Diskussion:Betrug (Deutschland)

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Letzter Kommentar: vor 9 Monaten von 130.180.18.14 in Abschnitt Strafbarkeit des versuchten Betrugs
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Betrug (Deutschland)“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Täschung über den Preis?

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Im artikel steht:

Keine Tatsache ist der Preis einer Ware. Die bloße Behauptung, 
eine Sache sei einen bestimmten Betrag wert, stellte somit 
keine Täuschung über Tatsachen dar. Tatsachen sind aber 
Eigenschaften der Ware, an die der Preis anknüpft.

Angenommen ein typ spricht in der disko eine frau an und sagt, er möchte ihr eine rolex im wert von mehreren 1000 euro schenken. Er schenkt ihr die uhr. Später meint er zu dieser frau, dass er kein geld mehr für das taxi nach hause hätte und bittet sie um 40 eur. Die frau, glücklich über die teure uhr, gibt ihm natürlich 40 eur. Ein paar tage später stellt sie fest, dass die uhr nur ein billiges imitat ist. Hat der typ das in der absicht gemacht, geld von ihr zu bekommen, dürfte die vortäuschung des falschen wertes wohl betrug sein. -- JMS 18:58, 31. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

In Deinem Beispiel täuscht der Täter nicht über den Wert, sondern über die wertbildende Eigenschaft "echte Rolex".

Im übrigen ist unter dem Aspekt (Spenden- bzw. Bettelbetrug) fraglich, ob überhaupt ein Betrug im Sinne des § 263 StGB vorliegt. Zuerst hat die Frau die Uhre geschenkt bekommen. Anschließend wird sie (auf ihre Dankbarkeit spekulierend) um ein Gegengeschenk gebeten. Da dieses Geschenk nicht die Gegenleistung zu der Uhr darstellt, bestünde ein eventueller Schaden nur in einer Zweckverfehlung (Hilfe für einen Menschen, der diese Hilfe verdient) und nicht in der Differenz zwischen dem Wert der Fälschung und den gezahlten 40,- Euro.

-- Curatore 16:54, 13. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Warum ist Betrug nur vorsätzlich begehbar?

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145.254.91.215 6. Jul 2005 17:50 (CEST)

Wie bei den meisten Straftaten (vgl. § 15 StGB: Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht.) ist auch beim Betrug Vorsatz erforderlich, weil man -- neben dem objektiven Tatbestand -- den subjektiven Tatbestand und damit die Gesinnung des Täters als einen notwendigen Teil des Tatverwirklichung ansieht. Wer nicht Täuschung, Irrtum, Vermögensverfügung und Vermögensschaden will und auch keine Absicht hat, sich oder Dritte daraus zu bereichern, verwirklicht keinen Betrug. Angesichts der hohen Strafdrohung wäre ein Verzicht auf den Vorsatz auch rechtspolitisch katastrophal.
Je nach verwirklichter Tat kommt eventuell eine Unterschlagung, § 246 StGB, in Betracht, aber auch diese setzt Vorsatz bezüglich der entsprechenden Merkmale voraus. -- Idefix2005 9. Jul 2005 21:02 (CEST)

Einleitungserklärung

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Der derzeitige Einleitungssatz (seit 15:09, 1. Aug 2005) ist zwar juristisch zutreffend, unterschlägt aber den Aspekt des "nichtstrafrechtlichen" Betrugs. Vielleicht weiss jemand eine gute Ergänzung? -- Idefix2005 01:22, 8. Aug 2005 (CEST)



Tja, nennen wir's Ihnen zuliebe und der Einfachheit halber mal juristisches Fachlatein. Warum wollen Sie Deutschland schaden? Fühlen Sie sich hier nicht wohl? Probieren Sie solche Delikte wie Leistungserschleichung doch mal in anderen Staaten dieser Welt aus. Ich verspreche Ihnen Sie werden nicht immer so gut davon kommen wie in der BRD.

Aslo ich finde die Einleitung auch nicht optimal. Gerade diese sollte den vollen Umfang des Lemmas erklären. Und der Wahlbetrug zB ist strafrechtlich relevant, aber es geht nicht um Vermögen. Vielleicht könnte man sie allgemeiner halten und "rechtlich sind meist Vermögenswerte im Spiel" oder ähnliches schreiben. --Franz (Fg68at) 03:49, 4. Jul 2006 (CEST)

So ist die Erklärung aber auch nicht richtig: Betrug im weiteren/umgangssprachlichen Sinne umfasst sowohl die Fälle des Betruges im strafrechlichen Sinne, als auch diejenigen, die nicht oder nicht als Betrug (im engeren/strafrechtlichen Sinne) strafbar sind. So sieht es aus, als würden die beiden Gruppen sich nicht überschneiden.--pistazienfresser 15:26, 4. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Die betrugsähnlichen Delikte kann man ja noch in der Einleitung als weiter Gruppe herausstellen.--pistazienfresser 15:26, 4. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Warenkreditbetrug (zählt zu den Finanzierungsdelikten)

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Fehlt noch (ein Unterfall ist der Stoßbetrug). -- Matt1971 ♪♫♪ 21:35, 17. Aug 2006 (CEST)

Erbschleicherei

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Es fehlt leider gänzlich etwas zum Thema "Erbschleicherei", wie sowieso im ganzen Internet. Habe gerade einen (wahrscheinlichen) Fall in meinem Umkreis und wunderte mich sehr im ganzen Internet und auch hier nichts darüber gefunden zu haben (nur über so ´ne unbekannte und irrelevante Band "De Erbschleicher"). Falls es für das Wort Erbschleicherei ein anderes/weiteres gibt, würde ich mich um Aufklärung freuen.

Erbschleicherei ist weder eine Straftat noch ein Fachbegriff. Die Bezeichnung einer anderen Person als Erbschleicher dürfte aber regelmäßig eine Beleidigung sein. --80.135.160.90 21:25, 6. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Beihilfe zum Betrugsversuch

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Hollo Autoren zum Thema "Betrug"! Der Versuch einer Beihilfe ist als solcher nicht strafbar. Wie ist denn die effektive Beihilfe zu einem Betrugsversuch zu beurteilen? Gruß JaJo Engel (nicht signierter Beitrag von JaJo Engel (Diskussion | Beiträge) 15:28, 7. Januar 2007)

Brauchst du das allgemein oder in Beispielen oder beides? --77.4.33.0 10:14, 19. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
Siehe Beihilfe (Strafrecht)#Beihilfe zum Versuch. --Pistazienfresser (Diskussion) 23:10, 2. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Kategorie: Finanzskandal?

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Ich bin auf diese Frage beim Artikel Nick Leeson gekommen, und ich setzte die Frage jetzt auch einmal hierher. Ggf. müsste man ein besseres Kategorien-Stichwort finden, damit sowohl die Ereignisse wie einzelne (schuldige) Personen aufgenommen werden könnten. Eine entsprechende Volltextsuche ergibt jedenfalls eine Reihe von Kandidaten. --- Aus der Diskussion "Nick Leeson": Sollte man nicht diese Kategorie einführen, in der sowohl Personen wie auch komplexe Negativ-Ereignisse aus der Finanzwelt als Stichworliste zusammengeführt werden? --- Nachtrag: Ich sehe gerade, dass es sogar eine Kategorie "Yamaha-Musikinstrument" gibt. Da müsste das mit den Finanzskandalen wohl auch als Kategorie möglich sein. --Delabarquera 16:22, 18. Jun. 2008 (CEST)Beantworten


Versicherungsbetrug ungleich Versicherungsmissbrauch

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Der Begriff "Versicherungsbetrug" ist eher ein krimimologischer Begriff als Unterfall des "normalen" Betruges bzw. ein Ausdruck der normalen Umgangssprache. In § 265 StGB ist eine sogenannte "Vorfeldstraftat" geregelt, die (ähnlich wie rechtsgeschichtlich sich die Fälschungsdelikte entwickelt haben) ein besonders gefährliches bzw. typischerweise in einen Betrug mündendes Verhalten für strafbar erklärt, noch bevor es zu der eigentlichen Täuschung gekommen ist. Daher bitte ich darum, entsprechende mindestens missverständliche Formulierungen nicht nochmals in den Text aufzunehmen. -- pistazienfresser 11:39, 9. Dez. 2008 (CET)Beantworten

ß oder ss im Text zur Rechtslage in der Schweiz

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vgl.: Täuschung: "schließen" und "Tatbestandsmässig":

Bitte zumindest innerhalb eines Abschnittes eine einheitliche Schreibweise verwenden: entweder die der Bundesrepublik D. und Österreich (mit "ß" für scharfen s-Laut nach langem Vokal) oder die für die Schweiz (ohne "ß").-- pistazienfresser 11:52, 19. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Dieses Problem taucht in der ganzen Wikipedia immer wieder auf: Ein Schweizer schreibt den Artikel konsequent mit Doppel-s, und irgendein Deutscher flickt dann hinterher das eine oder andere ß hinein. Schon allein deswegen sollte man das ß endlich abschaffen. --84.72.115.209 19:07, 7. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Ad Schweiz 2

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"In der Praxis erweist sich diese zusätzliche Forderung sehr oft als die zentrale Knacknuss."

"Zentrale Knacknuss"? Bisschen arg saloppe Formulierung für einen Lexikonartikel über strafrechtliche Dinge. (nicht signierter Beitrag von 188.108.54.220 (Diskussion | Beiträge) 16:21, 3. Feb. 2010 (CET)) Beantworten

Die Strafrechtspraxis ist halt mitunter etwas hemdsärmlig, insofern ist die Formulierung durchaus adäquat. (nicht signierter Beitrag von 178.83.143.250 (Diskussion | Beiträge) 00:50, 7. Apr. 2010 (CEST)) Beantworten

Schiebung

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Schiebung leitet hierhin weiter, wird aber nirgendwo im Text erklärt.--94.220.139.163 23:48, 16. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Betrug ist vielmehr

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warum wird der betrug hier nur im rechtlichen sinn abgehandelt? wenn jemand frendgeht so kann das auch betrug sein oder wenn jemand bei einem spiel schummelt in welchem es nicht um geld geht...und und und, da gibt es doch 1000 sachen. ich denke der artikel greift hier viel zu kurz 91.15.119.248 15:04, 8. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Ich sehe dies in gleicher Form. Sollte dies im Lemma klarer gemacht werden? Z. B. "Betrug (Rechtsbegriff)"--217.19.187.166 13:41, 30. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

nichtstrafrechtlichen Sinn??

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"im nichtstrafrechtlichen Sinn eine Vorspiegelung falscher Tatsachen, die nicht auf einen Vermögensvorteil abzielt und damit eine strafrechtlich gesehen irrelevante Form des Betrugs ist (zur Abgrenzung auch als "Betrügerei" bezeichnet). Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Täter dabei keine anderen strafbaren Delikte begeht. Motive hierfür sind oft immaterielle Werte wie wissenschaftlicher Ruhm; eine Bestrafung hat allenfalls außergerichtlich zu erfolgen."

da hat die anti-guttenberg bloggergemeinde aber eine schöne definition verfasst, um das wort auch ohne bedenken verwenden zu können. ich bezweifle, dass dieser abschnitt wissenschaftlich korrekt ist (quellen) (nicht signierter Beitrag von 84.146.126.203 (Diskussion) 21:53, 6. Mär. 2011 (CET)) Beantworten

Es gibt auch noch Dinge auf dieser Welt, die keinen Guttenberg-Bezug haben. Auch gab es bereits vor seiner Zeit erschwindelte akademische Titel. Der fragliche Abschnitt befand sich schon im Artikel, als Guttenberg kein Thema war, wie die Versionsgeschichte verrät.--Losdedos 21:57, 6. Mär. 2011 (CET)Beantworten

immaterielle Bereicherung / Schaedigung

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Betrug gilt als Vermoegensdelikt. Bereicherung/Schaedigung ist gewoehnlich finanzieller Art. Wie sieht es dann aber in Faellen immaterieller Bereicherung / Schaedigung aus? --41.151.202.15 13:42, 28. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Zahlen

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Hat jemand etwas dagegen, wenn ich einige Zahlen zu diesem Straftatbestand aus der Zeit der Jahrtausendwende ergänze? Ich halte es z.B. für erwähnenswert, dass die Zahl dieser Delikte innerhalb von 20 Jahren ab exakt 1981 um das 7fache (!) zugenommen hat und es kein anderes Delikt mit einer derartigen und so sprunghaften Steigerungsrate in dieser Zeit gibt, zumal die Zahl der Verurteilungen insgesamt in diesen 20 Jahren nur um das 1,7fache zugenommen hat – trotz Wende. Ich würde beispielhaft die Zahlen aus Berlin nehmen wollen und als Quelle das statistische Jahrbuch die PKS. Freundlichen Gruß --Andrea014 (Diskussion) 08:20, 14. Nov. 2016 (CET)Beantworten

Man kann das machen, aber ich halte es für problematisch, solange wir keine durch Sekundärliteratur belegte Interpretation des Phänomens haben.
Spontan würde ich zum Beispiel nicht annehmen, dass die Gesellschaft auf einmal viel betrügerischer geworden ist, sondern dass schlicht mehr mußtmaßliche Betrugsfälle zur Anzeige gebracht werden. Das wiederum könnte mit der kurz nach der Jahrhundertwende erfolgten Verkürzung der regelmäßigen Verjährungsfrist von dreißig auf drei Jahre zusammenhängen, weil Gewerbetreibende, die "schlechte" Forderungen gegen Kunden haben, zur Unterbrechung der Verjährung Klage erheben oder das Mahnverfahren einleiten müssten, was mit weiteren Kosten verbunden wäre, so dass es naheliegt, eine Anzeige wegen "Eingehungsbetrug" zu erstatten und der Staatsanwaltschaft die Rolle des Inkassobüros zuzuweisen - zumal bei drohender Verurteilung die letztliche Zahlung der Schuld ein entscheidendes Strafzumessungskriterium sein kann.
Wie gesagt: Spekulation; aber für nackte Zahlen gibt es oftmals viele Spekulationsmöglichkeiten, so dass eine Anbindung an die Sekundärliteratur immer wünschenswert wäre. -- Stechlin (Diskussion) 08:32, 14. Nov. 2016 (CET)Beantworten
Lieber Stechlin! Danke für Deine Antwort!
Deinem ersten Satz muss ich mit einigem Bedauern zustimmen. Leider habe ich meinen damaligen Vortrag nicht veröffentlicht, sonst hätte ich nun wenigstens eine Quelle. ein lächelnder Smiley 
Das Problem mit den Anzeige- und Verurteiltenziffern und auch ihrem Verhältnis zueinander ist mir ebenso bekannt, wie jenes mit der – in der Tat interpretationsbedürftigen – PKS. Sorry, oben schrieb ich irrtümlich vom stat. Jahrbuch.
Ich weiß nicht, welcher Jahrgang Du bist, aber ich kenne noch Zeiten, in denen man nicht ständig aufpassen musste, ob man über's Ohr gehauen wird – obwohl es Betrug gibt, seit das Privateigentum erfunden wurde. Dass das als Beleg nicht genügt, ist klar! Obwohl ich ne Quelle „vom Feinsten“ bin! ein lächelnder Smiley 
Du hast ganz recht: natürlich haben die Anzeigen zugenommen, sonst gäbe es diesen erheblichen Anstieg in der PKS ja nicht. In der Interpretation dieses Anzeigeverhaltens bin ich jedoch anderer Überzeugung als Du: mit der Aufgabe der sog. sozialen Marktwirtschaft und der Freigabe des Weges für einen Kapitalismus, in dem „Eigentum verpflichtet” nicht mehr gilt, ist die Gesellschaft tatsächlich „betrügerischer“ geworden!
Nein – auch da kann ich Dir nicht zustimmen –, eine Gesetzesänderung nach 2000 kann keine Veränderung erklären, die 20 Jahre zuvor ihren Anfang genommen hat. Leider habe ich damals, als ich mich mit dieser grob auffälligen Veränderung befassen musste, keine Sekundärliteratur gefunden, und ich fürchte, dass sich seitdem nix geändert hat. Wer weiß denn um diesen groben Anstieg? Ich doch auch nur, weil ich damals einen Vortrag über Betrug halten musste.
In der Frage, ob mit Zahlen spekulativ umgegangen wird, scheint mir bedeutsam, ob sich der Interpretierende auf dem Boden fundierten Wissens und anerkannter Theorien bewegt oder frei im Raum schwebt.
Aber ich werde noch mal auf die Suche gehen. Und rufe mal Iwesb mit der Frage: magst Du, wenn Du wieder da bist, mir suchen helfen? Bisher hast Du noch immer gefunden, was ich brauchte!
Freundlichen Gruß --Andrea014 (Diskussion) 12:43, 14. Nov. 2016 (CET)Beantworten
Danke für Deine Rückmeldung - dass meine Annahme ihrerseits spekulativ ist, hatte ich erwähnt. Von daher kann es gut sein, dass Du über einen richtigeren Blick auf die Dinge verfügst. Wenn Dir oder Kollegen Iwesb bei der Suche Glück beschieden ist, freue ich mich auf eine interessante Ergänzung des Artikels. Beste Grüße -- Stechlin (Diskussion) 19:05, 14. Nov. 2016 (CET)Beantworten
Um Himmels und der Hölle Willen: mit meiner Bemerkung über Spekulationen habe ich überhaupt nicht an Dich gedacht! Vielmehr ging mir manches durch den Sinn, was ich in der WP gelegentlich zu lesen bekomme. Danke für Deine freundlichen Worte und die guten Wünsche. Herzlichst --Andrea014 (Diskussion) 19:20, 14. Nov. 2016 (CET)Beantworten
Zwischenstand: ach herrjeh Stechlin, ich sitze in der Falle. Der 7fache Anstieg ist eine Berliner Besonderheit! Was soll ich denn davon halten? Und mag gar nicht an den Regierungsumzug denken. Aber ich habe dennoch Interessantes entdeckt, was einen Abschnitt Zahlen vielleicht lohnen könnte. Und Iwesb hat doch glatt etwas Nützliches gefunden, was ich nicht erwartet habe. Wenn ich soweit bin, locke ich Dich an den Ort des Entwurfes – wenn ich darf. Freundlichen Gruß--Andrea014 (Diskussion) 17:33, 25. Nov. 2016 (CET)Beantworten

Lieber Stechlin! Nun habe ich mit tatkräftiger Unterstützung von Iwesb (der allerdings nicht für eventuelle Irrtümer von mir haftet!) einen möglichen Abschnitt über Zahlen zum Betrug vorbereitet. Ich denke, er könnte umseitig vor dem Abschnitt Siehe auch seinen Platz finden. Falls Du mal drauf schauen magst, findest Du (oder andere Interessierte) ihn hier. Freundlichen Gruß --Andrea014 (Diskussion) 12:02, 2. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Welche Theorie, Quaestio Iuris, wurde mit den Zahlen gefunden, dass Du Dich veranlasst sahest, sie zu löschen? Daneben dürfte man erwarten, dass sich Kollegen mehr Mühe machen, als einen Link zu setzen, wenn sie Text löschen, mit dem andere einen Artikel etwas aufwändiger verbessert haben. --Andrea014 (Diskussion) 06:42, 10. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Meinem Editkommentar (Abschnitt "Zahlen" wieder eingefuegt. Keine TF, sondern mit Sekundaerliteratur belegte Analyse. Originalzahlen sind fuer diese Analyse unerlaesslich. Bei Aenderungs-/Verbesserungswuenschen bitte Disk bemuehen) ist nichts hinzuzufuegen. MfG -- Iwesb (Diskussion) 07:21, 10. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Ich bitte vorsorglich und aus gutem Grund beide Herren, das jeweils Ihrige dazu zu tun, um die inhaltlich verschiedenen Positionen hier und nicht an unerfreulicherem Ort auszutragen! Herzlichst --Andrea014 (Diskussion) 07:40, 10. Dez. 2016 (CET)Beantworten
@Quaestio Iuris: Betrifft diesen Revert. Die angegebene Revertbegruendung Verworfen. Grund: Wiederholter Verstoß gegen die Richtlinie „Wikipedia:Keine Theoriefindung“ durch Verwendung von Primärquellen ist in mehrfacher Hinsicht falsch:
  • es handelt sich nicht um Theoriefindung. Es werden ausfuehrlich die in verschiedenen Sekundaerquellen dargelegten Ansichten eines im Fachbereich taetigen Wissenschaftlers dargestellt und keineswegs Aussagen, die nur auf persönlichen Erkenntnissen von Wikipedia-Autoren basieren. Damit handelt es sich um die in der verlinkten WP-Richtlinie ausdruecklich geforderte Theoriedarstellung, die auf Sekundaerliteratur beruht.
  • die Auflistung der Zahlen (=Primaerquelle) ist erforderlich, um den Inhalt dieser Theoriedarstellung ueberhaupt fuer den Leser begreifbar zu machen. Diese Zahlen lassen sich nicht ueber einen externen Link abrufen, da sie aus unterschiedlichen Jahresberichten zusammengestellt sind. Sie bilden nicht die Argumentation, sondern dienen lediglich als Basisinformation, "was analysiert wird". Wenn jemand eine sinnvolle Alternative zur Auflistung der Zahlen im Artikel bereitstellen kann, so ist das wuenschenswert. Lediglich die Zahlen zu loeschen ist in der aktuellen Form des Abschnittes allerdings auch keine Loesung. Ich sehe deshalb hier die Nennung der Zahlen (Primaerquelle) als derzeit notwendige Massnahme an.
Aus genannten Gruenden halte ich die Komplettentfernung des Abschnitts fuer nicht gerechtfertigt und werde das - sofern keine begruendete Gegenrede erfolgt oder mir jemand zuvorkommt - kurzfristig wieder rueckgaengig machen. MfG -- Iwesb (Diskussion) 12:46, 10. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Ich bin doch recht erstaunt, dass die Diskussionsteilnehmer die das Zahlenwerk befürworten, sich über gleich mehrere Umstände nicht im Klaren sind. Zunächst mal jedoch vorangestellt: Hier arbeitet im Moment ein User, der die eigentliche Kernerarbeit leistet und den Artikel einer Superrevision mittels Komplettüberarbeitung unterzieht. Für jedermann erkennbar ist das seit Tagen @Chewbacca2205:. Er bringt - wie seit Monaten - die enorme Ausdauer auf, einen nach dem anderen Artikel des Zivil-/Strafrechts in ordentliche - lesenswerte!! - Zustände zu versetzen. Vor Wochen bereits hat er mir auf der Diskussionsseite von Dreiecksbetrug (dort hatte ich eine Fundamentalkritik zu dessen Zustand abgesetzt) zu erkennen gegeben, dass er sich der Betrugsartikel annehmen wird, was im Moment geschieht. Ich empfinde es als respektlos, den Abschluss seiner Arbeit nicht überhaupt abzuwarten und eine vollkommen isolierte, geradezu apodiktische Metadiskussion abseits des derzeit Notwendigen zu führen! Mir fällt auf, dass er scheinbar interruptiert zu sein scheint, denn er schreibt, wenn das Zahlenwerk eliminiert ist und unterbricht seine Beiträge, wenn es enthalten ist. Er versucht den Artikel in einen lesenswerten Zustand zu bringen. Hat das überhaupt jemand hier erkannt? Ja, da führe ich mich als sein Anwalt auf! Kann man Euer Anliegen nicht solange ruhen lassen, dass unter Abstimmung mit dem Hauptautor eine Implementierung des - ich sage es wie es ist - nebensächlichen und hier streitgegenständlich breitgetretenen Themas vorgenommen werden kann?
In genau diese Arbeit hinein, wird ein (in quantitativer Hinsicht!) geradezu ungeheurer Zahlenblock implementiert. Dieser ist in der gewählten Form aus zwei grundsätzlichen Erwägungen heraus schlicht abzulehnen.
1.) Der Artikel gerät bei einem derartigen Ausmaß unweigerlich in Schieflage. Warum? Mit ≈ 20.000 von ≈ 60.000 KB rekrutierte sich der Artikel (in der bisherigen Fassung) zu 1/3 aus einer Statistik nebst Erläuterungen zur gesellschaftlichen Praxis des Betrugsverhaltens der Deutschen. Bitte mal abstrahieren! Steht das in einem ausgewogenen Verhältnis zur umfangreichen Dogmatik, die es zum Lemma bürgernah zu repräsentieren gilt? Die Antwort nehme ich vorweg: nein! 4-5 begründete Sätze (in Prosa!) genügen zu diesem Kriterium vollkommen! Zusätzlicher Nebeneffekt: Derjenige, der derartiges einbringt, ist gezwungen genau zu überlegen, was er da eigentlich einbringt. Was muss nämlich dann passieren? Richtig: es ergeht eine kritische Würdigung des Inhalts, geprüft werden „Reliabilität“, „Validität“, „Signifikanz“ und letztlich „Relevanz“ der Aussagen. Das ist deutlich werthaltiger und passt dann auch zur Qualität des Artikels, der nach Abschluss der Arbeiten durch den oben genannten User erlangt sein wird.
2.) Statistiken sind noch nie ein Allheilmittel gewesen. Was überhaupt nicht geht, ist, dass die Eingaben sich nicht durch veröffentlichte Quellen verifizieren lassen. Ich betone das in aller Schärfe: Das ist WP:TF - nichts anderes! Alle Quellen, die verfügbar sind und erst in der Gesamtschau die Erstellung der Tabellen ermöglichen, sind anzugeben - ohne jedes „wenn und aber“. --Stephan Klage (Diskussion) 14:31, 10. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Danke für das Lob ;) Die Unterbrechungen waren allerdings zufällig, da ich im Moment auch an einer Portalseite arbeite. Die Nennung der Zahlen der PKS mitsamt Interpretationen durch Fachleute finde ich grundsätzlich sehr sinnvoll. Gerade bei einem so bedeutendem und häufigem Delikt wie dem Betrug sind Statistiken wichtig. Unglücklich finde ich allerdings die Tabellen zu den Steigerungsraten, da ihre wesentlichen Aussagen bereits im Fließtext enthalten sind. Textlich würde ich den Abschnitt außerdem etwas straffen. VG --Chewbacca2205 (D) 22:02, 10. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Liebe Kollegen! Ich habe nicht vor, mich für den Verbleib des von mir vorbereiteten Abschnittes Zahlen einzusetzen. Allerdings gefällt mir ein mehr als diskret vorwürfiger Unterton nicht, zu dem ich Stellung nehmen möchte. Mit recht geringem Aufwand kann jeder unschwer erkennen, dass ich noch nicht lange in der WP mitarbeite (von Vorläufern abgesehen, ziemlich genau ein Jahr). Darauf möchte ich mich nicht heraus reden, doch sei mir die Frage erlaubt, was erwartet wird, wenn mein Vorgehen nicht genügt.
  • Ich habe am 14. November hier angefragt, ob Zahlen überhaupt erwünscht wären. Da war Kollege Chewbacca2205 noch nicht am Werk.
  • Ich habe am 24. November auf einer Unterseite in meinem BNR angefangen, den Abschnitt vorzubereiten und das einen Tag später hier mitgeteilt. Die Unterseite dürfte für Erfahrene unschwer zu finden gewesen sein.
  • Ebenfalls am 24. hat Kollege Chewbacca2205 mit seinen Überarbeitungen begonnen. Das hatte mich sehr gefreut, weil auch ich den Artikel für überarbeitungsbedürftig hielt. Dieser Freude hatte ich auf meiner Disk auch Ausdruck verliehen.
  • Am 2. Dezember lud ich (s.o.) mit Link dazu ein, sich das Ergebnis meiner Bemühungen anzuschauen.
  • Am 6. Dezember fügte ich ein.
Lieber Stephan Klage, Du bist ebenfalls Autor in diesem Artikel und dürftest sie auf Deiner BEO gehabt haben. Du hättest also auf meine Mitteilungen hier reagieren können. Einzig, dass Quaestio Iuris den Abschnitt hier nicht haben wollte, wußte ich. Dem stand eine anders geartete Position von Iwesb entgegen. Da sich nun weder Stechlin, noch Chewbacca2205 oder Du zu Wort meldeten, musste ich mich entscheiden und habe das getan. Dies „respektlos“ zu nennen, scheint mir eine bei dem geschilderten Verlauf mindestens unangemessene Kritik. Apodiktisch? Wer bitte lässt hier keinen Widerspruch zu? Und dass Chewbacca2205 eines Anwaltes bedarf vermag ich ebenfalls nicht zu erkennen, denn ich sehe nicht, er wäre angeklagt. Wenn Du aber die Einfügung eines Textes in einen Artikel durch einen anderen Kollegen als Angriff interpretierst, scheine entweder ich oder Du etwas über Zusammenarbeit in der Wikipedia nicht richtig verstanden zu haben. Ich vermute, ich. Dass ich in der WP zu irgendetwas „gezwungen“ wäre, ist mir als Position bisher noch nicht begegnet. Anzunehmen, niemand außer Dir würde die Verbesserung von Chewbacca2205 erkennen, halte ich für kühn. Dass Statistiken ein „Allheilmittel“ sein könnten, ist mir neu. Lange Rede, kurzer Sinn: Chewbacca2205, ich wollte Dir nicht ins Handwerk pfuschen und würde bedauern, wenn Du es so erlebt hättest. Mit Dank für Deine Mühen mit diesem Artikel und freundlichen Grüßen --Andrea014 (Diskussion) 07:03, 11. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Gut, gut, gut. Ich nehme Dein Anliegen ernst; es war auch nicht primär gegen Dich gerichtet, sondern Deinen „Mentor“ Iwesb und dessen Einwurf vom gestrigen Tage (12:46 Uhr - Zeitstempel). Seine Apodiktik hat mich eingreifen lassen, denn ja: „Betrug“ steht unter meiner BEO und vom derzeitigen Hauptautor konnte ich in der Sache keine Einlassung/kritische Anmerkung erkennen, die ich zunächst als reine Höflichkeit seinerseits ausgelegt hatte. Dass dem nicht unbedingt so ist, hat er uns gestern ja geantwortet (s.o.), er goutiert die Tabelle(n) sogar. Oft (und jetzt gehe ich von mir aus) wünscht sich ein Autor, dass der „optimal case“ entsteht, weil „der Markt sich selbst regelt“. Iwesb hat nun zwei (Teil-)Widersprüche gegen sein angekündigtes Verhalten erfahren und wird sicherlich von seinem angekündigten Vorhaben absehen. Tipp: setzt den Fall doch auf WP:3M. Nach Stand heute ist Betrug unter BEO von 84 Leuten. Die Aufmerksamkeit wird sich unter 3M-Bedingungen deutlich steigern lassen und ein Konsens ist möglicherweise erzielt, bevor hier die „Tinte“ getrocknet ist (?). Besten Gruß --Stephan Klage (Diskussion) 10:23, 11. Dez. 2016 (CET)Beantworten
<offtopic> Wenn Du mich wirklich ernst nehmen möchtest, will ich Dich an meinen ersten Satz in meinem Edit von heute morgen erinnern. Btw: Iwesb ist nicht mein „Mentor“ und auch nicht in übertragenem Sinn. Wie ich ihn kenne, darf man ihm eine eigenständige Position zutrauen.
das war rein sachbezüglich gemeint, also bausche das bitte nicht auf. Signieren bitte nicht vergessen. FYI: Mich interessieren Personalien zu 95 % auch auf dieser Plattform nicht, ich verpflichte mich hier allein der Sache. --Stephan Klage (Diskussion) 11:22, 11. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Ich wuerde sagen, wir lassen das Geplaenkel und meinen Respekt (oder Disrespekt) gegenueber der Arbeit von Chewbacca2205 hier mal aussen vor und konzentrieren uns auf die oben (im Kleingedruckten) genannte Sache.
Ich zitiere mal Stechlin: Man kann das machen, aber ich halte es für problematisch, solange wir keine durch Sekundärliteratur belegte Interpretation des Phänomens haben. hier im Abschnitt, 14. Nov, 08:32. Aus dieser einfachen Bemerkung heraus entstand ein nicht unerheblicher Aufwand, den man an der aaO genannten Entstehungsgeschichte der bisherigen Version des Abschnitts erkennen kann (vgl. auch hier). Der Versuch, weitere am Artikel interessierte Autoren hinzuzuziehen war leider ergebnislos. Deshalb riet ich Andrea, den Abschnitt "as is" einzufuegen. Es handelt sich um einen Vorschlag, diesen zusaetzlichen Aspekt zum Thema einzubringen. Dass dieser verbesserungswuerdig/-faehig ist, ist den Diskussionsteilnehmer[n] die das Zahlenwerk befürworten durchaus bewusst. Komplettentfernung per Begruendung TF halte ich [...] fuer nicht gerechtfertigt Begruendung oben Hauptkritikpunkt ist zu lang, aber Kuerzen auf 0 Bytes ist m.E. keine Loesung. Zu den sachlichen Kritikpunkten im Einzelnen:
  • Stoerung von Chewbacca2205s Arbeit: kann ausschliesslich Chewbacca2205 bewerten. Ist in keinster Weise intendiert und erschien (erscheint) mir nicht gegeben, da dieser Abschnitt a) ein eigenstaendiger Abschnitt ist und somit nicht zu Bearbeitungskonflikten fuehren sollte und b) einen inhaltlich eigenstaendigen, zusaetzlichen (aber mMn nicht nebensächlichen) Aspekt des Artikelgegenstands behandelt. Falls ich irre, dann bitte ich Chewbacca2205 kurz um ein "Wartet bis ich fertig bin".
  • gesamter Abschnitt ist TF (Quaestio Iuris): ist oben breit ausgefuehrt; m.E. nicht zutreffend.
  • Zahlen sind TF (Stephan Klage): Bezweifelst Du diese Zahlen? Sie sind veroeffentlicht, Belege dazu koennen problemlos angegeben werden. Allerdings nicht aus einem Link, sondern aus den jeweiligen jahresveroeffentlichungen, was zu einer noch groesseren Ausweitung des Einzelnachweis-Abschnitts fuehren wuerde. Es ist m.E. auch nicht moeglich, nur Teilbereiche anzugeben, da genau die Auswahl dieser Teilbereiche durch einen WP-Autor getroffen werden muesste (und das ist dann TF). Alternativen s.u.
  • inhaerente Problematik von Statistiken (SK): Ist durchaus bekannt, aber wie Chewbacca2205 auch ausfuehrt: es fuehrt bei dieser Thematik kein Weg daran vorbei. Deshalb ja auch die laenglichen Ausfuehrungen bzgl. Fragen zu ihrer Qualität und möglichen Alternativen. Hier kann man sicher etwas kuerzen.
  • Artikel gerät [...] in Schieflage - im Verh. zum Rest des Artikel zu lang (SK): Dieser Kritikpunkt ist durchaus schwerwiegend und leider zutreffend. Betrifft den Zahlen- und den Textteil. Wenn jemand in der Lage ist, mit 4-5 begründete[n] Sätze[n] (in Prosa!) das zusammenzufassen, so moege er das bitte tun. Ich sehe mich dazu leider nicht in der Lage. Eine inhaltliche Kuerzung des Zahlenteils halte ich (s.o.) fuer nicht moeglich; denkbar waere a) eine aufklappbare Tabelle (uebersteigt meine technischen Faehigkeiten und wird - meiner persoenlichen Erfahrung nach - von vielen Mitwikipedianern als unnoetige "Spielerei" angesehen oder b) eine Auslagerung nach WikiSource (ob es moeglich ist, dort eine Zusammenfassung aus mehreren Quellen - den Jahresveroeffentlichungen - abzulegen, ist mir allerdings derzeit nicht bekannt). Der von Chewbacca2205 angeratenen Kuerzung der Steigerungsraten, da bereits im Fließtext enthalten wuerde ich nicht widersprechen (sehe darin allerdings keine vollstaendige Aufloesung dieses Kritikpunktes). Wenn jemand eine sinnvolle weitere Alternative hat, dann her damit!
Bezugnehmend auf das Angebot von Chewbacca2205 wuerde ich vorschlagen, dass Du, sobald du mit der Ueberarbeitung des Artikels fertig bist, die angesprochene textuelle Straffung vornimmst. Alternativ koennten wir in Andreas BNR zurueckkehren. Meinungen dazu? MfG -- Iwesb (Diskussion) 09:00, 12. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Füge den Abschnitt ruhig wieder in den Artikel ein, ich gehe ihn dann an. VG Chewbacca2205 (D) 19:47, 16. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Done und entsichtet. Im BNR bekommen wir hinterher das Problem der Versionszusammenfuehrung. MfG -- Iwesb (Diskussion) 01:20, 17. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Spezial:Diff/160775788 ist nicht mein Verstaendnis von Kooperation. Ich bin hier raus. -- Iwesb (Diskussion) 05:02, 19. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Fehlende Klammer im Zitat

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Lieber WaltR! Dankeschön, dass Du Dich um den von mir eingefügten Text gekümmert hast. Leider hast Du mit der Ergänzung der fehlenden Klammer ein Zitat erwischt. Ich hatte dort im Quelltext einen auskommentierten Hinweis darauf hinterlassen, dass die Klammer im Original fehlt. Deshalb muss dieser Fehler wohl bleiben, obwohl es uns beide stört. Bist Du so nett und nimmst sie wieder raus? Ich revertiere doch nicht gerne. ein lächelnder Smiley  Freundlichen Gruß --Andrea014 (Diskussion) 06:10, 7. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Hallo Andrea014. Ich bin über die Seite Benutzer:Aka/Fehlerlisten/Klammerfehler/001 auf diese Stelle gestoßen und ich fürchte, dieser Klammern-Missmatch wird immer wieder auf diese Seite kommen, wenn er nicht hier ausgetragen wird. Ich muss mich erst mit der Syntax dort vertraut machen. Meine Änderung habe ich zurückgenommen. Freundliche Grüße --WaltR (Diskussion) 22:57, 8. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Lieber WaltR! Danke, dass Du so sorgsam bist. Weil ich genau das befürchtete, hatte ich Aka angeschrieben und er war so nett, das auf die Ausschlussliste zu nehmen. Viele Grüße --Andrea014 (Diskussion) 05:40, 9. Dez. 2016 (CET)Beantworten

betrug ohne vermögensdelikt

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Was ist engl. fraud auf deutsch?

In law, fraud is deliberate deception to secure unfair or unlawful gain, or to deprive a victim of a legal right. Fraud itself can be a civil wrong (i.e., a fraud victim may sue the fraud perpetrator to avoid the fraud and/or recover monetary compensation), a criminal wrong (i.e., a fraud perpetrator may be prosecuted and imprisoned by governmental authorities) or it may cause no loss of money, property or legal right but still be an element of another civil or criminal wrong.[1] The purpose of fraud may be monetary gain or other benefits, such as obtaining a driver's license or qualifying for a mortgage by way of false statements.

Ist das im strafrecht kein betrug wenn man sich einen führerschein oder ein darlehen mit falschen angaben ergaunert? --Espoo (Diskussion) 19:51, 1. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Einleitung

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...muss dringend überarbeitet werden. Sätze wie diesen hier verstehe ich nicht einmal als WITZ: Hierzu verbietet sie das Täuschen, um sich oder einem Dritten zu Unrecht einen Vermögensvorteil zu verschaffen. Täuschung als somatolytische Tarntracht des Eisbärs der es auf eine Sattelrobbe abgesehen hat, oder was? Eine Einleitung ist dazu da, eine prägnante summarische Kurzfassung der wesentlichen Inhalte des Artikels wiederzugeben und dabei verständlich zu sein. --Stephan Klage (Diskussion) 09:15, 8. Jun. 2017 (CEST)Beantworten

Literatur

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Es gibt wenig wissenschaftliche Literatur zum Betrug, insbesondere kaum etwas über die innerseelischen Vorgänge. Da lügen & betrügen psychodynamisch artverwand sind, würde ich gern ein sehr gutes Buch einfügen:

  • Edna O'Shaughnessy: Kann ein Lügner analysiert werden? Hrsg.: Claudia Frank, Heinz Weiß (= Perspektiven kleinianischer Psychoanalyse. Band 3). Edition diskord, Tübingen 1998, ISBN 3-89295-641-3 (englisch: Can a liar be psychoanalysed? Übersetzt von Claudia Frank).

Hat jemand etwas dagegen? Freundlichen Gruß --Andrea (Diskussion) 09:41, 20. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Geht man davon aus, dass Lügen grundsätzlich erlaubt ist, vergleiche insoweit die arbeitsrechtliche Rechtsprechung zur Nachfrage in Sachen einer Schwangerschaft bei Frauen im Einstellungsgespräch, es hier aber um einen klar definierten Straftatbestand geht, sollte sich eine Antwort daraus selbstredend ergeben, oder?--Stephan Klage (Diskussion) 08:17, 21. Nov. 2017 (CET)Beantworten
Selbstredend? Da spricht der Jurist! ein SmileysymbolVorlage:Smiley/Wartung/zwinker  Danke für Deine Antwort und Deine Sicht der Dinge. Ich habe, da anderen Berufs, eine andere Sicht und vermute (Achtung: TF!), dass unsere Leserschaft für diesen Artikel nicht bevorzugt aus Juristen besteht. Aber selbst die Juristen, mit denen ich zu tun hatte, waren, weil ja bei der Urteilsfindung massgeblich das Motiv über die Strafzumessung entscheidet, meist sehr interessiert an einem Verständnis dessen, was in unseren Straftätern vorgeht. Wer sich also beim Straftatbestand des Betruges für die (ebenfalls erlaubten) innerseelischen Vorgänge bei der Begehung dieser Straftat interessiert, hätte von dieser weiterführenden Literatur einigen Gewinn. Und das Buch gehört zweifelsfrei zu dem, was in der WP „vom Feinsten“ genannt wird. Aber zugegeben: vermutlich befindest Du Dich, anders als ich, durchaus im Mainstream. Ich habe von der Autorin sehr viel über das, was einen Betrüger zu seiner Straftat bringt, gelernt. Doch wenn nicht gewünscht: so what! Weitere Meinungen? MfG --Andrea (Diskussion) 09:26, 21. Nov. 2017 (CET)Beantworten
P.S.: Sollte Dich meine, u.a. durch en:Edna O'Shaughnessy geprägte Sicht zum Betrug interessieren: hier lang bitte. Zu der Autorin s. auch hier.
... zum Betrug gäbe es aus beispielsweise gesellschaftspolitischer oder religiös-ethischer Sicht sicherlich noch einiges zusammenzutragen, das den Artikel abrunden würde. Was treffen wir denn bisher an? Allein einen abgehandelten klassischen Leitfaden eines Strafrechtrepetitoriums. Abgesehen von der kriminalstatistischen Erhebung und dem Lemma Kriminologie geht es um nackte, juristische Dogmatik. Insofern würde das Buch die bisherige Konsistenz stören. Das Buch zusammenhanglos in die Literaturliste einzustellen, wird beim derzeitigen Artikelzustand weder dem Werk noch dem Artikel gerecht. Versuche "Dein" Buch doch in 2 Sätzen vor Deinem geistigen Auge zu destillieren, übertrage sodann das entstandene Bild an die passende Stelle des vorliegenden Textes oder schaffe sie (Kontext wird zu beachten sein); solltest Du dabei den Eindruck haben, das Mosaik passt, ist doch nichts gegen die Literaturangabe einzuwenden, im Gegenteil der Artikel erführe Mehrwert... GrußStephan Klage (Diskussion) 12:34, 21. Nov. 2017 (CET)--Beantworten
Na das ist doch mal ein Argument! Dem kann ich folgen. Dankeschön! So gesehen wäre mein Buch – das ja garnicht meines ist ein SmileysymbolVorlage:Smiley/Wartung/zwinker  – gegenwärtig tatsächlich wie ein Fremdkörper im Artikel. Mehr noch, finde ich, mit2 Sätzen“. Also scheint mir das Beste, abzuwarten, ob weitere Aspekte entwickelt werden und „das Mosaik“ dann passen könnte. Da sollten vielleicht nicht zwingend die Psychoanalytiker als erste auftauchen, sondern vielleicht doch eher erst die Soziologen, die Politologen oder andere Gesellschaftswissenschaftler und meinethalben auch die Religionswissenschaftler und Ethiker. Mal sehen, ob jemand den Anfang machen mag. Btw: Chewbacca2205 hatte mich nach Abschluss seiner Überarbeitung gefragt, ob ich meine Überlegungen zur Psychodynamik des Betruges nicht einarbeiten mag. Musste ich mit Bedauern abschlagen, weil ich es leider versäumte, das im RL zu veröffentlichen und es damit TF ist. Schade. Mit Dank für das freundliche Gespräch und in der Hoffnung, dass sich der Hauptautor durch diesen Diskussionsabschnitt nicht verärgert fühlt, sende ich schöne Grüße --Andrea (Diskussion) 08:35, 22. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Review vom 15. November bis zum 3. Dezember

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Nach dem Ausbau dieses Artikels zu einem der komplexesten Tatbestände des deutschen Strafrechts stelle ich den Artikel mit der Bitte um Anregungen ins Review. Weil sich annähernd zu jedem Kapitel des Artikels ein eigener Artikel verfassen ließe, habe ich mich weitgehend auf die Grundlagen des Betrugstatbestands beschränkt. Viele Grüße Chewbacca2205 (D) 11:19, 15. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Die Einleitung könnte kürzer sein. Statt "... ist im 22. Abschnitt des Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs (StGB) in § 263 geregelt." nur den § nennen und verlinken. Die Abschnittsnummer braucht niemand im Überblick. erledigtErledigt
Bei "Irrtum" steht "... muss bei einem Dritten einen Irrtum erregen ..." Der Irrtum kann natürlich nicht nur beim einem Dritten, sondern auch bei dem Opfer entstehen. erledigtErledigt
Die Grafik zur Kriminalstatistik ist irreführend. Die nicht bei Null beginnende y-Achse ist ein Klassiker der Täuschung mit Statistik erledigtErledigt
Dass die Aufklärungsquote mit 75 % im Jahr 2016 auf überdurchschnittlichem Niveau liegen soll, mag sein, wenn man als Bezugsgröße die Gesamtaufklärungsquote hernimmt, die allerdings keinerlei Aussagekraft hat. Betrachtet man die langjährige Entwicklung der Aufklärungsquote bei Betrugsdelikten, die von 90 % auf 75 % gefallen ist, sind die 75 % leider alles andere als überdurchscnittlich.
erledigtErledigt Ich habe klargestellt, worauf sich das überdurchschnittlich bezieht. Der Vergleich mit den anderen Delikten besitzt zwar wenig Aussagekraft, er hilft dem Leser allerdings dabei, die Zahl einzuordnen. --Chewbacca2205 (D) 19:59, 18. Nov. 2017 (CET)Beantworten
Trotz meiner Kritikpunkte: Insgesamt einer der besseren Artikel zu Rechtsthemen.
--Carl B aus W (Diskussion) 12:42, 17. Nov. 2017 (CET)Beantworten
Danke für deine Anmerkungen. VG Chewbacca2205 (D) 19:53, 18. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Hilft der Vergleich mit der Gesamtaufklärungsquote dem Leser wirklich, irgendetwas einzuordnen? Die Aussage "Im Vergleich zu anderen Delikten werden ...-Delikte damit überdurchschnittlich oft aufgeklärt.", ist geeignet, dem Leser zu suggerieren, dass die Polizei das Deliktfeld ganz gut im Griff hat. Dem Leser wird nicht mitgeteilt, dass die Gesamtaufklärungsquote nach unten gezogen wird von der niedrigen Aufklärungsquote bei der großen Zahl von Diebstählen, womit die Aussage "überdurchschnittliche Aufklärungsquote" für alles außer Diebstahl stimmt. Die Autoren der Polizeilichen Kriminalstatistik schreiben selbst (leider nicht in der Kurzfassung sondern nur in dem ausführlichen Bericht, S. 34, https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalstatistik/2016/pks2016Jahrbuch1Faelle.pdf?__blob=publicationFile&v=4): "Die Gesamtaufklärungsquote ist jedoch wenig aussagekräftig, wie eine Aufschlüsselung nach einzelnen Straftaten/-gruppen zeigt". Schon deshalb sollte man mit dieser Zahl nicht herumhantieren. Ich plädiere immer noch dafür, den Vergleich mit der Gesamtaufklärungsquote wegzulassen. Das einzige was zulässig ist, ist ein Vergleich über die Jahre hinweg. Und das siehts beim Betrug nicht so gut aus. --Carl B aus W (Diskussion) 18:20, 19. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Da hast du Recht. Ich habe den Vergleich zur Gesamtaufklärungsquote entfernt. --Chewbacca2205 (D) 19:08, 19. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Auszeichnungskandidatur vom 03. Dezember 2017 bis zum 23. Dezember 2017

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Der Betrug ist ein Tatbestand des deutschen Strafrechts. Er zählt zu den Vermögensdelikten und ist in § 263 geregelt. Die Strafnorm bezweckt den Schutz des Vermögens. Sie erfasst Verhaltensweisen, mit denen jemand einen anderen durch Tücke dazu bewegt, sich selbst in seinem Vermögen zugunsten des Täters oder eines Dritten zu schädigen.

Für den Betrug kann eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren verhängt werden. Er stellt eines der am häufigsten angezeigten Delikte in Deutschland dar. Die Zahl der gemeldeten Fälle liegt seit vielen Jahren im oberen sechsstelligen Bereich. 2016 wurden 899.043 Betrugstaten angezeigt, womit der Betrug das am häufigsten gemeldete Delikt nach dem Diebstahl (§ 242 StGB) darstellt. Von besonders großer Bedeutung ist der Betrug gemeinsam mit dem Tatbestand der Untreue (§ 266 StGB) im Wirtschaftsstrafrecht.

Nach einem Review stelle ich diesen Artikel zur Kandidatur. VG Chewbacca2205 (D) 20:50, 3. Dez. 2017 (CET)Beantworten

Laien-Lesenswert. Schlüssig und nachvollziehbar für mich als unbedarft Ahnungslosen lesbar. Für eine Exzellenz-Auszeichnung wünschte ich mit nur einen historischen Abschnitt mit anschaulichen Beispielen, um die unterschiedlichen Kriterien, auch in ihrem zeitlichem Kontext, verstehen zu können. --Arabsalam (Diskussion) 18:54, 8. Dez. 2017 (CET)Beantworten
Schließe mich als Laie an. Lesenswert. Ein nützlicher rechtsgeschichtlicher Exkurs ist ja schon vorhanden. Beispiele für unterschiedliche historische Auslegung der Tatbestände wären für die Zukunft vielleicht wünschenswert. --Hnsjrgnweis (Diskussion) 12:01, 10. Dez. 2017 (CET)Beantworten
Danke. Ich habe die historischen Erläuterungen ergänzt und bin dabei auch auf verwandte Delikte eingegangen, um aufzuzeigen, wie sich das Betrugsstrafrecht insgesamt entwickelt hat. Leitentscheidungen für die Auslegung des Betrugs habe ich verarbeitet. Ich werde die Entwicklung der Rechtsprechung klarer herausarbeiten. VG Chewbacca2205 (D) 09:25, 12. Dez. 2017 (CET)Beantworten

 Info: Die Kandidatur könnte ab heute ausgewertet werden, würde aufgrund der geringen Beteiligung zum jetzigen Zeitpunkt jedoch als ergebnislos gewertet werden und der Artikel damit ohne Auszeichnung bleiben. Da das Potential für eine Auszeichnung als lesenswert offensichtlich vorhanden ist, würde ich vorschlagen, die Kandidatur um 10 Tage zu verlängern. Die Auswertung könnte dann ab dem 23. Dezember erfolgen. Tönjes 18:50, 13. Dez. 2017 (CET)Beantworten

Trotz der wohl unvermeidbaren Fachsprache durchaus Lesenswert. Und hervorragend belegt...--Duerer38 (Diskussion) 11:55, 16. Dez. 2017 (CET)Beantworten
Lesenswert, wenn es möglich gewesen wäre, hätte ich den Artikel mit Exzellent bewertet.
Der Straftatbestand wird in vielen Facetten des täglichen Lebens umfassend dargestellt. Zusätzlich sind in eingängiger Weise die Rechtslehre und die Auslegungspraxis narrativ wiedergegeben, so dass der Leser einen vertieften Eindruck von der Komplexität der zugundeliegenden Norm erlangen kann. --LoRo (Diskussion) 18:22, 16. Dez. 2017 (CET)Beantworten

Auch aus meiner Sicht Lesenswert. Schließe mich den positiven Hervorhebungen der Vorredner an. Gruß, --HГq 13:47, 18. Dez. 2017 (CET)Beantworten

Mit fünf Stimmen Lesenswert wird der Artikel in dieser Version als Lesenswert ausgezeichnet. Tönjes 10:25, 23. Dez. 2017 (CET)Beantworten

Gesetzestexte hineinkopieren?

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Ist meines Wissen bei Wikipedia unzulässig außer GG. Hier ist massenweise reinkopiert. Wieso? --89.15.109.17 20:34, 30. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

"... in Folge dessen kein Irrtum vorliegt, mit dem der Täter ... jedoch rechnet."

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Erste Hälfte deshalb Satzes bitte erläutern: was für ein Irrtum liegt hier nicht vor? Die Täuschung würde ja, heißt es, von niemandem bemerkt. Also irren sich alle. Und mit was für einem Irrtum rechnet der Täter? Dem des Betrogenen wohl? Denn er selbst irrt sich ja wohl nicht über seine Zahlungsfähigkeit, denn dann wäre es ja kein Betrug. Ich würde verstehen, wenn da stünde: "...ein Irrtum vorliegt, mit dem der Täter rechnet..." danke. --HilmarHansWerner (Diskussion) 18:18, 17. Sep. 2020 (CEST)Beantworten

Ich habe es im Artikel präzisiert. Der Autor meinte den Fall, dass der Täter täuscht, weil er sich für beobachtet hält. Er versucht also, einen Irrtum zu erregen, was nicht gelingen kann, weil es an einem Täuschungsadressaten fehlt, der einem Irrtum unterliegen könnte. --Chewbacca2205 (D) 09:41, 19. Sep. 2020 (CEST)Beantworten

Verwendung des Begriffs Betrug / Betrüger

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Darf man einen Vorgang als Betrug bezeichnen, eine Person als Betrüger? Ich habe das Gefühl, da wird dagegen sofort der moralische Zeigefinger erhoben, man dürfe einen nicht des Betrugs bezichtigen, solange das nicht gerichtlich festgestellt wäre. Ist das vorauseilender Gehorsam, um keine Abmahnungen zu provozieren, oder ist das im Rahmen der Meinungsfreiheit erlaubt? --Traut (Diskussion) 16:53, 21. Jun. 2021 (CEST)Beantworten

Pauschal lässt sich dies weder bejahen noch verneinen; es kommt stark auf die Umstände und den Kontext der Äußerung an. Die Bezeichnung eines anderen kann den Tatbestand von Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung verwirklichen. Legt der Äußernde den Verdacht eines Betrugs plausibel dar, dürfte dies im Regelfall allerdings eine zulässige Meinungsäußerung sein. --Chewbacca2205 (D) 17:13, 16. Apr. 2023 (CEST)Beantworten

Einordnung als Vergehen bzw. Verbrechen

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In einer der letzten Überarbeitungen ist die Einordnung und deren Begründung herausgeflogen. Warum? Versehentlich? --Pistazienfresser (Diskussion) 20:21, 5. Mär. 2023 (CET)Beantworten

Ist wieder drin. Ich habe den Absatz verschoben. --Chewbacca2205 (D) 21:30, 5. Mär. 2023 (CET)Beantworten

Strafbarkeit des versuchten Betrugs

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Kann jemand mit Fachkenntnis diese Aussage im Artikel prüfen: "Der Betrugstatbestand des Strafrechts von England und Wales verzichtet anders als die deutsche Strafnorm auf den Eintritt eines Vermögensschadens. Stattdessen genügt es für die Annahme eines Betrugs, wenn der Täter den Eintritt oder die Gefahr des Eintritts eines solchen anstrebt." Das erscheint mir irreführend, denn ich finde im deutschen Gesetz diesen Absatz: "Der Versuch ist strafbar." --130.180.18.14 08:35, 27. Feb. 2024 (CET)Beantworten