Diskussion:Kfz-Kennzeichen (Deutschland)/Archiv/2

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Warrel040 in Abschnitt DIN 74069
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Archiv
bis 2013
ab 2014
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Kurzzeitkennzeichen im Ausland

Mir erscheint der Abschnitt zu Kurzzeitkennzeichen im Ausland etwas irreführend und auch faktisch falsch. Hier (schwedisch) wird klar gesagt, dass nach Rücksprache mit den deutschen Behörden eindeutig festgestellt wurde, dass deutsche Kurzzeitkennzeichen in Schweden nicht gültig sind. Der Text in dem Abschnitt suggeriert jedoch, es gäbe eine allgemeine Anerkennungspflicht der EU-Staaten für Kurzzeitkennzeichen. Als Quelle wird ein Dokument der EU-Kommission gegeben. Diese Quelle behandelt in der Tat die grenzüberschreitende Überführung und erwähnt auch Kurzzeitkennzeichen, jedoch sind Ausfuhrkennzeichen komplett ausgelassen - was den Schluss mehr als nahe legt, dass hier nicht dem amtlichen Sprachgebrauch Deutschlands gefolgt wird, sondern nur ganz allgemein von Kennzeichen mit begrenzter Gültigkeit gesprochen wird. Hinzu kommt der Satz "Die Versicherung muss im Bestimmungsland abgeschlossen werden.", was mehr verwirrt. Das alles verwirrt mehr als es hilft. Ich werde den Absatz entsprechend etwas kürzen und bin über hilfreiche Hinweise dankbar. --Hansbaer (Diskussion) 13:13, 14. Jan. 2014 (CET)

Erkennungsnummern mit AH und HH

Kennzeichen dürfen wohl seit 2010 auch nicht mehr die Erkennungsnummern AH und HH enthalten. Siehe dazu diesen Artikel aus dem Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen. Deswegen habe ich den Artikel geändert. MfG Harry8 21:27, 14. Jan. 2014 (CET)

Das kann ich nicht bestätigen, ich kenne nach 2010 zugelassene Fahrzeuge aus mehreren Zulassungsbezirken mit AH und HH (in einem Fall sogar HH 88...). Wenn es wirklich eine Bundesentscheidung ist, halten sich vielleicht nicht alle daran oder es ist doch nur eine regionale Entscheidung. Zurecht verwies der Artikel darauf, dass es AH und HH ja auch unbeanstandet als Unterscheidungszeichen gab/gibt. --Dk0704 (Diskussion) 21:34, 14. Jan. 2014 (CET)
Ich habe versucht, die Dienstanweisung im Internet zu finden, aber die Bemühungen waren vergebens. MfG Harry8 21:44, 14. Jan. 2014 (CET)
Ich habe mal ein paar Reservierungsportale durchprobiert, keines beanstandete AH und HH. [1], [2], [3] und andere. Scheint ein Einzelfall zu sein. --Dk0704 (Diskussion) 22:10, 14. Jan. 2014 (CET)
Die Umsetzung dieser Weisung ist Landessache. Sie müssen der Anweisung nicht folge leisten. Der Focus schreibt folgendes Zitat. Auf Nachfrage von FOCUS Online teilt das Ministerium allerdings mit, dass es nur eine Empfehlung gebe, "bestimmte Buchstabenkombinationen bei der Zuteilung der Erkennungsnummern möglichst zu vermeiden". Ob die Empfehlung in den Ländern umgesetzt werde, liege aber ausschließlich im Ermessen der Länder - das Ministerium dürfe den Ländern in diesem Zusammenhang keine Weisungen erteilen. Beitrag auf Focus Online.--Sonaz (Diskussion) 22:27, 14. Jan. 2014 (CET)
Ich habe den Abschnitt im Artikel geändert. Ich hoffe, so ist’s recht. MfG Harry8 22:41, 14. Jan. 2014 (CET)

Regensburg

Gemäß dem Einzelnachweis, der zu einem Artikel der Mittelbayerischen führt, geht es um eine Empfehlung des Verkehersministeriums. Im Vergleich zum Umgang mit den anderen Buchstaben wäre eine Weisung auch sehr verwunderlich. --84.172.1.224 10:36, 18. Jan. 2014 (CET)

+1 Ich habe mal recherchiert, es ist tatsächlich eine Empfehlung des BMV, anordnen können sie es wegen fehlender Anorndungsbefugnis nicht. Die Empfehlung bezieht sich auf NS, KZ, HJ, SA, SS, SD, AH und HH, wobei die wenigsten Zulassungsstellen SD, AH und HH nicht ausgeben. --Dk0704 (Diskussion) 22:19, 18. Jan. 2014 (CET)

Mopedkennzeichen

Die Änderung der Mopedkennzeichen findet immer erst am 1. März eines jeden Jahres statt. Daher sind die diesbezüglichen Änderungen im Artikel auch jeweils erst zum 1. März vorzunehmen. MfG Harry8 21:02, 22. Jan. 2014 (CET)

Erkennungsnummern mit SA

Erkennungsnummern mit SA sind früher vergeben worden. Ich habe einen sehr alten Pkw-Anhänger in Waltrop gesehen. Sein Kennzeichen trug die Buchstaben RE SA. MfG Harry8 13:38, 1. Feb. 2014 (CET)

Dass regional unterschiedlich auch ansonsten "unerwünschte" Buchstabenkombinationen vergeben werden, steht bereits im Artikel, und ist sogar durch ein Bild dokumentiert. -- Perrak (Disk) 19:33, 1. Feb. 2014 (CET)

Motorradkennzeichen

Die neuen schmalen Motorradkennzeichen (18cm) mit kleinerer Schrift werden nur dann vergeben wenn sich in der zweiten Zeile vier Zeichen bedinden. Bei weniger Zeichen in der zweiten Zeile wird die größere Schrift verwendet und das Kennzeichen somit wieder größer. (nicht signierter Beitrag von 84.59.64.38 (Diskussion) 15:33, 17. Feb. 2014 (CET))

Die Karte ist nicht mehr aktuell

Karte mit Landkreisen und Städten deutscher Zulassungseinheiten ist mittlerweile nicht mehr vollständig, da es seit Ende März in Baden-Württemberg drei neue Kennzeichen gibt bzw. diese wieder eingeführt werden. Diese sind LR für Lahr/Schwarzwald, KEL für Kehl und WOL für Wolfach. Falls das also jemand aktualisieren könnte... -- Vez (Diskussion) 00:12, 12. Apr. 2014 (CEST)

Das ist keine Karte zur Kennzeichenliberalisierung. Die findest du bei den Weblinks zum Artikel Kennzeichenliberalisierung und hier.
Aber die ist auch schon nicht mehr aktuell. MfG Harry8 00:18, 12. Apr. 2014 (CEST)
Diese ist Aktuell und bleibt so. dort werden keine Altkennzeichen hinterlegt. Da sind nur Kennzeichen der aktuellen Landkreise hinterlegt, und wenn es nicht passt, kommst du 1,5 Jahre zu spät. --Thomas021071 (Diskussion) 00:26, 12. Apr. 2014 (CEST)
Sind aber keine Altkennzeichen, sondern wieder eingeführte. Oder habe ich da was falsch verstanden? -- Vez (Diskussion) 19:03, 12. Apr. 2014 (CEST)
Nochmal langsam, Die Karte im Artikel behandelt nur Kreise und kreisfreie Städte. Also Zulassungskreise mit dem aktuellen Kennzeichen, das bedeutet OG für den Ortenaukreis. Was der Kreis vergibt steht im Landkreisartikel. Sonst müssten in der Karte bei MSE 8 weitere stehen. Thomas021071 (Diskussion) 20:28, 12. Apr. 2014 (CEST)
Mittlerweile stehen dort alle bisher wieder erlaubten Unterscheidungszeichen (grau). WAT wurde jedoch vergessen. MfG Harry8 13:49, 19. Mai 2014 (CEST)

Zu "Unerwünschte Kennzeichen"

Bei "Unerwünschte Kennzeichen" steht, dass "KZ" als Erkennungsnummer nicht ausgegeben werde. Ich kannte mal den "Fiat" aus den 1970er Jahren UL-KZ 40. Und da lag die Zeit, in der es "KZ" (Konzentrationslager) gab, noch weniger weit zurück als heute. Der geschiedene Ehemann der Besitzerin des Wagens musste ein solches Lager durchstehen. Des Weiteren werden "AH" und "HH" erwähnt. Wenn es danach ginge, dürften sowohl Ahaus als auch die Hansestadt Hamburg diese Kombinationen nicht als Städtekürzel führen. Weiterhin finde ich dumm, dass in Stuttgart die Kombination "S-ED" nicht vergeben werden soll. Im Schwabenland gab es niemals eine "SED" als Partei. Besser empfände ich, "S-AU" bzw. "S-EX" nicht auszugeben und im Kreis Segeberg auch auf "SE-X" zu verzichten - ist allenfalls anrüchig bzw. beleidigend.--77.2.41.205 13:24, 19. Mai 2014 (CEST)

Ja, du sprichst hier die vielen Ungereimtheiten im zusammenhang mit den unerwünschten Buchstabenkombinationen an.
In der Tat wurden anfangs tatsächlich alle Buchstabenkombinationen ausgegeben, also auch SA, SS und KZ. Man hat nur vermieden, sie als Unterscheidungszeichen zu nutzen. So gab es viel Ärger, als in Hamburg die städtischen Linienbusse mit der Kombintaion HH-KZ (Nummer des Busses) bestückt wurden. Aber das ist lange her. Mittlerweile ist man weitaus feinfühliger geworden. Die Verbote kamen erst nach und nach, zunächst KZ, SA und SS, dann auch HJ und NS. Die Kombination SD wird heute noch in vielen Zulassungsbezirken ausgegeben, auch AH und HH. In manchen ist sie verboten. So war der Chef eines Transportunternehmens im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen überrascht, dass seinem neuen Firmenfahrzeug die Kombination TÖL HH verweigert wurde, dabei hat sein Name die Initialen HH, und alle seine Firmenfahrzeuge haben die Buchstaben auf ihren Kennzeichen stehen.
Im Landkreis Finsterwalde bekam man von 1991 bis 1993 nicht die Kombinationen FI-K und FI-CK, wohl aber FI-C. Wie es jetzt im Landkreis Elbe-Elster damit aussieht, weiß ich nicht. Das Unterscheidungszeichen FI wird ja wieder seit etwa einem Jahr ausgegeben.
Und dann gibt es da noch die unglaubliche Geschichte im Landkreis Stade:
Es wurde festgelegt, dass der Landkreis Stade ab dem 1. Juli 1956 die Kennung SD erhält. Der Landkreis war über die Buchstabenwahl nicht nur nicht glücklich, sondern lehnte sie kategorisch ab. Stattdessen ließ er ohne obrigkeitliche Genehmigung einfach Kennzeichen mit dem Unterscheidungszeichen ST zu. Die Verantwortlichen sind damals wohl sehr gerüffelt worden. Bereits ab dem 1. August 1956 durfte kein Fahrzeug mehr ST erhalten. Man kehrte aber auch nicht zum SD zurück. Der Landkreis erhielt das bis heute ausgegebene Unterscheidungszeichen STD.
Nebenbei: Der neue Kreis Steinfurt erhielt im Jahr 1975 das ST. MfG Harry8 13:44, 19. Mai 2014 (CEST)
Und was war 1956 im Gegensatz zu 1975 an "ST" so schlimm, dass es zum Rüffeln war?--77.2.41.205 14:37, 19. Mai 2014 (CEST)
Ich denke mal, nicht das "ST" an sich war "schlimm", sondern der Umstand dass dort einfach eigenmächtig eigene Kennzeichen ausgegeben wurden.--Steigi1900 (Diskussion) 14:47, 19. Mai 2014 (CEST)
Richtig, man stelle sich mal vor, für einen neugebildeten Landkreis gäbe es ein neues Unterscheidungszeichen. Das steht im Bundesanzeiger (damals im Verkehrsblatt). Und jetzt nutzt der Landkreis einfach ein anderes Unterscheidungszeichen. Das wäre - glaube ich - heutzutage kaum denkbar. MfG Harry8 16:04, 19. Mai 2014 (CEST)
Obwohl ich glaube, dass es im Ilm-Kreis so ein Theater um das Unterscheidungszeichen ARN gegeben hat. Da gab es solche Proteste aus Ilmenau, dass das IL parallel weiter ausgegeben wurde, bis das einheitliche IK kam. Aber das ist nun schon auch Schnee von gestern. MfG Harry8 16:08, 19. Mai 2014 (CEST)

BUL-LE und Vergleichbares

Wenn "BUL-LE" als Grund der Beleidigung im Raum Burglengenfeld nicht ausgegeben werden soll, wie verhält es sich denn dann im Raum Ochsenfurt mit "OCH-SE" oder im Raum Oschersleben mit "OC-HS"? Für mich ist ein "Bulle" gleich einem "Ochsen". Im Archiv des Artikels las ich, dass auch "DO-OF" in Dortmund nicht vergeben wird. Aber dann dürfte in Duisburg auch "DU-MM" nicht vergeben werden. "Dumm" und "doof" sind in meinen Augen auch synonym. Noch was zu (unzulässigen) Kürzeln, die auf Parteien verweisen: Wenn Nürnberg nicht mehr Nummern mit "PD" ausgibt, dürfte dies Stuttgart auch nicht, da sich dann auch ein Parteikürzel ergäbe. Ebenso dürfte Chemnitz keine Schilder mit "DU" ausgeben und (vielleicht) auch nicht mit "SU". Parteien werden bei Wahlen gleich behandelt, da spielt eine jeweilige Ausrichtung keine Rolle. Warum dies dann bei Kfz-Kennzeichen eine solche spielen soll, ist mir schleierhaft. Nicht alle Parteien sind nach jedermanns Geschmack, und in der amtlichen Vollform ihrer Bezeichnung tragen die "-PD"-Parteien, jene mit "S" und(!) jene mit "N" vorab die Bezeichnung "-demokratisch-" im Namen.--77.2.41.205 13:51, 19. Mai 2014 (CEST)

Bei diesen Buchstabenkombinationen entscheiden die Zulassungsstellen (manchmal vielleicht auch die Länder) völlig selbständig. Der Bund kann da keine einheitliche Regelung erzwingen. MfG Harry8 16:00, 19. Mai 2014 (CEST)
Na dann - von mir aus! Im Grunde ist so was in meinen Augen "Affentheater"! Es gibt noch viele Möglichkeiten, von denen ich einige schon selbst gesehen habe: Man denke an Kombinationen wie CK nach dem Zeichen für Karlsruhe, TZ nach jenem für Koblenz oder für Moers, H oder CH nach dem für Viersen, ND in Zeichen für Hanau oder z. B. ein RM in einem Waldecker Kennzeichen usw.--77.2.41.205 21:31, 19. Mai 2014 (CEST)
Die Kombination MO RD ist derzeit im Kreis Wesel gesperrt. MfG Harry8 13:56, 21. Mai 2014 (CEST)
@ IP 72... : Im Artikel wird nur dargestellt, was belegbar nicht ausgegeben wird, weil es durch den jeweiligen Zulassungsbezirk so entschieden wurde. Das man noch viel mehr nicht ausgeben könnte, weil es grenzwertig ist, ist davon unbenommen. --Dk0704 (Diskussion) 15:18, 22. Mai 2014 (CEST)
Ich glaube auch nicht, dass es die Kombination MO-RD... jemals gegeben hat. Mir sind "MO"-Kennzeichen aus Urlauben in den 70er Jahren in Erinnerung, aber an "MO-RD" als Kombination dachte ich damals nie. Ich hatte hier auf MO-TZ hingedeutet. Man überlege sich mal das "-TZ" in Rosenheim...--93.132.70.41 19:31, 22. Mai 2014 (CEST)--93.132.70.41 19:31, 22. Mai 2014 (CEST)--93.132.70.41 19:31, 22. Mai 2014 (CEST)

AA-HH... - "Feinfühligkeit"

Die Kombination "AA-HH..." gibt es, wie ich heute gesehen habe - folglich macht es den Aalenern in der Ostalb nichts aus, wenn "HH" ihrem Städtekürzel folgt. Mich würde mal interessieren, welche Gebietskörperschaften derart "feinfühlig" sind, dass sie dies verbieten, und nach welchem Gesichtspunkt sich das richtet, ob die Kombinationen ausgegeben werden oder nicht. Willkür ist immer schon "großes Affentheater" - nichts anderes! Dass die "Feinfühligkeit" gegenüber "anders" empfundenen Kombinationen, als sie wirklich gedacht sind (nämlich nur als Buchstabenkennung) bis heute so zugenommen hat - bei Einführung der Serie lag das Kriegsende 11, heute hingegen 69 Jahre in der Vergangenheit -, ist mir total unbegreiflich. Die Zahl der (überlebenden) Opfer muss doch naturgemäß sich durch langsames Aussterben verringert haben?! Man denke mal daran, dass A, H, K oder S Städtekürzel für deutsche Großstädte sind. Wenn diese alle dann den Serienbuchstaben, der eine "anrüchige" Kombination ergäbe, nicht ausgeben dürften (z. B. Stuttgart kein A oder S, Köln kein Z), dann käme man ja mit den Buchstaben nicht aus. - Naturgemäß sollten bei Einführung der Kennzeichenserie 1956 die meisten ehemaligen KZ-Insassen noch am Leben gewesen sein, die dann bis auf die wenigen heute noch Lebenden langsam weggestorben sind.--93.132.70.41 20:35, 22. Mai 2014 (CEST)--93.132.70.41 20:36, 22. Mai 2014 (CEST)

Siehe Seitentitel: Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel Kfz-Kennzeichen (Deutschland) zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Artikelthema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft. Abschnitt kann archiviert werden. --79.240.11.224 20:38, 22. Mai 2014 (CEST)
Die Frage der IP 93... ist nach meiner Meinung hier schon berechtigt.
Man meint immer, je näher ein bestimmter Zeitabschnitt liege, desto intensiver müsse die Erinnerung sein. Bezogen auf die Kennzeichen würde dies bedeuten, dass man dementsprechend bei der Einführung im Jahr 1956 empfindlicher gewesen wäre und dies jetzt so langsam lockern würde. Das Gegenteil ist der Fall.
Die Sorge, bei dem Wegfall einzelner Buchstaben oder Buchstabenpaare in der Erkennungsnummer nicht mehr genügend Erkennungsnummern zur Verfügung zu haben, braucht man nicht zu haben. In allen Zulassungsbezirken mit ein- oder zweibuchstabigen Unterscheidungszeichen dürfte es bei den Erkennungsnummern keinerlei Probleme geben. Die gibt es ja auch in Berlin nicht; denn dort sind immer noch unglaublich viele Kennzeichen zu haben.
Bei den dreibuchstabigen Unterscheidungszeichen gibt es die Sorge generell schon eher, vor allem bei den kurzen Kennzeichen für Motorräder, Amischlitten und Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen. Aber der einwohnerreichste Kreis mit einem dreibuchstabigen Unterscheidungszeichen, der Kreis Wesel (WES), wurde durch die Wiederbelebung des DIN und vor allem des zweibuchstabigen MO deutlich entlastet, so dass man da auch keine Sorgen zu haben braucht. MfG Harry8 21:32, 22. Mai 2014 (CEST)
Das Thema mit den AH und HH-Kennzeichen, die 55 Jahre lang unbeanstandet ausgegebene wurden, wird mehr und mehr diskutiert, selbst Zahlen (vor allem die 88) stehen in der Diskussion, siehe z.B. [4] [5] [6] [7] [8] und viele andere. --Dk0704 (Diskussion) 21:39, 22. Mai 2014 (CEST)
Um so unbegreiflicher ist mir dieses "Affentheater"! Warum ist heute die "Erinnerung" an unselige Zeiten intensiver als im Jahr 1956? Das beweist doch, wie mangelhaft die Regierung, die auch für die Kennzeichen verantwortlich war und ist, an der Aufarbeitung der Vergangenheit Interesse zeigt. Warum geht AA-HH... (s. o.) gut, hingegen M-HH (lt. Artikel über den Spediteur Heinrich Hasch) nicht? Sollten im Raum AA dann keine überlebenden NS-Opfer wohnen, hingegen im Raum M um so intensiver? (M steht für eine kreisfreie Stadt plus einen Landkreis).--77.2.32.42 21:38, 23. Mai 2014 (CEST)--77.2.32.42 21:38, 23. Mai 2014 (CEST)
Ich denke mal, es geht nicht um die überlebenden Nazi-Opfer, sondern um die möglichen Vorlieben der Neonazis. Man möchte so verhindern, dass die sich untereinander anhand der Autokennzeichen erkennen. MfG Harry8 22:25, 23. Mai 2014 (CEST)
Dazu passt auch die obige Erwähnung des Benutzers Dk0704, dass die Zahl 88 in manchen Zulassungsbezirken nicht vergeben wird. So viel ich zu wissen glaube, werden die 18, die 88, aber auch weitere Kombinationen mit 1 und 8 im gesamten Land Brandenburg nicht vergeben. MfG Harry8 22:29, 23. Mai 2014 (CEST)

Es geht in dieser Diskussion darum, welche gesperrten Buchstabengruppen und ggf. welche gesperrten Zahlen in den Artikel aufgenommen werden. MfG Harry8 11:52, 24. Mai 2014 (CEST)

Klebefolie

Moin! Vor einigen Jahren sah ich einen (deutschen) Sportwagen, der mangels Platzes für ein reguläres Kennzeichen einen als Folie auf die Motorhaube geklebten Kennzeichen-Aufkleber hatte. Hier im Artikel wird diese Möglichkeit nicht erwähnt, in anderen (z.B. Kfz-Kennzeichen (Ungarn)) jedoch schon. Weiß jemand die diesbezüglichen Bestimmungen in Deutschland und kann sie ergänzen? Dankefein —[ˈjøːˌmaˑ] 22:33, 20. Jul. 2014 (CEST)

Klebekennzeichen für Sportwagen - das reicht nicht? --Sonaz (Diskussion) 22:55, 20. Jul. 2014 (CEST)

Unerwünschte Kombinationen

Ich entferne dort zunächst die Striche. Die gibt es ja so gut wie gar nicht mehr. MfG Harry8 11:55, 24. Mai 2014 (CEST)

Auch beim Nachweis zur Kombination MO RD habe ich eine Korrektur vorgenommen. MfG Harry8 12:04, 24. Mai 2014 (CEST)
Jetzt stellt sich mir die Frage, ob in den Artikel weitere Buchstabengruppen und vor allem Zahlen aufgenommen werden sollen. Bei den Zahlen sind vor allem die 18 und die 88 erwähnenswert. Sie werden nicht in allen Verwaltungsbezirken ausgegeben. In Brandenburg sind sie wohl sogar landesweit gesperrt. MfG Harry8 12:07, 24. Mai 2014 (CEST)
Hier gibt es dazu eine Information des Brandenburger Verfassungsschutzes. Dort staht auch die 28. MfG Harry8 12:11, 24. Mai 2014 (CEST)
Dort steht auch: Seit Dezember 2009 werden von brandenburgischen Kfz-Zulassungsstellen keine Kennzeichen mehr neu vergeben, die auf 88, 888, 8888, 188, 1888 sowie 8818 enden. Auch die Kombinationen HH 18 sowie AH 18 sind seitdem für Neuvergaben gesperrt. Das werde ich so in den Artikel übernahmen. MfG Harry8 12:17, 24. Mai 2014 (CEST)
Siehe auch diese Info! MfG Harry8 12:31, 24. Mai 2014 (CEST)
Hier werden zudem die Zahlen 14, 28, 204 und 1919 angesprochen. MfG Harry8 12:38, 24. Mai 2014 (CEST)
Hier ist eine kleine Anfrage der Linken zu diesem Thema. MfG Harry8 12:43, 24. Mai 2014 (CEST)
Heute gesehen: Kombination UL AH ... gibt es immer noch - kritiklos.--93.132.210.125 19:24, 7. Jun. 2014 (CEST)
Ja aber klar doch. AH und HH werden doch nur in wenigen Zulassungsbezirken nicht ausgegeben, in Brandenburg nicht mit 18, 88, 188 usw. MfG Harry8 20:29, 7. Jun. 2014 (CEST)

Quelle für Brandenburg [9] --Thomas021071 (Diskussion) 20:38, 23. Aug. 2014 (CEST)

Einbuchstabiges Unterscheidungszeichen nicht konsequent vergeben/HAM bzw. HMP

Gewöhnlich ist das Unterscheidungszeichen mit nur einem Buchstaben großen Städten (z.B. B - Berlin, K - Köln, M - München) vorbehalten, deren zwei gibt es i.d.R. bei mittleren, (BS - Braunschweig, EF - Erfurt, WÜ - Würzburg) und drei tragen Kfz aus kleinen Kommunen bzw. Kreise (HOL - Holzminden, HVL - Havelland, WAT - Wattenscheid).

Weshalb sind dann nach dieser Prämisse O, T und U nicht an Oberhausen, Trier und Ulm vergeben ?

Und die Stadt HAM m muss auch mit drei Buchstaben vorlieb nehmen, weil HM für Hameln-Pyrmont steht - wäre eine Änderung in HMP denkbar ? (Nebenbei: HAL geht wirklich nicht anders, weil HA, HL und HE schon von Hagen, Lübeck bzw. Helmstedt besetzt sind, sorry Halle...)

Hasselklaus195.140.123.22 13:52, 7. Jul. 2014 (CEST)

Hamm war bei der Zuteilung 1956 eine recht kleine kreisfreie Stadt, kleiner als Wanne-Eickel, Witten, Wattenscheid oder Lünen, die ebenfalls Unterscheidungszeichen mit drei Buchstaben erhielten.
Eine Änderung des Unterscheidungszeichens für den Landkreis Hameln-Pyrmont ist nicht sinnvoll. MfG Harry8 15:03, 7. Jul. 2014 (CEST)
Für Halle wurde HS reserviert. Dies wurde aber an den neuen Kreis Heinsberg vergeben. MfG Harry8 15:05, 7. Jul. 2014 (CEST)
Merci für die prompte Antwort.
Was ist mit den im ersten Abschnitt aufgeworfenen (Metropol-)Städten, zu denen bei O,T, und U nur recht kleine in Frage kämen ?
(das L von Leipzig war auch zu DDR-Zeiten für "Lahn"/ex GießenWetzlar in Gebrauch ?)
Hasselklaus195.140.123.22 15:27, 7. Jul. 2014 (CEST)
L war ja ursprünglich für Leipzig vorgesehen, bis die Kunststadt Lahn gebildet wurde.
1956 war man der Meinung, dass Unterscheidungsbezirke mit nur einem Buchstaben eine gewisse Größe aufweisen sollten. Bei Oberhausen, Trier und Ulm war das wohl nicht gegeben. Das O scheint wegen der Verwechslungsgefahr mit Fahrzeugen des Diplomatischen Corps ein Sonderfall gewesen zu sein. MfG Harry8 20:53, 7. Jul. 2014 (CEST)
Wenn Du den Artikel über die Stadt Lahn liest, wirst Du auch die Auflösung zum Autokennzeichen „L“ finden. --Hmwpriv (Diskussion) 12:20, 26. Aug. 2014 (CEST)

Neue Dienstsiegel

Am 1. Januar 2015 werden neue Dienstsiegel (amtlich: Stempelplaketten) eingeführt. Diese werden links oben einen Dienststempel der Zulassungsbehörde und rechts neben dem farbigen Landeswappen eine 5 mm x 5 mm große Angabe der Druckstücknummer (Arial-Bold 4 pt) enthalten. Diese Angaben entstammen dem Verkehrsblatt 22/2013. MfG Harry8 14:05, 20. Feb. 2014 (CET)

Die neuen Plaketteninformationen sind bei Zivil- und Behördenkennzeichen bei der Neuzuteilung von Kennzeichen, Änderung von Kennzeicheneigenschaften (z.B. Saisonzeitraum, Historisches Kennzeichen) und Änderung von Kennzeichenschilderarten (z.B. Wechselkennzeichen) ab dem 1. Januar 2015 mit zu erfassen und an das Zentrale Fahrzeugregister des Kraftfahrtbundesamtes zu übermitteln. Sie sind die Voraussetzung für die Nutzung des neueingeführten Internet-Ausserbetriebsetzungantrag (z.B. über das Portal des Kraftfahrtbundesamtes). ++Wolfgang Götz (Diskussion) 17:17, 27. Dez. 2014 (CET)

Grüne Kennzeichen ...

... sind steuerbefreit, das steht ja im Artikel. Aber warum muss man im Straßenverkehr gleich sehen, wer steuerbefreit ist? Haben die irgendwelche Sonderrechte oder -pflichten? Darf ich einen Traktorfahrer anzeigen, wenn er mit seinem grünen Nummernschild zum Aldi einkaufen fährt? Ansonsten ist es doch recht unnötig, für den Verkehr irrelevante Eigenschaften auf dem Nummernschild zu dokumentieren. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 19:47, 31. Aug. 2014 (CEST)

Das mußt Politker fragen, denn nicht nur Traktoren haben diese. --Thomas021071 (Diskussion) 19:55, 31. Aug. 2014 (CEST)
Den Zusammenhang zwischen Politiker fragen und nicht nur Traktoren verstehe ich nicht.
Beim H-Kennzeichen beispielsweise ist eine Konsequenz, dass sie keine Umweltplakette brauchen. Man hätte das natürlich ebenso über eine H-Umweltplakette lösen können. Beim Saisonkennzeichen scheint es mir noch am sinnvollsten. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 09:17, 2. Sep. 2014 (CEST)

Zum einen gibt es steuerbefreite Fahrzeuge, die ohne Grüne Beschriftung des Kennzeichenschildes als zugelassenes Fahrzeug mit einem Zivil-, Behörden- oder Ausfuhrkennzeichen am Strassenverkehr teilnehmen, zum anderen erfolgte die Einführung der Grünen Beschriftung schon vor vielen Jahren (ich persönlich gehe von einer Einführung vor mehr als 30 Jahren aus) - die weitere Kennzeicheneigenschaft Saisonkennzeichen oder H-Kennzeichen gab es damals noch nicht. Ein Argument gegen die Abschaffung wäre aus meiner Sicht die für alle bislang zugelassenen Fahrzeuge mit Grüner Kennzeichenbeschriftung notwendige Ausgabe von neue Kennzeichenschilder inklusive Abschluss von neuen Pflichtversicherungen ++Wolfgang Götz (Diskussion) 17:28, 27. Dez. 2014 (CET)

Neue Regelungen bei den Kurzzeitkennzeichen

Am 1. April 2015 werden neue Regelungen bei den Kurzzeitkennzeichen eingeführt. Näheres dazu steht hier. Das sieht wie ein Aprilscherz aus, ist aber wohl keiner. MfG Harry8 19:37, 1. Dez. 2014 (CET)

Dazu gibt es auch einen Beitrag des Spiegel-Onlinedienstes. MfG Harry8 17:03, 5. Dez. 2014 (CET)
Wieso sollte es auch ein Aprilscherz sein? Gab auch einen informativen Beitrag im ZDF. --Hansbaer (Diskussion) 19:28, 5. Dez. 2014 (CET)
Leider kein Aprilscherz: Im neu gestalteten Fahrzeugschein für Kurzzeitkennzechen ist tatsächlich der Eintrag der technischen Daten des Fahrzeugs, das mit dem Kurzzeitkennzeichen bewegt werden soll, vorgesehen. Ebenso die in den Artikel erwähnten Einschränkungen der Nutzung. ++Wolfgang Götz (Diskussion) 17:09, 27. Dez. 2014 (CET)
erledigtErledigt --212.65.1.102 11:06, 7. Apr. 2015 (CEST)

neuer Abschnitt

Hallo Leute! ich habe beim Durchsehen dieser Kennzeichenliste mindestens 2 Kennzeichen NICHT gefunden: Das ist einmal UE für den Landkreis Uelzen in Niedersachsen! Dann das Kennzeichen DAN für den Landkreis Lüchow-Dannenberg (ebenfalls Niedersachsen) wer dazu Informationen hat, bitte noch einfügen! Ich weiss leider nicht, wie man das macht! Gruss M. D. 21:07 . .. . 95.88.11.255 (Diskussion)

Hier gibt es keine Kennzeichenliste. --Thomas021071 (Diskussion) 21:15, 8. Feb. 2015 (CET)

Aussage zur Umweltplakette falsch?

Zitat von der Vorderseite: "Auch von den Regelungen hinsichtlich der Umweltplakette sind diese Kennzeichen ausgenommen."

Stimmt das? Für München stimmt das nicht, man kann für 50 EUR eine Ausnahmegenehmigung erhalten (ansonsten braucht man eine Plakette).
"Wenn Sie bei Ihrer Fahrt mit dem Kurzzeitkennzeichen die Umweltzone München befahren wollen, benötigen Sie dazu eine Ausnahmegenehmigung. Diese können Sie jedoch nur in der Zulassungsstelle Eichstätter Straße 2 beantragen. Sie wird Ihnen sofort ausgehändigt. Eine Beantragung in den Bürgerbüros ist nicht möglich." (muenchen.de/dienstleistungsfinder/muenchen/1064323/) --93.134.141.48 03:59, 25. Mär. 2015 (CET)
Es ist tatsächlich so, daß für die Umweltzone München eine abweichende Regelung gilt und daher dort eine Ausnahmegenehmigung benötigt wird. Wolfgang Götz (Diskussion) 23:26, 18. Apr. 2015 (CEST)

Abschnitt Dienstsiegel

Die neuen Stempelplaketten werden schon seit November 2014 benutzt! --Thomas021071 (Diskussion) 21:53, 13. Mär. 2015 (CET)

Beleg? --Dk0704 (Diskussion) 17:49, 14. Mär. 2015 (CET)

Eigene Sichtung und Foto. Das KFZ wo ich das Foto gemacht habe ist seit Nov. 2014 zugelassen.

Es hat mich selber verwundert, gleichzeitig habe ich den Halter gefragt, ob das Kfz 2015 noch mal neu zu gelassen wurde, was dieser mit nein beantwortet hat. Leider bin ich noch nicht an eine Zulassungsbeschienigung Teil 1 rangekommen, wo ich Siegel sehe, die auch 2015 benutzt werden.

Dazu kommen noch 2 weitere die als Neuwagen die nächste HU 2017 brauchen. Wenn ich es nicht genau wüsste, würde ich diese Angaben nicht machen. --Thomas021071 (Diskussion) 19:41, 14. Mär. 2015 (CET)

In Ingolstadt wurden testweise die 2D-Siegelplaketten ab Okt. 2014 verwendet (in Verbindung mit Audi-Werkswagen), um noch Schwachstellen im Zulassunsablauf (Software-Bugs, etc) aufzuspüren. Deine gesichteten Plaketten stammen daher aus Ingolstadt, stimmts? -Toshi. (Diskussion) 17:23, 16. Mär. 2015 (CET)

Nein, aus Mittelsachsen. --Thomas021071 (Diskussion) 18:58, 16. Mär. 2015 (CET)

Und heute der nächste, HU 2016 aus dem Kreis Düren. Hertz Mietwagen --Thomas021071 (Diskussion) 00:02, 29. Mär. 2015 (CET)

Da muss ich mich korr. EZ 04.02.2015 --Thomas021071 (Diskussion) 22:14, 29. Mär. 2015 (CEST)

Unerwünschte Erkennungsnummern

Und was ist mit IS? (nicht signierter Beitrag von 2.240.93.87 (Diskussion) 17:50, 20. Apr. 2015 (CEST))

Gab es schon lange vor den Idioten und hat deshalb Bestandsschutz. Oder willst Du Berlin abschaffen, nur weil der Hitler mit seiner Mischpoke da gewohnt hat? -- Centenier (Diskussion) 18:24, 20. Apr. 2015 (CEST)
"Bestandsschutz" in dem Sinne gibt es nicht. Es ist jedoch noch kein Fall belegt, in dem eine Zulassungsstelle die Ausgabe von IS als Erkennungsnummer wegen des neu entstandenen politischen Bezuges eingestellt hat. Als Unterscheidungszeichen wurde IS (ehemals für Iserlohn) schon in den 1970er Jahren aufgehoben; eine Wiedereinführung scheint im Märkischen Kreis derzeit nicht geplant. --Dk0704 (Diskussion) 11:59, 24. Apr. 2015 (CEST)

Kennzeichen für Elektrofahrzeuge

Weiß jemand dazu schon einen neueren Stand als Feb 2015 ?? ++Wolfgang Götz (Diskussion) 21:57, 26. Apr. 2015 (CEST)

Grünes Kennzeichen, beginnend mit einer Zahl

Kann mir jemand sagen, was das für ein Kennzeichen bei dem Bus ist?--LSDSL (Diskussion) 14:31, 13. Aug. 2015 (CEST)

Nichts amtliches. Eher ein für private Zwecke gepresster Insider. —[ˈjøːˌmaˑ] 14:58, 13. Aug. 2015 (CEST)
Nicht amtliches deutsches, kann aber aus Australien stammen.--Thomas021071 (Diskussion) 02:24, 14. Aug. 2015 (CEST)
Danke für die Rückmeldungen.--LSDSL (Diskussion) 12:12, 14. Aug. 2015 (CEST)

Gesetzlicher Hintergrund

Steht irgendwo im Artikel, wie das Kennzeichen zu montieren ist, bzw. welches Gesetz das regelt? --Jobu0101 (Diskussion) 15:27, 5. Aug. 2015 (CEST)

Steht unter Kfz-Kennzeichen (Deutschland)#Anbringung am Fahrzeug. Rechtsgrundlage für Deutschland ist die Fahrzeugzulassungsverordnung, § 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen. --Dk0704 (Diskussion) 12:44, 10. Sep. 2015 (CEST)

Fahrrad; Motorrad vorne

1. Fahrräder hatten also in D Schilder vor den Autos. Wann wurden die Radschilder abgeschafft?

2. Motorrad: "gebogenes Schild auf dem vorderen Schutzblech (längs zur Fahrrichtung) üblich" - ich schätze es waren zwei idente Schilder, die Rücken an Rücken nicht auf, sondern oberhalb des vorderen Kotblechs so montiert wurden, dass von jeder Seite quer zur Fahrtrichtung beste Lesbarkeit herrschte. Einzeilig? Kleinere Schrift als hinten? Einfachheitshalber auch mal gerade? Träger waren zwei nach oben ragende Blechlaschen, (je zweifach, Schraube rechts + links?) verschraubt mit dem Kotblech? Zeitlich und baulich ähnlich wie in Österreich? Auch leichte, schwach motorisierte Motorräder? Mopeds ja nicht. War Seitenwindanfälligkeit bei hohem Tempo ein Kriterium für Abschaffung? --Helium4 (Diskussion) 12:09, 13. Sep. 2015 (CEST)

Langsam, welches Jahr, hier reden wir ab 1956, da gibt es sowas nicht! ids --Thomas021071 (Diskussion) 12:17, 13. Sep. 2015 (CEST)

Elektromobilitätsgesetz

Nach dem 2014 verabschiedeten Elektromobilitätsgesetz sollen spezielle Kennzeichen für Elektrofahrzeuge und Plug-In-Hybridfahrzeuge eingeführt werden, um Sonderregeln für elektrisch betriebene Fahrzeuge umsetzen und kontrollieren zu können. Ist das Gesetz nicht mittlerweile in Kraft? MfG Harry8 10:41, 1. Okt. 2015 (CEST)

Eigentlich müsste es jetzt auch E-Kennzeichen geben. MfG Harry8 10:42, 1. Okt. 2015 (CEST)
Ja, sieht so aus: http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2015/0201-0300/254-15.pdf?__blob=publicationFile&v=1 (siehe B.) --2A02:8071:2EC8:6500:D0AD:B692:1D02:1CF4 18:43, 1. Okt. 2015 (CEST)

Warum kein 8888 in Brandenburg?

Mir fehlt eine Erklärung (bzw. fehlt mir die Fantasie), warum in Brandenburg Kennzeichen mit 88, 888, 8888, 188, 1888 sowie 8818 nicht ausgegeben werden sollen. Kann man das bitte (im Artikel) erklären? Danke! 212.77.163.110 10:05, 6. Nov. 2015 (CET)

Das Land Brandenburg ist besonders bemüht, Erkennungsnummern, die oft von Neonazis gewünscht werden, nicht auszugeben. Bei den von dir angegebenen Zahlen handelt es sich um den ersten und achten Buchstaben im Alphabet, A und H, in der Zahlenschreibweise (18: AH, 88: HH und Kombinationen mit diesen). Dabei verweisen AH auf Adolf Hitler und HH auf den Hitlergruß Heil Hitler. MfG Harry8 10:22, 6. Nov. 2015 (CET)
Artikel an der Stelle ergänzt. Gruß, -- E (D) 12:30, 6. Nov. 2015 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: GUMPi (Diskussion) 04:28, 26. Nov. 2015 (CET)

Sinn der grünen Kennzeichen

Welchen Nutzen hat es wenn man von weitem erkennt ob ein Fahrzeug steuerfrei ist? Sollten die nicht vor einigen Jahren einmal abgeschafft werden?--Antemister (Diskussion) 17:24, 7. Nov. 2015 (CET)

Der Abschnitt mit derselben Frage wurde erst vor wenigen Tagen weg-archiviert: Diskussion:Kfz-Kennzeichen (Deutschland)/Archiv/2#Grüne Kennzeichen ... —[ˈjøːˌmaˑ] 20:45, 7. Nov. 2015 (CET)
Beantwortete die Frage aber nicht, liefert nur einen indirekten Hinweis: Geht es also nur darum dass jeder gleich sieht dass man mit einem Traktor mit grünem Kennzeichen nicht spazieren fahren darf? Gibt Leute die denunzieren einen deswegen...--Antemister (Diskussion) 17:19, 8. Nov. 2015 (CET)
Ich weiß die Antwort leider auch nicht, wollte nur auf den alten Abschnitt hinweisen. ;) Entsprechende – teils ebenso sinnlose und teils auch im Alltag aufgeweichte – Regelungen gibt es ja mit gelben Kennzeichen in Dänemark (dort sogar mit Mischbetrieb privat und geschäftlich und daraus resultierenden zweifarbigen „Papageien-Kennzeichen“) und grünen Kennzeichen in Norwegen. —[ˈjøːˌmaˑ] 18:18, 8. Nov. 2015 (CET)
§ 9 (2) FZV:
Bei Fahrzeugen, deren Halter von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist, ist abweichend von § 10 Abs. 1 ein Kennzeichen mit grüner Beschriftung auf weißem Grund zuzuteilen (grünes Kennzeichen); ausgenommen hiervon sind:
Fahrzeuge von Behörden,
Fahrzeuge des Personals von diplomatischen und konsularischen Vertretungen,
Kraftomnibusse und Personenkraftwagen mit acht oder neun Sitzplätzen einschließlich Fahrersitz sowie Anhänger, die hinter diesen Fahrzeugen mitgeführt werden, wenn das Fahrzeug überwiegend im Linienverkehr eingesetzt wird,
Leichtkrafträder und Kleinkrafträder,
Fahrzeuge von schwerbehinderten Personen im Sinne des § 3a Abs. 1 und 2 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes,
besonders emissionsreduzierte Kraftfahrzeuge im Sinne des Kraftfahrzeugsteuergesetzes und
Fahrzeuge mit einem Ausfuhrkennzeichen nach § 19.
Ein grünes Kennzeichen ist auch für Anhänger zuzuteilen, wenn dies für Zwecke der Sonderregelung für Kraftfahrzeuganhänger gemäß § 10 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes beantragt wird. Das grüne Kennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer jeweils nach § 8 Abs. 1. Die Zuteilung ist in der Zulassungsbescheinigung Teil I zu vermerken.
Das ist ein Auszug aus der FZV mit der Regelung für die grünen Kennzeichen. Anhand der Ausnahmen kann man erkennen, dass es sich wohl um Kontrollgründe für die grüne Kennzeichnung handelt. Bei den Ausnahmen ist dies nicht notwendig.
Die Kontrolle übernehmen in der Regel nicht die Nachbarn, sondern die Polizei und die Ordnungsbehörden(, vielleicht auch der Zoll). MfG Harry8 18:38, 8. Nov. 2015 (CET)
Verstehen tu ichs immer noch nicht. Darf man mit schwarzem Kennzeichen Dinge tun, die man mit grünem nicht darf? --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 18:44, 8. Nov. 2015 (CET)
Wenn du einen Traktor mit grünem Kennzeichen hast, dann darfst du ihn nur in der Landwirtschaft verwenden. Alles andere ist verboten, wenn du damit spazieren fahren willst musst du Steuern zahlen.--Antemister (Diskussion) 18:56, 8. Nov. 2015 (CET)
Kleiner Hinweis: Man darf ihn nur bestimmungsgemäß nutzen, die Bestimmung (laut Steuerbefreiung) muss nicht unbedingt die Landwirtschaft sein. -- WikiMax - 19:51, 8. Nov. 2015 (CET)
Man kann mit einer Sattelzugmaschine verschiedene Auflieger fahren, dann aber nur mit der identischen grünen Nummer. In solchen Fällen wird nur die Zugmaschine besteuert, sie kann ja immer nur einen der Auflieger ziehen. Will man die Auflieger mit mehreren Zugmaschinen fahren, brauchen sie besteuerte Zulassungen, also schwarze Kennzeichen. --M@rcela 20:07, 8. Nov. 2015 (CET)

Um das mal zusammenzufassen. Grüne Nummern bedeuten immer (oder nur meist?) irgendeine Einschränkung bei der Benutzung des KFZ. Und die Polizei kann direkt erkennen, ob gegen die Einschränkung verstoßen wurde. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 09:22, 9. Nov. 2015 (CET)

Plaketten

Die Plaketten für die Jahre 2020 und 2021 gibt es noch nicht. Die für das Jahr 2019 wird es bald geben. Darum habe ich die Jahreszahl 2019 stehen lassen. MfG Harry8 12:49, 19. Dez. 2015 (CET)

Unbekannter Kennzeichen-Typ?

Mir ist nachfolgendes Bild eines mir unbekannten Kennzeichen-Typs gesendet worden: http://prj.bplaced.net/1107648.jpg (rechtsgelenktes Fahrzeug!), gesehen in der Tschechei oder Slowakei. Das Kennzeichen ist eindeutig ein deutsches Eurokennzeichen mit FE-Schrift, aber ohne Zulassungsplakette: "YF54 VPG". Das entspricht dem Aufbau britischer Kennzeichen. Ich konnte mittels der vorhandenen WP-Artikel das Kennzeichen nicht zuordnen. Handelt es sich hier um einen Typ, der (WP-)unbekannt ist und den man in einem der Artikel erwähnen könnte/sollte? Bin etwas ratlos... --Yardal (Diskussion) 18:24, 25. Feb. 2016 (CET)

Der ist aus Yorkshire, Zulassungsstelle in Leeds, und wurde in der Zeit vom September 2004 bis zum Februar 2005 zugelassen. MfG Harry8 20:10, 25. Feb. 2016 (CET)
Danke, aber warum dann ein deutsches Euro-Kennzeichen mit FE-Schrift in Großbritannien? Militär? CC/CD? --Yardal (Diskussion) 20:28, 25. Feb. 2016 (CET)
Nein, das wird einfach Privatvergnügen sein. Britische Kennzeichen werden ja nicht amtlich „besiegelt“ wie in Deutschland. Zweite Möglichkeit: Einem Briten wurde in Deutschland sein echtes GB-Kennzeichen geklaut, und dies ist der Not-Behelf, bis er wieder zurück zu Hause ist… —[ˈjøːˌmaˑ] 20:51, 25. Feb. 2016 (CET)
Ich hätte mir dann an seiner Stelle allerdings ein altes deutsches DIN-Schild ohne Rand drucken lassen, die meisten Läden können das noch. Wahrscheinlich wusste er das nicht. —[ˈjøːˌmaˑ] 21:00, 25. Feb. 2016 (CET)
Ich habe das Kennzeichen spasseshalber bei der DLVA (Driver and Vehicle Licensing Agency) in UK angefragt, mit folgender Antwort: "Upon checking the vehicle record I can confirm this is UK registration mark. If the plate is being misinterpreted then this would be a police matter." Es ist also eine echte UK-Registrierung, aus welchen Gründen auch immer auf einem deutschen Euro-Schild. (Wenn mir jemand noch erklärt, wo man den "Erledigt"-Baustein hinpacken muss, können wir den Abschnitt dichtmachen. --Yardal (Diskussion) 12:40, 26. Feb. 2016 (CET)
Och, diese Diskussionsseite ist übersichtlich genug, dass der Abschnitt zur Erquickung nachfolgender Leser ruhig noch stehen bleiben kann. :) In manchen Schweizer Kantonen könnte man nun übrigens öffentlich nachsehen, wem das Kennzeichen gehört, und ihn persönlich anschreiben und nach dem Grund fragen. Im UK ist man da Datenschutz-technisch etwas moderner. ;) Schönes Wochenende! —[ˈjøːˌmaˑ] 12:46, 26. Feb. 2016 (CET)

IS

Die Buchstabenkombination IS wird in Düsseldorf nicht mehr vergeben. Vielleicht bleibt Düsseldorf ein Einzelfall. Vielleicht ist es aber auch der Vorreiter, und weitere Zulassungsbezirke folgen diesem Beispiel. MfG Harry8 14:44, 15. Apr. 2016 (CEST)

Na sowas! Ich hätte die Kombination höchstens mit ISLAND, dem Inselstaat ganz oben im Norden in Verbindung gebracht. Da kann man mal wieder sehen was da für kranke Hirne am Werk sind. Gut das es in Deutschland kein Kennzeichen gibt das mit "AF" beginnt. Dann würde die Kombination AF-D wohl auch schon auf dem Index stehen. Aber in Augsburg könnte schon bald Fritz Dusselig Probleme bekommen wenn er sein Auto anmelden möchte, den dort wäre A-FD durchaus noch machbar! Schöne Grüße, T1000er (Diskussion) 22:15, 1. Mai 2016 (CEST)
Diese Endgültigkeit der Feststellungen ("nicht mehr vergeben") ist nicht mehr zeitgemäß. Ich würde es eher "Vergabe aussetzen" nennen. Es regt sich ja auch keiner mehr auf, wenn deutsche Medien von NPD, Mongo oder Bimbo schreiben. --217.226.73.165 09:56, 1. Jul. 2016 (CEST)
Kommt ein Mann zum Priester, sagt, ich muss beichten. Ich habe ein Autokennzeichen gesehen, verglichen mit dem ist IS harmlos. Kann aber sogar sein, dass die Person, die das hat, sich dessen gar nicht bewusst ist. Der Film hiess Robocop. Das Kennzeichen war Suxx. (nicht signierter Beitrag von 78.35.53.161 (Diskussion) 12:56, 1. Jul 2016 (CEST))

"materielle Manifestierung"

Auf deutsch heißt das kürzer und verständlicher "Verkörperung". --217.236.115.205 00:10, 1. Jul. 2016 (CEST)

Ja, im ursprünglichen Sinn. Nur ist nicht alles, was heute "Körper" genannt wird, auch materiell. Und für "Materie" gilt dasselbe. Sprachlich zwischen der Welt und unserem Bild von ihr zu unterscheiden, ist eines der grundlegenden Probleme der Philosophie; wahrscheinlich ist es unlösbar. Uns bleibt nur, übertrieben deutlich zu machen, dass wir uns auf die Art "Körper" oder "Materie" beziehen, von der wir glauben, dass es sie schon gab, bevor es Leben im Universum gab, so dass aus der Übertreibung klar wird, dass wir nicht in Metaphern sprechen. --217.226.73.165 09:49, 1. Jul. 2016 (CEST)
Also "stoffliche Verkörperung"? --217.236.115.84 10:18, 1. Jul. 2016 (CEST)
Ich weiß nicht, ob das wirklich verständlicher ist. Worum es meiner Ansicht nach geht, ist, dass man auch den Träger des Kennzeichens manchmal Kennzeichen nennt. Umgekehrt wird auch manchmal das Kennzeichen Nummernschild genannt (aber das ist natürlich strenggenommen wirklich falsch.) --217.226.73.165 10:46, 1. Jul. 2016 (CEST)

alphanumerisch

Wenn es sich, wie behauptet, um einen rein alphanumerischen Code handelte, dann gäbe es keinen Unterschied zwischen "D - AU 123" und "DA - U 123". Sprechen die Behörden selbst von "alphanumerisch", oder kommt das aus einer nichtoffiziellen Quelle? --217.226.73.165 09:42, 1. Jul. 2016 (CEST)

BTW: Es ist bekannt, dass ein Deutscher mitunter fälschlicherweise einen Strafzettel aus den Niederlanden erhalten kann, weil dortige Polizisten/Behörden keine Unterscheidung zwischen D-AU und DA-U machen (in den Niederlanden ist wohl sichergestellt, dass dies für heimische Fahrzeuge eindeutig ist; in der BRD kann die Angabe ohne Bindestrich durchaus auf zwei verschiedene Fahrzeuge verweisen).
Gemäß Artikel Alphanumerische Zeichen kann das "im weiteren Sinne" auch Sonderzeichen +-*/.,:;-_ beinhalten.
--arilou (Diskussion) 10:19, 1. Jul. 2016 (CEST)

Bezirkskürzel und Wohnort

Ich konnte im Artikel nicht finden, dass man mittlerweile beim Wohnortwechsel (in einen anderen Zulassungsbezirk) keine neuen Schilder mehr braucht. Man muss das Fahrzeug immernoch ummelden, kann aber, z.B. nach einem Umzug von Stuttgart nach Berlin, seine S-... Schilder dauerhaft behalten.

Das sollte irgendwo erwähnt werden, vielleicht im Abschnitt "Verschiedenes"?

--arilou (Diskussion) 10:12, 1. Jul. 2016 (CEST)

Bild

Bitte, der Hintergrund des Kennzeichens ist weiß, aber doch nicht transparent. Gibt es kein geeigneteres Bild? --87.140.192.50 20:55, 1. Jul. 2016 (CEST)

Ja, in der Tat etwas doof. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 23:01, 1. Jul. 2016 (CEST)

Bundesministerien

Bei den Kennzeichen der Bundesministerien existieren teilweise die Ministerien nicht mehr. Kenne aber leider die aktuelle Zuordnung nicht. (nicht signierter Beitrag von 2003:6:15B1:1F51:2163:CE4C:FA3A:FF08 (Diskussion | Beiträge) 21:14, 1. Jul 2016 (CEST))

Das betrifft die Kennungen 10, 12 bis 14 und 20. Die Ministerien sind korrekt verlinkt. MfG Harry8 22:17, 3. Jul. 2016 (CEST)

Berchtesgadener Land

Die Unterscheidungszeichen BGD, LF und REI werden wahrscheinlich bald im Landkreis Berchtesgadener Land neu ausgegeben. Siehe dazu diese Info! MfG Harry8 20:07, 16. Jul. 2016 (CEST)

Sie kommen (noch) nicht! MfG Harry8 00:09, 17. Jul. 2016 (CEST)
Der Beitrag stammt aus dem Jahr 2013. Die aktuelle Abstimmung findet erst am kommenden Freitag, also am 22. Juli 2016 statt, siehe hier! MfG Harry8 20:30, 17. Jul. 2016 (CEST)
Heute hat der BGL-Kreistag der Ausgabe von BGD, LF und REI zugestimmt. MfG Harry8 21:22, 22. Jul. 2016 (CEST)

Umlaute

Die Höhe der Umlaute ist in der DIN-Schrift wie auch in der FE-Schrift einschließlich der Punkte so hoch wie die anderen Buchstaben. MfG Harry8 18:25, 21. Aug. 2016 (CEST)

Erkennungsnummer mit Endung "E"

In den vergangenen Tagen ist mir aufgefallen das es wohl eine Neuheit bei den deutschen Kennzeichen gibt. So habe ich bereits Fahrzeuge aus "IN" und "MY" gesehen bei denen die Erkennungssnummer auf "E" endet. Was hat es damit auf sich? T1000er (Diskussion) 16:55, 24. Aug. 2016 (CEST)

Das sind Elektrofahrzeuge, das hat nichts mit Ingolstadt oder Mayen zu tun.--Steigi1900 (Diskussion) 16:57, 24. Aug. 2016 (CEST)
Alles klar, dann werden wir diesen Schildertyp demnächst wohl häufiger antreffen. Danke!!! T1000er (Diskussion) 17:01, 24. Aug. 2016 (CEST)
Siehe auch hier: Kfz-Kennzeichen (Deutschland)#Kennzeichen für Elektrofahrzeuge --Steigi1900 (Diskussion) 17:03, 24. Aug. 2016 (CEST)

Aktuelle Stempelplaketten

Das Aussehen der aktuellen Plaketten ist in der Anlage 4a der Fahrzeug-Zulassungsverordnung geregelt. Zu der Druckstücknummer steht dort sehr wirres Zeugs:

Die Druckstücknummer ist in maschinenlesbarer und unmittelbar lesbarer Form darzustellen. Der maschinenlesbaren Form genügt ein 2D-Code (5 x 5 mm) in Form des DataMatrix-Codes. Die Druckstücknummer der Stempelplakette besteht aus acht Zeichen und ist als Klarschriftnummer mit der Schrift Arial-Bold 4 Punkt rechts neben dem Wappen oder senkrecht links neben dem Wappen in der Schrift Arial-Bold 6 Punkt jeweils 11 mm mittig zentriert auf der waagerechten Durchmesserlinie vom äußeren Rand (???) darzustellen. Der Abstand des 2D-Codes beträgt zum Randstrich 6 mm sowie für die Anordnung der Klarschriftnummer über dieser Codierung (???). Verwendung finden als Zeichen Großbuchstaben des deutschen Alphabets von A bis Z, ohne Umlaute und Sonderzeichen, und Ziffern zwischen 0 bis 9. Das erste Zeichen ist ein Großbuchstabe, über den die [die] Stempelplakette herstellende Institution eineindeutig ableitbar ist. Die Zeichen zwei bis sieben sind fortlaufend aufsteigend zu verteilen. Das achte Zeichen ist eine Prüfziffer, berechnet aus den Zeichen eins bis sieben. Die Berechnung der Prüfziffer erfolgt nach einem Verfahren, welches nach dem Modulus klassifiziert, der der jeweiligen Berechnungsmethode zugrunde liegt. Eine weitere Unterscheidung ist nach den Gewichtungsfolgen und den Modifikationen möglich.
  1. Mittig zentriert (vertikal), 11 mm vom Rand (horizontal) ist die Nummer vielleicht auf der linken Seite. Wie ist das für die rechte Seite anwendbar? Vielleicht meinen sie jeweils die Mitte der Nummer, die horizontal gemessen 11 mm vom Rand entfernt sein soll, aber auch dann liegt die Nummer rechts nicht auf der Durchmesserlinie.
  2. „Dies gilt auch für den Abstand der Klarschriftnummer zum Rand/zum 2D-Code“ (passt aber nicht), oder was?
  3. grammatikalisch mangelhaft; die Eineindeutigkeit ist auch nicht erfüllt, dafür dürfte jeder Hersteller nur einen Buchstaben benutzen, Witte (Securasta) benutzt mindestens das H und das W.
  4. da hat sich jemand vom Fachmann „beraten lassen“, ein paar Stichwörter notiert und dann planlos alles irgendwie aufs Papier gewürfelt...

Gruselig, das ganze. Und noch ein Schildbürgerstreich im Abschnitt zum Sicherheitscode:

Verwendung finden als Zeichen Groß- und Kleinbuchstaben des deutschen Alphabets von A bis Z und a bis z, ohne Umlaute und Sonderzeichen, und Ziffern zwischen 0 bis 9. Die Zeichen sind unter Ausschöpfung aller Kombinationen zufällig zu verteilen. [...] Als Schriftart ist Arial-Bold 9 Punkt – schwarz – zu verwenden

Damit ist es nicht möglich, ein I von einem l zu unterscheiden. Da das gleiche auch für den 7-stelligen Sicherheitscode im Fahrzeugschein gilt, ergibt sich eine Wahrscheinlichkeit von 35 %, dass mindestens ein I oder l irgendwo vorkommt und man raten muss. --androl ☖☗ 17:45, 4. Nov. 2016 (CET)

Mitnahme von Kfz-Kennzeichen

Ist im Artikel denn erwähnt, dass unter bestimmten Apsekten das Kfz-Kennzeichen bei Ummeldung oder Umzug mitgenommen werden kann? So beim ersten Drüberfliegen habe ich hierzu nichts gefunden. Ich bekomme im Februar meinen neuen Wagen und kann das (Wunsch-)Kennzeichen vom bisherigen Fahrzeug ohne Probleme mitnehmen - kostet zwar ein paar Euro Bearbeitungsgebühr, aber das ist es mir der Spass wert. --H.A. (Diskussion) 12:02, 1. Jan. 2017 (CET)

Das sind zwei verschiedene Punkte, die du ansprichst:
1.) Bei einer Ummeldung oder bei einem Umzug kann das bisherige Kennzeichen beibehalten werden. Man muss allerdings der Kfz-Schein umschreiben lassen.
2.) Beim Erwerb eines neuen Fahrzeugs kann man das bisherige Kennzeichen behalten. Dies gilt allerdings nur, wenn man nicht in einen anderen Zulassungsbezirk umgezogen war und von der Regelung der # 1 Gebrauch gemacht hatte.
MfG Harry8 12:06, 10. Feb. 2017 (CET)
Zu beiden Punkten habe ich im Artikel nichts gefunden. Ich kann es aber auch übersehen haben. MfG Harry8 12:11, 10. Feb. 2017 (CET)
Punkt 1 ist im Artikel Kfz-Kennzeichen (Deutschland) unter 3.1 Unterscheidungszeichen als "Umkennzeichnung" beschrieben.
Punkt 2 ist im Artikel Wunschkennzeichen und im Artikel Kraftfahrzeugkennzeichen erwähnt - es gibt ihn meines Wissens auch nicht in allen Zulassungsstellen:
Es handelt sich hierbei um eine Ausserbetriebsetzung des bisherigen Fahrzeugs ohne Reservierung des Kennzeichen mit gleichzeitiger Reservierung des Kennzeichen als Wunschkennzeichen für den Halter des bisherigen Fahrzeugs
Wolfgang Götz (Diskussion) 22:15, 23. Feb. 2017 (CET)

Gültigkeit alter Kennzeichen?

In der FZV finde ich nur den Satz, dass alte Kennzeichen weiter benutzt werden dürfen. Dazu zählen ja bekanntermaßen die alten, nicht reflektierenden Kennzeichen, oder Kennzeichen von Kreisen und Städten, die nicht mehr bestehen. Aber wie sieht es aus mit den alten, schwarzen Kennzeichen mit dem Buchstaben der ehem. Besatzungszonen? In alten Filmen aus den 1950ern sieht man oft Autos sowohl mit alten, schwarzen Nummernschildern, als auch in heutiger Art parallel fahren. Sind die alten Kennzeichen irgendwann für ungültig erklärt worden, oder dürfte man einen Oldtimer mit alten Nummernschildern noch weiter fahren? --194.77.236.7 11:22, 10. Feb. 2017 (CET)

Bei der Einführung der neueren Kennzeichen am 1. Juli 1956 durften die alten schwarzen Kennzeichen noch eine Zeitlang genutzt werden. Das genaue Datum der Ende der Gültigkeit kenne ich nicht. MfG Harry8 12:01, 10. Feb. 2017 (CET)

Doppelter Wikipedia-Artikel?

https://de.wikipedia.org/wiki/Kraftfahrzeugkennzeichen

https://de.wikipedia.org/wiki/Kfz-Kennzeichen_(Deutschland) (nicht signierter Beitrag von 2A00:C1A0:4886:EF00:D9E7:581F:26D2:2BEF (Diskussion | Beiträge) 10:11, 11. Feb. 2017 (CET))

Nein, dieser Artikel behandelt nur die deutschen Kfz-Kennzeichen. MfG Harry8 12:01, 11. Feb. 2017 (CET)

Rechtliche Situation in der BRD

(aus Disk. Euro-Kennzeichen)

Kurze Erklärung: Es geht um das EU-Nummernschild und das mancher Fahrer die Europaflagge mit dem "D" abklebt und durch Schwarz-Weis-Rot mit einem "D" ersetzt (was ja für Reichsbürger&Co oä spricht).

Wie sieht eigentlich die rechtlich Siatuation in Dtl aus? Klar ist nur, dass alte Schilder Bestandsschutz haben. Es gab wohl auch eine Zeit, wo man als Halter wählen konnte. Mittlerweile gibts nur noch EU-Kennzeichen... Ich frage einfach, weil mir in letzter Zeit einige wenige Fahrer entgegenkamen, die sich hinten auf Blau+Sterne ein Schwarzweisrot (was schonmal nicht angängig ist) mit "D" draufgepappt haben (vermutlich Reichsbürger). Ist das strafbar wegen Fälschung bzw. Verfälschung oder wird das - steht ja "D" drauf - eher toleriert. Für alle Unaufgeklärten sowie Leser wäre nützlich, die korrekten Sachstand hier einzufügen... sagt ein Nicht-Jurist. Ist auch letztlich eine Frage des Versichungsschutzes, wenn man mit so einem "Bürger" karambolieren sollte, ob der überhaupt ein zugelassenes Kfz geführt hat. MfG URTh (Diskussion) 18:58, 14. Feb. 2017 (CET)

Naja, vorsätzlich sollte man mit niemandem eine "Karambolage" veranstalten, oder?
Ob Versicherungsschutz besteht oder nicht, hat nichts damit zu tun, ob das Kennzeichen in korrekter Form angebracht wurde, ob es durch Aufkleber verfälscht/verfremdet wurde oder ob es im Handschuhfach liegt.
Und selbst wenn der Unfallgegner keinen gültigen Versicherungsschutz haben sollte, bekommt man als Geschädigter von der Verkehrsopferhilfe sein Geld.
Dass das verfälschen/verfremden der Kennzeichen eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die Polizei/Ordnungsbehörden ahnden sollten, ist davon ebenfalls unabhängig. --RokerHRO (Diskussion) 08:05, 15. Feb. 2017 (CET)
Es geht doch letztlich nicht um Unfälle (das ist nur ein Nebenaspekt), sondern um die Zulässiglkeit oder ob das Kfz durch Überkleben von Teilen des amtlichen Nummernschilds seine Zulassung verliert. MfG URTh (Diskussion) 16:27, 15. Feb. 2017 (CET)
Na, was denn nun? Geht es dir um die Gültigkeit der Zulassung oder um die Gültigkeit der Kfz-Haftpflicht-Versicherungspolice? Naja, sei's drum. Auf beides hat das Vefälschen / Verfremden des Kennzeichenschildchens keinen Einfluss. Die Nummernschilder sind auch nicht "amtlich", sondern können von jedem Privatmann hergestellt werden, sofern sie die gesetzlichen Bestimmungen bezügl. Form, Farbe, Reflexionsverhalten usw. einhalten.
Und selbst wenn das Kennzeichen total verrostet und unlesbar ist oder geklaut wurde, ist das Fahrzeug weiterhin zugelassen und ordnungsgemäß versichert.
--RokerHRO (Diskussion) 17:10, 15. Feb. 2017 (CET)
Deine letzten Aussagen glaube ich nicht - denn in zwei mir bekannten Fällen musste das Fahrzeug nach Verlust nur eines (!) Nummernschildes komplett neu zugelassen werden. MfG und damit zu deiner "Sachkompetenz". URTh (Diskussion) 18:50, 15. Feb. 2017 (CET)
Sogar, wenn der Versicherte seinen Versicherungsschutz verloren hat, wird der Geschädigte entschädigt. Es genügt da sogar die Angabe des entstempelten Kennzeichens. Die Versicherung kann sich ggf. das Geld vom (ehemals) Versicherten zurückholen. Es gibt eine Priorität: Das Opfer ist zu entschädigen. Das geht sogar noch, wenn das Fahrzeug kein Kennzeichen hat, es aber anhand der Fahrgestellnummer einem bestimmten Benutzer zuzuordnen ist. Falls alle Stricke reißen, ist noch die Verkehrsopferhilfe da. Das hat aber RokerHRO alles schon richtig angegeben.
Dass nach dem Verlust eines Nummernschildes eine Neuzulassung erfolgen muss (in Deutschland ist das zumindest so), ist übrigens selbstverständlich. Dann ist auch die Mitnahme des bisherigen Kennzeichens nicht möglich. Das beeinträchtigt die Zahlungen an ein Verkehrsopfer nicht.
Die Sachkompetenz des Benutzers RokerHRO ist unzweifelhaft vorhanden. Diese anzuzweifeln ist in meinen Augen deplatziert. MfG Harry8 19:48, 15. Feb. 2017 (CET)
Mein Gott Harry, ich zweifele an deiner Lesekompetenz! Die Frage ist, ob das Abkleben des EU+Sterne als Verfremden bzw. Verfäschen des Kennzeichens gilt und wenn ja, welche Konsequenzem das hat. Danke und MfG URTh (Diskussion) 20:22, 15. Feb. 2017 (CET)
Da musst du nicht zweifeln. Du hast dich über die Kompetenz eines Benutzers geäußert und dazu habe ich geantwortet. Punkt. MfG Harry8 22:22, 15. Feb. 2017 (CET)

Neuzulassung bei Kennzeichendiebstahl

Klar muss das Kfz neu zugelassen werden, damit es ein neues Kennzeichen bekommt. Es gibt halt in D keine "Kennzeichenduplikate", wie z.B. in den Niederlanden. Wird dir aber auf einer Autobahnraststätte ein Nummernschild geklaut und du merkst es nicht, fährst weiter und die Polizei hält dich an, wird das nicht als "Fahren mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug" geahndet werden.
Hat aber alles nichts mit dem Lemma zu tun, also sollte das Thema besser an passenderer Stelle weitergeführt werden. --RokerHRO (Diskussion) 14:18, 16. Feb. 2017 (CET)

Der Begriff Neuzulassung ist hier nicht richtig:
Nach einem Kennzeichendiebstahl erfolgt für das Fahrzeug eine Umkennzeichnung mit Zuteilung von neuen Siegelplaketten auf ein neues Kennzeichen mit einer Kombination aus dem Pool der zuständigen Zulassungsstelle.
Zugleich wird eine neue ZulassungsBescheinigung Teil I (ugs. Fahrzeugschein); evtl. auch eine neue ZulassungsBescheinigung Teil II (ugs. Fahrzeugbrief) ausgestellt.
Ob auch eine neue eVB vorgelegt werden muss, hängt von der zuständigen Zulassungsstelle ab.
Sollte der Kennzeichenverlust/Kennzeichendiebstahl bei der Polizei gemeldet worden sein, erfolgt beim Kraftfahrtbundesamt im Zentralen Fahrzeugregister die Sperre der Kennzeichenkombination durch die Polizei.
Sollte die Meldung gleich bei der zuständigen Zulassungsstelle erfolgen, kann dort zusätzlich die Abgabe einer kostenpflichtigen eidstattlichen Erklärung verlangt werden und die Sperre der Kennzeichenkombination erfolgt durch die Zulassungsstelle.
Die Wiedervergabe der Kennzeichenkombination darf erst nach 10 Jahren wieder erfolgen - es sei denn, das Kennzeichen taucht wieder auf und es war keine mitgenommene Kennzeichenkombination.
++Wolfgang Götz (Diskussion) 21:50, 23. Feb. 2017 (CET)

Einführung von H-Kennzeichen i.V.m Saisonkennzeichen

Der Bundesrat hat in der Sitzung am 10. Februar 2017 der Bundesrat-Drucksache 770/16:"Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften", PDF zugestimmt. Dadurch wird u.a. die Möglichkeit der Zulassung eines Fahrzeug auf ein H-Kennzeichen mit Saisonzeitraum eingeführt. Der dafür notwendige Teil der Änderung der FZV soll lt. dem Verordnungstext am "erster Tag des siebten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats" in Kraft treten. ++Wolfgang Götz (Diskussion) 22:01, 23. Feb. 2017 (CET)

Unerwünschte Kombinationen

Manche der hier aufgeführten unerwünschten Kombinationen halte ich für übertrieben: Beispielsweise S-ED... - die aufgeführte Partei mit diesem Kürzel hat es niemals in Stuttgart gegeben, folglich halte ich diese Kombination mit der einst wahrhaft antifaschistischsten Partei, die es je auf deutschem Boden gegeben hat (zum Glück heute noch unter dem Namen "Die Linke"), für unbedenklich. Auch N-SU... sollte nicht unbedingt auf eine Terrororganisation hinweisen, zumal es Oldtimer aus den 1960er Jahren gibt, die als Firmenlogo die Buchstabenkombination auf der Frontseite tragen (da steht es für "Neckarsulm" - und wenn diese Stadt 1956 WÄRE noch Landratssitz gewesen, hätte sie dieses Kürzel zugeordnet bekommen). Ein bisschen weniger Übertreibung wäre hiermit wirklich angebracht. Ich halte zum Beispiel S-AU, S-EX, SE-X, HU-RE, NU-TT usw. für weitaus obzöner und bedenklicher als solch angegebene Kombinationen. Auch die Unerwünschtheit Kombination IZ-AN halte ich für maßlos übertrieben. Sind wir denn Legastheniker? ER-UH hielte selbst ich nicht für irgendwie bedenklich. Schon mal bemerkt, dass sich Ahaus mit AH abkürzt (sogar in Form eines kürzlich reaktivierten Zeichens)? Ist ja auch nicht bedenklich! Folglich wäre auch IS für Iserlohn im Fall einer Reaktivierung nichts Böses. Lasst doch die verblichene Geschichte in Frieden ruhen - jene Systeme, auf die man hier anspielt, kannten die bundesdeutsche Kennzeichenregelung von 1956 NICHT! Konzentriere man sich mal auf die Gegenwartswirklichkeit!--Kennzeichenfan (Diskussion) 21:29, 18. Feb. 2017 (CET)

Naja, in Deutschland wird eben viel übertrieben, und damit betreibt man manchmal auch das Geschäft derjenigen, deren Sache man eigentlich bekämpfen möchte. Durch die Sperrung der 28 im Landkreis Zwickau wird man als Unwissender ja gerade erst auf die Hintergründe der Zahl aufmerksam gemacht.
Interessant ist, dass es alle Kombinationen, also HJ, KZ, SA und SS, bei der Erstvergabe im Jahr 1956 gab. Von ersten Protesten habe ich erfahren, als in Hamburg alle städtischen Busse das Buchstabenpaar KZ erhielten. Das muss in den 1970er oder 1980er Jahren gewesen sein. MfG Harry8 22:28, 18. Feb. 2017 (CET)
Nebenbei: In Neckarsulm gibt es eine NSU-Straße. Die wurde nicht umbenannt. Warum auch? MfG Harry8 22:29, 18. Feb. 2017 (CET)
Die "NSU-Straße" ist nach der Autofirma benannt, das ist insofern klar. "HJ" hat es bestimmt nicht bei der ERSTvergabe 1956 gegeben, sondern nur "HI" - denn in den ersten Monaten der Kennzeichenserie wurde der Buchstabe I vergeben, J hingegen nicht. Doch schon im November 1956 wurde I durch J (wahrscheinlich wegen der Verwechslungsgefahr mit einer - römischen - 1) ersetzt, und das I kehrte erst mit der Einführung der FE-Schrift in die Erkennungsnummern zurück. Eine Nummer mit UL-KZ... kannte ich sogar persönlich. Es war für mich nichts Bedenkliches. Ein Auto (also z. B. auch ein Bus) kann nicht die Funktion eines NS-Lagers ausführen, insofern halte ich dies für unbedenklich. Der (geschiedene) Ehemann der Besitzerin des Wagens mit der Nummernkombination in Ulm war sogar Holocaustüberlebender (befreiter KZ-Häftling). In Ulm war übrigens auch schon UL-US... manchen ein Dorn im Auge, weil sich die Halter nicht wollten als "US-Armist" erkannt fühlen. Nummern mit "SS" waren vor allem im Lkr. Neu-Ulm sehr "beliebt", v. a. bei weiblichen Kfz-Haltern, die damit in ironischer Weise auf sich aufmerksam machen wollten. Übrigens gibt es in Ulm noch zahlreiche Kombinationen mit "AH", meist gewählt von Haltern, deren Initialen so lauten (z. B. Anton Hermann usw.). Das Bundesland Brandenburg hingegen hat bereits alle derartigen Kombinationen für unzulässig erklärt, als ob dort eine "Gefahr" mehr wäre als im Schwabenland. Und die "28", die in Zwickau gesperrt sein soll, soll wohl in Wirklichkeit die "18" sein. Ich halte dies für maßlose Übertreibung und zusätzliches Aufmerksamkeit-Erregen auf kodierte Kürzel. Das sollte in einem modernen Staat nicht sein. Ich sage immer: "Schaut mal her - Österreich nutzt sogar SD für den Bezirk Schärding, ganz an der Grenze zu Deutschland, und Österreich war ab März 1938 bis kurz vor Kriegsende voll annektiert und integriert in den NS-Staat". Was ist dabei bedenklich?--Kennzeichenfan (Diskussion) 13:01, 19. Feb. 2017 (CET)
Ein Nachbar von mir fuhr im Jahr 2000 mit einem Wagen mit der Kombination UN HJ herum. Als er danach einen Neuwagen anmeldete, war HJ nicht mehr möglich. MfG Harry8 12:06, 1. Mai 2017 (CEST)
Hinweis allerdings, dass diese Seite dazu dient, den Artikel zu besprechen, nicht dazu, die Sinnhaftigkeit der Kennzeichenvergabe zu besprechen. --131.169.89.168 10:04, 26. Jun. 2017 (CEST)
Eben, und da ist es schon sehr interessant, dass sich die Einstellung geändert hat. MfG Harry8 10:07, 26. Jun. 2017 (CEST)

Rote Nummern

Werden rote Nummern mit 03 und 04 nun noch ausgegeben? 2010 sagte man mir, dass für Privatpersonen grundsätzlich keine mehr ausgegeben würden.--Mideal (Diskussion) 18:30, 12. Jul. 2017 (CEST)

Rote Nummern gibt es nur mit 05, 06 und 07, nicht mehr mit 04. Rote Nummern mit 03 hat es nie gegeben. MfG Harry8 19:57, 12. Jul. 2017 (CEST)

Rotes Kennzeichen

Darf man bei einem Autohändler als Kaufinteressent eine Probefahrt mit rotem Kennzeichen machen, wenn die HU des Fahrzeugs abgelaufen ist? Danke--Buchbibliothek (Diskussion) 22:05, 22. Jul. 2017 (CEST)


Nach meinen Wissen ist das erlaubt, wenn das Fahrzeug nicht sichtbare Mängel aufweist, die die Verkehrssicherheit gefährden würden..

--Paternoster72 (Diskussion) 01:15, 23. Jul. 2017 (CEST)

Danke und Gruß--Buchbibliothek (Diskussion) 09:47, 23. Jul. 2017 (CEST)

H-Kennzeichen als Saisonkennzeichen

H-Kennzeichen als Saisonkennzeichen sind jetzt möglich. MfG Harry8 21:26, 29. Okt. 2017 (CET)

Coburg

Die Angaben stimmten nicht. So konnten Fahrzeugbesitzer aus dem Landkreis auch Kennzwichen wie beispielsweise CO BA 1 oder CO Q 55 erhalten. MfG Harry8 23:18, 25. Feb. 2018 (CET)

Buchstabe I

In dieser Meldung geht es zwar um das Unterscheidungszeichen BR für Bruchsal, aber besonders interessant ist das Kennzeichen mit dem Buchstaben I aus dem Jahr 1956. MfG Harry8 20:44, 8. Apr. 2018 (CEST)

In der Tat spannend! Ich nehme an, da hatte jemand einen Freund beim Amt, der’s unzulässigerweise durchgewunken hat. Gibt es ja auch heute häufig, dass Maße oder Mischungen aus Normal- und Engschrift abgestempelt werden, die es eigentlich nicht geben dürfte. —[ˈjøːˌmaˑ] 15:12, 9. Apr. 2018 (CEST)
In den Anfangstagen ab Juli 1956 gab es ja für eine kurze Zeit das I, aber kein J. Schließlich wurde das J anstelle des I ausgegeben. MfG Harry8 19:46, 23. Apr. 2018 (CEST)

E-Saisonkennzeichen

Warum haben wir dazu keinen Artikel? --84.61.221.211 18:48, 23. Apr. 2018 (CEST)

Weil das kein Saisonkennzeichen ("Erbst") ist. Lachmeister Krause (Diskussion) 19:10, 23. Apr. 2018 (CEST)
Der Benutzer IP 84 meint ein Kennzeichen vom Typ MOS K 57 E mit anschließender Saisonangabe.
Vielleicht ist das noch zu speziell für einen Artikel. Solche Kennzeichen sieht man ja fast nie auf den Straßen, aber vielleicht ändert sich das ja bald. MfG Harry8 19:44, 23. Apr. 2018 (CEST)

Kanada -Militär(angehörige?)

Hallo,

mir ist heute auf der Autobahn auf einer weißen "Familien-Kutsche" (Van) ein Kennzeichen länglichen deutschen Euro-Typs (ohne linke blaue Leiste) mit FE-Schrift schwarz auf weiß aufgefallen. Links -ungefähr da, wo die kleine "D"-Kennung sonst steht, stand ein kleines CDN, dann "xx nn" mit einer Plakette dazwischen räumlich da, wo es auch bei deutschen Euro-Kennzeichen steht. Das xx war WE für Wesel. Also auch hier look-a-like Kennzeichen.--Genea (Diskussion) 16:42, 18. Mai 2018 (CEST)

Auf dieser Seite steht bis jetzt nichts dazu.
Nebenbei: WE verweist auf Weimar. Es kann aber einfach ein Fortschreiten im Alphabet sein. MfG Harry8 17:49, 18. Mai 2018 (CEST)
Lautdieser Seite verweist WE bei kanadischen Kennzeichen auf Wesel- da sind Nato-Fernmelder.
Würde auch eher passen, das ich den Wagen in der Nähe von Wuppertal gesehen habe. Viele Grüße
--Genea (Diskussion) 18:20, 18. Mai 2018 (CEST)
Da steht nichts zu Wesel. WES ist das Unterscheidungszeichen. Aber mal sehen. Irgendwann werden wir es wissen. MfG Harry8 21:19, 18. Mai 2018 (CEST)
Oh- falscher Link- auf "dieser" Seite steht: "Kanada (rote Schrift auf weißem Grund), zwei Buchstaben und drei Ziffern, häufig mit der Vergabe der zwei Buchstaben
in Verbindung mit dem Stationierungsort (z. B. WE bei Fahrzeugen von Angehörigen der Streitkräfte, die in Wesel stationiert sind).--Genea (Diskussion) 11:52, 19. Mai 2018 (CEST)
Ja, dann ist das ja geklärt. Zwei Buchstaben passen ja auch zur kanadischen Kennzeichensystematik. Ich hatte auf anderen Seiten (auch en-WP und fr-WP) gesucht, aber nichts gefunden. MfG Harry8 12:10, 19. Mai 2018 (CEST)

Stempelplaketten

Ein Zulassungsbezirk hat laut KBA eine Nummer. Das bedeutet eigendlich eine eigene Plakette.

Dies ist aber nicht so, was mich verwundert. Der Lahn-Dill-Kreis und Wetzlar besitzen nur eine, der Landkreis Osnabrück mindestens drei.

Also müsste man den Abschnitt verbessern. mfg --Thomas021071 (Diskussion) 21:21, 10. Jun. 2018 (CEST)

Bundeswehr - Kennzeichen zeigt nicht Verband

Im Abschnitt Bundeswehr: "Die Nummern werden willkürlich vergeben, das heißt, sie sind an keine Systematik wie Fahrzeugtyp oder Truppenteil gebunden. Dadurch bleiben aus taktischen Gründen der Standort und der Truppenteil des Fahrzeugs unerkannt." Wo kommt denn dieser Satz bitte her. Der zweite Satz ist doch bitte ein Witz. Militärfahrzeuge besitzen Taktische Zeichen, welche Verband, Einheit und Truppengattung darstellen. Das muss auch nicht in eine Nummer. Viel mehr würde es Sinn machen, dass nicht in eine sprechende Nummer überführt wird, da es Umgliederungen etc. zu einem noch größeren Verwaltungsaufwand macht. -- Gunnar 💬 00:55, 23. Okt. 2018 (CEST)

Na, wenn man geneigt ist, sich die Einleitung des Artikels Kfz-Kennzeichne zu Gemüte zu führen, so erfährt man daraus, es werden in diesem Artikel die amtliche vergebenen Kfz-Kennzeichne, auch als Nummernschilder bekannt, behandelt. Da die Bundeswehr kein Amt sondern eine Institution ist, sind die bundeswehrintern benutzten taktischen Zeichen keine "amtlich vergebenen Kfz-Kennzeichen". Und nebenbei: Taktische Zeichen heissen bei der Bundeswehr Militärische Symbole und bezeichnen die Truppengattung, manchmal die Einheit, nie das individuelle Fahrzeug. Das komische Moment liegt also eher bei Dir als im Artikel. --RAL1028 (Diskussion) 01:17, 23. Okt. 2018 (CEST)

Vielleicht magst du den referenzierten Absatz noch einmal lesen, dann würde auch dem Oberlehrer auffallen, dass ich sehr wohl den Text gelesen und verstanden habe. Es geht konkret um den 2. Satz. Im Übrigen lautet die Bezeichnung in der Dienstvorschrift Taktische Zeichen. Die Benennung des Wikipediaartikels ist keine valide Grundlage der Benennung. Ich würde dich Melonengelb, daher bitten doch das Textverständnis, welches du von mir verlangst auch aufzubringen. Ich sagte konkret: Der zweite Satz ist sinnfrei, da die Zuordnung durch die TZ gegeben ist. Ich habe nie behauptet, dass TZ ein KFZ-Kennzeichen ersetzen oder dass durch TZ eine individuelle Fahrzeugabgrenzung möglich wäre. Dementsprechend würde ich dich bitten nicht andere Personen als Witz oder Clown zu assoziieren, sondern inhaltlich zu der Ansprache zu dem zweiten zitiertem Satz Stellung zu nehmen. -- Gunnar 💬 01:54, 23. Okt. 2018 (CEST)

Ja. Wo Du Recht hast hast Du Recht. Die Formulierung mit "dadurch" ist wunderbar suboptimal. Da sollte sowas stehen wie "anhand des Kennzeichens lassen sich keine Rückschlüsse ...". (Nebenbei fahren auch Bundeswehrfahrzeuge ohne "Taktische Zeichen" rum. Und wo wir schon beim Haarspalter sind: Dich habe und wollte ich nichtens als Clown/Witz bezeichnen.) Und da ich Dir im Eifer des Gefechtes die Vorfahrt genommen habe, formulierst Du das im Artikel um? --RAL1028 (Diskussion) 02:21, 23. Okt. 2018 (CEST)

Du hast Recht, TZ waren bei uns unüblich, da sich u.a. mehrere Verbände die Fahrzeuge nach Bedarf "geteilt" haben, sie standen halt bei der Bereitschaft/Inst. Meine Frage wäre wie es am elegantesten zu lösen wäre: An sich könnte man den zweiten Satz, also die nachgeschobene Begründung, gefahrlos löschen. Meine Begündung, die problemlosere Verwaltung ist ebenfalls nicht so hinreichend belegt, dass ich sie eintragen würde. Von daher wäre ich für den Satz entnehmen. -- Gunnar 💬 16:12, 23. Okt. 2018 (CEST) PS: Ich werde mich auch wieder einer entspannteren Wortwahl bemühen.

Harry8 hat Deinen Vorschlag umgesetzt. Damit hätten wir das. Und nichts für ungut. --RAL1028 (Diskussion) 21:31, 23. Okt. 2018 (CEST)

@Harry8: Danke für die Umsetzung. @RAL1028: wir haben doch die Misskommunikation am Anfang überwunden und der Diskurs hatte doch ein zielführendes Ergebnis, von daher sollte doch kein Missklang verbleiben. :) -- Gunnar 💬 15:39, 27. Okt. 2018 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gunnar 💬 03:15, 18. Nov. 2018 (CET)

Nochmals Versicherungskennzeichen

Im Artikel steht "Kleinkrafträder, Mofas und Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h..." Soweit mir bekannt, dürfen genannte Fahrzeugklassen eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h haben, nicht 45 km/h. Ausnahmen sind Mopeds, die in der DDR gebaut wurden und vor 1992 zugelasen wurden. Diese dürfen 60 km/h fahren. Oder wurde die zulässige Höchstgeschiwndigkeit von 50 auf 45 km/h reduziert? --H.A. (Diskussion) 22:21, 3. Okt. 2018 (CEST)

Deswegen sind Simsons immer noch sehr beliebt. Laut einer Doku war das ein Punkt der Anerkennung im 2+4 Vertrag. -- Gunnar 💬 01:03, 23. Okt. 2018 (CEST)

Kfz-Kennzeichen / Feld mit Europaflagge

Bei mir im Nachbarort steht ein KfZ, wo das Feld mit der Europaflagge und dem Nationalitätenkürzel schwarz-weiß lackiert ist (Hintergrund schwarz, Sterne und Länderkürzel weiß). Ist dies erlbaut? kann gerne mal ein Foto des Kennzeichens machen, um zu zeigen, was gemeint ist (die nicht relevanten Felder werden dann geschwärzt). --H.A. (Diskussion) 20:48, 11. Okt. 2018 (CEST)

So, das da meinte ich, das Feld, wo die EU-Flagge zu sehen ist, ist schwarz und die Sterne weiß. Ist das erlaubt? habe ich sonst noch nirgends gesehen. --H.A. (Diskussion) 19:18, 5. Dez. 2018 (CET)
Ist das tatsächlich ein Farbfoto oder ist es schwarz/weiß aufgenommen? Aus meiner Sicht geht das nicht. Übrigens: Dieses Forum dient der Verbesserung des Artikels und nicht der Beantwortung solcher Fragen. Frag doch mal einen Polizisten, der müsste es doch wissen. --Detlef  ‹ Emmridet  (Diskussion) 00:14, 6. Dez. 2018 (CET)
(1) Auf dem Foto ist auch Gelb zu sehen (in der Plakette), von daher wohl ein Farbfoto. Aber das nur nebenbei. (2) Im Internet findet man einiges dazu. Das Feld schwarz/weiß zu überkleben ist wohl Trend in der Tuningszene. Erlaubt ist das aber nicht. (3) Auch wenn's vielleicht "nur" eine Frage aus Interesse war und die Kritik dann nicht ganz unberechtigt wäre, so würde die Frage aber durchaus als Anstoß für eine Artikelergänzung taugen, finde ich, wenn das schwarz/weiße Feld erlaubt wäre. Gruß --Apraphul Disk WP:SNZ 09:37, 6. Dez. 2018 (CET)
Zur Info: Ja, es ist ein Farbfoto. Es wurde ledigilich aus Datenschutzgründen das Kennzeichen unkenntlich gemacht. --H.A. (Diskussion) 15:47, 11. Dez. 2018 (CET)
Eine Antwort: Das Kfz-Kennzeichen ist mit dem Stempel der Zulassungsstelle eine Urkunde. Sollte das Kennzeichen verfälscht sein ( schwarz/weiss ), stellt das eine Urkundenfälschung dar. mfg --Thomas021071 (Diskussion) 22:11, 11. Dez. 2018 (CET)

Auch der Kennzeichenmißbrauch § 22 StVG ist zu prüfen.....--2003:D3:F1E:F995:8168:7619:442F:7390 22:58, 29. Dez. 2018 (CET)

Besondere Zulassungsbezirke/Hessen

Besondere Zulassungsbezirke in Hessen wie Hanau und Wetzlar unterscheiden sich nur für die Bewohner. Als Hanauer oder Wetzlarer bekomme ich nur HU oder WZ. Die Stempelplaketten sagen aus, wem die Hoheit obliegt. Rüsselsheim wird erst ein eigener Zulassungsbezirk wenn sich die Stadt mit dem Landkreis einigt, wer die Gebüren bekommt. Da der Landkreis darauf nicht freiwillig verzichtet, denke ich mal, das Thema hat sich erledigt. mfg --Thomas021071 (Diskussion) 22:33, 12. Dez. 2018 (CET)

Kennzeichen Landtag/Landesregierung

Hat jemand eine detailierte Aufschlüsselung der einzelnen Landeskennzeichen (BWL, BYL, HEL etc.) - also über die im Artikel genannte Empfehlung hinaus? (z.B. BYL-8, BYL-9 usw.)? (nicht signierter Beitrag von 85.197.25.7 (Diskussion) 00:16, 14. Feb. 2019 (CET))

Baden-Württemberg

Nr. 1956 1979
BWL 1 Landtag
BWL 3 Ministerpräsident und Staatskanzlei
BWL 4 Ministerium des Inneren
BWL 5 Ministerium der Justiz
BWL 6 Ministerium der Finanzen
BWL 8 Kultusministerium Ministerium für Kultus und Sport
BWL 9 Wirtschaftsministerium Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr
BWL 10 Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
BWL 11 Arbeitsministerium Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung
BWL 12 Ministerium für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsbeschädigte Ministerium für Wissenschaft und Kunst

Die nicht vergebenen Nummern 2 und 7 dienten der Reserve. MfG Harry8 09:02, 14. Feb. 2019 (CET)

Bayern

Nr. 1956 1980
BYL 1 Landtag und Senat
BYL 3 Ministerpräsident und Staatskanzlei
BYL 4 Ministerium des Inneren
BYL 5 Ministerium der Justiz
BYL 6 Ministerium der Finanzen
BYL 7 Ministerium für Wirtschaft und Verkehr
BYL 8 Ministerium für Unterricht und Kultus
BYL 9 Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
BYL 10 Ministerium für Arbeit und soziale Fürsorge Ministerium für Arbeit und Sozialordnung
BYL 11 Oberster Rechnungshof
BYL 12 Ministerium für Bundesangelegenheiten

Die nicht vergebene Nummer 2 diente der Reserve. MfG Harry8 09:10, 14. Feb. 2019 (CET)

Bremen

Nr. 1961
HB 1 Bürgerschaft
HB 3 Präsident des Senats und Senatskanzlei
HB 4 Senator für Inneres
HB 5 Senator für Justiz und Verfassung
HB 6 Senator für Finanzen
HB 7 Senator für Häfen, Schifffahrt und Verkehr
HB 8 Senator für das Bildungswesen
HB 9 Senator für Arbeit
HB 10 Senator für das Gesundheitswesen
HB 11 Senator für das Bauwesen
HB 12 Senator für Wirtschaft und Außenhandel
HB 13 Senator für Wohlfahrt und Jugend

Die nicht vergebene Nummer 2 diente der Reserve. MfG Harry8 09:17, 14. Feb. 2019 (CET)

Hamburg

In Hamburg gab es im Jahr 1980 keine Einteilung. Lediglich die Fahrzeuge der Ländervertretung trugen HH 3. MfG Harry8 09:19, 14. Feb. 2019 (CET)

Hessen

Nr. 1979
HEL 1 Landtag
HEL 3 Ministerpräsident und Staatskanzlei
HEL 4 Ministerium des Inneren
HEL 5 Ministerium der Justiz
HEL 6 Ministerium der Finanzen
HEL 7 Ministerium für Wirtschaft und Verkehr
HEL 8 Kultusministerium
HEL 9 Ministerium für Landesentwicklung, Umwelt, Landwirtschaft und Forsten
HEL 10 Sozialministerium
HEL 11 Präsident des Landesrechnungshofes
HEL 12 Ministerium für Bundesangelegenheiten

Die nicht vergebene Nummer 2 diente der Reserve. MfG Harry8 09:25, 14. Feb. 2019 (CET)

Mecklenburg-Vorpommern

Nr. 1991
MVL 1 Landtag
MVL 3 Ministerpräsident und Staatskanzlei
MVL 4 Innenministerium
MVL 5 Justizministerium
MVL 6 Finanzministerium
MVL 7 Wirtschaftsministerium
MVL 8 Landwirtschaftsministerium
MVL 9 Kultusministerium
MVL 10 Umweltministerium
MVL 11 Sozialministerium

Die nicht vergebene Nummer 2 diente der Reserve. MfG Harry8 09:29, 14. Feb. 2019 (CET)

Niedersachsen

Nr. 1956 1977
NL 1 Landtag
NL 3 Ministerpräsident und Staatskanzlei
NL 4 Ministerium des Inneren
NL 5 Ministerium der Justiz
NL 6 Ministerium der Finanzen
NL 7 Ministerium für Wirtschaft und Verkehr Ministerium für Wirtschaft und öffentliche Arbeiten
NL 8 Sozialministerium
NL 9 Kultusministerium
NL 10 Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
NL 11 Ministerium für Vertriebene
NL 12 Ministerium für Aufbau Niedersächsischer Landesrechnungshof (ab 1970)
NL 13 Ministerium für Wissenschaft und Kunst

Die nicht vergebene Nummer 2 diente der Reserve. MfG Harry8 09:36, 14. Feb. 2019 (CET)

Nordrhein-Westfalen

Nr. 1956 2016
RWL 1 / NRW 1 Landtag
RWL 3 / NRW 3 Ministerpräsident, Staatskanzlei und Landeskraftfahrtdienst
NRW 4 Ministerium des Innern: Polizei
NRW 5 Ministerium des Innern: Polizei
NRW 6 Ministerium des Innern: Polizei
NRW 7 Ministerium des Innern: Katastrophenschutz, Köln
NRW 8 Ministerium des Innern: Katastrophenschutz, Dortmund

Die nicht vergebene Nummer 2 dient(e) der Reserve. MfG Harry8 09:43, 14. Feb. 2019 (CET)

Anmerkung: Das Unterscheidungszeichen NRW wurde im Jahr 1989 eingeführt. MfG Harry8 09:44, 14. Feb. 2019 (CET)

Rheinland-Pfalz

Nr. 1956 1980
RPL 1 Landtag
RPL 3 Ministerpräsident und Staatskanzlei
RPL 4 Ministerium des Inneren Ministerium des Inneren und Sport
RPL 5 Ministerium für Justiz
RPL 6 Ministerium der Finanzen und Wiederaufbau Ministerium der Finanzen
RPL 7 Ministerium für Wirtschaft und Verkehr
RPL 8 Ministerium für Unterricht und Kultus
RPL 9 Sozialministerium Ministerium für Soziales, Gesundheit und Umwelt
RPL 10 Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und Forsten

Die nicht vergebene Nummer 2 diente der Reserve. MfG Harry8 09:51, 14. Feb. 2019 (CET)

Saarland

Nr. 1983
SAL 1 Landtag
SAL 3 Ministerpräsident und Staatskanzlei
SAL 4 Ministerium des Inneren
SAL 5 Ministerium der Rechtspflege
SAL 6 Ministerium der Finanzen
SAL 7 Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landwirtschaft
SAL 8 Ministerium für Kultus, Bildung und Sport
SAL 9 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Bauwesen
SAL 10 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung
SAL 11 Landesrechnungshof

Die nicht vergebene Nummer 2 diente der Reserve. MfG Harry8 09:57, 14. Feb. 2019 (CET)

Schleswig-Holstein

Nr. 1979
SH 1 Landtag
SH 2 Landesrechnungshof
SH 3 Ministerpräsident und Staatskanzlei
SH 4 Ministerium des Inneren
SH 5 Ministerium der Justiz
SH 6 Ministerium der Finanzen
SH 7 Ministerium für Wirtschaft und Verkehr
SH 8 Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
SH 9 Sozialministerium
SH 10 Kultusministerium
SH 11 Ministerium für Bundesangelegenheiten

MfG Harry8 10:01, 14. Feb. 2019 (CET)

Weitere Anmerkungen

In Berlin-West verweigerte man bereits im Jahr 1980, vielleicht auch schon früher, die Angabe der Schlüsselnummern für die einzelnen Ministerien. Seit etwa dem Jahr 2000 gibt es keinerlei Informationen von Seiten der Länder.

Ursprünglich gab es wohl einen Nummernplan, der wohl bis zur Zahl 6 reichte. Hierbei wurde die 2 freigehalten. Nur in Schleswig-Holstein hat man sie dann an den Landesrechnungshof vergeben. Innen-, Justiz und Finanzministerium erhielten die Zahlen 4, 5 und 6. Der Ministerpräsident und seine Staatskanzlei erhielten die 3. Die 1 war dem Landtag vorbehalten. MfG Harry8 10:08, 14. Feb. 2019 (CET)

Das hätte ich doch fast vergessen: Die Angaben entstammen dem Buch von Andreas Herzberg: Handbuch Deutsche Kfz-Kennzeichen, Band 2, Deutschland seit 1945, ISBN 978-3-935131-14-8, Verlag Deutsche Gesellschaft für Flaggenkunde, Berlin. MfG Harry8 10:18, 14. Feb. 2019 (CET)

Top! Es fehlen allerdings Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Gibt es dort wie in Berlin keine Angaben? (nicht signierter Beitrag von 85.197.20.35 (Diskussion) 15. Feb. 2019, 00:15 Uhr)
In dem von mir zitierten Buch stehen leider keine. So wird von den östlichen Bundesländern nur Mecklenburg-Vorpommern angegeben. MfG Harry8 09:58, 15. Feb. 2019 (CET)

Redundanz

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: GS63 (Diskussion) 13:24, 2. Feb. 2020 (CET)

Acht Zeichen?

Unlängst wurde die Ausgabe der Autonummer VIE-HH 1933 verweigert. Müsste diese Kombination nicht schon allein deswegen verweigert werden, weil sie neun Zeichen enthält? Dies hat eine interessante Diskussion auf Facebook ausgelöst, wo behauptet wird, dass neun Zeichen erlaubt seien. Wie verhält sich die Sache tatsächlich? --Ingo T. (Diskussion) 17:54, 16. Nov. 2019 (CET)

Laut Fahrzeugzulassungsverordnung, Anlage 4, Abschnitt 2, Ziffer 4 : "Mehr als acht Stellen (Buchstaben des Unterscheidungszeichens sowie Buchstaben und Ziffern der Erkennungsnummer - ohne Kennzeichnung „W") auf dem gemeinsamen Kennzeichenteil und dem fahrzeugbezogenen Teil zusammen sind unzulässig."--Warrel040 (Diskussion) 10:33, 17. Nov. 2019 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Warrel040 (Diskussion) 18:29, 4. Feb. 2020 (CET)

Verwirrung über Kennzeichen-Nummer?

Hier ist ein Kennzeichen aus Berlin mit B CV 5783.
Gibt es ein Möglichkeit für ein Kennzeichen aus Landkreis Biberach mit BC V 5783 ?
Könnte dies zu Verwirrung darüber führen, wem ein Fahrzeug für eine notierte Nummer gehört?--BIL (Diskussion) 20:00, 1. Mär. 2020 (CET)

Warum sollte es? A-CH und AC-H, C-ER und CE-R, D-AM und DA-M sowie DA-UN und DAU-N usw. sind doch auch möglich. Hätte man da Angst vor Verwechslungen, dürfte es gar keine ein- oder dreibuchstabigen Kennzeichen geben. -- Perrak (Disk) 22:19, 1. Mär. 2020 (CET)
Funktioniert vielleicht in Deutschland. In Schweden, wo ich wohne, kennen die Polizei und die Parkplatzaufseher das deutsche Prinzip mit Bindestrich nicht, weil es keine auf dem Schild ist. Wenn Sie Parkgebühr in Schweden für ein deutsches Auto mit SMS oder App bezahle, dürfen Sie nicht Bindestrich gebrauchen sagt der Polizei. Der Aufseher hat die Kennzeichen ST-AP2288 oder STA-P2288 als STAP2288 dokumentiert.[10]--BIL (Diskussion) 20:47, 3. Mär. 2020 (CET)
Das ist in Ordnung. Kein Land muss sämtliche Standards aller anderen Länder kennen und berücksichtigen. Es muss nur dafür sorgen, dass das den Inhabern dieser Nummern nicht zum Nachteil gereicht, so wie es hier ja auch der Fall ist. Gruß! GS63 (Diskussion) 21:49, 3. Mär. 2020 (CET)
Oberste Gerichtshof in Schweden wird über die Sache entscheiden, ob Bindestrich für deutsche Autos in Ordnung ist, und kein Bindestrich für niederländische Autos..--BIL (Diskussion) 10:17, 15. Mär. 2020 (CET)
Ein schwedisches Gericht entscheidet darüber, ob Bindestriche oder nicht für DE oder NL Autos in Ordnung ist? Erstaunlicher Vorfall ...
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: GS63 (Diskussion) 00:10, 2. Mär. 2020 (CET)

Kennzeichen der frühen Bundesrepublik

Dem Artikal nach gab es bis 1956 die Besatzungskennzeichen (schwarzer Grund, weiße Schrift, Kennung der Verwaltungsbereiche zweizeilig) und ab 1956 die neuen Kennzeichen mit schwarzer Schrift auf weißem Grund (komplett einzeilig). Unklar bleibt, ob es zeitgleich Fahrzeuge mit unterschiedlichen Kennzeichen gab: Wurden neue ausgegeben und die alten Besatzungskennzeichen blieben gültig? Oder mussten die alten gegen die neuen ausgetauscht werden? Weiterhin bleibt offen, ob die neue Gestaltung für alle Kennzeichen galt. So hat z. B. Adenauers Dienstwagen auf diesem Bild (habe auch hstorische Fotos mit gleichem Nummernschild gesehen, finde sie aber gerade nicht) das Bundeskanzler-Kennzeichen 0-002 (führende Nullen!) mit weißer Schrift auf schwarzem Grund: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/d/d5/Konrad_Adenauers_Dienst-Mercedes%2C_Haus_der_Geschichte_in_Bonn_2009.jpg Das ist doch weder ein Besatzungskennzeichen noch das neue bundesdeutsche Kennzeichen. Auf späteren Fotos mit z. B. dem Dienstwagen von Willy Brandt ist 0-2 in schwarzer Schroft auf weißem Grund zu sehen. (nicht signierter Beitrag von 79.237.202.89 (Diskussion) 10:54, 12. Aug. 2019 (CEST))

Es gibt von dem schwarzen Kennzeichen diverse Versionen. 0-002 mit roter Bakelit-Plakette-
https://rheinlandcruiser.blogspot.com/2017/04/konrad-adenauers-50-todestag.html mal ohne Plakette und auch 0-2.Vielleicht wurde das nach 1951 mal umgestellt.
https://www.veko-online.de/images/Personenschutz/Ausgabe_3-14/Foto02.jpg .
Zum Vergleich der Wagen des Bundespräsidenten https://www.kfz-betrieb.vogel.de/avd-nachkriegsneustart-vor-70-jahren-a-775309/
- die Beschreibung ist natürlich falsch. 0-1 und der Stander sind vom Bundespräsidenten.
Besatzungskennzeichen mit zweizeiligem Verwaltungsbereich wurden nicht unbedingt bis 1956 vergeben. Mal drauf achten- aus B|R für Rheinland wurde R etc. .
Die alten Schilder mussten umgetauscht werden- sie waren gültig bis zum 30. Juni 1958. Ich habe es ergänzt. --Genea (Diskussion) 14:14, 17. Aug. 2019 (CEST)
Ist der Punkt damit erledigt, so dass er geschlossen werden kann? Gruß! GS63 (Diskussion) 13:25, 2. Feb. 2020 (CET)

Waldmünchen

Der Eintrag im Artikel ist korrekt. Man hätte das Ziel der Aussprechbarkeit aber auch mit WAM erreichen können. MfG Harry8 08:34, 8. Okt. 2019 (CEST)

Ist der Punkt damit erledigt oder ist noch was abzuändern oder zu ergänzen? Gruß! GS63 (Diskussion) 13:15, 2. Feb. 2020 (CET)

WAR

Nach langer Zeit kommt mit dem WAR wieder ein altes Unterscheidungszeichen im Rahmen der Kennzeichenliberalisierung zum Zuge. MfG Harry8 08:36, 8. Okt. 2019 (CEST)

Ist der Punkt damit erledigt oder ist noch was abzuändern oder zu ergänzen? Gruß! GS63 (Diskussion) 13:21, 2. Feb. 2020 (CET)

neuen E-Roller ab Juni 2019

Hallo,

mir ist der neue E-Roller der seit Juni 2019 auf Straßen verkehren darf, noch nicht untergekommen. Wo darf dieser geparkt werden?? Kennzeichen habe ich schon fotographiert.--Vielen Dank und Grüße Woelle ffm (Uwe) (Diskussion) 12:07, 25. Jun. 2019 (CEST)

Zur "Versicherungsplakette" (Versicherungskennzeichen) steht was im Artikel, Parkmöglichkeiten für die E-Roller ist dagegen nicht Gegenstand des Artikels. Kann der Punkt damit also geschlossen werden? Gruß! GS63 (Diskussion) 13:19, 2. Feb. 2020 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Warrel040 (Diskussion) 09:25, 28. Jan. 2021 (CET)

Dokumentationsteil Versicherungskennzeichen?

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Warrel040 (Diskussion) 18:28, 3. Mär. 2021 (CET)

Hallo,

die eScooter Versicherungskennzeichen haben immer einen Dokumentationsteil, wofür ist dieser? https://www.bgv.de/privatkunden/ratgeber/tipps-und-infos/rund-um-den-e-scooter/zulassung/ (nicht signierter Beitrag von 185.190.194.24 (Diskussion) 13:12, 27. Jan. 2021 (CET))

Der "Dokumentationsteil" ist lediglich für die eigenen Unterlagen bestimmt. Er kann z.B. auf den Vertrag aufgeklebt werden.--Warrel040 (Diskussion) 08:53, 28. Jan. 2021 (CET)

neue Kennzeichen von 1994 in BB und BE

In den Bundesländern BB und BE wurden 1994 neue Kennzeichen mit blauem Balken links eingeführt, testhalber 1 Jahr vor den anderen deutschen Bundesländern. Auf diesen war damals noch der "Minusstrich" des alten Kennzeichenformats hinter der ersten Buchstabengruppe enthalten, bis dieser dann ab 1995 bundesweit mit dem entgültigen neuen Kennzeichenformat entfiel. Kann jemand ein Bild solch eines Kennzeichens beifügen? Vielleicht sollte danach dann auch ein kleiner Absatz dazu geschrieben werden. --212.71.216.169 12:56, 14. Jan. 2020 (CET)

Es sieht wohl etwa su aus wie unser heutiges. Damals wurden aber die Siegel der kreisfreien Städte und Landkreise angegeben, mfG Harry8 17:07, 14. Jan. 2020 (CET)
Es sah so aus, wie die heutigen, jedoch mit dem Trennungsstrich, wie er oben schreibt. Mit dem Siegel hast Du recht, es waren die alten, zweifarbigen (seriösen). Gruß! GS63 (Diskussion) 21:59, 14. Jan. 2020 (

CET)

Schlüsselsystemaik schon im Deutschen Reich?

Dieser Fund aus dem Adressbuch von Reichenberg von 1941 deutet darauf hin: http://www.digitalniknihovna.cz/kvkli/view/uuid:514e6033-e949-454d-9979-ce1ac7fb4097?page=uuid:f10778c2-6827-11e5-9bb7-001b21d0d3a4

Da gäbe es ja einiges zu tun ... Ememaef (Diskussion) 17:13, 26. Feb. 2020 (CET)

Großes ẞ

Hallo, ich hatte die umseitige Änderung der IP gesichtet und teile ihre Ansicht und Begründung. Es gibt einen echten Großbuchstaben ẞ. Empfohlen mit dem Dritten Bericht des Rats für deutsche Rechtschreibung im Dezember 2016, wo von einer „Ergänzung um einen dem Kleinbuchstaben ß entsprechenden Großbuchstaben“ gesprochen wird. Eingeführt im Amtliches Regelwerk der deutschen Rechtschreibung in 2017, in dem auf Seite 4 von der „Zulassung des Großbuchstabens ẞ“ und auf Seite 29 von der „Verwendung des Großbuchstabens ẞ“ gesprochen wird. Auf Seite 15 heißt es in den Vorbemerkungen:
Die Schreibung des Deutschen beruht auf einer Buchstabenschrift. Jeder Buchstabe existiert als Kleinbuchstabe und als Großbuchstabe:
a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x y z ä ö ü ß
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z Ä Ö Ü ẞ
Seit 2017 gibt es also doch in der deutschen Schrift ein großes ẞ. Und so absurd das anfangs vielleicht auch klingen mag, so gesichert gehört das große ẞ (neben Ä Ö Ü) als auf Kfz-Kennzeichen nicht verwendeter Buchstabe in den Artikel. Gruß --Apraphul Disk WP:SNZ 22:52, 17. Apr. 2021 (CEST)

Haben wir doch: Großes_ß#Großbuchstabe_ẞ. Gruss --Nightflyer (Diskussion) 23:19, 17. Apr. 2021 (CEST)
Ja, für mich ist das auch alles eindeutig. Aber hier im umseitigen Artikel, gab es einen EW um die Erwähnung des Großbuchstabens ẞ, bei der eine Seite anscheinend meint, das sei kein offizieller Großbuchstabe. Gruß --Apraphul Disk WP:SNZ 00:02, 18. Apr. 2021 (CEST)
Nach einer Woche habe ich jetzt den Artikel entsprechend zurückgeändert. Anmerkung: Es ist ja keine Schande, die Existenz eines großen ẞ "merkwürdig" zu finden. Ich selbst hatte auch vom offiziellen großen ẞ bis zum umseitigen Editwar keine Ahnung. Aber es gibt das nunmal und es gehört dementsprechend in die Ausnahmenaufzählung für „[..] alle deutschen Großbuchstaben, außer [..]" mit hinein. Gruß --Apraphul Disk WP:SNZ 13:02, 25. Apr. 2021 (CEST)
Gemäß [FZV Anlage 2 (zu § 8 Abs. 1 Satz 4)] gilt „Mit Ausnahme der Umlaute Ä, Ö und Ü können alle übrigen Buchstaben des Alphabets jeweils entweder allein oder als Kombination von zwei Buchstaben in der Erkennungsnummer zugeteilt werden.“ Damit der umseitige Artikel nicht über das Gesetz hinaus geht, sollte das ß bitte wieder gelöscht werden. --Warrel040 (Diskussion) 18:27, 25. Apr. 2021 (CEST)
(1) Der umseitige Artikel geht in jedem Fall „nicht über das Gesetz hinaus“, wenn er sagt, dass alle Großbuchstaben außer ÄÖÜẞ benutzt werden. Unser Artikel redet also gar nicht vom Alphabet, sondern von Großbuchstaben. Die Menge der Großbuchstaben ist, wie ich oben erläutert habe, eindeutig und die Aussage im Artikel daher so richtig.
(2) als Anmerkung: Die Anlage zum Gesetz war schon immer etwas seltsam formuliert, da die Umlaute ÄÖÜ ja gar nicht Teil des eigentlichen Alphabets (A bis Z) sind. Allerdings gibt es manchmal unterschiedliche "Annahmen" vom deutschen Alphabet. Hier gut beschrieben: [11]. Wenn die Gesetzesschreiber von einem Alphabet AbisZ ausgehen, so ist der Anlagentext also etwas seltsam formuliert, meint aber wie unser Artikel: Erlaubt sind A bis Z. Wenn sie von AbisZ+ÄÖÜ ausgehen, so stimmt der Anlagentext im Ergebnis ebenfalls mit unserem Artikel überein: Erlaubt sind A bis Z. Nur wenn sie darüber hinaus von AbisZ+ÄÖÜ+ẞ ausgehen würden, wäre das anders und das ẞ lt. der Gesetzesanlage aufmal erlaubt. Nur wenn letzteres also zuträfe und das große ẞ erlaubt wäre, müssten wir das große ẞ an der Stelle in dem Satz unseres Artikels stumpf wieder streichen. Gruß --Apraphul Disk WP:SNZ 20:28, 25. Apr. 2021 (CEST)
Ich habe die Formulierung und die Aufzählung der ausgeschlossenen Buchstaben gemäß FZV korrigiert und W:B folgend einen Beleg ergänzt. Die explizite Erwähnung von ß im umseitigen Artikel lässt sich anhand der FZV nicht belegen, daher kann es im Artikel nicht aufgeführt werden. Es kann nicht die Aufgabe in WP sein, Verordnungstexte zu interpretieren. Inhaltlich gebe ich Apraphul recht, mir ist noch kein Erkennungszeichen mit "ß" untergekommen, also ist es entweder nicht erlaubt oder gehört laut BMVI nicht zum Alphabet. Gruß --Warrel040 (Diskussion) 23:02, 25. Apr. 2021 (CEST)
Kann es sein, dass diese Ungleichbehandlung von Ä, Ö, Ü einerseits und ẞ andererseits im Verordnungstext schon mit der unterschiedlichen Handhabung bei den Unterscheidungszeichen zu tun hat? Dort können ja Ä, Ö und Ü vorkommen (GÖ, SÄK, BÜS), ẞ jedoch (bislang?) nicht. (Nur) HIERbei handelt es sich tatsächlich (auch) um eine typografische Frage: Denn hier scheint auch nach der Einführung des Großbuchstabens ẞ ins Amtliche Regelwerk nach wie vor die typografische Sonderregelung zu gelten, dass als "Notbehelf" für den Großbuchstaben von ß SS geschrieben wird bzw. jetzt noch werden darf. Dass das so ist (und ẞ nicht nur zufällig nicht vorkommt), ist an folgenden vier Kennzeichen zu sehen: HAS, RSL, WSF und WSW (Haßfurt/Haßberge, Roßlau, Weißenfels, Weißwasser). Bislang scheinen mir jedenfalls offensichtlich HAẞ, RẞL, WẞF, WẞW nicht vorgesehen. Schon um zu klären, warum überhaupt HAS, RSL, WSF und WSW benutzt werden, obwohl ja auch GÖ, SÄK und BÜS vorkommen, sollte der Wikipedia-Artikel unbedingt ergänzt werden! Sonst bleibt einfach eine inhaltlich-logische Lücke. --Martin Beesk (Diskussion) 01:16, 26. Apr. 2021 (CEST)
Moin Martin. Das muss man jetzt etwas sortieren. (Leider habe ich gerade versehentlich meinen Browser mit sämtlichen geöffneten Quellen geschlossen, daher werde ich jetzt keine angeben, weil ich das nicht alles neu nachklickern will.)
(1) Dass es bei den Unterscheidungszeichen kein ẞ gibt ist nicht so ungewöhnlich, da es den Großbuchstaben wie bereits festgestellt bis 2017 gar nicht gab. Seit 2012 dürfen ehemalige Unterscheidungszeichen auf Antrag der Länder wiederbelebt werden. Dabei dürfen für jeden bestehenden Verwaltungsbezirk nur die Unterscheidungszeichen gewählt werden, die es zuvor schon dort im Bezirk gab (z.B. TE (ehemals Landkreis Tecklenburg) im Landkreis Steinfurt). Ganz neue Unterscheidungszeichen dürften nur von ganz neuen Verwaltungsbezirken beantragt werden. Der Burgenlandkreis - als ein in 2012 bereits bestehender Verwaltungsbezirk - dürfte also kein WẞF (statt WSF (ehemals Landkreis Weißenfels)) für sich reklamieren, selbst wenn er es wollte. Dagegen gibt es die Umlaute schon von Anfang an seit 1956 (wie z.B. GÖ (Göttingen)). Im Ergebnis könnte also allenfalls ein nach 2017 neu entstandener Verwaltungsbezirk auf die Idee kommen, ein Unterscheidungszeichen mit ẞ zu beantragen. Ob die hier besprochene FZV in ihrer heutigen Form das wirksam verbietet oder nicht, ist eben die Frage. Aber das können wir weder entscheiden noch versuchen zu interpretieren. Eine „inhaltlich-logische Lücke“ sehe ich daher allenfalls in der FZV, nicht in unserem Artikel.
(2) Der erwähnte „Notbehelf“ in der deutschen Rechtschreibung ("ss" anstelle von "ß" erlaubt) hat also nicht wirklich mit der Beibehaltung der vorhandenen Unterscheidungszeichen zu tun, sondern höchstens mit den früheren und zukünftigen Festlegungen von neuen Unterscheidungszeichen. Dafür wird es aber vielleicht irgendwo besondere (lokale? zentrale?) Bildungsregeln geben, die dann möglicherweise auch den (Nicht-)Gebrauch oder Ersetzung vom großen ẞ bestimmen. Erst wenn wir die kennen, könnten wir versuchen, diese im Artikel unterzubringen. Bis dahin ist unser Abschnitt zu den Unterscheidungszeichen aber ja nicht sooo schlecht, finde ich. :-)
Gruß --Apraphul Disk WP:SNZ 11:52, 26. Apr. 2021 (CEST)
Apraphul, das Kennzeichen besteht in Deutschland aus zwei Teilen, dem Unterscheidungszeichen (bis zu drei Buchstaben) und der Erkennungsnummer (ein oder zwei Buchstaben sowie bis zu vier Ziffern). Zum Unterscheidungskennzeichen gibt es seitens FZV überhaupt keine Aussage zum Zeichenvorrat (da gibt es die Liste der zugeordneten Kombinationen). Die Aussage zu den Umlauten bezieht sich in der FZV ausschliesslich auf die Erkennungsnummer.
Und schaut man auf die FE-Schrift, die aktuell für Kennzeichen verwendet wird, findet man da kein ß in der Grafik. Ein schwaches Indiz, dass das ß nicht vorgesehen ist. Gruß --Warrel040 (Diskussion) 12:52, 26. Apr. 2021 (CEST)
Moin Warrel040, alles korrekt, was Du schreibst. Ich schrieb aber doch nichts gegenteiliges. Die FZV beachtet das ß einfach nicht. Ich gehe davon aus, dass wir das auf Nummernschildern nie sehen werden, weder beim Unterscheidungszeichen noch in der Erkennungsnummer, aber ausdrücklich verboten ist es in der FZW nirgendwo. Warum sie den Buchstaben nicht erwähnen, weiß ja niemand. Mein Roman von vorhin sollte auch nur (als Antwort an Martin) deutlich machen, dass wir dazu im Artikel nicht wirklich mehr schreiben können als wie jetzt, mit engem Textbezug zur FZV, schon drinsteht. Gruß --Apraphul Disk WP:SNZ 13:05, 26. Apr. 2021 (CEST)
Ich kann ja eure Argumentation nachvollziehen. Aber wenigstens dieser Punkt, dass der Großbuchstabe ẞ (seit er eingeführt ist) keine Erwähnung findet, müsste meines Erachtens in den Artikel. Einfach damit den Lesenden, die diese Lücke auffällt, wissen, dass das nicht an den Verfasser*innen des Artikels liegt. ;-) Es gibt ja schon jetzt einen Unterabschnitt "Umlaute in Unterscheidungszeichen" - da drängt sich doch die Frage nahezu auf, wie es dann um den Buchstaben ẞ bestellt ist. Und es ist doch einfach eine Feststellung, dass dort wo er stehen könnte, bislang nicht gebraucht wird (HAS, RSL, WSF und WSW). Von daher würde hier die Anmerkung, dass der Umgang mit diesem Buchstaben des Deutschen in der Verordnung (sowohl bei den Unterscheidungszeichen, als auch bei den Erkennungszeichen) ungeklärt ist, doch sehr gut hinpassen und den Artikel abrunden! --Martin Beesk (Diskussion) 17:50, 26. Apr. 2021 (CEST)
Ich habe beim Aufbau den Satz Der Buchstabe ß wird (Stand 2021) im Unterscheidungskennzeichen nicht verwendet; ob es in der Erkennungsnummer verwendet werden darf, geht aus der FZV nicht zweifelsfrei hervor. eingearbeitet. Ich hoffe, damit haben wir einen Kompromiss gefunden. Gruss--Warrel040 (Diskussion) 18:54, 26. Apr. 2021 (CEST)
Also ich finde es ganz gut so, danke. (Habe auch noch drei Kleinigkeiten ausgebessert.) Gruß --Apraphul Disk WP:SNZ 22:08, 26. Apr. 2021 (CEST)

... außer der Umlaute Ä, Ö, Ü

Die Erkennungsnummer besteht aus
   einem oder zwei Buchstaben. Möglich sind alle Buchstaben des Alphabets außer der Umlaute Ä, Ö, Ü.

Hier wurde bei außer offenbar der Genitiv angewendet. außer ist laut DUDEN eine Präposition mit Dativ. Es muss daher heißen: außer den Umlauten Ä, Ö, Ü. (Hat sich da jemand ins Bockshorn jagen lassen? "Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod." [Bastian Sick] Und hat sich für den Genitiv entschieden? Aber hier ist es wirklich der Dativ... --Voluntario (Diskussion) 16:50, 16. Sep. 2022 (CEST)

so geändert: außer den Umlauten (Dativ) Voluntario (Diskussion) 11:45, 20. Sep. 2022 (CEST)
Gut soweit! Aber ß geht ja wohl auch nicht? -- Heribert3 (Diskussion/Talk) 06:49, 30. Sep. 2022 (CEST)
Ah, bezüglich ß oder Groß-ß gab es eine extragroße Diskussion.
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: -- Heribert3 (Diskussion/Talk) 07:52, 1. Okt. 2022 (CEST)

Unerwünschte Buchstabenkombination

Sind eigentlich nur die Buchstabenkombinationen und Kürzel von politisch ganz rechtsaußen verboten oder auch die von linksaußen? dürfte z.B. ein Fahrzeug mit dem Kfz-KEnnzeichen STA (Stanrberg) und der Buchstabenfolge SI zugelassen werden, also z.B. STA-SI i111? oder SE (Bad Segeberg) mit -D, also SE-D, oder S-ED oder auch MA-RX. R-AF, oder RA-F? ?ie ist da die Rechtsgrundlage? --H.A. (Diskussion) 11:46, 11. Sep. 2021 (CEST)

Die FZV schreibt hierzu in § 8 Abs. 1 S. 2 lediglich vor, dass Kennzeichen "nicht gegen die guten Sitten verstoßen" dürfen. Was genau das heißt, bestimmt jede Zulassungsstelle für sich selbst. Es gibt jedoch Anweisungen "von oben", dass zumindest die fünf bekannten Kombinationen HJ, KZ, NS, SA und SS nicht ausgegeben werden sollen. Das ist auch Konsens in der gesamten Bundesrepublik. Ergänzend dazu kann wie gesagt jede Zulassungsstelle oder Bundesland für sich bestimmen, ob sie weitere Kombinationen nicht ausgibt.
Um explizit die Frage nach Kombinationen aus der linken Ecke zu beantworten: der Stadtkreis Stuttgart verausgabt keine Kombinationen mit S-ED. Ebenso gibt der Kreis Segeberg SE-D nicht aus. Starnberg lässt STA-SI auch nicht zu. Der Landkreis Rastatt tanzt aus der Reihe und gibt RA-F normal aus, Regensburg hingegen hat R-AF gesperrt. Ob Mannheim Kennzeichen mit MA-RX zulässt, kann ich gerade nicht nachprüfen und entzieht sich auch sonst meiner Kenntnis.
Rastatt ist hier also eine Ausnahme, das gibt es aber ebenso bei rechten Kürzeln. So gibt es Kreise, die mal hier und da ein HJ, NS oä. durchgehen ließen, auch noch in diesem Jahrtausend auf Euro-Schildern - ich rede also nicht von den wenigen Fahrzeugen, die derartige Kombinationen vor 50 Jahren mal als reguläre Serienvergabe bekamen und bis heute ungestört blieben (was es durchaus gibt!). Denn diese Sperrung von Kombinationen kam erst ca. in den 80ern auf, davor hat das kaum jemand interessiert und man teilte HJ & Co. ganz normal zu. Zudem gibt es Bundesländer, die noch rigoroser vorgehen; so lassen ganz viele Zulassungsstellen in Ostdeutschland sämtliches mit 88 und weitere derartige "Um-die-Ecke-Gedachten"-Kombinationen nicht mehr zu. Da kann man sich darüber streiten, ob das darüber hinaus Sinn oder Unsinn ist... --Fxbar01 (Diskussion) 10:23, 12. Sep. 2021 (CEST)
Danke Grünes Häkchensymbol für ja --H.A. (Diskussion) 19:18, 12. Sep. 2021 (CEST)

Historische Elektrofahrzeuge

Gibt es sowas? Schnelles Googeln hat nix gefunden. Wie würde denn so ein Kennzeichen aussehen?

Ähnlich Saisonkennzeichen mit Monatszahlen übereinander: oder gar beides -- Heribert3 (Diskussion/Talk) 19:08, 10. Jul. 2022 (CEST)

@Heribert3:, ein historisches E-Fahrzeug würde ein E bekommen, alles was hinter der Erkennungsnummer steht sind Steuerrelevante Aussagen. mfg --Thomas021071 (Diskussion) 20:18, 21. Sep. 2022 (CEST)
Aha! Danke soweit. -- Heribert3 (Diskussion/Talk) 20:25, 21. Sep. 2022 (CEST)

Neue FZV hat geänderte Paragraphennummerierung

Die seit 01.09.2023 geltende FZV hat verschiedene Paragraphen verschoben, z.B. ist §10 nun §12. Im Artikel wird auf FZV von 2011 verwiesen. Ich würde das gerne aktualisieren, spricht aus Wikipedia-Sicht etwas dagegen? Oder muss der damalige Zustand dokumentiert sein?--Warrel040 (Diskussion) 21:34, 27. Sep. 2023 (CEST)

Im Grunde spricht nichts dagegen, außer in einem Absatz geht es um eine FZV aus einem bestimmten Jahr. Dann sollte auch die entsprechende verlinkt bzw. erwähnt sein. --Olivenmus (Diskussion) 17:06, 30. Sep. 2023 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Warrel040 (Diskussion) 17:01, 3. Okt. 2023 (CEST)

Abschnitt 05er- und 06er-Kennzeichen

 Die Kennzeichen müssen gut sichtbar vorne und hinten angebracht werden; andere Kennzeichen müssen abgedeckt sein.

Der zweite Teil des Satzes ist unklar: Wenn ein anderes (also normales?) Kennzeichen dran ist, dann kann man doch das verwenden und muß nicht auf 05 oder 06 zurückgreifen. Und sollte das andere ungültig, also abgelaufen oder abgemeldet sein, dann muß es eh' entfernt werden - sollte da abdecken ausreichend sein? Steht das so in den vorgenannten Paragraphen der FZV?

Die zweite Hälfte des Abschnitts fällt formal aus der Reihe, weil Stichworte unterstrichen sind und dann eine Erläuterung (in unvollständigen Sätzen) folgt, unvollständig, weil das Subjekt eben das voranstehende Stichwort ist. Und es liest sich wie ein Ratgeber in meiner Lokalzeitung, insbesondere am Schluß, wo eine rhetorische Frage gestellt und beantwortet wird und die Aussage sogar mit einem Ausrufezeichen verstärkt wird. WP ist kein Ratgeber. Vorschlag: Die Stichworte in vollständige Sätze einbinden und die Stichworte evtl. hervorheben (fett, kursiv) und vor allem die rhetorische Frage weglassen.--Voluntario (Diskussion) 16:35, 16. Sep. 2022 (CEST)

Auf einem Youtube Kanal zeigte ein Kfz-Meister die Verwendung eines deutschen 06er Kennzeichens für eine Probefahrt eines in der Schweiz zugelassenen Fahrzeugs. Das Fahren eines in der Schweiz zugelassenen Fahrzeugs durch einen deutschen Staatsangehörigen auf deutschen Straßen würde den Tatbestand der Steuerhinterziehung darstellen, so berichtete der Kfz-Meister. Nun hat der eidgenössische Fahrzeughalter seine Kontrollschilder vielleicht festgenietet, so das ein Abmontieren einen erhöhten Aufwand für die Kfz-Werkstatt bedeuten würde. In diesem speziellen Fall wäre ein Abdecken der vorhandenen Kennzeichen (hier: schweizer Kontrollschilder) durchaus zweckmäßig. --Operations (Diskussion) 21:11, 22. Nov. 2022 (CET)

DIN 74069

Die im Artikel erwähnte Norm DIN 74069:1996-07 wurde schon 2016 zurückgezogen. Die aktuelle Norm ist die DIN 74069:2022-10. Wäre eine Aktualisierung angebracht? Vielleicht kann das Ausgabedatum auch ganz entfallen. --Olivenmus (Diskussion) 15:20, 7. Sep. 2023 (CEST)

Habe ich gerade aktualisiert --Warrel040 (Diskussion) 17:45, 31. Okt. 2023 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Warrel040 (Diskussion) 17:45, 31. Okt. 2023 (CEST)

Kennzeichen unter alliierter Besetzung

Der Abschnitt über die Kfz.-Kennzeichen unter alliierter Besetzung bedarf der Überarbeitung.

Zunächst: Die Buchstabenkombination aus Besatzungszone und Land (z. B. AH für amerikanische Zone Hessen oder FB für französische Zone [Süd-] Baden wurde nicht bis zur Einführung des 1957er-BRD-Kennzeichensystems) vergeben. Zu einem mir nicht exakt bekannten Zeitpunkt (möglicherweise mit der Souveränität der BRD 1955) fiel der obere, auf die Besatzungszone verweisende Buchstabe weg. In Hessen z. B. wurde dann nur noch "H" vergeben, im Rheinland (oder in ganz NRW - weiß ich nicht) "R". Ein Beispiel hier: https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:License_plates_of_Germany?uselang=de#/media/File:Old_German_license_plate.jpg

Auf die Buchstabenkombination folgte auch nicht unmittelbar die vierstellige Registernummer, sondern zunächst zwei Ziffern für den Verwaltungsbezirk (Landkreis, kreisfreie Stadt) und ein Bindestrich. In den meisten Ländern, die weniger als 99 Landkreise oder kreisfreie Städte hatten, war es dadurch möglich einem Verwaltunsgbezirk mehr als einen Nummer zuzuordnen und dadurch dem Mangel infolge der zunehmenden Motorisierung entgegenzuwirken. So hatte nach meiner Erinnerung die kreisfreie Stadt Frankfurt am Main mindestens drei Kennummern (alle im 70er-Bereich) zur Verfügung. --Wolfgang Fieg (Diskussion) 17:15, 13. Apr. 2023 (CEST)

Der erste Buchstabe fiel in der französischen Besatzungszone nie weg. Dies hätte aber auch zu Verwechselungen geführt: FR und BR wären bei Wegfall des ersten Buchstaben verwechselbar gewesen. Bis 1956 wurden so in Französisch Baden, Württemberg und Rheinland stur FB, FW und FR verausgabt.
Auch geschah der Wegfall nicht wegen der erlangten Souveranität, sondern teilweise schon früher und von Zone zu Zone an unterschiedlichen Zeitpunkten, als jeweils die Nummern knapp wurden. Zulassungstechnisch sind z.B. AW 53-9876 und W 53-9876 nicht das gleiche. --Fxbar01 (Diskussion) 18:48, 13. Apr. 2023 (CEST)
Vielen Dank - jede genauere Aufklärung in diesem Zusammenhang ist sehr hilfreich. Bei der Einführung der neuen Kennzeichen wurden die bis dahin geltenden Kennzeichen-Vorschriften durch die Verordnung zur Änderung von Vorschriften des Straßenverkehrsrechts v. 14.3.1956 (BGBl. I S. 199) aufgehoben. Entgegen deutscher legistischer Übung wurden die aufgehobenen Vorschriften aber nicht explizit unter Angabe von Titel, Datum und Fundstelle benannt. In Art. 6 Abs. 2 der Verordnung heißt es nur lapidar, dass "die nicht in der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung enthaltenen Vorschriften" über Kennzeichen mit Ablauf des 31. Mai 1956 außer Kraft treten. Bis heute weiß ich nicht, auf welchen alliierten Rechtsvorschriften das bis 1956 geltende Kennzeichensystem überhaupt beruhte, wo die Vorschriften bekanntgemacht wurden usw. usw. Möglicherweise war das den Beamten im BMV, die 1955/56 die neue Verordnung gemacht haben, auch nicht so recht klar, anders ist die etwas "schwurbelige", unübliche Aufhebungsvorschrift schwer zu verstehen. --Wolfgang Fieg (Diskussion) 12:50, 1. Jun. 2023 (CEST)
Ist das denn überhaupt ein authentisches Kennzeichen? Auf mich wirkt das wie eine moderne Nachprägung in alten Farben. War die Schrift silbern oder weiß?--Vertigo Man-iac (Diskussion) 13:52, 1. Jun. 2023 (CEST)

V

Vielleicht habe ich ja etwas übersehen. Was ein E bedeutet, geht aus dem Text hervor. Aber was bedeutet ein V nach den üblichen Buchstaben und Ziffern ? --2003:EA:F3F:71C5:8C0E:5969:9020:6DA6 15:15, 25. Sep. 2023 (CEST)

Das wird kein „normales“ Kennzeichen gewesen sein, sondern ein Ausfuhrkennzeichen. Dort stehen die Buchstaben hinter den Ziffern, gefolgt vom Datum, wie lange das Kennzeichen gültig ist.--Vertigo Man-iac (Diskussion) 15:19, 25. Sep. 2023 (CEST)