Diskussion:Antisemitismus

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Letzter Kommentar: vor 16 Tagen von DaWalda in Abschnitt IHRA-Arbeitsdefinition
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Islamischer Antisemitismus , Koran

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Mit fehlt zu diesem Thema Informationen. Wie ich gelesen habe soll es im Koran antisemitische Inhalte geben. Stimmt das. Veranstaltung in Berlin zu diesem Thema in einem Israelfreundlichen linken Cafe in Neukölln. --193.32.248.138 08:36, 31. Mai 2024 (CEST)Beantworten

IHRA-Arbeitsdefinition

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Seit wann ist nd-online eine ungeeignete Quelle? Im übrigen wird dort nur zusammengefast, was schon weier oben unter Kritik steht. --Rita2008 (Diskussion) 22:46, 21. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Welche zuverlässige Informationsquelle stützt sich denn je auf nd-online? Die Seite wird allseits ignoriert, in den Presseschauen der reputablen Medien kommt sie nicht vor. Daher sehe ich nicht, wie sie hier als Quelle geeignet sein soll. --Φ (Diskussion) 22:59, 21. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Ich habe bei Gould 2020, S. 829 gelesen, dass die Definition von Deutschland erst im Mai 2019 angenommen worden sei. Damit meint sie gewiss die BDS-Resolution (auch ufuq.de behauptet in einer Handreichung, S. 9, dass die Definition mit dieser Resolution angenommen worden sei). Üblicherweise liest man aber ja wie auf der Vorderseite, dass sie im September 2017 angenommen worden sei (z.B. hier, S. 31). Ich habe daher weiter nachgeschaut und bin nun restlos verwirrt. Der entsprechende Vorgang von 2017 steht (1) auf einem "Datenblatt 18/05/077", das online nicht verfügbar ist, deshalb verweist man i.d.R. (2) auf die Pressekonferenz vom 20.9. oder (3) auf eine Pressemeldung des Innenministeriums oder (4) eine des auswärtigen Amts. Es gibt außerdem (5) eine Kurzinformation der Wissenschaftlichen Dienste und drei Anfragen an die Regierung (6) der Linken, (7) der Grünen und (8) der FDP.

Nach keiner dieser Quellen ist die Definition aber "angenommen" worden. Am nähesten ist (4), das auch auf der Vorderseite zitiert wird: Laut dem Kurztext "hat man sich ihr angeschlossen".
Nach (2), (5), (6), (7), (8) dagegen wurde sie "zur Kenntnis genommen", was ja ein anderer Rechtsakt als eine "Annahme" ist, und es wurde beschlossen, dass sie "indossiert" - d.h. an entsprechende Behörden weitergegeben, damit die selbst entscheiden, was damit anzufangen ist - werden solle. Auch in (4) heißt es dann im Text selbst nur, dass Deutschland die Definition "auf nationaler Ebene politisch indossiert" habe. ((3) sagt dazu nichts).

Darüber hinaus wird sie nicht regelmäßig in der "erweiterten Form" mit dem Israelsatz zitiert:
(2), (4) zitieren die "erweiterte Form",
(3) dagegen zitiert nur die nicht-erweiterte Form; ähnlich formuliert am ausführlichsten (8): "Das Bundeskabinett hat am 20. September 2017 die Arbeitsdefinition von Antisemitismus der International Allianz für Holocaust-Gedenken (IHRA) zur Kenntnis genommen. Sie lautet: '[Kurzfassung]'. Weiterhin verweist die Bundesregierung auf die erweiterte Definition aus dem Bericht des Unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus (Bundestagsdrucksache 18/11970), der in seinem Abschlussbericht vom 7. April 2017 zitiert: '(...) Darüber hinaus kann auch der Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, Ziel solcher Angriffe sein.'"

Und schließlich berichtet die Regierung laut (5), (6) und (7), dass sie von den entsprechenden Behörden "ebenso angewandt [wird] wie andere definitorische Ansätze. Zu diesen zählt insbesondere auch der umfassendere und differenzierte Ansatz des Unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus." In (8) wird noch stärker eingeschränkt, sie sei "zur Berücksichtigung empfohlen worden ..., so nicht bereits bestehende und die Arbeitsdefinition umfassende Definitionen in diesen Bereichen verwendet werden."

Jetzt habe ich mich gefragt, ob Gould und ufuq.de vielleicht Recht haben und die Definition wirklich erst 2019 angenommen wurde. Aber auch hier haben die Wissenschaftlichen Dienste ein Dokument verfasst, nach dem auch dem 2019er-Beschluss "keine Verbindlichkeit" eigne und "keine Regulierungsabsicht zu Grunde" liege (S. 4).

Kennt jemand eine bessere Quelle für die Annahme durch die Bundesregierung um 2017 als (4)? Und falls nicht, was sagt denn ihr - angesichts von (2), (5), (6), (7) und (8) - können wir da wirklich einfachhin schreiben, sie sei "angenommen" worden? --DaWalda (Diskussion) 15:33, 25. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Alle diese Detailfragen gehören auf die Diskussion:International Holocaust Remembrance Alliance. Kopiere deine obigen Fragen doch bitte dorthin und lösche sie hier. Und bitte lies den dortigen Artikel, dann findest sicher schon einige Antworten. MfG, EinBeitrag (Diskussion) 05:11, 27. Okt. 2024 (CET)Beantworten
Aber auf der IHRA-Seite steht ja (richtig?) "zur Kenntnis nehmen", nicht wie hier "übernehmen". Daher die Frage hier. --DaWalda (Diskussion) 09:15, 27. Okt. 2024 (CET)Beantworten
Ah, nein, du hast Recht - bei "Verbreitung" ist auch dort von "annehmen" die Rede. Alles klar, mache ich; danke dir. --DaWalda (Diskussion) 09:17, 27. Okt. 2024 (CET)Beantworten

Artikel aus Der Standard

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Dies ist ein Überblicksartikel, der nicht mit Details überfrachtet werden sollte. Da verstehe ich nicht, wieso ein Zeitungsartikel vom Mai dieses Jahres, der sich mit einem seinerzeit aktuellen Zwischenfall in einer Gedenkstätte befasst, hier nacherzählenswert sein soll. Laut WP:Q#Was sind zuverlässige Informationsquellen? sind nichtwissenschaftliche Quellen in Themenfeldern zulässig, für die wissenschaftliche Quellen nicht in hinreichendem Maß vorhanden sind. Dies trifft auf das Thema Antisemitismus ganz gewiss nicht zu. Einen entspannten Sommertag wünscht --Φ (Diskussion) 10:20, 12. Aug. 2024 (CEST)Beantworten

Das ist 1.) komplett abgeschrieben aus einem 2.) falsch bzw. unvollständig zitierten Artikel, aber ohnehin ein 3.) wiederholt verwendetes Zitat[1], [2] aus einem Gespräch, das der Autor Markus Sulzbach mit der Nachwuchswissenschaftlerin Isolde Vogel[3] irgendwann irgendwo geführt hat. --Assayer (Diskussion) 10:32, 12. Aug. 2024 (CEST)Beantworten