Gerichtsbezirk Bad Aussee

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Ehemaliger Gerichtsbezirk
Bad Aussee
Basisdaten
Bundesland Steiermark
Bezirk Liezen
Sitz des Gerichts Bad Aussee
Vorlage:Infobox Gerichtsbezirk/Wartung/Keine Kennziffer
zuständiges Landesgericht  Leoben
Fläche 469,19 km2
(1991)
Einwohner 11.917
Aufgelöst 1. Jänner 2004
Zugeteilt zu Irdning


Der Gerichtsbezirk Bad Aussee war ein dem Bezirksgericht Bad Aussee unterstehender Gerichtsbezirk im Bundesland Steiermark. Der Gerichtsbezirk umfasste Teile des politischen Bezirks Liezen und wurde 2004 dem Gerichtsbezirk Irdning zugeschlagen, 2013 wurde der Gerichtsbezirk Irdning dem Gerichtsbezirk Liezen zugeteilt.

Der Gerichtsbezirk Bad Aussee wurde durch eine 1849 beschlossene Kundmachung der Landes-Gerichts-Einführungs-Kommission als Gerichtsbezirk Aussee geschaffen und umfasste ursprünglich die sieben Gemeinden Altaussee, Aussee, Grundlsee, Mitterndorf, Pichl, Reitern und Straßen.[1][2] Der Gerichtsbezirk Aussee bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[3] ab 1868 gemeinsam mit den Gerichtsbezirken Gröbming, Irdning, Liezen, Rottenmann, Schladming und Sankt Gallen den Bezirk Liezen.[4]

Dem Wunsch der Bevölkerung im oberen Ennstal nach Eigenständigkeit wurde in den 1870er Jahren nachgekommen. Per 1. Juli 1873 wurde der Bezirk Gröbming gegründet, der aus den Gerichtsbezirken Aussee, Gröbming, Irdning und Schladming gebildet wurde.[5] Der Gerichtsbezirk Aussee wurde dabei zur Politischen Expositur Aussee des Bezirks Gröbming.

1938 wurde der Bezirk Gröbming im Zuge der nationalsozialistischen Verwaltungsänderungen aufgelöst und die Gerichtsbezirke Irdning, Schladming und Gröbming per 15. Oktober 1938 wieder Teil des Bezirks Liezen.[6] Der Gerichtsbezirk Bad Aussee (seit 1911 wie die Stadt mit dem Zusatz Bad), wurde hingegen dem Gau Oberdonau zugeschlagen. Per 1. Juli 1948 wurde der Gerichtsbezirk wieder in das Bundesland Steiermark zurück gegliedert und dem Bezirk Liezen zugewiesen.[7]

Bis 2004 blieb das Gerichtsbezirksgebiet selbst nahezu unverändert. Im Zuge der Zusammenlegung mehrerer Gerichtsbezirke durch die „Bezirksgerichte-Verordnung Steiermark“ der Bundesregierung wurde auch der Gerichtsbezirk Bad Aussee aufgelöst und dessen Gebiet mit dem Gerichtsbezirk Irdning vereinigt.[8] Im Zuge einer im Jahr 2011 von der steiermärkischen Landesregierung vorgestellten Reformagenda wurde die Sonderrolle des Gerichtsbezirks als Expositur Bad Aussee ebenfalls beendet und per 1. Jänner 2012 in eine Außenstelle der BH Liezen umgewandelt.[9] Per 1. Juli 2013 wurde auch der Gerichtsbezirk Irdning aufgelöst und die Gemeinden dem Gerichtsbezirk Liezen zugewiesen.[10] Im Zuge dieser Auflösung gab es auch Überlegungen, den ehemaligen Gerichtsbezirk Bad Aussee an das Bezirksgericht Bad Ischl anzuschließen.[11]

Gerichtssprengel

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Der Gerichtssprengel umfasste zum Zeitpunkt seiner Auflösung die fünf Gemeinden Altaussee, Bad Aussee, Bad Mitterndorf, Grundlsee und Pichl-Kainisch.

Einzelnachweise

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  1. Allgemeines Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Steiermark. 1850, XXI. Stück, Nr. 378: Erlass des Statthalters vom 20. September 1850, womit die nach dem provisorischen Gesetze vom 17. März 1849 errichteten neuen Ortsgemeinden mit ihrer Zutheilung in die politischen Gerichts- und Steueramts-Bezirke in dem Kronlande Steiermark bekannt gemacht werden.
  2. Allgemeines Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Steiermark. 1850 (Beilage Kreis Bruck).
  3. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen …“
  4. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868.
  5. RGBl. 1873, XXIX. Stück, Nr. 84: „Verordnung des Ministers des Innern, betreffend die Errichtung einer neuen Bezirkshauptmannschaft zu Gröbming in Steiermark“.
  6. Verordnungsblatt für den Amtsbereich des Landeshauptmannes für Steiermark. Jahrgang 1938, Stück 6, Nr. 11: Verordnung des Landeshauptmannes über die Einteilung des Landes Steiermark in Verwaltungsbezirke.
  7. Landesgesetzblatt Steiermark. 1948, Stück 9, Nr. 31 „Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung, betreffend die vorläufige Eingliederung des Gerichtsbezirkes Aussee in den politischen Bezirk Liezen“.
  8. BGBl. II Nr. 82/2002: Verordnung der Bundesregierung über die Zusammenlegung von Bezirksgerichten und über die Sprengel der verbleibenden Bezirksgerichte in der Steiermark(Bezirksgerichte-Verordnung Steiermark).
  9. Bad Aussee verliert Autokennzeichen. In: steiermark.orf.at. 3. November 2011, abgerufen am 22. Oktober 2017.
  10. BGBl. II Nr. 243/2012: Bezirksgerichte-Verordnung Steiermark 2012.
  11. Pühringer für Salzkammergut-Gericht. Abgerufen am 30. Dezember 2020.