Wikipedia Diskussion:Literatur

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
(Weitergeleitet von Wikipedia Diskussion:LIT)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Abkürzung: WD:LIT, WD:L
Archiv
Wie wird ein Archiv angelegt?
Auf dieser Seite werden Abschnitte ab Überschriftenebene 2 automatisch archiviert, die seit 7 Tagen mit dem Baustein {{Erledigt|1=--~~~~}} versehen sind.

Listen mit Patenten

[Quelltext bearbeiten]

Hallo, immer wieder begegnen mir Listen in denen Patente unkommentiert aufgeführt werden (entweder im Abschnitt Literatur oder gar als separaten Abschnitt). Da Patente im allgemeinen eher schwer verständlich sind und in der Regel auch kein Hintergrundwissen vermitteln, halte ich es für sinnvoll solche Listen einzuschränken. Mir war auch so, als wenn auf einer der Richtlinien-Seiten dazu schon etwas geschrieben wurde. Leider finde ich die Stelle nicht mehr. Wie seht ihr das? --Cepheiden 07:35, 26. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Präzisierung offenbar notwendig

[Quelltext bearbeiten]

Bitte folgende Diskussion hier verfolgen - ich denke, hier ist eine Präzisierung der Richtlinie notwendig. --KarlV 12:42, 10. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Selfpublishing und Relevanz

[Quelltext bearbeiten]

Hi an alle,

ich bin demnächst auf der Frankfurter Buchmesse und werde da auch mit Personen aus dem Selfpublishingbereich (Verlagsvertreter und Autoren) sprechen. Die RKs sind ja soweit klar, dass Selfpublishing-Bücher nicht zu der Literatur zählen, die wir bezüglich Relevanzkriterium mitzählen – außer das Buch hat relevanz-schaffende öffentliche oder fachliche Aufmerksamkeit bekommen.
Meine zwei Fragen an die Experten:

  • Ist das so weiterhin richtig oder wird das in der Praxis anders gehandhabt?
  • Gab oder gibt es irgendwo in WP Diskussion/MBs o.ä. über die Einordnung von Selfpublishing-Büchern/-Autoren, die man gelesen haben sollte?

Danke, --Jens Best (Diskussion) 16:53, 28. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

WD:WEB#Wikibooks

[Quelltext bearbeiten]

Vieleicht auch für die Literaten von Interesse. --Habitator terrae (Diskussion) 20:12, 9. Mai 2018 (CEST)Beantworten

Auch in der Vorlage: Reihentitel des Verlages hinter Verlag, Ort und Erscheinungsjahr stellen?

[Quelltext bearbeiten]

Siehe hierzu: Diskussion Zitierregeln. --Georg Hügler (Diskussion) 08:43, 5. Dez. 2018 (CET)Beantworten

Einordnung von Namen mit Umlauten bei alphabetischer Sortierung des Literaturverzeichnisses

[Quelltext bearbeiten]

Thomas Schulte im Walde hat heute in diesem Edit im alphabetisch sortierten Literaturverzeichnis des Artikels Bruno Taut die Reihenfolge der Namen Astrid Holz, Unda Hörner geändert in Unda Hörner, Astrid Holz. Ich halte das für falsch. Nach der in der deutschen Sprache geltenden Grundregel werden Umlaute genauso wie die entsprechenden Grundvokale eingeordnet. Lediglich bei postalischen Namensverzeichnissen (Telephonbücher, Postleitzahlenverzeichnisse) gibt es Sonderregeln, nach denen in Deutschland die Umlaute ä, ö, ü wie ae, oe, ue eingeordnet werden. Das hat praktische Gründe: Wer im Telephonbuch den Namen Müller sucht, weiss oft nicht, ob er mit ü oder mit ue geschrieben wird; genauso wenn jemand die Postleitzahl von Uelzen nachschlägt. Daher bietet diese Sortierung den Benutzern in vielen Fällen eine Erleichterung und Zeitersparnis (siehe auch Alphabetische Sortierung #Deutsche Sprache).

  • Dieser Vorteil entfällt in aller Regel in unseren alphabetisch sortierten Literaturverzeichnissen. Diese enthalten selten mehr als 10–20 Einträge (bei grösserer Zahl sind sie meist thematisch untergliedert), so dass das Auffinden eines Namens auch bei Unkenntnis der genauen Schreibweise nicht nennenswert erschwert ist. Auch dient die alphabetische Reihenfolge oftmals nicht in erster Linie dem leichteren Auffinden eines bestimmten Autors, sondern nur dazu, dass man überhaupt ein einheitliches Ordnungsprinzip hat; sie ist der zeitlichen Reihenfolge mindestens gleichwertig.
  • Die alphabetische Gleichsetzung ä = ae, ö = oe, ü = ue ist in Österreich weitaus weniger gebräuchlich als in Deutschland; dort werden die Umlaute, wenn sie den Grundvokalen nicht gleichgesetzt werden, oft als eigene Buchstaben nach dem jeweiligen Grundvokal aufgeführt.
  • Es muss möglich sein, nach einheitlichem Prinzip auch fremdsprachige Namen etwa mit einem skandinavischen å oder mit anderen diakritischen Zeichen einzuordnen. Wenn ö wie oe eingeordnet wird, wie sollte man dann å einordnen? Wer die dänische Sprache kennt, weiss vielleicht, dass dort das å früher aa geschrieben wurde, und würde es vielleicht so einordnen; das dürfte aber für die, die es nicht wissen, eher verwirrend sein.

Aus diesen Gründen kann meines Erachtens hier nur die Grundregel, nach der Umlaute wie der jeweilige Grundvokal einzuordnen sind, als richtig gelten. --BurghardRichter (Diskussion) 17:36, 26. Okt. 2021 (CEST)Beantworten

Reprints

[Quelltext bearbeiten]

Ich schlage vor, bei Reprints auch Verlag und Jahr des Originals "zwangsweise" anzugeben; habe gerade einen Fall gesehen, bei dem nur das Reprintjahr 2021 steht, das Buch ist von 1925. --217.253.215.148 11:29, 12. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Romane

[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel Amrum will jemand unbedingt einen Roman im Abschnitt Literatur unterbringen. Bitte dort einbringen oder überlegen, ob auf der Vorderseite nicht deutlicher formuliert werden sollte, wie sich das mit Romanen verhält. --Milseburg (Diskussion) 17:30, 28. Aug. 2024 (CEST)Beantworten

Da kann umseitig überhaupt nichts dran gemacht werden.
Grundsätzlich sind auch belletristische Aufbereitungen zulässig, genauso wie Verfilmungen.
Es muss in jedem Einzelfall geklärt werden, ob dieser Roman zu diesem Artikelthema angemessen sei oder nicht.
Die Königin Maria Stuart darf auch von Schiller behandelt werden, und dies in einem entsprechenden Abschnitt aufgelistet werden.
VG --PerfektesChaos 17:46, 28. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Das ist schon hilfreicher als nichts. Die literarische Auseiandersetzung mit einem solchen Artikelthema ist sicher auch etwas anderes als wenn es bloß der Ort der Handlung ist. Schiller mit diesem Werk unter Schottland passt wohl eher nicht. --Milseburg (Diskussion) 15:41, 29. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Da kann schon etwas gemacht werden, in einen nicht weiterspezifizierten Abschnitt Literatur, gehört nur Fach/Sachliteratur zum Artikelthema. Romane, Dokumentationen, Spielfilme und Ähnliches kann man natürlich erwähnen, aber die gehören in andere bzw. eigene Abschnitte. Grundsätzlich kann man fiktionale nbzw. künstlerische Verarbeitungen des Artikelthemas (Romane, Gedichte, Opern, lieder, Filme, TV-Serien, Bilder usw.) in einem Abschnitt zur kulturellen Rezeption unterbringen.--Kmhkmh (Diskussion) 23:37, 29. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Ja, umseitig steht bereits in Wikipedia:Literatur#Abschnitt „Literatur“: "Es werden die wissenschaftlich maßgeblichen Werke sowie seriöse, möglichst aktuelle Einführungen aufgeführt". Das liegt auch daran, dass die im Aschnitt "Literatur" genannten Bücher auch als Belege dienen. Belleristische Werke haben dort also nichts zu suchen. Das wurde auf Diskussion:Amrum#Literatur_zu_Amrum auch schon angesprochen. Sowas gehört dann in einen eigenen Abschnitt wie "Rezeption" oder "xyz in Literatur"...
Das das in Maria Stuart und Schillers Maria Stuart (Drama) anders gehande habt wurde, halte ich für dort falsch. Ein besseres Beispiel wäre Gaius_Iulius_Caesar#Rezeption oder Hannibal#Rezeption.
Vielleicht wäre es wirklich sinnvoll umseitig explizit zu erwähnen, dass nicht jede Literatur (=Buch) in den Abschnitt "Literatur" gehört, sondern Nicht-Sach-Literatur in einem eigenen Abschnitt stehen sollte. Vorschlag (natürlich ohne die Hervorhebung):
"Für den Literatur-Abschnitt gilt in der Wikipedia das Gleiche wie für Weblinks: Es werden die wissenschaftlich maßgeblichen Werke sowie seriöse, möglichst aktuelle Einführungen aufgeführt. Literarische Werke, die sich künstlerisch mit dem Thema befassen, sollen in einem eigenständigen Abschnitt aufgeführt werden. Eine beliebige oder möglichst lange Auflistung von Büchern ist nicht erwünscht. Die Werke müssen sich mit dem Thema des Lemmas selbst befassen und nicht mit verwandten, allgemeineren oder spezielleren Themen. Die Pflicht, die Relevanz von Literaturhinweisen nachvollziehbar zu begründen, liegt bei dem, der sie im Artikel haben möchte. " --Naronnas (Diskussion) 10:07, 6. Sep. 2024 (CEST)Beantworten

Das ist eine Angelegenheit, die nicht von oben für sämtliche Artikel vorgeschrieben werden sollte, sondern pro Artikel in dessen spezieller Situation ausgehandelt werden sollte.

  • Ein Artikel über ein Dorf in Brandenburg mag im „Literatur“-Abschnitt ganze zwei Einträge zu Druckwerken haben, und einer davon sei eine Erwähnung in Fontanes Wanderungen durch die Mark Brandenburg.
  • Dem kleinen Artikelchen jetzt vorzuschreiben, das Dorf müsse einen eigenen Abschnitt „künstlerische Rezeption“ bekommen, würde ich seitens umseitiger Richtlinie für übergriffig und unverhältnismäßig und nicht konsensfähig halten.
  • Es entspricht auch nicht der breiten Praxis über die letzten Jahrzehnte.

Durchaus öfters findet sich im „Literatur“-Abschnitt eine Aufteilung in bestimmte Rubriken, etwa „Nachschlagewerke“ und „Geschichtliches“ und „Romane“ oder wie immer.

  • Heißt: In Amrum muss man sich auf eine speziell für Amrum angemessene Lösung einigen. Eine göttliche Lösung von oben, die irgendwem durch eine neuartige Vorschrift zu Hilfe käme, sehe ich als unverhältnismäßig an.

VG --PerfektesChaos 13:55, 6. Sep. 2024 (CEST)Beantworten

Als inhaltlicher Beleg oder als weiterführende Literatur?

[Quelltext bearbeiten]

Wir lesen: Da Literaturangaben auf das bekannte veröffentlichte Wissen zu einem Thema verweisen und dadurch in einem Artikel den Eindruck vermitteln, der Artikel basiere auf der angegebenen Literatur, ist es problematisch, wenn der Inhalt der Literatur dem Inhalt des Artikels widerspricht.

Ich habe es immer so verstanden, dass die Literaturangaben am Ende eher auf eine weiterführende, vertiefende Literatur verweisen. Diese steht dann zwar nicht unbedingt in Widerspruch zum Artikelinhalt. Sie ist aber andererseits nicht direkte Quelle gewesen, falls nicht bereits unter Einzelnachweisen aufgeführt.

Was ist nun ursprünglich gemeint: a) Literatur "belegt" den Artikel (womit im Grunde Einzelnachweise unnötig sind) oder b) Literatur gibt nur einen Ausblick auf weiterführende Literatur, wenn man es genau wissen möchte? --Julius Senegal (Diskussion) 14:51, 17. Nov. 2024 (CET)Beantworten

Ein glasklares Sowohl-als-auch.
Als die umseitige Methodik entstand, waren Belegpflicht und Einzelnachweis-Technik in der deWP noch Neuland.
Ein kurzes Artikelchen findet sich in weiten Teilen belegt und gestützt in einem Abschnitt eines Fachbuchs.
Ein langer Artikel kann nur in wesentlichen Grundaussagen durch die im Abschnitt „Literatur“ angegebenen Druckwerke belegt sein, weil sehr viele unserer Details dort nicht drinstehen.
Umgekehrt kann ein komplettes Fachbuch nur zu diesem Lemma auch viel tiefschürfender erörtern, Beispiele und Herleitungen und Querverweise und Forschungsergebnisse und Thesen ausbreiten, oder Biografien und künstlerische Wertungen über die enzyklopädische Knappheit hinaus darstellen.
VG --PerfektesChaos 16:28, 17. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Wenn im Literturteil Werke aufgenommen werden, die im Inhalt oder den Schlussfolgerungen dem Artikelinhalt klar widersprechen, sehe ich das grundsätzlich als problematisch an. Das ist ein Mangel des Artikels. Wenn das ausgewählte Werk denn so grundlegend ist und es den Sachverhalt anders darstellt, gehört dieser andere Sachverhalt auch in den Artikel, zumindest als alternative Interpretation. Oder das Werk sollte aus dem Literaturteil rausfliegen, z.B. weil es zwar für das Fach grundlegend, für das behandelte Detailproblem aber veraltet oder nicht detailiert genug ist. Insbesondere bei kürzeren Artikeln geht das auch nach wie vor ohne Einzelnachweis, wenn der Artikel auf nur einem Werk basiert. Dann sollte man ggf. das Kapitel oder die Seitenangaben dazuschreiben.--Meloe (Diskussion) 09:38, 18. Nov. 2024 (CET)Beantworten