Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2012/03

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Castelargus in Abschnitt Datei:Berlin-Rom-Tokio 3.jpg
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Löschen eines Logos?

Aus: Fragen zur Wikipedia:

Kopie Anfang:

Hallo zusammen, Benutzer BKoenig CPN bat mich um Hilfe, er wollte das Logo seiner Firma löschen (lassen). Ich kopiere die Disk mal hier hin:
Hallo BKoenig CPN, bitte nicht einfach ein Logo aus einem Artikel löschen, danke! Grüße --Chrianor (Diskussion) 14:01, 1. Mär. 2012 (CET)
Hallo BKoernig CPN, du kannst auch hier antworten, das lese ich auch :-) Du schriebst: Zitat: "da wir als Unternehmen (Coperion GmbH) entschieden haben, es nicht mehr auf Wikipedia (und den anderen Diensten) bereitzustellen." Zum einen ist Wikipedia kein Dienst, sondern eine Online-Enzyklopädie. Zum anderen werden hier Informationen und Fakten gesammelt, dazu gehört auch euer Logo, denn es gehört zu eurer Firma. Wenn ihr darauf ein Copyright (Urheberrecht) habt, dann könnt ihr der Wiki verbieten, das Logo zu benutzen, ansonsten sehe ich wenig Chancen, da es anderenfalls gemeinfrei wäre. Du kannst gerne versuchen einen Löschantrag auf das Logo zu stellen, aber mit einer nachvollziehbaren Begründung. Denn nur, weil deine Firma es eben so will, ist kein Löschgrund ;-) Grüße --Chrianor (Diskussion) 17:05, 1. Mär. 2012 (CET)
Hallo Chrianor, wir haben auf unser Logo ein Copyright und wenn Löschen keine Alternative ist muss wenigstens das Copyright entsprechend vermerkt werden. Das Copyright liegt ausschließlich bei Coperion und das Logo darf nur mit Genehmigung von Coperion genutzt werden. Wie und wo kann ich das entsprechende Copyright bei Wikipedia vermerken? Leider habe ich auch dazu keine eindeutigen Informationen gefunden (und bin schon wieder auf Hilfe angewiesen...). Dank und Gruß --BKoenig CPN (Diskussion) 07:46, 2. Mär. 2012 (CET)

Kann jemand helfen? Mir fehlt weiteres Wissen dazu. --Chrianor (Diskussion) 08:20, 2. Mär. 2012 (CET)

Siehe dazu WP:FAQR#Darf ich ein Firmenlogo, eine Comicfigur oder eine andere Grafik in die Wikipedia einfügen, wenn ich sie selbst nachmale? und WP:Bildrechte#Logos. Da die Gestaltung (siehe Coperion) nun wirklich nicht außergewöhnlich oder überragend ist, ist das Verlangen vermutlich unberechtigt (der Schutz als Marke spielt dabei keine Rolle, da es hier nicht als Marke verwendet wird). Aber das sollten die Experten unter WP:URF beurteilen. --84.130.158.46 08:39, 2. Mär. 2012 (CET)

Kopie Ende.

Um nicht an der vierten Stelle das Fass nochmal aufzumachen, schlage ich vor, Kommentare auf WP:FZW#Löschen eines Logos? einzufügen. --тнояsтеn 09:36, 2. Mär. 2012 (CET)

Buchautor fragt an

Hallo, ich schreibe ein Buch bzw. roman-ähnlich über Erinnerungen aus meinen Jungendzeiten, für die ich viel mit realen Zeitereignissen arbeiten möchte. Natürlich sind mir viele viele Details aus den letzten Jahzehnten nicht mehr präsent, also brauche ich ein Gedächtnis und das soll u. a. Wikipedia sein. Was muss ich tun, um keine Urheberrechtsverletzungen zu begehen. Im Vorwort des Buches weise ich bereits auf Wikipedia als Quelle hin.

Viele Grüße Fran Solberg (nicht signierter Beitrag von Frank.solberg (Diskussion | Beiträge) 13:49, 2. Mär. 2012 (CET))

Fakten können in den meisten Fällen nicht geschützt werden (Ausnahme: Datenbankwerk, hier wahrscheinlich nicht einschlägig). Es muss nur darauf geachtet werden, dass eigene Formulierungen oder in angemessener Menge eindeutig als Zitat gekennzeichnete Sätze verwendet werden, dann gibt es voraussichtlich keine urheberrechtlichen Probleme. Ich finde es aber sehr schön, dass diese Problematik erkannt und vorsichtshalber nachgefragt wurde! :-) Grüße, Grand-Duc (Diskussion) 13:58, 2. Mär. 2012 (CET)
Ich sehe da ebenfalls kaum Probleme. Wenn es nur darum geht, nachzuforschen, wann was wo geschah, dann muß keine Quelle genannt werden. Wenn das Buch Roman-ähnlich werden soll, passen dort ohnehin Quellen oder Fußnoten nur "sehr begrenzt" ;). Von mir ebenfalls Danke, daß diese Problematik angesprochen wird. Es werden sich sicher auch Leute hier finden, die das fertige Manuskript mal durchsehen würden. --Marcela 17:48, 2. Mär. 2012 (CET)

DLR

Unter welcher Lizenz wäre ein Bild des DLR wie dieses (von hier) in Commons hochzuladen? --Joyborg (Diskussion) 17:37, 2. Mär. 2012 (CET)

Wenn man im diesem Bilderanzeig-Dingens oben rechts auf "Informationen" klickt, steht dort "Quelle: ESA.". ESA gibt Bilder AFAIK bisher nicht unter einer freien Lizenz frei. Dürfte deshalb für uns leider nicht nutzbar sein. Der DLR hat zwar seine Bilder jetzt unter eine freie Lizenz gestellt, verwendet aber immer noch viele Bilder aus anderen Quellen, die nicht unter diese Freigabe fallen. --Kam Solusar (Diskussion) 17:50, 2. Mär. 2012 (CET)
Schade. Danke! --Joyborg (Diskussion) 19:16, 2. Mär. 2012 (CET)

Kodama Kozue

Aus meiner Sicht handelt es sich beim Artikel Kodama Kozue um eine Urheberrechtsverletzung, da der Abschnitt Leben, der den größten Teil des Artikel ausmacht, wortwörtlich von der Homepage der Künstlerin kopiert wurde. Gruß -- Elmo Rainy Day (Diskussion) 21:55, 2. Mär. 2012 (CET)

Hier ist die Seite für Urheberrechtsfragen. Die Urheberrechtsverletzung meldest du auf Wikipedia:Löschkandidaten/Urheberrechtsverletzungen. --тнояsтеn 22:03, 2. Mär. 2012 (CET)
verstehe, pardon -- Elmo Rainy Day (Diskussion) 22:09, 2. Mär. 2012 (CET)

Zitation zu Liste_Münchner_Straßennamen aus Hans Dollinger: Die Münchner Straßennamen

Hallo. Ich möchte die oben genannte Auflistung Münchner Straßennamen durch die Informationen aus dem Buch von Hans Dollinger ergänzen. In diesem Buch hat der Autor zu jeder Münchner Straße mehr oder weniger Informationen zusammengetragen (meistens 4-6 Zeilen). Wenn ich nun die Beschreibungen in eigene Worte umformuliere und kürze sehe ich kein Problem wenn ich nur einige Beschreibungen in den Artikel einfüge. Wenn ich aber alle Informationen aus dem Buch, auch wenn ich sie nur in gekürzter und umformulierter Form übernehme, frage ich mich ob ich dadurch die Rechte an einer geschützte Datenbank (vgl.: Hilfe:FAQ_Rechtliches#Darf_ich_Tabellen.2C_Listen_oder_statistische_Daten_.C3.BCbernehmen.3F) verletzte. Ich hoffe ich konnte meine Frage hinreichend genau stellen damit dies für eine Antwort ausreicht. Als rechtlicher Laie ist das nicht immer einfach. Trotzdem schonmal vielen Dank für alle Antworten. MfG --Hundemarke82 (Diskussion) 18:38, 4. Mär. 2012 (CET)

Ich sehe das auch so. Du kannst Fakten aus dem Buch übernehmen (wo liegt die Straße, wann wurde sie nach wem oder was benannt), aber keine Textpassagen. Ich würde in der Straßenliste allgemein nur kurze Angaben machen, da ausführliche Informationen ja in der Regel durch Klicken auf den Link im Zielartikel zu finden sind. Deutscher Dichter oder Berg in Österreich oder Pflanze aus der Familie der XYZ-Gewächse reicht da vollkommen. Das geht bei Dollinger natürlich nicht, deswegen muss er die einzelnen Einträge genauer erläutern. Bei Nichtmünchnern evtl. noch den Bezug zu München anfügen, z.B. war von 1830 bis 1850 Professor an der LMU oder ähnliches.
Zur Frage der Datenbank denke ich, dass die Sammlung von etwa 8000 Straßennamen, die ja auch im Straßenverzeichnis des amtlichen Stadtplans veröffentlich (und somit als amtliches Werk gemeinfrei ist), und deren Lage in München sicher nicht geschützt ist. Ob dadurch nur durch das Hinzufügen der Jahreszahl und Bedeutung der Benennung eine als ganze urheberrechtlich geschützte Datenbank entsteht, wage ich zu bezweifeln. Diese Informationen werden ja z.B. auch von der Stadt bei Neu- und Umbenennungen veröffentlicht. Grüße --bjs Diskussionsseite M S 20:39, 4. Mär. 2012 (CET)

Vogelstimme als Urheberrechtsverstoß

Von Wikipedia Diskussion:Urheberrechtsfragen hierher übertragen. Gestumblindi 21:53, 4. Mär. 2012 (CET)

Was halt ihr von dieser Meldung? Copyrightverstoß durch Singvögel hier ist der gesamte Artikel darüber zu finden: http://www.pcgo.de/news/copyrightverstoss-durch-singvoegel-1254774.html -- Fiver, der Hellseher 19:28, 4. Mär. 2012 (CET)
Eine Kuriosität, die die Wikipedia nicht betrifft. Wie in dem von dir verlinkten Artikel erwähnt wird, setzt Youtube eine Software ein, die versucht, automatisch urheberrechtlich geschützte Klänge in den hochgeladenen Videos zu entdecken, wobei es manchmal zu Fehlerkennungen kommt. Gestumblindi 20:10, 4. Mär. 2012 (CET)
Das habe ich mir schon gedacht. Tierstimmen sind keine Werke mit Schöpfungshöhe und unterliegen daher nicht dem Urheberrechtschutz. Stimmt doch? -- Fiver, der Hellseher (Diskussion) 20:53, 4. Mär. 2012 (CET)
Naja, das ist eine andere Frage. Im von dir verlinkten Fall geht es ja um ein Video ohne später hinzugefügten Soundtrack; die Vögel, die man im Hintergrund zwitschern hört, befanden sich offenbar vor Ort und die Vogelstimmen sind Teil der eigenen Aufnahme des Uploaders. Er hat sie von niemandem übernommen, so dass die Frage, ob die Vogelstimmen-Aufnahme schützbar ist, gar nicht erst eine Rolle spielt. Schlicht ein Fehler in der Erkennungs-Software von Youtube. Eine andere Frage wäre der Schutz fremder Aufnahmen von Vogelstimmen. Diese dürften zwar nicht urheberrechtlich geschützt sein (Tiere schaffen keine schützbaren Werke), aber ich nehme an, dass Vogelstimmen-Aufnahmen in Deutschland unter das verwandte Schutzrecht Schutz des Herstellers von Tonträgern, §§ 85 f. UrhG fällt, d.h. dass solche Aufnahmen für 50 Jahre geschützt sind. Und um somit zur Wikipedia zurückzukommen: Wir könnten also nicht beliebige fremde Vogelstimmen-Aufnahmen verwenden, die sind geschützt (wenn auch nicht urheberrechtlich). Gestumblindi 21:51, 4. Mär. 2012 (CET)
Nur mal, um beim lustigen Thema zu bleiben: Was wäre denn gewesen, wenn ein Vogel eine bekannte und noch geschützte Melodie nachpfeift? Manche Vogelarten sollen das können. Dann wäre es eine Urheberrechtsverletzung gewesen. Das ist ja die Problematik bei den netten Babyvideos, wenn man vergessen hat das Radio abzuschalten. --Wuselig (Diskussion) 22:15, 4. Mär. 2012 (CET)
Das ist ja die Problematik bei den netten Babyvideos, wenn man vergessen hat das Radio abzuschalten. ...würde das nicht unter Beiwerk laufen, wenn das laufende Radioprogramm (Musik mit Ansagen und Nachrichten evtl. zwischendurch auch durch eigenes Gesprochenes übertönt) mit aufs Video gerät. Also auch klar ersichtlich ist, dass das Video nicht im Nachhinein damit unterlegt wurde. --Btr 22:40, 4. Mär. 2012 (CET) PS: Was wäre denn gewesen, wenn ein Vogel eine bekannte und noch geschützte Melodie nachpfeift? Na, der Papagei würde bestimmt sofort abgemahnt und zur Zahlung der entsprechenden Gebühren an die GEMA verdonnert... lol
Letzteres traue ich denen auf jeden Fall zu; ein ganz ähnlich penetranter Verein macht solche sinnfreien Sachen ja gehäuft vor: [1], [2], [3], [4], [5] usw. -- Chaddy · DDÜP 23:16, 4. Mär. 2012 (CET)

Persönlichkeitsrecht Baustein

Ich möchte gern dieses Bild in höchster Auflösung auf Commons hochladen. In der höchsten Auflösung sind einige mitfotografierte Personen erkennbar. Sollte ich deshalb einen Persönlichkeitsrecht Baustein beim Hochladen hinzufügen?--Uwe W. (Diskussion) 18:10, 4. Mär. 2012 (CET)

Du meinst das Foto der liegenden Rakete, ja? Völlig überflüssig da den personality-Baustein zuzufügen, da Personen kaum erkennbar, klar nur Beiwerk und in USA sowieso geringeres Recht am eigenen Bild. --Túrelio (Diskussion) 20:50, 4. Mär. 2012 (CET)
Danke--Uwe W. (Diskussion) 11:19, 5. Mär. 2012 (CET)

Muss ich alle angeführten Lizenzen übernehmen?

Hallo, ich hoffe ich nerve nicht allzusehr... die Tage hat ich zum ersten Mal eine SVG-Karte erstellt, die auf drei Karten von Hagar66 basiert und diese wiederum auf Karten von TUBS. Es geht um diese Karte.
In den Karten von Hagar66 z.B. diese werden "EINIGE" Lizenzen angezogen!
Meine Frage, .... muss ich alle diese Lizenzen übernehmen? Hagar66 antwortete auf meine Frage, er wüßte das nicht, er hat einfach alles von TUBS übernommen! Die Antwort von TUBS steht noch aus.
Kann mir hier ein Experte die Frage beantworten? Grüße von Chiemgau --Furchenstein (Diskussion) 16:20, 5. Mär. 2012 (CET)

Klassische juristische Antwort: Es kommt darauf an. Sind Lizenzen darunter, die "viral" sind, also verlangen, das abgeleitete Werke wieder unter genau deiser Lizenz stehen müssen? Beispiele dafür sind die GFDL oder CC-by-sa. Diese musst du übernehmen. Sind auch nicht-virale Lizenzen dabei, wie zB CC-by, dann kannst du die fallenlassen. Grüße --h-stt !? 17:51, 5. Mär. 2012 (CET)
Hallo h-stt, danke für deine Erläuterungen zu "viral", wenn man die Liste der Lizenzen der zugrundeliegenden Dateien anschaut erkennt man Gruppierungen unter denen jeweils steht - You may select the license of your choice - was erstmal verrwirrt und mich zu CC-0 veranlasste. In der Zwischenzeit liegt die Antwort von TUBS vor, hier nachzulesen. Grüße --Furchenstein (Diskussion) 20:58, 5. Mär. 2012 (CET)
Stehen mehrere Lizenzen zur Auswahl, dann heißt das immer: "Such dir eine davon aus" und nicht "Du mußt alle befolgen"! Wenn allerdings CC-0 darunter ist, sind alle anderen genaugenommen überflüssig, aber das ist eine andere Geschichte. -- Herby 09:16, 6. Mär. 2012 (CET)
Wie TUBS veröffentlichen manche Autoren ihre Inhalte unter vielen Lizenzen, damit Nachnutzer eine breite Auswahl an Möglichkeiten (gleiche Lizenzierung für Inhalte aus verschiedenen Quellen) haben. --Martina Disk. 15:33, 6. Mär. 2012 (CET)

Recht am eigenen Bild - Zustimmung zur Abbildung in WP

Bei Artikeln über Personen möchte man diese Artikel gerne um ein Bild der Person bereichern.

Das ist anscheinend nicht so einfach. Auf Hilfe:Bildertutorial/2_Bildrechte steht, dass man das Bild einer Person auf Wikipedia nur veröffentlichen darf, wenn man vorher die Zustimmung dieser Person eingeholt hat. Grund ist das Recht_am_eigenen_Bild.

Das verwirrt mich. Denn wenn das stimmt,

Das sind nur mal willkürlich herausgegriffene Bilddateien, die ich beim Stöbern gefunden habe und die keine Zustimmung enthalten wie z.B: die folgende Bilddatei: Datei:Sondermeyer.jpg.

-- Daniel(127.0.0.1) 23:52, 5. Mär. 2012 (CET)

Das Recht am eigenen Bild ist bei Personen des Zeitgeschehens und des öffentlichen Lebens (sprich Promis) eingeschränkt. Von denen darf man Fotos auch ohne Zustimmung veröffentlichen, solange die Fotos nicht beleidigend oder verletztend sind (das Privatleben bleibt natürlich tabu, weshalb viele Paparazzi an der Grenze zur Illegalität handeln). -- Chaddy · DDÜP 00:13, 6. Mär. 2012 (CET)
Das ist in §23 KUG geregelt. --Marcela 00:14, 6. Mär. 2012 (CET)

OK, ich hätte betonen sollen, dass es mir gerade nicht um die Gruppe von "Personen des Zeitgeschehens und des öffentlichen Lebens" geht. Ich denke, keiner der oben aufgezählten Beispiele zählt zu dieser Gruppe - außer vielleicht Uri Geller. -- Daniel(127.0.0.1) 00:24, 6. Mär. 2012 (CET)

Doch, die zählen schon zu dieser Gruppe. Es geht dabei ja nicht nur um A-Promis. -- Chaddy · DDÜP 00:44, 6. Mär. 2012 (CET)
Verstehe, aber wo zieht man die Grenze? Ich will ja keinem hier zu nahe treten, aber Herr Alexander_Merk soll eine Person_der_Zeitgeschichte sein? Denn nur für diesen Personenkreis ist per Gesetz das Zustimmungsbedürfnis eingeschränkt. -- Daniel(127.0.0.1) 08:37, 6. Mär. 2012 (CET)
Durch die Unterscheidung zwischen absoluter und relativer Person der Zeitgeschichte ist die Grenzziehung noch schwieriger. Vom Bauchgefühl her würde ich alle Fotos auch von B- bis C-Promis ohne deren Zustimmung veröffentlichen, die bei öffentlichen Autritten entstanden sind (sofern ich - falls erforderlich - eine Fotografiererlaubnis am Veranstaltungsort habe). In der hier gelebten Praxis werden einfach beide Augen zugedrückt und Bilder m.W. ohne großes Tamtam entfernt, wenn sich die betreffende Person (z.B. via Verein oder OTRS beschwert). --Martina Disk. 14:39, 6. Mär. 2012 (CET)
die grenzziehung hier ist reichlich abwegig, was schon chaddys auslegung hier überdeutlich zeigt. mit dem abgestuften schutzkonzept werden große teile dahingehend hinfällig, dass die abwägung zwischen darstellungsfreiheit und den rechten des dargestellten schon bei der zuordnung zum bereich der zeitgeschichte berücksichtigung finden. es gibt keine personengruppe mehr, deren bildnisse von wo auch immer man genehmigungsfrei „überall“ verwendet werden darf, so lange nur § 23 abs. 2 kug eingehalten wird; das ist aktuelle rechtsprechung des bverfg ebenso wie des bgh (vgl. v.a. BGH GRUR 2007, 523). personen für sich begründen noch kein informationsbedürfnis; ein solches entsteht erst aus dem konkreten gegenstand der berichterstattung. die logische konsequenz des ganzen ist, dass freilich weit mehr genehmigungen für bilder in wikipedia erforderlich sind, als dies nach älterer rechtsprechung der fall gewesen wäre, wobei selbst dafür die auslegung von chaddy immer noch ziemlich weit gewesen wäre. die antwort an 127.0.0.1 ist aber eine andere: die „recht am eigenen bild“-freigabe wird typischerweise nicht dokumentiert, aber sinningerweise nimmt man sozusagen stillschweigend an, dass der hochlader eine solche eingeholt hat. wir sollten dafür eine bessere lösung finden, das ist mir schon klar – inbesondere vor dem hintergrund, dass der hochlader sich vielfach selbst nicht bewusst sein kann, wie sein bild in wikipedia verwendet wird (stichwort: kontextunabhängige nutzung). die konsequenz ist aber jedenfalls, dass ich wie martina schon andeutet „ohne großes Tamtam“ den überwiegenden teil der hier vorhandenen bildnisse entfernen würde, wenn der dargestellte einwände erhebt. grüße, —Pill (Kontakt) 15:10, 6. Mär. 2012 (CET) (kurz erg., 15:17, 6. Mär. 2012 (CET))
+1. Wobei das Thema auf Commons noch großzügiger als hier gehandhabt wird. Ein Neuentwurf der Richtlinie 2009 ist mit 8 Pros und 2 Kontras gescheitert (seltsam, wie Abstimmungen auf Commons ticken). --Martina Disk. 15:30, 6. Mär. 2012 (CET)
Auf Commons werden Fotos behalten, die nach deutschem Recht ganz klar eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts darstellen. RaeB scheint dort sehr oft nicht zu existieren. --Marcela 17:40, 6. Mär. 2012 (CET)
Eine bessere Lösung wurde bereits gefunden: das OTRS-Ticket. Per Erklärung der abgebildeten Person, wird sichergestellt, dass die Person ein Einverständnis gegeben hat und somit die Nutzung akzeptiert. Das Recht am eigenen Bild existiert auf den Commons genauso wie in der Wikipedia; bei mehr als 70-facher Dateimenge im Vergleich zu deutschen Wikipedia aber nur 1,16-facher Menge an aktiven Benutzern ist das nicht sonderlich verwunderlich. Die beiden Templates Vorlage:Recht am eigenen Bild und Template:Personality rights sind ein Service an den Nachnutzer, der sich mitunter nicht ob der rechtlichen Verbindlichkeiten neben dem Urheberrecht bewusst ist. Eine Verpflichtung diese Templates zu nutzen gibt es nicht. Das auf Commons Photographien behalten werden die nach deutschem Recht eine Verletzung darstellen, mag durchaus sein. Wichtig ist zu wissen, wann das Kriterium "deutsches Recht" Anwendung findet. Für die meisten Deutschen die auf Commons hochladen ist neben den Richtlinien auf den Commons auch das deutsche Recht bindend. Von daher macht dieser Punkt für das hiesige Klientel keinen wesentlichen Unterschied. Anders schaut es aus, wenn beispielsweise ein Amerikaner der aus den USA auf die Commons hochlädt. Dieser braucht sich für das deutsche Recht am eigenen Bild herzlich wenig zu interessieren. Regards, Peter Weis (Diskussion) 20:53, 6. Mär. 2012 (CET)
Die bessere Lösung über OTRS funktioniert hier leider nicht. Das wurde schon einige Male diskutiert, auch in den Workshops des Support-Teams. Fakt ist, dass es in geschätzten 95 Prozent der Fälle dem Fotografen nicht möglich ist/sein wird, eine schriftliche Erklärung der abgebildeten Person zu erhalten. Positive Ausnahme sind hier sicherlich die Landtagsprojekte. Denkbar sind in manchen Fällen mündliche Erklärungen gegenüber dem Fotografen und dieser schreibt ans OTRS "X hat zugestimmt". Aber was ist das im Konfliktfalle wert? Nichts. Bin ich zufrieden damit? Nein. Praktikable Ideen: Bitte gerne. — Raymond Disk. 21:57, 6. Mär. 2012 (CET)
Danke soweit. Das OTRS-System gefällt mir. Zumindest bei Portraits zur Verwendung in Artikeln über Personen sollte es möglich sein, die Zustimmung einzuholen. Es reicht ja eine E-Mail und Vorlagen gibt es auch Wikipedia:Textvorlagen. Ich probiere gerade diesen Weg zu gehen, auch wenn er steinig ist :-). Das nächste Mal werde ich jedoch erst hier prüfen lassen, ob es sich um eine Person_der_Zeitgeschichte handelt, denn dann kann man sich die Zustimmung sparen. Dafür spricht auch, dass die Grenze, wer eine Person der Zeitgeschichte ist, anscheinend ziemlich niedrig angesetzt wird. -- Daniel(127.0.0.1) 22:06, 6. Mär. 2012 (CET)
Auf Textvorlagen sehe ich keinen derartigen Mustertext. Dort stehen nur Texte, die auf das Urheberrecht bezogen sind. Bitte verwechsle das nicht. Danke. — Raymond Disk. 22:12, 6. Mär. 2012 (CET)
(nach BK II) Letztlich muss der Fotograf muss sicherstellen, dass er die erforderlichen Rechte hat. Bei Importen wie z.B. von Flickr können wir das überhaupt nicht steuern. Deshalb der (oft faule) Kpmromiss: Der Nachnutzer wird mit dem personality-Baustein gewarnt. Nach meinem Geschmack dürfte der Warnhinweis ruhig deutlicher auf diese Problematik hinweisen. Man könnte auch im Beschreibungsfeld eine Rubrik "Personenabbildung" einführen mit gestaffelten Eingabemöglichkeiten wie etwa "Schriftiche Zustimmung zur zeitlich und räumlich uneingeschränkten Veröffentlichung liegt vor." / "Mündliche Zustimmung..." / "...liegt nicht vor." Dann würden Nachnutzer deutlicher erkennen, auf was sie sich einlassen. --Martina Disk. 22:14, 6. Mär. 2012 (CET)
Raymond, stimmt! Das sind Wikipedia:Textvorlagen, um die Zustimmung zur Verwendung eines fremden Fotos einzuholen (Urheberrecht), nicht zur Darstellung einer fremden Person (Persönlichkeitsrecht Recht_am_eigenen_Bild). -- Daniel(127.0.0.1) 22:34, 6. Mär. 2012 (CET)
Das OTRS auf de:wiki nicht so funktioniert wie es das auf den Commons tut, ist nun wirklich die geringste Sorge. Wer ausschließlich auf de:wiki hochlädt, sofern Commons rechtlich möglich ist, der beschäftigt nur die Bots. Commons OTRS und das dortige OTRS Team sind auch auf Deutsch verfügbar. Ansonsten stimmte ich dir zu, OTRS-Ticket bzw. Model Release ist nicht in jedem Fall möglich. Sich selber eine OTRS Freigabe zu geben ist in der Tat Humbug und war auch nicht meine Intention. Wer nicht in der Lage ist eine OTRS Freigabe von der abgelichteten Person schriftlich zu bekommen, der wird auch weiterhin damit Leben müssen, dass seine Bilder im Zweifelsfall oder per Anfrage aus dem Artikel verschwinden, wenn nicht sogar gelöscht werden. Ein Wundermittel gegen dieses Problem gibt es nicht. Langfristig liegt es am Gesetzgeber hier eine verbindliche Sicherheit zu schaffen. Wie nennt es doch die Library of Congress so schön: Right assessment is your responsibility. Regards, Peter Weis (Diskussion) 22:35, 6. Mär. 2012 (CET)
@Peter, es gibt kein eigenes commons-otrs-team, insofern gibt es auch keine unterschiedliche funktionsweise. hier bestehen mangels jedweder regelung lediglich unterschiede zwischen verschiedenen „sprachteams“. —Pill (Kontakt) 23:36, 6. Mär. 2012 (CET)
Das war mir nicht klar. Danke für den Hinweis. Die Erfahrungen die ich dort über verschiedene Projekte gesammelt habe, waren durch und durch positiv - in Deutsch und in Englisch. Regards, Peter Weis (Diskussion) 00:32, 7. Mär. 2012 (CET)

Beschwerdemöglichkeit aufzeigen ?

Angenommen, Person X sieht in einem WP-Artikel ein Bild von sich, das sie dort nicht haben möchte. Woher weiß die Person, an wen Sie sich wenden kann, damit das Bild entfernt wird ? --Zipferlak (Diskussion) 17:55, 6. Mär. 2012 (CET)

Die Kontaktadresse steht nicht zuletzt im Impressum. --Krd 18:13, 6. Mär. 2012 (CET)
Das ist natürlich richtig. Allerdings ist dort nur vom Urheberrecht die Rede, nicht vom Recht am eigenen Bild. Wenn Ihr meint, dass das so ausreicht, will ich nichts gesagt haben. --Zipferlak (Diskussion) 18:29, 6. Mär. 2012 (CET)
Es sollen vermutlich keine schlafenden Hunde geweckt werden; deshalb wohl kein expliziter Hinweis. Faktisch ist es aber so, dass regelmäßig Löschwünsche beim OTRS oder beim Chapter eingehen. Habe selbst schon dreimal solche Mails weitergeleitet bekommen (Politiker. Da für diese Fotos sogar schriftiche Einverständniserklärungen vorlagen und zudem alle Fotos von den Betreffenden am Display ausgewählt wurden, bestehe ich auf Bereitstellung eines anderweitigen Fotos samt korrekter Freigabe, bevor ich meins per Speedy wegen WP:BIO löschen lasse.). --Martina Disk. 19:03, 6. Mär. 2012 (CET)
Sehr gute Frage! Person X kann ja auch der Fotograf des Bildes sein, der gar nicht erfreut ist, dass sein Bild, das er in seinem Atelier geschossen hat, plötzlich in einem WP Artikel auftaucht. Beispiel: Alexander_Merk. Das Bild liegt auf Commons und wird hier verlinkt. Wenn man eine Urheberrechtsverletzung vermutet, müsste man doch gleichzeitig gegen die Verlinkung im Artikel als auch gegen das Bild auf den Commons vorgehen können, oder? -- Daniel(127.0.0.1) 21:54, 6. Mär. 2012 (CET)
Dann wendet sich der Fotograf via Impressum ans OTRS oder stellt einen Löschantrag direkt auf Commons. Verlinkungen in der Wikipedia auf gelöschte Commons-Bilder werden automatisch (von einem Bot) entfernt. --Martina Disk. 21:58, 6. Mär. 2012 (CET)

Schöpfungshöhe dieses CD Covers (erl.)

Datei:ASP fremd Cover.jpg
Das Cover des Albums fremd

Hi, kann sich mal jemand mit Expertise dieses Bild angucken? Die hochgeladene Version ist zwar ziemlich klein, aber in einer größeren Version sind doch einige Details zu erkennen (die Flügel sehen aus wie ein Deckengewölbe), die imho Schöpfungshöhe erreichen. Danke. --fidepus (Diskussion) 02:29, 6. Mär. 2012 (CET)

Meine Expertise ist zwar begrenzt aber ich habe keinen Zweifel, dass das Bild die nötige Schöpfungshöhe für Urheberschutz erreicht. Allein die Komposition reicht dafür aus, egal, wie man die Flügel interpretiert. --Stephan Schulz (Diskussion) 10:59, 6. Mär. 2012 (CET)
+1 --Martina Disk. 14:33, 6. Mär. 2012 (CET)
ich sehe das ähnlich. mit blick auf gewisse als geschützt eingeordnete ingolstädter erc-panther-logos erscheint mir dieser schluss auch fast schon zwingend, will man nicht ein wohl eklatantes rechtliches risiko auf sich nehmen. grüße, —Pill (Kontakt) 15:27, 6. Mär. 2012 (CET)
Das hat ganz sicher die nötige Schöpfungshöhe - daher als URV gelöscht. --GDK Δ 16:23, 6. Mär. 2012 (CET)

Bild aus der russischen Wikipedia

Ich würde gern dieses Bild aus der russischen Wikipedia downloaden und in die deutsche Wikipedia einfügen. Spricht etwas dagegen? mfg,Gregor Helms (Diskussion) 08:49, 3. Mär. 2012 (CET)

Wahrscheinlich geht das nicht. Ich kann den dortigen Lizenzbaustein nicht wirklich verstehen, aber gemäß Commons:Commons:Licensing und den dort verlinkten Infos müsstest du nachweisen, dass der Fotograf vor 1943 gestorben ist. Wenn du das nicht kannst, wird nichts daraus. Grüße --h-stt !? 17:48, 5. Mär. 2012 (CET)
Der Lizenzbaustein ist analog zu Template:PD-old. Problematisch ist hierbei, dass kein Autor angegeben wurde und somit nicht nachzuvollziehen ist, ob die 70 Jahre PMA Regel greift. Wenn du nachweisen kannst, dass das Bild älter als 100 Jahre ist, kannst du es auf de:wiki mit der pragmatischen 100 Jahre Regel hochladen. Zudem könnte die Datei über Template:PD-RusEmpire oder Template:PD-Russia-2008 auf den Commons hochgeladen werden, das erfordert allerdings ein wenig Recherche, um die erforderlichen Nachweise zu erbringen. Regards, Peter Weis (Diskussion) 00:59, 7. Mär. 2012 (CET)
Es gibt noch ein anderes Bild: [6]. Aber auch hier konnte ich keinerlei Urheber/Datum finden. --тнояsтеn 15:50, 7. Mär. 2012 (CET)

Solche Anfragen sind unter WP:TFPCOM gut aufgehoben. --Leyo 15:56, 7. Mär. 2012 (CET)

Badische Staatsbrauerei Rothaus

Hallo zusammen, könnt ihr bitte mal einen kurzen Blick auf o.g. Artikel werfen. Da sind einige Bilder, die ich als sehr grenzwertig betrachte, z.B. die Bierdeckel und die Flasche. Was meint ihr? Gruß, --Flominator 20:58, 3. Mär. 2012 (CET)

Dies betrifft insbesondere diejenigen Bilder, die auf Commons liegen. --Leyo 17:31, 7. Mär. 2012 (CET)

Screeenshot

Ich weiß, altes Thema, das schon zigmal durchgekaut wurde, aber dieses Mal frage ich wieder mal nach einem einzelnen Fall: hat das rechts stehende Bild Schöpfungshöhe? Ich hab mal im Archiv durchsucht, und da wurde die Frage bejaht wegen der Ribbon-Oberfläche, aber ich wollte es nochmal genau wissen, um da Sicherheit zu haben. -- Liliana 14:31, 6. Mär. 2012 (CET)

es gibt in diesen fragen keine sicherheit. die sicherheit verschafft dir die justiz, die bei der bestimmung urheberrechtlicher schöpfungshöhe maßstäbe anlegt, die heterogener kaum sein können. aus meiner persönlichen sicht liegt mit blick auf die spezifische anordnung der elemente (hier gibt es viel spielraum) und die genau abgestimmten grafiken nahe, dass bei der oberfläche wie hier dargestellt ein werk im urheberrechtlichen sinne vorliegt. —Pill (Kontakt) 15:21, 6. Mär. 2012 (CET)
Ich sehe es genau andersrum, das hat für mich niemals SH. --Marcela 17:38, 6. Mär. 2012 (CET)

Keine SH, kein Überragen feststellbar, Pseudo-Experte Pill irrt --Historiograf (Diskussion) 18:45, 6. Mär. 2012 (CET)

Von Microsoft-Software würde ich persönlich die Finger lassen und niemandem den Upload empfehlen. Auf Commons gibt es für Screenshots von freier Software eigens eine Lizenzvorlage; dieser hier würde dort gelöscht werden. Bei uns dagegen wird mit dem SH-Argument ne ganze Menge von (teilweise lautstarken) Pseudo-Experten durchgewunken und notfalls auf die Möglichkeit zur Verwendung einer Uploadsocke hingewiesen. Nachnutzer müssen halt zusehen, wo sie bleiben; ist ja immer jeder selbst verantwortlich. --Martina Disk. 18:55, 6. Mär. 2012 (CET)

Keine SH. Hat keinerlei geistige Schöpfung. Es ging Microsoft hier nicht darum, irgendein Kunstwerk zu erschaffen, sondern eine übersichtliche Programmoberfläche. Das ist somit lediglich Gebrauchskunst und daher die Hürde für SH sehr hoch. -- Chaddy · DDÜP 21:05, 6. Mär. 2012 (CET)

Das liegt auch daran, daß Commons amerikanisches Rechtsverständnis hat und wir nach DACH handeln. Für diesen Screenshot ist das Urteil laufendes Auge anwendbar, siehe Chaddy. --Marcela 21:17, 6. Mär. 2012 (CET)
+1@Historiograf. Die Frage der Schöpfungshöhe ist hierbei allerdins nur von untergeordneter Bedeutung. Das OLG Karlsruhe hat dazu Folgendes entschieden: "Es genügt, dass eine individuelle, sich vom alltäglichen Schaffen abhebende Geistestätigkeit in dem darstellerischen Gedanken zum Ausdruck kommt, mag auch das Maß an Eigentümlichkeit und individueller Prägung gering sein." (Urteil vom 14. April 2010, Az. 6 U 46/09). Die Frage der Schützbarkeit von Benutzeroberflächen wird in Richtlinie 91/250/EWG des Rates vom 14. Mai 1991 über den Rechtsschutz von Computerprogrammen festgehalten und findet sich im deutschen Urheberrecht unter §69a II UrhG wieder. Der EuGH verneint in seinem Urteil vom 22. Dezember 2010 allerdings, dass Benutzeroberflächen "Ausdrucksformen" sind und damit nicht den Schutz der Richtlinie genießen. Vor dem Hintergrund des OLG Urteils ist dennoch Vorsicht geboten. Schaut man in die rechtlichen Hinweise von Microsoft, so wird man auch dort fündig. Was also tun? Nachdem man die Meinung Microsofts und die Urteile kennt, kann eine Verwendung des Screenshots der Benutzeroberfläche bedenklich sein. Auf der anderen Seite, ist Kategorie:Datei:Screenshot_(Microsoft_Windows) reichlich gefüllt mit Screenshots, die ebenso bedenklich sind, aber dennoch seit geraumer Zeit dort dümpeln. Im Zweifelsfall würde ich dazu raten, Microsoft um die Freigabe des Screenshots per OTRS-Ticket zu bitten. Persönlich stimme ich Martina überein - mir ist das Eisen ebenfalls zu heiß. Regards, Peter Weis (Diskussion) 21:29, 6. Mär. 2012 (CET)
nun ja, die frage der schöpfungshöhe ist nicht von untergeordneter bedeutung, sondern von zentraler, und zwar aus dem von dir genannten grund. wenn nicht schon ein schutz als computerprogramm hierauf übertragen werden kann, ist es gerade die frage der eigenständigen werkqualität, die ins gewicht fällt. grüße, —Pill (Kontakt) 23:40, 6. Mär. 2012 (CET)
Untergeordnet, da die Hürde der Schöpfungshöhe im Urteil des OHG nicht so hoch aufgehangen wurde, wie das sonst der Fall ist. Zentral war für mich die EuGH-Entscheidung. Regards, Peter Weis (Diskussion) 00:45, 7. Mär. 2012 (CET)
Peter, du interpretierst das OLG-Urteil flacsh. Es besagt in Rn 62 ausdrücklich: "Eine schöpferische Leistung kann im Hinblick darauf im Wesentlichen nur in der Gestaltung des Formulars, insbesondere der Anordnung der Felder liegen. Dass die T.-Maske insoweit auf einer Leistung beruht, die über das rein Handwerkliche hinausgeht, vermag der Senat nicht zu erkennen." Das rein Handwerkliche ist nicht schutzfähig. Nie. Und der hier zu beurteilende Screenshot geht wie auch die von OLG bewertete Eingabemaske in nichts über das Handwerkliche hinaus. Natürlich hat Microsoft im Erstnfall eine große Kriegskasse und es ist nicht unbedingt schlau, sich mit ihnen anzulegen. Aber das von dir angeführte Urteil ist jedenfalls als Begründung deiner Postion ungeeignet. Grüße --h-stt !? 10:47, 7. Mär. 2012 (CET)
Die würden ihr Geld aber eher für Extremlobbying für ein neues Monopolrecht für Computersoftware-Verleger ausgeben. Nacktaffe 10:59, 7. Mär. 2012 (CET)
@peter (nach bearbeitungskonfliten:): ja, und da steht: „Nach allem ist auf die erste Frage zu antworten, dass eine grafische Benutzeroberfläche keine Ausdrucksform eines Computerprogramms i.S. von Art. 1 II der Richtlinie 91/250 darstellt und dass sie nicht den urheberrechtlichen Schutz für Computerprogramme nach dieser Richtlinie genießen kann. Eine solche Schnittstelle kann jedoch nach der Richtlinie 2001/29 urheberrechtlich als Werk geschützt sein, wenn sie eine eigene geistige Schöpfung ihres Urhebers darstellt.“ im übrigen hängt der mögliche schutz dieser oberfläche nicht unbedingt an § 2 abs. 4, sondern an § 2 abs. 7 (wiss.-technische darstellung), vgl. hierzu meine begründung. daher fällt für mich auch nicht ins gewicht, dass es, wie chaddy schreibt, „lediglich Gebrauchskunst und daher die Hürde für SH sehr hoch“ sei – eine unterscheidung dessen, was dem gebrauch und was ihm nicht dient, kennt abs. 7 nicht; statt besonders hoher anforderungen an die eigenschöpferische prägung gelten hier also vielmehr besonders geringe. das argument in der reisebüro-software-entscheidung, die peter weis oben referenziert hat, war im übrigen ebenfalls auf abs. 7 gestützt. wenn man die dortige beschreibung aber liest – bzw. einen screenshot gesehen hat – wird recht schnell klar, dass hier ein grundsätzlicher unterschied besteht. der ribbon-oberfläche fehlt jeder sachzwang, der bei der reisebüro-software bestand hatte; vielmehr geht es hier um eine möglichst intuitive anordnung funktionaler elemente. dass man hier zu dem schluss kommen kann, dass eine eigenschöpferische leistung vorliegt, liegt nach meiner ansicht schon beispielsweise durch einen vergleich der alten word-oberfläche zu dieser neuen nahe, denn bekanntlich haben sich die funktionen nicht sonderlich stark verändert – vielmehr wurde eine komplett neue darstellungsmethode gewählt. farbelemente werden visualisiert, unter „Tools“ finden sich intuitive bediensymbole, die die benutzung erleichtern etc. das ist genau jene argumentation, die bei den hier gemeinhin nach abs. 7 behandelten fällen (landkarten, illustrativen grafiken) auch herangezogen wird, und ich persönlich sehe nicht, warum dies hier absolut nicht der fall sein soll. gruß, —Pill (Kontakt) 11:08, 7. Mär. 2012 (CET)
Das ist schlicht Handwerk, das ist keine Kunst! --Marcela 11:16, 7. Mär. 2012 (CET)
@h-stt Die Schöpfungshöhe zwischen der Benutzeroberfläche Tourismusbuchungsmaske TOMA und Microsoft Paint zu vergleichen halte ich für ein wenig zu gewagt. Da liegen, wie Pill bereits ausführte, deutliche Unterschiede vor. Die Frage nach der Eignung des Urteils für unser Problem werde ich in der Antwort an Pill weiter ausführen.
@Pill Zunächst eine Richtigstellung: Mein +1 habe ich verfrüht vergeben, wie es scheint. Das hätte richtigerweise an dich gehen müssen. Die Begründung des EuGH hat das OLG auch bereits so gesehen: "Die Bildschirmoberfläche wird durch das Computerprogramm erzeugt, stellt selbst aber kein Computerprogramm oder ein Teil desselben dar und kann daher auch nicht als dessen Ausdrucksform angesehen werden. Das zeigt sich daran, dass eine identische Bildschirmoberfläche durch unterschiedliche Programme erzeugt werden kann. Um Ausdrucksformen des Programms i.S. des § 69a Abs. 2 Satz 1 UrhG handelt es sich etwa bei dem Quellcode, dem Objektcode oder auch einem Ausdruck des Programms in Schriftform." Ich denke daher, dass wir eine Schutzfähigkeit als Computerprogramm ausschließen können. Es greifen für den Fall vor dem OLG weder § 69a UrhG noch § 2 Nr. 7 UrhG. Um es noch mal deutlich zu machen: die Frage der Schöpfungshöhe sah ich als von untergeordneter Bedeutung, weil wir mit den vorliegenden Urteilen nur die Schützbarkeit nach § 69a UrhG ausschließen können und die EuGH-Entscheidung sich da präziser ausdrückt, wie ich finde.
Ob eine Schöpfungshöhe nach § 2 Nr. 7 UrhG vorliegt, kann im Zweifelsfall nur ein Gericht feststellen. Daher ist, wie ich bereits in meinem ersten Kommentar schrieb, Vorischt geboten, wenn es um die Feststellung der Schöpfungshöhe geht (siehe dazu obenstehendes Zitat aus dem OLG Urteil). Das OLG ging für die Tourismusbuchungsmaske nicht davon aus. Ob das für Microsoft Paint 1:1 übertragbar ist, halte ich für fragwürdig.
Abschließend denke ich, dass wir das Thema in der angemessenen Tiefe ergründet haben und sich ein Konsens nur schwerlich finden lässt. Da es unterschiedliche Meinungen zur Anwendung des Kriteriums Schöpfungshöhe unter den Teilnehmern dieser Diskussion gibt, bleibt die Anfrage von Liliana weiterhin ungeklärt. Die Urteilsbegründung des OLG legt nahe, das die Schöpfungshöhe bei Benutzeroberflächen eine niedrigere Schwelle hat, was zum Ergebnis im Archiv passte. Regards, Peter Weis (Diskussion) 13:11, 7. Mär. 2012 (CET)

Briefmarke

Ich beabsichtige einen Artikel über die Gasometerexplosion in Neunkirchen (Saar) zu erstellen. Was die Bilder angeht, gibt es drei Sondermarken von 1933 (hier abgebildet) des Saargebiets. Ist es möglich diese als Amtliche Werke hochzuladen oder nicht? --Gripweed (Diskussion) 16:35, 8. Mär. 2012 (CET)

Und, wenn ja: darf ich die Bilder von der Webseite verwenden oder nicht? --Gripweed (Diskussion) 16:39, 8. Mär. 2012 (CET)
gripweed, falls es sich um amtliche werke handelt, spricht grundsätzlich nichts dagegen, sie auch hochzuladen (reproduktion 2-dimensionaler werke, vgl. WP:Bildrechte). briefmarken werden in der deutschsprachigen wikipedia mit der begründung akzeptiert, dass man sie in einem amtsblatt bekannt gemacht habe, sodass sie damit mit zum amtlichen werk i.s.d. § 5 abs. 1 urhg geworden seien (insofern wird jedenfalls in nächster zeit keine „löschgefahr“ bestehen). die juristische begründung findet sich zusammenfassend im einzelnen in WP:DÜP/S#LG München I – Briefmarken als amtliche Werke, mitsamt entsprechender kritik an der entscheidung (vgl. auch der unmittelbar darunter stehende abschnitt). vernünftigerweise kann man hierin nur ein erhebliches rechtliches risiko sehen, wobei die problematik jüngst unter Wikipedia Diskussion:Bildrechte#Textänderungen Briefmarken erörtert wurde. grüße, —Pill (Kontakt) 17:17, 8. Mär. 2012 (CET)
Und das heißt? Gelöscht wirds nicht, aber verklagt werden kann ich? --Gripweed (Diskussion) 17:46, 8. Mär. 2012 (CET)
soweit die quintessenz. es ist möglich, (i.w.s. deutsche) briefmarken als amtliches werk hochzuladen, ob sie das auch sind, steht auf einem anderen blatt. —Pill (Kontakt) 18:20, 8. Mär. 2012 (CET)

Datei:GutBuskow.jpg

Mir sind im Laufe der Zeit schon mehrere Bilder, die ich selbst erstellt habe, gelöscht worden, weil der Urheber angeblich nicht klar war, auch wenn ich alle Bilder bisher so wie dieses als Urheber ich selbst gekennzeichnet habe. Nun steht da schon wieder, dass der Urheber nicht klar sei. Im Prinzip habe ich keine Lust mehr, so einen Wirbel um meine eigenen Fotos zu machen. Wenn Wikipedia die nicht haben will, ist das halt so. Ich versuche nun noch ein letztes mal eine erschöpfende Antwort zu erhalten, wie ich Wikipedia klar machen kann, dass das Bild von mir selbst stammt. --Stoerti (Diskussion) 01:20, 9. Mär. 2012 (CET)

hallo Stoerti, du hast es jetzt ja klar gemacht – nur vorher stand leider gar nichts dazu auf der Seite, von wem das Bild denn stammen könnte. idealerweise schreibst du deine Angaben in eine vorlage, und zwar diese hier: Vorlage:Information. dazu einfach den inhalt des kastens links unter „Verwendung“ kopieren, auf der bildseite einfügen und rechts neben dem gleichheitszeichen quelle und urheber eintragen. das ist der bevorzugte weg. so wie es jetzt ist wird es vermutlich darauf hinauslaufen, dass derjenige, der sich um die „abarbeitung“ des dateiüberprüfungs-hinweisbausteins kümmert, diese vorlage dann selbst mit den von dir neu ergänzten details nachtragen wird. hoffe, dass das ein wenig weiterhilft. grüße, —Pill (Kontakt) 01:29, 9. Mär. 2012 (CET)

Abbildung der potenziellen Fälschung Datei:DaVincisFahrrad.jpg

Datei:DaVincisFahrrad.jpg

Das Bild Datei:DaVincisFahrrad.jpg wurde aus dem Artikel Fahrrad (Zeichnung) entfernt. Hier die Problemlage: Wie der Artikel beschreibt, wird angenommen, dass es sich bei dem Bild um eine Fälschung handelt. Ist es keine Fälschung (was unwahrscheinlich ist) ist es so alt, dass es problemlos genutzt werden kann. Ist es eine Fälschung, ist nicht davon auszugehen, dass sich ein Urheber jemals dazu bekennen wird, von daher sind also keine Probleme zu erwarten. Ohnehin handelt es sich um eine 2-dimensionale Reproduktion eines eben solchen Bildes (vlg. [7]. Von daher: Sind die bei der Datei eingetragenen Probleme berechtigt? --Zulu55 (Diskussion) 17:54, 7. Mär. 2012 (CET)

Wo kommt diese Illustration denn eigentlich her? Grüße --h-stt !? 18:06, 7. Mär. 2012 (CET)
Kann mir mal jemand erklären, was daran "überragende Gestaltung" sein soll? Ich habe den SH-Baustein drangemacht, damit dürfte das aus der Welt sein. --Marcela 18:15, 7. Mär. 2012 (CET)
Ich habe ihn wieder entfernt, weil das keine angewandte Kunst ist. Es kann entweder eine freie (erfundene) Zeichnung sein oder eine Darstellung technischer Art (wenn echt). In beiden Fällen ist nur eine geringe Schöpfungshöhe erforderlich. Aber ohne Quelle ist das ohnehin zu löschen. Grüße --h-stt !? 18:55, 7. Mär. 2012 (CET)
Es handelt sich hierbei um eine Fotografie (einer Reproduktion/Kopie)--Jakob Gottfried (Diskussion) 09:36, 9. Mär. 2012 (CET) der Skizze, die im Original im Velorama Nijmegen vorliegt, vgl dazu hier. --Jakob Gottfried (Diskussion) 19:38, 7. Mär. 2012 (CET)
Das glaube ich kaum: Wie der Artikel wohl richtig sagt: "Die Zeichnung wird mit dem Rest des Codex in der Biblioteca Ambrosiana in Mailand aufbewahrt." --Zulu55 (Diskussion) 09:16, 9. Mär. 2012 (CET)
Hier ist die Lösung. Es handelt sich um eine Verfälschung aus den 1970er Jahren, bei der zwei Zeichnungen auf Vorder- und Rückseite eines Blattes so kombiniert und durchgezeichnet wurden, dass ein Fahrrad rauskommt. Als absichtliche Hoax vermutlich urheberrechtsschutzfähig, daher schlage ich die Löschung vor. Grüße --h-stt !? 09:54, 9. Mär. 2012 (CET)
Ich nehme das Bild nach §51 auf meine Homepage und schreibe dort eine Rezeption dazu. Nach Wikiversity könnte es ebenfalls. Eigentlich wollte ich diesen Text ja hier schreiben... --Marcela 10:15, 9. Mär. 2012 (CET)
Offtopic @H-stt & Marcela: Aber den Artikel Fahrrad (Zeichnung) habt ihr schon gelesen, oder? Da steht doch alles drin, was ihr jetzt so überraschend zitiert und schreiben wollt?! Ontopic: Es bleibt die Frage: Ist es unsere Aufgabe, einer vermuteten (wahrscheinlichen) Fälschung nachzugehen? Wie gesagt: Es würde doch sehr überraschen, wenn sich der vermeintliche Urheber melden würde. Da dieser aber bisher seine Urheberschaft abstreitet (Mönche die damals beteiligt waren), können wir ja erstmal von Davinci ausgehen. Auch nicht beantwortet wurde: die Frage der Reproduktion eines zweidimensionalen Werks. Vgl. das verlinkte Postkarten-Urteil. --Zulu55 (Diskussion) 12:02, 9. Mär. 2012 (CET)
Nein, den Artikel Fahrrad (Zeichnung) kannte ich nicht, woher auch? Er ist neu und nur von Hans-Erhard Lessing verlinkt. Wie soll man ihn dann finden? Grüße --h-stt !? 16:10, 9. Mär. 2012 (CET)
Der Artikel ist direkt in der ersten Zeile dieses Abschnitts verlinkt und war diese Woche unter „Schon gewusst?“ auf der Hauptseite. --Jakob Gottfried (Diskussion) 16:39, 9. Mär. 2012 (CET)
Klar kenne ich den Artikel, auch das Bild. Ich werde das jetzt bei mir weiter ausbauen. --Marcela 18:33, 9. Mär. 2012 (CET)

Text einer Beschilderung

Hier hat ein Benutzer laut Zusammenfassungszeile den Text derBeschilderung Stadtarchäologie Altenburg /Uni Jena übernommen. Ist das urheberrechtlich bedenklich? Ich fürchte, ja! - Meine Nachfrage bei der Stadt Altenburg blieb bisher ohne Antwort. --tsor (Diskussion) 00:30, 8. Mär. 2012 (CET)

wenn er das von einem schild übernommen hat, dann tendenziell ja. wobei ich nicht so sicher wäre, ob das wirklich davon übernommen wurde oder das die quelle ist. steht das dann fest? gruß, —Pill (Kontakt) 18:22, 8. Mär. 2012 (CET)
Ach das sollte jemand von euch in eigenen Worten einfach umformulieren und die Quelle besser benennen. Dann passt es. Grüße --h-stt !? 09:56, 9. Mär. 2012 (CET)

Singlecover

Hallo, eine Frage zu zwei Covern zu Singles des Rappers Eminem. Liege ich damit richtig, dass dieses und dieses Cover nicht die erforderliche Schöpfungshöhe erreichen und somit in der Wikipedia hochgeladen werden können? Grüße, Lipstar (Diskussion) 22:20, 8. Mär. 2012 (CET)

Beide unproblematisch. Grüße --h-stt !? 09:57, 9. Mär. 2012 (CET)

Olympischer Report 1936

Dürfen Bilder aus dem Olympischen Report von 1936 (zum Beispiel die auf Seite 1073) hier hochgeladen werden?

Darf das unter [8] » Rubrik: Bücher » Sportarten » Handball » Das Handballspiel. Technik, Taktik, Spielregeln, Training. abgebildete Cover hochgeladen werden? Die Schrift an für sich hat ja keine Schöpfungshöhe, bei dem Spieler sieht es wohl vermutlich anders aus?! Grüße, --Jakob Gottfried (Diskussion) 13:38, 7. Mär. 2012 (CET)

Du meinst dieses Cover? Das hat SH und darf daher leider nicht hochgeladen werden. -- Chaddy · DDÜP 13:58, 7. Mär. 2012 (CET)
Ja, das hatte ich mir gedacht. Und wenn man den Spieler herausschneiden würde? --Jakob Gottfried (Diskussion) 14:27, 7. Mär. 2012 (CET)
Dann wäre das kein Problem mehr. Allerdings wäre es dann aber auch nicht mehr so ganz das originale Cover... -- Chaddy · DDÜP 14:39, 7. Mär. 2012 (CET)
Da hast du wohl recht. Was haltet ihr vom Olympischen Report? Grüße, --Jakob Gottfried (Diskussion) 14:47, 7. Mär. 2012 (CET)

Ist beim Olympischen Report irgendeine 70-Jahre-Frist zu beachten? Grüße, --09:37, 9. Mär. 2012 (CET)

Ja, für Text und Fotos, die üblichen Urheberrechts-Fristen. Wobei der Text durchaus ein anonymes Werk sein könnte. Die darin vorkommenden Fakten sind natürlich nicht schützbar.--Bobo11 (Diskussion) 16:36, 11. Mär. 2012 (CET)
Danke. --Jakob Gottfried (Diskussion) 13:09, 12. Mär. 2012 (CET)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --Jakob Gottfried (Diskussion) 13:09, 12. Mär. 2012 (CET)

Schild „Raucherzone“ ein amtliches Werk?

Handelt es sich beim Schild Raucherzone um ein amtliches Werk? Es scheint aus Deutschland zu stammen. --Leyo 15:45, 7. Mär. 2012 (CET)

Mangelnde SH finde ich passender. Amtlich dürfte das kaum sein. --Marcela 18:10, 7. Mär. 2012 (CET)
Ich bin gerade auf das entsprechende Verbotsschild gestossen, das aus DIN 4844-2 zu stammen scheint. --Leyo 18:19, 7. Mär. 2012 (CET)
DINs sind aber nicht amtlich, im Gegenteil. Der Herausgeber ist ein eingetragener Verein. ;) --Marcela 18:29, 7. Mär. 2012 (CET)
Das Verbotsschild findet sich in Richtlinie 92/58/EWG wieder und fällt unter § 5 UrhG , was sich in Wikipedia:Bildrechte widerspiegelt: "[...] Diese Regelung gilt aus Sicht des deutschen Rechts weltweit für Werke, die in Deutschland amtliche Werke wären, also z.B. auch für EU-Richtlinien (bzw. deren amtliche Übersetzung)." Das Gebotsschild entspricht den in DIN_4844-2 festgehaltenen Spezifikationen. Das Gebotszeichen habe ich nicht in Quellen finden können, die nach § 5 UrhG Abs. 1 keinen urheberrechtlichen Schutz genießen. Da die Vorlage dennoch oben zitiertes Verbotsschild war, kann es sinnvoll sein hier Template:PD-GermanGov in Ermangelung eines Bausteins für die EU-Ebene zu nutzen. Regards, Peter Weis (Diskussion) 19:54, 7. Mär. 2012 (CET)

Die Frage betrifft auch Datei:Raucherzone.jpg, auf das ebenfalls ein Löschantrag gestellt wurde. --Martina Disk. 20:23, 7. Mär. 2012 (CET)

Naja, ein NowCommons-Baustein kann man auch als Löschantrag interpretieren. Ich habe obige Infos kurz unter commons:Commons:Deletion requests/File:Raucher.png ergänzt. --Leyo 16:20, 9. Mär. 2012 (CET)
Diese Datei wurde zum Löschen vorgeschlagen kann man sicher auch nicht als Löschantrag auffassen. Auf das Commons-Bild im Februar einen Löschantrag zu stellen und im März das (übrigens nur ähnliche, nicht identische) hiesige Bild als Duplikat zu taggen, muss man ebenfalls nicht als Löschantrag verstehen. Falls es bei uns gelöscht wird, und dann das andere auf Commons, ist es aber de facto ein Löschantrag. Wir könnten es dann natürlich wieder herstellen und du könntest einen echten Löschantrag stellen. Versteh mich bitte nicht falsch; die Frage auf Commons halte ich - auch hier bei uns - für völlig berechtigt (obwohl ich keine rechtlichen Bedenken bei der Verwendung habe). Nur mich hier wegen der Verwendung des Wortes "Löschantrag" anzutexten, finde ich unangebracht. --Martina Disk. 01:14, 11. Mär. 2012 (CET)
Ich wollte nur darauf hinweisen, dass es nicht um einen (normalen) LA, sondern um einen NowCommons-Baustein ({{NowCommons/Mängel}}) handelt. Das ist alles. --Leyo 13:37, 12. Mär. 2012 (CET)

Zwei Uploader - Ein Bild - Zwei Lizenzen

Hallo, Ich habe dieses Bild bei Flickr gefunden und würde es gerne bei Wikipedia Commons hochladen. Eigentlich kein Problem da CC BY 2.0. Allerdings habe ich das selbe Bild bei einem anderen Uploader gefunden, dort heißt es "All Rights Reserved". Beide Uploader kommen als Urheber in Frage. Darf ich das Bild mit Verweis auf die CC BY 2.0 Lizenz trotzdem Hochladen? --Reos (Diskussion) 15:12, 13. Mär. 2012 (CET)

lt. Bildunterschrift scheint das Foto von einem US-Militär gemacht worden zu sein: U.S. Air Force photograph by Staff Sgt. Jeff Nevison und wäre damit, unabhängig von Flickr, als PD-US-Gov gemeinfrei. — Raymond Disk. 15:44, 13. Mär. 2012 (CET)
Danke dir ;) --Reos (Diskussion) 10:30, 14. Mär. 2012 (CET)

Gibt es bei uns eine Regel, ...

... wie wir mit eingetragenen Warenzeichen umgehen, die in der französischen WP verwendet, aber nicht nach Commons hochgeladen werden dürfen? Mir geht's konkret um dieses kleine Bildchen, das ich gerne in einen de-Artikel einbauen würde. Und immerhin haben wir ein vergleichbares Logo aus der selben Quelle, nämlich dieses, ja auch schon hier. --Wwwurm Mien Klönschnack 23:36, 13. Mär. 2012 (CET)

Hier geht das problemlos mit Bild-LogoSH. -- Chaddy · DDÜP 00:24, 14. Mär. 2012 (CET)
À propos „problemlos“: gibt es auch eine Hochladehilfsseite für eine Überführung von fr:- nach de:wp? --Wwwurm Mien Klönschnack 11:05, 14. Mär. 2012 (CET)
Voilá et de rien. ;-) -- Jo Atmon Smokey Jo's Café 11:27, 14. Mär. 2012 (CET) NB: Zwischenlagerung auf der Festplatte hilft ...
Oooooh! Von wegen Rien! Natürlich doch Merci, und das beaucoup! :-) --Wwwurm Mien Klönschnack 12:11, 14. Mär. 2012 (CET)

Alte Briefmarke erl.)

Gruss! Zur Illustration eines Artikels benötige ich eine viktorianische Half-Penny-Briefmarke (um 1900). Mediawiki hat sie nicht, aber sie kommt mehrfach in Abbildungen von alten Postkarten in einem Buch vor, das auch Referenz des Artikels ist. Ist es erlaubt, nur die Marke aus einer dieser Abbildungen "herauzuschneiden" und als Abbildung zu verwenden? Fie Fotowerkstatt könnte sie so bearbeiten, dass kein Stempel mehr sichtbar ist... GEEZERnil nisi bene 09:14, 14. Mär. 2012 (CET)

Könnte ich auch aus meinem Album scannen. -jkb- (Diskussion) 09:19, 14. Mär. 2012 (CET)
Das wäre super! Habe gerade Kontakt mit dem Autor des Buches aufgenommen. Der Artikel ist für den 1. April vorgesehen. Der Protagonist von The Englishman who posted himself - and other curious objects.... GEEZERnil nisi bene 09:37, 14. Mär. 2012 (CET)
Also die orange Half-Penny, Mi.-Nr. 86 vom 1887, habe ich zufällig auch postfrisch, so dass es sauber rüberkommen müsste. Irgendwann nachmittags bin ich zurück und loude es ap :-) -jkb- (Diskussion) 09:41, 14. Mär. 2012 (CET)
Siehe commons:File:Half-Penny Victoria Stamp UK 1887.jpg; außerdem gibt es alte UK-Briefmarken auch auf http://www.theswedishtiger.com/gb/, Gruß -jkb- (Diskussion) 13:41, 14. Mär. 2012 (CET)
Herzlichen Dank! Bis dann zum 1. April... GEEZERnil nisi bene 16:09, 14. Mär. 2012 (CET)
Ach so, ja. Am 1. April sagst du april april, habe ich gar nicht gebraucht :-) - OK -jkb- (Diskussion) 16:13, 14. Mär. 2012 (CET)

Gelöschte Versionsgeschichten

am 23. Februar 2012 wurde der Artikel Anna Hoegner gelöscht. Mit der Löschung ist nun auch die Versionsgeschichte verschwunden. Dadurch ergibt sich die Situation, dass in allen Mirrorsites der Wikipedia, die den Artikel weiterhin führen und dort auf die "Liste der Autoren" in der Wikipedia verlinken, die Urheber des Artikels nicht mehr erkennbar sind (z.B. http://wikipedia.msn.de/wiki/Anna_Hoegner, http://moonlight.creativewebsolutions.ch/wiki/Anna_Hoegner). Das ist weder mit dem Urheberrecht, noch mit den der Wikipedia zugrundeliegenden Lizenzen vereinbar.

Ein für diesen Fall eingeholtes Rechtsgutachten, bewertet diesen Zustand als rechtswidrig und sieht beim Autoren des Artikels Schadenersatzansprüche. Man könnte nun argumentieren, dass die Anbieter der Mirrorseiten für die urheberrechtskonforme Nachnutzung selbst verantwortlich sind. Die Betreiber der Spiegelseiten haben aber lediglich von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, den Artikelbestand zu spiegeln, wozu die Wikipedia/Wikimedia Foundation durch Bereitstellung eines Dumps des Artikelsbestandes sogar ausdrücklich ihr Einverständnis gibt. Beide Nachnutzer hier haben alle von der Wikipedia/Wikimedia Foundation unter Wikipedia:Weiternutzung formulierten Bedingungen für die Nachnutzung eingehalten und somit in Treu und Glauben gehandelt.
Hingegen nennen die Nachnutzungsbedingungen der Wikipedia an keiner Stelle, dass die Versionsgeschichte unter Umständen entfernt werden kann. Auch die Nutzungsbedingungen, wie sie bei der Wikimedia Foundation hinterlegt sind, weisen lediglich darauf hin, dass einen Autorenliste "um sehr kleine oder irrelevante Beiträge gekürzt werden" kann, nicht aber eine Totalentfernung. Nach deutschem und schweizerischem Urheberrecht ist die Entfernung von Informationen für die Wahrnehmung von Urheberrechten ein Rechtsverstoß.

Und seit nunmehr fast drei Wochen haben wir den Zustand, dass hier zuerst veröffentlichte Texte ohne ausreichende Urheberrechtsangaben durch das Netz geistern. -- 89.214.138.37 15:31, 11. Mär. 2012 (CET)

Achte dich mal, für was du bei einer Übernahme eine CC-by-sa Artikel verpflichtet bist. Du bist verpflichte die Urheber zu nennen, Punkt. Wenn du diese Nennung nicht auf deiner eigener Seite machst, weil die die Verlinkung so verlockend erscheint. Dann bist du selber schuld wenn du in die URV Falle läufst, weil der WP-Artikel nicht mehr aufrufbar ist. --Bobo11 (Diskussion) 16:33, 11. Mär. 2012 (CET)
Die Wikipedia nennt diese Klausel in ihren Nachnutzungsbedingungen nicht. Und der Text ist erst einmal rechtliche Grundlage. -- 89.214.138.37 16:41, 11. Mär. 2012 (CET)
Nein, da ligste jetzt sowas von falsch. Rechtliche Grundlage das was in der CC Lizenz steht, nicht was in der WP für Hinweise stehen. Kurzum das was unter Wikipedia:Lizenzbestimmungen_Commons_Attribution-ShareAlike_3.0_Unported abgedruckt ist. --Bobo11 (Diskussion) 16:44, 11. Mär. 2012 (CET)
Nein, das ist so nicht richtig. Auf jeder Wikipediaseite heißt es: Der Text ist unter der Lizenz „Creative Commons Attribution/Share Alike“ verfügbar; zusätzliche Bedingungen können anwendbar sein. Einzelheiten sind in den Nutzungsbedingungen beschrieben. Und da heißt es:
Namensnennung: Um eine Textseite in irgendeiner Form lizenzkonform wiederzuveröffentlichen, musst du die Autoren angeben, entweder
  • durch Angabe des Hyperlinks (sofern möglich) oder der URL auf jede Seite, die weiterverwandt wird,
  • durch Angabe des Hyperlinks (sofern möglich) oder der URL auf eine alternative, stabile und frei zugängliche Online-Kopie, welche die Lizenzbestimmungen einhält und die Autoren auf zu dieser Website adäquater Weise nennt,
  • oder einer Liste aller Autoren. Jede Autorenliste kann sehr kleine oder irrelevante Änderungen übergehen.
Diese Bestimmungen gelten für Text, der in der Wikimedia-Gemeinschaft entstanden ist. Text von außerhalb kann zusätzliche Bedingungen an die Namensnennung stellen, welche wir klar aufzuzeigen versuchen werden. Beispielsweise kann eine Seite einen Kasten oder eine andere Notiz enthalten, dass ihr Inhalt (teilweise) an anderer Stelle erstveröffentlicht wurde. Solche Anmerkungen sollten gewöhnlich von Weiternutzern beibehalten werden.
Daß man dieser Regelung als Autor mit seinem Edit zugestimmt hat, steht in den Nutzungsbedingungen etwas weiter oben (Als Autor erklärst du dich einverstanden, dass deine Nennung in einer der folgenden Weisen geschieht...). --Matthiasb (CallMyCenter) 14:30, 12. Mär. 2012 (CET)
Nochmal, jeder ist selber dafür verantwortlich, dass er bei der Weiternutzung die Urheber nennt. Wenn man sich nicht darum kümmert, dass so eine Urheberliste bei einem lokal abgelegt ist, hat man schlichtweg nicht sauber gearbeitet. Es wird an genügend Stellen darauf hingewiesen, dass die Urhebernennung immer mit dem Werk fest verbunden sein sollte (Was sich natürlich je nach Medium unterschiedet). Somit ist man selber schuld, wenn die exteren Liste weg ist, und man deswegen einen Lizenzverstoss begeht. Und weil deswegen die Lizenz ungültig wird, begeht man in der Folge eine URV. Aber da ist der Nachnutzer selber schuld, und kann dafür nicht die WP verantwortlich machen. Denn alles was ich für einen korrekten Betrieb einer Webseite brauche, und darunter fällt auch die Urhebernennung, sollte mit dieser lokal verbunden sein. Und zwar so, dass sie autonom und unabhängig von anderen Seiten funktioniert. Damit man eben nicht vom Betriebszustand der anderer Webseiten abhängig ist. --Bobo11 (Diskussion) 10:38, 13. Mär. 2012 (CET)
Nur weil die Foundation irgendwas (fahrlässig) empfiehlt, ist das noch lange nicht Gesetz. Das mit dem Klick beim Speichern ist auch Unfug, denn diese "Bedingungen" sind in ihrer Rechtskräftigkeit zweifelhaft (die Lizenzierung steht überall unten in der Fußzeile) und gelten mit Sicherheit nicht für vor Sommer 2009 erstellte Texte, ebenso wenig für importierte freie Inhalte. --Martina Disk. 12:50, 13. Mär. 2012 (CET)

Die Bedingungen der WMF gelten auch nach meiner Meinung allenfalls für nach dem Lizenzwechsel erstellte genuine Wikipedia-Texte, nicht für Medien wie Fotos. Bei gelöschten Seiten scheidet die Nennung des Hyperlinks aus, man hätte also die Autorenliste mit abspeichern müssen Histo in Gestalt von --FrobenChristoph (Diskussion) 20:21, 17. Mär. 2012 (CET)

Datei:Altrimenti ci- arrabbiamo Spencer.jpg

Muß dieses Bild aus den Artikel über Bud Spencer entfernt werden?--178.9.17.186 19:34, 15. Mär. 2012 (CET)

Wahrscheinlich ja. Das Bild hat keine vernünftige Herkunftsangabe, also kann man nicht sagen, ob die angegebenen Lizenzen überhaupt gültig sind. Und selbst wenn, wäre das Bild in Deutschland wahrscheinlich nicht frei. --Kam Solusar (Diskussion) 02:12, 16. Mär. 2012 (CET)
Ich habe das Bild und andere Bilder mit dieser Lizenz aus den Artikeln Bud Spencer, Zwei Asse trumpfen auf und Vier Fäuste gegen Rio genommen. Ich hoffe es ist OK wie ich es gemacht habe, oder müssen auch alle Atikelversionen in denen diese Bilder vorkommen Versionsgelöscht werden?--Uwe W. (Diskussion) 09:40, 17. Mär. 2012 (CET)

Appell

Auch wenn manche Bildgeber in WIKIPEDIA auf Namensnennung verzichten, ist WIKIPEDIA berechtigt, sollte in Anerkennung dieser freiwilligen Mitarbeiter sich sogar verpflichtet fühlen, darauf zu bestehen, dass die Quelle mit „Bild: Wikipedia“ (oder ähnlich) gekennzeichnet wird. Ein diesbezüglicher Hinweis könnte allen Bildern in WIKIPEDIA automatisch hinzugefügt werden.

WIKIPEDIA - lass Dich nicht fröhlich beklauen!

H.-P.Haack (Diskussion) 04:12, 18. Mär. 2012 (CET)

Dafür gibt es keinerlei rechtliche Grundlage (ganz besonders bei gemeinfreien Bildern). Wikipedia hat zudem auch gar keine Rechte an den Inhalten. Es ist auch kein "beklauen" wenn Wikipedia nicht als Quelle genannt wird (wichtig ist, dass die Lizenzbedingungen eingehalten werden - bei gemeinfreien Bildern muss also gar nichts beachtet werden).
"Wikipedia" als Quellenangabe ist natürlich schön, aber eben nicht nötig. Kein Grund also etwas zu unternehmen. -- Chaddy · DDÜP 07:18, 18. Mär. 2012 (CET)
Dem Bildautor (=Benutzer) mit pdf mitzuteilen, ich ggf. mit seine Bildspende genutzt habe, ist sicher nicht tödlich? *g* LG --Gwexter (Diskussion) 21:25, 18. Mär. 2012 (CET)

Liste der 500 reichsten Deutschen

Wäre eine Übertragung dieser Tabelle (Quelle Manager-Magazin) in Wikicode (Platz, Name, Unternehmen, Vermögen) eine URV? Es handelt sich nur um Daten. – SimpliciusAutorengilde № 1 13:26, 18. Mär. 2012 (CET)

IANAL: Ich glaube nicht. Auswahl und Rangierung ist ja vorgegeben, insofern kann ich mir - auch angesichts des kleinen Datensatzes - kaum vorstellen, dass das ein schützenswertes Datenbankwerk darstellt. Allerdings wäre ich, auch bei den Daten vom Manager-Magazin, sehr misstrauisch, was die Zuverlässigkeit bzw. Validität angeht. Und ehrlich gesagt kann ich mir nicht vorstellen, dass das Manager-Magazin tatsächlich einen Stundenlohn der Unternehmer- und Eigentümerfamilien berechnet hat. --Port(u*o)s 13:45, 18. Mär. 2012 (CET)
Danke, siehe nun Liste der 500 reichsten Deutschen. – SimpliciusAutorengilde № 1 15:45, 18. Mär. 2012 (CET)

SH einer Computersimulation

Hallo,
kann dieses Bild in der WP verwendet werden oder braucht es die Freigabe des Urhebers? Der Hochlader sagte, es sei eine Computersimulation und ein Ausschnitt von http://fernsehlounge.de/new/pics/kabeleins_quiztaxi_1.jpg.
Viele Grüße --Marsupilami (Disk|Beiträge) 19:17, 18. Mär. 2012 (CET)

Das ist ja mehr als nur das Logo. Das hat SH und kann leider nicht verwendet werden. Nur das Logo allein wäre aber ok. -- Chaddy · DDÜP 19:44, 18. Mär. 2012 (CET)
Danke. Viele Grüße --Marsupilami (Disk|Beiträge) 20:10, 18. Mär. 2012 (CET)

Textzitat-Länge

Sind dermaßen lange Zitate wie hier zulässig? --Túrelio (Diskussion) 14:22, 18. Mär. 2012 (CET)

Klar --Historiograf (Diskussion) 09:38, 19. Mär. 2012 (CET)

Das Problem ist nicht die Länge, das Problem mit diesem "Zitat" ist, dass es nicht in die Unterstützung einer eigenen Aussage eingebunden ist. Grüße --h-stt !? 12:40, 19. Mär. 2012 (CET)
Großzitat (das ist der volle kino.de-Text) ohne Einbindung. Was würde ich ja löschen. Nacktaffe 14:57, 19. Mär. 2012 (CET)

Frage zum Urheberrecht

In dem mir vorliegenden Buch Juden in Brilon zur Zeit des Nationalsozialismus, Dokumente, Familienschicksale, Zeitzeugenaussagen Herausgeber: Demokratische Initiative Verein zur Förderung sozialer, kultureller und politscher Bildung e.V. Postfach 1267, 5790 Brilon ISBN 3-980 1960-0-3 steht: Auszugweiser Abdruck mit Quellenangabe und Belegexemplar an die Demokratische Initiative wird gern gesehen

Nun meine Frage, darf ich die Fotos nutzen und nach Commons hochladen? Und wenn ja, welche Lizenz ist zu verwenden? Danke für die Hilfe. Schöne Grüße --AlterWolf49 (Diskussion) 06:29, 17. Mär. 2012 (CET)

Nachtrag, die Postadresse existiert natürlich nicht mehr auch die Postleitzahl hat sich geändert, das Buch wurde 1988 verlegt. --AlterWolf49 (Diskussion) 06:31, 17. Mär. 2012 (CET)

So allgemein schwer zu sagen, weil es davon abhängt, welche Rechte die Urheber (Photographen) dem Verlag eingeräumt haben, der die Photos schließlich kaum selbst aufgenommen haben dürfte. --Túrelio (Diskussion) 09:43, 17. Mär. 2012 (CET)
Na schade, gern hätt ich einige Zeitdokumente hochgeladen, im Buch sind die Fotografen nicht eingetragen, nur die Quellen. Lassen wir es, sollen spätere Generationen sich darum kümmern. Danke für die Einschätzung und herzliche Grüße --AlterWolf49 (Diskussion) 08:07, 21. Mär. 2012 (CET)

Bilder

Hallo, wie und wo erkenne ich auf einer Webseite, ob ein Bild frei oder urheberrechtlich gebunden ist? LG --Abrape (Diskussion) 22:46, 20. Mär. 2012 (CET)

Letzteres ist grundsätzlich anzunehmen, sofern es sich nicht um Werke handelt, die grundsätzlich frei sind (z.B. Fotos von Angestellten der US-Bundesregierung). Ersteres muss quasi positiv bewiesen werden. --Túrelio (Diskussion) 11:28, 21. Mär. 2012 (CET)
D.h. für mich also, den im Impressum genannten Verantwortlichen um Lizensierung nach Wiki-Statuten zu bitten? Ich dachte immer, ein Bild anklicken und auf Eigenschaften gucken, ob dort ein Hinweis steht, würde meine oben gestellte Frage beantworten. Dort ist aber meist gar kein entsprechender Eintrag. Ich danke für Deine schnelle Antwort. LG --Abrape (Diskussion) 11:52, 21. Mär. 2012 (CET)
um Lizensierung ... zu bitten - im Prinzip ja, würde Radio Eriwan sagen, aber du solltest zugleich sicherstellen, dass der "Verantwortliche" auch der Urheber ist bzw. überhaupt zur Unterlizensierung befugt ist. nach Wiki-Statuten - eigentlich nicht, da wir eine "für Wikipedia"-Lizensierung längst nicht mehr akzeptieren; nötig ist vielmehr eine Lizenz aus den mit Commons/Wikipedia kompatiblen/erlaubten Lizenzen (http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Lizenzen). --Túrelio (Diskussion) 12:29, 21. Mär. 2012 (CET)
Ich habe gestern eine entsprechende Anfrage unter Beifügung der dafür vorgesehenen E-Mail-Vorlage an eine im Impressum der Webseite als verantwortlich genannte Person gemailt. Daraufhin kam die Erklärung unterschrieben zurück und ich habe diese Erklärung an permissions-de@wikimedia.org geschickt. Ob der Aussteller rechtlich der Urheber ist, kann ich doch gar nicht überprüfen. Ich kann ihm nur glauben, daß er es ist, da er ja die Erklärung unterschrieben hat. LG--Abrape (Diskussion) 12:53, 21. Mär. 2012 (CET)

Darf kleines Bild durch größeres ersetzt werden?

Von Abbas Kiarostami gibt es zwar ein Bild, aber das ist winzig. Wie ist es, wenn ich dasselbe Bild in höherer Auflösung irgendwo finde. Dann müsste ich doch auch das bei Wikipedia hochladen dürfen. Denn die Lizenz bezieht sich doch nicht speziell auf die eine Datei mit dem Bild in niedriger Auflösung, sondern auf das Werk an sich, egal wie die Auflösung ist. --88.78.115.214 00:08, 21. Mär. 2012 (CET)

Nö, dein Grundgedanke ist unzutreffend. Ein Urheber kann sehr wohl ein Werk (hier: Foto) in geringer Auflösung PD oder unter sonst eine freie Lizenz stellen und dasselbe Werk in höherer Auflösung unter eine restriktivere Lizenz stellen. --Túrelio (Diskussion) 11:23, 21. Mär. 2012 (CET)
Würde mich aber wundern, denn da gibt es schließlich keinen Unterschied in der Schöpfungshöhe. -- Nyabot :: Kujōshorigakari :: aaw 15:21, 21. Mär. 2012 (CET)
Wo siehst du da einen Anwendungsbereich für die Schöpfungshöhe? Wir gehen schon immer davon aus, dass Rechteinhaber selbst entscheiden können, ob sie die volle Auflösung freigeben wollen. Darauf beruht zB der Vertrag mit dem Bundesarchiv, die uns eben nur die Bilder mit 800px auf der längeren Seite unter CC-by-sa gestellt haben. Grüße --h-stt !? 15:35, 21. Mär. 2012 (CET)
Das große Bild wird in der Regel mehr Details abbilden, die im kleinen Format nicht so deutlich erkennbar sind. Es ist auch niht möglich, aus dem kleinen Bild das große zu erzeugen, weil schlicht die Auflösung fehlt. Insofern würde ich als Rechteinhaber mit zwei Werken argumentieren und halt nur das eine freigeben. Grüße Marcus (Diskussion) 18:12, 21. Mär. 2012 (CET)

2-D-Regel, lebender Künstler, +OTRS-Ticket, Attributtion Fotograf?

Könnte man bei Wikipedia:Bildrechte#Nicht schützbare Fotos (Reproduktionen) – 2-D-Regel noch ergänzen, dass Reproduktionen von Bildern lebender Künstler, wenn wir eine Freigabe des Künstlers haben, auch nicht geschützt sind? zb Datei:Corrida drobychevskaja.jpg (commons:File:Corrida_drobychevskaja.jpg), da hat die Künstlerin die Fotografin beauftragt ein Foto zu machen, und der Fotografin die Rechte abgekauft (siehe Benutzer Diskussion:Stw 001 ganz unten). Oder gehört die Fotografin auch in die Attribution bei Bild-by? -- Cherubino (Diskussion) 11:02, 21. Mär. 2012 (CET)

Wir können nicht jeden Spezialfall in den Bildrechten ausführen. In diesem Fall muss die Freigabe eben gut dokumentiert werden, dann passt das schon.Die Fotografin muss bei 2D-Vorlagen nicht genannt werden, weil bei der Reproduktion von flachen Bildern kein Urheberrecht entsteht. Grüße --h-stt !? 15:36, 21. Mär. 2012 (CET)

Bebilderung eine Artikels

Liebes Wiki-Team, ich habe eine konkrete Frage zu der Bebilderung von Artikeln. Ich habe einen Artikel über einen Künstler geschrieben, der um 1950 gestorben ist. Nach meiner Recherche dachte ich, es sei nun richtig, unter Angabe der Buchquelle die Bilder hochladen zu können, doch nun bin ich mir wieder ganz unsicher. Könnt ihr mir helfen? Bzw. Falls die Bilder nicht rechtens online sind, könnt ihr mir sagen, wie ich die Bilder wieder schnellstmöglich löschen kann? Es handelt sich um diesen Artikel mit den eingebetteten Bildern: http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:K._Flasche/Alfons_Epple

VIELEN DANK Kerstin

PS: Ich habe die Bilder aus dem Ausstellungskatalog gescannt.

K. Flasche (Diskussion) 17:17, 21. Mär. 2012 (CET)

Melde dich ab 1.1.2019 nochmal zur Entlöschung der Bilder. --Túrelio (Diskussion) 17:25, 21. Mär. 2012 (CET)
Bitte lies Wikipedia:Bildrechte. Dann wirst du sehen, dass gestorben 1948 nicht reicht. Wir können Bilder erst brauchen, wenn der Künstler seit 70 Jahren verstorben ist. Grüße --h-stt !? 17:28, 21. Mär. 2012 (CET)
Liebe Urheberrechtler, Kerstin ist ein Newbie und braucht Eure konkrete Hilfe beim Löschen. -- 80.171.19.45 17:55, 21. Mär. 2012 (CET)
Liebe IP, die 2 Bilder waren bereits gelöscht als ich oben meinen Kommentar hinterließ. --Túrelio (Diskussion) 18:01, 21. Mär. 2012 (CET)
Bitte die Bilder da vermerken. -- Chaddy · DDÜP 03:37, 22. Mär. 2012 (CET)

Unwelthauptstadt Europas 2011: Hamburg

Hallo liebes Urheberrechtsfragen-Team,

die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt der Freien und Hansestadt Hamburg (offenbar) hat als IP dieses Logo moniert und sagt, es sei ein Lizenzvertrag zwischen der Wikipedia/mir/wem auch immer und der EU-Kommission von Nöten, um das Logo verwenden zu dürfen (siehe unten).

„Guten Tag Zaitabu, Sie benutzen unter http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Logo_Hamburg_Umwelthauptstadt_Europas.svg geschützes Material, für das Sie einen Lizenzvertrag benötigen. Das Logo zur Umwelthauptstadt ist urheberrechtlich geschützt vonseiten der EU Kommission. Die Freie und Hansestadt Hamburg hat von der EU Kommission lediglich die Berechtigung zur Weitergabe des Logos erhalten, wenn ein entsprechender Lizenzvertrag unterzeichnet wird. Bitte entfernen Sie das Logo daher von Ihren Seiten in Wikipedia. Danke. Projektteam der Umwelthauptstadt in der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt der Freien und Hansestadt Hamburg. Für Rückfragen erreichen Sie uns unter umwelthauptstadt2011@bsu.hamburg.de“

Darf die BSU uns die Benutzung des Logos verbieten, obwohl die EU-Kommission der Urheber des Logos zu sein scheint und diese sich nicht geäußert hat? Zuvor hatte die BSU (offenbar) durch zweimaliges Leeren der Dateiseite und meiner Benutzerseite versucht, das Logo zu löschen... Viele Grüße Zaibatsu (Diskussion) 17:17, 19. Mär. 2012 (CET)

Das Logo erreicht nach unserer Interpretation der Rechtslage nicht die erforderliche Schöpfungshöhe für einen urheberrechtlichen Schutz. Es ist gestalterisch noch nicht mal Durchschnittsleistung. Ich habe an die angegebene Mail-Adresse geschrieben und sie an das Support-Team weitergeleitet. Dabei konnte ich mir nicht verkneifen, eine kurze Einführung in die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Schöpfungshöhe anzufügen. Grüße --h-stt !? 18:05, 19. Mär. 2012 (CET)
Hat sich hier etwas ergeben? Hat die BSU reagiert? Zaibatsu (Diskussion) 23:05, 22. Mär. 2012 (CET)

Schutzfristen für Gedichte

Mit Bildern kenn ich mich ja ein wenig aus, aber hat jemand eine Ahnung ob ein (spätestens 1941 veröffentlichtes) Gedicht von Joseph Goebbels hierzulande noch geschützt ist? Bis 1965 war ja nur 50 Jahre p.m.a. Disclaimer: Nein, das Gedicht interessiert mich nicht, auf Commons liegt aber ein Foto, auf dem es drauf ist. --Túrelio (Diskussion) 14:55, 22. Mär. 2012 (CET)

Ich schätze da gilt das gleiche wie bei Mein_Kampf#Rechtslage_heute -- Cherubino (Diskussion) 15:15, 22. Mär. 2012 (CET) PS: vielleicht findet man mit der Googlesuche nach "Goebbels Nachlass" Genaueres.
Es gilt einfach die heutige Rechtslage, auch rückwirkend für vor 1965 entstandene Werke: 70 Jahre p. m. a., Veröffentlichungsdatum ist (außer bei nachgelassenen Werken) unerheblich. --FordPrefect42 (Diskussion) 18:10, 22. Mär. 2012 (CET)

OSM und Wikipedia nach Lizenzwechsel

Gibt es schon irgendwo eine Seite, wo man nachlesen kann, ob und wie mit ODBL-lizenzierte Karten in Wikipedia eingebunden werden können und was man dabei beachten muß? Irgendwie scheint mir das gar nicht kompatibel, vor allem, wenn ich bspw. eine Themenkarte erstellen möchte, etwa OSM-Karte und hineinmontierte Bilder. --Matthiasb (CallMyCenter) 13:44, 22. Mär. 2012 (CET)

Moin, hilft dir das hier? Grüße, --El Grafo (COM) 15:00, 22. Mär. 2012 (CET)
Wenn du den Abschnitt "Lizenzliches" meinst, eher nicht. Eher im Gegenteil, der erhöht meine Zweifel, ob die neue OSM-Lizenz überhaupt CC-BY-SA-kompatibel ist – wie soll denn ein Kartenausschnitt, bekanntlich nix anderes als eine Bilddatei, als Datenbank zu interpretieren sein? Und wenn dieses Bild wirksam unter ODBL steht, wie soll man solche Inhalte korrekt mit CC-BY-SA-Inhalten kombinieren, wenn die ODbL selbst mit Share-alike daherkommt. Entweder bin ich zu blöd, um es zu kapieren, oder aber OSM ist in Zukunft nur noch beschränkt in Wikipedia nutzbar, vor allem wenn man Inhalte von OSM und Commons kombinieren will, etwa wenn in File:Attentatsserie in Toulouse Lagekarte Toulouse.PNG statt der Kartenausschnitte ein CC-BY-SA-Bild eingebunden wäre. Ganz ehrlich, die neue OSM-Lizenzierung verwirrt und wird Nachnutzer, die sich lizenzkonform verhalten wollen, eher abschrecken – und die anderen juckt es nicht. Ich halte das für ein veritables Eigentor, aber das gehört nicht daher. --Matthiasb (CallMyCenter) 15:26, 22. Mär. 2012 (CET) PS: Bitte bei der verlinkten Datei kucken, ob ich das richtig lizenziert habe. Warum haben wir für so was eigentlich kein How to…?
Ich bin selbst nicht ganz glücklich mit der Umlizensierung aber ich glaube, du hast die dort zitierte Aussage missverstanden. OSM unterscheidet schon immer zwischen der Datenbank und dem produced work, worunter die abgegriffenen Karten fallen. Die neue Lizenz bezieht sich nur auf die Datenbank, die Karten bleiben unter cc-by-sa. Wie gesagt, ich bin damit nicht wirklich glücklich, sehe auch einige echte Angriffspunkte gegen diese Auffassung, aber wenn OSM das das so proklamiert, können wir uns darauf berufen. Grüße --h-stt !? 10:41, 23. Mär. 2012 (CET)
Es geht nicht um die Datenbank, sondern auch um abgeleitete Datenbanken. Und Karten gelten zumindest bei den Gerichten in Süddeutschlandals als Datenbanken (LG München GRUR 2006, S. 225 und LG Stuttgart NJOZ 2009, 335 [Eine Entscheidugn von 2006], vom OLG Stuttgart in gleicher Sache offen gelassen [GRUR 2008, 1084]). Kann man mit Hertin GRUR 2004, 646 ablehnen, aber so richtig zuende gedacht ist die Lizenz nicht. Nacktaffe 12:32, 23. Mär. 2012 (CET)
In diesem Zusammenhang: vielleicht könntet ihr auf diesen durch IP erstellten Wikinews-Artikel schauen, bevor dieser veröffentlicht wird, damit da keine groben Schnitzer verbreitet werden. TIA. --Matthiasb (CallMyCenter) 17:55, 23. Mär. 2012 (CET)

Die armen Open-Street-Mapler versuchen eben, die Zuordnungsschwierigkeiten, die sich bei diesem speziellen Werk (im Prinzip eine gemeinschaftlich erstellte Datenbank, aus der jedoch Karten generiert werden, die typischerweise als Bilddateien weitergenutzt werden) ergeben, wenn man eine Lizenz einsetzt, die Autorennennung fordert, irgendwie zu lösen. Die ODBL ist nun der Versuch eines "Befreiungsschlags", ähnlich wie hier damals die Umstellung von GNU-FDL auf CC-BY-SA. Und wie diese mit allerlei Fallstricken behaftet. Ziel war es natürlich, die Weiternutzung (auch in der Wikipedia) zu vereinfachen und nicht etwa noch zu erschweren... Gestumblindi 20:42, 23. Mär. 2012 (CET)

Datei:Symbol Thermocouple2.svg

Darf/Soll/Muss man eigenmächtig Lizenzen ändern wenn keine SH gegeben ist, zB hier zb von [CC-by-sa 2.0/de] zu [Vorlage:Bild-PD-Schöpfungshöhe]. Oder gilt das als "unhöflich" anderen Wikipedianern gegenüber? -- Cherubino (Diskussion) 15:13, 22. Mär. 2012 (CET)

Da diese Umänderung für die Wiederverwendbarkeit eh nicht so viel ändert, würde ich den Ersteller/Hochlader zumindest vorher mal darauf ansprechen. --Túrelio (Diskussion) 17:05, 22. Mär. 2012 (CET)
Nach deutschem Recht ist die Lizenz nicht gültig - genau genommen muss das also sogar geändert werden.
Und es macht für die Weiterverwendung sehr wohl einen Unterschied ob die Datei unter CC steht oder gemeinfrei ist. -- Chaddy · DDÜP 19:24, 22. Mär. 2012 (CET)
Ist das Copyfraud, so wie es jetzt ist? Wurde sowas hier bisher bei uns geändert? Haben wir da Richtlinien? -- Cherubino (Diskussion) 20:21, 22. Mär. 2012 (CET)
Nachdem ich die Lizenz geändert habe auf PD-SH ist das kein Copyfraud mehr. -- Chaddy · DDÜP 12:00, 23. Mär. 2012 (CET)
Meinst du diese Änderung? Bei einem bereits nach Commons transferierten Bild ist eine Änderung in der lokalen Dateibeschreibungsseite ja für die Katz. :-) --Leyo 12:06, 23. Mär. 2012 (CET)
Das war ich nicht. Ich hab auf Commons auch einen Account, wieso sollte ich da dann unter IP editieren?
Und ich hab die Lizenz deshalb nur lokal geändert, weil auf Commons SH ein Lotterie-Spiel ist. Ich hab da inzwischen keine Lust mehr darauf... -- Chaddy · DDÜP 12:28, 23. Mär. 2012 (CET)
Diese Darstellung hat unzweifelhaft keine Schöpfungshöhe. Daher darf da gar keine individuelle Lizenz rein, sondern das muss als PD gekennzeichnet werden. Die aktuelle Auszeichnung ist also völlig in Ordnung. Grüße --h-stt !? 10:36, 23. Mär. 2012 (CET)

Ideen zur Rettung nützlicher Fotos?

Ich würde die folgenden Kollagefotos, die bei einer Ausstellung des Aachener Bild- und Tonarchivs im Dezember 2011 in Aachen mit Genehmigung der Veranstalter und Eigentümer der materiellen Exemplare aufgenommen wurden, sehr gerne für die enzyklopädische Verwendung auf :de behalten, sehe damit beim ersten Blick aber einige Urheberrechtsprobleme.

Datei:Ausstellung Weihnachtszeiten Vorweihnachten 4.jpg
Datei:Ausstellung Weihnachtszeiten Vorweihnachten 2.jpg
  • 2) Zeichnung rechts offenbar von einem gewissen "Knabe" (siehe Signatur); Lied/Noten von ?
Datei:Ausstellung Weihnachtszeiten Vorweihnachten 3.jpg
  • 3) Lied/Noten links unten war/ist Eigentum eines Verlags, der inzwischen vom Karl Heinrich Möseler Verlag übernommen wurde. Die genannte Autorin des Lieds könnte diese Karola Wilke sein. Der Noten-Autor "Hans Helmut" ist laut [10] eine Pseudonym für Wolfgang Stumme.


Ich (und andere) wäre für konstruktive Vorschläge oder Ideen zur Rettung der Fotos dankbar. --Túrelio (Diskussion) 09:19, 23. Mär. 2012 (CET)

Auf Wikipedia:Countdown zur Gemeinfreiheit eintragen ist eine Möglichkeit, wenn deine Recherchen denn Schutz bestätigen. --Bobo11 (Diskussion) 09:22, 23. Mär. 2012 (CET)
Schade, das wars dann wohl. --Túrelio (Diskussion) 00:34, 24. Mär. 2012 (CET)

Urheberrecht für Fotografie

Zum Artikel über "Diogo Graf" möchte ich ein Porträt beitragen. Es handelt sich um einen Ausschnitt aus einer Fotografie, die anlässlich des St.Galler Kinderfests um 1955 gemacht wurde. Dabei handelte es sich um eine öffentliche Veranstaltung. Die Fotografie stammt von einem lokalen Fotografen: Foto Gross AG, Aktiengesellschaft mit Sitz in St.Gallen. Diese Gesellschaft hat mir die Erlaubnis erteilt, das Bild in Wikipedia zu veröffentlichen. Welcher Angestellter dieser Gesellschaft das Bild gemacht hat, lässt sich allerdings nicht mehr feststellen. Darf das Bild unter diesen Umständen hochgeladen werden? (nicht signierter Beitrag von Max47 (Diskussion | Beiträge))

Hast du die Freigabe schon ans Supportteam weitergeleitet? --Leyo 17:34, 22. Mär. 2012 (CET)
Vielen Dank. Nein, das hatte ich nicht gemacht, jetzt aber nachgeholt. Max47 (Diskussion) 09:20, 25. Mär. 2012 (CEST)

File:Carl Orff.jpg

Auf Commons wurde gegen File:Carl Orff.jpg Schnelllöschantrag gestellt. Fragen:

  1. Das Bild wurde ursprünglich auf de: hochgeladen und dabei vom Künstler Jens Rusch selber unter die GNU-Lizenz gestellt. Sollten wir das Bild vorsichtshalber auf de: zurücktransferieren?
  2. Stein des Anstoßes scheint wohl zu sein, dass das Bild auch auf http://www.myspace.com/carminaburana1 hochgeladen wurde und diese Seite in der Bildbeschreibung als "Quelle" angegeben wurde. Ändert das was am Rechtsstatus?
  3. Das Problem, das ich mit dem Bild habe, ist, dass es sich nicht um ein originales Kunstwerk handelt, sondern um die Umzeichnung eines bekannten Fotos von Orff. Wie ist die Rechtslage in so einem Fall? --FordPrefect42 (Diskussion) 10:04, 24. Mär. 2012 (CET)
Ich hab den URV-Baustein erstmal entfernt. Nur weil jemand ein Bild auf Myspace hochlädt, bedeutet das ja noch nicht, dass nun Myspace die ausschließlichen Rechte daran hat. Der Autor hat es ja selbst unter einer freien Lizenz hochgeladen, sollte also kein Problem sein. Wenn es aber tatsächlich stark auf einem Foto basiert, sollte man möglicherweise einen normalen Löschantrag auf Commons stellen. --Kam Solusar (Diskussion) 10:36, 24. Mär. 2012 (CET)
Ich habe Jens Rusch mal per Email kontaktiert. --Túrelio (Diskussion) 11:37, 24. Mär. 2012 (CET)
Auf seiner Disku hat er geantwortet: "Die Radierung ist zu hundert Prozent von mir. Das Foto, das ich als Vorlage benutzte, war nicht von mir."[11] Unklar ist damit weiterhin welches Foto benutzt wurde, ob dieses noch geschützt war und – vor allem – wie nahe Radierung dem Foto ist, ob es also juristisch als dessen Bearbeitung anzusehen ist oder nicht. --Túrelio (Diskussion) 18:12, 24. Mär. 2012 (CET)
Ich habe das genaue Foto noch nicht identifiziert, online scheint es nicht zu finden zu sein. Meiner Erinnerung nach ist es jedoch sehr ähnlich. Klar ist, dass das Foto in den letzten Lebensjahren Orffs († 1982) entstanden ist, der Fotograf also noch keine 70 Jahre tot sein kann. --FordPrefect42 (Diskussion) 18:21, 24. Mär. 2012 (CET)
Selbt dann wäre einfach die Frage ob die Radierung genügend abgewandelt ist, um als eigenes Werk zu gelten. Denn ein Porträt usw. darf auch ab einem Foto gemalt werden, es darf nur nicht gleich aussehen wie das Foto. Und wenn ich die Radierung so betrachte, würde ich sagen das müsste eigentlich ein eigenes Werk sein. Und da der abgebildetet Gegenstand "Mensch" (ja ich weis töhnt jetzt blöd) selber nicht urheberrechtlich schützbar ist, sehe ich deswegen kein Urhebererechts-Problem, da ja Freigabe vorliegt. --Bobo11 (Diskussion) 10:16, 25. Mär. 2012 (CEST)

Vorgehen beim Hochladen eines Postkarten-Scans

Hallo,

lt. FAQ (http://de.wikipedia.org/wiki/Hilfe:FAQ_Rechtliches#Darf_ich_Bilder_oder_Texte_von_Autoren.2C_die_schon_lange_tot_sind.2C_einstellen.3F) haben Postkarten keine ausreichende Schöpfungshöhe und dürfen daher frei genutzt werden. Meine Frage nun (die ich über die Suchefunktion mir nicht selbst beantworten konnte): was konkret trage ich in die Felder Lizenz, Quelle etc. ein. Derzeit steht meine hochgeladene Postkarte auf rot (http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Nikolaikirche_Hamburg_Vorkrieg.jpg)

Vielen Dank für die Unterstützung --Monthyprada (Diskussion) 14:58, 18. Mär. 2012 (CET)

Es schein, dass du die wichtigste Voraussetzung, die in der Überschrift steht, übersehen hast: ... von Autoren, die schon lange tot sind. Jemand, der in den 30er Jahren ein Foto geschossen hat, muss nicht zwangsläufig schon 1941 gestorben sein. --Túrelio (Diskussion) 15:02, 18. Mär. 2012 (CET)
Hm stimmt. Danke. Auf der Rückseite steht aber nichts, was auf einen Urheber zurückschließen läßt. Zieht dann die Zeile zu anonyme Werke ("Anonyme Werke sind bis 70 Jahre nach der Erstveröffentlichung geschützt, sofern der Urheber nicht nachträglich bekannt wurde")? Und wenn nicht, wie lösche ich das Bild, wenn es nicht veröffentlich werden darf? --Monthyprada (Diskussion) 15:18, 18. Mär. 2012 (CET)
Anonymes Werk verwenden wir in der de-WP nicht, weil die Nachweisprobleme unüberschaubar sind. Aber wir haben unter WP:Bildrechte zwei Regelungen, die möglicherweise in Frage kommen: Wenn die Karte nachweislich über 100 Jahre alt ist und der Fotograf trotz Recherche nicht ermittelt werden konnte, dann kannst du die Karte als {{Bild-PD-alt-100}} hochladen. Oder wenn das zwar nicht gegeben ist, du aber nachweisen kannst, dass die Karte vor 1923 veröffentlicht wurde, dann kommt {{Bild-PD-alt-1923}} in Betracht. Im zweiten Fall musst du aber noch auf WP:DÜP/1923 das Bild eintragen und zur Diskussion stellen. Dazu solltest du alle Informationen angeben, die dir vorliegen. Grüße --h-stt !? 18:12, 19. Mär. 2012 (CET) PS: Bei den 1930er Jahren hilft dir das natürlich nicht wirklich weiter. Da werden wir unter Umständen noch runde 20 Jahre warten müssen.
Mist, aber so ist es. 20 Jahre sollte ich noch durchhalten, die 70 Jahre nach Erstveröffentlichung sicher nicht mehr. Also lege ich das "erstmal" zur Seite.
Aber wie lösche ich nun das Bild aus Wikipedia. Rein formal dürfte das ja nichtmal die Übergangszeit bleiben, bis es mangels Uhrheberangaben vom Bot entfernt wird. --Monthyprada (Diskussion) 20:06, 23. Mär. 2012 (CET)
Das Bild ist gelöscht. Grüße --h-stt !? 13:34, 26. Mär. 2012 (CEST)

US-Patent

Es geht um dieses Bild auf Commons File:Westoncell_Volt.jpg, welches eher klein ist.

Unter www.google.com/patents/US494827.pdf findet sich eine US-Patentschrift mit besser aufgelöstem Bild. Der Urheber ist seit 1936 tot, länger als 70 Jahre. Das Patent als 2-D-Vorlage wurde gescannt (keine Schöpfungshöhe). Es ist von 1893 (älter als 100 Jahre). Von daher sehe ich kein Problem, die Pixel aus dem PDF zu extrahieren und auf Commons hochzuladen, oder? Stimmen die Begründungen dafür?

Es ist ein Patent. Ergeben sich dadurch Sonderregelungen? Ist es daher eh frei oder kürzer oder länger geschützt? -- Pemu (Diskussion) 16:32, 26. Mär. 2012 (CEST)

Kein Problem. Das kannst du als PD-old auf die Commons laden. Grüße --h-stt !? 17:19, 26. Mär. 2012 (CEST)

Schöpfungshöhe Briefwechsel

Datei:Brief Otto Krayers som 15. Juni 1933 Seite 1.jpg
Erste Seite

Bei den Scans dieses Briefwechsels ist der SH-Baustein drin. Ist das wirklich zutreffend? --Leyo 19:11, 26. Mär. 2012 (CEST)

Das kann zweifelsfrei nur durch ein Gericht geklärt werden. In den gängigen Kommentaren wird auf den Gebrauchscharakter von Briefen hingewiesen, wenn es um die Frage des urheberrechtlichen Schutzes geht (vgl. Dreyer/Kotthoff/Meckel, Urheberrecht, 2.Aufl., §§ 2-6 Rdnr. 104). Deine Frage ist vor allem für den Uploader relevant, insbesondere wenn hier von möglichen Rechteinhabern die Initiative ergriffen wurde. Regards, Peter Weis (Diskussion) 20:40, 26. Mär. 2012 (CEST)
Ich hatte vor allem an Probleme mit dem Zitatrecht gedacht, Stichwort Großzitat. --Leyo 23:50, 26. Mär. 2012 (CEST)

Logos auf Photos

Wenn ich z.B. eine Sparkasse-Filiale fotografiere, an der ein Logo der Sparkasse obendrauf ist, darf man dann das Bild einstellen? Grüße, --Lukas²³ reden? bewerten?oder dribbeln? 21:53, 26. Mär. 2012 (CEST)

Ja, darf man. 1. haben die meisten Logos keine Schöpfungshöhe und 2. sind Sparkassenlogos normalerweise dauerhaft in öffentlich einsichtbarem Raum angebracht, das fällt also auch noch unter die Panoramafreiheit. -- Chaddy · DDÜP 22:25, 26. Mär. 2012 (CEST)

Bittgedanke, dir zu Füßen

Bittgedanke, dir zu Füßen - das scheint mir doch eine URV zu sein, oder? Grüße, --Schelm (Diskussion) 19:37, 24. Mär. 2012 (CET)

Was meinst du damit genau? Das Zitat des Gedichttextes? Das ist, obwohl nur ein Fünfzeiler, ein Vollzitat, geht also nicht. Oder meinst du den Artikel-Body? Sieht eher nach Textspende einer Hausarbeit o.ä. aus. Im Zweifel bei WP:LKU#Urheberschaft ungeklärt melden. --FordPrefect42 (Diskussion) 19:52, 24. Mär. 2012 (CET)
Ich meinte den Fünfzeiler als Vollzitat, sorry, das ich mich da so ungenau ausgedrückt habe. Was nun? Einfach rauslöschen, dann hat aber der Artikel auch keinen rechten Sinn mehr ... --Schelm (Diskussion) 20:06, 24. Mär. 2012 (CET)
Warum keinen Sinn mehr? Wir haben viele Artikel zu neueren Kunstwerken (z.B. Gemälden) die aus Urheberrechtsgründen nicht im Artikel selber abgebildet oder zitiert werden dürfen, und es trotzdem bis "lesenswert" geschafft haben. Freilich müssten alle bisherigen Versionen gelöscht werden, weil sie das Vollzitat enthalten. Elegant wäre es, auf eine Website zu verlinken, wo der Text urheberrechtlich abgesichert im Netz steht. Hat Rainer Kunze eine eigene Website? --FordPrefect42 (Diskussion) 20:27, 24. Mär. 2012 (CET)
Siehe hier. Vielleicht würde er sogar seine Genehmigung geben, wenn man ihn fragt. --Túrelio (Diskussion) 21:12, 24. Mär. 2012 (CET)
Klar, fragen schadet nie. --FordPrefect42 (Diskussion) 21:18, 24. Mär. 2012 (CET)
Da sehe ich kein Problem mit einem Großzitat. Der Artikel geht hinreichend auf den Text ein, so dass dessen Abdruck als Zitat gerechtfertigt ist. Grüße --h-stt !? 13:35, 26. Mär. 2012 (CEST)
Danke, dann lassen wir's erstmal so. Ich versuche bei Gelegenheit, diesen Artikel noch etwas zu verbessern. --Schelm (Diskussion) 15:43, 27. Mär. 2012 (CEST)

Christian Steinmetz.jpg

Darf ich dieses Bild in de.wiki hochladen? 1905 in den Staaten veröffentlicht, daher dort PD, Autor aber unbekannt. --Carlos-X 23:20, 26. Mär. 2012 (CEST)

Hier wird das gestattet, da über 100 Jahre alt. --Marcela 23:30, 28. Mär. 2012 (CEST)
Danke für die Info! --Carlos-X 20:49, 29. Mär. 2012 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Carlos-X 20:49, 29. Mär. 2012 (CEST)

Lizenzfrage bei originalgetreuen Abzeichnungen gemeinfreier Werke

Hallo, eine Nachfrage bei Ralf Roletschek brachte uns dazu, dies hier anzusprechen. Ich habe dieses Bild hochgeladen, da ich es für wichtig im Artikel Demeterheiligtum (Patras) halte. Der Urheber des Rings und damit des dargestellten Motivs dürfte über 3000 Jahre tot sein. Ralf meint, das Abzeichnen bewirkt kein Werk, das ist nur Handwerk und keine Kunst. Es wäre damit vergleichbar dem Abfotografieren zweidimensionaler Werke, auf Commons unter PD-Art|PD-old-100. Nun handelt es sich aber um keine Fotografie. Ist dann PD-old als Lizenz zu nehmen, wie bei diesem Bild? Gruß, --Oltau  01:11, 27. Mär. 2012 (CEST)

Aus meiner Sicht sind solche Zeichnungen klar geschützt. Sie sollen originalgetreu sein, nur das können sie nicht, weil bei dreidimensionalen Werken eine Umsetzung ins Zweidimensionale auch immer Interpretation ist: welche Kanten oder Übergänge werden Linien etc. Es geht auch ins Inhaltliche: Welche eher undeutlichen Bereiche stelle ich wie dar, was betone ich, weil man es auf dem Foto nicht gut sieht etc. Viele archäologische Zeichner leben davon, solche Zeichnungen zu erstellen, da ist natürlich auch Handwerk dabei, aber es ist nicht so, dass 10 Zeichner das Kunstwerk zehnmal gleich darstellen würden.--Hachinger62 (Diskussion) 07:45, 27. Mär. 2012 (CEST)
Dabei ging es aber darum, das Objekt so originalgetreu wie möglich abzubilden, da das Abbild sonst keinen wissenschaftlichen Wert gehabt hätte. Dass dadurch, dass die Abzeichner unterschiedliches Können aufwiesen oder unterschiedliche Techniken anwendeten auch unterschiedliche Abbilder entstanden mag sein, war aber nicht Ziel der Abzeichnung. Heute gibt es bessere Fototechnik, da kann man auf das Abzeichnen verzichten. Das war in der Vergangenheit der wissenschaftlichen Vermittlung anders. Das Ziel der Abzeichnung (wie z. B. auch bei Lepsius Ägyptenexpedition) war aber die wissenschaftliche Vermittlung durch Originaltreue, nicht eine künstlerische oder gestalterische Interpretation. --Oltau  11:46, 27. Mär. 2012 (CEST)
Man kann 3D-Vorlagen per Kopierer prima in 2D überführen, das ist nichts anderes als solches Nachzeichnen. Die Frage ist doch, ob ein neues Werk entsteht - dies ist nicht der Fall. --Marcela 21:26, 27. Mär. 2012 (CEST)
Bedeutet das, dass man bei gemalten Portraits (oder Gemälden anderer Sujets), die in alter Zeit vor Erfindung der Fotografie angefertigt wurden, erst dann wüsste, ob ein neues Werk vorliegt oder eine pure handwerkliche Reproduktion, wenn man weiß, ob es originalgetreu ausgeführt wurde (reines Handwerk), oder ob der Künstler sich Freiheiten nahm, um einen besonderen Eindruck beim Betrachter hervorzurufen (außer der reinen handwerklichen auch künstlerische Leistung)? -- Brudersohn (Diskussion) 22:27, 27. Mär. 2012 (CEST)
Wenn jemand einen Gegenstand fotografiert, erwirbt er ein Urheberrecht an dem so erzeugten Bild, vermutlich, weil man die Wahl von Perspektive, Blickrichtung, Ausschnitt und dergleichen als ausreichned dafür ansieht. Wenn jemand den Gegenstand zeichnet, statt ihn zu fotografieren, kann man ihm doch wohl kaum weniger Rechte an dem Bild zugestehen als dem Fotografen. -- Brudersohn (Diskussion) 23:26, 28. Mär. 2012 (CEST)
Fotografien oder Reproduktionen per Foto bedingen nicht automatisch ein neues Werk. Sowas nennt sich Schutzrechtsberühmung, falls nur eine Kopie vorliegt. --Marcela 23:29, 28. Mär. 2012 (CEST)
Wenn ich das Foto einer dreidimensionalen Vorlage, z.B. eines Siegels, eines Reliefs, oder eines Ringes in unserem Projekt nicht verwenden darf, da die Ausleuchtung und die Winkelauswahl des Fotografen ein schützenswerter, schöpferischer Akt ist, dann ist natürlich eine Abzeichnung eines solchen dreidimensionalen Objekts erst recht schutzwürdig, da die Wiedergabe des Schattenfalls in der Zeichnung natürlich eine individuelle Interpretation und ein schöpferischer Akt des Zeichners darstellt. Sollte der Zeichner etwa schlechter gestellt sein als der Fotograf? Das Abzeichnen und der Versuch der räumlichen Wiedergabe auf zweidimensionalem Raum ist eben nicht vergleichbar mit einem mechanischen Abscannen. --Wuselig (Diskussion) 14:01, 29. Mär. 2012 (CEST)

Ob das Bild geschützt ist, lässt sich nicht pauschal sagen iSv alle technischen Zeichnungen sind gemeinfrei. Es kommt darauf an, ob die für die Zeichnung einschlägigen technischen Zwänge und DIN-Vorgaben noch Spielraum für eine "kreative Gestaltung" lassen. In der Archäologie gibt es Zeichenrichtlinien von den Landesämter für Denkmalpflege etc, aber so weit ich das verstanden habe, werden Zeichnungen ggü den Fotos insbesondere auch deshalb bevorzugt, weil es möglich ist, wesentliche Details hervorzuheben. Darin kann eine Gestaltung liegen, auch wenn es primär wissenschaftlichen Zwecken dient (und nicht der künstlerischen Selbstverwirklichung).

Dass Fotografie im deutschen Urheberrecht so extrem privilegiert ist, verstehe ich auch nicht ganz. So ist es aber per Gesetz. Grund dafür scheint zu sein, dass den Richtern die schwierige Abgrenzung zwischen Lichtbildern und Lichtbildwerken nicht zugemutet werden sollte. Allerdings ist die Unterscheidung zwischen Zeichnungen mit und ohne Schöpfungshöhe imho ebensoschwierig und jeder Laie, der bei WP eine Weile mitdiskutiert hat, meint das in Sekundenschnelle beantworten zu können.--olag disk 2cv 14:30, 29. Mär. 2012 (CEST)

Die Privilegierung von Fotografien wurde durch die Schutzdauerrichtlinie von der EU eingeführt. Sie ist keine Entscheidung des deutschen Gesetzgebers. Grüße --h-stt !? 10:13, 30. Mär. 2012 (CEST)

Fotos von USAID

Auf der Website von USAID steht unter den FAQs (siehe USAID - FAQs #15):

Frage: I would like to ask permission to use materials (images) from your web site in my presentation or publication.

Antwort: Unless a copyright is indicated, information on this Web site is in the public domain and may be reproduced, published or otherwise used without USAID's permission. We request that USAID be cited as the source of the information and that any photo credits or bylines be similarly credited to the photographer or author or USAID, as appropriate. If a copyright is indicated on a photo, graphic, or any other material, permission to copy these materials must be obtained from the original source.

Gibt's da also einen Angelpunkt um Fotos von der Website für die Wikipedia oder Commons zu verwenden und wenn ja welche? Meistens steht dort bei Bildern in den Credits einfach "USAID/Fotograf sowieso". Ist so ein Foto gemäß dieser allgemeinen Aussage der Website in Public Domain, oder ist es unter CC share alike, Namensnennung oder unter keinen freien Lizenz? --El bes (Diskussion) 04:27, 29. Mär. 2012 (CEST)

P.S.: Beispiel folgender Artikel über Bischof Álvaro Ramazzini, mit Bild: Helping Women End the Nightmare. --El bes (Diskussion) 04:29, 29. Mär. 2012 (CEST)
Alle Werke von Mitarbeitern der US-Bundesregierung, die diese im Dienst machen, sind per se frei von Urheberrechten (da schon durch Steuern bezahlt). Wir können alle diese Bilder völlig frei benutzen, allerdings ist es sinnvoll, den Namen des Fotografen zu nennen. Grüße --h-stt !? 10:11, 30. Mär. 2012 (CEST)

Datei:Biometrie-reisepass-deutsch.jpg

Laut dieser Diskussion wurde ein Reisepass fotografiert und dann auf jeden Fall die Seriennummer geändert; auch mindestens Nachname und Unterschrift, was man an dem Bild aber ohne Zusatzinfo eigentlich gar nicht erkennt. Die Angabe, das Bild sei gemeinfrei, ist ein Irrtum, weil dieses Bild ja nie amtlich veröffentlicht wurde. Schon allein das Passfoto ist urheberrechtlich geschützt, aber da könnte man auch vermuten, dass es von nem Automaten gemacht wurde … Müssen solche Bilder als Muster gekennzeichnet werden? Was tun?--Holgado (Diskussion) 17:09, 29. Mär. 2012 (CEST)

Den Ausweis an sich dürfen wir schon als amtliches Werk ansehen. Das Passfoto muss natürlich ebenfalls frei sein, sonst geht das nicht (evtl. das Foto austauschen). -- Chaddy · DDÜP 17:40, 29. Mär. 2012 (CEST)
Hmm, „Ausweis an sich“ … wie meinst du das? Die Kennzeichnung als „gemeinfrei, weil amtlich“ erweckt doch den Eindruck, dass diese Reisepassabbildung – mit diesen Daten, diesem Namen, dieser „Unterschrift“ und diesem Bild – irgendwo amtlich veröffentlicht worden sei, oder? Das wurde sie aber nie. Führt man damit andere Nutzer nicht in die Irre, die das Bild verwenden wollen? --Holgado (Diskussion) 23:26, 29. Mär. 2012 (CEST)
Müsst ihr denn päpstlicher sein als der Papst? Der einzige der sich an der Abbildung stören könnte ist der Passinhaber. Der hat aber das Foto gemacht...Bin auf jeden Fall dafür das Bild zu behalten, weil es den Artikel sinnvoll bereichert. --92.229.56.233 00:48, 30. Mär. 2012 (CEST)
Was heißt denn hier „päpstlicher sein als der Papst?“ Entweder wir haben WP-Regel, an die wir uns halten, oder jeder macht das, was er will. Da es aber die Regeln gibt, sollten wir uns auch daran halten. --Detlef Emmridet 09:10, 30. Mär. 2012 (CEST)

Lizenz für nicht eigene Bilder?

Hallo! Man möge mir meine Unwissenheit nachsehen: Ich habe einige Bilder auf Commons hochgeladen, unter der Lizenz cc-by-sa-3.0/de. Die Bilder wurden allerdings von jemand anderem erstellt, der noch eine Einverständniserklärung per Mail schicken wird. Ist das dafür die richtige Lizenz? Oder sollte ich eine andere wählen? Und wenn ja, welche? Aus dem Wust an Hilfeseiten werd' ich bei diesem Thema echt nicht schlau, vielleicht kann mir jemand von euch helfen? --MSGrabia (Diskussion) 14:17, 30. Mär. 2012 (CEST)

hallo MSGrabia, kein problem. ob die lizenz richtig ist, hängt davon ab, ob der urheber damit einverstanden ist. wenn er in der freigabe geschrieben hat, dass er cc-by-sa/3.0/de erlaubt, dann passt es. wichtig ist, dass er immer konkret sagt, welcher lizenz er zustimmt. das fällt spätestens bei der bearbeitung der e-mail auf, dann würde von unserer seite nochmal eine rückfrage rausgehen, ob die lizenz denn so passt. für den moment lässt sich die frage also nicht so ganz konkret beantworten, tut mir leid (bzw., im umkehrschluss: wenn der urheber in seiner mail schreibt, dass er mit cc-by-sa/3.0/de einverstanden ist, dann stimmt die lizenz und wir können die angelegenheit schneller regeln). wichtig ist, dass du auf commons irgendwo {{OTRS pending}} auf der bildseite einträgst, damit andere wissen, dass da es da noch eine e-mail gibt – sonst löscht unter umständen noch jemand das bild, bevor sich jemand die e-mail angesehen hat. hoffe, das hilft dir etwas weiter. grüße, —Pill (Kontakt) 14:59, 30. Mär. 2012 (CEST)
Pu, dann is ja gut. Ich war verwirrt, weil bei der Lizenzangabe in Commons per Default automatisch ein 'Ich, der Urheber...' vorangestellt wurde. Dann sollte jetzt eigentlich alles glatt gehen, die Mail dürfte schon unterwegs sein. Danke! --MSGrabia (Diskussion) 15:30, 30. Mär. 2012 (CEST)

Frage

Darf ich das Logo verwenden? --Auto1234 (Diskussion) 20:01, 22. Mär. 2012 (CET)

In der dt. WP ja.--Antemister (Diskussion) 10:05, 1. Apr. 2012 (CEST)

Bild-PD-§134 für Karten und Kartenausschnitte ?

Kann/muss ich für diese 1899 veröffentlichten Karten(ausschnitte): [12], [13], [14], [15] und andere {{Bild-PD-§134}} verwenden? Wenn 'nein', was dann? Brunswyk (Diskussion) 15:01, 31. Mär. 2012 (CEST)

Bei Bild 4 (Stadtplan) sollte vor weiteren Überlegungen zunächst mal korrekt Quelle und Urheber genannt sein. Momentan steht da "Quelle/Source: User:Brunswyk" und "Urheber/Author: User:Brunswyk". Du hast die Karte vielleicht gescannt, evtl. bearbeitet, aber irgendwoher musst du sie gehabt haben, und der Urheber einer Karte von 1899 dürftest du auch eher nicht sein.
Bei den anderen drei ist zu prüfen, ob Wikipedia:Bildrechte#Sonderfall: Juristische Person des öffentlichen Rechtes als Urheber (bis 1965) zutrifft. Eine der beiden dort genannten Gruppen von Abbildungen ist „Karten, die von der Kartographischen Abteilung der Kgl. Preuß. Landesaufnahme (oder anderen deutschen Vermessungsämtern) ohne Nennung eines Kartographen veröffentlicht wurden (insbesondere sogenannte Messtischblätter).“ Diese müssen zudem vor mindestens 70 Jahren veröffentlicht worden sein, um hier hochgeladen worden zu sein.
Die Karten gehen auf Messtischblätter von 1899 zurück, zwei wesentliche Voraussetzungen sehe ich daher als erfüllt an. Die Original-Messtischblätter sollten aber auch ohne Nennung eines Kartographen veröffentlicht worden sein. Ist das der Fall? Da es sich jeweils um Bearbeitungen oder Ausschnitte handelt, lässt sich das nur anhand der Dateien nicht sagen.
Alternativ zu Bild-PD-§134 wäre evtl. bei allen Dateien auch {{Bild-PD-alt-100}} denkbar. Dazu müsste sicher sein, dass „das Todesdatum des Urhebers auch nach gründlicher Recherche in Suchmaschinen, Datenbanken und biografischen Nachschlagewerken nicht herausgefunden werden kann.“ Gruß -- Rosenzweig δ 16:40, 31. Mär. 2012 (CEST)
PS: Bild 4 (Stadplan) ist auf Commons, da geht natürlich keiner der beiden hiesigen Lizenzbausteine. Was dort möglich ist oder nicht, hängt von den eingangs genannten Informationen zu Quelle und Urheber ab. -- Rosenzweig δ 16:48, 31. Mär. 2012 (CEST)
Die Quellen- und Autorenangaben hier habe ich gerade geändert. [16] ist ohne Angabe eines Kartographen. Alle weiteren Ausschnitte wie z. B. [17] und [18] stammen ebenfalls von dieser Karte. Also dürfte die Verwendung von {{Bild-PD-§134}} wohl korrekt sein – oder? Gruß, Brunswyk (Diskussion) 17:32, 31. Mär. 2012 (CEST)

OK. Der Stadtplan auf Commons: Wenn da im Originalbuch von 1899, aus dem du ihn wohl gescannt hast, nirgends, auch nicht im Vorwort, Register, Bildnachweis etc. pp. der Name des Urhebers (= Kartographen) drinsteht, könnte man es als Anonymous-EU versuchen. Das ist aber immer etwas haarig, weil man letztlich nicht wissen kann, ob der Name des Urhebers nicht irgendwo sonst (egal wo, und sei es in einem Zeitungsartikel) offenbart wurde. Falls es je Probleme gibt, könnte man die Datei wahrscheinlich als PD-alt-100 hier in de.wp hochladen.

Bzgl. der anderen drei Bilder: Datei:Braunschweig Stadtplan mit Vororten von 1899.jpg ist nicht ein Original-Messtischblatt, sondern eine Montage aus vier Messtischblättern, die womöglich erst 1981 für das Buch angefertigt wurde, aus dem du gescannt hast. Originalkarten aus dieser Zeit sehen ungefähr so aus (Beispiel aus Württemberg), entscheidend ist, ob bei dieser Veröffentlichung kein Name des Kartographen dransteht. Beispiele mit Namensnennung lassen sich in commons:Category:Engravings by Hugo Petters finden. Gruß -- Rosenzweig δ 19:56, 31. Mär. 2012 (CEST)

Hab’ nochmals nachgesehen. Angaben auf der Karte bzw. im beiliegenden Textband: … Ausschnitt aus der Erstausgabe. (gilt für die Kombination der genannten Messtischblätter). Und: K [= Kartograph]: Königlich preußische Landesaufnahme. … S [= Signatur]: Niedersächsisches Landesvermessungsamt, Landesvermessung, Hannover / Genehmigung zur Veröffentlichung vom 21.6. und 13.7.1962 / – B4 – 292/62. Gruß, Brunswyk (Diskussion) 09:58, 1. Apr. 2012 (CEST)
Das hilft leider nicht viel, man muss wirklich nachschauen, was auf der Originalkarte steht oder nicht steht. Auf Angaben anderswo kann man sich da leider nicht verlassen. Gruß -- Rosenzweig δ 20:07, 1. Apr. 2012 (CEST)

Soundkarte

Ich wollte mich auf Grund meines Studiums näher mit Soundkarten beschäftigen. Eigentlich wollte ich nur kurz mal die Stichworte envy24 und ALC888 mir näher anschauen, und bin auf den Wiki Artikel über Soundkarten gestoßen. Da ich nicht weiß wer von wem abgeschrieben habe zitere ich kurz ein paar Sätze aus Prof. Dr. Peter Zöller-Greer "Virtual Reality Modeling" (Wilhelm Büchner Hochschule, 2007) "Die ersten Soundkarten kamen 1983 für den Apple II auf den Markt. Sie sind auch nur von relativ wenigen Spielen unterstützt worden. Dies waren zudem reine Synthesekarten, d.h., die Töne wurden z. B. mit Sinusgeneratoren erzeugt. Das Abspielen von Wave-Samples war wegen der kleinen Speicher damals nicht realisierbar. Im PC-Bereich kamen Soundkarten ab 1989 auf dee Markt. Die klanglichen Fähigekeiten von PC-Soundkarten sind aber erst mit dem Erscheinen der damals recht teuren Karte "Ronald LAPC-I" ins Erträgliche gerückt. Das war ein wesentlicher Faktor für den Zusammenbruch des damals populären Heimcomputer-Markets (wie der C64) und der Übernahme der Marktposition "Spielecomputer" durch die vorher fast nur als Bürorechner zum Einsatz gekommen. PCs. Mit der Einführung von Microsoft Windows 95 verbesserte sich die Audioqualität deutlich. Das lag u.a. daran, dass Windows-basierte Spoiele nicht mehr direkt die Hardware der Soundkarte ansprechen mussten, wie zuvor bei den MS-DOS-basierten Spielen üblich, sondern dass dies über "normierte" Treiber geschah-. Dadurch waren dem Hardwareaufabu der Kartenkaum noch Grenzen gesetzt. Mittlerweile gibt es mehr unterschiedliche Soundkarten als Sound-Chipsätze auf dem Markt. Die meisten hochwertigen Soundkarten benutzen zum Beispiel den Chipsatz envy24. Diese seit Ende der 1990er-Jahre weitgehend unverändert geblieben. Ungefähr seit dem Jahr 2000 sind Audiokarten in der Regel in das Motherboard integriert, sodass der Einsatz gesonderter Soundkarten nur noch bei höheren Ansprüchen an Qualität bzw. Funktionalität verwendet wird. Mitterlweile werden aber sogar HD-Audiocodeces, wie ALC888 und ALC889 des IC-Herstellers Realtek, für diese "Onboard-Sound"-Lösungen verwendet. Meistens sind diese Chips leistungsfähiger als die meisten altbekannten Soundkarten. Dies gilt insbesondere für die Tonqualität, den Funktionsumfang un´d den Ressourcenverbrauch" (nicht signierter Beitrag von 87.167.105.23 (Diskussion) )

Am 20. Juli 2007 wurde der Artikel offenbar tatsächlich aus dieser Quelle ergänzt. Ist jetzt nicht die Masse an Text; ein bißchen umformuliert und mit dem schon bestehenden Text vermischt. Meiner Meinung nach ist keine Versionslöschung nötig, sondern es reicht, hinter den Absatz die Quelle zu referenzeiren. --Martina Disk. 13:05, 13. Mär. 2012 (CET)

Bilderklau aus WIKIPEDIA

Ergänzung zu Bilderklau aus WIKIPEDIA

Provenienzvermerk nicht in den Bildern, sondern als Forderung an die Verwender in der Beschreibung. H.-P.Haack (Diskussion) 04:45, 18. Mär. 2012 (CET)

LG München I, AZ 37-O-9798-11, Oktober 2011: externer Urhebernachweis genügt nicht. "Die Verlinkung auf eine andere Webseite stellt keine Namensnennung in diesem Sinne dar und erfüllt daher bereits dem Wortlaut nach nicht die vereinbarten Lizenzbedingungen. Darüber hinaus wird diese Vorgehensweise dem Zweck der Lizenzbedingungen nicht ausreichend gerecht, da der Internet-Nutzer [...] die dort eingestellte Fotografie nicht notwendigerweise anklickt. [...} Das Einstellen des Lichtbildes durch den Kläger bei Wikipedia, wo die Angabe des Autors ebenfalls erst auf der Bildbeschreibungsseite erfolgt, die man durch Anklicken des Bildes erreicht, kann nicht dahingehend interpretiert werden, dass er damit einverstanden sei, dass eine Verbreitung des Lichtbildes unter denselben Bedingungen zulässig sei. [...} Zudem ist es denkbar, dass die Bildbeschreibungsseite, die insoweit auf einem "fremden" Server liegt auch mal nicht erreichbar ist." --Martina Disk. 01:42, 14. Apr. 2012 (CEST)

Logo von Rooftop Kingdom

Hallo, hat bei diesem Logo der Schwarzweißanteil (Krone, Schriftzug, Verzierung, Subline) beireits SH? Den farbigen Antail sollte man rausfilter können. Viele Grüße --Marsupilami (Disk|Beiträge) 11:30, 25. Mär. 2012 (CEST)

Ohne den farbigen Anteil hat es wohl eher keine SH. --Leyo 10:16, 17. Apr. 2012 (CEST)

Datei:Berlin-Rom-Tokio 3.jpg

Ich war mir seinerzeit unsicher, welche Lizenz-Kategorie angebracht sein könnte, und angemerkt: "Allerdings bleibt zu klären (?), ob nicht der (unbekannte) Graphiker, der die Titelseite entworfen hat, und/oder auch das Aussenministerium in Berlin (als dem rechtlichen Nachfolger des AA) als Rechteinhaber an der Titelseite, welche die JPG-Datei abbildet, dazu gehört werden müssten." Das hat Heubergen (Diskussion) 12:23, 10. Mär. 2012 (CEST) aufgenommen, allerdings ohne einen Vorschlag zur Klärung zu machen.

Xqbot (Diskussion) 22:24, 1. Mai 2012 (CEST) hat mir dann folgende Nachricht zukommen lassen:

Hallo Castelargus,
bei der folgenden von dir hochgeladenen Datei gibt es noch ein Problem:
  1. Datei:Berlin-Rom-Tokio 3.jpg - Problem: Lizenz
  • Lizenz: Eine Lizenz ist die Erlaubnis, eine Datei unter bestimmten Bedingungen zu nutzen. In der deutschsprachigen Wikipedia werden nur solche Dateien akzeptiert, die unter den hier gelisteten Lizenzen stehen. Wenn du der Urheber der Datei bist, solltest du eine solche Vorlage deiner Wahl in die Dateibeschreibungsseite einfügen.
Durch Klicken auf „Bearbeiten“ oben auf der Dateibeschreibungsseite kannst du die fehlenden Angaben nachtragen. Wenn das Problem nicht innerhalb von 14 Tagen behoben werden, muss die Datei leider gelöscht werden.
Fragen beantwortet dir möglicherweise die Bilder-FAQ. Du kannst aber auch gern hier antworten, damit dir individuell geholfen wird.
Vielen Dank für deine Unterstützung, Xqbot (Diskussion) 22:24, 1. Mai 2012 (CEST)

Meinen Vorschlag zur Lösung habe ich - nach nochmaliger Durchsicht der Lizenz-Kategorien, die zur Verfügung stehen - wie folgt unterbreitet und lege ihn hiermit nun auch den Linzenz-Spezialisten zur Diskussion und Entscheidung vor. Er lautet:

Das Titelblatt zeigt Heft 5 Jg. 1 (1939). Der Graphiker ist unbekannt. Der Herausgeber der Zeitschrift war das AA Berlin in den Jahren 1939-1944 und damit Behörde/juristische Person des öffentl. Rechts, die Veröffentlichung des Werks liegt vor Inkrafttreten des UrhG 1966 und damit inzwischen mehr als 70 Jahre zurück.
Ich schlage daher vor, als Lizenz-Vorlage § 134 UrhG zu wählen, obwohl Wikipedia-Deutschland bisher nur Portraits und Karten unter diese Lizenz aufgenommen hat.
--Castelargus (Diskussion) 19:40, 12. Mai 2012 (CEST)

Bin besten Grüßen --Castelargus (Diskussion) 16:22, 13. Mai 2012 (CEST)