Gerichtsbezirk Levico

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Ehemaliger Gerichtsbezirk
Levico
Basisdaten
Bundesland Tirol
Bezirk Borgo
Sitz des Gerichts Levico
Vorlage:Infobox Gerichtsbezirk/Wartung/Keine Kennziffer
zuständiges Landesgericht  Trient
Fläche 158,75 km2
(1910)
Einwohner 15.463
Aufgelöst 1919
Abgetreten an Italien


Der Gerichtsbezirk Levico war ein dem Bezirksgericht Levico unterstehender Gerichtsbezirk in der Gefürsteten Grafschaft Tirol. Der Gerichtsbezirk im Trentino gehörte zum Bezirk Borgo.

Nach dem Ersten Weltkrieg musste Österreich den gesamten Gerichtsbezirk an Italien abtreten.

Der Gerichtsbezirk Levico wurde durch eine 1849 beschlossene Kundmachung der Landes-Gerichts-Einführungs-Kommission geschaffen und umfasste ursprünglich die neun Gemeinden Caldonazzo, Casotto, Lavarone, Levico, Lusern, Pedemonte, Senta, Vattaro und Vosentino.[1]

Der Gerichtsbezirk Levico bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[2] ab 1868 gemeinsam mit dem Gerichtsbezirken Borgo und Strigno den Bezirk Borgo.[3] Der Gerichtsbezirk Levico wies 1869 eine Bevölkerung von 14.611 Personen auf.[4]

1910 wurden für den Gerichtsbezirk 15.463 Personen ausgewiesen, von denen 944 Deutsch (6,1 %) und 14.232 Italienisch oder Ladinisch (92,0 %) als Umgangssprache angaben. Die deutschsprachige Minderheit lebte dabei fast ausschließlich in der Gemeinde Lusern (italienisch Luserna), wo sie mit einer Einwohnerzahl von 735 Personen und einem Bevölkerungsanteil von 87 % die absolute Bevölkerungsmehrheit stellte. Lusern ist eine der bekanntesten und am besten erhaltenen deutschen Sprachinseln der Zimbern in Oberitalien.[5]

Durch die Grenzbestimmungen des am 10. September 1919 abgeschlossenen Vertrages von Saint-Germain wurde der Gerichtsbezirk Levico zur Gänze Italien zugeschlagen.

Gerichtssprengel

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Der Gerichtssprengel umfasste 1910 die zehn Gemeinden Bosentino, Calceranica, Caldonazzo, Casotto, Centa, Lavarone, Levico, Lusern, Pedemonte und Vattaro.

Einzelnachweise

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  1. Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Tirol und Vorarlberg, 1850, I. Stück, Nr. 1: Kundmachung der Landes-Gerichts-Einführungs-Kommission vom 29. November 1849, über die Gerichts-Organisierung in dem Kronlande Tirol und Vorarlberg
  2. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich, Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44: „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen…“
  3. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich, Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868
  4. k. k. Statistische Central-Commission (Hrsg.): Orts-Repertorium der gefürsteten Grafschaft Tirol und Vorarlberg. Auf Grund der Volkszählung vom 31. December 1869 bearbeitet. Innsbruck 1873, S. 5
  5. k. k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Spezialortsrepertorium von Tirol und Vorarlberg. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910. Wien 1917, S. 7 f.
  • k. k. Statistische Central-Commission (Hrsg.): Orts-Repertorium der gefürsteten Grafschaft Tirol und Vorarlberg. Auf Grund der Volkszählung vom 31. December 1869 bearbeitet. Innsbruck 1873
  • k. k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Spezialortsrepertorium von Tirol und Vorarlberg. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910. Wien 1917 (Spezialortsrepertorien der österreichischen Länder,. Band VIII, Tirol und Vorarlberg)