Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2012/10
Freie Lizenz?
Hallo, würdet ihr die Lizenzinformationen dieser Publikation auch so verstehen, dass das offen ist? Gruss --Port(u*o)s 14:35, 1. Okt. 2012 (CEST)
- Sieht für mich nach commons:template:attribution aus.--Sanandros (Diskussion) 15:11, 1. Okt. 2012 (CEST)
- "Verwendung Pressematerial" und "Vorabzug und Belegexemplar sind an den Verfasser zu senden" hört sich für mich nach typischer Erlaubnis für Pressepublikationen an. In der Regel ist so etwas nur für die Presse gedacht, die diese Bilder dann frei für ihre Berichterstattung verwenden darf. Siehe auch Commons:Problematic sources#Promotional photos. Eine universelle Erlaubnis für jedermann, den Inhalt zu verändern und beliebig (auch kommerziell) nutzen zu dürfen, ist das in der Regel nicht. Da sollte man erstmal beim Rechteinhaber nachfragen, ob das wirklich so gedacht ist. --Kam Solusar (Diskussion)
- uii hab ich überlesen--Sanandros (Diskussion) 17:37, 1. Okt. 2012 (CEST)
- Ja, ich war mir auch unsicher. Andererseits ist die Erlaubnis ja erteilt, eine Freigabe, Nutzung zu nicht-kommerziellen Zwecken etc. wird hier nicht gefordert, sondern ‚nur‘ die Information des Verfassers (und das war der Punkt, der mich stutzig gemacht hat). Allerdings war das eine (eher) allgemeine Frage von mir, da ich momentan nicht vorhabe, das Material zu nutzen. --Port(u*o)s 17:51, 1. Okt. 2012 (CEST)
- uii hab ich überlesen--Sanandros (Diskussion) 17:37, 1. Okt. 2012 (CEST)
Videoprojektion bei einem Konzert
Also Folgendes: Bei einem Konzert vor ein paar Monaten habe ich wieder mal fotografiert und dabei auch die Videoprojektionen im Hintergund mit auf einigen Bildern. Dabei handelt es sich nicht um live-Projektionen (Vergrößerungen für die Leute weiter hinten) des Geschehens auf der Bühne wie sie bei vielen Konzerten zu sehen sind, sondern um richtige (Kurz-)Filme, die in Kooperation der Musiker mit dem Filmemacher entstanden und während der Konzerte eingebunden werden. Standbilder und einzelne Frames aus Filmen/Videos sind ja urheberrechtlich so geschützt wie die Filme als Ganzes, so weit so klar. Nun frage ich mich, ob ich 1. eine OTRS-Erlaubnis des Videokünstlers einholen soll (voraussichtlich kein Problem) bzw. 2. ob das hier überhaupt für solche Momentaufnahmen aus Filmen akzeptiert wird, weil ja der Film als Ganzes keineswegs unter eine freie Lizenz gestellt wird.
Nur der Klarheit wegen: Diese Bilder zeigen vor allem die Musiker und die ganze Bühne und darin im Hintergrund teilweise die Projektion. Die Aufnahmen sind also keineswegs wie Einzelframes/Standbilder zu betrachten, aber doch gut genug, um sie etwa auch zur Illustration des Artikels über den Filmemacher zu verwenden, an dem ich gerade arbeite. --Tsui (Diskussion) 21:00, 1. Okt. 2012 (CEST)
- Wenn man sichg das Filmbild wegdenken oder durch was anderes ersetzen kann, ohne daß sich dadurch der Gesamtcharakter des Bildes ändert, dann ist es Beiwerk. --Marcela ¿•Kãʄʄchen•? 22:21, 1. Okt. 2012 (CEST)
- "Beiwerk" trifft's nicht ganz. Für einen Betrachter, der die Band und ihre Konzerte nicht kennt, wäre der Hintergrund sicher einfach austauschbar. Tatsächlich illustrieren die Filme aber die Musik. Hier habe ich ein paar Bilder von genau dem Konzert gefunden wo ich (akkreditiert) auch fotografierte: [1] und [2]. So ähnlich sehen auch meine Bilder aus. --Tsui (Diskussion) 23:03, 1. Okt. 2012 (CEST)
- Ok, das dürfte meist übers Beiwerk hinausgehen. Akkreditiert hast du das Recht erworben, die Fotos nach Belieben zu verwenden. Privat dürfte Ärger drohen. Du hast ja als akkreditierter Fotograf keine Möglichkeit, den Hintergrund nicht zu erwischen, ich denke mal, das sollst du sogar mit zeigen. --Marcela ¿•Kãʄʄchen•? 23:13, 1. Okt. 2012 (CEST)
- Von Seiten des Videokünstlers erwarte ich keine Probleme, habe aber ohnehin vor ihm die Bilder zu senden und zur Sicherheit noch extra zu fragen (wie gesagt erstelle ich ja auch gerade einen Artikel über ihn). Probleme erwarte ich eher hier bzw. bei Commons, weil das eben quasi Standbilder aus einem geschützten Werk sind. Deshalb meine zwei Fragen oben. --Tsui (Diskussion) 23:30, 1. Okt. 2012 (CEST)
- Ok, das dürfte meist übers Beiwerk hinausgehen. Akkreditiert hast du das Recht erworben, die Fotos nach Belieben zu verwenden. Privat dürfte Ärger drohen. Du hast ja als akkreditierter Fotograf keine Möglichkeit, den Hintergrund nicht zu erwischen, ich denke mal, das sollst du sogar mit zeigen. --Marcela ¿•Kãʄʄchen•? 23:13, 1. Okt. 2012 (CEST)
- "Beiwerk" trifft's nicht ganz. Für einen Betrachter, der die Band und ihre Konzerte nicht kennt, wäre der Hintergrund sicher einfach austauschbar. Tatsächlich illustrieren die Filme aber die Musik. Hier habe ich ein paar Bilder von genau dem Konzert gefunden wo ich (akkreditiert) auch fotografierte: [1] und [2]. So ähnlich sehen auch meine Bilder aus. --Tsui (Diskussion) 23:03, 1. Okt. 2012 (CEST)
Ich an deiner Stelle würde versuchen für genau diese Bilder eine Einwilligung des Videokünstlers einzuholen, dass du diese Bilder unter freier Lizenz veröffentlichen darfst (natürlich nicht den ganzen Film). Dann bist du auf der sicheren Seite (und Nachnutzer auch). --Martina Disk. 23:23, 1. Okt. 2012 (CEST)
- Klingt gut, so hatte ich das geplant. Darüber hinaus bin ich nicht sicher, ob es eine OTRS-Freigabe braucht (das ist halt mit vielen Erklärungen verbunden und Außenstehenden ein bisserl kompliziert zu vermitteln) und insbesondere, ob jemand einwenden kann, dass ein Foto mit einem sozusagen Einzelframe aus einem geschützten Werk nicht CC-BY-SA lizenziert werden kann. Aber das wäre vermutl. noch extra bei Commons zu klären. --Tsui (Diskussion) 23:30, 1. Okt. 2012 (CEST)
- (BK)Nach meinem Rechtsverständiss ist es ja so wenn du eine Freigabe des Bildes gibts, wird die Freigabe ja nicht automatisch auf das Video übertragen. Läuft ja auch so ähnlich mit pics die eine höhere Auflösung haben aber keine freie Lizenz haben.--Sanandros (Diskussion) 23:30, 1. Okt. 2012 (CEST)
Danke Euch allen für die Antworten und Tipps!
@Sanandros: So würde ich es auch auffassen. Speziell bei Commons sind mir aber auch schon sehr ums Eck gedachte bzw. für mich einfach überraschende Löschbegründungen für Bilder begegnet. Deshalb bin ich da lieber vorsichtig. --Tsui (Diskussion) 23:51, 1. Okt. 2012 (CEST)
Logos auf Benutzerseite auflisten
Hallo, eine kurze Frage zu Logos und deren Verwendung hier. Ist es statthaft, wenn Leute ein Logo hochladen und diese dann auf ihrer Benutzerseite einbinden um eben anzuzeigen, was sie alles schon für Bilder/Logos hochgeladen haben? Denn es heißt ja, Die Datei darf ausschließlich zu enzyklopädischen Zwecken und in mit dem Logo im Zusammenhang stehenden Artikeln verwendet werden. Ist das also noch im Rahmen oder nicht? Ich finde nicht, denn der enyklopädische Zweck kann ich nicht erkennen und mit dem Logo im Zusammenhang stehen solche Benutzerseiten, die eben die ganzen Logos zeigen, die derjenige Benutzer hochgeladen hat, auch nicht. --Pilettes (Diskussion) 00:07, 2. Okt. 2012 (CEST)
- Deine Bedenken sind berechtigt. Allerdings nur, wenn ein gültiges Markenrecht an dem Logo besteht. Dann darf das Logo (die Bildmarke) nur im Kontext des Produktes oder der Dienstleistung gezeigt werden, für die es eingetragen ist. Eine Verwendung außerhalb des Kontexts verletzt die Markenrechte. Grüße --h-stt !? 15:56, 4. Okt. 2012 (CEST)
Beweisfragen bei unerlaubter Nutzung von Wikipedia-Bildern
http://archiv.twoday.net/stories/156272262/ dürfte einige hier interessieren --Historiograf (Diskussion) 19:46, 4. Okt. 2012 (CEST)
- Wäre nicht schlecht wenn man denn Text irgend wo in eine Hilfe verlinken könnte.--Sanandros (Diskussion) 04:56, 5. Okt. 2012 (CEST)
Der gestern in 1 Edit erstellte Artikel J.G. Mouson & Cie. scheint in großen Teilen direkt von http://www.stadtgeschichte-ffm.de/download/mouson.pdf (Impressum: © Institut für Stadtgeschichte Frankfurt am Main 1999. Text: Helmut Nordmeyer) übernommen zu sein. Diese Quelle ist unter Weblinks angegeben. Es handelt sich zwar überwiegend um die Wiedergabe von Fakten, aber davon doch eine ganze Menge. Da der Bearbeiter auf meine gestrige Anfrage (noch) nicht reagiert hat, möchte ich hier mal zur Diskussion stellen, ob das schon als URV oder noch als legitime Übernahme anzusehen ist. (Vielleicht ist der o.g. Autor ja mit dem Benutzer identisch, was mir aber nicht bekannt ist.) --Túrelio (Diskussion) 09:16, 5. Okt. 2012 (CEST)
- Inzwischen als URV gelöscht. --Túrelio (Diskussion) 23:09, 5. Okt. 2012 (CEST)
Abkopiert von der firmen seite, URV oder erlaubt?
Hallo erst mal. Es geht um diesen edit [3] den ich momentan auf URV verdacht rückgänig gemacht habe, bevor ich eine versionslöschung machen lasse, wolte ich frage ob es erlaubt ist das geschrieben von der seite http://www.medialinx-gruppe.de/Presse/Meldungen/Umfirmierung-in-Medialinx-AG abzukopieren. GRuss-- Conan (Nachricht an mich? Bitte hier lang.) 16:21, 5. Okt. 2012 (CEST)
- OB diese paar Sätze wirklich schutzfähig sind, lasse ich mal offen. Aber die Formulierungen waren stellenweise zu sehr Werbung, um hier brauchbar zu sein. Eine Versionslöschung halte ich aber nicht für erforderlich. Grüße --h-stt !? 17:06, 5. Okt. 2012 (CEST)
Impericon Never Say Die! Poster
Moin,
habe eine Frage: Von dem Unternehmen Impericon habe ich alle Poster der Impericon Never Say Die! Tour erhalten und hier hochgeladen. Allerdings sind diese wegen fehlender Freigaben gelöscht worden. Nun möchte ich fragen, ob die Tourposter unter dem Urheberrecht geschützt sind oder nicht. (Siehe dazu im Archiv mein Thema zu der Hell on Earth Tour Eintrittskarte). Alle Poster lassen sich HIER finden. --91.22.3.15 11:15, 5. Okt. 2012 (CEST)
- Nein, leider haben diese Poster Schöpfungshöhe und sind daher geschützt. Schade, aber wir können sie ohne Freigabe nicht verwenden. -- Chaddy · D – DÜP – 18:51, 5. Okt. 2012 (CEST) Aber sehr gutes Themenfeld, das du da bearbeitest. :)
- Schade. Ich habe das mit einem Mitarbeiter des Unternehmens abgesprochen und der hat mir das Material zur Verfügung gestellt. Allerdings ist Impericon lediglich der Namensgeber und Sponsor der Tour. Organisator ist Avocado Booking. Kontaktversuche gab es mehrfach, leider ohne Ergebnis. --91.22.32.30 09:25, 6. Okt. 2012 (CEST) Danke. Da steckt eine Menge Arbeit dahinter. :)
Artikel aus Scholarpedia in die de.WP übersetzen
Hi!
Die Texte der Scholarpedia unterliegen einer gewissen Lizenz. Wie hier nachzulesen ist handelt es sich um diese CC nc-sa 3.0.
- Liege ich richtig, dass dies die gleiche Lizenz wie die von de.WP ist?
- Daher darf ich den Text „unter Namensnennung“ adaptieren und remixen (in meinem Falle übersetzen und erweitern oder kürzen) und in der de.WP einstellen?
- Falls obige Fragen mit ja beantwortet wurden: Gibt es einen Artikel-Import wie für en.WP-Artikel für die Scholarpedia? Wenn nein, wie würde eine lizenzkonform „Attribution“ aussehen?
PS.: Es geht um den Artikel Bjorken scaling den ich gerne nach Bjorken-Skalierung übersetzen würde. Außerdem geht es bei meiner Frage nur um den Text, nicht um Bilder.--svebert (Diskussion) 10:54, 6. Okt. 2012 (CEST)
- "nc" ist der springende Punkt - also nur für nicht-kommerzielle Nutzung. Das geht hier also nicht. -- Chaddy · D – DÜP – 12:50, 6. Okt. 2012 (CEST)
- Ah! Wusste doch das es nicht so einfach sein kann :-). Danke!
Schöpfungshöhe einer Buchseite mit längerem Textpassus?
Der Hochlader dieses Scans File:Der SS-Staat.jpg der Titelseite von Eugen Kogons Buch SS-Staat behauptet "keine Schöpfungshöhe". Aufgrund der Textmenge auf dem Cover bin ich mir da nicht so sicher. Andere Einschätzungen? --Túrelio (Diskussion) 16:47, 6. Okt. 2012 (CEST)
Sehe keine SH --Historiograf (Diskussion) 02:58, 7. Okt. 2012 (CEST)
Bildrecht
Unter [4] ist Abb. 1 ein ziemlich komplettes Skelett eines Neandertalers. Die Zeitschrift steht meines Wissens unter einer Lizenz, die eine Übernahme der Abb. in die Wikipedia erlaubt. Es wäre nett, wenn jemand Abb. 1 und Abb. 3 korrekt beschriftet in commons einstellen könnte (Category:Homo neanderthalensis skeletons). --Gerbil (Diskussion) 10:02, 5. Okt. 2012 (CEST)
- Der Bildquellennachweis neben den beiden Abbildungen scheint nahezulegen, dass diese nicht von den Autoren der oben verlinkten Publikation stammen, sondern Übernahmen aus verschiedenen Quellen darstellen. --Túrelio (Diskussion) 10:20, 7. Okt. 2012 (CEST)
- Das heißt, die ganz oben im Artikel formulierte Lizenzierung widerspricht diesem Credit, so dass man besser die Finger vom Bild lässt? --Gerbil (Diskussion) 15:07, 7. Okt. 2012 (CEST)
- Hmm vlt mal eine Mail schicken.--Sanandros (Diskussion) 15:20, 7. Okt. 2012 (CEST)
- Das heißt, die ganz oben im Artikel formulierte Lizenzierung widerspricht diesem Credit, so dass man besser die Finger vom Bild lässt? --Gerbil (Diskussion) 15:07, 7. Okt. 2012 (CEST)
Zeichnungen unserer Erde
Sind relativ einfache Zeichnungen unserer Erde urheberrechtlich geschützt? Grüße LZ6387-->Palaver 15:22, 5. Okt. 2012 (CEST)
- Ohne einen konkreten Anhaltspunkt kann man dazu nicht viel sagen. Die Erde als solche ist kein urheberrechtlich geschütztes Werk. Eine Zeichnung der Erde kann aber natürlich ein Werk sein. Grüße --h-stt !? 17:01, 5. Okt. 2012 (CEST)
- Siehe hier, der Schriftzug an sich hat keine Schöpfungshöhe. Grüße LZ6387-->Palaver 17:38, 5. Okt. 2012 (CEST)
- Sowohl Abstraktion wie Generalisierung sind festzustellen. Beides natürlich stark dem geringen Maßstab geschuldet. Eher keine Schöpfungshöhe anzunehmen. Aber was willst du mit diesen winzigen Erdkugeln anfangen? Grüße --h-stt !? 17:55, 5. Okt. 2012 (CEST)
- Mit den Erdkugeln alleine garnichts, nur mit dem gesamten Logo etwas. Ich bin dabei die Liste der Google Doodles zu erstellen (eine Mammutaufgabe), und zu jedem Jahr lade ich einen der Doodles hoch. Dieser wäre der Doodle für 2001. grüße LZ6387-->Palaver 18:11, 5. Okt. 2012 (CEST)
- hm... Also mit ziemlicher Sicherheit sind die google-doodles als geschützte „Kunst“-Werke aufzufassen. Außerde, gibt es einen doodle-store in dem diese Logos (zwar meistens als Aufdrucke auf Tasse, T-Shirts etc) vermarktet werden. Leider steht hier nix über die Lizenz der doodles. Meine Einschätzung ist aber, da ja alle Bilder die bei commons hochgeladen werden auch kommerziell genutzt werden dürfen, du die doodles keinesfalls nach commons und erstrecht nicht nach de.WP hochladen darfst. Ich vermute stark, dass alle doodles gelöscht werden müssen. Aber vllt. sollte man dem doodle-team ne Mail senden und fragen?--svebert (Diskussion) 11:05, 6. Okt. 2012 (CEST)
- Was soll denn an den Doodles geschützt sein? Eine nötige Schöpfungshöhe erreichen sie ja nicht. Die von mir bisher hochgeladenen Doodles sind hier rechts zu sehen. Sie bestehen aus dem Schriftzug (keine Schöpfungshöhe) und etwas weiterem, was auch keine Schöpfungshöhe hat (der Burning Man ist zu einfach, die Flagge steht unter PD, das Feuerwerk und die Flagge bestehen auch nur aus einfachen geometrischen Formen). Ich sehe kein Problem, wenn es doch eins geben sollte können sie natürlich gelöscht werden. Grüße LZ6387-->Palaver 14:46, 6. Okt. 2012 (CEST)
- Die Doodles sind durch die allgemeinen Richtlinien geschützt. Die Genehmigung für die Nutzung kann hier beantragt werden.--Sinuhe20 (Diskussion) 20:13, 7. Okt. 2012 (CEST)
- Aha würden wir nach dieser Richtlinie gehen dann wären die Bilder im Artikel Google ja sehr Löschgefärdet. Das mit den Rechten legen sich die Firmen sehr Grosszügig aus und bluffen auch mal in der Hoffnung dass man sich daran hält und an nichts anderes. Ausserdem hat Markenrecht bei uns eher eine Untergeordnete Rolle weil wir hier das Urheberrecht die vorherrschende Rolle spielt.--Sanandros (Diskussion) 21:42, 7. Okt. 2012 (CEST)
- Die Doodles sind durch die allgemeinen Richtlinien geschützt. Die Genehmigung für die Nutzung kann hier beantragt werden.--Sinuhe20 (Diskussion) 20:13, 7. Okt. 2012 (CEST)
- Was soll denn an den Doodles geschützt sein? Eine nötige Schöpfungshöhe erreichen sie ja nicht. Die von mir bisher hochgeladenen Doodles sind hier rechts zu sehen. Sie bestehen aus dem Schriftzug (keine Schöpfungshöhe) und etwas weiterem, was auch keine Schöpfungshöhe hat (der Burning Man ist zu einfach, die Flagge steht unter PD, das Feuerwerk und die Flagge bestehen auch nur aus einfachen geometrischen Formen). Ich sehe kein Problem, wenn es doch eins geben sollte können sie natürlich gelöscht werden. Grüße LZ6387-->Palaver 14:46, 6. Okt. 2012 (CEST)
- hm... Also mit ziemlicher Sicherheit sind die google-doodles als geschützte „Kunst“-Werke aufzufassen. Außerde, gibt es einen doodle-store in dem diese Logos (zwar meistens als Aufdrucke auf Tasse, T-Shirts etc) vermarktet werden. Leider steht hier nix über die Lizenz der doodles. Meine Einschätzung ist aber, da ja alle Bilder die bei commons hochgeladen werden auch kommerziell genutzt werden dürfen, du die doodles keinesfalls nach commons und erstrecht nicht nach de.WP hochladen darfst. Ich vermute stark, dass alle doodles gelöscht werden müssen. Aber vllt. sollte man dem doodle-team ne Mail senden und fragen?--svebert (Diskussion) 11:05, 6. Okt. 2012 (CEST)
- Mit den Erdkugeln alleine garnichts, nur mit dem gesamten Logo etwas. Ich bin dabei die Liste der Google Doodles zu erstellen (eine Mammutaufgabe), und zu jedem Jahr lade ich einen der Doodles hoch. Dieser wäre der Doodle für 2001. grüße LZ6387-->Palaver 18:11, 5. Okt. 2012 (CEST)
- Sowohl Abstraktion wie Generalisierung sind festzustellen. Beides natürlich stark dem geringen Maßstab geschuldet. Eher keine Schöpfungshöhe anzunehmen. Aber was willst du mit diesen winzigen Erdkugeln anfangen? Grüße --h-stt !? 17:55, 5. Okt. 2012 (CEST)
- Siehe hier, der Schriftzug an sich hat keine Schöpfungshöhe. Grüße LZ6387-->Palaver 17:38, 5. Okt. 2012 (CEST)
Zitat einfügen
Hallo liebes Support-Team,
ich habe die Seite über "Eichenthal (Banat)" allein erstellt und diese wurde gestern (4.10.) in die Qualitätssicherung verschoben. Nun habe ich unter Kap. 2.1 einige Fotos der alten Eiche als Wahrzeichen und Namensgeberin des banatschwäbischen Dorfes Fotos eingefügt und im letzten Satz / Abschnitt auch zwei Strophen aus dem "Eichenthaler Heimatlied" zitieren wollen.
Das gesamte 5-strophige Gedicht, das von dem Eichenthaler Heinrich Schneider in den 1930er Jahren auch vertont wurde, lebt seit ca. 10 Jahren nicht mehr, das Lied wird aber bei den alljährlichen Treffen der Eichenthaler Landsleute immer als Hymne des Dorfes gesungen.
Hier meine Frage: Kann ich die beiden Strophen als Zitat an der o.a. Stelle meiner Seite einfügen? Die Strophen lauten: "Es steht 'ne Eiche am Dorfesrand/ Sie war noch immer Symbol der Heimat/Sie blieb ganz einsam dort von vielen and'ren Eichen./ Ich möchte vor ihr stehen und meine Heimat seh'n" und: "Sei du gegrüßt du meine Heimat/ Du schönes Eichenthal, ich grüß' dich tausendmal/ Aus weiter Ferne, tausend Sterne und der Mondenschein/ Die alle sollen Boten meiner Grüße sein."
Vielen Dank für Ihre Hilfe und einen herzlichen Gruß von mir, --Annala152 (Diskussion) 18:29, 5. Okt. 2012 (CEST)
- Als Zitat (und ohnehin quasi Volksgut) ist das vermutlich okay. Ein Problem sehe ich aber bei den Fotos in dem Artikel Eichenthal (Banat), die gemäß deiner Altersangabe auf deiner Homepage keinesfalls alle von dir selbst aufgenommen sein können (ebenso wie das Plakat vermutlich nicht von dir stammt, sondern nur von dir abfotografiert oder gescannt wurde). Dafür braucht es von den Fotografen oder deren rechtsnachfolgern bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers eine Freigabe. --Martina Disk. 23:28, 5. Okt. 2012 (CEST)
Hallo Martina, danke für dein Interesse und auch für deine guten Hinweise. Ja, da hast du Recht, was die alten schwarz-weiß Fotos aus Eichenthal betrifft: diese habe ich nicht selbst fotografiert. Es sind alte Familienfotos, die im Besitz meiner Mutter sind, und somit auch ich als Erbin, Inhaberin dieser Fotos bin. Der Antrag auf Freigabe ist bereits an das Wikipedia-Support (permission.com) gegangen und ich hoffe auf baldige Antwort und auf deren Freigabe. Auch das wappenähnliche Bild für Eichenthal ist bereits in Bearbeitung. Ich habe das nämlich auch alles dem Support-Team (meinem "Wiki-Mentor") erklärt, woher dieses Bild kommt, auch die Seite aus dem Buch, aus dem es stammt, auch mit dem Urheber persönlich telefoniert. Lokal ist es bereits als "ohne Schöpfungshöhe" eingestuft worden und bei dringendem Bedarf kann mir der Urheber dieses Bildes auch seine Freigabe zusenden. Einen herzlichen Gruß von mir, --Annala152 (Diskussion) 20:04, 6. Okt. 2012 (CEST)
- @Annala152, waren die Fotos nur im "Besitz meiner Mutter" oder hat sie sie auch selbst aufgenommen? --Túrelio (Diskussion) 14:06, 7. Okt. 2012 (CEST)
Hallo Turelio, Fotografiert haben entweder mein Vater oder sein Bruder, beide verstorben, letzterer ledig und kinderlos. Aber warum fragst du das? Grüße von mir --Annala152 (Diskussion) 14:48, 7. Okt. 2012 (CEST)
- Hallo Anna, ich habe das gefragt, weil bloßer Besitz eines fremden Werks kein Urheberrecht verleiht, auch nicht den Erben dieses Besitzes. Wenn dagegen mit hoher Sicherheit jemand aus der Familie die Fotos gemacht hat, kannst du den/diejenigen im Zweifelsfall ja fragen bzw. das Urheberrecht geerbt haben. --Túrelio (Diskussion) 17:44, 7. Okt. 2012 (CEST)
- Zudem scheint es hier ggf. eine Erbengemeinschaft zu geben. --Martina Disk. 14:38, 7. Okt. 2012 (CEST)
Hallo Martina, ich verstehe deine Frage nicht ganz. Viele Grüße, --Annala152 (Diskussion) 14:52, 7. Okt. 2012 (CEST)
- Du wie schon Martina sagte geht es um das Erben. Es läuft so ähnlich ab wie bei einem Haus, dass jeder Erbe quasi die Urheberrrechte des Verstorbenen bekommt und man sich danach einigen muss was man damit machen möchte. Von dem her müsstest du deine Verwanten fragen ob sie einer freien Lizenz zustimmen. Ich weiss es hört sich alles kompliziert an aber so ist leider die Welt.--Sanandros (Diskussion) 14:57, 7. Okt. 2012 (CEST)
CC-Bilder nur nach Rückfrage beim Urheber nutzen?
Wer sieht das so wie RA Ferner? http://archiv.twoday.net/stories/156273535/ --Historiograf (Diskussion) 02:59, 7. Okt. 2012 (CEST)
- Am besten, man frägt selbst bei 2000 Jahre alten Bilder lieber nochmal beim Urheber nach, der könnte ja doch was dagegen haben... -- Chaddy · D – DÜP – 04:20, 7. Okt. 2012 (CEST)
- Der RA hat
vollkommenin dieser Frage praktisch recht. Wer eine Lizenz von jemandem erwirbt, sollte immer überprüfen, ob der Lizenzgeber überhaupt eine Lizenz erteilen kann. Übrigens ist die Regelung, dass Rechte grds. nicht gutgläubig erworben werden können, um einiges älter als der BGH. Nacktaffe (aka syrcro) 09:55, 7. Okt. 2012 (CEST)- Auch meiner Auffassung nach hat der RA Recht. Alles andere würde flickr-Washing Tür und Tore öffnen. Jeder, der heute ein Wikipedia-Bild ohne jeden Hinweis auf Urheber und Lizenz in seinen Blog kippt, würde behaupten, dass hätte er in gutem Glauben von irgendwem als Privat- oder Pressematerial erhalten oder es wäre von einem (inzwischen gelöschten) Flickr-Account als frei lizenziert ausgewiesen gewesen. Ähnliches ab ich inzwischen schon oft genug als Ausrede gehört. Manche Bilder werden von solchen Seiten aus als vermeintliches Pressematerial munter weiter gestreut. Da will ich als Urheberin nicht die fehlerhafte Ausgangsquelle aufwendig ausfindig machen müssen und mir mit allen Nutzern nen Wolf diskutieren. Wer Bilder von Dritten bezieht, steht in der Verantwortung, deren Herkunft und freie Verwendbarkeit zu prüfen. Punkt. --Martina Disk. 15:32, 7. Okt. 2012 (CEST)
Mit solchem Schwachsinn hätte ich in einem Projekt, das auf CC aufbaut, nicht gerechnet. Dann hätte der Gesetzgeber auch nicht auf das Schriftformerfordernis in § 31a UrhG verzichten müssen. Ich habe meinen Standpunkt nochmals in den Kommentaren aaO dargelegt. Selbstverständlich überprüfe ich in keinem Fall, wenn ich ein Bild von jemand anderem aus der Wikipedia nutze, ob der der wirkliche Urheber ist. In vielen Fällen könnte ich das gar nicht, weil ein Kontakt nicht möglich ist --Historiograf (Diskussion) 16:29, 7. Okt. 2012 (CEST)
Bei diesem Ton hab ich zwar keine Lust mich hier einzumischen, aber nur mal so als reality-check: in diesem kleinen Verzeichnis sind nur die bislang von uns (Commons) erfassten Flickrkonten aufgelistet, die mehrfach (oder massenhaft) unter WM-kompatiblen CC-Lizenzen fremdes, urheberrechtlich geschütztes Material angeboten haben oder noch anbieten. Wir führen diese aufwendige Liste lediglich aus präventiver Motivation, um weitere Uploads von solche Konten zu verhindern. Wenn man beim ursprünglichen Upload nach Commons einfach der angeblichen CC-Lizenz auf Flickr vertraut hätte, würde jetzt jemand an Getty & Co. zahlen müssen. Solche faulen Eier kann auch der Flickr-Review-Bot nicht entdecken (prüft nur die angegebene Lizenz), hier ist gesunder Menschenverstand und etwas Erfahrung nötig. Im Unterschied zu WM-Projekten kümmern sich Flickr & Co. einen Dreck um eine proaktive Überprüfung des Copyrightstatus der Uploads (die reagieren erst auf DMCA-Löschverlangen). Die Schlußfolgerungen daraus kann jeder selbst ziehen. --Túrelio (Diskussion) 17:04, 7. Okt. 2012 (CEST)
- Der Ton ist normal für Histo; der kann wohl irgendwie nicht anders. Ergänzung zum Realitätscheck: Würde man deiner Logik folgen, Histo, dann würde jeder Urheberrechtsverletzer geklautes Bildmaterial in Zukunft einfach anonym irgendwo unter freier Lizenz, am besten gleich CC0, anonym hochladen - und sich anschließend auf dieses Fundstück im Internet berufen. Und der Richter würde sagen: "Ja, dann können ja wirklich gar nix dafür". Der nächste Urheberrechtsverletzer würde behupten, seine demente (und möglichst insolvente) Oma hätte ihm aber vor Jahren versichert, dass das Bild von ihr erstellt wäre, er könne das einfach benutzen. Und der Richter würde wieder sagen: "Da haben Sie ja in gutem Glauben gehandelt; das ist dann erlaubt." Dein Wunschszenario würde die Idee freier Lizenzen vollkommen in die Tonne treten. Kein halbwegs vernünftiger Autor, der nicht ohnehin seinen Kram gemeinfrei stellt, würde je wieder irgendwas frei lizenzieren. --Martina Disk. 17:26, 7. Okt. 2012 (CEST)
- (BK)Richtig, man muss bei einer CC-Lizenz nicht beim Urheber nachfragen, man darf aber. Aber das nicht-nachfragen-müssen, das befreit einem aber nicht sein eigenen Hirnzellen einzuschalten und selber zu kontrollieren ob die CC-Lizenz Angaben schlüssig sind. Gerade bei Flickr und co. ist ein gewisses Mass an Misstrauen angesagt. Auch ein Blick in die Metadaten der Bilder ist hilfreich, fehlt die oder sind da zig verschieden und teure Kameramodelle verwendet worden, ist Misstrauen angesagt. Denn kaum ein Fotograf wird eine Canon EOS 5D Mark II und eine Nikon D3 haben, geschweige den ein Hobbyfotograf. Werden aber immer die ähnlichen Motive mit den gleichen Kameras hoch geladen ist die Lizenz eben durchaus schlüssig, auch bei hochwertigen Bildern. Und wenn eben was unklar ist, ist es eben erlaubt beim Urheber nachzufragen.
- Und nochmal; Wer bei einem Bild weder Urheber noch Quelle angibt, ist selber schuld wenn er verklagt wird. Das hat nichts aber gar nicht mit der CC-Lizenz zu tun. Was gern missverstanden wird, und dann soll es wieder die CC-lLizenz sein die böse ist. Dies obwohl der Beklagte ein Grundsatz der Bildverwendung missachtet hat, denn man verwendet keine fremden Bilder, ohne Angaben von wem und woher. Frei Lizenz heisst eben nicht das ich machen damit kann was ich will. --Bobo11 (Diskussion) 17:39, 7. Okt. 2012 (CEST)
Hallo, spricht etwas dagegen dieses Logo als SVG-Version in die deutschsprachige WP hochzuladen? Viele Grüße --Marsupilami (Disk|Beiträge) 15:03, 7. Okt. 2012 (CEST)
- Solange die Pixelgrafik erhalten bleibt spricht nichts dagegen. --Marcela ¿•Kãʄʄchen•? 15:47, 7. Okt. 2012 (CEST)
- Da bleibt sie erhalten. ;-) --Leyo 20:40, 8. Okt. 2012 (CEST)
(Pass)Foto = amtliches Werk
Ich bin über Datei:Rudolf Lange.jpg gestolpert. Dort wird ein (Pass/Akten?)Foto als amtliches Werk deklariert. Geht amtliches Werk wirklich soweit? (nicht signierter Beitrag von Raymond (Diskussion | Beiträge))
- Hat es in den 1940ern einen beamteten Passfoto-Macher (oder wie man das nennen soll) gegeben oder hat das damals ein normaler Fotograf gemacht? Ich weiß die Antwort nicht, aber ohne "beamteten Passfoto-Macher" als Urheber ist das in meinen Augen kein amtliches Werk. Irrtum nicht ausgeschlossen. … «« Man77 »» Originalsignatur ohne Klammerzusatz 16:02, 8. Okt. 2012 (CEST)
- Deine Argumentation eines fotografierenden Beamten würde eher dem Public Domain-Gedanken von US-amerikanischen Behördenwerken entsprechen. Das gibt es in Deutschland nicht. Ich weiß aber auch nicht, wie das im Deutschen Reich war. — Raymond Disk. 19:38, 8. Okt. 2012 (CEST)
- Auch nicht anders als jetzt. Das Bild hat eine offensichtlich falsche Lizenz, ich habe DÜP gesetzt. -- Rosenzweig δ 20:29, 8. Okt. 2012 (CEST)
- Deine Argumentation eines fotografierenden Beamten würde eher dem Public Domain-Gedanken von US-amerikanischen Behördenwerken entsprechen. Das gibt es in Deutschland nicht. Ich weiß aber auch nicht, wie das im Deutschen Reich war. — Raymond Disk. 19:38, 8. Okt. 2012 (CEST)
Der Artikel Israel Tsvaygenbaum ist eine schlecht übersetzte C&P-Version von hier. Gibt es außer einer Löschung und dann Import noch einen anderen Weg? z.B. ein Import und eine Versionszusammenführung mit dem (inzwischen etwas veränderten) Artikel? Der Artikel ist z. Zt. in der Löschdiskussion. Gruß --Emergency doc (Diskussion) 20:40, 8. Okt. 2012 (CEST)
- Man einfach die vom 1. Oktober und dann importiert man. Eine LD braucht es eigentlich nicht für solche Fälle sondern es gibt auch wp:import--Sanandros (Diskussion) 01:21, 9. Okt. 2012 (CEST)
- Danke für die Antwort. Ich hab den LA jetzt zurückgezogen und einen Antrag auf Nachimport gestellt. Gruß--Emergency doc (Diskussion) 03:19, 9. Okt. 2012 (CEST)
Moin, ich hatte den Artikel als URV von [5] gemeldet. Ausgangskontrolle hat mich angesprochen, weil er keine Schöpfungshöhe bei dem kopierten Fließtext sieht. Sehr Ihr das auch so? Bitte um Meinungen. Danke, XenonX3 - (☎:✉) 22:19, 6. Okt. 2012 (CEST)
- Naja wenn überhaupt dann wirlich nicht viel. Denn Jahreszahlen an eine Zeile knüpfen geht ja wirklich ohne Aufwand.--Sanandros (Diskussion) 22:44, 6. Okt. 2012 (CEST)
- Nicht ganz richtig. Ich sehe keine URV im Fließtext im Artikel. Da die Filmografie wohl nur eine Kopie ist stellt sich da die Frage der Schöpfungshöhe. --Ausgangskontrolle (Diskussion) 22:50, 6. Okt. 2012 (CEST)
- Ach so ich dachte da wäre alles 1:1 übernommen worden. Naja so wie es jetzt aussieht ist es doch OK. Der Fliestext ist ja umgeschireben worden und das ist ja das wichtige.--Sanandros (Diskussion) 23:50, 6. Okt. 2012 (CEST)
- Nicht ganz richtig. Ich sehe keine URV im Fließtext im Artikel. Da die Filmografie wohl nur eine Kopie ist stellt sich da die Frage der Schöpfungshöhe. --Ausgangskontrolle (Diskussion) 22:50, 6. Okt. 2012 (CEST)
Gerade ist eine Freigabe von Frau Carstens eingetroffen, damit hat sich der Fall erledigt. XenonX3 - (☎:✉) 17:09, 9. Okt. 2012 (CEST)
David Wineland
David Wineland hat jagrade den Physik-Nobelpreis erhalten. Auf http://www.nist.gov/pml/div688/wineland-nobel.cfm habe ich dieses Foto gefunden. Es scheint ja eine Staatliche Webseite zu sein. Darf ich das Bild hoch laden? Wenn ja, Was muss ich als Quelle und Urheber angeben?--Mauerquadrant (Diskussion) 17:44, 9. Okt. 2012 (CEST)
- Grundsätzlich sind alle Inhalte auf der Seite PD, weil das NIST Teil des Handelsministeriums der USA ist. Aber: gerade bei diesem Bild steht The image on the right is Copyright Geoffrey Wheeler - ist also nicht frei. Dafür gibt es gleich daneben ein Bild con Wineland, das PD-Gov ist: http://patapsco.nist.gov/imagegallery/details.cfm?imageid=576 . Das gibt es aber schon seit drei Jahren auf den Commons: --Nacktaffe (aka syrcro) 18:18, 9. Okt. 2012 (CEST)
- Und auch schon lange im Artikel. Das andere zeigt ihn an seinem Arbeitsplatz. --Mauerquadrant (Diskussion) 18:24, 9. Okt. 2012 (CEST)
Mini United logo
Ich erstelle gerade im einen Namensraum den Artikel Mini United. Deshalb wollte ich wissen ob ich die Logos der jeweiligen Veranstaltungen hier hochladen darf? 2005, 2007, 2009 und 2012. --Auto1234 (Diskussion) 11:48, 10. Okt. 2012 (CEST)
- IMHO viermal nein, da die Logos Lichtbilder enthalten. --Leyo 11:55, 10. Okt. 2012 (CEST)
- Das sind keine Logos, das sind Plakate... -- Chaddy · D – DÜP – 13:31, 10. Okt. 2012 (CEST)
- Das wusste ich nicht das das Plakate sind. Kann man die auch selber erstellen? Gibt es ein Logo was bei jeder Veranstaltung zusehen ist? --Auto1234 (Diskussion) 22:38, 10. Okt. 2012 (CEST)
Bild von Marc Rich
Würde dieses (oder ein ähnliches) Bild des Großunternehmers Marc Rich unter PD fallen, weil es sich um eine berühmte Persönlichkeit gem. WP:BR handelt?: http://www.marcrich.ch/rf_myvision.html
Grüße — Alleskoenner (Diskussion) 01:06, 10. Okt. 2012 (CEST)
- Was soll denn Public Domain mit dem Recht am eigenen Bild zu tun haben? Das sind zwei paar Schuh. Nur weil jemand berühmt ist, sind nicht automatisch alle Fotos, die ihn/sie zeigen, ohne urheberrechtlichen Schutz. Oder habe ich deine Frage falsch verstanden? XenonX3 - (☎:✉) 01:24, 10. Okt. 2012 (CEST)
- Nein, du hast recht, die Frage war missverständlich. Es geht eigentlich um zwei Fragen: 1. ist Marc Rich relevant/berühmt genug, dass ein öffentliches Foto von ihm zulässig ist und 2. ist dieses Bild PD, weil sich auf der Seite kein Impressum mit Urheberrechtsangaben findet. Grüße — Alleskoenner (Diskussion) 17:18, 10. Okt. 2012 (CEST)
- Was soll denn das Impressum mit dem rechtlichen Status des Fotos zu tun haben? -- Chaddy · D – DÜP – 18:25, 10. Okt. 2012 (CEST)
- Fragen wie "ist dieses Bild PD, weil sich auf der Seite kein Impressum mit Urheberrechtsangaben findet." wirklich unterste Schublade!!! Vor allem für jemand, der schon länger in der WP arbeitet. Und für jemand, der vor eine paar Tagen einen Artikel 1 zu 1 aus einer Internetquelle kopiert hat (siehe etwas weiter oben #Ludwig Freiherr von Malsen. Und er ebenfalls vor ein paar Tagen in Verwaltungsakt ein echtes Plagiat hingelegt hat (siehe gelöschte Versionen in der Versionsgeschichte vom 3. Okt.). Was diese merkwürdigen Fragen hier sollen ist schleicherhaft ... vielleicht einfach nur Nebelbomben um von den anderen Vorfällen abzulenken. -- 188.97.71.97 21:45, 10. Okt. 2012 (CEST)
- Lies bitte Wikipedia:Bildrechte. Und über die zweite Frage solltest du nicht mal nachdenken. Grüße --h-stt !? 17:42, 10. Okt. 2012 (CEST)
- Völlig unberechtigt sind die Fragen nicht. Es herrscht der weitverbreitete Irrglaube, daß ein Copyright nur besteht, wenn man an seine Werke (c) ranschreibt. Dies rührt daher, daß das auch wirklich mal in den USA so war. Heute ist es jedoch weder dort noch in Europa erforderlich, Werke sind automatisch geschützt, dazu muß man nichts ranschreiben, dazu bedarf es keines Impressum. --Marcela ¿•Kãʄʄchen•? 08:51, 11. Okt. 2012 (CEST)
- ok, danke für die Hinweise. Grüße — Alleskoenner (Diskussion) 18:02, 11. Okt. 2012 (CEST) PS: Mit "es steht nichts im Impressum" meinte ich, wo man das (C) stattdessen herausfinden kann.
- Völlig unberechtigt sind die Fragen nicht. Es herrscht der weitverbreitete Irrglaube, daß ein Copyright nur besteht, wenn man an seine Werke (c) ranschreibt. Dies rührt daher, daß das auch wirklich mal in den USA so war. Heute ist es jedoch weder dort noch in Europa erforderlich, Werke sind automatisch geschützt, dazu muß man nichts ranschreiben, dazu bedarf es keines Impressum. --Marcela ¿•Kãʄʄchen•? 08:51, 11. Okt. 2012 (CEST)
Datei:Cafe de nuit heute.jpg: Panoramafreiheit relevant?
Ist bei diesem Foto die Panoramafreiheit relevant? Oder anders gefragt: Ist das Gebäude urheberrechtlich geschützt, so dass es nur aufgrund der Panoramafreiheit fotografiert werden darf? Je nachdem werde ich das Bild nach Commons transferieren. --Leyo 11:17, 11. Okt. 2012 (CEST)
- Von wann stammt das Gebäude denn überhaupt und welcher van Gogh hat es (lt. Beschreibung) gemalt? --Túrelio (Diskussion) 11:19, 11. Okt. 2012 (CEST)
- Ich verstehe nicht ganz was du meinst. Bringt Caféterrasse am Abend Aufklärung? --Leyo 11:41, 11. Okt. 2012 (CEST)
- Ich dachte eigentlich dass ich klare Fragen gestellt hätte (Errichtungsjahr eines Gebäudes; Identifizierung des van Gogh, von denen es bekanntlich mehrere gibt). Das Link brachte etwas Aufklärung. Ein Objekt, das Vincent van Gogh gemalt hat, sollte inzwischen gemeinfrei sein. Wenn nun aber das Gebäude auf dem "strittigen" Foto erst in den 1990er Jahren umgestaltet wurde, wird's interessant. Dann ist zu klären, 1) ob das Endergebnis der Umgestaltung soviel Kreativität aufweist, dass dem Umgestalter eigenes Urheberrecht zukommt (Beachte: nachtbeleuchteter Eiffelturm); 2) falls die Umgestaltung lediglich eine Art 3D-Kopie des van-Gogh-schen Gemäldes ist, ist sie dann überhaupt urheberrechtsfähig? --Túrelio (Diskussion) 12:31, 11. Okt. 2012 (CEST)
- Ich verstehe nicht, was an diesem Foto schützenswert sein soll. Ich kenne van Gogh und seine Bilder. --Marcela ¿•Kãʄʄchen•? 12:35, 11. Okt. 2012 (CEST)
- Du meinst, was an diesem Gebäude schützenswert sein soll ;-). Das Foto steht ja unter freien Lizenzen. Spontan finde ich das Gebäude auch nicht schützenswert. Wenn es aber eine Art 3D-Kopie eines Gemäldes ist, kann man diese Frage m.E. schon mal diskutieren. --Túrelio (Diskussion) 12:40, 11. Okt. 2012 (CEST)
- Die heutige Brücke von Arles ist so ein Fall. Die eigentliche Brücke existiert schon lange nicht mehr, die Nachbildung ist jedoch kein Kunstwerk sondern eine möglichst genaue Kopie der Bilder von van Gogh, was keinen Spielraum für Schöpferisches läßt. Beim hiesigen Café ist das noch viel deutlicher, da gibts weder beim Original noch der Kopie was Schützenswertes. Bei der Brücke wie beim Café wird Wert darauf gelegt, daß van Gogh wiedererkannt wird, nicht auf eigene Schöpfung, dann würde man ja versuchen, eigene Gedanken reinzubauen. --Marcela ¿•Kãʄʄchen•? 12:49, 11. Okt. 2012 (CEST)
- Das erscheint mir schlüssig. Damit können die ursprünglichen Fragen mit Nein/Nein beantwortet werden. (Vorsichtshalber wäre es nicht schlecht, beim Upload auf Commons ein permalink auf diese Diskussion in der Beschreibung zu verstecken; für alle Fälle.) --Túrelio (Diskussion) 12:57, 11. Okt. 2012 (CEST)
- Ich habe das Bild nach Commons transferiert, überlasse die lokale Löschung jedoch einem andern Admin. Wenn man hier ein Thumbnail einbinden würde, hätte man auch einen Backlink auf diese Diskussion. --Leyo 13:06, 11. Okt. 2012 (CEST)
- Man geht in Arles ja noch weiter: da werden jedes Jahr selbst die Blumen im Hof des Hospitals genauso angepflanzt, wie sie van Gogh gemalt hat, ich habe nur dieses Bild gefunden, es gibt buntere. --Marcela ¿•Kãʄʄchen•? 13:08, 11. Okt. 2012 (CEST)
- Ich habe das Bild nach Commons transferiert, überlasse die lokale Löschung jedoch einem andern Admin. Wenn man hier ein Thumbnail einbinden würde, hätte man auch einen Backlink auf diese Diskussion. --Leyo 13:06, 11. Okt. 2012 (CEST)
- Das erscheint mir schlüssig. Damit können die ursprünglichen Fragen mit Nein/Nein beantwortet werden. (Vorsichtshalber wäre es nicht schlecht, beim Upload auf Commons ein permalink auf diese Diskussion in der Beschreibung zu verstecken; für alle Fälle.) --Túrelio (Diskussion) 12:57, 11. Okt. 2012 (CEST)
- Die heutige Brücke von Arles ist so ein Fall. Die eigentliche Brücke existiert schon lange nicht mehr, die Nachbildung ist jedoch kein Kunstwerk sondern eine möglichst genaue Kopie der Bilder von van Gogh, was keinen Spielraum für Schöpferisches läßt. Beim hiesigen Café ist das noch viel deutlicher, da gibts weder beim Original noch der Kopie was Schützenswertes. Bei der Brücke wie beim Café wird Wert darauf gelegt, daß van Gogh wiedererkannt wird, nicht auf eigene Schöpfung, dann würde man ja versuchen, eigene Gedanken reinzubauen. --Marcela ¿•Kãʄʄchen•? 12:49, 11. Okt. 2012 (CEST)
- Du meinst, was an diesem Gebäude schützenswert sein soll ;-). Das Foto steht ja unter freien Lizenzen. Spontan finde ich das Gebäude auch nicht schützenswert. Wenn es aber eine Art 3D-Kopie eines Gemäldes ist, kann man diese Frage m.E. schon mal diskutieren. --Túrelio (Diskussion) 12:40, 11. Okt. 2012 (CEST)
- Ich verstehe nicht, was an diesem Foto schützenswert sein soll. Ich kenne van Gogh und seine Bilder. --Marcela ¿•Kãʄʄchen•? 12:35, 11. Okt. 2012 (CEST)
- Ich dachte eigentlich dass ich klare Fragen gestellt hätte (Errichtungsjahr eines Gebäudes; Identifizierung des van Gogh, von denen es bekanntlich mehrere gibt). Das Link brachte etwas Aufklärung. Ein Objekt, das Vincent van Gogh gemalt hat, sollte inzwischen gemeinfrei sein. Wenn nun aber das Gebäude auf dem "strittigen" Foto erst in den 1990er Jahren umgestaltet wurde, wird's interessant. Dann ist zu klären, 1) ob das Endergebnis der Umgestaltung soviel Kreativität aufweist, dass dem Umgestalter eigenes Urheberrecht zukommt (Beachte: nachtbeleuchteter Eiffelturm); 2) falls die Umgestaltung lediglich eine Art 3D-Kopie des van-Gogh-schen Gemäldes ist, ist sie dann überhaupt urheberrechtsfähig? --Túrelio (Diskussion) 12:31, 11. Okt. 2012 (CEST)
- Ich verstehe nicht ganz was du meinst. Bringt Caféterrasse am Abend Aufklärung? --Leyo 11:41, 11. Okt. 2012 (CEST)
Vermute Plagiat bei Strategische Studien
Meines Erachtens sind die Abschnitte "Theoretische und methodische Einordnung" sowie "Zentren der strategischen Forschung" im Eintrag "Strategische Studien" (http://de.wikipedia.org/wiki/Strategische_Studien) entweder wortwörtliche oder fast wortwörtliche Wiedergabe der entsprechenden Stellen im Artikel von Prof. Krause (http://www.seidlers-sicherheitspolitik.net/2012/06/leseempfehlung-download-strategische.html). Da die entsprechenden Belege fehlen bzw. Zitate nicht als solche gekennzeichnet sind, handelt es sich in meinen Augen um Plagiate. Könntet ihr das bitte prüfen oder ggf. an einen zuständigen Admin weiterleiten?
Zustimmung zu meiner Einschätzung habe ich auch von einem anderen Nutzer erhalten, von dem ich zuerst dachte er wäre Admin. http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer_Diskussion:Kleiner_Stampfi
Danke vorab und Beste Grüße,
Lefixxx(nicht signierter Beitrag von Lefixxx (Diskussion | Beiträge) 18:40, 12. Okt. 2012 (CEST))
Fotos von Feuerwerkskörpern = rechtlich unbedenklich?
Wenn ich Fotos von Feuerwerkskörpern auf denen das Logo der Firma zu sehen ist, kann ich die Bilder dann trotzdem unter CC-BY-SA-3.0 hochladen? Grüße LZ6387|Palaver|+/- 20:30, 12. Okt. 2012 (CEST)
- Wenn es klein genug ist ja, denn es gilt dann de minimis oder das Logo hat keine Schöpfungshöhe.--Sanandros (Diskussion) 23:12, 12. Okt. 2012 (CEST)
- Also z. B. wenn das Logo nur am Rand des Bildes zu sehen ist? Grüße LZ6387|Palaver|+/- 23:23, 12. Okt. 2012 (CEST)
- Das Logo dürfte vermutlich ohnehin keine Schöpfungshöhe haben, also macht es sowieso nichts, wenn es sichtbar ist. -- Chaddy · D – DÜP – 23:47, 12. Okt. 2012 (CEST)
Hallo,
jemand hat in dem Artikel Halo 4 diesen Artikel von next-gamer.de kopiert. Ist dies nun eine Urheberrechtsverletzung, die gelöscht werden muss?
--Fritz Spitzkohl (Diskussion) 14:35, 6. Okt. 2012 (CEST)
- Ich habs mal umgeschrieben. Das Sprachliche Feintuning müsste aber jemand anderes machen.--Sanandros (Diskussion) 22:42, 6. Okt. 2012 (CEST)
- Gut, ich war mir nämlich nicht sicher, ob es in solchen Fällen reicht, den Text einfach umzuschreiben oder ob man sowas wie eine Versionslöschung oder ähnliches durchführen muss.--Fritz Spitzkohl (Diskussion) 18:09, 7. Okt. 2012 (CEST)
- Für die Versionslöschung müsstest du mal ein Admin fragen.--Sanandros (Diskussion) 18:17, 7. Okt. 2012 (CEST)
- Meine Frage zielte eher darauf ab, ob man so etwas (Versionslöschung) machen muss, oder ob es reicht diese Version einfach zu korrigieren? --Fritz Spitzkohl (Diskussion) 21:16, 11. Okt. 2012 (CEST)
- Man muss. In diesem Fall reicht eine Löschung einer Version, weil der Inhalt gleich darauf eigenständig neuformuliert wurde; es ist noch etwas vom Gedankengang des Originaltextes da, aber der ist jetzt nicht sonderlich individuell.--the artist formerly known as 141.84.69.20 02:10, 15. Okt. 2012 (CEST)
- Meine Frage zielte eher darauf ab, ob man so etwas (Versionslöschung) machen muss, oder ob es reicht diese Version einfach zu korrigieren? --Fritz Spitzkohl (Diskussion) 21:16, 11. Okt. 2012 (CEST)
- Für die Versionslöschung müsstest du mal ein Admin fragen.--Sanandros (Diskussion) 18:17, 7. Okt. 2012 (CEST)
- Gut, ich war mir nämlich nicht sicher, ob es in solchen Fällen reicht, den Text einfach umzuschreiben oder ob man sowas wie eine Versionslöschung oder ähnliches durchführen muss.--Fritz Spitzkohl (Diskussion) 18:09, 7. Okt. 2012 (CEST)
Ludwig Freiherr von Malsen
Bitte um eilige Bearbeitung der vermeindlichen URV in Ludwig Freiherr von Malsen nach der Überarbeitung. Der Artikelautor wird permanent weiter mit URV-Vorwürfen und VMs erheblich belästigt. Vielen Dank. --Ausgangskontrolle (Diskussion) 08:07, 7. Okt. 2012 (CEST)
- Naja der Jahre 1864 in den Hofdienst als Chef des Marschallstabes mit Rang und Titel eines königlichen Hofmarschalls übertrat sehen sich im Artikel recht ähnlich wie im Original, aber der Rest ist nahe am Original aber nicht direkt Abgeschrieben.--Sanandros (Diskussion) 10:08, 7. Okt. 2012 (CEST)
- Nein, das trifft's nicht. Die Erstfassung hier ist eine fast vollständige Kopie der angegebenen Homepage. Was danach folgt, sind einige Umstellungen und Verschiebungen von einem Satz in einen anderen. Eine Neuschöpfung i. S. v. § 24 UrhG dürfte hier nicht vorliegen. --Opihuck 10:26, 7. Okt. 2012 (CEST)
- Weg damit und neu schreiben. Nacktaffe (aka syrcro) 10:29, 7. Okt. 2012 (CEST)
- Sehr sachdienlicher Hinweis von Syrcro. Die Frage ist doch, ob die Neuschreibung von Fakten die sowohl in ihrem Inhalt und in ihrer Reihenfolge nicht anders dargestellt werden können keine Neuschöpfung sei und damit eine URV. --Ausgangskontrolle (Diskussion) 10:51, 7. Okt. 2012 (CEST)
- § 24 UrhG? Das wäre das [6]. Ich kann den Zusammenhang nicht erkennen. Nach dem Konjunktiv in deiner Aussage bist du dir selbst nicht sicher. Die Erstfassung ist nur noch für eine Versionslöschung erheblich. --Ausgangskontrolle (Diskussion) 11:01, 7. Okt. 2012 (CEST)
- § 24 UrhG erlaubt die freie Benutzung von Werken zur Herstellung eines neuen Werkes. Es muss dann aber ein selbstständiges Werk entstehen. Lettl, Urheberrecht, 2008, S. 120, Rdnr. 99, sagt dazu: "Dies setzt eine völlige Neuschöpfung voraus, die ihrerseits - unabhängig von der anregenden Elementen des benutzten Werks - selbstständig urheberrechtlich schutzfähig ist." Und weiter: "Der Abstand zwischen benutztem Werk (Original) und neuem Werk (Neuschöpfung) muss so groß sein, dass die entlehnten eigenpersönlichen Züge des Originals gegenüber der Eigenart des neuen Werks verblassen." Alles klar? Die derzeitige Fassung besteht aus nichts anderem als Teillöschungen und Umstellungen des Originals. Teilweise wird die Wortwahl, der Satzaufbau, teilweise sogar ganze Sätze beibehalten. Eine eigene geistige Leistung ist nicht erkennbar. --Opihuck 11:16, 7. Okt. 2012 (CEST)
- § 24 UrhG? Das wäre das [6]. Ich kann den Zusammenhang nicht erkennen. Nach dem Konjunktiv in deiner Aussage bist du dir selbst nicht sicher. Die Erstfassung ist nur noch für eine Versionslöschung erheblich. --Ausgangskontrolle (Diskussion) 11:01, 7. Okt. 2012 (CEST)
- Sehr sachdienlicher Hinweis von Syrcro. Die Frage ist doch, ob die Neuschreibung von Fakten die sowohl in ihrem Inhalt und in ihrer Reihenfolge nicht anders dargestellt werden können keine Neuschöpfung sei und damit eine URV. --Ausgangskontrolle (Diskussion) 10:51, 7. Okt. 2012 (CEST)
- Weg damit und neu schreiben. Nacktaffe (aka syrcro) 10:29, 7. Okt. 2012 (CEST)
- Nein, das trifft's nicht. Die Erstfassung hier ist eine fast vollständige Kopie der angegebenen Homepage. Was danach folgt, sind einige Umstellungen und Verschiebungen von einem Satz in einen anderen. Eine Neuschöpfung i. S. v. § 24 UrhG dürfte hier nicht vorliegen. --Opihuck 10:26, 7. Okt. 2012 (CEST)
- @Ausgangskontrolle: du bittest oben um zügigie Bearbeitung der "vermeindlichen URV" und gibst dich dabei sehr Neutral - weiter unter kritisierst du e ironsich mit "Sehr sachdienlicher Hinweis von Syrcro" (für dich übersetzte ich das kurze Statment mal: ist es so absolut eindeutig ein Plagiat das sich jede weitere Disk erübrigt) und Opihuck (u.a. das es das Konjunktiv verwendet). Neutralität sihet anderes aus. Ich bitte dich, in dieser Sache keine Admin entscheidung zu fällen!!! -- 188.107.209.236 11:25, 7. Okt. 2012 (CEST)
- Und was mich hier über alle Massen stört: die erste Version des Artikel war eindeutig und unbestreitbar ein Plagiat. Den Plagiten defakto noch zu unterstützen, das er durch Änderen weniger Byte (es waren 377 laut Versionslog) reingewaschen wird ist niemals im Sinne der Wikipedia. Das ist mehr als ein Freibrief auch in Zukunft so zu verfahren (also ein 100% Plagiat anfertigen und bei Kritik kleine Änderungen vornehemn und fertig; und falls doch nicht fertig eben nochmal ein paar Byte änderen). -- 188.107.209.236 11:33, 7. Okt. 2012 (CEST)
- Ich kann in der aktuellen Version keine übernommenen Sätze erkennen. Bitte belege diese Behauptung. --Ausgangskontrolle (Diskussion) 11:45, 7. Okt. 2012 (CEST)
- Man nehme einen aktuelle Bestseller, stelle bei jedem Satz die Konstruktion um und verkaufe "das neue Werk" zum halben Preis. Und vor dem Kadi sagst du das du keine übernommenen Sätze erkennen kannst (eine Maschine namens Parser kann deiner Arguemntation folgen) -- 188.107.209.236 12:22, 7. Okt. 2012 (CEST)
- Äussere dich zur Sache („Teilweise werden ... sogar ganze Sätze beibehalten“), statt hier abzulenken. Es geht um die aktuelle Version. --Ausgangskontrolle (Diskussion) 12:31, 7. Okt. 2012 (CEST) P.S. Wenn etwas um 377 Bytes kürzer geworden ist, wie in der von dir gemeinten Version [7], ist das nicht das geringste Anzeichen dafür dass sonsts nichts behoben worden ist. Wie man ja auch deutlich sieht sieht.
- Man nehme einen aktuelle Bestseller, stelle bei jedem Satz die Konstruktion um und verkaufe "das neue Werk" zum halben Preis. Und vor dem Kadi sagst du das du keine übernommenen Sätze erkennen kannst (eine Maschine namens Parser kann deiner Arguemntation folgen) -- 188.107.209.236 12:22, 7. Okt. 2012 (CEST)
Ich denke für die Beurteilung des Plagiats ist dieser Difflink mehr als hilfreich. Direkt vor der Änderung war es eine praktisch 100%ige Kopie der externen Quelle. Bei dem Edit wurden lediglich eine paar Worte umgestellt. Bitte zieht diesen Difflink zur Beurteilung heran. Dann kann es kein Zweifel mehr geben das es ein Plagiat ist. -- 188.107.209.236 11:41, 7. Okt. 2012 (CEST)
- Es geht hier nicht um die alten Versionen. --Ausgangskontrolle (Diskussion) 11:45, 7. Okt. 2012 (CEST)
- Es geht hier um die alten Versionen!
- die Art, wie die akt. Version enstanden ist lässt Rückschlüsse zu ob Schöpfungshöhe vorliegt
- es ist zwar nicht Gegenstand der Frage - aber mit der Festellung, das erst ein 100% Kopie hier eingeracht wurd steht fest das es "keine Netten Absichten" waren die den Autor getrieben haben (manche nennen es Straftat!!!).
- --188.107.209.236 12:02, 7. Okt. 2012 (CEST)
- Es geht hier um die alten Versionen!
- Liebe IP ich bitte dich, dass du dein Temperament regelst und nicht gleich mit Fetter Schrift und drei Ausrufezeichen deine Sicht durch zu setzten versuchst.--Sanandros (Diskussion) 13:08, 7. Okt. 2012 (CEST)
- Weißt du, IP, du schadest mit deinen Edits und mit deinen Angriffen der Sache sehr. Bitte hör mit deinen Attacken auf andere auf. Damit erreichst du nichts, außer dass die Stimmung gegen dich weiter zunimmt und das Interesse an einer sachlichen Bescheidung der Anfrage von Ausgangskontrolle abnimmt. Es wäre deshalb hilfreich, sich auf die Sache zu konzentrieren:
- Wer sich mit dem Urheberrecht auskennt, weiß, dass die inzwischen nicht mehr sichtbaren Seiten gegen § 23 UrhG verstoßen haben, weil sie eine 1:1-Übernahme von einer anderen Homepage waren. Die jetzt sichtbaren Umformulierungen erreichen - ich hatte es bereits gesagt und Fachliteratur zitiert - die Schöpfungshöhe des § 24 UrhG nicht und sind deswegen eine unerlaubte Bearbeitung (weil nicht genehmigt) i. S. v. § 23 UrhG. Die Urfassungen der später gelöschten Seiten von Verwaltungsakt - auch hierbei handelte es sich um mehrere 1:1-Kopien desselben Autors von mehreren anderen Homepages - sind durch Millbart zu Recht gelöscht worden, weil sie durch Rückverfolgung weiterhin einsehbar waren und damit im Sinne des Gesetzes weiter "veröffentlicht" wurden. Es kommt daher nicht nur auf die aktuelle Fassung des Beitrags an. In der Tat ist dieses Problem - das sehe ich auch so - nur lösbar, indem der Artikel völlig neu geschrieben wird und dabei weitere Informationen aus anderen Quellen mitverarbeitet werden, um unzweifelhaft Schöpfungshöhe zu erreichen. --Opihuck 13:56, 7. Okt. 2012 (CEST)
Um das (als Autor) mal klar zu stellen: Die alte Version könnte tatsächlich eine URV darstellen, da der Text zu großen Teilen der Quelle entspricht. Dies wurde allerdings inzwischen behoben, sodass die neue Version (wie Sanandros bereits sagte) IMO keine URV mehr darstellt, da lediglich Daten und Fakten aus der Quelle entnommen wurden und nicht die Formulierung (und das ist bei Einzelnachweisen nunmal so üblich sonst bräuchte man sie nicht). Selbst bei einer Neuanlage des Artikels würden die Daten und Fakten (wie Ausgangskontrolle bereits schrieb) nicht anders dargestellt werden können, als wie im jetzigen Zustand. Auch wenn man lediglich Daten und Fakten aus einer Quelle entnimmt, ist das nunmal nicht anders möglich, als den Text wenn du so willst "umzustellen". Das erreicht dann aber keine nötige Schöpfungshöhe für eine URV mehr. Wenn man immer so argumentieren würde, wie es Opihuck hier tut, dürfte fast gar kein Artikel in der WP mehr existieren, da ja entweder die beinhalteten Daten und Fakten aus bestimmten Quellen stammen (und nach Opihucks Meinung somit eine URV darstellen), oder der Artikel unbelegt und somit TF wäre. Zusammengefasst: In der neuen Version wurden lediglich Daten und Fakten übernommen und nicht die Formulierung. Das kann IMO definitiv keine URV darstellen, da sonst jeder Artikel in der WP, der Quellen enthält, regelwidrig wäre. Es gilt nun also für einen Admin zu entscheiden, ob er 1. die alte Version als URV ansieht und die zugehörigen Artikelversionen daher sperrt und 2. ob die überarbeitete, aktuelle Version regelkonform ist und daher behalten werden darf. Ich bedauere sehr die polemische Diskussion, die wohl auch auf persönlichen Konflikten basiert (die IP wurde deshalb gestern auch bereits gesperrt). Grüße — Alleskoenner (Diskussion) 16:32, 7. Okt. 2012 (CEST)
- Du machst immer wieder denselben Fehler. Du liest nichts richtig (siehe meine Statements oben), und ich habe leider das Gefühl, dass da auch gar kein Bemühen da ist, weil es dir an Einsichtsfähigkeit und an der Bereitschaft fehlt, zuzugeben: "Ja, das war ein Fehler. So kann man es nicht machen. Ich fange jetzt noch mal ganz neu an." Noch mal: "Der Abstand zwischen benutztem Werk (Original) und neuem Werk (Neuschöpfung) muss so groß sein, dass die entlehnten eigenpersönlichen Züge des Originals gegenüber der Eigenart des neuen Werks verblassen." Da darf nichts mehr vom Original erkennbar sein. Es reicht nicht aus, vorhandenen Text nur in eine andere Reihenfolge zu bringen. Du hättest den von der Homepage entnommenen Text und möglichst weitere andere Texte heranziehen müssen und, von diesen angeregt, einen eigenständig verfassten Essay schreiben müssen, dem "eigenpersönliche Züge des Originals" fehlen. Das machen die meisten Autoren hier so, sodass es keine URV-Probleme gibt. Stell dich doch wenigstens ein Mal hin und räume hier offen und ehrlich vor allen ein. "Ja, das war ein Fehler, lasst es mich noch mal neu versuchen." --Opihuck 16:59, 7. Okt. 2012 (CEST)
- Artikel: „1868 erfolgte seine Beförderung zum Obersthofmarschall mit dem Prädikate „Exzellenz“ (oberste Hofcharge)“, Quelle: „Seine Beförderung zum Obersthofmarschall mit dem Prädikate „Exzellenz“ (oberste Hofcharge) erfolgte im Jahre 1868“.
- Sowas stellt nur eine Verschleierung eines Plagiats dar. Der Text ist eine URV daran besteht kein Zweifel. Diese ganze Disk hier ist eine Farce! Ich wollte gerade einen LA wegen URV stellen, aber jemand anderes war schneller mit dem URV-Bapperl.--svebert (Diskussion) 17:29, 7. Okt. 2012 (CEST)
- @Opihuck: Ich habe mich im Gegensatz zu dir schon oft genug entschuldigt. Mir reicht es auch langsam mit dir; du lässt einfach nicht locker, egal was man macht. Warum lässt du nicht einfach einen Admin entscheiden, ob auch die aktuelle Version eine URV ist? Damit ist dann doch alles geklärt! Eine offene und ehrliche Aussprache mit mir wünschst du ja offensichtlich eh nicht (auch wenn ich sie dir bereits dreimal angeboten habe). Auch wirfst du mir völlig unbegründet vor, ich würde nichts zu dieser Enzyklopädie beitragen und machst abfällige Bemerkungen über mein Alter. Das finde ich eine Unverschämtheit! Der neue Artikel enthält lediglich Daten und Fakten aus der Quelle - so wie es bei Einzelnachweisen nunmal üblich ist. Diese Tatsache kann keine URV bedeuten, da die nötige Schöpfungshöhe nicht erreicht wird und ansonsten jeder Artikel in der WP regelwidrig wäre (ich rate dir übrigens mal WP:GA, WP:NICHT und WP:BLG zu lesen: Essays, wie du sie forderst, sind hier nämlich unerwünscht - jede Aussage, die nicht allgemein bekannt ist muss belegt werden, wodurch hier jeder Artikel für dich eine URV sein müsste). Nochmal: Die neue Version des Artikels stellt keine URV mehr dar, da lediglich Daten und Fakten aus der Quelle übernommen wurden - und das ist nunmal nicht anders möglich, als den Text wenn du so willst "umzustellen". Selbst bei einer Neuanlage des Artikels würden die Daten und Fakten (wie Ausgangskontrolle bereits schrieb) nicht anders dargestellt werden können, als wie im jetzigen Zustand. Aber alles in allem hat das sowieso ein Admin zu entscheiden. Ich weise hier auch nochmal auf Benutzer_Diskussion:Machahn#Ludwig_Freiherr_von_Malsen hin: Auch ein Admin hält die (inzwischen geschehene) Umformulierung des Artikels für ausreichend. Grüße — Alleskoenner (Diskussion) 18:28, 7. Okt. 2012 (CEST)
- Alleskönner, dir wurde jetzt bereits, auch in dieser Diskussion gesagt, dass der Artikel auch in der aktuellen Form eindeutig eine URV ist und zwar von zahlreichen, auch vorher nicht beteiligten Benutzern. Du verwendest eben nicht nur Daten und Fakten aus der angegebenen Quelle sondern auch Formulierungen. Es ist im Übrigen sehr wohl möglich einen Text so zu verfassen, dass er wirklich nur die Daten der Quelle nutzt, aber nicht deren Formulieren. Nur bist du leider nicht dazu in der Lage. Du hast das Problem leider immer noch nicht verstanden und zeigst nur weiterhin, dass du nicht in der Lage bist hier urv-frei mitzuarbeiten. --StG1990 Disk. 18:38, 7. Okt. 2012 (CEST)
- @Opihuck: Ich habe mich im Gegensatz zu dir schon oft genug entschuldigt. Mir reicht es auch langsam mit dir; du lässt einfach nicht locker, egal was man macht. Warum lässt du nicht einfach einen Admin entscheiden, ob auch die aktuelle Version eine URV ist? Damit ist dann doch alles geklärt! Eine offene und ehrliche Aussprache mit mir wünschst du ja offensichtlich eh nicht (auch wenn ich sie dir bereits dreimal angeboten habe). Auch wirfst du mir völlig unbegründet vor, ich würde nichts zu dieser Enzyklopädie beitragen und machst abfällige Bemerkungen über mein Alter. Das finde ich eine Unverschämtheit! Der neue Artikel enthält lediglich Daten und Fakten aus der Quelle - so wie es bei Einzelnachweisen nunmal üblich ist. Diese Tatsache kann keine URV bedeuten, da die nötige Schöpfungshöhe nicht erreicht wird und ansonsten jeder Artikel in der WP regelwidrig wäre (ich rate dir übrigens mal WP:GA, WP:NICHT und WP:BLG zu lesen: Essays, wie du sie forderst, sind hier nämlich unerwünscht - jede Aussage, die nicht allgemein bekannt ist muss belegt werden, wodurch hier jeder Artikel für dich eine URV sein müsste). Nochmal: Die neue Version des Artikels stellt keine URV mehr dar, da lediglich Daten und Fakten aus der Quelle übernommen wurden - und das ist nunmal nicht anders möglich, als den Text wenn du so willst "umzustellen". Selbst bei einer Neuanlage des Artikels würden die Daten und Fakten (wie Ausgangskontrolle bereits schrieb) nicht anders dargestellt werden können, als wie im jetzigen Zustand. Aber alles in allem hat das sowieso ein Admin zu entscheiden. Ich weise hier auch nochmal auf Benutzer_Diskussion:Machahn#Ludwig_Freiherr_von_Malsen hin: Auch ein Admin hält die (inzwischen geschehene) Umformulierung des Artikels für ausreichend. Grüße — Alleskoenner (Diskussion) 18:28, 7. Okt. 2012 (CEST)
- Ohne Worte. Ich geb's auf. Bitte bald löschen, am besten den Account von Alleskönner gleich mit. Der raubt einem hier kostbare Zeit, die ich gerne in den Artikelausbau investiert hätte. --Opihuck 18:38, 7. Okt. 2012 (CEST)
- (BK) StG1990: Ich habe immer noch das Recht, hier meine Meinung zu sagen! Und wenn das alles eine so eindeutige Angelegenheit wäre, würden wir hier doch wohl nicht diskutieren, oder?? Und es gab sehr wohl Zweifel an eurer Aussage (sogar durch einen Admin!). Es ist eine Unverschämtheit, mir vorzuwerfen, ich sei nicht in der Lage, hier etwas beizutragen! Das beweist, dass du dich in keinster Weise mit mir und meiner Arbeit auseinandergesetzt hast!
- Opihuck: Dein Beitrag, der wiedermal in keinster Weise auf meine Argumente eingeht, sondern lediglich beleidigen soll, ist unglaublich. Aber mir soll das egal sein; am Schluss entscheidet eh ein Admin, also was solls - mit euch kann man einfach nicht diskutieren, da ihr nicht in der Lage seid, die Meinung eines anderen zu respektieren, auf diese einzugehen und das ohne persönliche Angriffe zu machen. Grüße — Alleskoenner (Diskussion) 18:48, 7. Okt. 2012 (CEST)
- @Alleskönner. Bitte keine Falschinformationen liefern. Ich habe nicht gesagt, dass ich mit der Überarbeitung in dieser Form einverstanden bin. Die hatte ich bis eben gar nicht gesehen. Machahn (Diskussion) 22:10, 7. Okt. 2012 (CEST)
- Alleskönner, die Aussage du nicht in der Lage bist hier mitzuarbeiten ist keine Unverschämtheit, sondern die brutale Wahrheit, die du ebenso nicht in der Lage bist zu sehen und, dass ein Admin sagt es wäre keine URV ist eine glatte Lüge. Machahn hat gesagt, dass es nach dem Stand der Diskussion dort eine URV ist und möglicherweise keine URV sein könnte, falls es aus einem urhalten Buch abgeschrieben wurde. Da es dafür jedoch keinerlei Beweise gibt, ist es eben weiterhin eine URV. Auch wenn du das natürlich weiterhin nicht verstehst. --StG1990 Disk. 19:01, 7. Okt. 2012 (CEST)
- Ohne Worte. Ich geb's auf. Bitte bald löschen, am besten den Account von Alleskönner gleich mit. Der raubt einem hier kostbare Zeit, die ich gerne in den Artikelausbau investiert hätte. --Opihuck 18:38, 7. Okt. 2012 (CEST)
- Wiederherstellung [8] des sachfremden Beitrages rückgängig gemacht. Bitte WP:DS beachten. --Ausgangskontrolle (Diskussion) 15:38, 8. Okt. 2012 (CEST)
- Wie wärs anstatt zu diskutieren, dass ihr einfach den Artikel neu schreibt? Oder spricht da was dagegen.--Sanandros (Diskussion) 21:36, 7. Okt. 2012 (CEST)
- Wiederherstellung [8] des sachfremden Beitrages rückgängig gemacht. Bitte WP:DS beachten. --Ausgangskontrolle (Diskussion) 15:38, 8. Okt. 2012 (CEST)
Ich möchte gerne noch einmal einen Hinweis geben zu dem Vorhalt einiger Mitdiskutanten zu der angeblichen Gemeinfreiheit. Der Autor des kopierten Textes hat zwei Zitate angegeben: Einmal Craemer, Josef Ludwig: Die bayerischen Königsschlösser; 1899 (S. III, IV) und zum anderen: Bosl’s (Bayerische Biographie) 1983 (S. 503) – ohne Bild. Es ist nicht sehr wahrscheinlich, dass in beiden Büchern derselbe Text steht. Eher ist davon auszugehen, dass er beide Ausgangstexte verwendet hat, einen neuen Text zu verfassen, um wieder selbst Urheberrechtsschutz zu genießen. Über das Copyright-Zeichen am Ende macht er den zumindest geltend. Diese Vorgehensweise ist erlaubt, auch soweit das zweite Werk noch dem Urheberschutz unterliegt, wenn, wovon ich bisher ausgegangen bin, ein neuer Text entstanden ist.
Letztlich: Ich bedaure sehr, dass hier persönliche Motive gegen den Autor in den Vordergrund gerückt werden. Das Ziel hier sollte sein, allein die Sachfrage zu besprechen, damit der Autor für die Zukunft die nötigen Schlussfolgerungen ziehen kann. --Opihuck 19:01, 8. Okt. 2012 (CEST)
- Bosl ist im Internet zugänglich, da steht nur ein Stub. Ansonsten Zustimmung zu Deinem letzten Absatz. --Grip99 01:09, 9. Okt. 2012 (CEST)
Man kann sicher die Meinung vertreten, dass diese Version immer noch eine leichte URV darstelle. Dem entspricht ja auch der Bausteintext "Wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Urheberrecht".
Aber es wundert mich doch, dass hier die URV durch die betreffende Version schon als unstrittiges Faktum dargestellt wird. Vielleicht wissen die Leute, die diese Position vertreten, ja mehr als ich über die Urheberschaft der Webseite [9]? Dann sollten sie das möglichst schnell offenbaren, denn damit wäre wahrscheinlich auch Alleskönner besser zu überzeugen.
Für mich sieht jedenfalls die Webseite aufgrund der antiquierten Formulierung und dem POVigen Stil (und der Tatsache, dass bei Bosl nur ein Stub steht) ganz so aus, als stamme der Teil mit Schöpfungshöhe des dortigen Textes aus der Feder von Josef Ludwig Craemer (und als sei mithin der minimale Zusatzbeitrag der übrigen in Frage kommenden Beteiligten Bosl und koenig-ludwig-der-2te.de kein "Werk" im Sinn von § 2 Abs. 2 des Urheberrechtsgesetzes und damit nicht schützbar). Der gute Mann hat schon vor 1890 veröffentlicht, und es besteht daher doch eine nicht zu vernachlässigende Wahrscheinlichkeit, dass er vor 1942 verstorben ist. Damit wäre aber sein Urheberrecht erloschen, es läge in der letzten Version keine URV vor und Machahn hätte mit seiner Vermutung vom 2. Oktober ins Schwarze getroffen.
Natürlich ist so eine Vermutung keine tragfähige Basis fürs Behalten, aber man sollte deshalb trotzdem die Kirche im Dorf lassen. Man lese auch mal WP:Textplagiat, insbesondere die Abschnitte "Grauzonen" und "Ein konkretes zufällig ausgewähltes Beispiel". Dort stehen einige Hinweise, was man wörtlich übernehmen darf und was eher nicht. Eine komplette Neugestaltung einer Biographie ist jedenfalls im Allgemeinen nicht erforderlich, da vorher bekannte Daten und Fakten sowie ihre nahezu zwangsläufig chronologische Reihung in einem Lebenslauf keine Schöpfungshöhe begründen. Sie kann allenfalls durch gute Formulierungen erreicht werden. Ich bin zwar wie svebert auch der Meinung, dass man bei Malsen noch weiter vom Originaltext weggehen sollte und problemlos könnte, aber damit hätte es sich dann auch. Oder, wie WP:Textplagiat schreibt (Hervorhebung bereits im Original): "Niemand kann eine allgemeine Regel angeben, wo die Grauzone anfängt und aufhört. Wörtliche Übernahmen, die irgendwo in einer Versionsgeschichte schlummern und nicht als grobe Plagiate erkennbar sind, werden in der Regel zu keinerlei juristischem oder anderem Ärger führen. Sie sollten – wie gesagt – stillschweigend bereinigt werden – und gut ist." Hier eine Skandalisierung zu betreiben, wäre nicht angemessen. --Grip99 01:09, 9. Okt. 2012 (CEST)
- Als Ersteller der Seite WP:Textplagiat möchte ich Grip99 ausdrücklich beipflichten. Auch die spezifische Auswahl der Fakten für einen Lebenslauf dürfte - wenn überhaupt - nur dann schützbar sein, wenn es sich um viele Seiten dreht. --Historiograf (Diskussion) 18:17, 10. Okt. 2012 (CEST)
- @Grip - nur das wir uns richtig verstehen: wir sind uns einig, das die bekannte Internetquelle bis auf weiteres als seriös einzuschätzen ist. Die Seite hat u.a. auch ein Impressum, Auf der Seite sind Quellen angegeben. Wenn ich es richtig einschätze. sollte man dem Betreiber dankbar sein das er Quellen angibt - verpflichtete ist/war er meines Wissens nicht zu solchen Angaben (zumindest bei Uraltquellen). Mit den Quellen sollte es auf jeden Fall mögl. sein, einen Art. zu erstellen. Sollte es sich bei der Internetquelle um eine reine Abschrift eines alten Werks handeln (da ist der Betreiber auch bei Anfrage meines Wissen keine Auskunft schuldig), dann wäre der Copy-and-Past Artikel von Alleskönner auch legal. Ohne die Mitwirkung der Seitenbetreibers erfahren wir das letztendlich nur, indem wir die Urlaltquellen lesen (ich möchte hier nicht zur Strafvereitelung auffordern - aber im Sinne von Alleskönner sollte man vieleicht auf die Mitwirkung des Seitenbetreibers verzichten!). So oder so ist die Sichtung beider Uraltquellen also geboten (eine ist ja im Internet einsichtig - s.o.).
- Weil ich denn nun auch spekulieren darf, würde ich annehmen, das die Copy-and-Paste Artikel geschützt ist bzw. eine Schöpfungshöhe erreicht. Grund für die Spekulation - der Copy-and-Paste Text ist fliessend, zusammenhängend und weist keine Brüche auf - dieses Format kann ein Text nicht erreichen wenn er aus zwei Quellen zusammenkopiert wird (es es sind nun mal zwei Quellen angegeben und nicht eine).
- Wir werden um die Quellen wohl nicht drumherum kommen.
- Wir haben hier aber nach wie vor zwei völlig verschiedene Probleme. Das erste habe ich gerade behandelt (wenn auch nicht abgehandelt). Das Thema betrifft alle Fragen wie dieser Artikel wasserdicht gemacht werden kann oder wegen mir auch gelöscht wird ...
- Das zweite, und von ersten fast unabhängige Thema ist das Vorgehen "unseres" Plagiator. Er hat sich keinen Furz Gedanken um das gemacht, was wir hier besprechen. Ich wehre mich auch entschieden dagegen, ich hätte pers. Gründe. Die Motive von Alleskönner waren alles andere als ehrenwert und bis dato hat er nicht einen Ansatz von Einsicht gezeigt. Eher im Gegenteil - ich verstehe seine Allergie gegen IPs. Aber selbst gegen Benutzer, die neu in die Disk eintreten und unzweifelhaft sachlich waren, trampelt er wie ein Wilder. Letztendlich lässt ihn vermutlich jede Ansprache kalt - und wenn sie ihn nicht kalt lässt, ist die Halbwertszeit kürzer als die bis zu nächsten Konflikt (jaja - in die wird es von IP(s) getrieben).
- Es gab unzweifelhaft zwei völlig verschiedene aber beinahe zeitgleiche Plagiatversuche. Ich nenne es Versuche, weil es im hier besprochenen Fall mit viel Glück um kein Plagiat handelt. Wenn ich einer Oma eine Handtasche klaue, wird es ja auch nicht dann zu einer harmlosen Sache wenn die Handtasche möglicherweise leer war (bitte keine Aufregung!!! Ein Handtaschenraub ist deutlich schwerwiegender als das Vergehen von Alleskönner - ich vergleiche hier nur den Umstand - das der "Misserfolg" nicht geplant war).
- Grip - ich würde es für sinnvoll halten, wenn du vielleicht trotz aller vermuteter Ressentiments dazu etwas konstruktives beitragen könntest. Was ich in diesem Zusammenhang von Ausgangskontrolle erlebe ist das allerletzte. Es kann einfach nicht sein, das "die Freunde" von Alleskönner sich um ihn scharen, um den ganzen Umstand der Kopiererei gerade zu biegen. Ich glaube, es wäre naiv anzunehmen, das wir die ersten beiden Fälle von Plagiatversuch umgehend aufgedeckt haben (oder zumindest ein grosser Zufall). Wenn diese Diskussion zu Ende ist, möchte ich das sichere Gefühl haben, das Alleskönner von diesem Sport die Nase voll hat (der größte Profiteur wäre Alleskönner selbst). -- 188.97.2.102 02:25, 9. Okt. 2012 (CEST) PS-Grip: meine offene Bewunderung für deine Prozentrechenkünste setzt ich für diese Diskussion aus und ich hoffe du weisst das zu würdigen!!!
- Ich verstehe schon grammatisch nicht, was bei Dir aussetzt, und muss daher auf die gewohnt satzzeichenintensiv gewünschte Würdigung verzichten.
- der Copy-and-Paste Text ist fliessend, zusammenhängend und weist keine Brüche auf - dieses Format kann ein Text nicht erreichen wenn er aus zwei Quellen zusammenkopiert wird (es es sind nun mal zwei Quellen angegeben und nicht eine).
- Trotz Kleiner Münze usw. begründet das bloße An- oder Einbinden von ein oder zwei zusätzlichen Sätzen wohl noch kein urheberrechtlich schützbares Werk.
- Wir werden um die Quellen wohl nicht drumherum kommen.
- Am besten modelt man den Artikel einfach noch ein wenig um, dann kann man die alten Versionen löschen. Zum Ummodeln müsste aber jemand Autorisierter den Baustein rausnehmen, denn in dem steht ausdrücklich "Neue Artikelversionen bitte erst einstellen, wenn der Sachverhalt geklärt ist." --Grip99 in memoriam Harry 01:43, 15. Okt. 2012 (CEST)
Die Beiträge der IPs in diesem Thread sind (bisher) von einem mehrfachen Artikelvandalen, Sperrumgeher, etc. dem offenbar so ziemlich jedes Mittel recht ist. Näheres unter Benutzer:Ausgangskontrolle/Raum-Frankfurt-IP. --Ausgangskontrolle (Diskussion) 00:56, 10. Okt. 2012 (CEST)
Urheberrecht eines Buches
Hallo,
meine Frage hat einen konkreten Bezug: Es geht um das Buch from Lenin to Stalin von Victor Serge. Es erschien 1937 in den USA bei einem Verlag, den es heute gewiss nicht mehr gibt. Serge selbst starb 1947.
Sein Buch gibt es nur in Englisch. Ich würde es gern übersetzen und veröffentlichen - sei es auch nur als CD.
Nun stellen sich zwei Fragen - die erste ist es wert bei Wiki behandelt zu werden.
1) Wo kann man ganz allgemein erfragen wer die Rechte an einem Buch hat, ob Rechte bestehen??
2) Serge ist noch nicht 70 Jahre tot. Aber gilt die deutsche 70-Jahre-Regelung überhaupt? Dieses Buch hatte schließlich mit Deutschland bisher nichts zu tun. Der Autor ist nicht deutsch und das Buch erschien in den USA.
Und da er nicht 70 Jahre tot ist steht für mich wieder Frage eins im Raum! Muss ich nach Erben fahnden (schließlich hatte er einen Sohn)? Muss ich herausfinden welche rechtlichen Nachfolger der damalige Verlag hatte, den es ja heute nicht mehr gibt? Muss ich fahnden, bis ich jemanden finde der die Rechte hat?
Beste Grüße Uwe uwekoeppe@gmx.de
- Wir beantworten hier keine generellen Fragen zum Urheberrecht. Aber vielleicht kannst du dir deine Antwort selber aus Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil vom 7. Oktober 2003, Az. 11 U 53/99 geben. Nacktaffe (aka syrcro) 11:08, 11. Okt. 2012 (CEST)
- Ja grundsätzlich musst du herrausfinden wer die Nachkommen vom Autor oder die Rechtsnachfolger des Verlages sind. Es gab aber in Amerika auch ein Urheberrecht das man anmelden musste, aber ob das auch für Bücher galt weiss ich nicht.--Sanandros (Diskussion) 14:35, 11. Okt. 2012 (CEST)
- Einen Copyright Entry gibt es:
- Serge, Victor, 1890- ... From Lenin to Stalin; translated from the French by Ralph Manheim. New York, Pioneer publishers (c1937). 2 p. l., 7-112 p. illus. (ports.) 23 1/2 cm. (c) May 12, 1937; 2c. and aff. May 14; A 105871; Pioneer publishers. (37-12058)
- Nr. 5801 von 1937. Ein Renew Entry konnte ich nicht ermitteln. Auch bei Rutgers findet sich Eintrag (nach Titel suchen, gibt keinen Perma-Link), jedoch kann man den nicht genau zuweisen. Für die zweite Auflage findet sich:
- From Lenin to Stalin. By Victor Serge, translated from the French by Ralph Manheim. 2nd ed., 1973. 160 p. Appl. su.: The Anchor Foundation, Inc.; 15Apr73; A460411.
- --enomil 15:16, 11. Okt. 2012 (CEST)
- Ralph Manheim starb erst 1992, also kann man es bis 2063 oder so nicht anhand der englischen Version übersetzen, sondern (ab 2018) allenfalls aus dem französischen Original. --Matthiasb – Vandale am Werk™ (CallMyCenter) 20:11, 13. Okt. 2012 (CEST)
- Oder man sagt sich das Buch wird nur in den USA veröffentlich.
- Ralph Manheim starb erst 1992, also kann man es bis 2063 oder so nicht anhand der englischen Version übersetzen, sondern (ab 2018) allenfalls aus dem französischen Original. --Matthiasb – Vandale am Werk™ (CallMyCenter) 20:11, 13. Okt. 2012 (CEST)
- Einen Copyright Entry gibt es:
- Ja grundsätzlich musst du herrausfinden wer die Nachkommen vom Autor oder die Rechtsnachfolger des Verlages sind. Es gab aber in Amerika auch ein Urheberrecht das man anmelden musste, aber ob das auch für Bücher galt weiss ich nicht.--Sanandros (Diskussion) 14:35, 11. Okt. 2012 (CEST)
Könnte sich mal bitte jemand die im Artikel eingebundenen Fotos anschauen? Da Becker 1978 starb, werden die abgebildeten Gemälde Beckers erst 2049 gemeinfrei und da es sich um Innenaufnahmen einer deutschen bzw. luxemburger Kirche handelt, greift Panoramafreiheit leider auch nicht. Oder liege ich falsch? Grüße Marcus (Diskussion) 07:35, 12. Okt. 2012 (CEST)
- Da liegst du wohl leider richtig. Es wäre schön, wenn du (oder jemand anderer) sich der Aufnahmen erbarmen und im Kloster Maria Laach, wo der Künstler "ansässig" war, mal höflich um eine Genehmigung bitten könnte und zwar am besten gleich für alle Fotos von seinen Werken: commons:Category:Notker Becker. Ich denke, dass da durchaus eine realistische Chance besteht. Email-Vorlagen gibt es hier und die Prozedur ist hier erklärt. --Túrelio (Diskussion) 08:26, 12. Okt. 2012 (CEST)
- Hui, das wird kniffelig. Spätestens, wenn er noch erbberechtigte Geschwister hatte, reicht es mMn nicht, beim Kloster alleine anzufragen. Aber es ist möglich, die Bilder Beckers im Schottenstift Wien zu verwenden, sofern diese öffentlich zugänglich sind. In Österreich erstreckt sich die Panoramafreiheit auch auf das Innere dess Gebäudes, bei Kunstwerken muß aber der Zusammenhang mit dem Bau erkennbar sein. Grüße Marcus (Diskussion) 15:16, 12. Okt. 2012 (CEST)
- Da Benektiner wohl auch das Gelübde der Armut ablegen, könnte es gut sein, dass er testamentarisch das Kloster Maira Laach als Erben eingesetzt hat. Davon abgesehen, der Versuch lohnt auf jeden Fall. --Túrelio (Diskussion) 16:09, 12. Okt. 2012 (CEST)
- Hui, das wird kniffelig. Spätestens, wenn er noch erbberechtigte Geschwister hatte, reicht es mMn nicht, beim Kloster alleine anzufragen. Aber es ist möglich, die Bilder Beckers im Schottenstift Wien zu verwenden, sofern diese öffentlich zugänglich sind. In Österreich erstreckt sich die Panoramafreiheit auch auf das Innere dess Gebäudes, bei Kunstwerken muß aber der Zusammenhang mit dem Bau erkennbar sein. Grüße Marcus (Diskussion) 15:16, 12. Okt. 2012 (CEST)
Ausgesprochen inkompetent, was Túrelio hier von sich gibt. Ich empfehle mal nach der Entscheidung zu den Urheberrechten von Berta Hummel zu googeln. Wer das Armutsgelübde ablegt, tritt in der Regel alles an den Orden ab und ist daher auch nicht mehr in der Lage, testamentarisch zu verfügen --Historiograf (Diskussion) 18:24, 14. Okt. 2012 (CEST)
Frage: Können solche Bilder wie in diesem Logo eingebaut Datei:Logo-Begriffklärungsmeister.JPG in der Wikipedia überhaupt verwendet werden? Herkunft der Bilder tragen Vermerk: All images are not for commercial use Website. Gruß, --Tomás (Diskussion) 11:59, 15. Okt. 2012 (CEST)
- Nein, das ist natürlich nicht zulässig. Ich lösche es formlos und sage dem Hochlader Bescheid. Danke für den Hinweis. Grüße --h-stt !? 13:07, 15. Okt. 2012 (CEST)
Verwendung von Grafiken aus Wikipedia Landkreis Uelzen
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf der Seite Landkreis Uelzen gibt es eine Karte der Städte und Gemeinden.
Diese Karte würde ich gerne verweden für:
Ein Schild 100x100cm mit dieser Karte (daneben Visitenkarten meiner Kunden aus den diversen Städten und Gemeinden).
Von wem erhalte ich die Erlaubnis/Ablehnung? Bei Erlaubnis: Bitte als PDF Datei senden an: nicole.buhr@gc-gruppe.de
Danke!
Mit freundlichen Grüßen (nicht signierter Beitrag von 212.6.118.36 (Diskussion) 15:38, 15. Okt. 2012 (CEST))
Ist Datei:Uelzen_in_UE.svg gemeint? Die ist mehrfach lizensiert zur Auswahl. --Eingangskontrolle (Diskussion) 15:45, 15. Okt. 2012 (CEST)
- inklusive der "Nicht-Lizenz" gemeinfrei. Also einfach nutzen, nicht fragen... rbrausse (Diskussion Bewertung) 15:46, 15. Okt. 2012 (CEST)
- Die Lizenzauswahl, die der Urheber da getroffen hat, macht überhaupt keinen Sinn und es scheint, dass der Urheber sich nicht wirklich darüber im Klaren ist, was er da getan hat. Aber nunja... (mal davon abgesehen, dass zumindest ich auch die Schöpfungshöhe dieser Karte für eher gering halte). -- Chaddy · D – DÜP – 16:10, 15. Okt. 2012 (CEST)
Hallo, ich möchte dieses Bild in ein Vereinslogo einbinden, d. h.ich habe keine Möglichkeit, die Quelle anzugeben. Darf ich das Bild trotzdem verwenden? Vielen Dank für Deine Antwort! --92.229.22.183 15:55, 15. Okt. 2012 (CEST)
- Welches Bild? Im verlinkten Artikel existieren drei Bilder... Allerdings sind alle drei entsprechend lizensiert, so dass eine Verwendung ohne Einhaltung der Lizenzbedingungen nicht möglich ist. Du solltest dich direkt mit dem Fotografen in Verbindung setzen. -- Chaddy · D – DÜP – 16:12, 15. Okt. 2012 (CEST)
Alte Programmhefte
Hi, ich würde gerne dem Artikel zum Münchner Prinzregentenstadion Scans von alten Programmheften zufügen. Ich habe Hefte von Sportveranstaltungen aus den Jahren 1939, 1948 und 1950. Es sind keien Fotos, sondern nur der Schriftzug Prinzregentenstadion und die Adresse, jeweils in einer der Zeit enstsprechendem Stil darauf zu sehen. Darf man das? GrußHorge (Diskussion) 21:27, 14. Okt. 2012 (CEST)
- Wenn es bei Schriftzügen und einfachen grafischen Elementen bleibt, dann ist das nicht schutzfähig. Wenn es reiner Text ist, kann es auf Commons, wenn es grafische Elemente gibt, nur her auf de-WP hochgeladen werden. Grüße --h-stt !? 13:05, 15. Okt. 2012 (CEST)
- Imageshack Scans mal, dann können wir dir Näheres sagen. Nacktaffe (aka syrcro) 08:51, 16. Okt. 2012 (CEST)
Panoramafreiheit?
Ich fand auf der Aussenwand eines Restaurants in Antananarivo ein sehr schönes Wandgemälde zu eigentlich urheberrechtlich geschützten Comicfiguren, die in dem Artikel Figuren aus Asterix unzureichend bebildert sind. Das Foto habe ich von der Strasse aufgenommen, aber leider nicht herausgefunden, ob Madagaskar Panoramafreiheit herrscht, kann ich das Foto trotzdem hochladen und falls ja, hier oder auf Commons? Kann dadurch der Restaurantbesitzer ggf. Ärger bekommen, denn er hat sicher keine Genehmigung der Rechteinhabers, diese Figuren auf seine Hauswand zu malen? Gruss --Diorit (Diskussion) 13:13, 10. Okt. 2012 (CEST)
- Naja hier auf WP gilt Schutzlandprinzip und ausserdem glaube ich nicht dass man in Madagaskar jemand verklagen will nur weil er Asterix drauf gemahlen hat. Rechtlich gesehen ist eh die Frage wie das Entstanden ist. Wer trägt z.B. die Verantwortung wenn jemand illegal ein Graffiti auf deine Hauswand sprüht und Urheberrechte verletzt?--Sanandros (Diskussion) 17:20, 10. Okt. 2012 (CEST)
- Wenn es eine nahezu unverfremdete Asterix-Figur ist, solltest du es eher nirgends hochladen. Denn ein illegal (d.h., ohne Zustimmung des eigentlichen Urhebers/Rechteinhabers) angebrachtes Werk bzw. eine Kopie davon, dürfte kaum unter FOP fallen. --Túrelio (Diskussion) 17:46, 10. Okt. 2012 (CEST)
Kennt jemand Abmahnungen ausländischer Websites wg. Panoramafreiheit? Siehe http://archiv.twoday.net/stories/158962538/ --Historiograf (Diskussion) 21:37, 10. Okt. 2012 (CEST)
- Danke @ Benutzer:Historiograf , der Link zu Deinem Beitrag war wirklich nützlich, ich war dann so frei und habe die Datei hochgeladen.
Gruss --Diorit (Diskussion) 07:59, 11. Okt. 2012 (CEST)
- Sehr schöner Link! Hat sich denn Uli Geiger oder der HR schon irgendwie geäußert? --Marcela ¿•Kãʄʄchen•? 09:02, 11. Okt. 2012 (CEST)
- natürlich nicht --Historiograf (Diskussion) 16:44, 11. Okt. 2012 (CEST)
- Da Madagascar noch nicht in unserer FOP-Liste auf Commons enthalten war, habe ich mal bei der WIPO recherchiert: laut aktuellem IP-Gesetz (Art. 48) hat Madagascar keine für uns nutzbare Panoramafreiheit. Das nun hochgeladene Foto verletzt somit sowohl das (zugegeben etwas fragliche) Urheberrecht des Wandmalers als auch das (unstrittige) Urheberrecht von Asterix-Zeichner Albert Uderzo bzw. des Pariser Verlags Les Éditions Albert René, der seine Rechte in Deutschland in der Vergangenheit bereits verfolgt hat (Asterix#Juristisches). Dasselbe gilt übrigens für dieses Datei:Astérix & Obélix Bruxelles rue de la Buanderie.jpg ebenfalls in einem FOP-losen Land aufgenommene Wandgemälde. --Túrelio (Diskussion) 10:05, 11. Okt. 2012 (CEST)
- Hier gilt allerdings DACH-Recht, womit es relativ egal ist, ob in Madagaskar oder Belgien keine brauchbare Panoramafreiheit existiert. -- Chaddy · D – DÜP – 13:43, 11. Okt. 2012 (CEST)
- Außerdem ist das Mobilix-Urteil in letzter Instanz beim EGH entscheidend, nicht OLG München oder BGH. Die Gravenreuthsachen waren ganz andere Themen. --Marcela ¿•Kãʄʄchen•? 19:54, 11. Okt. 2012 (CEST)
- Beim Mobilix-Urteil ging es aber, wenn ich den Artikel richtig verstehe, nur ums Marken-Recht, nicht um Urheberrechte. Ist daher also hier nicht von Bedeutung. Das Bild auf der Wand ist höchstwahrscheinlich ohne Genehmigung des Künstlers gemalt worden und stellt deshalb eine URV dar. Nur weil es hier in Deutschland die Panoramafreiheit gibt, wird dadurch die URV des Wandmalers nicht beseitigt. Ansonsten könnte ich ja einen Maler beauftragen, ein Bild eines kaum bekannten verstorbenen Künstlers ohne Genehmigung bei mir an die Hauswand zu malen (Chancen auf eine Klage fast null) und könnte es dann fröhlich zur Bebilderung unseres Artikels verwenden. Wenn keine guten Argumente dagegen kommen, werde ich das Bild demnächst wieder löschen. --Kam Solusar (Diskussion) 13:06, 12. Okt. 2012 (CEST)
- @Benutzer:Kam Solusar, nachdem ich den verlinkten Beiträge von Historiograf gelesen habe, bin ich mir ziemlich sicher, dass das Bild in DACH bleiben kann (sonst hätte ich es nicht hochgeladen), wo ist der Unterschied zur Bebilderung in Atomium? Keine Panoramafreiheit in Belgien, aber nach Schutzlandprinzip hier frei. Meines Erachtens sollte man die kleinen Lücken nutzen, die sich aus den unterschiedlichen Gesetzen in verschiedenen Ländern ergeben. --Diorit (Diskussion) 07:48, 16. Okt. 2012 (CEST)
- Der Unterschied hier ist, dass das Asterix-Bild ohne Zustimmung des Rechtsinhabers dort angebracht wurde. Es geht hier nicht um die Panoramafreiheit, sondern darum, dass wir damit eine Urheberrechtsverletzung weiterverbreiten würden. Eine Aufnahme einer Urheberrechtsverletzung kann ohne explzite Freigabe des Rechtsinhabers wohl kaum zu einer legalen, frei lizenzierbaren Wiedergabe des geschützten Werkes werden. Das Atomium dagegen steht ganz legal in der Landschaft herum. Gruß, --Kam Solusar (Diskussion) 14:19, 16. Okt. 2012 (CEST)
- Es ist weder unsere Aufgabe noch steht es uns zu, einzuschätzen, ob Dritte eine URV begehen. Hat die Berliner Senatsverwaltung das Recht, Bilder der Mauertoten dauerhaft zu veröffnetlichen? Hat das Bundesarchiv die Berechtigung,.... --Marcela ¿•Kãʄʄchen•? 16:25, 16. Okt. 2012 (CEST)
- Natürlich liegt es in unserer Verantwortung als Nutzer und Anbieter solcher Dateien, offensichtliche Urheberrechtsverletzungen und fragwürdig lizenzierte Bilder auszusortieren und nicht noch weiter zu verbreiten. Wikipedia ist ein Projekt mit freien Inhalten - nicht mit Inhalten, von denen wir einfach mal behaupten dass sie frei sind weil uns schon keiner deswegen verklagen wird. --Kam Solusar (Diskussion) 16:55, 16. Okt. 2012 (CEST)
- Es ist weder unsere Aufgabe noch steht es uns zu, einzuschätzen, ob Dritte eine URV begehen. Hat die Berliner Senatsverwaltung das Recht, Bilder der Mauertoten dauerhaft zu veröffnetlichen? Hat das Bundesarchiv die Berechtigung,.... --Marcela ¿•Kãʄʄchen•? 16:25, 16. Okt. 2012 (CEST)
- Der Unterschied hier ist, dass das Asterix-Bild ohne Zustimmung des Rechtsinhabers dort angebracht wurde. Es geht hier nicht um die Panoramafreiheit, sondern darum, dass wir damit eine Urheberrechtsverletzung weiterverbreiten würden. Eine Aufnahme einer Urheberrechtsverletzung kann ohne explzite Freigabe des Rechtsinhabers wohl kaum zu einer legalen, frei lizenzierbaren Wiedergabe des geschützten Werkes werden. Das Atomium dagegen steht ganz legal in der Landschaft herum. Gruß, --Kam Solusar (Diskussion) 14:19, 16. Okt. 2012 (CEST)
- Außerdem ist das Mobilix-Urteil in letzter Instanz beim EGH entscheidend, nicht OLG München oder BGH. Die Gravenreuthsachen waren ganz andere Themen. --Marcela ¿•Kãʄʄchen•? 19:54, 11. Okt. 2012 (CEST)
- Hier gilt allerdings DACH-Recht, womit es relativ egal ist, ob in Madagaskar oder Belgien keine brauchbare Panoramafreiheit existiert. -- Chaddy · D – DÜP – 13:43, 11. Okt. 2012 (CEST)
Kam Solusar stimme ich völlig zu. Einen „gutgläubigen Erwerb”, wie man ihn im Sachenrecht kennt, existiert im Urheberrecht nicht. Die Rechteinhaber haben einen unmittelbaren Unterlassungs- und Schadenersatzanspruch an den Verletzer, in diesem Fall WP-DACH. Die Datei habe ich gelöscht, wer das anders sieht, mag in die LP gehen. --Artmax (Diskussion) 18:19, 16. Okt. 2012 (CEST)
- Ich sehe es anders. Und die Diskussion interpretiere ich ebenfalls anders. Nach deiner Interpretation müßten wir von jedem neuen Benutzer erstmal eine Ausweiskopie verlangen, da kann ja jeder kommen und behaupten, er hätte ein Foto selbst gemacht. Mir erscheint es weitaus wichtiger, wieder das ReaB zu beachten als mit Spitzfindigkeiten Löschgründe zu suchen. Du hast hier einfach Knöpfe betätigt und Fakten geschaffen, das ist entgegen dem Diskussionsverlauf und keine ordentliche Arbeit, das ist Durchsetzung der eigenen Meinung mittels Adminfunktionen. --Marcela ¿•Kãʄʄchen•? 11:09, 17. Okt. 2012 (CEST)
- Bitte nicht noch andere Problembereiche hier mit hineinziehen. Die oft nicht überprüfbare Behauptung, Urheber eines Bildes zu sein hat nichts mit dem hier diskutierten Problem zu tun. Hier geht es nicht um die Urheberschaft des Fotos oder RaeB. Sondern um die Frage, ob die dt. Panoramafreiheit eine URV Dritter "heilen" kann und wir ein Foto dieser URV wissentlich unter einer freien Lizenz anbieten können.
- Wie ich oben schon gesagt hatte, hätte ich das Bild ebenfalls zeitnah gelöscht. In der Diskussion gab es keine Argumente, warum wir eine klare URV behalten sollten. Das ist keine Durchsetzung der eigenen Meinung durch Artmax, sondern der Projektregeln. --Kam Solusar (Diskussion) 16:14, 18. Okt. 2012 (CEST)
HR hat den von mir beanstandeten Beitrag jetzt entfernt: http://archiv.twoday.net/stories/158962538/ --Historiograf (Diskussion) 15:33, 18. Okt. 2012 (CEST)
Hilfe für Bildnachnutzer
Ich beziehe mich auf http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Au#Mouseover-Lizenznennung. Immer wieder muss ich Nutzer abmahnen, die auf die Nennung der Lizenz bei Wikipedia-Bildern verzichten. Die üblichen Kurzfassungen der CC-Lizenz in den Bausteinen unterschlagen diese wichtige zweite Bedingungen neben der Namensnennung. Bei einem Teil der Medien auf Commons begegnet ein Einbettungscode, wobei nach einer korrekten Bildunterschrift ein Einbettungscode vorgeschlagen wird, der für mich nicht akzeptabel ist. Sieht man von älteren Browsern ab, so zeigen auch mobile Geräte (zumindest fürs iPad hab ich das mit meinem ausprobiert) das verwendete title-Attribut von HTML nicht an.
Können wir BITTE für alle CC-Bausteine hinsichtlich der Wikipedia-Bilder korrekte Bausteine, die die Lizenznennung nicht unter den Tisch fallen lassen, und einen Einbettungscode ohne title realisieren? --Historiograf (Diskussion) 19:44, 11. Okt. 2012 (CEST)
- Das wird in Zukunft alle Computer mit Windows betreffen, nicht nur Telefone. In Windows8 konnte ich bisher keinen Mouseover entdecken. --Marcela ¿•Kãʄʄchen•? 19:50, 11. Okt. 2012 (CEST)
- Das mag daran liegen, dass Windows 8 kein Webbrowser ist. Nacktaffe (aka syrcro) 20:42, 11. Okt. 2012 (CEST)
Wars das? Auch auf Commons interessiert der Rechtsbruch offensichtlich nicht --Historiograf (Diskussion) 02:23, 13. Okt. 2012 (CEST)
- Welcher Rechtsbruch? Dass iOS html-4.0 nicht richtig rendert? Nacktaffe (aka syrcro) 08:03, 13. Okt. 2012 (CEST)
- Das Problem, auf das H. hier zurecht hinweist, besteht darin, dass die CC-BY-xy-Vorlagen die Nachnutzer zwar über die Namensnennungspflicht, NICHT aber über die (für die meisten Nutzungsformen) ebenso bestehende Pflicht zur Mitteilung der anwendbaren Lizenzbedingungen (üblicherweise zu erzielen durch Link auf legal-code oder notfalls auf den sog. deed) informieren. Dieser Mangel ist seit langem bekannt, aber bis heute nicht behoben. CC ist daran allerdings nicht ganz unschuldig, weil sie in den meist ausschließlich gelesenen Lizenz-deeds (Zusammenfassung) diese 2. Nutzungsbedingung nicht gleichrangig neben die Namensnennung, sondern unten auf der Seite (so quasi in Kleingedruckte) plaziert haben. Solange das auf Commons nicht korrigiert ist, darf man sich nicht wundern, wenn Nachnutzer diese Bedingung nicht einhalten, sofern nicht beim betroffenen Bild auf Commons ein individueller Hinweis (z.B. in der Creditline; Beispiel) vorhanden war. --Túrelio (Diskussion) 09:34, 13. Okt. 2012 (CEST)
- Das ist schon doof, aber Histo will zudem eine bestimmte Form der Attributierung erzwingen, die nicht zwingend ist. Das Title-Tag ist ein sehr übliche Art der Online-Attributierung. Der Einbettungscode von den Commons enthält den Link auf die Lizenz übrigens. Z.B: das aktuelle BdT:
- Das Problem, auf das H. hier zurecht hinweist, besteht darin, dass die CC-BY-xy-Vorlagen die Nachnutzer zwar über die Namensnennungspflicht, NICHT aber über die (für die meisten Nutzungsformen) ebenso bestehende Pflicht zur Mitteilung der anwendbaren Lizenzbedingungen (üblicherweise zu erzielen durch Link auf legal-code oder notfalls auf den sog. deed) informieren. Dieser Mangel ist seit langem bekannt, aber bis heute nicht behoben. CC ist daran allerdings nicht ganz unschuldig, weil sie in den meist ausschließlich gelesenen Lizenz-deeds (Zusammenfassung) diese 2. Nutzungsbedingung nicht gleichrangig neben die Namensnennung, sondern unten auf der Seite (so quasi in Kleingedruckte) plaziert haben. Solange das auf Commons nicht korrigiert ist, darf man sich nicht wundern, wenn Nachnutzer diese Bedingung nicht einhalten, sofern nicht beim betroffenen Bild auf Commons ein individueller Hinweis (z.B. in der Creditline; Beispiel) vorhanden war. --Túrelio (Diskussion) 09:34, 13. Okt. 2012 (CEST)
<a title="von Poco a poco (Eigenes Werk) [CC-BY-SA-3.0 (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0)], via Wikimedia Commons" href="http://commons.wikimedia.org/wiki/File%3AThe_Monastery%2C_Petra%2C_Jordan8.jpg"><img width="256" alt="The Monastery, Petra, Jordan8" src="//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/b/b7/The_Monastery%2C_Petra%2C_Jordan8.jpg/256px-The_Monastery%2C_Petra%2C_Jordan8.jpg"/></a> |
.
- --Nacktaffe (aka syrcro) 09:56, 13. Okt. 2012 (CEST)
Ich will eine Attribuierung erzwingen, die sehr wohl zwingend ist. Wenn bestimmte weit verbreitete Geräte und ältere Browser dazu führen, dass der Nutzer eine Attribuierung nur im Quelltext vorfindet, dann ist das auch mit den sehr liberalen Vorgaben von CC, die eine bestimmte Attribuierung nicht vorgibt (der Nutzer kann die Namensnennung und ggf. einen Weblink vorgeben, aber nicht im Rahmen von CC vorschreiben, wo die Attribuierung erfolgt). Wenn man diese Attribuierung als üblich bezeichnet, könnte man auch das Verstecken von Name und Lizenz im Dateinamen, der ja auch via Mouseover sichtbar ist, gutheißen. --Historiograf (Diskussion) 19:18, 13. Okt. 2012 (CEST)
Siehe auch http://archiv.twoday.net/stories/165211461/ --Historiograf (Diskussion) 20:48, 13. Okt. 2012 (CEST)
- Ich sehe das auch so, dass die Endgeräte schuld an der falschen Lizenzierung sind, schliesslich halten die sich nicht an eine Anerkannte Regeln der Technik. Auch alte Browser wird nicht empfohlen sie zu benutzen, ansonsten bekommt man Viren und was sonst noch so alles Rumschwirt ins Haus.--Sanandros (Diskussion) 01:24, 14. Okt. 2012 (CEST)
- Ich hab' das Widget geschrieben, das den Code produziert. Technisch ist es völlig egal, ob die Attribution im title-Attribut oder hinter/unter dem thumbnail steht. Aber was passiert denn in der Praxis? Text, der u.U. mehr Platz als der thumbnail belegt, wird von vielen Web-Autoren entfernt, weil er das Layout stört, besonders auf Mobil-Seiten, wo oft um jeden Pixel gekämpft wird. Als Resultat gibt's dann gar keine Attribution mehr. Man könnte sowohl title- als auch unter-dem-Bild-Attribution generieren, aber das würde, zusammen mit dem notwendigen div-Wrapper, den HTML-Code signifikant vergrößern und im Layout fehleranfälliger machen, was Nachbesserungen durch den Weiterverwender nötig machen könnte. Ist alles machbar, ich will's nur zu Bedenken geben. Und bevor ich es umsetze, will ich irgendwo auf Commons einen Konsensus sehen, sonst bleibt das zehn-mal-hin-und-her-Ändern wieder an mir hängen... --Magnus Manske (Diskussion) 10:13, 16. Okt. 2012 (CEST)
Zum hundertsten mal: Hier geht es nicht um Praktikabilität, hier geht es darum, was rechtlich geboten ist. Letztlich haftet der Nachnutzer dafür, dass man nicht korrekt verfährt, wenns zum Streit kommt. Dutzendfach nimmt man sich mit allerlei Bausteinen des Nachnutzers an, warnt diesen vor möglichen Eventualitäten, aber hier will man fünfe grade sein lassen. Wenn die Attribuierung nicht korrekt angezeigt wird, führt das zum Erlöschen der Lizenz. Und da ist es erstmal uninteressant, ob Commons oder Apple oder wer auch immer verantwortlich ist. --Historiograf (Diskussion) 15:15, 18. Okt. 2012 (CEST)
Nazikriegsverbrecher
Ich habe im Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände Fotos gemacht, die meisten davon als gemeinfrei aufgrund mangelnder SH auf Commons geladen: Portal_Diskussion:NS#Nazidokumente. Nun gibts da noch Fotos der zum Tod verurteilten Hauptkriegsverbrecher, aufgenommen jeweils auf einer Pritsche, oft noch mit Strick um den Hals. In den Vitrinen dort liegen Zeitungen, von denen ich abfotografiert habe. Stellt sich die Frage nach dem Urheber, er ist ja mit Sicherheit keine 70 Jahre tot. Da hat ja damals mit Sicherheit kein x-beliebiger Zivilist fotografiert (nehme ich an), es is zu vermuten, daß die Bilder von einem Militärberichterstatter stammen. Ich traue mich nicht so recht, da einfach PD-GOV oder Amtliches Werk dranzuschreiben, weil wir das ja nicht wissen. habt ihr eine Idee? --Marcela ¿•Kãʄʄchen•? 22:03, 19. Okt. 2012 (CEST)
- Auf [10] hast Du Dir eigentlich eh schon selbst die Antwort gegeben: "Last month the Allied Control Council in Berlin released the only official photographs taken at the Nuremberg hangings. On orders from the council, Lieut. Edward F. McLaughlin, a U.S. Army Signal Corps photographer, had taken one picture of each dead man stretched out on a plain wooden coffin in the gymnasium where the executions had taken place." --pep. (Diskussion) 23:01, 19. Okt. 2012 (CEST)
- und das Bild hat einen LA, na toll. Schöne Zusammenarbeit. --Marcela ¿•Kãʄʄchen•? 23:08, 19. Okt. 2012 (CEST)
- Ich bin auf Commons nicht so firm. Können dort Bilder ohne Begründung gelöscht werden? Die hab ich in den deletion requests nämlich nicht entdecken können. Unter [11] gibt's die Zeitung übrigens schon einmal abphotographiert, allerdings in niedriger Auflösung. --pep. (Diskussion) 23:10, 19. Okt. 2012 (CEST)
- Natürlich können Dateien auf Commons NICHT ohne Begründung gelöscht würden. Das von Sucherle dort angegebene "DW" steht für derivative work, also ein Werk (hier Foto) von einem (tatsächlich oder angeblich noch geschützten) Werk (hier Plakate u.ä.). Wenn etwas aber keine Schöpfungshöhe hat, was halt immer im Einzelfall zu beurteilen ist, dann liegt auch kein urheberrechtsverletztendes Derivat vor. --Túrelio (Diskussion) 23:30, 19. Okt. 2012 (CEST)
- Ich bin auf Commons nicht so firm. Können dort Bilder ohne Begründung gelöscht werden? Die hab ich in den deletion requests nämlich nicht entdecken können. Unter [11] gibt's die Zeitung übrigens schon einmal abphotographiert, allerdings in niedriger Auflösung. --pep. (Diskussion) 23:10, 19. Okt. 2012 (CEST)
- Sorry, den Link auf COM:DW hatte ich übersehen. --pep. (Diskussion) 14:52, 20. Okt. 2012 (CEST)
- Der Troll hat mit der großen Schrotflinte nach deinem Upload geschossen, hat aber bei einigen Recht. Fotos die Schöpfungshöhe abzusprechen, ist etwas seltsam. Nacktaffe (aka syrcro) 08:05, 20. Okt. 2012 (CEST)
- Ich meine, die Fotos sind in diesen Fällen Beiwerk. Ok, das kann man anders sehen, da kann man aber auch nachbessern (Beschneiden). Aber meine Ausgangsfrage ist beantwortet, die Hingerichteten werde mit PD-GOV ich hochladen. Den englischen Text hab ich ignoriert, sorry... --Marcela ¿•Kãʄʄchen•? 15:32, 20. Okt. 2012 (CEST)
- Der Troll hat mit der großen Schrotflinte nach deinem Upload geschossen, hat aber bei einigen Recht. Fotos die Schöpfungshöhe abzusprechen, ist etwas seltsam. Nacktaffe (aka syrcro) 08:05, 20. Okt. 2012 (CEST)
- commons:Category:Nazi dead in Nuremberg schon gesehen? -- Rosenzweig δ 15:53, 20. Okt. 2012 (CEST)
- Ok, kannte ich nicht, dann hat sich das erledigt. Das sind die Bilder. --Marcela ¿•Kãʄʄchen•? 15:57, 20. Okt. 2012 (CEST)
- commons:Category:Nazi dead in Nuremberg schon gesehen? -- Rosenzweig δ 15:53, 20. Okt. 2012 (CEST)
- Schau sie mal im Detail an, manche sind ziemlich klein, vielleicht sind manche deiner Versionen trotz Abfotografieren besser. -- Rosenzweig δ 16:02, 20. Okt. 2012 (CEST)
- Ok, mach ich. --Marcela ¿•Kãʄʄchen•? 16:36, 20. Okt. 2012 (CEST)
- Schau sie mal im Detail an, manche sind ziemlich klein, vielleicht sind manche deiner Versionen trotz Abfotografieren besser. -- Rosenzweig δ 16:02, 20. Okt. 2012 (CEST)
Abbildungen von kanadischen Anlagemünzen
Bildrechte scheinen ein komplexes Thema mit vielen Grauzonen zu sein...
Ich würde gerne selbsterstellte Scans oder Fotos kanadischer Anlagemünzen für den Artikel Canadian Wildlife hochladen. Nach dem Studium diverser Artikel und Diskussionen bin ich zu folgenden Erkenntnissen gelangt:
- Auf Commons kann ich diese nicht hochladen wegen commons:Commons:Currency#Canada, der Copyright-Besitzer verbietet die freie Nutzung zu Lehrzwecken.
- Nach dem deutschen Urheberrechtsgesetz, das in der Lizenzvorlage Vorlage:Bild-PD-Amtliches_Werk zitiert wird, bezieht sich auf Gesetzestexte u.ä., aber keine Münzen.
Die Münzen sind zur Geldanlage bestimmt, aber auch gesetzliche Zahlungsmittel. Könnte man hier das Schutzlandprinzip anwenden und die (eigene) Abbildung daher unter eine freie Lizenz stellen, ohne eine Genehmigung der RCM? --SiebenBergeGrizzly (Diskussion) 12:03, 20. Okt. 2012 (CEST)
Bildrechte: Produktfotos und eigene Nachzeichnungen sagt: „Ist die Gestaltung des Produkts oder seiner Verpackung (z. B. Grafik) urheberrechtlich geschützt, darf es nicht abgebildet werden.“ Da, wie oben geschrieben, das Motiv der Münzen der RCM urheberrechtlich geschützt ist (und die Schöpfungshöhe wohl auch objektiv betrachtet erreicht wird), darf ich also keine selbstgefertigten Fotos der Münzen hochladen, korrekt? --SiebenBergeGrizzly (Diskussion) 11:26, 21. Okt. 2012 (CEST)
NORD.LINK – Versionsgeschichtennachimport notwendig?
Hallo alle miteinander. Ich habe gerade auf Diskussion:NORD.LINK#UR-Hinweis entdeckt, dass der Artikel NORD.LINK im Wesentlichen auf NorGer in dieser Version basiert. Ist hier ein Versiongeschichtennachimport notwendig? Wenn ja, wer kann das erledigen? Ich vermute mal, dass ich das selbst nicht erledigen kann, da ich kein Admin bin. --DF5GO 16:37, 16. Okt. 2012 (CEST)
- Siehe auch WP:A/A#NORD.LINK – Versionsgeschichtennachimport notwendig?. --DF5GO 11:26, 24. Okt. 2012 (CEST)
In wesentlichen Teilen wurde der Artikel erstellt durch eine Textkopie aus Grafschaft Wölpe. Das ist ganz klar URV. Der Autor hat einen Hinweis darauf frechest einfach entfernt. Die Textstellen hätte regelkonform ausgelagert werden müssen. Sind die früheren Versionsautoren nachträglich einfügbar? --Urticoy (Diskussion) 08:49, 17. Okt. 2012 (CEST)
- Bitte schau dir mal an, wer den betreffenden Textteil in Grafschaft Wölpe und in Erichshagen-Wölpe verfasst hat. Soll ich mir per ORTS meinen eigenen Text genehmigen lassen, damit ich keine URV an mir selbst begehe? Gerne kann jemand die Versionsgeschichte importieren, aber ich weiß nicht wie das geht und habe die Anleitung dazu auch nicht verstanden. Die übrigen Versionsautoren haben mal gerade mit ein paar Verlinkungen am Textinhalt mitgearbeitet. Aber inzwischen ist der Import erfolgt und die Sache gegenstandslos.--AxelHH (Diskussion) 20:55, 24. Okt. 2012 (CEST)
Konzept, um an urheberrechtlich geschützte Bilder zu kommen
Mich nervt schon lange, dass wir zu unendlich vielen Artikeln, besonders zu historischen Ereignissen keine Fotos haben. Beispiel: Der Tod Benno Ohnesorgs - selbst das Böseldorfer Tagblatt bringt dazu das berühmte Bild, nur wir natürlich nicht. Ebenso unzählige Personenartikel - zB gibt es von Alfred Herrhausen kein einziges freies Bild, seltsamerweise (er war quasi omnipräsent) auch nicht im Bundesarchiv. Das ist ohne Rumgerede ein massives Manko der WP, und lässt Artikel als Textwüsten erscheinen, bei denen die meisten Leser zB sofort ein bestimmtes bekanntes Bild im Kopf haben und das (eigentlich zurecht) auch bei uns erwarten.
Dazu hätte ich eine Idee, die ich hier als reines Gedankenspiel zur Diskussion stellen möchte: Man könnte eine eigene Lizenz "bauen", unter der ein Fotograf sein eigentlich kommerzielles Bild der WP zur Verfügung stellt, und zwar ausschließlich zur enzyklopädischen oder privaten Nutzung, und zwar auch für Dritte. Die WP-Klone wären dann zB immer noch legal, die Artikel könnten auch zB auf privaten Webseiten weiterverwendet werden. Jegliche kommerzielle Nutzung würde aber Lizenzzahlungen an der Urheber erfordern. Das könnte sogar bei den Fotografen auf Resonanz treffen, weil sie ja dadurch ihren hinter dem Bild verlinkten Namen bekannt machen könnten und neue Umsätze erzielen.
Wie seht ihr das grundsätzlich rechtlich, und was haltet ihr von der Idee? Das widerspricht natürlich dem Konzept der grundsätzlich freien Inhalte (ja und...?), hätte aber ansonsten viele Vorteile. Mir ist auch klar, dass dies höchstwahrscheinlich WP-politisch nicht umzusetzbar ist, aber man kann ja mal fragen... Pittigrilli (Diskussion) 14:22, 20. Okt. 2012 (CEST)
- Abgelehnt, weil mit Grundprinzipien des Projekts nicht vereinbar. Wir dürfen nicht von den Grundprinzipien abweichen, sonst dreht uns die Foundation einfach den Server ab, und mit Recht. Über derartige Vorschläge können wir also nicht einmal diskutieren. Grüße --h-stt !? 16:34, 20. Okt. 2012 (CEST)
- Najaaaa, fair use ist ja auch unfrei und wird geduldet. Aber das machen die Amis halt selber. --Marcela ¿•Kãʄʄchen•? 16:38, 20. Okt. 2012 (CEST)
- „Das widerspricht natürlich dem Konzept der grundsätzlich freien Inhalte (ja und...?)“ - das „ja und...?“ ist aber nicht wirklich dein Ernst? -- Chaddy · D – DÜP – 16:42, 20. Okt. 2012 (CEST)Doch. Heilige Kühe können auch geschlachtet werden (oder zumindest ein Fuß abgenommen wie hier), wenn (!!!) es tatsächlich nach übereinstimmender Meinung sinnvoll ist. Alles andere wäre mE so eine Art Denkverbot. Pittigrilli (Diskussion) 16:56, 20. Okt. 2012 (CEST)
- Es gibt nunmal gewisse Dinge, die sind absolut unabänderlich (siehe z. B. die Ewigkeitsklausel). Genauso verhält es sich mit den Grundprinzipien der Wikipedia. Ein Denkverbot gibt es nicht, natürlich darfst du darüber Nachdenken, die Wikipedia unfrei zu machen (genauso wie du darüber nachdenken darfst, in Deutschland wieder die Monarchie einzuführen). Aber änderbar ist es dennoch nicht. -- Chaddy · D – DÜP – 17:22, 20. Okt. 2012 (CEST)
- Wort zum Sonntag: Nichts ist unabänderlich, langfristig gesehen. Alles wird vergehen. Ich verweise auf http://www.xkcd.com/1111/ ;-) Gestumblindi 03:58, 21. Okt. 2012 (CEST)
- Es gibt nunmal gewisse Dinge, die sind absolut unabänderlich (siehe z. B. die Ewigkeitsklausel). Genauso verhält es sich mit den Grundprinzipien der Wikipedia. Ein Denkverbot gibt es nicht, natürlich darfst du darüber Nachdenken, die Wikipedia unfrei zu machen (genauso wie du darüber nachdenken darfst, in Deutschland wieder die Monarchie einzuführen). Aber änderbar ist es dennoch nicht. -- Chaddy · D – DÜP – 17:22, 20. Okt. 2012 (CEST)
(BK, BK...) Ja, H-stt hat recht - etwas in der Art von Pittigrillis Vorschlag ist im Rahmen von Wikimedia-Projekten leider nicht möglich. Was von Seiten der WMF wohl akzeptiert würde, wäre, wenn wir hier Bildzitate (nach z.B. deutschem Recht) zulassen würden. In der englischen Wikipedia wird ja Fair use akzeptiert, obwohl diese Bilder nicht frei weiterverwendet werden dürfen, und obwohl es technisch problematisch ist - Bilder, die unter Berufung auf "fair use" eingebunden werden, dürfen ja eigentlich nur zum enzyklopädischen Zweck in einem bestimmten Artikel erscheinen, aber das technische Setup der Wikimedia-Projekte macht jedes Bild auch isoliert mit seiner Bildbeschreibungsseite zugänglich. Aber wie gesagt, trotz dieses Problems akzeptiert man "drüben" fair use. WMF-seitig würden hier also wohl auch Bildzitate, bei denen das gleiche Problem besteht, akzeptiert. Ein Bildzitat ist dabei zwar "fair use" gar nicht so unähnlich, jedoch restriktiver: Ein Bild, das unter Berufung auf das Recht zum Bildzitat verwendet wird, darf nicht nur zur Illustration dienen, sondern der Artikel muss sich ausdrücklich mit diesem Bild auseinandersetzen. In vielen Fällen wäre das möglich - zum berühmten Ohnesorg-Bild beispielsweise könnte man wohl genug schreiben, um ein Bildzitat als gerechtfertigt anzusehen. Auch wenn ein ganzer Artikel sich einem spezifischen Bild widmet, wie La trahison des images oder Die ganze Stadt (Max Ernst), wäre es wohl möglich, dieses Bild als Bildzitat zu zeigen. - Aber auch das ist im Moment in der deutschen Wikipedia nicht möglich, weil wir uns stärker als die englische Wikipedia auf die garantiert freie Weiterverwendbarkeit konzentrieren (zwar machen wir uns bei Logos da etwas vor, aber tja...) - eine Einführung von Bildzitaten würde hier nicht ohne ein Meinungsbild gehen. Und das ist die einzige Möglichkeit, die ich sehe, um Wikimedia-akzeptiert unfreie Bilder zu zeigen. Kein brauchbarer Ansatz ist hingegen das etwas wirre, eingeschlafene Meinungsbild Wikipedia:Meinungsbilder/Mediencover unter ND-Lizenz ermöglichen - denn "ND" verstösst wohl auch gegen die Grundprinzipien, ausserdem wäre der Ansatz kaum praktikabel, wie ich dort in der Diskussion letzten November geschildert habe. Bildzitate könnten praktikabel sein. Wenn sich die Community dazu durchringen könnte. Gestumblindi 16:46, 20. Okt. 2012 (CEST)
- Wow, da ist ja schon mehr positives drin als ich gedacht hätte ;-) Aber trotzdem glaub ich nicht, dass das in diesem Jahrtausend was werden kann. Pittigrilli (Diskussion) 16:51, 20. Okt. 2012 (CEST)
- Nö, Bildzitate widersprechen auch dem Freiheitsgedanken der Wikipedia. Leider vergessen viele immer wieder, dass wir hier eine "freie" Enzyklopädie schreiben wollen. Das mag manchem vielleicht zu idealistisch vorkommen, aber darum geht es nun mal in der Wikipedia. Aus diesem Grund wird hier lieber auf unfreie Bilder verzichtet, anstatt diese wichtige Projektgrundlage aufzuweichen. Und das ist auch gut so. -- Chaddy · D – DÜP – 16:53, 20. Okt. 2012 (CEST)
- "Bildzitate widersprechen auch dem Freiheitsgedanken der Wikipedia" - tja, so wie fair use in der englischen Wikipedia diesem Freiheitsgedanken widerspricht. Ist eben die Frage, wie stark man diesen Gedanken einschränken möchte. Was ist wichtiger: Gut illustrierte Artikel oder die absolut freie Weiternutzbarkeit? Das kann man so oder so beurteilen; in der englischen Wikipedia ist man zum Schluss gekommen, ein Stück des "Freiheitsgedankens" der Steigerung der Artikelqualität zu opfern. Wir müssen nicht zum gleichen Schluss kommen. Aber natürlich ist diese Ansicht, deine Ansicht, nicht die Ansicht aller Wikipedianer :-) Gestumblindi 16:56, 20. Okt. 2012 (CEST)
- Zum Beispiel nicht meine. Ich sehe nicht, wo die en-WP für Autoren oder Leser einen praxisrelevanten Nachteil durch das Fair Use-Prinzip hätte. Dafür haben sie bei vielen Artikeln eine deutlich bessere Bildlage. Das überwiegt für mich persönlich das in der Praxis ziemlich abstrakte Prädikat (belehrt mich gerne eines besseren) "Wir haben nur freie Inhalte". Aber wie schon gesagt, man kann das berechtigt anders sehen. Pittigrilli (Diskussion) 17:04, 20. Okt. 2012 (CEST) PS: Wenn wir zB mit Bildzitaten arbeiten würden, hieße das, in einer (nie erscheinenden) Druckausgabe würden die Bilder nicht berücksichtigt - was auf den jetzigen Zustand hinausläuft... Dafür wäre aber die online-Variante deutlich besser... Wo is nu das Problem? Pittigrilli (Diskussion) 17:11, 20. Okt. 2012 (CEST)
- (BK) Ein wichtiger Unterschied zwischen fair use (nach kontinentaleuropäischem Recht nicht möglich) und dem Bildzitat, wie es nach dem Recht Deutschlands etc. möglich wäre, muss aber beachtet werden, wie oben gesagt: Während in einem Artikel wie Alfred Herrhausen nach fair use (jedenfalls nach der Interpretation der en-Wikipedia) schon die Begründung "es gibt kein freies Bild und wir wollen den Gegenstand dieses Artikels, Alfred Herrhausen, zeigen" reichen würde, wäre das als Bildzitat nicht möglich. Für Bildzitate reicht der Wunsch nach der Abbildung einer Person im Artikel nicht - vielmehr müsste eine Auseinandersetzung mit dem gezeigten Bild erfolgen, das Bild selbst müsste zu einem guten Teil Thema des Artikels sein. Gestumblindi 17:13, 20. Okt. 2012 (CEST)
- Wenn ich das richtig verstehe, ginge also ein reines Porträt-Bild von Herrhausen eher nicht (mangels Anknüpfpunkten), aber ein Bild seines zerbombten Autos bei Bezug im Artikel schon? Hieße aber andererseits, dass sich außer reinen Porträtbilder jedes Bild, zu dem sich nur ein paar konkrete Zeilen schreiben lassen (also so gut wie alle anderen) gingen? Pittigrilli (Diskussion) 17:16, 20. Okt. 2012 (CEST)
- Ich würde das eher streng sehen. Nach dem Bildzitatrecht muss ein "Zitatzweck" vorliegen. Das heisst nicht: zuerst ist da das Bild, und dann denken wir uns ein paar Alibi-Zeilen zum Bild aus, sondern: Es muss bereits das Bedürfnis bestehen, ein ganz bestimmtes Bild zu zeigen, weil man sich mit diesem Bild auseinandersetzen möchte. Im Einzelfall könnte das natürlich alberne Diskussionen auslösen ;-) - hier Vorwurf "Dir geht es gar nicht um dieses Bild, du möchtest bloss den Artikelgegenstand XYZ zeigen!"; da Antwort: "Ohdoch, das ist ein faszinierendes, wichtiges, relevantes Bild, und der Artikel setzt sich substantiell damit auseinander, mein Herr! Bildzitat ist voll gerechtfertigt!" Gestumblindi 17:25, 20. Okt. 2012 (CEST)
- (Schon wieder BK) PS zu deinem PS, Pittigrilli: Natürlich würden wir mit Bildzitaten neue rechtliche Unsicherheiten in die Wikipedia einführen. Man müsste sich bei jedem Bild fragen, ob es im konkreten Artikel und unter den konkreten Umständen wirklich zulässig ist. Es würde Wikipedianer geben, die "Bildzitat" sehr frei auslegen und solche, die es strenger sehen. Dazu käme das ebenfalls bereits oben erwähnte Problem der isolierten Darstellung auf den Bildbeschreibungsseiten - auch wenn die WMF das duldet, könnte man nicht garantieren, dass ein Rechteinhaber nicht doch eines Tages Ärger macht... Fragt sich, ob man all diese Unsicherheiten wirklich in Kauf nehmen möchte. Gestumblindi 17:18, 20. Okt. 2012 (CEST)
- Stimmt. Vor dem Hintergrund fand ich mein ursprüngliches Konzept nicht schlecht - aber das ging ja auch nicht - naja, war eh nur ein Gedankenspiel. Aber trotzdem interessant. Pittigrilli (Diskussion) 17:20, 20. Okt. 2012 (CEST)
- Als Notlösung für Fotos gibt es die Bildfußnote, wie bspw. hier. -- Alinea (Diskussion) 17:23, 20. Okt. 2012 (CEST)
- Stimmt. Vor dem Hintergrund fand ich mein ursprüngliches Konzept nicht schlecht - aber das ging ja auch nicht - naja, war eh nur ein Gedankenspiel. Aber trotzdem interessant. Pittigrilli (Diskussion) 17:20, 20. Okt. 2012 (CEST)
- Wenn ich das richtig verstehe, ginge also ein reines Porträt-Bild von Herrhausen eher nicht (mangels Anknüpfpunkten), aber ein Bild seines zerbombten Autos bei Bezug im Artikel schon? Hieße aber andererseits, dass sich außer reinen Porträtbilder jedes Bild, zu dem sich nur ein paar konkrete Zeilen schreiben lassen (also so gut wie alle anderen) gingen? Pittigrilli (Diskussion) 17:16, 20. Okt. 2012 (CEST)
- (BK) Ein wichtiger Unterschied zwischen fair use (nach kontinentaleuropäischem Recht nicht möglich) und dem Bildzitat, wie es nach dem Recht Deutschlands etc. möglich wäre, muss aber beachtet werden, wie oben gesagt: Während in einem Artikel wie Alfred Herrhausen nach fair use (jedenfalls nach der Interpretation der en-Wikipedia) schon die Begründung "es gibt kein freies Bild und wir wollen den Gegenstand dieses Artikels, Alfred Herrhausen, zeigen" reichen würde, wäre das als Bildzitat nicht möglich. Für Bildzitate reicht der Wunsch nach der Abbildung einer Person im Artikel nicht - vielmehr müsste eine Auseinandersetzung mit dem gezeigten Bild erfolgen, das Bild selbst müsste zu einem guten Teil Thema des Artikels sein. Gestumblindi 17:13, 20. Okt. 2012 (CEST)
- Zum Beispiel nicht meine. Ich sehe nicht, wo die en-WP für Autoren oder Leser einen praxisrelevanten Nachteil durch das Fair Use-Prinzip hätte. Dafür haben sie bei vielen Artikeln eine deutlich bessere Bildlage. Das überwiegt für mich persönlich das in der Praxis ziemlich abstrakte Prädikat (belehrt mich gerne eines besseren) "Wir haben nur freie Inhalte". Aber wie schon gesagt, man kann das berechtigt anders sehen. Pittigrilli (Diskussion) 17:04, 20. Okt. 2012 (CEST) PS: Wenn wir zB mit Bildzitaten arbeiten würden, hieße das, in einer (nie erscheinenden) Druckausgabe würden die Bilder nicht berücksichtigt - was auf den jetzigen Zustand hinausläuft... Dafür wäre aber die online-Variante deutlich besser... Wo is nu das Problem? Pittigrilli (Diskussion) 17:11, 20. Okt. 2012 (CEST)
- "Bildzitate widersprechen auch dem Freiheitsgedanken der Wikipedia" - tja, so wie fair use in der englischen Wikipedia diesem Freiheitsgedanken widerspricht. Ist eben die Frage, wie stark man diesen Gedanken einschränken möchte. Was ist wichtiger: Gut illustrierte Artikel oder die absolut freie Weiternutzbarkeit? Das kann man so oder so beurteilen; in der englischen Wikipedia ist man zum Schluss gekommen, ein Stück des "Freiheitsgedankens" der Steigerung der Artikelqualität zu opfern. Wir müssen nicht zum gleichen Schluss kommen. Aber natürlich ist diese Ansicht, deine Ansicht, nicht die Ansicht aller Wikipedianer :-) Gestumblindi 16:56, 20. Okt. 2012 (CEST)
In der deutschen Wikiversity haben wir Bildzitate, hier ein Beispiel. --Marcela ¿•Kãʄʄchen•? 17:43, 20. Okt. 2012 (CEST)
- Na, sieh mal an. Scheint doch nicht die Welt bei unterzugehen... Übrigens Der Landser: Ich dachte, die gäbs schon lang nicht mehr. Wieder was gelernt. Pittigrilli (Diskussion) 18:07, 20. Okt. 2012 (CEST)
- Wikiversity ist nicht Wikipedia - was die dort machen betrifft uns wenig. -- Chaddy · D – DÜP – 02:06, 21. Okt. 2012 (CEST)
- Ich sehe das Konzept „frei“ ein wenig pragmatischer. Es gibt ja schon einen Unterschied zwischen frei zugänglich und frei weiterverbreitbar. 99,99% aller Leser schauen sich die Bilder nur an. Für die ist es völlig Wumpe, ob das Bild nun ein Bildzitat ist oder nicht bzw. unter welcher Lizenz es nutzbar wäre. Das andere 0,1 Promille die die Bilder der WP weiternutzt wird wohl in der Lage sein zwischen den verschiedenen Lizenzen zu unterscheiden.
- m.E. wird auch der „feie“ Enzyklopädie Gedanke nicht verletzt, denn der Gedanke ist nicht das Forcieren so lizenzierter Bilder, nur da wo keine anderen verfügbar sind könnte Pittigrilli's neue Lizenz oder die Bildzitat-Lizenz zum Einsatz kommen. Sobald ein freies Bild verfügbar ist, wird das Unfreie ersetzt.--svebert (Diskussion) 00:48, 24. Okt. 2012 (CEST)
- Wie man an der englischen Wikipedia sehen kann, funktioniert das so leider nicht sehr gut. Sobald ein Artikel schon mit einem unfreien Bild versehen ist, gibt es keine Anreize mehr für Rechteinhaber, ihre Fotos zur Verfügung zu stellen. Erst recht nicht unter einer freien Lizenz, wenn die Wikipedia doch einfach ein beliebiges unfreies Foto nehmen kann ohne dass ein Rechteinhaber Dritten die Nutzung erlauben "muss". Und auch die Wikipedianer geben sich kaum noch die Mühe, frei lizenzierte Fotos zu suchen, sobald erst mal ein Fair-Use-Bild im Artikel steht. --Kam Solusar (Diskussion) 22:13, 24. Okt. 2012 (CEST)
- Wikiversity ist nicht Wikipedia - was die dort machen betrifft uns wenig. -- Chaddy · D – DÜP – 02:06, 21. Okt. 2012 (CEST)
Buchcover
Sind Buchcover auch urheberrechtlich geschützt? Konkret geht es um diese beiden Bilddateien Walter Gabriel (Sänger) die von dem Verlag Pro BUSINESS stammen. --Tomás (Diskussion) 08:19, 24. Okt. 2012 (CEST)
- Ja sind sie, zumindest Cover in der Form wie die beiden in dem Artikel. Die Bilddateien müssen gelöscht werden, sofern keine Genehmigung in der Wikipedia durch den Verlags vorliegt. --DF5GO 08:32, 24. Okt. 2012 (CEST)
- Diese Dateien sind jedoch auf Commons, somit dürfte ein LA in de:wiki sicher nichts nutzen, oder? --Tomás (Diskussion) 08:39, 24. Okt. 2012 (CEST)
- Das richtige vorgehen, um Dateien unter Commons löschen zu lassen, ist unter Commons:Löschrichtlinien beschrieben. --DF5GO
- Danke DF5GO, Ich lasse es mal so wie ist. Dein Link zeigt nur diese Info "This page does not currently exist". Gruß, --Tomás (Diskussion) 11:04, 24. Okt. 2012 (CEST)
- Das ist der richtige Link commons:Commons:Löschrichtlinien, sorry! --DF5GO 11:07, 24. Okt. 2012 (CEST)
- Ich habe die Anträge mal für Euch gestellt. Nacktaffe (aka syrcro) 11:13, 24. Okt. 2012 (CEST)
- Danke. --DF5GO 11:24, 24. Okt. 2012 (CEST)
- Ich habe die Anträge mal für Euch gestellt. Nacktaffe (aka syrcro) 11:13, 24. Okt. 2012 (CEST)
- Das ist der richtige Link commons:Commons:Löschrichtlinien, sorry! --DF5GO 11:07, 24. Okt. 2012 (CEST)
- Danke DF5GO, Ich lasse es mal so wie ist. Dein Link zeigt nur diese Info "This page does not currently exist". Gruß, --Tomás (Diskussion) 11:04, 24. Okt. 2012 (CEST)
- Das richtige vorgehen, um Dateien unter Commons löschen zu lassen, ist unter Commons:Löschrichtlinien beschrieben. --DF5GO
- Diese Dateien sind jedoch auf Commons, somit dürfte ein LA in de:wiki sicher nichts nutzen, oder? --Tomás (Diskussion) 08:39, 24. Okt. 2012 (CEST)
We Came as Romans Plattencover
Ich bin gerade dabei, einen Artikel zum Debütalbum To Plant a Seed (Hier) anzufertigen und möchte fragen, ob das dazugehörige Albumcover (Ungefähr das hier, Original) Schöpfungshöhe erreicht und ich den Urheber (hier Paul Romano) um Erlaubnis fragen muss (Bei dem Cover von Helvetios ist dem anscheinend nicht der Fall). Falls dem der Fall sein sollte, dass ich die Erlaubnis brauche, kann jemand dann mit Herrn Romana auf seiner Website Kontakt mit ihm aufnehmen? Ich bin momentan ein wenig im Stress (arbeite neuerdings als freier Redakteur beim Outspoken Magazine und habe noch ein Interview, eine Konzertreview und zwei Bekanntmachungen dafür vorzubereiten). Wäre super! --Goroth Stalken 15:01, 25. Okt. 2012 (CEST) Das selbe für dieses Cover. Allerdings ist mir da der Urheber unbekannt. Villeicht ist es auch hier Herr Romano. --Goroth Stalken 15:20, 25. Okt. 2012 (CEST)
- Beide Romano-Cover erreichen recht offensichtlich die nötige Werkhöhe um urheberrechtliche geschützt zu sein. Eine Freigabe wäre also notwendig. Ich vermute aber, dass es sinnvoll wäre, wenn du selber um eine Freigabe bittest, da du als Redakteur einer Szenepostille wahrscheinlich eher eine positive Antwort bekommen würdest. Nacktaffe (aka syrcro) 15:26, 25. Okt. 2012 (CEST)
- Habe Herr Romano kontaktiert und hat mir bereits seine Zusage gegeben. Das OTRS-Team müsste die E-Mail erhalten haben. Grüße --Goroth Stalken 20:16, 25. Okt. 2012 (CEST)
Globus abfotografieren
Darf ich ein selbstgemachtes Foto, das einen Teil meines Globus zeigt, auf commons hochladen? Es handelt sich um einen IRO-Globus aus den späten 1950er Jahren. Was daran interessant ist, ist die Tatsache, dass dieser Globus diverse Phantominseln wie z.B. die Byers-Insel, Roca de Plata und Rica de Oro westlich der Nordwestlichen Hawaii-Inseln zeigt. Damit könnte ich die noch nicht vorhandenen Phantominsel-Artikel anlegen und gleich illustrieren.--Ratzer (Diskussion) 09:56, 16. Okt. 2012 (CEST)
- Ich glaube kaum dass das gehen würde denn für Kartenmaterial gelten niedrigere SHs als für Bilder--Sanandros (Diskussion) 21:21, 26. Okt. 2012 (CEST)
hat 1993 einen Organizer designt. Bei Computern würde ich ja nicht an Geschmacksmuster denken, aber hier steht explizit der Designername drauf: Colani Organizer. Könnte ich ein Foto davon hochladen? Der Handheld ist ja schon alt ("Marke gelöscht") und das Foto würde kaum zu Werbezwecken verwendet.-- Cherubino (Diskussion) 15:05, 25. Okt. 2012 (CEST)
- Ja das ding geht wohl in richtung geschmacksmuster und hat damit keine Urheberrechte....--Sanandros (Diskussion) 17:25, 26. Okt. 2012 (CEST)
Dürfen die drei Bilder File:Gustav Thoeni.jpg, File:Zeno Colò.jpg und File:Gros 1972.jpg, alle unter PD-Italy, in der de.wp verwendet werden? --Tschaensky (Diskussion) 16:58, 26. Okt. 2012 (CEST)
- Nein. -- Rosenzweig δ 17:05, 26. Okt. 2012 (CEST)
- Danke für die Info, das habe ich vermutet. Ich werde die Bilder aus den Artikeln entfernen. --Tschaensky (Diskussion) 17:22, 26. Okt. 2012 (CEST)
Screenshot Karte US-Wahl
Hallo. Auf realclearpolitics.com lässt sich Rahmen der aufkommenden US-Wahl eine eigene Karte zu erstellen. Damit lassen sich die aktuellen Umfrage darstellen. Ist das Erstellen eines Screenshots und das Hochladen auf Commons hier erlaubt? Hat die Grafik überhaupt eine Schöpfungshöhe? Wenn ich von Grafiken mehr Ahnung hätte liese sich eine solche Karte ja identisch nachmachen, andere Wiki-nutzer erstellen ja solche Karten. Grüße -- Jerchel 16:39, 14. Okt. 2012 (CEST)
- Hmm ich glaub da müsstest du mal direkt bei der en wp fragen...--Sanandros (Diskussion) 21:19, 26. Okt. 2012 (CEST)
- Dann mache ich das mal. -- Jerchel 14:45, 27. Okt. 2012 (CEST)
Lizenzbaustein-Entsprechungen
Unter WD:COMT#Vom CommonsHelper akzeptierte Lizenzbausteine wird aktuell die durch den CommonsHelper genutzte Lizenzbaustein-Entsprechungsliste ergänzt. Bitte allfällige Änderungs- oder Ergänzungswünsche dort melden. --Leyo 23:44, 2. Okt. 2012 (CEST)
Stieper: Geistiges Eigentum an Kulturgütern - Möglichkeiten und Grenzen der Remonopolisierung gemeinfreier Werke. GRUR 2012, 1083
In der GRUR von heute ist ein interessanter Artikel erschienen. Eine gute Zusammenfassung. Im Rahmen des § 53 UrhG bin ich gerne bereit auf Wikimail-Anfrag einzelne Vervielfältigungsstücke anzufertigen. Nacktaffe (aka syrcro) 10:26, 30. Okt. 2012 (CET)
- Wie wärs wenn du eine Zusammenfassung über den Kurier rausbringst oder ist es nur für Cracks?--Sanandros (Diskussion) 22:35, 30. Okt. 2012 (CET)
- Steht da auch was insbesondere über §53 Abs. 3? Da dieser ja anscheinend kostenlose Vervielfältigung für Unterrichtszwecke erlaubt, während §52a auf das gleiche abzielt aber einen Entschädigungsanspruch beinhaltet und zusätzlich per §137k ja zum Ende des Jahres abläuft. -- Quedel Disk 08:24, 31. Okt. 2012 (CET)
- @Sandros: Das sind schon recht spezielle Fragen: Recht am Bild der eigenen Sache, Preußische-Schlösser-BGH-Schelte, Editio princeps, Fernwirkung von Hausrecht.
- @Quede: Es geht nicht um den § 52 UrhG, den nannte ich nur bzgl. meines Angebotes Kopien des Aufsatzes für Interessenten im Rahmen des selben anzufertigen. Nacktaffe (aka syrcro) 09:41, 31. Okt. 2012 (CET)
- Steht da auch was insbesondere über §53 Abs. 3? Da dieser ja anscheinend kostenlose Vervielfältigung für Unterrichtszwecke erlaubt, während §52a auf das gleiche abzielt aber einen Entschädigungsanspruch beinhaltet und zusätzlich per §137k ja zum Ende des Jahres abläuft. -- Quedel Disk 08:24, 31. Okt. 2012 (CET)
- Danke für den Hinweis. Das ist nicht nur ein erfreulicher Artikel, sondern auch eine Fundgrube für Belegstellen zum Thema. Grüße --h-stt !? 12:58, 31. Okt. 2012 (CET)
Verwendung eines im Web von der abgebildeten Person selbst freigegebenen Fotos in der WP
Im Artikel über den deutschen Datenschutzexperten Harald von Bose fehlt noch ein aktuelles Foto. Auf seiner Website gibt es eines, das man, so schreibt er dort selbst, verwenden kann, wenn man "eine Publikation über den Datenschutz" plant oder "als Journalist einen Artikel über den Datenschutz bebildern" will. Was meint ihr, kann man das Portrait von seiner Website ohne ihn zu fragen in seinem WP-Artikel verwenden oder eher nicht und welches Lizenzmodel wäre das dann? --Datenralfi (Diskussion) 16:56, 31. Okt. 2012 (CET)
- Nein. Das ist die typische Ausdrucksweise für Pressefotos. Da es das Foto aber gibt, könntest du ihn doch einfach mal kontaktieren, dein Anliegen erklären und fragen, ob er - sofern er die Rechte hat - das Foto unter einer freien Lizenz freigibt. --Túrelio (Diskussion) 16:59, 31. Okt. 2012 (CET)
- Danke für die prompte Antwort sagt --Datenralfi (Diskussion) 17:03, 31. Okt. 2012 (CET).
- Siehe auch Wikipedia:Textvorlagen#Freigaben von Texten und Bildern zur Vorgehensweise. --Kam Solusar (Diskussion) 17:05, 31. Okt. 2012 (CET)
- Danke für die prompte Antwort sagt --Datenralfi (Diskussion) 17:03, 31. Okt. 2012 (CET).
Karten-Scan Hochladen
Folgendes Problem: Ich hab hier einen Scan von einer Nahverkehrs-Übersichts-Karte Paris 1923
PARIS UND UMGEBUNG
Handbuch für Reisende
von
Karl Baedeker
mit 17 Karten und 41 Plänen und Grundrissen
neunzehnte Auflage
Leipzip-Karl Baedeker-1923
Bevor ich das hochlade, wollt' ich fragen, ob das URV-mäßig ok ist oder ob ich da in Teufels Küche komme. Kennt sich da jemand aus ? Ich bin nach hier verwiesen worden --RobTorgel (Diskussion) 10:17, 29. Okt. 2012 (CET)
- Hmmm. Nur ein paar Gedanken: Für commons:Template:PD-1923 reicht es schonmal gerade eben nicht, wenn man annimmt, dass die Karte tatsächlich von 1923 ist und nicht in identischer Form schon in früheren Auflagen publiziert wurde. Karl Baedeker ist schon seit 1859 tot, Commons:Template:PD-old-100 käme also theoretisch in Betracht, wenn er denn die Karte selbst gezeichnet hätte – aber selbst dann wäre sie doch wahrscheinlich zwischenzeitlich mal aktualisiert worden. Gibt es irgendwelche Angaben, wer die Karte gezeichnet hat, vielleicht in einem Abbildungsverzeichnis (meist ganz vorne oder ganz hinten im Buch? Hast du Zugriff auf frühere Auflagen? --El Grafo (COM) 10:30, 29. Okt. 2012 (CET)
- Vorherige Auflagen hab' ich leider nicht. Über die Zeichner steht nirgends was, ausser: "Grave et imprime par Wagner & Debes, Leipzig". Aktuell (für 1923) muss die Karte schon sein, da ja die ganzen Metro- u. Straßenbahnen eingezeichnet sind. --RobTorgel (Diskussion) 11:40, 29. Okt. 2012 (CET)
- Einen Link hab ich gefunden, werd mich dort einmal umsehen --RobTorgel (Diskussion) 11:42, 29. Okt. 2012 (CET)
- Da habe ich es nicht gefunden--Sanandros (Diskussion) 22:46, 30. Okt. 2012 (CET)
- Das spezielle Bild, das ich habe, nicht, aber dort gibt es eine Reihe vom Bildern von "Wagner & Debes, Leipzig", die gehen bis 1930, (soweit ich gesehen habe) und sind angeblich alle lizenfrei, nur das runterladen kostet. --RobTorgel (Diskussion) 10:37, 31. Okt. 2012 (CET)
- Zunächst, dass was dort auf der Seite mit "Roalty free" gemeint ist, heisst nur, dass die selbst keine Nutzungsrechtansprüche für diese Werke erheben. Inwiefern das Bild nach Urheberrecht gemeinfrei ist, ist eine andere Frage. Lässt sich bei solchen Problemfällen leider nicht so ohne weitetes beantworten. Wagner & Debes war eine kartografische Anstalt, die hauptsächlich für den Baedeker Karten herstellte. Sie saßen in Leipzig auch im selben Bürogebäude wie Baedeker. Wagner jr. (Sohn des Firmengründers) und Debes starben beide in den 1920ern. Heißt, spätestens nach dem Ersten Weltkrieg lassen sich die Arbeiten nicht mehr so einfach diesen beiden Kartografen zuordnen, sondern wurden wohl eher von deren Angestellten/Nachfolgern übernommen. Eventuell lassen sich aus dieser Jubiläumsschrift noch genauere Informationen rausbekommen, was nach deren Tod weiter im Verlag passiert ist (ich weiß es leider nicht). Die Wikipedia-interne pragmatische Regel für solche Fälle greift erst ab 100 Jahre nach Veröffentlichung bzw. bei Werken von vor 1923. Insofern bleibst Du also wohl oder übel auf dem Problem sitzen. Du könntest stattdessen die 18. Auflage (von 1912) verwenden - die würde zumindest in der DE-Wikipedia unter {{Bild-PD-alt-100}} fallen, evtl. auch für Commons OK, wenn man annimmt, dass die Karten dieser Zeit noch relativ eindeutig den beiden Firmeninhabern als Hauptautoren zuzuordnen sind. --alexrk (Diskussion) 17:37, 1. Nov. 2012 (CET)
- So oder so danke ich für Deine Mühe. Leider habe ich nur den Paris-Baedeker von 1923, meine Auswahlmöglichkeiten sind also beschränkt. Ich nehme es halt als weiteren Anreiz, bis 2023 noch auf Erden zu verbleiben. Wir werden ja sehen, ob das klappt. --RobTorgel (Diskussion) 17:52, 1. Nov. 2012 (CET)
- Ich drück auf alle Fälle die Daumen.. aber was mir grad noch eingefallen ist, auf archive.org gibt es auch zahlreiche recht braubare Komplettdigitalisate verschiedener Baedeker so ca bis 1915 - könntest da also auch mal suchen. Hab jetzt spontan was von 1903, 1900 gefunden. Da müsste man nur ggf. die Einzelteile zusammenfügen, da die Karten als einzelne Längsstreifen in das Buch eingefügt wurden. Falls Du da was Brauchbares findest und noch Hilfe benötigst, kann ich Dir dabei auch helfen. --alexrk (Diskussion) 18:28, 1. Nov. 2012 (CET) PS: noch eine vergleichbare Innenstadtkarte von 1910 auf Commons gefunden. --alexrk (Diskussion) 18:40, 1. Nov. 2012 (CET)
- So oder so danke ich für Deine Mühe. Leider habe ich nur den Paris-Baedeker von 1923, meine Auswahlmöglichkeiten sind also beschränkt. Ich nehme es halt als weiteren Anreiz, bis 2023 noch auf Erden zu verbleiben. Wir werden ja sehen, ob das klappt. --RobTorgel (Diskussion) 17:52, 1. Nov. 2012 (CET)
- Zunächst, dass was dort auf der Seite mit "Roalty free" gemeint ist, heisst nur, dass die selbst keine Nutzungsrechtansprüche für diese Werke erheben. Inwiefern das Bild nach Urheberrecht gemeinfrei ist, ist eine andere Frage. Lässt sich bei solchen Problemfällen leider nicht so ohne weitetes beantworten. Wagner & Debes war eine kartografische Anstalt, die hauptsächlich für den Baedeker Karten herstellte. Sie saßen in Leipzig auch im selben Bürogebäude wie Baedeker. Wagner jr. (Sohn des Firmengründers) und Debes starben beide in den 1920ern. Heißt, spätestens nach dem Ersten Weltkrieg lassen sich die Arbeiten nicht mehr so einfach diesen beiden Kartografen zuordnen, sondern wurden wohl eher von deren Angestellten/Nachfolgern übernommen. Eventuell lassen sich aus dieser Jubiläumsschrift noch genauere Informationen rausbekommen, was nach deren Tod weiter im Verlag passiert ist (ich weiß es leider nicht). Die Wikipedia-interne pragmatische Regel für solche Fälle greift erst ab 100 Jahre nach Veröffentlichung bzw. bei Werken von vor 1923. Insofern bleibst Du also wohl oder übel auf dem Problem sitzen. Du könntest stattdessen die 18. Auflage (von 1912) verwenden - die würde zumindest in der DE-Wikipedia unter {{Bild-PD-alt-100}} fallen, evtl. auch für Commons OK, wenn man annimmt, dass die Karten dieser Zeit noch relativ eindeutig den beiden Firmeninhabern als Hauptautoren zuzuordnen sind. --alexrk (Diskussion) 17:37, 1. Nov. 2012 (CET)
- Das spezielle Bild, das ich habe, nicht, aber dort gibt es eine Reihe vom Bildern von "Wagner & Debes, Leipzig", die gehen bis 1930, (soweit ich gesehen habe) und sind angeblich alle lizenfrei, nur das runterladen kostet. --RobTorgel (Diskussion) 10:37, 31. Okt. 2012 (CET)
- Da habe ich es nicht gefunden--Sanandros (Diskussion) 22:46, 30. Okt. 2012 (CET)
- Gute Tips, danke nochmal, ich rühr' mich (vor 2023 natürlich *g*) --RobTorgel (Diskussion) 18:43, 1. Nov. 2012 (CET)
- Einen Link hab ich gefunden, werd mich dort einmal umsehen --RobTorgel (Diskussion) 11:42, 29. Okt. 2012 (CET)
- Vorherige Auflagen hab' ich leider nicht. Über die Zeichner steht nirgends was, ausser: "Grave et imprime par Wagner & Debes, Leipzig". Aktuell (für 1923) muss die Karte schon sein, da ja die ganzen Metro- u. Straßenbahnen eingezeichnet sind. --RobTorgel (Diskussion) 11:40, 29. Okt. 2012 (CET)
neue OSM-Lizenz - wie damit umgehen hier?
OSM hat ja nun von einer massenhaft bekannten Lizenzgrundlage auf was vollkommen eigenes umgeändert, wobei diese OdBL-Lizenz wiederum die DbCL einbindet. Zusätzlich sind die Kartendarstellungen nur noch unter CC-by-sa/2.0-lizenziert. Diese Vielschichtigkeit mit auch durch die OdBL-vorgegebenen Lizenztext ist derzeit auf de.wp nicht abzubilden, da uns die entsprechenden Vorlagen fehlen. Wäre es sinnvoll a) eine OdBL und DbCL-Lizenzbaustein zu entwerfen (kann man ja auch in einem reinpacken) um das dann mit dem vorhandenen CC-by-sa-Baustein zu ergänzen; b) einen eigenen OSM-Baustein zu entwerfen der die drei Lizenzen dann automatisch ausgibt; c) etwas anderes? -- Quedel Disk 08:14, 31. Okt. 2012 (CET)
- Hm, also die ODbL-Lizenz ist für Datenbanken (Rohdaten) - die Besonderheit bei ODbL ist, dass dort zwischen 1) abgeleiteten Datenbanken und 2) abgeleiteten Produkten unterschieden wir. Der Fall 1 dass wir direkt Rohdaten aus OSM nach Wikipedia übernehmen ("abgeleitete Datenbank"), kommt meines Wissens nicht vor, oder? Insofern sehe ich bei uns keine Notwendigkeit, sich mit ODbL herumzuschlagen. Würde nur relevant werden, wenn zB. irgendwann jemand Daten aus OSM nach Wikidata importiert oder etwa auf Commons irgendwie zum Download anbietet. In der Wikipedia wird es wohl ausschließlich um die sog. "Produced Work" Fall 2 gehen - also Karten, die auf OSM-Basis erstellt und in Wiki-Artikeln eingebunden werden. Diese kann man seit ODbL unter einer beliebigen Lizenz veröffentlichen - lediglich Nennung von OSM ist noch erforderlich (dafür gibt's auf Commons neuerdings einen Baustein {{ODbL OpenStreetMap}}). Karten, die von OSM mit Mapnik erstellt und über deren Kartendienst veröffentlicht werden, stehen unter einer CCBYSA-Lizenz und können weiterhin wie früher auch schon mit entsprechender Quellangabe in Wikipedia genutzt werden. Darauf hat ODbL keine Auswirkung. --alexrk (Diskussion) 19:08, 1. Nov. 2012 (CET)
Verlängerung der Schutzfristen für Musik
Könnte auch für uns bedeutend sein, falls es durchkommt: [12]. -- Chaddy · D – DÜP – 19:43, 31. Okt. 2012 (CET)
- Ja, kann es durchaus. Weil dann schlicht weg weniger Musik als Ton-Beispiel in Frage kommt. Der Komponist und Texter muss so oder so genügend Lage Tod sein (70 Jahre PmA). Aber bei der Aufname selber, reichte es bisher eben, wenn die älter als 50 Jahre war. Z.B. geht aktuell ein Mozart-Aufname von 1961, als Tonbeispiel. Wenn jünger als 50 Jahre, ist eine Zustimmung für die Verwendung der Aufnahme erforderlich.--Bobo11 (Diskussion) 21:09, 31. Okt. 2012 (CET)
- "Nulla poena sine lege", kann nicht rückwirkend beschlossen werden. Incarus Diskussion 01:48, 2. Nov. 2012 (CET)
- Die Frage habe ich mir gerade gestellt: Soll die Verlängerung retroaktiv sein? Das ist durchaus nicht so unmöglich - in verschiedenen Ländern waren z.B. Verlängerungen urheberrechtlicher Schutzfristen rückwirkend gültig, so dass bereits gemeinfreie Werke wieder geschützt wurden. Wie ist das hier vorgesehen? Weiss da jemand etwas dazu? Gestumblindi 02:51, 2. Nov. 2012 (CET)
- Das Rückwirkungsverbot gilt definitiv. Werke, die Bereits über der Schutzfrist sind, sind damit auch nach Verlängerung nicht mehr geschützt. Vermutlich sind dann Werke, die noch in der gesetzlichen Schutzfrist sich befinden länger geschützt, da diese ja sowieso noch geschützt sind und das vermutlich nicht als rückwirkend zu werten ist. Incarus Diskussion 11:55, 2. Nov. 2012 (CET)
- Letzteres sowieso. Aber ich möchte nochmal betonen, dass die Verlängerung urheberrechtlicher Schutzfristen (was natürlich nicht ganz das gleiche ist) in diversen Ländern rückwirkend galt und abgelaufene Rechte "reaktivierte", wobei das Rückwirkungsverbot natürlich insofern galt als frühere Verwendungen damals gemeinfreier Werke nicht plötzlich zu Urheberrechtsverstössen wurden. Darum wollte ich nicht ausschliessen, dass die Anhebung auch hier rückwirkend gelten soll. Gestumblindi 13:26, 2. Nov. 2012 (CET)
- Das UrhG hat ausdrücklich eine generelle Rückwirkung, § 129 UrhG. Es gibt einfach kein Rückwirkungsverbot für Monopolrechte. Das UrhG kennt aber auch das Wiederaufleben eines bereits erloschenen Schutzrechts (so § 137f UrhG). Nacktaffe (aka syrcro) 18:58, 2. Nov. 2012 (CET)
- Womit sich das deutsche UrhG übrigens vom schweizerischen unterscheidet. Hier gab es keine Rückwirkung, als die Schutzfrist am 1. Juli 1993 von 50 auf 70 Jahre angehoben wurde, das hat das Schweizer Bundesgericht in seiner Entscheidung BGE 124 III 266 zum Theaterstück "Der Snob" von Carl Sternheim bestätigt. Sternheim starb 1942, womit seine Werke nach der damals geltenden Frist von 50 Jahren p.m.a. in der Schweiz zum 1. Januar 1993 gemeinfrei wurden. Mit der Entscheidung ist festgehalten, dass sich daran durch die Anhebung der Schutzfrist am 1. Juli 1993 nichts geändert hat, die längere Frist gilt nur für Werke, die an diesem Datum noch nicht gemeinfrei waren. - Nun, dies nur als kleiner Exkurs. Nochmal zur allgemeinen Problematik: Incarus bezieht sich auf Nulla poena sine lege, aber ich denke, man muss hier zwei Dinge auseinanderhalten. a) Jemand verbreitet z.B. im Jahr 2010 eine Tonaufnahme von 1950, deren Schutz somit abgelaufen ist. Wird der Schutz nun auf 70 Jahre angehoben, kann er natürlich für die Verbreitung im Jahr 2010 nicht belangt werden - Nulla poena sine lege, es war damals legal. Das schliesst aber nicht aus, dass b) die gleiche Tonaufnahme nun nach einer Anhebung der Frist auf 70 Jahre wieder geschützt ist und weitere Verwendungen ohne Genehmigung nicht mehr erlaubt sind. Das ist m.E. kein Verstoss gegen den Grundsatz Nulla poena sine lege. Und wird ja eben zumindest beim Urheberrecht offenbar so praktiziert, in Deutschland und auch anderen Ländern. Gestumblindi 20:02, 2. Nov. 2012 (CET)
- Das UrhG hat ausdrücklich eine generelle Rückwirkung, § 129 UrhG. Es gibt einfach kein Rückwirkungsverbot für Monopolrechte. Das UrhG kennt aber auch das Wiederaufleben eines bereits erloschenen Schutzrechts (so § 137f UrhG). Nacktaffe (aka syrcro) 18:58, 2. Nov. 2012 (CET)
- Letzteres sowieso. Aber ich möchte nochmal betonen, dass die Verlängerung urheberrechtlicher Schutzfristen (was natürlich nicht ganz das gleiche ist) in diversen Ländern rückwirkend galt und abgelaufene Rechte "reaktivierte", wobei das Rückwirkungsverbot natürlich insofern galt als frühere Verwendungen damals gemeinfreier Werke nicht plötzlich zu Urheberrechtsverstössen wurden. Darum wollte ich nicht ausschliessen, dass die Anhebung auch hier rückwirkend gelten soll. Gestumblindi 13:26, 2. Nov. 2012 (CET)
- Das Rückwirkungsverbot gilt definitiv. Werke, die Bereits über der Schutzfrist sind, sind damit auch nach Verlängerung nicht mehr geschützt. Vermutlich sind dann Werke, die noch in der gesetzlichen Schutzfrist sich befinden länger geschützt, da diese ja sowieso noch geschützt sind und das vermutlich nicht als rückwirkend zu werten ist. Incarus Diskussion 11:55, 2. Nov. 2012 (CET)
- Bzgl. Rückwirkung: Als im Zuge der EU-Vereinheitlichung die jetzigen Schutzfristen für Lichtbildwerke (70 Jahre pma) ins deutsche UrhG kamen, wurden auch jede Menge Fotos, die in Deutschland aufgrund kürzerer Fristen in älteren Gesetzen schon gemeinfrei waren, wieder urheberrechtlich geschützt. Im Wesentlichen über Bande, weil die Voraussetzung dafür ist, dass sie irgendwo sonst in Europa noch geschützt waren, aber die Rechtsprechung hat das mit Verweis auf die spanischen Fristen schon besorgt (OLG Hamburg: U-Boot-Foto 1941). Rückwirkung ist im deutschen Urheberrecht also nicht ausgeschlossen. -- Rosenzweig δ 22:09, 2. Nov. 2012 (CET)
- PS: § 137f UrhG wie oben schon von Syrcro erwähnt. -- Rosenzweig δ 22:11, 2. Nov. 2012 (CET)
- Und damit könnten wir zur spannenden Frage zurückkehren, ob die Schutzdauer des Leistungsschutzrechts, um das es hier geht, ebenfalls mit Rückwirkung angehoben werden soll... kann das jemand sagen? Gestumblindi 22:17, 2. Nov. 2012 (CET)
- Die Frage habe ich mir gerade gestellt: Soll die Verlängerung retroaktiv sein? Das ist durchaus nicht so unmöglich - in verschiedenen Ländern waren z.B. Verlängerungen urheberrechtlicher Schutzfristen rückwirkend gültig, so dass bereits gemeinfreie Werke wieder geschützt wurden. Wie ist das hier vorgesehen? Weiss da jemand etwas dazu? Gestumblindi 02:51, 2. Nov. 2012 (CET)
- "Nulla poena sine lege", kann nicht rückwirkend beschlossen werden. Incarus Diskussion 01:48, 2. Nov. 2012 (CET)
- Der Gesetzentwurf ist hier (PDF; 142 kB). Es soll demnach einen neuen § 137m UrhG mit Übergangsregelungen zur Verlängerung besagter Schutzfristen geben, Stichtag ist der 1. November 2013. Eine Rückwirkung für das besagte Leistungsschutzrecht kann ich darin nicht entdecken. Es ist zwar von Wiederaufleben des Schutzes im Zusammenhang mit Schutz anderswo in der EU die Rede, aber das bezieht sich auf eine ebenfalls im Gesetzentwurf enthaltene Änderung des Urheberrechts für Komponisten und Texter (im Unterschied zum Interpretenschutz). -- Rosenzweig δ 22:45, 2. Nov. 2012 (CET)
Ich habe vor einigen Tagen den Artikel über Jimmy Savile aus dem Englischen importieren lassen und wollte den vorgestern bearbeiten und online stellen. Dabei stellte ich fest, dass das jemand schon gemacht hat. Was nicht schlimm wäre, wenn dieser jetzige Artikel nicht eine offensichtliche teilweise Übersetzung des englischen Artikels ist, der aber nicht importiert wurde. Wie nah darf denn nun ein Artikel am fremdsprachigen Original sein? --Nicola I am what I am 17:52, 28. Okt. 2012 (CET)
- Man kann auch einfach nachimportieren lassen.--Sanandros (Diskussion) 23:02, 8. Nov. 2012 (CET)
Danke für deine Antwort. Es handelt sich um das erste Bild. Wenn ich darauf klicke ist der Name des Urhebers nicht angegeben. Kannst du mir weiterhelfen? (nicht signierter Beitrag von 92.229.22.183 (Diskussion) 14:55, 15. Okt. 2012)
- Man kann davon ausgehen, dass Benutzer:UM der Fotograf ist, obwohl der Autor-Eintrag derzeit fehlt. Ein vernünftiger Credit wäre also "UM (via Wikimedia-Commons)" plus die Lizenzangabe (3 zur Auswahl). --Túrelio (Diskussion) 16:35, 15. Okt. 2012 (CEST)
In dem Artikel über dem Pfarrer Stefan Müller befindet sich ein wahrscheinlich leztes Bild von ihm. Die Urheberrechte hat seine Tochter Claudie Manderson, die in New Zeland lebt. Gibt es die Möglichkeit einen Kontakt zu ihr zu finden mit Hilfe von den Autoren des Artikels? Andrzej Wienke, wienke@wienav.de (nicht signierter Beitrag von 91.66.138.161 (Diskussion) 07:56, 24. Okt. 2012)
- Benutzer:BrThomas hat das Bild Datei:Stefan-Mueller-2002.jpg hochgeladen, frag ihn doch direkt. -- Cherubino (Diskussion) 13:50, 25. Okt. 2012 (CEST)