Diskussion:Deutscher Bundestag/Archiv/1

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Links zu den Ergebnissen 94 und 98:
http://www.bundeswahlleiter.de/ergeb94/d/t/bun94999.htm
http://www.bundeswahlleiter.de/wahlen/ergeb98/d/t/bun999_02.htm
--Walter Koch 21:44, 23. Sep 2002 (CEST)

1949 bestand die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten aus ehemaligen NSDAwe -Mitgliedern. siehe: http://www.free.de/schwarze-katze/texte/brd03.html Dasselbe gilt fürs Auswärtige Amt, die Bundeswehr, die Polizei und andere Behörden und Ministerien.

Ich hätte gerne erstens eine andere Quellenangabe und zweitens bezweifle ich nach der Entnazifizierung diese Tatsache und drittes unterhalte ich mich ungern mit Leuten ohne Unterschrift. --Geschichtsfan 17:37, 28. Mär 2004 (CEST)

seit wann wird denn die entnazifizierung von der geschichtswissenschaft als erfolgreich beurteilt? JKA234 05:04, 11. Aug 2005 (CEST)

die fehlende Unterschrift kann ja auch ein Anfängerfehler sein (bitte mit 4 Tilden: -- ~~~~ unterschreiben) - aber ja, wenn das ein Fakt ist, sollten wir dafür eine vertrauenswürdige Quelle haben (und die sollte es dann auch geben) - in Genschers Lebenslauft gehört dann die Mitgliedschaft durchaus auch rein, wenn sie stimmt -- Schusch 18:22, 28. Mär 2004 (CEST)
Der anonyme Benutzer hat auf meine Anfrage hin in Diskussion:Auswärtiges Amt einige Texte kopiert (das ist doch auch URV, oder?). Seitdem ändert er offenbar alle entsprechenden Artikel. Bei [1] findet sich übrigens nichts zu einer Mitgliedschaft Genschers... --Henning 18:30, 28. Mär 2004 (CEST)
Auch beim BND hat er es versucht. Nichts gegen solche Eiferer, aber eine gesicherte Quellenangabe muss schon da sein, und nicht irgend so ein linkes oder rechtes Kampforgan--Geschichtsfan 18:33, 28. Mär 2004 (CEST)

Weitere 3 Quellen stehen in der obigen Quelle am Seitenende:

  • 1 Siehe dazu genauer in GDS Nr. 60, ,,Die Bundeswehr - mörderische Maschinerie des west/deutschen Imperialismus", Oktober 1992, S.5 - 16.
  • 2 FR, 31 .3.1971 und FR, 6.10.1971)
  • 3 Müller, Ingo, ,,Furchtbare Juristen", München 1987, S.204ff, BW-Nr., S.7
     4.-9. Quelle hier:
  • 4 http://www.udo-leuschner.de/liberalismus/fdp2.htm
  • 5 Peter F. Müller, Michael Mueller: Gegen Freund und Feind. Der BND. Rowohlt Verlag, Reinbek 2002, ISBN 3-498-04481-8
  • 6 Erich Schmidt-Eenboom: Empfänglich für Geheimes in STRENG GEHEIM, Die Welt der verschlüsselten Kommunikation. Klaus Beyrer (Hrsg.), Publikation der Museumsstiftung Post und Telekommunikation anläßlich der gleichnamigen Ausstellung im Museum für Post und Kommunikation, Frankfurt/Main, UMSCHAU/BRAUS (1999), ISBN 3-829-56906-8
  • 7 Udo Ulfkotte: Verschlußsache BND. Heyne Verlag, München 1997, ISBN 3-453-14143-1
  • 8 Jörg Friedrich, Die kalte Amnestie - NS-Täter in der Bundesrepublik. Frankfurt am Main, 1984.
  • 9 Norbert Frei: Vergangenheitspolitik. Die Anfänge der Bundesrepublik und die NS-Vergangenheit, C.H. Beck-Verlag, München 1996, 464 S., 78 DM.


"Bundesgerichtshof, Oberlandesgerichte und Landgerichte waren fest in der Hand von NS-Richtern und bildeten eine institutionelle Garantie dafür, dass ihre eigenen Verbrechen und die ihrer Justiz-Kollegen und anderer NS-Staatsbeamter nie gesühnt wurden. Der Witwe des Volksgerichtshofvorsitzenden Freisler wurde von einem Bundesgericht die höchstmögliche Pensionsbezüge einer Beamtenwitwe mit der Begründung zugesprochen, dass ihr Mann zweifellos auch in der Bundesrepublik eine sehr hohe Stellung eingenommen hätte, wäre er nicht im Krieg durch eine Bombe ums Leben gekommen. Alle Bereiche des Staatsapparats wiesen dieselbe nahtlose Kontinuität zu den Behörden und akademischen Institutionen des Dritten Reiches auf wie die Justiz. Im Auswärtigen Amt waren 1952 zwei Drittel der höheren Beamten ehemalige NSDAP-Mitglieder, bei den Referatsleitern waren es sogar vier Fünftel. Mit Heinrich Lübke und Kurt-Georg Kiesinger wurden ehemals aktive Mitglieder der NSDAP sogar Bundespräsident bzw. Bundeskanzler." aus: http://www.wsws.org/de/2001/mar2001/68er-m27.shtml


212.82.249.134 18:39, 28. Mär 2004 (CEST)

Und was ist mit NEUTRALEN Quellen? Du verwechselst Wikipedia mit einer kostenlosen Kampfpalttform für deine politischen Thesen! --Geschichtsfan 18:52, 28. Mär 2004 (CEST)
Da oben sind mehrere neutrale Quellen. Und die nichtneutralen Quellen enthalten auch zahlreichen neutrale Fakten.

212.82.249.134 18:57, 28. Mär 2004 (CEST)

Da haben wir das Dilemma, Du sagst, die Quellen sind neutral, ich sage, sie sind es nicht! Und jetzt?--Geschichtsfan 19:01, 28. Mär 2004 (CEST)
  • 1. Beweise es.
  • 2. Zeige die Quellen deiner Gegenbeweise !
  • 3. Definiere "neutral".
  • 4. Enthalten "nichtneutrale Quellen" meistens auch neutrale Fakten, egal wie der Autor die Fakten kommentiert.
  • 5. Bist du durch die mindestens 9 Autoren der Quellen schon längst überstimmt. Nebenbei halte ich dich für nicht neutral. Ist es unsere Schuld, dass der BRD-Staat und die BRD-Schulen dir viele Infos vorenthalten haben ?
  • Zitate aus einer der neutralen Quellen:

"GG 131: Die Rechtsverhältnisse von Personen einschließlich der Flüchtlinge und Vertriebenen, die am 8. Mai 1945 im öffentlichen Dienste standen, aus anderen als beamten- und tarifrechtlichen Gründen ausgeschieden sind und bisher nicht oder nicht ihrer früheren Stellung entsprechend verwendet werden, sind durch Bundesgesetz zu regeln." (S. 70) 1953 befanden sich im Ministerialbereich der Bundesverwaltung fast 30 % "131er", im Auswärtigen Amt 40 %, im Innenministerium 42 % und im Bundesministerium für Vertriebene sogar 75 % "(S. 85) (131er waren Leute, die aufgrund der Entnazifizierung der Alliierten entlassen worden waren) 212.82.249.134 19:06, 28. Mär 2004 (CEST)

Ich glaube Du verwechselst da was. Ich muss nicht beweisen, das es sich um beim Bundestag um eine demokratische Institution handelt, die nur Mitglieder hatte, die die Prüfung der Allierten durchliefen. Du muss die Beweise antreten. Ich kann nur auf die öffentlichen Schriften des Bundestages (Handbuch des Bundestages, usw. verweisen). Wenn Du meinst, Deine Angaben gehören in den Wikipedia-Beitrag rein, bitte schön, tue es. ich wünsche viel Spass beim Klassenkampf :-) --Geschichtsfan 19:14, 28. Mär 2004 (CEST)
In welcher Schulklasse bist du denn ?

Hier noch eine der Quellen zur NSDAP-Mitgliedschaft von Genscher (auch der bayerischen Ministerpräsident F.J.Strauss und der Bundespräsident Weizsäcker waren ja mal in der NSDAP): <<Gerd Simon, ein Mitarbeiter des Internationalen Germanistenlexikons, drückt aus, worum es geht: "Als Genscher als Außenminister zurücktrat, nicht zuletzt weil seine NSDAP-Mitgliedschaft publik wurde, habe auch ich das für eine überzogene Reaktion gehalten. Berechtigterweise vorzuwerfen war ihm dabei wenig mehr als dass er das so lange verschwiegen hatte. Genau dieser Vorwurf muss nun aber im Fall Jens deutlicher ausfallen, weil das ein Licht auf seine moraltriefenden Auslassungen über Akademiker und Politiker wirft, die die Vergangenheit im 3. Reich und nicht zuletzt deren „Vergangenheitsbewältigung“ betrafen (das kollektive Verschweigen von Jugendsünden ist ja auch eine solche) (...)">> (aus : http://people.freenet.de/Noth/r11_walter_jens.htm )

Bitte tue Dir keinen Zwang an, immer rein mit den Infos in den Eintrag Bundestag. Du hast nicht überzeugt :-) --Geschichtsfan 19:25, 28. Mär 2004 (CEST)
war das jetzt ein Fipptehler? Sollte es vielleicht heißen: Du hast mich überzeugt? -- Schusch 19:35, 28. Mär 2004 (CEST)
Das war jetzt wirklich eine Freudsche Fehlleistung. :-) Dieser anonyme Mensch hat Quellen noch und nöcher, also könnte ich nur politische Argumente bringen und mich auf meinen gesunden Menschenverstand verlassen. Die Quellen hat er, nur sind sie fragwürdig. Ich werde dann seine Einträge nicht mehr editieren ich muss jetzt die Meinung anderer abwarten, was bleibt mir anderes übrig? --Geschichtsfan 19:40, 28. Mär 2004 (CEST)
das ist das schöne am Wiki, da kommt schon noch mehr ... :-) -- Schusch 19:46, 28. Mär 2004 (CEST)
Seriöse Quellen, in denen von einer NSDAP-Mitgliedschaft Genschers gesprochen wird, konnte ich mit Google nicht finden. Einzig un allein in der FAZ ist eine kryptische Andeutung zu finden: FAZ-Kommentar - Der Nachlaß der Partei - Von Rainer Blasius Der Zusammenhang ist wohl nur mit Hintergrundwissen aus der Zeit der Spekulationen zu verstehen. Vielleicht sucht davon ausgehend jemand noch einmal nach weiteren Quellen? (Soll die Genscher-Diskussion hier fortgeführt werden, oder beim Genscher-Artikel?) --Henning 18:35, 29. Mär 2004 (CEST)

Weitere seriöse Quellen dazu bei der Diskussion zum Genscher-Artikel.


"Nicht nur die Ex-NSDAP-Mitglieder, die immerhin 1949 die Mehrheit im Deutschen Bundestag stellten, waren sich bewußt: Antikommunismus ist noch wichtiger als früher, Antisemitismus dagegen öffentlich streng verboten. Das sind die beiden Hauptartikel der bundesdeutschen Staatsreligion, die in modifizierter Form heute bis hin in antideutsche Zirkeln adaptiert sind. Hohmann hat gegen den einen Artikel verstoßen, weil er Antikommunismus vom Antisemitismus nicht zu trennen vermochte. Sie kommen eben aus derselben Quelle." http://www.jungewelt.de/2003/11-12/002.php 213.221.65.122 14:46, 5. Apr 2004 (CEST)

und wo hat die Junge Welt das her? Zeitungsquellen wurden hier schon seriösere (auch das ist natürlich nur subjektiv) genannt - aber gibt es auch wirklich seriöse Quellen - eine Tages- oder Wochenzeitung finde sicher nicht nur ich nicht besonders seriös (egal welche ...) -- Schusch 22:26, 14. Apr 2004 (CEST)

Wahlsystem auslagern

Fände es besser, die hier sehr ausfürhrlichen Wahlmodalitäten mit Sperrklausel und Überhangmandat in einen eigenen Artikel Wahlsystem der BRD auszulagern. Hier soll nur kurz das wichtigste angesprochen werden. Azdak 11:27, 14. Apr 2004 (CEST)

Ich hab gesehen, dass es einen Artikel Bundestagswahl gibt, dahin werd ich es dann mal auslagern.

Über 50% NSDAP-Mitglieder im Bundestag

Also, ich habe noch nichts valides in den Quellen finden können. Entweder es wird belegt, indem für mindestens 202 der 402 Abgeordneten dargelegt wird (jeweils mit Quelle) oder die Behauptung muß als nicht gesichert gelten und kommt raus. Bis zum Beleg wird sie auskommentiert. Was haltet Ihr von der Lösung? Ich halte diese Vorgehensweise für möglich, da im Gegensatz zu den "höheren Beamten" etc. die BT-Abgeordneten eine umgrenzbare nicht zu große Menge bilden, bei der - wenn es denn wirklich so wäre - der Beweis zu führen sein dürfte. --172.177.72.254 20:06, 11. Jan 2005 (CET)

Folgende halte ich auf den ersten Blick ihrer Wikipedia-Artikel als NSDAP'ler schon für bewiesen, es werden weitaus mehr sein. Bitte tragt die MdBs, bei denen es schon aus dem Wikipedia-Artikel zweifelsfrei hervorgeht nur mit dem Wikilink, andere mit dem Weblink nach:

Walter Bartram (nachgewählt, zählt also bei den 202 nicht mit)

  1. Rolf Dahlgrün
  2. Fritz Dorls
  3. Heinrich Fassbender
  4. Kurt Georg Kiesinger
  5. Hans Krüger
  6. Franz Ott (SA-Mitglied, aber das sollte reichen)
  7. Fritz Rößler
  8. Gerhard Schröder (CDU)
  9. Hermann Schwann

--172.177.86.54 20:32, 11. Jan 2005 (CET)

Abschnitt Geschichte revertieren?

hier wurde soeben der Text von einem Anonymen insofern geändert, dass die Passage zur NSDAP-Mitgliedschaft eines Großteils der MdB im ersten Bundestag angezweifelt wird und nur noch als versteckter Text nach Aufrufen der Bearbeitungsseite sichtbar wird- Soll revertiert werden?--217 20:21, 11. Jan 2005 (CET)

Ich zweifele nicht einen Großteil, sondern nur die "Mehrheit" an. Ich habe dazu einen Vorschlag gemacht und fange auch gerade an, einige herauszusuchen, die NSDAP-Mitglieder sind. Ich bitte nur darum, die Aussage erst wieder darzustellen, wenn sie bewiesen ist. --172.177.86.54 20:32, 11. Jan 2005 (CET)
revertieren: Pro Wer abändert soll beweisen, daß die Mehrheit keine NS Vergangenheit hatte. Die Quellen für NS Vergangenheit der Mehrheit sind oben benannt Malula 20:48, 11. Jan 2005 (CET)

Zitat: "Von den 402 Abgeordneten des Deutschen Bundestages waren 53 oder 13% frühere Mitglieder der NSDAP. Der Prozentsatz war in einigen Landtagen deutlich höher." Quelle: Gerhard Loewenberg, Parlamentarismus im politischen System der Bundesrepublik Deutschland, Tübingen, 1969, Seite 124. Damit ist die Behauptung, die Mehrheit habe eine NS-Vergangenheit wohl widerlegt! --172.182.88.197 18:22, 13. Mär 2005 (CET)

Mandatsvergabe

Moin, lieber Anonymus! Leider war deine Einfügung zum Teil falsch: Wird ein Abgeordneter fraktionslos und scheidet dann aus, so rückt der Landeslistenkandidat der Partei nach, für die er gewählt wurde (siehe Möllemann). Ist er ohne Partei direkt gewählt, so findet eine Ersatzwahl statt. In keinem Fall kann die Anzahl der Mandate unter 598 sinken. Gruß. --EBB (Diskussion) 11:08, 13. Feb 2005 (CET)

Natürlich kann sie ... Wenn nämlich die Liste aus der der ausgeschiedene (Listen-)Abgeordnete gewählt ist erschöpft ist. --172.180.76.140 18:20, 13. Feb 2005 (CET)
Ich gehe mal davon aus, dass du mich nicht absichtlich falsch verstehst *g*. Ich meine: In keinem der von mir hier auf der Diskussionsseite beschriebenen Fälle (Möllemann, direkt Gewählter). Wenn die Zahl insgesamt nie unter 598 sinken könnte, hätte ich wohl nicht im Artikel die Fälle beschrieben, in denen sie darunter fallen kann, oder? Gruß. --EBB (Diskussion) 18:57, 13. Feb 2005 (CET)

Aus dem Review, 11.-17. Februar 2005

Nach neuem Verfahren mit Wunschliste haben G, Einbayer und ich den Artikel Bundestag seit gestern kräftig erweitert. Ich hoffe auf weitere Kritik und Verbesserungen. Falls jemand mehr und gute Bilder hat, nur her damit, bitte! Gruß. --EBB (Diskussion) 20:18, 11. Feb 2005 (CET)

Ich freue mich sehr, daß sich jemand die Mühe macht, unsere Politikartikel auf Vordermann zu bringen. Es war mehr als traurig anzusehen, wie wenig der deutschen Wikipedia bisher zum deutschen Bundeskanzler und verwandten Themen einfiel. Folgendes ist mir aufgefallen (erst mal nur bis zum Verteidigungsfall):
Das Parlament besteht momentan grundsätzlich aus 598 Mandaten.
Der Satz taucht an mehreren Stellen auf und sollte umformuliert bzw. näher erläutert werden. Was heißt "grundsätzlich"? Bezieht sich dieser Ausdruck auf die Möglichkeit, daß sich die Anzahl der Mandate im Laufe der Zeit verringert (Todesfälle, Ausschluß von Abgeordneten etc.)?
Obwohl die Grünen in ihrer Anfangszeit als "linker" als die SPD betrachtet wurden, bestand die SPD 1983 darauf, dass links von ihr keine Partei sitzen darf. Bei dieser Aufteilung blieb es dann. Ganz links außen schließlich sitzen die Abgeordneten der PDS. Bei deren Einzug 1990 bestand die SPD offenbar nicht mehr auf ihren Platz links außen. Über den Abgeordneten sitzen auf eigenen Tribünen Besucher des Bundestages. Sie dürfen keine Zustimmungs- oder Missfallensbekundungen von sich geben.
Das widerspricht sich. Keine Partei darf weiter links als die SPD sitzen - "bei dieser Aufteilung blieb es dann" - aber 1990 saß die PDS weiter links. Warum bestand die SPD dann nicht mehr auf den Platz links außen? Womit müssen Besucher rechnen, die Zustimmungs- oder Missfallensbekundungen von sich geben? Ein Satz zur Größe des Saales wären vielleicht auch nicht uninteressant.
Sind die Rechte der Bundesländer betroffen, so bedarf der Gesetzentwurf zu seinem Inkrafttreten der Zustimmung des Bundesrates.
Was sind "die Rechte der Bundesländer"? Das sollte näher erklärt werden, vermutlich muß man hier eine Verbindung zum Artikel "Föderalismus in Deutschland" herstellen. Der Abschnitt zum Gesetzgebungsverfahren ist übrigens geradezu prädestiniert, eine schematische Darstellung einzubauen. Es wäre erfreulich, wenn man eine solche erstellen könnte (das ist jetzt keine Kritik, sondern ein Aufruf an alle zeichnerisch begabten Wikipedianer).
Seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1994 muss jeder Einsatz der Bundeswehr außerhalb des NATO-Territoriums vom Bundestag genehmigt werden.
Wie begründete das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung? In welchem Gesetz ist die Genehmigungspflicht verankert?
Der Bundestag bestimmt mit Hilfe eines zwölfköpfigen Wahlmännerausschusses die Hälfte der Richter des Bundesverfassungsgerichtes.
Wer bestimmt die andere Hälfte?
In den Abschnitten "Anfragen" und "Untersuchungsausschüsse" sollten die einzelnen Formen (Kleine Anfrage, Große Anfrage etc.) möglichst mit einem aktuellen Beispiel untermalt werden.
Er soll dafür sorgen, dass die Grundsätze der "Inneren Führung" eingehalten werden. Er vertritt in diesem Sinne auch das Bild der Bundeswehr als Parlamentsarmee.
Was darf ich mir unter "Innerer Führung" und "Parlamentsarmee" vorstellen? Die Sätze kommen etwas schwammig daher.
Drei Dinge sind mir beim Überfliegen noch aufgefallen (die anderen Abschnitte werde ich mir demnächst genauer vornehmen):
  • Es sollte öfter auf entsprechende Artikel aus dem Grundgesetz verwiesen werden.
  • Der Begriff "Ordnungsruf" fehlt.
  • Man sollte auch einen Abschnitt "Kritik" einbauen, und kurz auf gängige Kritikpunkte an der Arbeitsweise des Bundestages eingehen, z.B. den (indirekten) Fraktionszwang.
Das war es erst mal. Großes Lob an euch drei für eure Arbeit! -- Manu 14:52, 12. Feb 2005 (CET)
Ich hoffe, ich habe die wesentlichen Kritikpunkte beseitigen können. Zur Größe des Saals kann ich leider nichts sagen, war vor ca. 10 Jahren das letzte Mal im Reichstag und damals (mit 12) noch nicht so wahnsinnig interessiert *g*. Die aktuellen Beispiele zu Kleiner und Großer Anfrage wären problemlos zu liefern, nur hielte ich das auch gerade hinsichtlich ihrer durchaus hohen Zahl und ihrer - m. E. hinreichenden - Beschreibung im Artikel für zu aktualisierungsanfällig ... Die Grundgesetzverweisungen hoffe ich eingebaut zu haben, die Kritik am Fraktionszwang auch. Falls dir das noch nicht reichen sollte, bitte noch mal melden - ebenso weitere Kritik anbringen. Schön, wenn Leute so konstruktive Kritik üben. Gruß. (Hoffe, die Änderung wird demnächst verläufig geladen). --EBB (Diskussion) 20:02, 12. Feb 2005 (CET)

Die Anzahl der Abgeordneten, die einen Gesetzentwurf einbringen müssen, für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses,... wäre noch interessant (steht wahrscheinlich in der Geschäftsordnung).--G 15:30, 13. Feb 2005 (CET)

hab gerade gesehen, dass es beim Untersuchungsausschuss steht. Aber die bei einem Gesetzentwurf und Anfragen wären noch interessant.--G 17:44, 13. Feb 2005 (CET)
Jetzt auch drin *g*. --EBB (Diskussion) 19:10, 13. Feb 2005 (CET)

Gibt es hier weiteren Bearbeitungsbedarf? Oder kann ich diesen Artikel demnächst auch einmal zu den Kandidaten stellen? (Ultimatum *g*) --EBB (Diskussion) 11:41, 16. Feb 2005 (CET)

--- ENDE REVIEW ---

Versorgung der Abgeordneten

Ich würde vorschlagen, den kompletten Absatz über die Versorgung der Abgeordneten nach Diäten (Politik) zu verschieben und in diesem Artikel nur eine kurze Zusammenfassung stehen zu lassen. Gründe: Bisher steht im Diäten-Artikel auch schon einiges über andere Einkünfte, Nebentätigkeiten etc., und ich denke, dass diese Informationen (insbesondere die genauen Zahlen) noch Möglichkeit nur an wenigen zentralen Stellen genannt werden sollten, da dann die Aktualisierungen einfacher sind und man vermeidet (wie jetzt), dass in verschiedenen Artikeln unterschiedliche Zahlen genannt werden. Mwka 15:46, 4. Mär 2005 (CET)

Moin! Nochmal mein Hinweis von der Kandidatenseite: Diät sind nur die 7.009 €, die auch zurecht im Diätenartikel stehen. Alles andere ist keine Diät, vgl. [2]. Wenn du einen Artikel Abgeordnetenentschädigung anlegst, d'accord, aber bitte nicht unter Diäten. Außerdem habe ich die Zahl in Diäten (Kostenpauschale, die da eigentlich auch nicht hingehört) schon auf 3.589 € korrigiert. Gruß. --EBB (Diskussion) 16:02, 4. Mär 2005 (CET)
Done. Mwka 21:03, 4. Mär 2005 (CET)
Chic! Gruß. --EBB (Diskussion) 22:00, 4. Mär 2005 (CET)

Exzellenz-Diskussion vom 17. Februar 2005

Nachdem im Review seit Sonntag nicht mehr gemeckert wurde, stelle ich hier den dritten Artikel in relativ kurzer Folge ein. Hoffe wieder auf konstruktive Kritik und weitere Verbesserung. --EBB (Diskussion) 13:03, 17. Feb 2005 (CET)

  • pro --Micgot 23:30, 17. Feb 2005 (CET)
  • pro - in der Annahme, dass alles korrekt ist finde ich den Artikel wie auch die anderen zu den politischen Organen super. Ein ganz fettes Lob an die Autoren und Kritiker, die hier gerade ein paar superwichtige Artikel zur politischen Bildung einbauen, wenn die "Reihe" fertig ist, sollte sie unbedingt zum Reader ausgebastelt und gedruckt werden (biete mich als Ansprechpartner für die Erstellung und evtl. auch den Druck an ;O) -- Achim Raschka 10:22, 18. Feb 2005 (CET)
  • pro --Heidas (¿?) 15:52, 19. Feb 2005 (CET)
  • pro und hilfe. der schreibt ja schneller als man lesen kann ;-) bei der geschichte wäre es vielleicht ganz gut, wenn etwas mehr auf bundestagsspezifika eingegangen würde als auf das allgemeine weltgeschehen, aber da jetzt wieder so ändern wäre auch eine heidenarbeit und macht den artikel nicht kaputt. -- southpark 17:36, 25. Feb 2005 (CET)
  • abwarten - Bitte noch "Versorgung der Abgeordneten" mit dem Artikel Diäten (Politik) abgleichen, verlinken und ggf. teilweise dorthin verschieben. Mwka 17:40, 3. Mär 2005 (CET)
Moin, die Verlinkung ist gerade passiert. Allerdings bitte ich den Unterschied zwischen der Abgeordnetenversorgung insgesamt und ihrem Aspekt der Diäten zu beachten. Diät sind m. E. nur die 7.009 €, von denen in beiden Artikeln die Rede ist. Der ganze Rest ist zwar Abgeordnetenversorgung, aber keine Diät. Laut Bundestag beträgt die Kostenpauschale 3.589 € ([3]), habe den entsprechenden Passus bei Diäten (Politik) geändert. Gruß. --EBB (Diskussion) 10:03, 4. Mär 2005 (CET)
  • jetzt pro Mwka 22:04, 4. Mär 2005 (CET)
  • pro Artikel hat sich im rasanten Tempo hervorragend entwickelt! --Berlin-Jurist 19:34, 5. Mär 2005 (CET)
  • pro Ein sehr schöner und informativer Artikel, trotzdem übersichtlich, da sinnvoll gegliedert und auch angenehm zu lesen. Da ich ja trotzdem immer noch ein bisschen meckern muss, hier ein paar Kleinigkeiten:
    • Abschnitt Aufgaben und Befugnisse:"wirkt er [der Bundestag] bei der politischen Willensbildung des Volkes mit, indem er [...] informiert und einige Standpunkte mit auf den Weg gibt." - auf den Weg gibt? Es ist klar, was gemeint ist, aber besser etwas umformulieren.
    • Abschnitt Arbeit des Bundestages - Abstimmungen: Der politische Sinn namentlicher Abstimmungen sollte hier erwähnt werden.
    • Abschnitt 5. Bundestag: Die Chronologie stimmt hier nicht so ganz: Es ist etwas irritierend, wenn Ludwig Erhard erst zurücktritt und dann in eine Regierungskrise gezwungen wird.
    • Abschnitt 9. Bundestag: Selbes Phänomen, diesmal mit Schmidt.
    • Abschnitt 12. oder 13. Bundestag: In einer dieser Legislaturperioden (welche, weiß ich im Moment nicht) gab es eine interessante Bundestagsdebatte zur Reichstagsverhüllung von Christo, ziemlich einzigartig hinsichtlich des Diskussionsthemas (Kunst) und - zumindest wenn man Christo folgt - selbst Bestandteil seines Kunstwerks; ein Satz dazu könnte nicht schaden.
    • Das Wichtigste am Ende: Was mir noch etwas fehlt, ist ein Abschnitt zur Debattenkultur (oder -unkultur, je nachdem wie man's sieht) des Bundestages; dass es im Plenum nicht immer streng gesittet zugeht, wird noch nicht ganz klar; insbesondere könnte man die Versuche, die Redner freundlich durch Zwischenfragen bzw. nicht ganz so freundlich durch Zwischenrufe aus dem Konzept zu bringen, die Applausrituale u. ä. herausstellen.
  • Das soll aber nicht von der hohen Qualität dieses tollen Artikels ablenken, daher jetzt schon meine Zustimmung. --mmr 03:20, 6. Mär 2005 (CET)
Vielen Dank - wieder einmal - für die Korrektur der noch vorhandenen Rechtschreibfehler: so viele?! Peinlich. Vielen Dank auch für die gute Kritik. Ich habe versucht, deine Vorschläge einzubauen: Guck vielleicht noch mal drüber. Gruß. --EBB (Diskussion) 13:39, 6. Mär 2005 (CET)
Ja, prima geworden. Die Chronologie ist allerdings immer noch etwas durcheinander, das Problem ist, dass erst sämtliche Kanzler-, Bundestagspräsidenten und Präsidentenwahlen bzw. -abwahlen abgehandelt werden und danach die Details der Legislaturperiode. So stehen dann die Probleme der sozialliberalen Koalition in den 1980ern hinter der Ernennung von Kohl zum Bundeskanzler und der Auflösung des Bundestages - das wirkt etwas verwirrend. Ist aber nur eine Kleinigkeit. Gruß --mmr 19:53, 6. Mär 2005 (CET)

Wunschliste

  • Bei den Ausschüssen ist ein Rechtschreibfehler. "widerspiegeln" schreibt sich ohne "e" hinter dem "i".
  • Mir fehlt die Aufteilung der MdBs nach Geschlechtern.

Auf die schnelle mal --Einbayer 12:46, 11. Feb 2005 (CET):

  • Die Befugnisse und Aufgaben sollten vielleicht so gegliedert werden, dass sie zu den Parlamentsfunktionen passen (hab ich gerade in Parlament eingefügt). [hoffentlich erledigt --EBB (Diskussion) 11:57, 11. Feb 2005 (CET)]
  • Die Einleitung ist auf jeden Fall zu lang.--G 23:49, 10. Feb 2005 (CET) (Von mir in *-Form gebracht. --EBB (Diskussion) 11:57, 11. Feb 2005 (CET))
  • Die Bilder sollten passender in den Text integriert werden, d.h. bei der Beschreibung des Plenarsaals sollte möglichst auch ein Foto von dem zu sehen sein, was beschrieben wird.
  • Ich hätte auch gerne ein paar Bilder vom Plenarsaal, insbesondere die Sitzanordnung, oder kann einer vieleicht eine Grafik mit Einfärbung wer wo sitzt erstellen?
  • Ich schaue grad von oben nach unten durch, daher kann es sein, dass so was weiter unten noch kommt: Warum nehmen Bundesratsmitglieder im Bundestag Platz? Tun Sie das immer, welche Rechte haben sie?
  • Vermittlungsausschuss bedarf noch einer eingehenden Bearbeitung, ich habe eben mal was angefügt, aber der Artikel ist noch sehr schlecht.
    • der richtige Standort ist zweifellos dort ;-) --Calvin Ballantine 12:30, 10. Mär 2005 (CET)
  • Bundeskanzlerwahl. Vielleicht ein Wort, wie es faktisch abläuft. Der Satz "Zunächst erfolgt ein Vorschlag des Bundespräsidenten, welcher über die Person, die er vorschlägt, rechtlich frei, politisch jedoch sehr stark gebunden ist." impliziert zwar, wie es faktisch läuft, könnte aber doch deutlicher werden. Gab es denn jemals den Fall, das da einer net gewählt wurde?
    • das ist an der Stelle ausführlich genug, wir schreiben ja nicht über den BPräs, kann man evtl. dort mehr machren --Calvin Ballantine 12:30, 10. Mär 2005 (CET)
  • Wahl der Bundesrichter. Auch da vielleicht ein bisschen mehr zum faktischen Ablauf. Bis jetzt ist es ja bei uns nie so gewesen, wie es jetzt in den USA befürchtet wird, dass unsere Richter am BVerfG so offen politsch geprägt sind, oder liege ich da falsch? Da gibt es doch auch so einen faktischen Konsenszwang zwischen SPD und Union, oder?
    • schmunzel, die Befürchtung hätte man 1952 haben sollen… aber man kann bei BVerfG etwas dazu schreiben ;-) --Calvin Ballantine 12:30, 10. Mär 2005 (CET)


  • Der Beschluss von Steuern sollte noch angegeben werden.
    • Dass die Steuergesetzgebung Teil der Gesetzgebung ist, dürfte klar sein, oder? --EBB (Diskussion) 18:04, 11. Feb 2005 (CET)
    • EBB hat recht, ich könnte aber bei Gelgenheit ein paar Zeilen zur Steuerhoheit schreiben, da gibt es ja Spezifika --Calvin Ballantine 11:52, 9. Mär 2005 (CET)
  • Der Bundestag hat nicht das Recht sich selbst aufzulösen.--G 14:58, 11. Feb 2005 (CET)

Ich denke, das meiste dürfte erledigt sein. Literatur fehlt noch, kommt demnächst. Gibt es - sobald Literatur drin ist - Widerspruch zur Einstellung in den offiziellen Wikipedia: Review? --EBB (Diskussion) 18:04, 11. Feb 2005 (CET)

Ich weiß, zwei Stunden sind nicht viel Zeit zum Widerspruch, aber wenn der Artikel im Review ist, kann er ja natürlich noch weiter verbessert werden. Ich stell ihn dann mal rein. Gruß. --EBB (Diskussion) 20:14, 11. Feb 2005 (CET)

aktuelle Änderungen

Bei den aktuellen Änderungen gibt es ein paar „Unstimmigkeiten“, die wir denke ich konsolidieren sollten:

Gesetzgebungsvorlagen (erledigt)

  • Zeile 61: In der Praxis werden die meisten Gesetzgebungsvorlagen von der Bundesregierung eingebracht. – Diese Aussage ist nur für reine Fachvorlagen (Technokratisches) zutreffend. Im übrigen wird nach politischer Opportunität verfahren und die Regierung lässt eigene Vorlagen via Fraktion sehr oft als „Vorlagen aus der Mitte des Bundestages“ einbringen, um die Anhörung des BRates zu überspringen, bevor die Lesungen im Parlament stattfinden. Die Aussage ist in dieser Weite nicht korrekt... Jedenfalls denke ich, dass dies in einem Überblick thematisch nicht auszubreiten ist und nicht so essenziell ist. Also: Rausnehmen oder ausführlicher darstellen? Inhaltlich zutreffend muss es aber schon sein. - okay, wird gemacht --Calvin Ballantine 13:32, 11. Mär 2005 (CET)

Zu Zeile 61: Von 1949 bis 1996 wurden von der Bundesregierung 4584 Entwürfe eingebracht, vom Bundestag 2755. Da von diesen nur 966 vom Bundestag beschlossen wurden, wurden die meisten wahrscheinlich von der Opposition eingebracht.--G 19:48, 10. Mär 2005 (CET)

Einverstanden, aber das revidiert nicht das oben Gesagte. Es sind einfach verschiedene Kanäle für Initiativen… Besonders gehaltvolle aussagen können wir im Beitrag nicht machen… --Calvin Ballantine 13:32, 11. Mär 2005 (CET)

Zustimmung des Bundesrates (erledigt)

  • Zeile 61 (weiter unten): Sind die Rechte der Bundesländer betroffen, dies ist insbesondere der Fall, wenn die Länder Bundesgesetze ausführen sollen oder das Grundgesatz dies ausdrücklich vorsieht, so bedarf der Gesetzentwurf zu seinem Inkrafttreten der Zustimmung des Bundesrates. Ansonsten kann der Bundesrat nur Einspruch einlegen… - Hier sind mehrere inhaltliche Fehler:
    • (a) Der BRat kann immer einen Einspruch einlegen, egal ob zustimmungsbedürftig oder nicht.
    • (b) Es ist ein Tick missverständlich so formuliert, dass BLänder manchmal die Bundesgesetze vollziehen. Sie tun es grundsätzlich immer, es sei den es ist Bundes(auftrags)verwaltung ausnahmsweise zulässig. - okay, wird gemacht --Calvin Ballantine 13:32, 11. Mär 2005 (CET)
    • (c) Die Verfassung kennt den Faktor „Rechte der Länder“ so nicht. Dies ist eher eine verbreitete Laienansicht. Die Zustimmungsbedürftigkeit ist eine Einzelfallprüfungsfrage, die oft komplex ausfällt, wenn es keine ausdrückliche Einzelnorm gibt. Dies sollten wir straffen, da es eine Übersicht ist (wie etwa in Version von 11:18, 8. Mär 2005). Natürlich mit kurzer Erwähnung des Vermittlungsausschusses. - okay, wird gemacht --Calvin Ballantine 13:32, 11. Mär 2005 (CET)

--Calvin Ballantine 11:10, 10. Mär 2005 (CET)

:Zu Zeile 61: Ist in Ordnung.

a) Ähm, das sehe ich nicht so. Art. 77 Abs. 3 heißt bei mir: "Soweit [sic!] zu einem Gesetze die Zustimmung des Bundesrates nicht erforderlich ist, kann der Bundesrat [...] gegen ein vom Bundestage beschlossenes Gesetz binnen zwei Wochen Einspruch einlegen."
Das ist vom Wortlaut her einwandfrei, was du sagst. Ich meinte aber den Fall, dass der Einspruch zu anderen Positionen des BRates im Plus-Minus-Verhältnis steht. Wenn er bei einem zustimmungsbedürftigen Gesetz Einspruch einlegt, ist das nicht etwa unbeachtlich oder nur ein aufschiebendes Veto. In der Staatspraxis wird damit (meist bei umfangreichen Änderungen) die Vorlage an das Parlament gegeben, um neu darüber zu beraten und Beschluss zu fassen, also ohne Vermittlungsausschuss. Will der BRat an einer punktuellen Stelle etwas wesentlich Anderes (also alternative Bausteine austauschen), dann eher Vermittlungsausschuss… Stichtort: inhaltlichen Steuerung. --Calvin Ballantine 13:32, 11. Mär 2005 (CET)
b) Okay.
c) Mit dem Straffen stimme ich dir zu. Mit den "Rechten der Länder" natürlich auch, wobei ich das für die verständlichste Formulierung halte (Oma-Kompatibität ;-)).
D’accord! Aber die Wiki ist etwas für die rüstige Oma und inhaltlich ist es nicht ganz korrekt (btw: man kann ja politisch unterschiedlicher Meinung sein, aber in der jetzigen Opposition sitzen ja einige „Omas“: Wenn wir im Parlament überstimmt werden, ist das Gesetz zustimmungsbedürftig ;-)--Calvin Ballantine 13:32, 11. Mär 2005 (CET)
Gruß. --EBB (Diskussion) 13:46, 10. Mär 2005 (CET)

Richterwahlausschuss (erledigt)

Stichwort: Der Richterwahlausschuss wählt nicht die Richter des BVerfG, sondern die der anderen Bundesgerichte… - nunja sagen wir es so: Soviel ich weiß, bildet der Bundestag mehrere Richterwahlausschüsse und zwar für jedes Fachgericht mit unterschiedlicher Besetzung. Der Richterwahlausschuss für das BVerfG nach § 6 BVerfGG ist insofern speziell, dass er bestimmte Posten besetzt und von Exekutive und BRat getrennt ist, also nur MdB. Aber dass es ein spezieller ist, stand schon vorher da… vom Wording her nennt sich das Ding auch so (Gesetzeswortlaut), hingegen ist „Wahlmänner“-Ausschuss ja nicht ganz falsch aber doch diffus, weil dieser Ausdruck in anderen Systemen mit imperativer Mandatierung zusammenhängt. --Calvin Ballantine 13:32, 11. Mär 2005 (CET)

Moin! Das Problem ist, dass das Grundgesetz in Art. 95 Abs. 2 ausdrücklich von den Richterwahlausschüssen spricht, in Art. 94 das Wort "Ausschuss" gar nicht und § 6 BVerfGG auch nicht explizit vom *fg* spricht. Ich wollte nur sicherstellen, dass der Richterwahlausschuss nicht mit dem Wahlausschuss für die Richter des BVerfG verwechselt wird. Da der Begriff "Richterwahlausschuss" also für die BVerfG-Richter nicht offiziell ist, wäre ich dafür, ihn hier draußen zu lassen. Gruß. --EBB (Diskussion) 16:16, 11. Mär 2005 (CET)
-> Ich meine das ist kein echtes Problem: Art. 95 II GG lässt tatsächlich offen, wie das Parlament die Richter wählt. Da es dies nicht via Plenum erledigt, haben sie dort eine Ausschuss-Lösung gewählt. Beim Wording sollten wir nicht übertreiben - "Richterwahlausschuss" ist ein Ausschuss, der Richter wählt und ein "Wahlausschuss für die Richter" auch ein Ausschuss, der Richter wählt, das ist synonym. Ich kenne auch keine Fachliteratur, die irgend einen Unterschied sieht. Hier sollten wir die Kreationsfunktion als solche hervorheben und das Repräsentationsprinzip.
„Wahlmänner“ hingegen ist ein diffuser Terminus technicus und von dem sollten wir in einer Enzyklopädie die Finger lassen. Wie wir den Rest taufen ist egal… -Calvin Ballantine 17:46, 11. Mär 2005 (CET)

Format und Ebene-4-Gliederung

Der Beitrag ist jetzt schon ziemlich lang, wir sollten überlegen, wo evtl. Tabellen helfen könnten statt alle zahlen und alle Abkürzungen auszuschreiben. WIKI ist doch eine Enzyklopädie und zumind. den Umgang mit DUDEN-gängige Abkürzungen, neuer Orthografie und strafferen Text sollten wir den Lesern zutrauen/bieten.

Dies gilt auch für die Ebene-4-Gliederung, die im flüssigen Text erkennbar sein sollte (kursiv), wenn schon keine Zahlen benutzt werden. Schönen Gruß --Calvin Ballantine 21:06, 11. Mär 2005 (CET)

Es ist in Wikipedia üblich, alle Abkürzungen auszuschreiben (siehe Wikipedia:Wie_schreibe_ich_einen_guten_Artikel#Abk.C3.BCrzungen). Ich würde daher vorschlagen, sich auch bei diesem Artikel an diese Konventionen zu halten. Mwka 21:17, 11. Mär 2005 (CET)
Es ist doch auch offensichtlich so, dass drei von den Mitbearbeitern (Mwka, Aglarech und ich) die Schreibung "Artikel" bevorzugen und einer (du) die Schreibung "Art.". Soll das jetzt ein Edit-War werden? Wir haben doch nun wahrlich kein Platzproblem. Auch "5 % Parlamentarier": Das sieht nicht nur unschön aus, sondern ist auch alles Mögliche, aber kein Deutsch. Sorry, wenn das jetzt ein bisschen harsch ist, aber du siehst Probleme, wo m. E. gar keine sind (auch mit der Ebene-4-Gliederung: Also sorry, ich sehe das im Text, auch wenn's nicht kursiv ist.) Gruß. --EBB (Diskussion) 22:23, 11. Mär 2005 (CET)
Ich stimme hier ausdrücklich EBB und Mwka zu; das Ausschreiben von Abkürzungen hat sich in der Wikipedia eingebürgert, und da wir keine Platzprobleme haben, gibt es auch keinen Grund, dies nicht zu tun. Bundeswahlgesetz liest sich nicht nur besser als BWahlG, es ist auch leichter verständlich. Wir sind schließlich Enzyklopädie und kein juristischer Gesetzeskommentar. Kursivschrift in Überschriften ist darüberhinaus unüblich und sollte daher nach Möglichkeit vermieden werden - insbesondere bei exzellenten Artikeln wie diesem hier. Gruß --mmr 04:25, 12. Mär 2005 (CET)
Jungs, die Eifersucht geht ein bisschen mit euch durch, jedenfalls könnte der Ton höflicher sein und weniger harsch. Ich bin in puncto Design recht leidenschaftslos, so lange es konsistent und einheitlich richtig ist. Also vermutet mal keine bösen Absichten hinter allem oder macht gleich eine Abstimmung (das ist keine Mehrheitsfrage, sondern wir müssen es logisch & konsistent machen) – sondern vereinheitlicht die Schreibweise, die ihr für so stilsicher haltet und das überall (vielleicht mit Inuse-Marker...) Nicht nur in 87 von 139 Fällen (oder in siebenundachtzig von hundertneununddreißig o.ä. was auch immer ,-). Ich habe mit Word editiert und nahm die letzte einheitliche Version, weiter nichts. Also schreibt überall Artikel, Paragraph und Prozent, alles nach neuer Orthografie und dann ziehe ich mir eine einheitliche Version für die Zukunft. Kein Problem…
Ach ja und die ganzen Füllwörter sollten auch raus, straffe & sachliche Schlichtheit hat ja etwas Sympathisches. Enzyklopädie ist mit wenig Worten viel Inhalt (und nicht etwa umgekehrt). Bsp.: Gemäß Artikel 24 Grundgesetz ist besser als aufgrund der Vorschriften des Artikels 24 des Grundgesetzes. Auch sollten wir auf weniger Substantive und mehr Verben achten – da nehme ich mich überhaupt nicht raus – das ist eher lese(r)freundlich.
Was ich allerdings für bedenklich halte, sind Reverts wegen Schönheits-Krimskrams, die inhaltliche Ergänzungen / Änderungen einfach überschrieben.
Nebenbei: Bei Sachen, die knifflig werden könnten, macht ein Tick Abstimmung auf der Diskussionsseite oder via E-Mail die Sache geschmeidiger und wir haben mehr Spaß am Beitrag, was dann auch den Lesern zu Gute kommt. Schönen Gruß ;-) --Calvin Ballantine 12:26, 12. Mär 2005 (CET)
Naja, leidenschaftslos sind hier wohl beide Seiten in puncto Design nicht, sonst hätten wir uns nicht gegenseitig bei "Artikel" und "Art." usw. revertet. Böse Absichten hat überhaupt niemand vermutet, sorry. Auch sollte mein Verweis auf das Verhältnis 3:1 keine Abstimmung sein, sondern nur ein Hinweis, dass mindestens zwei sehr verdiente Schreiber wie Aglarech und Mwka und ein nicht ganz verblödeter Mensch wie ich in diesem Punkt eben nicht mit dir einer Meinung sind. Füllwörter raus, sofort und gerne! Falls ich etwas revertet habe, was du schon (inhaltlich verbessert) reingeschrieben hattest, sorry; ich hatte mich bemüht, deine inhaltlichen Änderungen zu übernehmen. Also vielleicht auch hier keine bösen Absichten unterstellen ;-). Ansonsten will ich gar nicht abstreiten, dass ich gestern etwas geladen war. Ich hoffe, ich habe mich hierfür hinreichend entschuldigt. Inhaltlich bleibe ich allerdings bei meiner Ansicht von 22:23 Uhr, 11. März. Und was Eifersucht hier soll, versteh ich wirklich nicht ... Gruß. --EBB (Diskussion) 15:57, 12. Mär 2005 (CET)
smile... Die Bemerkung mit der Eifersucht bezog sich darauf, dass ich Änderungen mache, um den Artikel zu vervollständigen, und nicht (wie möglicherweise unterstellt) um über Unbekannte urteilen zu wollen ;-) - Jetzt mal im Ernst: Setzt sich einer hin und macht alles einheitlich. Ich habe ein Teilrevert gemacht, weil ihaltlich nichts Neues da war, aber manche (eben nicht alle) Zahlen, Formate etc. verändert wurden - da habe ich mein komplettes Word File reinkopiert, was Halbes ist ja nichts...
Und wie gesagt, bitte keine inhaltlichen Reverts wegen Formatkrimskrams. Es waren einige... Nehmt die letzte Version und sucht sie durch. Substance over form! --Calvin Ballantine 17:36, 12. Mär 2005 (CET)

Wahlrecht (erledigt)

  • Wir sollten eine unauffällige aber doch eindeutige Kennzeichnung von Erststimme und Zweitstimme als Laienausdrücke beibehalten, bis dato war Folgendes drin: xxxx, so genannte Erststimme xxxx. Wenn etwas Eleganteres als Idee da ist, gern. Da wir aber schon Richterwahlausschuss und Wahlausschuss für Richter abgrenzten, sollten wir den Präzisionslevel gleich halten ;-)
  • Link auf § 1 BWahlG halte ich für die einfachste Methode abzubilden, dass gesetzliche Anzahl der MdB ein terminus technicus ist (nicht der hübscheste, aber dennoch einer), da weiter im Text von Gesamtzahl die Rede ist (was ja okay ist). Stichwort Oma-Kompatibilität.

--Calvin Ballantine 13:28, 12. Mär 2005 (CET)

Moin! Deinen ersten Punkt verstehe ich nicht; im Abschnitt "Die Mandatsvergabe" ist doch Erst- und Zweitstimme genannt und verlinkt. Wenn du "sog." oder (besser) "so genannte" einfügen möchtest, gerne und sorry, falls ich das revertet habe. Und das mit dem Richterwahlausschuss: Da hab ich doch tatsächlich auf meiner Benutzerseite zu erwähnen vergessen, dass man mich nicht immer so ernst nehmen soll ...
Das Problem mit dem Link ist halt, dass bei nächster Gelegenheit jemand kommen wird und sagt: "Weblinks im Artikeltext sind unerwünscht", was im Übrigen auch nachvollziehbar ist, weil der ungeübte Leser nicht ohne Weiteres zwischen einem Wikilink und einem Weblink unterscheiden kann (das Doppelfenster rechts neben dem Weblink erkennt man ja nicht einfach so als Kennzeichnung eines Weblinks). Ich persönlich glaube, dass es genügt, dass in "Die Mandatsvergabe" das Entstehen und die Zurechnung von Überhangmandaten erläutert ist. Aber natürlich habe auch ich nicht die Weisheit mit Löffeln gefressen und bitte hier um andere Meinungen. Gruß. --EBB (Diskussion) 16:07, 12. Mär 2005 (CET)
Nö, wieso ist das ein Problem? Das kommt nur, wenn man bedenklich viele Detailregeln erfindet. Es ist keine der 3 WIKI Regeln und schon gar nicht ein Naturgesetz. Ich hatte per suchen & erstzen zwar das in einer Version zu oft gepastet, aber da wir das nun bis auf eine ausführliche Stelle (se ist irgendwo in der Mitrte) rausgenommen haben, halte ich das für vertretbar. Außerdem ist er verdeckt.
INhaltlich finde ich aber shcon besser so, weil wir für Laien (sie übersehen's also stört es sie nicht) und Spezis (sie merken's) schreiben... Und übertriebn ist es nicht. --Calvin Ballantine 17:43, 12. Mär 2005 (CET)
Nein, es geht auch nicht ums Stören, es geht nur darum, dass man klar erkennen sollte, was Wikipedia ist und was nicht. Von der Wikipedia kann man (im Idealfall) NPOV erwarten, von externen Links nicht so ganz ohne Weiteres. (Ich denke, das war der Grund dafür, dass dies unerwünscht ist.) Wenn du so großen Wert darauf legst, setz ihn meinetwegen wieder rein, aber sei nicht böse, wenn ich eine diesbezügliche Änderung von Dritten dann nicht reverte. Gruß. --EBB (Diskussion) 19:28, 12. Mär 2005 (CET)
Och, das sind (zumind. an dieser Stelle) zuviel Überlegungen, der Link erfolgt zum Gesetzestext, objektiver geht's nicht. Automatischer auch nicht ;-)--Calvin Ballantine 23:36, 17. Mär 2005 (CET)

Einspruch (erledigt)

Moin! Hast du ein Beispiel, wo der Bundesrat Einspruch gegen ein zustimmungspflichtiges Gesetz erhoben hat? Würde mich sehr interessieren. Und aus welchem Grund ist ein solcher - nach meinem Verständnis nicht verfassungsmäßiger - Einspruch nicht unbeachtlich? Ein Parlamentsbeschluss, mit dem der Bundestag den Bundeskanzler zum Rücktritt auffordert, ist verfassungsrechtlich selbstverständlich unbeachtlich (politisch natürlich nicht, anderes Thema). Bitte um Erläuterung, vielen Dank im Voraus. --EBB (Diskussion) 20:00, 12. Mär 2005 (CET)

Der Unterschied besteht vor Allem in der Rollen- und Machtteilung zwischen Parlament und Regierung. Das GG will einen starken Kanzler, der sein Team selbst zusammenstellt. Solange es nicht so gravierend ist, dass das Parlament ihn absetzt, soll es auch nicht reinreden. Beim BRat ist das anders: Es handelt sich hier um ein Plus-Minus-Verhältnis der Mittel. Der Einspruch ist zwar nicht ganz nach den Regeln, gibt dem Parlament aber mehr Spielraum als der Vermittlungsausschuss. Sieht man Parlament und Brat als Meinungs-Kontrahenten, so ist ein Einspruch das behutsamere Mittel (teleologische & systematische Interpretationsmethoden). Würde man hingegen allein mit einer wörtlichen Interpretation des GG arbeiten, kommt man in einem 2. Schritt nicht umhin, den Einspruch als einen Anrufungsbeschluss an den Vermittlungsausschuss… Natürlich lassen sich die Fallkonstellationen verkomplizieren, wenn beide Organe ein objektiv zustimmungsbedürftiges Gesetz als nicht zustimmungsbedürftig sehen und behandeln und der BPräsident oder bestimmte BRats-Mitglieder dies anfechten etc. etc. --Calvin Ballantine 23:52, 17. Mär 2005 (CET)

Völkerrechtliche Verträge (erledigt)

Zunächst vielen Dank für deine ausführlichen Neuinfos zu Abgaben und zum Völkerrecht. Bitte schau dir aber den letzten Absatz beim Völkerrecht noch einmal an: "Werden durch den Bund völkerrechtliche Verträge über Fragen geschlossen, die die besonderen Verhältnisse eines Landes betreffen, hat die Bundesregierung schon vor Vertragschluss dieses Land anzuhören, auf den Bundesorgan kommt es nicht an, da er Bundesorgan ist (Art. 32 Abs. 2 GG)." Bis "anzuhören" komme ich noch mit, aber danach? Gruß. - Soll das "Werden durch den Bund völkerrechtliche Verträge über Fragen geschlossen, die die besonderen Verhältnisse eines Landes betreffen, hat die Bundesregierung schon vor Vertragschluss dieses Land anzuhören, auf den Bundestag kommt es nicht an, da er Bundesorgan ist." heißen? Bitte versteh mich nicht falsch, ich will mich nicht über einen offensichtlichen Tippfehler lustig machen, sondern nur sichergehen. --EBB (Diskussion) 19:38, 12. Mär 2005 (CET) - gut aufgepasst, es war allerdings der BRat

Diskontinuität (erledigt)

Moin! In Behandlung von Gesetzen im Bundestag steht der Satz:

"Der Bundestag ist kein ewiges Organ, es gibt nur ein jeweils aktuelles Parlament. Mit Ende der Legislaturperiode beendet er seine Arbeit und alle Vorlagen und Projekte gelten als erledigt, egal in welchem Stadium sie sich befinden (Prinzip der personellen Diskontinuität)."

Müsste das nicht "sachliche Diskontinuität" heißen? Personelle Diskontinuität heißt doch, dass die Mitglieder alle ausscheiden und neue Mitglieder in den Bundestag kommen. --EBB (Diskussion) 19:50, 12. Mär 2005 (CET)

Gut aufgepasst, aber es wird in der staatrechtlichen Literatur nicht so ein Wert drauf gelegt. Für unseren Beitrag hätte es auch keinen Sinn, außer dass wir eine Differenzierung einführen, damit sie da ist... --Calvin Ballantine 23:39, 17. Mär 2005 (CET)
Na gut, aber so wie's drin stand, hielt ich es für falsch. sachl

iche raus? --> "Prinzip der Diskontinuität"? Hab jetzt einfach mal gemacht. Gruß. --EBB (Diskussion) 23:42, 17. Mär 2005 (CET)

Äähm, so einfach ist es nicht... Personelle Diskontinuität ist ein staatsorganisatorischer Terminus technicus (den wir hier nebebei erklären). Gemeint war, dass wir die sachliche Diskontinuität nicht zu erwähnen brauchen, weil man sie nur als schlichte Folge der personellen erklären könnte. Setze das bitte am besten zurück ;-) --Calvin Ballantine 23:58, 17. Mär 2005 (CET)
Also, mein Schade-GG-Kommentar spricht in dem besprochenen Fall von sachlicher Diskontinuität und tut so, als ob das genauso ein terminus technicus sei wie personelle Diskontinuität. Und er unterscheidet zwischen den beiden. Sorry. Gruß. --EBB (Diskussion) 00:12, 18. Mär 2005 (CET)
Und [4] und [5] tun auch so ... --EBB (Diskussion) 00:16, 18. Mär 2005 (CET)
Piano, piano! Ja, es sind ja beides Termini, und es gibt keinen Streit, dass es eigentlich beide gibt, aber an der Stelle wollen wir doch nur einen knappen Hinweis geben und nicht einen Exkurs. Also entweder die eine oder die andere. Ich meine aber, dass wenn man von sachlicher D. schreibt, man erklären muss, dass sie Folge der personellen D. ist etc. etc. -Calvin Ballantine 00:35, 18. Mär 2005 (CET)

Füllwörter

Könnten wir uns darauf einigen, Füllwörter zu vermeiden und den Text (vielleicht in einer generellen Überholung, vielleicht abschnittsweise) gezielt danach zu straffen. Eine Enzyklopädie bedeutet mit wenig Text viel sagen und nicht umgekehrt. Dies gilt v.a. für den Hang, nebenbei Erwähntes oder Beispiele (die nur hie und da die Darstellung plastischer machen sollten), zu vollständigen Sätzen und Strängen umzubauen. Ich merke, dieser Erzählstil ist vielen Beitragsautoren zwar genehm, aber der Beitrag ist sehr sehr voluminös (um nicht zu sagen zu voluminös) und stößt vielleicht manche der Leser ab. Unsere Affinität zum Thema soll andere nicht erschlagen, Gentlemen… Gleiches gilt für die Links: Wir haben zuviel blauen Text und das ist nicht soo lese(r)freundlich (Bsp.: Nach 3m Text ist es nicht erforderlich, elementare Begriffe wie Grundgesetz zu verlinken. Gehen wir davon aus, dass der mündige Leser es schon oben verstanden hat). --Calvin Ballantine 00:30, 18. Mär 2005 (CET)

Was Verlinkung angeht, stimme ich Dir zu; es ist auch so vorgesehen, dass Begriffe nur ein- oder zweimal im Artikel verlinkt sein sollten. Die "Füllwörter" sind allerdings alles andere als überflüssig; in vollständigen Sätzen zu schreiben, ist hier im Gegenteil sogar sehr erwünscht; Klammern sind dagegen stilistisch äußerst unschön, um nicht zu sagen hässlich... Gruß --mmr 00:57, 18. Mär 2005 (CET)

Das ist süß: Ich erkenne nicht den Unterschied zwischen äußerst unschön und hässlich. Das bringt uns zu dem Problem, das ich benannt habe. Weil man ein Schönheitsdogma aufstellt, wird es nicht eleganter, den Text aufzublähen, indem man stichwortartige Verweise ausformuliert. "Aufblähen" und "Füllwörter" in diesme Sinne ist jede Erweiterung des Texts bei konstant bleibendem Informationsinhalt. Mein Vorschlag war zu straffen! Eine "Schönheits-Antwort" darauf passt nicht ganz so... Zugesitzter formuliert: Man kann auch mit Masse & Volumen elitär auf Leser wirken. Schrecken wir nicht diejenigen ab, die sich nicht sooo auskennen... --Calvin Ballantine 13:55, 22. Mär 2005 (CET)

"äußerst unschön und hässlich" war nur (sanfte) Ironie. Ansonsten geht es ja gerade nicht darum den Text "aufzublähen", sondern ihn in ganzen Sätzen prägnant zu formulieren. Ansnstn lssn sich d mstn Txt krzn, ndm mn brflssg Bchstbn wgstrcht; d Infrmatn blbt trtzdm fst glch. s Txtbld st n dm Fll hlt ncht shr schn. Zugespitzt formuliert: Leser kann man manchmal auch abschrecken, wenn die Infomation ein bisschen zu dicht gepackt ist... Außerdem habe ich noch niemanden kennengelernt, der von ganzen Sätzen abgeschreckt worden wäre; zu umständliche Formulierungen sind da viel eher ein Hindernis. Das heißt natürlich nicht, dass ich generell etwas gegen das Straffen von Texten hätte. Gruß --mmr 22:59, 22. Mär 2005 (CET)

Jetzt kommen wir ein bisschen vom Thema ab: Der Beitrag ist zu lang. --Calvin Ballantine 00:15, 24. Mär 2005 (CET)

Da er sehr gut gegliedert ist, bin ich nicht dieser Meinung, und die Benutzer, die diesen Artikel zum Exzellenten gewählt haben, waren es auch nicht. --mmr 23:38, 24. Mär 2005 (CET)
P. S.: Können wir uns bitte darauf einigen, dass Weblinks ans Ende des Textes gehören. Danke --mmr 00:57, 18. Mär 2005 (CET)

Am besten keine Links, wenn sich alles knapp sagen lässt. Ist leserfreunlich... In allen anderen Fällen: Weblinks / Wiki-Links zu unterscheiden, ist nur sinnvoll, solange es sich um "siehe auch"-Weblinks geht. Die gehören zum Schluss, klar. Wenn es aber um §§-Zitate geht und ein Verweis auf den Wortlaut sinnvoll ist, linkt man natürlich auf den amtlichen und authetischen Gesetzestext (NPOV Prinzip). Und da noch kein vernünftiger Jurist WIKI Zitate bringt, wird man anerkannte Quellen nehmen sollen (juris-Server u.ä.). --Calvin Ballantine 13:55, 22. Mär 2005 (CET)

Im konkreten Fall sehe ich halt nicht, wozu ein Verweis auf den Wortlaut notwendig ist. Was soll damit bewiesen werden? --mmr 22:59, 22. Mär 2005 (CET)

Steht schon oben unter #10.5 ...und es ist keine Beweisfrage. Die Links gehören aber generalüberholt. Und die GG-Zitate dafür gelinkt statt Bundeskanzler 93 Mal ;-) --Calvin Ballantine 00:15, 24. Mär 2005 (CET)

Hm, was soll #10.5 bedeuten? --mmr 23:38, 24. Mär 2005 (CET)

PS: Last but not least... Danke für die Umformulierung der Passge mit BRat und den Vertragsgesetzen. War schon ein Tick verrenkt, wie ich es ursprünglich geschrieben hatte ;-) --Calvin Ballantine 13:55, 22. Mär 2005 (CET)

Keine Ursache, wenn der Text durch koordinierte Zusammenarbeit noch verbessert werden kann, dann ist das immer prima. --mmr 22:59, 22. Mär 2005 (CET)

Wahlergebnisse

Ich fände es gut, in der Geschichte noch (teilweise) Wahlergebnisse anzugeben. Ist es besser alle Parteien aufzuzählen oder nur Wahlsieger/große Parteien...?--G 21:42, 8. Apr 2005 (CEST)

Formulierung

Beim Studium des Artikels ist mir eine Passage aufgefallen, die mir unverständlich ist. Kann das jemand bitte verständlicher formulieren.

Zitat: "Ein erstes einigermaßen demokratisches Parlament war die Frankfurter Nationalversammlung [...]

Bis zur Reichsgründung 1871 gab es daher wiederum kein deutsches Parlament, erst in diesem Jahr wurde der deutsche Reichstag geschaffen.

Erst die Weimarer Nationalversammlung von 1919 konnte dies wieder für sich in Anspruch nehmen."

Was konnte die Nationalversammlung wieder für sich in Anspruch nehmen? Ein demokratisches Parlament zu sein? Ich kann das nur so assozieren. Wenn man diese Assoziation zwei Abschnitte später bringt, sollte man wenigstens diesen Punkt noch mal erwähnen. --Trainspotter 18:20, 14. Mai 2005 (CEST)

Das Problem ist dadurch entstanden, dass der unmittelbar vorhergehende Satz entfernt wurde, ohne den Kontext zu bedenken. Ich habe mal versucht, die Stelle etwas umzuformulieren. Gruß --mmr 01:44, 16. Mai 2005 (CEST)
Danke für die Korrektur. Jetzt verstehe ich, was gemeint war. --Trainspotter 14:26, 16. Mai 2005 (CEST)

Wahlperiode läuft noch

Liebe Leute!

Nach Artikel 39 des Grundgesetzes läuft die Wahlperiode bis zum Zusammentritt des 16. Deutschen Bundestages. Dieser Zusammentritt wird nicht am 18. September, sondern eher am 18. Oktober oder etwas früher sein; das wissen wir aber noch nicht. Also: Die Wahlperiode läuft noch. Danke. Gruß. --EBB (Diskussion) 20:38, 21. Jul 2005 (CEST)

Einwand eines Kleinkarierten

Das hier beschriebene Parlament heißt grundsätzlich Deutscher Bundestag. So steht es als offizielle Bezeichnung praktisch überall - auch in Bezahl-Enzyklopädien. Als Kurzbezeichnung ist "Bundestag" natürlich völlig okay, aber ich wäre auf jeden Fall dafür, den Artikel unter den Namen "Deutscher Bundestag" zu verschieben. Randbewohner 20:38, 25. Jul 2005 (CEST)

Stimmt eigentlich. Muss meines wissens nach von einem Admin gemacht werden.--G 10:58, 26. Jul 2005 (CEST)
Kömma nich einfach auf "Verschieben" klicken? :-) --King 14:04, 26. Jul 2005 (CEST)
Nein, weil dort schon ein Redirect ist.--G 14:25, 26. Jul 2005 (CEST)
Habe das jetzt händisch erledigt Stimme aus dem Off 14:33, 26. Jul 2005 (CEST)
Fein. Danke. Habe jetzt nur noch den Baustein "Hinweis-auf-Begriffsklärung2" ersetzt; der ging net mehr. Randbewohner 15:27, 26. Jul 2005 (CEST)
Beim Verschieben wäre halt die Versionsgeschichte mitgegangen, aber jetz ist er da.--G 15:30, 26. Jul 2005 (CEST)
Ouch.. Genau das ist doch das Problem. Ein Admin hätte "Deutscher Bundestag" löschen sollen, dann "Bundestag" verschieben. Ohne History ist - wenn ich nicht irre - eine Verletzung der GNUFDL. Naja,was solls. Diese Lizenz ist für Wikipedia eh ein Witz, und dran halten tut sich auch keiner... --King 15:55, 26. Jul 2005 (CEST)
Ich glaube es ist sogar GNU-Dingsbumshistorykonform. Denn die Artikelanlage bzw Übername verweist ja im Kommentarfeld auf den ehemaligen Artikel, dessen Diskussionsverlauf anhand der History ersichtlich ist. Wer an Erbsenzählen und Textgenese interessiert ist, dem stehen all die herrlichen Wege restloser Recherche offen ;-) Stimme aus dem Off 16:03, 26. Jul 2005 (CEST)
Dass es Lizenzkonform ist glaube ich auch, aber teilweise ist die history ganz nützlich. Wenn sich ein Admin findet kann er ja die letzte Version von Bundestag wiederherstellen und hierher verschieben, ansonsten muss es so gehen.--G 16:23, 26. Jul 2005 (CEST)

Zweikammersystem

Die Legislative der Bundesrepublik hat wie viele andere Staaten auch zwei Kammern. Das Zweikammersystem ist sicher nicht so wie das Großbritanniens, da der ganze Staat anders aufgebaut ist( UK ist kein Bundesstaat). Die BRD ist ein Bundesstaat, bei dem es die Besonderheit der vertikalen Gewaltenteilung gibt. Dies macht den Bundesrat als gesetzgebendes Organ nötig. Der Bundesrat kann sowohl eigene Gesetzentwürfe einbringen als auch viele Gesetzentwürfe des BT ablehnen. Deshalb kann man sehr wohl vom BR als zweite Parlamentskammer sprechen. Da Großbritannien keine Föderation ist, haben dort die beiden Kammern Unterhaus und Oberhaus eine andere Herkunft. Dies zeichnet aber das Zweikammersystem nicht aus. Lediglich das es zwei Versammlungen gibt, die auf einer Ebene die Legislative stellen. Ein Großteil der Gesetze muss durch den Bundesrat. Das Parlament ist demnach der Bundestag und der Bundesrat. Lest dazu Informationen der bpb oder schaut auf www.deutschland.de unter die Übersicht siehe hier JKA234 05:21, 14. Aug 2005 (CEST)

Stimmt so nicht - der Bundesrat ist lediglich ein Bundesorgan mit legislativen Befugnissen. Im parlamentarischen Rat wurde ausdrücklich festgehalten dass der Bundesrat lediglich Bundesorgan ist aber keine mit dem Bundestag formal gleichgestellte Kammer.--ML 21:09, 2. Nov 2005 (CET)

Begriffsklärung Typ II

Da jemand der "Bundestag" eingibt in der Regel den BT der Bundesrepublik und selten den des Norddeutschen Bundes meinen dürfte schlage ich eine Begriffsklärung Typ II vor, bzw. einen Link zu Beginn. --Koffer 00:58, 22. Aug 2005 (CEST)

Also, ich meinte natürlich den Bundestag des Deutschen Bundes, außerdem habe ich jetzt eine Begriffsklärung Typ III und nicht Typ II angelegt. --Koffer 16:27, 27. Aug 2005 (CEST)

So, nachdem ich die Änderung rechtzeitig vorher hier angekündigt hatte und niemand etwas dagegen gesagt hat, wurde jetzt meine Änderung kommentarlos reverted, bevor ich jetzt einen edit-war anfange, würde ich dies hier gerne einmal diskutieren!

  1. Die unbestrittene Hauptbedeutung des Begriffs Bundestag im heutigen Sprachgebrauch ist die des deutschen Parlaments.
  2. In solchen Fällen wird im Regelfall ein Typ II oder Typ III angelegt.

Was spricht für oder gegen eine solche BKL in diesem Fall? --Koffer 11:01, 28. Aug 2005 (CEST)

Auflösung des Bundestages

Beim "Fünfzehnten Bundestag" fehlt die Erklärung, warum und wie ein Bundestag, der bereits aufgelöst ist, sich trotzdem noch zu einer Sitzung treffen kann. Oder handelt es sich doch nur um eine Verkürzung der Wahlperiode? 219.137.210.230 10:19, 22. Sep 2005 (CEST)

Also der alte Bundestag ist gemäß Artikel 39 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz so lange im Amt bis sich der neue Bundestag konstituiert hat, deswegen kann der 15. Deutsche Bundestag auch jetzt noch das Mandat für Afghanistan verlängern. Der Begriff der Auflösung ist meiner Ansicht nach irreführend, denn eigentlich ist wie du schon richtig gesagt hast, eine Verkürzung der Wahlperiode. Kurz zur Historie, der Reichstag durfte in der Weimarer Republik nach seiner Auflösung tatsächlich nicht mehr beschließen. Deswegen war das Notverordnungsrecht des Reichspräsidenten notwendig. Die Aufrechterhaltung der Beschulußfähigkeit des Bundestages ist gewollt, damit kein Gesetzgebungsnotstand eintritt. Durch die Aufrechterhaltung wird Stabilität erzeugt. --Willicher 10:57, 22. Sep 2005 (CEST)

Aktualität

verschoben von miener Diskussionsseite... --CJB 17:57, 3. Okt 2005 (CEST)

Moin Calvin!

Ich habe deine Änderungen beim Deutschen Bundestag rückgängig gemacht. Folgende Gründe:

Für den jeweils "aktuellen" Bundestag (momentan halt der 15. und der 16.) stehen über der Geschichte die Fraktionsverteilungen; das war bisher schon so. Sobald der 16. zusammengetreten ist, wird die Sache mit dem 15. herausgeschmissen.

Der Abschnitt Geschichte sollte für die "historischen" Ereignisse des Bundestages selbst sein, nicht für die Wahl, auf die ja verlinkt ist.

Gruß. --EBB (Diskussion) 19:32, 30. Sep 2005 (CEST)

  • Hi EBB, die Abschnitte schienen mir gedoppelt, aber man kann ja damit leben. Die Fraktionen finde ich nicht richtig, da der 16. Bundestag sich noch nich tkonstituiert hat. Da müssen wir uns mit einem Provisorium gedulden.. --CJB 15:07, 3. Okt 2005 (CEST)

Moin Calvin! Allerdings haben CDU und CSU bereits wieder den Fraktionsvertrag (oder wie das Teil heißt) geschlossen; auch die Fraktion hat sich bereits konstituiert und Frau Merkel zur Fraktionschefin gewählt. Von daher halte ich die Fraktionen schon für richtig, zumal wohl niemand ernsthaft daran zweifelt, dass es die CDU/CSU-Fraktion gibt, oder? Gruß. --EBB (Diskussion) 16:41, 3. Okt 2005 (CEST)

  • Ich zweifel dran nicht und - um es vorsorglich zu erwähnen - ich sympathiesere auch nicht mit der politischen Verspieltheit der SPD in puncto GOBT-Änderung u.ä... Der Grund ist: Bei WP sollten wir zukunftsbezogene Aussagen vermeiden (eine aktuelle WP ist gut, eine vorgreifende nicht) und solange die endgültige Zusammensetzung der MdB-Listen von den Wahlorganen nicht abgesegnet ist (7.10.2005), und solange der der 16. Bundestag nicht zusammen getreten ist und sich konstituiert hat, gibt es naturgemäß keine Teile davon - offiziell jedenfalls nicht. Ich denke, dass seriöse Leser es noch 2 Wochen ohne Fraktionsliste aushalten werden. In der Zeitung steht ja genug. --CJB 17:19, 3. Okt 2005 (CEST)
  • Nachtrag: Ich habe die 2 Versionen und alle Fakten zusammengeführt: Beschlüsse sind gefasst, Konstituierung kommt. Über den astronomisch korrekten Zeitpunkt, wann diese Beschlüsse wirksam werden und ab wann eine Fraktion als Bestandteil des Prlaments da ist, brauchen wir mangels enzyklopädischer Relevanz nicht zu disputieren... Einverstanden? =) --CJB 18:12, 3. Okt 2005 (CEST)

Direktor usw.

Ich habe gerade auf der Web-Präsenz vom Bundestag mir die Grafik zur Sitzverteilung angeguckt [[6]], und hab mich gefragt was mit "Direktor", "Sitzungsdienst" und "Plenarassistenten" gemeint ist. Wer sitzt auf diesen 4 (?) Sitzen hinter dem Vorstand, wie wird er bestimmt, was ist die Aufgabe? Es wäre gut wenn jemand der Ahnung hat was dazu schreiben könnte, es fehtl mim Artikel!--E-qual !!! 21:58, 7. Nov 2005 (CET)

Foto von Wolfgang Gerhardt während einer Rede

Fragliches Foto

Hallo, ich hatte dieses Foto von Wolfgang Gerhardt im Artikel eingefügt. Ein anderer Benutzer hat es daraufhin wieder herausgenommen mit dem Hinweis "In diesem Artikel keine Bilder mit einzelnen Spitzenpolitikern (Neutralität)!". Ich kann diese Position sehr gut nachvollziehen und bin selbst auch jemand, der auf Neutralität größten Wert legt und häufig Artikel ändert, wenn dort Neutralitätsprobleme sind. An dieser Stelle bin ich aber unsicher, ob ein Abdruck nicht dennoch gerechtfertigt sein könnte. Als Urheber des Fotos sehe ich mich aber als befangen an und nicht in der Lage, diese Frage neutral zu beantworten. Ich lege sie damit hier der Gemeinschaft vor: Möget ihr entscheiden!

Meine Argumente für eine Aufnahme des Bildes in den Artikel:

- Das Foto zeigt in Nahaufname eine Rede im Bundestag und ist damit sehr gut geeignet, die entsprechende Passage im Artikel zu bebildern.

- Es ist ein Foto aus einer einmaligen Perspektive. Sonst existieren Redefotos aus dem Bundestag nur von der Pressetribüne (also von oben und aus größerer Entfernung) aus geschossen. Bisher wurde noch kein Foto, das aus der Perspektive eines Abgeordneten geschossen wurde, veröffentlicht. Wenn der Wikipedia ein solches Foto zur Verfügung steht, sollte sie es auch offensiv verwenden.

- Es existieren vier parteipolitisch ausgewoge Fotos von Politikerreden im Bundestag (die anderen Fotos: Franz Müntefering, Eckart von Klaeden, Katrin Göring-Eckardt). Ich habe mich dagegen entschieden, hier alle vier Fotos reinzustellen, weil das den entpsrechenden Absatz überfrachten würde. Daher habe ich nur ein Foto genommen. Die Auswahl traf ich danach, welches Foto das beste ist (die anderen Fotos sind unschärfer) und nicht nach parteipolitischen Gründen!

Ich freue mich auf Eure Meinung! --Eilmeldung 09:49, 19. Nov 2005 (CET)

Nun ja, das Foto wird ja bereits im Artikel Wolfgang Gerhardt verwendet, von daher ist es an dieser Stelle wohl verzichtbar, zumal der Text schon ausreichend bebildert ist. Man sieht eben auch viel weniger vom Bundestag als von der betreffenden Person, von daher hat Berlin-Jurist das schon richtig gemacht. Was mich viel mehr interessiert: Wie konntest Du dieses Bild selbst aufnehmen? Bist Du Guido Westerwelle? Der Fotoname "Wolle-Bundestag" verneint diese Frage jedenfalls nicht. Wobei mich übrigens an diesem Foto noch etwas irritiert: Auf der Regierungsbank sitzt kein Mensch. Scheint keine sehr aufregende Debatte gewesen zu sein. --Scooter Sprich! 11:24, 19. Nov 2005 (CET)
Selbstverständlich möchte ich Eilmeldung keine Absicht bezüglich Einseitigkeit vorwerfen. In einem Artikel über den Bundestag halte ich aber ein derartiges Bild für nicht sinnvoll: Wolfgang Gerhardt ist ein prominenter Spitzenpolitiker, der auch noch durch die Bildunterschrift namentlich etwähnt wird, dadurch ergibt sich zwangsläufig die Frage Warum der und keiner sonst?`, auch wenn die Auswahl zufällig war. Weiterhin ist das Foto voll auf diesen Politiker konzentriert, wie Scooter zutreffend festgestellt hat. Was ich mir z.B. vorstellen könnte wäre: Ein Bild mit einem weniger prominenten Hinterbänkler, wobei der Redner nicht einen so großen Teil des Bildes einnimmt, gekoppelt mit einer neutralen Bilderläuterung wie Ein Redner vor dem Plenum oder Redner vor dem Bundesadler während einer Bundestagsdebatte oder ähnliches.--Berlin-Jurist 11:51, 19. Nov 2005 (CET)
Nachtrag: Ich möchte abgesehen von diesem konkreten Bild in diesem konkreten Artikel dem Benutzer:Eilmeldung ausdrücklich danken, dass er sich hier um Fotos bemüht, was uns insgesamt selbstverständlich voranbringt!--Berlin-Jurist 11:54, 19. Nov 2005 (CET)

Der Artikel ist meiner Meinung viel zu kompliziert. Beispielsweise ist das Gesetzgebungsverfahren in diesem Artikel viel zo datiliert wiedergegeben

Ich bin sehr stark dafür, dass man ihn auf dieser Seite nur noch Wolfgang G. nennt und dass man seine Augen mit einem Balken verdeckt, um für ABSOLUTE Neutralität zu sorgen.(oder auch W.G.???) Jimmy P.
Finde das Foto gut. Auch muss man das Bild vergrössern um den Abgeordneten zu erkennen. Irgendeiner muss ausserdem auf dem Foto sein. Ich glaube nicht, das die Neutralität gefärdet ist. Jeder Abgeordnete vertritt das ganze Volk. Vorschlag: Diese Bild horizontal Spiegeln und auf die linke Seite und das Foto von Katrin Göring-Eckardt auf der gleichen Höhe auf die rechte Seite, der Text dazwischen. Dann wäre auch eine Abgeordnete abgebildet. --212.23.126.16 03:11, 17. Mai 2007 (CEST)

Um was handelt es sich, wenn in einem Presseartikel von einer Öffentlichen Anhörung die Rede ist? Der Artikel Anhörung ist etwas zu allgemein. -- Nichtich 15:40, 22. Jan 2006 (CET)

grafik zur sitzverteilung

mandatsverteilung

ich habe ein bischen zeit gehabt und nebenstehendes für den artikel erstellt. bevor ich die grafik aber in den artikel einbinde, wollte ich eure meinung dazu hören. --Dirk <°°> 01:55, 24. Mär 2006 (CET)

Sie stimmt nicht ganz. http://www.bundestag.de/parlament/wahlen/sitzverteilung/sitz16gr.jpg ist aktuell, allerdings © Deutscher Bundestag.--Oneiros 02:47, 24. Mär 2006 (CET)
sie stimmt in der hinsicht, dass nicht fraktionen, sondern parteien dargstellt sind. der fraktionslose abgeordnete hat seine mitgliedschaft (noch) nicht aufgegeben. wenn die fraktionen dargestellt wären, dann hätte ich einen fraktionslosen darstellen müssen, aber dann auch die cdu und csu in einer farbe. trotzdem danke für den hinweis. --Dirk <°°> 22:38, 24. Mär 2006 (CET)

Aufteilen?

Inzwischen ist der Artikel doch etwas lang (106KB). Wie wäre es mit einer Aufteilung? Zumindest die Geschichte ließe sich leicht abtrennen.--Oneiros 22:36, 31. Mär 2006 (CEST)

Parliament

But Bundestag is only one of two chambers of parliament of Germany. What is german name for entire federal parliament? --KirkAT 23:18, 28. Jul 2006 (CEST)

The Bundestag is the German Parliament. The other parliament-like institution, the Bundesrat, is independent and coordinates the cooperation of the single states with the federal institution, which makes its acceptance of some laws neccesary. But it's not a second chamber of the parliament. Therefore we don't need an extra name for Bundestag and Bundesrat together.--Hannes2 Diskussion  17:50, 11. Sep 2006 (CEST)

Sind Reden im Bundestag Copyrightgeschützt? Im Impressum der Webseite der Bundesregierung[7] findest sich nur ein Hinweis auf das Copyright der Bilder der Bundesbildstelle[8] --Bassaar 00:15, 30. Aug 2006 (CEST)

Entscheidungen des deutschen Bundestages

Heute oder morgen wird über den Einsatz der (Bundes-)Marine im Libanon entschieden [9]. Wieso entscheiden fast alle Parteien gleich? Hat evtl. jemand das Copyright an einem Nein gekauft? Austerlitz 88.72.10.12 15:41, 19. Sep 2006 (CEST)

kleine Anfrage

Wenn dies kein eitler Selbstdarstellungsbeitrag übern Deutschen Bundestag ist ... was bitte ist dann eine eitle Selbstdarstellung ? - H. Heine 80.136.93.215 12:43, 14. Okt. 2006 (CEST)

Was redest du eigentlich für Unsinn? Du scheinst alle Artikel der Verfassungsorgane abzuklappern und rumzunörgeln. Geht es auch ein wenig konkreter oder willst du vielleicht selbst ins Guinessbuch (siehe Diskussion zu Bundesverfassungsgericht)? --C.Löser Diskussion 19:33, 14. Okt. 2006 (CEST)



deletion request (diff);
deletion request;

-- DuesenBot 00:15, 6. Okt 2006 (CEST)

Gesang im Bundestag

Manchmal singen die Abgeordneten dort gemeinsam die deutsche Nationalhymne bei besonders wichtigen Anlässen, natürlich nur die dritte Strophe. Das hat Bundestagspräsident Norbert Lammert in einem Gespräch mit Gunther Emmerlich in der Sendung "Deutschland singt" [10] gesagt.

Austerlitz -- 88.72.8.118 22:24, 5. Mai 2007 (CEST)

Zusammensetzung

Soll im Abschnitt "Geschichte / Sitzverteilungen in den Bundestagen" der Stand direkt nach der Wahl abgebildet sein oder der aktuelle Stand? Wenn es der Stand direkt nach der Wahl sein soll, wäre die Information für den aktuellen Bundestag doppelt (Steht schon im Absatz Der 16. Deutsche Bundestag (seit 2005), da sogar mit Graphik). Wen es die aktuelle Situation sein soll, stimmen die Zahlen nicht mehr. Die CDU hat nur noch 224 Abgeordnete (Ein Austritt 2006 und eine Mandatsniederlegung 2007) und somit gibt es einen parteslosen MDB. --StephenMS 18:17, 20. Jun. 2007 (CEST) Sorry bin Blind. Steht ja drüber.--StephenMS 09:36, 26. Jun. 2007 (CEST)

Zusammensetzung des Deutschen Bundestages

Seit Juni 2007 sind nur noch 613 Abgeordnete im Deutschen Bundestag vertreten. Grund: Der MdB Wissmann legte am 1. Juni 2007 sein Mandat nieder. Da die CDU in Baden -Württemberg Überhangmandate hatte, wurde das Mandat nicht nachbesetzt. Siehe auch: Kürschners Volkshandbuch, Stand 7. Juli 2007

Ist richtig was der Vorredner sagte. Kann nicht sein, dass hier seit Juni ne falsche Zahl steht. [11] 134.2.35.118 16:48, 23. Aug. 2007 (CEST)
Wurde gestern von Kh80 erledigt. --Baumfreund-FFM 06:07, 24. Aug. 2007 (CEST)
Das Bild mit der Mandatsverteilung ist falsch.
Man vergleiche es mit: http://www.bundestag.de/parlament/wahlen/sitzverteilung/1541_16.html AcidPils 15:11, 9. Nov. 2007 (CET)

nein, das bild ist richtig. im titel steht es doch explizit drin, dass es der zustand nach den wahlen im september ist. also die ursprungs-zusammensetzung. alle änderungen hinterher, sind weniger interessant, weil in einer encyklopädie nur die ergebnisse der wahlen präsentiert werden. das hält aber nicht davon ab, die personellen änderungen in ein paar sätzen anzufügen.--Dirk <°°> 16:49, 9. Nov. 2007 (CET)

Das hatte ich übersehen, sorry. Ich hab die Änderungen die ich per www.bundestag.de gefunden habe angefügt. Ich hoff das passt so. Ich hab immer Angst was kaputt zu machen :o AcidPils 17:19, 13. Nov. 2007 (CET)

"Bild:Bonn Bundestag Plenarsaal1.jpg" - muss nach der BTW 1998 aufgenommen worden sein

Nach der Bundestagswahl 1998 aufgenommen!

Im Artikel wird das Bild "Bild:Bonn Bundestag Plenarsaal1.jpg" (auch zu sehen rechts am Rand) verwendet. Es ist am Rand zum Bundestag von 1990 bis 1994. Darunter steht, dass das Bild den Bundestag von 1992 bis 1999 zeigt. Das ist in so fern richtig, dass der Bundestag umgebaut wurde und 1992 so aussah ehe dann 1999 der Regierungsumzug erfolgte. Das ist aber auch in so fern falsch, dass das Bild nach der Bundestagswahl 1998 aufgenommen werden sein muss. Denn es ist zu sehen, dass es drei kleine Fraktionen gibt. Die FDP (vom Betrachter) ganz links, die Grünen in der Mitte und die PDS ganz rechts. Die PDS ist aber erst bei der BTW 1998 erstmals in Fraktionsstärke (zuvor nur einzelne Direktmandate) in den Bundestag eingezogen. Die Bildunterschrift wäre somit nicht ganz richtig und das Bild wäre auch nicht ganz am richtigen Ort platziert. Oder was meint Ihr? rusti 18:43, 25. Feb. 2008 (CET)

Nirgends steht die aktuelle Sitzverteilung des Bundestages

Nirgendwo in der Wikipedia steht die aktuelle Sitzverteilung des Deutschen Bundestages. Denn durch Ausscheiden einiger Abgeordneter (ohne Nachrücker) und dem Auschluss zweier Abgeordneter aus ihrer Fraktion (einer CDU/CSU einer bei der Linksfraktion) stimmt nicht mehr das Ergebnis der Bundestagswahl, das zum Ende des Artikels hier angegeben wird. Ich möchte daher auf folgendes hinweisen: Wikipedia:WikiProjekt Vorlagen/Werkstatt#Vorlage zur derzeitigen Sitzverteilung im Deutschen Bundestag. Dort schlage ich eine Vorlage für den Artikel vor, die ganz zu Beginn des Artikels stehen soll. Dies würde den Artikel übersichtlicher machen. Denn wer nach der aktuellen Sitzverteilung sucht, findet sie so sehr schnell. Schöne Grüße rusti 17:40, 26. Feb. 2008 (CET)

Die aktuelle Sitzverteilung findest Du hier: Liste der Mitglieder des Deutschen Bundestages (16. Wahlperiode). Gruß --TMFS 17:57, 26. Feb. 2008 (CET)

Schaut Euch mal folgendes an: Benutzer:Finn-Pauls/Spielwiese/Test2. Wenn keine Kritik hier aufkommt, werde ich das innerhalb der nächsten 24 Stunden hier einsetzen. rusti 10:22, 27. Feb. 2008 (CET)Fürs Archiv bzw. spätere Interessenten weise ich auf permalink und die entstandene Vorlage:Infobox Deutscher Bundestag hin. Die Benutzerseite ist nämlich ab jetzt nicht mehr auf dem Stand der Diskussion. --Finn-Pauls ._. 21:46, 27. Feb. 2008 (CET)

Dort habe ich auch noch einen zweiten Vorschlag gemacht. Und zwar habe anstatt der Anzahl der fraktionslosen den Namen in (kleiner Schrift mit der Funktion "small") hineingeschrieben. Beide Varianten sind da drin. Welche bevorzugt Ihr? rusti 12:34, 27. Feb. 2008 (CET)
Ich habe auch noch einen dritten Vorschlag gemacht. Und zwar mit einem Hinweis auf die Seite Liste der Mitglieder des Deutschen Bundestages (16. Wahlperiode). rusti 13:19, 27. Feb. 2008 (CET)
Ich fände es gut, einen Hinweis auf den Artikel aufzunehmen. Nicht nötig ist es m.E., die beiden fraktionslosen Abgeordneten namentlich zu nennen. Letztlich sind die beiden Herren ja die "unbedeutendsten" Mitglieder des Bundestages und eine Hervorhebung ist daher eigentlich nicht gerechtfertigt. --TMFS 13:47, 27. Feb. 2008 (CET)
Ja, gebe ich Dir eigentlich Recht. Kann man dann ja auch der Liste entnehmen, wer das ist. rusti 16:13, 27. Feb. 2008 (CET)
Ich habe die Variante 3 dementsprechend geändert. rusti 16:28, 27. Feb. 2008 (CET)

Also ich setzte dann mal die Variante drei hier ein. Ich finde die am besten und auch TMFS hat dies ja so befürwortet. rusti 17:27, 27. Feb. 2008 (CET)

Gebäude des Bundestages

Ich vermisse Beiträge zu den (ehemaligen) Gebäuden des Bundestages. "Wasserwerk", "Bundestag Bonn" usw. sind zwar tlw. vorhanden, aber nichts über das ehemalige, erste Bundestagsgebäude. Wer kann da was nachliefern? Historische Bilder, Tonzeugnisse, usw. usf.

Ich vermisse außerdem Hinweise auf die Aufgaben und Arbeitsbereiche, die den einzelnen Bundestagsgebäuden in Berlin zugeordnet sind -- der Reichstag dient z.B. als Plenarsaal und beherbergt die Fraktions-Sitzungsräume, während im Paul-Löbe-Haus Abgeordnetenbüros und Ausschussäle untergebracht sind. Außerdem gibt es auch noch das Elisabeth-Lüders-Haus und das Jakob-Kaiser-Haus. Wer kann hierzu nähere Angaben liefern? --muns 02:09, 5. Mai 2008 (CEST)

negatives Auftreten in der Wikipedia

Man sollte auch schreiben, dass die Mitglieder des Bundestags manchmal Dinge in die Wikipedia schreiben, weil sie möchten, dass andere Politiker schlecht dastehen. Im Wahlkampf gibt es manchmal auch Leute die ihre eigene Person schön beschreiben und die Person vom Gegner auch schlecht beschreiben. Das ist fies!

Da es schwer sein wird fundierte Referenzen dazu zu finden, ist die geforderte Erwähnung in diesem Artikel in meinen Augen äußerst kritisch zu betrachten, zumal das wohl nicht nur auf MdBs zutrifft, sondern auf eine Vielzahl anderer Personen und Organisationen, was die Relevanz der Information nicht grade hebt. --MrMister 23:55, 27. Aug. 2008 (CEST)

Wahlkreis

Wie wird der Wahlkreis bestimmt? Ist er unveränderlich? Gibt es die sog. Gerrymandering wie auch immer in den USA und GB? --Tikar aurum 21:32, 8. Jul. 2008 (CEST)

Geregelt wird das so weit ich weiß im Bundeswahlgesetz, das als solches wohl durch eine einfache Mehrheit im Bundestag geändert werden könnte oder wird. Die Frage des Gerrymandering ist sicher berechtigt, beantworten kann ich sie aber leider auch nicht. --MrMister 23:58, 27. Aug. 2008 (CEST)

Selbstauflösungsrecht - wirklich inkonsistent mit der Verfassungsordnung?

M. E. wirft der Artikel an dieser Stelle Fragen auf und ist hinsichtlich des Selbstauflösungsrechts nicht ganz zweifelsfrei. In der Wissenschaft sind die angeführten Argumente gegen ein solches Recht des Parlaments nicht abschliessend akzeptiert.

1. Das Prinzip der repräsentativen Demokratie ist nicht zwingend ein Hindernis eines Selbstauflösungsrechts, weil nach einer Auflösung des alten Parlaments mit einem neuen Parlament wiederum ein repräsentatives Organ gewählt wird und die Neuwahl mangels Sachfrage auch keine "Volksabstimmung" darstellt.

2. Unter der Weimarer Verfassung gab es kein parlamentarisches Selbstauflösungsrecht, vielmehr war es der Reichspräsident, der zum Instrument der Parlamentsauflösung griff. Die parlamentarische Demokratie wurde somit von aussen und nicht von innen, aus dem Parlament heraus, bedroht.

3. Die angesprochene "normative Dimension" der Artikel 20 und 39 des Grundgesetzes ist keine Grundaussage gegen das Selbstauflösungsrecht, vielmehr bewegen sie sich im Spannungsfeld der Notwendigkeiten politischer Stabilität und politischer Beweglichkeit des Parlaments, was also eher für ein Selbstauflösungsrecht des Parlaments spricht - das Parlament kann dann entscheiden, ob es aus politischen Gründen zu dem Mittel greift oder nicht, und in dem Fall sind dann auch "andere Verfassungsorgane" nicht an der Festlegung der Parlamentsperiode beteiligt, womit auch insoweit demokratischen Erfordernissen Genüge getan ist.

4. Daher besteht Grund zu der Annahme, dass das Selbstauflösungsrecht sehr wohl zur Verfassungsordnung des GG passt und mit dieser nicht inkonsistent, sondern vielmehr wirklich konsistent ist. (Der vorstehende nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 129.215.149.97 (DiskussionBeiträge) 22:52, 15. Feb. 2008 (CET))

Bildwarnung

Die unten genannten Bilder, die in diesem Artikel verwendet werden, sind auf Commons gelöscht oder zur Löschung vorgeschlagen worden. Bitte entferne die Bilder gegebenenfalls aus dem Artikel oder beteilige dich an der betreffenden Diskussion auf Commons. Diese Nachricht wurde automatisch von CommonsTicker erzeugt.

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-- DuesenBot 00:15, 6. Okt 2006 (CEST)

Beschädigten Eintrag wieder hergestellt. --Cepheiden 12:50, 14. Nov. 2008 (CET)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. -- Cepheiden 12:50, 14. Nov. 2008 (CET)

Gebäude und Abteilungen des Bundestages

Hier wurde es schon angesprochen und mir persönlich fehlt der Abschnitt auch sehr. Der Deutsche Bundestag besteht nicht nur aus dem Plenarsaal und Politikern, sondern vielen Gebäuden und Abteilungen, die überhaupt nicht erwähnt werden. Es gibt viele Menschen, die im Hintergrund arbeiten und durch die überhaupt erst alles funktioniert. Das sollte man nicht einfach weglassen.

Grobe Infos z.B. hier

--88.72.211.73 00:23, 27. Dez. 2008 (CET)

Änderung des Bildtitels im Abschnitt Geschichtliche Entwicklung

Hallo,

ich habe den Titel des Bildes, Bundestag 8. februar 2008.JPG, von Bundestagsgebäude 2008 in Reichstagsgebäude 2008 umgeändert, den das Gebäude heißt nicht Bundestagsgebäude sondern Reichstagsgebäude. Denn der Bundestag, tagt im Reichstagsgebäude.

--87.161.109.23 17:48, 19. Jan. 2009 (CET)

Bundestagsabgeordnete CDU

Jetzt könnt ihr Scherzkekse mir mal erklären wieso die CDU laut der Anzeige open 223 Mitglieder hat in der Statistik unten aber 226.


-- 128.176.254.200 19:15, 20. Apr. 2009 (CEST)


Die Statistik (Sitz-Diagramm) unten ist das Ergebnis der Wahl 2005, die Anzeige oben ist der aktuelle Stand im Mai 2009. Die Differenz erklärt sich mit Abgängen von Mandatsinhaber. Bei der CDU/CSU waren es 3 Abgeordnete, bei den Linken 1. Von diesen 4 Personen sind 2 Personen allerdings weiter im Bundestag vertreten, nach dem verlassen ihrer Partei allerdings fraktionlos. Deswegen ist der Bundestag ingsgesamt nur um 2 Mitglieder "geschrunpft" (Bei Wahl 614 Plätze, aktuell 612). Quelle: [12] "Spiegel"-Bericht über die 3 Sitzverluste der CDU/CSU-Fraktion: [13]

--80.143.197.84 20:21, 22. Mai 2009 (CEST)

Sitzverteilung

Müsste der Sitz, den die Piratenpartei momentan durch den Parteiübertritt von Jörg Tauss erlangt hat, nicht in die Verteilung aufgenommen werden? (nicht signierter Beitrag von 89.13.238.40 (Diskussion | Beiträge) 22:53, 23. Jul 2009 (CEST))

Nein, da dieser Sitz J. Tauss persönlich (fraktionslos) und nicht der Piratenpartei gehört. --Orangerider …?! 10:08, 8. Sep. 2009 (CEST)
Vollkommener Quatsch, der Sitz von MdBs, vollkommen egal ob durch Erststimme gewählt oder per Listenstimme eingezogen, zählt zu seiner Fraktion - das ist der Sinn von Fraktionen, an diesem Konzept ändert sich auch nichts nach Übertritt in eine andere Partei. Dass die Piratenpartei in der Sitzverteilung nicht erwähnt wird liegt daran dass sie keine Fraktion stellt und sich die Sitzverteilung nur auf Fraktionen bezieht - Jörg Tauss gehört keiner Fraktion an also ist er fraktionslos. Ein Sitz reicht ja nicht ein mal für eine Gruppe (mind. 3 Sitze), von Fraktionsstatus (mind. 5% der Abgeordneten; zur Zeit also mind. 31 Sitze) ganz zu schweigen. --Vanger !!? 13:07, 8. Sep. 2009 (CEST)

Sind Bundestagsdebatten immer öffentlich?

siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Auskunft/Archiv/2009/Woche_38#Sind_Bundestagsdebatten_immer_.C3.B6ffentlich.3F --source 14:33, 14. Sep. 2009 (CEST)

Fraktionslogos

Warum ist bei der Sitzverteilung nicht das Fraktionslogo angegeben, sondern das der Partei ? (nicht signierter Beitrag von 85.216.74.2 (Diskussion | Beiträge) 22:42, 21. Sep. 2009 (CEST))

Wo wird gewählt?

Wo wird der Bundeskanzler/die Bundeskanzlerin gewählt? --87.173.216.158 15:49, 25. Sep. 2009 (CEST)

Stärke im Bundestag

Welche Anzahl von Mitgliedern benötigt man für eine Stärke im Bundestag? (nicht signierter Beitrag von 80.138.198.133 (Diskussion | Beiträge) 17:49, 3. Okt. 2009 (CEST))

Illustration Wahlergebnisse

Hallo, hat mich ein wenig verwundert, dass hier die meiner Meinung nach verschlimmbesserte Version der Wahlergebnisillustration behalten wurde. Auf Bundestagswahl wurde sie mehrfach von User:TobiasT. begründet zurückgesetzt. Falls Optimierungsbedarf an der SVG-Version besteht, bin ich gerne bereit, das zu übernehmen. --Flone 17:28, 5. Okt. 2009 (CEST)

Die Argumentation für die Reverts in Bundestagswahl finde ich etwas fraglich... Übersichtlichkeit ist etwas subjektives und steht immer im Konflikt mit der Vollständigkeit und Detailtiefe, letztgenannte erfordern bei den frühen Bundestagswahlen eine deutlich kleinere Schriftgröße um die notwendigen Informationen dennoch wiedergeben zu können. Meiner Meinung nach ist eine genauere Aufschlüsselung inhaltlich besser zu werten als eine Zusammenfassung einer Großzahl von Parteien in einen diffusen Sonstiges-Graphen der in den frühen Wahlen sogar eine der Regierungsparteien und mehr als ein Viertel der Stimmen beinhaltet. Das heißt nicht dass die Schriftgröße, da wo es möglich ist, etwas größer sein könnte. Die Farbwahl wiederum ist etwas rein subjektives, ich beispielsweise fand schon immer dass die Farbgebung zur Widerspiegelung der gebildeten Regierungskoalitionen in der alten Variante absolut nicht eindeutig waren: das Gelb der FDP beispielsweise ist eher ein Orange. Aus der Farbgebung lassen sich die Parteien nicht zweifelsfrei ablesen, bei der neuen Variante ist das besser gelöst - auch wenn ein kleiner Farbübergang schön wäre. Die Auflösungsfrage indes ist Mumpitz, 1.440px × 850px ist eine vollkommend ausreichende Größe für eine derartige Grafik - natürlich, als SVG wäre es besser. Gleiches gilt dafür dass eine Legende fehle: die Graphen sind bereits in der Grafik beschriftet, eine Legende wäre redundant und unnötig. --Vanger !!? 00:02, 6. Okt. 2009 (CEST)

Verfassung / Grundgesetz

Da ich den Artikel in Kürze sprechen werde, wollte ich vorher eine kleine Sache klären: Da steht in der Einleitung, dass der Bundestag die Verfassung ändert, und unter dem Link "Verfassung" kommt dann richtigerweise das Grundgesetz. Nun frage ich mich, ob wir es dann nicht auch so nennen wollen, vielleicht noch mit der Ergänzung, dass das unsere Verfassung ist. Denkbar wäre also:

...ändert das Grundgesetz.

...ändert das Grundgesetz, unsere Verfassung.

...ändert das Grundgesetz, die deutsche Verfassung.

...ändert die Verfassung, unser Grundgesetz.

Welche Variante ist die Schönste? Pianist Berlin 16:28, 8. Dez. 2009 (CET)

Also ich bin für ...ändert das Grundgesetz, die deutsche Verfassung.--simpsonsfan:two 17:09, 8. Dez. 2009 (CET)
Das wäre ja noch eine andere Variante. Die hat den Nachteil, dass man dort nichts über Verfassungen im allgemeinen erfährt, sondern nur wieder über die verschiedenen deutschen Verfassungen incl. GG. Ich würde ja lieber einmal direkt zum Grundgesetz verweisen und einmal direkt zum Artikel, der sich mit Verfassungen ganz allgemein beschäftigt, das wäre für den Sinn dieses Satzes wohl am treffendsten. Pianist Berlin 00:48, 9. Dez. 2009 (CET)
Ich wäre für "...ändert das Grundgesetz, die deutsche Verfassung." "unsere" geht gar nicht, da dies ja nicht nur die Wikipedia von Deutschland ist.--Roentgenium111 12:16, 10. Dez. 2009 (CET)
Ähm, ja ich auch, das oben war tatsächlich nur ein Versehen, ein Wort zu viel verlinkt.--simpsonsfan:two 12:42, 10. Dez. 2009 (CET)

Wer hat wann regiert?

Es wäre doch sehr interessant auch zu wissen wer in welchem Bundestag regiert hat und nicht nur solch, doch verhältnissmäßig unwichtige Informationen zu erhalten wie wer wann Bundestagspräsident war und mit wie vielen Stimmen er gewählt wurde. Im Absatz zum 2.ten deutschen Bundestag kann ich leider nicht finden wer das Kabinet stellte, ich finde das ist ein großes Defizit in diesem Artikel.

B. Köhler (nicht signierter Beitrag von 80.171.91.154 (Diskussion) 28. Januar 2009, 15:17)

Beachte: Die Bundesregierung hat formal nichts mit dem Bundestag zu tun, auch wenn sie de facto eine Bundestagsmehrheit zum "Regieren" braucht. Man könnte aber vielleicht für jeden Bundestag jeweils einen Link zu dem zugehörigen "Bundestagswahl"-Artikel ergänzen, in dem i.d.R. auch die Regierungsbildung behandelt wird. --Roentgenium111 18:15, 15. Mär. 2010 (CET)

Finanzmarktgremium des Bundestages

Hallo Angerleave, es macht wirklich wenig Sinn, wenn du im obigen Lemma immer wieder einen einzelnen Ausschuß beschreibst. Das ist zu detailliert und gehört nicht in den Artikel. Wenn wir sämtliche Ausschüsse in der Geschichte seit 1949 dort erwähnen würden, dann würde das den Artikel sprengen. Bitte lass das draußen. Dazu gibt es den Artikel Finanzmarktstabilisierungsfonds. Danke und Gruß --Times 14:09, 11. Sep. 2010 (CEST)

Niemand hat verlangt, sämtliche Ausschüsse in der Geschichte dort zu erwähnen. Aber ein Gremium, welches kein Ausschuss ist, sondern eine gesetzliche Spezialkonstruktion (Alleinstellungsmerkmal), welches auch noch für mehr Geld verantwortlich ist, als der Bundeshaushalt pro Jahr umfaßt (Alleinstellungsmerkmal) und das dazu auch noch geheim tagt (Seltenheitsstellungsmerkmal), gehört m.E. in den Artikel. Die Änderung umfaßt auch nur zwei Sätze, ist also verhältnismäßig wenig detailliert. Dein einziges Argument verfängt deswegen m.E. nicht. Ich hab den Artikel wieder in die bessere Version revertiert. Angerleave 14:27, 11. Sep. 2010 (CEST)
Nochmal: dafür gibt es einen gesonderten Artikel. --Times 14:29, 11. Sep. 2010 (CEST)
Nochmal: für dieses Gremium gibt es keinen eigenen Artikel. Du verwechselts den Lenkungsausschuss für den Finanzmarktstabilisierungsfonds mit diesem Bundestag-Gremium. Dieses Gremium ist Teil des Deutschen Bundestages und sollte wegen seiner Relevanz hier erwähnt werden. Angerleave 14:45, 11. Sep. 2010 (CEST)
Ich weiß sehr wohl, dass du das Kontrollgremium nach §10a FMStG meinst. Es ist aber durchaus nicht so einzigartig: das bekannteste dürfte übrigens das parlamentarische Kontrollgremium zur Überwachung der Geheimdienste sein (Ursprünge in den 1950er Jahren). So geheimnisvoll sind diese vom Bundestag gewählten Gremien auch nicht sondern gehören zur parlamentarischen Aufsichtspflicht. Und hinsichtlich des SoFFin (der ebenso wie bspw. die ehemaligen "Fonds Deutsche Einheit", "Lastenausgleichsfonds" etc. zum Sondervermögen des Bundes gehört) gibt es für jedes Sondervermögen aktuell und in der Vergangenheit eigene rechtliche Konstruktionen hinsichtlich Ausstattung, Zweck, Volumen, Kontrolle etc. und erhalten eine gesetzliche Grundlage durch den Bundestag, da sie (zumindest mittelbar) das Haushaltsrecht des Parlamentes berühren. Und diese 9 Mitglieder des SoFFin-Gremiums sind auch nicht "verantwortlich" oder "verwalten" das Fondsvermögen sondern sie werden von Bundesfinanzministerium bzw. dem Lenkungsausschuss über Fondsaktivitäten unterrichtet. Das angegebene Fondsvolumen ist zwar gigantisch, besteht aber zum größten Teil "nur" aus Garantiererklärungen. Die Inanspruchnahme dieser Garantien bzw. auch die direkten Kapitalmaßnahmen (allein Commerzbank-Beteiligung 18 Mrd.) sind aktuell nur ein Bruchteil des Fondsvolumens (immer noch ein Haufen Schotter). Soviel zu deinen "Alleinstellungsmerkmalen". Im Prinzip könntest du jeden Ausschuss oder jedes Bundestagsgremium (egal ob geheim oder öffentlich tagend) mit ausgewählten Kriterien hinsichtlich Zweck, Zeitraum, Besetzung etc. als einzigartig erklären und im Artikel aufführen. Das ist aber nicht der Zweck des Artikels. Im Abschnitt "Ausschüsse" wird nur allgemein auf die Existenz, die Zusammensetzung und fraktionelle Aufteilung der Ausschüsse eingegangen. Die Erwähnung des parlamentarischen Kontrollgremiums zum SoFFin gehört demnach genauer beschrieben - oh Wunder - in dem Artikel Finanzmarktstabilisierungsfonds. Bitte dies berücksichtigen und nicht mit Gewalt versuchen, den eigenen Willen durchzusetzen. Egal unter welchem WP-Account du gerade arbeitest. --Times 23:12, 11. Sep. 2010 (CEST)
Nachtrag: wie ich gerade gesehen habe, bist du schon gesperrt worden wegen zahlreiche Editwars in anderen Artikeln. Das scheint bei dir Methode zu haben. Da du wahrscheinlich künftig mit weiteren Accounts hier aufschlagen wirst: bitte thematisiere deine Ergänzungs- oder Änderungswünsche zuerst auf der Diskussionsseite. So kann man die meisten Probleme im Vorfeld lösen und die Admins müssen nicht so viele Artikel wg. Editwars sperren. --Times 23:20, 11. Sep. 2010 (CEST)

Artikelsperre

1 Tag voll wegen Edit-War. Klärt das bitte hier und nicht per Revert auf de Artikelseite. --Kuebi [ · Δ] 14:43, 11. Sep. 2010 (CEST)

Geschichte

Der historische Abschnitt behandelt auch große Teile der allgemeinen politischen Geschichte, die hier nicht hingehört; es müssten dort vielmehr Ereignisse aus der Geschichte des Bundestages erscheinen.--Steve80a 17:14, 27. Nov. 2010 (CET)

WP:DM

Wie dort vermerkt halte ich den umstrittenen weblink gemäß WP:WEB für falsch. Das Abstimmverhalten von Abgeordneten ist mgl relevant für den Abgeordneten, seine Partei und evtl für das poilitische Thema, aber auf keinen Fall für die Institution in der dies geschah. Ich entferne deshalb den Link und erwarte eine Diskussion hier, bevor ein regelwidriger Revert ausgeführt wird. PG 18:44, 4. Dez. 2010 (CET)

Dem stimme ich zu - ich möchte Lettres ausdrücklich für die Einholung einer 3M danken. --GiordanoBruno 18:58, 4. Dez. 2010 (CET)

Wäre es nicht praktisch, auch auf des ZDF-Parlameter und das SPON Bundestagsradar zu verlinken (evtl. auch auf abgeordnetenwatch)? -- Gsälzbär (Diskussion | Beiträge) 22:17, 7. Mär. 2010 (CET)

Bin dafür. Lettres 13:55, 5. Dez. 2010 (CET)

Krawattenpflicht

Meiner Einschätzung nach fehlt hier die Krawattenpflicht für die Schriftführer? http://www.tagesschau.de/inland/krawattenpflichtbundestag100.html (nicht signierter Beitrag von 78.35.197.186 (Diskussion) 20:41, 20. Jan. 2011 (CET))

Das kommt rein, wenn alle anderen unwichtigen Punkte ebenfalls drin sind. --GiordanoBruno 21:51, 20. Jan. 2011 (CET)

Fraktionsvorsitz bei der Fraktion DIE LINKE.

Seit 15. Mai 2010 haben Gesine Lötsch und Klaus Ernst den Vorsitz der Partei DIE LINKE. - Bitte um Korrektur. --St. Krieger (18:12, 24. Feb. 2011 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Sitze CDU/CSU

CDU/CSU-Fraktionssitze schrumpfen aufgrund Rücktritts Guttenbergs auf 238 -> Ausbesserung erwünscht! (nicht signierter Beitrag von 85.180.220.14 (Diskussion) 19:57, 1. Mär. 2011 (CET))

Hat jemand einen Beleg dafür, daß Guttenberg auch sein Mandat niedergelegt hat? -- Chirlu 20:35, 1. Mär. 2011 (CET)
Siehe als Beispiel hier http://www.nwzonline.de/Aktuelles/Politik/Hintergrund/NWZ/Artikel/2552811/CSU-verliert-einen-Sitz-im-Bundestag.html (nicht signierter Beitrag von Lumumba (Diskussion | Beiträge) 12:46, 9. Mär. 2011 (CET))

jüngster/ältester Abgeordnete

Meiner Ansicht nach ist diese Infomation durchaus relevant und stellt auch eine Verbesserung des Artikels dar. Die Webseite en.wikipedia.org widmet dem Thema sogar eine komplette eigene Seite. http://en.wikipedia.org/wiki/Baby_of_the_House Ein deutsches Pendant wäre meiner Meinung nach mehr als wünschenswert. -- Catansiedler 22:43, 18. Mär. 2011 (CET)

Meiner Meinung nach weder relevant noch wünschenswert - woraus geht hervor, dass das relevant sein soll? --GiordanoBruno 23:26, 18. Mär. 2011 (CET)
Warum widmet en.wikipedia.org dem Thema eine ganze Seite?! Warum wird diese Aufzählung auf der Seite des Deutschen Bundestages dargestellt? Warum erscheint diese Tabelle im Kürschner Handbuch? Ganz einfach, weil es poltisch Interessierte (die sich etwas genauer mit der Zusammensetzung unseres Parlaments geschäftigen) interessiert. -- Catansiedler 23:55, 18. Mär. 2011 (CET)
Vielleicht gibt es noch mehr erwähnenswerte Attribute: der kleinste oder der größte Abgeordnete? Der reichste und der ärmste...etc. ;-) Im Ernst: in meinen Augen keine enzyklopädische Relevanz. --Times 00:00, 19. Mär. 2011 (CET)
"steht in der en:wp" - selten ein sinnfreieres Argument gehört - im übrigen würde ich Catansiedler bitten, zuerst zu diskutieren und dann den Artikel zu verändern. --GiordanoBruno 00:21, 19. Mär. 2011 (CET)
Wenn in einem Nachschlagewerk wie Kürschners Volkshandbuch die zehn ältesten und die zehn jüngsten Abgeordneten aufgeführt werden, kann man die enzyklopädische Relevanz einer solchen Liste für ein Nachschlagewerk wie Wikipedia nicht ohne Weiteres von der Hand weisen. Völlig unbedeutende Fun-Facts sind es jedenfalls nicht. Was gegen die Liste spricht, ist m.E. eher Redundanz, da sich unsere Liste der Mitglieder des Deutschen Bundestages bereits nach Geburtsjahr sortieren lässt. Beste Grüße -- kh80 ?! 00:32, 19. Mär. 2011 (CET)
Von diesem logischen Argument (an Kh80) wurde ich überzeugt. Vielen Dank Kh80 für den hilfreichen Einwand. -- Catansiedler 00:49, 19. Mär. 2011 (CET)
Außerdem kommt doch dem "Alterspräsidenten" in bestimmten Verfahresphasen eine besondere Bedeutung zu, wenn ich mich nicht irre...BENUTZER X (nicht signierter Beitrag von 85.178.84.108 (Diskussion) 05:24, 29. Mär. 2011 (CEST))

Geschichte

Es sind nur noch 621 Abgeordnete. Da zu Guttenberg zurückgetreten ist und auch das Mandat aufgegeben hat. Er hatte ein Überhangmandat. So gibt es keinen nachrücker. (nicht signierter Beitrag von 88.64.37.84 (Diskussion) 19:07, 27. Apr. 2011 (CEST))

12. Bundestag

Im Artikel steht, dass "das erste frei gewählte gesamtdeutsche Parlament seit 1932 seine Arbeit aufnAHM". Dies ist, glaube ich, nicht ganz richtig, da das Parlament vom 5. März 1933 auch noch frei gewählt war. --Lateiner ffm 17:07, 9. Mai 2011 (CEST)

Die Reichstagswahl am 5. März 1933 war nicht mehr frei. -- mc005 22:38, 6. Nov. 2011 (CET)
Es ist aber nicht unüblich, sie als frei zu betrachten, weil die Einschränkungen noch vergleichsweise gering waren. Allerdings hat der Reichstag danach nicht wirklich seine Arbeit aufgenommen; insofern ist die Formulierung auch dann noch korrekt, wenn man die Wahl noch als frei gelten lässt. --85.181.127.30 08:52, 7. Nov. 2011 (CET)

Arbeitsdauer

Im Artikel wird die Arbeitszeit eines Bundestagsabgeordneten mit "8-15 Stunden" angegeben. Bei einer derartigen Aussage wäre dringend eine Quelle geboten, die jedoch nicht angegeben wird. Schlage vor, eine Quelle zu ergänzen oder den Satz zu entfernen. --78.49.177.204 17:25, 24. Mär. 2011 (CET)

Die Diktion in diesem Abschnitt wirkt zudem übermäßig salopp bzw. unsachlich: "Aus diesem Grunde verwundert es nicht, ...", "... welche sich womöglich überschneiden". --78.49.15.167 20:58, 28. Dez. 2011 (CET)

Sitzverteilungen im 12. Bundestag

Die Zeitleiste ist fehlerhaft: Im 12. Bundestag (1991ff) saßen keine Abgeordneten der Grünen, sondern nur von Bündnis90. Daraus wurde zwar am Tag nach der Wahl Bündnis90/Grüne, aber laut Grafik sind die ja erst 1994 in den Bundestag gekommen. Der Strich der Grünen sollte jedenfalls von 1991 bis 1994 fehlen.--Oneiros 21:24, 6. Nov. 2011 (CET)

Im 12. Deutschen Bundestag saßen ab der konstituierenden Sitzung am 20. Dezember 1990 zwei Mitglieder der (seit dem 3. Dezember 1990) gesamtdeutschen Grünen, die über die Listenverbindung „Bündnis 90/Grüne – BürgerInnenbewegung“ in Ostdeutschland in den Bundestag gewählt wurden. Insofern ist die Grafik korrekt. -- mc005 22:33, 6. Nov. 2011 (CET)
Dann hätte ich gerne einen Strich für die Piraten im Jahre 2009.--Oneiros 19:03, 11. Nov. 2011 (CET)

Bedeutende Persönlichkeiten der Bundestagsverwaltung

Kann leider nicht nachvollziehen, warum diese Liste von einem Nutzer ständig gelöscht wird. Personen, die für Wikipedia relevant sind, also einen eigenen Artikel haben, und deren Leben mit der Bundestagsverwaltung verknüpft ist, sollten hier aufgezählt werden. Noch besser wäre natürlich ein kleiner Fließtext. So lange der aber nicht steht, ist eine solche Auflistung überaus sinnvoll und in Artikel über andere Institution auch üblich. -- Berlinschneid (Diskussion) 11:55, 12. Mär. 2012 (CET)

Ich kann nicht nachvollziehen, warum diese Liste immer wieder eingefügt wird. Die Belegpflicht für Erweiterungen liegt beim Erweiterer, nicht umgekehrt. Die Auswahl ist durch keinerlei objektives Kriterium außer dem Zufall (jemand hat einen Artikel über die Person verfasst, der nicht gelöscht wurde) bestimmt. Relevant für ein Lexikon heißt jedenfalls noch lange nicht bedeutend: Siehe z. B. Daniel Küblböck - auf Anfrage gerne mehr Beispiele. Warum z. B. Peter Eickenboom "bedeutend" sein soll, erschließt sich mir nicht. Die 4-jährige Tätigkeit in seinem Amt ist hoffentlich nicht das Kriterium. Wenn schon, dann sollte eine Liste angelegt werden z. B. "Liste der Direktoren der Bundestagsverwaltung" (falls das auf alle aufgeführten Personen zutrifft), damit man dieses Randthema (um nicht zu sagen: Off-Topic) dann z. B. über "Siehe auch" verlinken kann. --GiordanoBruno (Diskussion) 19:34, 12. Mär. 2012 (CET)
Also ich sehe es nicht so, dass Artikel in Wikipedia nur Zufall sind. Es gibt Relevanzkriterien, die ständig diskutiert werden. Hält ein Artikel die Relevanz nicht ein, kann eine Löschung beantragt werden, die dann wiederum diskutiert wird. Klar, das Wort "bedeutend" ist subjektiv. Manche halten Daniel Küblböck für bedeutend, für was auch immer, die meisten nicht. Die Relevanz ist in diesem Fall aber trotzdem unstrittig, denke ich. Gerne können wir den Abschnitt auch umbenennen z.B. Persönlichkeiten der Bundestagsverwaltung, Personen der Bundestagsverwaltung, Personen der Bundestagsverwaltung mit Wikipedia-Relevanz,.... Wenn es nur um das Wort "bedeutend" geht, kann ich Deine Argumente nachvollziehen. Aber alle Personen, die in Wikipedia einen Artikel haben und in der Bundestagsverwaltung beschäftigt waren, sollten aus meiner Sicht - unter welchen Abschnittsnamen auch immer - aufgeführt werden. -- Berlinschneid (Diskussion) 21:36, 13. Mär. 2012 (CET)
Ich habe nichts gegen eine ausgelagerte Liste. Da kann jeder nachschauen, den das interessiert und hier stört es nicht den Artikel. Hier irgendwelche Namen zu posten macht überhaupt keinen Sinn und hat ganau genommen auch nichts mit dem Lemma zu tun. Wenn schon, dann sollte ein klares Kriterieum wie etwa "Präsidenten der Bundestagsverwaltung" aufgemacht werden und dann gehören alle z. B. mit Dienstzeit usw. aufgelistet. Das ist dann davon unabhängig, ob ein Artikel existiert, oder nicht. Aber doch nicht sowas halbfertiges. --GiordanoBruno (Diskussion) 22:58, 13. Mär. 2012 (CET)
Also ich kann die Argumentation immer noch nicht nachvollziehen. Für mich als Leser ist es doch interessant, von Personen zu lesen, die für Wikipedia relevant sind und die in der Bundestagsverwaltung tätig sind oder waren. Klar ist ein Fließtext immer besser, aber die Aufzählung wäre zumindest mal ein Anfang. In anderen Lemma, z.B. CSU ist es auch nicht anders. Aber von mir aus lege ich auch eine Liste an. Bin kein Freund von Endlosdiskussionen, dazu fehlt mir auch der lange Atem. Mit einer Liste gehen die interessanten Infos zumindest nicht verloren. -- Berlinschneid (Diskussion) 19:22, 1. Apr. 2012 (CEST)

Da kann doch was nicht stimmen!?

Zitat aus dem Abschnitt Erster Bundestag (1949–1953)

„Am 12. September wurde Theodor Heuss von der Bundesversammlung zum ersten Bundespräsidenten, drei Tage später Konrad Adenauer vom Bundestag zum ersten Bundeskanzler gewählt. Nachdem Bundestagspräsident Köhler auch die Unterstützung seiner eigenen Fraktion verloren hatte, wurde 1950 Hermann Ehlers zum zweiten Bundestagspräsidenten gewählt.“

Wieso Köhler? --88.217.15.218 19:33, 31. Mai 2012 (CEST)

Wieso nicht? Bundestagspräsident Erich Köhler, nicht Horst Köhler. Oder beziehst du dich auf etwas anderes? --GiordanoBruno (Diskussion) 19:38, 31. Mai 2012 (CEST)

Einige Präzisierungen

Das mit der "parlamentslosen Zeit" hat mich irgendwie irritiert, ich habe daher einige Präzisierungen durchgeführt. Hoffe, das ist so okay. --YorBronstein (Diskussion) 20:47, 22. Jul. 2012 (CEST)

Der Bundestag und seine "Zivilbeschäftigten"

In diesem sehr ausführlichen Artikel vermisse ich eines: Die Anzahl der "Zivilbeschäftigten" des Bundestages, dh. die Beschäftigten von Kantine bis Belüftungstechniker, vom Hausmeister bis zum internen Kindergarten, also Mitarbeiter, die mit der politischen Arbeit in diesem hohen Hause nicht direkt zu tun haben. Erklärend wäre auch eine Verhältnisdarstellung, zB, auf einen aktiven Politiker kommen 15 Zivilmitarbeiter (keine Bürokräfte, Ministerialdirigenten, Redenschreiber, sonstg pol. Mitarbeiter) --Querschläger 23:31, 25. Jul. 2012 (CEST) (ohne Benutzername signierter Beitrag von Magic666 (Diskussion | Beiträge))

Beschlussfähigkeit

Heute (15.06.12) "platzte" eine Sitzung des Bundestags, da wegen zu geringer Anzahl anwesender Abgeordneter nicht beschlussfähig. Könnte man irgendwo einen Satz einfügen, wie die Beschlussfähigkeit festgelegt wird? <kreuz des südens. 120615.> (nicht signierter Beitrag von 217.250.253.150 (Diskussion) 19:01, 15. Jun. 2012 (CEST))

Details der Geschäftsordnung? Eher nicht --GiordanoBruno (Diskussion) 19:35, 15. Jun. 2012 (CEST)
Ja, das ist doch relevant...--77.25.120.117 05:44, 16. Jun. 2012 (CEST)

Ich meine inzwischen, meine Frage greift ein wenig zu kurz. Nach der "geplatzten" Sitzung vom 15.06.2012 hat die Regierungskoalition die Opposition angegriffen, sie habe mit einem Trick die Verabschiedung des Betreuungsgesetzes verhindert, indem sie die Beschluss-Unfähigkeit des Bundestags feststellen liess. Lassen wir mal die Polemik beiseite. Dieses Argument kann doch nur unter einer Bedingung stimmen: Ein Gesetz gilt auch dann als verabschiedet, wenn der Bundestag zwar an sich beschlussunfähig ist, dies aber vom Sitzungspräsidenten nicht ausdrücklich festgestellt wird. Im extremsten Fall könnte man sich also zum Beispiel vorstellen, dass nur drei Abgeordnete anwesend sind, zwei stimmen für ein bestimmtes Gesetz, einer dagegen - der Sitzungspräsident versäumt es, die Beschluss-Unfähigkeit festzustellen ... und das Gesetez gilt als verabschiedet. Das wäre doch widersinnig! Die Frage lautet also eher so:

Gilt ein Gesetz tatsächlich auch dann als verabschiedet, wenn die Beschluss-Unfähigkeit NICHT ausdrücklich festgestellt wird - oder muss das Gesetz dann nicht automatisch NACHTRÄGLICH kassiert werden? <kreuz des südens. 120618.>

Dass der Bundestag nicht beschlussfähig ist, ist ja der Normalfall. Das heißt aber nicht, dass er deshalb beschlussunfähig wär; das ist er erst nach der Feststellung, dass er nicht beschlussfähig ist. Die Abgeordneten haben nichtmal das Recht, die Feststellung zu veranlassen (dazu sind mindestens 31 nötig); sogar der Sitzungsvorstand darf das nur "im Einvernehmen mit den Fraktionen" (ob das im konkreten Fall korrekt abgelaufen ist, ist fraglich).
Anders ist es übrigens z.B. beim bayrischen Landtag geregelt; da steht die Beschlussunfähigkeit in der Verfassung. Da ist dann auch die reale Anwesenheit höher. Das Grundgesetz kennt dagegen keine Beschlussunfähigkeit. --78.53.226.176 18:22, 19. Jun. 2012 (CEST)

Ich gehe mal davon aus, dass du recht hast. Dann kann ich in Bezug auf den Bundestag nur sagen: Oh Mann! <kreuz des südens. 120620> (nicht signierter Beitrag von 217.250.226.207 (Diskussion) 17:42, 20. Jun. 2012 (CEST))

Ja, leider scheint 78.53.226.176 recht zu haben; das umstrittene Meldegesetz wurde ja im Juni beschlossen, obwohl nicht mal 30 Abgeordnete anwesend waren, und die Abstimmung wurde nicht nachträglich für ungültig erklärt. Übrigens kann nichtmal der Präsident die Abstimmung von sich aus für ungültig erklären.
Ich vermute (genau wurde das leider m.W. nie berichtet), der "Trick" der Opposition bestand darin, dass sie der Sitzung absichtlich fernblieben, und dadurch erst die Beschlussunfähigkeit verursachten, die sie dann monierten. Mit z.B. 220 anwesenden Regierungs- und 150 Oppositionsabgeordneten wäre der Bundestag eindeutig beschlussfähig gewesen, mit nur den 220 Regierungsabgeordneten aber nicht mehr. Ein reines Pochen auf die Geschäftsordnung könnte wohl keiner ernsthaft als "Trick" bezeichnen...--Roentgenium111 (Diskussion) 15:55, 2. Sep. 2012 (CEST)
Dieser SZ-Artikel bestätigt meine Vermutung: Danach waren bei dem letzten Tagesordnungspunkt ("Presse-Grosso") sogar etwa gleich viele Oppositions- wie Regierungsabgeordnete da, also grob gerechnet ca. 220 + 220 = 440 Abgeordnete; der Bundestag war also "eigentlich" beschlussfähig (wenn auch evtl. mit "falscher" Mehrheit mangels Pairing). --Roentgenium111 (Diskussion) 20:54, 6. Okt. 2012 (CEST)

Referenz 22

die Referenz 22 Spiegel-Artikel Erste Rede, erster Rücktritt, erste Diäten scheint mir dann doch eher ein Zeit-online Artikel zu sein und weniger aus dem Spiegel. -- Hartmann Schedel slainte 22:50, 29. Okt. 2012 (CET)

... konnte ... gratulieren

In den Abschnitten zum 14., 15., 16. und 17. Bundestag heißt es: X konnte Y gratulieren. Das liest sich wie "Goldenes Blatt". Und warum konnte? Es geht ja nicht vorrangig ums Gratulieren, sondern um die Wahl. Dass dann auch gratuliert wird, ist in der WP nicht relevant. Ich werde das mal etwas versachlichen.--Voluntario (Diskussion) 18:39, 5. Nov. 2012 (CET)

Volle Zustimmung; das hat mich auch schon gestört. --Roentgenium111 (Diskussion) 17:11, 28. Jan. 2013 (CET)

Fraktionslose Abgeordnete

Im Text heißt es: "Abgeordnete, deren Partei weniger als fünf Mitglieder in den Bundestag entsendet, oder die aus ihrer Fraktion ausgetreten sind oder von ihr ausgeschlossen wurden, sind fraktionslose Abgeordnete."

Müsste es da nicht "weniger als drei Mitglieder" heißen? Oder bezeichnet man Mitglieder einer Gruppe auch als fraktionslos (ich glaube nicht)? Dann müsste es allerdings "weniger als fünf Prozent der Mitglieder" heißen. --KeinKommentar (Diskussion) 02:05, 30. Nov. 2012 (CET)

"weniger als fünf Mitglieder" scheint doch zu stimmen, siehe hier ("1960 wurde entschieden, dass fünf Abgeordnete eine Gruppe bilden können."). --KeinKommentar (Diskussion) 19:14, 1. Dez. 2012 (CET)
Die Frage ist, ob die 1960er-Entscheidung immer noch aktuell ist. Laut [14] von 2002 müssen Gruppen "nur dann" anerkannt werden, wenn ihnen Ausschusssitze zustünden, was (Stand 2002) ab 8 Mandaten der Fall sei. In der Geschäftsordnung des Bundestags steht gar keine Untergrenze; evtl. ist es unter 8 Abgeordneten eine Ermessensentscheidung des Bundestags?
Jedenfalls ist der Artikel in diesem Punkt zz. widersprüchlich, weil einmal von drei und einmal von fünf nötigen Abgeordneten die Rede ist. --Roentgenium111 (Diskussion) 17:18, 28. Jan. 2013 (CET)

Bundestagsbauten

Mir fehlt ein Abschnitt zu den Bundestagsbauten in Berlin (Reichstag, Paul-Löbe-Haus, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, etc.) und in Bonn. Die Bauten des Bundestages waren und sind ja doch stadtbildprägend. Von einem exzellenten Artikel wäre zu erwarten, dass dies auch mit aufgeführt ist. --muns (Diskussion) 12:22, 9. Feb. 2013 (CET)

Vierzehnter Bundestag (1998–2002)

Erst beim Irak-Krieg 2002 stellte sich die Bundesregierung gegen den Kriegskurs der USA.

Diese Entscheidung kurz vor der Bundestagswahl wird zusammen mit dem als gut erachteten Krisenmanagement
während der Jahrhundertflut als wichtige Grundlage für die knappe Wiederwahl gesehen.

Im Passiv wird hier eine Sichtweise wiedergegeben, leider ohne Quellenangabe. Es gibt keinen Beweis dafür, dass ohne die Katastrophe und durch die Nicht-Beteiligung am Irak-Krieg das Wahlergebnis anders gewesen wäre. Die Wahl hat unter den obwaltenden Umständen statt gefunden - und eine Gegenprobe gibt es nicht. Da es keine Beweislage gibt, schlage ich vor, den Absatz zu streichen, oder, wenn es fundierte Belege gibt, diese explizit zu benennen.--Voluntario (Diskussion) 18:08, 5. Nov. 2012 (CET)

Das waren damals m.W. weit verbreitete Einschätzungen in den Medien. Googeln findet problemlos Quellen, z.B. diese semioffizielle: "So hatte Schröders Nein zum Irak-Krieg ihm - neben der Elbe-Flut - die knappe Wiederwahl von Rot-Grün 2002 im Bund gesichert." --Roentgenium111 (Diskussion) 22:51, 11. Feb. 2013 (CET)

Öffentlichkeitsarbeit

Für die Bürgerinnen und Bürger sowie für Bildungsinstitutionen unterhält der Deutsche Bundestag das Referat Öffentlichkeitsarbeit. Es ist nicht nur für Besuchsveranstaltungen im Bundestag mit Führungen oder Besuche von Plenarsaalsitzungen zuständig, sondern auch für die Bereitstellung von Informationsmaterialien weitreichender Art. Es werden regional Messestände und Wanderausstellungen durchgeführt. Zudem verfügt der Bundestag über ein Infomobil, welches regelmäßig die gesamte Bundesrepublik Deutschland bereist (nicht nur Großstädte). Das Infomobil ist im Vorführungsraum mit moderner Technik wie Großbildmonitor und Internetzugängen ausgestattet. Für weitere Anlässe steht im Fahrzeug auch ein Besprechungsraum zur Verfügung. Das Infomobil des Deutschen Bundestages war vom 10. März bis 15. Oktober 2011 zur Bürgerinformation durch Deutschland unterwegs. Die jeweiligen Standorte für den Zeitraum der Tour 2011 konnten auf der Internetseite des Deutschen Bundestages[30] nachgelesen werden.

In der jüngsten Vergangenheit haben die Referate Öffentlichkeitsarbeit und Besucherdienst durch eine denkwürdige Form der Negativ-PR Schlagzeilen gemacht und dem Verfassungsorgan Deutscher Bundestag einen schweren Image- und Glaubwürdigkeitsschaden zugefügt. Die Verwaltung des Deutschen Bundestages hat sich offensichtlich, wie es in zahlreichen Medien SZ, FAZ, Handelsblatt, usw. veröffentlicht wurde, bei der Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger in erheblichem Maße der Dienste von scheinselbst-ständig beschäftigten Mitarbeitern bedient und diese bei Wahrnehmung ihrer Arbeitnehmerschutzrechte gekündigt. Damit konterkarierte die Verwaltung des Deutschen Bundestages die Bemühungen der Abgeordneten und der Bundesregierung bei der Bekämpfung scheinselbstständiger Beschäftigungsverhältnisse und wurde der Vorbildfunktion des Deutschen Bundestages in keinerlei Hinsicht gerecht.

--(nicht signierter Beitrag von Schiebulski (Diskussion | Beiträge) 10:15, 22. Feb. 2013)

Definitiv ein unschöner Zustand - aber im Gesamtzusammenhang nicht erwähnenswert. --GiordanoBruno (Diskussion) 12:38, 22. Feb. 2013 (CET)

17. Bundestag

,anschließend kam es zu einer Wiederwahl Angela Merkels zur Bundeskanzlerin. Das liest sich, als wäre das ein Mysterium. Warum nicht die simple Formulierung "anschließend wurde Angela Merkel zur Bundeskanzlerin gewählt." verwenden?--Voluntario (Diskussion) 18:43, 5. Nov. 2012 (CET)

Der gesamte Abschnitt ist leider sehr schwach (besonders für einen exzellenten Artikel). Ich werde mich mal dran setzten, sobald ich Zeit habe. Insbesondere sollte da keine Stichworte (Aufzählung), sondern Fließtext stehen.--Alberto568 (Diskussion) 20:22, 23. Mär. 2013 (CET)

namentliche Abstimmungen vs. Nicht-namentliche

Das mit den Namentlichen Abstimmungen ist ja hier sehr schön erklärt und wird mittlerweile auch gut dokumentiert z.B. auf der Website des Bundestages oder bei Abgeordneten-Watch. Allerdings gibt es weder da, noch bei Google oder hier mal eine Anmerkung zu den NICHT-Namentlichen Abstimmungen?!?! Sind das so wenige? Ist das nur total uninteressanter Krims-Krams? Es wäre ja für den Anfang schon mal sehr hilfreich (und interessant) zu wissen (und hier zugänglich zu machen) wieviele namentliche Abstimmungen wievielen Nicht-namentlichen gegenüberstehen. Hoffentlich gibts hier jemanden, der das weiß? Außerdem wüßte ich zu gerne, ob man jetzt bei den nicht-namentlichen A. zumindest erkennen kann, welche Fraktionen dafür oder dagegen gestimmt haben? Happycow (Diskussion) 14:28, 24. Mär. 2013 (CET)

Achtung Bugs!

Dieser Satz ist (fast) ok: [Bei der Verteilung werden zunächst die Abgeordneten berücksichtigt, die anhand des Erststimmenergebnisses das Mandat in ihrem Wahlkreis direkt errungen haben – man spricht auch von Direktmandat.] Das Wort zunächst ist verleitend, der Tenor zu unpräzise, zu allgemein: ‚Berücksichtigen’ kann (fast) alles bedeuten.

Alle Kandidaten, auf die in ihren Wahlkreisen jeweils die meisten Stimmen entfallen, erhalten jeweils ein Mandat im deutschen Bundestag. Ausnahmen gelten für Parteilose. Durch die Vergabe der Erststimmen werden insgesamt 299 Direktmandate besetzt.

Diese Aussage ist falsch: [Die übrigen Sitze werden dann an Kandidaten auf den vorher festgelegten Landeslisten der Parteien vergeben.]

Richtig ist: Alle 598 Sitze werden nach dem Verhältnis der Zweitstimmenzahl, zuerst auf Parteien und danach auf Länderlisten, nach exakten Rechenregeln verteilt. Dabei können Verteilungskonflikte auftreten, weil 299 Sitze für Direktmandate reserviert sind. Im Regelfall, wenn beide Stimmen der gleichen Partei gegeben werden, werden alle Sitze einer Partei eines Bundeslandes vorrangig an die Träger der Direktmandate vergeben (BWG §6 Abs.3) und lediglich die evtl. vorhandene Restmenge über die jeweilige Landesliste (in der dort genannten Reihenfolge) der Partei besetzt.

Dieser Satz passt nicht: [Es existieren drei typische Verteilungsfälle:] Falsch ist auch das hier: [Eine Partei hat einen größeren Stärkeanteil errungen als die Direktmandatsanzahl. Es werden ihr dann weitere Mandate nach Landesliste zugeteilt.] Stärkeanteil ist undefiniert für Parteien.

Mit Überhangmandat werden Direktmandate bezeichnet, die nach Verteilung der Zweitstimmen je Partei überzählig sind: Wenn eine Partei mehr Direktmandate in einem Bundesland erringt als ihr nach den Zweitstimmenverhältnissen gehören, werden hinreichend zusätzliche Sitze im Parlament geschaffen. Beispiel: In einem Bundesland bestehen 10 Wahlkreise. Alle Direktmandate werden von Partei A errungen. Alle Zweitstimmen jedoch werden für Partei B vergeben, der länderanteilig nach Stimmenzahl 12 Sitze zustehen. Es werden 12 zusätzlich Sitze geschaffen, die ausschließlich mit den auf der Wahlliste genannten Bewerbern besetzt werden. Hätte die Partei hingegen länderanteilig aus ihrem Zweitstimmenanteil ein Recht auf acht Stimmen, würden nur acht Sitze zusätzlich geschaffen. Eine Besonderheit im potenziellen Konflikt zwischen Direktmandaten und Listenmandaten ist der Zweitstimmenvorrang (BWG §6 Abs.3): Die Mehrheit der Zweitstimmen für eine Partei im Bundesgebiet zieht stets die absolute Mehrheit dieser Partei an Sitzen im Parlament nach sich.


Diese Aussagen sind heikel (nicht nur wegen undef’d):

[Eine Partei hat in einem Bundesland einen kleineren Stärkeanteil errungen als die Direktmandatsanzahl. Sämtliche dieser überzählig errungenen Direktmandate sind gültig, die solcherart gewählten Abgeordneten ziehen unabhängig von der stärkemäßigen Sitzverteilung in das Parlament ein. Die Gesamtzahl der Abgeordneten erhöht sich also um diese Mandate, umgangssprachlich Überhangmandate, und vergrößert damit die gesetzliche Anzahl gemäß § 1 BWahlG.] (nicht signierter Beitrag von 88.69.141.86 (Diskussion) 14:56, 2. Mai 2013 (CEST))

Vertretung des Bundespräsidenten / protokollarischer Rang des Bundestagspräsidenten

Laut Art. 57 GG wird der Bundespräsident bei Verhinderung durch den Bundesratspräsidenten vertreten. Also steht der Bundesratspräsident protokollarisch an zweiter Stelle. Um die dritte Stelle dürfen sich dann Bundestagspräsident(in) und Kanzler(in) zanken ... --Michel.hh (Diskussion) 19:04, 23. Sep. 2013 (CEST)

Die Vertretung des Bundespräsidenten und die Rangfolge (die es offiziell in Deutschland nicht gibt) sind unterschiedliche Dinge. Zur Rangfolge siehe hier: [15]--KeinKommentar (Diskussion) 23:10, 23. Sep. 2013 (CEST)

Bundestag als Arbeitgeber

was im Artikel m.E. noch weitgehend fehlt: der Bundestag und die Abgeordneten als Arbeitgeber. Ein kleiner Artikel, der auf über 8000 Mitarbeiter kommt (die Mitarbeiter der Abgeordneten sind mit drin), findet sich hier http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/angestellt-im-bundestag-arbeit-fuer-das-volk-12221941.html --Cholo Aleman (Diskussion) 17:08, 3. Jan. 2014 (CET)

Dauer Legislaturperiode

Beginnt eine Wahlperiode grundsätzlich unmittelbar nach der Bundestagswahl und hört kurz vor Beginn der nächsten Wahl auf? Z. B. wenn am 20. Oktober 2133 die Wahl ist, beginnt dann die Wahlperiode am 20. Oktober 2133, und wenn die nächste Wahl am 17. September 2137 ist, hört die Wahlperiode am 16. September auf, sodass am 17. September die nächste beginnt?

Oder können zwischen Bundestagswahl und Beginn/Ende der Perioden mehrere Tage „ohne“ Bundestag oder mit „veraltetem“ Bundestag bestehen? Kann man in dem Fall irgendwo die genauen Termine zu Beginn und Ende der Wahlperiode nachsehen? Ich habe z. B. gelesen, dass die 1. Wahlperiode am 17.09.1949 begann, obwohl die Wahlen damals schon am 14.08.1949 durchgeführt wurden.

Ich hoffe, ihr habt meine Fragerei verstanden!--31.17.153.69 01:18, 4. Sep. 2013 (CEST)

„Der Bundestag wird vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen auf vier Jahre gewählt. Seine Wahlperiode endet mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages.“ (GG) Die Legislaturperiode beginnt mit der konstituierenden Sitzung des Bundestags und endet mit der konstituierenden Sitzung des nächsten. PοωερZDiskussion 01:21, 4. Sep. 2013 (CEST)
PS: Für allgemeine Wissensfragen gibt es die WP:Auskunft. PοωερZDiskussion 01:22, 4. Sep. 2013 (CEST)


Wahlperiode dauert bis zum Zusammentritt des nächsten BTages (Art. 39 I 2 GG) -> keine „parlamentslose“ Zeit (nicht signierter Beitrag von 178.27.60.139 (Diskussion) 12:10, 13. Feb. 2014 (CET))

Kammer??

FRAGE AN ALLE: Hier steht: Der Deutsche Bundestag ist die erste Kammer des Parlaments der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz im Reichstagsgebäude in Berlin. Ist das wirklich so? Nach meiner Kenntnis haben wir in Deutschland keine Parlaments-Kammern. Der Bundesrat ist meines Wissens keine Länderkammer, sondern eine Ländervertretung. Weiß es jemand genauer? Ich werde das demnächst auch noch mal prüfen. Aber ich meine, dass das so nicht ganz korrekt ist. --Scheinschein (Diskussion) 20:03, 21. Feb. 2013 (CET)

Die Bezeichnung des Bundestags als erste Kammer bzw. des Bundesrats als zweite Kammer ist schlichtweg falsch. Die Aussage der Bundeszentrale für politische Bildung ist rein populärwissenschaftlich und spiegelt nicht das Grundgesetz wider. Der Artikel 50 GG lautet: "Durch den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union mit." Deutlich wird hierdurch, dass der Bundesrat letztendlich nur eine Ländervertretung ist und mit weisungsgebundenen Vertretern besetzt ist. Das Merkmal eines demokratischen Parlaments - gleich welcher Kammer - ist jedoch das freie Mandat, so dass der Bundesrat keine (Parlaments-)kammer ist, sondern eine Vertretung sui generis. Ich bitte darum, den Artikel "Bundestag" entsprechend zu ändern. Die Einteilung in Kammern versucht, das englische Parlamentssystem dem deutschen "aufzuzwängen". (nicht signierter Beitrag von 79.84.132.29 (Diskussion) 23:37, 3. Sep. 2013 (CEST))

Die Bundeszentrale für politische Bildung sagt: "Der B. [...] ist die erste Kammer des Parlaments in D". -- Felix König 20:06, 21. Feb. 2013 (CET)
Ah, ja. Danke für den Link! Sollten sich doch noch andere, relevante Positionen finden, die dem widersprechen, werde ich sich anfügen. Gruß! --Scheinschein (Diskussion) 20:20, 21. Feb. 2013 (CET)
nur zur Ergänzung: Meine bisherige Kenntnis bezog sich offenkundig nicht auf den Bundestag, sondern auf den Bundesrat, der wohl keine echte Zweite Kammer ist. Der Bundestag findet sich dagegen fast überall als (Erste) Kammer. Diskussion hiermit von meiner Seite beendet.
Noch kurz ein interessanter Auszug aus der Analyse der bpb:
Im internationalen Vergleich ist die Konstruktion des Deutschen Bundesrates der abweichende Fall. Der Bundesrat ist nach der Verfassung keine echte Zweite Kammer, sondern eines der fünf obersten Bundesorgane. Gleichwohl ist er in einer Weise in die Gesetzgebung eingebunden, die an Gewicht die Einflussmöglichkeiten vieler Zweiter Kammern übertrifft. Immerhin hat er heute in ca. 60 Prozent der Fälle ein absolutes Vetorecht bei Gesetzesvorhaben des Bundes. Es gibt für den Bundesrat - im Unterschied zu der Bestellung der meisten Zweiten Kammern anderer Demokratien - auch keinen Wahltermin für die Rekrutierung seiner Mitglieder. Der Bundesrat ist ein "ewiges Organ", das sich mit jeder Landtagswahl und der darauf folgenden Regierungsneubildung teilerneuert. Der Rhythmus dieser Teilerneuerung ist in keiner Weise zwischen den Ländern oder mit den Bundestagswahlen koordiniert, wie dies bei Wahlen zur Ersten und zur Zweiten Kammer ansonsten regelmäßig der Fall ist. bpb-Artikel zum Bundesrat --Scheinschein (Diskussion) 21:42, 21. Feb. 2013 (CET)
Die Aussage im Einleitungssatz, dass der Bundestag das Parlament der Bundesrepublik ist, wird mit einem BPB-Artikel belegt, der besagt, dass der Bundestag nur eine Kammer des Parlamentes ist. Auch wird später im WP-Artikel behauptet, der Bundesrat wäre zweite Parlamentskammer. Eine der beiden Aussagen muss falsch sein. Im Archiv finden sich dazu auch einige Diskussionen. --Excolis (Diskussion) 13:26, 18. Feb. 2014 (CET)

631 oder 630 MdB nach Rücktritt von S. Edathy

Sind es tatsächlich noch 631 Abgeordnete?

Nach dem Rücktritt von Herrn Edathy könnte sich die Anzahl der MdB auf 630 verringert haben, falls dieser über ein Direktmandat in den Bundestag gewählt wurde und es sich über ein Überhangsmandat handelt... (nicht signierter Beitrag von 178.27.60.139 (Diskussion) 16:52, 12. Feb. 2014 (CET))

Nachgerückt ist Gabriele Groneberg. -- Felix König 21:22, 12. Feb. 2014 (CET)
Zusatzhinweis: Seit der Bundestagswahl 2013 werden nach einer Reform des Bundeswahlgesetzes Überhangsmandate durch Ausgleichsmandate kompensiert. "Entsprechend werden während der Legislaturperiode ausscheidende Abgeordnete einer Partei in jedem Fall durch den jeweils obersten Nachrückerkandidaten auf der entsprechenden Landesliste ersetzt. (Quelle: Wahlsystem der Bundestagswahl, vgl. Überhangmandat#Reform_wegen_Verfassungswidrigkeit). Die Anzahl von 631 MdBs wird sich also bis zur nächsten Bundestagswahl nicht mehr ändern. --Berlinschneid (Diskussion) 06:43, 13. Feb. 2014 (CET)

Aktualisierungsbedarf

Wir sollten dringend mal den Abschnitt zur Zusammensetzung und zu den statistischen Daten der Abgeordneten aktualisieren. Die BT-Wahlen sind mehr als ein halbes Jahr vorbei, die Regierung ist mehr als 100 Tage im Amt, aber hier liest man immer noch von FDP-Fraktionsvorsitzenden... --muns (Diskussion) 16:46, 11. Apr. 2014 (CEST)

Zeitleiste

Der Abschnitt Sitzverteilungen in den Bundestagen mit der Zeitleiste politischer Parteien im Deutschen Bundestag bedarf einer Überarbeitung. (nicht signierter Beitrag von 79.223.197.134 (Diskussion) 08:50, 29. Sep. 2013‎)

Langzeitreportagen

ich schlage vor, die beiden folgenden Bücher im Artikel zu nennen :

Pro ? Contra ? --Neun-x (Diskussion) 15:45, 6. Feb. 2015 (CET)

WP:LIT - wohl kaum valide Sachliteratur zum Thema bzw. "Beliebige Aufzählungen sind unerwünscht" --GiordanoBruno (Diskussion) 19:16, 8. Feb. 2015 (CET)
Nils Minkmar ist Journalist, Publizist studierter und promovierter Historiker. Hälst du das Buch nicht für Sachliteratur ? Was meinst du mit valide bzw. was erscheint dir an dem Buch 'nicht valide' ? --Neun-x (Diskussion) 05:55, 9. Feb. 2015 (CET)
Lernst du es nie? WP:LIT meint in erster Linie Literatur, die zum Aufbau eines Artikels verwendet wurde - es ist nicht erwünscht, nach Gutdünken Literatur anzuhängen. Der erste Vorschlag ist kein Sachbuch und der zweite Vorschlag lässt zumindest vom Titel her den Schluss zu, dass es sich ebenfalls um eine Reportage handelt. --GiordanoBruno (Diskussion) 08:40, 9. Feb. 2015 (CET)

x. Deutscher Bundestag

Ich habe zufällig gesehen, dass es Unterseiten wie den 9. Deutschen Bundestag gibt. Problem: Diese Seiten werden nicht oder nur unpassend verlinkt. Auf dieser Seite hier gibt es an geeigneter Stelle keinen Link, auf jener Seite wird auf die Liste der Mitglieder des Deutschen Bundestages (9. Wahlperiode) verlinkt, dort gibt es aber auch keinen Hinweis auf 9. Deutscher Bundestag. Kommen diese Links noch, sind sie gar nicht gewünscht, oder was ist eigentlich los? --muns (Diskussion) 16:00, 8. Feb. 2015 (CET)

Kein Abschnitt Kritik ?

Gab / gibt es keine Kritik am Bundestag (z.B. seinen Kompetenzen, seiner Arbeitsweise, ...), die im Artikel nennenswert wäre ? --Neun-x (Diskussion) 05:55, 9. Feb. 2015 (CET)

Kein Artikel benötigt ein pauschales Kritikkapitel, wenn er gut geschrieben ist. Wo also siehst du Inhalte, die bis jetzt fehlen? --GiordanoBruno (Diskussion) 08:40, 9. Feb. 2015 (CET)

Keine Kritik an sich, aber: mir fehlt ein Abschnitt zu den Gebäuden des Bundestages. Es wird kurz der Plenarsaal im Reichstag behandelt, nicht aber z.B. das Paul-Löbe-Haus (wo die Ausschüsse tagen) oder die Gebäude, in denen die MdBs ihre Büros haben. --muns (Diskussion) 09:18, 9. Feb. 2015 (CET)

Reiche wechselt zur Lobbyarbeit. Kein Nachrücken. Bundestag schrumpft

[16] wurde das nicht nachrücken bedacht? --DerHandelsreisende (Diskussion) 14:54, 9. Feb. 2015 (CET)

Dauer der Sitzungen des Bundestages fehlt

Es wird nur zwischen Sitzungswochen und Nichtsitzungswochen unterschieden. Jedoch wird überhaupt nicht erwähnt, wie oft der Bundestag im Jahr zusammenkommt, was es mit Parlamentsferien auf sich hat etc. Antiope05411 (Diskussion) 13:09, 13. Jun. 2015 (CEST)

Sitzverteilungen in den Bundestagen

Wo ist die CSU Braganza (Diskussion) 16:14, 14. Dez. 2015 (CET)

Die CSU ist Teil der CDU/CSU Fraktion, bezeichnet als Union. --Olaf Kosinsky (Diskussion) 16:39, 14. Dez. 2015 (CET)
Sieht man schlecht schwarz auf dunkelgrau Braganza (Diskussion) 17:41, 14. Dez. 2015 (CET)

Grafik Sitzverteilung

ME ist die Bilddatei der Vorlage vorzuziehen, da sie optisch ansprechender gestaltet ist und die CSU berücksichtigt. Die Vorlage kann dann eingefügt werden, wenn der 19. Bundestag gewählt wird oder sich in der laufenden Legislaturperiode noch Veränderungen an der Zusammensetzung des Deutschen Bundestages ergeben sollten. --Excolis (Diskussion) 15:04, 19. Nov. 2016 (CET)

Gliederung des Artikels: Die Arbeit des Bundestages / Die Arbeit der Mitglieder des Bundestages

Ich schlage vor, die beiden o.g. Abschnitte zusammenzuführen. Es erschließt sich mir nicht, wieso hier eine Trennung der einzelnen MdBs und dem Bundestag als Institution an sich vorgenommen werden muss, zumal beide Abshcnitte recht kurz sind -- die MdBs sind in der Summe der Bundestag. In beiden Abschnitten geht es darum, wie der Bundestag seine Arbeit strukturiert und organisiert. --muns (Diskussion) 17:21, 22. Nov. 2016 (CET)

Falscher Bezug:

Satz 2 des Artikels: "Er befindet sich im Ortsteil Tiergarten des Bezirks Mitte.":

Das Wort "Er" bezieht sich dabei direkt auf den Bundestag, gemeint ist jedoch offensichtlich der Sitz des Bundestags (das Reichstagsgebäude). Denn der Bundestag ist eine Institution (Gesetzgebende Versammlung) und kein Gebäude. Folglich sollte das Wort "Er" durch das Wort "Dieser" (Bezug: Sitz) oder auch "Dieses" (Bezug: Reichstagsgebäude) richtig gestellt werden. (nicht signierter Beitrag von 2003:86:2E0A:F951:88DC:830A:4A92:D1F2 (Diskussion | Beiträge) 21:14, 7. Jan. 2017 (CET))

Habe es korrigiert, wobei es so noch nicht ganz eindeutig ist („dieses“ könnte sich ja auch auf Berlin beziehen), eine Umstellung (im Satz davor) wäre aber auch nicht optimal. --mc005 (Diskussion) 00:02, 8. Jan. 2017 (CET)

Erika Steinbach verlässt CDU/CSU-Fraktion

Die Zahl der CDU-Abgeordneten muss im Diagramm um 1 vermindert werden, und eine fraktionslose Abgeordnete eingezeichnet werden. (nicht signierter Beitrag von 62.47.243.139 (Diskussion) 18:50, 14. Jan. 2017 (CET))

Das ist bereits geschehen. --Excolis (Diskussion) 19:12, 14. Jan. 2017 (CET)

Geschlechterverhältnis um Deutschen Bundestag?

Ein Hallo in die Runde,

gibt es evtl. irgendwo Zahlen darüber, wieviele parlamentarische Sitze jeweils auf weibliche und männliche Abgeordnete entfallen (prozentual und / oder absolut)? Das wäre angesichts dessen, daß derzeit Petitionen im Netz kursieren, die eine 50%/50%-Verteilung fordern, vielleicht keine schlechte Ergänzung, was meint Ihr?Schmalzfeder (Diskussion) 23:42, 21. Mär. 2017 (CET)

Wahl 2013

Kann jemand die Ergebinsee von Bundestagswahl_2013 in den gesperrten Artikel übernehmen? (nicht signierter Beitrag von 37.201.121.182 (Diskussion) 2013-09-23T12:28:37)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: GS63 (Diskussion) 19:43, 28. Okt. 2017 (CEST)

Rechtschreibfehler

Unter "12 Sitzordnung" muss es "unterschiedlichen Kriterien" heißen.

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: GS63 (Diskussion) 19:44, 28. Okt. 2017 (CEST)

Änderung der Geschäftsordnung

Im Sommer wurde eine Änderung der Geschäftsordnung bezüglich der Eröffnung des Bundestags beschlossen.http://www.zeit.de/politik/deutschland/2017-06/afd-bundestag-alterspraesident Gruß--Buchbibliothek (Diskussion) 09:39, 17. Sep. 2017 (CEST)

Einzelheiten zur GO-Änderung des Deutschen Bundestages werden in diesem Artikel beschrieben. -- Beste Grüße JFH-52 (Diskussion) 10:28, 17. Sep. 2017 (CEST)

Sitzdiagramm

Der 19. Bundestag ist noch nicht konstituiert. Am besten sowohl den aktuellen als auch den gewählten BT anzeigen. --193.154.8.76 16:15, 26. Sep. 2017 (CEST)

Keine Notwendigkeit erkennbar - der Bundestag ist bis zur konstituierenden Sitzung so, wie er war und sollte dann geändert werden. --GiordanoBruno (Diskussion) 16:30, 26. Sep. 2017 (CEST)
Es ist Konvention in der WP bis zur Konstituierung des neuen Parlaments zu warten, bis das Diagramm angepasst wird. Der 18. Deutsche Bundestag ist unverändert im Amt, er kann gem. Art. 39 III GG jederzeit einberufen werden und seine vollen legislativen Rechte wahrnehmen. Dass das unwahrscheinlich sein mag, rechtfertigt nicht, diese Wirklichkeit nicht mehr abzubilden und zu suggerieren, der 19. Deutsche Bundestag wäre bereits im Amt - erst recht nicht, wenn über dem Diagramm das Präsidium des 18. Deutschen Bundestag aufgeführt ist. --Excolis (Diskussion) 17:46, 26. Sep. 2017 (CEST)

TF bzw. Themaverfehlung

[17] - das halte ich größtenteils für TF und im Lemma "Bundestag" für deplaziert. --GiordanoBruno (Diskussion) 13:44, 27. Sep. 2017 (CEST)

Über die Inhalte und das Wording lässt sich diskutieren. Wenn man deiner Argumentation folgt, müsste man aber die 17 Abschnitte davor auch alle löschen. Wir sollten stattdessen überlegen, ob die Inhalte nicht besser in einen eigenständigen Artikel ausgelagert werden.--muns (Diskussion) 13:53, 27. Sep. 2017 (CEST)
Ja, das sollte man. --GiordanoBruno (Diskussion) 14:07, 27. Sep. 2017 (CEST)

Frühere Tagungsorte

Der Artikel ist zwar als exzellent ausgezeichnet (auch wenn die Auszeichnung schon 12 Jahre zurückliegt), trotzdem würde ich einen Verbesserungsvorschlag machen. Der erste Abschnitt Plenarsaal bezieht sich nur auf den jetzigen Berliner Tagungsort in seinem aktuellen Zustand, aber es fehlt einer, in dem auch alle früheren regulären wie provisorischen Tagungsorte des Bundestags (ggf. chronologisch) zusammengefasst dargestellt werden. In der geschichtlichen Darstellung zu den einzelnen Bundestagen/Wahlperioden könnte man die noch fehlenden auch nachtragen, aber das hielte ich nicht für sinnvoll – dafür gibt es seit einiger Zeit Einzelartikel zu den einzelnen Wahlperioden. Zu erwähnen wären neben dem Berliner Reichstagsgebäude (seit 1999) und den drei Tagungsorten in Bonn (Bundeshaus alter Plenarsaal 1949–86, Altes Wasserwerk 1986–93, neuer Plenarsaal 1993–99) die im Artikel noch unerwähnten Tagungsorte Berliner Kongresshalle (1957, 1965), der Große Hörsaal des Physikalischen Instituts der TU Berlin (1955, 1956 und 1958) und das für nur eine Sitzung als Ausweichquartier genutzte Funkhaus Wallrafplatz in Köln (1953). Zudem wäre noch auf den Umbau des Reichstagsgebäudes hinzuweisen, weil die vier dort 1990 und 1994 abgehaltenen Bundestagssitzungen davor stattgefunden haben, und den erweiternden Umbau des Bonner Plenarsaals 1953. Ggf. könnte man analog zu Bundesversammlung (Deutschland)#Tagungsort einen neuen Abschnitt Tagungsort mit dem vorhandenen Abschnitt (Heutiger) Plenarsaal als Unterabschnitt und einen neuen Abschnitt Frühere Tagungsorte (da das nicht alles Plenarsäle sind/waren) schaffen.--Leit (Diskussion) 23:45, 29. Nov. 2017 (CET)

Ich halte das für verzichtbar. Es gibt im Artikel viele Abschnitte, die nur den aktuellen Stand widergeben, weil die Historie den Rahmen sprengen würde - als Beispiel der Abschnitt "Haushalt". Es ist für den Bundestag nicht entscheidend, wo er tagt, bzw. wo er getagt hat. Evtl. wäre ein eigner Artikel (z. B. "Historische Tagungsorte des BT") angebracht, wenn entspechend viel Material vorliegt. --GiordanoBruno (Diskussion) 16:29, 30. Nov. 2017 (CET)
@GiordanoBruno: Dass man die früheren Tagungsorte in der geschichtlichen Darstellung zum Bundestag unterbringen könnte/sollte und nicht in Verbindung mit der auf die technische Funktionsweise des Bundestags fokussierten Beschreibung des jetzigen Plenarsaals, denke ich mittlerweile auch. Es existiert allerdings zur Zeit nicht mal ein eigener Artikel zur Geschichte des Bundestags, sodass man es in diesem Fall im Geschichtsabschnitt dieses Artikels tun müsste – am besten komprimiert in einem Unterabschnitt. Ein eigener Artikel für die historischen Tagungsorte, da bin ich mir sicher, lohnt sich auch bei bester Quellengrundlage nicht. Es geht ja nur um die wenigen Tagungsorte des Bundestags, nicht aller historischer deutscher Parlamente wie des Reichstags oder der DDR-Volkskammer. Alles, was dazu in einer Übersichtsdarstellung zu sagen ist, habe ich vermutlich mit vielleicht einer Ausnahme (s.u.) bereits oben zusammengefasst. Ein gesondertes Thema wären ggf. aufgrund der deutschlandpolitischen Auswirkungen/Implikationen die fünf (Sitzungswochen) bzw. neun Sitzungen in (West-)Berlin in den Jahren 1955 bis 1965 (neben den vereinzelten Ausschusssitzungen im Reichstagsgebäude), die auf Protest von DDR und Sowjetunion stießen. Dieses Thema ist bis jetzt nur im Artikel Kongresshalle (Berlin)#Kunst und Politik abgehandelt, wo es im Grunde nicht in dieser Ausführlichkeit hingehört. --Leit (Diskussion) 16:51, 13. Dez. 2017 (CET)

Msn kann sicher auch auf die Historie der Bundestagsgebäude eingehen. Viel wichtiger scheint mir aber, überhaupt einmal darzustellen, wo der Bundestag im Einzelnen genau arbeitet und welche Gebäude derzeit alle genutzt werden. Die jetzige Darstllung beschränkt sich ja im Grunde auf den Plenarsaal, tatsächlich aber findet ein Großteil der eigentlichen Arbeit aber in den Auschüssen sowie in den Fraktions- und Abgeordnetenbüros statt. Das sind vor allem das Paul-Löbe-Haus, das Marie-Elisabeth-Lüders-Haus und das Jakob-Kaiser-Haus. Daneben belegt und nutzt der BUndestag aber auch weitere Bauten z.B. Unter den Linden. Das alles könnte sehr gut noch eingefügt werden und ist m.E. noch dringlicher als die Darstellung ehemaliger Plenarsäle. --muns (Diskussion) 16:42, 14. Dez. 2017 (CET)

Ein wichtiger Hinweis auf ein weiteres Defizit des Artikels. Marie-Elisabeth-Lüders-, Paul-Löbe-Haus und co. sind ja nicht mal namentlich erwähnt. Wenn man die jetzige und historische Gesamtunterbringung des Bundestags einbezieht, ergäbe sich durchaus auch genug Material für einen von GiordanoBruno für die Tagungsorte angedachten eigenen Artikel. Die jetzige Unterbringung würde ich aber zusammen mit der Beschreibung des Plenarsaals, die jetzt noch am Beginn des Artikels angeordnet ist, darstellen.--Leit (Diskussion) 13:38, 15. Dez. 2017 (CET)
Das gefällt mir auch nicht so recht: Der Versammlungsort, der zugegebenermaßen das sichtbare Symbol des Parlaments und seiner Arbeit darstellt, wird vorangestellt, bevor überhaupt erklärt ist, wie sich der Bundestag zusammensetzt und welches seine Befugnisse sind. Zwischendurch kommen dann immer mal Mini-Abschnitte zum Haushalt, zur Auflösung, zur Sitzordnung, etc. Da könnte man sicher einiges wieder zusammenführen und - wie erkannt - ergänzen. Von der ausgewogenen Gliederung zum Zeitpunkt der Exzellenz-Auszeichnung haben wir uns leider doch schon sehr deutlich entfern.--muns (Diskussion) 00:39, 17. Dez. 2017 (CET)
Woher stammt eigentlich die immerwieder zu lesende Annahme, dass sich die Artikel, bei aller berechtigten Kritik, seit einer "Exzellent"-Beurteilung verschlechtert haben könnten. Sie waren bereits damals nicht perfekt und sind es heute schlicht noch immer nicht. Gruß! GS63 (Diskussion) 01:45, 17. Dez. 2017 (CET)
Nun, was ich heute schlechter gelöst finde, habe ich doch oben begründet: Die Gliederung ist weniger ausgewogen, es gibt mehr "Kleinst"-Kapitel, obwohl z.B. das Budgerecht des Bundestages unter den Kompetenzen eingegliedert gehörte und die Mandatsvergabe vor Beschreibung des Plenarsaals abgehandelt werden sollte. Zum Zeitpunkt der Exzellenz-Kür waren diese beiden Punkte aus meiner Sicht besser gelöst. --muns (Diskussion) 18:13, 19. Dez. 2017 (CET)

Ich habe den Abschnitt Frühere Tagungsorte jetzt, ganz am Ende des Artikels, eingestellt. Als Überschrift könnte man auch Sitzungsorte wählen, worunter man aber auch Ausschusssitzungen verstehen könnte, deren frühere und jetzige Sitzungsorte darzustellen den Artikel wohl sprengen würde.--Leit (Diskussion) 15:22, 19. Dez. 2017 (CET)

Schiefe bzw. falsche Aussage in Satz 5 des Artikels: "Die tatsächliche Mitgliedszahl ist aufgrund von Überhang- und Ausgleichsmandaten höher."

Aktuelle Aussage in Satz 5 des Artikels: "Die tatsächliche Mitgliedszahl ist aufgrund von Überhang- und Ausgleichsmandaten höher."

Vorschlag zur Änderung: "Die tatsächliche Mitgliedszahl kann aufgrund von Überhang- und Ausgleichsmandaten höher sein."

Erklärung: Die momentane Abgeordnetenanzahl ist höher. Man kann wohl davon ausgehen, dass dies mit hoher Wahrscheinlichkeit auch weiterhin so sein wird. Jedoch kann es bei jeder Neuwahl zu 598 Abgeordneten (vgl. Satz 4 des Artikels) kommen.(nicht signierter Beitrag von AnSchwa (Diskussion | Beiträge) 12:58 Uhr, 3. September 2017)

+Dafür. Sinnvoller Hinweis.--Berlinschneid (Diskussion) 22:26, 5. Sep. 2017 (CEST)
Ich stimme diesem Vorschlag ebenfalls zu. -- Beste Grüße JFH-52 (Diskussion) 22:40, 5. Sep. 2017 (CEST)

Stimme zu. Macetuca (Diskussion) 00:37, 7. Jan. 2018 (CET)

Sitzordnung

Mal wieder traurig: Exzellenzkrönung aber ich finde keine Darstellung einer Sitzordnung und auch nicht den Begriff. --Quetsch mich aus, ... itu (Disk) 09:23, 27. Sep. 2017 (CEST)

und jetzt haben wir zweimal was zur Sitzordnung. Gleich im ersten Abschnitt "Plenarsaal" ist schon lange die Sitzordnung beschrieben. Nur wird das Wort "Sitzordnung" nicht erwaehnt. Mein Vorschlag fuer den Abschnitt "Plenarsaal" (Kein neuer Text, nur ein Einsortieren des neuen Abschnitts "Sitzordnung" und Umsortieren des jetzigen unter Einfuegung neuer Ueberschriften:

Der Plenarsaal, in dem neben dem Deutschen Bundestag auch die Bundesversammlung tagt, ist der größte Versammlungssaal im Reichstagsgebäude.

Anordnung der Organe

In der Mitte der Stirnseite befindet sich der Sitzungsvorstand mit dem Bundestagspräsidenten bzw. seinem Vertreter und zwei Schriftführern, dahinter der Direktor beim Deutschen Bundestag und die Mitarbeiter des Plenarassistenzdienstes. Vom Sitzungsvorstand aus auf der linken Stirnseite befinden sich der Sitz des Wehrbeauftragten und die Bundesratsbank, auf der rechten Seite die Regierungsbank. Der jeweils dem Präsidium nächstgelegene Platz ist dem Bundeskanzler und dem Bundesratspräsidenten vorbehalten.

Der Präsident sieht vor sich das Plenum im Halbkreis. Über den Abgeordneten sitzen auf eigenen Tribünen Besucher des Bundestages. Sie dürfen keine Zustimmungs- oder Missfallensbekundungen äußern; sie können bei einem Verstoß des Saales verwiesen werden.

Ist das inzwischen eingearbeitet? Gruß! GS63 (Diskussion) 08:41, 19. Jan. 2018 (CET)

Einrichtung und Technik

Hinter dem Pult des Präsidiums stehen die Bundes- und die Europaflagge unter dem großen, 2,5 Tonnen schweren Bundestagsadler.[1] Bei der Bundesflagge handelt es sich um eine Nachbildung der Hauptfahne des Hambacher Festes von 1832, bei der der dritte Streifen aus Goldlurex besteht. Sie wurde dem Deutschen Bundestag 1949 von der Regierung des Landes Nordrhein-Westfalen anlässlich des ersten Zusammentretens des Parlaments in Bonn geschenkt und 1999 während der parlamentarischen Sommerpause erneuert.[2] Den Mittelpunkt des Plenarsaals bildet das Rednerpult. Vor dem Redner sitzen die Stenografen und die Mitglieder des Bundestages.

Hinter den Bänken von Bundesregierung und Bundesrat befinden sich Tafeln, die mit Leuchtbuchstaben den gerade aktuellen Tagesordnungspunkt anzeigen. Ebenso wird mit einem grünen „F“ signalisiert, wenn das Fernsehen überträgt. Die Stühle im Deutschen Bundestag werden nach einer Bundestagswahl nach Fraktionen geordnet fest installiert. Der Plenarsaal wird durch ein Spiegelsystem, welches Tageslicht von der Kuppel in den Saal umleitet, zusätzlich erhellt.

Ist das inzwischen eingearbeitet? Gruß! GS63 (Diskussion) 08:41, 19. Jan. 2018 (CET)

Sitzordnung der Abgeordneten des Bundestags

Die Sitzordnung der Parteien im Bundestag orientiert sich grob an der Einordnung im Politischen Spektrum und ist in Politisches_Spektrum#Deutscher_Bundestag dargestellt. Vom Präsidium aus rechts im Halbkreis sitzen die Abgeordneten der CDU/CSU. In der Mitte sitzt die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, und in der linken Hälfte des Plenums hat die SPD-Fraktion ihren Platz. Obwohl die Grünen in ihrer Anfangszeit als „linker“ als die SPD betrachtet wurden, bestand die SPD 1983 darauf, dass links von ihr keine Fraktion sitzen darf. Bei dieser Aufteilung blieb es dann bis zur Wiedervereinigung. Seither sitzen ganz links außen die Abgeordneten der Partei Die Linke, da beim Einzug der damaligen PDS 1990 die SPD nicht mehr auf ihren äußeren Platz bestand. Bis 2013 saßen rechts von der Unionsfraktion die Abgeordneten der FDP.

Innerhalb der Parteienblöcke richtet sich der Sitzplatz des einzelnen Abgeordneten nach unterschiedlichen Kriterien. In der Unionsfraktion sind die Plätze zunächst nach Landesverbänden gegliedert. Die Frage ob der Abgeordnete weiter vorne oder hinten sitzt, richtet sich nach der Anciennität. SPD und FDP legten die Sitzverteilung ursprünglich alphabetisch fest. Seit der dritten Wahlperiode (FDP) bzw. 7. Wahlperiode (SPD) wird statt dessen das Losverfahren genutzt.[3]

viel Spass damit --134.100.120.126 14:38, 13. Okt. 2017 (CEST)
  1. Grundschulkinder aus Hannover erkunden Reichstag. Abgerufen am 7. Dez. 2012.
  2. Erardo Cristoforo Rautenberg: Schwarz-Rot-Gold: Das Symbol für die nationale Identität der Deutschen! Potsdam 2008, S. 88 f. (PDF; 2362 kB).
  3. Die Sitzordnungen in Bundestag sind in den jeweiligen Datenhandbüchern des Bundestages dokumentiert. Peter Schindler: Datenhandbuch zur Geschichte des Deutschen Bundestages 1949 bis 1982, 1983, S. 522-524; Datenhandbuch zur Geschichte des Deutschen Bundestages 1980 bis 1984, S. 531-532; Datenhandbuch zur Geschichte des Deutschen Bundestages 1983 bis 1991, S. 553-554

Historischer Teil

Hallo, meinem Eindruck nach sind im historischen Teil - Abschnitte mit Bundestagsperiode soundso - recht viele Informationen, die nicht wirklich hierhin gehören: allgemeine politische Geschichte, Politikinhalte. Sie haben nicht immer etwas mit dem Bundestag an sich zu tun. Beispiel: "Kernpunkte der neuen rot-grünen Bundesregierung waren die ökologische Steuerreform, der Atomausstieg, die Rücknahme der sozialpolitischen Einschnitte der Vorgängerregierung und ein neues Zuwanderungsgesetz." (Ich habe an sich nichts gegen eine strenge Auswahl wichtiger Themen, vor allem die Neue Ostpolitik, die dann direkt oder indirekt zur Auflösung geführt hat.) Andererseits vermisse ich Informationen, die wirklich mit dem Bundestag selbst zu tun haben, etwa mit der Zusammensetzung, mit dem Wahlrecht (etwa, dass seit den 80er-Jahren auch Auslandsdeutsche wählen dürfen), Änderung von Mindestfraktionsstärke und andere wichtige GO-Änderungen usw. Ziko (Diskussion) 17:12, 24. Apr. 2018 (CEST)

Das ausgewählte Zitat bezieht sich weniger auf das Parlament als vielmehr auf die Arbeit der Bundesregierung in der 14. Legislaturperiode. Insofern halte ich Deinen Hinweis für berechtigt. Gerade dieser Artikel ist meines Erachtens jedoch schon lang genug, als dass die von Dir vermissten Inhalte dort ebenfalls noch aufgenommen werden sollten. Dafür gibt es schon weitere Wikipedia-Artikel, die diese Themen abdecken; ich verweise nur auf Bundestagswahl und Bundestagswahlrecht. Erwähnen will ich außerdem die Liste der Kategorie:Deutscher Bundestag, in der alle Wikipedia-Artikel zum Themenkreis „Deutscher Bundestag“ enthalten sein sollten. -- Beste Grüße JFH-52 (Diskussion) 19:34, 24. Apr. 2018 (CEST)

Darstellung historischer Debatten - Fehlanzeige

Zwar enthält der Artikel kurze Darstellungen zur Arbeit des Bundestages in den einzelnen Wahlperioden seit 1949. Ein wesentlicher Aspekt fehlt jedoch - nicht nur in diesem Artikel, sondern in Wikipedia insgesamt:

Die Geschichte des Bundestages wird vor allem durch seine großen Debatten lebendig und erfahrbar. Allerdings gibt es bisher aus fast 70 Jahren Parlamentsgeschichte nur eine einzige Debatte, die in Wikipedia unter einem eigenen Artikel Erwähnung findet.

Insofern sehe ich hier großen Nachholbedarf. Die Wortprotokolle sämtlicher Bundestagssitzungen sind seit längerem unter

https://www.bundestag.de/dokumente/protokolle/plenarprotokolle

abrufbar. Um dieses Angebot wirklich gut nutzen zu können, wäre eine Darstellung der wichtigen Debatten in Wikipedia sinnvoll und wichtig. Neben jeweils eigenen Artikeln pro Debatte wie den erwähnten zum 13. März 1975 wäre eine Gesamtübersicht in Form eines übergreifenden Wikipedia-Artikels "Liste wichtiger Bundestagsdebatten seit 1949" sehr hilfreich.

--Bernd Zander (Diskussion) 09:28, 11. Aug. 2018 (CEST)

Die Protokolle sind als Primärquellen für die Geschichtswissenschaft nutzbar, nicht für die Wikipedia. --GiordanoBruno (Diskussion) 00:42, 18. Aug. 2018 (CEST)
Du weisst doch, GiordanoBruno, dass das in dieser Absolutheit auch für Quellenbelege nicht stimmt. Ausserdem gehts dem Initiator doch rein um Dokumentation und deren Zugänglichkeit und noch nich tmal darum, irgendwas zu belegen. Gruß! GS63 (Diskussion) 00:51, 18. Aug. 2018 (CEST)
"Du weisst doch, GiordanoBruno, dass das in dieser Absolutheit auch für Quellenbelege nicht stimmt" - das wäre mir neu, worauf beziehst du dich? Was der Kollege konkret will, geht aus seinem Beitrag nicht mit absoluter Sicherheit hervor. --GiordanoBruno (Diskussion) 10:02, 18. Aug. 2018 (CEST)
Ich war ursprünglich nach dieser Diskussion gegangen. Erst hinterher habe ich die zugehörige Bearbeitung im Artikel gesehen. Deren Löschung ist mit dieser Begründung in Ordnung. Gruß! GS63 (Diskussion) 02:45, 19. Aug. 2018 (CEST)
Das Anliegen meines ursprünglichen Diskussionsbeitrages geht denke ich aus dem letzten Satz klar hervor. Ich bin zzt. dabei, einen entsprechenden Artikel vorzubereiten. Unabhängig davon wäre ich GiordanoBruno dankbar für eine nähere Erläuterung, warum die Protokolle zwar als Primärquelle für die Geschichtswissenschaft, aber nicht für Wikipedia nutzbar sind. - --Bernd Zander (Diskussion) 21:45, 19. Aug. 2018 (CEST)
Das könnte ein guter Artikel werden. Es gibt auch etliche Sekundärquellen (Bücher und filmische Dokumentationen, siehe dnb-search, amazon-search), aber auch die Reden können in Artikeln als Links zur Verfügung gestellt werden. Die Einordnung als besondere oder herausragende Rede sollte aber nicht durch den Editor erfolgen. --Jens Best 08:20, 20. Aug. 2018 (CEST)
@Bernd Zander: Mir ist zwar immer noch nicht klar, was du möchtest, aber deine Frage beantwortet sich durch WP:Q bzw. WP:TF. --GiordanoBruno (Diskussion) 19:20, 20. Aug. 2018 (CEST)

Vertretene Parteien

Ich finde die Tabelle im Abschnitt Fraktionen des Artikels über die französische Nationalversammlung schön. Könnte man eine solche nicht auch für den Bundestag erstellen? 2003:E0:4728:1D01:DC33:10CE:8E4F:6CD2 15:49, 26. Okt. 2019 (CEST)

Die Tabelle macht in Deutschland doch wenig sinn. Bis auf die Unions-Fraktion (Parteien CDU und CSU) bestehen in Deutschland die Fraktionen immer nur aus Mitgliedern einer Partei, das scheint in Frankreich anders zu sein. --Berlinschneid (Diskussion) 16:01, 26. Okt. 2019 (CEST)

Mir persönlich fehlt in dem Artikel aber noch eine Übersicht über die jeweilige politische Ausrichtung der Parteien. Ich dachte, in einer solchen Tabelle könnte man hierfür auch noch eine Spalte erstellen. 2003:E0:4728:1D01:DC33:10CE:8E4F:6CD2 16:26, 26. Okt. 2019 (CEST) Die Tabelle im Artikel über den Sejm ist auch nicht schlecht. 2003:E0:4728:1D01:DC33:10CE:8E4F:6CD2 18:35, 26. Okt. 2019 (CEST)

Plenarsitzungen an anderen Orten

Der Deutsche Bundestag besaß seit seinem Bestehen 1949 insgesamt vier als eigener Plenarsaal ausgebaute Tagungsorte und kam darüber hinaus zu zehn Plenarsitzungen in sechs Plenarwochen[1] an drei anderen Orten zusammen.

Die angegebene Quelle ist von 1986, also vor den Sitzungen im Reichstag vor dem Umbau. Selbst wenn wir den Plenarsaal des Baumgarten-Reichstags als "eigenen Plenarsaal" des Bundestags betrachten, ist die Quelle völlig veraltet und die Zahl 10 bestenfalls zufällig korrekt. --2A02:810C:C240:4C31:17D0:4E9E:FC85:D106 20:26, 14. Jun. 2018 (CEST)

"Der Deutsche Bundestag (Abkürzung BT)[2] ist das Parlament..."

Ist dem so, oder ist der Bundestag im Zweikammersystem nicht nur eine Kammer des Parlaments? --Chtrede (Diskussion) 08:47, 9. Sep. 2019 (CEST) Niemand? --Chtrede (Diskussion) 16:09, 26. Okt. 2019 (CEST)

Das ist eine gute Frage. Ich vermute, da gibt es in der Politikwissenschaft unterschiedliche Definitionen. Zählt die indirekt Wahl des Bundesrates durch das Volk als Volksvertretung? Gibt bestimmt unterschiedliche Ansichten. --Berlinschneid (Diskussion) 16:21, 26. Okt. 2019 (CEST)
In der Staatspraxis lassen sich Beispiele finden, dass der BR als Zweite Kammer bezeichnet wird. Auch in der Rechtsliteratur wird dies vertreten (z.B. Leisner, in: Sodan, Grundgesetz, 2. Aufl. 2011, Art. 50 Rn. 4). Die Rspr. verneint die Eigenschaft des BR als Zweite Kammer aber ausdrücklich (etwa BVerfGE 37, 363 [380]). Die Eigenschaft des Bundesrates als Zweiter Kammer ist demnach umstritten. Gleichwohl ist er nach wohl keiner Ansicht neben dem Bundestag Untergliederung eines übergeordneten Verfassungsorgans "Parlament", sondern wie der Bundestag auch eigenständiges Verfassungsorgan. Es ist sicherlich korrekt davon zu sprechen, dass neben dem Bundestag auch der Bundesrat parlamentarische Aufgaben hat. Diese sind schwerpunktmäßig aber zweifellos beim Bundestag verortet, weswegen dieser gemeinhin als "das" Parlament Deutschlands gilt. --Excolis (Diskussion) 16:37, 26. Okt. 2019 (CEST)

Beide Kammern sind je ein Parlament, es sind aber zwei Kammern desselben Parlamentarismuses bzw. Parlamentarsystems. Gruß! GS63 (Diskussion) 20:17, 26. Okt. 2019 (CEST)

Da ist aber spannend. Ist das nur in D so geregelt? Denn es ist dann folglich klassisches Zweikammerparlament?! Wird aber laut dem Artikel als genau ein solches bezeichnet. Und das bedeutet, dass das Parlament aus zwei Kammern besteht. Ein Staat mit zwei Parlamenten ist mir nicht bekannt... --Chtrede (Diskussion) 08:09, 27. Okt. 2019 (CET)
Das sind meine Worte und es ist nur die Frage, was Parlament seiner Semantik nach genau bezeichnet. Deutschland hat von daher ein übliches Zweikammersystem / Zweikammerparlament, wobei es unter den Zweikammersystemen natürlich Unterschiede gibt. Die Schädlichkeit des Bundesrates, oft als Blockadekammer des deutschen Parlamentarismuses missbraucht zu werden, könnte m. M. n. übrigens relativ einfach behoben werden. Gruß! GS63 (Diskussion) 12:02, 27. Okt. 2019 (CET)
Die Aussage, der deutsche Bundesrat wäre ein Parlament, ist zumindest diskutierbar. Z.B.: Die Mitglieder haben kein eigenes Mandat, sie sind weisungsgebunden und alle Mitglieder eines Landes stimmen als Block ab. Anders als der österreichische Bundesrat, der als zweite Kammer des Parlaments bezeichnet wird. --ElTres (Diskussion) 12:28, 27. Okt. 2019 (CET)
Weisungsgebunden? Was meinst Du? Die abgeordneten Chefs einer jeden beteiligten Landesregierungsfraktion geben ihr Votum nach eigener Entscheidung ab, wenn uneinheitlich, dann en bloc als "Enthaltung". Gruß! GS63 (Diskussion) 12:37, 27. Okt. 2019 (CET)
Die Aussage, der BR sei neben dem BT ein Parlament scheint mir in den betreffenden Fachwissenschaften zumindest mal eine Minderheitenthese zu sein. Eigene Forschung zu der Frage muss Wikipedia nicht betreiben. --Excolis (Diskussion) 23:31, 27. Okt. 2019 (CET)
Was ganz genau ein Parlament ist, ist eine rein semantische Frage, die aber nicht bei Wikipedia festgelegt wird. Die Frage war: Was meinst Du mit Weisungsgebunden in Bezug auf BR? Gruß! GS63 (Diskussion) 08:15, 28. Okt. 2019 (CET)
Siehe Bundesrat (Deutschland)#Weisungsgebundenheit --ElTres (Diskussion) 17:21, 12. Nov. 2019 (CET)

Ich beantworte mit meine Frage abschließend selber: "Das deutsche Parlament unterscheidet sich von den Volksvertretungen in vielen anderen Staaten dadurch, dass es aus nur einer >Parlamentskammer besteht. Gelegentlich hört oder liest man, der Bundesrat, also die Vertretung der Länder auf Bundesebene, sei die „zweite Kammer“ des deutschen Parlaments. Der Bundesrat ist aber ein eigenständiges Staatsorgan, das die Länder an der Gesetzgebung des Bundes beteiligt." (Deutscher Bundestag). Somit ist z. B. die farbliche Darstellung Deutschlands hier falsch. --Chtrede (Diskussion) 15:56, 12. Nov. 2019 (CET)

Übertragung von Plenardebatten in Rundfunk und Fernsehen

Es wäre m.E. wichtig, hierauf näher einzugehen. Für erwähnenswert halte ich z.B., dass während der Bonner Zeit der WDR für die Radio-Übertragungen zuständig war, aus Berlin dagegen der RBB überträgt. Auch zu den Fernsehübertragungen wäre manches zu sagen, z.B. ab wann ARD und ZDF wie häufig übertragen. In diesem Zusammenhang verdient z.B. die Kritik des früheren Bundestagspräsidenten Norbert Lammert aus 2009 Erwähnung. Ebenso die Verlagerung vieler Fernsehübertragungen von den Hauptprogrammen auf den Spartenkanal PHOENIX. Auch der Bedeutungsverlust von Radioübertragungen durch die Abschaltung von Mittelwellen-Sendern und die Einführung von Internet-Übertragungen auf www.bundestag.de müsste m.E. im Artikel erwähnt werden.

--Bernd Zander (Diskussion) 09:12, 11. Aug. 2018 (CEST)

Warum wird die Zahl der Abgeordneten der AfD mit 88 angeben und nicht wie vorher mit 89?

Herr Pasemann ist zwar aus der Partei ausgeschlossen worden, aber nicht aus der Fraktion. Außerdem will er nach eigenem Bekunden gegen seinen Ausschluss ankämpfen, folglich weist die AfD-Fraktion weiterhin 89 Abgeordnete auf, 88 aktuell mit Parteibuch.

--80.131.48.251 22:11, 21. Aug. 2020 (CEST)

Ist m.E. erledigt. Hab beim Durchschauen nirgends die Zahl 88 gefunden, immer 89.
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Honoratior (Diskussion) 17:42, 15. Apr. 2021 (CEST)

Ist eine Fraktion des BT eine juristische Person?

Ich hab da mal 'ne Frage. --2A02:908:1963:180:D5A0:88D4:824C:B9AE 01:18, 9. Nov. 2020 (CET)

ja.[18] --Honoratior (Diskussion) 08:18, 10. Nov. 2020 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Honoratior (Diskussion) 17:43, 15. Apr. 2021 (CEST)

Fraktionsgröße 5% von 709 = 35,45

Wieso wird bei ,45 aufgerundet? Wieso 36 und nicht 35? Steht das Aufrunden in der GOBT?--Pistazienfresser (Diskussion) 00:24, 18. Nov. 2020 (CET)

Weil das eine Untergrenze ist. 35 wäre weniger als 35,45, ist also nicht zulässig. --Traumflug (Diskussion) 01:08, 18. Nov. 2020 (CET)
Ah, danke.--Pistazienfresser (Diskussion) 01:18, 18. Nov. 2020 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Honoratior (Diskussion) 17:43, 15. Apr. 2021 (CEST)

Maximale theoretische Größe:

Ich komme auf eine theoretische maximale Größe von 5.690 Sitzen. Wobei auch diese Zahl nicht absolut ist. Als Grundlage habe ich die C-Partei, die quasi alle 299 Direktmandate gewinnt, dubioserweise aber nur 5% der Zweitstimmen. Weitere Annahme, dass 95% der Stimmen über der 5%-Hürde landen. Daher ergäbe sich für die C-Partei 31 Sitze. Damit bekäme sie 268 Überhangmandate. Um ihr die zukommen zu lassen, aber auch allen anderen Parteien einen prozentualen Ausgleich durch Ausgleichsmandate zu gewährleisten, müsste der Bundestag auf 5.690 Sitze anwachsen. Liege ich damit richtig? Le Duc de Deux-Ponts (Diskussion) 08:46, 15. Mär. 2021 (CET)

Die Überlegung ist zwar interessant, aber leider nicht richtig. Da du in den Artikel den Wert 5989 eingetragen hast, meinst du mit der Zahl 5960 offenbar die Sitzzahl von Partei B und nicht die Gesamtsitzzahl. Die Zahl stimmt jedoch nicht:
  1. Nach dem neuen Bundestagswahlrecht (2020) bleiben drei Überhangmandate unausgeglichen. Damit ergibt sich lediglich eine Größe von 5914 Sitzen (wie man auch mit mandatsrechner.de nachrechnen kann), d. h. Partei B hat 5615 Sitze.
  2. Auch nach dem vorherigen Wahlrecht hätte der Bundestag 5971 und nicht 5989 Sitze (die Sitzzahl wird ja nur solange erhöht, bis ein Sainte-Laguë-konformes Verhältnis erreicht ist).
  3. Ohnehin lassen sich viel höhere Sitzzahlen erreichen – Partei A könnte ja theoretisch auch nur 0,1% der Stimmen, aber weiterhin 299 Direktmandate haben. Praktisch wird die Größe natürlich dadurch begrenzt, dass die Landeslisten der Parteien irgendwann erschöpft sind.
Aus den genannten Gründen werde ich das Beispiel aus dem Artikel entfernen. --Moebius0014 (Diskussion) 03:24, 1. Apr. 2021 (CEST)
+1. Das ist Theoriefindung, die in der WP nicht vorkommmen sollte. Wenn es solide Quellen gibt, die sich mit der maximalen Größe des Bundestages befassen, können die Erkenntnisse darauf hier eingearbeitet werden. Alles andere bitte nicht. --muns (Diskussion) 10:39, 1. Apr. 2021 (CEST)

Ich kann das akzeptieren, dass es aus dem eigentlichen Artikel entfernt wurde. Schlaue Nutzer der Wikipedia klicken ja eh auch auf der Diskussionsseite rum. Zum Inhalt: Tatsächlich lassen sich eh noch extremere Wahlergebnisse konstruieren und damit noch höhere Sitzzahlen. Verwirrend finde ich auch, was passiert wenn elf Parteien mit jeweils 4,9 Prozent an der Fünfprozenthürde scheiterten. Da müsste doch das Verfassungsgericht eingreifen, da dann mehr als die Hälfte der Wähler nicht repräsentiert wäre. Le Duc de Deux-Ponts (Diskussion) 07:50, 12. Apr. 2021 (CEST)

Das ist auch eine interessante Frage (erinnert mich ein wenig an das Ergebnis der Bulgarischen Parlamentswahl 1991, wo immerhin ein Viertel der Wähler Parteien gewählt hat, die an der Sperrklausel gescheitert sind). Dass dieses Problem in Deutschland auch in weniger extremen Fällen durchaus diskutiert wird, sieht man hier.--Moebius0014 (Diskussion) 22:51, 21. Mai 2021 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Moebius0014 (Diskussion) 20:51, 4. Sep. 2021 (CEST)

Stärkste Fraktionen und Parteien

In der Übersicht im entsprechenden Abschnitt (hier) lautet die Überschrift derzeit „Zeitleiste der in den Deutschen Bundestag gewählten oder in der Bundesregierung vertretenen Parteien“. Das ist nicht zu 100% zutreffend, denn Die blaue Partei wurde weder in den Bndestag gewählt, noch war sie an einer Regierung beteiligt; sie war noch nicht einmal eine Fraktion oder Gruppe. Die Verlinkung in der besagten Überschrift führt zu Liste der politischen Parteien in Deutschland – doch dort ist diese Partei nicht aufgeführt. Grüße, --Urgelein (Diskussion) 19:20, 1. Jul. 2020 (CEST)

Stimmt. Ist auch noch nicht korrigiert. Das träfe auch noch auf ein paar andere der eingezeichneten (tw. ehem.) Parteien zu, die durch Eintritt eines Abgeordneten in diese, durch Abspaltung oder durch Fusionierung plötzlich als ungewählte Parteien im Parlament saßen (allerdings oft in Gruppen- oder Fraktionsgröße) oder - im Falle der LKR - sitzen. Dass die Partei Die Blauen in der o.g. Liste nicht enthalten ist, liegt übrigens an ihrer Nichtexistenz seit ca. Ende 2019. ;-) --2A02:908:1963:180:D5A0:88D4:824C:B9AE 01:05, 9. Nov. 2020 (CET)
Ich habe die Zeitleiste korrigiert --ElTres (Diskussion) 09:32, 9. Nov. 2020 (CET)
Gut. Jetzt wäre noch zu berichtigen, dass Die Grünen 1990 nicht in den BT kamen, sondern nur die ostdeutsche Liste "Bündnis 90/Grüne" (Abk.: B90/Gr), die nicht zu verwechseln ist mit der Partei westdeutschen Partei "Die Grünen" (die zwei Abgeordenten der Liste, die zu der ostdeutschen Partei "Die Grünen" gehörten, waren noch nicht mit der westdeutschen Partei vereint; das kam erst ein paar Wochen später) und auch nicht zu verwechseln mit der späteren (im Jahr 93 durch Fusion von der zu dem Zeitpunkt bereits bundesdeutschen Partei "Die Grünen" und dem Bündnis 90 entstandenen) bundesdeutschen Partei "Bündnis 90/Die Grünen". Also von 90 bis 94 haben "Die Grünen" ausgesetzt und da, wo jetzt "B'90" steht, müsste "B90/Gr" stehen (am besten oder "korrekterweise" auch mit einer leicht anderen Farbe, z.B. etwas dunkler).
Mit WASG und FVP hat es seine Richtigkeit; Letztere war in der Regierung gewesen und Erstere war in einer gemeinsamen Liste mit der PDS angetreten (diese im Osten, jene im Westen) sowie in den BT gewählt worden. Als ich von "ein paar andere eingezeichnete" sprach, dachte ich fälschlicherweise auch an diese beiden Parteien. Übrigens wenn ein bisschen weiter oben im Artikel steht: "(...) am 14. März 1957 fusionierten die Fraktionen von DP und FVP.", meine ich, dass das bei in mind. einem Bundesland bei der BT-Wahl konkurrierenden Parteien rechtlich nicht möglich war(?)/ist, sondern dass vielmehr die Parteien fusionierten (und die Mitglieder der Partei können dann natürlich auch in einer Fraktion sein).
Nun fehlt nur noch die FDV. Sie wurde in den BT gewählt, wenn auch nicht in Fraktionsstärke (aber davon ist in der Überschrift dieser Grafik ja auch nicht die Rede). --2A02:908:1963:180:15C7:7653:1EAE:4F60 02:40, 10. Nov. 2020 (CET)
Grundsätzlich halte ich die Darstellungsform der Zeitleiste (als Tabelle) für nicht gut gewählt, im Hinblick auf die vielen kleinen Parteien und Ausnahmefälle. Eventuell sind auch einfach die Aufnahmekriterien zu weit.
Die Fusion von Grüne Partei in der DDR und Die Grünen (West) war am Tag nach der Bundestagswahl 1990, insofern ist da kaum ein Unterschied zu machen. Die FDV fehlt in der Tat. Formal fehlt auch die AL, diese war eine selbständige Partei, wenn sie auch "die Aufgaben eines Landesverbandes der Grünen wahrnahm". Bei beiden ist aber zu diskutieren, ob diese Parteien wirklich "in den Bundestag gewählt" wurden, siehe Sonderstatus der Berliner Bundestagsabgeordneten. Weiterhin fehlt die CVP – allerdings sind deren diverse Zusammenschlüsse auch schwer zu visualisieren. Bleibt noch die Deutsche Union, wo sich für mich endgültig die Frage stellt, ob deren Aufnahme in die Zeitleiste sinnvoll ist, wenn sie auch formal nach den aktuellen Kriterien in die Graphik müsste.--ElTres (Diskussion) 09:51, 10. Nov. 2020 (CET)
Nachtrag: DP und FVP fusionierten auch als Parteien. Ob die Regelung bezüglich konkurrierender Parteien in einer Fraktion zu diesem Zeitpunkt schon galt, konnte ich auf die Schnelle nicht nachvollziehen. Ich vermute aber, dass diese erst später festgeschrieben wurde. --ElTres (Diskussion) 16:03, 10. Nov. 2020 (CET)

Tippfehler

Bei der Auflistung der Vizepräsidenten ist bei "Claudia Roth (Grüne)" die schließende Klammer fälschlicherweise verlinkt und dahinter fehlt ein Komma. 92.208.70.156 11:27, 1. Nov. 2021 (CET)

Danke für den Tipp(o). --Logo 11:47, 1. Nov. 2021 (CET)

Deutscher Bundestag - Einleitung

In der Einleitung wird erst geschrieben: "[...]womit der Bundestag das größte frei gewählte nationale Einkammerparlament der Welt ist." Ein paar Sätze weiter steht: "Hierbei bedarf es häufig der Mitwirkung des Bundesrates, eines selbständigen Verfassungsorgans, das Aufgaben vergleichbar mit denen einer Zweiten Parlamentskammer (international üblicherweise als Oberhaus eingeordnet) hat."

Im Wiki-Artikel "Zweikammersystem" wird Deutschland auch unter Zweikammerparlamenten aufgeführt.

Die Bundeszentrale für politische Bildung bezeichnet Bundestag/Bundesrat auch als Zweikammersystem (vgl.: https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/politiklexikon/18515/zweikammersystem) (nicht signierter Beitrag von Danys (Diskussion | Beiträge) 24. Aug. 2021, 09:30:47)

Stimmt, Parlamentskammer dürfte besser sein, so ist das jedenfalls falsch. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 09:35, 24. Aug. 2021 (CEST)
Die Rechtsnatur des Bundesrates ist umstritten. Das BVerfG ist der (in der Praxis verbindlichen) Auffassung, der Bundesrat sei keine Parlamentskammer (BVerfGE 37, 363, 380). Anderer Auffassung ist z.B. Leisner in: Sodan, GG, Aufl. 2, Art. 50 Rn. 4. --Excolis (Diskussion) 14:32, 25. Aug. 2021 (CEST)
Wo wäre das umstritten? Der Bundesrat ist kein Parlament und auch keine Kammer eines Parlaments. Nur der Bundestag ist das Parlament. Str1977 (Diskussion) 14:31, 22. Dez. 2021 (CET)
Ich habe doch dargelegt, wo z.B. unterschiedliche Auffassungen vertreten werden. --Excolis (Diskussion) 08:02, 3. Apr. 2022 (CEST)

Normative Sitzverteilung nach Ländern

M.tzld hat mit dieser Änderung eine Grafik über die normative (nicht tatsächliche) Sitzverteilung nach Ländern hinzugefügt. Ich finde die Grafik an sich ganz interessant, aber weiß nicht, ob sie 1. in der Einleitung richtig platziert ist und ob sie 2. überhaupt in diesen Artikel und nicht in einen Artikel zur Wahl oder zum Wahlrecht gehört; schließlich spiegelt die Grafik nicht die tatsächliche Sitzverteilung wieder und kann hier dadurch auch irreführend sein. Für die Wahl bzw. das Wahlrecht halte ich sie hingegen für relevant. Wie seht ihr das und vor allem du, M.tzld? --TimDemisch (Diskussion) 15:23, 14. Jun. 2022 (CEST)

Ähnliche Gedanken gingen mir auch durch den Kopf. Der Bundestag ist nicht (wie z. B. der Bundesrat) ein Zusammenschluß von Ländervertretern und somit läßt die Grafik für den geneigten Leser einen falschen Schluß zu. Ich halte sie für diesen Artikel hier ungeeignet, ob sie in einem anderen Artikel hilfreich wäre, wage ich zwar zu beweifeln, aber das könnte man eruieren. --Welkend (Diskussion) 17:47, 14. Jun. 2022 (CEST)
Da sich keiner mehr zu der Grafik geäußert hat und keine gegenteiligen Argumente mitgeteilt wurden, habe ich die Grafik entfernt. Wenn sie in einen anderen Artikel paßt, am besten dort noch einmal vorher zur Diskussion stellen. --Welkend (Diskussion) 09:49, 26. Jun. 2022 (CEST)

Ich stimme voll zu, rege aber an, die Grafik ggf. in die Liste der Bundestagswahlkreise oder im Artikel Wahlkreis an passender Stelle einzubauen. --muns (Diskussion) 23:39, 26. Jun. 2022 (CEST)

Ich fände es auch sinnvoll, zu schauen, wo die Grafik sonst passen könnte. Wenn sie zu den Bundestagswahlkreisen soll, müssten die Zahlen der Länder aber angepasst werden, weil die Grafik bisher ja nicht nur die Wahlkreise, sondern auch die Listenmandate in den jeweiligen Ländern berücksichtigt hat. Wir sollten uns aber fragen, inwiefern eine solche Grafik vor dem Hintergrund des in der letzten Legislatur geänderten Wahlrechts, bei dem innerparteiliche Sitzzuteilung nicht mehr stringent nach der Verteilung auf Länder erfolgt (vgl. bspw. die drei nicht ausgeglichene Überhangsmandate je Partei). Auf jeden Fall danke, Welkend, fürs Entfernen! --TimDemisch (Diskussion) 11:46, 28. Jun. 2022 (CEST)
Die Anpassung der absoluten Zahlen dürfte ja nicht weiter schwierig sein. Eine grafische Darstellung der relativen Stärke der Bundesländer, egal ob nach Anzahl der Wahlkreise oder der Zahl der insgesamt resultierenden Abgeordneten, fände ich schon eine hilreiche zusätzliche Info, die übrigens auch in den Artikel zum Bundeswahlgesetz passen könnte. Das mal so als letzte Anregung zum Thema meinerseits. --muns (Diskussion) 14:53, 30. Jun. 2022 (CEST)

Hinter diesem Absatz:

Als Vizepräsidenten und Stellvertreter des Präsidenten sind Aydan Özoğuz (SPD), Yvonne Magwas (CDU/CSU), Katrin Göring-Eckardt (Grüne), Wolfgang Kubicki (FDP) und Petra Pau (Linke) gewählt.[6] Der Alterspräsident, seit 2021 Wolfgang Schäuble (CDU), leitet gemäß Geschäftsordnung die erste Sitzung des Deutschen Bundestages zum Beginn einer neuen Legislaturperiode.[7][8]

diesen Text einfügen: " Eine vollständige Liste aller Abgeordneten gibt es auf <link>dieser</link> Seite. "

Link: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Mitglieder_des_Deutschen_Bundestages_(20._Wahlperiode)

(bzw. aktuelle Liste) 2A02:8071:A697:C300:CB15:BF43:9424:9283 20:49, 14. Jun. 2022 (CEST)

Danke für den Vorschlag! Die Liste der aktuellen Mitglieder ist bereits indirekt über die Verweise „Mitglieder des Deutschen Bundestages“ in der Einleitung und „20. Deutscher Bundestag“ in der Infobox zu finden. Wer an einer Auflistung der aktuellen Mitglieder interessiert ist, dürfte diese also auch jetzt schon finden. Für das Verständnis über die Aufgaben, Funktionen und Strukturen des Bundestages halte ich es aber nicht für notwendig, hier in die Einleitung solch einen neuen Verweis zur Mitgliederliste zu platzieren. Dieser Artikel behandelt den Bundestag sowie als Verfassungsorgan, während sich der Artikel „20. Deutscher Bundestag“ konkret mit dem aktuellen Bundestag und seinem Personal auseinandersetzt. --TimDemisch (Diskussion) 23:23, 14. Jun. 2022 (CEST)

Noch ein Tippfehler

Bei der Sitzordnung der Union fehlt ein Komma: die Frage, ob … 62.238.67.66 21:11, 31. Aug. 2022 (CEST)

Danke, ist geändert. --Welkend (Diskussion) 07:38, 2. Sep. 2022 (CEST)

Vakanzen

Aktuell sind zwei Sitze im Bundestag vakant, bis sie durch Nachrückende besetzt werden. Sollen solche Vakanzen künftig in der Übersicht zur Sitzverteilung berücksichtigt werden oder sind die Vakanzen aufgrund ihrer meist kurzen Dauer von mangelnder Relevanz? Ohne Angabe der vakanten Sitze könnte ggf. Verwirrung auftreten, wenn die addierten Sitze nicht 709 ergeben. Ich bitte um Feedback oder, falls es dazu an anderer Stelle schon eine Diskussion gab, um kleinen Hinweis. --TimDemisch (Diskussion) 23:13, 11. Mär. 2021 (CET)

Abgeordnete Miazga gestorben

AfD-Fraktion hat nur noch 77 Mitglieder. --2A02:908:C38:D3A0:0:0:0:1351 22:12, 26. Feb. 2023 (CET)

cf. Nachrücker. --Logo 23:11, 26. Feb. 2023 (CET)
Im Moment ist noch niemand für die verstorbene Abgeordnete nachgerückt (laut der Website des Deutschen Bundestages, siehe Ausgeschiedene Abgeordnete der 20. Wahlperiode). Man kann sich allerdings fragen, ob eine tagesaktuelle Darstellung wirklich sinnvoll ist, wenn sowieso bald jemand für die Verstorbene nachrücken wird. --Pistazienfresser (Diskussion) 23:21, 26. Feb. 2023 (CET)
Ich schließe mich deinem letzten Satz an. Die kurze Zeitspanne kann man abwarten. --Welkend (Diskussion) 23:51, 26. Feb. 2023 (CET)
Seit 2. März 2023 ist Rainer Rothfuß für sie im Bundestag. https://www.bundestag.de/abgeordnete/biografien/R/rothfuss_rainer-861124 --2003:E0:F723:2700:A875:A20F:2857:D3F5 12:16, 13. Mär. 2023 (CET)

Trivia

Es fehlt das gute alte Trivia das leider allgemein immer seltener zu finden ist. Eine Auflistung mit Einzeilerkrärungen von besonderen Ereignissen. Zb Papst - Reichstagsbrand - Sturm auf den Reichstag - FFF Proteste und all diese Sachen.--Honuo (Diskussion) 01:41, 22. Aug. 2021 (CEST)

Siegel

Das ist definitiv nicht das Siegel des BTs, sondern das Logo der Bundesregierung. Ohne amtliche Grundlage. Und der BT ist kein Teil der Bundesregierung. --2.201.78.154 23:32, 21. Aug. 2023 (CEST)

Vermute, da gibt es einen Unterschied zwischen dem Logo (siehe Kasten) und dem Siegel. --Pistazienfresser (Diskussion) 23:38, 21. Aug. 2023 (CEST)
Wir haben da einen passenden Artikel dazu. --Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 23:48, 21. Aug. 2023 (CEST)
Und wir haben das korrekte Logo ja auch schon in der Infobox! --muns (Diskussion) 09:16, 22. Aug. 2023 (CEST)
@Muns und warum schmeißt man das falsche dann nicht raus? --2A00:20:B008:ED68:F81C:254A:B7EE:8297 09:42, 22. Aug. 2023 (CEST)
Weil das zweite kein Logo, sondern das auch von der Bundestagsleitung benutzte Bundessiegel ist. Vgl. § 2 Abs. 2 Erlaß über die Dienstsiegel. Vermutlich sollte die Bildunterschrift genauer verlinkt werden. --Pistazienfresser (Diskussion) 11:12, 22. Aug. 2023 (CEST)
Zudem müsste es das große Dienstsiegel mit den 7 Schwingen sein. --Pistazienfresser (Diskussion) 11:16, 22. Aug. 2023 (CEST)
Interessante Diskussion. Zu Musterabbildungen vgl. auch dieses PDF. Ich würde dennoch nicht meine Hand dafür ins Feuer legen wollen, dass die grafische Umsetzung im Detail unumstößlich vorgegeben ist, kann dies aber ad hoc auch nicht belegen. Für das Bundeswappen gilt jedenfalls, dass die künstlerische Ausgestaltung im Detail nicht geregelt ist (click hier!). Wie dies für das Siegel abschließend geregelt ist, weiß vielleicht jemand anderes hier. --muns (Diskussion) 11:29, 22. Aug. 2023 (CEST)
@Pistazienfresser Nein, das stimmt nicht. Für das große und kleine Bundessiegel sowie für Bundeswappen und Bundesschild gibt es konkrete Vorgaben aus dem Jahr 1950. Die sind praktisch identisch wie diejenigen bis 1935.
Das, was hier in der Box war, war der PR-Adler der Bundesregierung von 1997. Ich will nicht ausschließen, dass der auch hier und da in Veröffentlichungen des BTs auftaucht. Aber es ist ausdrücklich kein Siegel. --2.201.78.154 20:17, 23. Aug. 2023 (CEST)

Aktuelle Entwicklungen bei Linkspartei

Sahra Wagenknecht und neun weitere Abgeordnete der Linkspartei werden die Fraktion verlassen, womit die Linke auch ihren Fraktionsstatus verliert: https://www.tagesschau.de/inland/wagenknecht-stellt-buendnis-vor-100.html Allerdings soll der tatsächliche Austritt erst "spätestens ab Januar" geschehen. In welcher Form könnten wir das schon im Artikel abbilden, evtl. per Fußnote zur Graphik oder im Fließtext? Nordostsüdwest (Diskussion) 12:52, 23. Okt. 2023 (CEST)

Und heute wurde die Auflösung der Fraktion der Linken bestätigt. Alle 38 auf dem Ticket der Linkspartei gewählten Parlamentarier sind von nun an fraktionslos. --2003:DA:C717:C500:9F2:890C:A61C:12FA 21:19, 6. Dez. 2023 (CET)
Da der Gruppenstatus bereits beantragt wurde, würde ich die paar Tage noch abwarten, und dann vernünftig aktualisieren, statt die Arbeit doppelt zu machen. --Stepro (Diskussion) 22:56, 6. Dez. 2023 (CET)
  1. Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 10/226, S. 17560 (PDF-Datei)