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Liste der Baudenkmäler in Langfurth

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Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der mittelfränkischen Gemeinde Langfurth zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1] Diese Liste gibt den Fortschreibungsstand vom 15. April 2020 wieder und enthält elf Baudenkmäler.

Baudenkmäler nach Gemeindeteilen

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Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Friedhof Langfurth
(Standort)
Kriegerdenkmal Vollplastische Soldatengruppe auf hohem Postament, Sandstein, bezeichnet „1914“ D-5-71-170-2 BW
Kapellengasse 2
(Standort)
Katholische Kapelle Neugotischer kleiner Saalbau mit schlankem Ostturm, bezeichnet „1903“; mit Ausstattung D-5-71-170-1 BW
Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Ammelbrucher Hauptstraße 33
(Standort)
Pfarrhaus Zweigeschossiger Putzbau mit Halbwalmdach, erste Hälfte 19. Jahrhundert D-5-71-170-5 BW
Nähe Raiffeisenstraße
(Standort)
Friedhofsmauer Massiv, 1900/02; Friedhofskreuz auf spätklassizistischem Postament, um 1900 D-5-71-170-3 BW
Nähe Schulweg
(Standort)
Evangelisch-lutherische Pfarrkirche St. Peter, ehemals St. Petrus Unverputzte Saalkirche mit eingezogenem Polygonalchor und nördlichem Flankenturm, 15. Jahrhundert, Langhaus von Johann David Steingruber erneuert 1753; mit Ausstattung D-5-71-170-4 Evangelisch-lutherische Pfarrkirche St. Peter, ehemals St. Petrus
weitere Bilder
Nähe Schulweg
(Standort)
Ehemalige Friedhofsmauer Aus Quadersteinen, wohl 18. Jahrhundert D-5-71-170-4 BW
Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Kühleisenstraße 24, vor dem Ortsende Richtung Bernhardswend
(Standort)
Steinkreuz Spätmittelalterlich D-5-71-170-9 BW
Vorstadt 2
(Standort)
Pfarrhaus Zweigeschossiger, massiver Putzbau mit Walmdach, 1791 D-5-71-170-7 Pfarrhaus
Vorstadt 4
(Standort)
Evangelisch-lutherische Pfarrkirche Zur Lieben Frau, ehemals St. Katharina, dann Wallfahrtskirche St. Maria Quadratische unverputzte Saalkirche mit stark eingezogenem Polygonalchor, Mitte 15. Jahrhundert, Turm 1522; mit Ausstattung D-5-71-170-8 Evangelisch-lutherische Pfarrkirche Zur Lieben Frau, ehemals St. Katharina, dann Wallfahrtskirche St. Maria
weitere Bilder
Vorstadt 4
(Standort)
Friedhofsmauer Quadermauer mit Rundbogeneingang und eingelassenen Grabsteinen, spätmittelalterlich D-5-71-170-8 BW
Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
In Matzmannsdorf; Matzmannsdorf 31
(Standort)
Gedenkstätte für 300- bzw. 400-Jahrfeier der Augsburger Confession, sogenannte Augustanasteine Halbrunde Anlage von fünf Pfeilern von 1930 um einen Sandsteinpfeiler von 1830 D-5-71-170-10 BW
Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Oberkemmathen 2
(Standort)
Ehemalige Mühle Zweigeschossiger Krüppelwalmdachbau mit Putzgliederung, bezeichnet „1837“, mit kleinem seitlichem Anbau D-5-71-170-12 BW
Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Nähe Hauptstraße, südöstlich des Ortes, Richtung Langfurth
(Standort)
Sühnekreuz Sandstein, wohl 16. Jahrhundert D-5-71-170-13 BW
  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Commons: Baudenkmäler in Langfurth – Sammlung von Bildern