Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2016/10

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Gelöschtes Bild von Max Ernst

Guten Morgen, seine Skulptur, die in Frankreich steht, ist wegen FOP, in Frankreich nicht existent, gestern gelöscht worden: [1]. Mag bitte einer von Euch es für :de wiederherstellen? Der Löschadmin hatte eine dementsprechende Anfrage nicht berücksichtigt. Vielen Dank im Voraus -- Alinea (Diskussion) 09:50, 4. Okt. 2016 (CEST)

Hallo Alinea, WP:AA ist die richtige Seite dafür. Ich habe den Antrag eben dort gestellt. Viele Grüße, --emha db 19:02, 4. Okt. 2016 (CEST)
Vielen Dank und einen schönen Abend. -- Alinea (Diskussion) 19:16, 4. Okt. 2016 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --emha db 19:02, 4. Okt. 2016 (CEST)

Als gemeinfrei deklariertes Bild nach Commons verschieben?

In c:Commons:Help desk fragt der anscheinend portugiesische Nutzer Mr. Fulano, ob das Bild Datei:05-vasas.jpg nach Commons verschoben werden könnte. Wie seht ihr das? Zum Hochladenden CKA könnte noch das hier interessant sein: Benutzer Diskussion:CKA#Verständnis und dort verlinkter Beitrag. — Speravir (Disk.) – 01:57, 6. Okt. 2016 (CEST)

Hallo Speravir, kein Problem, ist gemeinfrei, kann rüber. Gruß, --Gnom (Diskussion) 09:47, 6. Okt. 2016 (CEST)
Also siehst Du es so wie ich. Na, ich war dann mal so frei: c:File:Mainz 05 - Vasas Budapest (1920).jpg. — Speravir (Disk.) – 20:16, 6. Okt. 2016 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Speravir (Disk.) 20:17, 6. Okt. 2016 (CEST)

Jessica Benjamin

Darf ich dieses Foto von Jessica Benjamin für den Artikel über sie hochladen? Das sieht so aus, als könnte es zulässig sein. Offenbar stammt es (als farbige Ausgabe) von dem schwarz-weiß-Foto auf dieser Seite. Leider spreche ich die Sprache dort nicht und sehe keinen Knopf zum Umschalten auf D oder EN. Mit freundlichem Gruß --Andrea014 (Diskussion) 07:27, 9. Okt. 2016 (CEST)

@Andrea014: Über GoogleTranslate kannst du dir die Seite in Englisch anzeigen lassen. Wie kommst du darauf, dass es "zulässig sein" könnte? Gruß, --Flominator 09:20, 9. Okt. 2016 (CEST)
Tja, wenn ich nix versteh'n, dann träum'ik! Nachdem ich mit Deiner Hilfe (und den dortigen Nutzungsbedingungen) eine harte Landung in der Realität hatte: ein SmileysymbolVorlage:Smiley/Wartung/pein  und sorry! Ich ziehe meine Frage stehenden Fußes zurück! Wie mir der Übersetzer eine ganze Seite übersetzt, muss ich erst noch lernen. Jedenfalls hab ich leider keine eMail-Adresse gefunden, sonst würde ich die fragen. Na ja. Mal sehen, vielleicht finde ich ja noch eine andere Quelle für ein Foto dieser hübschen Frau! Danke Flominator! Schönen Sonntag noch --Andrea014 (Diskussion) 09:39, 9. Okt. 2016 (CEST)
Es gibt doch ein Bild bei Commons: File:Jessica Benjamin.jpg Nicht überragend, aber besser als nichts. --Magnus (Diskussion) 09:55, 9. Okt. 2016 (CEST)
Service: und jetzt gibt es auch eine c:Category:Jessica Benjamin für die 2 Bilder. --Goesseln (Diskussion) 10:20, 9. Okt. 2016 (CEST)
Jupp! Ihr seid Spitze! Dankee! Werd ich mal gleich einbauen! *Freu!* --Andrea014 (Diskussion) 10:29, 9. Okt. 2016 (CEST)
Na, wenn dit nüscht is, Bild & Commonscat drin! Hat Spaß jemacht mit Euch! --Andrea014 (Diskussion) 10:37, 9. Okt. 2016 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 10:34, 9. Okt. 2016 (CEST)

Abschrift eines Briefes

c:File:Otto Goldschmidt Brief 1883.jpg
Den Brief könnten wir so schnell nicht lesen, wenn sich 2013 nicht jemand (Peter Jost) hingesetzt hätte und ihn auf der "Schreibmaschine" abgeschrieben und entziffert hätte. Gibt es da Rechte zu beachten? --Goesseln (Diskussion) 01:04, 10. Okt. 2016 (CEST)

Otto Goldschmidt ist schon lange genug tot. --Leyo 01:13, 10. Okt. 2016 (CEST)
Oder ums noch zu begründen: das reine Abschreiben ist keine besondere Leistung, und daher nicht geschützt. Das Werk - der Text selber - siehe Leyo - alt genug um gemeinfrei zu sein, selbst auf Commons. --Quedel Disk 11:26, 10. Okt. 2016 (CEST)
thx.
dass das Entziffern keine besondere Leistung sei, naja da frag mal Jean-François Champollion, aber dass diese Tätigkeit kein Urheberrecht begründet, hatte ich ja schon vermutet und deshalb mutig den Brief nach Commons geladen. --Goesseln (Diskussion) 12:11, 10. Okt. 2016 (CEST)
Hallo Goesseln! Wäre das nicht etwas für Wikisource? Da könnte der Brief eingestellt werden. Das wäre doch die ideale Plattform für eine Transkription des Briefes!? Die Erstkorrektur könntest Du beitragen anhand der genannten Schreibmaschinenabschrift und somit müsstest Du noch jemanden auftun für die Zweitkorrektur. Bei Interesse könntest Du mal nachfragen im Skriptorium auf Wikisource. Viele Grüße, --Wikipedia, unendliche digitale Weiten! Wir schreiben das Jahr 2016 … (Kommunikator) 08:51, 11. Okt. 2016 (CEST)
Wikisource ist nicht mein Thema. It's a wiki, da darf sich also auch jeder andere dran versuchen. Wichtiger wäre, den Artikel von Otto Goldschmidt zu überarbeiten, damit der Brief in seine Vita und die Vita von Pablo de Sarasate eingeordnet werden kann (warum waren die beiden 1883 in St. Petersburg?), und es fehlt zudem ein deutsches Pendant zu dem musikalischen Ohrwurm en:Zigeunerweisen. Also genug Baustellen, selbst für einen Vielschreiber wie mich. --Goesseln (Diskussion) 10:48, 11. Okt. 2016 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Wikipedia, unendliche digitale Weiten! Wir schreiben das Jahr 2016 … (Kommunikator) 11:18, 11. Okt. 2016 (CEST)

Graswurzelrevolution

Ist diese Einfügung urheberrechtlich okay? Weil meine Anfrage/Hinweis auf der Artikel-DS souverän ignoriert wurde, Anfrage noch einmal hier. Nebenbei (hier nicht von Interesse) ist es auch nicht in den Artikeltext eingebunden, widerspricht also auch WP:ZIT.--Tohma (Diskussion) 10:36, 1. Okt. 2016 (CEST)

Wenn du in die Versionsgeschichte schaust, findest du dort Benutzer:BerndDrGWR. Jetzt rate mal, wer das ist ... Grüße --h-stt !? 16:17, 1. Okt. 2016 (CEST)
Soll das eine Freigabe seinß Das muss dann per Mail mit klarem Absender erfolgen. Fage ist damit nicht beantwortet.--Tohma (Diskussion) 21:09, 1. Okt. 2016 (CEST)
Das Zitat ist angemessen und korrekt gekennzeichnet. Es ist kein Langzitat im rechtlichen Sinne und damit zulässig. --M@rcela 21:13, 1. Okt. 2016 (CEST)

Wandmalerei in Schule in Österreich

Hallo zusammen, sehe ich das richtig, dass File:Hoke1.jpg nicht durch die Panoramafreiheit gedeckt ist? Gruß, --Flominator 17:40, 1. Okt. 2016 (CEST)

Nach c:Commons:Freedom_of_panorama#Austria sind Innenansichten auch in Österreich nicht durch die Panoramafreiheit gedeckt. In Deutschland ebenfalls nicht. --Quedel Disk 18:28, 1. Okt. 2016 (CEST)
Löschantrag läuft. Danke, --Flominator 18:50, 1. Okt. 2016 (CEST)
Ähem - einer von uns tut sich mit Lesen schwer. In der Commons-Tabelle steht (korrekter Weise), "✓ interiors of buildings", Innenansichten sind in AT von der Panoramafreiheit gedeckt, wenn der Raum öffentlich zugänglich ist. Grüße --h-stt !? 23:02, 1. Okt. 2016 (CEST)

Natürlich sind auch Innenansichten in AT von der Panoramafreiheit gedeckt. --M@rcela 21:15, 1. Okt. 2016 (CEST)

@Quedel: Vielleicht willst du dich ja auch unter Commons:Deletion requests/File:Hoke1.jpg äußern? Gruß, --Flominator 21:36, 1. Okt. 2016 (CEST)

@H-stt, Ralf Roletschek: Ich war auch von einer Panoramafreiheit innerhalb von Gebäuden ausgegangen, jedoch ist die Commons-Tabelle in der Zeile mit dem Haken für architectural works versehen, rechts daneben für other works steht Nein interiors of buildings, including churches, museums, and theatres. Bleibt die Frage, inwieweit man diese Malkunst nun als Bestandteil des Bauwerkes sieht oder als eigenständiges Werk. Für solche Spitzfindigkeiten überlasse ich das Feld mal den Experten hier. --Quedel Disk 23:57, 3. Okt. 2016 (CEST)

Amtliche Wappen in Deutschland sind nicht gemeinfrei

Bisher wurde überall davon ausgegangen dass amtliche Wappen der Körperschaften des öffentlichen Rechts in Deutschland keinen urheberrechtlichen Schutz genießen, da sie amtliche Werke sind. Dem ist aber nicht so, siehe Amtliches Wappen #Geschütztes Werk. Was sind nun die Konsequenzen für Wikipedia⁉ S.a. WD:Wappen #Gemeinfreiheit. ℳ𝑓𝒢User: Perhelion 17:50, 1. Okt. 2016 (CEST)

Über die dort vertretene These lässt sich prima diskutieren. Qualifizierte Literatur zum Thema gibt es nicht, nur kurze Erwähnungen in allgemeiner Kommentarliteratur. Die im Artikel als "Belege" genannten Fußnoten 10 und 11 sagen überhaupt nichts zum Thema, die Fußnote 12 ist so eine kurze Erwähnung. Grüße --h-stt !? 17:58, 1. Okt. 2016 (CEST)
Aja, an sich wäre ja dann schon der wörtliche Zusammenhang widersinnig, dass amtliche Wappen nicht amtlich(e Werke) sein sollen. User: Perhelion 18:04, 1. Okt. 2016 (CEST)
Der Artikel ist solide recherchiert und fachlich begründet. Die Belege sind in ihrer jeweiligen Aussage eindeutig, beispielsweise: „Auch Banknoten, Münzen, Postwertzeichen und Wappen fallen nicht unter [§ 5] Abs. 2 [UrhG]. Denn daran ist ebenso wenig die Erwartung an ein bestimmtes Verhalten des Bürgers geknüpft wie bei Fernsprechverzeichnissen und Fahrplänen oder amtlichen Statistiken.“ vgl. Urheberrecht: UrhG. Kommentar. 3. Auflage. München 2014, § 5, Rz. 19 ff., 22 Leseprobe. In ihrer Eigenschaft als Hoheitszeichen können sie eben nicht beliebig und von jedermann verwendet werden. – Praktische Konsequenz sollte vor allem bei gemeindlichen Wappen sein, sich bei der jeweiligen Gemeinde die Verwendung genehmigen zu lassen.R2Dine (Diskussion) 19:38, 1. Okt. 2016 (CEST)
Bitte schon den Unterschied zwischen verwenden und darstellen zu beachten. --K@rl 20:02, 1. Okt. 2016 (CEST)
Beispiel: Wappengenehmigung Büdingen im Hessischen Staatsanzeiger
Der Artikel ist nicht sauber recherchiert und begründet, sonst wäre aufgefallen, dass diese Auffassung nicht allgemein ist, sondern umstritten ist: Marquardt in Wandtke/Bullinger, § 5 Rn. 17, 4. Auflage 2014 lehnt sie ausdrücklich ab, auch das Bundeshennenurteil des OLG Köln NJW 2000, 2212 lehnt die Gemeinfreiheit der Bundeshenne nur deshalb ab, weil diese Darstellung des Bunddesadlers gerade in der Gestalltung vom – gemeinfreien – Bundeswappen abweicht: Es liegt indes schon ein amtliches Werk nicht vor. Allerdings können auch nichtsprachliche Werke im Sinne der Vorschrift amtliche Werke sein. Insoweit kommen neben Darstellungen auch Geldscheine und Münzen beispielsweise auch solche in Gemeindewappen in Betracht. Ebenso ist möglich, dass es sich dabei – wie im vorliegenden Fall – um Werke handelt, die von einer Privatperson geschaffen worden sind (vgl. zu beidem näher v. Ungern-Sternberg, GRUR 1977, 766 [768, 771]). […] Allerdings stellt – wie aus der „Bekanntmachung des Bundespräsidenten vom 20. 1. 1950” (BGBl I 1950, 26) hervorgeht – ein Adler das Bundeswappen der Bundesrepublik Deutschland dar. Damit wird das Werk aber trotz seiner Aufhängung an exponierter Stelle im damaligen Zentrum der politischen Willensbildung noch nicht zu einem amtlichen Werk. Denn das Kunstwerk weicht […] in seiner Darstellung eines Adlers von den amtlichen Vorgaben sogar ab, die „Schnabel, Zunge und Fänge von roter Farbe vorsehen“. – Der BGH (GRUR 2003, 956) hat dieses dann in der Revisionsentscheidung obiter dictum bestätigt [es gab keinen Revisionsangriff gegen diese Feststellung]: Der auf Grund seiner exponierten Plazierung im (früheren) Bundestagsgebäude in der Bevölkerung überaus bekannte Gies-Adler sei für die meisten politisch interessierten Menschen mit dem Wappentier der Bundesrepublik identisch. Ihnen sei nicht bekannt, dass es sich lediglich um ein dem Wappen angenähertes Kunstwerk eines privaten Schöpfers handele. […] Die urheberrechtliche Werkqualität des in Rede stehenden Kunstwerks steht außer Zweifel. Auch die Annahme des BerGer., es handele sich nicht um ein amtliches Werk i.S. des § 5 II UrhG, ist rechtlich nicht zu beanstanden. Die Revisionserwiderung erhebt insofern auch keine Gegenrügen.
Sich wirklich mit der Frage auseinander gesetzt, haben sich hauptsächlich zwei Literaten in den den 1970ern. v. Ungern-Sternberg: Werke privater Urheber als amtliche Werke GRUR 1977, 766 und Katzenberger: Die Frage des urheberrechtlichen Schutzes amtlicher Werke GRUR 1972, 686 – Katzenberger ist die Grundlage der Ablehnung in der Ablehnung durch einige Kommentare. Sein Argument ist jedoch – aus wohl fehlender Kenntnis des materiellen öffentlichen Kommunalrechts – rechtsirrig: Man denke an Banknoten, Münzen, Wappen von Gemeinden, Postwertzeichen und ähnliches mehr. Nur Soweit Werke der bildenden Künste – wie Verkehrszeichen als Teil der StVO – Teil gesetzlicher Vorschriften sind oder mit ihnen gesetzliche Bestimmungen amtlich erläutert werden, Sind sie gemäß § 5 Abs. 1 bzw. Abs. 2 UrhG nicht geschützt. – Kommunalwappen werden aber gerade – wie Verkehrszeichen – als Teil von materiellen Gesetzen festgesetzt. Нактаффэ 08:37, 2. Okt. 2016 (CEST)
Vielen Dank für die etwas ausführlichere Darlegung. An sich würde jetzt ein Schutz in dieser Richtung auch alle mir bekannten "Gepflogenheiten" außer Kraft setzen (allein von der von Wikipedia ganz abgesehen). Dann sollte betr. Artikel in dieser Weise schnellstens korrigiert werden. Nichtsdestotrotz sind noch konkretere oder einfach ergänzende Quellen gewiss wünschenswert. User: Perhelion 10:51, 2. Okt. 2016 (CEST)
Danke,K@rl, das ist natürlich der entscheidende Unterscheid, auf den es ankommt. Solange Wappen nur gezeigt werden (im Sinne eines Zitats), was in Artikeln der WP der Fall ist, bedarf das keiner Genehmigung. R2Dine (Diskussion) 16:20, 2. Okt. 2016 (CEST)
Japp, darum geht es hier konkret jedoch gar nicht (ich weiß ehrlich gesagt auch nicht wie das Bild hier am Rande weiterhelfen soll). User: Perhelion 17:52, 3. Okt. 2016 (CEST)
Das dort abgebildete Kommunalwappen wurde als Teil eines amtlichen Werks nach § 5 Abs. 1 UrhG („Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen“, hier konkret: Der Text Genehmigung eines Wappens und einer Flagge der Stadt Büdingen, Wetteraukreis) veröffentlicht und ist deswegen gemeinfrei. Also das, was in unseren einschlägigen Wappen-Lizenzbausteinen steht. -- Rosenzweig δ 18:17, 4. Okt. 2016 (CES

Zum Thema Stadt-/Gemeindewappen, siehe Müssen Nutzungsrechte an Wappen geklärt werden oder nicht? Grüße, R2Dine (Diskussion) 15:14, 26. Feb. 2018 (CET)

So You Want to Write a Fugue?

Hallo,

Im Artikel über Glenn Goulds So You Want to Write a Fugue? ist der vollständige Text eingefügt (auch auf der Disk). Da Gould nicht urheberrechtlich frei ist, ist das wohl ein Problem. Ich kann keine Freigabe entdecken, ein vorher offenbar angegebener Weblink (vermutlich YouTube) ist im Artikel nicht mehr vorhanden. Muß da versionsgelöscht werden? Gruß --Rarus (Diskussion) 21:12, 1. Okt. 2016 (CEST)

Hallo Rarus, ja, das ist eine klare Urheberrechtsverletzung. Gruß, --Gnom (Diskussion) 20:56, 4. Okt. 2016 (CEST)

DFB-Pokal

Wie ich auf der Diskussionsseite entdecken durfte, hat der DFB das neue downloadbare Logo des DFB-Pokals für nicht kommerzielle Nutzung freigegeben. Gibt es dafür irgendeine Lizenz bei uns? Ich fürchte nicht, oder? Das wäre bei der eigenen Bereitschaft des DFB echt schade… --SamWinchester000 (Diskussion) 17:53, 3. Okt. 2016 (CEST)

Ausnahmslos alle Lizenzen, die ein Werk für die Wikipediawelt (XX-WP, Commons, Wikiversity...) nutzbar machen, erfordern die Erlaubnis zur kommerziellen Nachnutzung. Grüße, Grand-Duc (Diskussion) 07:33, 4. Okt. 2016 (CEST)
Das dachte ich mir leider. Über den Entwurf einer enzyklopädischen Lizenz (was die Sache – auch im Falle der Community-Ablehnung einer solchen Lizenz – endlich mal klären würde) wurde ja zumindest schon laut nachgedacht. --SamWinchester000 (Diskussion) 18:13, 4. Okt. 2016 (CEST)

Schöpfungshöhe?

Geht das hier (vgl. Quelle) noch? Ich hätte jetzt gesagt, Schöpfungshöhe zu gering, aber sicher bin ich mir nicht ... --King Rk (Diskussion) 11:41, 16. Okt. 2016 (CEST)

Hallo King Rk, alles im grünen Bereich. Gruß, --Gnom (Diskussion) 11:59, 16. Okt. 2016 (CEST)
Okay, Danke Dir! Gruss zurück. --King Rk (Diskussion) 12:27, 16. Okt. 2016 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: King Rk (Diskussion) 12:27, 16. Okt. 2016 (CEST)

Ist das Veröffentlichen von gescannten alten Zeitungsausschnitten bei Wikipedia Commons erlaubt?

Fällt das beispielsweise undter die Zitierfreiheit nach §51 UrhG. Welche veröffentlichungslizent wäre das dann bei Wikipedia? --81.7.9.191 12:37, 6. Okt. 2016 (CEST)

Bildzitate gibt es hier nicht, weil jede Abbildung für sich ohne den Kontext weiterverwendbar sein muss. Ein Zeitungsscan könnte dann in Ordnung sein, wenn das Urheberrecht abgelaufen ist oder der Ausschnitt keine Schöpfungshöhe aufweist. --Magnus (Diskussion) 12:42, 6. Okt. 2016 (CEST)

Bilder aus der "Rheinischen Heimatpflege"

Hallo, @Colling-architektur: lädt auf commons freundlicherweise Bilder hoch, die 1972 und 1973 in o.g. Zeitschrift erschienen und dort entnommen sind. Dabei wird einmal als Lizenz CC-3.0 verwendet, wenn der Fotograf unbekannt ist, und Public Domain, da "keine Schöpfungshöhe", wenn der Name des Fotografen bekannt ist. Mir kommt das sehr supekt vor. Es handelt sich um folgende Bilder, die hier auch in die entsprechenden Artikel eingebaut wurden: File:Peter Hecker.jpg, File:Georg Fahrbach.jpg, File:Hugo Borger.jpg, File:Edmund Gassner.jpg, File:Rudolf Brandts.jpg, File:Edith Ennen.jpg, File:Karl Gustav Fellerer.jpg; File:Wilhelm Janssen.jpg, File:Hans Rudolf Hartung.jpg, File:Otto Doppelfeld.jpg, File:Harald von Petrikovits.jpg. Habe ich irgendetwas übersehen, die Dateien sind doch nicht WP-tauglich? Gruß, --Vexillum (Diskussion) 22:41, 6. Okt. 2016 (CEST)

Hallo Vexillum, ja ich glaube, Du hast Recht. Ich dachte es wäre eine Erweiterung der einzelnen Biografien und sehr hilfreich. Sollte ich die Scans löschen lassen?--Colling-architektur (Diskussion) 23:04, 6. Okt. 2016 (CEST)
Ich habe für diese Dateien und diverse andere, die urheberrechtlich ebenfalls problematisch sind, Löschanträge gestellt. -- Rosenzweig δ 23:44, 6. Okt. 2016 (CEST)

Panoramafreiheit Text

Was Benutzer:Spitzkehre, Benutzer:Eingangskontrolle und Benutzer:PM3 wegen Stallegger Brücke interessieren würde: Ist Text auf einer Infotafel, die per Panoramafreiheit fotografiert wurde, gemeinfrei bzw. für uns nutzbar? Gruß, --Flominator 11:13, 7. Okt. 2016 (CEST)

Laut Artikel Panoramafreiheit vorbehaltlich Rechtshinweis wäre das Foto nutzbar, aber aber nicht der Text alleine. --PM3 13:08, 7. Okt. 2016 (CEST)

Trimethylaminoxid.svg

Benötige ich eine Erlaubis, diese Datei (chemische Formel von TMAO) in einem Buch zu verwenden? Hartmut Rehbein 07.10.16 (nicht signierter Beitrag von 2003:DD:4BC2:8577:E1B2:A387:1A21:8B23 (Diskussion | Beiträge) 16:58, 7. Okt. 2016 (CEST))

Nein, du benötigst keine Erlaubnis. Gruß, --Gnom (Diskussion) 15:40, 8. Okt. 2016 (CEST)

Betrifft. Artikel Anna Maresch, - österreichische Genremalerin

Guten Tag!

Ich habe vor ca. 2 Jahren einen Artikel für Wickipedia über die österreichische Genremalerin Anna Maresch verfasst, der wie folgt lautete:

Anna Maresch

Anna Maresch (*17. Mai 1891 in Budweis, Südböhmen, †23. Dezember 1976 in Wien) war eine österreichische Genremalerin.

(hier eingefügt ein Bild von Anna Maresch: "Schloss Stein", Wachau, Niederösterreich)

Maresch erhielt ihre Ausbildung an der Wiener Akademie der bildenden Künste, sowie beim Tiermaler Alfred Wesemann in Wien. Sie war Mitglied der Vereinigung bildender Künstlerinnen Österreichs und beschickte um 1930 einige Ausstellungen.

Sie malte in Öl und auch in Aquarell-Technik.

Maresch gehört zu den etwas "vergessenen" österreichischen Malerinnen ihrer Zeit, ihre Werke zeichnen sich durch eine genaue Beobachtungsgabe und durch ihre gekonnte, feine Ausführung aus.

Heinrich Fuchs: Die österreichischen Maler der Geburtsjahrgänge 1881-1900, Wien 1977.

Leider ist dieser Artikel nicht mehr aufzufinden, ich hätte gerne gewusst, warum er entfernt wurde. Ich bin seit vielen Jahren Journalist, habe selbst das o.a. Bild "Schloss Stein" von Anna Maresch in meinem Familienbesitz (besitze daher auch das Recht über das Bild). Ich habe selbstverständlich auch eine Quellenangabe (siehe oben: Heinrich Fuchs...) hinzugefügt. Werke von Anna Maresch werden zur Zeit bei Auktionen von mehreren Galerien verkauft.

Ich verstehe überhaupt nicht, warum ein sachlicher, ordnungsgemäßer Artikel, mit klaren Angaben betr. Rechte und Quellen einfach entfernt wird. Unter diesen Umständen ist eine Mitarbeit bei Wikipedia nicht sinnvoll.

Mit freundlichen Grüßen Martin Mayerhöfler (14:54, 8. Okt. 2016 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Bittesehr: Wikipedia:Löschkandidaten/19. Januar 2013#Anna Maresch (gelöscht)
Dass sich das Bild in deinem Bseitz befindet, überträgt dir zudem nicht das Urheberrecht daran. --Magnus (Diskussion) 15:00, 8. Okt. 2016 (CEST)

File:Nelly Corradi.jpg

Ich verstehe es nicht wirklich: darf man das Bild jetzt bei uns verwenden oder nicht? Kann auch gerne jemand in den Artikel Nelly Corradi einfügen. MfG --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 16:04, 10. Okt. 2016 (CEST)

Man darf nicht. -- Rosenzweig δ 18:29, 10. Okt. 2016 (CEST)
Und die lange Antwort? Warum nicht. Gruß. --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 19:08, 10. Okt. 2016 (CEST)
Die Datei ist zwar in Italien (wahrscheinlich) gemeinfrei, aber ob sie es auch nach den hier üblicherweise angewandten D/A/CH-Urheberrechten ist, wissen wir nicht, weil kein Urheber angegeben ist. Wenn das Bild von 1800 wäre, könnte man sicher davon ausgehen, dass der Urheber auf jeden Fall seit mindestens 70 Jahren tot ist, selbst wenn er noch 100 Jahre gelebt hat, was bei einem Maximal-Lebensalter von 120+ Jahren durchaus möglich ist. Bei einem Bild von 1934 ist es hingegen sehr gut möglich, dass der Urheber noch über 1945 hinaus gelebt hat, was hieße, dass das Foto noch geschützt ist. Von den Urheberrechts-Bestimmungen zu Anonymen Werken machen wir hier keinen Gebrauch, weil sie bei Werken vor 1995 kaum praktikabel sind. -- Rosenzweig δ 20:39, 10. Okt. 2016 (CEST)
Danke für die ausführlich Auskunft. Gruß. --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 23:34, 10. Okt. 2016 (CEST)

Innenräume von Kirchen und anderen Gebäuden

Inzwischen scheint ein Bildersturm auf Innenaufnahmen von Kirchen eingesetzt zu haben. Betroffen sind zunächst Fotos wie File:Kolumba madonna in den truemmern 2009.jpg und etliche andere aus der Kategorie. Begründung für das Löschen waren oder sind urheberrechtliche Bedenken wegen der Fenster und Ausstattungsgegenständen in dem Raum. Die Frage ist nun, ob es sinnvoll ist, künftig noch Bilder von Innenräumen in die Commons hochzuladen - sei es von Kirchen oder auch profanen Gebäuden. Denn es wird fast immer ein kunstvoller Leuchter, eine Tabernakeltür, ein Kruzifix, ein Fenster und dergleichen mit abgebildet, deren Urheber entweder nicht bekannt oder weniger als 70 Jahre tot ist, vielleicht sogar noch lebt. Viele Grüße -- Lothar Spurzem (Diskussion) 14:10, 11. Okt. 2016 (CEST)

Bei modernen Neuverglasungen ist das ein echtes Problem, da Innenaufnahmen in DE nicht von der Panoramafreiheit gedeckt sind und diese Fenster in aller Regel und beinahe unvermeidlich in den Fotos bildbestimmend auftreten. Bei sonstigen Ausstattungesmerkmalen sehe ich das unkritischer, denn was da an modernem Zeug herumsteht, wird man in den meisten Fällen, also typischen Kircheninnenraumfotos, als Beiwerk einordnen können, wenn es denn überhaupt urheberrechtlich schützbar ist. --Smial (Diskussion) 14:28, 11. Okt. 2016 (CEST)
In Deutschland gibt es (im Gegensatz zu Österreich) leider keine Panoramafreiheit in Innenräumen. Daher benötigen wir für Photos aus Innenräumen immer dann einen Abbildungsfreigabe wenn auf ihnen Werke prominent abgebildet werden, deren Urheber noch keine 70 Jahre tot ist. Prominent ist dabei alles, was urheberrechtlich nicht als Beiwerk angesehen werden kann. Von daher dürfte sowas wie Türklinken und Tabernakeltürn bei Übersichtsaufnahmen der gesamten Kirche i.d.R. kein Problem sein - neuzeitliche Kirchenfenster oder größere Skulpturen hingegen schon. Da zwischen gibt es natürlich eine Grauzone in der man von Fall zu Fall entscheiden muss.
In kritischen Fällen wäre zu einer Abbildungsfreigabe zu raten, die i.d.R. einfacher zu erhalten ist, weil sie weniger tief in das Urheberpersönlichleitsrecht eingreift als eine generelle Freigabe.
@Gnom, Pajz: Reichen hier für eigentlich schon die Nutzungsrechte aus, die z.B. eine Kirchengemeinde an den ihnen ausgestellten Werken hält, oder setzt auch eine Abbildungsfreigabe ein vollumfängliches Nutzungsrecht voraus? // Martin K. (Diskussion) 14:33, 11. Okt. 2016 (CEST)
Hallo Lothar Spurzem, den Löschantrag auf das eingangs genannte Foto hat Code gestellt - der weiß, was er tut. Für Innenaufnahmen von moderner Architektur brauchen wir eine Freigabe des Rechteinhabers. Überdies stimme ich Smial zu. Zu Martins Frage: Nach § 44 UrhG wird die Gemeinde wohl kein umfassendes Nutzungsrecht an ihren res sacrae und anderen Schmuckelementen ihrer Kirche haben. Gruß, --Gnom (Diskussion) 15:24, 11. Okt. 2016 (CEST)
@Gnom, Code: Dass die i.d.R. kein umfassendes Nutzungsrecht besitzen, ist klar. Die Frage war, ob sie für eine einfache Abbildungsfreigabe überhaupt eins brauchen.Schließlich gehört das Photographieren des Innenraums (z.B. im Rahmen von Hochfesten, Hochzeit und anderen Veranstaltungen) ja quasi zum Bestimmungszweck des Gebäudes und seiner Ausstattung. Ich glaube jedenfalls nicht, dass die Sender die Sonntag für Sonntag die Messen aus irgendwelchen Kirchen übertragen, vorher alle Urheber abklappern – die holen sich eine Abbildugnsfreigabe von Pfarrgemeinde oder Bistum und gut ist. // Martin K. (Diskussion) 15:37, 11. Okt. 2016 (CEST)
Es ist ja immer eine Beiwerk vs. Nicht-Beiwerk-Frage. Bei einem Ereignis (z.b. Hochzeit) das ich filme und fotografiere ist -solange ich eben nicht auf ein Kunstwerk zoome und dieses Format füllend zeige-, der Bildhauptinhalt klar ersichtlich (Hier Hochzeit). Damit ist eben auch die Beiwerkfrage sehr oft klar beantwortbar, dann ist das Glasfenster im Hintergrund eben Beiwerk für das sich küssende Hochzeitspaar. Das ist ja das Problem bei Aufnahmen einer leeren Kirche, da fehlt oft das klar erkennbare Hauptmotiv. Damit ist die Beiwerksfrage oft nicht mehr klar beantwortbar. --Bobo11 (Diskussion) 15:47, 11. Okt. 2016 (CEST)
Nein, so einfach kommt man aus der Sache nicht raus. Wenn in einer Kirche ein moderner Altar oder eine moderne Kreuzigungsgruppe oder gar eine moderne Grippe steht und man einen Gottesdienst filmt oder photographiert, dann sind das essentielle Bildbestandteile, dann sind die nicht austauschbar und damit auch kein Beiwerk mehr. Da das öffentliche zur-Schau-stellen dieser Gegenstände deren Daseinsbestimmung ist, kann ich mir nicht vorstellen, dass die Gemeinde theoretisch dafür jedesmal eine gesonderte Freigabe einholen müsste?! // Martin K. (Diskussion) 15:57, 11. Okt. 2016 (CEST)
Bei Fernsehgottesdiensten hilft § 50 UrhG. Gruß, --Gnom (Diskussion) 16:06, 11. Okt. 2016 (CEST)
Bei Hochzeiten usw. aber eher nicht. // Martin K. (Diskussion) 16:23, 11. Okt. 2016 (CEST)
(BK)Es ist trotzdem ein Unterschied, ob die die alleine oder eben in Benutzung zeige. Denn das die Kirchgemeinde die Kustwerke (z.b. Altar) benutzen will, und sie in dem Zusammenhang auch fotografiert werden können müssen, sollte dem Künstler klar sein. Es ist eben ein Unterschied ob ich den Altar "nackig", oder während eines Gottesdienstes mit Priester aufnehme. Während es im ersten Fall klar ein Kunstwerk ist, ist es im zweiten Fall "nur" ein Werkzeug für eine kultische Handlung. Für den zweiten Fall sollte man davon ausgehen dürfen, dass der Künstler die Verwertungsrechte übertragen hat. Ergo kann für den zweiten Fall (Aufnahme während einer kirchlichen Handlung), auch die Kirchgemeinde eine Freigabe erteilen. --Bobo11 (Diskussion) 16:08, 11. Okt. 2016 (CEST)
Hm - also zum einen ist mir nicht ganz klar aus wo Du das aus dem Gesetz heraus liest. Und zum anderen haben die res sacrae ja nicht nur während eines Gottesdienstes einen Verwendungszweck, sondern (z.B. im Falle einer Kreuzigungsgruppe) aus sich heraus immer. Nicht wenige Gemeinden publizieren Broschüren, die iher Kirchen und deren Inhalt vorstellen - und die unterscheiden sich bildlich und inhaltlich kaum von den hiesigen Artikeln. // Martin K. (Diskussion) 16:23, 11. Okt. 2016 (CEST)
Bei Hochzeiten fotografiert man meist auch nicht für eine Veröffentlichung. Ich kann beliebig geschützte Werke fotografieren, das ist niemandem verwehrt. Nur eben nicht veröffentlichen. v--M@rcela 16:26, 11. Okt. 2016 (CEST)
Gemeinden publizieren auch Broschüren, in denen Fotos aus der Wikipedia ohne Quellenangabe gezeigt werden. Wo kein Kläger, da kein Richter... Gibt es einen belegten Fall, wo sich ein Glaskünstler, Steinmetz, etc. hier beschwert hat, weil sein in einer Kirche halböffentlich ausgestelltes Werk auf einem Foto zu sehen war? Ich plädiere jetzt nicht für eine bewusste Rechteverletzung, aber manchmal braucht es halt etwas mehr Pragmatismus. Wer kann schon sagen, von wem alle Ausstattungsgegenstände geschaffen wurden und ob es sich um neue Werke handelt oder diese selbst nur Kopien alter Künstler sind. Wer hält die Rechte an Glasfenstern einer Glasmalereianstalt, die Anstalt, der ungenannte Maler oder der noch unbekanntere Künstler, der vielleicht irgendwann das Vorlagenbuch erstellt hat? --Magnus (Diskussion) 16:33, 11. Okt. 2016 (CEST)
Wenn hier (also WP und Commons) auch nur ein Bruchteil der Paranoia für Persönlichkeitsrechte zu erkennen wäre, wie wir es immer wieder bei Urheberrechten erleben, dann wäre es ja noch akzeptabel. Aber die höher einzuschätzenden Persönlichkeitsrechte interessieren niemanden. Vielmehr wird mit angeblichen oder tatsächlichen Rechtsverletzungen argumentiert - selbst in Fällen, wo der Rechteinhaber ganz klar ein Interesse an Verbreitung seiner Werke hat.--M@rcela 16:56, 11. Okt. 2016 (CEST)

Lucid9

Hallo,

ich arbeite gerade an einem Artikel zur Visual Novel Lucid9: Inciting Incident und auf der Homepage des Spiels bzw. des Entwicklers steht, dass das Spiel unter der Creative Commons BY-NC-ND Lizenz veröffentlicht wurde. Heißt, dass das ich zum Beispiel das Logo der VN, sowie Bilder der Charaktere hier unter der gleichen Lizenz hochladen und im Artikel verwenden darf? Die Lizenzbeschreibung ist hier. --Goroth Stalken 23:46, 17. Okt. 2016 (CEST)

@Goroth: Nein, leider nicht. Durch die ND und NC-Einschränkung sind diese Lizenzen nicht mehr wirklich frei und daher nach unseren Grundprinzipien nicht zulässig. // Martin K. (Diskussion) 00:06, 18. Okt. 2016 (CEST)
Dann muss ich um das Einverständnis fragen, mehr wie „nein“ sagen können die Entwickler des Spiels ja nicht. --Goroth Stalken 00:56, 18. Okt. 2016 (CEST) Quetsch: Habe die Entwickler auf der offiziellen Facebook-Präsenz angefragt und sie haben mir dort die Erlaubnis erteilt. Ich werde dort über die Situation wegen Urheberrechte hier in Kenntnis setzen und fragen, ob sie ein Formular an die Wikipedia senden könnten, in dem die Erlaubnis glaubhaft gemacht wird. Dafür würde ich die Bilder proforma hochladen, weil ich dann den Hyperlink und die Namen der Bilder angeben könnte. Also das normale Prozedere. Wenn das so in Ordnung geht. --Goroth Stalken 01:05, 18. Okt. 2016 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 10:27, 24. Okt. 2016 (CEST)

Foto von Plakaten

Könnte jemand so nett sein und mir sagen, ob dieses, von mir hochgeladene Foto tatsächlich gegen das Urheberrecht verstößt, sofern die Fotografin nicht alle abgelichteten Plakate selbst gemacht hat? Diana Ivanova hat das Foto dieser Plakate gemacht und die Freigabe (zusammen mit der für einige andere Fotos/Ticket#: 2016090210017245) an Commons geschickt. Wenn es illegal wäre, würde das für mich bedeuten, dass das Foto einer Litfaßsäule gegen das Urheberrecht verstoßen würde. Kann das wirklich sein? Freundlichen Gruß --Andrea014 (Diskussion) 10:12, 21. Okt. 2016 (CEST)

Hallo, Du musst hier drei Fragen unterscheiden:
  • Im Grundsatz ist es so, dass der Inhalt einer Litfaßsäule mit Sicherheit gegen das Urheberrecht verstößt. Warum? Die Panoramafreiheit gilt zwar für den Außenbereich, aber nur für dauerhaft angebrachte Objekte. Also: eine festgeschraubte Informationstafel an einem Gebäude, ein Schild an einem Wirtshaus. Der Sinn von Plakaten ist es jedoch, dass sie in der Regel ausgetauscht werden. Die Panoramafreiheit gilt deswegen nicht.
  • In Bulgarien gibt es überhaupt keine Panoramafreiheit, siehe dazu c:Commons:Freedom_of_panorama#Bulgaria, die Panoramafreiheit ist also überhaupt nicht anwendbar.
  • Im konkreten Einzelfall ist es so, dass man darüber diskutieren kann, ob hier die de-minimis-Regel angewandt werden kann. Fakt ist: es gibt auf dem Foto Plakate bzw. Inhalte mit Schöpfungshöhe, zum Beispiel die Fotos. Würde man die weglassen, hätte das Foto noch die gleiche Aussage? Dann wäre es m.E. okay. Sind das nur GoatMilkFestival-Plakate, die alle auch von der Urheberin des Fotos angefertigt wurden? Das wäre der einfachste Fall, weil ihre Freigabe auch auf die gezeigten Werke ausgedehnt werden könnte. Zum diesem Punkt brauchen wir Antworten, und ich würde mich über eine Zweit- bzw. Drittmeinung freuen. Viele Grüße, --emha db 11:03, 21. Okt. 2016 (CEST)
Ich sehe das wie Emha:
  • Leider keine Panoramafreiheit in Bulgarien
  • Plakate fallen eh nicht unter die Panoramafreiheit
  • Bild sieht so aus als sei es in einem Innenraum aufgenommen worden -> Ebenfalls keine Panoramafreiheit
  • Beiwerk bzw. De minimis nicht wirklich anwendbar, weil das Photo ausschließlich fremde Werke zeigt und diese auch noch thematisiert.
Am Sinnvollsten wäre hier eine Freigabe des Veranstalters dieses Goat-Milk-Festivals. Der sollte ja die Rechte an den Plakaten halten?!
Eine Litfaßsäule im Straßenbild ist damit nicht vergleichbar, weil diese ja i.d.R. deutlich kleiner abgebildet wird und ihr Inhalt i.d.R. nicht das Hauptmotiv des Photos ist - womit dann die Beiwerksregelung greift. // Martin K. (Diskussion) 11:25, 21. Okt. 2016 (CEST)
Das klingt ermutigend Martin K.: Diana Ivanova ist die Veranstalterin! A.a.O. habe ich geschrieben, dass sie das zusammen mit anderen macht, aber: sie hat das Festival gegründet, ohne sie geht da gar nix und da es zu groß geworden ist, helfen ihr natürlich inzwischen auch andere. Wäre schön, wenn ihre Freigabe mit der TicketNr.#2016090210017245 für die auch anderen Fotos der Kat insofern genügen würde. Jedenfalls: Danke auch an emha, bin mal wieder vom Hocker, wieviel Hilfe man hier bekommt! Das kenne ich aus dem RL so nicht! ein lächelnder Smiley  Beiwerksregelung! Herrjeh, was Ihr alle im Kopf haben müsst! *bewunder, bewunder!* --Andrea014 (Diskussion) 11:51, 21. Okt. 2016 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 10:27, 24. Okt. 2016 (CEST)

Lucid9 die Zweite

Hallöchen allerseits,

Ich hatte Kontakt zu den Entwicklern bezüglich der Bilder aufgenommen und mir wurden Bilder zum Hochladen zugeschickt damit ich auch eine Einverständniserklärung verfassen kann. Diese habe ich gestern nach dem Upload angefertigt und an den Entwickler geschickt, der mir die Bilder zukommen hat lassen. Ich habe eben die Rückmeldung bekommen und die Einverständnis wurde zurückgezogen. Ich werde die Bilder demnach zum Löschen vorschlagen. --Goroth Stalken 20:50, 23. Okt. 2016 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 10:27, 24. Okt. 2016 (CEST)

Arthur Baessler

Haben wir hier eine Schutzrechtsberühmung, oder kann das Copyright tatsächlich beim Museum liegen?--Ratzer (Diskussion) 16:11, 14. Okt. 2016 (CEST)

@Ratzer: Im Lichte der Gerichtsentscheidung im Fall Reiss-Engelhorn (eins oben drüber) lässt sich das leider nicht mehr so einfach beantworten. Ich persönlich würde gerade davon absehen, solche Dinge hochzuladen. // Martin K. (Diskussion) 23:59, 14. Okt. 2016 (CEST)
Hallo Ratzer, das ist ein Scan eines gemeinfreien Fotos, das ist unproblematisch. (Oder sehe ich das falsch, Martin K.?) Gruß, --Gnom (Diskussion) 12:24, 15. Okt. 2016 (CEST)
@Gnom: Nun, in der Datenbank steht Reproduktionsfotografie (also kein Scan).
Am Tag 2 nach dem letzten Reiss-Engelhorn-Urteil bin ich mir da nicht mehr sicher. // Martin K. (Diskussion) 12:39, 15. Okt. 2016 (CEST)

Ich hatte da etwas in Erinnerung, das war in der Tat die hier erwähnte Reiss-Engelhorn-Geschichte. Habe etwas nachgelesen dazu. Die WMF will diese Sache allen Anschein nach bis zur höchstrichterlichen Entscheidung ausfechten, und das finde ich auch richtig so. Hier geht es um grundsätzliche Fragen. Zumindest bis dahin wird das entsprechende Foto auf commons stehen (außer vielleicht, dass es aufgrund einer einstweiligen Verfügung dort schon früher gelöscht werden müsste). Warum nicht auch das oben verlinkte Foto von Arthur Baessler?--Ratzer (Diskussion) 14:16, 15. Okt. 2016 (CEST)

Inzwischen habe ich auch das Urteil gelesen... ist doch etwas komplizierter, ich lass mal die Finger von dem Foto.--Ratzer (Diskussion) 21:32, 15. Okt. 2016 (CEST)

Neue Gerichtsentscheidung zum deutschen Recht am Bild der eigenen Sache

In der Zeitschrift Telepolis wird über eine Gerichtsentscheidung berichtet, die nun doch das Recht am Bild der eigenen Sache etabliert und ganz massive Auswirkungen auf die Wikipedia haben kann: http://www.heise.de/tp/news/Recht-am-eigenen-Boden-3346972.html

Mich wundert, dass hierüber noch nicht diskutiert wird, da es doch in der Wikipedia massenhaft Bilder von Exponaten aus Museen gibt. Müssen sie jetzt alle gelöscht werden?

Antiope05411 (Diskussion) 15:01, 12. Okt. 2016 (CEST)

es gibt schon mal hier den ersten Versuch von mir, den konkreten Fall zu dokumentieren Reiss-Engelhorn-Museen#Fotos durch Besucher, und bei Wikipedia:Pressespiegel steht die Nachricht auch, über den ja heute schon mal in den verschiedenen Rundfunkkanälen berichtet wird. Das "Papier" wird folgen, denke ich mal. --Goesseln (Diskussion) 15:08, 12. Okt. 2016 (CEST)
Die Klage in Berlin war gegen WMDE und WMF gerichtet. Gegen WMDE wurde sie komplett abgewiesen. Sollte man vielleicht noch ergänzen. --Code (Diskussion) 17:05, 12. Okt. 2016 (CEST)
Die beiden Verfahren in Berlin und Stuttgart sind eigentlich sehr präsent in den Medien und auch auf den Blogs von WMF und WMDE. Wir veranstalten am 18.11. außerdem eine Podiumsdiskussion zu dem Themenkomplex (Bildrechte und Fotoverbote) auf der Konferenz "Zugang gestalten!" im Hamburger Bahnhof in Berlin, Eintritt ist frei. Der Generaldirektor der in den beiden Verfahren klagenden Museen hat zugesagt und für WMDE sitzt Tim Moritz Hector mit auf dem Panel. John Weitzmann (WMDE) (Diskussion) 14:16, 14. Okt. 2016 (CEST)

Aber es gibt auch den umgekehrten Fall, wo Bilder meiner eigenen Sache gelöscht wurden! Ist das jetzt nicht mehr möglich, oder? --GFHund (Diskussion) 15:59, 12. Okt. 2016 (CEST)

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Sofern bei Bildern deiner Sachen Urheberrechte Dritter berührt werden (einfaches Beispiel: Du machst ein Foto vom Titelbild einer aktuellen TV-Zeitung auf deinem Wohnzimmertisch), gelten die gleichen Löschregeln wie bisher. --Magnus (Diskussion) 16:03, 12. Okt. 2016 (CEST)

Hallo allerseits, ich habe das Urteil mit Zustimmung des betroffenen Wikipedianers in anonymisierter Form auf Commons hochgeladen. --Ansgar Koreng (JBB) (Diskussion) 10:35, 14. Okt. 2016 (CEST)

Zumindest haben wir es jetzt schriftlich (per LG-Urteil), dass es Wikipedia-Commons, und nicht etwa Wikimedia-Commons heißt. Man lernt nie aus. --Túrelio (Diskussion) 22:22, 14. Okt. 2016 (CEST)

Hallo, ich habe dazu heute den Text „Wir haben nichts gegen Wikipedia“ im Kurier veröffentlicht. Viele Grüße, --emha db 11:00, 19. Okt. 2016 (CEST)

Veröffentlichungen von USGS-Mitarbeitern

Ist dieses Dokument eigentlich frei (PD-USGov-USGS), da es von David P. Krabbenhoft, einem Angehörigen des USGS erstellt wurde? Copyright beansprucht hier die National Academy of Sciences.--kopiersperre (Diskussion) 14:51, 18. Okt. 2016 (CEST)

US-Gov-PD verlangt nicht nur, dass das Werk von einem Angehörigen einer Behörde der Bundesebene der USA geschaffen wurde, sondern dass das Werk in Ausübung seiner Tätigkeit/Pflicht gerade als Angehöriger der Behörde der Bundesebene der USA geschaffen wurde. Ob das hier der Fall ist, kann man nicht wirklich anhand deines Links entscheiden; Wissenschaftler veröffentlichen oftmals zumindest teilweise off-duty. Benedictus Levita (Diskussion) 11:31, 19. Okt. 2016 (CEST) PS: Die Abbildung 1.1; 1.2 sind aber sicher nicht-PD-US-Gov, da sie Bearbeitungen von Drittwerken sind.

Georg_Ebert_(Pianist)

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich möchte Ihnen mitteilen, das im Artikel https://de.wikipedia.org/wiki/Georg_Ebert_(Pianist) der Artikel laienhaft kopiert wurde und der Inhalt nicht dem Tatsächlichem entspricht, denn er wurde ganz einfach unvollständig vom bestehenden Artikel Ebert Trio Wien, https://de.wikipedia.org/wiki/Ebert_Trio_Wien, kopiert. Die Familie Ebert ist auch nicht damit einverstanden, dass das im Artikel gezeigte Grabbild veröffentlicht wird! Ich ersuche um unverzügliche Löschung des Artikels "Georg Ebert (Pianist), denn im Artikel Ebert Trio Wien ist alles enthalten und aussagekräftig genug! Herzlichen Dank! Tomas Ebert --Tomas Ebert (Diskussion) 18:24, 19. Okt. 2016 (CEST)

Ich denke, dass wäre unter Wikipedia:Fragen zur Wikipedia besser aufgehoben, da es nicht um ein urheberrechtl. Problem geht. --Túrelio (Diskussion) 22:29, 19. Okt. 2016 (CEST)

Texte aus dem Zisterzienserlexikon

Auf der LKU-Seite gibt es verschiedenen Meinungen darüber, ob wörtliche bzw. fast wörtliche Übernahmen aus dem Zisterzienserlexikon erlaubt sind. Daher bitte ich hier um Expertenmeinungen. --tsor (Diskussion) 08:37, 30. Okt. 2016 (CET)

Die Texte stammen nicht nur aus der Biographia Cisterciensis, sondern auch wortgleich aus dem Professbuch des Zisterzienserstiftes Lilienfeld, EOS-Verlag, St. Ottilien 1996, vom selben Autor. Das geht so nicht. --gge 09:39, 30. Okt. 2016 (CET)

Übertrag aus LKU

  1. Theobald Wrba fast wörtlich von [2] und damit aus dem als Literaturquelle angegebenen Buch von Eugen Müller
    Hier wurde eindeutig zu nah an der Quelle geschrieben. Ohne Freigabe muss das wegen URV gelöscht werden. -- Ra'ike Disk. LKU WPMin 22:58, 19. Okt. 2016 (CEST)
    Ohne Verlust an Informationsgehalt sind Textähnlichkeiten kaum vermeidbar, zudem läßt die Lizenz der genutzten Quelle sogar das Kopieren des Textes zu.--M@nfred (Diskussion) 07:49, 22. Okt. 2016 (CEST)
  2. Justin Panschab fast wörtlich von [3] und damit aus dem als Literaturquelle angegebenen Buch von Eugen Müller
    Auch hier wurde vieles zu nah an der Quelle entlang geschrieben, daher wie bei Theobald Wrba ohne Freigabe als URV löschen. -- Ra'ike Disk. LKU WPMin 22:58, 19. Okt. 2016 (CEST)
    Ohne Verlust an Informationsgehalt sind Textähnlichkeiten kaum vermeidbar, zudem läßt die Lizenz der genutzten Quelle sogar das Kopieren des Textes zu.--M@nfred (Diskussion) 07:49, 22. Okt. 2016 (CEST)
  3. Ambros Becziczka fast wörtlich von [4] und damit aus dem als Literaturquelle angegebenen Buch von Eugen Müller
    Ebenfalls zu nah an der Quelle, daher wie bei Theobald Wrba ohne Freigabe als URV löschen. -- Ra'ike Disk. LKU WPMin 22:58, 19. Okt. 2016 (CEST)
    Ohne Verlust an Informationsgehalt sind Textähnlichkeiten kaum vermeidbar, zudem läßt die Lizenz der genutzten Quelle sogar das Kopieren des Textes zu.--M@nfred (Diskussion) 07:49, 22. Okt. 2016 (CEST)
  4. Malachias Schmeger fast wörtlich von [5] und damit aus dem als Literaturquelle angegebenen Buch von Eugen Müller
    Könnte aber unter Wikipedia:Textplagiat fallen. --141.113.11.13 09:56, 18. Okt. 2016 (CEST)
    Sehe ich ebenfalls nach WP:TP als grenzwertig an. Sollte noch etwas umgeformt werden. -- Ra'ike Disk. LKU WPMin 22:58, 19. Okt. 2016 (CEST)
    Ohne Verlust an Informationsgehalt sind Textähnlichkeiten kaum vermeidbar, zudem läßt die Lizenz der genutzten Quelle sogar das Kopieren des Textes zu.--M@nfred (Diskussion) 07:49, 22. Okt. 2016 (CEST)
  5. Friedrich Pfennigbauer fast wörtlich von [6] und damit aus dem als Literaturquelle angegebenen Buch von Eugen Müller
    Der Text liegt wie bei Malachias Schmeger an der Grenze. Der Mittelteil sollte noch weiter umgeformt werden. -- Ra'ike Disk. LKU WPMin 22:58, 19. Okt. 2016 (CEST)
    Ohne Verlust an Informationsgehalt sind Textähnlichkeiten kaum vermeidbar, zudem läßt die Lizenz der genutzten Quelle sogar das Kopieren des Textes zu.--M@nfred (Diskussion) 07:49, 22. Okt. 2016 (CEST)
  6. Martin Matschik fast wörtlich von [7] und damit aus dem als Literaturquelle angegebenen Buch von Eugen Müller
    Ebenfalls an vielen Stellen zu nah an der Quelle, würde ich daher ohne Freigabe als URV löschen. -- Ra'ike Disk. LKU WPMin 22:58, 19. Okt. 2016 (CEST)
    Ohne Verlust an Informationsgehalt sind Textähnlichkeiten kaum vermeidbar, zudem läßt die Lizenz der genutzten Quelle sogar das Kopieren des Textes zu.--M@nfred (Diskussion) 07:49, 22. Okt. 2016 (CEST)

# Nr. 8 (jetzt Nr. 9) nach unten verschoben, da es nicht zu den anderen o.g. möglichen URVen aus dem Zisterzienserlexikon gehört. -- Ra'ike Disk. LKU WPMin 22:58, 19. Okt. 2016 (CEST)

  1. @Manfred Kuzel: Du bist der Autor von Nr. 2-9. Bitte Stellung nehmen. --141.113.11.13 09:58, 18. Okt. 2016 (CEST)
    Wo ist 9?
    8 ist nicht von mir.
    Ich habe nicht das Buch von Eugen Müller sondern das Zisterzienserlexikon als Quelle angegeben und da es kaum andere Qellen gibt, sind Textähnlichkeiten kaum vermeidbar. „Fast wörtlich“ ist eben nicht „wörtlich“ und daher verstehe ich das Problem einer URV nicht. --M@nfred (Diskussion) 11:01, 18. Okt. 2016 (CEST)
    Habe mir als Beispiel mal Theobald Wrba angesehen. Das ist bei weitem nicht genug umformuliert, also - ohne Freigabe - URV. @M@nfred: Nicht nur die Sätze leicht umstellen, sondern eigenen Formulierungen verwenden. --tsor (Diskussion) 14:24, 18. Okt. 2016 (CEST)
    Wenn ich mir die Lizenz des Zisterzienserlexikons ansehe, die lautet „You are free to: Share — copy and redistribute the material in any medium or format“, dann muß ich schon fragen, warum ich hier auch nur einen Buchstaben ändern soll.--M@nfred (Diskussion) 14:40, 18. Okt. 2016 (CEST)
    @M@nfred: Die Lizenz habe ich nicht gefunden. Hast Du dafür bitte mal einen Link? Doch gefunden. Das ist eine NC-Lizenz, d.h. nicht-kommerziell. Damit ist diese Lizenz für uns leider nicht brauchbar. --tsor (Diskussion) 16:25, 18. Okt. 2016 (CEST)
    So tsor, jetzt stehe ich endlich vollauf daneben. Sind wir denn ein kommerzieller Verein geworden? Ich verstehe nur mehr „Bahnhof“. Mach doch bitte mit den Äbten von Lilienfeld was Du für richtig hältst. Ändere den Text oder lösche sie komplett, denn ich will keine Minute in eine Arbeit investieren, deren Sinn ich nicht verstehe. LG--M@nfred (Diskussion) 16:41, 18. Okt. 2016 (CEST)
    @M@nfred: Die Texte in der Wikipedia kann jeder verwenden, auch für kommerzielle Zwecke. Das Zisterzienserlexikon erlaubt ebenfalls die Weiternutzung, allerdings nicht für kommerzielle Zwecke! Das ist der Unterschied. Deshalb dürfen wir deren Texte nicht 1:1 übernehmen. Die Lizenzen passen nicht zueinander. --tsor (Diskussion) 16:57, 18. Okt. 2016 (CEST)
    @Tsor: Ich habe aber keinen Text 1:1 übernommen. Und Ähnlichkeiten lassen sich hier kaum vermeiden ohne daß sich die Aussagekraft des Geschriebenen verändert.--M@nfred (Diskussion) 17:27, 18. Okt. 2016 (CEST)
    Wobei sich noch die Frage stelltz, ob diese einfachen Sätze überhaupt eine Schöpfungshöhe aufweisen ;-) und nur mit Schöpfungshöhe kann man anders oder muss man anders formulieren. --K@rl 17:35, 18. Okt. 2016 (CEST)
    Mich würde schon interessieren, ob denn das Zisterzienserlexikon schon eine URV betreibt, wenn es so gleich ist wie Eugen Müller schreibt. Denn Müller ist vor ein paar Jahren gestorben ;-) oder wo sind die Urheberrechte im Stift? - dann sollte es kein Prob geben ;-) --K@rl 17:39, 18. Okt. 2016 (CEST)
    Letztere Frage (ob denn das Zisterzienserlexikon schon eine URV betreibt) ist hier schon allein wegen der inkompatiblen Lizenzen nicht von Belang. - Zu den Formulierungen: "Inflation mit großen finanziellen Sorgen belastet", "Zur Aufrechterhaltung der Wirtschaft mussten viele wertvolle Kunstgegenstände", usw - das sind m.E. prägnante Formulierungen, die man mit eigenen Worten ausdrücken muss. - Ich rufe als zusätzliches Augenpaar noch Benutzer:Ra'ike herbei, die sich in URV-Fragen bestens auskennt. - Eine Freigabe seitens des Zisterzienserlexikons würde die Sache natülich erheblich vereinfachen. --tsor (Diskussion) 17:56, 18. Okt. 2016 (CEST)
    ein lächelnder SmileyVorlage:Smiley/Wartung/smile  Könnte sein, daß Deine Wünsche in Erfüllung gehen tsor, aber inzwischen hindert Dich kein Mensch daran, bessere Formulierungen zu finden als die, welche ich verwendet habe ohne die Aussagekraft der Artikel zu entstellen.--M@nfred (Diskussion) 18:13, 18. Okt. 2016 (CEST)
    @Tsor: Um nochmal auf die Lizenzierung des Zisterzienserlexikons einzugehen: Die ist sogar noch enger begrenzt, als oben genannt. Die CC-by-nc-nd verbietet im Gegensatz zu unserer (CC-by-sa) nicht nur eine kommerzielle Nutzung (nc), sondern auch eine Veränderung des Inhalts (nd). Wie aus allen anderen geschützten Werken, dürfen also auch hier lediglich Fakten und Daten entnommen werden. Der ganze Text drumherum muss eigenständig neu formuliert werden. Eine leichte Abwandlung genügt da nicht. Ich werde mir die o.g. Artikel aber zeitnah nochmal ansehen. Gruß -- Ra'ike Disk. LKU WPMin 23:43, 18. Okt. 2016 (CEST)
    Ich habe es jetzt geschafft, mir die Artikel im Detail anzusehen (Einzelanalysen siehe oben). Die ehemalige Nr. 8 gehörte, wie oben schon angemerkt, nicht dazu. Gruß -- Ra'ike Disk. LKU WPMin 22:58, 19. Okt. 2016 (CEST)
    In §2 I UrhG ist genau beschrieben, was ein Werk im Sinne des UrhG ist, in §2 II UrhG wird die Ausnahme bei nicht erreichter Schöpfungshöhe gemacht. Trifft also §2 II UrhG zu, reden wir von keinem Werk im Sinne des UrhG und das UrhG mit seinen Lizenzen greift nicht (Werk ist nicht schützenswert). Was haben wir hier: es sind einfach verfasste Sachtexte mit reinem Informationsgehalt, die meiner Meinung nach unterhalb der Schöpfungshöhe liegen. So nah aneinandergereihte biografische Informationen lassen eine Umstellung der Sätze und Daten kaum noch zu. Insofern sind die Artikel allesamt als zulässig zu betrachten.
    Insofern die Artikel so wie hier bei uns formuliert sind, unterliegen sie selbst auch nicht dem Schutz nach unseren Lizenzen aus dem selben Grund. Vielen Dank, – Doc TaxonDisk.WikiMUCWikiliebe?! 13:22, 28. Okt. 2016 (CEST)
    Mit dieser verqueren Logik stünden dann sämtliche Lexika und Nachschlagewerke. wie Brockhaus, Meyers usw., auch die ausführlicheren wie die Neue Deutsche Biographie und auch 90% der knapp 2 Millionen Wikipedia-Artikel ohne irgendeinen Lizenzschutz da. --gge 23:43, 28. Okt. 2016 (CEST)

Ende Übertrag

@Gge:: was den Brockhaus angeht, stimmt das nicht. Ein einzelner Textabschnitt kann häufig nach deutschem Recht nicht schützbar sein. Allerdings gibt es auch ein kodifizierten Schutz für Datenzusammenstellungen und Datenbanken (den Paragraphen weiß ich jetzt gerade nicht). Daher haben Lexika sehr wohl einen urheberrechtlichen Schutz. Außerdem wird die Wikipedia weltweit benutzt, weswegen die Lizenzen gut für Rechtssysteme sind, die das Konzept der Schöpfungshöhe anders oder gar nicht kennen. Grüße, Grand-Duc (Diskussion) 09:30, 30. Okt. 2016 (CET)
Diesen Schutz für Datensammelwerke, den du für den Brockhaus nennst, musst du selbstverständlich auch der Biographia Cisterciensis und dem Professbuch des Stiftes Lilienfeld von Eugen Müller (St. Ottilien, EOS, 1996) zugestehen. Dein Argument sticht also nicht. Es handelt sich hier um eine klare Urheberrechtsverletzung, denn selbstverständlich haben die Texte und Formulierungen Schöpfungshöhe. --gge 09:47, 30. Okt. 2016 (CET)

@Gnom: Deine Einschätzung dazu und an den konkreten Fällen? Du kennst Dich damit doch am besten aus ... Danke, – Doc TaxonDisk.WikiMUCWikiliebe?! 10:52, 31. Okt. 2016 (CET)

Hallo Doc Taxon, einfache Sachtexte wie die hier in Rede stehenden Biografien sind in der Regel urheberrechtlich gar nicht schutzfähig. Das betrifft auch den typischen Lexikonartikel und damit den Löwenanteil aller Wikipedia-Einträge. Siehe Wikipedia:WikiProjekt Urheberrecht/Almanach, Punkt 2.2.1.2. Im konkreten Fall würde ich empfehlen, noch einmal zu überprüfen, dass wir keinen Satz aus dem Zisterzienserlexikon 1:1 übernommen haben, damit hat sich die Angelegenheit erledigt. Man muss immer im Hinterkopf behalten, dass eine Aufzählung von Fakten nicht schutzfähig ist. Gruß, --Gnom (Diskussion) 11:30, 31. Okt. 2016 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Wie ich sagte, damit erledigt ... – Doc TaxonDisk.WikiMUCWikiliebe?! 12:10, 31. Okt. 2016 (CET)

Chocolonely

Hallo, sind die Außen- und Innenansicht dieser Schokoladentafel zum Upload bei Commons geeignet? Fotos sind von mir, aber die Frage ist, ob jeweils die Gestaltung urheberrechtlich im Weg ist. Ein Bild der Außenpackung hat übrigens schon einmal jemand hochgeladen. --SKopp (Diskussion) 00:18, 20. Okt. 2016 (CEST)

Hallo SKopp, ja. Gruß, --Gnom (Diskussion) 23:00, 21. Okt. 2016 (CEST)

Nutzung von Artikeln

Wir sind ein Nachbarschaftshaus in Marßel. Wie sind ein gemeinütziger Verein. Wir geben eine Stadtteilzeitung heraus, die von uns im Verein erstellt und gedruckt wird. Die Auflage beläuft sich auf 1000 Exemplare. Meine Frage lautet: Darf ich Arktikel von Wikipedia verwenden in unserer Zeitung?--NachbarschaftshausMarßel (Diskussion) 08:47, 20. Okt. 2016 (CEST)

Mit freundlichen Grüßen Oliver Feye Nachbarschaftshaus Marßel e.V.

Hallo Oliver Feye, Wikipedia:Weiternutzung sollte alles erklären. --tsor (Diskussion) 08:57, 20. Okt. 2016 (CEST)

Vielen Dank für die Hilfe

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 22:02, 2. Nov. 2016 (CET)

Urheberrecht unklar

[8] - jemand hat eine Kopie eines Sterbebildes mit "eigenes Werk" auf Commons eingestellt. Die Kopie ist wohl "eigenes Werk", ich denke aber, es handelt sich um eine URV, da nicht auszuschließen ist, dass die Rechte eines um 1962 entstandenen Werkes erloschen sind. Meinungen? --GiordanoBruno (Diskussion) 01:02, 30. Okt. 2016 (CEST)

Jo, GiordanoBruno, zumindest das Portraitfoto ist ja wohl urheberrechtlich geschützt, oder? Gruß, --Gnom (Diskussion) 21:59, 2. Nov. 2016 (CET)
Ich bin auf Commons nicht aktiv - erstellt dort jemand eine URV-Warnung? Aus dem Artikel habe ich das Bild entfernt. --GiordanoBruno (Diskussion) 22:21, 2. Nov. 2016 (CET)
Läuft schon seit Montag. --Túrelio (Diskussion) 23:29, 2. Nov. 2016 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 23:32, 2. Nov. 2016 (CET)

Hallo,

ich würde gerne ein wenig am Runescape-Artikel der deutschen Wiki arbeiten. Vorerst wollte ich mich aber um simple Dinge wie um das Logo kümmern. Es existiert bereits eine ältere Fassung des Logos, die aber nicht gezeigt wird : https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Runescape-Logo.png. Aus diesem Grund habe ich einfach mal bei der entsprechende Stelle für die Verwendung des Runescape-Logos auf der deutschen Wikipedia nachgefragt, folgende Antwort erhielt ich:

Zitat: "Hi Tim,

What license would need to be extended for the German Wikipedia page? We permit fair use on the English versions of Wikipedia, but if the laws in Germany are different then we may need to extend some kind of license to Wikipedia (German) itself.

Many thanks,

Mod Balance Head of Community | @JagexBalance"

Was kann ich darauf antworten oder muss ein Logo unbedingt unter der CC-Lizenz stehen? --TimSchneider (Diskussion) 15:20, 24. Okt. 2016 (CEST)

@TimSchneider: Kurz: Ja.
Da es Fair Use in DACH leider nicht gibt, benötigen wir eine Bildfreigabe um ein geschütztes Logo nutzen zu können. Eine Ausführliche Erläuterung der Hintergründe findest Du eins oben drüber. // Martin K. (Diskussion) 19:13, 24. Okt. 2016 (CEST)

Bilder aus Werken der Forschungsgemeinschaft Deutsches Ahnenerbe

Hallo, wie sieht es damit aus? Was geht und was geht nicht jenseites des älter als 100 Jahre bzw. 70 Jahre tot? Α.L. 21:14, 24. Okt. 2016 (CEST)

@Alexander Leischner: Wie üblich: Eine Freigabe der Rechtsnachfolger dieses Vereins bzw. der Erben der jeweiligen Urheber. PD-gov kommt hier mangels gov im e.V. eigentlich nicht in Frage. // Martin K. (Diskussion) 22:19, 24. Okt. 2016 (CEST)

ehemalige NVA

Auf wen sind die Rechte des ehemaligen Militärverlages der Deutschen Demokratischen Republik bzw. die Schriften des Militärgeschichtlichen Instituts der Deutschen Demokratischen Republik übergegangen? Oder sind die Schriften, insbesondere die darin enthaltenen Abbildungen, jetzt gemeinfrei? --Ekkehart Baals (Diskussion) 22:43, 19. Okt. 2016 (CEST)

Der Verlag soll „mit allen Rechten“ von der Eulenspiegel Verlagsgruppe übernommen worden sein. Die Rechte sind aber nur von den Urhebern (Verfassern der Texte, Fotografen) an den Verlag abgetreten. Selbst wenn sich der Verlag morgen in Luft auflöste, wäre nichts davon gemeinfrei. --SKopp (Diskussion) 23:38, 19. Okt. 2016 (CEST)
Danke. Aber gilt das auch für Auftragsveröffentlichungen des Ministeriums, wie z.B. "Wörterbuch zur Militärgeschichte" mit einem Riesen-Autoren-Kollektiv, wo die einzelnen Beiträge nicht zuzuordnen sind; oder die Fach- und Info-Schriften o.ä.? --Ekkehart Baals (Diskussion) 20:46, 23. Okt. 2016 (CEST)
Für die gilt das grundsätzlich auch, denn auch gemeinsam von mehreren Urhebern geschaffene Werke sind nicht gemeinfrei. Auch anonyme Werke sind nicht gemeinfrei. Außerdem kann man sich leicht vorstellen, daß sich zum Beispiel jemand auch heute oder morgen noch als Fotograf eines Bildes zu erkennen geben könnte. Ob der Verlag tatsächlich die Lizenzrechte für alle Veröffentlichungen des ehemaligen Militärverlags besitzt, kann er selbst vermutlich am besten beantworten. --SKopp (Diskussion) 20:59, 24. Okt. 2016 (CEST)

Im Militärverlag der DDR sind u. a. auch die Memoiren fast aller sowjetischer Generäle erschienen, Georgi Konstantinowitsch Schukow und so ziemlich alle anderen sind keine 70 Jahre verstorben und damit halten deren Erben die Urheberrechte, niemals der Verlag. --M@rcela 21:08, 24. Okt. 2016 (CEST)

Das war ja nicht die Frage; wenn der Autor persönlich festzustellen ist, besteht wohl Klarheit. Wenn aber eine nicht mehr existierende Institution der Herausgeber ist, z.B. die Militärakademie Friedrich Engels, wer hat dann die Rechte? Möglicherweise die Bundesrepublik? --Ekkehart Baals (Diskussion) 23:30, 24. Okt. 2016 (CEST)
Wenn die Autoren nicht persönlich bekannt sind, dann sind sie oder ihre Erben dennoch Inhaber der Urheberrechte. Das gilt auch dann, wenn sich dem einzelnen Urheber sein konkreter Beitrag nicht mehr zuordnen läßt. Das gilt grundsätzlich auch, wenn sich ein Autor auch durch eine sorgfältige Suche nicht feststellen läßt. Wenn damals die Werke im Militärverlag erschienen sind, und die Eulenspiegel Verlagsgruppe diesen „mit allen Rechten“ erworben haben will, liegt zumindest die Vermutung nahe, daß diese die Nutzungsrechte besitzt. Vielleicht gehören diese aber auch der Bundeswehr oder der Rotkäppchen Sektkellerei, oder niemandem mehr – außer den Autoren. --SKopp (Diskussion) 07:26, 25. Okt. 2016 (CEST)

Datei:FC Suwon logo.png

Ich habe diese Datei aus der ko-Wp, dort heisst sie ko:File:수원 FC 로고.png und ist mit ko:Template:비자유 로고 lizensiert, in die de-Wp übertragen. Das sollte doch eigentlich kein Problem bereiten?
In gleichen Artikeln ist noch die äquivalente Datei Suwon samsung bluewings eingebunden, was offensichtlich in Ordnung ist. Ich habe daher von dort Genehmigungsdaten übernommen, doch scheint das mangelhaft zu sein. Kann sich bitte jemand Fachkundiger der Sache annehmen? -- sarang사랑 07:53, 24. Okt. 2016 (CEST)

Wieso liest eigentlich nie jemand den Warnhinweis, der dick und breit in {{Bild-LogoSH}} drin steht?
@Sarang: Ums kurz zu machen: Nein, es ist nicht in Ordnung, weil ...
  • Die Rechtsprechung hat sich Ende 2013 so geändert, dass wir heute nicht mehr (wie früher) davon ausgehen können, dass fast alle Logos gemeinfrei sind.
  • {{Bild-LogoSH}} sollte daher nicht mehr verwendet werden. Es können nur noch solche Logos als gemeinfrei angesehen werden, die so einfach sind, dass sie unter template:PD-TextLogo fallen.
  • Ja, wir haben riesige Bild-LogoSH-Alt bestände, das liegt aber einzig daran, das sich niemand gefunden hat, der diese 50.000 konsequent entsorgt.
  • In der koreanischen Wikipedia wird dieses Bild auf Basis von Fair Use genutzt. Eine Rechtsnorm, die es im DACH-Raum nicht gibt.
// Martin K. (Diskussion) 10:17, 24. Okt. 2016 (CEST)
Danke, Martin. Dann war ich wohl zu naiv und das Logo (oder beide) muss, wie viele andere, gelöscht werden. Da das automatisch abläuft muss ich selbst ja keinen LA stellen. Und künftig werde ich mich vor solch dubiosen Aktionen hüten. mfg -- sarang사랑 10:35, 24. Okt. 2016 (CEST)
Auch für die SVG-Dateien en:File:Suwon FC 2016.svg und zh:File:Suwon FC 2016.svg gelten dieselben Hindernisse, nehme ich an. -- sarang사랑 10:40, 24. Okt. 2016 (CEST)
Auch in der en.WP werden diese Logos auf Basis von Fair use genutzt. Von daher ist das Logo dort ok, hier aber nicht. Dem Urheberrecht ist es übrigens schnurz-egal, ob es um ein png oder ein svg geht und woher die Datei stammt. So lange es dasselbe Logo ist, ist es dasselbe Werk und es gelten dieselben rechtlichen Voraussetzungen.
Auch wenn die hiesige Datei theoretisch automatisch entsorgt würde, möchte ich Dich trotzdem bitten, kurz einen SLA zu stellen. Es ist immer gut, wenn man hinter sich aufräumt ;) // Martin K. (Diskussion) 10:59, 24. Okt. 2016 (CEST)
Mal eine Frage in den Raum geworfen: Gibt es in absehbarer Zeit änderungen dazu? Denn ich denke mal, ich bin da nicht der einzigste, gibt es sehr viele Leute die bei der aktuellen Rechtssprechung nur kotzen können. RB Leipzig, 1. FC Köln und Manchester City sind da die prominentesten Beispiele dazu. Grüße --Yanikor (Diskussion) 14:51, 24. Okt. 2016 (CEST)
„Prognosen sind schwierig, besonders wenn sie die Zukunft betreffen.“ Wenn man die Entwicklung der vergangenen Jahrzehnte fortsetzt, ist aber eher eine Verschärfung der Urheberrechte zu erwarten. --Magnus (Diskussion) 14:56, 24. Okt. 2016 (CEST)
Wie soll da aber Wikipedia noch Spaß machen für uns, wenn wir nichtmal mehr Bilddateien unkompliziert hochladen dürfen? Wie empfinden unsere Leser Beiträge die Bildlos sind wie Manchester City? Ich kann da nur den Kopf enttäuscht schütteln ... --Yanikor (Diskussion) 14:58, 24. Okt. 2016 (CEST)
Lieber Yanikor, ich kann Deinen Frust sehr gut verstehen. Versuche aber einmal, Dir folgendes vorzustellen: Du machst Dir für Deinen Verein die Mühe, in unzähligen Versionen und Abstimmungsrunden ein Logo zu kreieren. Du bist stolz drauf, es ist richtig gut geraten und dann schaust Du den Wikipedia-Artikel zu Deinem Verein an. Oh, da ist Dein Logo! Versehen mit einer Lizenz, die jedem die Nachnutzung erlaubt! Zu jedem Zweck, auch um damit T-Shirts zu bedrucken und die zu verkaufen! Wie findest Du das, wie geht es Dir als kreativem Logo-Designer dabei? Viele Grüße, --emha db 16:15, 24. Okt. 2016 (CEST)
Ich kann den jenigen super verstehen, aber ich wäre sehr erfreut, wenn es vervielfacht würde. Das würde heißen, dass das Logo super ankommt. Eventuell kann er sogar Eigenwerbung damit machen indem jeder dann weis, dass hat der und der gemacht. Meine Bilder z.b. tu ich auch ohne große Hürden und einige sogar ohne Hürden hochladen und bereitstellen. Mich stört es nicht, wenn andere das Bild weiternutzen. Ich kann den Rechteinhaber gut verstehen, aber auf der anderen Seite ist ja Wikipedia eine online Bibliothek für nicht Studierende, die kein Bock haben in eine Bibo zurennen, daher sehe ich generell Bildmaterial als Hilfsmaterial das ruhig auf Wikipedia sein kann. Meine Vereinsbeiträge haben absolut keine Logos und ohne die Logos sehen die Beiträge einfach "nackig" aus. Leider frustriert mich sowas sehr, wenn der Staat den Leuten, die Wissen online stellen wollen, massiv Steine in den Weg legt. Das ist einfach sehr schade. --Yanikor (Diskussion) 17:23, 24. Okt. 2016 (CEST)
@Yanikor: Dir ist aber schon bewusst, dass gerade die Fußball-Logos ein knallharte Merchandisinggut sind und gerade die Vereine und Ligen gar kein Interesse daran haben, dass Ihre Logos nach belieben verwertet werden können (nichts anderes würden eine frei Lizenz oder die Gemeinfreiheit ja bedeuten). Natürlich wird kaum ein Fußballverein auf die Idee kommen, einen Fan abzumahnen, der das Logo irgendwo auf einer Fan-Page verwurstet. Aber versuch mal 300 selbstgedruckte T-Shirts mit dem Vereinslogo drauf auf eBay zu vertickern, dann wirst Du schnell merken, wie "erfreut" man beim zugehörigen Verein darüber ist. // Martin K. (Diskussion) 19:09, 24. Okt. 2016 (CEST)

Es erstaunt mich ehrlich gesagt immer wieder, welche Anspruchshaltung in diesem Projekt im Bezug aufs Logos herrscht. Während bei jedem Schnappschuss ohne Murren akzeptiert wird, dass man ihn nur mit Zustimmung des Photographen nutzen darf, scheinen bei Logos viele der Meinung zu seine, dass man sie ohne jede Einschränkung nutzen können sollte. Und das obwohl (mal abgesehen vom Thema Schöpfungshöhe) in der Entwicklung eines Logo um ein vielfaches mehr Geld und Arbeit steckt als selbst in guten Photographien.

  • Warum sollte ein Verein, eine Firma oder Institution, die viel Geld darein investiert hat, eine solche Marke zu etablieren, die Kontrolle darüber aus der Hand geben (was bei einer CC-Lizensierung de facto der Fall wäre)?
  • Warum sollte der Gesetzgeber ausgerechnet dieser Art von bewusster gestalterischer Arbeit keinen Schutz zugestehen (was zur Gemeinfreiheit führen würde), während er bei anderen Werkarten fast schon triviale "Schöpfungen" schützt?

Ich sehe dafür keine logische Begründung – außer der, dass wir Logos gerne einfach so nutzen würden, weil es aus enzyklopädischen Gründen nicht möglich ist, sie durch irgendwas anderes freies zu ersetzen. Aber das ist unser Problem und nicht das des Urheberrechts. Genauso wie es das Problem des Raubkopierers ist, wenn er einen Film einfach aus dem Netz grabt, weil er keine Lust hat dafür zu bezahlen. Wir sollten hier dringend mal aufhören mit zweierlei Maß zu messen.

Ja, wir haben das Problem, dass wir solche Logos nicht einfach ohne Freigabe nutzen dürfen. Aber daran ist nicht der zugehörige Urheber oder Rechteinhaber schuld, sondern...

  • ...zum einen wir selbst. Es gehört schließlich zu unseren WP:Grundprinzipien, dass hier nur Inhalte genutzt werden dürfen, die frei von jedem nach genutzt werden können.
  • ...zum anderen das Urheberrecht, das in Deutschland, Österreich und der Schweiz keine Fair use ähnlich Regelung vorsieht. Was absurderweise auch etliche Wikipedianer gutheißen ("Sag nein zu Fair use").

Da wir das Urheberrecht auf absehbare Zeit nicht ändern können, wäre mMn die einzige realistische Möglichkeit die etablierung einer Non-free content-Regelung; konkret die Schaffung einer beschränkten, nicht vollständig freien Enzyklopädie-Lizenz, mit der die Rechteinhaber der Wikipedia und allen anderen enzyklopädischen Veröffentlichungen die Publikation ihrer Originalwerk (neben Logos z.B. auch Gemälde oder Filmstils) gestatten könnten, ohne deren kommerzielle Verwertung fürchten zu müssen.

Aber dafür bräuchte es in diesem Projekt erst mal Mehrheiten und eine entsprechende Unterstützerschaft. Von daher ist es vielleicht gar nicht so schlecht, wenn der Leidensdruck noch etwas steigt, damit man auch dem prinzipienfesten Teil der Community, die Notwendigkeit einer solchen Regelung verständlich machen kann. // Martin K. (Diskussion) 19:09, 24. Okt. 2016 (CEST)

Nur damit hier nicht völlig falsche Rechtsauffassungen wieder und wieder verbreitet werden: Unsere Lizenzen beziehen sich ausschließlich auf das Urheberrecht und keinesfalls auf Merkenrechte. Die urheberrechtliche Freigabe ist nicht ausreichend, um ein Logo auf T-Shirts zu drucken und diese zu verkaufen. Dem steht das Markenrecht entgegen. Und seit dem Geburtstagszug ist die Rechtslage eben nicht enger, es gibt sogar Stimmen, die davon ausgehen, dass die Formulierungen im Urteil im Gegensatz sogar eine noch weitere Definition enthalten würde. Es gibt nur keine Rechtsprechung mehr seitdem, so dass alle Kommentare in der Luft hängen. Wir damit auch: Es gibt einfach nicht genügend Anhaltspunkte um unsere Richtlinien anzupassen. Grüße --h-stt !? 20:53, 24. Okt. 2016 (CEST)
Natürlich beziehen sich die CC - Lizenzen in der Theorie nur auf das Markenrecht. Es ist aber fraglich ob diese Trennung in der Praxis auch vor Gericht Bestand hätte, wenn ein Unternehmen via Markenrecht jemanden wegen einer Nutzung verklagt, dem es via freier Lizenz urheberrechtlich ausdrücklich erlaubt hat das vorliegende Zeichen zu verwenden?! Einerseites "mach damit was Du willst" und andererseits "wir klagen Dich in Grund und Boden, wenn Du es verwendest" ist eben leider nicht konkludent.
  • Creative Commons selbst rät in seinen FAQ jedenfalls aus gutem Grund ausdrücklich von einer CC-Lizensierung von Logos ab.
  • Und in der OTRS-Praxis platzen die CC-Freigaben bei Logos größerer Unternehmen i.d.R. spätestens dann, wenn die ihre Rechtsabteilung konsultieren.
Es bringt daher wenig bis nichts diese Probleme herunterzuspielen und so zu tun, als sei die CC-Lizensierung eines Markenzeichens für den Rechteinhaber so unproblematisch wie die von irgendwelchen Photos und Grafiken. Die Praxis spricht da eine deutlich andere Sprache: Wenn CC die einzige Option ist, werden wir damit nicht mal ansatzweise unser Logo-Problem lösen. Wer Gegenteiliges glaubt, kann ja gerne mal versuchen eine CC-Freigabe für sagen wir das Red Bull-Logo zu erwirken (das übrigens auch so eine Altlast ist). // Martin K. (Diskussion) 22:34, 24. Okt. 2016 (CEST)
Äh - bitte prüfe die von dir verlinkte Seite. Die sagt nämlich etwas völlig anderes und rät nicht davon ab, Logos (die markenrechtlich geschützt sind) unter eine CC-Lizenz zu stellen. Sie schlagen in diesem Fall nur eine besondere Notiz vor. Halten wir fest: Creative Commons vertritt meine (Rechts-)Auffassung. Grüße --h-stt !? 20:45, 25. Okt. 2016 (CEST)
@H-stt: Ich weiß ja nicht, welchen Text Du gelesen hast, aber in dem, den ich meine, steht Folgendes:

Could I use a CC license to share my logo or trademark?

Creative Commons does not recommend using a CC license on a logo or trademark. While a logo or trademark can be covered by copyright laws in addition to trademark laws, the special purposes of trademarks make CC licenses an unsuitable mechanism for sharing them in most cases. Generally, logos and trademarks are used to identify the origin of a product or service, or to indicate that it meets a specific standard or quality. Allowing anyone to reuse or modify your logo or trademark as a matter of copyright could result in your inability to limit use of your logo or trademark selectively to accomplish those purposes. Applying a CC license to your trademarks and logos could even result in a loss of your trademark rights altogether. See below for more about how to license material that includes a trademark or logo.“

Creative Commons FAQ
...Unterstreichungen durch mich. Wir können aber aber auch gerne John Weitzmann mal zu dem Thema befragen - schließlich hat der vor seiner WMDE-Zeit für Creative-Commons gearbeitet. // Martin K. (Diskussion) 20:58, 25. Okt. 2016 (CEST)
Ich kann gerade nicht vollständig folgen, wo der Kern des Problems liegt. In der Tat erfassen die CCPL Markenrechte (und auch andere Registerrechte) nicht, sodass der Umgang damit außerhalb der klassischen Open-Content-Mechanismen geklärt werden muss. Das Gute am Marken-/Kennzeichenrecht ist, dass es nur den marken-/kennzeichenmäßigen Gebrauch reglementiert, was sehr viele der notorisch im Urheberrecht problematischen Problemszenarien gar nicht erst entstehen lässt. Ob bzw. wann eine Logo-Darstellung in der WP markenmäßig ist oder nicht, wäre ggf. näher zu beleuchten. Schwierig wird es dann, wenn sowohl Marken- als auch Urheberrechte an Logos bestehen, was seit der Geburtstagszug-Entscheidung des BGH leider eher die Regel als die Ausnahme sein dürfte. Dann müssten die Logos, um in der WP auftauchen zu dürfen, urheberrechtlich freigegeben sein, was kein Logo-Inhaber wollen wird (siehe auch das obige Zitat aus den CC FAQs). Jemand sollte einfach mal zum BGH gehen und bescheid sagen, dass die derzeitige Rechtslage nur Probleme macht ... John Weitzmann (WMDE) (Diskussion) 15:13, 26. Okt. 2016 (CEST)

Spannend, den Abschnitt habe ich übersehen, denn unter steht "Can I offer material under a CC license that has my trademark on it without also licensing or affecting rights in the trademark?" mit einer Erklärung, wie man es sinnvoll tun kann. Die FAQ scheint perplex zu sein. Grüße --h-stt !? 21:08, 25. Okt. 2016 (CEST)

@H-stt: Du scheinst die Worte "on it" zu überlesen. In diesem Abschnitt ist nicht vom Logo selbst die Rede, sondern von Werken, die mit dem Logo gekennzeichnet sind oder dieses abbilden. Und das ist etwas anderes, weil das Logo dann nicht mehr das Werk ist, auf das sich die Lizenz bezieht, sondern nur noch eines der Werke, von dem dieses abgeleitet wurde. Und diese Vorgängerwerke müssen ja nicht zwingend unter einer freien Lizenz stehen. // Martin K. (Diskussion) 23:18, 25. Okt. 2016 (CEST)
Eine Frage: Wenn ich wie bei der Fussball-Bundesliga eine Grafik mit den Standorten der Vereine mache und dazu die Logos nutze, brauch ich zum Hochladen die Erlaubnis der Urheber? Oder kann ich das einfach Hochladen, da die Grafik von mir erstellt worden ist? Grüße --Yanikor (Diskussion) 14:09, 26. Okt. 2016 (CEST)
Yanikor: Ja. Nein. Logos bleiben Logos. wenn Du die Werke Dritter verwendest, werden sie dadurch nicht Deine eigenen. Grüße, --emha db 15:41, 26. Okt. 2016 (CEST)

Problem mit Datei Datei:Alliance of European Conservatives and Reformists logo.png

Datei des Vorgängers AECR
Datei auf commons mit Freigabe nach CC 4.0

Hallo,

Krd und ich AdAstraPerScientiam bräuchten eure Unterstützung bei einem etwas kniffligeren Fall:

Letztlich zu klären: Nach Freigabe des einen Bilds Datei:ACRE_Logo.jpg begründet durch Schöpfungshöhe, und inzwischen unter CC 4.0 Lizenz, ist das Bild Datei:Alliance of European Conservatives and Reformists logo.png ebenfalls von der gleichen Freigabe erfasst? Es unterscheidet sich lediglich durch eine Variation zweier Farbgradienten im Logo, also einer Änderung die unter die Nutzungsbedingungen der CC 4.0 Lizenz fällt (Bearbeiten — das Material remixen, verändern und darauf aufbauen). Das Bild Datei:Alliance of European Conservatives and Reformists logo.png ist jedoch älter!

Hier nochmal die bisherige Kommunikation zu Protokoll:

Hallo AdAstraPerScientiam,

bei der folgenden von dir hochgeladenen Datei gibt es noch Probleme:

  1. Datei:Alliance of European Conservatives and Reformists logo.png - Probleme: Freigabe, Lizenz, Urheber, Hinweis
  • Freigabe: Du brauchst eine Erlaubnis, wenn du eine urheberrechtlich geschützte Datei hochlädst. Um eine solche Erlaubnis zu formulieren, bieten wir einen Online-Assistenten unter https://wmts.dabpunkt.eu/freigabe3/ an. Er hilft Dir, die passende Formulierung zu finden, egal ob Du selbst der Urheber bist oder die Datei von einer anderen Person geschaffen wurde.
  • Lizenz: Eine Lizenz ist die Erlaubnis, eine Datei unter bestimmten Bedingungen zu nutzen. In der deutschsprachigen Wikipedia werden nur solche Dateien akzeptiert, die unter einer freien Lizenz stehen, die hier gelistet sind. Unser Online-Assistent unter https://wmts.dabpunkt.eu/freigabe3/ hilft Dir, eine passende Lizenz auszuwählen und den Text für Dich anzupassen. Wenn du der Urheber der Datei oder der Inhaber der Nutzungsrechte bist, kannst Du ihn benutzen, um den Text anschließend in die Dateibeschreibungsseite einzufügen.
  • Urheber: Der Schöpfer des Werks (z. B. der Fotograf oder der Zeichner). Man wird aber keinesfalls zum Urheber, wenn man bspw. ein Foto von einer Website nur herunterlädt oder ein Gemälde einfach nachzeichnet! Wenn du tatsächlich der Urheber des Werks bist, solltest du entweder deinen Benutzernamen oder deinen bürgerlichen Namen als Urheber angeben. Im letzteren Fall muss allerdings erkennbar sein, dass du (also AdAstraPerScientiam) auch diese Person bist.
  • Hinweis durch den DÜP-Bearbeiter: Logo erreicht Schöpfungshöhe, WP:Bildfreigabe nötig!

Durch Klicken auf „Bearbeiten“ oben auf der Dateibeschreibungsseite kannst du die fehlenden Angaben nachtragen. Wenn die Probleme nicht innerhalb von 14 Tagen behoben werden, muss die Datei leider gelöscht werden.

Fragen beantwortet dir möglicherweise die Bilder-FAQ. Du kannst aber auch gern hier in diesem Abschnitt antworten, damit dir individuell geholfen wird.

Vielen Dank für deine Unterstützung, Xqbot (Diskussion) 00:54, 28. Okt. 2016 (CEST)

Für die andere Version Datei:ACRE_Logo.jpg liegt Genehmigung im commons nach PermissionOTRS mit id=2016102010011188 durch User Josve05a vor. Dieses Logo ist nur eine Abwandlung und ist nach CC 4.0 erlaubt. Soll jetzt das Logo Datei:Alliance of European Conservatives and Reformists logo.png ebenfalls nach commons verschoben werden? --AdAstraPerScientiam (Diskussion) 11:45, 1. Nov. 2016 (CET)
Hallo AdAstraPerScientiam. Du hast in Datei:Alliance of European Conservatives and Reformists logo.png als Quelle die Website angeben. Stammt diese Datei nun von der Website, oder ist es eine Abwandlung von Dir an auf Basis von Datei:ACRE Logo.jpg? Gruß… --Krd 17:41, 1. Nov. 2016 (CET)
Sie ist urprünglich von der Website. Allerdings ist das AECR Bild sogar älter als das freigegebene. Das Freigegebene scheint eine Ableitung des urprünglicheren AECR Bildes. -AdAstraPerScientiam (Diskussion) 17:46, 1. Nov. 2016 (CET)
Hallo AdAstraPerScientiam. Das mag so scheinen, ich sehe jedoch keine Möglichkeit, die AECR-Datei ohne neue Freigabe zu nutzen. Gruß… --Krd 19:12, 3. Nov. 2016 (CET)
Und wenn ich das freigebene ACRE-Bild so umbaue mit gimp, dass es etwa so ausschaut wie das nicht freigegebene AECR-Bild? Das schaut dann zu 99 % so aus wie das Umstrittene. Ich frag' mich was denn die Freigabe bzgl. Schöpfungshöhe erzwingt. Es ist im ACRE wie im AECR doch definitiv die Silhouette des Löwen. Und die ist 100 % identisch in beiden Bildern, und damit haben wir die Freigabe für den Löwen. Ist der Farbverlauf im AECR Bild bereits auch wieder Schöpfungshöhe? Das ist doch lediglich eine einfache geometrische Form und ein Farbgradient. -AdAstraPerScientiam (Diskussion) 08:16, 4. Nov. 2016 (CET)
Ich hab leider spontan keine Antwort auf diese Frage, und möchte das auch nicht entscheiden. Am liebsten wäre es mir, Du würdest das unter WP:URF oder WP:DÜP/SF nochmal genau so darstellen, vielleicht findet man dort ja eine gemeinsame Lösung. Gruß… --Krd 18:33, 4. Nov. 2016 (CET)

@AdAstraPerScientiam::

  • Wieso hast Du das Logo entgegen der ausdrücklichen Warnungen auf der Hochladeseite und im Baustein selbst denn überhaupt als {{Bild-LogoSH}} hochgeladen? Wenn es von Anfang an eine CC-BY-SA 4.0 Ableitung sein sollte, dann hättest Du es also solche kennzeichnen und mit einem Verweis auf das freigegebene Logo auf Commons hochladen können?!
  • Nach meinem Verständnis ist ein Werk ein Werk und muss als Ganzes bewertet werden. Man kann es nicht einfach in Einzelteile zerlegen, die man dann getrennt auf ihre Schöpfungshöhe hin untersucht (andernfalls ließe sich ja so ziemlich alles auf gemeinfrei Fragmente runterbrechen).
  • Natürlich ist es möglich aus dem flachen Logo mit geringem Aufwand das mit dem Verlauf zu machen und die Lizenz des Logos liese das (vermutlich im Gegensatz zum Markenrecht) auch zu. Aber neben der Sache mit dem Ei des Kolumbus haben wir hier das Problem, dass es das Resultat ja schon gibt. Und dummerweise erreicht es Schöpfungshöhe und steht es in seiner Gesamtheit unter dem Schutz des Urheberrechts. MMn kannst Du es daher nur publizieren, wenn Du dafür eine Freigabe des zugehörigen Urheber hast.

Wir machen das zwar sonst nicht, aber in diesem Fall würde ich vorschlagen, dass wir vom Support-Team einfach nochmal eine Mail an unseren Ansprechpartner im ursprünglichen Ticket schreiben und ihn fragen, ob sie die Freigabe auch auf die ältere Verlaufsversion des Logos erstreckt. Wenn er dies bestätigt, ist alles in Ordnung andernfalls löschen wir es. Ok? // Martin K. (Diskussion) 20:11, 4. Nov. 2016 (CET)

@Martin Kraft::
Hallo Martin,
  • Nun ich hatte es 2014 hochgeladen, da existierte das andere Bild noch gar nicht. Ich persönlich halte dieses Bild für ein Logo ohne Schöpfungshöhe, hänge hier aber wohl einer Minderheitenmeinung an.
  • Es ist doch ziemlich einfach: Selbst wenn nur ein Teil Schöpfungshöhe besitzt, hat das gesamte Bild Schöpfungshöhe. Ist aber für den Teil der Schöpfungshöhe eine Freigabe erteilt, dann ist das gesamte Werk auch freigegeben. Wir machen das auch schon heute so. Würde sich beispielsweise nur der Text ändern, wäre das lizenztechnisch gar kein Problem.
  • Meinst Du das Henne-Ei-Problem? Das macht's ja noch komplizierter. Auch deswegen sind wir hier gelandet.
  • Ich danke Dir für den Vorschlag und die Unterstützung mit der erneuten Nachfrage. So machen wir's!
  • Wenn jetzt keine Freigabe für das Original erteilt wird, kann ich es bei Löschung des alten ja vom Freigegebenen selbst ableiten und dann nach commons hochladen. Die Freigabe für das Original Logo würde ich trotzdem bevorzugen.
-AdAstraPerScientiam (Diskussion) 10:04, 5. Nov. 2016 (CET)
Ich find's immer wieder erstaunlich, welche intellektuellen Klimmzüge hier unternommen werden, um der gestalterischen Arbeit Dritter die Schutzfähigkeit abzusprechen oder diese irgendwie zu umgehen. Aber zu Deinen Punkten:
  • Abgesehen von der ausdrücklichen Warnung und Handlungsempfehlung, die man in {{Bild-LogoSH}} nachlesen kann, und allem was sonst noch zum BGH-Urteil hierzuwiki nachlesbar ist, solltest Du Dich mal fragen, ob Du selbst in der Lage gestalterisch in der Lage wärst eine stilisierte Tiersilluette in dieser Qualität zu entwerfen (nicht dasselbe einfach nur nachzuzeichnen), wie viel Zeit Du für diesen Entwurfsprozess benötigst und ob das alles so trivial und unschöpferisch wäre, dass es ok ist wenn jeder andere das Ergebniss nutzen dürfte ohne Dich zu fragen?
    Ich habe übrigens für einen meiner beruflichen Kunden mal ein Logo entworfen, dass motivisch ähnlich ist, aber doch demonstriert, wie viel schöpferische Individualität allein innerhalb der Motiv-Vorgabe „Löwe von der Seite“ möglich ist.
  • Nein: Auch wenn man in der Betrachtung sicher über Einzelteile spricht, so ist die Schöpfungshöhe nicht nur die Eigenschaft des gesamten Werkes, sondern das, was ein Werk erst zu einem Werk macht. Man kann das nicht einfach in Teile zerlegen und sich dann die Rosinen rauspicken.
    • Mit „Wir machen das auch schon heute so.“ meinst Du vermutlich abgeleitete Werke?! Also Werke, die auf Basis eines anderen erstellt wurden und bei denen sich dann die Frage stellte ob die Ableitung selbst (z.B. eine Colorierung) überhaupt Schöpfungshöhe erreicht. Hier ist der Fall aber augenscheinlich genau andersherum: Hier ist der flache Version des Logos die Ableitung der Verlaufsversion. Und die Freigabe an ihr beinhaltet daher genauso wenig alle Rechte an der umfassenderen Ursprungsversion, wie die Freigabe einer Strichumsetzung alle Rechte an dem Photo umfassen würde, auf dessen Basis sie erstellt wurde.
    • Würdest Du bei diesem Logo „nur den Text ändern“ hättest Du vermutlich eine Markenrechtsklage am Hals – aber das ist ein anderes Thema.
  • Nein, Ich meinte das Ei des Kolumbus: Diese kleine Anekdote lehrt uns, dass es relativ einfach ist etwas nachzumachen, wenn es erst mal jemand vorgemacht hat. Und das gilt insbesondere für Design und Kunst. Und deshalb greift auch die bei Moderner Kunst oft gehörte Kritik „das könnte ich genauso gut malen“ ins Leere. Die Leistung von jemandem wie Kasimir Malewitsch oder Yves Klein bestand nicht darin, eine Leinwand schwarz bzw. blau anzumalen, sondern darin, als Erster auf die Idee zu kommen, es genau so zu tun – und das ist das, was man Schöpfungshöhe nennt.
  • Die Anfrage ist raus, warten wir's also ab.
  • Nein. Wie oben schon gesagt, geben einem weder die freien Lizenz noch die Verwendung gemeinfreien Ausgangsmaterials das Recht, ein zweites Werk einfach nachzubauen und dann als eigenes auszugeben. Wenn es ein Werk schon gibt, dann ist dieser Platz besetzt und gehört dessen Urheber.
    Wenn wir keine Freigabe bekommen sollten, dann läuft es auf die Löschung der Verlaufsversion raus. Und ehrlich gesagt sehe ich auch kein solch riesiges Problem darin, in dem einen Artikel, in dem dieses Logo verwendet wird, einfach die neue, freigegebene Version zu nehmen.
Soweit, so ausführlich. // Martin K. (Diskussion) 12:06, 5. Nov. 2016 (CET)
Danke Dir Martin,
ich denke wir werden hier Glück haben und die Freigabe bekommen.
Eine Nachfrage lizenztechnischer Art:
Ich dachte wir haben eine CC 4.0 Lizenz auf dem ACRE Bild. D.h. ich darf dies nicht verändern in Richtung AECR und es aus enzyklopädischen Gründen dann in einen wikipedia-Artikel als das Logo des AECR einstellen? Wozu haben wir dann die CC 4.0 Lizenz? Wie könnte man dann hier alternativ dem enzyklopädischen Auftrag einer Darstellung nachkommen? Es geht ja bei einer Darstellung eines Logos gerade darum es so exakt wie möglich darzustellen.
Persönliche Meinung und Hoffnung:
Grundsätzlich halten wohl nicht Wenige das letzte Urteil zum Urheberrecht für zu kurz gesprungen und vor dem letzten Urteil 2013 hat man dies ja wohl auch anders gesehen. Es ist ja immer noch nicht zu 100 % klar, was dies für Logos oder einen in Deutschland bisher nicht gebräuchlichen fair use bedeuten würde. Deswegen ja auch nur die Empfehlung, weil die finale Rechtssicherheit fehlt. Mir ist auch klar, dass man sich hiermit auf dünnem Eis bewegt, aber nicht alles was nicht explizit erlaubt ist, ist damit auch gleich verboten, speziell wenn wir hier in wikipedia aus akademischem Bildungsinteresse ohne kommerzielles Interesse agieren. Wir haben ja nichts persönlich davon und in diesem Fall schränken wir auch kein anderes persönliches oder kommerzielles Interesse des Markenrechteinhabers ein durch eine Darstellung. Und bei den Lizenzen geht's primär auch nie um die Kunst, sondern letztlich die kommerziell-rechtliche Nutzung. Und hier im Falle von Partei-Logos nehmen wir keinem Künstler die Butter vom Brot.
Und ich bezweifle nicht die künstlerische Leistung hinter einem Bild, wenn ich sie in einer Enzyklopädie darstellen möchte, vielleicht ist sogar das Gegenteil richtig. Ich hoffe immer noch auf eine Klarstellung innerhalb zukünftiger Rechtsprechung und Kommentarliteratur im Sinne eines Bildungsauftrags. -AdAstraPerScientiam (Diskussion) 13:13, 5. Nov. 2016 (CET)
  • Es ist nunmal der Kern des Urheberrechts, dass man ein Werk nur mit Zustimmung des zugehörigen Urhebers nutzen darf. Und dabei ist es völlig irrelevant ob man die Abbildung des Werk per Copy'n'Paste von irgendwo kopiert, mit einer Software aus anderen Werken zusammengebastelt, oder mit einem Pinsel selbst gemalt hat: So lange das, was hinten raus kommt, so aussieht wie ein Werk eines anderen Urhebers, benötigt man dessen Zustimmung. Es ist daher auch weitgehend irrelevant, ob das Ausgangsmaterial gemeinfrei ist oder unter einer CC-Lizenz steht. Es kommt einzig auf den Schutzstatus des Endresultates an.
    Und das sich die CC-Lizenzen grundsätzlich nur auf das Urheberrecht beziehen und alle anderen Rechtsgebiete (Persönlichkeitsrecht, Markenrecht, etc.) ggf. gesondert geprüft werden müssen, dürfte ja bekannt sein?! Und natürlich könnte der Rechteinhaber auf Basis des Markenrechts dagegen vorgehen, wenn jemand seine Marke verunstaltet.
  • Deine Kritik des Geburtstagszug-Urteils kann ich nicht teilen, weil sie doch im Endeffekt darauf hinausläuft, die Werke Dritter, ohne deren Erlaubnis nutzen zu wollen – Werke, die man einerseits so gelungen findet, dass man sie unbedingt nutzen möchte, ihnen aber anderseits jede schöpferische Eigenheit abspricht, um eben dies zu tun.
    Beim Urteil zum Laufenden Auge ging es übrigens nicht um die Verwendung eines identischen Logos, sondern darum ob man ein Logo mit einem laufenden Auge verwenden darf, wenn es schon ein anderes (nicht identisches) Logo mit demselben Motiv gibt. Das Gericht hatte dass damals mit der Begründung bejaht, dass der Rechteinhaber des ursprünglichen Logos ja ein Geschmacksmuster hätte beantragen können. Man hat also die urheberrechtliche Schutzfähigkeit im Bereich der angewandten Kunst zu Gunsten einer anderen Schutzform zurückgefahren und dabei mMn unterschlagen, die die Profiteure des Schutzes jeweils verschiedene sind (einmal der Urheber, einmal der Verwerter). Diese vielfach kritisierte Widerspruch wurde mit dem neuen Urteil behoben.
  • Fair use ist in Deutschland nicht einfach nur ungebräuchlich, es ist schlicht nicht existent. Im Gegensatz zu den angelsächsischen Ländern gibt es in keinem Land des DACH-Raums diese Rechtsdoktrin. Und auch die Wikipedia kann nicht mal eben neue Gesetze erfinden, sondern muss sich an die halten, die es gibt.
  • Mit Bildungsinteresse, etc. spielst Du ja auf die Nutzung möglicher anderer Schranken des Urheberrechts an. Und solche gibt es ja, nur hat (a) bisher niemand eine Regelung gefunden, die uns juristisch sauber die Nutzung von Logos, Firmstils, etc. erlauben würde, und (b) müsste man diese Lösung dann auch mit dem entsprechenden Baustein bei der Datei vermerken.
  • Lies Dir nochmal unsere WP:Grundprinzipien durch. Da steht, dass wir hier nur Inhalte nutzen, die von jedermann (ausdrücklich auch kommerziell) nachgenutzt werden können. Niemand hat uns zu dieser Regel gezungen, dass ist ein Prinzip, dass die Mütter und Väter unserer Enzyklopädie selbst aufgestellt haben. Das kann man gut finden, oder nicht, aber es ist eben so.
Ich finde es übrigens ein wenig albern, wegen dieser Verlaufsversion ohne erkennbaren enzyklopädischen Mehrwert, hier so eine Ewigdiskussion zu führen. // Martin K. (Diskussion) 16:26, 5. Nov. 2016 (CET)

@AdAstraPerScientiam: Wir haben jetzt netterweise auch eine Freigabe, für die andere Version des Logos erhalten. Ich habe sie dort eingetragen und die Datei für die Verschiebung nach Commons markiert.

Es lohnt sich also, etwas von der Zeit zu investieren, um von Rechteinhaber eine Freigabe zu erwirken, statt hier ewig darüber zu diskutieren, das Urheberrecht zu verbiegen ;) // Martin K. (Diskussion) 15:42, 7. Nov. 2016 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 23:47, 9. Nov. 2016 (CET)

Logo Perana

Datei:Ford Perana Logo.png "Diese Grafik sollte als Vektorgrafik im SVG-Format neu erstellt bzw. in SVG konvertiert werden."

Ich habe mir mal ein anderes Logo des Perana vorgenommen - es gibt da kein einheitliches Logo, ich habe mindestens 3 verschiedene Versionen gesehen.
Und ich habe es nachgebaut als SVG - ist das ok oder gibt das Probleme?
Die Firma Basil Green Motors gibt es noch, aber sie reagiert nicht auf Emails, die die Geschichte des Perana betreffen. Heute ist sie nur noch Vertragshändler für Ford und Mazda.
Die png-Version kann hier angeschaut werden.

--Laser-Ulm (Diskussion) 21:17, 21. Okt. 2016 (CEST)

Hallo Laser-Ulm, eine Umformatierung ist urheberrechtlich unbeachtlich. Gruß, --Gnom (Diskussion) 22:02, 2. Nov. 2016 (CET)

Budimir Lončar

Spräche etwas dagegen, dieses Bild aus der serbischen Wikipedia sr:Датотека:Stevan Kragujevic, Budimir Loncar, jugoslovenski i hrvatski politicar i diplomata.JPG auf commons zu übertragen, so daß es in den Artikel eingebaut werden kann? Als Lizenz ist dort cc-by-sa-3.0 angegeben, mit einem OTRS-Ticket. Danke, Gruß, Aspiriniks (Diskussion) 15:45, 22. Okt. 2016 (CEST)
Ggf. müßte die Beschreibung ergänzt werden: rechts im Bild ist Ante Marković zu erkennen, das Bild dürfte aus der Zeit um 1990 stammen. -- Aspiriniks (Diskussion) 15:47, 22. Okt. 2016 (CEST)

Hallo Aspiriniks, wenn die Lizenzierung in Ordnung ist, spricht aus meiner Sicht nichts dagegen, das auf Commons zu übertragen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 22:01, 2. Nov. 2016 (CET)

Willi Dirx Urheberrecht

Hallo, derzeit befasse ich mich damit, einen Artikel über das künstlerische Lebenswerk von Willi Dirx zu erstellen. Das Urheberrecht liegt bei Axel Dirx. Axel Dirx hat mir erlaubt, nicht veröffentlichte Werke zu veröffentlichen. Es geht um Holzschnitte, Gemälde, Grafiken usw. Was muss unter Quellenangabe eingefügt werden ? In Abstimmung mit Axel Dirx habe ich bei Wikimedia 4 Holzschnitte eingebracht mit dem Formular der Zustimmung an die OTRS gesandt.--J.hagelüken (Diskussion) 19:26, 27. Okt. 2016 (CEST)

Als Quelle kannst du "Axel Dirx" angeben, J.hagelüken. Gruß, --Gnom (Diskussion) 22:00, 2. Nov. 2016 (CET)

Klagenfurter Handschrift

Servus,
Es gibt doch sicher kein Problem, die Klagenfurter Handschrift aus dem Internet zu kopieren, etwa diese Faksimile von hier? Kann ich da irgendetwas falsch machen?
Gruß, Ciciban (Diskussion) 15:59, 31. Okt. 2016 (CET)

hier schon vorhanden — angeblich geschützt.
Gruß, Ciciban (Diskussion) 16:07, 31. Okt. 2016 (CET)
Dort steht: Rateški rokopis (faksimile), kot je prikazan na informativni tabli v Ratečah. — Es ist also ein Foto, das in einer Ausstellung in Ratschach aufgenommen wurde, wo ein Faksimile in einem Schaukasten ist. Urheberrechtlich ist die Sache gegessen, einverstanden? Kann es für uns hier ein Problem werden, falls das Foto unberechtigt (gegen ein allfälliges Fotografierverbot des Hausherrn) aufgenommen wurde?
Darf ich jetzt diese Aufnahme, die im slowenischen Wikipedia als urheberrechtlich geschützt vermerkt ist, als gemeinfrei in die Commons übertragen, oder darf ich das nicht?
Danke voraus für eine Einschätzung.
Gruß, Ciciban (Diskussion) 08:01, 2. Nov. 2016 (CET)
Puh, Ciciban, wir müssen uns als erstes fragen, ob so ein Facsimile schutzfähig ist. Das verneinen wir wohl. Dann muss man sich fragen, ob wir Ärger bekommen können, wenn das Foto unter Verstoß gegen ein Fotografierverbot aufgenommen wurde. Das sehen wir hier auch nicht so. Gruß, --Gnom (Diskussion) 21:58, 2. Nov. 2016 (CET)
Gut, dann werde ich das Ding als gemeinfrei importieren.
Gruß, Ciciban (Diskussion) 07:45, 3. Nov. 2016 (CET)

Übertragen einzelner Textabschnitte eines Artikels in einen anderen Artikel

Ich habe die wichtigen Textabschnitte eines Artikels, der vermutlich aufgrund von Irrelevanz gelöscht werden würde, in einen anderen passenden Artikel als Abschnitt übertragen (C&P). Den ursprünglichen Artikel habe ich in eine WL zu dem passenden Zielartikel geändert, so dass er nicht gelöscht wird. Dies war ein Vorschlag im Rahmen einer LD, um die Informationen des Artikels, auf den ein LA gestellt wurde, zu retten, sollte er gelöscht werden, wovon ich ausgehe. Auf der Disk des Zielartikels habe ich die Herkunft des Textes mit der VG des ursprünglichen Artikels (jetzt WL) angegeben, einschließlich Link dorthin. Sollte der Vorschlag angenommen werden, wäre noch gemäß Erläuterungen in Vorlage:Inhalte übernommen weiter zu verfahren. Sollte der Vorschlag nicht angenommen werden, wären die übernommenen Inhalte im Zielartikel wieder zu löschen. Genau diese Vorgehensweise wurde mir vor geraumer Zeit von einem Admin angeraten. Nun wird mir dieses Verhalten als URV und Vandalismus vorgeworfen. Vgl. [9] [10] [11] [12] Ich bitte um Auskunft, wie zu verfahren ist. Danke. --Siwibegewp (Diskussion) 22:39, 31. Okt. 2016 (CET)

In der Benutzer Diskussion:Biberbaer#Was ist URV und was nicht? habe ich Dich schon auf auf Hilfe:Artikel zusammenführen verwiesen. Das gleiche Prozedere ist in Kurzform auch in der Vorlage unter Vorlage:Inhalte übernommen#Erläuterung beschrieben. Dieses Verfahren ist anzuwenden. --axel (Diskussion) 09:04, 1. Nov. 2016 (CET)
Bitte erst mal alles lesen, vor allem meine Ausführungen in der LD, erst dann antworten, bitte qualifiziert. Danke. --Siwibegewp (Diskussion) 12:15, 1. Nov. 2016 (CET)
Auch hier kann man unter Umständen argumentieren, dass die übernommen Textabschnitte gar nicht urheberrechtlich schutzfähig sind. Gruß, --Gnom (Diskussion) 21:56, 2. Nov. 2016 (CET)
Was verstehst Du unter unter Umständen? Der kopierte Textabschnitt ist ein wesentlicher Teil des Artikels und der Erstersteller hat diese Worte formuliert und darf davon ausgehen in der Versionsgeschichte als Erstautor erhalten zu bleiben. Aus diesem Grund gibt es Hilfe:Artikel zusammenführen. Gruß -- Biberbaer (Diskussion) 22:03, 2. Nov. 2016 (CET)
Hallo Biberbaer, es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass Wikipedia-Artikel urheberrechtlich geschützt sind. Das sind sie in der Regel nicht, siehe Wikipedia:WikiProjekt Urheberrecht/Almanach, Punkt 2.2.1.2. Gruß, --Gnom (Diskussion) 22:16, 2. Nov. 2016 (CET)
Moin Gnom, danke für den Hinweis, ich kenne die Projektseite, bin aber der Meinung das dieser Textabschnitt [13] nahezu vollständig durch Copy und Paste eingefügt wurde, was zumindest äußerst grenzwertig ist, denn um Stichwortartige geschichtliche Abrisse und Lebensläufe handelt es sich in genau diesesem Fall nicht. Es handelt sich um einen wesentlichen Teil des Artikels Chicago Express (Schiff), aktionistisch und völlig überflüssig eingefügt in Colombo-Express-Klasse [14]. Mitarbeiter des Portal:Schifffahrt hätten nach einer Adminentscheidung zum LA-betroffenen Artikel für eine vernüftige Zusammenführung der Inhalte gesorgt. Nichts wäre verlorengegangen. Ich weiß, Du kannst es vielleicht auch nicht mehr hören, aber die Qualität und Ernsthaftigkeit von WP leidet unter solchen Aktionen. Ich befürworte daher eine Zurücksetzung des Artikels Colombo-Express-Klasse auf die Version von Benutzer:Fegsel, möchte es aber nicht selber machen damit nicht der Eindruck entsteht ich möchte einen EW. Siehe auch [15] Gruß -- Biberbaer (Diskussion) 07:23, 3. Nov. 2016 (CET)
Hallo Biberbaer, um das urheberrechtliche Problem zu beseitigen, müsste man halt ein paar Sätze umstellen, dann wäre das gegessen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 09:33, 3. Nov. 2016 (CET)

Wie kann ich ein Logo eines Sportvereins hochladen, das ich im Internet gefunden habe? (nicht signierter Beitrag von XX2310 (Diskussion | Beiträge) 11:54, 26. Okt. 2016 (CEST))

Gar nicht. --Magnus (Diskussion) 12:19, 26. Okt. 2016 (CEST)
Lieber nicht, @XX2310: außer Du selbst bist der Urheber! --emha db 14:02, 26. Okt. 2016 (CEST)
Aber was ist, wenn man die Erlaubnis vom Verein für das Hochladen des Logos hat? Grüße --Yanikor (Diskussion) 14:06, 26. Okt. 2016 (CEST)
Wenn der Verein die "Erlaubnis ... für das Hochladen" mit dem Veroeffentlichen des Logos unter einer freien Lizenz verbunden hat, dann ja. --Nurmalschnell (Diskussion) 14:45, 26. Okt. 2016 (CEST)
@Yanikor: Es reicht aber explizit nicht, eine „Erlaubnis für das Hochladen auf Wikipedia“ zu haben, Du brauchst eine Genehmigung wie auf Wikipedia:Textvorlagen zu finden. Viele Grüße, --emha db 15:35, 26. Okt. 2016 (CEST)

Bei der Gelegenheit: @Yanikor: hast Du die Stadionbilder, die Du auf Commons hochgeladen hattest, wirklich selbst photographiert oder wurden die auch nur einfach irgendwo aus dem Internet kopiert? Z.B. von hier? // Martin K. (Diskussion) 15:54, 26. Okt. 2016 (CEST)

Ich hab mit Insu (so heißt der auf den du den Link gemacht hast) gesprochen und er hat mir seine Bildrechte überlassen für Wikipedia (seine Bilder zu den Stadien hatte ich auf Facebook gesehen. Da dies mündlich während meines Aufenthalts in Südkorea diesen Jahres gewesen war, hab ich jetzt natürlich keinen Nachweis für dieses Gespräch. Er ist wie ich FC Seoul Fan und wir hatten uns gemeinsam die Spiele, während ich dort war angeschaut. Jedenfalls hat er mir die Bildrechte für Wikipedia gegeben. Grüße --Yanikor (Diskussion) 16:33, 26. Okt. 2016 (CEST)
Den einzigen Nachweis, den ich bringen kann ist sein und mein Facebook Account. Da sind wir in den Freundeslisten. Das wäre aber der einzigste Nachweis, den ich dir geben kann dass ich ihn persöhnlich kenne. --Yanikor (Diskussion) 16:39, 26. Okt. 2016 (CEST)
hat er mir die Bildrechte für Wikipedia gegeben.“ Siehst Du Yanikor, und genau das ist das Problem! Diese Form von Freigabe reicht (uns) nicht aus, siehe vier weiter oben. Wir brauchen dafür eine Freigabe durch den Urheber für eine dieser Lizenzvorlagen. Und es ist nicht okay, wenn Du "Quelle: Eigenes Werk, Urheber: Yanikor" schreibst, weil das wissentlich(!) die Unwahrheit ist. Ich bitte Dich, umgehend die Angaben alle zu korrigieren und die Freigabe einzuholen. Viele Grüße, --emha db 17:16, 26. Okt. 2016 (CEST)
ok, geht klar. Damit es in der Zukunft mit diesen Bildern keine weiteren Probleme gibt, hole ich die Freigabe von ihm ein. Gruß --Yanikor (Diskussion) 17:18, 26. Okt. 2016 (CEST)
@Yanikor: Ich habe die Bilder auf Commons gerade entsprechend getagged. Das gibt Dir 7 Tage die Freigabe zu besorgen, bevor sie gelöscht werden. Falls es länger dauern sollte, ist es aber auch kein Problem gelöschte Bilder wieder herzustellen.
Bitte achte in Zukunft darauf, ausschließlich Bilder mit korrekten Urheberrechtsangaben nachzuladen (mehr dazu unter Bildrechte). Insbesondere solltest Du niemals irgendwas als Dein eigenes Werk ausgeben, wenn Du nicht selbst der Urheber (=Photograph bzw. Grafiker) bist, der dieses Werk erstellt hat. // Martin K. (Diskussion) 17:41, 26. Okt. 2016 (CEST)

Und wie sieht es aus, wenn ich ein altes Logo durch eine neue Version aktualisieren möchte? (nicht signierter Beitrag von XX2310 (Diskussion | Beiträge) 10:45, 8. Nov. 2016 (CEST))

Isländische Parteilogos - wie weiter?

Wir hatten bis jetzt in allen Artikeln über Parteien, die im isländischen Parlament Althing vertreten sind, auch das jeweilige Parteilogo gezeigt, wie auch in der Liste der politischen Parteien in Island. Nun hat es mit Viðreisn eine weitere Partei ins Althing geschafft und damit stellt sich die Frage, wie wir mit den Parteilogos umgehen. Bis jetzt wurden alle Logos hier "lokal" hochgeladen, mit Ausnahme des sehr schlichten Logos der Allianz, das als "PD-textlogo" auf Commons liegt. Nach unserer neuen, vorsichtigeren Logo-Praxis würde ein Logo wie jenes der Unabhängigkeitspartei (trotz des Dateinamens soll es übrigens keinen Adler, sondern einen Falken darstellen) wohl kaum mehr als akzeptabel erachtet; Schöpfungshöhe ist sowas wohl einfach nicht mehr abzusprechen. Wie in so vielen "Altfällen" kam es hier bislang nicht zu Löschungen. Wir stehen nun aber vor der Situation, dass Viðreisn die einzige Partei im Althing wäre, deren Logo wir nicht zeigen, einfach weil sich in der Zwischenzeit unsere Praxis aufgrund der Rechtslage geändert hat und wir sowas aus gutem Grund nicht mehr hochladen wollen/können (auch das Logo von Viðreisn ist relativ komplex). Wir sollten dies m.E. zum Anlass nehmen, wenigstens in diesem kleinen Bereich mal konsequent aktiv zu werden, mein Vorschlag ist also: Die Logos aller isländischen Parteien werden aus den Artikeln entfernt und gelöscht. Das Allianz-Logo kann auf Commons bleiben, aber wir verwenden es um der Einheitlichkeit willen auch nicht in Artikeln (wäre ja seltsam, bei einer einzigen Partei das Logo zu zeigen, nur weil es einfacher ist als die anderen Logos). Gestumblindi 23:08, 31. Okt. 2016 (CET)

Nur zu. Meinen Segen hast Du. //Martin K. (Diskussion) 08:12, 2. Nov. 2016 (CET)
Ich persönlich sehe nur beim Falken einen Löschgrund, Gestumblindi. Gruß, --Gnom (Diskussion) 21:52, 2. Nov. 2016 (CET)
@Gnom: Nicht mal beim Logo der Links-Grünen Bewegung? Sieht mir doch reichlich kreativ und komplex aus: Einerseits erinnert es an ein "V" (für den Parteinamen Vinstrihreyfingin – grænt framboð), andererseits an eine Strasse bzw. einen Weg, und ausserdem an eine Blume. Allerdings scheint es sich sowieso um das ehemalige Parteilogo zu handeln, auf der Website der Partei ist jetzt ein anderes, schlichteres zu sehen. Chewbacca2205 hat gerade das Logo von Björt framtíð als "commonsfähig" markiert. Das möchte ich doch sehr anzweifeln, vielmehr denke ich auch bei diesem, dass wir es auch hier eher löschen müssen. In Österreich zumindest wäre ja sowas ganz sicher urheberrechtlich geschützt. Gestumblindi 13:05, 8. Nov. 2016 (CET)
Nach österreichischem Recht wäre das Logo mit Sicherheit schutzfähig. Allerdings besteht es nur aus zwei schlichten Schriftzügen und einfachen geometrischen Formen, sodass es nach US-amerikanischem und isländischem Recht gemeinfrei sein könnte. Die beiden wappenförmigen Flächen halte ich noch nicht für eine schutzfähige kreative Leistung, ebenso die Blumenform im rechten Wappen. In der englischsprachigen WP ist es außerdem auch als Textlogo markiert. VG Chewbacca2205 (D) 20:00, 8. Nov. 2016 (CET)
@Chewbacca2205: Ich habe gerade erst bemerkt, dass du auch bei besagtem (alten) Logo der Links-Grünen "commonsfähig" und "PD-Textlogo" gesetzt hat. Also ich würde mich da nie so weit aus dem Fenster zu lehnen wagen - das soll ein "Textlogo" im Commons-Sinne sein? "Simple geometric shapes"? Natürlich sind es schlichte Formen, aber wir haben da nicht einfach Kreise, Kästchen oder so, sondern wie oben beschrieben eine durchaus anspruchsvolle Stilisierung mit vielschichtiger Symbolsprache. PD-Textlogo auf Commons? Aus meiner Sicht: Bestimmt nicht. Und ich sehe es auch hier als höchst problematisch an. Zum Logo von Björt framtíð: Du schreibst "Die beiden wappenförmigen Flächen halte ich noch nicht für eine schutzfähige kreative Leistung, ebenso die Blumenform im rechten Wappen" - ich (in dieser Kombination) schon bzw. ich halte es zumindest für sehr gut möglich, dass da eine schutzwürdige Leistung gesehen werden kann. Und nun? Wer von uns hat recht? ;-) Gestumblindi 21:11, 8. Nov. 2016 (CET)
Update: Da Datei:Links-Grüne Bewegung Logo.svg und Datei:Björt framtid Logo.svg inzwischen tatsächlich auf Commons hochgeladen wurden, habe ich auf beide Dateien Commons-Löschanträge gestellt, um die Frage zu klären: commons:Commons:Deletion requests/File:Links-Grüne Bewegung Logo.svg und commons:Commons:Deletion requests/File:Björt framtid Logo.svg. Das (ehemalige) Logo der Links-Grünen Bewegung halte ich dabei für problematischer als jenes von Björt framtíð. Gestumblindi 01:36, 10. Nov. 2016 (CET)
Inzwischen wurden diese beiden Logos auf Commons gelöscht, Wdwd hat sie hier in die DÜP eingetragen. Dann trage ich nun auch mal Datei:Unabhängigkeitspartei (Island) Adler-Logo.svg und Datei:Piratar Logo.png in die DÜP ein. Sollten diese vier alle gelöscht werden, bleiben noch Datei:Merki samfylkingarinnar.svg (sehr einfach, auf Commons) und Datei:Framsoknarflokkurinn Logo.svg (wurde nach Commons übertragen, ist vielleicht auch wirklich "simpel" genug?) übrig. Auch wenn diese wohl auf Commons verbleiben können, würde ich dann alle Einbindungen isländischer Parteilogos z.B. in Liste der politischen Parteien in Island und in den einzelnen Artikeln entfernen, weil ich es seltsam finden würde, einzelne Parteien zu "bevorzugen" und ihr Logo zu zeigen, nur weil es mutmasslich keine Schöpfungshöhe erreicht. Für unsere Leser wäre das auch schlecht nachvollziehbar. Ausserdem ist der Informationsgehalt solcher Logos sowieso sehr gering. Am interessantesten wäre wohl noch der traditionelle Falke der Unabhängigkeitspartei, aber gerade der ist ja am eindeutigsten schöpferisch gestaltet. Gestumblindi 23:03, 17. Nov. 2016 (CET)
Würde bei den besagten beiden Logos zwar eher Grenzfälle für PD-Textlogo sehen - nachdem diese Logos aber auf commons regulär gelöscht wurden habe ich sie hier in die DÜP eingetragen und wäre ohne Freigabe auch hier für löschen. Möchte aber die Löschung gerade nicht mit der "Bevorzugung einzelner Gruppen" argumentieren, das passt nicht, sondern a.) Einschätzung der SH im Einzfall und/oder b.) wenn die Logos nicht im ANR verwndet sind, mit fehlender enzyklopädischer Nutzung. Wikipedia/Commons ist kein Hoster von allerlei ungenutzter Logos.--wdwd (Diskussion) 07:01, 18. Nov. 2016 (CET)

Personalausweis-Kopie

Ist der Personalausweis einer verstorbenen Person (inkl. Foto) urheberrechtlich geschützt? Hat er als amtliches Dokument einen Status, der den Upload einer Kopie in der deutschsprachigen WP erlaubt? Es geht um den syrischen Ausweis von Dschaber al-Bakr, der im aktuellen Spiegel abgebildet ist. Wäre eine interessante Dokumentation für den Artikel. --PM3 21:42, 14. Okt. 2016 (CEST)

Da ist ein Foto drin und der Fotograf hat vermutlich daran Lichtbild-Rechte. Selbst wenn der Rest ein amtliches Werk wäre, spräche das Foto dagegen. Zumal ich mich frage, was der enzyklopädische Nutzen des Bildes sein soll ... Grüße --h-stt !? 21:21, 15. Okt. 2016 (CEST)
Nutzen: direkte Darstellung der offiziellen Namensschreibweisen, und halt ein Personenfoto wie es in Biographieartikeln üblich ist. --PM3 22:26, 15. Okt. 2016 (CEST)
Für den Nachweis der offiziellen Namensschreibweisen reicht ein Verweis auf den Spiegel-Artikel aus. Das die Angaben aus einem Ausweis ein "amtliches Werk" (im Sinne des Urheberrechtes) sein sollen, ist falsch. Und bezüglich des Fotos greifen in jedem Fall die Rechte die Fotographen.--Karsten11 (Diskussion) 22:31, 15. Okt. 2016 (CEST)
Niemand hat behauptet, es sei ein "amtliches Werk" (im Sinne des Urheberrechts).
Danke für die Antworten, ist also wohl nicht verwendbar. --PM3 23:14, 15. Okt. 2016 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 13:48, 5. Jan. 2017 (CET)