Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2010/11
Copyrightvermerk des australischen Bureau of Meteorology
Da ich mich derzeit – die Hurrikansaison klingt ab – verstärkt dem Ausbau der Artikel zur australischen Zyklonsaison widme, stellt sich mir der etwas komplexe Sachverhalt. Also mal der Reihe nach ;-) und numeriert.
- Unabhängig von Punkt 2 hier, gehe ich davon aus, daß der Inhalt der Tabelle – es handelt sich um Zweisatz-Zitate aus verschiedenen, wesentlich längeren tropical weather outlooks – in dieser Diskussion keine Schöpfungshöhe hat. Diese Nennung von Fakten kann man kaum anders formulieren, vor allem nicht bei der Übertragung in die deutsche Sprache. Korrekt?
- Unabhängig vom ersten Punkt, sind die vom Bureau of Meteorology, also einem Amt der australischen Bundesregierung, herausgegebenen Wetterwarnungen, die der Unterrichtung der breiten Öffentlichkeit dienen (Gefahrenwarnung) in DACH nicht sowieso amtliche Bekanntmachungen und damit überhaupt nicht schutzfähig?
- Wenn Punkt 2 zutrifft, inwieweit wären dann die von derselben Quelle erstellten und veröffentlichen Grafiken, wie etwa diese ebenfalls amtliche Werke?
- Unabhängig von Punkt 2 und Punkt 3, wäre die Grafik, die in Punkt 3 verlinkt ist, wegen mangelnder SH auf DE:WP akzeptabel? --Matthiasb (CallMeCenter) 13:03, 1. Nov. 2010 (CET)
- Ich sehe in all dem keine SH. Ob es außerdem amtliche Werke sind kann ich mangels Englischkenntnissen nicht einschätzen. --Marcela 19:25, 1. Nov. 2010 (CET)
Paul Cézanne
Dieses Foto stammt von Gertrud Osthaus, gest. 1975. Ist sicher eine URV. Kann jemand den passenden Baustein setzen, ehe das Bild von :en in die :de wandert? -- Alinea 15:39, 1. Nov. 2010 (CET)
- Nach Karl_Ernst_Osthaus#Herkunft_und_Jugend hat er seine Frau (die Fotografin) 1899 geheiratet. Mehr habe ich eben nicht über sie herausfinden können. Wo hast du das "1975" her? Viele Grüße --Saibo (Δ) 15:59, 1. Nov. 2010 (CET)
- Von hier. Hatte das Sterbedatum gesucht, da ich das Foto gern gehabt hätte, bin aber belehrt. VG -- Alinea 16:04, 1. Nov. 2010 (CET)
- Habe es in Commons markiert und die Sterbedaten in Karl_Ernst_Osthaus#Herkunft_und_Jugend eingefügt bis die Frau einen eigenen Artikel hat. Viele Grüße --Saibo (Δ) 16:17, 1. Nov. 2010 (CET)
- Thanx :-) -- Alinea 16:23, 1. Nov. 2010 (CET)
- Habe es in Commons markiert und die Sterbedaten in Karl_Ernst_Osthaus#Herkunft_und_Jugend eingefügt bis die Frau einen eigenen Artikel hat. Viele Grüße --Saibo (Δ) 16:17, 1. Nov. 2010 (CET)
- Von hier. Hatte das Sterbedatum gesucht, da ich das Foto gern gehabt hätte, bin aber belehrt. VG -- Alinea 16:04, 1. Nov. 2010 (CET)
Freie Lizenz automatisch kein nc?
Sind freie Lizenzen nur dann frei, wenn auch die kommerzielle Nutzung gestattet wird? Ich habe da so meine Zweifel. Oder was meint ihr dazu? ---- ST ○ 17:56, 1. Nov. 2010 (CET)
- Das ist eine Glaubenssache. Die Wikipedia vertritt – analog bspw. zu Freedom Defined – die Auffassung von Mathias. Die Creative-Commons-Organisation z. B. hat jedoch offensichtlich ein anderes Verständnis. --ireas :disk: :bew: 17:59, 1. Nov. 2010 (CET)
- Ehrlich gesagt seh ich persönlich das unter pragmatischem Aspekt: Wer will denn hinterherkontrollieren, ob ein Bild/ein Text kommerziell verwendet wurde? Da stellt man's doch lieber gleich ganz frei. --Die Schwäbin 18:10, 1. Nov. 2010 (CET)
Ja, es ist eine Glaubenssache. Mit Bezug auf den von Steschke verlinkten Artikel wäre es daher nicht damit getan, darüber zu streiten, ob der von Mathias Schindler entfernte Satz da nun reingehört oder nicht, sondern der Artikel müsste diese unterschiedlichen Auffassungen thematisieren. Gestumblindi 18:21, 1. Nov. 2010 (CET)
[1] (Mathias war das wohl auf Mission.) --Martina Nolte Disk. 18:30, 1. Nov. 2010 (CET) PS: Der Artikel thematisiert die unterscheidlichen Auffassungrn. Lesen lohnt. ;-) --Martina Nolte Disk. 18:31, 1. Nov. 2010 (CET)
- Welcher Artikel? Freie Lizenz jedenfalls nicht - ich meine zur Frage, ob man eine Lizenz, die kommerzielle Nutzung ausschliesst, "frei" nennen darf. Der Artikel thematisiert zumindest nicht ausdrücklich, dass es Vertreter "freier Lizenzen" gibt, die dies ganz entschieden ablehnen - und andere, die es bejahen. Gestumblindi 18:34, 1. Nov. 2010 (CET)
- Stimmt, da ich die beide in einem Abwasch überarbeitet hatte: Freie Inhalte. Mehr Quellen auf der dortigen Disk. --Martina Nolte Disk. 18:36, 1. Nov. 2010 (CET)
- Freie Lizenz: Gängige Standardlizenzen für freie Inhalte sind neben der GNU Free Documentation License zunehmend die Creative-Commons-Lizenzen sowie die UVM-Lizenz für freie Inhalte und die Lizenz Freie Kunst (artlibre). ... und dort weiterlesen. --Marcela 18:38, 1. Nov. 2010 (CET)
- Stimmt, da ich die beide in einem Abwasch überarbeitet hatte: Freie Inhalte. Mehr Quellen auf der dortigen Disk. --Martina Nolte Disk. 18:36, 1. Nov. 2010 (CET)
- Naja, aber eine wirkliche Darstellung der Kontroverse fehlt sowohl in Freie Lizenz als auch in Freie Inhalte. Gestumblindi 18:42, 1. Nov. 2010 (CET)
- Gehst du auf die Artikeldisk. und machst einen Vorschlag. :-) Die Einschränkung der Defintion auf die von "free culture work" ist jedenfalls POV pur. --Martina Nolte Disk. 18:44, 1. Nov. 2010 (CET)
- Es ist doch noch viel komplexer: die Freiheit von Lizenzen wird nicht allein durch den Lizenztext definiert. So verbietet die französische Panoramafreiheit die Nutzung ansonsten freier Werke. Dänisches Recht verbietet Werke der panoramafreiheit, wenn eine kommerzielle Nutzung vorliegt. Deutesches Recht verbietet Bahnbilder, wenn.... (ist noch ungeklärt, auch kommerzieller Aspekt). Chinesisches Recht schränkt so gut wie alles ein, egal, welche Lizenz vorliegt. Das Recht vieler Länder schränkt die Weiterverwendung wegen Recht am eigenen Bild ein, auch wenn eine freie Lizenz vorliegt. Man kann das endlos fortführen. Freie Lizenzen und Verbot kommerzieller Nutzung sind jedenfalls kein Ausschlußkriterium. --Marcela 18:45, 1. Nov. 2010 (CET)
- Freie Lizenz und das Verbot der kommerziellen Nutzung durch die Lizenz aber schon. Gesetzliche Verbote kann man durch privatrechtlichen Vertrag nicht umgehen. Deine Beispiele sind einfach an der Sache vorbei. syrcro 19:03, 1. Nov. 2010 (CET)
- Creative Commons sieht das anders. --Marcela 19:19, 1. Nov. 2010 (CET)
- Hey, Leute, ihr diskutiert hier einen Artikel... (für den syrcro übrigens längst einen m.E. gangbaren Ergänzungsvorschlag gemacht hat). --Martina Nolte Disk. 19:22, 1. Nov. 2010 (CET)
- Creative Commons sieht das anders. --Marcela 19:19, 1. Nov. 2010 (CET)
- Freie Lizenz und das Verbot der kommerziellen Nutzung durch die Lizenz aber schon. Gesetzliche Verbote kann man durch privatrechtlichen Vertrag nicht umgehen. Deine Beispiele sind einfach an der Sache vorbei. syrcro 19:03, 1. Nov. 2010 (CET)
- Es ist doch noch viel komplexer: die Freiheit von Lizenzen wird nicht allein durch den Lizenztext definiert. So verbietet die französische Panoramafreiheit die Nutzung ansonsten freier Werke. Dänisches Recht verbietet Werke der panoramafreiheit, wenn eine kommerzielle Nutzung vorliegt. Deutesches Recht verbietet Bahnbilder, wenn.... (ist noch ungeklärt, auch kommerzieller Aspekt). Chinesisches Recht schränkt so gut wie alles ein, egal, welche Lizenz vorliegt. Das Recht vieler Länder schränkt die Weiterverwendung wegen Recht am eigenen Bild ein, auch wenn eine freie Lizenz vorliegt. Man kann das endlos fortführen. Freie Lizenzen und Verbot kommerzieller Nutzung sind jedenfalls kein Ausschlußkriterium. --Marcela 18:45, 1. Nov. 2010 (CET)
- Gehst du auf die Artikeldisk. und machst einen Vorschlag. :-) Die Einschränkung der Defintion auf die von "free culture work" ist jedenfalls POV pur. --Martina Nolte Disk. 18:44, 1. Nov. 2010 (CET)
- Naja, aber eine wirkliche Darstellung der Kontroverse fehlt sowohl in Freie Lizenz als auch in Freie Inhalte. Gestumblindi 18:42, 1. Nov. 2010 (CET)
- Bevor man hier so ins Detail dikutiert, muss man doch zuerst die Frage beantworten «Was ist eine freie Lizenz?». Auf diese Frage mehrere verschiedene Antworten krigen. Wie auch auf die «Frage was ist Freiheit?». Die Antworten sien sehr kulturel geprägt. Die Frage hingegen «was versteht die Wikipedia unter einer freien Lizenz?» ist da um einiges einfacher zu beantworten. -- Bobo11 19:26, 1. Nov. 2010 (CET)
- Nein, das ist genauso schwierig, denn wer definiert, was *Wikipedia* darunter versteht? --Marcela 19:55, 1. Nov. 2010 (CET)
Wieder einmal Euromünzen
Aus dem Archiv: Münzen sind amtliche Zahlungsmittel und damit Commons-geeignet, sie sind amtliche Werke. Gerade wieder wurden etliche gelöscht:[2],[3]... Wer nimmt die Empfehlung zurück und besorgt die Bilder wieder? Gruss --Nightflyer 20:50, 1. Nov. 2010 (CET)
- Die Bilder wurden schnellgelöscht, weil das zugehörige Lizenzbabberl gelöscht wurde. Die Löschdiskussion unter commons:Commons:Deletion requests/Template:Euro coin common face 2 wurde aber nach der Löschung wieder eröffnet. Wenn jemand noch gute Argumente gegen die Löschung hat, so wäre nun der Zeitpunkt, diese dort zu äußern. --Matthiasb (CallMeCenter) 23:27, 1. Nov. 2010 (CET)
- Mein english ist auf dem Schulstand von vor 40 Jahren, ich bezeichne mich selbst als untauglich. Gruss --Nightflyer 23:41, 1. Nov. 2010 (CET)
- Es gibt genug D/E-Sprecher bzw. -Schreiber auf Commons, so dass du notfalls auch auf Deutsch schreiben kannst. Irgendjemand wird es dann übersetzen. --Túrelio 14:38, 2. Nov. 2010 (CET)
- Mein english ist auf dem Schulstand von vor 40 Jahren, ich bezeichne mich selbst als untauglich. Gruss --Nightflyer 23:41, 1. Nov. 2010 (CET)
BTW: Da gab es noch eine offene Doppelanfrage Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2010/10#Datei:2€_commemorative_coin_France_2008.png. --Manuel Heinemann 14:45, 2. Nov. 2010 (CET)
Panoramafreiheit auf Schulplätzen
Das Kunst-Windrad steht auf einem Schulgelände. Gibt es irgendwelche Sonderregeln für Schulgelände? Grundsätzlich gilt ja wohl, dass das Windrad im öffentlich (für jeden, frei) zugänglichen Bereich stehen muss.
"Der nicht abgesperrte und nicht absperrbare Vorplatz des Gebäudes gilt als öffentlicher Straßenraum. Das Brandenburgische OLG hat sich kürzlich dazu geäußert und nachts geschlossene Tore als Abgrenzungsmerkmal benutzt" -h-stt hier
Mehr habe ich dazu in WP:BR und in einer Archivsuche nicht gefunden. Danke und viele Grüße --Saibo (Δ) 14:32, 1. Nov. 2010 (CET)
- Hallo Saibo!
- Ein Platz ist dann öffentlich, wenn er „jedermann frei zugänglich“ und „im Gemeingebrauch“ ist. Das erste sollte bei einem Schulhof auf jeden Fall gegeben sein. Es ist nur die Frage, wie man Gemeingebrauch zu verstehen hat. Aber auch hier kann m. E. ein Schulhof als im Gemeingebrauch stehend betrachtet werden. Also greift die Panoramafreiheit.
- In der mir vorliegenden Literatur wird ein nachts geschlossenes Tor übrigens nicht als Ausschlusskriterium verstanden; als Gegenbeispiel wird ein Friedhof genannt. Dreier/Schulze und Schricker berufen sich hier allerdings auf ein Urteil des Reichsgerichtshofes; insofern könnte ein zwischenzeitlich ergangens Urteil eines OLG das durchaus anders darstellen.
- Grüße, --ireas :disk: :bew: 16:48, 1. Nov. 2010 (CET)
- Die Entscheidung, die h-stt meint, ist vermutlich die Entscheidung vom 18. Februar 2010 zur Panoramafreiheit ein preußischen Gärten (vgl. Artikel; Volltext ist im Internet verfügbar). Unter Randnummer 69 heißt es:
- Die bestimmungsgemäße Zugänglichkeit der umzäunten Parkanlagen für die Öffentlichkeit durch die tagsüber geöffneten Tore reicht hierfür nicht aus. Zwar spricht allein der Umstand, dass eine Anlage nachts durch Tore verschlossen wird, nicht zwangsläufig gegen die Qualifizierung als „öffentlich“ (Schricker, a.a.O., § 59 Rn 9).
- Es handelt sich bei den nachts geschlossenen Toren also um keinen ausreichenden Anhaltspunkt.
- Grüße, --ireas :disk: :bew: 17:01, 1. Nov. 2010 (CET)
- Die Entscheidung, die h-stt meint, ist vermutlich die Entscheidung vom 18. Februar 2010 zur Panoramafreiheit ein preußischen Gärten (vgl. Artikel; Volltext ist im Internet verfügbar). Unter Randnummer 69 heißt es:
Schulen sind mit Sicherheit kein öffentlicher Raum im Sinne der Panoramafreiheit. Zwar in öffentlicher Hand, aber ein besonders geschützter Bereich, zu dem z.B. nur Befugte Zutritt haben. Ich kann weder den Tag mit einer Zigarette oder einem Bierchen auf der gemütlichen Schulparkbank verbringen noch mit meiner Töle dort spazieren gehen oder mein Kind zum Spielen auf die schulische Tartanbahn schicken. Genauso wenig darf ich mit meiner Kamera aufs Schulgelände und die spielenden Kinder fotografieren und sei es als "Beiwerk". --Martina Nolte Disk. 18:05, 1. Nov. 2010 (CET)
- Gerade wurde mir das im IRC ähnlich beschrieben. Auf den Schulen, die ich bisher besucht habe, war der Schulhof zwar öffentlicher Raum (ja, du darfst da auch eine rauchen gehen); offensichtlich sind das aber Einzelfälle. Grüße, --ireas :disk: :bew: 18:08, 1. Nov. 2010 (CET)
- Klar, manche Schulen dulden das Rauchen und lassen natürlich (erstmal) Besucher aufs Gelände. Du kannst aber von jedem beliebigen Lehrer oder Hausmeister - ohne Angabe von Gründen - Hausverbot bekommen; das ist auf öffentlichem Gelände nicht so einfach. Hier greift m.E. eindeutig privates Eigentums- und Hausrecht. --Martina Nolte Disk. 18:26, 1. Nov. 2010 (CET)
- Ohne Anlass von Gründen geht das nicht. Öffentliche Sache mit Widmung, die brauchen einen Grund. Im Zweifel ist das aber: Wir sind eine Schule und unsere Schulordnung verbietet Unbefugten den Zutritt syrcro 19:14, 1. Nov. 2010 (CET)
- Klar, manche Schulen dulden das Rauchen und lassen natürlich (erstmal) Besucher aufs Gelände. Du kannst aber von jedem beliebigen Lehrer oder Hausmeister - ohne Angabe von Gründen - Hausverbot bekommen; das ist auf öffentlichem Gelände nicht so einfach. Hier greift m.E. eindeutig privates Eigentums- und Hausrecht. --Martina Nolte Disk. 18:26, 1. Nov. 2010 (CET)
Es kommt darauf an: Viele Schulhöfe sind im Gemeingebrauch, andere nicht. Die meisten Gemeinden regeln das tatsächlich selber oder lassen das die Schulen regeln. In Bonn gibt es Schulen, die ausdrücklich ihre Schulhöfe außerhalb der Schulzeit und tagsüber zur Freizeitnutzung freigebe bzw. deren Schulhöfe gleichzeitig öffentliche Wege sind, andere haben große Schilder: Unbefugten ist der Zutritt verboten! (Etwas tautologisch, da die Unbefugten nur deshalb unbefugt sind, weil Ihnen der Zutritt verboten ist, aber Behördensprech halt.) syrcro 19:14, 1. Nov. 2010 (CET)
Ich würde den absolut eindeutigen Kommentar von Schricker zu Friedhöfen auf Schulhöfe ausweiten. --Marcela 19:28, 1. Nov. 2010 (CET)
- Friedhöfe und Schulhöfe haben einen großen Unterschied. Üblicherweise dar jeder auf den Friedhof (zum Besuch der Gräber), viele Schulen sind jedoch so gewidmet, dass nur besondere Personenkreise sie betreten dürfen. Das ist für die Frage der Öffentlichkeit des Ortes ein großer Unterschied. syrcro 10:53, 3. Nov. 2010 (CET)
- Hier im Ort haben praktisch alle städtischen Schulhöfe Spielgeräte (Kletterkram, Rutschen, Basketballkörbe etc.) und sind zumindest außerhalb der Unterrichtszeiten für die Öffentlichkeit zugänglich, egal ob mit oder ohne Tor. -- smial 11:02, 3. Nov. 2010 (CET)
- (Offtopic) In der Schweiz wäre die Antwort ganz klar, Ja die Panoramafreiheit bezieht sicha uch auf Schulplätze. Schulplätze = öffentlich zugänglicher Grund (Es ist explizit keine dauernde frei Zugänglichkeit erfordelich!) = Panoramafreiheit greift. -- Bobo11 11:17, 3. Nov. 2010 (CET)
Die fragliche Schule scheint zugleich ein Internat zu sein. Von öffentlichem Grund würde ich hier umso weniger ausgehen. --Martina Nolte Disk. 18:18, 3. Nov. 2010 (CET)
Parkinson
Guten Tag
Mein Name ist Freddy 52 jahre alt und seit 1995 Parkinson, Hirnschrittmacher. Habe eine frage ich habe eine Homepage und Bloog aufgebaut mit dem Thema Infos über Parkinson.Leider fäält mir aber das schreiben sehr schwer und richtige worte kommen mir nicht so recht auf das Blatt.Deshalb habe ich eine Frage , gesemigen sie mir bitte teile von ihnen zur sache Parkinson in meinem Blog und Homepage reinzufügen.Ich werde dieses natürlich nur machen in dem ichh die Quelle woher ich dieses habe auch einen link reinschreiben,so das meine Besucher wenn sie den link anklicken hier bei ihnen kommen.Deshalb brauche ich aber ihre Genemigung den ohne sowas geht das leider nicht.In der Hoffnung so bald von ihnen zu hören , möchte ich mich jetzt schonmal dafür bedanken.
Mit freundlich grüßen
Freddy Tenten
- Hallo Herr Tenten, das dürfen Sie natürlich, wenn Sie Quelle und Autoren nennen, schauen Sie hier Wikipedia:Über_Wikipedia. Ich wünsche Ihnen alles Gute! Gruß, --Alecconnell 20:34, 2. Nov. 2010 (CET)
- eine kurze Beschreibung, wie die Übernahme gemacht werden kann steht hier - das ist zwar nur das sogenannte Gentlemen's Agreement und nicht vollständig rechtlich sauber, aber bisher habe ich zu diesem Vorgehen noch wenig massiven Protest gehört rbrausse (Diskussion Bewertung) 20:38, 2. Nov. 2010 (CET)
- Hallo Herr Tenten, das dürfen Sie natürlich, wenn Sie Quelle und Autoren nennen, schauen Sie hier Wikipedia:Über_Wikipedia. Ich wünsche Ihnen alles Gute! Gruß, --Alecconnell 20:34, 2. Nov. 2010 (CET)
- Die von Rbrausse verlinkten Hinweise sind veraltet. Mittlerweile sollte der größte Teil der Texte unter CC-BY-SA stehen. Es gab eine Lizenzmigration, die zwar umstritten, aber nach Ansicht der Betreiber rechtskräftig ist. Die aktuellen Hinweise finden sich wohl am ehesten unter http://wikimediafoundation.org/wiki/Nutzungsbedingungen, dort der Abschnitt "Hinweis für Weiternutzer". Yellowcard 20:45, 2. Nov. 2010 (CET) PS: In solchen Fällen hilft das Support-Team gern, einfach eine Mail an mailto:info-de@wikimedia.org senden. Yellowcard 20:45, 2. Nov. 2010 (CET)
- uppsa, hatte mir die Adresse nicht genau angeschaut und sah nur den Boxinhalt mit GFDL+CC. ist das inzwischen tatsächlich so falsch, dass es nicht mehr verwendet werden kann? rbrausse (Diskussion Bewertung) 20:48, 2. Nov. 2010 (CET)
- Schwierig zu sagen. Texte, die seit dem Datum (ich glaube irgendwann 2009) eingestellt werden, sind doppelt lizenziert. Insofern macht man wahrscheinlich auch mit der Nutzung nach den Lizenzbestimmungen der GFDL nichts falsch, aber das weiß man eben nicht. Enthält ein Artikel Textpassagen, die Schöpfungshöhe aufweisen und nur unter CC-BY-SA lizenziert sind, würde man damit tatsächlich etwas sehr falsch machen. Das lässt sich pauschal allerdings derzeit nicht genau sagen. Eine hundertprozentig korrekte Nachnutzung gewisser Texte ist derzeit vielleicht praktisch gar nicht möglich. Die Geister scheiden sich da in erheblichem Maße. ;-) Gruß Yellowcard 20:57, 2. Nov. 2010 (CET)
- Yellowcard, ich empfehle Vorsicht bei solchen konkreten Handlungsempfehlungen an gutgläubige Nachnutzer. Kritisch ist in den neuen "Nutzungsbedingungen" auch die Behauptung, es genüge ein Link auf den genutzten Wikipedia-Artikel. Der Artikel Parkinson-Krankheit wurde vor 7 Jahren angelegt, der weitaus kleinere Textanteil wurde nach der Einführung der (noch englischsprachigen) Nutzungsbedingungen im Juli 2009 verfasst. Rbrausse hat bei seinem Direktlink auf das GA zwar den Warnhinweis ausgelassen, aber ich halte das "Gentlemen's Agreement" immerhin für empfehlenswerter als das komplette Weglassen der Autorennennung. --Martina Nolte Disk. 21:13, 2. Nov. 2010 (CET)
- Hallo Martina, ich sehe diese Empfehlung ebenfalls kritisch, daher auch der Hinweis auf den Kontakt mit dem Support-Team. Sofern vorgegangen wird wie Namensnennung, Punkt 3 (Autorenliste zur Verfügung stellen) und die üblichen aufgelisteten Punkte befolgt werden, sollte die Weiternutzung lizenzkonform ablaufen. Ob gewisse Inhalte nicht unter CC-BY-SA stehen, da die Lizenzmigration juristisch möglicherweise nichtig ist, steht auf einem anderen Blatt; sowas kann der unbedarfte Benutzer nicht nachvollziehen oder korrekt weiternutzen. Ohnehin halte ich in solchen Fällen bei Texten das Klagerisiko für sehr gering, aber das ist freilich eine persönliche Meinung. Gruß Yellowcard 23:08, 3. Nov. 2010 (CET)
- Yellowcard, ich empfehle Vorsicht bei solchen konkreten Handlungsempfehlungen an gutgläubige Nachnutzer. Kritisch ist in den neuen "Nutzungsbedingungen" auch die Behauptung, es genüge ein Link auf den genutzten Wikipedia-Artikel. Der Artikel Parkinson-Krankheit wurde vor 7 Jahren angelegt, der weitaus kleinere Textanteil wurde nach der Einführung der (noch englischsprachigen) Nutzungsbedingungen im Juli 2009 verfasst. Rbrausse hat bei seinem Direktlink auf das GA zwar den Warnhinweis ausgelassen, aber ich halte das "Gentlemen's Agreement" immerhin für empfehlenswerter als das komplette Weglassen der Autorennennung. --Martina Nolte Disk. 21:13, 2. Nov. 2010 (CET)
- Schwierig zu sagen. Texte, die seit dem Datum (ich glaube irgendwann 2009) eingestellt werden, sind doppelt lizenziert. Insofern macht man wahrscheinlich auch mit der Nutzung nach den Lizenzbestimmungen der GFDL nichts falsch, aber das weiß man eben nicht. Enthält ein Artikel Textpassagen, die Schöpfungshöhe aufweisen und nur unter CC-BY-SA lizenziert sind, würde man damit tatsächlich etwas sehr falsch machen. Das lässt sich pauschal allerdings derzeit nicht genau sagen. Eine hundertprozentig korrekte Nachnutzung gewisser Texte ist derzeit vielleicht praktisch gar nicht möglich. Die Geister scheiden sich da in erheblichem Maße. ;-) Gruß Yellowcard 20:57, 2. Nov. 2010 (CET)
- uppsa, hatte mir die Adresse nicht genau angeschaut und sah nur den Boxinhalt mit GFDL+CC. ist das inzwischen tatsächlich so falsch, dass es nicht mehr verwendet werden kann? rbrausse (Diskussion Bewertung) 20:48, 2. Nov. 2010 (CET)
- Die von Rbrausse verlinkten Hinweise sind veraltet. Mittlerweile sollte der größte Teil der Texte unter CC-BY-SA stehen. Es gab eine Lizenzmigration, die zwar umstritten, aber nach Ansicht der Betreiber rechtskräftig ist. Die aktuellen Hinweise finden sich wohl am ehesten unter http://wikimediafoundation.org/wiki/Nutzungsbedingungen, dort der Abschnitt "Hinweis für Weiternutzer". Yellowcard 20:45, 2. Nov. 2010 (CET) PS: In solchen Fällen hilft das Support-Team gern, einfach eine Mail an mailto:info-de@wikimedia.org senden. Yellowcard 20:45, 2. Nov. 2010 (CET)
Nutzung eines GFDL-/CC-Bildes mittels der Verweis-Funktion
Ich meine die Antwort zu kennen, frage aber zur Sicherheit hier nach: Darf ein mit GFDL und CC lizenziertes Bild mittels verweis=Wikilink
eingebunden werden? Es geht nicht um den ANR. --Leyo 18:38, 2. Nov. 2010 (CET)
- Meiner Meinung nach ja, sofern die Bildunterschrift den Lizenzbestimmungen folgt. Sonst nicht. Yellowcard 20:29, 2. Nov. 2010 (CET)
- Was meinst du mit Bildunterschrift? Ich beziehe mich auf eine Situation, wo nur das Bild an sich zu sehen ist, aber keine Hinweise auf Urheber, Lizenz oder Link auf die Dateibeschreibungsseite. --Leyo 21:06, 2. Nov. 2010 (CET)
- Dann wird das Bild selbstverständlich nicht lizenzkonform genutzt. Sofern ein Klick auf das Bild nicht zur Bildbeschreibungsseite führt (und selbst diese Vorgehensweise ist teilweise umstritten, wie Du weißt) und die Lizenzbedingungen nicht anderweitig eingehalten werden (nämlich z.B. durch Nennung von Autor(en) und Lizenz unmittelbar unterhalb des Bildes in einer Bildunterschrift), liegt eine Urheberrechtsverletzung vor. Yellowcard 23:13, 3. Nov. 2010 (CET)
- Danke für die Rückmeldung! Ich wollte allgemein fragen, um unbefangene Antworten zu erhalten. ;-) Konkret geht es um eine Signatur:
- --Anti68er
- Inzwischen hat er das Signaturbild zwar gewechselt, aber die alten Einbindungen sind natürlich noch da. Vorschläge zum weiteren Vorgehen? --Leyo 11:39, 4. Nov. 2010 (CET)
- Das geschützte Foto ist in der Signatur beim besten Willen nicht erkennbar, bei Schriftvergrößerung im Browser wird es nur unscharf. Das erkennbare Signet ist nicht geschützt --> nicht mit Kanonen nach Spatzen werfen. --Marcela 16:08, 4. Nov. 2010 (CET)
- d'accord. Yellowcard 17:16, 4. Nov. 2010 (CET)
- Na gut. --Leyo 00:37, 5. Nov. 2010 (CET)
- d'accord. Yellowcard 17:16, 4. Nov. 2010 (CET)
- Das geschützte Foto ist in der Signatur beim besten Willen nicht erkennbar, bei Schriftvergrößerung im Browser wird es nur unscharf. Das erkennbare Signet ist nicht geschützt --> nicht mit Kanonen nach Spatzen werfen. --Marcela 16:08, 4. Nov. 2010 (CET)
- Danke für die Rückmeldung! Ich wollte allgemein fragen, um unbefangene Antworten zu erhalten. ;-) Konkret geht es um eine Signatur:
- Dann wird das Bild selbstverständlich nicht lizenzkonform genutzt. Sofern ein Klick auf das Bild nicht zur Bildbeschreibungsseite führt (und selbst diese Vorgehensweise ist teilweise umstritten, wie Du weißt) und die Lizenzbedingungen nicht anderweitig eingehalten werden (nämlich z.B. durch Nennung von Autor(en) und Lizenz unmittelbar unterhalb des Bildes in einer Bildunterschrift), liegt eine Urheberrechtsverletzung vor. Yellowcard 23:13, 3. Nov. 2010 (CET)
- Was meinst du mit Bildunterschrift? Ich beziehe mich auf eine Situation, wo nur das Bild an sich zu sehen ist, aber keine Hinweise auf Urheber, Lizenz oder Link auf die Dateibeschreibungsseite. --Leyo 21:06, 2. Nov. 2010 (CET)
Wieso ist "kommerzielle Nutzung" bei Bildern notwendig?
Wieso sind bei Bildern die unter Creative Commons stehen solche ausgenommen die die kommerzielle Nutzung verbieten? Ist Wikipedia kommerziell? kann mir das bitte mal einer Erklären? thx--CennoxX 16:26, 4. Nov. 2010 (CET)
- Wenn du Englisch verstehst gibt's auf Commons bei hier eine nette Erklärung und Duesentrieb hat auch eine Version hier hinterlassen. Hekerui 17:15, 4. Nov. 2010 (CET)
- Es ist nicht notwendig, dass man die Bilder kommerziell nutzt, Wikimedia akzeptiert aber nur Bilder als Freie Inhalte, die für beide Weiternutzungsmöglichkeiten freigegeben sind. Wer nicht will, dass seine Bilder kommerziell genutzt werden (von wem auch immer), der darf sie nicht bei Wikimedia hochladen. Das hat überhaupt gar nix damit zu tun, ob Wikimedia kommerziell oder nichtkommerziell ist. Es geht um die mögliche Weiternutzung. --Die Schwäbin 17:19, 4. Nov. 2010 (CET)
- Danke für die Antworten, ich werd mich jetzt mal ans übersetzen machen...--CennoxX 17:35, 4. Nov. 2010 (CET)
Ich mag ja sehr gerne die zutreffenden Möller'che Ausführungen dazu: Freiheit mit Fallstricken: Die Creative Commons NC-Lizenzen und ihre Folgen oder im englischen Original: The Case for Free Use: Reasons Not to Use a Creative Commons -NC License. syrcro 18:14, 4. Nov. 2010 (CET)
- Danke Sicro für den link. Da steht es wirklich gut beschriben drin, warum -nc keine wiklich frei Lizenze sein kann. Und das man mit dem -sa viel mehr dazu beträgt frei Inhalte zu schafen und weiterzugeben. Da man eben mit dem -sa auch die komerzielen Nutzer zwingt, selber freie Inhalte zu schafen, da sie die schon geleiste (freie) Arbeit ja sonst nicht nutzen dürften. Das -nc bremst da viel mehr die Verbreitung freier Inhalte, da es für den Nutzer schwer abzuschätzen ist, wann denn das comerziel anfängt. Er selber selber in der Nutzung sehr stark eingeschränkt wird, geschweige denn es ihm ermöglicht, es als freier Inhalt weiter zu endwickeln. --Bobo11 19:15, 4. Nov. 2010 (CET)
Fotos von Zombies
Ich würde gerne Bilder von "Zombies" hochladen. Dabei hab ich nur Angst um die Persönlichkeitsrechte. Es war eine öffentliche Veranstaltung draußen, ein Zombiewalk. Dieser wurde vom Ordnungsamt genehmigt. Meistens sind die Menschen durch das Schminken so unkenntlich gemacht. Hier mal ein Beispiel von einem der beim gleichen Geschehen war. Vielen Dank für die Antworten im Vorraus, alofok's talk - wdw! 07:46, 5. Nov. 2010 (CET)
- Das Recht am eigenen Bild sollte kein Problem darstellen: Teilnehmer an Demonstrationen oder öffentlichen Aufzügen müssen mit der Veröffentlichung ihrer Fotos leben (§23 Abs. 1 Zif. 1 KUG). Grüße, --ireas :disk: :bew: 07:50, 5. Nov. 2010 (CET)
- Da Zombies ja schon tot sind, muss Du höchstens 1ß Jahre warten, dann gibt es auch keine Reste mehr von RaeB. Wenn bis dahin nicht wer untotes dein leckeres Hirn gefressen hat. syrcro untot 07:53, 5. Nov. 2010 (CET)
- Y(P)MMD. :) --ireas :disk: :bew: 08:26, 5. Nov. 2010 (CET)
- Hab ich mir fast schon gedacht, nachfragen zur Sicherung hat sicher aber gelohnt. :D Also Danke für die Antwort(en)! Grüße, alofok's talk - wdw! 08:55, 5. Nov. 2010 (CET)
- (BK)In der Regel sind die nicht erkennbar, damit wäre schon mal RaeB-Problem grundsätzlich hinfällig. Selbst wenn erkennbar, wenn die Bilder anlässlich einer aktiven Teilname an einem öffentlichen Umzug gemacht wurden, ist es auch kein Problem. Und die Maskierung wird mit sehr grosser Wahrscheilickeit unter Gebrauchskunst fallen, also auch zu geringe Schöpfungshöe um als Werk geschütz zu sein. Kurz ich seh eine >95% Wahrscheinlickeit, dass die Bilder behalten werden können, also hochladen und zur Sicherheit in die Einzelfall-Überprüffung. -- Bobo11 08:57, 5. Nov. 2010 (CET)
Wenn es hier schon so spaßig vorgeht, kann sich Ireas eine aussuchen. Hier sind mal die drei Bilder die ich hochgeladen habe. Grüße, alofok's talk - wdw! 10:58, 5. Nov. 2010 (CET)
- <ernst>Urheberrechtlich sollte das okay sein, ich sehe an der Verkleidung nichts Schutzfähiges. Bei der von dir beschriebenen Situation sollte auch das Recht am eigenen Bild kein Problem sein. Grüße, --ireas :disk: :bew: 14:41, 5. Nov. 2010 (CET)</ernst>
- Es kann nicht schaden, bei solchen Bildern noch den Baustein
{{Personality rights}}
drunterzusetzen. Passt auch inhaltlich schön ("alive or deceased recently") --Kam Solusar 17:12, 5. Nov. 2010 (CET)- Rein aus Neugier: Warum sind die Bilder eigentlich so klein und haben keine EXIF? --Marcela 17:16, 5. Nov. 2010 (CET)
- HM, vieleicht haben Zombis nicht nur Lust an Gehirnen sondern auch an EXIF Dateien ? =) --Bobo11 17:18, 5. Nov. 2010 (CET)
- Ganz einfach: Ich war zu faul sie auf der Festplatte zu suchen und habe die skalierten Versionen von meinem Facebook-Profil auf mein Desktop zwischengespeichert und hochgeladen ;) Bei 10 MP wären die Bilder schon größer. Grüße, alofok's talk - wdw! 23:36, 5. Nov. 2010 (CET)
- HM, vieleicht haben Zombis nicht nur Lust an Gehirnen sondern auch an EXIF Dateien ? =) --Bobo11 17:18, 5. Nov. 2010 (CET)
- Rein aus Neugier: Warum sind die Bilder eigentlich so klein und haben keine EXIF? --Marcela 17:16, 5. Nov. 2010 (CET)
alofok's talk - wdw! 13:37, 6. Nov. 2010 (CET)
Info: Hab beim mittleren Bild eine bessere Auflösung hochgeladen. EXIF gibts gratis dazu ;)- Den Fotografen unten links mit seiner Canon, dem L-Objektiv (müsste das 17-40er oder 24-70er sein) und der umgedrehten GeLi finde ich witzig... Grand-Duc 13:57, 6. Nov. 2010 (CET)
Übersetzungen aus englischem Buch
Es existiert ein englisches Buch aus dem Jahr 1887, welches für meine momentanen Artikelbearbeitungen interessant ist. Ich würde gerne Textpassagen daraus übernehmen und nahe am Originaltext bleiben, bzw., da es sich um ein zeitgeschichtlich interessantes Buch handelt, überlege ich auch die paar Seiten nebenbei zu übersetzen und auf Wikibooks hochzuladen. Der Autor ist 1918 gestorben. Inwiefern ist eine Übersetzung aus urheberrechtlicher Sicht möglich? Es existiert auch ein englischer Nachdruck aus dem Jahr 2008. Ändert das etwas an der Rechtslage? In dem Buch sind auch skizzierte Abbildungen enthalten. Sind die rechtlich gleich zu behandeln wie der Text, sprich falls eine Übersetzung urheberrechtlich in Ordnung geht, kann ich dann auch aus dem Buch die Abbildungen einscannen und hochladen? --Eschenmoser 10:04, 5. Nov. 2010 (CET)
- Hallo Eschenmoser, die Schutzfrist von 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers ist abgelaufen. Du kannst den Text verwenden, wie Du lustig bist, er ist gemeinfrei. Bei den Abbildungen gelten die 70 Jahre nach Tod des Künstlers, wir können in de.WP aber auch die pragmatische Lösung von {{Bild-PD-alt-100}} (über 100 Jahre) anwenden, wenn Du nicht weißt, wer der Urheber der Abbildung war und wann er starb. Meines Wissens kann man in England das Copyright nicht erneuern, wie das in den USA möglich ist (und bei Filmen oder Filmfiguren auch gemacht wird). --Die Schwäbin 14:49, 5. Nov. 2010 (CET)
- In den USA ist übrigens das Copyright für alles, was vor 1923 veröffentlicht wurde (selbst wenn der Autor noch keine 70 Jahre tot ist!), abgelaufen, die haben bei 1923 eine feste Grenze gesetzt. - Ein Nachdruck von 2008 ändert jedenfalls nichts daran, dass der Text eines 1918 gestorbenen Autors gemeinfrei ist (in Deutschland käme ansonsten noch Editio princeps in Frage, aber dazu müsste es sich um eine spätere Erstveröffentlichung handeln; wenn das Buch hingegen, wie Eschenmoser schreibt, bereits 1887 veröffentlicht wurde, besteht auch in dieser Hinsicht kein Problem). Gestumblindi 21:10, 5. Nov. 2010 (CET)
- Danke für die Antworten. Dann mache ich mich mal an die Arbeit. Um den Themenbereich für mich abschließend zu bearbeiten, tat sich mir die Frage auf ob bei dem englischen Nachdruck dann der Herausgeber ohne signifikante Eigenleistung durch Publikation des freien Textes ein beträchtliches Sümmchen einstreicht. Kann der Text also auch ohne weiteres kommerziell verwendet werden? --Eschenmoser 22:21, 7. Nov. 2010 (CET)
- Der Text ist gemeinfrei, somit kann jeder damit machen, was er will. Auch Geld damit verdienen. --Die Schwäbin 22:46, 7. Nov. 2010 (CET)
- Danke für die Antworten. Dann mache ich mich mal an die Arbeit. Um den Themenbereich für mich abschließend zu bearbeiten, tat sich mir die Frage auf ob bei dem englischen Nachdruck dann der Herausgeber ohne signifikante Eigenleistung durch Publikation des freien Textes ein beträchtliches Sümmchen einstreicht. Kann der Text also auch ohne weiteres kommerziell verwendet werden? --Eschenmoser 22:21, 7. Nov. 2010 (CET)
- In den USA ist übrigens das Copyright für alles, was vor 1923 veröffentlicht wurde (selbst wenn der Autor noch keine 70 Jahre tot ist!), abgelaufen, die haben bei 1923 eine feste Grenze gesetzt. - Ein Nachdruck von 2008 ändert jedenfalls nichts daran, dass der Text eines 1918 gestorbenen Autors gemeinfrei ist (in Deutschland käme ansonsten noch Editio princeps in Frage, aber dazu müsste es sich um eine spätere Erstveröffentlichung handeln; wenn das Buch hingegen, wie Eschenmoser schreibt, bereits 1887 veröffentlicht wurde, besteht auch in dieser Hinsicht kein Problem). Gestumblindi 21:10, 5. Nov. 2010 (CET)
Belgisches Gericht urteilt zu CC-Lizenz
Keine Frage, aber vielleicht interessiert das ein paar Leute hier: Belgian Court recognises CC licences bei technollama.co.uk. (auf Englisch) --Don-kun • Diskussion Bewertung 17:42, 6. Nov. 2010 (CET)
- Für die hiesigen Leser kurz zusammengefasst: Es ging offenbar um die Verletzung der CC BY-NC-ND-Lizenz (Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung erlaubt). Eine Band hatte Musik unter dieser Lizenz veröffentlicht; ein Theater nutzte diese Musik anschliessend für Werbung und verletzte dabei alle drei Bedingungen (es nannte den Urheber nicht, die Nutzung war kommerziell und dazu auch noch bearbeitet). Die Band akzeptierte die daraufhin vom Theater angebotene Zahlung von 1500 Euro nicht, sondern klagte. Das belgische Gericht anerkannte die Lizenz und den Schadenersatzanspruch der Band, jedoch nicht die von der Band geforderten ca. 10'000 Euro, sondern nur 4'500. - Für uns hier ist der konkrete Fall nur mässig interessant, aber es ist doch erfreulich, zumindest für eine (wenn auch in der Wikipedia nicht angewandte) CC-Lizenz ein europäisches Gerichtsurteil zu sehen, das die Lizenz als gültig anerkennt. Gestumblindi 02:55, 7. Nov. 2010 (CET)
- Woraus folgerst Du, dass das Gericht die Lizenz als gültig anerkannt hat? Schließlich hat der Rechteinhaber Recht bekommen und der Nutzer wurde wegen Rechtsverletzung verurteilt. Offenbar wäre das Urteil nicht anders gewesen, wenn gar keine Lizenz im Spiel gewesen wräe. IMO kann von einer Anerkennung einer Lizenz durch ein Gericht nur gesprochen werden, wenn sich ein Nutzer erfolgreich gegen Ansprüche des Rechteinhabers durch Berufung auf die Lizenz wehrt... Denn dafür und nur dafür dafür sind Lizenzen da: Dem Schutz des Nutzers vor den Urheberrechtsansprüchen des Autors. --rtc 14:42, 7. Nov. 2010 (CET)
- Das Gericht hat offenbar in mehreren Punkten ausdrücklich auf die Lizenz Bezug genommen, siehe Don-kuns Link; die 4'500 Euro setzen sich aus 1'500 für jede der drei verletzten Bedingungen (Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung) zusammen. Die höhere Forderung der Band wurde nicht akzeptiert, da es, so das Gericht, paradox sei, ein Werk mit nichtkommerzieller Ideologie unter eine CC-Lizenz zu stellen und dann eine Gebühr zu verlangen, die höher sei als bei kommerziellen Bedingungen. Gestumblindi 16:15, 7. Nov. 2010 (CET)
- Gut, dann wurde die Lizenz aber vom Gericht doch gerade nicht als gültig anerkannt. Die Lizenz selbst stellt sich schließlich auf den Standpunkt, dass bei einer Lizenzverletzung sofort sämtliche Rechte entfallen ("'You' means an individual or entity exercising rights under this License who has not previously violated the terms of this License with respect to the Work", meine Hervorhebung) und die Nutzung damit eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Das Gericht hat das gemäß Deinen Ausführungen nicht anerkannt und die Lizenz einfach als marktüblichen kommerziellen Lizenzvertrag interpretiert, für die dann lediglich noch die marktüblichen Lizenzgebühren zu zahlen waren; nur diese Forderung hat das Gericht dann durchgesetzt. Hätte das Gericht die Lizenz als gültig anerkannt, hätte es den Nutzer zu den viel höheren 10.000 EUR verurteilt, die als Schadensersatz für eine Urheberrechtsverletzung üblich wären. --rtc 16:39, 7. Nov. 2010 (CET)
- Hm, ich sehe nicht, dass das Gericht nicht anerkannt hätte, dass die Lizenz durch ihre Verletzung erlischt. Es hat doch lediglich die Höhe des durch die Urheberrechtsverletzung zu entrichtenden Schadenersatzes auf Basis der Anzahl/Schwere der Verstösse berechnet. Woher hast du es eigentlich, dass genau 10'000 Euro "als Schadensersatz für eine Urheberrechtsverletzung üblich wären"? Wieso gerade 10'000? Im übrigen sagt der Entscheid ausdrücklich: "Le tribunal se réfère notamment au commentaire de doctrine de Me Ph. Laurent et confirme que la licence Creative Commons est valide et applicable au cas d’espèce." (Hervorhebung von mir) Gestumblindi 17:04, 7. Nov. 2010 (CET)
- Man kann durchaus nach links blinken, aber nach rechts abbiegen. Das Gericht kann noch so oft behaupten, es erkenne die Lizenz an, wenn es dann unterm Strich aber doch auf das genaue Gegenteil hinausläuft. "Woher hast du es eigentlich, dass genau 10'000 Euro "als Schadensersatz für eine Urheberrechtsverletzung üblich wären"?" Das ergibt sich bereits aus dem Rest! Wenn das Gericht die Lizenz als gültig anerkannt hätte und akzeptiert hätte, dass die "Lizenz durch ihre Verletzung erlischt", dann wäre die Lizenz ja für die Bemessung der Schadensersatzzahlung nicht mehr heranzuziehen gewesen und nur noch Standardgebühren für die Urheberrechtsverletzungen bei nicht vorliegender Lizenz zu ermitteln gewesen. Das Gericht ging aber hin und machte eine Rechnung auf, die auf Eigenschaften der Lizenz zurückgreift (wieviele Bedingungen verletzt wurden). Zudem erscheint es plausibel, dass die Rechteinhaber gerade die Summe gefordert haben, die für reine Urheberrechtsverletzungen ohne Lizenz üblich sind und 10000 erscheint auch als plausibler betrag. Und genauso plausibel ist 4500 EUR als Marktpreis für eine kommerzielle Lizenz mit Änderungserlaubnis und ohne Namensnennung bei einer derartigen Nutzung. Andererseits kann man aber auch sagen: Ja, in dem Sinne von "Dem Schutz des Nutzers vor den Urheberrechtsansprüchen des Autors" war die Lizenz hier gültig. Entgegen der Intention der klagenden Rechteinhaber, die ja gerade mit der Ungültigkeit der Lizenz argumentieren wollten, die ihrer Ansicht nach durch die Verletzung der Bedingungen bedingt wurde, wodurch dann die Standardregeln des Urheberrechts wieder heranzuziehen wären. --rtc 17:05, 7. Nov. 2010 (CET)
- Hm, ich sehe nicht, dass das Gericht nicht anerkannt hätte, dass die Lizenz durch ihre Verletzung erlischt. Es hat doch lediglich die Höhe des durch die Urheberrechtsverletzung zu entrichtenden Schadenersatzes auf Basis der Anzahl/Schwere der Verstösse berechnet. Woher hast du es eigentlich, dass genau 10'000 Euro "als Schadensersatz für eine Urheberrechtsverletzung üblich wären"? Wieso gerade 10'000? Im übrigen sagt der Entscheid ausdrücklich: "Le tribunal se réfère notamment au commentaire de doctrine de Me Ph. Laurent et confirme que la licence Creative Commons est valide et applicable au cas d’espèce." (Hervorhebung von mir) Gestumblindi 17:04, 7. Nov. 2010 (CET)
- Gut, dann wurde die Lizenz aber vom Gericht doch gerade nicht als gültig anerkannt. Die Lizenz selbst stellt sich schließlich auf den Standpunkt, dass bei einer Lizenzverletzung sofort sämtliche Rechte entfallen ("'You' means an individual or entity exercising rights under this License who has not previously violated the terms of this License with respect to the Work", meine Hervorhebung) und die Nutzung damit eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Das Gericht hat das gemäß Deinen Ausführungen nicht anerkannt und die Lizenz einfach als marktüblichen kommerziellen Lizenzvertrag interpretiert, für die dann lediglich noch die marktüblichen Lizenzgebühren zu zahlen waren; nur diese Forderung hat das Gericht dann durchgesetzt. Hätte das Gericht die Lizenz als gültig anerkannt, hätte es den Nutzer zu den viel höheren 10.000 EUR verurteilt, die als Schadensersatz für eine Urheberrechtsverletzung üblich wären. --rtc 16:39, 7. Nov. 2010 (CET)
- Das Gericht hat offenbar in mehreren Punkten ausdrücklich auf die Lizenz Bezug genommen, siehe Don-kuns Link; die 4'500 Euro setzen sich aus 1'500 für jede der drei verletzten Bedingungen (Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung) zusammen. Die höhere Forderung der Band wurde nicht akzeptiert, da es, so das Gericht, paradox sei, ein Werk mit nichtkommerzieller Ideologie unter eine CC-Lizenz zu stellen und dann eine Gebühr zu verlangen, die höher sei als bei kommerziellen Bedingungen. Gestumblindi 16:15, 7. Nov. 2010 (CET)
- Woraus folgerst Du, dass das Gericht die Lizenz als gültig anerkannt hat? Schließlich hat der Rechteinhaber Recht bekommen und der Nutzer wurde wegen Rechtsverletzung verurteilt. Offenbar wäre das Urteil nicht anders gewesen, wenn gar keine Lizenz im Spiel gewesen wräe. IMO kann von einer Anerkennung einer Lizenz durch ein Gericht nur gesprochen werden, wenn sich ein Nutzer erfolgreich gegen Ansprüche des Rechteinhabers durch Berufung auf die Lizenz wehrt... Denn dafür und nur dafür dafür sind Lizenzen da: Dem Schutz des Nutzers vor den Urheberrechtsansprüchen des Autors. --rtc 14:42, 7. Nov. 2010 (CET)
Keine Schöpfungshöhe aber Lizenz (Datei:Grav Beauchamp Cook.jpg)
Wieso ist dieses Bild lizenziert, obwohl keine Schöpfungshöhe bestehen soll? --Strumpf für Fragen 12:30, 7. Nov. 2010 (CET)
- Es ist nicht korrekt, dass dieses Bild keine Schöpfungshöhe erreicht. Offensichtlich kennt sich der Uploader nicht mit dem Urheberrecht aus und hat deswegen diese falschen Informationen eingesetzt. --ireas :disk: :bew: 12:34, 7. Nov. 2010 (CET)
Gern hätte ich gewußt, ob meine Annahme bezüglich nicht ausreichender Schöpfunghöhe bei diesem Bild von Euch geteilt wird, vor allem insofern, als diese Graphik nur die modifizierte mittelbare Wiedergabe eines anderen Originals darstellt, nämlich von Bild:Signorelli 01.png, der von Freud erstellten ursprünglichen Graphik. Gilt meine Annahme der Gemeinfreiheit also für alle beiden Dateien? --Anaxo 16:10, 7. Nov. 2010 (CET)
- Hat beides keine Schöpfungshöhe. -- Chaddy · D – DÜP – 16:27, 7. Nov. 2010 (CET)
- Ist beides meiner Meinung nach gemeinfrei,a ber wieso hat Freuds Grafik keine Schöpfungshöhe?--Olag 20:43, 7. Nov. 2010 (CET)
- Wieso sollte sie Schöpfungshöhe haben? -- Chaddy · D – DÜP – 23:47, 7. Nov. 2010 (CET)
- Die Grafikelemente sicher nicht, aber das Ensemble mit dem Text vielleicht? Es würde sich gut machen, wenn auf dieser Seite etwas ausführlichere Begründungen oder Nachweise für klare Ansagen geliefert werden, da die Fragenden mit knappen Auskünften von anderen Laien wenig anfangen können.--Olag 00:35, 8. Nov. 2010 (CET)
- Wieso sollte sie Schöpfungshöhe haben? -- Chaddy · D – DÜP – 23:47, 7. Nov. 2010 (CET)
Wappen, eine Flagge oder ein Siegel
Guten tag, ich würde gerne wappen, flagge und siegel von Ägypten in meine webseite einbau kopieren darf ich das? (nicht signierter Beitrag von 188.103.26.184 (Diskussion) 23:10, 7. Nov. 2010 (CET))
- Mit Wappen wäre ich immer sehr vorsichtig. Du solltest keinesfalls den Eindruck erwecken, du seist Ägypten. Urheberrechtlich ist es aber normalerweise kein Problem.--87.150.42.194 00:07, 8. Nov. 2010 (CET)
Nutzung von Bildern aus Wikipedia für andere Zwecke
Bei vielen Bildern, die von ihren Erstellern auf Wikipedia hochgeladen wurden, ist angegeben, dass sie frei verwendet werden dürfen, allerdings der Autor angegeben werden muss. Wie soll man denn nun vorgehen, wenn der Name das Autors in der Bildbeschreibung nicht genannt ist, sondern nur der Nutzername bei Wikipedia? Gibt es da eine einheitliche Regelung oder muss ich mich in jedem einzelnen Fall an den betreffenden Nutzer wenden, der das Bild hochgeladen hat? MfG, --HaFaWie 16:01, 4. Nov. 2010 (CET)
- Üblicherweise reicht es aus, wenn du den Urheber so nennst, wie er sich selbst nennt. Wer nicht mit Klarnamen auftritt, wird auch nicht mit Klarnamen als Urheber genannt. Der Nick ist also sowas wie ein Künstlername. --Marcela 16:03, 4. Nov. 2010 (CET)
- Gilt das auch für den Fall, dass ich das Bild in einem gedruckten Werk verwenden möchte? Muss ich in einem solchen Fall ebenfalls die Lizenzbedingungen für das betreffende Bild bei der Quellenangabe mit angeben? --HaFaWie 16:19, 4. Nov. 2010 (CET)
- warum solltest du die lizenzbedingungen bei einem gedruckten werk denn auf einmal nicht mehr einhalten müssen?
- wenn dir die lizenzbedingungen nicht passen, kannst du versuchen, den jeweiligen urheber anzusprechen und um eine weitergehende freigabe bitte. --JD {æ} 16:21, 4. Nov. 2010 (CET)
- Gilt das auch für den Fall, dass ich das Bild in einem gedruckten Werk verwenden möchte? Muss ich in einem solchen Fall ebenfalls die Lizenzbedingungen für das betreffende Bild bei der Quellenangabe mit angeben? --HaFaWie 16:19, 4. Nov. 2010 (CET)
@Hafawie: Eine hilfreich gemeinte Gegenfrage zur Angabepflicht: hilft dir dies? --Aalfons 16:28, 4. Nov. 2010 (CET)
- Es geht nicht darum, ob mir die Lizenzbedingungen passen oder. Die nehme ich natürlich so an, wie sie gestellt wurden. Ich frage nur, wie das konkret gehandhabt wird, weil ich noch nie gesehen habe, dass in einem Buch unter einem Foto eine halbe Seite Text steht, der nur die Lizenzbedingungen behandelt, was meistens die Leser des Buches ja nicht interessiert. Da ich das eben nie so gesehen habe, überlege ich nun, wie ich das machen könnte, wenn ich betreffendes Bild in einer Publikation verwende. Ich möchte die Urheberrechte korrekt angeben, möchte aber nicht die Bildbeschreibung im Buch durch ellenlange Lizenzerklärungen belasten. --HaFaWie 16:32, 4. Nov. 2010 (CET)
- <quetsch> Ich meine eigentlich, dass diese Frage vollständig in meinem gerade angegebenen Link beantwortet ist. --Aalfons 17:44, 4. Nov. 2010 (CET)
- Eine Möglichkeit ist es, wie bei Wikipress den Lizenztest und die Autorennamen am Ende aufzuführen. Allerdings ist umstritten, ob das wirklich lizenzkonform ist. --Marcela 16:37, 4. Nov. 2010 (CET)
- Es geht nicht darum, ob mir die Lizenzbedingungen passen oder. Die nehme ich natürlich so an, wie sie gestellt wurden. Ich frage nur, wie das konkret gehandhabt wird, weil ich noch nie gesehen habe, dass in einem Buch unter einem Foto eine halbe Seite Text steht, der nur die Lizenzbedingungen behandelt, was meistens die Leser des Buches ja nicht interessiert. Da ich das eben nie so gesehen habe, überlege ich nun, wie ich das machen könnte, wenn ich betreffendes Bild in einer Publikation verwende. Ich möchte die Urheberrechte korrekt angeben, möchte aber nicht die Bildbeschreibung im Buch durch ellenlange Lizenzerklärungen belasten. --HaFaWie 16:32, 4. Nov. 2010 (CET)
- Auf welches Bild beziehst Du Dich denn? Der größte Teil der Bilder hier oder auf Commons ist zumindest unter CC-BY-SA, wenn nicht sogar noch freier, lizenziert. CC-BY-SA verlangt prinzipiell nur die Nennung der Autoren (bei Fotos meistens nur ein Autor; Nachbearbeitungen weisen in den meisten Fällen keine Schöpfungshöhe auf) sowie der Lizenz. Das rechts stehende Bild sollte die Lizenzbedingungen daher erfüllen, ohne dass es einen korrekten Link auf die Bildbeschreibungsseite aufweist. Am Ende des Buchs, z.B. im Anhang, den Lizenztext der verwendeten CC-Lizenzen abzudrucken, verschafft zusätzliche Sicherheit. Yellowcard 17:10, 4. Nov. 2010 (CET)
- Gerade die CC-Lizenzen sind für Bücher und andere gedruckte Sachen sehr Vorteilhaft und keine juristische Fussangel. Vorausgesetzt du hälst die übliche Fotografennennung ein. Was ja kein Hexenwerk ist, bei jeden Foto entweder direkt oder zusammen als Liste, die Fotografen zu nennen. Da muss man hinter den Namen nur noch das endsprechnede Lizenz: CC-(-by-sa 3.0 usw.) dazu setzen, und schon ist man auf der sicheren Seite. Ganz richtig ist es natürlich wenn die verwendeten CC-Lizenzen im Buch noch erklärt wird, bzw. abgedruckt ist (Die sind ja nicht wirklich lang). Pflicht ist es aber eben im Gegensatz zu GDFL eben nicht, das Lizenz: CC-by-sa 2.5 reicht (Neben dem Namen des Fotografen natürlich) um korrekt zu sein. Nur hilft man eben dem Leser/Nutzer wenn man ihm erklärt was den Lizenz: CC-by-sa 2.5 heisst. -- Bobo11 19:02, 4. Nov. 2010 (CET)
- Auf welches Bild beziehst Du Dich denn? Der größte Teil der Bilder hier oder auf Commons ist zumindest unter CC-BY-SA, wenn nicht sogar noch freier, lizenziert. CC-BY-SA verlangt prinzipiell nur die Nennung der Autoren (bei Fotos meistens nur ein Autor; Nachbearbeitungen weisen in den meisten Fällen keine Schöpfungshöhe auf) sowie der Lizenz. Das rechts stehende Bild sollte die Lizenzbedingungen daher erfüllen, ohne dass es einen korrekten Link auf die Bildbeschreibungsseite aufweist. Am Ende des Buchs, z.B. im Anhang, den Lizenztext der verwendeten CC-Lizenzen abzudrucken, verschafft zusätzliche Sicherheit. Yellowcard 17:10, 4. Nov. 2010 (CET)
- "Die sind ja nicht wirklich lang" - doch, die CC-Lizenzen sind alle ziemlich lang. Das da ist z.B. der Lizenztext der CC-BY-SA 3.0 Deutschland. Die übersichtlichen Seiten wie jene für die CC-BY-SA 2.0, auf die unter dem hier gezeigten Bild verlinkt wird, sind nur "vereinfachte Zusammenfassungen" in allgemeinverständlicher Sprache ohne rechtliche Bedeutung. Aber das macht ja nichts, da die CC-Lizenzen im Gegensatz zur GNU-FDL nicht den Abdruck des vollen Lizentextes verlangen, allerdings reicht Lizenz: CC-by-sa 2.5 (neben der Namensnennung) auch nicht - die URL der Lizenz sollte auch angegeben werden, siehe z.B. die WMF-Nutzungsbedingungen: Jede öffentlich zugängliche Kopie oder modifizierte Version muss einen Hinweis enthalten, dass das Werk unter der Lizenz CC-BY-SA steht, sowie entweder einen Hyperlink beziehungsweise eine URL auf den Text der Lizenz oder eine Kopie des Lizenztextes. Eine für diesen Zweck geeignete URL ist http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de. (Diese Wikimedia-Formulierung ist allerdings etwas seltsam, da der genannte Link auch nur so ein "Deed"-Link ist und nicht auf den "Text der Lizenz" verlinkt, dieser ist dann allerdings nur einen Klick weiter). Gestumblindi 21:44, 4. Nov. 2010 (CET)
- Lizenz(-Shortie)-URI, Autor (bzw./plus designierte Organisation), URI auf Copyright-Notice (wie etwa die WMF-ToU auf Wikimedia), Name des Werks und Benennung eventueller Veränderungen.--141.84.69.20 06:01, 8. Nov. 2010 (CET)
- "Die sind ja nicht wirklich lang" - doch, die CC-Lizenzen sind alle ziemlich lang. Das da ist z.B. der Lizenztext der CC-BY-SA 3.0 Deutschland. Die übersichtlichen Seiten wie jene für die CC-BY-SA 2.0, auf die unter dem hier gezeigten Bild verlinkt wird, sind nur "vereinfachte Zusammenfassungen" in allgemeinverständlicher Sprache ohne rechtliche Bedeutung. Aber das macht ja nichts, da die CC-Lizenzen im Gegensatz zur GNU-FDL nicht den Abdruck des vollen Lizentextes verlangen, allerdings reicht Lizenz: CC-by-sa 2.5 (neben der Namensnennung) auch nicht - die URL der Lizenz sollte auch angegeben werden, siehe z.B. die WMF-Nutzungsbedingungen: Jede öffentlich zugängliche Kopie oder modifizierte Version muss einen Hinweis enthalten, dass das Werk unter der Lizenz CC-BY-SA steht, sowie entweder einen Hyperlink beziehungsweise eine URL auf den Text der Lizenz oder eine Kopie des Lizenztextes. Eine für diesen Zweck geeignete URL ist http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de. (Diese Wikimedia-Formulierung ist allerdings etwas seltsam, da der genannte Link auch nur so ein "Deed"-Link ist und nicht auf den "Text der Lizenz" verlinkt, dieser ist dann allerdings nur einen Klick weiter). Gestumblindi 21:44, 4. Nov. 2010 (CET)
Im übrigen möchte ich auch betonen, dass es auf das jeweilige Bild ankommt, es werden hier sehr unterschiedliche Bildlizenzen verwendet. Es gibt auch ziemlich viele Bilder, deren Urheber ausdrücklich auf sämtliche Rechte verzichten (z.B. mit der Verzichtserklärung "CC-zero") und die also, abgesehen von möglichen anderen Einschränkungen (Persönlichkeitsrechte etc.) völlig frei ohne Urheber- oder Lizenznennung verwendet werden können. Gestumblindi 21:53, 4. Nov. 2010 (CET)
Softwarelizenzen?
Hier stellte ich mehrere Fragen, von denen die technischen auch gut beantwortet wurden. Die Urheberrechtliche ist allerdings noch offen. Vielleicht weiß hier ja einer eine Antwort auf die verbleibende Frage: Für den Fall, dass ich eine CSS-Klasse der WP in einem eigenen Wiki verwenden will, welche Lizenz(en muss ich beachten? Creative Commons, die GPL was ganz anderes oder sind CSS-Klassen komplett frei?. --Carbenium 12:25, 7. Nov. 2010 (CET)
- Es kommt immer auf den Einzelfall an, ob solche CSS-Regeln überhaupt geschützt sind. Ansonsten gilt:
- Kommen sie von der Software MediaWiki, so stehen sie unter der GPL.
- Wurden sie von Benutzern hinzugefügt, stehen sie unter der gleichen Lizenz wie die Wikipedia-Inhalte, also seit jeher unter der GFDL und seit 2009 zusätzlich unter einer CC-Lizenz.
- Grüße, --ireas :disk: :bew: 12:37, 7. Nov. 2010 (CET)
- Danke für die Antwort, die ist schon mal sehr erhellend. Konkret geht es um MediaWiki:Common.css und MediaWiki:modern.css. Fragt sich nun nur noch, ob die mediawiki-genuin sind oder von der WP-Gemeinschaft erweitert wurden – oder erst ersteres, dann letzteres und dann wieder ersteres. Wie sieht es dann mit der Lizenz aus? Grüße, Carbenium 00:11, 9. Nov. 2010 (CET)
Namen auf Grabsteinen
Ich hätte mal eine kurze und allgemeine Frage: Wenn man ein Foto hat, auf dem Grabsteine inkl. Namen zu sehen sind (konkret geht es um eine Kapelle, vor der ein Teil eines Friedhofs ist), muss man da irgendetwas beachten? Muss man zum Schutz oder zur Würde der Angehörigen den Namen entfernen? Oder kann man das einfach hochladen, egal ob Namen zu sehen sind? Es geht um Grabsteine aus Deutschland und den Upload auf Commons. Grüße, -- Felix König ✉ 17:17, 1. Nov. 2010 (CET)
- Na ja, das so einen Knackpunkt wie weit die Persönlichkeitsrechte überhaupt gehen. Sind es allerding Gräber die älter als 10 Jahre sind, kann man davon ausgehen das Fotos davon unproblematisch sind. Da hier bestimmt nicht von einem intimsten Lebensbreich ausgehen kann, und das allfällige postmortales Persönlichkeitsrecht auf 10 Jahre beschänken kann. Es gibt durchaus Stimmen die sagen das es gar kein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist wenn man einen Grabstein abbildet, da er für die öffentliche Zurschaustellung gemacht wurde. Auch wird die Meinung vertretten, dass durch einen Grabstein die Menschenwürde des Verstorbenen nicht angegriffen wird, ergo kann mit eine Foto davon auch Postmortales Persönlichkeitsrecht nicht verletzt werden kann. -- Bobo11 19:51, 1. Nov. 2010 (CET)
- Mist, ich habe 1x 2008 und 1x2005, alles andere wäre älter als zehn Jahre. Das ist natürlich ungeschickt. Was heißt das jetzt konkret? Gruß, -- Felix König ✉ 17:55, 2. Nov. 2010 (CET)
- Ich nehm mal an du hast die In Deutschland aufgenommen oder? Obs da mal ein Urteil gab weis ich nicht. Nur was sollte an Name und Todesdatum den aus persönlichkeits Rechtlicher Sicht denn auszusetzen geben, das sind ja Fakten. Und allfälige Sprüche (Zitate usw.) sind ja auch kein problem, da Friedhöffe in Urteilen schon unter Panoramafreiheit gestellt wurden. Persönlich würde ich mir da keien Sorgen machen, wollte dir nur aufzeigen wo der Hacken an der Sache liegt, bzw. ab wann eben garantiert nicht mehr problematisch ist. Kurz welche Argumente dir zur verfügung stehen. Schlussendelich must immer du selber endscheiden ob du mit Argumenten arbeiten willst oder nicht. Wenn du eine abschliesende Atwort wilst muss du eh Kontakt mit dem Anwalt deines Vertrauens aufnehmen. Bobo11 18:04, 2. Nov. 2010 (CET)
- Man muß von Fall zu fall entscheiden. Wenn einem jungen Ehepaar der Säugling gestorben ist, dann ist das was anderes, als wenn ein alter Mensch verstirbt. Im ersteren Fall hat das Paar vielleicht ein berechtigtes Interesse daran, daß der Fakt nicht zum Gespräch der Stadt wird. Wenn Musterstadt nun Artikel des Tages ist und der Friedhof mit eben diesem Foto bebildert ist .... spinne selber weiter! Rein rechtlich dürfte die Sache sicher sein, hier muß man sich moralische Fragen stellen. --Marcela 21:01, 2. Nov. 2010 (CET)
- Richtig, es ist eher eine moralische den rechtliche Frage (rechtlich seh ich keine wirklichen Fallstricke). Je berümter eine Person war desto unproblematischer werden solche Grabstein-Fotos sein. Denn auch hier ist es mal wieder eine Abwägen zwischen öffentlichem Interesse und Schutz der Privatsphäre. Oder eben auch was mit dem Foto dokumentiert werden sollte, also welchen Zweck das Foto erfüllen soll. Kurz, besteht überhaupt eien öffentliches Interesse an einem solchen Foto? Wenn du die Frage mit Nein beatwortest, würde ich an deiner Stelle das Foto nicht hochladen. -- Bobo11 11:09, 3. Nov. 2010 (CET)
- Man muß von Fall zu fall entscheiden. Wenn einem jungen Ehepaar der Säugling gestorben ist, dann ist das was anderes, als wenn ein alter Mensch verstirbt. Im ersteren Fall hat das Paar vielleicht ein berechtigtes Interesse daran, daß der Fakt nicht zum Gespräch der Stadt wird. Wenn Musterstadt nun Artikel des Tages ist und der Friedhof mit eben diesem Foto bebildert ist .... spinne selber weiter! Rein rechtlich dürfte die Sache sicher sein, hier muß man sich moralische Fragen stellen. --Marcela 21:01, 2. Nov. 2010 (CET)
- Ich nehm mal an du hast die In Deutschland aufgenommen oder? Obs da mal ein Urteil gab weis ich nicht. Nur was sollte an Name und Todesdatum den aus persönlichkeits Rechtlicher Sicht denn auszusetzen geben, das sind ja Fakten. Und allfälige Sprüche (Zitate usw.) sind ja auch kein problem, da Friedhöffe in Urteilen schon unter Panoramafreiheit gestellt wurden. Persönlich würde ich mir da keien Sorgen machen, wollte dir nur aufzeigen wo der Hacken an der Sache liegt, bzw. ab wann eben garantiert nicht mehr problematisch ist. Kurz welche Argumente dir zur verfügung stehen. Schlussendelich must immer du selber endscheiden ob du mit Argumenten arbeiten willst oder nicht. Wenn du eine abschliesende Atwort wilst muss du eh Kontakt mit dem Anwalt deines Vertrauens aufnehmen. Bobo11 18:04, 2. Nov. 2010 (CET)
- Mist, ich habe 1x 2008 und 1x2005, alles andere wäre älter als zehn Jahre. Das ist natürlich ungeschickt. Was heißt das jetzt konkret? Gruß, -- Felix König ✉ 17:55, 2. Nov. 2010 (CET)
- Also, dann werde ich etwas konkreter. Es handelt sich um ein wirklich interessantes und auch gutes Bild der Kapelle in Bönnigheim, die auch zum Friedhof gehört. Zitate wären gar keine zu sehen, das wäre also schon mal erledigt, aber eben die Namen und Todesdaten. Öffentliches Interesse? Jo, wie bei jedem anderen Kirchenfoto hier eben auch... Das mit dem Bekanntheitsgrad ist klar, denn das hier ist zum Beispiel ja vollkommen unproblematisch, würde ich sagen. -- Felix König ✉ 18:09, 4. Nov. 2010 (CET)
- Wenn die Kapelle das Hauptmotiv ist, werden die Grabsteine eh als Beiwerk duchgehen. Da du damit nicht ausdrücklich eien Person an den "Pranger" stellst, ist es auch aus persönlichkeitsrechtlichen Gründen eher unproblematisch. Problematisch würde es aber, wenn du den Grabstein X fotografiern und für den Artikel Grabstein verwenden würdest. Bobo11 09:17, 9. Nov. 2010 (CET)
- Also, dann werde ich etwas konkreter. Es handelt sich um ein wirklich interessantes und auch gutes Bild der Kapelle in Bönnigheim, die auch zum Friedhof gehört. Zitate wären gar keine zu sehen, das wäre also schon mal erledigt, aber eben die Namen und Todesdaten. Öffentliches Interesse? Jo, wie bei jedem anderen Kirchenfoto hier eben auch... Das mit dem Bekanntheitsgrad ist klar, denn das hier ist zum Beispiel ja vollkommen unproblematisch, würde ich sagen. -- Felix König ✉ 18:09, 4. Nov. 2010 (CET)
Bildausschnitt aus einer Hinweistafel
Von dem Bild einer Hinweistafel möchte ich einen Ausschnitt als separates Bild hochladen. Zum Beispiel von diesem Bild Datei:Breckerfeld - Bahnhof 02 ies.jpg das Foto ausschneiden und separat hochladen. Hätte noch eine andere Hinweistafel der Route der Industriekultur dessen Bildmotiv nur 50 Jahre alt ist. Ist ein 100 Jahre altes Motiv der Hinweistafel erlaubt und wie sieht es mit dem 50 Jahre alten Motiv auf der Hinweistafel aus, erlaubt oder nicht? --Knochen 17:27, 7. Nov. 2010 (CET)
Ausschneiden halte ich für nicht ganz unbedenklich. 100 jahre altes Motiv könnte unter unsere n-100-Regel fallen; 50 jahre bestimmt nicht --Historiograf 00:40, 10. Nov. 2010 (CET)
FDJ-Medaillen
Hallo, bei diesem Foto einer Medaille handelt es sich um ein "gezeigtes Werk", es geht also nicht um das Foto sondern um die Medaille. Dazu habe ich ein paar Fragen:
- Kann man tatsächlich davon ausgehen, dass die DDR-FDJ das vollumfängliche Nutzungsrecht an der Medaille hatte, also berechtigt wäre, die Abbildung unter eine freie Lizenz zu stellen?
- Der Einsteller gibt in der Bildbeschreibung an: "aufgelöst 1990 ohne Rechtsnachfolge"; der WP-Eintrag widerspricht dieser Darstellung: "Bis ca. 1993 existierten teilweise noch funktionierende ehrenamtliche Landesstrukturen" und "Heute verfügt die FDJ über rund 200 Mitglieder.". Dies ist laut deren Website plausibel. Müsste man dort jetzt wegen einer Freigabe anfragen?
- Mal hypothetisch (rein interessehalber): Wenn die FDJ tatsächlich ohne Rechtsnachfolger aufgelöst worden wäre, oder aber wie die ehem. BRD-FDJ verboten worden wäre, wie sähe es dann aus? Es gibt ja tatsächlich einige verbotene Organisationen.
Auf eine spannende Diskussuion freut sich Stepro 04:20, 8. Nov. 2010 (CET)
Ob die FDJ die Rechte hatte, ist nicht relevant; wir leben 2010 und es gab einen Einigungsvertrag. Im Zweifel verbleiben die Rechte beim Künstler, es sei denn der Inhaber des ausschließlichen Nutzungsrechts kann einen eindeutigen Vertrag aufweisen. Von daher erübrigt sich Frage 2. Man kann allenfalls dort anfragen, ob sie bereit sind, die Vertragsbedingungen zu recherchieren. Ad 3: Es gibt keine Auflösung ohne Rechtsnachfolge, das vermögen fällt immmer an irgendwen. Im Verbotsfall fällt das Vermögen (also auch IPR-Rechte) an die verbietende Instanz. Verbietet der Bund, ans Bundesvermögen --Historiograf 00:37, 10. Nov. 2010 (CET)
File:Aiweiweikassel.jpg Panoramafreiheit
Ist denn eigentlich abgebildetet Installation Template auf der Documenta 12 nach wie vor urheberrechtlich geschützt, nachdem sie vom Unwetter schwer mitgenommen wurde? --Septembermorgen 13:41, 7. Nov. 2010 (CET)
- vom Gefühl her: ziemlich sicher. Vielleicht ist die fortschreitende Zerstörung sogar Teil des Kunstwerks?! Viele Grüße --Saibo (Δ) 23:05, 7. Nov. 2010 (CET)
- Falls das Ding noch geschützt ist, fragt sich, ob das Ding im öffentlichen Raum stand und es als bleibend anzusehend ist und entsprechend die Panoramafreiheit gilt. Viele Grüße --Saibo (Δ) 19:15, 12. Nov. 2010 (CET)
Welche Creative-Commons-Lizenz - CC-by-3.0-de oder CC-by-3.0?
Ich habe einige Fragen an die Experten in Bezug auf Creative-Commons-Lizenzen:
Ich möchte bei Commons einige Bilder hochladen und CC-lizenzieren. Ich möchte die Bilder möglichst leicht und umfassend weltweit weiternutzbar machen. Welche Lizenz wähle ich dann besser - die "CC-by-3.0-de" oder die "CC-by-3.0 unported"?
Sind diese beiden Lizenzen voll kompatibel zueinander? Lassen sich bspw. CC-by-3.0-de-Werke und CC-by-3.0-Werke zu neuen Werken kombinieren?
Lassen sich CC-by-3.0-de-Werke international ohne Probleme weiternutzen? Ich könnte mir vorstellen, dass vorsichtige nicht-deutschsprachige Nachnutzer von der CC-by-3.0-de-Lizenz abgeschreckt werden, da sie den Text schlichtweg nicht verstehen. Trifft diese Annahme zu, gibt es da Erfahrungen oder Meinungen?
Viele Grüße, Jim Raynor 15:20, 10. Nov. 2010 (CET)
- Hi du, die CC Attribution-ShareAlike 3.0 Unported Lizenz hat in ihrem "Legal Code" die Vorgabe unter 4. a), dass das Bild bei dieser Lizenz nur unter folgenden Lizenzen weiterbenutzt/gegeben werden darf: derselben, oder einer späteren Version (höher als 3.0 gibt's noch nicht) mit denselben Lizenzteilen (Attribution-ShareAlike eben), oder einer Lizenz für eine bestimmte Jurisdiktion (wie "CC-by-3.0-de") mit derselben oder höheren Version und denselben Lizenzteilen. Die CC-by-3.0-de hat in ihrem Lizenzvertrag genau dieselbe Klausel bei 4 a), bloß dass die halt mit Unported und anderen Ländern kompatibel ist solange die gleichen Elemente und eine gleiche oder höhere Version vorliegen. Da seh ich also keine Schwierigkeiten entweder die deutsche oder die unported zu wählen, die gehen miteinander. lg Hekerui 18:09, 10. Nov. 2010 (CET)
- Das steht im Teil b) und betrifft lediglich neue, auf dem Lizenzgegenstand basierende Werke.
- Hier geht es um cc-by, nicht cc-by-sa.--141.84.69.20 19:12, 10. Nov. 2010 (CET)
- CC-BY-lizenzierte Werke lassen sich kombinieren, das entstandene Werk muss aber nicht wieder cc-by-lizenziert sein; in jedem Fall müssen Lizenzen, Urheber, etc. der verwendeten Werke angegeben werden.--141.84.69.20 19:12, 10. Nov. 2010 (CET)
- Ja, ich hab by-sa angeschaut (und ja es war in b). Der Schnellschuss lag daran, dass sich die Frage bei nur Namensnennung find ich nicht so sehr aufdrängt wie bei SA, und jetzt hat's die IP erklärt. Hekerui 22:11, 10. Nov. 2010 (CET)
Wenn du deine Bilder wirklich "möglichst leicht und umfassend weltweit weiternutzbar machen" willst, wählst du am besten keine Form von CC-BY, sondern die CC0 (CC-zero)-Verzichtserklärung. Damit verzichtet man weltweit auf sämtliche Rechte, soweit das nach den jeweils geltenden Gesetzen möglich ist, insbesondere auch auf die Namensnennung. Der Verzicht auf die Namensnennung hat meines Erachtens durchaus Vorteile für uns als Uploader: Namensnennung bedeutet ja auch, dass der Name bzw. das gewählte Pseudonym bei unerwünschten, aber legalen und lizenzkonformen Verwendungen auftauchen kann, z.B. in Propagandamaterial einer politischen Partei, die man heftig ablehnt, oder in Werbung für ein Unternehmen, mit dem man nichts zu tun haben will etc. Gestumblindi 00:13, 11. Nov. 2010 (CET)
- Wobei der Text bei CC-by-3.0 irgendwelche «Sympathiekundgebungen» schon ausschliesst: Namensnennung – Du musst den Namen des Autors/Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise nennen (aber nicht so, dass es so aussieht, als würde er dich oder deine Verwendung des Werks unterstützen). Aber du hast Recht, mit einer Rest-Assoziation muss man leben können -- Хрюша ?? 08:33, 11. Nov. 2010 (CET)
- Naja, man muss ja nicht schreiben "Chriusha hat uns dieses Bild begeistert zur Verfügung gestellt"; schon die "neutrale" lizenzkonforme Angabe: Bild: Chriusha + Lizenzhinweis kann bei Otto Normalleser, der sich mit dem ganzen Lizenzkram nicht auskennt, den Eindruck erwecken, das Bild X werde mit dem Wissen und der Zustimmung von Chriusha verwendet; dass die Lizenz es ermöglicht, Bilder ohne spezielle Genehmigung zu verwenden, wissen wohl viele nicht (und werden nicht extra die Lizenz lesen). Gestumblindi 21:27, 11. Nov. 2010 (CET)
- Man kann die Entfernung des Namens fordern, wenn der Zusammenhang missfällt (4.a.: "Sofern Sie ein Sammelwerk erstellen..."). --Martina Nolte Disk. 15:45, 12. Nov. 2010 (CET)
Ansonsten kann man auch die Möglichkeit der Festlegung der Art und Weise der Namensnennung nutzen, eine Autorennennung könnte dann so aussehen: "Jim Raynors in Wikipedia veröffentlichtes Bild kann von jedermann unter den Bedingungen der Lizenz CC-by-SA 3.0 Deutschland benutzt werden". Laut dem Lizenztext ist die Erwähnung der Wikipedia dann eine "Zuschreibung an Dritte" (oder auf Englisch: "attribution party") und nützlich um etwaige eigene Rufverletzungen zu verhindern... Ansonsten erlaubt die Lizenz unter §4c Abs.1 die Verwendung von vom Autoren festgelegte Pseudonyme:
„Den Namen (oder das Pseudonym, falls ein solches verwendet wird) des Rechteinhabers und / oder, falls der Lizenzgeber im Rechtevermerk, in den Nutzungsbedingungen oder auf andere angemessene Weise eine Zuschreibung an Dritte vorgenommen hat (z.B. an eine Stiftung, ein Verlagshaus oder eine Zeitung) ("Zuschreibungsempfänger"), Namen bzw. Bezeichnung dieses oder dieser Dritten[...]“
Nichts verbietet einem, so wie ich das sehe, einen Satz als Pseudonym zu verwenden... Also beispielsweise "Der angehende Naturfotograf stellt dieses Bild ohne Identifikation mit dem Nachnutzer zur Verfügung" sollte als Pseudonym geltenmd gemacht werden können. Grüße, Grand-Duc 18:25, 12. Nov. 2010 (CET)
- Derartig umständliche Formulierungen beissen sich dann aber mit Jim Raynors Wunsch, die Bilder "möglichst leicht und umfassend weltweit weiternutzbar" zu machen. Dafür ist CC-0 schon die beste Lösung. Gestumblindi 21:35, 12. Nov. 2010 (CET)
Bundesarchiv will Zusammenarbeit mit Wikimedia nicht fortsetzen
http://archiv.twoday.net/stories/8427530/#8427656 --Historiograf 23:28, 11. Nov. 2010 (CET)
- Ich habe doch von Anfang an gesagt, daß sie nicht wissen, was sie da tun. --Marcela 00:03, 12. Nov. 2010 (CET)
- Basierend auf dieser Meldung halte ich "fortsetzen" für das falsche Verb. Es ist richtig, dass derzeit keine weiteren Freigaben geplant werden mit dem Bundesarchiv. Die Darstellung von Sander zeigt aber auch sehr deutlich, wie nervig es für eine öffentliche Einrichtung sein kann, Erfolg zu haben. Es wäre Sache derjenigen, die den Bundeshaushalt zusammenstellen, erfolgreichen Einrichtungen die Mittel bereitzustellen, um diesen Erfolg bewältigen zu können. -- Mathias Schindler 10:43, 12. Nov. 2010 (CET)
Weiternutzung von PD-Bild
Ist das OK, dass die dpa ein PD-Bild von Commons einfach als ihr eigenes ausgibt? dpa vs. US Army --91.22.244.145 12:07, 12. Nov. 2010 (CET)
- Erster Ansprechpartner wäre die taz, die den Text darunter gesetzt hat. -- Mathias Schindler 12:12, 12. Nov. 2010 (CET)
- Das nennt sich Schutzrechtsberühmung. --Marcela 12:16, 12. Nov. 2010 (CET)
- Was heißt dass für Commons? Egal? Anzeigen? Sonst was? --91.22.234.74 16:12, 12. Nov. 2010 (CET)
- Als Nicht-Jurist möchte ich mal behaupten, dass nur der klagen könnte, der dadurch einen Nachteil hat. Commons ist das sicherlich nicht. Wahrscheinlich noch nicht mal die Konkurrenz der Zeitung. --Die Schwäbin 16:15, 12. Nov. 2010 (CET)
- Eine nette Mail schicken, "erhobener Zeigefinger" - und hoffen, daß sie es irgendwann begreifen. --Marcela 16:54, 12. Nov. 2010 (CET)
- Als Nicht-Jurist möchte ich mal behaupten, dass nur der klagen könnte, der dadurch einen Nachteil hat. Commons ist das sicherlich nicht. Wahrscheinlich noch nicht mal die Konkurrenz der Zeitung. --Die Schwäbin 16:15, 12. Nov. 2010 (CET)
- Was heißt dass für Commons? Egal? Anzeigen? Sonst was? --91.22.234.74 16:12, 12. Nov. 2010 (CET)
- Das nennt sich Schutzrechtsberühmung. --Marcela 12:16, 12. Nov. 2010 (CET)
Nö, ist nicht gesagt, dass es commons ist. Kann auch direct von US-Army sein. Nur die können darauf bestehen, dass sie als Urheber genannt werden. Fingalo 18:27, 12. Nov. 2010 (CET)
- Können sie nicht, wenn das Bild PD ist. Es ist keine URV. --Marcela 18:37, 12. Nov. 2010 (CET)
- Naja wie auch immer. Ich persönlich finde trotzdem, man sollte entweder der dpa oder der taz kräftig auf die Fingerchen hauen! --91.22.234.74 21:22, 12. Nov. 2010 (CET)
Wenn das Bild nach amerikanischem Recht als "Regierungswerk" PD ist, muss niemand als Urheber genannt werden, denn "public domain" bedeutet ja eben freie, uneingeschränkte Verwendung auch ohne Urhebernennung. Und "Foto: dpa" bedeutet ja nicht mehr als dass die taz das Bild von der dpa hat, was sicherlich der Fall sein wird, und nicht unbedingt, dass die taz behauptet, die dpa hätte die Rechte daran, oder die dpa solche Rechte in Anspruch nimmt. Rein theoretisch gilt "PD-US" allerdings nur in den USA selbst, d.h. die amerikanischen Urheber könnten für Werke, die in den USA public domain sind, im Ausland Ansprüche geltend machen, aber ich habe noch nicht gehört, dass das in der Praxis vorgekommen wäre. Gestumblindi 21:33, 12. Nov. 2010 (CET)
Kann ich folgendes Bild hochladen?
Falls nein, warum nicht? Falls ja, unter welcher Lizenz? [4] --Djmirko 18:27, 13. Nov. 2010 (CET)
- nein, wegen der Lizenz rbrausse (Diskussion Bewertung) 18:41, 13. Nov. 2010 (CET)
- Warum steht dann aber hier (unter Punkt 8) die Geschichte mit dem Quellenhinweis? Ich dachte, man kann das Bild verwenden, muss es aber mit dem Urheber versehen und dann evtl. diese Lizenz nehmen? --Djmirko 18:54, 13. Nov. 2010 (CET)
- sach ma, hast du die Lizenz auch gelesen?
- Warum steht dann aber hier (unter Punkt 8) die Geschichte mit dem Quellenhinweis? Ich dachte, man kann das Bild verwenden, muss es aber mit dem Urheber versehen und dann evtl. diese Lizenz nehmen? --Djmirko 18:54, 13. Nov. 2010 (CET)
„Gestattet ist nur die redaktionelle (nicht-kommerzielle) Nutzung des Bildmaterials.
Ausgeschlossen ist eine Nutzung in Bilddatenbanken, Bildkatalogen und artverwandten Bildsammlungen.“
- kommerzielle Weiternutzung ist sowieso Voraussetzung für's hochladen und Commons ist auch ein Bildkatalog rbrausse (Diskussion Bewertung) 19:06, 13. Nov. 2010 (CET)
- Doch hab's gelesen, aber mit solchen vetraglichen Floskeln habe ich es nicht so. Danke für die Antworten. Gruß. --Djmirko 19:10, 13. Nov. 2010 (CET)
- kommerzielle Weiternutzung ist sowieso Voraussetzung für's hochladen und Commons ist auch ein Bildkatalog rbrausse (Diskussion Bewertung) 19:06, 13. Nov. 2010 (CET)
Bei den o.a. Bilddateien steht zwar (lapidar) "Sonstiges: mit Genehmigung der Schottel GmbH" aber muss da nicht ein "offizieller" Genehmigungsvermerk sein (ORTS Pending ??) ?? --Rennboot 10:37, 14. Nov. 2010 (CET)
- Du hast Recht; da fehlt eine bestätigte Freigabe. --ireas :disk: :bew: 11:47, 14. Nov. 2010 (CET)
Obige Datei befindet sich mit einem NoCommons-Vermerk lokal in der de-wp, weil auf Commons gelöscht. Der Ersteller der Karte, Benutzer:Sting-de erkläret auf meine Anfrage:
"Looking back into my archives I found the description of this map. Here is a partial copy of it:
Source: Image:DRAMap.png from the Atlas of Conflicts, made by Andrew Andersen and George Partskhaladze (under copyright, 2006, used with permission)
DRAMap.png was the exact copy of the map from the Atlas of Conflits site. All those maps were deleted from Commons as the original authors complained about copyvio and it was made clear no permission of re-use had been given, fact I wasn't aware of when I recreated and translated the map in SVG. So this map must not be transferred back on Commons and I don't even know if you can keep it here on WP-de.
Greetings. Sting-de 20:26, 13. Nov. 2010 (CET)"
Darf die Karte hier behalten werden?--Antemister 22:33, 14. Nov. 2010 (CET)
- Hi,
- die Karte kann deswegen behalten werden, da sie im deutschen Rechtsraum nicht urheberrechtlich geschützt ist, weil Individualität fehlt.
- Grüße, --ireas :disk: :bew: 22:38, 14. Nov. 2010 (CET)
- Jetzt muss ich aber wissen warum so eine komplizierte Karten keine Schöpfungshöhe hat--Antemister 22:46, 14. Nov. 2010 (CET)
- Sie besteht letztendlich nur aus geographischen Gegebenheiten, den Ländergrenzen und den Ländernamen – und diese Fakten sind nicht schutzfähig. Auch die farbliche Hervorhebung ist keine persönliche schöpferische Leistung, wie sie für den Urheberrechtsschutz erforderlich wäre. Grüße, --ireas :disk: :bew: 22:48, 14. Nov. 2010 (CET)
- Sag das mal dem BGH: "Die Leistung eines selbständig arbeitenden Kartographen erschöpft sich aber schon deshalb nicht in der Mitteilung geographischer und topographischer Tatsachen, weil Karten auf einen bestimmten Benutzerzweck hin gestaltet werden müssen. Die schöpferische Eigentümlichkeit einer Karte kann sich demgemäß […] bereits daraus ergeben, daß die Karte nach ihrer Konzeption von einer individuellen kartographischen Darstellungsweise geprägt ist, die sie zu einer in sich geschlossenen eigentümlichen Darstellung des betreffenden Gebiets macht.[…] Ebenso wie bei der urheberrechtlichen Beurteilung von Sprachwerken auch ein geistig-schöpferischer Gehalt, der in Form und Art der Sammlung, Einteilung und Anordnung des Materials zum Ausdruck kommt, zu berücksichtigen sein kann[…], können bei Karten urheberrechtlich bedeutsame schöpferische Züge auch in der Gesamtkonzeption liegen, mit der durch die individuelle Auswahl des Dargestellten und die Kombination von - meist bekannten - Methoden (z. B. bei der Generalisierung) und von Darstellungsmitteln (z.B. bei der Farbgebung, Beschriftung oder Symbolgebung) ein eigentümliches Kartenbild gestaltet worden ist. Karten können aber auch dann, wenn sie in der Gesamtkonzeption ihrer Gestaltung keine schöpferischen Züge aufweisen, urheberrechtlich schutzfähig sein.[…] Bei der Beurteilung der Frage, ob eine solche kartographische Gestaltung die Mindestanforderungen an die schöpferische Eigentümlichkeit erfüllt, darf kein zu enger Maßstab angewendet werden." (BGH, Urteil vom 28.05.98 (I ZR 81/96 http://www.jurpc.de/rechtspr/19990054.htm). Wenn man diesen Maßstab auf die Karte anwendet, wird man zu keinem anderer Wertung kommen als: Die kleine Münze des Urheberrechts greift hier. Die Datei muss gelöscht werden. 128.176.112.75 09:56, 15. Nov. 2010 (CET)
- Sie besteht letztendlich nur aus geographischen Gegebenheiten, den Ländergrenzen und den Ländernamen – und diese Fakten sind nicht schutzfähig. Auch die farbliche Hervorhebung ist keine persönliche schöpferische Leistung, wie sie für den Urheberrechtsschutz erforderlich wäre. Grüße, --ireas :disk: :bew: 22:48, 14. Nov. 2010 (CET)
- Jetzt muss ich aber wissen warum so eine komplizierte Karten keine Schöpfungshöhe hat--Antemister 22:46, 14. Nov. 2010 (CET)
Commons akzeptiert so etwas aber nicht, oder?--Antemister 23:01, 14. Nov. 2010 (CET)
- Korrekt; im amerikanischen Rechtsraum, also auf Commons, werden deutlich geringere Anforderungen (die hier wohl überschritten werden) für urheberrechtlichen Schutz gestellt. --ireas :disk: :bew: 23:02, 14. Nov. 2010 (CET)
- Das wird ja wirklich nervig hier. Habe SLA für die Karte gestellt. Wann kapiert ihr das eigentlich? Uwe Dedering 18:16, 15. Nov. 2010 (CET)
- Mantra für diese Seite: Rechte an Geoinformationen lesen, Rechte an Geoinformationen lesen, Rechte an Geoinformationen lesen… 128.176.112.75 und Uwe Dedering bringen es auf den Punkt. NNW 19:04, 15. Nov. 2010 (CET)
- Das wird ja wirklich nervig hier. Habe SLA für die Karte gestellt. Wann kapiert ihr das eigentlich? Uwe Dedering 18:16, 15. Nov. 2010 (CET)
Ja, Karten sind prinzipiell schutzfähig. Ja, bei Karten sind niedrige Anforderungen zu stellen. Aber das simple Einzeichnen von Ländergrenzen wie in diesem Fall ist dennoch nicht geschützt… --ireas :disk: :bew: 19:35, 15. Nov. 2010 (CET)
- Genauso ist es. Mir soll mal jemand erklären, was an dieser Karte SH haben kann? Löschprüfung? --Marcela 19:38, 15. Nov. 2010 (CET)
- „Simple Ländergrenzen“? Mitnichten:
- Die Karten zeigen denselben Zeitausschnitt, nämlich von Anfang 1919 bis Anfang 1920. Woraus ergibt sich diese Übereinstimmung? Geschichtlich wirklich zwingend ist diese Begrenzung nicht. Laut der Quellseite begann der Konflikt schon 1918. Eine neue Karte hätte sinnvollerweise auch die vorherigen Ereignisse zeigen können.
- Die Karten haben praktisch dieselbe Ortsauswahl und exakt dieselbe Bergauswahl. Eine Notwendigkeit hierfür ist nicht gegeben. Kann das zweimal voneinander unabhängig geschehen? Nein. Generalisierung ist eine individuelle Leistung, die zu Urheberschutz führt. Sie ist nicht exakt wiederholbar.
- Die Karten zeigen genau dieselbe Auswahl an Grenzen. Warum benötigt eine Karte von Armenien die Grenzen russischer Distrikte? Dass zweimal unabhängig voneinander diese Entscheidung getroffen wird, ist mehr als unwahrscheinlich, zumal die Untereinheiten in der Türkei und im Iran in beiden Karten fehlen. Kartografisch oder thematisch zwingend? Nein. Wieder Generalisierung.
- Die historischen Grenzen sind in beiden Karten exakt gleich stark geglättet. Dies sind nicht die wirklichen Grenzen, die unmöglich so glatt durch ein Bergland verlaufen sind, sie sind also auch generalisiert.
- Die Karten haben nicht nur fast denselben Ausschnitt, sie haben vor allem auch dieselbe Projektion. Kartografisch zwingend? Nein.
- Insgesamt also eine individuelle kartografische Konzeption, Auswahl und Darstellung, die stumpf kopiert worden ist, was von Sting bestätigt wird. Neben Sting, der sich seit Jahren intensiv mit Karten beschäftigt, bestätigen dies Uwe Dedering und ich, die wir auch nicht ganz ahnungslos bei Karten sind, weder theoretisch bei Kartenrechten noch praktisch in der Herstellung. Reicht euch das? NNW 21:21, 15. Nov. 2010 (CET)
- „Simple Ländergrenzen“? Mitnichten:
Urheberrecht bei Filmscreenshots
Ich würde gerne wissen, was das deutsche Recht bei Filmscreenshots vorsieht. Gilt da auch das Copyright 70 Jahre lang? Und gilt, bezogen auf die 70 Jahre, dann das Erscheinungsdatum des Films oder das Todesdatum des Regisseurs oder des Produzenten oder der Schauspieler, die auf dem Bild zu sehen sind? --Hachinger 14:41, 13. Nov. 2010 (CET)
- Filmrecht ist relativ unklar geregelt. man geht davon aus, daß Regiesseur, Kameramann, Schauspieler und noch einige mehr das Urheberrecht halten, es gilt also das Todesdatum desjenigen, der am ältesten wurde. Es ist übrigens kein Copyright. --Marcela 15:41, 13. Nov. 2010 (CET)
- In der Schweiz ist das übrigens einfacher; hier kommt es einzig auf das Todesdatum des Regisseurs an, wie das Schweizer Urheberrechtsgesetz in erfreulicher Klarheit festhält (Artikel 30, Absatz 3: "Bei Filmen und anderen audiovisuellen Werken fällt für die Berechnung der Schutzdauer nur der Regisseur oder die Regisseurin in Betracht"). Gestumblindi 16:36, 13. Nov. 2010 (CET)
- Nach § 65 UrhG sind in Deutschland für die 70 Jahre pma bei Filmen entscheidend: Hauptregisseur, Urheber des Drehbuchs, Urheber der Dialoge, Komponist der für das betreffende Filmwerk komponierten Musik. Kein Kameramann, keine Schauspieler. -- Rosenzweig δ 19:49, 16. Nov. 2010 (CET)
- Ich erinnere mich an ein Urteil, wo Charlie Chaplin Urheberrechte als Schauspieler zugestanden wurden. Ich müßte mal im Schricker nachsehen, bin mir aber sicher, daß es vergleichbare Fälle auch im deutschen Recht gibt. Schauspieler, die das Gesamtwerk Film durch ihre Persönlichkeit prägen (Beispiele: Heinz Rühmann, Otto Waalkes, Hans Albers, Klaus Kinski in Edgar Wallace...) dürften auch Miturheber sein. Sergej Eisenstein hat in seinen Memoiren "Yo" sinngemäß geäußert, daß Iwan der Schreckliche I (Film) ein "Kunstwerk des Lichts", "Lichtgemälde" oder so sei (Картина света). Es dürfte also eine Einzelfallentscheidung sein, wenn auch Schauspieler, Kameramänner oder Beleuchter Urheberrechte haben. --Marcela 20:24, 16. Nov. 2010 (CET)
- Nach § 65 UrhG sind in Deutschland für die 70 Jahre pma bei Filmen entscheidend: Hauptregisseur, Urheber des Drehbuchs, Urheber der Dialoge, Komponist der für das betreffende Filmwerk komponierten Musik. Kein Kameramann, keine Schauspieler. -- Rosenzweig δ 19:49, 16. Nov. 2010 (CET)
- Mag sein, dass sie Miturheber sind. Darum ging es aber nicht, es ging darum, wann der Urheberrechtsschutz für einen Film endet. Dazu äußert sich § 65 UrhG. -- Rosenzweig δ 22:02, 16. Nov. 2010 (CET)
Osmosekraftwerk - PD-Ineligible?
-
Bitte um Review der Commonsfähigkeit (PD-Ineligible).
Hallo diese Grafik wurde vor ca. zwei Jahren - nach einen GrafikwWunsch von mir - von Marsupilami aus einem PDF von statkraft.no extrahiert (siehe auch WP:Grafikwerkstatt/Grafikwünsche/Archiv/2008/Dezember#Osmosekraftwerk Übersichtsgrafik Pressure Retarded Osmosis und wartet seitdem auf einen Review seiner Commonsfähigkeit. Spricht etwas dagegen, es mit PD-Ineligible nach Commons hochzuladen - oder ist etwa doch eine gewisse Schöpfungshöhe gegeben? Wenn nichts gegen einen Upload spricht, welche Unterabteilung von PD-Ineligible käme dann in Frage? Gruß, --Burkhard 19:58, 13. Nov. 2010 (CET)
- Ich glaube eher nicht, dass das so nach Commons kann; ich denke, PD-ineligible trifft nicht zu. Grüße, --ireas :disk: :bew: 11:45, 14. Nov. 2010 (CET)
- Hmm - nun weiss ich was Du denkst, aber kannst Du bitte zum Nachvollziehen Deine Überlegungen erläutern? Chaddy hatte Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2008/12#techn. Schaubild übernehmen (zumindest für de) keine Probleme gesehen, ich würde gerne verstehen, wo der Unterschied zu Commons liegt - ich bin dort aus den Ausführungen nicht wirklich schlau geworden. Nachzeichnen wäre aber jederzeit möglich? Gruß, --Burkhard 13:06, 14. Nov. 2010 (CET)
- Im deutschen (also hier) und im amerikanischen (also auf Commons) Rechtsraum gibt es unterschiedliche Ansichten von Schöpfungshöhe. Hier okay, auf Commons IMHO nicht, da zu komplex. --ireas :disk: :bew: 15:06, 14. Nov. 2010 (CET)
- Das sehe ich ebenso. Und Chaddy bezog sich ja auch auf den hiesigen Baustein und nicht auf einen von Commons. --Marcela 15:13, 14. Nov. 2010 (CET)
- Danke - ist es sinnvoll, ein "Do not transfer to Commons" in die Bildbeschreibung einzutragen - oder besser auf der dazugehörigen Diskuseite? Gruß, --Burkhard 20:10, 14. Nov. 2010 (CET)
- Das sehe ich ebenso. Und Chaddy bezog sich ja auch auf den hiesigen Baustein und nicht auf einen von Commons. --Marcela 15:13, 14. Nov. 2010 (CET)
- Im deutschen (also hier) und im amerikanischen (also auf Commons) Rechtsraum gibt es unterschiedliche Ansichten von Schöpfungshöhe. Hier okay, auf Commons IMHO nicht, da zu komplex. --ireas :disk: :bew: 15:06, 14. Nov. 2010 (CET)
- Hmm - nun weiss ich was Du denkst, aber kannst Du bitte zum Nachvollziehen Deine Überlegungen erläutern? Chaddy hatte Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2008/12#techn. Schaubild übernehmen (zumindest für de) keine Probleme gesehen, ich würde gerne verstehen, wo der Unterschied zu Commons liegt - ich bin dort aus den Ausführungen nicht wirklich schlau geworden. Nachzeichnen wäre aber jederzeit möglich? Gruß, --Burkhard 13:06, 14. Nov. 2010 (CET)
Die Datei ist hier genauso eine URV wie auf Commons. Warum diese Darstellung technischer Art keine Schöpfungshöhe aufweisen sollte muss begründet werden.--Wiggum 11:07, 15. Nov. 2010 (CET)
- Wir haben eine einfache „Schaltung“ ja, ich bin Physiker, nicht Chemiker :) und die farbliche Hervorhebung von Meer-, Süß- und Mischwasser. Nichts davon stellt eine persönliche geistige Schöpfung (es geht hier nicht um die Leistung!) dar. --ireas :disk: :bew: 13:30, 15. Nov. 2010 (CET)
- Die Schaltung läßt keinen Spielraum für eigene schöpferische Tätigkeiten. --Marcela 14:34, 15. Nov. 2010 (CET)
- Es handelt sich hier nicht um eine Schaltung im engeren Sinn, bei der die Elemente genormt sind und daduch der Gestaltungsspielraum reduziert wird. Das hier ist ist eine freihändige Abstraktion, und da gibt's zig Möglichkeiten, wie die konkrete Gestaltung aussehen kann. Nicht zuletzt sind "Darstellungen technischer Art" explizit im UrhG aufgeführt, d.h. hier muss man schon eine gute Begründung jenseits von "finde ich zu simpel" liefern.--Wiggum 16:57, 15. Nov. 2010 (CET)
- Wie gesagt, es bedarf einer – wenn auch geringen – persönlichen geistigen Schöpfung. Kannst du bitte darlegen, wo die hier zu finden ist? --ireas :disk: :bew: 17:25, 15. Nov. 2010 (CET)
- Wer SH sieht, hat diese zu begründen, nicht umgekehrt. Reiner Aufwand ist irrelevant. --Marcela 17:44, 15. Nov. 2010 (CET)
- Die geistige Leistung besteht in der Abstraktion des technischen Sachverhalts, das ist doch trivial. Wir haben hier keine Gebrauchsgrafik, bei der wir begründet regelmäßig davon ausgehen, dass die notwendige Werkhöhe nicht erreicht ist. Daher ist es NICHT so, dass die SH begründet werden muss, sondern umgekehrt.--Wiggum 11:47, 16. Nov. 2010 (CET)
- Wer SH sieht, hat diese zu begründen, nicht umgekehrt. Reiner Aufwand ist irrelevant. --Marcela 17:44, 15. Nov. 2010 (CET)
- Wie gesagt, es bedarf einer – wenn auch geringen – persönlichen geistigen Schöpfung. Kannst du bitte darlegen, wo die hier zu finden ist? --ireas :disk: :bew: 17:25, 15. Nov. 2010 (CET)
- Es handelt sich hier nicht um eine Schaltung im engeren Sinn, bei der die Elemente genormt sind und daduch der Gestaltungsspielraum reduziert wird. Das hier ist ist eine freihändige Abstraktion, und da gibt's zig Möglichkeiten, wie die konkrete Gestaltung aussehen kann. Nicht zuletzt sind "Darstellungen technischer Art" explizit im UrhG aufgeführt, d.h. hier muss man schon eine gute Begründung jenseits von "finde ich zu simpel" liefern.--Wiggum 16:57, 15. Nov. 2010 (CET)
- Die Schaltung läßt keinen Spielraum für eigene schöpferische Tätigkeiten. --Marcela 14:34, 15. Nov. 2010 (CET)
Weblink auf depub.org
Dürfen wir auf depub.org verlinken? --84.61.153.119 22:17, 14. Nov. 2010 (CET)
Kategorie:Sanders Taschen-Lexikon
Siehe Benutzer_Diskussion:Wefo#Kategorie:Sanders_Taschen-Lexikon und Benutzer:Wefo/Taschen-Lexikon des allgemeinen Wissens von Daniel Sanders. -- wefo 14:45, 15. Nov. 2010 (CET)
Und geht es da nur um die Urheberrechtsfragen? 93.220.39.253 20:29, 15. Nov. 2010 (CET)
- Im Prinzip ja. Leider habe ich außerdem die Erfahrung, dass die Verschiebung nach Commons zu unerwünschten Unterschieden führen kann (Verlust der Blätterfunktion unterhalb der Bilder). -- wefo 21:14, 15. Nov. 2010 (CET)
Ich frage nur, weil ich es irgendwie kenne. 93.220.39.253 23:04, 15. Nov. 2010 (CET)
- Woher? Kannst Du zur Verbesserung des Artikels beitragen, ggf. bei Daniel Sanders? -- wefo 00:06, 16. Nov. 2010 (CET)
Ist Daniel Sanders der Autor aller enthaltenen Dateien? Da er vor über 70 gestorben ist, sind die Urheberrechte erloschen. Oder sieht das jemand der Experten anders? --Leyo 23:16, 16. Nov. 2010 (CET)
- Es wurde tatsächlich schon angesprochen, siehe Wikipedia:Fragen zur Wikipedia/Archiv/2009/Woche 47#Eher ein Fall für WikiSource?. -jkb- 23:36, 16. Nov. 2010 (CET)
kein Schwein ruft da an
siehe bitte commons:Commons:Forum#Lizenz slowak. Briemarken 1939+, kein Schwein ruft da an :-) -jkb- 15:43, 15. Nov. 2010 (CET)
Immer noch nicht. -jkb- 23:33, 16. Nov. 2010 (CET)
Katalog einer Galerie
Ich hab einen Katalog mit Bildern von Verkaufsexponaten einer privaten Galerie, der auch im Internet zu finden ist. Das sind mehr als 200 Jahe alte Ikonen, deren Urheberrechtsschutz daher an sich abgelaufen wäre. Die Bilder sind fotografische Reproduktionen von im Wesentlichen zweidimensionalen Werken (obwohl es hin und wieder das Problem eines leicht "dreidimensionalen" Rahmens gibt). Hier ein Beispiel [5]. Nun frag ich mich aber, wie das überhaupt so ist mit der Kunstwerken im Privatbesitz, die der Öffentlichkeit bislang nicht bekannt und unzugänglich waren. Sind die je veröffentlicht worden, z.B. indem sie vom Maler zum Verkauf angeboten wurden? Aber wenn es ein Atelierverkauf oder ein Auftragswerk war? Oder werden die Bilder erst jetzt von der Galerie posthum veröffentlicht (Editio princeps (Urheberrecht)? Wenn ja, kann die Galerie sich etwa als Erstveröffentlicher für 25 Jahre auf den Urheberschutz berufen? Was die Sache verkompliziert ist, dass die Ikonen - in einer Kirche oder einem Kloster - auch öffentliche Andachtsbilder gewesen sein könnten. Bei den Ikonen stellt sich natürlich zusätzlich die Frage nach der Schöpfungshöhe, da sie z.T. tatsächlich eher Gebrauchscharakter hatten und als Kopien von bekannten Vorbildern im Werkstattbetrieb hergestellt wurden, aber das nur am Rande.--Olag 21:47, 15. Nov. 2010 (CET)
- Nach Himmelscheibe von Nebra [6] könnte man ggf von editio-princeps ausgehen. Bei wem liegt die Darlegungs- und Beweislast, ob das Werk schon zuvor veröffentlicht war? Ich vermute bei der Galerie, vgl. [7]. Wäre es also möglich die Bilder erst mal hochzuladen und dann zu warten, ob die Galerie sich beschwert? Oder sollte man sich zuerst per Mail an die Galerie wenden, die unter Umständen ein Interesse hat, dass die von Ihnen verkauften Werke berühmt werden?--Olag 09:59, 16. Nov. 2010 (CET)
Alle deutschen Briefmarken warten auf den Orcus
Commons:Commons:Deletion requests/Template:PD-German stamps and all it tags 2 Kennt jemand einen Botbetreiber, um die Marken im Notfall zu retten? Gruss --Nightflyer 22:56, 15. Nov. 2010 (CET)
- Steht im Moment 8:1 für behalten. War vor zwei Jahren schon einmal abgelehnt worden... Uwe Dedering 23:05, 15. Nov. 2010 (CET)
- Ich würde das auch gelassen sehen. Das passiert halt alle paar Jahre wieder. --Mogelzahn 23:10, 15. Nov. 2010 (CET)
- Steter Tropfen höhlt den Stein. Irgendwann ist es soweit. Gruss --Nightflyer 00:01, 16. Nov. 2010 (CET)
- Das glaube ich nicht. Eher läuft sich der Versuch irgendwann tot. --Mogelzahn 18:49, 16. Nov. 2010 (CET)
- Steter Tropfen höhlt den Stein. Irgendwann ist es soweit. Gruss --Nightflyer 00:01, 16. Nov. 2010 (CET)
- Ich würde das auch gelassen sehen. Das passiert halt alle paar Jahre wieder. --Mogelzahn 23:10, 15. Nov. 2010 (CET)
Hallo zusammen, wie sieht es denn damit aus, dass im Artikel dieses Bild eingebunden ist? Rein offiziell darf es dort nicht stehen, aber könnte man eventuell auch ein anderes template nutzen? Also z. B. das Bild nach de.WP rüberkopieren und hier bei uns mit pd-alt lizenzieren? Dann hätte Commons ein Exemplar und wir auch eins... --Die Schwäbin 22:22, 16. Nov. 2010 (CET)
- Solange es kein konkretes Problem gibt, halte ich das für unnötig. Evtl. könnte man den Lizenzbaustein auf Commons anders formulieren, denn dass ein Bild dort mit PD-US-Baustein versehen ist, schließt nicht aus, dass es bei uns aus anderen Gründen (hier: 100-Jahre-Regel) ok sein könnte. Je nach Einzelfall. -- Rosenzweig δ 22:53, 16. Nov. 2010 (CET)
Kann mal ein Kollege dort vorbeischauen und senfen? Man glaubt mir offenbar nicht. --Marcela 11:16, 4. Nov. 2010 (CET)
Bild eines Krankenhauses urheberrechtlich geschützt?
zum Thema der politischen Psychiatrie möchte ich gern das Bild eines ganz bestimmten psychiatrischen Krankenhauses in den Artikel einfügen, nämlich der Vitos-Klinik in Hadamar bei Limburg / Lahn, vgl. NS-Tötungsanstalt Hadamar. Ist das urheberrechtlich erlaubt? --Anaxo 09:53, 15. Nov. 2010 (CET)
- Kannst du angeben welches Bild (Dateiname / URL) du meinst? Viele Grüße --Saibo (Δ) 14:13, 15. Nov. 2010 (CET)
- Ist auf dem Bild ein Kunstwerk abgebildet? Wenn ja, müssen wir es uns mal ansehen, wenn nein, bestehen urheberrechtlich keine Bedenken. --Marcela 14:33, 15. Nov. 2010 (CET)
- Danke für die Auskunft, ich habe hier nur einmal vorbeugend angefragt, bevor ich selbst nach Hadamar fahre, um dort ein Bild aufzunehmen. Ich werde es selbstverständlich hier zur Diskussion stellen, da ich annehme, daß ein politisches Interesse daran besteht, Fragestellungen, wie sie im Rahmen der Politischen Psychiatrie eben üblich sind, aus reiner Bequemlichkeit zu umgegehen. Forderungen nach „Ruhe ist die erste Bürgerpflicht“ sind nach meiner Erfahrung auch heute noch - vermutlich selbst bei WP - immer noch vordergründig. Das ist keine Negativqualitfikation für WP, sondern einfach eine allgemeine Tatsache, wie sie eben für Rechtssysteme gewönlich ist. Sie müssen erst erkämpft werden. Auch die Suffragetten mussten das tun. --Anaxo 13:29, 16. Nov. 2010 (CET)
- Achte peinlichst darauf, daß keine Personen zu erkennen sind. Das ist gerade bei diesem Thema äußerst wichtig. --Marcela 18:08, 17. Nov. 2010 (CET)
- Danke für die Auskunft, ich habe hier nur einmal vorbeugend angefragt, bevor ich selbst nach Hadamar fahre, um dort ein Bild aufzunehmen. Ich werde es selbstverständlich hier zur Diskussion stellen, da ich annehme, daß ein politisches Interesse daran besteht, Fragestellungen, wie sie im Rahmen der Politischen Psychiatrie eben üblich sind, aus reiner Bequemlichkeit zu umgegehen. Forderungen nach „Ruhe ist die erste Bürgerpflicht“ sind nach meiner Erfahrung auch heute noch - vermutlich selbst bei WP - immer noch vordergründig. Das ist keine Negativqualitfikation für WP, sondern einfach eine allgemeine Tatsache, wie sie eben für Rechtssysteme gewönlich ist. Sie müssen erst erkämpft werden. Auch die Suffragetten mussten das tun. --Anaxo 13:29, 16. Nov. 2010 (CET)
- Ist auf dem Bild ein Kunstwerk abgebildet? Wenn ja, müssen wir es uns mal ansehen, wenn nein, bestehen urheberrechtlich keine Bedenken. --Marcela 14:33, 15. Nov. 2010 (CET)
Bilder von Euro-Münzen gelöscht
Was ist davon zu halten, dass Benutzer Benutzer:TheDJ Bilder von Euro-Münzen auf Commons wegen fehlender Lizenz löscht? (Beispiel) - Wird das schon irgendwo diskutiert? -- Joyborg 18:16, 16. Nov. 2010 (CET)
- Hatte ich angesprochen:Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2010/11#Wieder einmal Euromünzen. Hat sich totgelaufen, die Bilder sind weg. Gruss --Nightflyer 20:41, 16. Nov. 2010 (CET)
- Siehe den Abschnitt darüber. ^^^ Vermutlich wird das gleiche geschehen, Bilder sind weg; Beitrag verschwindet im Archiv, und hier wird lustig weiterdiskutiert. Gruss --Nightflyer 23:46, 16. Nov. 2010 (CET)
- Was soll denn dieser Unfug? Briefmarkenzwischenstand: 17:3 für behalten. Uwe Dedering 00:02, 17. Nov. 2010 (CET)
Ich habe jetzt versucht, auf Commons eine Wiederherstellung zu erreichen: Commons:Commons:Forum#Bilder_wiederherstellen. Gruss --Nightflyer 21:03, 17. Nov. 2010 (CET)
- Hm, du hast einfach andernorts darauf hingewiesen. Eigentlich gäbe es Commons:Commons:Wiederherstellungswünsche. --Leyo 00:13, 18. Nov. 2010 (CET)
Ich kann den Fehler,der mir bei der Lizenz passiert sein soll, nicht erkennen. IMHO ist die Datei doch frei, weil sie in meinem Privatbesitz ist und als einfacher Programmzettel doch offenbar keine besondere Schöpfungshöhe hat, oder ist das Opernbild ein Problem? --Reimmichl-212 01:16, 17. Nov. 2010 (CET)
- Jepp, das Foto oben auf dem Zettel ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne Erlaubnis des Urhebers bzw. der Rechteinhaber nicht genutzt werden. --Kam Solusar 04:45, 17. Nov. 2010 (CET)
- +1. Die reine Besetzungsliste hat, als pure Nennung von Fakten, keine Schöpfungshöhe. Beim Bild sieht das leider anders aus. Grüße Marcus 10:15, 17. Nov. 2010 (CET)
- Alles klar, danke, wird in Ordnung gebracht. Servus, --Reimmichl-212 11:47, 17. Nov. 2010 (CET)
- +1. Die reine Besetzungsliste hat, als pure Nennung von Fakten, keine Schöpfungshöhe. Beim Bild sieht das leider anders aus. Grüße Marcus 10:15, 17. Nov. 2010 (CET)
Hallo, diese Karte ist ja richtig grauslich. Es gibt aber auf der Webseite, die als Quelle genannt ist, eine neue Version dieser Grafik. Darf man diese unter Berufung auf das OTRS-Ticket hochladen? Oder muss das Ticket dazu speziell formuliert sein (dann müsste jemand mit Zugang nachsehen)? Nächstes Problem ist, dass die neue Version eine andere Dateieindung besitzt, also nicht einfach darübergeladen werden kann. Könnte man das überhaupt verschieben (als eher technische Frage gehört das zwar nicht hierher, würde mich aber trotzdem interessieren)? Naürlich bin ich mir bewusst, dass man eigentlich die Kartenwerkstatt beauftragen sollte, eine anständige SVG zu erstellen, das jpg wäre aber (Urheberrechtskonformität vorrausgesetzt) weniger aufwändig.
fragt -- ✓ Bergi 20:57, 17. Nov. 2010 (CET)
- Das ist keine neue Karte, die Karte auf commons hatte nur jede Menge Artefakte, war vielleicht einmal mit zu hoher Kompression als jpg abgespeichert... Ich habe die Karte von der Quelle neu heruntergeladen, nach png konvertiert und die "neue Version" hochgeladen... Uwe Dedering 21:17, 17. Nov. 2010 (CET)
- Stimmt, hätte man auch nachschauen können: [8][9]. Danke, -- ✓ Bergi 19:08, 18. Nov. 2010 (CET)
Fotos vom TV-Bildschirm oder vom PC-Bildschirm abfotografieren
Wenn ich die oben beschriebenen Fotos mache, darf ich die dann veröffentlichen (auch Fotos aus Filmen etc.)? Also wie sieht das mit dem Urheberrecht aus, bin ich dann der Urheber (des Fotos)? --Dudy001 11:38, 18. Nov. 2010 (CET)
- Nein. --Leyo 11:42, 18. Nov. 2010 (CET)
Problem mit Autogramm
Guten Tag!
Ich würde gerne dieses Autogramm vom Tim Burton hochladen (in einer besseres Version, habe es erstmal für den Scan im Rahmen gelassen). Autogramme/Signaturen an sich sind ja nicht geschützt, wie ist es aber in diesem Fall? Links im Bild ist eine schematische Zeichnung des Charakteres Jack Skellington aus dem Nightmare Before Christmas zu sehen. Darf ich diesen Teil des Autogramms auch verwenden, könnte man sagen, dass es in diesem Fall zur Signatur gehört, oder wie ist das? Vielen Dank für die Hilfe, --Allnut 12:29, 18. Nov. 2010 (CET)
- Hallo Allnut, unabhängig von der Rechtefrage: Das Autogramm hat keinen enzyklopädischen Nutzen. (Irgendwo gab's da vor ein paar Wochen auch eine Diskussion dazu, die ich aber grade nicht finde.) --Die Schwäbin 13:30, 18. Nov. 2010 (CET)
- Dieses Autogramm hätte schon einen enzyklopädischen Nutzen, da sie ein typisches grafisches Element des Werkes von Burton enthält. Leider nicht frei. syrcro 13:49, 18. Nov. 2010 (CET)
- Danke für die raschen Antworten. @Die Schwäbin: davon wusste ich nichts, danke für den grundsätzlichen Hinweis. Ich dachte aber auch eher an die "relevante Verwendung", die Syrcro meint. Schade! Grüße, --Allnut 15:10, 18. Nov. 2010 (CET)
- Dieses Autogramm hätte schon einen enzyklopädischen Nutzen, da sie ein typisches grafisches Element des Werkes von Burton enthält. Leider nicht frei. syrcro 13:49, 18. Nov. 2010 (CET)
kleine Bearbeitungen von Briefmarken
Es geht um Datei:Stamp Albert Einstein 2005br.jpg. Hier wurde eine entwertete Briefmarke nochmals leicht geändert. Dabei ergeben sich folgende Fragen:
- Nach §5 Abs. 1 UrhG sind die Werke gemeinfrei. Jedoch sehe ich Briefmarken weder als Gesetz, Verordnung, amtlichen Erlass, Bekanntmachungen oder Entscheidungen und amtlich verfasste Leitsätze zu Entscheidungen (klingt nach Textwerken). Sondern eher ein anderes amtliches Werk i.S.v. Abs. 2, damit gilt das Änderungsverbot. Darf daher solch eine Briefmarke überhaupt verändert werden? Auf Commons läuft derzeit auch ein LA auf die Briefmarkenvorlage, wo "behalten, trotz der ND-Einschränkung" derzeit die überwiegende Meinung ist.
- Sofern ja: ist das Hinzufügen einer 0 und etwas Text bereits etwas mit Schöpfungshöhe? Wenn ja: wie gibt man diese Doppellizenz an (Bearbeitung unter den gegebenen, aber die Briefmarke selber wäre ja PD). Wenn nein: welcher Lizenzbaustein wäre dann richtig?
- Abgesehen davon: wie verhält sich das bei Bearbeitungen, wenn wie hier ein vermutlich nicht gemeinfreies Foto verwendet wurde (das bei unverändert wiedergegebenen Briefmarken die Veröffentlichung als PD gilt, ist ja klar, es geht um diesen Fall der veränderten Briefmarke).
-- Quedel 16:57, 18. Nov. 2010 (CET)
- ist das wirklich eine Bearbeitung mit eigenem Werkcharakter? auch bei klitzekleiner Münze sind die Textzeile über dem Bild und die reingebastelte 0 nicht schützenswert, mMn ist die Lizenz immer noch {{PD-German stamps}} rbrausse (Diskussion Bewertung) 17:21, 18. Nov. 2010 (CET)
Ich zitiere: „das Original zählt weniger als die quantitative Vervielfältigung (Multiple).“
Campbell’sSoup Cans |
---|
Andy Warhol, 1962 |
Polymerfarbe auf 32 Leinwänden |
je 50,8 × 40,6 cm |
Museum of Modern Art (MoMA), New York |
Bei meinem Kunstwerk ist es die Korrektur nach Maßstäben der berühmten Wikipedia. Wie wäre es, wenn dieses Bild im Sinne der Vervollkommnung 4, 16 oder 64 mal dargestellt würde? Ich danke für die Anregung. -- wefo 17:34, 18. Nov. 2010 (CET)
Panoramafreiheit in Privatwäldern (de)
Hallo, gilt die Panoramafreiheit in Deutschland auch für Wälder im Privatbesitz abseits der gekennzeichneten Wege? Der freie Zugang/das Betreten dieser Wäldern wird ja grundsätzlich durch § 14 Bundeswaldgesetz gewährleistet. --Wkpd 18:51, 18. Nov. 2010 (CET)
- Um welchen urheberrechtlich geschützten Baum oder Strauch geht es? ;-) Marcela 18:52, 18. Nov. 2010 (CET)
- Ok Ok - es geht nicht so ganz um das Urheberrecht. Aber ich dachte, Ihr hier kennt Euch bestimmt auch mit der Panoramafreiheit aus. Falls Ihr aber glaubt, dass der Urheber der Bäume und Sträucher doch seinen urheberrechtlichen Anspruch geltend machen kann, bin ich natürlich auch um diesen Hinweis dankbar. ;-)--Wkpd 18:58, 18. Nov. 2010 (CET)
- Panoramafreiheit gibts nur wenn Kunstwerke betroffen sind, im Wald also mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit nicht zutreffend. Ansonsten: es gibt kein Recht am Bild der eigenen Sache, also auch kein Recht am Bild des eigenen Baumes. --Marcela 19:00, 18. Nov. 2010 (CET)
- Dann kann ich also durch den Privatwald spazieren, dort Hütten und künstlich angelegte Gewässer (und natürlich Bäume) fotografieren und veröffentlichen. Danke! --Wkpd 19:09, 18. Nov. 2010 (CET)
- Viele Besitzer denken, daß sie das einschränken durfen, ganz besonders jetzt in der Hysterie um Google Streetview. Dem ist aber nicht so, du darfst alles fotografieren und auch veröffentlichen. Kritisch wird es erst, wenn irgendwelche Persönlichkeitsrechte ins Spiel kommen. --Marcela 19:12, 18. Nov. 2010 (CET)
- Google Street View hat beim Einen oder Anderen eine ganz schöne Paranoia hervorgerufen. Aber bevor ich so bei meinen Fotos im Wald so weit in das Persönlichkeitsrecht eindringe, werde ich natürlich die Betroffenen um Erlaubnis bitten. --Wkpd 19:19, 18. Nov. 2010 (CET)
- Der Hirsch muß natürlich seine Einverständniserkläreung per Mail ans OTRS schicken. --Marcela 19:22, 18. Nov. 2010 (CET)
- Google Street View hat beim Einen oder Anderen eine ganz schöne Paranoia hervorgerufen. Aber bevor ich so bei meinen Fotos im Wald so weit in das Persönlichkeitsrecht eindringe, werde ich natürlich die Betroffenen um Erlaubnis bitten. --Wkpd 19:19, 18. Nov. 2010 (CET)
- Viele Besitzer denken, daß sie das einschränken durfen, ganz besonders jetzt in der Hysterie um Google Streetview. Dem ist aber nicht so, du darfst alles fotografieren und auch veröffentlichen. Kritisch wird es erst, wenn irgendwelche Persönlichkeitsrechte ins Spiel kommen. --Marcela 19:12, 18. Nov. 2010 (CET)
- Dann kann ich also durch den Privatwald spazieren, dort Hütten und künstlich angelegte Gewässer (und natürlich Bäume) fotografieren und veröffentlichen. Danke! --Wkpd 19:09, 18. Nov. 2010 (CET)
- Panoramafreiheit gibts nur wenn Kunstwerke betroffen sind, im Wald also mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit nicht zutreffend. Ansonsten: es gibt kein Recht am Bild der eigenen Sache, also auch kein Recht am Bild des eigenen Baumes. --Marcela 19:00, 18. Nov. 2010 (CET)
- Ok Ok - es geht nicht so ganz um das Urheberrecht. Aber ich dachte, Ihr hier kennt Euch bestimmt auch mit der Panoramafreiheit aus. Falls Ihr aber glaubt, dass der Urheber der Bäume und Sträucher doch seinen urheberrechtlichen Anspruch geltend machen kann, bin ich natürlich auch um diesen Hinweis dankbar. ;-)--Wkpd 18:58, 18. Nov. 2010 (CET)
Vereinbarkeit von cc-by-sa / GFDL1.3 und "alle Rechte bei..."
Hallo,
mir ist in der WP ein Artikel aufgefallen, der ein Foto einer Postkarte enthält. Der Urheber des Fotos gibt sich als Pressefotograf aus, scheint allerdings nicht wirklich Ahnung von Bildrechten zu haben. Da ich mich nicht wirklich auskenne möchte ich hier mal genau nachfragen. Der Urheber stellt sein Bild sowohl unter cc-by-sa als auch unter GFDL 1.3. Im Kommentar zum Bild steht folgendes: "alle Rechte liegen bei ***** von ****.de"
Das dürfte doch nicht so gehen, da es den cc-by-sa & GFDL widerspricht, oder sehe ich das falsch??
-- SteGra 15:38, 15. Nov. 2010 (CET)
- Hallo SteGra, der Fotograf der Postkarte (nicht der, der die Postkarte abgelichtet hat) hat die Urheberrechte, und zwar bis 70 Jahre nach seinem Tod. Daher muss als Autor auch dieser Mensch angegeben werden. Solltest Du Zweifel daran haben, dass der Postkartenfotograf schon länger als 70 Jahre tot ist (die Datei wäre dann gemeinfrei und die Angabe alle Rechte bei ... ungültig/wurschd), dann sprich den Uploader an oder – falls das nix bringt – beantrage die Löschung der Datei (links in der Leiste bei Commons gibt es den Punkt Werkzeuge und dann den Punkt nominate for deletion). Hat der Postkartenfotograf die Datei selbst hochgeladen, dann hat er damit, dass er das Bild unter zwei freie Lizenzen gestellt hat, der nichtkommerziellen und kommerziellen Nutzung unter Einhaltung der Lizenzbestimmungen zugestimmt. Du kannst das Foto also weiterbearbeiten/weiternutzen, sofern Du die Bedingungen einer der beiden Lizenzen einhältst. --Die Schwäbin 15:48, 15. Nov. 2010 (CET)
- Im konkreten Fall ist es so, dass der "Uploader" der Postkarte auch gleichzeitig der Postkartenfotograf selbst ist. Problematisch finde ich hier, dass er die Abbildung seiner Postkarte einerseits unter die o.g. Lizenzen stellt, im Bildkommentar allerdings die Rechte "auf sich" beschränkt. Daher nochmal meine Frage: Wiederspricht sich das nicht?? Soll ich ihn anschreiben?
--SteGra 10:48, 16. Nov. 2010 (CET)
- Ich glaube, das ist nur ein Missverständnis. Alle Rechte liegen tatsächlich beim Fotografen; er übertragt aber mit der freien Lizenz zu den dortigen Bedingungen Nutzungsrechte an jedermann. --Martina Nolte Disk. 20:22, 19. Nov. 2010 (CET)
Porträtfoto
Ich möchte den Artikel über meinen 1940 verstorbenen Großvater Erich Lang mit einem Foto ergänzen. Das Foto ist höchstwahrscheinlich bei einem Fotograf entstanden. Wenn dieser nicht auch 1940 verstorben ist, dann ist zwar das Foto mindestens 70 Jahre alt, der Fotograf aber noch nicht 70 Jahre tot. Unter welche Lizenz fällt so ein Porträtfoto? Darf ich es überhaupt in die Wikipedia einstellen? Vielen Dank! --Delph 17:13, 15. Nov. 2010 (CET)
- Dann geht es nicht, es sei denn, du machst den Fotografen ausfindig (oder dessen Erben), und bekommst eine Einwilligung zur Veröffentlichung als PD o.ä. Gruß -jkb- 17:50, 15. Nov. 2010 (CET)
- Ich kenne inzwischen den Urheber bzw. dessen Erben. Reicht es, wenn ich mir die Veröffentlichungsrechte einräumen lasse?--Delph 11:52, 19. Nov. 2010 (CET)
- Nein, die Veröffentlichungsrechte genügen nicht. Er muss der Veröffentlichung und Nutzung unter einer freien Lizenz zustimmen (Freigabemuster) und diese Einverständniserklärung an permissions-de@wikimedia.org schicken. --Martina Nolte Disk. 20:24, 19. Nov. 2010 (CET)
- Ich kenne inzwischen den Urheber bzw. dessen Erben. Reicht es, wenn ich mir die Veröffentlichungsrechte einräumen lasse?--Delph 11:52, 19. Nov. 2010 (CET)
Bild einer alten Postkarte
Hallo, ich habe unter http://frenchtugs.free.fr/photos/fluviaux/Conflans_toueur.jpg ein Bild einer Postkarte gefunden, die ich gerne in Wikipedia oder Commons einbinden würde. Wie kann man herausfinden, wann diese Postkarte veröffentlicht wurde und wann die Schutzflist abläuft.--Salino01 21:07, 16. Nov. 2010 (CET)
- Diese Briefmarken waren von kurz nach 1900 bis Mitte der 30er Jahre im Umlauf. Eine mit 5 Centimes freigemachte Karte dürfte vor dem 1. Weltkrieg gelaufen sein. --Marcela 12:16, 17. Nov. 2010 (CET)
- Und was ergibt sich daraus bzgl. der Möglichkeit diese bei Wikipedia hochzuladen?--Salino01 18:19, 19. Nov. 2010 (CET)
Hallo,
ich würde gerne Bilder von der Seite ruestow.org runter laden. Dazu wird man auf der Seite ausdrücklich eingeladen. Von Herrn Hellmut HC Rüstow habe ich per e-mail eine Erlaubnis bekommen dort Bilder runterzuladen und auf Wikipedia zu nutzen. Genügt das als Lizenz, oder brauche ich eine förmlichere Erlaubnis von Herrn Rüstow? --Pass3456 21:11, 16. Nov. 2010 (CET)
- Hallo Pass 3456, hast Du diese Seite bzw. diesen Punkt gelesen? --Die Schwäbin 22:07, 16. Nov. 2010 (CET)
- Kurze Nachfrage, ich lade also erst die Bilder hoch, vermerke die Lizenz und bitte dann Herrn Rüstow eine Bestätigungs - e-mail an permissions-de@wikimedia.org zu senden? --Pass3456 22:15, 16. Nov. 2010 (CET)
- Ja. Falls die Ferigabe nicht eintrifft, wird das Bild wieder gelöscht. Trifft die Freigabe danach doch noch ein, wird es wiederhergestellt. --Martina Nolte Disk. 20:28, 19. Nov. 2010 (CET)
- Kurze Nachfrage, ich lade also erst die Bilder hoch, vermerke die Lizenz und bitte dann Herrn Rüstow eine Bestätigungs - e-mail an permissions-de@wikimedia.org zu senden? --Pass3456 22:15, 16. Nov. 2010 (CET)
Wassily Kandinsky
Gerade entdeckt, die :fr wiki und auch die italienische haben Gemälde von Kandinsky († 1944) in ihrem Lemma, da sie nach russischem Recht frei seien. Wie sieht es mit Einstellen in :de aus? Die :fr hat übrigens auch schon Bilder von Paul Klee, die wir erst ab dem 1. Januar 2011 veröffentlichen dürfen. Andere Gesetze dort? -- Alinea 13:26, 19. Nov. 2010 (CET)
- Wenn ich das Schutzlandprinzip richtig verstanden habe, dann irren die Kollegen der fr- und it-Wikipedia: Wir dürfen das meiner Meinung nach nicht veröffentlichen, und die eigentlich auch nicht. Port(u*o)s 13:33, 19. Nov. 2010 (CET)
- Dann scheint es dort keine Überprüfung zu geben ;-) Danke für die Auskunft. -- Alinea 13:43, 19. Nov. 2010 (CET)
- Aber es kann ja auch sein, dass die das anders sehen – oder noch nie daraufhin thematisiert haben und daher einfach nicht beachten: Dann können die noch so viel überprüfenund werden die Dateien trotzdem nicht als problematisch markieren. Wart lieber nochmal auf eine weitere Meinung, ich bin mir selbst nämlich nicht sicher und wollte vor allem das imho richtige Stichwort in die Diskussion werfen. Port(u*o)s 15:04, 19. Nov. 2010 (CET)
- Ich warte gern ab. die :nl hat übrigens auch Bilder (alle Europäer bin ich nicht durchgegangen, vielleicht sind es noch mehr). -- Alinea 15:18, 19. Nov. 2010 (CET)
- Kadinskiy war in seinem Leben Deutscher und starb als Franzose. Das russische Recht ist für die Schutzfristenberechnung egal (auch wenn auf den Commons was anderes zu lesen ist). syrcro 17:36, 19. Nov. 2010 (CET)
- Die Vorlage auf einem Bild in :fr stützt sich auf das Urheberrecht der Ukraine (!), nach dem früher (bis 2001) nur eine Schutzfrist von 50 Jahren gegolten habe, so dass für Künstler, die vor 1951 starben, das Urheberrecht abgelaufen sei und offenbar durch die spätere Verlängerung auf 70 Jahre nicht wieder aufgelebt sei. Das klingt wohl ein wenig danach, dass man mit Gewalt Argumente für Gemeinfreiheit gesucht hat. --wau > 18:15, 19. Nov. 2010 (CET)
- Kadinskiy war in seinem Leben Deutscher und starb als Franzose. Das russische Recht ist für die Schutzfristenberechnung egal (auch wenn auf den Commons was anderes zu lesen ist). syrcro 17:36, 19. Nov. 2010 (CET)
- Ich warte gern ab. die :nl hat übrigens auch Bilder (alle Europäer bin ich nicht durchgegangen, vielleicht sind es noch mehr). -- Alinea 15:18, 19. Nov. 2010 (CET)
- Aber es kann ja auch sein, dass die das anders sehen – oder noch nie daraufhin thematisiert haben und daher einfach nicht beachten: Dann können die noch so viel überprüfenund werden die Dateien trotzdem nicht als problematisch markieren. Wart lieber nochmal auf eine weitere Meinung, ich bin mir selbst nämlich nicht sicher und wollte vor allem das imho richtige Stichwort in die Diskussion werfen. Port(u*o)s 15:04, 19. Nov. 2010 (CET)
- Dann scheint es dort keine Überprüfung zu geben ;-) Danke für die Auskunft. -- Alinea 13:43, 19. Nov. 2010 (CET)
Veröffentlichung von Wikiartikeln auf anderen Internetseiten ohne Quellenangabe?
Hallo, heute bin ich auf zwei Internetseiten gestoßen, welche einen Text aus Wikipedia ohne Quellenangabe 1:1 übernommen und auf ihre Homepage gestellt haben. Jetzt habe ich mir gerade mal die Nutzungsbedingungen auf Wikipedia durchgelesen. Wenn ich es richtig verstanden habe, muss bei der Weiterverwendung eines Wikipedia-Textes die Quelle aber angegeben sein. Oder habe ich das falsch verstanden?--Pantaleimon 15:28, 19. Nov. 2010 (CET)
- Das hast du schon richtig verstanden. Entweder den Link zur Quelle, oder eine Liste der Autoren, und auf jeden Fall die Nennung der Lizenz samt Link zum Lizenztext. Alles andere ist unzulässig.... --Guandalug 15:31, 19. Nov. 2010 (CET)
- Danke für die schnelle Antwort. Bei besagten Internetseiten handelt es sich um Amazon.de und den Heyne Verlag. Auf beiden Seiten ist der Text des Wikipedia-Artikels Die Augen des Drachen zum Zweck der Produktbeschreibung bzw. der Inhaltsangabe übernommen worden. Wie geht man in so einem Fall vor? --Pantaleimon 15:46, 19. Nov. 2010 (CET)
- Oha - Sicher, dass die Übernahme in DER Richtung passiert ist? Da fürchte ich eher die andere Richtung.... --Guandalug 16:02, 19. Nov. 2010 (CET)
- Naja, einige Absätze, die sowohl bei Amazon als auch in der aktuellen Wikipedia-Version vorkommen, sind bei uns in früheren Versionen noch nicht vorhanden. Erklärungsmöglichkeit 1: Amazon hat aus der Wikipedia übernommen. Erklärungsmöglichkeit 2: Ein Wikipedia-Autor hat zunächst unvollständig von (z.B.) Amazon übernommen und andere Autoren haben dann nach und nach den Wikipedia-Text an den Amazon-Text angepasst – was ich für ziemlich unwahrscheinlich halte … --El Grafo (COM) 16:19, 19. Nov. 2010 (CET)
- Immer mal was neues. Toll. --Guandalug 16:19, 19. Nov. 2010 (CET)
- Ich bin mir ziemlich sicher, dass der Artikel auf Wikipedia zuerst da war. Der Artikel wurde im April 2006 auf Wikipedia angelegt (siehe Versionsgeschichte). Wenn man mal auf Amazon.de und dem Heyne Verlag nachschaut, sieht man, dass der besagte Text ausschließlich für die im Februar 2011 angekündigte Neuerscheinung des Buches verwendet wird. Bei älteren Expemplaren taucht er nicht auf.--Pantaleimon 16:25, 19. Nov. 2010 (CET)
- Service: Die Augen des Drachen bei Heyne – Da wird sich dann wohl der Verlag bei Wikipedia bedient haben und Amazon & Co. übernehmen das dann im Glauben, es wäre von Heyne. Gnarf. --El Grafo (COM) 16:33, 19. Nov. 2010 (CET) PS: Der Text findet sich so auch bei bol, bücher.de und libri.de
- Ich finde diese Vorgehensweise ziemlich dreist. Kann man da wohl irgendetwas machen? ----Pantaleimon PS: Das wird ja immer besser. 16:40, 19. Nov. 2010 (CET)
- Service: Die Augen des Drachen bei Heyne – Da wird sich dann wohl der Verlag bei Wikipedia bedient haben und Amazon & Co. übernehmen das dann im Glauben, es wäre von Heyne. Gnarf. --El Grafo (COM) 16:33, 19. Nov. 2010 (CET) PS: Der Text findet sich so auch bei bol, bücher.de und libri.de
- Ich bin mir ziemlich sicher, dass der Artikel auf Wikipedia zuerst da war. Der Artikel wurde im April 2006 auf Wikipedia angelegt (siehe Versionsgeschichte). Wenn man mal auf Amazon.de und dem Heyne Verlag nachschaut, sieht man, dass der besagte Text ausschließlich für die im Februar 2011 angekündigte Neuerscheinung des Buches verwendet wird. Bei älteren Expemplaren taucht er nicht auf.--Pantaleimon 16:25, 19. Nov. 2010 (CET)
- Immer mal was neues. Toll. --Guandalug 16:19, 19. Nov. 2010 (CET)
- Naja, einige Absätze, die sowohl bei Amazon als auch in der aktuellen Wikipedia-Version vorkommen, sind bei uns in früheren Versionen noch nicht vorhanden. Erklärungsmöglichkeit 1: Amazon hat aus der Wikipedia übernommen. Erklärungsmöglichkeit 2: Ein Wikipedia-Autor hat zunächst unvollständig von (z.B.) Amazon übernommen und andere Autoren haben dann nach und nach den Wikipedia-Text an den Amazon-Text angepasst – was ich für ziemlich unwahrscheinlich halte … --El Grafo (COM) 16:19, 19. Nov. 2010 (CET)
- Oha - Sicher, dass die Übernahme in DER Richtung passiert ist? Da fürchte ich eher die andere Richtung.... --Guandalug 16:02, 19. Nov. 2010 (CET)
- Danke für die schnelle Antwort. Bei besagten Internetseiten handelt es sich um Amazon.de und den Heyne Verlag. Auf beiden Seiten ist der Text des Wikipedia-Artikels Die Augen des Drachen zum Zweck der Produktbeschreibung bzw. der Inhaltsangabe übernommen worden. Wie geht man in so einem Fall vor? --Pantaleimon 15:46, 19. Nov. 2010 (CET)
Es wird noch interessanter: Anscheinend wurden auch die Inhalte der Artikel über Christine (siehe hier), Das Monstrum (siehe hier und noch vielen weiteren King Büchern (z.B. "Der Fluch", "Dolores", "Es", usw.) übernommen. --Pantaleimon 17:07, 19. Nov. 2010 (CET)
Pressebilder
Sind online bereitgestellte Bilder mit der Einladung zum Download und ausdrücklichem Hinweis auf die Druckfähigkeit wie hier (auch unter Presse verlinkt) für uns ohne Weiteres verwendbar? Ich würde das als eine Freigabe verstehen oder muß man da wegen jeden einzelnen Bildes nochmal eine spezielle Erlaubnis einholen? Stullkowski 17:54, 20. Nov. 2010 (CET)
- In der Regel: Nein. Immer dran denken: Wir erlauben mit unseren Lizenzen auch Bearbeitung und kommerzielle Weiternutzung - theoretisch also auch auf einem Werbeplakat (oder dem Wahlplakat der anderen Partei) etc. Das ist mit Presse-Downloads nicht abgedeckt. --Guandalug 18:01, 20. Nov. 2010 (CET)
Picasa - Lavinia Raducanu
Zweite Frage: Als nächstes möchte ich über die rumänische Roma-Sängerin Lavinia Raducanu schreiben. Auf Picasa habe ich auch ein Foto von ihr gefunden (http://picasaweb.google.com/lh/photo/cwEcRTTdayIw45KLumImUQ), das laut dortigen Angaben unter CC 3.0 Unported veröffentlicht ist. Wie schaut's mit dem aus, passt das? --El bes 18:32, 20. Nov. 2010 (CET)
- Das sieht deutlich besser aus. Lizenz CC-by 3.0 ist bei uns zulässig, {{Bild-CC-by/3.0}} hilft da beim Markieren ;) --Guandalug 18:42, 20. Nov. 2010 (CET)
pd alt
Wenn ich auf einer kommerziellen Seite Abbildungen von Gemälden des 19. Jahrhunderts habe - sind die dann grundsätzlich gemeinfrei oder hat dann eine Gallerie wie z.B. diese irgendwelche copyrights? Dank im Voraus und Gruss Ahanta 17:58, 13. Nov. 2010 (CET)
- Zu dieser Frage gibt es weiter oben bereits einen Diskussionsabschnitt --rtc 18:08, 13. Nov. 2010 (CET)
- Ich lese da einen kaum verständlichen Streit. Soll das heißen, ja , ist gemeinfrei? Ahanta 18:21, 13. Nov. 2010 (CET)
Ein Gemälde selbst ist gemeinfrei, wenn der Maler seit mehr als 70 Jahren verstorben ist (das muss bei einem "Gemälde des 19. Jahrhunderts" ja nicht zwingend der Fall sein). Es wird aber hin und wieder kontrovers diskutiert, ob die Reproduktion einer zweidimensionalen Vorlage einen neuen Urheberrechts- bzw. in Deutschland Lichtbildschutz für die Reproduktionsfotografie begründen könne. Unsere Vorlage:Bild-PD-alt geht davon aus, dass reine Reproduktionsfotografie in Deutschland keinen Leistungsschutz als Lichtbild in Anspruch nehmen kann, die Meinungen gehen aber diesbezüglich auseinander. In den den USA scheint der Fall klarer zu sein, dort gibt es eine entsprechende Entscheidung, auf die man sich berufen kann (kein Schutz für Gemäldefotografien). In der Schweiz ist ein solcher Schutz wohl auch ziemlich eindeutig zu verneinen (da nicht mal journalistische Fotos mit einer Person als Motiv als schutzfähig gelten, wenn sie nicht "schöpferisch" genug sind, siehe Meili-Entscheidung des Bundesgerichts, und ein gesonderter Lichtbildschutz nicht existiert). Deine verlinkte Galerie befindet sich aber offenbar im Vereinigten Königreich; ich meine, mal etwas gelesen zu haben, dass gerade dort ein solcher Schutz eher existieren könnte (Schutz per "sweat of the brow" auch ohne schöpferische Leistung). Die ganze Sache ist zugegeben unheimlich kompliziert und es kommt immer darauf an, mit welchem Land man es zu tun hat... Gestumblindi 19:18, 13. Nov. 2010 (CET)
- Hallo Gestumblindi, danke für deine ausführliche Antwort. Also soll ich lieber darauf verzichten, von dort in Commons was hoch zu laden. Oder einfach mal tun und gucken, was passiert? Freundliche Grüße Ahanta 12:24, 16. Nov. 2010 (CET)
- Auf Commons würden Bilder jedenfalls akzeptiert, wenn bekannt ist, dass der Maler seit mehr als 70 Jahren verstorben ist, da es "offizieller" Wikimedia-Standpunkt ist, dass Reproduktionen zweidimensionaler Vorlagen nicht schutzfähig zu sein haben, obwohl es Länder gibt, in denen das durchaus der Fall sein kann. Du gehst aber, wenn die Reproduktion aus einem Land stammt, in dem es nicht bereits eine klare entsprechende Entscheidung gab, ein gewisses Risiko ein, dass Leute, die sich als Inhaber von Rechten an den Reproduktionen ansehen, dir juristisch nachstellen würden. Gestumblindi 04:25, 21. Nov. 2010 (CET)
- Auch hier in dem Fall, muss ich Gestumblidi Recht geben, in denn meisten Ländern (darunter benen auch die USA = Serverstandort), werden Reproduktionen von Gemälden (2D-Objekten) oder auch Kopien allgemein als nicht eigenständig schutzfähig betrachtet. Was aber eben nicht heist, dass nicht trozdem gegen dich geklagt werden könnte. Also kommt mal wieder der kleine Tip. Wenn die Fotos als behaltbar betrachtet werden, aber ein kleines Restrisiko besteht, gibt es ja immer noch die Möglickeite eines Singel-Action-Accaunt oder auch Sockenpuppe genannt. Es ist nun mal so das du für all deine Aktionen selber gerade stehen musst, garantieren kann dir hier eh niemand etwas. Denn ob was Rechtes ist oder nicht ist offiziell immer erst dann geklärt, wenn es vor einem Richter war, und das Urteil gesprochen ist. Aber man kann wenn man sich im Recht fühlt halt eben dem möglichen Kläger denn einen oder anderen Stein ganz legal in den Weg legen (Einfach gesagt die Aufwand-Ertrag-Rechung zu deinen Gunsten verändern). Bobo11 09:39, 21. Nov. 2010 (CET)
- Wieso ganz legal? Der Tip steht auf einer Stufe mit Ratschlägen wie: Du kannst schon stehlen, wenn du dich im Recht fühlst, du darfst dich nur nicht erwischen lassen! --wau > 11:36, 21. Nov. 2010 (CET)
- Auch hier in dem Fall, muss ich Gestumblidi Recht geben, in denn meisten Ländern (darunter benen auch die USA = Serverstandort), werden Reproduktionen von Gemälden (2D-Objekten) oder auch Kopien allgemein als nicht eigenständig schutzfähig betrachtet. Was aber eben nicht heist, dass nicht trozdem gegen dich geklagt werden könnte. Also kommt mal wieder der kleine Tip. Wenn die Fotos als behaltbar betrachtet werden, aber ein kleines Restrisiko besteht, gibt es ja immer noch die Möglickeite eines Singel-Action-Accaunt oder auch Sockenpuppe genannt. Es ist nun mal so das du für all deine Aktionen selber gerade stehen musst, garantieren kann dir hier eh niemand etwas. Denn ob was Rechtes ist oder nicht ist offiziell immer erst dann geklärt, wenn es vor einem Richter war, und das Urteil gesprochen ist. Aber man kann wenn man sich im Recht fühlt halt eben dem möglichen Kläger denn einen oder anderen Stein ganz legal in den Weg legen (Einfach gesagt die Aufwand-Ertrag-Rechung zu deinen Gunsten verändern). Bobo11 09:39, 21. Nov. 2010 (CET)
- Auf Commons würden Bilder jedenfalls akzeptiert, wenn bekannt ist, dass der Maler seit mehr als 70 Jahren verstorben ist, da es "offizieller" Wikimedia-Standpunkt ist, dass Reproduktionen zweidimensionaler Vorlagen nicht schutzfähig zu sein haben, obwohl es Länder gibt, in denen das durchaus der Fall sein kann. Du gehst aber, wenn die Reproduktion aus einem Land stammt, in dem es nicht bereits eine klare entsprechende Entscheidung gab, ein gewisses Risiko ein, dass Leute, die sich als Inhaber von Rechten an den Reproduktionen ansehen, dir juristisch nachstellen würden. Gestumblindi 04:25, 21. Nov. 2010 (CET)
Verwendung alter Karten von bayerische-landesbibliothek-online ?
Wie sieht die Sache bei der Verwendung von Karten von hier aus. Bei den Anfang des 19 Jahrhunderts entstandenen kann man ja wohl davon ausgehen, dass der Urheber tot ist. Oder sind das eh Werke einer Behörde und damit frei verwendbar. Unten auf den Scans ist meistens das Copyright der Bibliothek drauf. Dürfte ich die Karten dann runterladen, bei Commons hochladen und das Copyright entfernen (vor allem auch die Farbleiste daneben)? -- Vuxi 23:18, 20. Nov. 2010 (CET)
- Katern sind urhberrechtlich geschütz und keien amtlichen Werke! Als gilt auch hier 70 Jahre pma, allerdings oft als anonymes Werk, da die Karte keinem Menschen zugeschrieben werden kann. Ganz alte Karten sind also gemeinfrei, auch wenn Bibliothen da gern eine Schutz für sich beaspruchen. Der ist allerings sogut wie immer einen Schutzrechtsbemühung. Denn wenn wer die Rechte daran besitz, dann die jenige Institution (bzw. deren Nachfolger), die die Karte auch angeferigt hat. Das ist in den allerseltensen Fällen die Bibliothek, die das Kartenwerk heute besitzt. Es wird allerdings immer eine Einzelfallendscheidung sein, gerade wenns um Commons geht. Hier sidn die 100 Jahre Regel und 1923 Regel so Eckpunkte die acuh für Kartenwerke beanspucht werden könnten (Bide die Regel genau duchlesen vor den hochladen). Bobo11 13:01, 21. Nov. 2010 (CET)
- Es geht mir vorerst um eine Karte von 1809. Da kann man mal mit gutem Gewissen davon ausgehen, dass der Urheber schon über 70 Jahre tot ist. Also kann ich mit der Karte machen was ich will, oder? -- Vuxi 16:38, 21. Nov. 2010 (CET)
- Bei 1809 ja, da müst der Ersteller ja noch über 131 Jahre nach der Veröffetlichung gelebet haben. Und da der bekantlich schon einieg Jahre auf dem Rücken gehabt haben wird, als er sie angefertigt hat... . Selbst wenn wie jetz mal von eine jugedlichen Alter von 20 Jahren ausgehen, müsste der über 151 Jahre alt gewordens ein (NE, realistisch ist das, dass da noch Urheberrechte darauf sein könnten, sicher nicht mehr). Das geht sollte sogar auf Comons keien Probleme machen (Obwohl man sich da nie sicher sein kann). Bobo11 18:45, 21. Nov. 2010 (CET)
- Na ja wenn er sich meldet dann lass ichs wieder löschen :-) -- Vuxi 19:26, 21. Nov. 2010 (CET)
- Bei 1809 ja, da müst der Ersteller ja noch über 131 Jahre nach der Veröffetlichung gelebet haben. Und da der bekantlich schon einieg Jahre auf dem Rücken gehabt haben wird, als er sie angefertigt hat... . Selbst wenn wie jetz mal von eine jugedlichen Alter von 20 Jahren ausgehen, müsste der über 151 Jahre alt gewordens ein (NE, realistisch ist das, dass da noch Urheberrechte darauf sein könnten, sicher nicht mehr). Das geht sollte sogar auf Comons keien Probleme machen (Obwohl man sich da nie sicher sein kann). Bobo11 18:45, 21. Nov. 2010 (CET)
- Es geht mir vorerst um eine Karte von 1809. Da kann man mal mit gutem Gewissen davon ausgehen, dass der Urheber schon über 70 Jahre tot ist. Also kann ich mit der Karte machen was ich will, oder? -- Vuxi 16:38, 21. Nov. 2010 (CET)
Freies Radio Salzkammergut - Textkopie zulässig?
Der Artikel Freies Radio Salzkammergut scheint derzeit eine 1:1 Kopie von hier zu enthalten. Ist das eine URV? Was damit tun? Wefa 04:08, 21. Nov. 2010 (CET)
- IMHO ist das URV, zumal die Änderung hier en Block heuer am 6. November eingestellt wurden. Bausteion hast Du ja gesetzt, zurücksetzen auf diese Version wäre mein Vorschlag. Ggf noch Versionslöschung und gut ist. Grüße Marcus 10:34, 21. Nov. 2010 (CET)
Meine Bedenken legte ich auf der Diskussionsseite dar. Hier nun, da der Stub zwischenzeitlich gesichtet wurde. Ist es URV, wenn ich aus einer anderen Wiki einfach abschreibe und deren Quellen kopiere? --FIPS 12:22, 21. Nov. 2010 (CET)
- Da ist ein Import notwendig, siehe Wikipedia:Importwünsche. -- tsor 12:25, 21. Nov. 2010 (CET)
- Geschehen. --FIPS 12:34, 21. Nov. 2010 (CET)
- Dieser eine Satz ist keine URV... -- Chaddy · D – DÜP – 15:40, 21. Nov. 2010 (CET)
- Das unreflektierte Übernehmen der Literaturangaben erschien mir als URV. Wenn es keine ist, dann mag es halt erledigt sein. --FIPS 17:29, 21. Nov. 2010 (CET)
- Dieser eine Satz ist keine URV... -- Chaddy · D – DÜP – 15:40, 21. Nov. 2010 (CET)
- Nein, das sind reine Fakten und solche kann man nicht schützen lassen. -- Chaddy · D – DÜP – 18:09, 21. Nov. 2010 (CET)
- +1. Das Werk "Modern Statistics for the Life Sciences" heißt nun mal "Modern Statistics for the Life Sciences", was kannst Du an dem Titel umformulieren ohne den Titel zu verfälschen und ist 2002 erschienen, was kann man an dieser Tatsache ändern? Fakten sind nicht schützbar. Viel skandalöser ist, daß unser Werkeverzeichnis die Co-Autoren verschweigt. Marcus 19:10, 21. Nov. 2010 (CET)
Bei Facebook...
Ist nicht genau eine WP-Frage, aber weil hier die Experten mitlesen: Bei Facebook läuft gerade so'ne Kampagne, für ein paar Tage Porträtfotos gegen Comicbilder aus der eigenen Jugend auszutauschen. Mit Sicherheit ist die Verwendung dieser Bildchen nicht freigegeben (Sesame Street, Mainzelmännchen, Simpsons ...) – in der Wikipedia wäre sowas URV. Können sich Abmahnanwälte nicht an diesen Facebook-Usern dumm und dämlich verdienen? --Aalfons 19:32, 19. Nov. 2010 (CET)
- Ehrlich gesagt, habe ich auch an URVen gedacht... Auf der anderen Seite gibt es vielleicht eine Feinheit in Fair Use-Klauseln (Facebook ist in den USA gehostet), die solch kleine Bilder als Spielerei eines Menschen erlaubt. Außerdem müsste ein Abmahnanwalt erst noch an die Adressen kommen, nicht alle Leute sind mit Klarnamen registriert und nicht alle Klarnamensnutzer geben ihren Wohnort an. Wenn also ein Bildnutzer abgemahnt werden soll, müsste erst ein entsprechender Antrag mit dem Klarnamen bei Facebook eingehen um eine IP herauszubekommen und dann mit der IP ein deutsches Gericht anzurufen, um den Provider zur Herausgabe der Anschlussdaten zu zwingen. Ich vermute (und hoffe für einige meiner FB-Kontakte), dass das zu viel Aufwand (Herausfiltern der lohnenden Ziele und Datenermittlung) für Massenabmahnanwälte ist. Grüße, Grand-Duc 19:46, 19. Nov. 2010 (CET) / PS. Diese Frage wäre eher was für die WP:Auskunft gewesen.
- Der Serverstandort ist auch in dieser Geschichte unerheblich. Die deutsche Facebook-Version wird wohl hauptsächlich im deutschsprachigen Raum genutzt. Gemäß dem Schutzlandprinzip dürfte daher DACH-Recht angewendet werden (ganz ähnlich wie das hier in der Wikipedia der Fall ist). -- Chaddy · D – DÜP – 19:55, 19. Nov. 2010 (CET)
- OK, der Serverstandort vielleicht, aber wie sieht es mit dem Firmenhauptsitz aus? Ich habe mal im Impressum nachgeschaut:
„Facebook Ireland Limited
Hanover Reach, 5-7 Hanover Quay, Dublin 2 Ireland [...]
Vorstand: Marc Andreesen, Jim Breyer, Donald Graham, Peter Thiel, Mark Zuckerberg
Facebook Ireland Limited ist eine nach dem Recht von Irland gegründete und registrierte Gesellschaft. Registernummer: 462932.“
- Also dürfte wohl irisches Urheberrecht gelten, oder gibt es irgendwelchen innereuropäischen Regeln, die anderes bestimmen? Grand-Duc 20:52, 19. Nov. 2010 (CET)
- Hm, GD hat oben einleuchtend begründet, dass FB-User in der Regel leicht zu identifizieren sind, weil das ja auch die FB-Idee ist (Aalfons Aalfonsen in Fischhausen gibt's nur einmal). Sind da nicht bei Abmahnungen Firmen- und Serverstandort egal, weil sich die Abmahner direkt an die URV-Verletzer wenden? Bei URVs auf WP ist das natürlich anders. --Aalfons 21:03, 19. Nov. 2010 (CET)
- Also dürfte wohl irisches Urheberrecht gelten, oder gibt es irgendwelchen innereuropäischen Regeln, die anderes bestimmen? Grand-Duc 20:52, 19. Nov. 2010 (CET)
- (BK) In Internet-Foren ist es Gang und Gebe, dass die Benutzer urheberrechtlich geschütztes Material als "Avatar" verwenden. Facebook ist ist in der Hinsicht also keine Ausnahme.
- Der Unterschied ist halt, dass in den meisten Foren die Benutzer sehr viel mehr Wert auf Anonymität legen als bei Facebook. Man ist dort also weit weniger "greifbar" für Abmahnanwälte. Technisch möglich, diese Leute ausfindig zu machen, ist es aber dennoch, war es auch schon vor der Vorratsdatenspeicherung. Bei Facebook präsentiert man aber ja meistens ziemlich direkt, wer man ist (das ist ja Sinn der Sache) und macht es daher viel leichter, gefunden zu werden.
- Und nun zu deiner eigentlichen Frage: Rein rechtlich könnten diese Leute wirklich abgemahnt werden, da sie diese Grafiken nicht für den privaten Gebrauch verwendet haben, sondern in einem öffentlichen Forum.
- Abmahnanwälte handeln aber i. d. R. im Auftrag der Firmen, deren Material "geklaut" wurde. Und diese Firmen müssen immer den tatsächlich entstandenen Schaden (da ist mal ganz ehrlich gesagt überhaupt keiner entstanden, im Gegenteil ist das doch sogar tausendfache kostenlose Werbung) und damit die zu erwartenden Schadensersatzzahlungen gegen den möglichen Imageschaden (und der dürfte gewaltig sein, schon gleich auch deshalb, da unter den betroffenen Facebook-Usern auch massig Kinder sein dürften) und den Aufwand einer Massenklagewelle aufwiegen.
- Ich persönlich halte es für sehr unwahrscheinlich, dass wegen der Aktion jemand verklagt wird. Und wenn doch eine Firme nun eine Klagewelle starten wird, darf sie sich sicher sein, dass sie ein Vielfaches der eingeklagten Zahlungen durch den entstandenen Imageverlust und den damit verbundenen deutlich geringern Einnahmen wieder verlieren werden. -- Chaddy · D – DÜP – 19:51, 19. Nov. 2010 (CET)
- Da muss ich Chaddy zustimmen, niemand schlachtet eine gute Milchkuh. Klar es ist und bleibt es eine Urheberrechtsverletzung. Wenn aber die positiven Eigenschaften (sprich eingesparte Werbung und co.) überwiegen, muss ich es als Rechteinhaber den Verstoss nicht zwingend einklagen. Oft werden ja solche schwach aufgelösten Bildchen (Icons), sogar von der Rechteinhaber ganz offizell zur Verfügung gestellt (z.b. Joscha unter Computer / Icons). -- Bobo11 20:48, 19. Nov. 2010 (CET)
- So einfach ist es natürlich nicht. Spätestens, wenn eine Grafik markenrechtlich geschützt ist, muß der Inhaber der Markenrechte gegen Rechtsverletzungen vorgehen, um den Schutz der Marke nicht zu gefährden. --Marcela 18:46, 21. Nov. 2010 (CET)
- Markenrechte sind aber ein ganz anderes Paar Schuhe. Klar kann einen gezeichnete Figur auch über das Markenrecht geschütz sein, und da sihet die Sache für den Markenrechtinhaber natürlich anderes aus. Da da duchaus die Rechte verloren gehen können, wenn nicht verklagt wurde. Aus urheberrechtlicher Sicht ist es unnötig zu Klagen, das Urheberrecht verliert man nicht wenn man nicht klagt. Solange eben nichts Markenrechtliches betrofen ist, ist die Kosten-Nutzer-Rechung durchaus angebracht, das ich eben durch die Duldung von Icons meiner Werke, meine Bekanntheit und Beliebtheit steigere. Und eben im Gegenzug mehr Schaden anrichte als ich Geld dafür krigen könnte. Aber ich wiederhole mich gerne, eine Urheberrechtsverletzung ist es auch dann, wenn nicht geklagt wird! -- Bobo11 18:56, 21. Nov. 2010 (CET)
- So einfach ist es natürlich nicht. Spätestens, wenn eine Grafik markenrechtlich geschützt ist, muß der Inhaber der Markenrechte gegen Rechtsverletzungen vorgehen, um den Schutz der Marke nicht zu gefährden. --Marcela 18:46, 21. Nov. 2010 (CET)
- Da muss ich Chaddy zustimmen, niemand schlachtet eine gute Milchkuh. Klar es ist und bleibt es eine Urheberrechtsverletzung. Wenn aber die positiven Eigenschaften (sprich eingesparte Werbung und co.) überwiegen, muss ich es als Rechteinhaber den Verstoss nicht zwingend einklagen. Oft werden ja solche schwach aufgelösten Bildchen (Icons), sogar von der Rechteinhaber ganz offizell zur Verfügung gestellt (z.b. Joscha unter Computer / Icons). -- Bobo11 20:48, 19. Nov. 2010 (CET)
- Hier ist ein Artikel bei Legal Tribune Online zum Thema. Grüße, Grand-Duc 17:20, 22. Nov. 2010 (CET)
Flickr - Pavel Stratan
Habe gerade einen Artikel über den moldawischen Sänger Pavel Stratan geschrieben und würde gerne ein Bild hinzufügen. Auf Flickr habe ich folgendes gefunden (http://www.flickr.com/photos/prospectivephoto/2224183720/). Laut dortigen Angaben ist es unter CC 2.0 US-amerikanisch (nicht portiert) veröffentlicht. Geht das in Ordnung so, oder gibt es Bedenken? --El bes 18:32, 20. Nov. 2010 (CET)
- Also, das Bild da steht, wenn ich richtig hinsehe, unter CC-by-nc-nd 2.0 ... und NC (non-commercial) ND (no derivate) machen die Lizenz ziemlich Wikipedia-unbrauchbar. --Guandalug 18:40, 20. Nov. 2010 (CET)
- Danke (auch für unten), hab wieder was dazu gelernt (genau schaun, welche CC es ist). --El bes 19:02, 20. Nov. 2010 (CET)
- Frage doch den Urheber, ob er es auf Flickr unter eine andere CC-Lizenz stellt! --91.22.198.60 10:59, 22. Nov. 2010 (CET)
- Danke (auch für unten), hab wieder was dazu gelernt (genau schaun, welche CC es ist). --El bes 19:02, 20. Nov. 2010 (CET)
Urkunde vom Reichsberufswettkampf
Ein Vorfahr von mir hat im Februar 1939 eine Urkunde für die Teilnahme am Reichsberufswettkampf erhalten. Aufgedruckt ist u. a. die Unterschrift des Leiters des Reichsberufswettkampfes, ein sog. "Obergebietsführer". Kann ich das hochladen? Wenn ja, mit welcher Lizenz?--Dem Zwickelbert sei Frau 21:28, 21. Nov. 2010 (CET)
- Ich denke es gäbe zwei Argumentationsschienen: Mangelnde Schöpfungshöhe oder Amtliches Werk. Ohne die Urkunde zu kennen kann niemand die Schöpfungshöhe beurteilen. Und ob die Deutsche Arbeitsfront den Rang einer Behörde hat müsste man auch ausdiskutieren.--87.158.191.88 11:11, 22. Nov. 2010 (CET)
- Ich denke, das mit der Schöpfungshöhe sollte das geringere Problem sein; die Urkunde ist relativ schlicht gehalten. Die Behördenfrage kann ich nicht ansatzweise beurteilen. Ich hab's mal hier hochgeladen.--Dem Zwickelbert sei Frau 13:06, 22. Nov. 2010 (CET)
Sehe nichts schützbares --92.72.195.197 00:07, 23. Nov. 2010 (CET)
Organigramme von Institutionen
Wie steht es eigentlich um Organigramme von Institutionen? Ich denke da an die Gliederung der Reichsmusikkammer aus der die einzelnen Behörden und Amtsträger zu entnehmen sind. Sonst keine Prosa, gestaltete Graphik etc. Meines Erachtens nichts was Schöpfungshöhe beanspruchen könnte, sondern nur reine, gegliederte Information ist. Gibt es dazu bereits Kenntnisse? (im Archiv habe ich nichts gefunden). Grüße von --Konrad Stein 19:47, 22. Nov. 2010 (CET)
- Ein Organigram kann, muss aber keine Schöpfunghöe besitzen. Kurz das wird auf eien Einzelfall endscheidung hinauslaufen. Allerdings stellt sich durchaus die Frage wieso du es nicht selber anfertigst (leicht abgewandelt natürlich). Gerade bei einem mehrstuffigen Organigram hab ich durchaus Möglichkeiten dies unterschiedlich darzustellen.Bobo11 20:27, 22. Nov. 2010 (CET)
Die spinnen mal wieder auf Commons
http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Deletion_requests/File:S%C3%BC%C3%9Fer_die_Glocken_nie_klingen_01.jpg#File:S.C3.BC.C3.9Fer_die_Glocken_nie_klingen_01.jpg Vielleicht kann da mal jemand für behalten votieren --92.72.195.197 00:07, 23. Nov. 2010 (CET)
- Berechtigte Einwände dort. Das Arrangement an sich ist schützenswert, die Frage bleibt also wie alt der Setzer ist/war. -- Quedel 01:28, 23. Nov. 2010 (CET)
Siehe auch commons:Commons:Forum#Respektlosigkeit gegenüber Wikisource. --тнояsтеn ⇔ 14:35, 23. Nov. 2010 (CET)
- Was die Noten und den Text angeht, mal ein Lesetipp aus Absurdistan: Singen ohne Angst vor der Gema. --Kolossos 15:54, 23. Nov. 2010 (CET)
- Und was soll der Lesetext uns sagen? Dass man, um kostenlos Musik zu machen, eine Sammlung lizenzfreier bzw. gebührenfreier Titel zusammenstellen will? -- Quedel 00:49, 24. Nov. 2010 (CET)
- Wie ist die Rechtslage bei Kopien vom „Goldenen Buch der Lieder“ von Robert Klaaß, erschienen ca. 1910, Todesdatum ist mir nicht bekannt? -- wefo 01:35, 24. Nov. 2010 (CET)
- Und was soll der Lesetext uns sagen? Dass man, um kostenlos Musik zu machen, eine Sammlung lizenzfreier bzw. gebührenfreier Titel zusammenstellen will? -- Quedel 00:49, 24. Nov. 2010 (CET)
Verwendung von Bilder "Caspar David Friedrich"
demnächst möchte ich mein erstes Gedichtband herausbringen
"Ich rief den Fährmannn meiner Träume", nun würde ich auf meiner Buch- Vorderseite gern das Gemälde von Caspar David Fridrich, "Meeresstrand im Nebel" verwenden.
Ist dieses möglich, ohne Rechtsverletzungen und evtl. Ansprüche mir gegenüber geltend zu machen, falls ich mein Buch mit dem Bild als Covar herausbringen sollte?
freundlichen Grüße
- Tschuldigung aber meien Glaskugel ist defekt. Wie sollen wir ohne Link wissen von welchem Caspar David Friedrich du schreibts? Bobo11 11:38, 23. Nov. 2010 (CET)
- Wir bieten hier keine Rechtsberatung an. Aber grundsätzlich gilt: Alle Bilder, die in Wikipedia verwendet werden, kann man aus urheberrechtlicher Sicht frei weiterverwenden, auch kommerziell. Das gilt insbesondere auch für Caspar David Friedrichs Gemälde. Und übrigens: Es heißt "Cover". --Gnom 12:06, 23. Nov. 2010 (CET)
- Das Bild ist gemeinfrei, weil der Urheber länger als 70 Jahre tod ist. Verwendung also kein Problem. --Kolossos 12:11, 23. Nov. 2010 (CET)
- Und wenn jemand behauptet, Rechte an dem Bild zu haben, dann ist das eine Schutzrechtsberühmung. --Marcela 12:15, 23. Nov. 2010 (CET)
- Das Bild ist gemeinfrei, weil der Urheber länger als 70 Jahre tod ist. Verwendung also kein Problem. --Kolossos 12:11, 23. Nov. 2010 (CET)
Ich möchte mich für meine Rechtschreibschwäche entschuldigen, da ich mir das Schreiben und Lesen zu 80 % selber beibrachte! Auch fehlt mir die professionelle Erfahrung, mich auf Intelektuelle Weise korrekt auszudrücken. Doch möchte ich mich bei Ihnen für Ihre Hinweise und der Auskunft bedanken. Ich stehe erst am Anfang meiner Reise als Dichter, und freue mich über jeden Ratschlag der mir weiterhilft, meine Träume zu verwirklichen. Ihre Hilfe ist für mich, „mögen sie es mir Glauben“ von Unschätzbaren Wert, so kann ich bestärkt und unerschrocken meinen Weg weiter gehen. Jetzt sind es nur noch wenige Schritte und ich kann mein Buch einigen Verlagen präsentieren. Dafür meinen Herzlichen Dank
Schöpfungshöhe?
Dieses Bild ist bei Commons unter fair-use gestellt. Die Signaturen wären bei uns frei, doch habe ich Zweifel bei der Farbe. Yves Klein hat sie sich 1956 als IKB patentieren lassen. -- Alinea 18:30, 20. Nov. 2010 (CET)
- Streiche commons, setze en-WP. Commons kennt kein "Fair use", wir auch nicht. Einen Transfer nach commons oder in die deWp würde ich nicht anregen. --Guandalug 18:43, 20. Nov. 2010 (CET)
- Keine SH => geht hier auf jeden Fall. Was die Farbe damit zu tun haben soll, ist mir schleierhaft... -- Chaddy · D – DÜP – 18:46, 20. Nov. 2010 (CET)
- Ja, das sind nun zwei unterschiedliche Aussagen. Die patentierte Farbe habe ich doch beschrieben, steht im Lemma Klein. Da ratlos, bleibe ich dann lieber inaktiv -- Alinea 18:54, 20. Nov. 2010 (CET)
- Ich bezweifle, dass irgendein Bildschirm die patentierte Farbe wiedergeben kann. Zumindest dieses Bild sieht auf meinem Bildschirm nicht annähernd nach IKB aus. IKB funktioniert wohl nur im Original, auch Drucke erreichen nicht mal annähernd denselben Effekt. Was auch immer das urheberrechtlich bedeuten mag. --Salomis 02:07, 21. Nov. 2010 (CET)
- Das ist mir klar, dass das IKB nicht annähernd genau wiedergegeben werden kann. Urheberrechtliche Bedeutung scheint fraglich zu sein. -- Alinea 11:34, 21. Nov. 2010 (CET)
- Ich bezweifle, dass irgendein Bildschirm die patentierte Farbe wiedergeben kann. Zumindest dieses Bild sieht auf meinem Bildschirm nicht annähernd nach IKB aus. IKB funktioniert wohl nur im Original, auch Drucke erreichen nicht mal annähernd denselben Effekt. Was auch immer das urheberrechtlich bedeuten mag. --Salomis 02:07, 21. Nov. 2010 (CET)
Ein Patent von 1956 müsste doch jedenfalls längst abgelaufen sein? Die Laufzeit eines Patents beträgt doch nur 20 Jahre? Insofern scheint mir die Frage der Patentierung von Kleins Blau (IKB) irrelevant zu sein. Und urheberrechtlich kann man eine Farbe wohl auch kaum schützen? Bliebe noch das Markenrecht (siehe z.B. Telekom-Magenta). Das hier diskutierte Bild als Ganzes scheint mir aber durchaus schöpferisch und schützbar (als Gesamtkomposition). Gestumblindi 03:06, 25. Nov. 2010 (CET)
Scan eines Fotos von 1910 aus Zeitung hochladen
Ich hab da ein brauchbares Bild gefunden, das in einem Zeitungsartikel abgedruckt ist. Die Bildunterschrift datiert es auf "nach 1910", dem Baujahr der darauf abgebildeten Brücke. Es handelt sich mit Sicherheit um einen Zeitraum, der das Jahr 1910 oder maximal ein paar Jahre danach zeigt, da auf dem Bild auch ein Dampfschleppschiff zu sehen ist - das dürfte nach meinem Techikwissen nicht mehr lange gefahren sein. Leider ist im Artikel nicht erwähnt, woher das Bild stammt oder wer der Fotograf war - der übliche Zusatz wie Bild: privat o. ä. fehlt. Darf ich das Bild scannen und hochladen?--Dem Zwickelbert sei Frau 11:36, 18. Nov. 2010 (CET)
- IMHO nein. Da passt weder Vorlage:Bild-PD-alt (da Fotograf unbekannt) noch Vorlage:Bild-PD-alt-100 (da noch nicht > 100 Jahre alt). --Leyo 11:41, 18. Nov. 2010 (CET)
- Aber nächstes Jahr?--134.2.3.103 11:42, 18. Nov. 2010 (CET)
- Puuh, ich fürchte, dann müßte ich das Datum genau bestimmen. Das Bild zeigt eine Eisenbahnbrücke. Laut Artikel waren die Maurerarbeiten 1911 abgeschlossen. Eröffnung war am 30. September 1912. Auf einer Inschrift am Brückenbogen steht "Erbaut 1910". Soweit die Fakten. Das Bild zeigt nun die vollständige Brücke (ohne Zugverkehr), dazu die Bildunterschrift "So sah die Eisenbahnbrücke nach ihrem Bau 1910 aus." Da die Brücke eben vollständig abgebildet ist, ist das Bild frühestens 1911 entstanden (die Maurerarbeiten mußten ja fertig sein, um die Metallkonstruktion darauf anbringen zu können. Daher könnte ich das Bild evtl. 2011 einstellen?--Dem Zwickelbert sei Frau 11:49, 18. Nov. 2010 (CET)
- Aber nächstes Jahr?--134.2.3.103 11:42, 18. Nov. 2010 (CET)
- 1911 ist nicht zwingend, "nach 1910" könnte auch 1912, 1913 oder 1920 sein. Also nein, sofern du nicht aufgrund anderer Hinweise sicher von 1911 ausgehen kannst. -- Rosenzweig δ 11:52, 18. Nov. 2010 (CET)
- Gut, dann werde ich mal nach Quellen forschen, die belegen, wann die Dampfschifffahrt in diesem Bereich des Mains eingestellt wurde. Das Foto muß ja vorher entstanden sein, da darauf ein Dampfschiff zu sehen ist.--Dem Zwickelbert sei Frau 12:01, 18. Nov. 2010 (CET)
Ich nehme an, es war ein Kettendampfer? Laut Kettenschifffahrt auf dem Main ging die Kettenschifffahrt auf dem bayerischen Main bis 1936. -- Rosenzweig δ 12:46, 18. Nov. 2010 (CET)
In Frage käme auch noch Hochladen mit Vorlage:Bild-PD-alt-1923. Ein kleines Risiko, jemandes Rechte zu verletzen, bleibt aber dabei. Gestumblindi 13:18, 18. Nov. 2010 (CET)
Es handelt sich in der Tat um einen Kettendampfer. Momentan kann ich das Bild also nur auf den Zeitraum von 1910-1936 eingrenzen, anhand der Bildunterschrift mit einer hohen Wahrscheinlichkeit eher am Anfang dieser Periode. Vielleich bekomme ich über die Zeitungsredaktion noch was raus.--Dem Zwickelbert sei Frau 13:57, 18. Nov. 2010 (CET)
Ich muß meine Aussage korrigieren: Es handelt sich um zwei Kettendampfer. Einer mit zwei Kaminen (ein hessischer), einer mit nur einem Kamin (ein bayrischer), zumindest legt das Kettenschifffahrt auf dem Main nahe. Nach der Lektüre des Artikels stellt sich mir allerdings die Frage, wie es sein kann, daß nach 1910 noch hessische Schiffe dort herumfuhren, wo doch spätestens 1900 alles in bayerischer Hand war? Ich werd auch mal den Autor um seine Meinung bitten.--Dem Zwickelbert sei Frau 09:14, 22. Nov. 2010 (CET)
- 1. Handelt es sich wirklich um zwei Kettendampfer oder um einen normalen Dampfer und einen Kettendampfer?
- 2. Kann man die Beschriftung auf dem Schiff mit einem Kamin erkennen? KBKS (bis 1918), BKS (ab 1918), DRG KS (ab 1920/21) oder DR. KS (ab 1936)!
- 3. Die hessische Gesellschaft gab die Kettenschifffahrt Anfang der 1930er Jahre auf! Prinzipiell wäre es damit möglich, dass sich auch nach der Übernahme durch die Bayern ein hessisches Kettenschiff dorthin verirrt hat. -- Salino01 18:19, 22. Nov. 2010 (CET)
- Gerade ereilte mich die geniale Idee, den Artikel mal im Netz zu suchen - hier ist das Bild.
- Zu Punkt 1 - Es handelt sich tatsächlich um zwei Kettendampfer, was man an dem abgeflachten Heck und Rumpf erkennen kann.
- Zu Punkt 2 - Beschriftung ist beim besten Willen keine zu erkennen.
- Zu Punkt 3 - Das würde bedeuten, daß auf dem Bild (welches lt. Bildunterschrift nach 1910 entstand) ein "verirrtes" hessisches Schiff und ein reguläres bayrisches zu sehen wären, vermutlich in dem Moment, in dem eines sich aus der Kette ausgeklinkt hat? Das wäre aber ein großer Zufall!
- Wie es also aussieht, muß ich mit dem Einstellen des Bildes leider noch ein bißchen warten?--Dem Zwickelbert sei Frau 10:46, 25. Nov. 2010 (CET)
- Und ich sehe gerade, daß man via Direktlink aufs Bild nur ein kleines Foto zu Gesicht bekommt, daher hier der Link zum kompletten Artikel.--Dem Zwickelbert sei Frau 10:49, 25. Nov. 2010 (CET)
- Auf dem Foto ist eindeutig vorne ein Kettenschiff zu erkennen! Unter der Brücke wird eine schleppkahn gezogen. Ob sich vom Betrachter aus ein zweites Kettenschiff oder ein Dampfer befindet lässt sich nicht zweifelsfrei erkennen. Auch kann ich anhand des Bildes nicht eindeutig sehen, wieviele Schornsteine zum vorderen Schiff gehören (1 oder 2). Auch ist für mich nicht zweifelsfrei geklärt, ob es sich um ein Foto oder eine gemaltes Bild handelt. Obwohl das Schiff leicht in Richtung Betrachter fährt, scheint es mir etwas gedrungen. Für ein Hochladen wäre mir die Datenlage ehrlich gesagt zu dünn. Was sagt eigentlich die Zeitung zu dem Bild? Hat sie nicht evtl. genauere Angaben. Ein anderer Tip könnte das Binnenschifferforum sein. Dort gibt es sehr viele Kapitäne, die diese Strecke häufig befahren. Vielleicht könnte noch ein weiterer Hinweis im Bild versteckt sein.--Salino01 15:41, 25. Nov. 2010 (CET)
- Und ich sehe gerade, daß man via Direktlink aufs Bild nur ein kleines Foto zu Gesicht bekommt, daher hier der Link zum kompletten Artikel.--Dem Zwickelbert sei Frau 10:49, 25. Nov. 2010 (CET)
- Ich nehme an, dass das Bild als Grundlage eine Fotografie ist in die nachträglich die Schiffe eingefügt wurden. Das wurde früher sehr oft gemacht. Bei starker Vergrößerung ist nicht eindeutig, ob der dritte Schornstein zu einem Kettenschiff gehört. Dieses müsste nämlich zu Tal fahren und deshalb müsste man das Vorschiff sehen können. Außerdem sind die Schleppkähne ungewöhnlich kurz hinter dem Kettenschiff angehängt und die durchhängende Kette steht im Gegensatz zur doch sehr kräftigen Bugwelle. Der Kurs des Schiffes zeigt zu stark auf das Ufer, dort geht es noch ein Stück geradeaus.-- Frila 17:33, 25. Nov. 2010 (CET)
Die zuständige Redaktion hat bis dato noch nicht geantwortet, ich nehme an, da kommt auch nichts mehr. Ich versuch mal, ob ich im Binnenschifferforum was rausbekomme, aber ich glaub's fast nicht.--Dem Zwickelbert sei Frau 19:03, 25. Nov. 2010 (CET)
- Auf dem Bild ist das Kettenschiff No.1, 2 oder 3 abgebildet. Das waren die einzigen mit zwei Schornsteinen auf dem Main. Allerdings standen bei diesen Schiffen die Schornsteine viel näher zusammen, das Vorschiff ist viel zu kurz, die Dampfwolken sind gemalt, der Schleppzug kommt viel zu schräg durch die ohnehin schräg zum Fluss verlaufende Brücke. Ist besteht kaum ein Zweifel, die Schiffe wurden nachträglich in ein Foto eingefügt. Ich würde es nicht hochladen, es gibt bessere Bilder. Gruß von einem Binnenschiffer -- Frila 19:55, 25. Nov. 2010 (CET)
- Dann kann ich mir den Weg also schon mal sparen... Danke. Ergo lade ich das Bild 2036 hoch (ich will dieses Bild, weil es mir um die Brücke geht).--Dem Zwickelbert sei Frau 20:07, 25. Nov. 2010 (CET)
- Auf dem Bild ist das Kettenschiff No.1, 2 oder 3 abgebildet. Das waren die einzigen mit zwei Schornsteinen auf dem Main. Allerdings standen bei diesen Schiffen die Schornsteine viel näher zusammen, das Vorschiff ist viel zu kurz, die Dampfwolken sind gemalt, der Schleppzug kommt viel zu schräg durch die ohnehin schräg zum Fluss verlaufende Brücke. Ist besteht kaum ein Zweifel, die Schiffe wurden nachträglich in ein Foto eingefügt. Ich würde es nicht hochladen, es gibt bessere Bilder. Gruß von einem Binnenschiffer -- Frila 19:55, 25. Nov. 2010 (CET)
Spott-Geldschein
Ich habe die Vorderseite und die Rückseite eines Spott-"Geldscheins" mal hochgeladen, da sich dieses Werk schlecht beschreiben läßt (Wieso ich die Datei "Glaubensbekenntnis" genannt habe, weiß der Teufel, wenn man das in diesem Zusammenhang so sagen darf.... Müssen die beiden wieder gelöscht werden oder besteht Hoffnung, daß sie bleiben können?--Dem Zwickelbert sei Frau 21:39, 24. Nov. 2010 (CET)
- ...und daß das "Bild Brandts" auf der Vorderseite Helmut Schmidt zeigt, hast du auch bemerkt? --Bremond 22:10, 24. Nov. 2010 (CET)
- hüstel* äähh... nicht genau hingeguckt... ist schon spät... und die Schreibtischlampe ist so ne alte Funzel... außerdem habe ich die Gnade der ganz späten Geburt...--Dem Zwickelbert sei Frau 22:16, 24. Nov. 2010 (CET)
- Ja, und die Politiker sind auch irgendwie alle gleich :). Im Ernst, der Spottschein ist etwas inkonsequent, eben das Bild, sodann wird von Brandt "neben unserem Präsi Scheel" gesprochen - dabei wurde Walter Scheel erst BuPräs, als Willy nicht mehr Kanzler war. Im Gegenteil war er nach dem Rücktritt Brandts geschäftsführender Bundeskanzler. Der Text der Rückseite hört sich nach den Kontroversen 1970-1973 an ("Judas Bahr"), aber die Vorderseite paßt nicht. --Bremond 22:44, 24. Nov. 2010 (CET) PS: zur Rechtsfrage kann ich nichts beisteuern.
- Ich hab leider keine weiteren Informationen (Urheber, Datum). Lediglich, daß Vorder- und Rückseite von demselben Schein sind, kann ich garantieren.--Dem Zwickelbert sei Frau 09:36, 25. Nov. 2010 (CET)
- ...jedenfalls ein interessantes Ding, von dem ich hoffe, daß es wegen "geringer Schöpfungshöhe" (war's vielleicht mal eine Art Flugblatt?)´der WP erhalten bleibt - und sei's als Kuriosum! --Bremond 11:10, 25. Nov. 2010 (CET)
- Ich hab leider keine weiteren Informationen (Urheber, Datum). Lediglich, daß Vorder- und Rückseite von demselben Schein sind, kann ich garantieren.--Dem Zwickelbert sei Frau 09:36, 25. Nov. 2010 (CET)
Ich sehe, jedenfalls beim Schmidt-Bild und dem Text auf der Rückseite, durchaus Schöpfungshöhe. -- Rosenzweig δ 17:22, 25. Nov. 2010 (CET)
Eva K. sieht's auf meiner Diskussionsseite auch so, daher ist das Ganze wohl leider ein Fall für den Orkus.--Dem Zwickelbert sei Frau 18:56, 25. Nov. 2010 (CET)
Urheberrechtlich geschütztes Kunstwerk
Guten Tag, ich möchte die Abbildung eines Kunstwerkes hochladen. Die Malerin (Urheberin) ist 1983 verstorben, d.h. die gesetzliche Regelschutzpflicht ist noch nicht abgelaufen. Die Erben sind Inhaber des vollumfänglichen Nutzungsrechts. Wenn eine Einverständniserklärung der Erben erfolgt, kann das Bild dann hochgeladen und auf Wikipedia veröffentlicht werden ? Der Fotograf, der das Kunstwerk reproduziert hat, muss ebenfalls um eine Einverständniserklärung gebeten werden ? Danke für Infos. Gesch1406ave/Eva (nicht signierter Beitrag von 80.69.206.48 (Diskussion) 13:36, 25. Nov. 2010 (CET))
- Bezüglich der Erben hast du Recht: Wenn die Erben das Bild unter einer Wikipeditauglichen Lizenz freigeben bzw. eine Einverständniserklärung bzgl. einer solchen Lizenz geben, kann es hochgeladen werden. (siehe Wikipedia:Textvorlagen#Einverständniserklärung für gezeigte Werke in Bilddateien)
- Bezüglich des Fotografen ist eine Freigabe/Einverständniserklärung bzgl. der selben Lizenz(en) immer sinnvoll und bei Fotos von nicht reinen 2-D-Kunstwerken notwendig (siehe Wikipedia:Textvorlagen#Einverständniserklärung für Bild/Foto-Freigaben). Bei Reproduktionssfotos von lediglich 2-D-Objekten kann aber ausnahmsweise auf eine Freigabe verzichtet werden.
- Das genaue Vorgehen ist in Wikipedia:Textvorlagen#Freigaben von Texten und Bildern beschrieben. Es ist aber dringend darauf zu achten, dass beide Freigabeerklärungen die selbe Lizenz bezeichnen. syrcro 13:54, 25. Nov. 2010 (CET)
Abbildung von Kunstwerken
Guten Tag, ich möchte die Abbildung eines Kunstwerks hochladen und in Wikipedia einbinden. Die Malerin (Urheberin) ist 1983 verstorben, d.h. die gesetzliche Regelschutzfrist ist noch nicht abgelaufen. Die Erben (Deutschland) sind dabei Inhaber des vollumfänglichen Nutzungsrechts. Frage: 1. Wenn eine Einverständniserklärung der Erben erfolgt, kann das Bild dann hochgeladen werden ? 2. Und unter welcher Lizenz ist es am besten in Wikipedia zu veröffentlicht ? 3. Der Fotograf, der das Kunstwerk reproduziert hat, muss ebenfalls um eine Einverständniserklärung gebeten werden ? Herzlichen Dank. Eva. --Gesch1406ave 14:24, 25. Nov. 2010 (CET).
- Zu 1. Ja das sit Pflicht. Bitte aber daran denken das in der Regel alle Erben gemeinsam die Rechte geerbt haben (also muss die Erbgemeinschft die Zustimmung geben). Zu 2. Na ja, das ist eigentlich den Erben überlassen, würde ihnen aber persönlich CC-by-sa vorschlagen (PD ist zu heikel bei Kunstwerken). Zu beachten ist das es den Erben möglich ist, nur ein ganz bestimtes Foto von einem Kustwerk freizugeben. Zu 3. Bedingt ja, bei 2D nicht zwingend notwendig, schadet aber nie, wenn der Fotograf die Zustimmung gibt. Wenn es sich nicht um eine reine Repro handelt braucht es die Zustimung des Fotografen sowiso. Von Vorteil auch gegenüber Erben ist es wenn es sich um keine reine Reproduktion, sondern das es sich um ein Foto das den Schutz als Lichtbildwerk genisst, handelt. Denn dann ist es auch für die besser sichtbar, dass die Freigabe für ein einzelnes Foto gilt und nicht zum Missverstädniss kommt, dass sie das Werk freigeben. -- Bobo11 15:03, 25. Nov. 2010 (CET)
- Wissen die Erben, dass bei einer Veröffentlichung in der Wikipedia eine Lizensierung vorausgesetzt wird, die mit der Wikipedia selbst nichts zu tun hat, sondern für jedermann gilt? Und dass siedie Erlaubnis für jedermann beinhaltet, das Bild zu verändern, zu jedem Zweck zu nutzen, auch kommerziell, usw.? Wären die Erben damit einverstanden, wenn andere damit Kasse machen, indem sie z.B. Postkarten mit dem Bild verkaufen? Oder glauben die Erben eventuell, es gehe nur darum, dass das Bild in der Wikipeda angeschaut werden kann, und sind sich der erheblichen Nebenwirkungen nicht bewusst? --rtc 19:22, 25. Nov. 2010 (CET)
Werden wir mal praktisch: Erstmal ist eine Voraussetzung, wie rtc sehr richtig festhält, dass die Erben damit einverstanden sind, dass diese Abbildung nicht nur in der Wikipedia, sondern auch von beliebigen Weiternutzern und auch kommerziell ohne besondere Genehmigung verwendet und bearbeitet werden kann, z.B. als Postkarte, Buchcover, T-Shirt oder auf anderen Websites. Bobo11, es wird insofern durchaus das Werk selbst freigegeben - allerdings kann niemand die Erben daran hindern, nur ein relativ gering aufgelöstes Foto des Werkes zur Verfügung zu stellen, was die Weiternutzung in der Praxis erschweren mag. Was man aber auf Basis dieses dann freigegebenen Fotos machen kann, das darf man entsprechend der Lizenz machen, also z.B. auch Nutzungen im Druck, wenn dem Weiternutzer die Auflösung gut genug ist. Zweitens: Sind die Erben also damit einverstanden, müssen sie sich für eine Lizenz entscheiden. Es stehen hier zwar ziemlich viele Bildlizenzen zur Auswahl, die Erlaubnis der kommerziellen Weiternutzung ist aber allen gemeinsam, sonst geht es in der WP nicht. Die von Bobo11 vorgeschlagene CC-BY-SA (auch diese gibt es in verschiedenen Varianten, ich würde vorschlagen: CC-BY-SA 3.0 Deutschland) stellt die Bedingung, dass Weiternutzer den Urheber angeben und auf die Lizenz hinweisen müssen. Drittens: Sind die Erben mit der freien Weiternutzung einverstanden und haben eine Lizenz gewählt, sollten sie eine Einverständniserklärung gemäss dieser vorbereiteten Textvorlage an die bei der Vorlage angegebene E-Mail-Adresse schicken. Dann kann das Bild hier tatsächlich verwendet werden :-) Gestumblindi 21:44, 25. Nov. 2010 (CET) Mir fällt gerade erst auf, dass die Anfrage doppelt gestellt und im Absatz über diesem auch bereits geantwortet wurde, nunja.... Gestumblindi 21:47, 25. Nov. 2010 (CET)
Schöpfungshöhe
Hallo,
ich bin in auf zwei Artikel gestoßen, die komplett aus einer anderen Quelle kopiert wurden (Dickschichtpassivierung und Warmatsgundtal). Bei Dickschichtpassivierung wurde aber geschrieben, dass keine URV vorläge, weil die Schöpfungshöhe zu gering sei. Ist das korrekt? Gibt es Richtlinien, an denen ich mich orientieren kann, um festzustellen, wann die Schöpfungshöhe anfängt? Danke, --ACNiklas 14:33, 25. Nov. 2010 (CET)
- Ne das sind Baucheindscheidungen. Nur wenn eine Satz nur aus Fakten besteht, kann er eben nicht geschütz sein, denn Fakten sind nicht schützbar. So ist der Satz «Der bayrische König Ludwig I., starb am 29. Februar 1868 in Nizza» nicht schützbar. Dens was soll daran individuelle Leistung sein? Der besteht wirklich nur aus Fakten, die im normalen Satzbau dargestellt sind, wie es vom Sprachverständiss her logisch ist. Wie viele andere Darstellungarten gibt es, die genau so kurz sind? Die Antwort las ich mal jeden selber herausfinden. Und geanu um das geht es, ein Satz darf ich 1:1 übernehmen wenn er vorallem aus Facktenbesteht, und die übliche Darstellung genau dieser Fakten ist (Hier im Beispiel; Name-starb-wann-wo). Wenn man natülich einen Satz, anders darstellen kann, sollte man das auch. Gerade bei mehrern Sätzen hintereinader muss man anfangen aufzupassen, denn die Anordeung mehrer Sätze hintereinader ist sogar noch eher schützbar, als der einzelne Satz für sich. Denn was dabei geschütz wird ist der Gedankengang, der bei der Anordung geamcht wurde. Allerdings auch hier gibs es vorbehalten, hinter einer chronologischer Anordung von Erreignissen steckt nicht zwingend ein eigener Gedankengang. Bobo11 14:50, 25. Nov. 2010 (CET)
Münzbild
Hallo liebe Experten, hier findet sich das Bild einen Kontorniaten, das für den Artikel Apuleius benötigt wird. Leider nennt zeno.org nicht dessen Quelle, allerdings scheint es sich nicht um eine Photographie, sondern um einen Scan aus einer älteren Publikation zu handeln. Wie seht ihr hier die Chancen, das Bild unter eine WP-Lizenz zu stellen? --Anamnesis 10:38, 24. Nov. 2010 (CET)
- Gut den das abgebildete ist gemeinfrei, da das Fotografie (nicht der Scan davon) selber auch genügend alt ist (das nehm ich jetzt mal an wenn du zeno nennst das du es in eien gemeifrein Buch abgebildet ist), müssen wir uns nichteinal auf die Äste lassen wegen ist das jetzt 2D oder 3D, den die 50 järige Schutzdauer als Lichtbild wäre dann sicher abgelaufen (Und die Schützbarkeit als Lichtbildwerk schlies ich hier mal aus). Denn der Scan eines gemeinfreien Bildes erhält kein neues Urhebrrecht (gemeifrei bleibt gemeinfrei). Hier ist die Vorlage PD sicher geeigent.Bobo11 10:51, 24. Nov. 2010 (CET)
- Äh, das ist falsch. Ich gehe davon aus, dass das Bild der Münze eine Fotografie und kein Scan ist (die Münze wurde also mit einer Kamera fotografiert und nicht als solche in einen Scanner gelegt) und damit urheberrechtlichen Schutz genießt. --Gnom 18:05, 24. Nov. 2010 (CET)
- Wenn das BNild genüghend aalt ist, ist es gemeinfrei. Wenn das Bild in einem gemeinfreien (weil genügend altem) Werk abgebildte ist (also Autor seit über 70 Jahren Tod), ist davon auszugehen das die Schutzfrist auch für das Bild abgelaufen ist. Gerade weil solche Münzbilder (oder wer sieht hier geistige Leistung? Ich jedenfalls nicht) eben kein Schutz als Lichtbildwerk sondern nur als Lichtbild (=50 Jahre nach Endstehung) geniessen. Wenn das Bild also in einem Werk veröffentlich ist, das älter als 50 Jahre ist, ist Bild (weil nur Lichtbild) gemeinfrei. Ein Scan von einem so alten Bild erzeuigt keinen neuene Schutz! Bobo11 18:47, 24. Nov. 2010 (CET)
- Danke für die Auskunft, mittlerweile habe ich eine Abbildung in einem älteren Werk gefunden, die zweifellos gemeinfrei ist. --Anamnesis 10:19, 26. Nov. 2010 (CET)
- Wenn das BNild genüghend aalt ist, ist es gemeinfrei. Wenn das Bild in einem gemeinfreien (weil genügend altem) Werk abgebildte ist (also Autor seit über 70 Jahren Tod), ist davon auszugehen das die Schutzfrist auch für das Bild abgelaufen ist. Gerade weil solche Münzbilder (oder wer sieht hier geistige Leistung? Ich jedenfalls nicht) eben kein Schutz als Lichtbildwerk sondern nur als Lichtbild (=50 Jahre nach Endstehung) geniessen. Wenn das Bild also in einem Werk veröffentlich ist, das älter als 50 Jahre ist, ist Bild (weil nur Lichtbild) gemeinfrei. Ein Scan von einem so alten Bild erzeuigt keinen neuene Schutz! Bobo11 18:47, 24. Nov. 2010 (CET)
- Äh, das ist falsch. Ich gehe davon aus, dass das Bild der Münze eine Fotografie und kein Scan ist (die Münze wurde also mit einer Kamera fotografiert und nicht als solche in einen Scanner gelegt) und damit urheberrechtlichen Schutz genießt. --Gnom 18:05, 24. Nov. 2010 (CET)
Archivunterlagen aus dem 2WK
Hallo an alle!
Ich habe ein Paar Seiten von Archivunterlagen aus dem 2WK via Person, die diese Unterlagen aus dem Bundesarchiv erhalten hat. Ich würde diese gern zu Wikisource hochladen. Brauche ich dafür die Zustimmung des Bundesarchivs?
Vielen Dank im Voraus.
--Vysota1079 12:22, 25. Nov. 2010 (CET)
- Ohne Kenntnisse des Archivguts kann dir das niemand sagen, die wahrscheinlichste Antwort wird aber sein: Zustimmung des Bundesarchivs nicht. Hochladen nach Wikisource geht aber auch nicht, da Archivgut aus der Zeit des 2. Weltkrieges überwiegend urheberrechtlich geschützt ist. Du kannst die fraglichen Unterlagen recht genau zu beschreiben versuchen oder die Seiten zur Ansicht auf einen One-Click-Hoster hochladen und hier verlinken. Dann können wir mehr sagen. syrcro 13:46, 25. Nov. 2010 (CET)
Das ist das Original des Gefechtsberichts über die Wegnahme von Brest-Litowsk (einige Seiten lang), erstellt am 08.07.1941. Ich kann aber auch die erste Seite hochladen, wenn diese Angaben unzureichend sind. --Vysota1079 14:05, 25. Nov. 2010 (CET)
- Lad am besten die erste Seite hoch. Von wem stammt der Bericht? syrcro 11:31, 26. Nov. 2010 (CET)
- Oder das Material auf Wikiversity als Großzitat hochladen und rezipieren. Daß das BA Rechte daran hat, bezweifle ich. Wohl eher die einzelnen Autoren. --Marcela 11:38, 26. Nov. 2010 (CET)
Verwendung eines Logos als Hintergrund
Kann man das Logo der Israelischen Eisenbahn als Hintergrund einer Graphik über die Fahrgastzahlen im Artikel über dieselbe verwenden? Welche Lizenz müsste ein solches Werk bekommen?Faxel 22:31, 25. Nov. 2010 (CET)
- Bitte lass das. Diagramme und Grafiken sollen das wesentliche komprimiert darstellen und visuell greifbar machen. Ein bunter Hintergrund lenkt da nur ab. Auch wäre diese Grafik in den übrigen Wikipedien nicht nutzbar. Mach doch eine Grafik ohne Logo sprachneutral für die Commons, dann kann das auch in den anderen Wikipedien verwendet werden. PS: Wenn du von dem Logohintergrund nicht abzubringen bist: nimm eine dir passende Lizenz und setzte {{Logo}} zusätzlich rein. syrcro 09:10, 26. Nov. 2010 (CET)
Das nebenstehende Bild ist offensichtlich von hier kopiert. Das angebliche Erstellungsdatum der Datei (01.03.2009) ist ebenso fragwürdig, da die vermutliche Ursprungs-Seite 2008 erstellt wurde. Ich wittere hier eine URV. --byggxx™ ± 20:33, 26. Nov. 2010 (CET)
- Das ist ein Commons-Problem... -- Chaddy · D – DÜP – 21:48, 26. Nov. 2010 (CET)
- Ich habe einen DR gestellt. --ireas :disk: :bew: 22:17, 26. Nov. 2010 (CET)
Wäre ein Upload mit dem Urheberrecht vereinbar?
Hallo! Ist der Upload dieser bei Flickr veröffentlichten Bilder in Ordnung? Die gleiche Frage gilt auch für diese Bilder, insbesondere das "Portrait" Conlons... Grüße, --Ω rede mit mir! 18:44, 25. Nov. 2010 (CET)
- Hallo, sind die nicht alle ohne freie Lizenz? Dann wäre höchstens zu fragen, ob sie urheberrechtlich geschützt sind, und da kann man bei den meisten Fotos von ausgehen. Port(u*o)s 18:58, 25. Nov. 2010 (CET)
- Die Fotos gehen sicher nicht. Aber bei den Badges hätte ich keine Bedenken. Das sind nur Reproduktionen von 2D-Vorlagen ohne Schöpfungshöhe. Aber nicht nach Commons damit, sondern hierher. -- 178.190.201.168 20:54, 25. Nov. 2010 (CET)
- Hatte ich ähnlich gedacht bzw. befürchtet. Gibt es weitere Meinungen zum Thema "Schöpfungshöhe" bei den Badges? --Ω rede mit mir! 17:35, 28. Nov. 2010 (CET)
- Die Fotos gehen sicher nicht. Aber bei den Badges hätte ich keine Bedenken. Das sind nur Reproduktionen von 2D-Vorlagen ohne Schöpfungshöhe. Aber nicht nach Commons damit, sondern hierher. -- 178.190.201.168 20:54, 25. Nov. 2010 (CET)
Hallo,
wie sieht es rechtlich aus, kann man diese Graphik in der deutschsprachigen WP lassen und spricht etwas dagegen aus der angegebenen Quelle die Karte als SVG-Datei hochzuladen?
Viele Grüße --Marsupilami (Disk|Beiträge) 09:51, 28. Nov. 2010 (CET)
- Ne, diese Karten-Darstellung erreicht zumindest die kleine Münze und muss gelöscht werden. Ein ähnliche Karte selbst zu machen und hochzuladen wäre aber erlaubt. Frag doch mal die Kartenwerkstätter. syrcro 09:57, 28. Nov. 2010 (CET)
- Danke Euch. Viele Grüße --Marsupilami (Disk|Beiträge) 16:02, 28. Nov. 2010 (CET)
Datei:Schwarze Schande.jpg
Hallo! Datei:Schwarze_Schande.jpg ist ein Foto einer Medaille von Karl Goetz († 1950). Muss das Urheberrecht von Goetz beachtet werden (de.Wikipedia/Commons)?
Schönen Gruß --Emkaer 14:02, 28. Nov. 2010 (CET)
- {{löschen}} [[WP:URV]] --~~~~ syrcro 14:16, 28. Nov. 2010 (CET)
- Ist eine URV. Hekerui 14:22, 28. Nov. 2010 (CET)
- Danke sehr! Ich entferne die Verwendung aus den 2 de.wp-Artikeln. --Emkaer 00:04, 29. Nov. 2010 (CET)
Was hat das Bundessozialgericht noch für aufgaben
Liebe Wikipedia
Ich möchte gerne wissen welche Aufgaben das Bundessozialgericht noch hat auser Straftaten. (nicht signierter Beitrag von 84.175.126.110 (Diskussion) 18:16, 28. Nov. 2010 (CET))
- Da bist du hier aber ziemlich falsch, denn für das Urheberrecht ist das Bundessozialgericht nicht zuständig... Deine Frage wäre eigentlich in der Auskunft richtig gewesen. Aber gut, du bekommst trotzdem eine Antwort: Siehe Bundessozialgericht, insbesondere den Abschnitt Zuständigkeit. -- Chaddy · D – DÜP – 18:29, 28. Nov. 2010 (CET)
technische Zeichnungen
Sind technische Zeichnungen von Fahrzeugen geschützt oder fallen die unter die Schöpfungshöhe? Ich habe ähnlich zu dieser Datei eine ziemlich genaue Skizze eines Pferdebahnwagens in einem Magazin gefunden, welche allerdings erst 1985 angelegt wurde, wie ich der Signatur entnehmen kann. -- Platte ∪∩∨∃∪ 01:11, 29. Nov. 2010 (CET)
- Faustregel: technische Zeichnungen sind immer dann geschützt, wenn sie mehr darstellen, als durch Vorgaben wie Normen o.ä. vorgeschrieben wird. Die Frage ist letztlich immer: würde es jeder andere genauso machen (weil durch Normen festgelegt ist, wie etwas - z.B. ein Schaltplan - aussehen muss) oder gibt es Gestaltungsspielraum. --Wiggum 01:30, 29. Nov. 2010 (CET)
Viele der dort aufgelisteten Dateien haben die Lizenz {{Bild-PD-alt-100}}
. Womit muss/darf diese ersetzt werden, um die Datei nach Commons verschieben zu können? grüße --Brackenheim 16:26, 26. Nov. 2010 (CET)
- PD-100 sind nicht commonsfähig. --Marcela 16:29, 26. Nov. 2010 (CET)
- Toll. Datei:K-u-k-Hofkalender-1905-1418-Schember.JPG zum Beispiel. Direkt angelegt mit {{Commonsfähig}} und {{Bild-PD-alt-100}}. --Guandalug 16:31, 26. Nov. 2010 (CET)
- Einfacher ist es, hier: Wikipedia:Nicht commonsfähig reinzuschauen, die Ausnahmen sind weniger und daher übersichtlicher als die commonsfähigen. --Die Schwäbin 16:38, 26. Nov. 2010 (CET)
- Wohl kaum einfacher.... wenn man die im Titel genannte Kategorie eigentlich leeren will, indem man die Dateien transferiert ;) --Guandalug 16:40, 26. Nov. 2010 (CET)
- Manche PD-100-Dateien sind durchaus commonsfähig, bspw. mit Template:PD-EU-no author disclosure: The copyright of this image has expired in the European Union because it was published more than 70 years ago without a public claim of authorship (anonymous or pseudonymous), and no subsequent claim of authorship was made in the 70 years following its first publication. --ireas :disk: :bew: 17:06, 26. Nov. 2010 (CET)
- Welche PD-100-Dateien meinst Du? --Brackenheim 19:30, 26. Nov. 2010 (CET)
- ireas, diese Lizenz ist aber genau das, was wir in der dewp nicht verwenden wollen, weil es rechtlich einige Probleme gibt. Die Voraussetzungen der Lizenzvorlage sind auch nur schwer zu erfüllen, wenn man es nicht so sieht, wie einige in Commons, die gerne einfach alles, was älter als 70 Jahre ist, damit versehen wollen. Viele Grüße --Saibo (Δ) 03:41, 27. Nov. 2010 (CET)
- Ich wollte nur darauf aufmerksam machen, dass es durchaus Fälle gibt, in denen man PD-alt-100-Bilder verschieben kann. Und an dem Fakt, dass PD-alt-100 greift, ändert der Ort (dewp / Commons) nichts. Man kann dann ja auf der Bilbeschreibungsseite vermerken, dass das auch in dewp wg. der 100-Jahre-Regelung okay ist. --ireas :disk: :bew: 10:27, 27. Nov. 2010 (CET)
- Halte ich nicht viel davon. Der Lizenzbaustein auf Commons ist sehr zweifelhaft und gehört mE mit unserer WP:BR-Argumentation in die Tonne. Und wenn es ihn nicht mehr gibt: wir wissen alle wie schwierig es ist Bilder von Commons nach dewp wieder zurück zu verschieben. Allerdings ist auch die 100er-Regelung, so wie sie hier angewandt wird, zweifelhaft - nur etwas weniger. *duck und weg* Viele Grüße --Saibo (Δ) 14:53, 29. Nov. 2010 (CET)
- Ich wollte nur darauf aufmerksam machen, dass es durchaus Fälle gibt, in denen man PD-alt-100-Bilder verschieben kann. Und an dem Fakt, dass PD-alt-100 greift, ändert der Ort (dewp / Commons) nichts. Man kann dann ja auf der Bilbeschreibungsseite vermerken, dass das auch in dewp wg. der 100-Jahre-Regelung okay ist. --ireas :disk: :bew: 10:27, 27. Nov. 2010 (CET)
Schöpfungshöhe: Aktuelle Rechtsprechung
Zur Info für alle Mitarbeiter, die sich mit Bildrechten befassen: In einem Vergleich vor dem LG München I wurde letzte Woche die Zeichnung rechts für schutzfähig erklärt und daher dieses Logo als Urheberrechtsverletzung eingestuft. Ich bitte darum, bei der Darstellung von Menschen (auch stilisiert) genau hinzuschauen und das Erreichen der nötigen Schöpfungshöhe angemessen großzügig anzunehmen. Grüße --h-stt !? 22:41, 27. Nov. 2010 (CET)
- Danke für die Info. Kann das bitte jemand in WP:BR und Schöpfungshöhe einbauen? Ist das ein Unternehmenslogo? Bei denen gehen wir ja afaik immer von einer höheren SH-Grenze aus. Viele Grüße --Saibo (Δ) 23:21, 28. Nov. 2010 (CET)
- Danke auch von mir, ich werde das beachten. --Marcela 23:23, 28. Nov. 2010 (CET)
- +1. Ich gehe allerdings nicht davon aus, dass die Zeichnung als Gebrauchskunst eingestuft wurde, da die ursprüngliche Zeichnung scheinbar „reine“ Kunst ist. Interessant wäre eine Begründung oder ein Kommentar der Richter. Hat jemand so etwas gefunden? --ireas :disk: :bew: 23:33, 28. Nov. 2010 (CET)
- Da es ein Vergleich ist, gibt es keine (offizielle) Begründung. --Mogelzahn 20:08, 29. Nov. 2010 (CET)
- „Zuvor hatten die Richter es für erwiesen gehalten, dass die Comic-Figur nicht von Flatz, sondern von Barbara Frieß stamme.“ – Aber irgendwie müssen sie sich ja geäußert haben. ;) Ich vermute aber auch, dass wir wohl bis auf Weiteres keine genaueren Informationen bekommen werden. --ireas :disk: :bew: 20:10, 29. Nov. 2010 (CET)
- Ich gehe mal davon aus, daß das eine Äußerung in der mündlichen Verhandlung (oder in einem richterlichen Hinweis, dann aber natürlich im letzten Teil anders verpackt) in dem Sinne war: „Nach dem derzeitigen Stand der Beweisaufnahme (oder des Parteivortrags) gehen wir davon aus, daß ... Die Parteien erhalten eine Schriftsatzfrist von drei Wochen, um zu der Frage weiter vorzutragen und Beweisangebote zu bringen. Können wir uns auf einen Vergleich einigen oder sollen wir einen Sachverständigen beauftragen, der die Linienführung und den Stil näher untersucht? Die Kosten für Sachverständigengutachten kennen Sie ja und schneller geht das dadurch auch nicht ....“ --Mogelzahn 20:21, 29. Nov. 2010 (CET)
- „Zuvor hatten die Richter es für erwiesen gehalten, dass die Comic-Figur nicht von Flatz, sondern von Barbara Frieß stamme.“ – Aber irgendwie müssen sie sich ja geäußert haben. ;) Ich vermute aber auch, dass wir wohl bis auf Weiteres keine genaueren Informationen bekommen werden. --ireas :disk: :bew: 20:10, 29. Nov. 2010 (CET)
- Da es ein Vergleich ist, gibt es keine (offizielle) Begründung. --Mogelzahn 20:08, 29. Nov. 2010 (CET)
- Ein anderer stilisierter Mensch nebenstehend. Wir sollten uns das Urteil mal genauer ansehen. Viele Grüße --Saibo (Δ) 16:30, 29. Nov. 2010 (CET)
- Verstehe ich da was falsch? Ich sehe es so, es ist eine Urheberrechtsverletzung wenn ich das Bild verändere oder für ein eigenes Logo verwende, einbaue, oder umbaue. Das Verwenden einer 1:1 Kopie stellt höchstens einen Verstoß gegen die Verwertungsrechte dar, aber nicht gegen das Urheberrecht? -- Enzyklopädix 19:48, 29. Nov. 2010 (CET)
- Moin, moin. Das Verwenden einer 1:1-Kopie setzt das Vervielfältigungsrecht voraus, das Teil des Urheberrechts ist und prinzipiell beim Urheber liegt. Grüße, --ireas :disk: :bew: 19:56, 29. Nov. 2010 (CET)
- Ich möchte darauf hinweisen, dass es sich zum einem nicht um ein Urteil handelt und zum anderen, wenn das Gericht eine Werkqualität bejaht hätte, es sich um ein einzelnes Urteil handelt. Es ist daher nicht angebracht, diesen Sachverhalt in WP:BR oder Schöpfungshöhe einzuarbeiten. Des weiteren stehen einige andere Urteile diesem "Nicht-Urteil" entgegen und verneinen eine Werkqualität bei Werken der angewandten Kunst bei Unternehmenslogos. ..Darah Dan Doa.suhadi 20:57, 29. Nov. 2010 (CET)
- Moin, moin. Das Verwenden einer 1:1-Kopie setzt das Vervielfältigungsrecht voraus, das Teil des Urheberrechts ist und prinzipiell beim Urheber liegt. Grüße, --ireas :disk: :bew: 19:56, 29. Nov. 2010 (CET)
- Verstehe ich da was falsch? Ich sehe es so, es ist eine Urheberrechtsverletzung wenn ich das Bild verändere oder für ein eigenes Logo verwende, einbaue, oder umbaue. Das Verwenden einer 1:1 Kopie stellt höchstens einen Verstoß gegen die Verwertungsrechte dar, aber nicht gegen das Urheberrecht? -- Enzyklopädix 19:48, 29. Nov. 2010 (CET)
- +1. Ich gehe allerdings nicht davon aus, dass die Zeichnung als Gebrauchskunst eingestuft wurde, da die ursprüngliche Zeichnung scheinbar „reine“ Kunst ist. Interessant wäre eine Begründung oder ein Kommentar der Richter. Hat jemand so etwas gefunden? --ireas :disk: :bew: 23:33, 28. Nov. 2010 (CET)
- Danke auch von mir, ich werde das beachten. --Marcela 23:23, 28. Nov. 2010 (CET)
Datei:Logo Wicked Die Hexen von OZ.jpg
Ist dieses Logo Datei:Logo Wicked Die Hexen von OZ.jpg wirklich korrekt lizenziert? Wie steht es um die Schöpfungshöhe? Oder spielt das hier keine Rolle? --Mikano 09:11, 29. Nov. 2010 (CET)
- Kannst du mal den Link checken? Ich seh da nix und das Logbuch zeigt auch nichts an. Hekerui 10:38, 29. Nov. 2010 (CET)
- Benutzer:Musamies hat es inzwischen aus dem Artikel Wicked – Die Hexen von Oz (Musical) entfernt, seine Begründung copyvio logo away. --Mikano 10:43, 29. Nov. 2010 (CET)
- Es war auf Commons und wurde dort gelöscht: "2010-11-29T09:06:21 Herbythyme hat „File:Logo Wicked Die Hexen von OZ.jpg“ gelöscht (Fair use material is not allowed on Commons)". Fair use ist hier und auf Commons nicht erlaubt. Viele Grüße --Saibo (Δ) 14:46, 29. Nov. 2010 (CET)
- Benutzer:Musamies hat es inzwischen aus dem Artikel Wicked – Die Hexen von Oz (Musical) entfernt, seine Begründung copyvio logo away. --Mikano 10:43, 29. Nov. 2010 (CET)
Schöpfungshöhe vorhanden? Ich wurde von einem User darauf aufmerksam gemacht und bin aufgrund #Schöpfungshöhe: Aktuelle Rechtsprechung nicht sicher. -- Quedel 15:08, 29. Nov. 2010 (CET)
- Haarige Frage. Im Zweifel "pro SH" und daher Contra LogoSH, denke ich. Lieber 'ne Freigabe zuviel anfragen.... (oder auf so ein Bild verzichten) --Guandalug 15:13, 29. Nov. 2010 (CET)
- [BK] Du musst beachten, dass es sich hierbei um angewandte Kunst handelt. Dennoch ist es kein eindeutiger {{Bild-LogoSH}}-Fall. Ich tendiere dazu, der Zeichnung urheberrechtlichen Schutz zuzusprechen, bin mir allerdings nicht sicher. --ireas :disk: :bew: 15:14, 29. Nov. 2010 (CET)
- Wenn Plattencover SH haben, dann erreicht diese Darstellung gewiß ebenfalls SH, Genehmigung einholen oder löschen. -- smial 16:31, 29. Nov. 2010 (CET)
- Plattencover? Worauf beziehst du dich? --ireas :disk: :bew: 16:37, 29. Nov. 2010 (CET)
- CD-Hüllen sind hier afaik nicht zugelassen. Oder neuerdings doch? --smial 16:39, 29. Nov. 2010 (CET)
- Das kann man pauschal nicht sagen… Es gibt durchaus Plattencover, die nicht geschützt sind. Sollte sich eigentlich im Archiv finden lassen… --ireas :disk: :bew: 16:40, 29. Nov. 2010 (CET)
- CD-Hüllen sind hier afaik nicht zugelassen. Oder neuerdings doch? --smial 16:39, 29. Nov. 2010 (CET)
- Plattencover? Worauf beziehst du dich? --ireas :disk: :bew: 16:37, 29. Nov. 2010 (CET)
- Wenn Plattencover SH haben, dann erreicht diese Darstellung gewiß ebenfalls SH, Genehmigung einholen oder löschen. -- smial 16:31, 29. Nov. 2010 (CET)
- [BK] Du musst beachten, dass es sich hierbei um angewandte Kunst handelt. Dennoch ist es kein eindeutiger {{Bild-LogoSH}}-Fall. Ich tendiere dazu, der Zeichnung urheberrechtlichen Schutz zuzusprechen, bin mir allerdings nicht sicher. --ireas :disk: :bew: 15:14, 29. Nov. 2010 (CET)
- Ein Beispiel, bei dem eine gemeinfreie Vorlage nicht schutzfähig verwendet wird, wäre dieses Cover. Es gibt auch „normale“ CD-Cover ohne Schöpfungshöhe, hier finde ich auf Anhieb allerdings kein Beispiel. --ireas :disk: :bew: 16:45, 29. Nov. 2010 (CET)
- Wie wärs mit Nirvana_(Album) oder das von den Beatles oder das Weiße Album. -- Quedel 16:53, 29. Nov. 2010 (CET)
- Auf denen ist überall nur ein Schriftzug drauf. Bei Kraftwerk und beim Vampirlogo sind's dreidimensionale Gestaltungselemente, deshalb ja grenzwertig. Hier hat der Designer eigenhändig hochgeladen. -- smial 16:58, 29. Nov. 2010 (CET)
- Wobei das ein Theaterplakat ist und kein CD-Cover. -- Quedel 17:30, 29. Nov. 2010 (CET)
- Ja. Sicher. Vampire und Stühle sind Theaterplakate o.ä., die CD-Cover habe ich nur als Analogie hineingebracht. Wenn es um Design und SH geht, sollte es wurscht sein, ob Plakat oder Cover, kann alles unter Kunscht fallen, muß aber nicht. -- smial 17:51, 29. Nov. 2010 (CET)
- Wobei das ein Theaterplakat ist und kein CD-Cover. -- Quedel 17:30, 29. Nov. 2010 (CET)
- Auf denen ist überall nur ein Schriftzug drauf. Bei Kraftwerk und beim Vampirlogo sind's dreidimensionale Gestaltungselemente, deshalb ja grenzwertig. Hier hat der Designer eigenhändig hochgeladen. -- smial 16:58, 29. Nov. 2010 (CET)
- Wie wärs mit Nirvana_(Album) oder das von den Beatles oder das Weiße Album. -- Quedel 16:53, 29. Nov. 2010 (CET)
- Ein Beispiel, bei dem eine gemeinfreie Vorlage nicht schutzfähig verwendet wird, wäre dieses Cover. Es gibt auch „normale“ CD-Cover ohne Schöpfungshöhe, hier finde ich auf Anhieb allerdings kein Beispiel. --ireas :disk: :bew: 16:45, 29. Nov. 2010 (CET)
Nur mal so nachgefragt: Wenn ich ein Foto vom CD-Cover mache, das kann man dann hier einbinden? -- Enzyklopädix 18:45, 29. Nov. 2010 (CET)
- (X) Dagegen. Ohne genaue prüfung nicht. -- smial 18:51, 29. Nov. 2010 (CET)
- Ob fotografiert oder eingescannt ändert nix an den Rechten des abgebildeten Covers. -- Quedel 22:50, 29. Nov. 2010 (CET)
Ein wirklicher Urheber, eine Person, ist schwer auszumachen. Es gäbe mehr oder minder weniger gute Alternativen wie [10] (ganz unten) oder [11] (5. Bild). Dabei geht es um den Artikel Marc Jongen. Was tun? An wen könnte man sich wenden? (nicht signierter Beitrag von Thmonline (Diskussion | Beiträge) 22:19, 30. Nov. 2010 (CET))
- Hallo, da hilft nur eins: den Abgebildeten bzw. den Seitenbetreiber um Kontakt zum jeweiligen Fotografen und den dann um eine Freigabe (Muster hier) bitten. Bei der dritten Seite steht unten drunter: alle Fotografien (c) Martin Warnke; der ist Informatikprofessor an der Leuphana Universität Lüneburg und ein netter Mensch: http://www.leuphana.de/martin-warnke.html --Martina Nolte Disk. 23:17, 30. Nov. 2010 (CET)
Ist ein Transfer dieser Datei nach Commons möglich? Ich würde vermuten das das Logo keine Schöpfungshöhe erreicht.--Trockennasenaffe 22:33, 29. Nov. 2010 (CET)
- wenn man das "by Astra" noch ausbauen würde wären noch 2 Quadrate und die Zeichen H, D und + übrig - da kann doch auch bei Commons mehr keiner was sagen, oder? rbrausse (Diskussion Bewertung) 22:37, 29. Nov. 2010 (CET)
- Das Astra Logo gibt es auch schon auf Commons siehe Datei:SES-Astra Logo.svg und Datei:SES Astra.jpg. Daran sollte es also eigentlich auch nicht scheitern.--Trockennasenaffe 22:51, 29. Nov. 2010 (CET)
- Da die Diskussion hier offenbar abgeschlossen ist, werde ich es einfach mal versuchen.--Trockennasenaffe 10:48, 1. Dez. 2010 (CET)
- Das Astra Logo gibt es auch schon auf Commons siehe Datei:SES-Astra Logo.svg und Datei:SES Astra.jpg. Daran sollte es also eigentlich auch nicht scheitern.--Trockennasenaffe 22:51, 29. Nov. 2010 (CET)
Besteht bei diesem Winamp Screenshot eine erweiterte Schöpfungshöhe? Da das Bento-Skin sich schon sehr von bspw. der Photoshop Oberfläche unterscheidet bin ich mir nicht ganz sicher ob ich das Bild als Screenshot in den Winamp Artikel einbinden darf. --91.65.68.193 17:35, 30. Nov. 2010 (CET)
- Ich sehe da nichts Schützenswertes. --Marcela 17:54, 30. Nov. 2010 (CET)
- Allerdings wäre es doch nicht möglich, dass man das Cover auch "unzensiert" darstellt oder? Ich meine nähmlich das es mit dem Orginal Cover Flow besser zur Oberfläche passen würde, was ich aber durch die Urheberrechte der Künster / Plattenlabel an den Covern nicht direkt einfügen möchte. --Hans1914 18:50, 1. Dez. 2010 (CET)
Gemeinfreiheit von Bildern in Büchern von Richard Klapheck gegeben?
Vgl. bitte zu den Einzelheiten Benutzer Diskussion:Bjs#Hoensbroek. --Alupus 21:47, 30. Nov. 2010 (CET)
- Ich bin ja (eins drüber) auch grad an diesen Fragen. Kompliziertes Zeug. Anonymes_Werk_(Urheberrecht) gibt einen guten Überblick. Ich verstehe den Abschnitt zur Vertretung (§10 UrhG) so, dass der Herausgeber bzw. der Verlag bis 70 Jahre nach dem Tod des Fotografen dessen Rechte geltend machen kann. Womit mir allerdings die 70-Jahre-nach-Veröffentlichung-Frist nicht mehr wirklich einleuchtet. --Martina Nolte Disk. 23:07, 30. Nov. 2010 (CET)
- Warum 70? §71 gibt dem Erstveröffentlicher 25 jahre? --Marcela 23:10, 30. Nov. 2010 (CET)
- Der gilt für Erstveröffentlichung nach Erlöschen des Urheberrechts. Bei diesen Fotos glaube ich nicht und gab's bisher auch keinen Hinweis darauf, dass sie vor der Veröffentlichung 1916 schon gemeinfrei waren. --Martina Nolte Disk. 23:23, 30. Nov. 2010 (CET)
- Warum 70? §71 gibt dem Erstveröffentlicher 25 jahre? --Marcela 23:10, 30. Nov. 2010 (CET)
Die Veröffentlichung der Bücher (drei Bände) erfolgte im Verlag Bagel um 1916, und Herr Klapheck ist 1939 verstorben. Schätzt man die Fotos vorsichtshalber nicht als Werke im Sinne von § 72 UrhG ein, gibt es m. E. folgende drei Möglichkeiten der urheberrechtlichen Einordnung: a) Soweit von Klapheck selbst angefertigt sind die Schutzfristen am 31.12. 2009 TE abgelaufen, §§ 64, 69 UrhG. b) Soweit die Bilder nicht von Klapheck sind, und dies im Buch vermerkt ist, was noch zu klären ist - mir persönlich liegen nur die Bände 1 und 2 vor -, kommt es darauf an, wann die Fotografen verstorben sind. c) Soweit die Bilder nicht von Klapheck sind und der Urheber nicht im Buch vermerkt, sind die Schutzfristen gemäß §§ 66 I 1, 69 UrhG wohl auch abgelaufen.
§ 10 I, II UrhG betrifft die Geltendmachung von urheberrechtlichen Ansprüchen, aber nicht die Grenzen derselben, welche sich aus §§ 64 ff. ergeben, und ist daher m. E. in diesem Falle nicht von Belang. Beim obigen Problem von Martina Nolte hingegen könnte § 66 I 2 einschlägig sein. Dies alles aber ohne Gewähr - habe leider keinen diesbezüglichen Kommentar zur Hand. Sieht es jemand (in bewährter juristischer Tradition) anders? --Alupus 16:54, 1. Dez. 2010 (CET)
- Die Bilder sollten eigentlich für uns brauchbar sein, 1. Der Autor des Buches und ggf. auch Fotograf Klapheck ist genügend lange verstorben das seine Werke gemeinfrei sind. 2. Bei Werke die in einem Buch von 1916, bei dem die Fotografen nicht angegeben sind, Kann davon ausgegengen werden, dass der Fotograf nicht mehr ermittelt werden kann (Es wäre ev. ein anonymes Werk, und als solches auch gemeinfrei). Gundsätzlich war 1916 nicht unbedingt die Zeit wo ein Jugendlicher Zugang zu eine Fotoapperat hatte. 3. Die Bilder sind genügend lange Veröffentlicht um in der USA unprobematisch zu sein (Diese Bilder gelten in der USA prizipiel als gemeinfrei). Die Frage ist hier eigentlich wem werden die Fotos im Buch zugeschrieben, dem Autor, weil er dafür bekannt war seine Werke selber zu illustrieren? Ansosten sollte man bei den Bildern die nicht Klapheck zugeordet werden können, erst 2016 verwendet werden (100 Jare-Regel).Bobo11 18:22, 1. Dez. 2010 (CET)
- M..., so gehts, wenn man sich ohne Kommentar in fremde Rechtsgebiete begibt. Die von Martina Nolte bereits angemerkte Übergangsregelung habe ich bei meinem Beitrag von vorhin glattweg übergangen. Anm. b) und c) sind daher nahezu für die Tonne! Bevor ich jetzt aber nach dem ominösen Band III fahnde - vielleicht werden die Bilder ja gar nicht mehr gebraucht, weil es frischeres Material auf dem Markt gibt. Stellen wir diese Dikussion also zunächst einmal ruhend. --Alupus 22:12, 1. Dez. 2010 (CET)
DIN Normen
Darf ich den Inhalt einer DIN Norm in einen Artikel wiedergeben ? Eine Ziemlig grosse Tabelle z.B. ? Gilt das selbe auch für Wikibooks ? Wem Es interessiert: es geht um die DIN 1164. (nicht signierter Beitrag von Sheepdog85 (Diskussion | Beiträge) )
- Auf jeder Norm steht es: © DIN Deutsches Institut für Normung e.V. - Jede Art der Vervielfältigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut für Normung e.V., Berlin, gestattet. --тнояsтеn ⇔ 13:50, 24. Nov. 2010 (CET)
- Das gilt jedoch nur, wenn die Norm eine geistige Schöpfung aufweist. Falls nicht, ist dieser Vermerk eine Schutzrechtsberühmung. --Marcela 13:52, 24. Nov. 2010 (CET)
- Hihi, willste das mit der Schutzrechtsberühmung nicht in Deine Sig mit aufnehmen? Das reicht ja schon fast an Catos Ceterum censeo Carthaginem esse delendam ran... ;-) --Die Schwäbin 19:14, 24. Nov. 2010 (CET)
- Das gilt jedoch nur, wenn die Norm eine geistige Schöpfung aufweist. Falls nicht, ist dieser Vermerk eine Schutzrechtsberühmung. --Marcela 13:52, 24. Nov. 2010 (CET)
Was ist mit der allerersten Version der DIN 1? --84.61.183.12 17:59, 24. Nov. 2010 (CET)
- Kannst du uns den Wortlaut der DIN 1 zeigen? --Gnom 18:08, 24. Nov. 2010 (CET)
- (reinquetsch nack BK) Also die DIN 1 handelt von Kegelstiften, die erste Version ist von 1918... ich denke mal, die Urheber müssten alle 70 Jahre tot sein, damit hier was zu holen ist. --91.22.202.137 18:35, 24. Nov. 2010 (CET)
DINs auf die vor 2003 aus staatlichen Normtexten verwiesen worden ist, sind wohl immer noch als amtliche Werke gemeinfrei. DINs seit 2003 müssen im staatlichen Normtext vollständig wiedergegeben werden, um gemeinfrei zu sein. syrcro 18:34, 24. Nov. 2010 (CET)
- Was ist denn ein staatlicher Normtext? -91.22.202.137 18:36, 24. Nov. 2010 (CET)
Der Beuth-Verlag erklärt immer gerne, die Rechte an Normtexten zu halten, das stimmt aber nicht. Die allermeisten Texte haben überhaupt keine Schöpfungshöhe oder sind schlicht viel zu alt, um geschützt zu sein. Einige ganz wenige Normen können unter Umständen als datenbankwerk geschützt sein, das ist aber eher die Ausnahme. Hier will eine Firma einfach ihre Monopolstellung so lange wie möglich kommerziell ausschlachten. --Marcela 09:51, 25. Nov. 2010 (CET)
- Das ist leider Blödsinn. Mit Wirkung zum Jahr 2003 hat der Bundestag gerade im Hinblick auf den grundsätzlich bestehenden Schutz der DINen § 5 UrhG geändert und mit dem neuen Abs. 3 ergänzt: (3) Das Urheberrecht an privaten Normwerken wird durch die Absätze 1 und 2 nicht berührt, wenn Gesetze, Verordnungen, Erlasse oder amtliche Bekanntmachungen auf sie verweisen, ohne ihren Wortlaut wiederzugeben. In diesem Fall ist der Urheber verpflichtet, jedem Verleger zu angemessenen Bedingungen ein Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung einzuräumen. Ist ein Dritter Inhaber des ausschließlichen Rechts zur Vervielfältigung und Verbreitung, so ist dieser zur Einräumung des Nutzungsrechts nach Satz 2 verpflichtet.
- Schöpfungshöhe haben die leider fast alle und es gibt kaum noch welche, die auch nur 70 Jahre alt wären. Das DIN betreibt unter Mithilfe von Historiografs Berufsgenossen (er wird seine Streitschriften gegen die Praxis sicher später in diesem Thread verlinken) unter Berufung auf diese Vorschrift übrigens eine Politik des Verhinderns der erlaubten lizenzfreien Nutzung. Gemeinfrei sind aber -gottseidank- zumindest die DINen (genauer DINen in den Fassungen), auf die vor 2003 in amtlichen Normen (grob~ amtliche Werke ohne Urteile und gerichtliche Entscheidungen) verwiesen wurde, sowie die, die in solchen amtlichen Normen seitdem im Wortlaut wiedergegeben wurden. (Arbeitet hier nicht wer in einer wissenschaftlichen bzw. universitären Einrichtung mit eigenem Amtsblatt, das zumindest mal die wichtigsten Normen zum wissenschaftlichen Arbeiten rezitieren könnte?) syrcro 10:08, 25. Nov. 2010 (CET)
Khem also ich bin student und habe zugrif auf die meisten DINs - wem es bedarf kann ich eine recherche nstellen aber möge mir bitte einer so ganz für dumme und ohne juristendeutsch erklären wonach och suchen soll (so ma FAQ-artig) ? (tut mir leid für die rechtschreibung: deutsch ist nicht meine lieblingssprache) Sheepdog85
Leute ! Eine eindeutige Klärung des Sachverhaltes tut wirklich not !! Weil sonst ich meine Arbeit echt sein lassen kann. Bitte-bitte kontaktier einer einem von wikimedia oder den admin oder so - dasss diese Frage an jemanden wetergereicht wird der vom Fach ist. Weil es ist eine ziemlige Schande wenn ich hier keine Norminhalte wiedergeben durfte.
P.S.: Wie sieht es eigentlich mit den Eurocodes aus ? Hoffentlich nicht genauso. Eurocode ist der Nachfolgende europäische Normenwerk der die DIN auf lange Sicht ablösen wird / schon teilweise abgelöst hat.
Bitte um eine eindeutige Klärung des Promlems !! (entweder darf ich das widergeben oder nicht) --91.5.51.177 15:04, 28. Nov. 2010 (CET)
Mist. Ich wars. Sheepdog85
Geschützt ist immer nur die sprachliche Gestaltung der Normen nicht ihr Inhalt. Es kommt daher immer auf den Einzelfall der Bearbeitung an.
Zum Thema: http://archiv.twoday.net/stories/5257889/ --FrobenChristoph 23:30, 3. Dez. 2010 (CET)
- Kann ich dann eine Tabelle aus der aktuellen DIN 197 oder (ebenfalls aktuellen) DIN 1064 einz zu einz wiedergeben ? Die Tabelle anderes gestalten erweist sich als ziemlig schwierig weil da auf der einen Seite Zementsorten stehen (kann man nicht anderes beschreiben) und auf der anderen die sog.expositionsklassen (ist auch ein Fachbegriff der sich nicht ersetzen oder umschreiben lässt). Sheepdog85
fremde Fotos von Siegeln
Ich hatte in BD:Saibo#Siegel eine Diskussion über die Schutzfähigkeit von Fotos von Siegeln, bin mir nicht ganz sicher und bitte daher um Rat.
Also nach WP:BR sind Fotos von Siegeln geschützt. Ebenso nach der Löschdiskussion. In dieser Richtlinie auf Commons finde ich nur Coins = Münzen. Aber die Argumentation ist übertragbar.
Im Archiv habe ich nicht viel mehr als Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2006/08#Muenzen_und_Siegel gefunden.
Nur bitte nochmal zur Klarstellung: sind diese Siegel dreidimensional genug, damit eine Fotografie derer schutzfähig ist? (Um die eventuelle Löschung kümmere ich dann schon, das braucht keiner hier zu übernehmen.) Viele Grüße --Saibo (Δ) 14:42, 29. Nov. 2010 (CET)
- Hihi – dreidimensional genug. ;) Entweder es ist eine dreidimensionale Reproduktion oder auch nicht. *g*
- MMn handelt es sich beim zweiten Bild sehr wahrscheinlich um eine zweidimensionale Reproduktion (ich sehe auf den ersten Blick keine dreidimensionalen Merkmale), wohingegen ich die erste Aufnahme durchaus als dreidimensional einstufen würde (deutlicher Schattenfall etc.).
- Grüße, --ireas :disk: :bew: 14:55, 29. Nov. 2010 (CET)
- Danke für deinen ersten Kommentar dazu. Das hier sind nicht die einzigen Siegelfotos - das sind nur Beispiele.
- Aber, dass du beim zweiten nichts dreidim. erkennst, verwundert mich - meines Erachtens ist das fast genauso dreidim. wie das einzelne Siegel. Auch ein Schatten wird geworfen (nur halt kleiner abgebildet). Oder siehst du im zweiten Fall das Siegel als so unbedeutend an, dass dessen Dreidimensionalität nichts wiegt - so ähnlich wie Beiwerk? Viele Grüße --Saibo (Δ) 16:38, 29. Nov. 2010 (CET)
- Für mich sieht das sehr flach aus… ich kann mich da aber auch täuschen.
- Allgemein gilt: Das muss man immer im Einzelfall betrachten. ;)
- Grüße, --ireas :disk: :bew: 16:39, 29. Nov. 2010 (CET)
- Hmm, also, wie immer: wir wissen nichts. Schade. Ist die Frage, wie viel Rechtsunsicherheit soll man möglichen Nachnutzern zumuten - zumal diese Unsicherheit ja von den Lizenzvorlagen nicht widergespiegelt wird. Viele Grüße --Saibo (Δ) 23:25, 3. Dez. 2010 (CET)
Zimbabwe-Schein
Hej,
das Bild rechts steht seit Tage in den SLA-Kandidaten auf Commons: Nun wird dort erklärt, dass der Schein nicht frei wäre, etwas weiter unten steht ein Lizenzbaustein mit folgendem Text: According to clause 50 of the Copyright Act of Zimbabwe, Chapter 26:1, this work is in the public domain because it is either an image of a banknote which has been demonetized in terms of the Reserve Bank of Zimbabwe Act Chapter 22:10, or an image of a coin or the artistic work defining the design of a coin.. Was stimmt denn nun? Ich würde mich freuen, wenn ihr mir einen Rat geben könntet. --jcornelius 22:19, 29. Nov. 2010 (CET)
- Ich habe den Schnelllöschantrag entfernt. Fair use ist unsinnig, wenn es in Zimbabwe die Währung gemeinfrei ist. Matthias 22:02, 3. Dez. 2010 (CET)
Zweimal Schöpfungshöhe
- commons:Category:Enchanted (film): Haben die Kostüme nicht womöglich Schöpfungshöhe? Oder, falls ja, können sie als Beiwerk durchgehen (die Kostüme sind ja das, wodurch sich die Foto im Wesentlichen auszeichnen)?
- commons:Category:Dinosaurierpark Münchehagen: Die Figuren sind zwar Nachbildungen realer Wesen, dürften aber durch Farbgebung, Körperhaltung etc. Schöpfungshöhe erreichen, oder?
--Katimpe 23:02, 29. Nov. 2010 (CET)
Können wir bitte mal immer im Hinterkof behalten dass die Frage nach Schöpfungshöhe bei Werken der angewandten Kunst (hier: Kostüme, Tiernachbildungen) ein deutliches Überragen voraussetzt. Wer nicht in der Lage ist, dieses Überragen wenigstens ansatzweise in Worte zu fassen, sollte einfach mal stille sein --FrobenChristoph 23:22, 3. Dez. 2010 (CET)
- Da diese Seite Urheberrechtsfragen heißt und es sich hier um eine Urheberrechtsfrage handelt, ist mir nicht ganz klar, warum ich „stille sein“ soll. Ein schlichtes „Nein“ hätte auch gereicht. Trotzdem danke für die Antwort. -- Katimpe 14:54, 4. Dez. 2010 (CET)
Lizenzwanderung
Kann ein Bildbearbeiter, der Fotos mit einer bestimmten Lizenz für eine Collage verwendet, die er mit eigenen Beschriftungen und grafischen Dekorationen erweitert, die vorgegebenen Lizenzen vollständig ignorieren und komplett eigene einsetzen? Konkret: FAL und GFDL-1.2-only durch cc-by-sa 3.0 und GFDL 1.3 ersetzen? -- smial 11:26, 30. Nov. 2010 (CET)
- Ist das eine rhetorische Frage? syrcro 11:30, 30. Nov. 2010 (CET)
- Nein, das ist ein konkreter Fall, möglicherweisse mehrere Fälle. Präzisierung: Muß das abgeleitete Werk mit den falschen Lizenzen gelöscht werden oder reicht es, die neuen gegen die ursprünglichen Lizenzen auszutauschen? Muß die zusätzliche cc-by-sa 3.0 beim abgeleiteten Werk drin bleiben? GFDL1.3 geht wohl gar nicht, weil die der Intention von 1.2-only ja nun widerspricht. -- smial 11:38, 30. Nov. 2010 (CET)
- Wahrscheinlich gibt es gar keinen Weg, diese Collage korrekt zu lizenzieren. Alle Bilder müssen für sich mindestens eine Lizenz aufweisen, die mit jeweils einer anderen aller verwendeten Bilder (vorausgesetzt, sie weisen Schöpfungshöhe auf; bei Fotos nehmen wir diese immer an) kompatibel ist. Beispiel: Ist eines der Bilder nur mit GFDL1.2-only lizenziert, ein anderes nur mit CC-BY-SA 3.0, so kann ohne Weiteres keine korrekt lizenzierte Collage erstellt werden. Auch die Unterstellung der ganzen Collage unter GFDL1.2-only mit der Begründung, dies sei die strengste Lizenz, ist nicht möglich, da GFDL1.2only und CC-BY-SA3.0 nicht kompatibel sind. Yellowcard 11:42, 30. Nov. 2010 (CET)
- PS: Das von Dir beschriebene Vorgehen ist übrigens vermutlich eine Urheberrechtsverletzung. Ganz genau lässt sich das aber erst im Einzelfall sagen. Yellowcard 11:45, 30. Nov. 2010 (CET)
- Alle verwendeten Fotos haben exakt dieselben Lizenzen, von daher kein Problem. -- smial 11:56, 30. Nov. 2010 (CET)
- Um welche Bilder geht es denn? syrcro 12:42, 30. Nov. 2010 (CET)
- Na dann kann die Collage auch unter diese Lizenz gestellt werden. Yellowcard 22:18, 30. Nov. 2010 (CET)
- Alle verwendeten Fotos haben exakt dieselben Lizenzen, von daher kein Problem. -- smial 11:56, 30. Nov. 2010 (CET)
- PS: Das von Dir beschriebene Vorgehen ist übrigens vermutlich eine Urheberrechtsverletzung. Ganz genau lässt sich das aber erst im Einzelfall sagen. Yellowcard 11:45, 30. Nov. 2010 (CET)
- Wahrscheinlich gibt es gar keinen Weg, diese Collage korrekt zu lizenzieren. Alle Bilder müssen für sich mindestens eine Lizenz aufweisen, die mit jeweils einer anderen aller verwendeten Bilder (vorausgesetzt, sie weisen Schöpfungshöhe auf; bei Fotos nehmen wir diese immer an) kompatibel ist. Beispiel: Ist eines der Bilder nur mit GFDL1.2-only lizenziert, ein anderes nur mit CC-BY-SA 3.0, so kann ohne Weiteres keine korrekt lizenzierte Collage erstellt werden. Auch die Unterstellung der ganzen Collage unter GFDL1.2-only mit der Begründung, dies sei die strengste Lizenz, ist nicht möglich, da GFDL1.2only und CC-BY-SA3.0 nicht kompatibel sind. Yellowcard 11:42, 30. Nov. 2010 (CET)
- Nein, das ist ein konkreter Fall, möglicherweisse mehrere Fälle. Präzisierung: Muß das abgeleitete Werk mit den falschen Lizenzen gelöscht werden oder reicht es, die neuen gegen die ursprünglichen Lizenzen auszutauschen? Muß die zusätzliche cc-by-sa 3.0 beim abgeleiteten Werk drin bleiben? GFDL1.3 geht wohl gar nicht, weil die der Intention von 1.2-only ja nun widerspricht. -- smial 11:38, 30. Nov. 2010 (CET)
- Nein, das widerspricht dem Prinzip Copyleft. Auch wenn das entstandene Werk "eigene Schöpfungshöhe" einbringt, macht das die Urheberrechte der einzelnen Schöpfer nicht nichtig.--141.84.69.20 17:33, 4. Dez. 2010 (CET)
- FAL und cc-by-sa sind ähnlich, aber nicht gleich und daher auch inkompatibel. Es ist schlicht und ergreifend eine URV wenn ein FAL-Bild nach der Bearbeitung unter cc-by-sa gestellt wird. Die FAL ist das an sich recht eindeutig. ...diese Lizenz in ihrer Reinform anzufügen ... untersagt, die Originale in andere Werke einzufügen, welche der Lizenz nicht obliegen ... Insofern ist die FAL verhältnismäßig regide. Die Alternative GFDL 1.2 only erlaubt auch weder die Umlizenzierung nach cc-by-sa noch die Lizensierung nach GFDL 1.3, weswegen der Bildbearbeiter hier die beiden vorgegebenen Lizenzen mißachtet hat. Fremde Werke umzulizensieren ist bar ein no-go.. Daher bleibt IMO nur den Bildbearbeiter dazu aufzufordern, die Lizensierung zu korrigiere und bei Uneinsichtigkeit das Ergebnis zu löschen. Wenn alle ursprünglichen Bilder und FAL & GFDL 1.2 only stehen, steht es dem Bildbaearbeiter immerhin frei, sich für sein Folgewerk eine der beiden auszusuchen. Bei einer Kollage bleibt aber wohl eh nur die FAl übrig. Anders als die GFDL kennt die FAL ein ausdrückliches Verbot - Kollagen fallen sicher unter Punkt 3 (Eingliederung). Udn Eingliederung in Nicht-FAL-Werke sit ausdrücklich verboten. Da dürfte auch die Berufung auf GFDL nicht helfen.-- Sarkana frag den ℑ Vampirbewerte mich 22:39, 4. Dez. 2010 (CET)
Anonymous-EU versus 70 pma
Auf Commons wird hier die Frage gestellt, ab welchem Entstehungsdatum das unveröffentliche Werk eines unbekannten Autors als gemeinfrei gelten kann. Der Fragesteller möchte Anonymous-EU auf unveröffentlichte Bilder anwenden, weil sie älter als 70 Jahre sind. Ich bin der Auffassung, dass unveröffentlichte Werke unbekannter Urheber (und von Urhebern, deren Lebensdaten unbekannt sind) bis fast zurück in die Mitte des 19. Jahrhunderts (1939 minus grob geschätzte 80 Jahre) zunächst als unfrei gelten müssten. Was stimmt? Und warum? Antworten am liebsten direkt auf Commons. :-) --Martina Nolte Disk. 19:44, 30. Nov. 2010 (CET)
- Die Commons wenden § 66 UrhG auf alle Werke an, deren Namen nicht auf dem Bild steht. Das Tag verkennt vollkommen, dass für Werke die vor 1995 entstanden sind, noch die alte Regelung gilt. Für Deutschland siehe § 137f, in Bezug auf Prä-1995-Werke der bildenden Kunst gilt in Deutschland einfach weiter 70pma. Der Herr Graf hat dazu mal was recht gut verständliches geblogt: Urheberrecht bei anonymen Plakaten. Warum weise ich seit einiger Zeit ständig auf dieses Blog hin? syrcro 20:14, 30. Nov. 2010 (CET)
- Danke. Das tag enthält sogar eine Anmerkung zur 1995-Grenze in Deutschland. Der fragende Commons-Admin meint aber (trotzdem), die Einschränkung des tags auf veröffentlichte Werke sei falsch. Hab das dort mal zu erklären versucht. Auf englisch ist das besonders gruselig... --Martina Nolte Disk. 22:46, 30. Nov. 2010 (CET)
Zur Erinnerung: Auf Commons gilt:
- Medium muss nach US-Recht und nach dem Recht des Ursprungsland PD sein
- Wenn ein unveröffentlichtes Werk nach US-Recht nicht PD ist, kann man sich die Erörterung nach deutschem Recht auf Commons sparen
- Gemäß http://copyright.cornell.edu/resources/publicdomain.cfm gilt für unveröffentlichte, niemals in den USA registrierte Werke (egal wo entstanden), von denen das Todesjahr des Urhebers nicht bekannt ist, dass am 1. Januar 2010 nur Werke vor 1890 PD sind. Also nix mit vor-1923-alles-PD --FrobenChristoph 23:19, 3. Dez. 2010 (CET)
- Okay, danke. Ich versuche seit einiger Zeit, diese Hunderte von Uploads auf Commons zu klären und bei einem davon wandelte ein COM-Admin mein ursprüngliches permission missing-tag um in Anonymous-EU und so kam es zu der o.g. Vorlagen-Diskussion. --Martina Nolte Disk. 01:33, 7. Dez. 2010 (CET)
Kann jemand von Euch dort antworten? Danke! --109.192.178.192 00:35, 28. Nov. 2010 (CET)
- erl. -- Quedel 13:37, 12. Dez. 2010 (CET)
Zitatrechtliche Fälle auf den Versionslöschungen
Hallo, könnte bitte ein mit dem Zitatrecht Vertrauter auf Wikipedia:Versionslöschungen#7._November vorbeischaun und die URV bestätigen? Der gleiche Fall steht auch noch unter Wikipedia:Versionslöschungen#28._August zur Debatte. Vielen Dank.--141.84.69.20 17:39, 20. Nov. 2010 (CET)
- Lorem ipsum hastenichgesehn.--141.84.69.20 03:38, 22. Jan. 2011 (CET)
Europäisches Urheberrecht "ein unbrauchbares System zahlreicher Berliner Mauern", das "den Urhebern schadet" und "die Bedürfnisse der Öffentlichkeit nur durch Raubkopieren befriedigen kann"?
Nette Rede der Vizepräsidentin der EU-Kommission und Kommissarin für die Digitale Agenda Neelie Kroes: A digital world of opportunities vom 05.11.2010. Einiges klingt auch für unsere Zwecke sehr interessant. Und die ist taff, die hat unserer schönes Deutsches Sparkassensystem aus wettbewerbsrechtlichen Gründen faktisch zerstört syrcro 07:07, 9. Nov. 2010 (CET)
- Ich bin so frei, diesen Abschnitt zur Archivierung freizugeben: --ireas :disk: :bew: 22:15, 23. Jan. 2011 (CET)
Erstmal danke an Foundert für die praktische Gallerie, sonst hätte ich die Bilder hier auflisten müssen. Meine Frage: Wie siehts hier mit der Commons-Fähigkeit aus? Das einzige was Schöpfungshöhe haben könnte wäre wohl der Adler, ist dieser commons:Template:PD-GermanGov oder dergleichen? Ich würde die Logos gerne transferieren um den Müll zu ersetzen den Benutzer:Prakti-Baumi auf Commons mit Unsinnslizenzen und Quellen bei File:Logo - Justiz.png und anderen verursacht hat. --Martin H. Diskussion 13:13, 13. Nov. 2010 (CET)
- Ich denke, die Chancen stehen gut, dass die auf Commons behalten werden. Bei Schöpfungshöhe-Fragen bin ich mir aber nie sicher, welche Maßstäbe man auf Commons anlegt. ;) Vielleicht solltest du vorher noch eine Meinung auf dem Forum einholen. Grüße, --ireas :disk: :bew: 20:49, 26. Jul. 2011 (CEST)