Benutzer Diskussion:R2Dine/Archiv1

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Spiegel-affaire...

...ich fand den Martin-beitrag gut und notwendich -

die versetzung in den ruhestand iss aba kein argument. aktive offiziere der bundeswehr sind fast ausnahmslos in diesem alter entlassen worden! im gegenteil: viele dieser offiziere haben anschliessend äusserst lohnende "nachbeschäftigungen" annehmen und dadurch ihre pension noch jahrelang gut aufstocken können; irgendwie ungerecht bei diesen "ausnahme-vollpensionären", findste nich? kein vergleich zu den stahlarbeitern z.b., die bis 65 arbeiten mussten, um ihre (vergleichsweise geringere) rente zu bekommen...

aba dat war und iss pollitick :))

lg, Najadenn

Hallo, najadenn,

beim Lesen Deines Artikels habe ich mich gefragt, woher der Spiegel denn damals eigentlich seine Informationen hatte und bin auf Oberst Martin gestoßen. Da er doch so was wie eine Schlüsselfigur der ganzen "Affäre" ist, wollte ich ihn nicht unerwähnt lassen. Dabei habe ich aus dem Wikipedia-Artikel, den es schon über ihn gibt, abgeschrieben ;-) Daß er mit 54 in den Ruhestand versetzt wurde, nachdem auch die gegen ihn eröffneten Verfahren wieder eingestellt worden waren, wollte ich dann noch der Vollständigkeit halber beim Ausgang der Geschichte ergänzen. Das soll keinerlei Wertung sein - weder positiv noch negativ. Wenn Du noch etwas über den weitern Werdegang von Oberst Martin weißt, dann ergänze es doch bei "seinem" Artikel. Der ist recht dünn.

LG, R2Dine

...sorry - aba dat iss ja (leider) grade die ironie der Geschichte:
diese artikel sind (günstig gesehen!) so dünn wie es nunmal die quellenlage zulässt... ein uralt-problem! ich hab/hatte dat ja schon mit Hans Schmelz - den habich persönlich gut kennen- und schätzengelernt(er war des öfteren gast bei uns zu haus) - aber aus einem mir unerfindlichen grund wurde er von den medien quasi "totgeschwiegen" - er gab offensichtlich vita-mässich nich genuch her (?); nich annähernd soviel wie Conny (der ebenfalls sehr gut mit meiner mutter befreundet war). soll ich jezz persönlichen briefverkehr öffentlich machen?
nein - da haben wir schlicht Pech :( ...
lg, ulli p.
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 09:20, 16. Jul. 2024 (CEST)

Siehe-auch

Da ich Dich gerade erwische: les Dir doch mal WP:SA oder meine Seite durch. Der Bezug zwischen Schutzhaft und Befristete Vorbeugungshaft sollte in beiden Artikeln formuliert werden. Auch wenn sie unabhängig voneinander waren, sollte das beschrieben werden. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 11:34, 24. Sep. 2014 (CEST)

Hi, das schaue ich mir gerne noch mal an. Bin allerdings gerade mit etwas anderem beschäftigt :) LG R2Dine (Diskussion) 12:15, 24. Sep. 2014 (CEST)

Lieber Siehe-auch-Löscher, habe mir Deinen Einwand zu Herzen genommen und in den Artikeln Schutzhaft, Polizeiliche Vorbeugehaft, Befristete Vorbeugungshaft und Vorbeugende Verbrechensbekämpfung auf die jeweils anderen Begriffe verwiesen und dafür die Verlinkungen unter "Siehe auch" gelöscht. Dein SA-Artikel hat mich übrigens sehr beeindruckt. LG und ein schönes Wochenende R2Dine (Diskussion) 12:36, 26. Sep. 2014 (CEST)

Danke und ebenfalls ein schönes Wochenende, --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 14:09, 26. Sep. 2014 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 09:20, 16. Jul. 2024 (CEST)

Ich übersah,

... im Artikel Psychotherapeutengesetz, dass du eine Doppelung mit einer anderen Stelle des Artikel meintest. Sorry. --Arpinium (Diskussion) 13:00, 9. Nov. 2014 (CET)

Kein Problem :) R2Dine (Diskussion) 13:01, 9. Nov. 2014 (CET)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 09:20, 16. Jul. 2024 (CEST)


Verknüpfungen mit den Sozialgesetzbüchern bei juris

Hallo R2Dine, wenn du mit §§ aus dem SGB bei juris verknüpfst, achte doch darauf, dass dort in der jeweiligen URL zwischen dem sgb und der Nummerierung des jeweiligen Buchs stets ein Unterstrich steht, also sgb_1, sgb_2 usw. und nicht sgb1, sgb2 usw.--Arpinium (Diskussion) 14:30, 16. Nov. 2014 (CET)

Ok, wieder_was_gelernt :) R2Dine (Diskussion) 15:05, 16. Nov. 2014 (CET)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 09:20, 16. Jul. 2024 (CEST)

Johannes Güthling

Hallo R2Dine, da eine interessante, schillernde Biografie würde ich den Artikel gerne für Hauptseitenrubrik Wikipedia Diskussion:Hauptseite/Schon gewusst vorschlagen. Bist du einverstanden oder legst du ein knallhartes Veto ein? Gruß -- Miraki (Diskussion) 09:36, 11. Dez. 2014 (CET)

Nein, keine Einwände :) R2Dine (Diskussion) 09:44, 11. Dez. 2014 (CET)
Das freut mich. Hier der Vorschlag: [1]. -- Miraki (Diskussion) 09:54, 11. Dez. 2014 (CET)
Klingt gut. Übrigens bemühe ich mich im Moment noch um ein Portraitfoto von Güthling, um die Seite zu bebildern. Aber ich glaube, das dauert noch. R2Dine (Diskussion) 10:05, 11. Dez. 2014 (CET)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 09:20, 16. Jul. 2024 (CEST)


Problem mit Deiner Datei (08.01.2015)

Hallo R2Dine,

bei der folgenden von dir hochgeladenen Datei gibt es noch Probleme:

  1. Datei:Halepaghenbrunnen Buxtehude.jpg - Probleme: Freigabe, Lizenz
  • Freigabe: Du brauchst eine Erlaubnis, wenn du eine urheberrechtlich geschützte Datei hochlädst. Um eine solche Erlaubnis zu formulieren, bieten wir einen Online-Assistenten unter http://dabpunkt.eu/freigabe3/intro. Er hilft Dir, die passende Formulierung zu finden, egal ob Du selbst der Urheber bist oder die Datei von einer anderen Person geschaffen wurde.
  • Lizenz: Eine Lizenz ist die Erlaubnis, eine Datei unter bestimmten Bedingungen zu nutzen. In der deutschsprachigen Wikipedia werden nur solche Dateien akzeptiert, die unter einer freien Lizenz stehen. Unser Online-Assistent unter http://dabpunkt.eu/freigabe3/intro hilft Dir, eine passende Lizenz auszuwählen und den Text für Dich anzupassen. Wenn du der Urheber der Datei oder der Inhaber der Nutzungsrechte bist, kannst Du ihn benutzen, um den Text anschließend in die Dateibeschreibungsseite einzufügen.

Durch Klicken auf „Bearbeiten“ oben auf der Dateibeschreibungsseite kannst du die fehlenden Angaben nachtragen. Wenn die Probleme nicht innerhalb von 14 Tagen behoben werden, muss die Datei leider gelöscht werden.

Fragen beantwortet dir möglicherweise die Bilder-FAQ. Du kannst aber auch gern hier antworten, damit dir individuell geholfen wird.

Vielen Dank für deine Unterstützung, Xqbot (Diskussion) 01:02, 8. Jan. 2015 (CET)

Hallo, Xqbot, Deinen Hinweis kenne ich bereits und bemühe mich um Abhilfe. Die WP-Standard-Einverständniserklärung habe ich an den Fotografen/Rechteinhaber gemailt. Sie wird dort gegenwärtig geprüft.R2Dine (Diskussion) 08:04, 8. Jan. 2015 (CET)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 09:20, 16. Jul. 2024 (CEST)

Andreas Hejj

bin mit Dir völlig einer Meinung, aber nachdem selbst Renate Skoda-Türk, welche nie eine Professur im Sinne eines Lehrstuhls besaß, trotz Unauffindbarkeit ihrer angeblich "Hunderten" von Aufsätzen bleiben durfte, mach ich mir mit Profs die Mühe nicht mehr - das führt am Ende nicht mal zu einer Verbesserung der Artikelqualität, sondern nur zu einem begründungslosen "bleibt". Trotzdem noch viel Erfolg dabei und bleib locker, wenn es anfängt, unsachlich zu werden. --gdo 17:00, 13. Jan. 2015 (CET)

Danke schön. Du macht mir ja Mut ... R2Dine (Diskussion) 17:31, 13. Jan. 2015 (CET)
wenn Du eine Admin-Entscheidung haben willst, dann musst Du Wikipedia:Löschantrag_entfernen beachten: jeder Benutzer darf den LA einmal entfernen, aber jeder andere Benutzer (auch Du selbst) darfst ihn dann wieder einsetzen - nur dann gibt's wirklich die Admin-Entscheidung. Im Artikel also den LAE wieder revertieren und in der Löschdisk den Erledigungsvermerk (LAE) aus der Überschrift raus und einen kurzen Hinweis in die Disk, dass du den LA wieder aktiviert hast. Ansonsten wäre da jetzt Feierabend. --gdo 17:43, 13. Jan. 2015 (CET)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 09:20, 16. Jul. 2024 (CEST)

Individuelle Gesundheitsleistungen

Hallo, es würde uns sehr interessieren, inwiefern unsere Ergänzungen der Einschätzung zu IGeL es an "Neutralität und Verständlichkeit/sachliche Richtigkeit" mangeln ließen...? Der grundsätzliche Hinweis auf unsere Einschätzung war ja bereits durch andere Autoren vorgenommen worden, was wir nur ergänzt haben - und unter der Überschrift "Kritik" scheint es doch wissenswert, wie genau diese Kritik aussieht. Ebenso fanden wir, dass an einer Stelle, wo auf den Igel-Monitor und seine Funktion hingewiesen wird, ein ergänzender Hinweis auf ein Beschwerdeportal genau so viel Sinn macht - was begründet hier die vorgenommene Unterscheidung zwischen den Einträgen? Gruß, Heiko Wichelhaus / Verbraucherzentrale NRW

Hallo, Heiko Wichelhaus, liebe Verbraucherzentrale, die WP ist eine Enzyklopädie, kein verbandspolitisches Organ. Insofern ist bei Meinungsäußerungen und Handlungsanweisungen stets Zurückhaltung geboten. Bereits der Name IGeL-Ärger.de ist tendenziös und sollte deshalb in einer Enzyklopädie unterbleiben. Außerdem ist das IGel-Ärger-Portal ja in den Weblinks enthalten. Dort mag sich der interessierte Leser weiter informieren. Eine zusätzliche Erwähnung im Text ist dann überflüssig. Richtig ist, dass die Verbraucherzentrale auch bereits als kritische Stimme im Text erwähnt war. Das muss man dann nicht noch wiederholen und vertiefen. Der Bearbeitungsvermerk "Neutralität und Verständlichkeit/sachliche Richtigkeit" bezog sich im übrigen auf meine gesamte Bearbeitung, die sich auch noch auf andere Passagen erstreckt hat als nur Ihre Ergänzung. Vor allem die Ausführungen zu den IGeL bei Psychotherapeuten waren so nicht richtig. Zu unterscheiden ist, ob ein Therapeut schon keine Kassenzulassung hat und deshalb überhaupt nicht an der kassenärztlichen Versorgung teilnehmen, d.h. nur privat nach GOP liquidieren kann oder ob er in seiner Eigenschaft als "Vertragstherapeut" gegenüber gesetzlich Versicherten IGeL erbringt. Dass IGel Beutelschneiderei sind, ist übrigens auch meine Meinung. Nur kann man das in einer Enzyklopädie so nicht äußern :) R2Dine (Diskussion) 15:24, 8. Apr. 2015 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 09:20, 16. Jul. 2024 (CEST)

Rector magnificus

Was hast Du mit diesem link auf eine BKL gemeint? Ich habe ihn mal auskommentiert. Du hast auch das QS-Bapperl entfernt, in der QS aber nicht auf „erl.“ gesetzt. Gruß --Peter Gröbner (Diskussion) 11:59, 1. Mai 2015 (CEST)

Ich hab's nach Deiner letzten Änderung ganz gelöscht. --Peter Gröbner (Diskussion) 12:04, 1. Mai 2015 (CEST)

Was ist denn eine BKL? Kenne die Abkürzung nicht, sorry.R2Dine (Diskussion) 12:01, 1. Mai 2015 (CEST)

BKL = Begriffsklärung --Peter Gröbner (Diskussion) 12:04, 1. Mai 2015 (CEST)
Stimmt, war ein Fehler meinerseits :( R2Dine (Diskussion) 12:05, 1. Mai 2015 (CEST)
Kennst Du das Wikipedia:Helferlein/Begriffsklärungs-Check? --Peter Gröbner (Diskussion) 12:12, 1. Mai 2015 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 09:20, 16. Jul. 2024 (CEST)

Eine Frage mal ...

Hallo R2Dine, eine Frage mal, in der Hoffnung deine Anonymität nicht zu verletzen: Bist du Volljurist? Falls ja, würde ich dich gerne einladen, im Portal/Recht vorbeizuschauen. Ich finde, du schreibst (jedenfalls zu jur. Themen) immer ganz ordentliche Beiträge, und vernünftige Leute können wir im Portal/Recht sicher gut gebrauchen. Viele Grüße --Opihuck 18:06, 9. Sep. 2015 (CEST)

Hallo, Opihuck, danke für die Einladung. Ja, ich bin Volljurist und seit einiger Zeit "wild" im WP-Bereich Recht unterwegs. Im Moment "entwaise" ich Seiten im Projekt Verwaiste Seiten/Kategorie Recht. Da ich mich hier längerfristig einbringen könnte, würde ich mich über etwas Anschluss freuen. Viele Grüße R2Dine (Diskussion) 22:29, 9. Sep. 2015 (CEST)
Aaah, interessant. Wusste gar nicht, dass es verwaiste Seiten gibt. Wenn du Interesse hast, lass dich doch ruhig mal auf den Portal-Seiten blicken. Eine Eintragung bei der Redaktion/Recht ist möglich, aber nicht notwendig. Es sind alle Juristen willkommen (und Nicht-Juristen als Anfragende natürlich auch). Viele Grüße --Opihuck 21:30, 10. Sep. 2015 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 09:20, 16. Jul. 2024 (CEST)

verlinkung auf Rechtsbiometrik

Lieber R2Dine,

schau mal bitte auf der Disk. zur gesetzlichen Rentenversicherung. Danke Bojar (Diskussion) 20:08, 17. Sep. 2015 (CEST)

Lizenzverletzung

Hallo R2Dine, die Übernahme größerer Textpassagen in einen anderen Artikel mittels Copy & Paste, wie beispielsweise im Artikel → Beistand geschehen, stellt ohne eine lizenzkonforme Auslagerung oder Zusammenführung eine Verletzung unserer Lizenzbestimmungen dar, und kann durch einen Administrator mit einer Sperrung Deines Accounts geahndet werden. Hochachtungsvoll, --Quaestio Iuris 18:43, 20. Okt. 2015 (CEST)

Nur zu Deiner Information: den weitergeleiteten Text hatte ich zuvor selbst geschrieben. R2Dine (Diskussion) 20:20, 20. Okt. 2015 (CEST)
Den weitergeleiteten Text hast Du zwar nicht selbst geschrieben, aber, nach erneuter Prüfung und anders als der obige Versionsvergleich suggeriert, die aus dem weitergeleiteten Artikel übernommenen Textteile mutmaßlich schon. Dazu war es aber auch erst nötig → diesen mit → diesem Versionsunterschied zu vergleichen.
 Info: Und noch ein Tip: Wenn Du jemandem außerhalb ihrer/seiner Diskussionsseite antwortest, dann empfiehlt es sich sie/ihn anzupingen, damit die- oder derjenige zeitnah von Deiner Rückantwort erfährt. Mit freundlichen Grüßen, --Quaestio Iuris 22:46, 20. Okt. 2015 (CEST)
Man kann die Echo-Funktion so verwenden, eine Verpflichtung dazu besteht allerdings nicht - und auch keine "Empfehlung", wie hier suggeriert, umgekehrt ist es im eigenen Interesse Sache des Schreibers von Diskussionsbeiträgen (hier also von Q-I), zu beobachten, ob Reaktionen auf seine Beiträge erfolgen. --Rax post 13:16, 1. Nov. 2015 (CET)

Moin R2Dine, bitte nicht irritieren lassen durch die - mh - schräge Drohung durch Q-I, das ist nichts als unsinniges Wikilawyering vom Feinsten ;) Deine Zusammenführung war vollkommen in Ordnung, und so schnell werden Accounts auch nicht geschlossen, wie er hier fabuliert. (Außerdem: mit etwas genauerem Nachschauen hätte er auch selbst merken können, dass der Text, den du übertragen hast, tatsächlich von dir war, [2] -> [3].) Herzliche Grüße --Rax post 13:16, 1. Nov. 2015 (CET)

Danke schön, sehr nett von Dir, Rax. R2Dine (Diskussion) 13:47, 1. Nov. 2015 (CET)
Thema Anpingen: ich kenne genügend Leute hier, die es nicht mögen, angepingt zu werden. --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 15:17, 1. Nov. 2015 (CET)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 09:20, 16. Jul. 2024 (CEST)

Richterliche Hinweis- und Aufklärungspflicht

Grüß Gott,

Du hast vor einiger Zeit meinen Artikel Grundsatz der Waffengleichheit sehr schön ausgebaut. Magst Du jetzt vielleicht auch noch meinen Artikel Richterliche Hinweis- und Aufklärungspflicht ausbauen? Es läuft auch gerade auf dem Portal Recht eine Diskussion hierüber. Vielen Dank und viele Grüße--ErwinLindemann (Diskussion) 13:55, 29. Dez. 2015 (CET)

Hallo, Erwin, danke für den Hinweis auf die Diskussion. Das muss ich mit beizeiten mal in Ruhe anschauen. Viele Grüße, R2Dine (Diskussion) 16:07, 29. Dez. 2015 (CET)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 09:20, 16. Jul. 2024 (CEST)

Verwaiste Seite: Aussetzung der Vollziehung (Steuerrecht, Deutschland)

Hallo R2Dine, Du bist als Mitarbeiter gelistet bei den verwaisten Seiten, deshalb würde ich Dich gern um eine Meinung bitten. Der o.g. Artikel ist leider erstens sehr schlecht und verdient eigentlich keine Aufmerksamkeit. Zweitens gibt es den Artikel "Vorläufiger Rechtsschutz", auf den von "Aussetzung der Vollziehung" weiter geleitet wird (der übrigens auch nicht gut ist ((ich rede nur über den Steuerteil)). Wäre es nicht naheliegender den Artikel zu löschen anstatt ihn zu entwaisen? --Noisl (Diskussion) 18:12, 27. Jan. 2016 (CET)

Stell das doch bitte mal im Portal Recht zur Diskussion *klick*. Darüber sollte es einen breiteren Konsens geben. Grüße, R2Dine (Diskussion) 18:56, 27. Jan. 2016 (CET)
done&danke --Noisl (Diskussion) 15:51, 28. Jan. 2016 (CET)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 09:20, 16. Jul. 2024 (CEST)

Bucerius Law School

Hi, nur, dass wir uns richtig verstehen: Wenn du schreibst, dass man das Staatsexamen an der BLS nicht ablegen kann, dann gilt das genauso für die Universität Hamburg, richtig? Gruß, --Gnom (Diskussion) 11:02, 22. Feb. 2016 (CET)

Nein, der Passus bezieht sich nur auf die BLS, die auf ihrer Webseite selber sagt, auf das Stex (nur) "vorzubereiten". Grüße, R2Dine (Diskussion) 11:05, 22. Feb. 2016 (CET)
Okay. Kannst du mir dann bitte den Unterschied erklären? Ich habe mein Staatsexamen nämlich am Justizprüfungsamt Hamburg gemeinsam mit den Studenten der Uni Hamburg abgelegt und konnte keinerlei Unterschiede erkennen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 11:07, 22. Feb. 2016 (CET)
Eben, das Staatsexamen muss eine staatliche Behörde abnehmen (Justizprüfungsamt Hamburg), die BLS als private Einrichtung ist dazu nicht befugt. R2Dine (Diskussion) 11:12, 22. Feb. 2016 (CET)
Genau, das gilt ebenso für die Universität Hamburg, das war mein Punkt. Gruß, --Gnom (Diskussion) 11:18, 22. Feb. 2016 (CET)
Achso :) R2Dine (Diskussion) 11:26, 22. Feb. 2016 (CET)
Und den so genannten universitären Teil des Staatsexamens, bestehend aus Examensseminararbeit und Schwerpunktbereichsprüfung, der in Hamburg immerhin etwa zum einem Drittel zur Examensnote beiträgt, legt man sehr wohl an der Bucerius Law School selbst ab. Es bestehen also keinerlei Unterschiede zum Studium an der staatlichen Universität. Gruß, --Gnom (Diskussion) 11:32, 22. Feb. 2016 (CET)
Das habe ich auch gar nicht behauptet. Der an der BLS erworbene Bachelor of Law ist im Unterschied zum Staatsexamen jedoch in Deutschland kein berufsqualifizierender Abschluss, OVG Hamburg, Urteil vom 11. Mai 2006 - 4 Bf 408/05; BVerwG 5 B 78/07. Deshalb macht ein Abschluss an der BLS das Staatsexamen nicht überflüssig. Damit ist ansonsten aber nichts über die Qualität der Ausbildung an der BLS gesagt. R2Dine (Diskussion) 11:38, 22. Feb. 2016 (CET)
Lassen wir den Bachelor mal ganz außen vor. Es geht mir um deine Editzusammenfassung "Stex an der Buceruis Law School nicht möglich". Die ist in meinen Augen ungenau, da der universitäre Teil des Staatsexamens sehr wohl an der Bucerius Law School abgelegt wird, oder man genauso sagen müsste "Stex an der LMU nicht möglich", da in der Hinsicht keinerlei Unterschiede zwischen BLS und jeder anderen staatlichen Universität in Deutschland bestehen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 11:43, 22. Feb. 2016 (CET)

OK, verstehe, aber der Artikeltext wird dadurch nicht falsch. Leider weiß ich nicht, wie man eine Editzusammenfassung nachträglich ändern kann. R2Dine (Diskussion) 12:26, 22. Feb. 2016 (CET)

Kann man nicht, wollte es nur klarstellen :-) Gruß, --Gnom (Diskussion) 12:30, 22. Feb. 2016 (CET)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 09:20, 16. Jul. 2024 (CEST)

Artikel Maßgeblicher Zeitpunkt

Hallo R2Dine, du hast den Artikel komplett umgebaut und den bisherigen Inhalt nahezu völlig unterschlagen. Ich finde, das kann so nicht richtig sein, denn der Artikel wurde urspünglich auf der GewO aufgebaut.. Den Abschnitt zur Gewerbeuntersagung/ Ausnahme / Rückausnahme (hier: nach hM nicht zutreffend bei Eintritt der Unzuverlässigkeit im laufenden Gerichtsverfahren) hast du völlig unter den Tisch fallen lassen. Der Artikel ist auch nun nach meinem Dafürhalten wesentlich unverständlicher als vorher. Ich weiß ehrlich gesagt gar nicht so genau, worauf du hinauswillst. Ferner stellst du die Rechtslage in meinen Augen einseitig und falsch anhand von Einzelfällen dar. Der maßgebliche Zeitpunkt ist doch letztlich ein sehr umstrittener. Das zeigt schon die Kommentierung zu § 113 in Kopp/Schenke, in den ich jetzt mal kurz geblickt habe. Ich halte deine Änderungen jedenfalls nicht für eine Verbesserung, auch wenn du zweifellos positiv etwas an der Beleglage geändert hast. Gruß,--Losdedos (Diskussion) 22:12, 9. Mär. 2016 (CET)

Hallo, Losdedos, was bisher im Artikel stand, hätte eher beim speziellen Thema "Gewerbe" bzw. "Gewerbeuntersagung" seinen Platz als in einem allgemeinen Übersichtsartikel zum "maßgeblichen Zeitpunkt". Das vollständige Lemma heißt denn auch "maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage". Dieser hängt nach ganz h.M. von der Klageart ab. In der Einleitung ist jetzt auch die praktische Relevanz dieser Frage dargestellt. Grundsatz und die Ausnahme davon für Anfechtungsklagen (maßgeblich ist das jeweils anwendbare materielle Recht) habe ich anhand der verlinkten Rspr des BVerwG ausgeführt, bisher gab es keine Belege, was die QS ja auch bemängelt hatte. Langatmige und für Laien unverständliche dogmatische Streitigkeiten aus der juristischen Kommentarliteratur braucht es in der WP sicher nicht. Und wenn das BVerwG meint, bei Anfechtungsklagen komme es eben auf den Einzelfall an, dann kann man auch nur diese Einzelfälle (beipielhaft) benennen ;-) R2Dine (Diskussion) 07:21, 10. Mär. 2016 (CET)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 09:20, 16. Jul. 2024 (CEST)


Geschäftsführersuche der Wikimedia Foundation 2016 Community-Umfrage

Der Stiftungsrat der Wikimedia Foundation hat einen Lenkungskreis gebildet, der für die Suche nach dem/der neuen Geschäftsführer/in zuständig ist. Eine unserer ersten Aufgaben ist eine Tätigkeitsbeschreibung für die Position der Geschäftsführung zu verfassen und wir bitten die Wikimedia-Community um Unterstützung. Bitte nehmt euch einige Minuten Zeit, diesen Fragebogen auszufüllen, damit wir uns ein besseres Bild über die Erwartungen der Community-Mitglieder und Mitarbeiter an den/die Geschäftsführer/in der Wikimedia Foundation machen können.

Vielen Dank, Der Lenkungskreis zur Geschäftsführersuche der Wikimedia Foundation via MediaWiki message delivery (Diskussion) 23:56, 1. Jun. 2016 (CEST)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 09:20, 16. Jul. 2024 (CEST)

GG 131

Deine Überarbeitung des Artikels hat mir sehr gefallen. Kannst Du dir mal die Diskussion:Reinhard_Heydrich anschauen, insbesonder die 2. und 3. Runde? Gruß --Ekkehart Baals (Diskussion) 12:59, 28. Sep. 2016 (CEST)

Hallo, Ekkehart Baals, danke für Dein Feedback. Die Disk schaue ich mir gerne an, bin sowieso noch mit dem G 131 beschäftigt :) R2Dine (Diskussion) 14:55, 28. Sep. 2016 (CEST)
Nun hast Du erlebt, wie bei manchen Themen gefochten wird. Inzwischen neige ich dazu, ideologische Gründe zu vermuten. Zur Abrundung des Bildes noch zwei Erwiderungen von mir, die prompt gelöscht worden sind: einmal wegen persönlicher Beleidigung und einmal wegen angeblichen Vandalismus. Auf Deine Überarbeitung des Artikels von Lina Heydrich bin ich gespannt, insbesondere auf die Reaktionen. Gruß --Ekkehart Baals (Diskussion) 15:10, 29. Sep. 2016 (CEST)
Ist mir leider nicht neu. Schade sowas :( R2Dine (Diskussion) 18:56, 29. Sep. 2016 (CEST)

Den zweiten Rechtsstreit hast Du ja nun eingearbeitet. Was fehlt, ist ihr erster Rechtsstreit, bei dem sie mit ihrer Forderung nach einer Witwenpensin nach GG131 gescheitert ist. Leider habe ich dazu keine Sekundärliteratur gefunden. Ich habe hier nur das komplette Urteil des Landessozialgerichts, in dem der Verlauf vorher beschrieben ist. Wenn Du Interesse an dem Urteil hast, lass mich Deine eMail wissen, dann schicke ich es Dir als PDF. Gruß --Ekkehart Baals (Diskussion) 21:42, 2. Okt. 2016 (CEST)

Ja, gerne. Wenn es ansonsten zu dem G 131-Verfahren nichts gibt (keine Sekundärliteratur), wird man es aber nicht im WP-Artikel erwähnen können. Ich wäre allerdings persönlich sehr daran interessiert. Bei dem Streit um die Ansprüche nach dem Bundesversorgungsgesetz wurde insgesamt nur ein "Rechtsstreit" über mehrere Instanzen geführt, der mit einem Antrag zum Landesversorgungsamt begonnen hatte. Der Antrag wurde abgelehnt. Dagegen hat L. Heydrich Einspruch eingelegt, der vom Widerspruchsausschuss des Landesversorgungsamts zurückgewiesen wurde. Es folgte eine Klage zur Spruchkammer des Oberversicherungsamtes (wäre heute das Sozialgericht), das L. Heydrich dann abweichend von dem Landesversorgungsamt Ansprüche zuerkannt hat. Gegen dieses Urteil hatte das beklagte und zur Zahlung verurteilte Land Schleswig-Holstein dann Berufung zum Landessozialgericht eingelegt, das den Anspruch in der bewußten Entscheidung rechtskräftig bestätigt hat. Es wurden also - wie auch heute in der Sozialverwaltung häufig - Antrags-, Widerspruchs-, Klage- und Berufungsverfahren geführt, bis L. Heydrich die Hinterbliebenenversorgung nach dem BVG durchgesetzt hatte. Das ist vor allem in dem verlinkten Danker-Aufsatz ja recht ausführlich beschrieben, der konkrete Verfahrensverlauf kommt da aber vielleicht nicht so eindeutig rüber. Meine Email ist e-broerken@t-online.de. Einen schönen Feiertag wünscht Dir R2Dine (Diskussion) 08:52, 3. Okt. 2016 (CEST)
Jetzt muss ich alles nochmal einscannen, denn die Datei war für eMail zu groß; aber es wird....
Vielleicht sollte man im Artikel Lina noch klarstellen, was eine Hinterbliebenenrente nach dem Bundesversorgungsgesetz ist; keinesfalls eine Generals- oder Ministerpräsidentenpension. Gruß --Ekkehart Baals (Diskussion) 17:27, 8. Okt. 2016 (CEST)
Gute Idee. Hab's ergänzt. R2Dine (Diskussion) 20:54, 8. Okt. 2016 (CEST)
Sehr schön Deine Nachbearbeitung. Jetzt bin ich auf die Reaktionen der "Haupt-Experten" gespannt. Gruß --Ekkehart Baals (Diskussion) 15:17, 9. Okt. 2016 (CEST)

Hallo! Im Artikel steht: "Sinn des Art. 131 GG war es, den Bundesgesetzgeber zu beauftragen, sich des großen Kreises der Beamten anzunehmen, die durch den Zusammenbruch ihrer Rechte verlustig gegangen, erst während der nationalsozialistischen Zeit Beamte geworden waren und daher niemals in einem von rechtsstaatlichen Grundsätzen beherrschten Beamtenverhältnis gestanden hatten.". Stammt dieser Satz von Dir? Ich finde ihn sehr missverständlich. Es ging doch nicht lediglich um die "Neu-Beamten" der dutzend Jahre, sondern vielmehr um die vertriebenen und geflüchteten Alt-Beamten und die Öffentlich Bediensteten etlicher anderer nicht mehr existierender Bereiche. Den Satz sollte man umformulieren. Gruß --Ekkehart Baals (Diskussion) 22:00, 16. Feb. 2017 (CET)

Hallo, Ekkehart Baals, instruktive Quelle zum G 131 ist das Urteil des BVerfG vom 17. Dezember 1953. Daraus habe ich im Artikel nun ergänzend zitiert. Grüße, R2Dine (Diskussion) 10:47, 17. Feb. 2017 (CET)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 09:20, 16. Jul. 2024 (CEST)

Zivilgesellschaft und/oder Bürgergesellschaft?

Hallo, würde mich freuen, wenn wir gemeinsam eine fruchtvolle Diskussion führen könnten. Ich bin insbesondere am langläufigen Gebrauch der Begriffe auch in den unterschiedlichen Sprachen interessiert. Diskussion:Zivilgesellschaft#Zivilgesellschaft.2FB.C3.BCrgergesellschaft.2FQS --Erarehumanumest (Diskussion) 19:53, 3. Okt. 2016 (CEST)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 09:20, 16. Jul. 2024 (CEST)

Sichtungen

Danke, dass Du den Artikel über den § 265 StPO in der gewohnt sachkundigen Weise gesichtet hast. Magst Du auch den Artikel über die HRRS sichten, wäre prima? Vielen Dank und viele Grüße--84.147.50.222 11:16, 5. Apr. 2017 (CEST)

Hallo, 84 ..., danke für die Blumen ;-) HRRS habe ich schon gesehen, schaue auch bei Gelegenheit gerne drüber. Grüße R2Dine (Diskussion) 11:19, 5. Apr. 2017 (CEST)
Danke, die Kürzung war tatsächlich sinnvoll. --84.147.50.222 16:49, 5. Apr. 2017 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 09:20, 16. Jul. 2024 (CEST)

Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher

Hallo R2Dine,

meiner Meinung nach handelt es sich bei den in der Einleitung stehenden Angaben über die Zahl der Angeklagten, der Verurteilten insgesamt und der zum Tod Verurteilten um offensichtliche Fehler. --Friedolf (Diskussion) 13:29, 23. Apr. 2017 (CEST)

Hallo, Friedolf, die Angaben in der Tabelle stimmen doch mit der Einleitung überein (?). Ich kann keine Fehler erkennen oder hattest Du den Abschnitt inzwischen bearbeitet? 24 Angeklagte, davon 12 Todesurteile, 7 Freiheitsstrafen, 3 Freisprüche, 2 Verfahren eingestellt bzw. Suizid vor Prozessbeginn (Robert Ley). Grüße, R2Dine (Diskussion) 15:33, 23. Apr. 2017 (CEST)
Ich meine die Einleitung des Artikels. Dort steht nämlich: Von den zwanzig Angeklagten wurden siebzehn verurteilt, darunter elf zum Tode, drei Angeklagte wurden freigesprochen. --Friedolf (Diskussion) 15:42, 23. Apr. 2017 (CEST)
Ach so, stimmt, das hatte ich überlesen. Ist korrigiert :) R2Dine (Diskussion) 16:13, 23. Apr. 2017 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 09:20, 16. Jul. 2024 (CEST)

§ 339 StGB

Hallo R2Dine,

kannst Du Dir bitte die letzten Versionen bei Rechtsbeugung samt den hierzu passenden letzten Diskussionsbeiträgen ansehen? M.E. sind die letzten Löschungen nicht gerechtfertigt.

Vielen Dank und viele Grüße--79.197.207.151 08:43, 25. Apr. 2017 (CEST)

Hallo, 79 ..., Deine Ergänzung hat ja nicht direkt mit dem Thema Rechtsbeugung zu tun, sondern es geht um eine Weiterentwicklung des Rechts der Klageerzwingung. In dem dortigen Artikel hattest Du (?) die BVerfG-Entscheidungen aus dem HRRS-Artikel wohl schon eingebracht. Rechtsbeugung als Tatbestand wird in den BVerfG-Entscheidungen auch nicht ausdrücklich benannt, sondern es geht allgemein um Straftaten von Amtsträgern und die Verletzung bestimmter Rechtsgüter. Ich kann mir aber im Artikel zur Rechtsbeugung einen Abschnitt zur strafprozessualen Durchsetzung durch den Verletzten vorstellen, ggf. im Wege des Klageerzwingungsverfahrens. Bisher ist nur die zivilrechtliche Bedeutung der Rechtsbeugung erwähnt, obwohl sie ein Straftatbestand ist. Vielleicht hast Du dazu Lust. Grüße, R2Dine (Diskussion) 09:52, 25. Apr. 2017 (CEST)
Schon mal danke für die ausführliche Antwort. Und ja, ein Abschnitt zur strafprozessualen Durchsetzung durch den Verletzten macht auch m.E. sehr viel Sinn. Hast Du Lust, das auszuformulieren? Gruß und Dank--79.197.207.151 10:02, 25. Apr. 2017 (CEST)
Ich schreibe es in die Diskussion dort. Zum Anspruch des Verletzten auf effektive Strafverfolgung wurde ja schon lebhaft diskutiert. R2Dine (Diskussion) 10:08, 25. Apr. 2017 (CEST)
Naja, nach aller Erfahrung mit WP passiert auf einen neuen, noch so fundierten, Diskussionsbeitrag .... gar nix. Ich denke, eine Ausformulierung im Artikel bringt die Sache wesentlich weiter voran. Gruß und Dank--79.197.207.151 10:28, 25. Apr. 2017 (CEST)
Die Disk läuft doch jetzt an :) Einfach einen Artikel zu revertieren bei einem sehr umstrittenen Punkt, ist problematisch. Zu einer Recherche habe ich im Moment keine Zeit, könnte mich aber später darum kümmern. R2Dine (Diskussion) 11:04, 25. Apr. 2017 (CEST)
Na, das ist doch ein Wort. Vielen Dank und viele Grüße--79.197.207.151 11:26, 25. Apr. 2017 (CEST)
Deine Bearbeitung ist ein wichtiger Fortschritt, vielen Dank. Allerdings hätte ich gern noch eine Erweiterung um einen bestimmten Aspekt. Ich habe dies im Rahmen der Diskussion zum. § 339 StGB dort näher begründet. Viele Grüße --87.165.254.53 16:39, 26. Apr. 2017 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 09:20, 16. Jul. 2024 (CEST)

Manfred Genditzki

Hallo R2Dine,

Du hast mir inzwischen schon ein paar Mal bei juristischen Artikeln weitergeholfen. Ich wollte Dich deshalb für folgende Causa interessieren:

Beim Artikel Manfred Genditzki geht es um ein Fehlurteil. Es gibt dazu eine umfangreiche Diskussion mit zahlreichen Teilnehmern. In der Sache geht es vor allem um den Ausbau des Artikels. Zuletzt gibt es hierzu einen Artikel des Gerichtsreporters Hans Holzhaider. M.E. sollten die Positionen, die in Holzhaiders Artikel dargestellt werden, viel stärker in den Artikel einfließen in der Form "Holzhaider schreibt, dass ...".

Ich habe im übrigen sehr viel mehr Vertrauen in die Richtigkeit der Version der Verteidigung als in die Version der StA, allein schon weil der Verteidiger Genditzkis Gunter Widmaier augenscheinlich über die seinerzeitige Verurteilung nur noch entsetzt war. Ich denke auch, dass man es mit der Neutralität übertreiben kann: Ich denke, dass es in diesem besonderen Fall angebracht ist, dass WP sehr klar und sehr deutlich Position bezieht zugunsten des unschuldig Verurteilten Manfred Genditzki. Die seinerzeitige Verurteilung ist nämlich derart mit Händen greifbar absurd, dass es nachgerade eine Form von Pflichtverletzung wäre, wenn WP dies nicht ebenso klar in dem Artikel herausstellen würde.

Kannst Du also bitte dort insbesondere folgende Ergänzung vornehmen:

"Gegen die Version der Staatsanwaltschaft spreche auch die Tatsache, dass die alte Dame, lege man die Version der Staatsanwaltschaft zugrunde, in Gegenwart Genditzkis ihre Hose gewechselt haben müsste. Dies sei nach der Einschätzung der Verteidigung als nicht plausibler Geschehensablauf anzusehen."

Beleg ist Holzhaiders Artikel. Diese Ergänzung ist für den Artikel essentiell wichtig, weil diese Ergänzung die Version der StA endgültig ad absurdum führt: Bei lebensnaher Betrachtung erscheint es absolut lebensfremd, dass sich das Unfallopfer L.K. in Gegenwart von M.G. umgezogen haben soll. Da also feststeht, dass sich L.K. umgezogen hat, liegt es nahe, dass sich L.K. erst zu einem Zeitpunkt umgezogen hat, als M.G. die Wohnung schon wieder verlassen hatte. Also deutet genau diese Tatsache darauf hin, dass M.G. gar nicht mehr in der Wohnung gewesen ist, als L.K. - in welcher Weise auch immer - zu Tode kam. Holzhaider schreibt in seinem Artikel:

"Die falsche Hose [das ist die Überschrift des Abschnitts] Am letzten Tag der Beweisaufnahme betrachtet Genditzki die Fotos von den Kleidungsstücken, die man der Toten ausgezogen hat. Widmaier hat sie auf DIN-A4 vergrößern lassen. Genditzki stutzt. Diese Hose – das ist nicht die Hose, die Frau Kortüm trug, als er sie aus dem Krankenhaus abholte. Im ersten Gerichtsurteil stand: Frau K. trug die Jogginghose, mit der sie aus dem Krankenhaus kam. Offensichtlich hat niemand das Beweisstück je in Augenschein genommen. Die Hose wird aus der Asservatenkammer geholt: Es ist eine dünne, fast durchsichtige, blaue Schlafanzughose. Ganz sicher keine Jogginghose. Widmaier lehnt sich zurück. Damit, glaubt er, steht nun endgültig fest, dass Kortüm noch lebte, als Genditzki die Wohnung verließ. Möchte wirklich jemand glauben, die alte Dame habe sich in Gegenwart des Hausmeisters die Jogginghose ausgezogen? Für Widmaier gibt es jetzt nicht mehr den leisesten Zweifel: Sein Mandant ist unschuldig. Dieses Gericht wird ihn freisprechen."

Und die - ohnehin rein spekulative - Version, dass L.K. sich in einem Nebenzimmer umgezogen hat, kann man ohne weiteres definitiv ausschließen. Denn dann hätte M.G. bei seiner Vernehmung gesagt: "Und dann ging L.K. in einen Nebenraum, war für eine ganze Zeit verschwunden, ich blieb allein im Wohnzimmer sitzen und nach einer längeren Zeit kam sie umgezogen zurück." Aber all das hat M.G. nicht gesagt. Also ist das nicht geschehen. Also kann man diese - im übrigen rein spekulative - Version definitiv ausschließen.

Viele Grüße und vielen Dank--87.165.253.117 09:05, 10. Mai 2017 (CEST)

Hallo, 87..., es gab ja schon eine sehr ausführliche Diskussion zu dem Artikel. Die Frage "Fehlurteil oder nicht" ist doch dem Wiederaufnahmeverfahren überlassen. Im Moment halte ich es für ausreichend, dass auf den Holzhaider-Artikel in den EN verwiesen wird. Dort mag ihn jeder selber nachlesen und beurteilen. Aufgabe der WP als einer Enzyklopädie ist es eben nicht, "sehr klar und sehr deutlich Position" zu beziehen - für oder gegen wen auch immer. Persönliche Meinungen sind z.B. in einem Leserbrief oder privaten Blog besser aufgehoben. Aber darauf hatten schon andere Disk-Teilnehmer hingewiesen. Leider sind die LG-Urteile nicht online abrufbar, deshalb sind sämtliche Aussagen über die Urteile nicht so ohne weiteres nachprüfbar. Es gibt nur die BGH-Beschlüsse über die Revision, von denen der zweite inhaltlich nichts zum Fall hergibt. Im Artikel habe ich ein paar juristische Dinge präzisiert, da er mir am manchen Punkten unverständlich vorkam. Grüße R2Dine (Diskussion) 18:06, 10. Mai 2017 (CEST)
Einmal mehr vielen Dank für Deine segensreiche Tätigkeit--87.165.253.19 07:25, 11. Mai 2017 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 09:20, 16. Jul. 2024 (CEST)

Rector magnificus

Hallo R2Dine!

Die von dir stark überarbeitete Seite Rector magnificus wurde zum Löschen vorgeschlagen. Gemäß den Löschregeln wird über die Löschung nun bis zu sieben Tage diskutiert und danach entschieden.

Du bist herzlich eingeladen, dich an der Löschdiskussion zu beteiligen. Wenn du möchtest, dass der Artikel behalten wird, kannst du dort die Argumente, die für eine Löschung sprechen, entkräften, indem du dich beispielsweise zur enzyklopädischen Relevanz des Artikels äußerst. Du kannst auch während der Löschdiskussion Artikelverbesserungen vornehmen, die die Relevanz besser erkennen lassen und die Mindestqualität sichern.

Da bei Wikipedia jeder Löschanträge stellen darf, sind manche Löschanträge auch offensichtlich unbegründet; solche Anträge kannst du ignorieren.

Vielleicht fühlst du dich durch den Löschantrag vor den Kopf gestoßen, weil der Antragsteller die Arbeit, die du in den Artikel gesteckt hast, nicht würdigt. Sei tapfer und bleibe dennoch freundlich. Der andere meint es vermutlich auch gut.

Grüße, Xqbot (Diskussion) 10:20, 15. Mai 2017 (CEST)   (Diese Nachricht wurde automatisch durch einen Bot erstellt. Wenn du zukünftig von diesem Bot nicht mehr über Löschanträge informiert werden möchtest, trag dich hier ein.)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 09:20, 16. Jul. 2024 (CEST)

Hallo R2Dine, ich habe eine kleine Bitte: Wenn du Meldungen vom „Gift-Bot“ mit einer leeren oder vermutlich abgearbeiteten URL-Liste auf einer Diskussionsseite vorfindest oder die betroffenen Links eventuell selber bereits gefixt hast, dann entferne diese bitte vollständig wie vorgesehen und versehe sie nicht nur mit einem Hinweis, wie du es hier gemacht hast. Dies erschwert die Arbeit von uns Kollegen vom WP:WLW unnötig, da diese erledigten Meldungen erneut durch uns gefunden, geprüft und gelöscht werden müssen. Eine Archivierung oder Belassung auf der Disk ist für derartige Bausteine nicht vorgesehen. Wenn es sich um den einzigen Eintrag auf einer Disk handelte, ist für diesen Fall entsprechend eines gültigen Meinungsbildes die Löschung der Seite per WP:SLA vorgesehen. Ansonsten genügt die Löschung des Abschnittes, einschließlich des enthaltenen Hinweises. Netten Gruß --Bwbuz (Diskussion) 12:34, 23. Jun. 2017 (CEST)

OK, mach ich. Danke für die Info. Grüße, R2Dine (Diskussion) 12:37, 23. Jun. 2017 (CEST)
Danke! ein lächelnder Smiley  Nette Grüße --Bwbuz (Diskussion) 12:44, 23. Jun. 2017 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 09:20, 16. Jul. 2024 (CEST)

Pistazieneisfall

Hallo R2Dine,

hast Du Lust, Dich um den verfahrenen Pistazieneisfall zu kümmern?

Vielen Dank und viele Grüße--ErwinLindemann (Diskussion) 12:49, 31. Jul. 2017 (CEST)

"Ich brauche mehr Details. " :) Die Seite wurde gelöscht, habe ich gerade festgestellt. R2Dine (Diskussion) 19:41, 31. Jul. 2017 (CEST)

Hallo R2Dine,

zu den beiden Fällen Manfred Genditzki und Pistazieneisfall schreibe ich auf beck-blog:

"Eine ganz wesentliche Rolle in der Argumentation Holzhaiders spielt der sog. Pistazieneisfall:

http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/98/1-171-98.php3

Der 1. Strafsenat des BGH hätte - eben wie im Pistazieneisfall - seinerzeit die Verurteilung Genditzkis durch das Landgericht München II aufheben und zu einem unmittelbaren Freispruch gelangen müssen. Der springende Punkt findet sich in Rn. 28 der Entscheidung. Der BGH führt dort aus:

"Bei dieser Sachlage fehlt endgültig eine objektiv hohe Wahrscheinlichkeit der Tatbegehung durch die Angeklagte, die aber nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Voraussetzung für eine Verurteilung wäre (.... BGH bei Kusch NStZ 1997, 377; BGH, Beschl. vom 29. Juli 1991 - 5 StR 278191 - Urt. vom 13. August 1991 - 5 StR 231191; Urt vom 14. April 1993 ....) und nicht allein durch die, für die Verurteilung freilich zusätzlich erforderliche, subjektive richterliche Überzeugung ersetzt werden kann. Deshalb kann von Rechts wegen eine sichere Überzeugung von der Täterschaft der Angeklagten nicht gewonnen werden."

Schauen Sie sich den Sachverhalt im Pistazieneisfall an: ... Der BGH hat nicht einmal bei den im Pistazieneisfall vorliegenden Indizien eine Verurteilung für zulässig erachtet! Sie werden zugeben müssen, dass die Indizien im Fall Genditzki sehr viel "dünner" sind als im Pistazieneisfall! Während im Pistazieneisfall definitiv feststeht, dass die siebenjährige Anna im Jahr 1993 durch eine Arsenvergiftung ermordet wurde, gibt es im Fall Genditzki noch nicht einmal vernünftige Anhaltspunkte, dass an Frau Kortüm überhaupt irgend ein Gewaltverbrechen verübt worden sein soll. Während es also im Pistazieneisfall definitiv einen Mörder gab, ist es im Fall Genditzki bei lebensnaher Betrachtung am wahrscheinlichsten, dass die 87-jährige Frau Kortüm durch einen Unfall beim Wäschewaschen in der Badewanne zu Tode kam.   

Man kann tatsächlich sagen, dass in jeder Hinsicht die Indizienlage im Pistazieneisfall ungleich ausgegrägter war als im Fall Genditzki: Z.B. gab es im Pistazieneisfall immerhin noch ein halbwegs greifbares Motiv, warum die Tante ihrer Nichte nach dem Leben trachten sollte. Ein Motiv im Fall Genditzki ist indes weit und breit nicht zu sehen. Ein Motiv ist beim Fall Genditzki auch beim besten Willen nirgendwo zu erkennen. Man muss beim Fall Genditzki schon sehr viel Phantasie aufbringen, um ein auch nur halbwegs plausibles Motiv künstlich zu konstruieren, das Genditzki gehabt haben könnte, um Frau Kortüm nach dem Leben zu trachten.      

Ein weiterer Gesichtspunkt, in dem die Indizienlage im Pistazieneisfall ungleich verlässlicher beschaffen ist als im Fall Genditzki ist das Tatmittel: Während im Pistazieneisfall das Tatmittel definitiv feststeht - Beibringung einer tödlichen Dosis Arsen - liegt das Tatmittel im Fall Genditzki völlig im Unklaren: Auf welche Weise, mit welcher Wirkung und mit welchem Werkzeug soll Frau Kortüm geschlagen worden sein?  

Schließlich ist das Tatgeschehen im Pistazieneisfall plausibel, im Fall Genditzki hingegen ausgesprochen unplausibel:  Während im Pistazieneisfall die Tante Zugang zu Arsen hatte, wusste, was man mit Arsen machen kann und einige Stunden lang allein zu Hause zusammen mit ihrer Nichte war, ist das von der StA seinerzeit unterstellte Tatgeschehen im Fall Genditzki ausgesprochen unplausibel: Dann hätte nämlich Frau Kortüm in Gegenwart von Herrn Genditzki die Hose wechseln, d.h. sich umziehen müssen. Das ist nicht plausibel. Die mangelnde Plausibilität des Tatgeschehens - so wie es von der StA seinerzeit unterstellt wurde - steht, wie oben bereits geschildert, zu Recht im Mittelpunkt der Argumentation zur Ausräumung des Tatverdachts gegen Herrn Genditzki."

Neben der BGH-Entscheidung gibt es dazu vor allem drei Zeitungsartikel, aus dem Spiegel, aus der Zeit und aus den Stuttgarter Nachrichten. Es würde mich tatsächlich sehr freuen, wenn Du Dich der Angelegenheit annehmen könntest.

Vielen Dank und viele Grüße aus München --ErwinLindemann (Diskussion) 07:34, 1. Aug. 2017 (CEST)

Hallo, Erwin, der springende Punkt ist im Fall Gendetzki wohl § 352 StPO. Sein Verteidiger hatte offenbar nur eine Verletzung des § 265 StPO durch das LG München gerügt und deshalb Aufhebung und Zurückverweisung beantragt (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2011 - Az. 1 StR 582/10 Rdnr. 8). Im Pistazieneisfall war aber offenbar eine Sachbeschwerde eingelegt und Freispruch durch den BGH beantragt worden (vgl. BGH 1 StR 171/98 - Urteil v. 19. Januar 1999 Rdnr. 5). Der BGH konnte Genditzki also gar nicht freisprechen, weil es nicht beantragt worden war. LG, R2Dine (Diskussion) 08:58, 1. Aug. 2017 (CEST)
Da hast Du die beiden Durchgänge verwechselt. Außerdem denke ich, dass Gunter Widmaier seinerzeit schon so schlau gewesen sein wird, im zweiten Durchgang die allgemeine Sachrüge zu erheben und Freispruch zu beantragen. Den Freispruch im Pistazieneisfall hatte ein paar Jahre vor dem Fall Genditzki auch schon Widmaier vor dem BGH erfochten. Das ist es ja. --ErwinLindemann (Diskussion) 09:23, 1. Aug. 2017 (CEST)
Ach so, sorry, das hatte ich missverstanden. Leider ist das 2. LG-Urteil vom 17. Januar 2012 nicht online abrufbar. Allein deshalb ist es schwer, den dazu ergangenen BGH-Beschluss vom 5. September 2012 zu beurteilen, insbesondere ob "die Tatbegehung immer noch "kaum verständlich" ist, während umgekehrt andere Ursachen für den Tod (der Frau K.) nicht ausgeschlossen werden können" (siehe Pistazieneis-Fall, Rdnr. 28) oder ob das Landgericht die Grenzen des § 261 StPO eingehalten hat, wie es im BGH-Beschluss vom 7. Juni 1979 - 4 StR 441/78 Rdnr. 7 ff., 8 "willkürfreie, erschöpfende Beweiswürdigung" (= BGHSt 29, 18, 20) dargelegt ist, auf den sich der BGH in seinem Beschluss über die Verwerfung der 2. Genditzki-Revision bezieht. Der Erfolg in dem einen Indizienprozess (Pistazieneis) ist auch kein Garant für den Erfolg in einem weiteren (Genditzki). Da die lebenslange Haftstrafe für Herrn Genditzki aber ein so bitteres, hartes Schicksal ist, noch dazu letztlich aufgrund eines "ou-Beschlusses" ohne mündliche Revisions-Verhandlung, wäre vielleicht eine Verfassungsbeschwerde erfolgversprechend gewesen. Aber RA Widmaier wird gewusst haben, was er tut bzw. was er nicht tut. Mehr als meine Meinung zu dem Fall zu äußern, kann ich nicht. Entscheiden muss ja das Gericht im Wiederaufnahmeverfahren. Viele Grüße, R2Dine (Diskussion) 11:47, 1. Aug. 2017 (CEST)
Danke für Deine ausführliche Antwort. Eine andere Frage ist, ob und wie es jetzt mit dem WP-Artikel weitergeht. Ich selber möchte den Artikel aus mehreren Gründen nicht schreiben. Deswegen nochmal meine Frage an Dich: Hättest Du Zeit und Lust, den Artikel zu schreiben?

Viele Grüße aus München--ErwinLindemann (Diskussion) 13:11, 1. Aug. 2017 (CEST)

Ich habe so meine Zweifel, ob der Fall genug hergibt für eine Aufnahme in die Kategorie:Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Der Pistazieneisfall als solcher ist ja nicht verfahren, sondern einfach eine Entscheidung zu §§ 354, 261 StPO. Er wurde noch nicht mal in die amtliche Sammlung aufgenommen und kann wohl auch nicht als Grundsatzentscheidung bezeichnet werden. Er wurde offenbar nur einmal besprochen von Christian Fahl/Uni Greifswald in JA 1999, 31. Jahrgang, Heft 12, S. 925 – 927 und erzielt nur eine Handvoll Google-Treffer. Vielmehr ging es um die Beweiswürdigung in einem bestimmten Indizienprozess. Daher könnte ich mir die Aufnahme in die Artikel In dubio pro reo oder Indizienprozess vorstellen. Letzterer ist sowie recht mager. Aber für einen eigenen Artikel fehlt wohl die WP-Relevanz. Erst recht wäre in einem WP-Artikel kein Raum, über eine mögliche Bedeutung für den Genditzki-Fall zu spekulieren. Beste Grüße R2Dine (Diskussion) 15:40, 1. Aug. 2017 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 09:20, 16. Jul. 2024 (CEST)


BayVerfGH vom 22.9.2015, Vf. 8-VI-15

Hallo R2Dine,

ich beabsichtige die Einfügung der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 22.9.2015, Vf. 8-VI-15, https://openjur.de/u/863971.html als Beispielsfall bei Rechtliches Gehör. Vielleicht hast Du ja eine Idee, wie man den nachfolgenden Text WP-tauglich "eindampfen" kann:

Im Amtshaftungsprozess gegen den beklagten Freistaat Bayern war seinerzeit zuletzt die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 22.9.2015, Vf. 8-VI-15 ​ergangen. Der prozessuale Sachverhalt war dabei seinerzeit folgender:

Das Oberlandesgericht München schrieb auf Seite 4 seines rechtskräftigen Beschlusses vom 5.1.2015:

„Zur Begründung wird vollumfänglich auf den Hinweisbeschluss des Senats vom 18.11.2014 Bezug genommen, an dem der Senat uneingeschränkt auch unter Berücksichtigung des klägerischen Vorbringens in den nachfolgenden Schriftsätzen festhält. Ergänzend ist im Hinblick auf die Einwände des Klägers gegen eine Berufungszurückweisung folgendes auszuführen: …“

Ich habe deshalb in meiner Verfassungsbeschwerde zum BayVerfGH vom 22.1.2015 folgenden Beschwerdegegenstand bezeichnet:

„5) Beschwerdegegenstand: Entscheidungen der Münchner Gerichte im Zivilrechtsweg, das sind Urteil des Landgerichts München I vom 25.6.2014, Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts München vom 18.11.2014 und rechtskräftiger Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 5.1.2015“

Rn. 21 der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 22.9.2015, Vf. 8-VI-15 lautet auf diese Bezeichnung des Beschwerdegegenstands hin:

„2. Soweit sich die Verfassungsbeschwerde gegen den Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts München vom 18. November 2014 richtet, ist sie ebenfalls unzulässig.“

Der BayVerfGH hat also darauf, ausschließlich darauf, die Zurückweisung meiner Verfassungsbeschwerde als unzulässig gestützt.

Und zur evident vorliegenden Gehörsverletzung führte ich in meiner Verfassungsbeschwerde vom 22.1.2015 aus:

„VII. Das „Gericht“ hat in Erfüllung des Straftatbestands der Rechtsbeugung gem. § 339 StGB in entscheidungserheblicher Art und Weise die pflichtwidrig vom LG unterlassene Vernehmung der im klägerischen Schriftsatz vom 6.11.2013 benannten Zeugen negiert

Seite 4, Nummer 2, Satz 1 des Beschlusses des „Gerichts“ vom 5.1.2015 lautet:

„Weder das Landgericht noch der Senat haben entscheidungserhebliche Beweisanträge des Klägers übergangen.“

Das ist falsch. Richtig ist demgegenüber folgendes:

Das „Gericht“ übergeht im Punkt Kausalität zwischen Amtspflichtverletzung und Vermögenschaden vollständig die umfangreiche klägerische rechtliche Argumentation zu der in Wahrheit vorliegenden Kausalität zwischen Amtspflichtverletzung und Vermögensschaden. Das LG hat den vorliegenden Fall im Punkt Kausalität genau so behandelt wie den Fall, dass ein Mandant seinen Anwalt auf Schadensersatz in Anspruch nimmt mit der Begründung, hätte sein Anwalt nicht die entscheidende Frist versäumt, hätte der Mandant den Vorprozess gewonnen. In diesem Fall hat in dem Haftungsprozess zwischen Mandant und Anwalt der Mandant die volle Beweislast dafür, dass der Mandant den Vorprozess objektiv gewonnen hätte. Nach der ständigen Rechtsprechung der Zivilgerichte zu dieser Fallgruppe des Haftungsprozesses zwischen Mandant und Anwalt muss im Haftungsprozess der gesamte Vorprozess neu aufgerollt werden und eine Entscheidung über das Beweisthema getroffen werden, dass der Mandant den Vorprozess – hätte sein Anwalt nicht die entscheidende Frist versäumt – gewonnen hätte. Dazu muss in dem Haftungsprozess zwischen Mandant und Anwalt sämtlichen Beweisangeboten des Mandanten zum Beweis der Tatsache nachgegangen werden, dass der Mandant den Vorprozess gewonnen hätte. Insbesondere muss das Gericht des Haftungsprozesses sämtliche Zeugen vernehmen, die der Mandant zum Beweisthema angeboten hat. Das Gericht des Haftungsprozesses zwischen Mandant und Anwalt muss zwingend diese vollständige Beweisaufnahme – mit allen Zeugenvernehmungen! - zum Beweisthema des Ausgangs des Vorprozesses durchführen, alles andere wäre eine verbotene Beweisantizipation.

Selbst wenn man sich also auf den Standpunkt stellt, dass der vorliegende Fall im Punkt Kausalität genau so zu behandeln ist wie ein Haftungsprozess zwischen Mandant und Anwalt wegen einer versäumten Frist, ist selbst dann das Urteil des LG vom 25.6.2014 offensichtlich rechtswidrig und allein schon deshalb aufzuheben, weil das LG nicht den Beweisanträgen aus dem klägerischen Schriftsatz vom 6.11.2013 nachgegangen ist: Die Kläger haben in ihrem Schriftsatz vom 6.11.2013 ausführlich und vor allem unter umfangreichem Beweisantritt durch Zeugenbeweis den Kauf des Weißbierkarussells in allen Einzelheiten behauptet und mit umfangreichen Beweisangeboten – insbesondere durch Zeugenbeweis! - unterlegt. Das Urteil des LG vom 25.6.2014 ist also allein schon deshalb rechtswidrig und aufzuheben, weil das LG nicht die zahlreichen im Schriftsatz vom 6.11.2013 angebotenen Zeugen vernommen hat. Das LG hat damit evident gegen das Verbot der Beweisantizipation verstoßen. Da also das Urteil des LG vom 25.6.2014 jedenfalls gegen das Verbot der Beweisantizipation verstößt, ist die Berufung jedenfalls nicht „offensichtlich unbegründet“.

Der Beschluss des „Gerichts“ vom 5.1.2015 stellt damit allein schon deshalb einen offensichtlichen und schwerwiegenden Verstoß gegen Recht und Gesetz i.S.d. § 339 StGB dar, weil das im Zivilprozess zur rechtlichen Überprüfung stehende Urteil des LG vom 25.6.2014 jedenfalls wegen des offensichtlichen Verstoßes gegen das Verbot der Beweisantizipation offensichtlich rechtswidrig ist.“

Rn. 17 der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 22.9.2015, Vf. 8-VI-15 lautet auf diese Rüge der Gehörsverletzung hin:

„Schließlich sei die Verfassungsbeschwerde offensichtlich begründet, weil die Gerichte die entscheidungsrelevanten Zeugenbeweisangebote der Klägerseite übergangen hätten.“

Der BayVerfGH hat also die Rüge der Gehörsverletzung seinerzeit zutreffend als solche erkannt.

Vielen Dank für Deine Befassung und viele Grüße aus München--ErwinLindemann (Diskussion) 08:52, 5. Okt. 2017 (CEST)

Hallo, Erwin, das muss ich mir in Ruhe anschauen, wahrscheinlich am Wochenende. Grüße R2Dine (Diskussion) 09:52, 5. Okt. 2017 (CEST)
Ich bin froh, wenn sich überhaupt jemand damit befasst. Viele Grüße zurück--ErwinLindemann (Diskussion) 10:32, 5. Okt. 2017 (CEST)
Hallo, Erwin, inzwischen habe ich das BayVerfGH-Urteil vom 22.09.2015 gelesen. Inwiefern meinst Du, der VerfGH hätte den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt? Das wirfst Du doch dem Oberlandesgericht München wegen des Beschlusses vom 5.1.2015 vor (Deine Begründung: Das „Gericht“ (hier: OLG) hat in Erfüllung des Straftatbestands der Rechtsbeugung gem. § 339 StGB in entscheidungserheblicher Art und Weise die pflichtwidrig vom LG unterlassene Vernehmung der im klägerischen Schriftsatz vom 6.11.2013 benannten Zeugen negiert.") Hältst Du es für eine Verletzung des rechtlichen Gehörs, dass der VerfGH - obwohl von Dir vorgetragen und im Tatbestand des Urteils erwähnt - sich mit diesem Punkt nicht mehr auseinandersetzt? Ich bin verwirrt *~*. R2Dine (Diskussion) 11:06, 11. Okt. 2017 (CEST)
Inzwischen habe ich auf meiner Diskussionsseite nachgelegt, kannst ja mal reinschauen.--ErwinLindemann (Diskussion) 10:16, 9. Nov. 2017 (CET)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 09:20, 16. Jul. 2024 (CEST)

Klageerzwingungsverfahren

Hallo R2Dine,

es geht beim Artikel Klageerzwingungsverfahren um folgende Einfügung:

"Dies [die Anwendung der VwGO] hätte prozessual vor allem zur Folge, dass

  • die Beschuldigten beizuladen wären, § 65 VwGO
  • das Gericht dem Verletzten vor Erlass einer Entscheidung ggf. richterliche Hinweise gemäß § 86 Abs. 3 VwGO analog erteilen müsste und anderenfalls das Grundrecht auf Gewährung rechtlichen Gehörs aus Art. 103 Abs. 1 GG verletzte."

M.E. ist die Einfügung sinnvoll, weil sonst nicht klar ist, welche konkreten Folgen die Anwendung der VwGO hätte.

Vielen Dank und viele Grüße--ErwinLindemann (Diskussion) 11:09, 14. Nov. 2017 (CET)

Huch, wie bringst Du denn das strafprozessuale Klageerzwingungsverfahren und die VwGO zusammen?? R2Dine (Diskussion) 11:32, 14. Nov. 2017 (CET)
Ach, weißt Du, das ist eine lange Geschichte. Vor allem gibt es da einen Aufsatz: Alexander Würdinger: Die Zeitenwende im Klageerzwingungsverfahren, HRRS 2016, 29.--ErwinLindemann (Diskussion) 11:39, 14. Nov. 2017 (CET)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 09:20, 16. Jul. 2024 (CEST)

Trafficking

Hallo R2Dine!

Die von dir stark überarbeitete Seite Trafficking wurde zum Löschen vorgeschlagen. Gemäß den Löschregeln wird über die Löschung mindestens sieben Tage diskutiert und danach entschieden.

Du bist herzlich eingeladen, dich an der Löschdiskussion zu beteiligen. Wenn du möchtest, dass der Artikel behalten wird, kannst du dort die Argumente, die für eine Löschung sprechen, entkräften, indem du dich beispielsweise zur enzyklopädischen Relevanz des Artikels äußerst. Du kannst auch während der Löschdiskussion Artikelverbesserungen vornehmen, die die Relevanz besser erkennen lassen und die Mindestqualität sichern.

Da bei Wikipedia jeder Löschanträge stellen darf, sind manche Löschanträge auch offensichtlich unbegründet; solche Anträge kannst du ignorieren.

Vielleicht fühlst du dich durch den Löschantrag vor den Kopf gestoßen, weil der Antragsteller die Arbeit, die du in den Artikel gesteckt hast, nicht würdigt. Sei tapfer und bleibe dennoch freundlich. Der andere meint es vermutlich auch gut.

Grüße, Xqbot (Diskussion) 14:17, 26. Nov. 2017 (CET)   (Diese Nachricht wurde automatisch durch einen Bot erstellt. Wenn du zukünftig von diesem Bot nicht mehr über Löschanträge informiert werden möchtest, trag dich hier ein.)

Hallo R2Dine,
Sieht so aus, als ob der Artikel gelöscht oder "eingedampft" wird. Dabei steht im Artikel einiges vermutlich Richtiges zum Menschenhandel drin. Wärst du bereit, den Inhalt zu überprüfen und ggf. das Nützliche in den Artikel Menschenhandel zu übertragen, sofern das da noch nicht steht? Einfach deshalb, weil es andernfalls eventuell schade drum wäre. Grüße --Carolin 18:48, 10. Dez. 2017 (CET)
Hallo, Carolin, danke für die Info. Wenn der Artikel Trafficking gelöscht wird, geht nichts verloren,was nicht auch bei Menschenhandel erwähnt wäre. Also, nur zu :) R2Dine (Diskussion) 19:44, 10. Dez. 2017 (CET)
OK, und danke für die Antwort. Die Aussagen zum Finanziellen könnten von Interesse sein, sind aber nicht mit Einzelnachweisen belegt, daher liegt wohl auch der einzigen Mehrwert in den zitierten zwei Weblinks, zumal sie neu sind und auf Basis des jeweiligen Herausgebers relevant sind. Die habe ich jetzt nach Menschenhandel kopiert. Wer will, kann dann immer noch mehr daraus machen. Grüße --Carolin 20:23, 10. Dez. 2017 (CET)
Achtung: Der Erledigt-Baustein muss immer mit einem gültigen Datum verwendet werden, da der Abschnitt sonst nicht archiviert wird. Trage bitte stattdessen {{Erledigt|1=~~~~}} ein.

Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG)

Sie hatten in den Artikel eingefügt, das StrRehaG werde auch Erstes SED-Unrechtsbereinigungsgesetz genannt (und damit impliziert, beide Bezeichnungen beträfen und dasselbe Gesetz). Gibt es dafür eine Quelle? Grüße, Gert Lauken (Diskussion) 14:09, 19. Dez. 2017 (CET)

Siehe Bearbeitung im Artikel. Grüße, R2Dine (Diskussion) 16:35, 19. Dez. 2017 (CET)
Dort war allerdings kein Beleg für die These angegeben. Gert Lauken (Diskussion) 16:40, 19. Dez. 2017 (CET)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 09:20, 16. Jul. 2024 (CEST)

Erledigte Botmeldungen

Hallo R2Dine,

Ich habe gerade gesehen, dass du in Buxtehuder Modell einen defekten Weblink repariert und dies anschließend auf der zugehörigen Diskussionsseite mit einem Kommentar unter der Botmeldung (erl., gefixt o. ä.) angezeigt hast. In so einem Fall solltest du die Botmeldung einfach entfernen, oder, wenn die Seite danach leer wäre, einen Schnelllöschantrag ({{sla|Ausschließlich erledigte Bothinweise ~~~~}}) stellen (siehe gültiges Meinungsbild). So hilfst du ungemein, da sonst alle abgearbeiteten Meldungen gefunden und erneut überprüft werden müssen.
Dein Kommentar stammte aus dem Jahr 2016. Falls du mittlerweile schon einen solchen Hinweis erhalten hast, bitte ich um Entschuldigung. Du kannst diese Nachricht dann einfach ignorieren.
Vielen Dank für deine Mithilfe, -- Jonaes/Diskussion 15:57, 20. Feb. 2018 (CET)

Hallo, Jonaes, danke für Deinen Hinweis, den ich neulich schon mal bekommen hatte und seitdem beherzige. Grüße, R2Dine (Diskussion) 17:39, 20. Feb. 2018 (CET)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 09:20, 16. Jul. 2024 (CEST)

Wikiläum

Hiermit gratuliere ich
R2Dine
zu 5 Jahren ehrenamtlicher Arbeit
im Dienst der Verbesserung unserer Enzyklopädie
und verleihe den

Wikiläums-Verdienstorden in Bronze
gez. Wolfgang Rieger (Diskussion) 11:54, 19. Mai 2018 (CEST)

Hallo R2Dine! Am 19. Mai 2013, also vor genau 5 Jahren, hast Du hier zum ersten Mal editiert und daher gratuliere ich Dir heute zum fünfjährigen Wikiläum. Seitdem hast Du 11.600 Edits gemacht und 20 Artikel erstellt, wofür Dir heute einmal gedankt sei. Ich hoffe, dass Du weiter dabei bist und dabei bleibst und dass die Arbeit hier Dir weiterhin Spaß macht. Beste Grüße + frohes Schaffen -- Wolfgang Rieger (Diskussion) 11:54, 19. Mai 2018 (CEST) PS: Da Du in München wohnst: Seit 2016 gibt es hier den Wikipedianer-Treffpunkt WikiMUC. Es würde uns freuen, wenn Du mal vorbeischaust oder Dich sogar beteiligst.

Dankeschön, lieber Wolfgang Rieger, das freut mich natürlich. Es gibt noch viel zu tun. In diesem Sinne auf die nächsten 5 Jahre. Grüße, R2Dine (Diskussion) 10:33, 20. Mai 2018 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 09:20, 16. Jul. 2024 (CEST)

Elektronische Person

Hallo R2Dine! Zunächst Dank für die vor allem rechtlichen Aspekte, die Du im Artikel ergänzt hast. Nur eine Bitte: aus dem einleitenden Satz, der die Definition enthält, ist ein Bandwurm entstanden, der - zumindest für die oft strapazierte Oma - kaum verständlich sein dürfte. Kannst Du den Bandwurm in zwei oder drei Sätze zerhacken? Ich denke, dies dient - neben der leichteren Lesbarkeit - auch dem Stil. Dank im voraus und liebe Grüße tzeh (Diskussion) 17:41, 27. Mai 2018 (CEST)

Hallo, tzeh, stimmt, den Einleitungs-Bandwurm kann man noch verbessern. Übrigens auch Dir ein Dank für den Artikel, durch den ich erst von dem interessanten Thema erfahren habe. Grüße, R2Dine (Diskussion) 17:55, 27. Mai 2018 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 09:20, 16. Jul. 2024 (CEST)

Eichmann-Prozess ‎

Für das Buch zum Eichmann-Prozess des Gerichtszeichners (!) Miron Sima ‎ braucht es keinen WorldCat-Nachweis, das Buch ist auch in der DNB http://d-nb.info/577443917 (der Artikel könnte auch noch einen DNB-Nachweis vertragen) und in einigen deutschen Bibliotheken siehe diese KVK-Abfrage. Ansonsten wird das ein schöner Artikel. gruß --Goesseln (Diskussion) 00:28, 4. Jun. 2018 (CEST)

Hallo, Goesseln, Benutzer Rote4132 hatte den Hinweis auf den Gerichtszeichner hinzugefügt. Dass es das Buch gibt, war mir völlig neu. Da wollte ich die bibliographischen Angaben ergänzen. Grüße, R2Dine (Diskussion) 09:18, 4. Jun. 2018 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 09:20, 16. Jul. 2024 (CEST)

A limine

Siehe:

https://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:A_limine#Juli_2018

--Efr iur (Diskussion) 20:37, 16. Jul. 2018 (CEST)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 09:20, 16. Jul. 2024 (CEST)

Bürgergesellschaft

Hallo R2Dine,

ich hatte gesehen, dass Du diesen Artikel bis 2016 maßgeblich voran gebracht hast. Ich bin durch Zufall über den Artikel Nichtregierungsorganisation gestolpert, den ich zu verbessern suche. Er müsste sich sehr stark überlappen, da sich die Bürgergesellschaft ja sehr stark in NGOs organisiert. Falls Du Literaturvorschläge oder Anregungen hast. Dann muss ich nicht bei scratch starten.--5gloggerDisk 15:32, 18. Aug. 2018 (CEST)

Hallo, 5glogger, die Akteure in der Bürgergesellschaft sind ja sehr vielfältig und wohl auch auf nationaler, aber vor allem auf regionaler/kommunaler/lokaler Ebene tätig mit den im Artikel genannten spezifischen Handlungsformen. Die NGO's wollen dagegen Einfluss auf Staaten nehmen und sind zum Teil ja sogar international organisiert mit einem offiziellen Status in internationalen Gremien wie den VN. Darauf würde ich den NGO-Artikel konzentrieren, der insofern vor allem eine Frage der Definition sein dürfte. NGO's sind doch nur ein ganz bestimmter Akteur in der Bürgergesellschaft neben vielen anderen. Leider habe ich nicht mehr Literatur als im Artikel angegeben, aber ich glaube nicht, dass z.B. eine örtliche Bürger- oder Stadtteilinitiative zu den NGO zu zählen ist. R2Dine (Diskussion) 18:49, 18. Aug. 2018 (CEST)
Danke für Deine Info. Der erste juristische Artikel [4], den ich gefunden habe, führt schon die Kirchen, FIFA, die Erste Internationale, lokale, städtische und regionale NGOs auf. Das wird ein echter Spaß. --5gloggerDisk 06:31, 19. Aug. 2018 (CEST)
Dann wünsche ich gutes Gelingen :) R2Dine (Diskussion) 07:47, 19. Aug. 2018 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 09:20, 16. Jul. 2024 (CEST)

Beweis (Recht)

Hallo. Könntest du mir bitte deine Aussagen in dieser Bearbeitung näher erläutern? Gruß --Jivee Blau 16:05, 17. Sep. 2018 (CEST)

Hallo, Jivee Blau, im Artikel geht es vor allem um das gerichtliche Verfahren der Beweisaufnahme und die rechtliche Beweiswürdigung, was auf Deinem Bild nicht illustriert wird. Auch die Bildunterschrift passt nicht zu dem dargestellten Bildinhalt bzw. ist daraus nicht zu ersehen, insbesondere nicht, dass gerade "eine Ordnungswidrigkeit infolge einer unerlaubten Sondernutzung eines Kraftfahrzeugs" aufgenommen wird. Ich sehe dort einfach einen Polizisten, der auf einen abgestellten Motorroller guckt/zugeht. Ein passendes Bild wäre z.B. die Szene einer Zeugenaussage im Gerichtssaal oder auch der Abdruck eines gerichtlichen Beweisbeschlusses. Das würde zum Text des Artikels passen. - Ich habe gesehen, dass Du Dich an der Bebilderung der Wikipedia beteiligst und auch schon "alt gedient" bist. Freundliche Grüße, R2Dine (Diskussion) 18:21, 17. Sep. 2018 (CEST)
Deswegen habe ich nicht einfach ein Foto gemacht und irgendetwas darüber geschrieben, von dem ich nicht weiß, ob es stimmt. Ich bin nach den Fotos und nachdem der Mitarbeiter weg war, zu dem Kraftfahrzeug gegangen und habe den roten und runden Zettel fotografiert. Dort steht in anderen Worten genau das, was ich in die erweiterte Bildbeschreibung geschrieben habe: „Das markierte Kraftfahrzeug, das ohne Kraftfahrzeugkennzeichen abgestellt ist und nicht zum Straßenverkehr zugelassen ist, nimmt öffentlichen Verkehrsraum über den Gemeingebrauch hinaus in Anspruch. Diese unerlaubte Sondernutzung wird als Ordnungswidrigkeit eingestuft, die aufgrund § 16 und § 54 Straßengesetz für Baden-Württemberg mit einer Geldbuße geahndet wird. Mit dem angebrachten roten und runden Zettel wird die Halterin/der Halter aufgefordert, das mit diesem Zettel versehene Fahrzeug innerhalb einer Woche zu entfernen, ansonsten wird es kostenpflichtig abgeschleppt werden.“. Wenn du willst, kann ich dieses Foto gerne hochladen und dir schicken. Bzgl. des Passens in den Abschnitt bin ich anderer Meinung; warum es meiner Meinung nach passt, habe ich in den letzten Satz der Bildunterschrift geschrieben. Gruß --Jivee Blau 20:12, 17. Sep. 2018 (CEST)
Hä? Das Auto auf dem Foto hat doch ein Nummernschild *grübel* R2Dine (Diskussion) 21:31, 17. Sep. 2018 (CEST)
Es geht um den (von dir bereits oben erwähnten) Motorroller. Gruß --Jivee Blau 21:50, 17. Sep. 2018 (CEST)
Der Roller dürfte nur hinten ein Versicherungskennzeichen benötigen. Dass das fehlt, sieht man auf dem Bild nicht. Der ganze Zusammenhang mit dem Lemma Beweis (Recht) ist um drei Ecken sehr weit hergeholt. Das Bild könnte z.B. in die Artikel Ruhender Verkehr oder Überwachung des ruhenden Verkehrs passen, die allerdings schon bebildert sind. Füge es doch bei Verkehrsrecht#Straßen- und Wegerecht oder bei Ersatzvornahme ein. Dort passt es auch. Grüße, R2Dine (Diskussion) 22:09, 17. Sep. 2018 (CEST)
Also auf dem roten Zettel stand nur, dass dieses markierte Fahrzeug im Straßenverkehr nicht zugelassen sei. Dass es kein Kraftfahrzeugkennzeichen besitzt, habe ich in der Bildbeschreibung selbst hinzugefügt. Ein Versicherungskennzeichen hatte es definitiv nicht, ich bin deshalb extra um das Fahrzeug herumgegangen. Wenn wir allerdings in Bildunterschriften nur immer das schreiben dürften, was auf dem Bild auch direkt bewiesen wird, müssten wir meiner Meinung nach eine Großzahl von Bildern aus Artikeln in der deutschsprachigen Wikipedia entfernen. Ich werde mal gucken, wo das Bild am meisten eine Bereicherung wäre. Danke für die Hinweise bzgl. anderer Artikel. Gruß --Jivee Blau 23:20, 17. Sep. 2018 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 09:20, 16. Jul. 2024 (CEST)

Beiträge auf Beck-Blog zum Klageerzwingungsverfahren

Hallo R2Dine,

es geht um zwei Beiträge auf Beck-Blog:

- Lesetipp: Aufsatz zum Klageerzwingungsverfahren und

- Diskussionstipp von Alexander Würdinger: Das BVerfG und der Inhalt des Klageerzwingungsantrags

Beide Beiträge stammen von Carsten Krumm, einem namhaften Autor, vgl. https://de.wikipedia.org/w/index.php?search=Carsten+Krumm&title=Spezial%3ASuche&go=Artikel Ich habe dabei allerdings immer noch nicht ganz verstanden, was es an diesen beiden beck-blog-Beiträgen - wie gesagt, eines namhaften Autors - auszusetzen gibt. Kannst Du mir also bitte dabei helfen, diese beiden Beiträge bei Klageerzwingungsverfahren unterzubringen? Jetzt schon vielen Dank und viele Grüße aus München--ErwinLindemann (Diskussion) 08:03, 8. Okt. 2018 (CEST)

Hallo, Erwin, der Aufsatz von Carsten Krumm: „Ganz schön schwer!“ Der Klageerzwingungsantrag in der Praxis. ist im Abschnitt Literatur ja schon aufgeführt (siehe Klageerzwingungsverfahren#Literatur), den BVerfG-Beschluss vom 2.7.2018 mit Anmerkung von Burhoff habe ich bei den EN noch ergänzt. Ich sehe jetzt nicht, welche neuen Informationen demgegenüber der Beck-Blog noch enthalten sollte. Deine (Minder-)Meinung zur Anwendung der VwGO ist ja auch schon im Artikel. Viele Grüße nach München, R2Dine (Diskussion) 09:35, 8. Okt. 2018 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 09:20, 16. Jul. 2024 (CEST)

Versicherungspflicht im Sinne der deutschen Sozialversicherung

Hallo R2Dine!

Die von dir stark überarbeitete Seite Versicherungspflicht im Sinne der deutschen Sozialversicherung wurde zum Löschen vorgeschlagen. Gemäß den Löschregeln wird über die Löschung mindestens sieben Tage diskutiert und danach entschieden.

Du bist herzlich eingeladen, dich an der Löschdiskussion zu beteiligen. Wenn du möchtest, dass der Artikel behalten wird, kannst du dort die Argumente, die für eine Löschung sprechen, entkräften, indem du dich beispielsweise zur enzyklopädischen Relevanz des Artikels äußerst. Du kannst auch während der Löschdiskussion Artikelverbesserungen vornehmen, die die Relevanz besser erkennen lassen und die Mindestqualität sichern.

Da bei Wikipedia jeder Löschanträge stellen darf, sind manche Löschanträge auch offensichtlich unbegründet; solche Anträge kannst du ignorieren.

Vielleicht fühlst du dich durch den Löschantrag vor den Kopf gestoßen, weil der Antragsteller die Arbeit, die du in den Artikel gesteckt hast, nicht würdigt. Sei tapfer und bleibe dennoch freundlich. Der andere meint es vermutlich auch gut.

Grüße, Xqbot (Diskussion) 23:45, 20. Okt. 2018 (CEST)   (Diese Nachricht wurde automatisch durch einen Bot erstellt. Wenn du zukünftig von diesem Bot nicht mehr über Löschanträge informiert werden möchtest, trag dich hier ein.)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 09:20, 16. Jul. 2024 (CEST)

Kassation (Recht): QS-Baustein von dir

Hallo R2Dine,

schau doch mal unter Diskussion:Kassation (Recht).

Grüße, Scriptorix (Diskussion) 16:47, 21. Nov. 2018 (CET)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 09:20, 16. Jul. 2024 (CEST)

Soldatenlaufbahnverordnung

Hallo R2Dine. Bei deinen Änderungen ist Vorläufiger Dienstgrad verloren gegangen. Ist das beabsichtigt? Gruß --Don Heraldo (Diskussion) 12:06, 20. Jan. 2019 (CET)

Sry, das war ein Versehen. Kannst es gerne wieder einfügen. Grüße, R2Dine (Diskussion) 12:13, 20. Jan. 2019 (CET)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 09:20, 16. Jul. 2024 (CEST)

Danke für Deine Bearbeitung "Altersbestimmung (Mensch)"

Hallo R2Dine, vielen Dank für Deine sachkundige Bearbeitung des Artikels. Das hat mich sehr gefreut. Falls Du noch Zeit und Lust hast gibt es in Unbegleiteter minderjähriger Flüchtling noch Abschnitte zur Altersbestimmung, in denen munter Meinung und juristischer Sachverhalt durcheinander geworfen werden.--5gloggerDisk 20:00, 12. Feb. 2019 (CET)

Hallo, 5glogger, da ist die Disk ja noch viel umfänglicher .... Ich schaue es aber gerne an. Übrigens finde ich Deine Kritik berechtigt, dass die junge Flüchtlinge-Thematik im Artikel zur Altersbestimmung zu viel Raum einnimmt. Es ist wohl sinnvoll, dort im Wesentlichen auf den Spezialartikel Unbegleiteter minderjähriger Flüchtling zu verweisen und das Thema dann da ausführlich darzustellen. Grüße, R2Dine (Diskussion) 10:26, 14. Feb. 2019 (CET)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 09:20, 16. Jul. 2024 (CEST)

Verbot von Überraschungsentscheidungen

Hallo R2Dine. Entschuldige, wenn ich jetzt sehr direkt werde, aber es ist ein absoluter Blödsinn, dass die Wikipedia in Rechtsartikeln vom deutschen Recht ausgeht. Schon gar nicht in einem Artikel, der wie dieser bewußt länderübergreifend angelegt ist. Ich werde dies als Hauptautor diess Artikels auch so nicht akzeptieren und Deine Bearbeitung zurücksetzten. Falls Du eine andere Ansicht hast, stelle deine seltsame Ansicht zuerst zur Diskussion. Ich werde, zum ersten Mal in meinem Leben eine VM machen, falls Du hier einen Editwar anfängst. SG, Asurnipal (Diskussion) 18:41, 3. Jun. 2019 (CEST)

Ebenfalls sorry, Asurnipal, aber Deine Definition entspricht nicht den WP-Standards für einen juristischen Artikel. Der Artikel wurde bereits zweimal zur Löschung vorgeschlagen, deshalb auch der Eintrag in der QS. Ich arbeite an der Verbesserung des Artikels und habe mit der zitierten Definition des BVerfG auch dazu beigetragen. Grüße, R2Dine (Diskussion) 18:46, 3. Jun. 2019 (CEST)
Eine Verbesserung des Artikels, in dem dieser deutschlandlastig ausgearbeitet wird, ist keine solche. Dass er zweimal bei der Löschprüfung Bestand hatte, zeigt nur, dass die Löschanträge fehlerhaft waren, sonst nichts. Du kannst gerne im Bereich "Deutschland" Verbesserungen machen, aber nicht die rechtsvergelichende Struktur dieses Artikels zerstören. Dafür hatten wird schon einen Benutzer, der uns in WP sehr viele schöne rechtsvergleichende Artikel zerissen hat. SG, Asurnipal (Diskussion) 18:49, 3. Jun. 2019 (CEST)
Wir sind beide lange genug in der WP dabei, um zu wissen, dass weder Du noch ich Artikel "zerreißen". R2Dine (Diskussion) 18:57, 3. Jun. 2019 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 09:20, 16. Jul. 2024 (CEST)

Tag von Potsdam

Hallo R2Dine, an dem gleichen Tag wurde neben der Straffreiheitsverordnung v. 1933 auch noch die "Verordnung zur Abwehr heimtückischer Angriffe gegen die Regierung der nationalen Erhebung" erlassen. Noch so eine Koinzidenz. Nochmal vielen Dank für Deine Korrekturen und Nachsicht. Viele Grüße--5gloggerDisk 21:20, 4. Jun. 2019 (CEST)

Hallo, 5glogger, der Tag von Potsdam war d a s propagandistische Medienspektakel zur Legitimation der "nationalen Erhebung". Insofern wundert mich der Erlass der weiteren Verordnung am selben Tag nicht. Durch Deinen Artikel bin ich erst jetzt auf dieses Ereignis und seine Bedeutung aufmerksam geworden. Dir Danke dafür. Grüße zurück, R2Dine (Diskussion) 22:10, 4. Jun. 2019 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 09:20, 16. Jul. 2024 (CEST)

Community Insights Survey

RMaung (WMF) 17:15, 6. Sep. 2019 (CEST)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 09:20, 16. Jul. 2024 (CEST)


Umsatzsteuergesetz Deutschland

Lesenswerte Erweiterung des IG-Themas. Du hast dieses für Laien kopflastige Thema verständlich erklärt, soweit das bei den komplexen Sachverhalten möglich ist. Kleinalrik (Diskussion) 11:03, 1. Nov. 2019 (CET)

Danke, Kleinalrik, so soll es in der WP ja auch sein. Grüße, R2Dine (Diskussion) 16:47, 1. Nov. 2019 (CET)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 09:20, 16. Jul. 2024 (CEST)

Verfassungsgesetze des Deutschen Reichs 1933–1945

Hallo R2Dine!

Du hast Dich an der Löschdiskussion zum Artikel: Verfassungsgesetze des Deutschen Reichs 1933–1945 beteiligt. Dieser Artikel wurde in meinen Benutzernamensraum verschoben, weil zeitgenössische Literatur verwendet wurde. Daraufhin habe ich diese Teile völlig neu geschrieben und auf jegliche zeitgenössische Literatur verzichtet. Das ist der Link: https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Loracco/Verfassungsgesetze_des_Deutschen_Reichs_1933–1945. Ich werde in nächster Zeit eine Löschprüfung beantragen. Ich würde mich freuen, wenn Du an der neuen Diskussion teilnehmen würdest. Es wäre hilfreich, wenn Du während der Diskussion auf Klaus Stern: Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschlands. Band V. Die geschichtlichen Grundlagen des deutschen Staatsrechts. München 2000 zurückgreifen könntest.--Loracco (Diskussion) 20:23, 3. Dez. 2019 (CET)

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Korrekturen bei Der internationale Jude

schön, dass du dich da kümmerst. Bei den Bandangaben solltest du diesen Umschlag berücksichtigen: c:File:Der Internationale Jude 2.jpg. --Goesseln (Diskussion) 11:47, 4. Jan. 2020 (CET)

Hallo, Goesseln, auf deutsch ist angeblich nur ein zusammenfassender Band unter dem Titel "Der internationale Jude" erschienen, siehe Hintergrundinformation zur Hohmann-Rede: Henry Ford – Autohersteller und Antisemit haGalil 2003. R2Dine (Diskussion) 11:53, 4. Jan. 2020 (CET)
ich muss erst drüber nachdenken. Ich hatte im August 2017 diesen Scan c:File:Henry Ford Der internationale Jude Band 1 1922 Titel.jpg hochgeladen. --Goesseln (Diskussion) 12:01, 4. Jan. 2020 (CET)
Ok, vielleicht kannst Du es klären. R2Dine (Diskussion) 12:04, 4. Jan. 2020 (CET)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 09:20, 16. Jul. 2024 (CEST)

Telekommunikationsüberwachung

Hallo R2Dine, nach Deiner Änderung in diesem Artikel werden Fehler in den Einzelnachweisen angezeigt (ganz unten). Bitte schau Dir das mal an. Gruß --tsor (Diskussion) 08:54, 20. Jan. 2020 (CET)

Danke für den Hinweis. Hatte ich gar nicht gesehen :) R2Dine (Diskussion) 09:47, 20. Jan. 2020 (CET)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 09:20, 16. Jul. 2024 (CEST)

Barbarossabefehl

Hallo R2Dine!

Die von dir stark überarbeitete Seite Barbarossabefehl wurde zum Löschen vorgeschlagen. Gemäß den Löschregeln wird über die Löschung mindestens sieben Tage diskutiert und danach entschieden.

Du bist herzlich eingeladen, dich an der Löschdiskussion zu beteiligen. Wenn du möchtest, dass der Artikel behalten wird, kannst du dort die Argumente, die für eine Löschung sprechen, entkräften, indem du dich beispielsweise zur enzyklopädischen Relevanz des Artikels äußerst. Du kannst auch während der Löschdiskussion Artikelverbesserungen vornehmen, die die Relevanz besser erkennen lassen und die Mindestqualität sichern.

Da bei Wikipedia jeder Löschanträge stellen darf, sind manche Löschanträge auch offensichtlich unbegründet; solche Anträge kannst du ignorieren.

Vielleicht fühlst du dich durch den Löschantrag vor den Kopf gestoßen, weil durch den Antrag die Arbeit, die du in den Artikel gesteckt hast, nicht gewürdigt wird. Sei tapfer und bleibe dennoch freundlich. Der andere meint es vermutlich auch gut.

Grüße, Xqbot (Diskussion) 19:42, 21. Feb. 2020 (CET)   (Diese Nachricht wurde automatisch durch einen Bot erstellt. Wenn du zukünftig von diesem Bot nicht mehr über Löschanträge informiert werden möchtest, trag dich hier ein.)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 09:20, 16. Jul. 2024 (CEST)

Danke…

…dass Du in Quarantäne die vorher entfernte Aussage (tatsächlich falschen Inhalts, da ich das Wörtchen 'nicht' vergessen hatte [5]) anders formuliert wieder eingesetzt hast [6]. --BlankeVla (Diskussion) 20:51, 18. Mär. 2020 (CET)

Moin,BlankeVla, keine Ursache, dass das nicht fehlte, war ja klar. Das hätte dem Kollegen Georg Hügler eigentlich auch auffallen können. Noch einen gesunden Abend wünsche ich. R2Dine (Diskussion) 21:52, 18. Mär. 2020 (CET)

Vorlage:Erleigt

Lichterführung

Moin. So interessant ich Deinen Beitrag finde, kann es sein, das Du Dich ein wenig in der Adresse geirrt hast? Lichterführung wie Schifffahrtszeichen dienen wohl beide der Sicherheit im Schifssverkehr, sind doch aber sehr unterschiedliche Lemmata, und Dein Beitrag scheint mir nach Überfliegen der Quelle doch eher zu ersterem zu gehören? So oder so wollte ich mal kurz nachfragen, ehe ich dran rumeditiere. Grüsse und so, --G-41614 (Diskussion) 13:53, 31. Mai 2020 (CEST)

Danke Dir, Du hast recht. Den Artikel Lichterführung kannte ich natürlich nicht, da ich nicht vom nautischen Fach bin :) Grüße, R2Dine (Diskussion) 14:32, 31. Mai 2020 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 09:20, 16. Jul. 2024 (CEST)

19. Juni 1865

Hallo R2Dine, danke für den Versuch bessere Sätze daraus zu machen. Aber inhaltlich stimmt es nun nicht: der Bürgerkrieg endete in Texas erst im April 65. Deshalb die gedrechselte Konstruktion. Und endgültig abgeschafft wurde die Sklavenarbeit auch nicht zum von dir genannten Datum. Darum geht es u.a. jetzt auch bei der aktuellen Diskussion um die Gerechtigkeit und Gleichheit. Da war mein historischer Rückblick so schlecht auch nicht:

Als Folge der Emanzipationsproklamation von 1863 und des Ende der Sezession konnte diese "Befreiung" erst Wochen nach dem Ende des Amerikanischen Bürgerkriegs im April auch hier, im Herzen von Texas, einem der Sklavereistaaten, dadurch offiziell bekanntgemacht werden. Juristisch war der Weg zur Gleichheit aller Amerikaner vor dem Gesetz damit nur fortgesetzt, es folgten u. a. auch noch mehrere Zusätze zur Verfassung.

Vielleicht probierst du es nochmal, daraus gute Sätze zu bauen?

Grüße --Quousqueta (Diskussion) 10:26, 13. Jun. 2020 (CEST)

Hallo, Quousqueta, bei meiner Bearbeitung habe ich mich an die zitierten Quellen gehalten. Magst Du dort einmal nachlesen? Grüße, R2Dine (Diskussion) 10:29, 13. Jun. 2020 (CEST)
Jetzt müsste es stimmen. R2Dine (Diskussion) 11:58, 13. Jun. 2020 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 09:20, 16. Jul. 2024 (CEST)

Zweitkonto

Hallo R2Dine,

ist das tatsächlich dein Zweitkonto: Benutzer:R2Dine2? --Seewolf (Diskussion) 12:33, 29. Jul. 2020 (CEST)

Hallo, Seewolf, das Benutzerkonto Benutzer:R2Dine2 hatte ich inzwischen wieder abgemeldet. Nach dem Neukauf eines Laptops konnte ich mich zunächst nicht unter "R2Dine" anmelden, deshalb der Versuch unter "R2Dine2". Ein paar Tage später ging es dann aber doch unter meinem alten Usernamen. Sorry für die Verwirrung, technisch bin ich leider nicht so versiert. Beste Grüße, R2Dine (Diskussion) 15:05, 29. Jul. 2020 (CEST)
Kein Problem, wollte nur sichergehen, dass es da keinen Identitätsklau gibt. --Seewolf (Diskussion) 15:19, 29. Jul. 2020 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 09:20, 16. Jul. 2024 (CEST)

Ein herzliches Dankeschön …

…für deine Sorgfalt beim Ausbau des neuen Artikels Jus post bellum! Es ist so selten geworden, dass sich jemand die Mühe macht, wirklich engagiert nachzuarbeiten und auch hochwertige Weblinks herauszusuchen und den Text zu redigieren, so dass er besser lesbar wird. Es hat mir Spaß gemacht, dass Wikipedia manchmal doch noch funktioniert, ein bisschen wie früher! :) --Aschmidt (Diskussion) 20:05, 27. Aug. 2020 (CEST)

Lieber Aschmidt, das freut mich und natürlich vielen Dank für die Blumen. Wenn wir „alten Hasen“ nicht die alten Werte hochhalten, wer dann :) ? In diesem Sinne noch einen schönen Abend und allzeit frohes Schaffen. Grüße, R2Dine (Diskussion) 20:24, 27. Aug. 2020 (CEST)

Vorlage:ERledigt

Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung

Servus,
Kannst Du diesen Artikel vielleicht ausbauen? Ist ja ein sehr heißes Eisen, wo es m.W. Bedenken wegen der Verfassungsmäßigkeit gibt oder zumindest gab.
Danke voraus!
Gruß, Ciciban (Diskussion) 09:19, 8. Okt. 2020 (CEST)

Hallo, Ciciban, danke für die nette Anfrage. Das kann ich mir gerne mal anschauen. Einen schönen Tag, R2Dine (Diskussion) 09:33, 8. Okt. 2020 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 09:20, 16. Jul. 2024 (CEST)

Gesetzesrecht

Grüß Dich R2Dine.
Aus meiner Sicht ist Deine Bearbeitung dieses Artikels ein handfester Erfolg. Kurz, prägnant und anschaulich. Und: das Ergebnis entspricht der Arbeitsweise, die ich allgemein bei Dir beobachte. Vielen Dank. Erfreulich auch, dass Du recht viel beisteuerst. Besten Gruß --Stephan Klage (Diskussion) 12:19, 24. Okt. 2020 (CEST)

Hallo, Stephan Klage, danke, danke :) Da ich (meistens) Zeit und Lust habe, mich hier einzubringen, bleibe ich der WP auch noch etwas erhalten. Ich wünsche Dir ein schönes Wochenende, Grüße R2Dine (Diskussion) 14:24, 24. Okt. 2020 (CEST)
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Kategorien

Hallo! Bitte ändere nichts im Kategoriesystem, wenn Du Dich darin nicht auskennst. Die Kategorie:Schlachthof ist eine Objektkategorie, weshalb die damit thematisch verbundene Rechtsvorschrift nichts drin zu suchen hat, auch wenn ggf. assoziativ damit zu verbinden ist.Oliver S.Y. (Diskussion) 09:24, 25. Okt. 2020 (CET)

Danke für die Info. Ich hatte ja nur den Artikel zum Schlachthauszwang in die Kategorie:Schlachthof eingeordnet, nichts am Kategoriesystem geändert. Du hast es ja wieder berichtigt. Grüße, R2Dine (Diskussion) 09:49, 25. Okt. 2020 (CET)
Das wäre ja eigentlich auch nicht falsch, und im Sinne von EuT. Es gibt aber Jemanden, der diese Trennung von Thema und Objekt sehr strikt auslegt, weshalb ich zumindest den Bestand da im Blick behalte, um sowas zu ändern. Wenn Dir weitere Kategorien einfallen, da haben wir kaum Grenzen, nur bei OK und TK bitte auf die Definitionen achten.Oliver S.Y. (Diskussion) 09:55, 25. Okt. 2020 (CET)
Alles klar. Einen schönen Sonntag noch. R2Dine (Diskussion) 09:59, 25. Okt. 2020 (CET)
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Infektionsschutzgesetz

Es stimmt nicht, dass die Verkündung des gestern beschlossenen Gesetzes im Bundesgesetzblatt noch nicht nachweisbar ist. Ich konnte das PDF heute morgen problemlos von bgbl.de herunterladen. --Malhiermalda (Diskussion) 12:33, 19. Nov. 2020 (CET)

Dann ergänze es doch bitte im Artikel (mit Einzelnachweis/Link ins BGBl.). R2Dine (Diskussion) 15:19, 19. Nov. 2020 (CET)
Ich sehe nicht ein, wieso ich mir die Arbeit mache, etwas zu recherchieren und einzutragen, diese Arbeit dann von dir mit einer unzutreffenden Begründung zunichte gemacht wird und ich dann zu allem Überfluss auch noch von dir aufgefordert werde, das wieder zu reparieren. Wie ich sehe, hast du inzwischen selbst erkannt, dass die Veröffentlichung erfolgt ist. --Malhiermalda (Diskussion) 16:21, 19. Nov. 2020 (CET)
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Deine letzte Änderung bei Richtlinie 1999/92/EG (ATEX-Betriebsrichtlinie)

Hallo R2Dine, die vorherige Fassung war korrekt. Als die Grundlage ist der Rechtsakt zu verstehen auf der sich die Richtlinie stützt. Siehe dazu Vorlage:Infobox Rechtsakt (EU)/Doku /Grundlage, dort steht "Grundlage, aufgrund derer der Rechtsakt erlassen wurde. Bei regulären Verordnungen und Beschlüssen gibt der Rechtsakt regelmäßig an, auf welcher Grundlage er erlassen wurde, z. B. gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 16.". In der Richtlinie 1999/92/EG steht ...gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 137..., also ist genau das die Grundlage und nicht die Richtlinie 89/391/EWG. Bitte nicht wieder ändern, wenn du weiter anderer Meinung bist können wir das ggf. hier noch weiter ausdiskutieren. Danke und Gruß --Bert (Diskussion) 14:19, 25. Nov. 2020 (CET)

Hallo, Bert, für die Infobox mögen die Angaben so in Ordnung sein. Grüße, R2Dine (Diskussion) 17:56, 25. Nov. 2020 (CET)
Danke, die andere Änderung fand ich übrigens gut und auch besser als meinen ursprünglichen Text. Gruß --Bert (Diskussion) 19:30, 26. Nov. 2020 (CET)
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Zero Covid

Hallo. Du vermischt Zero Covid mit No Covid. Das ist nicht das gleiche. Bitte überarbeite den ganzen Artikel. Gruss--KurtR (Diskussion) 14:35, 17. Feb. 2021 (CET)

Jep, bin ich bereits drauf hingewiesen worden. R2Dine (Diskussion) 14:43, 17. Feb. 2021 (CET)
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Brot und Bücher

Hallo R2Dine! als Newbie, dessen 1.Wiki-Artikel "Brot und Bücher" ist, bitte ich mir nachzusehen, wenn ich die üblichen Gepflogenheiten noch nicht drauf habe.

Ich habe mit meinem Klick auf "Danke" für die"Wikifizierung" von [Brot und Bücher] etwas abgewartet, ob noch weitere Änderungen am Text eingetrudelt wären.

Zum Inhalt habe ich nun aber eine Nachfrage: Warum wurde auf der Seite der Abschnitt:


Schirmherrschaft und Unterstützung
Zu den Helfern und Unterstützern gehören u. a. der Sams Autor, Paul Maar, die Schriftstellerin Tanja Kinkel und die Moderatorin Carolin Reiber.


gelöscht? Auf vergleichbaren Wikipedia-Seiten gemeinnütziger Organisationen gibt's einen entsprechenden Abschnitt. Also: weshalb nicht bei [Brot und Bücher]? Freundliche Grüße --Stroth wiki (Diskussion) 13:01, 6. Apr. 2021 (CEST)

Hallo, Stroth wiki, Tanja Kinkel unterstützt den Verein nicht, sondern sie hat ihn gegründet, was in der Einleitung erwähnt wird; Carolin Reiber hat auch im Jahr 2019 (wie so häufig) die "Sternstunden" des Bayerischen Rundfunks moderiert, als Brot und Bücher das Erich-Kästner-Haus unterstützt hat. Das ist keine besondere Unterstützung gerade von B+B. Zum Engagement von Paul Maar habe ich keine unabhängige Quelle gefunden. Für die WP sollte man nicht einfach von der Vereinswebsite abschreiben, sondern präzisere Angaben machen. Grüße, R2Dine (Diskussion) 13:12, 6. Apr. 2021 (CEST)
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MPK

Hast Du den Text überhaupt gelesen? Das Wort Ministerpräsidentenkonferenz kommt darin nicht einmal vor!
  Beste Grüße
   Torsten Bätge 
   17:38, 8. Apr. 2021 (CEST)

Da der Vorsitzende der MPK Müller regelmäßig an den Pressekonferenzen zu den neuesten "Corona-Beschlüsse" teilnimmt und sich auf seiner Website auch zu einer entsprechenden Kooperation der Länder untereinander sowie mit dem Bund äußert, kannst Du mir meine Bearbeitung vielleicht nachsehen. Ich habe jetzt im Artikel zum Infektionsschutzgesetz richtiggestellt, dass die Beschlüsse von der sog. Bund-Länder-Konferenz (Merkel + Ministerpräsidenten + weitere Personen), einem ebenso inoffiziellen Gremium wie die MPK, gefasst werden. Grüße, R2Dine (Diskussion) 18:33, 8. Apr. 2021 (CEST)
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Hinweis wegen Eingriff (Grundrechte)

Hallo R2Dine,

Du hast leider im o. g. Artikel meine nachhaltig und wissenschaftlich belegten Änderungen einfach abgeändert, und das ohne Angabe von hinreichenden Belegen und Begründung. Das ist so nicht in Ordnung. Deswegen musste ich dies leider revetieren. Bitte zunächst die Disk aufsuchen, bevor umfangreiche Änderungen erneut vorgenommen werden. Hinweis auch auf WP:BLG. Viele Grüße --ScientiaX (Disputatio) 13:58, 19. Apr. 2021 (CEST)

PS: Hinzufügungen sind grundsätzlich unproblematisch. Sollte man aber andere belegte Aussagen komplett abändern oder entfernen wollen, sollte dies m. E. vorher für jeden Artikelabschnitt auf der Disk angekündigt und erläutert werden, um so Reverte zu vermeiden. --ScientiaX (Disputatio) 14:02, 19. Apr. 2021 (CEST)
Lies mal bitte die Disk-Seite, auf der ausdrücklich moniert wurde, dass die gegenwärtigen Ausführungen unverständlich sind. Im übrigen sind alle meine Bearbeitungen wissenschaftlich belegt. Deine Löschung ist daher unbegründet. Wennn Dir das nicht einleuchtet, erübrigt sich eine weitere Auseinandersetzung. Grüße, R2Dine (Diskussion) 14:10, 19. Apr. 2021 (CEST)
P.S.: Vielleicht möchtest Du den Bearbeitungsbaustein ja selber abarbeiten. Der Artikel in der jetzigen Form ist entspricht nicht den WP-Qualitätskriterien. R2Dine (Diskussion) 14:13, 19. Apr. 2021 (CEST)
Da bitte ich Dich genauer hinzuschauen. Der letzte Beitrag auf der Disk war von 2013. Meine Änderungen stammen aus diesem Jahr. Somit trifft Deine Behauptung leider nicht zu. Ich beschäftige mich mit dem Artikel bereits, da bitte ich Dich und auch jeden anderen Benutzer um Geduld. Auch (Voll-) Juristen kochen nur mit Wasser. VG --ScientiaX (Disputatio) 14:17, 19. Apr. 2021 (CEST)
Von einer aktuellen Bearbeitung Deinerseits habe ich bisher nichts gemerkt. In der Disk ist auch kein "Erledigt"-Vermerk, im Artikel kein "In use". Im übrigen steht ja allen die Bearbeitung frei. Ich bin auf Deine Verbesserungen gespannt. R2Dine (Diskussion) 14:24, 19. Apr. 2021 (CEST)
Du bist gerne eingeladen, Dich zu beteiligen. Nur um Missverständnisse zu vermeiden: Ich war gerade dabei gewesen, den Baustein abzuarbeiten. Hatte an eine Kenntlichmachung nicht weiter gedacht. Meine Bearbeitungen aus diesem Jahr zielen darauf hin, die Mängel zu beseitigen. Aus meiner Sicht sind die Definition und Einleitung des Artikels insoweit abgeschlossen. Als Nächstes sind die bemängelten nachfolgenden Abschnitte dran. Sofern Du keine Einwände hast, würde ich deine Bearbeitungen mir im Laufe der Woche anschauen und inwieweit diese in den nachfolgenden Artikelabschnitten (auch teilweise) wieder übertragen werden können. --ScientiaX (Disputatio) 14:52, 19. Apr. 2021 (CEST)
Tu das. Es fehlt eine präzise und laienverständliche Definition, eine Benennung möglicher Eingriffe (Gesetz, VA, Gerichturteil) mit Beispielen , eine Abgrenzung des Verzichts zur scheinbaren Nichtausübung eines Grundrechts (Stichwort negativer Grundrechtsgehalt), es fehlen außerdem Erläuterungen zu Grundrechten mit Ausgestaltungs- und Regelungsvorbehalt, bei denen eine gesetzliche Regelung keinen Eingriffscharakter hat. Die Belege hatte ich ja genannt. R2Dine (Diskussion) 15:00, 19. Apr. 2021 (CEST)
Bezieht sich Deine Kritik auf die aktuelle Definition? Wenn ja, könntest Du bitte näher ausführen, wieso die aktuelle Definition nicht laienfreundliche und nicht präzise wäre? Denn aus meiner Sicht erfüllt die nun wieder eingesetzt Definition genau sämtliche diese Erfordernisse. --ScientiaX (Disputatio) 16:08, 19. Apr. 2021 (CEST)
Eine sinnvolle Gliederung mit aussagekräftigen Überschriften fehlt auch. R2Dine (Diskussion) 15:04, 19. Apr. 2021 (CEST)
Auch hier die Bitte, zu erläutern, wieso eine sinnvolle Gliederung nicht gegeben sei oder wie eine solche aussehen könnte. Danke Ggf. Punkte wie den Grundrechtsverzicht auszuklammern und in einen eigenen Abschnitt zu versetzen, stehe ich offen gegenüber, aber grds. teile ich diese Auffassung nicht.--ScientiaX (Disputatio) 16:08, 19. Apr. 2021 (CEST)
Die aus meiner Sicht sowohl im Hinblick auf die Verständlichkeit als auch die dogmatische Richtigkeit notwendigen Bearbeitungen hast Du ja leider gelöscht. An der Definition ist schlicht falsch, dass ein Eingriff eine Verletzung darstelle. Von einer Grundrechtsverletzung sprechen Juristen nur bei nicht gerechtfertigten Eingriffen. Der Hinweis auf die Grundrechtsprüfung ist für Laien unverständlich. Wer prüft wann und weshalb? Dazu sollte es einen separaten Abschnitt zum Rechtsschutz geben. Zur Kritik am Begriff fehlen Quellen. Die Überschrift zu angeblichen "Sonderfragen" ist nichtssagend. Worum geht es in dem Abschnitt? Das muss man den Lesern genauer sagen und in juristischer Terminologie. R2Dine (Diskussion) 17:10, 19. Apr. 2021 (CEST)
Da bitte ich, noch mal einen genauen Blick auf die Definition zu werfen: ,,Ein Eingriff ist eine Grundrechtsverletzung, die nicht gerechtfertigt ist. Diese wird klassischerweise durch eine staatliche Maßnahme (z. B. einer Verbotsverfügung, durch Gesetz oder ein gerichtliches Urteil), das in den Schutzbereich eines Grundrechts eingreift und mit einem Gebot oder Verbot verbunden ist, herbeigeführt.“
Die Definition entspricht exakt dem, was du ausgeführt hast. So findet es sich auch in einschlägigen dogmatischen Wissenschaftskommentaren, wie z. B. Maunz/Dürig Grundgesetz oder Lehrbüchern: Hufen, Grundgesetz wieder. Die von Dir hingegen angeführte Definition stellt ein Teil des modernen Eingriffsbegriffes dar, welcher als untere oder spezielle Definition fungiert. Die zutreffende allgemeine Definition ist die, der nicht gerechtfertigten Grundrechtsverletzung. Eben dies steht da, wenn auch sprachlich abgewandelt. Daher ist dein Einwand für mich bislang nicht nachvollziehbar. --ScientiaX (Disputatio) 18:50, 19. Apr. 2021 (CEST)
PS: Über die weiteren Hinweise für die nachfolgenden Abschnitte muss ich mir erst noch Gedanken machen. Da sehe ich Potenzial für eine gemeinsame Änderung, da ich ebenfalls ähnliche Mängel sehe. --ScientiaX (Disputatio) 18:56, 19. Apr. 2021 (CEST)
Nun denn: Habe Deine Änderungen soweit eingearbeitet. Danke für die vorherige Arbeit. Aus meiner Sicht wäre die nun bestehende Version soweit okay. Den BS habe ich deshalb entfernt, da dieser schon seit Jahren nicht mehr aktuell ist. Es gibt noch Verbesserungsmöglichkeiten, denke aber, dass unsere Diskussion soweit erledigt wäre. Wie siehst Du das?--ScientiaX (Disputatio) 19:46, 19. Apr. 2021 (CEST)
„Eingriff in ein Grundrecht ist jedes staatliche Handeln, das dem einzelnen ein Verhalten, das in den Schutzbereich eines Grundrechts fällt, ganz oder teilweise unmöglich macht.“ (Bodo Pieroth, Bernhard Schlink, Thorsten Kingreen, Ralf Poscher: Grundrechte - Staatsrecht II. 31. Auflage. C.F. Müller, Heidelberg 2015, ISBN 978-3-8114-4024-1, Rn. 238, 240.) „Das Bundesverfassungsgericht versteht darunter einen rechtsförmigen Vorgang, „der unmittelbar und gezielt (final) durch ein vom Staat verfügtes, erforderlichenfalls zwangsweise durchzusetzendes Ge- oder Verbot, also imperativ, zu einer Verkürzung grundrechtlicher Freiheiten führt.“ (BVerfG, Beschluss vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 670/91 Rdnr. 68). Das sprich ja wohl für sich. Im übrigen können auch Gebote in Grundrechte eingreifen, z.B. in das der allgemeinen Handlungsfreiheit. Eine „nicht gerechtfertigte Verletzung“ ist ein Pleonasmus, ein Eingriff ist begrifflich eben keine Verletzung. R2Dine (Diskussion) 19:52, 19. Apr. 2021 (CEST)
Bei der aus dem Buch zitierten Stelle handelt es sich um eine Erläuterung zum modernen Eingriffsbegriff. Demnach gehört diese in den Abschnitt zum modernen Eingrifsbegriff und nicht in die allgemeine Definition. Das Gleiche gilt für die klassische Definition des Eingriffs aus dem BVerf Beschluss, die ebenfalls in den entsprechenden Abschnitt gehört. Im Übrigen handelt es sich nicht um einen Pleonasmus. Das ist abwegig, denn die allgemeine Definition des Eingriffs ist dogmatisch anerkannt und (auch) zutreffend. So führt Hufen aus: "Die Grundrechtsverletzung ist definiert als der nicht gerechtfertigte Eingriff" (Staatsrecht II, § 8, Rn. 4, 7. Aufl.). Ähnliches findet sich im Maunz/Dürig Grundgesetz sowie an anderer Stelle mit ebenfalls überzeugenden Argumenten. Es erstaunt mich auch, dass Du die Definition weiterhin nicht vollständig zur Kenntnis nehmen möchtest, denn da steht unter anderem "eines Grundrechts eingreift und mit einem Gebot oder Verbot verbunden ist". Ich bitte Dich noch mal, die Definition/ Einleitung vollständig zur Kenntnis zu nehmen. Für ein weitergehendes gegenstandsloses Beharren stehe ich jedoch nicht zur Verfügung. Deine Bearbeitungen, die ich mittragen konnte, sind bereits übernommen worden.--ScientiaX (Disputatio) 20:58, 19. Apr. 2021 (CEST)
Du zitierst eine Definition für „Grundrechtsverletzung“, nicht für „Eingriff.“ Was Du daraus machst, ist nicht zitierfähg, weil es die genannten Autoren so nicht gesagt haben. Inhaltlich ist die Einleitung sachlich so schlicht falsch. Auf so viel Sorgfalt beharre ich - und die WP-Qualitätsrichtlinien - allerdings. R2Dine (Diskussion) 21:19, 19. Apr. 2021 (CEST)
Nehmen wir noch mal erneuten einen Anlauf: Ein Eingriff, da sind wir uns hoffentlich einig, benötigt mindestens eine Einwirkung (Verletzung) in den Schutzbereich eines Grundrechts. Bevor jedoch tatsächlich ein verfassungsrechtlich relevanter Eingriff vorliegt, darf dieser nicht verfassungsrechtlich gerechtfertigt (also durch die Schranken des jeweiligen Grundrechts) gedeckt sein. Ansonsten liegt nämlich kein verfassungsrechtlich relevanter Eingriff vor. Die Definition lässt sich ggf. als Umkehrschluss betrachten. Sehe aber keinen logischen, erst recht keinen sachlichen Fehler. Daher erachte ich die allgemeine Definition als zutreffend. So auch: Sachs, Grundgesetz 8. Auflage 2018 Rn. 78; Schnapp, Logik für Juristen § 6, S. 48, 7. Aufl; Stern/Sachs/Dietlein, Stern, Staatsrecht: Die einzelnen Grundrechte Bd. IV/1, § 111; v. Mangoldt/Klein/Starck/Starck GG Art. 1 Rn. 262-265; sowie die o. g. Literatur. Das Problem m. E. ergibt sich daraus, dass sehr oft direkt der klassische Eingriffsbegriff ins Felde geführt wird, anstatt noch eine Ebener höher zu gehen und den Eingriff als die nicht gerechtfertigte Grundrechtsverletzung zu begreifen. Auf die einzelnen Begriffe, "klassisch" oder "moderner" kann dann auf der zweiten Ebene zu sprechen kommen, wie es im Artikel auch zu tragen kommt.
Deine bisherigen Einwände stellen für mich daher leider das Ergebnis einer unzureichenden Beschäftigung mit der (weiten) Tiefe des Eingriffsbegriffes dar. Im Ergebnis also unbegründet. Dies gilt auch für deine Auffassung hinsichtlich der Zitierung. Sollte nach alledem meine Begründung Dich immer noch nicht überzeugen können, steht es Dir gerne frei, Kollegen um eine 3M zu bitten. Viele Grüße--ScientiaX (Disputatio) 22:08, 19. Apr. 2021 (CEST)
Also einfach im Artikel Änderungen vorzunehmen, bevor die Diskussion beendet ist, empfinde ich als wenig respektvoll in Anbetracht dessen, dass ich mir die Mühe gemacht habe, auf deine Einwände zu reagieren und Nachzuliefern. So überzeugst m. E. niemanden von deinem Standpunkt. Gruß --ScientiaX (Disputatio) 22:25, 19. Apr. 2021 (CEST)
Entschieden wird in der Redaktion Recht, siehe [7]. Du überschätzt Dich. R2Dine (Diskussion) 08:39, 20. Apr. 2021 (CEST)
Danke für die Verlinkung. Der letzte Satz war aber, da er in die Kategorie ad personam fällt, völlig unnötig. Auch hier noch mal den Hinweis, es zukünftig mit mehr AGF zu versuchen. Das Thema selbst hat sich zwischenzeitlich erledigt. Gruß --ScientiaX (Disputatio) 11:08, 23. Apr. 2021 (CEST)
Deinem Profi entnehme ich, dass Du kein Jurist bist. Deshalb verstehe ich, dass Du offenbar gar nicht gemerkt hast, wie abwegig die von Dir kreierte "Definition" war. Schon dreist, dann auch noch den Fachleuten vorzuwerfen, Sie hätten keine Ahnung. Deine Belehrungen sind umso unangemessener. Da das Thema erledigt ist, schließe ich hier die Diskussion. R2Dine (Diskussion) 13:42, 23. Apr. 2021 (CEST)
Deine Feststellungen entbehren jeder Tatsache:
Wenn Du mein Profil ordentlich gelesen hättest, wüsstest Du, dass ich Voll- (Jurist bin). Daher empfinde ich deine sog. Retourkutsche als sehr despektierlich. Im Übrigen habe ich niemanden dergleichen Vorwürfe gemacht, wie Du unrichtigerweise behauptet hast. Daher sind Deine Bemerkungen schlichtweg gegenstandslos. Somit schließe ich hier, und bitte Dich ausdrücklich darum, zukünftig solche tatsachenlosen Behauptungen nicht weiter in den Raum zu werden, weil ich das nicht mehr einfach ignorieren könnte. Ich erwarte, dass Du meine Expertise nicht erneut mit abwegigen Behauptungen in Frage stellst. Denn die anderen Bearbeitungen im Artikel waren korrekt und vertretbar gewesen. Das gilt auch für Bearbeitungen in anderen Rechtsartikel. Das meine Arbeit wegen einer fehlerbehaften Definition von Dir dermaßen in Frage gestellt wird, ist eine Zumutung. Würde mir mehr Differenzierung und Sachlichkeit wünschen.. Das zeugt für mich von mangelndem AGF. Gruß --ScientiaX (Disputatio) 16:10, 23. Apr. 2021 (CEST)
Das hatte ich tatsächlich übersehen. Umso schwerer kann ich Deine Argumentation zur Sache nachvollziehen. R2Dine (Diskussion) 16:48, 23. Apr. 2021 (CEST)
Nun: Ich bedaure sehr, dass bei Dir dieser Eindruck entstanden ist. Ich hatte bereits an anderer Stelle eingeräumt, dass mir mit der Definition leider ein unglücklicher Fauxpas unterlaufen ist. Nach dem Du und die anderen Kollegen mich darauf aufmerksam gemacht haben, hatte ich deswegen die Definition nicht mehr weiter verfolgt. Ich bitte, den Fehler mit der Definition mir nachzusehen, aber auf das Vorhandensein meiner Examina muss ich dann doch deutlich "bestehen". Schönes Wochenende. --ScientiaX (Disputatio) 16:55, 23. Apr. 2021 (CEST)
Danke, Dir auch. R2Dine (Diskussion) 16:59, 23. Apr. 2021 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 09:20, 16. Jul. 2024 (CEST)

Abschaffung der Bund-Länder-Konferenz

Hallo!
Wo in dem von Dir zitierten Gesetz steht denn etwas von der Abschaffung der Bund-Länder-Konferenz oder einem Verbot, sich in der Form zu treffen? Finde da nichts.
  Beste Grüße
   Torsten Bätge 
   10:26, 24. Apr. 2021 (CEST) (unvollständig signierter Beitrag von Torsten Bätge (Diskussion | Beiträge) )

Hallo, Torsten Bätge, die Bund-Länder-Konferenz war ja nie offiziell errichtet worden und wurde deshalb auch nicht offiziell wieder abgeschafft. Die sog. Bundesnotbremse im neuen Infektionsschutzgesetz macht entsprechende Konferenzen aber überflüssig. Das ist aus den Gesetzesmaterialien ersichtlich wesentliche Funktion der Neuregelung. In der Presse war ja Merkels Unzufriedenheit mit der mangelnden Folgsamkeit der Länder ausdrücklich Thema. Das hast Du doch sicher verfolgt. Ich habe die Einleitung im Artikel zur Bund-Länder-Konferenz entsprechend präzisiert. Mehr ergibt sich auch aus den verlinkten Artikeln, vor allem zum Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Grüße, R2Dine (Diskussion) 10:44, 24. Apr. 2021 (CEST)
Es ist also Deine persönliche Schlussfolgerung?
  Beste Grüße
   Torsten Bätge 
   10:47, 24. Apr. 2021 (CEST) (unvollständig signierter Beitrag von Torsten Bätge (Diskussion | Beiträge) )
Nein, es ist Merkels Wille, und Bundestag und Bundesrat haben es so beschlossen :) siehe: Corona-Beratungen: Bund-Länder-Runde abgesagt tagesschau.de, 9. April 2021. R2Dine (Diskussion) 11:02, 24. Apr. 2021 (CEST)
Wo steht dort, dass man sich nie wieder in der Form treffen will?
  Beste Grüße
   Torsten Bätge 
   11:21, 24. Apr. 2021 (CEST) (unvollständig signierter Beitrag von Torsten Bätge (Diskussion | Beiträge) )
Das habe ich auch gar nicht behauptet. Wenn die nächste Konferenz stattfindet, kannst Du den Artikel ja aktualisieren. Die „Bundesnotbremse“ ist gegenwärtig bis zum 30. Juni 2021 befristet (§ 28b Abs. 10 IfSG). R2Dine (Diskussion) 11:34, 24. Apr. 2021 (CEST)
Deine Antwort ist eine Frechheit! Du veräppelst nicht nur mich sondern auch alle Leser. Ich setzte deshalb alle Deine Änderungen an den beiden Artikeln zurück. Behalte Deine persönlichen Meinungen und Schlußfolgerungen bitte zukünftig für Dich, in die Wikipedia gehören die nämlich nicht rein.
  Beste Grüße
   Torsten Bätge 
   11:48, 24. Apr. 2021 (CEST) (unvollständig signierter Beitrag von Torsten Bätge (Diskussion | Beiträge) )
Nein, das tue ich nicht. Offenbar hast Du die aktuelle politische Diskussion nicht im mindesten verfolgt und nimmst auch die verlinkten Quellen nicht zur Kenntnis. Es geht nicht an, dass Du dann einen Artikel in der WP schreibst, der an der Wirklichkeit vorbeigeht. Ich erwarte von Dir belegte Argumente, die meine Bearbeitung widerlegen. R2Dine (Diskussion) 11:58, 24. Apr. 2021 (CEST)
Die Belegpflicht liegt bei Dir. Ich lese die Quellen - nicht nur die eigenen, bevor ich sie verwende - sondern auch die anderen Mitarbeiter. Und ich habe deshalb auch nachgefragt, von Dir aber bislang nur ausweichende Antworten bekommen. Also, kommt da noch was oder meinst Du jetzt, Deine Interpretation per Editwar durchdrücken zu müssen?
  Beste Grüße
   Torsten Bätge 
   12:11, 24. Apr. 2021 (CEST) (unvollständig signierter Beitrag von Torsten Bätge (Diskussion | Beiträge) )
Meine Bearbeitungen sind alle belegt. Deine Quellen kenne ich ebenfalls. Sie widersprechen meinen nicht. Dein Artikel war bereits veraltet, bevor Du ihn eingestellt hast. Und da Deine Beiträge gesichtet werden müssen (was Gründe haben wird) und ich schon lange im Sichterteam bin, sichte ich den Artikel und sage "So nicht." Leider lässt Du nach wie vor Argumente vermissen, dass die Bund-Länder-Konferenz seit der Änderung des IfSG noch aktuell ist. Die letzte hat am 22. März stattgefunden, die für den 12. April geplante wurde abgesagt, siehe nochmals: Corona-Beratungen: Bund-Länder-Runde abgesagt tagesschau.de, 9. April 2021. R2Dine (Diskussion) 16:32, 24. Apr. 2021 (CEST)
Bin gerade unterwegs, muss mich kurz fassen. Dumm für Dich, dass die nächste Konferenz für Übermorgen bereits in Merkels Terminkalender eingetragen ist. Geht ums Impfen. Wie ich über Deine Kompetenz hier in der Wikipedia denke, ergänze ich später.
  Beste Grüße
   Torsten Bätge 
   19:21, 24. Apr. 2021 (CEST)
Die Diskussion findet jetzt hier statt. Es geht übrigens um die Vorbereitung einer Bundesrechtsverordnung. Weitere Einträge Deinerseits kannst Du Dir hier sparen. Ich werde sie löschen, erst recht, wenn sie persönlich werden. R2Dine (Diskussion) 20:25, 24. Apr. 2021 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 09:20, 16. Jul. 2024 (CEST)

WikiSwiss Award 2021

Liebe Wiki[m/p]edianerinnen und -ianer

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass Wikimedia CH die WikiSwiss Awards lanciert hat. Diese Auszeichnung würdigt die langjährige Arbeit von Wikimedianerinnen und Wikimedianern, die in der Schweiz wohnen oder zu Schweizer Themen beitragen.

Die Kriterien für die Teilnahme am Final sind die folgenden:

  • Im Jahr 2020 noch aktive Mitwirkung
  • Seit mindestens 5 Jahren aktiv (das heisst seit 2015)
  • Mindestens 10'000 Edits im Hauptnamensraum bei den folgenden Wikimedia-Projekten: Wikipedia, Wikisource, Wikinews, Wikibooks, Wiktionary, Wikiquote, Wikiversity
  • Beiträge in Deutsch, Italienisch, Französisch, Alemannisch und Rätoromanisch

Zusätzlich zu den erwähnten vier Kriterien sollten Sie eines von zwei weiteren Kriterien erfüllen:

  • Wohnsitz in der Schweiz
  • Regelmässige Beiträge (mindestens 50 Edits und 1'000 Bytes in einem einzelnen Artikel) zu Inhalten in den wichtigsten Kategorien mit Bezug zur Schweiz

Wir kontaktieren Sie, weil Sie die ersten vier Kriterien erfüllen – herzlichen Glückwunsch – und mindestens eines der beiden letztgenannten.

Falls Sie in der Schweiz oder in Grenznähe wohnen, möchten wir Sie zu unserer Preisverleihung einladen, die am 12. Juni 2021 in Luzern stattfinden wird. Im Rahmen der begrenzt verfügbaren Plätze können Sie die Teilnahme für sich selbst sowie für eine zusätzliche erwachsene Person und ein Kind buchen, indem Sie bis spätestens 1. Juni eine Nachricht an events@ – at-Zeichen für E-Mailwikimedia.ch schicken. Sämtliche Reisekosten werden erstattet.

Falls Sie nicht am Anlass teilnehmen können oder nicht in der Schweiz wohnen, können wir Ihnen den Preis (Medaille und Urkunde) per Post zusenden. Bitte senden Sie uns eine Nachricht an events@ – at-Zeichen für E-Mailwikimedia.ch mit Ihrem Benutzernamen, Vornamen, Nachnamen, Adresse und Land.

Weitere Informationen finden Sie auf: https://meta.wikimedia.org/wiki/Wikimedia_CH/Wikiswiss_Award_de

Weiterhin viel Erfolg bei Ihren Wikimedia-Projekten! --MediaWiki message delivery (Diskussion) 20:30, 1. Mai 2021 (CEST)

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Kondiktionssperre

Hallo R2Dine!

Die von dir stark überarbeitete Seite Kondiktionssperre wurde zum Löschen vorgeschlagen. Gemäß den Löschregeln wird über die Löschung mindestens sieben Tage diskutiert und danach entschieden.

Du bist herzlich eingeladen, dich an der Löschdiskussion zu beteiligen. Wenn du möchtest, dass der Artikel behalten wird, kannst du dort die Argumente, die für eine Löschung sprechen, entkräften, indem du dich beispielsweise zur enzyklopädischen Relevanz des Artikels äußerst. Du kannst auch während der Löschdiskussion Artikelverbesserungen vornehmen, die die Relevanz besser erkennen lassen und die Mindestqualität sichern.

Da bei Wikipedia jeder Löschanträge stellen darf, sind manche Löschanträge auch offensichtlich unbegründet; solche Anträge kannst du ignorieren.

Vielleicht fühlst du dich durch den Löschantrag vor den Kopf gestoßen, weil durch den Antrag die Arbeit, die du in den Artikel gesteckt hast, nicht gewürdigt wird. Sei tapfer und bleibe dennoch freundlich. Der andere meint es vermutlich auch gut.

Grüße, Xqbot (Diskussion) 12:27, 12. Mai 2021 (CEST)   (Diese Nachricht wurde automatisch durch einen Bot erstellt. Wenn du zukünftig von diesem Bot nicht mehr über Löschanträge informiert werden möchtest, trag dich hier ein.)

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Spieleregister

Hallo R2Dine!

Die von dir stark überarbeitete Seite Spieleregister wurde zum Löschen vorgeschlagen. Gemäß den Löschregeln wird über die Löschung mindestens sieben Tage diskutiert und danach entschieden.

Du bist herzlich eingeladen, dich an der Löschdiskussion zu beteiligen. Wenn du möchtest, dass der Artikel behalten wird, kannst du dort die Argumente, die für eine Löschung sprechen, entkräften, indem du dich beispielsweise zur enzyklopädischen Relevanz des Artikels äußerst. Du kannst auch während der Löschdiskussion Artikelverbesserungen vornehmen, die die Relevanz besser erkennen lassen und die Mindestqualität sichern.

Da bei Wikipedia jeder Löschanträge stellen darf, sind manche Löschanträge auch offensichtlich unbegründet; solche Anträge kannst du ignorieren.

Vielleicht fühlst du dich durch den Löschantrag vor den Kopf gestoßen, weil durch den Antrag die Arbeit, die du in den Artikel gesteckt hast, nicht gewürdigt wird. Sei tapfer und bleibe dennoch freundlich. Der andere meint es vermutlich auch gut.

Grüße, Xqbot (Diskussion) 13:25, 19. Mai 2021 (CEST)   (Diese Nachricht wurde automatisch durch einen Bot erstellt. Wenn du zukünftig von diesem Bot nicht mehr über Löschanträge informiert werden möchtest, trag dich hier ein.)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 09:20, 16. Jul. 2024 (CEST)

Was ist eine POV-Datei?

Ich verstehe, was du meinst (Bild mit politischer Aussage), aber ist das von den Richtlinien so gedeckt, es als "POV-Datei" zu entfernen? Es ist ja wie ein Text eine Quelle, die als solche zitiert werden kann.--ChickSR (Diskussion) 09:50, 17. Jun. 2021 (CEST)

Hallo, ChickSR, obwohl mir die Datei persönlich gefällt, habe ich sie aus dem Artikel entfernt. Sie hat mit dem Lemma Dönertasche (Verpackung) nicht viel zu tun, sondern transportiert in erster Linie eine politische Botschaft („gegen Nazis“), die überall stehen könnte, nicht notwendig auf einer Dönertasche. Falls es sich um eine bestimmte Protestaktion handeln sollte, für die die fragliche Verpackung benutzt wurde, dann bitte mit Quellen angeben. Nicht von den Neutralitätsrichtlinien gedeckt sind jedenfalls persönliche Meinungsäußerungen der Artikelverfasser. Grüße, R2Dine (Diskussion) 10:02, 17. Jun. 2021 (CEST)
Es soll ja lediglich die Rezeption des Logos auf einem Aufkleber belegen, wie es im Text steht. Ich frage mich gerade noch, ob man das Lemma nicht besser nach "Döner-Logo" verschieben sollte. Was meinst du?--ChickSR (Diskussion) 10:04, 17. Jun. 2021 (CEST)
Was steht denn im Text? Von der Dönertasche als Mittel der politischen Meinungsäußerung lese ich da nichts. Nur, dass das Logo „Kultstatus“ haben soll ... R2Dine (Diskussion) 10:46, 17. Jun. 2021 (CEST)
Dort steht, dass es auf Graffitis und Aufklebern verwendet wird, das soll das Bild belegen. Bei Commons gibt es noch ein Graffiti mit dem Schriftzug "Eat the Rich". Zur Verwendung des Logos im linken Spektrum gibt es leider keine Quellen, ich nehme mal an, dass es zum Mythologem "Nazis essen heimlich Döner" gehört.--ChickSR (Diskussion) 10:54, 17. Jun. 2021 (CEST)
Dann versuch doch, das so zu belegen. Ansonsten wäre es leider POV. R2Dine (Diskussion) 10:55, 17. Jun. 2021 (CEST)
Vielleich kannst Du daraus was machen: Wenn ein Nazi einen Döner isst Stern, 8. Dezember 2015; Deutsches Nationalgericht: Donnerstag muss Dönerstag werden Der Spiegel, 17. Oktober 2019. Allerdings geht es beim rechten "Döner-Dilemma" wohl eher darum, dass der (türkische/asiatische/muslimische) Döner selbst angeblich die Einwanderungsgesellschaft symbolisiert, weniger um die Verpackung. R2Dine (Diskussion) 11:34, 17. Jun. 2021 (CEST)
Ja, leider keine Quellen zum Logo. Man kann Quellen zu Personen mit Döner-T-Shirts suchen, etwa Max Czollek.--ChickSR (Diskussion) 11:51, 17. Jun. 2021 (CEST)
Das gehört dann zum übergeordneten Thema "rechte Alltags- bzw. Subkultur", ähnlich den Bekleidungsmarken, die in der rechten Szene bevorzugt werden, siehe Zeitgeschmack und Ess-Moden oder "Das Wichtigste ist Selbstorganisation": „Bestimmte Speisen von anderen Völkern werden verweigert – wir haben Strafaktionen erlebt in rechtsextrem orientierten Jugendgruppen, weil Gruppenmitglieder am Dönerstand gesichtet wurden.“ R2Dine (Diskussion) 12:03, 17. Jun. 2021 (CEST)
Passend dazu auch diese Szene eines Kampfs mit dem Dönerspieß gegen rechte Angreifer. Solche Dinge kann man unter Döner Kebab aber leider nicht unterbringen, da dort ein User aus dem Bereich Lebensmittelfachkunde streng über das disziplinäre Reinheitsgebot wacht.--ChickSR (Diskussion) 12:19, 17. Jun. 2021 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 09:20, 16. Jul. 2024 (CEST)

Artikel 84 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland

Hallo R2Dine!

Die von dir stark überarbeitete Seite Artikel 84 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland wurde zum Löschen vorgeschlagen. Gemäß den Löschregeln wird über die Löschung mindestens sieben Tage diskutiert und danach entschieden.

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Vorschaufunktion

Schaltfläche „Vorschau zeigen“
Schaltfläche „Vorschau zeigen“

Hallo R2Dine,

vielen Dank für deine Beiträge zur Wikipedia!

Mir ist aufgefallen, dass du kurz hintereinander mehrere kleine Änderungen am Artikel Liste der auszusondernden Literatur‎ vorgenommen hast. Es ist jedoch am besten, diese gesammelt durchzuführen, damit die Versionsgeschichte für andere Benutzer übersichtlich und nachvollziehbarer bleibt. Daher benutze bitte in der Quelltextbearbeitung immer die Schaltfläche Vorschau zeigen unterhalb des Artikels (siehe Bild); beim VisualEditor die dort angebotenen Möglichkeiten zur kritischen Prüfung. Das ermöglicht es dir auch, deine Änderungen auf Richtigkeit zu überprüfen, bevor du sie durch Klicken auf Änderungen veröffentlichen veröffentlichst und sie in der Versionsgeschichte des Artikels sowie den Beobachtungslisten anderer Benutzer erscheinen.

Wenn du eine größere Überarbeitung aus Sorge vor Bearbeitungskonflikten in viele Einzeländerungen aufgeteilt hast, sei dir der Textbaustein Vorlage:In Bearbeitung empfohlen.

Danke und viele Grüße Bernd Bergmann (Diskussion) 11:31, 14. Aug. 2021 (CEST)

Hallo, Bernd Bergmann, danke für die Info. Mir ist bewusst, dass ich nicht immer so rationell arbeite, wie es sein sollte, obwohl ich mich durchaus darum bemühe und auch die Vorschau-Funktion benutze. Manchmal übersehe ich leider auch Rechtschreibfehler. Ich gelobe aber weitere Besserung und will Deinen Hinweis gerne beherzigen. Viele Grüße, R2Dine (Diskussion) 19:42, 14. Aug. 2021 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 09:20, 16. Jul. 2024 (CEST)

Artikel Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Guten Tag, R2Dine,

zunächst einmal herzlichen Dank für Deine Ergänzungen des Artikels Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, denen ich bis auf die gleich angegebenen Ausnahmen uneingeschränkt zustimmen kann.

In zwei Punkten habe ich den Eindruck, dass es eine Überschneidung von Bearbeitungsschritten durch uns Beide gab und dadurch unbeabsichtigt Ergänzungen weggefallen sind, die ich zeitgleich vorgenommen, aber eben etwas vor Dir abgespeichert hatte (?). Das betrifft

  • den Hinweis (einschließlich Link auf den entsprechenden Artikel) zwischen dem LkSG und dem Artikelgesetz, dessen Bestandteil es ist sowie
  • den Abschnitt über die Sorgfaltspflichten.

Diese Passagen habe ich wieder eingefügt - und hoffe, dass das konsensfähig ist.

Besten Gruß --Bernhard Pfitzner (Diskussion) 14:37, 16. Aug. 2021 (CEST)

Alles gut, Bernhard Pfitzner, das hatte ich gar nicht bemerkt. Allerdings haben inzwischen auch andere User den Artikel bearbeitet, da geht nicht jede Änderung auf mich zurück. Grüße, R2Dine (Diskussion) 15:03, 16. Aug. 2021 (CEST)
Hallo R2Dine,
"alles gut" dann auch meinerseits.
Und: solltest Du weitere Anregungen haben, bin ich da sehr offen. Ich selbst werde in den kommenden Tagen (evtl. Wochen) an diesem und damit zusammenhaängenden Artikeln weiterarbeiten. Vielleicht schaust Du bei Gelegenheit mal wieder drauf?
Besten Gruß --Bernhard Pfitzner (Diskussion) 15:20, 16. Aug. 2021 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 09:20, 16. Jul. 2024 (CEST)

Am Durchblick

Hallo R2Dine!

Die von dir überarbeitete Seite Am Durchblick wurde zum Löschen vorgeschlagen. Gemäß den Löschregeln wird über die Löschung mindestens sieben Tage diskutiert und danach entschieden.

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Da bei Wikipedia jeder Löschanträge stellen darf, sind manche Löschanträge auch offensichtlich unbegründet; solche Anträge kannst du ignorieren.

Vielleicht fühlst du dich durch den Löschantrag vor den Kopf gestoßen, weil durch den Antrag die Arbeit, die du in den Artikel gesteckt hast, nicht gewürdigt wird. Sei tapfer und bleibe dennoch freundlich. Der andere meint es vermutlich auch gut.

Grüße, Xqbot (Diskussion) 11:49, 24. Sep. 2021 (CEST)   (Diese Nachricht wurde automatisch durch einen Bot erstellt. Wenn du zukünftig von diesem Bot nicht mehr über Löschanträge informiert werden möchtest, trag dich hier ein.)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 09:20, 16. Jul. 2024 (CEST)

Gifttiergesetz (Nordrhein-Westfalen)

Den Artikel würde ich gerne bei Schon gewusst vorschlagen. Wärst du einverstanden? --AxelHH (Diskussion) 20:21, 27. Sep. 2021 (CEST)

Hallo, AxelHH, ja gerne, mach das. Eigentlich habe ich den Artikel nur geschrieben, weil ich den Titel so kurios fand :) Grüße, R2Dine (Diskussion) 21:42, 27. Sep. 2021 (CEST)
Gerade deswegen ist es interessant für Schon gewussst. --AxelHH (Diskussion) 22:21, 27. Sep. 2021 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 09:20, 16. Jul. 2024 (CEST)


Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität

Hallo R2Dine, ich finde auch dieser Artikel zu einem Gesetz wäre für Schon gewusst? interessant - es muss nicht immer kurios sein. Wärst du mit dem Vorschlag einverstanden? --Lupe (Diskussion) 20:04, 3. Okt. 2021 (CEST)

Hallo, Lupe, ja, bin ich. Fühle mich langsam geschmeichelt ;-) R2Dine (Diskussion) 20:08, 3. Okt. 2021 (CEST)
Okay, danke! Der Vorschlag steht. Du kannst gerne noch weitere Teaser vorschlagen oder sogar weitere Artikel - bis zu drei gleichzeitig sind erlaubt und wir suchen immer Vorschläge, finden aber beim Stöbern auch nicht alles. Schönen Abend --Lupe (Diskussion) 20:32, 3. Okt. 2021 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 09:20, 16. Jul. 2024 (CEST)

Anwerbepolitik

Hallo R2Dine, ich habe noch eine Anmerkung beim Portal:Recht angefügt, wegen einer eventuellen weiteren Änderung des Abschnittstitels. Falls du magst, sieh es dir gern dort an. Viele Grüße --Carolin 16:19, 13. Nov. 2021 (CET)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 09:20, 16. Jul. 2024 (CEST)

Alfred Jodl

Hallo, ich habe den einen Absatz bei Alfred Jodl entfernt. In dem Baustein obendrüber stand, dass Abschnitte entfernt werden, wenn Belege fehlen. Ich habe geschaut und nichts gefunden und den Satz dann entfernt. War das ein Fehler? --Känguru1890 (Diskussion) 13:49, 22. Dez. 2021 (CET)

Hallo, Känguru1890, wie ich Deinem Profil entnehme, bis Du noch neu bei uns in der Wikipedia. Der Belegebaustein bezieht sich auf den Absatz darunter, das ist richtig. Er soll allerdings dazu anhalten, die fehlenden Belege zu recherchieren und einzufügen, nicht den betreffenden Absatz zu entfernen. Deshalb habe ich Deine Bearbeitung rückgängig gemacht. Viele Grüße, R2Dine (Diskussion) 14:14, 22. Dez. 2021 (CET)
Ah ok, danke für die Erklärung! Wofür steht der Satz dann überhaupt in dem Baustein? --Känguru1890 (Diskussion) 14:19, 22. Dez. 2021 (CET)
Er richtet sich vor allem an den Ersteller einer unbelegten Textpassage und will zum Belegen motivieren. Dass „Angaben ohne ausreichenden Beleg demnächst entfernt werden könnten,“ soll die Belegpflicht bzw. den Qualitätsmangel unterstreichen, siehe Wikipedia:Bewertungsbausteine. R2Dine (Diskussion) 14:41, 22. Dez. 2021 (CET)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 09:20, 16. Jul. 2024 (CEST)

Bearbeitung in Corona-Test

Hallo R2Dine, vielen Dank für Dein Engagement auf der o.g. Seite. Allerdings hatten wir seinerzeit in der Redaktion und Spam Disk. darüber gesprochen, dass wir buzer Links wenn möglich vermeiden wollen. Siehe auch hier. Deswegen habe ich Deine Links zum IfSG und SGB V entsprechend angepasst. Bitte achte wenn möglich zukünftig darauf, diese durch juris zu ersetzen. Vielen Dank und viele Grüße --Chz (Diskussion) 17:02, 31. Jan. 2022 (CET)

Danke, Chz, für den Hinweis. Das hatte ich übersehen. Viele Grüße, R2Dine (Diskussion) 17:05, 31. Jan. 2022 (CET)
Kein Problem, ist mir auch nur deswegen aufgefallen, weil ich seinerzeit an der Disk beteiligt war. --Chz (Diskussion) 17:13, 31. Jan. 2022 (CET)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 09:20, 16. Jul. 2024 (CEST)

Ergänzungen bei SCM Agreement

Hey, ich bin dir sehr dankbar für die Ergänzungen bei SCM Agreement, vor allem, da ich nur mit der englischen Version der Texte immer arbeite, komme ich bei den deutschen Begriffen mal durcheinander. Eine Sache musste ich aber einmal ändern. Du hast zwei EN bei einem Abschnitt hinzugefügt, der Fall und der Artikel behandelt aber diese Paragraphen nicht. Ich habe deshalb die EN anders genutzt, dass sie zumindestens benutzt werden.

Das habe ich zwar nicht geändert, aber Übersetzung ist aber ein komisches Wort für Rechtstexte zu benutzen, da es ja nicht nur eine Übersetzung ist, sondern der amtliche Name. Liebe Grüße --Ichigonokonoha (Diskussion) 16:57, 8. Mär. 2022 (CET)

Hey, noch eine kleine Anmerkung zu deiner kleinen Änderung. Es sind tatsächlich mehrere Fälle. Da Instanz ja den Instanzenzug meint, ist das ein wenig ungenau. Insgesamt gibt es dazu mehr als 5 Fälle, deshalb würde ich das gerne bei "Fällen" lassen, hast du was dagegen? --Ichigonokonoha (Diskussion) 17:36, 8. Mär. 2022 (CET)
Hallo, Ichigonokonoha, der Quelle kann ich nur ein Verfahren zwischen Airbus und Boing entnehmen, das schließlich vom Appelate Body entschieden wurde. Wenn es doch mehrere verschiedene sind, dann bitte genauer bezeichnen (vor allem wer gegen wen). Bei im Original englischsprachigen Rechtstexten ist die Bezeichnung als deutsche Übersetzung durchaus üblich, siehe Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 15. April 1994 zur Errichtung der Welthandelsorganisation unter Inhalt der Vorlage. Beste Grüße, R2Dine (Diskussion) 17:57, 8. Mär. 2022 (CET)
Hey, für mich war das relativ klar, weil der Fall, der in der EN verlinkt ist second complaint ist. Aber ich habe mich damit ja auch beschäftigt. Der zitierte Fall ist ja auch nur ein Verfahren gegen den einen Hersteller, gegen den anderen heißt es anders. Sollte ich dann alle Verfahren anführen, oder mindestens zwei? Die Fallkonstellation ist eigentlich immer USA und EU gegeneinander.
Interessant, ist mir wirklich noch nie untergekommen. Danke für die Information. --Ichigonokonoha (Diskussion) 18:33, 8. Mär. 2022 (CET)
Wenn ich das richtig sehe, können zwar nur Staaten gegeneinander klagen, aber es spielt wohl eine Rolle, welchen Unternehmen die strittigen Subventionen gewährt worden sind. Es wäre schön, wenn Du das den Lesern erklären könntest. Grüße, R2Dine (Diskussion) 18:49, 8. Mär. 2022 (CET)
Okay, ich habe den Abschnitt ein wenig erweitert. War es das, was du genau erklärt haben wolltest, oder den Fakt, dass nur Staaten klagen können - das wäre aber eine Frage des DSU, nicht des SCM Agreement, oder sollte das hier auch erwähnt werden. --Ichigonokonoha (Diskussion) 19:24, 8. Mär. 2022 (CET)
So ist es schon viel anschaulicher. Wie ausführlich Du den Artikel gestaltest, ist Dir überlassen. Hauptsache ist, dass Leser, die noch nie etwas von dem Agreement gehört haben, sich etwas darunter vorstellen können. Und in der deutschsprachigen Wikipedia sind natürlich deutschsprachige Quellen erwünscht. Sonst kann man ja gleich die englischsprachige lesen :) R2Dine (Diskussion) 21:51, 8. Mär. 2022 (CET)
Über die Quellen habe ich auch nachgedacht. Dabei gibt es eher zwei Probleme - erstens haben quasi alle Abkommen der WTO nicht einmal einen englischen Artikel, da sie einfach nicht das große Thema von Juristen sind. Außerdem sind die besten Quellen halt auf Englisch für dieses Themengebiet. Auf deutsch gibt es halt kaum wichtige Quellen, selbst viele Professoren aus Deutschland, die ich zu dem Thema kenne publizieren auf Englisch. Aber klar, ich versuche beim nächsten Agreement und bei dem hier mehr deutsche Sachen zu finden. --Ichigonokonoha (Diskussion) 22:07, 8. Mär. 2022 (CET)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 09:20, 16. Jul. 2024 (CEST)

Anfechtungsurteil

Hallo R2Dine,

bzgl. Fehlerkalkül. Ich habe mich tatsächlich vor dem Schreiben vergewissert, dass "Anfechtungsurteil" nicht nur eine Fata Morgana meinerseits ist. Das Wort wird mit dieser Bedeutung in den Lehrbüchern von Hufen, Würtenberger/Heckmann und Martini verwendet. Gibt es eigtl. eine alternative, gleichermaßen knackige Bezeichnung dafür? --PeterTrompeter (Diskussion) 19:52, 23. Mär. 2022 (CET)

Danke übrigens für deine erheblichen Erweiterungen des Artikels.
Und zum Verwaltungsakt siehe Diskussion:Fehlerkalkül. --PeterTrompeter (Diskussion) 20:15, 23. Mär. 2022 (CET)
„Anfechtungsurteil“ ist kein Begriff aus der Praxis oder aus dem Gesetz. Lehrbücher neigen manchmal zu etwas eigenwilligen Formulierungen. R2Dine (Diskussion) 20:47, 23. Mär. 2022 (CET)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 09:20, 16. Jul. 2024 (CEST)

Wappenrecht

Hallo R2Dine, ich habe die Artikel Wappenrecht, Wappen und AMtliches Wappen sowie die dazugehörigen Diskussionen gelesen, insbesondere Deine Beiträge zum Thema Gemeinfreiheit amtlicher Wappen. Mich stört, dass alle drei Artikel stark überlappen, teils unvollständig und vor allem widersprüchlich sind. Mit ist klar geworden, dass hier ein gewisses Eskalationspotential liegt und habe daher erstmal einen neuen Entwurf auf meiner Spielwiese geschrieben und auf den Diskussionsseiten aller drei Artikel und im Forum Wappen darauf hingewiesen. Falls Dich das THema noch interessiert, schau doch sehr gerne vorbei: https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:CRolker/Wappenrecht Gruß --CRolker (Diskussion) 16:38, 26. Apr. 2022 (CEST)

Hallo, CRolker , das ist ja ein explizit juristisches Thema. Deinem Profil kann ich leider nicht entnehmen, ob Du Jurist bist. Mir ist Deine Kritik am bestehenden Artikel auch nicht klar. Ich brauche mehr Details :) R2Dine (Diskussion) 17:39, 26. Apr. 2022 (CEST)
Gerne. Nein, ich bin kein Jurist, sondern Historiker (mit einem Schwerpunkt in der Rechtsgeschichte, einem anderen in den Historischen Hilfswissenschaften). Unbefriedigend finde ich, dass die drei Artikel sich überlappen, aber keiner D-A-CH und sowohl amtliche als auch andere Wappen abdeckt. Die Frage nach Schutz analog Namensrecht betrifft alle Arten Wappen, jedenfalls sowohl amtliche als auch nichtamtliche, das klang bisher auch anders. Die Frage nach der Gemeinfreiheit sollte m.E. als umstritten bezeichnet werden, da der Konsens der WP ja weiterhin zu sein scheint, dass sie eigentlich gemeinfrei seien, aber der Baustein Wappenrecht ja wohl eingeführt wurde, weil man sich dessen (auch dank Deiner Argumente, nehme ich an) nicht mehr so ganz sicher war. Ich persönlich halte die Vorstellung, dass amtliche Wappen "andere amtliche Werke" seien für nicht hinreichend belegt, aber mir geht es mehr darum, dass es überhaupt eine klare Aussage gibt, daher würde ich bevorzugen, wenn im Artikel WAppenrecht steht, dass und ggf warum das umstritten ist. --CRolker (Diskussion) 18:33, 26. Apr. 2022 (CEST)
Was ist auch unbfriedigend fand: der Artikel Wappenrecht behauptete noch bis vor kurzem, "Wappenrecht" beziehe sich nur auf Familienwappen. Das ist Quatsch und ich habe das bereits geändert. Aus eher zufälligen Gründen ist die Rechtslage für amtliche Wappen im Artikel "Amtliche Wappen", die zu Familienwappen im Artikel "Wappen" behandelt worden, mit erheblichen Überlappungen zu "Wappenrecht". Aus meiner SIcht ist das Lemma "Wappenrecht" das beste, um die rechtlichen Regeln sowohl für amtliche als auch andere Wappen abzudecken, gerade weil zum Teil ja die gleichen Normen gleichen (§ 12 BGB). --CRolker (Diskussion) 18:36, 26. Apr. 2022 (CEST)
Und letzter Punkt: Der Artikel Wappenrecht ist aktuell immer noch stark von den Vorstellungen, die Arndt und Co. nach 1945 ausgebildeten haben, geprägt. Das sind Meinungen, die in der Rechtsprechung keine Rolle spielen und ich halte es für müßig, sie ünberhaupt zu erwähnen; wenn man sie erwähnt, muss man dazusagen, dass es teils nur Meinungen sind (dass die Eintragung in eine Wappenrolle relevant sei), teils wohl nichtig (KLauseln, die Wappen "im Mannesstamm" weitergeben). --CRolker (Diskussion) 18:41, 26. Apr. 2022 (CEST)
Bring Deine Argumente doch bitte auf der Diskussionsseite ein (Wikipedia Diskussion:Wappen), damit ein breiter Konsens hergestellt werden kann. Und um Deinen Entwurf zu beurteilen, brauche ich mehr Zeit. R2Dine (Diskussion) 19:00, 26. Apr. 2022 (CEST)
ok. --CRolker (Diskussion) 19:18, 26. Apr. 2022 (CEST)
Hab's eingestellt und warte jetzt einfach mal ein paar Tage ab; mein eigener Entwurf weiter hier https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:CRolker/Wappenrecht Was ich vermeiden möchte (deshalb auch das vorsichtige Vorgehen) ist Ärger rund um die Gemeinfreiheit. Gleichzeitig ist das ein Thema, das vermutlich mehr Leute interessiert als die Wappen selbst, ganz sicher jedoch andere Kreise und ich finde der Artikel "Wappenrecht" sollte eine klare Aussage dazu enthalten, dass die Gemeinfreiheit amtlicher WAppen umstritten ist. Besten Gruß --CRolker (Diskussion) 12:22, 27. Apr. 2022 (CEST)
Artikel ganz neu zu schreiben, bedarf immer der Abstimmung in der WP. Ich persönlich habe dafür gerade wenig Zeit, aber wenn Du Dein Anliegen etwas "prominenter" platzierst, bekommst Du sicher Resonanz. Am besten stellst Du es in einem eigenen Abschnitt/unter neuer Überschrift auf der Diskussionsseite ein. Dann wird es eher beachtet. Grüße, R2Dine (Diskussion) 12:41, 27. Apr. 2022 (CEST)
Danke für die Tips, bin ja neu hier. Dann stelle ich spezifisch den "Gemeinfreiheit?"-Entwurf mal auf die Diskussionsseite "Wappenrecht" ein, bei den "Wappen" habe ich ja schon recht viel geschrieben. Gruß und Dank --CRolker (Diskussion) 19:07, 27. Apr. 2022 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 09:20, 16. Jul. 2024 (CEST)

Aufgebot (Eherecht)

Hallo R2Dine,
Deine Änderung inm Artikel Aufgebot (Eherecht) habe ich rückgängig gemacht. Warum entfernst Du die Information, dass das Aufgebot in der DDR schon viel früher abgeschafft wurde? Dass das eine Begründung für die Aufhebung im vereinigten Deutschland gewesen wäre, steht nirgends, Deine Änderungbegründung ist daher unzutreffend. -- Perrak (Disk) 10:59, 7. Mai 2022 (CEST)

Die Ausführungen dazu („in der DDR schon lange üblich“) und und die Quelle (Meyers Neues Lexikon in acht Bänden. Erster Band A–Bossuet, Leipzig 1961, S. 479) sind ein wenig dünn und so („Durch die zunehmende Mobilität der Menschen und die elektronische Führung von Melderegistern wurde das Aufgebot immer mehr zu einer reinen Formalität, da das Vorliegen von Ehehindernissen leichter durch Aktenabgleich als durch öffentlichen Aushang ausgeschlossen werden konnte. Folgerichtig wurde das öffentliche Aufgebot in der Bundesrepublik Deutschland 1998 abgeschafft.“) auch nicht belegt. Ich habe die Angaben dazu deshalb erweitert und mit EN präzisiert. Gruß, R2Dine (Diskussion) 13:11, 7. Mai 2022 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 09:20, 16. Jul. 2024 (CEST)

Dateien nach Commons hochladen

Hallo R2Dine,

schön, dass du Wikipedia Dateien zur Verfügung stellst. Die Lizenzierung deiner Dateien (oder einigen davon) würde auch das Hochladen bei der zentralen Mediendatenbank Wikimedia Commons erlauben. Dateien, die auf Commons liegen, können auch in anderen Wikiprojekten direkt eingebunden werden und stehen damit auch anderen Sprachversionen zur Verfügung. Ein weiterer Vorteil von Commons ist, dass dort alle Dateien kategorisiert (im Unterschied zur Wikipedia, wo dies nur für bestimmte Dateien gilt) und somit einfacher gefunden werden können. Bei Unklarheiten kannst du dich an das Commons-Forum oder auch an mich wenden. Gruß, XenonX3 – () 11:10, 28. Mai 2022 (CEST)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 09:20, 16. Jul. 2024 (CEST)

Aufgebotsverfahren

Hallo, bei Deinen Änderungen des Artikels hast Du unter anderem das Wort Ausschlussbeschluss entfernt. Es gibt aber eine entsprechende Weiterleitung dazu, die jetzt ohne Ziel ist. Was könnte man als neues Ziel nehmen? Bzw. falls dies nicht der korrekte Ausdruck ist, müsste die Weiterleitung gelöscht werden. Danke für Deine Mithilfe. Freundl. Grüsse --Nordprinz (Diskussion) 15:10, 8. Jun. 2022 (CEST)

Hallo, Nordprinz, die korrekte (gesetzliche) Bezeichnung ist Ausschließungsbeschluss (§ 439, § 441 FamFG). Grüße, R2Dine (Diskussion) 17:10, 8. Jun. 2022 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 09:20, 16. Jul. 2024 (CEST)

Problem mit Deiner Datei (09.06.2022)

Hallo R2Dine,

bei der folgenden von dir hochgeladenen Datei gibt es noch Probleme:

  1. Datei:Gruen-Vor-Neid-Plakat.jpg - Probleme: Freigabe, Lizenz
  • Freigabe: Du brauchst eine Erlaubnis, wenn du eine urheberrechtlich geschützte Datei hochlädst. Um eine solche Erlaubnis zu formulieren, bieten wir einen Online-Assistenten unter https://wmts.dabpunkt.eu/freigabe3/ an. Er hilft Dir, die passende Formulierung zu finden, egal ob Du selbst der Urheber bist oder die Datei von einer anderen Person geschaffen wurde.
  • Lizenz: Eine Lizenz ist die Erlaubnis, eine Datei unter bestimmten Bedingungen zu nutzen. In der deutschsprachigen Wikipedia werden nur solche Dateien akzeptiert, die unter einer freien Lizenz stehen, die hier gelistet sind. Unser Online-Assistent unter https://wmts.dabpunkt.eu/freigabe3/ hilft Dir, eine passende Lizenz auszuwählen und den Text für Dich anzupassen. Wenn du der Urheber der Datei oder der Inhaber der Nutzungsrechte bist, kannst Du ihn benutzen, um den Text anschließend in die Dateibeschreibungsseite einzufügen.

Durch Klicken auf „Bearbeiten“ oben auf der Dateibeschreibungsseite kannst du die fehlenden Angaben nachtragen. Wenn die Probleme nicht innerhalb von 14 Tagen behoben werden, muss die Datei leider gelöscht werden.

Fragen beantwortet dir möglicherweise die Bilder-FAQ. Du kannst aber auch gern hier in diesem Abschnitt antworten, damit dir individuell geholfen wird.

Vielen Dank für deine Unterstützung, Xqbot (Diskussion) 00:52, 9. Jun. 2022 (CEST)

OK, sieht jetzt eindeutig besser aus

Hallo R2Dine! Mir hat mal jemand gesagt, ich würde zu wenig loben ... Gruß --Gelöbnix (Diskussion) 00:08, 10. Jun. 2022 (CEST) PS: Dankeschön!

\o/ Danke. R2Dine (Diskussion) 07:38, 10. Jun. 2022 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 09:20, 16. Jul. 2024 (CEST)

Hinweis zur Löschung der Datei Datei:Fritz Fleer Has'-und-Igel-Brunnen (1968, 2).JPG

Hallo R2Dine,

die am 21. Juli 2021 um 12:53:46 Uhr von Dir in die Wikipedia hochgeladene Seite Datei:Fritz Fleer Has'-und-Igel-Brunnen (1968, 2).JPG (Logbuch der Seite Datei:Fritz Fleer Has'-und-Igel-Brunnen (1968, 2).JPG) wurde soeben um 16:20:19 Uhr gelöscht. Der die Seite Datei:Fritz Fleer Has'-und-Igel-Brunnen (1968, 2).JPG löschende Administrator Wdwd hat die Löschung wie folgt begründet: „NowCommons Commons:File:Fritz Fleer Has-und-Igel-Brunnen (1968, 2).JPG“.
Wenn Du mit der Löschung der Seite nicht einverstanden bist oder Fragen dazu hast, solltest Du zuerst Wdwd auf seiner Diskussionsseite kontaktieren. Er wird Dir gerne weitere Gründe für die Löschentscheidung nennen. Solltest Du danach immer noch nicht mit der Löschung einverstanden sein, so kannst Du bei der Löschprüfung eine Überprüfung der Löschung beantragen.

Beste Grüße vom --TabellenBotDiskussion 16:21, 30. Jun. 2022 (CEST)

Hallo, bitte mach Dir keine Sorgen wegen der Löschinfos. Die Dateien wurden nach Commons übertragen und nur lokal in der Wikipedia gelöscht. Freundl. Grüsse --Nordprinz (Diskussion) 16:38, 30. Jun. 2022 (CEST)
Alles klar :) R2Dine (Diskussion) 12:14, 1. Jul. 2022 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 09:20, 16. Jul. 2024 (CEST)

Problem mit Deiner Datei (04.07.2022)

Hallo R2Dine,

bei der folgenden von dir hochgeladenen Datei gibt es noch Probleme:

  1. Datei:Lagerspiegel Beuthen-Bytom.pdf - Probleme: Freigabe, Lizenz, Urheber
  • Freigabe: Du brauchst eine Erlaubnis, wenn du eine urheberrechtlich geschützte Datei hochlädst. Um eine solche Erlaubnis zu formulieren, bieten wir einen Online-Assistenten unter https://wmts.dabpunkt.eu/freigabe3/ an. Er hilft Dir, die passende Formulierung zu finden, egal ob Du selbst der Urheber bist oder die Datei von einer anderen Person geschaffen wurde.
  • Lizenz: Eine Lizenz ist die Erlaubnis, eine Datei unter bestimmten Bedingungen zu nutzen. In der deutschsprachigen Wikipedia werden nur solche Dateien akzeptiert, die unter einer freien Lizenz stehen, die hier gelistet sind. Unser Online-Assistent unter https://wmts.dabpunkt.eu/freigabe3/ hilft Dir, eine passende Lizenz auszuwählen und den Text für Dich anzupassen. Wenn du der Urheber der Datei oder der Inhaber der Nutzungsrechte bist, kannst Du ihn benutzen, um den Text anschließend in die Dateibeschreibungsseite einzufügen.
  • Urheber: Der Schöpfer des Werks (z. B. der Fotograf oder der Zeichner). Man wird aber keinesfalls zum Urheber, wenn man bspw. ein Foto von einer Website nur herunterlädt oder ein Gemälde einfach nachzeichnet! Wenn du tatsächlich der Urheber des Werks bist, solltest du entweder deinen Benutzernamen oder deinen bürgerlichen Namen als Urheber angeben. Im letzteren Fall muss allerdings erkennbar sein, dass du (also R2Dine) auch diese Person bist.

Durch Klicken auf „Bearbeiten“ oben auf der Dateibeschreibungsseite kannst du die fehlenden Angaben nachtragen. Wenn die Probleme nicht innerhalb von 14 Tagen behoben werden, muss die Datei leider gelöscht werden.

Fragen beantwortet dir möglicherweise die Bilder-FAQ. Du kannst aber auch gern hier in diesem Abschnitt antworten, damit dir individuell geholfen wird.

Vielen Dank für deine Unterstützung, Xqbot (Diskussion) 00:51, 4. Jul. 2022 (CEST)

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zwischen 1945 und 1949 gab es kein "Deutschland"

Hallo R2Dine, Du schreibst als Kommentar zu dieser Änderung „zwischen 1945 und 1949 gab es kein "Deutschland"“. Hierzu heißt es im Artikel Deutsches Reich: «In der zunächst umstrittenen Frage, ob das Deutsche Reich nach 1945 fortbestanden habe, setzte sich ab Ende der 1940er Jahre und schließlich mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Juli 1973 die These durch, dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch von 1945 überdauert habe. Die Bundesrepublik sei nicht dessen „Rechtsnachfolger“, vielmehr als Staat mit dem Staat „Deutsches Reich“ identisch; hinsichtlich der räumlichen Ausdehnung war die Alt-Bundesrepublik Deutschland bis 1990 „teilidentisch“ (teilkongruent). Aus der Formel von der räumlichen Teilidentität folgte: „Die DDR gehört zu Deutschland“ (BVerfGE 36, 17), aber nicht zur Bundesrepublik.» Hast Du da eine andere Auffassung? --Sebastian Wallroth (Diskussion) 11:49, 2. Aug. 2022 (CEST)

@Sebastian Wallroth: In der Zeit zwischen 1945 und 1949 gab es bekanntlich die vier Besatzungszonen, in denen die Besatzungsmächte die Staatsgewalt ausübten. Diesen Umstand wollte ich nicht unterschlagen und mit der Kat. zur Deutschen Nachkriegsgeschichte deutlich machen. Die Liste passt auch nicht so recht in die Kategorie:Ausländische Streitkräfte in Deutschland, die im wesentlichen einzelne Militärstützpunkte oder Einheiten beinhaltet und keinen ausdrücklichen Bezug zum Zweiten Weltkrieg aufweist. Grüße, R2Dine (Diskussion) 12:09, 2. Aug. 2022 (CEST)
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IfSG

Guten Morgen R2Dine, du hast erneut meine Ergänzung zur letzten Änderung des IfSG revertiert, diesmal mit der Begründung "buzer wird nicht verlinkt, siehe Disk. Redaktion Recht". Diese Diskussion finde ich nicht, aktuell im Abschnitt "Belegqualität" gibts einige einzige Meldung, die eher das Gegenteil stützt. Ganz allgemein soll gemäß WP:WEB möglichst zielgenau verlinkt werden und die gesetzten Links auf die Änderungsartikel sind zielgenauer als auf ein langes PDF - weiterhin vorhanden. Bitte nochmal analysieren bzw. einen konkreteren Hinweis auf welche Diskussion in der Rechtsredaktion du dich beziehst. --Ifsg2022 (Diskussion) 13:11, 18. Sep. 2022 (CEST)

Lieber @Ifsg2022, wenn ich mich mal einmischen darf: Buzer verwenden wir in juristischen Artikeln tatsächlich nicht in der Infobox. Dort sollte bitte die letzte Ausgabe des BGBl. verknüpft werden. Die Diskussion um WP:WEB zu Vorlage:§ usw. im Portal Recht drehte sich um andere Verlinkungen auf bestimmte Paragrafen und Artikel im Artikelnamensraum. Die Zurücksetzung durch @R2Dine war daher richtig. Einen schönen Sonntag noch und --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 13:56, 18. Sep. 2022 (CEST)
Hallo @Aschmidt, danke für die Rückmeldung. Die Vereinbarung nur das BGBl. in der Infobox war mir neu. Das BGBl. war nach meiner Ergänzung weiterhin verlinkt, und ein Link zusätzlich direkt auf den jeweiligen Änderungsartikel und zum Inkrafttreten hielt ich für hilfreich. --Ifsg2022 (Diskussion) 15:24, 18. Sep. 2022 (CEST)
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Technische Wünsche: Neue Funktion „Artikel in der Nähe“ und mehr Verbesserungen rund um Karten

Hallo! Du erhältst diese Nachricht, weil du den Newsletter der Technischen Wünsche abonniert hast.

In dieser Newsletter-Ausgabe gibt es einiges zu feiern. Im aktuellen Themenschwerpunkt „Bessere Unterstützung von Geoinformationen“ hat das Technische Wünsche Team kürzlich gleich drei große Verbesserungen an Kartographer vorgenommen:

  • Die neue „Artikel in der Nähe anzeigen“-Funktion macht es möglich, sich in der Kartenvollansicht Artikel in der Nähe anzeigen zu lassen. Diese Funktion dürfte auch für diejenigen interessant sein, die selbst keine Karten erstellen. Bislang ist die Funktion in einer ersten Fassung auf einigen ersten Wikis verfügbar, unter anderem hierzuwiki. Projektseite. Ort für dein Feedback.
  • Für Wikidata-Kenner*innen: Es ist nun möglich, auf einer Karte Marker mittels einer Wikidata-ID oder SPARQL-Abfrage aus Wikidata anzuzeigen. Bisher funktionierte das nur mit Geoformen und Linien. Projektseite. Ort für dein Feedback.
  • Wenn man einen Marker mit einem besonderen Symbol versehen möchte, steht dafür nun eine erweiterte und schönere Liste von Symbolen (aus der Bibliothek Maki 7.2) zur Verfügung. Projektseite. Ort für dein Feedback.

P.S.: Außerdem stehen in Kürze kleinere Verbesserungen am VisualEditor-Dialog von Kartographer bevor. In der Registerkarte „Optionen“ werden einige Möglichkeiten eingeführt, die es bislang nur im Wikitext gab. Der Dialog wird also insgesamt benutzerfreundlicher. Projektseite. Ort für dein Feedback. Die Übersicht aller Verbesserungen an Kartographer gibt es hier. -- Timur Vorkul (WMDE) 13:52, 25. Okt. 2022 (CEST)

Technische Wünsche: Wünsche notieren · Status der gewählten Themenschwerpunkte · Newsletter
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du hast einen Editwar begonnen

Nach einer begründeten Rücksetzung ist die Diskussionsseite aufzusuchen und nicht gleich wieder zu re-revertieren, zumal im Intro. Das Intro fasst nur die wichtigsten Aspekte des Artikels zusammen. --Fiona (Diskussion) 10:13, 5. Nov. 2022 (CET)

Die Zurückweisung einer fremdbestimmten Geschlechtszuweisung ist der wichtigste Aspekt des Lemmas überhaupt. Mach Dich mal mit den Argumenten in dem von Dir selbst mitverfassten Artikel vertraut. Und begründe bitte Deine abweichende Meinung. R2Dine (Diskussion) 10:16, 5. Nov. 2022 (CET)
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Saubere Arbeit!

[8] - Danke! --질량 분석 (Diskussion) 12:59, 8. Nov. 2022 (CET)

Danke auch :) R2Dine (Diskussion) 13:55, 8. Nov. 2022 (CET)
Besonders gut hat mir dieser Link gefallen [9]. Hätte ich so nicht selber gefunden oder nur mit viel Recherche. Aber wenn man ihn liest, wird einem klar, dass es seit mindestens 2005 glasklar in der Anlage I geregelt war. Was zählt ist die Absicht. Die heutige Fassung der Anlage I ist dann doch sehr verwirrend, eher eine Verschlimmbesserung, obwohl sie das gleiche aussagt wie die Fassung von 2005 (imo). Gruß ❤️ --질량 분석 (Diskussion) 17:13, 8. Nov. 2022 (CET)
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Hinweis zur Löschung der Datei Datei:Michael Jalowczarz- Mahnmal Hexenverfolgung.JPG

Hallo R2Dine,

die am 5. September 2022 um 17:17:40 Uhr von Dir in die Wikipedia hochgeladene Seite Datei:Michael Jalowczarz- Mahnmal Hexenverfolgung.JPG (Logbuch der Seite Datei:Michael Jalowczarz- Mahnmal Hexenverfolgung.JPG) wurde soeben um 12:57:24 Uhr gelöscht. Der die Seite Datei:Michael Jalowczarz- Mahnmal Hexenverfolgung.JPG löschende Administrator Frank Schulenburg hat die Löschung wie folgt begründet: „Übertragen nach Wikimedia Commons unter gleichem Namen“.
Keine Angst, die Datei wurde nur lokal in der deutschprachigen Wikipedia gelöscht, zuvor aber in das internationale Projekt Wikimedia Commons verschoben. Dort findest Du die Seite unter demselben Namen. Die Datenbank von Wikimedia Commons ist mit der Wikipedia und anderen Wikimedia-Projekten verknüpft, so dass Datei:Michael Jalowczarz- Mahnmal Hexenverfolgung.JPG künftig direkt aus Commons eingebunden ist und nun auch in anderen Projekten der Wikimedia (beispielsweise der englischsprachigen Wikipedia) eingebunden werden kann.
Solltest Du weitergehende Fragen zu dem Vorgang haben, so kannst Du gerne Frank Schulenburg auf seiner Diskussionsseite kontaktieren.

Beste Grüße vom --TabellenBotDiskussion 12:58, 12. Nov. 2022 (CET)

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Kategorie Geburt bei Essensbräuchen

Lobenswert, dass du dir Gedanken darum machst, was Lebensmittel in der Kategorie Geburt zu suchen haben. Auch ich war skeptisch, ob ich die Kategorie, in welche die Niederländer dieses Lebensmittel bereits einsortierten, ebenfalls nutzen sollte. Ein Blick in diese (deutsche) Kategorie offenbarte viele weitere essbare Dinge, welche zur Geburt eines Kindes gereicht werden. Und da dachte ich, es sei richtig. Warum also ist der Brauch Muisjes zur Geburt eines Kindes zu reichen verkehrt, aber Babypinkeln, Kilmerstuten oder Windeltorten sehr wohl diese Kategorie nutzen können? Eventuell sollte es eine Unterkategorie namens Geburtsbräuche geben, was meinst du? LG --Alberich21 (Diskussion) 12:58, 1. Dez. 2022 (CET)

Da stimme ich Dir zu. Bis dahin schlage ich die Kategorie:Feste und Brauchtum vor. Grüße, R2Dine (Diskussion) 13:09, 1. Dez. 2022 (CET)
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Hinweis

Hinweis auf Diskussion:SARS-CoV-2#Hinweis: The Telegraph (23. Nov. 2022) zu Lab Leak Theory

LG Christoph --62.240.134.33 14:49, 2. Dez. 2022 (CET)

Christoph B. aus RD in SH? Du hier? R2Dine (Diskussion) 11:34, 3. Dez. 2022 (CET)
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Liechtenstein unwichtig?

Hallo R2Dine, mir ist deine Entfernung von Liechtenstein aufgefallen. Ich dachte, dass man in der Infobox die Ratifikationsdaten der deutschsprachigen Staaten aufführt. Was war also der Grund? --Leyo 22:46, 11. Dez. 2022 (CET)

Hallo, Leyo, meines Wissens zählt nur D-A-CH. R2Dine (Diskussion) 23:25, 11. Dez. 2022 (CET)
Das halte ich für bedingt sinnvoll. Könntest du die von dir eingefügte Fundstelle (deutsch) nochmals prüfen. Das scheint nur vom Namen her ähnlich zu sein … --Leyo 23:41, 11. Dez. 2022 (CET)
Die Fundstelle im BGBl stimmte tatsächlich nicht. Mein Fehler! In der Infobox kann man im Prinzip sämtliche Unterzeichnerstaaten aufführen. Darüber möchte ich nicht streiten. Grüße von R2Dine (Diskussion) 09:04, 12. Dez. 2022 (CET)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 09:20, 16. Jul. 2024 (CEST)

Sonderzuweisung

Hallo, Du hast Anfang Dezember 2022 den Artikel Rechtsweg mehrfach bearbeitet. Es gibt eine Weiterleitung Sonderzuweisung, die auf einen Absatz im Artikel zielte, den es jetzt nicht mehr gibt. Auch wird das Wort Sonderzuweisung nicht mehr im Artikel erwähnt. Daher erscheint die Weiterleitung auf Benutzer:Krdbot/RedirectDeeplink erscheint. Was könnte man als neues Ziel der Weiterleitung nehmen? Vielen Dank für Deine Hilfe. Freundl. Grüsse --Nordprinz (Diskussion) 06:32, 30. Dez. 2022 (CET)

Hallo, Nordprinz, dazu habe ich im Artikel den Abschnitt Einzelne Rechtswege/Verwaltungsrechtsweg ergänzt. Kannst Du damit etwas anfangen? Guten Rutsch wünscht R2Dine (Diskussion) 08:27, 30. Dez. 2022 (CET)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 09:20, 16. Jul. 2024 (CEST)

Mistake

Hallo R2Dine!

Die von dir stark überarbeitete Seite Mistake wurde zum Löschen vorgeschlagen. Gemäß den Löschregeln wird über die Löschung in der Regel sieben Tage diskutiert und danach entschieden. In den hier nachzulesenden Fällen kann eine Seite auch sofort gelöscht werden.

Du bist herzlich eingeladen, dich an der Löschdiskussion zu beteiligen. Wenn du möchtest, dass der Artikel behalten wird, kannst du dort die Argumente, die für eine Löschung sprechen, entkräften, indem du dich beispielsweise zur enzyklopädischen Relevanz des Artikels äußerst. Du kannst auch während der Löschdiskussion Artikelverbesserungen vornehmen, die die Relevanz besser erkennen lassen und die Mindestqualität sichern.

Da bei Wikipedia jeder Löschanträge stellen darf, sind manche Löschanträge auch offensichtlich unbegründet; solche Anträge kannst du ignorieren.

Vielleicht fühlst du dich durch den Löschantrag vor den Kopf gestoßen, weil durch den Antrag die Arbeit, die du in den Artikel gesteckt hast, nicht gewürdigt wird. Sei tapfer und bleibe dennoch freundlich. Der andere meint es vermutlich auch gut.

Grüße, Xqbot (Diskussion) 16:54, 25. Feb. 2023 (CET)   (Diese Nachricht wurde automatisch durch einen Bot erstellt. Wenn du zukünftig von diesem Bot nicht mehr über Löschanträge informiert werden möchtest, trag dich hier ein.)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 09:20, 16. Jul. 2024 (CEST)

Versuch

Liebe R2Dine, vielen Dank für Deine Ergänzung im Artikel Versuch und der Ergänzung zu den Unternehmensdelikten. Da Du aber gerade eh schon dabei bist den Artikel zu überarbeiten, würde ich anregen, auch den Abschnitt zu den Phasen im Hinblick auf § 30 StGB zu überarbeiten, da liegt nämlich noch ein erheblicher Mangel im Artikel vor. Ich würde es selbst machen, habe aber aktuell überhaupt keine Zeit für eine umfangreiche Artikelarbeit. Verstehe das bitte nur als Anregung nicht als Aufforderung. Viele Grüße --Chz (Diskussion) 00:12, 3. Mär. 2023 (CET)

Hallo, Chz, welchen Abschnitt meinst Du denn genau? Könntest Du den bitte mal verlinken, ich blicke gerade nicht durch. Einen schönen Tag wünscht R2Dine (Diskussion) 06:37, 3. Mär. 2023 (CET)
Hallo R2Dine, "Einordnung des Versuchs in die Stadien eines Delikts", also den, in dem auch Deine Bearbeitungen fallen. Wünsche Dir auch einen schönen Tag und ein erholsames Wochenende! --Chz (Diskussion) 07:49, 3. Mär. 2023 (CET)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 09:20, 16. Jul. 2024 (CEST)

Altersgeld

Ich möchte Dich zum Thema Altersgeld einmal darauf hinweisen, dass Dir das Altersgeldgesetz des Bundes anscheinend etwas den Blick verstellt. Baden-Württemberg war auf Initiative seines MP Oettinger das erste Land, das sein Beamtenversorgungsgesetz in den 2000er Jahren entsprechend geändert hatte. Dann folgte wohl Hessen usw. Auf Bundesebene wurde in der Großen Koalition (2005-2009) eine Initiative aus der SPD-Fraktion vom BMI so dilatorisch behandelt, dass bis zum Ende der Wahlperiode nichts zustande kam. Das spätere Bundesgesetz war nicht ohne Grund formell keine Regierungsvorlage, sondern wurde von den nunmehrigen "Regierungs"-Fraktionen (Union und FDP) eingebracht. Es blieb inhaltlich hinter allen Landesregelungen zurück. Zwischen den Zeilen wird deutlich, dass beamtenideologische Traditionalisten sich nach wie vor ein Instrument der Personalbindung erhalten wollen, das für Betriebsversorgungen seit 1974 durch § 1b BetrAVG abgeschafft ist. Formulierungen wie "auf Lebenszeit angelegt" verdunkeln, dass Beamte seit jeher jederzeit ihre Entlassung verlangen können. Gebunden ist der Dienstherr, nicht der Beamte, dessen Schutz bezweckt wird. Entschuldigung, dies ist nicht enzyklopädisch, aber ich wollte Dir mal erläutern, warum ich an dieser Stelle jede Änderung verfolge. Den Artikel Altersgeldgesetz halte ich persönlich für überflüssig, denn es geht um das Altersgeld als solches und nicht darum, wo es geregelt ist. Nur der Bund mit ca. 355 Tsd. von ca. 1,85 Mio. und zwei kleine Länder haben ein solches Gesetz (und das hat die in der Entwurfsbegründung aufgeführten ideologischen Gründe). --Lexberlin (Diskussion) 17:26, 8. Mär. 2023 (CET)

Schade, dass dazu nichts im Artikel steht. Da Beamtenverhältnisse nun mal gesetzlich geregelt werden, ist kein Gesetz dazu „überflüssig.“ Und zu den Gründen, warum die Regelung zur Nachversicherung bei freiwilliger Entlassung im Gegensatz zu Beamten, die aus dem Dienst entfernt werden, als Mindestsicherung nicht gerechtfertigt ist, schweigt sich der Artikel leider aus. Ich habe ihn damals nicht angelegt, wollte aber etwas zum besseren Verständnis beitragen, nachdem ich mich mit der Nachversicherung beschäftigt hatte. Mein Zitat zum Regelungszweck stammte übrigens aus der amtlichen Begründung zum Gesetzentwurf, wie aus dem EN ersichtlich. Grüße, R2Dine (Diskussion) 18:57, 8. Mär. 2023 (CET)
Das Gesetz selbst ist selbstverständlich nicht überflüssig, aber der Artikel Altersgeldgesetz m. E. schon. Denn er enthält, wie manche dieser Artikel, vor allem ein Inhaltsverzeichnis. Er eignet sich jedenfalls nicht als Aufhänger, um das Altersgeld zu behandeln. Denn das AltGG des Bundes ist weder der Vorreiter des Altersgeldes, noch hat es mengenmäßig eine größere Bedeutung und inhaltlich ist es ein Minus gegenüber den landesrechtlichen Regelungen in den BeamtVG. Im Gegensatz dazu, habe ich im Artikel Altersgeld die unterschiedlichen Rechtsquellen genannt, die eben im Regelfall kein AltGG sind. Wenn man die Motive der Gesetzgeber darstellen wollte, müsste man die Begründungen der Änderungsgesetze, beginnend bei Baden-Württemberg, durchsehen. Und das wäre noch nicht alles, denn auch andere Beteiligte haben dazu eine Meinung. In der Sache geht es beim Altersgeld m. E. darum, dass ein Anspruch, der wirtschaftlich mit der Arbeitsleistung erworben wird, nicht durch die Entlassung auf eigenen Antrag teilweise verloren geht. Z. B. auch bei Personen, die sich für eine "Hausfrauenehe" entscheiden und teilweise ausscheiden nachdem sie schon länger ohne Bezüge beurlaubt waren. Das ist aber Theoriebildung meinerseits und als solche in Wikipedia unzulässig. Es sollte genügen, die Rechtslage darzustellen, was in Altersgeld geschieht. Ein Zitat aus einer Begründung eines Gesetzentwurfs ist zwar zulässige Theoriedarstellung, aber keine Tatsache, sondern die Auffassung des Entwurfsverfassers. Wenn nur diese wiedergegeben wird, leidet die Ausgewogenheit. Wenn das Für und Wider ausführlich dargestellt werden soll, wäre es ein Haufen Arbeit. Die Literaturangaben sollten genügen. In Sachen Nachversicherung hatte ich begründet, warum meine Formulierung zutrifft; bitte sieh Dir das nochmals an. Abgesehen davon ist Artikelgegenstand bei der Nachversicherung eigentlich nicht, wie man sie vermeiden kann. Dass sie nur bei fehlendem Versorgungsanspruch greift, steht schon drin. --Lexberlin (Diskussion) 20:42, 8. Mär. 2023 (CET)
Ich habe jetzt nur meine Bearbeitung im Artikel Nachversicherung fortgesetzt. Links zu Altersgeld und Altersgeldgesetz sind nicht nur sachlich gerechtfertigt, da bestimmte Personen nicht auf die obligatorische Nachversicherung angewiesen sind, sondern auch im Interesse einer Rückverlinkung aus den betreffenden Artikeln zum Artikel Nachversicherung. Wenn Du mit den Artikeln zum Altersgeld nicht zufrieden bist, bleibt es Dir ja unbenommen, daran etwas zu verbessern. Grüße, R2Dine (Diskussion) 12:15, 9. Mär. 2023 (CET)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 09:20, 16. Jul. 2024 (CEST)

Marktstabilitätsreserve

Hallo R2Dine, ich habe einen Artikel zur Marktstabilitätsreserve geschrieben, weil mir dieser Mechanismus sehr relevant für die Zukunft des ganzen EU-ETS erscheint. Dabei habe ich einige deiner Aussagen und Quellen von EU-Emissionshandel#Zertifikateüberschuss in den neuen Artikel ausgelagert. Du kannst ja mal schauen, ob das genehm ist oder ob du noch etwas ändern möchtest. Beiträge zum weiteren Ausbau des Artikels sind natürlich gerne gesehen. ;-) Ich werde in den nächsten Jahren die quantitative Entwicklung der MSR dort festhalten. LG --Onkel Tomm (Diskussion) 14:07, 8. Apr. 2023 (CEST)

Hallo, Onkel Tomm, danke für die Info. Das sieht doch sehr ordentlich aus ;-) Im Moment habe ich andere Baustellen, da liegt mir der Emissionshandel nicht so nahe. Frohe Ostern wünscht R2Dine (Diskussion) 18:20, 8. Apr. 2023 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 09:20, 16. Jul. 2024 (CEST)

Wikiläum

Hiermit gratuliere ich
R2Dine
zu 10 Jahren ehrenamtlicher Arbeit
im Dienst der Verbesserung unserer Enzyklopädie
und verleihe den

Wikiläums-Verdienstorden in Silber
gez. Wolfgang Rieger (Diskussion) 13:21, 19. Mai 2023 (CEST)

Hallo R2Dine! 5 Jahre sind es schon wieder, seit Dir zuletzt zum silbernen Wikiläum gratuliert werden konnte. Heute sind es nun genau 10 Jahre, seit Du am 19. Mai 2013 hier zum ersten Mal editiert hast. Inzwischen hast Du über 25.600 Edits gemacht und 53 Artikel erstellt, wofür ich Dir heute erneut danken will. Ich hoffe, dass Du weiter dabei bist und dabei bleibst und dass die Arbeit hier Dir weiterhin Spaß macht. Beste Grüße und frohes Schaffen -- Wolfgang Rieger (Diskussion) 13:21, 19. Mai 2023 (CEST) PS: Wenn Du es wünschst, kann Dir auch eine Wikiläums-Medaille zugeschickt werden. Details siehe hier.

Vielen Dank für die Anerkennung, Wolfgang Rieger. Die Wikipedia ist inzwischen fester Bestandteil meines Alltags, und es gibt noch viel zu tun :) Ein schönes Wochenende wünscht Dir R2Dine (Diskussion) 15:08, 19. Mai 2023 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 09:20, 16. Jul. 2024 (CEST)

Logo für Artikel Bundesbau

Hi R2Dine, danke für deinen Support. Das Bundesbaulogo hatte wohl das falsche Format. Wir versuchen es nun mit einem SVG-Format. Das stand in einem Artikel auf Wikipedia, da ein PNG nicht geklappt hat. Hast du Tipps oder Hinweise die wir noch beachten müssen? VG --Bundesbau (Diskussion) 14:23, 7. Jul. 2023 (CEST)

Hallo, Bundesbau, vielleicht findest Du hier die passende Hilfe: Hilfe:Bilder. Grüße, R2Dine (Diskussion) 15:14, 7. Jul. 2023 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 09:20, 16. Jul. 2024 (CEST)

Keuch

Beste Grüße --Gelöbnix (Diskussion) 03:23, 31. Jul. 2023 (CEST) PS: s.o.

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 09:20, 16. Jul. 2024 (CEST)

Sorry

hatte mich verklickt. Ich schaffe es wohl nicht, Bästleins Buch einzuarbeiten. Vielleicht hättest Du interesse? Vermutlich müsste man das ein bisschen ausbalancieren mit Annette Weinke, aber es gäbe wohl erheblichen Erkenntnisgewinn. --Mautpreller (Diskussion) 20:49, 27. Aug. 2023 (CEST)

Alles klar, hatte mich schon gewundert ... Zur Zeit arbeite ich an anderen Themen und habe auch wenig Anlass, diesen Prozess zu vertiefen. Ich persönlich halte ihn für ideologisch/propagandistisch motiviert und für eine Fußnote der Geschichte. Ich verspüre wenig Lust, ihn wissenschaftlich zu adeln. Grüße, R2Dine (Diskussion) 20:56, 27. Aug. 2023 (CEST)
BK: Hier liegen Konflikte im Hintergrund, die man wohl kaum in diesem Artikel darstellen kann, die aber für das Verständnis relevant sind. Genauer gesagt der Streit um die Historisierung der DDR. Ich hab dazu eine ziemlich eindeutige Meinung, die hier aber nicht relevant ist. Sicher ist aber: Es gibt hier deutlich unterschiedliche, jeweils begründete Positionen in der wissenschaftlichen Debatte. Nicht angehen kann es, die Meinung von Leuten wie Jochen Staadt oder Hubertus Knabe zum Mainstream zu erklären. Sie sind lediglich extreme Exponenten der einen Seite. Da muss man eben auch Katja Hoyer und Dirk Oschmann und eben auch Klaus Bästlein hören. Der Globke-Prozess ist halt nicht nur damals ein geschichtspolitisches Thema gewesen, er ist es auch heute, und das führt nicht selten zu schiefen Darstellungen.--Mautpreller (Diskussion) 21:06, 27. Aug. 2023 (CEST)
Guten Morgen, Mautpreller, da ich mich schon lange mit dem Nationalsozialismus und deutscher Geschichte befasse, wäre es mir neu, dass ausgerechnet die DDR einen relevanten Beitrag zur Entnazifizierung geleistet hätte, noch dazu in Gestalt des Globke-Prozesses. Dessen Bewertung ist aber bis heute abhängig vom Selbstverständnis der DDR. Und diese hängt vom Selbstverständis der genannten Autoren ab. Diese Hintergründe kann der Artikel sicher nicht darstellen. – Nachdem die Aussage der GBM von 2016 aus dem Artikel entfernt worden ist, habe ich die ursprüngliche Abschnittsüberschrift Zeitgenössische Bewertung wieder hergestellt. Da braucht dann nichts zu aktuellen Debatten drin zu stehen, die ja auch noch nicht abgeschlossen sind und deshalb in einer Enzyklopädie fehl am Platz wären. Viele Grüße R2Dine (Diskussion) 09:20, 28. Aug. 2023 (CEST)
Ganz einverstanden bin ich damit nicht. Es gab ja auch in der Bundesrepublik Versuche, gegen Globke ein Verfahren einzuleiten (Fritz Bauer). Und zu den Materialien für den Globke-Prozess gehörten auch die Vorarbeiten von Reinhard Strecker. Ich glaube nicht, dass man die Anstrengungen der DDR, einen propagandistisch wirksamen Schauprozess gegen Globke durchzuführen, völlig von den langsam wachsenden Aktivitäten im Westen (und auch in Israel) abtrennen kann. Abgesehen davon war ja auch die Schonung Globkes im Westen politisch motiviert. Mir scheint es schon möglich, den Prozess und das Urteil zunächst mal einigermaßen vollständig darzustellen (da ließe sich bei Bästlein sicher was gewinnen, auch Christiaan F. Rüter hat dazu publiziert) und die heutigen Bewertungen zumindest zu nennen. Dass man die heutige Diskussion darüber, wie man die DDR historisch bewerten soll, in diesem Artikel nicht wiedergeben kann, das leuchtet mir völlig ein. Sie scheint mir als Hintergrund beim Schreiben aber wesentlich, denn die Motive der Akteure sind halt auch heute bei allen Beteiligten wesentlich geschichtspolitischer Natur, allerdings weniger auf den Nationalsozialismus als die DDR gerichtet.--Mautpreller (Diskussion) 10:21, 28. Aug. 2023 (CEST)
Vielleicht schaffst Du es ja später noch, Dein Wissen in den Artikel einzubringen. R2Dine (Diskussion) 09:15, 29. Aug. 2023 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 09:20, 16. Jul. 2024 (CEST)

(Neue) Funktion in Kartographer: Geopunkte mit Hilfe der Wikidata-QID hinzufügen

Hallo, du bekommst diese Nachricht, weil du dich für den Newsletter Technische Wünsche angemeldet hast und gerne über umgesetzte Wünsche informiert werden möchtest. Vielen Dank!

Wir haben im Jahr 2022 den Themenschwerpunkt „Bessere Unterstützung von Geoinformationen“ bearbeitet und abgeschlossen. In diesem Zuge möchten wir dich heute über eine (neue) Funktion in Kartographer informieren. Hast du gewusst, dass sich Geopunkte auf Kartographer auch mit Hilfe von Wikidata QIDs hinzufügen lassen? Geoshapes (Formen) und Geolines (Linien) konnte man bereits mithilfe von QIDs erstellen. Seit einem guten Jahr geht das auch für Geopunkte. Dies erspart nicht nur die Eingabe der Koordinaten, zusätzlich sind die Daten auch zentral bei Wikidata gesammelt. Alle Änderungen, die das Objekt betreffen (z.B. Präzision der Koordinaten), werden somit automatisch angepasst. Noch nichts davon gehört? Es war eine viel gewünschte Funktion in unserer Umfrage aus dem Jahr 2022. Aktuell wird sie jedoch wenig genutzt. Daher möchten wir hiermit an die neue Funktion erinnern. Falls du Anmerkungen dazu hast, lass es uns wie immer gerne auf der Diskussionsseite wissen. Nähere Informationen findest du auch auf der Projektseite. – Für das Team Technische Wünsche, Thereza Mengs (WMDE) (Diskussion) 12:39, 11. Sep. 2023 (CEST)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 09:20, 16. Jul. 2024 (CEST)

KennV

Hallo @R2Dine, da du dich gut mit Recht auskennst, wollte ich fragen, ob du bitte dich dem Artikel Kennzeichnungsverordnung annehmen könntest, um ihn ein bisschen juristisch aufzubereiten. Vielen Dank, --RandomDuck5000 (Diskussion) 18:56, 4. Nov. 2023 (CET)

Hallo, RandomDuck5000, ich will sehen, was ich tun kann :) R2Dine (Diskussion) 08:10, 5. Nov. 2023 (CET)
Vielen Dank, finde ich wirklich klasse geworden! Grüße, --RandomDuck5000 (Diskussion) 15:14, 5. Nov. 2023 (CET)
Dankeschön und Grüße zurück. R2Dine (Diskussion) 15:49, 5. Nov. 2023 (CET)
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Revert

Hallo R2Dine! Damit es vielleicht besser verständlich wird, warum ich bei der deutschen Mutter revertierte: Ratgeber sind immer praktisch, insofern hätte das etwas von einem weißen Schimmel. Schlimmer aber finde ich den inhaltlichen Zusammenhang, denn Frau Haarer fand diesen Ratgeber besonders "praktisch", um damit die NS-Ideologie in die Kinderstube zu tragen. Ich hoffe auf Verständnis und wünsche noch einen guten Tag! --Andrea (Diskussion) 15:51, 9. Nov. 2023 (CET)

Hallo, Andrea, danke für Deine Erläuterung. Da ich das Buch gerade selber lese, stelle ich fest, dass die Behauptungen über seinen Inhalt, denen sich auch der Artikel schwerpunktmäßig widmet, so kaum haltbar sind. Vor allem enthält es nur wenig über Erziehung im Sinne der NS-Ideologie, sondern im wesentlichen praktische Ratschläge für junge Mütter, um den Alltag mit Säugling zu bewältigen und dabei jedenfalls den körperlichen Bedürfnissen des Kindes bestmöglich gerecht zu werden. Zeitgenössischer Hintergrund waren ja auch Mängel bei der Hygiene, gerade in den einfachen Bevölkerungsschichten, hohe Säuglingssterblichkeit oder die grassierende "englische Krankheit" (Rachitis). Das meinte ich mit "praktisch". Die NS-Bevölkerungspolitik und ihre Hintergedanken sind mir bewusst. Dennoch hat mich das Buch als lebensbejahend und mit seinem aufklärerischen Ansatz durchaus beeindruckt. Deshalb war es sicher auch in der Bundesrepublik - nach ein paar Korrekturen - noch erfolgreich. Aber all das schreibe ich nun an anderer Stelle, nicht in der WP. Viele Grüße, R2Dine (Diskussion) 16:25, 9. Nov. 2023 (CET)
Ich kann nur warnen vor diesem Machwerk. Der Artikel widmet sich dem Original. Das Buch, das Dir vermutlich vorliegt, dürfte nicht Die deutsche Mutter... heißen. Es wurde lediglich von den schlimmsten Entgleisungen, die auch sofort aufgefallen wären, bereinigt. Der Geist weht darin aber noch immer. Ich habe das Buch vor vielen Jahren gelesen, es enthält keinen Hinweis auf das Erstveröffentlichungsjahr, kostete aber ironischerweise damals 33 DM. Als ich es las, wurde mich schlecht. Ich habe andere Vorstellungen von Säuglingspflege. Aber egal. Gruß --Andrea (Diskussion) 16:44, 9. Nov. 2023 (CET)
Ich lese das Digitalisat von 1941 auf der Website des Museums für Verhütung und Schwangerschaftsabbruch Wien. Nach all den Ausführungen im Artikel hatte ich ein "Buch des Bösen" schlechthin erwartet und bin regelrecht enttäuscht. Institutionen wie Schule, Hitlerjugend oder Reichsarbeitsdienst waren sicher wirkmächtiger als allein „die Haarer“, zumal im totalitären Staat die Kindererziehung niemals Privatsache ist, sondern von staatlicher Seite vereinnahmt wird. Siehe auch den Artikel Erziehung im Nationalsozialismus. R2Dine (Diskussion) 17:06, 9. Nov. 2023 (CET)
Ach, Du liest das Original. Na dann staune ich aber über Deine Bewertung. --Andrea (Diskussion) 17:19, 9. Nov. 2023 (CET)
P.S.: Du schreibst oben an Mautpreller es wäre Dir neu, „dass ausgerechnet die DDR einen relevanten Beitrag zur Entnazifizierung geleistet hätte“. Dem könnte ich zunächst zustimmen, allerdings mit einem Komma, aber... Immerhin hatten in der DDR Nazis keine Chance im Staatsdienst tätig zu werden, während im Westen Nazis wie Eduard Dreher völlig unbeschadet ihrer mörderischen Vergangenheit eine bemerkenswerte Karriere machen konnten. --Andrea (Diskussion) 16:59, 9. Nov. 2023 (CET)
Auch so ein Mythos... R2Dine (Diskussion) 17:07, 9. Nov. 2023 (CET)
Na gut, dann sind wir eben nicht einer Meinung. Auch nicht schlimm. Dann geh' ich mal wieder. Schönen Abend noch! --Andrea (Diskussion) 17:19, 9. Nov. 2023 (CET)
Nein, sind wir wohl wirklich nicht. Dir auch einen schönen Abend. R2Dine (Diskussion) 17:24, 9. Nov. 2023 (CET)
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Technische Wünsche: Grüße zum Jahreswechsel

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Hallo. Der Technische-Wünsche-Newsletter ist dieses Mal ein Jahresrückblick und Ausblick. Damit ist er viel länger als sonst und definitiv zu lang für eine Diskussionsseite.

Illustration eines Pinguins, dekoriert mit einer Blume aus dem Logo Technische Wünsche und einer Lichterkette


Es gibt viele Themen und () Mitmachmöglichkeiten:

Danke für die gute Zusammenarbeit im Jahr 2023 . Wir freuen uns aufs neue Jahr. -- Für das Team Technische Wünsche, Johanna Strodt (WMDE) 10:05, 15. Dez. 2023 (CET)

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Thank you for being a medical contributors!

The 2023 Cure Award
In 2023 you were one of the top medical editors in your language. Thank you from Wiki Project Med for helping bring free, complete, accurate, up-to-date health information to the public. We really appreciate you and the vital work you do!

Wiki Project Med Foundation is a thematic organization whose mission is to improve our health content. Consider joining for 2024, there are no associated costs.

Additionally one of our primary efforts revolves around translation of health content. We invite you to try our new workflow if you have not already. Our dashboard automatically collects statistics of your efforts and we are working on tools to automatically improve formating.

Thanks again :-) -- Doc James along with the rest of the team at Wiki Project Med Foundation 23:24, 3. Feb. 2024 (CET)

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