Gerichtsbezirk Mariazell
Ehemaliger Gerichtsbezirk Mariazell | |
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Basisdaten | |
Bundesland | Steiermark |
Bezirk | Bruck an der Mur |
Sitz des Gerichts | Mariazell |
zuständiges Landesgericht | Leoben |
Fläche | 413,70 km2 (1991) |
Einwohner | 5.441 |
Aufgelöst | 1. Juli 2002 |
Zugeteilt zu | Bruck an der Mur
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Der Gerichtsbezirk Mariazell war ein dem Bezirksgericht Mariazell unterstehender Gerichtsbezirk im Bundesland Steiermark. Der Gerichtsbezirk umfasste den nördlichen Teil des politischen Bezirks Bruck an der Mur und wurde 2002 dem Gerichtsbezirk Bruck an der Mur zugeschlagen.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Gerichtsbezirk Bruck an der Mur wurde durch eine 1849 beschlossene Kundmachung der Landes-Gerichts-Einführungs-Kommission als „Gerichtsbezirk Mariazell“ geschaffen und umfasste ursprünglich die vier Gemeinden Gußwerk, Halltal, Mariazell und St. Sebastian.[1][2] Der Gerichtsbezirk Mariazell bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[3] ab 1868 gemeinsam mit dem Gerichtsbezirk Bruck den Bezirk Bruck an der Mur.[4]
Im Zuge der nationalsozialistischen Verwaltungsänderungen wurde der Gerichtsbezirk Mariazell vom Bezirk Bruck an der Mur abgetrennt und dem Bezirk Mürzzuschlag zugeschlagen,[5] diese Änderung wurde jedoch nach dem Zweiten Weltkrieg per 11. Juni 1945 wieder rückgängig gemacht.
Per 1. März 1948 wurden jedoch Teile der Gemeinde Hallthal an den Gerichtsbezirk Mürzzuschlag abgetreten.[6]
Durch die Neuordnung der Gerichtsbezirke 2002 wurde der Gerichtsbezirk Mariazell schließlich per 1. Juli 2002 aufgelöst und das Gebiet dem Gerichtsbezirk Bruck an der Mur zugeteilt.[7]
Gerichtssprengel
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Gerichtssprengel umfasste zum Zeitpunkt seiner Auflösung mit den vier Gemeinden Gußwerk, Halltal, Mariazell und St. Sebastian den nördlichen Teil des Bezirks Bruck an der Mur.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Allgemeines Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Steiermark. 1850, XXI. Stück, Nr. 378: Erlass des Statthalters vom 20. September 1850, womit die nach dem provisorischen Gesetze vom 17. März 1849 errichteten neuen Ortsgemeinden mit ihrer Zutheilung in die politischen Gerichts- und Steueramts-Bezirke in dem Kronlande Steiermark bekannt gemacht werden.
- ↑ Allgemeines Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Steiermark, 1850 (Beilage Kreis Bruck)
- ↑ Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44: „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen…“
- ↑ Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich, Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868
- ↑ Verordnungsblatt für den Amtsbereich des Landeshauptmannes für Steiermark, Jahrgang 1938, Stück 6, Nr. 11: Verordnung des Landeshauptmannes über die Einteilung des Landes Steiermark in Verwaltungsbezirke
- ↑ Österreichisches Statistisches Zentralamt (Hrsg.): Ortsverzeichnis von Österreich. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 1. Juni 1951, Wien 1953, S. 232
- ↑ BGBl. II Nr. 82/2002: „Verordnung der Bundesregierung über die Zusammenlegung von Bezirksgerichten und über die Sprengel der verbleibenden Bezirksgerichte in der Steiermark (Bezirksgerichte-Verordnung Steiermark)“
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Österreichische Akademie der Wissenschaften: Historisches Ortslexikon. Statistische Dokumentation zur Bevölkerungs- und Siedlungsgeschichte. Steiermark, 1. Teil: Graz (Stadt), Bruck an der Mur, Voitsberg, Feldbach, Fürstenfeld, Graz-Umgebung, Hartberg, Judenburg, Knittelfeld; Datenbestand: 30. Juni 2011 (PDF; 1,0 MB)
- Österreichisches Statistisches Zentralamt (Hrsg.): Ortsverzeichnis 1991, Steiermark 1. Teil, Wien 1993