Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2017/09

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Leyo in Abschnitt Militärische Abzeichen
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Zeitungsartikel auf Diskussionsseite

Ein Benutzer hat zwei ganze Zeitungsartikel auf die Diskussionsseite kopiert [1]. Im Artikel wäre das eine klare Urheberrechtsverletzung. Der Benutzer ist aber der Ansicht, dass dies auf der Artikeldiskussionsseite zulässig wäre. Stimmt das? --Pass3456 (Diskussion) 23:46, 6. Sep. 2017 (CEST)

@Kopilot, Pass3456: Da Diskussionseiten genauso öffentlich sind wie Artikel und man auch bei Speichern von Diksussionsbeiträgen einer Veröffentlichung unter CC-BY-SA zustimmt, gibt es hier aus urheberrechtlichtlicher Sicht grundsätzlich keinen Unterschied. Was umseitig ein URV ist, ist es diesseitig auch. // Martin K. (Diskussion) 23:58, 6. Sep. 2017 (CEST)
Danke für die schnelle Klärung! --Pass3456 (Diskussion) 00:03, 7. Sep. 2017 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Quedel Disk 19:31, 8. Sep. 2017 (CEST)

Kriegsgefangenenpost 2. Weltkrieg

Hallo, in meinem Besitz sind ein paar Kriegsgefangenen-Poststücke (auf Vordrucken) vom 2. Weltkrieg. Hier bzw. auf Commons sind unendliche viele Karten und Briefe, aber Kriegsgefangenenpost, mMn sehr interessante Dokumente der Zeitgeschichte, so gut wie gar nicht, leider. Ich habe 1 Karte aus einem russischen Lager und mehrere Briefe aus einem französischen Lager, alle nach Deutschland. Absender u Adressaten sind alle inzwischen verstorben und Teil meiner Familie. Wenn ich alle Namen nachhaltig unlesbar mache wäre soetwas was für Commons? Wenn ja unter welcher Lizenz, vllt. PD-Text? Ähnliche Exemplare siehe 1. Rußland 2. Frankreich. Danke, Grüßle, NobbiP Diskussion 02:23, 3. Sep. 2017 (CEST)

Von der Vorderseite, wo nur Informationen ausgefüllt werden, kannst du beliebig nach Commons hochladen, das hat keine Schöpfungshöhe. Bei den persönlichen Briefen der Rückseite jedoch wird es schwieriger. Das müssten die Erben des Verfassers genehmigen, sofern der Schreiber nicht spätestens am 31. Dezember 1946 verstorben ist (das genaue Todesjahr müsste dir jedoch bekannt sein), denn dann könntest du es unter PD-alt hier lokal hochladen (auf Commons wegen der URAA-Problematik eher nicht). --Quedel Disk 11:19, 3. Sep. 2017 (CEST)
Hallo Quedel, habe mal die russische Karte u einen franz. Brief hier hochgeladen. Ist das so okay? Schade dass die Texte nicht gezeigt werden dürfen, sind es doch gerade sie, die etwas vom Leben im Lager quasi live erzählen, z.B. in Fr.: jeden Tag Kino und Radio in der Baracke ... Grüßle, NobbiP Diskussion 20:10, 3. Sep. 2017 (CEST)
@NobbiP: "eigener Scan aus eigener Sammlung" und "Urheber bzw. Nutzungsrechtinhaber: scan von XYZ" sind meist Hinweise auf eine ungeklärte Rechtelage (Urheber noch nicht 70+ Jahre tot, keine Freigabe durch die Erben). {{Bild-frei}} kann nur der Rechteinhaber einräumen - der bist ja offenbar nicht du. Allenfalls kommt hier {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}} in Frage. Für die eigentlichen Brieftexte gilt das, was die Kollegen oben schon sagten. Ich finde übrigens den dokumentarischen Wert der Scans nur mäßig, wenn ein Teil der Informationen weggelöscht ist. Das Mindeste ist m.E. dann aber, diese Änderungen in der Bildbeschreibung zwecks Nachvollziehbarkeit auszuweisen (z.B. "Name und Adresse des Empfängers unkenntlich gemacht" oder ähnlich). --Martina Disk. 06:01, 7. Sep. 2017 (CEST)

Falls NobbiP keine Fragen mehr hat:

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 14:36, 13. Sep. 2017 (CEST)

Diane Keaton

In der SZ vom 19. August 2017, S. 52, war dieses Porträt c:File:Diane Keaton 2012-1.jpg abgebildet, in der Legende schreibt die SZ „Foto: es:Ruven Afanador“.
Das Foto wurde 2012 bei Commons mit einem OTRS-Ticket eingestellt . Laut Commons habe Keaton ihr Porträt selbst aufgenommen. Das muss man nicht unbedingt glauben.
Also: vielleicht kann jemand OTRS-Befugter das Rätsel des Fotografen aufklären. --Goesseln (Diskussion) 18:51, 4. Sep. 2017 (CEST)

Dem liegt ein angelsächsisches Verständnis zugrunde, Goesseln. Das Copyright und damit die Urhebereigenschaft liegt beim Auftraggeber eines Werks, die entsprechende Regel nennt man work made for hire. Ich habe das auf Commons mal präzisiert. --Gnom (Diskussion) 21:45, 4. Sep. 2017 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 14:29, 13. Sep. 2017 (CEST)

Datei:Zloty.jpeg

Hallo zusammen, meine für den Artikel Złoty erstellte Fotografie der aktuell in Polen in Umlauf befindlichen Złoty-Banknoten (siehe hier) scheint gegen die Richtlinien der polnischen Notenbank zu verstoßen. Aus diesem Grund wollte ich hier anfragen, ob eine Ausnahmeregelung in Frage käme, die den Verbleib der Fotografie zu enzyklopädischen Zwecken erlaubt. Vielen Dank im Voraus und beste Grüße. --Cekay (Diskussion) 11:42, 5. Sep. 2017 (CEST)

Eine solche Ausnahme für unfreie Werke haben wir hier auf de.wp nicht (jedenfalls nicht in diesem Zusammenhang) Für enzyklopädische Zwecke ist nicht ausreichend - es muss auch eine (kosten)freie Nachnutzung möglich sein, die auch eine kommerzielle Verwendung einschliesst.--wdwd (Diskussion) 19:45, 8. Sep. 2017 (CEST)
Ping an Cekay: Offenbar ist die Reproduktion der Banknoten urheberrechtlich nicht zulässig. Gruß, --Gnom (Diskussion) 14:24, 13. Sep. 2017 (CEST)
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Kommerziell Nutzung von Märchenillustrationen vor 1900

Hallo und guten Tag,

darf man Märchenillustrationen kommerziell nutzen wenn diese über 100 Jahre und älter sind und die Urheber auch schon über 100 - 150 Jahre verstorben sind. Wenn ja, wie soll man diese dann in einem Buch kennzeichnen oder braucht man das nicht.

Mit freundlichen Grüßen hundemichl

Hallo @Hundemichl:. Du solltest als Urheber den Zeichner angeben und in Klammern die Lebensdaten bzw. das Sterbejahr. Wenn dann die Zeichner vor 1947 verstorben sind, kannst du einfach die Dateien mit der Lizenz {{Bild-PD-alt}} versehen. Ich gehe davon aus, die Zeichnungen wurden aus dem Buch eingescannt? --Quedel Disk 01:15, 6. Sep. 2017 (CEST)
Nur etwas Erbsenzählerei: Streng genommen ist {{Bild-PD-alt}} keine Lizenz, sondern ein Hinweis darauf, dass das Bild keine Lizenz benötigt (weil es gemeinfrei ist). Ausserdem ist das, Quedel, ein lokaler Baustein der deutschen Wikipedia, ich würde solche Bilder aber nach Commons hochladen - wenn die Fotos so alt sind, gibt es auch in den USA kein Problem. Die richtige Vorlage dort wäre {{PD-old-auto-1923}} mit dem Todesjahr des Urhebers hinter dem Parameter deathyear. Gestumblindi 12:15, 7. Sep. 2017 (CEST)

Vielen Dank für die schnelle Beantwortung Gruß Hundemichl

Um die Erbsenzählerei mal weiter zu führen, @Gestumbli:, lt. Vorlagenbeschreibung bedarf es dann aber eines zweiten Lizenzbausteines („Wenn das Werk nicht aus den Vereinigten Staaten stammt, muss die Datei eine zusätzliche Lizenzvorlage zur Anzeige des Urheberrechtsstatus im Herkunftsland besitzen.“), oder? Und es geht natürlich nur, wenn das genaue Todesjahr bekannt ist und die Veröffentlichung vor 1923 geschah. Aber zur Frage zurück @Hundemichl:: sofern der Illustrator definitv länger als 70 Jahre tot ist, braucht man in einem kommerziellen Buch (wenn du die Grafiken dort nutzen willst) sogar rein theoretisch gar nichts angeben. --Quedel Disk 19:15, 7. Sep. 2017 (CEST)
@Quedel: Nein, bei {{PD-old-auto-1923}} mit Angabe des Todesjahrs wird der zweite Lizenzbaustein nicht benötigt; das sieht nur (zugegeben etwas verwirrenderweise) auf der Vorlagenseite so aus, weil dort logischerweise das Todesjahr noch nicht eingebunden ist. Sobald du aber das Todesjahr unter Verwendung dieser Vorlage angibst, wird der zweite Lizenzbaustein ganz automatisch generiert :-) Gestumblindi 21:48, 7. Sep. 2017 (CEST)
@Gestumblindi: Da wird nur angegeben "gemeinfrei in Ländern mit xx Jahren nach Tod Gemeinfreiheit", das ist aber nicht die Angabe des Urheberrechtsstatus im Herkunftsland, wie es im Template steht. --Quedel Disk 22:23, 7. Sep. 2017 (CEST)
@Quedel: Das ist aber damit gemeint. Sobald du das Todesjahr eingibst, wird daraus ein Template generiert, in dem folgender Text steht: The author died in <Todesjahr> so this work is in the public domain in its country of origin and other countries and areas where the copyright term is the author's life plus <70, 80, 100 - je nach Todesjahr> years or less (Hervorhebung von mir). Für ein beliebiges Verwendungsbeispiel: Datei:Illustration Celtis australis0.jpg (da ist das Template zusätzlich noch in {{PD-Scan}} eingebunden, aber das ist ein anderes Thema ;-) ). Das Template geht davon aus, dass du bei Eingabe des Todesjahrs eine Vorlage analog zu den veralteten PD-old-70 u.ä. generieren möchtest, um den urheberrechtlichen Status in einem Herkunftsland anzugeben, in dem sich die Schutzfrist nach dem Todesjahr des Urhebers bemisst. Dies zusätzlich zum Status als public domain, den alles, was vor 1923 erstveröffentlicht wurde, in den USA unabhängig vom Herkunftsland hat. Gestumblindi 22:45, 7. Sep. 2017 (CEST)
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„Fette Henne“ (Bundesadler im Reichstagsgebäude)

Hallo zusammen, ich hab in der Suche schon versucht etwas zu finden, leider ohne Erfolg. Wie sieht es denn mit freien Bildern (CC etc.) vom Bundesadler im großen Plenarsaal des Reichstagsgebäudes in Berlin aus? Der Macher Ludwig Gies verstarb 1966. Praktisch gesehen ist der Adler ein Kunstwerk und kein amtliches Werk? Panoramafreiheit greift hier auch nicht. Danke für eure Antworten! hlrmnt 23:04, 12. Sep. 2017 (CEST)

Hilarmont, der Gies-Adler ist urheberrechtlich geschützt und kein amtliches Werk (BGHZ 154, 260 (264) – Gies-Adler). Die Panoramafreiheit ist darauf nicht anwendbar (OLG Köln, Urt. v. 05.05.2000, 6 U 21/00, Rn. 41 (juris), insoweit in der Revision nicht angregriffen). Eine andere Rechtfertigung, die Bilder hier ohne Gestattung des Rechteinhabers auf Wikimedia-Projekten bereitzuhalten, ist nicht ersichtlich. — Pajz (Kontakt) 23:25, 12. Sep. 2017 (CEST)
Danke für die Rückmeldung! Also müssten Bilder, die den Gies-Adler gezielt zeigen, hier gelöscht werden? hlrmnt 23:59, 12. Sep. 2017 (CEST)
Sehe ich auch so. Gestumblindi 13:02, 13. Sep. 2017 (CEST)

LA gestellt.

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Besitzer um Erlaubnis fragen?

Ein Beispiel: Ein Bild wurde 1907 aufgenommen. Der Fotograf ist unbekannt. Das Bild stammt aus einem privaten Nachlass bzw. privater Sammlung der Familie bzw. der Nachkommen und wurde in der Fachliteratur abgedruckt und von mir daraus eingescannt. Muss ich in diesem Fall den heutigen Besitzer aus dieser Sammlung vor einem Upload des Bildes hier in wikipedia noch um Genehmigung fragen? Eine Kuratorin meinte jedenfalls zu mir, dass auch wenn das Urheberrecht des Fotografen abgelaufen ist, der Besitzer um Genehmigung anzufragen ist. Wie ist die Rechtslage? --Armin (Diskussion) 12:57, 13. Sep. 2017 (CEST)

Lieber Armin, da hat die Kuratorin in rein rechtlicher Hinsicht Unrecht (und du solltest sie dringend darauf hinweisen), denn der Eigentümer eines Werks hat keine Rechte daran. Zum genauen Vorgehen bei alten Werken unbekannter Urheber siehe Wikipedia:Bildrechte#Pragmatische Regelung für Bilder, die älter als 120 bzw. 100 Jahre sind. Gruß, --Gnom (Diskussion) 14:13, 13. Sep. 2017 (CEST)
Vielen Dank für die Auskunft. Ich hatte ihr zwischenzeitlich noch geantwortet bzw. nachgefragt. Sie meinte daraufhin, dass, wenn ich Fotos aus dem Besitz des Museums nehmen würde, wenn davon die originalen Glasplatten in der Sammlung sind, dann ist das abgelaufene Urheberrecht des Fotografen egal. Schließlich müsste ich ja z. B. auch für Cranachbilder Reprogenehmigungen des Besitzers bezahlen. Gruß --Armin (Diskussion) 14:17, 13. Sep. 2017 (CEST)
Hallo Armin, auch dann interessiert es nicht, wer Eigentümer (umgangssprachlich "Besitzer") der Fotos ist, sondern nur, wer die Reproduktionsfotografien angefertigt hat. Und Wikimedia ist der Ansicht, dass bei der Erstellung einer Reproduktionsfotografie überhaupt kein Urheberrecht entsteht. Leider sehen das manche anders und in etwa einem Jahr wird der Bundesgerichtshof über die Frage entscheiden. Gruß, --Gnom (Diskussion) 14:54, 13. Sep. 2017 (CEST)
Alles klar. Danke dir. Ich werde die Bilder diese Woche noch für wikipedia hochladen. --Armin (Diskussion) 14:58, 13. Sep. 2017 (CEST)

@Armin P., Gnom: Ich möchte nur noch eine Kleinigkeit einwerfen, bevor wir das hier abschliessen: Armin schrieb, dass das Bild "in der Fachliteratur abgedruckt" wurde. Wenn das Bild ("aus einem privaten Nachlass") vorher nie veröffentlicht wurde, kann derjenige, der es erstmals veröffentlicht hat, wenn es sich um ein ansonsten gemeinfreies Bild handeln sollte, ja wohl den Schutz der editio princeps für sich in Anspruch nehmen (in Deutschland bzw. in der EU; in der Schweiz wäre das nicht der Fall). Dieses Leistungsschutzrecht würde dann 25 Jahre nach Erstveröffentlichung währen - d.h. wenn die genannte Fachliteratur-Veröffentlichung in Deutschland und nicht vor 1992 erfolgte, dürfte noch ein Schutz bestehen (den der Erstveröffentlicher für sich in Anspruch nehmen kann, nicht der Besitzer des Originalfotos). Sollte das zutreffen, würde ich das Bild hier nicht hochladen. Oder, Gnom? Gestumblindi 23:02, 13. Sep. 2017 (CEST)

Dann müßte aber derjenige, der edicio princeps anmeldet, nachweisen, daß das Foto niemals irgendwo veröffentlicht wurde, was in der Praxis unmöglich sein dürfte. Siehe 2003 Himmelsscheibe, dann aber 2005 Motezuma und 2009 BGH zu diesem Thema. --M@rcela 23:16, 13. Sep. 2017 (CEST)
Könnte im konkreten Fall eigentlich relativ einfach sein: Wenn das Foto aus einem privaten Nachlass stammt, könnte derjenige, der es veröffentlicht hat, von den Besitzern ein Statement einholen, dass die Familie es nie zuvor jemandem zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt habe. Gestumblindi 23:23, 13. Sep. 2017 (CEST)
Es müßte bewiesen werden, daß der Fotograf das Bild 1907 nicht herumgezeigt hat. Himmelsscheibe: kann man ausschließen, daß jemand vor 4000 Jahren ums Lagerfeuer getanzt ist und dabei die Scheibe den Anwesenden gezeigt hat? --M@rcela 23:45, 13. Sep. 2017 (CEST)
@Ralf Roletschek: Warum sollte man eigentlich dies beweisen müssen und nicht das Gegenteil? Also bis zum Beweis des Gegenteils davon ausgehen, dass ein Bild aus einer privaten Sammlung nicht veröffentlicht wurde? Bei der Himmelsscheibe ist ein "Erscheinen" im Rahmen von kultischen Handlungen vor 4000 Jahren oder so ja noch plausibel, und auch die Oper Motezuma wurde öffentlich aufgeführt, aber bei Fotos aus privaten Alben? Ein Herumzeigen im Familienkreis ist ja wohl noch kein "Erscheinen". Gestumblindi 23:55, 13. Sep. 2017 (CEST)
3. Wer als Herausgeber eines nachgelassenen Werkes Leistungsschutz in Anspruch nimmt, muss beweisen, dass das Werk zuvor nicht erschienen war. --M@rcela 23:58, 13. Sep. 2017 (CEST)
Nun... da fragt sich, was hier als "Beweis" gelten würde. Gestumblindi 00:04, 14. Sep. 2017 (CEST)
Aus dem Urteil geht hervor, daß so ein Beweis praktisch unmöglich ist, so zumindest die gängigen Kommentare. --M@rcela 00:07, 14. Sep. 2017 (CEST)
Aber was ist, wenn die Person bzw. die Kinder auch schon tot sind? Meine Frage geht konkret um zwei Bilder zu Alexander Cartellieri. Bei Hermann Aubin hatte ich weit über 100 Jahre alte Bilder hochgeladen, die bei Eduard Mühle (erstmals?) in der Fachliteratur abgedruckt waren und als Privatbesitz Bernhard Aubin gekennzeichnet waren. Der Besitzer Bernhard Aubin wiederum ist aber schon zig Jahre tot und könnte nicht mehr dazu befragt werden. Etwaige Nachkommen müssten also garantieren, dass die Bilder niemals nirgendwo (auch von ihren Vorfahren) veröffentlicht worden sind. Das stelle ich mir schwierig vor. In der Konsequenz könnte man aber Artikel zu Personen des 19. und frühen 20. Jahrhunderts hier bald gar nicht mehr bebildern, weil es ist ja immer irgendjemand irgendwelche Rechte beanspruchen könnte. --Armin (Diskussion) 23:47, 13. Sep. 2017 (CEST)
Du denkst falsch herum. Wer Schutzrechte für sich beansprucht, muß beweisen, daß das Werk noch nicht erschienen ist. Das tust du aber nicht, du gehst von Gemeinfreiheit aus, da der Urheber lange genug tot ist. --M@rcela 00:01, 14. Sep. 2017 (CEST)
Ich lade die beiden Bilder dann die Tage hoch, wenn hier nicht noch nachhaltige Bedenken dagegen geäußert werden. Den Fotograf konnten mir auch drei Experten per E-Mail nicht mitteilen und die beiden Bilder sind nachweislich über 100 Jahre alt. --Armin (Diskussion) 00:07, 14. Sep. 2017 (CEST)
Ich dachte bisher, dass der Fotograf mindestens 70 Jahre tot sein müsste. Was bei einem Foto von 1907 jedoch nicht der Fall zu sein braucht. Oder liege ich da falsch? --GFHund (Diskussion) 02:17, 14. Sep. 2017 (CEST)
Natürlich muss das auch bei so alten Fotos der Fall sein. Wenn aber der Fotograf unbekannt ist haben wir in der deutschsprachigen Wikipedia eine Sonderregelung, nach er es dann genügt, wenn das Foto mehr als 100 Jahre alt ist und der Fotograf mit vertretbarem Aufwand nicht ermittelt werden konnte. Die zugrundeliegende Denkweise ist, dass bei einem derart alten Werk die Wahrscheinlichkeit sehr hoch ist, dass der Fotograf schon seit mehr als 70 Jahren tot ist, auf jeden Fall aber keine rechtlichen Probleme drohen, da der Fotograf ja unbekannt ist und deshalb auch niemand als Erbe die Rechte beanspruchen kann (wichtig ist natürlich, dass man tatsächlich versucht hat, den Urheber zu ermitteln, da man sonst übel stolpern kann, falls der Urheber doch bekannt ist und man bloß nicht genau genug recherchiert hat). Siehe auch Wikipedia:Bildrechte#Pragmatische Regelung für Bilder, die älter als 120 bzw. 100 Jahre sind. -- Chaddy · DDÜP 02:31, 14. Sep. 2017 (CEST)
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Bildrechte, Lizenz: Creative Commons Attribution, no derivatives

Hallo, können wir die Abbildung eines Werkes von Fumio Yoshimura auf dieser Website zur Illustrierung des biografischen Artikels über ihn verwenden?--Fiona (Diskussion) 10:59, 14. Sep. 2017 (CEST)

Liebe Fiona, das geht leider nicht, weil einerseits das Foto ein urheberrechtlich geschütztes Werk zeigt und zweitens das Foto selbst unter einer ND-Lizenz steht, die auf Commons nicht zulässig ist. Gruß, --Gnom (Diskussion) 11:01, 14. Sep. 2017 (CEST)
Danke. Seufz.--Fiona (Diskussion) 11:36, 14. Sep. 2017 (CEST)
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Kompletter Songtext

Siehe dazu Carolina la O#Stil und Bedeutung. Sowas fällt doch unter URV, oder? --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 20:35, 18. Sep. 2017 (CEST)

Jo, habe den Text entfernt. Gruß, --Gnom (Diskussion) 20:47, 18. Sep. 2017 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 20:47, 18. Sep. 2017 (CEST)

Volltexte geschützter Gedichte im Café

Auf Wikipedia:Café hat Benutzer:Elrond im Abschnitt Herbstbeginn urheberrechtlich geschützte Gedichte von Gottfried Benn und Hermann Hesse (beide Autoren sind noch keine 70 Jahre tot) im Volltext gepostet. Dies nicht im Rahmen einer Auseinandersetzung mit diesen Gedichten, die durch das Zitatrecht gedeckt würde, will mir scheinen. Da es sich auch nicht um eine flüchtige Wiedergabe der Gedichte handelt, sondern diese, wenn sie dort verbleiben, im Archiv des Cafés dauerhaft vorhanden sein werden, habe ich sie im Sinne von Wikipedia:Urheberrechte beachten aus dem Text entfernt - wobei ich noch zurückhaltend war, eine Versionslöschung könnte man ja auch vornehmen, aber das finde ich übertrieben (in der Versionsgeschichte des stark frequentierten Cafés versenkt findet sie die Öffentlichkeit auch nicht mehr). Nun hat jedoch Benutzer:Caramellus dies revertiert und die Gedichte wieder eingesetzt. Daher bitte ich um eine Einschätzung: Liege ich mit meiner Beurteilung falsch? - Caramellus hat übrigens mit seinem Edit zugleich ein Zitat von Wolfgang Hildesheimer entfernt, das ich als "Antwort" auf ein (gemeinfreies) Rilke-Gedicht eingesetzt hatte. Da es sich dabei um ein kurzes Zitat handelt, das in diesem Zusammenhang den Zweck einer kritisch-ironischen Auseinandersetzung mit Rilkes Gedicht erfüllt (weit entfernt von einem Gedichtvolltext), hielt ich es in diesem Rahmen für zulässig. Ich bestehe aber keineswegs darauf (wobei ich nicht annehme, dass Caramellus, der ja gerade die geschützten Gedichte wieder einsetzte, obwohl er wohl kaum ein Vertreter der Rechteinhaber sein wird, mein Zitat aus Sorge um die Urheberrechte entfernte - wohl eher, weil er es nicht mag, wenn die schöne Herbststimmung durch Ironie etwas gebrochen wird?). Die beiden Gedichte, denke ich jedoch, gehen wirklich nicht. Oder? Gestumblindi 22:51, 22. Sep. 2017 (CEST)

Das Cafe tangiert mich nicht. Aber URV bleibt URV --> Löschen. --M@rcela 23:13, 22. Sep. 2017 (CEST)
Nur zur Präzision: Den Benn habe ich nicht eingestellt. Das Gedicht von Hesse schon. Wenn es ein Verbrechen war, mag es gelöscht werden, Herrgott nochmal. --Elrond (Diskussion) 23:20, 22. Sep. 2017 (CEST)
@Elrond: Danke für den korrigierenden Hinweis, da hatte ich nicht recht geschaut - Bluemel1 war der mit dem Benn. Ich unterstelle euch keineswegs böse Absicht und hätte es auch viel lieber, wenn die Gedichte (es sind schöne Herbstgedichte) hier stehen könnten, aber da nun mal auch diese internen Wikipedia-Seiten wie das Café dank Archiv äusserst dauerhafter Natur sind, denke ich, dass es zu unser aller und auch eurem eigenen Schutz dient, wenn wir auf die Wiedergabe dieser Gedichte, die nun mal urheberrechtlichem Schutz unterliegen, verzichten. Da du einverstanden bist, werde ich sie wieder entfernen (und auch auf meinen Hildesheimer verzichten, obwohl ich die "Mitteilungen an Max" sehr mag und gerade bei seiner Variation auf die "unerträglichen" südlicheren Tage stets sehr schmunzeln muss, ein wunderbares Buch). Gestumblindi 23:29, 22. Sep. 2017 (CEST)
@Gestumblindi: Du hast aber auch meine Ankündigung gelöscht, dass der Herbst begonnen hat. Die bitte wieder einstellen, denn die unterliegt keinem Urheberrecht! --Elrond (Diskussion) 00:06, 23. Sep. 2017 (CEST)
@Elrond: Natürlich! Ist wieder drin. Und in versöhnlichem Herbstgeist werde ich mich gerne auch noch an der kleinen Herbstgedichtesammlung beteiligen und gleich ebenfalls ein (garantiert gemeinfreies) Gedicht von Storm beisteuern :-) Gestumblindi 00:15, 23. Sep. 2017 (CEST)
Ach je...und ich wollte Gestumblindis Hildesheimer nicht entfernen!!! Aber auch meinen Text nicht entfernt haben wollen. Wer will denn das schon? Lieben Gruss und sorry vom --Caramellus (Diskussion) 23:31, 22. Sep. 2017 (CEST)
Ach so, Caramellus, dir ging es um deinen Text zwischen den Gedichten. Sorry, dass ich den mit entfernte hatte - inzwischen habe ich die Gedichte wieder rausgenommen, dein Text steht nun noch da, können wir den Herbst wieder geniessen? :-) Gestumblindi 23:34, 22. Sep. 2017 (CEST)
Und ich dachte dann doch...wir wären im Café! Aber Du hast ja recht, zwischen Gedichte passt einfach kein Text.--Caramellus (Diskussion) 00:14, 23. Sep. 2017 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gestumblindi 00:22, 23. Sep. 2017 (CEST)

österreichische Sondermünzen

DJGrandfather (Diskussion • Beiträge • hochgeladene Dateien • SBL-Log • Sperr-Logbuch • globale Beiträge • SUL • Logbuch) lädt derzeit einige österreichische Sondermünzen hoch und beruft sich lt. Disk auf §7 öst. UrhG. Einerseits weiß ich nicht, ob in Österreich Münzen damit erfasst sind (in D wäre es ja nur nach Abs. 2 §5 und damit nicht Wiki-kompatibel) und andererseits inwieweit nun überhaupt Urheberrechte entstehen, denn es handelt sich ja nicht um ein 2D-Objekt. Passend dazu wurde ja eine CC-by-sa/4.0-Lizenz vergeben (obwohl die Bilder nicht vom Hochladenden erstellt wurden und die Quellseite, eine Münzsammelfirma, keine CC-Lizenzen sichtbar angibt) und parallel eine Amtliches Werk / gemeinfrei. Wie siehts aus, Amtliches Werk, URV/freigabenötig oder sind solche Münzen grundsätzlich erlaubt / verboten? --Quedel Disk 23:58, 3. Sep. 2017 (CEST) Ergänzung: Es handelt sich nicht um die gemeinsame Seite der Euro-Währungen, die ja von der EZB-Bank quasi frei gegeben wurden, sondern von künstlerischen Sondermünzen. --Quedel Disk 13:33, 4. Sep. 2017 (CEST)

Quedel, meine Suche ergibt:
  • Michel M. Walter, Anmerkung zu OGH 22.11.1994, 4 Ob 1105/94 – „Bundeshymne“, in: Medien und Recht international, Bd. 13, Nr. 5, 1995, S. 186 („Es kann mE aber nicht fraglich sein, daß ein Werk durch eine solche Veröffentlichung oder Aufnahme in ein amtliches Werk nicht seinen urheberrechtlichen Schutz verliert […] Dies gilt insbesondere für Briefmarken, Münzen oder Banknoten; sie werden durch die Veröffentlichung in Amtsblättern (Bundesgesetzblatt, Verordnungsblatt etc), in denen ihre Herausgabe (mit Verordnung) angeordnet wird, nicht zu amtlichen Werken.“);
  • ders., Österreichisches Urheberrecht, 2008, Rn. 311 („Was schließlich die (grafische) Gestaltung von Münzen und Banknoten anlangt, können diese urheberrechtlich geschützt sein. Auch sie sind schon deshalb keine amtlichen Werke, weil sie nicht ausschließlich oder vorwiegend zum amtlichen Gebrauch bestimmt sind. Davon abgesehen handelt es sich auch nicht um Sprachwerke und in der Regel auch nicht um Werke wissenschaftlicher oder belehrender Art im Sinn des § 2 Z 3 UrhG.“);
  • Dillenz/Gutman, Kommentar zum UrhG & VerwGesG, 2. Aufl. 2004, § 7 Rn. 4 f. (Banknoten in „Grauzone“ bei der Abgrenzung der freien Werke von den geschützten, aber wohl der Ansicht Walters zuzustimmen, „dass der Verlust des Schutzes durch Aufnahme in ein amtliches Werk wohl nicht möglich ist“).
Im Übrigen sind Münzen auch nach deutschem Urheberrecht nach der ganz vorherrschenden Ansicht im Schrifttum keine amtlichen Werke. Was die Lizenzfrage anbetrifft: Wenn der Hochlader weder Urheber der Gestaltung noch Lichtbildner ist, gibt es auch nichts, das er lizenzieren könnte … — Pajz (Kontakt) 15:42, 9. Sep. 2017 (CEST)
Es sei denn, ich arrangiere eine Handvoll Münzen künstlerisch wertvoll, wobei es dann darauf ankommt, daß der Charakter der Einzelmünzen den Charakter des Gesamtbildes nicht mehr bestimmt. --M@rcela 15:56, 9. Sep. 2017 (CEST)
Siehe auch commons:Commons:Currency#Austria. Quedel, kümmerst du dich um die Löschung? Gruß, --Gnom (Diskussion) 14:33, 13. Sep. 2017 (CEST)
@Gnom:, ich war schon mit dem Hochlader im Gespräch und jemand anderes hatte bereits alle bedüpt. Wir sind dran und schauen, was der Hochlader bei Rückfragen rausbekommt. Aber dann müssten wir doch commons:Category:Commemorative Euro coins of Austria auch komplett leeren und mit Warnhinweis versehen, oder? Falls wer Langeweile hat: Österreichischer_Schilling#Zweite_Republik kann auch noch nach Bildern von nach 1969 abgegrast werden. --Quedel Disk 16:48, 13. Sep. 2017 (CEST)
Ja, und ich würde Pajz bitten, Commons:Currency#Austria auf der Grundlage seiner Recherche entsprechend zu präzisieren. Gruß, --Gnom (Diskussion) 17:33, 13. Sep. 2017 (CEST)
Gnom, soweit erkennbar hat das Wdwd schon gemacht. Ich habe eben noch eine Fundstelle ergänzt, habe ansonsten aber nichts weiter beizutragen. — Pajz (Kontakt) 22:06, 13. Sep. 2017 (CEST)

Guten Abend! Ich habe heute von der Austrian-Mint eine positive Rückmeldung bekommen: „ Sehr geehrter Herr ___ [meinen Namen habe ich für Wikipedia herausgestrichen]! Wir erlauben die Verwendung unserer Münzabbildungen für Publikationen im Bereich der Website Wikipedia. Als Copyright ist © Münze Österreich AG, Wien anzuführen, die Bilder sind nicht frei verwendbar, eine Weitergabe an Dritte ist ausdrücklich untersagt. Bitte die Website des Ursprungs korrekt anzugeben: www.muenzeoesterreich.at. Mit freundlichen Grüßen Franz Artmüller Marketing Manager New Media, Grafik und Design “ Darf ich jetzt nachfragen, was ich zum Beispiel anhand vom Münzbild 500 Schilling 1982 - Leopold Figl RV.jpg tun muss, damit alles in Ordnung ist? Ich würde natürlich gerne alle 250 oder mehr Bilder so bearbeiten, es wäre nett, wenn mir jemand detailliert beschreibt, was zu tun ist. Mit großer Freude, DJGrandfather --DJGrandfather (Diskussion) 19:08, 14. Sep. 2017 (CEST)

Sorry, aber die Freigabe ist in mehrfacher Sicht unzureichend. --Magnus (Diskussion) 20:36, 14. Sep. 2017 (CEST)

Nochmals guten Abend! Die lapidare Antwort „die Freigabe ist in mehrfacher Sicht unzureichend“ ist eine meiner Meinung nach ebenfalls in mehrfacher Sicht unzureichende Antwort. Was kann ich noch tun, ausser eine Erlaubnis des „Münzherren“ einzuholen, damit ich Bilder seiner Münzen einstellen darf? Es kann ja wohl nicht sein, dass die Androhung, dass in etwas mehr als einer Woche alle Münzbilder gelöscht werden, wahr wird, obwohl ich eine Erlaubnis bekommen habe. Was muss ich noch konkret machen? Und ich bitte noch einmal um Verzeihung, dass ich kein abgeschlossenes Jus-Studium habe und mir die verschiedensten Paragraphen nicht bekannt sind. Und auch, dass ich bei Wikipedia noch nicht so firm bin, dass ich jetzt sofort weiss, was zu tun ist (trotz der hundert Links, die geschickt wurden). Ich bräuchte anhand eines Beispiels eine Anleitung, wie ich die über 250 Bilder ordnungsgemäss einstellen kann. Oder soll ich abwarten, bis alles gelöscht ist? Kann ja wohl nicht im Interesse eines leidenschaftlichen Wikipedia-Autoren sein, oder? --DJGrandfather (Diskussion) 22:04, 14. Sep. 2017 (CEST)

Hallo @DJGrandfather:. Warum ist die Freigabe unzureichend: a) sie beschränkt die Verwendung auf Wikipedia und verbietet die Weiternutzung durch Dritte, das ist aber gegen die Wiki-Regeln, siehe Hilfe:FAQ Rechtliches#Ich habe die Erlaubnis, einen Text oder ein Bild in der Wikipedia zu verwenden; ist das in Ordnung? (bei Bildern jedoch nicht auf eine konkrete CC-Lizenz beschränkt, sondern auf alle freie Lizenzen) (es gibt hunderte Wikipedia-Klone, d.h. sobald man hier was einstellt ist es auf zig anderen Internetseiten auch automatisch mit veröffentlicht, ob man will oder nicht. Daher ist eine Beschränkung auf Wikipedia auch überhaupt nicht umsetzbar.) b) die Freigabe umfasst nur die Abbildungsfreigabe, aber nicht die Werkfreigabe, d.h. die "Ablichtung" wäre damit zwar gedeckt, aber nicht das Motiv, welches auch nochmal urheberrechtlich geschützt ist. Inwieweit die Firma muenzeoesterreich.at als 100%-Tochter der Öster. Nationalbank hier eine Werkfreigabe erteilen kann, sollten andere hier entscheiden. Man bräuchte also die Freigabe des Künstlers, respektive des Rechteinhabers der Verwertungsrechte, das wurde aber in dem obigen Text nicht erklärt. --Quedel Disk 22:28, 14. Sep. 2017 (CEST)
Hallo DJGrandfather, wie Quedel richtig schreibt, ist eine Freigabe (nur) für Wikipedia nicht ausreichend. Du müsstest also folgendermaßen antworten:
"Sehr geehrter Herr Artmüller,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich freue mich, dass Sie die Verwendung Ihrer Münzabbildungen auf Wikipedia ermöglichen möchten. Leider reicht Ihre Freigabe dazu nicht aus. Denn Wikipedia ist bekanntlich eine 'freie' Enzyklopädie, was bedeutet, dass alle auf Wikipedia abrufbaren Inhalte von jedermann zu beliebigen Zwecken weiterverwendet werden können, wenn bestimmte Bedingungen (typischerweise die Bedingungen einer Creative Commons-Lizenz) eingehalten werden. Wären Sie entsprechend bereit, die Abbildungen in dieser Form freizugeben, zum Beispiel unter einer Lizenz wie CC BY-SA 4.0?
Mit freundlichen Grüßen, _______"
Gruß, --Gnom (Diskussion) 22:45, 14. Sep. 2017 (CEST)
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Behördenlogos in anderen Ländern

Im Archiv habe ich nicht viel erhellendes dazu gefunden, daher meine Frage: Gelten Behördenlogos als amtliche Werke im Sinne des Urheberrechtes? Insbesondere Behördenlogos anderer Staaten, auch ]außerhalb der EU. Konkret interessiert mich derzeit ein Behördenlogo aus Indien. Es hat grafische Elemente und dürfte daher durchaus Schöpfungshöhe haben. Welche Urheberrechte gilt es zu beachten? Um es ganz konkret zu machen: [2] Gruß--Emergency doc (D) 19:16, 20. Sep. 2017 (CEST)

@Emergency doc: Da grafische Arbeiten grundsätzlich nicht unter §5 Abs. 1 fallen (so die Meinung hier), ist der Bild-PD-Amtliches Werk-Baustein nicht anwendbar für Logos. Wobei viele Behörden-Logos in Deutschland ja aufgrund mangelnder Schöpfungshöhe nicht geschützt sind. Beim konkreten Element würde ich SH nicht ganz absprechen wollen. --Quedel Disk 21:14, 20. Sep. 2017 (CEST)
Ja, ich dachte auch so in die Richtung. Schade, aber wohl nicht zu ändern. Danke und Gruß--Emergency doc (D) 21:17, 20. Sep. 2017 (CEST)
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Textplagiat oder nicht?

Textplagiat oder nicht?

Vollzitat aus Matthias Krupa: Abschied von Tervuren, Die Zeit, 5. Dezember 2013 online-Link:

Belgiens König hatte 1885 auf einer Konferenz in Berlin die anderen europäischen Mächte sowie die USA davon überzeugt, ihm das rohstoffreiche, für Europäer bis dahin kaum erschlossene Gebiet zu übertragen. Doch die Geschäfte liefen anfangs nicht so, wie er es sich vorgestellt hatte. Der König musste das belgische Parlament um einen Kredit bitten und seine Landsleute von der Sinnhaftigkeit des Unternehmens überzeugen. So kam es, dass 1897 im Park von Tervuren zunächst – im Stil der damals europaweit sehr beliebten "Völkerschauen" – mehrere kongolesische Dörfer aufgebaut und "echte Afrikaner" als Attraktion präsentiert wurden. 1,2 Millionen Besucher kamen; ein Jahr später gründete Leopold das Museum.

<Ende Zitat>

Eingesetzter Text, siehe Spezial:Diff/169065592, revertiert durch mich und re-revertiert in Spezial:Diff/169349121:

1885 hatte König Leopold II. von Belgien auf einer Konferenz in Berlin die anderen europäischen Mächte und die USA davon überzeugt, ihm das rohstoffreiche, bisher von Europäern kaum erschlossene Gebiet des Kongo zu überlassen. Weil die Geschäfte im Freistaat Kongo zu Beginn schleppend liefen musste Leopold das belgische Parlament um einen Kredit bitten und die Belgier von der Sinnhaftigkeit des Unternehmens überzeugen. Deshalb baute er im Park von Tervuren 1897 zunächst, im Stil der damals populären "Völkerschauen" mehrere kongolesische Dörfer auf und stellte "echte Afrikaner" als Attraktion im Rahmen der Weltausstellung aus. Die Schau besuchten rund 1,2 Millionen Menschen. Im Jahr darauf gründete Leopold das Museum.

<Ende Zitat>

Ich sehe das als Textplagiat, die beiden Kollegen nicht. Koennte sich bitte jemand Fachkundiges aeussern. Wer hat nun Recht? MfG -- Iwesb (Diskussion) 04:41, 23. Sep. 2017 (CEST)

Puh. Noch ein klein wenig mehr umformulieren, dann sind wir das Problem los. —Gnom (Diskussion) 23:38, 23. Sep. 2017 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: CorrectHorseBatteryStaple (Diskussion) 10:50, 24. Sep. 2017 (CEST)

c:File:Everest Ski Davo.jpg und OTRS seit 21. August

Das Bild Everest Ski Davo.jpg soll am Montag unter WP:SG? auf der Hauptseite präsentiert werden. Bei Commons steht das Foto allerdings unter c:Category:OTRS pending as of 21 August 2017. Dort auch noch ein weiteres zu Davo Karničar mit ebenfalls unbekanntem Autor. Könnte bitte hier jemand feststellen, was der Sachstand bei OTRS ist? Und, könnte bitte jemand eine Einschätzung abgeben, was hier zu tun ist, wenn bis Sonntag, 24 Uhr keine Freigabe erteilt würde? --Goesseln (Diskussion) 19:11, 23. Sep. 2017 (CEST)

@Goesseln: Leider konnte ich weder unter dem Dateinnamen noch unter dem Namen des Uploaders irgendetwas in unserem System finden. Wenn Du magst kannst Du ihn ja nochmal persönlich kontaktieren. Wenn er etwas an uns gesandt hat, müsste er eine Mail mit einer Ticket-Nummer erhalten haben, über die wir die Mail dann einfach finden können. // Martin K. (Diskussion) 20:43, 23. Sep. 2017 (CEST)
P.S.: Eigentlich wäüre eine solche Anfrage unter Support-Team besser auf gehoben.
thx
zum p.s.: es wäre schön, wenn oben im Intro erklärt würde, dass Anfragen zum WP:OTRS bei Wikipedia Diskussion:Support-Team gestellt werden sollten.
zum Artikel Davo Karničar: ich werde ihn aus der Hauptseitenvorlage für Montag herausnehmen.
vielleicht reagiert dann jemand @Clemens Stockner, Lantus: .
--Goesseln (Diskussion) 21:00, 23. Sep. 2017 (CEST)
Hallo. Ich habe Davo im August um ein Foto gebeten und er hat mir diese zwei per Email zugesandt. Das Urheber-Formular habe ich ihm am 22. August geschickt. Ich hoffe natürlich, dass er es auch, wie von mir gefordert, weitergeschickt hat. Mein bisher einziger OTRS-"Auftrag" hat volle zwei Monate gedauert. Im Zweifelsfall halt SG? ohne Foto. --Clemens Stockner (Diskussion) 21:06, 23. Sep. 2017 (CEST)
@Clemens Stockner: Ich hab gerade nochmal "Davo" durch die Suche gejagt und leider ebenfalls nichts gefunden - es liegt also diesmal nicht an uns. Kannst Du den bitte nochmal anschreiben und um eine Bildfreigabe bitten? // Martin K. (Diskussion) 00:01, 24. Sep. 2017 (CEST)
OK, hab's nochmal versucht. --Clemens Stockner (Diskussion) 00:34, 24. Sep. 2017 (CEST)
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Bild von der Wikipedia im Internet ohne Lizenzvermerk

Hallo,

ich habe ein von mir unter CC BY-SA 3.0 stehendes Foto auf einer Internetseite entdeckt. Konkret findet man dies bei Eingabe meines Nutzernamens in einer Suchmaschine. Offenbar hatte der dortige Betreiber zeitweise mich als Quelle angegeben (das wurde von der Suchmaschine indiziert), nennt sich jetzt aber selbst als Quelle. Eine Angabe der CC-Lizenz fehlt genau wie die Nennung meines Namens, Verlinkung zum Original und die Angabe der vorgenommenen Änderungen. Aus meiner Sicht wurde so gegen die Bedingungen der CC-Lizenz verstoßen, welche automatisch erlischt. Das würde eine Urheberrechtsverletzung bedeuten.

Gibt es von Seiten der Wikipedia eine Stelle, die dem nachgehen könnte, oder sollte ich das als Rechteinhaber selbst tun? Ich hoffe, dass ich mit der Frage hier halbswegs richtig bin. Vielen Dank im Voraus. --BRFBlake (DiskussionBewerte mich!Vertrauen) 10:28, 24. Sep. 2017 (CEST)

@BRFBlake: Die Urheberangabe ist vorhanden, wenn auch nur als alt-Attribut im HTML-Quelltext einsehbar: <img border="[null 0]" src="[null ../../images/ausflugsziele/hahnenklee-grumbacher-teich/wiki-grumbacher-teich02a.jpg]" width="[null 200]" height="[null 150]" alt="[null Unterer Grumbacher Teich bei Hahnenklee - Foto: Wikipedia BRFBlake]"></a></td>
Die Lizenzangabe fehlt wirklich. Ich würde dem Seitenbetreiber eine freundliche E-Mail schreiben, dass die Angaben in der Form nicht ausreichend sind. Die meisten reagieren meiner Erfahrung nach recht schnell und dankbar. Rein rechtlich kann Wikipedia/Wikimedia hier übrigens nicht einschreiten, da du diesen keine Wahrnehmungsrechte erteilt hast. Nur du als Urheber kannst dich darum kümmern. — Raymond Disk. 11:00, 24. Sep. 2017 (CEST)
Vielen Dank für die Aufklärung und jetzt weiß ich auch, wie die Suchmaschine das finden konnte. --BRFBlake (DiskussionBewerte mich!Vertrauen) 11:04, 24. Sep. 2017 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --BRFBlake (DiskussionBewerte mich!Vertrauen) 11:04, 24. Sep. 2017 (CEST)

Personen als Beiwerk oder nicht

Beschnitten ohne "Frau im gestreiften T-Shirt"

Bei diesem Bild von Markus Wolter bin ich etwas skeptisch, ob die abgebildeten Personen (abgesehen von Performancekünstler) als Beiwerk durchgehen oder wir eigentlich eine Freigabe von ihnen bräuchten? Diesselbe Frage stellt sich eigentlich auch bei Einweihung Gedenkbrunnen-Freiburg-2.8.2017.jpg wobei man dort m.E. schon von einer Menschenmenge ausgehen könnte, die nach Wikipedia:Bildrechte#Aufnahmen mit Personen gedeckt sein dürfte. Gruß, --Flominator 11:47, 7. Sep. 2017 (CEST)

Ich beziehe jetzt den Performancekünstler da mit ein, ist er so bekannt, daß er als Person des öffentlichen Lebens gilt oder wäre nicht ein Erlaubnis nötig. Grüße --Jörgens.Mi Diskussion 13:29, 7. Sep. 2017 (CEST)

Ich erkenne kein urheberrechtliches Problem. --Smial (Diskussion) 13:31, 7. Sep. 2017 (CEST)
Die Frage von Flominator bezieht sich auch nicht auf Urheberrechte, sondern auf das Recht am eigenen Bild. Da wir keine Wikipedia:Persönlichkeitsrechtsfragen haben, ist er hier damit hilfsweise schon richtig. Wie man diesen Fall beurteilen soll, kann ich aber auch nicht sagen. Abgesehen vom Performancekünstler sind die Personen auf dem eingebundenen Foto m.E. wohl schon Beiwerk, aber wie Jörgens.Mi würde ich mich fragen, wie es denn mit den Persönlichkeitsrechten des Künstlers aussieht. Und beim zweiten verlinkten Foto sind die Personen zwar wesentlicher Bestandteil des Fotos, andererseits denke ich aber auch, dass sie als "Menschenmenge" durchgehen könnten und ausserdem kaum individuell identifizierbar sind (am ehesten noch die Frau im gestreiften T-Shirt). Gestumblindi 21:39, 7. Sep. 2017 (CEST)
Auf commons gelten Persönlichkeitsrechte wenig bis nichts. Sofern die Bilder illustrieren sollen, daß das Gedenken durch fußbadende Besucher oder spielende Kinder gestört wird, dann ist das POV und gleichzeitig fotografisches original research. Wenn ein Künstler sich so, wie gezeigt, mit seinem Kunstwerk präsentiert, dann ist er automatisch als Person öffentlichen Interesses einzuschätzen, die Leute im Hintergrund sind Beiwerk. Ohne Hintergrundpersonen wäre zwar schöner, aber es ist durchgängige Praxis in der Wikipedia, daß wir halt nehmen, was da ist, auch Murks, wenn nichts besseres zu kriegen ist. --Smial (Diskussion) 18:47, 8. Sep. 2017 (CEST)

Wenn man die Diskussion auf der zugehörigern Seite und im Artikel sieht Diskussion:Alte_Synagoge_(Freiburg_im_Breisgau), habe ich gewisse Probleme mit der Beiwerkdefinition, dort wird darauf abgehoben dass Kinder in dem Brunnen spielen und wie sehr das dem Gedenken schaden könnte. Somit ist da ein Fokus auf die Personen enthalten.

Beim zweiten Bild sehe ich keine Probleme, Menschenmenge unspezifiziert, im Brunnen stehend, keine Person im "Fokus" --Jörgens.Mi Diskussion 22:52, 7. Sep. 2017 (CEST)

Da ich, wie Gestumblindi die Probleme auch hauptsächlich bei der Frau im gestreiften T-Shirt sehe, habe ich gerade einen Ausschnitt dazu angefertigt. Im Endeffekt habe ich aber noch immer dieselben Bedenken, wie Joergens.mi: Jetzt, wo die Frau weg ist, ist es sogar noch offensichtlicher, wie sehr die Kinder zur Botschaft des Bildes beitragen. --Flominator 10:35, 9. Sep. 2017 (CEST)

Eine einfache Lösung wäre, die Kinder durch Verpixelung des Gesichts unkenntlich zu machen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 14:16, 13. Sep. 2017 (CEST)
Mit der "Frau im gestreiften T-Shirt" bezog ich mich auf Datei:Einweihung Gedenkbrunnen-Freiburg-2.8.2017.jpg (Bildmitte, rot-weiss-gestreiftes T-Shirt), nicht auf das hier eingebundene Bild... Gestumblindi 22:48, 13. Sep. 2017 (CEST)

SPON Artikel zur Einigung um das Affenselfie

Monkey selfie

Interessanter Artikel dazu auf Spiegel Online, da in dem Artikel explizit auf den "Kampf" des Fotografen mit Wikipedia bezug genommen wird. Ikonisches Tier-Selfie Finale im Affentheater

"Ich will Gerechtigkeit für das, was die Wikipedia mir angetan hat", hatte Slater vor der außergerichtlichen Einigung mit Peta gesagt. "Selbst wenn ich mit Naruto eine Übereinkunft erziele, muss ich trotzdem weiterkämpfen."

Hat die Einigung irgend eine Auswirkung auf die Verwendung des Bildes bei uns?

Groetjes --Neozoon (Diskussion) 22:31, 14. Sep. 2017 (CEST)

Nein. Gruß, --Gnom (Diskussion) 22:37, 14. Sep. 2017 (CEST)
Einigung ist ja rechtlich egal. Aber interessant, dass dadurch die Feststellung des US-Urheberrechts, dass nur Menschen Urheber sein können, quasi verdeutlicht wurde. Gilt ja im deutschen Urheberrecht auch. Nur bei den Briten ist es lt. SPON wohl anders. --Quedel Disk 22:41, 14. Sep. 2017 (CEST)

Fotogenehmigung Bayerische Schlösserverwaltung

hallo, finde im Archiv nichts rechtes - hat mir jemand einen Hinweis, wie es genau mit der Fotogenehmigung der Bayerischen Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Seen etc.pp. gehandhabt wird? Auf deren aktueller site wird es ja abschreckend so dargestellt, als bedürfe jegliches Foto von deren Objekten, unabhängig von der Panoramafreiheit, einer Genehmigung. Den kleinen aber entscheidenden Zusatz für Aussenaufnahmen - Fotos auf dem Grundstück - scheint man vergessen oder aus Platzgründen nicht eingefügt zu haben? Mich würde die diesbzgl. Diskussion dazu in der Vergangenheit auf wikipedia und die aktuelle Sachlage dazu interessieren. Thx for help und ein sonniges WE!--Rikiwiki2 (Diskussion) 13:39, 15. Sep. 2017 (CEST)

Einfach mal suchen nach Preußische Gärten. Aber die sind schon heftig in Bayern, wenn man Fotos macht, muss man bezahlen. Für das Veröffentlichen muss man erneut bezahlen. Gleichzeitig bekommen die das Recht alles Bildmaterial selbst kostenfrei verwerten zu dürfen. Servicelink. --Quedel Disk 15:05, 15. Sep. 2017 (CEST)
Zum Nachlesen Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2014/09#Erhebung eines Eintrittspreises / Beispiel Herrenhäuser Gärten; Wikipedia:Kurier/Ausgabe_12_2010 (rechts Punkt 5.8). Konkret zu den Bayern gabs m.W.n. noch keine ausführliche Diskussion. --Quedel Disk 15:21, 15. Sep. 2017 (CEST)
Könnt sein, ich habe da unbeabsichtigt etwas losgetreten? Geklärt gehört das in imho in jedem Fall vom Grundsatz her? Wobei denk ich zunächst einmal der entsprechende passus generalis auf der site insofern zu prüfen ist, ob da nicht vlt. ungewollt ein Fehler eingeschlichen ist - nimmt man den Text wörtlich, fiele sogar die Panoramafreiheit drunter und das kanns ja nun nicht sein. Ausserdem ist nirgends - hab ich was übersehen? - eine Unterscheidung zwischen professionellen Fotografen und Hobbybildern zu finden. Dem Wortlaut nach müsste der japanische Tourist 10 Tage vorher einen Antrag stellen - und dann noch genehmigen lassen. Bar jeder Vernunft und Praxis. Auf Staatseigentum und damit unser aller muss man an dieser Stelle nicht eingehen, geht aber kaum aus dem Hinterkopf. In jedem Fall müsste entsprechend dem Wortlaut commons kräftig bereinigt werden, bei neueren Fotos und schnellem Durchgang nirgends einen Hinweis auf Lizensierung gefunden. Vielleicht reicht aber auch nur ein Hinweis bei der Verwaltung, daß es auf der Seite keinen Hinweis zu Stativen und Blitzen gibt, aber viel Abschreckung für potenzielle Eintrittszahler? Gutes Licht!--Rikiwiki2 (Diskussion) 14:27, 17. Sep. 2017 (CEST)
Grundsätzlich sind wir nach dem Urteil erstmal raus aus der Sache, denn „Dem Betreiber einer solchen Plattform ist es jedoch nicht zuzumuten, jedes Angebot vor Veröffentlichung im Internet auf eine mögliche Rechtsverletzung hin zu untersuchen. [...] Anders liegt es, wenn für den Betreiber eine Verletzung von absoluten Rechten – hier des Eigentums – oder andere Rechtsverstöße erkennbar sind. Dann muss er den konkreten Verstoß abstellen und eine Wiederholung verhindern.“ (BGH, Urteil vom 17. 12. 2010 – V ZR 44/10; OLG Brandenburg (lexetius.com/2010,6113), Ziffer 22) Das heißt wenn uns bekannt, dass illegal, dann müssen wir löschen. Aber solange wir nicht wissen, ob die Bilder rechtmäßig (z. B. mit Genehmigung) aufgenommen wurden, sind wir nicht verpflichtet die Bilder zu löschen.
Wenn man deren Wortlaut wörtlich nimmt, wäre tatsächlich die Panoramafreiheit in Gefahr. Solange Bilder aber außerhalb eindeutig geschlossener Anlagen angefertigt wurden, gibt es kein Recht daran, dass sie das verhindern. Fraglich ist es aber, wenn man Privataufnahmen ausdrücklich zulässt und nur eine spätere weitergehende Nutzung verbietet. Denn dann ist ja der Punkt aus dem BGH-Urteil, dass man eine Erlaubnis zum Fotografieren haben müsse, erfüllt. --Quedel Disk 17:36, 17. Sep. 2017 (CEST)

Wahlplakate

Ich möchte eigentlich ungern bewirken, das hunderte Fotos von Commons gelöscht werden (erst recht nicht, weil eins davon von mir ist). Aber ist es nicht eigentlich so, dass alle Fotos in Category:Election posters in Germany gelöscht werden müssten, die die Schöpfungshöhe erreichen? Wahlplakate hängen ja nur für einen bestimmten Zeitraum und sind deshalb nicht von der Panoramafreiheit gedeckt. -- Discostu (Disk) 23:55, 15. Sep. 2017 (CEST)

Im Rahmen ihrer vorgesehenen Lebensdauer sind Wahlplakate bleibend angebracht und daher von der Panoramafreiheit gedeckt. -- Chaddy · DDÜP 00:04, 16. Sep. 2017 (CEST)
@Chaddy: So eindeutig ist das nicht, wenn wir nach der Darstellung im ausgezeichneten Artikel Panoramafreiheit gehen. In Deutschland sei die Einordnung von Plakaten umstritten, während in Österreich gar gelte: "Ein Wahlkampfplakat ist aber jedenfalls nicht bleibend" (OGH, Beschluss vom 31. Mai 1988, 4 Ob 23/88 = SZ [Entscheidungen des Österreichischen Obersten Gerichtshofes in Zivilsachen] 61/135). Damit müsste man sich wohl Löschanträge auf verschiedene Fotos in commons:Category:Election posters in Austria überlegen. Gestumblindi 15:14, 16. Sep. 2017 (CEST)
Die meisten der Plakate auf co:Category:Election posters in Germany sind von der KAS. Es wäre schön, auch von anderen Parteien vergleichbares Material zu bekommen. Zur inhaltlichen Frage diese LD auf Commons; dort ist auch auf die letzte Massen-LD im Themenbereich verlinkt.--Karsten11 (Diskussion) 16:11, 16. Sep. 2017 (CEST)
Ja, das ist (entgegen Chaddys Einschätzung) nicht von der Panoramafreiheit gedeckt, man kann hier die Argumentation aus der BGH-Entscheidung "verhüllter Reichstag" heranziehen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 18:26, 16. Sep. 2017 (CEST)
Naja, ich schrieb hier die Einschätzung, die wir über die letzten Jahre hier auf UF hatten.
Wie dem auch sei, dass solche Wahlplakate eindeutig nicht von der Panoramafreiheit gedeckt sein kann man auch nicht sagen, da gibt es sehr unterschiedliche Ansichten hierzu. -- Chaddy · DDÜP 18:31, 16. Sep. 2017 (CEST)
Oh, ich bin mir sicher, wenn man die AfD fragt, die stellen ihre Wahlplakate sicher gerne zur Verfügung... --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 18:57, 16. Sep. 2017 (CEST)
Ich mache es da wie bei Personen und Autonummern: prinzipiell bereits beim Ausentwickeln aus raw gleich verpixeln und gut is. Wie schnell vergisst man später bei irgendeinem upload, noch mal nachzusehen. Auf diese Weise passiert mir vorauss. nichts und bei Wahlplakaten mach ich sicher den Reklamefuzzi für irgendeine Partei. Bei AfD und NPD ists nebenbei einfach, die hängen idR so hoch an den Laternenmasten, daß sie kaum je drauf sind ;-)--Rikiwiki2 (Diskussion) 14:28, 17. Sep. 2017 (CEST)
Wenn die Plakate nur so nebenbei auf dem Foto sind braucht du sie nicht zu verpixeln, da sie dann als Beiwerk zählen. Es ist dann sogar besser, sie nicht zu verpixeln, da durch die Verpixelung der enzyklopädische Wert gemindert wird. Autokennzeichen musst du grundsätzlich nicht verpixeln (es ist zwar eine weit verbreitete Meinung, dass das nötig sei, dem ist aber nicht so, was man sich aber auch logisch erschließen kann, schließlich sind die ja gerade dazu gedacht, öffentlich sichtbar zu sein). Gesichter musst du im Übrigen auch nicht verpixeln, wenn die betreffenden Personen lediglich ein Beiwerk sind. -- Chaddy · DDÜP 11:14, 18. Sep. 2017 (CEST)
Es ging mir bei meiner Ausgangsfrage nicht um Plakate, die versehentlich mit auf dem Bild sind, sondern um solche, die man absichtlich für Wikimedia Commons abfotografiert hat. Dabei geht es nicht um Reklame für Parteien sondern um ein dokumentarisches Festhalten für die Nachwelt, damit man in 50 Jahren sehen kann, welche Themen diesen Wahlkampf dominiert haben und wie sich Wahlplakate in der Zwischeneit verändert haben. Ich finde z. B. die Anti-Kommunistischen CDU-Plakate aus den 50ern sehr interessant. -- Discostu (Disk) 15:12, 17. Sep. 2017 (CEST)
Die Kategorie Election posters of the Christlich Demokratische Union Deutschlands in Bundestagswahl ist tatsächlich extrem gut gefüllt, da die CDU bzw. die Konrad-Adenauer-Stiftung zahlreiche Plakate von 1949 bis 2013 unter eine freie Lizenz gestellt hat. Wer Interesse daran hat, müsste wohl auch mal bei den anderen Parteien anklopfen und könnte vielleicht durchaus auf positive Resonanz stossen - denn die wollen ja sicher keine CDU-Dominanz auf Commons ;-) Election posters of the Sozialdemokratische Partei Deutschlands ist z.B. verglichen damit aktuell sehr mager. Gestumblindi 15:18, 17. Sep. 2017 (CEST)
(BK) "Hoch an den Laternenmasten"... tsss... da fällt mir ein, dass wir hier noch gar keinen Artikel À la lanterne haben, siehe fr:À la lanterne oder en:À la lanterne... Gestumblindi 15:13, 17. Sep. 2017 (CEST)

Der Sonne entgegen (Fernsehserie)

Mir ist eine sehr starke Ähnlichkeit zwischen dem ORF Shop ( http://shop.orf.at/1/shop.tmpl?art=5133&lang=DE ) und dem Absatz Handlung im Bereich Zweiter Staffel aufgefallen. Mö1997 (Noch Fragen?!?!) 19:44, 25. Sep. 2017 (CEST)

Mir erscheinen die Ähnlichkeiten nicht grösser, als sie natürlich dadurch, dass eben dieselbe Handlung zu beschreiben ist, unvermeidbar sind. Die Formulierungen ähneln sich eigentlich nicht sehr, oder? Darüber hinaus existiert der Wikipedia-Text in dieser Form kaum verändert seit 10 Jahren, also könnte es wohl auch sein, dass sich die Leute vom ORF-Shop davon inspirieren liessen. Die Frage ist aber wenig relevant, da ich hier eh nichts Schutzfähiges sehe. Gestumblindi 00:06, 27. Sep. 2017 (CEST)
Hallo Mö1997, Gestumblindi hat Recht. Gruß, --Gnom (Diskussion) 09:48, 2. Okt. 2017 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gestumblindi 22:38, 2. Okt. 2017 (CEST)

Wie werden Bildern mit Text urheberrechtlich geschützt?

Auf dem Bild https://essayhilfe.de/app/uploads/2017/03/Aufbau-einer-Bachelorarbeit.png (aus dem Artikel https://essayhilfe.de/bachelorarbeit/) ist die Struktur der Bachelor-Arbeit in grafischer Form dargestellt. Ich möchte dieses Bild zu dem Artikel https://de.wikipedia.org/wiki/Bachelorarbeit einzufügen. Wie werden Bildern mit Text urheberrechtlich geschützt? Wenn ich ein Bild besitze, sollte ich das bestätigen? (nicht signierter Beitrag von Patrickkaufmann (Diskussion | Beiträge) 14:46, 19. Sep. 2017‎)

Hallo, bei dem o.g. Bild sehe ich wenig schützenswertes. Der Aufbau einer Bachelor-Arbeit ist auf tausenden Hochschul-Webseiten nachzulesen, die Gestaltung mit den Kreisen und den Farben hat m.E. keine Schöpfungshöhe. Du kannst diese natürlich trotzdem hochladen, Du musst sie allerdings - das ist die Voraussetzung für alle Inhalte in Wikipedia - unter eine freie Lizenz stellen. Das bedeutet, dass jede/r diese Datei zu jedem Zweck, also auch kommerziell, nach-nutzen kann. Wenn Du damit einverstanden bist, dann lädst Du die Datei hoch, gibst an, dass Du der Urheber bist und wählst eine der Lizenzvorlagen für Bilder aus. Wenn Du nicht der Urheber bist, brauchen wir eine WP:Bildfreigabe. Viele Grüße, --emha db 15:01, 19. Sep. 2017 (CEST)
Hallo Patrickkaufmann, ich sehe das genauso. Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:54, 2. Okt. 2017 (CEST)
Gnom,emha, Danke. Alles klar! (nicht signierter Beitrag von Patrickkaufmann (Diskussion | Beiträge) 9:51, 6. Okt. 2017 (CEST)‎)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 10:10, 6. Okt. 2017 (CEST)

- wie korrekt zu lizenzieren?

Hier das davon abgeleitete, kreative Werk von Benutzer:MagentaGreen (damals in der Grafikwerkstatt auf meine Nachfrage hin erstellt)

Ich brauche eine sachkundige Einschätzung zu der nebenstehenden Datei, die seit fast fünf Jahren unbeanstandet auf Commons ist. Sehe ich es richtig, dass bei uns jedenfalls die Verwendung mit Vorlage:Bild-PD-alt-1923 möglich ist? Hintergrundinformationen zur Beurteilung:

  • Die Angabe zur Erstveröffentlichung 1918 ist glaubhaft.
  • Das abgebildete Fahrzeug dürfte ein Dürkopp Typ P 16 sein, vorgestellt 1917, Produktionsende 1922.
  • Die Pkw-Fertigung hat Dürkopp 1927 endgültig eingestellt.
  • Ob die heutige Dürkopp Adler AG als Rechtsnachfolger des damaligen Herausgebers der Werbeanzeige angesehen werden muss, ist unklar (evtl. damals Abspaltung der Autosparte?).
  • Der Ersteller der Werbeanzeige / Zeichner / Grafiker des abgebildeten Fahrzeugs ist unbekannt und mit den frei zugänglichen Quellen nicht mehr ermittelbar.

Grund der Nachfrage: Der Artikel Dürkopp Typ P 16 ist in der Auswahl zur HS-Präsentation in der Rubrik "Schon gewusst?", siehe Wikipedia Diskussion:Hauptseite/Schon gewusst #Eigenvorschlag: Dürkopp Typ P 16 (3. August). Dort wurden jetzt Zweifel an der Verwendbarkeit der Datei geäußert, was auch Auswirkungen auf das vorgesehene, davon abgeleitete Teaserbild hätte. Insofern eilt es etwas.

Bin für jede Hilfe dankbar; ggf. bitte ich mangels eigener Sachkunde hilfreiche Schritte vorzunehmen (Datei-Verschiebung? Ergänzende oder andere Rechte-Vorlage?). Danke vorab, --Roland Rattfink (Diskussion) 00:56, 16. Sep. 2017 (CEST)

Ich sehe im unteren Bild bereits ein eigenes Werk, die Veränderungen sind zu stark. --M@rcela 22:08, 16. Sep. 2017 (CEST)
Ich stimme M@rcela zu, denke ich. Mit der 1923-Regel kenne ich mich nicht genug aus. Gruß, --Gnom (Diskussion) 11:53, 17. Sep. 2017 (CEST)
Nochmal Senf dazu. Ein eigenes Werk liegt vor, wenn eine eigene schöpferische Tätigkeit erkennbar ist. Der handwerkliche Aufwand ist unerheblich. Besonders die Freistellung eines Teils der Hintergründe der Speichenräder sehe ich als klar schöpferische Leistung an, die über bloßes Handwerk hinausgeht. Der Gesamtcharakter des Bildes ändert sich, die räumliche Wirkung ändert sich in meinen Augen erheblich durch diese Korrektur des Fehlers im Original.
1923 ist auch anwendbar aber nicht so ohne Weiteres. Da die Firma noch existiert, müßte mindestens der Versuch unternommen werden, dort den Urheber zu erfragen oder um eine Freigabe des Originals zu erbitten. Allein die Onlinerecherche reicht hier nicht aus. Mit der pragmatischen Sonderregelung müssen wir vorsichtig umgehen. Das erstmalige Erscheinen vor 1923 ist plausibel. --M@rcela 22:58, 19. Sep. 2017 (CEST)
(Vielleicht) dumme Frage: Künstler dürfen jedes Foto verwenden, um ein künstlerisches Werk zu schaffen, z.B. eine Collage, die dann auch einen anderen Inhalt als die Originalfotos vermittelt. Würde das hier nicht unter die Freiheit der Kunst fallen? --Andrea014 (Diskussion) 07:41, 20. Sep. 2017 (CEST)
Hallo Andrea014, du hast im Grundsatz recht, aber leider kommt es sehr auf den Einzelfall an. Wenn wir zum Beispiel partout kein freies Foto einer Person bekommen, gibt es Fälle, in denen Wikipedianer eine Zeichnung auf der Grundlage eines unfreien Fotos angefertigt haben. Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:10, 20. Sep. 2017 (CEST)
Das wäre doch dann o.k., oder? Dann könnte ich doch mal meine Künstler aktivieren? Manche können ja Fotorealismus. ein SmileysymbolVorlage:Smiley/Wartung/teufel  Ich versuche nämlich gerade das schöne Foto von Günter Amendt zu bekommen und die Webseitenbetreiberin hat sehr freundlich geschrieben, ja, dürfen wir nehmen, sie würde sich freuen. (Hat uns dabei für den Artikel gedankt!) Als ich sie aber fragte, ob sie die Rechte hat (sieht wie vom Profi aus), hat sie (bisher) nicht wieder geantwortet. Die momentane Hamsterschwäche zermürbt etwas. --Andrea014 (Diskussion) 10:24, 20. Sep. 2017 (CEST)

nochmal zurück auf die eigentlichen Probleme:

  • 1. das Ursprungsplakat c: ist mit
CC-BY-SA-3.0 und Self-published work
eine Commons-Falschauszeichnung (vulgo: Urheberrechtsverletzung).
und es ist auch in den Bildparametern falsch ausgezeichnet
falsch
Datum 7. November 2012, 17:50:40
Quelle Eigenes Werk
Urheber Selvejp
"richtiger"
Datum ungefähr 1918
Quelle unknown ??? (ehrlicher und leserfreundlicher wäre es, die Quelle (Buch, Zeitung, Internet) anzugeben)
Urheber unknown (= nicht bekannter vom Unternehmen Dürkopp beauftragter Fotograf und Plakatkünstler, der von mir, dem Einsteller des Objekts bei Commons, auch nach besten Bemühen hier und hier und hier nicht festgestellt werden konnte, das Archiv des Unternehmens konnte den Plakatkünstler nicht feststellen.)

Das Bild sollte einem Dateiüberprüfungsverfahren ("wrong PD") bei Commons unterzogen werden.

kein Plagiat, sondern ein Kunstwerk ist, das ist eine interessante Frage. Voraussetzung sich damit zu beschäftigen ist allerdings, dass der Künstler c:User:MagentaGreen sich selbst dazu äußert und in den Parametern das auch unmissverständlich beschreibt:

a) Ich, Benutzer:MagentaGreen bin der Künstler;
b) mein Kunstwerk entstand an diesem Datum TT.MM.JJJJ
c) ich stelle mein Kunstwerk unter folgenden Bedingungen gemeinfrei ... ...

und um Missverständnisse und Nachfragen zu vermeiden, sollte die Verbindung zu dem Ursprungswerk dokumentiert werden.

Dies mein Senf, ich hatte ja schon bei WD:SG?#Eigenvorschlag: Dürkopp Typ P 16 (3. August) vorsichtig auf die Unklarheiten hingewiesen. Solange die Parameter nicht repariert werden, zum Beispiel mit dem hier genannten Ziel eines wasserdichten c:Template:PD-old-70-1923 oder eben eines selbständigen Kunstwerks kann keines der Bilder im Artikel und schon gar nicht auf der Hauptseite erscheinen. in my humble opinion --Goesseln (Diskussion) 11:03, 20. Sep. 2017 (CEST)

Der Aufwand zum Freistellen war sehr gering, da ich einfach den fraglichen Bereich invertiert habe. Das bisschen Farbe genügt auch nicht, um hier gleich von einem eigenen Werk zu reden. Außerdem ist mir gerade ein Fehler aufgefallen: Die vordere linke Blattfeder hab ich abgeschnitten. Das werde ich korrigieren, vorausgesetzt man kann sich auf ein gültiges Lizenzmodell einigen. Persönlich finde ich den Hinweis auf einen unbekannten Autor angemessen. Gruß, MagentaGreen (Diskussion) 11:41, 20. Sep. 2017 (CEST)
Lieber @Roland Rattfink, Ralf Roletschek, Andrea014 und Mitstreiter, ich bin etwas ratlos. Nachdem es wohl richtig ist, dass meine Bearbeitung als auch die zugrunde liegende Datei nicht korrekt lizenziert ist, bitte ich um Rückmeldung, was aus der Sache werden soll.
p.s.: um einen weiteren Aspekt anzuregen, sowohl der einstige Plakatmaler als auch ich beziehen sich definitiv auf Konstruktionszeichnungen, können also jeweils nicht ursprünglich sein. Gruß an alle, 22:59, 20. Sep. 2017 (CEST)

Vielen Dank an alle für die bisherigen konstruktiven Hinweise. Die Sache hängt mir sehr am Herzen. Dem Vorschlag von Ralf Roletschek folgend, habe ich Kontakt zur Dürkopp-Adler AG in Bielefeld aufgenommen. Ziel: kurzfristige Nachweisführung, dass die Voraussetzungen der Vorlage:Bild-PD-alt-1923 vorliegen, entweder über die Aussage des Werks, dass der Urheber nicht mehr ermittelt werden kann oder, falls er benannt werden kann, dieser mindestens 70 Jahre tot ist. Sollte das gelingen: Könnten die beiden Dateien dann "umgelabelt" werden? Kann - angesichts der bislang unbeanstandet gebliebenen Präsenz der Ursprungsdatei auf Commons (fünf Jahre) - eine Frist zur Prüfung und Klärung eingeräumt werden (vielleicht 10 Tage)? Ich denke, Dürkopp-Adler sollte die Möglichkeit haben, die strittige Commonsdatei und den für SG? vorgeschlagenen Artikel näher prüfen zu können, um überhaupt in eine Prüfung und Klärung einsteigen zu können. --Roland Rattfink (Diskussion) 23:02, 20. Sep. 2017 (CEST)

Ich habe daraufhin den perspektivischen Fehler behoben, so gut es mir eben möglich war. MagentaGreen (Diskussion) 23:14, 20. Sep. 2017 (CEST)

Um meine Bemühungen zu dokumentieren, die von Benutzer:Selvejp vor fünf Jahren eingestellte Datei zu retten, füge ich hier den Wortlaut meiner E-Mail-Anfrage an die Dürkopp Adler AG, Bielefeld ein (Links sind angepasst):

(Betreff:) "Urheberrechte an einer Dürkopp-Werbeanzeige von ca. 1918 zu einem Dürkopp-Pkw, vermutlich Typ P
Ich bin freiwilliger, ehrenamtlicher Mitwirkender der deutschsprachigen Wikipedia sowie von Wikimedia Commons, wo fast 42 Mio. Mediendateien gesammelt sind, die unter Bedingungen frei verfügbar sind. Eine Bedingung ist die Achtung von (eventuell fortbestehenden) Urheberrechten Dritter.
Konkret geht es um diese Bilddatei, die ein Benutzer vor rund fünf Jahren eingestellt hat: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Publicit%C3%A9_D%C3%BCrkopp_1918.jpg (eine Dürkopp-Werbeanzeige zu einem Dürkopp-Pkw, vermutlich ein Typ P, vermutlich erschienen 1918 in der damals verbreiteten Publikation "Illustrirte Zeitung" des Verlags J. J. Weber in Leipzig, Größe im Original etwa 250 x 185 mm). Auch andere, mit uns nicht in Verbindung stehende Webportale geben diese Werbeanzeige wieder, Dürkopp-Pkws bei klassiker-runde-wetterau.com und Dürkopp bei mytransportblog.com.
Zur Klärung urheberrechtlicher Fragen bin ich auf ihre Unterstützung angewiesen. Das Bild könnte u. U. im Bestand bleiben, wenn sie (ggf. nach Recherche im Unternehmensarchiv)
a) erklären könnten, dass der damalige Gestalter/Maler/Illustrator der Werbeanzeige (= Urheber = natürliche Person) nicht mehr feststellbar ist, oder
b) wer (mit vollständigem Namen) die Werbeanzeige geschaffen hat, dieser Urheber aber bereits vor mindestens 70 Jahren gestorben ist (Das Urheberrecht wäre damit erloschen.).
Sollte der Ersteller namentlich bekannt und weniger als 70 Jahre verstorben sein, müsste die Datei hingegen auf Wikimedia Commons gelöscht werden.
Hintergrundinformationen für eine Recherche: Der Ersteller der Werbeanzeige hat eventuell mit "Heisrath" signiert und könnte um 1918, evtl. schon 1914 für die Dürkoppwerke AG tätig gewesen sein (Werbe-/Graphikabteilung oder Automobil-/Kraftfahrzeugabteilung; in Bielefeld oder der damaligen Zweigniederlassung in Berlin-Reinickendorf).
Hintergründe zu Wikimedia Commons sind unter dem Portal Wikimedia-Commons zu erfahren, zu den Dürkopp-Personenwagen besteht die spezielle Kategorie Dürkopp cars. Zu ihrem Unternehmen existiert der Wikipedia-Artikel Dürkopp Adler und zur ehemaligen Dürkopp-Pkw-Fertigung entstand jüngst der Artikel zum Dürkopp Typ P 16.
Wir wären ihnen dankbar, wenn sie durch Beantwortung der obigen Fragen dazu beitragen, den Umfang und die Qualität des Projekts Wikipedia und Wikimedia Commons zu verbessern. Es wäre schade, wenn die angefragte Datei mangels Rückmeldung gelöscht werden müsste und Artikel zu ihrem Unternehmen dadurch ärmer würden. Von ihrer Rückmeldung hängt auch ab, ob und in welcher Form der neue Artikel zum Dürkopp Typ P 16 in der Rubrik "Schon gewusst?" auf der Wikipedia-Hauptseite erscheinen kann. Sollte die Klärung länger dauern, könnte die Datei notfalls nach Löschung später wieder hergestellt werden.
Für eventuelle Rückfragen stehe ich ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen"

Hieraus geht auch mein aktueller "Forschungsstand" hervor. Eine zweite, inhaltlich weitgehend entsprechende Mail ging parallel an das Staatsarchiv Sachsen, wo die Überreste des Verlags J. J. Weber in Leipzig gelagert sind, Herausgeber der Illustrirten Zeitung, wo die strittige Anzeige vermutlich 1918 veröffentlicht wurde. Der Illustrator könnte nämlich - so mein derzeitiger Stand - auch von der Zeitung, nicht von Dürkopp selbst stammen. Die Werbeannonce wird immer mal wieder auf Sammlerportalen oder allgemeinen Portalen wie Ebay angeboten, beispielsweise hier auf ebay.at. --Roland Rattfink (Diskussion) 14:50, 21. Sep. 2017 (CEST)

Weiß nicht, ob das überhaupt noch aktuell ist, aber die falschen Auszeichnungen der Dateien auf Commons standen immer noch da. Hab das jetzt mal dort berichtigt. Wenn das auf Commons gelöscht werden sollte, wäre ein 1923-Lizenzbaustein für beide Dateien (also ohne die Bearbeitungsproblematik überhaupt anzurühren) hier bei uns angesichts der eindeutigen Plausibilitäten und der vom Hochlader unternommenen großen Anstrengungen, diese glaubhaft zu machen und zu belegen, m.E. überhaupt kein Problem und stellte nicht das geringste Risiko dar.--Jordi (Diskussion) 19:53, 28. Sep. 2017 (CEST)

Mein portrait foto auf meiner wikiseite wird immer wieder gelöscht

Hallo zusammen, ich bitte um Hilfe. für meine Seite _Miriam Vlaming- möchte ich gerne ein foto von mir hochladen. leider wird dieses immer wieder gelöscht. Bitte um Hilfe!!! Für Eure Antwort bin ich sehr dankbar, Miriam

Liebe Benutzer:Artsurprise oder Benutzer:ArtEditing, das liegt daran, dass wir für urheberrechtlich geschützte Fotos eine Freigabe unter einer CC-Lizenz benötigen. Diese bitte an permissions-de@wikimedia.org schicken. Mehr dazu hier: WP:Freigabe. Gruß, --Gnom (Diskussion) 14:10, 13. Sep. 2017 (CEST)

Militärische Abzeichen

Mag bitte jemand die 23 militärischen Abzeichen unter Spezial:Dateien/Meent beurteilen? Oft fehlen Autor und Quelle und auch die Lizenz ist fraglich. --Leyo 15:56, 25. Sep. 2017 (CEST)

Puh. Keine Ahnung, Leyo. Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:56, 2. Okt. 2017 (CEST)
Abgesehen, dass diese exakt wie Wappen aussehen, gilt: bei Wappen-ähnlichen Darstellungen (also auch Logos) eine sehr niedrige Schöpfungshöhe, da immer wiederkehrende Elemente oder (seit Jahrhunderten, oder sehr einfache Figuren) einzig in farblicher und räumlicher Anordnung variiert werden. Selbst der Panzer ist so schon zigfach irgendwo als (Ab-)Zeichen so zu sehen (abgesehen davon sehen die Darstellungen qualitativ wirklich nicht danach aus als ob irgendjemand Copyright-Ansprüche stellen würde). -- User: Perhelion 17:46, 4. Okt. 2017 (CEST)
@Perhelion: Magst du bei Quelle und Urheber jeweils etwas Sinnvolles eintragen und prüfen, ob der Lizenzbaustein passt? --Leyo 01:36, 8. Okt. 2017 (CEST)
@Leyo: Da 1/3 seiner Dateien (seit längerem) eh schon auf Commons sind, ist das auch der Weg für die anderen. -- User: Perhelion 18:14, 8. Okt. 2017 (CEST)
Dafür müssen aber zumindest bei den letzten fünf Uploads die fehlenden Angaben nachgetragen werden … --Leyo 23:12, 8. Okt. 2017 (CEST)
@Leyo: Ich habe mir mal auch etwas Hilfe geholt und hier einen "Experten" gefragt (nicht weil er insgesamt über 10000 Dateien, mit mehreren Acc zu diesem Themenbereich manuell auf Commons hochgeladen hat). Er meint die Abzeichen werden nicht mehr gebraucht und die letzten Einbindungen hier ersetzt Spezial:Diff/169819633/169955310. Allerdings bin ich mir jetzt nicht sicher wegen einem leichten 3D-Anschein!? Wenn du beistimmst kannst du die restlichen Dateien löschen. LG -- User: Perhelion 21:31, 13. Okt. 2017 (CEST)
Der “Experte” meint halt, daß die von ihm jetzt eingebundenen Abzeichen die Originale und nicht irgendwelche Nachzeichnungen sind - c'est tout -- Centenier (Diskussion) 17:30, 16. Okt. 2017 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Leyo 22:45, 22. Okt. 2017 (CEST)