Diskussion:Land (Deutschland)/Archiv/1
Geschichte der deutschen Länder ab 1945
Hier wird behauptet, Nordrhein-Westfalen und Hamburg seien 1949 Länder geworden, was beides nicht stimmt. Nordrhein-Westfalen wurde bereits 1946 gegründet und Hamburg ist bereits seit 1618 ein eigenständiger Stadtstaat. --Röhrender Elch 21:44, 18. Okt. 2007 (CEST)
- Ich bitte um die Angabe einer Quelle, dass NRW erst 1949 zum Land wurde. Im vergangenen Jahr fand die 60-Jahr-Feier statt. Lippe kam bereits 1947 hinzu. Von einer Gebietsänderung 1949 ist mir nichts bekannt. --Harry8 12:05, 19. Okt. 2007 (CEST)
- PS: Im Artikel-Änderungstext muss es natürlich 60-Jahr-Feier heißen. --Harry8 12:06, 19. Okt. 2007 (CEST)
- Auszug aus dem Artikel Nordrhein-Westfalen:
- Seine rechtlichen Grundlagen erhielt Nordrhein-Westfalen mit der Verordnung Nr. 46 der britischen Militärregierung vom 23. August 1946 „Betreffend die Auflösung der Provinzen des ehemaligen Landes Preußen in der Britischen Zone und ihre Neubildung als selbständige Länder“ [4]. Aus dem nördlichen Teil der preußischen Rheinprovinz und aus der Provinz Westfalen wurde das neue Land Nordrhein-Westfalen gebildet.
- 1947 musste das vormalige Land Lippe auf Betreiben der Briten seine Selbstständigkeit aufgeben, seine Regierung entschied sich nach Verhandlungen mit beiden benachbarten Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen (beide britische Verwaltungszone) für den Anschluss an Nordrhein-Westfalen. Am 21. Januar 1947 trat durch die britische Militärverordnung Nr. 77 die Vereinigung in Kraft und sollte durch eine Volksabstimmung in Lippe innerhalb von fünf Jahren bestätigt werden, was jedoch unterblieb. Am 5. November 1948 wurde mit Verabschiedung des „Gesetzes über die Vereinigung des Landes Lippe mit Nordrhein-Westfalen“ durch den nordrhein-westfälischen Landtag der Beitritt auch rechtsformal vollzogen.
- Ich denke, das spricht für sich. --Harry8 12:15, 19. Okt. 2007 (CEST)
Sorry, war vom richtigen Datum ausgegangen und hatte garnicht realisiert, dass hier gerade von 1949 die Rede war. --C. Löser 15:54, 21. Okt. 2007 (CEST)
Befugnisse / Aufgaben
Welche Befugnisse haben eigentlich die Bundesländer? Ich wollte es hier nachschlagen, finde aber nichts dazu. Die Curricula fallen mir ein, was gibt es noch? Karoschne 00:16, 14. Jun 2005 (CEST)
Genau! mir fehlt eine Liste mit Aufgabenverteilung - durch alle verwaltungsebenen: z.B.
- EU: Argrarhaushalt, Währungsunion, Zollunion,.... zukünftig ggf. auch Außenminister und gemeinsame Verteidigung
- BUND: Sicherung der Außengrenzen, Zoll, Außen und Verterteidig, dies aber an EU weitergegeben?!? Was bleibt?
- LÄNDER: Alle Aufgaben eines Staates, speziell Polizei, Justiz, Gesetzgebung. An den Bund abgegeben: Sicherung der Außengrenzen, Währung, Zoll, Außen- und Verteidigungsminister... Wie sieht es mit Justiz und Gesetzgebung aus?
- REG.BZK: nur Verwaltungsstelle des Landes
- KREISE: Gemeindeverband - z.B. KFZ-Zulassung, Feuerwehr, ...
- GEMEINDEN
Die Aufgabenverteilung ist juristisch eine recht komplizierte Angelegenheit, bereits auf der Ebene zwischen Bund und Ländern lassen sich lange Ausführungen machen. Dabei geht es zum einen um die Gesetzgebungskompetenz (Art. 70 ff. Grundgesetz), zum anderen um die Verwaltung (Art. 83 ff GG). Auch die Bezirke und Gemeinden haben bestimmte eigene Normsetzungsrechte, allerdings von der Länderkompetenz abgeleitet. --DetlefZahn 17:21, 2. Sep 2005 (CEST)
Geschichte der Bundesländer
Habe Ergänzungen zu den Bundesländern hinzugefügt, größtenteils aus den jeweiligen Artikeln oder deren Geschichtshauptartikeln. Wie es mit Niedersachsen aussieht weiss ich nicht, ich könnte mir aber vorstellen dass es wie die anderen Länder der brit. Besatzungszone am 23. August 1946 "eigenständiges Land" und 1949 Bundesland wurde. -- C.Löser 15:54, 13. Mär 2005 (CET)
- Habe eine Info gefunden, dass das Land Nds mit der "Verordnung Nr. 46 vom 8. November 1946" von der britischen Militärregierung geschaffen wurde. Da Nr. 46 stimmig wäre, mehrere andere Quellen aber Nr. 46 auf den 23. 8. datieren halte ich es für einen Druckfehler bzw. Irrtum. Habe die Info in den Artikel eingearbeitet. -- C.Löser 16:37, 13. Mär 2005 (CET)
- Am 23. Aug. '46 wurde das Land Hannover wiederhergestellt. Am 23. Nov. '46 wurden die Länder Hannover, Braunschweig, Oldenburg und Schaumburg-Lippe zum Land Niedersachsen vereinigt. --Röhrender Elch 22:20, 16. Okt. 2007 (CEST)
Rangfolge der Bundesländer in die Tabelle rechts einfügen?
Eine Idee zu jeden jeweiligen Bundesländer-Seiten (Baden-Württemberg, Bayern, Bremen usw.):
Könnte bei der Angabe zu Einwohner(zahl), Fläche und Bevölkerungsdichte jeweils neu auch noch der Rang angegeben werden, wie dies schon jetzt bei den amerikanischen Bundesstaaten bereits der Fall ist und zwar bei der englischsprachigen Version und der deutschsprachigen Version (und anderssprachigen Versionen)? Entweder könnte es so wie bei den amerikanischen Bundesländern gemacht werden, indem jeweils eine neue Rangkategorie eingeführt wird (dadurch wird der Artikel aber aufgeblähter) oder aber der Link Einwohner, welcher momentan zum Artikel Einwohner führt, wird (wie bei den Artikeln zu den amerikanischen Bundesstaaten in der englischsprachigen Version) direkt mit der Rangliste bezüglich Einwohner/Fläche/Bevölkerungsdichte verknüpft. Eine weitere Möglichkeit wäre, hinter die jeweilige Zahlenangabe eine Rangzahl einzufügen. Ein Beispiel bei der Angabe zur Einwohnerzahl könnte folgendermassen lauten:
12.444.000 (31. Dezember 2004) (Rang 2).
Oder:
12.444.000 (31. Dezember 2004) (Rang 2).
Oder jeweils mit Doppelpunkt:
12.444.000 (31. Dezember 2004) (Rang: 2)
beziehungsweise:
12.444.000 (31. Dezember 2004) (Rang: 2).
Eventuell könnte die Rangangabe auch anders formatiert werden, beispielsweise in etwas kleinerer Schrift (aber nicht small, wie würde das gehen) oder leicht hochgestellt. Dies ist übrigens auch schon bei der englischsprachigen Version der Wikipedia der Fall, dort wird diese Rangzahl allerdings unverständlicherweise (vielleicht werde ich dies noch ändern) nicht mit der jeweiligen Rangliste verlinkt, sondern der jeweilige allgemeine Begriff Einwohner/Fläche/Bevölkerungsdichte ganz vorne ist mit der jeweiligen Rangliste (Liste der deutschen Bundesländer, nach der Einwohnerzahl geordnet beziehungsweise Liste der deutschen Bundesländer, nach der Fläche geordnet beziehungsweise Liste der deutschen Bundesländer, nach der Bevölkerungsdichte geordnet) verlinkt. Auch beim Artikel Bundesrepublik Deutschland steht jeweils die Rangfolge bezüglich Einwohner, Fläche und Bevölkerungsdichte (im internationalen Vergleich) hinter der jeweiligen Zahl in Klammern und in Schriftgrösse small, allerdings ohne das Wort "Rang". Vielleicht ist dies die beste Lösung. Bezogen auf die Einträge in den einzelnen Bundesländern würde das dann wohl folgendermassen aussehen:
12.444.000 (2.) (31. Dezember 2004)
oder aber
12.444.000 (Rang 2) (31. Dezember 2004)
oder
12.444.000 (Rang: 2) (31. Dezember 2004)
oder
12.444.000 (Rang 2) (31. Dezember 2004)
oder
12.444.000 (Rang: 2) (31. Dezember 2004)
Seid ihr mit der Idee generell einverstanden und welche Formatierung würdet ihr vorschlagen/auswählen?-- Citylover 10:28, 27. Aug 2005 (CEST)
- Da ich bislang keine Reaktion auf diesen Beitrag erhalten habe, habe ich mich zumindest vorläufig für die folgende, möglichst unauffällige Version entschieden (welche aber jederzeit noch leicht ausgebaut werden kann), welche auch der Version im Artikel Bundesrepublik Deutschland am ehesten entspricht:
12.444.000 (2.) (31. Dezember 2004)
Ich werde deshalb nun beginnen, diese Version in allen Bundesländern zu implementieren. Änderungswünsche oder Vorschläge für noch ganz andere Formatierungen sind aber immer noch jederzeit willkommen. -- Citylover 17:15, 27. Aug 2005 (CEST)
Länder (Deutschland)?
Sollte dieser Eintrag nicht eher "Land (Deutschland)" oder "Länder (Deutschland)" heißen, und nicht Bundesland (Deutschland)? Wenn das Grundgesetz nicht einmal von Bundesländern spricht, sondern es sich hier um einen umgangsprachlichen Begriff handelt, es sich bei Wikipedia aber um eine Encyclopädie handelt, dann sollten wir doch versuchen so korrekt und genau wie möglich zu sein. Marzahn 05:12, 28. Nov 2005 (CET)
- ja, ich gebe dir recht. sollten wir verschieben? --Neuroca 16:27, 30. Mär 2006 (CEST)
- Ich stimme dir auch zu. Begleiter 01:59, 4. Dez. 2006 (CET)
Ich auch --abcd (d) 14:35, 20. Apr. 2007 (CEST)
So ist es! Es muss wohl klar sein, dass Land richtig ist. --91.34.124.146 09:24, 5. Mai 2007 (CEST)
Ich bin auch für Verschieben. Wer traut sich, das mal zu machen? Gibt es das Wikipedia-Richtlinien-Vorgaben-wie-auch-immer?Pelagus 21:44, 13. Jun. 2007 (CEST)
Bundeslandfreie Gebiete (1)
Gibt es in Deutschland auch bundeslandfreie Gebiete? --84.61.50.3 11:44, 7. Mär 2006 (CET)
- es gibt meines wissens nach in deutschland keine bundeslandfreien gebiete. allerding sind die gebietsansprüche bzw. grenzziehung am bodensee nicht genau festgelegt. schweiz, österreich und deutschland verwalten den bodensee gemeinsam. --Dirk <°°> 13:56, 20. Jul 2006 (CEST)
- Nein, es gibt in Deutschland keine Bundesterritorien (mehr). Das mit der Grenzziehung im Bodensee ist ein anderes Thema und wird hier erläutert. --Röhrender Elch 22:08, 18. Okt. 2007 (CEST)
Flaggen der deutschen Länder
Sind die Grafiken nicht etwas groß geraten? -- Godewind 12:21, 12. Mär 2006 (CET)
Flagge des Freistaats Bayern
Die auf dieser Seite abgebildete Flagge ist die "Rautenflagge", nicht wie im Text beschrieben die "blau-weiß-gestreifte". Deshalb sollte m.E. entweder der Text oder die Flagge geändert werden, damit beides wieder übereinstimmt. Karin --84.160.106.138 20:27, 11. Apr 2006 (CEST)
Karten
Vorerst auskommentiert - ggfs. bitte löschen (lassen) oder neue darüberladen. Die Küstenlinie zwischen Lübeck und Rügen wurde - im Gegensatz zur sonstigen Detailtreue der Karte - einfach vergessen. Geograv 22:05, 22. Apr 2006 (CEST)
Nicht richig dicht ?
Irgendein Hirni, der die Addition vorzüglich beherrscht, das Erlernen der Division hingegen noch vor sich hat oder aber so unterdurchschnittlich rechnen kann, dass er von Durchschnitt noch keine Vorstellung hat, hat in der Tabelle zwecks Vollständigkeit auch die Bevölkerungsdichte addiert und kommt folgerichtig auf den weltbesten Wert 10.657 Ew./km**2 - damit läßt Deutschland Hongkong weit hinter sich und ist mal wieder absolute Spitze ! So leid es mir tut - ich sehe Deutschland gerne mal vorn - , ich werde den Wert unverzüglich nach unten korrigieren, in dem wohlig-erleichternden Bewußtsein, dass mir bei 1,06 Ew./Ar Gottseidank nicht alle knapp 10 Meter einer auf die die Füße trampelt... ;-)) --FotoFux 12:49, 3. Mai 2006 (CEST)
- Auch die Summe der Einwohnerzahlen der Bundesländer ist reichlich verzerrt, zumal hier von Zahlenangaben der Statistischen Landesämter ausgegangen wird, die bis zu 17 Mönate auseinanderliegen. In den 323 Landkreisen sind wir inzwischen durchgehend beim einheitlichen Angabe-Datum 30. Juni 2005 angelangt - ein einheitliches Datum sollte sich doch finden lassen, denn nur so ergäbe es ja einen Sinn. Geograv 02:34, 4. Mai 2006 (CEST)
- Sehr lobenswert, dieses Bestreben - aber das ist ja "nur" Statistik, also ein amtlich-bürokratischer "Schnappschuss" um 24 Uhr. Abweichungen sind vorprogrammiert, vom vergessenen Meldezettel, der einen Tag später nachgereicht wird, bis zum kranken Statistikbeamten, der 3 Wochen im Verzug ist. Wichtiger ist, dass im Rahmen der Messgenauigkeit das "Große Ganze" stimmig ist - 10.000 Einwohner pro qkm oder 200, das erscheint mir für Wikipedia wichtiger aus dem Aspekt der Verläßlichkeit. Wenn das andere wenigstens nach Papierform gut zusammenpasst, dass man also wnigstens Cox Orange mit Braeburn vergleicht und nicht Pferdeäpfel mit Glühbirnen, ist natürlich auch erstrebenswert - danke dafür. Dass wegen Wikipedia die Statistischen Landesämter aber urplötzlich gleich"schnell" arbeiten sollen, halte ich für eine etwas unrealistische Hoffung. FotoFux 10:16, 4. Mai 2006 (CEST)
- P.S.: Eh ichs vergesse - wir haben ja noch das Statistische Bundesamt! Das müßte doch "koordinierte" Zahlen der einzelnen Länder bereitstellen, schon allein wegen der eigenen Glaubwürdigkeit...Zufällig weiß ich, dass dort in Wiesbaden sehr!! ernst- und gewissenhafte Mathematiker arbeiten. FotoFux 10:20, 4. Mai 2006 (CEST)
- Ja, und diese einheitlich vorliegenden (aus oben erwähnten Gründen und auch nicht zufällig gerundeten) Zahlen stehen nun auch im Artikel - in einigen Wochen sollten dann die Zahlen für 2005 vorliegen und eingebaut werden ([1]). "Genauere" Zahlen werden ja in den Bundesland-Artikeln ständig aktualisiert. Auch habe ich mir erlaubt, 17 Portal-Verlinkungen aus der Tabelle zu nehmen - die Portal-Navileiste stand ja schon am Ende des Artikels. Rauenstein 16:35, 8. Mai 2006 (CEST)
Abgebrochene Lesenswertdiskussion
Ich halte den Artikel für
- lesenswert -- Chaddy ?! Bewertung 17:19, 28. Mai 2006 (CEST)
- contra ..ich nicht. die flaggen neben schon mehr platz ein, als die alles andere. --Carroy 17:29, 28. Mai 2006 (CEST)
- contra nicht mahl annähernd --C.Löser Diskussion 17:45, 28. Mai 2006 (CEST)
- schlendrian •λ• 17:47, 28. Mai 2006 (CEST) Kontra. Durchschnittlicher Artikel --
- Kontra: Wie sieht es aus mit Kompetenzverteilung? Föderalismusreform? Aufgaben der Landesregierungen? Ein paar Worte zum Freistaat... da fehlen ganze Komplexe! Geo-Loge 17:48, 28. Mai 2006 (CEST)
- Cottbus Diskussion Bewerte mich! 17:56, 28. Mai 2006 (CEST) Kontra Bei dem Lemma könnte man unter anderem zu jedem der 16 Bundesländer einen extra Abschnitt erwarten, der das besondere des Landes hervorhebt. So ist das gar nichts.
- contra Der Artikel ist insgesamt sehr unübersichtlich, die Flaggen mMn überflüssig, die Deutschlandkarte unnötig groß, die fast ausnahmslos sinnfreien Datumsverlinkungen machen den Text zur Geschichte fast unlesbar. Der Fließtext ist eher eine als Fließtext getarnte Liste, das liest sich alles andere als flüssig. Fazit: Noch viel zu dürftig für einen Lesenswerten. --Popie 18:00, 28. Mai 2006 (CEST)
- Neutral Spontan würde ich diesen Artikel verschieben zu "Länder der Bundesrepublik Deutschland", da dies die offizielle bezeichnung ist. In dem Artikel sollte dann nur erwähnt werden, dass Bundesland die umgangsspracliche Bezeichnung ist.Von Bundesland (Deutschland) würde ich eine Weiterleitung einrichten.
Berlin & Hamburg
Berlin und Hamburg sind Stadtstaaten und man sollte daher nicht von Hauptstädten bei Ihnen reden. Falls jmd Einwendungen dagegen hat, bitte hier einbringen.
- Wieso denn nicht? --Röhrender Elch 23:44, 19. Okt. 2007 (CEST)
Bundesland/Land?
Hallo, ich habe die Verschiebung rückgängig gemacht, da sie nicht korrekt ausgeführt wurde. Bitte immer mit dem "Verschieben"-Knöpfchen verschieben und nicht hier den Text ausschneiden und da wieder einfügen. Das verstößt gegen unsere Lizenz. I. Ü. denke ich, dass in dieser Frage erstmal diskutiert und abgewogen werden sollte, ob eine Verschiebung sinnvoll ist. Grüße --Michael S. °_° 18:14, 27. Sep 2006 (CEST)
Zum eigentlichen Theman bitte WP:NK beachten: "Allgemein sollte der Name eines Artikels so gewählt werden, dass er für die Mehrzahl deutschsprachiger Leser so klar und eindeutig wie möglich ist." Wie sich auch wiederholt aus dem Rest der Seite erkennen lässt, sollen sich Artikellemmata am üblichen Sprachgebrauch orientieren. Das heißt, wenn etwas formaljuristisch auf eine Weise bezeichnet wird, die sich aber vom allgemeinen Sprachgebrauch unterscheidet, sollte letzteres vorgezogen werden. Das ist auch aus Gründen des NPOV notwendig um zu verhindern, dass von bestimmten Standpunktsverfechtern monopolisierte Begriffe und Bezeichnungen in solch einer Bedeutung in die Wikipedia einziehen. -- sebmol ? ! 18:25, 27. Sep 2006 (CEST)
So gesehen müsste man Deutschland ja auch nach Bundesrepublik Deutschland verschieben... --Michael S. °_° 13:59, 28. Sep 2006 (CEST)
- Ist es denn nicht sinnvoller, bei einer Verschiebung zugleich die fett gedruckten Lemmata auszukorrigieren? Hier ist allerdings die Frage, was in der Einleitung, zweiter Absatz mit dem kursiven Bundesland geschehen soll. --Sewa moja dyskusja 18:06, 28. Sep 2006 (CEST)
Kopie von Benutzerdiskussionsseite
Vielen Dank auch, dass du jetzt alle Bezeichnungen mit "Land" wieder zu "Bundesland" umbenennst. Die Diskussion zu dem Thema ist noch nicht beendet. Ich bleibe bei dem Standpunkt, dass Bundesland nicht die richtige Bezeichnung für die deutschen Länder ist. Nur weil die Presse diesen nicht korrekten Begriff in unsere Umgangssprache gebracht hat, muss dieser Begriff noch lange nicht richtig sein. Genauso schlimm übrigens ist der Begriff "Bundesstaat" für die Staaten der USA. Einfach falsch und unzutreffend. Und wir müssen diesen Schlamassel hier eigentlich nicht mitgehen. --Neuroca 13:09, 12. Okt. 2006 (CEST)
- Warum du mir jetzt was von der Presse erzählst weiß ich nicht, meine Begründung habe ich dargelegt, und da kommt es nicht darauf an was die Presse macht. --C.Löser Diskussion 13:32, 12. Okt. 2006 (CEST)
- Fakt ist: die korrekte Bezeichnung ist Land. Das ist mein Standpunkt. Warum müssen wir nun nach deiner Pfeife tanzen? --Neuroca 20:31, 12. Okt. 2006 (CEST)
- 1) Das habe ich nie bestritten. Nur ist Bundesland eben genauer. Wie oft soll ich das noch sagen, damit es bei dir ankommt? 2) Dein Standpunkt interessiert mich nicht. Kümmer dich lieber um Dinge, von denen du etwas verstehst. Vielleicht Wolfsburg? 3) Wer ist wir? Und warum sollten andersherum Leute nach "deiner Pfeife" tanzen? Richtig: Es geht garnicht um deine oder meine Meinung, sondern um die beste Lösung. Argumente für einen rationalen Diskurs hast du wohl nicht zufällig vorzubringen? --C.Löser Diskussion 20:43, 12. Okt. 2006 (CEST)
- 1) Nein, Bundesland ist nicht genauer, sondern unkorrekt. Die Begründung stand mal im Artikel, leider nun nicht mehr dank deiner Änderung. 2) Mein Standpunkt interessiert dich nicht? Ich würde sagen, dann bist du hier bei der Wikipedia falsch. Wir arbeiten hier gemeinsam an einer Enzyklopädie, da HAT dich meine Meinung zu interessieren., 3) Wir sind auch die Leute, die auf der Diskussionsseite schon vor mir die Bezeichnung "Bundesland" in Frage gestellt haben. - Ich werde diesbezüglich nicht locker lassen. --Neuroca 11:30, 13. Okt. 2006 (CEST)
- Nein, Bundesland ist nicht falsch. Sowohl Land als auch Bundesland sind richtig, genauer ist aber Bundesland. Die Halb- und Fehlinformationen habe ich zum Glück entdeckt und entfernt, denn im Gegensatz zu dir habe ich Ahnung von der Materie. Wenn du weiterhin nerven solltest werde ich deine Kommentare unbeantwortet löschen. --C.Löser Diskussion 11:40, 13. Okt. 2006 (CEST)
- Oh, du hast Ahnung von der Materie. Das möchte ich jetzt aber mal genauer wissen :D - Außerdem verbitte ich mir das Wort "nerven"! Ich habe gesagt, ich lasse nicht locker. Das bedeutet nicht, dass ich einen Edit-War anzetteln werde, sondern dass ich das Thema nochmal offiziell zur Diskussion stellen werde, da ich weiß, dass noch mehr meiner Meinung sind.--Neuroca 12:49, 13. Okt. 2006 (CEST)
- Nein, Bundesland ist nicht falsch. Sowohl Land als auch Bundesland sind richtig, genauer ist aber Bundesland. Die Halb- und Fehlinformationen habe ich zum Glück entdeckt und entfernt, denn im Gegensatz zu dir habe ich Ahnung von der Materie. Wenn du weiterhin nerven solltest werde ich deine Kommentare unbeantwortet löschen. --C.Löser Diskussion 11:40, 13. Okt. 2006 (CEST)
- 1) Nein, Bundesland ist nicht genauer, sondern unkorrekt. Die Begründung stand mal im Artikel, leider nun nicht mehr dank deiner Änderung. 2) Mein Standpunkt interessiert dich nicht? Ich würde sagen, dann bist du hier bei der Wikipedia falsch. Wir arbeiten hier gemeinsam an einer Enzyklopädie, da HAT dich meine Meinung zu interessieren., 3) Wir sind auch die Leute, die auf der Diskussionsseite schon vor mir die Bezeichnung "Bundesland" in Frage gestellt haben. - Ich werde diesbezüglich nicht locker lassen. --Neuroca 11:30, 13. Okt. 2006 (CEST)
- 1) Das habe ich nie bestritten. Nur ist Bundesland eben genauer. Wie oft soll ich das noch sagen, damit es bei dir ankommt? 2) Dein Standpunkt interessiert mich nicht. Kümmer dich lieber um Dinge, von denen du etwas verstehst. Vielleicht Wolfsburg? 3) Wer ist wir? Und warum sollten andersherum Leute nach "deiner Pfeife" tanzen? Richtig: Es geht garnicht um deine oder meine Meinung, sondern um die beste Lösung. Argumente für einen rationalen Diskurs hast du wohl nicht zufällig vorzubringen? --C.Löser Diskussion 20:43, 12. Okt. 2006 (CEST)
- 1) Siehe meine Benutzerseite. 2) Diese Diskussion ist doch bereits gelaufen. --C.Löser Diskussion 12:52, 13. Okt. 2006 (CEST)
- Aha, du betrachtest deine Benutzerseite als Referenz. - Ja, die Diskussion ist gelaufen und wurde nicht beendet und auch nicht zur Abstimmung gestellt. - Wenn du Ahnung von der Materie hast, dann weißt du sicher auch, dass ein Bundesstaat ein Staat ist, der sich in mehrere teilsouveräne Staaten untergliedert. Diese Gliedstaaten wiederum sind keine Bundesstaaten sondern Einheitsstaaten. So sagt es das Staatsrecht und nun sag mir mal, was an der Bezeichnung Bundesland für einen Gliedstaat Deutschlands richtig sein soll. --Neuroca 13:05, 13. Okt. 2006 (CEST)
- Was faselst du hier von Bundesstaat? Es ging um die Bezeichnung Bundesland. Ich sag ja, du hast einfach keine Ahnung. Überlass das doch Leuten, die wissen wovon sie reden. --C.Löser Diskussion 13:07, 13. Okt. 2006 (CEST)
- Ich bitte doch um einen höflicheren Ton. Ob Bundesstaat oder Bundesland ist egal, das ist vom Wortstamm her sehr ähnlich. Das sieht man auch daran, dass die Deutschen immer zu den Staaten der USA "Bundesstaaten" sagen, was ebenfalls falsch ist. Im Englischen sagt man übrigens zu den US-Staaten wie auch zu den deutschen Ländern einfach "States". Dies ist korrekt. --Neuroca 14:21, 13. Okt. 2006 (CEST)
- Was faselst du hier von Bundesstaat? Es ging um die Bezeichnung Bundesland. Ich sag ja, du hast einfach keine Ahnung. Überlass das doch Leuten, die wissen wovon sie reden. --C.Löser Diskussion 13:07, 13. Okt. 2006 (CEST)
- Aha, du betrachtest deine Benutzerseite als Referenz. - Ja, die Diskussion ist gelaufen und wurde nicht beendet und auch nicht zur Abstimmung gestellt. - Wenn du Ahnung von der Materie hast, dann weißt du sicher auch, dass ein Bundesstaat ein Staat ist, der sich in mehrere teilsouveräne Staaten untergliedert. Diese Gliedstaaten wiederum sind keine Bundesstaaten sondern Einheitsstaaten. So sagt es das Staatsrecht und nun sag mir mal, was an der Bezeichnung Bundesland für einen Gliedstaat Deutschlands richtig sein soll. --Neuroca 13:05, 13. Okt. 2006 (CEST)
- Fakt ist: die korrekte Bezeichnung ist Land. Das ist mein Standpunkt. Warum müssen wir nun nach deiner Pfeife tanzen? --Neuroca 20:31, 12. Okt. 2006 (CEST)
- 1) Bundesland und Bundesstaat sind zwei ganz verschiedene Sachen. Bitte hör endlich auf wie ein Blinder von der Farbe zu reden. 2) states ist insofern noch mehr abzulehnen als Länder im Deutschen, als die Gliedstaaten der VSA mW überhauptkeine vökerrechtlichen Kompetenzen, zumindest aber weniger as die deutschen Bundesländer, haben. 3) Solltest du weiterhin sinnfreien Sermon auf meiner Diskussionseite abladen werde ich ihn wie angekündigt kommentarlos löschen. --C.Löser Diskussion 14:25, 13. Okt. 2006 (CEST)
- Muss ein Staat völkerrechtliche Kompetenzen haben? Dann hol mal dein Prüfschema aus der Tasche, was ein Staat ausmacht. Staatsgewalt, Staatsvolk und Staatsgebiet. Zumindest nach Jellinek reicht das aus, um Staat zu sein, wenn auch nur Gliedstaat. Und dies trifft sowohl auf die deutschen Länder als auch auf die US-Staaten zu. --Neuroca 14:34, 13. Okt. 2006 (CEST)
- Ganz genau du Schlauberger, das ist zur Qualifikation eines Staats als VÖLKERRECHTSSUBJEKT nötig. Zum letzten Mal: Hör auf hier von Dingen zu faseln von denen du keinerlei Ahnung hast. --C.Löser Diskussion 14:39, 13. Okt. 2006 (CEST)
- Muss ein Staat völkerrechtliche Kompetenzen haben? Dann hol mal dein Prüfschema aus der Tasche, was ein Staat ausmacht. Staatsgewalt, Staatsvolk und Staatsgebiet. Zumindest nach Jellinek reicht das aus, um Staat zu sein, wenn auch nur Gliedstaat. Und dies trifft sowohl auf die deutschen Länder als auch auf die US-Staaten zu. --Neuroca 14:34, 13. Okt. 2006 (CEST)
M.E. eine sicher sehr interessante Diskussion, die aber mit Wikipedia wenig zu tun hat, wo es eigentlich geht, Wissen anschaulich und verständlich darzustellen. Da ist formale Korrektheit weniger wichtig als inhaltliche Nachvollziehbarkeit und Verständlichkeit. Wenn nun also Bundesland und Bundesstaat die geläufigsten Begriffe sind, werden sie hier wohl auch benutzt werden. Das ist schon aus praktischen Gründen nötig, weil der Vorteil einer ständigen Patrouille aller Artikel auf vorgeblich falsche Benutzung dieser Begriffe in keinem Verhältnis zum Aufwand steht. sebmol ? ! 14:43, 13. Okt. 2006 (CEST)
- Es ändert nichts daran, dass es in Deutschland Länder und nicht Bundesländer gibt. Meine Begründung steht oben. - C.Löser, erklär mir doch dann mal bitte, mit welchem Recht sich Bayer, Sachsen und Thüringen "Freistaaten" nennen dürfen! --Neuroca 14:48, 13. Okt. 2006 (CEST)
- Freistaat ist eine überkommene Bezeichnung für Republik im Ggs zur Monarchie. --C.Löser Diskussion 14:50, 13. Okt. 2006 (CEST)
- Ja, richtig. Aber ein Freistaat ist ein STAAT. Bayern hat eine Staatsregierung usw. Wie gesagt, die drei Grundvoraussetzungen, ob ein Staat Staat ist müssen erstmal gegeben sein. Ob ein Staat auch ein völkerrechtlich unabhängiger Staat ist, davon hängen noch andere Faktoren ab. --Neuroca 14:54, 13. Okt. 2006 (CEST)
- Die (Bundes-)Länder sind Staaten, und zwar Republiken, also Freistaaten! --Röhrender Elch 23:58, 25. Okt. 2007 (CEST)
- Dass Deutschand überhaupt aus Staaten besteht liegt an der Entwicklung der Territorialstaaten gegen Ende des HRR. Und ja, staatsrechtlich sind es nach wie vor Staaten. Das habe ich nie geleugnet. Es ging und geht hier aber um die Genauerere Bezeichnung, und die ist nuneinmal "Bundesland" und nicht "Land". Ach und ich vergaß: du hast immernoch keine Ahnung. --C.Löser Diskussion 14:57, 13. Okt. 2006 (CEST)
- Jetzt hast du dir selbst widersprochen. Ich hab nur darauf gewartet. Du bist echt kindisch, Kollege. Ich denke nicht, dass es nötig ist in so einem beleidigenden Ton miteinander zu reden. --Neuroca 15:00, 13. Okt. 2006 (CEST)
- Ja, richtig. Aber ein Freistaat ist ein STAAT. Bayern hat eine Staatsregierung usw. Wie gesagt, die drei Grundvoraussetzungen, ob ein Staat Staat ist müssen erstmal gegeben sein. Ob ein Staat auch ein völkerrechtlich unabhängiger Staat ist, davon hängen noch andere Faktoren ab. --Neuroca 14:54, 13. Okt. 2006 (CEST)
- Ich habe mir nirgends widersprochen.
- mv Benutzer:Neuro[ti]ca /dev/null --C.Löser Diskussion 15:01, 13. Okt. 2006 (CEST)
Freistaat ist ein Kunstwort, dass man in Thüringen 1918 wählte, um zu suggestieren, dass man weder eine Monarchie ist noch zu Preußen gehört. So entstanden die "freien" (von Preußen und von einem Herzog/Großherzog/Fürst unabhängigen) Gebilde Freistaat Sachsen-Altenburg, Freistaat Sachsen-Gotha, Freistaat Sachsen-Weimar-Eisenach, Freistaat Sachsen-Meiningen, Freistaat Schwarzburg-Rudolstadt und Freistaat Schwarzburg-Sondershausen. Im ehemaligen Fürstentum Reuß hatte die USPD die Fäden in der Hand und deswegen hieß das Teil eben Volksstaat Reuß. Dann haben sich die Klitschen 1920 zum Freistaat Thüringen zusammengeschlossen und die Sachsen und Bayern fanden die Bezeichnung vll so dufte, dass sie es auch eingeführt haben um ihre Ablehnung gegenüber dem starken Preußen zu unterstreichen. So ist dat... btw: ich bin auch für die Bezeichnung Bundesland, da die bei weitem mehr verbreitet ist, als die Bezeichnung Land. Grüße --Michael S. °_° 15:40, 13. Okt. 2006 (CEST)
- Es hat nichts mit Preußen zu tun. Schließlich bezeichnete sich Preußen ebenfalls als Freistaat. Freistaat bedeutet einfach nur Republik, und das sind seit 1918 alle (Bundes-)Länder, obwohl sich nicht alle als Freistaat bezeichnen. Im übrigen sollte dieses Thema unter Diskussion:Freistaat diskutiert werden. --Röhrender Elch 21:26, 18. Okt. 2007 (CEST)
- 1) Sicherlich ist das so mit der Bezeichnung Freistaat. Trotzdem ist ein Freistaat auch ein Staat - Die Begründung, dass das Land weiterhin Bundesland heißen soll, weil es verbreiteter ist gefällt mir überhaupt nicht. Dann müssten wir auch das Vereinigte Königreich nach England verschieben, denn die meisten Deutschen sagen England. --Neuroca 19:20, 13. Okt. 2006 (CEST)
- Das ist nicht vergleichbar. Die Namen von Staaten wurden in der Wikipedia mittels langer Diskussion und Meinungsbild festgelegt. Eine solche Diskussion hat es für diesen Fall nicht gegeben. sebmol ? ! 19:30, 13. Okt. 2006 (CEST)
- Dann können wir ja ein solches Meinungsbild noch festlegen. --Neuroca 19:46, 13. Okt. 2006 (CEST)
- ...in dem sich dann fast alle unter "Ablehnung des MBs" eintragen würden mit der Begründung "nicht für jeden Kleinkram ein Meinungsbild". MB wäre hier IMHO ein schlechter Weg. Der Vergleich mit England hinkt irgendwie auch, wenn schon, würde ich Großbritannien sagen, England ist ja nur ein Teil davon, genau wie Holland ein Teil der Niederlanden ist usw. Grüße --Michael S. °_° 19:57, 13. Okt. 2006 (CEST)
- Genau, Großbritannien ist auch nur ein Teil des Vereinigten Königreichs, Nordirland gehört auch dazu. Aber ich wollte ja nur betonen, dass ein Großteil der Bevölkerung einfach nur "England" sagt, genau wie ein Großteil der Bevölkerung "Bundesland" sagt. Beides ist FALSCH! --Neuroca 20:01, 13. Okt. 2006 (CEST)
- ...in dem sich dann fast alle unter "Ablehnung des MBs" eintragen würden mit der Begründung "nicht für jeden Kleinkram ein Meinungsbild". MB wäre hier IMHO ein schlechter Weg. Der Vergleich mit England hinkt irgendwie auch, wenn schon, würde ich Großbritannien sagen, England ist ja nur ein Teil davon, genau wie Holland ein Teil der Niederlanden ist usw. Grüße --Michael S. °_° 19:57, 13. Okt. 2006 (CEST)
- Dann können wir ja ein solches Meinungsbild noch festlegen. --Neuroca 19:46, 13. Okt. 2006 (CEST)
- Das ist nicht vergleichbar. Die Namen von Staaten wurden in der Wikipedia mittels langer Diskussion und Meinungsbild festgelegt. Eine solche Diskussion hat es für diesen Fall nicht gegeben. sebmol ? ! 19:30, 13. Okt. 2006 (CEST)
Jetzt möchte ich mich hier auch noch mal zu Wort melden ... und Partei ergreifen für das Lemma Land. Dies ist die einzig korrekte Bezeichnung - siehe Grundgesetz. Ich finde, das Argument ist kein schwaches... Außerdem ist dieses ewige Verweisen auf eine angeblich abweichende Handhabung in der Öffentlichkeit müßig. Wie kann es ausschlaggebend sein, dass bestimmte Dinge immer wieder falsch gemacht werden? Sollen wir das Lemma Libyen etwa auch ändern nach Lübien, nur weil jeder das Wort falsch ausspricht? Hier wird immer mit Enzyklopädie argumentiert; nur ist eine Enzyklopädie keine Sammlung mundartlicher Abartigkeiten. Und es soll Wissen gesammelt werden! Meines Wissens nach ist das Wort Bundesland nicht korrekt, wird aber in der Öffentlichkeit immer wieder gern gebraucht... Und noch etwas: Wie kann man ernsthaft ein Meinungsbild ablehnen mit dem Hinweis darauf, es gäbe zuviele Meinungsbilder! Das ist ja echt die Höhe! Ich werde jetzt gleich den Artikel nach Land (Deutschland) verschieben und dann mit dem gleichen Argument jedes Rückverschieben verbieten. Henning Blatt 11:21, 1. Dez. 2006 (CET)
Ich hatte ohne Wikipedia auch nicht gewusst, dass Bundesland falsch ist, aber dafür ist Wikipedia halt da, UND NICHT DAFÜR, DASS WIR FALSCHANGABEN MACHEN, NUR WEIL ES DIE MEHRHEIT DER BEVÖLKERUNG SO MACHT. --abcd (d) 19:09, 21. Apr. 2007 (CEST)
Ich habe nicht den Eindruck, dass die diskussion abgeschlossen ist. Warum hat jetzt jemand den Artikel unter das missverständliche Stichwort verschoben? Asdrubal 16:41, 21. Okt. 2007 (CEST)
- +1, anscheinend ist gerade mal wieder Sonntag Nachmittag in Kombination mit ungünstiger Wetterlage... --Michael S. °_° 16:46, 21. Okt. 2007 (CEST)
- Ich halte die Verschiebung für korrekt. Land ist der korrekte Begriff. Der Zusatz (Deutschland), der übrigens auch bei Bundesland nötig war, führt zur Eindeutigkeit. --Harry8 17:03, 21. Okt. 2007 (CEST)
Sehe ich auch so. Warum sollte Land unverständlich sein? Bundesland ist viel unverständlicher, weil die deutschen Länder keine Bundesstaaten sind. --AbcD (d) 17:09, 21. Okt. 2007 (CEST)
- Ganz einfach, weil der Begriff "Land" spätestens seit der Herausbildung eines landsmannschaftlichen Verständnisses im Spätmittelalter verwendet wurde. Zudem kann man "Land" auch als Herrschaftsbereich eines Landesherren, also eines Fürsten, verstehen. "Bundesland" ist dagegen ein Begriff, der ausschließlich auf die Länder der Bundesrepublik Deutschland angewendet wird. Asdrubal 17:42, 21. Okt. 2007 (CEST)
- Nein. Bundesland wird nicht für die Länder der Bundesrepublik verwendet, für die wird Land verwendet. Das ist eine Tatsache, wenn du damit nicht zufrieden bist, kann ich das verstehen, aber Wikipedia ist eine Enzyklopädie. --AbcD (d) 17:48, 21. Okt. 2007 (CEST)
- Das ist eine ziemlich kühne und ziemlich falsche Behauptung. Natürlich wird die Bezeichnung "Bundesland" relativ häufig verwendet. Asdrubal 18:31, 21. Okt. 2007 (CEST)
- Dein Umkehrschluss, der Begriff Bundesland sei gleichbedeutend mit Bundesstaat oder impliziere letzteres, ist absolut falsch. Letzteres beschreibt ja gerade das Gegenteil, d.h. die höchste politische Ebene in einem Staat, hier: Gesamtstaat. Es ist die Ausnahme, dass die Gliedstaaten selbst etwa als Bundesstaaten bezeichnet werden; die deutschen Bundesländer sogar noch nie. --Orangerider Frau Zombie! Kundschaaaft!! 17:31, 21. Okt. 2007 (CEST)
Ehrlich gesagt ist es mir auch egal, ob die Bezeichnung innerhalb der WP nun Bundesland ist, nach dem umgangssprachlichen Tenor; oder ob das Lemma nun Land – natürlich mit obligatorischem Klammerzusatz (Deutschland) – heißt. Letzteres ist dann der amtliche Tenor. --Orangerider Frau Zombie! Kundschaaaft!! 17:54, 21. Okt. 2007 (CEST)
- In meinem alten zwölfbändigen Brockhaus von 1978 (Band 2) kommt das Wort Bundesland in der Singularform gar nicht vor! Nur in der Pluralform Bundesländer wird kurz erwähnt, dass es die Gliedstaaten von Bundesstaaten sind, die man so nennen kann.
- Aber Land ist doch der offizielle und somit korrekte Begriff. --Torwartfehler 18:12, 21. Okt. 2007 (CEST)
Artikel muß nach Land (Deutschland) verschoben werden!
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil: Wenn man das Grundgesetz oder Länderverfassungen liest, offenbart sich daß es in Deutschland keine Einheiten die "Bundesländer" genannt wird gibt. Die korrekte Bezeichnung der Teilstaaten ist Länder. Begleiter 01:43, 4. Dez. 2006 (CET)
"Bundesland" ist also nicht nur falsch, sondern verfassungsfeindlich! Begleiter 02:04, 4. Dez. 2006 (CET)
Warum ist die Seite geschützt? Mehrere Benutzer haben sich für die richtige, vom Grundgesetz verwendete, Bezeichnung ausgesprochen. Begleiter 07:25, 4. Dez. 2006 (CET)
- Sag das mal unserem Staatsrechts
professorC.Löser. - Da kannst du aber was erleben. Ich habe auch versucht, diesen Artikel richtig zu stellen. --Neuroca 13:42, 4. Dez. 2006 (CET)- @Neurotiker: Werd mal nicht frech.
- @Begleiter: Ja, und? Dann steht es halt da. Und wo steht dass wir uns hier in der deutschsprachigen Wikipedia nach lediglich auf systemimmanente Belange achtenden innerbundesdeutschen Termini richten müssen? Verfassungsfeindlich ist das übrigens nicht, da hast du wohl schlecht geträumt. Im Übrigen besteht unter dem Lemma Land eine Begriffsklärung, das Lemma Land (Deutschland) wäre also kein Gewinn und würde nur Zeitverschwendung beim Umbiegen der Links bedeuten. --C.Löser Diskussion 13:52, 4. Dez. 2006 (CET)
- Sag das mal unserem Staatsrechts
- hihi, INNERBUNDESDEUTSCH ... haha, welch wortschöpfung :-) wie fantasievoll und doch so eindeutig und würzig. gratuliere! --Neuroca 15:51, 4. Dez. 2006 (CET)
- Meine Damen und Herren ich möchte mal Sebmol von weiter oben zitieren: Zum eigentlichen Thema bitte WP:NK beachten: "Allgemein sollte der Name eines Artikels so gewählt werden, dass er für die Mehrzahl deutschsprachiger Leser so klar und eindeutig wie möglich ist." Wie sich auch wiederholt aus dem Rest der Seite erkennen lässt, sollen sich Artikellemmata am üblichen Sprachgebrauch orientieren. Das heißt, wenn etwas formaljuristisch auf eine Weise bezeichnet wird, die sich aber vom allgemeinen Sprachgebrauch unterscheidet, sollte letzteres vorgezogen werden. Das ist auch aus Gründen des NPOV notwendig um zu verhindern, dass von bestimmten Standpunktsverfechtern monopolisierte Begriffe und Bezeichnungen in solch einer Bedeutung in die Wikipedia einziehen. -- sebmol ? ! 18:25, 27. Sep 2006 (CEST) . Grüße --Michael S. °_° 14:04, 4. Dez. 2006 (CET)
- Danke Michael, das Leben könnte so einfach sein :-) --C.Löser Diskussion 14:20, 4. Dez. 2006 (CET)
- Meine Damen und Herren ich möchte mal Sebmol von weiter oben zitieren: Zum eigentlichen Thema bitte WP:NK beachten: "Allgemein sollte der Name eines Artikels so gewählt werden, dass er für die Mehrzahl deutschsprachiger Leser so klar und eindeutig wie möglich ist." Wie sich auch wiederholt aus dem Rest der Seite erkennen lässt, sollen sich Artikellemmata am üblichen Sprachgebrauch orientieren. Das heißt, wenn etwas formaljuristisch auf eine Weise bezeichnet wird, die sich aber vom allgemeinen Sprachgebrauch unterscheidet, sollte letzteres vorgezogen werden. Das ist auch aus Gründen des NPOV notwendig um zu verhindern, dass von bestimmten Standpunktsverfechtern monopolisierte Begriffe und Bezeichnungen in solch einer Bedeutung in die Wikipedia einziehen. -- sebmol ? ! 18:25, 27. Sep 2006 (CEST) . Grüße --Michael S. °_° 14:04, 4. Dez. 2006 (CET)
Der Name des Artikels soll so gewählt werden, dass die Mehrheit der Leser weiß, was gemeint ist.
Ich selbst gehe noch zur Schule und kann nur sagen: In Klassenarbeiten wird das Wort Bundesland so gar als ganzer (nicht als halber), als ganzer Fehler gewertet. WP:NK kann also nicht der Grund sein, dass hier Bundesland genannt ist. --91.34.124.146 09:21, 5. Mai 2007 (CEST)
Neuordnung Deutschlands - Plädoyer für die starken Sechs
Am 15. Dezember gaben Bundestag und Bundesrat den Startschuss für die Föderalismusreform II. Auf Spiegel Online ein Artikel über eine Neugliederung der Bundesrepublik:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,454565,00.html
Sollte da nicht vielleicht etwas in den Artikel, so in der Art Theorien über eine Neugliederung? --Martin 01:44, 19. Dez. 2006 (CET)
- Nein, dazu wurde ein spezieller Artikel verlinkt: Neugliederung des Bundesgebietes. Gruß --C.Löser Diskussion 10:15, 19. Dez. 2006 (CET)
Karte der Bundesländer wird nicht angezeigt ?!?
Hallo, ich hab da n Problem: Die Karte der Bundesländer wird nicht angezeigt. Der Link auf "Karte Deutsche Bundesländer (nummeriert).svg" sitzt zwar, das Bild wird dann auch angezeigt. Nur der Thumbnail im Artikel wird nicht generiert. Würde da jemand mit mehr Ahnung bitte mal nen Blick werfen? Bin nur drauf gestoßen weil ich die Grafik für n Studienprojekt brauche :) Gruß Leo (11.01.2007)
- Habe das gleiche Problem.. bei mir ist der Thumbnail auch nur ein weißer Fleck..--Eurostarter 12:09, 20. Feb. 2007 (CET)
- ebenso bei mir. Alle anderen funktionieren aber.--Tresckow 20:55, 27. Feb. 2007 (CET)
Bayern und die CDU
Bei all der schönen Vereinfachung wäre es trotzdem korrekt, wenn man Bayern als CSU-regiert anzeigt (Graphik), denn Bayern ist NICHT CDU-regiert... --84.148.219.4 15:51, 11. Jan. 2007 (CET)
Aufgabenverteilung
Man könnte doch eine kleine Tabelle erstellen, z.B. so in der Art:
Aufgaben des Landes | Aufgaben des Bundes |
Polizei | Bundeswehr |
Schulen | Passwesen |
Museen | Straßenbau (Autobahn, Bundesstraßen) |
Rundfunk, Fernsehen | Außenpolitik |
Schöne Tabelle. Nur leider ist es nicht so einfach: Z. B. werden Bundesstraßen im Auftrag des Bundes von den Ländern gebaut. Der Bund mischt auch beim Auslands-Fernsehen (DW) mit. usw. usf. Die Außenpolitik durchzieht sowieso alles. Gesetzgebung und Vollziehung stimmen nicht überein...Pelagus 17:41, 14. Jun. 2007 (CEST)
Bildwarnung
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- Warddr setzt Lösch-Marker Delete für Image:Karte_Deutsche_Bundesländer_(nummeriert).svg (diff);
-- DuesenBot 23:27, 10. Mär. 2007 (CET)
Die Englischsprachige Seite hat eine Interaktive Landkarte - gibt es soetwas auch in de:wp? Gruss Foundert 23:43, 10. Mär. 2007 (CET)
- so eine?. Ich weiß nur nicht, wie ich sie positionieren kann. Am besten wäre es doch, wenn sie ganz oben recht in der Ecke steht. Kann jemand helfen? Die Englischsprachige wikipedia macht es mit {{Vorlage|float=right}}, das scheint hier nicht zu funktionieren. und mit <div align="right"></div> geht es auch nicht, da zerreißt es mir jedesmal die Labels.--CedricBLN 16:28, 15. Mär. 2007 (CET)
Nochmals: Es heißt Land
Auch wenn hier schon recht viel diskutiert wurde, es heißt immer noch Land und nicht Bundesland. Das die Deutschen mit dem Namen Land als Bezeichnung für diese 16 Dinger nichts anfangen können, ist auch Quatsch. Wir müssen uns an daran halten, Land ist der offizielle Name und der gebräuchlichere. Die 16 Länder sind selbstständige Teile der Bundesrepublik Deutschland. Selbstständige Teile, die nicht nochmal föderal untergliedert sind und daher mit dem Namen Bund(esland) nichts zu tun haben, außer das sie zu sechszeht einen Bund bilden. --abcd (d) 15:11, 20. Apr. 2007 (CEST)
- Du behauptest, die Bezeichnung "Land" sei die gebräuchlichere. Könntest du das bitte belegen? sebmol ? ! 15:35, 20. Apr. 2007 (CEST)
- Inhaltlich ändert sich doch nichts, egal, welches Lemma den Artikel bzw. den Redirect beinhaltet. "Bundesland" bei Google bringt ca. 72 Mio Treffer. "Land" gekoppelt mit "Deutschland" dagegen nur 9 Mio. --Wangen 16:33, 20. Apr. 2007 (CEST)
Bei Bundesland sind aber die Österreichischen dabei, da heißen sie nämlich offiziell so. Bundesland gekoppelt mit Deutschland gibt es nur 3 Mio Treffer. Kannst Du denn belegen, dass "Bundesland" das gebräuchlichere ist? --abcd (d) 18:25, 20. Apr. 2007 (CEST)
- Zumindest in österreichischen Gesetzestexten ist auch von "Land" die Rede. Ich glaube, es liegt der exakt gleiche Fall wie in D vor. --Sergio Delinquente 16:56, 22. Apr. 2007 (CEST)
- Brockhaus: Das GG verwendet die Bezeichnung „Bundesland“ nicht, auch das österreichische Bundes-Verfassungsgesetz spricht von „Ländern“. Rainer Z ... 17:49, 22. Apr. 2007 (CEST)
- Österreichisches Bundes-Verfassungsgesetz Art. 2 (2): Der Bundesstaat wird gebildet aus den selbständigen Ländern: Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien. Habe das im Artikel Bundesland (Österreich) mal angepasst. --Sergio Delinquente 19:06, 22. Apr. 2007 (CEST)
Creifelds Rechtswörterbuch: "Die Bezeichnung "Bundesländer" entspricht nicht dem Sprachgebrauch des Grundgesetzes." In der Tat. Juristisch korrekt ist "Länder". Gebräuchlicher ist aber nun mal "Bundesländer". Daher würde ich a) den Artikel lassen wo er ist b) dessen Einleitung genau so lassen, wie sie ist aber c) in Artikeln [[Bundesland (Deutschland)|Land]] verlinken. -- PvQ Bewertung - Portal 17:59, 22. Apr. 2007 (CEST)
Wieviel Prozent der Bevölkerung spricht denn von Bundesländern? Wenn Du weißt, dass er häufiger ist, gibt es doch bestimmt auch genaue Zahlen. --abcd (d) 20:20, 22. Apr. 2007 (CEST)
Warum werden sie eigentlich Bundesländer genannt. Die deutschen Länder sind doch gar keine Bundesrepubliken? --abcd (d) 20:24, 22. Apr. 2007 (CEST)
- Das ist ja auch nicht gemeint. Sondern dass sie Teile des Bundes sind. --Röhrender Elch 23:51, 19. Okt. 2007 (CEST)
"Land" mag juristisch korrekt sein. Andererseits ist "Bundesland" eindeutiger, da dieser Begriff nur Länder bezeichnet, die Teil eines übergeordneten Bundesstaates sind. Der Begriff "Land" bezeichnet hingegen auch souveräne Staaten; so ist es durchaus korrekt, z.B. Frankreich als Land zu bezeichnen! --Röhrender Elch 23:51, 19. Okt. 2007 (CEST)
Es gibt nichts auf der Welt, was offiziell Bundesland ist. --AbcD (d) 17:51, 21. Okt. 2007 (CEST)
Abkürzungen
Ich suche nach offiziellen Abkürzungen für die Bundesländer. Gibt es so was? --Abubiju 14:12, 21. Apr. 2007 (CEST)
- Hier habe ich selbst einen Hinweis dazu entdeckt, aber es ist nur NRW aufgeführt... --Abubiju 14:54, 21. Apr. 2007 (CEST)
- Es gibt ISO_3166-2:DE. -- Fundiertes Halbwissen 17:57, 22. Apr. 2007 (CEST)
Danke! Sollten wir die ISO-Codes nicht als Spalte in die Tabelle des Artikels aufnehmen? --Abubiju 10:39, 23. Apr. 2007 (CEST)
Falschangaben
Ich habe hier mal einen Text aus Wikipedia:Fragen zur Wikipedia kopiert, weil die eigentliche Frage dort nicht mehr getroffen wurde und hier hin gehört. --abcd (d) 14:07, 22. Apr. 2007 (CEST) :
Ist es bei einer Enzyklopädie üblich, Falschangaben zu machen, wenn es die Mehrheit der Bevölkerung falsch macht? --abcd (d) 19:13, 21. Apr. 2007 (CEST)
- Deine Frage schreit geradezu danach, präzisiert zu werden. Worauf willst Du hinaus? Falls es um das Bundesland-Thema geht: Im Sprachgebrauch ist oft einfach das richtig, was eine übergroße Mehrheit der Sprecher für richtig hält. -- Fundiertes Halbwissen 19:19, 21. Apr. 2007 (CEST)
- Im Sprachgebrauch ist das richtig, was die Mehrheit der Sprecher für richtig hält. Ich glaube nicht, dass die Mehrheit der Sprecher entscheidet, was die korrekte Bezeichnung ist. --abcd (d) 19:25, 21. Apr. 2007 (CEST)
Gibt es überhaupt einen Beleg dafür, dass die Mehrheit der Sprecher "Bundesland" sagt. ? --abcd (d) 19:25, 21. Apr. 2007 (CEST)
- Das gehört also eigentlich zur Diskussion:Bundesland ... Im Grund ist es ein Streit um des Kaisers Bart. Die Bundeszentrale für politische Bildung kann sich auf [2] z.B. gar nicht zwischen "Land" und "Bundesland" entscheiden. Die Fundstellen bei Google [3] deuten darauf hin, dass auch staatliche Stellen das Wort "Bundesland" zur Genüge verwenden. Von Land (Deutschland) gibt es einen Redirect auf Bundesland (Deutschland), der Artikel ist also so und so zu finden. Im Sinne der Eindeutigkeit (der Artikel beschreibt nicht das "Land Deutschland") kann man dem Bundesland-Lemma den Vorzug geben. Durch die Benamsung des Artikels kann sich niemand diskriminiert fühlen, wie das bei osteuropäischen Städten gerne mal der Fall ist. So, wie es jetzt ist, ist es jedenfalls nicht völlig falsch. Also würde ich den Artikel einfach da lassen, wo er ist. Das macht insgesamt weniger Arbeit. -- Fundiertes Halbwissen 19:46, 21. Apr. 2007 (CEST)
- Ich kanns nicht belegen, als alter Zeitungsleser bin ich aber sicher, dass in der Regel von Bundesländern gesprochen wird. Da das Wort aber offenbar nicht in der Verfassung vorkommt, ist Land (Deutschland) das richtige Lemma. Bundesland hat sich vermutlich eingebürgert, um eine leichte Unterscheidung von Land im Sinne von Staat zu gewährleisten. Rainer Z ... 19:49, 21. Apr. 2007 (CEST)
- Nein, das ist kein tauglicher Vergleich. Bei Unternehmen wird die Rechtsform weggelassen, weil sie oft nicht allgemein bekannt ist. Sie ist auch nicht Bestandteil des eigentlichen Namens. Hier geht es um „Einrichtungen“ des deutschen Staats. Wenn die laut Verfassung, in Gesetzen usw. nun mal Land heißen, ist das halt so. Es soll ja nicht verschwiegen werden, dass alltagssprachlich aus naheliegenden Gründen Bundesland bevorzugt wird. Da sollten wir schon korrekt sein. Rainer Z ... 20:57, 21. Apr. 2007 (CEST)
- Der Ansatz ist interessant, stellt aber nicht die Praxis in der Wikipedia dar. Bei mehreren Namen wird im Allgemeinen dem allgemeinen Sprachgebrauch Rechnung getragen, auch wenn in einigen Fachkreisen andere Bezeichnungen üblich sind. sebmol ? ! 21:01, 21. Apr. 2007 (CEST)
- Dann klick mal auf Bundesinnenministerium. Nur als Beispiel. Rainer Z ... 21:07, 21. Apr. 2007 (CEST)
- Es gibt sicher viele Beispiele dafür und dagegen. Wenn man das Neutralitätsgebot aber ernst nimmt, muss man bei der Lemmawahl schon etwas mehr aufpassen. sebmol ? ! 21:11, 21. Apr. 2007 (CEST)
- Dann klick mal auf Bundesinnenministerium. Nur als Beispiel. Rainer Z ... 21:07, 21. Apr. 2007 (CEST)
- Sprachlich gesehen ist es sowieso ganz einfach: Da die Beziehung zwischen den Bezeichnungen und dem, was sie bezeichnen, nur durch den allgemeinen Gebrauch geregelt sind, kann es per definitionem gar keine "falschen" oder "richtigen" Bedeutungen geben. Es gibt nur übliche und unübliche. Ein Wikipedia-Artikel hat natürlich die Aufgabe, Unterschiede im Sprachgebrauch (z.B. zwischen Fachsprache und allgemeinem Sprachgebrauch) zu schildern, und zwar deskriptiv, also rein darstellend, nicht wertend. Jegliche Wertung ist in der Wikipedia ja ohnehin bäh, hier aber ganz besonders, da es ja kein "richtig" und "falsch" gibt. --Seidl 21:21, 21. Apr. 2007 (CEST)
Normalerweise plädiere ich ja auch für den allgemeinen Sprachgebrauch. Hier gibt es aber doch einen höchst offiziellen Namen, der also auch Lemma sein sollte. Rainer Z ... 21:29, 21. Apr. 2007 (CEST)
- Warum? sebmol ? ! 21:35, 21. Apr. 2007 (CEST)
- Weil es ein offizieller Name ist. Es könnte ja passieren, dass ein ausländischer Leser sich z.B. für eine wissenschaftliche Arbeit auf die WP verlässt, dann sollte er sich auf die Wortwahl auch verlassen können. Er kann natürlich auch die englische Wikipedia benutzen, wo's korrekt erklärt ist. 84.59.16.70 21:40, 21. Apr. 2007 (CEST)
- Wikipedia ist keine Quelle. Wer sich für wissenschaftliche Arbeiten auf Wikipedia verlässt, hat ganz andere Probleme als das korrekte Lemma. sebmol ? ! 21:45, 21. Apr. 2007 (CEST)
- Für die korrekte Verwendung eines Begriffes braucht es in der Regel auch keine zitable Quelle. Wenn wir die Wikipedia ernst nehmen wollen, brauchen wir Korrektheit. Und da gehört m.E. der amtliche Begriff ins Lemma, der nichtamtliche in einen Redirect und in die Informationen im Artikeltext. 84.59.16.70 21:53, 21. Apr. 2007 (CEST)
- Seidls Beitrag hast du gelesen und verstanden? Korrekt ist der Ausdruck, der verwendet und am ehesten verständlich ist. Das Grundgesetz hat genausoviel Hoheit über die deutsche Sprache wie meine Nachbarin. sebmol ? ! 21:57, 21. Apr. 2007 (CEST)
- (BKL) Wollen wir wieder höflich werden? Ja, gelesen und verstanden. Seidl hat prinzipiell ganz recht, aber wenn es um ein amtliches Gebilde geht, gilt, unabhängig vom Sprachgebrauch, der amtliche Name. Auch wenn alle Amerika sagen, wenn sie die USA meinen, auch wenn in meiner Jugend alle Ostzone sagten, wenn sie DDR meinten ("alle" in beiden Fällen hyperbolisch), gilt und galt für eine Enzyklopädie doch der korrekte Begriff. 84.59.16.70 22:06, 21. Apr. 2007 (CEST)
- Seidls Beitrag hast du gelesen und verstanden? Korrekt ist der Ausdruck, der verwendet und am ehesten verständlich ist. Das Grundgesetz hat genausoviel Hoheit über die deutsche Sprache wie meine Nachbarin. sebmol ? ! 21:57, 21. Apr. 2007 (CEST)
- Für die korrekte Verwendung eines Begriffes braucht es in der Regel auch keine zitable Quelle. Wenn wir die Wikipedia ernst nehmen wollen, brauchen wir Korrektheit. Und da gehört m.E. der amtliche Begriff ins Lemma, der nichtamtliche in einen Redirect und in die Informationen im Artikeltext. 84.59.16.70 21:53, 21. Apr. 2007 (CEST)
- Wikipedia ist keine Quelle. Wer sich für wissenschaftliche Arbeiten auf Wikipedia verlässt, hat ganz andere Probleme als das korrekte Lemma. sebmol ? ! 21:45, 21. Apr. 2007 (CEST)
- Weil es ein offizieller Name ist. Es könnte ja passieren, dass ein ausländischer Leser sich z.B. für eine wissenschaftliche Arbeit auf die WP verlässt, dann sollte er sich auf die Wortwahl auch verlassen können. Er kann natürlich auch die englische Wikipedia benutzen, wo's korrekt erklärt ist. 84.59.16.70 21:40, 21. Apr. 2007 (CEST)
Hier ist der Fall doch wohl wirklich klar: Amtlich heißen die Dinger Land, alltagssprachlich mal Land, mal Bundesland. Konkret wird gewöhnlich von Land gesprochen („das Land Berlin“), allgemein von Bundesland („Zuständigkeit der Bundelsländer“). Maßgeblich ist selbstverständlich die amtliche Bezeichnung. Rainer Z ... 22:03, 21. Apr. 2007 (CEST)
- Genau um das, was du als selbstverständlich bezeichnest, geht es doch. Warum ist es deiner Meinung nach selbstverständlich, der amtlichen Bezeichnung den Vorzug zu geben? Stellt sie nicht selbst wieder einen dedizierten Standpunkt dar? sebmol ? ! 22:05, 21. Apr. 2007 (CEST)
Erst recht bei "Zuständigkeit der (Bundes)Ländern" wird immer von Land geredet. --abcd (d) 22:05, 21. Apr. 2007 (CEST)
Rechtlich sprich 100:0 für Land, im allgemeinen Sprachgebrauch vielleicht 60:40 für Bundesland, bedeutet zusammen 140:60 für Land, also übergroß.abcd (d) 22:07, 21. Apr. 2007 (CEST)
- Die gleichwertige Gewichtung dieser beiden Tatsachen ist nicht nachvollziehbar. sebmol ? ! 22:11, 21. Apr. 2007 (CEST)
Stimmt. Das Rechtliche zählt 10:1. --abcd (d) 22:13, 21. Apr. 2007 (CEST)
- @AbcD: Deine Rechenakrobatik soll ja wohl ein Witz sein, hoffe ich jetzt mal. - Wichtig ist doch nur, dass innerhalb des Artikels an wenigstens einer Stelle klipp und klar gesagt wird, dass der offizielle und der allgemeine Sprachgebrauch nicht identisch sind. In der vorliegenden Fassung des Artikels ist das ja der Fall. --Seidl 22:34, 21. Apr. 2007 (CEST)
- Die Bundeslandfans müssen einfach begreifen: Land ist richtig! --87.161.200.27 17:40, 14. Jun. 2007 (CEST)
- Einzelne Google-Überprüfungen ergeben die folgenden derzeitigen Werte:
- "Land Baden-Württemberg" : "Bundesland Baden-Württemberg": 646.000 : 702.000
- "Land Bayern" : "Bundesland Bayern": 295.000 : 745.000
- "Land Berlin" : "Bundesland Berlin": 846.000 : 480.000
- "Land Brandenburg" : "Bundesland Brandenburg": 1.090.000 : 616.000
- "Land Bremen" : "Bundesland Bremen": 238.000 : 426.000
- "Land Hamburg" : "Bundesland Hamburg": 107.000 : 407.000
- "Land Hessen" : "Bundesland Hessen": 762.000 : 653.000
- "Land Mecklenburg-Vorpommern" : "Bundesland Mecklenburg-Vorpommern": 309.000 : 522.000
- "Land Niedersachsen" : "Bundesland Niedersachsen": 583.000 : 655.000
- "Land Nordrhein-Westfalen" : "Bundesland Nordrhein-Westfalen": 953.000 : 744.000
- "Land Rheinland-Pfalz" : "Bundesland Rheinland-Pfalz": 334.000 : 641.000
- "Land Saarland" : "Bundesland Saarland": 28.400 : 427.000
- "Land Sachsen" : "Bundesland Sachsen": 668.000 : 737.000
- "Land Sachsen-Anhalt" : "Bundesland Sachsen-Anhalt": 425.000 : 565.000
- "Land Schleswig-Holstein" : "Bundesland Schleswig-Holstein": 274.000 : 557.000
- "Land Thüringen" : "Bundesland Thüringen": 173.000 : 521.000
- Zum Vergleich:
- "Freistaat Bayern": 1.180.000
- "Freistaat Sachsen": 1.040.000
- "Freistaat Thüringen": 566.000
- Fazit:
- In der Bevölkerung ist der Begriff Bundesland nicht so sehr bevorzugt, wie man meinen könnte:
- Im Ländervergleich steht es 4 : 12 für Bundesland, wobei die drei Freistaaten diesen Begriff (Freistaat) häufiger nutzen als das Wort Bundesland.
- Das Gesamtergebnis beträgt 7.731.400 : 9.398.000 für Bundesland, wahrlich kein glorreicher Sieg!
- Noch zwei Vergleiche zum Schluss:
- "Länder in Deutschland" : "Bundesländer in Deutschland": 103.000 : 42.400
- "Deutsche Länder" : "Deutsche Bundesländer": 101.000 : 452.000
- Da der Begriff Land der richtige ist und die Häufigkeit des Begriffs Bundesland gar nicht so übermäßig herausragt, denke ich, müsste das Lemma Land (Deutschland) heißen. --87.161.200.27 18:14, 14. Jun. 2007 (CEST)
- Es gibt keinen „richtigen“ Begriff, es gibt nur in verschiedenen Kontexten gebräuchliche. Du hast mit deinen Vergleichen eher gezeigt, dass in zusammengesetzten Kontexten oft von „Land“ die Rede ist, „Bundesland“ etwas gebräuchlicher ist. Ergo bleibt es bei Bundesland. sebmol ? ! 18:22, 14. Jun. 2007 (CEST)
- Doch. Einen an sich korrekten Begriff gibt es hier sehr wohl. Und das ist Land, nicht "Bundesland". -- PvQ 19:50, 14. Jun. 2007 (CEST)
- Dass das aus juristischer Sicht korrekt ist, zweifle ich auch nicht an. Nur hat die auch keine Hoheit über die deutsche Sprache. sebmol ? ! 20:19, 14. Jun. 2007 (CEST)
- Doch. Einen an sich korrekten Begriff gibt es hier sehr wohl. Und das ist Land, nicht "Bundesland". -- PvQ 19:50, 14. Jun. 2007 (CEST)
- Es gibt keinen „richtigen“ Begriff, es gibt nur in verschiedenen Kontexten gebräuchliche. Du hast mit deinen Vergleichen eher gezeigt, dass in zusammengesetzten Kontexten oft von „Land“ die Rede ist, „Bundesland“ etwas gebräuchlicher ist. Ergo bleibt es bei Bundesland. sebmol ? ! 18:22, 14. Jun. 2007 (CEST)
- Die Bundeslandfans müssen einfach begreifen: Land ist richtig! --87.161.200.27 17:40, 14. Jun. 2007 (CEST)
- Du aber auch nicht. --abcd (d) 20:28, 14. Jun. 2007 (CEST)
- Korrekt. Deswegen argumentiere ich ja auch nicht, "Bundesland" sei die einzig korrekte Lösung oder es müsse Bundesland heißen, weil ich das so will. Vielmehr habe ich bereits dargelegt, warum Bundesland ein völlig akzeptables Lemma ist, unabhängig darum, wer es als "korrekt" einstuft und wer nicht. sebmol ? ! 20:37, 14. Jun. 2007 (CEST)
- Du aber auch nicht. --abcd (d) 20:28, 14. Jun. 2007 (CEST)
Wenn bei einem Land, beim anderen Bundesland geläufiger ist, würde ich vorschlagen, soll man das nehmen, was offiziell ist. Und das ist ja wohl klar, oder? --abcd (d) 20:01, 14. Jun. 2007 (CEST)
- Warum sollte man das nehmen? sebmol ? ! 20:19, 14. Jun. 2007 (CEST)
Warum sollte man das andere nehemen. --AbcD (d) 11:54, 11. Aug. 2007 (CEST)
Die Diskussion ist jetzt sehr lange und ich schlage vor, den Artikel entgültig zu verschieben. --AbcD (d) 00:10, 10. Okt. 2007 (CEST)
Was ist das denn?
Was ist das denn? Es heißt doch ganz klar Land, nicht Bundesland! Ich selbst gehe noch in die Schule und errinnere mich dass es in der letzten Klassenarbeit klipp und klar ein Fehler war, wenn man Bundesländer schrieb. Seit dem habe ich mir das Wort Bundesländer ganz abgewöht und war jetzt ganz überracht, dass es hier Bundesland heißt. Kann das mal jemand ändern. 91.34.124.146 09:10, 5. Mai 2007 (CEST)
Genau so ist es. Land ist richtig, Bundesland ist falsch. Es ist jedoch so, dass da irgendsoein Administrator seine persönliche Meinung bevorzugt hat und den Artikel zum verschieben zu sperren. Ich wollte den Artikel auch schon entsperren, aber da war genauso ein Administrator der es abgelehnt hat. mhm. Das Leben ohne Admins könnte so schön sein. --abcd (d) 09:32, 5. Mai 2007 (CEST)
- Oder das Leben ohne Benutzer, die der Ansicht sind, die Wahrheit für sich gepachtet zu haben. sebmol ? ! 09:35, 5. Mai 2007 (CEST)
- OK, den letzten Satz meines Textes nehme ich zurück, aber manchmal kann man sich hier tatsächlich aufregen. --abcd (d) 09:41, 5. Mai 2007 (CEST)
Bundesländer ist auch nicht genauer, wie es Benutzer:C.Löser sagt, sondern eher ungenauer. Ein Bundesstaat ist nämlich ein Staat, der föderal untergliedert ist. So wie Deutschland. Aber: Die Länder sind nicht noch einmal föderal untergliedert sondern zentralistisch. Die Bezeichnung Bundes-länder führt daher eher zu Verunsicherungen als zur genaueren Bezeichnung. --91.34.124.146 09:39, 5. Mai 2007 (CEST)
- Das ist aber hier keine Sozialkundeklassenarbeit, sondern die Wikipedia, wo es gemäß WP:NK usus ist, die gebräuchliste Bezeichnung als Lemma zu wählen. Ansonsten kannst du ja mal den Artikel Bangkok nach Krung Thep Mahanakhon Amon Rattanakosin Mahinthara Ayuthaya Mahadilok Phop Noppharat Ratchathani Burirom Udomratchaniwet Mahasathan Amon Piman Awatan Sathit Sakkathattiya Witsanukam Prasit verschieben, um offiziell zu bleiben. --Michael S. °_° 10:19, 5. Mai 2007 (CEST)
Bei ausländischen Städten wird in der Regel das deutsche Exonym genommen. Aber bei den Ländern ist dies nicht der Fall. Es ist natürlich so, dass es keine Sozialkunde-Klassenarbeit ist, aber wenn die Deutschen Schülern in der Schule beigebracht wird, was richtig ist, wird es doch wohl richtig sein. --91.34.124.146 10:35, 5. Mai 2007 (CEST)
- Naja, ein Exonym ist im Prinzip auch nichts anderes als eine gebräuchlichere Bezeichnung. --Michael S. °_° 10:39, 5. Mai 2007 (CEST)
Wenn der Name für die meisten gebräuchlich sein sollte, wäre Land (Deutschland) eindeutig bessssser, denn, wenn in den Schulen Bundesland ein Fehler ist, ist es ja wohl klar, dass die Schüler die Form Land bevorzugen. --91.34.124.146 10:42, 5. Mai 2007 (CEST)
Das ist wohl richtig. Im Geographieunterricht lernt man die Bezeichnung Bankok als thaiische Hauptstadt. In Sozialkundeuntericht lernt man die Bezeichnung Land für die Gliedstaaten des Bundes. Das ist dann ja wohl klar genug. --abcd (d) 10:45, 5. Mai 2007 (CEST)
Was die Suchtreffer bei Google angeht steht es 4.270.000 : 1.590.000 für Land, ist doch klar, oder. --abcd (d) 10:48, 5. Mai 2007 (CEST)
Außerdem ist es nicht belegt, dass Bundesland tatsächlich gebräuchlicher ist. --abcd (d) 10:51, 5. Mai 2007 (CEST)
- Wir wissen es doch jetzt, dass Land mehr Google-Treffer hat. --Michael S. °_° 10:52, 5. Mai 2007 (CEST)
- Ansonsten sag ich mal 41 zu 214. Ich hoffe das ist dir eindeutig genug. --Michael S. °_° 10:54, 5. Mai 2007 (CEST)
- Gleiches geht übrigens auch in dieser Variante mit 9 vs. 62. --Michael S. °_° 11:55, 5. Mai 2007 (CEST)
Gleich ganze Sätze einzugeben, ist eindeutig falsch. --abcd (d) 12:48, 5. Mai 2007 (CEST)
- Jap, völlig klar. Weil nämlich wenn man Deutschland und Land eingibt auch Treffer wie "Deutschland ist ein Land in Mitteleuropa" oder "Deutschland - Land der Dichter und Denker" mitzählen, die aber mit der Sache hier nichts zu tun haben. Ich könnte jetzt sagen, was ich will, es wäre ohnehin falsch. --Michael S. °_° 13:52, 5. Mai 2007 (CEST)
Aber 1.280.000 zu 38. --abcd (d) 14:08, 5. Mai 2007 (CEST)
- Sehr gut, ich glaube wir nähern uns langsam dem Kern. Vergleiche mal die Artikel Landeshauptstadt und Bundeslandhauptstadt. Logischerweise steht der unter dem Lemma Landeshauptstadt, weil es der etabliertere beider Begriffe ist. Und dein Beispiel eignet sich sehr gut um auch zu sagen, dass Bundesland der etabliertere Begriff ist, und deshalb der Artikel unter dem Lemma Bundesland steht (wie meine Googleien oben zeigten). Grüße --Michael S. °_° 14:28, 5. Mai 2007 (CEST)
- all das hatten wir schon x mal diskutiert! können wir nun endlich zur sache kommen und das lemma ENDGÜLTIG zu Land (Deutschland) verschieben? --Neuroca 16:27, 10. Mai 2007 (CEST)
So sehe ich das auch! Wir müssen jetzt zur Sache kommen und verschieben. --abcd (d) 17:27, 10. Mai 2007 (CEST)
- naja, wir hatten es ja schonmal verschoben, nur leider wurde das wieder rückgängig gemacht. --Neuroca 18:03, 10. Mai 2007 (CEST)
- Ich bin für das Verschieben: Land ist richtig, nicht Bundesland. --87.161.200.27 17:39, 14. Jun. 2007 (CEST)
- Aber die Reaktion des Benutzers Sebmol zeigt mir, dass es nicht einfach ist, andere zu überzeugen, wenn
- das Recht auf der Seite Land ist,
- der tatsächliche Gebrauch eher Bundesland ist, aber längst nicht so überdeutlich, wie ich es mir vorher dachte, z. B. auch nicht in Berlin und nicht in Nordrhein-Westfalen. --87.161.200.27 18:31, 14. Jun. 2007 (CEST)
- Ich bin für das Verschieben: Land ist richtig, nicht Bundesland. --87.161.200.27 17:39, 14. Jun. 2007 (CEST)
- naja, wir hatten es ja schonmal verschoben, nur leider wurde das wieder rückgängig gemacht. --Neuroca 18:03, 10. Mai 2007 (CEST)
Benutzer:Sebmol ist ein Administrator, nach Wikipedia:Administratoren sind diese ganz normale Benutzer, deren Meinung gleich der aller anderen Benutzer zählt. Aber dass das tatsächlich so ist, möchte ich bezweifeln, da die Seite ja auch von einem Administrator zum verschieben gesperrt wurde, obwohl es auf dieser Diskussion eher so ist, dass es Land heißt. --abcd (d) 19:46, 14. Jun. 2007 (CEST)
Außerdem wäre nicht alleine zu betrachten, ob Bundesland im Internet die gebräuchlichere Form ist, sondern im allgemeinen Sprachgebrauch. --abcd (d) 19:50, 14. Jun. 2007 (CEST)
neue karte
hello
Ich habe gemacht eine Karte mit Imagemap was meint ihr darüber: kann es hier verwendet werden?
Vorlage:GermanyImagemap2 Csörföly D 22:59, 9. Jun. 2007 (CEST)
(mann kann auf die Länder klicken und sie als links funkzionieren) (und Bremen Hamburg und Berlin auch )
- Grundsätzlich eine schöne Karte, finde ich. Nur sind leider die Landesgrenzen im Bereich Niedersachsen/Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg nicht mehr aktuell. Und die Auswahl der - neben den Landeshauptstädten - dargestellten Städte scheint mir etwas willkürlich. 77.0.99.196 03:13, 10. Jun. 2007 (CEST)
- Die Städteauswahl geht m. E. auch in Ordnung (Bonn sei auch akzeptiert), aber - wie erwähnt - die Grenzen sind von 1992. --Harry8 11:47, 10. Jun. 2007 (CEST)
- Die Grenzen sind von 1991. --87.161.200.27 17:36, 14. Jun. 2007 (CEST)
- Die Städteauswahl geht m. E. auch in Ordnung (Bonn sei auch akzeptiert), aber - wie erwähnt - die Grenzen sind von 1992. --Harry8 11:47, 10. Jun. 2007 (CEST)
Habe die Tabelle sortierbar gemacht. Wegen der alphabet. Sortierung war es günstig die Nr. in eine eigene Spalte zu setzen. Kann aber nicht erkennen welchem Zweck die überhaupt dienen soll. Sie spiegelt nur die alphabetische Reihenfolge wider.
Die - diesbezüglich möglicherweise interessantesten - Spalten mit den Zahlen sind nicht sortierbar, da da 1000er-Trennzeichen und Komma dazwischenfunken. Die müßte man dazu rausnehmen, was aber unschöner aussieht.
- Fein! Die Nr.-Spalte ist raus. Und für die Sortierung der Zahlen musste nur der nicht numerische Text(Platzierungen) raus. Wieder was gelernt :-) Perfekt, Benutzer:Holly70! --Geri, 14:04, 17. Jun. 2007 (CEST)
Die rechtsbündige Formatierung bei den beiden Textfeldern Regierung... sieht auch eigenartig aus. Rechtsbündig werden i.A. nur Zahlen formatiert, um sie untereinander nach dem Komma bzw. Trennzeichen auszurichten. Wenn ihr wollt, korrigiere ich das auch. --Geri, 23:28, 10. Jun. 2007 (CEST)
falsche Deklarierung und "verfassungsfeindliche" Bestrebungen?
1. Haben die Kritiker der Artikelbezeichnung insofern recht, dass es zwar insgesamt die Bundesländer der Bundesrepublik sind aber das einzelne "Land" bzw. "Frei- oder Stadtstaat" heißt, daher sollte der Artikel zu "Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland" verschoben werden. 2. Hat in diesem Artikel die Bundeskanzlerin, respektive der Bundeskanzler, überhaupt nichts zu suchen (siehe GG)! Da würde schon eher ein Hinweis (Querverweis) auf Bundesrat und seinen Präsidenten Sinn machen. 3. Sollte daher die Überschrift (der entsprechenden Tabellenspalte) nicht Regierungschef, sondern "Ministerpräsident/Regierender Bürgermeister" lauten. 4. Sollten die originären speziellen Aufgaben der Länder/Staaten/Stadtstaaten (im Gegensatz zu den Bundesaufgaben), wie z.B. Schul- und Polizeiverwaltung u.v.a.m besser hervorgehoben werden. dontworry 18:59, 6. Sep. 2007 (CEST)
Landkreise bzw. Kreise
Wieviele sind es nun? Hier wurde mal schwupps aus 323 eine 313 gemacht. Landkreis#Interessenvertretung nennt allerdings 323. Diese externe Quelle nennt 544 Kreise - Landkreise und Kreisfreie Städte. --Vinom 12:49, 11. Sep. 2007 (CEST)
- In Sachsen-Anhalt war doch im Sommer Kreisreform, da sind ein paar verschwunden (könnten 10 gewesen sein). Grüße --Michael S. °_° 13:16, 11. Sep. 2007 (CEST)
- Wir sollten endlich mal darüber nachdenken für bewegliche Daten (Bevölkerungszahl oder eben wie hier Anzahl Landkreise) Vorlagen einzuführen. Dann wären Updates einfacher. Jetzt stimmts ja mindestens an einer stelle bei WP nicht.--Vinom 13:58, 11. Sep. 2007 (CEST)
- Durch die Kreisgebietsreform in Sachsen-Anhalt ist die Anzahl der Landkreise in der Bundesrepublik Deutschland von 323 auf 313 gesunken. Die Anzahl der kreisfreien Städte beträgt weiterhin 116.--Harry8 14:20, 11. Sep. 2007 (CEST)
- Die Anzahl der Kreise ändert sich ja - anders als die Bevölkerungszahlen - nicht ständig. Die nächste Änderung wird es 2008 durch die Gebietsreform in Sachsen geben. Die nächstfolgende könnte (mit vier Fragezeichen) 2009 eine in Mecklenburg-Vorpommern sein. Aber das sind doch nur wenige Veränderungen, die eigentlich leicht zu bewältigen sind, wenn die Fachleute jeweils zeitnah die Korrekturen vornehmen. --Torwartfehler 18:06, 11. Sep. 2007 (CEST)
- Durch die Kreisgebietsreform in Sachsen-Anhalt ist die Anzahl der Landkreise in der Bundesrepublik Deutschland von 323 auf 313 gesunken. Die Anzahl der kreisfreien Städte beträgt weiterhin 116.--Harry8 14:20, 11. Sep. 2007 (CEST)
- Wir sollten endlich mal darüber nachdenken für bewegliche Daten (Bevölkerungszahl oder eben wie hier Anzahl Landkreise) Vorlagen einzuführen. Dann wären Updates einfacher. Jetzt stimmts ja mindestens an einer stelle bei WP nicht.--Vinom 13:58, 11. Sep. 2007 (CEST)
Ich habe hier mal eine Diskussion angezettelt --Vinom 14:51, 11. Sep. 2007 (CEST)
Land der Bundesrepublik Deutschland
Im Einleitungstext steht Land "innerhalb" der B. D. Kann man vielleicht lieber"Land der Bundesrepublik Deutschland" schreiben. So ist nämlich die amtliche Langform (Kurzform Land), z.B. in Staatsvertragen.Pelagus 20:41, 24. Okt. 2007 (CEST)
- Hast absolut recht. Ich hab's korrigiert. --Orangerider Frau Zombie! Kundschaaaft!! 12:55, 25. Okt. 2007 (CEST)
- Daran anknüpfend: Dorthin verschieben, um ein unschönes Klammerlemma zu sparen? Pelagus 13:48, 6. Jan. 2008 (CET)
Schulden in?
Hallo In welcher Einheit sind denn die Schulden angegeben? --ChristianHeldt 15:37, 11. Jan. 2008 (CET)
- Hallo ChristianHeldt. Das hab ich verratzt. Werd das korrigieren.--Vinom 16:42, 12. Jan. 2008 (CET)
Hauptstadt des Landes Bremen
Die Hauptstadt muss doch Bremen sein! Bremerhaven ist es doch wohl nicht? --Harry8 14:52, 5. Apr. 2007 (CEST)
- Würde ich auch so sehen. Im Artikel über die Stadt Bremen steht, sie sei die Hauptstadt des Bundeslandes, der Artikel Bremen (Land) sagt darüber nichts aus. In den meisten Nachschlagewerken werden meines Wissens Berlin, Hamburg und Bremen auch als Hauptstädte der gleichnamigen Bundesländer angegeben. --Röhrender Elch 23:43, 19. Okt. 2007 (CEST)
- Wenn man etwas nicht genau weiss, sollte man es nicht in eine Enzyklopädie schreiben. Der Begriff Hauptstadt bei Bremen geistert schon an zu vielen Orten in WP rum. Hier werde ichs reverten.--Vinom 21:10, 14. Jan. 2008 (CET)
- Wie wäre es deiner Meinung nach richtig? --Röhrender Elch 20:49, 15. Jan. 2008 (CET)
- Wenn man etwas nicht genau weiss, sollte man es nicht in eine Enzyklopädie schreiben. Der Begriff Hauptstadt bei Bremen geistert schon an zu vielen Orten in WP rum. Hier werde ichs reverten.--Vinom 21:10, 14. Jan. 2008 (CET)
Hier sagt man, dass das Land Bremen keine Hauptstadt hat. Aber der Artikel Bremen (Land) erzählt uns, dass Land Bremen aus zwei Städten besteht, und der Artikel Bremerhaven sagt, dass die Stadt Bremen die Landeshauptstadt ist. Nun frage ich mich mal, ob Land Bremen eine Hauptstadt hat? Wenn ja, welche denn? Wenn nicht, warum denn?--Mukdener|Talk 17:01, 1. Okt. 2007 (CEST)
- Ich kann nichts offizielles zu dem Thema finden (weder in der Bremischen Landesverfassung noch ein Gesetz über die Hauptstadt der Freien Hansestadt Bremen oder ähnliches), aber de facto ist definitiv Bremen (Stadt) die Landeshauptstadt, dort haben Parlament, Regierung und Staatsgerichtshof ihren Sitz. Ich habe deshalb in der Tabelle Bremen als de facto-Hauptstadt eingetragen. --Salocin Diskussion 01:34, 14. Jan. 2008 (CET)
Da meine Änderung rückgängig gemacht wurde wegen mangelnden offiziellen Quellen für meine Behauptung, Bremen sei die de facto-Hauptstadt, da sich dort alle Verfassungsorgane des bremischen Staates befinden, bitteschön, hier eine Liste mit Quellen:
- Sitz der Bürgerschaft (Landtag): Haus der Bürgerschaft, Am Markt 20, 28195 Bremen [4]
- Sitz des Staatsgerichtshofs (Verfassungsgericht): Der Präsident des Staatsgerichtshofes der Freien Hansestadt Bremen, Am Wall 201, 28195 Bremen [5]
- Senatskanzlei: Rathaus, Am Markt 21, 28195 Bremen [6]
- die Senatoren (Minister) liste ich jetzt hier nicht einzeln auf, eine Übersicht findet sich hier. Sämtliche Senatoren haben ihren Sitz in der Stadtgemeinde Bremen.
Das macht Bremen (Stadt) definitiv zur de facto-Hauptstadt des Landes Freie Hansestadt Bremen, das neben Bremen außerdem noch aus Bremerhaven besteht. Vergleiche hierzu auch Hauptstadtfrage der Schweiz, wo auch davon ausgegangen wird, dass Bern zwar nicht de jure, wohl aber de facto die Hauptstadt der Schweiz ist. --Salocin Diskussion 00:10, 15. Jan. 2008 (CET)
- Damit hast du recht. Aber in der entsprechenden Spalte sind eben nur die Hauptstädte aufgeführt und nicht die de-facto-Hauptstädte. Diese fehlen ja auch bei Berlin un Hamburg. Japan hat übrigens auch keine Hauptstadt. Und die de-facto-Hauptstadt existiert seit letztem Jahrhundert strenggenommen nicht mehr. Dies ist eine Enzyklopädie. Wir müssen hier nicht Erwartungen der Leser befriedigen, sondern Fakten vermitteln. Und es ist nun mal nicht Fakt, dass Bremen die Hauptstadt ist.--Vinom 20:07, 15. Jan. 2008 (CET)
- @Salocin: Ich hab deine letzte Änderung nicht rückgängig gemacht, obwohl ich sie für falsch halte. Dazu ein Artikel hier in Wikipedia--Vinom 20:15, 15. Jan. 2008 (CET)
- Im Unterschied zu Hamburg und Berlin besteht Bremen aber aus zwei eigenständigen kreisfreien Städten. Bei den beiden anderen Stadtstaaten muss die einzige vorhandene Gemeinde ja zwangsläufig die Hauptstadt sein, bei Bremen ist dieser Automatismus nicht gegeben. --Salocin Diskussion 20:35, 15. Jan. 2008 (CET)
- Dennoch hat Bremen keine Hauptstadt.--Vinom 20:59, 15. Jan. 2008 (CET)
- De jure nicht (soweit ich weiß). De facto sehr wohl, wie ich oben bereits deutlich gemacht habe. Die Stadt Bremen erfüllt alle Funktionen einer Landeshauptstadt. Stell dir mal vor, Bayern wäre durch kein Gesetz und auch nicht durch die bayerische Verfassung als Landeshauptstadt festgeschrieben. Die Tatsache, dass sich dort die Regierung, der Landtag und der Verfassungsgerichtshof sowie allgemein das politische Zentrum des Laneds befindet, würde die Bezeichnung de facto-Hauptstadt doch wohl mehr als rechtfertigen. Oder würdest du auch da einfach nur einen Strich machen und jedem erzählen "Tut mir Leid, Bayern hat nunmal keine Hauptstadt?" Oder das Beispiel Schweiz, das ich bereits oben angebracht habe. Die Schweiz hat de jure keine Hauptstadt, de facto ist dies aber Bern. --Salocin Diskussion 21:06, 15. Jan. 2008 (CET)
- Ich habe dir jetzt gesagt, wie es ist. Deine Ausführungen sind ja nicht falsch. Du könntest sie im Artikel zum Land Bremen einbauen. Da ist/war es auch falsch. Aber hier in einer Tabelle, wo nur die Hauptstädte aufgeführt sind, ist es eben fehl am Platze. Ausser du machst dir die Arbeit und recherchierst zu allen Hauptstadtlosen Ländern, warum das so ist und baust es im Artikel ein. Aber es nur bei Bremen einzubauen, weil es sonst so komisch ausschaut, weil ja alle erwaten , das Bremen die Hauptstadt ist, das ist nicht enzyklopädisch.--Vinom 21:24, 15. Jan. 2008 (CET)
- De jure nicht (soweit ich weiß). De facto sehr wohl, wie ich oben bereits deutlich gemacht habe. Die Stadt Bremen erfüllt alle Funktionen einer Landeshauptstadt. Stell dir mal vor, Bayern wäre durch kein Gesetz und auch nicht durch die bayerische Verfassung als Landeshauptstadt festgeschrieben. Die Tatsache, dass sich dort die Regierung, der Landtag und der Verfassungsgerichtshof sowie allgemein das politische Zentrum des Laneds befindet, würde die Bezeichnung de facto-Hauptstadt doch wohl mehr als rechtfertigen. Oder würdest du auch da einfach nur einen Strich machen und jedem erzählen "Tut mir Leid, Bayern hat nunmal keine Hauptstadt?" Oder das Beispiel Schweiz, das ich bereits oben angebracht habe. Die Schweiz hat de jure keine Hauptstadt, de facto ist dies aber Bern. --Salocin Diskussion 21:06, 15. Jan. 2008 (CET)
- Dennoch hat Bremen keine Hauptstadt.--Vinom 20:59, 15. Jan. 2008 (CET)
- Im Unterschied zu Hamburg und Berlin besteht Bremen aber aus zwei eigenständigen kreisfreien Städten. Bei den beiden anderen Stadtstaaten muss die einzige vorhandene Gemeinde ja zwangsläufig die Hauptstadt sein, bei Bremen ist dieser Automatismus nicht gegeben. --Salocin Diskussion 20:35, 15. Jan. 2008 (CET)
- @Salocin: Ich hab deine letzte Änderung nicht rückgängig gemacht, obwohl ich sie für falsch halte. Dazu ein Artikel hier in Wikipedia--Vinom 20:15, 15. Jan. 2008 (CET)
Länder als Völkerrechtssubjekte
Zu dieser Änderung:
Ich kenne mich ja nicht so aus, aber nach 10 Minuten googlen bin ich auf Quellen gestoßen, die doch ein deutlich anderes Bild zeichnen als bisher der Artikel:
- http://www.rewi.hu-berlin.de/WHI/english/fce/fce398/wartvor.doc
- http://voelkerrecht.euv-frankfurt-o.de/service/WS04-05/01KaminskiDamian.pdf
--Abe Lincoln 12:13, 25. Feb. 2008 (CET)
- Wieso wurde die erste Quelle gelöscht?
- Interessant ist auch folgende Aussage:
- Zum anderen können die Länder meiner Ansicht nach in aller Regel keine Qualität als Völkerrechtssubjekt aus dem Grundgesetz ableiten.
- Ich weiß nur nicht genau, wie man diese Aussage am besten einbaut. --Abe Lincoln 21:21, 25. Feb. 2008 (CET)
- Die Aussage ist schlicht Unsinn. Die Länder der Bundesrepublik sind derivative Völkerrechtssubjekte. Und was die Formulierung "in aller Regel soll" steht auch in den Sternen, denn das Grundgesetz ändert sich ja nicht mal hü mal hot. Zudem ist der Text auf einen spezifischen Ausschnitt aus dem Gefüge Art. 59, 32, 24, 23 GG bezogen. Gruß --C. Löser 21:32, 25. Feb. 2008 (CET)
- Die Wikipedia soll nicht nur juristische Aspekte betrachten, sondern auch die politische Realität. Ich finde WP gibt es zum Teil seltsame Tendenzen, den Leser penetrant darauf hinweisen zu wollen, dass laut Gesetz eigentlich alles ganz anders ist als man denkt. Eine solche Gewichtung ist nicht seriös, sondern selbstgefällig und albern und erinnert mich ein wenig an das deutsche Reichskommissariat (Entschuldigung, bin gerade etwas in Rage).
- Der Autor bringt doch selbst Beispiele:
- Berlin achtet deshalb aus gutem Grunde darauf, daß seine Dienststelle in Brüssel ”Büro des Landes Berlin in Brüssel” heißt. Das bayerische Büro z.B. heißt ”Vertretung des Freistaates Bayern” und dies ist sicherlich kein Zufall (ähnlich bei anderen Bundesländern).
- Und was hat das damit zu tun, ob ein Land als Vökerrechtssubjekt auftritt oder nicht? Garnichts.
- Berlin achtet deshalb aus gutem Grunde darauf, daß seine Dienststelle in Brüssel ”Büro des Landes Berlin in Brüssel” heißt. Das bayerische Büro z.B. heißt ”Vertretung des Freistaates Bayern” und dies ist sicherlich kein Zufall (ähnlich bei anderen Bundesländern).
- Ich halte mich für einen überdurchschnittlich politisch interessierten Menschen, und ich habe noch nie gehört, dass ein Bundesland als Völkerrechtssubjekt auftritt. Dass die Länder aus politischen Gründen darauf verzichten, selbst als Völkerrechtssubjekte in Erscheinung zu treten, wird hingegen vollkommen plausibel dargelegt.
- Es ist schlicht unwahr. Sie haben de facto kaum Kompetenzen, die ihnen nach dem GG übrig bleiben. Das ist alles. Aus politischen Gründen wird da auf garnichts verzichtet. Dass du noch nie gehört hast, dass ein Land als Vökerrechtssubjekt auftritt ist nicht ungewöhnlich. Das haebn wahrscheinlich 90% der Bundesbürger nicht. Was aber nicht daran ändert, das dem so ist. Mit dem Thema kenn ich mich nunmal aus. Und die von dir verlinkte Seminararbeit ist grottenschlecht. Nicht nur viele Schreib- und Formfehler, sondern auch inhaltlich dürftig. --C. Löser 21:48, 25. Feb. 2008 (CET)
- Ja könntest Du den Artikel denn so ausbauen, dass man es besser versteht? Kannst Du zum Beispiel nicht wenigstens zwei, drei typische Beispiele nennen, wo ein Land als Vökerrechtssubjekt auftritt?
- zB immer dann, wenn die änder völkerrechtliche Verträge schließen. Dazu Beyerlin, Ulrich/Lejeune, Yves (Hrsg.), Sammlung der internationalen Vereinbarungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland, Berlin 1994.
- Und dass die Länder nicht außenpolitisch auftreten, hat also ausschließlich mit mangelnden Kompetenzen zu tun, richtig? Oder kann es nicht sein, dass es zum Beispiel politischen Überlegungen geschuldet ist und nicht juristischen, wenn sich nicht "bilateral" mit Polen zu bestimmten Fragen einigt sondern dies dem Bund überlässt? --Abe Lincoln 21:56, 25. Feb. 2008 (CET)
- Außenpolitik ist nicht gleich Außenkompetenz. Wir sprachen hier von Vökerrechtssubjektivität. Es mag sein, dass du dir nicht im Klaren darüber bist, was Völkerrechtssubjektivität eigentlich ist? Es ist die Fähigkeit, Träger von vökerrechtlichen Rechten und Pflichten zu sein. Da im Völkerrecht als Koordinationsrecht Verträge die weit überwiegende Handlungsform sind, kommt dies vor allem darin zum Ausdruck, dass Staaten völkerrechtliche Verträge abschließen.
- Die Länderbüros werden übrigens überwiegend als rechtlich problematisch erachtet, um es mal milde auszudrücken. --C. Löser 22:11, 25. Feb. 2008 (CET)
- Und lies doch mal Art. 59 II GG, die "politischen Beziehungen" werden zwar eng as hochpolitische ausgelegt, aber trotzdem bleibt da für die änder nur noch wenig übrig. Eigentlich nur Gefahrenabwehr, Schule, Religionsgemeinschaften, teilweise Medien. --C. Löser 22:14, 25. Feb. 2008 (CET)
- <quetsch>Wie wäre es mal, wenn man sich mal das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Thema Reichskonkordat durchliest. Dort wird man eindeutig erkennen, dass die Länder ein Völkerrechtssubjekte sind. Gruß --Willicher 23:52, 10. Mär. 2008 (CET)
- Und lies doch mal Art. 59 II GG, die "politischen Beziehungen" werden zwar eng as hochpolitische ausgelegt, aber trotzdem bleibt da für die änder nur noch wenig übrig. Eigentlich nur Gefahrenabwehr, Schule, Religionsgemeinschaften, teilweise Medien. --C. Löser 22:14, 25. Feb. 2008 (CET)
- Ja könntest Du den Artikel denn so ausbauen, dass man es besser versteht? Kannst Du zum Beispiel nicht wenigstens zwei, drei typische Beispiele nennen, wo ein Land als Vökerrechtssubjekt auftritt?
- Es ist schlicht unwahr. Sie haben de facto kaum Kompetenzen, die ihnen nach dem GG übrig bleiben. Das ist alles. Aus politischen Gründen wird da auf garnichts verzichtet. Dass du noch nie gehört hast, dass ein Land als Vökerrechtssubjekt auftritt ist nicht ungewöhnlich. Das haebn wahrscheinlich 90% der Bundesbürger nicht. Was aber nicht daran ändert, das dem so ist. Mit dem Thema kenn ich mich nunmal aus. Und die von dir verlinkte Seminararbeit ist grottenschlecht. Nicht nur viele Schreib- und Formfehler, sondern auch inhaltlich dürftig. --C. Löser 21:48, 25. Feb. 2008 (CET)
- Ich bitte also, den Bezug zwischen Gesetzesgrundlage und politischer Realität etwas besser herauszustellen, und zwar nach Möglichkeit omatauglich. --Abe Lincoln 21:43, 25. Feb. 2008 (CET)
Jemand hat jetzt den Abschnitt wieder bearbeitet. Dazu kann ich nur sagen, dass eine Verfassung einem Gliedstaat in einem Bundesstaat keine originäre Völkerrechtssubjektivität, sondern höchstens die vom Bundesstaat abgeleitete Fähigkeit verleihen kann, völkerrechtliche Verträge abzuschließen. Ob ein Staat ein Völkerrechtssubjekt ist, bestimmt das Völkerrecht, nicht die Verfassung eines Staates. Seit wann kann die Verfassung eines einzelnen Staates die Weltordnung bestimmen? --Jurastudentin 02:10, 11. Mär. 2008 (CET)
Tabelle Wirtschaft
So wie die Spalten einfach nebeneinander stehen, gibt es noch Erklärungsbedarf: Während beim BIP der DE-Betrag logischerweise die Summe der Länderbeträge ist, gibt es bei der Öffentlichen Verschuldung die Verschuldung des Bundes, die Verschuldung der Länder und bei den Flächenstaaten die Verschuldung der Kommunen. Die Prokopfverschuldung der öffentlichen Hand in einem Bundesland ist also deutlich höher als die jeweilige Prokopfverschuldung des Bundeslandes.--Ulamm 16:21, 15. Apr. 2008 (CEST)
aktuelle Hamburger Regierung
können wir uns auf [die offizielle Seite] als Referenz für die Regierungskoalition einigen? danke. --Cointel 16:36, 17. Apr. 2008 (CEST)
- Aber natürlich! Erst wird im Landtag gewählt und dann der Artikel geändert! --Willicher 17:20, 17. Apr. 2008 (CEST)
Tabelle Übersicht über Bund und Länder
Mir scheint es ziemlich sinnlos, dass in der Tabelle "Übersicht über Bund und Länder" bei einem Klick auf das enstprechende Symbol im Spaltenkopf der Spalte "Regierungschef" eine Sortierung nach den Vornamen vorgenommen wird.
--84.169.123.202 17:27, 5. Mai 2008 (CEST)
- Stimmt, eine Sortierung nach Vornamen ist in der Tat unsinnig. Hab mal den Nachnamen nach vorn gesetzt, was zwecks Sortierung besser ist. --Mannerheim 18:42, 15. Jun. 2008 (CEST)
- Bei der Druckversion macht es nicht sehr viel Sinn, wenn ein Teil der Tabelle abgeschnitten wird. Jemand der sich auskennt, sollte das vielleicht mal verbessern. -- 84.175.124.14 13:40, 17. Jun. 2008 (CEST)
Fünf neue Länder
Es ist falsch, das es "Fünf neue Länder" heisst. (West)Berlin wurde auf Grund des Viermächteabkommens (Potsdamer Abkommen) als selbstständige politische Einheit behandelt. Aus diesem Grund waren z.B. die Briefmarken mit "Deutsche Bundespost Berlin" gekennzeichnet und die aus Westberlin kommenden Bundestagsabgeordneten hatten kein Stimmrecht. Somit sind es 6 neue Länder --IP 92.50.224.98
- Die Aussage der IP ist nicht korrekt bzw. unvereinbar mit der Feststellung des BVerfG, der Haltung der Bundesrepublik sowie der Auffassung führender Staatsrechler. Das Potsdamer Abkommen ist auch etwas völlig anderes als das Viermächteabkommen (dieser Hinweis ist wichtig, da aus dem obigen Beitrag durch die Klammer suggeriert wird, beides sei dasselbe Abkommen gewesen!!).
- Hinzuweisen ist an dieser Stelle auf das Verhältnis zwischen den Viermächterechten und dem deutschen Verfassungsrecht. Denn erstere überlagerten das Bundesrecht kraft Effektivität, sie löschten es hingegen nicht aus, waren folglich kein „Superverfassungsrecht“. Die Bundesrepublik Deutschland akzeptierte die alliierten Siegerrechte politisch, da sie unter den damaligen Umständen einziger Garant für den Fortbestand Deutschlands und die Sicherheit Berlins waren. Eine eigene Rechtsgrundlage hat man den Siegerrechten jedoch nicht verschafft. Aus diesem Grund blieb für alle Organe der Bundesrepublik Deutschland die Feststellung des Grundgesetzes bedeutsam, dass Berlin grundsätzlich als Land der Bundesrepublik anzusehen ist (Art. 23 GG a.F., dort „Groß-Berlin“ genannt; siehe auch Berlin-Frage), selbst wenn die Alliierten diese Ansicht nicht teilten (vgl. Dieter Blumenwitz, NJW 1988, S. 607, 612, Fn. 61).
- „Aufgrund der engeren Fassung [des] Schreibens [der drei westlichen Militärgouverneure zum Grundgesetz], in dem von einer Suspendierung des Art. 23 nicht mehr die Rede war, setzte in der Bundesrepublik Deutschland die Auffassung sich durch, Art. 23 sei nicht suspendiert und (West-)Berlin daher ein Land der Bundesrepublik (BVerfGE 7, 1 [7, 10])“ (in: v. Münch, Grundgesetzkommentar. Rdnr. 8 zu Art. 23 GG (a.F.)).
- Von diesem Standpunkt aus betrachtet war Berlin eben keine ausschließlich selbstständige politische Einheit, sondern das spiegelt in erster Linie Sowjet- und DDR-POV damaliger Zeit wider. --Mannerheim 07:54, 12. Jul. 2008 (CEST)
Austritt?
Vielleicht hab ich es im Artikel überlesen, aber ich fände es interessant, ob theoretisch eine Möglichkeit besteht, dass ein Land der BRD aus ihr austritt (z.B. begründet durch eine Volksabstimmung im betreffenden Land). Ich denke, es wäre für den Artikel sicherlich relevant, auf diese Fragestellung einzugehen, denn immerhin unterstreicht er ja die relativ souveräne Stellung der Länder. Gruß Ogb 09:50, 20. Sep. 2008 (CEST)
Ein Austritt eines der Länder aus dem Bund ist verfassungsrechtlich nicht reglementiert und demnach auch nicht vorgesehen.
Philemon1976 10:42, 30. Okt. 2008 (CET)
- Naja, nur weil es nicht in der Verfassung vorgesehn ist, ist es noch nicht verboten. Mit Zustimmung des Bundes könnte ein Land wohl spätestens nach einer GG-Änderung austreten. Alleine wird's aber schwierig. sугсго 19:09, 20. Nov. 2008 (CET)
- Nach GG-Änderung heißt doch nicht anderes als: Zur Zeit verboten. --Pelagus 19:10, 20. Nov. 2008 (CET)
Es gäbe da eine Möglichkeit, dem Klammerlemma zu entkommen. --Pelagus 19:07, 20. Nov. 2008 (CET)
- Das trifft es aber nicht ganz. Wie aus dem Artikel ersichtlich, waren die Länder zuerst da, bevor es die BRD gab bzw. die Länder der BRD beitraten. Land der deutschen demokratischen Republik und Land der vier Besatzungszonen in Deutschland wird hier auch behandelt. sугсго 19:12, 20. Nov. 2008 (CET)
- Ja, das sehe ich ein. --Pelagus 19:52, 20. Nov. 2008 (CET)
Regierungskoalitionen
Ich habe die vermutlichen Regierungskoalitionen , durch die noch im Amt befindlichen ersetzt. M.E: sollte hier der IST-Zustand wiedergegebn werden. Aus Wahlergebnissen auf mögliche Koalitionen zu schließen, funktioniert zwar häufig, jedoch nicht immer. Siehe z.B. Schleswig-Holstein Anfang 2005.
Insbesondere ist durchaus heute (27.3.2006) in Rheinland Pfalz eine Koalition aus SPD/FDP nicht ausgeschlossen. -- Ezhik 27. Mär 2006
Bitte auch nicht bei Hessen nun eine schwarz-gelbe Koalition hinschreiben, denn außer den Wahlergebnissen steht momentan noch gar nichts fest. D.h. erst wenn die Koalition offiziell steht, dann den Artikel aktualisieren. --Mannerheim 10:03, 20. Jan. 2009 (CET)
Deutschland - Länder- Baden Württemberg
unter wikipedia.org/wiki/Bundesland_(Deutschland) steht unter Regierungskoalition bei Ba_Wü CDU und FDP/DVP seit wann regiert die FDP zusammen mit der DVP ?
hier ist eine korrektur fällig
HE
- Klick doch mal auf den DVP-Link…
Die Demokratische Volkspartei (DVP), nicht zu verwechseln mit der Deutschen Volkspartei, ist heute unter dem Namen FDP/DVP der Landesverband der FDP in Baden-Württemberg. Historisch steht diese Partei in der Tradition der Württembergischen Volkspartei, die sich 1910 der Fortschrittlichen Volkspartei und Ende 1918 der Deutschen Demokratischen Partei anschloss. Am 6. Januar 1946 wurde sie als Landesverband in Württemberg-Baden wiedergegründet und beteiligte sich 1948 bei der Gründung der FDP.
Ich sehe keinen Korrekturbedarf… --Salocin Diskussion 03:08, 25. Jan. 2009 (CET)
- Sowas kommt, wenn die Leute ihr Hirn nicht einschalten und deren Klicks nicht über ein und in den äußersten Fällen maximal zwei Lemmata hinauskommen. Tzz! --Mannerheim 19:34, 25. Jan. 2009 (CET)
Vorschlag zur Übersichtstabelle
Hallo zusammen,
ich würde es für nützlich halten in der Übersichtstabelle über Bund und Länder, eine zusätzliche Spalte einzuarbeiten, in der das Foto des jeweiligen Regierungschef zu sehen ist.
Danke. --88.66.109.227 13:02, 20. Mär. 2009 (CET)
Gründung Niedersachsen
Der Text enthält eine Falschangabe. Die Verordnung Nr. 46 der Britischen Mititärregierung zur Schaffung von Ländern enthält, man schaue dort einmal hinein, NICHT das Land Niedersachsen, sondern das "Land Hannover". Niedersachsen ist aus der Vereinigung von 4 Ländern hervorgegangen, nicht aus der Vereinigung einer preußischen Provinz mit 3 Ländern.
- Bitte die eigenen Beiträge mit -- und vier Tilden ~ unterschreiben. --Harry8 18:23, 21. Mär. 2009 (CET)
Portal
Die Spaltenüberschrift "Portal" wurde mit der Portalvorlage für Bundesländer verlinkt. Sobald alle Bundesländer ein Portal besitzen kann dieser Link wieder gelöscht werden.
- Bitte die eigenen Beiträge mit -- und vier Tilden ~ unterschreiben. --Harry8 18:24, 21. Mär. 2009 (CET)
Bundesländer (Deutschland)
Meines Erachtens wäre als Titel dieser Seite statt "Bundesland (Deutschland)" "Bundesländer (Deutschland)" besser.
Nein. Es wird in der Regel die Enzahl benutzt. Außerdem heißt es offiziell Land und nicht Bundesland. 91.34.124.146
- Bitte die eigenen Beiträge mit -- und vier Tilden ~ unterschreiben. --Harry8 18:25, 21. Mär. 2009 (CET)
Karten
Bei der Karte mit den Bundesländern ab 1990 ist zu beachten, dass sich die Grenzen der Länder auf dem Gebiet der ehem. DDR nach der Wiedervereinigung noch mehrmals geändert haben, insbesondere die Grenzen Mecklenburg-Vorpommerns. So zeigt die Karte ganz rechts offenbar die aktuellen Grenzen zu Brandenburg im Bereich Uckermark und Prignitz (die bei Wiedereinführung der Länder 1990 noch anders verlief). Hingegen berücksichtigt die Karte noch nicht den Wechsel des Amtes Neuhaus zu Niedersachsen. Soweit ich weiß, hat es nach 1990 auch noch weitere Grenzkorrekturen zwischen den neuen Ländern gegeben. Insofern ist die Bildunterschrift "Deutsche Bundesländer nach der Wiedervereinigung 1990" etwas unpräzise. 87.122.22.230 21. Feb 2005
- Bitte die eigenen Beiträge mit -- und vier Tilden ~ unterschreiben. --Harry8 18:25, 21. Mär. 2009 (CET)
Tabelle: Übersicht Wirtschaft
Wenn man den Ordnungs-Button in den Spalten "Schulden in Mrd. €" und "Pro Kopf in €" anklickt, kommt nicht die richtige Reihenfolge zustande. Ich hab leider keine Ahnung wie man das richten kann.
Könnte das jemand erledigen?--Schokotrunk 12:09, 14. Apr. 2009 (CEST)
Lemma-Auswahl nach Eindeutigkeit und Standardsprache: Bundesland (Deutschland)
Der Artikel sollte unter das Lemma Bundesland (Deutschland) verschoben werden.
- Wikipedia ist eine Enzyklopädie (Wikipedia:Grundprinzipien#Zentrale_Grundprinzipien_der_Wikipedia), kein Fachlexikon oder Fachwörterbuch. Daher ist grundsätzlich die Standardsprache und nicht eine der vielen möglichen Fachsprachen zu verwenden.
- Bei der Auswahl des Lemmas sollte eine möglichst eindeutige Bezeichnung für den beschriebenen Begriff gewählt werden. Land ist eine Bezeichnung für verschiedenste Begriffe. Vgl. hierzu ein deutsches Wörterbuch oder Synonymwörterbuch, hier unter Land - oder im Wiktionary - 7 (mit weiteren Nachweisen). Die betrifft auch den Sprachgebrauch innerhalb der Bundesrepublik Deutschland (kurz: Deutschland) und nicht nur der Sprachgebrauch innerhalb der Staatsgebiete von Österreich, der Schweiz, Luxemburg, Belgien und anderen Staaten oder im Weltraum, daher ist das Lemma Land (Deutschland) nicht eindeutig. Man müsste, wollte man "Bundesland" vermeiden, ein Lemma wie Land (deutsche Staatsordnung) wählen.
- Um Missverständnissen vorzubeugen:
- Maßgeblich ist für die Wortwahl in Wikipedia die Standardsprache (oft außerhalb der Fachsprache auch Schriftsprache genannt) (Wikipedia:Wie_schreibe_ich_gute_Artikel#Standardsprache_statt_Umgangssprache). "Bundesland" Bestandteil der Standardsprache (Duden, Rechtschreibung, angegeben im Artikel) und nicht etwa (nur) der Umgangssprache. Standardsprache und Fachsprache sind Gegenwörter, jedenfalls keine Synonyme.
- Dass im Grundgesetz nur von "Ländern" oder Land die Rede ist, ist kein hinreichendes Argument für die korrekte Benennung des Begriffes als "Land", noch nicht einmal in der Fachsprache. Wieso sollte im Grundgesetz auch Bundesländer statt Länder schreiben? Welche mögliche Bedeutung könnte sonst noch möglich sein? Zudem gab es vor dem Inkrafttreten des Grundgesetzes eben auch keine Bundesländer, die Länder wurden erst durch Zusammenschluss (bzw. später Ihren Beitritt) zur Bundesrepublik Deutschland zu Bundesländern. Im Text des Grundgesetzes bestand und besteht auch kein Grund zur Abgrenzung zu einer anderen Bedeutung von Land, in einer Enzyklopädie schon.-- pistazienfresser 11:05, 17. Jul. 2009 (CEST)
Lemma-Verschiebung bzw. -Umbenennung abgelehnt. Darüber wurde bereits in der Vergangenheit wochenlang diskutiert. Wir werden das Thema jetzt nicht wieder aufwärmen! --Mannerheim 14:46, 17. Jul. 2009 (CEST)
- Es wäre schön, wenn unbegründete persönliche Meinungsäußerungen in Zukunft auf das jeweils Menschenmögliche beschränkt werden könnten. Wenn solche auch noch in Form/im Ton eines Urteils/Erlasses (eventuell aus vordemokratischer Zeit?) formuliert werden, ist schon gar keine Rechtfertigung ersichtlich. Sollte der Verfasser allerdings gemeint haben, dass er in Zukunft nicht versuchen wird, sich an einer Diskussion zu beteiligen, so hätte einfaches Schweigen wahrscheinlich dem Informationsbedürfnis der meisten Menschen genügt.-- pistazienfresser 13:26, 20. Jul. 2009 (CEST)
- Vollkommen richtig. Aber als Service noch den Link zur Disku, damit alle auf dem selben Wissenstand sind: Diskussion:Land_(Deutschland)/Archiv#Bundesland/Land?-- Vinom (bla) (!!) 15:03, 17. Jul. 2009 (CEST)
- Danke, auf Aufforderung habe ich die angebliche Diskussion auch noch ein zweites Mal gelesen (mit Grausen). Abgesehen von den augenscheinlichen Verstößen gegen Regeln für einen zielführenden Diskurs und davon, dass nicht eine Seite überzeugt wurde, sondern wohl eher keine Lust mehr hatte (zum Beispiel sich beschimpfen zu lassen): Gerade in der bisherigen sogenannten Diskussion wurden offensichtlich von mindestens einer Seite die Unterschiede zwischen Nicht-Fachsprache bzw. Nicht-bundesdeutscher-staatsrechtlicher-Fachsprache, Standardsprache und Umgangssprache oder Sinn und Eigenschaften einer Enzyklopädie nicht verstanden. Oder es wurden einfach die Richtlinien von Wikipedia bewusst ignoriert?-- pistazienfresser 13:26, 20. Jul. 2009 (CEST)
- Es gibt kein Bundesland Deutschland und es sucht auch kein vernünftiger Mensch danach.Este 17:29, 17. Jul. 2009 (CEST)
- Das passende Lemma wäre auch nicht Bundesland Deutschland sondern Bundesland (Deutschland). Ein Land Deutschland gibt es übrigens zwar, es wird aber bislang nicht in dem Artikel unter Land (Deutschland) beschrieben, sondern zum Beispiel unter Geschichte Deutschlands.-- pistazienfresser 13:26, 20. Jul. 2009 (CEST)-- pistazienfresser 13:52, 20. Jul. 2009 (CEST)
Auch wenn es in den letzen Monaten nicht gelungen ist, eine sachliche Diskussion zu diesem Thema zu führen, gebe ich bislang meine Hoffnung noch nicht auf.-- pistazienfresser 13:26, 20. Jul. 2009 (CEST)
- Ich habe mir auf anraten von Piſtazienfreſſer die vorangegangene „diskuſſion“ (hier wurde leider mehrfach die wp:wq nicht beachtet, mehrfach muſſte ich auch einfach laut lachen, von daher hat es ſich gelohnt :) Allerdings halte ich es eher mit dem ſatz: „Niemand beſitzt die abſolute wahrheit; auch dieſer ſatz nicht.“ ;)) durchgeleſen, und möchte nun auch meinen – wenn auch von ihm abweichenden – ſtandpunkt/ſenf in ziviliſierter form dazu abgeben:
- Ich halte die bezeichnung „Land (Deutschland)“ für eindeutig in abgrenzung zu land. Zudem iſt es löblich die benennung der lemmata der ſtandardſprache anzupaſſen. Für mich beinhaltet dieſe für den fraglichen begriff die elemente „land“ (auf formaler/gehobener Ebene) und „bundesland“ (auf normaler ebene). Für den normalen ſprachgebrauch bevorzuge ich daher „bundesland“, und würde auch gar nicht auf die idee kommen, dies anders zu bezeichnen (mangels verſtändlichkeit [ein „land“ wäre da eher ein ſtaat]).
- In einem lexikon würde ich aber durchaus die bezeichnung „land“ erwarten (bzw. würde ſie mich nicht ſtören); zumindeſt wäre mir „land (deutſchland)“ auf jeden fall verſtändlich. Es ſtellt allerdings einen dienſt an den leſer da, wie bereits geſchehen a) im artikel auf das „dilemma“ ;) hinzuweiſen, und b) einen redirect von „bundesland (deutſchland)“ auf „land (deutſchland) einzurichten.
- Von daher wäre es vielleicht für die diskuſſion hilfreich ſich nicht hinter formaler korrektheit (oder häufigkeit im gebrauch) zu verſchanzen, ſondern die frage der verſtändlichkeit zu erörtern. Auch hingewieſen ſei hier auf die problematik der bayeriſchen kreiſe und bezirke, die im allgemeinen ſprachgebrauch, und auch in der Wikipedia, umgekehrt zur Bayeriſchen verfaſſung verwendet werden (hier werden die geſetzlichen namen nur in klammern angegeben). (Anm.: Ich weiß das ich mir hier ſelbſt wiederſprochen habe; ich will jedoch lediglich argumente liefern, meinen ſtandpunkt habe ich weiter oben deutlich gemacht) – Giftpflanze 05:21, 21. Jul. 2009 (CEST)
Bibliotheken des Bundesverfassungsgerichtes und des Bundesgerichtshofes
Aus dem gemeinsamen Katalog der Biblioteken des BGH und des BVerfG: Schlagwort: "Bundesland" liefert Literatur zu den deutschen Bundesländern/"Ländern" im Sinne der Art. 20 ff. GG. Schlagwort: "Land" liefert allerlei, insbesondere wohl eher Historisches, zum Beispiel: "Biblische Landverheißung und politische Realität : die Entstehung des Staates Israel aus theologischer und talmudischer Sicht / Wolfgang Zwickel; Raphael Pifko. - 1. Aufl.. - Hofgeismar : Evangelische Akdemie, 1998, Schriftenreihe: Hofgeismarer Vorträge ; 12" oder "Die gemeinen Schafweiden in Baden und Württemberg / vorgelegt von Dietrich Pielsticker. - 1988"-- pistazienfresser 13:53, 20. Jul. 2009 (CEST)
- Das ist in soweit irrelevant, da die Dokumente die die Länder erst schaffen (GG, Landesverfassungen) von „Land“ sprechen. Darum ist Land hier der Vorzug zu geben. Wir bilden die Leser und bringen ihnen den richtigen Terminus bei und plappern ihnen nicht nach dem Mund. Seit ich durch Wikipedia gebildet wurden, klingt „Bundesland“ für mich österreichisch und „Land“ eben bundesdeutsch. Ich wage die These, dass „Bundesland“ in der BRD wenn, dann meist für den Sammelbegriff verwendet wird, um zu Land im Sinne von souveränen Staat zu unterscheiden und bei der konkreten Benennung das Wort „Land“, also „das bevölkerungsreichste Bundesland“ oder „das bevölkerungsreichste Land Deutschlands“, aber „das Land NRW“, nie
„das Bundesland NRW“.-- Vinom (bla) (!!) 07:35, 21. Jul. 2009 (CEST)- Genau alle anderen - einschliesslich der Rechtswissenschaft, ja sogar dem Bundesverfassungsgericht und dem Gesetzgeber(n) - «plappern» nur. Aber zum Glück haben wir ja hier bei der WP so göttliche Autoren, welche die wirkliche und einzige Wahrheit kennen... -- 19:18, 21. Jul. 2009 (CEST)
- Zum Beitrag von [Benutzer:Vinom|Vinom]]:
- Zum Wortlaut des Grundgesetzes als angebliches Argument: Statt immer wieder die gleichen Argumente zu wiederholen oder neue Thesen zu erfinden, sollten erst einmal die eigenen Prämissen belegt werden (s. o.). Dass der Text des Grundgesetzes oder der Verfassungen der jetzigen Bundesländer die Sprache (ob nun die Fachsprache oder sogar die Standardsprache) festlegen wollten oder würden, ist nicht belegt (und auch wohl nicht mit deren Sinn und Auslegung zu vereinbaren, vgl. zur Rechtschreibreform http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/rereform.html) .
- An der Unterscheidung zwischen Sammelbegriff und näherer Bezeichnung eines einzelnen Bundeslandes in Verbindung mit seinem Namen könnte etwas dran sein. Wenn schon Niedersachsen genannt wird, kommt niemand auf die Idee, dass Land im Sinne von Nation, bäuerlich geprägte Umgebung, feste Erdmasse ect. gemeint sein könnte. Zumindest die Regierung von Niedersachsen verwendet jedoch selbst die Bezeichnung Bundesland als Sammelbezeichnung für den in diesem Artikel beschriebenen Begriff.
- Die Idee von der Bildung der Bevölkerung durch Wikipedia mag im Grunde achtenswert sein, ist hier aber eher absurd in Anbetracht der Autoren und Institutionen, die diese trennungsschäfere Benennung verwenden [vgl. die bisherigen Beispiele für die Verwendung, die ich wohl noch ausdehnen muss (die Titel der Fachbücher und die Stichworterfassung (entspricht ca. der Vergabe eines Lemmas) durch die Bibliotheken der wichtigsten deutschen Gerichte reichen offenbar nicht aus)].
- -- pistazienfresser 17:30, 22. Jul. 2009 (CEST)
Regierungen der Bundesländer
habe mir mal erlaubt, die Frage mit einer eigenen Überschrift zu versehen, zu verschieben und die Signatur nachzutragen. -- pistazienfresser 16:27, 20. Jul. 2009 (CEST)
ÄHM Bayern regiert da nicht CDU/CSU/FDP???oder haben die CDU und CSU sich getrennt!!was mir neu wäre aber wer weiß der jenige der die Tabelle gemacht hat muss es eigendlich ja wissen. oder bei NRW was normal CDU und SPD ist macht er FDP rein was mir auch neu wäre den FDP war noch nie in NRW vertretten weil es die hochburg von der SPD ist aber naja gibt es vielleicht jemanden der das mal korregiert danke!! (nicht signierter Beitrag von Bombenjaeger (Diskussion | Beiträge) 15:30, 20. Jul 2009 (CEST))
- Die CSU ist eine eigene Partei. Im Bundestag bilden die Abgeordneten (in CSU bzw. von deren Liste) traditionell mit denen in CDU eine gemeinsame Fraktion (Dies ist auch im Artikel Fraktion (Bundestag) angesprochen.). Zum Unterschied zwischen Partei und Fraktion sei einerseits an die Elefantenrunden (jedenfalls früher) erinnert, bei denen neben einem Vertreter der CDU immer noch einer der CSU auftrat und an die Argumentation von SPD bzw. Gerhard Schröder (nach der letzten Bundestagswahl vor der Wahl von Angela Merkel als Bundeskanzlerin), dass die SPD die im Bundestag mit den meisten Abgeordneten vertretene oder mit den meisten Stimmen gewählte (???) Partei sei...(zu der Sinnhaftigkeit bzw. dem tatsächlichen Zweck dieser Diskussion damals möchte ich mich nicht äußern). Ansonsten kann man alle aktuellen Regierungen der Bundesländer bzw. die Parteizugehörigkeit der Mitgieder und der Abgeordneten, die sie stützen, in den Wikipedia-Artikel und auf den Seiten der jeweiligen Bundesländer nachschauen. Wer mag, kann ja noch jeweils Einzelnachweise in Form von Fußnoten einfügen. Ich würde allerdings eher es dringender/sinnvoller ansehen, zuerst andere Aussagen mit Einzelnachweisen zu belegen.-- pistazienfresser 16:27, 20. Jul. 2009 (CEST)
- Hier sieht man schön, wie WP bildet. Das Rheinland in NRW ist eine FDP-Hochburg. Hier erreicht die Partei immer wieder Werte über dem Bundesschnitt. Die SPD hat in NRW durch Skandale weitgehend abgewirtschaftet. NRW wandelte sich in den letzen 20 Jahren von deiner Einparteienherschaft der SPD à la CSU-Bayern zu einer Mehrparteiendemokratie in der die SPD nur noch eine Untergeordneten Rolle spielt. Sehr schön ist das auch an den Kommunalwahlen abzulesen, wo die SPD vereinzelt nur noch dritt- oder gar viertstärkste Partei ist (die nächste Kommunalwahl findet in wenigen Wochen statt). Köln-Innenstadt ist so ein Beispiel. Hier haben die Grünen die SPD längst überflügelt.-- Vinom (bla) (!!) 07:41, 21. Jul. 2009 (CEST)
wieso ist der Artikel gesperrt? (nicht signierter Beitrag von Einzelnachweis (Diskussion | Beiträge) 20:33, 22. Jul 2009 (CEST))
Brandenburg Kürzel
Nach der ISO 3166-2:DE (siehe Artikel in Wikipedia) wird Brandenburg mit BB und nicht wie in der Tabelle mit BR abgekürzt. (nicht signierter Beitrag von 78.49.143.39 (Diskussion | Beiträge) 13:05, 27. Jul 2009 (CEST))
Weblinks
Sollte man diese Guided Tour des Portals snoovel.com unter den Weblinks veröffentlichen? http://www.snoovel.com/index.php?id=62&tour=339&L=0&tourname=Bundesl%C3%A4nder%20in%20der%20BRD -- Marquies 15:40, 31. Aug. 2009 (CEST)
Freistaaten
Soll bei Bayern, Sachsen und Thüringen wirklich jeweils Freistaat stehen? Dann steht bei Bremen und Hamburg Freie Hansestadt usw... -- Torwartfehler 11:25, 20. Aug. 2009 (CEST)
- Seh ich ebenso, ich würd das auch wieder rückgängig machen, aber erstmal andere Meinungen dazu lesen. --Mannerheim 13:19, 21. Aug. 2009 (CEST)
Das hängt ganz davon ab wie diese Länder bzw. Landesregierungen ihr Land selbst, also "amtlich", nennen! Rein juristisch sind alle 16 Länder Freistaaten (ein Synonym für Republik). Bayern möchte dadurch aber z.B. ausdrücken dass der Freistaat Bayern bereits 1946 existierte und damit deutlich vor der Gründung der Bundesrepublik 1949 und mehr als nur eine Art von "Verwaltungsbezirk" ist, Hamburg möchte betonen dass man dort auf die alte bürgerliche Tradition der Selbstverantwortung von hamburger Bürgern stolz ist und den hamburger Senat für mehr als nur eine "verwaltungstechnische Notwendigkeit" hält. Und so weiter.
Ich weiss nicht ob das lexikalisch relevant ist, oder nicht. Sagen wir mal so, darüber kann man diskutieren aber weder die Erwähnung dieser Zusätze noch das Weglassen wäre "falsch". Geschmackssache. -- 84.155.104.32 16:48, 4. Sep. 2009 (CEST)
- Das (1946:1949) gilt aber weder für Thüringen noch für Sachsen. Nur als Info sei hier erwähnt: In den drei Artikeln Bayern, Sachsen und Thüringen wird jeweils das eigene Land als Freistaat bezeichnet, die beiden anderen aber unter dem Begriff Land/Länder subsumiert. Harry8 21:50, 4. Sep. 2009 (CEST)
- Das sind alles Eigenbezeichnungen, die aber in Bezug auf den Terminus Bund und Länder für dieses Lemma nicht relevant sind. --Orangerider …?! 11:07, 8. Sep. 2009 (CEST)
Geschäftsführender Ministerpräsident Carstensen
Peter Harry Carstensen ist (Stand 14.10.2009) nicht geschäftsführender Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein, sondern normal amtierender Ministerpräsident. Die Landesverfassung von Schleswig-Holstein lässt seine reguläre Amtszeit erst mit dem erstmaligen Zusammentritt des neuen Landtags enden. Erst dann wird er geschäftsführender Ministerpräsident. Die Vertrauensfrage und die Neuwahl des Landtags als solche haben gemäß Art. 27 Abs.1 LVerf SH keinen Einfluss auf die Amtszeit des MP. Da der neue Landtag erst am 27.10.2009 zusammentreten wird und nach bisheriger Planung Carstensen auch am selben Tag wieder gewählt werden soll, wird er auch nur für eine kurze Zeit von wenigen Stunden (wenn überhaupt so lange) geschäftsführender MP sein. Vielleicht kann das mal jemand ändern, der an die Seite ran darf, denn der jetzige Stand ist falsch. -- Melopsittacus 17:56, 14. Okt. 2009 (CEST)
- Ich hab's mal geändert. --Schokotrunk 19:22, 14. Okt. 2009 (CEST)
- Bestens, danke. -- Melopsittacus 08:37, 15. Okt. 2009 (CEST)
Geschäftsführende Parteien ?
Einen "gf. Ministerpräsidenten", eine "gf. Regierung", "gf. Minister" - alles schön und gut aber seit wann kann eine Partei "gf." sein ?? M.W. ist weder die CDU eines Bundeslandes noch die CDU in Deutschland als ganze Partei "gf.". Die Tabelle ist so jedenfalls wohl nicht korrekt - auch wenn vielleicht die meisten verstehen, was damit "gemeint sein soll". --PhChAK 23:11, 26. Okt. 2009 (CET)
Zitat aus bpb-Handbuch mit unsinnigem Inhalt
Das Zitat aus dem bpb-Buch, daß angeblich nur Sachsen-Anhalt kein historisches Vorbild hat ist so absoluter Unsinn und leider im Handbuch des Herrn Woyke in keiner Weise nachvollziehbar begründet.
Für die heutigen Ländergrenzen gibt es überhaupt keine "historischen Vorbilder" (vor 1945) da alle Grenzen neu definiert wurden (siehe die Karte zur Geschichte der Länder im zitierten Hauptartikel Neue Bundesländer). M-V hat genausowenig oder genausoviel ein historisches Vorbild wie S-A weil beide aus mehreren Gebilden bestehen (S-A unfasst - wie der Name schon sagt - Teile von Sachsen und das früher selbstständige Anhalt, M-V Teile von Pommern - der "Rest" ist heute in Polen - und Mecklenburg). Sachsen hat in der heutigen Form auch kein historisches Vorbild, da Teile an S-A "abgetreten" wurden. Es verbleiben somit lediglich Thüringen und Brandenburg als Kandidaten für ein historisches Vorbild, wenn man die Zeit nach 1945 nicht als Vorbild sehen will. Nimmt man aber alles bis 1952 als Vorbild, dann hat auch S-A ein Vorbild denn von 1945 - 52 war es ja (unter diesem Namen) bereits vorhanden nur die Grenzen waren anders, was aber eben für alle neuen Länder gilt ...
Bedauerlich ist, daß Herr Woyke seine merkwürdige These überhaupt nicht begründet hat und die bpb sie offenbar völlig unkontrolliert seit 2003 veröffentlicht. --PhChAK 14:59, 18. Jan. 2010 (CET)
Flaggen vs. Wappen
Warum sind die Wappen der Länder bekannter als die Flaggen? Zumindest mir sind die Flaggen quasi unbekannt. Wäre klasse, falls jemand etwas zur Nutzung oder Geschichte (oder was immer der Grund ist) von Wappen und Flaggen ergänzen könnte!
Und falls ich mit meiner weitgehenden Unkenntnis der Flaggen nicht allein liegen sollte - wäre es nicht sinnvoller, in entsprechenden Artikeln als Symbol der Länder die Wappen (anstelle der Flaggen) zu nutzen? (Mir geht's um Artikel wie Liste der Großstädte in Deutschland.) Wo sollte man so etwas ggf. anregen/diskutieren? Vielen Dank & Gruß, Ibn Battuta 03:43, 5. Apr. 2010 (CEST)
Schaubild
10. November 2009 ist eindeutig zu alt. Kann das einer neu machen? --Cheiron94 13:56, 14. Jul. 2010 (CEST)
- Wieso zu alt? Noch ist das ja zutreffend, wenn auch nicht mehr lange ;-) Wenn jemand das neu macht, dann hoffentlich mit etwas weniger grellen Farben, das sieht ja furchtbar aus. -- Perrak (Disk) 14:33, 14. Jul. 2010 (CEST)
Darstellung der Situation in den Jahren 1945-1948
Im Abschnitt „Chronologie“ ist zu lesen: „Entgegen niedersächsischer Wünsche kam es dabei nicht zu einer Vereinigung Ost- und Westfalens“. Dazu ist festzustellen:
1. Die Gründung des Landes Niedersachsen ist Teil des Prozesses, der beschrieben wird. Wünsche konnten also allenfalls aus den Ländern geäußert werden, die zu Niedersachsen fusioniert werden sollten. Später geregelt wurde nur die Zuordnung von Lippe.
2. „Ostfalen“ konnte allein deshalb schon nicht mit Westfalen vereinigt werden, weil ein Großteil Ostfalens in Sachsen-Anhalt liegt. Strittig war nur, ob Teile Ostwestfalens Niedersachsen zugeschlagen werden sollten.
Zur Lektüre empfehle ich denjenigen, die erfahren wollen, was es an Überlegungen gab, die von den Besatzungsmächten autoritär übergangen wurden, die folgende Quelle: Marcus René Duensing: Die Gründung des Landes Niedersachsen 1946. --CorradoX, 11:33, 15. Aug. 2010 (CEST)
Singuläre Pseudo-Aktualisierung der Länderdatentabelle (verhindern)
Jemand hat - wohl gut gemeint - die Einwohnerzahl Berlins an die neuesten Daten von Ende 2009 angepasst. Da die restlichen Daten jedoch Stand Ende 2007 sind, hat dies zur Folge, dass zahlreiche Felder inkonsistent sind (denn die Tabelle ist statisch und kein Excel-Sheet, der z.B. die Einwohner pro Fläche automatisch neu generiert). Homogenität ist bei Daten stets wichtiger als Pseudo-Aktualität. Deshalb sollten solche Tabellen zumindest für IPs gesperrt werden und nur komplett aktualisiert werden (können), der Gelegenheits-User ist meist nicht in der Lage die Auswirkungen seines Tuns vollständig zu überblicken, insbesondere nicht im Gestrüpp komplexerer Tabellen... Das Perfide an solchen Fehlern in Wikipedia ist, dass sie de facto unbemerkbar sind. So ist mir dieser Umstand auch nur deshalb aufgefallen, da ich die Grund-Daten nach EXCEL übernommen habe und sich hieraus nicht durch Rundungsfehler erklärbare Abweichungen ergeben haben. Leider ist das kein Einzelfall, dies passiert bei Wikipedia-Tabellen-Daten häufiger. -> Handlungsbedarf (z.B. neues Feature: abschnittsweise Sperrung bei statist. Tabellen). --212.23.105.73 03:16, 3. Sep. 2010 (CEST)
- Gute Idee, wahrscheinlich aber nicht so einfach umzusetzen. Ersatzweise sollte man die RCler und insbesondere alle Sichter ermuntern, Einzelaktualisierungen im Zweifel zurückzusetzen. Was meiner Beobachtung nach in letzter Zeit auch geschieht, wobei ich natürlich nur einen winzigen Bruchteil der Artikel beobachte. -- Perrak (Disk) 11:25, 3. Sep. 2010 (CEST)
- Der Stand der Erhebung steht unlängst in der Legende. Der Artikel steht auf meiner Beobachtungsliste. Einzelne Änderungen in den Datensätzen werde ich zurücksetzen. --Benatrevqre …?! 19:44, 3. Sep. 2010 (CEST)
Datentabellen Länder
Ich halte es für sinnvoll, dass in die standardisierte Kurzinfotabelle, die bei Aufruf der einzelnen Bundesländer angezeigt wird, die Punkte Bruttosozialprodukt und Durchschnittseinkommen oder Durchschnittskaufkraft aufgenommen werden. Dass die wirtschaftliche Situation der einzelnen Länder in der deutschen Wikipedia nur durch Schulden- und Arbeitslosenzahlen dargestellt wird halte ich für unangemessen. Wenn ich etwas über das Klima eines Landes erfahren will, möchte ich schliesslich auch mehr wissen als nur die Regenmenge und die Tornadohäufigkeit. (nicht signierter Beitrag von Keratoplastik (Diskussion | Beiträge) 00:59, 30. Okt. 2010 (CEST))
- Welche Tabelle meinst Du? In der Wirtschaftstabelle im Artikel befindet sich eine Spalte mit dem BIP (das BSP benutzt man heute kaum mehr), eine Spalte BIP pro Kopf und eine Spalte Einkommen pro Kopf. Erst danach kommen die Schulden und die Arbeitslosigkeit. -- Perrak (Disk) 03:00, 30. Okt. 2010 (CEST)
- Wahrscheinlich habe ich mich etwas missverständlich ausgedrückt. Ich meine die Kurzinformationskästen auf den jeweiligen einzelnen Länderseiten am rechten oberen Rand. Ich wollte nur die Diskussion nicht auf jeder Länderseite für jedes Bundesland einzeln anstossen. In der jetzigen Form finde ich diese Informationsblöcke bezogen auf die Wirtschaftssituation wenig hilfreich, da insbesondere die Angabe der Schulden (noch dazu in absoluten Werten) erst Sinn macht wenn man schon Information über die Gesamtwirtschaftskraft hat zu der man diese Schuldenwerte in Beziehung setzen kann. --Keratoplastik 10:06, 2. Nov. 2010 (CET)
- Da auf dieser Diskussionsseite nur Sachen behandelt werden, die direkt etwas mit diesem Artikel zu tun haben, sprich dein Anliegen doch bitte auf der Diskussionsseite der einzelnen Bundesländer an. Oder noch besser, schreib es gleich an zentraler Stelle auf die Diskussionsseite der jeweils einzubindenden Infobox: Vorlage_Diskussion:Infobox_Bundesland.
- Diese Infobox-Vorlage wird nämlich automatisch bei jedem betreffenden Bundesland-Artikel eingebaut. --Benatrevqre …?! 12:48, 2. Nov. 2010 (CET)
- Wahrscheinlich habe ich mich etwas missverständlich ausgedrückt. Ich meine die Kurzinformationskästen auf den jeweiligen einzelnen Länderseiten am rechten oberen Rand. Ich wollte nur die Diskussion nicht auf jeder Länderseite für jedes Bundesland einzeln anstossen. In der jetzigen Form finde ich diese Informationsblöcke bezogen auf die Wirtschaftssituation wenig hilfreich, da insbesondere die Angabe der Schulden (noch dazu in absoluten Werten) erst Sinn macht wenn man schon Information über die Gesamtwirtschaftskraft hat zu der man diese Schuldenwerte in Beziehung setzen kann. --Keratoplastik 10:06, 2. Nov. 2010 (CET)
Debatte um eine Auflösung der Bundesländer
Die Debatte um eine Auflösung der Bundesländer findet im Artikel offenbar keine Erwähnung. Vgl. z.B. hier.
Ich z.B. fände es gut, die Bundesländer als Entitäten mit Staatsqualität aufzulösen. Als Ersatz wird dann aber eine normale Verwaltungsebene zwischen Bund und kommunaler Ebene benötigt. Noch besser fände ich die Auflösung der Bundesländer plus der Aufteilung der BRD in vier bis fünf selbständige Staaten. Jedenfalls sind zwei staatliche Ebenen (Bund und Länder) zu viel. Auch weil wir mehr unser Augenmerk auf überstaatliche Entscheidungsstrukturen richten sollten (EU, GATS, UNO,...). Die Aufgaben der Länder sollten sinnvoll auf Bund und kommunale Ebenen (bzw. eine Verwaltungsebene zwischen Bund und Kommunen) verteilt werden. Bundesländer sind wirklich etwas ganz schreckliches und unnötiges. Ein Pool für Lobbyisten und Chauvinisten, die zu kontrollieren niemand Lust und Zeit haben kann. Am besten fände ich eine Aufteilung der BRD:
- Südstaat: Baden-Württemberg und Bayern (ohne Kurpfalz und Unterfranken). Hauptstadt München.
- Weststaat: NRW ohne Westfalen, Rheinland-Pfalz mit Kurpfalz, Saarland, Hessen, Unterfranken. Hauptstadt Frankfurt oder Köln.
- Oststaat: Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen. Hauptstadt Berlin
- Nordstaat: Meck-Pomm, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Westfalen, HH, HB. Hauptstadt Hamburg. (nicht signierter Beitrag von 78.51.42.53 (Diskussion) 11:07, 30. Okt. 2010 (CEST))
- Deine Ansicht bleibt Dir unbenommen. Sinnvoll ist die Debatte nicht, da hierzu eine Abschaffung des Grundgesetzes notwendig wäre, wofür zum Glück außer der NPD praktisch niemand ist. Die Debatte in der Welt ist eher ein Sommerlochthema als eine wirkliche mediale Präsenz, die in den Artikel sollte. -- Perrak (Disk) 11:13, 30. Okt. 2010 (CEST)
- +1 zu Perrak. Die Ansicht zur Auflösung der Länder als Gliedstaaten steht im wissenschaftlichen Diskurs, wenn es um etwaige Zusammenlegungen von Bundesländern geht, nicht zur Debatte; eine entsprechende Auffassung stößt kaum auf allzu großes und beachtenswertes Interesse oder gar notwendigen Zuspruch, so dass etwa hier im Artikel eine Erwähnung nun gerechtfertigt wäre. Hinzu kommt, dass die Bundesrepublik von Grund auf und wesentlich umgestaltet werden müsste, nicht zuletzt stehen dieser Idee die Art. 13 VI 3, Art. 20 I, 23 II 1, V 2, VI, Art. 24 I a, 28 I, III, 29 I, II, 30, 32 III, 36 II, 50, 70, insbes. aber Art. 79 III GG entgegen.
- Es müsste eine völlig neue Verfassung zum Tragen kommen; für diese gibt es aber keinen Anlass. Deswegen brauchen wir auch keine neue Aufteilung Deutschlands in Zonen, mitnichten ist dieser groteske Vorschlag brauchbar. Wir sollten eigentlich froh sein, dass 40 Jahre Teilung vorüber sind, und nicht wieder in diesen Anachronismus zurück verfallen!
- Wenn man einen Zentralstaat mit Provinzen möchte, so soll man dies bitte auch klar schreiben. --Benatrevqre …?! 16:52, 31. Okt. 2010 (CET)
- Kleine Anmerkung zum Weststaat: Ohne Westfalen? Also eine Grenze mitten durchs Ruhrgebiet? Seltsam. Harry8 20:11, 31. Okt. 2010 (CET)
BRD Kürzel = D
In der Tabelle 'Rahmendaten der Länder' - 'Politik' sollte in der Spalte 'Kürzel' nicht unerwähnt bleiben, dass das Kürzel der BRD 'D' ist! (nicht signierter Beitrag von 88.70.26.35 (Diskussion) 21:20, 27. Nov. 2010 (CET))
- Einverstanden, danke für den Hinweis. --Benatrevqre …?! 05:16, 29. Nov. 2010 (CET)
- Ist es wirklich D? Oder doch DE wie in der Tabelle darunter? Harry8 08:38, 29. Nov. 2010 (CET)
- Kommt drauf an, welchen Maßstab man zugrunde legt. Es gibt beides. --Benatrevqre …?! 13:59, 30. Nov. 2010 (CET)
- Ist es wirklich D? Oder doch DE wie in der Tabelle darunter? Harry8 08:38, 29. Nov. 2010 (CET)
Bremen ist die Hauptstadt von Bremen
Warum steht in der Tabelle hinter Bremens Hauptstadt "de facto"? Der Link zu diesem Fremdwort besagt, dass Bremen nach geltendem Recht die Hauptstadt von Bremen ist. Dies gilt jedoch auch für alle anderen Länder und ihre Hauptstädte. Diese Ergänzung für Bremen ist daher unnötig und verwirrend. (nicht signierter Beitrag von 188.192.105.192 (Diskussion) 00:33, 26. Jan. 2011 (CET))
- Wo steht, dass die Stadtgemeinde Bremen laut Gesetz die Hauptstadt wäre? Sie ist es nur faktisch. Hinzu kommt, dass die Stadt Bremerhaven die einzige Gemeinde in Deutschland (die nicht gleichzeitig ein Land) ist, die im Rahmen eines Landesgesetzes nach Artikel 145 der Bremer Verfassung sich eigenständig eine Gemeindeverfassung geben kann und auch Gemeindegesetze erlässt. Außerdem heißt es in Art. 143, dass die „Stadt Bremen und die Stadt Bremerhaven […] jede für sich eine Gemeinde des bremischen Staates“ bilden. Und nach Art. 144 Satz 2 der Bremer Verfassung haben die Gemeinden „das Recht auf eine selbständige Gemeindeverfassung und innerhalb der Schranken der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung.“ Deswegen nur das de facto in der Tabelle. --Benatrevqre …?! 20:09, 27. Jan. 2011 (CET)
- Im Artikel zu Bremen http://de.wikipedia.org/wiki/Bremen steht aber recht uneingeschränkt: "Die Stadtgemeinde Bremen ist die Hauptstadt des Landes Freie Hansestadt Bremen (meist kurz auch „Bremen“)." Für mich klingt das alles recht widersprüchlich. -- 188.192.90.127 20:45, 28. Jan. 2011 (CET)
- Ich weiß, aber ich fand im Internet keine amtliche Quelle, die ausdrücklich schreibt, dass die Stadtgemeinde Bremen die Landeshauptstadt sei. Der Wikiartikel muss in dieser Hinsicht und an dieser Stelle rein rechtlich nicht zutreffend sein: Der dortige Einleitungssatz hebt offenbar vielmehr auf das Faktische ab, und dahingehend kann man schon schreiben, dass nach Lage der Dinge die Gemeinde Bremen die Hauptstadt ist. Für einen offiziellen Beleg wäre ich aber trotzdem dankbar. Ich werde die Einleitung dort aber nicht ändern. --Benatrevqre …?! 21:20, 28. Jan. 2011 (CET)
- Im Artikel zu Bremen http://de.wikipedia.org/wiki/Bremen steht aber recht uneingeschränkt: "Die Stadtgemeinde Bremen ist die Hauptstadt des Landes Freie Hansestadt Bremen (meist kurz auch „Bremen“)." Für mich klingt das alles recht widersprüchlich. -- 188.192.90.127 20:45, 28. Jan. 2011 (CET)
Flächenangaben
Die Flächenangaben stimmen nicht mit denen der Quelle überein. --Torwartfehler 07:09, 3. Feb. 2011 (CET)
- Habe eine jüngste Änderung von Benutzer:Rotfuxx revertiert, da eine Aktualisierung der Fläche Niedersachsen in Anbetracht der Quelle nicht notwendig ist.
- @Torwartfehler: Welche Angaben konkret? Denn so pauschal ist dein Vorwurf unbrauchbar, weil im einzelnen unbegründet. --Benatrevqre …?! 10:08, 4. Feb. 2011 (CET)
- Die Quelle ist doch im Artikel angegeben. Ein Vergleich mit den Angaben im Artikel zeigt folgendes Bild:
- Baden-Württemberg: ok
- Bayern: Artikel: 70.552, Quelle: 70.550
- Berlin: Artikel: 891, Quelle: 892
- Brandenburg: Artikel: 29.480, Quelle: 29.482
- Bremen: Artikel: 419, Quelle: 404
- Hamburg und Hessen: ok
- Mecklenburg-Vorpommern: Artikel: 23.185, Quelle: 23.189
- Niedersachsen: Artikel: 47.625, Quelle: 47.635
- Nordrhein-Westfalen: Artikel: 34.086, Quelle: 34.088
- Rheinland-Pfalz: Artikel: 19.853, Quelle: 19.854
- Saarland: ok
- Sachsen: Artikel: 18.418, Quelle: 18.419
- Sachsen-Anhalt: Artikel: 20.447, Quelle: 20.449
- Schleswig-Holstein und Thüringen: ok
- Deutschland: Artikel: 357.104, Quelle: 357.124
- Die Flächenangaben von 2003 stehen darunter. Sie unterscheiden sich nicht in besonderem Maße, aber in Einzelfällen doch schon. Ein Blick auf die Quellenangaben hätte genügt, dies festzustellen;-) --Torwartfehler 06:55, 10. Feb. 2011 (CET)
- Die Angaben werde ich im Artikel korrigieren. --Torwartfehler 06:56, 10. Feb. 2011 (CET)
- Besonders die Angaben für Bremen waren mir völlig unverständlich: 2003: 404 km², im Artikel bisher: 419 km², 2009: 404 km². Sehr seltsam oder? --Torwartfehler 07:16, 10. Feb. 2011 (CET)
- Die Angaben werde ich im Artikel korrigieren. --Torwartfehler 06:56, 10. Feb. 2011 (CET)
Einwohnerangaben
Auch die Einwohnerangaben habe ich entsprechend der Quelle mit dem neuen Stand 31. Dezember 2009 aktualisiert. --Torwartfehler 07:13, 10. Feb. 2011 (CET)
- Ok, danke. --Benatrevqre …?! 22:46, 14. Feb. 2011 (CET)
Hamburg
Olaf Scholz (SPD) ist der jetzige Erste Bürgermeiter von Hamburg. Christoph Ahlhaus (CDU) hat die Wahl am 20.02.2011 verloren, und ist nicht mehr Bürgermeister. Könnt ihr das bitte ändern. Danke Adrian S. (nicht signierter Beitrag von 88.75.17.191 (Diskussion) 15:49, 1. Mär. 2011 (CET))
- Olaf Scholz ist noch nicht von der Bürgerschaft gewählt. Bitte noch etwas abwarten! --Torwartfehler 20:13, 2. Mär. 2011 (CET)
Staatsqualität der Länder derivativ?
Historisch waren erst die Länder da. Diese restrukturierten 1949 mittels des Grundgesetzes das Deutsche Reich in Gestalt der Staatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland. Ist es daher nicht (gerade gegenteilig zur Darstellung im Artikel) so, dass die Länder die originären Staaten sind, aus deren föderativem Zusammenschluss der heutige Bundesstaat als derivativer Staat hervorging?--Tfjt 21:10, 5. Mär. 2011 (CET)
- Siehe dazu diese archivierte Diskussion. Dort wird deine Frage beantwortet (juristisch relevant sind dabei die Antworten von C.Löser). Außerdem sehe ich keinen Grund, die Aussage im Artikel in Zweifel zu ziehen: sie ist doch haltbar belegt! --Benatrevqre …?! 20:12, 8. Mär. 2011 (CET)
Behörden/Aufgabenbereiche
Mir fehlt in dem Artikel ein Abschnitt über die Aufgabenbereiche der Länder. Schulen, Finanzämter, ... --134.176.204.219 19:16, 21. Mär. 2011 (CET)
- Ich hab so meine Zweifel, ob dafür dieser allgemein gehaltene Hauptartikel der richtige ist. --Benatrevqre …?! 13:05, 25. Mär. 2011 (CET)
Land ohne Hauptstadt?
Hier steht, dass das Land Rheinland-Pfalz bis 1950 keine Hauptstadt hatte. Ist das möglich, ein Land ohne Hauptstadt? --Torwartfehler 21:21, 2. Mär. 2011 (CET)
- Möglich ist das natürlich. Aber in dem von Dir verlinkten Zeitungsartikel steht genauso wie in unserem Artikel Rheinland-Pfalz, dass schon bei der Gründung 1946 Mainz von den Franzosen zur Hauptstadt bestimmt wurde, aus praktischen Gründen (weniger Kriegsschäden) Regierung und Parlament die ersten Jahre in Koblenz ihren Sitz hatten. 1950 wurde dann per Abstimmung erneut Mainz zur Hauptstadt bestimmt und dann auch tatsächlich Regierungs- und Parlamentssitz.
- Interessant in dem Zusammenhang vielleicht auch Hauptstadt#Staaten ohne bzw. mit nicht international anerkannter Hauptstadt. -- Perrak (Disk) 21:40, 25. Mär. 2011 (CET)
- Herzlichen Dank für die Info. --Torwartfehler 16:19, 28. Mär. 2011 (CEST)
Politik Baden-Württemberg
seit dem 27. März 2011 ist der Ministerpräsident von Baden-Württemberg >> Winfried Kretschmann (FDP)<< und die regierenden PArteien sind FDP und SPD
http://www.shortnews.de/id/884604/Baden-Wuerttemberg-Winfried-Kretschmann-erster-Gruener-Ministerpraesident-Update (nicht signierter Beitrag von Beyza von Cansiz (Diskussion | Beiträge) 21:49, 10. Apr. 2011 (CEST))
- Aber gewählt ist er noch nicht. Und darauf kommt es an.
- Übrigens:Die Koalitionsverhandlungen sind ja auch noch nicht beendet. Das mit der Wahl Kretschmanns kann also noch dauern. --Torwartfehler 16:34, 13. Apr. 2011 (CEST)
- Völliger Blödsinn! Sollte das ein schlechter Scherz sein?! Kretschmann ist ein Grüner. Und da wird auch nichts am Artikel rumgefummelt, bevor der neue Landtag nicht konstituiert ist, soweit ich weiß ist das auch erst im Mai 2011 der Fall.--Benatrevqre …?! 00:02, 17. Apr. 2011 (CEST)
Sachsen-Anhalt
Man könnte vll mal den Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt auf den neuesten Stand bringen, seit heute ist es ja gewähltermaßen Hr. Haseloff und nicht mehr der Böhmer. --Leonidmirago 18:20, 19. Apr. 2011 (CEST)
- Nur Geduld, ist doch schon passiert. -- Perrak (Disk) 18:30, 19. Apr. 2011 (CEST)
Politische Karte nicht mehr aktuell
Die Politische Karte am rechten Rand der Seite ist nicht mehr aktuell. Hamburg ist nun SPD. Die Korrekturen sollten aber noch warten bis die Landtagswahlen 2011 vorbei sind, ein Hinweis unter der Karte wäre aber sicherlich hilfreich. Z.B.:(Stand: 29. November 2010, Änderungen in Hamburg (seit 2011: SPD)sind noch nicht berücksichtigt)--TILLUPP (nicht signierter Beitrag von 212.65.26.171 (Diskussion) 13:38, 15. Mär. 2011 (CET))
- Tja, da muss sich halt einer die Mühe machen und die Karte aktualisieren. (Falsch ist die Karte ja nicht, da dransteht, auf welchen Stand sie sich bezieht.) --Benatrevqre …?! 20:56, 15. Mär. 2011 (CET)
- Dies ist die neue Karte (File:Zusammensetzung des Bundesrat.svg) , müsste nur jemand mit Berechtigung umändern. 87.183.56.83 19:06, 13. Mai 2011 (CEST)
Hinweis
Peter Müller hat Annegret Kramp-Karrenbauer als Nachfolgerin im Amt des Ministerpräsident des Saarlandes. 212.65.1.102 12:59, 10. Aug. 2011 (CEST)
Formulierungsvorschlag für die Einleitung
Die Bezeichnung ”Bundesland” ist die Abkürzung für: ”Land der Bundesrepublik”. Der einleitende Hinweis auf die Fachsprache und Standardsprache kann m.E. entfallen. In der Juristerei verzichtet man der Klarheit wegen oftmals auf Abkürzungen oder beschreibt sie an anderer Stelle - korrekt sind beide Formen. Daher mein Änderungsvorschlag: Ein ”Land der Bundesrepublik” (abgek.: Bundesland) ist nach der föderalen Verfassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland ein teilsouveräner Gliedstaat. Seit 1990 besteht der bundesdeutsche Staat aus 16 Ländern.--Rockwoool 08:58, 28. Sep. 2011 (CEST)
- Bist Du sicher, dass Bundesland eine Abkürzung ist? Ohne Beleg würde ich das so nicht im Artikel stehen haben wollen. -- Perrak (Disk) 16:47, 28. Sep. 2011 (CEST)
- Schon der Norddeutsche Bund (Vorläufer des Deutschen Reiches von 1871) bezeichnete die Länder als Bundesstaaten, diese wurden in der Weimarer Reichsverfassung dann zu Ländern. Ich vermute eher, dass das Wort "Bundesland" damals entstand. -- Perrak (Disk) 16:55, 28. Sep. 2011 (CEST)
- N. m. M. könnten wir die Einleitung im Artikel so belassen, wie sie ist. --Torwartfehler 07:05, 29. Sep. 2011 (CEST)
- Wenn der erste Satz der Einleitung tatsächlich geändert werden soll, dann würde ich eher einfach nur beide Bezeichnungen nebeneinander stellen (Und den Benennungsstreit in die Fußnote verlagern):
Ein Land oder auch Bundesland[1] ist nach der föderalen Verfassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland einer ihrer teilsouveränen Gliedstaaten.
- Wenn der erste Satz der Einleitung tatsächlich geändert werden soll, dann würde ich eher einfach nur beide Bezeichnungen nebeneinander stellen (Und den Benennungsstreit in die Fußnote verlagern):
- N. m. M. könnten wir die Einleitung im Artikel so belassen, wie sie ist. --Torwartfehler 07:05, 29. Sep. 2011 (CEST)
Ich verstehe sowieso nicht, warum die (häufigste) fachsprachliche Bezeichnung in einem allgemeinen Lexikon ausschlaggebend sein sollte, in dem Land durchaus auch in einer anderen als der aktuellen deutschen staatsrechtlichen Bedeutung vorkommt. Und der erste Satz ist so schon kompliziert genug.- -- pistazienfresser 11:59, 29. Sep. 2011 (CEST)
- Das wäre sinnvoll, ja. -- Perrak (Disk) 18:27, 30. Sep. 2011 (CEST)
Tabelle Rahmendaten / Wirtschaft
Die Sortierung der Tabelle Wirtschaft funktioniert nicht richtig. Offenbar geht es nur mit den ersten 3 Zahlen-Spalten. Die letzten 3 Spalten sind fehlerhaft. Möglicherweise hängt es mit den cite-Tags zusammen. Einen genauen Zusammenhang/Ursache kann ich aber nicht erkennen. --128.176.17.12 12:22, 25. Okt. 2011 (CEST)
Rechtsform
Es fehlen Angaben zur Rechtsform eines Landes. (nicht signierter Beitrag von Stephan Spahn (Diskussion | Beiträge) 20:37, 23. Nov. 2011 (CET))
Grafischer Fehler in Stimmenverteilungskarte
Hallo,
ich wollte darauf hinweisen, dass in der Großansicht der Datei "Zusammensetzung des Bundesrat.svg" ein deutlicher Grafikfehler auftritt.
MfG
-- 79.195.211.130 01:59, 27. Jan. 2012 (CET)
- Bitte konkretisieren und näher ausführen, an welcher Stelle sich der „deutliche Grafikfehler“ befindet, danke. --Benatrevqre …?! 23:00, 1. Feb. 2012 (CET)
CSU: blau
Nur ein kleiner Hinweis bzgl. Karte mit den Regierungskoalitionen. Die CSU in Bayern wird idR. blau dargestellt.
Viele Grüße! (nicht signierter Beitrag von 178.2.139.116 (Diskussion) 19:44, 13. Mai 2012 (CEST))
Fusionsinitiativen
Nachdem ich den Artikel 118a ausdrücklich eingefügt habe, fällt mir auf: Gehört der nicht auch zu den Artikeln, die konkrete Anwendungsfälle einer Volksabstimmung regeln? Dann wären es ja drei statt zwei. Die Formulierung in Art. 118a "unter Beteiligung ihrer Wahlberechtigten" kann doch nach Maßgabe des Artikels 20, Abs. 2, Satz 2 nicht anders gelesen werden, oder? --Ememaef (Diskussion) 17:57, 31. Aug. 2012 (CEST)
- Soweit ich weiß nein, da beide Artikel grundsätzlich voneinander zu differenzierende Sachverhalte als Grundlage haben und regeln. Näheres erfährst du aber in der einschlägigen Grundgesetz-Kommentarliteratur sowie in einem Urteil des VerfG Potsdam vom 21. März 1996, Az. 18/95, betr. Neugliederungsvertragsgesetz zur Vereinigung der Länder Brandenburg und Berlin zu neuem Bundesland mit Landesverfassung vereinbar – Fusion der beiden Länder nach Art. 118a GG, Verf. BB Art. 116.
- Teilw. Korrektur: In Werner Weidenfeld/Karl-Rudolf Korte, Handbuch zur deutschen Einheit, 1999 (S. 404) heißt es dazu: „Eingefügt wurde Art. 118a GG, der eine Volksabstimmung über den Staatsvertrag zur Vereinigung der Länder Berlin und Brandenburg vorsieht, die jedoch am 5. Mai 1996 die erforderliche Mehrheit für eine Fusion nicht erbrachte.“ Allerdings ist anzumerken, dass Art. 118a GG eine Ausnahmeregelung zu Art. 29 GG ist.
- Ob die Formulierung in Art. 118a GG „nach Maßgabe des Artikels 20 Abs. 2 Satz 2“ GG gelesen werden kann – oder gar nicht anders –, bleibt jedenfalls durch juristische Literatur zu belegen. --Benatrevqre …?! 14:29, 1. Sep. 2012 (CEST)
Hauptstädte
Statt oder zusätzlich zu den Wappen wäre eine Karte mit den Bundesländern und eingezeichneten Hauptstädten sehr interessant. (nicht signierter Beitrag von 77.190.67.19 (Diskussion) 20:25, 6. Sep. 2012 (CEST))
- Es gibt im Moment keine anständige, ggf. kann man das aber mal bei der Kartenwerkstatt eintragen. --ucc 19:56, 11. Sep. 2012 (CEST)
Länderkarte
Auf der Länderkarte sind die Flaggen von RLP und BW sind vertauscht (nicht signierter Beitrag von 79.212.34.216 (Diskussion) 11:10, 21. Okt. 2012 (CEST))
- Nö. MfG Harry8 13:15, 21. Okt. 2012 (CEST)
Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz
Kurt Beck ist nicht mehr Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz, es ist jetzt Malu Dreyer. (nicht signierter Beitrag von 93.212.209.97 (Diskussion) 10:43, 20. Jan. 2013 (CET))
- Danke für diesen Aktualisierungshinweis. Der Artikel wurde entsprechend berichtigt. --Benatrevqre …?! 16:11, 20. Jan. 2013 (CET)
Sprachen Schleswig-Holstein
Hallo, warum fehlen denn in der Tabelle die Minderheitensprachen Schleswig-Holsteins? Immerhin ist die Anzahl gerade in diesem Land am höchsten, mit Niederdeutsch, Dänisch, Friesisch und Romanes. http://de.wikipedia.org/wiki/Schleswig-Holstein#Sprachen --80.239.242.175 18:52, 24. Jan. 2013 (CET)
- Danke für den Hinweis. Konnte mir auch nicht erklären, warum die Sprachen gefehlt haben. Habe sie ergänzt.--Benatrevqre …?! 12:53, 25. Jan. 2013 (CET)
K Darstellung der Sprachen
"deutsch" wird in Thüringen klein geschrieben, was hoffentlich keine inhaltliche Aussage sein soll ;-). Nur in Schleswig-Holstein wird "Plattdeutsch oder Niederdeutsch" getrennt, sonst wird immer das linguistisch übliche "Niederdeutsch" genutzt, was auch in Schleswig-Holstein üblich ist. Plattdeutsch ist eher ein umgangssprachlicher Begriff. --80.239.243.95 17:12, 28. Jan. 2013 (CET)
Länderfinanzierung
Es fehlen Information in dem Artikel wie sich die Ländern finanzieren. Z.B. gibt es unter http://www.kussler.net/Landeskunde_PC_Web_fin/d/schulen/lkpc/Finanzierung.htm einen guten Text. --Strimo (Diskussion) 15:38, 1. Mär. 2013 (CET)
Textbaustein DE-SN
Entweder sollte man den Textbaustein DE-SN (KÖNIGREICH Sachsen + Flagge) anpassen (das Königreich Sachsen wünscht sich wohl mancher zurück, ab gegenwärtig existier es nicht), oder es sollte für den FREISTAAT Sachsen ein neuer Baustein angelegt werden. Der aktuelle Zustand der Übersichtskarte ist ehr peinlich. --77.0.132.225 13:55, 26. Mär. 2013 (CET)
- Wo soll konkret im Artikel ein Problem bestehen? Bitte deutlich den Artikelabschnitt, Satz oder Formulierung angeben, danke. --Benatrevqre …?! 00:55, 10. Apr. 2013 (CEST)
Berlins Fläche
Im Artikel Berlin wird sie mit 891,85 km² angegeben, hier sind es 888. Ich verstehe, dass man hier keine Kommastellen benutzt, aber wenn ersterer Wert vom Berlin-Artikel stimmt, dann müssten es 892 und nicht 888 sein! Gruß Kilon22 (Diskussion) 15:10, 19. Apr. 2013 (CEST)
[ERLEDIGT] Länderkarte
Wo gibt's den Code für diese Karte? Ich würde sie nämlich gerne auf Wikinews benutzen. Gruß, Klinglton358 um 13:29, 20. Apr. 2013 (CEST)
- Hab's gefunden. -- Klinglton358 um 13:30, 20. Apr. 2013 (CEST)
Berlin leicht erkennbar als Bundesland erwähnen
Es gibt laut den drei Artikeln Land (Deutschland), Neue Bundesländer und Alte Bundesländer 16 Bundesländer, davon 10 alte und 5 neue. Wenn Berlin weder zu den alten, noch zu den neuen zählt, muß das in der Einleitung dieses übergreifenden Artikels hier explizit erwähnt werden. Im Abschnitt "Die fünf „neuen Länder“" heißt es, die 5 wieder errichteten Länder des ehemaligen DDR-Gebiets "wurden am 3. Oktober 1990 ebenso wie Berlin (...) Länder der Bundesrepublik Deutschland". Das ist die allererste Info zum Bundesland Berlin und auch die ist wenig hilfreich sondern eher irreführend, denn danach müßte Berlin ja eins von 6 neuen Bundesländern sein. --Zopp (Diskussion) 20:55, 22. Dez. 2012 (CET)
- Naja, so einfach ist das nicht. Der Status von Berlin ist vor 1990 unklar gewesen. Die DDR reklamierte den Ostteil der Stadt zu einem DDR-Bezirk und die Westdeutschen wünschten sich für Gesamt-Berlin (faktisch nur für den Westteil) den Status eines Bundeslandes. Das ist von den Alliierten im Genehmigungsschreiben zur Berliner Verfassung suspendiert worden. Gleichwohl wurde akzeptiert, vom "Land Berlin" zu sprechen, was immer staatsrechtlich das auch war. In Westdeutschland wurde Berlin wie ein Bundesland mit etlichen Sonderrechten, die auf alliierten Auflagen beruhten, behandelt. Dass Berlin (Ost- und Westteil) erst am 3. Oktober 1990 ein vollwertiges Bundesland wurde, ist unbestritten; insofern stimmt der Text schon. --Opihuck 21:06, 22. Dez. 2012 (CET)
- So ist es. Nach westdeutscher Auffassung war Berlin seit eh und jeh ein Bundesland und brauchte demnach am 3.10.1990 nicht als eines der neuen Länder neugegründet werden. Nicht umsonst kam dies durch Art. 23 Satz 1 GG a.F. zum Ausdruck, selbst wenn sich diese Bestimmung aufgrund der alliierten Vorbehalte und Viermächterechte nicht durchsetzen ließ. Das hieß somit keineswegs, dass westdeutsche verfassungsrechtliche Bestimmungen (wie auch dieser Grundgesetzartikel) ungültig wären. Faktisch wurde der Westteil Berlins immerzu als Bundesland betrachtet. Die alliierten Besatzungsrechte in West-Berlin überlagerten das Bundesrecht „kraft Effektivität“, konnten es hingegen in „seiner innerstaatlich verpflichtenden Existenz“ nicht auslöschen und waren folglich kein „Superverfassungsrecht“. Die Bundesrepublik akzeptierte zwar die Siegerrechte ihrer drei Schutzmächte in politischer Hinsicht, weil sie unter den damaligen Umständen einziger Garant für den Fortbestand Deutschlands und die Sicherheit Berlins waren, aber eine eigene Rechtsgrundlage hatte man diesen nicht verschafft. Aus diesem Grund blieb für alle Organe der Bundesrepublik Deutschland die Feststellung des Grundgesetzes bedeutsam, dass Berlin grundsätzlich ein Land (der Bundesrepublik) ist, obgleich diese Rechtsauffassung von den Siegermächten nicht geteilt worden ist. Am 3.10.1990 und mit dem Wegfall alliierter Rechte und Pflichten erstreckte sich demnach die Geltung des Grundgesetzes von West-Berlin ausgehend über das gesamte Berlin, doch extra beitreten musste Ost-Berlin nicht – Berlin wurde nach 1945, nach 1949 und selbst nach 1961 verfassungsrechtlich als eine einheitliche Stadt betrachtet. So schreibt auch Art. 3 des Einigungsvertrages unmissverständlich vor, dass „mit dem Wirksamwerden des Beitritts […] das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland […] in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie in dem Teil des Landes Berlin, in dem es bisher nicht galt [Ost-Berlin], mit den sich aus Artikel 4 ergebenden Änderungen in Kraft [tritt …]“. --Benatrevqre …?! 15:18, 26. Dez. 2012 (CET)
- Hi und super, ich bin jetzt im Bilde - aber was ist mit den Trilliardillionen anderen Wiki-Usern... :-) Nein, im Ernst: Die Einleitung endet derzeit mit "Seit 1990 wird die Bundesrepublik aus 16 Ländern gebildet." und Berlin ist weder bei den alten, noch bei den neuen dabei, und dieser Widerspruch wird auch nicht "in's Auge springend" aufgeklärt. Ich denke, man sollte direkt an den von mir zitierten Satz der Einleitung etwas hängen wie "Berlin zählt als eigenständiges Bundesland, ist aber (Stand Dezember 2012) weder den alten, noch den neuen Bundesländern eindeutig zuzuordnen, siehe xxx" wobei xxx ein interner Link auf einen sinnvollen Abschnitt sein sollte. Wer in die drei Artikel kommt, wie sie jetzt gemacht sind, ist bzgl. Berlin eher verwirrt als informiert (und die erforderlichen Informationen sind ja vorhanden, wie ich an Euren Äußerungen sehe). Ich habe am 22. echt zwischen den dreien hin und her geblättert, um rauszufinden, ob es nun ein "vollwertiges" Bundesland ist oder nicht, sowas sollte ja kein Dauerzustand bleiben. Und nochmal siehe mein Zitat vom 22.: Nach derzeitigem Stand des Artikels zu den neuen Bundesländern müßte Berlin ja eins von 6 neuen Bundesländern sein, da es am 3. Oktober 1990 zu einem Bundesland wurde. Wenn man diesen Satz so läßt, muß man auch direkt dahinter schreiben, warum man trotzdem von nur 5 neuen Bundesländern (ohne Berlin) spricht. --Zopp (Diskussion) 13:46, 27. Dez. 2012 (CET)
- Wie du zurecht anmerkst, heißt der fragliche Satz: Seit 1990 wird die Bundesrepublik aus 16 Ländern gebildet. Und Berlin ist ohne jeden Zweifel eines davon. Es war aber bis 1990 nun mal so, dass hier – also in der Berlin-Frage – verschiedene Rechtspositionen unmittelbar aufeinander trafen und es unterschiedliche Auslegungen in der Sache gab. Deshalb wird Berlin als Ganzes auch nicht zum Beitrittsgebiet gezählt. Und deshalb gibt es im Art. 3 des Einigungsvertrags, der das Beitrittsgebiet definiert, auch bzgl. Berlin die umschreibende Formulierung „sowie in dem Teil des Landes Berlin, in dem es bisher nicht galt“. Diese Umschreibung bildet in geschickter Weise die Kompromissformel ab, in der sich alle Parteien wiederfinden konnten (ja mehr noch, sie lässt sogar offen, welcher Teil konkret gemeint sein könnte. Da jedoch hinreichend bekannt ist, dass es sich nur um das ehemalige Ost-Berlin handeln kann, weil nur in diesem Teil des Landes Berlin das GG bis zum 2. Oktober 1990 nicht galt – im Westteil war es lediglich suspendiert, also von den Alliierten quasi „vorübergehend außer Kraft gesetzt“ –, stellt sich diese Frage nicht. Zumal ist sie ohne Belang, da ja Berlin als Ganzes seit 1990 klar und widerspruchsfrei als Land der Bundesrepublik Deutschland ausgewiesen wird und dies auch unmissverständlich in zahlreichen Normen zum Ausdruck kommt.)
- Es wäre also verfehlt und in der Sache nicht angebracht, klar auszusagen, dass Berlin zur damaligen Bundesrepublik gehörte, denn gerade, dass Berlin (West) kein Bestandteil (konstitutiver Teil) von ihr gewesen sei – und bei Ost-Berlin war dies ja offensichtlich – wurde ausdrücklich von den drei Westmächten hervorgehoben (und die UdSSR wollte West-Berlin sowieso am liebsten gleich als „Selbständige politische Einheit“ sehen ohne jegliche Beziehungen und Bindungen zur Bundesrepublik). Doch die bundesdeutsche Seite blieb dennoch bei ihrer oben im Grundgesetz getroffenen Feststellung, indem sie darin weiterhin von „Groß-Berlin“ sprach und dass „Berlin vielmehr als ein Land angesehen [wird], das belastet ist mit den sich aus den […] Vorbehalten ergebenden Einschränkungen“.
- Im Übrigen finde ich, dass du deinen Widerspruch zu sehr am Beitrittsgebiet festmachen willst und demnach deinen Fokus auch m.E. unbegründet auf den Artikelabschnitt 5.3 Die fünf „neuen Länder“ beschränkst. Berlin als Ganzes gehörte jedoch, wie gesagt, nicht dazu. Auf den Sonderstatus Berlins wird außerdem an anderer Stelle in diesem Artikel mehrfach eingegangen. --Benatrevqre …?! 11:00, 28. Dez. 2012 (CET)
- Hi und super, ich bin jetzt im Bilde - aber was ist mit den Trilliardillionen anderen Wiki-Usern... :-) Nein, im Ernst: Die Einleitung endet derzeit mit "Seit 1990 wird die Bundesrepublik aus 16 Ländern gebildet." und Berlin ist weder bei den alten, noch bei den neuen dabei, und dieser Widerspruch wird auch nicht "in's Auge springend" aufgeklärt. Ich denke, man sollte direkt an den von mir zitierten Satz der Einleitung etwas hängen wie "Berlin zählt als eigenständiges Bundesland, ist aber (Stand Dezember 2012) weder den alten, noch den neuen Bundesländern eindeutig zuzuordnen, siehe xxx" wobei xxx ein interner Link auf einen sinnvollen Abschnitt sein sollte. Wer in die drei Artikel kommt, wie sie jetzt gemacht sind, ist bzgl. Berlin eher verwirrt als informiert (und die erforderlichen Informationen sind ja vorhanden, wie ich an Euren Äußerungen sehe). Ich habe am 22. echt zwischen den dreien hin und her geblättert, um rauszufinden, ob es nun ein "vollwertiges" Bundesland ist oder nicht, sowas sollte ja kein Dauerzustand bleiben. Und nochmal siehe mein Zitat vom 22.: Nach derzeitigem Stand des Artikels zu den neuen Bundesländern müßte Berlin ja eins von 6 neuen Bundesländern sein, da es am 3. Oktober 1990 zu einem Bundesland wurde. Wenn man diesen Satz so läßt, muß man auch direkt dahinter schreiben, warum man trotzdem von nur 5 neuen Bundesländern (ohne Berlin) spricht. --Zopp (Diskussion) 13:46, 27. Dez. 2012 (CET)
- So ist es. Nach westdeutscher Auffassung war Berlin seit eh und jeh ein Bundesland und brauchte demnach am 3.10.1990 nicht als eines der neuen Länder neugegründet werden. Nicht umsonst kam dies durch Art. 23 Satz 1 GG a.F. zum Ausdruck, selbst wenn sich diese Bestimmung aufgrund der alliierten Vorbehalte und Viermächterechte nicht durchsetzen ließ. Das hieß somit keineswegs, dass westdeutsche verfassungsrechtliche Bestimmungen (wie auch dieser Grundgesetzartikel) ungültig wären. Faktisch wurde der Westteil Berlins immerzu als Bundesland betrachtet. Die alliierten Besatzungsrechte in West-Berlin überlagerten das Bundesrecht „kraft Effektivität“, konnten es hingegen in „seiner innerstaatlich verpflichtenden Existenz“ nicht auslöschen und waren folglich kein „Superverfassungsrecht“. Die Bundesrepublik akzeptierte zwar die Siegerrechte ihrer drei Schutzmächte in politischer Hinsicht, weil sie unter den damaligen Umständen einziger Garant für den Fortbestand Deutschlands und die Sicherheit Berlins waren, aber eine eigene Rechtsgrundlage hatte man diesen nicht verschafft. Aus diesem Grund blieb für alle Organe der Bundesrepublik Deutschland die Feststellung des Grundgesetzes bedeutsam, dass Berlin grundsätzlich ein Land (der Bundesrepublik) ist, obgleich diese Rechtsauffassung von den Siegermächten nicht geteilt worden ist. Am 3.10.1990 und mit dem Wegfall alliierter Rechte und Pflichten erstreckte sich demnach die Geltung des Grundgesetzes von West-Berlin ausgehend über das gesamte Berlin, doch extra beitreten musste Ost-Berlin nicht – Berlin wurde nach 1945, nach 1949 und selbst nach 1961 verfassungsrechtlich als eine einheitliche Stadt betrachtet. So schreibt auch Art. 3 des Einigungsvertrages unmissverständlich vor, dass „mit dem Wirksamwerden des Beitritts […] das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland […] in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie in dem Teil des Landes Berlin, in dem es bisher nicht galt [Ost-Berlin], mit den sich aus Artikel 4 ergebenden Änderungen in Kraft [tritt …]“. --Benatrevqre …?! 15:18, 26. Dez. 2012 (CET)
Es ist eindeutig falsch, wenn in dem Artikel steht, daß Berlin erst seit 1990 zur Bundesrepublik Deutschland "beigetreten" ist. Wenn schon eine Uneinigkeit in der Rechtsauffassung besteht, ob da 1949 oder 1990 reingehört, und Ihr wirklich nicht 1949, was richtiger wäre, reinschreiben wollt, dann müßt Ihr das Jahr ganz freilassen. So ergreift Ihr Partei für eine Rechtsauffassung, die nicht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entspricht. Veit Pollarz, 01.05.2013 (nicht signierter Beitrag von 92.225.62.178 (Diskussion) 01:20, 1. Mai 2013 (CEST))
- Ich sehe das vermeintliche Problem nicht. Welcher gegenwärtige Satz im Artikel enthält denn eine Falschinformation? --Benatrevqre …?! 14:15, 5. Jun. 2013 (CEST)
Na, der mit den FÜNF NEUEN Bundesländern, denn West-Berlin gehörte NICHT zum Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und war mithin auch KEIN westdeutsches Bundesland gemäß des Grundgesetzes nach seiner Korrektur wg. des Groß-Berlin-Fehlers. (Als ich Anfang der 1970er an der Kölner Uni Staatsrechtsklausuren zu bestreiten hatte, war dies eine beliebte Prüfungsfrage, da besonders die Springer-Presse und andere rechtsgerichtete Kreise Falschinformationen lancierten, die aber staatsrechtlich unwahr waren). Als Gedankenstütze dürfte bspw. dienen: West-Berliner Männer brauchten nicht zur Bundeswehr, da sie ja nicht der bundesrepublikanischen Wehrpflicht unterlagen, West-Berliner hatten ihren eigenen Berliner Personalausweis und West-Berliner Abgeordnete hatten, obwohl sie an den Sitzungen teilnehmen durften, bei Gesetzesabstimmungen im Bundestag und im Bundesrat kein Stimmrecht. ==> SECHS neue Bundesländer muss es also heißen und gehört berichtigt. --56frosch (Diskussion) 18:00, 4. Aug. 2013 (CEST)
- Bitte keine persönlichen Betrachtungen auf Artikeldiskussionsseiten. Niemand spricht von sechs neuen Bundesländern; dieser Ausdruck ist natürlich Unsinn, wie du mühelos in jedem guten Lehrbuch, jeder einigermaßen sortierten Uni-Bibliothek oder noch bequemer in den Wikipedia-Einträgen zu Neue Bundesländer und Artikel 23 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (1949) hättest erfahren können: Es stimmt keineswegs, dass West-Berlin dem Geltungsbereich des Grundgesetzes, also der Bundesrepublik Deutschland, beitreten musste (vgl. Präambel GG a.F.). Denn dies tat nur die DDR (mitsamt Ost-Berlin). Das ehemalige Ost-Berlin ist mithin der Teil des Landes Berlin, in dem das Grundgesetz bis zum 2. Oktober 1990 nicht galt. Zum 3.10. wurde es dann in ganz Berlin in volle Geltung gesetzt. --Benatrevqre …?! 20:49, 5. Aug. 2013 (CEST)
Und wieso hat die BRD jetzt 16 Bundesländer, während sie vor 1990 aus nur 10 Bundesländern bestand? Und warum wird dauernd auf das GG in alter Fassung referiert? Berlin musste da ja extra in Bezug auf den staatsrechtswidrigen Einverleibungsversuch rausgenommen werden! Außerdem sind (Bundes)gebiet und Geltungsbereich zwei verschiedene Ebenen. Die Werke in Bibliotheken, und auch die in Universitätsbibliotheken, sowie die hier bei Wiki enthalten durchaus viel Quatsch. Was letztendlich auch wieder gut ist, da für Prüfungsaufgaben nicht einfach abgeschrieben werden kann. (nicht signierter Beitrag von 56frosch (Diskussion | Beiträge) 03:54, 22. Aug. 2013 (CEST))
- Das hängt mit dem Viermächte-Status über Berlin zusammen. Nur weil der Sachverhalt recht kompliziert war, heißt das keineswegs, die betreffenden Werke enthielten „Quatsch“ – zumindest so pauschal, wie du das hinstellst, ist das bestimmt nicht der Fall.
- Was du mit „staatsrechtswidrigem Einverleibungsversuch“ meinst, erschließt sich mir nicht, denn die Viermächterechte waren ja kein „Superverfassungsrecht“, sprich sie überlagerten zwar Bundesrecht kraft Effektivität, konnten es hingegen in seiner innerstaatlich verpflichtenden Existenz nicht aufheben. Meinst du daher vermutlich die Vereinnahmung Ost-Berlins als „Berlin, Hauptstadt der DDR“? --Benatrevqre …?! 12:50, 24. Aug. 2013 (CEST)
Die Einleitung
Um keinen Autorenkrieg zu beginnen, auf diesen Weg mein Vorschlag für die Einleitung, um darüber sachlich diskutieren. Die derzeitige Version ist unklar und enthält gemischte Inhalte. Es wird der wohlgemeinte, aber nicht durchführbare Versuch unternommen die Problematik des Begriffes (ob Teilstaat, föderativ, selbständig oder autonom usw.) im ersten Satz zu klären. Bergriffserklärungen, die hier auch enthalten sind, einschließlich Problemen bei der Begriffsverwendung, gehören m.E. wenn notwendig nur angedeutet, aber nicht erklärend, in eine Einleitung sondern in einen eigenen etymologischen Abschnitt.
- Derzeitige Version:
Ein Land (in der Gesetzes- bzw. juristischen Fachsprache selten, jedoch in der Standardsprache[1] oft Bundesland genannt) ist nach der föderalen Verfassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland einer ihrer teilsouveränen Gliedstaaten. Seit 1990 wird die Bundesrepublik aus 16 Ländern mit unterschiedlichen Amtsbezeichnungen gebildet.
- Mein Vorschlag des Einleitungssatzes: (kurz & knapp, ohne verrenkte Erklärungen)
Ein Land in Deutschland ist eine Bezeichnung eines Staates, der dem föderativen Bund deutscher Länder und dem Geltungsbereich des Grundgesetzes dieses Bundes 1949 oder später beitrat. Seit 1990 besteht dieser Bund, der heutigen Bundesrepublik Deutschland, aus 16 beigetreten Staaten.
(Erste Abschnittsüberschrift:) == Begriff ==
Das Land als Begriff der Gesetzes- bzw. juristischen Fachsprache kann im Sinne als Teilstaat des Bundes, auch abweichende Bezeichnungen tragen. In der Standardsprache[1] ist es beispielsweise auch ein Bundesland. Die amtliche Bezeichnung der einzelnen Staaten variiert ebenfalls.
Gruß --webcyss (Diskussion der Benutzerin) 11:29, 8. Jul. 2013 (CEST)
- Zwischenzeitlich überholt und m.E. erledigt. --Benatrevqre …?! 20:47, 5. Aug. 2013 (CEST)
Summe der Schulden?
Hi, bin gerade etwas verwirrt. Wenn ich mir die Zahlen für die Schulden der Bundesländer zwischen 2005 und 2012 angucke haben fast alle Bundesländer ihre Schulden erhöht, einige sogar verdoppelt. Trotzdem kommt unten dann raus, dass Deutschland 2005 1.491,983 Milliarden und in 2012 1.286,190 Milliarden Euro schulden hatte. Übersehe ich hier gerade etwas oder ist die Zahl unten für ganz Deutschland und der Bund hat in den 5 Jahren einfach Schulden von sich auf die Länder abgeladen? Danke schon mal für die Aufklärung dieser Zahlen. (nicht signierter Beitrag von 131.169.105.18 (Diskussion) 23:40, 10. Aug. 2013 (CEST))
- In der tabelle seheh ich die schuldenstände von 2007 und 2012. ich würde die unterschiedliche höhe auf die verschiedenen quellen der daten zurückführen, 2007 bund der steuerzahler und 2012 das statistische bundesamt. --Wetterwolke (Diskussion) 12:59, 11. Aug. 2013 (CEST)
- hi, ja stimmt, ist natürlich 2007. Trotzdem passt da was nicht, den die Zahl für Deutschland muss ja trotzdem irgendwas meinen. Und die Summe aus den Schulden der Bundesländer ist es nicht.131.169.105.18 10:37, 14. Aug. 2013 (CEST)
- Nein, Bundesschulden sind nicht die Summe der Länderschulden, sondern die als Bundesanleihen, Bundesobligationen und Bundesschatzanweisungen gehandelten Buchschulden des Bundes. Davon zu unterscheiden sind die Länderschulden (d. h. Buchschulden und Schuldverschreibungen der Länder), die Sondervermögensschulden des Bundes und sonstige Staatsschulden.
- Es gibt zwar den Länder- bzw. Bundesfinanzausgleich, doch dieser begründet nicht die Annahme, dass die Schulden der einzelnen Bundesländer zugleich die Schulden eines jeden Deutschen wären; die Länderschulden sind also nicht beliebig untereinander oder auf den Bund „abwälzbar“. --Benatrevqre …?! 13:03, 14. Aug. 2013 (CEST)
- hi, ja stimmt, ist natürlich 2007. Trotzdem passt da was nicht, den die Zahl für Deutschland muss ja trotzdem irgendwas meinen. Und die Summe aus den Schulden der Bundesländer ist es nicht.131.169.105.18 10:37, 14. Aug. 2013 (CEST)
Bundeslandfreie Gebiete (2)
Es gab n. m. M. ein (bundes)landfreies Gebiet, nämlich die Stadt und der Landkreis Lindau (Bodensee), anders als in einer alten Diskussion vermutet. MfG Harry8 11:02, 7. Feb. 2014 (CET)
- Nur der Vollständigkeit halber: Nein, bundesunmittelbare Gebiete gab und gibt es keine in der Bundesrepublik Deutschland; Lindau gehörte auch während der frz. Besatzungszeit stets zum Staatsgebiet Bayerns und war mithin ein bayerischer Kreis, selbst wenn dieser nicht immer von der bayr. Landesregierung regiert wurde, sondern vorübergehend eigenständig war. Benatrevqre …?! 11:08, 9. Mai 2014 (CEST)
- Siehe aber hier, Seite 12! MfG Harry8 11:41, 20. Feb. 2016 (CET)
- Auch hier, Seite 14! MfG Harry8 11:44, 20. Feb. 2016 (CET)
- Und auch hier, Seite 20! MfG Harry8 11:47, 20. Feb. 2016 (CET)
- Ich lese in drei verlinkten Zielen nichts, was meinen Ausführungen entgegensteht. Benatrevqre …?! 11:48, 20. Feb. 2016 (CET)
- Es gehörte offensichtlich nicht zu Bayern. MfG Harry8 11:51, 20. Feb. 2016 (CET)
- Das willst du aus den Quellen herausgelesen haben? Nein, das geben diese m.E. nicht her. Es handelt sich dabei um Primärquellen, die wissenschaftl. korrekt interpretiert werden müssen. Wir können und dürfen das nicht leisten! Benatrevqre
- Dass Lindau (Bodensee) damals nicht zu Bayern gehörte, ist laut dieser Quelle, Seite 22 offensichtlich. MfG Harry8 11:57, 20. Feb. 2016 (CET)
- Hinweis: Die Seitenangaben habe ich zur Präzisierung nachträglich eingefügt. MfG Harry8 12:21, 20. Feb. 2016 (CET)
- Nein, "offensichtlich" ist das nur, was diese Tabellen anbelangt. Welche Annahmen diesen Tabellen zugrunde liegen und was mit den Tabellenangaben ausgedrückt werden soll, geht aus ihnen aber nicht hervor. Mithin taugen diese Tabellen nicht als belastbare Belege, insbesondere um deine Vermutung wissenschaftl. zu untermauern. Hierzu bräuchte es reputable Sekundärliteratur, am besten Fachliteratur, die sich mit den damaligen bayer. Landesgrenzen befasst. Benatrevqre …?! 13:05, 20. Feb. 2016 (CET)
- Schon gelesen? MfG Harry8 13:47, 20. Feb. 2016 (CET)
- Siehe dazu auch diese Karte. MfG Harry8 13:50, 20. Feb. 2016 (CET)
- Ich lese keine WP-Artikel, um dort heraus mein Wissen schöpfen (für mich sind WP-Artikel nur die erste Anlaufstelle, um einen groben Überblick zu erhalten, aber damit verifiziere ich keine Detailfragen, denn die entsprechenden Antworten entnehme ich möglichst einschlägiger Literatur), da dort falsche Formulierungen stehen können. WP kann bekanntlich nicht WP belegen (Zirkelschluss!), weshalb hier wie gesagt Fachliteratur konsultiert werden muss, um wirklich haltbare Aussagen treffen zu können. Hast du BurghardRichters Kommentar dazu schon gelesen? Dieser ist m.E. recht erhellend und geht in die richtige Richtung, wie mit solchen statistischen Angaben und Tabellen umgegangen werden sollte. Auch von WP-Autoren selbstgebastelte Karten sind ganz sicherlich keine belastbaren Belege, zumal dort ebenso wenig auf den staatsrechtlichen Bereich eingegangen, geschweige eine Aussage darüber gemacht wird. Benatrevqre …?! 15:23, 20. Feb. 2016 (CET)
- Dass Lindau (Bodensee) damals nicht zu Bayern gehörte, ist laut dieser Quelle, Seite 22 offensichtlich. MfG Harry8 11:57, 20. Feb. 2016 (CET)
- Das willst du aus den Quellen herausgelesen haben? Nein, das geben diese m.E. nicht her. Es handelt sich dabei um Primärquellen, die wissenschaftl. korrekt interpretiert werden müssen. Wir können und dürfen das nicht leisten! Benatrevqre
- Es gehörte offensichtlich nicht zu Bayern. MfG Harry8 11:51, 20. Feb. 2016 (CET)
- Ich lese in drei verlinkten Zielen nichts, was meinen Ausführungen entgegensteht. Benatrevqre …?! 11:48, 20. Feb. 2016 (CET)
Das schreibt die Stadt Lindau (Bodensee) in ihrer Internetpräsentation zur Geschichte:
Französische Truppen besetzen am 30. April 1945 die Stadt, die den Zweiten Weltkrieg weitgehend unbeschadet überstanden hat. Zusammen mit dem Landkreis Lindau dient sie in den folgenden Jahren als Landbrücke zwischen den französischen Besatzungszonen in Südwestdeutschland und Westösterreich. Stadt und Landkreis Lindau werden damit vom übrigen Bayern, das amerikanisch besetzt ist, abgetrennt und bilden faktisch ein eigenes (Bundes-)Land. An seiner Spitze steht ein Kreispräsident, der zeitweise mehr Kompetenzen besitzt als die Ministerpräsidenten der Länder.
MfG Harry8 15:32, 20. Feb. 2016 (CET)
- Ja und? Auch dieser Internetseite ist keine staatsrechtliche Aussage entnehmbar, sondern lediglich eine verwaltungsrechtliche, die sich auf die Zuständigkeiten beschränkt. Mithin ist es also keine zuverlässige Informationsquelle für die These, dass die Stadt Lindau und der Landkreis Lindau während dieser Zeit nicht weiterhin zum Hoheitsgebiet des Freistaats Bayern gezählt hätten. Benatrevqre …?! 15:35, 20. Feb. 2016 (CET)
- Und so sieht es der Landkreis Lindau (Bodensee). MfG Harry8 15:42, 20. Feb. 2016 (CET)
- Warum schreibst du alles doppelt? Hier meine Antwort dazu. Benatrevqre …?! 15:52, 20. Feb. 2016 (CET)
- Und so sieht es der Landkreis Lindau (Bodensee). MfG Harry8 15:42, 20. Feb. 2016 (CET)
Lemma
Bundesland hat beim Wortschatz Leipzig HK 11, sollte das Lemma nicht besser auf Bundesland (Deutschland) verschoben werden?--Sinuhe20 (Diskussion) 12:15, 25. Okt. 2014 (CEST)
- siehe dort. --Gmünder (Diskussion) 13:47, 25. Okt. 2014 (CEST)
- Kurzversion: Das Grundgesetz kennt nur Länder, nicht Bundesländer. Deshalb wurde der Artikel vor sieben Jahren verschoben. -- Perrak (Disk) 17:26, 25. Okt. 2014 (CEST)
- Und seit wann ist das Grundgesetz ausschlaggebend für die Wahl von Lemmanamen? In der amerikanischen Verfassung steht wahrscheinlich auch nichts von einem Bundesstaat.--Sinuhe20 (Diskussion) 12:29, 26. Okt. 2014 (CET)
- Und warum soll ein staatsrechtlich korrekter Begriff, der so im Grundgesetz steht, geändert werden? MfG Harry8 14:10, 26. Okt. 2014 (CET)
- Übrigens: Land (als Verwaltungsbezirk in Deutschland) gehört beim Wortschatz Leipzig zur HK 6. MfG Harry8 14:13, 26. Okt. 2014 (CET)
- Und seit wann ist das Grundgesetz ausschlaggebend für die Wahl von Lemmanamen? In der amerikanischen Verfassung steht wahrscheinlich auch nichts von einem Bundesstaat.--Sinuhe20 (Diskussion) 12:29, 26. Okt. 2014 (CET)
Abgesehen davon, dass Länder keine Verwaltungsbezirke sind sondern Staaten. --Röhrender Elch (Diskussion) 23:25, 16. Jun. 2016 (CEST)
- Ja eben. MfG Harry8 23:29, 16. Jun. 2016 (CEST)
- Da Land auch als geographischer Begriff gezählt wird, kann man mit HK 6 nicht viel anfangen. Wenn man immer nach dem Grundgesetz geht, müssten wir auch Bundesrepublik Deutschland als Lemma haben.--Sinuhe20 (Diskussion) 15:58, 26. Okt. 2014 (CET)
- HK 11 im Vergleich dazu hilft dann aber auch nicht weiter. MfG Harry8 17:59, 26. Okt. 2014 (CET)
- Der Einwand des Threaderstellers ist völlig unbegründet. Lemma ist korrekt und bleibt. Benatrevqre …?! 21:13, 27. Dez. 2014 (CET)
- Ich bin immer noch der Meinung, dass sich der Lemmaname nach der Standardsprache richten sollte. Land wird höchstens als Abkürzung benutzt. Es hat wahrscheinlich auch noch nie jemand gefragt: Wieviel Länder hat Deutschland?, weil das total blödsinnig klingt.--Sinuhe20 (Diskussion) 22:26, 27. Dez. 2014 (CET)
- Nach der Standardsprache wird das Wort Land aber auch für Staaten benutzt. MfG Harry8 22:57, 27. Dez. 2014 (CET)
- Warum sollten wir einen inkorrekten Begriff zum Lemma erheben? In Komposita verwenden wir ja auch das korrekte Wort "Land". Es spricht niemand von "Bundeslandesregierungen" sondern von "Landesregierungen", von "Landeshauptstadt" und nicht "Bundeslandeshauptstadt", nicht von "Bundeslandesgrenzen" sondern von "Landesgrenzen" etc., etc.... Es wird mE, wenn man von einem konkreten Bundesland spricht, auch nicht von z.B. Bundesland Hessen sondern von Land Hessen gesprochen. Auch im Sprachgebrauch innerhalb eines Landes wird nicht mE davon gesprochen, dass etwas das Beste, Höchste o.ä. "im Bundesland" ist, sondern "im Land". Bei Chemischen Verbindungen und Elementen wird in diesem Projekt auch nicht dem Trivialsprachgebrauch gefolgt. Ich sehe keinen Grund für eine Verschiebung.--Gmünder (Diskussion) 14:11, 28. Dez. 2014 (CET)
- Nach der Standardsprache wird das Wort Land aber auch für Staaten benutzt. MfG Harry8 22:57, 27. Dez. 2014 (CET)
- Ich bin immer noch der Meinung, dass sich der Lemmaname nach der Standardsprache richten sollte. Land wird höchstens als Abkürzung benutzt. Es hat wahrscheinlich auch noch nie jemand gefragt: Wieviel Länder hat Deutschland?, weil das total blödsinnig klingt.--Sinuhe20 (Diskussion) 22:26, 27. Dez. 2014 (CET)
- Der Einwand des Threaderstellers ist völlig unbegründet. Lemma ist korrekt und bleibt. Benatrevqre …?! 21:13, 27. Dez. 2014 (CET)
- HK 11 im Vergleich dazu hilft dann aber auch nicht weiter. MfG Harry8 17:59, 26. Okt. 2014 (CET)
- Da Land auch als geographischer Begriff gezählt wird, kann man mit HK 6 nicht viel anfangen. Wenn man immer nach dem Grundgesetz geht, müssten wir auch Bundesrepublik Deutschland als Lemma haben.--Sinuhe20 (Diskussion) 15:58, 26. Okt. 2014 (CET)
- Diese ganze Diskussion beruht auf blanker TF. Man lese bitte einfach mal die Artikeleinleitung, dort wird der Sachverhalt doch hinreichend und verständlich ausgeführt. Benatrevqre …?! 15:45, 28. Dez. 2014 (CET)
- Sinuhe20's Ausführungen sind blanke TF In seinem zweiten Beitrag hier schreibt Sinuhe20 wahrscheinlich, in seinem dritten vermutlich, nicht "die(se) ganze Diskussion". Danke und +1' @Gmünder, @Harry8 und @Perrak. --Neun-x (Diskussion) 05:49, 20. Feb. 2016 (CET)
Die deutsche Wikipedia ist doch ein Kinderspielplatz! Geprägt von Kindern, Jugendlichen und Arbeitslosen, die zwar keine Ahnung vom deutschen Sprachgebrauch, aber viel Zeit haben, sich durch fleißige Bearbeitung zum vermeintlichen Fachmann hochzuarbeiten. Ein Lemma sollte den betreffenden Gegenstand gemäß dem jeweiligen Sprachgebrauch(!!!) wiederekennbar kennzeichnen, das ist bei "Land" nicht der Fall! "Land" bezeichnet im Deutschen vieles: einen Staat, den Gegensatz zu "Wasser(fläche)", den Gegensatz zu "Stadt", Grundeigentum. Die Ergänzung "(Deutschland)" dient ja nur zur Unterscheidung von anderen Bundesstaaten, sie ist nicht zur Wiederekennung des Begriffs gedacht. Es muss "Bundesland (Deutschland)" heißen. Ein Erwachsener (45) der vieles besser weiß, aber leider keine Zeit hat, Wikipedia zu korrigieren. --88.68.57.83 13:21, 12. Jun. 2016 (CEST)
- Hast du schon den Klammerzusatz gesehen? MfG Harry8 23:31, 16. Jun. 2016 (CEST)
- @IP: Tu mal nicht so, als wären außer Dir alle doof.
- @alle: In Wikipedia:Namenskonventionen#Artikeltitel_und_Klammerzusatz heißt es: "Der Artikeltitel richtet sich nach objektiven Gegebenheiten außerhalb der Wikipedia (allgemeine Gebräuchlichkeit, verbindliche amtliche Bezeichnungen, anerkannte Fachterminologie usw.)." Und die verbindliche amtliche Bezeichnung ist nun einmal Land. Also bleibt es dabei.
- @alle: Ich denke, dass man BUNDESland umgangssprachlich in erster Linie sagt, um die Zugehörigkeit des Landes zur BRD zu betonen und es von Ländern im Sinne von souveränen Staaten zu unterscheiden.
- @alle: Und wenn jemand als Stichwort Bundesland eingibt, dann wird er sofort hierhin weitergeleitet. --Röhrender Elch (Diskussion) 23:37, 16. Jun. 2016 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Röhrender Elch (Diskussion) 17:44, 17. Jun. 2016 (CEST)
der 3. Satz der Einleitung
lautet Die Länder bilden aufgrund ihrer Verfassungen einen Bundesstaat und nicht einen losen Staatenbund. aufgrund ?
Und: wer bildet wen ? Artikel 1 z.B. der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen lautet (1) Nordrhein-Westfalen ist ein Gliedstaat der Bundesrepublik Deutschland. Das Land gliedert sich in Gemeinden und Gemeindeverbände.
Das ist aber nur "die eine Seite der Medaille". Die andere Seite ist Artikel 20 (1) des Grundgesetzes: Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
Hat jemand eine bessere Formulierung ? --Neun-x (Diskussion) 05:32, 20. Feb. 2016 (CET)
- So einfach ist das nicht, je nachdem, welcher Sichtweise man folgt. In jedem Fall braucht es verfassungsrechtliche Literatur, um in dieser Frage Klarheit herzustellen; anhand der Verfassungstexte kannst man das nicht beurteilen. Benatrevqre …?! 11:07, 20. Feb. 2016 (CET)
- Hat das Grundgesetz nicht Vorrang vor den Landesverfassungen? MfG Harry8 11:38, 20. Feb. 2016 (CET)
- Bundesrecht bricht Landesrecht, sicherlich. Doch warum sollte das für diese Frage erheblich sein? Benatrevqre …?! 11:46, 20. Feb. 2016 (CET)
- Hat das Grundgesetz nicht Vorrang vor den Landesverfassungen? MfG Harry8 11:38, 20. Feb. 2016 (CET)
- Dieser dritte Satz erscheint mir tatsächlich nicht haltbar. Nicht primär die eigenen Verfassungen der dann teilsouveränen Gliedstaaten, sondern die gemeinsame Verfassung des durch dortigen Zusammenschluss gebildetetn Staatsgebilde entscheidet über dessen Ausgestaltung, in diesem Fall als Bundesstaat. Die Länder haben sich die gemeinsame Verfassung, das Grundgesetz, gegeben. Vielleicht sollte man den Satz ausklamern bis man ein besseres Substitut hat? Beste Grüße --Gmünder (Diskussion) 08:23, 18. Jun. 2016 (CEST)
- Die Verfassungen der Bundesländer sind rein faktisch in den meisten Punkten nicht viel mehr als Deklarationen bzw. Ausdruck der jeweiligen Staatsziele. Sofern sie mit der Bundesverfassung in Konflikt stehen, sind sie schlicht unwirksam (was jedoch jeweils erst durch Gerichte "erkannt" werden muss). Für den abstrakten Fall der Auflösung des Bundes und dessen Verfassung, träten sie aber natürlich an deren Stelle. Es gehört mehr zum Selbstverständnis der Bundesländer sich überhaupt eine Verfassung zu geben, als von dieser eine besonders grosse tatsächliche Wirksamkeit zu verlangen (die nicht bereits durch das Grundgesetz gegeben wäre). Nur ein (bewusst oder unbewusst) umbesetze Lücken der Bundesverfassung kann die Verfassung eines Bundeslandes so für sich regeln. Würde man die Verfassungen der Bundesländer allesamt abschaffen, so würden sich dadurch selbst formaljuristisch
vermutlichnur sehr wenige Dinge im Staate überhaupt ändern. Aber Beispiele wird man finden. Gruß! GS63 (Diskussion) 11:39, 18. Jun. 2016 (CEST)- Das habe ich auch gar nicht angezweifelt. Es gibt sogar diverse Bereiche, in denen die Landesverfassungen eine bedeutende Relevanz entfalten können (z.B. Hochschulen etc.). Die Länder könne ja z.B. auch in Bereichen wie der Bildungspolitik völkerrehtliche Eigenständigkeit haben. Allerdings stellt sich die Frage des Zusammenhanges, der im dritten Satz der Einleitung zu deisem Artikel aufgemacht wird. Beste Grüße --Gmünder (Diskussion) 11:47, 18. Jun. 2016 (CEST)
- Die "völkerrechtl. Eigenständigkeit" bemisst sich nach der Bundesverfassung. Ich sehe weiterhin keinen Grund für die Annahme, im Artikel sei etwas falsch dargestellt. Der fragliche Satz soll m.E. nur aussagen, dass die Bundesrepublik Deutschland ein Bundesstaat und eben kein Staatenbund ist. Mehr muss man diesem einleitenden Satz nicht entnehmen oder aus ihm herauslesen – insbesondere nicht, wem die Kompetenz-Kompetenz zugestanden wird –, da solche und weitere Details ohnehin im Hauptartikel ausgeführt sind. Benatrevqre …?! 15:35, 26. Jun. 2016 (CEST)
- Das habe ich auch gar nicht angezweifelt. Es gibt sogar diverse Bereiche, in denen die Landesverfassungen eine bedeutende Relevanz entfalten können (z.B. Hochschulen etc.). Die Länder könne ja z.B. auch in Bereichen wie der Bildungspolitik völkerrehtliche Eigenständigkeit haben. Allerdings stellt sich die Frage des Zusammenhanges, der im dritten Satz der Einleitung zu deisem Artikel aufgemacht wird. Beste Grüße --Gmünder (Diskussion) 11:47, 18. Jun. 2016 (CEST)
- Die Verfassungen der Bundesländer sind rein faktisch in den meisten Punkten nicht viel mehr als Deklarationen bzw. Ausdruck der jeweiligen Staatsziele. Sofern sie mit der Bundesverfassung in Konflikt stehen, sind sie schlicht unwirksam (was jedoch jeweils erst durch Gerichte "erkannt" werden muss). Für den abstrakten Fall der Auflösung des Bundes und dessen Verfassung, träten sie aber natürlich an deren Stelle. Es gehört mehr zum Selbstverständnis der Bundesländer sich überhaupt eine Verfassung zu geben, als von dieser eine besonders grosse tatsächliche Wirksamkeit zu verlangen (die nicht bereits durch das Grundgesetz gegeben wäre). Nur ein (bewusst oder unbewusst) umbesetze Lücken der Bundesverfassung kann die Verfassung eines Bundeslandes so für sich regeln. Würde man die Verfassungen der Bundesländer allesamt abschaffen, so würden sich dadurch selbst formaljuristisch
Summe der Schulden der Länder
Die Angaben zur Summe beruhen nicht auf belastbarem Datenmaterial, die angegebene Quelle ist mittlerweile überholt (die PDF existiert dort nicht mehr). Ohne Quelle und vor allem Begründung, inwiefern diese zusätzliche Summenangabe Bestandteil entsprechender Listen in der Literatur wäre, ist sie wertlos; außerdem ist es fraglich, ob man überhaupt einfach die Suchulden der Länder aufsummieren und diese überhaupt aufgelistet werden sollte, schließlich kann daraus – ohne dass die wissenschaftliche Relevanz nachgewiesen worden ist – keine weiterführende Aussage getroffen werden. Hier wird, wie mir scheint, einfach nur irgendwas addiert, ohne dass das Ergebnis wirklich von Bedeutung ist. Für das Löschen der Wappen sehe ich keinen vernünftigen Grund.
Nachtrag: Man kann außerdem nicht einfach wild die Länderschulden mit den Bundesschulden zusammenlegen wie es einem persönlich (theoriefindend) gefällt, auch damit würde ein Zusammenhang geknüpft werden, der zunächst einmal nachzuweisen ist. Benatrevqre …?! 07:11, 19. Mai 2017 (CEST)
- Also mich würde schon interessieren, wie stark das "deutsche Gesellschaftsmitglied" im statistischen Mittel verschuldet ist und ob der Bundesanteil dabei den kleineren oder den größeren Teil ausmacht, auch wenn es dieses "mittlere statistische deutsche Gesellschaftsmitglied" tatsächlich gar nicht gibt. Auch die Summe der Länderschulden kann man hier dagegenstellen, wie dürfen mit diesen Zahlen dann nur kein Schindluder treiben und damit unzulässige Aussagen behaupten oder suggerieren. Leider konnte ich nicht genau erkennen, auf welche Artikelpassagen sich die Kritik hier beziehen soll. Gruß! ~
- Auf die letzten Artikelergänzungen durch den User "W like wiki" ab 5. Mai 2017. Eine Relevanz ist nicht dargelegt, und auch im Übrigen wirken die Angaben so, als sollen damit unbelegte Zusammenhänge aufgestellt werden. Benatrevqre …?! 11:22, 20. Mai 2017 (CEST)
Regierungschef Meck-Pomm
Vielleicht kann mal jemand in der Tabelle das Feld in Spalte "Regierungschef", Zeile "Mecklenburg-Vorpommern" aktualisieren?
- Done. --Gmünder (Diskussion) 09:09, 29. Aug. 2017 (CEST)
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Bug: Flaggen der Bundesländer werden verschoben dargestellt
Die Flaggen sind nach links unten verschoben. Die Flagge vom Saarland ist beispielsweise schon in Frankreich. Ist bei aktuellem Firefox und aktuellem Chrome (auf Android) aufgetreten. Dr Verschub ist in beiden Browsern unterschiedlich. Wäre nett wenn das jemand beheben könnte.
Marvin Baral (nicht signierter Beitrag von 80.187.111.159 (Diskussion) 18:15, 6. Sep. 2017 (CEST))
- Meinst du die Eingangskarte rechts oben? Deine Beobachtung kann ich nicht bestätigen, bei mir zeigt es die Flaggen richtig positioniert an. Benatrevqre …?! 12:12, 9. Dez. 2017 (CET)
Sind dies die Hauptbezirke der Stadtstaaten? --92.218.168.76 17:15, 27. Jun. 2018 (CEST)
- Das sind jeweils Hauptbezirke von Stadtstaaten, ja. So, wie eine Hauptstadt für ein Land. Gruß! GS63 (Diskussion) 18:17, 27. Jun. 2018 (CEST)
Sprachen in den Ländern hier: Schleswig-Holstein
Es wird für SH die Sprache der Roma mit aufgeführt. Das ist m.E. hier nicht richtig. Ich komme aus SH und diese Sprache ist mir gänzlich unbekannt. Entweder wird diese Sprache überall eingetragen wo mindestens ??? Roma leben und das gleiche würde dann auch für Türkisch Kurdisch Syrisch Englisch Chinesisch Spanisch etc. gelten oder entfernt, oder ? (nicht signierter Beitrag von 217.110.186.132 (Diskussion) 12:59, 16. Mär. 2018 (CET))
- In Schleswig-Holstein ist das Romani eine durch die Verfassung anerkannte Sprache, wie die anderen Sprachen auch. Das ist in den anderen Ländern Deutschlands nicht so, obwohl es auch dort Roma gibt. Türkisch steht nicht in der Verfassung, weil die türkischsprachige Minderheit nicht seit Jahrhunderten im Land lebt. -- Perrak (Disk) 18:23, 14. Mai 2018 (CEST)
- In der Verfassung steht: Die nationale dänische Minderheit, die Minderheit der deutschen Sinti und Roma und die friesische Volksgruppe haben Anspruch auf Schutz und Förderung. Von einer Sprache "Romani" ist keine Rede. Auch das Landesverwaltungsgesetz erwähnt diese Sprache nicht, während Niederdeutsch im ganzen Land und Dänisch sowie Friesisch in Teilen des Landes begrenzt als Amtssprache zugelassen sind (§ 82b Abs. 1). Romanes hat keinen offiziellen Status.--FfD (Diskussion) 12:37, 21. Jul. 2018 (CEST)
Saargebiet bei Struktur der Weimarer Republik?
Hallo,
der Anmerkung nach ist das Saargebiet bei der Weimarer Republik als Land gezählt. Ist das sinnvoll? Das Saargebiet kam erst 1935 wieder ans Reich, da war die Weimarer Republik bereits durch die Hitlerdiktatur abgelöst worden und die Länder waren "gleichgeschaltet". -- Perrak (Disk) 00:41, 14. Sep. 2018 (CEST)
- Die Frage wird sicher darauf abzielen, ob das Saargebiet seiner historischen Natur nach Land bzw. Provinz oder nur Teil einer solchen ist. Auch wenn das Gebiet besetzt gewesen ist, so hat man doch seinen Anspruch darauf nicht aufgegeben und so eine Besetzung hat schon deshalb keinen Einfluss darauf, als was man es ansieht. Wie sollte man es richtiger ausdrücken, auch in Hinsicht auf den Zusammenhang im Text? Gruß! GS63 (Diskussion) 08:29, 14. Sep. 2018 (CEST)
- Die Weimarer Republik hat auch den Anspruch auf die Ostgebiete nicht aufgegeben, trotzdem würde niemand auf die Idee kommen, Posen und Torun zur WR zu rechnen. Das Saargebiet war nicht nur besetzt, wie zeitweise das Ruhrgebiet, es war völkerrechtlich ein eigenständiges Gebiet. Es als Land der Weimarer Republik zu zählen ist eigentlich abwegig. -- Perrak (Disk) 13:05, 14. Sep. 2018 (CEST)
- Das Saargebiet war mit Sicherheit kein Land in der Weimarer Republik. --Torwartfehler (Diskussion) 14:37, 18. Sep. 2018 (CEST)
- Die Weimarer Republik hat auch den Anspruch auf die Ostgebiete nicht aufgegeben, trotzdem würde niemand auf die Idee kommen, Posen und Torun zur WR zu rechnen. Das Saargebiet war nicht nur besetzt, wie zeitweise das Ruhrgebiet, es war völkerrechtlich ein eigenständiges Gebiet. Es als Land der Weimarer Republik zu zählen ist eigentlich abwegig. -- Perrak (Disk) 13:05, 14. Sep. 2018 (CEST)
Inhalt Infokästen
Ich habe nach einer Übersicht über die Einwohnerzahlen der Bundesländer gesucht und deshalb Bundesland (Deutschland) aufgerufen. Da steht nun jede Menge, aber keine Zusammenfassung der Infokästen zu den einzelnen Bundesländern, in denen die jeweils drin stehen. Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht... --77.10.188.78 10:24, 8. Mär. 2020 (CET)
- Was vermisst Du? In Land (Deutschland)#Rahmendaten der Länder sind Flächen, Einwohnerzahlen usw. alle aufgeführt. Man muss halt eventuell ein wenig scrollen. -- Perrak (Disk) 10:45, 8. Mär. 2020 (CET)
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Lübeck, aber keine mecklenburgischen und oldenburgischen Gebiete
In der Karte mit den Doppelnamen steht bei Schleswig-Holstein zwar Lübeck, aber die mecklenburgischen und oldenburgischen Gebiete sind nicht eingezeichnet. --Torwartfehler (Diskussion) 15:48, 11. Sep. 2018 (CEST)
Stichtag
Es wäre schön, für die Angaben zur Weimarer Republik einen Stichtag anzugeben. So bestand das Land Waldeck ab 1921 nur in verkleinerter Form, ab 1929 dann nicht mehr. --Torwartfehler (Diskussion) 14:39, 18. Sep. 2018 (CEST)
Bayern, Baden-Württemberg
Häufig sind die Bundesländer auf wikipedia an sich alphabetisch geordnet, oft kommt dabei aber Baden-Württemberg nach Bayern -> gibt es dafür einen vernünftigen Grund? (nicht signierter Beitrag von 129.206.127.82 (Diskussion) 12:00, 1. Okt. 2019 (CEST))
- Vermutlich hat dann nur jemand nicht aufgepasst. Außer, BW kommt nach Schleswig-Holstein und vor dem Saarland, dann könnte chronologisch geordnet worden sein, BW gibt es ja erst seit 1952. -- Perrak (Disk) 12:55, 1. Okt. 2019 (CEST)
Ländergrenzen - Änderungen von 1992 und 2010
Im Kapitel Chronologie wird eine Änderungen der Ländergrenzen von 1992 und 2010 erwähnt. Aber eine Beschreibung (was? wer? warum? wie?) fehlt noch. Gab es auch Änderungen der Aussengrenzen (nach Kriegsende)? Da gibt es m.W. sogar heute noch Unklarheiten? Gruss, --Markus (Diskussion) 08:15, 17. Feb. 2019 (CET)
Zur Frage der Änderung der Außengrenzen nach Kriegsende siehe Artikel Besatzungszone. Wo die weiteren Gebietsänderungen, die mal im Deutschland-Artikel aufgeführt waren, abgeblieben sind, weiß ich nicht. Aufgeführt waren u.a. Seegrenzänderungen. --Iiigel (Diskussion) 21:41, 11. Okt. 2019 (CEST)
1993
1993 fehlte als Jahresangabe. In diesem Jahr wurde das Amt Neuhaus von Mecklenburg-Vorpommern nach Niedersachsen umgegliedert. MfG Harry8 10:15, 17. Feb. 2019 (CET)
Land Brandenburg
Übertrag von einer Benutzerdiskussionsseite
Hallo GS63,
Du hast den Artikel anscheinend nicht gelesen: Brandenburg ist der Artikel zum Land, nicht nur der so überschriebene Absatz des Artikels. Es wäre sehr freundlich, wenn Du Deinen Revert zurücknehmen würdest. -- Perrak (Disk) 16:22, 13. Okt. 2019 (CEST)
- Hallo Perrak, "Land Brandenburg" bezeichnet das Bundesland bzw. den Staat, während der Artikel "Brandenburg" grundsätzlich alle Entitäten dieser Gegend beschreibt. Das meiste darin hat mit der Staatsentität Brandenburgs gar nichts zu tun. In diesem Bewusstsein hatte ich diese Weiterleitung einst angelegt. Die Begriffsklärungsseite, die es früher mal gab wurde übrigens deshalb obsolet, da es zuvor einmal noch ein anderes "Land Brandenburg", das in der frühen DDR, gab. Dieses ist heute selbstverständlicher Bestandteil der Geschichte Brandenburgs (also der Gegend (sie heißt auch "Mark")) und ist dort entsprechend beschrieben. Mach doch auch mal die Gegenprobe: Niemand, der "Land Brandenburg" eintippt, wird je nach "Brandenburg" i. A. suchen, da er es sonst genau so eintippen würde. Sollte es aber doch jemals jemand tun, so ist er mit dem Link auf die staatliche Ebene ja dennoch im richtigen Artikel. Denn weshalb könnte selbst in diesem konstruierten Ausnahmefall, jemand bei Eintippen von "Land Brandenburg" eher Sport, die Einleitung, Wirtschaft oder Geschichte erwarten wollen, als den Abschnitt für das Bundesland? Viele Grüße! GS63 (Diskussion) 22:42, 14. Okt. 2019 (CEST)
- Wenn jemand "Land Brandenburg" eintippt, dann vermute ich, dass er nach dem Land Brandenburg sucht. Ob er die Geografie, die Geschichte oder die Verwaltungsstruktuer sucht, kann ich nicht wissen, das wird in jedem Fall unterschiedlich sein. Daher ist es nicht sinnvoll, ihn woanders hinzuleiten als auf den Artikel. Der Abschnitt ist eben nicht der für das Bundesland, sondern der für die staatliche Struktur des Bundeslandes. Das Bundesland behandelt der gesamte Artikel. -- Perrak (Disk) 18:34, 15. Okt. 2019 (CEST)
- Mit der Frage nach dem Suchen bist Du aber sehr am Spekulieren, aber man landet ja sogar auch im Artikel. Du musst schon eine Annahme begründen können, weshalb jemand "Land" davor schreiben sollte, wenn der sehr viel näherliegende Begriff "Brandenburg" es doch ebenso täte. Aber das betrifft nur den nach "Land Brandenburg" Suchenden und weshalb der etwas anderes suchen wollen würde oder sogar mit noch größerer Wahrscheinlichkeit, als die Staatsentität dieses Namens, muss ebenfalls begründet werden. Begründet, nicht spekuliert! Eine Vermutung, er würde evtl. nach Wirtschaft oder Sport suchen, indem er Land schreibt, ist jedenfalls widersinnig. Die letzte Bemerkung dann, verstehe ich nicht. "Bundesland" ist identisch mit dieser Staatsstruktur, nichts an einem "Bundesland" ist etwas anderes als Staat! Um hier nicht zu verwirren vermeide ich jetzt einen bestimmten Begriff (Sprache ist relativ und es gibt nicht so viele Worte wie Bedeutungen), aber der Artikel "Brandenburg" beschreibt diese Gegend mit allem was dazugehört und wovon vieles auch nichts staatliches an sich hat und zu dem außerdem auch ein wenig Staat gehört, nämlich das "Land Brandenburg", der offizielle Name des "Bundeslandes Brandenburg". Übrigens: wenn der Artikel schon z. B. im Jahre 1819 existiert hätte, so würde er genauso die Gesamtheit Brandenburgs beschrieben haben, nur unter "Land Brandenburg" hätte man dort damals eben noch nichts gefunden und heute, 200 Jahre später findet man zu dieser Struktur eben etwas und in 200 Jahren wird man sicher noch Anderes unter heute noch nicht bestehenden Begriffen finden. Einen weiteren Hinweis gibt zudem auch bereits das Lemma, denn wenn der Artikel insgesamt das Land Brandenburg und nicht mehr als dieses beschreiben würde, dann wäre dafür auch das entsprechende Lemma zu wählen. Gruß! GS63 (Diskussion) 00:40, 16. Okt. 2019 (CEST)
- Das sehe ich genau andersherum: Du müsstest begründen, warum Du den Leser nicht auf den Artikel, sondern auf einen bestimmten Abschnitt im Artikel leiten willst. Ich spekuliere gerade nicht, was der Leser sucht, sondern gehe davon aus, dass unterschiedliche Leser unterschiedliches suchen.
- Das Lemma lautet "Brandenburg", weil das Land so heißt. Es heißt nicht "Land Brandenburg", diese Bezeichnung wählt man normalerweise nur, wenn man das heutige Land von einem der Vorgängerstaaten abgrenzen will.
- Natürlich zielt die WL auch in der jetzigen Form in den Artikel. Aber einen Teil der Leser führst Du damit in die irre, nur damit ein anderer Teil nicht scrollen muss. Das halte ich für nicht sinnvoll. -- Perrak (Disk) 17:07, 16. Okt. 2019 (CEST)
- Mit der Frage nach dem Suchen bist Du aber sehr am Spekulieren, aber man landet ja sogar auch im Artikel. Du musst schon eine Annahme begründen können, weshalb jemand "Land" davor schreiben sollte, wenn der sehr viel näherliegende Begriff "Brandenburg" es doch ebenso täte. Aber das betrifft nur den nach "Land Brandenburg" Suchenden und weshalb der etwas anderes suchen wollen würde oder sogar mit noch größerer Wahrscheinlichkeit, als die Staatsentität dieses Namens, muss ebenfalls begründet werden. Begründet, nicht spekuliert! Eine Vermutung, er würde evtl. nach Wirtschaft oder Sport suchen, indem er Land schreibt, ist jedenfalls widersinnig. Die letzte Bemerkung dann, verstehe ich nicht. "Bundesland" ist identisch mit dieser Staatsstruktur, nichts an einem "Bundesland" ist etwas anderes als Staat! Um hier nicht zu verwirren vermeide ich jetzt einen bestimmten Begriff (Sprache ist relativ und es gibt nicht so viele Worte wie Bedeutungen), aber der Artikel "Brandenburg" beschreibt diese Gegend mit allem was dazugehört und wovon vieles auch nichts staatliches an sich hat und zu dem außerdem auch ein wenig Staat gehört, nämlich das "Land Brandenburg", der offizielle Name des "Bundeslandes Brandenburg". Übrigens: wenn der Artikel schon z. B. im Jahre 1819 existiert hätte, so würde er genauso die Gesamtheit Brandenburgs beschrieben haben, nur unter "Land Brandenburg" hätte man dort damals eben noch nichts gefunden und heute, 200 Jahre später findet man zu dieser Struktur eben etwas und in 200 Jahren wird man sicher noch Anderes unter heute noch nicht bestehenden Begriffen finden. Einen weiteren Hinweis gibt zudem auch bereits das Lemma, denn wenn der Artikel insgesamt das Land Brandenburg und nicht mehr als dieses beschreiben würde, dann wäre dafür auch das entsprechende Lemma zu wählen. Gruß! GS63 (Diskussion) 00:40, 16. Okt. 2019 (CEST)
- Brandenburg ist Brandenburg ist Brandenburg, Land Brandenburg ist Land Brandenburg ist Land Brandenburg, eine Rose ist, eine Rose ist, eine Rose ist. Staat ist Staat und Landschaft ist Landschaft. Das eine als das andere auszugeben ist unzulässig. Kein noch so kleiner Teil der Leser kann jemals in die Irre geführt werden, denn er wird im Zweifel sogar darüber aufgeklärt, was "Land Brandenburg" bedeutet. Genau so soll das sein, das ist der Zweck von Enzyklopädien. Was soll denn aber die Behauptung "Das Lemma lautet Brandenburg, weil das Land so heißt." bedeuten? Wer sagt so etwas und mit welcher Intension? Krude Vorstellungen von Begriffen mag es ja geben und niemand soll sich dafür in einer frühen Phase des sich damit Befassens genieren, aber diese sind doch in einer Enzyklopädie nicht auch noch zu konstituieren, sondern im Gegenteil, nach ihren Wesenskernen aufzuklären. Gruß! GS63 (Diskussion) 23:39, 16. Okt. 2019 (CEST)
- Nein, das stimmt nicht. "Brandenburg (...) ist ein Land im Nordosten der Bundesrepublik Deutschland" ist der erste Satz im Artikel Brandenburg. Der Artikel behandelt nicht in erster Linie eine Landschaft, sondern das Land der Bundesrepublik Deutschland. Du hast den Artikel anscheinend immer noch nicht gelesen, oder was soll das "Brandenburg ist Brandenburg ist Brandenburg" sonst? "Brandenburg" und "Land Brandenburg" sind in Hinsicht auf den WP-Artikel synonym. Deine WL schickt den Leser hingegen auf den Unterabschnitt, wo es um die Verfassung geht, die allerdings in einem ganz anderen Artikel beschrieben wird. -- Perrak (Disk) 13:06, 17. Okt. 2019 (CEST)
- Brandenburg ist Brandenburg ist Brandenburg, Land Brandenburg ist Land Brandenburg ist Land Brandenburg, eine Rose ist, eine Rose ist, eine Rose ist. Staat ist Staat und Landschaft ist Landschaft. Das eine als das andere auszugeben ist unzulässig. Kein noch so kleiner Teil der Leser kann jemals in die Irre geführt werden, denn er wird im Zweifel sogar darüber aufgeklärt, was "Land Brandenburg" bedeutet. Genau so soll das sein, das ist der Zweck von Enzyklopädien. Was soll denn aber die Behauptung "Das Lemma lautet Brandenburg, weil das Land so heißt." bedeuten? Wer sagt so etwas und mit welcher Intension? Krude Vorstellungen von Begriffen mag es ja geben und niemand soll sich dafür in einer frühen Phase des sich damit Befassens genieren, aber diese sind doch in einer Enzyklopädie nicht auch noch zu konstituieren, sondern im Gegenteil, nach ihren Wesenskernen aufzuklären. Gruß! GS63 (Diskussion) 23:39, 16. Okt. 2019 (CEST)
- Sagen wir so, der Satz: "Brandenburg .. ist ein Bundeslandland im Nordosten ..." wäre die unzulässige Einengung, die nicht mit dem Lemma und dem Artikel im Allgemeinen kompatibel ist, was Dir doch aber eigentlich vorschwebt. Die Bundesländer, so auch Brandenburg, nennen sich aber oft eben "Land". Und auch die Verfassungen sprechen von Land, da sie ja nicht auf die Konstitution der Nation (also aktuell Bundesrepublik) bezugzunehmen haben, sondern nur relativ unter dieser stehen. Oben sprach ich davon, einen bestimmten Begriff nicht verwenden zu wollen, nämlich "Land", da dieser in der nunmal relativen Sprache eine Vielzahl von Bedeutungen hat. So gesehen ist Land sogar richtig, auch wenn der Begriff Provinz hier sicher der korrekte wäre, während Region nur ungefähr träfe und nicht die nötige Schärfe besäße. Einige in Wikipedia haben aber leider vorbehalte dagegen, da sie denken, „Provinz“ wäre nicht mehr als die Bezeichnung für die Gliedstaaten im früheren Kaiserreich gewesen. Lass uns festhalten, mit dieser Bedeutung von "Land" muß "Gegend", "Landschaft", "Provinz" gemeint sein, nicht jedoch "Bundesland" oder allgemein ein Staat. Dass der Begriff "Land" aber nun gefallen ist, möchte ich gerne zu bedenken geben, Land und Staat ist nicht dasselbe, das gilt auf nationaler Ebene, wie auf Ebene von Provinz. Das ist doch des Pudels Kern! Wenn Du aber tatsächlich der Meinung bist, der Artikel sollte das (Bundes-)Land bezeichnen, wieso wird dieser dann nicht nach "Land Brandenburg" verschoben? Natürlich, der Artikel wäre etwas umzubauen, aber das wäre schon möglich und ein legitimes Ansinnen. Natürlich wäre damit dann aber das Lemma "Brandenburg" frei und man müsste sich überlegen, was damit werden soll. Vielleicht wäre eine Begriffsklärungsseite dann das naheliegendste dafür. Gruß! GS63 (Diskussion) 22:35, 17. Okt. 2019 (CEST)
- Mir ist nicht ganz klar, was Du aussagen willst. Das, was gemeinhin "Bundesland" genannt wird, heißt im Grundgesetz "Land", nicht Provinz oder sonst etwas. Der Artikel zu Hessen liegt auch nicht unter Land Hessen, letzteres ist logischerweise eine WL auf den ersteres Lemma. Ich vermisse immer noch einen Grund, warum Du der Meinung bist, dass das bei Brandenburg anders sein sollte. Der Abschnitt, auf den Du die WL geändert hast, beschreibt nicht das land, sondern behandelt die Verfassung des Landes sehr kurz, da es für diese einen anderen Artikel gibt. Warum sollte irgendein Leser, der etwas über das Land wissen will, unbedingt zu diesem Abschnitt geleitet werden? -- Perrak (Disk) 01:58, 18. Okt. 2019 (CEST)
- Sagen wir so, der Satz: "Brandenburg .. ist ein Bundeslandland im Nordosten ..." wäre die unzulässige Einengung, die nicht mit dem Lemma und dem Artikel im Allgemeinen kompatibel ist, was Dir doch aber eigentlich vorschwebt. Die Bundesländer, so auch Brandenburg, nennen sich aber oft eben "Land". Und auch die Verfassungen sprechen von Land, da sie ja nicht auf die Konstitution der Nation (also aktuell Bundesrepublik) bezugzunehmen haben, sondern nur relativ unter dieser stehen. Oben sprach ich davon, einen bestimmten Begriff nicht verwenden zu wollen, nämlich "Land", da dieser in der nunmal relativen Sprache eine Vielzahl von Bedeutungen hat. So gesehen ist Land sogar richtig, auch wenn der Begriff Provinz hier sicher der korrekte wäre, während Region nur ungefähr träfe und nicht die nötige Schärfe besäße. Einige in Wikipedia haben aber leider vorbehalte dagegen, da sie denken, „Provinz“ wäre nicht mehr als die Bezeichnung für die Gliedstaaten im früheren Kaiserreich gewesen. Lass uns festhalten, mit dieser Bedeutung von "Land" muß "Gegend", "Landschaft", "Provinz" gemeint sein, nicht jedoch "Bundesland" oder allgemein ein Staat. Dass der Begriff "Land" aber nun gefallen ist, möchte ich gerne zu bedenken geben, Land und Staat ist nicht dasselbe, das gilt auf nationaler Ebene, wie auf Ebene von Provinz. Das ist doch des Pudels Kern! Wenn Du aber tatsächlich der Meinung bist, der Artikel sollte das (Bundes-)Land bezeichnen, wieso wird dieser dann nicht nach "Land Brandenburg" verschoben? Natürlich, der Artikel wäre etwas umzubauen, aber das wäre schon möglich und ein legitimes Ansinnen. Natürlich wäre damit dann aber das Lemma "Brandenburg" frei und man müsste sich überlegen, was damit werden soll. Vielleicht wäre eine Begriffsklärungsseite dann das naheliegendste dafür. Gruß! GS63 (Diskussion) 22:35, 17. Okt. 2019 (CEST)
- Das GG und die Länderverfassungen sprechen von Land, ja das schrieb ich. Seinem Wesen nach IST so ein Land ein Bundesland. Der Name des Bundeslandes Brandenburg ist "Land Brandenburg". Insofern besteht hier gar kein Dissens zwischen uns. Es ist aber klar, dass der Artikel das zu beschreiben hat, wie das Lemma lautet. Bitte nicht mit parallelem Fehlverständnis zu anderen Artikeln argumentieren. Wir können uns sicher darauf einigen, dass es dort Analog gilt, was hier aber nicht unser Thema sein kann. Das Land Brandenburg wird derzeit unter "Brandenburg" beschrieben und dessen Verfassung, wie Du sagst, ist natürlich zu diesem dazugehörig. Natürlich sind die einzelnen Punkte in den Artikeln nur selten vollständig und hier sicher auch nicht. Wenn der Artikel insgesamt nicht konsistent ist, dann ist das ein Defizit, an dem zu arbeiten sein bleibt. Normativ für einen Artikel ist aber stets sein Lemma und für Unterpunkte natürlich deren Überschriften, anderenfalls wird schlicht das Thema verfehlt. "Bandenburg" ist nicht als "Land Brandenburg" auszugeben und "Land Brandenburg" nicht als "Brandenburg". Natürlich wird das im Sprachgebrach nicht immer sauber unterschieden, mit enzyklopädischem Anspruch haben wir hier aber nicht die Berechtigung zu solchen Ungenauigkeiten. In keinem Falle können wir damit aber argumentieren. Vielmehr muss man davon sprechen, dass uns sowas evtl. gelegentlich unterläuft. Gruß! GS63 (Diskussion) 08:22, 18. Okt. 2019 (CEST)
- Du irrst, das Land heißt gerade nicht "Land Brandenburg", es heißt "Brandenburg". Und der Artikel hat keine besonderen Defizite, die von Dir umgebogene WL ist nur falsch.
- Wenn Du Dich davon nicht überzeugen lassne wilst, können wir natürlich auch auf Diskussion:Land (Deutschland) um eine dritte Meinung bitten oder mehrere. Ich vermerke das dort mal. -- Perrak (Disk) 13:29, 18. Okt. 2019 (CEST)
- Das GG und die Länderverfassungen sprechen von Land, ja das schrieb ich. Seinem Wesen nach IST so ein Land ein Bundesland. Der Name des Bundeslandes Brandenburg ist "Land Brandenburg". Insofern besteht hier gar kein Dissens zwischen uns. Es ist aber klar, dass der Artikel das zu beschreiben hat, wie das Lemma lautet. Bitte nicht mit parallelem Fehlverständnis zu anderen Artikeln argumentieren. Wir können uns sicher darauf einigen, dass es dort Analog gilt, was hier aber nicht unser Thema sein kann. Das Land Brandenburg wird derzeit unter "Brandenburg" beschrieben und dessen Verfassung, wie Du sagst, ist natürlich zu diesem dazugehörig. Natürlich sind die einzelnen Punkte in den Artikeln nur selten vollständig und hier sicher auch nicht. Wenn der Artikel insgesamt nicht konsistent ist, dann ist das ein Defizit, an dem zu arbeiten sein bleibt. Normativ für einen Artikel ist aber stets sein Lemma und für Unterpunkte natürlich deren Überschriften, anderenfalls wird schlicht das Thema verfehlt. "Bandenburg" ist nicht als "Land Brandenburg" auszugeben und "Land Brandenburg" nicht als "Brandenburg". Natürlich wird das im Sprachgebrach nicht immer sauber unterschieden, mit enzyklopädischem Anspruch haben wir hier aber nicht die Berechtigung zu solchen Ungenauigkeiten. In keinem Falle können wir damit aber argumentieren. Vielmehr muss man davon sprechen, dass uns sowas evtl. gelegentlich unterläuft. Gruß! GS63 (Diskussion) 08:22, 18. Okt. 2019 (CEST)
- Hallo miteinander, die dort rechtsseitige Infobox ist doch ausdrücklich mit Land Brandenburg betitelt. Mithin nimmt diese Infobox auf den Brandenburg benannten Artikel Bezug, referiert also das Land Brandenburg, worüber die dortige Einleitung schreibt. Im Übrigen verweist die URL www.brandenburg.de auf das Land Brandenburg, dort heißt es im Impressum: Das Land Brandenburg ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Analog verweist das Lemma Freistaat Bayern ebenso auf das Land Bayern. Gruß --Benatrevqre …?! 15:32, 18. Okt. 2019 (CEST)
- +1 --Gmünder (Diskussion) 15:48, 18. Okt. 2019 (CEST)
Hinweis: Die Österreicher haben auch ihre Probleme mit den Länderlemmata. So heißt es dort Land Salzburg, aber Tirol (Bundesland). MfG Harry8 17:27, 18. Okt. 2019 (CEST)
- Nein, nicht ganz, da bringst du was durcheinander bzw. berücksichtigst nicht, dass die Region Tirol – historisch begründet – auch Südtirol einschließt, das österreichische Bundesland aber natürlich nicht. Siehe dazu insbesondere die Europaregion Tirol–Südtirol–Trentino. -- Benatrevqre …?! 15:31, 19. Okt. 2019 (CEST)
- Hallo Benatrevqre, ganz entsprechend wäre das Lemma "Brandenburg" besser auch nicht für das "Land Brandenburg" zu verwenden (Altmark, Berlin, Neumark)! Gruß! GS63 (Diskussion) 16:09, 19. Okt. 2019 (CEST)
Das Land Brandenburg kann unter dem Lemma "Land Brandenburg" abgehandelt werden. Wenn das Lemma "Brandenburg" gewählt wird, so ist dort Brandenburg abzuhandeln. "Land Brandenburg" und "Brandenburg" ist nicht identisch, wie die unterschiedlichen Begriffe ja unmittelbar aussagen! Worte im Munde und auf der Seite herumdrehen ist hier ganz unnötig, der Satz gilt, wie er hier steht. Gruß! GS63 (Diskussion) 15:55, 19. Okt. 2019 (CEST)
Übertrag Ende von Benutzerdiskussionsseite
Danke zunächst für den Übertrag, ich habe mir mal erlaubt, ihn als solchen zu kennzeichnen.
Inhaltlich brauchst Du nicht zu schreien, dadurch wird eine falsche Aussage auch nicht richtiger. Das Land heißt Brandenburg, zumindest WP-technisch sind "Land Brandenburg" und "Brandenburg" tatsächlich identisch. Klar, man könnte das Land unter dem ersten, alles andere, was mit Brandenburg zu tun hat, unter dem zweiten Lemma abhandeln. Aber zur Zeit ist das nicht so, es ist auch nicht üblich (siehe andere Artikel zu deutschen Ländern). -- Perrak (Disk) 16:33, 19. Okt. 2019 (CEST)
- Hallo Perrak, ich verstehe Fettschreibung nicht als "Schreien". Das ist die Substanz, um die es hier allein geht. Jeder soll seine Vorstellungen zu einem Begriff daran messen und sich nicht in den vielen Zeilen Text darüber verlieren.
- Begriffe dürfen niemals "technisch entschärft" werden, das Eine, als etwas Anderes auszugeben ist nirgends zulässig, auch nicht in Wikipedia. Sowas ist im arglosen Fall Irrtum, im vorsätzlichen Falle aber Täuschung! Bitte bleib kritisch und lass Dir durch dahervernünftelte Formeln, nicht ein X für ein U vormachen, auch wenn Wikipedia versuchen würde X und U für identisch auszugeben. Hinterfrag die Formel, wenn sie die Welt offensichtlich auf den Kopf zu stellen sucht.
- Gruß! GS63 (Diskussion) 16:54, 19. Okt. 2019 (CEST)
- Fettschreibung als Schreien zu interpretieren ist üblich. Wenn man es nur zur Betonung verwendet, sollte man das dazuschreiben.
- Hier wird nichts "technisch entschärft". Der Artikel behandelt das Land, und damit auch dessen Territorium, Geschichte usw. sowie Vorläuferstaaten gleichen Namens. Das ist weder ein Irrtum noch eine Täuschung, sondern eine der möglichen redaktionellen Einteilungen.
- Darum geht es aber gar nicht. Es geht darum, ob die von Dir vorgenommene Änderung der Weiterleitung Land Brandenburg auf einen Unterabschnitt des Artikels sinnvoll ist, der sich nicht mit dem Land, sondern hauptsächlich mit dessen Verfassung beschäftigt, statt die WL wie üblich auf den Artikel als solchen zeigen zu lassen. Bisher hast Du kein Argument gebracht, warum das sinnvoll sein sollte, außer der unzutreffenden Behauptung, der Artikel behandle nicht das Land, der Unterabschnitt aber schon. -- Perrak (Disk) 17:27, 19. Okt. 2019 (CEST)
- Wie kommst Du darauf, dass eine "Regel" in Wikipedia das so vorschreibt? Ist das vielleicht nur eine Faustregel, die natürlich niemals orthodox zu vertreten wäre? Halte Dir immer den Fettext vor Augen, fange nicht an, etwas im Detail erklären zu wollen, hierüber sind wir hinaus. Dass ein Begriff IMMER das beschreibt, was er aussagt wird nicht argumentiert, gilt a priori, das ist ein Axiom. Gruß! GS63 (Diskussion) 17:37, 19. Okt. 2019 (CEST)
- Welche Regel meinst Du? Wenn es Dir um den Fettdruck geht, das ist keine WP-Regel, das ist im Internet seit etwa zwanzig Jahren so üblich, da war an WP noch gar nichtzu denken.
- Das, was Du fett geschrieben hast, hat mit dieser Diskussion nichts zu tun. Es geht darum, dass die von Dir geänderte WL nicht sinnvoll ist, nicht um den Inhalt des Artikels Brandenburg. Wenn Du an dem etwas auszusetzen hättest, sollte das auf der dazugehörenden Diskussionsseite diskutiert werden, nicht hier. Und Axiome gibt es in der Mathematik, dadurch, dass Du Worte zu Axiomen erklärst, werden sie keine. Begriffe beschreiben sogar recht häfig etwas anderes, als sie aussagen, siehe Euphemismus. -- Perrak (Disk) 17:54, 19. Okt. 2019 (CEST)
- Wie kommst Du darauf, dass eine "Regel" in Wikipedia das so vorschreibt? Ist das vielleicht nur eine Faustregel, die natürlich niemals orthodox zu vertreten wäre? Halte Dir immer den Fettext vor Augen, fange nicht an, etwas im Detail erklären zu wollen, hierüber sind wir hinaus. Dass ein Begriff IMMER das beschreibt, was er aussagt wird nicht argumentiert, gilt a priori, das ist ein Axiom. Gruß! GS63 (Diskussion) 17:37, 19. Okt. 2019 (CEST)
Alle Grenzen sind künstlich. Entsprechend ist die Entität "Brandenburg" auch künstlich. Historisch gab es nun einige territoriale Änderungen, letztlich ist aber dennoch fraglich weshalb heute eine Divergenz zwischen dem deutschen "Land Brandenburg" und einem nicht weiter definierten (aber der Kurzform des LAndes Brandenburg entsprechenden Bezeichung) "Brandenburg" vorliegen soll. Wer definiert diese Divergenz und weshalb ist diese gewichtiger als die Definition des Landes? Es gibt mE keine stichahaltige Argumentation, die heute Brandeburg und Land Brandenburg nicht als weitgehend kongruent anehmen lässt. Schöne Grüße --Gmünder (Diskussion) 18:33, 19. Okt. 2019 (CEST)
- Das Gmünder ist im Verlauf in seinen verschiedenen Ebenen begründet. Es muss nur eine einzige Vorstellung eines Unterschiedes formulierbar sein und Du bist wiederlegt. Beweisen, dass Du damit Recht hast, wirst Du aber nie können. Es sind nunmal zwei unterschiedliche Begriffe, mehrmals gezeigt. Gruß! GS63 (Diskussion) 18:49, 19. Okt. 2019 (CEST)
- Ich habe die Diskussion gelesen. Und letztlich wird darin nicht klar, worin heute ein Unterscheid zwischen Brandenburg und Land Brandenburg liegen soll. Es wird auf Historisches rekurriert in der Argumentation, aber dass ein Unterschied entsteht wie bei Schwaben oder Baden ist nicht ersichtlich. --Gmünder (Diskussion) 19:29, 19. Okt. 2019 (CEST)
- .. Staat und Gegend sind nicht dasselbe, es besteht ein Qualitativer Unterschied. Gruß! GS63 (Diskussion) 22:35, 17. Okt. 2019 (CEST)
- Das ist aber immer noch nicht Thema dieser Diskussion. Es geht um die Weiterleitung Land Brandenburg, die zur Zeit auf den Abschnitt des Artikels zielt, der sich mit der Verfassung befasst, nicht mit dem Land als solchem. Und die Verfassung ist ebenfalls "nicht dasselbe" wie das Land. -- Perrak (Disk) 21:44, 19. Okt. 2019 (CEST)
- An sich könnte man den irreführenden Anker dort einfach entfernen, dann zielte die WL plötzlich richtig ;-) -- Perrak (Disk) 21:45, 19. Okt. 2019 (CEST)
- Deine These, GS63, ist unbestreitbar, denn in der Tat ist ein Staat was anderes wie eine Gegend. Allerdings behandelt das Lemma Brandenburg – ausweislich der Artikel-Infobox (worauf ich bereits hingewiesen habe)! – nicht die Gegend »Brandenburg«, sondern eben das Bundesland Land Brandenburg. Diese Annahme ist evident, sonst stünde an der betreffenden Stelle in diesem Artikel nicht eine mit dem Landesnamen betitelte Infobox. Das, worauf du rekurrierst, müsste m.E. eher unter einem Lemma wie Brandenburg (Region) oder Brandenburg (historische Landschaft) zu finden sein bzw. sollte es, weil sonst eine Ausnahme bei der Benennung der deutschen Bundesländer auftritt, die nicht sein muss. Findest du im Übrigen nicht auch, dass die Region Brandenburg im Artikel Geschichte Brandenburgs#Geschichte Brandenburgs thematisiert und inhaltlich ausgeführt wird? Gruß --Benatrevqre …?! 23:08, 19. Okt. 2019 (CEST)
- .. Staat und Gegend sind nicht dasselbe, es besteht ein Qualitativer Unterschied. Gruß! GS63 (Diskussion) 22:35, 17. Okt. 2019 (CEST)
Fusionsinitiativen Niedersachsen und Bremen
Es gibt ja schon die Überlegung Berlin und Brandenburg zu vereinigen. Gibt es denn auch Überlegungen das Land Bremen aufzulösen und in Niedersachsen einzugliedern? Immerhin ist Bremen wie Berlin Enklave eines anderen großen Flächenlandes, jedoch für dieses Land ein wichtiges Oberzentrum mit länderübergreifendem Ballungsraum.--Bahnfreund-94 -Diskutier mit mir 16:19, 7. Jun. 2020 (CEST)
- In Neugliederung des Bundesgebietes werden mehrere Vorschläge genannt, die meisten gleidern Bremen Neidersachsen an oder vereinen beide mit weiteren Gebieten. So konkret wie mit Berlin und Brandenburg war das allerdings nie. Im Gegensatz zu Berlin, das bis 1945 wie Brandenburg ein Teil Preußens war, ist Bremen seit Jahrhunderten unabhängig, von der kurzen Zeit der Zugehörigkeit zu Frankreich abgesehen, und innerhalb des Reichs bzw. der BRD auch immer ein eigenes Land gewesen. -- Perrak (Disk) 16:48, 7. Jun. 2020 (CEST)
Kulturhoheit der Länder
In dem Text fehlt etwas Entscheidendes: Die 16 Länder sind im Bereich der Kultur (Kulturhoheit der Länder) allesamt souveräne eigene Staaten - drastisch formuliert: die Bundesrepublik Deutschland existiert in diesem/für diesen Bereich überhaupt nicht. --Iiigel (Diskussion) 21:57, 11. Okt. 2019 (CEST)
- Nicht ganz korrekt ausgedrückt, aber ein schwerer Geburtsfehler der BRD, ja! Gruß! GS63 (Diskussion) 22:01, 11. Okt. 2019 (CEST)
- Das ist so nicht ganz richtig. Dass die Gliedstaaten eines Bundesstaates in manchen Gebieten unabhängig vom Gesamtstaat sind, liegt in der Natur der Sache. Die Schweizer Kantone und die US-Staaten haben da deutlich weitergehende Rechte als unsere Bundesländer.
- Andererseits spricht natürlich nichts dagegen, die Kulturhoheit umseitig zu erwähnen. Für angemeldete Benutzer ist der Artikel frei, also tu Dir keinen Zwang an. -- Perrak (Disk) 10:57, 12. Okt. 2019 (CEST)
- Halt, halt, aber nicht einfach so, völlig unmotiviert. Im Rahmen der Benennung der Kompetenzen, würde es aber sicher dazugehören. Gruß! GS63 (Diskussion) 18:12, 12. Okt. 2019 (CEST)
Bei einer Einarbeitung in die Kompetenzen wäre allerdings äußerste Vorsicht gebtoten: In Deutschland sind als Kompetenzen nach den Art. 70 ff. GG die im Innenverhältnis zwischen Bund und Ländern zu regelnden Gesetzgebungszuständigkeiten (Ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes vs. Konkurrierende Gesetzgebungskompetenz) definiert. Im Bereich der Kulturhoheit der Länder (Art. 30 GG) hingegen handelt es sich jedoch um etwas anderes: es besteht in diesem Bereich kein Innenverhältnis zwischen Bund und Ländern - es ist der Kernbereich einer souveränen Eigenstaatlichkeit jedes der einzelnen 16 Länder. Gruß --Iiigel (Diskussion) 13:59, 13. Okt. 2019 (CEST)
- Schlimm, ja, ich weiß! Den Einwand halte ich aber für gut und berechtigt. Gruß! GS63 (Diskussion) 14:31, 13. Okt. 2019 (CEST)
- Bitte solche Behauptungen erstmal vernünftig durch wissenschaftliche Literatur belegen, danke! Die deutschen Bundesländer sind jedenfalls auch im Bereich der Kulturhoheit der Länder keine souveräne Einzelstaaten, wie dies von Benutzer Iiigel suggeriert wird. Siehe dazu besonders auch die Anm. 2 in den Einzelnachweisen! --Benatrevqre …?! 15:13, 14. Okt. 2019 (CEST)
- Das steht ja schon oben. Es spricht auch ohne wissenschaftliche Literatur nichts dagegen, die Kulturhoheit in den Artikel zu schreiben. -- Perrak (Disk) 17:27, 14. Okt. 2019 (CEST)
- Die Kulturhoheit der Länder hat aber nichts mit der Frage nach Souveränität zu tun, wie fälschlich behauptet worden ist. --Benatrevqre …?! 11:56, 16. Okt. 2019 (CEST)
- Das steht ja schon oben. Es spricht auch ohne wissenschaftliche Literatur nichts dagegen, die Kulturhoheit in den Artikel zu schreiben. -- Perrak (Disk) 17:27, 14. Okt. 2019 (CEST)
- Bitte solche Behauptungen erstmal vernünftig durch wissenschaftliche Literatur belegen, danke! Die deutschen Bundesländer sind jedenfalls auch im Bereich der Kulturhoheit der Länder keine souveräne Einzelstaaten, wie dies von Benutzer Iiigel suggeriert wird. Siehe dazu besonders auch die Anm. 2 in den Einzelnachweisen! --Benatrevqre …?! 15:13, 14. Okt. 2019 (CEST)
- Ich finde, er drückt sich sehr korrekt aus. Einen wirklich passenden und geschliffenen Abschnitt können wir dann für den Artikel ja erarbeiten. Gruß! GS63 (Diskussion) 00:27, 15. Okt. 2019 (CEST)
- Nö, „Kernbereich einer souveränen Eigenstaatlichkeit“ halte ich für falsch, ist zumindest unbelegt. --Benatrevqre …?! 11:56, 16. Okt. 2019 (CEST)
- Ich finde, er drückt sich sehr korrekt aus. Einen wirklich passenden und geschliffenen Abschnitt können wir dann für den Artikel ja erarbeiten. Gruß! GS63 (Diskussion) 00:27, 15. Okt. 2019 (CEST)
Lassen wir in der Diskussion mal die Anm. 2 im Artikel weg, denn die dort zitierte BVerfGE befasst sich ja explizit mit dem (normalen) Verhältnis des Bundes zu seinen Ländern. Ich zitiere zunächst mal aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die zunächst auch nicht passend erscheinen mag, denn Gegenstand der Verhandlung waren Besoldungsvereinheitlichungen im öffentlichen Dienst (BVerfGE 34, 9), die mir aber zum Einstieg notwendig erscheint: Art. 79 Abs. 3 GG verbietet eine Änderung des Grundgesetzes, durch welche "die Gliederung des Bundes in Länder" berührt wird. Die "Länder" sind hier, wie es dem Begriff und der Qualität des Bundesstaates entspricht, gegen eine Verfassungsänderung gesichert, durch die sie die Qualität von Staaten oder ein Essentiale der Staatlichkeit einbüßen. Ob die Länder der Bundesrepublik "Staaten" sind oder von Körperschaften "am Rande der Staatlichkeit" zu "höchstpotenzierten Gebietskörperschaften" in einem dezentralisierten Einheitsstaat herabsinken, läßt sich nicht formal danach bestimmen, daß sie eine eigene Verfassung besitzen und daß sie über irgendein Stück vom Gesamtstaat unabgeleiteter Hoheitsmacht verfügen, also irgendeinen Rest von Gesetzgebungszuständigkeit, Verwaltungszuständigkeit und justizieller Zuständigkeit ihr eigen nennen. In solcher Sicht könnten die Länder in ihrer Qualität als Staaten durch Grundgesetzänderungen nach und nach ausgehöhlt werden, so daß am Ende nur noch eine leere Hülse von Eigenstaatlichkeit übrig bliebe. Die Länder im Bundesstaat sind nur dann Staaten, wenn ihnen ein Kern eigener Aufgaben als "Hausgut" unentziehbar verbleibt. Was immer im einzelnen dazu gehören mag, jedenfalls muß dem Land die freie Bestimmung über seine Organisation einschließlich der in der Landesverfassung enthaltenen organisatorischen Grundentscheidungen sowie die Garantie der verfassungskräftigen Zuweisung eines angemessenen Anteils am Gesamtsteueraufkommen im Bundesstaat verbleiben. In Leitsatz 1 heißt es dazu: Was immer im einzelnen zum unentziehbaren "Hausgut" der Länder im Bundesstaat gehören mag, jedenfalls muß dem Land die freie Bestimmung über seine Organisation einschließlich der in der Landesverfassung enthaltenen organisatorischen Grundsatzentscheidungen sowie die Garantie der verfassungskräftigen Zuweisung eines angemessenen Anteils am Gesamtsteueraufkommen im Bundesstaat verbleiben. In BVerfGE 39, 276 zur Studienplatzvergabe ist dann die Rede vom einem kulturpolitischen Hausgut. Bereits in der zu beachtenden Entscheidung BVerfGE 6,309 aus dem Jahre 1957 bezüglich der Gültigkeit des Reichskonkordates hatte das BVerG einen geschichtlichen Abriss eingebaut: Nach dem Zusammenbruch der Reichsgewalt im Jahre 1945 vollzog sich der staatliche Aufbau Deutschlands mit Hilfe der Länder. Sie waren es, in denen sich das staatliche Leben neu konstituierte, zu einer Zeit, in der der deutsche Gesamtstaat noch nicht wieder handlungsfähig war. Dieser Sachlage entsprach es, daß die Länder während dieser Zeit früheres Reichsrecht abändern konnten. Daher hat auch das GG Abänderungen früheren Reichsrechts durch die Länder in dieser Zeit ausdrücklich anerkannt (Art. 125 Nr. 2 GG). Vielfach wichen die Länder, bei deren staatlichem Aufbau die Schulfrage ein besonderes Gewicht hatte und Gegenstand lebhafter Auseinandersetzungen war, von den Schulbestimmungen des RKonk. ab. ... Nach der schulrechtlichen Gesamtsituation mußte der Grundgesetzgeber davon ausgehen, daß das neu geschaffene Schulrecht eines erheblichen Teiles des Geltungsbereiches des GG den Schulbestimmungen des RKonk. widersprach. Darauf, wie diese Vorgänge vom Standpunkt des Völkerrechts aus zu beurteilen sind, kann es hier nicht ankommen. Jedenfalls fand der ParlR diesen, durch die Dynamik der Verhältnisse geschaffenen faktischen Zustand vor, dem auch rechtliche Relevanz zukommt. ... Der deutschen Staatsgewalt in Bund und Ländern wurde vielmehr in einem grundlegenden Neuaufbau an Stelle der 1945 gänzlich zusammengebrochenen und völlig beseitigten staatlichen Organisation eine neue Ordnung und Form gegeben (vgl. BVerfGE 3, 58). Daß sich dieser Neuaufbau unter zeitlicher Priorität der Entwicklung der Staatlichkeit der Länder vor der Bildung der deutschen Gesamtstaatsorganisation vollzog, stellte den Grundgesetzgeber in zweifacher Hinsicht vor vollendete Tatsachen. Einerseits hatte sich das Recht in den Ländern weithin selbständig entwickelt, und zwar — wie auch der vorliegende Fall zeigt — in einem Maße, daß diese besondere Rechtsentwicklung vom GG nicht ignoriert werden konnte. Das kommt besonders in Art. 125 Nr. 2 GG zum Ausdruck. Andererseits konnten die Kompetenzen der Länder schon wegen des ihnen damals eigenen politischen Gewichts nicht beliebig beschnitten werden. ... Mit den Grundentscheidungen dieses Verfassungswerks, zu denen auch die Zuweisung der Hoheit auf dem Schulgebiet an die Länder gehört, ist die Annahme unvereinbar, daß die Länder dem Bund gegenüber verpflichtet seien, die Schulbestimmungen des RKonk. einzuhalten. Im Leitsatz 4 heißt es: Die Länder können im Bereich ihrer ausschließlichen Zuständigkeit im Schulrecht ihre konkordären Beziehungen selbständig gestalten. Im Ergebnis bedeutet das doch: 1. die neue BRD hat bei Gründung nicht versucht, die Kulturbereich (hier fallbezogen der Schulbereich als Teil) an sich zu ziehen, 2. die Länder sind Staaten, 3. es muss im Kern als Hausgut ein Bereich eigener Aufgaben verbleiben, 4. ein solches Hausgut ist der kulturelle Bereich. Dass es nicht zu Überschneidungen des Kulturbereiches mit Bundesaufgaben, in denen die Länder dann doch Bundestreue praktizieren müssen, kommt, soll von mir nicht behauptet werden. Gruß --Iiigel (Diskussion) 03:36, 16. Okt. 2019 (CEST)
- Zur gegenständlich beschränken Hoheitsmacht der Länder siehe u.a. BVerfGE 1, 14, 34; 34, 9, 19 f.; 36, 342, 360 f.; 60, 175, 207. Dass den Ländern ein Kern eigener Kompetenzen bleiben muss, ist ebenso unbestritten. Anders sieht es allerdings in der Frage der Staatlichkeit aus (kritisch bspw. Horst Dreier in Dreier GG, Bd. II, Art. 28, Rn. 53 oder Wolfgang März, Bundesrecht bricht Landesrecht, D&H 1989, S. 176 f. oder Manfred Baldus, Verfassungsrecht, in: Baldus/Knauff Studienbuch Landesrecht, Nomos 2019, S. 29 etc). Die politische Gemeinschaft in einem Land unterliegt auch in den Bereichen gegenständlich begrenzter Hoheitsmacht den durch das GG grundsätzlich gesetzen Grenzen; es fehlt ihnen entsprechend einer souveränen Kompetenz-Kompetenz. Man muss also gewahr sein, dass auch die Kulturhoheit nur im Rahmen des GG in den Ländern Verwirklichung finden kann. Beste Grüße --Gmünder (Diskussion) 08:58, 16. Okt. 2019 (CEST)
- Die Bundesländer sind durchaus als Staaten anzusehen – werden mithin als solche qualifiziert, wenn davon die Rede ist, dass „ein Bundesstaat eine staatsrechtliche Verbindung von Staaten zu einem Gesamtstaat unter Aufrechterhaltung der Staatsqualität der Mitglieder (Gliedstaaten) ist“ (von Münch/Mager, Staatsrecht I, Staatsorganisationsrecht, 7. Aufl., S. 370, Rn. 677) –, sie sind allerdings keine souveränen Einzelstaaten. Der Einwand von Iiigel ist mir mithin zu weit hergeholt bzw. theoriefindend, solange nicht mit rechtswissenschaftlicher Fachliteratur – anstelle mit einer eigenen Interpretation einer BVerfG-Entscheidung – gearbeitet wird, die sich ausdrücklich mit der Kulturhoheit der Länder befasst und sich entsprechend darüber qualifiziert äußert. Solange sehe ich auch überhaupt keine Grundlage, eine fundierte Anmerkung im Artikel unberücksichtigt zu lassen. Gruß --Benatrevqre …?! 11:56, 16. Okt. 2019 (CEST)
Hierzu, liebe Mitdiskutanten, möchte ich 1. doch in Erfahrung bringen, welcher Definition des Begriffes „Souveränität“ die Ausführungen folgen, 2. wann mit welchem Akt die vor Gründung der BRD bei den Ländern vorhandene Souveränität auf dem Gebiete der Kulturhoheit (vgl. BVerfGE 6,309 ff.) auf die Bundesrepublik übertragen worden sein sollte. Sie ist doch vielmehr über die Art. 30, 70 I GG bestätigt worden. Das Bundesverfassungsgericht - weiteres Indiz - gibt den Ländern sogar das Recht ohne Zustimmung der Bundesregierung nach Art. 32 III GG Konkordatsstaatsverträge abzuschließen; weitere Verfahren vor dem BVerfG zur Frage, ob Staatsverträge der Länder in Sachen Kultur mit anderen Staaten der Zustimmung der Bundesregierung bedürfen, waren nicht anhängig. 3. Das Argument der mangelnden Kompetenzkompetenz dürfte ins Leere laufen, weil wohl sowohl der Bund als auch die Länder nicht die Kompetenz besitzen, die Zuständigkeitsverteilung zu verändern (Ewigkeitsgebot gem. Art. 79 III GG bzgl. Art 20 I GG; Ausführungen des Bundesverfassungsgericht mit Gesetzeskraft zum Kernbereich („Hausgut“) der Länder). Gruß --Iiigel (Diskussion) 22:18, 16. Okt. 2019 (CEST)
- Nochmals, ohne Konsultierung einschlägiger Fachliteratur – also Sekundärliteratur! – bleiben solche Überlegungen, wie du sie in 1.) und 2.) anstellst, leider nunmal prinzipiell (weil unvereinbar mit WP:BLG und WP:KTF) nicht verwertbar für die Erstellung sowie Fortentwicklung eines enzyklopädischen Artikels. Bitte verinnerliche dies. Im Übrigen ist im Falle der Kulturhoheit der Länder resp. der Zuständigkeitsverteilung in dieser Angelegenheit weder die Ewigkeitsklausel noch die Bundesstaatsdefinition des Grundgesetzes einschlägig oder maßgeblich; beide Vorschriften treffen darüber keine Aussagen. Gruß --Benatrevqre …?! 08:14, 17. Okt. 2019 (CEST)
- Zum ursprünglichen Anliegen von Iiigel wird man sicherlich nicht "einschlägige Fachliteratur" vorbringen müssen, um einen vernünftigen enzyklopädischen Satz oder Absatz zu verfassen. Sicherlich wird diese nicht schaden, soweit sie aber als nötig bezeichnet wird, stellt sich schon die Frage, ob das was nur damit ausdrückbar sein soll überhaupt Gegenstand einer Enzyklopädie sein sollte. Ich will nicht ausschließen, dass man hier auch mit wissenschaftlicher Arbeit sachgerechte Beträge liefern können wird, aber eine Enzyklopädie zu erstellen bedeutet nicht, selbst Wissenschaft zu betreiben, kastrierte dann allerdings, indem sie sich ja "nur" auf andere beziehen darf. Bitte also die Anforderungen hier grundsätzlich auf enzyklopädisches Niveau beschränkt halten! Gruß! GS63 (Diskussion) 08:30, 17. Okt. 2019 (CEST)
- Um die Kulturhoheit der Länder richtig einzuordnen und qualitativ beschreiben zu können, braucht es selbstredend Sekundärliteratur. Sonst schweift man ja wieder ab in Gefilde, die gar nicht von Belang sind, wie etwa Äußerungen über eine „Souveränität“ der Länder in der Frage der Kulturhoheit, die aber tatsächlich nicht vorhanden ist oder wenigstens bestritten werden kann. Schließlich ist mitunter in der Literatur auch von einer Kulturhoheit des Bundes (!) die Rede, die zu jener, also zu der obigen Annahme einer „souveränen Eigenstaatlichkeit … der einzelnen 16 Länder“ in eklatantem Widerspruch steht. D. h., wenn zur „Kulturhoheit der Länder“ geschrieben werden soll, müssen ebenso die Kompetenzen des Bundes auf diesem Gebiet angemessen berücksichtigt werden, sonst lädt der Artikel zu möglicherweise irrigen Schlussfolgerungen ein. Es langt daher ein kurzer Abriss über ebenjene Kulturhoheit, aber dann bitte keine inhaltlich weitergehenden Aussagen dazu treffen!
- Und um meine Kritik zu unterstreichen und vielleicht noch besser nachvollziehen zu können, lässt sich dem Ganzen sogar noch eine Schippe draufsetzen: Der anerkannte Staats- und Verfassungsrechtler Rupert Scholz, immerhin von Bayern berufener Experte, und Hans Meyer bei der Gemeinsamen Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages und des Ausschusses für Innere Angelegenheiten des Bundesrates zur Föderalismusreform in seiner 20. Sitzung am 2. Juni 2006: „Die Kulturhoheit der Länder als solche gibt es nicht. Es hat sie bisher nicht gegeben und es gibt sie auch jetzt nicht“. -- Benatrevqre …?! 08:54, 17. Okt. 2019 (CEST)
- Dem Einwurf ist hinzuzufügen und Benatrevqres Position unterstreichend, dass dem Bund durch die Föderalismusreform 2006 eher noch kulturelle Zuständigkeiten entzogen wurden, dennoch verbleiben dem Bund weiter erhebliche Zuständigkeitsbereiche (siehe dazu bspw. Blanke/Bunse in Baldus/Knauff, Studienbuch Landesrecht 2019, S. 417 f. (Rn. 12)). --Gmünder (Diskussion) 07:46, 18. Okt. 2019 (CEST)
- Letztlich ist unstrittig, dass "Kulturhoheit der Länder" zunächst mal bloß ein Schlagwort ist für "nô, kulturelle Sachen werden halt unter den Gegenständen der Gesetzgebung des Bundes derzeit noch nicht erwähnt". Daß sekundär dann Verfassungsrechtler, gut begründbar, aber, was trotzdem nicht vergessen werden sollte, jedenfalls über den offensichtlichen Inhalt des Wortlautes des Grundgesetzes hinausgehend, sagen, aus der Förderalismusgarantie des Art. 79 III folge auch eine Garantie eines nennenswerten Beschäftigungsfeldes für die Landespolitik, in denen das Land also nicht wie sonst nicht nur verwaltet und Vorgaben des Bundes vielleicht noch ein bißchen ausgestaltet, und daß in diesem Sinn gesagt werden kann "immerhin haben die Länder die Kulturpolitik" (wenn das denn, auch in diesem weitgehenden Sinne verstanden, überhaupt so ist), ist auch wichtig, aber erstmal davon separat und auch nur eine Metaebene drüber (nämlich als Anweisung an den verfassungsändernden Gesetzgeber, diese Bereiche auch bei Änderungen der Art. 70ff. freizulassen). Völlig klar ist aber, z. B., daß der Bund durch Grundgesetzänderung sagen könnte: "Ab heute ist Kulturpolitik ausschließlich Sache des Bundes. Ab heute ist im Gegenzug das Strafrecht ausschließlich Sache der Länder, sofern es nicht um Hochverrat gegen den Bund, Landesverrat und Wirtschaftsstraftaten bundeslandübergreifender Akteure geht." (Letzteres ist ja in den USA meines Wissens so ähnlich der Fall, sowas geht also!) - Von Souveränität kann selbstverständlich keine Rede sein. Zumindest sieht das Grundgesetz nicht ausdrücklich ein Austrittsrecht aus dem Bund vor, und die meisten Experten scheinen nach meinem fachfremden Draufblick zu sagen, daß es so eins auch nicht gebe. Ohne Austrittsrecht aber auch keine Souveränität.--138.245.1.1 16:53, 26. Mär. 2021 (CET)
- Es handelt sich bei alledem nicht um eine (völkerrechtliche) Souveränität von Staaten. --Benatrevqre …?! 02:07, 6. Jul. 2021 (CEST)
- Dem Einwurf ist hinzuzufügen und Benatrevqres Position unterstreichend, dass dem Bund durch die Föderalismusreform 2006 eher noch kulturelle Zuständigkeiten entzogen wurden, dennoch verbleiben dem Bund weiter erhebliche Zuständigkeitsbereiche (siehe dazu bspw. Blanke/Bunse in Baldus/Knauff, Studienbuch Landesrecht 2019, S. 417 f. (Rn. 12)). --Gmünder (Diskussion) 07:46, 18. Okt. 2019 (CEST)
- Zum ursprünglichen Anliegen von Iiigel wird man sicherlich nicht "einschlägige Fachliteratur" vorbringen müssen, um einen vernünftigen enzyklopädischen Satz oder Absatz zu verfassen. Sicherlich wird diese nicht schaden, soweit sie aber als nötig bezeichnet wird, stellt sich schon die Frage, ob das was nur damit ausdrückbar sein soll überhaupt Gegenstand einer Enzyklopädie sein sollte. Ich will nicht ausschließen, dass man hier auch mit wissenschaftlicher Arbeit sachgerechte Beträge liefern können wird, aber eine Enzyklopädie zu erstellen bedeutet nicht, selbst Wissenschaft zu betreiben, kastrierte dann allerdings, indem sie sich ja "nur" auf andere beziehen darf. Bitte also die Anforderungen hier grundsätzlich auf enzyklopädisches Niveau beschränkt halten! Gruß! GS63 (Diskussion) 08:30, 17. Okt. 2019 (CEST)
Änderungen am Tabellenformat
Bitte um Begründung, was diese und diese unnötigen Änderungen an den Tabellen sollen. Insbesondere das davor gepflanzte "K. = Kürzel" wirkt deplatziert, es erscheint zudem unnötig, denn vorher stand es bereits richtig in der entsprechenden Tabellenspalte. Daher brauchte es keine Layoutverzerrung. Im Übrigen ist bitte vom Löschen von Leerzeilen abzusehen, auch das inflationäre Einbringen von nbsp ist unerwünscht. --Benatrevqre …?! 19:37, 13. Okt. 2021 (CEST)
- Deine persönlichen Meinungen sind nicht maßgeblich, du bist weder Eigentümer noch Besitzer einer bestimmten Seite!
Nicht jeder User/Leser hat einen 123"-Bildschirm und eine Tabelle sollte möglichst auch auf einem kleinen Bildschirm/Handy lesbar sein!!! UNnötige Leerzeilen beanspruchen UNnötigen Speicherplatz und Bearbeitungs-Anzeigeplatz. Eine Layoutverzerrung ist gegeben, wenn eine Tabelle auf kleinen Bildschirmen NICHT normal lesbar ist - NICHT UMGEKEHRT!!! Summasummarum: nicht das was im Bearbeitungsfeld steht ist maßgeblich, sondern das was Leser in der Anzeige sehen!
- Grußformel ist Höflichkeit = erwünscht. Schnickschnack kannst du auf deiner privaten Webseite betreiben!!! Kontrollstellekundl (Diskussion) 21:48, 13. Okt. 2021 (CEST)
- Wenn du nicht diskutieren kannst/willst, dann nimm bitte deinen Schnickschnack wieder zurück, denn dafür hast du keinen Konsens. Du entscheidest über das Thema schließlich nicht im Alleingang. Auf meine Argumente bist du auch nicht eingegangen. Geschmacksedits sind nach WP:KORR nicht zulässig. Du belässt das Layout bitte so, wie du es vorgefunden hast (um Speicherplatz geht es hier gar nicht!). MfG Benatrevqre …?! 22:00, 13. Okt. 2021 (CEST)
- gudn tach!
- drei anmerkungen zu den [geloeschten] leerzeilen:
- der speicherplatzverbrauch solcher leerzeilen ist vernachlaessigbar gering (deutlich weniger als 1%, selbst wenn man medien unberuecksichtigt laesst), weshalb damit keine aenderung ernsthaft rechtfertigt werden sollte.
- der (vertikale) bearbeitungsanzeigeplatz aendert sich zwar durch solche leerzeilen, aber solche leerzeilen haben auch einen strukturierenden anteil. es geht also vorwiegend um eine geschmacksfrage und keine objektive verbesserung.
- grundsaetzlich sollten keine edits durchgefuehrt werden, die keine fuer den leser sichtbare aenderung bewirken. es gibt ausnahmen, diese sollten jedoch stets mit anderen abgesprochen werden.
- -- seth 00:28, 14. Okt. 2021 (CEST)
- Danke seth, in Geschmacksfragen ist ja nach geübter Praxis der Hauptautorenwunsch zu respektieren (und zu selbigen darf ich mich aufgrund meiner geleisteten Edits an diesem Artikel durchaus zählen). Seine überschwänglich eingefügten geschützen Leerzeichen finde ich zwar wenig sinnvoll, aber wenn er sie unbedingt drinhaben möchte, geschenkt (an einer gewissen Stelle war ein nbsp jedoch sehr ungünstig). Ich hoffe daher, meine Bearbeitung geht so in Ordnung. Gruß Benatrevqre …?! 01:04, 14. Okt. 2021 (CEST)
Tabelle „Politik“ im Abschnitt „Rahmendaten der Länder“
Ich wünsche mir in der Tabelle noch eine Spalte „Gründung“ für die Gründungsdaten. 2003:E0:470D:9C00:2841:C2C5:400:CCEC 13:33, 20. Aug. 2021 (CEST)
Art. 23 GG
@Benatrevqre, s. bspw Artikel 23 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (1949). Im Text des Artikels steht Land, das GG kennt den Begriff Bundesland nicht. Daher ist es schön, wenn eine Literatur das sagt, wenn aber der Rechtstext einen anderen Begriff wählt, ist dieser vorzuziehen. Daher ist es einfach falsch zu sagen, "nach Art 23 GG wurde es als Bundesland" bezeichnet, denn Art. 23 GG kannte diesen Begriff nie. (Das GG kennt den Begriff Bundesland bis heute nicht). --Ichigonokonoha (Diskussion) 13:27, 8. Dez. 2022 (CET)
- Ich weiß, dass das GG nicht wörtlich von Bundesländern spricht, das bedeutet aber nicht, dass es keine wären. Natürlich wurde auch Groß-Berlin als solches betrachtet. Siehe statt aller Andreas Kießling, Berlin, in: Werner Weidenfeld/Karl-Rudolf Korte (Hrsg.), Handbuch zur deutschen Einheit 1949–1989–1999, Neuausgabe 1999, S. 59 f. Keine mir bekannte Fachliteratur bestreitet dies. --Benatrevqre …?! 13:33, 8. Dez. 2022 (CET)
- Es ist die gleiche Sache, Land oder Bundesland. Bundesland ist aber ein umgangssprachlicher Begriff, der dann Fachbegriff in der Politikwissenschaft wurde. In der Rechtswissenschaft, und hier geht es um einen rechtlichen Kontext, ist Bundesland aber nicht richtig, sondern nur Land als Begriff des GG. Daher ist es einfach unpräzise von Bundesländern zu sprechen, da das GG diesen Begriff nicht kennt (und zwar aus gutem Grunde nicht, denn Bundesland impliziert, dass die Länder keine eigene Staatlichkeit haben, was mWn in Österreich so ist. In Deutschland haben sie das aber, daher ist Land im rechtlichen Kontext der korrekte Begriff). hier noch ein Link zur Seite des Bundesrates, der nochmal erklärt, warum Bundesland tatsächlich falsch ist und Land richtig ist. In Kontexten der Politikeissenschaft kann man diesen etablierten falschen Begriff benutzen, hier geht es aber um einen Rechtskontext, da ist der juristische Begriff zu verwenden. --Ichigonokonoha (Diskussion) 13:48, 8. Dez. 2022 (CET)
- Diesem Argument widerspreche ich scharf. Bundesland ist längst genauso Fachsprache, wenn auch nicht Gesetzessprache. Aber ein WP-Artikel soll ja auch kein Gesetzeskommentar sein. Der Termini Bundesland ist mithin weder falsch, noch unpräzise, noch impliziert das Wort in irgendeiner Weise, dass ein so bezeichnetes Gebilde „keine eigene Staatlichkeit“ hätte. Das stimmt einfach nicht, dieser Kurztext aus dem Textarchiv auf bundesrat.de ist eine Außenseitermeinung; er enthält zudem offenkundig falsche Aussagen wie etwa, „nach dem zweiten Weltkrieg existierte Deutschland als Staat nicht mehr“, das ist nicht der Forschungsstand, ja es widerspricht geradezu in extenso der Fortbestandstheorie der herrschenden Lehre, denn: Deutschland bestand 1945 als Staat und Völkerrechtssubjekt fort. Da hat jemand etwas zusammengeschrieben, dem offensichtlich die nötige Expertise fehlt. Wenn du also schon rechtlich argumentieren möchtest, mach das doch bitte mit Fachliteratur, nicht mit diesem schlecht verfassten Textauszug. Zudem gibt es zahlreiche amtliche Quellen auf bundesrat.de, die den Terminus Bundesland im rechtlichen Sinne verwenden: [7][8][9][10][11][12][13]. Ich finde, damit ist dein Argument entkräftet. --Benatrevqre …?! 13:51, 8. Dez. 2022 (CET)
- Nun, du hast recht, dass der Begriff in der Fachliteratur durchaus benutzt wird. Aber das macht ihn nicht richtig (wie übrigens viele andere sprachliche Ungenauigkeiten, denen wir halt erliegen, denen wir aber nicht folgen müssen). Bspw. der von Mangoldt/Klein/Starck, der Hömig, der Jarass/Pieroth und der von Münch/Kunig Kommentar, nur um mal ein paar zu nennen, benutzen diesen Begriff nicht (ich habe mal in den Teil über den Bundesstaat geschaut) und das sind immerhin führende Kommentare im Verfassungsrecht. Auch im Klassiker der Verfassungsgeschichte, dem Frotscher/Pieroth wird nie von Bundesland gesprochen, sondern immer nur von Land.
- Ja, die Fortbestandstheorie ist die h.L. des BVerfG, in diesem Text nicht richtig dargestellt. Das passiert aber in zahlreichen, insb. moderneren Beiträgen. Die anderen Quellen sind alles keine amtlichen Quellen, Seitenbeiträge über das Gebäude schon gar nicht und auch bei den Anträgen kommt es immer im politischen Kontext vor, weil diese politischen Botschaften schreiben eigentlich nie Juristen, sondern Politikwissenschaftler. In deiner letzten Quelle kommt einmal Bundesland und 43 mal Länder vor, also sieht mehr nach einem Versehen aus, dass Bundesland da drin steht. Also nein, deine Quellen sprechen eigentlich mehr in meine Richtung, dass in politikwissenschaftlichen Kontexten mehr von Bundesland gesprochen wird, in Kontexten des Verfassungsrechts aber von Land.
- Ansonsten, selbst wenn wir uns darauf verständigen, dass beides möglich ist in gewissen Kontexten, geht es in diesem gar nicht, da der Satz "nach Art 23 GG wurde es als Bundesland" nicht korrekt sein kann, denn Art. 23 GG kann nichts als Bundesland bezeichnen, da in diesem Artikel Bundesland nie stand. Das mag in der Quelle so drin stehen, aber steht so nicht im Artikel und ist damit eine falsche Analyse des Artikels, der wir uns nicht anschließen sollten. --Ichigonokonoha (Diskussion) 15:17, 8. Dez. 2022 (CET)
- Er kommt in der Fachliteratur vor, er ist dort etabliert, aber er soll „nicht richtig“ sein. Das glaube ich nicht, ganz einfach, weil ich es für hanebüchen halte. Ich habe dir ein einschlägiges Lehrbuch als schlagenden Beleg für die Satzaussage genannt, welches von Bundesland und Bundesländern spricht. Ich kann dir zahlreiche weitere nennen. Und natürlich verlinken meine Fundstellen unstreitig auf amtliche Quellen. Dieser Artikel beruht auf politikwissenschaftlicher wie auch auf rechtswissenschaftlicher Literatur. Deswegen kommen wir hier so nicht weiter. Nach WP:KORR ist es eine einwandfreie Bezeichnung, die nicht gegen eine andere zulässige ersetzt werden soll. --Benatrevqre …?! 15:20, 8. Dez. 2022 (CET)
- Ja, ist aber tatsächlich so, so wie bei vielen Begriffen im jurist. Kontext. Bspw. sagt man "ah, ich war mit dem Geschäft meines Kindes nicht zufrieden, aber ich habe mal nachträglich eingewilligt". Klingt gut, aber jur. falsch, da die Einwilligung gem. §183 BGB nur vor einem Geschäft erteilt werden kann. Auch würdest du vllt. behaupten, dass du Eigentum durch einen Kauf bekommen würdest. Sagt zwar jeder so, ist aber juristischer Kardinalfehler, Eigentum kann man nie durch Kauf bekommen, sondern nur durch ein separates Geschäft, s. Abstraktionsprinzip. Nur mal zwei Beispiele, wie ein allgemeiner Begriff im jur. Kontext falsch sein kann. (Ich kann dir aber auch gerne noch mehr Beispiele nennen). Hier ist es sogar ganz klar, da im Gesetz ein Begriff steht und dieser ist halt zu Grunde zu legen. So legst du dem Gesetz einen Begriff in den Mund, den das Gesetz nie kannte, selbst mit Quelle bleibt das nicht sinnvoll. --Ichigonokonoha (Diskussion) 15:31, 8. Dez. 2022 (CET)
- Ich sehe hier keinen Zusammenhang mit dem Terminus Bundesland. --Benatrevqre …?! 15:38, 8. Dez. 2022 (CET)
- Aber mit deinem Einwand, dass Sachen in Literatur etabliert sein können und deshalb nicht falsch sein sollen. Ich habe übrigens nie bezweifelt, dass es Kontexte gibt, wo Bundesland benutzt werden kann. Aber wenn im Gesetz Land steht und es um die gesetzliche Formulierung, ist Land richtig und Bundesland nicht. Da macht schlichte Lektüre des Gesetzes klüger. Deshalb greift WP:KORR hier eben nicht, weil das Gesetz vorgibt, was die richtige Schreibweise ist. Literatur kann halt auch irren, wie du ja oben selbst schreibst zu der einen Bundesrat-Veröffentlichung. Aber nun gut, nach deiner Auffassung kann ich dem GG durch Literatur Worte in den Mund legen, finde ich nett gesagt, abenteuerlich. --Ichigonokonoha (Diskussion) 15:49, 8. Dez. 2022 (CET)
- Bitte belege deine Behauptung wissenschaftlich, dass der Terminus Bundesland falsch wäre, das glaube ich einfach nicht. Hier haben wir zum Beispiel einen Gesetzeskommentar, der ihn ebenso in diesem Sinn verwendet. --Benatrevqre …?! 15:52, 8. Dez. 2022 (CET)
- Nun ja klar gibt es Literatur, die den Begriff verwendet. Ich gucke mal, ob ich dazu was gescheites finde. Es ist eigentlich meistens so, entweder ist es für die einen so offensichtlich falsch , dass sie nichts dazu schreiben oder sie schreiben es falsch. --Ichigonokonoha (Diskussion) 20:33, 8. Dez. 2022 (CET)
- Bitte belege deine Behauptung wissenschaftlich, dass der Terminus Bundesland falsch wäre, das glaube ich einfach nicht. Hier haben wir zum Beispiel einen Gesetzeskommentar, der ihn ebenso in diesem Sinn verwendet. --Benatrevqre …?! 15:52, 8. Dez. 2022 (CET)
- Aber mit deinem Einwand, dass Sachen in Literatur etabliert sein können und deshalb nicht falsch sein sollen. Ich habe übrigens nie bezweifelt, dass es Kontexte gibt, wo Bundesland benutzt werden kann. Aber wenn im Gesetz Land steht und es um die gesetzliche Formulierung, ist Land richtig und Bundesland nicht. Da macht schlichte Lektüre des Gesetzes klüger. Deshalb greift WP:KORR hier eben nicht, weil das Gesetz vorgibt, was die richtige Schreibweise ist. Literatur kann halt auch irren, wie du ja oben selbst schreibst zu der einen Bundesrat-Veröffentlichung. Aber nun gut, nach deiner Auffassung kann ich dem GG durch Literatur Worte in den Mund legen, finde ich nett gesagt, abenteuerlich. --Ichigonokonoha (Diskussion) 15:49, 8. Dez. 2022 (CET)
- Ich sehe hier keinen Zusammenhang mit dem Terminus Bundesland. --Benatrevqre …?! 15:38, 8. Dez. 2022 (CET)
- Ja, ist aber tatsächlich so, so wie bei vielen Begriffen im jurist. Kontext. Bspw. sagt man "ah, ich war mit dem Geschäft meines Kindes nicht zufrieden, aber ich habe mal nachträglich eingewilligt". Klingt gut, aber jur. falsch, da die Einwilligung gem. §183 BGB nur vor einem Geschäft erteilt werden kann. Auch würdest du vllt. behaupten, dass du Eigentum durch einen Kauf bekommen würdest. Sagt zwar jeder so, ist aber juristischer Kardinalfehler, Eigentum kann man nie durch Kauf bekommen, sondern nur durch ein separates Geschäft, s. Abstraktionsprinzip. Nur mal zwei Beispiele, wie ein allgemeiner Begriff im jur. Kontext falsch sein kann. (Ich kann dir aber auch gerne noch mehr Beispiele nennen). Hier ist es sogar ganz klar, da im Gesetz ein Begriff steht und dieser ist halt zu Grunde zu legen. So legst du dem Gesetz einen Begriff in den Mund, den das Gesetz nie kannte, selbst mit Quelle bleibt das nicht sinnvoll. --Ichigonokonoha (Diskussion) 15:31, 8. Dez. 2022 (CET)
- Er kommt in der Fachliteratur vor, er ist dort etabliert, aber er soll „nicht richtig“ sein. Das glaube ich nicht, ganz einfach, weil ich es für hanebüchen halte. Ich habe dir ein einschlägiges Lehrbuch als schlagenden Beleg für die Satzaussage genannt, welches von Bundesland und Bundesländern spricht. Ich kann dir zahlreiche weitere nennen. Und natürlich verlinken meine Fundstellen unstreitig auf amtliche Quellen. Dieser Artikel beruht auf politikwissenschaftlicher wie auch auf rechtswissenschaftlicher Literatur. Deswegen kommen wir hier so nicht weiter. Nach WP:KORR ist es eine einwandfreie Bezeichnung, die nicht gegen eine andere zulässige ersetzt werden soll. --Benatrevqre …?! 15:20, 8. Dez. 2022 (CET)
- Diesem Argument widerspreche ich scharf. Bundesland ist längst genauso Fachsprache, wenn auch nicht Gesetzessprache. Aber ein WP-Artikel soll ja auch kein Gesetzeskommentar sein. Der Termini Bundesland ist mithin weder falsch, noch unpräzise, noch impliziert das Wort in irgendeiner Weise, dass ein so bezeichnetes Gebilde „keine eigene Staatlichkeit“ hätte. Das stimmt einfach nicht, dieser Kurztext aus dem Textarchiv auf bundesrat.de ist eine Außenseitermeinung; er enthält zudem offenkundig falsche Aussagen wie etwa, „nach dem zweiten Weltkrieg existierte Deutschland als Staat nicht mehr“, das ist nicht der Forschungsstand, ja es widerspricht geradezu in extenso der Fortbestandstheorie der herrschenden Lehre, denn: Deutschland bestand 1945 als Staat und Völkerrechtssubjekt fort. Da hat jemand etwas zusammengeschrieben, dem offensichtlich die nötige Expertise fehlt. Wenn du also schon rechtlich argumentieren möchtest, mach das doch bitte mit Fachliteratur, nicht mit diesem schlecht verfassten Textauszug. Zudem gibt es zahlreiche amtliche Quellen auf bundesrat.de, die den Terminus Bundesland im rechtlichen Sinne verwenden: [7][8][9][10][11][12][13]. Ich finde, damit ist dein Argument entkräftet. --Benatrevqre …?! 13:51, 8. Dez. 2022 (CET)
- Es ist die gleiche Sache, Land oder Bundesland. Bundesland ist aber ein umgangssprachlicher Begriff, der dann Fachbegriff in der Politikwissenschaft wurde. In der Rechtswissenschaft, und hier geht es um einen rechtlichen Kontext, ist Bundesland aber nicht richtig, sondern nur Land als Begriff des GG. Daher ist es einfach unpräzise von Bundesländern zu sprechen, da das GG diesen Begriff nicht kennt (und zwar aus gutem Grunde nicht, denn Bundesland impliziert, dass die Länder keine eigene Staatlichkeit haben, was mWn in Österreich so ist. In Deutschland haben sie das aber, daher ist Land im rechtlichen Kontext der korrekte Begriff). hier noch ein Link zur Seite des Bundesrates, der nochmal erklärt, warum Bundesland tatsächlich falsch ist und Land richtig ist. In Kontexten der Politikeissenschaft kann man diesen etablierten falschen Begriff benutzen, hier geht es aber um einen Rechtskontext, da ist der juristische Begriff zu verwenden. --Ichigonokonoha (Diskussion) 13:48, 8. Dez. 2022 (CET)
Aktualisierung RB Berlin
Michael Müller muss durch Franziska Giffey ersetzt werden. 2A01:C23:796F:DA00:E5E1:95CA:7823:197E 20:33, 21. Dez. 2021 (CET)
"Teilsouverän"
Findet sich die Bezeichnung der Länder als "teilsouverän" so in der üblichen Literatur oder ist das eine Eigenprägung der Wikipedia? Ich finde die Formulierung super und griffig, aber gerade deshalb müsste man vorsichtig sein, sie nicht theoriefindungsmäßig in die Welt zu setzen. --Oudeís (Diskussion) 16:09, 16. Mai 2023 (CEST)
- [14]. Dagegen Karl Brinkmann: Verfassungslehre. 2., ergänzte Auflage, R. Oldenbourg Verlag, München/Wien 1994, ISBN 978-3-486-78678-1, S. „Eine Teilsouveränität gibt es nicht.“ Tja. --Φ (Diskussion) 18:37, 17. Mai 2023 (CEST)
- Brinkmann bezieht sich abstrakt auf das Verständnis von Souveränität, nämlich dass Souveränität nicht teilbar sein könne. Grundlage hierfür ist ein auf Suprematie, Einzigkeit und Einseitigkeit abstellendes überkommenes Souveränitätskonzept. Kann man so sehen, ist aber offenbar keine allgemein geteilte Ansicht, wenn es um das Wesen und die Definition eines Bundesstaates geht. Dazu etwa Roland Lhotta: Bundesstaat, in: Rüdiger Voigt, Ralf Walkenhaus (Hrsg.): Handwörterbuch zur Verwaltungsreform, VS Verlag, 2006, S. 47: „Der Bundesstaat ist die staatsrechtliche, -theoretische und -praktische Antwort auf die neuzeitliche Frage nach der (territorialen und sachlichen) Teilung der Souveränität.“ Ferner (S. 48): „Wesentliches Element der geteilten Souveränität im Bundesstaat sind die Aufteilung der Kompetenzen und die mehr oder weniger stark ausgestaltete Beteiligung der Gliedstaaten an der Willensbildung des Bundes (Bikameralismus).“ Vgl. auch Michael Schweitzer: Verträge Deutschlands mit den Siegermächten, in: Isensee/Kirchhof (Hg.): Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland, Bd. X, 3. Aufl. 2012, § 224 Rn. 3: „Die jeweiligen Besatzungsmächte räumten den beiden deutschen Staaten eine zumindest beschränkte Souveränität ein.“ Gemeint ist häufig vielmehr also eine geteilte Verantwortung. --Benatrevqre …?! 23:59, 17. Mai 2023 (CEST)
- Von Bundesstaaten abgesehen passt dieser Begriff von Souveränität auch nicht zu Gebilden wie der EU. Um auf die Ausgangsfrage zu antworten: Mit dem Link zum Bundesrat oben halte ich den Begriff für genügend belegt, dass wir ihn in der WP nutzen können. -- Perrak (Disk) 08:58, 18. Mai 2023 (CEST)
- Doch, auf die EU lässt es sich insofern anwenden, als die EU ein Gebilde eigener Art ist. Man spricht in ihrem Falle von einem Staatenverbund, begreift sie also als ein Subjekt, das entsprechend zwischen Bundesstaat und Staatenbund befindlich zu charakterisieren ist. Souveränität wird dann nicht im Sinne der Lehre J. Bodins verstanden. --Benatrevqre …?! 09:18, 18. Mai 2023 (CEST)
- Natürlich lässt sich der Begriff anwenden, aber die Existenz der EU widerspricht meines Erachtens der Aussage, es gebe keine Teilsouveränität. Wenn man das Wort Souveränität nicht sehr seltsam definiert, ist es offensichtlich, dass die EU und ihre Mitgliedsstaaten Souveränitätsrechte teilen.
- Müssen wir hier aber nicht ausdiskutieren, das wäre ohnehin Theoriefindung ;-) Die Ausgangsfrage wurde ja beantwortet. -- Perrak (Disk) 19:33, 19. Mai 2023 (CEST)
- Doch, auf die EU lässt es sich insofern anwenden, als die EU ein Gebilde eigener Art ist. Man spricht in ihrem Falle von einem Staatenverbund, begreift sie also als ein Subjekt, das entsprechend zwischen Bundesstaat und Staatenbund befindlich zu charakterisieren ist. Souveränität wird dann nicht im Sinne der Lehre J. Bodins verstanden. --Benatrevqre …?! 09:18, 18. Mai 2023 (CEST)
- Von Bundesstaaten abgesehen passt dieser Begriff von Souveränität auch nicht zu Gebilden wie der EU. Um auf die Ausgangsfrage zu antworten: Mit dem Link zum Bundesrat oben halte ich den Begriff für genügend belegt, dass wir ihn in der WP nutzen können. -- Perrak (Disk) 08:58, 18. Mai 2023 (CEST)
- Brinkmann bezieht sich abstrakt auf das Verständnis von Souveränität, nämlich dass Souveränität nicht teilbar sein könne. Grundlage hierfür ist ein auf Suprematie, Einzigkeit und Einseitigkeit abstellendes überkommenes Souveränitätskonzept. Kann man so sehen, ist aber offenbar keine allgemein geteilte Ansicht, wenn es um das Wesen und die Definition eines Bundesstaates geht. Dazu etwa Roland Lhotta: Bundesstaat, in: Rüdiger Voigt, Ralf Walkenhaus (Hrsg.): Handwörterbuch zur Verwaltungsreform, VS Verlag, 2006, S. 47: „Der Bundesstaat ist die staatsrechtliche, -theoretische und -praktische Antwort auf die neuzeitliche Frage nach der (territorialen und sachlichen) Teilung der Souveränität.“ Ferner (S. 48): „Wesentliches Element der geteilten Souveränität im Bundesstaat sind die Aufteilung der Kompetenzen und die mehr oder weniger stark ausgestaltete Beteiligung der Gliedstaaten an der Willensbildung des Bundes (Bikameralismus).“ Vgl. auch Michael Schweitzer: Verträge Deutschlands mit den Siegermächten, in: Isensee/Kirchhof (Hg.): Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland, Bd. X, 3. Aufl. 2012, § 224 Rn. 3: „Die jeweiligen Besatzungsmächte räumten den beiden deutschen Staaten eine zumindest beschränkte Souveränität ein.“ Gemeint ist häufig vielmehr also eine geteilte Verantwortung. --Benatrevqre …?! 23:59, 17. Mai 2023 (CEST)
Danke euch, habe den Beleg jetzt mal eingebunden. Hatte mich gefragt, ob er konsensuell genug ist für die apodiktische Verwendung im Einleitungssatz, aber die Fußnote stellt ja schon einmal einen minimalen Distanzmarker dar.--Oudeís (Diskussion) 19:54, 19. Mai 2023 (CEST)
- Meiner Ansicht nach sollte der Einzelnachweis eher im Abschnitt Staatsrecht untergebracht werden (zusammen mit einer Wiederholung des Wortes). Dem Sinn nach geht es dort um die Teilsouveränität. --Pistazienfresser (Diskussion) 20:56, 19. Mai 2023 (CEST)