Gerichtsbezirk Gleisdorf

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Ehemaliger Gerichtsbezirk
Gleisdorf

Lage im Bundesland
 Gerichtsbezirk Gleisdorf
 Landesgericht LGS Graz
LGZ Graz
Basisdaten
Bundesland Steiermark
Bezirk Weiz
Sitz des Gerichts Gleisdorf
Kennziffer 6172
zuständiges Landesgericht  LGS Graz
LGZ Graz
Fläche 275,54 km2
Aufgelöst 1. Juli 2014
Zugeteilt zu Weiz


Bezirksgericht Gleisdorf (2013)

Der Gerichtsbezirk Gleisdorf war ein dem Bezirksgericht Gleisdorf unterstehender Gerichtsbezirk im Bundesland Steiermark. Er umfasste den südlichen Teil des politischen Bezirks Weiz.

Der Gerichtsbezirk Gleisdorf wurde durch eine 1849 beschlossene Kundmachung der Landes-Gerichts-Einführungs-Kommission geschaffen. Er umfasste 62 „neue Ortsgemeinden“ (in Reihenfolge der Nennung; in Klammer die enthaltenen 66 Gemeinden, „1“= wie die Ortsgem.):[1][2]

Der Gerichtsbezirk Gleisdorf bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[4] ab 1868 gemeinsam mit den Gerichtsbezirken Birkfeld und Weiz den Bezirk Weiz.[5]

Nach dem Anschluss Österreichs 1939 wurde das Gericht in Amtsgericht Gleisdorf umbenannt und war nun dem Landgericht Graz nachgeordnet.[6] 1945 erhielt es wieder den Namen Bezirksgericht.[7]

Mit dem 1. Juli 2014 wurden der Gerichtsbezirk aufgelöst und die Gemeinden dem Gerichtsbezirk Weiz zugewiesen.[8]

Gerichtssprengel

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Der Gerichtsbezirk Gleisdorf umfasste zuletzt 19 Gemeinden:

Albersdorf-Prebuch, Gersdorf an der Feistritz, Gleisdorf, Hirnsdorf, Hofstätten an der Raab, Ilztal, Kulm bei Weiz, Labuch, Laßnitzthal, Ludersdorf-Wilfersdorf, Markt Hartmannsdorf, Nitscha, Oberrettenbach, Pischelsdorf in der Steiermark, Preßguts, Reichendorf, St. Margarethen an der Raab, Sinabelkirchen und Ungerdorf.

Einzelnachweise

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  1. Allgemeines Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Steiermark, 1850, XXI. Stück, Nr. 378: Erlass des Statthalters vom 20. September 1850, womit die nach dem provisorischen Gesetze vom 17. März 1849 errichteten neuen Ortsgemeinden mit ihrer Zutheilung in die politischen Gerichts- und Steueramts-Bezirke in dem Kronlande Steiermark bekannt gemacht werden.
  2. Allgemeines Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Steiermark, 1850, Beilage Kreis Gratz, S. 20–28
  3. Im LGBl beginnt die Liste mit Nr. 48 (1–47= Weiz)
  4. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen …“
  5. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868.
  6. „VO über die Änderung der Bezeichnung von Gerichten im Lande Österreich“ vom 2. August 1938 (RGBl. I, S. 998 / GBlfdLÖ. Nr. 350/1938)
  7. StGBl. Nr. 47/1945
  8. BGBl. II Nr. 243/2012: Bezirksgerichte-Verordnung Steiermark 2012