Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/07
Unterschriften
Ich habe mal eine Frage zu den Lizenzen von Unterschriften. Die Rechtmäßigkeit des Hochladens von Bürgermeisterunterschriften ist mir nicht ganz klar. Besorgt schaue ich auf z.B. [1] und [2]. Gruß, --Gereon K. (Diskussion) 17:31, 1. Jul. 2013 (CEST)
- Rechtsschutz_von_Schriftzeichen#Handschriftliche_Schriftarten_und_Gestaltungen --Isderion (Diskussion) 17:40, 1. Jul. 2013 (CEST)
- Ich bin ja eigentlich weniger (urheber- od. persönlichkeits)rechtlich besorgt – dazu auch https://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Loriot_Signature_Background – als vielmehr besorgt hinsichtlich unseres enzyklopädischen Anspruchs … wem genau soll es irgendwie helfen, die Unterschrift irgendeines unbedeutenden Lokalpolitikers zu kennen? Da ist ja wirklich der Missbrauch der selbigen noch die naheliegendste Verwendung … — Pajz (Kontakt) 18:09, 1. Jul. 2013 (CEST)
- Die Nutzergemeinschaft wollte ausdrücklich diesen Unsinn: http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Meinungsbilder/Abbildung_der_Unterschrift_in_Personenartikeln --93.195.26.186 18:17, 1. Jul. 2013 (CEST)
- Isderions Honweis beantwortet eigentlich die Frage: Es ist in Ordnung. --tsor (Diskussion) 18:35, 1. Jul. 2013 (CEST)
öffentlicher Anschlag von 1918 (erl.)
Ich habe zwei (dieses und jenes) Plakatanschläge aus dem Jahr 1918, die nur Text enthalten, im Internet gefunden, die mir sinnvoll für eine Artikeleinbindung erscheinen, die anderen an derselben Stelle hinterlegten Plakate habe ich wegen festgestellter (Künstler nach 1942 verstorben) oder vermuteter UR-Konflikte vermieden. Reiner Text sollte aber doch gehen ? Beim Hochladen der Bilder nach Commons war mir dann aber nicht klar, mit welche Urhebern und welchen Rechten ich die Bilder einstellen sollte, weshalb ich auch prompt bei Commons eine Rückfrage erhalten habe. - Wenn ich hier eigene Fotos hochgeladen habe, war mir das eigentlich auch klar, was ich zu tun habe, bei selbstfertigen Scans aus Büchern schon weniger, und in diesem Fall bräuchte ich dann doch mal Hilfe zur Selbsthilfe, also bitte auch einen Hinweis, wo hier dieser spezielle Fall erklärt ist und wie man dahin kommt, und was hier einzutragen ist. Danke. --Goesseln (Diskussion) 18:02, 1. Jul. 2013 (CEST)
- Das erste Problem ist, dass es nicht auf Deutsch ist und wir so nicht einschätzen können ob es Schöpfungshöhe hat. Danach müssten wir wissen in welchem Land das veröffentlicht wurde.--Sanandros (Diskussion) 23:52, 1. Jul. 2013 (CEST)
- Die commons category beider Bilder geht zu Béla Linder, wo ich jetzt aus Anschauungsgründen mal das zweite Bild einbauen werde. Der Text enthält die Ankündigung, dass die Offiziere der Budapester Garnision am 2. November 1918 um 11 Uhr auf den neuen Staat Republik Ungarn vereidigt werden. - Ob die beiden Anordnungen des ungarischen Kriegsministers Schöpfungshöhe haben, weiß auch ich nicht. --Goesseln (Diskussion) 00:12, 2. Jul. 2013 (CEST)
- Also wenn es sich um einen Befehl oder ähnlichem handelt dann wird das wohl schon PD sein. Siehe dazu auch commons:Template:PD-HU-exempt da der jetzige Ungarische Staat wohl die Rechtsnachfolge angetreten hat.--Sanandros (Diskussion) 16:24, 2. Jul. 2013 (CEST)
- Danke für den Hinweis. Wenn ich an der Stelle weitersuche, lande ich hier bei PD-Hungary:
- Official works. It is a provision of law, some other legal instrument of state administration, a judicial or authority decision, an authority or other official announcement or document, or a standard or other like provision made obligatory by a legislative act: Article 1(4).
- das könnte passen: eine staatliche Anordnung an die Soldaten, die Waffen niederzulegen (ich habe inzwischen das erste Bild ebenfalls paraphrasiert). Das andere Plakat ist eine staatliche Bekanntgabe, dass die Vereidigung dann und dort stattfindet.
- --Goesseln (Diskussion) 18:19, 2. Jul. 2013 (CEST)
- Hmm könnte auch passen--Sanandros (Diskussion) 00:24, 3. Jul. 2013 (CEST)
- Also wenn es sich um einen Befehl oder ähnlichem handelt dann wird das wohl schon PD sein. Siehe dazu auch commons:Template:PD-HU-exempt da der jetzige Ungarische Staat wohl die Rechtsnachfolge angetreten hat.--Sanandros (Diskussion) 16:24, 2. Jul. 2013 (CEST)
- Die commons category beider Bilder geht zu Béla Linder, wo ich jetzt aus Anschauungsgründen mal das zweite Bild einbauen werde. Der Text enthält die Ankündigung, dass die Offiziere der Budapester Garnision am 2. November 1918 um 11 Uhr auf den neuen Staat Republik Ungarn vereidigt werden. - Ob die beiden Anordnungen des ungarischen Kriegsministers Schöpfungshöhe haben, weiß auch ich nicht. --Goesseln (Diskussion) 00:12, 2. Jul. 2013 (CEST)
Danke für die Hilfe, die beiden Bilder bleiben jetzt ersteinmal drin.
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Goesseln (Diskussion) 01:06, 5. Jul. 2013 (CEST)
Deutsche Topografische Karten von den Alliierten in den 1950ern kopiert und nachgedruckt
In der Harold B. Lee Library gibt es eine große Sammlung deutscher Topografischer Karten (zB. "Berlin Süd"), welche von den Briten und Amerikanern in den 1950ern reproduziert wurden. Die Quelle sind Karten des Reichsamts für Landesaufnahme aus den 30ern und 40ern (steht so auf dem Kartenblatt) - zum Teil hat man wohl auch einige Ergänzungen vorgenommen und den Kartenrahmen durch einen englischsprachigen ersetzt. Momentan gehe ich eigentlich davon aus, dass diese wenigen Bearbeitungen nicht ausreichen, um ein eigenes Urheberrecht zu erlangen (wonach die Karten heute nach PD-USGov bzw. PD-UKGov frei wären), also weiterhin deutsches Urheberrecht gilt. Oder wie verhält es sich damit? --alexrk (Diskussion) 19:49, 2. Jul. 2013 (CEST)
- Eine wichtige Bearbeitung hast du vergessen: UTM-Koordinatensystem. Die verlinkte Karte selbst nennt als Urheber den US-en:Army Map Service, womit ich es als PD-USGov einordnen wúrde. --Concord (Diskussion) 22:53, 2. Jul. 2013 (CEST)
- Naja, die Eintragung des UTM-Gitters würd ich jetzt nicht unbedingt als schöpferisch wertvolle Bearbeitung ansehen. Die Karte nennt nicht die US-Army als Urheber, lediglich dass sie dort gedruckt wurde ("Printed by US Army Map Service" und "Copied in 1951 from Germany, 1:25.000, Reichsamt für Landesaufnahme"). --alexrk (Diskussion) 23:05, 2. Jul. 2013 (CEST)
Bild von Albert Ganzenmüller
Hallo, unter [3] hat ein Benutzer einen Hinweis hinsichtlich einer möglichen Quelle für das in diesem Artikel bislang fehlende Bild (auf Commons gibts keins) hinterlassen. Mir fehlen die entsprechenden Kenntnisse - wäre das Bild unter der angegebenen Lizenz verwendbar? Der Einfachheit kopiere ich den Beitrag hierher: --Wdd (Diskussion) 15:25, 4. Jul. 2013 (CEST)
- Das NAC (Narodowe Archiwum Cyfrowe) hat ein Bild (höhere Auflösung) unter der Signatur 2-13943, veröffentlicht Mai 42 im Zeitungsverlag Krakau - Warschau. Möglicherweise ist diese Lizenz zutreffend. Meinungen? Grüße, • • hugarheimur 13:10, 4. Jul. 2013 (CEST)
- Ich vermute wir scheitern an "3.Photographer is Polish or the photograph was first published in Poland". Der Bildautor trägt den schönen deutschen Namen: Kofler. Wir können kaum sicher sein dass a) das Bild an der Stelle in Polen erstveröffentlicht wurde und b) zählt wirklich das Generalgouvernement als Polen? Grundsätzliche Frage: Wenn dieses Foto nach unseren Regeln als legal gelten sollte, hätten wir von den ganzen KZ-Schergen von denen in Polen vor dem Stichtag ein Bild veröffentlicht wurde ein legales Bild für WP, wir müßten nur scannen. Das wäre äußerst spannend! Nachtrag zu a) 1942 ist ja das Jahr wo er Staatssekretär wurde, ich vermute also ein deutsches Pressebild, was aus dem Grund an die Presse ging.--Elektrofisch (Diskussion) 23:53, 4. Jul. 2013 (CEST)
Ich versteh nichts mehr
http://winfuture.de/news,76776.html oder vielleicht nur [http://www.anwalt.de/rechtstipps/kein-urheberrechtsschutz-fuer-pornofilm-malibu-media-verliert-vor-dem-lg-muenchen_045403.html das hier] lesen. Kann mir das jemand erklären? Ich dachte ich verstehe das Urheberrecht halbwegs. Jetzt nur noch Bahnhof. --Itu (Diskussion) 02:36, 5. Jul. 2013 (CEST)
- Naja, das Gericht meint, dass das rumbumsen in solchen Filmen nicht auf Grundlage persönlich-geistiger Ergüsse (siehe Schöpfungshöhe )zustande kommt, was jedoch Voraussetzung für einen Urheberrechtsschutz ist. Lawblog meint mit dieser Auffassung steht das Gericht ziemlich alleine da. Ansonsten bitte konkreter fragen, wo die Verständnisprobleme anfangen. --Isderion (Diskussion) 02:54, 5. Jul. 2013 (CEST)
- Auch nach Lesen von irights und dem Originalurteil bleibt das alles schwer undurchsichtig. Man muss die Sache wohl weiter verfolgen. --Itu (Diskussion) 05:23, 5. Jul. 2013 (CEST)
- Das deutsche Urheberrecht schützt bereits das versehentliche Betätigen des Auslösers einer Kamera. Mag sein, dass der Inhalts eines Pornos keine Schöpfungshöhe haben mag (wobei man sich auch da streiten kann, da nach deutschem Recht sogar noch weniger kreative Leistungen geschützt sein können). Die Kameraführung ist allerdings im Prinzip immer geschützt, selbst wenn sie noch so unkreativ ist. Deshalb haben Pornos immer einen urheberrechtlichen Schutz, auch wenn dieses Urteil das vielleicht anders darzustellen scheint. -- Chaddy · D – DÜP – 05:29, 5. Jul. 2013 (CEST)
- Das eigentliche Problem war die Aktivlegitimation des Antragstellers - das wollte das Gericht aber nicht durchfechten, weil man da im einstweiligen Rechtsschutz sehr liberal ist - also hat das Gericht alternative Ablehnungsgründe ersponnen und da hat das Gericht die Chance genutzt, sich als Kämpfer gegen primitivsten Schund zu ereifern, da dies ein Fall ist, wo faktisch über ihnen nur der Blaue Himmel(tm) steht. syrcro 09:08, 5. Jul. 2013 (CEST)
- Weißblau ist der Himmel über Bayern, eh? --Matthiasb – Vandale am Werk™ (CallMyCenter) 00:28, 6. Jul. 2013 (CEST)
- Für die Rechtslage hat dieser Beschluss (kein Urteil) keinerlei Bedeutung. -- Rosenzweig δ 13:03, 5. Jul. 2013 (CEST)
- ?!?!?!?!? Willst du dem Richterrecht die Bedeutung als Rechtsquelle absprechen oder willst du Beschlüsse nicht mehr als Rechtsprechung werten? Beides wäre sonderbar, einige der wichtigsten Richterrecht-erzeugenden Entscheidungen in Deutschland waren keine Urteile, sondern Beschlüsse (etwa der Nassauskiesungsbeschluss oder Cannabis-Beschluss). syrcro
- Weder noch, ich wollte nur die Bezeichnung als Urteil weiter oben korrigieren. Die Unbedeutsamkeit dieses speziellen Beschlusses ersieht man auch aus diversen anderen Beiträgen hier, darunter deinem. -- Rosenzweig δ 01:06, 6. Jul. 2013 (CEST)
- Der Beschluss sagt überhaupt nichts über den Urheberrechtsschutz für Pornographie aus, sondern nur etwas über die ganz normalen zivilrechtlichen Beweisregeln. Der Kläger hat Urheberrecht unsubstantiiert behauptet, der Beklagte substantiiert widersprochen. Daraufhin kam vom Kläger nichts mehr. Nach den Beweisregeln muss das Gericht jetzt dem Beklagten stattgeben, egal ob der Film Urheberrecht genießt oder nicht. Alles was man sonst so im Netz darüber liest, ist flacsh. Grüße --h-stt !? 17:52, 5. Jul. 2013 (CEST)
Video enthält Musik
Das recht kleine Video enthält urheberrechtlich geschützte Musik. Ich geh mal davon aus das stellt ein Problem da, aber irgendwie ärgert es mich auf, das man dann auf solchen Veranstaltung (auf denen pausenlos irgendwas läuft) keine Videos aufnehmen kann bzw. nur ohne Ton und man somit die Stimmung nicht richtig einfangen kann. Ich weiß, das ist kein Argument im rechtlichen Sinn, aber vielleicht hat ja die Gemeinschaft eine gute Idee. --Isderion (Diskussion) 17:37, 1. Jul. 2013 (CEST)
- Hier handelt es sich IMHO um ein Beiwerk. Dürfte nach § 57 UrhG zumindest in Deutschland zulässig sein. --Excolis (Diskussion) 19:34, 1. Jul. 2013 (CEST)
- Zumal der Ausschnitt dermaßen kurz ist, dass man hier kaum von einer Wiedergabe sprechen kann. Da die Musik an sich unwesentlich ist in diesem Ausschnitt und auch ohne Musikdarbietung weiterhin die gleiche Aussage der Datei geschieht, ist die Beiwerksregelung hier m.E.n. anzuwenden. -- Quedel Disk 14:58, 2. Jul. 2013 (CEST)
- So definiert man Beiwerke doch? Oder was heißt "m.E.n."? "Meines Erachtens nicht", oder? --Excolis (Diskussion) 15:22, 2. Jul. 2013 (CEST)
- "meines Erachtens nach" --Grueslayer Diskussion 15:38, 2. Jul. 2013 (CEST)
- So definiert man Beiwerke doch? Oder was heißt "m.E.n."? "Meines Erachtens nicht", oder? --Excolis (Diskussion) 15:22, 2. Jul. 2013 (CEST)
- Zumal der Ausschnitt dermaßen kurz ist, dass man hier kaum von einer Wiedergabe sprechen kann. Da die Musik an sich unwesentlich ist in diesem Ausschnitt und auch ohne Musikdarbietung weiterhin die gleiche Aussage der Datei geschieht, ist die Beiwerksregelung hier m.E.n. anzuwenden. -- Quedel Disk 14:58, 2. Jul. 2013 (CEST)
Ah, ja, stimmt. Peinlich. :D --Excolis (Diskussion) 15:40, 2. Jul. 2013 (CEST)
Danke soweit erstmal für die Rückmeldung. Unwesentliches Beiwerk hatte ich mir auch schon gedacht (und auch deswegen einen relativ kleinen Videoausschnitt gewählt; das original geht länger), wollte hier aber keine Richtung vorgeben. Zudem schweigt sich unser Artikel leider weitestgehend über Videos aus. --Isderion (Diskussion) 03:25, 7. Jul. 2013 (CEST)
Verein = Urheber? Schutzrechtsdauerbestimmung
Es geht um Datei:Stettin Hakenterrasse 1919.jpg, nach Aussagen des Hochladers ist im Buch der Heimatschutzverein im Quellennachweis zu finden. Nun sehe ich persönlich es fraglich, dass ein Verein als juristische Person und damit als Rechteinhaber hier auftritt. Zumindest bei einem Heimatschutzverein. Wäre dies möglich? Und wie berechnen sich dann die Schutzfristen für dieses um 1919 entstandene Bild? Die Auflösung des Vereines 1932 denke ich nicht als "Beginn der 70 Jahres-Frist". Aufklärung möglich? Was machen wir mit dem Bild?-- Quedel Disk 15:03, 2. Jul. 2013 (CEST)
Frage zur Bildnutzung
Kann ein Foto in der Wikipedia genutzt werden wenn der Fotograf angibt: jegliche kommerzielle Nutzung des Bildes ist honorar- und mehrwertsteuerpflichtig. Weitergabe nur nach Absprache. Siehe Beispiel Datei:Dk 2013-06-13 calisthenics 097hhh.jpg. --Dos Vientos (Diskussion) 08:01, 6. Jul. 2013 (CEST)
- Natürlich nicht. Die Datei sollte umgehend gelöscht werden. Parallel dazu könnte man den Fotografen (aus den EXIF-Daten: kaiser.dz at t-online.de) fragen, ob er es vielleicht doch unter einer CC-BY-Lizenz freigibt. --Túrelio (Diskussion) 09:21, 6. Jul. 2013 (CEST)
- Danke für die Info Túrelio, wollte nur kurz nachfragen ob man es so machen darf. Denn ich habe einen ähnlichen Fall und frage nun mal erst den Fotografen an. --Dos Vientos (Diskussion) 12:30, 6. Jul. 2013 (CEST)
- Mail ist raus aber nicht auf die T adresse.--Sanandros (Diskussion) 15:23, 6. Jul. 2013 (CEST)
- Danke für die Info Túrelio, wollte nur kurz nachfragen ob man es so machen darf. Denn ich habe einen ähnlichen Fall und frage nun mal erst den Fotografen an. --Dos Vientos (Diskussion) 12:30, 6. Jul. 2013 (CEST)
Ich habe heute einige kurze Szenen vom Auftritt der Schwuhplattler auf Video aufgenommen. Da es sich anscheinend um einen alten Tanz und alter Musik handelt (bin kein Experte auf dem Gebiet, kenne Schuhplattlen nur aus dem Fernsehen), haben die Tänzer noch ein Urheberrecht an der Aufführung? Kann ich also das Video auf Commons hochladen oder wer müsste die Freigabe erteilen? — Raymond Disk. 20:22, 6. Jul. 2013 (CEST)
- Ja, haben sie. Zumindest leite ich mir das so her, denn wenn du einen Musiker aufnimmst, der Beethovens 9. spielt, hat er trotzdem das Urheberrecht an seiner Aufführung, egal wie lange Beethoven schon tot ist. Bei Tänzen wird das nicht anders sein- --Excolis (Diskussion) 20:27, 6. Jul. 2013 (CEST)
- Urheberrechte erwirbt der Künstler regelmäßig nicht. Aber die braucht er auch nicht, denn es gibt ein eigenes Leistungsschutzrecht für ausübende Künstler, § 73ff. UrhG. Die gehen nach § 82 UrhG grob 50 Jahre. syrcro 20:47, 6. Jul. 2013 (CEST)
- (BK)Generell ist eine Zustimmung der Darsteller und Musiker notwendig. Denn wie Excolis angetönt hat, hat auch der Darsteller hat Rechte. Denn das Verwandte Schutzrechte gewährt auch Schutz des ausübenden Künstlers, §§ 73 ff. UrhG (50 Jahre nach Erstaufführung, Herausgabe des Tonträgers usw.). Kurzum ist die Aufnahme 1. Juli 2013 angefertigt worden, darf sie ohne Zustimmung des Künstlers nicht vor 1. Juli 2063 veröffentlicht werden.
- Die Schrittfolge selber wird kaum mehr urheberrechtlich schützbar sein, dafür ist der Schuhplattler zu alt und zu verbreitet das die nicht irgend wo in der Form schon vor über 100 Jahren verwendet wurde. Bei der Musik musst du mehr aufpassen, das kann durchaus ein Lied sein -auch wenn es alt tönt-, dass zu neu ist um gemeinfrei zu sein. Aber auch da, die Musiker haben Verwertungsrechte, ihrer gespielten Musik (nicht zwingend auch am gespieltes Werk!). Die reinen Verwertungsrechte von Aufführungen sind aber meist um einges einfacher zu erhalten, als die Freigabe von urheberrechtlich geschützem Gut. Da reicht eigentlich eine mündliche Zustimmung, schriftlich ist wegen der nachträgliche Nachvolziebarkeit natürlich besser. Oft sind die Künstler, gerade wenn es nur um einen kurzen Ausschnitt geht, zufrieden wenn du sie im Gegenzug namentlich erwähnst (Das sollte eigentlich selbstverständlich sein). --Bobo11 (Diskussion) 21:06, 6. Jul. 2013 (CEST)
Ungarische Briefmarke von 1979
Hallo, ich habe diese Briefmarke eingescant um den Artikel Victor Vasarely zu verschönern. Darf das Bild auf Commons bleiben? Ich habe leider keine Infos zu dem Umgang mit ungarischen Briefmarken gefunden. Auch bei der richtigen Lizensierung bin ich unsicher. VLG --Tankwart (Diskussion) 17:52, 7. Jul. 2013 (CEST)
- Naja scheint irgend wie PD zu sein--Sanandros (Diskussion) 00:05, 8. Jul. 2013 (CEST)
- Wie kommst du auf die Idee, dass es sich um eine gemeinfreie Abbsildung handeln könnte? Solltest du mit mangelnder Schöpfungshöhe argumentieren wollen, ist das nicht haltbar, da es sich um ein etabliertes Kunstwerk handelt, so dass sich die Frage nach der SH nicht stellt. Grüße --h-stt !? 15:55, 8. Jul. 2013 (CEST)
- Löschantrag auf Commons gestellt. Dort kann die Marke unter gar keinen Umständen bleiben. Grüße --h-stt !? 15:55, 8. Jul. 2013 (CEST)
- Ich hatte diese Bemerkung auf Commons gelesen und gadacht, dies würde bedeuten alle ungarischen Briefmarken dürften hochgeladen werden. --Tankwart (Diskussion) 00:40, 10. Jul. 2013 (CEST)
Autor eines Artikels gesucht
Hallo, wo findet man den Autor eines Artikels, evtl. auch seine Email-Kontaktadresse? Bin ich blind oder geht das gar nicht?
Gruss Michael(nicht signierter Beitrag von 94.216.112.240 (Diskussion) 10:40 MESZ, 9. Jul. 2013)
- Hallo Michael. Wiki-Artikel sind oft Gemeinschaftsarbeiten, die vielen Veränderungen unterliegen. Mit diesem Tool kannst du die "Hauptautoren" finden entsprechend der Anzahl ihrer Bearbeitungen. Kontakt nimmst du dann am Besten über die Diskussionsseite des Autoren auf. --Krächz (Diskussion) 10:51, 9. Jul. 2013 (CEST)
- {bk} Blind bis du nicht, denn es gibt regelmäßig nicht nur einen Autor eines Artikels. Die wichtigsten Autoren eines Artikels kannst du über die verschiedenen Tools unter Wikipedia:Hauptautoren herausfiltern. Falls du mit einem dieser Kontakt aufnehmen willst kannst du dass über dessen Benutzerdiskussionsseiteseite; indem du unter Suche BD:Benutzernamen eingibst (bei mir wäre das BD:Syrcro). Bei Dynamischen IPs geht dies jedoch nicht, da die Diskussionsseite an die IP gebunden ist, diese bei jeder Einwahl bzw. alle 24 h wechselt.
- Alterantiv kannst du dem Benutzer meist auch eine Mail schreiben: dazu muss der jeweilige Autor und auch du:
- 1. angemeldeter Benutzer sein und
- 2. eine E-Mail-Adresse in der Wikipedia-Nutzerverwaltung hinterlassen haben.
- Das geht recht einfach bei der Anmeldung. (Siehe dazu Hilfe:E-Mail und Hilfe:Benutzerkonto_anlegen).
- Dann kannst du unter Spezial:E-Mail_senden/Benutzernamen dem Benutzer eine Email schreiben (Bei mir wäre das Spezial:E-Mail senden/Syrcro).
- Ist was Mühsam, geht aber.
- Wenn du allgemeinere Fragen zu einem Artikel hast, kannst du auch direkt auf der Diskussionsseite des Artikel die Frage stellen. Diese erreichst du durch den Reiter Diskussion oben über dem Artikel. syrcro 11:00, 9. Jul. 2013 (CEST)
- Ergänzung: ... und hat den Vorteil, dass eure Kommunikation (= dein Anschreiben und ggfs. seine Antwort) nicht öffentlich sichtbar ist. --Neun-x (Diskussion) 18:42, 9. Jul. 2013 (CEST)
Audiodatei im Artikel Memminger Kinderfest
Dem Artikel Memminger Kinderfest ist zu entnehmen, dass das Lied Reigen auf dem grünen Rasen von Adalbert Meier (geb. 1926) komponiert wurde, der Text stammt laut seinem Personenartikel von Sepp Skalitzky (1901–1992). Gemäß der Lebensdaten der Urheber dürfte das Lied daher noch nicht gemeinfrei sein. Wie ist daher die eingebundene Audio-Datei im Artikel Memminger Kinderfest urheberrechtlich zu werten, bei der genau dieses Lied gespielt und gesungen wird? -- · peter schmelzle · disk · art · pics · lit · @ · 01:53, 11. Jul. 2013 (CEST)
- danke für den hinweis, ich habe auf Commons einen LA gestellt --Isderion (Diskussion) 02:30, 11. Jul. 2013 (CEST)
Commons Category:Agence Mondial
Artikel und Bild zu Jérôme Tharaud habe ich als Wikipedia Diskussion:Hauptseite/Schon gewusst#Eigenvorschlag: Jérôme Tharaud bei SG? eingestellt. Benutzer:Ralf Roletschek hat dort nun Zweifel wegen URV-Fragen geäußert, die imho auf dieser Seite geklärt werden sollten. Das betrifft meines Erachtens alle 312 Bilder der Category:Agence Mondial. Was ist zu tun ? --Goesseln (Diskussion) 10:55, 11. Jul. 2013 (CEST)
- Die Agence Mondial ist 1937 mit zwei anderen Presseagenturen fusioniert worden und 1945 untergegangen. Seit 1961 liegen alle Rechte bei der Bibliotheque nationale francaise; fragliches Bild stammt von dort. Ein Klick auf "Ausführliche Informationen" (rechts oben) bringt ein Fenster, in dem es heißt "Droits : domaine public". Der Bildrechteinhaber stellt das Bild eindeutig unter PD. Wo sieht da Ralf ein Problem? --Matthiasb – Vandale am Werk™ (CallMyCenter) 11:36, 11. Jul. 2013 (CEST)
- Nun ja, wenn man auf derselben Seite auf "Laden/Drucken" klickt und dann auf das Link "nutzungsbedingungen", erhält man die Information, dass die Bilder nur zur nicht-kommerziellen Nutzung frei sind[4]. Diese allerdings wohl eher generelle Angabe steht also klar im Widerspruch zu der Bild-spezifischen, der ich in diesem Fall allerdings eher glauben würde. --Túrelio (Diskussion) 11:48, 11. Jul. 2013 (CEST)
Kann es bedenklich sein, ein ausgepacktes Produkt zu fotografieren und hier (bzw. auf commons) hochzuladen?
Z. B. eine ausgepackte Schokoladentafel u. ä.--SFfmL (Diskussion) 20:51, 11. Jul. 2013 (CEST)
- Nur, wenn das Design dieses Produkts urheberrechtlich geschützt ist – das wird bei einer gewöhnlichen Tafel Schokolade nicht der Fall sein, bei einer aufwändigeren Schokoladenfigur aber vermutlich schon. Yellowcard (Diskussion) 21:13, 11. Jul. 2013 (CEST)
Europäisches Parlament
Sind die Urheberrechtsbestimmungen der Internetseite des Europäischesn Parlaments mit den Richtlinien von Wikimedia Commons kompitabel? Ich sage ja, habe ich recht? --Excolis (Diskussion) 15:36, 11. Jul. 2013 (CEST)
- Nein. --Matthiasb – Vandale am Werk™ (CallMyCenter) 18:31, 11. Jul. 2013 (CEST)
- Ich erkenne keine Erlaubnis für Bearbeitung der Werke, daher wie Matthias. Yellowcard (Diskussion) 21:17, 11. Jul. 2013 (CEST)
- Wie definiert sich denn "Nutzung" im juristischen Sprachgebrauch? --Excolis (Diskussion) 22:39, 11. Jul. 2013 (CEST)
- Grundsätzlich ist die Wiederverwendung (Wiedergabe oder Nutzung) von Textdaten und Multimediaelementen der Europäischen Union [...] zum persönlichen Gebrauch oder zur gewerblichen oder nicht gewerblichen Wiederausstrahlung vorbehaltlich der Einhaltung der Integrität der wiedergegebenen Elemente und der Nennung der Quelle gestattet. . Das ist recht deutlich ein Veränderungsverbot. syrcro 23:30, 11. Jul. 2013 (CEST)
- Hm, stimmt wohl. --Excolis (Diskussion) 13:44, 12. Jul. 2013 (CEST)
- Grundsätzlich ist die Wiederverwendung (Wiedergabe oder Nutzung) von Textdaten und Multimediaelementen der Europäischen Union [...] zum persönlichen Gebrauch oder zur gewerblichen oder nicht gewerblichen Wiederausstrahlung vorbehaltlich der Einhaltung der Integrität der wiedergegebenen Elemente und der Nennung der Quelle gestattet. . Das ist recht deutlich ein Veränderungsverbot. syrcro 23:30, 11. Jul. 2013 (CEST)
- Wie definiert sich denn "Nutzung" im juristischen Sprachgebrauch? --Excolis (Diskussion) 22:39, 11. Jul. 2013 (CEST)
Datum der Druck-Veröffentlichung entscheidend?
Ich hab ein Buch aus dem De Gruyter-Verlag aus dem Jahr 1929 mit Bildern von Georg Brokesch. Genügt als Nachweis für die Regelung der 1923-Richtlinie der Personenartikel Brokesch? Falls nein, ändert sich was, wenn das Todesjahr der abgebildeten Personen vor dem Jahr 1912 liegt? Oder ist die Druck-Veröffentlichung maßgebend?--Wiguläus (Diskussion) 17:19, 12. Jul. 2013 (CEST)
- Lässt sich zu dem Mann nicht mehr herausfinden? Hier steht, er habe ab 1853 ein Atelier in Leipzig gehabt. Wenn das stimmt, ist es es nicht unmöglich, aber wenig wahrscheinlich, dass er nach 1942 noch gelebt hat. Hast du überhaupt schon Literatur gesichtet, wie für die 1923er-Regel eigentlich erforderlich? Die beiden bei o. g. Weblink genannten Titel wären sicher einschlägig. -- Rosenzweig δ 17:50, 12. Jul. 2013 (CEST)
- Nanu, wenn das Buch 1929 veröffentlicht wurde, ist die 1923er-Regel doch wohl ohnehin nicht anwendbar? (Es sei denn, es wäre eine Nachauflage eines Werkes von vor 1923.) Das Todesdatum der abgebildeten Personen ist jedenfalls unerheblich. --FordPrefect42 (Diskussion) 17:58, 12. Jul. 2013 (CEST)
- Sorry, bei der ganzen Rumleserei hab ich den ursprünglichen Text der 1923-Regelung vergessen. Ja stimmt, geht nicht. Der eine Link wird nix bringen, da steht bei Lebensdaten ??, der andere ist mE eher zweifelhaft.
- Nanu, wenn das Buch 1929 veröffentlicht wurde, ist die 1923er-Regel doch wohl ohnehin nicht anwendbar? (Es sei denn, es wäre eine Nachauflage eines Werkes von vor 1923.) Das Todesdatum der abgebildeten Personen ist jedenfalls unerheblich. --FordPrefect42 (Diskussion) 17:58, 12. Jul. 2013 (CEST)
Lebensdaten hätte ich sogar (1849–1896), wird aber strengen Augen nicht schmecken. Passt aber besser zu dem was ich gefunden hab: „Der Name Georg Brokesch kommt 1871 zuerst vor. Brokeschs Leistungen waren namentlich in den achtziger Jahren in der ganzen deutschen Fachwelt anerkannt, wie damals zahlreiche Prämiierungen beweisen.“ und [1873]„gleichzeitig gegründeten »Photographischen Atelier« von Georg Brokesch“ oder „Georg Brokesch 1876 bis 1894, beteiligte sich an fast allen wichtigen internationalen Ausstellungen, errang viele erste Preise, was er für die Werbung verwendete“. Meine Vermutung ist, dass Geschäft unter der Firma Georg Brokesch 1896–1911 lief. 1911 heißt es Das Atelier Georg Brokesch, Zeitzer Strasse 16, wurde dnrch Vermittlung der Firma Heinr. Theod. Billig, Hamburg, an Herrn W. Weiss verkauft. Und nach dieser Zeit sind mir auch keine mehr Brokesch-Bilder mehr begegnet. Beim Blättern nach dem Brokesch ist mir wieder eingfallen, dass die betreffenden Fotos 1904 zum 25-jährigen Jubiläum des Reichsgerichts bereits veröffentlicht worden sind: „Die Bilder von 4 bis mit 10 sind mit Genehmigung der Dargestellten oder ihrer Hinterbliebenen gefertigte Nachbildungen von Photographien, zwar zu 5, 6, 7, 8, 10 der Firma Brokesch in Leipzig.“ Wenn ich mich recht erinner, waren es diesselben.--Wiguläus (Diskussion) 21:02, 12. Jul. 2013 (CEST)
- Wenn Brokesch 1896 gestorben ist, sind alle Bilder, die von ihm selbst stammen, gemeinfrei, und {{Bild-PD-alt}} ist die passende Vorlage. Auch auf Commons sollten solche Bilder kein Problem sein, von Sonderfällen wie erst Jahrzehnte nach dem Tod Veröffentlichtem abgesehen (dann könnte das US-Copyright Probleme bereiten, das auf Commons auch berücksichtigt wird). Ein Geburtsjahr 1849 verträgt sich allerdings nicht mit der o. g. Info, dass er schon ab 1853 ein Atelier gehabt habe. Bei http://www.fotografenwiki.org/index.php?title=Georg_Brokesch sind zwei anscheinend einschlägige Bücher genannt, die meinte ich als mögliche weitere Informationsquellen, nicht Weblinks.
- Wenn sein Studio von anderen unter seinem Namen fortgeführt wurde, könnten auch nach seinem Tod noch "Brokesch"-Bilder enstanden sein. Die hätten dann aber natürlich andere Urheber. -- Rosenzweig δ 20:22, 13. Jul. 2013 (CEST)
- Ja über die Info hab ich mir auch Gedanken gemacht: Ich denke das Datum ist falsch. Aus der beiden Literaturangaben im Fotografenwiki werden sich die Lebensdaten nicht ergeben, das zeigt die [5] Pressemappe zur Ausstellung 2011]. Und als Quelle wird Prof. Dr. Rolf Sachsse, HBK Saar angegeben. Das einfachste zunächst wird sein, Ich mail den Ersteller des wikiartikel dort an. Ich vermute, dass es sich um einen Typfehler handelt: statt 1853 1873, wie im oben im Buch angegeben.--Wiguläus (Diskussion) 22:08, 13. Jul. 2013 (CEST)
Audiodatei in Besetzung der polnischen Botschaft in Bern
Hallo zusammen. Im Artikel Besetzung der polnischen Botschaft in Bern wurde eine Audiodatei eingefügt, die mit der PD-Switzerland-official-Lizenz auf Commons hochgeladen wurde. Das ganze beruft sich auf Art. 5 des schweizerischen Urheberrechtsgesetz. Ich bin aber nicht sicher, ob das korrekt ist, bzw. dass man diesen Artikel anwenden kann. Eine Audiodatei trifft für mich auf keine der genannten Kategorien zu. So wie ich das Gesetz verstehe, betrifft es vor allem Texte bzw. Werke auf Papier. Wie seht ihr das? --Micha 10:38, 11. Jul. 2013 (CEST)
- Ich sehe das wie du und denke, dass ein Löschantrag auf Commons erfolgreich sein dürfte. Man wendet dort ja das Precautionary principle (bekannt als "PRP") an: "where there is significant doubt about the freedom of a particular file it should be deleted". Mit sehr, sehr viel gutem Willen und weitester Auslegung könnte man Art. 5 vielleicht als anwendbar ansehen, aber die Zweifel daran dürften doch erheblich genug für eine Löschung nach dem PRP sein, so lange kein schlagendes Behaltensargument vorliegt (also z.B. ein Gerichtsurteil, das in einem vergleichbaren Fall die Gemeinfreiheit als amtliches Werk bestätigt hätte). Gestumblindi 22:18, 11. Jul. 2013 (CEST)
- Ich habe da bei meiner Vorgestetzten im BAR nochmals nachgefragt, wie sie das beurteilen und die schätzen das eigentlich sogar anders ein. Sie gehen da nicht davon aus, dass es da urheberrechtliche Ansprüche gibt. Sie gehen sowieso davon aus, dass bei 99% der Archivarien keine Urheberrechte darauf sind. Ich frage da noch nach, ob sie das in einem offiziellen Statement veröffentlichen können. Fakt ist, dass gemäss (schweizerischen) Urheberrecht es sich um eine geistige Schöpfung handeln muss, bevor etwas als ein Werk im Sinne des Urheberrechts gilt. Ein blosser Mitschnitt dieser Geiselnahme ist keine geistige Schöpfung (wie z.B. ein Gedicht, ein Roman oder eine wissenschaftliche Arbeit) und somit kein Werk im Sinne des Urheberrechts. Und um solche Dinge handelt es sich bei den Archivarien. Auch bei den meisten Fotos, denn diese sind auch dokumentatorisch und keine geistige Schöpfung. Eine kleine Münze für Fotos gibt es in der Schweiz definitiv nicht. Sie haben diese Veröffentlichung in der Wikipedia in dieser Form zwar nicht bewilligt, Urheberrechtsansprüche an dieser Datei gibt es aber nicht. Ob die Wikipedia-Deklaration und Bezugnahme auf diesen Paragrafen nun korrekt ist, ist dagegen eine andere Frage. Es nun wegen urheberrechtlichen Bedenken zu löschen, wäre aber wohl übervorsichtig. --Micha 11:02, 12. Jul. 2013 (CEST)
- Nur eine Randbemerkung, es heisst Archivalien, nicht Archivarien ;-) - Was die Anforderungen an eine "geistige Schöpfung" angeht, so gehen die Meinungen ziemlich weit auseinander. Es mag stimmen, dass man einer solchen Tonaufnahme diesen Status nicht zuschreiben kann. Und es gibt ja auch das bekannte "Meili"-Urteil des Bundesgerichts, das diesem journalistischen Foto, welches den Wachmann Christoph Meili zeigt, den urheberrechtlichen Schutz abgesprochen hat, da dem Foto der "individuelle Charakter" fehle. Dieses Urteil ist aber in der juristischen Literatur durchaus umstritten, so viel ich gesehen habe, ich habe mir das ein wenig angeschaut. Auch zusammen mit dem "Marley"-Urteil, wo dann die Schöpfungshöhe bejaht wurde, macht es das in der Schweiz sehr schwierig, eine Grenze zwischen "geistige Schöpfung" und "keine geistige Schöpfung" zu ziehen, siehe Darstellung in der englischen Wikipedia. - Auf Commons kommt noch dazu, dass alle Dateien auch in den USA public domain sein oder unter einer freien Lizenz stehen müssen. Wenn etwas in der Schweiz nicht schutzfähig ist, in den USA (wo sehr geringe Ansprüche an Schöpfungshöhe gestellt werden) aber schon, kann es wohl auf Commons nicht bleiben. Und damit wären wir wieder bei dieser Tonaufnahme und müssten uns immer noch fragen, ob sie nicht aufgrund einer möglichen Schutzfähigkeit in den USA zu löschen wäre. Das Meili-Foto wurde auf Commons auch schon mal gelöscht, wenn ich mich recht erinnere, allerdings wiederhergestellt.. (erst kürzlich nochmal gelöscht, aber aus Versehen); ich habe jetzt gerade keine Zeit mehr, die Hintergründe zu recherchieren, schau mir das aber nochmal an... Gestumblindi 13:10, 12. Jul. 2013 (CEST)
- "Archivarien" vs. "Archivalien", das ist doch ein unwesentlicher Lautunterschied, den Japaner nicht mal machen. ;-) - Die Einschätzung ist nun mal diejenige von Schweizer Juristen und da sind sie sich sehr einig. Und die Unterscheidung zwischen "geistige Schöpfung" und "keine geistige Schöpfung" ist eigentlich gar nicht so schwer zu ziehen. Es gibt viele Dinge, von denen man per se die geistige Schöpfung absprechen kann. Wir betrachten es nämlich häufig falsch rum, bzw. lassen und fälschlicherweise bei klaren Dingen verunsichern. Wenn man von einem Meili-Foto ausgeht, dass es eine geistige Schöpfung ist und es wird dann vom Gericht verneint, dann müssen wir doch nicht umgekehrt, ein normales Protokoll/Tonmitschnitt/Industriefoto/Faktenaufzählung als geistige Schöpfung anschauen, was sie klar nicht sind. Ich glaube nur, es macht Mühe, dass wir als Schweizer Wikipedianer hier immer noch die deutsche Sichtweise haben. Wenn wir mal was hier zur Frage stellen, kommen immer noch viele deutsche Einschätzungen, dass etwas möglichewweise Urheberechtsstatus hat (und zwar wegen der kleinen Münze). Dieses Rechtsprinzip gibt es aber bei uns nicht. Das deutsche Urheberrecht ist bei rein schweizerischen Werken gar nicht von Belang. - Apropos Commons. Wenn das stimme würde, dass "alle Dateien auch in den USA public domain sein oder unter einer freien Lizenz stehen müssen", dann müsste das Meili-Bild dort gelöscht werden. Ein solches Foto würde in Deutschland und den USA sicher Schutz geniessen. Warum ist das Meili-Foto dann auf Commons? [6] Und zwar mit dem Hinweis, dass es in der Schweiz gemäss schweizerischem Recht gemeinfrei ist. Also zählt offenbar doch wieder bloss die Schweizer Sicht bei Schweizer "Werken". - Ich sehe da völlige Inkonsequenz. --Micha 13:46, 12. Jul. 2013 (CEST) Ps. kennst du das schon? [7]
- Das mit dem Meili-Bild auf Commons ist etwas wunderlich, ja: Eigentlich wurde es 2010 nach diesem Löschantrag gelöscht: commons:Commons:Deletion requests/File:Christoph Meili 1997.jpg, und zwar genau der Begründung des Antragstellers folgend, dass es in den USA wahrscheinlich Schöpfungshöhe erreiche. Allerdings wurde die Frage des Schutzfristenvergleichs aufgeworfen: Wenn dieser angewendet wird, kann in einem anderen Land (hier also: USA) nur so lange ein Schutz für ein Werk in Anspruch genommen werden, wie im Herkunftsland (hier: Schweiz) noch die Schutzfrist läuft. Es scheint allerdings nicht klar zu sein, ob der Schutzfristenvergleich hier überhaupt angewendet würde, weil bei einem in CH gar nicht schutzfähigen Werk hier gar nie eine Schutzfrist zu laufen beginnt. - Jedenfalls wurde das Foto dann 2011 lustigerweise wiederhergestellt, mit der Begründung "ok following a Switzerland court decision" - also dieses Mal die Situation in den USA gar nicht mehr beachtend. Ich glaube, dass ein wiederholter Löschantrag auf Commons wiederum Erfolg haben könnte, da bei der Wiederherstellung der ursprüngliche eigentliche Löschgrund gar nicht beachtet wurde (die Löschung 2013 war dann, wie gesagt, ein Versehen, die Datei wurde in einer anderen Löschdiskussion erwähnt und der abarbeitende Admin löschte sie versehentlich zusammen mit den Dateien, um die es eigentlich ging). Die Community auf Commons ist eben sehr gross und manchmal auch etwas konfus ;-) - aber grundsätzlich stimmt es schon, dass "alle Dateien auch in den USA public domain sein oder unter einer freien Lizenz stehen müssen" und wurde in unzähligen Diskussionen und Löschentscheidungen so bestätigt. - In welchem Punkt sind sich die Schweizer Juristen "sehr einig"? Zweifelsohne darin, dass ein Werk eine "geistige Schöpfung" sein muss, die "individuellen Charakter" hat, denn so steht es ja im Gesetz - aber darin, wo diesbezüglich die Grenze zu ziehen ist, scheint durchaus keine so grosse Einigkeit zu bestehen. Im Urheberrechtskommentar von Barrelet/Egloff (3. Aufl. 2008, S. 12) steht auch In konstanter Rechtsprechung hat das Bundesgericht festgehalten, dass an das Mass der geistigen Tätigkeit keine hohen Anforderungen gestellt werden, sondern dass schon beim Vorliegen eines äusserst geringen Grades von selbständiger geistiger Tätigkeit der urheberrechtliche Schutz gewährt wird. Allerdings muss auch dann noch der "individuelle Charakter" vorliegen, und der wurde bei Meili dann ja verneint, in der Tat. Für Fälle wie das Meili-Foto gibt es auf Commons mit "PD-Switzerland-photo" eigentlich ein eigenes Template ("nicht geschützt mangels Individualität"), aber bisher eigentlich nur für Fotos vorgesehen - müsste also wohl angepasst werden, wenn man sich nun auch bei Audiodateien darauf berufen wollte. Ich würde übrigens sagen, dass auch ein "Industriefoto" eine geistige Schöpfung sein kann (wenn der Fotograf darauf geachtet hat, das Objekt möglichst günstig darzustellen etc.) - Das von dir verlinkte PDF ist grundsätzlich sehr gut, ich glaube allerdings, ihm trotz seiner Herkunft aus kompetenter juristischer Hand und als blosser Wikipedia-Hobby-Urheberrechtler eine kleine Ungenauigkeit ankreiden zu können, die für uns hier nicht unwichtig ist: Für den Schutz von 70 Jahren pma gibt es als Beispiel einen Urheber an, der 1930 verstorben ist, und nennt einen Schutz bis 2000. Das stimmt so nicht! Denn in der Schweiz gab es bis 1993 nur einen Schutz von 50 Jahren nach dem Tod des Urhebers. Damit waren die Werke eines 1930 verstorbenen Urhebers also nur bis 1980 geschützt und ab 1981 gemeinfrei. Bei der Verlängerung auf 70 Jahre im Jahre 1993 wurde der Schutz von Werken, deren Schutzfrist zuvor bereits abgelaufen war, nicht wiederhergestellt. Das hat das Bundesgericht in seiner "Sternheim"-Entscheidung so auch klar bestätigt. Für Commons hat diese Tatsache auch heute noch eine erhebliche praktische Bedeutung aufgrund der URAA-Problematik (im Herkunftsland bereits gemeinfreie Werke können in den USA einen Schutz von 95 Jahren ab Veröffentlichung erhalten haben, wenn sie im Herkunftsland am 1. Januar 1996 noch geschützt waren). Gestumblindi 18:57, 12. Jul. 2013 (CEST)
- Man muss die Sache ja nicht schwieriger machen, als dass sie schon ist. Die Frage der geistigen Schöpfung ergibt sich also relativ einfach. Ein dadaistisches Gedicht "bababu gudigu" (spontan eingefallen) ist eine geistige Schöpfung. Das ist also nicht die Frage. Die Frage stellt sich also nur, ab wann es genug individuell ist. Ein Industriefoto wie dieses [8] hat nun mal keinen individuellen Charakter. Man muss doch einsehen, dass dieses Foto sicher viel weniger individuell ist, als das Meili-Foto. Ich gehe davon aus, dass Bilder, die relativ einfach reproduzierbar sind, so dass sie sich zum verwechseln ähnlich sind, keine Individualität besitzen. Umgekehrt ist ein Naturfoto einer Landschaft mit entsprechendem bevölktem Himmel, Taubenflug und Kühe auf der Weide, etc. sehr schwer 1:1 reproduzierbar. Das Bild hat somit einen hohen Wiedererkennungswert und deshalb hat es Individualität. - Das ist wie bei den Menschen. Ein Individuum erkenne ich immer aus einer Masse heraus. Ein einzelnes Ei aus einem Korb Eier kann ich nicht wiedererkennen. - Ich finde das Ganze schon plausibel. --Micha 20:01, 12. Jul. 2013 (CEST)
- Ps. und so ist das Meili-Foto erklärbar. Es geht da nicht um Meilis persönliche Individualität und so der Wiedererkennbarkeit des Fotos deswegen, sondern des gesamten Arrangements. Du könntest Meili nämlich ebenfalls bitten, hinzustehen und zwei Akten in die Hand zu nehmen und mit der Kompaktkamera ein Foto machen und das Ergebnis sieht gleich aus. Und genau deshalb kann Frau Blau nicht dich der Urheberrechtsverletzung bezichtigen. Das oben gezeichnete Landschaftsbild bringst du aber nie mehr so hin. Die Kühe stehen anders, die Lichtstimmung ist anders, es hat bsp. keine Wolken mehr, etc. Das Bild ist als solches individuell und immer wiedererkennbar. Das ist gleich wie beim Marley-Bild: Die Locke wird nie mehr so über sein Gesicht flattern, auch wenn er noch leben würde und man ihn noch fotografieren könnte. Das Bild des Glases hat nun definitiv keine Individualität. Gib mir das Glas, ich mach dir ein identisches Bild. --Micha 20:18, 12. Jul. 2013 (CEST)
- Ps. 2. ich mach da eh eine Präsentation über korrekte Bildverwendung inkl. Ausglug ins Urheberrecht, damit meine Kollegen nicht mehr einfach c&p aus dem Internet für externe Präsentationen machen. Deine Hinweise sind sehr hilfreich! Ich würde dir dann gerne die fertige Präsentation zusenden, damit du das reviewen kannst. Würdest du das machen? --Micha 21:22, 12. Jul. 2013 (CEST)
- Auch das könnte man natürlich gerade andersherum sehen: Wenn ich einen Schnappschuss von einer Alpweide mit Kühen gemacht habe, konnte ich nicht bestimmen, wie die Kühe auf der Weide stehen und hatte auch keinen Einfluss auf die Wolken. Mein "geistiger" Beitrag besteht aus dem Moment, den ich für das Foto gewählt habe, dem Winkel etc., aber das eigentliche "Arrangement" schafft die Natur. Die Fotografin des Meili-Bildes hat ihr Motiv verglichen damit vielleicht doch stärker bestimmt. Meili könnte mit den Aktenbänden ja auf ganz unterschiedliche Art posieren, er müsste sie nicht auf genau diese Weise halten. Aus der Meili- und Marley-Entscheidung des Bundesgerichts kann man aber wohl ableiten, dass es höheren Wert auf die ästhetische Qualität des Ergebnisses als auf die Frage, wieviel Kreativität letztlich in das Werk eingeflossen ist, legt. Oder eben, dass es nicht ausreicht, kreativ zu sein, wenn das Ergebnis dann nicht auch kreativ aussieht. Das Meili-Bild ist ja durchaus Resultat bewusster Entscheidungen - Meili stellt sich jetzt da hin, hält die Aktenbände so und so, posiert ganz bewusst für das Foto, während das Marley-Bild "nur" einen Augenblick festhält. Eine Bewertung aber, die auf ästhetische Aspekte abstellt, macht es sehr schwierig, eine solche Entscheidung auf andere Werke zu übertragen. Was A für ein langweiliges Standardfoto hält, betrachtet B vielleicht als ein Meisterwerk des künstlerischen Minimalismus oder so ;-) Insofern scheinen mir Marley/Meili als Urteile eher Verwirrung zu stiften als hilfreich zu sein, und diesbezügliche Äusserungen habe ich auch schon in juristischer Literatur gesehen. - Selbstverständlich schaue ich mir deine Präsentation gerne an :-) Gestumblindi 21:57, 13. Jul. 2013 (CEST)
- Du argumentierst da mit geistiger Leistung (Meili konnte posieren und das Naturfoto nicht). Es geht aber nun mal gesetzlich nur um Individualität und nicht um Leistung. Wie bereits geschrieben: Wir müssen die Sache nicht noch komplizierter machen, als dass sie schon ist. Ebenso müssen wir nicht über Sinn und Unsinn dieser Definition sprechen. Deshalb: Fakt 1: Geistige Schöpfung ist bereits sehr vieles. Fakt 2: Individuell ist es erst, wenn es in seiner Machart aus der Masse hervortritt und zwar unabhängig, wieviel Arbeit der Urheber tatsächlich reingesteckt hat. (Das Marleyfoto war übrigens ein Schnappschuss.) --Micha 07:44, 15. Jul. 2013 (CEST)
- Ps. da wir nun ziemlich von der eigentlichen Frage abweichen, diskutieren wir doch lieben auf deiner Disk. weiter. Ich kopiere mal diesen Thread dorthin. ;-) --Micha 10:06, 15. Jul. 2013 (CEST)
- Auch das könnte man natürlich gerade andersherum sehen: Wenn ich einen Schnappschuss von einer Alpweide mit Kühen gemacht habe, konnte ich nicht bestimmen, wie die Kühe auf der Weide stehen und hatte auch keinen Einfluss auf die Wolken. Mein "geistiger" Beitrag besteht aus dem Moment, den ich für das Foto gewählt habe, dem Winkel etc., aber das eigentliche "Arrangement" schafft die Natur. Die Fotografin des Meili-Bildes hat ihr Motiv verglichen damit vielleicht doch stärker bestimmt. Meili könnte mit den Aktenbänden ja auf ganz unterschiedliche Art posieren, er müsste sie nicht auf genau diese Weise halten. Aus der Meili- und Marley-Entscheidung des Bundesgerichts kann man aber wohl ableiten, dass es höheren Wert auf die ästhetische Qualität des Ergebnisses als auf die Frage, wieviel Kreativität letztlich in das Werk eingeflossen ist, legt. Oder eben, dass es nicht ausreicht, kreativ zu sein, wenn das Ergebnis dann nicht auch kreativ aussieht. Das Meili-Bild ist ja durchaus Resultat bewusster Entscheidungen - Meili stellt sich jetzt da hin, hält die Aktenbände so und so, posiert ganz bewusst für das Foto, während das Marley-Bild "nur" einen Augenblick festhält. Eine Bewertung aber, die auf ästhetische Aspekte abstellt, macht es sehr schwierig, eine solche Entscheidung auf andere Werke zu übertragen. Was A für ein langweiliges Standardfoto hält, betrachtet B vielleicht als ein Meisterwerk des künstlerischen Minimalismus oder so ;-) Insofern scheinen mir Marley/Meili als Urteile eher Verwirrung zu stiften als hilfreich zu sein, und diesbezügliche Äusserungen habe ich auch schon in juristischer Literatur gesehen. - Selbstverständlich schaue ich mir deine Präsentation gerne an :-) Gestumblindi 21:57, 13. Jul. 2013 (CEST)
- Das mit dem Meili-Bild auf Commons ist etwas wunderlich, ja: Eigentlich wurde es 2010 nach diesem Löschantrag gelöscht: commons:Commons:Deletion requests/File:Christoph Meili 1997.jpg, und zwar genau der Begründung des Antragstellers folgend, dass es in den USA wahrscheinlich Schöpfungshöhe erreiche. Allerdings wurde die Frage des Schutzfristenvergleichs aufgeworfen: Wenn dieser angewendet wird, kann in einem anderen Land (hier also: USA) nur so lange ein Schutz für ein Werk in Anspruch genommen werden, wie im Herkunftsland (hier: Schweiz) noch die Schutzfrist läuft. Es scheint allerdings nicht klar zu sein, ob der Schutzfristenvergleich hier überhaupt angewendet würde, weil bei einem in CH gar nicht schutzfähigen Werk hier gar nie eine Schutzfrist zu laufen beginnt. - Jedenfalls wurde das Foto dann 2011 lustigerweise wiederhergestellt, mit der Begründung "ok following a Switzerland court decision" - also dieses Mal die Situation in den USA gar nicht mehr beachtend. Ich glaube, dass ein wiederholter Löschantrag auf Commons wiederum Erfolg haben könnte, da bei der Wiederherstellung der ursprüngliche eigentliche Löschgrund gar nicht beachtet wurde (die Löschung 2013 war dann, wie gesagt, ein Versehen, die Datei wurde in einer anderen Löschdiskussion erwähnt und der abarbeitende Admin löschte sie versehentlich zusammen mit den Dateien, um die es eigentlich ging). Die Community auf Commons ist eben sehr gross und manchmal auch etwas konfus ;-) - aber grundsätzlich stimmt es schon, dass "alle Dateien auch in den USA public domain sein oder unter einer freien Lizenz stehen müssen" und wurde in unzähligen Diskussionen und Löschentscheidungen so bestätigt. - In welchem Punkt sind sich die Schweizer Juristen "sehr einig"? Zweifelsohne darin, dass ein Werk eine "geistige Schöpfung" sein muss, die "individuellen Charakter" hat, denn so steht es ja im Gesetz - aber darin, wo diesbezüglich die Grenze zu ziehen ist, scheint durchaus keine so grosse Einigkeit zu bestehen. Im Urheberrechtskommentar von Barrelet/Egloff (3. Aufl. 2008, S. 12) steht auch In konstanter Rechtsprechung hat das Bundesgericht festgehalten, dass an das Mass der geistigen Tätigkeit keine hohen Anforderungen gestellt werden, sondern dass schon beim Vorliegen eines äusserst geringen Grades von selbständiger geistiger Tätigkeit der urheberrechtliche Schutz gewährt wird. Allerdings muss auch dann noch der "individuelle Charakter" vorliegen, und der wurde bei Meili dann ja verneint, in der Tat. Für Fälle wie das Meili-Foto gibt es auf Commons mit "PD-Switzerland-photo" eigentlich ein eigenes Template ("nicht geschützt mangels Individualität"), aber bisher eigentlich nur für Fotos vorgesehen - müsste also wohl angepasst werden, wenn man sich nun auch bei Audiodateien darauf berufen wollte. Ich würde übrigens sagen, dass auch ein "Industriefoto" eine geistige Schöpfung sein kann (wenn der Fotograf darauf geachtet hat, das Objekt möglichst günstig darzustellen etc.) - Das von dir verlinkte PDF ist grundsätzlich sehr gut, ich glaube allerdings, ihm trotz seiner Herkunft aus kompetenter juristischer Hand und als blosser Wikipedia-Hobby-Urheberrechtler eine kleine Ungenauigkeit ankreiden zu können, die für uns hier nicht unwichtig ist: Für den Schutz von 70 Jahren pma gibt es als Beispiel einen Urheber an, der 1930 verstorben ist, und nennt einen Schutz bis 2000. Das stimmt so nicht! Denn in der Schweiz gab es bis 1993 nur einen Schutz von 50 Jahren nach dem Tod des Urhebers. Damit waren die Werke eines 1930 verstorbenen Urhebers also nur bis 1980 geschützt und ab 1981 gemeinfrei. Bei der Verlängerung auf 70 Jahre im Jahre 1993 wurde der Schutz von Werken, deren Schutzfrist zuvor bereits abgelaufen war, nicht wiederhergestellt. Das hat das Bundesgericht in seiner "Sternheim"-Entscheidung so auch klar bestätigt. Für Commons hat diese Tatsache auch heute noch eine erhebliche praktische Bedeutung aufgrund der URAA-Problematik (im Herkunftsland bereits gemeinfreie Werke können in den USA einen Schutz von 95 Jahren ab Veröffentlichung erhalten haben, wenn sie im Herkunftsland am 1. Januar 1996 noch geschützt waren). Gestumblindi 18:57, 12. Jul. 2013 (CEST)
- "Archivarien" vs. "Archivalien", das ist doch ein unwesentlicher Lautunterschied, den Japaner nicht mal machen. ;-) - Die Einschätzung ist nun mal diejenige von Schweizer Juristen und da sind sie sich sehr einig. Und die Unterscheidung zwischen "geistige Schöpfung" und "keine geistige Schöpfung" ist eigentlich gar nicht so schwer zu ziehen. Es gibt viele Dinge, von denen man per se die geistige Schöpfung absprechen kann. Wir betrachten es nämlich häufig falsch rum, bzw. lassen und fälschlicherweise bei klaren Dingen verunsichern. Wenn man von einem Meili-Foto ausgeht, dass es eine geistige Schöpfung ist und es wird dann vom Gericht verneint, dann müssen wir doch nicht umgekehrt, ein normales Protokoll/Tonmitschnitt/Industriefoto/Faktenaufzählung als geistige Schöpfung anschauen, was sie klar nicht sind. Ich glaube nur, es macht Mühe, dass wir als Schweizer Wikipedianer hier immer noch die deutsche Sichtweise haben. Wenn wir mal was hier zur Frage stellen, kommen immer noch viele deutsche Einschätzungen, dass etwas möglichewweise Urheberechtsstatus hat (und zwar wegen der kleinen Münze). Dieses Rechtsprinzip gibt es aber bei uns nicht. Das deutsche Urheberrecht ist bei rein schweizerischen Werken gar nicht von Belang. - Apropos Commons. Wenn das stimme würde, dass "alle Dateien auch in den USA public domain sein oder unter einer freien Lizenz stehen müssen", dann müsste das Meili-Bild dort gelöscht werden. Ein solches Foto würde in Deutschland und den USA sicher Schutz geniessen. Warum ist das Meili-Foto dann auf Commons? [6] Und zwar mit dem Hinweis, dass es in der Schweiz gemäss schweizerischem Recht gemeinfrei ist. Also zählt offenbar doch wieder bloss die Schweizer Sicht bei Schweizer "Werken". - Ich sehe da völlige Inkonsequenz. --Micha 13:46, 12. Jul. 2013 (CEST) Ps. kennst du das schon? [7]
- Nur eine Randbemerkung, es heisst Archivalien, nicht Archivarien ;-) - Was die Anforderungen an eine "geistige Schöpfung" angeht, so gehen die Meinungen ziemlich weit auseinander. Es mag stimmen, dass man einer solchen Tonaufnahme diesen Status nicht zuschreiben kann. Und es gibt ja auch das bekannte "Meili"-Urteil des Bundesgerichts, das diesem journalistischen Foto, welches den Wachmann Christoph Meili zeigt, den urheberrechtlichen Schutz abgesprochen hat, da dem Foto der "individuelle Charakter" fehle. Dieses Urteil ist aber in der juristischen Literatur durchaus umstritten, so viel ich gesehen habe, ich habe mir das ein wenig angeschaut. Auch zusammen mit dem "Marley"-Urteil, wo dann die Schöpfungshöhe bejaht wurde, macht es das in der Schweiz sehr schwierig, eine Grenze zwischen "geistige Schöpfung" und "keine geistige Schöpfung" zu ziehen, siehe Darstellung in der englischen Wikipedia. - Auf Commons kommt noch dazu, dass alle Dateien auch in den USA public domain sein oder unter einer freien Lizenz stehen müssen. Wenn etwas in der Schweiz nicht schutzfähig ist, in den USA (wo sehr geringe Ansprüche an Schöpfungshöhe gestellt werden) aber schon, kann es wohl auf Commons nicht bleiben. Und damit wären wir wieder bei dieser Tonaufnahme und müssten uns immer noch fragen, ob sie nicht aufgrund einer möglichen Schutzfähigkeit in den USA zu löschen wäre. Das Meili-Foto wurde auf Commons auch schon mal gelöscht, wenn ich mich recht erinnere, allerdings wiederhergestellt.. (erst kürzlich nochmal gelöscht, aber aus Versehen); ich habe jetzt gerade keine Zeit mehr, die Hintergründe zu recherchieren, schau mir das aber nochmal an... Gestumblindi 13:10, 12. Jul. 2013 (CEST)
- Ich habe da bei meiner Vorgestetzten im BAR nochmals nachgefragt, wie sie das beurteilen und die schätzen das eigentlich sogar anders ein. Sie gehen da nicht davon aus, dass es da urheberrechtliche Ansprüche gibt. Sie gehen sowieso davon aus, dass bei 99% der Archivarien keine Urheberrechte darauf sind. Ich frage da noch nach, ob sie das in einem offiziellen Statement veröffentlichen können. Fakt ist, dass gemäss (schweizerischen) Urheberrecht es sich um eine geistige Schöpfung handeln muss, bevor etwas als ein Werk im Sinne des Urheberrechts gilt. Ein blosser Mitschnitt dieser Geiselnahme ist keine geistige Schöpfung (wie z.B. ein Gedicht, ein Roman oder eine wissenschaftliche Arbeit) und somit kein Werk im Sinne des Urheberrechts. Und um solche Dinge handelt es sich bei den Archivarien. Auch bei den meisten Fotos, denn diese sind auch dokumentatorisch und keine geistige Schöpfung. Eine kleine Münze für Fotos gibt es in der Schweiz definitiv nicht. Sie haben diese Veröffentlichung in der Wikipedia in dieser Form zwar nicht bewilligt, Urheberrechtsansprüche an dieser Datei gibt es aber nicht. Ob die Wikipedia-Deklaration und Bezugnahme auf diesen Paragrafen nun korrekt ist, ist dagegen eine andere Frage. Es nun wegen urheberrechtlichen Bedenken zu löschen, wäre aber wohl übervorsichtig. --Micha 11:02, 12. Jul. 2013 (CEST)
- Ich habe die ERLE nochmal entfernt: In Schöpfungshöhe#Schweiz steht was es zum Thema zu sagen gibt und ist ein ziemlich brauchbarer Text als Beleg verlinkt. Grüße --h-stt !? 18:26, 15. Jul. 2013 (CEST)
Artikel in mehreren Sprachen
Wenn ein Benutzer "seinen" Artikel in mehreren Sprachversionen anlegt, so ist das imho keine URV-Frage und keine Frage für einen Versionsimport. Sollte er die nachfolgenden Artikel trotzdem "kenntlich" machen, damit aufkommende Fragen sich auch gleich beantworten ? Dieses aktuelle Beispiel wurde hier erstmals angelegt, und danach auch in der ro und in der en. --Goesseln (Diskussion) 16:44, 14. Jul. 2013 (CEST)
- Wenn jemand meint, eine URV entdeckt zu haben und dabei übersieht, daß derselbe Autor das jeweilige Thema in mehreren Sprachen behandelt hat, ist derjenige doch selber schuld. Wozu eine Verpflichtung? Wir haben eh schon viel zuviel Wikipedia-Regeltext. Hybscher (Diskussion) 18:51, 14. Jul. 2013 (CEST)
die Antwort von Benutzer:Hybscher hilft da nicht wirklich weiter. Es war auch nicht von Verpflichtung die Rede, es könnte ja auch ein reiner Akt der Höflichkeit sein.
Der obige Fall ist noch zu einfach: vielleicht ist dieses Beispiel, das aus derselben Autorenküche (mit wechselnden Benutzernamen) wie oben zu kommen scheint, instruktiver:
Artikel John Sitaras
Hat die Versionsgeschichte aus der koreanischen WP nicht die "richtigere" Vorversion vor der spanischen >> französischen >> englischen >> deutschen ?
In diesem Fall wurde von einem Kollegen, der URV-Probleme vermutete, die englische Versionshistorie in den deutschen Artikel nachimportiert.
Wenn der oder die Erstautoren offenlegen würden, dass sie alle von der koreanischen WP abgeschrieben haben, und dass sie alle auch derselbe Autor sind, dann wäre die Sache ja einfach...
--Goesseln (Diskussion) 01:14, 16. Jul. 2013 (CEST)
FIA Formula E Championship
Kann man das Logo was bei der englischen verwendet wird auch hier verwenden? --Auto1234 (Diskussion) 17:10, 15. Jul. 2013 (CEST)
- Ich sehe da keine Schöpfungshöhe. Das Logo kannst du hier hochladen. Grüße --h-stt !? 20:03, 17. Jul. 2013 (CEST)
Frage bzgl. Grüner Strom Label
Hallöchen,
das Logo unseres Vereins 'Datei:Grüner Strom Label.svg' sowie ein Produktlogo 'Datei:Grünes Gas Label.svg' sind hier auf Wikipedia hochgeladen. Dabei handelt es sich um Vektor-Dateien. Die Logos sollen durch jpgs o.ä. mit niedrigerer Auflösung ersetzt werden. Zudem würden wir gern eine Lizenz auswählen, die die Nutzung der Logos nur im Einklang mit unseren Richtlinien zulässt. Nun zu meinen Fragen:
Gibt es eine solche Lizenzauswahl auf Wikipedia?
Wie kann ich, bzw. kann ich überhaupt, eine Datei überschreiben?
Hintergrund ist, dass wir unsere Logos vor missverständlichem oder falschem Gebruach schützen wollen. Hochauflösende Varianten der Logos können jederzeit bei uns angefragt werden.
Gruß, --Grüner Strom Label e.V. (Diskussion) 11:19, 17. Jul. 2013 (CEST)
- Willkommen. Für den Schutz ihres Labels vor missbräuchlicher Verwendung ist das Markenrecht zuständig. Dieses wird in keiner Weise davon tangiert, dass das Label in der Wikipedia gezeigt (nicht im juristischen Sinn verwendet) wird. Unser Lizenz bezieht sich ausschließlich auf die urheberrechtliche Seite, nicht auf Markenrechte. Und urheberrechtlich ist ihr Label nicht schutzfähig, da es ihm an Schöpfungshöhe mangelt. Das ist keine despektierliche Aussage über die Eignung ihres Labels, Gebrauchsgrafik wie Logos ist nach deutschem Urheberrecht nur im Ausnahmefall urheberrechtlich geschützt. Grüße --h-stt !? 12:38, 17. Jul. 2013 (CEST)
- Vielen Dank für die Infos. Kann man denn die svg-Dateien überschreiben und Bilddateien mit niedrigerer Auflösung hochladen, um einen eventuellen Missbrauch zu erschweren? --Grüner Strom Label e.V. (Diskussion) 14:11, 17. Jul. 2013 (CEST)
- Nein, das ist technisch nicht möglich. Unterschiedliche Dateiformate: Vektor (svg) vs. Pixelformat (jpg). Ihr könnt zusätzlich die jpgs hochladen, aber die svgs werden dadurch nicht gelöscht. Und selbst wenn sie gelöscht werden würden, käme in kürzester Zeit jemand daher, der sie neu vektorisiert. Da für Logos das Vektorformat das ideale Format ist. — Raymond Disk. 14:40, 17. Jul. 2013 (CEST)
- Vielen Dank für die Infos. Kann man denn die svg-Dateien überschreiben und Bilddateien mit niedrigerer Auflösung hochladen, um einen eventuellen Missbrauch zu erschweren? --Grüner Strom Label e.V. (Diskussion) 14:11, 17. Jul. 2013 (CEST)
- Das Vektorformat ist das günstigste für Logos, die maßgeblich aus Linien bestehen. Warum sollten wir ein anderes Format verwenden? Dass ein direktes Überschreiben zwischen verschiedenen Formaten nicht möglich ist, hat der Kollege schon gesagt. Und wie oben erwähnt, die Missbrauchsgefahr wird durch das Markenrecht verhindert, nicht durch die Verfügbarkeit oder Nicht-Verfügbarkeit eines Labels in der Wikipedia. Grüße --h-stt !? 14:49, 17. Jul. 2013 (CEST)
Fragwürdige Löschungen
Diesen Morgen sind ein ganzer Haufen Screenshots ohne vorherige Diskussion oder gar Absprache schnellgelöscht worden:
(dazu noch ein paar weitere, die ich aber selbst schon sehr fragwürdig fand)
Ich halte dies nicht für eindeutige Fälle, die eine Schnelllöschung rechtfertigt hätten. Meine Frage an euch, die Experten, ist also, ob diese Bilder ausreichend Schöpfungshöhe beinhalten, um sie löschen zu müssen. Ich sehe da nämlich keine - aber ihr habt da sicher ein besseres Gespür als ich. -- Liliana • 18:09, 15. Jul. 2013 (CEST)
- Vollkommen unverständliche Löschungen, insbesondere Bild:Windows 8 Startbildschirm.png ist schon durch die DÜP gegangen und vorbildlich lizenziert. Wiederhergestellt, werde noch eine Notiz auf WP:AN hinterlassen. Danke für die Hinweise. Yellowcard (Diskussion) 18:21, 15. Jul. 2013 (CEST)
- Und Anschlussfrage an die SH-Experten: Bei Bild:Vista-Desktop.png und Bild:Windows 7.png sehe ich keine geschützen Einzelelemente (anders als der SLA-Ersteller halte ich Uhr und CPU-Anzeige nicht für geschützt); lediglich die Gesamtkomposition könnte schützbar sein. Meinungen? Yellowcard (Diskussion) 18:22, 15. Jul. 2013 (CEST)
- Bild:Vista-Desktop.png, Bild:Windows 7.png ist sehr sehr fragwürdig imho.--Steinsplitter (Disk) 20:40, 15. Jul. 2013 (CEST)
- Kannst Du begründen, was genau Du fragwürdig findest? Warum entsteht durch die Anordnung dieser nicht geschützter Elemente ein schützenswertes Werk? (Ich will das nichtmal unbedingt abstreiten. Aber mit reinem Bauchgefühl kommen wir in der Sache ja nicht weiter.) Gruß, Yellowcard (Diskussion) 20:43, 15. Jul. 2013 (CEST)
- *Quetsch* Mal nebenbei bemerkt, ein schützenswertes Werk entsteht immer durch die Anordnung nicht geschützter Elemente (einzelne Striche, Pixel, etc.). Das laesst natuerlich nicht den Umkehrschluss zu ;-)--Dschwen (Diskussion) 17:12, 18. Jul. 2013 (CEST)
- Die Grafiken und das Design in ihrer Anordnung. Und nein, in der tat war der SLA kein Bachgefühl. Unter Beachtung der Deutschen Rechtsnormen fand ich dass die Datei eine URV darstellt.--Steinsplitter (Disk) 21:02, 15. Jul. 2013 (CEST)
- Die Einschätzung der Schöpfungshöhe ist m.E. zu 95% Bauchgefühl. Mein Bauchgefühl würde Bild:Vista-Desktop.png schon wegen des Hintergrundverlaufs SH zusprechen. Ähnlich, wenn auch weniger ausgeprägt bei Datei:Windows 7.png. Zu Datei:Windows 8 Startbildschirm.png: ist das Foto links unten frei? Soweit meine Bauchgefühle.
- Wenn ich mir bei SH-Fragen unsicher bin, frage ich Dr. Marcela. --Túrelio (Diskussion) 21:06, 15. Jul. 2013 (CEST)
- Dr. Marcela informiert. Danke Túrelio.--Steinsplitter (Disk) 21:10, 15. Jul. 2013 (CEST)
- Windows 8 steht gar nicht mehr zur Debatte weil die Datei schon geprüft wurde. Und ja, das Bild unten links kommt aus Commons. Re Vista und 7, das Hintergrundbild wäre durchaus ein Argument, es sollte aber ein leichtes sein, ein neues Bild ohne Hintergrundbild anzufertigen. -- Liliana • 21:34, 15. Jul. 2013 (CEST)
- Kannst Du begründen, was genau Du fragwürdig findest? Warum entsteht durch die Anordnung dieser nicht geschützter Elemente ein schützenswertes Werk? (Ich will das nichtmal unbedingt abstreiten. Aber mit reinem Bauchgefühl kommen wir in der Sache ja nicht weiter.) Gruß, Yellowcard (Diskussion) 20:43, 15. Jul. 2013 (CEST)
- Bild:Vista-Desktop.png, Bild:Windows 7.png ist sehr sehr fragwürdig imho.--Steinsplitter (Disk) 20:40, 15. Jul. 2013 (CEST)
- Der Hintergrund beim Vista-Desktop ist irrelevant, da bloßes Beiwerk. Ebenso das Boot-Bildchen beim Windows-8-Screenshot.
- Die grafische Oberfläche an sich ist nicht sonderlich kreativ und daher nicht schützbar, ebenso die Icons.
- Die Anordnung des ganzen ist ebenfalls nicht schützbar, da sie sich aus praktischen Gründen kaum anders realisieren lässt. Man muss sich auch vor Augen führen, dass wir hier es nicht mit einem Kunstwerk zu tun haben, sondern mit einem Betriebssystem - das ganze hat also einen klaren Gebrauchszweck. -- Chaddy · D – DÜP – 21:43, 15. Jul. 2013 (CEST)
- Auch Betriebssysteme können Urheberrechtlich geschützt sein. Die Rechtslage ist imho grenzwertig. Ich würde mit solchen aussagen vorsichtig sein.--Steinsplitter (Disk) 22:09, 15. Jul. 2013 (CEST)
- commons:Commons:Screenshots#Microsoft products--Steinsplitter (Disk) 22:18, 15. Jul. 2013 (CEST)
- Diese Info ist komplett wertlos, da wir uns hier nach deutschem Recht richten, was Schöpfungshöhe wesentlich öfter abschlägig bewertet als US-Copyright. Außerdem sprichst Du davon, dass Dein SLA nicht bloß Bauchgefühl gewesen sei – aber konkrete Argumente sparst Du immer noch aus. Kannst Du Chaddys Argumentation widerlegen? Yellowcard (D.) 23:34, 15. Jul. 2013 (CEST)
- Ergänzung: Und natürlich ist Microsoft Windows als Betriebssystem urheberrechtlich geschützt, da gibt es keinen Zweifel. Wir reden hier aber nicht über den Schutz eines Betriebssystems, sondern nur über einzelne Screenshots der Oberfläche. Yellowcard (D.) 23:35, 15. Jul. 2013 (CEST)
- Ich bin kein Anwalt und daher auch nicht befugt Rechtsberatung zu leisten.--Steinsplitter (Disk) 23:40, 15. Jul. 2013 (CEST)
- Zu der Begründung spar ich mir die Kommentare. Damit steht Chaddys Argumentationslinie erstmal unwidersprochen. Ich würde Dich bitten, zukünftig bei Dateien, die Dir rechtlich zweifelhaft vorkommen, keine SLAs mehr zu stellen, sondern den DÜP-Baustein zu setzen. Danke und ein Gruß zur Nacht. Yellowcard (D.) 23:45, 15. Jul. 2013 (CEST)
- Ich bin kein Anwalt und daher auch nicht befugt Rechtsberatung zu leisten.--Steinsplitter (Disk) 23:40, 15. Jul. 2013 (CEST)
- (BK) Wir urteilen hier nach Deutschem Recht, weil es die strengsten Anforderungen in DACH stellt. Commns ist nicht maßgebend, die Bilder sind deutlich als nicht commonstauglich gekennzeichnet. Es ist möglich, daß sie US-amerikanischem Copyright unterliegen, das hat aber keine Auswirkungen auf den urheberrechtlien Schutz.
- Im ersten Bild unten links ist ein Foto, bei dem ich Beiwerk verneinen würde. Es ist das einzige Foto und zieht den Blick auf sich. Aber es ist "Picture of the Year" von 2011 und somit theoretisch nutzbar, die Lizenz müßte also in FAL (Lizenz Freie Kunst) geändert werden. Da die in .de nicht zugelassen ist, kann das Bild so nicht bleiben, man müßte dort ein anderes Foto einbauen.
- Bei allen anderen Grafiken im ersten und den anderen Bildern sehe ich keine Schöpfungshöhe. SH verlangt eine "persönliche geistige Schöpfung", eine "wahrnehmbare Formgestaltung". Es ist nach geltender Rechtssprechung keine "individelle Formgestaltung" erkenbar, es sind keine menschlichen Darstellungen enthalten (bei denen wir besonders streng sein müßten). Farben und Anordnungen sind zufällig und frei veränderbar, die Einzelelemente enthalten millionenfach verwendete Formen, die so oder zumindest sehr ähnlich aussehen würden, wenn sie jemand neu gestalten wüde.
- Es handelt sich hierum Handwerk, nicht um Kunst. Der Aufwand der Erstellung ist nach geltender Rechtssprechung ganz klar ohne Relevanz.
- Ob das Betriebssystem geschützt ist, spielt überhaupt keine Rolle. Ein Linux-Bildschirm kann geschützt sein, diese Windows-Screenshots sind es nicht. Die Lizenz des Betriebssystems beeinflußt den Schutz der Grafiken in keiner Weise, diese werden gesondet betrachtet.
- Unterm Strich: Beim ersten Bild Alchemist fragen, ob er dem Thumb unter GFDL, CC oder gemeinfrei zustimmt, andernfalls ein anderes Foto einbauen. Die anderen sind klar gemeinfrei. --M@rcela ¿•Kãʄʄchen•? 23:58, 15. Jul. 2013 (CEST)
- PS: Ganz klarer Fall für DÜP, SLA ist vollkommen unangebracht. Und Bild 1 ist nicht gemeinfrei. --M@rcela ¿•Kãʄʄchen•? 00:00, 16. Jul. 2013 (CEST)
- (BK) Danke für die ausführliche und sachlich begründete Darstellung. Nur eine Frage am Rande: Wieso ist die Art-libre-Lizenz hier nicht zugelassen? Das war mir nicht bewusst, dann müssen wir für das Bild unten links eine andere Lösung finden (das Bild ist übrigens doppelt lizenziert, dazu nämlich noch unter CC-BY-SA-ND). Gruß Yellowcard (D.) 00:03, 16. Jul. 2013 (CEST)
- Danke Ralf dass du dir Zeit genommen ;-). Wegen Verlinkung auf Commons: grr... ich hatte eine so ähnliche Klausel im Bezug auf das Deutsche Urheberrecht in Kopf, daher die Verlinkung. Jap, die Ausgabe des Betribssystems (ääähm Programms) zählt, hab ich etwas undeutlich formuliert. sorry. Tja... Da sehen wir wider dass Menschen keine Maschinen und somit Nicht perfekt sind. Schön dass wir wahrscheinlich die anderen zwei Bilder behalten können (oder alle), dank dem Deutschen recht. An alle beteiligten mal recht Herzlichen dank für die Beteiligung an der Diskussion! --Steinsplitter (Disk) 00:11, 16. Jul. 2013 (CEST)
- Ich habe erstmal die einfachste Lösung probiert und Alchemist gefragt. Falls nötig, kann für den Thumb jeds beliebige meiner Bilder gemeinfrei verwendet werden. --M@rcela ¿•Kãʄʄchen•? 00:22, 16. Jul. 2013 (CEST)
- Danke Ralf dass du dir Zeit genommen ;-). Wegen Verlinkung auf Commons: grr... ich hatte eine so ähnliche Klausel im Bezug auf das Deutsche Urheberrecht in Kopf, daher die Verlinkung. Jap, die Ausgabe des Betribssystems (ääähm Programms) zählt, hab ich etwas undeutlich formuliert. sorry. Tja... Da sehen wir wider dass Menschen keine Maschinen und somit Nicht perfekt sind. Schön dass wir wahrscheinlich die anderen zwei Bilder behalten können (oder alle), dank dem Deutschen recht. An alle beteiligten mal recht Herzlichen dank für die Beteiligung an der Diskussion! --Steinsplitter (Disk) 00:11, 16. Jul. 2013 (CEST)
Info:
- Ich bleibe bei meiner Ansicht, dass das Thumb Beiwerk ist. Es ist zwar das einzige Foto auf dem Screenshot, allerdings steht es weit abseits des Bildmittelpunktes und hebt sich auch von der Größe her nicht von den den anderen Bildelementen ab. Es beeinflusst daher das Gesamtwerk nur unwesentlich. Würde man es weglassen, würde es den Gesamtcharakter des Bildes nicht oder nur wenig verändern. Somit ist es meiner Meinung nach ganz klar als Beiwerk anzusehen.
- Im Übrigen ist die FAL durchaus mit unseren lokalen Richtlinien kompatibel, sie entspricht weitgehend der CC-by-sa (eine ND-Klausel gibt es bei der FAL nicht). Es gibt zwar keinen lokalen Lizenzbaustein dazu, aber es spräche auch nichts dagegen, einen anzulegen. -- Chaddy · D – DÜP – 02:02, 16. Jul. 2013 (CEST)
- Gegen die Verwendung meines POTY 2011-Bildes im Bild: Bild:Windows 8 Startbildschirm.png habe ich nichts einzuwenden. Wieso fehlt die FAL immer noch in den DE-Lizenzbausteinen? Was ist der Unterschied zwischen der Nutzung des eigentlichen FAL-Bildes in der DE-Wikipedia und der Nutzung in einem abgewandeltem Werk des gleichen Bildes? --Alchemist-hp (Diskussion) 00:34, 16. Jul. 2013 (CEST)
- Um den momentanen Status des Bildes zu sichern, müßtest du zustimmen, daß diese kleine Vorschau des Fotos von dir gemeinfrei ist. Alternativ könntest du diese Auflösung als GFDL oder CC-BY-SA lizenzieren. Warum FAL hier nicht zugelassen ist, kommentiere ich mal lieber nicht. --M@rcela ¿•Kãʄʄchen•? 00:48, 16. Jul. 2013 (CEST)
- Für mich ist alles OK und korrekt lizensiert. Ich sehe nicht ein da irgend etwas daran herumzufummeln. Ich brauche keine zusätzlichen Beschäftigungstherapien. --Alchemist-hp (Diskussion) 01:00, 16. Jul. 2013 (CEST)
- Korrekt lizenziert schon, nur mit den Projektvorgaben anscheinend nicht vereinabar (weder FAL noch CC-ND-Lizenz werden akzeptiert). Daher bräuchten wir von Dir eine zusätzliche Lizenz für das kleine Bild. Yellowcard (D.) 01:31, 16. Jul. 2013 (CEST)
- Auf Commons wird die FAL (im Gegensatz zu CC-ND) allerdings akzeptiert. Ich habe mich 2011 mal diesbezüglich erkundigt und es scheint, dass die FAL in ihrer aktuellen Version durchaus mit den Projektvorgaben vereinbar ist. Insofern könnte man sie also wohl auch in der deutschsprachigen Wikipedia als Lizenzvorlage einführen. Gestumblindi 02:08, 16. Jul. 2013 (CEST)
- Scheitert es nur daran, dass es den Lizenzbaustein nicht gibt? Das ist ja kein urheberrechtliches Problem und auch keines unserer Projektrichtlinien, sondern nur ein (heilbarer) Formalismus. Yellowcard (D.) 02:39, 16. Jul. 2013 (CEST)
- Auf Commons wird die FAL (im Gegensatz zu CC-ND) allerdings akzeptiert. Ich habe mich 2011 mal diesbezüglich erkundigt und es scheint, dass die FAL in ihrer aktuellen Version durchaus mit den Projektvorgaben vereinbar ist. Insofern könnte man sie also wohl auch in der deutschsprachigen Wikipedia als Lizenzvorlage einführen. Gestumblindi 02:08, 16. Jul. 2013 (CEST)
- Korrekt lizenziert schon, nur mit den Projektvorgaben anscheinend nicht vereinabar (weder FAL noch CC-ND-Lizenz werden akzeptiert). Daher bräuchten wir von Dir eine zusätzliche Lizenz für das kleine Bild. Yellowcard (D.) 01:31, 16. Jul. 2013 (CEST)
- Für mich ist alles OK und korrekt lizensiert. Ich sehe nicht ein da irgend etwas daran herumzufummeln. Ich brauche keine zusätzlichen Beschäftigungstherapien. --Alchemist-hp (Diskussion) 01:00, 16. Jul. 2013 (CEST)
- Um den momentanen Status des Bildes zu sichern, müßtest du zustimmen, daß diese kleine Vorschau des Fotos von dir gemeinfrei ist. Alternativ könntest du diese Auflösung als GFDL oder CC-BY-SA lizenzieren. Warum FAL hier nicht zugelassen ist, kommentiere ich mal lieber nicht. --M@rcela ¿•Kãʄʄchen•? 00:48, 16. Jul. 2013 (CEST)
- Wie ich oben schon geschrieben habe: Dem Lizenztext gemäß (ich hab allerdings mangels Französischkenntnissen lediglich die deutsche Übersetzung gelesen) ist die FAL im Prinzip der CC-by-sa sehr ähnlich. Ich kann auch keine ND-Klausel, wie hier behauptet, entdecken. Es spricht meiner Meinung nach nichts dagegen, diese Lizenz auch lokal einzuführen. -- Chaddy · D – DÜP – 04:47, 16. Jul. 2013 (CEST)
- @FAL: Die alten Fassungen der FAL hatten einige missverständliche Klauseln drin, die zu Viralität bei Sammelwerken führten (in der aktuellen Deutschen Fassung 1.2 steht das immer noch drin). Wenn wir die FAL genutzt hätten, hätte die Artikel, in denen die Bilder genutzt worden wären, auch FAL sein müssen. Dieses Problem wurde zwischenzeitlich gelöst. syrcro 09:37, 16. Jul. 2013 (CEST)
- Es gibt eine offizielle deutsche Version 1.2? Wenn man der FAQ bei artibre glaubt, die angeblich aus 2002/2003 stammt, war der Verdacht, daß die FAL zu Viralität bei Sammelwerken führten, immer schon Unfug. Das Problem hat nie bestanden. -- Smial (Diskussion) 13:58, 18. Jul. 2013 (CEST) (der den extrem lockeren Umgang der deutschsprachigen Wikipedia mit dem Begriff "keine Schöpfungshöhe" für äußerst zweifelhaft hält und deshalb hier und bei DÜP schon lange 'raus' ist)
Urheberrecht bei alter wissenschaftlicher Zeitschrift
Liebe Urheberrechtsexperten! Ich hoffe, ich bin hier richtig, auch wenn meine Frage nicht die Wikipedia betrifft; oder soll ich damit zur Auskunft?
Ich kann in der Bibliothek einen oft zitierten, aber nicht online zugänglichen, Artikel aus einer wissenschaftlichen Zeitschrift der Königlich(en?) Schwedischen Akademie der Wissenschaften scannen (genauer, aus dem "Bihang till K. Svenska vet. akad. handlingar"). Darf ich diesen öffentlich elektronisch zugänglich machen? Nach einigem Lesen in der Wikipedia und anderswo glaube ich eher nicht, aber sicher bin ich nicht. Der Artikel ist deutlich älter als 100 Jahre (1895), der Autor ist aber erst 1959 gestorben, also noch nicht 70 Jahre her, was in Schweden anscheinend die Schutzfrist ist. Falls der Text noch nicht gemeinfrei ist, wen müsste man fragen? Die Akademie? Oder sämtliche Nachkommen des Autors? Bin leicht überfordert ... --84.75.61.249 23:02, 16. Jul. 2013 (CEST)
- Ein schwieriger Fall, ich bin da auch einigermaßen ratlos. Sind die Schriften Werke im Sinne §2 UrhG? Bei mathematischen Schriften könnte es sein, daß sie urheberrechtlich nicht geschützt sind. Könnte sein, ich weiß es nicht. Falls sie geschützt sind, dürften die Erben Inhaber der Rechte sein, das muß aber nicht sein. Ich sehe viele Unklarheiten. Übersehe ich etwas? --M@rcela ¿•Kãʄʄchen•? 00:15, 17. Jul. 2013 (CEST)
- Dass sie grundsätzlich urheberrechtlich geschützt sind glaube ich (als juristischer Laie) schon; nicht eine Rechnung, aber ein mathematischer Text ist sicher mehr als blosses Handwerk. Copyright ist in der Mathematik ab und zu ein Thema, z.B. im Zusammenhang mit Open Access. Heutzutage tritt man oft die meisten Rechte am Text an den Verlag ab - ob das früher auch so war, weiss ich nicht. Aber fürs Erste mal: Gute Nacht! --84.75.61.249 00:55, 17. Jul. 2013 (CEST)
- Was sollen wissenschaftliche Schriften anderes sein als Sprachwerke (§ 2 I 1 UrhG). Abbildungen fallen dann unter (§ 2 I 7 UrhG oder § 2 I 5 UrhG). syrcro 11:45, 17. Jul. 2013 (CEST)
- Bei einem wissenschaftlichen Artikel würde ich grundsätzlich von einem schutzfähigen Werk ausgehen. Mit schwedischem Urheberrecht kenne ich mich allerdings nicht aus - aktuell gilt dort jedenfalls 70 Jahre p.m.a., damit wäre der Artikel wohl noch bis und mit 2029 geschützt und für eine Verwendung wäre die Genehmigung der Rechteinhaber einzuholen. Das können die Erben oder ein Verlag sein, wäre abzuklären. Ein Schlupfloch könnte bestehen, falls im schwedischen Urheberrecht früher eine kürzere Schutzfrist galt und diese bei der Anhebung auf 70 Jahre für Werke mit bereits abgelaufenem Schutz nicht rückwirkend angehoben wurde, aber das scheint mir beim Todesjahr 1959 unwahrscheinlich - d.h. bei einer angenommenen früheren Schutzfrist von 50 Jahren (keine Ahnung in Bezug auf Schweden - in der Schweiz war das so) wäre das Werk bis 2009 geschützt gewesen, sowas würde also nur in Frage kommen, wenn die Frist erst nach 2009 auf 70 Jahre angehoben worden wäre, und das glaube ich nicht; die meisten Länder in Europa haben ja nun schon deutlich länger 70 Jahre. Gestumblindi 01:06, 17. Jul. 2013 (CEST)
- Die deutsche und österreichische Regelschutzfrist gilt für EU-Bürger auch rückwirkend für die Zeit vor der EG (La bohème), selbst wenn der Urheber vor der Gründung der Gemeinschaften verstarb. Also 70 pma in A und D. syrcro 11:43, 17. Jul. 2013 (CEST)
Danke euch! Dann sieht es vermutlich danach aus, dass man eigentlich noch bis 2029 warten muss ... Vielleicht frage ich dann doch mal bei der Akademie nach - das Recht, den Text zu veröffentlichen, werden die wohl haben, und die Nachkommen werden kaum etwas dagegen haben. Viele Grüsse, 84.75.61.249 00:12, 19. Jul. 2013 (CEST)
Bildfreiheit wegen Serverstandort
Ist dieses Bild im Artikel Dolores Hart frei? Die Lizenz und WP:BR besagen, dass das Bild nicht verwendet werden darf. Meine Änderung wurde aber rückgängig gemacht mit der Begründung dass der Server in den USA steht. Welches Recht wird jetzt hier angewendet? MfG --93.134.250.18 13:57, 19. Jul. 2013 (CEST)
- Rechtlich hätte der Betreiber der Wikipedia keine Probleme mit dem Bild, jedoch verlangt er von den Projekten in Bezug auf Urheberrechte in accordance with United States law and the law of countries where the project content is predominantly accessed zu verhalten. Das sind bei uns Schweiz, Österreich und Deutschland. Und die deutsche Wikipedia hatte das vorher schon so gemacht: Inhalte nur, wenn sie DACH frei sind. syrcro 14:30, 19. Jul. 2013 (CEST)
- Wie auf dem Lizenz-Baustein vermerkt, siehe WP:BR: "Bilder auf Commons, die in den USA Public Domain sind, müssen nur dann aus den Artikeln entfernt werden, wenn nachweisbar ist, dass der Urheber keine 70 Jahre tot ist bzw. das Bild in Deutschland geschützt." ... in dem Fall offenbar zutreffend (da das Bild von 1959 ist). Wo der Server steht, ist nebensächlich (siehe Loriot-Entscheidung. Ausschlaggebend ist, an wen sich das Internetangebot richtet. --alexrk (Diskussion) 14:38, 19. Jul. 2013 (CEST)
Textbox geklaut - wo eintragen?
Hallo
hier wurde offentsichtlich zumindest die Textbox sowie Fotos von wikipedia/wikimedia durch jemand anderem ohne Quellenangabe geklaut. Was tun?
Grüße
Nur der/die Rechteinhaber kann/können was tun. --Excolis (Diskussion) 20:33, 21. Jul. 2013 (CEST)
- Die Textbox besteht aus Daten, die nicht urheberrechtlich geschützt sind. Den Urheber des Fotos habe ich informiert. Wenn längere Artkeltexte und/oder mehrere Fotos fehlerhaft genutzt werden, kann man sie auf WP:WN/M eintragen. Für einzelne Bilder wie hier informieren wir lediglich die Urheber; bei umfangreicheren Nachnutzungen kann jeder eine Hinweis-Mail versenden. --Martina Disk. 20:52, 21. Jul. 2013 (CEST)
Urheberrechtsverletzung?
Ist das hier eine Urheberrechtsverletzung? Barfsyyeas (Diskussion) 13:56, 18. Jul. 2013 (CEST)
- Siehe Wikipedia:Zitate#Zitatrecht, die Länge des Zitates steht mMg. nicht in einem vernünftigen Verhältnis zum restlichen Text. Ferner sollte auf die Quelle hingewiesen werden „(Quelle: xyz Buch)", siehe Quellenangabe. --Doc.Heintz 15:33, 18. Jul. 2013 (CEST)
- Es gibt doch überhaupt keinen Anlass für dieses ellenlange Zitat (womit auch der juristische "Zitatgrund" entfällt. Formuliere doch einfach die Kernthese, auf die du hinaus willst, in eigenen Worten und häng die Fußnote als Beleg an. Grüße --h-stt !? 15:40, 18. Jul. 2013 (CEST)
- so ist es. Alle relevante Informationen gehören eh in den Text nicht in die Fußnote. d.h. wie schon gesagt auf den Kern zusammendampfen und dort einfügen. Machahn (Diskussion) 23:59, 18. Jul. 2013 (CEST)
Zu Wikipedia:Zitate#Zitatrecht steht die von mir eingefügte Fußnote nicht in Widerspruch. Alle relevante Informationen gehören eh in den Text: Das sehe ich als langjähriger Wissenschaftler anders. Fußnoten dienen der Schaffung von Kontext, dienen der weiterführenden Information und sollen belegen, wie in der eingefügten Fußnote geschehen. Es gibt durchaus Veröffentlichungen mit sehr viel längeren Fußnoten. Ich sehe hier ein vernünftiges Verhältnis zum Text, weil hier die Fußnote zu ihren Zweck benutzt wird, ohne den Artikel unnötig aufzublähen. Hier gings auch um eine andere Frage: nach dem Urheberrecht. Barfsyyeas (Diskussion) 15:48, 19. Jul. 2013 (CEST)
- Das ist zu lang und fällt nicht mehr unter das Zitatrecht. Gruß, --Gnom (Diskussion) 19:03, 19. Jul. 2013 (CEST)
- + 1, zudem auch schlechter Stil, Wichtiges in Fußnoten zu packen --Historiograf (Diskussion) 19:17, 19. Jul. 2013 (CEST)
- @Gnom: warum? Barfsyyeas (Diskussion) 10:56, 20. Jul. 2013 (CEST)
- @Barfsyyeas: Weil es zu lang ist (ich hätte "Das ist zu lang und fällt deshalb nicht mehr unter das Zitatrecht" schreiben müssen). Gruß, --Gnom (Diskussion) 07:45, 23. Jul. 2013 (CEST)
- @Gnom: warum? Barfsyyeas (Diskussion) 10:56, 20. Jul. 2013 (CEST)
- + 1, zudem auch schlechter Stil, Wichtiges in Fußnoten zu packen --Historiograf (Diskussion) 19:17, 19. Jul. 2013 (CEST)
Commons Category:Agence Mondia (2)
Meine Anfrage hier hat der Archivautomat - den man deshalb auch mal fragen könnte, was er da tut - ins Archiv verschoben: Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/07#Commons Category:Agence Mondial. Somit wird die Frage wieder auf der SG?-Seite Wikipedia Diskussion:Hauptseite/Schon gewusst#Eigenvorschlag: Jérôme Tharaud (11. Juni) diskutiert. Imho sollte die Frage aber hier zu (irgend)-einer Antwort geführt werden. --Goesseln (Diskussion) 01:13, 19. Jul. 2013 (CEST)
- Wie schon damals ist die Urheberrechts-Fragen-Crew zu faul, sich durch ausgiebige Lektüre der von dir verlinkten Seiten zusammen zu reimen, wie man dir helfen könnte. Du hast es nämlich beide Male unterlassen, den Sachverhalt verständlich zu schildern. Das könntest du jetzt nachholen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 07:49, 23. Jul. 2013 (CEST)
Umgekehrte URV durch die MK Group
Auf der Seite von Care Energy [9] wird Text des Artikel Energieversorgung dargestellt, dies ist über den Versionsvergleich erkennbar (2010 existierte das Produkt Care Energy noch nicht, ein Großteil des Artikel war bereits in der Wikipedia. Die auf care-energy-online genutzen Textteile stammen von späteren Versionen, die Internetseite war also nicht die Quelle für den nachweislich gewachsenen Artikel, sondern der Artikel wurde von der mk Firmengruppe genutzt.). Eine Namensnennung des Autors/Rechteinhabers und Weitergabe unter gleichen Bedingungen gibt es aber nicht, ein Verstoß gegen CC-by-sa-3.0 liegt also vor. Neben [10] und [11] gibt es noch über 30 Artikel[12] auf care-energy-online, bei den denen Stichproben sehr nach weiteren URV riechen. Ich denke, dass eine Verifizierung und Auflistung der geklauten Seiten mal erstellt werden sollte.--DonRolfo (Diskussion) 09:26, 28. Jul. 2013 (CEST)
- Das gehört besser hier her: Wikipedia:Weiternutzung/Mängel. Beste Grüße -- ST ○ 09:30, 28. Jul. 2013 (CEST)
- Ist eingetragen.--DonRolfo (Diskussion) 09:49, 28. Jul. 2013 (CEST)
- Prima. -- ST ○ 10:03, 28. Jul. 2013 (CEST)
- Ist eingetragen.--DonRolfo (Diskussion) 09:49, 28. Jul. 2013 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: ST ○ 10:03, 28. Jul. 2013 (CEST)
Im genannten Artikel befindet sich ein Abschnitt Bilder zu One Piece aus anderen Wikipedia-Projekten, dort werden Bilder in der englischen und italienischen Wikipedia verlinkt. In der Einleitung des Abschnitts heißt es das diese Bilder, zum Großteil Screenshots aus dem Anime, nicht gemeinfrei sind weshalb auf anderssprachige Wikipedias verlinkt wird. Ich habe das noch nie gesehen - und halte es auch nicht für zulässig - das man einfach auf andere Sprachversionen verlinkt, wenn Bilder hier nicht erlaubt sind. Aus diesem Grund habe ich den Abschnitt gelöscht. Von Benutzer:Bgm2011 wurde er nun aber schon zum zweiten mal wiederhergestellt, diesmal mit der Begründung Begründung für Link-Löschung 1. ohne Verweis auf Quelle; 2. wären Interwiki-Links generell betroffen; 3. für de.wikipedia.ORG gilt US-Recht ; 4. US-Urheberrecht idR sogar strenger; 5. von Admins und erfahrenden Wikipedianern bisher nicht moniert sowie Public Interest Registry mit Sitz in Reston (Virginia) ist für ".org" zuständig. URL-Adressierung geschieht "von hinten"-> "org" die Domäne, "wikipedia" die 1. Subdomäne und "de" nur die 2. Subdomäne. Ich denke nach wie für nicht, das dieses Vorgehen erlaubt ist, da ich aber nicht gerade ein Fachmann für Urheberrechte bin hätte ich gerne eine Expertenmeinung hierzu.--Hackstog ॐ 13:58, 28. Jul. 2013 (CEST)
Nachtrag: Vor meiner ersten Löschung hatte ich auch schon auf der Diskussion zu One Piece nachgefragt, Benutzer:Don-kun war dort ebenfalls der Meinung, das ein Hinweis auf Bilder in dieser Form nicht erwünscht ist--Hackstog ॐ 14:12, 28. Jul. 2013 (CEST)
- Unabhängig von der Urheberrechtsfrage (die dürfte bei externen Links nicht von Belang sein) sind externe Links in deutschsprachigen Wikipedia-Artikeln nicht erwüscht (außer bei Belegen und Weblinks), siehe WP:VL#Verlinkung zu Seiten außerhalb des Artikelnamensraums. Dies gilt auch für andersprachige Wikipedia-Seiten und damit auch -Bildern. Allerdings wird davon gelegentlich in charmater Weise Abstand genommen, wie z. B. bei Liste der teuersten Gemälde#Die teuersten Gemälde. Die Durchsetzung liegt also IMO im Ermessen des Betrachters. Gerald SchirmerPower (Diskussion) 00:04, 29. Jul. 2013 (CEST)
- Richtig: Wir verlinken nicht auf anderssprachige Wikipedias, WP:VL#Verlinkung zu Seiten außerhalb des Artikelnamensraums. Die vielen Rechtsausführungen in dem Artikel haben dort aber nichts zu suchen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 07:14, 29. Jul. 2013 (CEST)
- Ich denke dieser Abschnitt hier ist erledigt. Die Links wurden entfernt und auf der Diskussion gab es einen entsprechenden Hinweis. Zudem arbeite ich mittlerweile ohnehin an einer kompletten Überarbeitung des Artikels.--Hackstog ॐ 20:29, 29. Jul. 2013 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Hackstog ॐ 20:29, 29. Jul. 2013 (CEST)
Gestaltung von Lizenzangaben
Ist diese Verwendung einer weiterbearbeiteten Grafik für einen Größenvergleich noch lizenzkonform:
- ursprüngliche Lizenzangaben kaum lesbar
- URIs nicht mehr klickbar
- vom Bearbeiter erstellter Lizenzhinweis in doppelter Schriftgröße
- keine Schöpfungshöhe des weiteren Bearbeiters - nach Angabe der Koordinaten blendet die Kartensoftware die Objekte selbst ein.
Ist das nur schlechter Stil oder würde das die Entfernung der Grafik rechtfertigen? Ich halte den Inhalt des ganzen Abschnitts für Spekulationen, die Grafik dazu für wenig hilfreich und und das mit so einer unschönen Lizensierung. --Nippymast (Diskussion) 09:12, 27. Jul. 2013 (CEST)
- Das ist doch ganz normal lizenziert, eine Kennzeichnung im Bild ist irrelevant und kann entfernt werden. --M@rcela ¿•Kãʄʄchen•? 09:30, 27. Jul. 2013 (CEST)
Ist dieses Bild gemeinfrei? —★PοωερZDiskussion 11:29, 25. Jul. 2013 (CEST)
- Der Link funktioniert nicht. -- Rosenzweig δ 16:24, 25. Jul. 2013 (CEST)
- Huch, ich hab ihn grade zwei mal geöffnet und beim ersten Mal ging's, beim zweiten kam ein Error. Versuch mal den hier [13] —★PοωερZDiskussion 21:02, 26. Jul. 2013 (CEST)
- Es ist signiert, ich lese das als Strahowsky. Portraitindex hat 5 Porträts dieser Person, davon sind andere ausdrücklich als Werk von Strahowsky, Bartholomäus identifiziert. Man darf wohl davon ausgehen, dass dieser Künstler auch Urheber des fraglichen Bildes ist, ich sehe jedenfalls nichts, was dagegen spricht. Laut Thieme-Becker war Strahowsky im 18. Jahrhundert tätig, nachgewiesen bis 1759. Bis 1942 war er also auf jeden Fall tot, und damit kann man getrost davon ausgehen, dass das Bild gemeinfrei ist. Gruß -- Rosenzweig δ 14:40, 28. Jul. 2013 (CEST)
- Huch, ich hab ihn grade zwei mal geöffnet und beim ersten Mal ging's, beim zweiten kam ein Error. Versuch mal den hier [13] —★PοωερZDiskussion 21:02, 26. Jul. 2013 (CEST)
- PS: s:Benutzer:Paulis/Zoomify#Foto_Marburg:_Digitaler_Portraitindex gibt dir Tipps, wie du die Bilder von Portraitindex herunterladen kannst. -- Rosenzweig δ 14:43, 28. Jul. 2013 (CEST)
Logo einer französischen Marke
Darf ein Logo mit Markennamen, der gemäß Artikel L.713-2 des französischen Gesetzes zum Schutze des geistiges Eigentums eingetragen wurde in der deutschen Wikipedia hochgeladen (nicht auf Commons) und verwendet werden, wenn ich es nachgezeichnet hochlade? --Dos Vientos (Diskussion) 10:47, 29. Jul. 2013 (CEST)
- Das Markenrecht hindert dich nicht am Hochladen, nur das Urheberrecht. Und Nachzeichnen hilft nicht gegen Verstöße gegen das Urheberrecht. Kannst du uns einen Link geben? --Gnom (Diskussion) 20:00, 29. Jul. 2013 (CEST)
- Es handelt sich um dieses Logo LPR Website (oben links, ohne das Foto der roten Palette) mit dem Schriftzug LPR. --Dos Vientos (Diskussion) 06:59, 30. Jul. 2013 (CEST)
- Ohne das Foto der roten Palette hat das Logo keine Schöpfungshöhe nach deutschem Urheberrecht und kann bedenkenlos von der Website kopiert (kein Nachzeichnen erforderlich), hier hochgeladen und verwendet werden. Gruß, --Gnom (Diskussion) 19:08, 30. Jul. 2013 (CEST)
- Danke Gnom, hab das Logo nun hochgeladen und im Artikel LPR Gruppe eingefügt. Grüße, --Dos Vientos (Diskussion) 13:53, 31. Jul. 2013 (CEST)
- Ohne das Foto der roten Palette hat das Logo keine Schöpfungshöhe nach deutschem Urheberrecht und kann bedenkenlos von der Website kopiert (kein Nachzeichnen erforderlich), hier hochgeladen und verwendet werden. Gruß, --Gnom (Diskussion) 19:08, 30. Jul. 2013 (CEST)
- Es handelt sich um dieses Logo LPR Website (oben links, ohne das Foto der roten Palette) mit dem Schriftzug LPR. --Dos Vientos (Diskussion) 06:59, 30. Jul. 2013 (CEST)
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Der Autor hat Copy & Paste aus E.ON Thüringer Energie AG betrieben und den dortigen Seiteninhalt in eine WL umgemünzt, statt den Text (und die Versionsgeschichte) zu verschieben. Ist dies eine URV ? --Dk0704 (Diskussion) 12:44, 31. Jul. 2013 (CEST)
- Es war der Artikel E.ON Thüringer Energie, nicht E.ON Thüringer Energie AG. Das ist eine URV --USt (Diskussion) 17:29, 31. Jul. 2013 (CEST)
- Ist hiermit wieder in Ordnung gebracht.--USt (Diskussion) 17:47, 31. Jul. 2013 (CEST)
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Plan: Römisches Forum Lahnau-Waldgirmes
kann man das Foto des Plans vom römischen Forum Lahnau-Waldgirmes behalten? Wurde bei einer öffentlichen Führung genutzt, ca 1x1m. -- Cherubino (Diskussion) 23:55, 18. Jul. 2013 (CEST)
- Was bedeutet "bei einer öffentlichen Führung genutzt"? Das ist ein Papierplan und den hatte der Leiter der Führung dabei und hat ihn gezeigt? Der Plan ist also nicht dauerhaft im öffentlichen Raum angebracht? Dann ist die Antwort gar nicht so einfach: Bei Karten und Pläne sind sie Anforderungen an Schutz sehr gering, sie sind dann urheberrechtlich geschützt, wenn jemand anderes den Plan anders gezeichnet hätte. Hier liegt eine Generalisierung der Befunde vor und es sind unten rechts angenommene Verläufe von Mauern eingetragen. Da die Rechtsprechung bei Karten wirklich sehr, sehr streng ist, tendiere ich aus Vorsicht dazu, auch einen ziemlich simplen Plan wie diesen eher als geschützt anzusehen. Wir könnten ihn dann nicht behalten. Aber wir können ihn nachzeichnen lassen, insbesondere dann, wenn noch Informationen aus anderer Quelle hinzugefügt werden. Frag mal in der WP:Kartenwerkstatt an, ob jemand Zeit und Lust hat, einen neuen, eigenen Plan zu erstellen, bei dem dein Foto als eine Vorlage genutzt werden könnte. Grüße --h-stt !? 15:28, 19. Jul. 2013 (CEST)
- Ich dachte das sei eher so eine Art wissenschaftliche "Datensammlung" gänzlich ohne künstlerischen Anspruch. Ich vermute, dass man den Plan aus wissenschaftlicher Sicht auch gar nicht anders zeichnen kann, ist ja schließlich auch nur ein standardisiertes Abbild, und sowas wie der offizielle Plan. Der Plan wurde während einer Geländeführung gezeigt, ist ca 1x1 m (und in Plastikfolie mit Trageschnur, siehe zweites Foto), damit ihn alle Zuhörer auf dem Gelände sehen konnten (ist also nirgends dauerhaft angebracht). auf der Karte sind auch Zahlen, die ich aber nicht zuordnen kann. -- Cherubino (Diskussion) 16:07, 19. Jul. 2013 (CEST)
- Kartenanfrage bei Wikipedia:KWÜ#Römisches_Forum_Lahnau-Waldgirmes und nach Informationen aus anderer Quelle be Wikipedia_Diskussion:Projekt_Römischer_Limes#Römisches_Forum_Lahnau-Waldgirmes -- Cherubino (Diskussion) 16:51, 19. Jul. 2013 (CEST)
- Nur zur Erläuterung: "Öffentlich zeigen" schafft keine Gemeinfreiheit, sondern nur "Öffentlich 'festschrauben'". Außerdem: Das Urheberrechtsgesetz schützt ausdrücklich nicht nur Kunst, sondern auch Wissenschaft ("§ 2 Geschützte Werke. (1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören...."). Gruß, --Gnom (Diskussion) 19:01, 19. Jul. 2013 (CEST)
- Frag doch mal direkt im Römerforum Waldgirmes an, die müssten eine Legende dazu besitzen, denn die Grabung bzw. Karte stehen auf deren Internetseite. Oder direkt bei Dr. Armin Becker bzw. Dr. Gabriele Rasbach nachfragen, die müssten wissen, wer den Plan gezeichnet hat. Grüße --88.69.11.115 15:26, 20. Jul. 2013 (CEST)
- Nur zur Erläuterung: "Öffentlich zeigen" schafft keine Gemeinfreiheit, sondern nur "Öffentlich 'festschrauben'". Außerdem: Das Urheberrechtsgesetz schützt ausdrücklich nicht nur Kunst, sondern auch Wissenschaft ("§ 2 Geschützte Werke. (1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören...."). Gruß, --Gnom (Diskussion) 19:01, 19. Jul. 2013 (CEST)
- Kartenanfrage bei Wikipedia:KWÜ#Römisches_Forum_Lahnau-Waldgirmes und nach Informationen aus anderer Quelle be Wikipedia_Diskussion:Projekt_Römischer_Limes#Römisches_Forum_Lahnau-Waldgirmes -- Cherubino (Diskussion) 16:51, 19. Jul. 2013 (CEST)
- Ich dachte das sei eher so eine Art wissenschaftliche "Datensammlung" gänzlich ohne künstlerischen Anspruch. Ich vermute, dass man den Plan aus wissenschaftlicher Sicht auch gar nicht anders zeichnen kann, ist ja schließlich auch nur ein standardisiertes Abbild, und sowas wie der offizielle Plan. Der Plan wurde während einer Geländeführung gezeigt, ist ca 1x1 m (und in Plastikfolie mit Trageschnur, siehe zweites Foto), damit ihn alle Zuhörer auf dem Gelände sehen konnten (ist also nirgends dauerhaft angebracht). auf der Karte sind auch Zahlen, die ich aber nicht zuordnen kann. -- Cherubino (Diskussion) 16:07, 19. Jul. 2013 (CEST)
- Ich hab eine Antwort erhalten von der Geschäftsführung vom "Förderverein Römisches Forum". Sie überlassen uns einen "detaillierten Plan mit Legende als Datei zur Verwendung bei Wikipedia (unter Angabe der Urheberrechte der RGK Ffm und des Fördervereins Römischen Forum Waldgirmes e.V.)". Also nehm ich dafür dann (zB) CC-BY-SA-3.0-DE mit Autor "RGK Ffm / Förderverein Römisches Forum Waldgirmes e.V." und frag noch nach ner Bestätigung für ein OTRS-Ticket, bzw leite die Mail mit Datei an OTRS weiter? -- Cherubino (Diskussion) PS: "Zur Verwendung bei Wikipedia" darf nicht bedeuten "Zur Verwendung nur bei Wikipedia", das müsste ich dann noch klarstellen
- Die CC-Lizenz darfst Du nicht einfach setzen, sondern nur wenn sie ausdrücklich dieser Lizenz zustimmen. Es gibt alternativ auch noch {{Bild-by}}, das ist häufig etwas einfacher zu erläutern. Wichtig ist aber auch, dass sie überhaupt im Besitz der vollen Nutzungsrechte sind. Die Freigabemail kannst Du dann entweder direkt ans OTRS weiterleiten oder aber Du bittest sie, selbstständig eine Freigabe an permissions-de@wikimedia.org zu senden. Gruß, Yellowcard (D.) 15:14, 24. Jul. 2013 (CEST)
- Ich dachte daran, die Bildanfrage mit Einverständniserklärung zu nehmen, da ist CC BY-SA 3.0 DE Standard. -- Cherubino (Diskussion) 15:38, 24. Jul. 2013 (CEST)
- Das ist auch gut, wenn die Nutzungsrechteinhaber der Lizenz dann zustimmen. Danke und Gruß Yellowcard (D.) 07:43, 25. Jul. 2013 (CEST)
- Die Formulierung "zur Verwendung bei Wikipedia" zeigt, dass man den Leuten nicht wirklich erklärt hat, was sie da für eine Freigabe erteilen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 19:28, 26. Jul. 2013 (CEST)
- Lies doch mal die genutzte "Bildanfrage mit Einverständniserklärung", da steht genau das drin. -- Cherubino (Diskussion) 12:40, 29. Jul. 2013 (CEST)
- Nein, dort steht eher das Gegenteil: Das bedeutet, dass die Bilder durch jedermann kostenlos genutzt, weiterverbreitet und verändert werden können, jedoch nur unter zwei Voraussetzungen: [...] Ich stimme Gnom zu, bei Freigaben zur Nutzung "durch Wikipedia" muss man immer nochmal nachfragen; oft ist eine Weiternutzung durch Dritte, insb. kommerziell und kostenfrei, dann unerwünscht. Gruß Yellowcard (D.) 12:58, 29. Jul. 2013 (CEST)
- Keine Angst, nach meiner Erklärung was CC ist kam noch keine Antwort. ;-) -- Cherubino (Diskussion) 15:22, 29. Jul. 2013 (CEST)
- Nein, dort steht eher das Gegenteil: Das bedeutet, dass die Bilder durch jedermann kostenlos genutzt, weiterverbreitet und verändert werden können, jedoch nur unter zwei Voraussetzungen: [...] Ich stimme Gnom zu, bei Freigaben zur Nutzung "durch Wikipedia" muss man immer nochmal nachfragen; oft ist eine Weiternutzung durch Dritte, insb. kommerziell und kostenfrei, dann unerwünscht. Gruß Yellowcard (D.) 12:58, 29. Jul. 2013 (CEST)
- Lies doch mal die genutzte "Bildanfrage mit Einverständniserklärung", da steht genau das drin. -- Cherubino (Diskussion) 12:40, 29. Jul. 2013 (CEST)
Bilder: Namensnennung direkt unter dem Bild vs. Bilderverzeichnis
Hallo! Ich habe eine eigentlich einfache Frage, die ich anhand der Wiki-Commons Lizenzen und der Diskussionen zu Bildrechten auf WIkipedia und anderswo aber trotz intensiver Recherche bisher nicht beantworten konnte. In der Zusammenfassung der CC-by-sa 3.0/de steht: Namensnennung: Sie müssen den Urheber bzw. den Rechteinhaber in der von ihm festgelegten Weise, die URI (z. B. die Internetadresse dieser Seite) sowie den Titel des Werkes und bei einer Abwandlung einen Hinweis darauf angeben. In den Bedingungen selbst steht dann, die Nennung ist "in einer angemessenen Form" vorzunehmen. Die Frage lautet: Kann die Namensnennung in einem Bilderverzeichnis oder im Impressum geschehen, das von jeder Unterseite auf der CC-Bilder verwendet werden aus durch einen Klick/Link zu erreichen sind? Oder muss die Namensnennung zwingend direkt am Bild geschehen? Dazu habe ich bei WikiCommons-Bildern noch nie eine Festlegung durch den Rechteinhaber gelesen, in den CC-Lizenzen findet sich dazu nichts. Die CC-Lizenzen sind m.E. hier unklar und manche Rechteinhaber nutzen diese Unklarheit für Abmahnungen. --217.87.111.132 13:37, 28. Jul. 2013 (CEST)
- Das ist in der CC-Lizenz in der Tat nach meinem Verständnis nicht festgelegt. Als persönlicher Vorschlag für eine Marschroute: Die von dir gewählte Weise der Kennzeichnung muss so gestaltet sein, dass jeder Betrachter ohne weiteres feststellen kann, wer der Urheber des lizensierten Bildes ist und unter welcher Lizenz es steht. Versetze dich also in die Position des Betrachters. Gruß, --Gnom (Diskussion) 05:10, 29. Jul. 2013 (CEST)
Fehlt Genehmigung des Urhebers bei Datei:Nina Moghaddam Portrait.png?
Kann es sein, dass beim Foto Datei:Nina Moghaddam Portrait.png keine Genehmigung des Urhebers vorliegt? Sollte laut Diskussionsseite kommen, ich kann dies aber nicht feststellen. Müsste nicht ein solcher Hinweis hinzugefügt werden? Der Hochlader ist wohl ein Mitarbeiter der Agentur von Rebecca Mir und Nina Moghaddam. Gerald SchirmerPower (Diskussion) 23:40, 28. Jul. 2013 (CEST)
- Hab den DÜP-Baustein gesetzt, weil ich im OTRS keine Freigabe finden kann. Zumindest nicht in den deutschsprachigen permissions-Queues. XenonX3 – (☎ – RIP Lady Whistler)) 23:46, 28. Jul. 2013 (CEST)
- Vielen Dank. Nachtrag: Das Bild stammt von der Homepage der Agentur bzw. dort ist das gleiche zu finden: http://www.bwm-com.com/nina-moghaddam-management.php. Hiernach liegt das Copyright bei Nadine Dilly und vermutlich nicht beim Hochlader. Gerald SchirmerPower (Diskussion) 23:54, 28. Jul. 2013 (CEST)
- Danke, hab das noch unter dem Baustein ergänzt. XenonX3 – (☎ – RIP Lady Whistler)) 00:01, 29. Jul. 2013 (CEST)
- Auf der Homepage ist es JPG und mit Wasserzeichen, hier PNG und ohne... Außerdem ist im Dateinamen Porträt falsch geschrieben. Spricht alles für das Werk eines Designers... Steckt die Agentur dahinter? --M@rcela ¿•Kãʄʄchen•? 11:58, 30. Jul. 2013 (CEST)
- Danke, hab das noch unter dem Baustein ergänzt. XenonX3 – (☎ – RIP Lady Whistler)) 00:01, 29. Jul. 2013 (CEST)
- Vielen Dank. Nachtrag: Das Bild stammt von der Homepage der Agentur bzw. dort ist das gleiche zu finden: http://www.bwm-com.com/nina-moghaddam-management.php. Hiernach liegt das Copyright bei Nadine Dilly und vermutlich nicht beim Hochlader. Gerald SchirmerPower (Diskussion) 23:54, 28. Jul. 2013 (CEST)
Übertrag von Benutzer Diskussion:Norderney:
[…] leider weiß ich aber beim besten Willen nicht, wie ich den drei offenen Kategorien Rechnung tragen soll. Das Foto stammt aus meinem Privatbesitz, wurde aber nicht von mir gemacht. Der Abgebildete war mein Großvater. Auf die spezifische Frage, wie mit einem Foto aus Privatbesitz, das noch nicht 70 Jahre alt und deren Fotograf unbekannt ist, und das ich selbst gescannt habe, urheberrechtlich umzugehen sei, habe ich bei Wiki leider keine Antwort gefunden. Auch nicht darauf, wie ich die Benutzungslizenz einschränken kann. […] (nicht signierter Beitrag von Norderney (Diskussion | Beiträge) 18:39, 27. Jul. 2013)
- M@rcela ¿•Kãʄʄchen•? 11:55, 30. Jul. 2013 (CEST)
- Die Frage ist also: "Hat der Fotograf die ausschließlichen Nutzungsrechte an den Abgebildeten übertragen?" Ich beantworte sie mal mit "Ja." (Beispiel: Der Abgebildete schreibt seine Memoiren und auf dem Buchdeckel soll das Bild erscheinen - braucht der Abgebildete dann nach der Verkehrsanschauung noch eine Lizenz des Fotografen? Nein.) Lasse mich aber gern eines besseren belehren. Gruß, --Gnom (Diskussion) 19:23, 30. Jul. 2013 (CEST)
Info: Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine Studioaufnahme mit Scherenlicht, kein privater Schnappschuß. --
Kupferstichkabinett
Das "Virtuelle Kupferstichkabinett" bietet im Internet unter [14] ca. alte 45.000 Abbildungen an, beansprucht aber unter Copyright das Copyright-Recht auf die mindestens 200 Jahre alten Abbildungen und untersagt deren öffentliche Weiternutzung bzw. -verbreitung. Muss man sich daran halten oder ist die Bedingung per se unwirksam? Bei ungefragter Nutzung wird angedroht, das die Rechteinhaber Gebühren für die Veröffentlichung in Rechnung stellen. Kann man trotzdem dort Bilder ziehen und in Wikimedia einstellen als gemeinfrei, da der Urheber seit mindestens 70 Jahren tot ist und kein Urheberrechtssschutz mehr besteht? --Nifoto (Diskussion) 17:17, 30. Jul. 2013 (CEST)
- Ein klassischer Fall von staatlichem Copyfraud, würde ich sagen. Sämtliche Scans sind nicht urheberrechtlich geschützt. Du kannst bedenkenlos Bilddateien auf Commons übertragen und hier nutzen. (Fußnote: Wenn du aber die komplette Datenbank auf Commons übertragen willst, bekommen wir ein Problem, denn es könnte ein Datenbankrecht der Bibliothek bestehen, da müsste man nochmal neu darüber nachdenken. Zweite Fußnote: Der Verweis auf eventuelle Bibliotheksgebühren ist übrigens auch Unfug, da nach dem Gebührenverzeichnis nur die "Genehmigung der Nutzung von Reproduktionen für gewerbliche Zwecke" von Sonderbeständen gebührenpflichtig ist. Und der Genehmigung bedarf es hier nicht, da die Dateien gemeinfrei sind. Man könnte mal darüber nachdenken, dem zuständigen Bibliothekar eine E-Mail zu schicken. Immerhin werben die ja mit ihrer öffentlichen Förderung!) Andere Meinungen? Gruß, --Gnom (Diskussion) 19:35, 30. Jul. 2013 (CEST)
- Danke für die Tipps. Habe nicht vor, die gesamte Datenbank in Commons einzuspeisen. Ich würde sogar deren Bilder leicht verändern, damit es nicht so leicht erkannt werden kann, z. B. den Farbstich in schwarz-weiß umwandeln. Von der E-Mail an die Betreiber würde ich heftig abraten, sonst sperren die sofort ihren Bestand online. --Nifoto (Diskussion) 21:22, 30. Jul. 2013 (CEST)
- Okay. Die E-Mail können wir ja schicken, nachdem wir eine Sicherungskopie angelegt haben ;-) Und den Farbstich solltest du eher nicht ändern, da du ja damit die Bildqualität verschlechterst, oder? Was du tust, ist 110 % legal, da musst du nichts verschleiern. Gruß, --Gnom (Diskussion) 21:42, 30. Jul. 2013 (CEST)
- Danke für die Tipps. Habe nicht vor, die gesamte Datenbank in Commons einzuspeisen. Ich würde sogar deren Bilder leicht verändern, damit es nicht so leicht erkannt werden kann, z. B. den Farbstich in schwarz-weiß umwandeln. Von der E-Mail an die Betreiber würde ich heftig abraten, sonst sperren die sofort ihren Bestand online. --Nifoto (Diskussion) 21:22, 30. Jul. 2013 (CEST)
John Henry (Volksheld) eine URV?
hallo, der autor sagt auf der disku: "Der Artikel ist eine Kurzfassung aus der engl. WP. Ausführliche Quellenangaben und Belege finden sich dort, wie im Artikel vermerkt". ist der artikel damit eine URV? der evtl. durch versionsimport geheilt werden kann? und dann allerdings hier in der deutschen wiki noch bezüglich der gemachten aussagen belegt werden müsste? --Jbergner (Diskussion) 06:39, 12. Jul. 2013 (CEST)
- MMn ist das Ding so zusammengestrichen und paraphrasiert, daß man kaum von einer URV sprechen kann. --Matthiasb – Vandale am Werk™ (CallMyCenter) 01:28, 1. Aug. 2013 (CEST)
mögliche URV in Serienlisten/Schöpfungshöhe
Mir ist heute in der Liste K11 – Kommissare im Einsatz (Staffel 4) aufgefallen, dass die Zusammenfassung der Episoden zumindest teilweise von fernsehserien.de abkopiert ist (ich habe mal 4-5 Folgen stichprobenartig geprüft, und alle waren von dort kopiert). Ist das schon eine URV? Ich frage deshalb, weil das ja pro Episode nur 3-4 Sätze sind, und mir unklar ist, ob die einzelnen Episodenbeschreibungen Schöpfungshöhe haben.--JonBs (Diskussion) 20:46, 30. Jul. 2013 (CEST)
- Das hatten wir doch schonmal, oder? Ja, meines Erachtens sind das Urheberrechtsverletzungen, wenn die Texte wirklich 1:1 abkopiert sind. Gruß, --Gnom (Diskussion) 21:18, 30. Jul. 2013 (CEST)
- Ich hab im Archiv leider keine entsprechende Diskussion gefunden... Ich habs jetzt natürlich nicht für jede einzelne Folge der Staffel überprüft, aber die von mir geprüften waren tatsächlich 1:1 von fernsehserien.de kopiert (und die hattens wiederum von Sat1 kopiert).--JonBs (Diskussion) 21:50, 30. Jul. 2013 (CEST)
- Das ist eine URV. Außerdem sind die Zusammenfassungen in der Form ohnehin enzyklopädisch wenig brauchbar. Da soll die gesamte Handlung zusammengefasst werden und nicht bloß ein Appetitthäppchen, um den Zuschauer zum Anschauen anzuregen. Das ist nicht Aufgabe der Wikipedia. -- Chaddy · D – DÜP – 22:05, 30. Jul. 2013 (CEST)
- Stimme Chaddy zu. Gruß, --Gnom (Diskussion) 23:09, 30. Jul. 2013 (CEST)
- Danke für eure Antworten. Ich habe die Liste, ebenso wie die Episodenlisten der anderen Staffeln bei WP:URV eingetragen.--JonBs (Diskussion) 23:29, 30. Jul. 2013 (CEST)
- Ich habe den Copy'n'Paster mal angesprochen, ob er noch mehr ähnliche "Textspenden" verwurstet hat. syrcro 14:32, 31. Jul. 2013 (CEST)
- Danke für eure Antworten. Ich habe die Liste, ebenso wie die Episodenlisten der anderen Staffeln bei WP:URV eingetragen.--JonBs (Diskussion) 23:29, 30. Jul. 2013 (CEST)
- Stimme Chaddy zu. Gruß, --Gnom (Diskussion) 23:09, 30. Jul. 2013 (CEST)
- Das ist eine URV. Außerdem sind die Zusammenfassungen in der Form ohnehin enzyklopädisch wenig brauchbar. Da soll die gesamte Handlung zusammengefasst werden und nicht bloß ein Appetitthäppchen, um den Zuschauer zum Anschauen anzuregen. Das ist nicht Aufgabe der Wikipedia. -- Chaddy · D – DÜP – 22:05, 30. Jul. 2013 (CEST)
Der Artikel Kreolsprachen enthält die Grafik File:Entstehung.png (aus Commons). In der Quelle ist zu lesen: „Wissenschaftliche Verwendung nur unter korrekter Zitierung. Link zum Dokument oder meiner Seite http://derjesko.de erwünscht.“ Im Gegensatz dazu steht auf der Commonsseite „The copyright holder of this work allows anyone to use it for any purpose“ bzw. das deutschsprachige Äquivalent. – Weil ich unkundig bin, wie mit diesem Widerspruch in den URV-Prozeduren für Bilder umzugehen ist, mach ich hier darauf aufmerksam. --KaPe (Diskussion) 11:21, 31. Jul. 2013 (CEST)
- Das geht natürlich nicht. Insbesondere erlaubt die Lizenzbestimmung auf der Quelle keine Veränderung, die bei uns aber erforderlich ist. Ich habe LA auf Commons gestellt. Aber natürlich kann man die Grafik leicht nachbauen, ihr Inhalt ist nicht schutzfähig. Mag das jemand hier schnell machen und sie im Artikel ersetzen? Grüße --h-stt !? 11:49, 31. Jul. 2013 (CEST)
- Ich kann sowas nicht, aber vielleicht die Kollegen in der Grafikwerkstatt: Wikipedia:Grafikwerkstatt/Grafikwünsche. Gruß, --Gnom (Diskussion) 19:24, 31. Jul. 2013 (CEST)
Handelt es sich bei dem Text um eine URV? Nach Hannes Wader lebt Wader noch, ist also noch keine X Jahre tot. -93.196.242.44 17:25, 31. Jul. 2013 (CEST)
- Ja. Gruß, --Gnom (Diskussion) 19:19, 31. Jul. 2013 (CEST)
Logos von Körperschaften öffentlichen Rechts
Wie sieht es aus mit der Verwendung von Logos von Körperschaften öffentlichen Rechts wie Ämtern, Behörden, Kammern etc.? Geht das mit der Einbindung von {{Bild-LogoSH}} und einem Verzicht auf einen Commonsupload? Gruß--Emergency doc (Disk)RM 23:45, 28. Jul. 2013 (CEST)
- Solche Logos haben oft keine Schöpfungshöhe, aber das kommt auf den Einzelfall an. Für amtliche Werke halte ich sie nicht, aber da lasse ich mich gern eines besseren belehren. Gruß, --Gnom (Diskussion) 04:52, 29. Jul. 2013 (CEST)
- Wenn das Logo in einem Amtsblatt veröffentlicht wurde, kann dies durchaus der Fall sein (kommt meines Erachtens beispielsweise bei Unis vor, die das Siegel (das oftmals auch das Logo ist) in ihre Satzung geschrieben haben und die Satzung wird öffentlich bekannt gemacht). --Isderion (Diskussion) 05:13, 29. Jul. 2013 (CEST)
- Mir geht es um Logos von Ärztekammern. Die werden wohl kaum in einem Amtsblatt veröffentlicht. Da bliebe IMHO höchstens der Weg über die Schöpfungshöhe. Oder nicht?--Emergency doc (Disk)RM 08:46, 29. Jul. 2013 (CEST)
- Doch Satzungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften werden in Amtsblättern veröffentlicht, so auch bei Ärtzekammern (hab's bei 3 überprüft). Die Frage ist halt, ob die auch das Logo dort veröffentlichen, was im Einzelfall überprüft werden muss. --Isderion (Diskussion) 14:57, 29. Jul. 2013 (CEST)
- Mir geht es um Logos von Ärztekammern. Die werden wohl kaum in einem Amtsblatt veröffentlicht. Da bliebe IMHO höchstens der Weg über die Schöpfungshöhe. Oder nicht?--Emergency doc (Disk)RM 08:46, 29. Jul. 2013 (CEST)
- Wenn das Logo in einem Amtsblatt veröffentlicht wurde, kann dies durchaus der Fall sein (kommt meines Erachtens beispielsweise bei Unis vor, die das Siegel (das oftmals auch das Logo ist) in ihre Satzung geschrieben haben und die Satzung wird öffentlich bekannt gemacht). --Isderion (Diskussion) 05:13, 29. Jul. 2013 (CEST)
- Meinst du eine bestimmte Ärztekammer oder alle? Alle Logos, die ich bei meiner einminütigen Google-Recherche gesehen habe, hatten keine Schöpfungshöhe, so dass sich die Frage des amtlichen Werks gar nicht erst stellt(!).
- @Isderion: Nur, weil das Logo auf der Titelseite eines Kammer-Amtsblatts prangt, wurde es dann auch amtlich veröffentlicht? Ich habe das Gefühl, dass erst alles unter der Titelzeile unter § 5 UrhG fällt. Gruß, --Gnom (Diskussion) 20:04, 29. Jul. 2013 (CEST)
- ja, sehe ich genauso; manchmal schreiben Körperschaften aber etwas zur ihrem Logo/Siegel in die tatsächlich Satzung. --Isderion (Diskussion) 20:14, 29. Jul. 2013 (CEST)
- Ich hab es erstmal nur für die Ärztekammer Westfalen Lippe geprüft, die ich gerade anlege. In der Satzung steht nichts darüber, in den Amtsblattveröffentlichungen auch nicht (über das Logo!). Generell interessiert es mich aber schon für alle 17 Ärztekammern. Könnte man die Logos denn mit {{Bild-LogoSH}} und einem Verzicht auf einen Commonsupload verwenden?--Emergency doc (Disk)RM 16:26, 1. Aug. 2013 (CEST)
- ja, sehe ich genauso; manchmal schreiben Körperschaften aber etwas zur ihrem Logo/Siegel in die tatsächlich Satzung. --Isderion (Diskussion) 20:14, 29. Jul. 2013 (CEST)
Dacapo: Zeitungsausschnitte (erl.)
Habe das gelesen. Habe von einer NY Bibliothek wunderschöne Scans ganzer Zeitungsartikel von 1910-1930 erhalten, will aber nur die Headlines (+ evtl. den Halbsatz darunter) verwenden. Nur nochmal zur Sicherheit: Das sollte OK sein, oder? GEEZER... nil nisi bene 11:22, 26. Jul. 2013 (CEST)
- Willst du die Headlines zitieren, also abschreiben? Oder Scans als Bilder einblenden? Grüße --h-stt !? 16:49, 26. Jul. 2013 (CEST)
- Einen oder zwei Scans. GEEZER... nil nisi bene 18:09, 26. Jul. 2013 (CEST)
- Bildzitate wollen wir nicht, auch wenn sie unter gewissen Umständen rechtlich möglich wären, weil damit echte Probleme im Einzelfall und darüber hinaus verbunden sind. Die Scans kannst du also nur verwenden, wenn die Schlagzeilen keine Schöpfungshöhe haben, also keinen selbständigen urheberrechtlichen Schutz genießen. Bei typischen Zeitungsüberschriften ist das gegeben. Wenn es sich aber um ganz herausragende, clevere Wortspiele handeln sollte, geht es leider nicht. Die dürftest du zwar zitieren (abschreiben), nicht aber als Bild einbinden. Reicht das als Antwort? Grüße --h-stt !? 18:18, 26. Jul. 2013 (CEST)
- Es geht um engl. Schlagzeilen zu George C. Parker, Verurteilung, B.B. sales man etc. Vor 1929, dieser typisch alte Zeitungsdruck. GEEZER... nil nisi bene 21:56, 26. Jul. 2013 (CEST)
- Dann wären diese Schlagzeilen (als Text abgeschrieben und/oder auch Scans davon) in Ordnung, Bilder oder geschützte Texte allerdings nicht. Yellowcard (D.) 11:17, 27. Jul. 2013 (CEST)
- Lade den Scan hoch, ich kann dir dann mit Photoshop den Ausriß machen (gerissener Rand). --M@rcela ¿•Kãʄʄchen•? 11:26, 27. Jul. 2013 (CEST)
- Das wäre super! Im Laufe des Tages setze ich dir was auf deine B-Seite. GEEZER... nil nisi bene 08:56, 29. Jul. 2013 (CEST)
- Letzte Frage: Wenn ich die Headline (29. Jun. 1928) "Brooklyn Bridge's "Seller" sent to Sing Sing for Life" als Scan bei Commons hochlade - welche Lizenz muss ich wählen? Danke für Antwort. GEEZER... nil nisi bene 09:52, 31. Jul. 2013 (CEST)
- Nimm auf Commons {{PD-ineligible}} und laß ringsrum ordentlich Platz zum Wegschneiden. --M@rcela ¿•Kãʄʄchen•? 19:58, 31. Jul. 2013 (CEST)
- Letzte Frage: Wenn ich die Headline (29. Jun. 1928) "Brooklyn Bridge's "Seller" sent to Sing Sing for Life" als Scan bei Commons hochlade - welche Lizenz muss ich wählen? Danke für Antwort. GEEZER... nil nisi bene 09:52, 31. Jul. 2013 (CEST)
- Das wäre super! Im Laufe des Tages setze ich dir was auf deine B-Seite. GEEZER... nil nisi bene 08:56, 29. Jul. 2013 (CEST)
- Lade den Scan hoch, ich kann dir dann mit Photoshop den Ausriß machen (gerissener Rand). --M@rcela ¿•Kãʄʄchen•? 11:26, 27. Jul. 2013 (CEST)
- Dann wären diese Schlagzeilen (als Text abgeschrieben und/oder auch Scans davon) in Ordnung, Bilder oder geschützte Texte allerdings nicht. Yellowcard (D.) 11:17, 27. Jul. 2013 (CEST)
- Es geht um engl. Schlagzeilen zu George C. Parker, Verurteilung, B.B. sales man etc. Vor 1929, dieser typisch alte Zeitungsdruck. GEEZER... nil nisi bene 21:56, 26. Jul. 2013 (CEST)
- Bildzitate wollen wir nicht, auch wenn sie unter gewissen Umständen rechtlich möglich wären, weil damit echte Probleme im Einzelfall und darüber hinaus verbunden sind. Die Scans kannst du also nur verwenden, wenn die Schlagzeilen keine Schöpfungshöhe haben, also keinen selbständigen urheberrechtlichen Schutz genießen. Bei typischen Zeitungsüberschriften ist das gegeben. Wenn es sich aber um ganz herausragende, clevere Wortspiele handeln sollte, geht es leider nicht. Die dürftest du zwar zitieren (abschreiben), nicht aber als Bild einbinden. Reicht das als Antwort? Grüße --h-stt !? 18:18, 26. Jul. 2013 (CEST)
- Einen oder zwei Scans. GEEZER... nil nisi bene 18:09, 26. Jul. 2013 (CEST)
- Dank an alle. Case closed. GEEZER... nil nisi bene 08:22, 2. Aug. 2013 (CEST)
Im Artikel Der totale Widerstand sind Illustrationen aus einem 1957 erschienenen Buch abgebildet, die mit Vorlage:Bild-PD-Schöpfungshöhe deklariert sind. Ist das ok ? --Goesseln (Diskussion) 11:13, 29. Jul. 2013 (CEST)
- Diese Frage kam schon öfter auf, wenn ich mich richtig erinnere. Meiner Meinung nach sind die Grafiken urheberrechtlich geschützt, wenn man deutsches Urheberrecht zugrunde legt, da hier § 2 Absatz Nr. 7 UrhG ("Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art") mit seinem niedrigen Schöpfungshöheerfordernis anwendbar ist. --Gnom (Diskussion) 19:58, 29. Jul. 2013 (CEST)
- ich würde Schöpfungshöhe hier auch bejahen. Der Urheber ist zwar Schweizer, aber wir richten hier uns nach dem strengsten DACH-Recht, was in diesem Falle wahrscheinlich das deutsche ist (falls das Schweizerische strenger wäre, wäre es aber auch geschützt). --Isderion (Diskussion) 20:37, 29. Jul. 2013 (CEST)
- Sorry, aber wenn das Buch indiziert ist, dann kann ich mir nicht vorstellen, dass man Teile daraus (Texte oder Bilder) öffentlich darstellen darf, mal ganz unabhängig von der Urheberrechtsfrage und von der Qualität der gemalten Bildchen. Oder sehe ich das falsch? Gerald SchirmerPower (Diskussion) 11:40, 30. Jul. 2013 (CEST)
- Das hatte ich gar nicht gesehen. Das Bild müsste "im Wesentlichen inhaltsgleich" sein, § § 15 Absatz III JuSchG. Da könnte man argumentieren. Brauchen wir hier aber nicht ;-) Gruß und danke für den Hinweis, --Gnom (Diskussion) 19:14, 30. Jul. 2013 (CEST)
- Dass das Buch indiziert ist, hat für uns keinerlei Bedeutung. Wir betrachten Inhalte nur nach dem Urheberrecht. Diese Illustrationen sind sehr schematisch, weshalb es schwierig ist, die Frage der Schöpfungshöhe zu beantworten. Mit gutem Gewissen könnte man sagen, dass die Menschen nicht als Individuen abgebildet werden und damit nach unseren üblichen Kriterien eher keine SH anzunehmen ist. Man könnte aber auch mit genauso gutem Gewissen dafür plädieren, dass die Komplexität einiger der Zeichnungen hoch ist und die Darstellung in besonderem Maße darauf abstellt, die jeweils im Fokus stehenden Aspekte hervorzuheben. Dann könnte man annehmen, dass es sich um eine technisch-wissenschaftliche Darstellung handelt, die zumindest grob dem von der Rechtsprechung entschiedenen Fall einer 3D-Explosionszeichnung entspricht, bei der SH bejaht wurde. Ich übernehme mal die zweite Interpretation und spreche mich für SH und damit gegen die komplexeren der Illustrationen aus dem Buch aus. Einfache können aber bleiben. Grüße --h-stt !? 11:19, 31. Jul. 2013 (CEST)
- Nur eine kleine Ergänzung zu H-stt: Unsere "üblichen Kriterien" sind hier ja nicht anwendbar, da ein Fall von § 2 Absatz Nr. 7 UrhG ("Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art") vorliegt, für den ein anderer Maßstab gilt als für (gewerbliche) "Werke der angewandten Kunst" (Nr. 4). Gruß, --Gnom (Diskussion) 19:17, 31. Jul. 2013 (CEST)
- Noch mal als Replik: Ich bin mir nicht so sicher wie du, dass wirklich Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art vorliegen, sondern könnte auch vertreten, dass es sich um "normale" Illustrationen und damit um angewandte Grafik handelt. Du weißt schon: zwei Juristen, drei Meinungen. In der letztlichen Abwägung entscheide ich mich aber dann doch für die technisch-wissenschaftlichen Abbildungen und für SH, so dass wir im Ergebnis übereinstimmen. Grüße --h-stt !? 10:44, 2. Aug. 2013 (CEST)
- Nur eine kleine Ergänzung zu H-stt: Unsere "üblichen Kriterien" sind hier ja nicht anwendbar, da ein Fall von § 2 Absatz Nr. 7 UrhG ("Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art") vorliegt, für den ein anderer Maßstab gilt als für (gewerbliche) "Werke der angewandten Kunst" (Nr. 4). Gruß, --Gnom (Diskussion) 19:17, 31. Jul. 2013 (CEST)
- Sorry, aber wenn das Buch indiziert ist, dann kann ich mir nicht vorstellen, dass man Teile daraus (Texte oder Bilder) öffentlich darstellen darf, mal ganz unabhängig von der Urheberrechtsfrage und von der Qualität der gemalten Bildchen. Oder sehe ich das falsch? Gerald SchirmerPower (Diskussion) 11:40, 30. Jul. 2013 (CEST)
- ich würde Schöpfungshöhe hier auch bejahen. Der Urheber ist zwar Schweizer, aber wir richten hier uns nach dem strengsten DACH-Recht, was in diesem Falle wahrscheinlich das deutsche ist (falls das Schweizerische strenger wäre, wäre es aber auch geschützt). --Isderion (Diskussion) 20:37, 29. Jul. 2013 (CEST)
Wie steht es mit einem Bild anonymer Urheberschaft mit 70 Jahren auf dem Buckel?
Für den Artikel Gezi-Park wäre dieses Bild wichtig. Irgendeine Chance? LG -- RTH (Diskussion) 16:12, 25. Jul. 2013 (CEST)
- Das Bild ist nicht datiert, es steht der Zeitraum 1935-1959 dabei. Also ist es nicht sicher 70 Jahre alt. Abgesehen davon sind die Vorschriften zum Anonymen Werk im dt. Urheberrecht für Werke vor 1995 weitgehend unbrauchbar und werden daher in der de.wp nicht angewendet. Zum Nachlesen: WP:Bildrechte#Bilder, deren Urheber nicht bekannt ist. -- Rosenzweig δ 16:22, 25. Jul. 2013 (CEST)
- Der Bauzustand des Parks (deutlich erkennbar) ist um 1940, nach Kenntnis der damaligen Planungsabläufe. -- RTH (Diskussion) 16:44, 25. Jul. 2013 (CEST)
- Ohne Todesdatum des Urhebers keine Chance. Yellowcard (D.) 16:48, 25. Jul. 2013 (CEST)
- Da auf der Seite auch einige andere interessante Originalpläne und Fotos zu sehen sind, wär es aber zumindest zweckmäßig, sie im Artikel mit als Weblink aufzunehmen. --alexrk (Diskussion) 17:10, 25. Jul. 2013 (CEST)
- @alexrk: Ja, schöner Einfall! Aber da ist das nächste Problem: der Plan Prost (zu Parc 2) ist klarerweise unter Copyright. Gerade den bräuchte es aber ebenfalls und eigentlich noch viel mehr! Grund: Es ist eine primäre Quelle, die online-Zeitungsquellen stimmten eklatant nicht (daher entfernt), es geht um die korrekte Lokalisierung des sog. ehem. Armenischen Friedhofs. Der Nachlass Henri Prost liegt Hier, wie mir die Académie d'architecture mit e-mail mitteilte. Aufgrund der Aktualität des Gezi-Parks ist das eine sehr, ja extrem ärgerliche Sache! (will sagen, unsere Leser, die ja mittlerweile viel Geld spenden... möchten sicher einen gescheiten Artikel lesen).
Könnt ihr euch nicht etwas ausdenken, bitte, bitte?... -- RTH (Diskussion) 17:40, 25. Jul. 2013 (CEST)- Leider nein. Wir wollen hier nur mit freien Inhalten arbeiten, dieses Projektziel steht noch über der Erstellung einer möglichst guten Enzyklopädie. Die historischen Fotos und Pläne sind leider noch nicht gemeinfrei oder es lässt sich zumindest noch nicht nachweisen oder mit ausreichender Wahrscheinlichkeit annehmen. Also ist die einzige Möglichkeit, den Rechteinhaber zu finden und er müsste die Bilder unter eine unserer freien Lizenzen stellen. Das ist in diesem wie in so vielen anderen Fällen leider unrealistisch: Verwaiste Werke. Bitte wende dich an deinen Bundestagsabgeordneten und die Urheberrechts-Lobbyisten. Wir können da nichts tun. Grüße --h-stt !? 18:22, 26. Jul. 2013 (CEST)
- Alles schön und gut, aber die spendenfreudigen Leser werden für diesen Standpunkt wahrscheinlich kein Verständnis haben. (@h-stt: Wenn irgendetwas unrealsitisch ist, dann dein Einfall mit dem Bundestagsabgeordneten... Witz komm raus, du bist umzingelt! - Letztlich bedeutet deine Aussage: Qualität is wurscht, Hauptsache dös kost' nix) Ich habe in der Sache eine mail an die Wikimedia geschickt. LG -- RTH (Diskussion) 16:40, 30. Jul. 2013 (CEST)
- Leider nein. Wir wollen hier nur mit freien Inhalten arbeiten, dieses Projektziel steht noch über der Erstellung einer möglichst guten Enzyklopädie. Die historischen Fotos und Pläne sind leider noch nicht gemeinfrei oder es lässt sich zumindest noch nicht nachweisen oder mit ausreichender Wahrscheinlichkeit annehmen. Also ist die einzige Möglichkeit, den Rechteinhaber zu finden und er müsste die Bilder unter eine unserer freien Lizenzen stellen. Das ist in diesem wie in so vielen anderen Fällen leider unrealistisch: Verwaiste Werke. Bitte wende dich an deinen Bundestagsabgeordneten und die Urheberrechts-Lobbyisten. Wir können da nichts tun. Grüße --h-stt !? 18:22, 26. Jul. 2013 (CEST)
- Es ist nun mal das wichtigste Grundprinzip der Wikipedia - und das ist auch gut so. Wissen muss jedem Menschen frei zur Verfügung stehen. Das ist ein Grundrecht, das mit die wichtigste Grundlage für eine aufgeklärte Gesellschaft ist. Und Wikipedia spielt hier ganz absichtlich eine wichtige Vorreiterrolle. Es geht hier um einen wichtigen Dienst an der Menschheit, das steht über evtl. Bilderspenden, die wir mit weniger freien Lizenzen vielleicht haben könnten. Lieber verzichten wir auf Bilder, als dass wir dieses elementare Grundrecht aufweichen. -- Chaddy · D – DÜP – 17:50, 30. Jul. 2013 (CEST)
- @Chaddy: Na, dann mal viel Spaß bei deiner Traumtänzerei! Du verhebst dich, wenn du die „Vorreiterrolle“ so hoch einschätzt. Du machst mit so einem Standpunkt nicht nur dich, sondern auch die realistischer denkenden WP-Autoren lächerlich. Das ist nicht so toll... hm, vielleicht sollte man das mal in einem anderen Medium diskutieren? Denke so an Die Zeit? - Also nochmal: Dein Vorredner, h-stt, fordert letztlich dazu auf, schlechte Artikel zu machen, um ein nicht durchsetzbares Prinzip zu reiten, das ist schon starker Tobak! (Deine Idee hat ja Charme, aber ich prophezeie dir: Das stemmen wir nicht, keine Chance, nie, vergiss es. Ich sage das wirklich nicht, um dich zu ärgern.) Und, seit Gründung der WP sind ein paar Jahre vergangen. Grüße -- RTH (Diskussion) 17:34, 1. Aug. 2013 (CEST)
- Nuja, mal wieder ein Gang runter. Wikipedia ist eine Enzyklopädie, keine Bibliothek. Gute Artikel sind auch ohne Einbindung von Primärquellen machbar. Texte kann man zitieren, Karten und Pläne kann man notfalls selber erstellen. Nur bei historischen (noch geschützten) Fotos ist es manchmal Schade, dass man sie nicht verwenden kann. Aber auch nicht wirklich tragisch. Dafür kann man sie ja wie gesagt auch verlinken, wenn sie irgendwo in einer digitalen Sammlung liegen. Und letztlich wollen wir Wikipedianer ja auch, dass unsere Urheberrechte nach Möglichkeit eingehalten werden. --alexrk (Diskussion) 17:46, 1. Aug. 2013 (CEST)
- @alexrk: Vorweg - ich verstehe mich nicht als walesischer Missionar! Will sagen, auch WP-Dogmen müssen vielleicht mal überdacht werden. Und da stehe ich auf dem Standpunkt, daß im Einzelfall auch mal Geld bezahlt wird, die Veröffentlichungsrechte für ein Bild / Plan aus einem Nachlass zu erwerben. Das würde auch gestatten, diesem Material eine entsprechende Kennzeichnung hinzuzufügen, womit man wahrscheinlich viel mehr Aufmerksamkeit zum Thema „freier Zugang zu Materialen etc.“ erreichen könnte. - Einen „Gang runterschalten“, ist ja lieb gemeint! Allerdings heißt das konkret (es ging ja um einen Artikel, Gezi-Park) in den Rückwärtsgang zu rutschen. Das Ansinnen, die beiden fraglichen Bildmaterialen zu veröffentlichen, hatte ja einen (dramatischen) Grund. Die Behauptung, unter dem Park sei ein armenischer Friedhof, von türkischer Seite plattgemacht usf. wurde mit Zitaten englischsprachiger Tageszeitungen belegt, Methode Netzverlinkung, hoppla-hopp, so genau nehmen wir es nicht! Fußnoten-Zusammenkopieren, eine beliebte angloamerikanische Marotte. Es stellte sich aber heraus, daß diese Quellen irren, wie die höherwertigen Materialen (Pläne von Prost, dem damaligen obersten Stadtplaner; Foto zeigt links hinten das ehemalige Friedhofsgelände). Über Koordinaten kann man schlecht abstimmen! Da liegt nochmal ein kleiner Grünbereich, vielleicht einhundert Meter breit dazwischen! Nur deshalb wünsche ich die Veröffentlichung der zwei copyright-behafteten Bildquellen. So ganz nebenbei haben wir es hier mit einem (hochkritischen) Versagen des Prinzips „Verlinken zu xyz-Internetinhalten“ zu tun. Bei einem aktuell brisanten Thema - wir wissen nicht, was sich im Gezi-Park noch zutragen wird - ist es unbedingt notwendig, so gut wie möglich zu recherchieren, zu prüfen etc., was hier ja schon schwierig genug ist (und mein Artikel ist auch keinesfalls befriedigend, bislang eher informatorisches Minimum). Grüße -- RTH (Diskussion) 16:25, 5. Aug. 2013 (CEST)
- PS: Ja, Du hast recht, den Plan könnte die Kartenwerkstatt erstellen, hatte ich vorgeschlagen, aber der Beitrag dort: vornehmes Schweigen! -- RTH (Diskussion) 16:30, 5. Aug. 2013 (CEST)
- Nuja, mal wieder ein Gang runter. Wikipedia ist eine Enzyklopädie, keine Bibliothek. Gute Artikel sind auch ohne Einbindung von Primärquellen machbar. Texte kann man zitieren, Karten und Pläne kann man notfalls selber erstellen. Nur bei historischen (noch geschützten) Fotos ist es manchmal Schade, dass man sie nicht verwenden kann. Aber auch nicht wirklich tragisch. Dafür kann man sie ja wie gesagt auch verlinken, wenn sie irgendwo in einer digitalen Sammlung liegen. Und letztlich wollen wir Wikipedianer ja auch, dass unsere Urheberrechte nach Möglichkeit eingehalten werden. --alexrk (Diskussion) 17:46, 1. Aug. 2013 (CEST)
Verwenden des Logos in einer App
Sehr geehrtes Wikipedia-Team,
Mein Cousin und ich arbeiten zur Zeit an einer App, wo man Bauwerke erraten muss. Wir haben uns überlegt, sobald man ein Level geschafft hat, ein Button mit dem Wikipedia Logo einzubauen und sobald man auf diesen Button tippt, öffnet sich der Browser mit dem dazugehörigen Wikipediaartikel. Nun ist unsere Frage, ob wir dieses Logo benutzen dürfen. Natürlich wäre das ja auch Werbung für Wikipedia, denn bei jedem geschafften Level kommt das Wikipedia Logo. Diese App wird für IOS erscheinen und 89 Cent kosten.
Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit!
Mit freundlichen Grüßen Leonard Scholz, Nils Steffien
- Das Logo ist geschützt, siehe hier. Kontakt via trademark(at)wikimedia.org --Martina Disk. 00:22, 15. Jul. 2013 (CEST)
Ich habe das Bild gerade gezogen und auf www.geistigerberater.de unter Abendmahl in der PDF-Datei Abendmahl-2.pdf noch beschriftet. Einen Link wie im Betreff habe auf dem PDF verlinkt. Darf ich das so beibehalten? MFG Johannes KHM Krusenotto
- Gemeint sind www.geistigerberater.de/Abendmahl-2.pdf von Datei:Minoritenkirche_Abendmahl.JPG. Die korrekte Attribution würde heißen "Foto: Hanker, Lizenz: GFDL" (mit Link auf eine lokal abgelegte Kopie der GFDL 1.2). Oder - da Hanker noch nach der Umlizenzierung 2009 aktiv war und das Opt-out nicht genutzt hat - wäre anstelle der GFDL auch "Foto: Hanker, Lizenz: CC-BY-SA 3.0" möglich. --Martina Disk. 21:17, 24. Jul. 2013 (CEST)