Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2020/04
Spricht irgendwas dagegen die hier zu ergänzen? Datei:Siteviews-20200126-20200326.png müsste sonst offenbar hier gelöscht werden. Habitator terrae 01:07, 2. Apr. 2020 (CEST)
- Die Lizenz ist falsch bzw. auf die Datei nicht passend. Hier geht es um Ergebnisse der Verwendung einer Software, deren GUI nach menschlichem Ermessen gemeinfrei ist. Wenn Du die von dir erzeugte Datei unter die CC-BY(-SA) (such dir eine lokal passende aus), würde das passen. Нактаффэ 09:04, 2. Apr. 2020 (CEST)
- Ich stimme Syrcro zu. Wenn man in diesem standardmässigen Balkendiagramm überhaupt Schöpfungshöhe erkennen will, dann ist es doch nicht Bestandteil der Software und steht nicht unter deren Lizenz, sondern kann von dem, der das Diagramm gemacht hat, unter eine frei gewählte freie Lizenz gestellt werden. Analogie: Wenn ich ein Bild zeichne, ist das nachher mein Bild, dessen Lizenzierung mir freisteht, egal ob ich das mit Buntstift auf Papier oder mit MS Paint gemacht habe. Gestumblindi 12:19, 2. Apr. 2020 (CEST)
- Ich sehe da keine SH. Aber so ein simples Diagramm können wir auch ganz einfach nachbauen, wenn es sein muss. -- Chaddy · D 13:55, 2. Apr. 2020 (CEST)
Nach den drei in die gleiche Richtung gehenden Einschätzungen, habe ich das mal in eurem Sinne geändert. Habitator terrae 14:00, 2. Apr. 2020 (CEST)
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Cross-wiki upload filter
Hallo Wikipedia, ich bin seit heute "neu" als Autor versuche verschiedene Fotos für einen Artikel hochzuladen, aber ich werde ständig ermahnt die Fotos wären nicht meine. Ich habe sie aber alle eigenhändig fotografiert. Danke für die Hilfe. VG Mathias (nicht signierter Beitrag von Mathias Fege, Korfu (Diskussion | Beiträge) 15:51, 6. Apr. 2020 (CEST))
- Probier es mal mit dem Hochlade Assistenten auf Commons: [1] Gruß --Oesterreicher12 (Diskussion) 17:53, 6. Apr. 2020 (CEST)
Spezial:Diff/198585744 --Oesterreicher12 (Diskussion) 18:52, 6. Apr. 2020 (CEST)
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Das Foto habe ich heute aus dem Bestand der Stabi Berlin entnommen, weil ich es grad mal für einen Personenartikel brauchen könnte. Da dort kein Urheber genannt ist, habe ich es als unknown|author und Bild-PD-alt-100 hier bei WP:de hochgeladen, Commons mit 120 Jahren kommt noch nicht in Betracht. Nun steht bei der Stabi allerdings CC BY-NC-SA 4.0, also NC. Wollen wir diese Entscheidung der Stabi respektieren? Und mithin das Foto hier wieder löschen? Oder wissen wir es besser? Und lassen es auf eine Meinungsverschiedenheit mit der Stabi ankommen? Vielleicht liegt uns ja auch etwas an einer guten und reibungslosen Zusammenarbeit mit der Stabi, die will ich nicht stören. Oder alles ganz anders? --Goesseln (Diskussion) 14:05, 1. Apr. 2020 (CEST)
- Um ein Foto unter eine Lizenz wie hier die CC BY-NC-SA 4.0 stellen zu können, muss man die Rechte am Bild haben. Die Stabi geht also davon aus, dass das hier der Fall ist, dass das Foto also erstens noch geschützt und sie zweitens die Rechteinhaberin ist. Das ist durchaus möglich, wenn das Foto z.B. aus dem Nachlass eines Fotografen stammt, dessen Erben der Bibliothek ausdrücklich die Rechte übertragen haben. Sowas kommt vor. Dann müsste sie aber eigentlich auch den Fotografen kennen und nennen können... Eine Option wäre es natürlich, dass du die Stabi einfach fragst, worauf diese Lizenz basiert, und ob sie sich evtl. auch eine ohne "NC" vorstellen könnten, dann wäre es gar commonstauglich... Gestumblindi 21:45, 1. Apr. 2020 (CEST)
- Es kann aber auch einer der häufigen Fälle einer Schutzrechtsberühmung sein. -- Chaddy · D 21:49, 1. Apr. 2020 (CEST)
Bilder auf offiziellem Wiener Geschichtewiki (erl.)
Die Seite https://www.geschichtewiki.wien.gv.at/ ist ein Service der Stadt Wien zur Beschreibung der Geschichte Wiens. Texte und Bilder dort sind gemäß Impressum unter der CC BY-NC-ND 4.0 veröffentlicht. Kann man sich hinreichend darauf verlassen, dass diese Lizenzierung korrekt ist, und problemlos Bilder von dort hochladen? Anlassfall ist das Bild von Heinrich Drimmel. --KnightMove (Diskussion) 02:34, 13. Apr. 2020 (CEST)
- Ob die Lizenzierung korrekt ist weiß ich nicht. Die Lizenz CC BY-NC-ND 4.0 ist aber nicht mit Wikipedia oder Commons kompatibel. Die Lizenz verbietet die kommerzielle Weiternetzung (NC) sowie die Bearbeitung (ND) der Werke - beides muss aber erlaubt sein, um Dateien hier hochladen und nutzen zu können. -- Chaddy · D 03:37, 13. Apr. 2020 (CEST)
- Ok, danke. --KnightMove (Diskussion) 09:47, 13. Apr. 2020 (CEST)
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Schloss Walkersdorf, die übrigen Versionen nach der Versionslöschung
Liebe Kollegen, wir sind hier auf eine Meinungsverschiedenheit gestoßen, die ich gern durch Eure dritte Meinung klären lassen möchte. Ich pack die Diskussion einfach mal hierhin, dort sind unser aller Meinungen vertreten. Vielen Dank schon mal – Doc Taxon • Disk. • Wikiliebe?! • 00:38, 5. Apr. 2020 (CEST)
Hallo, da du meinen URV-Hinweis zurückgesetzt hast: Bitte mach dir doch die Mühe und sieh dir die Erstversion des Artikels an. Benutzer:Wachauer hat den kompletten Aufsatz zu dem Schloss von hier per copy-paste in wikipedia eingestellt, und hat dann selber so viel gekürzt, dass du nun, in der aktuellen Fassung, keine URV mehr festgestellt hast.--Niki.L (Diskussion) 15:47, 3. Apr. 2020 (CEST)
- Jupp, ich schau nachher noch mal, versprochen! – Doc Taxon • Disk. • Wikiliebe?! • 17:03, 3. Apr. 2020 (CEST)
- Wenn der Text gekürzt wurde, wie ist er kein Original mehr.Niki.L ist er kein Original mehr. Danke Doc Taxon für die Rückgängigmachung. --Wachauer (Diskussion) 18:24, 3. Apr. 2020 (CEST)
- Kürzen ändert aber nicht daran, daß wörtliche Übernahmen, hier sechs von den sieben Zeilen Inhalt, eine URV darstellen. Lediglich die radikale Zusammenfassung der Besitzgeschichte ist eine eigenständige Formulierung. --Enzian44 (Diskussion) 20:41, 3. Apr. 2020 (CEST) PS. Ich habe da kein spezifisches Interesse und bin nur darauf gestoßen, weil ich im Abschnitt zuvor etwas eingetragen habe.
- Wenn der Text gekürzt wurde, wie ist er kein Original mehr.Niki.L ist er kein Original mehr. Danke Doc Taxon für die Rückgängigmachung. --Wachauer (Diskussion) 18:24, 3. Apr. 2020 (CEST)
{erledigt|Der Fall war schon mit einer Versionslöschung abgeschlossen – Doc Taxon • Disk. • Wikiliebe?! • 20:52, 3. Apr. 2020 (CEST)}
@Doc Taxon:Die nützt doch nichts:
- Artikel: Die Siedlung „Waltprehstorf“ erscheint erstmals 1250/60. Das Göttweiger Urbar nennt 1302/22 „Tiemo de Walkersdorf“ und „dominus Ulricus de Radeprunn de Walkersdorf“.
- Vorlage: Die Siedlung „Waltprehstorf“ erscheint erstmals 1250/60. Das Göttweiger Urbar nennt 1302/22 „Tiemo de Walkersdorf“ und „dominus Ulricus de Radeprunn de Walkersdorf“.
- Artikel: Walkersdorf liegt in der Niederung des Kamps, knapp 1 km nordwestlich von Etsdorf am Kamp. Der heutige, einen Ehrenhof bildende, dreiflügelige, zweigeschoßige Bau stammt aus dem Ende des 18. Jahrhunderts. Die zur Siedlung gewandte Hauptfront zeigt klassizistische Bauelemente, die den sonst sehr nüchternen, modern umgeformten Bau akzentuieren. Er beherbergt heute Wohnungen, ein Weingut und ein Heurigenlokal.
- Vorlage: Walkersdorf liegt in der Niederung des Kamps, knapp 1 km nordwestl. von Etsdorf am Kamp. … Der heutige, einen Ehrenhof bildende, 3-flügelige, 2-gesch. Bau stammt aus dem E. d. 18. Jhs. Die zur Siedlung gewandte Hauptfront zeigt klassizistische Bauelemente, die den sonst sehr nüchternen, modern umgeformten Bau akzentuieren. Er beherbergt heute Wohnungen, ein Weingut und ein Heurigenlokal.
Das hat mit geringer Schöpfungshöhe nichts zu tun, das ist eine Kopie 1:1 eines urheberrechtlich geschützten Textes. Das könnte allenfalls als Zitat angehen. --Enzian44 (Diskussion) 00:34, 4. Apr. 2020 (CEST)
- Japp, hier liegt die teilweise Textübernahme der Vorlage jetzt unterhalb der Schöpfungshöhe. Bei einfachen technischen Beschreibungen geht es noch einmal ein Stückchen nach unten. – Doc Taxon • Disk. • Wikiliebe?! • 01:03, 4. Apr. 2020 (CEST)
- Ohne den geringsten Versuch der Umformulierung? Wenn das so ist, dann sollten wir nicht weiterhin behaupten, daß wir gegen URV vorgehen. Plagiat ist Plagiat. --Enzian44 (Diskussion) 19:29, 4. Apr. 2020 (CEST)
- Das sehe ich völlig genauso wie @Enzian44: und @Niki.L: . Es handelt sich m.E. um ein eindeutiges Plagiat des Users Wachauer. Die faule Ausrede dieses ertappten Plagiators kann keinsfalls Vorlage für eine Entscheidung sein. Deine Erfahrung, Doc Taxon, sollte Dir sagen, dass jemand, der bei einer URV ertappt ist, das immer bestreitet. Niki.L hatte darauf hingewiesen, dass Wachauer den Text soweit gekürzt hatte, dass Du die URV nicht bemerkt hast. Du hattest das wohl nicht richtig gelesen. Die URV existiert nach wie vor, wie Enzian 44 bewiesen hat. Ich glaube, Du hast in diesem Fall eine Fehlentscheidung getroffen, geschätzter Doc Taxon. Bitte setze den URV Baustein wieder ein. --Orik (Diskussion) 00:01, 5. Apr. 2020 (CEST) PS. Kannst Du bitte Dein Erledig-Zeichen oben erst mal wieder wegnehmen? Sonst landet der Hauptteil dieser Angelegenheit im Archiv.
- Ohne den geringsten Versuch der Umformulierung? Wenn das so ist, dann sollten wir nicht weiterhin behaupten, daß wir gegen URV vorgehen. Plagiat ist Plagiat. --Enzian44 (Diskussion) 19:29, 4. Apr. 2020 (CEST)
- Da es mehr ein Fall inhaltlicher Beurteilung von Geschichtsschreibung ist und schon zwei Mitglieder der Redaktion Geschichte involviert sind, habe ich den Fall dort vorgetragen.[2] Gruß --Orik (Diskussion) 09:17, 5. Apr. 2020 (CEST)
- @Orik: hier geht es nicht um inhaltliche Fragen, sondern ob die vermeintlich urheberrechtsverletzenden Teile im Artikel eine entsprechende Schöpfungshöhe aufweisen, um nach §2 II UrhG als Werk und somit überhaupt als Gegenstand des Urheberrechtsgesetzes zu gelten. – Doc Taxon • Disk. • Wikiliebe?! • 13:05, 5. Apr. 2020 (CEST)
- Nochmals danke an Doc Taxon, dass er für mich eine Lanze bricht. Ich habe im vorigen Sommer einige Burgen und Ruinen im Waldviertel erwandert und die Bilder und eine Beschreibung hochgeladen. Zumeist habe ich auf den einschlägigen Burgenseiten Burgen Austria, EBITDAT und NÖ Burgen passende Texte gefunden, die ich zusammengefasst habe. Ich weiß aus meiner beruflichen Tätigigkeit zu zitieren, nur leidet die Lesbarkeit darunter, weshalb ich in meinen Wikipediaartikeln den wissenschaftlichen Zitatregeln nur in Ausnahmefällen folge.
- Ich finde die Vorgehensweise von Niki.L den Text einfach zu löschen nicht mit dem Geist einer Plattform, in der man freiwillig mitarbeitet, vereinbar. Ein Hinweis auf der Diskussionsseite des Schlosses oder meiner Benutzerdiskussionsseite und ich hätte eine Änderung vorgenommen.
- Die Bezeichnung "Täter" auf der Diskussionsseite WP:Redaktion Geschichte durch Orik erinnert mich an das von Hannes 24 zitierte Scherbengericht.
- Wenn die Diskussion geführt werden soll, würde ich die Diskussionsseite des Portal:Burgen und Schlösser empfehlen, denn den Fehler den ich mache machen vermutlich mehre Autoren von Burgenseiten.--Wachauer (Diskussion) 17:50, 5. Apr. 2020 (CEST)
- @Wachauer: Danke für deine Rückmeldung, in der du meinst, ich hätte dich auf deiner Benutzerdiskussion auf die URV hinweisen sollen, und du hättest dann selber eine entsprechende Änderung vorgenommen. Damit wird klar, dass du noch nicht verstanden hast, wo das Problem mit deinen URVs besteht. Kein Problem, das mussten wir alle einmal lernen; also: Jede Version eines wikipedia-Artikels kann von jedem Benutzer über die Versionsgeschichte aufgerufen werden, und darf von jedem Benutzer unter Berücksichtigung der wikipedia-Lizenzen weiter benutzt und veröffentlicht werden. Daher muss jede Version eines wikipedia-Artikels frei von URV sein.
- Wie es unter WP:Urheberrechte beachten heißt, „versicherst“ du „bei jedem Bearbeitungsvorgang, dass du den Text selbst verfasst hast, dass er gemeinfrei ist oder dass der Rechtsinhaber der Lizenzierung unter der CC-BY-SA und der GNU-FDL zugestimmt hat.“ Das ist übrigens genau der Text, der auch am unteren Bildschirmrand steht, wann immer du in wikipedia etwas abspeicherst. Daran hast du dich nicht gehalten. Du bist bei diesem Artikel (und teils auch bei anderen "deiner" Artikel) so vorgegangen, dass du einen Text, den du irgendwo im Internet gefunden hast, per copy-paste als Erstversion deines Artikels übernommen und in wikipedia abgepeichert und erst dann den Artikel zusammengekürzt hast. Diese Vorgehensweise ist nicht zulässig. Solche Zwischenschritte kannst du irgendwo auf deiner PC-Festplatte abspeichern, aber nicht in wikipedia. Du kannst das auch gar nicht selber in wikipedia im Nachhinein reparieren, da du als Nicht-Admin gar nicht die Rechte besitzt, die Erstversion des wikipedia-Artikels im Nachhinein so zu löschen, dass der Inhalt auch über die Versionsgeschichte nicht mehr aufzurufen wäre.
- Entschuldige, wenn ich das so hart formuliere; ich mache das nur deshalb, weil ich dir vertraue, dass du daraus etwas lernst: "Gegen den Geist dieser Plattform verstoßen" (wie du es oben mir vorwirfst) hast in diesem Fall du, nicht ich. Es ist völlig unstrittig, dass die von dir abgespeicherten ersten Versionen dieses Artikels daher von einem Administrator gelöscht werden mussten. DocTaxon hat das nach meinem Antrag (und zusätzlichem Hinweis auf seiner Diskussionsseite) auch tatsächlich gelöscht; ein Blick in die Versionsgeschichte des Artikels zeigt dir das.
- Das einzige, was noch strittig ist: ob deine Kürzungen des Textes ausreichend waren, dass die aktuelle Version des Artikels URV-frei ist, oder nicht. Nun: auch nach bloßen Kürzungen (also wenn man zB jeden zweiten Satz aus einem Text rausstreicht) besteht im Normalfall immer noch eine URV. Nicht Kürzungen, sondern Umformulierungen wären nötig, um URV zu vermeiden. lg, --Niki.L (Diskussion) 21:26, 5. Apr. 2020 (CEST)
- @Orik: hier geht es nicht um inhaltliche Fragen, sondern ob die vermeintlich urheberrechtsverletzenden Teile im Artikel eine entsprechende Schöpfungshöhe aufweisen, um nach §2 II UrhG als Werk und somit überhaupt als Gegenstand des Urheberrechtsgesetzes zu gelten. – Doc Taxon • Disk. • Wikiliebe?! • 13:05, 5. Apr. 2020 (CEST)
Logo
Hallo! Wäre es erlaubt dieses Logo hier hochzuladen? Weist es eine Schöpfungshöhe auf? VG --FelixL. (Diskussion) 12:43, 17. Apr. 2020 (CEST)
- Dieses Logo hat keine Schöpfungshöhe. Du kannst es hochladen. -- Chaddy · D 16:32, 17. Apr. 2020 (CEST)
- @Chaddy:Soll ich das dann hier oder bei Commons hochladen? VG --FelixL. (Diskussion) 17:52, 17. Apr. 2020 (CEST)
- Das Logo sollte eigentlich auch auf Commons gehen. Bei Logos rate ich aber immer dazu, sie lieber lokal hochzuladen, da auf Commons Logos gerne mal gelöscht werden. -- Chaddy · D 17:57, 17. Apr. 2020 (CEST)
- Ok danke. Ich versuche es erstmal auf Commons, da dieses Bild dort auch nicht gelöscht wurde. --FelixL. (Diskussion) 19:58, 17. Apr. 2020 (CEST)
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Logo Heinsberg-Studie
Das ist glaube ich das dritte mal in 10 Jahren, dass ich eine Datei hochlade. Datei:Logo Heinsberg-Studie.jpg Warum sagt mir der eine Kasten, ich soll es nach Commons hochladen, und der andere Kasten sagt mir, genau das soll ich nicht tun? --Rennrigor (Diskussion) 23:39, 11. Apr. 2020 (CEST)
- Auf Commons werden nur sehr simple Logos akzeptiert, weshalb es dort häufig zu Problemen kommt. Der obere Kasten wiederum verweist auf eine geänderte Rechtslage in Deutschland vor einigen Jahren, gemäß der die Hürde für Schutzwürdigkeit herabgesenkt wurde. Welche Auswirkungen das genau hat ist in der Fachwelt und ganz besonders auch in der deutschsprachigen Wikipedia umstritten. Irgendwer hielt es dann für eine gute Idee, in dem Kasten lieber den Upload nach Commons zu empfehlen (natürlich geht das aber nur bei den vorhin angesprochenen sehr simplen Logos), was nun aber zu Verwirrung führt. -- Chaddy · D 00:28, 12. Apr. 2020 (CEST)
Fotos von Alltagsgegenständen
Gibt es Einschränkungen für Fotos von kommerziell produzierten Alltagsgegenständen? Commons ist voll von Fotos von industriell hergestellten Gegenständen, die natürlich alle von einer Firma hergestellt und von irgendeiner Person designt wurden. Gehe ich richtig davon aus, dass das erlaubt ist, solange das Einzelobjekt kein Kunstwerk darstellt (oder beispielsweise mit einem noch geschützten Kunstwerk bedruckt ist oder Ähnliches)? Die Rede ist nicht von Designer-Unikaten, sondern von massenproduzierten Waren. Ich frage für einen Wettberwerb; die berechtigte Frage kam hier auf. Ich habe mehrere etwas ältere Diskussionen zu dem Thema gelesen und die allgemeine Auffassung schien zu sein, dass das geht, aber ich möchte mich vergegewissern, damit der Wettbewerb nicht in einem Drama endet. --Mushushu (Diskussion) 10:59, 8. Apr. 2020 (CEST)
- Auch Alltagsgegenstände können urheberrechtlich geschützt sein, wenn die Gestaltung erstens individuell/künstlerisch/persönlich/kreativ ist und zweitens diese Individualität/dieser künstlerische Gehalt/die Persönlichkeit/die Kreativität ausreichend neu/anders im Vergleich zu zuvor geschaffenen Gestaltungen ist. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 14:20, 8. Apr. 2020 (CEST)
- Was bei industriellen Massenprodukten allerdings nur selten der Fall ist. Letztlich kommt es auf den Einzelfall an. -- Chaddy · D 16:58, 8. Apr. 2020 (CEST)
- Die Massenproduktion steht nicht direkt im Widerspruch zur Schöpfungshöhe. Auch bei hoher Auflage bleiben Urheberrechte erhalten. Bei Fotos von Alltagsgegenständen könnte der Erschöpfungsgrundsatz des § 17 Abs. 2 UrhG helfen, der jedenfalls beim Vertrieb greift. Waren verkaufen sich deutlich besser, wenn das Produkt abgebildet ist. Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs kann daher der Inhaber eines Urheberrechts „einen Wiederverkäufer, der gewöhnlich Artikel der gleichen Art, aber nicht unbedingt gleicher Qualität wie die geschützten Waren vertreibt, nicht daran hindern […], diese im Rahmen der für seine Branche üblichen Werbeformen zu benutzen, um der Öffentlichkeit den weiteren Vertrieb anzukündigen, sofern nicht erwiesen ist, dass die Benutzung dieser Waren ihren Ruf im konkreten Fall erheblich schädigt“ (EuGH GRUR Int. 1998, 140 (144) – Dior/Evora; zitiert nach Wandtke/Bullinger/Heerma, 5. Aufl. 2019, UrhG § 15 Rn. 38). Ob man diesen Gedanken auch auf Veröffentlichung hier übertragen kann, konnte ich noch nicht klären.--Lapp (Diskussion) 20:30, 8. Apr. 2020 (CEST)
- Natürlich steht Massenproduktion nicht direkt im Widerspruch zur Schöpfungshöhe. Massenprodukte basieren allerdings meist lediglich auf vorbekannten Designelementen und nur auf sehr geringer eigener kreativer Leistung. Oft sind es auch einfach derart simple, grundlegende Formen, dass sie ohnehin nicht schützbar sind. In den meisten Fällen kann man da SH verneinen. Aber natürlich nicht immer. Deshalb schrieb ich ja, dass da eine Einzelfallentscheidung sinnvoll wäre. -- Chaddy · D 23:22, 8. Apr. 2020 (CEST)
- Du hast Recht @Chaddy --Lapp (Diskussion) 10:01, 9. Apr. 2020 (CEST)
So, als erstes Beispiel: Datei:Rosen-Eierbecher.jpg. -- Quedel Disk 17:51, 9. Apr. 2020 (CEST)
- Aber das hat einen anderen Grund, oder? Dieses Bild wird nicht beanstandet, weil der Urheberrechtsschutz des Eierbechers den Upload nicht erlaubt, sondern weil unzureichende Angaben zum Urheberrecht am Foto gemacht wurden. Oder sehe ich das falsch? --Mushushu (Diskussion) 19:51, 9. Apr. 2020 (CEST)
- Das Foto ist ein Duplikat von Datei:Drei antike Eierbecher „Rote Rose“.jpg (noch ein Duplikat). Da die Commons-Version korrekt lizenziert ist können die beiden lokalen Duplikate einfach gelöscht werden.
- Mit Hilfe der beiden Duplikate erfährt man nun, dass es sich um Eierbecher vom Typ „Rote Rose“ der Firma Meissen handelt. Auf dieser Seite der Firma (ich kann nicht zum entsprechenden Abschnitt direkt verlinken, bitte am besten einfach per Suchfunktion nach "Meissener Rose" suchen) erfährt man wiederum, dass das Rosenmotiv „Meissener Rose“ seit der Biedermeierzeit in Verwendung ist. Das Motiv ist also wohl nicht mehr geschützt, falls es immer noch dasselbe wie im 19. Jahrhundert ist (so interpretiere ich aber den Beschreibungstext). Den Eierbecher selbst sehe ich auch nicht als geschützt an, das ist schon eher eine Standardform, wie man sie auch von antiken Kelchen kennt (diese sollen wollen auch imitiert werden). -- Chaddy · D 20:39, 9. Apr. 2020 (CEST)
Wie sieht es denn zB. mit solch einem (vermutlichen) Einzelstück aus: Datei:Zielfernrohr aus Damaszener Stahl.jpg. Vom äußeren Erscheinungsbild ein üblicher Aufbau eines Fernrohrs. Durch die Maserung vermutlich ein einmaliges Stück. Handelt es sich um ein Kunstwerk bzw. hat Schöpfungshöhe und kann daher nicht ohne Genehmigung des Schmieds veröffentlicht werden? Das müsste dann ja zB. auch auf jedes Damastmesser zutreffen, welches aussieht wie jedes andere Messer, aber "einmalige" Musterung zeigt.--Fornax (Diskussion) 08:42, 10. Apr. 2020 (CEST)
- Mir fehlt da leider das technische Wissen, aber der Artikel Damaszener Stahl (ich hab ihn nicht ganz gelesen) legt nahe, dass die Musterung technisch bedingt ist, also durch den Herstellungsprozess des Stahls von ganz alleine entsteht? Wenn dem so ist, ist das Muster ja keine kreative Leistung desjenigen, der das Objekt angefertigt hat. -- Chaddy · D 17:29, 10. Apr. 2020 (CEST)
Puh, ich finde das nach wie vor schwer bis unmöglich zu beurteilen. Ich danke euch aber allen für eure Einschätzungen auf diesem schwierigen Feld! --Mushushu (Diskussion) 23:19, 12. Apr. 2020 (CEST)
Titelseite einer Zeitung
Wäre das Hochladen einer Abbildung der Seite 1 einer Zeitung (nur Text, keine Fotos) aus dem Jahr 1966 URV? Wäre das Hochladen einer Abbildung ihres Zeitungskopfes (mit/ohne Headline) URV? Gruß, --Gerbil (Diskussion) 16:29, 24. Apr. 2020 (CEST)
- Zu 1: Ja, eindeutig (70 Jahre nach Tod der Verfasser erforderlich). Zu 2: Eher nicht, es sei denn bei Erreichen von Schöpfungshöhe. --2003:E7:BF17:1766:74BD:2A1B:89B6:F3EC 16:32, 24. Apr. 2020 (CEST)
- Zu 1. Wenn der Text keine SH hat, ginge es. Aber ich nehme mal an, dass er wohl SH hat. -- Chaddy · D 17:38, 24. Apr. 2020 (CEST)
- Danke, dann beschränke ich mich auf den Kopf. --Gerbil (Diskussion) 19:15, 24. Apr. 2020 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gerbil (Diskussion) 19:15, 24. Apr. 2020 (CEST)
the Mallorca Files (hier erl.)
Guten Tag,
mein gerade erstellter Artikel zur Serie "The Mallorca Files" mit einer zitierten Kurzerklärung (Quellenhinweis : zdf - Link) sowie einer selbst recherchierten Episodenübersicht (Originaltitel, deutscher Titel, Erstausstrahlung...) wurde mit dem Hinweis "Urheberrechtsverletzung" gelöscht.
Worin ist das bitte begründet?
Mit freundlichen Grüßen
Daniel (nicht signierter Beitrag von Meernetz (Diskussion | Beiträge) 18:06, 24. Apr. 2020 (CEST))
- Hier falsch, bitte ggf. WP:Löschprüfung aufsuchen. XenonX3 – (☎) 18:16, 24. Apr. 2020 (CEST)
- Das ist URV, weil wörtlich von der ZDF-Website kopiert. --Gerbil (Diskussion) 19:17, 24. Apr. 2020 (CEST)
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Unter [3] habe ich Bilder zur Ilustration des Artikel gefunden. Im rechten Teil stehen Hinweise zum Copyright der Bilder. Darf ich die Bilder auf Wikipedia/Commons hochladen? Was muss alles angegeben werden?--Salino01 (Diskussion) 12:03, 12. Apr. 2020 (CEST)
- Das ist eine NC-Lizenz (kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet) und somit nicht mit Wikipedia/Commons kompatibel. Einzelne Fotos, die ich da auf der Seite sehe, könnten aber aufgrund ihres Alters gemeinfrei sein. Das müsste man jedoch im Einzelfall bewerten. -- Chaddy · D 14:40, 12. Apr. 2020 (CEST)
Darf das Bild https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Saluti_da_Bettola_di_Caprigliola.jpg in der deutschen Wikipedia benutzt werden?--Salino01 (Diskussion) 19:26, 13. Apr. 2020 (CEST)
- Da es offenbar von 1914 und damit mehr als 100 Jahre alt ist und der Fotograf unbekannt ist, theoretisch ja. Hast du versucht herauszufinden, wer der Fotograf ist? -- Chaddy · D 20:34, 13. Apr. 2020 (CEST)
Bilder der faschistischen Todeslager in Libyen (1930–1933)
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bräuchte im Rahmen meiner Artikelarbeit zur „Rückeroberung Libyens“ durch das faschistische Italien Hilfe beim Hochladen von Bildern der dort von den italienischen Faschisten erbauten Todeslager. Es geht konkret um die fünf Bilder hier, die allesamt aus folgendem Buch stammen:
- Rodolfo Graziani: Cirenaica pacificata. Milano 1932.
Die Seitenangaben befinden sich auf der Website. Ich hätte diese Bilder alle gerne in einem möglichst großen Format und eine möglicht guten Qualität. Außerdem möchte ich die Bilderrechte klären. Ich nehme hier eine PD-Libya Lizenz an, bin aber kein Experte. Danke im Voraus, beste Grüße und frohe Ostern, --Trimna (Diskussion) 00:51, 10. Apr. 2020 (CEST)
- Rudolfo Graziani starb 1955, dann wären die Bilder ab 2026 frei. Ob er aber der Fotograf ist? --Hachinger62 (Diskussion) 20:18, 12. Apr. 2020 (CEST)
- Wenn der Fotograph bei den Bildern in seinem Buch nicht angegeben ist, kann man das dann nicht als "unknown" gelten lassen? --Trimna (Diskussion) 21:08, 12. Apr. 2020 (CEST)
- Nur, wenn der Fotograf mit vertretbarem Rechercheaufwand nicht ermittelbar ist.
- Aber das würde erstmal auch nichts bringen, denn für Fotos mit unbekanntem Urheber haben wir zwar eine pragmatische Regel, die schreibt aber vor, dass die Fotos dann mindestens 100 Jahre alt sein müssten (auf Commons werden sogar 120 Jahre gefordert). Da fehlen dann auch noch etliche Jahre bis dahin. -- Chaddy · D 21:14, 12. Apr. 2020 (CEST)
- Dann verstehe ich aber eines nicht. Im Rahmen meiner Recherchen für den Artikel Slowakischer Nationalsozialismus habe ich mit einem Kollegen aus der englischen Wiki zusammengearbeitet. Er meinte, alle Fotos aus digitalisierten Zeitungen, die zwischen 1939-1945 auf den Gebieten der ehemaligen Tschechoslowakei veröffentlicht wurden, könnten als PD-Czechoslovakia hochgeladen werden (was er auch getan hat). Da würde ja die 120-Jahre-Regelung massiv dagegen sprechen. Und zum „vertretbaren Rechercheaufand“: Das ist ja eine sehr allgemeine Formulierung. Gibt es da eine genauere Definition? --Trimna (Diskussion) 22:25, 12. Apr. 2020 (CEST)
- Hm, ich hab mal danach gesucht. Auf Commons gibt es seit einigen Wochen diese beiden neuen Lizenzvorlagen: commons:Template:PD-Czechoslovakia-old und commons:Template:PD-Czechoslovakia-anon. Ob das so stimmt, was da steht, weiß ich nicht. Falls ja, kannst du die Fotos mit der zweiten Vorlage aber wohl nach Commons hochladen, sofern du tatsächlich den Urheber nicht ermitteln kannst.
- Allerdings wirst du die Fotos wahrscheinlich dennoch nicht hier einbinden können, da wir hier nicht tschechisches/slowakisches Recht anwenden, sondern deutsches/österreichisches/schweizerisches. Und ich sehe gerade keine Möglichkeit, wieso die tschechische/slowakische Sonderregelung in diesen drei Staaten gelten sollte (wobei das bei Fotos aus Commons oft nicht beachtet wird).
- "Vertretbarer Rechercheaufwand" ist nicht genau definiert. Aber wie auf der von mir verlinkten Regelseite steht, sollte man eine "gründliche Recherche in Suchmaschinen, Datenbanken und biographischen Nachschlagewerken" durchführen. -- Chaddy · D 23:52, 12. Apr. 2020 (CEST)
- Vertretbarer Rechercheaufwand sollte IMHO als allererstes beinhalten, das Buch im Original mal zur Hand zu nehmen (sobald die Bibliotheken wieder arbeiten - OCLC 17362693). Eine eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche existiert für den Graziani; ob einem bei geschickter Suche die Snippets weiterhelfen? --FordPrefect42 (Diskussion) 13:44, 13. Apr. 2020 (CEST)
- Danke für die genauen Angaben, den persönlichen Literaturcheck habe ich schon eingeplant. Allerdings bleibt – auch wenn sich kein direkter Urheber ermitteln lassen sollte – immer noch die Lizenzfrage. Das PD-Czechoslovakia kann ich schon deshalb nicht nehmen, weil weder die Fotos noch Grazianis Buch in der Tschechoslowakei veröffentlicht worden sind. Da müsste wohl eher eine passende italienische Lizenz her. --Trimna (Diskussion) 23:03, 13. Apr. 2020 (CEST)
- Vertretbarer Rechercheaufwand sollte IMHO als allererstes beinhalten, das Buch im Original mal zur Hand zu nehmen (sobald die Bibliotheken wieder arbeiten - OCLC 17362693). Eine eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche existiert für den Graziani; ob einem bei geschickter Suche die Snippets weiterhelfen? --FordPrefect42 (Diskussion) 13:44, 13. Apr. 2020 (CEST)
Dieter Ramsauer Urheberrecht zu Texten von seiner Website
Hiho, ich habe letztens einen Eintrag über Dieter Ramsauer angelegt. Auf dieser wurden zwei Textabschnitte wegen evtl. Urheberrechtsverletzung beansprucht, da diese Texte zum Teil von seiner Website übernommen wurden. Dies geschah allerdings in Absprache mit Herrn Ramsauer. Wie sieht da üblicherweise der Zeitraum aus, in dem eine Freigabe erfolgen muss und reicht da eine Freigabe meinerseits oder muss Herr Ramsauer bzw. jemand aus seiner Firma das freigeben? Ich will ja nicht dass der ganze Eintrag deshalb zwischenzeitlich gelöscht wird. :) (nicht signierter Beitrag von Jungepartner2020 (Diskussion | Beiträge) 13:17, 14. Apr. 2020 (CEST))
- Hallo @Jungepartner2020:
- Eine Löschung erfolgt 14 Tage nach der Meldung. (in diesem Fall am 24. April) Falls eine Erlaubnis bestand, das Material gemäß den Bestimmungen der Lizenz Creative Commons Attribution-ShareAlike 3.0 Unported zu nutzen, sende bitte eine vollständig ausgefüllte Freigabeerklärung unter Verwendung eines Realnamens und der Angabe, um welchen Artikel es geht, an die Adresse permissions-de@wikimedia.org per E-Mail. Diese Freigabe muss der Inhaber eines vollumfänglichen Nutzungsrechts austellen. (vermutlich Herrn Ramsauer) Trifft eine gültige Freigabe erst nach der Löschung des Artikel ein, kann jeder Administrator den Artikel wiederherstellen.
- Liebe Grüße --Oesterreicher12 (Diskussion) 17:02, 14. Apr. 2020 (CEST)
Ich habe diese Datei, Datei:Logo Counter-Strike Source.svg, soeben nach einer Bitte auf LP wiederhergestellt, sie war als NowCommons lokal gelöscht, aber mittlerweile wegen der Figurengrafik auch auf Commons. Ich bitte um Beurteilung, ob das Logo DE-WP-kompatibel ist. Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 17:47, 15. Apr. 2020 (CEST) Info @Jonathan Haas: als LP-Antragssteller.
- Hinweis Datei:Counter-Strike_Logo.svg und ähnliche gibt es hier noch. Wenn, dann sollte hier einheitlich verfahren werden. -- Jonathan 17:54, 15. Apr. 2020 (CEST)
Zeichnung in einen altem Patent
Hallo Zusammen, weiß jemand, ob Zeichnungen in alten Patenten (> 100 Jahre) wie diesem hier gemeinfrei sind? Die Frage ist, ob man diese eventuell einfach als Kopie in einen Artikel einstellen kann. Der Patentinhaber war Jean Joseph Auguste Trillat, geboren am 14. Februar 1861, verstorben vor 76 Jahren am 2. April 1944. --Mister Pommeroy (Diskussion) 07:23, 28. Apr. 2020 (CEST)
- Ja, diese Zeichnungen sind gemeinfrei. Grüße --h-stt !? 19:00, 28. Apr. 2020 (CEST)
- Ok, danke für die Information. --Mister Pommeroy (Diskussion) 20:31, 28. Apr. 2020 (CEST)
Hallo h-stt, eine Frage noch: unter welcher Lizenz lädt man denn diese Zeichnung hoch? --Mister Pommeroy (Diskussion) 20:47, 28. Apr. 2020 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Mister Pommeroy (Diskussion) 20:31, 28. Apr. 2020 (CEST)
Cosplay
hallo, ist es erlaubt ein bild einer person auf commons hochzuladen, die sich in form von cosplay verkleidet hat und somit nicht identifizierbar ist?--Schlaumpi (Diskussion) 22:17, 17. Apr. 2020 (CEST)
- In den vielen Fällen nein, weil auf Commons Cosplay als Derivative (Abwandlung) der originalen Kunstfigur, welche der Cosplayer darstellt und die meistens ausreichend Schöpfungshöhe hat) gilt. Die darstellende Person und deren Identifizierbarkeit spielen dabei keine Rolle. Siehe auch: Commons:Commons:Copyright rules by subject matter#Costumes and cosplay, aber auch Commons:Commons:Copyright rules by subject matter#Clothing (auch Bekleidung ist nicht ohne...) sowie Commons:Commons:Fan art. Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 22:27, 17. Apr. 2020 (CEST)
Primär eine Quelle
Wenn ein Artikel angelegt wird, der sich primär auf eine Quelle (Buch) stützt, und dieses Buch im Prinzip nur zusammengefasst wird. Liegt dann nicht ein URV vor indem man die Struktur und die wesentlichen Teile (Aussagen) des Autors einfach wiederverwendet? Nehmen wir zum Beispiel, die Biographie eines Politikers. Der Artikel wiederholt im wesentlichen die Aussagen des Biographie Autors und übernimmt auch dieselbe Struktur. Im fraglichen Fall hat der Autor der Biographie 5 Jahre Vollzeit daran gearbeitet. Andere Quellen gibt es eigentlich nicht. Der Wikipedia Autor hat das Buch durchgearbeitet und seinen Artikel über diesen Politiker verfasst. Vielen Dank! ไม่เป็นไร (Valanagut) (Diskussion) 12:38, 17. Apr. 2020 (CEST)
- Fakten sind nicht schützbar. Wenn der Wikipedia-Autor in eigenen Worten Inhalte des Buches zusammenfasst und ausserdem die Quelle sauber angibt, besteht wahrscheinlich kein urheberrechtliches Problem. Gestumblindi 22:07, 18. Apr. 2020 (CEST)
CC-Bild: Wie Ursprung finden?
Ich habe ein Bild im Netz gefunden, was ich gerne hier benutzen würde, wenn es geht. Es geht um dieses Bild von dieser Seite. Unter dem Bild steht "CC Image courtesy happy days photo and art on Flickr". Den anderen Bildunterschriften entnehme ich, dass "CC" nicht für CompactCassette steht, sondern mutmaßlich Creative Commons. Allerdings hängt die Nutzbarkeit ja, soweit ich weiß, davon ab, was hinter "CC-" noch folgt.
Hat jemand Erfahrung, die Original-Bildquelle auf Flickr auszumachen, so dass man dort schauen kann?
-- Pemu (Diskussion) 20:24, 18. Apr. 2020 (CEST)
- @Pemu: Du hast Recht, "CC" reicht als Information für unsere Zwecke nicht aus - es gibt keine "Creative-Commons-Lizenz", sondern einen ganzen "Bausteinkasten", und ob man ein Bild hier bzw. auf Commons hochladen kann, hängt davon ab, welche Bausteine gewählt wurden. CC-BY, CC-BY-SA, CC0 beispielsweise gehen in Ordnung, die Bausteine "NC" oder "ND" hingegen nicht. Die Angabe "courtesy happy days photo and art on Flickr" liess mich vermuten, dass der Urheber auf flickr unter diesem Namen happy days photo and art auftritt, aber einen solchen kann ich dort nicht finden. Vielleicht hat ja jemand anders mehr Erfolg. Ähnliche Photos von Philips-Kassetten haben wir allerdings schon in commons:Category:Philips Low Noise, vielleicht (philleicht? ;-) ) wäre da auch etwas Geeignetes für deine Zwecke dabei? Gestumblindi 20:35, 18. Apr. 2020 (CEST)
- Ja, da ist eine, die ziemlich abgeranzt aussieht – die wollte ich ersetzen. Aber in der Tat ist da eine sauberere, die ich noch nicht kannte. Die nehme ich erstmal. -- Pemu (Diskussion) 21:46, 18. Apr. 2020 (CEST)
Hallöle... in Kunsthaus Göttingen scheinen große Textteile mit kaum Änderungen von hier übernommen zu sein. Aufgefallen ist es mir wegen der neuen Ergänzungen, von dieser Unterseite. Sind die Texte ohnehin wegen mangelnder Schöpfungshöhe gemeinfrei oder ist das als Urheberrechtsverstoß zu werten? Muss das dem Einsteller erklärt und umformuliert werden oder kann es so stehenbleiben? --2003:E4:5F44:B7DE:42B0:76FF:FE7B:15B2 16:25, 2. Apr. 2020 (CEST)
Kirchliche Wappen
Sind kirchliche Wappen wie dieser Scan des original Aufrisses urheberrechtlich geschützt? -- MaxxL - Disk 07:58, 21. Apr. 2020 (CEST)
- Nein, das ist nicht schützbar. -- Chaddy · D 14:40, 21. Apr. 2020 (CEST)
- @Chaddy: - Danke Dir für die eindeutige Aussage. Wie ist diese Wertung b belegt? Welche Quellen gibt es? -- MaxxL - Disk 14:46, 21. Apr. 2020 (CEST)
- Solche Wappen setzen sich allein aus bereits seit Jahrhunderten vorbekannten heraldischen Standardelementen zusammen (die zudem auch für sich genommen keine Schöpfungshöhe besitzen). Gerade auch das grundlegende Schema von Bischofswappen ist meistens gleich: Datei:Template-Bishop.svg (siehe auch Kirchliche Heraldik#Bischöfe. -- Chaddy · D 15:10, 21. Apr. 2020 (CEST)
graves.wiki
http://graves.wiki verwendet über Wikidata die Bilder von Commons. Die Seite hat weder ein Impressum, noch einen lesbaren Domain-Eintrag. Die Bilder werden ohne Autor und ohne Lizenz beim Klick auf Einzelgräber in einem popup angezeigt. Das Bild verlinkt dann auf die Dateibeschreibungsseite auf Commons. Aus meiner Sicht ist das keine lizenzkonforme Nutzung (im Falle von CC-BY-SA). Was haltet ihr davon? lg --Herzi Pinki (Diskussion) 21:15, 20. Apr. 2020 (CEST)
- Ja, theoretisch ist das so nicht ausreichend. Allerdings sind die betreffenden Bilder wohl alle gemeinfrei (ich hab sie nur stichprobenartig durchgesehen). Gemeinfreie Bilder können natürlich komplett frei verwendet werden ohne dass irgendwelche Angaben nötig sind. -- Chaddy · D 21:31, 20. Apr. 2020 (CEST)
- Wenn du nach Wien schaust, etwa http://graves.wiki/#/map/@48.17763,16.29945,18z , dann sind die Bilder unter einer CC-BY-SA Lizenz (stichprobenartig). lg --Herzi Pinki (Diskussion) 22:49, 20. Apr. 2020 (CEST)
- Du meinst wohl z. B. das hier. Da weiß ich aber nicht, wieso das Bild unter einer CC-Lizenz stehen sollte. So einen Fall hatte ich vorhin schon: [4]. Dort konnte ich aufgrund der Angaben aber einen passenden PD-Baustein setzen. Hier bei diesem Foto sieht es schwieriger aus. -- Chaddy · D 23:33, 20. Apr. 2020 (CEST)
- Nein, es geht nicht um die Porträtbilder der Personen, die sind ja oft auch schon lange tot, und wir hätten die Fotos nicht selber machen können und hätten sie nicht, wenn sie nicht für uns nutzbar wären (d.h. PD), sondern um die Bilder der Grabsteine, die teilweise ganz frisch sind (entweder auf die grünen Punkte auf der Karte oder rechts im Menü auf die Person, etwa das Grab von Anton von Banhans, Klaus Wildbolz, Emerich Robert.) Bilder von mehreren Usern, auch von mir. lg --Herzi Pinki (Diskussion) 23:43, 20. Apr. 2020 (CEST)
- Es sind einfach die Grabbilder, die in WD bei den Personen unter Bild der Grabstelle oder des Grabmonuments (P1442) eingehängt sind. --Herzi Pinki (Diskussion) 23:55, 20. Apr. 2020 (CEST)
- Du meinst wohl z. B. das hier. Da weiß ich aber nicht, wieso das Bild unter einer CC-Lizenz stehen sollte. So einen Fall hatte ich vorhin schon: [4]. Dort konnte ich aufgrund der Angaben aber einen passenden PD-Baustein setzen. Hier bei diesem Foto sieht es schwieriger aus. -- Chaddy · D 23:33, 20. Apr. 2020 (CEST)
- Ah, stimmt. Da sind ja auch Grabsteinbilder. Ja, das geht so dann definitiv nicht. Rechtlich dagegen vorgehen können aber nur die Urheber selbst. Man könnte aber dieser Seite ja mal freundlich schreiben, dass sie URVen verursachen und wie sie es besser machen können. -- Chaddy · D 00:05, 21. Apr. 2020 (CEST)
- Hätte ich schon gemacht, bin betroffen. Finde aber kein Impressum. Und der Registrierungseintrag der Domain hilft mir auch nicht weiter. --Herzi Pinki (Diskussion) 00:24, 21. Apr. 2020 (CEST)
- Ah, stimmt. Da sind ja auch Grabsteinbilder. Ja, das geht so dann definitiv nicht. Rechtlich dagegen vorgehen können aber nur die Urheber selbst. Man könnte aber dieser Seite ja mal freundlich schreiben, dass sie URVen verursachen und wie sie es besser machen können. -- Chaddy · D 00:05, 21. Apr. 2020 (CEST)
- Hm, ich sehe auch nichts bzgl. Kontakt oder Impressum und ich kenne diese Seite auch nicht. -- Chaddy · D 01:06, 21. Apr. 2020 (CEST)
- Vielleicht kann yarl auf GitHub was beitragen (https://github.com/yarl/gravemap). --Erastophanes (Diskussion) 07:48, 21. Apr. 2020 (CEST)
- Hm, ich sehe auch nichts bzgl. Kontakt oder Impressum und ich kenne diese Seite auch nicht. -- Chaddy · D 01:06, 21. Apr. 2020 (CEST)
- In der Tat ist laut dem WHOIS-Tool von Heise der Registrant Paweł Marynowski alias Benutzer:Yarl - sollte man ihn anfragen? --Kuhni74 (Diskussion) 19:29, 21. Apr. 2020 (CEST)
Habe ihn via GitHub angeschrieben: https://github.com/yarl/gravemap/issues/9 --Herzi Pinki (Diskussion) 20:01, 21. Apr. 2020 (CEST)
- Sie haben Recht, ich werde das beheben. Tschüss. Yarl (Diskussion) 11:36, 22. Apr. 2020 (CEST)
- @Yarl: Danke --Herzi Pinki (Diskussion) 17:43, 22. Apr. 2020 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 22:02, 3. Mai 2020 (CEST)
Flickr Bild unter CC BY 2.0 mit urheberrechtlich geschütztem Material
Hi, dieses Bild von Leslye Headland wurde bei Flickr vom Urheber unter CC BY 2.0 hochgeladen, könnte also theoretisch bei Commons hochgeladen werden. Allerdings ist ein aller Wahrscheinlichkeit nach urheberrechtlich geschütztes Filmposter im Hintergrund zu sehen. Wie geht man damit um?
- Hochladen, dann auf die Person croppen?
- Erst croppen und dann hochladen?
- Gar nicht hochladen?
Danke für eine kurze Hilfestellung. LG, --NiTen (Discworld) 09:49, 24. Apr. 2020 (CEST)
- Danke, ich dachte mir das schon fast. :) Ist cropped hochgeladen und im Artikel. LG, --NiTen (Discworld) 12:59, 24. Apr. 2020 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 22:02, 3. Mai 2020 (CEST)
Fullerene
Liebes Wikipediea-Team,
ich möchte eine mögliche Urheberrechtsverletzung einer anderen Seite melden. Die Internetseite hat ohne Angabe der Internetquelle einfach Ihren Wikipedia Artikel "Fullerene" ([[5]]) kopiert. Mit folgender URL erreichen Sie diese Seite: www.chemie-schule.de/KnowHow/Fullerene
Es ist ein Hinweis von mir.
Liebe Grüße (nicht signierter Beitrag von OliverMi1 (Diskussion | Beiträge) 11:16, 28. Apr. 2020 (CEST))
- Ganz unten auf der beanstandeten Seite steht ein Hinweis auf Wikipedia, mit Link auf die CC-Lizenz, auf den Artikel und die Versionsgeschichte. Das sieht für mich ok aus. --Erastophanes (Diskussion) 11:22, 28. Apr. 2020 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Leyo 20:22, 3. Mai 2020 (CEST)
Hallo, ich wollte diesen Artikel ergänzen um einen LINK zu einem von mir erstellten Dokumentationsfilm über den Bau dieser Brücke. Es kommt jedoch immer der Hinweis, daß dieser LINK nicht zulässig ist. Der Film aus "altem" Super 8 Material wurde in das Format MP4 umgewandelt und Überarbeitet. Was mache ich falsch? Hier der LINK https://www.youtube.com/watch?v=EOuICshWAKI Ich finde, dass der LINK eine Bereicherung für diese Seite bedeuten würde. (nicht signierter Beitrag von Peter97737 (Diskussion | Beiträge) 20:02, 28. Apr. 2020 (CEST))
- Das hat nichts mit dem Urheberrecht zu tun (daher bist du auf dieser Seite falsch), aber ich gebe dir die Antwort trotzdem hier, dann musst du nicht nochmal auf WP:FZW nachfragen. Der Kurzlink youtu.be ist nicht erlaubt, der von dir in deiner Frage benutzte normale Link aber schon. Wenn du den im Artikel verwendest, unterbindet die Spam-Blacklist nicht den Speicherversuch. XenonX3 – (☎) 20:36, 28. Apr. 2020 (CEST)
danke,ich versuche es mal. Ich bin Neuling hier. (nicht signierter Beitrag von Peter97737 (Diskussion | Beiträge) 00:55, 29. Apr. 2020 (CEST))
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 22:12, 3. Mai 2020 (CEST)
Externe Links zu Seiten mit strafbarem Inhalt – Pornografie?
Im Abschnitt „Externe Links zu Seiten mit strafbarem Inhalt – erlaubt oder verboten?“ werden auch Pornografische Seiten erwähnt.
Andererseits werden von Artikeln wie xHamster über Pornofilm-Webseiten die jeweiligen Homepages direkt verlinkt (aus Infoboxen oder unter „Weblinks“), im (scheinbaren?) Widerspruch zum hiesigen Abschnitt.
Sollten die Homepage-Verlinkungen dann nicht aus den Artikeln entfernt werden? Oder der hiesige Stichpunkt gelöscht? Oder sehe ich was falsch? --77.3.215.15 10:09, 21. Apr. 2020 (CEST)
- Das ist eigentlich keine urheberrechtliche Frage.
- Wo finde ich den Abschnitt „Externe Links zu Seiten mit strafbarem Inhalt – erlaubt oder verboten“?
- Pornografie ist aber per se nicht strafbar, insofern fallen Links darauf per se nicht unter eine Regelung bzgl. strafbarer Inhalte. Gleichwohl gibt es aber auch strafbare pornografische Inhalte wie Sodomie, Kinderpornografie usw. Darauf zu verlinken ist dann natürlich nicht erlaubt. -- Chaddy · D 14:43, 21. Apr. 2020 (CEST)
- Danke. Da geht es nicht bloß um strafbare Inhalte (auch wenn die Überschrift das suggeriert), sondern auch um anderweitig problematische Inhalte. Und bei letzterem muss man das immer im Kontext sehen. Im Artikel über xHamster ist der Link auf diese Seite aus enzyklopädischer Sicht sinnvoll. Auch z. B. ein Link auf den Text von Mein Kampf kann aus enzyklopädischer Sicht im richtigen Kontext sinnvoll sein. Generell sollte man Links auf xHamster, Mein Kampf usw. aber nur mit Bedacht wählen, einerseits aus Jugendschutzgründen (wobei dieses Argument für eine Enzyklopädie nur eingeschränkt greift - wir zeigen auch selbst Inhalte in medialer Form, die nicht jugendfrei sind, wie z. B. sexuelle Handlungen oder Gewalt). Andererseits sollten Weblinks aber ohnehin mit Bedacht gewählt werden, es gilt die Regel „nur vom Feinsten“. -- Chaddy · D 19:40, 21. Apr. 2020 (CEST)
- Nur eine Randbemerkung, weil du Mein Kampf erwähnst: Die deutsche Rechtslage zu diesem Buch ist im Wikipedia-Artikel nachzulesen. Es ist nicht verboten, allerdings seit 2018 als jugendgefährdend indiziert, der antiquarische Verkauf ist erlaubt, und 2016 (nach dem Ablauf der Urheberrechte) ist eine kommentierte Neuausgabe erschienen. Gestumblindi 12:33, 22. Apr. 2020 (CEST)
- Danke. Da geht es nicht bloß um strafbare Inhalte (auch wenn die Überschrift das suggeriert), sondern auch um anderweitig problematische Inhalte. Und bei letzterem muss man das immer im Kontext sehen. Im Artikel über xHamster ist der Link auf diese Seite aus enzyklopädischer Sicht sinnvoll. Auch z. B. ein Link auf den Text von Mein Kampf kann aus enzyklopädischer Sicht im richtigen Kontext sinnvoll sein. Generell sollte man Links auf xHamster, Mein Kampf usw. aber nur mit Bedacht wählen, einerseits aus Jugendschutzgründen (wobei dieses Argument für eine Enzyklopädie nur eingeschränkt greift - wir zeigen auch selbst Inhalte in medialer Form, die nicht jugendfrei sind, wie z. B. sexuelle Handlungen oder Gewalt). Andererseits sollten Weblinks aber ohnehin mit Bedacht gewählt werden, es gilt die Regel „nur vom Feinsten“. -- Chaddy · D 19:40, 21. Apr. 2020 (CEST)
- Ja, das stimmt. War einfach ein fixes Beispiel für volksverhetzende Literatur. -- Chaddy · D 17:00, 22. Apr. 2020 (CEST)
Bilder meines Vaters
Hallo! Ich habe eine Menge Bilder, die zur Hinterlassenschaft meines Vaters (+ 1985) gehören und dessen Rechteinhaber ich jetzt bin. Habe aus diesem Fundus schon einige Bilder (unwidersprochen!) hochgeladen, möchte aber für die Zukunft eine Formulierung finden, die ich für die urheberrechtlichen Angaben nach dem Hochladen der Bilder verwenden kann. Die jetzigen Vorgaben passen irgendwie nicht. MfG, GregorHelms (Diskussion) 19:56, 21. Apr. 2020 (CEST)
- Ich würde die Fotos nach Wikimedia Commons hochladen. Dort gibt es eine passende Vorlage für dich als Erben: c:Template:Heirs-license. Du kannst im 1. Parameter die von dir gewählte Lizenz einsetzen. — Raymond Disk. 21:13, 21. Apr. 2020 (CEST) PS: Ein ganz dickes Danke für diese Fotos.
- @GregorHelms: Gibts noch weitere Erben? Habitator terrae 21:29, 21. Apr. 2020 (CEST)
- Was die Bilder angeht, bin ich der Erbprinz! Sie wurden mir schon zu Lebzeiten meines Vaters übereignet. MfG, GregorHelms (Diskussion) 21:51, 21. Apr. 2020 (CEST)
- @GregorHelms: Eine Übereignung der Werkstücke schließt nicht umbedingt eine Übereignung der Urheberrechte mit ein. WP:FAQB#Ich habe Fotos von Verwandten geerbt, kann ich die hochladen?: "Wer ein Foto in seinem Besitz hat oder wer darauf abgebildet ist, ist hierbei leider belanglos." Also nochmal die Frage: Bist Du einziger Erbe Deines Vaters? Habitator terrae 22:04, 21. Apr. 2020 (CEST)
- Dazwischengequetscht: Ich bin der einzige Erbe der Bilder meines Vaters! MfG, GregorHelms (Diskussion) 22:07, 21. Apr. 2020 (CEST)
- Nur, das wir uns nicht falsch verstehen, mir geht es einfach darum, dass das ganze Sicher abgeklärt ist, dafür, dass Du die Bilder zur Verfügung stellst nochmal vielen Dank!
- Mir ist aber weiterhin noch unklar, da das Urheberrecht vom Eigentum an den ausgedruckten Bildern zu differenzieren ist. Dein Vater kann Dir die ausgedruckten Bilder sicherlich schon zu Lebzeiten übereignet haben. Beim Urheberrecht geht das aber erst beim Erbfall selber (natürlich kann er Dir ein vollumfängliches Nutzungsrecht gegeben haben, nur gehe ich davon nicht aus). Auch wenn einer der Erben alleiniger Eigentümer der Bildersammlung ist, bedeutet das nicht, dass er Eigentümer der Urheberrechte an den Bildersammlung wird. Sofern da keine Regelung unter den Erben bzw. vom Erblasser gibt, geht das Urheberrecht auf die gesamte Erbengemeinschaft über. Die Fragen sin nun folglich
- Bist Du einziger Erbe Deines Vater, nicht nur des Eigentums an den physischen Bildern?
- Wenn nicht, wurden Regelungen über das Urheberrecht unter dem Erben oder vom Erblasser getroffen, die Dich zum einzigen Erben der Urheberrechte an den Bildern machen?
- Sonst müssten die anderen Erben kontaktiert werden und auch um Zustimmung gefragt werden. Vieleicht versteh ich aber auch nur alles flasch:-)
- Habitator terrae 23:02, 21. Apr. 2020 (CEST)
- Das ist genau die Spitzfindigkeit, auf die wir in solchen Fällen m.E. bestens verzichten können, wie schon unten geschrieben. Ich nehme es auf Commons sonst auch gerne sehr genau mit den Urheberrechten und lösche regelmässig unklare Fälle per COM:PRP; wenn uns aber ein Erbe des Urhebers, versichert, die Rechte an den Bildern zu haben (hier ein Sohn des Fotografen!), und es keine Hinweise auf eine frühere Veröffentlichung gibt, brauchen wir uns nicht in die Details der Vereinbarungen unter den potentiellen Erben einzumischen, nachprüfen können wir das sowieso nicht (wir können hier nicht verlangen, einen Scan einer Vereinbarung mit seinen Geschwistern zu bekommen). Sonst gehen die Leute dann einfach dazu über, zu behaupten, sie seien das einzige Kind, selbst wenn sie Geschwister haben, um sich sowas zu ersparen... Gestumblindi 23:12, 21. Apr. 2020 (CEST)
- @Gestumblindi: Normalerweise liegt nun mal halt das Urherrecht, falls ein Erbe Geschwister hat numal bei allen Geschwistern gemeinsam, da sich (davon gehe ich zumindest aus) normalerweise nicht um die Teilung der Urheberrechte gekümmert wird. Wenn wir also empfehlen ohne viele Bedenken hochzuladen, es als Spitzfindigkeit auffassen, laden die Erben normalerweise tatsächlich nicht-frei-lizensierte Werke hoch. Die Werke können halt so nicht frei lizensiert werden.
- Ich halte auch nichts davon familieninternen Absprachen zu dokumentieren. Trotzdem sollte sich der im ersten Absatz beschriebene "Normalerweise"-Erbe halt dazu angehalten werden sich vorher tatsächlich die Rechte zur verschaffen, die er lizensieren möchte. Dafür dürfte glaub ich ein Anruf genügen. Im anderen Fall hätten wir halt haufenweise nicht-frei-lizensierte Fotos (auch wenn das nur schwer nachweisbar wäre).
- Habitator terrae 00:08, 22. Apr. 2020 (CEST)
- Das ist genau die Spitzfindigkeit, auf die wir in solchen Fällen m.E. bestens verzichten können, wie schon unten geschrieben. Ich nehme es auf Commons sonst auch gerne sehr genau mit den Urheberrechten und lösche regelmässig unklare Fälle per COM:PRP; wenn uns aber ein Erbe des Urhebers, versichert, die Rechte an den Bildern zu haben (hier ein Sohn des Fotografen!), und es keine Hinweise auf eine frühere Veröffentlichung gibt, brauchen wir uns nicht in die Details der Vereinbarungen unter den potentiellen Erben einzumischen, nachprüfen können wir das sowieso nicht (wir können hier nicht verlangen, einen Scan einer Vereinbarung mit seinen Geschwistern zu bekommen). Sonst gehen die Leute dann einfach dazu über, zu behaupten, sie seien das einzige Kind, selbst wenn sie Geschwister haben, um sich sowas zu ersparen... Gestumblindi 23:12, 21. Apr. 2020 (CEST)
- Dazwischengequetscht: Ich bin der einzige Erbe der Bilder meines Vaters! MfG, GregorHelms (Diskussion) 22:07, 21. Apr. 2020 (CEST)
- @GregorHelms: Eine Übereignung der Werkstücke schließt nicht umbedingt eine Übereignung der Urheberrechte mit ein. WP:FAQB#Ich habe Fotos von Verwandten geerbt, kann ich die hochladen?: "Wer ein Foto in seinem Besitz hat oder wer darauf abgebildet ist, ist hierbei leider belanglos." Also nochmal die Frage: Bist Du einziger Erbe Deines Vaters? Habitator terrae 22:04, 21. Apr. 2020 (CEST)
- Was die Bilder angeht, bin ich der Erbprinz! Sie wurden mir schon zu Lebzeiten meines Vaters übereignet. MfG, GregorHelms (Diskussion) 21:51, 21. Apr. 2020 (CEST)
- @Habitator terrae: Du verlinkst hier einen nicht ganz passenden Abschnitt aus der FAQ. Dort geht es primär um Fotos, auf denen "Familienmitglieder abgebildet" sind. Das ist der auch relativ häufige Fall, dass jemand z.B. Bilder hochladen möchte, die seinen WP-relevanten Vater oder seine Mutter zeigen, aber von einem unbekannten Fotografen oder von einem professionellen Fotostudio angefertigt wurden. Diese können wir dann häufig leider nicht verwenden, weil die rechtliche Situation ungeklärt ist. Im Falle von Fotografien, die der eigene Vater gemacht hat, und deren Alleinerbe man ist, sieht es natürlich anders aus. Auf Spitzfindigkeiten wie die Frage, ob der Vater nun seinem Sohne zu Lebzeiten ausdrücklich die Rechte übertragen hat oder ob die Geschwister theoretisch Miterben der Rechte (wenn auch nicht der physischen Bilder) sind und auch noch explizit einwilligen müssten bzw. ob sie das getan haben, verzichte ich in solchen Fällen gerne. Wenn ein Erbe des Urhebers versichert, die Rechte zu haben, muss uns das ausreichen. Gestumblindi 22:22, 21. Apr. 2020 (CEST)
- @Gestumblindi: Das is mir schon klar, ich wollt nur sichergehen, dass GregorHelms auch wirklich Alleinerbe ist. Weil sich mir das noch nicht so ganz erschlossen hatte:-) Habitator terrae 22:44, 21. Apr. 2020 (CEST)
- @Habitator terrae: Du verlinkst hier einen nicht ganz passenden Abschnitt aus der FAQ. Dort geht es primär um Fotos, auf denen "Familienmitglieder abgebildet" sind. Das ist der auch relativ häufige Fall, dass jemand z.B. Bilder hochladen möchte, die seinen WP-relevanten Vater oder seine Mutter zeigen, aber von einem unbekannten Fotografen oder von einem professionellen Fotostudio angefertigt wurden. Diese können wir dann häufig leider nicht verwenden, weil die rechtliche Situation ungeklärt ist. Im Falle von Fotografien, die der eigene Vater gemacht hat, und deren Alleinerbe man ist, sieht es natürlich anders aus. Auf Spitzfindigkeiten wie die Frage, ob der Vater nun seinem Sohne zu Lebzeiten ausdrücklich die Rechte übertragen hat oder ob die Geschwister theoretisch Miterben der Rechte (wenn auch nicht der physischen Bilder) sind und auch noch explizit einwilligen müssten bzw. ob sie das getan haben, verzichte ich in solchen Fällen gerne. Wenn ein Erbe des Urhebers versichert, die Rechte zu haben, muss uns das ausreichen. Gestumblindi 22:22, 21. Apr. 2020 (CEST)
- Ich schliesse mich dem Rat von Raymond an: Commons mit
{{Heirs-license}}
müsste passen (kleiner Tipp @Raymond: mit {{CVL}} kann man Commons-Vorlagen hier bequemer und schöner verlinken ;-) ). Wenn du ganz sicher gehen möchtest, kannst du auch noch eine Erklärung an das Support-Team schicken, mit der du bestätigst, dass du der Erbe und dadurch Rechteinhaber bist, dann kann die "Ticketnummer" auf den entsprechenden Bildern eingesetzt werden, aber ich würde erstmal (auch als Commons-Admin) sagen, dass das bei nachvollziehbarer Angabe und Plausibilität (offenbar nirgendwo sonst veröffentlichte Bilder, die somit nur von dir kommen können) nicht nötig ist. Auf Commons weiss man zwar nie, ob nicht plötzlich jemand mit urheberrechtlichen Bedenken hinter einem Busch hervorhüpft, aber mit etwas Gelassenheit und Geduld lassen sich die (wenn die rechtliche Ausgangslage stimmt, versteht sich) eigentlich immer lösen :-) Gestumblindi 21:58, 21. Apr. 2020 (CEST)- Ich danke euch für eure kompetenten Antworten! MfG, GregorHelms (Diskussion) 15:01, 22. Apr. 2020 (CEST)
- Ich schliesse mich dem Rat von Raymond an: Commons mit
Urheberrecht und anderes Wiki (GNU FDL)
Hallo, ich würde gerne einen Artikel zum Potsdamer Alten Friedhof anlegen, da gibt es noch nichts in der WP. Nun habe ich kurz im Netz recherchiert und einige brauchbare Basisdaten im PotsdamWiki gefunden (Alter Friedhof im PotsdamWiki). Die Inhalte dort stehen unter GNU FDL. Kann/darf ich den dortigen Inhalt in die WP rüberholen? Wie mache ich das urheberrechtskonform? Könnte ich den Artikelinhalt zusammen mit der Versionsgeschichte als neuen Artikel in der WP anlegen und dann vor dort aus weitereditieren? Ich freue mich über gute Tipps, danke und beste Grüße Lokiseinchef (Diskussion) 15:09, 20. Apr. 2020 (CEST)
- Grundsätzlich nein. GFDL und die hier verwendete CC-BY-SA sind zwar von der Intention her sehr ähnlich, aber nicht kompatibel. Darum war vor einigen Jahren eine (mittlerweile abgelaufene) Ausnahmeregelung nötig, damit WP von der GFDL umlizensieren konnte.
- Allerdings ist das Wiki laut PotsdamWiki: Lizenzbestimmungen unter der CC-BY-SA lizenziert. Das gilt angeblich aber nur für nichtkommerzielle Zwecke (was überhaupt keinen Sinn macht, das wäre dann CC-BY-NC). Verlassen würde ich mich auf die Lizenz aber nicht.
- Fakten sind natürlich nicht urheberrechtlich geschützt, rechtlich gesehen kannst du den Artikel als Quelle nehmen. Streng genommen entspricht das PW wohl kaum WP:Q, aber das wäre bei einem Import des Textes auch nicht anders.
- Das Bild von der Kapelle stammt eh von Commons, die anderen beiden sind unfrei. --Universalamateur (Diskussion) 09:35, 21. Apr. 2020 (CEST)
- Ok, danke für den Tipp. Dann ist wohl paraphrasieren angesagt ;) Ich schau mal noch weiter, von der Stadt sollte es ja auch Infos zum Alten Friedhof geben. Danke und beste Grüße Lokiseinchef (Diskussion) 15:45, 21. Apr. 2020 (CEST)
- Die meisten Texte hier stehen weiterhin sowohl unter der GFDL, als auch unter der CC-by-sa (siehe Wikipedia:Lizenzbestimmungen). Es ist also problemlos möglich, unsere Texte dorthin zu exportieren. Aus diesem Fremdwiki können wir die Texte aber nicht ohne weiteres übernehmen, da GFDL-only in der Wikipedia nicht mehr erlaubt ist (CC-only würde übrigens in den meisten Fällen gehen) und aufgrund des von dir genannten Widerspruchs zweifelhaft ist, ob die Texte dort tatsächlich unter der CC-by-sa stehen. -- Chaddy · D 15:47, 21. Apr. 2020 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Leyo 10:09, 4. Mai 2020 (CEST)
Blockschaltpläne, Diagramme etc.
Mal eine Frage an die Spezialisten hier. Dürfen die beiden technischen Zeichnungen auf Seite 7 des Dokuments unter http://www.pong-story.com/GIMINI1978.pdf eins zu eins als svg-Grafik übernommen werden? Oder gibt es da immer noch die berühmte Schöpfungshöhe? Viele Grüße, Schnurrikowski (Diskussion) 11:54, 22. Apr. 2020 (CEST)
- Auf der 2. Seite - unterhalb des Inhaltsverzeichnisses - steht ein Copyright-Vermerk. --tsor (Diskussion) 11:59, 22. Apr. 2020 (CEST)
- Was müßte man ändern, damit der Screenshot mit den Beschriftungen keine Schöpfungshöhe erreicht? Viele Grüße, Schnurrikowski (Diskussion) 16:43, 22. Apr. 2020 (CEST)
- @Schnurrikowski: Aaalso.. ich habe für die Rechtslage in Deutschland mal in den Schricker/Loewenheim, 4. Auflage 2010, geschaut; nicht ganz aktuell, sollte aber bei diesem Thema reichen. § 2, VII. Darstellungen wissenschaftlicher und technischer Art, Rn. 199: "Schutzgegenstand ist nur die Darstellung als solche, nicht aber der dargestellte Gegenstand oder Inhalt. Das in der Darstellung enthaltene technische und wissenschaftliche Gedankengut wird durch Abs. 1 Nr. 7 nicht geschützt (...)". Rn. 200: "Darstellungen wissenschaftlicher und technischer Art sind urheberrechtlich nur geschützt, wenn sie eine persönliche geistige Schöpfung darstellen. (...)" Rn. 201: Eine schöpferische Leistung bei der Darstellung kann sich nur dort entfalten, wo ein ausreichender Spielraum für schöpferisches Schaffen besteht (...). Dieser kann bei wissenschaftlichen und technischen Darstellungen stark eingeschränkt sein, weil sich eine bestimmte Art der Darstellung aus der Natur der Sache ergibt und deswegen notwendig oder üblich ist." In der Folge werden als Beispiele technische Zeichnungen oder Baupläne angeführt. Die Zeichnungen auf Seite 7 der von dir verlinkten Publikation kommen mir in diesem Sinne nicht sehr "schöpferisch" vor. Insbesondere die zweite Darstellung ergibt sich wohl stark aus der "Natur der Sache". Natürlich wäre es auch möglich, einen anderen Massstab oder z.B. eine andere Schriftart zu verwenden, aber der "Spielraum für schöpferisches Schaffen" scheint ausgesprochen gering. Daher würde ich persönlich kein Problem bei einer Übernahme für eine SVG-Grafik sehen; kann natürlich nicht garantieren, dass auf Commons nicht trotzdem jemand auf die Idee kommen kann, einen Löschantrag zu stellen und würde einen solchen, da ich nun befangen bin, auch nicht abarbeiten, aber ich würde in diesem Sinne dafür argumentieren, die Datei zu behalten, sollte es soweit kommen. Schlimmstenfalls - sollte sich z.B. herausstellen, dass die Rechtslage in den USA anders ist und die Bilder darum auf Commons gelöscht werden müssen - könnte man sie wohl immer noch hier lokal in der deutschen Wikipedia hochladen. @Tsor: Einen Copyright-Vermerk kann man übrigens überall hinsetzen, und diese umfangreiche Publikation enthält sicher viele geschützte Elemente, aber auch ein solcher Vermerk bedeutet nicht, dass alles, was darin abgedruckt ist, auch wirklich schutzfähig ist. Gestumblindi 23:06, 23. Apr. 2020 (CEST)
- PS: Unter §2 Rnr. 202 weist Schricker/Loewenheim allerdings auch darauf hin, dass aufgrund des regelmässig engen Gestaltungsspielrausms bei "Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art" die Anforderungen an die Individualität nicht zu hoch angesetzt werden dürften. Trotzdem sehe ich die dort angesprochene "individuelle, sich vom alltäglichen Schaffen abhebende Geistestätigkeit" in diesen beiden Zeichnungen nicht. Aber das ist natürlich nur meine Einschätzung. Du, Schnurrikowski, bist mit solchen Handbüchern und Zeichnungen wohl besser vertraut als ich und kannst ihre "Originalität" im Vergleich zu dem, was in diesem Bereich sonst üblich ist, eher einschätzen. Gestumblindi 23:13, 23. Apr. 2020 (CEST)
- Danke für die ausführlichen Informationen! Viele Grüße, Schnurrikowski (Diskussion) 07:55, 24. Apr. 2020 (CEST)
Hinweis: Einführung in das Fotorecht
- Ulrike Verch: Einführung in das Fotorecht. In: API Magazin. Nr. 1, 2020, ISSN 2699-6693, doi:10.15460/apimagazin.2020.1.27 (uni-hamburg.de). --Aschmidt (Diskussion) 23:31, 11. Apr. 2020 (CEST)
Urheberrechtsfrage Person auf künstlerischem Foto
Guten Tag, ich arbeite gerade an einem Artikel über einen Fotografen. Der macht Fotos, indem er die Bilder verzerrt, die Gegenstände und Personen sind kaum mehr zu erkennen. Nun habe ich mir ein Foto ausgesucht, das ich gerne in dem Artikel hätte. Bevor ich allerdings dem Fotografen schreibe, wollte ich hier nach der urheberrechtlichen Situation fragen, da die Künstler oft selbst nicht wirklich Ahnung vom Urheberrecht haben. Ich weiß, ich brauch die Genehmigung des Fotografen, klar. Aber wie ist das mit der abgebildeten Person. (Es ist ein männliches Modemodel). Das Bild, das ich meine, ist hier zu finden - ha, noch zur Erklärung, bei der FAZ hab ich schon angerufen, sie hatten damals nur die einfachen Nutzungsrechte gekauft, also verwenden könnte man es, jetzt muss ich nur noch wissen, wie das mit der abgebildeten Person ist. Gilt das als "Kunstwerk", wofür man die Genehmigung des Models nicht bräuchte? https://www.faz.net/aktuell/stil/mode-design/der-bewegte-mann-14495604.html LG, --Gyanda (Diskussion) 13:42, 26. Apr. 2020 (CEST)
- Weiß das echt keiner von euch, wie es sich damit verhält? Oder hätte eine Idee, wo ich nachfragen könnte? --Gyanda (Diskussion) 22:30, 27. Apr. 2020 (CEST)
- Bei einem Model ist meiner Meinung nach prinzipiell von einer vorhandenen Einwilligung zur Nutzung der bei einer fotografischen Sitzung entstandenen Bilder für, ich nenne es mal "gesellschaftlich übliche Zwecke", auszugehen. Solange dem Ruf, dem Ansehen oder einem vergleichbaren persönlichen Recht des Abgebildeten kein Schaden zugefügt wird (und das wird es nicht bei einer Verwendung zur Illustration und Auseinandersetzung mit einer fotografischen Arbeit) braucht man (IANAL) keine weiteren Freigaben, mal abgesehen davon, dass der Fotograf sich um entsprechende Model-Releases gekümmert haben dürfte. Solange keine Veröffentlichung in einem "die Person schlechtmachenden Umfeld" (wie es politische Extreme, Verherrlichung von randständigen gesellschaftlichen Phänomenen à la Koprophilie, Nekrophilie, BDSM, etc. sein dürften) geplant wird, halte ich die Persönlichkeitsrechtsfrage bei diesem Fotoshooting in einem bewusst von allen Beteiligten inszenierten Umfeld für geklärt. Dafür gibt es diese Vorlage für "Personality rights warning" auf Commons, um zu verdeutlichen, dass neben dem Aspekt der Nutzungsrechte auch noch Persönlichkeitsrechte eine Rolle spielen, uns interessieren aber nur die ersteren. Es bleibt, wie Du es schon angefangen hast, diese Frage nach den Urheber- / Nutzungsrechten. Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 22:51, 27. Apr. 2020 (CEST)
- Herzlichen Dank für deine ausführliche Antwort, Granc-Duc! Das hilft mir sehr. Jetzt kann ich den Fotografen anschreiben. LG, --Gyanda (Diskussion) 13:19, 28. Apr. 2020 (CEST)
- Noch eine Frage, was bedeutet "(IANAL)"? LG, --Gyanda (Diskussion) 13:21, 28. Apr. 2020 (CEST)
- @Gyanda: die Abkürzung IANAL steht für I Am Not A Lawyer (Ich bin kein Rechtsanwalt). Das ist ein gängiger Netzjargon, der zur Verdeutlichung der Tatsache, dass die so begleitete Aussage eine Laienmeinung bleibt, verwendet wird. Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 14:32, 28. Apr. 2020 (CEST)
- Danke für die Erklärung! LG, --Gyanda (Diskussion) 15:27, 28. Apr. 2020 (CEST)
- @Grand-Duc: Weißt du zufällig, ob derjenige, der das Bild nach Commons hochlädt und die Genehmigung vom Fotografen, aber nicht vom Model hätte, ob der dann schadensersatzmäßig oder so belangt werden kann? Ich bin nicht wohlhabend und das macht mir gerade etwas Sorge. LG, --Gyanda (Diskussion) 20:40, 28. Apr. 2020 (CEST)
- Du kannst ja den Fotografen bei der Anfrage fragen, ob er ohnehin Model Releases für alle - auch kommerzielle - Nachnutzungen hat. Wichtig ist, dass die Bilder nicht nur für Wikipedia freigegeben werden. --Ailura (Diskussion) 20:49, 28. Apr. 2020 (CEST)
- @Grand-Duc: Weißt du zufällig, ob derjenige, der das Bild nach Commons hochlädt und die Genehmigung vom Fotografen, aber nicht vom Model hätte, ob der dann schadensersatzmäßig oder so belangt werden kann? Ich bin nicht wohlhabend und das macht mir gerade etwas Sorge. LG, --Gyanda (Diskussion) 20:40, 28. Apr. 2020 (CEST)
- Danke für die Erklärung! LG, --Gyanda (Diskussion) 15:27, 28. Apr. 2020 (CEST)
- @Gyanda: die Abkürzung IANAL steht für I Am Not A Lawyer (Ich bin kein Rechtsanwalt). Das ist ein gängiger Netzjargon, der zur Verdeutlichung der Tatsache, dass die so begleitete Aussage eine Laienmeinung bleibt, verwendet wird. Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 14:32, 28. Apr. 2020 (CEST)
- Noch eine Frage, was bedeutet "(IANAL)"? LG, --Gyanda (Diskussion) 13:21, 28. Apr. 2020 (CEST)
- Herzlichen Dank für deine ausführliche Antwort, Granc-Duc! Das hilft mir sehr. Jetzt kann ich den Fotografen anschreiben. LG, --Gyanda (Diskussion) 13:19, 28. Apr. 2020 (CEST)
- Bei einem Model ist meiner Meinung nach prinzipiell von einer vorhandenen Einwilligung zur Nutzung der bei einer fotografischen Sitzung entstandenen Bilder für, ich nenne es mal "gesellschaftlich übliche Zwecke", auszugehen. Solange dem Ruf, dem Ansehen oder einem vergleichbaren persönlichen Recht des Abgebildeten kein Schaden zugefügt wird (und das wird es nicht bei einer Verwendung zur Illustration und Auseinandersetzung mit einer fotografischen Arbeit) braucht man (IANAL) keine weiteren Freigaben, mal abgesehen davon, dass der Fotograf sich um entsprechende Model-Releases gekümmert haben dürfte. Solange keine Veröffentlichung in einem "die Person schlechtmachenden Umfeld" (wie es politische Extreme, Verherrlichung von randständigen gesellschaftlichen Phänomenen à la Koprophilie, Nekrophilie, BDSM, etc. sein dürften) geplant wird, halte ich die Persönlichkeitsrechtsfrage bei diesem Fotoshooting in einem bewusst von allen Beteiligten inszenierten Umfeld für geklärt. Dafür gibt es diese Vorlage für "Personality rights warning" auf Commons, um zu verdeutlichen, dass neben dem Aspekt der Nutzungsrechte auch noch Persönlichkeitsrechte eine Rolle spielen, uns interessieren aber nur die ersteren. Es bleibt, wie Du es schon angefangen hast, diese Frage nach den Urheber- / Nutzungsrechten. Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 22:51, 27. Apr. 2020 (CEST)
- Ich weiß es nicht, aber ich glaube, dass ein immaterieller Schaden, der in Geld zu ersetzen wäre, plausibel nur bei einer Verletzung des Rechtes auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, von Ehrenrechten oder Vergleichbarem geltend gemacht werden könnte. Zumindest in Deutschland und im Rahmen der Wikipedia, beim Diskurs zu einer Kunstform, halte ich das für ausgeschlossen. Ein Fotomodell, welches sich für eine künstlerische Arbeit hat ablichten lassen, wird in seiner Persönlichkeitsentfaltung nicht dadurch eingeschränkt, dass über das entstandene Werk gesprochen wird. weiterführende Informationen dürften auch hier zu finden sein: Verbreiterhaftung und Persönlichkeitsrecht (Deutschland). Dabei aber bitte im Hinterkopf behalten, dass die Werke bereits publiziert wurden, somit also mMn in gutem Glauben von einer ordnungsgemäßen Fotografen-Fotomodell-Beziehung ausgegangen werden kann. Ich bleibe bei der Ansicht: für dich als Wikipedia-Autorin ist nur der Aspekt des Urheberrechts und der Nutzungserlaubnisse relevant. Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 20:57, 28. Apr. 2020 (CEST)
Repros historischer Aufnahmen
Vermutlich schon 100 mal gestellt aber ich bin derzeit dermaßen verwirrt, daß ich lieber auch einmal frage, um sicher zu sein - also bitte lieb sein. ;-)
Ich ging immer davon aus, daß ein Abdruck eines historischen Fotos (Älter als 70 Jahre, kein Autor genannt) in einem Buch etc. trotz allem nicht von mir gescannt und dann als PD0 veröffentlicht werden darf. Obwohl das bspw. bei StadtBild permanent gemacht wird (was ich für illegal hielt/halte). Jetzt bin ich mal wieder darüber gestolpert und habe https://de.wikipedia.org/wiki/Bildrechte#Zweidimensionale_Vorlagen gelesen. Wenn ich das richtig verstehe, darf ich alte Aufnahmen aus einem Buch beliebig veröffentlichen? Muß ich das Buch als Quelle angeben?
Wenn ich das weiterspinne, dann gilt das auch für alle anderen Bilder im Internet? Konkret wären es beispielsweise alte Postkarten, wie man sie bei AK Pool, zeno etc. findet (Beispiel einfach mal beliebig herausgegriffen) oder Scans historischer Landkarten (amtl. Meßtischblätter, also sowieso kein Urheberrecht). Darf ich die Scans der Anbieter einfach veröffentlichen? Darf ich die eventuellen "Copyright"-Hinweise wegretuschieren?
Und jetzt wird es (meiner Meinung nach) ganz haarig (und ich denke erst Recht "Nein, das darf man nicht"): Wie steht es dann mit Fotos, die auf einer Webseite benutzt wurden und die von einem Dienstleister wie Ullstein etc. gekauft/lizensiert wurden (bspw.: Foto im Artikel). Auch hier: Autor unbekannt oder genannt aber schon 70 Jahre tot.
BTW: Vielleicht ist das ja auch eine Gelegenheit, daß Thema in der FAQ verständlich zu erklären?
Danke. --MAbW (Diskussion) 10:17, 15. Apr. 2020 (CEST)
- Wikipedia hat einen meiner Meinung nach unsinnigen Ansatz, dass Texte und Bilder frei ("freie Enzyklopädie") verwendbar sein müssen, d.h. auch Dritte können das hier publizierte Zeugs (Texte, Bilder...) kommerziell weiternutzen. Kommt aus der Softwareecke, ist aber eines der Prinzipien. Von daher gibt es für Stadtbild etc. wohl viel geringere Ansprüche an das Bildmaterial, ohne jetzt das zu bewerten. --195.200.70.52 16:33, 16. Apr. 2020 (CEST)
- Wenn du die Grundidee der Wikipedia, nämlich Wissen frei anzubieten, unsinnig findest, bist du hier letztlich falsch. Ich verweise da mal auf meinen Kurier-Artikel. -- Chaddy · D 17:32, 16. Apr. 2020 (CEST)
- Hilft aber alles nicht bei meinen Fragen weiter. --MAbW (Diskussion) 14:39, 21. Apr. 2020 (CEST)
Kann/will wirklich keiner mir weiterhelfen und für Klarheit sorgen? :-( --MAbW (Diskussion) 10:41, 2. Mai 2020 (CEST)
- Hallo MAbW, das Phänomen, das du beschreibst, nennt man Copyfraud, also das Behaupten eines Urheberrechts, wo keines besteht. Denn: Wer zweidimensionale Vorlagen digitalisiert oder scannt, erwirbt dadurch kein neues Urheberrecht. Wenn die Vorlage gemeinfrei ist, dann ist auch das Digitalisat/der Scan gemeinfrei. Etwas komplizierter wird die Sache bei Fotos von zweidimensionalen Werken, aber das wird gerade (auf Betreiben von Wikimedia) durch die neue EU-Richtlinie für das Urheberrecht geklärt. Beantwortet das deine Frage? Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 12:38, 2. Mai 2020 (CEST)
Das eingefügte Logo (Bild) wurde mit einer falschen Option zu Bildrechten hoch geladen. Es soll nicht zur freien Verfügung zum Download stehen. Wie können wir dies ändern?
--Biweteam (Diskussion) 12:10, 27. Apr. 2020 (CEST).
- Hallo Biweteam, beide Logos haben keine Schöpfungshöhe und sind daher gemeinfrei. Sie können bleiben. -- Chaddy · D 19:58, 27. Apr. 2020 (CEST)
- Allerdings haben sie das für Logos falsche Dateiformat JPEG. Passend wäre SVG oder ggf. PNG. --Leyo 20:26, 3. Mai 2020 (CEST)
YouTube-Kanal Disney Channel Canada
Hallo zusammen, der YouTube-Kanal Disney Channel Canada ist ein verifizierter Kanal von Disney, der mehrere Videos unter die Lizenz CC-BY gestellt hat (zB https://www.youtube.com/watch?v=2bL1Ki4qqKo). Die Lizenz ist bei YouTube standardmäßig nicht aktiviert und andere Videos des Kanals stehen nicht unter der Creative Commons Lizenz. Es scheint daher unwahrscheinlich, dass diese Lizenz versehentlich ausgewählt wurde. Kann das Material (etwa der Trailer) auf Commons/Wikipedia verwendet werden? Teilweise ist dies mit Screenshots bereits geschehen: vgl. [6] Oder sollte ggf. Rücksprache mit dem Kanal gehalten werden?--CENNOXX 12:55, 27. Apr. 2020 (CEST)
- Wir können davon ausgehen, dass ein Mega-Konzern wie Disney (der sich intensiv mit Urheberrechten befasst und normalerweise strikt auf seine Rechte achtet) weiß, was er da tut. Diese Videos dürfen wir also verwenden. -- Chaddy · D 19:54, 27. Apr. 2020 (CEST)
- @CennoxX, Chaddy: Bevor nun jemand hier (bzw. auf Commons) solche Videos hochlädt (ich hoffe, es ist noch nicht passiert): Ich sehe das anders als Chaddy und werde das etwas später noch ausführlich begründen. Gestumblindi 21:19, 8. Mai 2020 (CEST)
Also. Es kommt immer mal wieder vor, dass Inhalte solcher "Mega-Konzerne" überraschend unter einer freien Lizenz zu stehen scheinen. Bohrt man aber nach, steckt dahinter eigentlich immer ein Fehler und es ist gar keine Freigabe durch Vertreter des Konzerns, die dazu berechtigt wären, erfolgt. Der klassische Fall auf Commons ist das "Ubisoft-Debakel", das ich hier mal möglichst komprimiert schildern möchte, denn es ist lehrreich:
- Ubisoft ist ja, wie Disney, bekannt dafür, sehr auf seine Rechte erpicht zu sein. Aufgrund einer Mailkorrespondenz mit dem Leiter der PR-Abteilung von Ubisoft Deutschland von 2005 wurde auf Commons jahrelang angenommen, dass Ubisoft eine Freigabe für sämtliche Screenshots seiner Spiele unter einer "Attribution"-Lizenz erteilt habe, und es wurden munter solche Screenshots hochgeladen (und hier eingebunden), obwohl verschiedene Commons-User immer wieder Zweifel anmeldeten. Es war ja auch schlicht völlig unplausibel: Warum sollte sich Ubisoft auf diese Weise selbst enteignen? Ausgerechnet Ubisoft, bekannt für strenge Kopierschutzmassnahmen und Verteidigung seiner Rechte, erlaubt jedermann die freie kommerzielle Weiternutzung praktisch beliebiger Darstellungen seiner Spiele? Du und ich können Spielfiguren aus Screenshots von Ubisoft-Spielen auf T-Shirts und Tassen drucken und diese verkaufen, ohne Ubisoft zu fragen oder einen Cent zu zahlen? Das ist ja sagenhaft! Märchenhaft! Und natürlich war es ein Märchen, an das die Leute aber bis 2010 glaubten. Es brauchte drei Löschanträge von rtc auf die Vorlage (ich habe schon lange nichts mehr von rtc gehört, er scheint aber noch aktiv zu sein, vielleicht will er auch etwas dazu sagen), bis die Sache endlich geklärt war. Letzten Endes hatte tatsächlich das französische Chapter von Wikimedia im Zusammenhang mit Commons:Deletion requests/Template:Attribution-Ubisoft 3 eine Anfrage bei der Zentrale von Ubisoft in Paris gestellt. Die Antwort von Ubisoft? Die Rechtsabteilung von Ubisoft wisse nichts von einer solchen Vereinbarung und habe nicht vor, Medien unter eine freie Lizenz zu stellen! In der Folge wurden die Vorlage und alle Ubisoft-Screenshots auf Commons, die sich über Jahre hinweg angesammelt hatten, gelöscht. Den ganzen Leerlauf hätte man sich mit etwas gesundem Menschenverstand sparen können. Es wäre ein so revolutionärer Schritt gewesen, dass ein Konzern wie Ubisoft sich zu freien Lizenzen bekennt, eine so weitreichende Entscheidung, dass sie nicht in einer Mailkorrespondenz zwischen einem Vertreter der PR-Abteilung von Ubisoft Deutschland und einem Commons-Freiwilligen versteckt worden wäre.
Und so sehe ich auch diese Disney-Geschichte. Wenn die CC-BY-Lizenz auf Youtube-Videos des Disney Channel Canada wie im genannten Beispiel des Trailers für Big Hero 6 - es handelt sich um die Zeichentrickserie mit dem deutschen Titel Baymax – Robowabohu in Serie - so stimmen würde, wäre es jedermann erlaubt, die Inhalte dieser Videos frei und auch kommerziell weiterzunutzen. Wiederum könnte also jedermann die Figuren aus diesem Trailer auf T-Shirts drucken oder sonst weiternutzen, denn Disney hat ja eine freie Lizenz erteilt! Märchenhaft! Ausgerechnet Disney, der Inbegriff der scharfen Hüter ihres Copyrights! Aber ich bin mir sicher, dass sich das bei entsprechenden Nachforschungen als ein Fall "Ubisoft 2.0" entpuppen würde. Es war bestimmt wieder irgendein PR-Mensch, diesmal halt von Disney Kanada statt von Ubisoft Deutschland, der beim Hochladen auf Youtube einen Fehler gemacht hat. Es scheint mir ausgeschlossen, dass die Rechtsabteilung von Disney beschlossen hat, neuerdings Trickfilme bzw. deren Trailer unter eine freie Lizenz zu stellen, die Weiternutzung und abgeleitete Werke erlaubt. Genau wie bei Ubisoft wäre das eine Weltsensation, wenn es wahr wäre. Von dieser Weltsensation hat man aber nichts gehört.
Ich hatte so sehr gehofft, dass noch nichts aufgrund dieses fatalen Ratschlags von Chaddy auf Commons hochgeladen wurde, denn Löschanträge auf scheinbar "freie" Medien zu stellen und die Löschung durchzusetzen, ist in der Community von Commons, die sich gerne an den Buchstaben einer anscheinend vorhandenen Lizenz klammert, extrem schwer, wie rtc damals leidvoll feststellen musste. Aber leider muss ich sehen, dass CennoxX tatsächlich schon File:Big hero six series trailer.webm und File:Z-O-M-B-I-E-S Disney Channel.webm hochgeladen hat (und wie er erwähnte, andere haben schon vorher Screenshots aus Disney-Videos hochgeladen). Ich kann ihm keinen Vorwurf machen. Es ist ja so, die freie Lizenz steht auf den Beschreibungsseiten dieser Videos auf YouTube. Es ist so mühsam. So viel Energie, die man aufwendet, um offensichtlich unfreie Inhalte wieder von Commons wegzubekommen. Ich werde nun also demnächst seufzend den Löschantrag für diese beiden Videos stellen und hoffen, dass ich nicht wie damals rtc über mehrere Monate kämpfen und womöglich noch die Wikimedia Foundation bei Disney anfragen muss, ob sie wohl von dieser freien Lizenz wissen, die der Disney Channel Canada da vergeben habe... Gestumblindi 22:59, 8. Mai 2020 (CEST)
- Ich verstehe deinen Einwand, aber es ist nicht unsere Aufgabe, solche Freigaben pauschal anzuzweifeln. Fakt ist, das ist ein offizieller Disney-Account und die Videos haben eine offenbar gültige Freigabe. Ob die Freigabe irrtümlich erteilt wurde oder nicht ist spekulativ und für den Nutzer nicht ersichtlich. Da die Freigabe eben gerade nicht offensichtlich falsch ist, handeln wir auch nicht rechtswidrig, wenn wir die Videos verwenden. Anders als beim Ubisoft-Fall steht die Freigabe eben auch offen zugänglich direkt bei den betreffenden Videos (das ist also etwas völlig anderes als irgendeine Mail, die mal an irgendwen verschickt wurde). Es wäre schon ziemlich krass, wenn Disney ein solcher Fehler nicht aufgefallen wäre.
- Ich würde dir davon abraten, LAs auf die Dateien zu stellen. Wir brauchen nicht in vorauseilendem Gehorsam Löschungen durchzuführen. Rechtlich sind wir auf der sicheren Seite, da es eben gerade kein offensichtlicher Fehler ist. -- Chaddy · D 23:15, 8. Mai 2020 (CEST)
- Ich will der Community ein Debakel wie bei Ubisoft ersparen. Würden wir diese YouTube-Lizenz des Disney Channel Canada für bare Münze nehmen, würde sich da wieder über Jahre hinweg Material auf Commons ansammeln, das dann eines Tages nach der letztlich unvermeidlichen Feststellung, dass es mit der freien Lizenz nichts war, doch wieder gelöscht werden müsste. Vermeidbarer Leerlauf. Zu "Es wäre schon ziemlich krass, wenn Disney ein solcher Fehler nicht aufgefallen wäre": Gerade weil The Walt Disney Company so ein riesiger Konzern mit über 200.000 Mitarbeitern ist, würde ich das überhaupt nicht überraschend finden. Dass irgendein kanadischer PR-Mensch, ein Rädchen im Getriebe von Disney, nicht so genau weiss, was eine CC-BY-Lizenz bedeutet, scheint doch wesentlich wahrscheinlicher als dass die Rechtsabteilung von Disney zum Schluss gekommen ist, dass sie nun neuerdings Freunde freier Lizenzen sind. - Ich finde es supermühsam, Löschanträge auf die Dateien zu stellen; auch, weil ich weiss, dass Leute mit Argumentationen wie deiner ankommen werden, aber ich werde es tun, ich sehe es geradezu als meine Pflicht an. Gestumblindi 23:24, 8. Mai 2020 (CEST)
- Tut mir leid, aber ich halte es im Gegenteil eher für weniger wahrscheinlich, dass die einfach bloß nicht wussten, was sie tun. Deine Ansicht basiert ausschließlich auf Vermutungen. Dementgegen steht eine gültige Freigabe.
- Ein Debakel sehe ich nicht. Wie ich schon schrieb, müssen wir uns darauf verlassen können, was da steht. Wenn dort steht, das Video steht unter einer CC-by-Lizenz, können wir erstmal auch davon ausgehen, dass dem so ist. War es doch ein Irrtum können wir immer noch löschen.
- Aber ein Vorschlag: Irgendwer fragt bei Disney an, ob das wirklich so gewollt ist. Abhängig von der Antwort, können wir dann immer noch entsprechende Maßnahmen ergreifen (also entweder fleißig hochladen oder eben löschen). -- Chaddy · D 23:43, 8. Mai 2020 (CEST)
- Du lieferst gerade ein schönes Beispiel dafür ab, wie sich die Community "gerne an den Buchstaben einer anscheinend vorhandenen Lizenz klammert", wie ich weiter oben schrieb, aber andererseits gibt es ja auf Commons auch noch das vorbeugende Prinzip (bekannt als PCP, Precautionary principle): "Wenn ein erheblicher Zweifel an der Freiheit einer bestimmten Datei herrscht, sollte diese gelöscht werden." Für mich besteht dieser erhebliche Zweifel hier. Gestumblindi 23:51, 8. Mai 2020 (CEST)
- Und für mich besteht eben gerade kein erheblicher Zweifel. Vielmehr finde ich, dass deine Zweifel bloß auf Vermutungen basieren. :)
- Aber wie bereits geschrieben: Wenn jemand bei Disney anfragt, sollte sich das ja alles klären lassen. -- Chaddy · D 01:10, 9. Mai 2020 (CEST)
Ich habe den Löschantrag auf Commons jetzt gestellt. Gestumblindi 22:35, 14. Mai 2020 (CEST)
Tate no Yuusha no Nariagari Bühnenspiel
Guten Tag alle miteinander,
Ich möchte wissen, ob diese beiden Darstellungen (Link 1, Link 2) unter dem Urheberrecht fallen. Ich würde diese beiden Bilder gerne für einen von mir geplanten Wikipedia-Artikel, siehe hier, verwenden. Falls dem so wäre, bestünde die Möglichkeit eine Abwandlung anzufertigen, die keine potenziell urheberrechtlichen Inhalte vorweisen, anzufertigen? Bitte um Antwort, wenn möglich auch auf meiner Diskussionsseite. Vielen Dank! :-) --Goroth Stalken 14:25, 29. Apr. 2020 (CEST)
- @Goroth: Bevor dieser Abschnitt noch ohne Antwort archiviert wird: Sehr schöpferisch sehen mir diese Raster mit japanischen Schriftzeichen nicht gerade aus. Aber da ich mich mit diesen sowie mit japanischem Urheberrecht (wäre relevant, falls die Bilder nach Commons sollen) überhaupt nicht auskenne, kann ich das nicht wirklich einschätzen. Dein Artikel steht ja nun unter Tate no Yūsha no Nariagari (Bühnenspiel) ohne Abbildungen, wie ich sehe. Vielleicht könntest du deine Frage auf dem Commons-Äquivalent unserer Urheberrechtsfragen, Commons:Village pump/Copyright, stellen - dass dort Leute auftauchen, die sich mit Japan auskennen, ist etwas wahrscheinlicher. Gestumblindi 22:43, 27. Mai 2020 (CEST)
- Danke. Anfrage ist raus. --Goroth Stalken 02:36, 28. Mai 2020 (CEST)
Ist der Wortlaut dieses Briefes von 1938 schon gemeinfrei? Innitzer ist etwa erst 1955 gestorben. Grüße --Munf (Diskussion) 19:54, 22. Apr. 2020 (CEST)
- Der Text ist meines Erachtens gemeinfrei, weil er nicht die erforderliche Schöpfungshöhe hat.--Arminius1000 (Diskussion) 08:49, 23. Apr. 2020 (CEST)
- Zu berücksichtigen bei der Beurteilung ist auch, dass Innitzer nicht als Person agierte, sondern als Vertreter der Römisch-Katholischen Kirche als Körperschaft öffentlichen Rechts in Österreich. --Arminius1000 (Diskussion) 09:23, 23. Apr. 2020 (CEST)
- Als Vertreter der Römisch-Katholischen Kirche ja offenbar nur begrenzt, der Chef war lt. Artikel empört. --Ailura (Diskussion) 09:40, 23. Apr. 2020 (CEST)
- Bei der Länge hat der Brief sehr wohl eine Schöpfungshöhe und die Autoren sind keine 70 Jahre verstorben. Und mir wäre nichts bekannt, dass kirchliche Texte automatisch gemeinfrei sind. --Munf (Diskussion) 11:58, 23. Apr. 2020 (CEST)
- Die Länge ist nicht wirklich ein Indikator für oder gegen SH bei Texten. Ich bin aber auch der Ansicht, dass dieser Text geschützt ist.
- Wir könnten jetzt versuchen herauszufinden, wer der tatsächliche Urheber des Textes ist (diese Bischöfe haben ihn ja unterzeichnet, was aber nicht heißt, dass sie ihn auch alle zusammen verfasst haben). Wenn dann dieser Urheber seit mehr als 70 Jahren tot ist, könnten wir den Text behalten. Aber das dürfte sehr schwer bis unmöglich werden.
- Ansonsten bliebe nur noch die Möglichkeit, eine Freigabe zu erbitten. Aber dazu müsste man erstmal herausfinden, wer denn die Rechte am Text hält.
- Es wird also eher schwierig, den Text zu behalten. -- Chaddy · D 14:50, 23. Apr. 2020 (CEST)
Interessanter Fall. Ich teile meine Antwort mal in eine Einschätzung der urheberrechtlichen Lage nach meinem Verständnis und einem Vorschlag, wie damit umzugehen ist, ein:
- Davon, dass Schöpfungshöhe erreicht ist, ist m.E. zwingend auszugehen, somit auch davon, dass der aktuell auf Commons verwendete Baustein
{{PD-text}}
sicher falsch ist. Der Text drückt ja ganz bestimmte Gedanken auf individuelle Weise aus und stellt damit eine "eigentümlich geistige Schöpfung" nach § 1 des österreichischen UrhG dar. Wenn ich mir Urheberrecht (Österreich) so anschaue, gilt auch in Österreich: "Weil nur natürliche Personen Werke schaffen können, können auch nur sie Urheberschaft begründen (...) Miturheberschaft ist möglich. (§ 11)". Ausserdem sagt § 12 öURhG: "Wer auf den Vervielfältigungsstücken eines erschienenen Werkes oder auf einem Urstück eines Werkes der bildenden Künste in der üblichen Weise als Urheber bezeichnet wird, gilt bis zum Beweis des Gegenteils als Urheber (...)". Da die "feierliche Erklärung" von den österreichischen Bischöfen gemeinsam unterzeichnet ist, sehe ich das mal als "übliche Weise" an und sie wären damit gemeinsame Urheber der Erklärung "bis zum Beweis des Gegenteils". Allerdings steht im Artikel ja schon recht genau, wer die Urheber sind: "Die Feierliche Erklärung wurde von Kardinal Innitzer und Fürsterzbischof Waitz zusammen mit dem neuen Reichskommissar Gauleiter Bürckel für die Volksabstimmung über den Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich ausgearbeitet." Also ein gemeinsames Werk von Innitzer, Waitz und Bürckel, das die anderen Bischöfe nur mitunterzeichnet haben. Waitz und Bürckel sind vor über 70 Jahren gestorben, Innitzer jedoch, wie Munf in seiner Ausgangsfrage bemerkt, erst 1955, und damit komme ich zum Schluss, dass diese Erklärung noch bis und mit 2025 geschützt ist. Am 1. Januar 2026 wird sie gemeinfrei. Rechteinhaber dürften die Erben Innitzers sein, oder die römisch-katholische Kirche Österreichs, aber unabhängig davon bemisst sich die Dauer des Schutzes nach dem Todesjahr des zuletzt verstorbenen Urhebers, der immer eine natürliche Person (hier Innitzer) ist. - Obwohl der Text also urheberrechtlich geschützt ist, sehen die Konsequenzen für den Scan auf Commons und das Vollzitat hier in der Wikipedia m.E. unterschiedlich aus. Der Scan auf Commons ist zu löschen und ich werde, wenn hier niemand eine überzeugende Gegenargumentation bringt, demnächst einen entsprechenden Antrag stellen. Das Zitat in Feierliche Erklärung der österreichischen Bischöfe hingegen ist die Grundlage des ganzen Artikels, der sich mit dieser Erklärung beschäftigt und wichtig für das Verständnis. Es ist daher im Kontext ein m.E. urheberrechtlich zulässiges Großzitat und darf so stehenbleiben. Das öURhG verwendet in § 42f die gleiche Formulierung wie das deutsche UrhG in § 51, das Zitate erlaubt, "sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist". Dieser "besondere Zweck" ist hier gegeben. Gestumblindi 23:44, 23. Apr. 2020 (CEST)
- Nicht einverstanden mit dem ersten Bullet. Wenn man grundsätzlich einen urheberrechtlichen Schutz der Feierlichen Erklärung annimmt, dann gibt es zu bedenken: Der Text wurde zwischen Innitzer und Bürckel bzw. dessen Vertreter verhandelt, es gab mehrere Entwürfe. Die letzte Version, die dann unterschrieben wurde, stammt laut dem im Wikipediaartikel zitierten Liebmann (Vom März zum Oktober 1938. Die katholischen Diözesanbischöfe und der Nationalsozialismus in Österreich. In: Denk an die Tage der Vergangenheit, lerne aus den Jahren der Geschichte! 70 Jahre nach 1938. Die österreichischen Bischöfe. Wien 2008. (PDF-Datei, 0.5MB) von Bürckel (gest. 1944) bzw. dessen Adjudanten Selzner (gest. 1944):
- Darauf zog Selzner die Erklärung mit der Überschrift »Feierliche Erklärung« und der neuen Einleitung aus der Tasche, verlas sie und stellte fest, dass eine Änderung unmöglich sei, Bürckel habe es nämlich sehr eilig, er sei beim Abflug nach Berlin zum Reichstag. Die Bischöfe sollten diese »Feierliche Erklärung« unterschreiben und am übernächsten Tag (20. März) in den Dom- kirchen und am Sonntag darauf (27. März) in allen Seelsorgestationen Österreichs verlesen lassen. Da die Bischöfe bloß deren innerkirchliche Verkündigung im Auge hatten, wo sie bei der Promulgation ohnehin noch das letzte Wort hätten, und da viele Wünsche im pastoralen Bereich der Erfüllung harrten, kamen sie dem Verlangen nach Unterzeichnung des »Bürckel-Oktroy«, der so genannten »Feier- lichen Erklärung«, nach und unterschrieben.
- Nach dieser Quellenlage wäre die Erklärung also bereits gemeinfrei.
- Ich bin jedoch der Ansicht, dass die Erklärung aus anderen Gründen gemeinfrei ist. Ich sehe, dass die Schöpfungshöhe in unterschiedlichen Ländern unterschiedlich gehandhabt wird. Sicherlich handelt es sich aber um ein amtliches Werk, das zur Veröffentlichung bestimmt war (die Kirche hat es selber in ihren Zeitungen abgedruckt), und die Bischöfe handelten nicht als Privatpersonen, sondern, wie oben bereits erwähnt, als Kirche, die in Österreiche eine Körperschaft öffentlichen Rechtes war (und immer noch ist). Die Feierliche Erklärung war eine öffentliche Erklärung der Katholischen Kirche Osterreich.
- Es wäre auch sehr stossend, wenn so eine Art "Testimonial" ante verbum, das zur Veröffentlichung bestimmt war und im ganzen damaligen deutschen Reich publiziert und plakatiert wurde, heute nicht in Wikipedia abgebildet werden dürfte.
- Ebenfalls ein amtliches Werk ist das Plakat mit den drei Erklärungen (im Wikipediaartikel abgebildet), das von den deutschen Behörden im ganzen Reich plakatiert wurde.
- --Arminius1000 (Diskussion) 09:43, 25. Apr. 2020 (CEST)
- Die Frage ist, wer heute dafür zuständig bzw. Rechtsnachfolger ist. Die Österreichische Bischofskonferenz oder die Erzdiözese Wien, da uns bei der Schutzfrist im Prinzip nur Kardinal Innitzer interessiert.
- Die Kirche selbst ist in Österreich eine anerkannte Religionsgemeinschaft und damit keine Körperschaft öffentlichen Rechts. Einzig die Bischofskonferenz als oberstes Organ der Kirche in Österreich ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Und nur weil eine staatliche Stelle den Text veröffentlicht hat, ist es nicht automatisch gemeinfrei.
- Bezüglich der Plakate: Wahlplakate sind auch nicht gemeinfrei. --Munf (Diskussion) 10:38, 25. Apr. 2020 (CEST)
- Nicht einverstanden mit dem ersten Bullet. Wenn man grundsätzlich einen urheberrechtlichen Schutz der Feierlichen Erklärung annimmt, dann gibt es zu bedenken: Der Text wurde zwischen Innitzer und Bürckel bzw. dessen Vertreter verhandelt, es gab mehrere Entwürfe. Die letzte Version, die dann unterschrieben wurde, stammt laut dem im Wikipediaartikel zitierten Liebmann (Vom März zum Oktober 1938. Die katholischen Diözesanbischöfe und der Nationalsozialismus in Österreich. In: Denk an die Tage der Vergangenheit, lerne aus den Jahren der Geschichte! 70 Jahre nach 1938. Die österreichischen Bischöfe. Wien 2008. (PDF-Datei, 0.5MB) von Bürckel (gest. 1944) bzw. dessen Adjudanten Selzner (gest. 1944):
Die Aussage zu Wahlplakaten mag richtig sein, trifft aber nicht den Punkt, denn diese werden von Parteien herausgegeben. Das Plakat mit den Erklärungen dagegen wurde von einer Behörde des Deutschen Reiches, nämlich vom "Beauftragten des Führers für die Volksabstimmung Gauleiter Bürckel" in seiner amtlichen Funktion herausgegeben.
Was die Kirche betrifft: In Österreich sind die anerkannten Religionsgemeinschaften Körperschaften öffentlichen Rechts, das habe ich gerade nachgeprüft. Ich muss Dir aber teilweise rechtgeben, die Feierliche Erklärung wurde formal nicht im Namen der Kirche abgegeben (im Gegensatz zum Begleitschreiben Innitzers, auf dem das Wappen prangt und das er als Erzbischof von Wien herausgegeben hat). Sie ist aber de facto oder quasi-amtlich, weil die Bischöfe natürlich in ihrer Funktion als Bischöfe unterschrieben haben. --Arminius1000 (Diskussion) 10:57, 25. Apr. 2020 (CEST)
- Trotzdem handelt es sich um ein Wahlplakat bzw. Aufruf zur Teilnahme an der Volksabstimmung, egal was dahinterstecken mag. Da ist vollkommen egal, wer es herausgegeben hat, da ein Teil des Plakates bis 2025 urheberrechtlich geschützt ist.
- Und die Veröffentlichungen einer Körperschaft öffentlichen Rechts sind nicht automatisch urheberrechtsfrei, bzw. unter CC-Lizenz. Und wie du sagst, sie haben als Personen selbst unterschrieben, deshalb gelten hier die 70 Jahre Schutzfrist. Ich bitte um Löschung zumindest der Bilder. Den Brief kann man zumindest ausschnittsweise zitieren, aber eine Zitierung des Gesamtwerkes sehe ich sehr kritisch. --Munf (Diskussion) 13:10, 27. Apr. 2020 (CEST)
- Gemeinfreiheit für "de-facto-amtliche" oder "quasi-amtliche" Werke ist ein Konzept, das ich im österreichischen Urheberrecht nicht finden kann. Gestumblindi 23:09, 6. Mai 2020 (CEST)
- Danke für die kritischer Bemerkung. Nach nochmaliger Prüfung muss ich mich korrigieren: Es handelt sich um ein amtliches Werk, und nicht nur um ein quasi-amtliches. Die Erklärung ist ausdrücklich im Namen der "Bischöfe der österr. Kirchenprovinz" unterschrieben, die Bischöfe haben also in ihrer offiziellen kirchlichen Funktion unterschrieben. Das fehlende Briefpapier ist ja nicht entscheidend, und auch nicht, dass die Erklärung nicht im Namen eines kollektiven Organs der Kirche abgegeben wurde. Die Erklärung ist ein zur Veröffentlichung bestimmtes Schreiben von Organen (Bischöfe) der Kirche und war zur Veröffentlichung bestimmt, denn die Kirche selber hat es von allen Kanzeln verlesen lassen und in ihren Zeitschrifen veröffentlicht. Die Kirche in Österreich war und ist, wie schon ausgeführt, eine Körperschaft öffentlichen Rechtes, daher sind ihre zur Veröffentlichung bestimmten Werke amtlich.--Arminius1000 (Diskussion) 09:58, 7. Mai 2020 (CEST)
- @Arminius1000: Aus dem österreichischen Urheberrechtsgesetz kann ich aber auch nicht direkt ableiten, dass Veröffentlichungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften als "amtliche Werke" gelten. In § 7 steht: "Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlässe, Bekanntmachungen und Entscheidungen sowie ausschließlich oder vorwiegend zum amtlichen Gebrauch hergestellte amtliche Werke der im § 2 Z 1 oder 3 bezeichneten Art genießen keinen urheberrechtlichen Schutz." Dass dies auch für öffentlich-rechtliche Körperschaften gelte, dass also eine Bekanntmachung der katholischen Kirche in Österreich gemeinfrei sei, ist deine Annahme, aber worauf gründet sie sich? Auch der ORF ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft... Gestumblindi 21:58, 8. Mai 2020 (CEST)
- @Gestumblindi:Ich muss Dir recht geben, ich habe mich da vertan. Körperschaft öffentl. Rechtes ist nicht gleich amtlich im Sinne des Urheberrechtes. Ich muss dieses Argument also zurückziehen.--Arminius1000 (Diskussion) 06:53, 9. Mai 2020 (CEST)
- @Arminius1000: Aus dem österreichischen Urheberrechtsgesetz kann ich aber auch nicht direkt ableiten, dass Veröffentlichungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften als "amtliche Werke" gelten. In § 7 steht: "Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlässe, Bekanntmachungen und Entscheidungen sowie ausschließlich oder vorwiegend zum amtlichen Gebrauch hergestellte amtliche Werke der im § 2 Z 1 oder 3 bezeichneten Art genießen keinen urheberrechtlichen Schutz." Dass dies auch für öffentlich-rechtliche Körperschaften gelte, dass also eine Bekanntmachung der katholischen Kirche in Österreich gemeinfrei sei, ist deine Annahme, aber worauf gründet sie sich? Auch der ORF ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft... Gestumblindi 21:58, 8. Mai 2020 (CEST)
- Danke für die kritischer Bemerkung. Nach nochmaliger Prüfung muss ich mich korrigieren: Es handelt sich um ein amtliches Werk, und nicht nur um ein quasi-amtliches. Die Erklärung ist ausdrücklich im Namen der "Bischöfe der österr. Kirchenprovinz" unterschrieben, die Bischöfe haben also in ihrer offiziellen kirchlichen Funktion unterschrieben. Das fehlende Briefpapier ist ja nicht entscheidend, und auch nicht, dass die Erklärung nicht im Namen eines kollektiven Organs der Kirche abgegeben wurde. Die Erklärung ist ein zur Veröffentlichung bestimmtes Schreiben von Organen (Bischöfe) der Kirche und war zur Veröffentlichung bestimmt, denn die Kirche selber hat es von allen Kanzeln verlesen lassen und in ihren Zeitschrifen veröffentlicht. Die Kirche in Österreich war und ist, wie schon ausgeführt, eine Körperschaft öffentlichen Rechtes, daher sind ihre zur Veröffentlichung bestimmten Werke amtlich.--Arminius1000 (Diskussion) 09:58, 7. Mai 2020 (CEST)
- Gemeinfreiheit für "de-facto-amtliche" oder "quasi-amtliche" Werke ist ein Konzept, das ich im österreichischen Urheberrecht nicht finden kann. Gestumblindi 23:09, 6. Mai 2020 (CEST)
@Arminius1000, Munf: Wenn es tatsächlich so wäre, dass die Urheber des Textes der Erklärung allein Bürckel und/oder Selzner sind und die Bischöfe inklusive Innitzer sich bloss genötigt sahen, diese zu unterzeichnen, wie es Arminius1000 weiter oben am 25. April dargestellt hat, dann wäre sie aufgrund der Todesjahre von Bürckel und Selzner tatsächlich gemeinfrei, dann würde sich auch die Frage nach einem Rechtsnachfolger nicht mehr stellen. Aber ich weiss nicht... die von Arminius1000 zitierte Publikation ist ja eine Veröffentlichung der Österreichischen Bischofskonferenz, keine Untersuchung neutraler Dritter. Wäre es da nicht naheliegend, dass die Bischöfe in einem möglichst günstigen Licht dargestellt werden sollten? Ich habe mir den Beitrag von Liebmann gerade etwas angeschaut. Folgt man ihm, unterzeichneten die Bischöfe in der Tat nur eine nicht von ihnen verfasste Erklärung unter Druck und wollten sie eigentlich wiederholt und dringlich geändert oder ergänzt haben, was ihnen aber nicht gelang. Ich bin mit dem Thema nicht vertraut. Kann man wirklich sagen, dass das der unumstrittene Stand der Forschung ist? Wenn ja, dann muss ich auch meine hier abgegebene Einschätzung revidieren. Daran, dass der Text im Artikel problemlos vollständig zitiert werden kann, ändert sich nichts (gemeinfrei wäre ja noch "besser" als das in diesem Kontext ebenfalls erlaubte Grosszitat). Aber auf Commons wären als Autoren Bürckel und Selzner und als Lizenz ein passender PD-old-Baustein anzugeben. "Österreichische Nationalbibliothek" als Autor ist da jetzt jedenfalls auch falsch. Gestumblindi 23:05, 6. Mai 2020 (CEST)
- Danke für die scharfsichtigen Bemerkungen, ich muss einiges bestätigen und einiges zurechtrücken: Völlig richtig ist, dass die Kirche und die kirchlichen Historiker tendenziell versuchen, die Feierliche Erklärung als erzwungen und „Diktat“ darzustellen. Das ist von den Fakten her nicht zu halten, und die nicht-kirchlichen (z. B. Wolfgang Neugebauer, und natürlich Deschner, aber genauso die kirchlichen aber kritischen Historiker wie Stefan Moritz, „Grüss Gott und Heil Hitler“) qualifizieren dies als einen Versuch der Kirche, sich im Nachhinein reinzuwaschen (die österreichische Kirche war vor 1938 gegen Hitler, 1938-1945 für Hitler und danach wieder gegen den Nationalsozialismus). Innitzer wollte nach dem Einmarsch unbedingt eine Unterstützungserklärung für die Nationalsozialisten abgeben. Sein Motiv war, dass die Kirche möglichst viel von ihrem Besitzstand aus dem Ständestaat („Klerikalfaschismus“) retten kann und stellte dazu zahlreiche Forderungen an Bürckel. Innitzer verfasste eine Pastoralanweisung, die die Nationalsozialisten völlig unterstützt (das ist im Artikel beschrieben), die aber Bürckel nicht ausreichte, weil dieser eine explizite Unterstützung für die Volksabstimmung wollte. In der Folge kam es zu den beschriebenen Verhandlungen mit Entwürfen und Gegenentwürfen von beiden Seiten, die alle auf Innitzers Pastoralanweisung basierten. Nach mehreren Vorfassungen, die sich hinsichtlich der Unterstützung der Nazis nicht wesentlich unterschieden, kam laut Liebmann, der sich auf das Tagebuch von Waitz stützt, die letzte Fassung von Seiten Bürckels, die dann unterzeichnet wurde. Die Bischöfe waren in keiner Weise gezwungen, das wie überhaupt etwas zu unterschreiben, das war ihre freie Entscheidung. Dass die letzte Fassung von Bürckel kam und die Bischöfe gerne einiges anders formuliert hätten, wie Liebmann schreibt, ist nicht unglaubwürdig, weil Hitler in den Verhandlungen die Oberhand hatte, weil klar war, dass die Kirche Hitler unbedingt unterstützten wollte, um eben möglichst viel von ihrer privilegierten Stellung im Ständestaat zu retten. Sicher wird es so sein, dass Waitz die Kritik der Bischöfe am letzten Entwurf übertrieben hat, wie es seiner Verhandlungsposition entspricht. Fazit: Die Unterzeichnung der Erklärung durch die Bischöfe war freiwillig und mitnichten erzwungen, aber Liebmanns Schilderung, dass die letzte und dann unterzeichnete Fassung von Bürckel kam, ist nicht unplausibel..--Arminius1000 (Diskussion) 09:39, 7. Mai 2020 (CEST)
- @Arminius1000: Mit dieser Annahme können wir meinetwegen arbeiten. Ich warte jetzt noch etwas weitere Kommentare ab und würde dann auf Commons unter Verweis auf diese Diskussion Bürckel als Autor der Erklärung angeben, mit dem entsprechenden PD-Baustein basierend auf Bürckels Todesjahr 1944. Den Weg "amtliches Werk" würde ich eher nicht wählen (siehe meine Nachfrage oben), ausser es kann plausibel (und mit Beispielen, Literatur?) dargestellt werden, dass Werke öffentlich-rechtlicher Körperschaften in Österreich tatsächlich als "amtliche Werke" gelten, aber das ist ja auch nicht nötig, wenn wir einen 1944 verstorbenen Urheber und Gemeinfreiheit auf dieser Basis haben. Gestumblindi 22:04, 8. Mai 2020 (CEST)
- @Gestumblindi:Ok, meine Argumentation bezügl. "amtliches Werk" ziehe ich zurück, siehe oben.--Arminius1000 (Diskussion) 06:53, 9. Mai 2020 (CEST)
- @Arminius1000: Mit dieser Annahme können wir meinetwegen arbeiten. Ich warte jetzt noch etwas weitere Kommentare ab und würde dann auf Commons unter Verweis auf diese Diskussion Bürckel als Autor der Erklärung angeben, mit dem entsprechenden PD-Baustein basierend auf Bürckels Todesjahr 1944. Den Weg "amtliches Werk" würde ich eher nicht wählen (siehe meine Nachfrage oben), ausser es kann plausibel (und mit Beispielen, Literatur?) dargestellt werden, dass Werke öffentlich-rechtlicher Körperschaften in Österreich tatsächlich als "amtliche Werke" gelten, aber das ist ja auch nicht nötig, wenn wir einen 1944 verstorbenen Urheber und Gemeinfreiheit auf dieser Basis haben. Gestumblindi 22:04, 8. Mai 2020 (CEST)
Das es nur auf die Lebensdaten des "Schlußredakteurs" ankommt, halte ich für sehr gewagt. Das Schreiben ist vermutlich ganz grob wie ein Wikipedia-Artikel entstanden. Bischof A schreibt einen Entwurf, Bischof B ändert im ersten Abschnitt, Bischof C im dritten etc.. Und ganz zum Schluß ändert der Selzer irgendwas. Wir wissen nicht was und in welchem Umfang. --Bahnmoeller (Diskussion) 18:32, 17. Mai 2020 (CEST)
- @Arminius1000: Hast du inzwischen weitere Literatur ausgewertet und was meinst du zu dieser Einschätzung von Bahnmoeller? Es läuft auf die Frage hinaus, ob der von den Bischöfen unterzeichnete Text nun wirklich im Wesentlichen von Bürckel kam oder tatsächlich eine Art "Gemeinschaftswerk" war. Gestumblindi 00:52, 25. Mai 2020 (CEST)
- Den Einwand von Bahnmoeller kann und will ich nicht bestreiten, die Feierliche Erklärung ist inhaltlich ein Verhandlungsergebnis, insofern also ein gemeinschaftliches Werk, und in der letzten Version von Selzner waren nur Teile der vorhergehenden Version abgeändert.- Ich bin gerade in den Ferien und bitte noch um Zeit bis nächste Woche, dann kann ich mich wieder damit beschäftigen.--Arminius1000 (Diskussion) 19:12, 29. Mai 2020 (CEST)
- Danke, es eilt ja nicht. Gestumblindi 19:45, 29. Mai 2020 (CEST)
- Den Einwand von Bahnmoeller kann und will ich nicht bestreiten, die Feierliche Erklärung ist inhaltlich ein Verhandlungsergebnis, insofern also ein gemeinschaftliches Werk, und in der letzten Version von Selzner waren nur Teile der vorhergehenden Version abgeändert.- Ich bin gerade in den Ferien und bitte noch um Zeit bis nächste Woche, dann kann ich mich wieder damit beschäftigen.--Arminius1000 (Diskussion) 19:12, 29. Mai 2020 (CEST)
- Zwei Gedanken:
- Selbst wenn man @Bahnmoeller zustimmt, müsste ja nur geprüft werden, ob der von Innitzer höchstpersönlich geleistete Textbeitrag so gewichtig ist, dass eine Miturheberschaft im gemeinfreiheitsschädlichen Sinn in Frage kommt. Die anderen Verfasser einschließlich seiner Assistenten und Sekretäre sind ja offb. alle schon länger tot als er, wenn ich das richtig verstanden habe. Und dabei müsste man schon auch zwischen dem inhaltlichen Beitrag und dem reinen Textbeitrag differenzieren. Auch wenn Innitzer seine Vorstellungen in den Text eingebracht hat, heißt dass ja nicht, dass auch die Ausformulierung von ihm stammt. Die Ideen oder inhaltlichen Aussagen selbst sind ja urheberrechtlich nicht geschützt, nur der Text. Solange man sinnvollerweise annehmen muss, dass er die Textpassagen, die seinen inhaltlichen Beitrag zu dem Gemeinschaftswerk ausmachen, nicht selbst formuliert, sondern durch Assistenten und Mitschreiber hat ausformulieren lassen, wäre die Annahme einer Miturheberschaft im urheberrechtlichen Sinn guten Gewissens zu verneinen. Der Gegenbeweis könnte nur durch eine zweifelsfrei von Innitzer selbst formulierte oder maßgeblich mitformulierte Textpassage (wobei es bei maßgeblich mitformuliert nicht auf die Ideen, Anregungen, inhaltlichen Aussagen oder Absichten, sondern rein auf die Formulierungen ankommt) erbracht werden. Und selbst, wenn sich so eine Passage finden ließe, ist noch nicht gesagt, dass sie im Blick auf den Gesamttext so wesentlich ist oder schöpfungshöhetechnisch so geistvoll, dass er als Mitschöpfer des Textes urheberrechtlich etwas zu melden hätte.
- Wenn der Text als zulässiges Großzitat in dem Artikel benutzt werden darf, dürfen auch die Ablichtungen im Artikel benutzt werden, die ja bis auf den Text nichts weiter Schutzfähiges enthalten. Die im Artikel eingebundenen Bilder sind also unproblematisch, problematisch wären allenfalls die Dateiseiten bzw. eigtl. sogar nur die Wiederverwendung der Ablichtungen in anderen Kontexten, wo ein solches Zitat nicht zulässig wäre. Deshalb sollte man die Bilder vielleicht nicht auf Commons, sondern besser lokal auf die dt. WP hochladen (weil es Zitatrecht ja nicht überall gibt) und einen Hinweis dazuschreiben, dass bei der Verwendung das Zitatrecht eingehalten werden sollte, weil sonst bis 2025 mglw. noch Erben von Bischof Innitzer Geldforderungen gegen den Weiterverwender stellen könnten (was realistisch betrachtet eine ziemlich absurde Vorstellung ist), und der Weiterverwender das Risiko dafür trägt. Das wäre m.E. pragmatisch und angemessen, denn ähnliche Warnhinweise gibt es ja z.B. für Persönlichkeitsrechte, die bei der Weiterverwendung urheberrechtlich freigegebener Bildern evtl. verletzt werden können und wofür der Weiterverwender selbst verantwortlich ist.
- Vielleicht ist das zu blauäugig gedacht, vielleicht helfen diese laienhaften Ideen ja aber doch bei der Einschätzung, danke.--Jordi (Diskussion) 15:19, 31. Mai 2020 (CEST)
- Da die Bilder auf Commons losgelöst von einem etwaigen Zitatzweck zur Verfügung gestellt werden, kann man sich auf Commons in der Tat nicht auf das Zitatrecht berufen (genausowenig wie auf amerikanisches "fair use", wird dort auch nicht akzeptiert). Für Commons müssen Bilder wirklich frei weiterverwendbar sein. Lokales Hochladen wäre denkbar, wir praktizieren hier aber bislang eigentlich keine Bildzitate in Artikeln, in der Vergangenheit wurde das immer abgelehnt - schliesslich sind auch hier vorgehaltene Bilder leider unabhängig von der Einbindung im Artikel abrufbar, anders als ein im Artikel zitierter Text. Gestumblindi 15:28, 31. Mai 2020 (CEST)
- Mit dem "fair use" dachte ich immer, das wäre umgekehrt: auf Commons möglich, aber dann nicht in der dt. WP nutzbar. Wäre natürlich auch eine Idee, das auf Commons unter "fair use" stehenzulassen und hier dann unter Berufung auf Zitatrecht einzubinden. Oder, wenn das auf Commons nicht mehr geht, könnte man sie auf die englische Wikipedia oder eine andere hochladen, wo es "fair use"-Statements gibt, und dann mit irgendwelchen technischen Tricks von dort aus in den dt. Artikel einbinden. Die Bilder würden dann nur im Artikel erscheinen und nicht auf irgendeiner (lokalen) Dateiseite. Um ein Bildzitat handelt es sich nicht, das wäre weiterhin ein bloßes Textzitat, denn die nichttextlichen Anteile an den Bildern sind ja nicht schutzfähig. Auf die Darstellungsform des Textes kommt es dafür nicht an.--Jordi (Diskussion) 16:18, 31. Mai 2020 (CEST)
- Nein, Commons akzeptiert ganz strikt kein "fair use" und das ging dort auch noch nie. In der englischen Wikipedia geht es unter Berufung auf amerikanisches Recht; wenn also die Leute in der englischen WP "fair use"-Bilder verwenden möchten, müssen sie diese immer bei sich "lokal" hochladen, weil das auf Commons nicht möglich ist. Aber auch in der englischen Wikipedia ist die Voraussetzung dafür, dass das Bild in einem dortigen Artikel verwendet wird, und es muss immer auf der Bildbeschreibungsseite begründet werden, warum es für welchen Artikel notwendig ist. Grundvoraussetzung auf Commons ist immer, dass ein Bild in seinem Herkunftsland und in den USA entweder gemeinfrei ist oder unter einer freien Lizenz steht. Gestumblindi 16:35, 31. Mai 2020 (CEST)
- Mit dem "fair use" dachte ich immer, das wäre umgekehrt: auf Commons möglich, aber dann nicht in der dt. WP nutzbar. Wäre natürlich auch eine Idee, das auf Commons unter "fair use" stehenzulassen und hier dann unter Berufung auf Zitatrecht einzubinden. Oder, wenn das auf Commons nicht mehr geht, könnte man sie auf die englische Wikipedia oder eine andere hochladen, wo es "fair use"-Statements gibt, und dann mit irgendwelchen technischen Tricks von dort aus in den dt. Artikel einbinden. Die Bilder würden dann nur im Artikel erscheinen und nicht auf irgendeiner (lokalen) Dateiseite. Um ein Bildzitat handelt es sich nicht, das wäre weiterhin ein bloßes Textzitat, denn die nichttextlichen Anteile an den Bildern sind ja nicht schutzfähig. Auf die Darstellungsform des Textes kommt es dafür nicht an.--Jordi (Diskussion) 16:18, 31. Mai 2020 (CEST)
- Da die Bilder auf Commons losgelöst von einem etwaigen Zitatzweck zur Verfügung gestellt werden, kann man sich auf Commons in der Tat nicht auf das Zitatrecht berufen (genausowenig wie auf amerikanisches "fair use", wird dort auch nicht akzeptiert). Für Commons müssen Bilder wirklich frei weiterverwendbar sein. Lokales Hochladen wäre denkbar, wir praktizieren hier aber bislang eigentlich keine Bildzitate in Artikeln, in der Vergangenheit wurde das immer abgelehnt - schliesslich sind auch hier vorgehaltene Bilder leider unabhängig von der Einbindung im Artikel abrufbar, anders als ein im Artikel zitierter Text. Gestumblindi 15:28, 31. Mai 2020 (CEST)
- Zwei Gedanken:
Leider habe ich offen gesagt trotz Recherche nichts entscheidend Neues mehr zur Klärung unserer Frage gefunden, vor allem keine direkt analogen Fälle.
- @Jordi, Bullet 1: Das Problem ist, wie bereits erwähnt wurde, dass laut österr. Urheberrechtsgesetz der Unterzeichner als Autor gilt bis zum Beweis des Gegenteils. Der Beleg eines Historikers, dass Innitzer nicht an der Formulierung von Teilen der Erklärung beteiligt war, liegt nicht vor.
- Ich habe mir dann noch weitere Überlegungen zur Gemeinfreiheit aufgrund geringer Gestaltungshöhe gemacht, bin aber zugegebenermassen kein Spezialist. Man findet Scans von vergleichsbaren Textdokumenten auf Wikimedia Commons. Z. B. der Auftrag zur Endlösung der Judenfrage von Hermann Göring ist als gemeinfrei aufgrund geringer Gestaltungshöhe deklariert und wurde noch vor (dem mittlerweile eingetretenen) Ablauf des Urheberrechtes hochgeladen. Der Text von Göring ist ein bürokratischer Text, unsere Feierliche Erklärung ist ein politisch-diplomatischer Text, bei dem eine «geschwollene» Sprache üblich ist. Es ist ein politisch-diplomatischer Gebrauchstext, der keine eigentümliche geistige Schöpfung darstellt, denn es ging den Beteiligten nicht um eine künstlerische Form, die einem in der Politik und Diplomatie üblichen Formulierungsstil entspricht. Der Text weist keine Kennzeichen von künstlerischer Gestaltungshöhe auf. Nach dem im Wikipediaartikel zur Schöpfungshöhe zitierten Grundsatzurteil des Obersten Gerichtshofes ist die Schutzvoraussetzung, dass die Leistung individuell eigenartig ist: Sie muss sich vom Alltäglichen, Landläufigen, üblicherweise Hervorgebrachten abheben. Beim Werkschaffenden müssen persönliche Züge – insbesondere durch die visuelle Gestaltung und durch die gedankliche Bearbeitung – zur Geltung kommen; eine Gebrauchsgrafik ist daher nur dann urheberrechtlich geschützt, wenn sie in diesem Sinn individuell und originell ist.
Im Ergebnis fände ich es jedenfalls sehr unverständlich, wenn der Scan dieser politische Erklärung, die zwecks Veröffentlichung in allen Medien (Zeitungen, Kirchen) abgegeben wurde (siehe z. B. auch den Völkischen Beobachter), beim Artikel nicht abgebildet werden dürfte. --Arminius1000 (Diskussion) 14:00, 7. Jun. 2020 (CEST)