Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2017/10
The One Grand Show
Wenn ich da mit meiner Klick-Kamera Fotos mache und hochlade (die Commons-Kat ist noch leer), würde das gegen irgend welche Rechte verstoßen? Gruß am Morgen --Andrea014 (Diskussion) 06:09, 2. Okt. 2017 (CEST)
- Ja, siehe die AGB des Veranstalters, Abschnitt "Rechteübertragung" (Ton-, Film und Videoaufnahmen der Veranstaltung sind, auch für den persönlichen Gebrauch, grundsätzlich untersagt.) -- Iwesb (Diskussion) 08:28, 2. Okt. 2017 (CEST)
- Grrrmpf! Du weißt, wie das mit dem Überbringer einer schlechten Nachricht ist! Mal sehen, ob ich denen ein scheens Foto abluxen kann. Oder: nee, lass ich lieber. Wenn die ihren Artikel sehen, haben wir die mit Werbespam an der Backe. Dank für diese Gemeinheit --Andrea014 (Diskussion) 09:14, 2. Okt. 2017 (CEST)
- Du koenntest versuchen, eine Akkreditierung zu bekommen. Dann dueerfen zwar die die Fotos auswaehlen, aber Versuch macht kluch.
- Biste jeck? Außerdem hätten wir sie dann auch an der Backe! Und weil Du noch eins drauf gesetzt hast, jibbet gez mal n special Leckerli: --Andrea014 (Diskussion) 09:48, 2. Okt. 2017 (CEST) Nu abba…
- Du koenntest versuchen, eine Akkreditierung zu bekommen. Dann dueerfen zwar die die Fotos auswaehlen, aber Versuch macht kluch.
- Grrrmpf! Du weißt, wie das mit dem Überbringer einer schlechten Nachricht ist! Mal sehen, ob ich denen ein scheens Foto abluxen kann. Oder: nee, lass ich lieber. Wenn die ihren Artikel sehen, haben wir die mit Werbespam an der Backe. Dank für diese Gemeinheit --Andrea014 (Diskussion) 09:14, 2. Okt. 2017 (CEST)
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Dürfen Fotos der genannten Medaille hochgeladen werden, und wenn ja wohin (Commons, de-WP)? Relevante Fakten: 1928 ausgegeben, Medailleur Theodor Georgii (1883-1963), Ausgabe von öffentlicher Körperschaft, aber keiner Behörde, Ausgabe nur an begrenzten Personenkreis (keine "Veröffentlichung"). Fotos wären noch anzufertigen, aber das wäre mit viel Aufwand verbunden, also ungerne nur für die Tonne. Ich denke daran, dass die Medaille möglicherweise dem KUG unterliegt.
Zusatzfrage: es existiert bereits eine veröffentlichte Abbildung in Hubert Klees: Theodor Georgii. Bruckmann, München 1930. Lohnt es sich, für Klees (Lebensdaten bislang unbekannt, siehe auch GND 127768785) mit Blick auf eine Nutzung der Abbildungen weiter nach dem Todesjahr zu forschen? -- Cimbail (Palaver) 16:08, 3. Okt. 2017 (CEST)
- @Cimbail: Da der Schöpfer der Medaille erst 1963 verstorben ist und diese mMn Schöpfungshöhe erreicht, wird sie erst am 1.1.2034 gemeinfrei werden. Wenn wir sie vorher nutzen möchten, brauchen wir daher ein Abbildungsfreigabe von den Erben des Bildhauers oder den Inhabern eines vollumfänglichen Nutzungsrechts – und zwar unabhängig davon von wem das Photo der Medaille stammt.
- Für das Photo selbst gelten zusätzlich die normalen Regeln, wenn das Bildjünger als 100 Jahre ist und wir nicht sicher sein können, dass der Photograph vor 1947 verstarb, brauchen wir auch von diesem eine Bildfreigabe oder müssen das Ding selbst photographieren.
- Ach ja: Wenn die Freigaben vorliegen (und ans Support-Team geschickt werden, kann und sollte das Bild natürlich direkt nach Commons geladen werden. // Martin K. (Diskussion) 19:28, 3. Okt. 2017 (CEST)
- Das hatte ich befürchtet, aber Hoffnung auf das KUG gesetzt. Schade, aber trotzdem danke für die zügige Antwort. Und vielleicht ist ja ein Rechteinhaber aufzutreiben. -- Cimbail (Palaver) 19:54, 3. Okt. 2017 (CEST)
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Bebilderung
Was sind die besten Wege, um jenseits von Wiki eigene Bilder zur Weiternutzung als freie Lizenz zur Verfügung zu stellen?
Wichtig wäre: unkompliziert für den Uploader (etwa ein nicht netzaffiner Fotograf) und natürlich urheberrechtlich eindeutig für Wikipedia.
Was ist z. B. mit pixabay.com und flickr.com?
Vielen Dank! F.Blaubiget (Auch ich finde den Namen doof) 10:38, 2. Okt. 2017 (CEST)
- Hallo F.Blaubiget, neben Wikimedia Commons kann man auch auf Flickr Bilder unter einer CC-Lizenz veröffentlichen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:40, 2. Okt. 2017 (CEST)
- Hallo Gnom, danke für die klare Antwort. Und schön mal wieder voneinander zu hören. Grüße!F.Blaubiget (Auch ich finde den Namen doof) 11:11, 4. Okt. 2017 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 11:16, 4. Okt. 2017 (CEST)
Website LinkFang.de
Hallo, ich bin heute auf die Website namens Linkfang gestoßen, weiß jemand was es damit auf sich hat? Ich stelle die Frage hier, da es am ehesten zu Urheberrechtsfragen passt. Darf eine Website einfach Inhalte von Wikipedia-Artikeln kopieren und auf der eigenen Website anbieten? Brauchen die eine Lizenz dafür oder läuft das alles unter CC BY-SA 3.0? Also freie Lizenz mit Namensnennung und Weitergabe unter gleichen Bedingungen? Dabei geht es nicht um kleine Teile, sondern ganze Artikel. Die Artikel werden maschinell 1 zu 1 kopiert, bis auf folgende Änderungen:
Alle Bilder mit den meisten Bildunterschriften wurden entfernt. Ebenso alle zu nicht-existierenden Artikeln/Kategorien gehenden internen Wikipedia-Links (Bsp. Portal-Links, Redlinks, Bearbeiten-Links). Entfernung von Navigationsframes, Geo & Normdaten, Mediadateien, gesprochene Versionen, z.T. ID&Class-Namen, Style von Div-Containern, Metadaten, Vorlagen, wie lesenwerte Artikel. Ansonsten sind keine Inhaltsänderungen vorgenommen worden.
Ein Auszug aus deren AGB:
§2 Allgemeines
2.1 LinkFang.de ist eine Internetplattform auf der Nutzer Links mit dem Inhalt von Wikipedia-Artikeln erhalten, um diese folgend im Internet verbreiten zu können. Für LinkFang.de gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2.2 LinkFang.de sieht dabei sekundär auch eine Belohnung der Nutzer in Form einer Vergütung der qualitativen Aufrufe durch Besucher vor. Näheres dazu in §5 Verdienst. [...] 8.5 Die Maps.gg UG garantiert nicht die Aktualität und Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Inhalte, da diese zu einem angegebenen Zeitpunkt maschinell von Wikipedia übernommen wurden und alle drei Monate maschinell aktualisiert werden.
8.5.1 Sollte ein Besucher oder Nutzer eine nicht mehr aktuelle bzw. fehlerhafte Information finden, kann er mittels Mail oder Support-Anfrage Kontakt zur Maps.gg UG aufnehmen. Diese verpflichtet sich das Anliegen innerhalb von 10 Tagen zu überprüfen und falls notwendig eine Aktualisierung der Inhalte auf den aktuellen Stand von Wikipedia durchzuführen.
8.5.2 Die Maps.gg UG fügt den Wikipedia-Artikeln manuell an Inhalt nichts hinzu. Auch Nutzer sind nicht in der Lage Artikel zu ergänzen bzw. zu erweitern.
Natürlich auch Links zu dieser Seite:
Die AGB: http://www.linkfang.de/AGB
Beispielartikel zu Wikipedia auf Linkfang.de: http://www.linkfang.de/wiki/Wikipedia
--Max221B (Diskussion) 00:48, 11. Okt. 2017 (CEST)
- Ich sehe dort kein Problem. --M@rcela 01:00, 11. Okt. 2017 (CEST)
- Dann läuft das unter der Creative Commons Lizenz? Na gut, die Seite kam mir eben etwas seltsam vor. --Max221B (Diskussion) 02:14, 11. Okt. 2017 (CEST)
- Hallo Max221B, da die beiden Bedingungen der CC-Lizenz eingehalten werden (es gibt eine Angabe zur Lizenz und einen Link zur Autorenliste), ist das vollkommen in Ordnung. Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:00, 11. Okt. 2017 (CEST)
- Okay dankeschön, habe ich mir auch noch einmal angeschaut und die Infos zu Lizenz und Autoren gefunden.--Max221B (Diskussion) 22:06, 11. Okt. 2017 (CEST)
- Hallo Max221B, da die beiden Bedingungen der CC-Lizenz eingehalten werden (es gibt eine Angabe zur Lizenz und einen Link zur Autorenliste), ist das vollkommen in Ordnung. Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:00, 11. Okt. 2017 (CEST)
- Dann läuft das unter der Creative Commons Lizenz? Na gut, die Seite kam mir eben etwas seltsam vor. --Max221B (Diskussion) 02:14, 11. Okt. 2017 (CEST)
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Bilder von Websites
Wenn auf einer Website Bilder, Logos usw. mit ausdrücklicher Beschriftung als freie Lizenz und zur freien Verwendung (ggf. sogar Hinweis auf CC) zur Verfügung gestellt sind, können wir das dann für WP nutzen?
Das Argument, dass die Beschriftung ja jederzeit verändert werden kann, ist für mich im Zeitalter von archive.org oder auch Screenshots wenig einleuchtend, zumal meines Wissens bei Flickr ja auch der Lizenzstatus im Nachhinein eingeschränkt werden kann.
Danke für Aufklärung!F.Blaubiget (Auch ich finde den Namen doof) 11:20, 4. Okt. 2017 (CEST)
- Kommt auf die konkrete Lizenz (also bspw. nicht CC-BY-NC) und die Glaubwürdigkeit der Website an. Prinzipiell schon. --Magnus (Diskussion) 11:23, 4. Okt. 2017 (CEST)
- Danke Magnus, werde es - wenn ich etwas passendes sehe - so versuchen. Ich denke man kann nicht erwarten, dass andere die "Codes" immer kennen und verwenden. Wenn die gleiche Bedeutung mit (anderen) Worten umschrieben wird, sollte das ja ebenfalls ok sein. Sollte ich die entsprechende Website dann irgendwie archivieren? Wo könnte ich einen Screenshot hinterlegen? Einfach mit hochladen? Danke!F.Blaubiget (Auch ich finde den Namen doof) 05:51, 11. Okt. 2017 (CEST)
- Hallo F.Blaubiget, du solltest die URL der Website beim Hochladen als "Quelle" angeben. Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:43, 12. Okt. 2017 (CEST)
- Danke Gnom für deine (wie immer) knackig-klaren Antworten :-) Ich vermute, einer der "Bild-Spezialisten" überprüft und ggf. archiviert bzw. bestätigt das dann.
- Nochmals danke an alle.F.Blaubiget (Auch ich finde den Namen doof) 12:38, 12. Okt. 2017 (CEST)
- Hallo F.Blaubiget, du solltest die URL der Website beim Hochladen als "Quelle" angeben. Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:43, 12. Okt. 2017 (CEST)
- Danke Magnus, werde es - wenn ich etwas passendes sehe - so versuchen. Ich denke man kann nicht erwarten, dass andere die "Codes" immer kennen und verwenden. Wenn die gleiche Bedeutung mit (anderen) Worten umschrieben wird, sollte das ja ebenfalls ok sein. Sollte ich die entsprechende Website dann irgendwie archivieren? Wo könnte ich einen Screenshot hinterlegen? Einfach mit hochladen? Danke!F.Blaubiget (Auch ich finde den Namen doof) 05:51, 11. Okt. 2017 (CEST)
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„Fotografieren nur zum privaten Gebrauch“ in Kirche
In einer bekannten Kirche in Deutschland stammen zwar alle Kunstwerke aus lange vergangenen Zeiten – Urheberrechtsprobleme sind also auszuschließen, alles ist PD-Art|PD-old-100. Am Eingang steht jedoch: „Fotografieren nur zum privaten Gebrauch“. Die Kirchengemeinde versucht also per Hausrecht (?) das Fotografieren zu reglementieren. Ich finde den Ausdruck „nur zum privaten Gebrauch“ unglücklich, da ungenau, frage mich aber, ob dadurch ein Hochladen von Fotos aus dieser Kirche auf Commons problematisch/ausgeschlossen ist, da die Bilder z.B. bei einer Lizenzierung unter CC BY-SA 4.0 ja auch kommerziell weitergenutzt werden können, was die Kirchengemeinde vielleicht ausschließen will. Was ich Euch fragen möchte:
- Seht ihr das auch so?
- Würdet Ihr das ernst nehmen, sprich, ist in Deutschland (vermutlich) eine rechtliche Verfolgung möglich bzw. wahrscheinlich, wenn jemand ein eigenes Fotos aus dem Inneren dieser Kirche auf Commons hochlädt? (Das Schild am Eingang könnte man durchaus übersehen.)
- Wäre also ein (quasi-)anonymes Hochladen (mit einem Account ohne Hinweis auf Realnamen etc.) empfehlenswert?
PS 1: Das Hochladen weiterer Bilder aus dieser Kirche wäre tatsächlich sehr sinnvoll, da die vorhandenen Bilder oft alt und relativ schlecht sind, unsere Artikel zur Kirche, zu den Altären etc. also durch neue, gute Bilder ganz wesentlich gewinnen würden.
PS 2: Moralisch sehe ich gar kein Problem, mMn profitiert die Kirchengemeinde von gut illustrierten WP-Artikeln über ihre Kirche sogar. Auch die gesamte Stadt lebt zu einem guten Teil vom Tourismus, wir helfen ihr durch das Verbreiten guter Artikel und Fotos also auch wirtschaftlich. Nur die juristische Auslegung ist eben wieder etwas anderes.
Besten Dank für Eure Gedanken/Hinweise! --Aristeas (Diskussion) 11:04, 15. Okt. 2017 (CEST)
- Wenn es ein reines Hausrechtsproblem ist, betrifft es nur dich als Fotografen und die Kirchgemeinde. Gegen den nachnutzer kann die Kirchgemeinde nicht vorgehen, weshalb solche Bilder auf Commons hochgeladen werden können (Auf Commons werden eigentlich nur Bilder gelöscht, die nicht ohne rechtliches Risiko genutzt werden können). Ob du das persönliche Risiko eingehen möchtest, ist dir überlassen. Aber solange du mit den Bildern keinen Geld verdienst, wird es für die Kirchgemeinde schwierig, einen Schaden nachzuweisen. Eine Umsatzbeteiligung könnte sich durchaus durchbringen, aber eben eine Beteiligung an 0€ ... . --Bobo11 (Diskussion) 12:45, 15. Okt. 2017 (CEST)
- "Aber solange du mit den Bildern keinen Geld verdienst" Was soll das denn für ein Argument sein? Wenn die Bilder auf Commons sind, kann da jemand Postkarten drucken und verkaufen. Es spielt keine Rolle, wer die Bilder gewerblich nutzt. MBxd1 (Diskussion) 13:37, 15. Okt. 2017 (CEST)
- Oh doch das "Geld verdienen" ist bei einer Schadensersatzklage gegen den Fotografen durchaus ausschlaggebend. Der Streitwert ist durchaus von dem möglichen Erlös des Fotografen abhängig. Denn bei gewerbliche Nutzung Entgegnen der abgemachten Nutzungsordnung, ist in der Regel zur Folge nur der Erlös abzutreten, und keine zusätzliche Entschädigung. Es geht hier eben darum, dass der Besitzer verhindern kann und darf, dass jemand anders aus seinem Besitz einen Gewinn verzeih. Denn der Eigentümer darf sein Eigentum als Wertanlage betrachten. In der Folge ohne anderweitige Absprache, jeglicher Gewinn aus dieser Wertanlage darf nur dem Eigentümer zufliessen. Wenn also das Geld für eine Abbildung dieser Wertanlage dem Fotografen und nicht dem Eigentümer zufliesst ist das unzulässig, wenn der Eigentümer dem nicht zugestimmt hat. Fliesst kein Geld, kann das gewerblich verneint werden. Auch ein Profifotograf kann private Fotos anfertigen, er darf sie nur nie verkaufen.--Bobo11 (Diskussion) 14:01, 15. Okt. 2017 (CEST)
- Ist das denn so schwer? Es ist egal, ob der Bildeinsteller oder der Nachnutzer das Bild gewerblich nutzt. Lies doch einfach mal, bevor Du wieder einen Wortschwall loslässt. MBxd1 (Diskussion) 14:04, 15. Okt. 2017 (CEST)
- Nein ist es nicht. Der Eigentümer muss nachweisen können das der Fotograf Geld verdient hat (kurzum dass der Fotograf gewerblich tätig war), kann er das nicht wird es vor Gericht schwierig. Denn wenn jemand ein privates Foto ohne Gewinnabsicht veröffentlicht, und das dann von einem Dritten für gewerbliche Zwecke "geklaut" wird, kann der Fotograf dafür nicht haftbar gemacht werden. Wohin kein Geld geflossen ist, kann auch kein Geld geholt werden. Er kann dir aber deswegen noch immer ein Hausverbot erteilen, und/oder eine generelle Fotografier-Verbot verhängen. --Bobo11 (Diskussion) 14:13, 15. Okt. 2017 (CEST)
- Mmh. Und der Fotograf haftet nicht dafür, dass er ein Foto ohne Gewinnabsicht veröffentlicht, obwohl er weiß, dass ein Dritter sehr wohl Gewinne damit erzielen kann? Hey, dann macht irgendein Bekannter den Gewinn. Neues Geschäftsmodell. --78.51.85.254 14:30, 15. Okt. 2017 (CEST)
- Das ist schlichtweg Unfug. Sämtliche Lizensierungen bei uns schließen die gewerbliche Nachnutzung ein. Somit trägt der Fotograf die volle Verantwortung für eine entsprechende Nachnutzung, auch wenn sie durch andere erfolgt. Er kann dafür dann auch haftbar gemacht werden. Eine entsprechende Einschränkung beim Hochladen kann er auch nicht anbringen.
- In einem solchen Fall würde ich eher versuchen, eine Einigung mit der Kirchengemeinde zu erreichen, unter Offenlegung der möglichen gewerblichen Nachnutzung. Im Gegensatz zu einer Schlösserverwaltung kann man da vielleicht zu einem Ergebnis kommen, wenn ein Postkartenvertrieb eh unwahrscheinlich erscheint und man bei der Gemeinde vielleicht auch ein Interesse daran hat, dass ordentliche Bilder veröffentlicht werden. MBxd1 (Diskussion) 15:22, 15. Okt. 2017 (CEST)
- (BK) So ist es. "Fotografieren nur zum privaten Gebrauch" berechtigt keinesfalls dazu, die Fotos zu veröffentlichen. "... weshalb solche Bilder auf Commons hochgeladen werden können..." ist ein wirklich schlechter Rat. --78.51.85.254 15:42, 15. Okt. 2017 (CEST)
- Nein ist es nicht. Der Eigentümer muss nachweisen können das der Fotograf Geld verdient hat (kurzum dass der Fotograf gewerblich tätig war), kann er das nicht wird es vor Gericht schwierig. Denn wenn jemand ein privates Foto ohne Gewinnabsicht veröffentlicht, und das dann von einem Dritten für gewerbliche Zwecke "geklaut" wird, kann der Fotograf dafür nicht haftbar gemacht werden. Wohin kein Geld geflossen ist, kann auch kein Geld geholt werden. Er kann dir aber deswegen noch immer ein Hausverbot erteilen, und/oder eine generelle Fotografier-Verbot verhängen. --Bobo11 (Diskussion) 14:13, 15. Okt. 2017 (CEST)
- Ist das denn so schwer? Es ist egal, ob der Bildeinsteller oder der Nachnutzer das Bild gewerblich nutzt. Lies doch einfach mal, bevor Du wieder einen Wortschwall loslässt. MBxd1 (Diskussion) 14:04, 15. Okt. 2017 (CEST)
- Oh doch das "Geld verdienen" ist bei einer Schadensersatzklage gegen den Fotografen durchaus ausschlaggebend. Der Streitwert ist durchaus von dem möglichen Erlös des Fotografen abhängig. Denn bei gewerbliche Nutzung Entgegnen der abgemachten Nutzungsordnung, ist in der Regel zur Folge nur der Erlös abzutreten, und keine zusätzliche Entschädigung. Es geht hier eben darum, dass der Besitzer verhindern kann und darf, dass jemand anders aus seinem Besitz einen Gewinn verzeih. Denn der Eigentümer darf sein Eigentum als Wertanlage betrachten. In der Folge ohne anderweitige Absprache, jeglicher Gewinn aus dieser Wertanlage darf nur dem Eigentümer zufliessen. Wenn also das Geld für eine Abbildung dieser Wertanlage dem Fotografen und nicht dem Eigentümer zufliesst ist das unzulässig, wenn der Eigentümer dem nicht zugestimmt hat. Fliesst kein Geld, kann das gewerblich verneint werden. Auch ein Profifotograf kann private Fotos anfertigen, er darf sie nur nie verkaufen.--Bobo11 (Diskussion) 14:01, 15. Okt. 2017 (CEST)
- "Aber solange du mit den Bildern keinen Geld verdienst" Was soll das denn für ein Argument sein? Wenn die Bilder auf Commons sind, kann da jemand Postkarten drucken und verkaufen. Es spielt keine Rolle, wer die Bilder gewerblich nutzt. MBxd1 (Diskussion) 13:37, 15. Okt. 2017 (CEST)
- Manche Gemeinden sind auch gar nicht so, wenn der Fotograf kein Geld damit verdient und wenn sie selbst die veröffentlichten Fotos auch nutzen dürfen. Sie wollen nur vermeiden, dass jemand Geld mit Fotos verdient, denen sich nicht zugestimmt haben und die sie selbst anschließend nicht nutzen dürfen. In dem Fall lässt es sich durch höfliches Fragen oft klären, ohne dass sich jemand furchtbar ärgert. Ich habe auch schon Kirchengemeinden Bilder ohne Lizenzauflagen (oder mit stark eingeschränkten Auflagen) für Zwecke der Kirchengemeinde zur Verfügung gestellt, die ich sonst nur unter cc-by-sa veröffentlicht habe. Das hilft manchmal auch. Es gibt aber natürlich auch Fälle, wo das nichts nützt oder wo die Verantwortlichen den Tourismus als Übel ansehen und alles möglichst unter Verschluss halten wollen, da hilft das Fragen dann nichts. Einen Versuch ist es aber vielleicht wert. --2003:E4:5BC5:EF13:12C3:7BFF:FE9E:CE0F 15:37, 15. Okt. 2017 (CEST)
- Böser Gedanke, wenn "höflich fragen" scheitert: Den Wikipedia-Artikel textlich exzellent ausbauen, aber mit katastrophalen oder gar keinen Bildern aus dem Innenraum versehen, und im Nutzungs-Abschnitt das Fotografierverbot reinschreiben. Dann mehrere Touristen bei der Kirche anfragen lassen, warum ausgerechnet diese tolle Kirche einen so schlecht bebilderten Wikipedia-Artikel hat und ob es wirklich stimmt, dass die selbst das verboten haben. Vielleicht ändert sich ja was. --2003:E4:5BC5:EF13:12C3:7BFF:FE9E:CE0F 15:44, 15. Okt. 2017 (CEST)
- "Somit trägt der Fotograf die volle Verantwortung für eine entsprechende Nachnutzung, auch wenn sie durch andere erfolgt." - äh, dafür hätte ich gern einen Link auf die entsprechende Rechtsprechung. Wenn das tatsächlich so sein sollte, würde ich dringend davon abraten, überhaupt irgendein Foto auf commons anzubieten. --Smial (Diskussion) 16:54, 15. Okt. 2017 (CEST)
- Meinst Du, die Lizenz wäre unverbindlich? Wer eine Lizenz erteilt, ist dafür auch verantwortlich. Und warum sollte das Hausrechtsproblem auf alle Bilder durchschlagen? MBxd1 (Diskussion) 17:08, 15. Okt. 2017 (CEST)
- Meine Meinung ist völlig unerheblich. Mich interessieren Urteile, aus denen ersichtlich wird, daß ein Fotograf, der seine Werke unter einer freien Lizenz veröffentlicht hat, für unzulässige/unrechtmäßige/whatever Nachnutzungen durch Dritte verantwortlich bzw. haftbar gemacht wurde. Kennt jemand solche Urteile? --Smial (Diskussion) 23:00, 15. Okt. 2017 (CEST)
- Nein, ich kenne nur Urteile wo der Fotograf es selber war, der seine Bilder gewerbemässig (Damit Geld verdient hat) entgegen den Hausregeln (nur private Fotos) benutzt hat. Und dann ist es eh egal, ob es mit ein "geweblichen" CC-Lizenz lizenziert war oder nicht. Selbst die Urteile, wo es ein Verlag war, der eingeklagt wurde, waren die vom Fotografen gegen Bezahlung geliefert worden (es floss also Geld zum Fotografen).--Bobo11 (Diskussion) 23:14, 15. Okt. 2017 (CEST)
- Meine Meinung ist völlig unerheblich. Mich interessieren Urteile, aus denen ersichtlich wird, daß ein Fotograf, der seine Werke unter einer freien Lizenz veröffentlicht hat, für unzulässige/unrechtmäßige/whatever Nachnutzungen durch Dritte verantwortlich bzw. haftbar gemacht wurde. Kennt jemand solche Urteile? --Smial (Diskussion) 23:00, 15. Okt. 2017 (CEST)
- Meinst Du, die Lizenz wäre unverbindlich? Wer eine Lizenz erteilt, ist dafür auch verantwortlich. Und warum sollte das Hausrechtsproblem auf alle Bilder durchschlagen? MBxd1 (Diskussion) 17:08, 15. Okt. 2017 (CEST)
Besonders das "Sanssouci-Urteil" (BGH vom 1. März 2013 · Az. V ZR 14/12 hat hier für viel Verunsicherung geführt. Im Prinzip aber haben wir diese immergleiche Diskussion auch schon viele Jahre davor geführt. Im Kern geht es immer noch um die Frage, ob der Fotograf mit der freien Lizenz eine kommerzielle Nutzung erlaubt, die aber das Hausrecht verletzen würde - und ob somit der Fotograf in Haftungsansprüche geraten könnte - oder ob er mit der Lizenz lediglich Nutzungsrechte einräumt, also allein auf der urheberrechtlichen Ebene eine Nutzungserlaubnis anbietet. CC-BY-Sa 3.0 de zum Beispiel regelt unter Punkt 6. "Gewährleistung" ausdrücklich, dass der Lizenzgeber nicht für Sach- oder Rechtsmängel haftet, soweit Mängel nicht arglistig verschwiegen wurden. Aber auch dies lässt noch viele Interpretationsspielräume (etwa: arglistig) zu. Ich persönlich plädiere zwecks Transparenz für die Anbringung eines Hausrechts-Bapperls analog zur Commons-Vorlage Persönlichkeitsrechte. --Martina Disk. 18:42, 15. Okt. 2017 (CEST)
- Das Verschweigen eines kommerziellen Nutzungsausschlusses kann man wohl problemlos als arglistiges Verschweigen betrachten. Es ist auch nicht nur das eine Urteil, es gab ja später noch das zu einem südwestdeutschen Museum (genauer kann ich es leider nicht referenzieren). Leider ist jahrelang in der Wikipedia eine Aasgeier-Mentalität verbreitet worden, bei der sich einige Leute immer wieder gegenseitig selbst in ihrer Sichtweise bestätigt haben und wo abweichende Meinungen rüde abgebügelt wurden. Dazu gehörte auch die jahrelang propagierte Haltung "Hausrecht ist scheißegal, notfalls unter Einwegaccount hochladen". Leider kommt aber selbst ein solcher "Konsens" nicht gegen geltendes Recht an. Diese Sichtweise setzt sich aber nur nach und nach durch, das merkt man auch hier wieder. MBxd1 (Diskussion) 19:30, 15. Okt. 2017 (CEST)
- Nicht alle Wikip(m)edia-Fotografen sind sich über ein Fotografierverbot oder eine Einschränkung für Fotografen in öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Gebäuden (etwa in Ämtern, Bahnhöfen, Kirchen, Museen) und Orten (Friedhöfen, Zoos, Parks) überhaupt bewusst. Nicht alle verstehen die Einschränkung "nur für den privaten Gebrauch" als relevant für den Bilduplaod (denn sie agieren ja selbst nicht kommerziell). Insofern würde ich jetzt nicht pauschal Arglistigkeit vermuten.
- Aber sonst stimme ich dir zu: Wir als Gemeinschaft sollten die potenziellen Fußfallen proaktiv(er) angehen, Uploadern wie Nacnutzern deutlichere Hilfestellungen geben und pragmatische Lösungen anbieten (wie etwa einen Hinweisbaustein, der auf den eventuellen "Mangel" hinweist). Die einfache und bedenkenlose (quasi gedankenlose) Nachnutzbarkeit unserer Inhalte ist ein Märchen. Ich finde, wir sind mit der Bereitstellung des Materials auch ein stückweit dafür verantwortlich, auf potenzielle Gefahren hinzuweisen. Zumal dies hier ja wirklich einfach wäre. --Martina Disk. 20:56, 15. Okt. 2017 (CEST)
- Das Verschweigen eines kommerziellen Nutzungsausschlusses kann man wohl problemlos als arglistiges Verschweigen betrachten. Es ist auch nicht nur das eine Urteil, es gab ja später noch das zu einem südwestdeutschen Museum (genauer kann ich es leider nicht referenzieren). Leider ist jahrelang in der Wikipedia eine Aasgeier-Mentalität verbreitet worden, bei der sich einige Leute immer wieder gegenseitig selbst in ihrer Sichtweise bestätigt haben und wo abweichende Meinungen rüde abgebügelt wurden. Dazu gehörte auch die jahrelang propagierte Haltung "Hausrecht ist scheißegal, notfalls unter Einwegaccount hochladen". Leider kommt aber selbst ein solcher "Konsens" nicht gegen geltendes Recht an. Diese Sichtweise setzt sich aber nur nach und nach durch, das merkt man auch hier wieder. MBxd1 (Diskussion) 19:30, 15. Okt. 2017 (CEST)
- PS: Auf einer rein pragmatischen Ebene kann der Fotograf ja immer auch den Hausherren fragen, ob er sich mit einer Veröffentlichung via Wikimedia Commons unter der Lizenz XY einverstanden erklärt. Die Erlaubnis sollte dann idealerweise wie etwa hier dokumentiert werden. Man könnte auch darüber nachdenken, optional (nicht verpflichtend) die Freigabe via OTRS-Ticket für später nachprüfbar und verfügbar zu halten. --Martina Disk. 18:47, 15. Okt. 2017 (CEST)
- Vielen Dank Euch allen für Eure Beiträge! Jetzt habe ich immerhin gelernt, dass die Sache doch (immer noch/immer wieder) umstrittener ist, als ich dachte. ;–) Zum u.a. von Martina im letzten Beitrag gemachten Vorschlag: Ich habe tatsächlich auch daran gedacht, die Kirchengemeinde direkt zu fragen; das wäre auch sicher der freundlichste und eleganteste Weg. Ich bin damit nur etwas zögerlich, weil ich aus eigener Erfahrung weiß, dass Kirchengemeinden mit solchen Anfragen oft überfordert sind bzw. dass sich dann niemand für zuständig hält (oder jemand sich für zuständig hält, der in Wirklichkeit gar nichts entscheiden darf). Da es hier um eine große Gemeinde geht, werde ich es aber wohl doch mal versuchen. Das kann dann allerdings dauern … Na, vielleicht ist die Sache in einem Jahr geklärt, dann wären die Bilder (im Erfolgsfalle) ja gerade recht für Wiki Loves Monuments 2018. ;-)
- Des weiteren: Auch den Vorschlag eines „Hausrechts-Bapperls“ fände ich sehr interessant. Gibt es dafür schon eine passende Vorlage (auf Commons)? Falls nicht, sollen wir mal eine solche Vorlage erstellen (tatsächlich möglichst analog zu Persönlichkeitsrechte)?
- Nochmals allen vielen Dank, --Aristeas (Diskussion) 08:42, 16. Okt. 2017 (CEST)
Ich habe eine Folgefrage zu diesem Thema, aber da es eine allgemeine Frage ist, die separat auffindbar sein sollte, stelle ich sie in einem eigenen Abschnitt. --Aristeas (Diskussion) 15:04, 17. Okt. 2017 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 14:21, 18. Okt. 2017 (CEST)
„Grill den Profi“-Logo (noch nicht hochgeladen)
Hallo zusammen, eine Logo-Frage: Bei dem Logo von Grill den Henssler ist die Lizenz ja unklar. Optisch ist das neue Logo (hier abrufbar – Tweet von VOXde vom 10. August 2017) ja eigentlich das von GDH, nur mit anderem Schriftzug. Können wir das verlinkte Logo trotzdem in der de-wiki verwenden? (Bevor ich es hochlade und mir einen Rüffel hole, frage ich lieber hier.) Viele Grüße und Danke! -- Timmy333 (Diskussion) 21:20, 15. Okt. 2017 (CEST)
- Hallo Timmy333, das kann man so oder so sehen. Ich würde den Rüffel gegebenenfalls in Kauf nehmen :-) Gruß, --Gnom (Diskussion) 14:19, 18. Okt. 2017 (CEST)
- Dann probieren wir das doch einfach mal :o) Eventuelle Diskussionen werden ja dann an anderer Stelle geführt. Danke für die Antwort! Viele Grüße -- Timmy333 (Diskussion) 18:06, 18. Okt. 2017 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Timmy333 (Diskussion) 18:06, 18. Okt. 2017 (CEST)
In wie fern war das eine Urheberrechtsverletzung?
Ja Hallo. Also letztes Jahr hab ich in der Auskunft eine Frage zu Weihnachtsmann& Co kg gesteĺlt . Dazu verwendete ich einige Zeilen von SuperRTL.de , da wo Weihnachtsmann & Co kg läuft.Ein Benutzer: hat das irgendwie rausgefunden , und mir auf meine Diskussionsseite geschrieben: Das hier war von da geklaut , und ich soll so was nicht nochmal machen. Wird sowas bei WP nicht gern gesehen , wenn man was von irgendwelchen Internetseiten nach Wikipedia-Auskunft kopiert ? (nicht signierter Beitrag von 89.15.236.146 (Diskussion) 04:58, 8. Okt. 2017)
- Du hast Inhalte (Formulierungen etc.) von Fremden mit der Wikipedia-Lizenz veröffentlicht. Das geht nur im Rahmen eines kurzen Zitats, wobei klar sein muss, was und von wem das Zitat ist. SuperRtl hätte dich auch abmahnen können (auch wenns nicht wahrscheinlich ist). Das wäre dann teuer (für dich!) geworden. --Hachinger62 (Diskussion) 21:08, 8. Okt. 2017 (CEST)
- Immer vorausgesetzt, die wenigen Zeilen (ich habe die angesprochene Frage auf FzW nun nicht hervorgekramt, auch weiss ich nicht, welche Diskussionsseite die fragestellende IP meint) erreichen überhaupt Schöpfungshöhe und sind damit schutzfähig... Gestumblindi 21:26, 9. Okt. 2017 (CEST)
Text umgestellt
In letzter Zeit wurden mehrere Zeichentrickserien-Artikel erstellt, deren Inhaltbeschreibung im wesentlichen nur etwas umgestellt von externen Seiten übernommen wurden. Zum Beispiel in Mad Jack – der beknackte Pirat:
- Zitat Artikel: Die Handlung dreht sich um die Missgeschicke und das Leben des kaum erfolgreichen Piraten Mad Jack und spielt in einer flachen Fantasiewelt namens Slab. Im Piratennest Grummelsdorf befindet sich sein Schiff mit dem Namen „Seehühnchen“. Ab und an hat er auch eine Crew an seiner Seite. Sein treuster Begleiter ist jedoch Snuk, welche zwar naiv aber eine treu ergebene Schiffratte ist.
- Zitat fernsehserien.de: Die witzige Serie dreht sich um die Missgeschicke des wenig erfolgreichen Piraten Mad Jack. Sein Schiff, die „Seehühnchen“, liegt im Piratennest Grummelsdorf vor Anker. Zwar hat er hin und wieder eine Crew, aber sein treuester Begleiter ist Snuk, eine naive, aber treu ergebene Schiffsratte.
Ist sowas mit dem URH vereinbar? --King Rk (Diskussion) 12:32, 22. Okt. 2017 (CEST)
- Hallo King Rk, das geht in Ordnung, obwohl etwss mehr Kreativität bei der Umformulierung schön wäre. Gruß, --Gnom (Diskussion) 15:06, 22. Okt. 2017 (CEST)
- Danke dir. Geh ich dann aber umgekehrt richtig, dass dieser Nachimport unnötig war? --King Rk (Diskussion) 16:04, 22. Okt. 2017 (CEST)
- Nein, King Rk, Übersetzungen sind ein anderer Fall. Gruß, --Gnom (Diskussion) 16:06, 22. Okt. 2017 (CEST)
- Das ist mir grundsätzlich schon klar, aber de facto ist die deutsche Version ja mindestens so weg vom Originaltext, wie beim Trickfilmbeispiel oben. --King Rk (Diskussion) 16:12, 22. Okt. 2017 (CEST)
- De jure halt nicht. --Gnom (Diskussion) 16:29, 22. Okt. 2017 (CEST)
- Das bedeutet also, sobald die Ausgangssprache eine andere ist als die Zielsprache, gelten ganz andere Regeln? Wo kann ich was darüber nachlesen? --King Rk (Diskussion) 16:41, 22. Okt. 2017 (CEST)
- In juristischen Lehrbüchern und Kommentaren zu § 3 S. 1 UrhG...?
- Sorry, ich versuche es nochmals, da ich aus den Antworten nicht schlau werde, und habe den Verdacht habe, da liegt ein Missverständnis vor: Ich bin der Auffassung, dass in diesem Fall keine schutzwürdige Übersetzung vorliegt, sondern nur eine lose Abwandlung eines englischen Textes. --King Rk (Diskussion) 20:39, 22. Okt. 2017 (CEST)
- In juristischen Lehrbüchern und Kommentaren zu § 3 S. 1 UrhG...?
- Das bedeutet also, sobald die Ausgangssprache eine andere ist als die Zielsprache, gelten ganz andere Regeln? Wo kann ich was darüber nachlesen? --King Rk (Diskussion) 16:41, 22. Okt. 2017 (CEST)
- De jure halt nicht. --Gnom (Diskussion) 16:29, 22. Okt. 2017 (CEST)
- Das ist mir grundsätzlich schon klar, aber de facto ist die deutsche Version ja mindestens so weg vom Originaltext, wie beim Trickfilmbeispiel oben. --King Rk (Diskussion) 16:12, 22. Okt. 2017 (CEST)
- Nein, King Rk, Übersetzungen sind ein anderer Fall. Gruß, --Gnom (Diskussion) 16:06, 22. Okt. 2017 (CEST)
- Danke dir. Geh ich dann aber umgekehrt richtig, dass dieser Nachimport unnötig war? --King Rk (Diskussion) 16:04, 22. Okt. 2017 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 16:29, 22. Okt. 2017 (CEST)
Hallo, gerne möchte ich eine Grafik von Wikipedia als Illustration im Integrationskonzept des Landkreises Ostprignitz-Ruppin verwenden. Wie finde ich denn nun raus, ob ich dieses Bild mit der Quellenangabe Wikipedia kostenfrei nutzen kann? Es geht um folgende Abbildung: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/8/86/Stufen_Schulischer_Integration.svg/220px-Stufen_Schulischer_Integration.svg.png Danke für eine Rückmeldung, Grüße Kerstin
- Das Bild steht unter der Lizenz CC0, d.h. du brauchst genau gar nichts beachten (Quellenangabe ist nett, aber nicht erforderlich). Abgesehen davon liegt hier auch keine Schöpfungshöhe vor. --Magnus (Diskussion) 16:41, 10. Okt. 2017 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Leyo 14:39, 24. Okt. 2017 (CEST)
Ist File:SVG_Test_TextAlign.svg unter oder über der Schöpferhöhe? — Johannes Kalliauer - Diskussion | Beiträge 23:22, 22. Okt. 2017 (CEST)
- Hallo Johannes Kalliauer, so eine Grafik kann tatsächlich schutzfähig sein, weil es eine so genannte technische Darstellung ist, für die ein anderer Maßstab gilt. Gruß, --Gnom (Diskussion) 09:51, 23. Okt. 2017 (CEST)
- Das ist keine technische Zeichnung. --M@rcela 10:15, 23. Okt. 2017 (CEST)
- Richtig, aber es ist wohl eine "technische Darstellung" im Sinne von § 2 Abs 1 Nr. 7 UrhG. Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:38, 23. Okt. 2017 (CEST)
- Dem würde ich widersprechen. Kann man aber so sehen. Vielleicht bin ich da zu sehr Techniker ;) --M@rcela 10:42, 23. Okt. 2017 (CEST)
- Richtig, aber es ist wohl eine "technische Darstellung" im Sinne von § 2 Abs 1 Nr. 7 UrhG. Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:38, 23. Okt. 2017 (CEST)
- Das ist keine technische Zeichnung. --M@rcela 10:15, 23. Okt. 2017 (CEST)
- Ich hatte schon mal eine ähnliche Diskussion zur Schöpferhöhe: Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2017/02#Abzeichnen_von_technischen_Zeichnungen_aus_B.C3.BCchern:
„Fakten sind nicht schützbar. Deswegen sind Normzeichung in der Regel auch keine eigenständige Werke. Denn wegen der Norm gibt es ja nur eine richtige Lösung zur Darstellung dieser Fakten. Bei 2D sind dir betreffen eigener scchöpferischer Leistung somit die Hände gebunden. Aber genau das ist ja Grundvoraussetzung für einen möglichen urheberrechtlich Schutz. Da wir die Sachen nicht nachbauen wollen, ist die patentrechtlich Seite zum Glück kein Problem.“
- @Gnom: . Nach meinem Verständnis von Schöpfungshöhe#Technisch-wissenschaftliche_Darstellungen wäre es mMn nicht schützenswürdig, jedoch würde ich es gerne von den Commons-Regeln wissen. (Erstelle öfters Bilder für die WP:Grafikwerkstatt, wo das Rohbild von unterschiedlichen Internetquellen ist.)
- — Johannes Kalliauer - Diskussion | Beiträge 20:53, 23. Okt. 2017 (CEST)
- Auch hier stellt sich zuerst immer die eine Frage. Ist es möglich die Fakten anders darzustellen? Wenn die Antwort Nein lautet, dann ist kein urheberrechtlicher Schutz möglich (Das Nein ist meist nur dann möglich, wenn es eine Norm gibt, die diese eine Darstellung vorschreibt). Erst danach kommt die doofe Frage nach der Schöpfungshöhe, welche bekanntlich immer eine Grauzone sein muss. Hier sehe ich durchaus Sachen, die umgestellt werden könnten, ohne das die (Gesamt-)Aussage verändert wird. Das ist schlecht wenn man auf dem Standpunk "keine Schöpfungshöhe" beharren will. --Bobo11 (Diskussion) 21:08, 23. Okt. 2017 (CEST)
- — Johannes Kalliauer - Diskussion | Beiträge 20:53, 23. Okt. 2017 (CEST)
- Danke, glaub präziser kann man es nicht formulieren, ohne es Fallspezifisch auzujudizieren. — Johannes Kalliauer - Diskussion | Beiträge 16:57, 24. Okt. 2017 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: — Johannes Kalliauer - Diskussion | Beiträge 16:57, 24. Okt. 2017 (CEST)
Cross-wiki upload filter
Servus, ich bin gerade dabei die Seite "Schwabinger Weihnachtsmarkt" zu aktualisieren. Dabei wurde es mir nichtsgestattet, ein neues Foto einzufügen und der obige Betreff wurde mir eingeblendet. Was kann ich tun, damit ich das Bild aktualisieren kann? Mir freundlichen Grüßen Thomas Richthammer (nicht signierter Beitrag von Bergmann1953 (Diskussion | Beiträge) 13:07, 8. Okt. 2017 (CEST))
- Ganz platt gesagt: ein eigenes Bild vom gewünschten Motiv mit EXIF-Daten in ausreichender Auflösung (mehr als 2 Megapixel) hochladen, direkt auf Commons. Hintergrund: es gibt eine überaus große Anzahl an Menschen, die eine Art "Facebook-Angewohnheit", nämlich das Teilen ohne zu schauen, wo ein Werk (Bild, Text...) herkommt, auch im Rahmen von Wikipedia praktizieren. Weil dabei gedankenlos Urheberrechte verletzt werden, ist dieser Cross-Wiki-Upload-Filter eine automatische Schutzfunktion der Wikipedia-Software, um zu verhindern, dass besonders "gefährliche" Bilder, also bei denen eine Urheberrechtsverletzung besonders wahrscheinlich ist, innerhalb der Wikipedia gespeichert werden können. Klassische Merkmale sind eine geringe Größe (wenige hundert Pixel Kantenlänge) und das Fehlen von EXIF-Daten (geklaute oder im Netz zusammengeklaubte Bilder stammen oft von Blogs oder Facebook, die die Metadaten mit Kameranamen und Aufnahmezeitpunkt kurzerhand löschen). Freundliche Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 00:51, 10. Okt. 2017 (CEST)
- Anders ausgedrückt: Grand-Duc vermutet, dass du das Foto unbefugt verwendest. Wenn das nicht der Fall ist, gib gern Bescheid, dann kümmern wir uns darum. Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:42, 12. Okt. 2017 (CEST)
- Deine Änderungen sind aber nicht das Gelbe vom Ei, die Zahlen stimmen nicht mit der HP überein und die Eröffnung 2006 durch Ude hast Du einfach komplett unter den Tisch fallen lassen. Bitte arbeite genauer und werte wenigstens die HP aus, andere Quellen gibts eh keine. -- Wienerschmäh * vazöi 19:18, 14. Okt. 2017 (CEST)
Privates Foto aus Buch oder Zeitung
Hallo, ich erstelle gerade eine Artikel zu Abraham Hammerschmidt. In den angegegeben Quellen von Wolfgang Hammerschmidt und Helmut Schweizer befindet sich auch ein privates Foto der Familie aus dem Jahr 1905. Dem Aussehen nach wurde es von einem professionellen Fotografen erstellt, wie es damals ja noch üblich war. Ist dieses Bild gemeinfrei? Der Ersteller ist nicht bekannt und die Erstellung des Bildes ist mehr als 100 Jahre her. Erstmals veröffentlicht wurde es wohl aber erst 1991 in der Cottbuser Heimatzeitung. --Redrobsche (Diskussion) 18:44, 14. Okt. 2017 (CEST)
- Hi Redrobsche, wenn du nachweisen kannst, dass das Bild über 100 Jahre alt ist und du den Urheber wirklich nicht ausmachen kannst, kannst es nach dieser Regelung hochladen. Kennzeichne es dafür bitte mit dem entsprechenden Baustein Vorlage:Bild-PD-alt-100. Liebe Grüße --Freyn Beschwer' dich! / Bewert' mich! 20:19, 14. Okt. 2017 (CEST)
Rechtliche Frage zu Gedicht aus altem Zeitungsartikel
Hallo Zusammen,
ich würde gerne ein gescanntes Gedicht aus einem Zeitungsartikel einem Wikipedia Eintrag hinzufügen. Das Original ist aus dem Jahr 1921 und wurde im Evangelischen Gemeindeblatt für das Göttingen Land veröffentlicht. Leider bin ich mir unsicher, ob dies rechtlich ok ist. Der Autor ist mir leider unbekannt, weswegen ich nicht genau sagen kann, ob dieser schon 70 Jahre tot ist. Andererseits bin ich auf folgende Aussage bei Wikipedia gestoßen (bezieht sich aber im Original auf ein Bild):Üblicherweise werden Bilder, die nachweislich älter als 100 Jahre und deren Urheber bzw. dessen Todesjahr unbekannt sind, in der Wikipedia als gemeinfrei ....
Kann mir jemand vielleicht hilfreiche Tipps geben?
MfG Simon Cacher2033 (Diskussion) 23:27, 23. Okt. 2017 (CEST)
- Zwei Probleme: meist sind solche längeren Originaltexte nichts für einen Lexikon-Artikel, also sowieso unnötig, evtl. Wikisource. 2. Unbekannt, heißt: "Trotz intensiver Recherche ist Urheber nicht zu finden" ist evtl. mehr als "unbekannt". Musst zuerst du entscheiden. --195.200.70.43 13:45, 23. Okt. 2017 (CEST)
- Der Autor des Gedichtes ist unter dem Text mit Nachnahmen vermerkt. Daher kann ich ihn nicht genauer zuordnen. Das besagte Gedicht handelt von dem Fluss Garte. Mir geht es neben der Aufwertung des Artikels auch um eine Archivierung des historischen Schriftstückes, da es sonst verloren gehen würde.Cacher2033 (Diskussion) 23:27, 23. Okt. 2017 (CEST)
- Wenn es dir um den Erhalt dieses Werkes geht, wäre Wikisource der richtige Ort, nicht die Wikipedia. Und wenn du den vollen Namen des Verfassers hast, dann musst du uns nachweisen, wie du schon versucht hast, die Person und ihre Lebensdaten dazu zu ermitteln. Grüße --h-stt !? 16:43, 25. Okt. 2017 (CEST)
- Nenn doch mal den (Nach-)Namen des Autors, wir haben hier ganz gute Rechercheure, die vielleicht Näheres herausfinden - mit etwas "Glück" kann sich ja herausstellen, dass er vor mehr als 70 Jahren verstorben ist und überhaupt kein urheberrechtliches Problem besteht. Gestumblindi 00:52, 26. Okt. 2017 (CEST)
- Bin bei meinen eigenen Recherchen inzwischen etwas weiter gekommen. Es handelt sich anscheinend um den Pastor Eduard Ubbelohde aus Immenrohde. Das würde vom Beruf auch zur Veröffentlichung im Evangelischen Gemeindeblatt passen. Gestorben ist er im Jahr 1963, womit die 70 Jahre noch nicht erreicht sind. Somit ist ja eine Veröffentlichung ohne Genehmigung nicht rechtens. Gibt es für so einen Fall noch andere Möglichkeiten? Würde dann auch von der Veröffentlichung bei Wikipedia absehen und höchstens auf Wikisourcen verlinken. Vielen Dank schon mal. Cacher2033 (Diskussion) 17:56, 27. Okt. 2017 (CEST)
- Auf Wikisource bzw. (als Scan-Grundlage) auf Wikimedia Commons kann man das Gedicht damit vor dem Jahre 2034 nicht hochladen (sind ja "nur" noch 17 Jahre, musst dann einfach daran denken ;-) ), aber daraus zitieren könntest du unter Umständen schon, wenn es für den Artikel relevant ist und sich der Artikeltext (auch) damit auseinandersetzt. Siehe Zitat#Zitate und Urheberrecht. Oder du schaffst es, die Erben ausfindig zu machen und von ihnen eine Freigabe zu erhalten :-) Gestumblindi 21:01, 27. Okt. 2017 (CEST)
- Ok, dann mache ich mir schon mal einen Kalendereintrag ;-). Vielen Dank an alle. :Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Cacher2033 (Diskussion) 10:05, 28. Okt. 2017 (CEST)
Bildrechte Veranstaltungsposter
Wie verhält es sich mit den Bildrechten bei einem im öffentlichen Raum aufgehängtem Veranstaltungsposter, mit Fotografie (aus dem Jahr 1996)? Darf das hochgeladen werden? Danke im Voraus. --Ch ivk (Diskussion) 18:44, 28. Okt. 2017 (CEST)
- da das poster dort nicht dauerhaft sein wird (auch, wenn es wohl schon seit 20 jahren der fall sein sollte...), greift wohl die panoramafreiheit nicht. also: nein. --JD {æ} 18:49, 28. Okt. 2017 (CEST)
- Das wird mMn auch nicht dauerhaft hängen. --Ch ivk (Diskussion) 18:56, 28. Okt. 2017 (CEST)
- Für die schweizer Panoramafreiheit's Regel muss es "nur " fest angebracht sein. Das Voliere-Plakat ist also unproblematisch. --Bobo11 (Diskussion) 20:19, 28. Okt. 2017 (CEST)
- Das hier trifft mein Anliegen genau. --Ch ivk (Diskussion) 18:59, 28. Okt. 2017 (CEST)
- Das wird mMn auch nicht dauerhaft hängen. --Ch ivk (Diskussion) 18:56, 28. Okt. 2017 (CEST)
- nunja... stelle einen antrag auf löschung der dateien und sie werden gelöscht werden aufgrund falscher bzw. so nicht möglicher lizenzierung. gerne noch eine weitere meinung abwarten. --JD {æ} 20:11, 28. Okt. 2017 (CEST)
- Es liefert vermutlich keinen sehr großen Erkenntnisgewinn, Beispiele dieser Art aufzutun. Du würdest, nehme ich an, auch nicht auf die Idee kommen, aufgenommene Spielfilme auf Youtube einzustellen, obwohl sich auf Youtube bekanntermaßen bereits abertausende vergleichbare Filme finden. Ausstellungsposter werden regelmäßig befristet angebracht und entfernt, nachdem die Ausstellung vorbei und der Mietzeitraum für den Plakatierungsträger abgelaufen ist. Sie befinden sich dort regelmäßig nicht für längere, meist unbestimmte Zeit, sondern werden im Sinne einer zeitlich befristeten Ausstellung präsentiert, deren Dauer sich üblicherweise in Wochen und Monaten bemisst. Dies wird die Anwendbarkeit der Panoramafreiheit regelmäßig ausschließen, sodass der Plakatinhalt mithin durch den Rechteinhaber frei lizenziert werden müsste. Gruß, — Pajz (Kontakt) 10:24, 29. Okt. 2017 (CET)
- Achtung Pajz deine Ausführung gilt für Deutschland! Das eine gefragte "Poster" hängt aber in der Schweiz, da ist bleibend angebracht für Panoramafreiheit ausreichend (wie auch allgemein zugänglichem Grund ausreichend ist, nichts von öffentlich). Und bei einem "Poster" (ohne Datum!) das auf eine "LKW"-Plane aufgedruckt ist und an einer Wand angeschraubt wurde, würde ich das als „erkennbar absichtlich dauerhaft an oder auf öffentlich zugänglichem Grund befindet“ betitteln (so wie es von einigen Kommentaren gefordert wird). Es also erst ersetzt wird, wenn die Lebensdauer der Plane abgelaufen ist. Bei einem terminierten Plakat sieht das anderes aus. Da ist das Ende erkennbar. --Bobo11 (Diskussion) 13:23, 29. Okt. 2017 (CET)
- Es ist gar kein Poster „gefragt“ worden – das waren nach meinem Verständnis beliebige Beispiele, die die abstrakt gefragte Aufnahmesituation illustrieren sollten. Es ist aber natürlich richtig, dass das Gesagte auf Deutschland bezogen ist. Das ist freilich wohl auch gerechtfertigt, da der fragende Nutzer nach Eigenangabe in Deutschland ansäßig ist. — Pajz (Kontakt) 13:32, 29. Okt. 2017 (CET)
- Dann sollte er aber nicht das Bild Datei:VogelVoliere 3.jpg als Beispiel heranziehen, dass in der Schweiz gemacht wurde. --Bobo11 (Diskussion) 13:43, 29. Okt. 2017 (CET)
- Es ist gar kein Poster „gefragt“ worden – das waren nach meinem Verständnis beliebige Beispiele, die die abstrakt gefragte Aufnahmesituation illustrieren sollten. Es ist aber natürlich richtig, dass das Gesagte auf Deutschland bezogen ist. Das ist freilich wohl auch gerechtfertigt, da der fragende Nutzer nach Eigenangabe in Deutschland ansäßig ist. — Pajz (Kontakt) 13:32, 29. Okt. 2017 (CET)
- Achtung Pajz deine Ausführung gilt für Deutschland! Das eine gefragte "Poster" hängt aber in der Schweiz, da ist bleibend angebracht für Panoramafreiheit ausreichend (wie auch allgemein zugänglichem Grund ausreichend ist, nichts von öffentlich). Und bei einem "Poster" (ohne Datum!) das auf eine "LKW"-Plane aufgedruckt ist und an einer Wand angeschraubt wurde, würde ich das als „erkennbar absichtlich dauerhaft an oder auf öffentlich zugänglichem Grund befindet“ betitteln (so wie es von einigen Kommentaren gefordert wird). Es also erst ersetzt wird, wenn die Lebensdauer der Plane abgelaufen ist. Bei einem terminierten Plakat sieht das anderes aus. Da ist das Ende erkennbar. --Bobo11 (Diskussion) 13:23, 29. Okt. 2017 (CET)
- Es liefert vermutlich keinen sehr großen Erkenntnisgewinn, Beispiele dieser Art aufzutun. Du würdest, nehme ich an, auch nicht auf die Idee kommen, aufgenommene Spielfilme auf Youtube einzustellen, obwohl sich auf Youtube bekanntermaßen bereits abertausende vergleichbare Filme finden. Ausstellungsposter werden regelmäßig befristet angebracht und entfernt, nachdem die Ausstellung vorbei und der Mietzeitraum für den Plakatierungsträger abgelaufen ist. Sie befinden sich dort regelmäßig nicht für längere, meist unbestimmte Zeit, sondern werden im Sinne einer zeitlich befristeten Ausstellung präsentiert, deren Dauer sich üblicherweise in Wochen und Monaten bemisst. Dies wird die Anwendbarkeit der Panoramafreiheit regelmäßig ausschließen, sodass der Plakatinhalt mithin durch den Rechteinhaber frei lizenziert werden müsste. Gruß, — Pajz (Kontakt) 10:24, 29. Okt. 2017 (CET)
Für mich hat sich das geklärt. Danke. --Ch ivk (Diskussion) 14:04, 29. Okt. 2017 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 16:24, 29. Okt. 2017 (CET)
Mehrfachlizensierung cc-by-sa und cc-by-nc-sa
Ich würde gerne ein Bild File:Det_JoKa008-Model.pdf unter den Lizenzen CC-BY-SA als auch CC-BY-NC-SA aber nicht unter GFDL veröffentlichen, finde aber keinen passenden c:Category:Multi-license_license_tags auf Commons.
Vielleicht brauche ich auch eine Urbeherrechtserklärung aber gemäß c:Commons:Multi-licensing#Example bzw. File:Vectorized_CC_License_Compatibility_Chart_compact.svg, macht diese Mehrfachlizensierung in meinem Kopf Sinn, macht es Sinn eine neue Mehrfachlizensierungsvorlage zu erstellen. (Eine eigene CC-BY-NC-SA ist vermutlich unerwünscht, weil sie nur bei Mehrfachlizensierung verwendet werden darf und nur bei CC-BY-SA (fehlt?) oder bei GFDL (siehe c:User:Axpde/GFDL_or_CC-by-nc-sa oder c:Template:GFDL_1.2_or_cc-by-nc-3.0 ) Sinn macht.
— Johannes Kalliauer - Diskussion | Beiträge 10:01, 29. Okt. 2017 (CET)
- Welcher Sinn soll das sein, den diese Doppellizenzierung vermeintlich ergibt? — Pajz (Kontakt) 10:21, 29. Okt. 2017 (CET)
- (BK) Weshalb willst du die GFDL explizit ausschließen? Schadet doch nix, wenn die zusätzlich zur cc-by-sa dabei ist? @Pajz: Manche Nachnutzer fühlen sich mit NC-Lizenzen wohler. Ich halte das auch für Quark, aber so what. --Smial (Diskussion) 10:23, 29. Okt. 2017 (CET)
- (BK)Wenn ein Verwender CC-BY-NC-SA will, dann darf der Urheber das Werk, selbst wenn es schon unter eine anderen Lizenz freigeben haben. "Wir" wollen aber nur freie Lizenzen, von daher kannst du nur CC-BY-SA hochladen. Du kannst das Bild als CC-BY-SA hochladen, und die unfreie CC-BY-SA-NC Lizenz als Kommentar händisch nachtragen. Allerdings würde dann CC-BY-NC viel mehr Sinn machen, dass die Lizenz eben nicht mitgenommen werden muss, aber dann eben nur in privaten, nicht kommerziellen Rahmen genutzt werden darf. --Bobo11 (Diskussion) 10:28, 29. Okt. 2017 (CET)
- @Pajz: Wie bereits geschrieben macht es Sinn, wenn man meine Datei mit einer anderen Datei (unter CC-BY-NC-SA veröffentlicht) verknüpfen will mit CC-BY-SA ist das nicht möglich mit CC-BY-NC-SA schon.
Licence (image 1, from Commons) |
Licence (image 2, from another source) |
Permissible licenses for collage | Explanation |
---|---|---|---|
CC-BY-SA | CC-BY-NC-SA | No license is permissible | The collage must be published under a licence which allows commercial usage (CC-BY-SA) while at the same time it must be published under a licence which forbids commercial usage (CC-BY-NC-SA). The collage is necessarily a copyright violation, since it can't satisfy both licenses at once. |
CC-BY-SA CC-BY-NC-SA |
CC-BY-NC-SA | CC-BY-NC-SA is permissible | Image 2 requires a non-commercial licence (CC-BY-NC-SA) while image 1 allows both commercial and non-commercial licences. The collage creator must apply CC-BY-NC-SA. |
- @Smial: Ich muss zugeben ich verstehe GFDL nicht ganz. Beim abermaligen Lesen von Copyleft glaube ich es jetzt besser zu verstehen. Also wenn ich will dass man mein Bild mit einem Bild unter cc-by-nc-sa verwenden kann muss ich c:Template:GFDL_1.2_or_cc-by-nc-3.0 und c:Template:Cc-by-sa-4.0 hinzufügen?
{{GFDL|migration=relicense}}
bzw.{{self|GFDL|cc-by-3.0}}
darf man NICHT mit Bilder unter CC-BY-NC-SA verwenden?
- @Smial: Ich muss zugeben ich verstehe GFDL nicht ganz. Beim abermaligen Lesen von Copyleft glaube ich es jetzt besser zu verstehen. Also wenn ich will dass man mein Bild mit einem Bild unter cc-by-nc-sa verwenden kann muss ich c:Template:GFDL_1.2_or_cc-by-nc-3.0 und c:Template:Cc-by-sa-4.0 hinzufügen?
- @Jcb: Please undelete it, it was Multi-licensed (cc-by-sa-4.0 and cc-by-nc-sa), more information: c:User_talk:Jcb#deleting_a_multilicend_file_under_cc-by-sa-4.0_and_cc-by-nc-sa
— Johannes Kalliauer - Diskussion | Beiträge 12:32, 29. Okt. 2017 (CET)
- Du als Urheber kannst so viele verschiedene Lizenzen verteilen wie du willst. Ob die du hier im Wikimedia-Universum auch angeben kannst, das steht eben auf einem anderen Blatt ("Wir" wollen freie Lizenzen). Du kannst also dem Nachnutzer -der gezwungenermassen CC-BY-NC-SA braucht- dies erlauben. --Bobo11 (Diskussion) 12:49, 29. Okt. 2017 (CET)
- Auf Commons muß die Datei eine der Lizenzen enthalten, die dort momentan als frei bezeichnet werden. Was du zusätzlich machst, bleibt dir überlassen. --M@rcela 12:54, 29. Okt. 2017 (CET)
- Du als Urheber kannst so viele verschiedene Lizenzen verteilen wie du willst. Ob die du hier im Wikimedia-Universum auch angeben kannst, das steht eben auf einem anderen Blatt ("Wir" wollen freie Lizenzen). Du kannst also dem Nachnutzer -der gezwungenermassen CC-BY-NC-SA braucht- dies erlauben. --Bobo11 (Diskussion) 12:49, 29. Okt. 2017 (CET)
There was apparently a misunderstanding of the templates at Commons, so that JoKalliauer nominated the file for speedy deletion without knowing. The file has been restored and everything seems resolved. Jcb (Diskussion) 13:32, 29. Okt. 2017 (CET)
- The discussion here is not about the deletion.
- My question was answered by others, thanks to Bobo11,Smial,Ralf — Johannes Kalliauer - Diskussion | Beiträge 14:54, 29. Okt. 2017 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: — Johannes Kalliauer - Diskussion | Beiträge 14:54, 29. Okt. 2017 (CET)
Urheberrecht
Wenn ich ein Bild auf Wikipedia veröffentliche oder poste, welche Rechte verfügt Wikipedia dann über das Bild? (nicht signierter Beitrag von 193.171.224.154 (Diskussion) 09:51, 18. Okt. 2017)
- Über dieselben, wie jeder andere (außer dem Bildautoren) dann auch, nämlich entsprechend der gewählten Lizenz. --Magnus (Diskussion) 09:53, 18. Okt. 2017 (CEST)
- Genauer gesagt: "Wikipedia" kann über gar keine Rechte verfügen, da es keine Körperschaft bzw. juristische Person namens "Wikipedia" gibt. Die Wikipedia ist das Werk, an dem wir hier arbeiten. Betreiber ist die Wikimedia Foundation. Und wie Magnus schreibt - wenn du hier ein Bild veröffentlichst, wählst du dafür eine bestimmte freie Lizenz (standardmässig die CC-BY-SA). Damit erlaubst du jedermann, das Bild (auch kommerziell) unter Einhaltung dieser Lizenz zu verwenden; inner- und ausserhalb der Wikipedia. Gestumblindi 12:34, 18. Okt. 2017 (CEST)
Sehr geehrte Damen und Herren im Rahmen meiner Bachelorarbeit habe ich die Seiten Ninhydrin mit der Überschrift Reaktionsmechanismus und die Seite Iodprobe mit der Überschrift chemischer Hintergrund verwendet. Wäre es möglich, mir die Autoren und das Erscheinungsdatum zu nennen? Ebenfalls bräuchte ich diese Daten bei den Bildern:
--91.48.20.18 16:49, 16. Okt. 2017 (CEST)
- Das ist so nicht gut: Du darfst keinen Wikipedia-Artikel direkt verwenden, sondern musst auf die jeweiligen (im Artikel angegebenen) Quellen zugreifen, die sind dann auch zitierfähig. Bei den Bildern stehen die Daten auf der Bildbeschreibungsseite. --212.71.197.50 10:40, 17. Okt. 2017 (CEST)
- Wenn du die Bilder dennoch verwenden willst: Die Urheber stehen auf der Bildbeschreibungsseite unter "Urheber" und das Erscheindungsdatum unter "Datum". Gruß, --Gnom (Diskussion) 14:14, 18. Okt. 2017 (CEST)
Der Artikel Playmobil-Luther könnte am 31. Oktober auf der Hauptseite unter WP:SG? erscheinen. Es hat auch schon jemand ein CC-Foto der Figur nach Commons gestellt: c:File:14 17-DAL-LUTH-heute-Playmobil.jpg. Imho sollte das Foto bei Commons gelöscht werden, aber vielleicht werden ja hier gute Gründe genannt, weshalb das Foto auf der WP:Hauptseite erscheinen kann. --Goesseln (Diskussion) 19:28, 18. Okt. 2017 (CEST)
- Ich fürchte, da ist eine Freigabe beim Hersteller erforderlich. Vielleicht gibt der Hersteller hier sogar ein ordentliches Produktfoto frei. Gruß, --Gnom (Diskussion) 19:35, 18. Okt. 2017 (CEST)
- Möglicherweise genügt die Freigabe allein durch den Hersteller nicht. Aber warum sollte nicht auch die Künstlerin einverstanden sein, die die Figur entworfen hat? -- Lothar Spurzem (Diskussion) 20:19, 18. Okt. 2017 (CEST)
- Im Fall einer so prominent beworbenen und professionell vertriebenen Spielzeugfigur, kann man wohl davon ausgehen, dass die Herstellerfirma alle zur Vergabe einer Abbildungsfreigabe nötigen Nutzungsrechte besitzt?! //Martin K. (Diskussion) 20:45, 18. Okt. 2017 (CEST)
- Jo. Gruß, --Gnom (Diskussion) 23:22, 18. Okt. 2017 (CEST)
- Im Fall einer so prominent beworbenen und professionell vertriebenen Spielzeugfigur, kann man wohl davon ausgehen, dass die Herstellerfirma alle zur Vergabe einer Abbildungsfreigabe nötigen Nutzungsrechte besitzt?! //Martin K. (Diskussion) 20:45, 18. Okt. 2017 (CEST)
- Möglicherweise genügt die Freigabe allein durch den Hersteller nicht. Aber warum sollte nicht auch die Künstlerin einverstanden sein, die die Figur entworfen hat? -- Lothar Spurzem (Diskussion) 20:19, 18. Okt. 2017 (CEST)
Übernahme der Texte aus amtlichen Denkmallisten zulässig?
Hallo, ich möchte gerne ein paar Meinungen einholen, inwiefern eine Übernahme der amtlichen Erfassungstexte zu Kulturdenkmalen eine Urheberechtsverletzung darstellen könnte. Seit kurzem macht der Freistaat Sachsen alle Informationen zu den Kulturdenkmälern öffentlich zugänglich. Als Beispiel sei auf folgende Seite verwiesen, die nur ein Hilfsmittel für das Erstellen eines Direktlinks ist, damit wir das hier problemlos diskutieren können: http://hochnebel.net/sachsendenkmal/sn-denkmal.php?denkmalid=09303123. Im Impressum wird nur eine Genehmigung für die kommerzielle Nutzung eingefordert: http://denkmalpflege.sachsen.de/25.htm. Als Beispiel einer Denkmalliste mit Übernahme der kompletten Texte sei auf Liste der Kulturdenkmale in Chemnitz-Mittelbach verwiesen.
In den amtlichen Informationen finden sich einige Informationen wie Adresse oder Baujahr, über sicherlich ohne jede Diskussion übernommen werden können. Dann kommt eine Kurzcharakteristik, meist nur in der Art "baugeschichtlich von Bedeutung", auch hier kann ich mir absolut nicht vorstellen, dass eine Übernahme rechtlich fragwürdig wäre. Spannend wird es dann aber beim Erfassungstext, der teilweise sehr lange Erläuterungen zu den Denkmalen geben kann. Ist deren Übernahme zulässig oder nicht? Vielen Dank.
P.S.: Falls sich die Meinung durchsetzt, dass es sich hier um eine unverzeihliche Urheberrechtsverletzung handelt, dann würde ich darum bitten, vorerst keine Änderungen an den Denkmallisten vorzunehmen. Ich würde mich dann um eine Zustimmung des Landesamtes für eine Veröffentlichung der Erfassungstexte bemühen. Dafür wäre ein kurzer Link oder Leitfaden hilfreich, wie eine solche Freigabe zu dokumentieren wäre.--Lguenth1 (Diskussion) 16:53, 13. Okt. 2017 (CEST)
- Hallo Lguenth1, hast du dich damit schon mit den Denkmallisten-Spezialisten ausgetauscht? Meines Wissens gibt es zu dieser Frage bereits eine halbwegs gefestigte Meinung. Gruß, --Gnom (Diskussion) 17:15, 13. Okt. 2017 (CEST)
- Meist sind ja die Texte der Listen paraphrasiert, d.h. umformuliert. In Bayern ist das weitgehend Standard. In anderen Bundesländern wurde wohl einfach abgeschrieben. Als teilweise Betroffener finde ich die reine Abschreiberei ziemlich unverschämt. --195.200.70.50 17:43, 13. Okt. 2017 (CEST)
- Andererseits ist die Forderung nach einer Genehmigung zur Nutzung der Informationen in Sachsen im Link (also nicht der Texte) wohl ein Copy-fraud. --195.200.70.50 17:46, 13. Okt. 2017 (CEST)
- Bei den Texten, die begründen, warum das Projekt denkmalwürdig ist, handelt es sich wie schon zuvor kurz bemerkt, meist um Ausführungen von epischer Länge. Selbst an diesem Themenkreis stark interessiert, bin ich andererseits für den schnellen ersten Überblick dankbar, wenn seine Würze in der Kürze liegt. Ich denke, dass in der WP Leute in erster Linie Informationen suchen, die kurz und bündig zu überschauen sind. Für vieles gibt es ja mittlerweile ausführlichere Literatur, die in die Tiefe geht. So gibt es keine Konflikte wegen evtl. UR-Verstößen, speziell dann, wenn die Quellen korrekt referenziert sind. LG --Gwexter (Diskussion) 21:42, 14. Okt. 2017 (CEST)
Ich hatte es immer so verstanden, dass Amtliche Bekanntmachungen wie hier auf den Seiten 7 + 8 nicht urheberrechtlich geschützt sind. --Martina Disk. 22:12, 14. Okt. 2017 (CEST)
Grundsätzlich handelt es sich bei den in den Denkmalschutzgesetzen vorgesehenen Denkmallisten sicherlich um amtliche Werke regelnder Art, sodass auch eine Wikipedia-Nutzung von dort enthaltenen Texten grundsätzlich möglich ist (siehe aber weiter unten). Ob die hier anfragegenständlichen Inhalte tatsächlich aus dieser Denkmalliste stammen, wird der Anfragende bzw. werden diejenigen, die sich um die Wikipedia-Denkmallistenprojekte kümmern, wohl besser wissen als ich. Denkbar – ich werfe das mal nur in den Raum – wäre aber natürlich auch, dass ein Denkmalamt einfach Zusatzinformationen anbietet, um sie der interessierten Öffentlichkeit – über die von Gesetzes wegen erfassten Informationen hinaus – zur Verfügung zu stellen. Dann wäre anhand der Umstände der amtlichen Veröffentlichung zu prüfen, ob das noch unter § 5 II UrhG fällt (in dem Fall müsste man u.a. irgendwie kenntlich machen, dass ein Änderungsverbot besteht), oder nicht (in dem Fall wären zumindest die ausführlichen Erklärungen als geschützte Sprachwerke nicht genehmigungsfrei nutzbar). // Wie generell bei der Übernahme ganzer amtlicher „Listen“ sei auf den wenig bekannten Umstand aufmerksam gemacht, dass Listen dieser Art stets mit einiger Wahrscheinlich (einfache) Datenbanken i.S.v. § 87a UrhG darstellen, und durchaus fraglich ist, ob sich die Freiheit der amtlichen Werke auch auf das Leistungsschutzrecht des Datenbankherstellers erstreckt. Siehe näher Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2017/08#Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. — Pajz (Kontakt) 14:16, 16. Okt. 2017 (CEST)
- Vielen Dank für die äußerst hilfreiche Antwort. Beim Nachlesen Deiner Verweise zum Urheberrechtsgesetz und der Datenbankeigenschaften bin ich zufällig auf die Lizenzangabe des Landesamtes für Denkmalpflege gestoßen (siehe http://www.lfd.sachsen.de/1406.htm). Es handelt sich um eine Creative Commons-Lizenz CC-BY-NC-ND 3.0 DE (siehe hier: https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/3.0/de/). Das sollte alles kein Problem sein, nur bei den Lizenzbestimmungen zur Änderung gerate ich ins Schlingern. Einerseits soll man angeben, ob man Änderungen vorgenommen hat, andererseits darf man aber eine bearbeitete Fassung nicht verbreiten. Das ist doch ein Widerspruch! Unsere Bearbeitungen erstrecken sich vorrangig auf die Korrektur von Rechtschreibfehlern, teilweise inhaltliche Ergänzungen sowie vor allem auf Fälle, in denen das Landesamt selber noch nicht gemerkt hat, dass ein Denkmal bereits abgerissen wurde. Dann verschiebe ich das in ein Extrakapitel "Streichungen von der Denkmalliste" und belege den Abriss durch einen Kartenlink. Ein Abriss ist ja de facto gleichbedeutend damit ist, dass ein nicht mehr existierendes Denkmal nicht mehr in einer Denkmalliste erfasst sein kann. Meines Erachtens glaube ich mit folgender Formulierung bei den Quellenangaben der Listen alle Lizenzbedingungen einzuhalten, die ich hier mal zur Diskussion stellen und nach Finden eines Konsenses dann in alle sächsischen Listen einarbeiten würde:
- Denkmalkarte Sachsen, abgerufen am X. Monat 20XX. Alle veröffentlichten Inhalte über das Online-Portal des Landesamtes für Denkmalpflege sind gemäß der Creative Commons-Lizenz CC-BY-NC-ND 3.0 DE urheberrechtlich geschützt. Die Lizenzbedingungen können unter https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/3.0/de/ nachgelesen werden. Es wurden Änderungen am Material vorgenommen.--Lguenth1 (Diskussion) 17:44, 16. Okt. 2017 (CEST)
- Es erscheint mir sehr fragwürdig, für eine solche Liste die restriktivste aller denkbaren CC-Lizenzen zu vergeben (NC, ND) - mit der "ND"-Restriktion wird ja nur erlaubt, die komplette Liste ohne Änderungen weiterzuverwenden (und auch dies nur nichtkommerziell), abgeleitete Werke darf man nicht schaffen. Aufgrund dieser beiden Restriktionen ist es auch nicht möglich, die Inhalte unter dieser Lizenz in der Wikipedia zu verwenden (nicht kompatibel mit unserer CC-BY-SA); man müsste dann schon irgendeinen anderen Ausweg finden. Oder das Amt dazu bewegen, eine vernünftige Lizenz zu vergeben. Andernorts wird bei ähnlichen Inhalten gar einfach eine CC0 draufgepappt (bedingungslose Weiternutzung durch jedermann erlaubt)... Gestumblindi 19:23, 17. Okt. 2017 (CEST)
- Danke, auch das wieder ein sehr hilfreicher Beitrag. Ich bin mir aber nicht sicher, ob man die in meinem letzten Beitrag beschriebenen Modifikationen wirklich schon als "Änderung" im Sinne der Lizenz sehen müsste und diese Rechtschreibfehler und Fehleintragungen in der Liste schützen soll. Falls ich das Amt doch zu einer Änderung der Lizenzbedingungen bewegen müsste, hätte ich wahrscheinlich die besten Chancen, wenn ich die schärfste Lizenz erbitten würde, die für die sinnvolle Nutzung auf Wikipedia noch ausreichend wäre. Das wäre dann wohl die Creative Commons-Lizenz CC-BY-NC-SA 3.0 DE (https://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/3.0/de/), oder würde die auch noch problematisch sein?--Lguenth1 (Diskussion) 20:39, 17. Okt. 2017 (CEST)
- Es erscheint mir sehr fragwürdig, für eine solche Liste die restriktivste aller denkbaren CC-Lizenzen zu vergeben (NC, ND) - mit der "ND"-Restriktion wird ja nur erlaubt, die komplette Liste ohne Änderungen weiterzuverwenden (und auch dies nur nichtkommerziell), abgeleitete Werke darf man nicht schaffen. Aufgrund dieser beiden Restriktionen ist es auch nicht möglich, die Inhalte unter dieser Lizenz in der Wikipedia zu verwenden (nicht kompatibel mit unserer CC-BY-SA); man müsste dann schon irgendeinen anderen Ausweg finden. Oder das Amt dazu bewegen, eine vernünftige Lizenz zu vergeben. Andernorts wird bei ähnlichen Inhalten gar einfach eine CC0 draufgepappt (bedingungslose Weiternutzung durch jedermann erlaubt)... Gestumblindi 19:23, 17. Okt. 2017 (CEST)
- "NC" geht bei uns nicht, da die Inhalte der Wikipedia auch kommerziell frei weiternutzbar sein müssen. Das klingt für ein selbst nichtkommerzielles Projekt wie die Wikipedia vielleicht zunächst seltsam, wird aber verständlich, wenn man die hier geschilderten Probleme, die bei NC-Lizenzen entstehen können, bedenkt. Gestumblindi 20:47, 17. Okt. 2017 (CEST)
- Das kann man auch anders sehen. Ich halte es für einen der größten Fehler, die wir hier begehen und die Aussagen in der Broschüre halte ich für falsch. Aber es ist ja sowieso nicht mehr zu ändern. --M@rcela 20:57, 17. Okt. 2017 (CEST)
- Welche Aussagen in der Broschüre hältst du warum für falsch? Gestumblindi 21:36, 17. Okt. 2017 (CEST)
- Ich antworte auf deiner Disk, ist für hier zu umfangreich. --M@rcela 22:55, 17. Okt. 2017 (CEST)
- Welche Aussagen in der Broschüre hältst du warum für falsch? Gestumblindi 21:36, 17. Okt. 2017 (CEST)
- Das kann man auch anders sehen. Ich halte es für einen der größten Fehler, die wir hier begehen und die Aussagen in der Broschüre halte ich für falsch. Aber es ist ja sowieso nicht mehr zu ändern. --M@rcela 20:57, 17. Okt. 2017 (CEST)
- "NC" geht bei uns nicht, da die Inhalte der Wikipedia auch kommerziell frei weiternutzbar sein müssen. Das klingt für ein selbst nichtkommerzielles Projekt wie die Wikipedia vielleicht zunächst seltsam, wird aber verständlich, wenn man die hier geschilderten Probleme, die bei NC-Lizenzen entstehen können, bedenkt. Gestumblindi 20:47, 17. Okt. 2017 (CEST)
- Bitte (analog des Eingangsbeispiels) Liste der Kulturdenkmale im Gebiet Talstraße / Trillerberg ansehen. Dort sind alle Texte eins zu eins per copy&paste aus der Denkmalliste übernommen, es ist nicht mal eine Quelle angegeben. Die Frage wie hiermit zu verfahren ist wurde IMHO hier bisher nicht beantwortet. Soweit Gnom weiter oben anführt, es gäbe „zu dieser Frage bereits eine halbwegs gefestigte Meinung“ würde mich interessieren wie diese lautet bzw. wo man diese nachlesen kann. Vielen Dank. --Landlümmel (Diskussion) 17:40, 18. Okt. 2017 (CEST)
- Aktueller Stand der Diskussion ist, dass die vom Landesamt für Denkmalpflege gewählte Lizenz wohl eher nicht zur Nutzung bei Wikipedia berechtigt, obwohl ich aufgrund meiner nicht beantworteten Nachfragen zur Geringfügigkeit der Änderungen selbst das noch als fraglich erachte. Meine nächsten Schritte werden also jetzt in folgender Reihenfolge sein:
- 1. Bitte ans Landesdenkmalamt per Mail, die Lizenz auf CC-BY-SA zu ändern. Es bleibt abzuwarten, ob und wann ich eine Antwort bekommen werde. Bei den Entscheidungsprozessen in einer Behörde könnte es selbst bei einem positiven Bescheid dauern, bis das die Hierarchieebenen durchlaufen hat und geändert wird.
- 2. Falls sich ein denkbarer negativer Bescheid auf die kommerzielle Nutzbarkeit zurückführen ließe, würde ich im zweiten Anlauf eine Lizenz CC-BY-NC-SA 3.0 DE beantragen, bei der eine kommerzielle Nutzung ausschließlich für die Zwecke der Wikimedia Foundation, Inc. freigegeben wird. Grundsätzlich sehe ich es hier aber wie M@rcela, dass die Freigabe einer kommerziellen Nutzung eine grundlos aufgebaute, schwer überwindbare Hürde für die Freigabe von Inhalten für Wikipedia sein dürfte.
- 3. Falls das alles nicht zum Erfolg führt, würde ich versuchen, noch dickere Bretter zu bohren und über den Petitionsausschuss des Landtages eine Freigabe zu erreichen, was dann natürlich noch länger dauern würde.
- Von einer Archivierung der Diskussion dürften wir also noch meilenweit entfernt sein.
- @Landlümmel: Die von Dir verlinkte Liste ist wie viele andere natürlich noch unfertig und benötigt unter anderem dringend eine Quellenangabe. Da momentan aber nur die Wahl zwischen Änderung der Lizenz oder Löschung aller Listen zu bestehen scheint, kannst Du vielleicht verstehen, dass ich das Ergebnis abwarten will, bevor ich hunderte Listen überarbeite. Die Aussicht, dass unsere jahrelange Arbeit an den Listen jetzt vielleicht wegen einer gedankenlos vergebenen Lizenz oder einer in irgendeinem Posteingang versandenden Mail komplett nutzlos gewesen sein wird, ist nämlich extrem demotivierend.--Lguenth1 (Diskussion) 18:27, 18. Okt. 2017 (CEST)
- HalloLguenth1, vielen Dank, sehe das wie Du. Zwischen „Lizenz“ und „Löschung“ gäbe es ja aber auch noch die Möglichkeit, die Texte in eigene Worte zu fassen. Natürlich eine Mammutaufgabe. Löschen wäre natürlich in der Tat die schlechteste aller Möglichkeiten. Wenn aber, wie in dem von mir genannten Beispiel, der Artikelersteller sich nicht mal die Mühe macht die einkopierten Texte anständig zu formatieren (und sich dann auch noch der langen Liste der von ihm „erstellten“ Artikel brüstet) ist das schon dreist. Eigentlich sollte man solche „Artikel“ in den BNR verschieben und den User zur Überarbeitung auffordern. --Landlümmel (Diskussion) 01:42, 19. Okt. 2017 (CEST)
- Nachtrag: Aussage des Users der die hier monierten Listen erstellt auf seiner Disk: „den inhalt beziehe ich direkt über eine schnittstelle vom landesamt für denkmalpflege“. Eine solche automatisierte Übernahme fremder Texte kann nicht okay sein und ist IMHO eindeutig WP:URV (und erklärt nebenbei die lausige Qualität) --Landlümmel (Diskussion) 02:11, 19. Okt. 2017 (CEST)
- Aktueller Stand der Diskussion ist, dass die vom Landesamt für Denkmalpflege gewählte Lizenz wohl eher nicht zur Nutzung bei Wikipedia berechtigt, obwohl ich aufgrund meiner nicht beantworteten Nachfragen zur Geringfügigkeit der Änderungen selbst das noch als fraglich erachte. Meine nächsten Schritte werden also jetzt in folgender Reihenfolge sein:
Hausrechtsvorlage auf Commons
Bezugnehmend auf diese Diskussion:
Keine Ahnung, ob ein Hausrechts-Bapperl auf Commons schon zigtausendmal diskutiert und abgelehnt wurde. Ich habe hier mal einen Anfang gemacht, bin aber kein Vorlagenbastler (dies ist auf jeden Fall schon schief gegangen). Um das Technische müsste sich also jemand anderes kümmern. Auf Commons wird die Rechtslage hier und hier derzeit so dargestellt, als gäbe es kein Restrisiko für den Nachnutzer. --Martina Disk. 03:14, 18. Okt. 2017 (CEST)
Inwzischen sieht die Vorlage Hausrecht funktionsfähig aus und ist auch auf Deutsch übersetzt. Wer mag, kann einfach anfangen die zu benutzen. --Martina Disk. 04:18, 19. Okt. 2017 (CEST)
Gordischer Knoten
Ich habe vor vielen Jahren irgendwo einen Gordischen Knoten gekauft. Der Artikel hat kein Bild davon und in der CommonsCat liegt auch nix. Darf ich davon ein Foto machen und hochladen? Freundlichen Gruß --Andrea (Diskussion) 13:21, 27. Okt. 2017 (CEST)
- Eigentlich gibt's ja nur den einen im Text erwähnten und der ist kaputt. Deshalb ist die Frage, was du hast? Ein modernes Kunstwerk, das so heißt (also: nein), einen von dir zusammengeknüpften Knoten (also: ja) oder ganz was anderes. Daher ist eine Antwort auch unmöglich. --195.200.70.46 14:25, 27. Okt. 2017 (CEST)
- Na gut, hast ja recht (ich sag's nicht gern!). Das Original hab' ich nicht, hätte es aber lieber, obwohl kaputt. Selbst herstellen kann ich nicht. (Obwohl das ja mal ne Anregung für jemanden sein könnte, dafür eine Anleitung herzustellen, analog etwa dem Filmchen beim Palstek. Muss man ja nicht unbedingt dafür gleich Manschettenknöpfe anlegen!) Das kleine Ding hab ich in einem Bootszubehörladen gekauft, es ist gelb und hat einen Durchmesser von knapp 2 cm. (Einen Link lege ich jetzt mal nicht, wir haben z.Zt. genug Werbung in der KurierDis.) MfG --Andrea (Diskussion) 15:34, 27. Okt. 2017 (CEST)
- Andrea: Ich würde sagen: Fotografieren und hochladen. Aber ob das in den Artikel passt, weiß ich nicht. Gruß, --Gnom (Diskussion) 12:57, 3. Nov. 2017 (CET)
- Na gut, dann mach ich das mal. Muss sowieso das Boot ausräumen. Saison vorbei. Und ob's passt, weiß ich auch noch nicht. Danke für Deine Antwort! Herzlichst --Andrea (Diskussion) 13:03, 3. Nov. 2017 (CET)
- Andrea: Ich würde sagen: Fotografieren und hochladen. Aber ob das in den Artikel passt, weiß ich nicht. Gruß, --Gnom (Diskussion) 12:57, 3. Nov. 2017 (CET)
- Na gut, hast ja recht (ich sag's nicht gern!). Das Original hab' ich nicht, hätte es aber lieber, obwohl kaputt. Selbst herstellen kann ich nicht. (Obwohl das ja mal ne Anregung für jemanden sein könnte, dafür eine Anleitung herzustellen, analog etwa dem Filmchen beim Palstek. Muss man ja nicht unbedingt dafür gleich Manschettenknöpfe anlegen!) Das kleine Ding hab ich in einem Bootszubehörladen gekauft, es ist gelb und hat einen Durchmesser von knapp 2 cm. (Einen Link lege ich jetzt mal nicht, wir haben z.Zt. genug Werbung in der KurierDis.) MfG --Andrea (Diskussion) 15:34, 27. Okt. 2017 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Andrea (Diskussion) 13:03, 3. Nov. 2017 (CET)
Buchumschlag als Illustration? (Sexfront) (erl.)
Entschuldigt, dass ich so dumm bin. Anscheinend können wir den Buchumschlag von Billard_um_halb_zehn als Illustration benutzen. Das müsste doch auch mit Sexfront gehen, oder? (Und wenn ja: Wer die Erstausgabe hat, bitte Foto schenken.) --Logo 01:45, 31. Okt. 2017 (CET)
- der Scan des Buchumschlags würde unter c:Template:PD-ineligible fallen, da nur Text in einer ziemlich beliebigen Schrifttype. imho. Ansonsten: solltest du deine Bilderwünsche an anderer WP:Stelle platzieren. --Goesseln (Diskussion) 13:30, 31. Okt. 2017 (CET)
- Logo, das kannst du unproblematisch hochladen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 12:58, 3. Nov. 2017 (CET)
Schankedön! --Logo 13:57, 3. Nov. 2017 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 15:09, 3. Nov. 2017 (CET)
Ich möchte ein aktuelles Foto vom ZOB Velbert fotografieren
...für den Artikel Zentraler Omnibusbahnhof Velbert. Nun habe ich da das kleine Problem, dass ich den Busbahnhof nie ohne irgendwelche Passanten vor die Linse bekomme. Nur die haben ein Recht am eigenen Bild. Was soll ich also tun. Wie darf ich den ZOB fotografieren, wenn ich ihn nicht ohne Passanten fotografiert bekomme. Soll ich in möglichst großer Distanz ihn abfotografieren, also von der gegenüberliegenden Seite, wo das Finanzamt liegt, oder wie kann ich das am besten machen. Immerhin möchte ich die Passanten nicht im Recht am eigenen Bild verletzen. Oder soll ich jeden einzelnen fragen, ob ich ihn zusammen mit dem ZOB für Wiki fotografieren darf?--Bahnfreund-94 -Diskutier mit mir 20:15, 25. Okt. 2017 (CEST)
- Sonntag um 8 Uhr :-) Oder Gesichter unkenntlich machen.--Tohma (Diskussion) 20:20, 25. Okt. 2017 (CEST)
- Bahnfreund94, wenn das Hauptmotiv eine Örtlichkeit (wie etwa ein Omnibusbahnhof) ist, ist die Mitabbildung von Personen, die sich dort eben unvermeidlicherweise gerade aufhalten („Beiwerk“), grundsätzlich in dem unter Beiwerk#Recht am eigenen Bild beschriebenen Umfang einwilligungsfrei möglich. Gruß, — Pajz (Kontakt) 20:29, 25. Okt. 2017 (CEST)
- Genau, und Gesichter unkenntlich machen würde ich dabei nicht, scheint ja nicht nötig zu sein und ist einfach unschön. Gestumblindi 00:49, 26. Okt. 2017 (CEST)
- Je nach Gesicht. — Pajz (Kontakt) 00:51, 26. Okt. 2017 (CEST)
- Zum Beiwerk wurde ja schon alles gesagt. Eine Alternative wäre, mit Kamera auf Stativ und manuell eingesteller Belichtungszeit so viele Aufnahmen zu machen, dass am Ende jeder Teil des ZOB mal ohne Passant auf einem Foto war. Dann kann man in der Bildbearbeitung die Fotos zu einem passantenfreien Bild kombinieren (oder das die freundlichen Mitarbeiter*innen der Wikipedia:Fotowerkstatt machen lassen). -- Discostu (Disk) 12:40, 27. Okt. 2017 (CEST)
GFDL + CC BY-NC für Fotos – gute Idee, brauchbare Idee oder Schnapsidee?
Liebe Mit-Wikipedianer,
wie oben notiert, will ich bei der Kirchengemeinde nachfragen, ob sie mir/uns eine Erlaubnis erteilen, Innenaufnahmen aus ihrer Kirche auf Wikimedia Commons zu veröffentlichen. Das Problem dürfte dabei v.a. die bei den Lizenzen wie CC BY-SA etc. natürlich ohne Weiteres erlaubte kommerzielle Weiternutzung der Bilder sein, welche die Gemeinde mit ihrem Hinweis „Fotografieren nur zum privaten Gebrauch“ wohl verhindern möchte. Daher würde ich der Gemeinde ja gerne anbieten, diese kommerzielle Nutzung wenigstens „etwas zu erschweren“ – falls das machbar und mit den Commons-Richtlinien vereinbar wäre. Aber wie? Eine geringe Auflösung oder sonstige absichtliche Verschlechterung der Bilddaten kommt natürlich nicht in Frage.
Das einzige, was mir dann noch einfällt, ist der seltsame Trick, den einige Kollegen auf Commons anwenden. Sie veröffentlichen ihre Dateien unter einer Doppel-Lizenz aus GFDL und CC BY-NC(-SA) – Beispiele dafür findet Ihr in den entsprechenden Kategorien (mit CC BY-NC 3.0, mit CC BY-NC-SA 4.0). Ziel dieses Tricks scheint mir zu sein, durch die CC BY-NC eine bequeme Nutzung in nichtkommerziellen Projekten zu ermöglichen, dagegen die kommerzielle Nutzung dadurch zu erschweren, dass diese den Bedingungen der GFDL genügen müsste … (Jedenfalls vermute ich das, ansonsten sehe ich keinen anderen Grund für diese spezielle Lizenz-Kombination.) Offenbar stellen die Kollegen sich vor, dass es abschreckend auf rein kommerziell interessierte Nachnutzer wirkt, wenn sie entweder die GFDL im Wortlaut abdrucken oder ihre volle URL angeben müssen, also z.B.
https://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:GNU_Free_Documentation_License,_version_1.2
Ich weiß nicht, was ich von diesem Trick halten soll, und frage Euch daher, ob es dazu allgemeine oder häufige Meinungen gibt. Ich bin Euch sehr dankbar für Eure Meinungen. Insbesondere frage ich mich:
- Sind derart lizensierte Bilder überhaupt wirklich mit dem Geist und den Richtlinien von Wikimedia Commons kompatibel, oder spricht etwas dafür, dass sie eines Tages gelöscht werden?
- Verstehe ich den Sinn dieser Art von Doppellizensierung (GFDL + CC BY-NC) richtig als einen Versuch der Erschwerung rein kommerzieller Nutzungen der Dateien? Oder steckt dahinter etwas ganz anderes, das ich übersehe? Oder ist diese Art der Lizenz-Kombination einfach Unsinn?
- Falls eine solche Erschwerung beabsichtig ist: Meint Ihr, dass die Anforderung, bei kommerziellem Gebrauch eines Fotos entweder die GFDL abzudrucken oder ihre volle URL anzugeben, ein sinnvolles Argument dafür darstellt, dass dieses Foto „vermutlich eher nicht kommerziell“ genutzt werden wird? (Nur dann wäre eine solche Lizensierung ja z.B. in meinem Fall ein sinnvolles Entgegenkommen an die Kirchengemeinde.) Dass niemand auf einer Postkarte gerne die GFDL im Wortlaut abdruckt, ist klar, aber ich persönlich hätte kein Problem damit, z.B. die o.g. genannte URL auf einer Postkartenrückseite oder in einem Bildquellen-Verzeichnis abzudrucken … Postkartenverlage vielleicht schon?
- Wenn man tatsächlich die kommerzielle Nutzung durch umfangreiche Bildnachweise erschweren will, könnte ich dann nicht genausogut (oder besser) wie gewohnt CC BY-SA 4.0 wählen, aber eine ganz bestimmte Form des Bildnachweises vorgeben, z.B. „Foto © 2017 Soundso / Lizenz CC BY-SA 4.0, https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0 / Dank an die Kirchengemeinde Soundunso für die Erlaubnis zur Veröffentlichung dieses Bildes“? Wäre es für die Nachnutzer rechtlich bindend, wenn ich bei einem unter CC BY-SA 4.0 stehenden Bild genau diese Attribution fordere? Dann wäre ein solcher ‚abschreckend‘ langer, aber inhaltlich sinnvoller Bildnachweis doch immerhin sauberer als der Schlingerkurs mit GFDL + CC BY-NC, oder?
Vielen Dank für Eure Meinungen! (Falls diese Frage anderswohin gehört, bitte ich um einen Tipp, wo ich sie stellen sollte. Danke!) --Aristeas (Diskussion) 15:03, 17. Okt. 2017 (CEST)
- Hätte es die zwangsweise Umlizenzierung gegen den Willen der Autoren nicht gegeben, würde heute wohl niemand mehr GFDL verwenden. --M@rcela 15:46, 17. Okt. 2017 (CEST)
- Ich halte nichts von solchen Erschwernissen. Natürlich ist die GFDL eine gültige, freie Lizenz, aber eben "unhandlich", so daß manche Arten der Nachnutzung sehr erschwert oder unpraktikabel sind. Mit dieser "Erschwernis" gegenüber der Kirchengemeinde zu argumentieren, würde ich jedoch für unredlich halten, denn selbstverständlich ist es in dafür geeigneten Umgebungen auch mit der GFDL möglich, die Dateien kommerziell zu verwenden, und das wird auch gemacht. Unsere Lizenzregeln verlangen das, und auch diese GFDL/CC-BY-SA-NC-Kombination verhindert das nicht. Wenn sich die Verantwortlichen nicht von den Vorteilen freier Lizenzen überzeugen lassen, dann muß das eben so sein. Ein Hinweis auf bereits zustandegekommene Kooperationen z.B. mit bekannten Museen könnte bei der Überzeugungsarbeit helfen. Lizenztricksereien dagegen sind in jedem fall kontraproduktiv. --Smial (Diskussion) 16:03, 17. Okt. 2017 (CEST) (der bekanntlich artlibre bevorzugt - one size fits it all) ;-)
- (BK) Mein Senf dazu:
- 1) Sehe ich auch kritisch, aber was willste machen? Eine Neuvergabe von GDFL 1.2 ist wohl auf Commons nicht erwuenscht (hab die Hilfeseite dazu jetzt aber nicht gefunden...), eine Loeschung betroffener Dateien sehe ich in naher Zukunft aber auch nicht kommen.
- 2) Jepp, das ist wohl die Idee dahinter: Die GDFL 1.2 ist in der Tat eine sehr restriktive Lizenz, die "beliebige" Nachnutzung praktisch ausschliesst. Bei Doppellizensierung kann sich der Nachnutzer _eine_ Lizenz aussuchen, nach der er nachnutzen moechte: Ein Bild muss, damit es auf Commons bereit gestellt werden kann, mindestens die GDFL 1.2 haben. Nebenbei koennen auch noch andere Lizenzen dazugestellt werden (z.B. "Gib mir ein Bier aus"). Oder "CC BY-NC". Der Nachnutzer kann sich dann entscheiden, ob er der GDFL 1.2 folgen moechte, oder lieber der CC BY-NC (oder dem Bier).
- 3) Von dem Effekt der Erschwerung gehe ich aus; keine Ahnung, ob das schon mal jemand nachgemessen hat. Halten tue zumindest ich von so ner Erschwerung nix; wenn man keine freie Nachnutzung wuenscht, dann soll mans halt nicht auf Commons stellen! (Jaaa, ich weiss, der Fall mit der Kirchgemeinde liegt anders. Ich wuerd die Kirchgemeinde aber auch nicht zu diesem Trick ueberreden...)
- 4) Ueber die Feinheiten der CC BY-SA 4.0 und der speziellen Vorgabe des Bildnachweises kann ich nix sagen; ich denk auch das wird erst noch durch ein paar Gerichtsurteile eingeschliffen werden muessen ;) --Nurmalschnell (Diskussion) 16:06, 17. Okt. 2017 (CEST)
- GFDL 1.2 ist eine der vielen erlaubten Lizenzen auf Commons.[3] Als unerwünscht wurde sie nur in der de.WP erklärt. --M@rcela 17:18, 17. Okt. 2017 (CEST)
- Es gab einmal ein - gescheitertes - Proposal, die 1.2 (oder GFDL generell? Meine Erinnerung ist unsicher) auch auf commons zu verbieten. --Smial (Diskussion) 18:15, 17. Okt. 2017 (CEST)
- GFDL 1.2 ist eine der vielen erlaubten Lizenzen auf Commons.[3] Als unerwünscht wurde sie nur in der de.WP erklärt. --M@rcela 17:18, 17. Okt. 2017 (CEST)
Im Prinzip ist das (auf Commons) zulässig. Aber erklär das mal dem Kirchenvorstand... Ich glaube, es gab mal ein Meinungsbild hierzuwiki, dass solche GFDL-NC-Kombinationen verbietet (ob das praktische Auswirkungen hatte, weiß ich nicht). Die deutschsprachigen Wikimedia-Vereine sehen diese Kombination nicht als förderwürdig an. --Martina Disk. 20:41, 17. Okt. 2017 (CEST)
- @Aristeas, du könntest diese Lizenz-Kombi auf jeden Fall als Fallback-Option vorschlagen, wenn sich die Kirchengemeinde bei der Standard CC-BY-SA-Lizenz zögerlich zeigt. --Túrelio (Diskussion) 23:22, 17. Okt. 2017 (CEST)
Vielen Dank für Eure Meinungen und den „Senf“; das hilf mir auf jeden Fall, die Vielzahl der Möglichkeiten besser einzuordnen. Klar ist schonmal, dass die beschriebene Kombination GFDL + CC BY-NC nicht das Gelbe vom Ei ist und (wenn überhaupt) dann eher eine „Notlösung“. Zu meinem Punkt (4) werde ich nochmal die Details von CC BY-SA 3.0 und 4.0 studieren. Vielen Dank und Grüße, --Aristeas (Diskussion) 12:09, 18. Okt. 2017 (CEST)
PS: Weitere Meinungen oder Ideen sind natürlich sehr willkommen! :–)
- zu #4 lese ich die Lizenz folgendermaßen : Der Urheber kann die Nennung seines Namens (etwa: Aristeas) und den Namen einer beteiligten weiteren Partei (etwa: Aristeas/Wikipedia. Oder Aristeas/Kirchengemeinde xyz) verlangen. Außerdem einen Link zu Rechteangaben zum Werk (etwa zur deed oder zum Lizenzvertrag ) - das war's. Speziell bei der Beratung würde ich darauf achten, nicht mehr in Aussicht zu stellen, als gesichert ist, und das wäre in diesem Fall wohl kein Anspruch auf eine ausufernde Kennzeichnung.
--Martina Disk. 20:59, 27. Okt. 2017 (CEST)
Wer hält welche Rechte?
@Aristeas: Vielleicht sollte man an dieser Stelle mal die Frage in den Raum werfen, auf Basis welchen Rechts, die Kirchengemeinde hier überhaupt die Verbreitung solcher Bilder reglementieren will?
- Das (hier in der WP maßgebliche) Urheberrecht kommt da ja eigentlich nicht in Frage, weil es (wie der Name schon sagt) nicht bei der Gemeinde sondern beim Urheber (also dem Architekten des Kirchengebudes und/oder den Malern bzw. Bildhauern der ausgestellten Kunstwerke) liegt. Weshalb im Zweifel auch dieser die ABbildungsfreigabe erteilen müsste und nicht die Gemeinde. Bei vielen Kirchen exisitert überhaupt kein Urheberrecht mehr, weil die Kirchen samt Innerreien vor so langer Zeit geschaffen wurden, dass die Werk gemeinfrei sind.
- Das Hausrecht hingegen liegt bei der Kirchengemeinde. Nur betrifft dieses eben nur den Photographen und nicht die Nachnutzer der Bilder (und strenggenommen auch nicht die WP). Wenn der Photograph also die Bilder nicht selbst kommerziell nutzt, verstößt er nach meinem Verständnis nicht gegen das Hausrecht. Und andere sind daran nicht gebunden.
- Blieben noch die seltsamen eigentumsrechtlichen Überlegungen, wie das berüchtigte Sanssouci-Urteil oder das, was das LG Stuttgart im Reiss-Engelhorn-Fall geurteilt hat. Aber das sollten besser die Profis (@Gnom, Code:) abschätzen.
Ich persönlich würde vorschlagen einfach mal mit der Kirchengemeinde zu reden, um zu erfragen, warum diese Beschränkung auf eine Privatenutzung existiert. Gut möglich, das das überhaupt nichts mit irgendeinem Verwertungsinteresse zu tun, sondern liegt darin begründet, dass man verhindern will, dass ständig irgendwelchen Foto- und Kamerateams mit riesen Equipment die Ruhe in der Kirche stören. Und in so einem Fall, sollte es ja möglich sein eine einvernehmliche Lösung ohne irgendwelche waghalsigen Lizenzkonstruktionen zu finden?! // Martin K. (Diskussion) 12:23, 18. Okt. 2017 (CEST)
- Vielleicht als Lektüre geeignet: Recht am Bild der eigenen Sache. --M@rcela 12:27, 18. Okt. 2017 (CEST)
- @Martin K.: Tatsächlich habe ich genau das vor, nämlich mit der Kirchengemeinde zu reden. Ich grüble bereits über ebenso nettes wie seriöses ein Anschreiben nach. Gerade dafür aber wollte ich die verschiedenen Aspekte erst einmal für mich selbst klären (weil ich die Erfahrung gemacht habe, dass bei Kirchengemeinden darüber oft ebenfalls keine eingehenden rechtlichen Kenntnisse vorhanden sind; oft wird z.B. just die Existenz eines „Rechts an der eigenen Sache“ wie selbstverständlich vorausgesetzt). Tatsächlich kommt im konkreten Falle wie so oft nur das Hausrecht in Frage. Auf die Fragen zu diesen seltsamen Lizenzkonstruktionen bin ich nur gekommen, um auszuloten, ob ich da irgendwie „Verhandlungsmasse“ habe, sprich der Gemeinde ggf. entgegenkommen kann, falls sie eine kommerzielle Nutzung der Bilder fürchtet. (Meine Vermutung ist, dass sie durch die Beschränkung des Fotografierens den Verkauf ihrer eigenen Postkarten sichern will, von denen sie eine Menge hat. Aber das werden wir ja sehen.) Danke also für Deine Punkte: auch sie haben zur Klärung für mich beigetragen! Ich werde euch berichten, wenn sich etwas von allgemeinerem Interesse ergibt … --Aristeas (Diskussion) 16:52, 18. Okt. 2017 (CEST)
- Ich würde mir das "serösen Anschreiben" schenken und einfach persönlich vorbei gehen. Von Angesicht zu Angesicht ist da meistens viel mehr möglich, als wenn solche Anfragen den hoch offiziellen Schriftweg gehen.
- Um welche Kirche geht es denn eigentlich? // Martin K. (Diskussion) 17:20, 18. Okt. 2017 (CEST)
- Das ist an sich eine sehr gute Idee. Ich möchte das aber in diesem Fall nicht so machen, a) weil ich nicht dort wohne (1–2 Stunden Fahrt je nach Verkehrslage) und b) weil der Zuständige einer der örtlichen Pfarrer ist (ich habe mich nachgefragt). Aus der eigenen Familie weiß ich, dass Pfarrer heute sehr wenig Zeit haben und auch kaum Zeit für solche Gespräche – ohne Terminvereinbarung sowieso nicht und mit Termin wird es auch schwierig. Wir leben – es geht um Württemberg – in den Zeiten des Pfarrplans, sprich der Personaleinsparungen, die zu einer endlosen Arbeitsbelastung führen. Am liebsten sind den meisten Pfarrern Nachfragen per E-Mail, daher will ich das versuchen. Du hast aber zweifellos recht, dass man das Seriöse nicht überbetonen sollte. ;–) --Aristeas (Diskussion) 19:44, 18. Okt. 2017 (CEST)
- Ich bin bei meinen Kirchenknipsereien mehrfach auf zufällig anwesende KüsterInnen, aber auch PastorInnen getroffen, die mich, nachdem ich die Sache mit Wikipedia erklärt hatte, einluden, doch auch drinnen zu fotografieren. Das waren freilich regelmäßig kleine, oft abgelegene Dorfkirchen, keine weltbekannten Monumente, die aber immer irgendwelche Besonderheiten hatten und trotz vielfältiger Finanzprobleme liebevoll gepflegt werden. Diese Leute sind - mit Recht - stolz auf ihre Kirchlein. Es hat nie Bedenken wegen der kommerziellen Nachnutzbarkeit der entstandenen Bilder gegeben, und ich lege durchaus Wert darauf, das deutlich zu erklären. Meine Erfahrung, auch bei anderen Denkmalknipsereien, wo Hausbesitzer das gerne untersagt hätten, ist, daß man mit sachlichen, korrekten Erklärungen weiter kommt als mit irgendwelchen Mauscheleien. Und, ja, das habe ich auch einmal einer herbeigerufenen Polizeistreife erklären können. Das war aber nicht bei einer Kirche ;-) --Smial (Diskussion) 21:41, 18. Okt. 2017 (CEST)
- Ich hatte bei Kircheninnenaufnahme bis jetzt auch noch nie echte Probleme. Die wollen in der Regel eben genau das was Martin erwähnt hat vermeiden. Die wollen keine Kamera Teams in der Kirche, die die Andacht der Kirchenbesucher stören. Und am kommerziell stört sie her das jemand anderes Geld damit verdient. Ich persönlich kann auch bei Fotos die ich mit CC-by-sa lizenzieren, ohne schlechtes Gewissen sagen „Nein ich verdienen kein Geld mit den Fotos“. Das und "Ja, sie können dann von allen unentgeltlich benutzt werden, auch von ihnen" war schon sehr oft der Türöffner, oft wurde ich dann sogar in Bereiche gelassen, wo der normale Kirchenbesucher gar nicht hin darf. Z.B. für die Aufnahme musst du im Chor stehen. Nach einer höflichen telefonischen Ansprache im Pfarramt kein Problem, ich musst einfach zu der Zeit in die Kirche, wo der Messner vor Ort war. Zu der Zeit der Reinigung der Kirche ist eh ein Zeitpunkt wo du als Fotograf auch aus Sicht des Pfarrers/der Kirchgemeinde keine Gläubigen störst. Das ist ein Vorschlag denn du machen kannst, damit zeigst du, dass du auf die Bedürfnisse der Kirchenbesucher nach Ruhe Rücksicht nehmen willst.--Bobo11 (Diskussion) 09:28, 19. Okt. 2017 (CEST)
- Ich bin bei meinen Kirchenknipsereien mehrfach auf zufällig anwesende KüsterInnen, aber auch PastorInnen getroffen, die mich, nachdem ich die Sache mit Wikipedia erklärt hatte, einluden, doch auch drinnen zu fotografieren. Das waren freilich regelmäßig kleine, oft abgelegene Dorfkirchen, keine weltbekannten Monumente, die aber immer irgendwelche Besonderheiten hatten und trotz vielfältiger Finanzprobleme liebevoll gepflegt werden. Diese Leute sind - mit Recht - stolz auf ihre Kirchlein. Es hat nie Bedenken wegen der kommerziellen Nachnutzbarkeit der entstandenen Bilder gegeben, und ich lege durchaus Wert darauf, das deutlich zu erklären. Meine Erfahrung, auch bei anderen Denkmalknipsereien, wo Hausbesitzer das gerne untersagt hätten, ist, daß man mit sachlichen, korrekten Erklärungen weiter kommt als mit irgendwelchen Mauscheleien. Und, ja, das habe ich auch einmal einer herbeigerufenen Polizeistreife erklären können. Das war aber nicht bei einer Kirche ;-) --Smial (Diskussion) 21:41, 18. Okt. 2017 (CEST)
Wie verfahren bei widersprüchlichen Angaben?
Konkret geht es um diesen Artikel in der Fachzeitschrift The Depositional Record. Die gesamte Zeitschrift ist Open Access und wird nach Angaben auf der entsprechenden Unterseite in der „Online Library“ des Verlags generell, ohne Einschränkungen unter der CC-BY-4.0-Lizenz vertrieben. Am Ende des Abstracts des besagten Artikels findet sich jedoch der Hinweis: „This article is protected by copyright. All rights reserved.“ Der gleiche Hinweis findet sich auch auf der letzten Seite des PDFs des Manuskriptes des vorab online publizierten Artikels. Kann ich die im Artikel befindlichen Abbildungen auf Commons hochladen oder nicht? --Gretarsson (Diskussion) 17:35, 26. Okt. 2017 (CEST)
- Nun ja, der Fehler machen ganz viele. CC-by ist eben nicht frei von Rechten, sondern die Urheberrechte bleiben auch dieser CC-Lizenz beim Urheber. Somit widerspricht sich This article is protected by copyright. All rights reserved., nicht der Angabe einer CC-by 4.0 Lizenz. Nur hast du bei einer CC-Lizenz schon ein -vom Urheber unterzeichnetes- Vertragsangebot für die Nutzung. Wenn du das Angebot in der Form nicht nutzen willst, ist das Werk allen anderen (nicht lizenzierten) Werken gleichgestellt. Frei Lizenz heist eben nicht frei von Rechten. Sondern das ein unterzeichneter Vertrag vorliegt, der ein freie (=unentgeltliche) Nutzung ermöglicht, der "Lohn" ist bei der CC-by eben Nennung des Urhebers.--Bobo11 (Diskussion) 17:58, 26. Okt. 2017 (CEST)
- Alle Rechte vorbehalten. --89.15.237.46 20:31, 26. Okt. 2017 (CEST)
- Irritierend ist für mich i.e.L. der Zusatz „all rights reserved“, der für mich sehr wohl in Widerspruch mit den in einer CC-BY-Lizenz eingeräumten Rechten steht (immerhin geht es auch um eine kommerzielle Nachnutzung!). Aber gut, vielleicht liegt es daran, dass es (für mich) ohnehin selbstverständlich ist, dass man den Urheber/Autor eines Werkes nennt, das man zitiert oder in irgend einer anderen Form für eigene Werke nutzt, das wird ja in den meisten Ländern auch vom „herkömmlichen“ Urheberrecht geregelt/gefordert (CC-BY-NC-Lizenzen sind damit m.E. in Deutschland und USA faktisch redundant). Ich habe ohnehin dazu tendiert das auf Commons hochzuladen, wollte nur mal eine zweite (und ggf. auch noch dritte und vierte) Meinung hören... --Gretarsson (Diskussion) 00:28, 27. Okt. 2017 (CEST)
- Das "all rights reserved" ist eigentlich schon lange nicht mehr notwendig (Im Gegensatz zu früher, wo nur solche Werke mit diesem Zusatz in der USA geschützt waren), aber es hält sich hartnäckig.--Bobo11 (Diskussion) 00:33, 27. Okt. 2017 (CEST)
- So ist es. Mit den wenigen Ausnahmen, die im verlinktem Artikel beschrieben werden. --89.15.239.161 07:20, 27. Okt. 2017 (CEST)
- Das "all rights reserved" ist eigentlich schon lange nicht mehr notwendig (Im Gegensatz zu früher, wo nur solche Werke mit diesem Zusatz in der USA geschützt waren), aber es hält sich hartnäckig.--Bobo11 (Diskussion) 00:33, 27. Okt. 2017 (CEST)
- Irritierend ist für mich i.e.L. der Zusatz „all rights reserved“, der für mich sehr wohl in Widerspruch mit den in einer CC-BY-Lizenz eingeräumten Rechten steht (immerhin geht es auch um eine kommerzielle Nachnutzung!). Aber gut, vielleicht liegt es daran, dass es (für mich) ohnehin selbstverständlich ist, dass man den Urheber/Autor eines Werkes nennt, das man zitiert oder in irgend einer anderen Form für eigene Werke nutzt, das wird ja in den meisten Ländern auch vom „herkömmlichen“ Urheberrecht geregelt/gefordert (CC-BY-NC-Lizenzen sind damit m.E. in Deutschland und USA faktisch redundant). Ich habe ohnehin dazu tendiert das auf Commons hochzuladen, wollte nur mal eine zweite (und ggf. auch noch dritte und vierte) Meinung hören... --Gretarsson (Diskussion) 00:28, 27. Okt. 2017 (CEST)
- Gretarsson, so ganz offensichtlich ist die Sache m.E. nicht, wie schon daran erkennbar ist, dass Creative Commons selbst mit dem Claim „some rights reserved“ wirbt – eben gerade in Abgrenzung zum „all rights reserved“ (https://creativecommons.org/faq/#what-does-some-rights-reserved-mean: “Creative Commons licenses offer creators a spectrum of choices between retaining all rights and relinquishing all rights (public domain), an approach we call ‘Some Rights Reserved.’”). Auch im Schrifttum wird „all rights reserved“ immer wieder als Ausdruck davon verstanden, dass dem Adressaten keine Nutzungs- bzw. Teilrechte zugestanden werden (etwa Mantz GRUR-Int 2008, 20, 23: „Mit Verletzung der Einschränkungen des Vertrags wandelte sich das Verhältnis aufgrund des Rückfalls der Rechte von einem ‚Some rights reserved‘ zu einem ‚All rights reserved‘.“) Tatsächlich rührt die Problematik m.E. von einem gewissen Bedeutungswandel der Phrase her. Die Bedeutung lag einmal darin, dass man sich bestimmte Rechte „vorbehalten“ musste, damit es sie überhaupt gab (vgl. Abschnitt 5 der Directions for securing Copyrights under the Revised Act of Congress which took effect 1st August, 1874, zit. nach Copinger, Law of Copyright, 2. Aufl. 1881, S. 727): “Any author may reserve the right to translate or to dramatise his own work. In this case notice should be given by printing the words ‘Right of translation reserved,’ or ‘All rights reserved,’ below the notice of copyright entry, and notifying the Librarian of Congress of such reservation, to be entered upon the record.”, eigene Hervorhebung). Man kann die Phrase m.E. auch weiterhin in dieser Nebenbedeutung verstehen – es mag ja sein, dass es irgendwo in der Welt (nicht-Bern-)Verwertungsrechte gibt, die man sich gleichsam vorbehalten will. So gelesen sind die Aussagen dann auch kompatibel – man beansprucht das Recht, um es dann zu lizenzieren; – und so darf man das dann m.E. auch interpretieren (harmonious-reading canon, wenn man so will). Gruß, — Pajz (Kontakt) 10:35, 29. Okt. 2017 (CET)
Benutzer:1rhb hat gestern sein Foto der Spielzeugfigur hochgeladen und bei Commons eingestellt. Da ich das urheberrechtlich problematisch sehe, habe ich das Bild aus dem Artikel entfernt und einen Dateiüberprüfungsauftrag bei Commons eingeleitet. Der Kollege sucht nun nicht selbst den Rat hier auf dieser Seite, sondern revertiert das Ganze und stellt das Foto wieder in den Artikel. Für das Revertieren gäbe es auch eine WP-Instanz, aber ich lege mehr Wert auf eine fachliche Begutachtung. Also, was tun? --Goesseln (Diskussion) 13:30, 31. Okt. 2017 (CET)
c:File:Luth 310s.jpg --1rhb (Diskussion) 01:38, 1. Nov. 2017 (CET)
Info:- Wie Gnom im gleichnamigen Abschnitt weiter oben sehe auch ich die Schutzanforderungen für erfüllt an. Genau genommen wird insofern gegen die Lizenzbedingungen verstoßen, weil für das abgebildete Werk keine Lizenz angegeben ist – nach der Erklärung des Hochladers ist die Fotografie unter CC-by-sa 4.0 verfügbar, zum abgebildeten Werk gibt es keine Angabe. An sich könnte man das Kunstwerk in dem Artikel zitieren (§ 51 UrhG) und vielleicht hat der Bildnutzer dies auch im Sinn, wenn er im Artikel bemerkt: „HINWEIS: Das Foto dient zur Illustration dieses Artikels“. Darauf können wir uns in den Wikimedia-Projekten für Bilder allerdings nicht stützen, weil die Bilder ja auch in ganz anderen Kontexten erscheinen (und im Übrigen nachnutzbar sein sollen). Ich sehe für die Verwendung des Bildes in Wikipedia vor diesem Hintergrund keine Grundlage. — Pajz (Kontakt) 14:12, 31. Okt. 2017 (CET)
- 1. Revertiert wurde hier nichts, 2. das Foto ist ein anderes, hat 3. eine kleinere Grösse und wurde 4. nicht auf Commons hochgeladen, 5. mit einem zusätzlichen Hinweis versehen, ...
- de:Datei:Luth315 xs.jpg --1rhb (Diskussion) 01:38, 1. Nov. 2017 (CET)
- Die Figur ist kein Kunstwerk, sondern ein kommerzielles Massenprodukt. Im speziellen Fall eine Montage aus verschiedenen Einzelteilen mit dem kindlichen Standard-Gesicht des Herstellers. Der Reformator erhält seine Erscheinung durch ein Polizei-Barett und einen Vampirumhang schon länger veröffentlichter Figuren. Wichtigstes Attribut ist die in zwei Versionen erhältliche Luther-Bibel, die ihre Vorlage im Wittenberger Denkmal hat. Bei Abfrage der Datenbanken des Patentamtes sind keine besonderen Schutzrechte zu ermitteln.
- Hier geht es um ein Fotos eines Massenproduktes, das keine besondere Schöpfungshöhe hat und NICHT um ein Plagiat der Figur, - oder eine künstlerische Einbindung der Figur in KZ-Szenen (vgl. LEGO).
- Die Größe des Fotos erlaubt keine weitere Nutzung in Print-Medien. --1rhb (Diskussion) 22:20, 31. Okt. 2017 (CET)
Info:
- Da das Urheberrecht kein Registerrecht ist, sind die DPMA-Datenbanken insoweit naturgemäß unergiebig. Auch kommerzielle Massenprodukte sind nicht selten Werke der bildenden oder, wie hier, der angewandten Kunst. Speziell zu Playmobil-Figuren gibt es, wie ich sehe, auch bereits entsprechende Rechtsprechung, namentlich LG Nürnberg-Fürth, Urt. v. 28.10.1994, 3 O 3342/93 = GRUR 1995, 407 – playmobil-Figur (Schutz der sog. Playmobil-Grundfigur als Werk der angewandten Kunst bejaht). Gruß, — Pajz (Kontakt) 22:37, 31. Okt. 2017 (CET)
- Danke für die unaufgeregte Diskussion und dass das Foto während des Jubiläumstags im Artikel verbleiben konnte.
- Nach Ablauf des 31. Okt. habe ich die Abbildung des Fotos aus dem Artikel entfernt.
- Ich werde am Donnerstag zwei grössere (nachnutzungstaugliche) Fotos hochladen, GEOBRA/Playmobil anmailen und eine Freigabe über OTRS erbeten. (Dann könnten die Minis gerne gelöscht werden). Gruss, --1rhb (Diskussion) 01:38, 1. Nov. 2017 (CET)
- Da das Urheberrecht kein Registerrecht ist, sind die DPMA-Datenbanken insoweit naturgemäß unergiebig. Auch kommerzielle Massenprodukte sind nicht selten Werke der bildenden oder, wie hier, der angewandten Kunst. Speziell zu Playmobil-Figuren gibt es, wie ich sehe, auch bereits entsprechende Rechtsprechung, namentlich LG Nürnberg-Fürth, Urt. v. 28.10.1994, 3 O 3342/93 = GRUR 1995, 407 – playmobil-Figur (Schutz der sog. Playmobil-Grundfigur als Werk der angewandten Kunst bejaht). Gruß, — Pajz (Kontakt) 22:37, 31. Okt. 2017 (CET)
- 1rhb, das ist wohl kaum Sinn der Sache. Solange die Figuren nicht entsprechend lizenziert sind, solltest du sie logischerweise auch nicht hochladen. — Pajz (Kontakt) 20:09, 1. Nov. 2017 (CET)
- Richtig, 1rhb: Bitte erst lizenzieren und dann hochladen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 12:56, 3. Nov. 2017 (CET)
weitere Stärkung des Eigentumsrechts gegen Foto-Nachnutzung
Bis zum BGH-Urteil von 2010 zur kommerziellen Nutzung von Fotos öffentlich zugänglicher Schloßparks in Preussen herrschte bei vielen von uns ja die Neigung, bei Fotoaufnahmen die Relevanz der Rechte des Eigentümers ("Hausrecht") - gegenüber dem Urheberrecht - eher gering zu schätzen, so à la dass es nur den Fotografen betreffe und man könne entsprechende Bilder halt ggf. per Wegwerfnutzerkonto hochladen. Nun gibt es ein weiteres Urteil, das bestimmte Nachnutzungen verbietet, wenn keine Genehmigung des Eigentümers vorliegt.
Das LG Köln hat kürzlich die Verwendung von Foto/Filmaufnahmen aus dem Innenraum und vom Dach des Kölner Doms aus zu "politischen Zwecken" auf Antrag der Verfügungsklägerin (wohl das Domkapitel) verboten. Beklagt war in diesem Fall eine vermutlich rechtspopulistische Gruppierung, die die Fotos in Zusammenhang mit den Ereignissen in der Silvesternacht 2015/16 auf Facebook und Youtube verwendet hatte. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Quellen: heise, LG-Pressemeldung, Volltext des LG-Urteils. --Túrelio (Diskussion) 21:17, 24. Okt. 2017 (CEST)
- Danke für den Hinweis. Da möchte ich nochmal die Vorlage Hausrecht bewerben... Turelio, die einschlägigen Seiten auf Commons, die in der Vorlage verlinkt sind, sollten vielleicht auch mal auf Aktualität geprüft werden? --Martina Disk. 00:29, 25. Okt. 2017 (CEST)
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, und wir sollten uns hier freien Inhalten verpflichtet fühlen. --Historiograf (Diskussion) 15:45, 6. Nov. 2017 (CET)
Ich bin nicht sicher, ob dieses Bild die Kriterien von PD-alt/PD-alt-100 erfüllt, da weder sein Alter noch der Urheber ermittelt werden kann. Der Hochlader hatte es per E-Mail zugeschickt erhalten, aber es ist (in ähnlicher Form) auch auf dem Internet zu finden, z.B. unter http://www.bordercolliemuseum.org/BCCousins/EuropeWestern/Germany.html oder http://www.schafpudel.eu/Alte_Bilder.htm. --Leyo 14:45, 24. Okt. 2017 (CEST)
Logo der WHO-EMT-Initiative
Liebe Wikipedia-Urheberrechtsgelehrten,
kann mir jemand sagen, ob es urheberrechtliche Bedenken bei der Extraktion des Logos der WHO-EMT-Initiative gibt? (hier Titelseite linke untere Ecke)
Das Emergency Medical Team, kurz EMT, ist eine Initiative zur Klassifizierung nationaler und internationaler Katastrophenhelfer durch die Weltgesundheitsorganisation (WHO). In Deutschland haben Die Johanniter sowie der Arbeiter-Samariter-Bund bereits dieses Zertifikat erhalten, andere Organisationen befinden sich im Prozess, und ich denke über einen Artikel in wp.en und wp.de nach.
Herzlichst --Manuel Heinemann (Diskussion) 17:57, 24. Okt. 2017 (CEST)