Wikipedia Diskussion:Relevanzkriterien/Archiv/2024/Jul

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Allgemeine Hinweise zur Relevanz von Personen

Ich schlage eine Änderung insbesondere für die Relevanz verstorbener Personen vor. Statt "(z. B. die Erwähnung in der Deutschen Biographischen Enzyklopädie)" soll es heißen: "(z. B. ein Artikel in der Deutschen Biographischen Enzyklopädie)"
Begründung: die bloße Erwähnung belegt nur die Existenz einer Person. Erst ein Artikel in einer anerkannten Biographiensammlung ist ein bzw kann ein Nachweis von Relevanz sein.
Hintergrund: in der als Beispiel genannten Deutschen Biographischen Enzyklopädie gibt es 62.000 Biographien. Mit den nur informativ erwähnten Personen befinden sich in der Datenbank um die 91.000 Einträge.
Sinngemäß kann auch die Formulierung bei lebenden Personen angepasst werden. --Kabelschmidt (Diskussion) 10:53, 1. Jul. 2024 (CEST)

An sich bin ich dafür. Nur fehlt mir (auch) da ein wenig die Definition von "Artikel". Man müsste also dann auch eine Hinweis geben, wann es schon ein Artikel ist. Evtl. eine beispielhafter Artikel? Könnte/sollte man aber unabhängig von der Eingangsfrage machen. Bloß nicht zu viel auf einmal, das geht selten gut... Flossenträger 11:04, 1. Jul. 2024 (CEST)
Es gibt keinen Grund für eine Verschärfung der RK. -- Chaddy · D 15:53, 1. Jul. 2024 (CEST)
Machte Sinn. Eine Erwähnung wie "X wurde als Tochter von Y" geboren machte Y halt nicht relevant.--Mit lieben Grüßen Kriddl Bitte schreib mir etwas. 16:11, 1. Jul. 2024 (CEST)
In den meisten Lexika sind das nach meinem Verständnis nicht wirklich Artikel, sondern mehr Einträge. Ich würde dann schon eher vorschlagen "(z. B. ein eigenen Eintrag in der Deutschen Biographischen Enzyklopädie)". Beste Grüße --Gmünder (Diskussion) 16:18, 1. Jul. 2024 (CEST)
Kein Änderungsbedarf ersichtlich, maßgeblich sollte weiterhin ganz einfach die "Aufnahme" in ein Werk sein, siehe den Wortlaut: "die Aufnahme in eine Enzyklopädie, ein Universal- oder Konversationslexikon oder eine anerkannte Biografiensammlung (z. B. die Erwähnung in der Deutschen Biographischen Enzyklopädie)". --Steigi1900 (Diskussion) 16:38, 1. Jul. 2024 (CEST)
Eine Verschärfung lehne ich ebenfalls ab, für eine Präzisierung wäre ich aber offen: Wie wäre es mit "z.B. in der Deutschen Biographischen Enzyklopädie"? Aktuell scheinen die in der Klammer geforderte "Erwähnung" und die zuvor postulierte "Aufnahme" inhaltlich nicht deckungsgleich zu sein. Letztlich soll die DBE ja nur beispielhaft verdeutlichen, in welchem Werk ein solch relevanzstifender Eintrag nachgewiesen werden kann. Da ist die unspezifische "Erwähnung" wohl verzichtbar. --muns (Diskussion) 17:18, 1. Jul. 2024 (CEST)
Stimmt, "Erwähnung" ist falsche Wortwahl und überflüssig, muss man sich nicht wiederholen, kann man einfach wegkürzen. Gruß -- Harro (Diskussion) 19:19, 1. Jul. 2024 (CEST)
"Eintrag"/"Lemma" würde ich für eindeutiger halten als jetzige "Aufnahme". Bloße "Erwähnung" (darunter würde ich auch die Nennung unter einem anderen Lemma verstehen) ist jedenfalls zu streichen. --Pistazienfresser (Diskussion) 19:39, 1. Jul. 2024 (CEST)
Aufnahme passt schon auch --Gmünder (Diskussion) 20:17, 1. Jul. 2024 (CEST)
+1 Die anderen Vorschläge könnten durchaus eine Verschärfung bedeuten. -- Chaddy · D 00:34, 2. Jul. 2024 (CEST)
+1. "Eintrag" wäre auch mein Formulierungsvorschlag gewesen, aber im Kontext eines Lexikons ist die Aufnahme in selbiges nach meinem Dafürhalten gleichzusetzen mit einem eigenen Eintrag. Ergo reicht es denke ich aus die "Erwähnung" zu streichen und den Rest zu belassen. --MarcoMA8 (Diskussion) 08:47, 2. Jul. 2024 (CEST)
+1. Dass man das entsprechend missverstehen kann, ist dafür Grund genug. Aus dem Kontext geht ja hervor, dass mit der Formulierung immer ein Eintrag zur Person gemeint gewesen ist. So wird es auch bisher meist interpretiert. Damit ist das in der Sache keine Änderung, sondern nur eine Klarstellung.--Meloe (Diskussion) 09:05, 2. Jul. 2024 (CEST)
Ich brauche es konkreter. Das Beispiel Deutsche Biographische Enzyklopädie ist nicht von mir aus gesucht. Das steht so in den RK.
Versteh ich Euch (Mehrzahl) richtig, dass Lufft, Hans dank solch eines biografischen Eintrags in DBE relevant wäre und Klincksieck, Friedrich nicht wegen eines Eintrages in Biographiensammlung relevant wäre, da in DBE nur Eckdaten angegeben sind? (andere Aspekte können natürlich eine Relevanz nachweisen) --Kabelschmidt (Diskussion) 11:10, 2. Jul. 2024 (CEST)
Für mich wären das zwei schon ziemlich extreme Beispiele, aber in beiden Fällen würde ich Deiner Einschätzung zustimmen. Bleibt aber noch die Frage, wo die Grenze dazwischen verläuft. Aber ich fände es gut, diese beiden als Beispiele einzubauen. Flossenträger 15:17, 2. Jul. 2024 (CEST)
Klincksieck, Friedrich ist doch auch ein Eintrag, also relevant. -- Chaddy · D 15:56, 2. Jul. 2024 (CEST)
Heißt aber auch, dass dann "Eintrag" eben nicht reicht. Damit lässt sich ja nun definitiv keine Relevanz ableiten. Der Mann hat also von ... bis gelebt und war Buchhändler. Entsprechend müsste dann auch unser Artikel aussehen und dann wäre es nicht mal ein Artikel. Flossenträger 16:58, 2. Jul. 2024 (CEST)
Natürlich reicht Eintrag. Wir vermischen hier schon wieder mehrere Dinge. Es geht ja darum, ob die Person relevant ist. Wenn die Autor*innen der Deutschen Biographischen Enzyklopädie die Person für relevant halten, dann können wir das auch tun.
Ob die recherchierbaren Infos dann für einen Artikel reichen ist aber natürlich nochmal eine ganz andere Frage. Das ist aber eine Qualitätsfrage und weniger eine Relevanzfrage. Über antike König*innen lassen sich häufig auch nicht viele Infos finden, deren Relevanz ist aber freilich völlig unstrittig. -- Chaddy · D 17:06, 2. Jul. 2024 (CEST)
Bisher reichte die Aufnahme in ein Werk und es gibt keinen Grund es künftig anders zu handhaben. --Steigi1900 (Diskussion) 17:54, 2. Jul. 2024 (CEST)
Völlig richtig. Ein Eintrag muss reichen. Ansonsten wäre es auch eine inhaltliche Verschärfung. Das müsste dann anders diskutiert werden.--Meloe (Diskussion) 07:50, 3. Jul. 2024 (CEST)
Ein Änderungsbedarf für radikal-exklusionistische Verschärfungen besteht mMn nicht. Es kann alles so bleiben, wie bisher. MfG, --Brodkey65|...„Am Ende muß Glück sein.“ 05:39, 2. Jul. 2024 (CEST)
Wenn Du meinen Änderungsvorschlag für radikal hälst, dann ist für Dich jeder Änderungsvorschlag radikal. Beteilige Dich bitte nicht an "radikalen" Diskussionen.--Kabelschmidt (Diskussion) 11:10, 2. Jul. 2024 (CEST)
Es geht hier doch nur darum eine gängige Praxis zu kodifizieren. Es gibt ausführliche Darstellungen (Artikel) und reine Indexeinträge. diese wurden auch bisher schon i.d.R. nicht als allein relevanzstiftend angesehen. --Lutheraner (Diskussion) 17:19, 2. Jul. 2024 (CEST)

Zusammenfassung des Antragstellers besonders auf Grundlage des von Benutzer:Muns am 1. Juli nachmittags gemachten Vorschlags, dem von mehreren Benutzer zugestimmt wurde. Danach wäre die neue Formulierung: "die Aufnahme in eine Enzyklopädie, ein Universal- oder Konversationslexikon oder eine anerkannte Biografiensammlung (z. B. Deutsche Biographische Enzyklopädie)" Wenn wir das beschließen, wäre mein Änderungsantrag erledigt.--Kabelschmidt (Diskussion) 09:01, 7. Jul. 2024 (CEST)

Sehe nicht das das Konsens ist - da ist nach wie vor viel zu allgemein! --Lutheraner (Diskussion) 16:18, 7. Jul. 2024 (CEST)