Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2023/08

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Carl Benedikt Frey, URV in englischem Original

Hallo, ich habe den Artikel Carl Benedikt Frey aus der englischen Wikipedia importieren lassen und wollte diesen auf Deutsch übersetzen. Inzwischen ist mir aufgefallen das große Teil des Artikels von dieser Seite übernommen wurden. Im Rahmen der Übersetzung kann ich das auf Deutsch neu formulieren, aber sollten die englischen Versionen versionsgelöscht werden? --Wan Shi Tong (Diskussion) 12:23, 1. Aug. 2023 (CEST)

Das müsste eigentlich auf der englischsprachigen Wikipedia diskutiert. Trotzdem kurz hier: Diese WP-Artikeltext-Version entspricht im der Internetseite, ist aber bereits verändert gegenüber der ursprünglichen Einfügung. Es ist vermutlich also umgekehrt: oxfordmartin.ox.ac.uk hat von der enWP abgeschrieben. --Naronnas (Diskussion) 14:37, 1. Aug. 2023 (CEST)
Ah, ich glaube du hast Recht. Die VG des Artikels ist auch länger als die Seite in der Wayback Machine zurück geht. Obwohl ich eigentlich nicht gedacht hätte dass die Oxford Universität einfach Texte klaut ohne gemäß Lizenz die Quelle anzugeben… --Wan Shi Tong (Diskussion) 16:15, 1. Aug. 2023 (CEST)
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Datei:Signalscheiben der Straßenbahn Wien.jpg

Nachdem die Datei von 1902 ist, sollte sie doch COmmonsfähig sein. Sie läßt sich aber nicht verschieben. Weiß da jeman genaueres drüber. danke K@rl du findest mich auch im RAT 20:03, 3. Aug. 2023 (CEST)

Die alte 100 Jahre Angabe war noch nicht durch die seit Januar zutreffenden 120 Jahre Alter ersetzt. Habe es jetzt direkt nach Commons geschoben. --GPSLeo (Diskussion) 20:46, 3. Aug. 2023 (CEST)
Super danke dir --lg K@rl du findest mich auch im RAT 20:57, 3. Aug. 2023 (CEST)
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Chartdaten von Billboard, KMAC, RIAS und Oricon

Guten Morgen allerseits,

ich habe für den Wikipedia-Artikel zum Lied Idol des japanischen Musikduos Yoasobi fünfzehn Wochen lang die Charts in mehreren Ländern beobachtet, diese in eine Excel-Tabelle eingetragen und mir diese als Grafik darstellen lassen um die Chartentwicklung dieses Liedes visualisieren zu können. Ich habe folgende Charts beobachtet:

Meine Fragen lauten: Darf ich Screenshots mit den Grafiken, die sich auf diese Chartdaten beziehen, in der Wikipedia hochladen oder sind diese Urheberrechtlich geschützt? Wenn es keine Probleme mit den Chartdaten gibt, bestünden evtl. urheberrechtliche Probleme seitens der Nutzung von Excel?

Die Daten sind allesamt frei aufrufbar, wenn auch mit Einschränkungen (bei den Oricon-Charts sind je nach Charts nur die ersten 30 bzw. 50 Plätze frei zugänglich, bei den länderbezogenenen Charts die ersten 25 Plätze, RIAS und Billboard Viet Nam bieten kein Chartarchiv an, die Daten müssten über das Webarchiv nachverfolgt werden.

Mit freundlichen Grüßen, --Goroth Redebedarf? :-) 11:09, 3. Aug. 2023 (CEST)

Von Charts habe ich keine Ahnung. Aber bei der verwendeten Software kann ich dir grünes Licht geben. Es ist absolut irrelevant, mit welcher Software ein Bild bearbeitet wird. --Ralf Roletschek (Diskussion) 15:32, 3. Aug. 2023 (CEST)
Dann wäre eine Frage für mich schon geklärt. Wenn jemand mit Kenntnis bezüglich der Nutzung von Chartdaten auch grünes Licht geben kann, würde ich die Dateien vorerst lokal hochladen, da die Grafiken teilweise noch überarbeitet werden müssten. --Goroth Redebedarf? :-) 15:36, 3. Aug. 2023 (CEST)
Hallo Goroth, bevor du dir unnötige Arbeit machst, sei darauf hingewiesen, dass bitte die Wikipedia:Formatvorlage Charts zu beachten ist. Viele Grüße --Dentalum (Diskussion) 18:53, 4. Aug. 2023 (CEST)
Ich habe die Bilddateien bereits fertig und würde diese hochladen, sofern ich die Chartdaten (Platzierungen) bedenkenlos verwenden darf. Da die Platzierungen habe ich fünfzehn Wochen lang verfolgt und in meine Excel eingefügt. Es sind keine anderen Daten verwendet worden. Bei Oricon fehlt allerdings eine Woche, da mir nur die Top-50-Platzierungen angezeigt werden. Für Platzierungen ab 51 bis 300 muss ich einen kostenpflichtigen Account einrichten, was nicht möglich ist, da ich keine Kreditkarte habe. --Goroth Redebedarf? :-) 19:48, 4. Aug. 2023 (CEST)
Hallo @Goroth: Charts sind geschützte Datenbanken – aber nur, wenn sie aus der EU stammen. Deshalb müssen wir uns hier nicht den Kopf zerbrechen. Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 09:46, 5. Aug. 2023 (CEST)
Das war mir neu. Vielen Dank für die Information. --Goroth Redebedarf? :-) 09:55, 5. Aug. 2023 (CEST)
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Datenlizenz Deutschland

von Löschung bedroht

Wie lautet denn bitte der Lizenzbaustein für dl-de/by-2-0 Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (http://www.govdata.de/dl-de/by-2-0), auch zum Gebrauch auf commons?--Ratzer (Diskussion) 17:43, 15. Aug. 2023 (CEST)

@Ratzer Hab's auf Commons gesetzt: Template:Data license Germany-attribution-2.0. --Raymond Disk. 18:56, 15. Aug. 2023 (CEST)
Danke sehr. Wo findet man das, wenn man danach sucht? Wo ist das dokumentiert? Nicht unter Commons:Lizenzvorlagen. Gruß,--Ratzer (Diskussion) 20:52, 15. Aug. 2023 (CEST)
@Ratzer Ich könnte jetzt einfach auf Category:License tags of Germany verweisen. Aber es fehlt wohl tatsächlich in der eigentlichen Dokumentation. Schaue ich mir noch an. --Raymond Disk. 21:29, 15. Aug. 2023 (CEST)
@Ratzer Ich habe die beiden Datenlizenzen nun eingetragen. Bis sie in der deutschen Übersetzung ankommen, kann es noch etwas dauern. --Raymond Disk. 09:51, 16. Aug. 2023 (CEST)
Besten Dank! Gruß,--Ratzer (Diskussion) 12:24, 16. Aug. 2023 (CEST)
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Klimadaten

Überlege gerade etwas in die Richtung Zeitreihe der Temperaturmessung zu schreiben und würde da gerne ausführlich Klimadaten einbauen. Am liebsten von einer Quelle, um das ganze konsistent zu halten. Erst dachtich da an Berkeley Earth, die haben aber ihre Lizenz auf CC BY-NC geändert. Dementsprechend denke ich aktuell an HadCRUT5.

Dazu drei Fragen:

  1. Bei Berkeley Earth hattich die Daten früher mal benutzt (Grafiken: 1, 2, 3; Animationen: 4.1=4.2, 5.1=5.2). Die allgemeine Lizenz von Berkeley-Earth lautete The authors of the material available on the Berkeley Earth website (www.berkeleyearth.org) grant permission (free of charge) to authors, readers and third parties to reproduce their materials as part of another publication or entity with proper sourcing to Berkeley Earth and by additionally providing a link to the Berkeley Earth website ( http://www.berkeleyearth.org ). Das scheint als (auch da die häufig für Visualisierung CC BY benutzt haben) als freie Namensnennung-Lizenz. Jedoch steht da nur "reproduce their materials as part of another publication or entity". Auch in Hinblick auf die Schöpfungshöhe, wie ist damit zu verfahren?
  2. Wie erfülle ich am besten die Open Government License von HadCRUT in einem Wikipediaartikel? Die en.wikipedia.org hat dafür ja die en:Template:OGL-attribution.
  3. Überlege die Zeitreihe in Anleihe an die Klimastreifen zu gestalten. Muss ich dabei irgendetwas beachten?

habitator terrae erde 15:46, 6. Aug. 2023 (CEST) (PS: Bin beim Durchgehen der alten Uploads von mir zu dem Thema, über dieses Logo einer auf diesem Gebiet wohl nicht zu den fachkompetentesten Organisationen gehörenden Gruppe gestolpert. Liege ich richtig, dass das, wenn überhaupt, als Kombination bekannter Elemente nicht schutzfähig ist.)

Ich seh gerade, dass die NOAA (wohl Public Domain da US-Gov) ihre Zeitreihe seit neuerem auch bis 1850 ausgedehnt hat, damit würde Frage 2 an Relevanz verlieren. habitator terrae erde 22:26, 6. Aug. 2023 (CEST)

Atomium

Hallo,

Die Betreiber-Gesellschaft beansprucht das Urheberrecht des Bauwerks für sich und nach meinem Kenntnisstand sind Bilder dieses Bauwerks grundsätzlich nicht durch die belgische Panoramafreiheit gedeckt. Gibt es hier einen bestimmten Konsens, gilt das Schutzlandprinzip oder gibt es andere Gründe, wieso es eine recht reichthaltige Illustration des Artikels gibt? --Viele Grüße, Alabasterstein (Diskussion) 12:24, 22. Aug. 2023 (CEST)

sehe gerade, dass es hierzu letztes Jahr auch schon einen Abschnitt Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2022/12#Wandbild_in_der_Brüsseler_Metro gab. Scheint ein Graubereich zu sein. Wer hier noch mehr weiß, kann gerne noch was ergänzen. --Viele Grüße, Alabasterstein (Diskussion) 12:25, 22. Aug. 2023 (CEST)
Dank erfolgreicher "Lobbyarbeit" belgischer Wikip/medianer hat Belgien Mitte 2016 die Panoramafreiheit eingeführt; c:Commons:Freedom_of_panorama/Europe#Belgium. --Túrelio (Diskussion) 12:58, 22. Aug. 2023 (CEST)
Danke für die Info. --Viele Grüße, Alabasterstein (Diskussion) 14:05, 22. Aug. 2023 (CEST)
Auch wenn die Frage schon beantwortet ist, zum Schutzlandprinzip noch: Wenn wir hier wie zumeist die Rechtslage von DACH zugrundelegen, dann würde da die DACH-Panoramafreiheit greifen und wir könnten die Bilder zumindest hier lokal vorhalten. Allerdings ist Belgien ja auch deutschsprachig. Beim Schutzlandprinzip geht es darum, dass sich unser deutschsprachiges Angebot natürlich vorwiegend an deutschsprachige Länder wendet. Strenggenommen würde Belgien da also auch irgendwie dazu zählen (auch wenn nur eine kleine Minderheit dort Deutsch spricht). Insofern könnten die Fotos vom Atomium auch nicht lokal hier lagern, gäbe es immer noch keine Panoramafreiheit in Belgien. Das hat sich aber glücklicherweise inzwischen ja erledigt. -- Chaddy · D 15:06, 22. Aug. 2023 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 16:35, 22. Aug. 2023 (CEST)

Eisen

Im Artikel Eisen, der erst im März dieses Jahres als "exzellent" ausgezeichnet wurde, gibt es mehrere Passagen, die sich wörtlich oder fast wörtlich an publizierte Literatur anlehnen. Der Absatz

"Der Beginn der Eisenzeit wird für den Nahen Osten im Allgemeinen auf das Jahr 1200 v. Chr. festgesetzt – nicht weil Eisen ab diesem Zeitpunkt eine nennenswerte Rolle spielte, sondern weil innerhalb kürzester Zeit die Kulturen der Bronzezeit kollabierten. Die ersten Jahrhunderte der Eisenzeit sind in dieser Region ein „dunkles Zeitalter“, in dem viele Städte zerstört wurden, der Fernhandel zusammenbrach und die Metallproduktion nahezu zum Erliegen kam. Erst ab etwa 700 v. Chr., als sich die Kulturen wieder vom Zusammenbruch zu erholen begannen, kam Eisen wieder häufiger zum Einsatz."

stammt vollständig aus dem als Beleg angegebenen Buch "Von der Kupfersteinzeit zu den seltenen Erden" (S. 65). Lediglich das "im Nahen Osten" wurde zu "für den Nahen Osten" umformuliert und das "einschlief" aus dem Buch zu "zum Erliegen kam" abgeändert. (Der Rest des Absatzes im Wikipedia-Artikel wurde bei der Übernahme aus dem Buch umformuliert, aber sinnentstellend und inhaltlich verfälschend.)

An anderen Stellen wurde der Versuch unternommen, die Passagen aus dem Buch umzuformulieren. Bei Neukirchen heißt es (S. 116): "Als in der Mitte des 18. Jahrhunderts mit der raschen Erfindung von Maschinen die industrielle Revolution einsetzte, stieg nicht nur die Nachfrage nach Rohstoffen rapide, auch die Technisierung im Bergbau und in der Verhüttung nahm zu. […] Wenige Jahrzehnte später gab es die ersten Spinnmaschinen [...]." Im Wikipedia-Artikel lautet diese Stelle: "Die Mitte des 18. Jahrhunderts beginnende industrielle Revolution zog eine rasche Erfindung von Maschinen und deren Einsatz nach sich. Dadurch stieg nicht nur die Nachfrage nach Rohstoffen wie Eisen rapide, auch der Einsatz von Maschinen im Bergbau, in der Verhüttung und weiteren Bereichen nahm zu. Wenige Jahrzehnte später gab es die ersten Spinnmaschinen [...]." Ob man das schon als Plagiat werten soll, weiß ich nicht.

Ein letztes Beispiel soll genügen. Die Wikipedia-Passage lautet: "Auch in Afrika gab es eine sehr alte Tradition der Eisenproduktion, die vor etwa 3000 Jahren begann. Die afrikanischen Metallurgen waren sehr experimentierfreudig und innovativ, die Konstruktionsweisen und Formen der Öfen weisen eine Vielfalt auf, die auf anderen Kontinenten nicht zu finden ist. Bis auf wenige Ausnahmen – nämlich Mauretanien und Niger – gab es an den meisten Fundorten südlich der Sahara keine Kupfer- oder Bronzezeit, die der Eisenverhüttung vorausging: Auf das Neolithikum folgte direkt die Eisenzeit. Den ältesten bekannten Schmelzofen in Afrika, der im Termit-Massiv im Niger entdeckt wurde, datierten Archäologen auf 800 v. Chr." In Neukirchens Buch liest sich das so (S. 74): "[…], dass es auch in Afrika eine sehr alte Tradition der Eisenproduktion gab, die vor etwa 3000 Jahren, vielleicht sogar deutlich früher begann. Die afrikanischen Metallurgen waren sehr experimentierfreudig und innovativ, die Konstruktionsweisen und Formen der Öfen weisen eine Vielfalt auf, die auf anderen Kontinenten nicht zu finden ist. Bis auf wenige Ausnahmen – nämlich Mauretanien und Niger – gab es an den meisten Fundorten südlich der Sahara keine Kupfer- oder Bronzezeit, die der Eisenverhüttung vorausging: Auf das Neolithikum folgte direkt die Eisenzeit. Einen Schmelzofen für die Eisengewinnung im Termit-Massiv im Niger datierten Archäologen auf 800 v. Chr.; es handelt sich damit um den ältesten bekannten Ofen des Kontinents."

Ich habe noch ein paar weitere Beispiele gesammelt, die ich hier nicht alle auflisten möchte, habe aber weder Zeit noch Lust, den ganzen Artikel systematisch durchzugehen. Noch offen ist, ob auch aus anderen Literaturtiteln derart wörtliche Übernahmen erfolgten oder ob sich das auf das Buch von Florian Neukirchen beschränkt. (Nur kurz vermerkt sei hier, dass bei den Sätzen, die im Vergleich zur Literaturquelle ein wenig umformuliert wurden, der Inhalt verfälscht wurde, beispielsweise dort: "Es wird vermutet, dass diese Produkte, die mit den Methoden des Nahen Ostens erstellt wurden, durch Handel nach China gelangt sind." Die Stelle bei Neukirchen, auf die sich dieser Satz bezieht, macht nämlich deutlich, dass nicht etwa Eisenobjekte aus dem Nahen Osten nach China gelangten, sondern die Chinesen die Technik der Eisenherstellung aus dem Nahen Osten übernahmen.)

Wie sollte man in diesem Fall weiter vorgehen? Bei einem als "exzellent" ausgezeichneten Artikel zu einem so zentralen Thema kann man wohl kaum mit einem Löschantrag kommen, und solange nicht klar ist, wie groß das Problem ist, wäre die komplette Zurücksetzung auf die Version vor der Artikelauszeichnung und die Löschung aller Versionen seither wohl auch nicht das Mittel der Wahl.
Viele Grüße, DerMaxdorfer (Diskussion) 18:17, 8. Aug. 2023 (CEST)

Wir müssen beachten, daß nicht jedes Plagiat eine URV ist. Einzelne Sätze haben in der Regel keine SH. --Ralf Roletschek (Diskussion) 20:16, 8. Aug. 2023 (CEST)
Aber wenn umfangreiche Passagen leicht verändert aus einem einzelnen Buch übernommen werden, hm... Gestumblindi 21:02, 8. Aug. 2023 (CEST)
Der erstgenannte Absatz wurde hier eingefügt, der zweite hier, der dritte hier. Alle von Benutzer:Rjh. --XenonX3 – () 21:18, 8. Aug. 2023 (CEST)
Das ist möglicherweise kein urheberrechtliches Problem (weil keine geschützten "poetischen" Formulierungen übernommen wurden), sondern ein Problem fehlender Literaturangaben für die übernommenen Aussagen, also eine redaktionelle und keine rechtliche Frage. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 08:56, 9. Aug. 2023 (CEST)
Literaturangaben sind ja sogar da und führen auch auf das richtige Buch, wenn auch auf eine falsche Seite. Aber wenn das rechtlich kein Problem ist, absatzweise unverändert aus Büchern abzutippen, ist vielleicht ein Wartungsbaustein o. Ä. passender als eine Diskussion hier. (Dann wundere ich mich allerdings ein bisschen über die vielen anderen Artikel, die wegen URV gelöscht werden, denn das sind ja auch oft recht kurze und faktengesättigte Texte ohne jeden "poetischen" Anspruch.) Aber danke für eure Meinungen bis hierher! --DerMaxdorfer (Diskussion) 09:38, 9. Aug. 2023 (CEST)
Bauklötzer verbessern keine Artikel. Gewisse Fakten lassen sich oft nur auf eine bestimmte Weise darstellen. Wenn man derartige Sätze zu stark verändert, wirkt es gestelzt bis unverständlich. --Ralf Roletschek (Diskussion) 12:08, 9. Aug. 2023 (CEST)
Dann darf ich auch deine Fotos beliebig weiternutzen, wenn sich das Motiv nicht anders verständlich darstellen lässt? (scnr) --DerMaxdorfer (Diskussion) 12:29, 9. Aug. 2023 (CEST)
Fotos haben immer Schöpfungshöhe. --Ralf Roletschek (Diskussion) 12:35, 9. Aug. 2023 (CEST)
Das ist doch hier aber nicht der Fall, das sich das nur auf eine Weise darstellen ließe. Das lässt sich doch recht problemlos auch anders formulieren. Im Nahen Osten begann die Eisenzeit nach verbreiteter Ansicht um 1200 v. Chr., da um diesen Zeitpunkt die bisherigen Kulturen der Bronzezeit zusammenbrachen. In den folgenden 500 Jahren wurden zahlreiche Städte zerstört, der Fernhandel und die Metallproduktion wurden unterbrochen. Und so weiter. Wer meint es nicht selber hin zu kriegen kann ja versuchen den Text bei ChatGPT zu posten und sich eine enzyklopädische Neuformulierung dafür wünschen, vielleicht klappt das. Aber zurück zur Ausgangsfrage. Wenn der vorliegende Text keine geistige Schöpfung ist, welcher Sachtext ist es dann? Diese Frage ist nicht etwa rhetorisch sondern durchaus ernst gemeint. --Skopien (Diskussion) 15:12, 9. Aug. 2023 (CEST)
Text hat dann SH, wenn eine "persönliche geistige Schöpfung" vorliegt (Unterstreichung von mir). Sachtexte können das schwerlich überschreiten und wenn sie es tun, wird das als unenzyklopädisch bezeichnet. Ich würdem den allermeisten WP- Artikeln SH abschreiben, zumidest denen, die "typischQ" klingen, alsop lesenswerte und exzellente... (nicht signierter Beitrag von Ralf Roletschek (Diskussion | Beiträge) 15:30, 9. Aug. 2023 (CEST))
Wenn der Autor des Buches so Sachen schreibt wie „dunkles Zeitalter" dann ist das durchaus unenzyklopädisch. Also ein Zeichen für Schöpfungshöhe? Ansonsten: Wenn ich Dein Argument weiterführe würde das bedeuten, dass gute Sachbücher grundsätzlich nicht dem Urheberrecht unterliegen. Das man also sogenannte Raubkopien von Sachbüchern/Lehrbüchern machen und legal vertreiben könnte (bis auf die Abbildungen). Auch ich bin Laie, aber da hab ich Probleme mir vorzustellen, dass das so ist. Ich könnte mir vorstellen, dass die Juristen des Springer-Verlags da jedenfalls eine andere Auffassung haben. Auch würde dass dann doch wohl vermehrt vorkommen, wenn das ein legales Geschäftsmodell wäre. --Skopien (Diskussion) 17:31, 9. Aug. 2023 (CEST)
Bei Sachtexten kann man sehr verallgemeinernd durchaus davon ausgehen, dass mit steigender Textlänge auch die Wahrscheinlichkeit der SH steit, da es entsprechend mehr Möglichkeiten gibt, den Sachverhalt zu formulieren. Dass zu einem bestimmten Sachverhalt zwei Menschen einen nahezu identischen Satz schreiben, kann mit gewisser Wahrscheinlichkeit vorkommen. Bei ganzen Sachbüchern ist das schlicht unmöglich, es gibt da auch im Rahmen von Sachtexten genug "kreative" bzw. schöpferische Gestaltungsmöglichkeiten. (Wobei die Textlänge allein natürlich ein ungeeignetes Kriterium ist, ein zweiversiges Gedicht kann SH aufweisen, ein zehnseitiger Text zur Bedienung einer Mikrowelle möglicherweise nicht.)
Und ja, wir sind bei Text-URVs durchaus übervorsichtig. Schlimm ist das meist nicht, denn wir wollen solche übernommenen Texte auch aus redaktionellen Gründen gar nicht hier haben.
Zum konkreten Artikel: Wenn es diverse Absätze wie von @DerMaxdorfer in dem Artikel gibt, könnte es sich durchaus um eine URV handeln. Aber insgesamt würde ich es auf Basis der obigen Zitate auch so sehen, dass es sich vielleicht in erster Linie nicht um ein rechtliches Problem handelt, das könnte noch in einer Grauzone liegen. Es handelt sich aber doch sicherlich um ein redaktionelles Problem, sodass wir aus dem Grund zumindest die Exzellenz-Auszeichnung hinterfragen sollten, oder? --Yellowcard (D.) 14:51, 12. Aug. 2023 (CEST)

 Info: Ich verstehe Wikipedia:Textplagiat inklusive dem dortigen Anschauungsbeispiel anscheinend anders als meine hiesigen Mitdiskutanten, aber da ich juristischer Laie bin, werde ich hier nicht weiter auf meinem Standpunkt insistieren. (Der Diskussionsabschnitt darf natürlich gerne noch ein bisschen offen bleiben, um weitere Wortmeldungen abzuwarten.) Daher habe ich unter Wikipedia Diskussion:Kandidaturen von Artikeln, Listen und Portalen#Plagiate die gleiche Frage noch einmal nicht im juristischen, sondern im enzyklopädischen Rahmen gestellt; dort darf also die weitere Diskussion unter diesem Gesichtspunkt stattfinden. --DerMaxdorfer (Diskussion) 12:49, 9. Aug. 2023 (CEST)

Die Mitdiskutanten sind auch juristische Laien, jedenfalls Ralf. Und der ist mit seinen Abmahnungen und Forderungen an Fotonutzer auch schon auf die Nase gefallen. --Pretzelbody (Diskussion) 16:37, 9. Aug. 2023 (CEST)
Gnom ist promovierter Rechtsanwalt. Und die anderen hier regelmäßig antwortenden Expert*innen beschäftigen sich zumeist schon seit 1,5 Jahrzehnten oder noch länger mit urheberrechtlichen Dingen. Solches Umsichschießen ist wenig konstruktiv und man kann es auch einfach sein lassen. -- Chaddy · D 18:18, 9. Aug. 2023 (CEST)

Wie halten wir es mit alten Standbildern aus dem Fernsehen?

Ich habe gerade einen TV-Beitrag gesehen, in dem ein Ausschnitt aus einer Sendung des SFB von 1968 verwendet wurde. Er zeigt Ulrike Meinhof als Journalistin in einer Diskussionssendung. Wenn wir die Bilder als Lichtbild einstufen, ist die Schutzdauer längst abgelaufen. Wollen wir in so einem Fall ein Standbild übernehmen? Oder halten wir das nicht für a) zulässig oder b) opportun? Grüße --h-stt !? 18:38, 10. Aug. 2023 (CEST)

Hallo @H-stt, den Link kann ich nicht öffnen, aber einschlägig wäre hier wohl § 95, oder? --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 19:59, 10. Aug. 2023 (CEST)
Unser Foto von ihr wurde von der Tochter als gemeinfrei freigegeben. Ist es das? --Ralf Roletschek (Diskussion) 20:01, 10. Aug. 2023 (CEST)
Nein, die Szene zeigt sie in schwarz-weiß vor dunklem Hintergrund im Studio beim Sprechen. Daraus könnte man jedes beliebige Standbild mit neutralem Gesichtsausdruck nehmen. Grüße --h-stt !? 23:13, 10. Aug. 2023 (CEST)
Standbilder sind gerade keine Laufbilder, deshalb §72 III UrhG. Grüße --h-stt !? 23:13, 10. Aug. 2023 (CEST)
Nur Anmerkung am Rande: Ich hatte ein Foto von einer Person für einen Personenartikel bekommen, Ausschnitt aus einem Standfoto eines ZDF-Features, das der Person zur Verfügung gestellt worden war. Die Usancen zur Freigabe via Commons/Supportteam waren aber weder der Person noch der zuständigen ZDF-Redaktion offenbar zumutbar - zu zeitintensiv und damit zu kostenspielig, vor allem fürs ZDF (der Urheber de Features hatte der Person die Verwendung in der WP bereits gestattet!). Vielleicht auch mal darüber nachdenken (ich hab mich seinerzeit durchgefragt bis auf die Stewardebene - und ehrlich gesagt: ich fand das dann auch nicht mehr zumutbar für mich). --Felistoria (Diskussion) 23:36, 10. Aug. 2023 (CEST)
Eine Freigabe nur für Wikipedia reicht nicht. Es muss eine Freigabe unter einer freien Lizenz sein. -- Chaddy · D 00:07, 11. Aug. 2023 (CEST)
Weiß ich; genau darum ging's und geht's ja auch hier, nur ist das für Außenstehende i.d.R. kaum nachvollziehbar (bzw. mit zuviel Aufwand verbunden), was ich nur mal hab' sagen wollen. Wikipedia ist immer noch textbasiert, es geht auch ohne (Stand- oder sonstigem)Foto, wenn WP-Relevanz gegeben ist. --Felistoria (Diskussion) 00:20, 11. Aug. 2023 (CEST)
@H-stt: Ich verstehe das so: Der Fernsehbeitrag selbst ist ein Laufbild und unterliegt deshalb dem Schutz nach § 95 UrhG, weshalb wir die Schutzdauer des Fernsehbeitrags nicht nach § 72 Abs. 3 bestimmen können. Oder wie ist das? --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 08:44, 12. Aug. 2023 (CEST)
Ah jetzt, wir sollten jedenfalls über Werkcharakter oder Leistungsschutzrecht reden. Die Leistungsschutzrechte sind jedenfalls bei einer Doku von 1968 abgelaufen. Ich halte bei einer Talkshow im Studio Leistungsschutzrechte für einschlägig. In einem Gutachten für Kameraleute https://www.bvfk.tv/gutachten/ findet sich die Talkshow als Beispiel einer Leistung mit sehr wenigen individuellen Gestaltungsoptionen. Grüße --h-stt !? 20:26, 12. Aug. 2023 (CEST)

War das Hochladen der Bilder urheberrechtlich korrekt?

Ich bin bei Fotos in Urheberrechtsfragen unsicher und bin gerade über diese Fotos gestolpert. War das Hochladen urheberrechtlich korrekt?

https://commons.wikimedia.org/w/index.php?title=Special:ListFiles/Tiven97&ilshowall=1

MfG --Doc Schneyder Disk. 15:37, 17. Aug. 2023 (CEST)

Nein, ich finde die behauptete Lizenz CC-BY-SA auf der Quell-Website worldaquatics.com nicht. Eine der drei Dateien hat schon einen "No permission"-Baustein, bei den beiden anderen werde ich gleich einen einsetzen. Wenn keine freie Lizenz nachweisbar ist, werden sie gelöscht. Gestumblindi 15:58, 17. Aug. 2023 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gestumblindi 18:31, 27. Aug. 2023 (CEST)

ru:Файл:Мемориал_эсэсовцам_в_Вайвара.jpg

Dieses in Vaivara Sinimägede Muuseum verlinkte Foto kann nach Commons übertragen werden, oder? --Leyo 11:21, 28. Aug. 2023 (CEST)

Wahrscheinlich. Estland hat zwar keine commonskompatible Panoramafreiheit, aber ich nehme an, dass man diesen Grabdenkmälern, selbst wenn ihr Urheber vor weniger als 70 Jahren verstorben sein sollte, wohl keine Schöpfungshöhe zusprechen kann. Gestumblindi 11:28, 28. Aug. 2023 (CEST)
Danke. Das denkt sich mit meiner Einschätzung. Ich warte mal noch eine Weile auf allfällige andere Meinungen. --Leyo 12:18, 28. Aug. 2023 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Leyo 14:27, 29. Aug. 2023 (CEST)

Tubuai

Ich schon wieder... war gerade virtuell in der Südsee unterwegs und bin hier in einem Buch auf eine ältere Karte der Insel Tubuai gestoßen. Darunter heißt es:

    Map of Tubuai, compiled by Service Hydrographic de la Marine, with
corrections and additions by Robert T. Aitken.

Wer ist Urheber? Wenn es der Buchautor Aitken ist, dann ist die Karte noch urheberrechtlich geschützt, denn er lebte bis 1977.--Ratzer (Diskussion) 17:06, 16. Aug. 2023 (CEST)

Falls ich mich nicht verständlich ausgedrückt habe: Ist laut Notiz unten auf der Karte das en:Naval Hydrographic and Oceanographic Service des französischen Verteidigungsministeriums als Urheber der Karte zu betrachten, oder der Buchautor en:Robert Thomas Aitken, der laut Kartennotiz Korrekturen und Ergänzungen auf der Karte vornahm? I.a.W., begründen die Korrekturen und Ergänzungen (corrections and additions) eine (neue) Urheberschaft?--Ratzer (Diskussion) 15:30, 20. Aug. 2023 (CEST)

Hallo @Ratzer, je nach Umfang der Beiträge Aitkens ist er leider Miturheber. Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 16:50, 22. Aug. 2023 (CEST)

commons:Commons:Deletion requests/File:FC Bayern 5 Stars.png

Dieses Logo hat meiner Ansicht nach selbst nach Commons-Maßstäben keine SH. Wie seht ihr das? -- Chaddy · D 16:22, 6. Aug. 2023 (CEST)

File:Einordnung und Begriffsbestimmung.png

Wie @Tristram in der Diskussion darlegt, handelt es sich bei dem Bild aller Wahrscheinlichkeit nach um eine URV. Wie gehen wir jetzt damit um? --Ferramanis (Diskussion) 22:08, 23. Aug. 2023 (CEST)

Ohne die Schöpfungshöhe beurteilen zu wollen. Wer eine URV-Löschung will, muss einen Löschantrag auf Commons stellen.--Karsten11 (Diskussion) 22:30, 23. Aug. 2023 (CEST)
Das hat keine SH (simples Diagramm) und ist daher auch keine URV. Der Lizenzbaustein ist aber falsch. Und offenbar auch die Urheberangabe und die Quellenangabe. Das müsste geändert werden. -- Chaddy · D 23:24, 23. Aug. 2023 (CEST)

Schlagzeugrhythmus

liebe leute, ich hab den artikel über den casio MT-40 minisynth geschrieben und dafür ein typisches klangbeispiel in die commons gesetzt. jetzt kam die frage nach den rechten daran auf, denn ich hatte auf die schnelle mich als autoren reingesetzt.

https://commons.wikimedia.org/wiki/User_talk:Maximilian_Sch%C3%B6nherr

ich bin insofern urheber, als ich die tastenkombination gedrückt habe. auf die soundsamples des geräts hat casio keine rechte; sie sind beliebig und ohne angabe der herkunft verwendbar, wie eigentlich alles synthi-sounds. am liebsten würde ich die lizenz auf public domain umstellen. könnte das hier jemand tun? bin nicht erfahren damit.

danke, Maximilian (Diskussion) 20:56, 18. Aug. 2023 (CEST)

"urheber, als ich die tastenkombination gedrückt habe" ist nicht ansatzweise hilfreich (über die Rechtschreibung wollen wir gar nicht reden). Irgendjemand hat im Auftrag von Casio genau diese Tonfolge zusammengestellt und ist Urheber. Ob das schützenswert ist, hängt von der Schöpfungshöhe ab. Es müsste daher argumentiert werden, es gäbe keine Schöpfungshöhe.--Karsten11 (Diskussion) 21:59, 18. Aug. 2023 (CEST)
zur rechtschreibung: [1]. ansonsten: wenn ich z. b. mit dem minimoog drei wellenformen zusammenschalte und die taste C3 drücke, ist das natürlich keine eigenleistung. bei rhythmus-sequenzen haben die hersteller typischerweise einen total buyout-vertrag mit den komponistInnen geschlossen, weil die sounds und patterns dann frei für jeden nutzbar herauskamen. Maximilian (Diskussion) 23:37, 18. Aug. 2023 (CEST)
Ich würde sagen, dass wir von der Faustregel ausgehen können, dass Synthesizer-Samples keinem urheberrechtlichen Schutz unterliegen, weil sie von den Herstellern entsprechend freigegeben wurden. Sonst bräuchte man ja immer eine Lizenz des Herstellers, um damit Musik zu produzieren. Anders ist das bei professionellen Sample-Bibliotheken. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 07:45, 19. Aug. 2023 (CEST)
professionelle sample-bibliotheken, etwa von der Vienna Symphonic Library, unterliegen meines erachtens denselben freigabeverfahren. wenn die user (=meist komponistInnen) für jedes sample zahlen müssten, würde keiner die gesamtpakete kaufen. wobei kaufen, wie bei photoshop, ja nicht bedeutet, dass ich die software dann besitze. den casio MT-40 besaß ich. aber die sounds darin? tricky, ich geb‘s zu. Maximilian (Diskussion) 08:25, 19. Aug. 2023 (CEST)
Für Sample-Bibliotheken brauchen KomponistInnen eben eine grundsätzliche Lizenz an der Software an sich. Bei Synthesizern ist das nach meiner Vorstellung nicht erforderlich. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 18:08, 19. Aug. 2023 (CEST)

dann würde ich sagen, wir wandeln das in die public domain um. wie ginge das? Maximilian (Diskussion) 21:48, 21. Aug. 2023 (CEST)

Ich habe es mal versucht. Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 16:46, 22. Aug. 2023 (CEST)
danke Dir! Maximilian (Diskussion) 21:15, 26. Aug. 2023 (CEST)

File:Gerhard von Rad.jpg

Hallo, ich hätte gerne eine Einschätzung, ob dieses Bild in der deWP verwendet werden darf. Nach meiner Einschätzung ist das nicht der Fall. Es wird aber behauptet, it was in the public domain in its home country on the URAA date ... This file is believed to be out of copyright in its home country, as well as the US. Wenn das so ist, würde ich es gern verwenden. --Ktiv (Diskussion) 09:42, 27. Aug. 2023 (CEST)

Ich halte die Einstufung als gemeinfrei auch für falsch. Das Buch von Oeming ist wohl 2004 erschienen, siehe Gerhard von Rad#Sekundärliteratur. Laut [2] (Abbildungsverzeichnis) gibt es keinen Hinweis auf ein Veröffentlichung zu Lebzeiten. --Chianti (Diskussion) 11:48, 27. Aug. 2023 (CEST)

Änderung der Vorlage Bild-PD-alt

Hallo zusammen, werft vielleicht mal einen Blick auf diese Diskussion bzw. diese Änderung - ich finde das in Ordnung so, aber evtl. möchte ja noch jemand einen Kommentar abgeben. Gestumblindi 10:55, 29. Aug. 2023 (CEST)

Ich würde auch sagen, dass der Text dieses Bausteins der falsche Ort für solche Hinweise ist. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 12:24, 29. Aug. 2023 (CEST)
+1 --Ralf Roletschek (Diskussion) 20:26, 29. Aug. 2023 (CEST)

Buchcover

Das Buchcover eines demnächst erscheinenden Buches (u.a. über Wikipedia) wurde vom Autor auf einem Regiowiki hochgeladen, siehe hier, Cc-by-sa-3.0. Die Rechte liegen aber wohl eher beim Verlag. Kann es auch auf Wikimedia hochgeladen werden? Oder brauchen wir eine gesonderte Genehmigung des Verlags? --Superikonoskop (Diskussion) 12:06, 29. Aug. 2023 (CEST)

Hallo @Superikonoskop, wir benötigen eine Freigabe derjenigen Person, die die Rechte an dem Buchcover hält – das ist wohl der Verlag, würde ich sagen. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 12:44, 29. Aug. 2023 (CEST)

Grundrisse von Gebäuden

Ich schreibe gerade einen Artikel über ein Schloss in der Toskana und würde gerne einen Grundriss einfügen. Im Internet gibt es einige, etwa hier (pdf) oder hier (pdf). Haben diese Grundrisse eine ausreichende eigene Schöpfungshöhe, oder kann man diese Grundrisse einfach bearbeiten (z.B. neue Beschriftung) und hier bzw. auf Commons hochladen ? Das Gebäude stammt im jetzigen Zustand weitgehend aus dem 19. Jahrhundert, unterliegt also als solches selbst nicht mehr dem Urheberrecht. --HH58 (Diskussion) 20:13, 25. Aug. 2023 (CEST)

Gebäudegrundrisse halte ich für technische Zeichnungen. Solche Zeichnungen sind dadurch charakterisiert, dass eben keinerlei individuelle Schöpfung zulässig ist, sondern ein hochgradig formalisierter und normierter Ausdruck gefordert wird. Ein Urheberschutz wird zunächst also nicht entstehen, da das Merkmal "individuelle geistige Schöpfung" fehlt. Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 23:14, 25. Aug. 2023 (CEST)
Halte ich - so allgemein formuliert - für völlig falsch. Die schöpferische Arbeit des Architekten äußert sich gerade in den Grund- und Aufrissen, sie sind die originär kreative Arbeit und genießen selbstverständlich genauso Urheberschutz wie ein verwirklichtes Bauwerk (Schöpfungshöhe vorausgesetzt, Reihenhäuser z.B. eher nicht) (siehe § 23 (2) UrhG und Urteil des OLG Celle vom 02.03.2011 - 14 U 140/10).
Hier aber sind die Grundrisse nur die "Wiedergabe" eines 1852-1899 entstandenen Werkes, dessen Urheber it:Ferdinando Panciatichi Ximenes d'Aragona vor über 100 Jahren gestorben ist. Wie Grand-Duc richtig schrieb, ist da kein Raum für eine eigene individuelle schöpferische Leistung und der Grundriss darf genauso erlaubnisfrei reproduziert werden wie das Bauwerk selbst. --Chianti (Diskussion) 20:35, 26. Aug. 2023 (CEST)
Das stimmt leider. Technische Zeichnungen unterliegen dem Urheberrecht, was ich nicht nachvollziehen kann. Architekten fertigen keine Technische Zeichnungen an, sie malen bunte Bildchen, die Zeichnungen kommen dann von Ingenieuren. Da ist keinerlei Raum für geistige Schöpfung, es gibt sehr strenge Regelungen, wie sowas auszusehen hat. Bei Architektenzeichnungen würde ich auch davon ausgehen, daß das Kunstwerke sind, Grundrisse jedoch sind so, daß sie, wenn man die Aufmaße 10 Ingenieuren oder Zeichnern gibt, zehnmal das (mehr oder weniger) Gleiche herauskommt. Wird dabei schöpferisch gearbeitet, ist die Zeichnung nicht mehr DIN-gerecht. Aber Rechtssprechung und Logik stimmen halt nicht immer überein. Wie Chianti schon schrieb, bei so alten Bauwerken sehe ich ebenfalls kein Problem aber man kann das leider nicht verallgemeinern. --Ralf Roletschek (Diskussion) 20:49, 26. Aug. 2023 (CEST)
Gleich zweimal falsch: vor der Bologna-Reform waren Architekten (Diplom-)Ingenieure und haben ihre Grundrisse entweder selber gezeichnet oder von Bauzeichnern anfertigen lassen. --Chianti (Diskussion) 21:18, 26. Aug. 2023 (CEST)
Kommt drauf an, wo sie studiert haben. In Spanien sind Architekten, wer ein halbes Ingenieurstudium geschafft hat. In Mexico ist es ein Kunststudium. In der DDR war es ähnlich, Kunststudium mit Abschluß Ingenieur. Ich habe bis auf wenige Ausnahmen keine Architekten kennengelernt, die technische Zeichnungen lesen konnten, geschweige denn selbst zeichnen. --Ralf Roletschek (Diskussion) 08:21, 29. Aug. 2023 (CEST)
Noch einmal zurück zur Ausgangsfrage: Auf das Urheberrecht des Architekten kommt es hier ja nicht an, denn der ist ja schon lange tot. Die Frage ist, ob der Urheber bauforscherischen Grundrisses ein Urheberrecht erworben hat. Die fragliche Werkgattung ist hier die der technischen Zeichnung. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 11:13, 28. Aug. 2023 (CEST)
Ich würde das verneinen. Es geht bei diesen Zeichnungen ja eben gerade nicht darum, ein eigenes Werk zu schaffen und seine eigene kreative, schöpferische Leistung einzubringen. Es geht darum, den tatsächlichen Zustand des Grundrisses möglichst genau abzubilden. Das ist technisch sicher eine herausfordernde handwerkliche Leistung, für die man viel Können braucht. Aber das ist keine schöpferische Tätigkeit im Sinne des Urheberrechts. -- Chaddy · D 16:30, 28. Aug. 2023 (CEST)
Nach dem Prinzip gäbe es aber auch kein Urheberrecht an Karten, wo schon mehrfach klargestellt wurde dass es das gibt. --GPSLeo (Diskussion) 20:47, 28. Aug. 2023 (CEST)
Bei Karten sehe ich es persönlich auch als kritisch an, dass diese geschützt werden können.
Allerdings ist das nicht ganz vergleichbar mit solchen technischen Zeichnungen. Bei Landkarten ist immer eine Abstraktion nötig, um das Dargestellte wiedergeben zu können. Gerade in dieser Abstraktion wird die persönliche Schöpfung gesehen.
Bei solchen technischen Zeichnungen gibt es diesen Freiraum aber nicht oder nur in geringem Maße. -- Chaddy · D 02:28, 29. Aug. 2023 (CEST)
Ein Urheberrecht wird allerdings auch bei Katasterdaten gesehen und die Vermessungen dafür haben eher noch weniger kreative Abstraktion als die Vermessung der Innenräume eines Gebäudes. --GPSLeo (Diskussion) 08:03, 29. Aug. 2023 (CEST)
Da geht es nicht um ein Urheberrecht, sondern um das Leistungsschutzrecht des Datenbankherstellers. --Chianti (Diskussion) 09:27, 29. Aug. 2023 (CEST)
Es gibt viele Architekten, die ihr Geld mit der Erstellung von Plänen von bestehenden Gebäuden verdienen. Deshalb sind die Pläne natürlich geschützt. sofern sie noch dem Urheberrecht unterliegen. Die Art der Darstellung ist nicht immer einheitlich, da gibt genügend Variationsmöglichkeiten. Dass der Architektenverächter Ralf dies nicht versteht, hat er schon oft gezeigt. --Hachinger62 (Diskussion) 19:59, 31. Aug. 2023 (CEST)
Könnten wir bitte versuchen, sachlich zu bleiben? -- Chaddy · D 20:08, 31. Aug. 2023 (CEST)
Ach, und die Möglichkeit, Geld mit etwas zu verdienen, bedeutet nicht, dass dafür urheberrechtlicher Schutz greift. Bitte erstmal mit den Grundlagen vertraut machen, bevor man lospoltert. -- Chaddy · D 20:09, 31. Aug. 2023 (CEST)
Ich fange wegen den hitzigen Beiträgen oben einfach nochmal grundsätzlich an: Bei der bauarchäologischen Gebäudeaufnahme ist kein Spielraum für Individualität. Beim Zeichnen eines von den aufgenommenen Daten abgeleiteten Grundriss findet eine gewisse Generalisierung statt. Bei Landkarten wird aus den Optionen bei der Generalisierung eine Schutzfähigkeit abgeleitet, bei einem einzelnen Grundriss halte ich die Spielräume aber für so gering, dass ich keine Individualität und damit kein Werk sehe. Bei einer außergewöhnlich umfangreichen und vielseitigen Anlage (Burg Burghausen, Windsor Castle, etc) könnte das im Einzelfall anders aussehen, aber für 99 % sollte es stimmen. Grüße --h-stt !? 18:19, 1. Sep. 2023 (CEST)
Eine Landkarte hat in der Auswahl der farblichen und gestalterischen Mittel viele unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten (man vergleiche nur mal die offiziellen topografischen Online-Karten Frankreichs, der Schweiz und z.B. des Bayernatlas sowie opentopomap), dies ist bei einer reinen Grundrisszeichnung, die als "Wiedergabe" eines bestehenden, urheberrechtlich nicht mehr geschützten Gebäudes fungiert, nicht gegeben. --Chianti (Diskussion) 10:23, 15. Sep. 2023 (CEST)
Tut mir leid, der letzte Satz ist einfach falsch. Es gibt mehrere Möglichkeiten, einen Grundriss darzustellen. Das beginnt bei der Darstellung der Mauern, die einfach schwarz oder mit grafischer Materialangabe sein können, dann gehts weiter mit Projektionen von Bögen und Gewölben (mit/ohne/Auswahl). Auch die Schnitthöhe ist wichtig (normal in etwa 1 m Höhe, bei Kirchen oft viel höher, um die Fenster zu erreichen). Oft sind auch Bauphasen dargestellt. Man betrachte nur mal verschiedene Grundrisse des gleichen Gebäudes (gibts gar nicht so oft, weil meistens nur der vorhandene kopiert wird). Die Erstellung eines Grundrisses ist meist eine geistige Leistung, für die Urheberschutz besteht. Grundrisse und Schnitte sind natürlich ganz wichtig für das Verständnis eines Gebäudes, aber die (meiner Meinung nach für Geisteswissenschaften unbrauchbaren) Regeln von Wikipedia in diesem Bereich lassen das leider oft nicht zu. --Hachinger62 (Diskussion) 11:38, 27. Sep. 2023 (CEST)

Freigabe eines Covers durch den Verlag reicht nicht?

Das fragliche Cover
Freigabe durch den Verlag

Ich hole folgendes aus dem Archiv und stelle meine neue Frage daran anschließend:

Das Buchcover eines demnächst erscheinenden Buches (u.a. über Wikipedia) wurde vom Autor auf einem Regiowiki hochgeladen, siehe hier, Cc-by-sa-3.0. Die Rechte liegen aber wohl eher beim Verlag. Kann es auch auf Wikimedia hochgeladen werden? Oder brauchen wir eine gesonderte Genehmigung des Verlags? --Superikonoskop (Diskussion) 12:06, 29. Aug. 2023 (CEST)
Hallo @Superikonoskop, wir benötigen eine Freigabe derjenigen Person, die die Rechte an dem Buchcover hält – das ist wohl der Verlag, würde ich sagen. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 12:44, 29. Aug. 2023 (CEST)
Nun hat der Verlag Ende Oktober 2023 das Cover für Wikimedia mit dem üblichen Formular unter der Lizenz CC BY-SA 4.0 freigegeben. Mir wurde aber nun gesagt bzw geschrieben, das reiche Wikimedia nicht. Der Verlag müsse darlegen, warum er die Rechte an seinem Cover hat (!?). Buch u. Cover siehe hier. Das halte ich für übertrieben und dem Verlag ist das zu nervig. Ich bin aber natürlich offen für Aufklärung. --Superikonoskop Diskussion 16:36, 13. Nov. 2023 (CET)
Das hat sich im Support-Team leider so eingeschliffen, ich finde diese Nachfrage zur Rechtekette in solchen Fällen auch nicht sinnvoll. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 18:30, 13. Nov. 2023 (CET)
Im Prinzip gibt es eine Person, die Urheber des Hintergrundbildes ist, eine für den "Geist", und eine für die Zusammenstellung. Sinnvoll wäre es natürlich, der Angabe des Verlags zu trauen, der muss sich mit Urheberrecht auskennen und sollte dann die vollständigen Nutzungsrechte aller drei Urheber haben. Wenn ich das richtig verstehe, kann der Verlag als juristische Person aber niemals der Urheber sein, daher wäre diese Angabe dazu falsch. --Erastophanes (Diskussion) 21:00, 13. Nov. 2023 (CET)
Wir haben in der Vergangenheit doch Freigaben von Verlagen für ihre Buchcover auch akzeptiert, ich denke hier an die Verlagsgruppe Random House mit Covern wie Datei:Raumjäger (Robert A. Heinlein, 2014).jpg oder Datei:Die phantastische Reise (Isaac Asimov, 1983).jpg, wobei diese vom Benutzer:Penguin Random House Verlagsgruppe selbst hochgeladen wurden (z.T. haben sie einen VRT-Baustein, z.T. nicht). Gestumblindi 21:23, 13. Nov. 2023 (CET)
Unbedingt brauche ich das Cover nicht. Wir haben aber wenige auf den Commons. Ich sehe das zudem auch so, dass die Freigabe des Verlags reicht. Wenn es Probleme geben sollte, dann ist das imo Sache des Verlags. --Superikonoskop Diskussion 11:39, 14. Nov. 2023 (CET)
Ich bin kein VRT-Mitarbeiter. Aber wenn in diesem Ticket #2023102110005616 steht, dass der Verlag die Rechte am Cover hat und dieses freigibt, wäre mir das - wie bei Random House - auf jeden Fall genug. Es ist nicht unsere Aufgabe, da auf einer Darlegung der Rechtekette zu bestehen. Ein Ping an Krd, der mir als VRT-Mitarbeiter gerade einfällt. Was meinst du dazu? Gestumblindi 12:03, 14. Nov. 2023 (CET)
Selbst wenn man alles recherchiert und hochgeladen hat, kommt bald der nächste und löscht das Bild, weil ja Bucheinbände Werbung sind. --Ralf Roletschek (Diskussion) 12:21, 14. Nov. 2023 (CET)
Ist das ein Ausschlusskriterium? Da müsste man aber viel in Wikipedia und auf den Commons löschen. --Superikonoskop Diskussion 13:36, 14. Nov. 2023 (CET)
Es gibt hier einige Aktivisten, die vermuten in jeder Ecke Werbung. Aber das muß nicht passieren, vielleicht entwischst du ihnen ja. Das ist eher eine hilflose Wortmeldung von mir. --Ralf Roletschek (Diskussion) 13:55, 14. Nov. 2023 (CET)
Ich kenne kein Beispiel eines Buchcovers, das als "Werbung" gelöscht wurde, jedenfalls nicht, wenn es ein Werk eines relevanten Autors ist - du? Gestumblindi 20:13, 14. Nov. 2023 (CET)
[3], [4] --Ralf Roletschek (Diskussion) 20:24, 14. Nov. 2023 (CET)
Hm, die Datei:Tsokos Dem Tod auf der Spur..jpg selbst wurde ja nicht gelöscht. Darüber, ob das Cover in diesem Fall einen Mehrwert für den Artikel bringt, kann man wohl streiten. Bei einem Sachbuch, das einfach bloss den Verfasser auf dem Cover abbildet, weiss ich auch nicht so recht. Bei Belletristik kommt gerade mit zunehmendem Alter ein historischer Aspekt dazu - Datei:Die phantastische Reise (Isaac Asimov, 1983).jpg etwa ist ein schönes Beispiel für die Gestaltung von Science-Fiction-Taschenbüchern in den 1980ern. Gestumblindi 20:29, 14. Nov. 2023 (CET)
Es gibt da innerhalb des Supportteams unterschiedliche Sichtweisen und leider auch unterschiedliche Verfahrensweisen. Meiner Meinung nach reicht die Freigabe durch den Verlag völlig aus, der dieses Ticket bearbeitende Kollege sieht das anders. --Stepro (Diskussion) 20:22, 14. Nov. 2023 (CET)
"Der das Ticket bearbeitende Kollege" sieht das dann also m.E. falsch. Und was machen wir nun? An einem absehbaren Konsens innerhalb das Projekts (also: dass wir hier keine Rechteketten-Polizisten sein wollen) sollte im VRT jedenfalls nicht vorbeigearbeitet werden, finde ich. Gestumblindi 20:24, 14. Nov. 2023 (CET)
Wir glauben jedem neu angemeldeten User, wenn er bei einem Foto {{own}} dranschreibt, bei einem Verlag, dessen Kernaufgabe u. a. Urheberrecht ist, soll so eine Aussage "nachweisen". Das ist nicht haltbar. Wir sind hier nicht der BGH. --Ralf Roletschek (Diskussion) 20:28, 14. Nov. 2023 (CET)
Sehe ich genauso. Hier in der Diskussion sind also bis jetzt mindestens schon Superikonoskop, Gnom, Stepro, du und ich dieser Ansicht. Immerhin fünf Leute. @Stepro: Vielleicht könntest du den "bearbeitenden Kollegen" (ich weiss ja nicht, wer das ist) mal hierher zur Diskussion einladen? Gestumblindi 20:31, 14. Nov. 2023 (CET)
Ich würde dem Verlag glauben, dass er die Nutzungsrechte hat und die entsprechende Freigabe erteilen kann. Aber der Verlag ist nicht der Urheber. Bei dieser Angabe sehe ich noch ein Problem. --Erastophanes (Diskussion) 08:02, 15. Nov. 2023 (CET)
Er ist nicht der eigentliche Urheber. Im Vertrag kann aber ja dennoch vereinbart werden, dass nur der Verlag und nicht der eigentliche Urheber genannt wird. Bei der NASA geben wir uns auch mit der Angabe NASA zufrieden und verlangen nicht den Namen des Angestellten. --GPSLeo (Diskussion) 09:02, 15. Nov. 2023 (CET)
Wenn das so ist, will ich nichts gesagt haben :) --Erastophanes (Diskussion) 10:00, 15. Nov. 2023 (CET)
Ist so auch im Formular angelegt, alternativ kann man "Urheber" oder "Inhaber des vollumfänglichen Nutzungsrecht" ankreuzen. Ich habe es eingefügt, siehe oben. Ich erlaube mir die Frage von Gestumblindi zu wiederholen: "Und was machen wir nun?". --Superikonoskop Diskussion 12:20, 15. Nov. 2023 (CET)
Richtig. Das Support-Team ist eine reine Verwaltungsinstitution. Die Regeln werden hier bei uns und von uns festgelegt. Und das Support-Team hat sich daran zu halten. -- Chaddy · D 14:33, 15. Nov. 2023 (CET)
So möchte ich es nicht formulieren, das sind engagierte Kollegen. Konsens wäre mir lieber. Wie schon gesagt: Ich brauche das Bild nicht unbedingt. Aber für Wikipedia wäre es doch imo nicht schlecht, wenn verbindlich gekärt würde, wie man vorgehen muss/kann. --Superikonoskop Diskussion 15:32, 15. Nov. 2023 (CET)
Ich meinte das nicht abfällig. Ich beschreibe nur die Aufgabentrennung. -- Chaddy · D 15:37, 15. Nov. 2023 (CET)
Ja, das VRT leistet sehr wertvolle Arbeit für die Dokumentation von Freigaben, kann aber keine eigenen Regeln aufstellen. Gestumblindi 11:52, 16. Nov. 2023 (CET)

Ich sehe hier keine Stimme mehr gegen die Auffassung, dass die Freigabe durch den Verlag reicht. Ich habe den dazugehörigen Artikel in den ANR verschoben, mal sehen, was sich daraus ergibt: Der Schwebende (Roman) --Superikonoskop Diskussion 12:01, 21. Nov. 2023 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 19:57, 22. Nov. 2023 (CET)

Dritter Durchgang: Freigabe durch den Verlag reicht nicht?

Das fragliche Cover
Freigabe durch den Verlag

Ich hole wiederum folgendes aus dem Archiv und stelle meine neue Frage daran anschließend:

Das Buchcover eines demnächst erscheinenden Buches (u.a. über Wikipedia) wurde vom Autor auf einem Regiowiki hochgeladen, siehe hier, Cc-by-sa-3.0. Die Rechte liegen aber wohl eher beim Verlag. Kann es auch auf Wikimedia hochgeladen werden? Oder brauchen wir eine gesonderte Genehmigung des Verlags? --Superikonoskop (Diskussion) 12:06, 29. Aug. 2023 (CEST)
Hallo @Superikonoskop, wir benötigen eine Freigabe derjenigen Person, die die Rechte an dem Buchcover hält – das ist wohl der Verlag, würde ich sagen. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 12:44, 29. Aug. 2023 (CEST)
Nun hat der Verlag Ende Oktober 2023 das Cover für Wikimedia mit dem üblichen Formular unter der Lizenz CC BY-SA 4.0 freigegeben. Mir wurde aber nun gesagt bzw geschrieben, das reiche Wikimedia nicht. Der Verlag müsse darlegen, warum er die Rechte an seinem Cover hat (!?). Buch u. Cover siehe hier. Das halte ich für übertrieben und dem Verlag ist das zu nervig. Ich bin aber natürlich offen für Aufklärung. --Superikonoskop Diskussion 16:36, 13. Nov. 2023 (CET)
Das hat sich im Support-Team leider so eingeschliffen, ich finde diese Nachfrage zur Rechtekette in solchen Fällen auch nicht sinnvoll. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 18:30, 13. Nov. 2023 (CET)
Im Prinzip gibt es eine Person, die Urheber des Hintergrundbildes ist, eine für den "Geist", und eine für die Zusammenstellung. Sinnvoll wäre es natürlich, der Angabe des Verlags zu trauen, der muss sich mit Urheberrecht auskennen und sollte dann die vollständigen Nutzungsrechte aller drei Urheber haben. Wenn ich das richtig verstehe, kann der Verlag als juristische Person aber niemals der Urheber sein, daher wäre diese Angabe dazu falsch. --Erastophanes (Diskussion) 21:00, 13. Nov. 2023 (CET)
Wir haben in der Vergangenheit doch Freigaben von Verlagen für ihre Buchcover auch akzeptiert, ich denke hier an die Verlagsgruppe Random House mit Covern wie Datei:Raumjäger (Robert A. Heinlein, 2014).jpg oder Datei:Die phantastische Reise (Isaac Asimov, 1983).jpg, wobei diese vom Benutzer:Penguin Random House Verlagsgruppe selbst hochgeladen wurden (z.T. haben sie einen VRT-Baustein, z.T. nicht). Gestumblindi 21:23, 13. Nov. 2023 (CET)
Unbedingt brauche ich das Cover nicht. Wir haben aber wenige auf den Commons. Ich sehe das zudem auch so, dass die Freigabe des Verlags reicht. Wenn es Probleme geben sollte, dann ist das imo Sache des Verlags. --Superikonoskop Diskussion 11:39, 14. Nov. 2023 (CET)
Ich bin kein VRT-Mitarbeiter. Aber wenn in diesem Ticket #2023102110005616 steht, dass der Verlag die Rechte am Cover hat und dieses freigibt, wäre mir das - wie bei Random House - auf jeden Fall genug. Es ist nicht unsere Aufgabe, da auf einer Darlegung der Rechtekette zu bestehen. Ein Ping an Krd, der mir als VRT-Mitarbeiter gerade einfällt. Was meinst du dazu? Gestumblindi 12:03, 14. Nov. 2023 (CET)
Selbst wenn man alles recherchiert und hochgeladen hat, kommt bald der nächste und löscht das Bild, weil ja Bucheinbände Werbung sind. --Ralf Roletschek (Diskussion) 12:21, 14. Nov. 2023 (CET)
Ist das ein Ausschlusskriterium? Da müsste man aber viel in Wikipedia und auf den Commons löschen. --Superikonoskop Diskussion 13:36, 14. Nov. 2023 (CET)
Es gibt hier einige Aktivisten, die vermuten in jeder Ecke Werbung. Aber das muß nicht passieren, vielleicht entwischst du ihnen ja. Das ist eher eine hilflose Wortmeldung von mir. --Ralf Roletschek (Diskussion) 13:55, 14. Nov. 2023 (CET)
Ich kenne kein Beispiel eines Buchcovers, das als "Werbung" gelöscht wurde, jedenfalls nicht, wenn es ein Werk eines relevanten Autors ist - du? Gestumblindi 20:13, 14. Nov. 2023 (CET)
[5], [6] --Ralf Roletschek (Diskussion) 20:24, 14. Nov. 2023 (CET)
Hm, die Datei:Tsokos Dem Tod auf der Spur..jpg selbst wurde ja nicht gelöscht. Darüber, ob das Cover in diesem Fall einen Mehrwert für den Artikel bringt, kann man wohl streiten. Bei einem Sachbuch, das einfach bloss den Verfasser auf dem Cover abbildet, weiss ich auch nicht so recht. Bei Belletristik kommt gerade mit zunehmendem Alter ein historischer Aspekt dazu - Datei:Die phantastische Reise (Isaac Asimov, 1983).jpg etwa ist ein schönes Beispiel für die Gestaltung von Science-Fiction-Taschenbüchern in den 1980ern. Gestumblindi 20:29, 14. Nov. 2023 (CET)
Es gibt da innerhalb des Supportteams unterschiedliche Sichtweisen und leider auch unterschiedliche Verfahrensweisen. Meiner Meinung nach reicht die Freigabe durch den Verlag völlig aus, der dieses Ticket bearbeitende Kollege sieht das anders. --Stepro (Diskussion) 20:22, 14. Nov. 2023 (CET)
"Der das Ticket bearbeitende Kollege" sieht das dann also m.E. falsch. Und was machen wir nun? An einem absehbaren Konsens innerhalb das Projekts (also: dass wir hier keine Rechteketten-Polizisten sein wollen) sollte im VRT jedenfalls nicht vorbeigearbeitet werden, finde ich. Gestumblindi 20:24, 14. Nov. 2023 (CET)
Wir glauben jedem neu angemeldeten User, wenn er bei einem Foto {{own}} dranschreibt, bei einem Verlag, dessen Kernaufgabe u. a. Urheberrecht ist, soll so eine Aussage "nachweisen". Das ist nicht haltbar. Wir sind hier nicht der BGH. --Ralf Roletschek (Diskussion) 20:28, 14. Nov. 2023 (CET)
Sehe ich genauso. Hier in der Diskussion sind also bis jetzt mindestens schon Superikonoskop, Gnom, Stepro, du und ich dieser Ansicht. Immerhin fünf Leute. @Stepro: Vielleicht könntest du den "bearbeitenden Kollegen" (ich weiss ja nicht, wer das ist) mal hierher zur Diskussion einladen? Gestumblindi 20:31, 14. Nov. 2023 (CET)
Ich würde dem Verlag glauben, dass er die Nutzungsrechte hat und die entsprechende Freigabe erteilen kann. Aber der Verlag ist nicht der Urheber. Bei dieser Angabe sehe ich noch ein Problem. --Erastophanes (Diskussion) 08:02, 15. Nov. 2023 (CET)
Er ist nicht der eigentliche Urheber. Im Vertrag kann aber ja dennoch vereinbart werden, dass nur der Verlag und nicht der eigentliche Urheber genannt wird. Bei der NASA geben wir uns auch mit der Angabe NASA zufrieden und verlangen nicht den Namen des Angestellten. --GPSLeo (Diskussion) 09:02, 15. Nov. 2023 (CET)
Wenn das so ist, will ich nichts gesagt haben :) --Erastophanes (Diskussion) 10:00, 15. Nov. 2023 (CET)
Ist so auch im Formular angelegt, alternativ kann man "Urheber" oder "Inhaber des vollumfänglichen Nutzungsrecht" ankreuzen. Ich habe es eingefügt, siehe oben. Ich erlaube mir die Frage von Gestumblindi zu wiederholen: "Und was machen wir nun?". --Superikonoskop Diskussion 12:20, 15. Nov. 2023 (CET)
Richtig. Das Support-Team ist eine reine Verwaltungsinstitution. Die Regeln werden hier bei uns und von uns festgelegt. Und das Support-Team hat sich daran zu halten. -- Chaddy · D 14:33, 15. Nov. 2023 (CET)
So möchte ich es nicht formulieren, das sind engagierte Kollegen. Konsens wäre mir lieber. Wie schon gesagt: Ich brauche das Bild nicht unbedingt. Aber für Wikipedia wäre es doch imo nicht schlecht, wenn verbindlich gekärt würde, wie man vorgehen muss/kann. --Superikonoskop Diskussion 15:32, 15. Nov. 2023 (CET)
Ich meinte das nicht abfällig. Ich beschreibe nur die Aufgabentrennung. -- Chaddy · D 15:37, 15. Nov. 2023 (CET)
Ja, das VRT leistet sehr wertvolle Arbeit für die Dokumentation von Freigaben, kann aber keine eigenen Regeln aufstellen. Gestumblindi 11:52, 16. Nov. 2023 (CET)

Ich sehe hier keine Stimme mehr gegen die Auffassung, dass die Freigabe durch den Verlag reicht. Ich habe den dazugehörigen Artikel in den ANR verschoben, mal sehen, was sich daraus ergibt: Der Schwebende (Roman) --Superikonoskop Diskussion 12:01, 21. Nov. 2023 (CET)

Soweit der archivierte Diskussionsstand.
Anscheinend sind die Diskussionsergebnisse hier völlig irrelevant, denn die Datei wurde heute gelöscht.--Superikonoskop Diskussion 11:33, 16. Dez. 2023 (CET)

@Krd: Darf ich dich mal anpingen und fragen, warum du File:Mayer alexander 978-3-8260-7962-7.jpg auf Commons gelöscht hast? Du hast als Begründung "No ticket permission since 15 November 2023" angegeben. Gemäss der Diskussion, die hier geführt wurde, müsste aber in Ticket#ticket:2023102110005616 eine Freigabe des Covers durch den Verlag eingegangen sein (ist das korrekt? - da ich nicht beim VRT bin, kann ich das Ticket selbst nicht einsehen) und gemäss klarem Resultat der Diskussion hier sehen wir das auch als ausreichend an, da wir davon ausgehen können, dass der Verlag über alle für eine solche Freigabe notwendigen Rechte verfügt (d.h. er muss uns nicht die Rechtekette darlegen - es reicht, wenn er uns sagt, dass er diese Lizenz vergeben kann). Gestumblindi 12:28, 16. Dez. 2023 (CET)

Krd hat nach seiner eigenen Aussage die Ping-Funktion deaktiviert und muss persönlich angesprochen werden. Ich möchte das hier nur anmerken, weil ich von ihm dafür im Sommer harsch kritisiert worden bin mit der Aussage, er sei von gewissen Vorgängen trotz Pings nicht informiert worden und es sei ohne seine Kenntnis über ihn gesprochen worden. --Yellowcard (D.) 19:09, 16. Dez. 2023 (CET)
Und eine inhaltliche Ergänzung: Dann sollten wir die Datei halt lokal hochladen, hier haben wir den Hebel, entsprechende Löschungen per archivierter Diskussion zu unterbinden. --Yellowcard (D.) 19:11, 16. Dez. 2023 (CET)
Verstehe ich das richtig? Bei Löschungen auf den Commons sind autokratische Entscheidungsmuster legitim ? --Superikonoskop Diskussion 20:26, 16. Dez. 2023 (CET)
Das Ticket wurde vom Supportteam nicht innerhalb von 30 Tagen bearbeitet, was dann als fehlende Genehmigung und Löschgrund gilt. Da gibt es auf Commons aber tatsächlich ein Problem, dass mir jetzt erst aufgefallen ist. In der englischen Leitlinie im Template steht für den Ablauf der Frist "will be deleted", in der deutschen Version hingegen steht "kann schnellgelöscht werden". In der eigentlichen Richtlinie steht hingen "may also be speedily deleted". --GPSLeo (Diskussion) 22:35, 16. Dez. 2023 (CET)
Dieses tatsächliche Problem verstehe ich nicht und scheint mir eher formal zu sein. Als tatsächliches Problem für ein kollaboratives Autorensystem sehe ich hingegen die offensichtliche Tatsache, dass die Meinungsbildung und der Konsens hier keine Relevanz haben. --Superikonoskop Diskussion 16:19, 17. Dez. 2023 (CET)
Ah, wenn das Ticket bloss noch nicht bearbeitet wurde, kann die demnach offenbar zunächst nur aus formalen Gründen gelöschte Datei, wenn es letztlich akzeptiert wird, auch wiederhergestellt werden, solche Fälle sind mir auf Commons auch schon untergekommen. Bloss ein etwas lästiges Hin und Her mit eigentlich überflüssiger Löschung und Wiederherstellung... - Dank an Yellowcard für den Hinweis auf die deaktivierte Ping-Funktion bei Krd, ich habe ihn jetzt auf die Diskussion hingewiesen. Gestumblindi 16:45, 17. Dez. 2023 (CET)
*quetsch* Nein, natürlich nicht. Die oben erwähnte Diskussion mitsamt Konsens gegen Löschung fand aber eben nicht auf Commons statt. Die Möglichkeiten, auf Enscheidungsprozesse auf Commons Einfluss zu nehmen, sind aus dieser Community heraus naturgemäß beschränkt, während wir bei lokalen Dateien unsere hier getroffenen Entscheidungen umsetzen können. Da ich bei bestimmten Prozessen (auch personenbezogen) resigniert habe, mein Vorschlag für den Fall, dass wir auf Commons (so meine Erwartung) nicht weiterkommen, weil man die Löschung per Begründung "Ticket nicht final bearbeitet, 30 Tage, Löschung somit okay" abseits jeder inhaltlichen Argumentation rechtfertigen wird, vermute ich. --Yellowcard (D.) 00:39, 18. Dez. 2023 (CET)
In dem genannten Ticket gibt es eine Freigabe durch den Verlag. Auf eine Rückfrage (8 Stunden und 16 Minuten nach Ticketeingang) hat der Verlag nicht geantwortet, daher ist die Freigabe nicht weiter bearbeitet worden. Auf Commons werden Bilder gelöscht, wenn die Freigabe nicht nach 30 Tagen erfolgreich ist. --Krd 21:02, 17. Dez. 2023 (CET)
Du gehst auf die Diskussion nicht ein. --Superikonoskop Diskussion 00:03, 18. Dez. 2023 (CET)
"In dem genannten Ticket gibt es eine Freigabe durch den Verlag." - okay. Und vor dem Hintergrund der vorstehenden Diskussion wurde die Datei nun genau weswegen gelöscht? (Kommentar auf Meta-Ebene: Das Argumentationsmuster ist leider ähnlich wie im "Logo"-Komplex. Keinerlei inhaltliche Teilnahme an der Diskussion. Auch wenn es hier nicht um Logos geht – ich finde das so nicht akzeptabel. Wer Dateien löscht, übernimmt Verantwortung für die Entscheidung und muss sie bei Bedarf inhaltlich begründen können.) Yellowcard (D.) 00:34, 18. Dez. 2023 (CET)
Ich verstehe die Frage nicht. Die Freigabe ist unverständig. Ihr wollt, dass Dateien mit unvollständiger Freigabe behalten werden? Oder was genau ist das Anliegen? --Krd 06:49, 18. Dez. 2023 (CET)
Erst mal ist es nicht schlimm, wenn das Bild gelöscht wird – es kann ja wiederhergestellt und wieder eingebunden werden, nachdem das Ticket überprüft wurde. Die Rechtekette zu hinterfragen, überschreitet meiner Meinung nach die Kompetenzen des Support-Teams. Die Rechte zu kennen und in Frage stellen zu können, ist für den Support mit Sicherheit von Vorteil. Wenn wir aber eine Freigabe des Verlags bekommen, als Inhaber des vollumfänglichen Nutzungsrechts das Bild unter angegebener Lizenz verwenden zu dürfen, dann hat uns die Rechtekette, wie das entstanden ist, überhaupt nicht zu interessieren. Wir sind weder Anwalt noch Richter. Der Kunde hat uns die Freigabe erteilt, darin erklärt, dass er die Nutzungsrechte habe, Urheberrechte und andere Rechte sowie die Lizenz kenne und unterschreibt diese digital. Wenn jetzt irgendwer kommt, und die Verwendung, die Lizenz, Urheberrechte anzweifelt, dann haben wir die gültige Freigabe des Verlags. Ein eventueller Rechtsstreit darum passiert dann hinterher unter Anwälten und Rechtsvertretern, schließlich haben wir das Freigabedokument aufgehoben. Mehr macht der Support nicht. Er soll formal die Richtigkeit der Freigabe am Dokument überprüfen, es steht ihm aber nicht zu, zu hinterfragen, wie er in den Besitz des vollumfänglichen Nutzungsrechts gekommen ist, ob denn der Kunde auch tatsächlich die Rechte kenne und auf eine Rechtekette geachtet hätte.
Die Idee kommt mir gerade, als ich das hier schreibe: Eine Idee zum Freigabebaustein oben selbst – darin sollten wir integrieren, dass die mit diesem Baustein gemachte Freigabeerklärung rechtlich bindend ist. m2c zu dieser Disk, liebe Grüße, – Doc TaxonDisk.12:44, 18. Dez. 2023 (CET)
Ich kenne natürlich den Inhalt des Tickets nicht. Erst sagt Krd, es habe eine Freigabe des Verlages vorgelegen, dann heißt es, die Freigabe sei unvollständig gewesen. Na was denn nun? Wenn die Freigabe unvollständig ist (z.B. ohne Angabe einer Lizenz), muss das Bild natürlich gelöscht werden. Geht es dahingegen um Fragen wie von Doc Taxon ausgeführt, also die Rechtskette, sollte eine ausbleibende Antwort kein Löschgrund sein. Ohne Details zu kennen, ist das schwer zu bewerten, das Support-Team muss hier aber aufgrund der berechtigterweise fehlenden Transparenz sehr gut aufpassen, das Vertrauen nicht zu verspielen (sage ich als langjähriges ehemaliges Mitglied im Support mit vielen Jahren als aktivster Bearbeiter ein lächelnder Smiley ). Gruß Yellowcard (D.) 08:55, 20. Dez. 2023 (CET)

Das Bild ist wieder da, aber kein vollständiger Konsens bzw offensichtlich wider der Überzeugng des verantwortlichen Users, was ich bedauere. -- Ich bin im Vorfeld durchaus der Sache nachgegangen, aber an Grenzen gestoßen; es ist schon eher ungwöhnlich, dass überhaupt Auskunft gegeben wurde: Der Verlag kaufte das Cover von einem Coverart Büro. Die Coverart-Firma kaufte bei einer Agentur die Lizenzen für zwei Bilder bzw. digitale Assets, die verändert dann die Grundlage für das Cover wurden (wie Erastophanes richtig feststellte). Spätestens ab der Agentur kann die Rechtekette nicht mehr verfolgt werden, weil die entsprechende Agentur die Kontaktdaten schlichtweg nicht angibt. Solche eigene Recherchen sind aber imo für die Freigabe sowieso nicht sinnvoll, selbst wenn ich bis an die eigentlichen Urheber gekommen wäre. Wie fast alle Kollegen hier bin ich der Meinung, dass nur der Verlag die Kompatibilität der Lizenzen beurteilen kann. Wenn man die Commons Community nun wirklich von unserer hier getrennt sehen muss, wie Yellowcard meint, dann sollte diese Sichtweise der Commons Community empfohlen werden. Sonst müssten wir auf alle Medienhinhalte mit Rechtekette verzichten, selbst wenn das letzte Glied dieser Kette sie freigibt. --Superikonoskop Diskussion 19:45, 19. Dez. 2023 (CET)

Tja komisch, bei Bundesarchiv und Fotothek sind Nachfragen nach der Rechtekette unerwünscht, selbst wenn ganz klar Ungereimtheiten existieren. Commons ist fokussiert auf angloamerikanisches Recht, da wird EU-Recht oft ignoriert. Nazi-Beutefotos werden allein nach US-Recht betrachtet, auch wenn Aufnahmeort Deutschland und Fotograf Deitscher sind. Daß kompetente Leute aus DACH eine Situation hier anders einschätzen als Richtlinien auf Commons, scheint kaum jemanden zu interessieren. Bleibt uns wohl nur, sowas auf de.WP zu behalten. Jeder, der es fertigbringt, sich bei Commons anzumelden, kann etwas als eigenes Werk hochladen und das wird nur hinterfragt, wenn es grobe Verstöße gibt. Einem Verlag wird nicht geglaubt, das ist einfach absurd. --Ralf Roletschek (Diskussion) 20:12, 19. Dez. 2023 (CET)
+1 zu den letzten beiden Sätzen. Die Bearbeiter im Support-Team schießen hier leider teilweise mit guten Intentionen über das Ziel hinaus. Das meine ich unabhängig vom konkreten Fall. --Yellowcard (D.) 09:05, 20. Dez. 2023 (CET)
Es ist ja nicht nur die "Commons-Community" (zu der ich mich neben der hiesigen zähle), um die es hier geht, sondern auch die relativ opake "VRT-Community", deren Prozesse und interne Diskussionen selbst Commons-Admins mangels Zugriff schwer nachvollziehen können, wenn sie kein VRT-Mitglied sind. Manchmal haben wir auch widersprüchliche Aussagen von VRT-Mitgliedern zu Freigaben. Ich erinnere mich etwa an den Fall eines Fotos, das einen Redner vor dem urheberrechtlich geschützten Gemälde eines berühmten Malers zeigte; dazu hatte ein VRT-Mitglied mal gesagt, die eingegangene Freigabe erstrecke sich nur auf das Foto, nicht auf das gezeigte Gemälde (das darum dann im Foto "zensiert" wurde), später hiess es dann von einem anderen, dass die Freigabe sich sehr wohl auch auf das Gemälde erstrecke... Gestumblindi 21:55, 19. Dez. 2023 (CET)
+1. Ich glaube, dass mein pragmatischer aus Resignation getriebener Ansatz, die Datei im Zweifel lokal zu behalten, hier von Superikonoskop etwas missinterpretiert wird. --Yellowcard (D.) 08:57, 20. Dez. 2023 (CET)