen wäre. --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 23:03, 3. Mai 2007 (CEST)
- Selbstverständlich, das tue ich ja auch. Man kann aber bereits von einer Schöpfungshöhe sprechen, wenn es weder außergewöhnlich noch überragend ist, aber immer noch geschmacksmusterfähig. Nur genügt das eben nicht für einen urheberrechtlichen Schutz. --rtc 23:09, 3. Mai 2007 (CEST)
- Verstehe. Danke für den Hinweis. Ich hatte zwar ein Semester Urheberrecht auch im Studium, aber das sind doch Dinge, mit denen wir uns überhaupt nicht auseinandergesetzt haben.
- Danke auch an Chaddy, der die entsprechenden Bausteine in deb Bildern gesetzt hat. Ich werde sie mir merken. --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 00:26, 4. Mai 2007 (CEST)
- Ok. aber beachte, dass das nur für Gebrauchsgegenstände (angewandte Kunst) gilt. Überall sonst ist die "Kleine Münze" geschützt. Bei bildender Kunst z.B. kann schon ein schwarz angemaltes Blatt Papier geschützt sein (Image:Black square.jpg), zumindest so weit, dass man keine schwarzen Blätter verkaufen darf mit der Behauptung, es handle sich um die Kopie des Werks des entsprechenden Künstlers. --rtc 00:32, 4. Mai 2007 (CEST)
- Danke, mir ging es ja gerade speziell nur um diese Logos, die noch nicht 100 Jahre alt sind. --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 15:24, 4. Mai 2007 (CEST)
- Die, die schon 100 sind, sind, wenn der Urheber unbekannt ist, PD. Ist der aber bekannt, sind sie 70 Jahre nach dessen Tod PD. -- ChaDDy ?! +/- 15:34, 4. Mai 2007 (CEST)
- Die 100-Jahre-Regel steht so aber auch nicht im Gesetz, wir nehmen das nur als Richtlinie, da die Wahrscheinlichkeit, dass der Urheber 100 Jahre nach dem Erscheinen des Werkes noch lebt, recht gering ist. -- Timo Müller Diskussion 16:29, 4. Mai 2007 (CEST)
- Das ist mir bekannt. -- ChaDDy ?! +/- 17:43, 4. Mai 2007 (CEST)
- Die 100-Jahre-Regel steht so aber auch nicht im Gesetz, wir nehmen das nur als Richtlinie, da die Wahrscheinlichkeit, dass der Urheber 100 Jahre nach dem Erscheinen des Werkes noch lebt, recht gering ist. -- Timo Müller Diskussion 16:29, 4. Mai 2007 (CEST)
- Die, die schon 100 sind, sind, wenn der Urheber unbekannt ist, PD. Ist der aber bekannt, sind sie 70 Jahre nach dessen Tod PD. -- ChaDDy ?! +/- 15:34, 4. Mai 2007 (CEST)
- Danke, mir ging es ja gerade speziell nur um diese Logos, die noch nicht 100 Jahre alt sind. --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 15:24, 4. Mai 2007 (CEST)
- Ok. aber beachte, dass das nur für Gebrauchsgegenstände (angewandte Kunst) gilt. Überall sonst ist die "Kleine Münze" geschützt. Bei bildender Kunst z.B. kann schon ein schwarz angemaltes Blatt Papier geschützt sein (Image:Black square.jpg), zumindest so weit, dass man keine schwarzen Blätter verkaufen darf mit der Behauptung, es handle sich um die Kopie des Werks des entsprechenden Künstlers. --rtc 00:32, 4. Mai 2007 (CEST)
- Das ist falsch. Die Wahrscheinlichkeit ist ziemlich genau 0.5. Wir tolerieren solche Bilder auf die Verantwortung und die erhöhte Gefahr des Hochladers hin, im vollen Bewusstsein dass im Schnitt jedes zweite davon faktisch URV ist. Erst 150 Jahre nach Veröffentlichung ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Urheber noch nicht länger als 70 Jahre lang tot ist, vernachlässigbar klein. --rtc 17:55, 4. Mai 2007 (CEST)
russisches Firmen-/ Markenlogo in der deutschen WP bzw. WP Commons, von mir selbst vektorisiert
Ich habe von der russischen Flugallianz AiRUnion das Logo von einem Foto selbst als Vektorgrafik nachgezeichnet, um es eigentlich in der Commons einzustellen. Da dort aber Logos nicht unbedingt erwünscht sind habe ich es erstmal in die deutsche WP geladen. Ich bin mir nicht sicher, ob ich das Bild mit der richtigen Lizenz und beschriebung versehen habe. Ich habe mich an anderen Logos russischer Firmen orientiert. Könntet Ihr bitte mal hier nachschauen und Euch zur Rechtmäßigkeit äußern?
http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:AiRUnion.svg
Ich habe auch ein ähnliches Kommentar dort in der Diskussion hinterlassen. Kann ich das Logo so lassen, oder muss ich es löschen und unter einer anderen Lizenz hochladen, oder darf ich es gar nicht, da ich ein Logo eines Markenrechtsinhabers nachgezeichnet habe? --Fremantleboy 12:49, 4. Mai 2007 (CEST)
- Ich sehe das als völlig korrekt an. --RalfR 12:54, 4. Mai 2007 (CEST)
- Das passt so. -- ChaDDy ?! +/- 15:11, 4. Mai 2007 (CEST) (der sich einen Monat lang von dieser Seite fernhalten soll)
Geerbtes Familienfotoalbum - Urheber nicht immer feststellbar
In geerbten Fotoalben meiner Familie habe ich ein interessantes Foto aus dem Jahr 1920 gefunden (Amerika-Auswanderer gehen an Bord eines Schiffes des NDL). Vermutlich hat mein Urgroßvater, der damals in diesem Bereich arbeitete (gestorben 1965) das Foto gemacht. Seine Urheberschaft ist aber nicht 100% sicher, genauso gut könnte dieses Foto ihm geschenkt oder verkauft worden sein. Es ist nur ein Papierabzug vorhanden, kein Negativ. Wie sollte ich mich verhalten, hochladen ja oder nein; wenn ja, mit welcher Lizenz?
--Ignatius 10:52, 5. Mai 2007 (CEST)
- Wenn Du doch noch sicher feststellen kannst, dass das Foto von Deinem Uropa ist und Du sein Erbe bist, kannst Du es freigeben. Nimm bitte nicht als einzige Lizenz GFDL, die ist für Fotos und andere Mediendateien eigentlich eine Freiheitsverhinderungslizenz. Soweit andere Mitglieder Deiner Famile (Mit-)Erben sind, müssten sie der Freigabe zustimmen (Dann an die bekannte Email-Adresse). Soweit das Foto jedoch unbekannten Urheberes bliebe, musste leider bis zum 1.1.2021 mit der Einstellung warten. sугсго.PEDIA-/+ 11:15, 5. Mai 2007 (CEST)
Danke für die blitzschnelle Beratung! Ignatius 11:56, 5. Mai 2007 (CEST)
Gibt's das?
[4] Jemand, der lange nach Kraus' Tod überhaupt geboren wurde, kann schlecht das Urheberrecht an einem Foto von Karl Kraus besitzen, oder? Vorlage ist nämlich ein mir zufällig bekanntes, identisches Foto. ҉ 12:12, 4. Mai 2007 (CEST)
- Ich weiß nicht, ob es dasselbe Foto ist, aber bei uns hatte Benutzer:Der "Bugaev" damals eine Karl-Kraus-URV hochgeladen und behauptet, er hätte die Rechte daran. --Streifengrasmaus 12:20, 4. Mai 2007 (CEST)
- Commons-Problem. --RalfR 12:55, 4. Mai 2007 (CEST)
- Auge drauf - ein Legastheniker hat das jetzt bei Karl Kaus eingestellt. ҉ 13:00, 4. Mai 2007 (CEST)
- Commons-Problem. --RalfR 12:55, 4. Mai 2007 (CEST)
Derivative-Marker und gut is. --Wiggum 13:07, 4. Mai 2007 (CEST)
- Bitte setze dem Uploader dann auch den Hinweis auf seine Diskussionsseite. Ich habe das jetzt nachgeholt und das Foto zugleich gelöscht. --Raymond Disk. Bew. 12:52, 5. Mai 2007 (CEST)
Grundrisszeichnungen von Gebäuden
Hallo zusammen, ich würde gerne eine Grundrisszeichnung einer Kirche scannen und hochladen. Es handelt sich dabei nicht um den Originalgrundriss des Architekten sondern um eine "Nachzeichnung" aus den 1950er Jahren, da die Kirche seit 1482/87 gibt. Kann ich das ganze hochladen, ober verstößt dass gegen das Urheberrecht des Nachzeichners? Vielen Dank für die Antwort --kandschwar 17:42, 4. Mai 2007 (CEST)
- Was verstehst du unter nachgezeichnet? Einfach die Originalpläne noch mal genauso hingepinselt, oder komplett neu gezeichnet? -- ChaDDy ?! +/- 19:47, 4. Mai 2007 (CEST)
- Das steht leider bei der Abbildung die ich habe nicht dabei. Allerdings stammt die Kirche wie schon erwähnt aus dem Jahre 1482. Inwieweit die damaligen Pläne mit der Nachzeichnung übereinstimmen weis ich nicht. Das einzige was neu in der Karte ist, ist das Wort Sakristei und eine Maßstabskala in Metern. Gruß --kandschwar 19:54, 4. Mai 2007 (CEST)
- Solche Karten akzeptieren wir gerne (wie immer, auf Deine Haftung). --rtc 19:57, 4. Mai 2007 (CEST)
- Das steht leider bei der Abbildung die ich habe nicht dabei. Allerdings stammt die Kirche wie schon erwähnt aus dem Jahre 1482. Inwieweit die damaligen Pläne mit der Nachzeichnung übereinstimmen weis ich nicht. Das einzige was neu in der Karte ist, ist das Wort Sakristei und eine Maßstabskala in Metern. Gruß --kandschwar 19:54, 4. Mai 2007 (CEST)
Das Messergebnis, auf dem der Grundriss beruht, ist frei, da Fakten nicht geschützt sind. Schon bei einer geringen Veränderung der Vorlage ist kein Schutz (falls überhaupt vorhanden, trotz kleiner Münze) mehr gegeben. Vergleichbare Fälle hatten wir bereits. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 19:59, 4. Mai 2007 (CEST)
- Danke. Gruß --kandschwar 20:06, 4. Mai 2007 (CEST)
Naja gut, die Originalpläne sind ja auch schon wieder recht alt. Ich glaube kaum, dass der Architekt noch lebt. -- ChaDDy ?! +/- 21:43, 4. Mai 2007 (CEST)
- Habe mal die Zeichnung hochgeladen, schaut es euch bitte mal an und falls Ihr eine Schöpfungshöhe erkennen könnt, könnt ihr es auch direkt löschen. Vielen Dank und Gruß --kandschwar 15:17, 5. Mai 2007 (CEST)
Verwendung eines Textes für eine Schularbeit
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe mich sehr für den Artikel "Brüder Grimm" auf ihrer Seite interessiert und wollte aus ihm Informationen für eine Schularbeit nehmen. Leider habe ich diesen Text bereits drei weitere Male im Internet gefunden und nun weiß ich nicht, bei wem ich mir die Erlaubnis holen muss um Informationen aus dem Text zu nehmen. MfG
--87.67.183.146 16:48, 5. Mai 2007 (CEST)
- Halte dich an das, was hier steht und du kannst (fast) nichts verkehrt machen. Übrigens, wo hast du den Artikel noch im Netz gefunden? -- ChaDDy ?! +/- 16:58, 5. Mai 2007 (CEST)
- Da die Texte aus der Wikipedia frei verbreitet werden dürfen, kann man sie oft auch auf anderen Websites finden. Es müsste jedoch dort aus der Seite hervorgehen, dass sie aus der Wikipedia stammen. mfg--Regiomontanus (Diskussion) 17:12, 5. Mai 2007 (CEST)
- Genau deshalb will ich ja wissen, wo er die noch gefunden hat. -- ChaDDy ?! +/- 17:18, 5. Mai 2007 (CEST)
- Ich kann [5] und [6] anbieten.--Τιλλα 2501 ¿? ± 17:40, 5. Mai 2007 (CEST)
- Danke, da hst du ja gleich zwei URV gefunden. Schon gemeldet? -- ChaDDy ?! +/- 17:52, 5. Mai 2007 (CEST)
- Nein, wo meldet man denn fremde URV?--Τιλλα 2501 ¿? ± 17:56, 5. Mai 2007 (CEST)
- Wikipedia:Weiternutzung/Mängel. -- ChaDDy ?! +/- 17:57, 5. Mai 2007 (CEST)
- Danke. Ich habe die Seiten gemeldet.--Τιλλα 2501 ¿? ± 18:24, 5. Mai 2007 (CEST)
- Wikipedia:Weiternutzung/Mängel. -- ChaDDy ?! +/- 17:57, 5. Mai 2007 (CEST)
- Nein, wo meldet man denn fremde URV?--Τιλλα 2501 ¿? ± 17:56, 5. Mai 2007 (CEST)
- Danke, da hst du ja gleich zwei URV gefunden. Schon gemeldet? -- ChaDDy ?! +/- 17:52, 5. Mai 2007 (CEST)
- Ich kann [5] und [6] anbieten.--Τιλλα 2501 ¿? ± 17:40, 5. Mai 2007 (CEST)
- Genau deshalb will ich ja wissen, wo er die noch gefunden hat. -- ChaDDy ?! +/- 17:18, 5. Mai 2007 (CEST)
- Da die Texte aus der Wikipedia frei verbreitet werden dürfen, kann man sie oft auch auf anderen Websites finden. Es müsste jedoch dort aus der Seite hervorgehen, dass sie aus der Wikipedia stammen. mfg--Regiomontanus (Diskussion) 17:12, 5. Mai 2007 (CEST)
Um informationen aus einem Artikel in eine Schularbeit zu übernehmen, braucht man keine Erlaubnis, weil Informationen nicht geschützt sind. Nur die Ausformulierung im Artikel ist geschützt. Bei Deiner Schularbeit geht es darum, die Informationen selbst zu strukturieren und darzustellen, wenn Du es also richtig machst, brauchst Du ganz prinzipiell keine Erlaubnis. --rtc 20:36, 5. Mai 2007 (CEST)
FBI Bild - PD?
Hi! Ist das Bild hier oben PD? Ich denke als Erzeugnis einer US Behörde wäre das nahelegend. Weiß das hier jemand und kann das evtl. mit der korrekten Lizenz hochladen? --— ABF — 17:45, 5. Mai 2007 (CEST)
- Ist ja schon. Sorry. — ABF — 18:16, 5. Mai 2007 (CEST)
Verfasserangabe / Meldemöglichkeit bei der VG Wort?
Frage: Ist es möglich, einen neuen längeren Artikel, den man bei Wikipedia einstellen will, mit seinem Namen zu zeichnen (ist ja in manchen Printlexika üblich, vor allem in wissenschaftlichen...) Frage 2: Falls man sowas machen kann - gibt es dann auch die Möglichkeit, diesen Artikel bei der VG Wort als eigene wissenschaftliche Leistung zu "melden"? D.h. ist Wikipedia bereit, die sog. "Vorpixel" in diesen Artikel einzubauen, damit die VG Wort daraus die jeweilige Nutzung recherchieren kann? Gruß A. Graf, Köln --80.135.203.143 19:26, 5. Mai 2007 (CEST)
- Nein. Die Vertragsbedingungen der VG Wort und die GFDL passen nicht wirklich zusammen. sугсго.PEDIA-/+ 19:34, 5. Mai 2007 (CEST)
- Was sind Vorpixel? --217.84.31.213 19:37, 5. Mai 2007 (CEST)
Schöpfungshöhe
Kann dieses Bild unter der Lizenz {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}} {{Logo}} hochgeladen werden?
--T Maetz 09:27, 6. Mai 2007 (CEST)
- Ja, kannst du. Aber natürlich wie immer auf eigene Gefahr. -- ChaDDy ?! +/- 10:25, 6. Mai 2007 (CEST)
Das mit der Dauerhaftigkeit bei Panoramafreiheit
Hallo,
nachdem ein Bild gelöscht wurde, dass ich hochgeladen hatte, eine kurze Frage: Sehe ich das richtig, das Bild1 nicht dauerhaft ist, im Sinne der Panoramafreiheit und Bild2 dagegen schon?
Spielt es dabei wirklich keine Rolle, ob es im Land, wo die Aufnahme entstanden ist, Panoramafreiheit gilt oder nicht? Z.B. USA/Canada
--Grim.fandango 20:50, 2. Mai 2007 (CEST)
Zu einem Bild 1 vergleichbaren Bild habe ich mich neulich in die Nesseln gesetzt. Bild 2 ist ein Graffiti, die gelten nach deutscher Kommentarliteratur als panoramafrei. Es kommt nur darauf an, in welchem Land du verklagt wirst (siehe WP:BR, das du offenbar nicht gelesen hast). Wir haben uns entschieden, uns nach deutschem Recht zu richten, sonst dürften wir gar keine Bilder unter Panoramafreiheit veröffentlichen, denn natürlich kann ein deutscher Architekt in Frankreich (ohne P.) uns oder dich erfolgreich verklagen --Histo Wikisource braucht Hilfe! 20:58, 2. Mai 2007 (CEST)
- Doch habe ich gelesen, aber manchmal hat man dennoch nicht alle Informationen parat. Der entsprechende Abschnitt sagt aber aus, dass die Sache bei Aufnahmen im Ausland nicht ganz so "sicher" ist.
- Im übrigen ist Bild2 ein Graffiti, dass im Auftrag Rechteinhabers entstanden ist. --Grim.fandango 21:12, 2. Mai 2007 (CEST)
- Theoretisch könnte dich ein deutscher Rechteinhaber im Ausland verklagen, wenn du ein von dir in Deutschland aufgenommenes Bild eines deutschen Künstlers veröffentlichst. Das nennt man Forum shopping, deswegen kann man ein gewisses Risiko nie ganz ausschliessen - da das Internet nicht territorial orientiert ist, kann eine Verletzung eines Schutzrechts eben in jedem Land vorliegen. Wir richten uns hier nach dem Recht der D-A-CH-Länder und folgen damit einem auch in der Literatur vertretenen Ansatz, dass das Recht jener Länder zur Anwendung kommen soll, an die sich ein Internetangebot vorwiegend richtet, das sind bei uns sprachbedingt die deutschen Länder. Ob sich dieser Ansatz letztlich sicher durchsetzen wird steht in den Sternen, es ist aber eine pragmatische und gleichzeitig objektiv untermauerte Argumentationsweise.--Wiggum 21:21, 2. Mai 2007 (CEST)
- Noch eine Frage: Macht es in diesem Zusammenhang einen Unterschied, ob man die Bilder auf Commons hochlädt? --Grim.fandango 21:34, 2. Mai 2007 (CEST)
- Jup, in Sachen Panoramafreiheit werfen die auf den Commons gern der Schreder an. Also möchtest du bei einem Foto bei dem du dich auf die Panoramafreit berufen must (Kunstwerk im öffentlichen Raum, kein Gebäude), das es behalten wird, ist es ratsam es auch auf de: hochzuladen. Bobo11 21:38, 2. Mai 2007 (CEST)
- {2BK}Ja hier auf de.WP werden Löschanträge nicht mit dem d6-Würfel entschieden.;-P Zur Zeit überlegen die Commons komplett auf US-Recht umzusteigen, also gar keine Panoramafreiheit, bisdato jedoch sind panoramafreie Blder nach dem Aufnahmeland erlaubt (also zB aus DACHLIE).sугсго.PEDIA-/+ 21:43, 2. Mai 2007 (CEST)
- Syrco, in Panoramafreiheit steht: das gibt es in den USA sehr wohl.
- Ich bitte hierzu noch mal um deine Stellungnahme. -- Simplicius ☺ 16:49, 6. Mai 2007 (CEST)
- Und umgekehrt: Ich kann nicht Bild1 oder irgendwelche Screenshots auf Commons laden und hier einbinden, oder? --Grim.fandango 21:40, 2. Mai 2007 (CEST)
- Von Commons habe ich mich weitgehend verabschiedet, aber nach meiner Erfahrung würde das Bild1 dort wohl auch gelöscht. Allerdings ist es eben so, dass fast alle Nutzer dort (ich will mich da gar nicht ausschliessen) von der Komplexität des internationalen Urheberrechts etwas überfordert sind. Daher sind Entscheidungen zu Grenzfällen dort ziemlich stochastisch. Bei Bildern, die ganz offensichtlich hierzulande noch geschützt sind, aber nach US-Recht PD wegen Zeitablauf sind, werden Einbindungen hier häufig revertiert. Eine ganz konsistente Vorgehensweise gibt es aber auch da nicht.--Wiggum 21:45, 2. Mai 2007 (CEST)
- Und Fair Use-Bilder... Gibt es die auf Commons? Soweit ich sehe nicht, oder? --Grim.fandango 21:55, 2. Mai 2007 (CEST)
- Nein, Fair use wird auch Commons nicht akzeptiert, das muss jede Sprach-WP für sich ausmachen.--Wiggum 21:57, 2. Mai 2007 (CEST)
- Danke für die Antworten. --Grim.fandango 22:02, 2. Mai 2007 (CEST)
- Die Fair-Use-Ausnahme lässt sich auf Commons genau so anwenden, wie die Ausnahme der straffreien Abtreibung auf ein 12jähriges Kind. --rtc 22:34, 2. Mai 2007 (CEST)
- Gehts etwas geschmackvoller? --Histo Wikisource braucht Hilfe! 00:22, 3. Mai 2007 (CEST)
- Das war nun wirklich etwas daneben. --RalfR 00:37, 3. Mai 2007 (CEST)
- Satire darf das. --rtc 00:58, 3. Mai 2007 (CEST)
- Das war nun wirklich etwas daneben. --RalfR 00:37, 3. Mai 2007 (CEST)
- Gehts etwas geschmackvoller? --Histo Wikisource braucht Hilfe! 00:22, 3. Mai 2007 (CEST)
- Die Fair-Use-Ausnahme lässt sich auf Commons genau so anwenden, wie die Ausnahme der straffreien Abtreibung auf ein 12jähriges Kind. --rtc 22:34, 2. Mai 2007 (CEST)
- Ich kenne zwar die grundlegenden Regeln, auch Fair Use und Co. Aber die Kategorie Panoramafreiheit wird ja gar nicht benötigt. Würde das Bild auf Commons ohne diese Kat auch gelöscht? Für mich ist ebenfalls unklar, ob es eine Rolle spielt bezüglich der Entfernung/Bildanteil (Beiwerk), oder der Aufnahmewinkel (nicht frontal), oder ob eine bekannte Person mit drauf ist, oder ob es, wie bei der Löschdiskussion gar auf den Artikel oder die Absicht ankommt, in der das Bild verwendet werden soll. Gleiches gilt übrigens auch für Produktabbildungen. Da müsste man sicher viele Bilder hier löschen. Noch besser wäre natürlich hier eine Fair-Use-Regelung. Übrigens liegen die Bilder ja auf einem Server in den USA. Wie sieht es aus, wenn man nur Teile des Plakates sieht, oder das Plakat unscharf ist? --Kungfuman 15:19, 3. Mai 2007 (CEST)
- Was willst Du mit einem Foto von einem Plakat, auf dem man das Plakt nicht erkennen kann?!? sугсго.PEDIA-/+ 15:22, 3. Mai 2007 (CEST)
- Das Bild (Kulisse der Häuser) war auch so schön. Wie sieht es mit Bildteilen aus. Prozentzahl? --Kungfuman 15:25, 3. Mai 2007 (CEST)
- Es wird kein Bild von einem Plakat benötigt, sonst hätte man das Plakat ja bildfüllend aufgenommen, es geht darum irgendein passendes Bild für den GTA-Artikel (Kandidat exzellenz) zu finden. Deshalb auch die Fragen, ob die Entfernung eine Rolle spielt. --Kungfuman 15:32, 3. Mai 2007 (CEST)
- Der Terminus lautet Beiwerk. Prozentzahlen gibt es nicht, entscheidend ist, ob man sich das Plakat als Bildelement neben dem eigentlichen, zentralen Motiv "wegdenken" kann oder nicht. Allein schon die Tatsache, dass das genannte Bild den Titel "Grand Theft Auto" trägt, beweist, dass es die Absicht des Fotografen war, das Plakat darzustellen und nicht die Häuserreihe. Alles, was unter Beiwerk fällt, wäre zur Illustration des Gegenstands unbrauchbar. --Phrood 15:55, 3. Mai 2007 (CEST)
- Danke für die Aufklärung. Vermutlich kommt es also immer auf den Einzelfall an. Der Name des Bildes (auf Flickr) könnte man ändern bzw eine Neueinstellung erfragen. Bei dem Bild kann man sich das Plakat schon wegdenken. Ein anderes Bild einer Brücke (siehe Artikeldisk) käme auch in Frage und wäre für die Illustration des Spieles brauchbar. Eine vermutete Absicht des Fotografen o.ä. halte ich für bedenklich. Das Bild ist ja nicht von einem Wikipedianer gemacht. Es muss doch objektive Regeln für ein Bild geben (ohne dass es auf den Artikel oder irgendwelche vermeintlichen Absichten) ankommt. Außerdem kommt es bestimmt auf die Entfernung an, da man draußen oft Werbung o.ä. mit drauf hat. Auch die Frage bezüglich Commons ohne Panoramafreiheit ist unklar. Ist eigentlich die Lizenz des Bildes falsch? by:sa müsste verwendet werden dürfen. --Kungfuman 16:12, 3. Mai 2007 (CEST)
Kungfuman: Lad Bild 2 nochmal auf de.WP, wie Histo oben schon zu recht festgestellt hat, ist das in DACH ein panoramafreies Bild. (Du kennst die Sache mit dem Wegwerfnutzernamen, oder?)sугсго.PEDIA-/+ 16:09, 3. Mai 2007 (CEST)
- Das Bild2 war glaube ich noch nicht hochgeladen. Ich werde das auch nicht anonym machen, vor allem wenn hier soviel Unklarheit herrscht. Vielleicht macht es Grim. Was ist zB mit Bild:Ana.b747.pokemon.arp.750pix.jpg ? Ich könnte bestimmt dutzende Bilder nennen, die unklar sind. Ich lade bislang nur auf Commons hoch. Was da längere Zeit bleibt ist sicher. --Kungfuman 16:19, 3. Mai 2007 (CEST)
- Es herrscht keine Unklarheit: Bild 2 ist in DACH panoramafrei und kann daher in die de.WP hochgeladen werden. Überall, wo es keine Panoramafreiheit gibt, unterliegt es dem Copyright/Urheberrecht. Wenn Du es anonym (nicht als IP) hochlädst vermeidest Du nur unangenehme Überaschungen, wenn Du mal nach Belgien fährst um Pommes zu essen. Das kann Die aber auch bei einem Bild eines Hundertwasserhauses passieren, die Flamen, Walonen und Deutschbelgier kennen halt keine Panoramafreiheit.sугсго.PEDIA-/+ 16:27, 3. Mai 2007 (CEST)
Kungfuman, mit der Absicht des Fotografen hast Du eine ausgezeichnete Vorstellung davon, worauf es ankommt. Nun ist das kein objektives Kriterium, wie Du richtig erkannt hast, aber wenn Du Dich danach richtest, hast Du die richtige Intuition und denkst in die richtige Richtung. Die objektiven Kriterien für Beiwerk sind, dass die Abbildung des entsprechenden Objekts unwesentlich ist, also weggelassen werden kann, ohne an der Aussage des Bilds irgendetwas zu verändern. Alle interessanten Fälle scheiden also gerade aus; die Ausnahme kann nicht zur Umgehung des Urheberrechts verwendet werden. Wenn sich also etwas ändert, wenn Du einen schwarzen Balken drüber machst, dann ist es kein Beiwerk. Das gilt übrigens auch für den Kontext. Wenn Du ein Foto machst, in dem ein Objekt vorkommt, das bezüglich des fotos allein Beiwerk ist, dann kann das trotzdem eine Urheberrechtsverletzung sein, wenn Du in der Bildunterschrift oder durch den Kontext allgemein die Aufmerksamkeit des Betrachters auf dieses Objekt lenkst. Ich sehe im übrigen nicht, inwiefern Produktabbildungen im Sinne von Gebrauchsgegenständen problematisch sein sollten. --rtc 17:33, 3. Mai 2007 (CEST)
- Ich wollte ja nur mal nachfragen. Manche Argumente sind schon sehr seltsam. Bei Produktabbildungen meine ich natürlich (auch) welche mit urheberrechtlich geschützten Figuren drauf (s. Pokémon). Auch Figuren an sich, nicht Gebrauchsgegenstände. Ich hatte schon mehrere URV-Fragen, die leider seit Monaten unbeantwortet sind. Oft wird wohl mit mehrerlei Maß gemessen, aber ich will hier keine Massen-LAs stellen, sonst bin ich noch der Troll. Und dann soll man noch eindeutige Fälle anonym hochladen. --Kungfuman 20:05, 3. Mai 2007 (CEST)
Beanstandete Lizenz bei Bildern zu den Artikeln Carl Heuer und Haus Heyde
Ich weiß nicht, warum die Lizenzen als nicht ausreichend beanstandet wurden und was ich zur Abhilfe tun soll. 1. Im Artikel Carl Heuer handelt es sich um Werke des Künstlers Carl Heuer, die ich von ihm gekauft habe (oder die er mir geschenkt hat). Ich habe für Commons diese Werke, die in meinem Eigentum und Besitz sind, selbst fotografiert. Der Künstler und seine Frau sind inzwischen über zehn Jahre tot. Sie haben einen Sohn und Enkel. Bei der großen Produktivität des Künstlers wissen diese überhaupt nicht, wo überall seine Werke zu finden sind. 2. Die Luftaufnahme im Artikel Haus Heyde ist nach mündlicher Auskunft des Landesvermessungsamtes von Nordrhein-Westfalen in Bonn (T.0228/846/xxxx) frei, wenn sie für Wikipedia benutzt wird und ein Link zum Amt "www.lverma.nrw.de" gelegt wird. Das habe ich getan. Dies ist auch nachzulesen in der Broschürte "Landesvemessung NRW. Produkte und Dienstleistung 2006/2007" S. 102. Josef Cornelissen
--Josef Cornelissen 12:24, 3. Mai 2007 (CEST)
- Du brauchst die ausdrückliche Freigabe, die Werke unter eine freie Lizenz zu stellen oder sie müssten Dir die vollständigen Verwertungsrechte übertragen haben, dies geschieht aber bei Käufen von Kunstwerken nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Ansonsten bräuchtest Du die Freigabe durch die Rechtsnachfolger im Urheberrecht (also des/r Erben). Bezüglich der Luftaufnahme: Eine Freigabe für die Wikipedia genügt nicht, das Bild müsste entweder nicht urheberrechtlich geschützt oder aber unter einer ausreichend freien Lizenz freigegeben worden sein. Ich schau aber noch mal auf die Seite, ob das hier nicht ausnahmsweise zutrifft. sугсго.PEDIA-/+ 15:32, 3. Mai 2007 (CEST) PS: Bitte keine Telefonnummern Dritter hier veröffentlichen.
- "Der Nachdruck und die Auswertung von Pressemitteilungen und Reden ist mit Quellenangabe gestattet.
Die Verwendung der zum Herunterladen angebotenen Bilder ist ausschließlich für Zwecke der aktuellen Presseberichterstattung gestattet.
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- "Der Nachdruck und die Auswertung von Pressemitteilungen und Reden ist mit Quellenangabe gestattet.
Weiterhin können Bilder, Grafiken, Text- oder sonstige Dateien ganz oder teilweise dem Urheberrecht Dritter unterliegen." Das reicht leider nicht. Bitte in Zukunft immer die fraglichen Seiten und Bilder verlinken (S0: [[:Bild:Bildname.jpg]]. sугсго.PEDIA-/+ 15:36, 3. Mai 2007 (CEST)
- Vielen Dank für die Antwort. Ich wusste einfach nicht - und da bin ich wohl nicht der einzige -, dass ich das Bild eines anderen, obwohl es mir gehört, zwar zerstören, verkaufen oder verschenken, nicht aber ohne weiteres hochladen darf. Ich verzichte jetzt zunächst einmal auf das Einstellen der Bilder. Im Fall Haus Heyde würde ich aber gern die Luftbildaufnahme bringen. Das Landesvermessungsamt stimmt ja grundsätzlich zu. Was müsste ich hierfür konkret tun?
--Josef Cornelissen 19:00, 6. Mai 2007 (CEST)
- Lizenzen "für Wikipedia" sind 'verboten' hier. Der BEtreiber der Wikipedia stellt den Speicherplatz nur unter der Bedingung zur Verfügung, dass bezüglich Personenkreis, der die Inhalte nutzen darf, bezüglich kommerzieller Nutzung und bezüglich Bearbeitung keinerlei Einschränkungen bestehen. --rtc 19:09, 6. Mai 2007 (CEST)
Es ist schon dreist, dass Leute WP:BR ignorieren --Histo Wikisource braucht Hilfe! 16:16, 3. Mai 2007 (CEST)
Schöpfungshöhe Wikia-Logo
Erreicht dieses Logo Schöpfungshöhe? --Mg 11:52, 5. Mai 2007 (CEST)
4me not --Histo Wikisource braucht Hilfe! 14:23, 5. Mai 2007 (CEST)
- Das reicht nicht mal für meine geringen Ansprüche, aber ich wette, das wird zum Zwecke des Schutzes der wirtschaftlichen Interessen unseres Schöpfergottes geOffice-Action-del-t.--sугсго.PEDIA-/+ 15:05, 5. Mai 2007 (CEST)
Ok, dann haben wir das Logo jetzt auch. :) Danke --Mg 15:55, 5. Mai 2007 (CEST)
- An das Logo von der Firma, die Jimbo höchstpersönlich gehört, dran zuschreiben, dass es PD ist, halte ich für keine gute Idee. Erst recht nicht jetzt, wo es sowieso Probleme mit unseren Logo-Richtlinien gibt. Wenn Jimbo das sehen sollte, wird ihm das bestimmt überhaupt nicht gefallen. -- Timo Müller Diskussion 00:37, 7. Mai 2007 (CEST)
- Soll er sich beschweren :-) --Finanzer 02:24, 7. Mai 2007 (CEST)
Ich schlage vor, diese Vorlage in 2 aufzuspalten, und zwar:
- Vorlage:Bild-PD-Vervielfältigung, die sich auch, was die Vorlage:Bild-PD-Kunst nicht tut, auf das Leistungsschutzrecht bezieht
- Vorlage:Bild-Münze, für Dateien, bei denen wir noch keine klare Richtlinie haben (wie Münzen, Wachssiegel)
Was meint ihr dazu? // Forrester 09:53, 6. Mai 2007 (CEST)
- Bevor wir weiter umschichten sollten wir erstmal auf das Ergebnis der Arbeitsgruppe bzgl. der Logos warten. Da werden wahrscheinlich so oder so nochmal Anpassungen zu machen sein.--Wiggum 19:55, 6. Mai 2007 (CEST)
Bilder von Flickr.com
Hi, ziemlich viele Bilder in der WP und den Commons sind mittlerweile einfach von flickr.com kopiert. Im Prinzip ist das okay, jedoch stehen die Bilder von flickr unter der Creative Commons Lizenz mit Einschränkung für kommerzielle Nutzung. Dies ist beispielsweise beim Bild von Mark Medlock der Fall. Prinzip der Wikipedia ist es aber schließlich, dass jeder Inhalt frei - und zwar auch kommerziell - genutzt werden darf. Müssen diese Bilder im Prinzip nicht alle gelöscht werden? --Caulfield 12:27, 6. Mai 2007 (CEST)
- ND Lizenzen werden sosohl hier als auch auf commons nicht akzeptiert. Sollte ein flickr Bild dementsprechend falsch lizenzert hochgeladen werden (man kann keine CC-by-nd Lizenz als CC-by-sa o.ä. deklarieren) kannst Du es einfach löschen lassen. Commons hat dazu auch eine eigene Wartungsmaschinerie. --Taxman¿Disk?¡Rate! 12:32, 6. Mai 2007 (CEST)
- Ja, das war mir im Prinzip klar, aber danke. Hab auch grade nochmal gesehen, dass ich falsch geguckt habe. Das mit den Medlock-Bildern ist okay. --Caulfield 12:42, 6. Mai 2007 (CEST)
Urheberrechte der Britischen Regierung
Ich arbeite gerade an den Artikeln zu den Premierminsiern von Nordirland und habe passende Fotos in der englischsprachigen WP gefunden, die jedoch nicht auf Commons sind. Bei den ersten beiden Artikeln war dies noch unproblematisch, da die Bildrechte nach 50 Jahren erloschen sind (en:Image:Jamescraig.jpg, en:Image:Johnmillerandrews.jpg). Besteht eine Möglichkeit, die folgenden Bilder unter eine Lizenz in die deutsche WP (oder besser: in Commons) zu überführen?
- en:Image:Basilbrookeborough.jpg
- en:Image:Terenceoneill.jpg
- en:Image:Jamescclarke.jpg
- en:Image:Brianfaulkner.jpg
-- Wo st 01 (2007-05-06 14:52 CEST)
Nein --Histo Wikisource braucht Hilfe! 15:59, 6. Mai 2007 (CEST)
Doch, mittls Freigabe durch den Urheber bzw. dessen Rechstnachfolger. Also nicht wirklich. -sугсго.PEDIA-/+ 16:44, 6. Mai 2007 (CEST)
Was soll ich denn NOCH machen?
Hinsichtlich des Bildes http://de.wikipedia.org/wiki/Bild%3AMacintosh_FP-Desktop_Folder-Raddatz_H.P.gif
bin ich am Ende meines Lateins. Mir wurde vom Portraitierten das Bild zuir Veröffentlichung freigegeben. Mehr geht nicht, mehr kann ich nicht angeben. ICh weiß nicht, wo es hier noch etwas zu beanstanden gibt.
Dieser Roboter muß mal wieder geölt werden ;-)
--Shoshone 16:26, 6. Mai 2007 (CEST)
Da fehlt die Erlaubnis des Urhebers, siehe Deine Diskussionsseite. --Noddy93 16:44, 6. Mai 2007 (CEST)
- Ja, nicht nur, dass diese Erlaubnis nicht hinreichend ist, weil wir die Erlaubnis ds Fotografen brauchen, sie ist noch nicht mal notwendig, wegen Person der Zeitgeschichte. --rtc 18:37, 6. Mai 2007 (CEST)
- Jetzt hast du was verdreht. Die Erlaubnis des Fotografen ist schon notwendig, aber nicht die Erlaubnis des Abgebildeten. -- ChaDDy ?! +/- 18:41, 6. Mai 2007 (CEST)
- Genau das habe ich gesagt. --rtc 18:46, 6. Mai 2007 (CEST)
- Jetzt hast du was verdreht. Die Erlaubnis des Fotografen ist schon notwendig, aber nicht die Erlaubnis des Abgebildeten. -- ChaDDy ?! +/- 18:41, 6. Mai 2007 (CEST)
WMF-Kungeln
Wer kungelt jetzt eigentlich von der de.WP mit der WMF bzgl. der Lizenzen auf de? (Hätte eine Frage). -sугсго.PEDIA-/+ 21:07, 6. Mai 2007 (CEST)
- Du könntest dich an akl wenden, ich denke er kann im Namen des Vereins sprechen.--Wiggum 21:40, 6. Mai 2007 (CEST)
ShareAlike 2.0
Hi, wieso kann ich beim Upload in die Commons aus dem Drop-Down-Menü nur die ShareAlike Versionen 1.0 und 2.5 auswählen? Was tue ich wenn das entsprechende Bild unter der Version 2.0 veröffentlicht wurde? Welche Lizenz soll ich auswählen? --Caulfield 21:16, 6. Mai 2007 (CEST)
- Man kann Lizenzen auch manuell eingeben. --Kungfuman 08:43, 7. Mai 2007 (CEST)
Bildschirmfotos von Textmodusprogrammen und MS-Windows-Fensterdekorationen
Ist bei Bildschirmfotos von Textmodusprogrammen eine Schöpfungshöhe gegeben? Konkret geht es um Bild:CharbasedUserInterface.gif. Außerdem frage ich mich, ob die Windows-Fensterverzierungen nun gestattet sind oder nicht, die etwa bei Bild:FreeXP.png und anderen Bildern zu sehen sind. --RokerHRO 21:44, 3. Mai 2007 (CEST)
- Beide Bilder sind nach deutschem Recht ok, da keine Schöpfungshöhe gegeben ist. Allerdings hat das zweite Bild auf den Commons nur geringe Überlebenschancen, da Schöpfungshöhe nur in de gilt. -- ChaDDy ?! +/- 22:04, 3. Mai 2007 (CEST)
- Gilt dies eigentlich auch für Bild:Newsgroup.png? Man sieht ja eindeutig das Windows XP-Design, sowie Pictogramme. --Kungfuman 10:33, 4. Mai 2007 (CEST)
- Könnte man das dann auf den Wikipedia-FAQs hinzufügen, dass Bildschirmfotos von Textmodusprogrammen (warum auch immer) mangels Schöpfungshöhe keinen Urheberrechtsschutz genießen, ebenso für Windows-Fensterdekorationen? Oder einen Hinweis, dass Bildschirmfotos freier oder Textmodus-Programme generell ohne Windows-Fensterdekorationen hochgeladen werden sollen? Irgendwie vermisse ich da eine klare und von mehreren Leuten mitgetragene Regelung. Und die Erfahrung zeigt, dass solche Bilder ja immer wieder hier auftauchen. :-/ Nochwas: Wie sieht das bei Textmodusprogrammen aus, die ihren eigenen Bildschirmfont mitbringen? So sahen z.B. die letzten Versionen der Norton Utilities für DOS schon sehr nach grafischen MS-Windows3.x-Programmen aus, was ja auch beabsichtigt war. AFAIK gab es auch ein paar Spiele, die davon Gebrauch gemacht haben. Greift da dann schon die Schöpfungshöhe? Wenn ja, ab wie vielen selbstdefinierten Zeichen im Bildschirmzeichensatz? *spitzfindig frag* --RokerHRO 02:10, 8. Mai 2007 (CEST)
- Ja füge etwas ein, wenn es unzutreffend sein sollte, ist es schneller wieder raus als du schauen kannst .... --Histo Wikisource braucht Hilfe! 02:13, 8. Mai 2007 (CEST)
- Nein, ich werde ganz sicher nicht die Wikipedia-FAQs bearbeiten. Daran verbrenne ich mir nicht die Finger. :-/ Ich bin kein Jurist und kenne die Spitzfindigkeiten bzgl. Urheberrecht und Schöpfungshöhe nicht, da sollen sich Juristen ranwagen. --RokerHRO 02:15, 8. Mai 2007 (CEST)
Regelung bei Abschnittsauslagerung zu einem Artikel
Der als Autor hier nicht betroffene Benutzer:Revvar hat mich auf meiner Diskussionsseite aufgefordert, die jeweils 5 Hauptautoren von jeweils einem Abschnitt von zwei Wikipedia-Artikeln "deutlich sichtbar oben auf der Diskussionsseite" des Artikels zu ergänzen, weil es sich sonst um Urheberrechtsverletzung handele. Und das, obwohl ich bei der Auslagerung die Quelle, d. h. den Artikel und damit die Versionshistorie genannt habe. Zudem habe ich in den Artikel, in denen ich etwas entnommen habe, eine Verlinkung sowohl in der Zusammenfassung als auch im Artikel gesetzt.
Was soll denn beispielsweise die Nennung einer IP als "Hauptautor" auf einer spätzer sowieso wieder archivierten Diskussionsseite bringen, wenn die dazugehörige Uhrzeit zur IP nicht dabei steht?
Ich halte es nicht für praktikabel, wenn man bei der Auslagerung von Abschnitten langer Artikel in neue Artikel für jeden einzelnen Satz die Autoren seitenweise aus der Versionshistorie heraussuchen muss, um davon dann die fünf Hauptautoren zu nennen. - Und was ist dann überhaupt mit den anderen Autoren, die bei längeren Abschnitten durchaus ihren Teil geleistet haben können? ----Liberaler Freimaurer (Diskussion) 19:17, 5. Mai 2007 (CEST)
Wie ich in meiner bekannten Highway-Seite ausgeführt habe, gilt für uns nicht die 5-Hauptautorenregel. Es sind immer alle Autoren zu nennen --Histo Wikisource braucht Hilfe! 21:52, 5. Mai 2007 (CEST)
- Sollte man dann nicht diese 5 Hauptautoren-Regel hier: WP:URV#Artikel_verschieben, Artikel_zusammenführen, Artikel aufteilen löschen?
- Die dort beschriebene Artikelaufteilung ist nur für Admins machbar. Auch die für die Auslagerung normaler Abschnitte unter Beibehaltung des ursprünglichen Artikels samt Versionshistorie ist die Vorgehensweise in Wikipedia:Hauptautoren für normale Benutzer nicht machbar (Suche im Versions-Heuhaufen) und für Admins aufwendig und außerdem auch noch sehr ungenau.
- So lange auf eine existente Versionshistorie verwiesen werden kann, wo alle Autoren zu finden sind und ihre Arbeit nachvollziehbar ist, ist das die sicherste Lösung. Selbst wenn ich alle Autoren nenne, muss ich die Arbeit zuordnen können. Daher ist eine Quellenangabe durch Verlinkung des Artikels bzw. dessen Versionshistorie besser, denn nur dort kann man die Entstehung des Textes tatsächlich nachvollziehen. Und wo der Link ist, ist letztlich egal, da die Autorenangabe sowieso immer eine Verlinkung ist.
- Bei einer Artikelzusammenführung ist es zwar schwieriger, aber auch hier lässt sich auf die Versionshistorie des anderen (z. B. geleerten oder gesperrten oder in Redirect geänderten) Artikels verlinken. Damit bleibt jeder Vorgang jedes Autors nachvollziehbar, was bei einer reinen Listen-Nennung nicht der Fall wäre.
- --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 22:55, 5. Mai 2007 (CEST)
- Wichtige Ergänzung: Wenn ein Text ausgelagert wird, muss dann auch in der Versionshistorie des Artikels, dem der Text entnommen wird, eine Verlinkung dorthin geschehen, wo der Text letztlich landet, da er sonst verschollen ist. ("Wo ist mein Text?") --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 22:57, 5. Mai 2007 (CEST)
- Wieder was gelernt. Ein reiner Link ist unpraktisch, denn dieser wird nutzlos, wenn der verlinkte Artikel gelöscht wird (z.B. nach einer Verschiebung ohne Redirect). Weiterhin wäre es möglich das jemand diesen Artikelabschnitt in einen weiteren Artikel kopiert und als Quelle, da er ebenfalls nicht die Historie durchsuchen möchte, nicht den Ursprungsartikel sondern die erste Kopie angibt. Das einfachste was du jetzt machen könntest wäre der Anleitung zur Artikelaufteilung zu folgen, also einfach die kompletten Artikelinhalte plus Kopien der vollständigen Versionsgeschichten in den Zielartikel reinkopieren, den Grund in der ZF eintragen (also Quellen+Autoren für die Abschnitt oder die Edits ...) und danach gleich wieder zurücksetzen. --Revvar (D Tools) 20:20, 6. Mai 2007 (CEST)
- Das würde voraussetzen, dass sich Versionsgeschichten kopieren ließen. Das ist aber nicht der Fall: Die einzelnen Bearbeitungsvorgänge gehen dabei verloren und ein Benutzer mit vielen sinnlosen Edits wird plötzlich Hauptautor gegenüber einem User mit einem Mega-Edit. Bearbeitungen von Abschnitten lassen sich nicht von nicht verwendeten Abschnitten unterscheiden, wenn der gesamte Artikel bearbeitet wurde. Im übrigen werden Artikel bei einer Artikellöschung nie wirklich aus der Datenbank entfernt: Sie sind nur nicht mehr für alle zugänglich. Der Link ist immer noch die beste Lösung. Leider. --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 20:26, 7. Mai 2007 (CEST)
Freie Lizenzen und Vergütungsgesellschaften
Warum können Mitglieder von Vergütungsgesellschaften ihre eigenen Werke nicht unter einer freien Lizenz veröffentlichen? --88.76.226.49 21:37, 5. Mai 2007 (CEST)
- Aus dem gleichen Grund, warum Du eine Wohnung nicht gleichzeitig vermieten und als Partyraum verwenden kannst. --rtc 21:45, 5. Mai 2007 (CEST)
- Ich glaube, bei der Frage geht es nicht um gleichzeitige Nutzung eines Werkes unter verschiedenen Lizenzen, sondern um die Schwierigkeit, einzelne Werke unter freie Lizenz zu stellen (z. B. Fotos, Bilder), während andere des gleichen Urhebers durch Verwertungsgesellschaften genutzt werden.--Regiomontanus (Diskussion) 04:06, 6. Mai 2007 (CEST)
- Wieso, können sie doch, bloß nicht die Werke, für die sie die Rechteverwertung der Vergütungsgesellschaft übertragen haben. Bei denen können sie es nicht, weil sie sich typischerweise im Vertrag mit der Vergütungsgesellschaft verpflichtet haben, eben dies nicht zu tun. Wenn sie's doch tun, werden sie vertragsbrüchig. Mit dem Urheberrecht hat das nichts zu tun. --Wikipeder 16:21, 6. Mai 2007 (CEST)
Natürlich hat das was mit dem Urheberrecht zu tun. Man lese http://de.wikipedia.org/wiki/WP:FAQR#Was_ist.2C_wenn_ich_Mitglied_einer_Verwertungsgesellschaft_bin.3F --Histo Wikisource braucht Hilfe! 23:18, 7. Mai 2007 (CEST)
Schutzfristenvergleich-Problem - Bitte um Hilfe
Sofern die Commons-Community (und wir) zu einem Konsens kommt, sollte das der WMF auf der Foundation List kommuniziert werden. Dazu brauchen wir aber Überblick über die Dimension des Problems. Der muss ja nicht exakt sein, sondern kann sich statistischer Methoden (Stichprobenverfahren) bedienen. Wieviele Medien wären hier auf de oder Commons betroffen, wenn alle Bilder gelöscht werden müssten, die
- nach 1922 erschienen sind UND
- deren Urheber zwischen 1926 und 1936 gestorben ist. Vielleicht kann man bei der Kategorie Künstler eine Schätzung versuchen? --Histo Wikisource braucht Hilfe! 16:06, 6. Mai 2007 (CEST)
- laut [7] lag die statistische Lebenswerwartung 1870 bei 40 Jahren und um die Jahrhundertwende bei 60 Jahren. Man könnte also über den Daumen gepeilt davon ausgehen, dass alle Urheber, die ungefähr nach 1880 geboren wurden, 1996 noch keine 70 Jahre tot waren und daher unter die 95-Jahre-Regel fallen könnten. Geht man weiter davon aus, dass der größte Teil der infrage kommenden Personen ihre Werke veröffentlicht haben, als sie über 25 waren und nimmt man eine einigermassen lineare Verteilung an, dann könnte man also sagen, dass ca. 50% der Werke der genannten Personen von der 95-Jahre-Frist betroffen wären. Ohne genauere Basisdaten wird man allerdings schwerlich zu irgendeiner halbwegs präzisen Aussage kommen. Bezüglich der bei uns gehosteten Dateien liegen meines Wissens gar keine statistischen Werte vor, so dass man hier eigentlich gar keine vernünftige Schätzung in Richtung absoluter Zahlen machen kann.--Wiggum 00:38, 7. Mai 2007 (CEST)
Ich bin zwar dankbar für die Mühe, aber das ist nicht sonderlich hilfreich. Es muss doch möglich sein, einige signifikante Abfragen (Catscan) oder Stichproben zu machen. Wir haben doch bei Fotografen oder Malern eine Kategorisierung nach Sterbejahren (hier: 1927 bis 1936) --Histo Wikisource braucht Hilfe! 01:01, 7. Mai 2007 (CEST)
- etwa 23 Fotografen, die Wikipediartikel mit "Gestorben 1926-36"-Kats haben (gemäß CatScan), bei ca 810 gelisteten Fotografen. Bildhauer und Maler sind viel zu zahlreich vertreten, um sie mittels Catscan komplett auszuewerten, aber 49 Bildhauer sind im fraglichen Zeitraum verstorben. Da es nur um Werke nach 1923 geht, viele dieser Künstler aber teils auch schon im 19. Jahrhundert aktiv waren, wirds zumindest in diesen Kategorien nicht allzu viele Bildchen treffen. Bei den Maler ist etwas graumsamer, so fallen ca. 210 Todesdaten lemmatisierter und Todesjahr-kategoriesierter Maler in den fraglichen Zeitraum. Allerdnigs wäre weiter zu brücksichtigen, dass die 100-Jahre+-Regelung icht mehr anwendbar sein dürfte, da weit mehr als 50% der 1907 aktiven Urheber zumindest den 1. Januar 1926 erlebt haben. sугсго.PEDIA-/+ 09:27, 7. Mai 2007 (CEST)
Zur Ergänzung: In der Kategorie Autor sind ca. 400 Leute die zwischen '26 und '36 (einschliesslich Grenzen) gestorben sind.--Wiggum 14:36, 7. Mai 2007 (CEST)
Wer ist der Autor einer Fotografie? Der den Auslöser drückt, der Besitzer oder Eigentümer der Kamera oder...?
Eine Frage kam mir bei den am Wochenende erstellen Bildern zm Zaunkönig (Art). Ich habe die Kamera aufgebaut, alles eingestellt und ausgerichtet und einen Drahtauslöser in zehn Meter Entfernung aufgebaut. Nun haben wahlweise meine Kinder oder ich den Auslöser betätigt. Urheber / Autor ist in dem Fall wohl die Person, die den Auslöser betätigt. Wer ist aber der Urheber, wenn ich den Auslöser an eine Lichtschranke oder Bewegungsmelder angeschlossen hätte? Der Vogel bestimmt nicht.--Kuebi 11:29, 7. Mai 2007 (CEST)
- also so gehts ja nunmal garnicht. Erstmal hat der Zaunkönig eine Mail ans OTRS zu schicken, in der er aufs Recht am eigenen Bild verzichtet und dies auch ausdrücklich für seine minderjährigen Kinder bestätigt. Seine Identität ist durch einen geeigneten Hufabdruck zu prüfen. Wenn danach das Schiedsgericht entschieden hat, daß diese Fotos nicht sittenwidrig oder jugendgefährdend sind, können wir über ein Meinungsbild abstimmen, ob die Bilder hochgeladen werden dürfen.
- Meiner Meinung nach entsteht bei einem Lichtschrankenbild kein schützbares Foto gemäß § 72 UrhG sondern lediglich ein Lichtbild, da keine eigenschöpferische Prägung und Gestaltung des Bildes gegeben ist. --RalfR 11:52, 7. Mai 2007 (CEST)
- Sehe ich auch so und die Schutzrechte stehen m.E. dem zu, der die Apparatur eingerichtet hat. So ähnlich ist es ja beispielsweise bei Webcams oder Satellitenfotos auch. Übrigens wusste ich noch gar nicht, dass Vögel neuerdings Hufe haben. ;-) --Wiggum 11:56, 7. Mai 2007 (CEST)
- Schau mal auf KEB - auch Türme haben Hufe! --RalfR 11:59, 7. Mai 2007 (CEST)
- Nach Ralfs Definition wären alle extern getriggerten Aufnahmen, z.B. die einer High-Speed-Kamera („Geschoss geht durch Apfel“) gemeinfreie Lichtbilder? Kann nicht sein! Ich spinne das Thema weiter: Ich drücke auf den Selbstauslöser und nach 10 Sekunden macht der ein Bild (zeitgetriggert). Ein Lichtbild? Nein? O.k. wie sieht es mit einem 1 Stundenselbstauslöser aus?.--Kuebi 12:57, 7. Mai 2007 (CEST)
- Lichtbilder sind nicht gemeinfrei.--Wiggum 13:00, 7. Mai 2007 (CEST)
- Sind sie wohl. // Forrester 18:56, 7. Mai 2007 (CEST)
- (BK) Es geht immer darum, was dargestellt wird. Dies ist auf Lichtbildwerk ziemlich anschaulich dargestellt. Bilder mit Lichtschranke bedeuten meist, daß der "Fotograf" keinen Einfluß darauf hat, was fotografiert wird - er kann also garnicht schöpferisch trätig sein, was ein Lictbildwerk erfordert. Bei Selbstauslöser, High-Speed usw. ist der Fotograf sehr wohl schöpferisch tätig, er bedient sich nur der Möglichkeiten der Technik. --RalfR 13:03, 7. Mai 2007 (CEST)
- Nach Ralfs Definition wären alle extern getriggerten Aufnahmen, z.B. die einer High-Speed-Kamera („Geschoss geht durch Apfel“) gemeinfreie Lichtbilder? Kann nicht sein! Ich spinne das Thema weiter: Ich drücke auf den Selbstauslöser und nach 10 Sekunden macht der ein Bild (zeitgetriggert). Ein Lichtbild? Nein? O.k. wie sieht es mit einem 1 Stundenselbstauslöser aus?.--Kuebi 12:57, 7. Mai 2007 (CEST)
- Schau mal auf KEB - auch Türme haben Hufe! --RalfR 11:59, 7. Mai 2007 (CEST)
- Sehe ich auch so und die Schutzrechte stehen m.E. dem zu, der die Apparatur eingerichtet hat. So ähnlich ist es ja beispielsweise bei Webcams oder Satellitenfotos auch. Übrigens wusste ich noch gar nicht, dass Vögel neuerdings Hufe haben. ;-) --Wiggum 11:56, 7. Mai 2007 (CEST)
- Bevor ihr euch hier verrennt. Wenn der Aufsteller des Fotoapperats, welcher auch die Lichtschranke und was auch immer zum Auflössen aufgestellt hat, das Bild selber unter freier Lizenz veröffentlichen will, darf er das. Denn in dem Fall stellt sich die Frage bezüglich wer denn nun das Urheberrecht hat gar nicht. Denn ob es sich hierbei nun um eine Fotografie oder Lichtbild handet, muss in dem Fall ja gar nicht beachtet werden. Denn der mögliche Urheber gibt ja sein Einverständniss. Bei Aufnahhmen bei dem der Hochlader nicht der Aufsteller war, ist eine Freigabe durch den Aufsteller vorzuziehen, da nur dadurch wir (wikipedia) sicher sein können das Urheberrechtlich alles in Ordnug ist. Denn gerade bei Tieraufnahmen ist meistens nicht nachzuweisen das die Aufnahem durch eine Lichtschranke und nicht durch Fernauslösser duch den Fotografen selbt gemacht wurde. Bobo11 13:13, 7. Mai 2007 (CEST)
- Das sind ja auch mehr Gedankenexperimente ohne konkreten Anlass. M.E. ist das ein Graubereich, der - wenn es denn mal wirklich der Fall wäre - ggf. durch richterliche Entscheidung geklärt werden müsste. Beispiel: „Der OGH referiert insbesondere die Ansicht des Kommentars von Fromm/Nordemann zum deutschen UrhG: Für den einfachen Lichtbildschutz verblieben demnach (von Zufallsfotos infolge eines versehentlichen Auslösens der Kamera abgesehen) nur technische Fotos, bei denen jeder Fotograf mit denselben Fähigkeiten und Kenntnissen dasselbe Ergebnis, nämlich eine technisch einwandfreie Wiedergabe, erzielen müsse (also etwa Reproduktionen von Gemälden, Fotos von Maschinen, Fotos für die Verbrecherkartei, kartografische Luftaufnahmen und - im Regelfall - Passbilder aus Fotoautomaten).“ --Kuebi 13:24, 7. Mai 2007 (CEST)
einfach frage
wahrscheinlich ne Frage die ihr hier öfter beantwortet. Da is ne IP (dahinter verbirgt sich ein Student), die stellt einen Teil einer Hausarbeit oder was auch immer in einen Artikel aktuelles Beispiel, das wird natürlich revertiert, wie kann man die IP am besten also Glauben schenken, bzw. was muss sie noch tun, wenn sie wie hier behauptet, der Urheber zu sein scheint, damit der Artikel erweitert bleibt? Fragt --Krude 17:16, 7. Mai 2007 (CEST)
- Eine OTRS-Freigabe schreiben. — Pill (Diskussion · Bewertung) 19:10, 7. Mai 2007 (CEST)
- Bitte nicht. Erstmal dem Benutzer beibringen, was ein enzyklopädischer Text ist.--Wiggum 20:24, 7. Mai 2007 (CEST)
Nachfrage zu Grundrisszeichnung
Da sich auf meine weiter oben gestellte Nachfrage, bisher niemand reagiert hat, hier noch ein mal die Bitte:
Habe mal die Zeichnung hochgeladen, schaut es euch bitte mal an und falls Ihr eine Schöpfungshöhe erkennen könnt, könnt ihr es auch direkt löschen. Vielen Dank und Gruß --kandschwar
- Ich sehe keine Schöpfungshöhe. --RalfR 19:18, 7. Mai 2007 (CEST)
- Hallo Ralf, danke für die Antwort. Dann sind wir beide ja schon zu zweit mit der Meinung. Gruß --kandschwar 20:24, 7. Mai 2007 (CEST)
ist der Text so in Ordnung?
Hallo,
ich habe einen Text über einen Komponisten erstellt (http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Peggy-ma/Hanno_Haag_%28Komponist%29). Die Fakten, an denen man ja nun nicht viel drehen kann, sind von (http://www.hanno-haag.de/start.htm) übernommen.
Kann ich den Text so lassen, oder was sollte ich anders machen?
Vielen Dank für Eure Hilfe, Peter.
--Peggy-ma 01:42, 8. Mai 2007 (CEST)
Ist ok --Histo Wikisource braucht Hilfe! 01:46, 8. Mai 2007 (CEST)
Bildschirmfoto von Fernsehprogramm
Darf ich die vom TV abfotografierte Szene eines Spielfilms bei Wikipedia hochladen? Es handelt sich um eine Porträtaufnahme Marlene Dietrichs im Film Schöner Gigolo, armer Gigolo, die ich gern in letzterem Artikel unterbringen würde. --Chrisha 20:08, 7. Mai 2007 (CEST)
- Nein. Da der Kameramann mit Sicherheit noch keine 70 Jahre tot ist. --kandschwar
- völlig korrekt, das ist nicht gestattet. --RalfR 21:10, 7. Mai 2007 (CEST)
- Gilt für Stills das Urheberrecht des Kameramanns? Für den ganzen Film jedenfalls nicht: "Bei Filmwerken und Werken, die ähnlich wie Filmwerke hergestellt werden, erlischt das Urheberrecht siebzig Jahre nach dem Tod des Längstlebenden der folgenden Personen: Hauptregisseur, Urheber des Drehbuchs, Urheber der Dialoge, Komponist der für das betreffende Filmwerk komponierten Musik." --AndreasPraefcke ¿! 17:54, 8. Mai 2007 (CEST)
Alte Luftaufnahmen aus Berlin
Hallo, vor einigen Monaten waren auf Spiegel.de mal Luftaufnahmen aus von Berlin aus den Jahren um 1880 zu sehen. Sie stammen von http://www.galerie-clairefontaine.lu/gcf_site/vintage/source/luftaufnahmen.htm (dort findet man heute nur noch ein einziges davon und das auch nur in klein). Die Spiegel-Bilder hatte ich mir damals privat heruntergeladen. Sie alle tragen ein Symbol von eben dem genannten Fotografiestudie aus Luxemburg. Wie geht man damit um: Kann man irgendwie herausfinden, ob die Bilder erstmalig in der Neuzeit durch das Luxemburger Fotostudio veröffentlicht wurde? Wenn nein: kann man sie dann trotz des Logos von Clairefontaine bei Commons hochladen? Wenn nein: kann man die Bilder nach Entfernung des Logos hochladen? --Stern 21:11, 7. Mai 2007 (CEST)
- Der Urheber, Hugo Ernst Georg vom Hagen, starb 1913 (siehe Berlin Online), die Bilder sind also gemeinfrei. Die Veröffentlichung durch Clairefontaine ist urheberrechtlich egal, die Bilder wurden bereits in den 1880ern erstveröffentlicht (es waren staatliche Aufnahmen, man kann absolut davon ausgehen, dass der Fotograf sie zur Beurteilung der neuen Technik seinen Auftraggebern gezeigt, die Bilder also veröffentlicht hat, siehe Spiegel-Artikel).
- Das Logo auf den Fotos sollte vor dem Hochladen entfernt werden, jedoch nicht aus urheberrechtlichen Gründen, sondern aus Gründen des Markenrechts, damit es keinen Ärger gibt und weil die Fotos ohne das Logo einfach besser aussehen. --Wikipeder 22:59, 7. Mai 2007 (CEST)
Den staatlichen Auftraggebern zeigen ist KEINE Veröffentlichung. Und es ist auch ganz piepegal, ob sie veröffentlicht wurden. Wenn sie erst jetzt ERSCHIENEN sind (was allerdings der Rechtebeansprucher zu voll und ganz zu BEWEISEN hat), sind sie 25 jahre nach jetziger Veröffentlichung (= Ersterscheinen) gemäß Editio princeps geschützt. Sorry --Histo Wikisource braucht Hilfe! 23:08, 7. Mai 2007 (CEST)
- Angenommen, sie sind bereits erschienen und sind gemeinfrei. Gilt das auch für die JPG-Dateien von Clairefontaine. Immerhin hatte man dort ja eine gewisse Arbeit bei der Digitalisierung. Was genau ist unter "Erscheinen" zu verstehen? Geht es darum, dass sie in einem Buch oder einer Zeitschrift mit ISBN etc. abgedruckt wurden? Oder was zählt dazu? Stern 23:12, 7. Mai 2007 (CEST)
- Leider nicht verwendbar wegen editio princeps. Manchmal ist deutsches Recht halt auch hinderlich... --RalfR 23:30, 7. Mai 2007 (CEST)
- Wenn sie scon vorher erschienen waren, sind wohl auch die Scans PD (keine Schöpfungshöhe), wenn sie wegen Editio princeps geschützt sind, gilt das auch für die Originale, nicht nur für JPGs. -- Timo Müller Diskussion 00:02, 8. Mai 2007 (CEST)
- Leider nicht verwendbar wegen editio princeps. Manchmal ist deutsches Recht halt auch hinderlich... --RalfR 23:30, 7. Mai 2007 (CEST)
- Dann müsste man also jetzt mit Bestimmtheit zeigen, dass die Fotos bereits erschienen sind. Immerhin: spiegel.de hat sie ja gezeigt. Stern 00:12, 8. Mai 2007 (CEST)
Nein, der angebliche Rechteinhaber muss zeigen, dass sie vor der Veröffentlichung auf der Website (wird als Erscheinen gesehen) NIE zuvor erschienen sind. Gelingt ihm dieser Beweis (Juristen diskutieren Beweiserleichterungen http://archiv.twoday.net/stories/3620318/, dort LIT), dann sind die Bilder für 25 Jahre ab seiner Erstveröffentlichung = Erst-Erscheinen geschützt --Histo Wikisource braucht Hilfe! 01:45, 8. Mai 2007 (CEST)
- Das dürfte sicher schwierig sein, wenn nicht unmöglich? Stern 20:25, 8. Mai 2007 (CEST)
Nötige Schöpfungshöhe?
Darf ich dieses Bild als Logo einstellen, da es nicht die nötige Schöpfungshöhe hat?
--Caulfield 01:05, 8. Mai 2007 (CEST)
- Um es kurz zu machen: Ja darfst du, jedoch muss zusätzlich zu dem {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}} noch der Hinweis für ein markenrechtlich geschützes Logo eingefügt werden. Dies wird mit {{Logo}} gemacht. MaTi 01:25, 8. Mai 2007 (CEST)
- Unsere Richtlinien erlauben es prinzipiell, Logos einzustellen, sobald ihr dreijähriger Gemeinschaftsgeschmacksmusterschutz und eine eventuelle Geschacksmusterregistiertung abgelaufen ist. Ob es gesetzlich damit Probleme gibt oder nicht, können wir Dir nicht sagen. In jedem Fall trägst Du die volle Haftung dafür. Allerdings ist bei Logos entgegen anderslautender Gerüchte für den urheberrechtlichen Schutz nicht die Schöpfungshöhe das Kriterium (sie ist das Kriterium für Geschmacksmusterfähigkeit, und die ist sehr niedrig und auch bei diesem Logo erreicht), sondern die außergewöhnliche und überragende Gestaltung. Das ist deshalb so, weil sonst die für die bei Geschmacksmusterregistrierung von Logos nötige Gebühr umgangen werden könnte – der Urheberrechtsschutz hält ja viel länger und kostet nichts, so dass niemand mehr Geschmacksmuster auf Logos anmelden würde, wenn sie darunter fielen. --rtc 03:36, 8. Mai 2007 (CEST)
Ums klar zu sagen: Unsere Richtlinien sagen nichts von einem Geschmacksmusterschutz. Gemäß WP:BR ist nur der urheberrechtliche Schutz relevant. Private Ansichten von Rtc sind keine Richtlinien dieses Projekts --Histo Wikisource braucht Hilfe! 10:29, 8. Mai 2007 (CEST)
- Es wäre nett, wenn ihr zwei euch mal einigen könntet (hab ich glaub ich schon öfter geschrieben). -- ChaDDy ?! +/- 16:41, 8. Mai 2007 (CEST)
- Da müssen sich nicht rtc und Histo einigen, sondern rtc müsste die Wikipedianer überzeugen, unsere Regeln zu ändern. PS: Oftmals ist eine Einigung in urheberrechtlichen Fragen schwer erzieltbar, da gerade viele Grenzen höchst schwammig sind. sугсго.PEDIA-/+ 17:01, 8. Mai 2007 (CEST)
- Ack Histo und Syrcro. --AndreasPraefcke ¿! 17:47, 8. Mai 2007 (CEST)
- Ihr könnt das gerne so sehen wenn ihr wollt, ändert allerdings nichts dran, dass es verantwortungslos gegenüber dem Hochlader ist, das zu verschweigen. Er trägt ja die Entscheidung und die Haftung. Es ist unehrlich, hinterhältig und gierig, möglichst alle Dinge zu verschweigen, die ihn dazu bringen könnten, es nicht hochzuladen. --rtc 03:29, 9. Mai 2007 (CEST)
- Ack Histo und Syrcro. --AndreasPraefcke ¿! 17:47, 8. Mai 2007 (CEST)
Wahlplakate als Wiki-Bilder?
--Punktional 14:15, 8. Mai 2007 (CEST) Moin habe eine Frage im Wikiprojekt Landtagsabgeordnete gestellt und ich würde gerne nochmal eine rechtlich Überprüfung haben. Wenn jemand mal Lust hat dort zu schauen (sonst gibt es wieder mehrere Disk. an verschiedenen Stellen). Vielen Dank schon mal, Gruß --Punktional 14:15, 8. Mai 2007 (CEST)
- Das geht eindeutig nicht, weil die Panoramafreiheit nicht greift. --RalfR 14:18, 8. Mai 2007 (CEST)
Sind Postkarten und Produktflyer gemeinfrei?
Ich bin Sammler von Postkarten eines Ortes (von 18xx - heute). Gelten Postkarten als gemeinfrei, darf man sowas scannen und hochladen?
- Nein, wenn sie nicht alt genug sind. Wir akzeptieren nur Werke, die vor 1907 entstanden sind. --RalfR 14:45, 8. Mai 2007 (CEST)
- Fast. Wir akzeptieren Ansichtskarten von bekannten Urhebern, wenn diese bis 1936 verstorben sind, und anonyme Ansichtskarten mit beim besten Willen nicht herausfindbaren Urhebern, wenn sie vor 1907 entstanden sind. --AndreasPraefcke ¿! 17:46, 8. Mai 2007 (CEST)
Weiterhin bin ich Sammler von Produkten einer Firma aus den USA (Firma bereits erloschen) und einer weiteren Firma aus Japan (bis heute aktiv). Sind Produktflyer gemeinfrei und darf ich diese hochladen? Zudem möchte ich selbst Fotos von Produkten dieser Firmen erstellen und hochladen. Damit habe ich sicher das Urheberrecht am Bild, aber da es sich um Produkte handelt stell ich mir die Frage nach einem rechtlich einwandfreien Upload? --141.39.217.141 14:40, 8. Mai 2007 (CEST)
- Produktflyer - kommt darauf an... Produktfotos gehen. --RalfR 14:45, 8. Mai 2007 (CEST)
Ohne nähere Angaben kann man dazu gar nichts sagen! --Histo Wikisource braucht Hilfe! 16:23, 8. Mai 2007 (CEST)
- Was Histo sagen will, ist: kennst Du http://www.flickr.com; da kann man Fotos einstellen und hier zur Beurteilung verlinken? --sугсго.PEDIA-/+ 16:36, 8. Mai 2007 (CEST)
Habe ein Foto selbst erstellt, hochgeladen und soweit alles eingetragen. Bekomme Meldung wegen Fehler. Was muss ich noch machen?
Hallo,
ich habe am 05.05.2007 ein Foto selbst erstellt und hochgeladen. Ich bekam dann eine Meldung, das die Lizenzangabe fehlt, obwohl das Foto von mir ist. Ich habe dann noch noch die Ergaenzung {{Bild-PD-frei}} hinzugefuegt. Was muss ich noch tun? Bekomme ich noch mal eine Meldung, das alles gut gegangen ist?
--Kadu70 16:30, 8. Mai 2007 (CEST)
- Falls du Bild:DSC 3980.JPG meinst - den Baustein, daß Angaben fehlen, hat ein Bot gemacht, der kann jetzt rausgenommen werden. Bei der Bildbeschreibung wäre es hilfreich, wenn man wüßte, wo das ist (um welche Tat geht es?). --RalfR 16:34, 8. Mai 2007 (CEST)
Ich habe das rausgenommen. Für die Zukunft bitte auch an folgendes denken: die Bilder mit sinnvollen Dateinamen versehen. DSC 3980 ist völlig sinnfrei. --AndreasPraefcke ¿! 16:35, 8. Mai 2007 (CEST)
Eucerin
Die Firma Eucerin bittet mich ein FOTO und Ihr LOGO bei WIKIPEDIA zu veröffendlichen.. welche Regel muss ich beachten / oder wie bekomme ich und Wikipdia jezt eine Lizenz dafür ? --84.235.207.18 17:22, 8. Mai 2007 (CEST)
- Siehe Hilfe:Bildertutorial. Der Urheber bzw. die Firma (so sie das rechtlich darf) muss das Foto unter eine freie Lizenz stellen. --AndreasPraefcke ¿! 18:30, 8. Mai 2007 (CEST)
- Das Logo (wenn es das Logo auf [8] ist) hat wahrscheinlich keine Schöpfungshöhe und kann daher hochgeladen werden. Das Foto muss aber vom Rechteinhaber unter eine hier akzeptierte freie Lizenz gestellt werden. -- Timo Müller Diskussion 00:11, 9. Mai 2007 (CEST)
Wie sieht es eigentlich bei so einem Artikel der fast nur aus zitierten Sprüchen besteht mit dem Urheberrecht aus? Einzelne Zitate sind hier ja zulässig aber fallen die ganzen Sprüche dort noch unter das Zitatrecht? --Fischkopp 18:55, 8. Mai 2007 (CEST)
LA ist gestellt und auch aus URV-Gründen sinnvoll (siehe auch: Wikiquote), das geht viel zu weit --Histo Wikisource braucht Hilfe! 20:38, 8. Mai 2007 (CEST)
ACK - das geht zu weit --RalfR 21:04, 8. Mai 2007 (CEST)
als URV schnellgelöscht --RalfR 21:15, 8. Mai 2007 (CEST)
- Nur die Liste war URV und der Löschantrag wurde heute erst gestellt. --xls 21:24, 8. Mai 2007 (CEST)
- URV wird prinzipiell schnellgelöscht. --RalfR 21:27, 8. Mai 2007 (CEST)
Die Liste war URV; für den Rest reicht ein Redirect dorthin. Enzyklopädisch war diese Ansammlung von Vermutungen über tiefere Beweggründe der Frequenz einer Gagform im Vorspann einer Fernsehserie jedenfalls nicht. Noch sind wir nicht die en.wikipedia. --AndreasPraefcke ¿! 21:39, 8. Mai 2007 (CEST)
- Da war doch sicher noch was rauszuholen. --Toffel 23:20, 8. Mai 2007 (CEST)
- <ironie>Klar, mindestens 2 Lesenswerte und ein Exzellenter.</ironie> -- ShaggeDoc Talk 23:41, 8. Mai 2007 (CEST)
Verwendung anderer GNU-FDL-Texte
Theoretisch dürfte es möglich sein Fremdtexte, die unter GNU FDL stehen auch zu verwenden, oder? Das einzige Problem wäre die Versionsgeschichte... Reicht da eine Nennung der ursprünglichen Autoren auf der Diskussionsseite?
--FF-Wonko 08:12, 9. Mai 2007 (CEST)
- Die Versionsgeschichte hat mit der Lizenz nichts zu tun; ihre Übernahme ist weder hinreichend noch notwendig um die Lizenzbedingungen zu erfüllen. Die Autoren müssen genannt werden, und zwar im Dokument (zu dem die Diskussionsseite nicht gehört). Laut GFDL sollten die Autoren bereits entsprechende Vermerke im Dokument angebracht haben, die beizubehalten sind. Fehlen die entsprechenden Teile im Ausgangsdokument hingegen, lasse Deiner Kreativität freien Lauf, wie Du das realisierst. Worauf es ankommt, ist, dass Du es auf angemessene Weise tust. --rtc 09:39, 9. Mai 2007 (CEST)
- Habe als Quelle "Orginalartikel von ..." mit Link angegeben: B.A.T.M.A.N.#Quellen --FF-Wonko 10:42, 9. Mai 2007 (CEST)
- Du hast den Originalartikel aber nicht als Quelle verwendet, sondern teile aus ihm übernommen. Du musst seinen Autor als Autor des Wikipedia-Artikels nennen, nicht als Autor einer seiner Quellen. --rtc 10:54, 9. Mai 2007 (CEST)
- Habe als Quelle "Orginalartikel von ..." mit Link angegeben: B.A.T.M.A.N.#Quellen --FF-Wonko 10:42, 9. Mai 2007 (CEST)
- Habe das jetzt so geändert, dass keine Missverständnisse aufkommen dürften.--FF-Wonko 11:23, 9. Mai 2007 (CEST)
Es handelt sich bei dem Bild um einen Ausschnitt von Bild:AlterOrient2.png, das auf den Commons liegt und unter der GFDL lizensiert ist. Da ein Ausschnitt mE eine Bearbeitung ist, sollte dieses Bild ja auch unter der GFDL lizensiert sein, oder nicht? Im Chat wurde gerade darüber diskutiert, ob die Karte überhaupt urheberrechtlich geschützt ist (in DE). Ich neige eher dazu, das das Bild (auch) unter der GFDL lizensiert gehört (selbst wenn es keine SH hat), um den Lizenzbedingungen zu genügen. Doch darf ich, als jemand der die Bearbeitung nicht durchgeführt hat, das einfach nachtragen? In dem Fall ist die "Bearbeitung" so trivial, dass ich das selbst nachmachen könnte, aber im Allgemeinen? --Lychee 11:21, 9. Mai 2007 (CEST)
WICHTIG: Was tun? Alle Medien von Urhebern, die nach 1925 starben, in Gefahr
WS - gilt hier genauso --Histo Wikisource braucht Hilfe! 16:38, 5. Mai 2007 (CEST)
- Toll. Ich werde mich dann wohl ausführlicher mit US-Recht beschäftigen müssen, weil sonst habe ich womöglich bald auf WP:UF wirklich keine Ahnung mehr... Wie wahrscheinlich ist es eigentlich, dass wir auf einen deutschen Server umziehen können, auf dem die Foundation uns dann weiter nach deutschem Recht arbeiten lässt? Imho doch eher gering, oder? -- ChaDDy ?! +/- 16:56, 5. Mai 2007 (CEST)
Für einen Server für Wikisource kommt als Träger z.B. auch der deutsche Verein in Betracht. Für die WP ist ein solcher Umzug aber nicht realistisch --Histo Wikisource braucht Hilfe! 17:06, 5. Mai 2007 (CEST)
- Ja, habe ich mir gedacht. Wir müssen uns dann wohl damit abfinden, dass wir früher oder später US-Recht bekommen? -- ChaDDy ?! +/- 17:08, 5. Mai 2007 (CEST)
- Die WMF müsste die Namensrechte rausrücken und das tun die - wenn sie nut halbwegs normal sind - eh nicht. PS: Ich habe den Verdacht hier könnte es echt leer werden, wenn die WMF das durchzieht. sугсго.PEDIA-/+ 17:10, 5. Mai 2007 (CEST)
- Ja, u. a. die ganzen Panoramafreiheit-Bilder, die Logos und überhaupt alles was mit Schöpfungshöhe zu tun hat, PD-alt (70 Jahre pma) können wir dann alles löschen lassen. In Zukunft könnte dann sogar ein einfacher Kreis geschützt sein. -- ChaDDy ?! +/- 17:17, 5. Mai 2007 (CEST)
@ Histo: Warum hältst du einen Umzug der de:WP nicht für realistisch? Die Daten sind schnell gespiegelt und die Kosten von zumindest vorläufigen Virtual Private Servern wie bei Host Europe sind kalkulierbar, da man den Traffic der Server kennen dürfte. Dass so ein Projekt in einem der klagefreudigsten Länder mit den höchsten Klagesummen gehostet wird, fand ich schon immer etwas … ungeschickt. --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 17:30, 5. Mai 2007 (CEST)
- Anders als für WS betrifft das jetzige Problem ja sehr viele, aber doch nur einen kleinen Teil der hier eingebundenen Medien, nämlich Werke, die nach 1922 veröffentlicht wurden und deren Urheber nach 1925 verstarb. Nur deshalb umzuziehen, wäre vielleicht doch übertrieben. Kann jemand berechnen, wieviele Medien hier betroffen wären? --Histo Wikisource braucht Hilfe! 17:39, 5. Mai 2007 (CEST)
- Aber das würden dann doch jedes Jahr immer mehr Medien, die wir in DE nützen könnten, aber wegen der US-Gesetze eben doch nicht nützen dürfen. So bekommen wir die Artikel über die moderne Kunst und Literatur dann niemals bebildert. --AndreasPraefcke ¿! 22:43, 9. Mai 2007 (CEST)
Bitte sprecht euch alle auf Commons in der von mir eingerichteten Opinion section http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons_talk:Licensing#Opinion_section für Option 3 aus. Wenn es genügt, dass ein Rechteinhaber eine einfache Mail an die WMF sendet, können wir mittelfristig zB Tucholsky und Karl Kraus auf Commons und vielleicht auch auf de-Wikisource vergessen. Hier sollte die WMF die hohen Kosten eines US-Gerichtsverfahrens nicht scheuen --Histo Wikisource braucht Hilfe! 17:33, 5. Mai 2007 (CEST)
- Es geht nicht nur um den Serverort, sondern auch insbesondere um den Sitz des Anbieters und die WMF wird den Anbietestatus nur dann los, wenn sie die einem rechtlich wirklich unabhängigen Dritten den Betrieb erlaubte, also auch die Verwendung der Namensrechte. sугсго.PEDIA-/+ 17:37, 5. Mai 2007 (CEST)
Der Verein kann ohne weiteres als Anbieter von de auftreten, wenn er die Namensrechte verwenden darf. US-Gerichtsverfahren wären dann sehr viel unwahrscheinlicher. Aber das ist ultima ratio, wir sollten erstmal versuchen, die Foundation auf unseren Kurs zu bekommen --Histo Wikisource braucht Hilfe! 17:41, 5. Mai 2007 (CEST)
- Wenn wir schon beim Thema sind, wie sieht´s eigentlich jetzt mit dem TUM-Logo aus? -- ChaDDy ?! +/- 17:50, 5. Mai 2007 (CEST)
- das wird hinter den kulissen geregelt, wer die geheimdiplomatie kritisiert oder thematisiert wird gesperrt --Histo Wikisource braucht Hilfe! 17:59, 5. Mai 2007 (CEST)
- Achso, ok. -- ChaDDy ?! +/- 18:02, 5. Mai 2007 (CEST)
- Wenn ihr hier die Lösungen auf Deutsch diskutiert, könntet ihr das Problem doch auch mal auf Deutsch darstellen oder? -- Simplicius ☺ 18:42, 5. Mai 2007 (CEST)
- "Die Daten sind schnell gespiegelt und die Kosten von zumindest vorläufigen Virtual Private Servern wie bei Host Europe sind kalkulierbar, da man den Traffic der Server kennen dürfte." *Prust*. --rtc 18:52, 5. Mai 2007 (CEST)
Darstellung des Problems
Es hat da wohl was zu tun mit ... Berner Übereinkunft und dem Uruguay Round Agreements Act ... und weiter?
Nach Lupo, der hier die US-Juristen auf seiner Seite hat, gilt:
- Werke, die nach 1922 außerhalb der USA erschienen sind (Ursprungsland nicht die USA) waren bis 1996 oft nicht urheberrechtlich geschützt in den USA (Verletzung von Formvorschriften über Registrierung usw.). Soweit sie aber beim Inkrafttreten des genannten URAA (meist 1996) noch geschützt waren, wurde ein erloschener oder nicht bestehender Schutz in den USA wiederhergestellt. Sie sind dann 95 Jahre nach Erscheinen geschützt. Es spielt keine Rolle, ob sie in ihrem Ursprungsland gemeinfrei sind oder werden, da der (in der EU gegenüber anderen Staaten verbindliche Schutzfristenvergleich der Berner Übereinkunft in den USA gesetzlich nicht gilt. Die USA sichert also auswärtigen Urhebern genau die gleichen Rechte wie inländischen zu, ohne auf die Gegenseitigkeit zu achten. Schutzfristenvergleich meint: Regel der kürzeren Frist gilt (rule of the shorter term): ist ein Werk aus Australien (Regelschutzfrist: 50 Jahre pma) gemeinfrei, weil der Schutz bereits abgelaufen ist, wird es in der EU nicht geschützt, auch wenn es, würde es von einem EU-Urheber stammen, noch geschützt wäre. Es gilt die kürzere Frist, ist diese abgelaufen, ist das Werk in der EU schutzlos.
- Praktisch für Karl Kraus. Unproblematisch sind nur die Fälle, bei denen der Urheber vor 1926 gestorben ist (1996 minus Regelschutzfrist 70). Karl Kraus war in seinem Ursprungsland Österreich 1996 geschützt, gemäß URAA wurde der Schutz in den USA wiederhergestellt, US-Recht sichert dann jedem seiner nach 1922 erstmals erschienenen Werke einen Schutz von 95 Jahren nach Erscheinen zu.
- Wenn es für Commons oder de.Wikisource keine Ausnahmeregelung seitens der WMF/Community gibt, müssen seine Werke (ggf. auf die Mail eines Rechteinhabers) gelöscht werden, obwohl sie in fast allen Ländern der Welt gemeinfrei sind (wenn Mexiko die Berner Übereinkunft anwendet sind sie nach dem Schutzfristenvergleich/Regel der kürzeren Frist auch dort gemeinfrei, Mexiko hat 100 Jahre pma als Regelschutzfrist). Da Commons-Policy ist "Frei im Ursprungsland UND in den USA", sind die seit 1.1.2007 freien Kraus-Werke an sich zum Abschuss freigegeben.
Soweit alles klar? --Histo Wikisource braucht Hilfe! 22:12, 5. Mai 2007 (CEST)
- Woher kommen die 95 Jahre? Ich habe dunkel in Erinnerung, dass das nur für "Work for hire" gilt, d.h. wenn die Arbeit im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses angefertigt wurde und das Copyright daher gleich von Anfang ab bei der Körperschaft liegt, und nicht beim Autor. Für sonstige Arbeiten gilt 70 pma. Kann aber sein, dass ich falsch liege; wäre für weitere Aufklärung dankbar. --rtc 23:18, 5. Mai 2007 (CEST)
- Tja, das sieht dann in der Tat nicht gut aus. --rtc 03:45, 6. Mai 2007 (CEST)
- Nachdem ich die Diskussion durchgelesen habe, ist mir was aufgefallen: diese ganze Situation gibt es nur wegen Disney (die sich für die 95 Jahre eingesetzt haben) und schlampigen Abgeordneten im Repräsentantenhaus (die die shorter-term-rule nicht explizit im Gesetzestext untergebracht haben)? sebmol ? ! 17:22, 6. Mai 2007 (CEST)
- Disney? Gibt es also doch einen aktuellen Anlaß? -- Simplicius ☺ 19:25, 6. Mai 2007 (CEST)
- Kommt drauf an, ob man Anfang der 90er Jahre noch als "aktuell" ansieht.--Wiggum 19:54, 6. Mai 2007 (CEST)
- s. Copyright Term Extension Act. Es ging unter anderem um Micky, als der amerikanische Kongress entschied, die Schutzdauer um 25 Jahre zu verlängern. Ja, so offensichtlich kann Lobbyismus manchmal sein... sebmol ? ! 19:57, 6. Mai 2007 (CEST)
Nach 10 Jahren plötzlicher Aktionismus?
Wenn ich das richtig sehe, geht es um Gesetze, die man schon seit 1996, also seit zehn Jahren kennt? Zehn Jahre lang hat's keiner gemerkt und keiner hat sich beschwert? Und jetzt plötzlich dieser Aktivismus?
Die Panoramafreiheit gilt in den USA. Dennoch wurden nach einem zweiten Löschantrag die Bilder der Louvre-Pyramide durch französische admins gelöscht und die Kritiker von diesen verhöhnt. Hier wurde also in einem Vergleich zwischen dem Standort des Kunstwerks, Frankreich, und dem Standort der Server und seiner Betreiber, USA, die jeweils strengere, in diesem Falle französische Variante gewählt.
Im jetzigen Fall soll für nicht-amerikanische Werke die - wie sie sich momentan darstellt - strengere amerikanische Variante gewählt werden.
- Also interessiert sich hier niemand für das Schutzlandprinzip, die einen wollen stattdessen immer laut Vergleich den stärksten Schutz haben (Maximum), die anderen wollen einen Schutzfristenvergleich, mit der Wahl des geringeren Schutzes (Minimum)?
Ich finde, es läuft momentan recht eigenartig und man sollte sich mal etwas mehr Zeit lassen. Den Artikel Schutzfristenvergleich könnte man aus gegebenem Anlaß auch mal schreiben! -- Simplicius ☺ 11:31, 6. Mai 2007 (CEST)
PS: Die Gemeinfreiheit durch eine Frist post mortem auctoris scheint ja weltweit zunehmend aus dem Ruder zu laufen. Wenn aber die Tochter eines Holocaustopfers die ihrer Familie gestohlenen Kunstwerke wieder haben will, läuft sie weltweit auf.
Urheberrechte von Bilder über Waffen der Deutschen Wehrmacht.
Es geht um die Rechte von Bildern, insbesondere um militärische deutsche Flugzeuge des Zweiten Weltkrieges.
Hier in der Wikipedia wird immer argumentiert, dass der Fotogaph die Rechte an seinen Bildern hat - und das diese Rechte erst 70 Jahre nach seinem Tod verfallen.
Aus meiner Sicht stimmt diese Argumentationslinie nicht für Fotos, die die Deutsche Wehrmacht selbst geschossen hat (ein Nicht-Wehrmachtsangehöriger dürfte sicherlich nur in extremen Ausnahmefällen Fotos schiessen.)
Selbst der Hersteller von Flugzeugen oder Panzern darf diese Fotos nur für den internen Gebrauch benutzen (auch heute noch - Verfassungsschutz uberwacht Mitarbeiter).
Seit 1945 gibt es weder Wehrmacht noch Luftwaffe noch das Dritte Reich. Die Rechtsnachfolger sind Bundeswehr und die BRD. Wenn der damalige Feind Fotos vom Eigentum der Deutschen Wehrmacht gemacht hat - ist es fraglich - ob Ihm die Rechte an diesen Fotos überhaupt zustehen. Vor 1945 hätte das Deutsche Reich sicherlich keine Erlaubnis gegeben. Auch der Rechtsnachfolger, die BRD, hat sicherlich keine Erlaubnis für die Entwendung von Deutschen Flugzeugen gegeben. Wenn man sich z.B. Foto Fw 190D us.jpg - ein deutsches Flugzeug umlackiert mit russischen Stern - aufgenommen von U.S. Truppen - wer hat die Rechte an dem Bild - die U.S. Air Force. Ist das wirklich so ?
Die Bilder aus denm Zweiten Weltkrieg wurden vor über 62 Jahren geschossen und auch veröffentlicht.
Aus meiner Sicht gilt § 72 - Absatz 3
Zitat: "...Das Recht nach Absatz 1 erlischt fünfzig Jahre nach dem Erscheinen des Lichtbildes oder, wenn seine erste erlaubte öffentliche Wiedergabe früher erfolgt ist, nach dieser, jedoch bereits fünfzig Jahre nach der Herstellung, wenn das Lichtbild innerhalb dieser Frist nicht erschienen oder erlaubterweise öffentlich wiedergegeben worden ist. Die Frist ist nach § 69 zu berechnen..."
Frage: Ist es zulässig - hier in der Wikipedia Bilder zu veröffentlichen, die Kriegsgerät (Flugzeuge, Panzer, usw.) zeigen und augenscheinlich vor 1945 (Lackierung) geknipst wurden ?
Wie sieht es mit zivilen Flugzeugen aus (auch Veröffentlichung vor 1945) - wenn der Auftraggeber des Fotographen (bzw. Mitarbeiter im Werk), das Flugzeugwerk, nicht mehr existiert ?
(Ich habe hier Fotos gefunden Focke-Wulf Fw-190 D-9.jpg, die man frei verwenden kann.)
--Wiki-IP 01:11, 9. Mai 2007 (CEST)
Das Deutsche Urheberrecht heißt Urheberrecht, weil es immer beim Urheber (bzw. dessen Erben) liegt und nicht übertragbar ist; Verträge die das versuchen, sind nichtig. Es liegt daher insbesondere nie bei Körperschaften, auch nicht, wenn der Fotograf dort beschäftigt ist. Diese erhalten nur ein ausschließliches Nutzungsrecht, das jedoch immer unauflöslich an den Urheber gekoppelt bleibt. Hört aus irgendwelchen kuriosen Gründen der Inhaber der Nutzungsrechte auf zu existieren ohne einen Rechtsnachfolger zu haben, dann fallen die Rechte automatisch zum Urheber zurück. Der 50jähige Lichtbildschutz ist für nahezu allen Fotographien nicht mehr relevant, da "Seit der Umsetzung der EU-Schutzdauerrichtlinie durch den bundesdeutschen Gesetzgeber im Jahr 1995 ist davon auszugehen, dass die früheren Maßstäbe, die eine besondere künstlerische Leistung oder Originalität voraussetzten, nicht mehr gültig sind und auch normale Fotografien als Lichtbildwerke zu betrachten sind." (Lichtbildwerk). Dies ist auch für Fotos anzuwenden, die früher entstanden sind, und deren Urheberrechte nach der älteren Rechtslage oder nach dem ganz alten Kunsturhebergesetz bereits abgelaufen waren. Bild:Focke-Wulf Fw-190 D-9.jpg ist also mitnichten PD und muss daher gelöscht werden. Das Eigentum am Fotografierten hat außerdem anders als Du es implizierst mit dem Urheberrecht nichts zu tun. Urheber ist alleine der Fotograf; wer die Dinge besitzt, die auf einem Foto abgebildet sind, ist irrelevant. Die Antwort auf die Frage "Ist es zulässig" lautet also "Nein, nicht, solange der Fotograf nicht mindestens seit 70 Jahren tot ist". --rtc 03:07, 9. Mai 2007 (CEST)
- Eine mögliche Ausnahme: Der Fotograf hat keine Erben und vermacht seine Rechte einer juristischen Person (so geschehen bei Rudolf Schmidt) - das dürfte aber eher die Ausnahme sein. --RalfR 08:14, 9. Mai 2007 (CEST)
- Dann müsst Ihr aber noch eine ganze Menge an Bildern löschen - Danke für die Antwort.--83.236.59.85 15:11, 9. Mai 2007 (CEST)
- Wie meinst du das? -- ChaDDy ?! +/- 15:22, 9. Mai 2007 (CEST)
Bild des Freistaates Sachsen
Kann mal jemand schauen, ob Bild:Dr_buttolo_gr2.jpg in Ordnung ist? In Sachsen Gibt es doch keine GOV-Freiheit, oder? Kolossos 12:58, 9. Mai 2007 (CEST)
- Das Bild ist nicht ok. Es ist nichtmal der Urheber genannt. Außerdem zweifle ich die Lizensierung an. Ich glaube nicht, dass das Bild unter der GFDL steht. -- ChaDDy ?! +/- 14:44, 9. Mai 2007 (CEST)
Könnte sich vielleicht mal jemand den Artikel Münch-Bräu Eibau ansehen, zumindestens in der Ursprungsversion stellt er klar eine URV dar, in der jetzigen Fassung ist mindestens ein satz noch wortwörtlich übernommen. Diese Version (Einstellfassung) des Artikels Münch-Bräu Eibau stellt größtenteils eindeutig eine URV von hier bzw. dort da. Durch Umformulieren wurde der Text so geändert, dass er jetzt anders lautet, und die URV eingeschränkt wurde. Vielleicht könnte sich das mal jemand anschauen, der mehr Ahnung von diesem Thema hat als ich. Gruß--Mo4jolo ∀ ≡ ↕ 18:04, 9. Mai 2007 (CEST)
austauschwiki
Ich habe heute diese Seite entdeckt: http://www.austauschwiki.de/wiki/Liste_PPP_07/08 Ist die Seite irgendwie mit wikipedia zusammenhängend? Und wenn nicht: Wurde von dieser Seite schon Schlechtes berichtet? --77.128.11.239 20:45, 9. Mai 2007 (CEST)
- DIe Seite benutzt lediglich die selben Sowfware wie die Wikipedia, MediaWiki. Im übrigenen scheinen die Texte dort nicht von hier zu stammen, was mit Quellenangabe aber problemlos möglich wäre; siehe WP:WN --schlendrian •λ• 21:06, 9. Mai 2007 (CEST)
- Ähm, nein. Alles, was mit der GFDL zu tun hat, kann unmöglich problemlos sein. Es müssten mindestens die Urheber des Artikels und der komplette Lizenztext mitangegeben werden. -- Timo Müller Diskussion (der dem Gentleman’s Agreement nie zugestimmt hat) 22:42, 9. Mai 2007 (CEST)
Bandlogo „Antestor“: Schöpfungshöhe?
Ist dieses Logo, wenn ich es eigenhändig vektorisiere, mit dem Vermerk auf eine zu geringe Schöpfungshöhe in der WP nutzbar? Ich kenne mich leider mit den Kriterien der Schöpfungshöhe zu schlecht aus und möchte nicht umsonst Arbeit investieren. --D135-1r43 21:07, 9. Mai 2007 (CEST)
- Ja, hochladbar, aber nur auf de, commons würdens löschen. sугсго.PEDIA-/+ 21:18, 9. Mai 2007 (CEST)
- Da Logos Gebrauchsgegenstände sind, gilt für sie nicht das Kriterium, dass sie eine geringe Schöpfungshöhe für einen Urheberrechtlichen überstreigen müssen, sondern sie müssen eine außergewöhnliche und überragende Gestaltungs besitzen. Wenn Du Dich mit den Kriterien nicht auskennst, solltest Du das Logo nicht hochladen, denn Du garantierst für die Korrektheit Deiner Einschätzung und trägst die Verantwortung und Haftung dafür. --rtc 21:52, 9. Mai 2007 (CEST)
Lad es hoch und ignoriere die Warnung von rtc. Wenn du einen temporären Account verwendest, spricht nichts dafür, dass dich jemand zur Rechenschaft ziehen kann. Es ist im Zusammenhang mit Logos noch nie ein Benutzer der WP haftbar gemacht worden, soweit bekannt --Histo Wikisource braucht Hilfe! 22:43, 9. Mai 2007 (CEST)
Name einer Universität
hallo,
darf ich als den namen einer universität ("humboldt universität berlin") auf ein t-shirt drucken und dieses verkaufen?
vielen dank!
gruß,
walter c.
--87.123.96.24 22:41, 8. Mai 2007 (CEST)
- Dieses Forum ist nur für Fragen, die Wikipedia betreffen. Für alles weitere können und dürfen wir keine Auskunft geben. -- ChaDDy ?! +/- 22:49, 8. Mai 2007 (CEST)
- Aufjedenfall kannst du diese Frage bei WP:AU stellen. --MaTi 19:24, 10. Mai 2007 (CEST)
§ 5 Abs. 2 UrhG (D)...
...ist dieser hier anwendbar? Gruß, --Mdangers 13:26, 9. Mai 2007 (CEST)
- Das ist ein Werk der Regierung von Osttimor. Ich denke, dass §5 UrhG doch nur für Werke der deutschen Regierung gilt? --Lychee 13:47, 9. Mai 2007 (CEST)
- Nö, es gilt nach der ganz hM für alle amtlichen Werke. sугсго.PEDIA-/+ 13:55, 9. Mai 2007 (CEST)
- So kann man sich täuschen. Wieder was gelernt! --Lychee 19:13, 10. Mai 2007 (CEST)
- Nö, es gilt nach der ganz hM für alle amtlichen Werke. sугсго.PEDIA-/+ 13:55, 9. Mai 2007 (CEST)
Fotografie mit unbekannten Urheber aus den 1920 Jahren einstellen
Hallo, ich möchte eine Fotografie aus den 1920 Jahren einstellen, auf der 2 Personen dargestellt sind, die beide seit mehr als 70 Jahren verstorben sind. Das Foto ist von einem unbekannten Fotostudio, wahrscheinlich in Berlin oder Hamburg, aufgenommen worden (zu dieser Zeit waren Privataufnahmen bekanntlich mangels Verbreitung von Kameras nicht üblich :-)).
Der Aufwand, dieses unbekannte Fotostudio zu ermitteln, dann den Angestellten zu identifizieren und diesen ausfindig zumachen, ist meiner Meinung nach nicht zumutbar, so das ich micht hier auf § 66 UrhG stützen möchte, der für anonyme Werke bestimmt, "dass das Urheberrecht bereits 70 Jahre nach der Erstveröffentlichung der Aufnahme erlischt". Das Bild habe ich uch schon 2mal bei Flickr gefunden, unter der CC Lizenz.
Trotzdem wurde es, nach Diskussion, vom Admin Noddy93, der das für einen Scherz hielt, entfernt, was ich ziemlich ärgerlich finde ???
--Blackpiper 17:51, 10. Mai 2007 (CEST)
- Wann ist das Bild denn veröffentlicht worden? Die Aufnahme ist nicht gleich der Veröffentlichung. -- ChaDDy ?! +/- 18:01, 10. Mai 2007 (CEST)
Mir ist grad aufgefallen, dass einige Bilder mit dieser Vorlage gekennzeichnet wurden, aber keine Gründe dabeistehen. Wollte nur mal fragen, ob das in Ordnung ist. --Lychee 19:11, 10. Mai 2007 (CEST)
- Da scheint es einen Nutzer, der Bilder mit Lizenzverstößen nicht löscht, sondern mit einem {{Ausnahme}} versieht. BildLAs, ihn darauf anspreche und AGF? --sугсго.PEDIA-/+ 20:00, 10. Mai 2007 (CEST)
eingescannte Etiketten oder Bierdeckel
Dürfen eingescannte Etiketten oder Bierdeckel, die Marken zeigen, verwendet werden? Das Logo erreicht Schöpfungshöhe. --Carl 02:59, 11. Mai 2007 (CEST)
- Ja, aber nicht in der WP veröffentlicht werden, ohne die Freigabe unter einen hinreichend freien Lizenz durch den Ueheber.sугсго.PEDIA-/+ 08:34, 11. Mai 2007 (CEST)
- Geht auch eine Freigabe durch den Besitzer der Markenrechte? --Carl 11:42, 11. Mai 2007 (CEST)
Rechte bei Bibliographien aus SciFinder Datenbank
Ich möchte zur Biographie eines Chemikers eine Liste von seinen Patenten und Publikationen in Wikipedia eintragen. Ich habe Patente und Publikationen eines Chemikers (Hermann Zorn) in SciFinder recherchiert. Die Liste aller seiner Publikationen und Patente gibt SciFinder aus in folgender Form:
Mark, Hermann; Petrovicki, Herbert; Zorn, Hermann. Highly polymeric thermoplastic material of metallic properties. Ger. Offen. (1970), 17 pp. CODEN: GWXXBX DE 1912427 19701001 CAN 73:131659 AN 1970:531659 CAPLUS (Copyright (C) 2007 ACS on SciFinder (R))
Zorn, Hermann; Baaz, Katharina. Interfacial chemistry of organophosphorus compounds. IV. Monolayers of n-aliphatic phosphines on poly(tetrafluoroethylene). Kolloid Zeitschrift & Zeitschrift fuer Polymere (1970), 242(1-2), 1165-72. CODEN: KZZPAF ISSN:0023-2904. CAN 74:126306 AN 1971:126306 CAPLUS (Copyright (C) 2007 ACS on SciFinder (R))
Es folgt folgender Hinweis:
CAPLUS: Copyright © 2007 American Chemical Society. All Rights Reserved. (The UK patent material in this product/service is UK Crown copyright and is made available with permission. © Crown Copyright. The French (FR) patent material in this product/service is made available from Institut National de la Propriete Industrielle (INPI).)
Darf ich eine Liste dieser Patente und Publikationen in Wikipedia veröffentlichen? Es ist doch nur die wissenschaftlich übliche Angabe.
Worauf bezieht sich das Copyright der ACS on SciFinder??
- Du fragst jetzt nicht ernsthaft, ob du 2(!) bibliographische Angaben kopieren darfst?--Wiggum 15:51, 9. Mai 2007 (CEST)
- es ist unehrlich, hinterhältig und gierig so zu tun, als könnte in jeder der vielen möglichen Welten die Übernahme von 2 bibliografischen Angaben aus einer geschützten Datenbank (siehe Datenbankwerk) bedenkenlos sein. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 17:38, 9. Mai 2007 (CEST)
- Nein, ist es nicht. --rtc 21:54, 9. Mai 2007 (CEST)
- es ist unehrlich, hinterhältig und gierig so zu tun, als könnte in jeder der vielen möglichen Welten die Übernahme von 2 bibliografischen Angaben aus einer geschützten Datenbank (siehe Datenbankwerk) bedenkenlos sein. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 17:38, 9. Mai 2007 (CEST)
Ich würde übrigens dringend empfehlen, den Datenwust, den die Datenbank da ausgibt, verständlicher zu gliedern und zu erläutern. Dann ist's auch schon nicht mehr so schlimm mit dem Plagiat, wenn Du tatsächlich an der Rechtmäßigkeit zweifeln solltest (ist aber m. E. in dieser Größenordnung völlig in Ordnung). --AndreasPraefcke ¿! 22:29, 9. Mai 2007 (CEST)
- Danke für die Hinweise.
- Ich möchte eine ganze Reihe von bibliografischen Angaben einstellen, natürlich nicht nur 2. Die Menge ist sicherlich irrelevant, es geht ums Prinzip. Ich finde folgende Information sehr hilfreich:
Darin: "Zum einen handelt es sich dabei um die urheberrechtlich geschützten elektronischen Datenbankwerke, die gemäß § 4 UrhG Sammelwerke von Elementen, Daten etc. darstellen und sich dadurch auszeichnen, daß der Zusammenstellung eine geistige Schöpfung zugrunde liegt." und weiter: "Um einen unwesentlichen Teil handelt es sich danach, wenn dieser nicht geeignet ist, die Systematik, den Aufbau oder die Auswahl der Datenbank bzw. des Datenbankwerkes abzubilden. Zur Verdeutlichung sei nochmals auf das Kopieren eines Zeitschriftenaufsatzes aus einem Zeitschriften-Datenbankwerk zurückgegriffen. Die Kopie des Einzelelementes Aufsatz spiegelt in keiner Weise das Gesamtwerk wider, in dem sich regelmäßig stets mehrere Zeitschriftenaufsätze nach einer bestimmten Systematik und Auswahl befinden müssen. Somit wird weder in den Urheberrechtsschutz an dem gesamten Datenbankwerk noch in den Investitionsschutz an der Datenbank eingegriffen." Allerdings folgt dann eine Einschränkung, die mir nicht klar wird: "Anders gestaltet sich die Rechtslage bei elektronischen Datenbankwerken, die der Öffentlichkeit ausschließlich über Lizenzverträge angeboten werden. Der Lizenzvertrag erfüllt nicht die Kriterien "durch Veräußerung in Verkehr gebracht" (Kauf, Tausch, Geschenk), so daß nach § 17 UrhG nicht der Erschöpfungsgrundsatz zur rechtmäßigen Weiterverbreitung eintritt." --129.27.220.235 15:47, 10. Mai 2007 (CEST)
- In dem Text geht es imho um die Nutzung von Datenbanken in Bibliotheken, darauf bezieht sich auch die Erörterung der Lizenzverträge. Bedeutsam für uns ist: Übernahme von wesentlichen Teilen und/oder systematische und wiederholte Entnahme sind unzulässig. Ersteres dürfte bei großen Datenbanken für die WP praktisch irrelevant sein, aber auf den zweiten Punkt ist zu achten. Bei Informationen, die in jedem Bibliothekskatalog zu finden sind kann man imho großzügiger sein als bei ganz speziellen Datenbanken, da man bei letzteren die Herkunft viel einfacher erkennen wird.--Wiggum 13:26, 11. Mai 2007 (CEST)
Das müsste eine URV darstellen. Oder sind Fahndungsplakate amtliche Werke? Wenn nicht, muss es aus den Artikeln raus. -- Timo Müller Diskussion 10:41, 10. Mai 2007 (CEST)
- Eindeutige URV, Bild aber auf commons --RalfR 13:18, 10. Mai 2007 (CEST)
- Das es auf Commons ist, ist mir auch aufgefallen. Ich wollte nur nicht, dass alle auf mir rumhacken, wenn ich das Bild aus den Artikeln nehme. -- Timo Müller Diskussion 17:01, 11. Mai 2007 (CEST)
Urheberrecht an Artikel
´habe nun einen längeren Artikel (zum spannenden Thema Zusammenhangszuständigkeit) geschrieben. Für diesen und etwaige Wiederholungstaten möchte ich nun wissen, ob ich mir vorbehalten kann, dass ich meine Ausführungen mit dem Stand von jetzt anderswo verwenden darf (am besten ohne Zitierobliegenheit). Ich habe nichts dagegen, dass andere meinen Senf zitieren und verwenden wie sie wollen. Ich möchte nur fragen, wie man es anstellt, dass man auf die Arbeit, die man hier reinsteckt, später vielleicht mal bei Aufsätzen in Fachzeitschriften wieder zurückgreifen darf. Vielen Dank ! Hans-Jürgen Streicher 02:48, 11. Mai 2007 (CEST)
- WP:FAQR#Kann ich einmal der Wikipedia zur Verfügung gestellte Inhalte als Urheber anderweitig verwenden? --rtc 02:52, 11. Mai 2007 (CEST)
- (BK)Als Autor hast du automatisch das Urheberrecht an deinen Texten. Indem du den Text hier gepostet hats, haben wir nun sozusagen eine Kopie davon. Diese Kopie steht unter der GNU-FDL. Du als Autor kannst jeder Zeit neue Kopien von deinem Text ziehen und unter andere (auch unfreie) Lizenzen stellen. Natürlich kannst du die Kopie auch verkaufen oder einer Zeitschrift anbieten.
- Prolematisch kann es nur werden, wenn ein Vertrag, den du mit einer Zeitschrift schließt, dir verbietet, den Text noch woanders zu veröffendlichen. Das musst du dann vorher abklären.
- Natürlich alles AFAIk und AINAL. --DaB. 02:57, 11. Mai 2007 (CEST)
- Ein generelles Veröffentlichen unter unfreien Lizenzen ist nicht mehr möglich, da die GFDL an jedermann erteilt wird, und somit nicht nur die Kopien betrifft, die auf das Exemplar der Wikipedia zurückgehen, sondern jedes Exemplar! So kann ich z.B. ein Bild, das ich unter CC-BY gestellt habe, nicht mehr anderswo unter CC-BY-NC-ND veröffentlichen. Was möglich ist, ist weitere Nutzungsmöglichkeiten zu bieten, die nicht bereits in der GFDL enthalten sind (z.B. Verwendung ohne Abdruck der GFDL; aber: bei GFDL2 nicht mehr zwingend für jede Nutzung erforderlich! – oder neue Teile, die in der Wikipedia-Veröffentlichung noch nicht enthalten waren), und für diese weiteren Nutzungsmöglichkeiten zusätzliche Bedingungen (z.B. nur unverändert) vereinbaren. jedenfalls darf eine solche Lizenz keinerlei Einschränkungen beinhalten, die mit der GFDL im Konflikt stehen, d.h. Nutzung, die bereits unter der GFDL erlaubt wäre, nur unter Bedingungen erlauben, die strenger sind als die der GFDL. --rtc 03:05, 11. Mai 2007 (CEST)
- Da muss ich jetzt Rtc scharf wiedersprechen. Ich alls Autor darf mit meinem Text machen was ich will. Allerdings, kann ich die GFDL nicht mehr zurückziehen. Das heisst wenn der Anwender denn Teil meiner Arbeit den ich unter GDFL, Lizenzkonform weiterverwendet kann ich nichts dagegen machen, auch wenn ich die Arbeit selber zusätzlich, genau gleich in ein Buch geschrieben hab das unter CC-nc-nd steht. Ich darf ihn auch complett freigeben, was immer noch gestattet den Text unter GDFL zu benutzen. Kurz gesagt, einmal GDFL immer auch GDFL. Ich bin als Urheber allerdings NICHT verpflichtet, darauf hinzuweisen das der Text einmal unter GDFL veröffentlicht wurde. Bobo11 07:59, 11. Mai 2007 (CEST)
- Du darfst ihn gerne in einem Buch verwenden, wo Du den Artikel zusätzlich zur GFDL und CC-NC-ND stellst. Das geht, weil die CC-NC-ND Dinge erlaubt, die die GFDL nicht erlaubt (und zwar die Verwendung ohne Abdruck der Lizenz). Aber Du solltest auf die GFDL-Lizensierung hinweisen, alles andere grenzt schon scharf an Schutzrechtsberühmung. Wenn der Text einmal GFDL ist, ist er immer GFDL, und nicht deutlich darauf hinzuweisen, dass ein Text unter der GFDL steht, widerstrebt ganz unabhängig vom rechtlichen dem Sinn der GFDL – der ist nämlich im Gegensatz zu einigen Irrigen Meinungen nicht, die Verwendung so schwer wie möglich zu machen. Anders ist es bei CC-BY. Hier wäre CC-BY-NC-ND wie gesagt nicht mehr möglich, da CC-BY-BC-ND keinerlei Freiheiten beinhaltet, die über CC-BY hinausgehen. Auch habe ich ausdrücklich geschrieben "generelles Veröffentlichen", womit ich meine, dass es eben nicht mehr in allen Fällen, d.h. für alle unfreien Lizenzen geht, und zwar diejenigen unfreien Lizenzen nicht mehr, die mehr Bedingungen als die bereits gegebene beinhalten, ohne gleichzeitig mehr Freiheiten einzuräumen. --rtc 08:23, 11. Mai 2007 (CEST)
- Herzlichen Dank erst einmal für die Mühe ! Bin nun leider etwas verwirrt, weil mir die Abkürzungen nichts sagen. Im Ergebnis verstehe ich das hier so, dass 1) ich als Urheber eines Artikels, soweit ich wirklich der Urheber (geblieben) bin, den Text etwa auch in einer Fachzeitschrift veröffentlichen darf und 2) darüber Streit besteht, ob die Zeitschrift bzw. ich als Autor in einer Fußnote darauf hinweisen muss, dass der Text/Teile davon schon (hm was:) bei wikipedia veröffentlicht und/oder einer GNU-Lizenz unterliegend ist, was 3) auf jeden Fall ein Lektorat darauf vorab hingewiesen werden sollte/muss. Ist das so richtig verstanden ? Danke nochmals ! Hans-Jürgen Streicher 08:36, 11. Mai 2007 (CEST)
- Ja, Du darfst ihn in einer Zeitschrift veröffentlichen, allerdings sind Verlage in der Praxis sehr feindlich dagegen eingestellt, wenn bereits große Teile veröffentlicht wurden, und erst recht, wenn unter einer freien Lizenz. Hinweisen musst Du auf jeden Fall bei Vertragsabschluss, da es Verkehrssitte ist, dass eben noch keine weitreichende Lizenz erteilt wurde, und der Verlag sonst davon ausgeht, dass das nicht der Fall ist. (sonst gibts später Zoff, wenn plötzlich die Hälfte des Buchs legal bei der Konkurrenz erscheint!) Der Hinweis in der Fußnote, dass Teile unter der GFDL stehen (auf Wikipedia muss nicht hingewiesen werden), ist zwar rechtlich sicherlich ein Streitthema, aber moralisch geboten, wenn man die GFDL, die man für seine Beiträge erteilt hat, wirklich im Geiste unterstützt, lies die Präambel: http://www.gnu.org/licenses/fdl.txt Im Gegensatz zu sonstigen Nutzern musst Du als Autor, im Gegensatz zu jedermann sonst, wenn Du die Teile später verwendest, den übrigen Text nicht unter GFDL stellen, d.h. Du bist als Autor natürlich nicht an Deine eigenen Nutzungsbedingungen gebunden – Du bist nur daran gebunden, sie bei den GFDL-lizensierten Teilen nicht mehr im nachhinein weiter einzuschränken. --rtc 08:45, 11. Mai 2007 (CEST)
- Die GFDL zurückziehen oder einzuschränken geht nicht, aber an die Pflichten der GFDL (Autorenangabe, Abdruck des Lizenztextes etc.) ist man als Urheber selbstverständlich nicht gebunden, man behält ja die Rechte an dem Text, und räumt nur anderen Leuten unwiderruflich zusätzliche Rechte ein. Daher muss man auch bei einer späteren Weiternutzung nicht angeben, das der Text unter GFDL steht. Was „moralisch geboten“ ist, darüber lässt sich streiten. Es wurde zum Beispiel schon häufig genug behauptet, dass es „moralisch geboten“ sei, Leute, die die Inhalte weiternutzen, zu tolerieren und nichts dagegen zu unternehmen, da das im Sinne einer freien Lizenz sei. Das halte ich allerdings für Unsinn: Es ist gerade nicht im Sinne der freien Lizenz, das sie ignoriert wird, sonst bräuchte man sie ja gar nicht. Zusammenfassung: Du kannst die von dir geschriebenen Texte beliebig weiterverwenden, und bist dabei nicht an die Bedingungen der GFDL gebunden. Allerdings darfst du die GFDL nicht nachträglich einschränken oder zurückziehen. Außerdem musst du, wenn du deine Texte zum Beispiel in einer Zeitschrift veröffentlichen willst, vorher den Verlag darüber informieren, dass der Text bzw. Teile davon schon unter der GFDL veröffentlicht wurden und daher von jedem, der die GFDL einhält, weitergenutzt werden können. -- Timo Müller Diskussion 11:32, 11. Mai 2007 (CEST)
- Du behälst eben bei einer Freigabe an jedermann nicht alle Rechte. Du gibst Exklusivrechte kategorisch auf einer ganzen (bei der GFDL sehr großen) Bandbreite auf und verzichtest darauf zugunsten der Allgemeinheit. Dass man etwas gegen Leute, die die Inhalte weiternutzen, unternehmen sollte, halte ich für Unsinn. Freie Lizenzen sind für die Weiternutzung bestimmt. Selbst wenn dabei die Lizenz verletzt wird, muss man immer abwägen: Handelt es sich nur um Kopien, wo die Formalien nicht so toll eingehalten werden? Das ist nicht so wirklich schlimm; es behindert die Freiheiten ja nicht. Wird das Copyleft ignoriert? Das ist nicht unproblematisch. Wird kein transparentes Format angeboten? Da sollte man schon nicht nachgiebig sein und drauf bestehen. Wird DRM verwendet? Hier sollte man sofort eine Abmahnung schicken. Es ist nicht der Zweck, irrelevante kleine Verstöße bei freien Lizenzen zu verfolgen, die nicht wirklich mit ihrem Geiste in Konflikt stehen. Der Lizenzgeber gibt bei FSF-Lizenzen grundsätzlich seine konkludente Einwilligung in Lizenzverstöße, soweit Teile der Lizenz der Freiheit hinderlich sind, die sie sicherzustellenden soll. Jedenfalls ist die Angabe eines proprietären Copyrightvermerks a la "all rights reserved", wie er in der Regel in Fachzeitschriften angegeben ist, im Kontext eines Beitrags, der eigentlich unter der GFDL steht, absolut inakzeptabel. Wer da nicht *fordert*, dass auf die GFDL hingewiesen wird, der sollte auf die Verwendung der GFDL besser verzichten, denn er hat ihre Intention nicht verstanden, und wenn man als Urheber nicht hinter der Intention einer Lizenz steht, sollte man sie nicht verwenden. --rtc 13:07, 11. Mai 2007 (CEST)
- Ich freue mich über jeden, der eine freie Lizenz verwendet, egal aus welcher Intention. Was ein Glück, dass du weder mir noch sonst jemandem vorschrieben kannst, welche Lizenz er verwendet, und welche nicht. Übrigens liegt es durchaus in der Intention des Copyleft-Prinzip, dass die Inhalte weiternutzbar, aber eben nicht gemeinfrei sind. Daher kann ich es nicht ab, dass hin und wieder jemand (damit meine ich weder dich noch jemand anderen bestimmtes) meint, dass man auf die Lizenz nicht zu achten brauche, denn wer eine freie Lizenz nutzt, will, dass jeder mit den Inhalten macht was er will. Das stimmt so überhaupt nicht, auf jeden Fall nicht für die vom mir erstellten Inhalte. Aber eigentlich ist diese Diskussion off topic, es geht um die Frage, ob man als Urheber siene Inhalte nutzen kann, ohne an die Bestimmungen der GFDL gebunden zu sein, und die Frage lautet eindeutig: Ja, man kann. -- Timo Müller Diskussion 18:35, 11. Mai 2007 (CEST)
- Die GFDL ist sehr wohl mit der Intention geschaffen worden, dass jeder macht, was er will, um es etwas überspitzt auszudrücken. Sie will dem Anwender genau die Freiheiten einräumen, die ihm das Urheberrecht nimmt. Die Lizenzbedingungen dienen dem Zweck, zu verhindern, dass jemand kommt, und versucht, diese Freiheit einzuschränken. Ich habe nicht behauptet, dass man die Lizenz nicht zu beachten braucht; aber die Verstöße gegen Formalitäten, um die es geht, wenn hiesige Eiferer ihre Verwarnungs-Emails verschicken, sind völlig sekundär. --rtc 23:40, 11. Mai 2007 (CEST)
- Die Intention der GFDL wie auch aller anderer Copyleft-Lizenzen ist, dass die Inhalte für alle frei nutzbar sind, also auch kommerziell genutzt und auch verändert werden dürfen, unter der Bedingung, dass auch die veränderten Versionen unter der gleichen Lizenz stehen. (Außerdem müssen bei GFDL und auch den meisten anderen freien Lizenzen die Urheber genannt werden.) Freie Lizenzen wollen das Urheberrecht nicht unwirksam machen, sondern dazu verwenden, dem Urheber die Möglichkeit zu geben, Werke für alle frei nutzbar zu machen, aber dennoch Missbrauch dieser Freiheit verhindern können. Von „jeder darf machen, was er will“, also der Gemeinfreiheit, ist das immer noch ein ganzes Stück entfernt. GNU is not Public Domain. Die GFDL ist wirklich nicht unbedingt die beste freie Lizenz, CC-by-sa ist viel praktischer. Aber das gibt weder dir noch sonst jemandem das Recht, Teile davon für „sekundär“ zu erklären und zu ignorieren bzw. ignorieren zu lassen. Natürlich ist die GFDL kompliziert, natürlich muss man sie interpretieren und natürlich muss man dabei nicht unbedingt alles so eng sehen. Aber sie teilweise komplett ignorieren, weil man es für „moralisch geboten“ hält, ist keine Lösung, sondern schlicht und einfach eine Urheberrechtsverletzung. Und es ist das Recht des Urhebers (Darum ja auch Urheberrecht) dagegen vorzugehen, egal, ob du es für „moralisch geboten“ hältst, das nicht zu tun, oder es gar als „Perversität“ bezeichnet, wenn man es tut. -- Timo Müller Diskussion 00:14, 12. Mai 2007 (CEST)
- Bitte lies doch mal die GFDL. Ich "nehme mir das Recht raus", dies als sekundär zu bezeichnen, weil es die GFDL explizit tut, und zwar gleich am Anfang:
- Die Intention der GFDL wie auch aller anderer Copyleft-Lizenzen ist, dass die Inhalte für alle frei nutzbar sind, also auch kommerziell genutzt und auch verändert werden dürfen, unter der Bedingung, dass auch die veränderten Versionen unter der gleichen Lizenz stehen. (Außerdem müssen bei GFDL und auch den meisten anderen freien Lizenzen die Urheber genannt werden.) Freie Lizenzen wollen das Urheberrecht nicht unwirksam machen, sondern dazu verwenden, dem Urheber die Möglichkeit zu geben, Werke für alle frei nutzbar zu machen, aber dennoch Missbrauch dieser Freiheit verhindern können. Von „jeder darf machen, was er will“, also der Gemeinfreiheit, ist das immer noch ein ganzes Stück entfernt. GNU is not Public Domain. Die GFDL ist wirklich nicht unbedingt die beste freie Lizenz, CC-by-sa ist viel praktischer. Aber das gibt weder dir noch sonst jemandem das Recht, Teile davon für „sekundär“ zu erklären und zu ignorieren bzw. ignorieren zu lassen. Natürlich ist die GFDL kompliziert, natürlich muss man sie interpretieren und natürlich muss man dabei nicht unbedingt alles so eng sehen. Aber sie teilweise komplett ignorieren, weil man es für „moralisch geboten“ hält, ist keine Lösung, sondern schlicht und einfach eine Urheberrechtsverletzung. Und es ist das Recht des Urhebers (Darum ja auch Urheberrecht) dagegen vorzugehen, egal, ob du es für „moralisch geboten“ hältst, das nicht zu tun, oder es gar als „Perversität“ bezeichnet, wenn man es tut. -- Timo Müller Diskussion 00:14, 12. Mai 2007 (CEST)
- Die GFDL ist sehr wohl mit der Intention geschaffen worden, dass jeder macht, was er will, um es etwas überspitzt auszudrücken. Sie will dem Anwender genau die Freiheiten einräumen, die ihm das Urheberrecht nimmt. Die Lizenzbedingungen dienen dem Zweck, zu verhindern, dass jemand kommt, und versucht, diese Freiheit einzuschränken. Ich habe nicht behauptet, dass man die Lizenz nicht zu beachten braucht; aber die Verstöße gegen Formalitäten, um die es geht, wenn hiesige Eiferer ihre Verwarnungs-Emails verschicken, sind völlig sekundär. --rtc 23:40, 11. Mai 2007 (CEST)
- Ich freue mich über jeden, der eine freie Lizenz verwendet, egal aus welcher Intention. Was ein Glück, dass du weder mir noch sonst jemandem vorschrieben kannst, welche Lizenz er verwendet, und welche nicht. Übrigens liegt es durchaus in der Intention des Copyleft-Prinzip, dass die Inhalte weiternutzbar, aber eben nicht gemeinfrei sind. Daher kann ich es nicht ab, dass hin und wieder jemand (damit meine ich weder dich noch jemand anderen bestimmtes) meint, dass man auf die Lizenz nicht zu achten brauche, denn wer eine freie Lizenz nutzt, will, dass jeder mit den Inhalten macht was er will. Das stimmt so überhaupt nicht, auf jeden Fall nicht für die vom mir erstellten Inhalte. Aber eigentlich ist diese Diskussion off topic, es geht um die Frage, ob man als Urheber siene Inhalte nutzen kann, ohne an die Bestimmungen der GFDL gebunden zu sein, und die Frage lautet eindeutig: Ja, man kann. -- Timo Müller Diskussion 18:35, 11. Mai 2007 (CEST)
- Du behälst eben bei einer Freigabe an jedermann nicht alle Rechte. Du gibst Exklusivrechte kategorisch auf einer ganzen (bei der GFDL sehr großen) Bandbreite auf und verzichtest darauf zugunsten der Allgemeinheit. Dass man etwas gegen Leute, die die Inhalte weiternutzen, unternehmen sollte, halte ich für Unsinn. Freie Lizenzen sind für die Weiternutzung bestimmt. Selbst wenn dabei die Lizenz verletzt wird, muss man immer abwägen: Handelt es sich nur um Kopien, wo die Formalien nicht so toll eingehalten werden? Das ist nicht so wirklich schlimm; es behindert die Freiheiten ja nicht. Wird das Copyleft ignoriert? Das ist nicht unproblematisch. Wird kein transparentes Format angeboten? Da sollte man schon nicht nachgiebig sein und drauf bestehen. Wird DRM verwendet? Hier sollte man sofort eine Abmahnung schicken. Es ist nicht der Zweck, irrelevante kleine Verstöße bei freien Lizenzen zu verfolgen, die nicht wirklich mit ihrem Geiste in Konflikt stehen. Der Lizenzgeber gibt bei FSF-Lizenzen grundsätzlich seine konkludente Einwilligung in Lizenzverstöße, soweit Teile der Lizenz der Freiheit hinderlich sind, die sie sicherzustellenden soll. Jedenfalls ist die Angabe eines proprietären Copyrightvermerks a la "all rights reserved", wie er in der Regel in Fachzeitschriften angegeben ist, im Kontext eines Beitrags, der eigentlich unter der GFDL steht, absolut inakzeptabel. Wer da nicht *fordert*, dass auf die GFDL hingewiesen wird, der sollte auf die Verwendung der GFDL besser verzichten, denn er hat ihre Intention nicht verstanden, und wenn man als Urheber nicht hinter der Intention einer Lizenz steht, sollte man sie nicht verwenden. --rtc 13:07, 11. Mai 2007 (CEST)
- Die GFDL zurückziehen oder einzuschränken geht nicht, aber an die Pflichten der GFDL (Autorenangabe, Abdruck des Lizenztextes etc.) ist man als Urheber selbstverständlich nicht gebunden, man behält ja die Rechte an dem Text, und räumt nur anderen Leuten unwiderruflich zusätzliche Rechte ein. Daher muss man auch bei einer späteren Weiternutzung nicht angeben, das der Text unter GFDL steht. Was „moralisch geboten“ ist, darüber lässt sich streiten. Es wurde zum Beispiel schon häufig genug behauptet, dass es „moralisch geboten“ sei, Leute, die die Inhalte weiternutzen, zu tolerieren und nichts dagegen zu unternehmen, da das im Sinne einer freien Lizenz sei. Das halte ich allerdings für Unsinn: Es ist gerade nicht im Sinne der freien Lizenz, das sie ignoriert wird, sonst bräuchte man sie ja gar nicht. Zusammenfassung: Du kannst die von dir geschriebenen Texte beliebig weiterverwenden, und bist dabei nicht an die Bedingungen der GFDL gebunden. Allerdings darfst du die GFDL nicht nachträglich einschränken oder zurückziehen. Außerdem musst du, wenn du deine Texte zum Beispiel in einer Zeitschrift veröffentlichen willst, vorher den Verlag darüber informieren, dass der Text bzw. Teile davon schon unter der GFDL veröffentlicht wurden und daher von jedem, der die GFDL einhält, weitergenutzt werden können. -- Timo Müller Diskussion 11:32, 11. Mai 2007 (CEST)
- Ja, Du darfst ihn in einer Zeitschrift veröffentlichen, allerdings sind Verlage in der Praxis sehr feindlich dagegen eingestellt, wenn bereits große Teile veröffentlicht wurden, und erst recht, wenn unter einer freien Lizenz. Hinweisen musst Du auf jeden Fall bei Vertragsabschluss, da es Verkehrssitte ist, dass eben noch keine weitreichende Lizenz erteilt wurde, und der Verlag sonst davon ausgeht, dass das nicht der Fall ist. (sonst gibts später Zoff, wenn plötzlich die Hälfte des Buchs legal bei der Konkurrenz erscheint!) Der Hinweis in der Fußnote, dass Teile unter der GFDL stehen (auf Wikipedia muss nicht hingewiesen werden), ist zwar rechtlich sicherlich ein Streitthema, aber moralisch geboten, wenn man die GFDL, die man für seine Beiträge erteilt hat, wirklich im Geiste unterstützt, lies die Präambel: http://www.gnu.org/licenses/fdl.txt Im Gegensatz zu sonstigen Nutzern musst Du als Autor, im Gegensatz zu jedermann sonst, wenn Du die Teile später verwendest, den übrigen Text nicht unter GFDL stellen, d.h. Du bist als Autor natürlich nicht an Deine eigenen Nutzungsbedingungen gebunden – Du bist nur daran gebunden, sie bei den GFDL-lizensierten Teilen nicht mehr im nachhinein weiter einzuschränken. --rtc 08:45, 11. Mai 2007 (CEST)
- Herzlichen Dank erst einmal für die Mühe ! Bin nun leider etwas verwirrt, weil mir die Abkürzungen nichts sagen. Im Ergebnis verstehe ich das hier so, dass 1) ich als Urheber eines Artikels, soweit ich wirklich der Urheber (geblieben) bin, den Text etwa auch in einer Fachzeitschrift veröffentlichen darf und 2) darüber Streit besteht, ob die Zeitschrift bzw. ich als Autor in einer Fußnote darauf hinweisen muss, dass der Text/Teile davon schon (hm was:) bei wikipedia veröffentlicht und/oder einer GNU-Lizenz unterliegend ist, was 3) auf jeden Fall ein Lektorat darauf vorab hingewiesen werden sollte/muss. Ist das so richtig verstanden ? Danke nochmals ! Hans-Jürgen Streicher 08:36, 11. Mai 2007 (CEST)
- Du darfst ihn gerne in einem Buch verwenden, wo Du den Artikel zusätzlich zur GFDL und CC-NC-ND stellst. Das geht, weil die CC-NC-ND Dinge erlaubt, die die GFDL nicht erlaubt (und zwar die Verwendung ohne Abdruck der Lizenz). Aber Du solltest auf die GFDL-Lizensierung hinweisen, alles andere grenzt schon scharf an Schutzrechtsberühmung. Wenn der Text einmal GFDL ist, ist er immer GFDL, und nicht deutlich darauf hinzuweisen, dass ein Text unter der GFDL steht, widerstrebt ganz unabhängig vom rechtlichen dem Sinn der GFDL – der ist nämlich im Gegensatz zu einigen Irrigen Meinungen nicht, die Verwendung so schwer wie möglich zu machen. Anders ist es bei CC-BY. Hier wäre CC-BY-NC-ND wie gesagt nicht mehr möglich, da CC-BY-BC-ND keinerlei Freiheiten beinhaltet, die über CC-BY hinausgehen. Auch habe ich ausdrücklich geschrieben "generelles Veröffentlichen", womit ich meine, dass es eben nicht mehr in allen Fällen, d.h. für alle unfreien Lizenzen geht, und zwar diejenigen unfreien Lizenzen nicht mehr, die mehr Bedingungen als die bereits gegebene beinhalten, ohne gleichzeitig mehr Freiheiten einzuräumen. --rtc 08:23, 11. Mai 2007 (CEST)
- Da muss ich jetzt Rtc scharf wiedersprechen. Ich alls Autor darf mit meinem Text machen was ich will. Allerdings, kann ich die GFDL nicht mehr zurückziehen. Das heisst wenn der Anwender denn Teil meiner Arbeit den ich unter GDFL, Lizenzkonform weiterverwendet kann ich nichts dagegen machen, auch wenn ich die Arbeit selber zusätzlich, genau gleich in ein Buch geschrieben hab das unter CC-nc-nd steht. Ich darf ihn auch complett freigeben, was immer noch gestattet den Text unter GDFL zu benutzen. Kurz gesagt, einmal GDFL immer auch GDFL. Ich bin als Urheber allerdings NICHT verpflichtet, darauf hinzuweisen das der Text einmal unter GDFL veröffentlicht wurde. Bobo11 07:59, 11. Mai 2007 (CEST)
- Ein generelles Veröffentlichen unter unfreien Lizenzen ist nicht mehr möglich, da die GFDL an jedermann erteilt wird, und somit nicht nur die Kopien betrifft, die auf das Exemplar der Wikipedia zurückgehen, sondern jedes Exemplar! So kann ich z.B. ein Bild, das ich unter CC-BY gestellt habe, nicht mehr anderswo unter CC-BY-NC-ND veröffentlichen. Was möglich ist, ist weitere Nutzungsmöglichkeiten zu bieten, die nicht bereits in der GFDL enthalten sind (z.B. Verwendung ohne Abdruck der GFDL; aber: bei GFDL2 nicht mehr zwingend für jede Nutzung erforderlich! – oder neue Teile, die in der Wikipedia-Veröffentlichung noch nicht enthalten waren), und für diese weiteren Nutzungsmöglichkeiten zusätzliche Bedingungen (z.B. nur unverändert) vereinbaren. jedenfalls darf eine solche Lizenz keinerlei Einschränkungen beinhalten, die mit der GFDL im Konflikt stehen, d.h. Nutzung, die bereits unter der GFDL erlaubt wäre, nur unter Bedingungen erlauben, die strenger sind als die der GFDL. --rtc 03:05, 11. Mai 2007 (CEST)
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- Beachte das Wort "secondarily", nicht "secondly". Ich habe ausdrücklich gesagt, dass "jeder darf machen" überspitzt formuliert war. Aber "jeder darf machen, solange er andere nicht daran hindert, das ebenfalls zu tun" trifft es schon sehr gut. So weit ist die GFDL nicht von gemeinfrei entfernt, wie Du es hier glaubst. Es gibt Dinge, bei denen stimme ich zu, dass aufgrund Lizenzverstoßes wegen Urheberrechtsverletzung vorgegangen werden muss, und das ist jeder Versuch der Proprietarisierung. Aber Formalitäten, an die sich hier viele so viele krampfhaft klammern, sind wirklich bei der GFDL völlig sekundär. Bei der CC-BY mag das was anderes sein, aber wir sprechen hier über die GFDL. --rtc 00:23, 12. Mai 2007 (CEST)
- Da steht aber nicht, dass man den Teil ignorieren darf. Und wieso die CC-by strenger sein soll als die GFDL, verstehe ich auch nicht. Die Pflicht, die Urheber zu nennen, ist zwar nicht Hauptzweck der Lizenz, aber auch alles andere als so unwichtig, dass man sie einfach ignorieren könnte. Ich bestehe jedenfalls darauf, dass man mich als Urheber meiner Werke nennt. Auch wenn du das als „Perversität“ ansehen würdest. -- Timo Müller Diskussion 00:49, 12. Mai 2007 (CEST)
- Das ist keine Perversität, sondern ledliglich Eifertum. Als Perversität habe ich lediglich das Vorgehen bezeichnet, die GFDL mit dem Ziel einzusetzen, das Bild in der Wikipedia zu haben, gleichzeitig aber eine sinnvolle sonstige Nutzung effektiv so schwer und unrealistisch wie möglich zu machen. Dies ist eine Perversität, weil es die GFDL als Waffe gegen die Freiheiten einsetzt, die sie eigentlich garantieren soll. Die CC-BY ist strenger als die GFDL bezüglich Namensangabe, weil bei ihr im Gegensatz zur GFDL die Sicherstellung der Namensnennung Primärzweck ist. Man wird also bei der CC-BY von einem Schadensersatzanspruch, bei der GFDL lediglich von einem Unterlassungsanspruch ausgehen müssen, wenn die Namensangabe fehlt. --rtc 00:56, 12. Mai 2007 (CEST)
- Da steht aber nicht, dass man den Teil ignorieren darf. Und wieso die CC-by strenger sein soll als die GFDL, verstehe ich auch nicht. Die Pflicht, die Urheber zu nennen, ist zwar nicht Hauptzweck der Lizenz, aber auch alles andere als so unwichtig, dass man sie einfach ignorieren könnte. Ich bestehe jedenfalls darauf, dass man mich als Urheber meiner Werke nennt. Auch wenn du das als „Perversität“ ansehen würdest. -- Timo Müller Diskussion 00:49, 12. Mai 2007 (CEST)
- Beachte das Wort "secondarily", nicht "secondly". Ich habe ausdrücklich gesagt, dass "jeder darf machen" überspitzt formuliert war. Aber "jeder darf machen, solange er andere nicht daran hindert, das ebenfalls zu tun" trifft es schon sehr gut. So weit ist die GFDL nicht von gemeinfrei entfernt, wie Du es hier glaubst. Es gibt Dinge, bei denen stimme ich zu, dass aufgrund Lizenzverstoßes wegen Urheberrechtsverletzung vorgegangen werden muss, und das ist jeder Versuch der Proprietarisierung. Aber Formalitäten, an die sich hier viele so viele krampfhaft klammern, sind wirklich bei der GFDL völlig sekundär. Bei der CC-BY mag das was anderes sein, aber wir sprechen hier über die GFDL. --rtc 00:23, 12. Mai 2007 (CEST)
Einmal mehr sieht man, dass Rtc durch seine Wirrköpfigkeit und seine überspitzten Privatansichten diesem Projekt Schaden zufügt. Die Sache wäre mit dem Hinweis auf die FAQ gegessen gewesen. Ich kann nach meiner Rechtsauffassung das gleiche Werk unter so vielen verschiedenen Bedingungen lizenzieren wie ich möchte, da ich jeweils nur ein einfaches (kein ausschließliches) Nutzungsrecht erteile und dieses sich auf eine konkrete Erscheinungsform (z.B. Bildauflösung) bezieht. Wer das als umstritten sieht, muss auf die Zweckübertragungsregel hingewiesen werden, die auch für die Auslegung von freien Lizenzen gilt. Im dubio pro autore, im Zweifel für den Urheber. Dieser gibt für die Allgemeinheit nur so viele Rechte wie nötig. Wenn für die Allgemeinheit eine niedrige Auflösung unter freier Lizenz vorliegt, dann kann man im Zweifel eben nicht ableiten, dass eine anders lizenzierte bessere Version ebenfalls frei sein soll. Das Copyleft erfasst nur Kinder aber nicht Geschwister ums mit einem Bild auszudrücken. Aber Rtc verwirrt den armen Fragesteller, indem er ohne Not einmal mehr seine nicht konsensfähigen Privatansichten propagiert. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 20:14, 11. Mai 2007 (CEST)
- Ich hätte nicht gedacht, dass ich dir das einmal sage, aber: Danke und ACK. -- Timo Müller Diskussion 23:44, 11. Mai 2007 (CEST)
- Die Lizenz bezieht sich nicht auf eine konkrete Erscheinungsform, sondern auf das Werk. Die Beschränkung auf eine konkrete Erscheinungsform wäre eine zusätzliche Lizenzbedingung. Bei einer freien Lizenz mit Zweckübertragung zu argumentieren ist eine Perversität ohnesgleichen. Wenn ich mein Werk nicht wirklich freigeben will, sondern es nur möglichst so in der Wikipedia haben möchte, dass verhindert wird, dass es tatsächlich von der Allgemeinheit auch sinnvoll genutzt werden kann, dann sollte ich es nicht unter die GFDL stellen. --rtc 23:40, 11. Mai 2007 (CEST)
- Wie üblich, verstehst du bei Kritik nicht, was gemeint ist, verdrehst alles und arbeitest mit unsachlichen Begriffen (Perversität). Du solltest von einem Administrator einmal ermahnt werden. Wenn es um freie Lizenzen geht, ist das Werk nur in der konkreten Erscheinungsform präsent. Es ist sehr wohl nachvollziehbar, dass jemand in der WP sein Werk unter freier Lizenz freigibt, andernorts aber kommerziell nutzt. Eine Lizenzauslegung ist keine zusätzliche Lizenzbedingung. Wenn man nicht genau weiss, was Sache ist, also im Zweifel ist, gilt die Zweckübertragungslehre. Dein Eiferertum ändert nichts daran, dass du schlicht und einfach nicht mehrheitsfähig hier bist, auch wenn du noch 100 konfuse Abschnitte ablassen kannst. Nur sehr junge Mitarbeiter und einfältige Gemüter fallen auf dich rein. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 23:46, 11. Mai 2007 (CEST)
- Da muss ich Histo zustimmen: Unter der GFDL stehen mMn nur die Versionen, die der Urheber unter die Lizenz stellt. Und gleich „Perversität“ zu schreien, wenn jemand es wagt, seine Inhalte unter eine freie Lizenz zu stellen, ohne sich dabei zu verhalten, wie du es für „moralisch geboten“ hälst, ist auch alles andere als sinnvoll … -- Timo Müller Diskussion 23:54, 11. Mai 2007 (CEST)
- ACK Histo - ich lizensiere meine Fotos hier GFDL oder cc-by-sa, anderenorts cc-by-nc-sa oder wie auch immer. Das würde genauso für Texte gehen. Der Diskussionsstil von rtc ist oftmals sehr destruktiv, weil unerfahrene Benutzer verunsichert werden. Warum stellst du immer wieder den Konsens in Frage, die hier von der Mehrheit der Benutzer gefunden wird? --RalfR 23:55, 11. Mai 2007 (CEST)
- Na es interessiert doch die GFDL herzlich wenig, welche falschen Auslegungen Historiograf vertritt, und es interessiert sie genausowenig, wieviele Leute darauf hereinfallen und diesen falschen Auslegungen konsensmäßig zustimmen. Niemand sagt, dass jemand, der sein werk unter einer freien Lizenz freigibt, es nicht andernorts kommerziell nutzen darf. Er darf es nur nicht mehr unter eine proprietäre Lizenz stellen oder unter eine anderweitig eingeschränktere Lizenz, ohne es gleichzeitig um neue Teile zu erweitern oder irgendwelche anderen oder neuen Freiheiten zu gewähren, für die diese eingeschränktere Lizenz zur Geltung kommt. Ein einmal unter CC-BY-SA lizensiertes Foto kann nun mal nicht mehr unter CC-BY-NC-SA veröffentlicht werden. Ich sage Benutzern, die fragen, ehrlich das, was ich für richtig halte. Es geht hier nicht um Richtlinien, über die wir vielleicht mit Konsens bestimmen können, sondern um Fragen, die für uns überhaupt nicht zur Disposition stehen, auch nicht mit Konsens. --rtc 00:12, 12. Mai 2007 (CEST)
- Gottseidank interessiert es auch die GFDL für herzlich wenig, welche falschen Auslegungen du vertrittst. Wenn der Urheber der Allgemeinheit das (einfache) Recht einräumt, das Werk unter bestimmten Bedingungen zu nutzen, dann kann er das nicht zurückziehen, sehr wohl aber der Allgemeinheit zusätzlich das Recht einräumen, das Werk unter anderen, auch strengeren, Bedingungen zu nutzen. -- Timo Müller Diskussion 00:22, 12. Mai 2007 (CEST)
- Das kann er nicht, denn dieses Recht hat er schon eingeräumt, als er die das Werk unter den ursprünglichen, freieren Bedingungen veröffentlichte. In jedem Fall führt eine solche Lizenzangabe über den tatsächlichen Status des Werks in die Irre und ist daher abzulehnen. --rtc 00:26, 12. Mai 2007 (CEST)
- Doch, das kann ich und ich mache es auch. Wenn ein WP-Mirror mein Bild verwendet, muß er GFDL einhalten. Wenn jemand das gleiche Bild woanders als cc-by-nc-sa findet, darf er es unter dortiger Quellenangabe entsprechend nutzen. Wenn ich das gleiche Bild als gemeinfrei einem Kinderbuchverlag gebe, ändert das nichts an der Sache. Wenn du das verwerflich findest, ist das deine private Meinung. --RalfR 00:38, 12. Mai 2007 (CEST)
- Das habe ich nicht bezweifelt. Die CC-BY-NC-SA bietet mehr Freiheiten als die GFDL (Benutzung ohne Abdruck der Lizenz) und kann daher zusätzliche Bedingungen für diese zusätzlichen Freiheiten festlegen. Ich bezog mich ausdrücklich auf den Fall, ein CC-BY-SA-Bild nochmals unter CC-BY-NC-SA zu veröffentlichen. Man kann die Bearbeitung eines CC-BY-SA-Bilds (aber nur als Autor, nicht als normaler Lizenznehmer) unter CC-BY-NC-SA veröffentlichen, aber nicht die ursprüngliche bereits CC-BY-SA-lizensierte Fassung. PS: Was ich sage ist nicht "meine private Meinung". Es ist eine Form des ad hominem, so zu argumentieren. Du darfst meine Meinung gerne für falsch halten, aber sie ist nicht mehr "meine private Meinung" als es die private Meinung einer "Konsens"mehrheit ist. Wahrheit ist keine gesellschaftliche Konstruktion. --rtc 00:50, 12. Mai 2007 (CEST)
- Na freilich geht das. Ich kann das gleiche Bild in Quelle X als cc-by-sa veröffentlichen und in Quelle Y als cc-by-nc-sa. Das mache ich ganz, wie es mir beliebt. --RalfR 01:03, 12. Mai 2007 (CEST)
- (Gna, 2 mal BK:) Ich fürchte, da irrst du dich: Wenn ich ein Werk verändere, dass unter CC-BY-SA steht, darf ich (als Nicht-Urheber) die veränderte Version nicht unter CC-BY-NC-SA stellen, sondern muss wieder die CC-BY-SA nutzen. Wenn das ursprüngliche Werk aber unter CC-BY-NC-SA steht, kann und muss die bearbeitete Version auch unter CC-BY-NC-SA stehen. Wenn ich nicht wollte, dass meine Bearbeitung kommerziell genutzt wird, wäre es für mich daher gut, wenn das Original (auch) unter CC-BY-NC-SA stünde. Daraus folgt, dass nicht alle Freiheiten der CC-BY-NC-SA in der CC-BY-SA enthalten sind, eine Doppellizensierung daher nicht nur möglich ist, sondern auch für manche Leute nützlich wäre. (Da mir letzteres egal ist, werde ich meine Werke trotzdem nicht unter CC-BY-NC-SA stellen.) Nebenbei hat diese Fragestellung so ziemlich gar nichts mehr mit der Ursprünglichen Frage zu tun. -- Timo Müller Diskussion 01:07, 12. Mai 2007 (CEST)
- Ich habe nicht behauptet, dass ich als Nicht-Urheber die veränderte Version unter CC-BY-NC-SA stellen darf. Aber ich stimme zu, dass dies einen Fehler bezüglich meiner Aussage offenbart, dass man CC-BY-SA nicht zusätzlich unter CC-BY-NC-SA veröffentlichen könne. Es gilt aber für die CC-BY. Darunter veröffentlichte Werke kann ich im Nachhinein weder unter die CC-BY-SA noch unter die CC-BY-NC-SA stellen, weil beide subsumiert werden. --rtc 01:18, 12. Mai 2007 (CEST)
- Das habe ich nicht bezweifelt. Die CC-BY-NC-SA bietet mehr Freiheiten als die GFDL (Benutzung ohne Abdruck der Lizenz) und kann daher zusätzliche Bedingungen für diese zusätzlichen Freiheiten festlegen. Ich bezog mich ausdrücklich auf den Fall, ein CC-BY-SA-Bild nochmals unter CC-BY-NC-SA zu veröffentlichen. Man kann die Bearbeitung eines CC-BY-SA-Bilds (aber nur als Autor, nicht als normaler Lizenznehmer) unter CC-BY-NC-SA veröffentlichen, aber nicht die ursprüngliche bereits CC-BY-SA-lizensierte Fassung. PS: Was ich sage ist nicht "meine private Meinung". Es ist eine Form des ad hominem, so zu argumentieren. Du darfst meine Meinung gerne für falsch halten, aber sie ist nicht mehr "meine private Meinung" als es die private Meinung einer "Konsens"mehrheit ist. Wahrheit ist keine gesellschaftliche Konstruktion. --rtc 00:50, 12. Mai 2007 (CEST)
- Doch, das kann ich und ich mache es auch. Wenn ein WP-Mirror mein Bild verwendet, muß er GFDL einhalten. Wenn jemand das gleiche Bild woanders als cc-by-nc-sa findet, darf er es unter dortiger Quellenangabe entsprechend nutzen. Wenn ich das gleiche Bild als gemeinfrei einem Kinderbuchverlag gebe, ändert das nichts an der Sache. Wenn du das verwerflich findest, ist das deine private Meinung. --RalfR 00:38, 12. Mai 2007 (CEST)
- Das kann er nicht, denn dieses Recht hat er schon eingeräumt, als er die das Werk unter den ursprünglichen, freieren Bedingungen veröffentlichte. In jedem Fall führt eine solche Lizenzangabe über den tatsächlichen Status des Werks in die Irre und ist daher abzulehnen. --rtc 00:26, 12. Mai 2007 (CEST)
- Gottseidank interessiert es auch die GFDL für herzlich wenig, welche falschen Auslegungen du vertrittst. Wenn der Urheber der Allgemeinheit das (einfache) Recht einräumt, das Werk unter bestimmten Bedingungen zu nutzen, dann kann er das nicht zurückziehen, sehr wohl aber der Allgemeinheit zusätzlich das Recht einräumen, das Werk unter anderen, auch strengeren, Bedingungen zu nutzen. -- Timo Müller Diskussion 00:22, 12. Mai 2007 (CEST)
- Na es interessiert doch die GFDL herzlich wenig, welche falschen Auslegungen Historiograf vertritt, und es interessiert sie genausowenig, wieviele Leute darauf hereinfallen und diesen falschen Auslegungen konsensmäßig zustimmen. Niemand sagt, dass jemand, der sein werk unter einer freien Lizenz freigibt, es nicht andernorts kommerziell nutzen darf. Er darf es nur nicht mehr unter eine proprietäre Lizenz stellen oder unter eine anderweitig eingeschränktere Lizenz, ohne es gleichzeitig um neue Teile zu erweitern oder irgendwelche anderen oder neuen Freiheiten zu gewähren, für die diese eingeschränktere Lizenz zur Geltung kommt. Ein einmal unter CC-BY-SA lizensiertes Foto kann nun mal nicht mehr unter CC-BY-NC-SA veröffentlicht werden. Ich sage Benutzern, die fragen, ehrlich das, was ich für richtig halte. Es geht hier nicht um Richtlinien, über die wir vielleicht mit Konsens bestimmen können, sondern um Fragen, die für uns überhaupt nicht zur Disposition stehen, auch nicht mit Konsens. --rtc 00:12, 12. Mai 2007 (CEST)
- ACK Histo - ich lizensiere meine Fotos hier GFDL oder cc-by-sa, anderenorts cc-by-nc-sa oder wie auch immer. Das würde genauso für Texte gehen. Der Diskussionsstil von rtc ist oftmals sehr destruktiv, weil unerfahrene Benutzer verunsichert werden. Warum stellst du immer wieder den Konsens in Frage, die hier von der Mehrheit der Benutzer gefunden wird? --RalfR 23:55, 11. Mai 2007 (CEST)
- Da muss ich Histo zustimmen: Unter der GFDL stehen mMn nur die Versionen, die der Urheber unter die Lizenz stellt. Und gleich „Perversität“ zu schreien, wenn jemand es wagt, seine Inhalte unter eine freie Lizenz zu stellen, ohne sich dabei zu verhalten, wie du es für „moralisch geboten“ hälst, ist auch alles andere als sinnvoll … -- Timo Müller Diskussion 23:54, 11. Mai 2007 (CEST)
- Wie üblich, verstehst du bei Kritik nicht, was gemeint ist, verdrehst alles und arbeitest mit unsachlichen Begriffen (Perversität). Du solltest von einem Administrator einmal ermahnt werden. Wenn es um freie Lizenzen geht, ist das Werk nur in der konkreten Erscheinungsform präsent. Es ist sehr wohl nachvollziehbar, dass jemand in der WP sein Werk unter freier Lizenz freigibt, andernorts aber kommerziell nutzt. Eine Lizenzauslegung ist keine zusätzliche Lizenzbedingung. Wenn man nicht genau weiss, was Sache ist, also im Zweifel ist, gilt die Zweckübertragungslehre. Dein Eiferertum ändert nichts daran, dass du schlicht und einfach nicht mehrheitsfähig hier bist, auch wenn du noch 100 konfuse Abschnitte ablassen kannst. Nur sehr junge Mitarbeiter und einfältige Gemüter fallen auf dich rein. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 23:46, 11. Mai 2007 (CEST)
Halten wir einfach fest: Rtc glaubt, dass er mit seiner Auslegung, die wir anderen als eher eigenwillig sehen, recht hat. Der Fragesteller hat inzwischen das Weite gesucht dank Rtc und seiner Rabulistik, ja, ich denke Rabulistik triffts. Wir sind alle um nichts klüger als um wertlose Spitzfindigkeiten. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 01:02, 12. Mai 2007 (CEST)
- Schöner Link, man lernt doch immer noch was dazu, das kannte ich noch nicht. --RalfR 01:06, 12. Mai 2007 (CEST)
- ACK und EOD. -- Timo Müller Diskussion 01:07, 12. Mai 2007 (CEST)
Schnappschüsse aus Filmen
Wenn der Film aus den 1930igern (Stummfilm, Doku-Material) ist, kann man davon ausgehen dass Regisseur und Kameramann schon tot sind. Oder müssen sie siebzig Jahre tot sein?
Wie ist das bei Filmen, die digital übertragen und nachbearbeitet wurden? Wer muss dann wie lange tot sein? --Carl 03:13, 11. Mai 2007 (CEST)
- Sie müssen 70 Jahre lang tot sein. Colorierte Filme 70 Jahre lang der Bearbeiter. --rtc 03:14, 11. Mai 2007 (CEST)
- Dann sind Bilder aus Filmen jetzt überhaupt nicht verwendbar, weil es keine Filme gibt, die so alt sind, dass die schon 70 Jahre tot sind. --Carl 11:45, 11. Mai 2007 (CEST)
- Es gibt sicher vereinzelte Filme, deren Urheber mehr als 70 Jahre tot sind (z.B. die Trickfilme von Winsor McCay), aber das ist eher die Ausnahme. Eine digitale Übertragung (bei der der Inhalt aber nicht verändert wird) schafft keine neuen Urheberrechte. --Toon 12:06, 11. Mai 2007 (CEST)
Sutren-Übersetzungen, neuer Versuch
Meine Anfrage von vor etwa 10 Monaten wurde leider ignoriert. Ich versuche es daher aufs neue: Es geht hier um die Übersetzung eines sehr alten Sutras, die Übersetzungen dürften jedoch wesentlich jüngeren Datums und keineswegs gemeinfrei sein: diese im Artikel selbst und diese zwei auf der Diskussionsseite. Dürfen die hier so voll zitiert werden? --Asthma 04:16, 11. Mai 2007 (CEST)
- Nein, wenn es sich um eine Übersetzung handelt, deren Schutzfrist noch nicht abgelaufen ist. NB: Volltexte sollten, wenn sie gemeinfrei/korrekt lizenziert sind, sowieso nach Wikisource. --Fb78 ☼ 10:34, 11. Mai 2007 (CEST)
Also heißt es jetzt Versionslöschung beantragen? --Asthma 10:44, 11. Mai 2007 (CEST)- Hab's einfach mal beantragt. Ist zwar schon heftig, aber mir brennt das zu lange bereits auf den Nägeln. Danke für die Auskunft. --Asthma 10:53, 11. Mai 2007 (CEST)
- Dürfte das nicht als Zitat zulässig sein? Das deutsche Urheberrecht scheint so etwas zu erlauben: „einzelne Werke“ dürfen „in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden“.--Hannes2 Diskussion 15:43, 11. Mai 2007 (CEST)
- Nein. Erklär das mal dem Verlag oder wer auch immer die Rechte dran hat, dass das ein "Zitat" sein soll. --Fb78 ☼ 21:08, 11. Mai 2007 (CEST)
Wieder mal die Panoramafreiheit
Hallo, ich stelle mir gerade die Frage, ob dieses Bild vom Dresdner Hauptbahnhof verwendet werden kann oder ob es gegen Urheberrecht verstößt. Es ist von einem Riesenrad aufgenommen (daher nicht per se panoramafrei). Das dumme ist: Zwar ist das Dach neu gestaltet, hält sich aber weitgehend an die Form der bis 1898 erbauten Stahlbögen. Die gänzlich neugestaltete Kuppel kann man für sich betrachtet sicher noch als Beiwerk sehen. Wie sind die Meinungen dazu? Geo-Loge 12:39, 12. Mai 2007 (CEST)
- Meiner Meinung nach hat man sich hier eng an die Vorlage gehalten, auch die Kuppel ist nicht "ganz neu". Dresden ist zwar hinsichtlich Urheberrecht an Restaurationen schonmal negativ aufgefallen aber ich würde hier keinen Aktionismus betreiben. Super Bild übrigens und interessant, dass man die alte Filmschau stehen liess. Die Innenaufnahmen halte ich im Fall der Fälle eher für problematisch.--Wiggum 13:01, 12. Mai 2007 (CEST)
- Okay, freut mich zu hören. Das Bild ist natürlich wirklich sehr illustrativ; deswegen frage ich ja ;) Geo-Loge 13:11, 12. Mai 2007 (CEST)
Habe keine Einwände gegen das Bild --Histo Wikisource braucht Hilfe! 22:16, 12. Mai 2007 (CEST)
Ich sehe da ebenfalls kein Kunstwerk - das Bild ist in meinen Augen unproblematisch. --RalfR 00:50, 13. Mai 2007 (CEST)
Genaue Rechtslage zu Bild:Dende-sackfabrik.jpg
Hallo,
ich war mit einem Freund auf dem Konzert und hatte ihn jetzt gefragt, ob ich eines seiner Fotos in Wikipedia einstellen darf, um die Seite von Dendemann zu aktualisieren. Er meinte dazu, dass das OK geht, solange der Link auf der Bildseite zu seiner Website zeigt. Jetzt frage ich mich, als was für eine Lizenz das wohl gelten soll... Ich kenn mich da leider gar nicht aus :-(
--Sanji 14:50, 12. Mai 2007 (CEST)
- Das ist nicht klar genug, der Fotograf soll ganz klar eine Lizenz nennen.
- Der Fotograf muss u.a. erlauben das sein Bild kommerziell genutzt werden kann, aber auch verändert werden kann.
- Auf Namensnennung kann er bestehen.
- Am besten ist, er sucht sich eine Lizenz auf Wikipedia:Lizenzvorlagen für Bilder aus und befolgt dann Wikipedia:Textvorlagen#Einverständniserklärung für Bild/Foto-Freigabe.
- Wobei letzeres soviel ich weiss keine Pflicht ist.
- -- MichaelFrey 15:31, 12. Mai 2007 (CEST)
- Doch eine Einverständisserklärung ist notwendig, wegen OTRS Ticket, da es ja nicht von Urheber hochgeladen wird. Natürlich muss es nicht die von Wikipedia:Textvorlagen#Einverständniserklärung für Bild/Foto-Freigabe sein. Allerdings ist deren Verwendung ratsam, da damit nichts vergessen geht. Bobo11 19:01, 12. Mai 2007 (CEST)
CC-by-sa 3.0
Hallo,
Ich habe eine kurze Frage zu o.g. Lizenz. Konkret geht es um Bild:KDE4 logo preview.svg, welches explizit unter der Version 3.0 veröffentlicht wurde. Der Baustein auf der Commons beinhaltet für die Version 3.0 nur folgenen Satz: Creative Commons 3.0 licenses have not yet been confirmed to be compliant to the Commons licensing policy. Nun meine Frage(n):
- Dürfen Bilder mit CC-by-sa 3.0 in der deutschsprachigen Wikipedia in Artikeln verwendet werden?
- Darf das Bild auf Commons bleiben?
- Falls 2. nicht zutreffen sollte: dürfte das Bild auf der deutschsprachigen Wikipedia hochgeladen werden?
Entschuldigt, falls das irgendwo schon behandelt wurde, ich habe auf die Schnelle nichts diesbezügliches gefunden. Viele Grüße, Gissi 16:48, 12. Mai 2007 (CEST)
- Wie soll eine Lizenz Schlimmer als GFDL sein?
- en:Template:Cc-by-sa-3.0 scheint Thematisch weiter zu helfen.
- Ist das ein Chaos ...
- Commons:Commons talk:Licensing/Creative Commons 3.0 scheint die Diskussion zu sein.
- Hoffe das Hilft dir weiter.
- -- MichaelFrey 18:54, 12. Mai 2007 (CEST)
Nach deutschem Recht hat das Logo nur geringe Schöpfungshöhe und ist daher urheberrechtsfrei, also gemeinfrei (PD). D. h. in Deutschland ist die Lizensierung unter CC, die ja Urheberrechte kennt, nichtig. Commons dagegen akzeptiert kaum Bilder mit geringer Schöpfungshöhe, weshalb das Logo auf de hochgeladen werden sollte, falls es auf Commons wegen CC-by-sa 3.0 nicht beleiben kann. -- ChaDDy ?! +/- 18:58, 12. Mai 2007 (CEST)
Vielen Dank euch beiden. Ich habe gerade gesehen, dass die LGPL akzeptiert wird (aber sehr unpraktisch sein soll) und deswegen einfach deren Baustein hinzugefügt. Der CC-Baustein bleibt einfach drinne, falls die 3.0er-Versionen irgendwann mal akzeptiert werden sollten. Wenn das jetzt immer noch nicht korrekt ist, dann lad' ich das Logo eben auf DE hoch. Tschüss, Gissi 21:07, 12. Mai 2007 (CEST)
Versteh nich
Ich habe Genehmigung des Urhebers für Nutzung der Bilder innerhalb Wikipedia bekommen. Versteh überhaupt nicht, warum das nicht ausreichen soll. Urheberrecht wird ja damit nicht mehr verletzt.--Prandr 18:34, 10. Mai 2007 (CEST)
- Die Bilder müssen von jedem zu allen Zwecken genutzt werden dürfen. Verwendung nur für Wikipedia reicht nicht aus. -- ChaDDy ?! +/- 18:37, 10. Mai 2007 (CEST)
- Wieso versteh ich eben nicht.--Prandr 18:55, 10. Mai 2007 (CEST)
- Das Ziel der Wikipedia ist es, Inhalte anzubieten, die jeder nutzen kann. Eine Verwendung nur in Wikipedia steht dem aber entgegen. Man kann die Bilder, Texte, ... dann nicht weiternutzen. -- ChaDDy ?! +/- 19:00, 10. Mai 2007 (CEST)
- So eine blödsinnige Regel: schon klar, dass man eine Genehmigung haben muss, sonst ist es ja gesetzwidrig. Solche Materiale kann eben JEDER benutzen - wenigstens in Wikipedia. Mit so einem Regel kann es NIEMAND mehr benutzen.--Prandr 01:50, 11. Mai 2007 (CEST)
- Jo, ist eine blöde Regel, das haben schon viele festgestellt, geändert wirds leider nicht, da es denen da oben nicht darum geht eine möglichst gute Wikipedia zu schaffen, sondern "freie Inhalte" bereitzustellen (die hätte man zwar auch, wenn man ZUSÄTZLICH nur für Wikipedia lizensierte Inhalte hätte, aber dann müssten sich die Kommerzialisten die die ganze Wikipedia auf eine werbeverseuchte Seite spiegeln ja die Mühe machen das Zeug zu trennen und das kann man den Leuten doch nun wirklich nicht zumuten). --Toon 12:28, 11. Mai 2007 (CEST)
- :( Ja sofern ich weiß, stammt es unmittebar von Jimmy "Jimbo" Wales. Nun dann bin ich derjenige, der ihm erklärt, dass er sich irrt...--Prandr 15:31, 11. Mai 2007 (CEST)
- Eine Entwicklungshilfeorganisation könnte "nur Wikipedia"-Medien genausowenig verwenden, das mit den "Kommerzialisten" ist etwas zu kurz gedacht.--Wiggum 15:40, 11. Mai 2007 (CEST)
- Von wem den kurz gedacht? IMHO du bist derjenige. wenn wir diese Materialien nicht nutzen, dann können diese Organisationen genauso nicht nutzen. Also mit dem Nichtnutzen helfen wir sie gar nicht, sondern nur schaden der Wikipedia--Prandr 16:13, 11. Mai 2007 (CEST)
- Eine Entwicklungshilfeorganisation könnte "nur Wikipedia"-Medien genausowenig verwenden, das mit den "Kommerzialisten" ist etwas zu kurz gedacht.--Wiggum 15:40, 11. Mai 2007 (CEST)
- :( Ja sofern ich weiß, stammt es unmittebar von Jimmy "Jimbo" Wales. Nun dann bin ich derjenige, der ihm erklärt, dass er sich irrt...--Prandr 15:31, 11. Mai 2007 (CEST)
- Jo, ist eine blöde Regel, das haben schon viele festgestellt, geändert wirds leider nicht, da es denen da oben nicht darum geht eine möglichst gute Wikipedia zu schaffen, sondern "freie Inhalte" bereitzustellen (die hätte man zwar auch, wenn man ZUSÄTZLICH nur für Wikipedia lizensierte Inhalte hätte, aber dann müssten sich die Kommerzialisten die die ganze Wikipedia auf eine werbeverseuchte Seite spiegeln ja die Mühe machen das Zeug zu trennen und das kann man den Leuten doch nun wirklich nicht zumuten). --Toon 12:28, 11. Mai 2007 (CEST)
- So eine blödsinnige Regel: schon klar, dass man eine Genehmigung haben muss, sonst ist es ja gesetzwidrig. Solche Materiale kann eben JEDER benutzen - wenigstens in Wikipedia. Mit so einem Regel kann es NIEMAND mehr benutzen.--Prandr 01:50, 11. Mai 2007 (CEST)
- Das Ziel der Wikipedia ist es, Inhalte anzubieten, die jeder nutzen kann. Eine Verwendung nur in Wikipedia steht dem aber entgegen. Man kann die Bilder, Texte, ... dann nicht weiternutzen. -- ChaDDy ?! +/- 19:00, 10. Mai 2007 (CEST)
- Wieso versteh ich eben nicht.--Prandr 18:55, 10. Mai 2007 (CEST)
- Siehe hier. --Noddy93 18:41, 10. Mai 2007 (CEST)
Das Ziel dieses Projektes ist es nicht einfach nur, eine Enzyklopädie zu schaffen, sondern eine freie Enzyklopädie zu schaffen. Daher sollen hier auch nur freie Inhalte eingestellt werden. Das wir dadurch viele Inhalte nicht nutzen können, ist uns voll bewusst, aber das muss in Kauf genommen werden, wenn wir eine freie Enzyklopädie wollen. Wer diesem Ziel widerspricht, ist hier schlicht und einfach falsch. -- Timo Müller Diskussion 23:38, 11. Mai 2007 (CEST)
- Aber was sind die Vorteile einer komplett "freien" Enzyklopädie? Wurden zusätzlich "unfreie" Inhalte aufgenommen, würden die freien Inhalte ja nicht verschwinden oder ersetzt sondern lediglich ergänzt. Die Weiternutzer hätten also keinerlei Nachteile, da ihnen alle Inhalte einer "freien Enzyklopädie" weiterhin zur Verfügung ständen, die Wikipedia selbst würde jedoch deutlich aufgewertet. Und völlig "frei" (im Sinne daß man damit machen kann was man will) sind die derzeitigen Inhalte ja sowieso nicht (siehe Logos) --Toon 17:02, 12. Mai 2007 (CEST)
- In Sachen Urheberrecht sind auch die meisten Logos frei. Und die Weiternutzer hätten sehr wohl Nachteile, wenn nicht alle Inhalte frei wären. Sie könnten dann nämlich die unfreien Inhalte eben nicht weiternutzen. Weiternutzer ist nicht gleich Leser. Der einfache Leser hätte dann natürlich keine Probleme, aber sobald er die Inhalte dann nicht nur lesen bzw. betrachten, sondern auch verwenden möchte, hat er ein Problem. -- ChaDDy ?! +/- 17:17, 12. Mai 2007 (CEST)
- Wieso hätten die Weiternutzer einen Nachteil, wenn sie unfreie Inhalte nicht nutzen können? Das können sie derzeit ja auch nicht (weil es eben keine gibt). Wenn die Wikipedia zusätzliche unfreie Inhalte hättte könnten die Weiternutzer trotzdem soviele Inhalte wie jetzt weiterverwenden, denn die freien Inhalte würden dadurch ja nicht weniger werden. --Toon 19:34, 12. Mai 2007 (CEST)
- Es ist aber ein wichtiger Grundsatz dieses Projektes, dass ALLE Inhalte weiterverwendet werden können. -- ChaDDy ?! +/- 19:49, 12. Mai 2007 (CEST)
- "Warum? Darum!". Achso. Daß es leider ein Grundsatz ist hab ich schon mitbekommen, den Sinn konnte mir leider noch niemand erklären. Schade eigentlich. --Toon 00:38, 13. Mai 2007 (CEST)
- "Freie Inhalte" ist halt ein Axiom der Wikipedia. Es liegt in der Natur der Sache, dass solche Axiome nicht weiter reduziert werden können. Unser Ziel ist es halt, weitgehend freie Inhalte anzubieten. Überspitzt ausgedrückt könnte ein Verlag aus den WP-Inhalten Schulbücher für die 3. Welt herstellen, das wäre imho selbst mit den aus Marken-, Namens- und UWG resultierenden Einschränkungen möglich, aber nicht mit einer NC-Lizenz.--Wiggum 00:44, 13. Mai 2007 (CEST)
- Diese Bücher könnte er aber auch herstellen, wenn die Wikipedia zusätzliche unfreie Inhalte hätte, er müsste halt nur die betreffenden Bilder weglassen (was für ihn aber kein Nachteil wäre, da er diese Bilder derzeit ebensowenig nutzen kann, weil die Wikipedia grundsätzlich drauf verzichtet). --Toon 12:08, 13. Mai 2007 (CEST)
- Wir wollen aber ausschließlich freie Inhalte. Ebtweder alles frei, oder gar nichts. Und jetzt schlage ich ein EOD vor, da sowieso immer nur das selbe diskutiert wird. Etwas neues ist hier ja wohl nicht mehr zu erwarten. -- ChaDDy ?! +/- 13:07, 13. Mai 2007 (CEST)
- Diese Bücher könnte er aber auch herstellen, wenn die Wikipedia zusätzliche unfreie Inhalte hätte, er müsste halt nur die betreffenden Bilder weglassen (was für ihn aber kein Nachteil wäre, da er diese Bilder derzeit ebensowenig nutzen kann, weil die Wikipedia grundsätzlich drauf verzichtet). --Toon 12:08, 13. Mai 2007 (CEST)
- "Freie Inhalte" ist halt ein Axiom der Wikipedia. Es liegt in der Natur der Sache, dass solche Axiome nicht weiter reduziert werden können. Unser Ziel ist es halt, weitgehend freie Inhalte anzubieten. Überspitzt ausgedrückt könnte ein Verlag aus den WP-Inhalten Schulbücher für die 3. Welt herstellen, das wäre imho selbst mit den aus Marken-, Namens- und UWG resultierenden Einschränkungen möglich, aber nicht mit einer NC-Lizenz.--Wiggum 00:44, 13. Mai 2007 (CEST)
- "Warum? Darum!". Achso. Daß es leider ein Grundsatz ist hab ich schon mitbekommen, den Sinn konnte mir leider noch niemand erklären. Schade eigentlich. --Toon 00:38, 13. Mai 2007 (CEST)
- Es ist aber ein wichtiger Grundsatz dieses Projektes, dass ALLE Inhalte weiterverwendet werden können. -- ChaDDy ?! +/- 19:49, 12. Mai 2007 (CEST)
- Wieso hätten die Weiternutzer einen Nachteil, wenn sie unfreie Inhalte nicht nutzen können? Das können sie derzeit ja auch nicht (weil es eben keine gibt). Wenn die Wikipedia zusätzliche unfreie Inhalte hättte könnten die Weiternutzer trotzdem soviele Inhalte wie jetzt weiterverwenden, denn die freien Inhalte würden dadurch ja nicht weniger werden. --Toon 19:34, 12. Mai 2007 (CEST)
- In Sachen Urheberrecht sind auch die meisten Logos frei. Und die Weiternutzer hätten sehr wohl Nachteile, wenn nicht alle Inhalte frei wären. Sie könnten dann nämlich die unfreien Inhalte eben nicht weiternutzen. Weiternutzer ist nicht gleich Leser. Der einfache Leser hätte dann natürlich keine Probleme, aber sobald er die Inhalte dann nicht nur lesen bzw. betrachten, sondern auch verwenden möchte, hat er ein Problem. -- ChaDDy ?! +/- 17:17, 12. Mai 2007 (CEST)
Panoramafreiheit von Grabsteinen
Ich hatte grade das Glück, dass der von mir aufgenommene Grabstein von Helmut Newton auf commons gelöscht wurde. Wo finde ich grundsätzliche Informationen über das Fotografieren auf Friedhöfen? Das Problem war zudem sicherlich, dass der Grabstein von einem Selbstporträt Newtons geschmückt wird. Ich gehe zwar davon aus, dass das Ehrengrab von Newton die Eigenschaft "bleibend" erfüllt, bin mir aber unsicher ob das fotografieren auf Friedhöfen generell nicht unter Panoramafreiheit fällt, da die ja in Deutschland der Gemeinde oder einer Religionsgemeinschaft gehören. Dann müssten allerdings eine größere Menge Fotos entfernt werden. Wer kann mir da weiterhelfen? --Rlbberlin 02:08, 13. Mai 2007 (CEST)
hatten wir schon mehrfach, ist es wirklich ein ding der unmöglichkeit eine entsprechende google-suche zu formulieren? [9] --Histo Wikisource braucht Hilfe! 17:44, 13. Mai 2007 (CEST)
- Sorry, das "wir" das schon mehrfach hatten, für mich war es das erste Mal. Das ich Unwissender die Informationen unter Bildrechte und Panoramafreiheit suchte, anstatt die allwissende Müllhalde als Hilfsmittel zu benutzen, ist natürlich ein unverzeihlicher Fehler von mir. Nunmehr vollkommen informiert bedankt sich --Rlbberlin 00:00, 14. Mai 2007 (CEST)
Noch Zitat oder schon URV?
Haie ihrs,
im Artikel Kazimierz Majdański ist faktisch der ganze absatz Versuchsperson im Konzentrationslager Dachau als ein einziges Zitat gekennzeichnet. - Ist das noch im Rahmen des erlaubten? ..Sicherlich Post 13:22, 13. Mai 2007 (CEST)
Naja, es wird uns niemand deshalb verklagen, denke ich. Aber was man ohne Mühe auch mit eigenen Worten sagen kann, sollte man tun. In einer Uni-hausarbeit würde das Zitat aus inhaltlichen Gründen beanstandet, weil man sich dadurch eigene Ausführungen erspart (was wiederum nicht Sinn des § 51 UrhG ist) --Histo Wikisource braucht Hilfe! 17:47, 13. Mai 2007 (CEST)
- danke! weiß ich bescheid; mal gucken ob mich die muße packt Docmo hinterher zu räumen ;o) ...Sicherlich Post 17:58, 13. Mai 2007 (CEST)
teilweise Verwendung des Textes in kommerziellen Printmedien
Innwieweit ist es rechtens, wenn kommerzielle Printmedien meinen, für Wikipedia erstellten, Text ausschnittsweise verwenden ohne die Quelle anzugeben oder in irgendeiner anderen Weise auf den Ursprung hinzuweisen. Liegen Wikipedia-Artikel in einem rechtfreien Raum oder unterliegen auch sie dem Urheberrecht inklusive dem Zitatrecht. Wie sollte man sich in einer solchen Situation verhalten? --Lebenszeichner 21:45, 13. Mai 2007 (CEST)
- Natürlich unterliegen die Texte der Wikipedia dem Urheber- und Zitatrecht. Durch die GFDL wird Dritten allerdings eine weitgehendere Nutzung gestattet, dazu müssen sich diese aber auch an die Bedingungen halten (Nennung der Urheber, Beifügen des gesamten (!) Lizenztextes uvm.). Gissi 21:59, 13. Mai 2007 (CEST)
Hochladen von Foto (Luftaufnahme eines Gebäudes)
Ich möchte eine Foto (Luftaufnahme eines Gebäudes) hochladen, welche mir von einer privaten Institution zur Verfügung gestellt wurde. Bin mir nicht sicher, ob in diesem Fall eine Genehmigung an Wiki Commons gesandt werden muss. Ist in diesem Fall das Kriterium "Schöpfungshöhe" entscheidend oder muss bei Fotografien Dritter unabhängig von diesem Kriterium immer eine Erlaubnis eingeholt und an Wiki Commons gemailt werden? --Felix der Glückliche 22:11, 13. Mai 2007 (CEST)
- Wenn das Bild PD-Schöpfungshöhe wäre, brauchst Du keine Erlaubnis des Urhebers, da es ja gemeinfrei ist. Bei Luftbildern wie auch den allermeisten Fotos kann man das aber nicht annehmen, so dass man, wenn man nicht sicher vom Gegenteil überzeugt ist, immer eine Freigabe mittels WP:TV einholen sollte. --Svencb 23:17, 13. Mai 2007 (CEST)
- Im Zweifelsfall ist eine Freigabe des Urhebers erforderlich. Und vermute mal, das es sich hier nicht um eine Topografische Luftaufnahme handelt, oder der Urheber schon 70 Jahre Tod ist. Deshalb ist sogar ein OTRS-Ticket notwendig. Und die sehens nun mal am liebsten wenn sie keine "Fresszettel" sondern eine ordentliche Einverstäntniserklärung, wie unter WP:TV vorhanden, kriegen. Bobo11 23:34, 13. Mai 2007 (CEST)
Vielen Dank für die Unterstützung. Werde Einverständniserklärung einholen und diese an kompetente Stelle mailen lassen. Liebe Grüsse, --Felix der Glückliche 23:58, 13. Mai 2007 (CEST)
Ich mach' hier mal ne Selbstanzeige und würde mein Foto auch selbst wieder löschen, wenn ihr meint... Panoramafreiheit ist etwas grenzwertig. Einerseits das "dauerhaft angebracht" - also keine temporäre Ausstellung, aber andererseits hat das den Charakter eines Schaufensters, das eigentliche Foto ist ja im Inneren angebracht. Andererseits der "öffentliche Raum" - ich befinde mich beim Fotografieren im Inneren eines Gebäudes. Dieses ist allerdings Tag und Nacht begehbar, hat keine Türen oder Tore. Ich möchte hier nicht die Gültigkeit dieses speziellen Fotos diskutieren sondern die allgemeine Verwendbarkeit derartiger Fotos. --RalfR 00:58, 14. Mai 2007 (CEST)
Ich hab keine Einwände. Ich bin bei Panoramafreiheit generell grosszügig --Histo Wikisource braucht Hilfe! 01:03, 14. Mai 2007 (CEST)
Die Fotos sind ja doch eher Beiwerk, eine überragende Originalität der Architektur kann man auch nicht erkennen, ich würde das Bild auch eher behalten. --AndreasPraefcke ¿! 10:08, 14. Mai 2007 (CEST)
- Die Fotos sind wohl kaum Beiwerk, wenn das Bild in einem Marlene Dietrich-Artikel eingestellt wird und somit der Hauptgegenstand des Fotos sind. --Toon 11:43, 14. Mai 2007 (CEST)
- Es kommt wohl auf die Art des Zugangs zu Fotografierort an und dürfte auch dann noch schwammig sein. ICh würde es akzeptieren, aber nicht unter nachverfolgbarer Identität hochladen. --sугсго.PEDIA-/+ 11:52, 14. Mai 2007 (CEST)
Panoramafreiheit die 2.
Eisskulpturen dürfen (sofern sie sich im öffentlichen Raum befinden) als Kunstwerke abgelichtet und veröffentlicht werden, da sie für die Dauer ihrer Existenz (selbst wenn das nur wenige Tage sind) im öffentlichen Raum angebracht sind. Wie ist das mit Baugerüsten, die als Sichtverkleidung Werbeposter haben? Für die dauer der Existenz des Gerüstes ist das Werbebild drauf, kann man da von "dauerhaft" ausgehen? --RalfR 00:58, 14. Mai 2007 (CEST)
- Da hätte ich Bauschmerzen, bisher haben wir das nicht akzeptiert --Histo Wikisource braucht Hilfe! 01:04, 14. Mai 2007 (CEST)
- Nun ja, du willst ja nicht das Gerüst fotografieren mit dem Poster als Beiwerk (das dürftest Du ja ohnehin), sondern das Poster, bzw. nicht mal das Poster als solches ("so sieht ein Poster aus"), sondern das was drauf ist. Und das existiert ja durchaus weiter, als Foto, Negativ, Datei, etc. Ich würde aufgrund dieser Argumentation auch sagen: nein, das geht nicht. --AndreasPraefcke ¿! 10:07, 14. Mai 2007 (CEST)
Wenn die Reichstagsverhüllung nicht unter Panoramafreiheit fiel, weil dieses Kunstwerk nur temporär vorhanden war, dann dürfte für ein Baugerüst wohl ähnliches gelten. --Toon 11:45, 14. Mai 2007 (CEST)
Abbildungen von Personen
Hallo, eine kurze Frage zum Thema „Persönlichkeitsrecht“. Ich würde gerne zwei Bilder von einem Paintball-Spiel hochladen. Die darauf abgebildeten Personen sind durch die verwendeten Masken nicht identifizierbar. Ich gehe daher davon aus, dass die Zustimmung der Abgebildeten nicht erforderlich ist und bitte um Korrektur, falls ich da falsch liegen sollte. Vielen Dank, --Tobi B. - Sprich dich aus! 09:28, 14. Mai 2007 (CEST)
- Vielleicht ja vielleicht nein, ohne Ansicht des Bildes kann Dir das niemand beantworten. Kennst Du flickr ?. --sугсго.PEDIA-/+ 09:30, 14. Mai 2007 (CEST)
- Flickr kenne ich auch, aber ich habe mal Imageshack genommen. Bildsche 1: http://img220.imageshack.us/my.php?image=05120034uq4.jpg, Bildsche 2: http://img205.imageshack.us/my.php?image=05120037kq0.jpg. Grüße --Tobi B. - Sprich dich aus! 09:41, 14. Mai 2007 (CEST)
- Ich sehe da keine Probleme. --sугсго.PEDIA-/+ 09:58, 14. Mai 2007 (CEST)
- Besten Dank für die schnelle Antwort. --Tobi B. - Sprich dich aus! 09:59, 14. Mai 2007 (CEST)
- Nachrichtlich, damit sich niemand wundert: Die Bilder bei imageshack habe ich wieder entfernt. Grüße --Tobi B. - Sprich dich aus! 10:13, 14. Mai 2007 (CEST)
- Besten Dank für die schnelle Antwort. --Tobi B. - Sprich dich aus! 09:59, 14. Mai 2007 (CEST)
- Ich sehe da keine Probleme. --sугсго.PEDIA-/+ 09:58, 14. Mai 2007 (CEST)
- Flickr kenne ich auch, aber ich habe mal Imageshack genommen. Bildsche 1: http://img220.imageshack.us/my.php?image=05120034uq4.jpg, Bildsche 2: http://img205.imageshack.us/my.php?image=05120037kq0.jpg. Grüße --Tobi B. - Sprich dich aus! 09:41, 14. Mai 2007 (CEST)
Schaufenster mit Schöpfungshöhe
Hat diese Gestaltung Schöpfungshöhe? --Flominator 16:03, 14. Mai 2007 (CEST)
- Für mich nicht. Schaufenstergestaltungen sind, falls geschützt, Werke der angewandten Kunst --Histo Wikisource braucht Hilfe! 16:35, 14. Mai 2007 (CEST)
Lizenz zu Bild hinzufügen
Hallo,
ich habe vor längerer Zeit ein Bild hochgeladen und es unter die GFDL gestellt. Kann ich nachträglich noch eine Lizenz hinzufügen (also nicht die GFDL ersetzen), um die Verwendung zu vereinfachen?
Danke --MdE ✉ 17:25, 14. Mai 2007 (CEST)
- Ja, solange die ursprüngliche Lizenz erhalten bleibt, kannst du als Urheber dein Werk zusätzlich auch unter anderen Lizenzen veröffentlichen. --h-stt !? 17:27, 14. Mai 2007 (CEST)
- Ah, das ist sehr gut. Danke für die Auskunft. Gruß --MdE ✉ 17:31, 14. Mai 2007 (CEST)
gestempelte Briefmarke aus Kambodscha
Hallo liebe Experten, ich wollte fragen, ob dieses Bild hier o. K. ist:
. --C-C-Baxter 22:13, 13. Mai 2007 (CEST)
- Urheber und Lizenz sind falsch.
- Der Urheber ist der Zeichner dieser Briefmarke, die Abbildung ist ja 2D und möglichst Orginal getreu.
- Nun zur Lizenz:
- Es gibt hier im Prinzip 2 Möglichkeiten:
- Public Domain oder Urheberrechtsverletzung.
- Mal seh'n ob du glück hast:
- Nein also.
- Du kannst jetzt noch dich durch Gesetzes Texte aus Kambodscha zu kämpfen, ob da was im Sinne von "Briefmarken sind Amtliche Werke" und "Amtliche sind Gemeinfrei" steht ...
- Wobei ...
- Commons:Category:Stamps of Cambodia ...
- [10] Autor = Greudin zeugt von unwissenheit, lieber nicht als Referenz nehmen ...
- -- MichaelFrey 17:50, 14. Mai 2007 (CEST)
- Hmmmm ... schade ... ich hatte gehofft, eine gestempelte (und damit entwertete) Briefmarke nicht einzuscannen, sondern mit z. B. allen losen Papierfasern am Rand abzufotografieren (also primär als Gegenstand und nicht als Motivwiedergabe abzubilden) wäre in Ordnung (letztlich hat ja jeder Alltagsgegenstand einen Designer und wir löschen ja auch nicht alle Bilder von Löffeln, Flaschen, usw.) ... Anscheinend ein Irrtum. Nachdem ich der kambodschanischen Sprache Khmer nicht mächtig bin (und das Gesetze durchwühlen damit ausfällt) also besser LA - danke für die Auskunft --C-C-Baxter 06:43, 15. Mai 2007 (CEST)
Suche: Straßenkarte für Wiki
Ja, ich weiß, falsche Seite. Hab aber keinen wirklichen Plan wo ich sonnst fragen soll.
Gibt es Straßenkarten die ich in WP einbinden darf? Benötige diese zum Einzeichnen von Fundstellen von Pfahlbauten am Attersee (Oberösterreich). Bin für jeden Tipp dankbar. --ch.baumi 23:06, 14. Mai 2007 (CEST)
- Ich könnte dir Openstreetmap empfehlen, weil ich es für eine echt gute Sache halte, leider sieht es da in deiner Region um den Attersee etwas mau aus, ggf. trägst du selbst was ein. In Karlsruhe kann man erahnen wie es mal fertig aussehen könnte und die Karten sind dann wirklich frei. Vielleicht hilft dir auch das Projekt WP:GEO weiter, um zumindest die Positionsdaten der Pfahlbauten mit in den Artikel einzubauen. Achso, und das Projekt Wikipedia:Karten gibt es auch noch. Kolossos 23:24, 14. Mai 2007 (CEST)
- Danke, du hast mir sehr weitergeholfen. --ch.baumi 18:03, 15. Mai 2007 (CEST)
- Schöne Karte. Nur leider istz Sulingen da nur ein großer grauer Fleck. :-( -- Timo Müller Diskussion 18:09, 15. Mai 2007 (CEST)
- Danke, du hast mir sehr weitergeholfen. --ch.baumi 18:03, 15. Mai 2007 (CEST)
Liebe Leute,
bitte helft mir dabei, eine korrekte Lizenz für das Bild:Hannes_Apfolterer_in_Shanghai.jpg zu erstellen.
Freundliche Grüße --siegfried mayr 12:25, 15. Mai 2007 (CEST)
- Hallo, die Freigabe auf der Homepage erlaubt nicht ausdrücklich die Veränderbarkeit und die ausdrückliche Freigabe zur kommerziellen Weiternutzung. Daher reicht diese als Freigabeerklärung nicht aus. Bitte beachte die FAQ und lasse den Urheber eine entsprechende Freigabeerklärung an permission-de@wikimedia.org schicken. --Taxman¿Disk?¡Rate! 13:13, 15. Mai 2007 (CEST)
Radio interveiws
Wie sieht es mit Radiointerviews im Bezug ihrer Nutzung in Wikipedia aus?--Prandr 16:18, 15. Mai 2007 (CEST)
- Hochladen der Sprachsdatei nur nach Freigabe. Dabei die Leistungsrechte der Tonleute und Sender beachten. Das Transkript ist zu behandeln, als wäre es eine Werk der Inteviewer und Interviewten. Zitieren geht nach den üblichen Regeln, allerdings sollte man tunlichst immer Transkripte der Sendungen als Nachweis zu verwenden, solange es kein Transkript gibt, jedoch zumindest einen öffentlicht verfügbaren legalen Mitschnitt, da dies sonst nicht nachvollziehbar ist. --sугсго.PEDIA-/+ 17:06, 15. Mai 2007 (CEST)
- Und Wenn es kein Transkript gibt, sondern ich will es selber erstellen und benutzen?--Prandr 17:38, 15. Mai 2007 (CEST)
- Um welchen Sender/welche Sendung geht es denn? --Fb78 ☼ 18:38, 15. Mai 2007 (CEST)
Entwurf einer Seite auch andernorts einstellbar?
Ich arbeite seit einiger Zeit an verschiedenen Projekten über Stephen King. Manche davon wären auch geeignet für die auf ihn spezialisierte KingWiki. Kann ich meine eigenen Seiten auch dort unverändert einstellen bzw. umgekehrt erst dort entwerfen und dann nach Wikipedia kopieren? Croaton 19:17, 15. Mai 2007 (CEST)
- WP:FAQR#Kann ich einmal der Wikipedia zur Verfügung gestellte Inhalte als Urheber anderweitig verwenden? --rtc 20:07, 15. Mai 2007 (CEST)
Bilder von Personen der Zeitgeschichte
Ich suche Bilder von Personen der Zeitgeschichte v. a. DDR-Politiker und Raf-Miglieder. Sind denn Fahndungsplakate oder Bilder vom Bundesministerium für Stasiunterlagen "amtliche Bilder" und damit urheberrechtsfrei und vor allem wo bekomme ich die Fotografien? -- Carl Steinbeißer 11:08, 11. Mai 2007 (CEST)
- Das wird nicht funktionieren. Auch für Fahndungsplakate gilt das Urheberrecht. Erst kürzlich wurden Fotos von Schleyer gelöscht, weil selbst Terroristen Urheberrechtsschutz besitzen. In jedem Fall müssen Fotograf oder Erben zustimmen. --RalfR 11:27, 11. Mai 2007 (CEST)
- Wie ist es dann mit Bildern von DDR-Politikern, i der englischen WP gibt es ein Bild von Erich Mielke das vom Ministerium für Stasiunterlagen kopiert wurde, darf dies verwendet werden? -- Carl Steinbeißer 14:09, 11. Mai 2007 (CEST)
- http://en.wikipedia.org/wiki/Image:EMielke.jpg Dieses? Ja. Klar. Wenn du dafür ne Freigabe vom Urheberrechtsinhaber bekommst. Aber kein Fair Use... // Forrester 14:28, 11. Mai 2007 (CEST)
Will jemand Admin auf den Commons werden? // Forrester 15:04, 11. Mai 2007 (CEST)
- Magst Du uns nicht, oder warum wünschst Du uns die Hölle auf Erden? ..sугсго.PEDIA-/+ 15:56, 11. Mai 2007 (CEST)
- Ich schätze, das ist eine rhetorische Frage. Wer Commons kennt, will da nicht Admin werden, wer es nicht kennt, sollte da auch nicht Admin werden. -- Timo Müller Diskussion 16:52, 11. Mai 2007 (CEST)
Selbst wenn ich mich erneut zur Wahl stellte, würde ich wieder nicht gewählt :) --Histo Wikisource braucht Hilfe! 20:17, 11. Mai 2007 (CEST)
Damit war gemeint, dass anscheinend jeder dort Admin werden kann....die GFDL-Aktion ist schlichtweg unzulässig. Schon allein aus Gründen der reinen Logik und in Deutschland, weil die Linux-Klausel nur ein einfaches Nutzungsrecht umfasst. // Forrester 00:05, 12. Mai 2007 (CEST)
Siehe dazu auch commons:Commons_talk:Licensing#Changes_to_hundredfold_used_licence_templates.--Wiggum 09:44, 12. Mai 2007 (CEST)
- Rob hat das Problem offenbar erkannt...--RalfR 10:00, 12. Mai 2007 (CEST)
- ...und meiner Meinung nach völlig klar auf den Punkt gebracht. Bin gespannt, was weiter passiert. --Lychee 12:51, 12. Mai 2007 (CEST)
- So nebenbei gesagt: manchmal frag ich mich wirklich, ob ihr hier inoffiziell Preise an denjenigen verleiht, der am besten über Commons und/oder deren Admins herzieht. sebmol ? ! 12:54, 12. Mai 2007 (CEST)
- Sebmol, ohne dieses Dampfablassen kann man nicht bei WP:UF mitmachen und die commons nicht vollkommen ignorieren. PS: Der amtierende Weltmeister im Commonsbashin` ist immer noch rtc, der machts als einziger noch drüben. --sугсго.PEDIA-/+ 13:13, 12. Mai 2007 (CEST)
- Ich beim besten Willen nicht, inwiefern mein Beitrag hier oder der drüben "Commons-Bashing" sein sollte.--Wiggum 13:46, 12. Mai 2007 (CEST)
- Die Einrückung war ein Fehler, sie sollte sich eigentlich auf diesen Abschnitt allgemein beziehen. Du brauchst dich nicht angesprochen fühlen, hier waren Timo Müller und Forrester die Adressaten. sebmol ? ! 13:50, 12. Mai 2007 (CEST)
Da ein Admin, ohne zu wissen, was er macht, an einer so wichtigen Vorlage rumspielt, scheint es ja nicht viel zu bedeuten, dort Admin zu sein. Ich habe generell nix gegen Commons. Es ist nicht einfach eine internationale Lösung immer zu finden, aber diese ist wohl die schlechteste. // Forrester 20:30, 14. Mai 2007 (CEST)
Die Begründung für die Aktion ist, wenn ich das richtig verstehe, dass man auf Commons langsam dahintersteigt, wie das (kontinental)europäische UR-System funktioniert. Man hat jetzt Bedenken, dass PD-self ungültig sein könnte, da es nicht möglich ist, das Urheberrecht ganz aufzugeben. Andererseits scheint mir die Formulierung "because of over expansive corporate contracts" eher in Richtung unangemessene Benachteiligung / Bestsellerparagraf etc. zu gehen, d.h. man geht von einem ökonomischen Standpunkt aus. Ziemlich wirr das ganze und ich sehe auch nicht, wo da der Vorteil des GFDL-Backups liegen soll. Meiner Meinung nach riskiert man mit solch unausgegorenen Schnellschüssen nur, dass die PD-self-Lizenzen nichtig werden.--Wiggum 23:48, 14. Mai 2007 (CEST)
- Man zerstört so auch das Vertrauen der Leute in die Lizenzbausteine und in die Lizenzen überhaupt. Denn man bekommt das Gefühl, dass man nie sicher sein kann, ob die Lizenzbausteine an einem Bild, das man hochgeladen hat, in ein paar Jahren noch genauso aussehen, oder vielleicht inhaltlich geändert wurden und daher vielleicht gar nicht mehr den Lizenzen entsprechen, denen ich als Urheber zugestimmt habe. -- Timo Müller Diskussion 13:06, 17. Mai 2007 (CEST)
Schumann-Originalpartitur
Hallo,
ich frage zur Sicherheit doch noch die Experten: Ich würde zur Illustration von 3. Sinfonie (Schumann) gern das Titelblatt und die erste Seite der Original-Partitur verwenden. Urheber ist angesichts des Alter des Werks sicherlich seit über 70 Jahren tot, die Fotografien haben keine Schöpfungshöhe, also kann ich die Bilder der Schumann-Gesellschaft einfach "klauen" und unter PD-Lizenz auf Commons hochladen – oder?
Danke und viele Grüße --Thomas Schultz 23:49, 14. Mai 2007 (CEST)
- Keine Ahnung, wie man das auf Commons sieht, hier in der de-WP würden die Bilder akzeptiert. Söckchen erspart ggf. strapazierte Nerven.--Wiggum 11:14, 15. Mai 2007 (CEST)
Auf Wikipedia Diskussion:Musikrechte fragen. --Phrood 17:44, 15. Mai 2007 (CEST)
Das ist nicht nötig, WP:BR ist eindeutig. Es gibt da keine zu beachtenden Schutzrechte --Histo Wikisource braucht Hilfe! 17:50, 15. Mai 2007 (CEST)
Keine Bedenken --RalfR 02:06, 17. Mai 2007 (CEST)
Darf man Bilder die mit dieser Vorlage gekennzeichnet sind hier hochladen?--Τιλλα 2501 ± 02:03, 17. Mai 2007 (CEST)
- Wenn die Bilder tatsächlich PD in den USA sind, spricht wenig dagegen. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 02:51, 17. Mai 2007 (CEST)
- Danke. Welche Vorlage muss ich denn hier verwenden?--Τιλλα 2501 ± 02:56, 17. Mai 2007 (CEST)
- Auf Commons {{PD-USGov-Congress-Bio}} bzw. {{Bild-PD-US}} hier. --Matt314 10:39, 17. Mai 2007 (CEST)
- "Not all images are in the public domain; some images may be protected by the U.S. Copyright Law (Title 17, U.S.C.). Do not duplicate without permission from copyright holder. Copyright information is provided whenever possile, but it is ultimately the responsibility of the user to determine and satisfy the copyright and other restrictions." heißt für mich nicht PD-US-Gov, sondern klingt eher nach Lib of Con-"Wir wissen es nichtgenau.".--sугсго.PEDIA-/+ 11:17, 17. Mai 2007 (CEST)
- Also besser nicht hier hochladen?--Τιλλα 2501 ± 11:53, 17. Mai 2007 (CEST)
- Besser nicht. Wenn vielleicht auch tatsächlich die meisten davon PD sind, wir können uns nicht sicher sein. -- ChaDDy ?! +/- 12:55, 17. Mai 2007 (CEST)
- Seh ich auch so. Das einzige, was da explizit steht ist, das einige Bilder nicht PD sind. Mit anderen Worten: nicht für uns verwendbar, sofern nicht deutlich als PD gekennzeichnet.--Wiggum 12:59, 17. Mai 2007 (CEST)
- Aber ein Commons-Upload und dann das Bild hier einbauen geht?--Τιλλα 2501 ± 13:28, 17. Mai 2007 (CEST)
- Nein, das geht auch nicht. Ist schon schlimm genaug, dass der URV-Müll auf en liegt. Dann muss er nicht über Commons auch noch auf das ganze Projekt verteilt werden. -- ChaDDy ?! +/- 13:32, 17. Mai 2007 (CEST)
- Dann entferne ich Bilder wie dieses aus diversen Artikeln.--Τιλλα 2501 ± 14:20, 17. Mai 2007 (CEST)
- Bitte Augenmaß halten lassen, da der Mann seit 1858 tot ist, bestehen wohl keine Schutzrechte mehr.--Wiggum 14:24, 17. Mai 2007 (CEST)
- Dann entferne ich Bilder wie dieses aus diversen Artikeln.--Τιλλα 2501 ± 14:20, 17. Mai 2007 (CEST)
- Nein, das geht auch nicht. Ist schon schlimm genaug, dass der URV-Müll auf en liegt. Dann muss er nicht über Commons auch noch auf das ganze Projekt verteilt werden. -- ChaDDy ?! +/- 13:32, 17. Mai 2007 (CEST)
- Aber ein Commons-Upload und dann das Bild hier einbauen geht?--Τιλλα 2501 ± 13:28, 17. Mai 2007 (CEST)
- Seh ich auch so. Das einzige, was da explizit steht ist, das einige Bilder nicht PD sind. Mit anderen Worten: nicht für uns verwendbar, sofern nicht deutlich als PD gekennzeichnet.--Wiggum 12:59, 17. Mai 2007 (CEST)
- Besser nicht. Wenn vielleicht auch tatsächlich die meisten davon PD sind, wir können uns nicht sicher sein. -- ChaDDy ?! +/- 12:55, 17. Mai 2007 (CEST)
Urhebernennung bei Bildern
[11] und [12] richtig oder falsch? Oder sollte man liebe auf die Bilder verzichten, was ich bevorzugen würde.--Τιλλα 2501 ± 21:04, 17. Mai 2007 (CEST)
- Es ist nicht erforderlich, dass der Name unmittelbar unter dem Bild steht. Um die Lizenzbedingungen zu erfüllen, reicht es, wenn der Name des Urhebers durch einen Klick aufs Bild erreichbar ist (wie es bei Wikipedia der Fall ist). Die GFDL schreiben wir ja zum Glück auch nicht unter jedes GFDL-Bild. --Wikipeder 22:43, 17. Mai 2007 (CEST)
- Danke.--Τιλλα 2501 ± 22:59, 17. Mai 2007 (CEST)
Recht am eigenen Bild (erledigt)
Bei flickr gibt es ein paar schöne Sportbilder, alle anscheinend unter Creative Commons Attribution 2.0 hochgeladen. Gibt es Probleme mit dem Recht am eigenen Bild der abgebildeten Personen, wenn es Bilder aus niedrigklassigen Ligen sind? Zudem kann ich leider keine Bildbeschreibungen finden, die eine Zuordnung erleichtern würden. --Chin tin tin 11:16, 19. Mai 2007 (CEST)
- Mir wurde gerade schon an anderer Stelle ausführlich geantwortet. --Chin tin tin 11:23, 19. Mai 2007 (CEST)
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Vor einigen Jahren habe ich bei www.fabrixx.de gefragt, ob sie mir das (offizielle) Logo der Kinder- und Jugendserie im Großformat zuschicken können. Daraufhin erhielt ich das Logo. Hier eine kleinere Version. Wäre es möglich, dass ich das Logo im Original bei der deutschen Wikipedia hochlade? Wenn ja – unter welcher Lizenz? Wird die Schöpfungshöhe erreicht? --Despairing 21:05, 17. Mai 2007 (CEST)
Schwierig. Timo Müller würde die Schöpfungshöhe bejahen, ich sage halbherzig: keine Schöpfungshöhe --Histo Wikisource braucht Hilfe! 10:40, 18. Mai 2007 (CEST)
- Was kann man da nun machen? --Despairing 11:36, 18. Mai 2007 (CEST)
- @ Histo: Schön das du meine Meinung schon im Voraus kennst. Dann brauche ich sie ja gar nicht mehr zu schreiben. Das spart Zeit, können wir in Zukunft gerne immer so machen. ;-) @ Despairingt: Wenn du Histo glaubst, lade es hoch, aber am besten nicht unter deinem Benutzernamen, sondern benutze lieber eine Socke. Und lade es hier hoch, nicht auf Commons, da mögen sie keine Logos. Wenn du dagegen mir glaubst: Lass es ganz bleiben. -- Timo Müller Diskussion 15:17, 19. Mai 2007 (CEST)
Innentitel eines Buches (Schutzfrist für den Autor nicht abgelaufen)
Darf ich den Innentitel (d.i. S. 3) eines Buches, dessen Autor noch keine 70 Jahre tot ist, einscannen und hochladen? Enthält an Informationen lediglich Autor, Titel, Verlag und Auflage, keine Bilder; Gestaltung dürfte keine schützbare Höhe erreichen (keine Grafik, Mittelachsesatz, gängige Antiquaschrift bzw. gängige kyrillische Type). Es geht um Ilja Ehrenburg (gest. 1967): Die ungewöhnlichen Abenteuer des Julio Jurenito, Aufl. von 1922 (russ.), 1923 und 1930 (dt.). --Mautpreller 08:32, 18. Mai 2007 (CEST)
- Ohne es zu sehen, kann man nichts zuverlässiges sagen, aber nach deiner Beschreibung wäre das zlässig. Nur warum? Was ist der enzyklopädische Nutzen eines solchen Bildes? Illustration um der Illustration willen? --h-stt !? 08:43, 18. Mai 2007 (CEST)
- Der Titel ist ganz ungewöhnlich lang: Die ungewöhnlichen Abenteuer des Julio Jurenito und seiner Jünger: Monsieur Delhaye, Karl Schmidt, Mister Cool, Alexei Tischin, Ercole Bambucci, Ilja Ehrenburg und des Negers Ayscha in den Tagen des Friedens, des Krieges und der Revolution in Paris, Mexiko, Rom, am Senegal, in Moskau, Kineschma und an anderen Orten, ebenso verschiedene Urteile des Meisters über Pfeifen, über Leben und Tod, über Freiheit, über Schachspiel, das Volk der Juden, Konstruktionen und einige andere Dinge. Bzw. Необычайные похождения Хулио Хуренито и его учеников мосье Дэле, Карла Шмидта, мистера Куля, Алексея Тишина, Эрколе Бамбучи, Ильи Эренбурга и негра Айши, в дни Мира, войны и революции, в Париже, в Мексике, в Риме, в Сенегале, в Кинешме, в Москве и в других местах, а также различные суждения учителя о трубках, о смерти, о любви, о свободе, об игре в шахматы, о еврейском племени, о конструкции и о многом ином. So etwas kann schon Interesse wecken und zugleich unter Beweis stellen, dass es sich tatsächlich um den Titel handelt.--Mautpreller 08:54, 18. Mai 2007 (CEST)
- Nach deiner Beschreibung bedenkenfrei --Histo Wikisource braucht Hilfe! 10:41, 18. Mai 2007 (CEST)
- Habs jetzt auf Commons hochgeladen: JulioJurenito.jpg, und in den Artikel eingebunden. So in Ordnung? Grüße --Mautpreller 11:35, 19. Mai 2007 (CEST)
- In so einem Fall ist sowieso keine Schöpfungshöhe erreicht, wenn kein Buchtext mit kopiert wird. --Carl 17:20, 19. Mai 2007 (CEST)
- Habs jetzt auf Commons hochgeladen: JulioJurenito.jpg, und in den Artikel eingebunden. So in Ordnung? Grüße --Mautpreller 11:35, 19. Mai 2007 (CEST)
- Nach deiner Beschreibung bedenkenfrei --Histo Wikisource braucht Hilfe! 10:41, 18. Mai 2007 (CEST)
Bildrechte und Urheberrecht - wer darf unter CC freigeben?
Ein Fotograf erstellt im Auftrag einer Firma Bilder und die Firma erhält die Bildrechte. (Negativ bzw. Original)
- Wer darf nach CC lizensieren und hochladen?
- Wenn die Firma die Bildrechte hat und CC lizensiert, ist der Fotograf dann außen vor oder kann er noch Ansprüche stellen?
--Carl 14:22, 18. Mai 2007 (CEST)
- Nach deutschem Urheberrecht sind alle Rechte fest mit dem Urheber - also der Person, die das Foto geschossen hat, bzw. nach dessen Tod seinen Erben - verknüpft. Sofern die Firma das ausschließliche Nutzungs- und Veröffentlichungsrecht an der Aufnahme besitzt wird eine Freigabe hier in der Regel akzeptiert, dennoch ist im Endeffekt der Urheber entscheidend. Meint als Laie, Taxman¿Disk?¡Rate! 16:04, 18. Mai 2007 (CEST)
- Das kommt darauf an, welche Rechte der Fotograf der Firma gegeben hat. Lizenzieren kann nur, wer die exklusiven Bildrechte hat. Der Besitz der Negative bzw. des Originals beinhaltet nicht automatisch den Besitz der exklusiven Bildrechte. Wenn eine Firma diese Rechte über gewöhnliche Bildrechte hinaus erwirbt, wird das aber mit großer Sicherheit schriftlich festgehalten, weil das sonst teuer für die Firma werden kann. --Wikipeder 16:33, 18. Mai 2007 (CEST)
Danke für die Antworten. Wie ist das mit Abbildungen alter Etiketten? Demnach dürfen die nicht unter CC gestellt werden, wenn die Marke von einer neuen Firma übernommmen wurde, die zwar die Markenrechte hat, aber nicht die exklusiven Rechte an den originalen Etiketten. --Carl 17:19, 19. Mai 2007 (CEST)
- Was für Etiketten? Die weitaus meisten Flaschenetiketten oä werden nicht die notwendige Schöpfungshöhe für einen urheberrechtlichen Schutz erreichen. Aber dazu müsste man den Einzelfall betrachten. --h-stt !? 23:18, 19. Mai 2007 (CEST)
Webcams
Hallo Zusammen! Ich habe mich grade gefragt, wer eigentlich das Copyright an Webcam Screencaps hat, schließlich trägt der Besitzer der Webcam nichts Aktiv zum Bild bei... Besonders bei bewegbaren Webcams finde ich das irgendwie seltsam... Müsste da denn nicht der, der das Bild abspeichert das CR daran haben? --Stefan-Xp 17:47, 19. Mai 2007 (CEST)
- Wenn tatsächlich niemand absichtlich was zu dem konkreten Bild beigetragen hat, liegen die Bildrechte bei dem, der die Kamera auf- bzw. eingestellt hat. Das Bild ist allerdings lediglich ein einfaches Lichtbild, kein Lichtbildwerk, das heißt, das Bild ist nur 50 Jahre nach seinem ersten Erscheinen geschützt (siehe § 72 UrhG). --Wikipeder 18:01, 19. Mai 2007 (CEST)
Kann man dieses Bild auf DE:WP hochladen. Die Quelle für das Bild, das wohl am 14.4.1886 entstand, ist hier. --Matthiasb 20:27, 19. Mai 2007 (CEST)
- Ja, weil das Bild älter als 100 Jahre ist und wir das Todesdatum der Fotografen, Brown & Riley, nicht kennen (Vorlage: {{Bild-PD-alt-100}}). Besser ist allerdings, das Foto auf den Wikimedia Commons hochzuladen, da es von dort in allen Projekten benutzt werden kann. --Wikipeder 21:01, 19. Mai 2007 (CEST)
- Was die Photographen angeht, solltest Du allerdings erst einmal eine kleine Suche anstrengen. Das ist nicht zu viel verlangt, wenn man Namen kennt. Denn auf die 100-Jahre-Regelung kann sich natürlich nur berufen werden, wenn nicht klar ist, daß der Photograph nach 1936 gestorben ist...
- Im konkreten Fall ergibt sich laut Biographies of Western Photographers. A Reference Guide to Photographers Working in the 19th Century (von Carl Mautz, 1997) für Brown & Riley Stereo photographers in Winona; possibly W. H. Brown. Für W. H. Brown steht da Active in Red Wing, 1870. Das deutet also darauf hin, daß 1.) mehr über die Photographen wirklich nicht bekannt ist und daß 2.) zumindest Brown 1936 schon über 80, wahrscheinlich aber sogar über 85 oder noch deutlich älter gewesen sein müßte...
- Außerdem wäre es schön, falls Du beim Neuhochladen gleich die Beschreibung komplettieren könntest. Denn der in der englischen Wikipedia angegebene Verweis enthält ja noch etwas mehr Informationen zum Bild. Falls der Verweis irgendwann nicht mehr funktioniert, ist es schön, die Informationen immer noch auf der Wikipedia zu haben... --Ibn Battuta 06:17, 20. Mai 2007 (CEST)
Grundsatzfragen
Eine Entscheidung der WMF über die grundsätzlichen Fragen, die insbesondere die rule of the shorter term aufgeworfen hat, steht noch aus. Anthere tendiert für Commons zum kleinsten gemeinsamen Level, es kann für Commons nach gegenwärtigem Stand der LP eine EDP geben. Moeller scheint liberaler gesinnt (Quelle: foundation-l). Diskutiert wurde auf Commons auch über die Panoramafreiheit.
- Wenn WMF entscheidet, dass auf Commons US-Recht und das Recht des Ursprungslands zu gelten haben (und die gängigen Auslegungen nicht infragestellt oder gerichtlich überprüft werden), bedeutet das: keine Bilder von Skulpturen (oder meinen geliebten Schrifttafeln) mehr auf Commons (USA kennt keine Panoramafreiheit für Skulpturen), deutsche geschützte Gebäude bleiben darstellbar; keine post1923-Werke mehr von Tucholsky usw. auf Commons (gegen rule of the shorter term, da nach 1923)
- Wenn WMF entscheidet, dass auf allen WMF-Servern immer US-Recht zu beachten ist, bedeutet das: keine geschützte Skulpturen mehr als Bilder auf de (oder anderen WPs), keine Werke nach 1923 von Karl Kraus, Tucholsky usw. auf Wikisource.
Soweit ich das recht sehe, stellt WP:BR, Wikipedia:Zitate, Wikipedia:Musikrechte und - wichtig! - Hilfe:FAQ_Rechtliches#Sind_alle_Inhalte_der_Wikipedia_unterm_Strich_frei.3F unsere derzeitige EDP dar. Es wurde in der Commons-Disku zur Panoramafreiheit bereits angemerkt, wie untauglich die Berufung der offiziellen Licensing-Policy auf die Definion von free content ist, denn dort steht explizit: "The work itself must not be covered by legal restrictions (patents, contracts, etc.) or limitations (such as privacy rights) which would impede the freedoms enumerated above." Unsere Position, dass uns nur die Urheberrechte interessieren, ist damit Makulatur und nur im Rahmen einer EDP haltbar. Wappen sind in diesem Sinn unfrei, aber auch Personenporträts, da nach deutschem Recht auch Personen der Zeitgeschichte die Vermarktung (oder die Manipulation) ihrer Bilder verhindern können. EDPs sind nur in minimalem Umfang zulässig. Ich habe Zweifel, dass unsere Wappen alle bleiben könnten, da es inzwischen von beinahe jedem Ort eins gibt. Das ist wohl kaum minimaler Umfang. Ohne dass wir unsere Position offensiv gegenüber der WMF insbesondere in foundation-l vertreten, werden diese aber ihre absurde Maximaldefinition von freien Inhalten durchzusetzen versuchen. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 02:51, 17. Mai 2007 (CEST)
- Ich sehe, dass wir uns über kurz oder lang von allen Personenbilder verabschieden müssen, bei denen der abgebildete nicht A-Prominenz genießt. Darüber hinaus werden wir uns von fast sämtlichen Logos und Wappen trennen müssen, da sie nicht frei von Namens/Schutzrechten Dritter sind. Und Bilder von (zeitgenössischer) Kunst/Architektur im öffenltichen Raum kommt dann auch weg. Schade eigentlich. --jha 03:03, 17. Mai 2007 (CEST)
- Wenn WMF entscheidet, dass auf allen WMF-Servern immer US-Recht zu beachten ist, werde ich meine Mitarbeit an der Wikipedia beenden. Commons ist schon schlimm genug...--RalfR 03:06, 17. Mai 2007 (CEST)
- Ich vergaß: Bei Bildern von "zeitgenössischen Gegenständen", bei denen evtl. Gebrauchsmusterschutz bestehen könnte (Konsumgüter wie Lebensmittelverpackungen, technische Geräte etc) benötigen wir dann übers OTRS eine GFDL-Freigabe vom Halter der Waren-/Markenzeichen und/oder Geschmacksmuster. Wobei ich davon ausgehe, dass diese nie zu bekommen sein werden, da die dann immer nur "für innerhalb der Wikipedia" und nicht "für allgemeine Verwendundung, z.B. durch Mitbewerber" freigeben werden. Also alle Produktfotos ebenfalls weg... --jha 03:08, 17. Mai 2007 (CEST)
- Wenn WMF entscheidet, dass auf allen WMF-Servern immer US-Recht zu beachten ist, werde ich meine Mitarbeit an der Wikipedia beenden. Commons ist schon schlimm genug...--RalfR 03:06, 17. Mai 2007 (CEST)
- Ich sehe, dass wir uns über kurz oder lang von allen Personenbilder verabschieden müssen, bei denen der abgebildete nicht A-Prominenz genießt. Darüber hinaus werden wir uns von fast sämtlichen Logos und Wappen trennen müssen, da sie nicht frei von Namens/Schutzrechten Dritter sind. Und Bilder von (zeitgenössischer) Kunst/Architektur im öffenltichen Raum kommt dann auch weg. Schade eigentlich. --jha 03:03, 17. Mai 2007 (CEST)
- Ja, das ist richtig. Siehe auch Geschmacksmuster. Auch A-Promi-Bilder müssen gehen, da sie nicht in jeder Hinsicht frei sind. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 03:20, 17. Mai 2007 (CEST)
- Wenn wir dann nur noch patent- und geschmacksmusterfreie Objekte abbilden dürfen, dann stellt sich mir die Frage, ob wir dann überhaupt noch unter NPOV-Aspekt bebildern können. Immerhin blenden wir dann mindestens 80% aller Alltagsgegenstände aus und suchen vermutlich stets krampfhaft nach Whitebox/Noname-Produkten, von denen wir hoffen, dass sie frei von Geschmacksmustern sind. Für Artikel wie Digitalkamera sehe ich dann schwarz überhaupt ein Bild zu bekommen, falls sich nicht kurzfristig ein Opensource-Hardwareprojekt findet, dass da etwas zusammenfrickelt. Schön wird dann auch das bild für den Automobil-Artikel, wenn dort alle Bilder von >100 Jahre sein müssen. --jha 03:28, 17. Mai 2007 (CEST)
- Alle Bilder der Panoramafreiheit fallen weg, nur Autos, die älter als 140 Jahre sind... Prost Mahlzeit! --RalfR 03:32, 17. Mai 2007 (CEST)
- Wenn wir dann nur noch patent- und geschmacksmusterfreie Objekte abbilden dürfen, dann stellt sich mir die Frage, ob wir dann überhaupt noch unter NPOV-Aspekt bebildern können. Immerhin blenden wir dann mindestens 80% aller Alltagsgegenstände aus und suchen vermutlich stets krampfhaft nach Whitebox/Noname-Produkten, von denen wir hoffen, dass sie frei von Geschmacksmustern sind. Für Artikel wie Digitalkamera sehe ich dann schwarz überhaupt ein Bild zu bekommen, falls sich nicht kurzfristig ein Opensource-Hardwareprojekt findet, dass da etwas zusammenfrickelt. Schön wird dann auch das bild für den Automobil-Artikel, wenn dort alle Bilder von >100 Jahre sein müssen. --jha 03:28, 17. Mai 2007 (CEST)
- Faktisch läuft das hinaus auf „Keine Bilder von zeitgenössischen Personen oder industriell gefertigten Gegenständen. Keine zeitgenössischen Logos, Wappen oder von Werke mit künstlerischem Anspruch (Architektur..) im Öffentlichen Raum.“ Und wenn doch, OTRS-Freigaben nicht vom Fotografen sondern von allen möglichen Rechtehaltern. Das ist aber faktisch ein Ding der Unmöglichkeit ist, da nicht sicher zu klären sein wird, wer alles Ansprüche geltend machen könnte. Je ein Rechtsgutachten pro hochgeladendem Bild werden wir nicht bezahlen können. --jha 03:37, 17. Mai 2007 (CEST)
Wenn die WMF das durchzieht, werden etliche Autoren nicht mehr anwesend sein. --RalfR 03:36, 17. Mai 2007 (CEST)
- Wenn man es aus dem Blickwinkel eines poltisch agierenden "Free Content Movement" betrachtet, sind obige Einschränkungen sicher sehr sinnvoll. Ob sie jedoch mit dem Anspruch eine Enzyklopädie vereinbar sind wage ich zu bezweifeln, denn eine derartige Bebilderung entspräche dann nicht mehr einer "Abbildung der Welt da draussen" sondern einer "Abbildung einer Welt von entweder alten oder nonkommerziellen Gegenständen". Das wäre dann meiner Auffassung genau das, was uns mit schonmal jemand vorgeworfen hat unter dem Stichwort "Digitaler Maoismus": Bildersturm und aktiv gelebte Kapitalismuskritik.(Man verzeihe mir, dass ich OpenSource-Industriegüter nicht berücksichte, da sie im gegesatz zu Opensource-Software nun wirklich überhaupt keine Bedeutung hat.) --jha 03:44, 17. Mai 2007 (CEST)
- Please avoid copyright paranoia: Dass ich das mal auf Histo antworten würde, hätte ich auch nicht gedacht. Lasst uns mal ein paar der Themen trennen. Der zentrale Grundsatz, mit dem wir unsere Richtlinien so weit wie möglich "retten" können, lautet: Bilder können in verschiedenen Rechtsordnungen aus unterschiedlichen Gründen zulässig sein.
- Vieles was bei uns wegen der weiten Panoramafreiheit verwendet werden darf, fällt nach US-Recht unter deren weite "Fair Use"-Kriterien. Die Plastik eines lebenden Künstlers, die im öffentlichen Raum steht, können wir weiterhin nutzen, wenn in seinem Personenartikel oder auch einem Artikel über den Platz/Park auf die Gestaltung der Plastik eingegangen und sie in eine künstlerische Epoche/Strömung eingeordnet wird.
- Das selbe gilt für alle Logos und Geschmacksmuster. Unsere Verwendung in einer Enzyklopädie ist vom Markenrecht/Geschmacksmusterrecht ohnehin nicht verboten - nur die Weiternutzung durch Dritte ist beschränkt - und auch das nicht aus urheberrechtlichen, sondern anderen Gründen. Daher sehe ich keinen direkten Konflikt mit unseren urheberrechtlichen Lizenzen, aber eine philosophische Frage über "Freiheit" von Inhalten, die diskutiert werden muss.
- Schutzfristunterschiede: Hier können sich echte Probleme auftun. Seit dem en:Sonny Bono Copyright Term Extension Act fallen US-Recht und die europäischen Rechtsordnungen hinreichend weit auseinander, um Schwierigkeiten zu machen. Bei einzelnen Fotos können wir auch hier oft mit der alternativen Berufung auf "Fair Use" argumentieren - wirklich kritisch sehe ich bsp die Werke von Kurt Tucholsky und Karl Kraus auf Wikisource. Hier müssen wir/die WS-Community aller non-en-Projekte und die Foundation einen offenen Dialog führen und sich echte Gedanken machen. Ein Schnellschuss oder eine schlecht kommunizierte Entscheidung würde ich als Desaster empfinden. Fährt jemand von der deutschsprachigen WS-Community nach Taipeh?
- Meine vorläufige Einschätzung lautet: Wir müssen untereinander in de und mit der Foundation reden, unsere Richtlinen abklopfen und dann offensiv gegenüber der Foundation vertreten. Zum momentanten Zeitpunk sehe ich überwiegend ein Kommunikationsproblem (zB bei den Lizenzbausteinen), weniger ein materiell-rechtliches Problem mit unseren Bildern. Für Wikisource gilt wegen der Schutzfristunterschiede diese gelassene Einschätzung leider nicht im vollen Umfang. --h-stt !? 07:12, 17. Mai 2007 (CEST)
- Wir sollten vieleicht einfach mal überdenken ob es noch ratsam ist, den Leuten Vorzuschlagen ihre Bilder für DE:wiki nur auf den Comons hochzuladen. Bobo11 11:47, 17. Mai 2007 (CEST)
Das betrifft nicht nur Bilder sondern auch die Texte. Zitate sind nach dieser Regel (Resolution:Licensing policy) auch nicht mehr erlaubt, das sie, soweit Schöpfungshöhe und Werkcharkter in ihnen verkörpert ist, keine "Free Cultural Works [13]" mehr sind, weil das Zitatrecht nicht unter den "Permissible restrictions [14]" subsumierbar ist. 13:05, 17. Mai 2007 (CEST) Vorstehender Beitrag stammt von mit, wohl eine Tilde zu viel gesetzt. sугсго.PEDIA-/+ 21:10, 17. Mai 2007 (CEST)
Weder würde die Panoramafreiheit komplett wegfallen, noch sehe ich bei Patenten und Gebrauchsmustern Probleme. Geschmacksmuster und Marken sind in der Tat potentielle Störfaktoren, aber das ist uns ja nun schon länger bekannt. Das echte Problem ist hier die Schutzfristverlängerung in den USA und die Nichtanwendung des Schutzfristenvergleichs. Effektiv könnte ein Primat des US-Rechts folgende Auswirkungen haben:
- keine Panoramafreiheit bei Skulpturen
- Schutzfrist 95 Jahre pma (für alles was 1923 und später veröffentlicht wurde)
- Werke, deren Copyright nicht registriert / nicht verlängert wurde können genutzt werden
- Alle Werke, die vor 1923 veröffentlicht wurden können genutzt werden
- Amtliches Werk dürfte wegfallen (Subsitut: PD-USGov)
- Bild-PD-Schöpfungshöhe dürfte wegfallen
Weiterhin bin ich der Meinung, dass wir uns gegen eine grundsätzliche Fair-Use-Doktrin mit Händen und Füßen wehren sollten. Nicht nur, dass man mit der Krücke "fair use" das Konzept freier Inhalte großflächig aufgeben würde (für viele Nachnutzer - Klone mit google ads, WP-DVD - würde das faktisch das Aus bedeuten), das Konzept "fair use" ist auch nicht hinreichend scharf, um eine wartbare Policy zu entwickeln. Ob eine Werknutzung unter fair use fällt hängt vom konkreten Anwendungsfall ab (Skulptur im Künstlerartikel ja, im Stadtartikel wohl eher nicht), keiner kann genau sagen, was unter fair use fällt und was nicht. Wir sollten in jedem Fall unsere bisherige Policy (oder nennen wir die diversen Metaseiten halt "EDP") verteidigen. Denkbar wäre ein zweistufiges Konzept: wir lizenzieren wie gehabt und in den USA kann sich die Foundation ggf. auf fair use berufen. Damit erschlägt man sicher nicht alle Fälle, aber durch die ausschliessliche Anwendung von US-Recht wird forum shopping nicht verhindert, man verlagert das Problem bloss von einem Bein auf das andere (wobei die Foundation auf dem US-Bein bestimmt sicherer steht). Für Commons hielte ich eine Regelung auf jeden Fall für sinnvoll. Selbst wenn sie sehr restriktiv ausfallen würde, wäre das immer noch besser als der derzeitige Zustand. Wenn die Entwicklung weitergeht wie bisher, wird Commons sicher ein neuralgischer Punkt im Wikimedia-Netzwerk, daher sollte dieses Projekt durchaus mehr an die Kandare genommen werden. Das Rumgepinsel in den Lizenzvorlagen und die weitgehend stochastischen Entscheidungsprozesse sind für Commons bestimmt nicht förderlich. Also: Für Commons eine einheitliche Richtlinie, bei den Sprachprojekten die länderspezifischen Regelungen nach Möglichkeit beibehalten.--Wiggum 13:29, 17. Mai 2007 (CEST)
Aha, die Foundation meint, dass z. B. PD-Schöpfungshöhe nicht frei genug ist und deshalb abgeschafft werden sollte. Aber fair use, das tatsächlich überhaupt nichts mehr mit Open Source zu tun hat, ist dann in Ordnung? Oh Mann. -- ChaDDy ?! +/- 13:49, 17. Mai 2007 (CEST)
- Danke H-stt für Deine Stellungnahme. Gerne würde ich das auch so sehen. Es mag auch sein, dass ich den falschen Blickwinkel habe, aber derzeit sehe ich die Bestrebungen dahin gehend, dass "jedes (Bild-)Werk auf Commons für sich nach OpenSource-Gesichtspunkten frei" sein soll, also frei von jeglichen Rechten Dritter, die über das hinausgegen, was GFDL/CC-by-sa einfordert. Dass also ein Konstrukt über "enzyklopädischer Kontext", "Zitatrecht" gänzlich außen vor bleiben muss und nur das Lichtbild für sich allein betrachtet wird unter der gegebenen Lizensierung. Und wenn das dann nicht ausreicht für "beliebige freie Verwendung duch beliebige Personen, inkl. freier Nachbearbeitung", dann ist es kein "freier Content" in der Definition dessen was die WikimediaFoundation sich auf die Fahnen geschrieben hat und somit nicht mit dem Projekt vereinbar. --jha 17:00, 17. Mai 2007 (CEST)
- So müssten wir so ziemlich alle Bilder löschen, was zur Folge hätte, dass wir hier nicht mehr ernsthaft eine Enzyklopädie schreiben könnten. Die Foundation denkt nur an sich. Sie will möglichst gar keine Konflikte oder gar Gerichtsverfahren mit irgendwelchen Pesudo-Urhebern (siehe TUM-Logo). Das so aber das Projekt nicht funktioniern kann, ist der Foundation nicht klar. -- ChaDDy ?! +/- 17:18, 17. Mai 2007 (CEST)
- Nicht alle. Es bleiben Bilder von 140 Jahre alter Kunst, von seit 100 Jahren toten Personen und von Natur und Naturprodukten (exkl. CropScience, da ja US-Patentrecht). Nur mit solchen Scheuklappen kann man -wie Du schon richtig sagt- keine sinnvolle Enzyklopädie bebildern. Aus NPOV-Aspekten sollten wir dann lieber auf Lichtbilder komplett verzichten, da diese Einschränkungen der Neutralität zuwider laufen. --jha 17:25, 17. Mai 2007 (CEST)
- Die Foundtaion wird sich entscheiden müssen, ob sie ihr Ziel, absolut freie Inhalte zu schaffen, zumindest so weit einschränken möchte, das dabei noch vernünftige Inhalte entstehen, oder ob sie in Kauf nimmt, dass die Projekte zu leeren Textwüsten werden. Was nicht heißt, dass sie es tun wird, eine solche Entscheidung wäre wohl zu unbequem. Aber die Entscheidung liegt bei der Foundation, ist also nichts, was hier diskutiert werden könnte. Sicher ist wohl, dass sich irgendwann irgendwas ändern wird, was und wann ist dagegen recht unklar. Aber ich denke schon, dass längerfristig US-Recht in allen Projekten eingeführt wird. Die Foundation kann es sich nicht leisten, Bilder und andere Inhalte zu veröffentlichen, die in den USA illegal sind, da sie in den USA ihren Sitz hat und daher im Zweifelsfall auch mit einem Prozess in den USA nach US-Recht rechnen muss. Allerdings werden wohl nur die Nachteile des US-Rechtes eingeführt, denn die Vorteile stehen ja im Konflikt mit dem deutschen Recht, dass (schon allein, um uns Wikipedianer zu schützen) weiterhin beachtet werden muss. Bedauerlich, aber nicht zu ändern. Der Foundation vorzuwerfen, sie denke nur an sich, finde ich dagegen schon etwas daneben: An wen soll sie sonst denken? An uns? Wir sind alle ersetzbar. An die Leser? Was hat sie von denen? Nur Spenden, aber Geld zu verdienen ist ja nicht Selbstzweck der Foundation, sonst sähe es hier wohl längst ganz anders aus. Die Foundation existiert nur, um freie Inhalte zu verbreiten, das ist ihr Ziel. und wie sie das verfolgt, geht uns alle eigentlich gar nichts an. Entweder, wir stehen hinter der Foundation und arbeiten hier mit, oder wir lassen es und suchen uns einen anderen Spielplatz. -- Timo Müller Diskussion 18:47, 17. Mai 2007 (CEST)
- Nicht alle. Es bleiben Bilder von 140 Jahre alter Kunst, von seit 100 Jahren toten Personen und von Natur und Naturprodukten (exkl. CropScience, da ja US-Patentrecht). Nur mit solchen Scheuklappen kann man -wie Du schon richtig sagt- keine sinnvolle Enzyklopädie bebildern. Aus NPOV-Aspekten sollten wir dann lieber auf Lichtbilder komplett verzichten, da diese Einschränkungen der Neutralität zuwider laufen. --jha 17:25, 17. Mai 2007 (CEST)
- So müssten wir so ziemlich alle Bilder löschen, was zur Folge hätte, dass wir hier nicht mehr ernsthaft eine Enzyklopädie schreiben könnten. Die Foundation denkt nur an sich. Sie will möglichst gar keine Konflikte oder gar Gerichtsverfahren mit irgendwelchen Pesudo-Urhebern (siehe TUM-Logo). Das so aber das Projekt nicht funktioniern kann, ist der Foundation nicht klar. -- ChaDDy ?! +/- 17:18, 17. Mai 2007 (CEST)
- Dann ist Commons nicht als die Bilderdatenbank der Wikimedia-Projekte brauchbar, sondern (nur noch) als ein selbständiges Projekt zum Aufbau einer freien Bilderdatenbank, und wir müssen (fast) alle Bilder der Wikipedias wieder in den jeweiligen Projekten ablegen. Wenn di Foundation das so will, kann sie es haben. Wir müssten uns dann eben die Mühe machen, alle Bilder zu hunderttausenden zu kopieren und zu verschieben. Der Speicherplatz der meistgenutzten Bilder verzweihundertzwanzigfacht sich dadurch natürlich und der Arbeitsaufwand der Mitarbeiter auch. Aber wir verlieren dadurch per se erstmal keine Inhalte - und das ist zentral. --h-stt !? 18:49, 17. Mai 2007 (CEST)
Wie ein Mitglied des Vereinsvorstands mir telefonisch sagte, liegt es an uns, ob wir uns in die Pfanne hauen lassen (sinngemäß zitiert). Es gibt hier genügend Leute, die erheblich besser als ich englisch können und intellektuell in der Lage sind, auf Commons oder in der foundations-l offensiv unsere Standpunkte vertreten. Aber nein, da reisst niemand die Klappe auf, und hier wird entweder gejammert [Rest des Satzes wegen massiver Verstöße gegen WP:KPA entfernt --sугсго.PEDIA-/+ 21:13, 17. Mai 2007 (CEST)]. Ich würde plädieren, diese Community formalisiert unsere bisherige Praxis auf de als EDP und verabschiedet sich von dem naiven Gedanken, als könne eine Enzyklopädie mit Zu-jedem-Zweck-beliebig-freien Bildern angemessen illustriert werden. Wir hätten dann so etwas wie projektinternen fair use hier, was aber auch kein Weltuntergang ist.
Wenn mans formal sieht, müssen dann aber alle "Ausnahmen" (Personenbilder, ICEs, Autos usw.) als solche kategorisiert werden, und sie müssen "minimal" sein (es sei denn wir bekommen eine Ausnahme-Resulution der WMF).
Jimbo hat einmal 10 Dinge, die frei sein müssen, vorgestellt (u.a. gemeinfreie Bilder in Museen, aus Anlass von Forderungen der National Gallery, die Bilder hier zu entfernen). WP ist eine Medienmacht, die sich offensiv für ein liberaleres Urheberrecht bzw. umgekehrt für eine reiche Public Domain einsetzen sollte. Statt dessen reagiert man von Seiten der WMF panisch auf eine zufällig eintreffende take-down-Notiz (TU München-Logo). Es ist nur eine Frage der Zeit, bis
- die Bayerische Staatsbibliothek unter Hinweis auf den Rechtsschutz ihrer Reproduktionen (egal ob das die h.M. ist oder nicht, für uns Copyfraud) ein take-down beantragt (Adieu Bridgeman v. Corel für 2-dimensionale Vorlagen, es gibt genügend Fotografen-Lobbyisten, die das als "umstritten" sehen - in Österreich oder Frankreich gelten Reproduktionen von 2-D-Vorlagen eindeutig als geschützt). Heisst: keine Fotos von historischen Gemälden mehr in de, es sei denn man hat das Foto selbst gemacht und das Gemälde gehört einem, was überleitet zu
- Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum. Jeder fotografierte Gegenstand hat irgendeinen Eigentümer. Ist eine Aufnahme rechtswidrig zustandegekommen (was man schon bejahen könnte, wenn man mit privater Fotografiererlaubnis fotografiert hat, ohne nach einer Veröffentlichungsgenehmigung unter freier Lizenz zu fragen), dann ist zwar die Sockenpuppe aus dem Schneider, aber womöglich nicht die WP bzw. die WMF, da als Mitstörer jeder in Anspruch genommen werden kann, der an der Verbreitung mitwirkt (z.B. Bildagenturen). Da wir das Bild zur beliebigen Nachnutzung anbieten, ist unproblematisch nur das, was
- einem selbst gehört und kein denkbares anderes Schutzrecht verletzt (Haustier, Barocksessel)
- von einer öffentlichen Straße ohne Hilfsmittel aus fotografierbar ist (Hausfassaden), nicht: der Englische Garten --Histo Wikisource braucht Hilfe! 19:20, 17. Mai 2007 (CEST)
- (Dazwischenquetsch:) Du vergisst, dass es in vielen Ländern keine Panoramafreiheit gibt, und die Tatsache, das Bilder, die unter Panoramafreiheit stehen, nicht verändert werden dürfen, sicherlich wesentlich weniger „frei“ ist, als ein markenrechtlich geschütztes Logo. Damit fiele Punkt auch 2 weg. Falls die Foundation das durchsetzen sollte, sieht die Zukunft für die Projekte düster aus. Mich hat es beim TUM-Logo auch ein wenig gewundert, dass die Foundation anscheinend nicht bereit ist, die Freiheit der Inhalte auch durchzusetzen. (Wobei ich allerdings die Angelegenheit auch nicht vollständig beurteilen kann, da ich einfach nicht genügend Ahnung vom Urheberrecht habe. Ich glaube viel, und weiß wenig; vielleicht glaube ich den falschen.) Was passiert, wenn die BSB sich beschwert, ist jetzt wohl abzusehen, und mir graut es davor. Falls dann das passieren sollte, was ich vermute, helfe ich der Foundation bestimmt nicht beim aufräumen. Im Gegenteil: Ich habe dann wohl keine Lust mehr, für die Projekte der Foundation weiterhin meine Freizeit zu Opfern, wenn die Inhalte, die ich erstelle und bearbeite dann doch gelöscht werden, weil sie plötzlich zu unbequem sind. (Ich weiß, dass der Foundation das egal sein wird.) Naja, noch ist es nicht soweit, wir sollten das beste hoffen. -- Timo Müller Diskussion 20:13, 17. Mai 2007 (CEST)
Wenn das Primat des US-Rechts auf alle Projekte angewandt wird, werden die Projekte drastisch unfreier, nicht freier: Wenn die Projekte Inhalte haben, die nur in den USA frei sind, werden die Inhalte außerhalb der USA zum Teil unfrei.
Wenn man es durchdenkt, wird das nicht nur ein Problem der Zweitnutzer, die außerhalb der USA die Projekte nicht mehr ohne Weiteres spiegeln können. Bilder können ja noch mit entsprechenden Bausteinen ausgezeichnet werden, im Text lassen sich aber Passagen, die nur in den USA frei sind, und solche, die unter GFDL stehen, nicht trennen. Ich denke hier z. B. an Texte aus alten, in der EU noch geschützten Enzyklopädien, die vor 1923 erschienen sind. Wikipedia wird außerhalb der USA unzuverlässig werden: Die Nutzer werden sich nicht mehr darauf verlassen können, dass die Inhalte in ihrer Rechtsordnung frei sind, so wie es bisher in de.WP oder auch it.WP der Fall war.
Ob die Foundation entscheiden wird, wie es h-stt und Wiggum einschätzen, oder rigoros, wie es jha befürchtet, spielt dabei eine untergeordnete Rolle: Das Zentralargument der Nicht-Amerikaner könnte sein, dass ein Primat des US-Rechts weltweit unfreien Inhalt erzeugt (außerhalb der USA).
Für die Commons halte zwar ich eine solche Regelung für deutlich besser als das jetzige Chaos. Besser wäre aber, wenn sich dort nur Material fände, das tatsächlich international frei ist, und sämtliche länderspezifischen Besonderheiten in den Sprach-WPs blieben. --Wikipeder 19:23, 17. Mai 2007 (CEST)
- (quetsch) Den letzten Satz unterschreibe ich vorbehaltlos, da zieh ich mir auch gern Histos Spießerschuhe an. Übrigens sehe auch ich WP als erhebliche Medienmacht. Diesen potentiellen Einfluss sollte man auch schamlos nutzen - die "Allgemeinheit" hat keine weitere Lobby und die Verwertungsgesellschaften und Industrien sind jedenfalls fleissig dabei, für ihre Interessen Werbung zu machen: [15]. Jegliche Aktion auf Commons ist meiner Meinung nach verschwendete Energie, was die Community betrifft diskutiert man bis auf wenige Ausnahmen gegen eine Wand aus Unverständnis und Ignoranz. Im Übrigens halte ich es aus erstgenanntem heraus für legitim, dass auf Commons auch die Panoramafreiheit hinterfragt wird. So wie wir uns über die Dominanz des US-Rechts aufplustern dürfen, können sich alle anderen auch dagegen wehren, dass die deutschen Auffassungen vorherrschend sein sollten. Ich habe insgesamt das Gefühl, dass wir auf wackeligem Grund diskutieren. Wo genau kann man denn jetzt nachlesen, dass die Foundation irgendwas plant? Ohne konkrete "Bedrohung" scheint mir wenig Anlass für Aktionismus zu bestehen.--Wiggum 21:50, 17. Mai 2007 (CEST)
Nochmal: gibt es denn wirklich keine Möglichkeit, die de.wikipedia in Deutschland laufen zu lassen? Und von der Foundation rein rechtlich etwas Abstand zu gewinnen? --AndreasPraefcke ¿! 21:19, 17. Mai 2007 (CEST)
- Nein. Erstens wird niemand die Verantwortung dafür tragen wollen, erst recht nicht nach deutschem Recht (wer weiß, wie viel Ärger es der Foundation schon erspart hat, nicht in Deutschland zu sitzen), und zweitens wird die Foundation das sicher nicht wollen, sie würde die Kontrolle über ihr zweitgrößtes Projekt verlieren. -- Timo Müller Diskussion 21:31, 17. Mai 2007 (CEST)
- Bis auf den Namen und den Puzzleball kann uns das egal sein. Die Texte sind unter freier Lizenz (nur falls das jemand vergessen haben sollte). Aber darum ging es mir doch gar nicht. Die Foundation will ja gerade nicht die Verantwortung für Daten, die nicht US-Recht entsprechen. Hier wäre das kein Problem. Vom Verein gehostet oder ähnliches. --AndreasPraefcke ¿! 21:52, 17. Mai 2007 (CEST)
- Genau, nur dass dann Interwikis und Commonseinbindung nicht mehr funktionieren, es keine Logbücher und amgemeldten Benutzer mehr gäbe. Was meinst Du welches von zwei Projekten wäre erfolgreich: Die Offizielle deutschsprachige Wikipedia oder ein Fork. --sугсго.PEDIA-/+ 21:57, 17. Mai 2007 (CEST)
- Naja, der Verein könnte z. B. die Markenrechte lizenzieren, und die Interwikis etc. könnte man doch wirklich trotzdem verwenden. Es geht doch nur darum, wo der Server steht und welches Recht angewandt wird. Die USA sind ja offenkundig der falsche Platz. Ich denk ja nur laut. --AndreasPraefcke ¿! 22:41, 17. Mai 2007 (CEST)
- Die frage ist, ob Deutschland der richtige Platz wäre. -- Timo Müller Diskussion 00:37, 18. Mai 2007 (CEST)
- Naja, der Verein könnte z. B. die Markenrechte lizenzieren, und die Interwikis etc. könnte man doch wirklich trotzdem verwenden. Es geht doch nur darum, wo der Server steht und welches Recht angewandt wird. Die USA sind ja offenkundig der falsche Platz. Ich denk ja nur laut. --AndreasPraefcke ¿! 22:41, 17. Mai 2007 (CEST)
- Ich glaube, du kannst dir recht gut ausmalen, welche Vorteile die Tatsache hat, dass der rechtliche Ansprechpartner für die Wikipedia in Florida sitzt und damit für deutsche prozesslüsterne Personen nur mit viel Aufwand und damit Kosten zu erreichen ist. Wenn man dann noch bedenkt, dass das amerikanische Recht die Übernahme der Rechtskosten durch die unterlegene Partei sowie kostenpflichtige Abmahnungen nicht kennt, dürfte klar sein, dass die Nichtpräsenz in Deutschland ein wahrer Segen ist. sebmol ? ! 00:50, 18. Mai 2007 (CEST)
- Wir sollten Iran oder Nordkorea nehmen, da sind wir auch vor US-Zugriff hinreichend sicher. :-) --Wiggum 00:57, 18. Mai 2007 (CEST)
- Diese Diskussion zeigt m.E. nur, dass die Verantwortung für das aktuelle Dilemma falsch lokalisiert wird. Konkret: warum wird die Foundation dafür verantwortlich (und lächerlich gemacht), wenn es hier einfach nur um inkompatibles internationales Urheberrecht geht? Das Problem liegt in den untschiedlichen Rechtsgrundsätzen, die sich aus verschiedenen Gründen entwickelt haben und bei denen eine Harmonisierung zugunsten freier Inhalte nicht wirklich von irgendjemanden aggressiv unterstützt wird. Statt sich darüber aufzuregen, dass die Foundation versucht, ihr Überleben und das der Projekte zu sichern, wäre es wohl sinnvoller, sich für umfangreiche Lobbyarbeit einzusetzen, die einige der reichlich kontraproduktiven Bestimmungen des relevanten Urheberrechts loszuwerden zum Ziel hat. sebmol ? ! 01:03, 18. Mai 2007 (CEST)
- Das mit der Lobbyarbeit ist sicher richtig, da die Gegenseite auch ordentlich am werkeln ist: [16] Offenbar hat man Udo Jürgens eingetrichtert, dass sein Urheberrecht angeblich nach 50 Jahren verfalle und man sich "amerikanischen Verhältnissen annähern" - will heissen 95 Jahre pma - müsse. Dabei verfallen nach 50 jahren bloss die Leistungsschutzrechte der
AasgeierMusikindustrie/Tonträgerhersteller. Dass diese ihre Stars instrumentalisieren zeigt sehr deutlich mit welchen unlauteren Mitteln die Haie nach Profitmaximierung streben. Natürlich kann Lobbyismus nur ein mittel- oder langfristiges Instrument sein. Auf jeden Fall muss sich die Foundation auch irgendwie an die aktuelle Rechtslage anpassen. Es sollte den Verantwortlichen nur klar sein, dass es derzeit keine absolute Sicherheit gibt. Man könnte nämlich den Eindruck gewinnen, dass die Foundation danach strebt. Dabei ist das explizit zugelassene fair use selbst im Amiland ein enormer Risikofaktor, denn man bewegt sich da großflächig in einer rechtlichen Grauzone.--Wiggum 01:33, 18. Mai 2007 (CEST)
- Das mit der Lobbyarbeit ist sicher richtig, da die Gegenseite auch ordentlich am werkeln ist: [16] Offenbar hat man Udo Jürgens eingetrichtert, dass sein Urheberrecht angeblich nach 50 Jahren verfalle und man sich "amerikanischen Verhältnissen annähern" - will heissen 95 Jahre pma - müsse. Dabei verfallen nach 50 jahren bloss die Leistungsschutzrechte der
- Diese Diskussion zeigt m.E. nur, dass die Verantwortung für das aktuelle Dilemma falsch lokalisiert wird. Konkret: warum wird die Foundation dafür verantwortlich (und lächerlich gemacht), wenn es hier einfach nur um inkompatibles internationales Urheberrecht geht? Das Problem liegt in den untschiedlichen Rechtsgrundsätzen, die sich aus verschiedenen Gründen entwickelt haben und bei denen eine Harmonisierung zugunsten freier Inhalte nicht wirklich von irgendjemanden aggressiv unterstützt wird. Statt sich darüber aufzuregen, dass die Foundation versucht, ihr Überleben und das der Projekte zu sichern, wäre es wohl sinnvoller, sich für umfangreiche Lobbyarbeit einzusetzen, die einige der reichlich kontraproduktiven Bestimmungen des relevanten Urheberrechts loszuwerden zum Ziel hat. sebmol ? ! 01:03, 18. Mai 2007 (CEST)
- Wir sollten Iran oder Nordkorea nehmen, da sind wir auch vor US-Zugriff hinreichend sicher. :-) --Wiggum 00:57, 18. Mai 2007 (CEST)
- Ich glaube, du kannst dir recht gut ausmalen, welche Vorteile die Tatsache hat, dass der rechtliche Ansprechpartner für die Wikipedia in Florida sitzt und damit für deutsche prozesslüsterne Personen nur mit viel Aufwand und damit Kosten zu erreichen ist. Wenn man dann noch bedenkt, dass das amerikanische Recht die Übernahme der Rechtskosten durch die unterlegene Partei sowie kostenpflichtige Abmahnungen nicht kennt, dürfte klar sein, dass die Nichtpräsenz in Deutschland ein wahrer Segen ist. sebmol ? ! 00:50, 18. Mai 2007 (CEST)
- Na genau das ist doch dier Kritik an der Foundation, dass diese sich auf eine Lösung zurückziehen will, die verhindert, dass freie Inhalte geschaffen werden, anstatt ihre Meinungs-Macht dafür einzusetzen, dass freie Inhalte nicht behindert werden. Ich sehe auch nicht ein warum wir auf Wikisource Texte löschen sollen, nur weil Walt Disney seinen Erpel länger als zuvor schützen lassen wollte. Das ist das wahre Problem. Und Schwanzeinziehen löst langfristig nicht eines der Probleme sondern vertagt sie auf übermorgen. --Finanzer 01:07, 18. Mai 2007 (CEST)
Aus meiner Sichtseite kann ein internationales Projekt, wie die "Wikipedia" NICHT das US-Recht gelten. Die "Wikipedia" wurde sicherlich in den USA gestartet - aber Sie veröffentlicht Ihre Beiträge u.a. auch in Deutschland. Zwischen den einzelnen Staaten gibt es Staatsverträge, die entsprechend ratifiziert werden müssen, diese Verträge gelten. Das Internationale Recht ist sehr komplex, siehe z.B. Vereinte Nationen. Das Recht der USA gilt nur auf dem Staatsgebiet der USA, es gilt nicht Europa und auch nicht in Deutschland.
In der c't vom 11/2007 (Seite 52) ist ein interessantes Gerichtsurteil gegen einen Forenbetreiber aus Deutschland veröffentlicht worden. Der Forenbetreiber haftet dort auch für Informationen und Beiträge, die von Dritten (z.B. Forennutzer) stammen - ein Internetforum ist grundsätzlich ein journalistisch redaktionell gestaltetes Angebot - im Sinne von § 54 des Rundfunkstaatsvertrages.
D.h. die "Wikipedia" haftet für die hier veröffentlichten Inhalte. Die Sprache ist unrelevant. Die Veröffentlichung kann man hier in Deutschland lesen. Wenn sich die "Wikipedia" nicht an das Deutschen Recht bei einer Veröffentlichung hier in Deutschland halten will, dann muss der Betrieb eingestellt werden. (Irgendwann wird sicherlich jemand sein Recht einklagen).
Da das Internet überall auf der Welt ist wird diese Sache sicherlich kompliziert - es kann aber hier nur Deutsches Recht gelten - oder Europäisches Recht (im Bundesrat ratifiziert) - oder - Internationales Recht (im Bundesrat ratifiziert). Alles andere wäre eine Unterwanderung unseres Rechtsstaates - wo ausgehend vom Deutschen Volk - u.a. die Judikative und die Exekutive gewählt wird. --Wiki der Weise 13:26, 20. Mai 2007 (CEST)
- Dein Beitrag stellt eine sicherlich interessante politische Einstellung dar, er trivialisiert aber zum Einen die hier vorhandenen juristischen Komplexitäten und spiegelt des Weiteren nicht die tatsächlichen Umstäne wieder, die für die Foundation und ihre Projekte relevant sind. Um es mal etwas salopp auszudrücken: ein amerikanischer Bundesrichter, oder gar eine Jury in Florida, wird sich nur wenig darum kümmern, was der Bundestag beschlossen hat, wenn es nicht in Form eines Vertrages mit den Vereinigten Staaten dort als geltendes Recht integriert wurde. Das ist aber außerhalb des Urheber- und Steuerrechts eher selten der Fall, und selbst dort ist das, was da ratifiziert wurde, nicht unbedingt identisch mit deutschem Recht, wie die obige Diskussion zum Schutzfristenvergleich zeigt. sebmol ? ! 13:41, 20. Mai 2007 (CEST)
- Einen deutschen Richter interessiert auch nicht - was amerikanisches Recht ist. Wenn die "amerikanische Wikipedia" hier in Deutschland veröffentlicht - dann hat sie sich nun Mal an das hier geltende Recht zu halten, wenn Sie das nicht will, darf Sie hier nicht veröffentlichen. Bei Printmedien geht das ja auch nicht. Ich wollte die Diskussion hier in eine andere Richtung lenken. Wir können uns hier in Deutschland nicht unser Recht aussuchen (Zitat: Wikipedia ist amerikanisches Recht) - das ist Unsinn.--Wiki der Weise 13:56, 20. Mai 2007 (CEST)
- Soll ich dich gleich wieder sperren oder willst du diesmal eine halbwegs vernünftige Mitarbeit versuchen? Deine obigen Ausführungen sind zwar ausnahmsweise mal nicht direkt falsch, aber kein sinnvoller Beitrag. Dem Medium Internet ist es geschuldet, dass wir zeitgleich weltweit veröffentlichen. Diese Erkenntnis ist trivial und in deine Forderung "dann darf WP halt nicht in Deutschland veröffentlichen" betrachte ich nicht als konstruktiven Beitrag.--Wiggum 14:21, 20. Mai 2007 (CEST)
- Nun, ich mach hier immer konstruktiv mit (bei mir gibt es immer Quellen - bei Dir gab es bis jetzt noch nie Quellen). Bitte lass Deine Drohungen - beim letzten Mal hast u.a. Du durch deine Sperrungen - Ärger bekommen. In der deutschsprachigen Wikipedia wird bei Urheberrechten das deutsche Gesetz zitiert - bei Musikrechten wird z.B. auf die Gema hingewiesen (gibt es so auch nur in Deutschland). Das Hauptproblem der Wikipedia ist gerade, dass es sich an die Gesetze der vielen Nationalstaaten halten muss, wenn sie dort veröffentlicht. Nach deutschem Recht (siehe Hamburger Urteil) ist es unrelevant, wo die Server stehen, wer das Wikipedia-Programm geschrieben hat oder in welcher Sprache veröffentlicht wird - es müssen in Deutschland die entsprechenden Gesetze eingehalten werden. In Frankreich oder Spanien kann das wieder ganz anders sein - eventuell ist dort der Serverstandort wichtig. (US-Recht gilt da aber sicher auch nicht.) Die Rechtsprechung im Internet ist alles andere als trivial. --Wiki der Weise 21:27, 20. Mai 2007 (CEST)
- Soll ich dich gleich wieder sperren oder willst du diesmal eine halbwegs vernünftige Mitarbeit versuchen? Deine obigen Ausführungen sind zwar ausnahmsweise mal nicht direkt falsch, aber kein sinnvoller Beitrag. Dem Medium Internet ist es geschuldet, dass wir zeitgleich weltweit veröffentlichen. Diese Erkenntnis ist trivial und in deine Forderung "dann darf WP halt nicht in Deutschland veröffentlichen" betrachte ich nicht als konstruktiven Beitrag.--Wiggum 14:21, 20. Mai 2007 (CEST)
- Einen deutschen Richter interessiert auch nicht - was amerikanisches Recht ist. Wenn die "amerikanische Wikipedia" hier in Deutschland veröffentlicht - dann hat sie sich nun Mal an das hier geltende Recht zu halten, wenn Sie das nicht will, darf Sie hier nicht veröffentlichen. Bei Printmedien geht das ja auch nicht. Ich wollte die Diskussion hier in eine andere Richtung lenken. Wir können uns hier in Deutschland nicht unser Recht aussuchen (Zitat: Wikipedia ist amerikanisches Recht) - das ist Unsinn.--Wiki der Weise 13:56, 20. Mai 2007 (CEST)
Schöpfungshöhe bei Modelllandschaften
Brauchen wir für Bild:Deutschlandexpress1.jpg eine Lizenz des Modellbauers? Einschätzungen bitte. --Wikipeder 10:55, 17. Mai 2007 (CEST)
Schwierig zu sagen. Ich denke schon --Histo Wikisource braucht Hilfe! 18:39, 17. Mai 2007 (CEST)
- Danke. --Wikipeder 12:55, 18. Mai 2007 (CEST)
- Wie hat eine solche Lizenz auszusehen? Eine Zustimmung zur Veröffentlichung im I-net hatte ich mir mündlich eingeholt als das Foto geschossen wurde. --Marc Schuelper 14:37, 19. Mai 2007 (CEST)
- Z. B. so: "Ich, der Urheber oder Inhaber des vollumfänglichen Nutzungsrechts der auf dem Foto 'Deutschlandexpress1.jpg' gezeigten Modelllandschaft, stimme der Veröffentlichung des Fotos unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation (GFDL) zu. Mir ist bekannt, dass damit in urheberrechtlicher Hinsicht Dritte das Recht haben, das Bild gewerblich zu nutzen und zu verändern. Mir ist bekannt, dass ich diese Einwilligung üblicherweise nicht widerrufen kann und kein Anspruch darauf besteht, dass das Bild dauernd auf der Wikipedia eingestellt wird. Vorname Nachname, Datum", vom Lizenzgeber (!) direkt gemailt an permissions-de@wikimedia.org. --Wikipeder 00:06, 20. Mai 2007 (CEST)
- ok, werde mich dann drum kümmern. ich habe den besitzer kontaktiert und habe ihm die lage präsentiert und hoffe nun, dass alles glatt geht --Marc Schuelper 16:16, 20. Mai 2007 (CEST)
- Für mich stellen Architekturmodelle nach deutschem Recht keine Schöpfungshöhe dar. Wie das in Österreich aussieht weiß ich nicht, in der Schweiz gelten Architekten eher als Künstler denn als Techniker. Aufgrund der besonderen deutschen Gesetzeslage, die Architekten ausdrücklich nicht primär als Künstler sieht, sind deutsche Architekturmodelle als reines Handwerk nicht schutzfähig im Sinn des Urheberrechts. -- RalfR 22:31, 20. Mai 2007 (CEST)
- ok, werde mich dann drum kümmern. ich habe den besitzer kontaktiert und habe ihm die lage präsentiert und hoffe nun, dass alles glatt geht --Marc Schuelper 16:16, 20. Mai 2007 (CEST)
Projekt Gutenberg
Habe ein meiner Ansicht nach gemeinfreies Bild aus dem englischen Projekt Gutenberg (die dies wiederum aus einem 1899 erschienenen Buch haben) in wikicommons geladen und auch in Artikel Herzogin von Maine verwendet. Kann mir jemand sagen, ob ich explizit die Lizenzen dieses Projekts erwähnen muss? Aus der dort angegebenen Lizenz [[17]] werde ich nicht so recht schlau (bezieht sich wohl nur auf Texte). Claude J 11:22, 20. Mai 2007 (CEST)
- Kommt darauf an: Ist es ein public-domain-Buch (Urheber über 70 Jahre tot), wovon ich ausgehe, dann ist alles ok (Lizenz: {{PD-old}}). Falls nicht, müsste das allerdings angegeben sein ("Always look at the license inside the ebook to tell if it is copyrighted or not"). --Isderion 12:43, 20. Mai 2007 (CEST)
Erstellung gewerblicher Tutorials
Hallo, ich bin ein IT-Dienstleister und erstelle im Rahmen von Schulungen Tutorials zu verschiedenen Themen. Im Augenblick möchte ich eine Anweisung für das Benutzen/Navigierens im Internet erstellen. Dazu möchte ich einen geschichtlichen Rückblick auf die Entstehung des heutigen Internets in das Tutorial einsetzen. Solche Artikel existieren auch schon hier. Kann ich diese Artikel kopieren und in meine Schulungsunterlagen übernehmen (u. U. auch mit Änderungen/Ergänzungen meinerseits) und wenn ja, welche Quellenangaben muss ich in die Schulungsunterlagen einfügen?
Vielen Dank für Informationen.
MfG T. S. --89.12.123.214 11:23, 21. Mai 2007 (CEST)
- Hallo, die Lizenzbestimmungen enthalten genügend Hinweise zur Weiternutzung in Online und Printmedien.. Viel Erfolg. --Taxman¿Disk?¡Rate! 11:30, 21. Mai 2007 (CEST)
Dieser Artikel ist zu einem erheblichen Teil (insbesondere mit diesem Edit) von www.spd-almena.de (und Unterseiten) kopiert. Der einstellende Benutzer DennisBrandt (Diskussion • Beiträge • hochgeladene Dateien • SBL-Log • Sperr-Logbuch • globale Beiträge • SUL • Logbuch ) ist laut Impressum von www.spd-almena.de Webmaster und eventuell Urheber des Textes. Jedoch sind die Texte dieser Seite (steht weiter unten im Impressum urheberrechtlich geschützt. Wie muß jetzt vorgegangen werden? USt 18:15, 21. Mai 2007 (CEST) --
- An den SPD-woauchimmer-HP-Verantwortlichen (an die Email der Impressumsseite, unser DennisBrandt muss ja nicht der gleiche sein (WP:AGF gilt bei Freigaben bzgl. möglicher URV nicht)) eine Bitte um Freigabe gemäß Wikipedia:Textvorlagen#Einverständniserklärung_für_Textfreigaben zu schicken. Wenn die nicht bald kommt, den betreffenden Artikel URV-markieren und im Notfall eine Versionslöschung beantragen. Sollte aber alles kein Problem sein, da die beidne D. Brandts wohl zu 99% identisch sein dürften.--sугсго.PEDIA-/+ 18:42, 21. Mai 2007 (CEST)
Fotografieren von Kulturgütern in Italien
http://www.fotografi.org/arte_musei_beni_culturali.htm Kann uns das jemand übersetzen bzw. zusammenfassen? --Histo Wikisource braucht Hilfe! 19:45, 21. Mai 2007 (CEST)
- Ich schaus mir heut abend mal an, sobald es draußen nicht mehr so warm ist, dass man sich blöd vorkommt, wenn man drinnen vorm PC sitzt ;) --rdb? 19:58, 21. Mai 2007 (CEST)
Ich hab mal eine Übersetzung auf Benutzer:Rdb/Urh angefangen, erstmal grob, beim zweiten Durchgang wirds dann genauer. --rdb? 22:40, 21. Mai 2007 (CEST)
- Schon mal herzlichen Dank, bitte weitermachen, das ist nicht unwichtig --Histo Wikisource braucht Hilfe! 11:31, 22. Mai 2007 (CEST)
Abbildung alte Gartenlaube
Guten Tag, ich habe für ein Buch recheriert mit dem Titel "Streifzug durch das 19. Jahrhundert" Da habe ich viele Abbildungen von der ehemaligen Gartenlaube drin. Meine Frage an Sie: "Wie steht es mit der Rechtslage? Zuerst habe ich gedacht, nach ca. 70 Jahren ist das o.K. Aber ich bin nicht sicher, ob die Gartenlaube aufgekauft wurde und weiter existiert. Um mir da eine klärende Antwort zukommen zu lassen, würde mich sehr erfreuen. Vielen Dank für Ihre Bemühungen. Mit den besten Grüßen
Heidemarie Wourtsakis --84.174.62.39 08:02, 22. Mai 2007 (CEST)
- Hallo,
- sofern die Abbildung älter als 100 jahre ist wird sie aus pragmatischen Gründen zugelassen, andernfalls muß der Urheber bekannt und seit mehr als 70 Jahren verstorben sein. --Taxman¿Disk?¡Rate! 08:10, 22. Mai 2007 (CEST)
Wir geben hier keine allgemeine Rechtsberatung und schon gar nicht für Leute, die nicht daran denken, hier Bilder einzustellen. Wie auf WP:BR nachzulesen ist, erlöschen Verlagsrechte nicht später als das Urheberrecht. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 11:28, 22. Mai 2007 (CEST)
Ich bin mit den Gepflogenheiten bei Commons nicht ganz so vertraut, daher stelle ich lieber hier in vertrauter Umgebung meine Frage.
Ich halte es für einen sehr ungewöhnlichen Zufall, dass Peter Löscher vor 2 Jahren, als der Uploader dieses Bild selber erstellt hatte, genau den gleichen Anzug und die gleiche Krawatte trug als am letzten Wochenende, als er als neuer Siemens-Chef vorgestellt wurde (siehe [18], [19], [20] oder auch ganz interessant[21]). Im Klartext, wie ist bei solchen berechtigten Zweifeln an der angegebenen Lizenz das richtige Vorgehen bei Commons? Direkt ein Löschantrag, oder gibt es spezielle Bausteine? --Andibrunt 10:29, 22. Mai 2007 (CEST)
- wenn Du das Originalfoto (offensichtlich von Reuters, siehe ZDF) gefunden hast reicht ein einfaches {{copyvio|Quelle/Grund}} --Taxman¿Disk?¡Rate! 10:37, 22. Mai 2007 (CEST)
"Zettel"
Moin miteinand'! Ist so etwas geschützt? Falls nicht als "Kunstwerk", dann vermutlich zumindest als Text? Aber andererseits wird wohl klar, daß der "zitiert" ist? ... In der englischen Wikipedia bekomme ich dazu leider keine Auskunft, deshalb mal die Frage hier. Ich würde das Dokument vor allem gern hochladen, um es als Quelle zu benutzen. Was natürlich nicht so sinnvoll wäre, wenn der Verweis demnächst schon nicht mehr zugänglich wäre. Das Bild kommt jedenfalls von dieser e-bay-Akution. Auf der Seite erklärt der Versteigerer: "All text and images not belonging to eBay in this auction are © 2007 MBoCC, Inc. All rights reserved." Hm, von solchen differenzierten Aussagen über eigene Urheberrechte an Werken an anderer halte ich ja nun mal aus Prinzip recht wenig... Danke für Eure Hilfe, Ibn Battuta 06:05, 20. Mai 2007 (CEST)
Steht auf Wikipedia:Textplagiat unter "Übernahmen aus der Presse", dass es nicht geschützt ist --Histo Wikisource braucht Hilfe! 01:56, 21. Mai 2007 (CEST)
- Schön, der Text ist also nicht geschützt. Aber zum Rest sagt Textplagiat nichts. --Ibn Battuta 05:10, 21. Mai 2007 (CEST)
- Hallo? --Ibn Battuta 02:01, 24. Mai 2007 (CEST)
Schullogo -> hochladen?
Zu meiner Schule gibt es einen sehr umfangreichen Wikipedia Artikel (RLO). Ich wollte fragen, ob es erlaubt ist, das Logo der Schule hochzuladen und wenn ja, unter welchen Lizenzbedingungen. Die Schule ist im Novemer exakt 100 Jahre alt und das Schulllogo sollte genauso alt sein. Ein Bild vom Logo gibt es auf der Schulhomepage hier. Ich habe davon eine bessere Variante, die ich hochladen könnte. Ich weiß halt nur nicht, ob ich das machen kann oder ob ich da die Schulleitung befragen sollte etc. Vielen Dank, anschub 20:11, 20. Mai 2007 (CEST)
--anschub 20:11, 20. Mai 2007 (CEST)
- Das Logo ist alt genug, um als gemeinfrei hochgeladen zu werden. Eine Schöpfungshöhe sehe ich auch nur grenzwertig - also sollte dem Hochladen in der.de Wikipedia nichts entgegenstehen. Lade es bitte nicht auf Commons, da sehen es die Verantwortlichen mit Logos oft etwas komisch. --RalfR 01:37, 21. Mai 2007 (CEST)
- Passt das so? [22] . danke fuer die hilfe!! anschub 16:50, 22. Mai 2007 (CEST)
- Ja, ist ok - hier wäre auch PD-alt vertretbar, aber so gehts auch. --RalfR 17:19, 22. Mai 2007 (CEST)
- November 1907 ist noch nicht PD-alt. Erst ab 1. Januar 2008. -- ChaDDy ?! +/- 18:28, 22. Mai 2007 (CEST)
- @Chaddy: Jetzt hast du dich geoutet! Du bist Beamter ;) --RalfR 18:37, 22. Mai 2007 (CEST)
- ;-) Ich bin aber auch täglich von zahlreichen Beamten umgeben (man nennt sie Lehrer). -- ChaDDy ?! +/- 18:57, 22. Mai 2007 (CEST)
- @Chaddy: Jetzt hast du dich geoutet! Du bist Beamter ;) --RalfR 18:37, 22. Mai 2007 (CEST)
- November 1907 ist noch nicht PD-alt. Erst ab 1. Januar 2008. -- ChaDDy ?! +/- 18:28, 22. Mai 2007 (CEST)
- Ja, ist ok - hier wäre auch PD-alt vertretbar, aber so gehts auch. --RalfR 17:19, 22. Mai 2007 (CEST)
- Passt das so? [22] . danke fuer die hilfe!! anschub 16:50, 22. Mai 2007 (CEST)
Es trifft nicht zu, dass PD-alt erst ab 1908 gilt. Ich habe bei der Einführung von PD-alt darauf geachtet, dass der laufende Jahrgang bei n-100 mit einbezogen ist, so steht das auch in unserer Norm. Die Fristenregelung der Regelschutzfrist gilt also für uns nicht --Histo Wikisource braucht Hilfe! 22:31, 22. Mai 2007 (CEST)
- Aber die Lizenz mit fehlender Schöpfungshöhe ist jetzt okay, oder? (Hab die Unterschrift vergessen: anschub 14:39, 23. Mai 2007 (CEST))
Gemeindewappen
Sind Wappen nun gemeinfrei oder nicht und was soll ich mit dem folgenden Hinweis anfangen:
- Nach § 5 Absatz 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz darf das Wappen einer Gemeinde nur mit ausdrücklicher Genehmigung der VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG verwendet werden.
Gruß. --Immanuel Giel 11:15, 23. Mai 2007 (CEST)
Der ursprüngliche Artikel ist eine URV, siehe die Homepage der Angelaschule [23]. Dasselbe gilt für die von Benutzer:Hase777 hochgeladenen Fotos der modernen Schule und des Parks. Leider habe ich es erst heute nacht bemerkt, als ich über Google nach der Angelaschule suchte. Die Einleitung schrubbt noch immer haarscharf an einer URV vorbei. Leider hatte ich den Artikel bereits ausgebaut, um die Relevanz der Schule herauszustellen und sie aus der Löschhölle zu befreien. Was nun? Löschen wegen URV? Google hat die URV-Version bereits im Cache. Oder weiter umschreiben? Bilder löschen und ignorieren? Mit der Bitte um Klärung.
--Gudrun Meyer 13:16, 23. Mai 2007 (CEST)
- Die Bilder habe ich gelöscht. Bei dem Artikel lösche ich gleich noch die 1:1 Kopie. Die Einleitung muss nicht nur unter Urheberrechts- sondern auch unter NPOV-Gesichtspunkten überarbeitet werden. Einfach noch mehr umstellen und vor allem die Fülladjektive wie "traditionsreich" weglassen, dann dürfte es passen.--Wiggum 14:10, 23. Mai 2007 (CEST)
@Wiggum Zunächst herzlichen Dank. Ich bin bereits eifrigst am Ent-POVen. Eigentlich müsstest du noch mehr löschen, bis zu der Version vor deiner Bearbeitung, weil ich zunächst nur die Literaturangaben nachgetragen hatte. Sonst komme ich womöglich irgendwann in Verdacht, eine URV begangen zu haben. Grüße von --Gudrun Meyer 15:26, 23. Mai 2007 (CEST)
Ich habe eine Frage zu Bild:R_Piehler3.jpg: muss die Abgebildete nicht der Veröffentlichung des Bildes zustimmen? Sie ist wohl Person der Zeitgeschichte (aktuelle Deutsche Meisterin im Schwimmen), aber das Bild zeigt sie ja nicht beim Schwimmen, bei der Siegerehrung o.ä., sondern scheint eine Privataufnahme zu sein. --Thomas Gerstner 16:42, 23. Mai 2007 (CEST)
das betrifft das Recht am eigenen Bild, üblicherweise haben wir hier nicht nach privataufnahme und öffentlicher aufnahme differenziert. ein schützenswertes interesse der schwimmerin kann ich nicht erkennen, die aufnahme hätte genausogut bei einem öffentlichen event z.b. nach der siegerehrung gemacht werden können. also behalten und bis auf weiteres wie bisher verfahren. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 17:26, 23. Mai 2007 (CEST)
Nochmals die Angelaschule
Wie ich inzwischen feststellen musste, ist auch der Rest des ursprünglichen Artikels eine 1:1 URV. Ich schlage vor, nur meine letzte Version stehenzulassen, wo ich alle URVs getilgt habe. Besten Dank --Gudrun Meyer 17:58, 23. Mai 2007 (CEST)
Darf ich das in die Kerbezeitung übernehmen?
Hallo, ich würde gerne den Artikel über Mainz-Hechtsheim in unsere Hechtsheimer Kerbezeitung übernehmen. Ich werde ihn dann auch noch ein wenig bearbeiten müssen. Darf ich das? Reicht es wenn ich unter den Artikel "Mit freundlicher genehmigung von Wikipedia.de" schreibe? Danke schön" --82.207.238.3 18:03, 23. Mai 2007 (CEST)
- Normalerweise darfst du einen Artikel unter den Bedingungenen der GNU-FDL (inoffizielle deutsche Übersetzung hier, Originaltext hier) veröffentlichen und verändern; das heißt, dass du unter anderem auch diese Lizenz (Originaltext) sowie eine Liste der Autoren mit abdrucken musst. Besonders letzteres macht sich wohl nicht unbedingt gut. Ein Beispiel, wie man die Lizenz bei guter Druckqualität auf eine Seite kriegen kann, findest du hier (beachte auch die anderen auf der Seite angegebenen Versionen). Wenn du nur einen Abschnitt übernehmen willst, kannst du mit dem Tool WikiBlame dessen Autoren herausfinden und die Liste so vielleicht kürzen.
- Natürlich darfst du zitieren. Nach deutschen Urheberrecht ist es erlaubt, „in einem durch den Zweck gebotenen Umfang einzelne Werke [...] in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufzunehmen“. Dass die „Kerbezeitung“ in die Kategorie „Wissenschaft“ fällt, wage ich zu bezweifeln, ansonsten ist nur die Wiedergabe einzelner Stellen erlaubt.
- Abweichende Regelungen können nur die einzelnen Autoren absegnen. Du solltest sie auf ihren Diskussionsseiten direkt ansprechen; wieder kann Wikiblame hilfreich sein.
Ist es da nicht einfacher, den Text komplett umzuformulieren? Das WAppen kannst du übernehmen, das ist eh gemeinfrei.--Hannes2 Diskussion 21:40, 23. Mai 2007 (CEST)
Hannes2, das Zitatrecht ist kein Freibrief zur Übernahme von fremden Werken, auch nicht im wissenschaftlichen Kontext. Es ist eindeutig von einem "durch den Zweck gebotenen Umfang" die Rede, und ein solcher Zweck ist bei einer reinen Übernahme gerade nicht gegeben. Bei "Erläuterung des Inhalts" ist nicht die Verwendung des fremden Texts zur Erläuterung einzelner Punkte im eigenen Text gemeint, sondern umgekehrt die Erläuterung des zitierten Texts durch eine eigene wissenschaftliche Analyse desselben! Auch pauschale Aussagen wie "das Wappen kannst du übernehmen" sind irreführend. Das Wappen unterliegt tatsächlich starken gesetzlichen Beschränkungen und darf nicht geführt werden. Das passiert jedoch so leicht, dass man eigentlich nur von der Verwendung solcher Wappen in einem enzyklopädiefremden Rahmen ausdrücklich abraten kann! --rtc 23:47, 23. Mai 2007 (CEST)
Hannes2 nimm unseren Urheberrechts-Troll nicht zu ernst. Ein Abdruck des Artikels ist aber in der Tat nicht vom Zitatrecht gedeckt. Das einfachste ist umformulieren, die Fakten sind nicht geschützt. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 00:05, 24. Mai 2007 (CEST)
Mein Vorschlag war dies, um den nicht-urheberrechtlichen Mails Rechnung zu tragen. wir sollten z.B: mehr auf den § 22 achten. Meinungen? // Forrester 23:57, 23. Mai 2007 (CEST)
Ich denke, die Vorlage zu § 22 könnte unverständlicher und schlechter nicht formuliert werden --Histo Wikisource braucht Hilfe! 00:08, 24. Mai 2007 (CEST)
- Dann bitte ich dich, das zu verbessern. // Forrester 00:12, 24. Mai 2007 (CEST)
- Nö, weil ich keine Lust habe mir einen Admin zu suchen, der sie mir entsperrt. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 00:15, 24. Mai 2007 (CEST)
- Habe ich schon gemacht, sorry. Jetzt kannst du loslegen. // Forrester 00:20, 24. Mai 2007 (CEST)
Der o.g. Artikel steht zur Zeit in der Löschdiskussion. Unter anderem steht der Vorwurf, dass die übernommene Liste der Todesopfer eine URV von bpb.de darstellt. Meines Erachtens erfüllt diese Liste jedoch nicht die nötige Gestaltungshöhe, daher hatte ich den URV-Hinweis unter Berufung auf die Hilfe:FAQ Rechtliches#Darf ich Tabellen, Listen oder statistische Daten übernehmen? entfernt und die Liste nachbearbeitet [24]. Da sich der URV-Vorwurf aber nach wie vor hartnäckig hält, würde ich mich gerne hier noch einmal rückversichern. Gruß -- Ra'ike D C B 22:30, 23. Mai 2007 (CEST) (zum Vergleich noch einmal eine alte Version [25])
Fakten sind nicht schutzfähig, für eine Datenbank sollte es hier an der wesentlichen Investition und für ein Datenbankwerk an der Werkqualität mangeln.--Wiggum 22:46, 23. Mai 2007 (CEST)
- Ich würde schon den Datenbankcharakter verneinen, die Liste ist technisch nur als ganzes zugreifbar, es fehlt am "dessen Elemente systematisch oder methodisch angeordnet und einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel oder auf andere Weise zugänglich sind". Zudem gibt es die Liste auch in Textform, da würde dann der Datenbankschutz eh entfallen.)--sугсго.PEDIA-/+ 09:46, 24. Mai 2007 (CEST)
Schöpfungshöhe alter FCK- Logos?
Hallo. Kurz und knapp: Ich bitte um die Einschätzung derer, die sich damit besser auskennen als ich, ob dieses Bild in der englischsprachigen Wikipedia Elemente beinhaltet, die Schöpfungshöhe aufweisen. Die ursprüngliche Lizenz "fair use" ist für uns ja unbrauchbar. Dank' Euch im Voraus und Grüße, --Pfalzfrank Disk. 18:44, 20. Mai 2007 (CEST)
- In meinen Augen haben einige der Logos einwandfrei Schöpfungshöhe, aber mal sehen, was die anderen sagen. Andere Frage: Einige der Logos wurden vor über 70 Jahren eingesetzt. Wie sieht es damit aus - richtet sich der Schutz eines Logos wirklich nach dem Urheber? Oder nach dem "Logoträger" (FCK)? Oder eben, wenn der es nicht mehr nutzt, nach noch etwas anderem? --Ibn Battuta 19:46, 20. Mai 2007 (CEST)
Bin zwar kein Experte für Urheberrecht aber bei aller Sympatie die ich für den FCK hege, sehe ich bei keinem der oben genannten Logos eine Schöpfungshöhe. Beim zweiten Logo ist der Fisch dem Stadtwappen entliehen, von daher keine Schöpfungshöhe. Beim fünften (FVK mit rotem Federvieh - was soll das eigentlich sein? ein Drache?) könnte man eventuell mal drüber reden, aber da der vogel so stillisiert ist, ist da meiner Meinung nach nix vorhanden. Alle anderen bestehen mehr oder weniger aus einer Anordnung von Buchstaben. Des weiteren dürfte wenn eine Schöpfungshöhe denn vorhanden wäre mit Sicherheit abgelaufen sein, da der Schöpfer (= Urheber) wahrscheinlich schon länger als 70 Jahre tot ist. Gruß --kandschwar 19:55, 20. Mai 2007 (CEST)
Bei allen ist keine Schöpfungshöhe vorhanden. -- ChaDDy ?! +/- 23:36, 20. Mai 2007 (CEST)
ACK --RalfR 01:05, 21. Mai 2007 (CEST)
- Sagt, was Ihr wollt - den Fisch lasse ich meinetwegen gelten, aber die beiden ganz links außen finde ich dann immer noch heikel. - Mal eine andere Frage - woher kommt das Wissen auf dieser Seite hier eigentlich? Wikipedia-Usus? Oder gibt's hier tatsächlich juristische Fachleute (selbst, falls sie nicht in ihrer Eigenschaft als Juristen schreiben)? Überlegt Ibn Battuta 01:49, 21. Mai 2007 (CEST)
- Hier antworten "Hobby-Juristen", fast ausschließlich niemals echte Juristen. Allerdings kennen sich die Leute hier meistens in Sachen Bildrechte weitaus besser aus als gelernte Juristen, die diesen speziellen Zweig in ihrer juristischen Tagesarbeit selten antreffen. Selbst Jura-Professoren sind bei diesem Thema oft ratlos und können keine klare Antwort geben, was hier aber mit Quellenlage und Kommentaren oft genug bestätigt wird. -RalfR 02:00, 21. Mai 2007 (CEST)
Wenn man hunderte solcher Fälle behandelt, ergibt sich einiges an Erfahrungswissen. Als Nicht-Jurist nehme ich es auf dem Gebiet des Urheberrechts gern mit nicht-studierten Wald-und-Wiesen-Rechtsanwälten auf. Ich sehe keinerlei Schöpfungshöhe. Es wären Werke der angewandten Kunst, da sind die Hürden höher. Wurde aber schon hunderttausendmal hier behandelt. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 01:58, 21. Mai 2007 (CEST)
- Genau das meine ich doch: Ich weiß doch, daß Ihr hier Hunderte Fälle behandelt habt. (Und daß nicht jeder Jurist Ahnung davon hat, ist trivial.) Nur: Irgendwann habt Ihr ja mal angefangen. Worauf habt Ihr Euch da gestützt? Und woraus habt Ihr gelernt? Expertise kommt ja nicht dadurch, daß man etwas zigmal gemacht hat, sondern daß man es zigmal richtig gemacht hat - oder wenigstens aus den Fehlern gelernt hat, wofür es ebenfalls eine Richtschnur braucht. Daß sich hier in der Wikipedia oft ein Konsens herausbildet - klar, sehe ich. Die Frage ist doch nur, woher dieser Konsens kommt. Woran Ihr erkennt, ob Euer Konsens richtig ist? Oder: Ihr sagt, daß selbst Profs zum Teil keine Ahnung haben. Woher wißt Ihr, daß Ihr sie habt? ... Wie gesagt, einfach aus Interesse, Ibn Battuta 04:58, 21. Mai 2007 (CEST) PS: Historiograph, es gibt keine nicht-studierten Rechtsanwälte, weder im Wald noch in den Wiesen - zumindest nicht in Deutschland.
- Au ha, hier sind wir aber ganz tief im Erkenntnistheoretischen: Kollektives Lernen als Selbstbetrug? Konstrukt oder Diskurs? Mit der Antwort darauf kann man berühmt werden. --Wikipeder 11:55, 21. Mai 2007 (CEST)
- Unsere Richtlinie zum Thema ist in Schöpfungshöhe dargestellt und wurde anhand der sporadischen höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelt (im Artikel näher ausgeführt). Fragen der Schöpfungshöhe spielen im Alltag auch eines Urheberrechtsjuristen keinerlei Rolle, man kann 15 Jahre lang auf intellectual property spezialisiert sein und nie einen Fall auf den Tisch bekommen, in dem man die Frage der Schöpfungshöhe wirklich braucht. Trotzdem gibt es Rechtsprechung und etwas Kommentarliteratur. Das Bundesverfassungsgericht hat sich zuletzt nochmal eindeutig positioniert und die Verdrängung des Urheberrechts durch das Geschmacksmusterrecht bei Gebrauchsgrafik bestätigt. Daran orientieren wir uns jetzt im Interesse freier Inhalte. --h-stt !? 13:03, 21. Mai 2007 (CEST) PS: Bei den Emblemen sehe ich nichts urheberrechtlich schutzfähiges - auch der stilisierte Phönix ist aus Standardelementen zusammengesetzt (Bundesadler für die Flügel, Lufthansa-Kranich für Körper).
H-stt hat das treffend dargestellt. Den Artikel Schöpfungshöhe habe ich im wesentlichen als Hauptautor zu verantworten, im Anschluss daran setzte sich hier die Ansicht durch, dass insbesondere bei Logos ein deutliches Überragen von Durchschnittsgestaltungen gegeben sein muss. Wenn man das laufende Auge und das SED-Emblem als Richtschnur nimmt, dann können auch weniger versierte Wikipedianer andere Logos durchaus damit vergleichen. Ich meinte im übrigen: nicht-spezialisierten (studierten war ein unbewusste Fehlleistung). --Histo Wikisource braucht Hilfe! 14:20, 21. Mai 2007 (CEST)
- Alles klar, Ihr habt meine Frage genau getroffen. Gruß, Ibn Battuta 01:58, 24. Mai 2007 (CEST) (PS: Nochmal - das nicht jeder Jurist oder Urheberjurist alles bearbeitet, versteht sich doch von allein. Es interessieren - wie bei jedem anderen Thema, bei dem's um Expertise geht - doch nur diejenigen, die tatsächlich den Bereich bearbeiten.)
- Nochmal Danke Euch allen, auf Grund der doch recht einheitlichen Einschätzung hat ein anderer Benutzer das Bild inzwischen eingebunden. Und Histos Orientierungspunkte "SED- Logo und laufendes Auge" werd' ich mir auch mal merken. Grüße, --Pfalzfrank Disk. 19:40, 24. Mai 2007 (CEST)
Namensherkunft von Orten
In Trebendorf#Namensherkunft hatte ich mal aus einem Buch zitiert, so wie ich Wikipedia:Zitate verstanden habe, also mit Beibehaltung aller Abkürzungen und ohne Auslassung. Ich gehe mal davon aus, dass das für einen Ort okay ist, zumal das Buch auch in der (dürftigen) Literaturliste auftaucht. Da das Buch die gesamte Oberlausitz abdeckt, ist es jetzt verlockend, es als Quelle auch für andere Ortsartikel zu verwenden. Gibt es eine hierfür eine Grenze (beispielsweise nicht mehr als x Zitierungen in der Wikipedia) oder könnte ich theoretisch den Großteil des Buchinhalts verteilt auf die jeweiligen Artikel einbringen? --32X 12:04, 24. Mai 2007 (CEST)
- Bist du zu faul, die Inhalte in eigenen Worten zu formulieren? --Fb78 ☼ 16:20, 24. Mai 2007 (CEST)
- Nein, das Werk ist gut recherchiert und liefert auch Quellen mit. Bei einer Formulierung mit eigenen Worten laufe ich Gefahr, Fakten auszulassen (evt. Futter für POV-Schreihälse) oder schlimmer noch, falsch wiederzugeben. Außerdem hatte ich nicht vor, mir diese fremde Arbeit durch eine Umformulierung zu eigen zu machen. --32X 19:51, 24. Mai 2007 (CEST)
- Mach dir lieber die Mühe, es umzuformulieren und mit einer ordentlichen Quellenangabe zu versehen. Wörtliche Zitate sind bei der Wiedergabe einfacher Fakten urheberrechtlich vielleicht nicht sehr problematisch - aber völlig unnötig. --Fb78 ☼ 21:27, 24. Mai 2007 (CEST)
Mögliche Lizenz für Bild:frh01.jpg
Hallo, unter o.g. Namen habe ich ein zeitgeschichtlich interessantes Bild für den Artikel Volkspark Friedrichshain hochgeladen, dessen Löschung jedoch angedroht wurde. Das Foto stammt aus einer Bildmappe, die anlässlich der der III. Weltfestspiele 1951 in Ost-Berlin herausgegeben wurde. Herausgeber war: Magistrat von Groß-Berlin (d.h. Ost-Berlin), Amt für Information. Weitere Angaben sind nicht verfügbar. Wie ist dennoch eine Veröffentlichung in der deutschen WP möglich?
--Inductor 15:09, 24. Mai 2007 (CEST)
- Wenn der Fotograf des Bildes (oder seine Erben) ermittelt wird und zustimmt - ja
- Ansonsten gibt es leider keine Möglichkeit. --RalfR 15:12, 24. Mai 2007 (CEST)
- Vielleicht kann man das Bild ahnlich wie dieses verwenden ;) http://www.fahrradmonteur.de/claudia-schiffer-tristesse/index.htm --RalfR 16:36, 24. Mai 2007 (CEST)
Schutzrechte an einer Getränkeflasche
Ist die Form von Getränkeflaschen urheberrechtlich geschützt oder nur Marken- bzw. Gebrauchsmustergeschützt. Damit meine ich jetzt beispielsweise die typische Coca-Cola-Flasche oder die Selters-Flasche, welche ja nun keine strikt geometrische Form aufweisen. --MB-one 16:41, 24. Mai 2007 (CEST)
- Flaschen fallen als Gebrauchsgegenstand ganz klar unter Design. Das Geschmacksmuster der Coca-Cola-flasche dürfte seit langer Zeit abgelaufen sein, siehe en:Image:Coke_bottle_patent.JPG --rtc 16:46, 24. Mai 2007 (CEST)
- CC hat zwei Flaschenformen als 3D-Marke geschützt, aber das interessiert uns ja nicht.--Wiggum 17:15, 24. Mai 2007 (CEST)
Zitate in Biographien
Meine Frage ist auf FzW wohl untergegangen deshalb stell ich sie hier nochmal. Mir ist in letzter Zeit häufiger aufgefallen, daß in Biographien der Abschnitt 'Zitate' auftaucht. Das liegt wohl auch daran, weil Wikiquote ja aus verständlichen Gründen boykotiert wird. So weit so gut. Nur haben sich in einigen Artikel mitlerweile recht viele Zitate angesammelt so zum Beispiel bei Günter Grass, wo sich schon 9 Zitate angesammelt haben. Für die Wikipedia müßte ja das gleiche gelten, wie für Wikiquote nämlich das solche Sammlungen nur bis zu einer bestimmten Grenze zulässig sind. Ich denke man müßte mehr auf das Problem aufmerksam machen, sonst haben wir hier das gleiche URV-Problem, wie das unter dem Wikiquote chronisch leidet. --80.133.175.5 19:29, 24. Mai 2007 (CEST)
- Ich stimme Dir prinzipiell zu: Jedes Zitat (egal in welchem Kontext) muß mit Quelle versehen werden (in den Zitatabschnitten oft nicht der Fall), und es kann nicht unbegrenzt zitiert werden. Generell wäre ich aber eh dafür, Zitatabschnitte möglichst ganz zu vermeiden. Wenn sie zusammenhanglos am Ende des Artikels stehen, haben sie für mich in den allermeisten Fällen die gleiche Qualität wie "Sonstiges"- oder andere "Mir fällt noch etwas ein, ich weiß aber nicht, wohin damit"-Abschnitte. Zitate sollten (meiner Meinung nach) dann und nur dann benutzt werden, wenn sie einen Informationswert für den Artikel haben. Also bitte kein "Guck mal, das hat er auch noch gesagt, interessant, oder?" - wenn ein Zitat für den Zitierten nicht typisch ist und auch ansonsten die Darstellung des Artikels weder unterstützt noch in Frage stellt, bin ich für "Löschen". Wikipedia ist nicht Wikiquote. --Ibn Battuta 20:09, 24. Mai 2007 (CEST) PS: Beispiel Grass - da könnte meiner Ansicht nach ein bißchen in den Artikel eingebaut werden, aber alles andere einfach weg.
Bin nicht ganz sicher: Das Bild hat keine Schöpfungshöhe, weil es das Ergebnis math. Berechnungen ist, stimmt das? --Lychee 06:23, 25. Mai 2007 (CEST)
- Ein Programm zu benutzen und mit vier Parametern zu füttern (x/y/z und der Zoomfaktor) kommt nicht über die Hürde drüber. Es fehlt die Individualität: Schließlich kann jeder das gleiche Bild nochmal erzeugen, indem er das Programm mit den gleichen Werten nochmal ausführt. --Dapeteばか 09:20, 25. Mai 2007 (CEST)
- Danke, war mir eh fast sicher, aber eine zweite Meinung ist da immer besser, bevor etwas passiert. --Lychee 09:45, 25. Mai 2007 (CEST)
Nachdem auf den Commons ja PD zu GFDL werden kann (was völlig Schwachsinnig ist, eine Vorlage ab einem Datum in 2 Versionen zu teilen), gibt es Stimmen, die eine absolute freie nicht-GFDL-Lizenz haben wollen. wie wärs damit? // Forrester 23:52, 23. Mai 2007 (CEST)
- Das läuft doch auf commons:Template:CC-PD hinaus, CC ohne by, ohne SA.--32X 11:44, 24. Mai 2007 (CEST)
- Eben nicht PD, weil es in Deutschland kein PD gibt und PD auf Commons zu GFDL wird. Ebenso lehne ich das (C) ab, weil es suggeriert, daß das ganze was mit Copyright zu tun hat, was wir ja ebenfalls nicht haben. --RalfR 11:51, 24. Mai 2007 (CEST)
- (BK) Das ist mMn ziemlich albern. Zumal man in Deutschland auf die Urheberrechte sowieso nicht verzichten kann, der Versuch, es zu tun also immer darauf hinaus läuft, dass man allen für immer die Erlaubnis einräumt, damit alles zu machen. Für die Nachnutzer macht es außerdem überhaupt keinen Unterschied. Auch mit dieser „Lizenz“ wäre es durchaus möglich, das jemand behauptet, die Datei stünde unter GFDL. Das wäre zwar auch Copyfraud, aber kein Verstoß gegen diese Lizenz, die einem ja erlaubt, die Datei „ohne jegliche Beschränkungen und Bedingungen“ zu benutzen. Um das zu verhindern, wäre es nötig, durch die Lizenz du verbieten, die Freiheit einzuschränken. Das ginge dann aber wieder in Richtung Copyleft-Lizenz. Für sich hat diese Vorlage keinen Mehrwert gegenüber Vorlage:Bild-PD-frei und Vorlage:Bild-PD-nur PD, die ich übrigens auch zusammenlegen würde, da sie beide für Nachnutzer exakt die gleichen Folgen haben. 3 Vorlagen die sich nur theoretisch unterscheiden, praktisch aber das gleiche bedeuten (jeder darf alles) ist nicht sinnvoll, sondern nur verwirrend, sowohl für diejenigen, die ein Bild freigeben wollen, als auch für diejenigen, die es nutzen wollen. PS: Wenn du die Vorlage doch umsetzt, schreibe bitte vorher (!) wenigsetns rein,m dass die Lizenz unwideruflich ist. -- Timo Müller Diskussion 12:02, 24. Mai 2007 (CEST)
Unser Ziel sollte die weitere Reduzierung der existierenden Vorlagen sein, nicht umgekehrt. Commons:Template:CC-PD, Commons:Template:C0, Vorlage:Bild-PD-frei sind völlig ausreichend und es gibt keine Probleme damit. (Ich tendiere momentan eher zur Ansicht, dass letztere Vorlage wieder gelöscht werden sollte – und Vorlage:Bild-PD-nur PD erst recht – und durch eine Vorlage Bild-PD-User ersetzt werden sollte für von Benutzern freigegebene Bilder, sowie einzelne Vorlagen für jede externe Bildquelle. Für diese machen differenzierte Vorlagen Sinn). --rtc 12:19, 24. Mai 2007 (CEST)
- Und was macht ein Benutzer, der seine Bilder ausdrücklich freigeben möchte und nicht will, daß die Bilder dank Commons GFDL-eingeschränkt werden? --RalfR 14:06, 24. Mai 2007 (CEST)
- Er braucht gar nichts zu machen. Commons kann behaupten, was es will, es ändert nichts am faktischen PD-Status der Bilder. PD bedeutet in der Theorie grundsätzlich, dass jeder alles mit den Bildern tun kann, und zwar auch, beliebige Beschränkungen zu behaupten und sich selbst als Urheber anzugeben. Ob man das Urheberrecht so weitgehend aufgeben kann, dass das erlaubt ist, bzw. ob es vom Urheberrecht unabhängige Hindernisse gibt, ist eine Sache der Rechtsprechung (insbesondere bezüglich Schutzrechtsberühmung) und nicht Problem des Lizenzschilds. Gültig und durchsetzbar sind solche behaupteten Beschränkungen aber in keinem Fall. --rtc 14:18, 24. Mai 2007 (CEST)
- Nein. Es macht keinen sinn in die Lizenzvorlagen die Quelle reinzupacken. Du hast da absolut unrecht allein durch das Entfernen der Vorlagen mit Quell-Angaben konnte die Anzahl der Vorlagen erheblich reduziert werden. Das Wiedereinführen einer solchen Vorlage wäre sicherlich nicht richtig.
- Zu "...aber kein Verstoß gegen diese Lizenz, die einem ja erlaubt, die Datei „ohne jegliche Beschränkungen und Bedingungen“ zu benutzen": Ich denke schon, dass man nicht behaupten könnte, dass die Datei unter GFDl steht, da kein ausschließliches Nutzungsrecht ausgesprochen wurde (was auch gar nicht geht).
- Ich bin auch nicht ganz so zufrieden damit und sehe auch nicht die absolute Notwendigkeit für diese Vorlage, aber ansprechen kann man es ja mal. // Forrester 14:12, 24. Mai 2007 (CEST)
- Er braucht gar nichts zu machen. Commons kann behaupten, was es will, es ändert nichts am faktischen PD-Status der Bilder. PD bedeutet in der Theorie grundsätzlich, dass jeder alles mit den Bildern tun kann, und zwar auch, beliebige Beschränkungen zu behaupten und sich selbst als Urheber anzugeben. Ob man das Urheberrecht so weitgehend aufgeben kann, dass das erlaubt ist, bzw. ob es vom Urheberrecht unabhängige Hindernisse gibt, ist eine Sache der Rechtsprechung (insbesondere bezüglich Schutzrechtsberühmung) und nicht Problem des Lizenzschilds. Gültig und durchsetzbar sind solche behaupteten Beschränkungen aber in keinem Fall. --rtc 14:18, 24. Mai 2007 (CEST)
Ich kann und werde Bilder ohne Lizenzbaustein als gemeinfrei hochladen - mit dem ausdrücklichen Hinweis, daß die Bilder nicht PD sind. Wenn wir keine Lizenz haben, die ausdrücklich alle Rechte freigibt, verhindern wir viele Bilder. Ich werde das in Zukunft für etliche meiner Fotos so handhaben. Wenn jemand diese Lizenz nachträglich einschränkt, lösche ich die Bilder wieder. Dies ist auch die einzige Möglichkeit, zu verhindern, daß die Bilder nach Commons gehen und dort GFDL werden. --RalfR 14:20, 24. Mai 2007 (CEST)
- Welchen Unterschied siehst Du zwischen PD und gemeinfrei? Beides ist die Abwesenheit von Exklusivrechten und ich sehe daher keinen. Niemand kann Deine Lizenz faktisch einschränken! Was beim Bild irgendwann dabeisteht ist irrelevant; was zählt ist die tatsächliche Erlaubnis, die Du einmal erteilt hast. --rtc 14:24, 24. Mai 2007 (CEST)
- "was zählt ist die tatsächliche Erlaubnis" rechtlich ja, aber es gibt mehr als nur den rechtlichen Aspekt. Die absolut freie Weiternutzung wird dadurch (wenn auch nicht rechtlich) eingeschränkt. // Forrester 14:27, 24. Mai 2007 (CEST)
- Richtig. Das ist aber lediglich eine Frage, wie dafür zu sorgen ist, dass in der Wikipedia und co. das Schild nicht geändert wird. Es gibt keine Möglichkeit, eine Lizenz zu entwerfen, die PD auch nur ähnlich ist und die pautschal bewirken kann, dass das Bild nicht unter zusätzlichen behaupteten Einschränkungen veröffentlicht werden kann. Denn ein wesentlicher Zweck von PD ist es, zu erlauben, dass das Bild auch im Kontext einer restriktiveren Lizenz verwendet werden kann. Zweimal bearbeiten kann wieder die Ursprungsversion ergeben – Person 1: PD-Foto in GFDL-Collage verwenden, Person 2: diesen Teil der Collage freistellen. Person 2 hier eine Urheberrechtsverletzung riskieren zu lassen, wenn er das freigestellte Foto für ihn folgerichtig wieder als GFDL ausweist, geht nun wirklich nicht. --rtc 14:59, 24. Mai 2007 (CEST)
- "was zählt ist die tatsächliche Erlaubnis" rechtlich ja, aber es gibt mehr als nur den rechtlichen Aspekt. Die absolut freie Weiternutzung wird dadurch (wenn auch nicht rechtlich) eingeschränkt. // Forrester 14:27, 24. Mai 2007 (CEST)
Ursache dieser Vorlagendiskussion ist das Bestreben auf Commons, daß PD-Bilder, die nicht unter PD fallen, automatisch GFDL werden. Dagegen werde ich mich wehren, siehe meine Privatvorlage auf der Benutzerseite. --RalfR 15:16, 24. Mai 2007 (CEST)
- Deine Bilder werden nicht GFDL. Das ist wie mehrfach betont nicht möglich. Wenn Du verhindern willst, dass commons eine (wirkungslose) GFDL-Vorlage an Deine Bilder pappt, musst Du das dort diskutieren. Das ist eine Richtlinienfrage und hat mit Urheberrecht nix zu tun. Es ist der falsche Ansatz, den Irrwegen auf Commons dadurch zu begegnen, indem wir unsere Bilder nur unter der Bedingung veröffentlichen, dass Commons sich zum Thema X vernünftig verhält. --rtc 15:23, 24. Mai 2007 (CEST)
- Ausnahmsweise muss ich RTC da zustimmen. Der unsinnige Umgang mit Lizenz-Vorlagen auf Commons lässt sich nicht einfach dadurch lösen, dass wir neue Vorlagen einführen, die de facto das gleiche wie die bisherigen bedeuten. @ Forrester: Es stimmt, dass es niemand anderes wirklich wirksam unter GFDL lizensieren bzw. die Freiheit auf die GFDL einschränken kann. Das gilt für „richtige“ PD-Bilder aber genauso. Ich meine aber, dass du aufgrund dieser Lizenz nicht dagegen vorgehen könntest, wenn jemand so täte. Du hast ja alles das Recht dazu eingeräumt, es beliebig zu nutzen.-- Timo Müller Diskussion 18:19, 24. Mai 2007 (CEST)
- Unterscheide doch mal bitte zwischem einfachen und ausschließlichem Nutzungsrecht. // Forrester 19:00, 24. Mai 2007 (CEST)
- Ich sagte doch, dass man die Freiheit des Bildes nicht wirklich einschränken kann. Aber fälschlich behaupten, dass das Bild unter GFDL steht, kann man. Dazu sind keine ausschließlichen Nutzungsrechte nötig. Da das nicht gegen die Lizenz verstößt, kann der Urheber auch nichts dagegen machen. -- Timo Müller Diskussion 22:24, 24. Mai 2007 (CEST)
- Unterscheide doch mal bitte zwischem einfachen und ausschließlichem Nutzungsrecht. // Forrester 19:00, 24. Mai 2007 (CEST)
- Ausnahmsweise muss ich RTC da zustimmen. Der unsinnige Umgang mit Lizenz-Vorlagen auf Commons lässt sich nicht einfach dadurch lösen, dass wir neue Vorlagen einführen, die de facto das gleiche wie die bisherigen bedeuten. @ Forrester: Es stimmt, dass es niemand anderes wirklich wirksam unter GFDL lizensieren bzw. die Freiheit auf die GFDL einschränken kann. Das gilt für „richtige“ PD-Bilder aber genauso. Ich meine aber, dass du aufgrund dieser Lizenz nicht dagegen vorgehen könntest, wenn jemand so täte. Du hast ja alles das Recht dazu eingeräumt, es beliebig zu nutzen.-- Timo Müller Diskussion 18:19, 24. Mai 2007 (CEST)
Das ist Vandalismus. Dagegn können wir nichts machen. // Forrester 22:26, 24. Mai 2007 (CEST)
- Ja, ziemlicher Unsinn, aber keine URV. Da hilft die neue Vorlage genausowenig, wie die alte PD-Vorlage. -- Timo Müller Diskussion 22:51, 24. Mai 2007 (CEST)
Diskussion beendet. Wir fangen das nochmal neu an. // Forrester 00:03, 25. Mai 2007 (CEST)
Wo ist eigentlich der Aufhänger zu der Diskussion oder anders gesagt: Wer hat diesen ominösen PD->GFDL-Stein ins Rollen gebracht? --BLueFiSH ✉ (Langeweile?) 03:43, 25. Mai 2007 (CEST)
- Die entsprechende Änderung hatte ich bereits hier angemahnt. Es ist mittlerweile rückgängig gemacht worden, was aber nicht bedeutet, dass sowas nochmal passiert. // Forrester 07:13, 25. Mai 2007 (CEST)
- Danke, nun bin ich im Bilde. --BLueFiSH ✉ (Langeweile?) 18:12, 25. Mai 2007 (CEST)
Nationalhymnen
Wir haben hier eine ganze Reihe von Nationalhymnen-Stubstubs (wie Caminemos Pisando la Senda de Nuestra Inmensa Felicidad oder Amerika Samoa) mit Langzitaten der jeweiligen Hymne rumliegen. Gelten für Nationalhymnen keine Urheberrechte oder warum wird so etwas toleriert? --Complex 11:23, 24. Mai 2007 (CEST)
Nationalhymnen (natürlich gilt das nicht für nicht-amtliche Übersetzungen) können mit guten Gründen als amtliche Werke nach deutschem Recht angesehen werden und sind daher in D frei --Histo Wikisource braucht Hilfe! 01:49, 25. Mai 2007 (CEST)
Zudem ist bei vielen Texten (z. B. auch der deutschen Hymne) schon längst die Schutzdauer abgelaufen. Sie sind daher gemeinfrei. -- ChaDDy ?! +/- 20:55, 25. Mai 2007 (CEST)
Screenshots von amtlichen Werken zulässig?
Die deutschen Behörden geben eine Vielzahl von Berichten und Broschüren heraus. Ich frage mich, ob es zulässig ist, Teile aus diesen Werken per Screenshot zu duplizieren und den Screenshot dann als Bilddatei bei Wikipedia hochzuladen.
Konkretes Beispiel: Der Bericht der Bundesregierung über den Stand von Sicherheit und Gesundheit 2005(Download als PDF-Datei) enthält diverse Diagramme (Beispiel: Seite 45 unten). Diese Diagramme möchte ich in einen Wikipedia-Artikel übernehmen, indem ich sie per Screenshot kopiere, dann als JPG-Datei hochlade und anschließend als Bild in den Artikel einbette.
Ist dies rechtlich zulässig, wenn ich 1) die Diagramme nicht verändere und 2) die Quelle angebe? Ich verweise auf § 5 Abs. 2 UrhG. --80.150.2.134 16:58, 25. Mai 2007 (CEST)
- Bitte lies Amtliches Werk nochmal. Ein Bericht eines Bundesministeriums ist kein amtliches Werk iSd §5 UrhG. Bei einzelnen Diagrammen solltest du aber die Schöpfungshöhe prüfen. --h-stt !? 17:17, 25. Mai 2007 (CEST)
- Ich würde an dieser Stelle empfehlen die Daten aus dem entsprechenden Diagramm in ein beliebiges Tabellenkalkulationsprogramm zu übertragen und ein eigenes Diagramm daraus machen. Als Datenquelle kann man dann den Bericht angeben. Ansonsten stimme ich H-stt vollkommen zu. Der Bericht ist kein Amtliches Werk im Sinne des Gesetzes! Gruß --kandschwar 17:23, 25. Mai 2007 (CEST)
Wir akzeptieren sowieso nur §5 Abs. 1 UrhG, weil es nicht lediglich auf die Legalität der hier verfügbar gehaltenen Inhalte ankommt, sondern darüber weit hinaus auf ihre Freiheit. --rtc 17:43, 25. Mai 2007 (CEST)
Wieder einmal gilt, dass wir bei Rtc der Plural majestatis ist. Richtig ist: WIR haben in Ermangelung eindeutiger Präzedenzfälle keine klare Beschlusslage dazu. Werke nach Absatz 2 sind ähnlich frei wie solche nach Absatz 1, nur ist das Änderungsverbot für unsere Zwecke eine ohne kodifizierte Ausnahme nicht überwindbare Hürde. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 19:26, 25. Mai 2007 (CEST)
Verabschiedet sich Commons von der Panoramafreiheit für Skulpturen?
http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons_talk:Licensing#Freedom_of_panorama --Histo Wikisource braucht Hilfe! 02:31, 26. Mai 2007 (CEST)
Geologische Karte, 1930
Eine geologische Karte 1930 wurde eingestellt, leider nicht aus meinem Heimatort (sonst hätte ich mir die schon mal persönlich auf der Festplatte gesichert). Natürlich wurde schon die Frage nach dem Urheberrecht an den Einsteller gerichtet.
Normalerweise sollte die Kartografen die Urheberrechte haben, also ein Team, aber dessen Mitglieder sind wohl nahezu anonym, die Nutzungsrechte liegen natürlich beim Verlag. Wenn der älteste Kartograf danach in Rente ging und noch 7 Jahre seine Rente genossen hat, dann sind die 70 Jahre heute noch nicht um.
So eine Karte ist übrigens deutschlandweit genormt, irgendwer hat mal die Legende gemacht, die anderen halten sich stur daran. Künstlerische Schöpfung ist da kaum drin, da muss man schon ziemlich schwurbeln, um darin welche zu erkennen.
Also wann mag wohl der letzte Kartograf gestorben sein, und wenn man unsere übliche Argumentation extrapoliert, muss man als Verlag darauf achten, dass der 15jährige Stift als Urheber miteinbezogen wird, dass verlängert die Fristen für den Verlag doch glatt um Jahrzehnte, oder sehe ich das falsch?
Also ich vermute, hier kommt der Löschknopf zum Zuge, habe aber das Gefühl, hier läuft irgendetwas falsch. -- Simplicius ☺ 10:54, 26. Mai 2007 (CEST)
- Die Rechtsprechung tendiert zu einer sehr strengen Sicht bei Karten. Die gängige Auffassung besagt, dass selbst bei der Erstellung einer Karte anhand fest vorgegebener Legende und Norm genügend Gestaltungsspielraum bleibt, um ihr Urheberrechtsschutz zusprechen zu können. Eine künstlerische Schöpfung ist nicht erforderlich für Urheberrechtsschutz – es genügt überhaupt eine hinreichende Schöpfung, egal, ob diese nun künstlerisch ist oder nicht. Was Du mit "15jährige Stift" meinst, verstehe ich leider nicht. Urheber können jedenfalls nur natürliche Personen sein, keine Körperschaften. Wir tolerieren Werke ohne Urheberangabe ab 100 Jahre nach Veröffentlichung auch wenn zu diesem Zeitpunkt die Hälfte potentiell noch tatsächlich geschützt ist. Probleme gab es damit noch nicht; wer trotzdem als Uploader sehr risikoscheu ist, sollte bis 150 Jahre nach Veröffentlichung warten. --rtc 11:50, 26. Mai 2007 (CEST)
- Ich meinte mit „Stift“ scherzhaft den 15 Jahre alten Azubi, wobei man anmerken muss, dass man Kartograf wohl nur durch Studienabschluss wird. Wenn er gesund lebt und täglich seinen Kefir trinkt, wird er 115 Jahre alt, macht 185 Jahre Schutz für die Karte, theoretisch könnte dann jemand wegen seines Urururgroßvaters klagen? Hatte man nur einen Kartografen, der auf der Arbeit zu viel Kaffee trank, und mit 45 plötzlich tot umfällt, hat man 70 Jahre Schutz - und einen komischen Strich auf der Karte. Deswegen denke ich mal, lohnt sich ein Azubi, auch wenn er namentlich nicht mal erwähnt wird. Also gerade bei Autorenteams wird die Schutzfristenberechnung post mortem auctoris doch zum Lotto.
- Andererseits sagt die Rechtsprechung, eine topografische Karte sei als Datenbank zu sehen, § 87a Urheberrechtsgesetz. Und hier haben wir dann doch klare Berechnungsvorschriften ab Veröffentlichung bzw. ab Entstehung, falls nicht veröffentlicht. Eine geologische Karte sehe ich auch nicht anders an, obwohl da durchaus auch Berechnungen in die Schnitte einfließen. Auf Deutsch, lieber Rtc, ich behaupte heute einfach mal: 15 Jahre. -- Simplicius ☺ 18:03, 26. Mai 2007 (CEST)
Opel-Logos
Kann mir einer sagen, welche(s) der folgenden ehemaligen Opel-Logos man als "PD-Schöpfungshöhe" hochladen kann/darf?
Danke! --Kuemmjen Diskuswurf 14:51, 26. Mai 2007 (CEST)
- Du kannst alle Logos hochladen. Nummer 2 würde vermutlich gelöscht, die anderen würden toleriert. Denke daran, dass du als Uploader die Hauptverantwortung trägst und als solcher eventuell geradestehen müsstest, falls wir uns bei der Beurteilung der Schöpfungshöhe irren.--Wiggum 15:25, 26. Mai 2007 (CEST)
So dachte ich auch: Alle außer 2. Ich warte aber erstmal noch auf weitere Komentare. --Kuemmjen Diskuswurf 16:13, 26. Mai 2007 (CEST)
- Du kannst sie ruhig hochladen, bis auf die Nr. 2 haben alle keine Schöpfungshöhe. Zu Nr. 2: Wie alt ist dieses Logo? -- ChaDDy ?! +/- 16:14, 26. Mai 2007 (CEST)
Nummer 2 ist von 1886. --Kuemmjen Diskuswurf 18:22, 26. Mai 2007 (CEST)
- Dann nimm dafür Vorlage:Bild-PD-alt-100--Wiggum 18:28, 26. Mai 2007 (CEST)
Warum kann man nicht Vorlage:Bild-PD-alt nehmen? Ab wieviel Jahren geht das? --Kuemmjen Diskuswurf 19:00, 26. Mai 2007 (CEST)
- Frag mich jetzt nicht wo das steht, aber die Faustregel, die ich noch im Kopf habe besagt: Bei alten Bildern ohne bekannten Urheber nehmen wir Bild-PD-alt-100 wenn Bild zwischen 100 und 150 Jahren alt, für alles was älter ist Bild-PD-alt.--Wiggum 19:06, 26. Mai 2007 (CEST)
Ok, dann kannst du ja alle hochladen. Ach ja, die Vorlage:Logo bitte bei allen nicht vergessen! -- ChaDDy ?! +/- 19:10, 26. Mai 2007 (CEST)
- Ok, danke für eure Hilfe. "Logo" hab' ich immer dabei. --Kuemmjen Diskuswurf 19:13, 26. Mai 2007 (CEST)
Ich weiß nicht ob ich hier richtig bin, aber dieser Artikel ist doch wohl eine URV von [34]. Oder? --91.6.220.147 23:22, 26. Mai 2007 (CEST)
- Ich trage das mal bei Wikipedia:Versionslöschungen ein. -- Timo Müller Diskussion 23:28, 26. Mai 2007 (CEST)
Wurde als URV gemeldet, weil der Text weitgehend dieser Quelle entsprechen soll. Meiner Ansicht nach ist allerdings selbst die die älteste Version in Aufbau und Struktur weit genug von der Quelle weg, würde also höchstens unter die Grauzonen des Textplagiats fallen. Ich bitte jedoch zur Sicherheit um eine Gegenprüfung. Gruß -- Ra'ike D C B 13:52, 27. Mai 2007 (CEST)
Pressefoto von Verstorbenen für wikipedia einsetzbar?
Ich schreibe grade die Biografie von Pierre Angenieux, einem zweifach oscarpreisgekrönten Franzosen, welcher vor 9 Jahren verstarb.
Er 1935 gründete auch eine Firma, und die hat ein Pressephoto von ihm auf der Website - bloß, darf das in die wikipedia? Person des öffentlichen Interesses war er, es sind keinerlei copyright-einschränkungen angegeben, und die Firma wird wohl wenig dagegen haben, ihren verstorbenen Gründer abgebildet zusehen, jedoch...ich bin unsicher.
unter http://www.angenieux.com/i_commun/106_p_angenieux.jpg findet sich das bild. Catseye 17:42, 27. Mai 2007 (CEST)
WP:BR ist da eindeutig. Der Fotograf muss 70 Jahre tot sein oder zustimmen bzw. seine Erben. Njet. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 17:45, 27. Mai 2007 (CEST)
hatte ich befürchtet, danke. dann werde ich mal weiter recherchieren.
Catseye 17:49, 27. Mai 2007 (CEST)
Filrequisiten
Ist derartiges geschützt? --Phrood 22:21, 27. Mai 2007 (CEST)
- für mich schon...--RalfR 23:21, 27. Mai 2007 (CEST)
- Da biste nicht der einzige.--sугсго.PEDIA-/+ 23:31, 27. Mai 2007 (CEST)
Ich denke für das Bild, welches laut Editkommentar wohl in einem Freibad aufgenommen wurde, braucht es wohl auch noch die Zustimmung des dort abgebildeten und nicht nur die des Urhebers oder täusche ich mich da? --Fischkopp 23:08, 27. Mai 2007 (CEST)
- Das Recht am eigenen Bild ist nicht berührt, weil man die Person nicht erkennt. --RalfR 23:18, 27. Mai 2007 (CEST)
- Ich bezweifle, dass der Hintern jemals eine Freigabe erteilen wird... ^^ -- ChaDDy ?! +/- 23:36, 27. Mai 2007 (CEST)
Nochmals Panoramafreiheit auf Commons
Wehrt euch! [35], es sollen tausende Bilder auf Commons von deutschen Skulpturen, Schrifttafeln usw. gelöscht werden --Histo Wikisource braucht Hilfe! 17:45, 27. Mai 2007 (CEST)
- Es ist langsam an der Zeit, sich von Commons zu verabschieden bzw. Bilder zurückzuretten. Für meine Fotos von Skulpturen habe ich zwar die Zustimmung der Künstler, aber das interessiert die Commons-Indianer ja nicht. Commons geht halt nur für eigene Urlaubs-Schnappschüsse, auf denen kein Mensch und nichts von Menschen errichtetes abgebildet wird. --RalfR 17:53, 27. Mai 2007 (CEST)
- Und das ist fast unmöglich, da an fest jeder Ecke, sogaar in der Wildnis, irgendein Produkt aus Menschenhand herumsteht. -- ChaDDy ?! +/- 18:02, 27. Mai 2007 (CEST)
- Die Paranoia nervt einfach nur noch. Wenn wir uns „von Commons verabschieden“ (wie auch immer das aussehen soll), werden wir merken, dass ein Vielfaches unserer eigenen Bilder von Commons eingebunden wird und es auch mit einem Großteil dieser Bilder nie Probleme irgendwelcher Art geben wird. --Polarlys 12:07, 28. Mai 2007 (CEST)
- Nein, Commons nervt einfach nur noch (und du mit deiner wiederholten unkritischen Commons-verteidigung). Wir können nicht einfach deutsches Recht aif Commons für alle Bilder durchdrücken, aber wir sollten uns für eine weitgehende Panoramafreiheit dort stark machen. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 18:15, 28. Mai 2007 (CEST)
- Ich habe mir Beiträge zum Thema hier, dort und auf der Mailingliste durchgelesen und ich teile diese Auffassung. Die Reaktionen hier sind aber unverhältnismäßig, es geht um eine sechsstellige Anzahl von Dateien, deren zentraler Speicher pauschal in Frage gestellt wird, obwohl sie nie Probleme aufwerfen werden (ich wiederhole mich …). Manchen Leuten (damit meine ich nicht dich Histo), würde etwas mehr Partizipation auf Commons ggf. gut tun, um mal ihre tiefverwurzelten Abneigungen etwas zu relativieren. --Polarlys 22:53, 28. Mai 2007 (CEST)
- Ggf. sollte man sich weniger über eine Abspaltung als vielmehr über eine europäische Commonsserverfarm Gedanken machen. Ggf. ohne offiziellem Wikimedialogo, dafür mit Fremd-/Werbefinanzierung (auch wenn es schmerzt). Das PF-Problem wird immer wieder mit "die Server stehen in den USA und das US-Gesetz erlaubt das nicht" begründet, der Ausweg schiene als Commons-artiger Opt-In möglich. --32X 19:50, 28. Mai 2007 (CEST)
- In Frankreich gibt es gar keine Panoramafreiheit, um nur mal ein größeres EU-Land zu nehmen. Der Umzug von Server löst überhaupt nichts, das sollten wir mal auf Platte aufnehmen, dann muss man es nicht dauernd neu tippen. Im Übrigen stimme ich Polarlys zu, dass ein Bild gelöscht wurde ist eher dem Zufall zuzuschreiben, als einer koordinierten Aktion, dazu ist die Commons-Community sowieso viel zu inhomogen.--Wiggum 20:24, 28. Mai 2007 (CEST)
- Wie gesagt, mit Opt-In. Wenn das bestimmte Bilder für Frankreich nicht möglich wären, müssten die Wikipediae, die hauptsächlich in diesem Land genutzt werden, davon ausgenommen werden. Die Bestimmung ist nicht immer einfach (beispielsweise Englisch), jedoch dürfte beispielsweise Finnisch hauptsächlich in Finnland gesprochen werden, damit dürfte die finnischsprachige Wikipedia finnischem Recht unterliegen. Hab ich es nun besser erklärt?
- Zur „koordinierten Aktion“ kann ich nur sagen, dass wenn sich die Foundation gegen Panoramafreiheit aufgrund des derzeitigen Serverstandorts entscheidet, es zu eben jener kommen dürfte. Es sollte schon ein wenig Gestaltungssicherheit für Artikel vorhanden sein. --32X 20:38, 28. Mai 2007 (CEST)
- Für die de-WP funktioniert das ganz gut, deswegen argumentieren wir hier ja üblicherweise auch mit dem Recht der deutschsprachigen Länder. Für andere Sprachen wie Englisch oder Esperanto könnte das schwierig werden. Es gibt momentan auch kein technisches Mittel, mit dem der Zugriff regionalspezifisch praktikabel beschränkt werden könnte. Google versucht das ja beispielsweise, deren Filter lassen sich per Proxy problemlos aushebeln. Zur Foundation fällt mir momentan auch bloss ein, dass nach der letzten Aktion, die hier Aufsehen erregte (TUM-Logo) vollständige Funkstille herrscht. --Wiggum 20:48, 28. Mai 2007 (CEST)
- In Frankreich gibt es gar keine Panoramafreiheit, um nur mal ein größeres EU-Land zu nehmen. Der Umzug von Server löst überhaupt nichts, das sollten wir mal auf Platte aufnehmen, dann muss man es nicht dauernd neu tippen. Im Übrigen stimme ich Polarlys zu, dass ein Bild gelöscht wurde ist eher dem Zufall zuzuschreiben, als einer koordinierten Aktion, dazu ist die Commons-Community sowieso viel zu inhomogen.--Wiggum 20:24, 28. Mai 2007 (CEST)
- Ggf. sollte man sich weniger über eine Abspaltung als vielmehr über eine europäische Commonsserverfarm Gedanken machen. Ggf. ohne offiziellem Wikimedialogo, dafür mit Fremd-/Werbefinanzierung (auch wenn es schmerzt). Das PF-Problem wird immer wieder mit "die Server stehen in den USA und das US-Gesetz erlaubt das nicht" begründet, der Ausweg schiene als Commons-artiger Opt-In möglich. --32X 19:50, 28. Mai 2007 (CEST)
Schöpfungshöher Zweier Logos von Traktorenherstellern
Bei ersterem bin ich mir wegen dem Tier nicht sicher und beim Zweiten weil es keine Standard Schrift ist.
Ist die nötige Schöpungshöhe für Urheberrechtlichen Schutz eurer Meinung nach gegeben oder nicht?
-- MichaelFrey 09:19, 28. Mai 2007 (CEST)
- Wo ist hier eine außergewöhnliche und überragende Gestaltung? --rtc 11:39, 28. Mai 2007 (CEST)
- Nirgends. Schöpfungshöhe ist keine erreicht. -- ChaDDy ?! +/- 14:19, 28. Mai 2007 (CEST)
- Danke -- MichaelFrey 19:01, 28. Mai 2007 (CEST)
Bild der ehemlaigen Königin von Tonga, Salote
- Kann ich dieses Bild legal hochladen?Leider gibt es in Tongaischen Wikipedia keine genauen Auskünfte darüber ob es Public Domain ist! --Gruß, رستم (Rostam) Post 10:47, 28. Mai 2007 (CEST)
- Public domain wohl eher nicht, da es, wenn ich die Beschreibungstabelle richtig deute, von 1950 ist. Da auf der Bildbeschreibungsseite etwas von Creative Commons steht, könnte es aber unter dieser Lizenz trotzdem möglich sein. Da diese Lizenzierung schon ein bisschen marchenhaft aussieht, am besten vorher den Hochlader fragen, ob wirklich sie wirklich auf den Urheber/dessen Erben zurückgeht; Englisch sollte man dort eigentlich verstehen.--Hannes2 Diskussion 11:07, 28. Mai 2007 (CEST)
- Danke für die Auskunft! --Gruß, رستم (Rostam) Post 17:51, 28. Mai 2007 (CEST)
technische Zeichnungen
Generell neige ich dazu, technischen Zeichnungen eine Schöpfungshöhe abzusprechen. Dies wird nur etwas schwierig, wenn Architekten im Spiel sind. Diese gelten in der Schweiz und Österreich (wie überall außerhalb Deutschlands) als Künstler. --RalfR 17:33, 28. Mai 2007 (CEST)
- Schöpfungshöhe hat meines Wissens nichts mit dem Beruf zu tun?--Wiggum 17:38, 28. Mai 2007 (CEST)
Achtung: Technische Zeichnungen sind keine Werke der angewandten Kunst und haben daher in der Regel Schöpfungshöhe (Schutz der Kleinen Münze), siehe § 2 UrhG. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 18:18, 28. Mai 2007 (CEST)
wikipedia-ein datenbankwerk?
ist wikipedia als online-lexika eine datenbank oder ein datenbankwerk --84.138.169.106 23:12, 28. Mai 2007 (CEST)
- Benutzer:Historiograf/GNU FDL Highway to Hell - FAQ#Ist die Wikipedia Urheber? --rtc 23:34, 28. Mai 2007 (CEST)
Wenn man die Wikipedia als Datenbankwerk sehen würde, hätte man mit einigen hunderttausend Urhebern zu rechnen, sie wäre dann (für eine bestimmte Version) 70 Jahre nach dem Tod des längstlebenden Urhebers geschützt --Histo Wikisource braucht Hilfe! 02:24, 29. Mai 2007 (CEST)
Logo für Video-DVDs
Im Moment befindet sich im Artikel DVD-Video eine Anmerkung, dass das entsprechende Logo aus rechtlichen Gründen nicht darstellbar sei.[36] Es handelt sich offenbar um dieses Logo. Gehe ich recht in der Annahme, dass dabei nur die "normalen" Unterschiede zwischen Commons und de-Wikipedia zu beachten sind, dass das Logo also wegen mangelnder Schöpfungshöhe durchaus hier hochgeladen werden kann, wenn auf den bestehenden Markenschutz hingewiesen wird? --Birger 00:48, 29. Mai 2007 (CEST)
Als Vorschlag zur Abänderung der Vorlage:Bild-PD-Schöpfungshöhe um es mal exakter anzugeben. Meinungen? // Forrester 23:52, 23. Mai 2007 (CEST)
Reiner Schwachsinn, vor allem weil Rtc mitrumgepfuscht hat. Urheberrecht und Geschmacksmusterrecht stehen keinesfalls in dem angesprochenen Verhältnis bzw. dies ist nichts, was in eine solche Vorlage gehört. Ob im Einzelfall ein Geschmacksmusterrecht besteht oder bereits abgelaufen ist, kann nicht gesagt werden. Bei Logos ist auch ein Markenrechtsschutz in Rechnung zu stellen usw. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 00:11, 24. Mai 2007 (CEST)
- Ich dachte mir schon, dass das auf euren Konflikt hinausführen wird. Das ist jetzt rtc's Version (mit ein paar kleinen formulierungseinflüssen von mir). wie sähe deine idealversion aus? so wie jetzt? // Forrester 00:22, 24. Mai 2007 (CEST)
Bisher ignoriert die de.WP das Marken/Geschmacksmuster- und verwandte Rechte, diese stellen zwar eine Einschränkung des weiten Frei-Begriffes dar - wie Panoramafreiheit und andere Veränderungsverbote -, sind aber keine urheberrechtlichen Grenzen. Einfach nicht auf rtc hören, dass er eine randständige Auffassung dazu vertritt sollte doch bekannt sein.--sугсго.PEDIA-/+ 09:51, 24. Mai 2007 (CEST)
Urheberrecht und Geschmacksmusterrecht stehen sehr wohl im angegebenen Verhältnis, und das ist genau der Grund, warum wir Logos so freizügig benutzen dürfen. So das BVerfG: "Die Literatur stützt diese Auffassung mit der Überlegung, dass der an sich einheitliche Werkbegriff des § 2 UrhG bei der angewandten Kunst durch den Geschmacksmusterschutz nach Maßgabe des Geschmacksmustergesetzes als lex specialis durchbrochen werde (Nordemann/Vinck, aaO Rn. 21, 52) und die formellen Anforderungen des Geschmacksmustergesetzes – Anmeldung zur Eintragung und Zahlung der Anmeldegebühren – unterlaufen werden könnten, wenn Urheberrechtsschutz auch für die „Kleine Münze“ gewährt würde (vgl. Dreyer, aaO Rn. 59)." Deshalb sollte es auf der Vorlage auch angegeben werden. --rtc 10:20, 24. Mai 2007 (CEST)
- Ich denke, dass allgemein deutlich ist, dass die beiden Rechte im Wesen gleich sind. Das wird wohl niemand abstreiten, siehe dazu die vom BVerfG vorgetragene Ansicht des BGH: "Zwischen Urheber- und Geschmacksmusterrecht sieht der Bundesgerichtshof keinen Wesens-, sondern nur einen graduellen Unterschied" (BVerfG, 1 BvR 1571/02 vom 26.1.2005, Absatz-Nr. 9) und auch die darauffolgende, bereits von rtc zitierte, Darstellung "der Literatur" legen eine Verhältnis im Sinne von lex specialis und lex generalis nahe. // Forrester 14:02, 24. Mai 2007 (CEST)
- Gibt es sonst keine weiteren Kommentare? // Forrester 10:21, 28. Mai 2007 (CEST)
Eine solche Vorlage ist keine juristische Abhandlung und sollte auf überflüssige lateinische Terminologie verzichten. Es ist für die Verwendung der Bilder völlig wurscht, wie man das rechtsdogmatisch einordnet. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 02:18, 29. Mai 2007 (CEST)
- Habe ich entsprechend verändert. Gibt es sonst noch Probleme? // Forrester 14:43, 29. Mai 2007 (CEST)
PD-Vorlagen
Nachdem ich von mehren Stellen darauf hingewiesen worden bin, dass unsere PD-Vorlagen zu vielfältig sind, habe ich mal unter Vorlage:Bild-UN einen neuen Vorschlag, der die meines Erachtens beste Version wiedergibt, aber den anderen Interessen und Positionen am meisten entspricht, gefasst, der folgende Vorlagen ersetzen könnte:
Was haltet ihr davon, was sind verbesserungsvorschläge? // Forrester 20:13, 26. Mai 2007 (CEST)
- Meine Meinung kennst du, ein (C) hat in einer deutschen Lizenzvorlage nix zu suchen. --RalfR 20:20, 26. Mai 2007 (CEST)
- Ack. Gemeinfrei bedeutet copyright-frei. Deshalb ist das (c) schlichtweg falsch. -- ChaDDy ?! +/- 20:24, 26. Mai 2007 (CEST)
- 1. "Gemeinfrei bedeutet copyright-frei": Nein, weil gemeinfreiheit einfach nicht PD ist. (urheberrecht ungleich copyright)
- 2. Das (c) ist auch nicht "deshalb" falsch, weil da nix gemeinfrei ist. die sind alle urheberrechtch geschützt. Es dient ledigleich als Veranschaulichung der rechtlichen Situation und das ist bei allen Lizenzvorlagen das c weil es einfach kein passendes urheberrechtliches symbol gibt. außerdem ist bei einer simpelen veranschaulichung der unterschied imho zu vernachlässigen. @ Ralf: bitte übersetz' das spanische noch mal. // Forrester 20:29, 26. Mai 2007 (CEST)
- Ack. Gemeinfrei bedeutet copyright-frei. Deshalb ist das (c) schlichtweg falsch. -- ChaDDy ?! +/- 20:24, 26. Mai 2007 (CEST)
- Ich zitiere aus dem Artikel Gemeinfreiheit: "Ein Werk ist gemeinfrei (engl. public domain), sofern es keinem Urheberrecht mehr unterliegt." Also ist das (c) verkehrt. -- ChaDDy ?! +/- 20:33, 26. Mai 2007 (CEST)
- Der Artikel vernachlässigt dabei den signifikanten Unterschied, zwischen Urheberrecht und Copyright. Es geht in diesem Fall ja nicht um irgendwelche Fälle von PD-alt, sondern das aufgeben des copyrights, das ist möglich. Das Urheberrecht aufgeben ist allerdings nicht möglich. Darin besteht z.B: ein Unterschied. // Forrester 09:39, 27. Mai 2007 (CEST)
Die Vorlagen sind wieder nur für Admins zu bearbeiten, da sehe ich keinerlei Veranlassung, diese fragwürdigen Teile irgendwie anzufassen --Histo Wikisource braucht Hilfe! 20:37, 26. Mai 2007 (CEST)
- Ich habe sie freigegeben. Sie sind momentan derart in Beobachtung, daß ich darin keine Gefahr sehe. --RalfR 20:43, 26. Mai 2007 (CEST)
- Es sollen nicht die einzelnen Vorlagen verbessert werden, sondern das zu einer zusammengeführt werden. // Forrester 20:47, 26. Mai 2007 (CEST)
- Ich bin für die Zusammenlegung. Für den Nachnutzer ist nur wichtig, was er mit der Datei machen darf, nämlich so ziemlich alles. Wie der theoretische rechtliche Hintergrund dahinter genau aussieht, ist dabei relativ egal, solange der Effekt der gleiche ist. Zumal man nach deutschem Recht sowieso nicht auf sein Urheberrecht verzichten kann. Allerdings sollte auf den Text unter der Trennlinie verzichtet werden: „Diese Datei ist […] urheberrechtlich geschützt“ verwirrt und verunsichert Leute, die das Bild nutzen wollen, aber nicht sehr erfahren sind, und das Bild weiternutzen wollen, nur. Es stimmt zwar, ist aber in diesem Zusammenhang nicht wirklich allzu wichtig. Sonst müsste es ja unter allen Lizenzvorlagen stehen, denn die Bilder sind ja erst recht nicht gemeinfrei. Und warum es da von der deutschen[1] Wikipedia auch auf englisch und spanisch stehen muss. (Ja, ich weiß, warum es dabei steht: Um die unfähigen Leute auf Commons[2] davon abzuhalten, wieder nachträglich an entsprechenden Lizenzvorlagen rumzupfuschen. Das ist aber mMn ziemlich unsinnig: Wer, obwohl er kaum deutsch kann auf die Idee kommt, deutsche Lizenzen interpretieren zu können, wird auch von einem Hinweis in seiner Sprache kaum davon abgehalten werden.) Ohne den Teil unter dem Strich wäre es mMn eine geeignete Vorlage, um die bisher 2 Vorlagen (plus eine geplante), die im Prinzip das gleiche bedeuten, zu ersetzen. (Nachtrag: wegen mir kann auch das (c) raus. -- Timo Müller Diskussion 23:17, 26. Mai 2007 (CEST)
- Es sollen nicht die einzelnen Vorlagen verbessert werden, sondern das zu einer zusammengeführt werden. // Forrester 20:47, 26. Mai 2007 (CEST)
- ↑ Damit meine ich die Sprache, bin aber zu faul, nur aus Political Correctness jedes mal deutschsprechig zu schreiben, schließlich spricht auch keiner von der „englischsprachigen Wikipedia“, obwohl jedem klar ist, dass sie sich nicht (nur) auf England bezieht.
- ↑ Das heißt nicht, dass alle auf Commons unfähig sind, nur manche.
- Das (c) ist mir sehr wichtig, weil es einfach einheitlich verwendet wird und dann alle Lizenzvorlagen gleichermaßen falsch wären und eine Veranschaulichung doch durchaus positiv zu sehen ist. Mach einen Gegenvorschlag! // Forrester 09:38, 27. Mai 2007 (CEST)
- Also wenn, dann das durchgestrichene (c) (also Copyleft). Das wäre dann nämlich richtiger und genauso wie bei den anderen PD-Vorlagen auch. -- ChaDDy ?! +/- 18:00, 27. Mai 2007 (CEST)
Copyleft ist was völlig anderes. Und es ist auch nicht PD (gemeinfrei, wenn man Unterschiede vernachlässigt). Auch ist ebenso noch Copyright auf dien Bildern. Das grüne c ist also durchaus berechtigt. // Forrester 00:31, 28. Mai 2007 (CEST)
Meine Verwirrungen haben sich nach einem Gespräch im Chat nun entwirrt. Also das (c) ist schon richtig, den restlichen Schmarrn, den ich da oben geschrieben habe, könnt ihr also ruhig wieder vergessen. ;-) -- ChaDDy ?! +/- 00:48, 28. Mai 2007 (CEST)
- Falls keine weiteren Einsprüche bestehen werde ich die Vorlagen ersetzen. // Forrester 16:53, 29. Mai 2007 (CEST)
Einbindung in Abispruch und Shirt
Moin Ich mache gerade mein Abitur. Für unsere Abitshirt haben wir vor Wiki einzubinden zund zwar zum einen als Logo auf der Brust und auf dem Rücken mit dem Slogan: Abitur 2007 mit Unterstützung durch / von Wikipedia. Dürfen wir das? Bitte um schnelle Antwort...
MFG MAX STEINHOFF --87.122.13.56 12:33, 28. Mai 2007 (CEST)
- Nein. Die Verwendung des Logos bedarf einer Genehmigung der Wikimedia Foundation. --Polarlys 12:43, 28. Mai 2007 (CEST)
- Um Himmelswillen NEIN. Tut das bloß nicht!!!!!!! Das ist genauso verboten wie wenn ihr das Cola, ebay, ipod, TUI, .... oder sonstwas Logo klauen würdet.--A-4-E 17:43, 28. Mai 2007 (CEST)
- Jetzt noch ein Smilie und ich bin werd wieder wegen wikipediaschädlichen Verhalten gesperrt.--A-4-E 17:44, 28. Mai 2007 (CEST)
Die von dir genannten Logos haben keine Schöpfungshöhe und dürfen daher frei verwendet werden. Allerdings kann der Markenrechtliche Schutz einer Verwendung auf einem Shirt entgegensprechen. Auch wenn das Wikipedia-Logo projektweit als geschützt gilt, hat es nicht wirklich Schöpfungshöhe erreicht und ist damit nach deutschem Recht nicht schützbar. Da aber Schöpfungshöhe allgemein recht umstritten ist und die Foundation sicher nicht damit einverstanden ist, wenn jetzt jemand herkommt und ihr die Rechte an ihren Logos nimmt, auch wenn´s nach deutschem Recht richtig wäre (aber nach US-Recht halt nicht) und ich kaum glaube, dass ihr euch einen Rechtsstreit mit der Foundation leisten könnt, rate ich dir, das Logo nicht zu verwenden. -- ChaDDy ?! +/- 17:52, 28. Mai 2007 (CEST)
- Interessant wäre noch wie weit das Markenrecht durch die Kunstfreiheit eingeschränkt wird. Satire darf natürlich nicht alles, aber wenn man diesen Artikel liest, doch mehr als sich manche Firmen wünschen.--A-4-E 18:01, 28. Mai 2007 (CEST)
- Es muss aber nicht immer so glimpflich ausgehen. Focus über Abiturienten die verklagt wurden.--A-4-E 18:05, 28. Mai 2007 (CEST)
- Mit welcher erstaunlichen Sicherheit hier immer über die Schöpfungshöhe befunden wird … --Polarlys 18:44, 28. Mai 2007 (CEST)
- naja; wird auf de ja auch mit allen logos von unternehmen etc. gemacht ;o) ...Sicherlich Post 18:46, 28. Mai 2007 (CEST)
Mit welcher erstaunlichen Sicherheit von Stänkerern wie Polarlys die eindeutigen Aussagen des Bundesverfassungsgerichts zum "laufenden Auge" ignoriert werden. Nochmals zum Mitschreiben für alle: Wir äußern hier (keineswegs unfehlbare) Meinungen, alles andere wäre verbotene Rechtsberatung. Die letzte Verantwortung liegt beim Hochlader und der WMF --Histo Wikisource braucht Hilfe! 19:56, 28. Mai 2007 (CEST)
Wenn die Foundation oder der Verein wegen eines nichtkommerziellen Satireprodukts (das ich übrigens recht witzig finde) von einer Handvoll Schülern klagen würde, würde sie das sicher unendlich mehr Spendengelder kosten. Auf jeden Fall schon mal meine. Satire darf vielleicht nicht alles, aber so viel ja wohl unstreitig. Und das nicht nur in D, sondern in den USA sogar eher noch mehr. --AndreasPraefcke ¿! 02:57, 29. Mai 2007 (CEST)
- Ich bin mir recht sicher, dass die Foundation nicht klagen würde. Aber wenn hier um Erlaubnis gefragt, dürfen wir darauf hier nur eine Antwort geben: Nein. Aber vielleicht erlaubt es die Foundation ja, wenn man sie nett fragt? Einfach eine E-Mail an info@wikimedia.org (möglichst auf Englisch), Fragen kostet ja nichts. -- Timo Müller Diskussion 17:18, 29. Mai 2007 (CEST)
Upps, sowas. Das ist mir oben ein kleiner Zuordungsfehler unterlaufen. Meine Aussage "Die von dir genannten Logos haben keine Schöpfungshöhe und dürfen daher frei verwendet werden." bezog sich auf A-4-E und die von ihm aufgezählten Logos, nicht auf die IP. So wie´s oben steht kann etwas verwirrend klingen. -- ChaDDy ?! +/- 03:09, 29. Mai 2007 (CEST)
Zitate Kästner
Mit Überraschung fand ich diese Seite. Kann man überhaupt das Zitieren verbieten? Können es dann die Nachlassverwalter explizit fürs Internet tun (E. Kästner starb 1974, also wusste vom Internet wohl nicht viel, ergo steht darüber in seinem Testament ebensowenig)? -jkb- ✉ 18:49, 28. Mai 2007 (CEST)
- Natürlich kann man das Zitieren nicht verbieten, auf Wikiquote darf man nichts geben, da hat man bis heute nicht verstanden, was ein Zitat ist.--Wiggum 18:51, 28. Mai 2007 (CEST)
- Zitatesammlung gelesen und verstanden? --Histo Wikisource braucht Hilfe! 20:21, 28. Mai 2007 (CEST)
Huh, jetzt natürlich ja... danke für den Link, das ist interessant. Es impliziert aber gleich auch einige Fragen:
- wie ist es mit Übersetzungen solcher Zitatensammlungen, auch wenn die Übersetzung selber unter PD steht? (die italienische und ungarische Wikiquote hat die entsprechende Seite nach wie vor)
- ähnlich dann wie kann man so etwas im Rahmen des EU-Rechts beurteilen (Gültigkeit für EU - es ist kein Gesetz, sondern ein Urteil...)
Ideen dazu? Danke, -jkb- ✉ 10:00, 29. Mai 2007 (CEST)
- Übersetzungen sind Bearbeitungen und dürfen nicht ohne Zustimmung der Rechtsinhaber veröffentlicht werden. Jeder EU-Bürger kann in jedem beliebigen Mitgliedstaat bei Internetsachen klagen, er kann sich also das Land aussuchen, wo er am ehesten zu seinem Recht kommt --Histo Wikisource braucht Hilfe! 15:15, 29. Mai 2007 (CEST)
Ja... den ersten Satz verstehe ich so, dass „solange das Original nicht PD ist, ist auch die Übersetzung nicht PD und...“. Klar. Der zweite Satz (und meine zweite Frage) noch nicht klar: heisst das, dass tatsächlich der Urteil des Bundesgerichtshofs bindend ist auch für die Zitate in anderssprachigen Wikiquoten? (na ja, nicht nur EU, sondern die server sitzen in...) -jkb- ✉ 16:38, 29. Mai 2007 (CEST) - - - P.S. siehe it, hu, und irgendwo habe noch was gesehen - das meine ich auch. -jkb- ✉ 17:12, 29. Mai 2007 (CEST)
- Es steht doch alles in http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Bildrechte#Ausl.C3.A4ndisches_Recht Das muss man nur kapieren. Die Rspr. des BGH ist zu beachten, wenn vor einem deutschen Gericht geklagt wird. Wenn in Ungarn andere Regeln für Zitatsammlungen gelten, kann ein Hochlader trotzdem hier in D verklagt werden, da die ungarische WP auch hier abrufbar ist. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 17:26, 29. Mai 2007 (CEST)
Ehm, Du kennst Dich eben in den Abgründen der entsprechenden Hinweise und Dateien hier auf dewiki besser aus... Ehrlich, ich hätte sie nicht gefunden und jetzt sehe ich etwas besser durch. Danke, ich werde es auf cs. source, cs.quote und so weiter applizieren [37]. -jkb- ✉ 17:59, 29. Mai 2007 (CEST)
Hallo, um dem Ratschlag zu folgen: Mag sich mal jemand den Anschnitt Amtsgericht Erlangen#Historie und Baugeschichtliches anschauen und mit der Website des Gerichts vergleichen? Ist die Übernahme in dieser Form noch zulässig? Grüße -- kh80 •?!• 21:42, 28. Mai 2007 (CEST)
Wieso nicht, das sind Fakten --Histo Wikisource braucht Hilfe! 02:22, 29. Mai 2007 (CEST)
- Dann ist's ja gut. Danke für deine Einschätzung. Grüße -- kh80 •?!• 23:29, 29. Mai 2007 (CEST)
Deutsche Telekom AG IP Net (DTAG IPnet)
Folgende Karte ist mometan als PD gekennzeichnet, allerdings frage ich mich, ob es nicht unter dem Urheberrecht der DTAG steht:
http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Grafik_dtag-ipnet.jpg
Zum einen sind die Verbindungslinien in der Karte in der geschützten Farbe der DTAG - Magenta - eingefärbt, zum anderen findet sich ein Wasserzeichen des T-City Wettbewerbs darauf. Für mich (und ich habe eigentlich absolut keine Ahnung was die rechtliche Seite betrifft), ist das nicht PD. Kann man das evtl. unter Fairuse einsortieren? Das Bild selbst ist sehr interessant, es wäre schade wenn es gelöscht werde müsste.
N7bor 23:53, 28. Mai 2007 (CEST)
- Farben sind nicht monopolfähig. Ein Wasserzeichen sehe ich nicht. --rtc 00:04, 29. Mai 2007 (CEST)
- Falls du mit Wasserzeichen (C)T meinst - das hat nichts zu bedeuten, in Deutschland gibts kein Copyright und diese Karte erreicht keine Schöpfungshöhe. Die Farbe und das "T" hätte sich die Telekom gern schützen lassen, das ist aber gescheitert. http://www.heise.de/newsticker/meldung/39123 --RalfR 10:18, 29. Mai 2007 (CEST)
- Dann sollte auch die "Keine Schöpfungshöhe"-Vorlage in der Bildbeschreibung drin sein, denn sonst ist es für mich ein LA-Kandidat. Ich trag sie nicht ein. --BLueFiSH ✉ (Langeweile?) 13:11, 29. Mai 2007 (CEST)
- Ich hab das mal geändert. Allerdings finde ich die Grafik nicht sonderlich gelungen, Neuzeichnen wäre sicher besser. --RalfR 13:31, 29. Mai 2007 (CEST)
- Ich sehe kein (C)T, sondern nur ein @T. Wenn, käme sowohl für die Farbe als auch für das T nur markenrechtlicher Schutz in Frage, urheberrechtlich ist (gottseidank) sicher weder eine Farbe noch ein einzelner Buchstabe geschützt. -- Timo Müller Diskussion 13:59, 29. Mai 2007 (CEST)
- Dann sollte auch die "Keine Schöpfungshöhe"-Vorlage in der Bildbeschreibung drin sein, denn sonst ist es für mich ein LA-Kandidat. Ich trag sie nicht ein. --BLueFiSH ✉ (Langeweile?) 13:11, 29. Mai 2007 (CEST)
Logos d. griechischen Luftwaffe
Weisen diese "Wappen" Schöpfungshöhe auf? Soweit ich das verstanden habe, handelt es sich um Logos/Wappen der griechischen Luftwaffe, stimmt daher dann die Logo-Vorlage oder soll {{Wappenrecht}} rein?
Danke, --Lychee 14:12, 29. Mai 2007 (CEST)
- Wappenfragen beantwortet Steschke --RalfR 14:17, 29. Mai 2007 (CEST)
- Ich sehe im Grunde nirgends eine Schöpfungsshöhe. Außerdem würde ich die Vorlage:Wappenrecht verwenden, Vorlage:Logo weißt nämlich auf einen evtl. vorhanden markenrechtlichen Schutz hin, der bei mehr oder weniger amtlichen Wappen wie diesen wohl nicht vorhanden ist (anders als z. B. bei Wappen von Fußballvereinen, die sind ja nicht amtlich). Außerdem ist erstere Vorlage auch extra für amtliche Wappen, Fahnen, Siegel usw. da. -- ChaDDy ?! +/- 14:26, 29. Mai 2007 (CEST)
Ist {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}} bei diesem Bild wirklich gerechtfertigt? --A.Hellwig 19:28, 29. Mai 2007 (CEST)
Wenn das Lichtbild des Glases nicht vom Einsteller gemacht wurde, natürlich nicht, es ist ein 3-D-Objekt. Das Logo selbst ist unterhalb der Schöpfungshöhe --Histo Wikisource braucht Hilfe! 19:34, 29. Mai 2007 (CEST)
- Nein, wurde es definitiv nicht, es unterliegt meines Wissens nach der Eggenberg Brauerei und wird für Werbeplakate und ähnliches genutzt - es sei denn, der Benutzer, der dieses Bild hochgeladen hat, hat es für die Brauerei gemacht. Hufi @ 19:36, 29. Mai 2007 (CEST)
Verwendung von fremdsprachigen Wikipedia-Artikeln für Artikel zu sowjetischen Fronten im Zweiten Weltkrieg
Liebste Leute, jetzt muss ich mich gleich selbst nochmal denunzieren. Ich habe für die Artikel zu den sowjetischen Fronten auf den entsprechenden Artikel in der russischen Wikipedia (siehe interwiki) zurückgegriffen und den mehr oder weniger frei übersetzt und in die Artikel eingearbeitet. Gilt der Inhalt des russischen Artikel (wer, wann, was, wo) jetzt als Fakt, ist also nicht geschützt, oder muss ich die Versionsgeschichte zu jedem Absatz nachtragen?
--Anastasios 22:05, 29. Mai 2007 (CEST)
Abschnitt auf Seite Frankenthal (Pfalz)
Hallo der folgende Text auf der Seite Frankenthal (Pfalz) wurd 1:1 von der städtischen Homepage kopiert. (vgl. http://www.frankenthal.de/index.php?node=513)
Ich habe das eben entdeckt. Was ist nun zu tuen? Ist einem solchen Fall direkt eine Löschung durchzuführen? Gibt es Textbausteine die nur einen Abschnitt als UVR Verstoß kennzeichnen?
Vielen Dank für die passenden Verhaltenstips!
Wappen Beschreibung: In Schwarz ein rotbewehrter, -bezungter und -bekrönter goldener Löwe, der in der erhobenen rechten Tatze einen goldenen Reichsapfel und mit der linken einen roten Schild trägt. Im Schild ist ein dreieckiger, mit der Spitze nach oben gekehrter goldener Eckstein zu sehen. Begründung: Der Wappenschild mit dem Eckstein soll der jungen Stadt Frankenthal 1570 von Kurfürst Friedrich III. von der Pfalz verliehen worden sein. Die Deutung ist umstritten und schwankt zwischen Dreiherrenstein und stilisierter Pflugschar, letzteres unter Berufung auf das älteste Grundbuch Frankenthals von 1597. Wahrscheinlicher ist eine theologische Deutung: Gemäß dem Leitwort der reformierten Glaubensflüchtlinge "Christus is de enige Sthen, darup syne Gemeente rust" oder gemäß der Devise "Gott ist unser Eckstein". Ferner wird es nachträglich als Hinweis auf die drei Frankenthaler Kirchengemeinden, die niederländische, die wallonische und die deutsch-reformierte, gedeutet. --62.227.197.93 23:00, 29. Mai 2007 (CEST)Andreas
- unter Wikipedia:Versionslöschungen steht alles. Fb78 ☼ 23:14, 29. Mai 2007 (CEST)
- Das könnte bitter werden, das es von den Kommentaren so aussieht, als wäre die URV in der dritten von mehr als 50 Versionen.--A-4-E 23:19, 29. Mai 2007 (CEST)
- In der Tat. Das wurde wohl schon im November 2004 so eingefügt (vgl. [[38]])! Besteht keine andere Möglichkeit als bis zu dieser sehr, sehr alten Version zurückzuspringen???--62.227.197.93 23:00, 29. Mai 2007 (CEST)Andreas
- Als fast- Frankenthaler ein Vorschlag meinerseits: Wir löschen alle Versionen ab der URV- Version und stellen die letzte Version OHNE alles, was auf das Wort "Begründung" folgt wieder ein inklusive einer Kopie der bisherigen Versionsgeschichte (Die Beschreibung vorher ist wohl, wie ich gerade per Chat erfahren durfte, keine URV, da sie den festgeschriebenen Regeln der Blasonierung folgt). Im nächsten Edit kommt dann die Versionsgeschichte raus. So blieben meines Erachtens die Rechte aller Beteiligten gewahrt und wir kämen um eine komplette Löschung bzw. einen riesigen Rückschritt herum. Bevor ich da jetzt anfang', warte ich aber noch ein paar Expertenmeinungen zu dieser Vorgehensweise ab. Grüße, --Pfalzfrank Disk. 23:56, 29. Mai 2007 (CEST)
- In der Tat. Das wurde wohl schon im November 2004 so eingefügt (vgl. [[38]])! Besteht keine andere Möglichkeit als bis zu dieser sehr, sehr alten Version zurückzuspringen???--62.227.197.93 23:00, 29. Mai 2007 (CEST)Andreas
Gemäß Wikipedia:Textplagiat überflüssige Paranoia. Umformulieren und die Versionsgeschichte Versionsgeschichte sein lassen. Wenn die Stadt Frankenthal klagt, trage ich mein Scherflein zu den Prozesskosten gern bei. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 02:59, 30. Mai 2007 (CEST)
Bildaustausch und Urheberrechte
Hallo Admin's,
- ich möchte ein von mir selbst gezeichnetes Bild ("Bad Enbach", Marienkapelle in Wommelshausen) durch eine bessere Version austauschen, und zwar durch die Version "Neue Kirche012.jpg". Bitte helfen!
- Ich habe ein Bild Von A. Breughel (gest. im 17. Jhd.) "Hochofen" in "Lahn-Dill-Gebiet" eigestellt, kenne aber die Urhegerrechte nicht. Was mache ich?
Besten Dank im Voraus --H2OMy 18:24, 28. Mai 2007 (CEST)
- Wie wäre es mit passenden Links? --32X 20:16, 28. Mai 2007 (CEST)
- Hallo 32X, der Benutzer ist nicht der allererfahrenste... wie wäre es mit einem netteren Ton? zu 1, es handelt sich um Bild:Neue kirche012.jpg und Bild:Marienkapelle Wommelshausen 011 (4).JPG, zu 2, es geht um Bild:Familie022.jpg --Emha Bewertung 10:39, 30. Mai 2007 (CEST)
Ein letztes mal
Ich frage euch jetzt noch einmal. Wir haben oben schon dadrüber gesprochen, aber jetzt, als endgültige bestätigung bitte nochmal: Wir haben 3 (2 vorhandene, 1 geplante) PD-Vorlagen:
- Vorlage:Bild-PD-frei
- Vorlage:Bild-PD-nur PD
- die, die Ralf und ich oben vorgeschlagen hatten.
Das sind zu viele. Das wissen wir alle. Vorschlag daher zur Vereinheitlichung:
Hat jemand noch was gravierendes dagegen? // Forrester 21:59, 29. Mai 2007 (CEST)
- Meine Meinung ist zu radikal, also vergiß mich in der Diskussion, nicht mehrheitsfähig. --RalfR 22:02, 29. Mai 2007 (CEST)
Wir sollten nichts übers Knie brechen, mir gefällt die neue Vorlage auch nicht --Histo Wikisource braucht Hilfe! 02:57, 30. Mai 2007 (CEST)
- Eine wunderbar nichtssagende Antwort. Falls nichts begründetes nachkommt, werde ich heute Abend zur Tat schreiten. // Forrester 14:29, 30. Mai 2007 (CEST)
Die veränderte Vorlage ist auch in meinen Augen ein großer Schritt in die falsche Richtung. --rtc 14:58, 30. Mai 2007 (CEST)
- Das ist schön für dich. Begründe dies, damit wir die Argumentation nachvollziehen können. Dummerweise denke ich, dass diese Kompromissversion (denn nichts anderes ist es, die einen wollen den Teil unter dem Strich, die anderen nicht) wohl zu weit von den Positionen der Parteien entfernt ist. // Forrester 15:04, 30. Mai 2007 (CEST)
- Meine Meinung habe ich schon gesagt: Einen mehrsprachigen Hinweis, der eigentlich völlig überflüssig ist und zudem Newbies abschreckt, unter die Vorlage zu schrieben, nur um einige Trottel auf Commons vielleicht von dummen Ideen abzuhalten, halte ich für eine ausgesprochen schlechte Idee. Entweder die Leute auf Commons werden vernünftig, oder sie haben pech gehabt, unsinnige Warnhinweise (oder gar Wahnhinweise? ;-)) in unsere Vorlagen einzubauen ist der falsche weg um sie zur Vernunft zu bringen. Das bringt nämlich gar nichts, sondern verwirrt nur. Es ist ür einen Nachnutzer nicht wirklich allzu wichtig, ob für ein Bild noch Urheberrechte bestehen oder nicht, solange ich damit alles machen kann, was ich will. Jedenfalls nicht so wichtig, dass man es auf 3 Sprachen drunterschreiben muss, zumal alle anderen Vorlagen nur deutsch sind. Das noch Urheberrechte existieren, ist ja schon aus der Freigabe zu erkennen, denn wo keine Rechte bestehen, könnte ja auch nichts erlaubt werden. Sicher ist das nicht jedem klar, die meisten haben keine Ahnung von Urheberrecht. Aber denjenigen hilft so ein Hinweis auch nicht weiter, im Gegenteil, er schreckt sie sogar ab. Ich bin gegen die Vorlage in dieser Form, aber für eine Vorlage ohne diese Hinweise. Ich habe meine Argumente dafür schon ungefähr 10 mal wiederholt, aber wirklich gute Argumente für die seltsamen Hinweise (die sich unter keiner anderen Vorlage befinden) habe ich nicht gehört. -- Timo Müller Diskussion 18:56, 30. Mai 2007 (CEST)
- Ich glaube, dass diese Vorlage über kurz oder lang niemanden davon abhalten wird, unsere "Nutzungsrecht-Bilder" als PD auf die Commons zu verschieben, zumal diese Bilder ja auch dort mit "uneingeschränktes Nutzungsrecht für jedermann" gekennzeichnet sind. Ich rechne mit einer kurzen Verwirrung unter Benutzern, die gerne verschieben, und dann wird zur Tagesordnung zurückgekehrt und fröhlich weiterverschoben. Wenn das der Sinn dieser Vorlage sein soll, so wird das Ziel meiner bescheidenen Meinung nach nicht erreicht werden. Trotzdem glaube ich, dass es eine gute Idee ist, die Vorlagen zu vereinheitlichen. --Lychee 21:37, 30. Mai 2007 (CEST)
- Das waren die ersten zwei ernsthaften Statements auf dieser Disk. Würdet ihr denn die Vorlage unter das Zeug unter dem Strich akzeptieren? // Forrester 18:44, 31. Mai 2007 (CEST)
- Ich würds auch mit dem "Zeug unterm Strich" akzeptieren. Aber irgendwie hab ich das Gefühl, die große Begeisterung für die Vorlage herrscht hier nicht vor. --Lychee 23:41, 31. Mai 2007 (CEST)
Wir haben es jetzt ruasgenommen. Damit sind die einzigen Gegenargumente erledigt und wir schreiten morgen zur Tat,. falls nicht noch jemand ne ganz andere tolle Idee hat. // Forrester 23:53, 31. Mai 2007 (CEST)
Alexei Innokentjewitsch Antonow und andere biographische Artikel zu sowjetischen Militärs
Liebste Leute, ich habe heute Harold Shukmans Buch (Stalin's Generals, 1993) in die Hand genommen und fand, dass es eine sehr große Übereinstimmungen zwischen den Biographien dort und den Artikeln in der Wikipedia gibt. Dies betrifft, soweit ich das abschätzen kann, die Artikel Alexei Innokentjewitsch Antonow, Filipp Iwanowitsch Golikow, Sergei Matwejewitsch Schtemenko, Matwei Wassiljewitsch Sacharow und Semjon Konstantinowitsch Timoschenko. Mir scheint, hier hat jemand einfach Passagen aus besagtem Werk, das auch unter Quelle angegeben wurde, übersetzt. Meine Frage ist, ob das ein URV ist oder nicht, bzw. welche Kriterien erfüllt sein müssen, damit die Artikel als eigenständige Werke zählen. --Anastasios 22:00, 29. Mai 2007 (CEST)
- Könntest du vielleicht mal einen Scan von einer Biographie machen und kurzfristig zur Verfügung stellen, sonst kann man das praktisch nicht beantworten--Wiggum 12:21, 30. Mai 2007 (CEST)
- Gut, kann aber etwas dauern. --Anastasios 12:47, 30. Mai 2007 (CEST)
Wo ist das Bild vom Friedensengel hin?
Ich vermisse das Bild: Datei:Friedensengel München Nike mit Athene und Palmzweig.jpg. Wer hat es gelöscht, wo kriegt man das heraus? --Room 608 01:54, 30. Mai 2007 (CEST)
- Wurde auf commons gelöscht, weil es keine Lizenzangabe hatte. Das hier ist aber nicht der richtige Ort für diese Art Fragen ;). --DaB. 02:15, 30. Mai 2007 (CEST)
- Ja, wo dann? --Room 608 09:09, 1. Jun. 2007 (CEST)
Erreicht „Er nimmt in der schweizerischen Malerei des 20. Jahrhunderts eine Sonderstellung ein. Unbeeindruckt von den avantgardistischen und abstrakten Strömungen seiner Zeit, schuf er ein eigenständiges figuratives Werk, das die Fragilität des Alltäglichen ins Zentrum rückt.“ genug Schöpfungshöhe für eine URV? --Codeispoetry 09:16, 30. Mai 2007 (CEST)
- Sehr unwahrscheinlich, siehe Wikipedia:Textplagiat--Wiggum 12:22, 30. Mai 2007 (CEST)
Public domain nur in den USA?
Wie habe ich die Rechte an diesen Bildern zu verstehen? [39] und [40]? --Of 12:57, 30. Mai 2007 (CEST)
- Strenggenommen sind diese Bilder nach deutschem Recht tatsächlich nicht PD. Da aber die Wahrscheinlichkeit, dass die USA ihre Urheberrechte im Ausland geltend machen, extrem gering ist, werden sie auf Commons und auch hier akzeptiert. --Rosenzweig δ 13:05, 30. Mai 2007 (CEST)
Werk der Regierung der Vereinigten Staaten und Wikipedia:Bildrechte#Bilder_von_US-Regierungsbeh.C3.B6rden_.28NASA_und_andere.29 --Taxman¿Disk?¡Rate! 13:07, 30. Mai 2007 (CEST)
Hallo, wieder mal eine Frage zu einem Bild. Obiges Foto kommt aus der polnischen WP und ist dort als gemeinfrei gekennzeichnet. Sicherlich hat mir die Vorlage dankenswerterweise übersetzt. Er schreibt auf meiner Diskussionsseite:
"Die Lizenz auf pl besagt, dass alle Bilder der Sowjetunion welche vor dem 27.05.73 veröffentlicht wurden automatisch PD sind."
Die Rechtslage hierzu ist umstritten steht auch dabei, auf Commons wären solche Bilder alle schon gelöscht worden. Wie gehen wir hier auf de damit um? Soll das Bild gelöscht werden oder kann es bleiben und mit welcher Vorlage soll es gekennzeichnet werden, wenns bleiben kann? --Lychee 17:41, 31. Mai 2007 (CEST)
schnellgelöscht --RalfR 18:42, 31. Mai 2007 (CEST)
FDL
Wenn sich ein FDL-lizensierter Artikel und ein darin eingebundenes Bild gegenseitig ergänzen, dann muss das Bild wegen des Copyleft ebenfalls FDL-kompatibel lizensiert werden (das ist bei CC-Lizenzen nicht der Fall), und zwar unabhängig davon, ob Bild und Artikel getrennt werden können, d.h. ob der Artikel auch ohne das Bild eigenständig Sinn macht. Dies ist strenger als die bisher in der englischsprachigen Wikipedia vertretene sicht, die davon ausging, dass Bilder nur dann von der GFDL betroffen sind, wenn Bild und Artikel so eng miteinander verbunden sind, dass das eine ohne das andere nicht auskommt. Dies bedeutet insbesondere, dass Fotos, die zur Illustration eines Artikel verwendet werden, mindestens zusätzlich GFDL-lizensiert werden müssen, damit sie legal eingebunden werden können. --rtc 21:36, 31. Mai 2007 (CEST)
- Ähm, der Verlinkte Beitrag redet in erster Linie von GFDL-Bildern in irgendwelchen Artikeln, nicht von non-GFDL-Bildern in GFDL Artikeln. Auf der anderen Seite würde dies bedeuten, dass ein einzelnes GFDL Bild jegliche Werke komplett unter GFDL stellt. Praktisch unmöglich und auch völlig unsinnig. --Taxman¿Disk?¡Rate! 21:50, 31. Mai 2007 (CEST)
- Der Artikel redet allgemein von der Reichweite der GFDL, und von "GFDL-Bildern in irgendwelchen Artikeln" nur als ein Beispiel, nicht "in erster Linie". Das umgekehrte sollte also ebenso zutreffen, denn es wäre schon inkonsequent, wenn man einen Artikel mit einem eingebettenen Bild als Bearbeitung des Bilds ansehen würde, jedoch nicht als Bearbeitung des Artikels. Diese strenge Position ist nicht ungewöhnlich von der FSF und macht nach ihren Prinzipien durchaus Sinn. --rtc 21:58, 31. Mai 2007 (CEST)
Unser Bildrechte-Troll zieht man wieder etwas Orthodoxie aus der Mottenkiste. Ignorieren wir seine Vorschläge einfach wie gehabt. Alle Bilder und Artikel hier ergänzen sich gegenseitig, das ist in einer Enzyklopädie auch gar nicht anders möglich. Und nun lesen wir alle gemeinsam Sektion 7 der GNU FDL: AGGREGATION WITH INDEPENDENT WORKS --Histo Wikisource braucht Hilfe! 14:15, 1. Jun. 2007 (CEST)
Achja: Die FSF hat keinerlei, ich wiederhole: keinerlei privilegierte Position bei der Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die GNU FDL ist eine englischsprachige allgemeine Geschäftsbedingung. Wenn Karstadt eine AGB erfindet, hat dann Karstadt die Deutungshoheit der AGB oder entscheiden die Gerichte nach Maßgabe des BGB? --Histo Wikisource braucht Hilfe! 14:20, 1. Jun. 2007 (CEST)
- Ich habe nicht behauptet, dass irgendjemand eine Deutungshoheit hat, aber das bedeutet nicht, dass das, was die FSF sagt, falsch ist. Nach Deiner Argumentationswiese solltest Du erkennen, dass Du ebenso keine priviligierte Position in der Ablehnung von solchen Deutungen hast. Im Gegenteil, es ist fahrlässig, die Beurteilung der FSF für ihre eigene Lizenz ohne weitere Argumente einfach zu ignorieren. Die FDL ist eigentlich eine Lizenz für Softwaredokumentation, und Abschnitt 7 war dafür gedacht, die gemeinsame Verteilung von zwei solchen Dokumenten auf dem gleichen Datenträger zu erlauben, wenn die eine unter der FDL und die andere unter einer dazu nicht kompatiblen Lizenz steht, und wenn beide in diesem Sinne sich eben nicht gegenseitig ergänzten im Sinne einer Einbettung des einen in das andere. Erst dann sind sie wirklich "independent". Soweit bislang diese Klausel als Erlaubnis für die Einbettung von inkompatibel lizensierten Bildern gewertet wurde, war das jedenfalls eine weite sehr weiter Dehnung, die im deutlichen Widerspruch zum Zweck der FDL allgemein und dem Zweck des Abschnitt 7 steht, zumindest wenn man den historischen Kontext der FDL korrekt einbezieht. --rtc 15:22, 1. Jun. 2007 (CEST)
Da die FDL nun einmal für Wikis verwendet wird, wofür sie überhaupt nicht gedacht war noch geeignet ist, ist das, was die FSF dazu denkt, nur eine unverbindliche Denkmöglichkeit. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 15:36, 1. Jun. 2007 (CEST)
- Dass etwas eine "Denkmöglichkeit" ist, heißt ebenfalls nicht, dass es falsch ist. Die Position ergibt durchaus Sinn: Wenn man die Einbettung eines CC-BY-SA-Bildes in ein GFDL-Dokument als legal ansieht, muss man auch konsequenterweise die Einbettung eines Bildes als legal ansehen, das unter der Bedingung lizensiert ist, dass für jede Vervielfältigung eine Kopiergebühr zu entrichten ist (oder sogar nur auf bestimmte Personengruppen beschränkt ist). Das macht die Einbettung des Bildes aber aus Sicht des FDL-Zwecks klar unerwünscht, da das Gesamtdokument nicht mehr ohne weiteres verbreitet werden kann und somit die Freiheiten faktisch eingeschränkt sind. Bereits bei einem CC-BY-NC-SA-Bild dürfte ich das Gesamtdokument wohl nicht mehr kommerziell nutzen. Da die FDL keinen Unterschied zwischen guten und schlechten inkompatiblen Lizenzen macht, muss man daher wohl oder übel davon ausgehen, dass die Einbettung von Bildern, die unter freien, aber FDL-inkompatiblen Lizenzen stehen, faktisch nicht legal ist. Vielleicht wäre es sinnvoll, in der FDL 2 eine zusätzliche Erlaubnis für die Einbettung von Bildern einzufügen, wenn sie unter Lizenzen lizensiert sind, die die Freiheiten im Sinne der Präambel der FDL erlauben, aber trotzdem FDL-inkompatibel sind. Aber das ändert nichts am Sachverhalt bezüglich der momentanen Lizenzversion. Ich habe übrigens im Gegensatz zu Deiner Behauptung keine Vorschläge gemacht, sondern schlicht berichtet. --rtc 15:48, 1. Jun. 2007 (CEST)
Schöpfungshöhe JRK-Logo
Guten Morgen, nach welchen Verständnis des Begriffs Schöpfungshöhe erreicht das Logo des DRK-Jugendrotkreuzes keine ausreichende solche, um urheberrechtlich geschützt zu sein? Oder anders gefragt, was wäre ein Beispiel für ein Logo mit ausreichender Schöpfungshöhe, mal so im Vergleich? Nach meinem Verständnis von nicht ausreichender Schöpfungshöhe sollte ein betreffendes Logo aus nicht mehr als einfachen, abstrakten geometrischen Formen und gegebenenfalls Schrift in normaler Schrifttype bestehen. --Uwe 09:37, 30. Mai 2007 (CEST)
- Die Schrift, das rote Kreuz kann man erstmal beiseitetun. Was bleibt, ist ein stilisierter Globus, ein paar Striche und 3 stilisierte Menschen.Globus und Striche sind vielfach verwendete Elemente. Bei den Menschen könnte man das grenzwertig sehen, aber Schöpfungshöhe#Exemplarische_Darstellung:_Werke_der_angewandten_Kunst läßt vermuten, daß ein Gericht eine Schöpfungshöhe verneinen wird. --RalfR 09:47, 30. Mai 2007 (CEST)
- Hallo Ralf! Die Unterscheidung zwischen Urheberrechtsschutz und Geschmacksmusterschutz halte ich im Bezug auf die praktischen Konsequenzen für eine juristische Feinheit, da auch der Geschmacksmusterschutz dem "Inhaber die ausschließliche Befugnis zur Benutzung einer ästhetischen Gestaltungsform verleiht" und und ein urheberrechtsähnliches Recht an der gewerblichen Nutzung darstellt. Insofern habe ich extreme Bauchschmerzen damit, Logos die Schöpfungshöhe gemessen an den Anforderungen des Urheberrechts abzusprechen und sie dann gleich für gemeinfrei zu erklären. --Uwe 10:35, 30. Mai 2007 (CEST)
Ich möchte zusätzlich noch auf das Impressum der JRK-Website verweisen, in dem es heisst: "Die Inhalte des Webauftritts des JRK-Bundesverbandes sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt für die visuellen Elemente und Daten (Fotos, Grafiken, Logos etc.), die Texte sowie sonstigen Daten. Ohne eine schriftliche Genehmigung durch die JRK-Geschäftsstelle ist eine kommerzielle Verbreitung der Inhalte nicht erlaubt." --Uwe 11:15, 30. Mai 2007 (CEST)
- Das ist super-naiv dieser Hinweis auf klares Copyfraud. Leider sind die Möglichkeiten sehr begrenzt, mißbräuchliches Beanspruchen eines nicht bestehenden Urheberrechtsschutzes abmahnen zu lassen. Es ist doch einleuchtend, dass diejenigen, die viel Geld für Logos zahlen, die Rspr. der Gerichte nicht akzeptieren --Histo Wikisource braucht Hilfe! 21:59, 30. Mai 2007 (CEST)
- Ich habe trotzdem noch immer ernsthafte Zweifel, dass das Logo gemeinfrei ist. Mag sein, dass die Aussage im Impressum nicht umfassend in dem Sinne gilt, dass wirklich ausnahmslos alle Elemente einem Urheberrechtsschutz unterliegen. Für die Fotos, die meisten Texte und viele andere Inhalte gilt dies jedoch mit einiger Sicherheit. Und für das Logo gilt sehr wahrscheinlich ein Exklusivrecht des Jugendrotkreuzes bzw. des DRK hinsichtlich einer kommerziellen Nutzung. Mag sein, dass diese entgegen der zitierten Aussage nicht aus dem Urheberrecht resultiert, sondern als Geschmacksmusterschutz realisiert ist. Die praktischen Konsequenzen für uns sind jedoch meiner Meinung nach die gleichen, nämlich: das Logo ist unfrei im Sinne der für die Wikipedia geforderten Freiheiten. --Uwe 00:36, 31. Mai 2007 (CEST)
- Wenn Du glaubst, dass hier irgendetwas als Geschmacksmuster eingetragen ist, wovon ich nicht ausgehe, dann nenne bitte das Aktenzeichen des Geschmacksmusterregisters. Wenn eine Beschränkung vorliegt, dann wie üblich durch das Marken/Namensrecht. Dieses beschränkt die kommerzielle Nutzung, jedoch nicht in urheberrechtlicher Hinsicht. Du verstehst offensichtlich den vom Urheber-/Geschmacksmusterrecht gewährten Schutz völlig falsch. Ein solcher Schutz ist völlig unbrauchbar, um ein Logo vor kommerzieller Nutzung zu bewahren, da man wegen des Erschöpfungsgrundsatzes vorhandene Logos von alter Markenkleidung entfernen und völlig legal an Plagiate kleben und diese so verkaufen dürfte, wenn der Urheber/Geschmacksmusterschutz der Schutz wäre. Ein Geschmacksmuster läuft außerdem nach spätestens 25 Jahren aus, und nach nur 25 Jahren darf jeder mit dem Logo tun, was er will? Nein, Logos sind primär durch das Markenrecht beschränkt. Das Logo jedoch alleine aufgrund seiner markenrechtlichen Beschränkungen hier auszuschließen wäre so absurd wie keinen Artikel über Google zuzulassen, weil darin das markenrechtlich geschützte Wort Google vorkommt. Die von der Wikipedia geforderten Freiheiten beziehen sich ausschließlich auf das Urheberrecht! --rtc 01:03, 31. Mai 2007 (CEST)
- Ich habe trotzdem noch immer ernsthafte Zweifel, dass das Logo gemeinfrei ist. Mag sein, dass die Aussage im Impressum nicht umfassend in dem Sinne gilt, dass wirklich ausnahmslos alle Elemente einem Urheberrechtsschutz unterliegen. Für die Fotos, die meisten Texte und viele andere Inhalte gilt dies jedoch mit einiger Sicherheit. Und für das Logo gilt sehr wahrscheinlich ein Exklusivrecht des Jugendrotkreuzes bzw. des DRK hinsichtlich einer kommerziellen Nutzung. Mag sein, dass diese entgegen der zitierten Aussage nicht aus dem Urheberrecht resultiert, sondern als Geschmacksmusterschutz realisiert ist. Die praktischen Konsequenzen für uns sind jedoch meiner Meinung nach die gleichen, nämlich: das Logo ist unfrei im Sinne der für die Wikipedia geforderten Freiheiten. --Uwe 00:36, 31. Mai 2007 (CEST)
Und noch ein Nachtrag: nach meinem Verständnis von Schöpfungshöhe misst sich diese nicht vorrangig daran, ob die einzelnen Teile des Bilds vielfach verwendete Elemente sind. Vielmehr geht es auch um die optische Gestaltung dieser Elemente (Farbwahl, Stil der Gestaltung etc.) und vor allem die Kombination dieser Elemente mit dem Ziel einer bestimmten Aussage. Ein Logo, das "lediglich" aus einfachen abstrakten geometrischen Formen besteht, hat meist keine solche Aussage, sondern soll "nur" eine eindeutige Wiedererkennung und Assoziation zwischen optischer Wahrnehmung und Firma/ Verein ermöglichen. Hinzu kommt nach meinem Verständnis dann noch die Beantwortung der Frage, ob der rein handwerkliche Akt der Schöpfung des Logos, also die zeichnerische Ausführung, ein gewisses Maß an künstlerischem Geschick und ästhetischem Empfinden voraussetzt. Mit einem überspitzten Beispiel gesprochen: vier Ringe zum Logo eines Automobilherstellers kombinieren kann quasi jeder in weniger als einer Minute, der ein Malprogramm oder einen Zirkel bedienen kann.
For das obige Logo konkret (und z.B. für einige andere Logos, die mittlerweile in der WP aufgrund "mangelnder Schöpfungshöhe" zu finden sind, beispielsweise Embleme von Fussballvereinen) erkenne ich nach meinem Verständnis genug Schöpfungshöhe für einen Schutz im Hinblick auf eine ausschließliche gewerbliche Nutzung. Das JRK-Logo symbolisiert durch die Auswahl der Farben der stilisierten Menschen sowohl den Charakter als Jugendverband der deutschen nationalen Rotkreuzgesellschaft als auch in Kombination mit dem Globus Internationalität, Neutralität bzw. Toleranz. Die zeichnerische Gestaltung soll Jugendlichkeit vermitteln. Insofern steckt in diesem Logo eine spezifische Aussage, für deren Umsetzung in Form des Logos ich einen signifikanten Schöpfungsakt erkenne, und der meiner Meinung nach auch in zeichnerischer Hinsicht ein über Normalmaß hinausgehendes Geschick erfordert. Ob ein daraus resultierender Schutz vor gewerblicher Nutzung aus dem Urheberrecht, dem Markenrecht oder dem Geschmacksmusterrecht erfolgt, halte ich für sekundär. Gemeinfrei ist das Logo jedenfalls meiner Meinung nach nicht, genauso wenig wie die Logos der meisten Bundesliga-Vereine, die in der WP mangels Schöpfungshöhe für gemeinfrei erklärt wurden.
Die Trennung zwischen Gemeinfreiheit der konkret vorliegenden Datei von einem gleichzeitig existierenden marken- bzw. namensrechtlichem Schutz des abgebildeten Logos halte ich in dem Zusammenhang im übrigen für fragwürdig. Eine kommerzielle Nutzung eines solchermaßen geschützten Logos durch jemand anderen als den Rechteinhaber ist meiner Meinung nach auch dann nicht möglich, wenn diese auf einer gemeinfreien Dateiversion beruht. --Uwe 11:42, 30. Mai 2007 (CEST)
- Nur ganz kurz zu einem Aspekt: Beim Logo der ING Diba, welches ich gleich löschen werden, hatten wir uns auf "Überragen der Durchschnittsgestaltung" geeinigt.--Wiggum 12:11, 30. Mai 2007 (CEST)
- Mit wem auch immer du dich geeinigt hast, deine Löschung war eine eklatante Fehlentscheidung. WIR EINIGEN UNS BITTE HIER UND NIRGENDS SONST, danke --Histo Wikisource braucht Hilfe! 22:02, 30. Mai 2007 (CEST)
- Und noch was: die Probleme hinsichtlich Marken- oder Geschmacksmusterrecht hätten wir in jedem Fall, auch wenn Urheberrechtsschutz ausscheidet. Auch Produktfotos oder Panoramafreiheit-Bilder sind nicht umfassend frei. Das einzige, was einer Verwertung ähnlich umfassend entgegensteht wie das Urheberrecht ist das Geschmacksmusterrecht, aber darüber besteht meines Wissens noch keine Einigkeit.--Wiggum 12:19, 30. Mai 2007 (CEST)
Hallo Uwe, ob Schöpfungshöhe erreicht wird oder nicht ist (wie Dein Beitrag selbst schon aufzeigt) eine Frage der persönlichen Befindlichkeit (des betroffenen Richters), wie auch im Artikel Schöpfungshöhe erläutert. Wenn sie allerdings nicht vorliegt existiert nach Deutschem Recht kein Werk (Urheberrecht), es ist also auch gar nicht urheberrechtlich (!) schutzfähig. Ob hier neben dem Urheberrecht auch andere Rechte (Geschmacksmuster, Änderungsverbote durch Persönlichkeitsrechte/Panoramafreiheit) beachtet werden sollten ist eine andere Geschichte, wie die das Verfahren zum Logo der TU-München zeigt ist die Foundation hier wohl auch etwas anderer Ansicht als die derzeit hier vorherrschende Meinung. Dazu fand auch erst kürzlich eine Grundsatzdiskussion statt. -Taxman¿Disk?¡Rate! 12:29, 30. Mai 2007 (CEST)
UW, bitte lies doch mal die Darstellung des BVErfG. Die "optische Gestaltung dieser Elemente (Farbwahl, Stil der Gestaltung etc.) und vor allem die Kombination dieser Elemente mit dem Ziel einer bestimmten Aussage" ist das, was das Geschmacksmustergesetz schützt, und das muss, abgesehen vom drei Jahre anhaltenden automatischen Gemeinschaftsgeschmacksmusterschutz, angemeldet und bezahlt werden, damit es wirksam ist. Für den Urheberrechtsschutz ist darüber hinaus erforderlich, dass die optische Gestaltung nicht nur eine gewisse Höhe hat, sondern dass sie außergewöhnlich und überragend ist, so dass man von einem Werk der angewandten Kunst sprechen kann, und nicht lediglich von Design. Das Logo muss also über das durchschnittliche hinaus einen künstlerischen Wert haben, der objektiv den reinen Gebrauchszweck weit übersteigt. Das wird bei Logos im Geschäftsverkehr so gut wie nicht der Fall sein, denn die ganze Intention dahinter ist schließlich der eigentliche Gebrauchszweck, nicht, Kunst zu betreiben.
Ausgehend von der Definition des urheberrechtlichen Werkes als persönlicher geistiger Schöpfung (§ 2 Abs. 2 UrhG) verlangt der Bundesgerichtshof für das Vorliegen der Werkeigenschaft in ständiger Rechtsprechung ein gewisses Maß an Gestaltungshöhe (vgl. die Darstellungen von Loewenheim in: Schricker, Urheberrecht, 2. Aufl. 1999, § 2 Rn. 32 ff.; Dreyer in: Dreyer/Kotthoff/Meckel, Urheberrecht, 2004, § 2 Rn. 53 ff., der von „Schöpfungshöhe“ spricht). Für fast alle Werkarten setzt er dabei eine relativ niedrige Grenze an, so dass in der Regel schon Werke mit geringer Gestaltungshöhe (die so genannte Kleine Münze) urheberrechtlichen Schutz genießen. Das gilt unter anderem auch für Werke der bildenden Kunst (vgl. BGH, GRUR 1995, S. 581 <582> – „Silberdistel“).
Anderes gilt nach der Judikatur des Bundesgerichtshofs hingegen im Bereich der angewandten Kunst, also bei Gebrauchsgegenständen mit künstlerischer Formgebung (so Nordemann/Vinck in: Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 9. Aufl. 1998, § 2 Rn. 21; Loewenheim, aaO Rn. 156) und damit bei Werken, die nicht nur zur Betrachtung bestimmt sind, sondern zugleich einem Gebrauchszweck dienen (vgl. BGH, aaO; so auch Nordemann/Vinck, aaO Rn. 52; Schack, Urheber- und Urhebervertragsrecht, 2. Aufl. 2001 Rn. 202; Loewenheim, aaO Rn. 156). Hier stellt die Rechtsprechung höhere Anforderungen an die Gestaltungshöhe und verlangt für die Werkqualität und damit für den Urheberrechtsschutz ein deutliches Überragen der Durchschnittsgestaltung (vgl. BGH, aaO, sowie BGHZ 138, 143 <147> – „Les-Paul-Gitarren“).
Begründet wird das mit der Möglichkeit des hier gegebenen Geschmacksmusterschutzes nach dem Geschmacksmustergesetz. Zwischen Urheber- und Geschmacksmusterrecht sieht der Bundesgerichtshof keinen Wesens-, sondern nur einen graduellen Unterschied (vgl. BGH, GRUR 1995, S. 581 <582> – „Silberdistel“; so auch Loewenheim, aaO Rn. 157; Eichmann/v. Falckenstein, Geschmacksmustergesetz, 2. Aufl. 1997, Allgemeines Rn. 19; Nirk/Kurtze, Geschmacksmustergesetz, 2. Aufl. 1997, Einführung Rn. 44 ff.). Da sich aber bereits eine geschmacksmusterfähige Gestaltung von der nicht geschützten Durchschnittsgestaltung, dem rein Handwerksmäßigen und Alltäglichen, abheben müsse, sei für die Urheberrechtsschutzfähigkeit ein noch weiterer Abstand zu fordern. Der Urheberrechtsschutz setze danach einen höheren schöpferischen Eigentümlichkeitsgrad voraus als nur geschmacksmusterfähige Gegenstände, wobei die Grenze nicht zu niedrig angesetzt werden dürfe (vgl. BGH, aaO).
Die Literatur stützt diese Auffassung mit der Überlegung, dass der an sich einheitliche Werkbegriff des § 2 UrhG bei der angewandten Kunst durch den Geschmacksmusterschutz nach Maßgabe des Geschmacksmustergesetzes als lex specialis durchbrochen werde (Nordemann/Vinck, aaO Rn. 21, 52) und die formellen Anforderungen des Geschmacksmustergesetzes – Anmeldung zur Eintragung und Zahlung der Anmeldegebühren – unterlaufen werden könnten, wenn Urheberrechtsschutz auch für die „Kleine Münze“ gewährt würde (vgl. Dreyer, aaO Rn. 59). Im Übrigen gehe es bei Werken der angewandten Kunst darum, zu verhindern, dass nahe liegende Gestaltungselemente monopolisiert würden (vgl. Schack, aaO Rn. 207).
Ob der "rein handwerkliche Akt der Schöpfung des Logos, also die zeichnerische Ausführung, ein gewisses Maß an künstlerischem Geschick und ästhetischem Empfinden voraussetzt" spielt in der deutschen Gesetzgebung keine Rolle für die Schutzfähigkeit. Für einen Geschmacksmusterschutz wäre lediglich ausschlaggebend, ob das Muster von Fachleuten (wichtig insbesondere bei Schriftarten) objektiv von vorhandenen unterschieden werden kann. Die "vier Ringe zum Logo eines Automobilherstellers" wären demnach also durchaus geschmacksmusterfähig. Die Trennung der gemeinfreiheit im Urheberrechtlichen Sinne vom Markenrechtsschutz ist völlig korrekt, da das Urheberrecht ganz andere Dinge regelt als das Markenrecht. Das Urheberrecht regelt die Vervielfältigung, Verbreitung, etc, das Markenrecht das Führen des Logos. So wäre in meinen Augen z.B. das Angebot, abgenutzte Logos an einem Motorrad neu zu erstellen und anzubringen legal, auch für Geld, weil dabei das Logo nur vervielfältigt und nicht geführt wird. Wäre das Logo hingegen urheberrechtlich geschützt, wäre dies nicht möglich. Solche Verwirrungen können nur gerade entstehen, wenn man eben Markenrecht und Geschmacksmusterrecht nicht hinreichend trennt; daher sollte man es so gut wie möglich tun. Die Interessen der Rechteinhaber bei Logos sind durch das Markenrecht im Allgemeinen sowieso vollständig abgedeckt und wären umgekehrt durch das Urheberrecht garnicht gewährleistet. (So wäre es rein nach Urheberrecht z.B. möglich, Logos von alter Markenkleidung abzumachen und an Plagiate zu hängen – urheberrechtlich nach Erschöpfungsgrundsatz völlig legal.) --rtc 13:14, 30. Mai 2007 (CEST)
EOD - bis zu einer Entscheidung der Foundation --RalfR 23:36, 5. Jun. 2007 (CEST)
Bilder von Filmen von 1907 und früher
Da Bilder von 1907 und früher doch gemeinfrei sind, müsste das für Filme doch analog ebenso gelten oder irre ich mich. Deshalb müssten doch die Screenshots des Films The Story of the Kelly Gang im Artikel der englischen Wikipedia gemeinfrei sein und im Artikel der deutschsprachigen integriert werden dürfen, oder?--Ticketautomat 18:07, 30. Mai 2007 (CEST)
- Du solltest aber natürlich vorher von allen verfügbaren Beteiligten die Todesdaten checken. --Taxman¿Disk?¡Rate! 18:23, 30. Mai 2007 (CEST)
- 100 Jahre alte Bilder sind nur dann gemeinfrei, wenn die Urheber unbekannt sind. Ansonsten ist es erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, bzw. 70 Jahre nach dem Tod des langlebigsten Beteiligten (wie z. B. bei Filmen) gemeinfrei. -- ChaDDy ?! +/- 19:51, 30. Mai 2007 (CEST)
- gemeinfrei sind sie auch bei unbekannten Autoren nach 100 Jahren nicht. Das ist lediglich eine pragmatische Lösung für die Wikipedia, die nachweislich gefährlich ist, da etwa die Hälfte der Autoren von Werken durchaus nach 1937 gestorben sein können. --Taxman¿Disk?¡Rate! 21:12, 30. Mai 2007 (CEST)
- Das ist eine Latrinenparole. Wir haben die pragmatische Regelung auf meinen Vorschlag hin eingeführt, weil so alte Bilder erwiesenermaßen ungefährlich sind, das Risiko also gering ist. Nur bei bekannten Autoren wie Gerhard Hauptmann ist die Rechtsinhaberschaft heute einigermaßen geklärt, und bei diesen wird niemand am Lebensdaten-Check scheitern. Bei den allermeisten Bildern wird man davon auszugehen haben, dass sie verwaist sind. Schadensersatzansprüche drohen nur, wenn alle Rechtinhaber (77 Ururenkel) gemeinsam vorgehen, ansonsten ist ein Unterlassungsanspruch gegeben. Da in der Rechtsprechung noch nie über so alte Bilder befunden wurde und bei anonymen Werken uns die Rückzugsposition 70 Jahre nach Erscheinen zur Verfügung steht (vom Zitatrecht mal ganz abgesehen), ist das Risiko nach allen bislang vorliegenden Erfahrungen gering. Wenn wir massenweise Ärger damit kriegen, können wir unsere Regelung revidieren. Es ist hundertmal wahrscheinlicher, dass wir mit unter freier Lizenz hochgeladenen geklauten Bildern Ärger bekommen als mit so alten --Histo Wikisource braucht Hilfe! 21:55, 30. Mai 2007 (CEST)
- Deshalb ist es auch Quatsch, sich stur an die 100-Jahre-Regel zu halten. Im Einzelfall können wir auch mal ein Bild von 1920 behalten, wenn Umstände dafür sprechen, daß der Urheber nicht bekannt ist, nicht ermittelt werden kann oder das Todesdatum unbekannt ist. Deshalb haben wir auch die Regelung, Bilder vom 1. Weltkrieg zu behalten. --RalfR 18:49, 31. Mai 2007 (CEST)
- Das ist eine Latrinenparole. Wir haben die pragmatische Regelung auf meinen Vorschlag hin eingeführt, weil so alte Bilder erwiesenermaßen ungefährlich sind, das Risiko also gering ist. Nur bei bekannten Autoren wie Gerhard Hauptmann ist die Rechtsinhaberschaft heute einigermaßen geklärt, und bei diesen wird niemand am Lebensdaten-Check scheitern. Bei den allermeisten Bildern wird man davon auszugehen haben, dass sie verwaist sind. Schadensersatzansprüche drohen nur, wenn alle Rechtinhaber (77 Ururenkel) gemeinsam vorgehen, ansonsten ist ein Unterlassungsanspruch gegeben. Da in der Rechtsprechung noch nie über so alte Bilder befunden wurde und bei anonymen Werken uns die Rückzugsposition 70 Jahre nach Erscheinen zur Verfügung steht (vom Zitatrecht mal ganz abgesehen), ist das Risiko nach allen bislang vorliegenden Erfahrungen gering. Wenn wir massenweise Ärger damit kriegen, können wir unsere Regelung revidieren. Es ist hundertmal wahrscheinlicher, dass wir mit unter freier Lizenz hochgeladenen geklauten Bildern Ärger bekommen als mit so alten --Histo Wikisource braucht Hilfe! 21:55, 30. Mai 2007 (CEST)
- Das heisst also, dass die Screenshots aus den alten Filmen nicht verwendet werden dürfen?-Ticketautomat 15:54, 3. Jun. 2007 (CEST)
- Lese bitte, was Histo und ich geschrieben haben: Jein!, es kommt darauf an... Man muß jeden Fall abwägen. --RalfR 21:35, 5. Jun. 2007 (CEST)
- Das heisst also, dass die Screenshots aus den alten Filmen nicht verwendet werden dürfen?-Ticketautomat 15:54, 3. Jun. 2007 (CEST)
Lizenzhinweise im Footer und Impressum
Hallo zusammen,
da mich dies schon ziemlich lange nervt: Könnte man den Hinweis im Footer jeder Seite nicht dahingehend ändern, dass deutlich wird, dass sich die GFDL erst einmal nur auf die Texte bezieht? Vielleicht noch mit einem tragkräftigen Verweis auf die Bildlizenzen auf den einzelnen Bildbeschreibungsseiten? So, wie es jetzt aussieht ist für mich der Kurzschluß, dass auch die Bilder unter GFDL stehen, unvermeidlich. Außerdem (finde ich) sollte das Impressum auch dahingehend geändert werden, dass es zwischen Texten (alle GFDL, soweit keine URV) und Bildern (Urheberrechtlich frei, aber möglicherweise anderweitig Nutzungseingeschränkt) unterschieden wird.
Befinde ich mich da auf dem Holzweg? --Taxman¿Disk?¡Rate! 18:24, 31. Mai 2007 (CEST)
- Das wäre ein Problem. Denn nur die Dateien befinden sich unter alternativen Lizenzen, die Bilbeschreibunsgseiten nicht (wobei ich stark bezweifel, dass die jemans SH aufweisen könnten). // Forrester 18:30, 31. Mai 2007 (CEST)
Da das Problem ja niemanden zu interessieren scheint: Soll ich als Laie da einfach mal anfangen herumzupfuschen? --Taxman¿Disk?¡Rate! 18:05, 6. Jun. 2007 (CEST)