Portal Diskussion:Recht/Archiv 2020-I
Frohes neues Jahr
Ein frohes neues Jahr wünsche ich allen Rechtsportalisten, cheers! --Opihuck 00:56, 1. Jan. 2020 (CET)
- Merci, lieber Opihuck. Das wünsche ich Euch von meiner Seite auch. VG --Stephan Klage (Diskussion) 09:59, 1. Jan. 2020 (CET)
- Dem schließe ich mich gerne an. Auf eine gute Zusammenarbeit im neuen Jahr! --Aschmidt (Diskussion) 10:55, 1. Jan. 2020 (CET)
- Wünsche ich uns allen auch; insbesondere dass diese Jahr weniger Anlass zum Ärgern gibt. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 12:29, 1. Jan. 2020 (CET)
- Tschuldigung, leider mal wieder verspätet, von mir natürlich auch ein Anschluss--Bohnenblust (Diskussion) 15:12, 3. Jan. 2020 (CET)
- Wünsche ich uns allen auch; insbesondere dass diese Jahr weniger Anlass zum Ärgern gibt. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 12:29, 1. Jan. 2020 (CET)
- Dem schließe ich mich gerne an. Auf eine gute Zusammenarbeit im neuen Jahr! --Aschmidt (Diskussion) 10:55, 1. Jan. 2020 (CET)
- Vielen Dank, auch von mir alles Gute für das neue Jahr! --Chz (Diskussion) 15:24, 3. Jan. 2020 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Bubo 容 19:56, 5. Jan. 2020 (CET)
Hinweis
Leider ist diese Sache Sparrow (麻雀) aus dem alten Jahr übrig geblieben und setzt sich auch weiter fort. Ich hoffe mal, dass man über einen Vermittlungsausschuss noch zu einer für alle seiten annehmbaren Lösung gelangt. Den VA habe ich stellvertretend angerufen; wenn sich weitere Redaktionsmitarbeiter beteiligen wollen, bitte dort eintragen. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 12:31, 1. Jan. 2020 (CET)
- Ggf. sollte die Einschaltung des Schiedsgerichtes in Erwägung gezogen werden, damit entsprechende Auflagen Fuß fassen können. Ich dachte bis zum heutigen Tage, dass das Thema erledigt sei. --Chz (Diskussion) 13:25, 1. Jan. 2020 (CET)
- Dachte ich bis vor wenigen Tagen auch, bis ich in meiner Beobachtungsliste solche Bearbeitungen entdeckte, was mich rasch zu dieser Löschdiskussion führte und weiter zu den Artikeln Mandy Kopp und Margaret Oliver (jeweils mit zugehörigem Editwar). Darauf folgte dann recht schnell diese freundliche Ansprache. Erledigt scheint das Thema also noch nicht. Ich habe aber eigentlich nicht die Muße, schon wieder ein SG-Verfahren zu durchlaufen - insbesondere eins, bei dem sich die Gegenseite wieder einmal verdünnisiert und einen Scherbenhaufen zum Aufarbeiten zurücklässt. Rein menschlich kann ich Sparrow verstehen, weshalb mir der VA näherliegend erschien - man wird ihn wohl leider aber als von vornherein gescheitert ansehen müssen. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 13:40, 1. Jan. 2020 (CET)
- Ich habe leider ungute Befürchtungen, was Lösungsversuche über VA oder SG angeht, kann hier aber wegen WP:ANON zunächst nicht mehr sagen. Schweigen meinerseits bedeutet aber nicht, dass ich nicht mitlese. Ich bitte um Verständnis für meine momentane Zurückhaltung in dieser Angelegenheit. --Opihuck 14:19, 1. Jan. 2020 (CET)
- Übrigens, was die schon früher geäußerte Vermutung der (externen?) Unterstützung angeht: [1] --Domitius Ulpianus (Diskussion) 16:49, 1. Jan. 2020 (CET)
Hat sich heute aus der deutschsprachigen Wikipedia verabschiedet und eine Ankündigung hinterlassen, die für die Zukunft weitere schlechte Presse erwarten lässt. --91.66.206.78 14:32, 5. Jan. 2020 (CET)
Ich denke wir lassen das mal noch offenstehen, aber ich werde mich nicht als Projektionsfläche von mentalen Schwierigkeiten anbieten. --Chz (Diskussion) 19:49, 6. Jan. 2020 (CET)
- Es reicht, ich hab diese ständigen Beleidigungen satt! --Domitius Ulpianus (Diskussion) 21:56, 6. Jan. 2020 (CET)
- Dito. Aber ich denke, hier wird ein systemisches Problem offensichtlich. Eine Gleichbehandlung aller Benutzer im Hinblick auf das Reglement in Wikipedia scheint es nicht (mehr) zu geben. --Chz (Diskussion) 22:10, 6. Jan. 2020 (CET)
- Vielleicht sollten wir der Angelegenheit insgesamt weniger Aufmerksamkeit schenken. Das Beachtetwerden scheint zu beflügeln. --Opihuck 22:21, 6. Jan. 2020 (CET)
- Zugestanden, andererseits ist es auch schwer persönliche Angriffe und Unterstellungen einfach unkommentiert stehen zu lassen. --Chz (Diskussion) 22:22, 6. Jan. 2020 (CET)
- Möglicherweise ist es hilfreich, sich einfach einmal kurzzeitig in die Position der anderen Seite zu versetzen. Wie mag es sich wohl für die Benutzerin anfühlen, wenn sie von einer Männerclique aus dem Portal:Recht dauernd abgekanzelt wird? Selbst ich als Volljurist werde von dieser Truppe ja wie ein dummer Schuljunge behhandelt, nur weil ich mich ihrem Überheblichkeitsbündnis nicht in Treue fest anschließe. Wenn man mal die Perspektive kurzzeitig wechselt, dann kommt man vllt zu der Überzeugung, daß ein Miteinander für die Wikipedia unterm Strich hilfreicher wäre als ein Gegeneinander. MfG, --Brodkey65|...„Am Ende muß Glück sein.“ 22:27, 6. Jan. 2020 (CET)
- @Brodkey65: Ich glaube jeder versteht, was Du meinst und jeder von uns kann sich grundsätzlich auch in ihre Lage hinein versetzen. Zwischen Dir und ihr bestehen aber zwei wesentliche Unterschiede: 1. Hast Du WP:WWNI gelesen und verstanden und schreibst nicht am laufenden Band Artikel, die damit so nicht in Einklang zu bringen sind, die Du dann als halbgares Produkt in den ANR entlässt. Und 2. (was viel wichtiger ist): Mit Dir kann man sich heftig streiten, aber immer wieder zur Sachebene zurückkehren und sich auf selbiger auch verständigen. Das haben wir mit dieser Benutzerin mehrfach versucht! Verbesserungsvorschläge werden bestenfalls völlig ignoriert, Verbesserungen revertiert und die Eintragung in die oft schon zur Wikifizierung dringend nötige QS als Mittel missverstanden, vom eigentlichen (politischen, d.h. nicht enzyklopädischen) Thema des Artikels abzulenken. Und damit sind noch die besseren Seiten des Verhaltens umrissen. Ich hatte auch schon Akten von Kindesmisshandlungen und dergleichen auf dem Tisch, die ich nur über mehr als eine Woche verteilt Häppchenweise ertragen konnte - man will gar nicht wissen, was Menschen ihren Kindern so alles antun können. Das bleibt auch mir nicht in der Haut stecken. Wenn mich dann aber jemand mit solchen Tätern vergleicht, ist auch bei mir irgendwann AGF aufgebraucht. Und trotzdem bin ich noch immer bereit, mit dieser Benutzerin zu einer konstruktiven und tragfähigen Lösung zu kommen - leider wünscht sie die selbst nicht. Von der Community würde ich mir sehr wünschen, dass man mir nicht durch die Danke-Funktion Zustimmung ausdrück, sondern diese Benutzerin z.B. zu solchen Gesprächen ermutigt. Mit dem VA ist ein möglicher Weg ja gezeichnet, ob man nun etwas von dem Meta-Kram hält oder nicht… --Domitius Ulpianus (Diskussion) 22:35, 6. Jan. 2020 (CET)
- Ich werbe, auch vor dem genannten Hintergrund der gleichen Ausbildung, dafür sich kollegial zu verhalten. Das zu Bordkey65 persönlich; aber das setzt auch voraus, dass nicht andauernd unsachlich von Überheblichkeit gesprochen wird, die ich persönlich hier eigentlich noch nicht wahrgenommen habe. -- Zu der anderen Thematik: Ich möchte gerne auf den von der IP oben erwähnten Artikel verweisen, den ich selbst erst heute gelesen habe. Wer mit der Auffassung aufgrund des Geschlechtes oder seines Anliegens diskriminiert zu werden, hier in diesem Spektrum Artikel schreibt, läuft Gefahr in eine Selbsterfüllende Prophezeiung zu laufen. Und genau das scheint mir hier der Fall zu sein. --Chz (Diskussion) 22:55, 6. Jan. 2020 (CET)
- Ich habe in der WP nur im Portal:Recht und in der Adminschaft diese Formen von Überheblichkeit wahrgenommen. Die Benutzerin hat sich ja mittlerweile aus der WP verabschiedet. Ich schlage vor, wir helfen zusammen, daß die letzten von ihr eingestellten Artikel irgendwie erhalten werden können. Dann gibt es für die Kollegin vllt die Möglichkeit, inhaltlich mit der WP abzuschließen. MfG, --Brodkey65|...„Am Ende muß Glück sein.“ 22:58, 6. Jan. 2020 (CET)
- Sofern die Artikel vom Lemma her Relevanz aufweisen, und da kann man vor dem genannten Hintergrund von mir aus etwas „liberaler“ sein, bin ich gerne bereit, meine Priorität darauf zu lenken. --Chz (Diskussion) 23:11, 6. Jan. 2020 (CET)
- Ich denke, wir beginnen wieder, uns im Kreise zu drehen. Schon bei ihrer ersten Kontaktaufnahme mit dem Portal sind die Artikel durchgesehen worden. Die Probleme sind umrissen worden. Sie sind so gravierend, dass man die Artikel neu schreiben müsste. Wenn du, Brodkey65, meinst, das leisten zu können und einen Anfang zu machen, bekommst du meine Unterstützung dafür. Das kostet aber enorm viel Zeit, und ich weiß nicht, ob du die investieren kannst und willst. Es ist auch nicht so, dass man nicht auf die Benutzerin zugegangen wäre. Domitius Ulpianus hat es mehrfach versucht. Ich glaube, es ist kein Verstoß gegen WP:ANON, wenn ich jetzt darauf hinweise, dass ich es ebenfalls versucht habe und mehrere Mails mit der Benutzerin austauschte, die im Ton ganz vernünftig waren, aber letztlich keine Annäherung brachten, Kommunikationsregeln zu akzeptieren. --Opihuck 23:52, 6. Jan. 2020 (CET)
- Vielleicht sollten wir einfach mal ein paar Tage abwarten und schauen, ob sich die Situation beruhigt. --Chz (Diskussion) 00:28, 7. Jan. 2020 (CET) P.S. @Opihuck, ich habe Dir wegen Kommunalverfassungsstreit geantwortet, sorry, ist irgendwie in Vergessenheit geraten.
- Ich denke, wir beginnen wieder, uns im Kreise zu drehen. Schon bei ihrer ersten Kontaktaufnahme mit dem Portal sind die Artikel durchgesehen worden. Die Probleme sind umrissen worden. Sie sind so gravierend, dass man die Artikel neu schreiben müsste. Wenn du, Brodkey65, meinst, das leisten zu können und einen Anfang zu machen, bekommst du meine Unterstützung dafür. Das kostet aber enorm viel Zeit, und ich weiß nicht, ob du die investieren kannst und willst. Es ist auch nicht so, dass man nicht auf die Benutzerin zugegangen wäre. Domitius Ulpianus hat es mehrfach versucht. Ich glaube, es ist kein Verstoß gegen WP:ANON, wenn ich jetzt darauf hinweise, dass ich es ebenfalls versucht habe und mehrere Mails mit der Benutzerin austauschte, die im Ton ganz vernünftig waren, aber letztlich keine Annäherung brachten, Kommunikationsregeln zu akzeptieren. --Opihuck 23:52, 6. Jan. 2020 (CET)
- Sofern die Artikel vom Lemma her Relevanz aufweisen, und da kann man vor dem genannten Hintergrund von mir aus etwas „liberaler“ sein, bin ich gerne bereit, meine Priorität darauf zu lenken. --Chz (Diskussion) 23:11, 6. Jan. 2020 (CET)
- Ich habe in der WP nur im Portal:Recht und in der Adminschaft diese Formen von Überheblichkeit wahrgenommen. Die Benutzerin hat sich ja mittlerweile aus der WP verabschiedet. Ich schlage vor, wir helfen zusammen, daß die letzten von ihr eingestellten Artikel irgendwie erhalten werden können. Dann gibt es für die Kollegin vllt die Möglichkeit, inhaltlich mit der WP abzuschließen. MfG, --Brodkey65|...„Am Ende muß Glück sein.“ 22:58, 6. Jan. 2020 (CET)
- Möglicherweise ist es hilfreich, sich einfach einmal kurzzeitig in die Position der anderen Seite zu versetzen. Wie mag es sich wohl für die Benutzerin anfühlen, wenn sie von einer Männerclique aus dem Portal:Recht dauernd abgekanzelt wird? Selbst ich als Volljurist werde von dieser Truppe ja wie ein dummer Schuljunge behhandelt, nur weil ich mich ihrem Überheblichkeitsbündnis nicht in Treue fest anschließe. Wenn man mal die Perspektive kurzzeitig wechselt, dann kommt man vllt zu der Überzeugung, daß ein Miteinander für die Wikipedia unterm Strich hilfreicher wäre als ein Gegeneinander. MfG, --Brodkey65|...„Am Ende muß Glück sein.“ 22:27, 6. Jan. 2020 (CET)
- Zugestanden, andererseits ist es auch schwer persönliche Angriffe und Unterstellungen einfach unkommentiert stehen zu lassen. --Chz (Diskussion) 22:22, 6. Jan. 2020 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Domitius Ulpianus (Diskussion) 23:29, 9. Jan. 2020 (CET)
Sextortion
Zusammenfassung der bisherigen Diskussionen zu dem Thema (in chronologischer Reihenfolge):
- „Schon gewusst?“ Abschnitt zum Artikel
- Archivierte Artikeldiskussion auf diesem Portal
- Löschdiskussion
- Löschprüfung
- Aktueller Artikel im BNR der Antragstellerin --Chz (Diskussion) 11:15, 9. Jan. 2020 (CET)
Ich möchte darauf hinweisen, dass zum Thema Sextortion zurzeit eine Löschprüfung erfolgt. --Chz (Diskussion) 00:41, 9. Jan. 2020 (CET)
- Und offensichtlich schon erledigt; dies mit der richtigen Maßnahme. Da Bringschuld der Verfasserin besteht, ist auch hier nichts zu beraten. In die Überarbeitung des Artikels habe ich mich persönlich bewusst nicht eingebracht, denn es liegt kein Rechtsthema vor. Allenfalls könnte der Komplex im soziologischen Bereich beschrieben werden - und falls Brücken zum Recht geschlagen werden sollten, dann aus der Tiefe der Straftatbestände selbst heraus (beispielsweise „Erpressung“). Dort könnte der Begriff kurzerklärt werden und als Handlungsalternative bei „Gewalt/Drohung“ erwähnt werden. Allerdings auch unter Angabe Begriffsherkunft und Abgrenzung zur üblichen Terminologie des Strafrechts! Aus rechtlicher Sicht ist das m.E. bereits das Ultimum. I.Ü.: Feuer frei für die Soziologen, falls der Begriff dort etabliert sein sollte. Aber bitte keine weitere WP:TF im Portalbereich Recht. --Stephan Klage (Diskussion) 09:30, 9. Jan. 2020 (CET)
Ich schließe mich inhaltlich gerne den Ausführungen von Stephan Klage und Domitius Ulpianus an. Sextortion beschreibt möglicherweise rechtlich relevantes menschliches Verhalten aus soziologischer oder psychologischer Perspektive, ist begrifflich aber nicht in der Rechtswissenschaft etabliert, und beschreibt zumindest dort keinen fassbaren Straftatbestand. Deswegen rege ich auch an, diesen Begriff vor einem möglichen soziologischen Hintergrund zu erklären. Dass der Begriff nicht etabliert zu sein scheint, ergibt sich im Übrigen auch schon aus der SG Diskussion, war aber als Relevanzkriterium in der LD nicht der Grund für den entscheidenden Administrator den Artikel in den BNR zu verschieben. Sollte Sextortion rechtlich gefasst werden, dann unter Bedenken, nur als Beschreibung eines Phänomens im Strafrecht; ggf. als kriminologischer Aspekt. Jedoch kein StA würde ihn in seiner Anklageschrift verwenden. -- Nur als Randbemerkung: Kuppelei ist zumindest in Dtl. kein Straftatbestand mehr; das dürfte auch für alle anderen zumindest europäischen Länder und die USA zutreffen. --Chz (Diskussion) 10:03, 9. Jan. 2020 (CET)
- Einwurf eines Nicht-Juristen: Nach der Beschreibung und v.a. den Quellen wird der Begriff v.a. im Zusammenhang mit Internetkriminalität verwendet, wäre also analog zu Ausdrücken wie Cyber-Mobbing oder Skimming (Betrug). Auch das sind, in dieser Notation, keine Straftatbestände. Gibt es da relevante Unterschiede, die ich übersehe?--Meloe (Diskussion) 14:51, 9. Jan. 2020 (CET)
- Ein wesentlicher direkt ins Auge fallender Unterschied besteht darin, dass sich Skimming (Betrug) in der Tat den im Kreditkartenbetrug einschlägigen betrügerischen Tatbeständen als Vorbereitungshandlung zuordnen lässt und Cyber-Mobbing nicht unter strafrechtlichen Gesichtspunkten abgehandelt wird. Der Artikel sollte bestenfalls kein Rechtsthema unter diesem Lemma behandeln. Und die jetzige Einleitung „Sextortion ist eine Art von Erpressung ...“ ist leider ganz unbrauchbar. --Chz (Diskussion) 15:23, 9. Jan. 2020 (CET)
- +1 zu Chz, tatsächlich ist der Artikel Cyber-Mobbing ein ziemliches gutes Beispiel dafür, wohin sich auch der Artikel Sextortion sinnvollerweise entwickeln könnte: Nämlich als umfassende Beschreibung eines Phänomens, die ihre Behandlung durch die Justiz auch gar nicht aussparen muss. Entscheidend ist aber, dass es eben als Phänomen behandelt wird, das auch die Justiz beschäftigt, und nicht als irgendwie strafrechtliche Kategorie. Die einzige ernsthafte Alternative für eine juristische Behandlung des Themas hat Stephan Klage aufgezeigt: Den Artikel Sextortion zerschlagen und die jeweiligen unter „Sextortion“ gefassten Handlung bei den einzelnen Straftatbeständen als Beispiele möglicher Begehungsweisen erwähnen. Das würde dem Phänomen dann aber nicht gerecht. @Sparrow (麻雀): zur Kenntnisnahme dieses Vorschlags/Beispiels. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 21:57, 9. Jan. 2020 (CET)
Die Diskussion hier sollte aus gegebenem Anlass ausgesetzt werden. --Bubo 容 22:31, 9. Jan. 2020 (CET)
Siehe auch hier. --Opihuck 22:34, 9. Jan. 2020 (CET)
Ich bin derzeit mit anderem beschäftigt und möchte deshalb nur zu bedenken geben, ob es nicht besser wäre, das Portal zöge sich einmal aus diesen Debatten ganz zurück und überließe alles seinem Gang? Die Welt ginge nicht unter, und es würde sich sicherlich eine gewisse Beruhigung einstellen, früher oder später.--Aschmidt (Diskussion) 23:11, 9. Jan. 2020 (CET)
- Ja, das ist richtig. Ich werde das persönlich auch zum Anlass nehmen mich zu keinem der in Frage stehenden Themenbereiche vorerst mehr zu äußern. Eine Beruhigung der Lage ist relevant. --Chz (Diskussion) 23:17, 9. Jan. 2020 (CET)
- Dem ist nichts hinzuzufügen; ich nehme auch alle betreffenden Artikel von meiner Beobachtungsliste --Domitius Ulpianus (Diskussion) 23:19, 9. Jan. 2020 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Bubo 容 23:21, 9. Jan. 2020 (CET)
Strafrecht (Deutschland)
Liebe Kollegen, die Einleitung des Artikels Strafrecht (Deutschland) ist unverhältnismäßig lang. Bekommen wir das ohne Substanzverlust umstrukturiert? Danke vorab für weiterführende Ideen. -Klaus Bells (Jurist und Pedant) (Diskussion) 20:41, 5. Jan. 2020 (CET)
- Weiterführende Ideen? Es bedarf keiner Weiterungen, an der aufgeworfenen Idee sollte zur Umsetzung festgehalten werden (Eliminierung auch der Spiegelpunkte, die sich in einer EL nie gut machen). Das zum Einen. Die Einleitung sollte inhaltlich deutlich besser werden und das gilt auch für die Struktur. Nur BEISPIELSWEISE: Zuordnung: StrafR=Rechtsgebbiet des ÖR | Der Eröffnungsabsatz ist eine Katastrophe! Stattdessen: Gesamtheit von Rechtsnormen zur Bezeichnung von Straftaten und ihren Rechtsfolgen | Darstellung elementarer Rechtsgüter | Sanktion<->Prävention | AT<->BT | Verfahrensgesetze | Völkerstrafrecht. Gruß --Stephan Klage (Diskussion) 23:00, 5. Jan. 2020 (CET)
- Also meiner Meinung nach ist die Einleitung erstmal wirklich dringend überarbeitungsbedürftig. Nicht der Zweck des Strafrechts ist i.A. umstritten, sondern es gibt unterschiedliche Theorien über den Zweck von Strafe, wobei Strafe als solches subsidiärer Rechtsgüterschutz ist, und man dabei, der Systematik folgend, sich auch gleich mit dem Artikel Strafe beschäftigen müsste, da dieser im Bereich der psychologischen Wissenschaft sicher etwas anderes meint als im rechtswissenschaftlichen Sinne. --Chz (Diskussion) 11:51, 7. Jan. 2020 (CET)
Auf den QS Abschnitt möchte ich an der Stelle verweisen. Vielleicht sollte man die Diskussion dort weiterführen. --Chz (Diskussion) 10:02, 8. Jan. 2020 (CET)
Hallo, ich möchte noch einmal die Frage aufwerfen, warum die Kategorie:Jurist derzeit als Unterkategorien nur drei Kategorien zu Juristen in Antike, Mittelalter und Früher Neuzeit hat, die Kategorie:Person (Recht) nach Tätigkeit dagegen eine Reihe von Kategorien enthält, die eigentlich schon per Definition eine Unterkategorie der Juristen sein sollten (wie Kategorie:Dichterjurist, Kategorie:Militärjurist, Kategorie:Jurist im Kirchendienst, Kategorie:Verwaltungsjurist und Kategorie:Wirtschaftsjurist), oder die Berufe bezeichnen, die nur (oder praktisch nur) von Juristen ausgeübt werden können (wie Kategorie:Rechtswissenschaftler, Kategorie:Notar, Kategorie:Rechtsanwalt, Kategorie:Richter, Kategorie:Staatsanwalt). Das führt z.B. zuder Inkonsistenz, dass die Kategorie:Rechtswissenschaftler insgesamt keine Unterkategorie der Kategorie:Jurist ist, die Rechtswissenschaftler des 11. bis 18. Jahrhunderts dagegen schon Unterkategorien der entsprechenden Kategorien aus Kategorie:Jurist nach Epoche. Über eine klarere Zuordnung der Kategorien ist 2016 schon mal im Portal:Recht diskutiert worden, aber ohne rechtes Ergebnis. Ich möchte anregen, die Diskussion wieder aufzunehmen. In Anknüpfung an die damalige Diskussion sehe ich drei mögliche Lösungen:
1. Die Kategorie:Jurist wird aufgelöst, weil sie eigentlich systemfremd ist (sie ist, wenn man als Zuordnungskriterium auf ein juristisches Studium abhebt, wohl die einzige Kategorie, in der Personen nicht nach tatsächlicher Tätigkeit, sondern rein nach Ausbildung kategorisiert werden). Diese Lösung hat Benutzer:Stechlin in der Diskussion zwischenzeitlich favorisiert, ist aber wohl dann wieder davon abgerückt. Sie würde wohl voraussetzen, dass die drei Kategorien aus Kategorie:Jurist nach Epoche in Kategorie:Person (Recht) in der Antike usw. verschoben würde und dass man bei allen, die direkt in der Kategorie:Jurist stehen, prüft, ob die besser in präziseren Kategorien stehen sollten (falls sie nicht ohnehin schon drin stehen).
2. Die Kategorie:Jurist wird so definiert, dass sie sich nicht auf die Ausbildung bezieht, sondern auf die Tätigkeit als Jurist. Dann kann sie Unterkategorie der Kategorie:Person (Recht) nach Tätigkeit sein, und die Kategorie:Rechtswissenschaftler, Kategorie:Notar, Kategorie:Rechtsanwalt, Kategorie:Richter, Kategorie:Staatsanwalt, Kategorie:Dichterjurist, Kategorie:Militärjurist, Kategorie:Jurist im Kirchendienst, Kategorie:Verwaltungsjurist und Kategorie:Wirtschaftsjurist) könnten dierekte Unterkategorien der Kategorie:Jurist sein.
3. Die gerade genannten Kategorien werden zusätzlich zur Kategorie:Person (Recht) nach Tätigkeit auch in die Kategorie:Jurist eingeordnet.
Es wäre schön, wenn das Portal hier zu einer Entscheidung kommt. Der jetzige Zustand erscheint jedenfalls nicht als sinnvoll.--Zweioeltanks (Diskussion) 11:31, 7. Jan. 2020 (CET)
- Wenn das Portal hierzu keine Meinung hat, würde ich in den nächsten Tagen die Lösung 2 umsetzen.--Zweioeltanks (Diskussion) 08:47, 14. Jan. 2020 (CET)
Einheitliche Lemmawahl bei EU-Richtlinien
Über den von mir bearbeiteten Artikel Parabene bin ich auf den Artikel Tabakerzeugnisgesetz gestoßen, welcher sich wiederum - wie viele andere Artikel auf die EU-Richtlinie 2014/40/EU bezieht. Einen Artikel zur Richtlinie 2014/40/EU gibt es noch nicht. Bei der Suche für das richtige Lemma zeigt sich, dass es keine einheitliche Lemmawahl für EU-Richtlinien gibt. Man findet Artikel vom Typ
- Richtlinie 67/548/EWG (nur Nummer)
- RoHS-Richtlinien (nur Name)
- Richtlinie 2011/95/EU (Qualifikationsrichtlinie) (Nummer mit Name in Klammern)
- Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (Nummer und Name gemischt).
Gibt es von eurer Seite Bestrebungen, solche Lemma zu vereinheitlichen oder zumindest eine Empfehlung wie neue Lemmata gewählt werden sollten? Gruß --Bert (Diskussion) 21:12, 14. Jan. 2020 (CET)
- Ja, die gab und gibt es, aber wir haben bisher keine Einigung erzielen können. Den aktuellen Meinungsstand kannst du unter https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Namenskonventionen#Rechtsquellen_(Gesetze,_Verordnungen_u._%C3%84.), letzter Punkt, nachlesen. Ich hätte einen Vorschlag für dich, sage ihn dir aber aus guten Gründen nicht ;) Gruß --Opihuck 21:18, 14. Jan. 2020 (CET)
Hitojichi shihō ...
... steht in der allgemeinen Qualitätssicherung. Sollte man da noch zusätzlich die Vorlage QS-Recht setzten oder erst einmal abwarten?--Katakana-Peter (Diskussion) 06:35, 14. Jan. 2020 (CET)
- Es sollte erstmal in der allgemeinen QS stehen bleiben, weil es hier wohl keinen Kollegen gibt, der sich damit auskennt. Da ist die Chance in der allg. QS höher. --Chz (Diskussion) 10:19, 15. Jan. 2020 (CET)
Lexsoft.de leitet jetzt nach wolterskluwer-online.de um
Und damit sind alle Lexsoft-Links tot :-( Sind wohl 278 http plus zwei https-Links. https://de.wikipedia.org/w/index.php?target=www.lexsoft.de&title=Spezial%3AWeblinksuche --Wurgl (Diskussion) 08:54, 15. Jan. 2020 (CET)
- @Wurgl:: Hmm, [2] und [3] leiten bei mir nicht weiter und haben plausiblen Inhalt. War vielleicht nur ein temporäres Problem? --Count Count (Diskussion) 09:15, 15. Jan. 2020 (CET)
Also http://www.lexsoft.de leitet weiter.Aufgefallen ist mit das hier: Spezial:Diff/195845644. Kann durchaus sein, dass nicht alle weiterleiten. --Wurgl (Diskussion) 09:18, 15. Jan. 2020 (CET)- Aha! Nicht genau genug geguckt. Überschrift geändert. Sind eventuell nur die Niedersachsen betroffen? --Wurgl (Diskussion) 09:21, 15. Jan. 2020 (CET)
Moin zusammen. Ich vertrete die Auffassung, dass die BVerfg-Entscheidung zu Wunsiedel usw. kein Beispiel für Gesinnungsstrafrecht ist. Wer schaut da mal bitte vorbei? Grüße--Pacogo7 (Diskussion) 23:09, 29. Jan. 2020 (CET)
- Das behauptet auch niemand. Aber der Inhalt der Entscheidung dreht sich genau darum. Riegers Argumentation in der Verfassungsgbeschwerde ist symptomatisch für die Nazi-Szene und andere interessierte Kreise, die ihre nationalsozialistische Weltanschauung möglichst verharmlosend und ungehindert verbreiten und die Gesellschaft damit aggressiv polarisieren wollen. Mir scheint, diese Hintergründe sind Dir nicht hinreichend bekannt. Ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ist per se nicht "irrelevant". Lies mal bitte die Randnummern in der Entscheidung, die sich mit der Abgrenzung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung von der NS-Gewaltherrschaft beschäftigen. Riegers "Argumente" werde ich hier bestimmt nicht verbreiten. Dazu gibt es rechte Foren noch und noch. Ich werde den Abschnitt noch genauer belegen, lasse ihn aufgrund derart unkundiger Einwände aber bestimmt nicht "herausnehmen". Im übrigen ist meine Bearbeitung des Artikels insgesamt noch nicht abgeschlossen. Grüße, R2Dine (Diskussion) 23:46, 29. Jan. 2020 (CET)
- Die Nazistrategie mag es sein, von Gesinnungsstrafrecht in diesem Zusammenhang zu sprechen, das ist aber keine angemessene Quelle. Ich gehe jetzt auf die VM damit.--Pacogo7 (Diskussion) 23:55, 29. Jan. 2020 (CET)
- Du hast leider die BVerfG-Entscheidung nicht im Mindesten verstanden. R2Dine (Diskussion) 00:01, 30. Jan. 2020 (CET)
- In der Wunsiedelentscheidung kommt das Wort Gesinnungsstrafrecht nicht vor. Einzig hier, im NPD-Verbotsverfahren wird das Wort mal am Rande erwähnt um sich davon zu distanzieren.--Pacogo7 (Diskussion) 00:11, 30. Jan. 2020 (CET)
- Noch mal im Detail: Das geltende Tatstrafrecht zeichnet sich im Unterscheid zum überkommenen Täter- oder Gesinnungsstrafrecht dadurch aus, dass gerade nicht Überzeugungen, Meinungen und eben die Gesinnung des Täters Grund der Strafbarkeit sind, sondern bestimmte Taterfolge (Rechtsgutverletzungen). Das steht im Abschnitt zur "Entwicklung des Tatstrafrechts." Genau das ist aber der Vorwurf von rechts gegen die Strafbarkeit der Volksverhetzung. Die Verherrlichung und Verharmlosung der NS-Zeit soll als bloße "Meinung" von Art. 5 GG geschützt und § 130 StGB nicht geeignet sein, die Meinungsfreiheit zulässig einzuschränken. Das BVerfG begründet eingehend, dass auch der Tatbestand des § 130 StGB den tatstrafrechtlichen Anforderungen genügt und einem vorverlagerten Rechtsgüterschutz dient insofern, als eine friedliche öffentliche Auseinandersetzung um die geltende politische Ordnung geschützt werden, indem gegen bestimmte Personen oder Gruppen zum Hass aufzustacheln oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen aufzufordern unter Strafe steht. Es geht darin gerade nicht um gesinnungsstrafrechtliche Gedankenzensur, sondern um das Verhindern von öffentlichen, politisch motivierten Straßenschlachten oder Morden wie in der Weimarer Zeit. - Meine Bearbeitung an dem Artikel war im übrigen längst noch nicht abgeschlossen. Wenn ich soweit bin, stelle ich die Überarbeitung ein. Dann mag sie diskutiert werden. Im übrigen frage ich mich, warum der Abschnitt in seiner ursprünglichen Fassung zum "Vorwurf des Gesinnungsstrafrechts in der Bundesrepublik Deutschland" (siehe hier) nicht "herausgnommen" worden war, gerade wenn man wert auf Quellen legt. Grüße, R2Dine (Diskussion) 10:55, 30. Jan. 2020 (CET)
- Wenn es "nicht um gesinnungsstrafrechtliche Gedankenzensur" geht, dann gehört es auch nicht in den Artikel. Dass Rieger das vielleicht anders sah, das ist für Wikipedia nicht einschlägig. Nicht relevant. Keine wissenschaftliche Quelle. Eher Theoriefindung und Begriffsetablierung Wir lassen uns nicht von der Neonaziszene diktieren, was für WP relevant ist.--Pacogo7 (Diskussion) 12:44, 30. Jan. 2020 (CET)
- Noch mal im Detail: Das geltende Tatstrafrecht zeichnet sich im Unterscheid zum überkommenen Täter- oder Gesinnungsstrafrecht dadurch aus, dass gerade nicht Überzeugungen, Meinungen und eben die Gesinnung des Täters Grund der Strafbarkeit sind, sondern bestimmte Taterfolge (Rechtsgutverletzungen). Das steht im Abschnitt zur "Entwicklung des Tatstrafrechts." Genau das ist aber der Vorwurf von rechts gegen die Strafbarkeit der Volksverhetzung. Die Verherrlichung und Verharmlosung der NS-Zeit soll als bloße "Meinung" von Art. 5 GG geschützt und § 130 StGB nicht geeignet sein, die Meinungsfreiheit zulässig einzuschränken. Das BVerfG begründet eingehend, dass auch der Tatbestand des § 130 StGB den tatstrafrechtlichen Anforderungen genügt und einem vorverlagerten Rechtsgüterschutz dient insofern, als eine friedliche öffentliche Auseinandersetzung um die geltende politische Ordnung geschützt werden, indem gegen bestimmte Personen oder Gruppen zum Hass aufzustacheln oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen aufzufordern unter Strafe steht. Es geht darin gerade nicht um gesinnungsstrafrechtliche Gedankenzensur, sondern um das Verhindern von öffentlichen, politisch motivierten Straßenschlachten oder Morden wie in der Weimarer Zeit. - Meine Bearbeitung an dem Artikel war im übrigen längst noch nicht abgeschlossen. Wenn ich soweit bin, stelle ich die Überarbeitung ein. Dann mag sie diskutiert werden. Im übrigen frage ich mich, warum der Abschnitt in seiner ursprünglichen Fassung zum "Vorwurf des Gesinnungsstrafrechts in der Bundesrepublik Deutschland" (siehe hier) nicht "herausgnommen" worden war, gerade wenn man wert auf Quellen legt. Grüße, R2Dine (Diskussion) 10:55, 30. Jan. 2020 (CET)
- In der Wunsiedelentscheidung kommt das Wort Gesinnungsstrafrecht nicht vor. Einzig hier, im NPD-Verbotsverfahren wird das Wort mal am Rande erwähnt um sich davon zu distanzieren.--Pacogo7 (Diskussion) 00:11, 30. Jan. 2020 (CET)
- Du hast leider die BVerfG-Entscheidung nicht im Mindesten verstanden. R2Dine (Diskussion) 00:01, 30. Jan. 2020 (CET)
- Die Nazistrategie mag es sein, von Gesinnungsstrafrecht in diesem Zusammenhang zu sprechen, das ist aber keine angemessene Quelle. Ich gehe jetzt auf die VM damit.--Pacogo7 (Diskussion) 23:55, 29. Jan. 2020 (CET)
Liebe Kollegen, könnte es sein, dass das Lemma für uns Juristen vielleicht etwas problematisch ist, weil es Tür und Tor für Interpretationen öffnet? Ich möchte euch als Anregung einen Satz des BGH zu bedenken geben (BGH, Urteil vom 12. Oktober 1965 – 3 StR 20/65 –, BGHSt 20, 287-292): "Im Rechtsstaat gibt es kein Gesinnungsstrafrecht." --Opihuck 16:09, 30. Jan. 2020 (CET)
- Wie wahr. Nichts anderes sagt auch das BVerfG. Und sicher "lassen wir uns nicht von der Neonaziszene diktieren, was für WP relevant ist." Wenn allerdings die Naziszene (hier in Gestalt von Herrn Rieger) bestimmte Behauptungen aufstellt und damit die FDGO zu verunglimpfen sucht (hier § 130 StGB), muss auch die WP das aufgreifen und einen vorhandenen öffentlichen Diskurs dazu kritisch darstellen. Siehe z.B. auch hier: Als feindstrafrechtliche Regelung ist § 130 Abs. 4 StGB eine Norm wider die Aufklärung, die als Gesinnungsstrafrecht das Prinzip der Meinungsfreiheit verletzt. zu Mike Ulbricht: Volksverhetzung und das Prinzip der Meinungsfreiheit. Strafrechtliche und verfassungsrechtliche Untersuchung des § 130 Abs. 4 StGB, erschienen 2017 bei C.F.Müller (!) und die Rezension hier zum Thema "wissenschaftliche Quellen." Ich glaube, Pacogo7, da hast Du mich bisher ziemlich missverstanden. R2Dine (Diskussion) 17:12, 30. Jan. 2020 (CET)
Ich möchte bemerken, dass die Judikatur des BVerfG gerade in Zusammenhang mit § 130 StGB von der wohl (bis vor kurzem noch) h.M. abweicht, die als bestimmendes Rechtsgut ausschließlich den öffentlichen Frieden angesehen hat. Der Absatz IV ist im Übrigen von seiner Entstehung her außerordentlich unglücklich, weil in BT Drs. 15/5051,6 von einer „Handhabe für eine erleichterte Untersagung“ gesprochen wird. Das öffnet natürlich radikalisierteren Gruppen eine einfache auf der Hand liegende Argumentation. Da Wikipedia kein Rechtsforum ist und auch keine Sammlung juristischer Schriften, halte ich es nicht für glücklich, hier einen Diskurs darzustellen, der über eine allgemein lexikalische Darstellung hinausgeht. Die „Politisierung“ von Wikipedia, egal ob von „linker“ / „rechter“ Seite oder politisch organisierten Interessengruppen, betrachte ich seit einiger Zeit mit erheblicher Sorge --Chz (Diskussion) 22:18, 30. Jan. 2020 (CET)
- Ulbricht und Rieger sind keine einschlägigen Quellen, die bei WP Relevanz stiften. Vielmehr hat Chz recht, wenn er darauf besteht, dass Wikipedia kein Rechtsforum ist.--Pacogo7 (Diskussion) 00:50, 31. Jan. 2020 (CET)
- Dann bitte auch den Artikel zur Online-Überwachung zusammenstreichen und viele andere mehr mit Abschnitten wie "Kritik" oder "Rechtspolitik" ... Gegenüber rechter Demagogie den Kopf in den Sand zu stecken, finde ich nicht richtig, auch nicht für die WP. Bedauerlich, wenn das hier die Mehrheitsmeinung ist, wobei ich die Argumentation verstehe. R2Dine (Diskussion) 08:03, 31. Jan. 2020 (CET)
- Rechte Demagogie hat hier bei WP nichts zu suchen. Wir wollen hier den Quatsch nicht etablieren. --Pacogo7 (Diskussion) 10:10, 31. Jan. 2020 (CET)
- Dann bitte auch den Artikel zur Online-Überwachung zusammenstreichen und viele andere mehr mit Abschnitten wie "Kritik" oder "Rechtspolitik" ... Gegenüber rechter Demagogie den Kopf in den Sand zu stecken, finde ich nicht richtig, auch nicht für die WP. Bedauerlich, wenn das hier die Mehrheitsmeinung ist, wobei ich die Argumentation verstehe. R2Dine (Diskussion) 08:03, 31. Jan. 2020 (CET)
- Ulbricht und Rieger sind keine einschlägigen Quellen, die bei WP Relevanz stiften. Vielmehr hat Chz recht, wenn er darauf besteht, dass Wikipedia kein Rechtsforum ist.--Pacogo7 (Diskussion) 00:50, 31. Jan. 2020 (CET)
- R2Dine, juristisch betrachtet ist eine Meinung, die den § 130 IV StGB als verfassungsrechtlich zumindest problematisch ansieht, durchaus sehr gut vertretbar. Denn es handelt sich dabei offensichtlich um eine Einfügung, die anlassbezogen und auf polizeiliche Zwecke ausgerichtet ist. Der Anlass war im Übrigen die befürchteten Neo-Nazi Aufmärsche zum 60. Jahrestag der Kapitulation am 9. Mai 2005. Diese Rechtsmeinung wird im Übrigen u.a. von Fischer (Siehe auch FS-Puppe 2011 aaO.) vertreten, der sicher eine sehr hohe Reputation im Strafrecht genießt. Es ist halt immer eine Frage von welcher Seite man sich dem Thema nähert. Nähert man sich ihm von politischer Seite, dann kann man so etwas sicher zur Agitation sehr gut nutzen (was problematisch ist); nähert man sich von Seiten der Rechtswissenschaft, wird man hier eine äußerst problematische Entwicklung der strafrechtlichen Gesetzgebung nicht verschweigen dürfen. Auch in der Kommentierung (z.B. T/F) werden erhebliche Bedenken erhoben. Daran ändert auch die RSpr. des BVerfG nichts. Ich halte deswegen § 130 IV StGB für absolut kein gutes Beispiel im angezogenen Artikel; da gibt es bestimmt andere Möglichkeiten. Im Übrigen möchte ich abschließend bemerken, dass der Absatz IV in der Praxis fast nie zur Anwendung kommt (Verurteilungszahlen seit 2006 zwischen 3 und 5, vgl. T/F 65. Aufl. § 130 Rz. 40 mWn). --Chz (Diskussion) 12:42, 31. Jan. 2020 (CET)
- Ok, dann nehme ich mal an, dass der Absatz zu § 130 StGB ganz draußen bleibt, auch die alte Fassung. R2Dine (Diskussion) 13:14, 31. Jan. 2020 (CET)
- Ich werde mich als Autor auf dem Artikel nicht einbringen, da ich hier in Wikipedia genug schlechte Erfahrung in Zusammenhang mit politisch aufgeheizten Themen gemacht habe. Das können die bisher Beteiligten gerne selbst entscheiden. Ich finde Deine Motivation, und das soll an der Stelle nicht unerwähnt bleiben, durchaus lobenswert, nur ist eben diese Rechtsnorm wirklich nicht gut geeignet. --Chz (Diskussion) 13:21, 31. Jan. 2020 (CET)
- Ok, dann nehme ich mal an, dass der Absatz zu § 130 StGB ganz draußen bleibt, auch die alte Fassung. R2Dine (Diskussion) 13:14, 31. Jan. 2020 (CET)
- R2Dine, juristisch betrachtet ist eine Meinung, die den § 130 IV StGB als verfassungsrechtlich zumindest problematisch ansieht, durchaus sehr gut vertretbar. Denn es handelt sich dabei offensichtlich um eine Einfügung, die anlassbezogen und auf polizeiliche Zwecke ausgerichtet ist. Der Anlass war im Übrigen die befürchteten Neo-Nazi Aufmärsche zum 60. Jahrestag der Kapitulation am 9. Mai 2005. Diese Rechtsmeinung wird im Übrigen u.a. von Fischer (Siehe auch FS-Puppe 2011 aaO.) vertreten, der sicher eine sehr hohe Reputation im Strafrecht genießt. Es ist halt immer eine Frage von welcher Seite man sich dem Thema nähert. Nähert man sich ihm von politischer Seite, dann kann man so etwas sicher zur Agitation sehr gut nutzen (was problematisch ist); nähert man sich von Seiten der Rechtswissenschaft, wird man hier eine äußerst problematische Entwicklung der strafrechtlichen Gesetzgebung nicht verschweigen dürfen. Auch in der Kommentierung (z.B. T/F) werden erhebliche Bedenken erhoben. Daran ändert auch die RSpr. des BVerfG nichts. Ich halte deswegen § 130 IV StGB für absolut kein gutes Beispiel im angezogenen Artikel; da gibt es bestimmt andere Möglichkeiten. Im Übrigen möchte ich abschließend bemerken, dass der Absatz IV in der Praxis fast nie zur Anwendung kommt (Verurteilungszahlen seit 2006 zwischen 3 und 5, vgl. T/F 65. Aufl. § 130 Rz. 40 mWn). --Chz (Diskussion) 12:42, 31. Jan. 2020 (CET)
Eine ähnliche Problematik haben wir übrigens bei Inzest, denn der Tatbestand ist mit dem Konzept des Strafrechs, was auf Sozialschädlichkeit und Rechtsgüterschutz gerichtet ist, ebenfalls nach einer vordringlichen Meinung nicht zu rechtfertigen. Und diese Kritik besteht schon seit langem. Im Artikel wird aber stattdessen mit einer „Aktuellen Debatte“ im Kritikfeld „rumgeiert“, weil sich vermutlich keiner traut, die tatsächlich in der Jurisprudenz schon seit langem geführte Kritik ordnungsgemäß darzustellen. ;-) --Chz (Diskussion) 15:43, 31. Jan. 2020 (CET)
- Bei "Inzest" muss ich mich nun nicht einbringen ... R2Dine (Diskussion) 17:54, 31. Jan. 2020 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Chz (Diskussion) 12:11, 10. Feb. 2020 (CET)
Artikelprüfwerkstatt
Hallo zusammen, aufgrund eines Artikels (Europäisches Institut für Klima & Energie), über den ich vor Kurzem gestolpert bin, habe ich eine administrative Anfrage [[4]] gestellt. Der Artikel ist mE in einem höchst sensiblen Bereich geschrieben und kann, so wie er derzeit ausformuliert wird, für WP und die einzelnen Autoren rechtliche Nachteile bedeuten, wenn ein Anwalt sich darauf einschiessen will. Ich habe nun angeregt, dass im Zusammenhang mit problematischen Artikeln und/oder Passagen eine Art von Wikipedia:Artikelprüfwerkstatt eingerichtet wird, bei der Autoren ihre Artikel oder potentiell "gefährliche" Passagen von Juristen überprüfen lassen können. Mein Vorschlag geht dahin, dass diese Artikleprüfwerkstatt dem Portal Recht angegliedert wird. Leider kennen die meisten Autoren das Portal Recht nicht, weswegen eine eigene institutionelle Einrichtung (zB ähnlich dem Wikipedia:Relevanzcheck) mE hier von Vorteil wäre. SG, Asurnipal (Diskussion) 10:10, 30. Jan. 2020 (CET)
- Ich befürchte niemand hier, mich eingeschlossen, würde verantwortlich eine solche rechtliche Prüfung pro bono mit den verbundenen Haftungsrisiken übernehmen. Dass dieser Artikel allerdings tatsächlich äußerst problematisch formuliert ist, und dringend einer Revision im Hinblick auf Neutralität bedarf, liegt auf der Hand. Aber dazu bedarf es keines Rechtsgutachtens, sondern eher einer Löschdiskussion oder einer ambitionierten Abänderung. Will heißen, die in Wikipedia vorhandenen Verfahrensweisen rational angewendet dürfte solche Probleme lösen. --Chz (Diskussion) 22:31, 30. Jan. 2020 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Chz (Diskussion) 12:12, 10. Feb. 2020 (CET)
File:Jagdkommando Truppenabzeichen.jpg hat derzeit auf Commons die Lizenz {{PD-AustrianGov}}. Nachdem ich noch commons:Category:Unit badges of the army of Austria gefunden habe, war ich verwundert, dass die Dateien so lizensiert werden können (Wenn schon nicht als GFDL + cc-by-sa-3.0,2.5,2.0,1.0 oder gar PD-self) und habe nachgelesen.
§7 UrhG sagt "Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlässe, Bekanntmachungen und Entscheidungen sowie ausschließlich oder vorwiegend zum amtlichen Gebrauch hergestellte amtliche Werke der im § 2 Z 1 oder 3 bezeichneten Art genießen keinen urheberrechtlichen Schutz." Hier kann es eigentlich nur ausschließlich oder vorwiegend zum amtlichen Gebrauch hergestellte amtliche Werke der im § 2 Z 1 oder 3 bezeichneten Art sein. § 2 behandelt allerdings Werke der Literatur, wobei §2 UrhG besagt "Werke der Literatur im Sinne dieses Gesetzes sind: 1. Sprachwerke aller Art einschließlich Computerprogrammen (§ 40a); [...] 3. Werke wissenschaftlicher oder belehrender Art, die in bildlichen Darstellungen in der Fläche oder im Raume bestehen, sofern sie nicht zu den Werken der bildenden Künste zählen." §3 UrhG besagt "(1) Zu den Werken der bildenden Künste im Sinne dieses Gesetzes gehören auch die Werke der Lichtbildkunst (Lichtbildwerke), der Baukunst und der angewandten Kunst (des Kunstgewerbes). (2) Werke der Lichtbildkunst (Lichtbildwerke) sind durch ein photographisches oder durch ein der Photographie ähnliches Verfahren hergestellte Werke."
Meine Fragen sind hier:
- Kann §7 UrhG zutreffen, wenn es ein Bild ist, obwohl in §2 Z3 von Werke[n] der Literatur die rede ist?
- Die Rede ist von "Werke[n] wissenschaftlicher oder belehrender Art". Für mich ist dieses Bild weder das eine noch das andere. Es handelt sich um ein Logo einer Einheit des ÖBH. Das ist aus meiner Sicht nicht belehrend und schon gar nicht wissenschaftlich.
- Was sind "Werke [...], die in bildlichen Darstellungen [...] bestehen"? Ist das Literatur im öffentlichen Raum (Da fällt mir außer File:Wiener Parlament Detail.jpg jetzt auf die schnelle nichts besseres ein)
- Selbst wenn es kein nicht als Lichtbild anzusehen ist (wobei ein erstellen mit z.B. Inkscape meiner Meinung nach als "ähnliches Verfahren" gelten kann), müsste so ein Patch nicht ein Werk "der angewandten Kunst" sein?
--D-Kuru (Diskussion) 21:57, 9. Feb. 2020 (CET)
- Die Seite WP:Urheberrechtsfragen kennst Du? --Bubo 容 22:08, 9. Feb. 2020 (CET)
- Jetzt schon. Soll ich die Frage als ganzes verschieben (sprich hier löschen) oder soll sie für die Archivierung belassen werden ? --D-Kuru (Diskussion) 23:56, 9. Feb. 2020 (CET)
- Mach es so, wie es Dir am besten gefällt. :-) --Bubo 容 09:34, 10. Feb. 2020 (CET)
- Jetzt schon. Soll ich die Frage als ganzes verschieben (sprich hier löschen) oder soll sie für die Archivierung belassen werden ? --D-Kuru (Diskussion) 23:56, 9. Feb. 2020 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Bubo 容 10:04, 10. Feb. 2020 (CET)
Im Artikel Artikel 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland fehlt im Absatz Gewährleistung der Art. 3 Absatz 2, 3 GG das folgende Urteil das Partielle Verfassungswidrigkeit von § 21 Abs 1 Nr 3 PStG iVm § 22 Abs 3 PStG wegen fehlender Möglichkeit zur Eintragung einer weiteren positiven Geschlechtsbezeichnung bei Person mit Varianten der Geschlechtsentwicklung Link zum Urteil: http://www.rechtsprechung-im-internet.de/jportal/portal/t/19ke/page/bsjrsprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=10908&fromdoctodoc=yes&doc.id=KVRE422471701&doc.part=L&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint --Fiver, der Hellseher (Diskussion) 20:58, 10. Feb. 2020 (CET)
- Da du einen konkreten Artikel ansprichst, bitte am besten auf der dortigen Disk melden. Dort kann am besten geklärt werden, ob dieses eine Urteil im Artikel erwähnt werden sollte. Danke und Gruß --Opihuck 21:55, 10. Feb. 2020 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Chz (Diskussion) 11:52, 11. Feb. 2020 (CET)
Account "Legatorix"
Hallo,
könnt Ihr Euch bitte mal den Account "Legatorix" anschauen, das kommt mir komisch vor. Der Dialog auf seiner Diskussionsseite war zuletzt folgender:
"Bitte beachte wie zuvor geschildert:
Ansonsten freue ich mich, wenn du dein juristisches Fachwissen in die Wikipedia einbringen kannst, sollte es denn vorliegen. Mir kommen immer mal wieder Bearbeitungen unter, über die mal wer drüberschauen könnte. Beste Grüße, Amtiss, SNAFU ? 16:19, 10. Feb. 2020 (CET)
- Wir haben das Thema jetzt mehrfach ausführlich gehabt. Ich habe deinen nicht der Verbesserung des Artikels dienenden fragwürdigen Kommentar daher nach WP:D entfernt. Langsam reicht es mit den Provokationen. Es gibt vielleicht auch den Grund, weil bestimmte Leute denen Böses wollen, die sich um Aufklärung bemühen. Siehe dazu auch den Fall der Unterdrucksetzung der im Neues Deutschland dokumentiert ist. Und(!), ich nehme gute Absicht an, dass du das bisher als Erklärungsgrund übersehen hast. Deine beharrliche Ignoranz ließe sich auch anders deuten. -- Amtiss, SNAFU ? 22:28, 10. Feb. 2020 (CET)
- Als ernsthafter Diskutant hast Du noch viel Luft nach oben! --Legatorix (Diskussion) 07:52, 11. Feb. 2020 (CET)"
--Bohnenblust (Diskussion) 10:03, 11. Feb. 2020 (CET)
- Nach grober Durchsicht der Benutzerbeiträge kann ich aus fachlicher Sicht keine Mängel erkennen. Die Änderungen im Umfeld zur Sperrwirkung des § 339 StGB sind vertretbar und entsprechen der h.M. -- Wenn es Probleme im Umgang gibt, sollte WP:VM oder dgl. genutzt werden. --Chz (Diskussion) 11:49, 11. Feb. 2020 (CET)
- Ich weise darauf hin, dass es sich beim Benutzer "Bohnenblust" offenkundig wieder einmal um eine neue Sperrumgehung des vielfach gesperrten RA Alexander Würdinger (aka ErwinLindemann, Rompiscatoledue, Milhouse M. van Houten etc. und verschiedenste IP-Nummern - alle gesperrt) handelt, der seit Jahren versucht, Wikipedia (und alle möglichen anderen Foren etc.) für seinen kleinkarierten Kampf gegen die Bayerische Justiz zu vereinnahmen.--Legatorix (Diskussion) 13:49, 12. Feb. 2020 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Chz (Diskussion) 11:53, 11. Feb. 2020 (CET)
"Recht auf Vergessenwerden" in der aktuellen NJW, Heft 5/2020
Hallo,
ich fürchte, wir müssen uns mit dem "Recht auf Vergessenwerden" auseinandersetzen. Diese Problematik ist eigentlich ständig bei Artikeln über verurteilte Straftäter virulent. In der aktuellen NJW, Heft 5/2020, stehen dazu drei Entscheidungen (NJW 2020, 295, NJW 2020, 300 und NJW 2020, 314) und ein Aufsatz von Jürgen Kühling (NJW 2020, 275). Bei der Entscheidung des EGMR geht es übrigens um den Mord an Walter Sedlmayr. --Bohnenblust (Diskussion) 12:30, 24. Jan. 2020 (CET)
- Na, das ist doch mal ein spannendes Thema. --Chz (Diskussion) 13:15, 24. Jan. 2020 (CET)
- Natürlich habe ich nur quergelesen. Aber wenn ich das richtig verstanden habe, ist es nicht (mehr) eine von vornherein ausgemachte Sache, dass dem Anspruchsteller ein "Recht auf Vergessenwerden" zusteht. Sondern es müssen - wie inzwischen in so ziemlich jeder juristisch halbwegs anspruchsvollen "Gemengelage" - in jedem einzelnen Fall die vielfältigen heterogenen Belange gegeneinander abgewogen werden. Eben Einzelfallgerechtigkeit statt Rechtssicherheit, wahrscheinlich kommt man auch gar nicht darum herum. --Bohnenblust (Diskussion) 08:54, 31. Jan. 2020 (CET)
Ich fürchte, in dem Artikel steht einiger Unsinn bzgl. invitatio ad offerendum. (In der Disk ist ein Link auf den entsprechenden Edit.) Kann da vielleicht mal jemand reparieren? --77.10.109.111 10:11, 5. Feb. 2020 (CET)
Abfindung
Ich bin heute über die folgenden beiden Artikel gestolpert:
und fand die unterschiedliche Lemmatisierung (ich hätte eher an einheitlich (grönländisches Arbeitsrecht) oder (Arbeitsrecht Grönlands) bei beiden gedacht) merkwürdig. Ist das so gewollt, z. B. aus einer dritten Systematik heraus? Oder, wenn nicht, welches wäre eigentlich die "übliche" Variante? --131Platypi (Diskussion) 12:19, 21. Feb. 2020 (CET)
- @131Platypi: Du bist auf ein gutes Beispiel für die Willkür gestoßen, die ein großes Problem für Wikipedia bei juristischen Themen darstellt. Niemand überblickt noch das Ganze, Korrekturen bleiben aus, und dadurch besteht die Gefahr von Inkonsistenzen bei den Begriffen und Lemmata. Richtig wäre Abfindung (deutsches Arbeitsrecht) und Abfindung (französisches Arbeitsrecht).--Aschmidt (Diskussion) 23:46, 28. Feb. 2020 (CET)
Ich stelle mal eine Administratorenanfrage zur Korrektur, da ich es genauso sehe. --Chz (Diskussion) 13:44, 29. Feb. 2020 (CET)
- Ich habe mal irgendwo gelesen, dass die Fomulierung Arbeitsrecht Deutschlands gegenüber deutsches Arbeitsrecht vorzugswürdig ist, da deutsch eine Sprache bezeichnet während Deutschland der abgegrenzte Rechtsraum ist. Was deutsch, französisch etc. ist, darüber streitet man sich gerne. Auf das Staatsgebiet kann man sich jedoch meistens einigen. --93.133.154.169 15:39, 29. Feb. 2020 (CET)
- Ich sehr da kein Problem mit „deutsches Arbeitsrecht“, da es offensichtlich ist, dass sich die Bezeichnung „deutsch“ hier nicht auf die deutsche Sprache, sondern den deutschen Staat Bundesrepublik Deutschland bezieht.--Taste1at (Diskussion) 16:10, 29. Feb. 2020 (CET)
- So ist es. Ich wüsste auch nicht, wo man so etwas lesen kann, zumal es beispielsweise schon seit Ewigkeiten „Schönfelder - Deutsche Gesetze“ heißt. Und Danke nochmal für den Hinweis an anderer Stelle. --Chz (Diskussion) 17:30, 29. Feb. 2020 (CET)
- Ich sehr da kein Problem mit „deutsches Arbeitsrecht“, da es offensichtlich ist, dass sich die Bezeichnung „deutsch“ hier nicht auf die deutsche Sprache, sondern den deutschen Staat Bundesrepublik Deutschland bezieht.--Taste1at (Diskussion) 16:10, 29. Feb. 2020 (CET)
- Ich habe mal irgendwo gelesen, dass die Fomulierung Arbeitsrecht Deutschlands gegenüber deutsches Arbeitsrecht vorzugswürdig ist, da deutsch eine Sprache bezeichnet während Deutschland der abgegrenzte Rechtsraum ist. Was deutsch, französisch etc. ist, darüber streitet man sich gerne. Auf das Staatsgebiet kann man sich jedoch meistens einigen. --93.133.154.169 15:39, 29. Feb. 2020 (CET)
Verschiebung ist erledigt. --Chz (Diskussion) 17:25, 29. Feb. 2020 (CET)
- Vielen Dank, Dank auch an He3nry fürs Umbiegen der Links.--Taste1at (Diskussion) 18:40, 29. Feb. 2020 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Chz (Diskussion) 17:39, 29. Feb. 2020 (CET)
Automatische Archivierung
Liebe Kollegen,
ich halte 21 Tage hier für zu kurz, da gehen recht viele wichtige Abschnitte unter (wie z.B. die Thematik „Recht auf Vergessenwerden“) und müssten mühsam verlinkt werden. Andererseits wird aktiv auf erledigt gesetzt. Was haltet Ihr von einer Ausweitung auf 60 Tage für die automatische Archivierung? --Chz (Diskussion) 09:35, 3. Mär. 2020 (CET)
- [X] Dafür - eine Erhöhung der Frist ist dem Wikipedia-Frieden zuträglich. --Bernd.Brincken (Diskussion) 14:48, 3. Mär. 2020 (CET)
- Hallo Chz, wenn sich 21 Tage nichts mehr tut, ist das Thema im Allgemeinen erledigt. Eine Erhöhung auf das fast Dreifache führt zu einer Aufblähung der Portal-Seite, und man müsste wieder Kilometer nach unten scrollen, bis man beim Aktuellen landet. Hatten wir alles schon mal, war ziemlich unpraktisch und hat nicht dazu geführt, dass verwaiste Abschnitte betankt wurden.
- Ich würde sagen, jeder hier kann binnen drei Wochen zum angesprochenen Thema etwas sagen, wenn es etwas zu sagen gibt. Wenn nichts kommt, dann ist das eben für niemanden ein Thema.
- Bei Themenkreisen, die von ihrem Sachgegenstand her einer längeren Diskussionsphase bedürfen, besteht die Möglichkeit, die Autoarchivierung qua Baustein zu verhindern, wovon wir ja auch ab und an mal Gebrauch gemacht haben. Die jetzige Routine finde ich daher insgesamt angemessen und passend und würde dabei bleiben wollen. --Opihuck 21:45, 3. Mär. 2020 (CET)
- Einverstanden, der Baustein {{nicht archivieren}} ist mir untergegangen. --Chz (Diskussion) 00:12, 4. Mär. 2020 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Chz (Diskussion) 00:13, 4. Mär. 2020 (CET)
Carola Rackete
Auf der Seite Carola Rackete wurde vor langer Zeit ein Abschnitt "Rechtliche Aspekte" angelegt. Ich hatte versucht die schlimmsten Fehler und Redundanzen zu entfernen. Leider scheinen die dortigen Diskutanten kein Interesse an einer Sachdiskussion zu haben. Da wird auf dem Niveau vom Stern das Völkerrecht und einiges mehr erläutert.
Details unter Diskussion "Rechtliche Aspekte"
Es wäre nett wenn mal jemand mit Rechtswissen darauf schaut.--5gloggerDisk
22:00, 16. Feb. 2020 (CET)
Anwalt.de blacklisted
Links auf 'anwalt.de' sind in WP auf der Blacklist, d.h. sie werden grundsätzlich nicht akzeptiert.
Ich verstehe die gute Absicht, das mögliche Missverständnis einzudämmen, eine Anwalts-Meinung sei als Rechtslage zu deuten.
Aber anwalt.de täuscht über seine Inhalte in keiner Weise - es ist eine Sammlung von persönlichen Meinungen, und insofern genauso viel oder wenig als Quelle geeignet wie andere Foren, Blogs, private oder gewerbliche Websiten u.ä. Die Beiträge sind mit Real-Name des Autors eindeutig gekennzeichnet. - Daher schlage ich vor, die Website aus der Blacklist zu streichen. --Bernd.Brincken (Diskussion) 14:54, 3. Mär. 2020 (CET)
- Wurde 2018 von User:Lustiger seth eingefügt [5] --Der-Wir-Ing („DWI“) (Disk) 15:02, 3. Mär. 2020 (CET)
Ich kann die Meinung nachvollziehen, dennoch bin ich dagegen, dass Anwalt.de hier als Sekundär- oder Primärquelle genutzt wird aus folgenden Überlegungen: Für die Darstellung eines rechtswissenschaftlichen Meinungsstandes oder die Einführung eines entsprechenden Themas stehen reputable Quellen zur Verfügung. Anwalt.de prägt weder Lehre noch Rechtsprechung sondern stellt juristische Einzelmeinungen zu einer konkreten Fallfrage dar. Ich wüsste also nicht, welcher Anwendungsbereich für Anwalt.de noch übrig bliebe. Dazu kommt, dass es sich offensichtlich um ein Portal handelt, bei denen in quasi „gutachterlicher“ Weise eine Rechtsmeinung zu einer konkreten Sachverhaltsfrage abgegeben wird. In Wikipedia haben Artikel eine abstrakte Fragestellung dahingehend, was unter einem bestimmten Wort / Begriff zu verstehen, und darüber auszuführen ist. Sofern dann konkrete Beispiele aus der Praxis genannt werden, sollten sich diese an obergerichtlicher Rechtsprechung orientieren, allein schon, um kein falsches Bild zu vermitteln. Dies würde aber bei der Darstellung einer Einschätzung auf anwalt.de der Fall sein, da die in awalt.de genannten Fragestellungen entweder nie entschieden werden oder deren Entscheidung ungewiss und unbekannt ist. Somit WP:TF. -- Auch die kommerzielle Ausrichtung auf Anwaltssuche (nicht auf Content wie bei Verlagen) spricht dagegen. Daher bleibt im Ergebnis: Sollte aus den genannten Gründen weiter auf der Blacklist bleiben. --Chz (Diskussion) 17:14, 3. Mär. 2020 (CET)
- Der Normalfall sieht aus guten Gründen so aus, dass Quellen-Eignung anhand der Verwendung in einem Lemma verhandelt wird. Wenn Nutzer die Idee von Quellen in der WP im Zusammenhang mit anwalt.de missverstehen, dann macht man sie eben darauf aufmerksam. Gab es denn bei solchen Quellen besonders oft Streit oder Editwars o.ä.?
Ansonsten man in der deutschen WP gleich eine Antragspflicht für Links einführen kann, um in die Whitelist aufgenommen zu werden, alles andere wird geblockt. So wird das fallweise in Gefängnissen auch gemach. Das sollte euch doch gefallen. --Bernd.Brincken (Diskussion) 22:03, 3. Mär. 2020 (CET)
- anwalt.de ist aus den von Chz genannten Gründen keine reputable Quelle, und zwar ziemlich eindeutig. Damit sollte anwalt.de auf der Blacklist bleiben. --Opihuck 22:32, 3. Mär. 2020 (CET)
- Tut mir leid, Bernd.Brincken, aber ich kann wirklich nicht erkennen, welche neuerlich vorgebrachten Sachverhalte eine andere Beurteilung rechtfertigen würden. Meine Argumentation weist jedenfalls eine wie ich finde angemessene Begründungstiefe auf, und ich sehe auch, dass die damalige Entscheidung einer Überprüfung vor diesem Hintergrund durchaus standhält. Von daher erachte ich dieses Thema als abgeschlossen. --Chz (Diskussion) 00:07, 4. Mär. 2020 (CET)
- Das sehe ich anders; insb. im Vergleich zu anderen Quellen (-Typen).
Weiterhin sehe ich in der Art, wie du diese Diskussion abbiegst, einen Verstoss gegen die Grundlagen der Wikipedia: en:wp:five pillars
--Bernd.Brincken (Diskussion) 19:49, 4. Mär. 2020 (CET)
- Das sehe ich anders; insb. im Vergleich zu anderen Quellen (-Typen).
- Wenn Du sie nicht als abgeschlossen ansiehst, verschiebe ich die Erledigung gerne. Ich glaube aber kaum, dass Du mit dieser Argumentation eine andere Einschätzung erreichen wirst. --Chz (Diskussion) 20:00, 4. Mär. 2020 (CET)
- gudn tach!
- das blacklisting geschah, weil sich das portal darauf geeinigt zu haben schien, siehe MediaWiki_Diskussion:Spam-blacklist/Archiv#anwalt.de. (die portals-diskussion selbst wurde ja bereits genannt.)
- falls sich das portal nicht mehr hinreichend einig sein sollte, kann ich die sperre aufheben. aktuell sieht es jedoch noch nicht danach aus. @user:Schniggendiller: zur kenntnis.
- denkbar waere uebrigens auch, einzelne seiten freizuschalten, falls man sich darauf einigt, dass die eine oder andere seite im einen oder anderen wp-artikel sinnvoll verlinkt werden kann und dies geschehen sollte. -- seth 00:14, 5. Mär. 2020 (CET)
- Sorry, es kann doch nicht sein, dass das Blocken einer Domain der Normalfall ist, und Abweichungen davon einzeln zu argumentieren sind. Das bedeutet Einführung von Internetsperren mit Whitelisting durch die Hintertür.
Damit wird die - deutsche - Wikipedia zum Vorreiter bei der Annäherung an die Taktik der Internetzensur in der Volksrepublik China. Wenn solche Methoden hier tatsächlich eine Mehrheit haben, mein Beileid. Mehr ist dazu leider nicht zu sagen. "Kann archiviert werden." --Bernd.Brincken (Diskussion) 11:25, 5. Mär. 2020 (CET)- Deshalb ist es ja auch nicht der Normalfall, eine domain zu blackliusten, sondern es wird nur im begründeten Einzelfall nach Diskussion gemacht. Hier haben die Fachleute eine Sperrung für sinnvoll gehalten und tun dies auch heute noch. Deshalb wird die domain auf der blacklist bleiben. Grüße --h-stt !? 15:36, 5. Mär. 2020 (CET)
- @Bernd.Brincken: Die fragliche Seite hat als Blickfang Anwaltsbewertungen von zufriedenen Kunden. Darunter kommen Checklisten zu ausgewählten Rechtsproblemen, die den einzigen Zweck haben, das Mandantengespräch anzustoßen. Der Informationssachanteil ist niedrig. Die Seite hat als kommerzielle Werbeseite nichts anderes im Blick als Kunden zu akquirieren. Enzyklopädische Beiträge lassen sich mit jeder Tageszeitung besser und seriöser bequellen. anwalt.de steht daher mit Recht in toto auf der Blacklist. Und damit schließe ich mich deinem EOD an. --Opihuck 16:20, 5. Mär. 2020 (CET)
- Ok, erstmal IANAL, FYI. Dann, der Gerechtigkeit halber müssen wir doch mal die Seite aufmachen, was ich bisher (Asche amH) versäumte. Da finde ich u.a. Ratgeber zum Thema Patientenverfügung - und was da steht ist korrekt, wie ich aus eigener Erfahrung mit der Mutter im Altersheim, bestätigen kann. Sieht für mich auch nicht nach Dummenfang oder Gebührenschinderei aus.
"Die ganze WP kann jederzeit archiviert werden." --Bernd.Brincken (Diskussion) 17:23, 5. Mär. 2020 (CET)
- Ok, erstmal IANAL, FYI. Dann, der Gerechtigkeit halber müssen wir doch mal die Seite aufmachen, was ich bisher (Asche amH) versäumte. Da finde ich u.a. Ratgeber zum Thema Patientenverfügung - und was da steht ist korrekt, wie ich aus eigener Erfahrung mit der Mutter im Altersheim, bestätigen kann. Sieht für mich auch nicht nach Dummenfang oder Gebührenschinderei aus.
- Sorry, es kann doch nicht sein, dass das Blocken einer Domain der Normalfall ist, und Abweichungen davon einzeln zu argumentieren sind. Das bedeutet Einführung von Internetsperren mit Whitelisting durch die Hintertür.
- Vielleicht ist die Tatsache, dass Du eben kein Jurist bist der Grund dafür, dass Du offensichtlich juristischer Argumentation nicht zugänglich bist. Allerdings denke ich, dass die Ausführungen von Opihuck und von mir, sowie die damalige Bewertung der anderen Kollegen mehr als eindeutig und auch für einen Nichtjuristen verständlich waren. Du kannst ja gerne diese Plattform weiterhin als Ratgeber nutzen, aber die dort aufgeführten Inhalte sind aus rechtswissenschaftlicher Sicht nicht zitierfähig (siehe oben). Und selbstverständlich dienen alle Ratgeber und dgl. auf dieser Website einzig und allein der Vermittlung von Rechtsberatung. Zum Thema Erbrecht haben wir eine Fülle an Fachliteratur u.a. Brox, Walker „Erbrecht“, Carl Heymanns Verlag, die Kommentierungen des BGB wie Palandt, Staudinger, Müko BGB etc., da ist es bestimmt nicht notwendig, sehr oberflächliche und recht unsystematische Schemata auf der Website als Quelle zu nutzen. Wenn Du materiell nichts weiter vorzubringen hast, dann ist in Zusammenhang mit der Einschätzung dieser Website durch das Portal / Redaktion Recht alles gesagt. --Chz (Diskussion) 17:36, 5. Mär. 2020 (CET)
- Opihuck, chz und h-stt verteidigen das Revier löblich, + 1 von meiner Seite. Nicht dass ich ein Fan von Blacklists wäre, durchaus aber einer von seriösen Nachweisen. Wir alle wissen ja: 2 Anwälte, 3 Meinungen und wenn zu häufig auf die Seite zugegriffen wurde, weil der kritische Menschenverstand nicht durchgriff, ist eine Blacklist auch kein Schaden. VG --Stephan Klage (Diskussion) 18:49, 5. Mär. 2020 (CET)
- Ist WP denn eine rechtswissenschaftliche Enzyklopädie? Nein. en:Wikipedia:Wikipedia is an encyclopedia --Bernd.Brincken (Diskussion) 15:19, 8. Mär. 2020 (CET)
- Der lückenlosen Argumentationsführung der Portalkollegen kann auch ich mich nur anschließen. Das Problem rührt im Übrigen (wikipediaweit) auch nur daher, dass man den völlig konturlosen Quellenbegriff (i.S.v. Informationsquelle) unreflektiert auf alle möglichen Blogs, Websites etc. anwendet. Die Geschichtswissenschaft macht es hier mal wieder vor: Quellen heißen nur solche Texte (und sonstige Dinge) die selbst Gegenstand der Untersuchung sind - irgendwelche Wikipediaartikel auf Quellen in diesem Sinne zu stützen, ist immer OR und damit ein Verstoß gegen WP:KTF. Literatur heißen dagegen nur Texte, die sich mit den Quellen beschäftigen. Für Literatur haben wir in WP:Lit und eigentlich auch in WP:BLG (wo wieder der konturlose Quellenbegriff verwendet wird) klare Vorgaben. Den Rückgriff brauchen wir aber eigentlich nicht, weil kaum jemand „anwalt.de“ ernsthaft unter Literatur in diesem Sinne subsumieren würde. Letztlich wurde aber eh schon alles dazu sagenswerte gesagt. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 23:53, 5. Mär. 2020 (CET)
- Dieser enge Quellenbegriff ist richtig für wissenschaftliche Arbeit. In der WP gibt es aber eine große Mehrheit von Artikeln, die nicht in dieses Feld gehören, exemplarisch Rammstein, Dagi Bee oder Kartoffelsalat – Nicht fragen! --Bernd.Brincken (Diskussion) 15:19, 8. Mär. 2020 (CET)
- Der lückenlosen Argumentationsführung der Portalkollegen kann auch ich mich nur anschließen. Das Problem rührt im Übrigen (wikipediaweit) auch nur daher, dass man den völlig konturlosen Quellenbegriff (i.S.v. Informationsquelle) unreflektiert auf alle möglichen Blogs, Websites etc. anwendet. Die Geschichtswissenschaft macht es hier mal wieder vor: Quellen heißen nur solche Texte (und sonstige Dinge) die selbst Gegenstand der Untersuchung sind - irgendwelche Wikipediaartikel auf Quellen in diesem Sinne zu stützen, ist immer OR und damit ein Verstoß gegen WP:KTF. Literatur heißen dagegen nur Texte, die sich mit den Quellen beschäftigen. Für Literatur haben wir in WP:Lit und eigentlich auch in WP:BLG (wo wieder der konturlose Quellenbegriff verwendet wird) klare Vorgaben. Den Rückgriff brauchen wir aber eigentlich nicht, weil kaum jemand „anwalt.de“ ernsthaft unter Literatur in diesem Sinne subsumieren würde. Letztlich wurde aber eh schon alles dazu sagenswerte gesagt. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 23:53, 5. Mär. 2020 (CET)
- Daher wird in der WP ein solcher Quellenbegriff zwar bei rechtswissenschaftlichen Artikeln verwendet, nicht aber bei den Artikeln über Rockbands.--Taste1at (Diskussion) 15:52, 8. Mär. 2020 (CET)
- Eine (rechts)wissenschaftliche Betrachtungsweise ist bei den meisten Artikeln, mit denen sich dieses Portal hier beschäftigt, absolut erforderlich. Und damit auch eine entsprechende Quellenverarbeitung. Die von Dir angeführten Artikel sind einfach untaugliche Beispiele für die Fragestellung, die hier meines Erachtens abschließend erörtert wurde. --Chz (Diskussion) 10:25, 9. Mär. 2020 (CET)
Das Meinungsbild zu dem Thema ist somit recht eindeutig und spricht für die weitere Blacklistung von anwalt.de. @Lustiger seth: und @Schniggendiller: zur Kenntnisname. --Chz (Diskussion) 01:05, 10. Mär. 2020 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Chz (Diskussion) 01:05, 10. Mär. 2020 (CET)
Kann sich jemand mal dieses Artikels annehmen. Vor allem diese Gegenüberstellung zweier Fassungen desselben Paragraphen ist so kaum verständlich. Inwiefern die Übersetzung des Gesetzestextes richtig ist, kann ich nicht überprüfen. --2A02:908:1E3:8F60:4929:4D13:2C73:96B8 20:56, 8. Mär. 2020 (CET)
- Nach den schlechten Erfahrungen in den letzten Monaten mit solchen Themen glaube ich nicht, dass noch großes Interesse daran besteht, sich damit zu beschäftigen. Den Grund dafür kannst du im Archiv nachlesen. Dafür bitte ich um Verständnis.--Aschmidt (Diskussion) 20:40, 9. Mär. 2020 (CET)
- +1 --Opihuck 20:56, 9. Mär. 2020 (CET)
- +1 und erledigt. --Chz (Diskussion) 00:59, 10. Mär. 2020 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Chz (Diskussion) 00:59, 10. Mär. 2020 (CET)
Londoner Konvention
Ich verstehe nicht, weshalb der Artikel unter Londoner Konvention steht statt unter ... Übereinkommen. Im BGBL [6] lautet der Titel "Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen von 1972", in der SR [7] "Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Versenken von Abfällen und anderen Stoffen". 77.59.125.209 10:51, 29. Feb. 2020 (CET)
- Danke für deine Anfrage. Die Namenskonventionen sehen für internationale Übereinkommen keine Regeln für eine Lemmatierung vor, sodass es grundsätzlich in Ordnung ist, wenn ein internationales Übereinkommen unter einer in Literatur und Rechtsprechung gebräuchlichen Kurzbezeichnung lemmatiert wird. Zur Londoner Konvention kann ich im Moment nicht sagen, ob diese Voraussetzung erfüllt ist.
- Was eine Lemmatierung unter der Vollbezeichnung angeht, sehe ich das Problem, dass viele Übereinkommen keine amtliche deutsche Bezeichnung haben, da deutsch keine Vertragssprache ist. Die deutschen Übersetzungen in den Gesetzesblättern sind dann nicht-amtliche Übersetzungen. Während es, wie von dir angeführt, bei den Schweizern Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Versenken von Abfällen und anderen Stoffen heißt, heißt es im FNB Teil B des deutschen Bundesrechts leicht abgewandelt Übereinkommen vom 29. 12. 1972 über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen). Ist also etwas schwierig, da Einheitlichkeit hineinzubekommen. Generell gilt das, was wir vor einiger Zeit zu EU-Verordnungen und EU-Richtlinien diskutiert haben: Zu lange Bezeichnungen können problematisch werden. Bei EU-Recht haben wir die Übernahme der amtlichen deutschen Bezeichnung, die oft extrem lang ist, als Lemma ausgeschlossen. Beste Grüße --Opihuck 13:35, 29. Feb. 2020 (CET)
Namenskonvention für Rechtsquellen kommt an ihre Grenze
Hallo, ich würde mich über Diskussionsbeiträge freuen: Diskussion:Verordnung vom 30. Januar 2020. --Bendix Grünlich (Diskussion) 17:07, 19. Mär. 2020 (CET)
- Stimmt (Abschnittsüberschrift). Ich habe mich dort geäußert und bitte die Kollegen um Mitwirkung. --Opihuck 18:02, 19. Mär. 2020 (CET)
- Die Namenskonvention kommt an ihre Grenze, allerdings. Das laute Runterbeten des Vollnamens führt einen schon an die Grenzen der Luftkapazität. Ein dies beobachtender Dritter könnte bedrängende Verdachtsmomente schöpfen. Neben Opihucks bereits vertretbarer Version, neigte ich persönlich sogar zu der vom RKI genutzten: „Coronavirus-Meldepflichtverordnung“ (siehe hier). VG und bleibt bitte gesund. --Stephan Klage (Diskussion) 18:49, 19. Mär. 2020 (CET)
- Danke, Stephan Klage, für deine Meinung; bitte (die anderen) nach Möglichkeit hier äußern, damit die Disk nicht auseinanderfällt. --Opihuck 21:05, 19. Mär. 2020 (CET)
- Coronavirus-Meldeverordnung oder Coronavirus-Meldepflichtverordnung - da bin ich recht leidenschaftslos. Aber über dritte Meinung, Hinweis auf der Diskussionsseite für die Namenskonvention oder ähnliches würde ich einen breiteren Konsens sinnvoll finden als nur den unter den (hier wohl meist 'anwesenden') Juristen. Auslegung nach Sinn und Zweck - Sinn der Namenskonvention ist wohl (unter anderem), dass jemand das auch per Tastatur eingeben kann.--Pistazienfresser (Diskussion) 21:36, 19. Mär. 2020 (CET)
- Bei allem Vereinheitlichungs- und Normierungswahn sollten wir nicht vergessen, dass Artikel hier für Suchende auch auffindbar sein sollten und dass es irgendwo mal einen allgemeinen Grundsatz gab, die gebräuchlichste Bezeichnung als Lemma zu wählen. Das scheint mir in diesem Fall die von Stephan zu Recht in Bezug genommene Bezeichnung des RKI zu sein. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 09:03, 20. Mär. 2020 (CET)
- Aber bitte nur, wenn sich diese Bezeichnung noch weiter verbreiten sollte. Bin immer noch für Löschen wegen Entbehrlichkeit.--Aschmidt (Diskussion) 09:06, 20. Mär. 2020 (CET)
- Gut, ich habe mir mal Gedanken gemacht, wie man Punkt 9.2. der Namenskonventionen umformulieren könnte:
- Besteht keine amtliche Kurzbezeichnung, wird grundsätzlich die vollständige amtliche Bezeichnung verwendet.
- Beispiele:
- Das gilt dann nicht, wenn die vollständige amtliche Bezeichnung sehr lang ist.
- Beispiel: Verordnung über die Ausdehnung der Meldepflicht nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und § 7 Absatz 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes auf Infektionen mit dem erstmals im Dezember 2019 in Wuhan/Volksrepublik China aufgetretenen neuartigen Coronavirus („2019-nCoV“) ist kein geeignetes Lemma.
- In diesen Fällen kann eine
allgemeingebräuchliche Kurzbezeichnung verwendet werden (hier z. B. Coronavirus-Meldepflichtverordnung). Gebräuchliche Kurzbezeichnungen werden nicht ohne Grund durch andere ebenso gebräuchliche Kurzbezeichnungen ersetzt.
- Bestünde damit Konsens? Grüße --Opihuck 09:31, 20. Mär. 2020 (CET)
- Existiert keine allgemein gebräuchliche Kurzbezeichnung, wird eine gebräuchliche Kurzbezeichnung gewählt, möglichst von staatlicher Seite (Ministerien, Gerichte, Institute usw.).--Pistazienfresser (Diskussion) 11:38, 20. Mär. 2020 (CET)
- Bestünde damit Konsens? Grüße --Opihuck 09:31, 20. Mär. 2020 (CET)
- Ah, das Wort "allgemein" stammt aus einem früheren Entwurf. Das kann jetzt weg. --Opihuck 12:01, 20. Mär. 2020 (CET)
- Im Übrigen würde ich das nicht so einengen wollen, wie von dir vorgeschlagen. Gebräuchlich ist gebräuchlich, durch wen auch immer initiiert. Sollte es später neue Erkenntnisse geben, kann das immer noch präzisiert werden. Wichtig wäre jetzt, mal einen Anfang bei den NK zu machen. --Opihuck 16:14, 20. Mär. 2020 (CET)
- Zumindest "gebraucht"/benutzt würde mir in diesem Fall der Minister-Eilverordnung mit Ablaufdatum allerdings schon reichen (müssen), bei "gebräuchlich"/üblich würde ich eher einen (längerfristige[n]) Brauch/Übung als nur einen (einmaligen) Gebrauch voraussetzen.--Pistazienfresser (Diskussion) 18:02, 20. Mär. 2020 (CET)
- Go ahead.--Aschmidt (Diskussion) 20:11, 20. Mär. 2020 (CET)
- +1 --Chz (Diskussion) 20:13, 20. Mär. 2020 (CET)
- Zumindest "gebraucht"/benutzt würde mir in diesem Fall der Minister-Eilverordnung mit Ablaufdatum allerdings schon reichen (müssen), bei "gebräuchlich"/üblich würde ich eher einen (längerfristige[n]) Brauch/Übung als nur einen (einmaligen) Gebrauch voraussetzen.--Pistazienfresser (Diskussion) 18:02, 20. Mär. 2020 (CET)
Gut, ich würde meine letzte Vorschlagsversion dann so in die NK einsetzen. Dann hätten wir zugleich eine Lösung für das Lemma Verordnung vom 30. Januar 2020 → Coronavirus-Meldepflichtverordnung gefunden. --Opihuck 20:48, 20. Mär. 2020 (CET)
Beides erledigt. Vielen Dank euch allen für diesen kleinen Fortschritt in einer schweren Zeit! --Opihuck 21:01, 20. Mär. 2020 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Opihuck 21:05, 20. Mär. 2020 (CET)
Ausgangssperre „für Gesunde umstritten“ - rechtlich gemeint, überhaupt umstritten?
Hat jemand die gedruckte FAZ (vom 20.)? Angeblich soll aus einem Artikel hervorgehen:
„Derzeit ist die Rechtslage zur Verhängung einer Ausgangssperre für Gesunde umstritten.“
In dem (entsprechenden/gleichen?) Onlineartikel konnte ich nichts derartiges entnehmen, jedenfalls nicht rechtlich umstritten (unsinnige Genehmigung des Starkbierfestes würde ich nicht so verstehen).--Pistazienfresser (Diskussion) 12:02, 20. Mär. 2020 (CET)
- Inzwischen sind genug Onlinequellen zitiert, die die Rechtmäßigkeit bezweifeln. Aber den Artikel Ausgangssperre finde ich ansonsten unter aller ...--Pistazienfresser (Diskussion) 16:02, 20. Mär. 2020 (CET)
- (BK) Mehr, als du selbst schon herausgefunden hast, kann ich auch nicht sagen. Die Aussage im Artikeltext halte ich für fragwürdig, um nicht zu sagen, in dieser Form für löschwürdig. § 28 Abs. 1 Satz 2 IfSG sieht gerade auch Maßnahmen vor, die Gesunde betreffen. --Opihuck 16:05, 20. Mär. 2020 (CET)
Ob konkrete Verwaltungsakte geeignet, erforderlich und angemessen sind, muss im Einzelfall betrachtet werden. Ich sehe nicht, dass die Rechtsgrundlage des IfSG so etwas nicht hergibt. Ich sehe aber schon, dass die Verwaltung spätestens ab einer gewissen Dauer in Erklärungsnot geraten könnte, wenn sich zeigt, dass die vorläufig ergriffenen Maßnahmen keinen Effekt erzielt haben, und wenn die Verwaltung nicht darlegen kann, dass die ergriffenen Maßnahmen auf einer epidemiologisch nachvollziehbaren Grundlage basieren. Letzteres wird sehr schwierig rechtlich überprüfbar sein, da es eigentlich keine Vergleichszahlen gibt. --Chz (Diskussion) 16:16, 20. Mär. 2020 (CET)
Möglicherweise bin ich mit dieser Ansicht einsam und alleine. Aber mein erster Gedanke beim Lesen von "Derzeit ist die Rechtslage zur Verhängung einer Ausgangssperre für Gesunde umstritten." war: Hauptsache man erkrankt juristisch sicher. Sorry. *kopfschüttel* In ein oder zwei Jahrzehnten sollte ich wohl "erkrankt" gegen "stirbt" austauschen.--Wurgl (Diskussion) 16:39, 20. Mär. 2020 (CET)
- Der Artikel Ausgangssperre hat insgesamt ein ruhiges und kompetentes Auge seitens der Redaktion Recht dringend nötig. Zur Zeit steht "standesrechtliche Erschießung" unmittelbar vor dem Abschnitt zur Coronakrise. Dass das nicht wortwörtlich darauf anwendbar ist, sollte jedem klar sein, aber das könnte durchaus zu Missverständnissen Anlass geben. --Carolin 16:51, 20. Mär. 2020 (CET)
- Ich schau mal. --Chz (Diskussion) 16:54, 20. Mär. 2020 (CET)
- (BK) Man bewegt sich da möglicherweise auf unterschiedlichen Gebieten, wenn man zu dieser Aussage gelangt. Eingriffe in die Grundrechte, die so weit gehen, wie Ausgangssperren, müssen immer sehr sorgfältig abgewogen werden. Ich lasse mich z.B. - auch bei dieser aktuellen Lage - bei der rechtlichen Begutachtung solcher Maßnahmen nicht in einen Alarmismus einfangen. Es geht ja nicht darum zu sagen, was möglich ist, sondern darum zu sagen, was Recht ist. --Chz (Diskussion) 16:53, 20. Mär. 2020 (CET)
Ich hab den in Rede stehenden Abschnitt mal entfernt und die Rechtsgrundlagen in den COVID-19 Abschnitt verfrachtet. Das dürfte vorübergehend ausreichend sein. --Chz (Diskussion) 17:07, 20. Mär. 2020 (CET)
- Danke. --Carolin 17:09, 20. Mär. 2020 (CET)
- Interessant fand ich in diesem Zusammenhang:
- Fiete Kalscheuer: Grundgesetz und Ausgangssperre. In: community.beck.de. 20. März 2020, abgerufen am 20. März 2020.
- Karsten Herzman: Ausgangssperren auch in Deutschland? In: DÖV 2006, S. 678–685.Pistazienfresser (Diskussion) 18:28, 20. Mär. 2020 (CET) --
- Ohja, das ist wirklich höchst interessant! Danke. --Chz (Diskussion) 18:42, 20. Mär. 2020 (CET)
- Ich habe das noch mit übernommen. --Chz (Diskussion) 19:13, 20. Mär. 2020 (CET)
- Ich habe das mit dem umstrittenen Recht in der von mir abonnierten FAZ selbst im Original (in einem Kasten unterhalb des eigentlichen Artikels) gelesen und mit Autorennamen als seriöse Quelle zitiert. Den mit Initialen abgekürzten Autorennamen habe ich dechiffriert dargestellt. Mittlerweile ist die bundesdeutsche Rechtslage (im Artikel) ja wohl verfassungsrechtlich vorerst korrekt dargestellt worden. Gestatten Sie mir bitte eine Wiederholung der gelöschten allgemein gehaltenen Sanktionsmöglichkeiten noch ohne historische Sekundärquelle ohne Vandalismusvorwurf? Ich suche noch nach Sekundärquellen für das standrechtliche Erschießen, die besser sind als die beiden zitierten juristischen Blogs. --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 05:58, 22. Mär. 2020 (CET)
- Danke für Ihre Bearbeitungen. Das Problem war weniger die historische Darstellung, sondern mehr die inhaltliche Nähe zu den rechtlichen Möglichkeiten, die aktuell in Deutschland gegeben sind. Da entsteht möglicherweise bei einem unbedarften Leser die Auffassung, dass so etwas in Deutschland auch möglich sei. Es spricht also nichts gegen diese Information im obigen Abschnitt; belegt werden sollte sie aber definitiv. Nur als Randbemerkung: es geht weniger eine verfassungskonforme Darstellung; ein Meinungsstand sollte immer dann erfolgen, wenn es mehrere beachtliche Rechtsmeinungen zu einer rechtlichen Fragestellung gibt, die wissenschaftlich vertretbar sind. Die im Volksmund geäußerte Kritik „zwei Juristen drei Meinungen“ ist letztlich keine, und nichts anderes als der in der Rechtswissenschaft gelebte Relativismus. --Chz (Diskussion) 11:12, 22. Mär. 2020 (CET)
- Wir sollten bei Gelegenheit auch mal ein paar Blicke auf den Artikel Wesentlichkeitstheorie werfen, vielleicht wird das ja noch aktuell(er).--Pistazienfresser (Diskussion) 11:39, 22. Mär. 2020 (CET)
- Danke für Ihre Bearbeitungen. Das Problem war weniger die historische Darstellung, sondern mehr die inhaltliche Nähe zu den rechtlichen Möglichkeiten, die aktuell in Deutschland gegeben sind. Da entsteht möglicherweise bei einem unbedarften Leser die Auffassung, dass so etwas in Deutschland auch möglich sei. Es spricht also nichts gegen diese Information im obigen Abschnitt; belegt werden sollte sie aber definitiv. Nur als Randbemerkung: es geht weniger eine verfassungskonforme Darstellung; ein Meinungsstand sollte immer dann erfolgen, wenn es mehrere beachtliche Rechtsmeinungen zu einer rechtlichen Fragestellung gibt, die wissenschaftlich vertretbar sind. Die im Volksmund geäußerte Kritik „zwei Juristen drei Meinungen“ ist letztlich keine, und nichts anderes als der in der Rechtswissenschaft gelebte Relativismus. --Chz (Diskussion) 11:12, 22. Mär. 2020 (CET)
- Ich habe das mit dem umstrittenen Recht in der von mir abonnierten FAZ selbst im Original (in einem Kasten unterhalb des eigentlichen Artikels) gelesen und mit Autorennamen als seriöse Quelle zitiert. Den mit Initialen abgekürzten Autorennamen habe ich dechiffriert dargestellt. Mittlerweile ist die bundesdeutsche Rechtslage (im Artikel) ja wohl verfassungsrechtlich vorerst korrekt dargestellt worden. Gestatten Sie mir bitte eine Wiederholung der gelöschten allgemein gehaltenen Sanktionsmöglichkeiten noch ohne historische Sekundärquelle ohne Vandalismusvorwurf? Ich suche noch nach Sekundärquellen für das standrechtliche Erschießen, die besser sind als die beiden zitierten juristischen Blogs. --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 05:58, 22. Mär. 2020 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Chz (Diskussion) 15:32, 22. Mär. 2020 (CET)
Vorlage:§
Immer wieder agiert Opihuck in der Art, dass er den Einsatz der Vorlage allein in seinem Sinne duldet. Es nervt! Statt sich um sein Spezielgebiet zu kümmern, in dem es gerade größere Änderungen gab, führt er seinen persönlichen Feldzug gegen buzer.de. Es ist für Wikipedia äußerst destruktiv, dass einzelne Personen auf diese Art und Weise die Inhalte dominieren dürfen, ohne ersthaft ein Interesse am Leser zu haben. Sowohl bei der Corona-VO, als auch bei der Bezugsgrößen-VO ist absehbar, dass nächstes Jahr die Links tot sind, außerdem wäre es wichtig, den Blaue-Karte-Artikel an sich zu aktualisieren. Mir fehlt in "seinem" Bereich sowieso schon lange jegliche Lust, da seit langem klar ist, dass Opihuck eskaliert, sobald man in "seinem" Spezialgebiet irgendetwas tut. Vielleicht sollten die Redaktionsrichtlinien Recht entsprechend an die Sonderrechte des Benutzers Opihuck angepasst werden. --91.65.128.159 18:34, 21. Mär. 2020 (CET)
- Warum sollte ein Link auf eine Werbeseite der offiziellen Gesetzestextseite vorzuziehen sein? Ich kann da höchstens SEO als Grund erkennen, und das ist imho klar verwerflich. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 19:12, 21. Mär. 2020 (CET)
- Ich finde eher störend, dass dem oben verlinkten Edit andere Informationen aus dem Artikel entfernt wurden. Die Passage „der Verdacht nach dem Stand der Wissenschaft sowohl durch das klinische Bild als auch durch einen wahrscheinlichen epidemiologischen Zusammenhang begründet ist“ enthält mehrere (auszulegende) Rechtsbegriffe der bezeichneten Eilverordnung, weshalb ich sie auch als Zitat gekennzeichnet habe. Und warum das Ganze schnell per Eilverordnung geregelt wurde, könnte auch die geneigten Leser interessieren.--Pistazienfresser (Diskussion) 19:25, 21. Mär. 2020 (CET)
- @Sänger: In dem ganz konkreten Fall Corona-VO ist die angebliche "Werbeseite" schon deswegen vorzuziehen, weil die Verordnung demnächst außer Kraft tritt und dann auf der offiziellen Seite depubliziert wird. Die Werbeseite hat noch andere erhebliche Vorteile. Aus dem Grund ist sie (neben weiteren anderen) auch über die Vorlage adressierbar. Die offizielle Seite ist ein kleiner Ausschnitt eines kommerziellen Anbieters, siehe juris, der sehr viel Geld damit verdient, dass die offizielle Seite so mager ist und andere Anbieter auch hier in der Wikipedia möglichst ausgeblendet werden, obwohl sie viel mehr und vor allem frei zugänglich anbieten.
- Und nochmal, nur das es nicht untergeht: Jeder Autor hat hier normalerweise innerhalb der Regeln die Freiheit seine Vorlieben beim Editieren zu leben. Im Ausländerrecht bin ich wegen Opihuck schon ganz raus. Und nichtmal dort trägt er qualifiziert und konstant im Sinne der Leser bei, sondern gluckt auf dem Bestand. Also, wenn das hier im Portal gewünscht ist, bitte um Klarstellung und Bereinigung. --91.65.128.159 20:03, 21. Mär. 2020 (CET)
Es gibt keinen Anwendungsbereich für diese kommerzielle Verlinkung. Durchgesetzt für die meisten Gesetze hat sich http://www.gesetze-im-internet.de/ und das sollte auch prioritär verwendet werden. Es spricht wohl auch einiges dafür, dass die IP Adresse der Betreiber der Plattform selbst ist. Die Vorlagendiskussion braucht an dieser Stelle nicht weiter geführt werden. Ich denke sogar, dass man bei weiterem Engagement von buzer über Blacklisting nachdenken sollte. --Chz (Diskussion) 19:47, 21. Mär. 2020 (CET)
- Genau. Dann haben die kommerziellen Verlage, was sie schon immer wollten. Frei zugängliche Dienste raus. Nur die amtlichen Dienste, möglichst beschränkt und kurzlebig, so dass ohne Bezahlung möglichst wenig Informationen aus Wikipedia heraus erreichbar sind. 1:1 die Prinzipien der Wikipedia. Deswegen sollte man solche Dienst blacklisten, ja. --91.65.128.159 20:03, 21. Mär. 2020 (CET)
- Es ist offensichtlich, dass das Interesse der IP allein darin besteht, die Buzer-Links in aktuellen Artikeln zu streuen. Eine Diskussion ist daher meines Erachtens überflüssig. Die Links sollten entfernt werden und gut. Diskutabel würde das überhaupt erst, wenn die IP etwas Substanzielles beitragen würde. Das ist nicht der Fall.--Mautpreller (Diskussion) 20:16, 21. Mär. 2020 (CET)
Ich habe die Erledigung entfernt, da die IP hier von sich aus eine Blacklisting Diskussion angeregt hat. Wäre gut, wenn sich der eine oder andere Kollege ebenfalls daran beteiligen könnte. --Chz (Diskussion) 00:41, 22. Mär. 2020 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Chz (Diskussion) 15:25, 22. Mär. 2020 (CET)
Es gibt Überlegungen, das Lemma für die Vorlage für EU-Richtlinien sprachlich anzupassen. Ich habe mich auf der entsprechenden Disk und vor einigen Jahren schon mal hier geäußert und bitte euch um eure Beteiligung. Gruß --Opihuck 20:19, 15. Mär. 2020 (CET)
- Leider habe ich mich mit Vorlagen noch technisch nicht beschäftigt. Inhaltlich unterstütze ich Dich aber in diesem Thema. --Chz (Diskussion) 20:59, 15. Mär. 2020 (CET)
- Die Anpassung ist erfolgt. Danke allen Mitwirkenden fürs Mitwirken! Hier erledigt. --Opihuck 15:43, 23. Mär. 2020 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Opihuck 15:43, 23. Mär. 2020 (CET)
Vorsorge- und Sicherstellungsgesetze
Moin, ich hatte letztes Jahr einmal angestoßen, die Lücken bei den Vorsorge- und Sicherstellungsgesetzen zu schließen und auch einen gleichnamigen Artikel zu schreiben. Sollten wir dies auch angesichts der aktuellen Lage aus dem Archiv holen? Ich bin leider kein Jurist, aber bereit zu unterstützen.--Stubenviech (Diskussion) 17:20, 19. Mär. 2020 (CET)
- Damals hat wohl niemand geantwortet, weil deine Überlegungen nicht weiterführen dürften. Es gibt kein in sich homogenes Rechtsgebiet, das man als Vorsorge- und Sicherstellungsrecht bezeichnen könnte. Es gibt eine Vielzahl von Gesetzen, die im weiteren Sinne der Vorsorge oder der Sicherstellung von irgendwas dienen, auch wenn das im Gesetzestitel nicht immer zum Ausdruck kommt. Steuergesetze, um nur ein Beispiel zu nennen, dienen der Vorsorge eines funktionierenden staatlichen Gemeinwesens und zugleich seiner Sicherstellung. Gleiches gilt für das jährliche Haushaltsgesetz des Bundes. Das Hessische Brand- und Katastrophenschutzgesetz dient der Vorsorge, Brandgefahren vorzubeugen, und der Sicherstellung ihrer Bekämpfung, wenn sie ausgebrochen sein sollten. Du findest also in den meisten Gesetzen irgendetwas Vorsorgendes oder Sicherstellendes, das sich als solches nicht exklusiv katalogisieren lässt. Deswegen rate ich von einem solchen Artikel dringend ab. Er wird nie fertig und wenn doch, stehen nahezu alle deutschen Gesetze drin.
- Dein Ansatz müsste von einem bestimmten Fachgebiet her kommen. Wenn es dazu noch nichts gäbe, würde es sich mitunter lohnen, über einen Artikel nachzudenken, sonst eher nicht.
- Sorry, wenn ich dir die Motivation genommen haben sollte. Artikel zu schreiben, die dann der Löschhölle zum Opfer fallen, wäre aber schlecht investierte Zeit und dann noch frustierender für dich. Deswegen ein ehrliches Wort von mir: Verfolge deine Überlegungen nicht weiter. Beste Grüße --Opihuck 20:51, 19. Mär. 2020 (CET)
- Danke für die Rückmeldung. Das was Du geschrieben hast, macht Sinn, trifft aber nicht ganz was ich meine. Die Sache bezieht sich eher auf die im "Normalbetrieb" nicht angewendeten Notstandsgesetze, bei welchen ganze Gesetze fehlen, die man -meiner Laienmeinung nach- ergänzen und in einen "Rahmen" bringen könnte. Ich bin einmal so frei und kopiere meine Posts von damals hierher:--Stubenviech (Diskussion) 22:11, 19. Mär. 2020 (CET)
- Moin, bei den Vorsorge- und Sicherstellungsgesetzen klaffen noch erhebliche Lücken, die es zu schließen gilt. Bislang habe ich nur das Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz, das Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetz, sowie das Bundesleistungsgesetz gefunden. Als Nicht-Jurist traue ich mir die Erstellung nicht zu, weswegen es schön wäre, wenn sich kundige Autoren finden würden. Auch über eine "Kategorie:Vorsorge- und Sicherstellungsgesetz" o.Ä. könnte man nachdenken. Als Quelle habe ich den Internetauftritt des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe identifiziert. [8] MfG--Stubenviech (Diskussion) 16:02, 23. Apr. 2019 (CEST)
- Die Lücken bestehen im Arbeitssicherstellungsgesetz, Energiesicherungsgesetz 1975, Erdölbevorratungsgesetz, Verkehrsleistungsgesetz, Verkehrssicherstellungsgesetz, Wassersicherstellungsgesetz und dem Wirtschaftssicherstellungsgesetz. Auch eine grundlegende Einordnung wäre sicherlich sinnvoll, zumal es sich - meines Erachtens nach - um erhebliche Eingriffe in grundlegende Rechte handelt, welche auch deshalb in der Wikipedia dargestellt sein sollten.--Stubenviech (Diskussion) 16:13, 23. Apr. 2019 (CEST)
- Ah so. Notstandsgesetzgebung und Notstandsverfassung. Dazu gehören aber weder PTSG noch Bundesleistungsgesetz. Und die meisten von dir genannten Rotlinks wohl eher auch nicht. --Opihuck 23:12, 19. Mär. 2020 (CET)
- Dann formuliere ich die Frage einmal um: Macht es Sinn, die Rotlinks zu schließen und wie kann man die Gesetze am besten einordnen? Ok, das sind eigentlich zwei Fragen... --Stubenviech (Diskussion) 09:59, 20. Mär. 2020 (CET)
- Das sind aber gegenüber deiner ursprünglichen Anfrage nun zwei ganz andere Fragen. Dazu folgender Hinweis von mir: Ich habe mal nachgesehen, wo der Gesetzgeber die von dir angesprochenen Gesetze im Fundstellennachweis selbst einordnet.
- Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz unter 780 Organisation der Landwirtschaft
- Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetz unter 900 Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG, Deutsche Telekom AG, das ist ein Unterabschnitt zu 90 Post- und Fernmeldewesen
- Bundesleistungsgesetz unter 54 Wehrleistungsrecht
- Arbeitssicherstellungsgesetz unter 800 Arbeitsvertragsrecht
- Energiesicherungsgesetz 1975 unter 754 Energieversorgung
- Erdölbevorratungsgesetz unter 754 Energieversorgung
- Verkehrsleistungsgesetz unter 930 Allgemeines Eisenbahnrecht
- Verkehrssicherstellungsgesetz unter 930 Allgemeines Eisenbahnrecht
- Wassersicherstellungsgesetz unter 753 Wasserwirtschaft
- Wirtschaftssicherstellungsgesetz unter 705 Leistungspflicht der Wirtschaft
- Mit gewissen Bedenken könnte man die Abschnittsüberschriften des FNA als Rechtsgebiete bezeichnen. Ob es sich lohnt, darüber Artikel zu schreiben (soweit noch nicht geschehen), kann ich dir leider nicht sagen. Notstandsgesetzgebung und Notstandsverfassung sind historische Vorgänge, die in der Gesetzesgliederung des FNA keinen Niederschlag gefunden haben. Ein eigenes Rechtsgebiet Notstandsrecht gibt es nicht, auch wenn wir dafür eine Weiterleitung haben. --Opihuck 11:37, 20. Mär. 2020 (CET)
Hier wohl auch erledigt; der Anfrager ist aktiv und dürfte meine Antwort gelesen haben. --Opihuck 15:47, 23. Mär. 2020 (CET)
- Der gemeinte Begriff/die gemeinte (Sammel-)Bezeichnung könnte vielleicht Katastrophenverwaltungsrecht lauten:
- Vgl. Rolf Stober, Sven Eisenmenger: Katastrophenverwaltungsrecht - Zur Renaissance eines vernachlässigten Rechtsgebietes NVwZ 2005, 121 --Pistazienfresser (Diskussion) 11:31, 24. Mär. 2020 (CET)
- Äh, nein. Das ist abwegig. Der Begriff Katastrophenverwaltungsrecht erscheint in JURIS genau 5 Mal: In dem von dir angesprochenen NVwZ-Beitrag, in einem Aufsatz in KritV aus dem Jahre 2005, in einer Diss. aus dem Jahre 2010 und in zwei Bundestagsdrucksachen. Deshalb klare Begriffsschöpfung ohne literarische Rezeption. Ist auch kein SG im FNA und auch im Landesrecht nicht verortert. Hier beteiligt sich niemand außer mir an dem Thema. Ich tue es, um einem juristischen Laien behilflich zu sein. Bitte Rat annehmen und das Thema jetzt beenden. Danke und Gruß --Opihuck 16:16, 24. Mär. 2020 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Pistazienfresser (Diskussion) 00:02, 26. Mär. 2020 (CET)
Recht
Hallo Portal:Recht-Autoren, auf Diskussion:Recht habe ich vorgeschlagen, in den Artikel "Recht" einen Abschnitt über die digitale Transformation des Rechts einzufügen. Stephan Klage ist dafür und hat angeregt, dass wir diese Frage hier weiterdiskutieren. Viele Grüße --Kichi Dagny (Diskussion) 10:02, 9. Mär. 2020 (CET)
- Keine schlechte Idee, zumal in den letzten Jahren einiges passiert ist. Vielleicht stellst Du mal dar, was Du Dir inhaltlich vorstellst, ansonsten wüsste ich nicht, über was wir hier diskutieren sollten. --Chz (Diskussion) 10:13, 9. Mär. 2020 (CET)
- Vgl. Anfang unter Diskussion:Recht#Digitalisierung_des_Rechts --Pistazienfresser (Diskussion) 11:50, 9. Mär. 2020 (CET)
- Schon übertragen. Vielen Dank. ;-) --Stephan Klage (Diskussion) 15:11, 9. Mär. 2020 (CET)
- Ich versuche, mich in den kommenden Tagen dranzusetzen. Vielleicht bekomme ich bis nächste Woche einen Text hin.--Kichi Dagny (Diskussion) 15:39, 9. Mär. 2020 (CET)
Frage zur Vorlage
Hallo,
hier wurde die Rezeptpflichtigkeit gemäß Anlage III, BtMG, ergänzt. Wie kann ich das in die Vorlage bringen? Dankeschön...--Julius Senegal (Diskussion) 10:10, 28. Mär. 2020 (CET)
- Hmm, welche Vorlage meinst du? Im Text ist die Anlage doch bereits verlinkt. Wo bedarf es einer zusätzlichen Erwähnung? --Opihuck 17:18, 28. Mär. 2020 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Opihuck 21:13, 28. Mär. 2020 (CET)
1. Kann der 'Schweizdefizit-Baustein' raus?
2. Was haltet ihr davon, den Artikel in drei Länder-Artikel aufzuspalten? --Pistazienfresser (Diskussion) 13:15, 11. Mär. 2020 (CET)
- zu 1. Wenn der Artikel aufgeteilt wird, erübrigt sich der derzeitige Baustein.
- zu 2. Erscheint mir vertretbar, da der Begriff ein Rechtsbegriff ist. In diesen Fällen bevorzugen wir länderbezogene Artikel, also Meldepflichtige Krankheit (Deutschland), Meldepflichtige Krankheit (Österreich), Meldepflichtige Krankheit (Schweiz) mit einer passenden BKS. --Opihuck 20:34, 15. Mär. 2020 (CET)
Auflösen von BKS
Ich bin dabei die Top BKS Liste durchzuarbeiten und die Links, soweit möglich, aufzulösen. Bei Sozialrecht ist mir das bisher nicht gelungen, da sich die verbliebenen Links nicht speziell auf ein bestimmtes DACH-Land beziehen. Aus meiner Sicht würde sich hier eine Lösung (Ausbau zu einem Artikel) wie bei Arbeitsrecht oder Steuerrecht anbieten. Weitere BKS aus diesem Problembereich sind aus meiner Sicht; Körperschaft des öffentlichen Rechts, Straftat und Unterschlagung. Wie wir diese Problematik hier gesehen? --Vfb1893 (Diskussion) 08:50, 4. Mär. 2020 (CET)
- Bitte nicht in Bezug auf Sozialrecht. Eines meiner Kinder. Es gibt keine Literatur, die sich auf Sozialrecht als solches bezöge, sondern lediglich Literatur zum deutschen, zum österreichischen oder zum Europäischen Sozialrecht usw. Diese BKL sollte deshalb bitte bestehen bleiben. Das ist keine Notlösung, sondern die einzig mögliche.--Aschmidt (Diskussion) 20:30, 8. Mär. 2020 (CET)
- + 1, da auch ich viele Berührungspunkte habe Hier stimme ich ausdrücklich zu. --Stephan Klage (Diskussion) 23:39, 8. Mär. 2020 (CET)
- Das Problem wie beim Sozialrecht ergibt sich letztlich auch bei allen anderen Lemmata, da unterschiedliche Rechtskreise eine unterschiedliche Betrachtungsweise erfordern. Man kann das sicherlich alles so aufbauen wie bei Arbeitsrecht, aber viel gewonnen ist meiner Meinung nach damit nicht: Sprich, eine allgemeine Definition der Straftat wird sicher auch in Österreich oder der Schweiz anerkannt. Was unter Sozialrecht zu verstehen ist, liebe Kollegen, wird sich definitorisch vom Oberbegriff her in Österreich oder der Schweiz auch nicht groß unterscheiden. Wobei ich mich allgemein gefragt habe, wieso hier eigentlich immer nur Österreich und die Schweiz auftauchen. Deutschsprachig ist z. B. auch Luxemburg und ein Teil Belgiens. --Chz (Diskussion) 10:21, 9. Mär. 2020 (CET)
- Die Umwandlung ist nur ein Vorschlag eines juristischen Laien. Wenn es bessere Vorschläge gibt, stehe ich diesen aufgeschlossene gegenüber. Zu lösen wären aus meiner Sicht zwei Problembereiche bei den verbliebenen Links. 1) Sozialrecht anderer Länder, z.B. bei Edyta Bielak-Jomaa als Expertin für polnisches Sozialrecht. 2) Sozialrecht, dass sich auf kein speziellen Land bezieht, z.B. sozialrechtliche Aspekte im Arzneimittelrecht. Ich finde die Sozialrechts-BKS zurzeit etwas verwirrend, wenn ein Leser über einen Link dort landet und nichts Passendes findet. Daher wäre ein kurzer Artikel mit einer Definition weiter eine Option. Goggle lieferte mir die Folgende: Unter Sozialrecht versteht man alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die der Sicherung sozialer Risiken der Bürger dienen. Das Sozialrecht ist ein Teilgebiet des Verwaltungsrechts, welches wiederum dem öffentlichen Recht angehört. --Vfb1893 (Diskussion) 12:05, 9. Mär. 2020 (CET)
- Ein Leser aus einem deutschsprachigen Land, der sich über ein Rechtsgebiet informieren will, wird – auch wenn er aus einem anderen Land als DE stammt – als Modell immer das deutsche Recht vor Augen haben. Wenn man so vorgeht, wie es unser Freund UHT vor etwa zehn Jahren gemacht hat, endet das notwendigerweise mit Begriffsklärungsseiten und zigfachen Klammerlemmata, was zusammengehört, wird auseinandergerissen, und am Ende entsteht so mehr Verwirrung als Überblick und Verständnis.--Aschmidt (Diskussion) 20:38, 9. Mär. 2020 (CET)
- Was spricht dagegen Anpassungen durchzuführen, wenn man merkt, dass ein eingeschlagener Weg nicht der optimale war? --Vfb1893 (Diskussion) 10:24, 23. Mär. 2020 (CET)
- Ein Leser aus einem deutschsprachigen Land, der sich über ein Rechtsgebiet informieren will, wird – auch wenn er aus einem anderen Land als DE stammt – als Modell immer das deutsche Recht vor Augen haben. Wenn man so vorgeht, wie es unser Freund UHT vor etwa zehn Jahren gemacht hat, endet das notwendigerweise mit Begriffsklärungsseiten und zigfachen Klammerlemmata, was zusammengehört, wird auseinandergerissen, und am Ende entsteht so mehr Verwirrung als Überblick und Verständnis.--Aschmidt (Diskussion) 20:38, 9. Mär. 2020 (CET)
- Die Umwandlung ist nur ein Vorschlag eines juristischen Laien. Wenn es bessere Vorschläge gibt, stehe ich diesen aufgeschlossene gegenüber. Zu lösen wären aus meiner Sicht zwei Problembereiche bei den verbliebenen Links. 1) Sozialrecht anderer Länder, z.B. bei Edyta Bielak-Jomaa als Expertin für polnisches Sozialrecht. 2) Sozialrecht, dass sich auf kein speziellen Land bezieht, z.B. sozialrechtliche Aspekte im Arzneimittelrecht. Ich finde die Sozialrechts-BKS zurzeit etwas verwirrend, wenn ein Leser über einen Link dort landet und nichts Passendes findet. Daher wäre ein kurzer Artikel mit einer Definition weiter eine Option. Goggle lieferte mir die Folgende: Unter Sozialrecht versteht man alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die der Sicherung sozialer Risiken der Bürger dienen. Das Sozialrecht ist ein Teilgebiet des Verwaltungsrechts, welches wiederum dem öffentlichen Recht angehört. --Vfb1893 (Diskussion) 12:05, 9. Mär. 2020 (CET)
Angebot: Bibliotheksrecherche
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
angesichts der aktuellen Corona-Krise stellt sich für viele von uns die Literatur-Recherche zu aktuellen Artikelprojekten als Herausforderung dar. Aus diesem Grund möchte ich, der ich mich diesbezüglich als Mitarbeiter einer juristischen Fakultät in einer relativ privilegierten Lage befinde, folgendes anbieten: Nachdem ich in dieser Woche trotz vom Rektorat verordnetem Home-Office ohnehin noch mindestens einmal ins Büro muss, um Unterlagen zu holen, könnte ich bei dieser Gelegenheit im reichhaltigen Bestand der hiesigen juristischen Fachbereichsbibliothek Zeitschriftenartikel und Bücher einscannen, die für wikipedianische Artikelprojekte dringend benötigt werden. Nachdem sich der Bestand unserer Uni-Bibliothek weit über das österreichische Recht hinausbewegt, erlaube ich mir, dieses Angebot hier an zentraler Stelle zu unterbreiten. Alles, was sich also via https://katalog.wu.ac.at finden lässt, kann bei dem entsprechendem Wunsch digital zur Verfügung gestellt werden. Hierfür bitte idealerweise mir ein E-Mail schreiben, sodass ich die Scans direkt zukommen lassen kann. Ich würde voraussichtlich Donnerstags oder Freitags zum Campus fahren. Beste Grüße, Plani (Diskussion) 17:12, 24. Mär. 2020 (CET)
- Fantastische Idee von dir, Plani, vielen Dank für diese Unterstützung. Ich komme darauf zurück. Ich greife deinen Vorschlag auf und könnte meinerseits - bei Interesse - Aufsätze aus den Beck'schen-Fachzeitschriften beschaffen, wenn's gebraucht wird. Garantiert corona-virus-frei. Lieben Gruß --Opihuck 17:54, 24. Mär. 2020 (CET)
- Ja, tolle Idee! --Chz (Diskussion) 18:07, 24. Mär. 2020 (CET)
Kollege Aschmidt hat dankenswerterweise an anderer Stelle auf folgenden Link hingewiesen. Dort sind div. Anbieter von Online Bibliotheken aufgeführt, die aktuell ihre Angebote frei zugänglich zur Verfügung stellen. --Chz (Diskussion) 22:10, 30. Mär. 2020 (CEST)
Hier hat sich seit fast einem Jahr fast zwei Jahren keine Wortmeldung mehr ergeben. Ich beabsichtige, die automatische Nichtarchivierung nunmehr zu löschen. Gibt es dagegen Bedenken? --Opihuck 22:58, 13. Feb. 2022 (CET)
- Seit fast zwei Jahren ;-) Und daher auch ganz im Gegenteil: Aufgrund meines geänderten Arbeitgebers kann zumindest ich keine entsprechende Hilfestellung mehr in dem oben angebotenen Umfang leisten. Mein aktueller Arbeitgeber verfügt bei weitem nicht über die Recherchemöglichkeiten, die ich im akademischen Betätigungsfeld noch genießen konnte. Beste Grüße, Plani (Diskussion) 23:01, 13. Feb. 2022 (CET)
- Oh sorry (BK), du hast völlig recht, seit fast zwei Jahren, habs gerade korrigiert. --Opihuck 23:06, 13. Feb. 2022 (CET)
- Keine Einwendungen. Dann entferne ich den Baustein. Noch einmal ein Dank an Plani für dein Angebot! Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 23:32, 13. Feb. 2022 (CET)
- Oh sorry (BK), du hast völlig recht, seit fast zwei Jahren, habs gerade korrigiert. --Opihuck 23:06, 13. Feb. 2022 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 23:33, 13. Feb. 2022 (CET)
Link auf Schweizer Recht mit Vorlage (§§)
Versuche vergeblich mit Hilfe Vorlage:§§ auf Schweizerisches Recht zu verlinken. URL ist https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19950206/index.html#id-3-3-4 , es geht um die Art. 142 ff. Tierseuchenverordnung bzw. um den entsprechenden Abschnitt. Kann mir jemand schreiben, wie die ausgefüllte Vorlage genau aussehen muss? Haben sich die URL bzw. deren Aufbau vielleicht geändert? --Pistazienfresser (Diskussion) 20:30, 14. Mär. 2020 (CET)
- Also mein Test war auch nicht erfolgreich. Vielleicht klappt es nicht, weil dort Art. stehen und keine §§. Notfalls erstmal mit normalem Link arbeiten. Das Thema sollte aber auf jedenfall offen bleiben. --Chz (Diskussion) 20:44, 14. Mär. 2020 (CET)
- Wie man Abschnitte aufruft, weiß ich leider nicht. Der Link für den ersten Artikel des von dir zu verlinkenden Abschnitts lautet: Art. 142. Ich hab mir mal irgendwann notiert, dass nach einer Änderung der Vorlage statt eines Unterstrichs nun ein Punkt gesetzt werden muss. Mehr geben meine Aufzeichnungen leider nicht her. --Opihuck 20:55, 14. Mär. 2020 (CET)
- Mit den Abkürzungen kann man noch einfacher verlinken (aber eben auch nur auf den Anfangsartikel im gesamten Gesetzestext):
- {{Art.|142|TSV|ch}} -> Art. 142.--Pistazienfresser (Diskussion) 14:58, 7. Jul. 2020 (CEST)
- Hallo zusammen! Ich möchte ein kleines Update in dieser Sache geben. Anfangs Dezember 2020 hat die Bundeskanzlei auf die Webseite der SR aufmerksam gemacht, dass sie die Beta-Phase eines neuen Webauftritts für das gesamte Bundesrecht (SR, AS, BBl, Staatsverträge, bilaterales Recht sowie Vernehmlassungen) namens Fedlex angefangen hat.
- Aus den Weblinks ist ersichtlich, dass die BK künftig das ELI verwenden möchte (was m.M.n. zu begrüssen ist), sowohl für SR als für AS und BBl.
- Ich hab in der Zwischenzeit mit der BK Kontakt aufgenommen, und sie bestätigt, dass das ELI das neue Standard (hier zu den technischen Bezeichnungen). Wenn Fedlex bundesrecht.admin.ch ersetzen wird, wird allerdings die Permalinks-Möglichkeiten wie https://www.admin.ch/opc/search/?text=210&lang=de nicht mehr bestehen. Der Chef des KAV mich per Mail erteilt, dass die BK (momentan) auch keinen Ersatz für diese auf die SR-Nummer basiert Permalinks vorsieht, und zwar aus technischen Gründen. ER versteht aber die grosse Praktikabilität dieser Permalinks, und hat der Firma, die den Auftrag zum Aufbau von Fedlex erhalten hat, meinen Wunsch zur Schaffung eines solchen (ggf. neuen) Permalinks weitergeleitet (ohne grosse Hoffnung).
- Summa summarum: ab dem Go-Live von Fedlex werden ersichtlich alle Permalinks wegfallen und damit die Vorlage:§§ (sowie seine Cousine Modèle:Loi suisse auf frwiki) für das Schweizer Recht unbrauchbar machen.
- Freundliche Grüsse aus Bern, --ArkheinVonB (Diskussion) 21:45, 7. Jan. 2021 (CET)
- Interessant. Danke! --Opihuck 00:27, 8. Jan. 2021 (CET)
Update am Beispiel Urheberrechtsgesetz:
- Das gesamte Gesetz 231.1 Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz, URG) vom 9. Oktober 1992 (Stand am 1. April 2020 [= die geltende Fassung]) findet sich hier: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1993/1798_1798_1798/de (Quelle AS 1993 1798; digitalisierte Stammfassung: https://www.amtsdruckschriften.bar.admin.ch/viewOrigDoc/30002456.pdf?ID=30002456).
{{§§|231.1|ch|text=Urheberrechtsgesetz}}
als bisher Urheberrechtsgesetz (https://www.admin.ch/ch/d/sr/c231.1.html) wird funktionierend umgeleitet auf https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1993/1798_1798_1798/de.- Zum einzelnen Art. 68:
{{Art.|68|URG|ch}}
wird Art. 68 (https://www.admin.ch/opc/search/?text=URG+68&lang=de) und führt auf die Suchseite https://www.fedlex.admin.ch/de/search{{Art.|68|231.1|ch}}
wird Art. 68 (https://www.admin.ch/opc/search/?text=231.1+68&lang=de) und führt ebenfalls auf die Suchseite https://www.admin.ch/opc/search/?text=231.1+68&lang=de
- Die funktionierende Verlinkung zum Art. 68: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1993/1798_1798_1798/de#art_68
- Zu den Beispielen in der Vorlage §§:
- Aus
{{§§|210|ch|text=Zivilgesetzbuch}}
als bisher Zivilgesetzbuch (https://www.admin.ch/ch/d/sr/c210.html) wird funktionierend umgeleitet auf https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/24/233_245_233/de (Quelle AS 24 233; wo die Zahl 245 im Link herkommt ist mir unklar). - Aus
{{§§|220|ch|seite=index2.html#id-2-6|text=Art. 184 ff. Obligationenrecht}}
wird nicht mehr Art. 184 ff. Obligationenrecht (https://www.admin.ch/ch/d/sr/c220/index2.html#id-2-6), sondern führt ins 404-Leere: Für folgende Webadresse wurde keine Webseite gefunden: https://www.fedlex.admin.ch/redirect?url=https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/index.html#id-2-6. Der funktionierende Link: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#part_2/tit_6 (Quelle AS 27 317; wo die Zahlen 321 und 377 im Link herkommen ist mir unklar).- Aus
{{§§|220|ch|text=Obligationenrecht}}
als bisher Obligationenrecht (https://www.admin.ch/ch/d/sr/c220.html) wird funktionierend umgeleitet auf https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de (Quelle AS 27 317; wo die Zahlen 321 und 377 im Link herkommen ist mir unklar).
- Aus
- Aus
{{§§|7|ch|seite=783.0.de.pdf|text=Postgesetz (PG)}} (PDF)
wird nicht mehr Postgesetz (PG) (https://www.admin.ch/ch/d/sr/c7/783.0.de.pdf), sondern führt ins 404-Leere: Für folgende Webadresse wurde keine Webseite gefunden: https://www.fedlex.admin.ch/redirect?url=https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/index.html. Der funktionierende Link: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2012/585/de, direkt zum PDF: https://www.fedlex.admin.ch/eli/oc/2012/585/de (Quelle bzw. AS Referenz AS 2012 4993; wo die Zahl 585 im Link herkommt ist mir unklar).- Aus
{{§§|783.3|ch|text=Postgesetz (PG)}}
als bisher Postgesetz (PG) (https://www.admin.ch/ch/d/sr/c783.3.html) wird funktionierend umgeleitet auf https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2012/585/de (AS Referenz AS 2012 4993; wo die Zahl 585 im Link herkommt ist mir unklar). - Hingegen ist im aufgehobenen SR 783.0 Postgesetz vom 30. April 1997 (PG) mit Quelle AS 1997 2452 der Link nachvollziehbar, siehe https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1997/2452_2452_2452/de.
- Aus
Zusammengefasst:
- Die Umleitungen zum ganzen Gesetz aus der Vorlage:§§ funktioniert.
- Wenn man jedoch über die Vorlage §§ zu Details verlinken möchte bzw. über die Vorlage:Art. zum Paragrafen verlinken möchte, muss man zwingend den korrekten Link zum Gesetz kennen: Wobei es sich offensichtlich (siehe oberhalb) um die zwei möglichen Varianten handelt mit einerseits in der Form der Verbindung zur AS-Referenz; und andererseits in der Form von Jahreszahl/3-stelliger Zahl.
HTH --194.166.199.118 21:43, 7. Feb. 2021 (CET)
- Schlussfolgerung für die Praxis aus dem ersten Punkt der Zusammenfassung des Beitrags von 194.166.199.118: Nur noch Vorlage:§§ verwenden, auch für Links auf einzelne Artikel. Dass die Vorlage nur zum ganzen Erlass und nicht direkt zum einzelnen Artikel führt, ist auch für den Leser durchaus zumutbar: Bei jedem Erlass in der Systematischen Rechtssammlung erscheint oben rechts der Link "Artikelübersicht"; damit gelangt man einfach und schnell zum gewünschten einzelnen Artikel. Demgegenüber erscheint der zweite Punkt der Zusammenfassung, wenn ich ihn richtig verstanden habe, wenig hilfreich: der "korrekte Link zum Gesetz" wäre doch ein Weblink, wie er im Artikeltext nicht verwendet werden sollte (https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Weblinks). Man müsste also den Weg über Einzelnachweise geben, was sowohl für den Verfasser wie auch für den Leser umständlicher ist. Sollte ich das nicht richtig verstanden haben, so bin ich für Aufklärung dankbar. Letzte Frage: Wer sorgt dafür, dass Vorlage:Art., Vorlage:§§ und die Richtlinien für Weblinks entsprechend angepasst werden? --Graf1848 (Diskussion) 16:10, 20. Feb. 2021 (CET)
Neue Lösung für einzelne Artikel
Art. 68 URG kann neu wie folgt verlinkt werden (ohne den Link zum Gesetz zu kennen): https://www.fedlex.admin.ch/de/search?collection=classified_compilation&classifiedBy=URG&article=68 (vgl. Vorlage_Diskussion:Art.#Schweizerisches Bundesrecht: neue Suchplattform) --Einhelfer (Diskussion) 17:20, 22. Mär. 2021 (CET)
Beispiel ergänzt: Art. 68 URG --Einhelfer (Diskussion) 21:10, 22. Mär. 2021 (CET)
- @Einhelfer: Funktioniert diese Methode analog auch bei Anhängen, beispielsweise bei Anhang 1.2 der Futtermittelbuch-Verordnung? --Leyo 22:01, 6. Apr. 2021 (CEST)
- Für die "ganzzahligen" Anhänge könnte man wohl die Vorlage entsprechend anpassen, so dass es ginge. Der Link für den Anhang 5 z.B. ist https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2011/802/de#annex_5. Für die Anhänge mit Dezimalpunkt wird es wohl schwierig, der Link für den Anhang 1.2 sieht so aus https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2011/802/de#lvl_d1231e48. --Einhelfer (Diskussion) 15:17, 9. Apr. 2021 (CEST)
Ist die Nicht-Archivierung weiterhin gewünscht? Seit mehr als 2 1/2 Jahren kein Beitrag mehr. Der Inhalt sollte ggf. auf den entsprechenden Funktionsseiten eingearbeitet werden, z. B. Vorlage:§ oder Vorlage:§§ --Opihuck 11:15, 25. Nov. 2023 (CET)
- Da nach mehr als einer Woche keine Einwendungen erhoben wurden, Nicht-Archivierung aufgehoben. --Opihuck 17:46, 3. Dez. 2023 (CET)