Gerichtsbezirk Eibiswald
Ehemaliger Gerichtsbezirk Eibiswald | |
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Basisdaten | |
Bundesland | Steiermark |
Bezirk | Deutschlandsberg |
Sitz des Gerichts | Eibiswald |
zuständiges Landesgericht | LGS Graz LGZ Graz |
Fläche | 253,20 km2 (1991) |
Einwohner | 16.016 |
Aufgelöst | 1. Juli 2002 |
Zugeteilt zu | Deutschlandsberg
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Der Gerichtsbezirk Eibiswald war ein dem Bezirksgericht Eibiswald unterstehender Gerichtsbezirk im Bundesland Steiermark. Der Gerichtsbezirk umfasst den südlichen Teil des politischen Bezirks Deutschlandsberg und wurde 2002 dem Gerichtsbezirk Deutschlandsberg zugeschlagen.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Gerichtsbezirk Eibiswald wurde durch eine 1849 beschlossene Kundmachung der Landes-Gerichts-Einführungs-Kommission geschaffen. Er umfasste ursprünglich die 18 Gemeinden Aibel, Eibiswald, Feisternitz, Gaßelsdorf, Jagernigg, Kleinradl, Kornriegl, Limberg, Oberhardt, Oberlatein, Pitschgau, St. Oswald, St. Peter, St. Ulrich bei Eibiswald, Stammeregg, Sterglegg, Vordersdorf und Wies.[1][2]
Der Gerichtsbezirk Eibiswald bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[3] ab 1868 gemeinsam mit den Gerichtsbezirken Deutschlandsberg und Stainz den Bezirk Deutschlandsberg.[4]
Der Gerichtsbezirk umfasste 1910 eine Fläche von 199,11 km²,[5] per 1. Jänner 1928 wurden dem Gerichtsbezirk Eibiswald zudem die bei Österreich verbliebenen Teile des Gerichtsbezirks Mahrenberg mit der Gemeinde Soboth, den neu errichteten Gemeinden Laaken und Rothwein sowie das der Gemeinde Stammeregg zugewiesene Teilstück der Katastralgemeinde Heiligendreikönig der ehemaligen Gemeinde Oberfeising zugewiesen.[6] Dadurch wuchs der Gerichtsbezirk um rund 51 km² an.[7]
Nach dem Anschluss Österreichs 1939 wurde das Gericht in Amtsgericht Eibiswald umbenannt und war nun dem Landgericht Graz nachgeordnet.[8] Ab dem 15. Juni 1943 war der Geschäftsbetrieb des Amtsgerichtes Eibiswald auf den einer Geschäftsstelle des Amtsgerichtes Deutschlandsberg eingeschränkt,[9] 1945 erhielt das Gericht wieder den Namen Bezirksgericht und seinen vollen Kompetenzumfang.[10]
Durch die Neuordnung der Gerichtsbezirke 2002 wurde der Gerichtsbezirk Eibiswald per 1. Juli 2002 aufgelöst und das Gebiet dem Gerichtsbezirk Deutschlandsberg zugeschlagen.[11]
Gerichtssprengel
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Gerichtssprengel umfasste zum Zeitpunkt seiner Auflösung mit den zwölf Gemeinden Aibl, Eibiswald, Großradl, Limberg bei Wies, Pitschgau, Pölfing-Brunn, St. Oswald ob Eibiswald, Soboth, Sulmeck-Greith, Wernersdorf, Wielfresen und Wies den südlichen Bereich des Bezirkes Deutschlandsberg.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Allgemeines Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Steiermark. 1850, XXI. Stück, Nr. 378: Erlass des Statthalters vom 20. September 1850, womit die nach dem provisorischen Gesetze vom 17. März 1849 errichteten neuen Ortsgemeinden mit ihrer Zutheilung in die politischen Gerichts- und Steueramts-Bezirke in dem Kronlande Steiermark bekannt gemacht werden.
- ↑ Allgemeines Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Steiermark. 1850 (Beilage Kreis Gratz)
- ↑ Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen ...“
- ↑ Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868
- ↑ k.k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Spezialortsrepertorium von Steiermark. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910. Wien 1917
- ↑ BGBl. 1927, Stück 83, Nr. 324: „Verordnung der Bundesregierung vom 8. November 1927 über die Zuweisung der bei Österreich verbliebenen steiermärkischen Gemeindeteile, die an das Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen grenzen, zu den Gerichtsbezirken.“
- ↑ Bundesamt für Statistik (Hrsg.): Ortsverzeichnis von Österreich. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 7. März 1923. Wien 1930, S. St. 80
- ↑ „VO über die Änderung der Bezeichnung von Gerichten im Lande Österreich“ vom 2. August 1938 (RGBl. I, S. 998 / GBlfdLÖ. Nr. 350 / 1938)
- ↑ Verordnungs- und Amtsblatt für den Reichsgau Steiermark, Jahrgang 1943, S. 236–237.
- ↑ StGBl. Nr. 47/1945
- ↑ BGBl. II Nr. 82/2002: „Verordnung der Bundesregierung über die Zusammenlegung von Bezirksgerichten und über die Sprengel der verbleibenden Bezirksgerichte in der Steiermark (Bezirksgerichte-Verordnung Steiermark)“