Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2023/12

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Daten aus Wikidata auf MyHeritage

Hallo Gnom, wenn Du schon gerade hier bist, möchte ich gleich eine Frage an Dich anschließen: Kürzlich habe ich gesehen, dass auf dem Ahnenforschungsportal MyHeritage neuerdings die Daten aus Wikidata verlinkt werden. Ist das in jedem Fall zulässig, auch wenn dafür Geld verlangt wird? Vielen Dank --Maimaid  12:58, 1. Dez. 2023 (CET)

@Maimaid Ja, da die Daten auf Wikidata als CC0 = freie Nutzung zu jedem Zweck zur Verfügung stehen. --Raymond Disk. 13:01, 1. Dez. 2023 (CET)
@Raymond Vielen Dank für die prompte Antwort. Es wird korrekt auf Wikidata hingewiesen, und derzeit sind die Daten dort kostenlos nutzbar, aber wer weiß, wie lange noch. --Maimaid  13:07, 1. Dez. 2023 (CET)
Man braucht keine Quelle nennen. Was CC0 ist, ist Freiwild. Da kann jeder sein (c) dranschreiben und es versuchen zu verkaufen. --Ralf Roletschek (Diskussion) 13:17, 1. Dez. 2023 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 13:46, 1. Dez. 2023 (CET)

Bild von Ministeriumswebseite

Hallo, vor kurzem ist bei uns die Frage aufgetaucht, ob man den Wikipedia-Artikel über Theres Essmann mit diesem Foto [1] (direkter Link nicht mgl.) von der Webseite des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg versehen kann. Im Impressum der Webseite findet sich folgender Hinweis: "Das Layout der Homepage, die verwendeten Grafiken und Bilder sind, soweit nicht anders angegeben, urheberrechtlich geschützt. Die Seiten dürfen ausschließlich zum privaten Gebrauch vervielfältigt, Änderungen nicht vorgenommen und Vervielfältigungsstücke ohne Genehmigung nicht verbreitet werden. Der Nachdruck und die Auswertung von Pressemitteilungen und der in der Mediathek zum Download angebotenen Grafiken und Bilder sind gestattet.Das Copyright für dpa-Nachrichten und -Bilder liegt bei der dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH, Hamburg. Diese Nachrichten und Bilder dienen ausschließlich zur privaten Information des Nutzers. Eine Weitergabe, Speicherung oder Vervielfältigung ohne Nutzungsvertrag mit der Deutschen Presse-Agentur ist nicht gestattet". Das Bild befindet sich in der Mediathek, ein Hinweis auf dpa findet sich nicht.

Kann man die Verwendung in Wikipedia noch als "Nachdruck" bzw. "Auswertung" ansehen? Kann man davon ausgehen, dass das Ministerium sowohl die Persönlichkeitsrechte geklärt als auch das Urheberrecht hat bzw. berücksichtigt hat? Vielen Dank!--Mascarada17 (Diskussion) 22:39, 1. Dez. 2023 (CET)

Nein, man kann nicht „die Verwendung in Wikipedia noch als "Nachdruck" bzw. "Auswertung" ansehen“. Das liegt insbesondere daran, dass alle Medien auch kommerziell weiternutzbar sein müssen. Aus diesem Grund sind z.B. auch (rechtlich zulässige) Bildzitate hier nicht erlaubt. Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 23:52, 1. Dez. 2023 (CET)
Hallo, @Grand-Duc, danke für deine Antwort! Allerdings kann ich nicht recht nachvollziehen, was die fragliche Subsumtion der Verwendung in Wikipedia unter die Begriffe "Nachdruck" bzw. "Auswertung" mit der kommerziellen Weiternutzung zu tun haben soll. Soweit das Ministerium die Vervielfältigung der Seiten nur zum privaten Gebrauch gestattet, stellt der Folgesatz über Pressemitteilungen, Grafiken und Bilder doch gerade eine Ausnahme von dieser Bestimmung dar. Ein unmittelbare kommerzielle Nutzung wäre damit erlaubt. Die Bilder werden ausdrücklich zum Download angeboten.( Pressemitteilungen hätten ja auch wenig Sinn, wenn gerade die kommerzielle Presse sie nicht verwenden dürfte.) Mir stellt sich weiterhin meine zweite Frage im obigen Absatz. Grüße --Mascarada17 (Diskussion) 17:49, 2. Dez. 2023 (CET)
Hallo @Mascarada17, Wikipedia nennt sich ja aber eben "die freie Enzyklopädie", weil alle in ihr enthaltenen Inhalte zu beliebigen Zwecken nachnutzbar sind. Und beliebige Zwecke umfassen eben auch solche, die von der zitierten Genehmigung nicht umfasst sind. Ergo kann das Material auf Wikipedia nicht genutzt werden – weil es nicht zu beliebigen Zwecken nachnutzbar ist. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 18:36, 2. Dez. 2023 (CET)
Hallo, danke für eure Antworten, ich werde es in der Gruppe weitergeben.--Mascarada17 (Diskussion) 19:43, 3. Dez. 2023 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 10:08, 12. Dez. 2023 (CET)

Liebe Redaktion, Ich pflege ehrenamtlich eine Vereins-Internetseite. Dort habe ich eine Grafik aus einem Wikipedia-Artikel mit der Prinzipskizze des Hoffmannschen Ringofens in einen wissenschaftlichen Artikel für eine Unterseite genutzt. Meines Erachtens habe ich die Wikipedia-Nutzungsbedingungen erfüllt, denn ich habe die Grafik bzw. die Datei wie folgt nachgewiesen: Hoffmannscher Ringofen: Wikimedia. Grafik: Frank von Marillac – Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=27602719http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de (letzter Zugriff: 10.07.2021). Darüber hinaus verstehe ich meine Nutzung in einem wissenschaftlichen Zusammenhang, mithin als wissenschaftliches Zitat.

Der Autor der Grafik schrieb unserem Verein im Namen des Vorstands seines eigenen Vereins nun am 7.12.2023 eine E-Mail folgenden Inhalts:

"Häufig erhalten wir Anfragen nach Genehmigung dieser Grafik für Veröffentlichungen in Publikationen oder auf Webseiten, die wir gerne den Unterstützern unserer Ziegelei erteilen. In der Regel erhalten wir von Unterstützern eine Spende im Bereich von 40€ bis 60€. Sie werden hoffentlich verstehen, dass wir bei Ihrem Verein keine Ausnahme machen wollen. Wenn Sie uns helfen, die historischen Anlagen unserer Ziegelei durch die Überweisung einer Spende im zuvor genannten Rahmen zu erhalten, erteilen wir auch Ihnen gerne schriftlich das offizielle Nutzungsrecht für die Ringofen-Grafik. Sie erhalten dann auch eine Grafik in besserer Auflösung. Wenn Sie nicht zu unseren Unterstützern gehören wollen, bitten wir Sie, die Grafik von Ihrer Webseite zu entfernen."

Damit wird unser Verein gezwungen, eine Gebühr für die Wikipedia-Grafik zu entrichten, damit er diese weiter nutzen kann. Diese Bedingung müsste doch bei der Grafik zumindest genannt werden, denn andernfalls: Wenn das Schule macht, sind dann nicht alle Nutzer und Nutzerinnen von Wikimedia-Abbildungen stets der Gefahr ausgesetzt, Gebühren entrichten zu müssen? Hier geht es meines Erachtens um ein grundsätzliches Problem.

Habe ich bei den Nutzungsbedingungen etwas übersehen?

Für eine Antwort bzw. Klärung bin ich sehr dankbar! Mit guten Wünschen, --StudienarchivUG (Diskussion) 10:38, 9. Dez. 2023 (CET)

Hallo @StudienarchivUG, um deine Frage zu beantworten, müssen wir die folgenden Vorfragen klären:
1. Ist die Person namens Frank von Marillac, die auf der Grafik als Urheber angegeben ist, mit dem Wikipedia-Nutzer @Lehmstein identisch, der 2013 das Foto mit der Namensangabe "Frank von Marillac" hier hochgeladen und unter der Lizenz CC BY-SA 3.0 freigegeben hat, identisch?
2. Hatte die Person namens Frank von Marillac in diesem Zeitpunkt noch die nötigen Rechte zu einer solchen Freigabe, oder hatte sie sie zwischenzeitlich verloren?
Wenn wir diese beiden Vorfragen mit "ja" beantworten können, dann kannst du die Datei problemlos in der von dir beschriebenen Weise nutzen, ohne dafür eine Lizenzgebühr bezahlen zu müssen. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 11:37, 9. Dez. 2023 (CET)
Das scheint eine Person zu sein: Diskussion:Hoffmannscher_Ringofen#Funktionsweise_des_Hoffmannschen_Ringofens_mit_16_Kammern. Der Herr scheint telefonisch erreichbar zu sein: https://friendsinmusic.de/wir/ --Ralf Roletschek (Diskussion) 12:25, 9. Dez. 2023 (CET)
Hallo @Gnom:, das interessiert mich jetzt doch. Wieso muss ein Nutzer von Medien deren Ursprung Wikimedia Commons ist, all diese Frage klären? Er nutzt diese Medien Lizenzkonform, so wie ich das sehe. Wenn so eine Anfrage kommt, dann würde ich auf die lizenzkonforme Nutzung hinweisen, nicht mehr und nicht weniger. Das "Problem" haben eher "wir" als Wikipedia, weil, wir (eher wohl die Commons-Admins, wo sind die eigentlich, die sind doch in der Regel recht schnell, was das löschen angeht!?) das Ganze eben endgültig klären müssen. Weil, der nächste Nutzer dieser Medien erhält vermutlich das gleiche Schreiben. --mw (Diskussion) 10:13, 12. Dez. 2023 (CET)
@Michael w: Stell dir folgendes Szenario vor: Jemand, nennen wir ihn Anton, erstellt eine Grafik und veröffentlicht sie ohne weitere Angaben auf seiner privaten Website. Dann kommt jemand anderes, nennen wir diese Person Berta, und lädt ebendiese Grafik ohne jegliche Kenntnis seitens Antons auf Commons hoch und gibt dabei die Lizenz CC BY-SA 3.0 an. Später kommt eine dritte Person, nennen wir sie Cornelius, und findet sie auf Commons. Cornelius freut sich und nutzt die Datei unter Einhaltung der Lizenzbedingungen auf seiner eigenen Website. Dort entdeckt Anton seine Grafik und ist erzürnt. Er kann sich zurecht auf die Position stützen, die Grafik niemals freigegeben zu haben – das war ja Berta. Anton muss sich Bertas Handlungen von Cornelius nicht entgegenhalten lassen. Cornelius könnte etwaige Schadensersatzforderungen seitens Antons natürlich von Berta ersetzt verlangen; dafür muss er Berta aber erst einmal ausfindig machen... --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 10:53, 12. Dez. 2023 (CET)
Das heisst also im Umkehrschluss, niemand der Medien aus Wikimedia Commons nachnutzt, kann sich sicher sein, nicht doch Schadensersatzforderungen von irgendwem zu bekommen, obwohl er ansich lizenzkonform nachnutzt!? Das ist doch an Absurdität kaum zu toppen! Das kann es doch nicht sein, oder doch!? --mw (Diskussion) 11:00, 12. Dez. 2023 (CET)
Genau so ist es. Es gibt keinen Gutglaubensschutz im Immaterialgüterrecht. Siehe auch den Artikel Rechtekette. Sag mir gern, wie du den von mir skizzierten Fall anders lösen würdest, insbesondere aus Antons Perspektive. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 11:06, 12. Dez. 2023 (CET)
Hallo @Gnom:, okay Anton hat ein Problem, kann man nicht leugnen, dafür hab ich keine Lösung, das ist aber auch nicht mein Anliegen. Mir geht es um die Nachnutzung von Medien auf Commons. Auf der Titelseite ist zwar ganz geschickt formuliert"... (unter Bedingungen) frei verwendbaren..." und weiter per Klick: "... Alle Bilder auf Commons sollten wiederverwendbar sein ..." (man beachte sollten), aber, es gibt keinen Hinweis darauf, das es doch zu Urheberrechtsverletzungen durch den Nachnutzer kommen kann, weil u.U. Medien widerrechtlich oder schlicht illegal hochgeladen wurden! Quasi lässt man den Nachnutzer ins offene Messer laufen! Kein guter Stil! --mw (Diskussion) 15:35, 14. Dez. 2023 (CET)
@Michael w: Was ist deine Lösung für dieses Problem? --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 15:48, 14. Dez. 2023 (CET)
Na zumindest eine bessere Formulierung auf der Frontpage von Commons, was die Nachnutzung der Medien angeht und welche Risiken möglicherweise bestehen. Wie die genau aussieht, kann man diskutieren (darin sind wir ja hier ganz groß, und nein, ich hab da keine Formulierung parat, ich möchte schlicht auf das Problem hinweisen). Eine 2. Lösung wäre eine Idee wie man bereits bei Uploads sicherstellen kann, das es eben kein urheberrechtlich geschütztes Material ist (dazu fällt mir nix aber ein, und, da war doch mal was mit Upload-Filter der von der Allgemeinheit abgelehnt wurde, wenn ich mich recht erinnere). --mw (Diskussion) 17:18, 14. Dez. 2023 (CET)

Hallo, die Antwort hat mir sehr geholfen. Ich habe Kontakt zum Bildautor und werde Ihre beiden Fragen mit ihm direkt klären. Herzlichen Dank und Gruß (nicht signierter Beitrag von StudienarchivUG (Diskussion | Beiträge) 09:55, 12. Dez. 2023 (CET))

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 10:06, 12. Dez. 2023 (CET)

Reicht CC BY 4.0 für Bilddatei zum Hochladen auf Commons?

Hallo Kollegen, ich bin bei Urheberrechtsfragen schnell überfragt. Die Abbildung "Figure 6.5" (externer Link) aus einem auf openbookpublishers.com publizierten Werk (John W. Wilson, Richard B. Primack: Conservation Biology in Sub-Saharan Africa. Open Book Publishers, Cambridge, UK 2019, ISBN 978-1-78374-751-1, Chapter 6. Our Warming World, S. 257–296, hier S. 183, Figure 6.5, doi:10.11647/OBP.0177.08 (Lizenz: Creative Commons Attribution 4.0 International license (CC BY 4.0)).) trägt in der Bildunterschrift den Hinweis "Photograph by Catherina Onezia/Seychelles Islands Foundation, CC BY 4.0.". Kann ich die Bilddatei auf Wikicommons hochladen? Vielen Dank schon einmal, Gruß,--Anglo-Araneophilus (Diskussion) 20:58, 14. Dez. 2023 (CET)

@Anglo-Araneophilus Eindeutig ja. Als Quelle für das Bild kannst du die DOI + Titel des Buches angeben, Als Urheberin "Catherina Onezia/Seychelles Islands Foundation" --Raymond Disk. 21:43, 14. Dez. 2023 (CET)
Vielen Dank für die schnelle Hilfe. Und das Ergebnis freut mich natürlich auch :) Gruß,--Anglo-Araneophilus (Diskussion) 21:54, 14. Dez. 2023 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 23:13, 14. Dez. 2023 (CET)

Typenskizze aus Schweizerische Bauzeitung von 1928

Hallo in die Runde,

ist die Typenskizze auf S. 67 urherberrechtlich geschützt oder erreicht sie nicht die Schöpfungshöhe? Auf Commons sollte es mMn mit PD-US-architecture kein Problem sein, kenne mich aber nicht wirklich gut aus und evtl. kann jemnd weiterhelfen. Danke im Voraus. MfG--Krib (Diskussion) 11:45, 16. Dez. 2023 (CET) PS: Kam aus der KLA-Disk zu Koninginnebrug.

Ich habe auf Commons in der Category:Schweizerische Bauzeitung 1928 Grafiken mit PD-Switzerland-old-unknown gefunden, wäre das ein gangbarer Weg? MfG--Krib (Diskussion) 15:44, 16. Dez. 2023 (CET)
Meiner Ansicht nach ja, gleicher Fall wie auf c:File:Typenskizze_Hochdrucklokomotive_Winterthur.jpg. Urheberrechtlich geschützt sind auch Pläne und technische Skizzen (für Deutschland s. z.B. § 2 (1) 7. UrhG). --Chianti (Diskussion) 17:17, 16. Dez. 2023 (CET)
Danke für die Antwort, dann werde ich es mal entsprechend hochladen. MfG --Krib (Diskussion) 17:45, 16. Dez. 2023 (CET)
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Unterschrift Rudolf Weiler

Ist das nicht seltsam, beim Personenartikel des noch lebenden Rudolf Weiler eine Unterschrift von Rudolf Weiler zu veröffentlichen - noch dazu, wo der Betreffende noch lebt und er auch keine Einwilligung gegeben hat, sein Autogramm auf diese Weise zu verwenden? - Quisquidubi (Diskussion) 09:39, 7. Dez. 2023 (CET)

Unterschriften genießen keinen Urheberrechtsschutz: Wikipedia:Bildrechte#Autogramme. --Magnus (Diskussion) 09:46, 7. Dez. 2023 (CET)
Frage an ChatGPT: Darf ich eine fremde Unterschrift nutzen oder dokumentarisch verbreiten (z.B. auf Wikipedia)?
Antwort von ChatGPT: "Es ist generell nicht erlaubt, eine fremde Unterschrift ohne Erlaubnis zu nutzen oder zu verbreiten, insbesondere wenn es sich um eine rechtliche oder offizielle Dokumentation handelt. Das gilt auch für Wikipedia oder andere Plattformen, die eine klare Richtlinie gegen die Verwendung von gefälschten oder nicht autorisierten Unterschriften haben. Bei Wikipedia beispielsweise werden solche Handlungen als Verstoß gegen die Richtlinien betrachtet und können zur Entfernung des betreffenden Inhalts führen. Es ist wichtig, ethische Standards und rechtliche Grenzen einzuhalten, wenn es um die Nutzung von Unterschriften oder anderen personenbezogenen Informationen geht."
Ist das nun korrekt oder nicht? - Quisquidubi (Diskussion) 22:19, 7. Dez. 2023 (CET)
Ich würde ChatGPT nicht zutrauen, dass es wirklich etwas weiß. „Künstliche Intelligenz“ ist eine falsche Übersetzung. ChatGPT basiert auf der Art von „intelligence“, die die Central Intelligence Agency (CIA) händisch für die USA macht: Datensammlung und Sichtung nach Häufigkeit. Die Angestellten der CIA sind auch nicht besonders klug, sondern sie sammeln Daten und stellen sie zusammen.
Statt ChatGPT zu fragen, das Informationen nach Häufigkeit zusammenstellt und daraus Sätze strickt, würde ich lieber lesen, was die Wikipedia selber zu Urheberrechten sagt. In der deutschen Wikipedia gilt das deutsche Urheberrecht für Sachen aus Deutschland, und das österreichische bzw.schweizerische für österreich- bzw. schweizbezogene Objekte. Punkt. Da kann ChatGPT schwafeln, was es will. --Curryfranke (Diskussion) 22:41, 7. Dez. 2023 (CET)
"In der deutschen Wikipedia gilt das deutsche Urheberrecht für Sachen aus Deutschland, und das österreichische bzw.schweizerische für österreich- bzw. schweizbezogene Objekte." - Das stimmt so allerdings auch nicht (aber das ist jetzt nochmal eine eigene Diskussion). -- Chaddy · D 23:06, 7. Dez. 2023 (CET)
Das ist in der Form Blödsinn und Geschwurbel. Es ist aber ein gutes Beispiel dafür, wieso man ChatGPT nur zum Zeitvertreib nutzen sollte, aber nicht um ersthaft was Produktives damit anzustellen.
Die entsprechende tatsächliche Richtlinie wurde dir ja schon von Magnus verlinkt. 23:05, 7. Dez. 2023 (CET) ---- Chaddy · D 23:05, 7. Dez. 2023 (CET)

Refrain zitiert in Nur zu Besuch (Madeline-Juno-Lied)

Bei WP:LKUA hat der Bot einen Fall gemeldet (siehe [2]), bei dem ich Euch um eine Einschätzung bitte. Es geht um den Artikel Nur zu Besuch (Madeline-Juno-Lied), in dem der Refrain zitiert wird (siehe Copyvios). Das Lied ist von 2023. Nur auf eine Zeile des Refrains wird im Artikeltext eingegangen. Ist das nun genügend Auseinandersetzung mit dem Refrain, so dass das Zitat zulässig ist? Im Fließtext werden weitere Zeilen aus dem Lied mit Kontext zitiert, was für mein Verständnis vertretbar ist. Aber beim Refrain habe ich Zweifel. Was denkt Ihr? BG, --Leserättin (Diskussion) 09:43, 20. Dez. 2023 (CET)

Meine Meinung als Laie: Es ist zu wenig Auseinandersetzung mit dem Refrain. Ping an @ChrisHardy:. --Qaswed (Diskussion) 10:11, 20. Dez. 2023 (CET)
Schöpfungshöhe (auch wenn danach gar nicht gefragt war) halte ich bei einem Lied grundsätzlich für anzunehmen, also das hilft uns trotz des recht kurzen Textausschnitts wohl nicht.
Bleibt das Zitatrecht. Vorwegnehmend, die weiteren Zeilen im Fließtext sind Klassiker des Kurzzitats, das ist eindeutig okay so. Auf den Refrain wird einerseits wenig direkt eingegangen, allerdings sehr wohl indirekt, indem der Charakter und die Kernaussage des Lieds im Fließtext beschrieben wird, wofür der Refrain essenziell ist. Ich kann Zweifel nachvollziehen, würde aber insgesamt sagen, dass die Darstellung wie aktuell im Artikel vom Zitatrecht gedeckt ist. --Yellowcard (D.) 10:12, 20. Dez. 2023 (CET)
+1 Yellowcard. Gruß. ChrisHardy (Diskussion) 16:59, 20. Dez. 2023 (CET)
Ich hätte es anders gesehen, aber es ist in der Tat ein Grenzfall. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 17:52, 20. Dez. 2023 (CET)

Danke für die Rückmeldungen. Dann hake ich das bei LKUA ohne weitere Aktion ab. BG, --Leserättin (Diskussion) 18:16, 20. Dez. 2023 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Leserättin (Diskussion) 18:16, 20. Dez. 2023 (CET)

Frage zum Urheberrecht

Moin, eine kleine Frage an die Experten hier: Ich möchte ein paar Bilder von dieser Seite auf Commons hochzuladen. Wenn man die einzelnen Biografien aufruft, wird bei den meisten angegeben, dass sie dem Jüdischen Museum geschenkt wurden (normalerweise von Familienmitgliedern oder aus Privatsammlungen) sowie das Aufnahmedatum (meist aus den 1910er Jahren), allerdings auch, dass sie von einem Jens Ziehe gemacht wurden (vermutlich einem gegenwärtigen Fotografen, soweit ich herausfinden konnte). Wen muss ich um die Erlaubnis bitten? Das Museum? Diesen Jens Ziehe? Könnte es sein, dass diejenige, die die Fotos dem Museum verschenkt haben, ebenfalls die Copyrights weitergegeben haben? Vg! --Virum Mundi (Diskussion) 19:50, 7. Dez. 2023 (CET)

Erstmal grundsätzlich bleibt das Urheberrecht immer beim Fotografen, Künstler und wird nicht vom Eigentum beeinflusst. Bei Fotos von 1910 sollte das Urheberrecht 70J nach dem Tod erloschen sein, und Du kannst sie verwenden.
Ich hatte mal bei einem Werk von 1924 den Urhebberrechtsschutz der erst 1957 gestorbenen Künstlerin übersehen--Oursana (Diskussion) 20:19, 7. Dez. 2023 (CET)
du meinst die Porträtfotos von im Ersten Weltkrieg gefallenen Soldaten, für die der Urheber unbekannt ist.
Da die Bilder alle vor 1919 aufgenommen wurden, kannst du sie mit {x{Bild-PD-alt-100}} nach WP:de hochladen mit der Angabe Urheber=unbekannt. Die Besitzverhältnisse der Objekte sind bei PD-old uninteressant.
Bei Commons gibt es eine vergleichbare Regelung mit {x{PD-old-assumed}}, die setzt allerdings 120 Jahre voraus, also heute älter als 1903, das kommt also nicht in Frage, auch wenn Commons aus verschiedenen Gründen die bessere Datenbank wäre.
Die Kommentare von Benutzerin:Oursana sind leider nicht alle hilfreich und sollten besser zum Teil ausgestrichen werden.
--Goesseln (Diskussion) 20:33, 7. Dez. 2023 (CET)
Wenn die Urheber bei der Veröffentlichung nicht genannt wurden und auch sonst nie ermittelt wurden geht auch c:Template:PD-anon-70-EU und wenn mindestens 95 Jahre alt in Kombination mit c:Template:PD-anon-expired und damit dann völlig problemlos. Name oder Pseudonym bekannt aber keine Information zum Todesdatum geht allerdings nicht, dann gelten die 100 Jahre im dewiki und 120 Jahre auf Commons. --GPSLeo (Diskussion) 21:34, 7. Dez. 2023 (CET)
Ich danke euch für die Antworten. Soweit ich feststellen konnte, ist in diesem Fall bei den meisten Bildern die Identität der ursprünglichen Fotografen unbekannt, es werden nur die ursprünglichen Besitzer erwähnt (meist Familienmitglieder, die sie dem Museum geschenkt haben). Ich habe ein wenig recherchiert, so steht z. B. am Rand eines der Fotos, dass es 1906 von einem Herm Knetsch aus Münster aufgenommen wurde - ich habe herausgefunden, dass er ein bekannter Fotograf war, der in den letzten Jahrzehnten des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts bis zu seinem Tod 1917 tätig war. Andere Fotos scheinen in Hamburg, Heidelberg, Lübeck usw. aufgenommen worden zu sein. Was den Namen Jens Ziehe (der Fotograf, der unter all diesen Bildern erwähnt wird) angeht, so ist er meines Wissens ein Fotograf, der in Berlin lebt und all diese bereits vorhandenen Fotos und Dokumente (die aus verschiedenen Sammlungen, Ursprüngen und Orten stammen) fotografiert hat. Ich vermute, dass er vom Museum beauftragt wurde, vielleicht um sie in guter Qualität online zu veröffentlichen. Aber die Originale sind nicht von ihm (in einem Fall wird sogar erwähnt, dass das Foto in einem örtlichen Fotogeschäft aufgenommen wurde). Meine Frage ist also: Wer gilt in diesem Fall als Fotograf, die Person, die das Bild tatsächlich aufgenommen hat, oder die Person, die vom Museum beauftragt wurde, ein neues Foto zu machen (eigentlich ein Foto von einem Foto) und es online zu stellen? Danke. --Virum Mundi (Diskussion) 11:09, 8. Dez. 2023 (CET)
Fotograf ist die Person, die das (ursprüngliche) Foto aufgenommen hat. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 11:55, 8. Dez. 2023 (CET)
Ergänzend: mit Reproduktionsfotografie wird keine Urheberschaft iSd Urheberrechtsgesetzes beggründet, es fehlt an der persönlichen geistigen Schöpfung. Allerdings besteht ein Leistungsschutzrecht an solchen Reprofotos, solange das Original noch urheberrechtlich geschützt und nicht gemeinfrei ist. Und solange das Original noch urheberrechtlich geschützt ist, braucht auch der Reprofotograf (z.B. Jens Ziehe) die Einwilligung des Urhebers, wenn er eine Vervielfältigung (§ 16 UrhG) anfertigen will.
Die o.a. c:Template:PD-anon-70-EU und c:Template:PD-anon-expired halte ich für keine gute Idee, denn es gibt keinerlei Hinweis darauf, dass diese Portraits vor über 70 Jahren bzw. vor 1928 veröffentlicht wurden. Das sind ganz offensichtlich Fotos für private Bilderrahmen gewesen, das zeigen auch die Erwähnungen der Angehörigen/Erben, die die Fotos dem Museum geschenkt haben. Mit {{Bild-PD-alt-100}} nach de-WP (und nicht auf Commons) hochladen ist hier das korrekte Vorgehen. --Chianti (Diskussion) 23:51, 8. Dez. 2023 (CET)

Satellitenfoto

Dürfen Bilder der ESA - Sentinel-1 (siehe https://www.nationalgeographic.de/umwelt/2023/11/der-groesste-eisberg-der-welt-bewegt-sich-nach-norden-a23a-antarktis-british-antarctic-survey) lizenzrechtlich in die wp geladen werden? --LichtStrahlen (Diskussion) 16:58, 6. Dez. 2023 (CET)

Im Prinzip schon, siehe c:Category:Sentinel-1 images. Besser ist es natürlich, die Bilder direkt von der ESA-Seite zu holen: https://www.esa.int/ESA_Multimedia/Missions/Sentinel-1/(result_type)/images --Magnus (Diskussion) 17:03, 6. Dez. 2023 (CET)
Nein die Freigabe ist nicht ausreichend. Ralf Roletschek (Diskussion) 17:22, 6. Dez. 2023 (CET)
Warum nicht? Sind die Bilder nicht CC-lizenziert? --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 18:35, 6. Dez. 2023 (CET)
Ich habe hier nachgesehen: The contents of the ESA website are intended for the personal and non-commercial use of its users. (unter copyrights) --Ralf Roletschek (Diskussion) 18:41, 6. Dez. 2023 (CET)
Da müsste man halt nach dem originalen Foto suchen. Solche Satelliten-Fotos der ESA werden aber häufig schon unter CC-by-sa veröffentlicht, siehe z. B. [3]. -- Chaddy · D 18:53, 6. Dez. 2023 (CET)
Copernicus hat mit der ESA erst einmal gar nichts zu tun, sie arbeiten natürlich zusammen sind aber getrennte Organisationen. Der Lizenztext für die Copernicus Daten ist [4] und um Grunde CC-BY. --GPSLeo (Diskussion) 18:53, 6. Dez. 2023 (CET)
Wenn du auf den ESA-Link von @Tsungam klickst und dann eines der FOtos auswählst, steht da CC BY-SA 3.0. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 18:53, 6. Dez. 2023 (CET)

Es gibt auf Commons eine Lizenzvorlage {{Attribution-Copernicus}}. Gestumblindi 19:18, 6. Dez. 2023 (CET)

Verstehe ich richtig:
  • Für ESA und Copernicus gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen, aber beide Quellen erlauben einen Upload in WP.
  • Mein Bild ist bei Copernicus - also könnte ich die angegebene Vorlage verwenden.
--LichtStrahlen (Diskussion) 18:48, 10. Dez. 2023 (CET)

Online-Stadtplan

Hi, fallen amtliche, online veröffentlichte Stadtpläne unter die Ausnahme für Amtliche Werke nach § 5 Abs. 2 Urhg? Falls Ja, wäre die Veröffentlichung eines Ausschnitts (der ansonsten aber unverändert ist) entsprechend § 62 Abs. 2 möglich (natürlich unter Quellenangabe)? Danke und viele Grüße, --Qaswed (Diskussion) 14:25, 10. Dez. 2023 (CET)

Hallo @Qaswed – leider sind Werke, die einem solchen Änderungsverbot unterliegen, keine Freien Inhalte und werden deshalb in der Wikipedia nicht akzeptiert. Deshalb erübrigt es sich wohl, vertieft über deine Frage nachzudenken. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 16:51, 10. Dez. 2023 (CET)
Da ab Juni fast alle wichtigen Geodaten in der EU unter einer freien Lizenz stehen müssen, stehen die Chancen gut, dass bei der Umstellung auch der Stadtplan, der nicht direkt darunter fällt, mit auf eine freie Lizenz umgestellt und damit nutzbar wird. --GPSLeo (Diskussion) 17:15, 10. Dez. 2023 (CET)
Danke für die schnellen Antworten. Das heißt bis mindestens Juni 2024 abwarten oder auf OpenStreetMap (OSM) ausweichen. Ich habe keine spezielle Anleitung/Richtlinie zum Export von OSM gefunden, würde mich deshalb hieran oder hieran orientieren. --Qaswed (Diskussion) 17:27, 10. Dez. 2023 (CET)
@GPSLeo: Hast du für mich einen Link zu der Gesetzesänderung im Juni? --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 18:43, 10. Dez. 2023 (CET)
Hier die Durchführungsverordnung (EU) 2023/138 der Kommission vom 21. Dezember 2022 zur Festlegung bestimmter hochwertiger Datensätze und der Modalitäten ihrer Veröffentlichung und Weiterverwendung --GPSLeo (Diskussion) 18:47, 10. Dez. 2023 (CET)
Wieso sollte das der Fall sein? Karten, also die optische Darstellung der Rohdaten unter Berücksichtigung gestalterischer Elemente sind und bleiben urheberrechtlich schützbare Werke, siehe § 2 (1) Nr. 7 UrhG - völlig egal woher die Rohdaten kommen. Da gilt grundsätzlich: Schöpfungshöhe = Urheberrechtsschutz (Hinweisbeschluss des BGH vom 26. Februar 2014, Az.: I ZR 121/13), einzige Ausnahme: Karte wurde unter freier Lizenz veröffentlich (z.B. OSM).
Die VO 2023/138 greift in das Leistungsschutzrecht des (Geo-)Datenbankherstellers ein, nicht ins Urheberrecht. Und die Datensätze werden voraussichtlich nur unter Creative Commons BY 4.0 (Namensnennung) veröffentlicht. Für eine Verwendung im Wikimedia-Universum fehlt die Share-Alike-Freigabe (wie es bei OSM der Fall ist. --Chianti (Diskussion) 16:27, 11. Dez. 2023 (CET)
CC-BY ist freier als CC-BY-SA und damit problemlos nutzbar, bei Nutzenden meist sogar bevorzugt, c:Commons:Licensing. Die Verordnung schreibt die Standardlizenzen für Geodaten öffentlicher Stellen vor. Meine Vermutung, dass der der Umsetzung auch die nicht von der Verordnung umfassten Karten mit auf die neue Lizenz umgestellt werden kommt daher, dass eigentliche alle Geoportale die bereits freie Lizenzen nutzen diese für fast alle Karten gleich anwenden. --GPSLeo (Diskussion) 17:52, 11. Dez. 2023 (CET)
Nur um es zu bekräftigen: Wir haben überhaupt kein Problem mit CC-BY-Inhalten und davon gibt es viele auf Commons. Alles ab CC-BY-SA "aufwärts" (d.h. CC-BY-SA oder freier) wird akzeptiert. Gestumblindi 19:33, 11. Dez. 2023 (CET)

Gemeinfreies Werk mit einem Fremdtext auf der Titelseite

Da die Autorin Raymonde Linossier 1930 gestorben ist, ist ihr Werk gemeinfrei. Ihr 1920 in der Zeitschrift The Little Review veröffentlichtes Werk Bibi-la-Bibiste steht also gleichermaßen in ganzer Länge bei Wikisource s:fr:Bibi-la-Bibiste und bei Commons c:File:Linossier – Bibi-la-Bibiste, paru dans The Little Review, 1920.djvu. Auf der Titelseite des Abdrucks in der Zeitschrift steht allerdings ein Text des Mitherausgebers der Zeitschrift Ezra Pound (gestorben 1972) mit gut 60 Wörtern. Meiner Meinung nach ist der Text von Pound nicht gemeinfrei. Und damit kippt der Abdruck oder zumindest der Titelseite in dieser Form. Oder sehe da etwas falsch? --Goesseln (Diskussion) 23:39, 3. Dez. 2023 (CET)

Tja. Das kann man wirklich so oder so sehen, leider. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 08:19, 4. Dez. 2023 (CET)
Das siehst du mMn richtig. Während der Verlag sich auf das Zitatrecht berufen kann (weil sich Pound mit dem abgedruckten Werk auseinandersetzt), besteht diese Möglichkeit für Wikipedia nicht. --Chianti (Diskussion) 18:00, 4. Dez. 2023 (CET)
Hat der in Frage stehende Text von Pound denn überhaupt SH? -- Chaddy · D 18:21, 4. Dez. 2023 (CET)
Das ist eben die Frage, die man (wie geschrieben) so oder so beantworten kann. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 18:24, 4. Dez. 2023 (CET)
Im Zweifel ja, die Formulierungen sind individuell gewählt und es gäbe viele mögliche Alternativen. Kleine Münze gilt weiterhin.--Chianti (Diskussion) 09:30, 6. Dez. 2023 (CET)
Ich würde den Text von Pound zur Sicherheit schwärzen (mit einer entsprechenden Anmerkung in der Dateibeschreibung bzw. vielleicht direkt im File: "aus urheberrechtlichen Gründen entfernter Text von Ezra Pound"). Gestumblindi 20:25, 5. Dez. 2023 (CET)
Die derzeitige Lösung ohne die Titelwiedergabe des Buches in den Artikeln ist jedenfalls unbefriedigend. --Arbre à palabres (Diskussion) 23:18, 12. Dez. 2023 (CET) PS: Sie verschandelt m.E. die Artikel und reiht sich in eine LD ein, die mit einem der seltsamsten Löschantragstexte eingeleitet wurde, die mir je in der WP begegnet sind.

Eintracht Frankfurt Wappen.

Hallo, darf ich das Wappen von Eintracht Frankfurt z.B. auf einen Spiegel gravieren und dann verkaufen?

Viele Grüße,

Daniel (nicht signierter Beitrag von 2003:EC:3F43:8D00:99D7:4DC2:8ABC:EA1 (Diskussion) 11:01, 25. Dez. 2023 (CET))

Nein.
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 12:44, 25. Dez. 2023 (CET) --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 12:44, 25. Dez. 2023 (CET)
was müsste ich dafür machen um es verkaufen zu dürfen? --79.207.57.123 16:14, 25. Dez. 2023 (CET)
Einen Lizenzvertrag mit Eintracht Frankfurt abschließen. --Raymond Disk. 16:40, 25. Dez. 2023 (CET)

Fotos zu Paula Wiesinger

Hallo! Ich habe mehrere Fotos von Paula Wiesinger, die ich gerne in dem Artikel über sie verwenden würde. Diese Fotos wurden alle zwischen 1920 und 1930 gemacht und entstammen dem Fotoalbum Wiesingers. Die Fotos wurden mir von den Erben, der Stiftung des Hotels Dellai-Steger zur Verfügung gestellt und diese sind auch mit der Veröffentlichung einverstanden. Jetzt wurde mir in Commons klar gemacht, dass die Rechte der Fotograf hat, die Stiftung sieht sich aber außerstande den einzelnen Fotos noch die Fotografen zuzuordnen.

Die Fotowerkstatt hat mich jetzt darauf hingewiesen, dass eigentlich die Erben und deren Einverständnis ausreichen müsste. Das wäre natürlich eine gute Nachricht. Das ist für mich aber eine verzwickte Rechtslage, noch dazu wo es Italien betrifft (Wiesinger war Südtirolerin und auch die meisten Bilder sind von da). Kann mir einer helfen? Reicht nun das Einverständnis der Stiftung (als Erben des Fotoalbums)?

Vielen Dank im Voraus, --Alpenhexe (Diskussion) 22:49, 11. Dez. 2023 (CET)

Die Antwort wurde dir ja bereits bei Commons gegeben.
Noch einmal: die Rechte liegen beim Fotografen bzw. bei den Erben des Fotografen. Mir ist aus deiner Schilderung nicht klar, ob die Stiftung auch die Rechte an den Bildern hat oder nur die Bilder besitzt. Wenn die Stiftung Rechteinaberin ist kann sie auch Einverständnis erteilen, wenn sie nur Besitzerin ist, dann nicht. Auf der anderen Seite laufen die Bildrechte ohnehin 70 Jahre nach Ableben des Fotografen aus. Kann man das Geburtsdatum nicht ermitteln geht man davon aus, dass eine Fotografie 100 Jahre nach ihrem Entstehungsjahr in die Gemeinfreiheit über geht. --Viele Grüße, Alabasterstein (Diskussion) 09:08, 12. Dez. 2023 (CET)
Ich würde bei diesen Bildern Hans Steger (Bergsteiger) als Fotograf angeben - was am Naheliegendsten ist, schließlich war er nicht nur ihr Kletter- und Seilpartner, sondern auch ihr Mann (beim Langkofel-Bild kam eber der Selbstauslöser zum Einsatz). Mit dem unter WP:BR#Vorgehen bei fremden Werken, deren Urheber bekannt ist beschriebenen Vorgehen (Textvorlage: WP:Bildfreigabe) dann die Erlaubnis von den Erben des Urhebers bestätigen lassen (und ihnen vorher erklären, dass der Weg mit Hans Steger als Urheber am einfachsten ist). --Chianti (Diskussion) 10:05, 12. Dez. 2023 (CET)

@Gnom, ich würde mich freuen, wenn du mir einen Hinweis geben könntest, wie das im italienischen Recht aussieht. Und ob das hier überhaupt anwendbar ist. Ich habe aus der Dokumentation schon verstanden, dass Bilder eventuell nach 100 Jahren frei werden, wenn ich sie nur in der deutschsprachigen Wikipedia lade. Ist das tatsächlich so, wenn der Urheber (vulgo Fotograf) nicht mehr eruierbar ist? Soll ich trotzdem über die Erben der Bilder die Freigabe triggern? Danke und schöne Grüße, --Alpenhexe (Diskussion) 21:58, 13. Dez. 2023 (CET)

Hallo @Alpenhexe: Zu deiner ersten Frage: Die urheberrechtliche Schutzdauer ist innerhalb der EU einheitlich. Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 11:36, 14. Dez. 2023 (CET)

Logo einer DDR-Kinderzeitschrift

Die Zeitschrift Frösi wurde erstmals 1953 herausgegeben, damals noch unter dem vollen Titel "Fröhlich sein und Singen". Von einer dieser im Internet zu findenden Titelseite, bspw. hier: [5] möchte ich das Schriftlogo herausschneiden und in der Infobox des Lemmas verwenden. Es handelt sich bei der Schrift n.m.M. um kein besonderes Design, ein Grafiker ist mir auch nicht bekannt oder geht aus der Darstellung nicht hervor. Kann ich das so handhaben und wenn ja, welche Lizenz muss das Logo dann beim Hochladen bekommen? Hier ist der Link zur entspr. Diskussion: Diskussion:FRÖSI#Nochmal_zum_Getränkedeckel,_hier:_in_Infobox - Übrigens: ein gesundes und frohes Weihnachtsfest den WP-Helfern wünscht 44Pinguine (Diskussion) 14:33, 25. Dez. 2023 (CET)

Hallo @44Pinguine, das Logo (also den Schriftzug "FRÖSI") kannst du problemlos auf Commons hochladen und dabei den Lizenzbaustein Template:PD-textlogo nutzen. Andererseits: Den Bierdeckel müssen wir aber leider wieder löschen. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 14:56, 25. Dez. 2023 (CET)
Danke, erledigtErledigt // Und zur Emmy: auf dem Getränkedeckel (den ich selbst besitze) steht doch gar nichts weiter. Womit soll denn die Löschung begründet werden? --> kein Zeichner, kein Copyright... Und die Zeitschriift ist auch nicht mehr existent. Es wäre zumindest schade. Es grüßen 44Pinguine (Diskussion) 10:13, 27. Dez. 2023 (CET)
Es ist eine menschliche Darstellung (so könnte zumindest argumentiert werden) und somit hat das Bild Schöpfungshöhe. Der Zeichner kann noch nicht 70 Jahre tot sein, also ist das Bild geschützt. Copyright gibt es bei uns nicht und ob die Zeitschrift existiert, spielt keine Rolle. --Ralf Roletschek (Diskussion) 10:17, 27. Dez. 2023 (CET)
Aha, danke. 44Pinguine (Diskussion) 13:29, 27. Dez. 2023 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 14:00, 27. Dez. 2023 (CET)

Bilder aus dem Innenraum einer Kirche

Hallo, ich habe drei Fotos aus der Eglise-Saint-Jacques-le-Majeur de Montrouge in Wiki:Commons hochgeladen. Die Bilder sollten hier St-Jacques-le-Majeur_(Montrouge) verwendet werden.

File:Eglise Saint-Jacques le Majeur-Montrouge-Innenraum.jpg File:Eglise-Saint-Jacques-le-Majeur-Glasbild.jpg File:Eglise-Saint-Jacques-le-Majeur-Modell.jpg

Die Kirche wurde vor knapp 90 Jahren gebaut. Ich befürchte, dass ich trotzdem Urheberrechte verletzt habe; es gab eine entsprechende Diskussion in der Fotowerkstatt: https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Fotowerkstatt#Eglise-Saint-Jacques-le-Majeur_in_Montrouge. Ich habe leider keine klaren Informationen bezüglich der Urheberrechte in Frankreich gefunden. Es gibt jedoch Fotos des Innenraums in der französischen Wiki https://fr.wikipedia.org/wiki/%C3%89glise_Saint-Jacques-le-Majeur_de_Montrouge, File:Consécration nouvel autel St Jacques Montrouge Monseigneur Aupetit (8).jpg Könnten Sie bitte meine Bilder löschen, falls sie gegen Urheberrechte verstossen. Bitte beachten Sie auch, dass das Foto File:Eglise Saint-Jacques le Majeur-Montrouge-Innenraum.jpg eine Installation von Jens J. Meyer zeigt. Das Kirchenmodel File:Eglise-Saint-Jacques-le-Majeur-Modell.jpg stammt von einem Foto, das in der Kirche aushing. Ich habe keine Informationen über den Fotographen. Vielen Dank Zeniatta (Diskussion) 09:25, 1. Dez. 2023 (CET)

Hallo @Zeniatta, wir müssen leider tatsächlich alle Fotos der Kirche wieder löschen, solange wir keine Freigabe des Architekten (bzw. seiner Erben) haben oder er noch nicht 70 Jahre tot ist. Bitte entschuldige die "schlechte Nachricht". --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 12:50, 1. Dez. 2023 (CET)
Danke, ich hab's befürchtet. --Zeniatta (Diskussion) 12:59, 1. Dez. 2023 (CET)
Zusatzfrage: Was ist eigentlich mit diesen ca. 100 Fotos [6], Fotos von Orgeln sind ja im Regelfall immer aus dem Innenraum einer Kirche. --Doc Schneyder Disk. 13:05, 1. Dez. 2023 (CET)
Da ist zu prüfen, ob der in den Fotos sichtbare Orgelprospekt urheberrechtlich schutzfähig ist und wenn ja, ob dessen Schöpfer nicht vielleicht schon 70 Jahre tot ist. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 13:46, 1. Dez. 2023 (CET)
Nein, das ist nicht nötig: Eine Orgel wird in WP als Gebrauchsgegenstand bewertet! --Orgelputzer (Diskussion) 15:51, 1. Dez. 2023 (CET)
@Orgelputzer: Auch Gebrauchsgegenstände können durchaus urheberrechtlich geschützt sein. Für mehr Informationen zu ebendieser Problematik empfehle ich dieses Buch (OpenAccess). Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 16:50, 1. Dez. 2023 (CET)
Mag sein! Derzeit ist das hier zumindest in den D-A-CH-Ländern die gängige Praxis. Meines Wissen gab es in diesem Punkt seit meiner aktiven Mitarbeit (2018) keine Probleme! --Orgelputzer (Diskussion) 10:46, 5. Dez. 2023 (CET)
Das mag sein. Wichtig ist nur, dass wir hier nicht von einer falschen Prämisse ausgehen. Vielleicht sollten wir die im Orgel-Bereich aktiven Nutzer mal auf das Problem hinweisen. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 11:42, 5. Dez. 2023 (CET)
Hallo Gnom, sehe es vielleicht auch mal so, dass ein aktiver Orgelbauer einen bebilderten Eintrag eher als Re­nom­mee oder vielleicht sogar ein wenig als Werbung, denn als eine Urheberrechtsverletzung ansieht ein SmileysymbolVorlage:Smiley/Wartung/;)  --Orgelputzer (Diskussion) 13:09, 5. Dez. 2023 (CET)
Der einfachste Weg, das sicher herauszufinden, ist, den Orgelbauer um eine Bildrechte-Freigabe zu bitten. "Wo kein Kläger, da kein Richter, wird schon schiefgehen" ist jedenfalls keine angemessene Vorgehensweise. --Chianti (Diskussion) 00:05, 9. Dez. 2023 (CET)
Geht aber bis dato stets in Ordnung! --Orgelputzer (Diskussion) 15:27, 9. Dez. 2023 (CET)
Bei Bildern gilt aber das Precautionary principle (leider ohne Pendant in deutsch). Viele Grüße, --emha db 19:00, 9. Dez. 2023 (CET)
Die Seite gibt es schon auch auf Deutsch. Gestumblindi 19:21, 9. Dez. 2023 (CET)
Ah, Danke! Eigentlich meinte ich "ohne Pendant in der de.WP", aber das ist schon mal besser als nüscht. --emha db 00:05, 10. Dez. 2023 (CET)
Orgelprospekte sind ziemlich schwierig zu entscheiden, da das Design oftmals dem Zweck unterliegt, aber dennoch im Zusammenhang mit dem Raum gesehen muss. Siehe z. B. Datei:Osterkirche Bramfeld Orgel.jpg - das Foto alleine zeigt einen ungewöhnlichen Prospekt, dessen Rundung nicht üblich ist und auch nicht dem Platz geschuldet ist - man könnte es also noch als "okay" durchwinken. Wenn ich aber den Innenraum der Kirche und das restliche Inventar sehe (Datei:Osterkirche Bramfeld Innenraum Blick von der Empore.jpg), so ist hier eine gemeinsame Formensprache vorhanden, so dass der Prospekt m.E.n. doch wieder geschützt ist. Soweit meine Meinung, was sagen unsere Rechtsexperten hier zum Beispiel? Im Übrigen: Dass alle Orgelprospekte hier problemlos bleiben konnten, dem muss ich @Orgelputzer: widersprechen, ich hab bereits auf einige Orgelprospekte DÜPs gesetzt, als auch als Abarbeiter entsprechende DÜPs anderer, diese gelöscht. Im Übrigen sind seltenst die Orgelbauer diejenigen, die Bedenken anmelden (die wollen eh ihr Werk verbreitet hören), sondern vielmehr die Kirchengemeinden, die durch den Verkauf von Fotorechten und -produkten den Erhalt der Gebäude (und Orgeln) sichern zu versuchen. --Quedel Disk 19:23, 17. Dez. 2023 (CET)

CC-BY-SA statt C0

Ich weiß nicht wo es hingehört oder wie man es löst - einfach zu viele Hilfeseiten :-(

Auf Dienstgrade der Feuerwehr in Bayern gibt es viele Abbildungen, die alle IMHO keinerlei Schöpfungshöhe haben, da es nur Balken und Rahmen sind. Bsp.: https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Brandrat_Bayern.jpg Dennoch sind sie unter CC-BY-SA eingestellt, statt gemeinfrei C0. Kann man das für alle Dateien ändern? --Grummelbacke (Diskussion) 17:25, 16. Dez. 2023 (CET)

CC0 bedeutet nicht Gemeinfreiheit, sondern den Verzicht auf alle Rechte soweit rechtlich möglich.
Aber zur eigentlichen Frage: Ich sehe da auch keine SH. Die Lizenz ist falsch und sollte ersetzt werden. Bitte aber nicht eigenmächtig machen. Am besten ist es wohl, wenn du eine Liste aller deiner Ansicht nach betroffenen Dateien hier einstellst. -- Chaddy · D 17:51, 16. Dez. 2023 (CET)
Hallo @Grummelbacke, hier ist eine CC-Lizenzierung in der Tat falsch, richtig wäre in dem von dir verlinkten Beispiel wohl {{PD-shape}}. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 19:04, 16. Dez. 2023 (CET)
Es sind alle Grafiken (Dienstzeichen) im o. g. Artikel betroffen. --Grummelbacke (Diskussion) 09:13, 17. Dez. 2023 (CET)
@Grummelbacke: Ich würde sagen, dass man mit allen ebenso verfahren könnte. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 10:42, 17. Dez. 2023 (CET)
Wäre was für einen Commonsbot für c:Category:Rank insignia of firefighters in Bavaria, aber auch c:Category:Dienstgrade für die Angehörigen der Freiwillige Feuerwehren in Hessen. --Quedel Disk 18:57, 17. Dez. 2023 (CET)
Habe die Lizenzierung dort geändert. – Doc TaxonDisk.13:31, 18. Dez. 2023 (CET)

Nachträglich coloriertes Bild

Das Bild Human pidegree.jpg stammt lt. Commons aus Scientific American 1876 und ist mit "PD US expired" gekennzeichnet (Ich denke, PD alt wäre ebenso korrekt). Ein Nutzer bezweifelt die farbige Version und verweist auf die Original(?)-Quelle online. In anderen wiss. Publikationen finde ich das Bild durchaus in Farbe. Doch nehmen wir einmal an, jemand hätte es später coloriert. Würden dadurch neue Urheberrechte entstehen, die PD alt ggf. verschieben? --Fährtenleser (Diskussion) 18:37, 23. Dez. 2023 (CET)

Kommt darauf an ... und zwar darauf, ob die Bearbeitung (Urheberrecht) Schöpfungshöhe erreicht. Das ist bei künstlerischen Bearbeitungen wie z.B. dem Marilyn Diptych von Warhol zweifellos der Fall (ich würde da sogar von einem "hinreichenden Abstand zum benutzten Werk" bzw. einem selbständigen neuen Werk sprechen), und auch die Kolorierung von Fotos wird in der juristischen Literatur als "große eigenschöpferische Leistung" und eigenes Werk angesehen ([7], mwN), selbst wenn das mittlerweile von Algorithmen ("KI") ebenfalls erledigt werden kann. Die Frage kam hier schon mal, beantwortet mit anderen Ansichten als in der juristischen Fachliteratur.
Insofern wäre man nur dann auf der sicheren Seite, wenn der Kolorateur ebenfalls seit über 70 Jahren tot ist. --Chianti (Diskussion) 21:58, 23. Dez. 2023 (CET)
Okay, vielen Dank … und ein ruhiges und besinnliches Weihnachtsfest wünscht --Fährtenleser (Diskussion) 07:00, 24. Dez. 2023 (CET)
Es kommt wohl auf den Einzelfall an und gerade mit der aufkommenden KI, die Chianti schon erwähnt hat, sieht nochmals alles anders aus - wenn Bilder gleich massenweise ohne menschlichen Input automatisch koloriert werden, ist da sicher nichts Schutzfähiges. Im konkreten Fall würde ich aber sagen, dass mir die Kolorierung historisch aussieht. Es wäre für die Zeit nicht ungewöhnlich, dass so ein Holzstich sowohl in kolorierten als auch nicht kolorierten Exemplaren vertrieben wurde. Gestumblindi 13:02, 24. Dez. 2023 (CET)
im konkreten Falle ist für mich (meine TF) schon mal mangels Belegen gar nicht bewiesen, dass das Objekt nachträglich handcoloriert wurde. Das Objekt könnte auch ein Vierfarbdruck sein. Und der "ursprüngliche" Schöpfer des Bildes könnte dieses von vorneherein farbig angelegt haben. Davon wurden dann Druckclichees für den Schwarzweißdruck in der Zeitschrift und für den Mehrfarbdruck für einen Einzelvertrieb der Tafel erzeugt. Das ist, ich weiß, alles TF, weil bei dem Farbbild schlicht die Belege fehlen, schon die Herkunftsangabe Scientific American ist einstweilen schlicht bemerkenswert, weil wir nur eine schwarz-weiße Ausgabe des S.A. unter diesem Datum kennen. War die Farbtafel vielleicht eine Einzelbeilage? Fragen über Fragen...
Und im abstrakten Falle erzeugt die nachträgliche eigenschöpferische Kolorierung ein Mischwerk mit mindestens zwei Urheberrechtssträngen. Max Ernst wäre ein anderes Beispiel für solche Nachcolorierungen und Nachbearbeitungen von wissenschaftlichen Tafeln.
Aber das Schöne bei Commons ist ja, dass dann noch der abstrakte, gutwillige Commonsscanner dazutritt, und das Bild als eigenes Werk hochlädt, um das Durcheinander komplett zu machen, schließlich hat er ja über die Farbauflösung des Scanners entschieden. --Goesseln (Diskussion) 14:23, 24. Dez. 2023 (CET)
Zur Herkunft des Bildes wurde auch schon mal bei einem Löschantrag diskutiert, eigentlich auch nur wilde Mutmaßungen (Kupferplatte, middle Victorian ...). --Goesseln (Diskussion) 17:23, 24. Dez. 2023 (CET)

Karten des USGS von Erdbeben

Bevor ich die Karte vom Erdbeben downloade, möchte ich bitte wissen, ob man die Karte von Erdbeben von dieser Seite downloaden darf? Ich meine solche Karte. --कार (Diskussion) 04:27, 27. Dez. 2023 (CET)

Nach dem, was hier zu lesen ist: ja. --Chianti (Diskussion) 09:10, 27. Dez. 2023 (CET) P.S.: es schadet nicht, "diese Seite" (usgs.gov) auch namentlich im Text der Anfrage zu nennen oder sogar in der Überschrift.
Für Werke des United States Geological Survey (USGS) haben wir auf Commons sogar eine eigens angepasste Lizenzvorlage: {{PD-USGov-USGS}}. Also bitte diese Lizenz verwenden, dann ist wohl alles in Butter. Im Prinzip sind Werke von Bundesbehörden der USA nur in den USA gemeinfrei (public domain); da diese ihre Rechte im Ausland aber nicht geltend machen, akzeptieren wir sie auch in der deutschsprachigen Wikipedia traditionell (Beispiele wären etwa auch Fotos der NASA). Die Überschrift habe ich im Sinne von WP:SM übrigens gleich mal angepasst / präzisiert ;-) Gestumblindi 16:41, 27. Dez. 2023 (CET)

Hallo, es ist sicher schon einige Jahre her, wo ich glaube gelesen zu haben, man dürfe/solle copyrightzeichen aus Logos entfernen. Kann das jemand bestätigen? Als Beispiel könnte man File:2G Energy Logo.svg diskutieren. Danke und Gruß --Mrmw (Diskussion) 23:09, 31. Dez. 2023 (CET)

@Mrmw Das ist kein Copyrightzeichen, sondern ein Zeichen für Registered Trade Mark. Siehe auch Registriert-Zeichen. Entfernen darf man es, ob es sinnvoll ist, ist eine andere Frage. --Raymond Disk. 08:37, 1. Jan. 2024 (CET)
Das Zeichen gehört offenbar zum Logo, warum sollte das entfernt werden. Im angloamerikanischen Sprachraum kommt dem Zeichen eine andere Bedeutung zu als nach deutschem Recht, dort darf es nicht entfernt werden. Da auf Commons beide Rechtssysteme betroffen sind, halte ich es für unzulässig. --Ralf Roletschek (Diskussion) 10:54, 1. Jan. 2024 (CET)
Egal ob rechtlich erlaubt oder nicht, bitte ich trotzdem darum, das nicht zu entfernen. Das ist Teil des Logos und das wollen wir als Enzyklopädie ja korrekt darstellen. -- Chaddy · D 15:12, 1. Jan. 2024 (CET)

Micky Maus: Wie funktioniert das nochmal mit dem Schutzfristenvergleich?

Hallo, ich habe eine Spezial-Frage: Am 1.1.2024, 96 Jahre nach seiner ersten Veröffentlichung, wird der Film Steamboat Willie ja bekanntlich nach dem US-Urheberrecht gemeinfrei. Wie sieht es in der EU aus? Der zuletzt gestorbene Miturheber Ub Iwerks ist nämlich erst 1971 gestorben. Für etwas Nachhilfe dankt --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 16:31, 13. Dez. 2023 (CET)

Du fragst uns? Wo ist die versteckte Kamera? --Ralf Roletschek (Diskussion) 18:13, 13. Dez. 2023 (CET)
Sorry! Aber das mit dem Schutzfristenvergleich habe ich irgendwie nie verstanden. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 18:30, 13. Dez. 2023 (CET)
Ich würde aus dem Bauch annehmen, das EU-Recht sticht die Berner Übereinkunft, somit 70 Jahre pma. --Ralf Roletschek (Diskussion) 18:46, 13. Dez. 2023 (CET)
Ich fürchte leider auch, dass wir noch sehr lange warten müssen, bis wir den Film auch bei uns hier verfügbar machen dürfen. -- Chaddy · D 20:30, 13. Dez. 2023 (CET)
Okay, so verstehe ich es aktuell:
  • Gemäß Art. 7 Abs. 8 der Revidierten Berner Übereinkunft (RBÜ) führt der Ablauf des Urheberrechts im Herkunftsland (hier: am 1.1.2024 in den USA) auch zum Ablauf des Urheberrechts in allen anderen Staaten (Prinzip des Schutzfristenvergleichs, englisch rule of the shorter term).
  • Eine Ausnahme von dieser Regel gilt gemäß der RBÜ aber, wenn das nationale Recht etwas anderes vorsieht (also den Schutzfristenvergleich ablehnt).
  • Das europäische Urheberrecht enthält eine solche Abweichung zunächst nicht, § 121 Abs. 4 S. 1 UrhG, Art. 7 Abs. 1 Schutzdauer-Richtlinie.
  • Eine solche Regelung findet sich dann aber in Bezug auf den hier relevanten Fall eines amerikanischen Werks dann doch im Abkommen zwischen dem Deutschen Reich und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 15.1.1892 über den gegenseitigen Schutz der Urheberrechte, das eine so genannte Inländerbehandlung von Werken amerikanischer Staatsbürger vorsieht: Diese können für ihre Werke denselben Schutz verlangen wie Deutsche.
  • Eine solche nationale Regelung ist unionsrechtlich auch zulässig, Art. 7 Abs. 3 Schutzdauer-Richtlinie.
  • In der Folge ist Steamboat Willie in Deutschland bis zum 1.1.2042 geschützt (70 Jahre nach dem Tod des letztverstorbenen Miturhebers Ub Iwerks).
Aaalter... --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 00:59, 15. Dez. 2023 (CET)
Danke für die Darlegung - klingt überzeugend. Für die Schweiz sieht es übrigens aufgrund des Bundesratsbeschlusses betreffend Gegenrecht zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika über das Urheberrecht an Werken der Literatur und Kunst vom 26. September 1924 (SR 231.5) wohl auch so aus. Werke der angewandten Kunst sind ausgenommen, und für "das Urheberrecht der Übertragung auf mechanische Instrumente" von musikalischen Werken gibt es auch eine Einschränkung, aber auf diesen Film ist der Beschluss, der laut Fedlex immer noch in Kraft ist (und offenbar auch auf das aktuelle Urheberrechtsgesetz angewendet wird) wohl anwendbar. Gestumblindi 21:47, 15. Dez. 2023 (CET)
Genau, entsprechende Verträge gibt es offenbar auch für eine Reihe weiterer Staaten, z.B. Frankreich und Spanien. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 18:57, 16. Dez. 2023 (CET)
Hatten wir nicht mal eine Seite, wo wir Urteile und logische Konstrukte sammeln? Solche Darlegungen wie von Gnom am 15.12. sollte man in einer Übersicht für spätere Recherchen sammeln. --Quedel Disk 19:05, 17. Dez. 2023 (CET)
@Quedel: Ja, es gibt Wikipedia:WikiProjekt Urheberrecht/Almanach, eine leider sträflich vernachlässigte Seite... --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 17:49, 20. Dez. 2023 (CET)
Interessehalber, um hier den DACH-Raum abzudecken: Weiss jemand, wie es in Österreich aussieht? Wenn der Film in Deutschland und der Schweiz aufgrund der genannten Verträge geschützt ist, werden wir ihn hier in der deutschsprachigen Wikipedia natürlich trotzdem nicht zeigen (auf Commons hochgeladen werden kann er dann - dort gilt ja jeweils die Rechtslage in den USA und im Herkunftsland, die in diesem Fall identisch sind), aber für verwandte Projekte in Österreich könnte das interessant sein. Gestumblindi 20:03, 20. Dez. 2023 (CET)
Ich habe kurz überlegt, ob ich den Film im Artikel Steamboat Willie einbinde, da er vollständig auf Wikimedia Commons hochgeladen ist. Aber habe ich das richtig verstanden, dass wir das für die deutschsprachige Wikipedia besser lassen sollen? Es gibt schon einen Online-Artikel zu dem Thema, wobei ich als Nicht-Jurist nicht einschätzen kann, ob das Argument valide ist. Das könnten wir in dem Artikel unter dem Abschnitt "Urheberrechtskontroverse" ergänzen, sollte das stimmen. --Bildungskind (Diskussion) 16:53, 2. Jan. 2024 (CET)
Ah halt, ich habe in die Versionsgeschichte von Steamboat Willie geschaut. Da war ich wohl nicht der einzige mit dem Gedanken. --Bildungskind (Diskussion) 16:56, 2. Jan. 2024 (CET)
In Deutschland ist der Film noch bis zum 1. Januar 2042 geschützt. Wir können ihn also leider noch sehr lange nicht hier einbinden. Der Heise-Artikel ist weitgehend korrekt. Und ja, das sollte auch in unserem Artikel ergänzt werden. -- Chaddy · D 16:57, 2. Jan. 2024 (CET)
Das habe ich dann ergänzt! --Bildungskind (Diskussion) 17:05, 2. Jan. 2024 (CET)
Ich kann die Argumentation nachvollziehen, warum der Film in Deutschland weiterhin geschützt ist. Mir fehlt aber die Herleitung, warum er somit nicht eingebunden werden könne. Ich dachte immer, die Anforderung für alle Wikipedia-Sprachversionen sei "Frei im Ursprungsland und frei in den USA" - beides ist hier gegeben. Warum ist in der deutschsprachigen Wikipedia nur deutsches Urheberrecht maßgebend und nicht z. B. das von Liechtenstein? Oder gilt für uns jeweils die restriktivste Regelung aller Länder, in denen die jeweilige Sprache gesprochen wird? --Rudolph Buch (Diskussion) 16:22, 4. Jan. 2024 (CET)
@Rudolph Buch Ich glaube, diese Frage wird in Hilfe:FAQ Rechtliches#Welches Recht gilt für die deutschsprachige Wikipedia? bzw. in Wikipedia:Bildrechte#Ausländisches Recht beantwortet. Gerade bei den Vereinigten Staaten gibt es da noch eine Sonderregelung, die im letzten Link erklärt wird. --Bildungskind (Diskussion) 16:57, 4. Jan. 2024 (CET)
Vielen Dank für die Links, das kannte ich noch nicht. --Rudolph Buch (Diskussion) 17:07, 4. Jan. 2024 (CET)
"Frei im Ursprungsland und frei in den USA" ist die Regel für Wikimedia Commons. Gestumblindi 20:16, 4. Jan. 2024 (CET)
Ein anderer interessanter Punkt ist die Frage, welche Versionen von Micky Maus nun genau (in den USA) public domain geworden sind. Daniel Herbig schreibt im Heise-Artikel "Einerseits betrifft das abgelaufene Copyright nur die alte Version von Micky Maus, die beispielsweise keine Handschuhe trägt" und das habe ich auch in anderen Artikeln so gelesen. Es heisst jeweils, dass die (angeblich!) spätere Version von Micky Maus mit Handschuhen und rundlicherem Körperbau noch geschützt sei, nur die "rattenähnlichere" Version aus Steamboat Willie sei nun bereits PD. Durch eine Diskussion auf Commons bin ich nun aber auf File:Mickey Mouse Color Stock Poster (Celebrity Productions era, 1928).jpg aufmerksam gemacht worden (besten Dank an Yann!), ein Poster von 1928, auf dem Micky Maus bereits dieses angeblich spätere Erscheinungsbild hat (siehe auch zugehörige Löschdiskussion). Damit scheint nun entgegen den diversen Medienberichten durchaus auch die "moderne" Micky Maus, wie wir sie kennen, in den USA bereits gemeinfrei zu sein. Da das Poster damals offenbar ohne den zur Erlangung eines US-Copyrights nötigen Copyright-Vermerk publiziert wurde, wird sogar die Theorie aufgestellt, diese Micky Maus sei eigentlich schon seit damals gemeinfrei gewesen... Gestumblindi 21:05, 5. Jan. 2024 (CET)
Dieser Micky Maus auf dem Plakat sieht für mich nicht so aus wie der „moderne“. Die Kopfform ist deutlich anders, das Gesicht ist anders, die Schuhe haben eine andere Farbe und der heutige Micky trägt weiße Handschuhe, keine so gelblichen. Aber das hängt wohl auch damit zusammen, was man unter „modern“ versteht. Aber ja, das mit den Handschuhen scheint dann nicht ganz zu stimmen. --Bildungskind (Diskussion) 21:40, 5. Jan. 2024 (CET)
Er ist jedenfalls schon sehr viel näher am heute bekannten Micky als jener aus Steamboat Willie... Gestumblindi 21:42, 5. Jan. 2024 (CET)
Wobei er die Handschuhe zwar nicht im Film selbst, aber, wie ich nun sehe, selbst auf dem Filmplakat bereits trägt... Gestumblindi 21:49, 5. Jan. 2024 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 11:49, 14. Jan. 2024 (CET)

Christbaumschmuck / Betty Boop

Was muss ich beachten, wenn ich Fotos von meinem Christbaumschmuck hochladen möchte? Wenn ich mir die Bilder auf Commons anschaue, scheint das Urheberrecht kein großes Problem zu sein, aber klare Regeln dazu finde ich nirgends. --Megalogastor (Diskussion) 16:15, 25. Dez. 2023 (CET)

Die Regeln stehen unter Wikipedia:Bildrechte#Produktfotos und eigene Nachzeichnungen (Marken, Cover, Comicfiguren, Maskottchen …). Die Betty Boop-Figur am Christbaum dürftest du also nicht hochladen (und sie hätte auch nicht auf Commons landen dürfen). --Chianti (Diskussion) 23:07, 25. Dez. 2023 (CET)
Betty Boop ist ja ein interessanter Fall. Die Datei:Betty Boop colored patent.png, die gross in unserem Artikel prangt, wurde auf Commons als {{PD-US-patent}} hochgeladen, weil die Zeichnung auf dem US-Patent für eine Betty-Boop-Puppe ("Design for a Doll or Similar Article") basiert (vom Hochlader koloriert). Im Commons-Template steht, dass die Inhalte von amerikanischen Patenten, die vor dem 1. März 1989 publiziert wurden, public domain seien, es sei denn, das Patent enthalte einen ausdrücklichen Copyright-Vorbehalt für Abbildungen. Einen solchen finde ich im Patent für die Betty-Boop-Puppe tatsächlich nicht - kann mir aber trotzdem nicht recht vorstellen, dass abgeleitete Werke und damit praktisch alle Darstellungen von Betty Boop nur durch dieses Patent gemeinfrei geworden sind... - Gestumblindi 17:10, 26. Dez. 2023 (CET)
+1 genau das habe ich mich auch gefragt. --Ralf Roletschek (Diskussion) 17:13, 26. Dez. 2023 (CET)
PS, damit man nicht lange rumsuchen muss: Die Abbildungen des Betty-Boop-Christbaumschmucks, die Chianti meint, sind wohl diese und diese. Gestumblindi 17:29, 26. Dez. 2023 (CET)
Genau. Und durch die Patentschrift gemeinfrei ist natürlich ausschließlich die dort abgebildete Zeichnung. --Chianti (Diskussion) 22:23, 26. Dez. 2023 (CET)
Womit man sich fragen könnte, ob die Bearbeitung dieser Zeichnung auf Commons überhaupt zulässig ist. Der Hochlader beschreibt seine Änderungen detailliert: I colored the original black and white drawing, and I also altered the drawing a little bit. I lengthened the dress. I made the eyes more symmetrical. I shortened the lengthy eyelashes to model them after a more recent drawing of Betty Boop. I added green irises to the eyes which I modeled after a more recent drawing of Betty Boop. I fixed the unrealistic thicknesses of the knee joints. Lastly, I changed the thigh accessory to make it a heart design. Zusammenfassend hat er also die Darstellung so geändert, dass sie näher am späteren Erscheinungsbild von Betty Boop ist... - Die Diskussion ist etwas vom Thema "Christbaumschmuck" abgedriftet, ich habe die Überschrift daher ergänzt. Gestumblindi 12:52, 27. Dez. 2023 (CET)

Vielen Dank für die Antworten, aber eigentlich geht es mir weniger um solche Spezialfälle, sondern um Eigenkreationen von Herstellern wie zum Beispiel dies, das oder jenes. --Megalogastor (Diskussion) 16:22, 1. Jan. 2024 (CET)

@Megalogastor: Es kommt immer auf den konkreten Einzelfall an. Der Engel ist höchstwahrscheinlich schutzfähig, ich habe gerade einen Löschantrag gestellt. Bei der Gurke kann man sich streiten. Die Kugelsammlung sehe ich entspannt. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 15:07, 2. Jan. 2024 (CET)

Gute Nachrichten aus dem Vereinigten Königreich

Eine frohe Botschaft zu den Festtagen, auf die Pigsonthewing auf Commons hingewiesen hat: Court of Appeal ruling will prevent UK museums from charging reproduction fees—at last.

A recent judgement on copyright in the Court of Appeal (20 November) heralds the end of UK museums charging fees to reproduce historic artworks. In fact, it suggests museums have been mis-selling “image licences” for over a decade. For those of us who have been campaigning on the issue for years, it is the news we’ve been waiting for.

D.h. genau wie in den USA, in der EU und in der Schweiz können wir jetzt endlich auch für das UK davon ausgehen, dass Reproduktionen gemeinfreier (zweidimensionaler) Werke ihrerseits gemeinfrei sind und es sich bei Gebühren- und Lizenzforderungen für solche um "Copyfraud" handelt, das ignoriert werden kann. Das beseitigt doch einige Unsicherheiten auf Commons, was sich letztlich auch positiv auf alle Wikimedia-Projekte einschliesslich des hiesigen auswirken dürfte. Gestumblindi 22:41, 29. Dez. 2023 (CET)

Danke, @Gestumblindi, das sind wirklich exzellente Neuigkeiten betreffend den so genannten Copyfraud. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 14:59, 2. Jan. 2024 (CET)

Refrain und Strophe in Ich hass dich

Und mal wieder eine Bot-Meldung bei WP:LKUA, bei dem ich Euch um eine Einschätzung bitte (siehe [8]). Bei Liedern sichern wir uns gerne durch Eure Meinung ab.

Es geht um den Artikel Ich hass dich, in dem eine Strophe und der Refrain zitiert wird. Das Lied ist von 2022. CaroFraTyskland und ich haben beide Zweifel, ob da genügend Kontext dabei ist, so dass diese Zitate zulässig sind. Was denkt Ihr? @Achim Raschka, ChrisHardy: Zu Eurer Information. BG, --Leserättin (Diskussion) 10:10, 28. Dez. 2023 (CET)

Da es Zitate sind, kann man WP:LKUA ignorieren, habe im Artikel auch nochmal ergänzt wo diese herstammen, die Autoren werden ja bereits genannt. Ich muss zustimmen, das schon weite Teile des Textes zitiert werden, allerdings sollte das (Kurz-)Zitatrecht greifen, da es ein öffentliches Werk ist, nicht das gesamte Werk zitiert wird, Autoren genannt werden und die Zitate im Kontext stehen, also nicht einfach willkürlich zur Selbsterklärung eingefügt wurden. Gruß. ChrisHardy (Diskussion) 09:54, 29. Dez. 2023 (CET)
Ich kann ehrlich gesagt nicht ganz nachvollziehen, warum die Zitate in dieser Länge im Artikel stehen und inwiefern sich der Artikeltext darauf bezieht. Das spricht beides dafür, dass eben kein ausreichender Zitatzweck vorliegt. Aber das kann man sicher auch anders sehen. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 18:31, 29. Dez. 2023 (CET)
Ich wollte hier schon gestern ähnlich kommentieren und hatte die Frage dann wieder aus den Augen verloren: Es scheint mir ein Grenzfall zu sein, wobei ich eher dazu neigen würde, keinen ausreichenden Zitatzweck zu sehen. Die ausführlichen Zitate sind mehr illustrativ als notwendig für die Beschreibung des Inhalts, die auch ohne diese recht gut nachvollziehbar ist. - Was ein "öffentliches Werk" sein soll, verstehe ich nicht, für das Urheberrecht spielt es keine Rolle, ob ein Werk in der Schublade liegt oder veröffentlicht wird. Gestumblindi 20:14, 29. Dez. 2023 (CET)
Es scheint hier keine weiteren Wortmeldungen dazu zu geben, der Schluss ist aus meiner Sicht, dass die Zitate gekürzt werden sollten. Ich will vermeiden, hier mit einem Baustein reinzugehen. @Achim Raschka, ChrisHardy: Bitte macht doch eine entsprechende Anpassung. BG, --Leserättin (Diskussion) 11:18, 3. Jan. 2024 (CET)

Macht, was ihr nicht lassen könnt - damit ist das wohl der letzte Song aus meiner Tastatur und die WP:Lokal K/Schlagerrallye wohl zumindest von meiner Seite (und damit zu 90%) gestorben. -- Achim Raschka (Diskussion) 11:28, 3. Jan. 2024 (CET)

Ich werde nie begreifen, warum "man" hier kein Zitatrecht zuläßt. Irgendjemand hat das irgendwann mal vor mehr als 20 Jahren so festgelegt und niemand ändert es. --Ralf Roletschek (Diskussion) 11:32, 3. Jan. 2024 (CET)
Wir lassen das Zitatrecht für Textzitate doch zu. Zahllose Artikel enthalten Zitate urheberrechtlich geschützter Texte. Die Frage ist halt immer, und darüber wird auch hier diskutiert, ob "die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist", wie es im deutschen UrhG heisst, bzw. ob "das Zitat zur Erläuterung, als Hinweis oder zur Veranschaulichung dient und der Umfang des Zitats durch diesen Zweck gerechtfertigt ist" (Schweizer URG). Bildzitate sind ein anderes Thema. Gestumblindi 00:18, 4. Jan. 2024 (CET)
@Ralf Roletschek: Was genau meinst Du damit? Was begreifst Du nicht? Wir akzeptieren Textzitate im Rahmen des Zitatrechts doch sehr wohl und versuchen, so vieles zu behalten wie rechtlich möglich. Also etwas mehr Input als das Geraune wäre hilfreich, dann können wir das Problem ggf. gemeinsam lösen? --Yellowcard (D.) 17:22, 15. Jan. 2024 (CET)
Ich meine Großzitate. --Ralf Roletschek (Diskussion) 18:19, 15. Jan. 2024 (CET)
Ich auch. Wo steht denn, dass wir diese ablehnen? Alles, was im Rahmen des UrhG möglich ist, lassen wir doch zu. Sehe ich das falsch oder liegt hier ein Missverständnis vor? --Yellowcard (D.) 09:24, 16. Jan. 2024 (CET)
Großzitate verwenden wir tatsächlich nicht. -- Chaddy · D 19:45, 16. Jan. 2024 (CET)
D.h. Zitate eines Werks im vollen Umfang. Das ist grundsätzlich so, ich will allerdings nicht ausschliessen, dass es bei einzelnen sehr kurzen Gedicht- oder Liedtexten doch vorkommen könnte. Wenn sich der Artikel ausreichend damit auseinandersetzt, geht das dann auch in Ordnung. Gestumblindi 20:06, 16. Jan. 2024 (CET)
@Chaddy: Wo steht das? Wer sagt das? Es ist für uns einfach rechtlich schwierig anwendbar, aber wenn es möglich und sinnvoll ist, was hält uns davon ab? Übrigens bezweifle ich auch die Aussage an sich, auch zweizeilige Gedichte können urheberrechtlich geschützt sein und trotzdem kann ich mir gut vorstellen, dass wir Artikel haben, in denen soetwas (in aller Vollständigkeit) wiedergegeben wird. --Yellowcard (D.) 09:37, 17. Jan. 2024 (CET)
Das war schon oft Thema u. a. hier. Es ist schon eine sehr alte Übereinkunft und auch die gelebte Praxis; mir ist nicht bekannt, dass wir etwas daran geändert hätten. Großzitate sind nur unter sehr strengen Voraussetzungen möglich und daher für uns in der Praxis problematisch. Deshalb verzichten wir darauf. -- Chaddy · D 12:38, 17. Jan. 2024 (CET)
@Chaddy, Yellowcard: Hm, im Artikel lichtung (Gedicht) fehlt zum Grosszitat nur die erste Zeile des sehr kurzen Gedichts, die aus den beiden Wörtern "manche meinen" besteht. Aufgrund der Kürze des Gedichts kann dieses ohne nahezu vollständiges Zitat kaum richtig beschrieben werden; ich würde in diesem Fall sogar dafür plädieren (@Magiers - er hat hier erklärt, vorsichtshalber darauf verzichtet zu haben), auch das "manche meinen" zu zitieren. Der Zitatzweck wäre hier jedenfalls gegeben. Das Thema könne aber auf der dortigen Diskussionsseite besprochen werden. Gestumblindi 20:45, 17. Jan. 2024 (CET)
@Achim Raschka: Urheberrechte gelten auch dann, wenn es einem persönlich mal nicht so passt, und lösen sich auch nicht auf, wenn man beleidigt auf den Boden stampft. Welchen Zweck haben diese längeren Auszüge aus dem Songtext? Wenn man das vernünftig begründen kann, wäre auch das Zitatrecht anwendbar. Deine Antwort lässt aber eher vermuten, dass diese Wiedergaben der Strophe und des Refrains rein illustrativ sind, denn der Artikeltext befasst sich nicht mit den einzelnen Zeilen und der Artikel wäre nicht weniger verständlich, wäre dieses Zitat nicht im Artikel. Aber vielleicht finden wir ja hier eine Argumentationslinie mit Deiner Hilfe? Gruß Yellowcard (D.) 17:22, 15. Jan. 2024 (CET)
Die Textzeilen sind bereits durch ihre Position und den sie umgebenden Text in einen inhaltlichen Kontext gesetzt; sie sind nicht illustrativ sondern beispielhaft - damit wird dem Zitatrecht hier genüge getan, das Vorgehen hier mit maximalem ABF ist nicht viel mehr als Autorenschikane. -- Achim Raschka (Diskussion) 17:27, 15. Jan. 2024 (CET)
Von ABF kann doch keine Rede sein, niemand unterstellt hier "Achim Raschka will Urheberrechte verletzen!" (das wäre "bad faith")... Wir fragen uns einfach (in aller Ruhe), ob es für die Zitate einen ausreichenden Zitatzweck gibt. Man kann sich schon auf den Standpunkt stellen, dass die zitierten Stellen im Rahmen des enzyklopädischen Artikels helfen, z.B. die Aussage, der Ton "sei gehässig und wird verstärkt durch vulgäre Worte, die die starke Abneigung betonen", besser zu verstehen. Für mich sind sie eher zu ausführlich. Es ist halt ein Grenzfall. Wäre es vielleicht als Kompromiss denkbar, nur den Refrain zu zitieren? Gestumblindi 23:22, 15. Jan. 2024 (CET)
Das ist keine Schikane, das ist einfach eine Überlegung, was im Rahmen des UrhG zulässig ist und wo wir den Bogen überspannen. Benutzern wie user:Gnom "Autorenschikane" zu unterstellen, ist lächerlich, bei allem Respekt. Mir geht es nicht um diesen Artikel und wenn wir sagen, dass der Status Quo ein Grenzfall ist, können wir ihn gern so lassen – ich habe kein Problem damit, die Grenzen auszureizen und auszutesten. Aber diese wirklich sachliche und faktengestützte Diskussion so zu torpedieren und den Diskutanten Schikane vorzuwerfen, halte ich für völlig daneben, auch auf persönlicher Ebene. --Yellowcard (D.) 09:26, 16. Jan. 2024 (CET)
Werden wir doch mal konkret, vielleicht hilft das weiter. Im Artikel ist zu lesen:
Der Ton sei „gehässig und wird verstärkt durch vulgäre Worte, die die starke Abneigung betonen.“ Dies lässt sich beispielhaft in den folgenden Textzeilen erkennen:
Man mag das anders beurteilen, aber ich erkenne im nachfolgenden Text keine Gehässigkeit. Die zitierte Stelle kommt auch ohne eine derart umfassende Wiedergabe des Songtextes aus. Die ersten beiden Zeilen des zitierten Songtextes haben nach meiner Einschätzung gar keinen Bezug zum Text im Artikel. Vulgäre Worte vermag ich auch nicht zu finden. Weniger Zitat würde für den Artikel reichen. Zudem gilt, was schon vorgetragen wurde: Zitat ist nicht jede Wiedergabe fremder Inhalte unter Angabe der Quelle. Vom Zitatrecht wird nur erlaubt, was Gegenstand einer inhaltlichen Auseinandersetzung ist. --Lapp (Diskussion) 20:26, 16. Jan. 2024 (CET)
Danke für die Diskussion. Es wurde ein kurzer einleitender Satz hinzugefügt. Ist es damit aus Eurer Sicht ok, da vorher als Grenzfall eingeschätzt? Dann würde ich den Prüffall schließen. BG, --Leserättin (Diskussion) 09:29, 17. Jan. 2024 (CET)

Wie gewünscht habe ich die Textzeilen gelöscht und auch den Refrain auf einen Nanoschnipsel eingekürzt. Ich gehe davon aus, dass nun alle glücklich sind und diese Verhandlung damit geschlossen werden kann. -- Achim Raschka (Diskussion) 09:55, 17. Jan. 2024 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Achim Raschka (Diskussion) 09:55, 17. Jan. 2024 (CET)