Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2017/03
Fotos aus einem Buch von 1909 ohne Angabe eines Urhebers
Grüßt euch, ich würde gern die gut gescannten Fotos von Skulpturen aus dem folgenden Buch hochladen:
- Carl Schuchhardt: Die hannoverschen Bildhauer der Renaissance. Mit 50 Lichtdrucktafeln und vielen Textabbildungen. Hahnsche Buchhandlung, Hannover 1909 (Digitalisat).
Der Autor ist 1943 gestorben, hat allerdings die Fotos vermutlich nicht selbst gemacht, jedenfalls wird kein Name eines Bild-Helfers im Buch erwähnt. Schuchhardt schreibt dazu im Vorwort: ... Dank zu sagen: an erster Stelle den Städtischen Kollegien, die schon während der Arbeit wiederholt Mittel zur Aufnahme der Photographien bewilligt haben ... Möchten sie alle, die geholfen haben ... Mir ist es nicht gelungen, über Katalogeinträge und Suchmaschinen die Urheber der Fotos zu ermitteln. Das heißt, ich würde, da das Buch 1909 erschienen und damit die Fotos mindestens 100 Jahre als sind, einen Fall von Wikipedia:Bildrechte#Bilder, deren Urheber nicht bekannt ist > Pragmatische Regelung bei Bildern, die älter als 100 Jahre sind > und damit {{Bild-PD-alt-100}} annehmen. Oder waren meine Anstrengungen, die Urheber zu finden, nicht ausreichend? Und für den Fall, dass {{Bild-PD-alt-100}} zutrifft: Sollte ich die Bilder lieber in WP oder auf Commons hochladen? Aus der Empfehlung in WP:Bildrechte werde ich da nicht ganz schlau. Besten Gruß und Dank, --Andropov (Diskussion) 20:06, 3. Mär. 2017 (CET)
- @Andropov: Ja, hier "lokal" in der deutschsprachigen Wikipedia werden die Fotos wohl mit {{Bild-PD-alt-100}} akzeptiert, "sofern der Name des Urhebers oder dessen Todesdatum auch nach gründlicher Recherche in Suchmaschinen, Datenbanken und biographischen Nachschlagewerken nicht herausgefunden werden kann". Da es eine solche Regelung auf Commons nicht gibt (und damit auch keine entsprechende Vorlage), solltest du sie besser nicht dort hochladen. Du könntest zwar behaupten, es handle sich um anonym veröffentlichte Bilder, und sie auf Commons mit
{{PD-anon-70-EU}}
hochladen, aber die Verwendung dieser Vorlage ist gerade für Bilder aus Deutschland umstritten und ich würde sie nicht empfehlen. Gestumblindi 20:17, 6. Mär. 2017 (CET)
- Danke dir, Gestumblindi, für die umfassende Einschätzung, ich fühle mich kompetent beraten und werde die Bilder dann lokal hier hochladen. Besten Gruß, --Andropov (Diskussion) 16:36, 7. Mär. 2017 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 17:01, 7. Mär. 2017 (CET)
ohne SA
Bedeutet der Satz Diese Datei ist unter der Creative-Commons-Lizenz „Namensnennung 3.0 nicht portiert“ lizenziert. (CC BY-3.0), dass hier nur der Name nicht aber die Lizenz angegben werden muss oder wie ist das zu verstehen? danke K@rl 19:58, 6. Mär. 2017 (CET)
- Das ist eine halbherzige Lizenz. Man muß Urheber und Lizenz angeben, darf aber abgeleitete Werke unter veränderter Lizenz weiterverbreiten. --M@rcela 20:08, 6. Mär. 2017 (CET)
- versteh, alles klar, danke --K@rl 20:12, 6. Mär. 2017 (CET)
- CC-BY ist allerdings gut geeignet, wenn man die Nachnutzung ganz bewußt vereinfachen möchte, beispielsweise für die Presse oder für Fotos von Politikern. --M@rcela 20:28, 6. Mär. 2017 (CET)
- Oder wenn man möchte, dass Leute das Material auf Youtube verwenden können, weil die einzige freie Lizenz, die auf Youtube angeboten wird, CC-BY ist. CC-BY-SA-Material kann damit auf Youtube nicht lizenzkonform verwendet werden. Gestumblindi 20:45, 6. Mär. 2017 (CET)
- Danke für den Tip, das war mir neu. --M@rcela 21:17, 6. Mär. 2017 (CET)
- Ich will nicht beschwören, dass es immer noch so ist, aber zumindest letztes Mal, als ich damit konfrontiert wurde, bot Youtube nur eine Auswahl von genau zwei Lizenzen: "Youtube-Standard-Lizenz" (keine freie Lizenz) und CC-BY. Gestumblindi 21:21, 6. Mär. 2017 (CET)
- Siehe https://support.google.com/youtube/answer/2797468 - so ist es derzeit. --lg K@rl 22:01, 6. Mär. 2017 (CET)
- Ich will nicht beschwören, dass es immer noch so ist, aber zumindest letztes Mal, als ich damit konfrontiert wurde, bot Youtube nur eine Auswahl von genau zwei Lizenzen: "Youtube-Standard-Lizenz" (keine freie Lizenz) und CC-BY. Gestumblindi 21:21, 6. Mär. 2017 (CET)
- Danke für den Tip, das war mir neu. --M@rcela 21:17, 6. Mär. 2017 (CET)
- Oder wenn man möchte, dass Leute das Material auf Youtube verwenden können, weil die einzige freie Lizenz, die auf Youtube angeboten wird, CC-BY ist. CC-BY-SA-Material kann damit auf Youtube nicht lizenzkonform verwendet werden. Gestumblindi 20:45, 6. Mär. 2017 (CET)
- CC-BY ist allerdings gut geeignet, wenn man die Nachnutzung ganz bewußt vereinfachen möchte, beispielsweise für die Presse oder für Fotos von Politikern. --M@rcela 20:28, 6. Mär. 2017 (CET)
- versteh, alles klar, danke --K@rl 20:12, 6. Mär. 2017 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 17:02, 7. Mär. 2017 (CET)
Bild von Mark Rothko
Mag sich bitte ein Kundiger diesem Löschantrag widmen? Bei meinem Löschantrag hatte ich nicht gesehen, dass es schon früher einen gab, der mit "bleibt" entschieden wurde. Vielleicht ist dem Museum nicht klar, dass es, obwohl im Besitz des Bildes, es nicht über die Urheberrechte verfügt. Wenn doch, müsste dies nicht durch ein OTRS-Ticket bestätigt werden? Könnte das Bild, falls Ihr die erste Entscheidung bestätigt, in die deutschsprachige Wikipedia? VG -- Alinea (Diskussion) 10:24, 8. Mär. 2017 (CET)
- Du hast natürlich mit allem Recht, was du sagst, Alinea. --Gnom (Diskussion) 10:27, 8. Mär. 2017 (CET)
- Danke, mag sich denn einer von Euch an der LD beteiligen? Meine Urheberrechtskenntnisse und mein Englisch sind dafür nicht gut genug. VG -- Alinea (Diskussion) 10:30, 8. Mär. 2017 (CET)
- Hab ich gemacht.
- Danke, mag sich denn einer von Euch an der LD beteiligen? Meine Urheberrechtskenntnisse und mein Englisch sind dafür nicht gut genug. VG -- Alinea (Diskussion) 10:30, 8. Mär. 2017 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 12:44, 8. Mär. 2017 (CET)
Lizenz der Bilder vom Deutschen Bundestag?
Wie sieht es mit Bildern wie diesem hier aus? http://webarchiv.bundestag.de/archive/2007/0206/mdb/mdb14/bio/O/onur_le0.html d. h. Bilder von Personen aus Biographien von Abgeordneten. Sind die verwendbar? Darf man die auf Commons hoch laden? --Manorainjan 10:42, 8. Mär. 2017 (CET)
- Über das Impressum gefunden: [1], danach "Nein". --Of (Diskussion) 10:49, 8. Mär. 2017 (CET)
- +1 Das ist der Grund, weshab wir 2014 selbst vor Ort waren. Aber scheinbar hat Frau Onur diese Gelegenheit nicht wahrgenommen.
- @DerHexer: Nach der diesjährigen Bundestagswahl wäre doch eigentlich ein guter Termin für ein Nachfolgeprojekt?! // Martin K. (Diskussion) 11:17, 8. Mär. 2017 (CET)
- Aha. Schade ... Danke für die Info. --Manorainjan 12:14, 8. Mär. 2017 (CET)
- Uff, das würde viel Arbeit … —DerHexer (Disk., Bew.) 20:47, 9. Mär. 2017 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Quedel Disk 17:48, 8. Mär. 2017 (CET)
Foto von ornl.gov
Gibt es einen Grund dieses Bild [2] von William und Liane Russell nicht in Commons hochzuladen? Es stammt aus den 1950er Jahren und ist auf einer dot.gov-Seite veröffentlicht. Die abgebildeten Personen arbeiteten am staatlichen ORNL, wo auch das Foto gemacht wurde. Es gibt auf der ganzen Seite auch kein Copyright. Soweit mir bekannt sollte daher gelten: Dieses Werk ist in den Vereinigten Staaten gemeinfrei, da es von Mitarbeitern der US-amerikanischen Bundesregierung oder einem ihrer Organe in Ausübung ihrer dienstlichen Pflichten erstellt wurde und deshalb nach Titel 17, Kapitel 1, Sektion 105 des US Code ein Werk der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika ist. --Kuebi [✍ · Δ] 16:04, 8. Mär. 2017 (CET)
- Das Problem mit den National Laboratories ist, dass die keine reinen Regierungsdienststellen sind, sondern Partnerschaftsprojekte mit Universitäten. Bei Oak Ridge ist das die University of Tennessee. Du müsstest also rausfinden, wer genau das Bild wann gemacht hat und ob der Fotograf für die Regierung oder die Uni oder das Partnerschaftsprojekt gearbeitet hat. Im Regelfall kann man Bilder aus National Laboratories NICHT nutzen. Leider. Grüße --h-stt !? 16:32, 9. Mär. 2017 (CET)
- O.k., Danke für die Info. Habe schon versucht den Fotograf herauszubekommen bzw. weitere Infos über das Foto. Leider erfolglos. Werde mal das ORNL anschreiben. Gruß --Kuebi [✍ · Δ] 22:30, 9. Mär. 2017 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Kuebi [✍ · Δ] 22:30, 9. Mär. 2017 (CET)
OTRS-Nachprüfung?
s. https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Rebli.jpeg Das Bild ist gemalt worden von C. A. Schmalz, der Künstler ist 1966 verstorben. Wieso es dann gem. Dateiangaben das Werk eines Herrn Marti, (Benutzer: Benutzer:Erich Marti) sein soll, ist beim besten Willen nicht nachvollziehbar. Da der Künstler noch keine 70 Jahre tot ist, dürften die Rechte noch bei den Erben liegen - dass der Erbe ein Herr Marti ist, ist natürlich möglich, aber jedenfalls nicht offensichtlich. Kann da nochmal jemand schauen und ggf. die Angaben zur Datei berichtigen? --Zxmt Nutze Dein Stimmrecht! 17:41, 8. Mär. 2017 (CET)
- Die Bildunterschrift ist etwas missverständlich. Laut der Beschreibung auf Commons hat Erich Marti hier das Wohnhaus des C.A. Schmalz gemalt. Es handelt sich also nicht um ein Werk von Schmalz. So würde ich das jedenfalls interpretieren. --80.187.99.123 18:00, 8. Mär. 2017 (CET)
- so könnte man es auch interpretieren... Nur, und ich bin sicherlich kein Kunstexperte: der Malstil von diesem Cover https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Buchumschlag.pdf erinnert mich schon ziemlich an das Bild vom Wohnhaus. Naja, vielleicht ist ja zum OTRS-Ticket gespeichert, wer da tatsächlich gemalt hat. --Zxmt Nutze Dein Stimmrecht! 18:04, 8. Mär. 2017 (CET)
- Nein, bei genauerer Betrachtung ist unten Links in der Ecke die Signatur von C. A. Schmalz. --Zxmt Nutze Dein Stimmrecht! 18:08, 8. Mär. 2017 (CET)
Weitere Frage, die ich auch in einem eigenen Thread stellen kann, wenn das hier nicht passt. Beim Bild steht jetzt in WP und auch in Commons:
- Die Freigabe zur Nutzung dieses Werks wurde im Wikimedia-OTRS archiviert; dort kann die Konversation von Nutzern mit OTRS-Zugang eingesehen werden. Zur Verifizierung kann man jederzeit bei einem OTRS-Mitarbeiter anfragen.
Wie ist das Wort Freigabe hier zu verstehen, ist das Bild von einem Dritten (dem OTRS-Mitarbeiter) geprüft und freigegeben worden, oder ist mit dem Wort Freigabe etwas anderes gemeint, nämlich was? --Goesseln (Diskussion) 18:30, 8. Mär. 2017 (CET)
Ich habe mir die Freigabe im Ticket Ticket#2017021710008596 angeschaut. In der Mail zur Freigabe findet sich der Absatz: "... ist C. A. Schmalz, der/die bereits vor dem 1.1.1946 verstorben ist...." Im Artikel findet sich das Todesdatum 21. November 1966. Es gilt zu prüfen ob diese abweichende Information zu einer anderen Entscheidung hinsichtlich der Freigabe geführt hätte. Ich werde den OTRS Kollegen darauf ansprechen.
Groetjes --Neozoonn (Diskussion) 00:21, 9. Mär. 2017 (CET)
- Moin Neozoon und Goesseln, danke das Ihr aufgepasst habt. Das geht natürlich nicht, ich schreibe den Antragsteller an. Tschüß --Ra Boe --watt?? -- 18:41, 9. Mär. 2017 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 09:42, 10. Mär. 2017 (CET)
Wie sieht das bei Bildern aus, die ein Label tragen, aber nach Bildrechten gemeinfrei sein sollten? Laut Bildinformationen ist der Urheber Franz Hanfstaengl 1877 verstorben. Als Entstehungszeit wird dort 1880 angegeben. Falls rechtlich unproblematisch, kann man hier jemand dieses Bild ohne diese Museumslabel in wikipedia hochladen? --Armin (Diskussion) 00:01, 9. Mär. 2017 (CET)
- Hallo Armin, das Foto ist natürlich klar gemeinfrei, entscheidend ist das Todesdatum des Urhebers. Ich würde die Wikipedia:Fotowerkstatt bitten, das Wasserzeichen vor dem Hochladen zu entfernen. Viele Grüße, --emha d℩b 11:35, 9. Mär. 2017 (CET)
- Alles klar. Danke für die Rückmeldung. Hab das dann mal weiter gegeben --Armin (Diskussion) 13:50, 9. Mär. 2017 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 09:41, 10. Mär. 2017 (CET)
Die Realisierung dieses Dokumentes wurde von Wikimedia CH gefördert.
betr.: c:File:Gustav adolf mossa, eva pandora, 1907.jpg
Da der Maler Gustav-Adolf Mossa 1971 gestorben ist, habe ich bei Commons einen Überprüfungsauftrag gestellt. Muss ich verstehen, wieso der Benutzer:Sailko dieses Bild als sein eigenes bezeichnet, für das er Urheberrechte CC-BY-3.0 hat? Wenn das hier so gesehen wird, dann werde ich meine Scan-Arbeiten und die damit verbundene Produktion und Postproduction auch wohl so markieren müssen. --Goesseln (Diskussion) 00:33, 10. Mär. 2017 (CET)
- Hier sind zwei Aspekte zu beachten. Einerseits ist das Urheberrecht noch nicht erloschen, also das Bild zu löschen. Andererseits ist die Beanspruchung einer eigenen Lizenz rechtens, da das Foto klar dreidimensional ist (mit Rahmen). Scans bweirken keinen eigenen Schutz, Fotografien, dir dreidimensional sind, schon. Allerdings - und das macht es noch komplizierter - ist die Rechtslage in der Schweiz anders als in Deutschland und es wird nicht allen Fotografien SH zugebilligt. @Bobo11: sag mal was dazu!
- Unterm Strich: Das konkrete Werk ist weiterhin geschützt, eine fotografische Reproduktion nicht erlaubt. Allgemein muß bei solchen Fotos Schweizer Recht angewandt werden, was wahrscheinlich eine freie Lizenz nicht zuläßt, selbst wenn der Künstler über 70 Jahre tot ist. --M@rcela 01:11, 10. Mär. 2017 (CET)
- Öhm, warum? Was genau meinst du mit diesem "Schweizer Recht", das eine freie Lizenz auch im Falle gemeinfreier Gemälde nicht zulassen soll? Gestumblindi 01:23, 10. Mär. 2017 (CET) Nachtrag: Achso, klar. Ich war kurz verwirrt, weil ich annahm, dass du von einem Schutz ausgehst, der einer freien Lizenz entgegensteht. Du meinst aber wohl das Gegenteil, d.h. "Meili", BGE 130 III 714 - dass also die fotografische Reproduktion eines gemeinfreien Gemäldes in der Schweiz auch dann gemeinfrei sein dürfte, wenn dreidimensionale Elemente wie der Rahmen enthalten sind, da es solchen Fotos an "individuellem Charakter" fehlt. Und dass damit aufgrund des fehlenden urheberrechtlichen Schutzes auch die Basis für eine freie Lizenz fehlt. - Im konkreten Fall geht es aber natürlich um ein geschütztes Gemälde, dessen Reproduktion hier wohl gelöscht werden muss, ja. Gestumblindi 01:28, 10. Mär. 2017 (CET)
- Das man hier zwei Probleme hat ist Richtig. Die haben allerdings nicht mitteilender zu tun. Entweder ist das Gemälde gemeinfrei oder nicht (Heute ist das Zeitlich in der Schweiz nichts anders als in Deutschland, also 70 Jahre pma). Also entweder ist eine Freigabe des Künstlers (bzw. des Rechteinhabers) notwendig oder es ist gemeinfrei. Der zweite Punkt ist schon bisschen verzwickter. In der Regel fehlt einer Reprofotografie die individuelle schöpferische Leistung, also ist das Foto als solches in der Schweiz nicht urheberrechtlich schützbar. Kurzum was bei euch in Deutschland unter Umständen "nur" ein Lichtbild ist (und kein Lichtbildwerk), ist in der Schweiz sicher nicht schützbar. Dazu kommt in der Schweiz ist die Schwelle höher, tendenziell also eher ein ungeschütztes Lichtbild als ein urheberrechtlich schützbares Lichtbildwerk. Du kannst natürlich deine Rechte versuchen geltend zu machen, und dein Foto vom Gemälde lizenzieren, vor Gericht haste aber schlechte Karten. Gerade hier in dem Fall kannst du davon ausgehen das du null Chancen hast das da was schöpferisch schützbares gesehen wird. In mindesten neuen von zehn Fällen sieht ein Auftragsfoto von diesem Gemälde genau so aus = nicht schützbar. Aber eben es gab schon Urteile wo einem Schnappschuss urheberrechtlichen Wert zugemessen wurde, weil der Fotograf eben gerade dadurch eine Stimmung einfing, und dadurch kein 08/15 Porträtfoto geschossen hatte. Bitte nicht vergessen, ich als Schweizer käme trotzdem vor einem deutschen Gericht bei einer Klage gegen eine deutschen Verlag durch (mit der typischen Unwägbarkeit von Gerichten versteht sich), dass in der Schweiz keine Chance hätte. Dito in der USA. Das ist die Unwägbarkeit die hier bei Anwendung der Schweizer Rechtsauslegung problematisch ist. Wer sagt den das das Bild in der Schweiz aufgenommen wurde, so ein Gemälde ist beweglich.--Bobo11 (Diskussion) 04:19, 10. Mär. 2017 (CET)
- Also muss man hier zwei mal eine Frage stellen, ob urheberrechtlich geschützt, bzw. überhaupt schützbar ist.
- Die Frage 1; „ist das Gemälde urheberrechtlich geschützt?“ die kann bejaht werden. Bei einem Todesdatum von 1971 ist auch in der Schweiz eine Freigabe erforderlich. Ohne Freigabe ist es somit zu löschen.
- Die Frage 2; „Ist das Foto urheberrechtlich schützbar?“ lautet meiner Meinung nach in die Antwort „in der Schweiz nicht“. Bei einem richtig lizenzierten Bild für uns aber unwichtig (wir könnten es so oder so benützen).
- Ist meiner Meinung nach ein Fall für WP:CZG. --Bobo11 (Diskussion) 04:36, 10. Mär. 2017 (CET)
- Öhm, warum? Was genau meinst du mit diesem "Schweizer Recht", das eine freie Lizenz auch im Falle gemeinfreier Gemälde nicht zulassen soll? Gestumblindi 01:23, 10. Mär. 2017 (CET) Nachtrag: Achso, klar. Ich war kurz verwirrt, weil ich annahm, dass du von einem Schutz ausgehst, der einer freien Lizenz entgegensteht. Du meinst aber wohl das Gegenteil, d.h. "Meili", BGE 130 III 714 - dass also die fotografische Reproduktion eines gemeinfreien Gemäldes in der Schweiz auch dann gemeinfrei sein dürfte, wenn dreidimensionale Elemente wie der Rahmen enthalten sind, da es solchen Fotos an "individuellem Charakter" fehlt. Und dass damit aufgrund des fehlenden urheberrechtlichen Schutzes auch die Basis für eine freie Lizenz fehlt. - Im konkreten Fall geht es aber natürlich um ein geschütztes Gemälde, dessen Reproduktion hier wohl gelöscht werden muss, ja. Gestumblindi 01:28, 10. Mär. 2017 (CET)
- I am sorry, I shouldn't have uploaded the picture of this painting, if its author died in 1971. Sometimes it is difficult to have all the information you need before the upload. Ok for cancellation. --Sailko (Diskussion) 07:39, 10. Mär. 2017 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 09:38, 10. Mär. 2017 (CET)
Henry Moore, außen
Hallo zusammen, ich habe Fotos gemacht von diesen Plastiken, die in Münster derzeit außen, vor dem Museum, zu sehen sind. Darf ich diese eigenen Fotos in Wiki Commons hochladen, weil sie im öffentlichen Raum stehen oder gilt dafür das angegebene Copyright der Henry Moore Foundation (s. Text im link). Würde mich über eine Antwort freuen. Gruß --Mirkur (Diskussion) 23:37, 10. Mär. 2017 (CET)
- Geht leider nicht, da diese nur für kurze Zeit ausgeliehen sind und dann wieder zurück nach Berlin gehen. Wenn sie dort öffentlich zu sehen wären, könnte man sie dort nochmals fotografieren. Aber hier fehlt das Merkmal bleibend. --Quedel Disk 09:48, 11. Mär. 2017 (CET)
- @Quedel:, schade, aber gut, dass man hier immer jemanden findet, der sich auskennt. Vielen Dank und ein schönes Wochenende --Mirkur (Diskussion) 16:15, 11. Mär. 2017 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Mirkur (Diskussion) 16:19, 11. Mär. 2017 (CET)
Bilder von Maschinenherstellern
Ich vermisse schon länger Bilder von verschiedenen Maschinen, Werkzeugen und ähnlichem und bin auf die Idee gekommen mal die Hersteller zu fragen ob sie Bilder bereitstellen möchten. Bevor ich mir hier die Finger wundschreibe wegen der zahlreichen Detailfragen die allein mir schon dabei einfallen:
- Gibt es dazu irgendwelche Erfahrungen?
Die Hersteller von PC-Spielen, Filmen etc. sollen ja sehr zurückhaltend sein, aber die verdienen ihr Geld mit den Bildern, während ein Produzent von Drehautomaten (Wir haben kein einziges Bild) vielleicht sogar froh ist, wenn seine Maschine gezeigt wird. --DWI (Diskussion) 19:13, 2. Mär. 2017 (CET)
- Erfahrungen mit Herstellern so direkt nicht. Die Idee jedoch finde ich - als Commons-Fotograf - gut. Zwei Aspekte, die mir dazu auf Anhieb einfallen: 1. Bereite dich darauf vor, dass die Hesteller dann auch den Firmenartikel aktualisiert haben möchten. Nicht als Gegenleistung, sondern weil man sie mit der Nase auf das Thema Wikipedia stößt. 2. Noch viel cooler fände ich Videos von solchen Maschinen, wo gezeigt wird, wie die funktionieren. Jedoch bitte nicht den "tollen" Marketingfilm, der die Vorzüge der Maschinen in den höchsten Tönen lobt, sondern einen neutralen Film eben über die Funktionsweise eines modernen Drehautomaten. Das kann durchaus eine Gratwanderung sein. — Raymond Disk. 20:47, 2. Mär. 2017 (CET)
- Ein Video zu den oben erwähnten Drehautomaten gibt es hier Ich hab es nur ohne Ton gesehen, da wirkt es relativ neutral. --DWI (Diskussion) 18:54, 3. Mär. 2017 (CET)
- Das Video ist auch mit Ton unproblematisch, soll heissen nicht werblich. Reine Dudelmusik (ist urheberrechtlich problematisch, kann aber durchaus weggelassen werden), und kein Webetext-Geplaper. --Bobo11 (Diskussion) 20:23, 3. Mär. 2017 (CET)
- Ein Video zu den oben erwähnten Drehautomaten gibt es hier Ich hab es nur ohne Ton gesehen, da wirkt es relativ neutral. --DWI (Diskussion) 18:54, 3. Mär. 2017 (CET)
- Ja das ist immer eine Gratwanderung. Aber eben urheberrechtliche Bedenken der Maschinenhersteller ist eher nicht zu erwarten. Alternativ wäre durchaus auch bei einem Anwender der Maschienen durchführbar, und nicht beim Hersteller selber. Die haben in der Regel nicht so hohe Anforderungen wie das Produkt "Werkzeugmaschine" dargestellt werden soll. --Bobo11 (Diskussion) 21:18, 2. Mär. 2017 (CET)
- Hallo DWI, ich mache dazu gerade in einem ganz anderen Zusammenhang gute Erfahrungen, schau mal auf Wikipedia:Wiki Loves Music/Dokumentation. Wenn du magst, kann ich dir gern ein paar Tipps geben. Gruß, --Gnom (Diskussion) 21:27, 2. Mär. 2017 (CET)
- Gnom, immer her mit den Tipps, ich muss ja nicht alle Anfängerfehler selber machen. --DWI (Diskussion) 18:46, 3. Mär. 2017 (CET)
- Hallo DWI, ich mache dazu gerade in einem ganz anderen Zusammenhang gute Erfahrungen, schau mal auf Wikipedia:Wiki Loves Music/Dokumentation. Wenn du magst, kann ich dir gern ein paar Tipps geben. Gruß, --Gnom (Diskussion) 21:27, 2. Mär. 2017 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 22:25, 14. Mär. 2017 (CET)
Vorlage gesucht
Irgendwann, entweder hier oder auf commons, sah ich mal eine Vorlage: "Gesperrt bis 20xx" oder so ähnlich, die man in noch nicht freie Bilder einbinden kann.
Zum Neubau des FZZA Elmshorn wurden Mitarbeiter 1993 gebeten, alte Fotos für die Festschrift zu liefern. Darunter sind alte Bilder der Sturmflut 1962 mit den ersoffenen Schweinen, die der Kantinenpächter damals hielt und viele weitere Schätze aus der Zeit, als Fernschreiber in den dortigen Werkstätten komplett zerlegt und instandgesetzt wurden.
Natürlich sind weder Urheber noch Datum bekannt, es kamen damals sogar Glasnegative bei uns an...
Frage: Wo kann ich die Bilder mit entsprechendem Sperrvermerk hochladen, damit sie nicht sofort in der Löschhölle landen. Vielleicht gibt es 2093 gar keine Wikipedia mehr, oder das Urheberrecht hat sich geändert und die Fotos wären benutzbar. Gruss --Nightflyer (Diskussion) 23:11, 13. Mär. 2017 (CET)
- Hochladen in dem Wissen, dass die Dateien hier nicht nutzbar sind, wäre ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen und der Vernunft. Du könntest sie höchstens hochladen und sofort selber löschen lassen um sie dann später selber wiederherstellen zu lassen. Dafür könntest du die Löschdiskussion hinterher unter commons:Category:Undelete in 2071 einordnen. Wenns 2093 keine Wikipedia mehr gibt, dann wäre das Hochladen hier nur Geld- und Zeitverschwendung. Ansonsten bis dahin selbst archivieren und schon 2063 hier mit PD-alt-100 hochladen. Meine persönliche Meinung: kein gutes Vorhaben! --Quedel Disk 23:24, 13. Mär. 2017 (CET)
- Und sonst geht es dir gut? 2063 wäre ich ungefähr 110 Jahre alt. Kann ich nicht glauben. Ich will hier historische Fotos für die Allgemeinheit retten, die heute noch nicht frei sind. --Nightflyer (Diskussion) 23:41, 13. Mär. 2017 (CET)
- Hi, kann es sein, dass Du den Wikipedia:Countdown zur Gemeinfreiheit suchst, Nightflyer? Viele Grüße, --emha d℩b 09:24, 14. Mär. 2017 (CET)
- @Emha: Danke, das hab ich gemeint. Gruss --Nightflyer (Diskussion) 19:36, 14. Mär. 2017 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 22:23, 14. Mär. 2017 (CET)
Auld Lang Syne - Rechte der deutschen Übertragungen?
Der Artikel Auld Lang Syne enthält seit langem diverse Übertragungen ins Deutsche, allen voran die von Claus Ludwig Laue, die wohl schon fast von Anfang an im Artikel war [3] und 2009 wieder in den Artikel kam [4]. Bei Laue ist die Situation recht eindeutig - er hat nachweislich bis 1959 publiziert [5] -, so dass wohl wieder eine umfangreiche Versionslöschung ansteht.
Aber ich bin hier, weil ich wissen möchte, ob auch die beiden anderen Übertragungen bedenklich sind:
- Die Version von Oswald Schanowsky ist nicht vor 1952 in Liederbüchern nachweisbar. Schanowsky als Person ist nicht greifbar.
- Für die österreichische Version konnte ich bislang keinen Textverfasser feststellen. Sie ist aber definitv jünger als die von Laue (Erstveröffentlichung 1946), da sie diese mehrfach zitiert.
Ich wäre dankbar für eine Einschätzung, ob diese beiden Versionen ebenfalls aus urheberrechtlichen Gründen gelöscht werden sollten. Laue darf meines Erachtens bei ausreichender Kommentierung zitiert werden, aber natürlich nicht im Volltext wie bisher. Entsprechend den Antworten hier werde ich in den Artikel eingreifen und eine Versionslöschung beantragen. --jergen ? 13:29, 1. Mär. 2017 (CET)
- @Jergen: Ich stimme deiner Einschätzung zu (du hast den Artikel ja inzwischen schon entsprechend bearbeitet). Man könnte/sollte dabei die unbelegte Übersetzung (wohl ein Wikipedianer-"Eigenbräu"?) noch durch eine publizierte gemeinfreie (die es beim Alter dieses Gedichts bestimmt gibt) mit Angabe des Übersetzers ersetzen oder zumindest ergänzen. Möglich wäre m.E. ein Ansatz mit drei Spalten: Original, etablierte und belegte (dichterische) Übersetzung und "wörtliche" Eigenübersetzung als reine Verständnishilfe zum Originaltext. - Zu Schanowsky: "Oswald Schanowsky" ist ja wohl ein seltener Name; noch 1981 taucht eine Person dieses Namens als verantwortlich für die Umschlaggestaltung der "Dokumentation zur österreichischen Zeitgeschichte, 1955-1980" auf. Das kann natürlich ein anderer Schanowsky sein und auch die Gestaltung könnte schon älter sein (so wie z.B. Suhrkamp noch für zwanzig Jahre nach dem Tod von Willy Fleckhaus dessen Umschlagentwürfe verwendet hat)... Gestumblindi 19:13, 5. Mär. 2017 (CET)
- Noch Fragen, jergen? Ansonsten:
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 20:59, 17. Mär. 2017 (CET)
keine kommerziellen Absichten
- c:Template:cc-by-sa-4.0
- |Source =Scan vom Original: Bernd Schwabe
- |Author =Edmund Lill
- |Date =etwa 1910
- |Permission =Genehmigung zur Veröffentlichung, siehe Benutzer:Klaus Lill
Steht bei Benutzer:Klaus Lill in Hannover:
- Ich habe Herrn Bernd Schwabe das Recht erteilt, von Edmund Lill erstellte Werke bei Wikipedia oder Wikimedia Commons hochzuladen, sofern Herr Schwabe damit keine kommerziellen Absichten verfolgt.
Frage: Was soll der kommerziell gesinnte Nachnutzer angeben, wenn er die von Edmund Lill, gestorben 1958, gemachte Fotografie nun doch nutzen will? --Goesseln (Diskussion) 11:04, 6. Mär. 2017 (CET)
- Löschantrag auf commons gestellt. Das "Hochladen auf Commons" zu erlauben reicht offensichtlich nicht aus, da der Rechteinhaber überhaupt keine Zustimmung zu einer Nachnutzung durch Dritte gegeben hat. --Zxmt Nutze Dein Stimmrecht! 11:17, 6. Mär. 2017 (CET)
- Datei auf Festplatte gespeichert. Ich werde eine anderslautende Genehmigung besorgen. --Bernd Schwabe in Hannover (Diskussion) 19:35, 6. Mär. 2017 (CET)
- Der Löschantrag kam mir ein bißchen vorschnell, den Überprüfungsauftrag hätte ich auch selbst stellen können, aber dann mit der in Commons vorhandenen Softwareunterstützung („Löschung vorschlagen“).
- Ich hätte gedacht, wir klären das hier in Ruhe, es sind ja schließlich noch ein paar mehr Objekte aus der c:Category:Edmund Lill betroffen.
- --Goesseln (Diskussion) 20:55, 6. Mär. 2017 (CET)
- Datei auf Festplatte gespeichert. Ich werde eine anderslautende Genehmigung besorgen. --Bernd Schwabe in Hannover (Diskussion) 19:35, 6. Mär. 2017 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 20:57, 17. Mär. 2017 (CET)
Moin! Es geht um die Frage, was usus ist und wie man alle Seiten zufrieden stellen kann. Die Inhalte des Großteil des Kapitels Babulo (Uato-Lari)#Einwohner und Kultur stammen aus "Susana Barnes: Origins, Precedence and Social Order in the Domain of Ina Ama Beli Darlari, In: Land and life in Timor-Leste, S. 23–46.". Bei der Übernahme habe ich umformuliert, mehrere Punkte mit Wissen aus andereen Quellen auch überarbeitet (z.B. Beasu -> Beaco mit genauer Zuordnung des Ortes; Den Begriff Aldeia im Original je nach Bedeutung in administrative Aldeia und familiären Clan getrennt, Reihenfolgen abgeändert und Dopplungen entfernt). Manche Abschnitte ließen sich schlechter umformulieren. Natürlich habe ich alle Inhalte klar referenziert. Frau Barnes ist nun mit mir in Kontakt getreten. Zuerst war sie etwas erschrocken, weil sie meinte, die Inhalte würden aus ihrer gerade veröffentlichten Doktorarbeit stammen, wurde aber ruhiger, als klar wurde, dass die Inhalte aus dem 6 Jahre alten Paper stammen.
- Inhaltlich gibt es ein paar Punkte, wo sie sich wünscht, dass nicht alles in einem Wikipedia-Artikel steht. Bei mythologischen Inhalten gibt es Tabus sie zu verbreiten. Es war für Barnes daher eine Überraschung, dass nicht nur eine kleine Gruppe von Wissenschaftlern ihre Schriften liest, sondern nun die große Masse an Leuten schnellen Zugriff auf die Geschichte hat (ich plane in Zukunft sogar den Artikel zum AdT zu bringen). Da ich die Befürchtungen nachvollziehen kann, habe ich entsprechende Abschnitte gekürzt und auf das im Internet verfügbare Paper verwiesen. Schwieriger wird es beim Thema innere ethnische Konflikte. Hier befürchtet Barnes, dass Veröffentlichungen von Ansprüchen und Ressentimentes im Netz zu weiterem bösen Blut führen könnte. Ich neige eher dazu, meiner Dokumentationspflicht zu folgen. Uato-Lari wird von verschiedenen Seiten (auch NGOs in Osttimor) als Unruheherd bezeichnet und fast jeder nationale Konflikt spiegelt sich entlang der Bruchkante in Babulo wieder. Übrigens gibt es ein bis zwei begeisterte Leute aus Uato-Lari, die den Artikel mit Google Translator folgen und auf FB darauf verweisen. Die Inhalte erreichen also die Einwohner. Zu dem Punkt wäre für mich eine zweite Meinung interessant.
- Frau Barnes ist etwas angefressen, dass ich sie nicht vor Veröffentlichungen des Artikels von mir kontaktiert wurde. Mag sein, dass dies bei Ethnologen üblich ist, für mich als Chemiker ist der Wunsch eher ungewöhnlich. Wie ist da Euer Standpunkt?
- Das eigentliche URV-Problem: Da hier praktisch der Inhalt des Papers übernommen wird, wünscht sich Frau Barnes, das zusätzlich zu den EN zu Beginn des Kapitels darauf verwiesen wird, dass diese aus den Forschungen von Frau Barnes stammen, analog zu Hinweisen in der Einleitung von wissenschaftlichen Veröffentlichungen. Ich habe damit auch kein Problem, möchte hier nur eine weitere Meinung, damit dieser Satz nicht irgendwelchen späteren Edits anderer wieder rausfällt.
Schönen Gruß, --JPF just another user 10:25, 9. Mär. 2017 (CET)
- @J. Patrick Fischer: 1.: Ich halte deine Vorgehensweise für ausgewogen und angebracht. - 2.: Es ist hier in der Wikipedia zumindest meines Wissens nicht üblich, Autoren, auf deren Arbeiten man sich stützt, vorgängig zu kontaktieren. - 3.: Eine URV liegt wohl nicht vor, aber ich denke, dass nichts dagegen spricht, den einleitenden Satz "Die Anthropologin Susana Barnes untersuchte mehrere Jahre die Kultur und Traditionen der Bevölkerung Babulos und dokumentierte das Zusammenspiel der verschiedenen Clans und ihre jeweiligen zeremoniellen Aufgaben", mit welchem der Abschnitt eingeleitet wird, um so etwas wie "Die folgende Darstellung stützt sich hauptsächlich auf ihre Veröffentlichung Origins, Precedence and Social Order in the Domain of Ina Ama Beli Darlari" zu ergänzen. Gestumblindi 22:04, 9. Mär. 2017 (CET)
- Hallo JPF, ich kann Gestumblindi nur zustimmen. Den Autor einer Veröffentlichung vor einer Zitation kontaktieren zu müssen, ist hanebüchen, davon habe ich noch nie gehört. Auch ihr Wunsch, über die Einzelnachweise hinaus am Beginn des Abschnitts ausdrücklich genannt zu werden, ist rechtlich haltlos und wissenschaftlich ungewöhnlich. Dass du auf die kulturellen Empfindsamkeiten der Betroffenen Rücksicht nehmen möchtest, kann ich jedoch nachvollziehen. Weiterführend ist dazu vielleicht dieser Vortrag von der vorletzten Wikimania (insbesondere ab Folie 16). Gruß, --Gnom (Diskussion) 19:22, 10. Mär. 2017 (CET)
Schön, dass die Meinung hier in eine Richtung geht. Zur Beschreibung des Konflikts hat mir Frau Barnes eine weitere Quelle zugesandt, die diesen etwas differenzierter betrachtet. Eine Frage gäbe es noch: Eine Löschung von früheren Versionen zum Schutz des kulturellen Tabus dürfte nicht nötig sein, da die meisten Leser ohnehin bei der aktuellen verbleiben, oder? --JPF just another user 21:10, 10. Mär. 2017 (CET)
- Sehe ich auch so. Gestumblindi 21:45, 10. Mär. 2017 (CET)
- +1, JPF. Gruß, --Gnom (Diskussion) 22:24, 14. Mär. 2017 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --JPF just another user 13:45, 17. Mär. 2017 (CET)
Wikipedis Seite Dieter Henrich (Philosoph)
In meine Wikipedia-Seite hat ein Günther Platzdasch eine für einen Enzyklopädie-Text völlig bedeutungslose Mitteilung eingefüht und über eine Anmerkung dazu frühere Briefe von mir ohne meine Genehmigung 'veröffentlicht'. Ich wünsche deren Entfernung. Nur der Anfang des von ihm eingefügten Satzes 'Er war Leider des Heidelberger Collegim Academicum' könnte stehenbleiben (nicht signierter Beitrag von 2003:6A:6C3F:D2BA:8D64:261E:D11A:2AB4 (Diskussion | Beiträge) 11:50, 10. Mär. 2017 (CET))
- Bitte Beiträge signieren. Wieso meinst du, dass das ein Günter Platzdasch in den Artikel eingefügt hat (tatsächlich ist der Autor der Einfügung hier nicht bekannt)? Und zu guter letzt: Auf Beiträge (hier: medium.com) hat die WIkipedia keinen Einfluss, bitte an die dort im Impressum genannte Stelle wenden. Ich sehe hier keinen Fall eines Urheberrechtsproblems in der Wikipedia. Ob der Zusatz seine Berechtigung im Artikel hat, darüber kann man diskutieren - auf der passenden Seite. --Magnus (Diskussion) 11:57, 10. Mär. 2017 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 20:56, 17. Mär. 2017 (CET)
Bilder Bf Landstuhl
In der Diskussion:Bahnhof Landstuhl wurde auf eine Website mit echt interessanten Bilder hingewiesen. Könnte man hier eine Lizenz bekommen, um die Bilder zu veröffentlichen bzw. weiß jemand, wer der Fotograf der Aufnahmen ist?--Leif (Diskussion) 15:05, 15. Mär. 2017 (CET)
- Pauschal nicht zu beantworten. In einer groben Übersicht sind Bilder sowohl von 1904 als auch von 1953 dabei. Da die Bilder unterschiedlicher Verlage entstammen, sind es verschiedene Fotografen. Da müsste man jeden der angegebenen Verlage selber recherchieren und dann ggfs. anfragen. --Quedel Disk 17:26, 15. Mär. 2017 (CET)
- Ich bin schon an einer Sache mit Archivbilder zur Treviris dran. Wenn ich das im April geklärt habe, werde ich mich dem widmen, solange sollte an der Diskussion:Bahnhof Landstuhl nix geändert werden, wobei ich mir auch die Seite merken kann.--Leif (Diskussion) 21:16, 15. Mär. 2017 (CET)
- Ich habe mich dochl entschieden, mal Kontakt zur Stadt/VG Landstuhl aufzunehmen bzgl. der Bilder. Wenn ich Rückmeldung habe, werde ich mich hier und auf Diskussion:Bahnhof Landstuhl zurückmelden.--Leif (Diskussion) 23:54, 15. Mär. 2017 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 20:53, 17. Mär. 2017 (CET)
Müssen wörtliche Zitate immer gekennzeichnet werden, oder gibt es Ausnahmen?
Derzeit bin ich in eine Diskussion mit einem anderen Benutzer verwickelt und er hat folgende Frage aufgeworfen, nachdem ich behauptet habe, dass wörtliche Zitate (entweder) gekennzeichnet (oder umformuliert) werden müssten.
Seine Antwort: „Wo bitte steht das ? Und selbst falls es irgendwo stünde : einfache Formulierungen ohne Schöpfungshöhe brauchen imo keine Gänsefüßchen. Beispiel : den Satz "Die Katze tritt die Treppe krumm" kann man nicht wirklich paraphrasieren.“
Kann jemand Näheres dazu sagen? Auf den WP-Hilfeseiten bin ich auf die Schnelle nicht fündig geworden.--Einar Moses Wohltun (Diskussion) 09:37, 16. Mär. 2017 (CET)
- Na klar musst du ein wörtliches Zitat als solches kennzeichnen, sonst ist es ein Plagiat.--Leif (Diskussion) 09:59, 16. Mär. 2017 (CET)
- Zwei Fragen dazu: 1. Wo steht das? 2. Wieso gibt es dann die komplizierten juristischen Ausführungen zur Schöpfungshöhe (im deutschen Recht)?--Einar Moses Wohltun (Diskussion) 10:09, 16. Mär. 2017 (CET)
- Erläuterung: Es geht hier um ein wörtliches Zitat aus einem Online-Zeitungsartikel, dessen Formulierung ziemlich banal ist.--Einar Moses Wohltun (Diskussion) 10:13, 16. Mär. 2017 (CET)
- Eine ergänzende Frage: Und warum muss es dann wörtlich wiedergegeben werden? --Mirkur (Diskussion) 10:16, 16. Mär. 2017 (CET)
- @Einar Moses Wohltun: Mag sein, aber wenn du etwas 1:1 abschreibst, ist es besser es als Zitat anzugeben. Nur wenn du einzelne Wörter durch Synoyme austauschst oder den Satzbau änderst, verliert das wörtliche Zitat seinen Charakter, was hier auch Mirkur vorgeschlagen hat.--Leif (Diskussion) 10:19, 16. Mär. 2017 (CET)
- Eine ergänzende Frage: Und warum muss es dann wörtlich wiedergegeben werden? --Mirkur (Diskussion) 10:16, 16. Mär. 2017 (CET)
- Erläuterung: Es geht hier um ein wörtliches Zitat aus einem Online-Zeitungsartikel, dessen Formulierung ziemlich banal ist.--Einar Moses Wohltun (Diskussion) 10:13, 16. Mär. 2017 (CET)
- Zwei Fragen dazu: 1. Wo steht das? 2. Wieso gibt es dann die komplizierten juristischen Ausführungen zur Schöpfungshöhe (im deutschen Recht)?--Einar Moses Wohltun (Diskussion) 10:09, 16. Mär. 2017 (CET)
- Damit wir hier nicht vollends im luftleeren Raum rumdiskutieren: Kannst Du uns bitte mal den genauen Satz verlinken, um den es geht? Außerdem wäre es (wie Mirkur schon schrieb) gut, wenn Du uns sagen könntest, warum der exakt wörtlich übernommen werden muss?
- Grundsätzlich ist es so, dass Zitate immer gekennzeichnet werden müssen – das ist schließlich der Sinn eines Zitats.
- Etwas anderes sind wortgleiche Formulierungen, die keine Schöpfungshöhe erreichen und so trivial sind, das sie genau so auch unabhängig von einander entstanden sein könnten – also z.B. so etwas wie „XY promovierte 1234 im Fach YZ“. Das muss natürlich nicht in Anführungszeichen gesetzt werden; das ist dann aber auch kein Zitat. // Martin K. (Diskussion) 10:25, 16. Mär. 2017 (CET)
- Danke! Guter Einwurf! Ich hätte auch gern mal die betreffende Passage gesehen, um die es hier geht. Wollte ich eben auch schon vorschlagen....--Leif (Diskussion) 10:32, 16. Mär. 2017 (CET)
- Es geht um Folgendes: Ich hatte ein wörtliches, aber nicht als solches gekennzeichnetes Zitat umformuliert, weil ich davon ausging, dass wörtlich übernommene Textstellen immer als Zitat gekennzeichnet oder umformuliert werden müssen. Kurz danach wurde meine Änderung rückgängig gemacht:
- Version vom 13. März 2017, 09:35 Uhr https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Denk_(Partei)&diff=163537144&oldid=163532715 (Zusammenfassung: „Defekte Referenzmarke entfernt, wörtlich übernomme, aber nicht als Zitat gekennzeichnete Formulierung geändert und Quellenangabe 2 ausführlicher gestaltet.“)
- Version vom 13. März 2017, 16:43 Uhr https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Denk_(Partei)&diff=next&oldid=163539665
- Um einen Edit-War zu vermeiden, habe ich den Benutzer kontaktiert und von ihm u. a. die oben zitierte Antwort mit Verweis auf die Schöpfungshöhe erhalten. Da mir dieser Sachverhalt neu ist, wollte ich eine dritte Meinung idealerweise mit wasserdichten Belegen dazu einholen--Einar Moses Wohltun (Diskussion) 10:51, 16. Mär. 2017 (CET)
- Meiner Meinung nach hast du alles richtig gemacht.--Leif (Diskussion) 10:53, 16. Mär. 2017 (CET)
- Danke. Leider weiß ich nicht, ob das reicht, den Benutzer zu überzeugen.--Einar Moses Wohltun (Diskussion) 13:24, 16. Mär. 2017 (CET)
- Meiner Meinung nach hast du alles richtig gemacht.--Leif (Diskussion) 10:53, 16. Mär. 2017 (CET)
- Um einen Edit-War zu vermeiden, habe ich den Benutzer kontaktiert und von ihm u. a. die oben zitierte Antwort mit Verweis auf die Schöpfungshöhe erhalten. Da mir dieser Sachverhalt neu ist, wollte ich eine dritte Meinung idealerweise mit wasserdichten Belegen dazu einholen--Einar Moses Wohltun (Diskussion) 10:51, 16. Mär. 2017 (CET)
- Also meiner bescheidenen Meinung nach erreicht der Satz „Sie richtet sich zwar nach eigenen Angaben an alle Niederländer, positioniert sich aber als Partei der Einwanderer.“ keine Schöpfungshöhe. Die Paraphrasierung war also eigentlich unnötig – deren Zurücksetzung durch Neun-x aber auch.
- Alles in Allem ist das eine Petitesse, die kaum der Mühe lohnt. Da Neun-xseinen Revert nicht begründet hat, wäre es mMn WP:WAR konform, den Text wieder einzufügen. Wer revertiert, muss schon begründen warum. // Martin K. (Diskussion) 13:46, 16. Mär. 2017 (CET)
- Gemäß Martin K. bist du aber im Recht....--Leif (Diskussion) 14:47, 16. Mär. 2017 (CET)
- Danke für Eure Erläuterungen. Also kann ich meine Änderung wiederherstellen? Die Änderung beinhaltete ja noch eine Erweiterung der Quellenangabe, die ebenfalls zurückgesetzt wurde, obwohl meine Änderung eindeutig im Einklang mit den WP-Richtlinien steht.--Einar Moses Wohltun (Diskussion) 15:15, 16. Mär. 2017 (CET)
- Sagen wir so: Ich an deiner Stelle würde die Änderung einfach wiederherstellen. Da du Neun-x ja auf seiner Disk angeschrieben hast, kann ja da mit dir diskutieren, wenn er nicht einverstanden ist. Ich meine dazu ist die Disk da.--Leif (Diskussion) 15:20, 16. Mär. 2017 (CET)
- Moin, hier https://www.daf.tu-berlin.de/fileadmin/fg75/PDF/Zitieren.pdf, findest du (als Beispiel für viele andere), was zum Thema »Zitate« festgehalten ist. Geht hier zwar um wissenschaftliche Arbeiten; aber die Ansprüche in der WP sind ja nicht kleiner (und mMn) gerechtfertigt. LG --Gwexter (Diskussion) 17:46, 16. Mär. 2017 (CET)
- Sagen wir so: Ich an deiner Stelle würde die Änderung einfach wiederherstellen. Da du Neun-x ja auf seiner Disk angeschrieben hast, kann ja da mit dir diskutieren, wenn er nicht einverstanden ist. Ich meine dazu ist die Disk da.--Leif (Diskussion) 15:20, 16. Mär. 2017 (CET)
- Danke für Eure Erläuterungen. Also kann ich meine Änderung wiederherstellen? Die Änderung beinhaltete ja noch eine Erweiterung der Quellenangabe, die ebenfalls zurückgesetzt wurde, obwohl meine Änderung eindeutig im Einklang mit den WP-Richtlinien steht.--Einar Moses Wohltun (Diskussion) 15:15, 16. Mär. 2017 (CET)
- Gemäß Martin K. bist du aber im Recht....--Leif (Diskussion) 14:47, 16. Mär. 2017 (CET)
- Hab mirs auch mal als Lesezeichen gemerkt. Finde ich eine gute Seite. Aber denke im Fall hier nicht so relevant. Ich glaube, der Sachverhalt hier ist geklärt.--Leif (Diskussion) 18:15, 16. Mär. 2017 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 20:44, 17. Mär. 2017 (CET)
Autor über 70 Jahre tot
[6] Egmont Colerus (1888 - 1939) ist seit 77 Jahrten tot, seine Bücher sind deshalb gemeinfrei. Mit welchem Lizenz-Kürzel wird das auf Commons markiert? {{PD-old-75-1939}} ? --Bilanzgrenzer (Diskussion) 23:49, 17. Mär. 2017 (CET)
- 1. Buchumschlag c:File:Von Pythagoras bis Hilbert 01 Buchumschlag.JPG und c:File:Von Pythagoras bis Hilbert 04 Bucheinband.JPG
- Der Scan des Buchumschlags wäre für mich c:Template:PD-ineligible, egal ob der Autor noch lebt oder ob er vor mehr als siebzig Jahren gestorben ist.
- 2. Klappentext File:Von Pythagoras bis Hilbert 03 Klappentext.JPG und c:File:Von Pythagoras bis Hilbert 02 Buchumschlag und Klappentext.JPG und c:File:Von Pythagoras bis Hilbert 06 Klappentext rechts.JPG
- Die Autoren der Klappentexte und der Rezension sind wahrscheinlich nicht so einfach feststellbar. Daher wäre der Autor des Textes c:Template:unknown|1=author. Bei einem 1937 veröffentlichten Buch würde ich nicht davon ausgehen, dass der Klappentextautor vor 1947 gestorben ist. Die Dateien sind imho zu löschen. Ein isoliertes Rezensionsschnipsel aus der Arbeiter-Zeitung wäre wegen der Kürze vielleicht ineligible.
- 3. „Ich, der Urheber dieses Werkes“ c:Template:CC-BY-4.0
- Ich (klein ich) würde da keine Urheberrechte für mich als Fotograf/Scanner reklamieren und auf die Kennzeichnung als c:Template:CC-BY-4.0 bei den Scans oder Fotografien verzichten, denn damit verpflichtest du den möglichen privaten oder kommerziellen Nachnutzer, sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob er dich als Urheber des Scans/Fotografie (zum Teil dreidimensional) nennen muss. Ich halte das schlicht für absurd, aber das ist auch nur meine kleine Meinung.
- --Goesseln (Diskussion) 00:36, 18. Mär. 2017 (CET)
- 4. Der Buchtext (und um den geht es doch eigentlich?)
- Da der Buchtext siebzig Jahre nach Ableben des Autors gemeinfrei ist, kannst du natürlich das ganze Buch unter den Scanner legen und es bei Wikisource der Allgemeinheit zur Verfügung stellen.
- ABER: die im Buch vorhandene Grafik könnte von einem anderen Autor sein. Das sollte vorher geklärt werden oder die Grafik müsste beim Scannen rausgeputzt werden oder das ist als Gesamtwerk nicht machbar, dann wird es kompliziert und die URF-Experten hier müssten sich dazu äußern.
- --Goesseln (Diskussion) 11:04, 18. Mär. 2017 (CET)
- Erschwerend kommt dazu, dass Werke auf Commons auch in den USA public domain sein müssen. Nach 1922 erschienene Werke können in den USA noch geschützt sein, auch wenn der Autor vor mehr als 70 Jahren verstorben ist und seine Werke im Herkunftsland (hier Österreich) gemeinfrei sind. Von Pythagoras bis Hilbert ist 1937 erschienen. Siehe diese Tabelle; Von Pythagoras bis Hilbert fällt hier unter "Works First Published Outside the U.S. by citizens of foreign nations". Wenn das Buch in den USA nicht veröffentlicht wurde, fällt es wohl unter Solely published abroad, without compliance with US formalities or republication in the US, and not in the public domain in its home country as of URAA date. Das URAA-Datum für Österreich ist der 1. Januar 1996. Da die Werke von Colerus in Österreich an diesem Datum noch geschützt waren, ist das Resultat für Von Pythagoras bis Hilbert wahrscheinlich, dass es in den USA noch bis 2032 geschützt ist (95 Jahre nach Erstveröffentlichung). Damit sollte der Buchtext besser nicht nach Commons hochgeladen werden bzw. wäre dort löschgefährdet (wobei der Umgang mit den Auswirkungen des URAA auf Commons durchaus uneinheitlich ist). Oder, Gnom? ;-) - Werke von Colerus, die vor 1923 erstveröffentlicht wurden, kann man hingegen bedenkenlos hochladen, da alles vor 1923 Veröffentlichte in den USA pauschal public domain ist. Der beste Commons-PD-Baustein für einen solchen Fall wäre dann
{{PD-old-auto-1923}}
mit Parameterdeathyear=1939
. Einen Baustein PD-old-75-1939 gibt es überhaupt nicht. Es würde auch noch{{PD-old-auto}}
ohne "1923" geben, aber da müsste man dann eigens separat angeben, warum das Werk auch in den USA public domain ist. Gestumblindi 17:01, 18. Mär. 2017 (CET)- Alles komplizierter, als ich gedacht habe. Ja, es geht mir um die 400 Seiten Text. Die Abbildungen sind vom Autor (nur für eine einzige Abbildung dankt er konkret jemandem), außerdem sind die Abbildungen reine mathematische Skizzen (Dreiecke, Graphen und so ein Zeug) ohne Schöpfungshöhe. Insgesamt habe ich drei Bücher von Egmont Colerus mit je 400 Seiten gescannt: 1934 Vom Einmaleins zum Integral; 1935 Vom Punkt zur vierten Dimension; 1937 Von Pythagoras bis Hilbert. Aber so weit ich euch verstanden habe, darf ich das wohl nicht auf Commons hochladen. Also bei Wikisource hochladen? Mit welcher Lizenz? --Bilanzgrenzer (Diskussion) 19:31, 18. Mär. 2017 (CET)
- Ich weiss nicht, wie man auf Wikisource mit solchen Fällen (in D/A/CH gemeinfreie Texte, die in den USA möglicherweise noch geschützt und daher auf Commons problematisch sind) umgeht, vielleicht solltest du im Skriptorium fragen. Gestumblindi 19:35, 18. Mär. 2017 (CET)
- Mach ich. Danke erst mal! --Bilanzgrenzer (Diskussion) 19:56, 18. Mär. 2017 (CET)
- Ich weiss nicht, wie man auf Wikisource mit solchen Fällen (in D/A/CH gemeinfreie Texte, die in den USA möglicherweise noch geschützt und daher auf Commons problematisch sind) umgeht, vielleicht solltest du im Skriptorium fragen. Gestumblindi 19:35, 18. Mär. 2017 (CET)
- Alles komplizierter, als ich gedacht habe. Ja, es geht mir um die 400 Seiten Text. Die Abbildungen sind vom Autor (nur für eine einzige Abbildung dankt er konkret jemandem), außerdem sind die Abbildungen reine mathematische Skizzen (Dreiecke, Graphen und so ein Zeug) ohne Schöpfungshöhe. Insgesamt habe ich drei Bücher von Egmont Colerus mit je 400 Seiten gescannt: 1934 Vom Einmaleins zum Integral; 1935 Vom Punkt zur vierten Dimension; 1937 Von Pythagoras bis Hilbert. Aber so weit ich euch verstanden habe, darf ich das wohl nicht auf Commons hochladen. Also bei Wikisource hochladen? Mit welcher Lizenz? --Bilanzgrenzer (Diskussion) 19:31, 18. Mär. 2017 (CET)
- Erschwerend kommt dazu, dass Werke auf Commons auch in den USA public domain sein müssen. Nach 1922 erschienene Werke können in den USA noch geschützt sein, auch wenn der Autor vor mehr als 70 Jahren verstorben ist und seine Werke im Herkunftsland (hier Österreich) gemeinfrei sind. Von Pythagoras bis Hilbert ist 1937 erschienen. Siehe diese Tabelle; Von Pythagoras bis Hilbert fällt hier unter "Works First Published Outside the U.S. by citizens of foreign nations". Wenn das Buch in den USA nicht veröffentlicht wurde, fällt es wohl unter Solely published abroad, without compliance with US formalities or republication in the US, and not in the public domain in its home country as of URAA date. Das URAA-Datum für Österreich ist der 1. Januar 1996. Da die Werke von Colerus in Österreich an diesem Datum noch geschützt waren, ist das Resultat für Von Pythagoras bis Hilbert wahrscheinlich, dass es in den USA noch bis 2032 geschützt ist (95 Jahre nach Erstveröffentlichung). Damit sollte der Buchtext besser nicht nach Commons hochgeladen werden bzw. wäre dort löschgefährdet (wobei der Umgang mit den Auswirkungen des URAA auf Commons durchaus uneinheitlich ist). Oder, Gnom? ;-) - Werke von Colerus, die vor 1923 erstveröffentlicht wurden, kann man hingegen bedenkenlos hochladen, da alles vor 1923 Veröffentlichte in den USA pauschal public domain ist. Der beste Commons-PD-Baustein für einen solchen Fall wäre dann
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 21:03, 18. Mär. 2017 (CET)
Schreiben des Dekans der Philosophischen Fakultät an den Akademischen Senat der LMU
Zwei Anliegen a) Was greift hier? Nicht schützbare Fotos (Reproduktionen) – 2-D-Regel, also 70. Todestag des Urhebers? Oder Rechtsschutz von Schriftzeichen? Die Schreiben stammen von Dekan Albert Rehm, der 1949 verstorben ist. b) Berufung von Sigmund Riezler zum „ordentlichen Professor der bayerischen Landesgeschichte“, 14.7.1898. Urkunde von Prinz Luitpold von Bayern am 4. Juli 1898. --Armin (Diskussion) 13:01, 19. Mär. 2017 (CET)
- 70 Jahre pma, also erst am 1.1 Januar 2020. Grüße --h-stt !? 15:47, 19. Mär. 2017 (CET)
- Das zweite Dokument ist jedoch freilich schon gemeinfrei, Armin. Gruß, --Gnom (Diskussion) 16:27, 19. Mär. 2017 (CET)
- Alles klar, danke an euch. Das habe ich fast mir schon gedacht bzw. befürchtet. Ich lade dann das zweite Dokument hier hoch. --Armin (Diskussion) 16:46, 19. Mär. 2017 (CET)
- Das zweite Dokument ist jedoch freilich schon gemeinfrei, Armin. Gruß, --Gnom (Diskussion) 16:27, 19. Mär. 2017 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 16:49, 19. Mär. 2017 (CET)
Eigene Bilder aus Artikel gelöscht. Warum? Bitte nicht noch mal!!!!
Hallo Ihr Lieben, ich erstelle gerade einen Artikel über die deutsche Schauspielerin Rotraut Rieger. Zu diesem Zwecke habe ich mir private Bilder und Infos von ihr aushändigen lassen. Diese verwendet sie für ihre Bewerbungen, Castings und Auditions. Sowie auch für ihre Internet-Auftritte unter www.filmmakers.de und www.sprecherkartei.com. Ich bitte Sie höflichst diese Bilder nicht wieder zu löchen, da es sich nicht um eine Urheberrechtsverletzung handelt.
Mein Autorennahme heißt Steve Lang.
File:Rieger Rotraut- 3235 Abzug.jpg
File:Rieger Rotraut-3337 A.jpg
File:Rieger Rotraut Portrait .jpg
File:Rieger Rotraut-3267 A.jpg
File:Wer hat Angst vorm Weihnachtsmann.jpg
Vielen Dank --Steve Lang (Diskussion) 16:05, 19. Mär. 2017 (CET). Steve Lang
- Hallo Steve Lang, wer hat diese Fotos denn angefertigt? Hat der Fotograf in eine Veröffentlichung auf Wikipedia eingewilligt? --Gnom (Diskussion) 16:22, 19. Mär. 2017 (CET)
Hallo Gnom (toller Name!)
Ja das hat die Fotografin erlaubt, da es sowieso eine Auftragsarbeit war. Es muss lediglich Copyright Bettina Fürst-Fastre`darunter stehen.Hatte ich noch nicht gemacht, da das ganze noch nicht fertig ist. Bin ein blutiger Anfänger und kämpfe mich durch dieses Dickicht. Also ich gebe nicht auf :o))
- Hallo Steve Lang, sind alle diese Fotos von Bettina Fürst-Fastré? Wäre es möglich, dass Frau Fürst-Fastré uns per E-Mail eine Freigabeerklärung zusendet? Dann schick mir doch einmal eine E-Mail mit ihrer Adresse. Gruß, --Gnom (Diskussion) 17:38, 19. Mär. 2017 (CET)
- Ich stehe jetzt mit der Fotografin in Kontakt und kümmere mich darum.
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 17:17, 20. Mär. 2017 (CET)
Logo
Für dieses Logo (Brille und Fußballl) kommt dieser Lizenzbaustein in Betracht, wenn ich das richtig verstanden habe. Erklärt der Rechteinhaber sein Einverständnis mit der Nutzung an OTRS? Logo hochladen und dann die Erklärung mit dem Link dorthin schicken? --Aalfons (Diskussion) 15:40, 21. Mär. 2017 (CET)
- @Aalfons: Zwei mal nein. {{BildLogoSH}} sollte (a) eigentlich gar nicht mehr verwendet werden und (b) selbst wenn dann nur, wenn das Logo wirklich keine Schöpfungshöhe erreicht und damit aus urheberrechtlicher Sicht gemeinfrei ist. Und das ist hier meiner Einschätzung nach nicht der Fall.
- Wenn der Rechteinhaber bereit ist, eine freie Lizenz zu erteilen, solltest Du Ihn bitten eine Bildfreigabe an das Support-Team zu schicken. Der Upload kann dann direkt nach Commons erfolgen. Zusätzlich zur Lizenz sollten Logos noch mit {{Logo}} gekennzeichnet werden. // Martin K. (Diskussion) 15:46, 21. Mär. 2017 (CET)
- Danke dir. "Hilfe"seiten wie hier und hier bleiben unverständlich und frustrierend, trotz ihrer 58 KB Text. Aber ich will gar nicht wissen, warum es mein Problem ist, das nicht zu verstehen und keine klare Menüführung zu finden. --Aalfons (Diskussion) 16:52, 21. Mär. 2017 (CET)
- @Aalfons: Ich habe Wikipedia:Bildrechte#Logos gerade mal etwas vereinfacht. Hoffe es ist jetzt verständlicher?!
Ansonsten ist es hier in der WP nur das da, was irgendwann mal irgendein Freiwilliger gemacht hat. Also Sei mutig, wenn Dir etwas fehlt, oder Du etwas missverständlich findest ;) // Martin K. (Diskussion) 19:36, 21. Mär. 2017 (CET)
- @Aalfons: Ich habe Wikipedia:Bildrechte#Logos gerade mal etwas vereinfacht. Hoffe es ist jetzt verständlicher?!
- Danke dir. "Hilfe"seiten wie hier und hier bleiben unverständlich und frustrierend, trotz ihrer 58 KB Text. Aber ich will gar nicht wissen, warum es mein Problem ist, das nicht zu verstehen und keine klare Menüführung zu finden. --Aalfons (Diskussion) 16:52, 21. Mär. 2017 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Aalfons (Diskussion) 16:52, 21. Mär. 2017 (CET)
Neues Urteil des Bundesgerichtshofs zur Panoramafreiheit (East Side Gallery)
Hallo, das neue Urteil des Bundesgerichtshofs zur Panoramafreiheit (BGH, Urt. v. 19. Januar 2017, Az. I ZR 242/15 – East Side Gallery) ist für uns wahrscheinlich relevant. Ich hatte noch keine Gelegenheit, es mir näher anzusehen, poste hier aber schon einmal den Link zum Volltext und die Leitsätze, von denen besonders der dritte spannend klingt:
- a) Die Bestimmung des § 59 Abs. 1 Satz 1 UrhG gestattet nicht nur das Fotografieren eines Werkes, das sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befindet, sondern darüber hinaus die - auch gewerbliche - Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe der Fotografie.
- b) Durch das Aufbringen der Fotografie eines Werkes auf einem dreidimensionalen Träger wird eine nach § 59 Abs. 1 Satz 1 UrhG zulässige Vervielfältigung des Werkes durch Lichtbild erst dann zu einer nach § 59 Abs. 1 Satz 1 UrhG unzulässigen Vervielfältigung des Werkes in dreidimensionaler Form, wenn dadurch zwischen der Fotografie und dem dreidimensionalen Träger nicht nur eine rein äußerliche, physische Verbindung geschaffen wird, sondern darüber hinaus eine innere, künstlerische Verbindung entsteht, so dass die Fotografie nicht lediglich von einem dreidimensionalen Objekt getragen wird, sondern mit diesem zu einem einheitlichen Werk verschmilzt.
- c) Die Vervielfältigung von Teilen eines Werkes nach § 59 Abs. 1 Satz 1 UrhG verstößt nicht gegen das Änderungsverbot des § 62 Abs. 1 Satz 1 UrhG.
Gruß, --Gnom (Diskussion) 15:17, 9. Mär. 2017 (CET)
- Frühere Diskussionen über diesen Fall finden sich hier und hier. Gruß, --Gnom (Diskussion) 17:43, 9. Mär. 2017 (CET)
- Ja, das Urteil erscheint mir in vollem Umfang sachgerecht. Und es klärt die - hier ja immer wieder diskutierte Frage - ob Werke unter Berufung auf die Panoramafreiheit auch teilweise reproduziert werden können oder ob das durch die Veränderungssperre untersagt ist. Die Antwort des Gerichts ist eine großzügige Feststellung, wann eine teilweise Reproduktion in Ordnung ist (Absätze 45 ff.). Danach kann wohl nicht mehr bestritten werden, dass es zulässig ist, einzelne Elemente von Infotafeln zu reproduzieren. Diese Fragen sind damit zumindest für deutsches Recht geklärt. Grüße --h-stt !? 18:09, 9. Mär. 2017 (CET)
- Danke! Mal eine gute Nachricht. --M@rcela 01:14, 10. Mär. 2017 (CET)
Neue Kirche von Innen
Ist diese Aufnahme der durch Walter Körte (1893–1973) entworfenen Thomaskirche (Freiburg-Zähringen) von Joergens.mi wirklich frei verwendbar? Gruß und Sorry, --Flominator 10:13, 11. Mär. 2017 (CET)
- Meiner Meinung nach: Leider nicht, alle Bilder in commons:Category:Interior of Thomaskirche (Freiburg) müssen gelöscht werden (keine Panoramafreiheit für Innenräume in Deutschland), stellst du den Löschantrag? Gestumblindi 14:03, 11. Mär. 2017 (CET)
- Wie wäre es mal mit einer Nachfrage bei der Kirchengemeinde und einer evtl. Freigabe an das OTRS-Team? --Alchemist-hp (Diskussion) 14:10, 11. Mär. 2017 (CET)
- Eine Abbildungsfreigabe ist natürlich immer möglich. Allerdings müsste die dann eher vom Architekturbüro und/oder den Künstler kommen die diese Kirche und die dortigen Gegenstände entworfen haben. // Martin K. (Diskussion) 14:58, 11. Mär. 2017 (CET)
- In der Tat scheint es relativ unwahrscheinlich, dass der Kirchengemeinde ausdrücklich die (urheberrechtlichen) ausschliesslichen Nutzungsrechte übertragen wurden. Anfragen kann man natürlich immer und es ist auch möglich, dass die Gemeinde dann behaupten würde, diese Rechte zu haben, und wenn sie darauf basierend eine Genehmigung erteilen würde, könnte man das auch einfach glauben... Gestumblindi 16:28, 11. Mär. 2017 (CET)
- Das würde eine Freigabe durch die Erben des Architekten benötigen. Falls es damit nicht klappen sollte, bitte darauf achten, dass der Architekt mit Lebensdaten genannt wird und der Löschantrag in diese Kategorie einsortiert wird. --AFBorchert – D/B 16:10, 11. Mär. 2017 (CET)
Sind die Bausteine in der Beschreibung so sinnvoll? Imho gehört der Baustein "Bild-PD-alt" da nicht hin, da zum einen das abgebildete Werk sowieso alt genug für eine freie Lizenz ist, zum anderen sich der Baustein sowieso immer nur auf das Foto bezieht, nicht auf das, was abgebildet ist. Oder? 129.13.72.198 09:12, 13. Mär. 2017 (CET)
- Es ist verzwackt, was abstraktes und vermischtes wie Bildrechte in einzelne Pauschalen zu gießen - so wie man es mit Lizenzbausteinen tut. Insofern ist die dortige Bildbeschreibung eine nicht unübliche Praxis: Der Baustein PD-alt gehört zu den abgebildeten Werken und Bild-by zum Foto. Mit der Argumentation "es ist sowieso alt genug für eine freie Lizenz" bräuchte man gar keine PD-Bausteine. Die sind aber notwendig, da man den Schutzstatus nicht immer im Augenschein erkennen kann. Es gibt ja auch moderne Kircheninnenräume, deren Ausstattung noch geschützt ist. Freilich, brauchen tut es rechtlich keinen Baustein, aber so ists schlicht deutlicher. Meine Meinung. --Quedel Disk 13:12, 13. Mär. 2017 (CET)
TSV Eintracht Hittfeld - Vereinslogo
Für den Sportvereinsartikel TSV Eintracht Hittfeld würde ich mich über das Vereinslogo sehr freuen. --Paddy2674 (Diskussion) 18:22, 21. Mär. 2017 (CET)
- @Paddy2674: Schön. Dann bitte doch einfach den Verein um die Datei (idealerweise ein SVG) und eine WP:Bildfreigabe. // Martin K. (Diskussion) 18:44, 21. Mär. 2017 (CET)
- @Paddy2674: Ich hatte doch geschrieben, du sollst nach der Schöpfungshöhe fragen … nach Martins Antwort zu schließen, liegt sie aber in diesen Fall wohl vor. --Flominator 19:05, 21. Mär. 2017 (CET)
- Angesichts dieses Löwen im Wappen muss man wohl davon ausgehen, ja. // Martin K. (Diskussion) 19:33, 21. Mär. 2017 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 10:51, 25. Mär. 2017 (CET)
Genehmigung benötigt?
Das ist das erste Mal, dass ich durch Urheberrecht geschütztes Material in einem Artikel verwenden möchte, deswegen bitte ich um Entschuldigung, wenn die Frage hier schon 20 Mal beantwortet sein sollte. Ich möchte einen Artikel über eine kürzlich verstorbene Person anlegen, Hauptquellen sind verschiedene englischsprachige Nachrufe. Ich werde die Texte natürlich nicht wortwörtlich übertragen sondern „enzyklopädieren“. Benötige ich dazu die Genehmigung der Inhaber des Urheberrechts? Ich vermute, dass es da keine scharfe Grenze gibt. Eine der Zeitschriften hat mir die Genehmigung erteilt, hat allerdings nicht die CC-Lizenz spezifiziert, da müsste ich also im Bedarfsfall noch einmal nachhaken. Gruß --Andif1 (Diskussion) 10:49, 25. Mär. 2017 (CET)
- @Andif1: Sofern du nur die Todesnachrichten als Quelle benutzt und alles selbstständig formulierst (also nicht abschreibst), gibt es rein urheberrechtlich kein Problem. Für Textfreigaben auch der Zeitschrift siehe WP:Textfreigabe, wo auch die CC-Lizenz klar angegeben ist (Text geht nur unter CC-by-sa/3.0 sowie nach Möglichkeit zusätzzlich unter Gnu-fdl). Ansonsten beachte nur das postmortale Persönlichkeitsrecht sowie WP:BIO für die ethischen Regeln. Faktenaufzählungen im Übrigen sind nicht geschützt, Sätze wie „er lebte von 2000-2003 in Sonstwodorf, arbeitete bis zu seiner Pensionierung 2014 in der A-Firma“ sind keine Werke i.S.d. Urheberrechts und damit frei zu verwenden. Dennoch empfiehlt sich eine Umformulierung, auch um den hiesigen Sprachgebrauch zu entsprechen. --Quedel Disk 11:10, 25. Mär. 2017 (CET)
- Besten Dank für die schnelle Antwort. Ich habe die schriftliche Zustimmung der Witwe und des Sohnes, und der Text wird ja vorrangig die wissenschaftlichen Leistungen beschreiben und kaum auf persönliche Vehältnisse eingehen. --Andif1 (Diskussion) 11:26, 25. Mär. 2017 (CET)
- Hallo Andif1, um Missverständnisse auszuschließen: Möchtest du in dem Artikel tatsächlich fremde Texte wortwörtlich wiedergeben? Gruß, --Gnom (Diskussion) 12:32, 25. Mär. 2017 (CET)
- Ich werde den Text so anpassen, dass er in eine Enzyklopädie passt. Einzelne Sätze werde ich möglicherweise direkt übernehmen, wenn es passt. --Andif1 (Diskussion) 13:33, 25. Mär. 2017 (CET)
- Dann benötigst du keine Genehmigung, Andif1. Gruß, --Gnom (Diskussion) 13:55, 25. Mär. 2017 (CET)
- Ok, besten Dank! Gruß --Andif1 (Diskussion) 14:04, 25. Mär. 2017 (CET)
- Dann benötigst du keine Genehmigung, Andif1. Gruß, --Gnom (Diskussion) 13:55, 25. Mär. 2017 (CET)
- Ich werde den Text so anpassen, dass er in eine Enzyklopädie passt. Einzelne Sätze werde ich möglicherweise direkt übernehmen, wenn es passt. --Andif1 (Diskussion) 13:33, 25. Mär. 2017 (CET)
- Hallo Andif1, um Missverständnisse auszuschließen: Möchtest du in dem Artikel tatsächlich fremde Texte wortwörtlich wiedergeben? Gruß, --Gnom (Diskussion) 12:32, 25. Mär. 2017 (CET)
- Besten Dank für die schnelle Antwort. Ich habe die schriftliche Zustimmung der Witwe und des Sohnes, und der Text wird ja vorrangig die wissenschaftlichen Leistungen beschreiben und kaum auf persönliche Vehältnisse eingehen. --Andif1 (Diskussion) 11:26, 25. Mär. 2017 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 14:17, 25. Mär. 2017 (CET)
Das Bild zeigt Dagmar Seume und wurde offenbar von der Regisseurin selbst hier eingestellt (da sie mit ihrem bisherigen Bild im Artikel nicht zufrieden war). Beim Upload gab sie CC-BY-SA-4.0 als Lizenz an. Im Fließtext versteckt steht aber ©2016 TOM TRAMBOW. Passt das zusammen oder liegt da ggf. ein Missverständnis vor? Dann wäre ja eine Nachfrage beim Fotografen notwendig. Gruß, --NiTen (Discworld) 23:40, 12. Mär. 2017 (CET)
- Ja, da ist eine Nachfrage erforderlich. Die Abgebildete hat in der Regel nicht das Recht, das Bild hier hochzuladen. Grüße --h-stt !? 14:03, 15. Mär. 2017 (CET)
Kritik im Artikel Rammstein
Spezial:Diff/163792044 erscheint mir als Langzitat sehr lang. Ist das noch gedeckt oder muss man das paraphrasieren (was bei den Formulierungen kaum moeglich ist). MfG -- Iwesb (Diskussion) 02:17, 21. Mär. 2017 (CET)
- Die Länge dürfte m.E. kein Urheberrechtsproblem sein. Aber der Autor des Artikels gibt selbst keine Quellen für seine Zitate an und insofern würde ich Iwesb zustimmen. Mindestens gehörten die internen Anführungszeichen geändert. Aber ich mag da nicht dran gehen. Offtopic: Oh jeh, muss ein solches Zitat sein? Gruß am Morgen --Andrea014 (Diskussion) 08:33, 21. Mär. 2017 (CET)
- Hallo Iwesb, anders als Andrea014 sehe ich das urheberrechtlich problematisch. Der von dir verlinkte Textausschnitt ist wohl urheberrechtlich geschützt und weil sich der Artikel nicht inhaltlich mit ihm auseinandersetzt, ist das auch nicht vom Zitatrecht gedeckt. Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:54, 25. Mär. 2017 (CET)
- @Gnom: Danke fuer die Stellungnahme. Das Zitat wurde zwischenzeitlich etwas eingekuerzt, ist allerdings immer noch sehr lang (und der Teil mit "inhaltlicher Auseinandersetzung" gilt weiterhin). Allerdings wurde am Artikel heftig gearbeitet (23 Versionen von 5 Bearbeitern). Wenn das jetzt alles versionsgeloescht werden muss, dann entsteht ein neues Problem, da fuer die anderen Aenderungen die Bearbeitungshistorie verlorengeht. Kann/muss man da noch irgendwas tun? MfG -- Iwesb (Diskussion) 11:04, 25. Mär. 2017 (CET)
- Hallo Iwesb, Versionslöschungen machen wir in solchen Fällen üblicherweise nicht. Gruß, --Gnom (Diskussion) 11:07, 25. Mär. 2017 (CET)
- Ok, dann loesch ich das jetzt raus (und hoffe, dass der Autor mir es nicht zu uebel nimmt). MfG -- Iwesb (Diskussion) 11:12, 25. Mär. 2017 (CET)
- <offtopic> Lieber Gnom! Darf ich ne Zusatzfrage? Ich kenne das nicht, dass allein die Länge eines Zitates urheberrechtlich ein Problem wäre, wenn es denn als solches ordentlich gekennzeichnet würde. Hat es da neue Regelungen gegeben, die ich verschlafen habe? Herzlichen Gruß --Andrea014 (Diskussion) 16:02, 25. Mär. 2017 (CET)
- Nein, Andrea014, es kommt natürlich nicht allein auf die Länge an, sondern darauf, ob der Text eine persönliche geistige Schöpfung ist (§ 2 Abs. 2 UrhG). Bei solche kurzen Texten ist die Länge da jedoch ein wichtiges Kriterium. Gruß, --Gnom (Diskussion) 21:56, 25. Mär. 2017 (CET)
- Danke Gnom! Aber ich gehe doch stramm davon aus, dass ich aus „Schriftwerke“n jede „persönliche geistige Schöpfung“ zitieren darf, wenn ich es als Zitat kennzeichne und die Herkunft des Zitates angebe. Oder hab ich gerade einen Knoten im Gebälk? Gruß am Morgen --Andrea014 (Diskussion) 07:34, 26. Mär. 2017 (CEST)
- Hallo Andrea014, das urheberrechtliche Zitat (bitte nicht mit dem "wissenschaftlichen" Zitat, das mit Recht nichts zu tun hat, verwechseln, was häufig geschieht) benötigt neben der Quellenangabe auch einen so genannten Zitatzweck, also die Einbettung in einen Kontext und die Auseinandersetzung mit dem zitierten Werk. Um es mit dem Bundesgerichtshof zu sagen: "[D]ie Zitierfreiheit [gestattet es nicht], ein Werk nur um seiner selbst willen zur Kenntnis der Allgemeinheit zu bringen. Es reicht nicht aus, dass die Zitate in einer bloß äußerlichen, zusammenhanglosen Weise eingefügt und angehängt werden; vielmehr muss eine innere Verbindung mit den eigenen Gedanken hergestellt werden". Und eine solche Verbindung war hier nicht gegeben, das Zitat war einfach nur drangehängt worden. --Gnom (Diskussion) 11:47, 26. Mär. 2017 (CEST)
- <quetsch nach BK> Und das (BGH-Urteil) soll nicht für das „wissenschaftliche Zitat“ gelten, Gnom? --Andrea014 (Diskussion) 12:49, 26. Mär. 2017 (CEST)
- Damit wollte ich nur sagen, dass wissenschaftliche Zitierregeln (und das schließt die ganze Plagiatsdebatte mit ein) mit dem Urheberrecht nichts zu tun haben. Gruß, --Gnom (Diskussion) 13:01, 26. Mär. 2017 (CEST)
- Och!? Haste wat zum lesen für mich, Gnom? Will Dich doch nicht weiter quälen! --Andrea014 (Diskussion) 13:07, 26. Mär. 2017 (CEST)
- Nachtrag: Ich krich die beiden Artikel Zitat (Dank für den Link Bobo11) & Plagiat nicht mit Deiner Info zusammen, aber an beiden Artikeln warst Du, mindestens in letzter Zeit, nicht dran und ich hab sääähr viel Vertrauen zu Dir. Deszwegen. Wenn's nervt, gib Laut! --Andrea014 (Diskussion) 13:23, 26. Mär. 2017 (CEST)
- Damit wollte ich nur sagen, dass wissenschaftliche Zitierregeln (und das schließt die ganze Plagiatsdebatte mit ein) mit dem Urheberrecht nichts zu tun haben. Gruß, --Gnom (Diskussion) 13:01, 26. Mär. 2017 (CEST)
- <quetsch nach BK> Und das (BGH-Urteil) soll nicht für das „wissenschaftliche Zitat“ gelten, Gnom? --Andrea014 (Diskussion) 12:49, 26. Mär. 2017 (CEST)
- Hallo Andrea014, das urheberrechtliche Zitat (bitte nicht mit dem "wissenschaftlichen" Zitat, das mit Recht nichts zu tun hat, verwechseln, was häufig geschieht) benötigt neben der Quellenangabe auch einen so genannten Zitatzweck, also die Einbettung in einen Kontext und die Auseinandersetzung mit dem zitierten Werk. Um es mit dem Bundesgerichtshof zu sagen: "[D]ie Zitierfreiheit [gestattet es nicht], ein Werk nur um seiner selbst willen zur Kenntnis der Allgemeinheit zu bringen. Es reicht nicht aus, dass die Zitate in einer bloß äußerlichen, zusammenhanglosen Weise eingefügt und angehängt werden; vielmehr muss eine innere Verbindung mit den eigenen Gedanken hergestellt werden". Und eine solche Verbindung war hier nicht gegeben, das Zitat war einfach nur drangehängt worden. --Gnom (Diskussion) 11:47, 26. Mär. 2017 (CEST)
- Danke Gnom! Aber ich gehe doch stramm davon aus, dass ich aus „Schriftwerke“n jede „persönliche geistige Schöpfung“ zitieren darf, wenn ich es als Zitat kennzeichne und die Herkunft des Zitates angebe. Oder hab ich gerade einen Knoten im Gebälk? Gruß am Morgen --Andrea014 (Diskussion) 07:34, 26. Mär. 2017 (CEST)
- Nein, Andrea014, es kommt natürlich nicht allein auf die Länge an, sondern darauf, ob der Text eine persönliche geistige Schöpfung ist (§ 2 Abs. 2 UrhG). Bei solche kurzen Texten ist die Länge da jedoch ein wichtiges Kriterium. Gruß, --Gnom (Diskussion) 21:56, 25. Mär. 2017 (CET)
- <offtopic> Lieber Gnom! Darf ich ne Zusatzfrage? Ich kenne das nicht, dass allein die Länge eines Zitates urheberrechtlich ein Problem wäre, wenn es denn als solches ordentlich gekennzeichnet würde. Hat es da neue Regelungen gegeben, die ich verschlafen habe? Herzlichen Gruß --Andrea014 (Diskussion) 16:02, 25. Mär. 2017 (CET)
- Ok, dann loesch ich das jetzt raus (und hoffe, dass der Autor mir es nicht zu uebel nimmt). MfG -- Iwesb (Diskussion) 11:12, 25. Mär. 2017 (CET)
- Hallo Iwesb, Versionslöschungen machen wir in solchen Fällen üblicherweise nicht. Gruß, --Gnom (Diskussion) 11:07, 25. Mär. 2017 (CET)
- @Gnom: Danke fuer die Stellungnahme. Das Zitat wurde zwischenzeitlich etwas eingekuerzt, ist allerdings immer noch sehr lang (und der Teil mit "inhaltlicher Auseinandersetzung" gilt weiterhin). Allerdings wurde am Artikel heftig gearbeitet (23 Versionen von 5 Bearbeitern). Wenn das jetzt alles versionsgeloescht werden muss, dann entsteht ein neues Problem, da fuer die anderen Aenderungen die Bearbeitungshistorie verlorengeht. Kann/muss man da noch irgendwas tun? MfG -- Iwesb (Diskussion) 11:04, 25. Mär. 2017 (CET)
- Hallo Iwesb, anders als Andrea014 sehe ich das urheberrechtlich problematisch. Der von dir verlinkte Textausschnitt ist wohl urheberrechtlich geschützt und weil sich der Artikel nicht inhaltlich mit ihm auseinandersetzt, ist das auch nicht vom Zitatrecht gedeckt. Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:54, 25. Mär. 2017 (CET)
- @Andrea014: Ich glaube die Verständnisprobleme rühren daher, dass es hier nicht um zwei verschiedene Textarten geht, sondern nur um zwei verschiedene Betrachtungsweisen, die sich aber auf genau denselben Text beziehen können:
- Bei Plagiaten und den dagegen gerichteten wissenschaftlichen Zitatregelungen geht es um die Regeln der redlichen wissenschaftlichen Arbeit – vereinfacht gesagt darum, dass man fremde Ideen und Erkenntnisse nicht als die eigenen ausgibt. Es geht hier also vor allem um das Kenntnlich-machen des Urhebers und der Quelle.
- Aus urheberrechtlicher Sicht geht es bei Zitaten hingegen darum, ob und wann ich einen bestimmten Text auch ohne Genehmigung des Urhebers vervielfältigen, verbreiten und öffentlich wiedergeben darf. Es geht also um das Nutzungsrecht an der Arbeit eines Anderen. Und ein solches Recht zur Nutzung ohne ausdrückliche Erlaubnis besitze ich gemäß §51 UrhG. nur dann und in dem Umfang, wie ich mich selbst in einem eigenen (wissenschaftlichen, künstlerischem, etc.) Werk mit dem Zitierten Werk auseinandersetze.
Wenn da nur steht „XY schrieb ...“ und dann ein langes Zitat steht, dann hat man bloß den Inhalt übernommen. Und das reicht nach dem UhrG. nicht aus, weil man weder selbst etwas mit Schöpfungshöhe erschaffen hat, noch sich irgendwie nennenswert mit dem auseinandersetzt, was man da zitiert .
- Hoffe das macht die Sache etwas klarer. // Martin K. (Diskussion) 13:46, 26. Mär. 2017 (CEST)
- Das hoffe ich auch! Werde das noch drei mal lesen müssen. Dit Hirn is ooch nich mehr, wat's mal war! Als ich in der WP ankam, dachte ich, ich würde ein wenig vom UrhG verstehen. Inzwischen weiß ich, da war ich nur Einäugige unter Blinden. Die Zähne, die einem hier gezogen werden, könnt Ihr garnicht wieder gut machen! Euer aller Engelsgeduld beeindruckt mich sehr! Dank auch an Dich, Martin! 💐 --Andrea014 (Diskussion) 14:00, 26. Mär. 2017 (CEST)
- @Andrea014: Ich glaube die Verständnisprobleme rühren daher, dass es hier nicht um zwei verschiedene Textarten geht, sondern nur um zwei verschiedene Betrachtungsweisen, die sich aber auf genau denselben Text beziehen können:
- Ja, das sehe ich auch so, dass war der Knackpunkt hier (und die Entfernung somit gerechtfertigt). Denn aus urheberrechtlicher Sicht ist die zulässige Länge einer zitierter Textstelle davon abhängig, wie tief man sich mit diesem Zitat beschäftigt. Beschäftigt man sich im Text nicht mit dem Zitat, ist die zulässige Länge Null. So blöd das jetzt tönt, ist aber so. --Bobo11 (Diskussion) 12:17, 26. Mär. 2017 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Mit Dank an alle --Andrea014 (Diskussion) 06:16, 27. Mär. 2017 (CEST)
Lizenz
<Beginn Übertrag WP:AAF>
Mag mir jemand das erklären? [7] Ich blick gerade nicht mehr ganz durch... --~XaviY~ 18:46, 22. Mär. 2017 (CET)
- bitte verschieb die Frage nach WP:UF, da sitzen die Kenner. Liebe Grüße, – Doc Taxon • Disk. • WikiMUC • Wikiliebe?! • 18:55, 22. Mär. 2017 (CET)
Ende
- Ich denke eher, dass Steindy einen ziemlichen Hals hat (siehe hier) und als Reaktion darauf seine Bilder nicht mehr in der WP haben will. Dafür Wikipedia:Meinungsbilder/GFDL 1.2-only für Dateien als Argument zu nehmen, ist allerdings Unsinn, es gilt hier Wikipedia:Meinungsbilder/Einbindung von GFDL 1.2-only-Dateien aus Commons. NNW 19:05, 22. Mär. 2017 (CET)
- Ok, ich habe nur die Begründung bzw. das MB nicht ganz verstanden. Warum man allerdings die Bilder in den anderen Sprachen einfügt, sei mal dahingestellt. Kurz: Dürfen die Bilder also nicht verwendet werden? --~XaviY~ 19:09, 22. Mär. 2017 (CET)
- @NordNordWest: den „ziemlichen Hals“ habe ich schon seit Monaten, eben wegen dieses fragestellenden Benutzers, der mir seit Monaten hinterherläuft und meint, dass machen kann, was und wie er will und dass sich alle in WP nach ihm zu richten haben. Nähere Details erspare ich mir an dieser Stelle… Gruß --STE Wikipedia und Moral! 19:20, 22. Mär. 2017 (CET)
- Puh. Wenn ich das richtig verstehe, besagt das Meinungsbild, auf das sich Steindy beruft nur, dass die Lizenzierung (also das "lokale Hochladen") von GFDL-1.2-only-Bildern hierzuwiki unerwünscht ist. Über die Einbindung solcher Bilder aus Commons besagt das Meinungsbild nichts. Also kann das Foto hier verwendet werden. So richtig? Gruß, --Gnom (Diskussion) 19:28, 22. Mär. 2017 (CET)
- Deshalb steht dort „Mit einer Mehrheit von 90 zu 22 Nutzern bei einer Enthaltung wurde der Aussage, dass GFDL 1.2 Bilder in der Deutschsprachigen Wikipedia unerwünscht seien, zugestimmt…“ (Anm. Hervorhebung durch mich) Hat als nix mit „lokalem Hochladen“ zu tun. Über commons kann die de-WP ohnehin nicht per MB bestimmen. --STE Wikipedia und Moral! 19:49, 22. Mär. 2017 (CET)
- Puh. Wenn ich das richtig verstehe, besagt das Meinungsbild, auf das sich Steindy beruft nur, dass die Lizenzierung (also das "lokale Hochladen") von GFDL-1.2-only-Bildern hierzuwiki unerwünscht ist. Über die Einbindung solcher Bilder aus Commons besagt das Meinungsbild nichts. Also kann das Foto hier verwendet werden. So richtig? Gruß, --Gnom (Diskussion) 19:28, 22. Mär. 2017 (CET)
- @NordNordWest: den „ziemlichen Hals“ habe ich schon seit Monaten, eben wegen dieses fragestellenden Benutzers, der mir seit Monaten hinterherläuft und meint, dass machen kann, was und wie er will und dass sich alle in WP nach ihm zu richten haben. Nähere Details erspare ich mir an dieser Stelle… Gruß --STE Wikipedia und Moral! 19:20, 22. Mär. 2017 (CET)
- Ok, ich habe nur die Begründung bzw. das MB nicht ganz verstanden. Warum man allerdings die Bilder in den anderen Sprachen einfügt, sei mal dahingestellt. Kurz: Dürfen die Bilder also nicht verwendet werden? --~XaviY~ 19:09, 22. Mär. 2017 (CET)
- Ich denke eher, dass Steindy einen ziemlichen Hals hat (siehe hier) und als Reaktion darauf seine Bilder nicht mehr in der WP haben will. Dafür Wikipedia:Meinungsbilder/GFDL 1.2-only für Dateien als Argument zu nehmen, ist allerdings Unsinn, es gilt hier Wikipedia:Meinungsbilder/Einbindung von GFDL 1.2-only-Dateien aus Commons. NNW 19:05, 22. Mär. 2017 (CET)
- Gewonnen hat die Option: "Die GFDL 1.2-only soll in Zukunft in der deutschsprachigen Wikipedia keine ausreichend freie Lizenz für Dateien sein, sodass man seine Datei nicht nur unter GFDL 1.2-only stellen darf, sondern mindestens eine akzeptierte Lizenz ausgewählt sein muss, wenn man etwas unter GFDL 1.2-only lizenzieren will." Das bezieht sich doch klar auf das Hochladen in unserem Wiki und nicht auf Einbindungen aus Commons. Spannend ist aber auch, dass du Bilder, unterstützt von Spendern in der deutschsprachigen Wikipedia, erstellst und diese dann gerade der deutschsprachigen Wikipedia vorenthalten willst. --Engie 20:00, 22. Mär. 2017 (CET)
- <nach BK> @Engie: Ich habe mir erlaubt, Ihren Diskussionsbeitrag entsprechend WP:DS#Konventionen für die Benutzung von Diskussionsseiten einzurücken.
- Vielen Dank für den persönlichen Angriff, zu dem ich Ihnen gerne antworten will. Es scheint eben kein Haar zu kurz zu sein, um nicht zu versuchen, daran zu ziehen. Was hat denn die Unterstützung von Bildern durch WMAT, die übrigens den Hauptteil der Gelder durch die WMF und nicht durch die „deutschsprachige Wikipedia“ lukriert, mit meiner Lizenz zu tun? Nichts! Denn meine Bilder können weltweit verwendet werden. Die Bilder sich außerden auch für de-WP einsehbar und nutzbar, nur eben über den Link zu commons. Was soll also Ihr Untergriff? Dass diese in der de-WP nicht verwendet werden
könnendürfen liegt einerseits an jener Comunity, die dieses MB so beschlossen und in einem weiteren MB auch so bestätigt hat und andererseits an den Admins der de-WP, die nicht im Stande sind, Benutzer, die seit mehr als zehn Jahren konstruktiv beitragen, die sich einst den Arsch für WP aufgerissen haben und die mit Ausnahme der Fotoausrüstung noch nie auch nur einen einzigen Cent an Förderungen und/oder Zuschüssen von WMAT u. dgl. in Anspruch genommen hat, gegenüber Hounding und Stalking zu schützen. Sollten Sie der Meinung sein, dass ich die Fotoausrüstung widmungswidrig verwende, so brauchen Sie nur WMAT benachrichtigen und ich gebe diese noch vor dem freitägigen Länderspiel zurück. Übrigens besorge ich mir sogar meine Akkreditierungen seit je her selbst und habe (zumindest in der de-WP) diese Möglichkeit überhaupt beispielgebend eingeführt. - Aber wozu diskutieren wir hier überhaupt? XaviYuahanda geht ohnehin weiterhin und unbeirrt seinen Weg und setzt sich über geltende MBer hinweg; provoziert also fleißig weiter. --STE Wikipedia und Moral! 22:24, 22. Mär. 2017 (CET)
- Er ist Österreicher und wird durch WM-AT gefördert. --M@rcela 21:54, 22. Mär. 2017 (CET)
- Schon klar, aber die bekommen ihr Geld auch nur über Umwege von den spendenden österreichischen Lesern der deutschsprachigen Wikipedia. --Engie 22:38, 22. Mär. 2017 (CET)
- WM-AT hat andere Förderbedingungen als WMDE. Was in Berlin festgelegt wird, ist für Österreich irrelevant. Nicht Steindy enthält die Bilder den Lesern vor sondern das deutsche Meinungsbild. --M@rcela 22:48, 22. Mär. 2017 (CET)
- (BK) Das ist auch klar, aber man darf sich doch wundern, mit welcher Vehemenz hier Bilder aus der deutschsprachigen Wikipedia entfernt werden sollen, die durch Spender dieser Wikipedia erst ermöglicht wurden. Wie oben gesagt, finde ich so ein Verhalten eher seltsam, auch ohne dass gegen irgendwelche Förderbedingungen verstoßen wird. Das Meinungsbild ist nicht eindeutig, wenn Steindy die Bilder nicht entfernt hätte, würde kein Hahn danach krähen. @Benutzer:Steindy: Das Wikipedia:Meinungsbilder/Einbindung von GFDL 1.2-only-Dateien aus Commons wurde abgelehnt, das hat also gar nichts bestätigt und das erste Meinungsbild ist in dieser Frage alles andere als eindeutig. --Engie 22:58, 22. Mär. 2017 (CET)
- @Ralf Roletschek: …und das auch nur, weil manche Admins glauben, dass man engagierte Benutzer als Fußabstreifer behandeln muss. Wenn diese mich nicht schützen, dann muss ich mich eben selbst schützen. Bekanntlich habe ich wegen dieses Benutzers meine Aktivität in der de-WP allgemein und im Bereich Fußball im Besonderen weitestgehend zurückgeschraubt. Ich bin doch nicht blöd und renne wegen diesem Benutzer in weitere Sperren. Die Affäre mit dem Krebsschaden], der mir prompt und trotz gegenteiliger Definition im Duden negativ ausgelegt wurde und wegen dem ich vom Oversighter(!) Sargoth in die Nähe von Antisemitismus, Nationalismus, Fremdenfeindlichkeit, Nazitum, und NS-Wiederbetätigung gerückt wurde, hat mir mehr als gereicht. Ich habe meine Lektion gelernt, jetzt dürfen diese andere lernen. --STE Wikipedia und Moral! 23:14, 22. Mär. 2017 (CET)
- @Engie: Geben Sie Ihre erweiterten Rechte ab, wenn Sie nicht bereit sind, geltende Meinungsbilder anzuerkennen. Auf Argumente zu antworten sind Sie ohnehin nicht imstande. --STE Wikipedia und Moral! 23:14, 22. Mär. 2017 (CET)
- (BK) Das ist auch klar, aber man darf sich doch wundern, mit welcher Vehemenz hier Bilder aus der deutschsprachigen Wikipedia entfernt werden sollen, die durch Spender dieser Wikipedia erst ermöglicht wurden. Wie oben gesagt, finde ich so ein Verhalten eher seltsam, auch ohne dass gegen irgendwelche Förderbedingungen verstoßen wird. Das Meinungsbild ist nicht eindeutig, wenn Steindy die Bilder nicht entfernt hätte, würde kein Hahn danach krähen. @Benutzer:Steindy: Das Wikipedia:Meinungsbilder/Einbindung von GFDL 1.2-only-Dateien aus Commons wurde abgelehnt, das hat also gar nichts bestätigt und das erste Meinungsbild ist in dieser Frage alles andere als eindeutig. --Engie 22:58, 22. Mär. 2017 (CET)
- WM-AT hat andere Förderbedingungen als WMDE. Was in Berlin festgelegt wird, ist für Österreich irrelevant. Nicht Steindy enthält die Bilder den Lesern vor sondern das deutsche Meinungsbild. --M@rcela 22:48, 22. Mär. 2017 (CET)
- Schon klar, aber die bekommen ihr Geld auch nur über Umwege von den spendenden österreichischen Lesern der deutschsprachigen Wikipedia. --Engie 22:38, 22. Mär. 2017 (CET)
- Er ist Österreicher und wird durch WM-AT gefördert. --M@rcela 21:54, 22. Mär. 2017 (CET)
- Gewonnen hat die Option: "Die GFDL 1.2-only soll in Zukunft in der deutschsprachigen Wikipedia keine ausreichend freie Lizenz für Dateien sein, sodass man seine Datei nicht nur unter GFDL 1.2-only stellen darf, sondern mindestens eine akzeptierte Lizenz ausgewählt sein muss, wenn man etwas unter GFDL 1.2-only lizenzieren will." Das bezieht sich doch klar auf das Hochladen in unserem Wiki und nicht auf Einbindungen aus Commons. Spannend ist aber auch, dass du Bilder, unterstützt von Spendern in der deutschsprachigen Wikipedia, erstellst und diese dann gerade der deutschsprachigen Wikipedia vorenthalten willst. --Engie 20:00, 22. Mär. 2017 (CET)
- Also ich schlage mal vor, diese Diskussion hier zu beenden. Es sei dahingestellt, ob das eine BNS-Aktion ist oder nicht; um Urheberrecht geht es jedenfalls nicht, wenn ich das richtig sehe.
- {{erledigt|--[[Benutzer:Gnom|Gnom]] ([[Benutzer Diskussion:Gnom|Diskussion]]) 23:45, 22. Mär. 2017 (CET)}}
- @Gnom: Auch wenn es definitiv keine Frage für URF ist, offensichtlich nicht erledigt, da XaviYuahanda seine Verstöße gegen das Meinungsbild fortsetzt. --STE Wikipedia und Moral! 11:38, 23. Mär. 2017 (CET)
- z.K.: @Engie:, @NordNordWest:, @Ralf Roletschek:, @Hubertl:, @Bwag:
- Also sollten wir uns mal darüber unterhalten, wie dieses Meinungsbild zu verstehen ist. Ich verstehe es so, dass das Einbinden von GFDL-1.2-only-Bildern aus Commons in die deutschsprachige Wikipedia gegen kein Meinungsbild verstößt. Sieht das außer Steindy jemand anders? Gruß, --Gnom (Diskussion) 11:43, 23. Mär. 2017 (CET)
- (nach BK) Das MB ist ein klassischer Fall, bei dem hinterher mehr Fragen aufgeworfen werden als es lösen wollte. Die Formulierung ist nicht eindeutig, die Umsetzung unklar. Da kann jeder rauslesen, was er will, mit der Ausnahme, dass GFDL-1.2-only-Dateien hier nicht mehr hochgeladen werden sollen, was so bislang gelebte Praxis ist. Wir können ad nauseam darüber streiten, ob es auch Einbindung von Commons-Dateien umfasst oder nicht (siehe die Auswertung), aber das ist sinnlos. Ich halte es nicht für zielführend, über dieses MB irgendetwas beweisen oder durchsetzen zu wollen. Eure Streitigkeiten müssen anders gelöst werden, das MB wird es nicht tun.
- Und es ist in der Tat kein Fall für WP:URF, sondern eher für WP:PRD oder WP:FZW. NNW 11:49, 23. Mär. 2017 (CET)
- Es gab mal fette warnbalken, wenn jemand ein solches Foto einbinden wollte. Die sind aber irgendwie verschwunden. Wahrscheinlich, weil sich eh keiner dran gehalten hat? Das MB ist weitgehend ergebnislos verpufft, da ja keiner mehr hier hochlädt. --M@rcela 13:26, 23. Mär. 2017 (CET)
- <nach BK> geht in die nächste Runde, weil dieser sich bei der Wiedereinstellung der Fotos auf die „sachkundige“ Rechtsauskünfte der Gnom und NordNordWest bezieht. Sagt mal, werte Administratoren, steht das irgendwo im Adminhandbuch, dass ihr über Zulässigkeit und Interpretation von Meinungsbildern entscheiden dürft? Wenn ja, dann könnt ihr ja auch diesen VM-Missbrauch von XaviYuahanda entscheiden. Ich würde vorschlagen, mich als Dank für meine Bemühungen in diesem Projekt mit einer saftigen oder dauerhaften Sperre aus dem Verkehr zu ziehen. XaviYuahanda könnt ihr dagegen mit einem Orden als „Held der WP“ auszeichnen. Immerhin betätigt sich XaviYuahanda neuerdings auch als Urheber qualitativ höchstwertiger Fotos [8]. --STE Wikipedia und Moral! 13:33, 23. Mär. 2017 (CET)
- Ich habe nirgendwo entschieden, wie das MB zu deuten ist, das machst u.a. du. Ich habe lediglich auf die Praxis hingewiesen, wie seit Jahr und Tag mit dem MB umgegangen wird. Was macht dich denn „sachkundig“? Und meinst du wirklich, dass dein Vorschlag irgendwie die Sache klärt? Oder dein Ad-personam-Vorstoß zu XaviYuahandas Fotos? Ich denke nicht. NNW 13:38, 23. Mär. 2017 (CET)
- @NordNordWest: Mich macht nichts, rein gar nichts sachkundig, aber ich kann lesen. Und ich habe – zu meinem Schutz – bewusst diese Lizenz gewählt, um den ständigen und fortgesetzten Nachstellungen und Provokationen durch XaviYuahanda auszuweichen. Was Ihren vermeintlichen „Ad-personam-Vorstoß“ (ich nehme an, Sie meinten Verstoß) betrifft, kann ich Ihnen auch gerne antworten. XaviYuahanda nahm sich erst vor wenigen Tagen die persönliche Freiheit, ohne jegliche Diskussion ein von mir gemachtes scharfes Porträt, gegen ein unscharfes, aber aktuelles Bild per Editwar mit administrativer Unterstützung auszutauschen [9]. --STE Wikipedia und Moral! 14:15, 23. Mär. 2017 (CET)
- Dass sie lesen können, sagen alle von sich, das bringt uns nicht weiter. Ich würde gerne helfen, aber für mein Verständnis sendest du konträre Signale aus, was du eigentlich möchtest. Und ich sehe eine unglaubliche Wut, die aber kein guter Ratgeber ist. Ich meinte übrigens durchaus „Vorstoß“. NNW 14:21, 23. Mär. 2017 (CET)
- @NordNordWest: Mich macht nichts, rein gar nichts sachkundig, aber ich kann lesen. Und ich habe – zu meinem Schutz – bewusst diese Lizenz gewählt, um den ständigen und fortgesetzten Nachstellungen und Provokationen durch XaviYuahanda auszuweichen. Was Ihren vermeintlichen „Ad-personam-Vorstoß“ (ich nehme an, Sie meinten Verstoß) betrifft, kann ich Ihnen auch gerne antworten. XaviYuahanda nahm sich erst vor wenigen Tagen die persönliche Freiheit, ohne jegliche Diskussion ein von mir gemachtes scharfes Porträt, gegen ein unscharfes, aber aktuelles Bild per Editwar mit administrativer Unterstützung auszutauschen [9]. --STE Wikipedia und Moral! 14:15, 23. Mär. 2017 (CET)
Info: Das Hounding von XaviYuahanda - Ich habe nirgendwo entschieden, wie das MB zu deuten ist, das machst u.a. du. Ich habe lediglich auf die Praxis hingewiesen, wie seit Jahr und Tag mit dem MB umgegangen wird. Was macht dich denn „sachkundig“? Und meinst du wirklich, dass dein Vorschlag irgendwie die Sache klärt? Oder dein Ad-personam-Vorstoß zu XaviYuahandas Fotos? Ich denke nicht. NNW 13:38, 23. Mär. 2017 (CET)
- <nach BK> geht in die nächste Runde, weil dieser sich bei der Wiedereinstellung der Fotos auf die „sachkundige“ Rechtsauskünfte der Gnom und NordNordWest bezieht. Sagt mal, werte Administratoren, steht das irgendwo im Adminhandbuch, dass ihr über Zulässigkeit und Interpretation von Meinungsbildern entscheiden dürft? Wenn ja, dann könnt ihr ja auch diesen VM-Missbrauch von XaviYuahanda entscheiden. Ich würde vorschlagen, mich als Dank für meine Bemühungen in diesem Projekt mit einer saftigen oder dauerhaften Sperre aus dem Verkehr zu ziehen. XaviYuahanda könnt ihr dagegen mit einem Orden als „Held der WP“ auszeichnen. Immerhin betätigt sich XaviYuahanda neuerdings auch als Urheber qualitativ höchstwertiger Fotos [8]. --STE Wikipedia und Moral! 13:33, 23. Mär. 2017 (CET)
- Es gab mal fette warnbalken, wenn jemand ein solches Foto einbinden wollte. Die sind aber irgendwie verschwunden. Wahrscheinlich, weil sich eh keiner dran gehalten hat? Das MB ist weitgehend ergebnislos verpufft, da ja keiner mehr hier hochlädt. --M@rcela 13:26, 23. Mär. 2017 (CET)
@Steindy: Ich lade keine Bilder mehr hoch, welche in irgendeinem Zusammenhang mit WMAT oder sonst einem Förderverein stehen - auch wenn die Erstellung ehemals gefördert wurde. Dann liegen halt ein paar tausend Bilder hier auf der Festplatte. Dann erspart man sich Nerven und Zeit. Und was das Verhalten irgendwelcher Kretzen betrifft: Da sag ich besser nix. --Hubertl (Diskussion) 14:29, 23. Mär. 2017 (CET)
- Es scheinen ein paar zigtausend Bilder zu sein. --Hubertl (Diskussion) 14:31, 23. Mär. 2017 (CET)
- @Hubertl: Ich hatte mich ohnehin schon gewundert… Aber zu Deiner Beruhigung sei gesagt, dass auch bei mir noch zehntausende(!) Bilder auf den Festplatten (auch aus den Zeiten von WLM) „geparkt“ sind und ich behalte mir – jetzt erst recht – vor, diese nicht hier hochzuladen. Allerdings sehe ich mich in der Verpflichtung, Bilder, die ich mit der WMAT-Ausrüstung gemacht habe, mit der von mir gewählten Lizenz hier hochzuladen. --STE Wikipedia und Moral! 14:44, 23. Mär. 2017 (CET)
- PS:Meine damals neu gekaufte Canon 50D hatte beim Tausch des Verschlussgehäuses knapp 200.000 Auslösungen. Seitdem sind schon wieder rund 150.000 Auslösungen drauf und mittlerweile habe ich eine gebrauchte Canon 7D, mit der ich ebenfalls schon rund 30.000 Auslösungen gemacht habe. --STE Wikipedia und Moral! 15:04, 23. Mär. 2017 (CET)
- Mir ist irgendwie nach wie vor nicht klar, was du willst, Steindy – dass die von dir angefertigten und auf Commons hochgeladenen Fotos in der deutschsprachigen Wikipedia nicht genutzt werden? Gruß, --Gnom (Diskussion) 15:15, 23. Mär. 2017 (CET)
- @Gnom: Ist das so schwer zu verstehen? Das ist alles in meinen Ausführungen nachzulesen. Wollte ich, dass meine Fotos auch in de-WP genutzt werden können, hätte ich diese Lizenz nicht gewählt. Dies habt ihr einigen Admins zu verdanken, die Hounding und Stakling fördern, die Editwars unterstützten, für die also Projekt- und Benutzerschutz ein Fremdwort ist. Mir reicht es jedenfalls mit der de-WP. --STE Wikipedia und Moral! 16:11, 23. Mär. 2017 (CET)
- Okay, aber es ist nun einmal Sache der Community, ob sie Fotos unter einer bestimmten Lizenz erlauben möchte oder nicht. Offenbar hat keiner (mehr) ein Problem mit GFDL-1.2-only. Damit musst du leider leben. Das ist kein hounding, sondern eher BNS deinerseits. Denn du hast die Fotos (unwiderruflich) unter dieser Lizenz veröffentlicht und eine Verletzung der Lizenz steht ja nicht im Raum. Sieh es also als Anerkennung deiner Arbeit. Gruß, --Gnom (Diskussion) 16:20, 23. Mär. 2017 (CET)
- Eine Verletzung der Lizenz steht auch nicht zur Diskussion, sondern ein mehrfacher Verstoß gegen ein Meinungsbild, das Sie – ebenso wie XaviYuahanda – zu ignorieren versuchen. Und wissen Sie was, ich fahre jetzt auf meine Kosten zum U-18-Länderspiel Österreich gegen die Niederlande, wo ich ganz sicher ein paar schöne Bilder für die nl-WP und eventuell für die en-WP, die nicht so depperte RK wie die de-WP hat, machen kann… --STE Wikipedia und Moral! 16:28, 23. Mär. 2017 (CET)
- Falls es wirklich so sein sollte, dass bestimmte Dateien aus den Commons nicht eingebunden werden dürfen, die dort unter einer bestimmten Lizenz hochgeladen wurden, die hier nicht erwünscht, dort aber erlaubt ist, sollte man das jedenfalls deutlich im Abschnitt Hilfe:Wikimedia Commons#Verwendung von Commons in der deutschsprachigen Wikipedia herausstreichen; das könnte weniger erfahrenen Benutzern (wie mir, ich kannte bis gerade eben die älteren Meinungsbilder zu dem Thema nicht) helfen. Ich wäre im Leben nicht auf den Gedanken gekommen, dass Commons-Dateien wegen ungeeigneter Lizenzen hier nicht eingebunden werden dürften. --Schönen Gruß, Samiclaus (Diskussion) 16:34, 23. Mär. 2017 (CET)
- Eine Verletzung der Lizenz steht auch nicht zur Diskussion, sondern ein mehrfacher Verstoß gegen ein Meinungsbild, das Sie – ebenso wie XaviYuahanda – zu ignorieren versuchen. Und wissen Sie was, ich fahre jetzt auf meine Kosten zum U-18-Länderspiel Österreich gegen die Niederlande, wo ich ganz sicher ein paar schöne Bilder für die nl-WP und eventuell für die en-WP, die nicht so depperte RK wie die de-WP hat, machen kann… --STE Wikipedia und Moral! 16:28, 23. Mär. 2017 (CET)
- Okay, aber es ist nun einmal Sache der Community, ob sie Fotos unter einer bestimmten Lizenz erlauben möchte oder nicht. Offenbar hat keiner (mehr) ein Problem mit GFDL-1.2-only. Damit musst du leider leben. Das ist kein hounding, sondern eher BNS deinerseits. Denn du hast die Fotos (unwiderruflich) unter dieser Lizenz veröffentlicht und eine Verletzung der Lizenz steht ja nicht im Raum. Sieh es also als Anerkennung deiner Arbeit. Gruß, --Gnom (Diskussion) 16:20, 23. Mär. 2017 (CET)
- @Gnom: Ist das so schwer zu verstehen? Das ist alles in meinen Ausführungen nachzulesen. Wollte ich, dass meine Fotos auch in de-WP genutzt werden können, hätte ich diese Lizenz nicht gewählt. Dies habt ihr einigen Admins zu verdanken, die Hounding und Stakling fördern, die Editwars unterstützten, für die also Projekt- und Benutzerschutz ein Fremdwort ist. Mir reicht es jedenfalls mit der de-WP. --STE Wikipedia und Moral! 16:11, 23. Mär. 2017 (CET)
- Mir ist irgendwie nach wie vor nicht klar, was du willst, Steindy – dass die von dir angefertigten und auf Commons hochgeladenen Fotos in der deutschsprachigen Wikipedia nicht genutzt werden? Gruß, --Gnom (Diskussion) 15:15, 23. Mär. 2017 (CET)
- Als Mitglied der Communitys sowohl der deutschsprachigen Wikipedia als auch von Wikimedia Commons danke ich dir, Steindy, ganz herzlich für deine tollen Bilder. Ich hoffe sehr, dass du dich zumindest mittelfristig damit anfreunden kannst, dass wir sie hier verwenden, auch wenn das aus deiner Sicht gegen ein altes Meinungsbild verstößt. Und damit würde ich diese Diskussion gern schließen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 17:44, 23. Mär. 2017 (CET)
- Die Lizenz ist auch nicht ungeeignet - das ist lediglich die Interpretation des Nutzers, der sich hier über andere ärgert und nun wild um sich schlägt und wiederum andere ärgern möchte (vielleicht in der Hoffnung, das sein Gegner hier gesperrt und ein paar Admins deadministriert werden, doch nur darum geht es wohl schon nicht mehr. Es scheint nur noch ein Machtspielchen zu sein). Im Meinungsbild ging es lediglich darum, unter welche Lizenz man seine Bilder stellen darf. Mehr wurde dort nicht beschlossen, also kann man die Bilder hier weiter nutzen und es ist auch kein Hinweis auf Commons nötig.
- Die Community sollte gelassen reagieren und Bilder von Commons einfach einbinden, wenn sie das für gerechtfertigt hält. Niemand sollte hier irgendwelche Vereine und Zuschüsse ins Spiel bringen (die werden sich selbst irgendwann fragen müssen, wem sie was zur Verfügung stellen, wenn nur bestimmte Lizenzen genutzt oder Bilder gar nicht mehr hochgeladen werden). Zur Beruhigung der Lage sollte man lediglich Xavy administrativ untersagen Bilder von Steindy einzubinden oder zu ersetzen und beide bei PAs umgehend sperren, statt diese immer wieder zu dulden und auf einen Dauerkonflikt zu verweisen. Lizenzrechtlich und von der MB-Interpretation gibt es hier nichts besonderes zu beachten. --mirer (Diskussion) 17:58, 23. Mär. 2017 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 08:56, 27. Mär. 2017 (CEST)
Bildrechte von Vereinen/Organisationen in Österreich
Ich bin Kommandant einer Feuerwehr. Wenn ich selbst Fotos mache, z. B. von Feuerwehrfahrzeugen, Häuser oder Feuerwehrfunktionäre, dann sind die Rechte bei mir und ich kann sie unter verschiedenen Lizenzen veröffentlichen. Was passiert aber, wenn ich sie selbst mache und sie dem Feuerwehrarchiv zur Verfügung stelle. Werden diese dann dem nachfolgenden Feuerwehrkommandanten oder der Organisation übertragen? Die zweite Frage ist, ob man Bilder vom Feuerwehrarchiv, die z. B. vor 30 Jahren von einem Feuerwehrmitglied für das Feuerwehrarchiv gemacht wurden, veröffentlichen darf. Wurden diese Bildrechte automatisch von der Person an die Organisation übertragen, wenn sie offensichtlich für die Organisation gemacht wurden und auch in dessen Archiv sind? --GT1976 (Diskussion) 06:38, 24. Mär. 2017 (CET)
- Die Urheberrechte bleiben in Deutschland immer beim Fotografen bzw. seinen Erben. Andere können nur (ggf. exklusive) Nutzungsrechte erhalten. Für die Rechteüberlassung sollten Belege existieren. Für die WP sind sie eher nicht geeignet. --Magnus (Diskussion) 06:57, 24. Mär. 2017 (CET)
- Hallo, danke für die Antwort. OK, das bedeutet, dass es am besten ist, wenn möglich, selbst zu fotografieren und Archivbilder gar nicht zu veröffentlichen, wenn die Nutzungsrechte nicht übertragen wurden - auch wenn man Leiter der Organisation ist und selbst das Archiv verwaltet. Würde eine mündliche Übertragung reichen, oder sollte man z. B. von einem Feuerwehrkollegen und Freund dann auch immer die Nutzungsübertragung schriftlich haben? Ein Beispiel: Ich treffe mich mit einem Feuerwehrfunktionär und ein Freund von mir macht ein Bild von uns mit meiner eigenen Kamera (weil man sich selber schlecht fotografieren kann). Dürfte ich dieses Bild bei Commons hochladen und z. B. bei de.WP verwenden? --GT1976 (Diskussion) 08:25, 24. Mär. 2017 (CET)
- Nein, der Urheber ist immer derjenige der auf den Aulöser drückt. Aber wie wäre es mit Stativ und Fernauslöser? Selbst jedes heutige Smartphone kann so etwas. --Alchemist-hp (Diskussion) 10:02, 24. Mär. 2017 (CET)
- Mal ganz pragmatisch: Der Freund legt ein Konto an und läd es hoch oder er bittet dich, ein Konto anzulegen und du lädst es dann darunter hoch. Es besteht kein Realnamenszwang und kontrollieren kann das ernsthaft sowieso keiner, ob der Hochlader mit dem Fotografen identisch ist. Verdächtigt sind halt nur Bilder, die entweder anderswo im Internet veröffentlicht wurden oder wo Fotograf und Abgebildeter dieselbe Person sind. --Magnus (Diskussion) 10:09, 24. Mär. 2017 (CET)
- Hallo, danke für die Antwort. OK, das bedeutet, dass es am besten ist, wenn möglich, selbst zu fotografieren und Archivbilder gar nicht zu veröffentlichen, wenn die Nutzungsrechte nicht übertragen wurden - auch wenn man Leiter der Organisation ist und selbst das Archiv verwaltet. Würde eine mündliche Übertragung reichen, oder sollte man z. B. von einem Feuerwehrkollegen und Freund dann auch immer die Nutzungsübertragung schriftlich haben? Ein Beispiel: Ich treffe mich mit einem Feuerwehrfunktionär und ein Freund von mir macht ein Bild von uns mit meiner eigenen Kamera (weil man sich selber schlecht fotografieren kann). Dürfte ich dieses Bild bei Commons hochladen und z. B. bei de.WP verwenden? --GT1976 (Diskussion) 08:25, 24. Mär. 2017 (CET)
- Zunächst mal Danke, GT1976, dass Du fragst und Dir überhaupt Gedanken dazu machst! Vieles wäre leichter, wenn das mehr Nutzer tun würden. Eine ganz einfache Faustregel ist: der physische Besitz eines Bildes, eines Fotos oder einer Datei bedeutet nicht, dass Du (oder eine Institution) die Rechte daran besitzt. Für die Rechte muss es nachweisbare Regeln geben. Ein Beispiel: ein Fotograf eines Unternehmens unterzeichnet bereits im Arbeitsvertrag, dass er seinem Arbeitgeber die vollumfänglichen Nutzungsrechte an allen seinen Fotos im Dienstauftrag übertragt. Das geht und sowas könntest Du mit Deinen Feuerwehrleuten natürlich auch machen. Dann (und nur dann) darfst Du bzw. Deine Feuerwehr damit machen, was Du willst. Mündlich oder implizit geht das aber nicht, im Zweifel brauchen wir vom Support-Team einen (nicht-öffentlichen, das kannst Du per Mail übermitteln, so dass z.B. die Namen keiner sieht) schriftlichen Nachweis dafür. Viele Grüße, emha d℩b 11:02, 24. Mär. 2017 (CET)
- Danke für die Hinweise! Natürlich könnte ich ein Stativ nehmen. Oft ergeben sich aber kurzfristige Gelegenheiten und da hat man meistens kein Stativ im Hosensack und man fragt irgend einen Passanten oder einen Freund. Meistens passt es dann auch nicht, dass man ein Formular mit hat, wo die Nutzungsrechte übertragen werden. Die Zeit nimmt man sich dann auch nicht, um den meist unwissenden Fotograf über seine Bildrechte aufzuklären. Das mit dem Nutzerkontoanlegen ist auch nicht einfach, man hat oft mit Personen zu tun, die Wikipedia oder andere Plattformen gar nicht kennen, einige haben nicht mal eine E-Mail-Adresse. :-) . --GT1976 (Diskussion) 12:42, 24. Mär. 2017 (CET)
- Hallo GT1976, ich bin mir nicht sicher, ob schon alles klar ist, deshalb erlaube ich mir, noch einmal zu antworten: Wenn du selbst Fotos anfertigst und, wie du sagst, sie "dem Feuerwehrarchiv zur Verfügung stellst", dann überträgst du natürlich urheberrechtliche Nutzungsrechte an den Rechtsträger deiner Feuerwehr (das kann zum Beispiel die Gemeinde sein). Die Frage ist aber, ob du dem Feuerwehrarchiv tatsächlich die ausschließlichen, also sämtliche Nutzungsrechte übertragen hast oder nicht eher, und das nimmt das deutsche Urheberrecht im Zweifel an, ein einfaches Nutzungsrecht. Das hätte nämlich zur Folge, dass das Feuerwehrarchiv die Rechte "zu Archivzwecken" innehat und die Rechte im Übrigen noch bei dir liegen. Dann könntest du die Fotos nämlich zum Beispiel problemlos hier hochladen, obwohl das Feuerwehrarchiv sie auch nutzt, zum Beispiel auf der Feuerwehrwebsite oder so. Es kommt also darauf an, was bei der Rechteübertragung an das Feuerwehrarchiv vereinbart wurde – und falls eben nichts konkretes vereinbart wurde, liegen die Rechte womöglich noch zum großen Teil bei dir. Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:42, 25. Mär. 2017 (CET)
- Klar sind die Antworten insofern noch immer nicht, da in der Mailerklärung steht: ..Inhaber des vollumfänglichen Nutzungsrechts bin, das mir beliebige Veröffentlichungen, Bearbeitungen und Unterlizensierungen dieses Werkes gestattet. - wenn ich also nur der Urheber sein darf, wozu gibt es dann diese Überlassungserklärung? --K@rl 10:48, 25. Mär. 2017 (CET)
- Hallo K@rl, als Fotograf bist und bleibst du immer Urheber der Fotos. Du kannst aber anderen Nutzungsrechte einräumen, was man häufig auch "Urheberrechte übertragen" nennt. Ich gehe davon aus, dass du dem Feuerwehrarchiv eben ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt hast und die Bilder daher selbst nach wie vor unter einer freien Lizenz lizenzieren und so auf Commons hochladen kannst. Frag gern weiter nach, falls es noch nicht klar ist! Gruß, --Gnom (Diskussion) 12:30, 25. Mär. 2017 (CET)
- @Gnom: Ich gehe jetzt vom umgekehrten Fall aus, der Fotograf, der selbst Feuerwehrmann ist, hat die Bilder der Feuerwehr geschenkt (ob Rechte oder nicht, wird da nihct geffragt - sie wurden für die Feuerwehr gemacht und diese kann darüber frei verfügen - das heißt, ich kann als Feuerwehrkommandant annehmen, die vollen Nutzungsrechte zu haben und sie dann hochladen darf, was sonst heißen Inhaber des vollumfänglichen Nutzungsrechts das ich bestätigen muss. (Wenn ich selbst Fotograf bin, ist mir alles klar, soweit kenne ich das UrhG in AT.) --K@rl 23:27, 25. Mär. 2017 (CET)
- K@rl, das Urheberrecht geht im Zweifel davon aus, dass nicht die vollumfänglichen Nutzungsrechte übertragen werden, sondern eben nur so viel, wie im Einzelfall nötig ist. Daher ist es im Zweifel sinnvoll, wenn wir eine Freigabeerklärung des jeweiligen Fotografen per E-Mail an das OTRS-Team haben. Gruß, --Gnom (Diskussion) 23:43, 25. Mär. 2017 (CET)
- Okay, wenn das aber nicht mehr möglich ist, kann der Kommandant dann das bestätigen, dass er im Besitz aller Rechte ist und damit hochladen. Das war die Frage die @GT1976: gestellt hat. Ich kenne seine Situation, da sie auch bei mir ähnlcih ist. --K@rl 09:27, 26. Mär. 2017 (CEST)
- Ja, K@rl, wenn GT1976 uns das bestätigen kann, geht das. Gruß, --Gnom (Diskussion) 11:42, 26. Mär. 2017 (CEST)
- Danke, ich glaube, dass diese Antwort hilfreich ist. --gruß K@rl 14:20, 26. Mär. 2017 (CEST)
- Hallo! Danke für die hilfreichen Antworten. Meine Situation ist so, dass ich verschiedene Fotos habe. Viele habe ich selber gemacht, da sehe ich kein Problem, weil ich die Rechte der Feuerwehr zur Verfügung stelle. Bei vielen älteren Fotos aus dem Archiv ist der Fotograf aber gar nicht mehr bekannt oder der Fotograf ist längst verstorben und es lässt sich nicht mit vernünftigem Aufwand ermitteln, wer der Rechtenachfolger ist. Diese Bilder wurden ausschließlich für Feuerwehrzwecke gemacht und dem Archiv zur Verfügung gestellt, sie hängen auch z. B. an den Wänden herum. Würde ich diese Bilder veröffentlichen, so könnte es sein, dass sich jemand melden würde. Diese Gefahr würde ich gerne ausschließen. Großteils geht es um analoge nicht professionelle Bilder von 1960 bis 2000. --GT1976 (Diskussion) 19:56, 26. Mär. 2017 (CEST)
- Nach diesen Angaben, könnte sie sie der Kommandant freigeben, da sie eben ausschließlich für die Feuerwehr gemacht wurden. --K@rl 08:49, 27. Mär. 2017 (CEST)
- Hallo! Danke für die hilfreichen Antworten. Meine Situation ist so, dass ich verschiedene Fotos habe. Viele habe ich selber gemacht, da sehe ich kein Problem, weil ich die Rechte der Feuerwehr zur Verfügung stelle. Bei vielen älteren Fotos aus dem Archiv ist der Fotograf aber gar nicht mehr bekannt oder der Fotograf ist längst verstorben und es lässt sich nicht mit vernünftigem Aufwand ermitteln, wer der Rechtenachfolger ist. Diese Bilder wurden ausschließlich für Feuerwehrzwecke gemacht und dem Archiv zur Verfügung gestellt, sie hängen auch z. B. an den Wänden herum. Würde ich diese Bilder veröffentlichen, so könnte es sein, dass sich jemand melden würde. Diese Gefahr würde ich gerne ausschließen. Großteils geht es um analoge nicht professionelle Bilder von 1960 bis 2000. --GT1976 (Diskussion) 19:56, 26. Mär. 2017 (CEST)
- Danke, ich glaube, dass diese Antwort hilfreich ist. --gruß K@rl 14:20, 26. Mär. 2017 (CEST)
- Ja, K@rl, wenn GT1976 uns das bestätigen kann, geht das. Gruß, --Gnom (Diskussion) 11:42, 26. Mär. 2017 (CEST)
- Okay, wenn das aber nicht mehr möglich ist, kann der Kommandant dann das bestätigen, dass er im Besitz aller Rechte ist und damit hochladen. Das war die Frage die @GT1976: gestellt hat. Ich kenne seine Situation, da sie auch bei mir ähnlcih ist. --K@rl 09:27, 26. Mär. 2017 (CEST)
- K@rl, das Urheberrecht geht im Zweifel davon aus, dass nicht die vollumfänglichen Nutzungsrechte übertragen werden, sondern eben nur so viel, wie im Einzelfall nötig ist. Daher ist es im Zweifel sinnvoll, wenn wir eine Freigabeerklärung des jeweiligen Fotografen per E-Mail an das OTRS-Team haben. Gruß, --Gnom (Diskussion) 23:43, 25. Mär. 2017 (CET)
- @Gnom: Ich gehe jetzt vom umgekehrten Fall aus, der Fotograf, der selbst Feuerwehrmann ist, hat die Bilder der Feuerwehr geschenkt (ob Rechte oder nicht, wird da nihct geffragt - sie wurden für die Feuerwehr gemacht und diese kann darüber frei verfügen - das heißt, ich kann als Feuerwehrkommandant annehmen, die vollen Nutzungsrechte zu haben und sie dann hochladen darf, was sonst heißen Inhaber des vollumfänglichen Nutzungsrechts das ich bestätigen muss. (Wenn ich selbst Fotograf bin, ist mir alles klar, soweit kenne ich das UrhG in AT.) --K@rl 23:27, 25. Mär. 2017 (CET)
- Hallo K@rl, als Fotograf bist und bleibst du immer Urheber der Fotos. Du kannst aber anderen Nutzungsrechte einräumen, was man häufig auch "Urheberrechte übertragen" nennt. Ich gehe davon aus, dass du dem Feuerwehrarchiv eben ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt hast und die Bilder daher selbst nach wie vor unter einer freien Lizenz lizenzieren und so auf Commons hochladen kannst. Frag gern weiter nach, falls es noch nicht klar ist! Gruß, --Gnom (Diskussion) 12:30, 25. Mär. 2017 (CET)
- Klar sind die Antworten insofern noch immer nicht, da in der Mailerklärung steht: ..Inhaber des vollumfänglichen Nutzungsrechts bin, das mir beliebige Veröffentlichungen, Bearbeitungen und Unterlizensierungen dieses Werkes gestattet. - wenn ich also nur der Urheber sein darf, wozu gibt es dann diese Überlassungserklärung? --K@rl 10:48, 25. Mär. 2017 (CET)
- Hallo GT1976, ich bin mir nicht sicher, ob schon alles klar ist, deshalb erlaube ich mir, noch einmal zu antworten: Wenn du selbst Fotos anfertigst und, wie du sagst, sie "dem Feuerwehrarchiv zur Verfügung stellst", dann überträgst du natürlich urheberrechtliche Nutzungsrechte an den Rechtsträger deiner Feuerwehr (das kann zum Beispiel die Gemeinde sein). Die Frage ist aber, ob du dem Feuerwehrarchiv tatsächlich die ausschließlichen, also sämtliche Nutzungsrechte übertragen hast oder nicht eher, und das nimmt das deutsche Urheberrecht im Zweifel an, ein einfaches Nutzungsrecht. Das hätte nämlich zur Folge, dass das Feuerwehrarchiv die Rechte "zu Archivzwecken" innehat und die Rechte im Übrigen noch bei dir liegen. Dann könntest du die Fotos nämlich zum Beispiel problemlos hier hochladen, obwohl das Feuerwehrarchiv sie auch nutzt, zum Beispiel auf der Feuerwehrwebsite oder so. Es kommt also darauf an, was bei der Rechteübertragung an das Feuerwehrarchiv vereinbart wurde – und falls eben nichts konkretes vereinbart wurde, liegen die Rechte womöglich noch zum großen Teil bei dir. Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:42, 25. Mär. 2017 (CET)
- Danke für die Hinweise! Natürlich könnte ich ein Stativ nehmen. Oft ergeben sich aber kurzfristige Gelegenheiten und da hat man meistens kein Stativ im Hosensack und man fragt irgend einen Passanten oder einen Freund. Meistens passt es dann auch nicht, dass man ein Formular mit hat, wo die Nutzungsrechte übertragen werden. Die Zeit nimmt man sich dann auch nicht, um den meist unwissenden Fotograf über seine Bildrechte aufzuklären. Das mit dem Nutzerkontoanlegen ist auch nicht einfach, man hat oft mit Personen zu tun, die Wikipedia oder andere Plattformen gar nicht kennen, einige haben nicht mal eine E-Mail-Adresse. :-) . --GT1976 (Diskussion) 12:42, 24. Mär. 2017 (CET)
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Mittelalterliche Darstellung
Ich benötige für einen Artikel die unterste Darstellung hier. Wie kann ich sie für Wikipedia aquerieren? GEEZER … nil nisi bene 15:19, 26. Mär. 2017 (CEST)
- Ich sag es ungern, aber ich glaube die Webseite zeigt jedem was anderes an (ich habe zu unterst ein Farbfoto einer Skulptur). Grundsätzlich ist eine Kopie/Reproduktion einer mittelalterliche 2-D Darstellung gemeinfrei. --Bobo11 (Diskussion) 15:45, 26. Mär. 2017 (CEST)
- Ich hab da gar kein "zuunterst", weil wenn ich runterscrolle immer mehr Bilder nachgeladen werden. Ein Scan / Kopie eines mittelalterlichen Bildes ist problemlos zu verwenden. Jedoch nicht unbedingt bei Abbildungen von Bildern mit erhabenem Rahmen bzw. bei Skulpturen, da diese oftmals per Foto vervielfältigt wurden und dann ein Schutz des Lichtbilds oder Lichtbildwerks in Frage kommen kann. Kannst du nicht das konkrete Bild hier verlinken? --Quedel Disk 16:15, 26. Mär. 2017 (CEST)
- Ich sehe eine "Säule" von 4 Schach-Miniaturen - und mich interessiert die 4. von oben. Ich habe diese Vierersäule als Bild gespeichert. ich suche mal mit Tineye, ob ich sie woanders zum besseren Verlinken finde. GEEZER … nil nisi bene 07:36, 27. Mär. 2017 (CEST)
- Hier auf dieser Site (30 Sek. laden lassen..!) mit => Gustavo Fumagalli <= suchen. Dieses 4er-Bild (davon das unterste). GEEZER … nil nisi bene 07:47, 27. Mär. 2017 (CEST)
- Oder hier mit => Book of Games <= suchen: Eine der Abbildungen mit einem Siebensteiner. GEEZER … nil nisi bene 07:52, 27. Mär. 2017 (CEST)
- Hat sich ERLEDIGT!
- Habe das hier auf Commons gefunden. Was für ein Wochenanfang !!! GEEZER … nil nisi bene 08:02, 27. Mär. 2017 (CEST)
- Ich hab da gar kein "zuunterst", weil wenn ich runterscrolle immer mehr Bilder nachgeladen werden. Ein Scan / Kopie eines mittelalterlichen Bildes ist problemlos zu verwenden. Jedoch nicht unbedingt bei Abbildungen von Bildern mit erhabenem Rahmen bzw. bei Skulpturen, da diese oftmals per Foto vervielfältigt wurden und dann ein Schutz des Lichtbilds oder Lichtbildwerks in Frage kommen kann. Kannst du nicht das konkrete Bild hier verlinken? --Quedel Disk 16:15, 26. Mär. 2017 (CEST)
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Änderung meines Textes
Mich bewegt eine Frage. Ich habe in dem Artikel "Manfred Hermanns" eine Ergänzung vorgenommen, die mehrmals wieder herausgenommen wurde, obwohl sie richtig ist. Dagegen wurde zum Abschnitt Leben von anderer Seite eine Ergänzung vorgenommen, die fehlerhaft und unvollständig ist. Die zeitliche Datierung fehlt z.B. Wie kann ich mich gegen diese Eingriffe in meine Urheberschaft wehren? Ich lege großen Wert darauf, dass der richtige Text erhalten bleibt.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Manfred Hermanns (10:29, 27. Mär. 2017 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)
- Sehr geehrter Herr Hermanns, Sie sollten sich mit Ihrem inhaltlichen Anliegen an die Nutzer wenden, die die Änderungen vorgenommen haben, und zwar am besten auf der Diskussionsseite des betreffenden Artikels. Formal argumentieren sollten Sie dabei nicht, da Sie das Urheberrecht an den von Ihnen eingegebenen Texten durch den Klick auf die Schaltfläche "Änderungen speichern" im Wesentlichen aufgeben. Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:37, 27. Mär. 2017 (CEST)
- Vielleicht wäre für Benutzer:Manfred Hermanns ein Studium der Seite WP:Mein Artikel hilfreich. Außerdem müssen für Änderungen bitte WP:Belege angegeben werden. (Vermutlich) die beschriebene Person selbst zu sein, ist kein ausreichender Beleg für Änderungen im Sinne unserer Richtlinien. --Schnabeltassentier (Diskussion) 17:28, 27. Mär. 2017 (CEST)
@Gnom: Ich nehme die Erle noch einmal raus um bei Dir als juristischem Fachmann nachzufragen: durch die Veröffentlichung in Wikipedia "das Urheberrecht ... im Wesentlichen aufgeben" - ist das von Dir nur eine überspitzte Formulierung oder "juristischer Sprech"? Wenn ich etwa den Artikel freie Inhalte anschaue, dann räume ich als Urheber mit einer freien Lizenz zwar ein Nutzungsrecht ein, aber: "Auch freie Inhalte sind, sofern sie unter einer freien Lizenz stehen, urheberrechtlich geschützt." Und weil hier WP:Eigentum an Artikeln schon angesprochen wurde: Auch dort kommt mir der Abschnitt WP:Eigentum an Artikeln#Rechtliche Betrachtung merkwürdig vor, insbesondere zum Begriff geistiges Eigentum. Gruß --Magiers (Diskussion) 10:40, 29. Mär. 2017 (CEST)
- Hallo Magiers, da hast du natürlich Recht, das war etwas überspitzt formuliert. Den Absatz in WP:Eigentum an Artikeln#Rechtliche Betrachtung habe ich entfernt. Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:51, 29. Mär. 2017 (CEST)
- Hallo Gnom, prima, danke. Damit auch für mich erledigt. Gruß --Magiers (Diskussion) 11:48, 29. Mär. 2017 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Magiers (Diskussion) 11:48, 29. Mär. 2017 (CEST)
Fotografieren - Rechte
Wenn ich einen Artikel über eine Person für das Wikiuniverse erarbeite, stoße ich auf eine Anschrift, die die besagte Person vor 98 Jahren bezog und wo sie in den darauffolgenden zehn Jahren verstarb. Ich bin auf der anderen Straßenseite des Hauses um es zu fotografieren da ich davon ausgehe, dass das Objekt gemeinfrei ist.
Nirgends ist ein Hinweis, der darauf verweist, dass dort das Photographien verboten sei. Nach kurzem kommt jemand aus dem Haus und teilt mir mit, das er dass nicht wolle und droht mit einer Anzeige.
Auf den Fotos ist keine Person, die auf ihr Persönlichkeitsrecht pochen könnte, zu sehen. Ins Innere des Hauses kann man nicht sehen da Blicke durch deren Fenster, z. B. zum mgl. ausspionieren des Inneren, nicht mgl. sind.
Auf welcher Rechtsgrundlage kann das Photographien hier noch „untersagt“ werden, oder ist wäre die mit gegenüber ausgesprochene Drohung für mich nicht bindend.--1970gemini 20:36, 24. Mrz. 2017 (CET)
- Hast du von öffentlichem Grund ohne Hilfsmittel, z.B. Leiter, fotografiert? Handelt es sich auch nicht um eine militärische Einrichtung? Dann ist die Drohung unbegründet. Es gibt halt Leute, die das nicht mögen und sich dann was zusammenphantasieren. --Magnus (Diskussion) 21:53, 24. Mär. 2017 (CET)
- (BK) @1970gemini: Du hast also ein Haus von einer öffentlichen Straße aus fotografiert? Hier kann man kaum etwas verbieten, denn die Panoramafreiheit erlaubt das fotografieren geschützter Werke an öffentlichen Straßen. Vermutlich wird das Haus jedoch wesentlich älter sein. Somit könnte es nur noch das Markenrecht einschränken (wenns irgendwelche Logos oder ähnliches deutlich darstellt), das Persönlichkeitsrecht (falls die Veröffentlichung mit Adresse erfolgen würde und damit eine Identifizierbarkeit von Personen theoretisch möglich wäre, z. B. auch durch solch hohe Qualität das das Klingelschild lesbar ist) oder es eine (auch heimliche) militärische Anlage ist. Ansonsten nett Lächeln und später wiederkommen :) Siehe auch Recht am Bild der eigenen Sache. Soweit die Rechtslage für Deutschland, oder stand das Haus in einem anderen Land? --Quedel Disk 21:58, 24. Mär. 2017 (CET)
Danke. Warum aber mussten dann im Google-Streetview Wohnhäuser auf Anfrage der Eigentümer verpixelt werden?--1970gemini 07:28, 25. Mrz. 2017 (CET)
- Das musste Google nicht. Haben sie auf Druck der Öffentlichkeit freiwillig gemacht. — Raymond Disk. 07:50, 25. Mär. 2017 (CET)
- 1970gemini: Raymond, Quedel und Magnus haben Recht. Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:34, 25. Mär. 2017 (CET)
- Wobei Google Streitfrage war, was moderne Bauten angeht, weil die Kamera über 2m hoch war und Hilfsmittel wie Leitern etc. zur Verneinung der Panoramafreiheit führen müsste. Die Verpixelungen selbst sind jedoch weniger auf diese einzige (urheberrechtliche) Schranke zurückzuführen, vielmehr vorauseilendem Gehorsam Googles wegen (unbegründeter) Datenschutzbedürfnisse einzelner unwissender Menschen. Vielleicht wollte man damit auch von anderen Problemen ablenken (Leistungsschutzrecht bei News etc.) und hat daher ohne jegliche Not diese Verpixelungsmöglichkeit erlaubt. Rein rechtlich war es nicht notwendig. --Quedel Disk 14:47, 26. Mär. 2017 (CEST)
- Sehe ich auch so: Ob die Panoramafreiheit greift, wenn ich eine Kamera mit Hilfe eines Stabs höher montiere, als ich natürlichweise meine Arme strecken könnte, bezweifle ich stark. Analoge Urteile (z.B. klassischerweise die Leiter als Hilfsmittel) hat es ja schon gegeben. Yellowcard (D.) 22:10, 26. Mär. 2017 (CEST)
- In der Fachliteratur wird ua auf die Höhe eines LKW-Fahrerhauses verwiesen, als Grundlage des normalen Einblicks. Da war Googles Streetview drunter. Deshalb sehe ich keine Chance, Streetview rechtlich anzugreifen. Grüße --h-stt !? 19:57, 27. Mär. 2017 (CEST)
- +1 Ich vermute Google ging es vor allem darum schlechte Presse und etwaige Regulierungsversuche seitens der Politik zu vermeiden. Am Lex Google in Sachen Leistungsschutz sieht man ja, dass letzteres keine unbegründete Befürchtung ist. // Martin K. (Diskussion) 20:14, 27. Mär. 2017 (CEST)
- Wobei Google Streitfrage war, was moderne Bauten angeht, weil die Kamera über 2m hoch war und Hilfsmittel wie Leitern etc. zur Verneinung der Panoramafreiheit führen müsste. Die Verpixelungen selbst sind jedoch weniger auf diese einzige (urheberrechtliche) Schranke zurückzuführen, vielmehr vorauseilendem Gehorsam Googles wegen (unbegründeter) Datenschutzbedürfnisse einzelner unwissender Menschen. Vielleicht wollte man damit auch von anderen Problemen ablenken (Leistungsschutzrecht bei News etc.) und hat daher ohne jegliche Not diese Verpixelungsmöglichkeit erlaubt. Rein rechtlich war es nicht notwendig. --Quedel Disk 14:47, 26. Mär. 2017 (CEST)
- 1970gemini: Raymond, Quedel und Magnus haben Recht. Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:34, 25. Mär. 2017 (CET)
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Datei für Commons
Wäre die Datei en:File:Logo of KOTRA (Korea Trade-Investment Promotion Agency).jpg nicht auch was für Commons aufgrund geringer Schöpfungshöhe? Ist bspw. gar nicht so viel anders als Datei:ISEAL Alliance Wortmarke logo.svg. --Christian140 (Diskussion) 20:35, 29. Mär. 2017 (CEST)
- Ja, das Logo darfst du auch auf Commons laden. Grüße --h-stt !? 21:12, 29. Mär. 2017 (CEST)
- Okay, danke. Ich war nämlich schon verwundert warum es noch niemand auf Commons hochgeladen hat. --Christian140 (Diskussion) 11:26, 30. Mär. 2017 (CEST)
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Nachhilfe für Nachnutzung erbeten
Angenommen ich möchte dieses Bild ausserhalb der Wikipedia nutzen. Ich lese folgende Bedingung: Sie müssen den Urheber bzw. den Rechteinhaber in der von ihm festgelegten Weise ... angeben. Wo ersehe ich diese von ihm festgelegten Weise? --tsor (Diskussion) 18:01, 19. Mär. 2017 (CET)
- "Peter Oldekop" hat er angegeben, also möchte er auch so benannt werden.
- tipp: https://lizenzhinweisgenerator.de/
- gruß, --JD {æ} 18:04, 19. Mär. 2017 (CET)
Wieso ist dieses Foto aus dem Jahr 1930 „gemeinfrei“ (Vorlage:Bild-PD-alt} ? Vielleicht hilft die Lizenz c:Template:PD-Israel bei dem Bildausschnitt c:File:Harding Tufnell Petrie-X.jpg ? --Goesseln (Diskussion) 23:53, 20. Mär. 2017 (CET)
- Vielleicht lag beim Uploader ein Missverständnis vor, in der Bildbeschreibung steht "Starkey ist 1938 in seinem Auto erschossen worden", das war beim Upload 2010 über 70 Jahre her - aber als Abgebildeter wird Starkey nicht der Fotograf gewesen sein. Sei dem wie auch immer: Wenn die Darstellung in
{{PD-Israel}}
zutrifft, dann ist das Foto in Israel wohl gemeinfrei, da vor 2008 aufgenommen und älter als 50 Jahre. Wenn in Deutschland ein Schutzfristenvergleich mit Israel vorgenommen wird (wird wohl der Fall sein, da gemäss unserem Artikel Schutzfristenvergleich ein solcher von der Schutzdauerrichtlinie der EU für Staaten ausserhalb der EU vorgeschrieben ist), dann ist es auch in Deutschland (und mutmasslich in Österreich und dem Nicht-EU-Land Schweiz) gemeinfrei und kann hier verbleiben. Obwohl der von dir verlinkte Ausschnitt schon auf Commons liegt, könnte man sich noch fragen, ob das Foto in den USA wirklich auch public domain ist, da die USA ja keinen Schutzfristenvergleich vornehmen. Das Foto bzw. der Ausschnitt könnte damit auf Commons löschgefährdet sein. Gestumblindi 01:19, 21. Mär. 2017 (CET)
Wappen Multinationales Bataillon EUFOR
Auf der folgenden Webseite findet sich ein Wappen von einem Multinationalen Bataillon der EUFOR. Darf dieses in der deutschsprachigen Wikipedia oder Commons hochgeladen werden? Wenn Ja unter welchen Voraussetzungen? --Malikomali1980 (Diskussion) 13:58, 16. Mär. 2017 (CET)
- Unter dem nachfolgenden Link findet sich ein Logo der EU Battlegroup, wenn man sich an diesem orientiert, wäre zumindest das hochladen in der deutschsprachigen Wikipedia wohl zulässig. --Malikomali1980 (Diskussion) 14:20, 16. Mär. 2017 (CET)
- Hallo Malikomali1980, ich würde das unter Verwendung der Vorlage "Template:PD-textlogo" auf Commons hochladen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 11:06, 25. Mär. 2017 (CET)
- Hallo Gnom, vielen Dank für deine Einschätzung. Ich hab das auch schon vermutet, da sich auch andere militärische Wappen auf Commons mit dem Hinweis Vorlage "Template:PD-textlogo" finden, wie etwa das von der EUFOR selbst --Malikomali1980 (Diskussion) 16:39, 26. Mär. 2017 (CEST)
- Hallo Malikomali1980, ich würde das unter Verwendung der Vorlage "Template:PD-textlogo" auf Commons hochladen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 11:06, 25. Mär. 2017 (CET)
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CC
Bitte entschuldigt, dass ich keine Frage zu einer explizierten Datei habe.
Kann man alle diese Bilder von Flickr für WP nutzen? (natürlich unter der entsprechenden Angabe)
Vielen Dank--F.Blaubiget (Auch ich finde den Namen doof) 07:30, 23. Mär. 2017 (CET)
- @F.Blaubiget: Nein, ausschließlich die Namensnennung-Lizenz, Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen-Lizenz, Public Domain Dedication (CC0) und Public Domain Mark. Dateien, die eine Bearbeitung und/oder kommerzielle Nutzung ausschließen, sind auf Wikimedia Commons und Wikipedia nicht erlaubt. — Raymond Disk. 07:57, 23. Mär. 2017 (CET)
- Ein paar Hinweise und dazu, welche Lizenzen davon genutzt werden können, siehe Commons:Flickr-Dateien. --Quedel Disk 10:12, 23. Mär. 2017 (CET)
school project
Dear whoever is reading this i`m looking at your image and would like to use it in my game as part of my school project. i can assure you that it is not for any; re sell, public distribution and/or any other money making schemes. It shall be only used to send to the exam board so it is only for educational purposes. so I ask for your permission to use it.
yours sincerely
Josh Power (nicht signierter Beitrag von 46.60.253.145 (Diskussion) 16:22, 23. Mär. 2017 (CET))
- Hello Josh, what Image you would like to use? Please give us a filename. Without we cannot answer. I don't know the copyright-laws at your Country: but in Germany you can use any Picture you want, if only you, your classmates and your teacher will see this (and there will be no copy for friends or some others). --Quedel Disk 17:44, 23. Mär. 2017 (CET)
Kumpel Anton.jpg
Hallo zusammen, ich kann partout keinen Rechteinhaber ausfindig machen. Der Zeichner ist 1985 verstorben, seine Angehörigen sind mir unbekannt. Die verschiedenen Verlage, in denen das Bild evtl. veröffentlicht worden ist (WAZ, lokalkompass, Droste-Verlag) haben keine Rechte an dem Bild. Was kann ich noch tun? --- UWilding 08. März 2017, 10:29 Uhr
- Du könntest die Verlage anfragen, ob die entsprechende Informationen zu möglichen Erben haben. Ansonsten gibt's da wohl keine Möglichkeit, das Bild hier zu behalten. --Quedel Disk 17:47, 8. Mär. 2017 (CET)
Fotos einer Plastik
betrifft: Datei:Otto Freundlich, Der neue Mensch 1912, Umschlag Ausstellungsführer Kunst, 1937.gif und Datei:Otto Freundlich Großer Kopf Foto 1937.jpg
vorab: Der Maler und Bildhauer Otto Freundlich wurde 1943 im KZ umgebracht. Also: PD-old-70
Eigentlich ist für mich klar, dass für beide Fotos der Fotograf festgestellt werden muss. Daher habe ich heute zu dem Umschlagbild des Ausstellungsführers der Ausstellung Entartete Kunst (1937) noch ein weiteres Foto aus der Ausstellung hinzugefügt. Im Ausstellungsführer (1937) ist das Umschlagfoto zusätzlich noch auf S. 21 vorhanden. Im Ausstellungsführer (1937) gibt es keinen Hinweis auf den/die Fotografen der Abbildungen. In der von Mario-Andreas von Lüttichau vorgenommenen Rekonstruktion der Ausstellung Entartete Kunst (1987) habe ich das zweite Foto, aber keinen dezidierten Bildnachweis gefunden.
Also: Alles löschen? --Goesseln (Diskussion) 20:20, 21. Mär. 2017 (CET)
- Oh, das kommt in der Tat auf das Sterbedatum des Fotografen an, Goesseln. Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:50, 25. Mär. 2017 (CET)
70 Jahre pma
Sicher, das interessiert uns heute nicht, wir leben ja (fast) alle noch. Aber Wikipedianer und vor allem Wikiknipser sterben auch und dann fängt die Uhr an zu ticken. ArtMechanic ist schon vor einigen Jahren von uns gegangen und wir werden mehr werden, die das Zeitliche segnen. Wir Wikifanten sind in den allerwenigsten Fällen Personen der Zeitgeschichte, so daß in einigen Jahrzehnten wohl kaum noch jemand weiß, wer von uns wann gestorben ist. Gibt es schon Ideen, wie wir für die Zukunft damit umgehen? Gibt es überhaupt Handlungsbedarf? Was ist mit Fotos, die hier jemand als Erbe hochlädt? Irgendwie müßte sowas doch dokumentiert werden? --M@rcela 21:51, 22. Mär. 2017 (CET)
- Also ich kann damit leider nicht dienen, denn ich habe mich aus guten Gründen hier eingetragen. --STE Wikipedia und Moral! 22:28, 22. Mär. 2017 (CET)
- Hallo M@rcela, in der Tat werden hier irgendwann mit der Zeit mehr und mehr CC-lizenzierte Dateien gemeinfrei. Ohne Sterbedatum bekommen wir das aber nicht mit. Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:48, 25. Mär. 2017 (CET)
Schallplatte 1951: Bild-PD-Schöpfungshöhe
Die Datei:Jackie Brenston - Rocket 88.jpg könnte demnächst mit dem Artikel Rocket "88" in der Rubrik WP:SG? die WP:Hauptseite zieren. Dann sollte besser vorher noch geklärt werden, ob das Markensignet des Plattenlabels Chess Records aus dem Jahr 1951 keine Schöpfungshöhe hat. Siehe auch: Datei:Chessrecordslogo.gif --Goesseln (Diskussion) 14:41, 23. Mär. 2017 (CET)
- Nur meine subjektive Einschätzung: Beides sind Grenzfälle. Richtung SH geht: Erste Datei mit den Symbolen der Schafiguren, zweite Datei die Gestaltung des oberen kreisähnlichen Symbol und die Art der Schrift -> keine einfachen geometrischen Formen bzw. bei den Lettern keine Brotschrift.--wdwd (Diskussion) 07:00, 24. Mär. 2017 (CET)
- Hallo Goesseln, zumindest das LP-Cover ist meiner Ansicht nach unproblematisch, denn das sind vorbekannte Formen. Bei dem Logo kann man sich wohl streiten. Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:44, 25. Mär. 2017 (CET)
Litauische Unabhängigkeitserklärung
Gerade erst gefunden; hat auf Commons einen LA. Greift hier nicht die 2-D-Regel? --Concord (Diskussion) 00:55, 31. Mär. 2017 (CEST)
- Hi Concord: Der Finger unten kommt mir leider ziemlich dreidimensional vor. Gruß, --Gnom (Diskussion) 01:32, 31. Mär. 2017 (CEST)
- Müsste das Dokument selbst (litauische Unabhängigkeitserklärung von 1918) nicht gemeinfrei sein? Wenn man das Foto so beschneiden würde, dass keine "dreidimensionalen" Elemente mehr zu erkennen sind, ginge es dann? Gestumblindi 02:02, 31. Mär. 2017 (CEST)
- Das Abschneiden dreidimensionaler Elemente würde nichts ändern, denn es kommt auf die Aufnahmetechnik an und nicht auf das, was zu sehen ist. Ein Scan ist rein handwerklich und bedingt keinen Schutz, ein Foto aber immer mindestens den Lichtbildschutz. Und es bliebe ein Foto, egal ob der Finger drauf ist oder nicht. Wegen Gemeinfreiheit sollen andere urteilen, würde aber am Schutzstatus des Fotos an sich nichts ändern. --Quedel Disk 06:27, 31. Mär. 2017 (CEST)
- und wer sagt, dass das kein Scan ist? Das ist doch die typische Handbewegung beim Aufsichtsscanner, denke ich mal.
- Andererseits, wo ist eigentlich festgelegt, dass die Betätigung eines Scanners der Betätigung eines Fotoapparats nachsteht? --Goesseln (Diskussion) 10:03, 31. Mär. 2017 (CEST)
- Das Abschneiden dreidimensionaler Elemente würde nichts ändern, denn es kommt auf die Aufnahmetechnik an und nicht auf das, was zu sehen ist. Ein Scan ist rein handwerklich und bedingt keinen Schutz, ein Foto aber immer mindestens den Lichtbildschutz. Und es bliebe ein Foto, egal ob der Finger drauf ist oder nicht. Wegen Gemeinfreiheit sollen andere urteilen, würde aber am Schutzstatus des Fotos an sich nichts ändern. --Quedel Disk 06:27, 31. Mär. 2017 (CEST)
- Müsste das Dokument selbst (litauische Unabhängigkeitserklärung von 1918) nicht gemeinfrei sein? Wenn man das Foto so beschneiden würde, dass keine "dreidimensionalen" Elemente mehr zu erkennen sind, ginge es dann? Gestumblindi 02:02, 31. Mär. 2017 (CEST)
- @Quedel: Da magst du recht haben (wenn man von einer Fotografie und nicht, wie es Goesseln durchaus nachvollziehbar annimmt, von einem Aufsichtscanner ausgeht), allerdings ist (oder war) das meiner Erinnerung nach auf Commons gängige Praxis: Fotos von Gemälden mit Bilderrahmen ("dreidimensional") wurden so beschnitten, dass nur noch das gemeinfreie Gemälde zu sehen war, und das Foto damit für gemeinfrei erklärt. Gerade in Deutschland mag das eventuell nicht haltbar sein, während in der Schweiz angesichts des fehlenden Leistungsschutzes für einfache Lichtbilder und die hohen Hürden für einen urheberrechtlichen Schutz von Fotografien (sie müssen "Ausdruck einer Gedankenäusserung mit individuellem Charakter" sein, das Bundesgericht hat ein Foto, das einen mit Akten posierenden Wachmann zeigte, für urheberrechtlich nicht schutzfähig erklärt) nicht mal das Beschneiden nötig ist. Gestumblindi 21:13, 31. Mär. 2017 (CEST)
Es liegt eine originalgetreue Wiedergabe einer 2-D-Vorlage mittels eines Scanners vor, da entsteht kein Schutzrecht. Editio princeps ist nicht relevant, da sich das auf das WERK bezieht, Dieses ist seit langem bekannt und veröffentlicht. In die WP holen. --Felistoria (Diskussion) 17:36, 31. Mär. 2017 (CEST)
- Editio princeps kommt sowieso nicht in Frage. Wir müssen vielmehr klären, wie die SH in Litauen aussieht. Die Sache mit dem Scanner ist auch alles andere als eindeutig. Man kann auch mit einem Scanner fotografieren oder mit einer Kamera scannen, Buchscanner sind in den meisten Fällen Kameras, auch wenn sie plane Vorlagen pülan abbilden. Nach Schweizer Recht ist das höchstens ein Lichtbild. Es steht auch die Frage, ob es sich hier um ein Amtliches Werk handelt. Alles in allem nicht einfach zu beurteilen. --M@rcela 23:45, 31. Mär. 2017 (CEST)
- "auch wenn sie plane Vorlagen pülan abbilden"? Pülan? Ist das Volapük? ;-) - Schweizer Recht: Sowas wie ein "Lichtbild" kennt das Schweizer Recht eben gar nicht. Entweder ist eine Fotografie ein schutzfähiges Werk (und muss damit kreativer sein als das per Bundesgericht nicht geschützte Foto von Wachmann Meili) oder überhaupt nicht schutzfähig - Lichtbildschutz gibt es nicht. Gestumblindi 02:47, 1. Apr. 2017 (CEST)
Es ist einfach zu beurteilen, nämlich so wie Felistoria --Historiograf (Diskussion) 16:24, 8. Apr. 2017 (CEST)
- Nein, Historiograf, wir haben es hier mit dem Lichtbild eines Fingers zu tun, und das ist (leider) nach § 72 UrhG geschützt. Gruß, --Gnom (Diskussion) 17:00, 8. Apr. 2017 (CEST)
Lichtbild eines Fingers ist völlig unbewiesen. Scans sind nicht schützbar, auch wenn Finger drauf zu sehen sind (hM) --Historiograf (Diskussion) 16:24, 11. Apr. 2017 (CEST)
- Also Historiograf, das ist doch nie oder nimmer ein Scan, so wie sich das Papier kräuselt und wie der Finger da gehalten wird. Oder nicht, --Gnom (Diskussion) 19:45, 13. Apr. 2017 (CEST)
- Dass das Bild mit einem Aufsichtscanner aufgenommen wurde, erscheint zumindest plausibel. Die zu erkennende "Umgebung" mit der schwarzen, abgerunden Unterlage sieht auch danach aus, was bei solchen Geräten üblich ist. Gnom, sind Aufsichtscanner anders zu beurteilen als Flachbettscanner? Gestumblindi 23:05, 13. Apr. 2017 (CEST)
Nicht nur Flachbettscanner sind Scanner. Auch in Archiven sind Aufsichtsscanner inzwischen nicht mehr ganz selten. --Historiograf (Diskussion) 20:47, 13. Apr. 2017 (CEST)
- Wenn jemand auf das Foto des Fingerchens Urheberrechte geltend macht, hätte das zumindest Loriot'sche Qualitäten. Beachtlich die einhändige Kamera-Akrobatik...;-) --Felistoria (Diskussion) 21:05, 13. Apr. 2017 (CEST)
In dieser Diskussion kam die Frage auf, ob Auszüge aus einer Datenbank (hier die FMLIST) als Datenbankwerk urheberrechtlich geschützt sind, die WP-Artikel also eine URV sind. Vielleicht meldet sich da jemand, der Ahnung vom Ganzen hat. -- 79.229.199.59 19:36, 31. Mär. 2017 (CEST)
Abbildung übernehmen
Hallo, kann "Abbildung 7: Stauräume und Stauziele nach DIN 19700-11:2004-07" auf S. 16 dieses Dokuments in die deutschsprachige WP übernommen werden, etwa weil nicht genügend Schöpfungshöhe? Was meinen die Experten? Danke. & LG. Patagonier (Diskussion) 22:36, 30. Mär. 2017 (CEST)
- Hallo Patagonier, das ist leider als technische Zeichnung geschützt, du müsstest eine Freigabe erbitten. Gruß, --Gnom (Diskussion) 23:36, 30. Mär. 2017 (CEST)
- Was ist, wenn man es stattdessen nachzeichnet (dann könnte man auch gleich etwas einfachere Bezeichnungen wählen)? --Patagonier (Diskussion) 23:41, 30. Mär. 2017 (CEST)
- Naja, kommt darauf an, was du unter "nachzeichnen" verstehst, Patagonier. Du müsstest dann schon eine etwas andere Darstellungsform wählen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 00:21, 31. Mär. 2017 (CEST)
- Auch wenn ich mich unbeliebt mache ;) Ich sehe in der Zeichnung keine SH, da man für die Interpretation der DIN nicht viel Spielraum einer eigenen schöpferischen Leistung hat. Ein Computer würde das nicht viel anders zeichnen, 10 verschiedene Personen würden sehr ähnliche Zeichnungen machen. --M@rcela 00:27, 31. Mär. 2017 (CEST)
- Eine DIN die viel individuellen Spielraum lässt, hätte eventuell auch ihr Ziel verfehlt. Aber das ist wohl ein anderes Thema.--2.240.155.112 00:12, 7. Apr. 2017 (CEST)
- Auch wenn ich mich unbeliebt mache ;) Ich sehe in der Zeichnung keine SH, da man für die Interpretation der DIN nicht viel Spielraum einer eigenen schöpferischen Leistung hat. Ein Computer würde das nicht viel anders zeichnen, 10 verschiedene Personen würden sehr ähnliche Zeichnungen machen. --M@rcela 00:27, 31. Mär. 2017 (CEST)
- Naja, kommt darauf an, was du unter "nachzeichnen" verstehst, Patagonier. Du müsstest dann schon eine etwas andere Darstellungsform wählen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 00:21, 31. Mär. 2017 (CEST)
- Was ist, wenn man es stattdessen nachzeichnet (dann könnte man auch gleich etwas einfachere Bezeichnungen wählen)? --Patagonier (Diskussion) 23:41, 30. Mär. 2017 (CEST)
Ist es mit der Äußerung von M@rcela nun gegessen oder haben wir aufgrund der Einschätzung durch Gnom noch einen bestehenden Widerspruch? Patagonier (Diskussion) 19:27, 8. Apr. 2017 (CEST)
- Patagonier, Gnom, M@rcela, Das mit der Schöpfungshöhe ist da wohl eher schwierig zu klären, vom Arbeitsaufwand wäre sie vlt. schon erreicht, allerdings handelt es sich da ja nicht um ein Kunstwerk sondern eher um eine graphische Erklärung, die auch in Textform hätte stattfinden können. Man könnte das so ja evtl. im Artikel auch als Bildzitat kennzeichnen, und würde so die WP-Bestimmungen einhalten. Des weiteren stammt das Dokument ja offensichtlich von einer Behörde (Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg), und ist somit ein Amtliches Werk und ist nach § 5 UrhG (DE) bzw. § 7 UrhG (AT) und Art. 5 URG (CH) gemeinfrei. Das Bild daraus wäre dann unter der Verwendung der Vorlage:Bild-PD-Amtliches Werk hoch zu laden. Last not least spricht nix gegen das verändernde Abzeichnen. Da es sich ja nur um eine Prinzip-Darstellung zur Erklärung diverser Begriffe handelt, bei der es keinerlei Bemaßung oder Maßstäbe zu berücksichtigen gibt, kann man da seiner Phantasie freien Lauf lassen. Z.B. die Schräge und die Breite des Absperrbauwerks verändern, den Winkel und den Abstand der Striche der Schrägschraffur des Absperrbauwerks verändern, die Höhe und den Durchmesser von Betriebsauslass und Grundablass verändern, desgleichen (incl. Krümmungsradius) bei der Überfallkrone, einen anderen Fond für die Beschriftung wählen, statt den geschwungenen Klammern evtl das Prinzip der Bemaßungslinien (gerade Striche mit Pfeilspitzen) wie beim technischen Zeichnen verwenden und die Beschriftung statt Maßzahlen einsetzen (Beispiel einer TZ), usw--Ciao--bestoernesto (Diskussion) 05:35, 10. Apr. 2017 (CEST)
- Sorry, Bestoernesto, ein amtliches Werk ist es nicht und Bildzitate erlauben wir in Wikipeia nicht. Die Äußerungen im zweiten Teil deines Beitrags finde ich jedoch sinnvoll. Gruß, --Gnom (Diskussion) 13:23, 10. Apr. 2017 (CEST)
OK, dankeschön für die Einschätzungen. --Patagonier (Diskussion) 13:49, 23. Apr. 2017 (CEST)