Diskussion:Öffentlich-rechtlicher Rundfunk

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Letzter Kommentar: vor 15 Tagen von 134.247.251.245 in Abschnitt Abschaffung des ÖRR
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Die KEF ist nicht unabhängig

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Wie im Wikipediaartikel dazu zu entnehmen ist besteht sie aus Marionetten die direkt von den Ministerpräsidenten also von der Politik ernannt werden. (nicht signierter Beitrag von 93.208.77.159 (Diskussion) 09:43, 22. Jan. 2011 (CET)) Beantworten

Diesen Punkt sollten wir etwas näher untersuchen. Die Parteien haben ihre Leute natürlich in den Verbänden platziert, die diese wiederum als vermeintlich unparteilich entsenden können. --188.99.104.227 23:19, 22. Apr. 2021 (CEST)Beantworten
Das kann man getrost als Verschwörungstheorie bezeichnen. 134.247.251.246 15:52, 11. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Wird sie denn nach dem Urteil vom Sommer 21 überhaupt nocht gebraucht? Karlsruhe hat mit dem Urteil der KEF die Rechtsgrundlage entzogen. Zumindest ist das so zu verstehen. --H.A. (Diskussion) 12:38, 6. Jan. 2022 (CET)Beantworten
Also ich finden in den (diversen) Urteilen des BVerfG ''nichts'' was man als Entzug der Rechtsgrundlage verstehen könnte. 134.247.251.245 15:50, 11. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Fernseher ohne öffentlich rechtliches Programm gesucht

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Leider ist man gezwungen das öffentlich rechtliche Programm "mitzunehmen", deswegen suche ich einen Fernseher, der speziell nur die privaten freien anzeigen kann. Also die ganzen öffentlich rechtlichen rausfiltert. Gibt es da was? Warum noch nicht? Die Hersteller stecken dann wohl mit drin, oder? ;-) Markus (nicht signierter Beitrag von 94.219.43.236 (Diskussion) 14:05, 3. Jan. 2011 (CET)) Beantworten

Weil selbst ein Fernseher, bei dem die jeweiligen Kanäle abgeschaltet wurden (durch Fernsehtechniker, mit notarieller Aufsicht) vor Gericht als zahlungspflichtiges Empfangsgerät erklärt wurde. TV im Karton im Keller ebenfalls. Auch die Tatsache, daß du ohne DVB-Antenne mittlerweile garnichts mehr empfangen kannst, ist egal. Der bloße Besitz eines TVs reicht, ohne Abstriche. Jedenfalls bis 2013: Dann musst du nurnoch einen Wohnsitz haben und wirst zahlungspflichtig. D.h. nurnoch Obdachlose können sich der Zwangsgebühr entziehen. -- 82.113.103.164 16:26, 30. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Ich dachte mir zwar grad, ob man dieses Kapitel nicht zum Archivieren als erledigt markieren könnte. Aber weil es wohl immer mal wieder jemand gibt, der auf solche Ideen kommt, sollte es lieber drin bleiben? --Hlambert63 (Diskussion) 19:56, 21. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Warum hier das Gesetz des Auftrages nirgendwo zu finden ist, ist mir ein Rätsel.

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Ich suche das jetzt mal selber. Also der Auftrag des ÖRR, muss schliesslich irgendwo definiert sein. Und dieses Gesetz sollte hier Erwähnung finden. --Johnix 13:26, 24. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Hallo Johnix, wenn Du den letzten Abschnitt liest, mit dem Grundgesetz, dann wirst du wissen, dass es kein derartiges Bundesgesetz geben kann, da ÖRR nicht im GG vorgeschrieben ist. Da Rundfunk Ländersache ist, ist es jedoch möglich, dass die einzelnen Bundesländer möglicherweise entsprechende Gesetze haben. Wobei nach wie vor der Grundsatz gilt: Bundesrecht bricht Landesrecht! In diesem Zusammenhang ist es erwähnenswert, dass Adenauer in den 60er Jahren die Idee hatte, eine Deutschland-Fernsehen GmbH aufzubauen. Also eine Fernsehgesellschaft in privatrechtlicher Form betrieben. Das Projekt wurde vom Bundesverfassungsgericht gestoppt, allerdings nicht wegen der Rechtsform, sondern da der Staat Gesellschafter war und nicht die Bundesländer. --H.A. 15:41, 2. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
Wenn das wirklich ehrlich so wäre, warum gibt es dann das ZDF als zentralisierten Anbieter? --188.99.104.227 23:20, 22. Apr. 2021 (CEST)Beantworten
Das ZDF ist zwar ein zentralisierter Anbieter, allerdings sind die Bundesländer Gesellschafter. Und nicht die Bundesrepublik Deutschland. --H.A. (Diskussion) 10:10, 8. Jan. 2022 (CET)Beantworten
...auf der Website der GEZ steht doch, das es im Grundgesetz drin ist: www.gez.de/aufgaben/rechtsgrundlagen/index_ger.html
Wenn das nicht stimmt, warum passiert dann nichts? (nicht signierter Beitrag von 94.219.43.236 (Diskussion) 14:05, 3. Jan. 2011 (CET)) Beantworten
Schon mal gehört, dass die GEZ etwas auf Anhieb richtig macht? Also im Grundgesetz ist der ÖRR als Begriff nicht erwähnt. Und auch nicht, dass er (zwingend) notwendig ist. Zumal Rundfunk Ländersache ist. --H.A. 09:38, 21. Okt. 2011 (CEST)Beantworten
Die Antwort der Sächsischen Staatsregierung an die AfD-Fraktion auf eine große Anfrage bestätigt es nochmals, Antwort auf Frage 2 beachten, siehe hier. Demnach kann das auch von einem anderen Modell wahrgenommen werden, mit Hinweis auf das entsprechende Rundfunkurteil. --H.A. (Diskussion) 10:06, 12. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
Die neue Seite rundfunkbeitrag.de erwähnt das Grundgesetz mit keinem Wort, siehe hier. --H.A. (Diskussion) 10:12, 8. Jan. 2022 (CET)Beantworten
Wie von anderen erwähnt, kann es dazu kein Bundesgesetz geben. Es gibt Ländergesetze, für jedes Bundesland (mindestens) eines. Aber weil Du vom ''Auftrag'' sprichst, der kommt auch nicht aus den Landesgesetzen. Sondern aus dem (jeweiligen) Rundfunkstaatsvertrag. Auch hier: Für jedes Bundesland ein eigener. Staatsvertrag heißt, dass ''wir'' (wir alle) die Rundfunkanstalten beauftragen. Da aber nicht wir, sondern unsere Vertreter (hier: die Ministerpräsidenten) den Auftrag erteilen, ist das kein Vertrag, sondern eben ein Staatsvertrag.
Zum ZDF wäre noch anzufügen, dass es einmal als ein Bundes-Fernsehen, ganz konkret sogar als Regierungsfernsehen gedacht war, weil der CDU-Bundesregierung die ARD-Sender zu "linkslastig" vorkamen. Man nannte es auch Adenauerfernsehen. Das Bundesverfassungsgericht hat das aber in der Luft zerrissen, weshalb das ZDF zu einem normalen ÖRR umgebaut wurde.
134.247.251.247 14:14, 11. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

bitte streichen oder ändern

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Der Satz "Ebenso können selbst defekte Geräte eine Gebührenpflicht auslösen, wenn der Defekt einfach zu beheben ist, ohne dass das Ausmaß des Defekts definiert wäre" ist falsch. Genau genommen ist es umgekehrt: im RGebStV ist der Umfang des defekts definiert, bei dem ein defektes Gerät immer noch gebührenpflichtig ist: "Ein Rundfunkempfangsgerät wird zum Empfang bereitgehalten, wenn damit ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand Rundfunkdarbietungen [...] empfangen werden können."

Eine genauere Spezifizierung darf man von einem Gesetz nicht erwarten, sondern muss das der Rechtsprechung überlassen. Zu der Frage des notwendigen zusätzlichen Aufwands bei einem defekten Gerät gab es eine Reihe von durchaus widersprüchlichen Urteilen (die Richter bei uns sind frei), am sinnvollsten erschien mir das Urteil, demzufolge ein defektes Gerät als gebührenpflichtig betrachtet wird, wenn die Reparaturkosten weniger als die Hälfte des Zeitwerts des Geräts betragen. Einen Link auf dieses Urteil kann ich leider nicht beisteuern.

91.37.98.94 10:41, 24. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Warum darf man genauere Spezifikationen, in Gesetzen nicht erwarten, damit genug Spielraum, für Manipulationen ist? --Johnix 13:21, 24. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Grundversorgung

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Gibt es einen Grund warum nicht auf die Grundversorgung eingegangen wird? Bzw. welcher ungefaehre Anteil der oeffentlich-rechtlichen Programme tatsaechlich zu einer Grundversorgung beitraegt und welcher Anteil eher dem Bereich Entertainment zuzurechnen ist. Wenn noch Mehrere der Ansicht sind, dass hier Bedarf besteht, dann werde ich mich der Aufgabe gerne stellen. Viele Gruesse -- Stefan 13:05, 25. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Der vom Bundesverfassungsgricht definierte Begriff der "Grundversorgung" umfasst selbstverständlich und ganz ausdrücklich auch Entertainment - schließlich wird auch darüber (IMO sogar besonders darüber!) Meinung transportiert. Ich habe vor einiger Zeit mal die Sendungen des ÖRR über mehrere Tage grob zusammengerechnet und kam dabei auf ca 5% Unterhaltung und 10% Sport (bei ARD und ZDF ist ein großer Teil der Unterhaltung und der größte Teil des Sports im ÖRR angesiedelt, aber es gibt schließlich auch ARTE, 3Sat, Theaterkanal usw). Die hier immer wieder kolportierten Aussagen über die "Musikantenstadellastigkeit" des ÖRR sind völlig aus der Luft gegriffene Behauptungen - damit sollen wohl meist populistische Forderungen zur Abschaffung der Zwangsfinanzierung des ÖRR untermauert werden. 91.37.98.94 09:40, 24. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Meiner Meinung nach, findet gar keine Grundversorgung statt. Wer ARTE, schon ein mal angeschaltet hat, wird gemerkt haben, dass man ARTE das Geld der ÖRR geben sollte. Die erarbeiten, dass was der ÖRR eigentlich leisten sollte. Und unabhängig sind die ÖRR ja auch nicht von Politikern. Kohl befahl die Nationalhymne, sie plärrte fortan, aus dem Fernseher. Gerade haben Politiker, mit viel Macht gezeigt, wie unabhängig die "Gebühren" doch festgesetzt werden konnten. Die ÖRR kosten Milliarden haben aber keinen Nutzen. Alle Privatsender bieten mehr und bessere Information. Staatliche Sender aber sollten über Steuern finanziert werden. Nicht über private Gesellschaften, wie die GEZ. Die GEZ erhielt gerade richterliche Vollmachten. Die GEZ ist somit eine Form von Sonderamt. Die Meinungsmache der ÖRR ist sehr Regierungslastig und Regierungsgegner werden ausgegrenzt, man lässt Sie nicht zu Wort kommen. Wo doch gerade Sie ein Recht hätten, das gerade der ÖRR, Ihre Meinung propagiert. Aber statt der Bürger, labert dann Hans-Adolf Henkel, von Seinem schönen Buch in dem Er Billiglöhner für deutsche Industrieunternehmungen fordert. Ist der ÖRR Auftrag erfüllt? --Johnix 14:07, 24. Mai 2009 (CEST)Beantworten

"Meiner Meinung nach, findet gar keine Grundversorgung statt. Wer ARTE, schon ein mal angeschaltet hat, wird gemerkt haben, dass man ARTE das Geld der ÖRR geben sollte. Die erarbeiten, dass was der ÖRR eigentlich leisten sollte." Arte ist ein öffentlich-rechtlicher Rundfunksender, und deshalb bekommt Arte selbstverständlich auch Geld aus den Gebühreneinnahmen... 134.247.251.245 15:55, 11. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Die Kontrolle der empfangenen Sender in der Masse

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Öffentlich-rechtlicher_Rundfunk#Akzeptanz_der_Finanzierung

„Die Kontrolle der empfangenen Sender in der Masse stellt wiederum ein praktisch kaum lösbares Problem dar.“

Diese Aussage ist falsch; dieses „Problem“ ist beispielsweise hier in den USA längst und flächendeckend gelöst. Die privaten Kabelgesellschaften stellen natürlich sicher, daß jeder Kunde nur genau die Kanäle sehen kann, für die er auch bezahlt.

Bitte diesen Satz komplett löschen. Keine Desinformation betreiben, bitte. --Vsp 04:56, 21. Sep 2006 (CEST)

Bitte keine Äpfel mit Birnen vergleichen: Kabelnetzbetreiber haben erstens einen klar definierbaren Kundenstamm mit ggfls. spezifischen Endgeräten im Gegensatz zu per Funkwellen allgemeinverbreiteten Inhalten. Im übrigen ist dies theoretisch auch bei hiesigen Pay-TV-Anbietern über SAT etc. umgesetzt - nur müssen die alle naselang ihre Verschlüsselungssysteme ändern - warum bloß?? Also keine Desinformation betreiben, bitte ;-).
Im Ernst: wer empfängt heute noch Fernsehen per Funkwellen?! Sogar im Fahrzeug beginnen sich, Satellitenradios durchzusetzen.--Vsp 05:59, 8. Dez. 2006 (CET)Beantworten
@Vsp: Aha. Und wie kommunizieren die Satelliten mit den Satellitenradios? Mit Rauchzeichen? --84.138.252.169 00:06, 28. Dez. 2006 (CET)Beantworten
Im Ernst: Wenn selbst ein einzelner PAY-TV-Sender seit Jahren mit dem Verschlüsselungssystem kämpft, wie soll das dann praktisch in der Masse werden? Sollen dann alle Tuner einen Karten-Tower bekommen (für jeden Sender einen Slot, wobei man (Oma) die Zuordnung zwischen Senderplatz und Slotnummer auch noch programmieren muss) oder soll man die Fernbedienungen obsolet machen, da man bei jedem Umschalten sowieso aufstehen muss, um die Karte zu wechseln oder wie? Unser System ist nun mal sowohl seitens der Anbieter als auch der Technik etwas anders als das in den USA... --NB > ?! > +/- 08:20, 21. Sep 2006 (CEST)
Hmm, also wir haben nur eine einzige Box in unserem Wohnzimmer hier in Kalifornien stehen, die äußerst einfach zu bedienen ist (auch und gerade von den älteren Herrschaften in unserem Haus, die ja die primäre Zielgruppe von Fernsehanstalten sind), und einen echten Mehrwert bietet (ich weiß gar nicht, ob ich ohne die flashige Benutzeroberfläche noch dazu in der Lage wäre, den richtigen Sender zu finden - naja, wir haben ja "bloß" 999 Kanäle), beispielsweise bei Bedarf auch die Programmierung des Videorecorders übernimmt, etc. Und die Box ist schon ziemlich betagt. Zeitgemäße Versionen haben eine eingebaute Festplatte, zeichnen im Hintergrund mehrere Sender auf, so daß man das Fernsehprogramm unterbrechen oder zurückspulen kann, und so weiter und so fort. Es handelt sich also schon fast um kleine Internetcomputer. Ja: der große Unterschied zu den USA ist, daß das GEZ-System jede Innovation im Rundfunkbereich verhindert. Das deutsche System ist veraltet und einem hochentwickelten Industrieland nicht würdig. Hier den USA haben wir nämlich: Konkurrenz.--Vsp 05:59, 8. Dez. 2006 (CET)Beantworten
@Vsp: Ach ja? Konkurrenz? Das TV-System in den USA ist v.a. geprägt durch nahezu monopolistische Strukturen und Meinungsmonotonie. Die TV-Berichterstattung ist fest in den Händen der herrschenden Plutokratie, sie verhindert sehr zuverlässig eine freie Meinungsbildung des Wahlvolks und sorgt dafür, dass trotz scheindemokratischer Verhältnisse die bestehende Plutokratie nicht gefährdet wird.
Tatsächlich findet man in den USA Meinungspluralismus in den Medien erst, wenn man auch die Printmedien mit einbezieht, die wiederum nur die intellektuelle Oberschicht konsumiert. 1/3 der wahlberechtigten US-Bevölkerung "informiert" sich praktisch ausnahmslos im kostenfrei empfangbaren TV, dessen Qualität nicht über das Angebot von 9Live und Homeshopping-Kanälen hinausragt. Jedes halbwegs sehenswerte, immer aber meinungsmonopolistische TV-Angebot kostet in den USA ein Vielfaches unserer Rundfunkgebühren, ohne in der Qualität auch nur im entferntesten an unseren oder z.B. den britischen Rundfunk heran zu reichen.
Praktisch alle zivilisierten Staaten dieser Welt haben einen meist zwangsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der Meinungspluralität und freie Meinungsbildung ermöglicht. Die USA nicht. --84.138.252.169 00:06, 28. Dez. 2006 (CET)Beantworten
Dieser ganze Absatz stellte einen groben POV dar und wurde von mir umformuliert. Es ist ja nicht so, dass da irgend eine Lobby die Grundverschlüsselung und Nutzungsabrechnung "kategroisch ablehnt" und verhindert, um die eigenen Pfründe zu sichern, sondern dass der ÖRR einen Verfassungsauftrag hat, den er als Pay-TV-Anbieter nicht erfüllen könnte. Eine Grundverschlüsselung und/oder nutzungsabhängige Abrechnung des ÖRR wäre technisch problemlos machbar, aber sie ist aus sehr guten Gründen verfassungsrechtlich ausgeschlossen. Wer mehr darüber wissen will, kann ja mal den recht guten Artikel zum Lemma "Rundfunk-Urteile" lesen. --MobyDick 23:55, 27. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
Jetzt steht da: "Die technisch mögliche Kontrolle der empfangenen Sender und die Abrechnung nach Nutzung ist keine Alternative, da eine Grundverschlüsselung der Sender und Abrechnung nach Nutzung dem Verfassungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zuwiderläuft."
Das müsste man dann aber noch anhand des Verbreitungswegs einschränken, denn die Argumente, die ein Pay-TV bei der Verbreitung über klassischen Rundfunk verbieten, ziehen allesamt nicht bei den sogenannten "neuartigen" Verbreitungswegen. Weder ist im Internet eine Konzentration der Meinung in den Händen weniger zu befürchten, noch sind die Kosten der Verbreitung eigener Inhalte prohibitiv hoch, wie es beim klassischen Rundfunk der Fall ist. Das Argument, dass es speziell beim Verbreitungsweg Internet ausschließlich um Geld geht, ist MBMN noch nirgends stichhaltig entkräftet worden.
Die gegenwärtige implizite Interpretation, dass das BVerfgG mit seinem 6. Rundfunk-Urteil eine flächendeckende Besitzsteuer auf Produktionsmittel (PC-GEZ) zum Zwecke der ÖR-Finanzierung gutgeheißen habe, halte ich jedenfalls für reichlich gewagt. 62.134.80.57 18:33, 29. Okt. 2006 (CET)Beantworten
Dazu noch zwei Zitate aus der ARD/ZDF-Onlinestudie, bitte korrigieren, wenn ich mich irre, ich habe vorerst nur schnell drübergelesen:
  • http://www.br-online.de/br-intern/medienforschung/onlinenutzung/pdf/2006-Oehmichen.pdf - "Nur 11 Prozent der Onliner hören mindestens einmal wöchentlich live im Internet Radio; fernsehen über das Internet kommt bei lediglich 2 Prozent vor [...]."
  • http://www.br-online.de/br-intern/medienforschung/onlinenutzung/pdf/2006-Eimeren.pdf - 57.6% der Befragten hatten laut Tabelle 2 innerhalb der letzten vier Wochen das Internet benutzt.
  • Jetzt kann man's ja zumindest grob ausrechnen (ich weiß, dass man das statistisch besser in den Griff bekommen müsste): Circa 6.3% der Bevölkerung nutzen Internetradio und 1.15% nutzen Internetfernsehen. Diese Zahlen beziehen sich dem ersten Anschein nach auf die Gesamtheit aller Radio- und Fernsehangebote im Internet, das heißt, der Anteil der Menschen, die die ör-Angebote nutzen, dürfte noch mal messbar geringer sein.
So. Und wo war jetzt noch mal die Stelle, die angeblich belegt, dass es der ÖRR-Lobby nicht ausschließlich um die Sicherung ihrer Pfründe geht? 62.134.80.90 18:30, 10. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Es gibt kein Lemma Rundfunk-Urteile, sondern nur ein lemma Rundfunkurteil und da steht nichts darüber drinnen, warum Pay-TV beim ÖRR verfassungswidrig ist. --MrBurns 08:22, 16. Nov. 2007 (CET)Beantworten
Ich denke man sollte den folgenden Satz auf jedenfall umformulieren, egal ob nach der derzeitigen Verfassung Pay-TV im ÖRR möglich ist, weil schließlich wäre eine Änderung der Verfassung möglich, also ist es POV wenn man schreibt, dass Pay-TV wegen dem Verfassungsauftrag keine Alternative ist.
Die technisch mögliche Kontrolle der empfangenen Sender und die Abrechnung nach Nutzung ist keine Alternative, da eine Grundverschlüsselung der Sender und Abrechnung nach Nutzung dem Verfassungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zuwiderläuft. --MrBurns 10:09, 26. Nov. 2007 (CET)Beantworten
Der ÖRR ist kein Pay-TV-Anbieter, und die Rundfunkgebühr ist kein Entgelt für die Nutzung des ÖRR! Das hat nun mal Verfassungsrang. Was anderes wäre die Grundverschlüsselung - die wäre natürlich schon möglich. Nur: die Rundfunkgebühr würde auch für diejenigen nicht entfallen, die keinen ÖRR-Dekoder haben und nur Privat-TV empfangen können; und der ÖRR würde auch nicht wie der ORF Kosten bei Ausstrahlungsrechten sparen, denn bei der großen Zahl deutscher Bürger spielen die paar Österreicher udn Schweizer keine große Rolle, die zusätzlich in den Genuss des deutschen ÖRR kommen. Eine Grundverschlüsselung würde also dem ÖRR gar nix bringen - diskutiert wird das nur, weil Pro7 und RTL ihre Angebote gerne in Billig-Pay-TV umwandeln möchten, aber befürchten, dass niemand ihre Decoder kauft, wenn der ÖRR weiter ohne Decoder unverschlüsselt zu empfangen ist. 91.37.114.219 19:45, 5. Dez. 2007 (CET)Beantworten
Trotzdem sollte man das umformulieren, weil die Verfassung ist kein Naturgesetzt sondern kann geändert werden. --MrBurns 21:33, 5. Dez. 2007 (CET)Beantworten
Irgendwie verstehe ich den Satz "...Grundverschlüsselung der Sender und Abrechnung nach Nutzung dem Verfassungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zuwiderläuft" auch nachdem ich die Diskussion und andere Artikel gelesen habe noch nicht. Würde mit der Verschlüsselung nicht auch die Begründung dafür wegfallen, dass der Besitz eines Rundfunkempfängers automatisch zur Gebührenpflicht führt? Wenn die Gebührenpflicht nicht mit der Möglichkeit des Empfangs zusammenhängt (die eben bei Verschlüsselung nicht mehr gegeben wäre), warum wird dann die Gebühr doch nur für Gerätebesitzer fällig? Kann jemand das im Artikeln besser erklären? So hängt es nämlich unbegründet in der Luft. 138.246.7.146 17:05, 17. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Es handelt sich um Verfassungsrecht durch Verfassungsgerichtsrechtsprechung. Grundlage dafür ist die Rechtsdogmatik, derzufolge Recht die Summe aus Gesetzen und Rechtsprechung ist. Das BVerfG hat entschieden, dass der ÖRR sein soll (im juristischen Sprachgebrauch: muss). Und das Gericht unterscheidet nicht zwischen Informationsinhalten, denen auch jeder vernünftige Mensch einen Bezug zum Gelingen von Demokratie zusprechen würde, und Trivialinhalten, die damit in keinem Zusammenhang stehen. Das BVerfG hat implizit gesagt, dass es keine Kriterien gäbe, anhand derer man dies gegeneinander abgrenzen könnte. Maßstab ist hier der Zweifelsfall, während die Kritik grundsätzlich die eindeutigen Fälle behandelt. Ja, Juristerei ist das Geschäft, das sich mit den Zweifelsfällen befasst. Der TV-Film über Contergan - Unterhaltung oder politisch relevant? Der Bremer Tatort über den Terror einer muslimischen Großfamilie - Unterhaltung oder politisch relevant? Wenn nun Inhalte verschlüsselt werden, dann werden also unvermeidlich ("mit statistischer Wahrscheinlichkeit größer null") auch Informationsinhalte vor den Bürgern verborgen, die keinen Decoder haben. Die Bürger sollen aber im Zweifel durch Informationen auch aus einem "dogmatischen Schlummer" geweckt werden. Sie sollen sich also vor dem Informationsangebot nicht schützen können. Das Motto lautet: interessiere dich für Politik, bevor die Politik sich für dich interessiert. Beispielsweise könnte ein Gerätehersteller, der den Empfang von ARD und ZDF grundsätzlich technisch unmöglich macht, mit absoluter Wahrscheinlichkeit Ärger mit den ÖRR-Justiziaren bekommen. Im Ergebnis wäre das Inverkehrbringen eines solchen Gerätes rechtswidrig und zu unterbinden. Negativ wird dies alles mit dem Begriff der "Zwangsbeglückung" ausgedrückt. Eine Lösung dieses Problems ist nur auf zwei Wegen möglich: die Gremien erhalten vom BVerfG die Erlaubnis feststellen zu dürfen, was Trivialinhalt ist und dann Pay-TV-pflichtig wird. Dazu müssten die Gremien aber auf eine neue Grundlage gestellt werden, beispielsweise durch Direktwahl wie die Sozialwahlen. Dann wäre die Selektion in Information und Trivialinhalten Ausdruck der Volkssouveränität nach Art. 20 GG. Es ist aber zweifelhaft, ob das BVerfG jemals ein solches Urteil fällen wird. Das wird im Rahmen der Verfassungsbeschwerden gegen den Beitrag sicherlich geprüft werden. Ich werde das jedenfalls tun. Realistisch bestrachtet bleibt nur, echtes Verfassungsrecht zu schaffen, denn die Länder können letztlich auch nichts tun. Würde ein Land mit Mehrheitsbeschluss im Parlament (Koalitionsvertrag unter Einschluss der AfD) aus dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag aussteigen, dann würde das BVerfG auf Antrag der ARD diesen Gesetzesakt für verfassungswidrig und damit nichtig erachten. Dasselbe würde mit ziemlicher Sicherheit auch für die Hamburger Volksgesetzgebung gelten. Das BVerfG würde das Volk vor sich selbst schützen. Aus Anlass der Verfassungsbeschwerde gegen den Beitrag wird sicherlich auch geklärt werden, ob diese "rekursiven Momente" nicht so glaubwürdigkeitsmindernd zu werten sind, dass sie das ursprüngliche Ziel, dem demokratischen Diskurs zu dienen, nicht so stark beschädigen, dass auf sie zwingend zu verzichten ist? Das läuft dann auf Art. 1 GG hinaus. Ist meine Menschenwürde verletzt, wenn ich zwangsbeglückt werde? Das BVerfG wird das absehbar niemals so sehen. Und wenn der EGMR darin keine Willkür-Rechtsprechung sieht, dann wird alles so bleiben wie es ist. Und das bedeutet: da das Angebot allen gemacht werden muss und die Meritorik aus dem Angebot an alle besteht, müssen auch alle zahlen. So sehen das ARD und ZDF. (nicht signierter Beitrag von 37.47.137.245 (Diskussion) 19:48, 2. Apr. 2016 (CEST))Beantworten

Akzeptanz/VG/Aldi-Urteile

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Das erwähnte Urteil, das der HR gewonnen hat wurde vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof gekippt. http://www.123recht.net/article.asp?a=17588 217.83.42.224 00:08, 29. Mär. 2007 (CEST)Beantworten

Im Wiki-Artikel wird behauptet, dass BVerGE hätte 1987 in einem Urteil festgestellt, die öffentlich-rechtliche Rechtsform sei nicht zwingend vorgeschrieben. Ich habe das besagte 5. Rundfunkurteil des BVerGE grad durchgearbeitet und finde keine Hinweise, die diese Interpretation rechtfertigen würden. Bitte entsprechenden Satz und Folgesatz löschen.
Desweiteren ist es zwar korrekt, dass die Rechtsform des Rundfunks in Deutschland nicht im Grundgesetz vorgeschrieben ist, das BVerGE hat in seinen Urteilen allerdings Rundfunk als öffentliche Aufgabe anerkannt (1961) und diverse Ansprüche an ihne und seine Organisationsform gestellt (Beteiligung gesellschaftlicher Gruppen, Ungewerblichkeit etc.) und seine Organisationform als öffentlich-rechtlich bestätigt. Diesen Satz also am besten auch streichen, da irreführend.

Nein, der Satz ist nicht irreführend, und er trifft zu. Und man könnte die Forumulierung sogar noch ausdehnen: der vom BVerfG geforderte Meinungspluralismus könnte nicht nur so wie jetzt in einem binnenpluralistisches System gewährleistet werden, sondern auch außenpluralistisch, wie es in den Niederlanden formal der Fall ist und in Italien informell. Interessant ist der Satz jedoch insbesonders als Hinweis auf die Entwicklung in der Schweiz, wo die früher öffentlich-rechtliche SRG zu einem privaten Verein umformiert wurde, aber natürlich immer noch denselben Auftrag hat. 91.37.98.94 10:04, 24. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Zum Thema Schweiz: stimmt, die SRG wurde bereits 1991 durch Volksentscheid (ich habe mich vor kurzem mit einem Schweizer über dieses Thema unterhalten) von der öffentlich-rechtlichen Rechtsform in eine privatrechtliche Rechtsform (gemeinnütziger Verein, und damit nicht auf Kommerz aus) umgewandelt. Die Sendelizenz für die SRG - in der Schweiz Konzession genannt, wird vom Bundesrat immer nur auf 4 Jahre befristet vergeben und muss dann jeweils neu beantragt werden. Interessant ist auch, dass sowohl Österreich als auch die Schweiz ihre Rundfunkgebühren durch privatrechtlich geführte Unternehmen (Österreich GIS GmbH, Schweiz Billag) eintreiben lassen dürfen / können, wie auch immer :) --Holger 16:07, 7. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Was die Niederlande angeht: So wie ich das verstanden habe und mir bekannt ist, gibt es in den Niederlanden öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Form einer öffentlich-rechtlichen Dachorganisation, ähnlich der ARD in Deutschland. Die Sendeanstalten selbst sind jedoch privatrechtlich geführt und vertreten die verschiedenen Gruppen der Bevölkerungsschichten. Falls zufällig ein Niederländer diese Zeilen liest, bitte korrigieren oder ergänzen. Danke. --H.A. 20:22, 8. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Akzeptanz der Programme

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Also ich denke es besteht doch ein erheblicher Unterschied darin etwas zu schauen fuer das man sowieso Gebuehren zahlt oder Geld fuer etwas zu zahlen, weil es einen interessiert. -- Stefan 13:05, 25. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Nur: Du entscheidest gar nicht, nur das zu sehen, was Dich interessiert. Ich beispielsweise glaube kaum, dass die überwiegende Mehrheit der US-Amerikaner so sehr an der politischen, kulturlelen und religiösen Meinung von Rupert Muerdoch interessiert ist, dass sie ausschließlich die durch Murdochs Meinung gefärbten TV-Sendungen sehen wollen. Sie sehen aber ausschließlich die durch Murdochs Meinung gefärbten TV-Sendungen.
Damit das bei uns nicht passiert, damit Politik bei uns nicht zu Scheingefechten der Plutokratie verkommt, und damit Demokratie bei uns keine Showveranstaltung wird wie in den USA, wo ausschließlich Millionäre darum wettstreiten, mit möglichst hohem TV-Werbe-Etat möglichst viele Wähler für sich zu gewinnen, gibt es bei uns und in praktisch allen anderen zivilsierten Staaten dieser Welt einen auf die eine oder andere Weise zwangsfinanzierten ÖRR. 91.37.98.94 09:49, 24. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Was noch fehlt

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Bezüglich der Gebührendiskussion vermisse ich im Artikel einen Hinweis auf die Gesamteinnahmen des öffentlich rechtlichen Rundfunks in Deutschland. Man könnte die Entwicklung der Einnahmen in einer Tabelle darstellen. Interessant wäre auch ein Vergleich mit den Budgets ausländischer Rundfunkanstalten. Das wäre zum Verständnis der Gebührenkritik ausgesprochen wichtig.

In diesem Fall ist ein Klick auf den Link Rundfunkgebühren (erster Wikilink unter dem Punkt 'Finanzierung') das Mittel der Wahl... --NB > ?! > +/- 13:03, 9. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
Da steht über die Gesamteinnahmen auch fast nichts drin. Komisch, wo doch jedem die Kinnlade herunterfällt, wenn er hört, dass z.B. das Deutschlandradio zur Finanzierung von zwei Programmen 180 Millionen Euro jährlich zur Verfügung hat... --129.206.185.117 15:28, 15. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Auch interessant auf der Einnahmenseite: Im Jahr 2007 nahmen die ÖRR durch die PC-Abgaben lediglich 4 Mio. Euro ein. 91.65.198.181 22:54, 18. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Gibt es denn ein offizielles oder inoffizielles Dokument, wie das Geld verwendet wird? Ob es hauptsächlich in den Verwaltungswasserkopf fließt oder in die Produktionen? Gibt es einen Art "Bundesrechnungshof" der die Verwendung der Gebühren prüft und falls ja, ist das öffentlich? Heiko242 (Diskussion) 16:32, 15. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Aktuell

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Das Beihilfeverfahren der Europäischen Kommission ist zu einem Ende gekommen. Ich habe beim Internet einige Ergänzungen eingefügt. Dort ist das gesamtem Verfahren allerdings falsch aufgehoben, weil es bei der Feststellung der nicht Wettbewerbskonformen Finanzierung vor allem um die bisherige nichttrennung von kommerziellen und nichtkommerziellen Aktivitäten ging. Also um Rechteweiterveräußerung, Werbung, Sponsoring etc. - diese ist im Internet ohnehin für den Ö-R Rundfunk untersagt. Vielleicht sollte das ein eigener Absatz werden?

Grüße Stefan3


NB, Du scheinst viel zu tun zu haben, dennoch wäre eine kurze Notiz hier schön gewesen. Die Aussage "Im Ergebnis wurden die Vorwürfe nicht bestätigt" ist nicht richtig. Die Kommission hat die Finanzierung als "Beihilfe" eingestuft, aber als Altbeihilfe (vor Gründung der EG). Beihilfen können nämlich auch gerechtfertigt sein, wenn ein wichtiges Ziel dahinter steht (doch da kenne ich mich nur oberflächlich aus). Doch das Alles bei Internet zu parken ist falsch, denn Internet gabs da noch nicht. Also noch mal die Anregung eine Überschrift Beihilfeverfahren (o.ä.) zu setzen! Grüße Stefan3 (Der vorstehende Beitrag stammt von 84.178.80.58 --NB > ?! > +/- 13:41, 3. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Es wäre vermutlich einfacher, wenn Du dich einloggen würdest - dann hättest Du nämlich die Meldung bekommen, dass ich dir sogar explizit einen Hinweis auf meine Überarbeitung auf deine Diss geschrieben habe ;-)...
Ansonsten vertraue ich nur belegten Inhalten - hättest Du Quellen angeführt, welche deine Aussagen (Finanzierung nicht EU-konform) belegten, hätte ich dies in die Darstellung meiner angeführten Quelle (Finanzierung EU-konform, daher kein offizielles Verfahren) einarbeiten können. Allerdings geht es bei Verfahren/Beschwerden/etc. ja immer nur um unzulässige, nicht um zulässige Dinge (wozu eben auch Altbeihilfen gehören, die nach EU-Recht wohl doch zulässig, also mit diesem vereinbar sind - denn auch Ausnahmeregeln sind Bestandteil des Rechtssystem), - also war deine Aussage ("prinzipiell unvereinbar") für den Leser zumindest irreführend, wenn die Vorprüfung Gegenteiliges ergeben hat... --NB > ?! > +/- 13:41, 3. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Sorry, aber dein FAZ Redakteur war wohl ein bisschen von den Informationen verwirrt, die die ARD schon Tage vorher über den Ausgang des Verfahrens verbreitet hat, oder hatte das Ergebnis aus der Tagesschau Meldung zusammengefasst. "Die Kommission bekräftigt mit dieser Entscheidung ihre Auffassung, dass die derzeitige Finanzierungsregelung nicht mit dem EU-Beihilfenrecht vereinbar ist. Zugleich zeigt sie auf, welche Voraussetzungen die künftige Regelung erfüllen muss und nimmt die Verpflichtungsangebote der deutschen Behörden an, da sie geeignet sind, die wettbewerbsrechtlichen Bedenken auszuräumen." http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/07/543&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en 217.83.71.52 21:16, 5. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Naja, ganz so dramatisch war es nun schon nicht, wie sich aus der dazugehörenden Anfrage der Komission ergab - es ging -soweit ich das entnehmen kann- um Abgrenzungsunklarheiten („...Mit den Untersuchungen wird das Vorrecht der Mitgliedstaaten nicht in Frage gestellt, öffentlich rechtliche Rundfunk- und Fernsehanstalten zu errichten und zu finanzieren...“, „...Die Kommission stellt nicht in Frage, dass diese Anstalten Online-Dienste als Teil ihres Grundversorgungsauftrages anbieten....“), die im gegenseitigen Einvernehmen durch entsprechende Regelungspräzisierungen ausgeräumt werden konnten. Hinzu kommt, dass vor DE bereits FR, IT, SP und POR untersucht wurden und aktuell mit DE auch NL und IR kontrolliert wurden (ohne dass es irgendwo zu konkreten formalen Verfahren kam), es sich also um einen relativ normalen, von den Konkurrenten initiierten Vorgang handelte... --NB > ?! > +/- 21:36, 5. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Dramatisch? "Im Ergebnis wurden die Vorwürfe nicht bestätigt " und "nicht mit dem EU-Beihilfenrecht vereinbar" sind 2 entgegensetzte Dinge. ÖR+Gebühren an sich, stand nie zur Diskussion. 217.83.71.52 22:20, 5. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Können wir auch definieren, was nicht mit dem EU-Recht vereinbar war? Die Vorwürfe lauteten doch, dass die Beihilfen unzulässig seien und das Ergebnis war, dass unklare Formulierungen nicht EU-konform waren und präzisiert bzw. formal nachgebessert werden müssen. Von daher sehe ich den den von Dir zititerten Passagen keinen Widerspruch... --NB > ?! > +/- 20:33, 6. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Multicast & Grundsätzliches zum Angebot

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Durch Internet Multicast wäre die Gebührenbestimmung einfacher, da sich dort bei gemeinsam genutztem Datenstrom dennoch die Verbindungen individuell nachweisen lassen... Vielleicht mal unter Kritik einpflegen?

Im übrigen ist mir immernoch nicht klar, weshalb unter Verletzung des Sozialstaatsprinzip (diesesmal durch den Staat selbst) ein derartiger Haufen von Sendungen finanziert werden soll (die Kritik geht zwar schon etwas in die Richtung, aber irgendwie läuft sich dann das Argument tot und man weiß einfach nicht, was sich der Staat nun wieder denkt; da steht dann was von Marktanteil (ist der Verfassungsauftrag denn, den privaten Sendern Konkurrenz zu machen?) und von Glaubwürdigkeit (da ist der Staat ja mit seinen 1000 EKT Serien pro Jahr ganz am Ende anzusiedeln, so dass man als halbwegs vernünftiger Mensch dem dümmlichen Geträllere gar keinen Glauben schenken kann)). Da steht dann auch was von Verfassungs-Auftrag, aber was soll an "Mutantenstadl" oder "WIth-SOh?" nun einem Verfassungs-Auftrag entsprechen? --213.54.167.185 08:35, 11. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Und was willst Du mit dem individuellen Nachweis dees Empfangs bezwecken? Ich kann mir nur vorstellen, dass Du damit wieder die ewige Forderung nach individueller Abrechnung des Empfangs aufwärmen willst, dass also der ÖRR sich beim Internet zu einem Pay-TV-Anbieter entwickeln soll. Diese Diskussion ist doch schon vor Jahren ad acta gelegt worden: der ÖRR könnte als Pay-TV-Anbieter seinen Verfassungsauftrag nicht erfüllen.
Wohlgemerkt: ich bin gegen die Gebühr auf Internet-PCs, aber solange das Gebührensystem nicht ganz grundlegend überarbeitet wird und solange die Gebühr noch nach der Bereithaltung einzelner Geräte bemessen wird, solange muss zwingend auch eine Gebühr auf Internet-PCs erhoben werden, wenn Rundfunk in nennenswertem Umfang via Internet empfangen wird.
91.37.98.94 09:56, 24. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
"Durch Internet Multicast wäre die Gebührenbestimmung einfacher, da sich dort bei gemeinsam genutztem Datenstrom dennoch die Verbindungen individuell nachweisen lassen..." Das falsch. Das ist bei Multicast völlig unmöglich. Es sei denn, Du forderst eine Totalüberwachung sämtlicher Internetanschlüsse... --134.247.251.247 15:58, 11. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Die ÖRR können, den Auftrag auch nicht im der zeitigen Abzockermodell; erfüllen. Und sie wollen den Auftrag auch gar nicht erfüllen, dann müssten Sie nämlich Arbeit leisten. --Johnix 14:12, 24. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Zitat raus!

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Was hat denn die Meinung eines einzelnen hier zu suchen?? Hier sollten Fakten rein und nicht persönliche Ansichten! Und wenn Meinungen, dann doch mindestens zwei verschiedene. So wie es jetzt da steht ist es extrem unneutral! --88.76.209.195 10:59, 7. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Nicht richtig

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"Wichtig ist auch die 7-Tage-Regelung, d.h. Sendungen von ARD und ZDF sollen nur für eine Woche abrufbereit sein - wie in einem BBC-Modell: um Fernsehproduzenten zu schützen, weil danach eine neue Honorierung anstünde..." Leider nicht richtig: Den Autoren muss die Internetasspielung ihrer Sendung vergolten werden, auch wenn sie nur eine Stunde lang "on Demand" zum abrufen zur verfügung stehen. Dieses wurde auch in den Revisionen der Tarrivertäge mit den Gewerkschaften so geregelt. Ohne mich festnageln zu lassen berägt das Honorar 3,5 Prozent des TV Honorares. Danach ist es fast unbegrenzt im Internet verwendbar. Die sieben Tage wurde von der BBC abgeschaut, die damit IN ENGLAND versucht ein neues Nutzungs-Recht einzuführen (das nach meinung der BBC nicht entlohnt werden muss!!!) Wenn keine Eniwände kommen nehme ichs nä Wo raus!


Grüße

Stefan3

link is not working anymore under Rundfunk in den USA "Zeitstrahl zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk" (nicht signierter Beitrag von 31.17.184.45 (Diskussion) 17:21, 16. Mär. 2013 (CET))Beantworten

Die Speicherfrist für die Mediatheken des ÖRR ist auf ein Einknicken der Ministerpräsidenten auf Druck der werbefinanzierten Privatfunks zurückzuführen. 134.247.251.247 15:53, 22. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk in Luxemburg

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Die Textpassage ist falsch. Es exisitert seit 1992 ein öffentlich-rechtlicher Radiosender in Luxemburg (De soziokulturelle Radio 100,7) Wenn jemand den Status als öffentlich-rechtlichen Rundfunk anzweifeln sollte, der sollte mal diesen Gesetzestext lesen: Memorial vom 30Juli 1991, Artikel 14 http://www.legilux.public.lu/leg/a/archives/1991/0047/a047.pdf#page=2)

-- Garfield335 15:05, 25. Nov. 2008 (CEST)Beantworten

Grundgesetz und öffentlich-rechtlicher Rundfunk

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Das Ganze erweckt den Eindruck, als wäre laut Grundgesetz öffentlich-rechtlicher Rundfunk vorgeschrieben. Im Grundgesetz ist der Begriff "öffentlich-rechtlich" im Zusammenhang mit Rundfunk nicht festgeschrieben, wie oft gerne immer behauptet wird, zumindest nicht in dem genannten Artikel 5. Sollte es einen anderen Artikel im GG geben, der den Begriff "öffentlich-rechtlicher Rundfunk" verwendet, kann dies gerne eingebaut werden. --Holger 13:45, 24. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Das Grundgesetz schreibt überhaupt keinen ÖR-Rundfunk vor. Das einzige was sich aus $5 ergibt ist, ist eine gewisse Staatsferne, d.h. wenn ÖR, dann nicht vom Finanzminister bestimmt. Insofern ist der Satz Die Notwendigkeit und gesicherte Existenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks... aus dem Artikel 5 des Grundgesetzes (Rundfunkfreiheit) abgeleitet und verbindlich festgelegt. so nicht nur irreführend sondern schlichtweg falsch. Im Übrigen widerspricht das auch direkt dem nächsten Satz, dass ÖR nicht zwingend vorgeschrieben ist. Bitte sagen, wenn's dazu keine Einwände gibt, ansonsten wird's geändert. Gruss --Babucke 11:28, 16. Apr. 2009 (CEST)Beantworten
Kein Einwand, bitte ändern! Danke. --H.A. 20:17, 8. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Nachtrag: Dann würde ich aber hier auch Art. 5 GG rausnehmen. --H.A. 11:43, 11. Mai 2009 (CEST)Beantworten
OK, kannst Du von mir aus machen. Gruss --Babucke 13:33, 11. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Erledigt. Mal sehen, wie lange es dauert, bis die ersten Einsprüche kommen ;) --H.A. 15:23, 11. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Der erste "Einspruch" wurde eingelegt, Art. 5 GG wurde von einem anderen Benutzer wieder in die Navigationsleiste eingefügt. Lassen wir das bis auf weiteres. Ich bin gespannt, ob sich hier ne interessante Diskussion daraus entwickelt. --H.A. 08:21, 12. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Glaubwürdigkeit des ÖR: Falsche Interpretation der Statistik

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Zitat aus dem Artikel: „Glaubwürdigkeit des journalistischen Angebots: Hier liegen die öffentlich-rechtlichen deutlich vor den privaten Programmen: Auf die Frage "'Welches Medium ist am glaubwürdigsten?'" nannten 27 % der Befragten das öffentlich-rechtliche Fernsehen, 10 % den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, 6 % das private Fernsehen und 2 % den privaten Hörfunk.“

Hier wird eine Statistik falsch interpretiert. Wenn 27% das öffentlich-rechtliche Fernsehen für am glaubwürdigsten halten und 6% das private Fernsehen, dann ist noch nicht bekannt, welches von beiden die restlichen 67% für glaubwürdiger halten. Da die Statistik nur nach dem glaubwürdigsten Medium fragt, die Befragten aber nicht die restlichen Medien nach ihrer Glaubwürdigkeit ordnen lässt, lässt sich keine Aussage darüber treffen, ob tatsächlich die meisten Befragten das öffentlich-rechtliche Programm als glaubwürdiger empfinden als das private. Ich nehme die Aussage daher heraus, zumal die Quelle der Statistik (Link) nicht auffindbar ist. --Candid Dauth 02:40, 26. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Da die Zahlen und ihr Zustandekommen unverfälscht wiedergegeben wurden, kann -über den Eingangssatz hinaus- keine Interpretation vorliegen. Den zu löschen hätte gereicht, aber da die Quelle weg ist, ist es so gut - ich habe eine andere Quelle für eine ähnliche Aussage gefunden und eingefügt... --nb(NB) > ?! > +/- 10:44, 26. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Öffentlich-rechtliche sender

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frage: Wieso sind öffentlich-rechtliche sender unabhängig von der regierung? Antwort:

Sollten sie sein, Geld kommt von der GEZ und nicht vom Staat! Sind sie auch -> Report münchen schießt gegen die CSU, das es nur so kracht, RBB geht auf konfrontation zu Rot/Rot etc. so viel Zeit alle Beispiele unabhängiger Bericherstattung aufzuzählen habe ich nicht.

Der SWR unterstützt grün-rot in BaWü und berichtet fast nur ausschließlich negativ über Stuttgart 21. --H.A. 08:22, 6. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

____________________________________________________________________________________________________ Frage:wieso sind sie der allgemeinheit verpflichtet? A:

Weil es in ihren Statuten geschrieben steht?

____________________________________________________________________________________________________ F:wie hängt dies mit den Einschaltquoten zusammen?

Hängt es? Oder ist quote = schlecht? Ist Tatort besser als "Alarm für Cobra 11"? Grüße Stefan3 (23:28, 5. Jul 2010 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

A: (nicht signierter Beitrag von 92.228.215.102 (Diskussion) 16:57, 25. Mai 2010 (CEST)) Beantworten

Internet

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Der Abschnitt war inzwischen grob falsch. Liest ihn mal jemand kritisch gegen ->NB noch da?

Grüße Stefan3 (23:28, 5. Jul 2010 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)


Also scheint ok? Ich bin gerne bereit noch etwas weiter auszuholen. Grüße Stefan3 (nicht signierter Beitrag von 79.233.43.245 (Diskussion) 22:08, 12. Jul 2010 (CEST))

Die Formulierung "... für die Userinnen und User im Internet abrufbar sein." ist unerträglich. --84.191.51.133 17:06, 8. Jan. 2011 (CET)Beantworten

"Userinnen und User" - Ungefähr 202.000 Ergebnisse (0,27 Sekunden) so what (nicht signierter Beitrag von 91.53.201.50 (Diskussion) 21:37, 7. Mär. 2011 (CET)) Beantworten

Gebühreneinzug ohne Transparenz und Rechenschaft?

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[Dazwischen] Taxation without Representation - Gebühreneinzug ohne Transparenz und Rechenschaft? - Diskussion an den hier passenden Platz kopiert [So bearbeitet, dass es in der Inhaltsübersicht richtig angezeigt wird. --Delabarquera (Diskussion) 18:10, 24. Mär. 2022 (CET)Beantworten

Aus der Diskussion zum "Norddeutschen Rundfunk" habe ich dies mal hierher kopiert, weil der Mangel an Transparenz, die fehlende Rechenschaft und die nicht vorgesehene Mitwirkung des Gebührenzahlers eher zum Thema "Öffentlichrechtlicher Rundfunk" und "Rundfunkgebühren" gehört, - und nicht nur ein norddeutsches Problem des NDR darstellt. --84.142.145.182 11:06, 17. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Welche Repräsentation hat der Gebührenzahler im NDR? Sind Gebührenzahler in dieser Eigenschaft in Aufsichtsgremien des NDR vertreten? Wer sitzt in welchen Aufsichtsgremien und wie kommt er/sie da hin? Gibt es einen jährlichen Leistungs- und Ergebnisbericht, der für Gebührenzahler zugänglich ist? Gibt es einerseits ein jährliches Planbudget und andererseits eine jährliche Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung, eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und dabei einen Vergleich zwischen dem Planansatz (Planbudget) und den tatsächlichen Ausgaben? Wird das Rechenwerk so aufgeschlüsselt, dass es Gegenstand substantiierter Gebührenzahlerkritik sein könnte (Beispiel: Ausgaben für Musikrechte, Fußball, Promi-Honorare, ...)? Sind diese Dokumente für den Gebührenzahler zugänglich? Wird, falls vorhanden, in dem jährlichen Ergebnisbericht zu den Abweichungen zwischen Soll und Ist Stellung genommen? Ist dieser Teil des Textwerks, falls vorhanden, für den Gebührenzahler zugänglich? --89.53.41.77 16:29, 1. Okt. 2009 (CEST)

Einige Geschäftsberichte (den letzten von 2007) findet man unterhalb von http://www.ndr.de/unternehmen/organisation/, die Berichte sind allerdings nur über Google-Suchen auffindbar, in der Navigation der Seite fehlen sie. --89.53.32.80 22:59, 14. Okt. 2009 (CEST)

Gebührenzahler haben keinen Rechtsschutz gegen Gebührenverschwendung: http://www.abendblatt.de/kultur-live/tv-und-medien/article1608572/Gericht-ARD-darf-Guenther-Jauch-verpflichten.html --84.142.133.201 22:15, 23. Aug. 2010 (CEST)

Bitte Unterschiedliches - "Rechtsschutz" gegenüber "Transparenz" - klar auseinanderhalten: Es ist eine Sache, ob ich als GEZ-Gebührenzahler gegen Gebührenverschwendung etwas tun kann. (Gericht sagt: "nein") - Und eine andere Sache, ob ich eine Chance oder einen Anspruch darauf habe, von Verwendung und Verschwendung überhaupt zu erfahren. Hier muss der Gesetzgeber erheblich nachbessern. --84.142.145.182 10:23, 17. Aug. 2011 (CEST)

Eigene Artikel für spezifische Länderregelungen

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Der Artikel ist inzwischen deutlich zu lang und die Abtrennung zwischen den einzelnen Länder-Absätzen klar genug um diese in eigene Artikel wie Öffentlich-rechtlicher Rundfunk in Deutschland oder Öffentlich-rechtlicher Rundfunk (Deutschland) auszulagern. Hier würde dann nur noch ein kurzer einleitender Absatz oder auch nur Satz auf den entsprechenden Artikel verweisen und der ganze Artikel wäre deutlich übersichtlicher und lesbarer. --Quassy.DE 00:55, 9. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Die öffentlich-rechtlichen Sender sollen ihr Angebot ausdünnen und Digitalkanäle abschaffen - fordert Kurt Beck, Chef der Medienkommission der Länder.

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In den Artikel ? wenn ja: wo ? --Neun-x 13:22, 26. Dez. 2011 (CET)Beantworten

sueddeutsche.de

KEF-Bericht: ARD und ZDF Brisante Zahlen

Aufteilung des Artikels

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Der Artikel besteht zum überwiegenden Teil aus Länderbeiträgen, vor allem natürlich Deutschland. Das sollte eigentlich nicht der Zweck sein, eine Aufteling des Artikels wäre angebracht.--Antemister (Diskussion) 15:47, 8. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

In einzelne Länderartikel? --Gnom (Diskussion) 09:34, 10. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
Ja. Der Abschnitt für Deutschland ist so groß, dass er in einen eigenen Artikel Öffentlich-rechtlicher Rundfunk (Deutschland) ausgelagert werden sollte. Hier sollte nur Grundsätzliches mit kurzen Hinweisen auf andere Länder stehen. Hier werden wahrscheinlich noch mehr Länder hinzugefügt, siehe en-wikipedia: Public_broadcasting --Joe 13:59, 24. Dez. 2013 (CET)Beantworten
Hier reicht eine Gegenüberstellung der länderspezifischen Eigenarten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. --Joe 11:37, 26. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Zwangsgebühren, Zwangsfinanzierung, Zwangsabgaben

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Der Begriff Zwang beschreibt im Gegensatz zu Pflicht eine negative Wahrnehmung. Im Bezug auf Steuern, Abgaben oder Gebühren ist er überflüssig, da diese nie freiwillig sind. Ebenso kann man von einer Zwangstabaksteuer, Zwangs-KFZ-Versicherung oder Zwangskrankenkasse sprechen. Ich habe den Begriff im Artikel umformuliert. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 12:37, 21. Sep. 2012 (CEST) Da man sich nicht wie bei einer Autoversicherung dazu oder dagegen entscheiden KANN, ist es eine Zwangsabgabe. im Falle einer Autoversicherung kann ich mich frei entscheiden ob ich mein Fahrzeug im öffentlichen Raum anmelden will oder nicht. Wenn nicht, darf ich es zwar dort nicht nutzen, muss aber dafür auch nicht bezahlen. Die gebühren fr den ÖR fallen aber so oder so an. (nicht signierter Beitrag von 62.155.232.251 (Diskussion) 06:55, 14. Jan. 2013 (CET))Beantworten

"im Falle einer Autoversicherung kann ich mich frei entscheiden ob ich mein Fahrzeug im öffentlichen Raum anmelden will oder nicht. "
Nein, kannst Du nicht. Sobald das Fahrzeug auf einer Straße steht, musst Du es anmelden. Du kannst darauf nur verzichten, wenn Du es ausschließlich und immer (!) nur auf einem Privatgrundstück stehen hast. Steht es auf einer normalen Straße, und Du meldest es nicht an, hast Du innerhalb weniger Tage einen DIN-A5-großen Aufkleber auf der Fahrertür mit einem Ultimatum, das Auto zu entfernen. Verstreicht die Frist fruchtlos, wird das Auto im staatlichen Auftrag eingezogen, und Du kriegst eine saftige Rechnung nebst einer Anzeige. --134.247.251.245 16:02, 11. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Aktualisierung des Artikels, Abschnitt "Deutschland", bzgl. Finanzierung

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Der vorhergehende Absatz thematisiert es schon: Aktuell ist die GEZ nicht mehr zuständig, sondern die Gebühr wird pro Melde-Adresse (?) erhoben. Da ich die juristischen Details nicht kenne, bearbeite ich jetzt nicht den Artikel, aber "jemand" ("man") sollte es baldmöglichst tun. Die Diskussion in den Medien ist außerdem gerade sehr lebendig (Klage von Rossmann, Interpretation als "Steuer" weil alle Bürger betroffen sind etc.)

Ergänzung: Ich sehe gerade, dass die entsprechende Veränderung weiter unten im Artikel erwähnt wird (Kirchhoff-Gutachten etc.). Der Abschnitt, in dem steht "wie es jetzt ist", ist aber noch nicht geändert. Gilt das aber nicht aktuell (Jan. 2013) schon -- trotz der anhängigen Klageverfahren? (nicht signierter Beitrag von 149.172.195.195 (Diskussion) 19:07, 19. Jan. 2013 (CET))Beantworten

"ARD [...] der größte nicht-kommerzielle Programmanbieter weltweit"

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Im letzten Satz des Abschnitts Finanzierung steht, dass die ARD der größte Programmanbieter sei, und als Quelle wird auf eine ARD-Seite verlinkt. Jedoch ist auf dieser Seite davon nichts zu lesen, es muss sich beim Setzen des Links wohl auf eine ältere Version der Seite bezogen worden sein. Alles in allem macht es so wie es jetzt ist keinen Sinn und wenn nicht irgendwer eine gute alternative Quelle findet, gehört mindestens der Verweis, wenn nicht sogar der ganze Satz, gestrichen. --Artjom Metro (Diskussion) 20:45, 5. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Qualität / Auszeichnungen

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Haben die Sender eigentlich mal generell oder für bestimmete Sendungen unabhängige und v.a. internationale(!) Auszeichnungen (BBC journalist award, Pulitzer o.ä.) gewonnen? Der deutsche Fernsehpreis, Grimme-Preis etc. können sie sich ja praktischerweise selbst u. gegenseitig verleihen, die sagen also wenig über Qualität aus. (Negativbeispeiel: der Comedy-Preis an M. Barth, 14 Jahre hintereinander.)
Weiß da jemand etwas? Wäre jedenfalls mal Kriterium zur Qualität der journalistischen Leistung. (nicht signierter Beitrag von 89.12.42.197 (Diskussion) 13:03, 9. Feb. 2013 (CET))Beantworten

Ja, die Sender haben jede Menge unabhängig vergebene nationale und internationale Preise gewonnen. Wichtige internationale Fernsehpreise sind z.B. Rose d'Or oder Prix Italia, in verschiedenen Genres gibt es noch Dutzende weitere. Mit „selbst verleihen“ liegst du bei Grimme-Preis übrigens daneben. Müssen die jeweils konkret auf bestimmte Einzelleistungen bezogenen Auszeichnungen an spezifische Sender in diesem allgemeinen Artikel erwähnt werden? Ich denke nicht. --Hvd69 (Diskussion) 19:11, 16. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Deutschland, Übersichtstabelle

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In der Tabelle fehlt der im Osten Deutschlands/DDR tätige Deutschlandsender, resp. zwischenzeitig Stimme der DDR. In der Nachwendezeit hieß der Sender zunächst wiederum Deutschlandsender, dann Deutschlandsender Kultur, ehe er mit dem Deutschlandfunk zum Deutschlandradio zusammengeschlossen wurde (und dort als Deutschlandradio Kultur sendet). Zum Vorläufer der Stimme der DDR wäre dann auch noch die Berliner Welle zu nennen. -- MacCambridge (Diskussion) 11:22, 26. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Problem der Verflechtung mit der Politik

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- Von meiner Disk übertragen -

Bürgerlicher Humanist, du hast meinen Beitrag im ÖR Rundfunk wegen fehlender Relevanz gelöscht. Kannst du mir das noch ein bisschen ausführlicher begründen? Ich denke, es ist immer heikel, wenn ÖR Medien Kritisches über Oppositionsparteien sagen. Vor allem, wenn die Parteien den Bestand der Regierungskoalition gefährden könnten (wie kürzlich in Niedersachen). Der angesprochene Bericht kam zwei Tage nach der in vielen Medien ausführlich besprochenen Versammlung der AfD. Ihm wird nicht nur Verleumdung vorgeworfen, auch das seltsame Sperren der Diskussionsseite wurde gerügt. Wie muss ich umformulieren, damit du nicht wieder revertierst? Liebe Grüße --Lukati (Diskussion) 18:58, 19. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Grüß dich. Das Problem ist, dass die Relevanz dieser Kritik nicht dargestellt ist. Im Moment sind in dem Abschnitt drei Punkte, die allesamt die CSU-Medienaffäre 2012 thematisieren. Für diese Punkte gibt es also hunderte von Medienberichten, die die Relevanz belegen. Für die Kritik an der ARD gibt es hingegen nur eine Quelle. Die ist zwar grundsätzlich in Ordnung, aber wie gesagt, es geht um die Relevanz. Sofern da nicht noch mehr Kritik von anderen Medien kommt, ist es schlicht irrelevant. --Bürgerlicher Humanist () 20:37, 19. Mär. 2013 (CET)Beantworten
Wieviele sollten es sein? Hier ist noch eine Quelle: http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2013/03/16/tagesschau-diffamiert-anti-euro-partei-afd-als-rechtsextremisten/ Grüße --Lukati (Diskussion) 00:52, 20. Mär. 2013 (CET)Beantworten
hallo Lukati, das ist blog-gelaber. lies es doch durch. wüstes geschimpfe mit absurden vergleichen. und das „Ende der deutschen Demokratie“ wird beschworen, weil eine wutbewegte splitterpartei im öffentlich-rechtlichen fernsehen durch wissenschaftler kritisch bewertet wird. berlin 2013 ist nicht weimar 1932. das ist gut und wird so bleiben. grüße --Fröhlicher Türke (Diskussion) 01:02, 20. Mär. 2013 (CET)Beantworten
Hallo FT. Mann kann auch recht haben und über das Ziel hinausschießen. Nur weil auf linker Seite Nazi geschrien wird heisst ja nicht, die AfD hätte kein Problem mit der Abgrenzung nach rechts. Für mich steht jedenfalls ausser Frage, dass die Tagesschau ihre Sorgfaltspflicht verletzt hat, über Oppositionsparteien und solche die es werden wollen, objektiv zu berichten. Was tendenziöse Medien in einer Demokratie anrichten können, kann man in den USA beobachten. Die ARD darf sich nicht dem Verdacht aussetzen, dem politischen Establishment Schützenhilfe gegen einen unangenehmen Gegner zu leisten. Die Diskreditierung der AfD durch genaues Zuhören und überzeugendes Argumentieren darf dem Establishment nicht abgenommen werden. Die rechte Keule ist hier m.E. völlig fehl am Platz. Grüße --Lukati (Diskussion) 22:12, 20. Mär. 2013 (CET)Beantworten

@Lukati, wie gesagt, bei den anderen drei Punkten waren es ein paar hundert Meldungen. Bei dem von dir vorgeschlagenen Punkt sind es 1 bzw. 2. Sofern das also nicht weitere Wellen verursacht, hat es schlicht keine Relevanz. Man muss auch mal die Relationen bei einem solchen Artikel beachten. Kritik ist sicherlich angebracht, aber dann auch bitte welche, die breit in der Öffentlichkeit diskutiert wird. Und nicht jede Mini-Meldung. --Bürgerlicher Humanist () 14:03, 22. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Der Erklärungsansatz nennt sich "simulierte Öffentlichkeit" (nicht signierter Beitrag von 2A02:810D:F00:E84:470:FB08:379B:D752 (Diskussion) 15:32, 2. Aug. 2022 (CEST))Beantworten

Weshalb wurde folgender Absatz wieder entfernt?

"Im Februar 2023 wurde bekannt, dass Bundesregierung und Behörden seit 2018 knapp 1,5 Millionen Euro an rund 200 Journalisten gezahlt hatten. Der überwiegende Teil war für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk tätig gewesen.[1]"

Ein weiteres Beispiel für die Verflechtung von ÖRR und Politik im Abschnitt "Verflechtung mit der Politik und Wirtschaft" ist "keine Verbesserung des Artikels"?

--2003:CC:7F0E:9C7A:E6D2:B0C0:CC2:B648 02:31, 11. Mär. 2023 (CET)Beantworten

Entwicklungen in anderen Ländern

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Aktuelle Entwicklungen in anderen Ländern:

  • Israel hat den Öffentlichen Rundfunk grundlegend reformiert. Die Rundfunkgebühr wird abgeschafft, statt dessen gibt es eine Finanzierung aus allgemeinen Steuermitteln und Werbung
Handelsblatt "Schalom staatlicher Rundfunk", Hans-Peter Sienhaar, 10.03.2014
Jüdische Allgemeine, 10.3.2013, "Israel Sendeschluss für 1000: JobsStaatlicher Rundfunk soll geschlossen werden"
  • Großbritannien: Der BBC schafft den Jugendkanal ab und bedient die Jüngeren nur noch über das Internet. Offenbar nutzen die Jüngeren die Medien anders wie die Älteren.
Peer Schader "Brauchen junge Zuschauer ein lineares TV-Programm?"

Hienstorfer (Diskussion) (10:15, 13. Mär. 2014 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)Beantworten

Organisationen, welche den Rundfunkbeitragszahler vertreten

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Ähnlich dem Steuerzahlerbund gibt es Organisationen, die den Betragszahler vertreten. Eventuell auch im Artikel zu nennen:

Hienstorfer (Diskussion) 11:24, 13. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Laut eigener Webseite ist die Organisation "Wir sind Funk" (deren 2. Vorsitzender ebenfalls den Namen Hienstorfer trägt) bisher noch kein e.V., sondern eine gerade erst gegründete Initiative noch ohne erkennbare Relevanz. Und eine Organisation namens "Debatten aus Medien- und Netzpolitik" gibt es nicht. So sehe ich zumindest bisher keinen Anlass zur Aufnahme in den Artikel. --Hvd69 (Diskussion) 17:34, 13. Mär. 2014 (CET)Beantworten

ZDF-Staatsvertrag verfassungswidrig

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Ein interessantes Urteil hat heute das Bundesverfassungsgericht gefällt. Aber lest selbst, hier. --H.A. (Diskussion) 13:12, 25. Mär. 2014 (CET)Beantworten

"Bei den öffentlich-rechtlichen Sendern hat Deutschland die sechsthöchsten Fernsehgebühren in Europa"

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Dieser Satz erscheint im Artikel. Schön wäre, wenn man es belegen könnte (nicht signierter Beitrag von 89.204.130.124 (Diskussion) 21:48, 27. Jul 2014 (CEST))

Gesamtbudget des Rundfunks in Deutschland falsch?

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Im Artikel heißt es: "Das Gesamtbudget der öffentlich-rechtlichen Anstalten beträgt etwa 9,1 Milliarden Euro, davon 6,3 Milliarden Euro für die ARD-Anstalten.[2][3]"

In keinem der beiden Links ist von 9,1 Mrd. EUR die Rede. Laut Geschäftsbericht von 2013 belaufen sich die Gesamterträge des Rundfunkbeitrags auf 7.681.218.209,65 EUR. [1] (S. 37) --2.243.187.141 03:00, 24. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Einzelnachweise für diesen Abschnitt

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  1. Journalisten im Dienst der Regierung: Die AfD hat eine unangenehme Frage gestellt. In: Der Tagesspiegel Online. ISSN 1865-2263 (tagesspiegel.de [abgerufen am 11. März 2023]).
  2. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk und die GEZ. Computerbildung.de, abgerufen am 12. Juni 2010.
  3. Deutsche Welle: ARD: 60 Jahre erfolgreich in Deutschland, abgerufen 12. Juni 2010.

+ autoarchiv 365 tage?

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- wie bestehendes einbinden? --Hungchaka (Diskussion) 15:27, 23. Feb. 2015 (CET)Beantworten

"Wissenschaftler schlagen Fusion ARD/ZDF vor"

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-> Badische-zeitung.de, Computer & Medien, 14. Februar 2015: Wissenschaftler schlagen Fusion von ARD und ZDF vor. --Hungchaka (Diskussion) 15:31, 23. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Review (8.8.–8.9.2015)

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Mit dem Begriff öffentlich-rechtlicher Rundfunk werden sowohl die Hörfunk- und Fernsehprogramme als auch die Organisationsstruktur von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bezeichnet.

Ich finde es immer schade, wenn so lange Artikel nicht ausgezeichnet werden. Was haltet ihr hiervon? -- Rogi (Diskussion) 19:25, 8. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Länge ist das fragwürdigste Kriterium für eine Auszeichnung. --FelMol (Diskussion) 20:08, 8. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Für eine Auszeichnung ist da noch etwas Arbeit notwendig. Mir ist zunächst folgendes aufgefallen:

  • Die Einleitung ist zu kurz
  • Zu wenig Belege
  • Keine Auswertung der angegebenen Literatur
  • Zu viele Stichpunktaufzählungen in der zweiten Hälfte des Artikels

VG Chewbacca2205 (D) 21:58, 8. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Beamte?

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Arbeiten bei den Öffentlich-Rechtlichen Sender auch Beamte? Ich frage deshalb, weil im Artikel von Donald Bäcker “Beamter auf Lebenszeit“ steht. Anscheinend hat er zwar den Dienst quittiert, aber würde mich dennoch interessieren. --88.77.96.227 13:05, 17. Dez. 2015 (CET)Beantworten

falls die Frage noch offen ist: nein, die Festangestellten sind keine Beamten. Maximilian (Diskussion) 00:53, 10. Jan. 2016 (CET)Beantworten
Wie ist es bei den leitenden Positionen geregelt, Intendanten, Programmdirektoren, etc..? --H.A. (Diskussion) 10:02, 12. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
Da müsste man mal die Geschäftsberichte lesen, sofern und soweit die veröffentlicht werden. Aber daraus geht nicht hervor, ob die Führungskräfte verbeamtet sind. Würde aber m. E. keinen Sinn machen. --H.A. (Diskussion) 14:04, 3. Mai 2020 (CEST)Beantworten
Sie können nicht verbeamtet sein. Beamte dienen dem Staat, sind also quasi Angestellte des Staates. Das ist mit der Staatsferne unvereinbar. 134.247.251.245 16:12, 11. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

ÖR-Kritik durch Leitmedium FAZ

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Bezugnehmend auf Köln zwei Kritiken der FAZ:

Öffentlich-rechtliche Regie Wer zur Gewalt in Köln nicht gefragt ist Experten dürfen im Interview nicht von Flüchtlingen sprechen, Moderatoren tun Polizeiaussagen als „wahrscheinlich letztlich Klischees“ ab: Wie der Rundfunk mit der Silvesternacht von Köln umgeht, ist das Gegenteil von Journalismus. Ein Kommentar.[1]

Sexuelle Übergriffe Lügenzahl vom Oktoberfest Im Netz kursiert eine Zahl, die das Geschehen an Silvester in Köln relativieren soll: die vermeintliche Dunkelziffer von Vergewaltigungen auf dem Oktoberfest. Man hört sie auch bei ARD und ZDF. Wieso überprüft das dort keiner?[2]

[1] http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/oeffentlich-rechtliche-regie-wer-zur-gewalt-in-koeln-nicht-gefragt-ist-14004450.html

[2] http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/die-uebergriffe-in-koeln-und-falsche-zahlen-von-der-wiesn-14004617.html

--Momo Monitor (Diskussion) 20:27, 9. Jan. 2016 (CET)Beantworten

ja und? die verlage kritisieren die öffentlich rechtlichen medien schon immer. mal mehr oder weniger begründet. ich würde hier auch nicht kritik der öffentlich-rechtlichen an sagen wir mal dem kölner stadtanzeiger oder der bild-zeitung einfordern. Maximilian (Diskussion) 20:47, 9. Jan. 2016 (CET)Beantworten
Zumal der erste Artikel einen gravierenden Zitierfehler enthält. -- Amtiss, SNAFU ? 00:07, 16. Jan. 2016 (CET)Beantworten
Sehe ich zufällig. Ist ja auch schon ein paar Tage alt. Aber weil verallgemeinerbar, diese Anmerkung: Was war denn der "gravierende Zitierfehler"? -- Erinnert mich an das umsichgreifende (sic) Clickbaiting: "Immer schön eine Leerstelle lassen! Das steigert die Spannung und erzwingt die Klicks!" --Delabarquera (Diskussion) 13:44, 28. Mär. 2022 (CEST)Beantworten

bitte präzisieren und bequellen: wer kritisiert?

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Wer kritisiert und wer hinterfragt, wann, wo? "Kritik bezieht sich auf die Unabhängigkeit, Programmqualität und Finanzierung. Mit der breiten Anwendung des Internets wird auch die grundlegende Notwendigkeit hinterfragt." Quelle, bitte. So liest es sich nur wie aus dem Parteiprogramm der FDP bzw. AfD. Und im ersten Abschnitt: "regelmäßig" belegen, bitte. Gruß, --C.Koltzenburg (Diskussion) 22:18, 2. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Italien

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Gibt es ÖRR in Italien? Im Artikel Rundfunk-Anstalt Südtirol wird dieses Intitut als ÖRR bezeichnet. --Tommes  15:58, 5. Feb. 2018 (CET)Beantworten

RAI 1-4. In Italien war Privatfernsehen lange verboten. 134.247.251.245 16:14, 11. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Keine Aussagen zu ÖR in Russland

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Fehlt das in der Liste einfach, oder existiert dort keiner? Es wäre schön wenn das der Leser des Artikels erfahren würde. Im Artikel wird ja sogar erwähnt, das das winzige Monaco keinen ÖR hat, von einer ganzen Anzahl weiterer auch kleiner Länder ist der ÖR aufgeführt. Vorschlag: Liste von Ländern ohne ÖR (eventuell eine Auswahl der bedeutendsten, etwa große Länder sowie nahegelegene Länder) Vorschlag: Situation in Russland ermitteln und dann in den Artikel einarbeiten. Meiner Kenntnis nach hat Russland einen staatlichen veranlassten Rundfunk, der jedoch möglicherweise nicht die Kriterien eines ÖR nach unseren Vorstellungen erfüllt.--217.91.231.105 14:50, 10. Feb. 2019 (CET)Beantworten

auf welcher wortdreherrei betsehend auf dem runfunstaatvertrag bleibt es staatlicher runfunk , der rest nur wotklauberei, ob steuern ( steuren sind auch zwangsabagaben ) , was auch immer der nächst mitarbeietr vom stattlichen rundfunk , zweifelt tweimal an das er vom staatlichen rundfunk ist , danach aufs... (nicht signierter Beitrag von 92.211.135.128 (Diskussion) 21:41, 3. Jan. 2020 (CET))Beantworten

auf welcher wortdreherrei betsehend auf dem runfunstaatvertrag bleibt es staatlicher runfunk , der rest nur wotklauberei, ob steuern ( steuren sind auch zwangsabagaben ) , was auch immer der nächst mitarbeietr vom stattlichen rundfunk , zweifelt tweimal an das er vom staatlichen rundfunk ist , danach aufs... (nicht signierter Beitrag von 92.211.135.128 (Diskussion) 21:47, 3. Jan. 2020 (CET))Beantworten

Kritik unvollständig

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Die Kunst ist es, Kritikpunkte aufzulisten ohne selbst politisch zu werden. Die politische Debatte wird oft ausweichend oder unsachlich geführt. Ich habe am Example des MDR für alle einzelnen Rundfunkratsmitglieder eine Hintergrundrecherche durchgeführt und konnte zwei Drittel klar mit einer politischen Partei verbinden. Der Rundfunkrat besteht aus Vertretern gesellschaftlich relevanter Lobbygruppen. Welche Lobbygruppen als relevant eingestuft werden entscheiden die Landtage. Daher ist es nicht sehr verwunderlich das vom Landtag Parteien, Staatskanzleien und parteinahe Wirtschaftsverbände und Organisationen als besonders relevant eingestuft werden. Die Bewerbung für einen Sitz durch die Bürgerinitiative "Mediennutzung ohne Zwangsgebühren" als Vertreter der Nichtnutzer und Fernsehlosen im Jahre 2015 beim sächsischen Landtag wurde mit der Begründung abgelehnt, das es eine "Nicht kohärent organisierte Gruppe" sei. Dem steht ein Verfassungsgerichtsurteil entgegen, das auch solche Gruppen zu berücksichtigen sind. Als parteinah habe ich jede Lobbygruppe eingestuft, deren Vorsitzender oder stellvertretender Vorsitzender ein Funktionär einer Partei ist oder war. Auch wenn die von der Organisation in den Rundfunkrat entsandte Person selbst nicht offensichtlich Mitglied dieser Partei ist. Auffällig sind diese "Schattenvertreter" besonders bei der CDU. Gegenwärtig wird sowohl der Rundfunkrat als auch der Verrwaltungsrat des MDR von einem CDU-Vertreter angeführt. Auch die Führungsebenen wichtiger privater Medien sind stark durch Parteien beeinflusst. So ist beispielsweise Michael Deutschmann (FDP) Chefredakteur der Bild Dresden. Sein Vorgänger war Christian Fischer (CDU). Ich weiß nicht ob Lügenpresse ein adequater Kampfbegriff ist, aber rein sachlich kann ich die Kritik nachvollziehen. Da ich auf Grund der Machtverteilung in den Medien, und meiner persönlichen Erfahrung, eine faire, tiefgründige Debatte nur schwer möglich ist, würde ich mich freuen wenn die ganzen Kritikpunkte bei Wikipedia stärker und vollständiger zur Geltung kämen. (nicht signierter Beitrag von Unrumpf (Diskussion | Beiträge) 08:22, 30. Apr. 2020 (CEST))Beantworten

ich setze das hier dazu, obwohl monate dazwischen liegen. dieser edit stimmt. aber wie kleinteilig sollten wir hier werden? schließlich ist der artikel kein ersatz für tagespolitische berichterstattung. grüße, Maximilian (Diskussion) 20:52, 30. Sep. 2020 (CEST)Beantworten
Ich denke, hier sollte ausgebaut werden. Der Abschnitt spiegelt nicht die Ablehnung des ö-r in Teilen der Gesellschaft wieder. Vor allem die Kritik an der "Zwangsabgabe" währe zu erwähnen, oder?--Stefan3 (Diskussion) 14:54, 23. Dez. 2021 (CET)Beantworten
"im Jahre 2015 beim sächsischen Landtag wurde mit der Begründung abgelehnt, das es eine "Nicht kohärent organisierte Gruppe" sei. Dem steht ein Verfassungsgerichtsurteil entgegen, das auch solche Gruppen zu berücksichtigen sind." Dieses Verfassungsgerichtsurteil kannst Du sicher zitieren? Außerdem: Wie soll das denn ganz praktisch funktionieren, eine nicht kohärente Gruppe zu repräsentieren? Ein Widerspruch in sich... --134.247.251.245 16:17, 11. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
...und: welches Interesse könnten "Nichtnutzer" haben, Einfluss auf das Programm zu nehmen? Wenn ich eine Zeitung nicht lese, dann schreibe ich ihr auch keine Leserbriefe... 134.247.251.247 16:19, 11. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Finanzierung

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Zitat: "Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Bundesrepublik Deutschland stützt sich auf zwei Pfeiler: den Rundfunkbeitrag und Werbeeinnahmen („duale Finanzierung“)".
Ist das so richtig? Auf der Homepage der ARD (https://www.ard.de/die-ard/#/Finanzen-der-ARD-Einnahmen-und-Ausgaben-100) sind eigentlich drei "Pfeiler" angegeben: Rundfunkbeitrag, Werbeeinnahmen und "sonstige Erträge", d.h. "die sich unter anderem aus Programmverwertungen, Kostenerstattungen und Finanzerträgen zusammensetzen". Diese sonstigen Erträge betragen immerhin 9% der Einnahmen und damit deutlich mehr, als die Werbeerträge. Sollte man den Artikel entsprechend ergänzen oder gehören die sonstigen Erträge nicht zu den "regelmäßigen" Einnahmen, d.h zur Finanzierung? --OnlyMe (Diskussion) 15:14, 7. Dez. 2020 (CET)Beantworten

Ja, sollte ergänzt werden. --Wikiolo (D) 15:47, 7. Dez. 2020 (CET)Beantworten

Fehlende Informationen

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"Trotz Sparvorgaben ist der Mitarbeiterapparat bis in die jüngste Zeit weiter aufgestockt worden."

Ich vermisse konkrete Zahlen zu der Anzahl der Mitarbeiter der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Außerdem glaube ich, dass es gut wäre, wenn es ein Organigramm bis hin zu den regionalen Studios gäbe. --Delabarquera (Diskussion) 09:04, 23. Dez. 2020 (CET)Beantworten

Natürlich gibt es in dieser großen Wikipedia zu allem was. Hier also: Liste der Standorte der ARD. Aber das ist nur der Anfang. Die Frage, in der Bearbeitung einigermaßen umfangreich und mühsam, wenn es keine Vorarbeit gibt: Wie viele Mitarbeiter der verschiedenen Ebenen stehen bei diesen "Standorten" jeweils in Lohn und Brot? --Delabarquera (Diskussion) 14:19, 1. Jan. 2021 (CET)Beantworten

Neutralität des ÖRR / Kritik

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Am 12. Mai wurden recht umfassende und vollständig mit Quellen hinterlegte Ergänzungen im Artikel vom 11. Mai hinsichtlich Kritik an der Neutralität des ÖRR ohne Eröffnung einer Diskussion zurück gerollt.

Meiner Einschätzung nach sollte in dem Artikel erwähnt werden, dass es zuletzt immer wieder zu Kritik an der politischen Ausrichtung der Berichterstattung gab. Ich denke insbesondere dieses Thema im Wiki-Artikel tot zu schweigen führt genau zu mangelndem Vertrauen in den ÖRR und sollte in irgend einer Form Einfluss finden.

Über das genaue Wording kann man streiten, den gesamten Passus quasi kommentarlos zu streichen halte ich für ein Unding. Cataclysmicos (Diskussion) 22:14, 13. Mai 2021 (CEST)Beantworten

Hat niemand dazu Kommentare? Nicht einmal EH42, der meine Edits zurück gerollt hat? Cataclysmicos (Diskussion) 11:33, 16. Mai 2021 (CEST)Beantworten

Moin. Wenn du User direkt ansprichst musst du sie anpingen, ansonsten merkt man das nur durch Zufall. Deine Ergänzungen sind so leider nicht durch unsere Regeln gedeckt. Die Formulierungen waren nicht neutral und schwammig bis nebulös. Nicht-repräsentative Umfragen sind grundsätzlich irrelevant. Zumal m.E. hier in diesem Artikel an der falschen Stelle. --EH⁴² (Diskussion) 13:51, 16. Mai 2021 (CEST)Beantworten

Bin wie gesagt offen über die genaue Formulierung und Positionierung im Artikel zu diskutieren, nur sollte irgendwo vermerkt sein, dass es relevant Kritik gibt am ÖRR, denn dies ist ja zweifelsohne die Realität. Wo/wie schlägst du vor dies zu tun? Cataclysmicos (Diskussion) 17:34, 16. Mai 2021 (CEST)Beantworten

Kritik kann ruhig dargestellt werden. Nur sollte sie mit fachwissenschaftlichen und/oder mehreren seriösen Quellen des Qualitätsjournalismus untermauert sein. Meist richtet sich Kritik auch gegen spezifische Dinge. Beispielsweise den Rundfunkbeitrag. Dort steht ja bereits einiges. Die von dir eingebrachte Umfrage ist so nicht zu verwenden. --EH⁴² (Diskussion) 17:37, 17. Mai 2021 (CEST)Beantworten

So einfach ist es nicht mit der Umfrage. Die Umfrage ist per Definition nicht bevölkerungsrepräsentativ, da Volontäre keine repräsentative Gruppe an der Gesamtbevölkerung darstellen. Unter den Volontären haben 57,3% teilgenommen, davon hätten 57,1% die Grünen gewählt. Selbst im Extremfall, dass im Sample Set alle(!) Grünen-Wähler und im Anti-Sample keine(!) Grünen-Wähler wären, würde dies unter den Volontären einen Stimmanteil von 32,7% für die Grünen bedeuten - wohlgemerkt im dann repräsentativen Fall, da alle Volontäre in Betracht gezogen wurden. Im Vergleich dazu stehen 18% Stimmanteil in der Gesamtbevölkerung, also fast ein 2x. Die Wahrscheinlichkeit eines solchen statistischen Extremfalls ist äußerst gering. Du kannst die Ergebnisse der Umfrage also nicht einfach abtun mit einem (übrigens zwecks Einordnung/Neutralität von mir selbst hinzugefügten) „nicht repräsentativ“.

Öffentlicher Diskurs dazu: die Umfrage wurde umfassend medial thematisiert - wohlgemerkt von diversen seriösen Medien, inkl. dem ÖRR selbst.

Zudem habe ich neben dieser Umfrage weitere Quellen zitiert. Du hast jedoch den kompletten Textabsatz nicht verschoben, nicht ergänzt und nicht markiert wo Belege/Quellen fehlten, sondern ersatzlos und diskussionslos gestrichen. Das geht so nicht.

Die aktuelle Diskussion (CDU/MIT Vorschlag zur Reform des ÖRR, Parteitagsbeschluss FDP und Kommentare Böhmermann gestern/heute, usw.) zeigen, dass dieses Thema ein weitreichend diskutiertes ist und weit über die rein finanzielle Dimension der Rundfunkgebühren hinaus geht.

Daher bitte ich um konstruktive(!) Vorschläge wie diese Kritik Einfluss in den Artikel finden soll und bis dahin um Ergänzung, dass der Artikel an dieser Stelle lückenhaft ist. Cataclysmicos (Diskussion) 23:05, 17. Mai 2021 (CEST)Beantworten

Es steht dir natürlich frei, eine 3M einzuholen. Grüße --EH⁴² (Diskussion) 17:01, 18. Mai 2021 (CEST)Beantworten

wurde angefordert --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 21:47, 18. Mai 2021 (CEST)Beantworten

  • 3M: Entfernung war geboten, da eine nicht repräsentative Umfrage unter Rundfunk-Azubis mit zweistelliger Teilnehmerzahl (77, die ARD hat insgesamt 23.000 Mitarbeiter) nicht geeignet ist, hier irgendetwas mit Aussagekraft zum Gesamtpersonal zu belegen. Volontäre sind auch das Gegenteil von Entscheidungsträgern. "Links" ist zudem eine etwas übertriebene Zuordnung, die Bündnisgrünen sind inzwischen eine doch eher (im durchaus besten Sinne) bürgerliche Partei, die neben einem linksliberalen auch ein wertkonservatives Publikum anspricht. Und wenn man eine Umfrage unter 20-25-Jährigen macht, sollte man immer bedenken, was Winston Churchill sagte: „Wer mit 20 kein Kommunist ist, hat kein Herz. Wer mit 40 Kommunist ist, keinen Verstand.“ Zudem weicht das Wahlverhalten auch nicht sonderlich von anderen Gleichaltrigen ab: Nach einer Forsa-Studie etwa aus der gleichen Zeit (Mai 2020) kämen die Grünen mit 42% auch mit Abstand auf Platz 1 [2]. Würde man das noch weiter nach Schulabschluss ausdifferenzieren, würden sich die Werte wohl noch weiter annähern. --Lord Castlepool (Diskussion) 09:56, 19. Mai 2021 (CEST)Beantworten
Eine kleine Klarstellung: Die Repräsentativität einer Umfrage hängt an der Größe der Stichprobe (77) und ist unabhängig von der Größe der Grundgesamtheit (23.000). --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 10:07, 19. Mai 2021 (CEST)Beantworten
Kleiner Einschub: Nein, die Repräsentativität hängt nicht von der Stichprobengröße ab, sondern von der Art, wie diese gezogen wird.--Mautpreller (Diskussion) 16:47, 23. Mai 2021 (CEST)Beantworten
Ja, lass ich gelten. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 14:23, 1. Jun. 2021 (CEST)Beantworten
Der Einwurf, dass unter jungen Leuten die Grünen weit vorne sind ist ein sehr guter. Danke! Das würde ja aber zusätzlich dafür sprechen, dass die Umfrage durchaus ein repräsentatives Stimmungsbild unter der Grundgesamtheit der Volontäre darstellt. Demnach stellt sich dann die Frage, warum das nicht im Artikel dokumentiert werden sollte. (Ich hätte z.B. auch kein Problem eine Statistik aufzunehmen, wie hoch der Stimmanteil "rechter" Parteien in der Bundeswehr ist - es dokumentiert die reale Sachlage)
Gerade erst gefunden: genau die gleiche Dokumentation der Lage hat übrigens parallel schon im Artikel zur ARD stattgefunden - und wurde dort wohl übernommen. Man kann meinetwegen ins Feld führen, dass es sich inhaltlich doppeln würde hier umfassend darauf einzugehen, nicht jedoch, dass es falsch oder irreführend wäre die Ergänzungen vorzunehmen. Man könnte demnach auch darauf verweisen und im Artikel ÖRR nur kurz darauf eingehen. --Cataclysmicos (Diskussion) 13:25, 19. Mai 2021 (CEST)Beantworten
Inwieweit ist ein Nichtabweichen vom Sonntagsfrage-Wahlverhalten gleichaltriger Wähler relevant? --Lord Castlepool (Diskussion) 07:52, 20. Mai 2021 (CEST)Beantworten

Die Kombination der beiden ersten Beiträge klärt die Frage abschließend. Die darauf folgende Betrachtung ist WP:OR. Mit lieben Grüßen vom Eloquenzministerium (Diskussion) 10:10, 22. Mai 2021 (CEST)Beantworten

  • 3M: die ausführliche Erläuterung der Umfrage hat aus verschiedenen Gründen nichts in einem Artikel zu suchen: zu detailliert, wichtiger: zu OR in der Interpretation bei gleichzeitiger Nichtberücksichtigung anderer erklärender Variablen, undue weight. Ein kurzer bequellter Satz über allgemeine Vorwürfe wäre denkbar. (Zu oben: die Stichprobengröße kann auch die Repräsentativität mitbeeinflussen, wenn sie kurz vor Vollständigkeit der Gruppe ist, aber im allgemeinen tu sie es nicht. Eine "Sonntagsfrage" unter allen CDU-Mitgliedern hätte eine bedeutsame Stichprobengröße, wäre aber nicht repräsentativ. 77 von 23.000 wie hier kann hingegen durchaus repräsentativ sein - aber aufgrund der statistischen Unsicherheit praktisch nie aussagekräftig. --131Platypi (Diskussion) 12:16, 1. Jun. 2021 (CEST)Beantworten
Man muss die Umfrage nicht ausführlich darstellen, aber in einem Satz erwähnt werden sollte sie schon, da sie ein großes Medienecho hervorgerufen hat. Ein Abschnitt zu Kritik an politischer Unausgewogenheit muss in den Artikel, da sie in den letzten Jahren in zahlreichen zitierbaren Medien regelmäßig geäußert wurde.--ChickSR (Diskussion) 13:24, 18. Jun. 2021 (CEST)Beantworten

Kritik am öffentlich-rechtlichen Rundfunk

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Ich möchte mich zunächst bedanken, dass der Abschnitt ,,Kritik am öffentlich-rechtlichen Rundfunk" schon präzisiert wurde. Ich möchte allerdings anmerken, dass 1. der zweite Satz unvollständig ist und 2. dass ich die Klammer ,,(nicht nur in Deutschland anwendbar)" unpassend finde. Er ist meiner Meinung nach nicht neutral und sollte wenn als Satz ausformuliert werden, in dem erwähnt wird, von wem das warum so empfunden wird (sollte er überhaupt relevant sein). Gruß Louis Carpon (Diskussion) 21:34, 9. Jun. 2021 (CEST)Beantworten

ÖRR - ist linkslastig und kommt somit seinem verfassungsgemäßen Auftrag nicht mehr nach: https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/ard-volontaere-wie-divers-ist-die-ausbildungs-generation-17038169.html (nicht signierter Beitrag von 88.70.120.56 (Diskussion) 12:39, 7. Aug. 2021 (CEST))Beantworten

Wenn ein rechtslastiges Medium schreibt, etwas sei linkslastig, hat das keine Aussagekraft. Ferner verwechselst du ARD mit ÖRR. ARD ist Teil des ÖRR, nicht andersrum. --Wikiolo (D) 14:51, 7. Aug. 2021 (CEST)Beantworten
Na ja, die FAZ war nie "rechtslastig", sie war mal konservativ. Inzwischen ist sie, wie nahezu alle großen Zeitungen, "grünsozialliberal". P. S. Wenn man den FAZ-Bericht liest, sieht man, dass das ja wirklich ein Bericht ist. Mit einem nicht uninteressanten Ergebnis. --Delabarquera (Diskussion) 16:50, 24. Mär. 2022 (CET)Beantworten
"Inzwischen ist sie, wie nahezu alle großen Zeitungen, "grünsozialliberal". Mit Verlaub, das ist IMHO Unfug. 134.247.251.246 09:22, 7. Nov. 2024 (CET)Beantworten

Finanzierung über Mehrwertsteuer?

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Wenn die Rundfunkgebühren 9,1 Mrd. sind - wie hoch müsste eine Mehrwertsteuer-Erhöhung ausfallen, um das Ganze auf "steuerfinanziert" umzustellen? Gibt es dazu Forschungen / Initiativen in diese Richtung? Überlegung: Die Einheitsgebühr ist sozial vollkommen ungerecht. Es zahlt der Haushalt mit 20.000 Euro Einkommen / Monat das gleiche wie der mit 2.000 Euro. Bei einer Steuerfinanzierung würden die, die mehr konsumieren, auch mehr zum ÖRR-Budget beitragen. Gerechter also. - Da muss doch schon jemand mal über eine Steuerfinanzierung nachgedacht haben. Oder etwa nicht? (Nur zur Sicherheit: Ich betreibe hier keine Ideenfindung, ich frage nach Forschungen / Überlegungen zu diesem Thema.) --Delabarquera (Diskussion) 23:09, 21. Mär. 2022 (CET)Beantworten

Die Idee Delabarquera, den Rundfunk nicht via Zwangsgebühr, sondern via ehrlicher Steuer sprich Mehrwertsteuer zu finanzieren, ist nicht neu, und wird immer wieder mal diskutiert, hier z.B.. Dies insbesondere auch im Hinblick auf die rundfunkgesetzliche Vorgabe, dass sich der ÖRR auf seinen eigentlichen Auftrag zu informieren und zu bilden konzentriert, der ja großenteils durch die Aufwendungen für Unterhaltungsprogramme überlagert ist. Da für die Rundfunkgesetzgebung die Länder zuständig sind, ginge die Umstellung entweder direkt via Mehrwertsteuer, wozu alle Länder zustimmen müßten, oder durch die Einführung einer neuen Landessteuer, die laut "Spiegel Online" eine Wohnungs- oder Betriebsstättensteuer werden könnte und von Land zu Land auch unterschiedlich hoch sein könnte. Vorteil in beiden Fällen: Die höchst kostenträchtige GEZ wäre dann überflüssig, der Einzug würde durch die Finanzämter durchgeführt. Sollte bei Verschiebung parteipolitischer Konstellationen und/oder der rechtlichen Bewertung das jetzige Rundfunkgebührensystem kippen, könnte die Mehrwertsteuer durchaus eine Alternative sein, dann vermutlich durch die Konzentration auf Information und Bildung auf wesentlich niedrigerem Gesamtfinanzvolumen, was durchaus im Sinne der privaten Rundfunkanbieter sein dürfte, denen die überdimensionale Unterhaltung in den ÖRR-Sendern immer schon ein Dorn im Auge ist. Grüße --Pimpinellus (Diskussion) 10:05, 22. Mär. 2022 (CET)Beantworten
@Pimpinellus Dank für diese Hinweise! Könnte man damit nicht schon einen Abschnitt in diesem Artikel hier einfügen? - Am Ende bleibt natürlich die Frage, warum das in der Politik nicht längst wirklich diskutiert wird. Oder wurde es diskutiert? Mit welchen Argumenten wurde es verworfen? Nur, weil die ÖRR gute Lobby-Arbeit betreiben? Ok, das müsste natürlich jetzt auch mit Belegen abgesichert werden. Zentral: "Die höchst kostenträchtige GEZ wäre dann überflüssig". Und sozial gerechter wäre die Finanzierung z. B. über die Mehrwertsteuer doch allemal, wie ich oben versucht habe darzustellen. Ist es Parkinson's law: "Jede Organisation versucht mit allen Mitteln größer zu werden"? Und da gehören Lobby-Arbeit und Framing einfach dazu? --Delabarquera (Diskussion) 23:21, 22. Mär. 2022 (CET)Beantworten
Nimmt die Sache Fahrt auf? 1. Wegen externer Einflüsse, z. B. aus F?
Das Ende der Rundfunkgebühren in Frankreich rückt näher. Nach der Nationalversammlung hat der Senat als zweite Parlamentskammer für einen entsprechenden Artikel im Rahmen der Prüfung des Nachtragshaushalts votiert. In erster Lesung sprachen sich 196 Senatorinnen und Senatoren dafür aus, 147 stimmten dagegen. Künftig soll der öffentlich-rechtliche Rundfunk unter anderem durch die Mehrwertsteuer finanziert werden. Der Senat will allerdings, dass diese Regelung nur bis Ende 2024 gilt. Die Regierung solle in der Übergangszeit eine echte Reform des Sektors vorlegen, die mit einer angemessenen Mittelzuweisung einhergeht, hieß es in einem angenommenen Änderungsantrag. (tagesschau.de (!))
2. Weil die ÖRR den Bogen überspannen, indem sie sich zu Große-Bruder-Vorschreibern aufschwingen:
„Wir fordern die Abkehr von einem Sprachgebrauch, der stark ideologisch motiviert ist und überdies – so zeigen es alle aktuellen Umfragen – von der Mehrheit der Bevölkerung (ca. 75–80 %) eindeutig abgelehnt wird“, heißt es weiter in dem Aufruf. Die Sprachverwendung des ÖRR sei Vorbild und Maßstab für Millionen von Zuschauern, Zuhörern und Lesern. „Daraus erwächst für die Sender die Verpflichtung, sich in Texten und Formulierungen an geltenden Sprachnormen zu orientieren und mit dem Kulturgut Sprache regelkonform, verantwortungsbewusst und ideologiefrei umzugehen.“ (berliner-zeitung.de)
Bezug:
(Juli 2022) Seit 2020 hat die Verwendung der sogenannten gendergerechten Sprache im öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR) in erheblichem Maße zugenommen. Ausgangspunkt dieser Sprachpraxis ist die Bewertung des generischen Maskulinums als diskriminierende Sprachform, die wir als Sprachwissenschaftler und Philologen zurückweisen. Wir fordern eine kritische Neubewertung des Sprachgebrauchs im ÖRR auf sprachwissenschaftlicher Grundlage. (linguistik-vs-gendern.de)
Sollten diese Aspekte nicht mit aufgenommen werden? Und wäre es nicht besser, für den ÖRR in Deutschland eine eigene Ausgliederung zu schaffen? --Delabarquera (Diskussion) 14:32, 6. Aug. 2022 (CEST)Beantworten
"Und sozial gerechter wäre die Finanzierung z. B. über die Mehrwertsteuer doch allemal, wie ich oben versucht habe darzustellen." Genau das wäre sie nicht. Denn die unteren Einkommenskohorten geben erheblich größere Teile ihres Einkommens für Güter aus, für die Mehrwertsteuer entrichtet werden muss als die oberen Kohorten, d.h. eine Finanzierung über die Mehrwertsteuer belastet die unteren Einkommen überproportional, die oberen unterproportional. 134.247.251.247 15:47, 22. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Abschaffung des ÖRR

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Hier sollte auch erwähnt werden in welchem Ausmaß die Abschaffung des ÖRR unterstützt wird. --2A02:810A:1440:2AA0:7047:4B48:B972:A43 21:47, 14. Aug. 2022 (CEST)Beantworten

In welchem Ausmaß wird sie es denn? Gib uns doch mal ein paar Quellen, damit das eingearbeitet werden kann. --Sweeper76 (Diskussion) 08:24, 8. Sep. 2022 (CEST)Beantworten
Ein paar Bemerkungen dazu: Wie oben in der Diskussion mit Delabarquera angesprochen, sind Änderungen im ÖRR-Finanzierungssystem wegen der Zuständigkeit der Bundesländer höchst kompliziert. Laut jüngsten Umfragen sind 84 % für Abschaffung der Rundfunkgebühren, hier verlinkt. Für 68 % sind die GEZ-Gebühren zu hoch. Die aktuelle Position der Parteien sieht so aus, wobei sich da zuvorderst Bundespolitiker äußern, die wegen der Länderhoheit keine Entscheidungskompetenz haben. Einen guten Überblick über die diversen Lösungsansätze, und wohin die Reise mit den ÖRRs gehen könnte gibt wie so oft der Kollege Stefan Niggemeier, hier seine Analyse. Obwohl ich 40 Jahre ÖRR auf dem Buckel habe, und den ÖRR in- und auswendig kenne, möchte ich mich als Nutznieser des Systems hier editmäßig zurückhalten. Nur soviel: Angesichts der in Jahrzenten in den ÖRRs angehäuften Rücklagen reicht es für uns Ruheständler allemal, und ziemlich sicher auch für alle heute in den ÖRRs Tätigen bis zum Sanktnimmerleinstag, sollte das Zwangsgebührsystem abgeschafft werden. Grüße --Pimpinellus (Diskussion) 10:22, 8. Sep. 2022 (CEST)Beantworten
Zum Link: Die Berliner Zeitung ist ein direkter wirtschaftlicher Konkurrent zum ÖRR mit eigenen ökonomischen (!) Interessen, insofern kann man das kaum als eine neutrale Quelle ansehen! 134.247.251.245 09:24, 7. Nov. 2024 (CET)Beantworten

Beleg gesucht

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"Die norwegische Rundfunkgesellschaft NRK wird seit 1996 in der Rechtsform einer AG betrieben, welche sich im Staatsbesitz befindet".

(in https://en.wikipedia.org/wiki/NRK#Organisation und https://fr.wikipedia.org/wiki/NRK steht dazu nichts) --LDV-GS (Diskussion) 20:56, 17. Apr. 2023 (CEST)Beantworten

Transparenz-Hinweis

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Der letzte Edit war meiner. Es gab ein technisches Problem, weshalb ich für kurze Zeit ausgeloggt war. --NichtA11w1ss3ndDiskussion 18:31, 11. Mai 2023 (CEST)Beantworten

Presseähnlichkeit

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Im Artikel steht zum 12. Rundfunkstaatsvertrag: „Verbot von „Presseähnlichkeit“ – ohne zu definieren was „presseähnlich“ ist“ – das klingt nach TF. Woher stammt diese Kritik an der mangelnden Definition? Da der Begriff immer wieder auftaucht, sollte man eine WL hierher anlegen. Aber dann sollte da auch eine Definition stehen. Wer kann Abhilfe schaffen? --ChickSR (Diskussion) 09:37, 19. Mai 2023 (CEST)Beantworten

Zuletzt definiert ist der Begriff der Presseähnlichkeit im Zuge der 22. Novelle zum Rundfunkstaatsvertrag, die am 1.5.2019 in Kraft trat: „Die Online-Angebote von ARD, ZDF und Deutschlandradio sollen "von ihrer Anmutung her" den Schwerpunkt auf Bewegtbild und Ton setzen, um sich von den Angeboten der Presseverlage zu unterscheiden (Verbot der Presseähnlichkeit). Für künftige Konfliktfälle wird eine gemeinsame, paritätisch besetzte Schiedsstelle von Rundfunkveranstaltern und Spitzenverbänden der Presse eingerichtet.“ Was genau unter presseähnlich zu verstehen ist, darüber streiten seither die Printmedien mit den ÖRAs, auch vor Gericht. Da inzwischen bei beiden, bei Zeitungen und ÖRAs mit ihren jeweiligen Internetangeboten die Unterscheidung in gedruckt, ausgestrahlt und/oder Internet allmählich verschwimmt, dürfte auch das Postulat der Presseähnlichkeit, das letztlich auf dem vagen Formulierung „Anmutung“ basiert, zunehmend schwer zu fassen sein. --Pimpinellus (Diskussion) 09:56, 19. Mai 2023 (CEST)Beantworten
Könnte man diesen Umstand in einem eigenen Absatz darstellen und die WL dorthin pflanzen? --ChickSR (Diskussion) 09:58, 19. Mai 2023 (CEST)Beantworten
Ja, gute Idee ChickSR, vielleicht sogar ein eigener Artikel, da das eins der strittigen Schlüsselelemente für die Zielkonflikte ÖRAs/Printmedien ist. - Ich selber käme frühestens in zwei Wochen dazu, bin aber jeder|m dankbar, der sich darum kümmert. Viele Grüße aus München --Pimpinellus (Diskussion) 10:12, 19. Mai 2023 (CEST)Beantworten
@Pimpinellus, wo könnte ein Absatz dazu stehen? --ChickSR (Diskussion) 09:43, 24. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Das zeigt wie der ÖRR aus der Zeit gefallen ist. Früher konnte jeder, der einen Fernseher hatte, das Programm empfangen und es gab keine Abrechnungsmöglichkeit, außer den Gebühren. Und wer lokale Nachrichten haben wollte, ein Auto verkaufen wollte, oder Stellenanzeigen und den Veranstaltungskalender lesen, musste sich eine Zeitung kaufen. Das Internet hat das ganze umgedreht. Filme und Livesendungen können auf diverse Arten abgerechnet werden und den Printmedien ist der größte Teil des Geschäftsmodells weggebrochen. Das Verbot der Presseähnlichkeit soll diesen Missstand kaschieren. --2A0B:6204:2B01:8400:A463:AF0C:9F00:55B7 10:17, 19. Mai 2023 (CEST)Beantworten

Danke für deine Meinung, liebe IP, wenn du eine Quelle beisteuern kannst, die diese Kritik schonmal formuliert hat, könnte man sie auch einbauen. --ChickSR (Diskussion) 10:46, 19. Mai 2023 (CEST)Beantworten
Und wieder ist der Begriff in aller Munde, aber wir haben nichts dazu: [3] --ChickSR (Diskussion) 09:42, 24. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Weil du oben gefragt hast ChickSR, stimmt schon, es ist erbärmlich, dass wir zu diesem Punkt, der nun auch im Fokus der Neuausrichtung der ÖRAs in den Verhandlungen mit den Bundesländern steht, nix haben. Ja, es ist eigentlich mein Thema, aber ich hab frühestens Anfang Dezember wieder Luft für dieses Thema, wäre aber froh, wenn Du oder sonst jemand das machen könnte. Natürlich wäre ein eigener Artikel dazu das beste. Sollte jemand den machen wollen, hier drei Zitate aus dem Medieninsider, das die Knackpunkte anspricht, aber leider nur gegen Bezahlung zugänglich ist. Ich könnte den Artikel Presseähnlichkeit machen, aber wie gesagt, frühestens im Dezember, leider. Beste Grüße aus München --Pimpinellus (Diskussion) 14:53, 24. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
„2018 beteuerten Verlage und öffentlich-rechtliche Sender, sich auf einen fairen Umgang im Netz geeinigt zu haben. Doch fünf Jahre später ist die Verstimmung so groß wie nie. In der gesamten Republik streiten Verlage mit ARD-Anstalten über die Ausgestaltung öffentlich-rechtlicher Angebote im Netz – mit teils außergewöhnlichen Mitteln. Wer streitet mit wem, und worum geht’s? Medieninsider kennt die Streitfälle im Detail.“
„Um den privaten Medien keine zu große Konkurrenz zu machen, vereinbarte man, dass öffentlich-rechtliche Webseiten im Grundsatz nicht presseähnlich sein dürfen. Heißt: Die Anstalten sollen sich auf Video und Audio konzentrieren, während das geschriebene Wort das Geschäft der Verlage ist. Nicht nur der damalige BDZV-Präsident und Springer-Chef Mathias Döpfner freute sich über einen „Befreiungsschlag“. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) sprach sogar von einem „historischen Moment in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“. Das Newsportal RND der Madsack Mediengruppe schrieb: „ARD und ZDF im Netz an die Kette gelegt.“ Geblieben ist von der Freude wenig.“
„Die beschworene Harmonie scheint niemals so wirklich eingekehrt zu sein. Fünf Jahre nach der historischen Pressekonferenz scheint die Uneinigkeit zwischen Verlagen und öffentlich-rechtlichen Anstalten so groß wie nie. Von Nord bis Süd, von Ost bis West wird sich gezofft. Die Streitfälle betreffen nach Medieninsider-Recherchen inzwischen fünf Anstalten in insgesamt neun Bundesländern. Und dabei geht es nur um die ARD. Ärger über NDR-Angebote in gleich drei Bundesländern. Die Verleger sehen bei den ARD-Anstalten keine Abkehr der bisherigen Praxis, im Gegenteil. Mopo-Verleger Arist von Harpe spricht bei den Hamburg-Seiten des Norddeutschen Rundfunks von einer „textbasierten Nachrichtenseite“. Das macht er nicht nur an der Wortlastigkeit der Beiträge fest, sondern auch daran, dass der NDR seine Beiträge selbst als „meistgelesene Artikel“ bezeichnet.“

Wir könnten ja schonmal klären, an welcher Stelle ein Absatz genau stehen könnte und ob es Fachliteratur außerhalb von Branchendiensten dazu gibt. --ChickSR (Diskussion) 15:19, 24. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Ja ,ich besorg das ChickSR. Die nächsten Tage bin ich kulturmäßig u.a. in Würzburg unterwegs. Anfang nächster Woche pflanze ich hier ein paar Links zu hilfreichen Quellen für presseähnlich rein. Viele Grüße --Pimpinellus (Diskussion) 08:31, 25. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Warum steht in der Einleitung denn (nur), wie sich der Privatfunk finanziert, obwohl es um den ÖRR geht?

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Frage siehe Überschrift --2A02:908:699:79C0:EC03:D0D7:1644:1D76 21:19, 28. Mai 2023 (CEST)Beantworten

Volo-Frage ("Kritik am öffentlich-rechtlichen Rundfunk")

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Ich bin etwas irritiert. Der dritte Link vom NDR zeigt eigentlich gerade die Irrelevanz eines Großteils der Information zur Volo-Frage auf. Er belegt sie geradezu. Deshalb sollte man das meiner Meinung nach drastisch kürzen, aber zumindest umformulieren. Nicht alles, was von Springer & Co. bereitwillig skandalisiert wird, ist auch eine Erwähnung in der Wikipedia wert. 2A02:B98:4731:6DCC:DDA0:A194:2AE9:108C 15:54, 28. Jan. 2024 (CET)Beantworten

@2A02:B98:4731:6DCC:DDA0:A194:2AE9:108C Wie so oft hat auch diese Feststellung einen Drall: "Nicht alles, was von Springer & Co. bereitwillig skandalisiert wird, ist auch eine Erwähnung in der Wikipedia wert." Lassen wir einfach mal Springer etc. weg, dann sind die Fragen: Wer legt mit welcher Legitimation in der WP fest, was erwähnenswert ist und was nicht? Das gilt in der Entsprechung auch für Frage, was als "reputable Quelle "gilt und was nicht. Ich plädiere anhand von solchen Beispielen wie hier immer wieder einmal dafür , dass alle zwei bis drei Jahre darüber eine WP-interne und öffentlich gemacht Diskussion aufgemacht werden sollte. --2003:C6:DF2D:4BA6:89BC:CAD:6714:A1C7 19:58, 25. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Was ist denn eine Volo-Frage? Eines Volontärs? --Hlambert63 (Diskussion) 20:19, 25. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Kritik/Sprache

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Das wurde hier in der Diskussion an anderer Stelle schon vorgebracht, aber unter einem völlig anderen Oberbegriff, so dass es quasi nicht auffindbar ist, unter Finanzierung nämlich.

Meiner Meinung nach gehört zur Kritik am ÖRR, den ich an sich als sehr positiv, gar segensreich empfinde, die Kritik am Sprachgebrauch bzw. -missbrauch im ÖRR.

Seit einigen Jahren wird in vielen Sendungen des ÖRR, aber auch bei zugekauften Produktionen, nicht mehr die deutsche Sprache verwendet, sondern eine synthetische Kunstsprache, die gekennzeichnet ist durch krampfhaftes (!) Vermeiden des generischen Maskulinums, was zu den irrsinnigsten Verrenkungen führt. Neben dem unsäglichen Glottisschlag auch zur falschen Verwendung des Partizips. Beispiel: Ein Nachrichtenfilm über "demonstrierende Mitarbeitende". Das ist völlig unsinnig, denn Mitarbeiter (!) die demonstrieren, arbeiten ja gerade eben nicht mehr mit... Wenn sie demonstrieren, können sie gar keine Mitarbeitenden sein, sie wollen ausdrücklich (demonstrativ...) keine sein. Mitarbeiter sind aber immer noch...

Diese willkürlich eingeführte Sprachpraxis wird nach allen mir bekannten repräsentativen Umfragen von einer sehr großen Mehrheit der Bevölkerung mehr oder weniger strikt abgelehnt.

Eine weitere Ausprägung dieser Genderunsitte ist die falsche Orthographie. Die deutsche Rechtschreibung wird, anders als viele vermuten, nicht vom Duden bestimmt, sondern vom deutschen Bundestag, der demokratisch gewählten Vertretung des Volkes. Nirgendwo in den dort festgelegten Regeln finden sich z.B. Satzzeichen mitten in Worten. Aber in diversen Grafiken und Einblendungen beim ÖRR. 134.247.251.246 13:53, 11. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

ZDF

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Meiner Meinung nach fehlt in den Abschnitt Deutschland, der die geschichtliche Entwicklung darstellt, eine adäquate Erwähnung, dass das ZDF ursprünglich völlig anders konzipiert war, nämlich als Regierungssender (also genau das, was heute die Krakeler von Pegida & Co für den ganzen ÖRR behaupten). Allerdings zerrisst das BVerfG diese Konstruktion des ZDF als "Adenauer-Fernsehen" in der Luft, und es wurde zu einem normalen ÖRR umgebaut.134.247.251.245 12:19, 17. Okt. 2024 (CEST)Beantworten