Gerichtsbezirk Ampezzo

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Ehemaliger Gerichtsbezirk
Ampezzo
(deutsch: Hayden)
Basisdaten
Bundesland Tirol
Bezirk Ampezzo
Sitz des Gerichts Ampezzo
Vorlage:Infobox Gerichtsbezirk/Wartung/Keine Kennziffer
zuständiges Landesgericht  Bozen
Fläche 254,57 km2
(1910)
Einwohner 3.691
Aufgelöst 1919
Abgetreten an Italien


Der Gerichtsbezirk Ampezzo war ein dem Bezirksgericht Ampezzo unterstehender Gerichtsbezirk in der Gefürsteten Grafschaft Tirol.

Der Gerichtsbezirk umfasste Teile des Valle del Boite und gehörte zum Bezirk Ampezzo. Nach dem Ersten Weltkrieg musste Österreich den gesamten Gerichtsbezirk an Italien abtreten.

Der Gerichtsbezirk Ampezzo wurde durch eine 1849 beschlossene Kundmachung der Landes-Gerichts-Einführungs-Kommission geschaffen und umfasste lediglich die Gemeinde Ampezzo.[1]

Der Gerichtsbezirk Ampezzo bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[2] ab 1868 gemeinsam mit dem Gerichtsbezirk Buchenstein den Bezirk Ampezzo.[3]

Der Gerichtsbezirk Ampezzo wies 1869 eine Bevölkerung von 2.979 Personen auf.[4]

1910 wurden für den Gerichtsbezirk 3.691 Personen ausgewiesen, von denen 356 Deutsch (9,6 %) und 3.163 Italienisch oder Ladinisch (85,7 %) als Umgangssprache angaben.[5]

Durch die Grenzbestimmungen des am 10. September 1919 abgeschlossenen Vertrages von Saint-Germain wurde der Gerichtsbezirk Ampezzo zur Gänze Italien zugeschlagen. Bis Mitte des 20. Jahrhunderts war Ampezzo überwiegend ladinischsprachig, seither wird überwiegend Italienisch gesprochen.

Gerichtssprengel

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Der Gerichtssprengel umfasste 1910 lediglich die Gemeinde Ampezzo.

Einzelnachweise

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  1. Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Tirol und Vorarlberg. 1850, I. Stück, Nr. 1: Kundmachung der Landes-Gerichts-Einführungs-Kommission vom 29. November 1849, über die Gerichts-Organisierung in dem Kronlande Tirol und Vorarlberg
  2. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen …“
  3. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868
  4. k. k. Statistische Central-Commission (Hrsg.): Orts-Repertorium der gefürsteten Grafschaft Tirol und Vorarlberg. Auf Grund der Volkszählung vom 31. December 1869 bearbeitet. Innsbruck 1873, S. 3
  5. k. k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Spezialortsrepertorium von Tirol und Vorarlberg. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910. Wien 1917, S. 7
  • k. k. Statistische Central-Commission (Hrsg.): Orts-Repertorium der gefürsteten Grafschaft Tirol und Vorarlberg. Auf Grund der Volkszählung vom 31. December 1869 bearbeitet. Innsbruck 1873
  • k. k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Spezialortsrepertorium von Tirol und Vorarlberg. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910. Wien 1917 (Spezialortsrepertorien der österreichischen Länder. Band VIII. Tirol und Vorarlberg)