Diskussion:Erich Mielke/Archiv/1

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Da Erich Mielke eine sehr wichtige Persönlichkeit der DDR war, fänd ich es gut, wenn hier jemand ein Bild von Mielke einfügen könnte. --- Suombe 13.08.07 21:00 Uhr (CEST)

Da das Fahndungsplakat aus der Nazizeit stammt, finde ich es hier ungeeignet und schlage deshalb vor, es zu löschen. - K. F./1.10.2013 (nicht signierter Beitrag von 92.229.32.241 (Diskussion) 21:52, 1. Okt. 2013 (CEST))

Honecker und Mielke!

Im Abschnitt "Leben" steht im letzten Absatz plötzlich was von Honecker, anstatt Mielke. Vorsicht - sie heißen zwar beide Erich mit Vornamen, sollten aber nicht verwechselt werden ;-) Bitte ändern!

Danke für den Hinweis, war ein Fehler. -- Carl Steinbeißer 20:22, 10. Jan. 2007 (CET)

Mielke und Willi Kreikemeyer

Der von mir eingefügte Abschnitt über Kreikemeyer sollte eigentlich darstellen, daß es außer den Polizisten Anlauf und Lenk aller Wahrscheinlichkeit nach ein drittes Mordopfer Mielkes gibt.

(Zwar gibt es keine eindeutigen Beweise für einen Mordbefehl Mielkes, aber die MfS-Version vom Selbstmord in der Zelle ist in höchstem Maße unglaubwürdig. In der angegebenen Quelle Kießling "Leistner ist Mielke" wird diese Theorie zerpflückt. Und: für Mielke konnten Kreikemeyers Aussagen tatsächlich zu einer Frage von Leben und Tod werden.)

Leider habe ich das hier nicht explizit ausgeführt. Wohl deshalb wurde die Selbstmord-These im Artikel Noel Field und wohl auch im Artikel Kreikemeyer übernommen. Ich würde das hier gern richtig stellen. --Don.Rumata 09:11, 17. Jan. 2007 (CET)

Leistner vs. Leissner

Im ersten Absatz ist Mielkes Deckname als 'Leissner' angegeben, hier als 'Leistner'. Fehler? Absicht? Und kannte Mielke besagten Herrn Field nun wirklich, und wurde von ihm unterstützt, oder ist das eine Verwechslung seitens Kreikmeyer zwischen den beiden Tarnnamen? -- Andi, 08.01.08

In verschiedenen online verfügbaren Quellen werden 'Leissner' und 'Leistner' synonym als Mielkes Deckname in Spanien genannt, z.B. „... - unter Ihnen auch Erich Mielke alias ‚Fritz Leistner‘ bzw. ‚Fritz Leissner‘.“ (Frank Hirschinger, "Gestapoagenten, Trotzkisten, Verräter", Vandenhoek & Ruprecht, 2005 - http://books.google.de/books?id=FHYyPSOyUCwC&lpg=PA183&ots=bsUYO8M-Kx&dq=mielke%20kreikemeyer&hl=de&pg=PA183#v=onepage&q=mielke%20kreikemeyer&f=false) ardik (Diskussion) 12:39, 10. Nov. 2013 (CET)
Gibt es eine Quelle, welche die "Wahrscheinlichkeit" belegt, Mielke hätte Kreikmeyer ermordet oder ermorden lassen oder handelt es sich hier um eine Theorie des Verfassers? --91.192.15.78 12:51, 3. Jan. 2014 (CET)

Abschnitt "Nach der Wende"

Es scheint ein Fehler im letzten Abschnitt zu geben, wo die Rede vom Jahr 1931 ist. Kann das jemand nachprüfen? Ist nicht 1991 gemeint? Danke im Voraus.

PS: Derber Artikel - aber es gibt so vieles Unverständliches.

Nein da ist alles richtig. Mielke wurde für einen Mord den er 1931 begannen hatte verurteilt. -- Carl Steinbeißer 23:13, 22. Jan. 2007 (CET)

Geburtsdatum Erich Mielke

Der Verfasser und Sperrer dieser Seite, möchte doch bitte das Geburtsdatum von Erich Mielke berichtigen. Er wurde am 25.12.1905 in Berlin als Sohn eines Stellmachers geboren. Letzteres muß man nicht wissen, aber das Datum sollte wenigstens stimmen. MfG Daniel Meenzen

Für dieses andere Geburtsdatum bitte eine Quelle angeben und mit ~~~~ unterschreiben. Carus 217﹒125﹒121﹒169 22:52, 4. Feb. 2007 (CET)
Also in seinem Ausweis steht eindeutig der 28.12. als Geburtsdatum:
[1]
--77.185.166.51 23:24, 28. Dez. 2007 (CET)

Auch wenn das nun schon eine ganze Weile her ist: Mir ist hingegen bekannt, dass Mielke sich um einige Jahre jünger gemacht hat (angebliches Geburtsjahr: 1909). Auf diese Weise wollte er ein niedrigeres Eintrittsalter in die KPD vorgaukeln. Entsprechend dieser Schwindelei wäre er aber bereits mit 16 KPD-Mitglied gewesen, was seinerzeit wohl nicht möglich war. --Ennimate 01:31, 28. Dez. 2011 (CET)

Orthographie

Zitat: "1934 wurde das bereits eingeleitete verfahren vom Landgericht Berlin eingestellt, ..."

Hallo, Kleinigkeit, aber ich würde "verfahren" groß schreiben "Verfahren". Ok? Danke, gruß (nicht signierter Beitrag von 88.73.231.49 (Diskussion) )

Orthographie ausgebessert. Gruß.--Fräggel 17:29, 16. Mai 2007 (CEST)

Rücktritt der DDR-Regierung November 1989

Im November 1989 trat die Regierung _Stoph_ zurück. Modrow wurde erst danach Ministerpräsident.


Stimmt, ich habe nach geschat und du hast recht. Ist im Artikel geändert worden. -- Carl Steinbeißer 23:34, 14. Okt. 2007 (CEST)

„Ich liebe doch alle...“ oder Der Humanist

Erschreckend grotesk sind aber auch weitere Zitate dieser Rede, die ein erhellendes Licht auf das Selbstverständis der Spitzeltätigkeiten des MfS werfen:

"Wir haben, Genossen, Abgeordnete, einen außerordentlich hohen Kontakt mit allen werktätigen Menschen."
"Wir haben in dieser Beziehung tatsächlich das Wichtigste gesehen, Erhaltung des Friedens,Stärkung der Wirtschaftskraft der Deutschen Demokratischen Republik,darauf zu achten, dass unsere Werktätigen ihre Sorgen und Nöte sogar mitteilen können, die sie uns ja wirklich mitteilten, viele wissen doch, dass sie mit uns gesprochen haben, damit wir sie weitergeben können, damit sie Beachtung finden.
[2]

Derartige Euphemismen muß man sich erstmal einfallen lassen!--77.185.166.51 23:11, 28. Dez. 2007 (CET)

Mein alter Lateinlehrer hat mir eingeimpft,dass Humanismus nichts mit Menschenliebe zu tun hat, ohne diese jetzt abzuwerten.--Macri 06:49, 1. Aug. 2008 (CEST)

Parteiselbstschutz

Was genau ist das? Ist damit der Rotfrontkämpferbund gemeint oder war es eine eigenständige paramilitärische Einheit in der KPD?--77.185.166.51 22:32, 28. Dez. 2007 (CET)

eigenständig, 1931 gegründet und bewaffnet. Als Nachfolgeorganisation zum Rotkämpferbund existierte von 1930 bis 1933 der Kampfbund gegen den Faschismus, dessen Kämpfer nicht bewaffnet waren. --Nobbi 01:50, 13. Apr. 2011 (CEST)

Wollenweber Rücktritt oder Absetzung?

In der Einleitung heißt es, Erich Wollenweber sei zurückgetreten, im Abschnitt "Leben" wurde geschrieben, er wurde von Ulbricht abgesetzt. Was stimmt? Im Artikel über Wollenweber heißt es sinngemäß, er sei zum Rücktritt genötigt worden. Ich schlage vor, dies im Artikel entsprechend etwas eindeutiger zu formulieren.--Hinken 14:44, 15. Sep. 2008 (CEST)

Falsches Zitat

In den Weblinks lautet der Link auf http://www.hanszoschke1981.com/mp3/ErichMielkeIchliebedochalle.mp3: 'Originalton Erich Mielke: "Ich liebe euch doch alle"' - Müsste aber heißen: "Ich liebe doch alle". Das oftmals falsche zitieren wird im Artikel selber kritisiert. Peinlich, sollte jemensch ändern.--212.78.103.100 11:49, 13. Jul. 2009 (CEST)

hab das mal geändert, mag jemand sichten? --terminalandre 12:23, 17. Jul. 2009 (CEST)

Auszeichnungen

Falls jemand weiß, wann er den Orden "Banner der Arbeit" erhielt, mal bitte eintragen. Vielen Dank. (nicht signierter Beitrag von 93.128.204.132 (Diskussion | Beiträge) 11:57, 19. Apr. 2010 (CEST)) ... das müsste so zwischen 1954 und 1968 gewesen sein ... (nicht signierter Beitrag von 93.128.212.228 (Diskussion | Beiträge) 09:56, 20. Apr. 2010 (CEST))

Daten wurden unter Liste der Orden und Ehrenzeichen des Erich Mielke ergänzt. --Nobbi 01:59, 13. Apr. 2011 (CEST)

Kaderoffizier |= Politoffizier

Der Begriff "Kaderoffizier" ist mir zwar unbekannt, aber ein "Kaderleiter" war ein "Personalchef". Politoffiziere sind aus den "Kommissaren" hervorgegangen. (nicht signierter Beitrag von 80.254.73.28 (Diskussion) 10:21, 14. Aug. 2011 (CEST))

JVA Moabit

Wieso wurde der alte Herr noch zu Lebzeiten der DDR in ein Gefängnis in West-Berlin verlegt? Das ihm seine eigenen Gefängnisse nicht gefielen kann ja kein Grund sein. --Eingangskontrolle 13:48, 26. Sep. 2011 (CEST)

Ich habe mal die Gelegenheit meiner eigenen Verwunderung genutzt, und es etwas ausführlicher geschrieben. Wobei es apannend ist, dass der Artikel immer noch mit mageren fünf Nachweisen auskommt. -- southpark 16:08, 26. Sep. 2011 (CEST)

Es war nicht zu "Lebzeiten" der DDR. Die Wiedervereinigung fand am 03.10.1990 statt, also einen Tag vor seiner Verlegung. Es hat ihm in Hohenschönhausen aber wohl tatsächlich nicht gefallen - so soll er die Fenster, die aus Milchglasbausteinen bestanden, als "menschenunwürdig" bezeichnet haben. Im Dezember 1990 wurde die Haftanstalt übrigens geschlossen.--Giebenrath (Diskussion) 23:30, 28. Nov. 2012 (CET)

Abschnitt "Die Folgen des Doppelmordes 1931"

Im Abschnitt Erich Mielke#Die Folgen des Doppelmordes 1931 wird behauptet, dass das Verfahren gegen Mielke vom Landgericht Berlin eingestellt worden sei, weil Mielke und ein weiterer Täter flüchtig waren. Mielkes Komplize Max Matern sei wegen seiner Beteiligung am Doppelmord hingerichtet, der ebenfalls angeklagte Mittäter Erich Ziemer zu 15 Jahren Zuchthaus verurteilt worden. Belegt wird dies mit mit dem Lexikon der Geheimdienste im 20. Jahrhundert. Leider kann ich diese Quelle nicht online einsehen und somit auf die Schnelle nicht überprüfen. Es gibt jedoch zahlreiche Quellen, die belegen, dass Mielke 1934 in Abwesenheit zum Tod verurteilt wurde [3] und dass nicht nur Matern, sonder noch zwei weitere Mitangeklagte zum Tod verurteilt wurden und sieben weitere zu Gefängnisstrafen [4]. Erich Ziemer als einer der beiden Haupttäter wurde auch nicht zu 15 Jahren Zuchthaus verurteilt. Er floh vielmehr zusammen mit Mielke nach Moskau und starb 1937 im Spanischen Bürgerkrieg. In diesem Absatz ist so ziemlich alles falsch. --194.113.41.2 13:20, 26. Nov. 2013 (CET)

Zum Tode verurteilt wurden im Bülowplatz-Prozeß am 19. Juni 1934 Friedrich Broede, Michael Klause und Max Matern. Broede erhängte sich im Zuchthaus am Riemen seines Holzbeins; Klause, der Belastungszeuge, wurde von Hitler begnadigt und 1942 doch hingerichtet. Matern wurde 1935 hingerichtet. Nachzulesen ist das u. a. bei Wilfriede Otto. Nach der damals gültigen deutschen StPO konnte 1934 grundsätzlich nicht in Abwesenheit verurteilt werden. Erst das Gesetz zur Änderung des Strafverfahrens und des GVG vom 28. Juni 1935 ermöglichte das Abwesenheitsverfahren gegen Flüchtlinge (§ 276 StPO). Daher lohnt es nicht der Mühe, dem Ursprung der Legende nachzugehen, die offenbar immer wieder abgeschrieben wird.--Assayer (Diskussion) 23:31, 26. Nov. 2013 (CET)
Die Legende stammte von ihm. Auch andere Informationen im Text stimmten nicht und wurden berichtigt.--Gloser (Diskussion) 00:36, 27. Nov. 2013 (CET)
Selbstverständlich sollten hier keine von Mielke erfundenen Legenden unkritisch übernommen werden. Aber ist dies wirklich nur eine Legende? Im Artikel steht aktuell:
  • Die KPD schaffte die beiden daraufhin einige Tage später in die Sowjetunion. Mielke behauptete später, die NS-Justiz hätte ihn 1934 „in Abwesenheit verurteilt zum Tode (Bülowplatz)“. In Wahrheit erging im „Bülowmordprozess“ kein Urteil „in Abwesenheit“.
"Wahrheit" ist hier ein ziemlich großes Wort. Ihr stützt euch dabei ausschließlich auf die Mielke-Biographie von Wilfriede Otto aus dem Jahr 2000 Seite 44. Dort steht lediglich „Gegen Erich Mielke lag 1934 kein Todesurteil vor, wie er 1945 aufschrieb und die Autorin anfangs selbst glaubte, da keine Urteile in Abwesenheit ausgesprochen wurden.“
Aus dieser ziemlich ungenauen und nebensächlichen Formulierung abzuleiten, dass "in Wahrheit" im Bülowmordprozess kein Urteil in Abwesenheit ergangen sei, ist ziemlich gewagt. Insbesondere wenn zahlreiche aktuellere Publikationen das Gegenteil behaupten und auch das Haus der Geschichte an dieser Darstellung festhält [5]. Wir tragen hier eine große Verantwortung, da viele Menschen, insbesondere Schüler, die Wikipedia als wichtigste Informationsquelle nutzen und viele Medien von hier abschreiben und fehlerhafte Informationen ungeprüft übernehmen, wie dieser Zeitungsartike vom 29. Oktober 2013. Von "Wahrheit" zu schreiben steht uns hier nicht zu. Ich schlage daher vor stattdessen zu schreiben, dass es "umstritten" bzw. "nicht abschließend geklärt" sei, ob Mielke 1932 in Abwesenheit verurteilt wurde. Ergänzend kann dann noch dargestellt werden, dass er selbst dies 1950 behauptete, die Mielke-Biographin Wilfriede Otto dies jedoch bestreitet, da zu dieser Zeit keine Urteile in Abwesenheit ausgesprochen worden seien. --194.113.41.2 12:59, 27. Nov. 2013 (CET)
Wilfriede Otto teilt (S. 93, mit Nachweis) mit, dass es Mielke war, der 1945 in einen parteiinternen Fragebogen hineingeschrieben hatte, er wurde 1934 „in Abwesenheit verurteilt zum Tode (Bülowplatz)“. Ob er das selber geglaubt hatte oder nicht, ist unerheblich. Als Kommunist von der Nazi-Justiz zum Tode verurteilt worden zu sein, kam 1945 einer Auszeichnung gleich, und im Umkehrschluss wurde der Mord an den beiden sozialdemokratischen Polizeioffizieren zur antifaschistischen Tat. In Wahrheit steht im Urteil kein Wort von einem Todesurteil für Mielke. Es erging weder gegen ihn noch gegen elf andere abwesende Beschuldigte, darunter Walter Ulbricht, Hans Kippenberger und Heinz Neumann, ein Urteil „in Abwesenheit“ (Otto, S. 44, mit Nachweis). Otto hat das Urteil gelesen, es ist damals veröffentlicht worden und heute der Forschung zugänglich.
Es kann sich darin sowieso kein „Todesurteil in Abwesenheit“ finden lassen, weil solche Todesurteile in Deutschland erst nach einer Gesetzesänderung am 1. September 1935 verhängt werden konnten.--Gloser (Diskussion) 15:20, 27. Nov. 2013 (CET)
Nach einem Urteil von 1934 hätte nicht ohne weiteres 1991 das Verfahren gegen Mielke auf der Grundlage der Anklage vom März 1934 eröffnet werden können. So heißt es denn auch im Urteil des BGH vom 10.03.1995 - 5 StR 434/94: Gegen M., der nach der Tat ebenso wie Z. in die Sowjetunion geflohen war, wurde das Verfahren durch Beschluß vom 23. April 1934 gemäß § 205 StPO eingestellt, ohne daß das Hauptverfahren eröffnet worden war. [6] Wenn man rummäkeln sollte, dann am Haus der Geschichte.--Assayer (Diskussion) 16:06, 27. Nov. 2013 (CET)
Das mit dem Urteil des BGH vom 10.03.1995 finde ich überzeugend. Das sollte deshalb auch so im Artikel erwähnt werden, damit nicht später erneut jemand darüber stolpert, der z.B. auf der Internetseite vom Haus der Geschichte anderslautendes gelesen hat. --194.113.41.2 17:23, 27. Nov. 2013 (CET)
Upps, habe gerade erst gesehen, dass das mit dem BGH-Urteil bereits in den Artikel eingearbeitet wurde. Prima! --194.113.41.2 17:44, 27. Nov. 2013 (CET)

Richtigstellung/Ergänzung

1. Mielke war zur Zeit der Tötung der Polizisten bei der so genannten Hauswache der KPD-Zentrale beschäftigt. Die Hauswache war ein KPD-eigner Pförtnerdienst mit Schutzfunktion. In seiner Tätigkeit hätte er das Karl-Liebknecht-Haus, das sich am Bülowplatz befand nicht verlassen dürfen.

2. Zur juristischen Deutung von Aussagen: Erich ziemer (Mitarbeiter der Hauswache & Mitangeklagter) legte ein schriftliches Zeugnis ab. Darin steht: "Wir führten die üblichen Arbeiten der Gruppe durch." Diese Aussage bestätigte Mielke später in seinem Lebenslauf. Daraus leitete die Justiz eine Tatbeteiligung ab. Warum auch immer.

3. Die eidesstattliche Erklärung von 5 Angeklagten im Prozeß von 1934, in der jegliche Beteiligung an den Mord bestritten wurde und die auch Mielke später unterschrieb, wurde als Propaganda abgewertet.

4. Bei den Ermittlungen konnte weder eine Waffe dem Mielke zugeordnet werden. Auch die sichergestellten Geschosse konnten nicht der KPD zugeordnet werden. Es gab keinerlei ballistische Beweise.

5. Entsprechend den Richtlinien der KPD, die vom Vorsitzenden Thälmann nach der Schießerei erneut betont wurden. Verstieß gegen geltene Parteiregeln, da sie die Legalität der KPD gefährdeten.

Zur angeblichen Demonstration: Zum fraglichen Zeitpunkt gab es keine Demonstration auf dem Bülowplatz. Es gab nur eine Veranstaltung der KPD in den Musiksälen am Kino Babylon. die auch genehmigt war. Ausgangspunkt für die Geschehnisse waren etwa 300 Interessierte, die vor der KPD-Zentrale warteten. Es gab damals dort Schaukästen, in der die Partei-Zeitung "Rote Fahne" ausgehängt wurden. Auf diese Ausgabe der warteten die Personen. Die Polizei deutete dieses Warten jedoch als Ansammlung (war zu diesem Zeitpunkt verboten) und prügelte die Gruppe mit Gummiknüppeln auseinander. Die Gruppe zerstreute sich und sammelte sich erneut im Bereich des Kinos. Die Polizei holte Verstärkung. Unmittelbar nach der Ankunft der Selben sprang diese vom LKW und schlug auf die friedliche Menschenmenge ein und eröffnete das Feuer aus Schußwaffen. Kurz darauf waren die beiden Polizisten tot.

Berichtigung Mord = lebenslänglich: Ein gewiser Rudolf Müller (Fluchthelfer) erschoß 1962 den Grenzsoldaten Reinhold Huhn. Erst 1999 (warum so spät?) wurde Müller erfolgte die Verurteilung wegen Totschlags) durch das Landgericht Berlin. Nach der Revision durch den BGH lautete das Urteil auf Mord - Strafmaß: ein Jahr Freiheitsentzug auf Bewährung.

Quelle: "Thälmann - Ein Report" von Eberhard Czichon & Heinz Marohn; 2010; Verlag Wiljo Heinen, Berlin; Babd 1, S. 545-547; ISBN 978-3-939828-56-3

--Der Glindower (Diskussion) 13:10, 5. Jan. 2014 (CET)

Das lassen wir lieber. Der Kollege Eberhard Czichon ist seit dem Herbst 1989 nicht älter geworden, wie ihm auch das ND anlässlich dieser seiner Veröffentlichung bescheinigte.--Gloser (Diskussion) 14:36, 5. Jan. 2014 (CET)
Aber im Gegensatz zu manchem heutigen "Historiker" beruhen die Aussagen in o.g. Report auf Tatsachen. So zum Beispiel auf Zeugenaussagen der damaligen Zeit, die u.a. auch in den Prozeß- und Untersuchungsakten von jedermann nachzulesen sind. Und zu den Schmähungen gegen das Buch bzw. die Person Czichon bitte den Artikel »Der Mops und der Mond« in der Zeitschrift "Rotfuchs" lesen. --Der Glindower (Diskussion) 16:03, 5. Jan. 2014 (CET)
Dem Gruselkabinett-Schneider fehlt freilich die Anerkennung in der Wissenschaft.--Gloser (Diskussion) 17:31, 5. Jan. 2014 (CET)
Die angebliche "Richtigstellung" wird durch die Quellen nicht gestützt. Da muss man die Zeugenaussagen schon sehr selektiv wahrnehmen.--Assayer (Diskussion) 17:40, 5. Jan. 2014 (CET)
"Wahrheit ist, was die Regierung befiehlt." Die Richtigstellung wird von Quellen gestützt. Man darf diese Quellen, wie zum Beispiel die Zeugenaussagen aus dem Prozeß der 30er Jahre, nur nicht ignorieren. Erstmal damit beschäftigen und dann urteilen.----Der Glindower (Diskussion) 20:01, 5. Jan. 2014 (CET)
@Glindow Es kann nicht Aufgabe des WP-Artikels sein, das Urteil des Landgerichts Berlin in Frage zu stellen. Deine Quelle wird den Anforderungen einfach nicht gerecht, da sie nicht neutral argumentiert und im wissenschaftlichen Diskurs nicht anerkannt ist. Somit sind die Informationen nicht angemessen belegt. Siehe hierzu auch:WP:Belege#Umgang_mit_parteiischen_Informationsquellen. Gruß --nf com edits 20:18, 5. Jan. 2014 (CET)
Aufgabe eines WP-Artikels ist es, wahrhaft zu sein. Wenn ein Gerichtsurteil falsch war, muß man dies auch entsprechend ausdrücken. Es gab keinen konkreten Beweis für die Schuld von Mielke. Aus Mangel an Beweisen... Ich bin kein Freund von Mielke. Sehr gerne hätte ich eine Verurteilung für seine Verbrechen als Stasi-Minister gesehen. Und ich stelle expliziet hier nicht die Frage, warum es dbzgl. zu keiner Anklage kam. Und die Zeugenaussagen, auf die ich mich beziehe, wurde durch die Polizei der Weimarer Republik und des faschistischen Deutschlands aufgenommen. Hier eine parteiische Informationsquelle zu unterstellen ist m. E. ein Eigentor. -- --Der Glindower (Diskussion) 20:45, 5. Jan. 2014 (CET)
+1. Es muß also eine Lösung gefunden werden, statt sowas einfach abzubügeln.--Gonzo Greyskull (Diskussion) 20:48, 5. Jan. 2014 (CET)
+: So sehe ich das auch. Erst prüfen, dann urteilen. ----Der Glindower (Diskussion) 20:54, 5. Jan. 2014 (CET)
Wenn die werten Kollegen die von der Kripo 1933 erhobenen Zeugenaussagen so hoch schätzen, dann sollten sie vielleicht wirklich mal einen Blick rein werfen. Demnach waren Ziemer und Mielke die Schützen (Aussagen Michael Klause, Johannes Broll, Max Matern). Gestützt wurde dies im Verfahren 1991/3 durch handgeschriebene Lebensläufe Ziemers und Mielkes aus ihrer Moskauer Zeit, die in russischen Archiven ermittelt wurden. Darin schreibt Ziemer Meine letzte Arbeit für die Gruppe war die Bülowplatzsache, die ein anderer Genosse und ich zusammen ausführten. Und Mielke schreibt in seinem Lebenslauf: Als letzte Arbeit erledigten noch ein Genosse und ich die Bülowplatzsache.--Assayer (Diskussion) 23:49, 5. Jan. 2014 (CET)
Die Herren Michael Klause, Johannes Broll, Max Matern wurden als mutmaßliche Tatbeteiligte verhört. Zeugenaussagen sind etwas anderes. Und wie die Verhöre damals durchgeführt wurden, sollte bekannt sein. ----Der Glindower (Diskussion) 22:15, 6. Jan. 2014 (CET)

Gärtenschläger

Gibts nen Grund, warum das so unmotiviert als letztere Satz da unten steht? Davon abgesehen, das der Artikel, gemessen an der Person, erstaunlich kurz ist. Alleine der Abschnitt Politische Karriere in der SBZ ist ja nur ne Grobzusammenfassung. Und das Mielke ein begeisterter Anhänger der SV Dynamo war, halte ich für ein Gerücht. Dagegen ist seine Begeisterung für den BFC Dynamo unter Fußballkennern Legende.... Nur mal so paar Denkanstöße. Es wäre vielleicht an der Zeit, zu dem ein oder anderem Aspekt mal ein Buch in die Hand zu nehmen, und nicht nur online-Quellen. Ich könnte mit Bästleins " Der Fall Mielke" dienen.--scif (Diskussion) 20:12, 19. Jan. 2014 (CET)

scif, stimm dir voll zu, bei fussball, dem kurzen SBZ abschnitt und bei quellen (aber problem ist nicht jeder kommt an buecher ran, wenn sie noch nicht online sind). ich nehm gern dein angebot an : bitte bitte diene mit Bästleins " Der Fall Mielke". Fakten, Daten, wenns sein muss zitate, alles her. bitte hilf den SBZ abschnitt zu verbessern ! (nur Gärtenschläger kapier ich nicht)--Wuerzele (Diskussion) 09:41, 15. Feb. 2014 (CET)

--Carmeliter (Diskussion) 18:25, 24. Aug. 2014 (CEST) Wenn ich den britischen bibliophilen Herrn namens Richard Heber(1773-1833)anklicke, werde ich zu Erich Mielke weitergeleitet. Dort allerdings lese ich den Decknamen "Richard Hebel". Frage nun wie das alles zusammenhängt, wobei ich nach Bibelmenschen mal anderweitig schauen werde.

Zitate

Bin mir recht sicher, dass sich das "Alles Käse, Genossen"-Zitat auf den Fall Werner Teske 1981 und nicht auf Werner Stiller 1979 bezieht... (nicht signierter Beitrag von 95.222.204.37 (Diskussion) 02:02, 27. Jan. 2015 (CET))

YouTube

Das Video der Deutschen Welle auf YouTube ist nicht verfügbar. — 80.226.24.13 16:22, 14. Mär. 2015 (CET)

Habe es korrigiert.--Sanandros (Diskussion) 16:12, 16. Mär. 2015 (CET)

Musik

Erich Mielke soll ja ein begnadeter, wenn auch erfolgloser Musiker gewesen sein. Stimmt das? Gibt es Tonaufzeichnungen? --92.224.197.192 19:33, 3. Apr. 2015 (CEST)

Wenn du eine Quelle findest kannst du es einfügen.--Sanandros (Diskussion) 17:09, 5. Apr. 2015 (CEST)

Linkspartei ?

War Mielke nicht auch Parteimitglied der Linkspartei, bzw. PDS, bzw. SED ?(nicht signierter Beitrag von 87.161.121.88 (Diskussion) )

Mit Sicherheit war er kein Mitglied der PDS.--Fräggel 20:28, 2. Mai 2008 (CEST)

Sind nicht alle SED-Mitglieder automatisch PDS-Mitglieder geworden? Wenn es kein Parteiausschlussverfahren gab, und er auch nicht von selbst ausgetreten ist, müßte er doch eigentlich "automatisch" PDS-Mitglied geworden sein. Am 04.02.1990 wurde die SED doch bloß in PDS umbenannt. Die Partei blieb doch (wohl auch juristisch) die gleiche, nur der Name und das Wahlprogramm der Partei wurden geändert, und später wurde das Vermögen vom Staat weitgehend eingezogen. Hat man in der Parteizentrale Erich Mielkes Daten, ganz ohne Parteiausschlussverfahren, vielleicht still und heimlich einfach im Parteicomputer aus dem Mitgliederregister gelöscht? Das wäre ja irgendwie zu Mielke passend, eine zwar juristisch nicht korrekte, aber sehr elegante Lösung durch eine geräuschlose und quasi "verdeckte" Aktion.

Mielke wurde am 3. Dezember 1989 aus der SED ausgeschlossen. -- Stephan 07:44, 4. Apr. 2009 (CEST)

Im Dezember 1989 wurden sämtliche Kader, Funktions- und Amtsträger des DDR-Systems per Parteibeschluß aus der Partei ausgeschlossen. Die einzige Ausnahme dürfte Hans Modrow gewesen sein. Die allermeisten der Ausgeschlossenen als Betonköpfe der jeweils herrschenden Ordnung gingen zur CDU, ein kleiner, tatsächlich annähernd linksgerichteter Teile ging zur DKP. Die spätere PDS war ab Dezember 1989 eine Partei der Bürgerrechtler, die auf die Straße gegangen waren. Daß das mithin völlige Politamateure waren, trug neben den Aktionen der West-CDU mit zur Abwicklung der DDR und dem Wiedervereinigungsvotum bei der Volkskammerwahl 1990 bei. --2003:48:2E4C:B143:11DD:8C1B:A072:CC9A 07:38, 15. Okt. 2015 (CEST)

Unterstützung der RAF?

Focus-Online schreibt am 09.02.2009 in einem Artikel über Uwe Hädrich, Erich Mielke sei nach der Wende angeblich wegen Unterstützung der terroristischen RAF (Rote-Armee-Fraktion) angeklagt worden? Stimmt das? Man hört dies ja immer wieder, aber anscheinend hat man dieses Verfahren wohl eingestellt, vielleicht weil man meinte, es genüge, Mielke wegen des doppelten Polizistenmord von 1931 zu verurteilen, so dass Straftaten wie die bloße Unterstützung einer terroristischen Vereinigung daneben nicht besonders ins Gewicht fallen. Wer weiß etwas Genaueres?

Als erwiesen gilt, das das MfS in den 80er Jahren RAF-Aussteigern Asyl gewährte und diese mit einer neuen Identität in der DDR ausstattet. Inge Viett schreibt dies ausdrücklich in ihrer Biografie. (nicht signierter Beitrag von 77.12.4.136 (Diskussion) 12:51, 29. Dez. 2013 (CET))

Außer der reißerischen Erklärung eines Staatsanwalts bei einer Pressekonferenz hat es nie auch nur Ermittlungen gegen Mielke oder sonst einen DDR-Kader wegen angeblicher Unterstützung des RAF-Terrors gegeben, weil schon nach grober Durchsicht der besseren Beweislage auch nach der Wende klar war, daß das nur eine fixe Idee von westlichen Kommunistenfressern ohne jeden Halt in der Realität gewesen war.
Klar ist, daß die RAF-Mitglieder der 2. Generation in der DDR in den 80ern quasi in Rente gingen und in diesem Ruhestand vor Zugriff der Westbehörden geschützt wurden. Aber es existieren keinerlei Anhaltspunkte, daß irgendwelche RAF-Mitglieder der 1. oder 2. Generation sich in der Zeit zwischen ca. den späten 60ern und ihrer Pensionierung in Form neuer Identitäten als DDR-Bürger in den 80ern auch nur ein einziges Mal in der DDR aufgehalten haben. Als Politkämpfer für die Weltrevolution im Westen waren der Stasi die Studentenbewegung und die daraus hervorgegangenen militanten Gruppen wie RAF und 2. Juli viel zu dekadent und individualistisch eingestellt, weshalb diese Gruppen auch im Rahmen einer politisch gewollten Strategie der Spannung nicht von der Stasi, sondern stattdessen vom westdeutschen VS unterstützt und gepäppelt wurden (s. etwa Peter Urbach). Aber einen geruhsamen Lebensabend als einigermaßen sozialistisch gesinnte DDR-Bürger hat Mielke ihnen bis zur Wende gewährt.
Der Rest gehört ins Reich der Legenden, inkl. der angeblichen Kontaktvermittlung in den Nahen Osten durch Ostberlin Anfang der 70er oder bzgl. des Anschlags auf die amerikanische Militärbasis, den die RAF-Mitglieder angeblich schon in den 70ern in der DDR unter ausgiebiger Beteiligung von Stasi und NVA jahrelang in der Art militärischer Großmanöver geprobt hätten, um den Anschlag dann ganz allein als RAF im Westen durchzuführen. --2003:71:4E6A:C922:A560:59EB:481D:B6C9 03:58, 7. Feb. 2016 (CET)

Miehlke

Ich hatte mal im Spiegel gelesen, dass Mielke laut Geburtsurkunde "Miehlke" hieße. Ist da was dran? Wer weiß was? --Havelbaude 11:14, 6. Sep. 2006 (CEST)

Tätigkeit im II. WK?

1939 taucht er in Belgien und Frankreich unter, 1945 in Berlin wieder auf- was hat er in der Zwischenzeit gemacht? (nicht signierter Beitrag von 172.180.212.98 (Diskussion) 19:17, 13. Jun. 2007 (CEST))

Während der Moskauer Prozesse 1933 bis 1935 sammelt Mielke weitere Parteierfahrung. 1936 werden er und Ziemer Politkommissare in Spanien und kämpfen an der Ebrofront, wo Ziemer 1937 in einem Panzer verbrennt.
Bis zum Ende des Krieges durchläuft Mielke unter verschiedenen Decknamen folgende Stationen: 1939 flüchtet er nach Belgien und wird im Mai 1940 in ein Internierungslager an die französisch-spanische Grenze gebracht. Die französische Vichy-Regierung arbeitet mit den Nazis zusammen und bringt 128 Kommunisten in das Straflager Le Vernet. Mielke flieht bereits vor dem „Umzug“ aus dem Internierungslager und arbeitet drei Jahre lang unentdeckt als Holzfäller mit lettischem Pass in Südfrankreich. Ende 1943 wird er dort nach einer Auseinandersetzung mit seinem Chef verhaftet und an die Nazis ausgeliefert. Ab Januar 1944 arbeitet er in Frankreich in der Nationalsozialistischen „Organisation Todt“, wo er eigenen Angaben zufolge Zersetzungsarbeit leistet. Im gleichen Jahr kommt er mit dieser Organisation nach Deutschland zurück.
Die spätere Behauptung, Mielke sei 1945 mit der Roten Armee als Befreier in Deutschland einmarschiert, ist demnach falsch. (nicht signierter Beitrag von JIH (Diskussion | Beiträge) 01:37, 21. Jul. 2007 (CEST))

Schlage vor, folgenden Weblink mit aufzunehmen: http://www.doku-medienproduktion.de/Texte/Mielke.htm (nicht signierter Beitrag von JIH (Diskussion | Beiträge) 01:28, 21. Jul. 2007 (CEST))

Mord an Polizisten

So ganz richtig mit den Mord an den 2 Polizisten (im übrigen Offiziere der Schupo) ist das aber nicht dargestellt. Eine Demo war da meiner Meinung nach nicht im Spiel. Der Mord in von Historikern nachgewiesen worden. ...GENAU

Er hatte sich in einer Ecke versteckt, gewartet bis die beiden vorbei sprangen und sie dann Hinterrücks erschossen!!!!!!!!! ! Vielleicht eine Art der Profilierung in der KPD ( damals ! )

Wir sind hier um eine Enzyklopädie zu schreiben und nicht um über Mielke zu urteilen.
Du hast nicht nur in Mielke, sondern auch in vielen anderen Artikeln vandaliert, dokumentiert von uns in über 50 Fällen. Du bist ein Vandale und schadest unserer Enzyklopädie. Wenn du dein Verhalten nicht änderst, wirst du irgend wann an deine Adresse und deinen echten Namen einen teuren Brief bekommen. 217﹒125﹒121﹒169 16:30, 26. Okt. 2006 (CEST)

Dass Mielke wegen des zweifachen Mordes an den beiden Polizisten bereits im Jahr 1934 verurteilt wurde, und zwar in Abwesenheit zum Tode, möchte ich bezweifeln. Denn das Verfahren vor dem Landgericht Berlin und dem BGH aus den Jahren 1993 und 1995 betrifft den Tod derselben Polizisten. Im BGH-Urteil (vgl. den Link) sind die früheren Vorgänge genau dargestellt, und im Absatz 43 heißt es, dass das Verfahren gegen Mielke damals eingestellt wurde, weil er flüchtig war. Von einer früheren Verurteilung Mielkes steht hingegen nichts da. (Falls er verurteilt worden wäre, wäre auch ein weiteres Urteil wohl nicht möglich gewesen.) Ich rege daher an, das zu ändern oder nochmals zu überprüfen.

Lac Lemans, 16.04.2007 (nicht signierter Beitrag von Lac Lemans (Diskussion | Beiträge) )

Im Artikel steht, er sei wegen Mordes zu einer 6 jährigen Haftstrafe verurteilt worden. Mord kennt in Deutschland aber nur die lebenslange Freiheitsstrafe. folglich kann er nicht wegen Mordes verurteilt worden sein. Könnte das mal jemand überprüfen ? 84.137.220.215 16:39, 26. Mai 2007 (CEST)

Das Gericht hat meines Wissens wegen der außerordentlich langen Zeit dazwischen eine im Gesetz so nicht vorgesehene Milderung vorgenommen; man könnte das eine "Teilverjährung" nennen. Bekanntlich gibt es zugunsten des Angeklagten durchaus eine Menge Spielraum für Richterrecht.--2001:4CA0:2FFF:11:0:0:0:4F 18:50, 1. Apr. 2018 (CEST)
"Zugunsten für den Angeklagten" gilt im Zweifel (eines Schuldnachweises), nicht aus einem beliebigen "nicht vorgesehenem Grunde" und nicht, wenn das Gesetz hier gar keinen Spielraum zulässt. Insbesondere "politischer Beurteilungen" haben sich Richter zu enthalten, zumal er im Anschluss mehr als ein halbes Leben lang unberechtigterweise in Freiheit blieb, die er ja keineswegs dazu nutzte oder sich nur bemühte sich menschlich in irgendeiner Weise "zu bewähren" oder seine Schuld sonst irgendwie "abzudienen". Gruß! GS63 (Diskussion) 21:16, 2. Apr. 2018 (CEST)

@ 84.137.220.215

1993 wurde Mielke in der BRD wegen des von ihm begangenen zweifachen Polizistenmordes von 1931 (ein dritter Polizist Oberwachtmeister Willig wurde zudem schwer verletzt) zu sechs Jahren Haft verurteilt von denen er einschließlich U-Haft 1904 Tage absaß. Quelle: Der Spiegel, Nr. 52, 1997, S. 54

Mielke täuschte schlechten Gesundheitszustand vor, weitere Anklagen wegen seiner Tätigkeit als Stasi-Minister wurden wegen Krankheits- und Altersgründen eingestellt.

Abschließlich eine persönliche Einschätzung: Die Verurteilung hatte vermutlich Symbolcharakter.

Mit freundlichen Grüßen Dawespa 20:55, 30. Aug. 2007 (CEST)

Womöglich gab es inzwischen eine Strafrechtsänderung, ansonsten hat 84.137.220.215 durchaus Recht. Das deutsche Strafrecht kennt bei Mord (abgesehen von einer hier nicht zutreffenden Ausnahme) nur ein Strafmaß - Lebenslänglich. Vielleicht könnte ein Jurist mal das näher erläutern.
Bin kein Jurist, aber der Artikel Mord sagt auch: "Diese absolute Strafandrohung ist mit dem Rechtsstaatsprinzip nur vereinbar, wenn der Richter in Härtefällen auf eine zeitlich begrenzte Freiheitsstrafe ausweichen kann." Hier ist ein Spiegel-Artikel von Gerhard Mauz zum Urteil, in dem es heißt: "Nun steht man da mit den sechs Jahren, die das Gericht sorgfältig begründet hat mit Erich Mielkes Alter und den 62 Jahren, die seit der Tat vergangen sind." Damit dürften die Härtefallgründe genannt sein. --Amberg 03:46, 20. Nov. 2008 (CET)

- Mielke ist 1993 wegen Mord verurteilt worden. Dass das Urteil nur auf 6 Jahre lautete liegt daran, dass aufgrund des hohen Alters des Angeklagten sowie der Tatsache, dass die Tat über 60 Jahre zurücklag, vom Gericht nicht das volle Strafmaß ausgeschöpft wurde. Neuere Arbeiten kommen übrigens zu einer sehr viel differenzierteren Antwort auf die Frage, ob Mielke tatsächlich der Schütze war. So schreibt Bästlein (Klaus Bästlein, Der Fall Mielke. Die Ermittlungen gegen den Minister für Staatssicherheit der DDR. Baden-Baden 2002.) dass der tatsächliche Ablauf auf dem Bülowplatz bis heute ungeklärt sei. Dafür spricht nach ihm u.a. dass das Gericht von 1993 sich fast ausschließlich auf die Ermittlungsakte von 1933/34 stützte, die also bereits im "Dritten Reich" angelegt wurde und an deren Objektivität 1993 sogar der Bundesgerichtshof Zweifel hatte. Ein von Mielke im Moskauer Exil 1938 angefertigter Lebenslauf erhärtet zwar den Verdacht, dass er irgendwie an der Aktion auf dem Bülowplatz beteiligt war, die Frage (die für einen Schuldspruch wegen Mord) entscheidend ist, ob er aber derjenige war, der den Abzug zog, ist damit noch nicht beantwortet. Wilfirede Otto kommt in ihrer Mielke-Biographie zu einem ähnlichen Ergebnis. (Wilfriede Otto: Erich Mielke. Biographie. Berlin 2000.) Wahrscheinlich trifft es Bästleins Fazit am besten. Eine sichere Aussage über Mielkes Beteiligung lässt sich trotz des Schuldspruchs von 1993 nicht treffen. Dennoch: " Fest steht aber, daß sich Erich Mielke am 9.August 1931 auf dem Bülowplatz aufhielt. Und sicher war ihm die Tat nach allem, was über ihn bekannt ist, auch zuzutrauen." (S.22) --Herbert.kol 21:18, 14. Jul. 2011 (CEST)

Im Abschnitt "aktives KPD-Mitglied" steht, er sei 1934 nicht wegen Mordes verurteilt worxden, weil man seiner nicht habhaft werden konnte, in der Eingangsbemerkung steht, er sei 1934 verurteilt worden. Was ist nun richtig? (nicht signierter Beitrag von 79.201.23.101 (Diskussion) 12:55, 15. Dez. 2015 (CET))
In welcher „Eingangsbemerkung“ steht das? Mielke ist als Mörder laut Einleitung im Jahr 1993 verurteilt worden.--Gloser (Diskussion) 16:58, 15. Dez. 2015 (CET)

Der Doppelmörder wurde dafür zu 6 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt? Wofür gab es einen solchen Bonus? Das StGB verlangt hier etwas Anderes. Gruß! GS63 (Diskussion) 22:53, 22. Mai 2017 (CEST)

Es hat schon seinen Sinn, dass Gerichtsentscheidungen von rechtwissenschaftlich ausgebildeten Richtern, nicht von Leuten produziert werden, deren Rechtskenntnis bei der Lektüre des blanken Gesetzestextes endet. Schauen Sie einfach unter Randnummern 165 bis 167 in die Erörterungen des BGH zur Revision der Staatsanwaltschaft, der das Strafmaß auch nicht langte https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/5/94/5-434-94.php Es kann doch an einem 22. Mai im Jahr des Herrn 2017 auch um 22:53 Uhr nicht so schwer sein, dieses Google-Dingsbums zu nutzen. --2A02:908:F8C:8460:91FA:A015:8AC9:8B86 18:06, 14. Dez. 2018 (CET)
+1. Für moralisierende Meinungsbekundungen sind Artikeldiskussionsseiten nicht gedacht. Ich würde mich freuen, @GS63:, wenn du dich daran halten würdest. --Andropov (Diskussion) 18:38, 14. Dez. 2018 (CET)
Die Frage wurde nicht beantwortet. Die Rechtsbegründung geht noch nicht einmal darauf ein, dass ein Staat während der gesamten Zeit seiner Existenz keine Sühne für die Tat gefordert hat. Das Unrecht liegt in den Tatsachen begründet, in der Frage danach ist jedoch noch nicht einmal Moralisches enthalten, sie war rein rechtstechnisch gestellt. Sähst Du Dich aber in der Lage, Andropov, Deine Forderung auch intellektuell zu begründen, wenn jemand moralisieren wollte?
An den IP-Teilnehmer: Die Sinnhaftigkeit wurde dem Rechtsstaat in meiner Unschuldsvermutung unterstellt. Allerdings wäre es hilfreich gewesen, die Frage danach auch zu beantworten, anstatt zu erklären, dass das schon seine Richtigkeit habe. Diese Gnade hatte ich schließlich bereits selbst gewährt.
Gruß! GS63 (Diskussion) 03:14, 15. Dez. 2018 (CET)
Du weißt doch, dass für Wissensfragen die WP:Auskunft zuständig ist und dein Beitrag deshalb eigentlich nichts hier verloren hatte. Reine Meinungsäußerungen ohne Bezug zur Artikelverbesserung, das meine inhaltliche Begründung, sind auf Diskussionsseiten generell fehl am Platz. --Andropov (Diskussion) 18:27, 15. Dez. 2018 (CET)
Es wäre sinnvoll, im Artikel belegt (!) kurz zu beschreiben, mit welcher Begründung das Gericht zu der Dauer der Freiheitsstrafe kam. Mag sein, dass die Gründe für einen "rechtwissenschaftlich ausgebildeten Richter" offensichtlich sind; für einen Laien sind sie das nicht - und für Laien wird die Wikipedia geschrieben. Weiter oben in dieser Diskussion steht ja schon "...die das Gericht sorgfältig begründet hat mit Erich Mielkes Alter und den 62 Jahren, die seit der Tat vergangen sind." Sofern das so zutrifft, sollte das auch in den Artikel. --Joerg 130 (Diskussion) 20:36, 15. Dez. 2018 (CET)
Ich stelle fest, dass ich hier keine Meinungen geäußert habe, auch wenn dieses im Zusammenhang mit einer Artikelverbesserung natürlich nicht abwegig wäre. Sofern solches dem Verständnis einer Diskussion aber zuträglich ist, ist dieses selbstverständlich aber sogar anzuraten. Wenn aus irgendwelchen Gründen irgendjemandem nicht klar geworden sein könnte, dass meine Frage tatsächlich als solche zu verstehen ist und ich diese auch wirklich ernsthaft beantwortet haben möchte, so stelle ich das hiermit noch einmal ausdrücklich klar. Im Übrigen halte ich es aus Achtung für den Nächsten für selbstverständlich geboten, seine Worte so wie geschrieben zu nehmen. Einem diese im Munde, bzw. in den Fingern herumdrehen zu wollen, wo sie hier doch jederzeit überprüfbar dastehen, würde ich auch nicht unbedingt für sehr intelligent halten. Joerg 130 hat den Gehalt meiner Frage aber offensichtlich verstanden und mittels eines Artikelzitates noch einmal von anderer Seite beleuchtet. Grundsätzlich halte ich eine Behauptung aber für verblüffend, nach der Moral in der Sache eines Heimtückemordes aussenvor bleiben solle. Sensible Gemüter könnten hierin evtl. den Versuch erkennen, etwas Wesentliches aus dem Artikel fernhalten zu wollen. In einer intellektuellen Auseinandersetzung dürfte eine solche aber kaum durchzustehen sein. Zur Sache werde ich ggf. aber nochmal konkreter werden, sobald ich die nötige Ruhe dazu finde. Gruß! GS63 (Diskussion) 21:58, 15. Dez. 2018 (CET)

Unterlagen für den Beweis der Morde

Meines Wissens konnte Erich Mielke nur verurteilt werden, weil man in seinem Büro, in seinem Aktenschrank, Unterlagen fand, mit deren Hilfe man den Mord beweisen konnte. Ich kann dies zwar nicht belegen, bin mir aber recht sicher, dass es stimmt. Wie ich finde ein wichtiger Aspekt über die Psyche Erich Mielkes. (nicht signierter Beitrag von 78.53.47.217 (Diskussion | Beiträge) 01:32, 3. Sep. 2009 (CEST))

http://www.podcast.de/episode/1910488/Erich_Mielke_als_M%C3%B6rder_verurteilt_-_26.10.2009/ --Nobbi 01:55, 13. Apr. 2011 (CEST)
Es war sein Lebenslauf, mit dem er sich fürs Politbüro beworben hat, in dem einfach nur stand, daß er: "wegen der Bülowplatzsache" in Deutschland verfolgt wurde und fliehen mußte. Das kann alles und nichts heißen. Es ist zwar auch vage von einem Parteiauftrag der KPD die Rede, aber nicht, worin dieser bestand, außer daß dieser irgendwie mit dem Bülowplatz zusammenhing (Demoorganisation? Nachträgliche Vertuschung einer ungeplanten Straftat, ohne selber geschossen zu haben?). Das Gericht hat dann auf Grundlage der vagen Formulierungen: "wegen der Bülowplatzsache" und eines nicht näher bezeichneten Parteiauftrages nach der Wende entschieden, daß die KPD Mielke Tage oder Wochen zuvor befohlen haben müßte, völlig sinnlos zwei untergeordnete Schutzmänner zu erschießen, die zum Tatzeitpunkt gerade dabei waren, von einem LKW aus mit einem Maschinengewehr wahllos in eine Menschenansammlung zu ballern, die einfach nur auf die Auslieferung der Roten Fahne wartete. Und das auch noch, obwohl Thälmann vor wie nach dem Polizistenmord vom Bülowplatz derartige Gewalthandlungen als parteischädigend öffentlich verurteilte, inkl. im Falle solcher Notwehrsituationen, wo Unbeteiligte von Beamten wahllos niedergeschossen wurden. --2003:71:4E6A:C922:A560:59EB:481D:B6C9 04:18, 7. Feb. 2016 (CET)
Das ist bisher in der Forschung unbekannt:
... zwei untergeordnete Schutzmänner zu erschießen, die zum Tatzeitpunkt gerade dabei waren, von einem LKW aus mit einem Maschinengewehr wahllos in eine Menschenansammlung zu ballern, die einfach nur auf die Auslieferung der Roten Fahne wartete.
Wo findet man das?--Gloser (Diskussion) 10:39, 7. Feb. 2016 (CET)
@Benutzer:Gloser: Was dagegen, den Mumpitz nach WP:DISK einfach zu löschen?--Assayer (Diskussion) 15:46, 7. Feb. 2016 (CET)
Durchaus dagegen! Mich interessiert, woher der nichtangemeldete Benutzer das hat. Es kann sich entweder um eine von ihm phantasievoll zugespitzte Darstellung einer zeitgenössischen Veröffentlichung des Zentralvorstands der Roten Hilfe unter dem Titel Schüsse am Bülowplatz. Die Vorgänge am 9. August vor dem Karl-Liebknecht-Haus in Berlin handeln oder aber um eine mir bisher unbekannte Schilderung, über die ich dann etwas Näheres erfahren möchte.--Gloser (Diskussion) 17:15, 7. Feb. 2016 (CET)
Diskussionsseiten von Artikeln dienen einzig dem Zweck, Artikelverbesserungen zu besprechen. Deine private Neugier wirst du hier nicht stillen können, verzeih. Ich empfehle wie Assayer die Löschung. MfG, --Φ (Diskussion) 12:43, 8. Feb. 2016 (CET)
Das ist keine „private Neugier“ sondern ich habe um „10:39, 7. Feb. 2016“ an einen unangemeldeten Benutzer die Frage nach dem Beleg für eine seiner Behauptungen gestellt. Wenn er sie nicht beantwortet, wird es so sein, wie ich oben vermutete: Er hat lediglich eine im Umkreis der Rosa-Luxemburg-Stiftung kritiklos verbreitete, zeitgenössische Veröffentlichung des Zentralvorstands der Roten Hilfe nach Gusto verschärft. Im Alternativfall sollte ihm etwas Zeit für die Nachsuche gegeben werden.
Das Ergebnis könnte dann durchaus der Verbesserung des Artikels dienen.--Gloser (Diskussion) 13:43, 8. Feb. 2016 (CET)
So gut kennen wir beide aber doch die Beleglage, dass wir wissen, dieses Zeug kann auf gar keinen Fall in den Artikel, oder? So oder so, zur Artikelverbesserung dient das hier ganz sicher nicht. --Φ (Diskussion) 15:21, 8. Feb. 2016 (CET)
Natürlich nicht als Beleg für eine Tatsachenbehauptung, sondern unter „Wirken und Rezeption“ mit Nennung von Ross und Reiter (Pionierehrenwort!). Außerdem könnte ein Quellenhinweis auch der Verbesserung des überarbeitungswürdig vor sich hin dümpelden Artikels Morde auf dem Bülowplatz dienen.--Gloser (Diskussion) 15:48, 8. Feb. 2016 (CET)
Ja so gesehen … --Φ (Diskussion) 15:57, 8. Feb. 2016 (CET)
Ich finde es lustig, daß hier plötzlich so überrascht über einen seit Jahren altbekannten Sachverhalt bzw. eine Aussage getan wird, der bzw. die von Der Glindower schon im Januar 2014, also über zwei Jahre vor meinem hier so aufsehenerregenden Post, samt vollständiger Quellenangabe auf der hiesigen Diskuseite hinterlassen wurde, wie man nur ein paar Abschnitte weiter unten sehen kann. Quelle ist, wie schon im damaligen Post von Der Glindower angemerkt, Czichon & Marohn: Thälmann - Ein Report [7], Verlag Willjo Heinen [8] 2010, Band 1, S. 545ff, wo die ganze Causa samt Polizei-LKW mit wild per MG in die Menge schießenden Polizisten seitenweise aus dem offiziellen Polizeibericht von 1931 zitiert wird.
An der damaligen Diskussion dazu hier auf der Seite waren anno 2014 Gloser und Assayer führend beteiligt, so daß man sich eigentlich fragen müßte (Konjunktiv! bevor hier der Löschteufel umgeht), ob, wenn die beiden jetzt völlige Unkenntnis dessen vorschützen, was sie selber 2014 lang und breit diskutiert haben, nun schlechtes Gedächtnis, D....eit oder B.....t hier Pate gestanden haben mag, wenn denn eine solche Frage eben nicht gegen WP:AGF verstoßen würde.
Gloser meinte damals, die Tatsache, daß möglicherweise auch im Jahre 2010 seriöse Geschichtswissenschaft publiziert und verlegt werden kann, damit wegbügeln und also so tun zu können, als existierte die Quelle garnicht, indem er vage was davon geraunt hat, daß manche Menschen: "einfach nicht älterwerden" würden. Na, *DEN* Ausschlußgrund will ich bitte mal in den offiziellen WP-Statuten aufgezeigt haben, wenn gleichzeitig offizielle behördliche Dokumente von 1931 die Causa mit LKW und MG bestätigen! Was offenbar nachwievor Glosers Argument dafür sein soll, so zu tun, als existiere diese Quelle garnicht, die seitensweise aus dem offiziellen Polizeibericht von 1931 zitiert, wie er in genau dieser Form auch in die bis heute öffentlich einsehbaren Prozeßunterlagen von 1934 eingegangen ist. Und wie reagiert nun Gloser anno 2016, also bereits zwei Jahre, nachdem er die ganze Darstellung aus dem Polizeibericht von 1931 schon nachweislich von anderer Seite her kannte und diskutiert hatte? Mit einem etwa so gehenden O-Ton: "Bislang auf der gesamten Welt mindestens 6 Milliarden Menschen völlig unbekannt! Hast du dir das grade spontan und ganz allein hier auf der Diskuseite ausgedacht, oder was?!"
Zur weiteren Unterstützung dieses seines: "Arguments" vom mangelnden Älterwerden hat Gloser anno 2014 dann affirmativ auf einen Artikel zum ehem. DDR-Staatsorgan verlinkt, das als Honneckers personifizierte Rache der Wendehälse dem bösen Spitzbuben Czichow auf die Finger haut, woraufhin Der Glindower den aufs ND antwortenden Artikel Der Mops und der Mond [9] von Prof. Dr. Horst Schneider (Historiker) verlinkt hat, der die ganze ND-Affäre bezüglich des dort schreibenden, sachlich inkompetenten Hobbyhistorikers Fritz Bruder mal wieder zurechtgerückt hat: Laut Schneider bestand das selbst eingestande Motiv des offenbar leicht verwirrten Bruder für den ND-Artikel in Rache für den von Bruder selber genehmigten Abriß der Thälmann-Gedenkstätte im Mai 2010, und in Bruders ND-Artikel ging es laut Schneider primär kleinkariert um eine Sache von Geldunterschlagung (mit der Thälmann nichtmal was zu tun hatte bzw. von der er überhaupt nichts wußte, bis sie von anderer Seite aufgedeckt wurde), die Frage der Teilnahme- bzw. Kenntnispflicht von KPD-internen Beratungen unter den Zuständen der Illegalität ab 1933 und die Frage nach der Mitverantwortung Stalins am Tode Thälmanns; und aus allen drei Punkten hat der inkompetente Hobbyhistoriker Bruder in seinem ND-Artikel riesige Tribunale gegen Czichon & Marohn gemacht. Was, wir erinnern uns, Gloser wiederum zum Anlaß nimmt, bis heute so zu tun, als existiere weder die Printquelle Czichon & Marohn, noch den Polizeibericht von 1931 zur Bülowplatzsache, aus dem die beiden zitieren.
Nachdem Der Glindower durch diesen dezenten Hinweis auf Schneider Gloser offenbar kleingekriegt hatte, trat dann, wie man unten hier auf der Disku lesen kann, Assayer als nächster in der Causa in den Ring, um zu verkünden, daß er Folterprotokollen aus Nazikellern von 1934 (wo nämlich zuallererst die im Polizeibericht von 1931 garnicht auftauchende Mär von den hinterrücks bei einem Spazier- bzw. Patrouillengang erschossenen Polizisten in die Welt kam) allen Ernstes mehr Glauben schenkt als dem wenigstens noch in einem demokratischen Rechtsstaat verfaßten offiziellen Polizeibericht von 1931, der offen davon handelt, daß die erschossenen Polizisten dabei waren, von einem LKW aus: "Aufstandsbekämpfung" per MG-Einsatz zu betreiben, als sie aus der Menge heraus erschossen wurden. Nachdem Der Glindower auf diesen Umstand verwiesen hat, worauf sich Assayer allen Ernstes beruft, um Czichon & Marohn ebenso wie auch den offiziellen Polizeibericht zu ignorieren, ist auch Assayer verstummt.
Und zwei Jahre später, als exakt dieselbe Causa auf exakt derselben Diskuseite nochmal mit wenigen runterzuscrollenden Bildschirmzentimetern Abstand zur Diskussion von 2014 von meiner Wenigkeit aufs Tableaux gebracht wird, behaupten die damals in ihre Schranken verwiesenen Gloser und Assayer, die erwähntermaßen nur kurz etwas runterscrollen müßten, von der Sache nie was gehört zu haben und schreien unmittelbar nach der Sofortlöschung dessen sogar von der Diskuseite, wogegen sie dank der vorliegenden Quellen schon anno 2014 nicht angekommen sind. Wen wollt ihr hier also, bei allem jedem Mit-Wikipedianer verdammtnochmal gebührendem Respekt, bitteschön verarschen? --79.242.219.119 18:59, 10. Feb. 2017 (CET)
Der oben von mir gewünschte Beleg für die Information
... zwei untergeordnete Schutzmänner zu erschießen, die zum Tatzeitpunkt gerade dabei waren, von einem LKW aus mit einem Maschinengewehr wahllos in eine Menschenansammlung zu ballern, die einfach nur auf die Auslieferung der Roten Fahne wartete.
lautet:
„Czichon & Marohn: Thälmann - Ein Report, Verlag Willjo Heinen, 2010, Band 1, S. 545ff“? Hat die Polizei die Namen der MG-Schützen ermittelt? Was schreiben die Autoren dazu und zur sicherlich beträchtlichen Anzahl der Erschossenen? Sei genauer!
Übrigens, lieber unangemeldeter Benutzer, du schreibst weiter: „Und das auch noch, obwohl Thälmann vor wie nach dem Polizistenmord vom Bülowplatz derartige Gewalthandlungen als parteischädigend öffentlich verurteilte“. Damit meinte er die Erschießungen der Berliner Polizisten Paul Zänkert und Emil Kuhfeld durch Kommunisten im Mai und Juni 1931. Leider ist mein Artikel zu Zänkert gelöscht worden.--Gloser (Diskussion) 19:59, 10. Feb. 2017 (CET)
Exakt: Quelle ist Czichon & Marohn, die das wiederum aus dem Polizeibericht von 1931 zitieren, der wiederum bis heute als Teil der Prozeßakten von 1934 öffentlich einsehbar ist. Soweit ich die Datenlage übersehe, konnte nicht ermittelt werden, welche(r) Polizist(en) unmittelbar am Abzug saß(en) und ob die Schützen während der Aktion wechselten, jedoch vermerkt der Polizeibericht, daß Anlauf und Lenck das MG mindestens mit aufgebaut und/oder anderweitig seine Inbetriebnahme und den laufenden Betrieb (Abschirmung, Munitionsanreichung, etc.) aktiv unterstützt hatten, während sie mit auf dem LKW standen, von dem aus geschossen wurde, und daß sie, als der Tumult vorbei war, beide erschossen über dem MG hingen. Der Polizeibericht vermerkt ebenfalls, daß die vor Ort wie auf Seiten der Einsatzleitung handelnden Beamten im, wie Nachhinein auch für die Polizei ersichtlich, falschen Glauben handelten, daß es sich bei der Menge, die sich eigentlich wie üblich für die Ausgabe der Roten Fahne versammelt hatte, um eine durch eine geltende lokale Notstandsverhängung verbotene politische Demonstration bzw. um einen Aufstand handelte. Im Nachhinein, so vermerkt der Polizeibericht, wurde dieser Irrtum aufgeklärt, so daß klar war, daß es sich bei der vermeintlichen Demonstration nur um den üblichen Auflauf wegen der Verteilung der Roten Fahne gehandelt hatte. --79.242.219.119 20:32, 10. Feb. 2017 (CET)
P. S.: Die Tatsache, daß die Mär von den bei einem Patrouillengang hinterrücks erschossenen Polizisten vor den Folterprotokollen aus Nazikellern von 1934 (deren Authentizität die gefolterten Zeugen noch während des Prozesses von 1934 öffentlich widerriefen) an keiner Stelle in den Akten auftaucht, hat auch zu der bizarren Anekdote geführt, daß der US-amerikanische Historiker John Koehler in seinem Buch Stasi: The Inside Story of the East German Secret Police, West View Press, 1999 (das auch als alleinige Primärquelle für den - darin unserem deutschen Artikel zum angeblichen Dachau-Massaker stilistisch äußerst ähnlich - in der Art eines belletristisch-reißerischen Pulp-Groschenromans geschriebenen englischen Artikel zum Polizistenmord dient) die Folterprotokolle von 1934 dadurch zu retten versucht hat, indem er allen Ernstes behauptet hat, daß noch Ende 1933 und den Großteil des Jahres 1934 der: "Großteil der Berliner Beamtenschaft überzeugte altgediente SPD-Mitglieder" gewesen wären, folglich die Zeugen entgegen ihres öffentlichen Widerrufs garnicht zu irgendwas gezwungen oder gar gefoltert worden sein könnten.
Das ist nicht nur dann besonders absurd, wenn man bedenkt, daß den Großteil der Zeit bis 1933 die Republik eine solche ohne Republikaner (geschweigedenn Sozialdemokraten) vor allem in der Verwaltung, den Amtsstuben und Gerichten war, was ja vor 1933 auch einer der beständigen Streitpunkte zwischen MSPD, USPD (bzw. nach der Wiedervereinigung zur Gesamt-SPD des linken und rechten Parteiflügels) und KPD gewesen war. Vollends absurd wird Koehlers kläglicher Versuch, die Folterprotokolle von 1934 zu retten, wenn man weiß, daß erstens sämtliche Beamte in Preußen mit linker oder liberaler Parteizugehörigkeit bereits 1932 durch v. Papens Preußenschlag entlassen worden waren, die SPD im Juni 1933 als staatsfeindliche Partei verboten worden war und Goebbels, wie er sich in seinem Tagebuch rühmt, das Ermächtigungsgesetz vom März 1933 bereits seit seinem Erlaß reichlich dafür nutzte, das sog. rote Berlin (dessen Gauleiter er von November 1926 bis März 1933 gewesen war) durch Entlassung und Verhaftung auch der letzten noch verbliebenen linken und liberalen Beamte ohne Parteibuch restlos auszurotten. --79.242.219.119 07:15, 12. Feb. 2017 (CET)

Czichon / Marohn, Thälmann (2010)

Zunächst einmal: Czichon/Marohn: Thälmann. Ein Report, Bd. 1 (2010) zitieren nicht "seitenweise aus dem offiziellen Polizeibericht", sondern legen ihre eigene Interpretation der Quellen vor.

„An diesem Abend hatten sich nach Zeugenaussagen gegen 19 Uhr ca. 300 Personen vor dem Haus angesammelt, die auf die Aushänge der "Roten Fahne" warteten. Da vom Berliner Polizeipräsidenten Grzesinski wieder einmal offene Ansammlungen verboten worden waren, wurde die Ansammlung der Wartenden von der Polizei mit Gummiknüppeln auseinander getrieben. Sie fanden sich aber immer wieder zwischen dem Kino Babylon und den Musiksälen zusammen, wo eine polizeilich genehmigte KPD-Veranstaltung stattfand, die jedoch bereits überfüllt war. Um "die Menge zu zerstreuen", holte die Polizei Verstärkung heran. Ein LKW mit Polizisten hielt vor dem Kino Babylon. Die Schupos sprangen vom Lastwagen und begannen sofort, auf die Menge einzuprügeln und Schüsse abzugeben, so jedenfalls schildern mehrere Demonstranten die Situation. [FN 303 = Schüsse am Bülowplatz. Die Vorgänge am 9. August vor dem Karl-Liebknecht-Haus, Berlin 1931; weil die RHD als Herausgeber zeichnete, leitete der Staatsanwalt wegen der Schrift gegen Pieck ein Strafverfahren ein. Vgl. LAB Rep. 358-01/1254] Den Polizeieinsatz leiteten die beiden Polizeihauptleute vom zuständigen Revier 7 (genannt "Schweinebacke")[FN 304 = BArch RY 1 (usw.; RY 1 = Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR im Bundesarchiv. Kommunistische Partei Deutschlands. 1916 - 1946.)] und Franz Lenck, der sich freiwillig zur Verstärkung des Schupoeinsatzes gemeldet hatte. Nach den sichergestellten Patronenhülsen und aufgefundenen Geschossen sind die Zeugenaussagen von einer Schussanwendung durch die Polizei unstrittig.[FN 305: Archiv der GStA Berlin, Akten des Prozesses gegen Erich Mielke 1992-1993, Beiakte I mit den Gutachten der Preußischen Landesanstalt für Lebensmittel, Arzneimittel und gerichtliche Chemie vom 17.8.1931 Gutachten zu den Schusswaffen und das Pathologischen (sic) Gutachten] Über die weiteren Vorgänge beginnen aber Deutungen und Legendenbildungen. Neben einem erschossenen Arbeiter lagen auch die Polizeioffiziere Lenck und Anlauf auf dem "Schlachtfeld". Und das stand sofort fest: sie waren von Kommunisten erschossen worden, denn beide gehörten ja der SPD an. Das wurde ebenso schnell festgestellt, wie später im Februar 1933 die Kommunisten als Reichstagsbrandstifter.“

Eberhard Czichon u. Heinz Marohn: Thälmann. Ein Report (2010), S. 544f., 1050f.

Ich habe das hier aus dehalb so ausführlich zitiert, um die Widersprüche zu den Behauptungen der IPs zu dokumentieren: Es handelte sich nicht um zwei untergeordnete Schutzmänner [...], die zum Tatzeitpunkt gerade dabei waren, von einem LKW aus mit einem Maschinengewehr wahllos in eine Menschenansammlung zu ballern, die einfach nur auf die Auslieferung der Roten Fahne wartete. Es gibt keinen offiziellen Polizeibericht von 1931, der offen davon handelt, daß die erschossenen Polizisten dabei waren, von einem LKW aus: "Aufstandsbekämpfung" per MG-Einsatz zu betreiben, als sie aus der Menge heraus erschossen wurden. Weder ist bei Czichon/Marohn von einem MG die Rede, genau genommen nicht einmal davon, dass die Polizisten auf Demonstranten geschossen hätten, denn "Schüsse abzugeben" ist etwas anderes, als in eine Menge zu schießen. Czchon/Marohn hätten wohl kaum darauf verzichtet, letzteres explizit zu erwähnen. Die Zeugenaussagen stammen aus einer KPD-Publikation von 1931. Als "Polizeibericht" kann man allenfalls, wenngleich unzutreffend, das forensische Gutachten bezeichnen. Demnach ist die "Schussanwendung" (was immer das heißen soll) durch Polizei unstrittig. Nicht mehr und nicht weniger. Czichon/Marohn belassen ihre Darstellung im Unbestimmten und sprechen nur von tot auf dem "Schlachtfeld" liegenden Polizeioffizieren. Soweit, die tödlichen Schüsse als aus der Menge stammend zu bezeichnen, wollen sie offensichtlich auch nicht gehen. Immerhin räumen sie später einen "Schusswechsel" ein (S. 546), wobei sie es für ungeklärt halten, wieweit dies eine "Polizeiprovokation" gewesen sei und wieweit sich die Hauswache der ZK-Zentrale darauf eigelassen habe. Unstrittig sei nur Thälmanns Ansicht, dass eine Teilnahme an der Schießerei gegen Parteiregeln verstossen hätte. Ob Anlauf und Lenck von den eigenen Leuten erschossen worden seien, bleibe auch ungeklärt. (S. 546f.) Alle anderen Beweismittel und Zeugenaussagen werden mit Verweis auf den "Nazi-Prozeß" 1934 abgetan. Kurzum, für Czichon/Marohn ist alles unklar. Bleibt die Frage, wie sehr ihre Darstellung im Fachdiskurs rezipiert wird.--Assayer (Diskussion) 21:15, 13. Feb. 2017 (CET)

Daß Assayer nachwievor völlig grundlos lieber an den Folterprotokollen aus Nazikellern klebt, anstatt sich auf behördliche Dokumente aus rechtsstaatlicher Zeit zu verlassen, ist nicht verwunderlich. Eher, daß er zuerst behauptet, daß die Schüsse durch die Polizei eine bloße Legende aus KPD-Zeitungen gewesen wären, wenig später dann aber doch einräumen muß, daß das Gutachten der Preußischen Landesanstalt schon 1931 bewiesen hat, daß die Polizei unprovoziert auf die Menge geschossen hat, anstatt daß es zu irgendeinem angeblichen geplanten Racheakt aus dem Hinterhalt an wehr- und arglos durch die Gegend schlendernden Polizisten gekommen wäre.
Auch geht er nicht darauf ein, daß zu keinem Zeitpunkt bis Ende 1933 bzw. Anfang 1934 von einem Schützen Mielke ausgegangen wurde, es bis dahin auch noch keine Mär von hinterrücks bei einem Patrouillengang erschossenen Polizisten gab und die diesbezüglichen Aussagen noch während des NS-Prozesses öffentlich widerrufen wurden; selbst der spätere Vermerk in Mielkes Lebenslauf, auf den sich das Gericht in den 90ern berufen hat, ist so vage, daß genausogut die Rede davon sein kann, daß 1931 die Berliner Polizei entweder grundsätzlich nach lokalen KPD-Mitgliedern bzw. -Funktionären gefahndet hat, um die Frage, wie denn nun eigentlich Lenck und Anlauf zu Tode kamen, zu klären und überhaupt Anhaltspunkte auf den oder die möglichen Schützen zu erhalten, oder Mielke 1931 wegen einer Demoorganisation mit Bezug auf die Schüsse bzw. mutwilliger Vertuschung des oder der wahren Schützen gesucht wurde.
Spektakulär finde ich dagegen die mir bisher völlig unbekannte Vermutung der Berliner Polizei von 1931, daß Lenck und Anlauf gar dem Feuer der eigenen Truppe zum Opfer gefallen sein könnten, die Assayer einfach mal so eben im Nebensatz stehenläßt und trotzdem weiterhin so tut, als seien die noch während des NS-Prozesses öffentlich widerrufenen Folterprotokolle von 1934 noch irgendwie zu halten.
Und vor allem ist Assayer auch bis heute nicht auf die Tatsache eingegangen, daß auch die juristische Bewertung in den 90ern die Folterprotokokolle aus NS-Kellern von 1934 für völlig wertlos gehalten und sich infolgedessen allein auf Mielkes vagen Lebenslauf gestützt hat. Von daher ist weniger die Frage, was für eine Unterstützung Czichon & Marohn eigentlich finden, sondern welche Ausrede Assayer eigentlich noch finden kann, um die öffentlich widerrufenen Folterprotokolle von 1934 weiterhin notorisch als irgendwie glauwürdig hinzustellen. Aber man muß wohl schon froh sein, wenn dieser Artikel bzw. derjenige zu den toten Polizisten sich nichtmehr, wie das noch in der englischen WP oder in der Doku Erich Mielke – Meister der Angst der Fall ist, auf eine private Webseite beruft, die im Grunde eine Art rechte bzw. rechtsextreme Version der TITANIC darstellt, um behaupten zu können, daß Mielke seine Schützentätigkeit angeblich im Nachhinein als: "ein Ding, das ich gedreht habe", gefeiert hätte. --79.242.219.119 05:26, 20. Feb. 2017 (CET)
Ein forensisches Gutachten, das sichergestellte Patronenhülsen und aufgefundene Geschosse Polizeiwaffen zuordnet, kann nicht beweisen, "daß die Polizei unprovoziert auf die Menge geschossen hat". Man sieht einem Geschoss schlechterdings nicht an, wohin und warum es verschossen wurde. Czichon/Marohn wissen das auch. Der Nebensatz stammt von Czichon/Marohn, nicht von der Berliner Polizei. Dass der IP-Autor dies als "Vermutung der Berliner Polizei" bezeichnet, die ihm "bisher völlig unbekannt" gewesen sei, zeigt, dass bislang gar nicht wußte, was bei Czichon/Marohn steht und auch nicht willens oder in der Lage ist, den Text zu verstehen. Laut Czichon/Marohn sind die Akten der Voruntersuchung, interne Polizeiberichte und Vernehmungsprotokolle "weitgehend" verloren (S. 545f.) Über den Gang der Ermittlungen 1931ff. äußern sie sich gar nicht. Das Landgericht Berlin stützte sich auf 1933/34 protokollierte Aussagen des verstorbenen Zeugen Johannes Broll (ein kommunistischer Überläufer zur SA) und auf handschriftliche Lebensläufe Mielkes aus den 30er Jahren. Historiker wie Götz Aly, Wilfriede Otto oder Andreas Herbst nehmen keine juristische Bewertung vor, sondern rekonstruieren die Vorgänge aus einer Zusammenschau der Dokumente.--Assayer (Diskussion) 20:31, 20. Feb. 2017 (CET)

Neues Buch

Es gibt ein neues Buch: https://portal.dnb.de/opac.htm;jsessionid=009F6F49F2986A728B8D6B493DEFB0D9.prod-worker0?query=ich+erich+mielke&method=simpleSearch. Gruß--Buchbibliothek (Diskussion) 18:29, 15. Nov. 2017 (CET)

Es ist neu 2015 erschienen. Sowohl Dedio und Rasch kommen aus der Film- und Theaterszene. Für Historiker dürfte da eher keine neuen Erkenntnisse zu finden sein, mal vorsichtig ausgedrückt.--scif (Diskussion) 19:18, 15. Nov. 2017 (CET)
Das mag schon sein mit den Historikern, aber wir schreiben ja für ein breites Publikum und nicht für die Fachwelt. Dachte ich zumindest bisher. Außerdem sollen wir ja die Literaturangaben aktualisieren wo möglich. Aufbau-Verlag, Links und Droemer Knaur zähle ich nicht zu den wissenschaftlichen Verlagen. Schlussfrage: Weitere Meinungen abwarten? Wenn ich das Buch reinnehme, nimmst Du es wieder raus? Gruß--Buchbibliothek (Diskussion) 21:03, 15. Nov. 2017 (CET)
Ich bin eigentlich eher dagegen einfach so neue Bücher einzufügen. Aber auf der anderen Seite ist das schon so dass dort Bücher drin sind welche 20 Jahre alt sind.--Sanandros (Diskussion) 21:37, 15. Nov. 2017 (CET)
Sehe ich auch so, deshalb stelle ich es hier zur Diskussion. Gruß--Buchbibliothek (Diskussion) 21:39, 15. Nov. 2017 (CET)
Für abgeschlossen Vergangenes sind alte Bücher ja grundsätzlich kein Nachteil. Ganz im Gegenteil können Zeiterfahrungen in ihnen ja i. A. noch authentischer enthalten sein, weshalb gut zu begründen wäre, warum hier ein neueres Buch überhaupt besser sein könnte und nicht etwa andersherum. Ein Grund könnte sein, dass nur kurz nach der Wende die DDR-Archive noch nicht alle erforscht gewesen sein mögen. Ein heute 20-jähriges Buch hätte dazu aber damals bereits ein Erforschungspotenzial dieser Archive von 7 Jahren gehabt. In jedem Fall muss sowas aber begründet und darf nicht einfach behauptet werden, sonst liegt der Vorteil jedenfalls nicht beim Neueren. Gruß! GS63 (Diskussion) 21:59, 15. Nov. 2017 (CET)
Es sollte rein, weil es sich um eine neue Biografie mit vielen neuen Dokumenten und Fakten handelt.--Lectorium (Diskussion) 22:06, 15. Nov. 2017 (CET)
In den Richtlinien steht zu Literatur: Möglichst aktuelle Einführungen. Wer es in der Liste haben will, soll es zuvor einsehen. Ich lese es gerade. Sehr interessant. Wobei ich von den anderen keines kenne. Gruß--Buchbibliothek (Diskussion) 22:51, 15. Nov. 2017 (CET)
Hallo Buchbibliothek, nicht, dass wir uns im konkreten Fall direkt im Dissens befänden, was Lectorium schreibt, wäre etwa eine gute Begründung. In den zitierten "Richtlinien" wurde aber offenbar der Fall, indem es sich um offene, unabgeschlossene Forschungsfelder handelt generalisiert. Von solch einem Fall sprechen wir hier aber ausdrücklich nicht. Gruß! GS63 (Diskussion) 07:32, 16. Nov. 2017 (CET)

neue Biografie mit vielen neuen Dokumenten und Fakten Woher nimmst du diese Weisheit bei einem Buch von knapp 200 S.? Klappentext? Das Buch ist 2015 veröffentlicht, wenn es neue Fakten gegeben hätte, wäre die Fachwelt seitdem sicher drauf aufmerksam geworden. Frage ich mal systematisch: gibt es Rezensionen zu dem Buch?--scif (Diskussion) 07:28, 16. Nov. 2017 (CET)

@scialf: Hallo Herr Doppelkollege, auch wenn Du von der "anderen Fakultät (WB) bist" hast Du Zugriff auf die Rezensionen der ekz Reutlingen? Ich leider nicht mehr, da a.D. Gruß--Buchbibliothek (Diskussion) 08:58, 16. Nov. 2017 (CET)
Es handelt sich um ein Buch zum Film für den im Text bereits genannten Film Erich Mielke – Meister der Angst, 2015, Doku-Drama, Regie: Jens Becker und Maarten van der Duin. Die Autoren sind bisher nicht durch Veröffentlichungen zum Thema bekanntgeworden. Solange für das Buch eine Rezension oder wenigstens einen Widerhall in der Forschung fehlt, sollte es nicht auf die Literaturliste.--Gloser (Diskussion) 09:25, 16. Nov. 2017 (CET)
Stimmt, dann warten wir noch.--Lectorium (Diskussion) 13:39, 16. Nov. 2017 (CET)
Es gibt auch von der ekz bibliotheksservice keine Rezension, habe nachgefragt.Das heißt, ich bekomme im Augenblick für meinen Vorschlag keine Mehrheit. Egal. Ich schreib das Buch mal heimlich bei Nacht rein, wenn ihr es nicht merkt...). Kind regards--Buchbibliothek (Diskussion) 09:14, 17. Nov. 2017 (CET)
Da kennst du aber unseren Doppelkollegen schlecht. Der geht hier bei Tag und Nacht auf Streife.--Lectorium (Diskussion) 14:35, 17. Nov. 2017 (CET)
Doch, doch, deshalb ja auch die Klammer für Ironie.Gruß--Buchbibliothek (Diskussion) 15:23, 17. Nov. 2017 (CET)
Jaja, schon klar, aber mit dem Hauptautor der Liste der Orden und Ehrenzeichen von Erich Mielke ist nicht zu spaßen.--Lectorium (Diskussion) 16:33, 17. Nov. 2017 (CET)
Interessant, danke. Aber ich hab jetzt wirklich die ultimative Lösung gefunden. Man schaue sich auf meiner Benutzerseite die Rubrik: Neu im Bücherregal an. Gruss--Buchbibliothek (Diskussion) 17:07, 17. Nov. 2017 (CET)

Ähm, irgendwas im Tee @ Lectorium? Seit wann bin ich Pimboli? Und wie ist das Herr Doppelkollege zu verstehen? Herr Nuhr schaut schon wieder um die Ecke.--scif (Diskussion) 12:49, 1. Dez. 2017 (CET)

Fragestunde ist nicht. Ich würde vorschlagen diesen Unsinns-Artikel zu löschen, denn es reicht ein Satz hier, dass man diesen Kasper mit wertlosen Blechorden überschüttet hat.--Lectorium (Diskussion) 13:04, 2. Dez. 2017 (CET)
Du kannst einen formellen LA stellen, fertig. Dein POV interessiert ansonsten nicht. Personen als Kasper zu qualifizieren hat was und fällt dann auch auf den Sagenden zurück, es lässt jedenfalls tief blicken. Ob die von dir sogenannten werlosen Blechorden tatsächlich werlos sind, solltest du den Sammlern überlassen. Abschließend: unterlass einfach Unterstellungen bzgl. meines Accounts, ich habe seit ich hier bin noch nie eine Sockenpuppe verwendet.--scif (Diskussion) 14:13, 2. Dez. 2017 (CET)
Dass er ein Kasperle war, über den sich die gesamte Volkskammer totgelacht hat, kannst du doch unter Erich_Mielke#Zitate nachlesen. Und für die Blechorden bekommst du nur noch den Schrottpreis, wie du bei Ebay nachsehen kannst, wo die Dinger eimerweise zum Altmetallpreis verscherbelt werden. Solche infationär verliehenen Orden sollten uns auch in anderen DDR-Artikel keine Zeile wert sein, da bedeutungslos.--Lectorium (Diskussion) 18:11, 3. Dez. 2017 (CET)
Du redest wie immer hochgradigen Unsinn. Erstens hat sich nicht die ganze Volkskammer hochgradig kaputtgelacht. Nicht wenige waren eher peinlich berührt von dem alten Greis. Du vergisst außerdem, das am 13. November 89 das MfS durchaus noch eine Behörde war, die vielen Angst machte. Desweiteren werden nachweislich von Prominenz getragene Orden nicht eimerweise zu Altmetallpreisen verscherbelt. Du gibt wieder mal ein beredtes Zeugnis totaler Ahnungslosigkeit zum Besten.--scif (Diskussion) 13:33, 4. Dez. 2017 (CET)
Spar dir den Geifer und mach dir keine Hoffnungen. Mielke war doch prominent, aber nur ein ganz Dummer würde für einen seiner Blechorden auch nur 1€ zahlen, denn den sieht er nie wieder.--Lectorium (Diskussion) 03:02, 6. Dez. 2017 (CET)
Dunkel sind deiner Worte Sinn und Ausdruck höchster Ahnungslosigkeit. --scif (Diskussion) 07:47, 6. Dez. 2017 (CET)
Offensichtlich wurde der Doppelkollege nicht verstanden: Wer eine Bücherei führt, ist ein Büchereiführer. Wer eine Bücherei leitet, ist ein Büchereileiter. Wer eine Bücherei leitete, ist Büchereileiter a. D. Ich gehe mal davon aus, Du bist der einzige, der mit dem Begriff ekz bibliotheksservice etwas anfangen kann. So gesehen hätte man es herausfinden können. Mit Dieter Nuhr hat das gar also nichts zu tun. Falls Du Dich nun wunderst, woher ich weiß, dass Du Büchereiführer bist: It was you in your own words - Rochlitz Diskussion Februar 2017. Mit der anderen Fakultät ist ÖB-WB gemeint. Grüße--Buchbibliothek (Diskussion) 01:11, 3. Dez. 2017 (CET)
Wir sind jetzt vom Thema Buch abgekommen, daher habe ich 3 M angefragt und danach ist für mich Eod. Gruß--Buchbibliothek (Diskussion) 08:08, 3. Dez. 2017 (CET)

3M Nach WP:LIT ist vor allem "wissenschaftlich maßgeblich" ein Entscheidungskriterium. Da es keine Rezensionen zu geben scheint und die Autoren keine Historiker sind, ist das - nach aktuellem Kenntnisstand - zu verneinen und das Buch gehört nicht in den Artikel. --GiordanoBruno (Diskussion) 09:10, 3. Dez. 2017 (CET)

Es werden die wissenschaftlich maßgeblichen Werke sowie seriöse, möglichst aktuelle Einführungen aufgeführt. So lese ich in den Richtlinien. Richtig ist, dass die Autoren keine Historiker sind, sie haben jedoch mit Historikern und Institutionen zusammengearbeitet, die Liste umfasst eine Seite. (J. Gieseke, W. Abel, Gorch Pieken).Weiter enthält das Buch Dokumente, die vielleicht noch nicht so bekannt sind, z. B. 7 seitiger handschriftlicher Lebenslauf von EM aus 1951, davon 3 abgebildet, seine Akte bei der Komintern, beim BND etc. Gruß--Buchbibliothek (Diskussion) 09:38, 3. Dez. 2017 (CET)
Ob etwas wissenschaftlich maßgeblich ist, bemisst sich an Rezensionen und Zitationen, nicht daran, mit wem man zusammengearbeitet hat. --GiordanoBruno (Diskussion) 10:04, 3. Dez. 2017 (CET)
Ich will das Buch nicht in den wissenschaftlichen Stand heben. Aber nach der Mitarbeiterliste ist es seriös, es ist aktuell, eine Rezension ist keine Forderung die erfüllt sein muss. Folglich ist es eine seriöse, möglichst aktuelle Einführung und kann aufgenommen werden. Ob die Dokumente schon anders veröffentlicht wurden, da kann scialfa vermutlich weiterhelfen.Gruß--Buchbibliothek (Diskussion) 10:29, 3. Dez. 2017 (CET)

3M: WP:LIT#Auswahl sieht vor, dass seriöse Einführungen und wissenschaftlich maßgebliche Werke aufgeführt werden. Weder das eine noch das andere scheint mir erfüllt zu sein, Rezensionen, die dem Werk Seriosität oder Maßgeblichkeit attestieren würden, liegen nicht vor. Außerdem soll der Inhalt des Artikels mit dem der im Literaturverzeichnis genannten Werke abgeglichen werden. Dies ist offensichtlich ebenfalls nicht geschehen. Daher bin ich der Meinung, dass das Buch einstweilen draußen bleiben sollte. --Φ (Diskussion) 10:37, 3. Dez. 2017 (CET)

Danke, Phi. Werde das Buch zu Ende lesen und dann mich hier wieder melden. Bis jetzt sind mir keine Differenzen zwischen Buch und Artikel aufgefallen. Schönen 1. Advent.--Buchbibliothek (Diskussion) 11:29, 3. Dez. 2017 (CET)

Warum immer so schwer?

  • WP:LIT sagt: "Für den Literatur-Abschnitt gilt in der Wikipedia das Gleiche wie für Weblinks..."
  • WP:WEB sagt: "Die goldene Regel der Wikipedia zum Thema Weblinks ist: Bitte sparsam und nur vom Feinsten. Nimm nicht irgendwelche Links zum Thema, sondern wähle das Beste und Sachbezogenste aus, was im Netz zu finden ist. Fünf externe Links sollten in der Regel zu einem Thema genügen."

Es hat mir bis heute niemand erklären können, weshalb für das eine 5 klar festgelegt sind, aber beim Anderen ein Interpretationsspielraum besteht. Es genügt dem Lese dort eine seriöse Einführung zu finden. Genauso wie zwei wissenschaftlich maßgebliche Werke reichen sollten, um eine Biografie wie diese abzudecken. Wenn man jeweils ein weiteres Werk dazunimmt, kommt man auf 5. Aktuell sind es hier 6. Also wäre eher die Frage, was bringt dieses Buch, was die anderen 6 nicht haben. Wenn man eine breitete Vielfalt der Einführungen will, sollte man zuerst WP:LIT ändern. Das gilt für Mielke genauso wie für eine Nordseeinsel oder ein Theaterstück des 18.Jahrhunderts.Oliver S.Y. (Diskussion) 14:56, 3. Dez. 2017 (CET)

Ein Fünferlimit gibt es bei Lit nicht. Das wäre auch kontraproduktiv. Und das und was dieses Buch neues bringt hat Buchbibliothek doch erläutert. Als FN kann man es durchaus nehmen, nur für die LIT-Aufnahme wäre wenigstens eine pos. Rezi nötig.--Lectorium (Diskussion) 16:05, 3. Dez. 2017 (CET)
Sehen manche anders. Ich halte es für nen sinnvollen Kompromiss. Ansonsten gilt, keine beliebige Endlosliste, und jeder Eintrag ist zu begründen. Da reichen mir meist schon Drei, vor allem wenn der Rest auch bei den ENWs verwendet wird, also kein Zusatzwissen darstellt, was im Artikel keinen Platz gefunden hat.Oliver S.Y. (Diskussion) 18:14, 3. Dez. 2017 (CET)
Hier werden bitte keine Regularien neuausgehandelt. Die Fünferbegrenzung gilt für Literaturverzeichnisse nicht, wer das ändern will, kann es ja hier ausprobieren. Meines Erachtens ist eine pauscghale Richrtgröße Quatsch, da es ja pro Thema ganz unterschiedlich viel Bücher gibt. Bei manchem Lemma gibt's nur eines, über andere gibt es mehrere Dutzend. Unddas ist gut so. --Φ (Diskussion) 19:42, 3. Dez. 2017 (CET)
Und genau deshalb haben wir ja die Regelung, daß diejenigen Bücher zu begründen haben, welche sie genannt haben wollen. Häufige Gegenfrage, die ich aber erlebe, "Warum nicht?" abwechselnd mit "Wem schadet es?".Oliver S.Y. (Diskussion) 20:15, 3. Dez. 2017 (CET)
Wir stimmen beide darin überein, dass dergleichen Gegenfragen komplett unzureichend sind. MfG --Φ (Diskussion) 20:25, 3. Dez. 2017 (CET)
Hallo nochmals, das Buch ist das Buch zum Film, und über den Film habe ich jetzt was gefunden, und zwar - Potz blitz - in der Wikipedia. Grüße--Buchbibliothek (Diskussion) 12:46, 4. Dez. 2017 (CET)

Der Film ist im Artikel vermerkt. Im Filmartikel ist das Buch vermerkt, dort gehört es hin. So what? Sind doch alle glücklich.--scif (Diskussion) 13:28, 4. Dez. 2017 (CET)

Hallo, habe das Buch zu Ende gelesen und konnte keine Abweichungen zum Artikel feststellen. Grüße--Buchbibliothek (Diskussion) 21:39, 6. Dez. 2017 (CET)
Ja und? --Φ (Diskussion) 14:52, 7. Dez. 2017 (CET)
Habe die Frage jetzt wie vorgeschlagen behandelt. Gruß, --Andropov (Diskussion) 14:31, 28. Dez. 2017 (CET)

Mord und Verjährung: durfte Erich Mielke überhaupt verurteilt werden?

Nach § 2 Abs. 1 StGB gelten Strafen und ihre Nebenfolgen nach dem Gesetz, das zum Zeitpunkt der Tat gilt. Nach Absatz 3 ist das mildeste Gesetz anzuwenden, wenn nach der Tat und vor der Entscheidung das Gesetz geändert wurde. Die Verjährung des Mordes wurde erst 1979 aufgehoben. Durfte Erich Mielke, mehr als 20 Jahre nach der Bülowplatzsache, wie die Verjährungsfrist für Mord ursprünglich war, in den 90ern überhaupt verfolgt und verurteilt werden? --Herzmut (Diskussion) 23:12, 27. Mai 2023 (CEST)

Hier bitte nur konkret zur Artikelverbesserung. Wissensfragen gehören in die Auskunft. --Φ (Diskussion) 23:16, 27. Mai 2023 (CEST)
Nö. Dies ist eine spezifische Wissensfrage zu Erich Mielke, die auch zu einer Artikelverbesserung führen soll, deswegen wird die Frage jetzt hier gestellt. --Herzmut (Diskussion) 00:29, 28. Mai 2023 (CEST)
Die Frage sollte schon auf WP:AU gestellt werden. Klar wen wir hier jetzt zum ergebnis Kommen dass es eigentlich verjährt ist könnnen wir es trotzdem nicht in den Artikel schreiben Mangels Quellen. Und falls dich die Frage so sehr interessiert versuche doch direkt an das Urteil zu kommen evtl steht dort etwas drin.--Sanandros (Diskussion) 08:09, 28. Mai 2023 (CEST)
Mielke musste selbtverständlich 1991 wegen Mordes angeklagt werden, denn Verbrechen nach § 211 (Mord) verjähren nicht.--Gloser (Diskussion) 16:18, 29. Mai 2023 (CEST)
Wie bereits erwähnt, war das nicht die Verjährungsfrist zur Tatzeit. --Herzmut (Diskussion) 08:37, 30. Mai 2023 (CEST)
Denk mal nach. Auch die ganzen KZ-Wächter der letzten Jahre wurden wegen Mordes verurteilt, obwohl zur Tatzeit Mord noch verjähren konnte. Das gilt also rückwirkend, auch bei Mielke. --2A01:598:D039:DF9B:1:1:8BC7:513 08:42, 30. Mai 2023 (CEST)
Zuum Nachlesen: Mord (Deutschland)#Verjährung und Verjährungsdebatte. Kurz zusammengefasst: Alle Verjährungsfristen für Mord wurden rückwirkend beseitigt, und das BVerfG hat's abgesegnet. --Auf Maloche (Diskussion) 08:53, 30. Mai 2023 (CEST)

Vielleicht sollten wir hier ein kurze Erläuterung in den Artikel aufnehmen. Ich bin zunächst auch über die 6 Jahre für Mord gestolpert, da auf Mord heute nach §211 StGB immer eine Lebenslange Freiheitsstrafe steht. Ich würde vorschlagen, den Text an der Stelle folgendermaßen zu ergänzen: "Mielke wurde des Mordes angeklagt, was aufgrund der rückwirkenden Abschaffung der Strafverjährung für Mord im Jahr 1979 trotz der lange zurückliegenden Tat möglich war. Die vom 10. Februar 1992 bis zum 26. Oktober 1993 geführte Verhandlung endete mit seiner Verurteilung wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren. Gemäß §2 Abs.1 StGB ist für die Strafzumessung das Gesetz anzuwenden, das zum Zeitpunkt der Tat gilt. Im Jahr 1931 war für Mord noch ein milderes Strafmaß als die heute gemäß §211 StGB zwingend zu verhängende Lebenslange Freiheitsstrafe möglich. Das für einen Mord vergleichsweise geringe Strafmaß erklärte das Gericht damit, dass zwischen Tat und Urteil mehr als 60 Jahre lagen."

Damit wäre es dann für den Leser klargestellt. VG Chap 23:14, 14. Sep. 2024 (CEST)

Mach es, wenn das mit dem Beleg zum Urteil vom 10. März 1995 gedeckt ist. Sonst anderweitig belegen.--Lectorium (Diskussion) 21:53, 14. Sep. 2024 (CEST)
Ok, welches Urteil meinst du? Hättest du einen Link oder Aktenzeichen? Chap 23:14, 14. Sep. 2024 (CEST)
Zur Begründung siehe die umfangreichungen Ausführungen des BGH in BGH 5 StR 434/94 - Urteil vom 10. März 1995 (LG Berlin). --Koschi73 (Diskussion) 10:04, 15. Sep. 2024 (CEST)
Genau. Einzelnachweis 20.--Lectorium (Diskussion) 12:33, 15. Sep. 2024 (CEST)

Ich habe den Vorschlag von @Benutzer:Chaptagai jetzt sinngemäß umgesetzt und die Gründe für die vorzeitige Entlassung ergänzt.--Lectorium (Diskussion) 12:56, 15. Sep. 2024 (CEST)

Danke, ich habe wie oben angemerkt noch etwas mehr zur Erläuterung des niedrigen Strafmaßes und der Verjährung ergänzt. Bezüglich letzterem Punkt bringt der BGH verschiedene Argumente vor, wobei es mir sinnvoll erscheint, die Darstellung hier auf das Letztgenannte zu beschränken: "Nach § 1 des Gesetzes über die Berechnung strafrechtlicher Verjährungsfristen vom 13. April 1965 (BGBl. I S. 315), das am 22. April 1965 in Kraft getreten ist, bleibt bei der Berechnung der Verjährungsfrist für mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedrohte Verbrechen die Zeit vom 8. Mai 1945 bis zum 31. Dezember 1949 außer Betracht. Wendet man dieses Gesetz auf den vorliegenden Fall an, setzte der Erlaß des Haftbefehls vom 7. Februar 1947, der wegen des Eingreifens der sowjetischen Besatzungsmacht am 18. Februar 1947 nicht vollstreckt werden konnte, den Lauf der Verjährungsfrist erst ab 1. Januar 1950 erneut in Gang. Vor Verjährungseintritt am 31. Dezember 1969 wurde durch Art. 3 des Neunten Strafrechtsänderungsgesetzes vom 4. August 1969 (BGBl. I S. 1065) die Vorschrift des § 67 Abs. 1 RStGB geändert und die zwanzigjährige Verjährung in eine dreißigjährige umgewandelt. Vor erneutem Verjährungseintritt am 31. Dezember 1979 erfolgte schließlich die Änderung des § 78 Abs. 2 StGB durch Art. 1 des Sechzehnten Strafrechtsänderungsgesetzes vom 16. Juli 1979 (BGBl. I S. 1046), durch die die Verjährung von Taten der vorliegenden Art gänzlich beseitigt wurde."
Gerne noch ergänzen/berichtigen, falls nötig. Ansonsten würde ich diesen Diskussionspunkt als erl. ansehen. VG Chap 16:14, 15. Sep. 2024 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Chap 15:50, 16. Sep. 2024 (CEST)