Portal Diskussion:Recht/Archiv 2015-I

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Erzer in Abschnitt Volksverrat
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Zivilstandsregister

Ich vermisse hierzu einen Artikel.
--RonMeier (Diskussion) 17:13, 1. Jan. 2015 (CET)

Hi RonMeier, suchst du das Personenstandsregister? Gruß, --Gnom (Diskussion) 15:14, 2. Jan. 2015 (CET)
Ich denke eher, er meint etwas in dieser Richtung oer wenn er Schweizer ist das hier.--Losdedos (Diskussion) 15:50, 2. Jan. 2015 (CET)
Nein, das Personenstandsregister meine ich nicht. Es gab schon vorher so etwas. Silewe hat hier z.B. einen Link zum Genwiki gefunden, der bestimmt als Basis dienen könnte. Gruß --RonMeier (Diskussion) 16:29, 2. Jan. 2015 (CET)
Das GenWiki scheint leider unter keiner freien Lizenz zu stehen. --Ildottoreverde (Diskussion) 13:16, 4. Jan. 2015 (CET)

Gerichtshand

Hallo zusammen, ich habe im museum für hamburger geschichte diese gerichtshand fotografiert . dummerweise jedoch nicht die dazugehörige schautafel komplett. ist sowas aus eurer sicht interessant und hätte jemand lust, dazu einen artikel zu schreiben. so weit ihc mich erinnern kann, stand auf der tafel, dass sie vom gerichtsbüttel genutzt wurde und eine zweite in braunschweig gefunden wurde. interessierte grüße --Z thomas Thomas 08:06, 6. Jan. 2015 (CET)

Benutzt wurde wozu? O_o --Ildottoreverde (Diskussion) 23:38, 7. Jan. 2015 (CET)
das weiß ich nicht mehr. ich war mehr davon fasziniert, die gerichtshand zu fotografieren.
Datei:Tafel gerichtshand.JPG das sind die reste der tafel :-)
aus ärger über mich, biete ich dem artikelschreiber ein bier an. gruß --Z thomas Thomas 18:33, 14. Jan. 2015 (CET)

Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FQWG),

Bevor ich mich an die Arbeit mache habe ich ein grundsätzliche Frage: Ich möchte einen Artikel über das GKV-FQWG schreiben. Da ich bisher noch keinen Artikel über ein Gesetz geschrieben habe würde mich interessieren, welche Besonderheiten dabei möglicherweise zu beachten sind. Außerdem bräuchte ich einen Tipp für das Lemma. Ich denke an GKV-FQWG oder wäre es besser, als Lemma die Überschrift dieses Threads zu nutzen, was meint ihr? LG von --Trommelsand (Diskussion) 15:55, 14. Jan. 2015 (CET)

Ich denke die Überschrift des Threads - sofern dies die offizielle Bezeichnung ist - stellt auch die korrekte Lemmabenennung dar. Wenn der Gesetzgeber von heute nicht mehr in der Lage ist, knappe Gesetzesbezeichnungen zu wählen, dann ist das eben so. Da wir Wissen abbilden und nicht durch neuerfundene Lemmabezeichnungen schaffen, muss letztlich auch der Originaltitel übernommen werden. Die Abkürzung GKV-FQWG wäre als Weiterleitung einzurichten. Gruß,--Losdedos (Diskussion) 19:14, 14. Jan. 2015 (CET)
Das korrekte Lemma wäre GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz. Dies ist laut Bundesgesetzblatt der amtliche Kurztitel. Ich empfehle außerdem, den Artikel mit einer Gesetzes-Infobox zu versehen und mit dem obligatorischem Rechtshinweis. Kategorie wäre Kategorie:Rechtsquelle (Deutschland). Was den Artikelinhalt betrifft, so würde ich den Zweck des Gesetzes beschreiben und die Mittel, mit denen der Gesetzgeber diesen Zweck erreichen will. Außerdem wären (Presse)Stimmen und Fachliteratur zu dem Gesetz hilfreich, damit der Leser erkennen kann, welche Probleme das Gesetz löst und schafft. Wenn du fertig bist, werfe ich auch gerne noch einen Blick auf das Ergebnis, wenn du magst. --Forevermore (Diskussion) 19:19, 14. Jan. 2015 (CET)
Vielen Dank! Ich brauche jetzt ein bisschen, heute Abend recherchiere und drucke ich und morgen fange ich an und werde eure Anregungen berücksichtigen. Die Infobox hatte ich mir schon rausgesucht, steht ja im Portal. @Forevermore:: Wenn ich fertig bin, melde ich mich vor dem Verschieben bei dir. LG von --Trommelsand (Diskussion) 20:49, 14. Jan. 2015 (CET)#
@Forevermore: Würde mich sehr freuen, wenn du einmal ein Blick auf meinen Artikel wirfst, bevor ich ihn verschiebe. Ist mein erster zu einem Gesetz. GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz (GKV-FQWG) LG --Trommelsand (Diskussion) 22:17, 15. Jan. 2015 (CET)

Repetitorien

Ich bin gerade durch Zufall im Rahmen einer anderen Diskussion drauf gestoßen. Wir haben hier zwar einen Artikel zu Alpmann Schmidt, Artikel zu bedeutenden Konkurrenz-"Veranstaltungen" wie z.B. Hemmer, Kaiser etc. suche ich jedoch vergeblich. Ich denke diese Artikel erfüllen durchaus die Kriterien für eine Aufnahme in die Wikipedia (und meine mich eigentlich auch zu erinnern, das zumindest Hemmer hier mal einen Artikel hatte), da diese in der juristischen Ausbildung eine ganz zentrale Rolle spielen. Vielleicht hat ja jemand Interesse, die Artikel zu erstellen.--Losdedos (Diskussion) 23:14, 14. Jan. 2015 (CET)

Schöne Idee; aus meiner Sicht wäre das eine Bereicherung für die WP. Ich bin allerdings nicht sicher, wie unsere Relevanzwächter das sehen würden. Nach ermüdenden Diskussionen in anderen Bereichen habe ich die Erwartung, dass sie (auch hier) auf die Relevanzkriterien für Unternehmen verweisen und da erst einmal die Zahl der Angestellten, den Jahresumsatz oder die überregionale Bedeutung geklärt wissen wollen. Ich will das hier nicht erschöpfend erörtern, sondern lediglich darauf hinweisen, dass bei diesem Aspekt ggf. ein Ansatzpunkt für eine Auseinandersetzung liegen könnte. Gruß.--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) 06:51, 15. Jan. 2015 (CET)
Ich tendiere eher dazu, einen guten Artikel Repetitorium, bzw diesen auszubauen und dafür AS zu löschen. Die harten Daten der Unternehmens-RK erfüllt kein Rep, für die Allgemeinheit haben sie auch keine öffentlich wahrnehmbare Bedeutung, so dass wir keine Artikel zu ihnen brauchen. Zum Konzept Rep und der praktischen Umsetzung hingegen schon. Aber was will man denn in die einzelnen Unternehmens-Artikel schreiben? Die "Hemmer-Methode"? Das läuft doch zwangsläufig auf reine PR hinaus. Grüße --h-stt !? 16:52, 15. Jan. 2015 (CET) PS: Hemmer wurde im Oktober 2010 gelöscht: Wikipedia:Löschkandidaten/5._Oktober_2010#Hemmer.group (erl. gelöscht)
+1 zu h-stt Gruß --Peter Gröbner (Diskussion) 17:08, 16. Jan. 2015 (CET)

Fachmeinung zum Relevanzcheck erbeten

Bitte schaut einmal bei Wikipedia:Relevanzcheck#Rechtshoheit vorbei. --188.107.207.46 23:30, 8. Jan. 2015 (CET)

Hallo nochmal. Inzwischen sind schon ein paar Fachmeinungen beim Relevanzcheck zusammengekommen. Was noch aussteht, ist die Umsetztung. Es wäre ganz fein, wenn jemand, der sich mit Staatsrecht auskennt, den Terminus Rechtshoheit bei Hoheit (Staatsrecht) einpflegen würde. --188.107.15.45 16:36, 18. Jan. 2015 (CET)

GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG)

Ich möchte einen Artikel zum GKV-VSG schreiben. Das Gesetz wurde am 17.12.14 vom Bundeskabinett beschlossen, es geht darum, die ambulante ärztliche Versorgung zu verbessern. Voraussichtlich wird es am 06.02.15 erstmals im Bundesrat besprochen, allerdings muss die Länderkammer nicht zustimmen. Anfang März 2015 steht es voraussichtlich auf der Tagesordnung de Bundestages und das Inkrafttreten ist im Sommer geplant. Frage: Kann ich jetzt schon darüber schreiben, was ich gerne täte? Oder sollte das erst nach Inkrafttreten erfolgen? Viele Grüße von --Trommelsand (Diskussion) 14:17, 19. Jan. 2015 (CET)

Was willst du denn darüber schreiben? Reicht es nicht, wenn man fünf Jahre nach Inkrafttreten einen Satz in GKV ergänzt, ob die damit verbundenen politischen Ziele tatsächlich erreicht wurden? Grüße --h-stt !? 17:48, 19. Jan. 2015 (CET)
+1. Artikel über Gesetze sind immer problematisch, weil man sich fragt, ob es dazu einen eigenen Artikel braucht. Ich hatte in Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz, Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz und in Mindestlohngesetz (Deutschland) versucht, auch das Gesetzgebungsverfahren nachzuzeichnen und die wesentlichen Punkte der Reform herauszuarbeiten. Das ist auch so umfangreich geworden, daß man es nicht so ohne weiters woanders einarbeiten könnte. Wäre m.E. der Mindestinhalt für einen Artikel über ein Gesetz. Denn es soll ja kein juristischer Kommentar werden. Abwegig finde ich dagegen Artikel, die im wesentlichen aus der Gliederung Gesetzes bestehen. Insoweit wäre also auch meine Empfehlung, die Frage kritisch zu überdenken, ob es einen eigenen Artikel wirklich braucht. Ich würde das bejahen, wenn die rechtspolitische Diskussion aus der Tagespresse und aus den Materialien nachgezeichnet würde.--Aschmidt (Diskussion) 18:25, 19. Jan. 2015 (CET)
Das GKV-VSG ist ein sehr komplexes Bundesgesetz, wenn es in Kraft tritt. Aus meiner Sicht ist das auch relevant für WP. Mit einem Satz ist das GVK-VSG definitiv nicht erklärt. Ich würde die Inhalte erläutern (z.B. medizinische Versorgungszentren, Niederlassung von Ärzten in überversorgten Gebieten, Weiterbildungsstellen in der hausärtzlichen Versorgung, Versorgungsorientierung der ärztlichen Vergütung, Terminservicestellen bei den Kassenärztlichen Vereinigungen, Krankenhaus-Entlassmanagement, Verbesserungen für Mehrfachbehinderte, ärztliche Zweitmeinung, Wahlrechte bei der Reha, zusätzliche zahnärztliche Prävention bei Pflegebedürftigen, Krankengeldanspruch ab Tag der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit, 300 Mio Euro Innovationsfonds, Verzicht auf Regressforderungen gegenüber Hebammen, Methodenbewertung bei Medizinprodukten, Wirtschaftlichkeitsprüfungen im Arznei- und Hilfsmittelbereich). Danach würde ich die Sichtweisen der diversen Lobbyisten im GKV-System darstellen (Kassenärztliche Vereinigung, Krankenkassenverbände, Apothekenverband, Arzneimittelverband, Krankenhausgesellschaft, Hebammenverband, Hausärzteveband, usw.), da hat fast jeder etwas dazu zu sagen und meistens auch zu kritisieren. Aber jetzt zurück zu meiner Frage: Sollte ich damit warten, bis das Gesetz in Kraft tritt oder reicht der Kabinettsbeschluss für einen sinnvollen Artikel, der anschließend natürlich laufend zu begleiten und jeweils anzupassen wäre. Was würde ihr mir raten? Der Artikel würde sowieso noch dauern, weil sich noch nicht alle Verbände/Lobbyisten sinnvoll geäußert haben. Viele Grüße von --Trommelsand (Diskussion) 22:59, 19. Jan. 2015 (CET)
WP:WWNI: Wikipedia ist kein Newsticker. Daher bitte abwarten, bis das Gesetz im BGBl verkündet ist. Und bitte fasse Dich in dem Artikel kurz. – Im übrigen: Vielen Dank für Deine (angekündigte ;) Mühe.--Aschmidt (Diskussion) 23:13, 19. Jan. 2015 (CET)
Ich kann nicht nachvollziehen, warum Trommelfeuers Engagement hier abgewürgt wird. Es wäre schön, wenn es mehr Benutzer gäbe, die sich so in die Artikelarbeit stürzen wollen. --Forevermore (Diskussion) 21:18, 20. Jan. 2015 (CET)
(1) Du hast Recht. h-stt und ich bremsen hier eher, während ich damals vor zehn Jahren ganz anders begrüßt wurde. (2) Aber das hat schon seinen guten Grund, denn Trommelsand sieht ja, wie Artikel über Gesetze hier bearbeitet werden. Er kann das einfach nachmachen, und gut ist. Dabei soll aber kein ausuferndes Referat aller nur denkbaren Standpunkte herauskommen. Deshalb schien mir ein Bremsen ebenfalls nicht ganz verkehrt. Und es ging ihm ja vor allem um den Zeitpunkt der Verschiebung in den ANR. Alle weiteren Erwägungen mögen ihn also bitte nicht abhalten.--Aschmidt (Diskussion) 22:51, 20. Jan. 2015 (CET)

@Trommelsand: Schreib das Ding, das klingt spannend! Und warte auf keinen Fall bis zur Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. "Wir haben das schon immer so gemacht" ist ein gutes Credo, um Ministerpräsident in alpinen Bundesländern zu werden, mit "das Wissen der Welt frei verfügbar machen" hats aber wenig zu tun. Damit wird Wikipedia nicht zum Nachrichtenportal, sondern zum Nachschlagewerk für den bisherigen Stand eines laufenden Gesetzgebungsverfahrens. Und wenns ein bisschen Pathos sein darf: Zu einem Baustein partizipativer Demokratie. Und fass dich dabei bitte so kurz oder lang wie es dem Optimum an Erkenntniswert und Lesbarkeit entspricht. --Ildottoreverde (Diskussion) 00:56, 25. Jan. 2015 (CET)

Betriebsübergang/Diskussion/Bearbeitungstiefe

Zitiere einfach meine dortige Anfrage:

Entnehme erst jetzt der bisherigen Diskussion, dass unterschiedliche Ansichten über die Frage bestehen, inwieweit in diesem Artikel - und dann wohl überhaupt bei rechtlichen Themen - eine mehr als nur kursorische Beschreibung sinnvoll ist. Recht ist nun leider mitunter komplex. Seichte Ausführungen zu Rechtsthemen bergen die Gefahr des Missverständnisses. Was nun Stand der Diskussion hier/überhaupt ist, kann ich nicht überblicken. Ich wäre aber für eine Orientierung dankbar, da ich meine Zuarbeit ansonsten lieber einstelle.

--Rechtswissenschaft (Diskussion) 18:12, 24. Jan. 2015 (CET)
War ein Missverständnis. Gruß, --Gnom (Diskussion) 23:37, 24. Jan. 2015 (CET)

Portal:Recht/QS-Baustein neu gestalten

Weil Gnom gerade dabei ist (siehe vorheriger Abschnitt) wäre mein Vorschlag auch den QS-Baustein der Redaktion optisch an den Standard-Baustein anzupassen. Aus meiner Sicht hat der derzeitige QS-Baustein für den Leser auch eine Warnfunktion. Die jetzige Optik mit der Waage als einzigem Symbol wirkt auf den ersten Blick jedoch eher wie ein Gütesiegel. Wenn man einen portaleigenen QS-Baustein behalten möchte - wozu ist mir noch nicht ganz klar - kann man ja die Waage rechts platzieren und den Standardbaustein an die linke Seite stellen. So ein Vorschlag wurde auch schon mal einheitlich für alle Redaktionen gemacht. Ich habe es leider in den Archiven nicht wiedergefunden. Vielleicht können wir den Vorschlag trotzdem wenigstens für das Recht übernehmen oder ganz auf einen eigenen QS-Baustein verzichten. --mundanus Disk. 21:37, 26. Jan. 2015 (CET)

Vielleicht meinst Du dieses Meinungsbild? – Es kömmt nicht auf den Baustein an, sondern auf die QS, und die ist ja nun seit ganz langer Zeit leider abwesend, weil es Dinge gab, die so viel wichtiger waren. Ein WikiProjekt, Redaktion, Portal zeichnet sich auch dadurch aus, daß der gesamte Artikelbestand von denjenigen, die sich dazu berufen fühlen, immer mal wieder komplett durchgesehen und dabei redigiert wird. Die jüngste Fall, der mir auffiel, das dies hier. Und ich muß sagen, es fehlt mir mittlerweile nach zehn Jahren einfach an der Lust, mich da zu umfangreich einzubringen, denn es ist ein ewiges Anarbeiten gegen Verschlechterungen, und solange so ein Artikel, der schon von der Gliederung her in gar keiner Weise auf irgendein Lehrbuch oder Urteil gestützt ist, dem also jegliche Dogmatik fehlt, eine Lesenswert-Auszeichnung trägt, fällt mir zum Thema QS und Qualität überhaupt auch kaum noch etwas ein.–
Ja, genau das Meinungsbild meinte ich, danke. --mundanus Disk. 06:43, 27. Jan. 2015 (CET)

Portal:Recht/Erledigt-Baustein löschen

Hi, ich möchte den hauseigenen Erledigt-Baustein löschen lassen, weil mir dieses Klickibunti nicht gefällt. Der Standard-Baustein ist viel nüchterner und schöner. Der zuständige Admin meinte auf meinen SLA hin zu Recht, ich solle euch vorher fragen. Auf euer Einverständnis (oder Schweigen) hoffend, --Gnom (Diskussion) 20:59, 26. Jan. 2015 (CET)

Go ahead, please. ;)--Aschmidt (Diskussion) 22:07, 26. Jan. 2015 (CET)
Das Klickibunti könnte man auch für sich allein ändern, indem man nur das Aussehen an den Standardbaustein anpasst. Schon das wäre eine Verbesserung, ich kann mich an Zeiten erinnern, wo mehrere solche Bausteine einem entgegen schrieen. Das war umso schlimmer, als ja Beiträge auch automatisch archiviert werden (sofern es wirklich funktioniert: nach 3 Wochen) und nach meiner Beobachtung ein nach 20 Tagen gesetzter Baustein als neuer Beitrag zur Folge hatte, dass man ihn weitere 3 Wochen genießen konnte.
Aber auch einverstanden mit Löschung. Die Bedeutung des hauseigenen Bausteins (Satz 1) im Sinne einer Bewahrung des aussterbenden Konjunktivs ist gering. Der zweite Satz ist nett, aber nennenswerten praktischen Nutzen hat er nicht. Für die Löschung spricht entscheidend, dass der Einsatz des hauseigenen Bausteins die Funktionsweise sehr kompliziert. --DiRit 09:24, 28. Jan. 2015 (CET)

Ein freier Kommentar -- Wurde das hier schonmal besprochen? Oder ist das ein neues Wikimedia-Projekt?

Hallo, gab es hier schon Überlegungen, inwiefern Wikipedia zu einem freien Kommentar (im klassischen Sinne) zu verschiedene Gesetzen ausgebaut werden kann? Fiele das aus dem Relevanzkriterium heraus? Oder sollte ich, wenn ich dieses Prjekt verfolgen möchte, mir eher überlegen, ein neues Wikimedia-Projekt vorzuschlagen? Ich suche nach einer Möglichkeit, einen immer erreichbaren Onlinekommentar zu schaffen, der natürlich wissenschaftlich zitiert, keine original research beinhaltet und wie Wikipedia zumindest für den schnellen Überblick ausreicht. Im Einzelnen habe ich bereits auf reddit einige Überlegungen angestellt, zu denen ich mich über Meinungen freuen würde:

Hier wurde sowas schon proprietär und werbefinanziert versucht.

Gerne würde ich meine Idee noch weiter darlegen. Grundsätzlich interssiert mich ob, es Meinungen dazu gibt, ein solches Ziel für WIKIPEDIA viellecht sogar explizit abgelehnt wurde oder es Bestrebungen gab, ein solches WIKIMEDIA-Projekt einzuführen. Beste Grüße! --Gleibniz w (Diskussion) 01:38, 26. Jan. 2015 (CET)

Wikipedia ist eine Enzyklopädie. Hier ist also kein Platz für einen Kommentar. Etwas anderes gilt für Wikibooks, dem Schwesterprojekt für die kollaborative Erstellung von größeren Texten unter einer freien Lizenz. Ich schlage also vor, dass du dich "drüben" mal umsiehst und dann nach Verbündeten und Mitautoren schaust ... Grüße --h-stt !? 18:14, 26. Jan. 2015 (CET)
+1. Einen Kommentar zu schreiben, ist viel Fleißarbeit und setzt eine Menge an Fachwissen voraus. Ich denke, daß Du Dir gut überlegen solltest, ob Du wirklich so viel Arbeit in einen Kommentar auf Wikibooks stecken magst oder vielleicht doch lieber Wikipedia-Artikel hochschreibst. Einmal, weil dort Bücher geschrieben werden (die Abgrenzung zum Kurs bei der noch viel lebloseren Wikiversity war stets zweifelhaft) – ist ein Kommentar ein Buch? –, zum anderen weil Deine Texte bei Wikipedia gefunden und gelesen werden. Die Suchmaschinen vernachlässigen die Schwesterprojekte und die kleinen Wikis allesamt – einige Ausnahme: MetaGer mit der hauseigenen Wiki-Suche. – BTW: Mein Versuch, auch nur für die Mitarbeit bei Wikipedia zu werben, wurde vor ein paar Jahren von den Kollegen ziemlich schroff zurückgewiesen. Man habe doch gesehen, daß dabei nichts Vernünftiges herauskomme, nur kommerzielle Angebote seien zuverlässig und würden auch ständig auf dem laufenden gehalten. Wer sich mal die fortlaufende Arbeit an den Juris-PKs über einen längeren Zeitraum hinweg angeschaut hat, wird an der Stelle grinsen. Aber es ist nun mal so. Ob man dagegen anschreiben kann?--Aschmidt (Diskussion) 20:29, 26. Jan. 2015 (CET)
"Wikipedia ist eine Enzyklopädie. Hier ist also kein Platz für einen Kommentar" schreibt h-stt. Dazu eine Frage: Was ist der Unterschied zwischen einem Lexikoneintrag zu einer bestimmten Vorschrift und der Kommentierung einer Vorschrift?--mundanus Disk. 21:12, 26. Jan. 2015 (CET)
Die Enzyklopädie wendet sich an WP:OMA oder zumindest einen interessierten Laien, der notfalls gewillt ist, den Fachjargon nachzuschlagen. Der Kommentar an Rechtswissenschaftler. Ich find die Idee eines offenen Kommentars ja gut - umsetzen ließe sich das sinnvoll aber wahrscheinlich nur mit Funding für Wissenschaftliche Mitarbeiter oder unter Beteiligung von Unis (eine offene Plattform auf der zu Einzelproblemen Profs Meinungen darstellen können, wäre für den Praktiker ziemlich fantastisch. Das Zusammensuchen des Meinungsstands aus einem ganzen Set an Kommentaren ist immer unnötig mühsam). --Ildottoreverde (Diskussion) 21:13, 30. Jan. 2015 (CET)

de Gruyter-Stipendium

Wer es noch nicht gesehen hat: de Gruyter stellt Accounts für Wikipedia-Autoren zur Verfügung. Geboten wird, wenn ich das richtig verstanden habe, das ganze Spektrum des Verlags, inkl. Staudinger und einem Haufen anderer juristischer Werke. Bewerben kann man sich hier. --Ildottoreverde (Diskussion) 17:58, 2. Feb. 2015 (CET)

Hi, ich hab mir das mal angeschaut und in der Tat ist wohl nur der Staudinger richtig spannend. Aber wenn ich dich richtig verstehe, dass ihr euch freut, wenn ihr so viele Anmeldungen wie möglich habt, dann nehme ich das doch gern ;-) Gruß, --Gnom (Diskussion) 18:10, 2. Feb. 2015 (CET)
Ja, sind ziemlich viele ziemlich spezielle Monographien, was den Nutzwert für den Einzelnen vielleicht wieder ein bisschen einschränkt - meine Steckenpferde sind aber ganz gut abgedeckt. Ob wir uns freuen weiß ich übrigens nicht, ich hab bisher auch nichts mit dem Projekt zu tun als einen Account zu beantragen - aber mir scheint, dass es allen ganz recht wär, wenn die 1000 Accounts zumindest größtenteils auch weggehen. --Ildottoreverde (Diskussion) 23:20, 2. Feb. 2015 (CET)

Urheberrecht (Europäische Union)

Der am 24.01. angelegte Artikel Urheberrecht (Europäische Union) ist über den Artikel Urheberrecht noch nicht zu erreichen. Die anderen Urheberrechtsartikel sind im Abschnitt Urheberrecht#Rechtsfamilien verlinkt. Paßt der neue Artikel da mit rein? Gruß, --Fegsel (Diskussion) 12:14, 29. Jan. 2015 (CET)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --Gnom (Diskussion) 10:04, 3. Feb. 2015 (CET)

Ort des Umsatzes/Umsatzsteuerliche Ortsbestimmung

Die oben genannten Artikel wollte ich zusammenführen. Nach näherer Betrachtung bin ich mir aber nicht sicher, ob ich den Artikel Umsatzsteuerliche Ortsbestimmung wirklich einbinden will. Hier wurde nach meinem ersten Eindruck einiges wörtlich aus einem Schulbuch übernommen und ich weiß nicht, ob das noch durch das Zitatrecht abgedeckt ist. Für Meinungen und Vorschläge bin ich dankbar.--mundanus Disk. 22:19, 3. Feb. 2015 (CET)

Wow, das wäre echt sehr verdienstvoll. Leider kann ich dir hier nicht weiterhelfen. Vielleicht findet sich ja ein Steuerrechtler? Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:47, 4. Feb. 2015 (CET)
Wie wäre es beide Artikel zu belassen und jeweils mit einer "Weiterleitung" oder "siehe auch" oder ähnlichem Hinweis zu versehen? MfG Arieswings (Diskussion) 12:33, 4. Feb. 2015 (CET)

Na ja, meine Unsicherheiten beziehen sich weniger auf die steuerrechtlichen Inhalte als auf die urheberrechtliche Seite. Im Artikel Umsatzsteuerliche Ortsbestimmung sind in den Lösungsbeispielen Fallnummern genannt, die wohl nur im Schulbuch auftauchen, nicht aber im Artikel selbst. Das hat bei mir den Verdacht ausgelöst, dass jemand ohne viel nachzudenken komplette Passagen aus den zitierten Schulbüchern wörtlich übernommen hat. Wenn ich die Artikel zusammenführe, möchte ich mir nicht auch nur den geringsten urheberrechtlichen Verstoß durch die Übernahme der eventuelle urheberrechtlich problematischen Inhalte zu eigen machen. Also frage ich noch mal konkreter:

  1. Bin ich zu kritisch und ist das urheberrechtlich in jedem Fall völlig unproblematisch?
  2. Darf die erste Frage überhaupt beantwortet werden oder wäre das ein Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz?
  3. Wäre die Antwort auf die zweite Frage bereits ein Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz?
  4. Soll ich den URV-Baustein setzen und einen entsprechend Löschantrag stellen?
  5. Soll ich den Artikel in den Benutzernamensraum des Autors verschieben und ihn auf meine Bedenken hinweisen?

Ich würde gerne im Umsatzsteuerrecht aufräumen, habe aber wie gesagt bei meiner ehrenamtlichen Tätigkeit hier überhaupt keine Lust auch nur in geringstem Umfang in die Nähe eines Urheberrechtsverstoßes zu gelangen. Ich habe aber auch keine Lust mir das eventuell problematische Schulbuch zu besorgen, die Gemeinsamkeiten zum Artikel zu ermitteln und in ein vertiefte Prüfung einzusteigen, ob das noch im Rahmen des Zitatrechts erlaubt ist. Aus meiner Sicht kommen deshalb nur Möglichkeit 4. oder 5. in Betracht. Den Begriff Umsatzsteuerliche Ortsbestimmung kann man ja anschließend als Weiterleitung auf Ort des Umsatzes führen. Gruß--mundanus Disk. 17:30, 4. Feb. 2015 (CET)

Ah, jetzt verstehe ich. Hm, diese ganzen "Beispiele" und "Antworten" sind in diesem Umfang wohl wirklich keine Kleinzitate mehr, wenn sie wörtlich aus dem Lehrbuch übernommen wurden. Also meine Antworten: 1. Nein, das könnte in der Tat problematisch sein. 2. Kein Problem, solche internen Fragen können wir hier problemlos behandeln, es gibt sogar eine eigene Seite dafür: Wikipedia:Urheberrechtsfragen. 3. Nein, wie gesagt. 4. Vielleicht nicht ganz so schnell. 5. ich würde erst einmal nachfragen, ob diese Beispiele wörtlich aus dem Lehrbuch übernommen wurden, oder ob der Autor sie allesamt umformuliert hat. Ich hoffe, dass das deine Fragen beantwortet. Bei deinem Vorhaben, die umsatzsteuerrechtlichen Artikel zu ordnen, möchte ich dich gern nach Kräften unterstützen und das Urheberrecht sollte dir da hoffentlich keine zu großen Hürden bereiten. Deshalb vielen Dank und Gruß, --Gnom (Diskussion) 18:06, 4. Feb. 2015 (CET)
Vielen Dank für die Antworten. Ich habe mal auf der Benutzerseite nachgefragt. Mal sehen, ob was kommt.--mundanus Disk. 21:33, 4. Feb. 2015 (CET)

neue Kategorie

Ich würde gerne eine Kategorie:Angeklagter (Internationaler Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien) oder kürzer Kategorie:Angeklagter (ICTY) erstellen (unterhalb von Kategorie:Angeklagter) und bitte um Meinungen insbesondere zur Lemmafrage. Kandidaten für die Kategorie sind unter Internationaler Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien#Anklagen zu finden. Soll auch eine entsprechende Kategorie:Verurteilter (...) eingerichtet werden? Danke, Gruß, Aspiriniks (Diskussion) 19:43, 7. Feb. 2015 (CET)

Danke für Deine Anfrage. Wußte noch gar nicht, daß es solche Kategorien gibt. Ich habe Bedenken wegen des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts und wegen der Rehabilitation der Betroffenen, die dort zusammengefaßt werden (sollen). Weitere Stellungnahmen wären daher ganz sicherlich hilfreich.--Aschmidt (Diskussion) 19:49, 7. Feb. 2015 (CET)
Zumindest wäre für Kategorie:Angeklagter eine sinnolle Definition erforderlich, dort gehört sicher nicht der Bundestagsabgeordnete rein, der vor 30 Jahren mal wegen angeblicher Beteiligung an einer Wirtshausschlägerei vor Gericht stand und dann freigesprochen wurde, weil sich das als Verwechslung mit einer anderen Person herausstellte. Also: Beschränkung auf Angeklagte, deren Prozess ein breiteres Medienecho hatte? -- Aspiriniks (Diskussion) 19:55, 7. Feb. 2015 (CET)
Eine Behandlung von Angeklagten in einer Enzyklopädie ist m.E. gar nicht sinnvoll, weil das ein vorübergehender Status innerhalb des Strafverfahrens ist. Durch die Festschreibung als solcher wird das leicht zu einer Pranger-Kategorie. Wurde er freigesprochen, gibt es gar keinen Grund mehr, ihn als solchen nachträglich noch zu bezeichnen. Und solange das Strafverfahren läuft, gilt die Unschuldsvermutung. Deshalb würde ich die Kategorie ganz streichen wollen.--Aschmidt (Diskussion) 20:14, 7. Feb. 2015 (CET)
Schließe mich dem an... --2003:40:2F21:E329:C1A:2F98:148A:EBC7 20:23, 7. Feb. 2015 (CET)
Auch die Unterkategorie Kategorie:Angeklagter in NS-Prozessen? -- Aspiriniks (Diskussion) 20:25, 7. Feb. 2015 (CET)

Es geht hierbei um den Editwar im Artikel Ante Gotovina.--Modzzak (Diskussion) 20:46, 7. Feb. 2015 (CET)

...und darum, daß es eine Kategorie:Angeklagter gibt, in die zahlreiche Personen der Jugoslawienkriege hineigehören, sofern die Kategorie weiterhin besteht und nicht so definiert wird, daß diese ausgeschlossen sind. Und wenn man die hineinnimmt, dann gleich in einer entsprechenden Unterkategorie. -- Aspiriniks (Diskussion) 20:57, 7. Feb. 2015 (CET)

Macht in etwas so viel Sinn wie eine Kategorie "Erkälteter"...--Modzzak (Diskussion) 21:01, 7. Feb. 2015 (CET)

Ich bin auch dafür Pranger-Kategorien zu löschen. Was daraus werden kann sieht man in der englischen Wikipedia en:Category:Criminals Gruselig. --mundanus Disk. 21:11, 7. Feb. 2015 (CET)
Nochmal die Frage: auch Kategorie:Angeklagter in NS-Prozessen löschen, oder stehen lassen, aber als historischen Sonderfall betrachten, der nicht Teil einer allgemeinen Angeklagten-Sytematik werden soll? Gruß, Aspiriniks (Diskussion) 21:19, 7. Feb. 2015 (CET)
Gegen diese Kategorie hätte ich keine Bedenken, aber eben als eine Sammlung historisch bedeutsamer Personen, nicht als Unterkategorie von „Angeklagter“.--Aschmidt (Diskussion) 22:17, 7. Feb. 2015 (CET)
Das heißt, für beim ICTY angeklagte kommt eine Kategorie erst in ein paar Jahrzehnten in Betracht, wenn diese gestorben sind?
Magst Du einen LA auf die Kategorie:Angeklagter stellen, gerne mit Hinweis auf die Diskussion hier? Gruß, Aspiriniks (Diskussion) 18:39, 8. Feb. 2015 (CET)
Es wäre zu erwägen, ob für diese Fälle das gleiche gälte wie für die Angeklagten aus den NS-Prozessen. Dann aber nicht mehr mit der Oberkategorie Angeklagter, sondern eben Verfahren bei dem entsprechenden Gerichtshof. Und nur solange, wie dem die Rehabilitation nicht entgegensteht. Mit dem Tod des Betroffenen hat das auch nichts zu tun, denn es gibt auch ein postmortales Persönlichkeitsrecht. – Den LA kann ich gerne stellen, mich aber für die nächste Zeit RL-bedingt nicht mehr kontinuierlich an der Diskussion beteiligen.--Aschmidt (Diskussion) 21:05, 8. Feb. 2015 (CET)
 Info: Sehe gerade, daß Kategorien wohl nicht mehr direkt in die LD gehen, sondern erst im WikiProjekt diskutiert werden sollen. Daher eingetragen unter Wikipedia:WikiProjekt_Kategorien/Diskussionen/2015/Februar/8#Kategorie:Angeklagter.--Aschmidt (Diskussion) 21:24, 8. Feb. 2015 (CET)

Kategoriensystem - Lemmabildung

Eine Verständnisfrage: Ich habe die Ausführungen in den Richtlinien so verstanden, dass Artikel zu einer Regelung der nationalen Rechtsordnung in die Oberkategorie Rechtsordnung:Staat fällt und dann, wenn die Regelung unter dem gleichen Ausdruck bzw. übersetzt (?) in einem anderen Rechtsgebiet existiert, eine BKL - möglichst mit einer Kurzbeschreibung - mit einem Link auf staatsspezifische Artikel erfolgt. Nun wurde mein neuer Artikel Besonderer Kündigungsschutz für Mütter (deutsches Arbeitsrecht) in Besonderer Kündigungsschutz für Mütter verschoben. Meine Nachfrage bei dem Betreffenden blieb ohne Reaktion (siehe Diskussion bei ihm). Was ist denn nun richtig? Die Frage ist wichtig, weil eine vertiefende Bearbeitung praktisch nicht möglich ist, wenn man immer zugleich Rechtsvergleichung betreiben soll, so schön das auch ist, wen man viel Zeit hat.


Noch einmal konkret: wäre das so korrekt:

Besonderer Kündigungsschutz für Mütter (als BKL) Als Einleitungssatz: In den meisten Rechtsordnungen gibt es über den allgemeinen Kündigungsschutz für jeden einen besonderen Kündigungsschutz für Schwangere und junge Mütter. Dieser ist in den einzelnen Rechtsordnungen unterschiedlich ausgestaltet (<Blindbehauptung>).

Siehe im Einzelnen:

Ist es richtig, dass, wer Ahnung hat, auch eine Seite eröffnen könnte mit dem Lemma

Ist es ok, dass so ein Lemma irre lang ist? In dem Beispiel handelt es sich schon um eine Abkürzung. Sachlich richtig müsste es eigentlich heißen:

Was ist angesagt?

Die vorhandenen juristischen Lemmata sind meistens wenig konsequent.

Wenn man es für Betriebsräte, eilige Anwälte, täuschende Erstsemester etc. schreiben wollte, müsste der Artikel für das deutsche Recht vertieft werden. Dann müsste es heißen:

Richtig verstanden?

Unterstellt Zugang beinhaltet eh´ nur Zugang im deutschen Zivilrecht, darf ich als newcomer den Artikel verschieben und wo steht es, wie man es richtig macht?--(nicht signierter Beitrag von Rechtswissenschaft (Diskussion | Beiträge) 8. Feb. 2015, 11:00‎)

Zum Hintergrund: Das alles ist natürlich heftig umstritten, sonst wären wir hier nicht beim Portal Recht. ;) – Wenn sich der Artikel Zugang – wie derzeit – ausschließlich auf die Rechtslage in DE bezieht, bleibt es bei dem Lemma, bis mindestens ein weiterer Artikel angelegt worden ist, der die Rechtslage in einer anderen Rechtsordnung beschreibt. Unnötige Klammerlemmata und unnötige Begriffsklärungsseiten mit unnötigen und störenden Rotlinks sollen bitte vermieden werden. – Im übrigen Danke sehr für Deinen Artikel zum Kündigungsschutz! Einzige verbleibende Verbesserungsmöglichkeiten: Literatur ergänzen (Lehrbücher oder neuere Überblicks-Aufsätze), und die Paragraphen mittels der Vorlage:§ verlinken, damit man direkt zum Normtext kommt.--Aschmidt (Diskussion) 15:14, 8. Feb. 2015 (CET)
Im Prinzip stimme ich Benutzer:Aschmidt zu. Nur gibt es nach meinem Eindruck immer jemanden der dann einen Deutschlandlastig-Baustein setzt. Da man bei den meisten Artikeln wohl lange warten kann bis wirklich jemand einen Rechtsvergleich (und nicht nur drei Sätze zur Situation in Österreich) schreibt, bekommt man den Baustein nur durch eine Verschiebung zum Lemma mit Klammerzusatz weg. Dann kann man auch gleich das Lemma mit Klammerzusatz setzen. Und wenn es dann dazu eine Begriffsklärung mit Rotlink gibt, hat das immerhin die Funktion einer Aufgabenliste. Mir persönlich sind gute Artikel ohne hässlichen Deutschlandlastig-Baustein lieber als ein paar Rotlinks weniger.--mundanus Disk. 18:15, 8. Feb. 2015 (CET)

Rechtswissenschafts Fragen wurden bisher nur zum Teil beantwortet. Bevor ich mich daran wage, kann vielleicht doch ein erfahrenerer Nutzer helfen? --mundanus Disk. 11:37, 16. Feb. 2015 (CET)

Wie's geht steht hier, im konkreten Fall würde ich allerdings schlicht zu einem Lemma Kündigungsschutz (MuSchG) tendieren. Damit umgehen wir viele Probleme. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 16:41, 16. Feb. 2015 (CET)

Sind juristische Sekundärquellen besser als Primärquellen ?

...und letztere in der WP nicht zitierfähig ? Das behauptet Benutzer:Benatrevqe. Es geht umdas Londoner Schuldenabkommen in Deutsche Zwangsanleihe in Griechenland. Hier der Difflink. Dass Sekundärquellen besser seien als Sekundärquellen, widerspricht allen wissenschaftlichen Grundsätzen. Ich bitte ggf. um Unterstützung auf der Zwangsanleihen-Diskussionsseite oder bei DM.--Albtalkourtaki (Diskussion) 23:09, 17. Feb. 2015 (CET)

Naja, Primärquellen sind hier auf Wikipedia genau genommen ziemlich verpönt, denn sie sind Quelle für die Bildung einer eigenen wissenschaftlichen Meinung, die als Theoriefindung ja verboten ist. Gruß, --Gnom (Diskussion) 23:24, 17. Feb. 2015 (CET)
Juristische Standardantwort 1.0: Das kommt darauf an. Primärquellen sind klasse für Fakten. Aber: Da wo wissenschaftliche Texte aus diesen Fakten Schlussfolgerungen und insbesondere Wertungen ableiten, ist für Wikipedianer Schluss. Denn wir dürfen nicht unsere eigenen Analysen schreiben (WP:TF; WP:NPOV). Deshalb müssen Wertungen auf Sekundärquellen gestützt werden. Wie immer gibt es keine Regeln ohne Ausnahmen. In einigen Fällen ist es nicht nur zulässig, sondern im Gegenteil ein Zeichen für hohe Qualität eines Wikipedia-Artikels, wenn wissenschaftliche Standardmethoden auf eine Primärquelle angewendet werden. Das geht, wenn jeder mit den entsprechenden Fähigkeiten zum selben Schluss kommen würde. Aber natürlich ist das ein Grenzfall und in unterschiedlichen Themenbereichen unterschiedlich weit anwendbar. In den Politikwissenschaften sind solche Analysen schwierig, weil die Fachleute sich in sehr wenigen Bereichen wirklich alle einig sind. Beispiel: Ein Ordinarius einer deutschen Universität zitierte in einer Monographie den BGH geringfügig falsch (die Sachaussage stimmte natürlich, aber der Wortlaut war verfälscht). Dieses Zitat hatte ein Wikipedianer in die Biographie eines hochkarätigen Politikers übernommen. Als ich das bemerkte, habe ich das Zitat gegen die korrekte Fassung ausgetauscht und direkt mit dem Urteil belegt. Das hat mir damals einen Riesenärger eingebracht, aber am Ende waren sich dann doch (fast) alle einig, dass mein Edit richtig war. Grüße --h-stt !? 10:46, 18. Feb. 2015 (CET)

Notwendigkeit des Hinweises, das sich Rechtslemmata ggf. nur auf die Bundesrepublik beziehen

Ich verstehe den Sinn dieser Änderung nicht. Es wurde das unterstrichene Wort gelöscht: „deutsche Arbeitsförderungsmaßnahme“, dafür die Vorlage „deutschlandlastig“ eingesetzt. Man könnte natürlich auch „bundesdeutsche“ schreiben, um es von der Sprache abzuheben. --Peter Gröbner (Diskussion) 08:41, 19. Feb. 2015 (CET)

s. a. diese Diskussion, besonders die abschließende Meinungsäußerung von Benutzer:Partynia. --Peter Gröbner (Diskussion) 08:49, 19. Feb. 2015 (CET)

Der eingefügte Baustein "deutschlandlastig" ist unsinnig. Peter, Du hast völlig recht. --Partynia RM 11:53, 19. Feb. 2015 (CET)

Ich habe ihn wieder entfernt. Danke! --Peter Gröbner (Diskussion) 11:58, 19. Feb. 2015 (CET)

Losdedos schreibt „Änderung 139016062 von Peter Gröbner rückgängig gemacht; fängst du jetzt nach mehreren wochen pause mit der provokation von neuem an? diskutiere das im portal:Recht und zwar für alle rechtsbezogenen artikel)“ Aber das haben wir doch gemacht: diese Diskussion oder nicht, @Partynia? --Peter Gröbner (Diskussion) 22:22, 19. Feb. 2015 (CET)
Nein, du hast hier schlicht Partynia ausgetrickst, indem du vorgabst, nur den Baustein zu entfernen. tatsächlich hast du aber den Anlass zu der Diskussion wieder eingefügt. Ich nenne das "link". Diskutiere das im Portal:Recht. Wenn das für alle Artikel gewünscht ist, einen Nationalitätenbezug im Fließtext hinzuzufügen, habe ich nichts dagegen. Dies geht aber nicht, wenn von einigen tausend Artikeln vereinzelt welche herausgegriffen werden. Es wurde in der Diskussion bereits deutlich, dass die entsprechenden Kategorien und Infoboxen, die ja mit Nationalitätenbezug versehen sind und durchaus als ausreichend angesehen wurden. Nun kommst du nach Wochen heimlich still und leise an und versuchst mit einem Trick, doch noch deine Absichten durchzusetzen.--Losdedos (Diskussion) 22:29, 19. Feb. 2015 (CET)
Wieso stört es Dich eigentlich, wenn in einem (oder auch mehreren) Artikeln angemerkt wird, dass sie nur auf Deutschland zutreffen? Infobox sehe ich hier keine und die Kategorien stehen erst am Ende. Gruß --Peter Gröbner (Diskussion) 22:36, 19. Feb. 2015 (CET)
Ich fange nicht von vorne an das zu diskutieren, worüber bereits im letzten Jahr diskutiert wurde. Sprich es, wie schon zigfach erwähnt, im Portal:Recht an. Da ist der richtige Ort. Lediglich ergänzend: Der Einleitungssatz erwähnt die Bundesagentur für Arbeit und die gibt es nur in Deutschland ebenso wie das verlinkte SGB. Der Artikel enthält, auch wenn du es offenbar nicht wahrnehmen willst, die Kategorie:Sozialrecht (Deutschland).--Losdedos (Diskussion) 22:56, 19. Feb. 2015 (CET)
Noch einmal: Es wurde bereits an dem von Dir gewünschten Ort ausgiebig diskutiert: Portal Diskussion:Recht/Archiv 2014-IV#Umfangreiche Hinzufügungen eines nationalitätenbezogenen Zusatzes --Peter Gröbner (Diskussion) 09:17, 20. Feb. 2015 (CET)
Benutzer:Karl Gruber war damals auch an der Diskussion beteiligt. Vielleicht möchte er sich hier auch äußern? Gruß --Peter Gröbner (Diskussion) 10:10, 20. Feb. 2015 (CET)

übertragen von Diskussion:Berufsausbildungsbeihilfe --Peter Gröbner (Diskussion) 10:57, 20. Feb. 2015 (CET)

Also erstellt wurde die Vorlage für den Zweck, Dinge die es zwar allgemein gibt, aber nur für deutsche Verhältnisse dargestellt wurde, zu kennzeichnen, dass Ergänzungen aus anderen Ländern auch folgen sollen. Naturgemäß ergibt sich nachher oft, dass es dieses in anderen Ländern gar nicht geben kann, weil es eben z.Bsp. in Gesetzen ein Begriff ist, der nur in Deutschland üblich ist. In diesem Fall soll die Vorlage wieder herausgenommen werden und die Einleitung so umgestaltet werden, dass man sofort weiß, dass es sich eben nur um einen deutschen Begriff geht. Man sollte dazu jeden Artikel aus der Sicht eines fremdsprachigen (also keinen DACH-Bewohner) betrachten, was er aus dem Artikel herauslesen würde. Daher ist die Diskussion zwar auch richtig, betrifft aber eine allgemeine Vorgehensweise und nicht dem des Rechts ausschließlich. So wurde die Vorlage ursprünglich estellt und begründet. Ob sich der Sinn in der Zwischenzeit (sind ja doch schon 10 Jahre her) geändert hat, habe ich nicht mehr verfolgt, da ich nicht mehr gewillt war, die D-Lastigen Artikel in der Form zu ändern ;-) --gruß K@rl 12:05, 20. Feb. 2015 (CET)
@K@rl: Es geht nicht um die Vorlage:Deutschlandlastig, es geht darum, dass Benutzer unter dem Vorwand, diese Voralge zu entfernen (was er meinetwegen machen kann und was ich ja auch nicht zurückgesetzt habe) einen zusätzlichen nationalitätenbezogenen Hinweis im Einleitungssatz untergebracht hat. Bitte genau lesen, was oben geschrieben steht.--Losdedos (Diskussion) 12:42, 20. Feb. 2015 (CET)
Die Frage wurde bereits 100 Mal durchgekaut - in jedem Artikel ist der Begriff zu erklären und da gehört es selbstverständlich dazu, dass gesagt wird, dass es ein Begriff des deutschen Rechts ist! Eine solche Information muss klar dargestellt werden. Ein Hinweis darauf, dass es die Bundesagentur für Arbeit oder das Sozialgesetzbuch nur in Deutschland gäbe, ist eine Aussage der Art Wer sich auskennt, weiß es ja eh! Das ist aber kein sinnvolles Argument, da wir die Artikel klarerweise für diejenigen schreiben, die sich nicht mit dem Thema auskennen.
An Losdedos übrigens die Bitte, selbst genau zu lesen. Karl hat geschrieben:
"Naturgemäß ergibt sich nachher oft, dass es dieses in anderen Ländern gar nicht geben kann, weil es eben z.Bsp. in Gesetzen ein Begriff ist, der nur in Deutschland üblich ist. In diesem Fall soll die Vorlage wieder herausgenommen werden und die Einleitung so umgestaltet werden, dass man sofort weiß, dass es sich eben nur um einen deutschen Begriff geht."
Dem ist mE nichts hinzuzufügen. Grüße, --Taste1at (Diskussion) 12:52, 20. Feb. 2015 (CET)
PS: Im betreffenden Artikel wäre es jedoch besser statt "...eine deutsche Arbeitsförderungsmaßnahme der Bundesagentur..." zu schreiben: "...eine Arbeitsförderungsmaßnahme der deutschen Bundesagentur...". --Taste1at (Diskussion) 12:56, 20. Feb. 2015 (CET)
Hatte ich doch auch schon, wurde aber geändert: Spezial:Diff/138996546/next --Peter Gröbner (Diskussion) 15:01, 20. Feb. 2015 (CET)
An Losdedos übrigens die Bitte, selbst genau zu lesen. Ich habe schon genau gelesen. Es wird aber dennoch hier subtil versucht durch die Thematiserung der Vorlage abzulenken. Diese war vor einigen Wochen lediglich als Notlösung vorgesehen. Es geht darum, dass dies hier bislang eben nicht so gehandhabt wurde und es nicht nachvollziehbar ist, warum dies etwa beim Ausbildungsgeld und der Vielzahl der anderen Artikel im Rechtsbereich anderes gehandhabt werden soll, als bei der Berufsausbildungsbeihilfe. Ich halte es zudem für redundant, da es weder eine Bundesagentur für Arbeit noch das im Einleitungssatz zitierte SGB in anderen Ländern gibt. Ich habe daher schon vor Wochen die zwei, drei Österreicher, die sich diese Änderungen in den Kopf gesetzt haben, gebeten, eine allgemeine Lösung im hiesigen Portal:Recht anzustreben. Ende 2014 war dies aber offenbar nicht Mehrheitsmeinung, weshalb nun mit einem linken Trick (und das stört mich an der Angelegenheit am meisten) versucht wurde, durch die Hintertür zum Ziel zu gelangen. Wenn Konsens zu einer allgemeinen Handlungsweise besteht, dann mag diese umgesetzt werden. Diese Handlungsweise legen aber nicht zwei oder drei österreichische Accounts fest, die ansonsten inhaltlich nicht in rechtsbezogenen Artikeln editieren.--Losdedos (Diskussion) 13:11, 20. Feb. 2015 (CET)
Ja, wenn einem das Diskussionsergebnis nicht passt, dann kann man es natürlich auch als "linkten Trick" diffamieren. Damit ist eigentlich eh alles gesagt. Warum Redundanz kein Argument ist, habe ich schon angeführt; auf meine Ausführungen bist du nicht eingegangen, daher bringt es auch nicht, dass du deinen Standpunkt nur wiederholt hast! Die übrigen Artikel sind natürlich ebenso zu ändern. --Taste1at (Diskussion) 13:17, 20. Feb. 2015 (CET)
Nun, offenbar hat Peter Gröbner das Ergebnis nicht gepasst, in dessen Schlepptau du nun hier auftauchst. Ließ dir doch mal die Diskussion durch. Da gab es lediglich ein Ergebnis zur Verwendung der Vorlage. Darum geht es aber hier nicht. Ebensowenig geht es hier um meinen Standpunkt, dass ist nur eine unsinnige Zuspitzung der Diskussion auf einen Punkt, der gar nicht entscheidend ist. Es geht lediglich darum, dass diese bislang absolut nicht übliche Vorgehensweise zuvor hier geklärt wird und nicht von einer Einzelperson (mit nun zwei angeschlossenen weiteren Österreichern) in einem Themenbereich solche Änderungen vornimmt, in dem sie inhaltlich nicht editieren, so dass es offenbar nur um ein Prinzip geht. Solche Prinzipienreiterei sollte aber auf einem breiten Fundament stehen. Mehr will ich gar nicht.--Losdedos (Diskussion) 13:33, 20. Feb. 2015 (CET)
Ach, und ein linker Trick ist es definitiv, wenn Benutzer Partynia sich in der vorherigen Diskussion und in der gestern neu gestarteten abschließend lediglich zum Baustein geäußert hat und Benutzer:Peter Gröbner dann unter diesem Vorwand und unter Verweis darauf sein eigentliches Ziel aus dem Dezember 2014 nun doch umsetzt (und irreführend im Editkommentar dies verschweigt) und letztlich die zumindest ohne insgesamt abschließendes Ergebnis gebliebene Diskussion umgeht, in der es durchaus gewichtige Argumente (z.B. Kat, Infobox, Redundanzen) gab, dass man auf solche nationalitätenbezogenen Zusätze verzichten kann.--Losdedos (Diskussion) 13:37, 20. Feb. 2015 (CET)
Bei dir meint man, man redet gegen eine Wand! Du bist auf meine Argumente nicht eingegangen! Deine Ausführungen sind teils unsachlich, teils einfach falsch! Im Detail gehe ich sicher nicht auf solch infame Unterstellungen ein, wie der Behauptung, dass ich im Schlepptau von Peter Gröbner hier wäre! Zusammengefasst: DU bist es, der hier unsinnige Prinzipienreiterei betreibt und in Wirklichkeit keine Argumente hast! Daher teilt auch niemand hier deine Meinung. --Taste1at (Diskussion) 14:47, 20. Feb. 2015 (CET)
Ich habe den Eindruck, du hast gar nicht verstanden, was ich geschrieben habe und worum es geht. Ließ einfach nochmal, was ich geschrieben habe und welche Intention ich verfolge. Hilfreich ist auch, die alte Diskussion aus 2014 und ihr "Ergebnis" zu betrachten. Meine Ausführungen betrachte ich zudem auch nicht als unsachlich, jedenfalls nicht unsachlicher als die personalisierende Einleitung dieser Diskussion...--Losdedos (Diskussion) 14:56, 20. Feb. 2015 (CET)
Doch, das habe ich sehr wohl verstanden. Übrigens kannst du nochsoviel herumquasseln, wie du willst: Ich habe nicht vergessen, dass ich oben Argumente gebracht habe, auf die du nicht eingegangen bist und zu denen du kein Gegenargument vorgebracht hast,--Taste1at (Diskussion) 15:54, 20. Feb. 2015 (CET)
Nunja, dann solltest du vielleicht nochmal lesen, was ich geschrieben gequasselt habe. Du scheinst dies nicht verstanden zu haben. Mir war zudem, als hättest du eben mal das Thema sachliche Diskussionsführung angeschnitten. Naja.--Losdedos (Diskussion) 16:04, 20. Feb. 2015 (CET)
Und erneut: Keine Argumente, nur Provokation!--Taste1at (Diskussion) 16:39, 20. Feb. 2015 (CET)
Aha, nunja, wenn du auf dieser Schiene weitermachen willst, dann such dir jemand anderen. Ich ignoriere dich ab jetzt, zumal es hier ohnehin nicht um mich und meine Ansicht geht, aber das scheinst du ja nicht verstehen zu wollen. Sinn ist es ohnehin, dass hier eine Lösung gefunden wird, ohne das die beteiligten Partien (Losdedos auf der einen, die drei Österreicher auf der anderen Seite) von Interesse sind. Es geht hier um die Sache selbst und wie man damit im rechtlichen Bereich umgehen will. Ein offenbar gezielt durch Personalisierung und Konfliktzuspitzung erfolgtes Zerreden und in die Länge Ziehen der Diskussion ist dabei nicht zielführend. Irgendwann hat nämlich niemand mehr Lust, sich das Ganze durchzulesen. Es wäre also eine große Hilfe, wenn du nicht ständig auf meinen Standpunkt abtellen und mich zu inhaltlicher Wiederholung von längst ausgetauschten Argumenten zwingen wollen würdest. Es geht darum, wie es die anderen bislang nicht an dieser Diskussion beteiligten sehen, die hier aufgrund ständiger Mitarbeit im Rechtsbereich für eine Entscheidung in der Sache eher prädestiniert sind. Genau deshalb hatte ich Peter Gröbner und Anhang ja bereits im letzten Jahr ans Portal verwiesen, um es dort anzusprechen. Nicht ich und auch nicht die drei Österreicher entscheiden in dieser Frage, wo es lang gehen soll, sondern die Gemeinschaft derjenigen, die ein Interesse an einer vernünftigen Entwicklung des rechtsbezogenen Teils der Wikipedia haben. Ich hoffe es ist nun nach der x-ten Wiederholung endlich vertsanden.--Losdedos (Diskussion) 16:56, 20. Feb. 2015 (CET)
Hier wird aber niemand anders mitdiskutieren, da die Sache ohnehin schon geklärt ist. Entspricht auch klar dem Regelwerk. Ich zitiere aus Wikipedia:Deutschlandlastige Artikel: Falls ein Begriff oder ein Phänomen nur in Deutschland existiert, dann sollte der Einleitungssatz darauf hinweisen. --Taste1at (Diskussion) 17:03, 20. Feb. 2015 (CET)
Hier wird aber niemand anders mitdiskutieren, da die Sache ohnehin schon geklärt ist. Aha, du bist also derr offizielle Diskussionsbeender? In der Regel arbeiten im Portal:Recht berufstätige Juristen mit, die hier nicht rund um die Uhr in der Wikipedia rumhängen können, es sei denn man hat Urlaub, so wie ich heute. Bei einer Diskussion, die erst vor etwas mehr als sechs Stunden an einem Werktagvormittag hier eröffnet wurde, ist es nicht zuviel verlangt, auch anderen die Chance zu geben, sich zu äußern, wenn sie es denn wollen. Wenn du so sehr überzeugt von deiner Position bist, dann brauchst du doch eine Diskussion gar nicht fürchten und es besteht gar keine Notwendigkeit hier etwas in aller Schnelle übers Knie zu brechen. Also, vielleicht nehmen wir (die 3 Östrereicher und ich) uns mal ein bißchen zurück und warten mal ab, ob hier noch jemand Lust hat, seine Meinung zu äußern (wozu allerdings der bisherige Diskussionsverlauf wenig förderlich war).--Losdedos (Diskussion) 17:12, 20. Feb. 2015 (CET)
Die Diskussion begann aber vor fast zwei Monaten: hier. --Peter Gröbner (Diskussion) 17:17, 20. Feb. 2015 (CET)
...und endete zwischenzeitlich ohne, dass du dein gewünschtes Ergebnis ereicht hattest im Sande und verschwand im Archiv. Fürs Protokoll: Benutzer:Taste1at hat es offenbar doch eilig und hat jetzt Fakten geschaffen. Ob das ok ist, mag das Portal:recht letztlich bewerten.--Losdedos (Diskussion) 17:29, 20. Feb. 2015 (CET)
DU hattest DEIN gewünschtes Ergebnis nicht ertzielt. Damit bleibt alles beim status quo--Taste1at (Diskussion) 17:34, 20. Feb. 2015 (CET)
@Losdedos: Wieder nur Polemik, um die Diskussion in die Länge zu ziehen. Mir wirfst du es vor - DU bist es aber, der es tut. Ich habe keine Diskussion beendet. Ich habe nur festgestellt, dass es diese Diskussion seit 2 Monaten (nicht erst seit 6 Stunden, wie DU behauptest) hier gibt und dass du sie immer wieder am köcheln hältst. In den letzten 2 Monaten hatte jeder vom Portal die Möglichkeit, mitzudiskutieren. Wenn aber niemand mitdiskutiert, müssen wir annehmen, dass das Regelwerk (Wikipedia:Deutschlandlastige Artikel) gilt.--Taste1at (Diskussion) 17:26, 20. Feb. 2015 (CET)
@Taste1at: Ich möchte dich nochmal inständig darum bitten, solche Art der Äußerungen zu unterlassen. Ich habe kein Interesse mehr mit dir zu diskutieren. Akzeptiere es bitte.--Losdedos (Diskussion) 17:29, 20. Feb. 2015 (CET)
Aha, du bist also derr offizielle Diskussionsbeender? Gut, soll sein --Taste1at (Diskussion) 17:35, 20. Feb. 2015 (CET)
@Taste1at: Du scheinst ein Verständnisproblem mit meinen Aussagen zu haben. Ich sagte gerade, dass die Diskussion eben nicht einfach so von einer Seite für beendet erklärt weren kann. Das gilt für mich wie für dich. Lediglich mit dir möchte ich, angesichts der Art und Weise, wie du mir gegenüber die Diskussion führst, nicht mehr kommunizieren. Das ist ein großer Unterschied. Etwas unaufgeregter und entspannter an dieses Problem heranzugehen und hier keine Privatauseinandersetzung zwischen den Benutzern Taste1at und Losdedos zu befördern, würde der Sache sehr, sehr dienlich sein. Bitte akzeptiere, dass ich daher eben nicht mehr auf dich eingehe, um eben das Portal nicht mit möglicherweise vorhandener Antipathie individueller Nutzer zu behelligen. Es geht hier schlicht um die Sache. OK?--Losdedos (Diskussion) 17:41, 20. Feb. 2015 (CET)
Was ist die „Sache“? Dass Du in Artikeln, die nur Deutschland betreffen, das Wort „deutsch“ nicht haben willst? --Peter Gröbner (Diskussion) 17:47, 20. Feb. 2015 (CET)
Nun, welchen Sinn ergibt es, hier die tibetanische Gebetsmühle zu bemühen? Manchmal ergibt es Sinn, auf bestimmte Zusätze zu verzichten (z. B. Der Rhein ist ein wasserhaltiger Strom im mittleren Europa.). Dies insbesondere dann, wenn es - warum auch immer - bislang nahezu durchgängig im Großteil der Artikel des Themengebiets so gehandhabt wird. Ob man diese Vorgehensweise nun ändern soll oder nicht, ist Kernfrage. Deshalb und nur dehlab befinden wir uns eigentlich hier.--Losdedos (Diskussion) 17:56, 20. Feb. 2015 (CET)

<linksruck>Es besteht demnach Einigkeit darüber, dass die Vorlage "deutschlandlastig" in Gesetzestexten unsinnig ist. Wenn aus einem Artikel nicht ersichtlich ist, dass er D-bezogen (oder CH, A) ist (z.B. durch eine Infobox), dann es ist zumindest nicht falsch, im Fließtext darauf hinzuweisen. Es ist sogar für einen Leser aus einem anderen Land nützlich, gleich am Anfang des Artikels zu ersehen, auf welche Rechtslage sich der Artikel bezieht. Da geht es nicht darum, woher die Autoren kommen, sondern woher die Leser kommen. Das muss jetzt nicht gleich eine Massenänderung aller Lemmata auslösen. Wenn man jedoch im Rahmen anderer Bearbeitungen eines Artikels einen solchen Zusatz anbringt, spricht nichts dagegen. Warum also löschen? --Partynia RM 13:19, 20. Feb. 2015 (CET)

Es besteht demnach Einigkeit darüber, dass die Vorlage "deutschlandlastig" in Gesetzestexten unsinnig ist. Um einen Gesetzestextartikel geht es hier nicht. Dort gehört selbstverständlich ein nationalitätenbezogener Hinweis dazu, siehe Bürgerliches Gesetzbuch, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz etc..--Losdedos (Diskussion) 13:40, 20. Feb. 2015 (CET)
Der Begriff der Berufsausbildungsbeihilfe beruht auf dem SGB III, ist also ein Rechtsbegriff aus dem deutschen Sozialrecht.--Partynia RM 13:49, 20. Feb. 2015 (CET)
Es geht darum, dass einem fremden Leser im derzeitigen Artikel nicht klar ist, wo dieser Begriff gilt, denn im Einleitungssatz:

Die Berufsausbildungsbeihilfe (kurz: BAB) ist eine Arbeitsförderungsmaßnahme der Bundesagentur für Arbeit. Geregelt ist diese Leistung in den §§ 56 ff. Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) (bis 31. März 2012: §§ 60 SGB III a. F.). kommt das Wort deutsch oder Deutschland nirgends vor. - genau das ist das was ich oben in meiner Erklärung als Nichtdeutscher bemängelte. --K@rl 14:03, 20. Feb. 2015 (CET)

Wäre für „Die Berufsausbildungsbeihilfe (kurz: BAB) ist eine Arbeitsförderungsmaßnahme der deutschen Bundesagentur für Arbeit.“ , da ich auch nicht auswendig weiß, wie das Arbeitsamt/'Oberarbeitsamt' in Österreich oder der Schweiz offiziell heißt.--Pistazienfresser (Diskussion) 14:58, 20. Feb. 2015 (CET)
Hatte ich doch auch schon, wurde aber geändert: Spezial:Diff/138996546/next. Mir war diese Formulierung auch die liebste, wurde dafür aber kritisiert. --Peter Gröbner (Diskussion) 15:05, 20. Feb. 2015 (CET)
Vorschlag zur Güte: Ihr verschiebt den Beitrag, da er ja offensichtlich ausschließlich eine Maßnahme der deutschen Bundesagentur für Arbeit betrifft, auf das Lemma Berufsausbildungsbeihilfe (Deutschland). Jeder sieht dann sofort, dass der Beitrag deutschlandbezogen ist. Ich meine, wir hätten uns auf diesen Standard geeinigt, wenn es zu DACH-Problemen gekommmen ist. --Opihuck 18:13, 20. Feb. 2015 (CET)
Der Vorschlag ist gut und zur Güte – nur, die Berufsausbildungsbeihilfe gibt es scheints nur in Deutschland, wozu also das Klammerlemma? --Peter Gröbner (Diskussion) 18:36, 20. Feb. 2015 (CET)
Das Lemma Bezirkshauptmann lautet auch nicht Bezirkshauptmann (Österreich), aber im ersten Satz steht „… ist in Österreich …“. Wieso kann man es bei der „Berufsausbildungsbeihilfe“ nicht analog handhaben? --Peter Gröbner (Diskussion) 18:40, 20. Feb. 2015 (CET)

Losdedos meint scheints, dass bei jedem (Rechts-)Artikel, bei dem nichts anderes vermerkt ist, stillschweigend davon auszugehen wäre, dass er sich nur auf die Bundesrepublik bezieht. Es handelt sich hier aber um die deutschsprachige und nicht um die deutsche Wikipedia. --Peter Gröbner (Diskussion) 19:11, 20. Feb. 2015 (CET)

(BK) Gut, aber Bezirkshauptmann ist nun ein eindeutiger Begriff, der mit Österreich in Verbindung gebracht wird. Da kann man auf den Zusatz verzichten, weil es den Begriff in Deutschland und der Schweiz nicht gibt. Bei der Berufsausbildungsbeihilfe ist das nicht so offenkundig.
Das Prinzip der Zusätze bei Rechtsartikeln ist auch noch relativ neu. Wir haben es z. B. bei Aufenthaltskarte (Deutschland), Aufenthaltsstatus (Deutschland), Aufenthaltsstatus (Österreich), Freizügigkeitsbescheinigung (Deutschland), Bundespräsident (Deutschland), Bundespräsident (Österreich), Bundesrat (Deutschland), Bundesrat (Schweiz) und anderen Lemmata bereits eingeführt; wir haben es bei vielen anderen noch nicht, und zwar wechselweise für deutschland- und österreichbezogene Artikel, siehe Aufenthaltsgesetz ohne Zusatz, weil nur in Deutschland vorhanden, und Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz für Österreich, da nur in Österreich vorhanden.
Wenn ich mich recht erinnere, waren wir uns einig, dieses Prinzip bei Neuanlagen so anzuwenden und bei bereits bestehenden Artikeln langfristig umzustellen, wenn es zu Konflikten gekommen ist oder wenn eine Überarbeitung ohnehin anstand. Nebenbei: Der Zusatz beruhte vor allem auf einer Anregung österreichischer Kollegen, die sich damit eine höhere Beteiligung an österreichbezogenen Rechtsartikeln und damit eine qualitative Verbesserung erhofften, weil sie sich beklagten, dass auf das Recht Österreichs und der Schweiz zu wenig eingegangen wird. Einer der damaligen (österreichischen) Kollegen sagte: Wenn ich nicht den Zusatz "Österreich" lese, mache ich den Artikel gar nicht erst auf. --Opihuck 19:25, 20. Feb. 2015 (CET)
Da ist der österreichische Kollege aber zu kurz gesprungen. Ein Klammerlemma macht nur Sinn, wenn es gleichlautende Lemmata zu verschiedenen Inhalten gibt. Eine WL Freizügigkeitsbescheinigung nach Freizügigkeitsbescheinigung (Deutschland) sollte gelöscht werden und das Lemma verschoben werden. --Partynia RM 19:56, 20. Feb. 2015 (CET)
Die Idee von Opihuck mit dem Klammerlemma finde ich nicht schlecht. Was den Satz Peter Gröbeners anbelangt: Losdedos meint scheints, dass bei jedem (Rechts-)Artikel, bei dem nichts anderes vermerkt ist, stillschweigend davon auszugehen wäre, dass er sich nur auf die Bundesrepublik bezieht. kann ich nur nochmal darauf hinweisen, dass nicht ich sondern die Sache hier das Thema ist. Ich bitte daher das schon mit der Überschrift begonnene Zuspitzen auf meine Person endlich zu unterlassen. Ich halte das in einer im Portal:Recht geführten Diskussion für absolut überflüssig. Nur der Vollständigkeit halber: Ich meine mitnichten das, was mir hier unterstellt wird und das denke ich auch schon umfassend genug dargelegt zu haben.--Losdedos (Diskussion) 21:22, 20. Feb. 2015 (CET)
Abschnittsüberschrift (gerne) geändert. --Peter Gröbner (Diskussion) 22:17, 20. Feb. 2015 (CET)
@Losdedos: Du meinst also nicht, „… dass bei jedem (Rechts-)Artikel, bei dem nichts anderes vermerkt ist, stillschweigend davon auszugehen wäre, dass er sich nur auf die Bundesrepublik bezieht.“ Was meinst Du dann? --Peter Gröbner (Diskussion) 22:19, 20. Feb. 2015 (CET)
Es ist zwar begrüßenswert, dass die Abschnittsüberschrift geändert wurde, allerdings ist das so auch nicht in Ordnung, da ich im Verlauf der Diskussion vielfach darauf Bezug genommen habe. Das ist ein nachträglicher Eingriff in den Diskussionsverlauf, der meine Beiträge nun in der Luft hängen lässt. Was ich meine habe ich auch schon häufig genug dargelegt. Was soll dieses ständige Auffordern meiner Person meine Position immer und immer wieder zu wiederholen? --Losdedos (Diskussion) 22:24, 20. Feb. 2015 (CET)
Du kannst die Überschrift gerne wieder zurückändern. Ich hatte die ursprüngliche Überschrift des Abschnittes so gewählt, da die Diskussion schon stattgefunden hatte (Portal Diskussion:Recht/Archiv 2014-IV#Umfangreiche Hinzufügungen eines nationalitätenbezogenen Zusatzes), Du aber in der Diskussion:Berufsausbildungsbeihilfe eine (Neu-)Aufnahme gefordert hattest. --Peter Gröbner (Diskussion) 22:27, 20. Feb. 2015 (CET)
@Peter Gröbner, deine Art der manipulativen Diskussionsführung kannst du gerne mit sonstwem führen. Ich stehe dafür nicht zur Verfügung. Ich werde auf deine Beiträge hier nicht mehr antworten.--Losdedos (Diskussion) 22:32, 20. Feb. 2015 (CET)

Verordnungen in der Kategorie:Rechtsquelle (Deutschland)

Zu zahlreichen Gesetzen gibt es Verordnungen (VO). Sinnvoll wäre es, die jeweilige VO zu dem passenden Gesetz einzusortieren. Andernfalls stehen diese sehr willkürlich unter den Begriffen wie "Erste", "Verordnung" usw. Die VO zum BImSchG sind unter "Durchführung" einsortiert, was nun auch nicht gerade sinnig ist. --Fmrauch (Diskussion) 03:39, 21. Feb. 2015 (CET)

Fändest Du dann B oder I für Bundesgesetz und darauf beruhende Bundesverordnung sinnvoller?
Also für
VO und Gesetz:
STATT [[Kategorie:Rechtsquelle (Deutschland)|Durchfuhrung des BundesImmissionsschutzgesetzes #01 Verordnung zur]] und [[Kategorie:Rechtsquelle (Deutschland)]]
EHER [[Kategorie:Rechtsquelle (Deutschland)|BundesImmissionsschutzgesetzes #01 Verordnung zur Durchfuhrung des]] und [[Kategorie:Rechtsquelle (Deutschland)]]
ODER [[Kategorie:Rechtsquelle (Deutschland)|Immissionsschutzgesetzes #01 Verordnung zur Durchfuhrung des Bundes-]] und [[Kategorie:Rechtsquelle (Deutschland)|Immissionsschutzgesetz Bundes-]]?
Zudem wäre da noch der Arbeitseinsatz: Wer soll die Umschubladung aller Verordnungen (und ggf. Gesetze) machen, eventuell entsprechende Regeln ändern, alles dauerhaft pflegen und sich (vorher und während dessen) mit den Schubladen-Ober-Experten/Ober-Schubladen-Experten herumschlagen?--Pistazienfresser (Diskussion) 12:22, 21. Feb. 2015 (CET)
Nicht praktikabel und bloße Förmelei. Wer eine VO sucht, möge über den Artikel des Gesetzes gehen. Kategorien nehmen Leser sowieso nicht wahr, sie dienen ausschließlich der Artikelarbeit, und wir haben das bisher noch nicht vermißt.--Aschmidt (Diskussion) 12:50, 21. Feb. 2015 (CET)

Rechtsperson

Hallo zusammen,

als Nichtjurist wollte ich gerade mal nachsehen, was eigentlich eine Rechtsperson ist, wurde aber enttäuscht. Das entsprechende Lemma ist derzeit eine WL auf Rechtsfähigkeit. Diese Seite ist eine Art Mischung aus Artikelstub und BKS, aber weder dort noch auf dem sehr viel ausführlicheren landesspezifischen Artikel Rechtsfähigkeit (Deutschland) wird der Begriff "Rechtsperson" in erklärender Weise erwähnt. Ist "Rechtsperson" synonym zu "Rechtsssubjekt"? Übrigens war das Lemma vor vielen Jahren auch schon mal ein echter Artikel, wenn auch kurz, der eine Definition enthielt, aber leider unbequellt. Es wäre schön, wenn jemand vom Fach das wieder so hinbiegen könnte, dass man klar nachlesen kann, was eine Rechtsperson ist. Danke und Gruß, --Yen Zotto (Diskussion) 19:12, 22. Feb. 2015 (CET)

Danke für die Anregung, Yen Zotto! Die Sache ist die: Zumindest im deutschen Recht gibt es den Begriff "Rechtsperson" nicht. Es gibt dagegen die Begriffe "juristische Person" und "Rechtspersönlichkeit". Ich denke, dass man hier eine Begriffsklärungsseite anlegen sollte. Gruß, --Gnom (Diskussion) 19:52, 22. Feb. 2015 (CET)
Danke für die rasche Reaktion, Gnom. Für "Rechtspersönlichkeit" ist der derzeitige Zustand derselbe wie für "Rechtsperson", d.h. eine WL auf Rechtsfähigkeit und dort dann keine weitere Erwähnung. --Yen Zotto (Diskussion) 23:28, 22. Feb. 2015 (CET)

Rechtsgeschiche Deutschlands / Deutsche Rechtsgeschichte nicht vorhanden?

Bin ich nur zu dumm zum Suchen bzw. Finden oder existiert der entsprechende Artikel nicht? Hintergrund: Ich bin unter Recht_Deutschlands#Rechtsgeschichte über den (offenbar unzutreffenden) Verweis auf den angeblichen Hauptartikel Deutsches Recht (historisch) gestolpert. Wollte ihn durch den Link auf den richtigen Artikel ersetzen, aber habe leider keinen richtigen Artikel gefunden.--Pistazienfresser (Diskussion) 21:47, 22. Feb. 2015 (CET)

Exakt. Tragisch, aber wahr: der Informationsstand zum Ausland ist ausnahmsweise mal deutlich besser ... --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 22:34, 22. Feb. 2015 (CET)
Danke, dann kann ich jedenfalls mit dem Suchen aufhören.
Sollte man dann nicht auch für die (unzutreffende) Weiterleitung unter https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Deutsche_Rechtsgeschichte&redirect=no einen Löschantrag stellen oder wird dann sowieso wieder vorgeschlagen, dass man das (wie auch immer) verbessern könnte/solle?--Pistazienfresser (Diskussion) 23:40, 22. Feb. 2015 (CET)
Ich denke, ja, man sollte. Diese unsäglichen Weiterleitungen verhindern lediglich, dass der jeweils fehlende Artikel erstellt wird.--Losdedos (Diskussion) 23:50, 22. Feb. 2015 (CET)
Wikipedia:Löschkandidaten/24._Februar_2015#Deutsche_Rechtsgeschichte ist erstellt.--Pistazienfresser (Diskussion) 01:09, 24. Feb. 2015 (CET)

Übrigens: Der Artikel Rechtsgeschichte beschreibt eigentlich die Wissenschaft. Dasjenige, was die Wissenschaft herausgefunden hat, wird nur als (erwünscher) Nebeneffekt beschrieben. Insofern fehlt wohl auch noch ein (internationaler) Überblicksartikel zur Geschichte des Rechts (und dann noch eine Rechtsgeschichte (BKS) oder eine auf Begriffsklärungsseite auf dem Platz von Rechtsgeschichte).--Pistazienfresser (Diskussion) 11:15, 25. Feb. 2015 (CET)

Wetten dass …

Das allgemeine Niveau der juristischen Artikel, insbesondere fundamentaler Übersichtsartikel wird weithin bejammert. Das bislang – euphemistisch – mäßige Diskussionsklima tut ein Übriges. Statt über den allgemeinen Niveauverfall weiterhin zu jammern, versuche ich mit dieser Aktion alle Beteiligten am Portal – mich selbst eingeschlossen – dazu zu bewegen, einfach den Arsch hochzukriegen und 'was zu tun. Im Idealfall bessert sich durch die Zusammenarbeit auch das allgemeine Diskussionsklima.

Hiermit wette ich deshalb, dass die Mitarbeiter am Portal:Recht, es nicht schaffen, innerhalb von sechs Monaten ab jetzt (!) den Artikel Strafrecht (Deutschland) gemeinsam zum lesenswert-Status zu bringen. Wer dagegen wettet, mag sich gerne in die Liste unten eintragen!

Die Rechnung ist, dass bei ca. 60 Abschnitten und nur 10 Mitarbeitern jeder etwa 6 Abschnitte zu bearbeiten hätte. Das macht pro Monat und Mitarbeiter einen (!) Abschnitt. Rechnet man für einen Abschnitt jeweils drei bis vier Absätze kommt man auf einen Absatz pro Woche und Mitarbeiter. Rechnet man weiter pro Absatz drei bis vier Sätze, wären das für jeden Mitarbeiter ein halber Satz pro Tag! Mit nur einem halben Satz pro Tag ist man dabei! Wer könnte da nein sagen? Ich gehe also mit gutem Beispiel voran, wette gegen mich selbst und trage mich umgehend und die Liste ein! Wer seine Frist versäumt, sollte sich selbst moralisch zu einer Spende an Wikimedia verpflichtet fühlen ;-)--UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 11:49, 13. Feb. 2015 (CET)

Abschnitt Bearbeiter Monatsfrist endet am Zustand
Strafrecht (Deutschland)#Rechtsquellen
Strafrecht (Deutschland)#Materielles und formelles Strafrecht
Strafrecht (Deutschland)#Internationale Dimensionen des Strafrechts Benutzer:Gnom 28.2. Entwurf steht
Strafrecht (Deutschland)#Allgemeiner Teil
Strafrecht (Deutschland)#Geschichte (vgl. auch: Strafgesetzbuch (Deutschland)#Geschichte)
Strafrecht (Deutschland)#Ziel und Zweck des Strafrechts Benutzer:pistazienfresser 18. April 2015
Strafrecht (Deutschland)#Ziel und Zweck von Strafe Benutzer:pistazienfresser 18. März 2015 Erster Teil überarbeitet, zweiter Teil mit (Privat-?) Meinungen muss noch überarbeitet und/oder bei Maßnahmen eingegliedert werden.
Strafrecht (Deutschland)#Rechtsfolgen Benutzer:pistazienfresser 18. März 2015 Erster Teil neu angelegt/Rudimente übernommen, zweiter Teil muss noch folgen, vgl. auch Entwurf für einen Teil-Hauptartikel unter Benutzer:Pistazienfresser/Nebenstrafen_und_Nebenfolgen
Strafrecht (Deutschland)#Begriff der Tat und Einteilung der Delikte -> Strafrecht (Deutschland)#Überblick Grob überarbeitet und erst einmal an den Anfang des AT gestellt (ggf. später in Einleitung?)--Pistazienfresser (Diskussion) 14:28, 27. Feb. 2015 (CET)
Strafrecht (Deutschland)#Grundsatz: Keine Strafe ohne Gesetz
Strafrecht (Deutschland)#Strafrechtliche Handlungslehren
Strafrecht (Deutschland)#Vorsätzliche Begehungsdelikte
Strafrecht (Deutschland)#Tatbestandslehre
Strafrecht (Deutschland)#Objektiver Tatbestand
Strafrecht (Deutschland)#Kausalität
Strafrecht (Deutschland)#Objektive Zurechnung
Strafrecht (Deutschland)#Subjektiver Tatbestand
Strafrecht (Deutschland)#Rechtswidrigkeit
Strafrecht (Deutschland)#Zivilrechtlicher Notstand
Strafrecht (Deutschland)#Allgemeiner rechtsfertigender Notstand
Strafrecht (Deutschland)#Notwehr Benutzer:UHT 14. April
Strafrecht (Deutschland)#Festnahmerecht und Selbsthilfe
Strafrecht (Deutschland)#Einverständnis, Einwilligung, Erziehungsrecht
Strafrecht (Deutschland)#Schuld
Strafrecht (Deutschland)#Schuldfähigkeit
Strafrecht (Deutschland)#Spezielle Schuldmerkmale
Strafrecht (Deutschland)#Entschuldigungsgründe
Strafrecht (Deutschland)#Irrtumslehre Benutzer:UHT 18. März 2015
Strafrecht (Deutschland)#Persönliche Straufausschließungsgründe
Strafrecht (Deutschland)#Täterschaft und Teilnahme
Strafrecht (Deutschland)#Versuch und Rücktritt
Strafrecht (Deutschland)#Fahrlässigkeit
Strafrecht (Deutschland)#Unterlassen
Strafrecht (Deutschland)#Tateinheit und Tatmehrheit
Strafrecht (Deutschland)#In dubio pro reo, Wahlfeststellung
Strafrecht (Deutschland)#Besonderer Teil
Strafrecht (Deutschland)#Straftaten gegen Persönlichkeits- und Gemeinschaftswerte
Strafrecht (Deutschland)#Tötungsdelikte
Strafrecht (Deutschland)#Aussetzung
Strafrecht (Deutschland)#Straftaten gegen das ungeborene Leben
Strafrecht (Deutschland)#Körperverletzungstatbestände
Strafrecht (Deutschland)#Nötigung, Freiheitsberaubung, Nachstellung
Strafrecht (Deutschland)#Geiselnahme, Entziehung Minderjähriger
Strafrecht (Deutschland)#Ehrdelikte
Strafrecht (Deutschland)#Hausfriedensbruch
Strafrecht (Deutschland)#Amtsanmaßung, Widerstand gegen die Staatsgewalt
Strafrecht (Deutschland)#Straftaten gegen die Rechtspflege
Strafrecht (Deutschland)#Aussagedelikte
Strafrecht (Deutschland)#Urkundenstraftaten
Strafrecht (Deutschland)#Brandstiftung
Strafrecht (Deutschland)#Straßenverkehrsdelikte
Strafrecht (Deutschland)#Vollrausch und Unterlassen der Hilfeleistung
Strafrecht (Deutschland)#Amtsdelikte
Strafrecht (Deutschland)#Straftaten gegen Vermögenswerte
Strafrecht (Deutschland)#Sachbeschädigungs- und Computerdelikte
Strafrecht (Deutschland)#Diebstahl und Unterschlagung
Strafrecht (Deutschland)#Raub und raubähnliche Delikte
Strafrecht (Deutschland)#Gebrauchs- und Verbrauchsanmaßung
Strafrecht (Deutschland)#Pfandkehr und Vollstreckungsvereitelung
Strafrecht (Deutschland)#Betrug und Computerbetrug
Strafrecht (Deutschland)#Erpressung und räuberische Erpressung
Strafrecht (Deutschland)#Untreue und untreueähnliche Delikte
Strafrecht (Deutschland)#Begünstigung, Hehlerei und Geldwäsche

Ich begrüße das Ziel, sprechemich aber gegen die Methode aus. Denn ich halte die Struktur des Artikels für verfehlt und werde mich deshalb natürlich nicht daran beteiligen, ihn in diesem Zustand auszubauen. Das Problem des Artikels ist es, dass er im besonderen Teill vollständig und im allgemeinen Teil immer noch teilweise eine Themaverfehlung ist. Er stellt Inhalte dar und benutzt dazu Strukturen, die in Artikel StGB gehören, nicht in den zum Strafrecht! Damit macht er zudem den Fehler, dass er an den Anforderungen von Juristen ausgerichtet ist und die Informationsbedürfnisse von Laien vernachlässigt.

Deshalb halte ich es für wichtig, dass wir uns hier darüber unterhalten, was eigentlich in welchen Artikel soll und wie dieser zu ordnen ist. Erst dann können wir an den Ausbau gehen. Grüße --h-stt !? 19:29, 13. Feb. 2015 (CET)

Nach etwas Nachdenken seit heute Mittag: +1. Das Problem, das Du beschreibst, kann man an mehreren Stellen im Artikelbestand sehen, vgl. z.B. auch Zivilprozessordnung (Deutschland) und Zivilprozessrecht (Deutschland). Da gibt es Überschneidungen, Doppelungen; im ganzen wird versucht, eine Art Lehrbuch nachzuschreiben. Als Frankfurter Jurist sage ich auch mal: Die sozialwissenschaftlichen Aspekte, also die Bezüge zur Kriminologie und dergleichen, gehören ins Strafrecht; eine Diskussion, wie das Strafrecht auf die Kriminologie reagiert oder eben gerade nicht reagiert hat; aber das fehlt hier völlig. Verfassungsrecht: kaum vorhanden, obwohl das BVerfG dank Winfried Hassemer gerade hier in neuerer Zeit viel nachgelegt hatte. Die Idee, vieles in Fachartikel auszulagern, ist also völlig richtig. Was fehlt, ist der Blick auf das große Ganze. Es ist so ähnlich wie in der Geschichtswissenschaft, wo ja auch vor allem die Qualität von Überblicksartikeln wie Aufklärung moniert worden war. Das kann eben nur ein Spezialist schreiben. – Was würde ich mir hier zutrauen? Ich könnte, wie wir ja auch schon auf meiner Disk angesprochen hatten, einen knappen Überblick über die wesentlichen Etappen der Strafrechtsgeschichte oder über die justitiellen Grundrechte im Strafverfahren skizzieren – aber ich habe mich niemals so intensiv damit beschäftigt, daß ich mir sicher sein könnte, damit das Wesentliche zu treffen. Mir fehlt dazu die Vertiefung, die wissenschaftliche Vorarbeit. Ich bin an ganz anderen Baustellen zugange. Das wäre also genaugenommen ein Projekt, das man aus der Wissenschaft heraus angehen müßte. Wir bräuchten kein Stückwerk, sondern genaugenommen ein Hochschulprogramm, in dem der gesamte Artikelbestand in seiner Struktur Schritt für Schritt auf aktuellem Stand neu angelegt und hochgeschrieben würde. Betreut von Wikipedianern. Und – ich sage es ganz offen – bezahlt von wem?--Aschmidt (Diskussion) 20:04, 13. Feb. 2015 (CET)
In der Tat: Der Überblick oben ist an der Struktur von Lehrbücher orientiert. Das sich diese nicht an Laien richten, halte ich für zumindest verkürzt: Jeder Student lernt mit Lehrbüchern und ist vor dem Staatsexamen genau das: Laie. Jedenfalls: Mir ist so ein Artikel lieber, als gar kein Artikel. Die Struktur soll übrigens keineswegs der Weisheit letzter Schluss sein. Jeder kann gerne einzelne Punkte umbenennen, abändern, hinzufügen. Den ganz großen Wurf, d.h. einen echten sozialwissenschaftlichen Überblicksartikel mit Kriminologie, Geschichte, Soziologie, ökonomische Analyse werden wir hier nie schaffen, die Wette gewinn ich locker. Dafür fehlt es uns an allem. Die Alternative ist also: Gar nix oder ein bisschen was. Mir persönlich ist ein bisschen was lieber. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 21:10, 13. Feb. 2015 (CET)
PS: Könntet ihr mir mal einen Enzyklopädieartikel zeigen, den ihr als vorbildhaft für die Darstellung von Rechtsgebieten anseht? Die meisten, die ich aus wissenschaftlichen juristischen Enzyklopädien kenne, sind imho auch nichts anderes als verkürzte Lehrbücher. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 21:14, 13. Feb. 2015 (CET)
Ich nenne mal zwei Texte aus der Philosophie: Was bedeutet das alles? von Thomas Nagel. Auch die Rechtsphilosophischen Grundbegriffe von Naucke gingen in diese Richtung.--Aschmidt (Diskussion) 21:46, 13. Feb. 2015 (CET)
Missverständnis: Ich meinte tatsächlich "vorbildliche Darstellung eines Rechtsgebiets". Als Gegenbeispiel: Wielings Darstellung des Sachenrechts in der Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft ist imho nichts anderes als ein Mittelding zwischen Monographie und Lehrbuch, strukturell jedenfalls fast identisch mit seinem Lehrbuch --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 22:06, 13. Feb. 2015 (CET)
Kein Mißverständnis. Einen Enzyklopädieartikel, der vorbildhaft für die Darstellung von Rechtsgebieten wäre, kenne ich in Wikipedia nicht. Die Lösungen, die der Brockhaus in der letzten Auflage unternommen hatte, fand ich meist noch recht gelungen. Ich habe das Bändchen Nagel/Naucke erwähnt, weil es ihnen gelingt, auf knappem Raum verständlich und umfassend zu bleiben, ohne sich in Einzelheiten zu verheddern. Dazu muß man sehr lange nachgedacht haben. Und ja, ich neige schon eher dazu, besser gar nichts zu schreiben als etwas Schlechtes. Artikelauszeichnungen habe ich auch niemals angestrebt, weil meine Beobachtungen in dem Bereich sehr enttäuschend waren, und zwar quer durch mehrere Sprachversionen. – Trotzdem ein schönes Wochenende Euch allen!--Aschmidt (Diskussion) 00:24, 14. Feb. 2015 (CET)


Liebe Freunde, ich finde, man muss irgendwo auch mal anfangen. It's a wiki. Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:54, 14. Feb. 2015 (CET)

Bin dabei.--Pistazienfresser (Diskussion) 10:52, 18. Feb. 2015 (CET)
Soll der vorläufig von mir mit Strafrecht (Deutschland)#Überblick benannte Abschnitt besser in die Einleitung (jedenfalls am Ende einer Bearbeitung)?--Pistazienfresser (Diskussion) 14:26, 20. Feb. 2015 (CET)

Reichsvogelschutzgesetz vom 30. Mai 1908

Hi, hat hier jemand einfachen Zugang zum Reichsgesetzbuch und kann einen Scan des oa Gesetzes besorgen? Ein kompletter Scan aus dem RGBl wäre ideal, bitte die Seiten gleich auf Commons hochladen. Danke im Voraus ... Grüße --h-stt !? 17:15, 6. Feb. 2015 (CET)

Einfacher Zugang nicht, aber hier (nebst drei weiteren Dateien) ist das Gesetz mit nachfolgender Neubekanntmachung zum Nachlesen. Bitte sei im Gegenzug so gut und ergänze auf Commons noch die Kategorien. --Opihuck 19:18, 16. Feb. 2015 (CET)
Klasse. Herzlichen Dank. Grüße --h-stt !? 10:47, 18. Feb. 2015 (CET)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --Gnom (Diskussion) 16:36, 1. Mär. 2015 (CET)

Urkundenunterdrückung

Liegt eine Urkundenunterdrückung vor, wenn man eine Behörde einen Antrag nicht annimmt? Hab sowas in der Richtung woanders gelesen. Aber in dem Artikel hierzu steht nichts.--DerHandelsreisende (Diskussion) 10:38, 13. Feb. 2015 (CET)

Hallo DerHandelsreisende, ist die von mir oben vorgenommene Streichung korrekt? Dann folgende Antwort: Ich bin zwar kein Strafrechtler, aber: Nein. Gruß, --Gnom (Diskussion) 11:21, 13. Feb. 2015 (CET)
Die Streichung ist korrekt. Kann der Behördler als natürliche Person dafür belangt werden? --DerHandelsreisende (Diskussion) 12:47, 13. Feb. 2015 (CET)

Zunächst einmal: Antrag = Antrags-Formular, richtig? (Anträge kann man nämlich auch mündlich stellen)
Sodann kommt natürlich darauf an, was "der Behördler" macht. Wenn er ein Formular verbrennt, in den Aktenschredder wirft oder es im Garten vergräbt, dann kann man unter Umständen über eine Strafbarkeit nachdenken. In anderen Fällen davon sehe ich in Übereinstimmung mit Gnom keine Strafbarkeit des "Behördlers" wegen eines Urkundsdelikts.
Zum "Belangen": Strafrechtlich, wie gesagt, nicht. Aber das bloße "Nichtannahme" eines Antragsformulars ist ja nicht alles. Das Entscheidende ist, dass nach der Entgegennahme eines Antrags typischerweise ein Verwaltungsverfahren eröffnet wird, das in irgendeiner Entscheidung münden sollte, z.B. in einer Leistungsgewährung oder einer Genehmigung. Wenn die "Nichtannahme" dazu führt, dass diese Entscheidung nicht ergeht, so ist der Antragsteller möglicherweise in seinen Rechten verletzt. Das kann eine Amtspflichtverletzung sein. Für die daraus resultierenden Schäden haftet im ersten Zugriff die juristische Person (Bund, Land, Kreis, Gemeinde, "Hartz-IV-Behörde"), für die "der Behördler" tätig wird: Sie leistet dem Antragsteller dann ggf. Schadensersatz. In einem zweiten Schritt kann es dann dazu kommen, dass die juristische Person beim "Behördler" Regress nimmt. Das ist übrigens nicht nur theoretisch. Aber einen direkten Anspruch des geprellten Antragstellers gegen "den Behördler" gibt es nicht. Und dafür gibt es gute Gründe.--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) 15:45, 13. Feb. 2015 (CET)

es ging mir eigentlich um grundlegende Klärung. Also nicht speziell SGB oder Regressansprüche, sondern ob der Angestellte im öffentlichen Dienst bzw. Beamte nicht nur pflichtwidrig agiert sondern auch Straftaten begeht. --DerHandelsreisende (Diskussion) 12:26, 14. Feb. 2015 (CET)

Urkundenunterdrückung setzt im Allgemeinen den Gewahrsam an dem Schriftstück voraus. Du schreibst, dass der Behördenbedienstete die Entgegennahme eines Antrags ablehnt; also hat er das Schriftstück nicht in seinem Gewahrsam. Wie soll da eine Unterdrückung möglich sein? Im Bereich des Sozialgesetzbuchs besteht die Pflicht, Anträge, auch als unzuständige Behörde, entgegenzunehmen und an die zuständige Behörde weiterzuleiten (§ 16 Abs. 1 und 2 SGB I). Vielleicht hilft das mehr als der "Knüppel" des Strafgesetzbuchs. Gruß --Opihuck 13:38, 14. Feb. 2015 (CET)
Mir gehts nicht um SGB, sondern eher um IFG. Also wenn einem Behördenmitarbeiter der Antrag vorliegt, dieser aber nicht bearbeitet wird, bzw. der Erhalt dessen nicht bestätigt wird obwohl eine Empfangsbestätigung erbeten wird (Verstoß gegen VwVfG §71) etc..--DerHandelsreisende (Diskussion) 11:13, 16. Feb. 2015 (CET)
@DerHandelsreisende: Was du suchst, ist wohl die Verpflichtungsklage - und die ist Verwaltungsrecht, kein Strafrecht. Mit dem IFG hat das von dir beschriebene Problem auch nix zu tun. Gruß, --Gnom (Diskussion) 17:57, 16. Feb. 2015 (CET)
@DerHandelsreisende: Vielleicht wird dein Anliegen etwas klarer, wenn du uns mal sagst, was du beantragt hast, damit wir wissen, um welches Rechtsgebiet es geht. Oben schreibst du zudem, der Behördensachbearbeiter habe "den Antrag nicht angenommen", später schreibst du, er "liege ihm vor" (also hat er ihn wohl angenommen), aber er "bearbeite ihn nicht". Wovon sollen wir jetzt ausgehen? --Opihuck 18:29, 16. Feb. 2015 (CET)

Na ja, das ist hier ja keine Auskunftei und auch keine allgemeine Lebensberatung. Eigentlich ist alles gesagt, ich fasse es aber gerne noch einmal zusammen: SGB, IFG, was auch immer - es ist immer das gleiche: Will man erreichen, dass die Behörde einen Antrag überhaupt bearbeitet, muss man, wenn sie es nicht tut, verwaltungsrechtliche oder verwaltungsprozessuale Schritte ergreifen, z.B. eine Untätigkeitsklage erheben; das geht in der VwGO nach drei Monaten. Diese Schritte richten sich gegen die Behörde bzw. die dahinterstehende juristische Person, nicht gegen den konkreten Sachbearbeiter. Nach meinem Verständnis hatte die Frage im Ausgangsstadium demgegenüber die Zielrichtung, herauszufinden, wie man einen konkreten Sachbearbeiter ärgern kann. Das geht auch (löst aber in der Praxis wider Erwarten zumeist gar keinen Ärger aus). Wenn man das will, dann legt man Dienstaufsichtsbeschwerde ein, erstattet Strafanzeige und dergleichen mehr. Letzteres führt aber zumeist zu nichts, weil nur selten ein Straftatbestand erfüllt ist. Durch das bloße Nichtbearbeiten eines Antrags jedenfalls macht sich der Sachbearbeiter ganz regelmäßig nicht stafbar, und zwar weder in der SGB-Verwaltung noch im IFG noch sonstwo. Das Nichtbearbeiten eines Antrags ist vielleicht eine Dienstpflichtverletzung, aber ganz sicher keine Urkundenunterdrückung im strafrechtlichen Sinne, die Nichtentgegennahme eines Antragsformulars ebensowenig. Tut mir leid; auch wenn Du noch so oft nachhakst: schöner wird die Auskunft nicht.
Und der Hinweis auf § 71 VwVfG ist aus meiner Sicht eher verwirrend als erhellend. Darin geht es (jedenfalls in der Bundesversion) um spezielle Verwaltungsverfahren vor Ausschüssen. Mir fehlt die Fantasie zu erkennen, wie das mit der Ausgangsfrage auch nur oberflächlich zusammenhängen könnte.--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) 21:45, 16. Feb. 2015 (CET)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --Gnom (Diskussion) 16:35, 1. Mär. 2015 (CET)

Redaktionstreffen?

Moin Kollegen, falls ihr (nach 2012) in nächster Zeit mal wieder ein Redaktionstreffen plant, weise ich gern darauf hin, dass euch dafür nunmehr auch das Wikipedia:Kontor Hamburg als Tagungsort zur Verfügung steht. Bei Interesse helfen wir auch gern bei der Organisation des Begleitprogramms (Führungen etc.) Anfragen gern an mich oder - noch besser - auf die Kontordiskussionsseite. Gruß aus Hamburg --Uwe Rohwedder (Diskussion) 10:10, 23. Feb. 2015 (CET)

Momentan ist das hier wohl kein Thema, obwohl ich natürlich gern Mit-Gastgeber wäre. Danke und Gruß, --Gnom (Diskussion) 16:31, 1. Mär. 2015 (CET)

Moin Kollegen, vermutlich bin hier ganz verkehrt, aber vll. kann mir dennoch geholfen werden. Eben fand ich bei einer Google-Recherche dies - was ein "Spiegelung" (?) einer meiner Benutzer(unter)seiten ist. Es gab eine Zeit, da dachte ich, es sei nicht möglich, untersagt oder sogar meldepflichtig, wenn die Benutzerseiten durch Google durchsuchbar wären. Was denn nun? Schön ist es jedenfalls nicht und der Sache, der Information mE auch wenig dienlich. Grüße --Lars Severin (Diskussion) 12:53, 25. Feb. 2015 (CET)

Ist legal, solange keine Lizenzverstöße begangen werden. Wir versuchen nur, Google von den Benutzerseiten fernzuhalten. Für solche Fälle wie diese haben wir auch einen Hinweisbaustein. Gruß, --Gnom (Diskussion) 13:15, 25. Feb. 2015 (CET)
Ah, danke für den schnellen Hinweis. Grüße --Lars Severin (Diskussion) 13:18, 25. Feb. 2015 (CET)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --Gnom (Diskussion) 16:32, 1. Mär. 2015 (CET)

Hinweis LA Zwangsscheidung

Bitte mal hier vorbei schauen. Danke! --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 16:41, 28. Feb. 2015 (CET)

Nicht schön, aber es scheint insofern ein Ausnahmefall zu sein, als der Autor der Löschung nicht sehr abgeneigt zu sein scheint. Mal sehen, ob es dennoch eine Zwangsbehaltung gibt.
Haben sich offenbar (leider) noch nicht so viele Rechtskundige zu dem Antrag geäußert.--Pistazienfresser (Diskussion) 18:41, 28. Feb. 2015 (CET)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --Gnom (Diskussion) 16:30, 1. Mär. 2015 (CET)

nulla poena sine lege

Hallo miteinander! Der Artikel nulla poena sine lege war mir schon lange ein Dorn im Auge, da es sich nun wirklich um ein für das Strafrecht ganz grundlegendes Thema handelt. Bisher war in dem Artikel vieles bunt zusammengewürfelt; in der Einleitung wurde nulla poena mit Rückwirkungsverbot gleichgesetzt, dann wurden "allgemein" (?) Aussagen zu Inhalt und Ausprägung gemacht, wobei aber offenbar doch allein die deutsche Rechtsordnung zugrunde gelegt wurde. "Rechtslage in Deutschland" kam aber erst als späterer Abschnitt, gefolgt von ein paar Sätzen zu EMRK und "Einzelfällen". Ein Hauptproblem war m.E., dass ziemlich unklar war, aus welcher Perspektive der nulla poena-Satz eigentlich beschrieben wird. Aus Sicht des deutschen Strafrechts? Dann beinhaltet der Grundsatz sehr viel mehr als nur das Rückwirkungsverbot (u.a. Verbot von Gewohnheitsrecht und Analgieverbot). Aus Sicht des common law hingegen scheint mir die Gleichsetzung von nulla poena und Rückwirkungsverbot (ex post facto prohibition) demgegenüber wohl halbwegs zutreffend.

Ich habe den Artikel daher grob untergliedert in 1) kontinentaleuropäisches Rechtsverständnis, 2) anglo-amerikanisches Rechtsverständnis und 3) völkerrechtliche Sichtweise. Ich hoffe, das trifft hier im Allgemeinen auf Akzeptanz (?). Was noch zu tun wäre: Der kontinentaleuropäische Abschnitt ist noch etwas unsystematisch, da besteht noch einiges an Verbesserungsbedarf; ich habe hier nur die Gleiderung umgestellt. M.E. ist es sinnvoll, den nulla poena sine lege-Artikel selbst insofern eher allgemein zu halten und die Detailfragen zu Art. 103 II GG / § 1 StGB in einem eigenständigen Artikel aus spezifisch deutscher Sicht (sowas wie Gesetzlichkeitsprinzip (deutsches Strafrecht), nulla poena sine lege (deutsches Recht) oder vergleichbarem Lemma abzuhandeln. Beste Grüße, --Erzer (Diskussion) 14:15, 1. Mär. 2015 (CET)

Hallo Erzer, deine Herangehensweise ist in jeder Hinsicht zu unterstützen. Sei mutig, den Artikel hinsichtlich verschiedener Begriffsverständisse zu untergliedern oder sogar zu teilen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 16:49, 1. Mär. 2015 (CET)
Danke für's Feedback! Ich mache mir dann mal Gedanken, was da sinnvoll sein könnte. Gruß, --Erzer (Diskussion) 18:15, 1. Mär. 2015 (CET)

Wie läuft Clonen/Aufspaltung technisch ab?

Übrigens: Wie wird das Clonen und Aufspalten (meist bei einem Rechtsinstitut gleichen Namens in verschiedenen Rechtsordnungen) üblicherweise erledigt? Über Wikipedia:Importwünsche in den eigenen Benutzerraum? Wie oft jeweils clonen (lassen)? Oder hängt das davon ab, ob es eine zentrale Weiche (WP:BKL I) geben soll oder nicht? --Pistazienfresser (Diskussion) 17:25, 1. Mär. 2015 (CET)
Hilfe:Artikelinhalte auslagern --Peter Gröbner (Diskussion) 17:28, 1. Mär. 2015 (CET)
Danke!--Pistazienfresser (Diskussion) 17:32, 1. Mär. 2015 (CET)

Schuldunfähigkeit#Strafrecht Schweiz - Aufspalten?, beste Vorgehensweise?

Hallo soeben hat Benutzer:Lantina den oben beschriebenen neuen Abschnitt angelegt. Halte es für am besten, wenn Lantina statt dessen im Artikelnamensraum oder Benutzernamensraum einen neuen Artikel anlegen würde, der nur auf das Schweizer Recht bezogen ist. Was meint Ihr und wie können wir Lantina ggf. helfen/Schützenhilfe geben? Was wäre das beste Lemma für einen solchen fiktiven neuen Artikel? Schuldunfähigkeit (Strafrecht Schweiz) oder Schuldunfähigkeit im Strafrecht (Schweiz) oder Schuldunfähigkeit (Schweiz) oder ...? --Pistazienfresser (Diskussion) 15:44, 1. Mär. 2015 (CET)

Aufspalten sollte man den Artikel erst, wenn man genug Stoff für einen eigenständigen österreichischen Artikel hat. Was das Lemma angeht, muss man "Strafrecht" ja nur hinschreiben, wenn es noch andere Rechtsgebiete gibt, die die Schuldunfähigkeit kennen. Und in den Benutzernamensraum würde ich nur verweisen, wenn das eine größere Baustelle wird. Gruß, --Gnom (Diskussion) 17:31, 1. Mär. 2015 (CET)

MERCI für das Aufgreifen des Balles, den ich mit meinem ersten "Schnipsel" in den Raum geworfen habe. Mir war in erster Linie die Verlinkung des Herrn wichtig, der diesen Begriff in die Rechtsprechung eingebracht hat. Ob als erster in der Schweiz, oder als erster im deutschsprachigen Raum, bin ich noch am Recherchieren... UND: inwieweit es sonst genug Aspekte gibt, die Schuldfähigkeit CH- bzw. AT-spezifisch aufzusplitten, diese Entscheidung überlasse ich gern gewieften, erfahrenen WikiPedianern. Da bin ich einfach zu frisch dabei, um da mitreden zu können... Lantina (Diskussion) 17:40, 1. Mär. 2015 (CET)

Kategorie:Schiedsgerichtsbarkeit

Ich würde gern die Kategorie Schiedsgerichtsbarkeit anlegen. Für, öhm, Artikel, die mit Schiedsgerichtsbarkeit zu tun haben. Passt das in die Namenskonventionen? Muss ich sonst irgendwas beachten? Ist meine erste Kategorie :) --Ildottoreverde (Diskussion) 18:20, 14. Feb. 2015 (CET)

Und wo wir grad dabei sind - auch eine Kategorie:Investitionsschutz würd mich glücklich machen. Für einzelne Abkommen, Meta-Artikel und Artikel zu einzelnen Verfahren. --Ildottoreverde (Diskussion) 18:45, 14. Feb. 2015 (CET)
Hallo Ildottoreverde, gern! Gegebenenfalls hilft dir UHT sicher weiter, er ist unser Spezialist für Kategorien. Gruß, --Gnom (Diskussion) 16:34, 1. Mär. 2015 (CET)
Da wär ich tatsächlich sehr dankbar. Insbesondere wundere ich mich, ob es nicht besser eine Kategorie "Schiedsverfahrensrecht" sein sollte, was auf der anderen Seite wieder einschränkt, weil z.B. einzelne Schiedsverfahren dann nicht mehr reinpassen. Liest du mit UHT? --Ildottoreverde (Diskussion) 14:04, 4. Mär. 2015 (CET)

Listen-von-Straftaten-nach-irgendwelchen-Kriterien

Nach dem Vorbild der Liste der höchsten Strafen wegen Wettbewerbsverstößen in der EU haben wir jetzt eine Liste der höchsten Strafen gegen Banken. Fälle von Polizeigewalt in Deutschland wurde nach LP gelöscht. Ich hielte es für hilfreich, wenn wir hier im Portal gemeinsame Vorstellungen entwicklen könnten, welche Listen-von-Straftaten-nach-irgendwelchen-Kriterien wir haben wollen und wenn, wie diese aussehen sollen. Vordiskussion.--Karsten11 (Diskussion) 16:32, 2. Mär. 2015 (CET)

Ich halte diese Superlativ-Listen generell für Quark. Das hört sich nach RTL an: „Die 10 gefühlvollsten Momente im Fernsehen“, „die 25 besten Diät-Kuchen“, „die 30 höchsten Strafen“. Das kann man bei RTL gerne machen; dorthin gehört das vielleicht auch, m.E. aber nicht in dieses Projekt. Ich sehe nicht, dass man vernünftige Kriterien für einen Ein- bzw. einen Ausschluss solcher Zusammenstellungen entwickeln könnte. Also müsste man entweder alle zu- oder alle ablehnen. Im erstgenannten Fall würden wir auch eine Liste der höchsten Geldbußen für Verkehrsdelikte im Zusammenhang mit Rotlichtverstößen zulassen müssen, falls irgendein Fetischist sich die Mühe machen sollte, Derartiges zusammenzustellen. Das kann nicht gewollt sein. Ich wäre daher für einen möglichst weitreichenden, von mir aus auch generellen Ausschluss solcher Best-Of-Countdowns.--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) 17:00, 2. Mär. 2015 (CET)
Nja, bei der Zumessung von Rechtsfolgen/Sanktionen im weiteren Sinne dürften (im noch weiteren Sinne) vergleichbare Listen meines Erachtens auch in der in der Rechtspflege verwendeten Literatur nützlich oder zumindest üblich sein (z. B. Hacks, Ring, Böhm: SchmerzensgeldBeträge, Börstinghaus:Mietminderungstabelle : Entscheidungssammlung in Tabellenform). Im übrigen scheinen die Menschen ja solche Aufzählungen oder die Arbeit an solchen Listen zu mögen (hat vielleicht etwas Meditatives oder vermittelt den Eindruck, Recht sei doch irgendwie berechenbar).
Würde mich auch deshalb eher für einen liberaleren Umgang mit reinen Listenartikeln/Tabellenartikeln aussprechen, weil ich mir erhoffen würde, dass angeblich 'normale' Artikel dann vielleicht (noch stärker) von den entsprechenden Auflistungen entlastet werden könnten?
Zudem wäre vielleicht auch teilweise eine Übernahme dieser Techniken denkbar: Wie wäre es denn mit einem Umbau gewisser Auflistungen zu einer dynamischen Liste, in der dann jeder hier wöchentlich Ampelpunkte verteilt und am Ende jeder Woche bekommt der Artikel mit den meisten roten Punkten eine besondere Auszeichnung? --Pistazienfresser (Diskussion) 19:43, 2. Mär. 2015 (CET)
@Matthias v.d. Elbe: Es ist sicher auch kein Zufall, dass die Quelle solcher Listen nie wissenschaftliche Literatur sondern immer irgendwelche Medien sind.--Karsten11 (Diskussion) 21:13, 2. Mär. 2015 (CET)
Habe mir nochmal beide Listen angeschaut. Sehe keinen Mehrwert in der neuen (Banken-)Liste gegenüber dem mutmaßlichen Ergebnis einer Suchmaschine, wenn es die Liste nicht gäbe. Da schreib offenbar jemand irgendwelche Meldungen aus einem FAZ-Ticker ab. Es ist noch nicht einmal eingegrenzt, was mit „Strafen“ gemeint sei (von Ausichtsbehörde oder Strafverfolgungsbehörde -> Hauptsache es tut weh [das Aua-Pinzip]?). Und warum dürfen Strafverfolgungsbehörden überhaupt Strafen verhängen, gab es da nicht einmal so lustige Prinzipien?
Ich denke, genau wie eine normaler Artikel einen bestimmten Begriff eingrenzen und dann behandeln sollte, sollte das auch irgendwo für einen Listen-Artikel geschehen (vorzugsweise in einem Hauptartikel oder wenigstens im Listen-Artikel selbst). Der entsprechende Absatz unter Wikipedia:Listen#Sinn und Zweck von Listen klingt allerdings derzeit fast genau so vage wie die Beschreibung der Banken-Aua-Liste.--Pistazienfresser (Diskussion) 00:33, 3. Mär. 2015 (CET)
"Aua-Prinzip" gibt die gegenwärtige Rechtspraxis und zukünftige gesetzliche Regelung durchaus treffend wieder, auch wenn die deutsche Strafrechtsdogmatik noch laut "Societas delinquere non potest!" ruft. --Erzer (Diskussion) 10:31, 3. Mär. 2015 (CET)
Es mag das Aua-Prinzip gegenüber dem Nutella-Prinzip ja auch z. B. bei der Sicherungsverwahrung durchaus seine Berechtigung haben (wenn es als Strafe empfunden wird und so aussieht, ist es wohl auch Strafe). Dennoch sollten die Autoren gerade auch bei Listenartikeln das Thema bzw. die genannte Menge von Elementen definieren (im Listenartikel oder in einem thematisch/inhaltlich/materiellen Hauptartikel). Sonst verbreitet Wikipedia nicht nur höchstwahrscheinlich (noch mehr) Unsinn, sondern auch (Türsteher-)Steitigkeiten zwischen verschiedenen Autoren bzw. bisherien/potientiellen Autoren sind meines Erachtens vorprogrammiert. Allerdings muss ich einräumen, dass derzeit auch listen-lose Artikel wie z. B. auch der Artikel zu Strafverfolgungsbehörde 'nicht gerade' ihr Thema trennscharf (ist eine Strafgericht nun eine Strafverfolgungsbehörde oder nicht?) und mit Nachweisen definieren (was wohl auch nicht besser würde, wenn man auch noch hineinwerfen würde, was Strafverfolgungsbehörde in anderen Sprachen heißen könnte...).--Pistazienfresser (Diskussion) 12:52, 3. Mär. 2015 (CET)

Damit so eine Liste ohne TF geschrieben werden kann, müsste wenigstens das Vergleichsmerkmal auch in wissenschaftlicher Literatur zum Vergleich herangezogen werden und durch wissenschaftliche Literatur klar definiert sein. Das sehe ich bei obigem Artikel nicht, das is ziemlich freestyle und imho ziemlich schlecht bis unhaltbar. Die Kategorie:Gerichtsentscheidung scheint mir übrigens auch eher zweifelhaft. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 20:39, 3. Mär. 2015 (CET)

Ich geb mal wieder den Liberalen: Strafzahlungen gegen Banken sind Post-Krise ein hochspannendes Thema (vor allem weil so wenig davon, zumindest in den USA, in einem rechtsstaatlichen Verfahren verhängt wurden) und was als Strafzahlung verstanden wird ergibt sich jeweils aus dem Punkt "Anlass". Nicht, dass ich dagegen wäre, das in der Einleitung sauberer zu systematisieren, aber löschen würd ich nichts. Für jemanden, der sich mit dem entstehenden Phänomen des Bankenstrafrechts beschäftigen möchte, seh ich durchaus Mehrwert in einem Anhaltspunkt welche Fälle er zuerst betrachten sollte. --Ildottoreverde (Diskussion) 09:53, 4. Mär. 2015 (CET)
Ich sehe das so ähnlich wie Ildottoreverde. In der Listen-Einleitung müsste m.E. allerdings klargestellt werden, dass es sich nicht um "Strafen" im (deutschen )strafrechtlich-technischen Sinne (also nicht notwendig um Kriminalstrafen) handelt. Für Einzelheiten, Begriffsabgrenzungen etc. bräuchte es in erster Linie einen eigenen Artikel Wirtschaftskriminologie (Wirtschaftskriminalität beschreibt doch vorrangig den Gegenstand, nicht die Methodik, oder?). Hohen wissenschaftlichen Ansprüchen werden Listen im allgemeinen ohnehin nicht wirklich gerecht; "wertloser" als andere Listen sind diese speziellen aber auch nicht.--Erzer (Diskussion) 08:26, 5. Mär. 2015 (CET)
Ich möchte noch einmal auf den Punkt zurückkommen, dass es sich bei der Liste um eine "Superlativ-Liste" handelt. Zunächst muss ich sagen, dass dies von mir ursprünglich gar nicht intendiert war. In der Liste waren zunächst nur Verfahren gegen Banken gelistet (Liste von Verfahren gegen Banken). In der Diskussion wurde dann vorgeschlagen, die Liste mit dem Superlativ-Kriterium auszustatten. Es wurde argumentiert, dass so nicht jeder Strafzettel wegen Falschparkens in die Liste aufgenommen werden müsse. Ich habe dieses zusätzliche Kriterium zwar für überflüssig erachet, mich aber nicht querstellen wollen. Meiner Meinung nach liefert das Superlativ-Kriterium auch keinen Mehrwert. Ob Liste oder "normaler" Artikel es muss doch immer selektiert werden, und geringe Strafen oder Verfahren ohne mediale Rezeption würden auch so keinen Eingang in den Artikel finden können.
Dann noch ein paar Worte zum mutmaßlichen Interesse des Lesers am Artikel. Sicherlich kann man unterstellen, dass einige Leser hier eine gewisse Sensationsgier befriedigen - andere Leser mögen die Liste hingegen als Ausgangspunkt für eine wissenschaftliche Recherche nutzen. Es kann aber nun nicht sein, dass wir uns hier über die Motive der Leser der Lektüre des Artikels unterhalten. Dies erinnert mich an die Diskussion, ob z.B. über Sexualität in einer Enzyklopädie aufgeklärt werden darf oder nicht. (Jimmy Wales hat sich auch mal dazu geäußert [1].)
Sicherlich kann in der Einleitung klargestellt werden, was Strafen sind und wie diese zustande kommen. Verbesserungen sind in einem Wiki ja nicht unmöglich.Neudabei (Diskussion) 11:46, 5. Mär. 2015 (CET)

Rechtslage Intersexueller weltweit

Gibt es aussagekräftige Literatur zum Thema Rechte von Intersexuellen in den einzelnen Ländern der Welt? Wenn die Frage zu kompliziert ist habe ich sogar eine Webseite gefunden wo man ein Dokument über die Rechtslage Intersexueller in 12 Ländern herunterladen kann: http://www.boell.de/de/2013/10/18/menschenrechte-zwischen-den-geschlechtern zum Ansehen des Dokuments muss man sich nur die dort hinterlegte .pdf-Datei herunterladen. Das Dokument ist sehr ausführlich, beschreibt aber nur die Situation in 12 Ländern auf der Welt. Bei Organisationen wie Human Rights Watch, Amnesty International habe ich schon nachgefragt. Dort sagte an mir man habe dazu leider keine Infos oder die sehr knappen Informationen habe ich schon ausgewertet. Alles was ich an Büchern zum Thema im Buchladen oder online verfügbar ist, sind Einzelfall Schicksale oder medizinische Fachliteratur, dort wird aber nicht oder nur sehr kurz auf die Rechtslage in den Staaten eingegangen. Nur von der Organization Intersex International habe ich brauchbare Informationen erhalten, das Problem ist die Organisation ist noch nicht sehr alt und nicht überall weltweit vertreten. Den aktuellen Stand meiner Suche ist auf der Weltkarte Anerkennung des intersexuellen Geschlechts.png bei Wikimedia Commons in der Kategorie:

Commons: Intersex – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

und auf einer meiner Unterseiten verfügbar. Wer mehr wissen will soll sich bei mir oder hier melden dann werde ich den Link dazu hier veröffentlichen. --Fiver, der Hellseher (Diskussion) 14:45, 2. Mär. 2015 (CET)

Habe leider nichts so Spezielles gefunden. Höchstens kannst Du mal die Liste beim UNHCR durchschauen: Age, gender and diversity / Lesbian, gay, bisexual, transgender and intersex (LGBTI)
„Rechtsvergl*“ (Rechtsvergleichung, Rechtsvergleich, rechtsvergleichend, ....) bzw. Vergleichende Rechtswissenschaft dürften meiner Ansicht nach geeignete deutschsprachige Stichwörter zur Eingrenzung aus der Seite der Methodik sein, wenn ich Dich und die Rechtsvergleichung richtig verstanden habe. Vielleicht findest Du auch Lehrstühle, an denen Rechtsvergleichung betrieben wird UND an denen auch noch etwas zum Thema Intersexualität geforscht wird oder schon etwas geschrieben wurde. Sollten die dortigen Mitarbeiter (noch) keine eigenen Veröffentlichungen zur Schnittmenge (zu bzw. mit beidem) gemacht haben, so könnten sie Dir vielleicht wenigstens eine Einschätzung geben, ob es überhaupt schon solche Arbeiten gibt.--Pistazienfresser (Diskussion) 10:10, 6. Mär. 2015 (CET)

Kapitulation ≠ Übergabe ?

Ist der Begriff „Kapitulation“ nach Völkerrecht bzw. Haager Landkriegsordnung so zu verstehen, dass diese immer zwischen mindestens zwei gegnerischen militärischen Entitäten stattfindet, bei der eine gegenüber der anderen die Waffen „streckt“. Hingegen kann die Übergabe einer Stadt (auch) von Zivilpersonen („normalen“ Bürgern und/oder Amtsträgern) an jemanden (in der Regel wohl an eine militärische Einheit) erfolgen. Wenn es also auf der „übergebenden“ Seite nur Zivilisten sind, kann man dann von einer Übergabe (Sachenrecht) sprechen? Gruß, Brunswyk (Diskussion) 17:29, 6. Mär. 2015 (CET)

Viel Ahnung hab ich nicht vom humanitären Völkerrecht. Aber nach Art. 35 der Haager Landkriegsordnung meint "Kapitulation" die Einigung zwischen Konfliktparteien. Die Zivilbevölkerung wird aber nach Artikel 2 nur dann als Konfliktpartei betrachtet, wenn sie zu den Waffen greift. Übergabe (Sachenrecht) passt in keinem Fall, das BGB hat mit humanitärem Völkerrecht ziemlich wenig zu tun. Im Übrigen beträfe Übergabe (Sachenrecht) überhaupt nur bewegliche Sachen, nicht Gebäude, Städte u.ä. --Erzer (Diskussion) 20:38, 6. Mär. 2015 (CET)

Einstellung des Strafverfahrens

Steffi Graf, Bernie Ecclestone, Joseph Ackermann, Christian Wulff, Sebastian Edathy … Kein Rechtsinstitut ist in den Medien so präsent wie die Verfahrenseinstellung im Strafverfahren und diesen erbärmlichen Artikel bietet Wikipedia … Wer helfen kann, helfe bitte! --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 20:00, 7. Mär. 2015 (CET)

Meines Erachtens kann der als kurzer Überblicksartikel so bleiben [im Wesentlichen (bis auf Nachweise usw.)]. Meiner Meinung nach sollten idealerweise sollten beiden Hauptgruppen entweder in zwei ausführlichen thematischen Artikeln dargestellt werden oder/und zu jedem § ein bis zwei einzelne Artikel geschrieben werden. Am dringendsten wäre dann wohl Einstellung aus Opportunitätsgründen UND/ODER Absehen von der Verfolgung wegen Geringfügigkeit/Einstellung (153 StPO-D) und Einstellung gegen Auflagen/Einstellung (153a StPO-D).-- Pistazienfresser (Diskussion) 12:09, 8. Mär. 2015 (CET) Geändert: Nachweise müssten jedenfalls noch hinein (eventuell aus Arbeit an/Schreiben von Einzelartikeln).--Pistazienfresser (Diskussion) 10:28, 9. Mär. 2015 (CET)
Dann müsste man mal ein paar Rotlinks einfügen, denke ich. Gruß, --Gnom (Diskussion) 19:23, 8. Mär. 2015 (CET)
@Gnom:@UHT: Da hast Du, Gnom natürlich recht (und UHT mit 'erbärmlich' eben auch).
@all: Was wird denn als (Haupt-)Lemma für solche Artikel bevorzugt? Ich wäre für Einstellung aus Opportunitätsgründen UND Einstellung (170 StPO-D) (später mit Weiterleitung unter Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts und ggf auch noch unter Einstellung des Verfahrens).
Dann noch Links auf entsprechende Einzelartikel mit Einstellung (xy StPO-D).
Hätte nach meiner Ansicht den Vorteil, dass die Lemmata einigermaßen vorhersehbar wären, so dass man auch beim Artikelschreiben gut Links setzen kann (und in der [dezenten] Hoffnung, dass Lemmastreitigkeiten auf Umleitungen beschränkt bleiben).--Pistazienfresser (Diskussion) 10:28, 9. Mär. 2015 (CET)
Ich bin mir gar nich so sicher, ob wir unbedingt aufspalten müssen. Beide Arten der Einstellung kann man imho umfassend und angemessen zusammen auf insgesamt 30 Seiten darstellen. Das ist eine völlig übliche Artikellänge. Könnten wir nicht erst mal diesen Artikel verbessern? Wenn dann Platzmangel ein akutes Problem wird, kann man immer noch aufspalten. Das Problem, dass es sich um 2 unterschiedliche Begriffe handelt, stellt sich imho hier nicht. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 10:34, 9. Mär. 2015 (CET)
Mir auch recht, dafür spricht, dass das Legalitätsprinzip und seine Einschränkungen (/Durchbrechungen?) wohl nicht ohne einander verstanden werden können.
Dachte vor allem, wenn das Ganze auf viele kleine Artikel aufgespalten wird, kann eher mal jemand (alleine) in überschaubarer Zeit einen Abschnitt/ein Einzelthema fertig schreiben.--Pistazienfresser (Diskussion) 10:48, 9. Mär. 2015 (CET)

Verkündung/Verkünden???

Offenbar gibt es keinen Wikipedia-Artikel speziell dazu, vgl. Diskussion:§_175#Datum_Fassung_vom. --Pistazienfresser (Diskussion) 17:39, 9. Mär. 2015 (CET)

Brauchen wir den wirklich oder tut's nicht eine BKS 1. Verkündung eines Urteils 2. Verkündung eines Gesetzes 3. Verkündung eines Zuschlags nach ZVG etc.? Allzuviel fällt mir jetzt nicht ein, was einen eigenen Artikel eher als einen eigenen Abschnitt rechtfertigen könnte. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 18:15, 9. Mär. 2015 (CET)
Besser als nix (was nicht immer zutrifft...). Fände es aber schon wichtig, dass die Leute mit Wikipedia herausfinden können/aus dem Änderungsgesetz verstehen können, ab wann die Gesetze gelten/In Kraft treten/Inkrafttreten. Auf so etwas wie unter Gesetzgebung#Verfahren_und_Form sollte der Leser meines Erachtens zumindest gestoßen werden (meines Erachtens auf den Absatz, aber ....). Zu Art. 82 und dem Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetz könnte man wohl auch noch etwas schreiben. Aber was mache ich mir auch über so etwas Gedanken, wenn der Leser bislang sowieso erfährt, dass die Rechtsetzung von formellen Gesetzen durch die Gerichte und die Gubernative stattfindet....--Pistazienfresser (Diskussion) 19:41, 9. Mär. 2015 (CET) Was meinen denn die (mutmaßlichen) Nicht-Juristen wie @Häuslebauer:, der mich darauf gebracht hat?--Pistazienfresser (Diskussion) 19:49, 9. Mär. 2015 (CET)

Experten gesucht

Von WP:3M hierher kopiert. --MBurch (Diskussion) 16:29, 18. Mär. 2015 (CET)

Ich habe eine definitiv falsche und durch die angegebenen Quellen nicht belegte Behauptung entfernt (das Revisionsgericht habe einen bestimmten Sachverhalt als erwiesen angesehen, obwohl nach § 337 StPO das Revisionsgericht nur das Urteil und das Verfahren auf Rechtsfehler prüft, aber keine eigenen Sachverhaltsfeststellungen trifft). Zweimal wurde dieser - mit Verlaub - Unsinn wieder eingestellt ([2] und [3]), sodass ich jetzt, um einen Wikipedia:Editwar zu vermeiden, hier um eine dritte Meinung bitte. --Zipfelheiner (Diskussion) 14:25, 18. Mär. 2015 (CET)

Die Diskussion findet hier statt. Danke im Voraus --MBurch (Diskussion) 16:29, 18. Mär. 2015 (CET)

Alle Rechte vorbehalten

Kann da mal jemand einen Blick drauf werfen, der Ahnung davon hat?
Auf der Artikeldisk. wird z.T. sehr heftige Kritik geübt, bis hin zu "Dieser Artikel ist grundfalsch." Das ist sehr verunsichernd für juristische Laien wie mich. Stimmt das nun, was da im Artikel steht, oder nicht? Und wenn's nicht stimmt, warum hat der Artikel nicht wenigstens ein QS-Bapperl?
Danke und Gruß unplugged, --84.190.81.166 14:01, 21. Mär. 2015 (CET)

Also ich finde den Artikel ganz okay so... Gruß, --Gnom (Diskussion) 00:21, 22. Mär. 2015 (CET)
Darüber scheinen die Meinungen jedenfalls mächtig auseinanderzugehen...
Wie schon gesagt: Ich kann's nicht beurteilen. Aber da habe ich ja was angerichtet mit meiner Anfrage... --87.147.90.46 18:57, 22. Mär. 2015 (CET)

Besetzung (Aktion)

Eine Frage an Sachkundige, ob in dem Artikel nicht ein Zusatz ob oder ab wann eine bestzung straf-oder zvilrechtlich relevant ist und welches Delikt in Frage kommt. Ohne Grund wird allerdings wohl kein SEK erscheinen um besetzungen zu beenden. Konkret kam mir die Frage um das Lemma Geflügelschlachthof Wietze. Danke für antworten. --V ¿ 16:57, 27. Mär. 2015 (CET)

Hallo V, aus Sicht des deutschen Rechts ist das strafrechtlich ganz einfach Hausfriedensbruch (Deutschland), zivilrechtlich eine Störung des Eigentum (Deutschland). Sehe da nichts, was juristisch problematisch ist (außer vielleicht Fälle von Mietnomadentum). Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:57, 4. Apr. 2015 (CEST)
Das sollte dann wohl auch so im Artikel beschrieben werden anstatt dort euphemistisch von „rechtlichen Grauzonen“ zu schwafeln. --V ¿ 11:03, 4. Apr. 2015 (CEST)
Exakt, V, ich habe deshalb auch entsprechende Änderungen vorgenommen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 17:34, 6. Apr. 2015 (CEST)
Danke. Ein Portal das gut funktoniert. So macht WP Spaß. --V ¿ 17:51, 6. Apr. 2015 (CEST)

Artikel über Staatsanwaltschaften?

Hi, mir ist gerade die Liste deutscher Staatsanwaltschaften mit ein paar wenigen blauen Links aufgefallen. Da stellt sich mir die Frage: Wollen wir sowas? Die existierenden Artikel sind alle von sehr geringer Qualität, übereinstimmen tun sie alle in der Aussage: "Die StA ORT ist die Staatsanwaltschaft am Landgericht ORT." Meistens gibt es noch Listen der Leiter. Wirklich ärgerlich sind die Artikel, in denen dann Kritikabschnitte folgen. Denn das sind zusammengegoogelte Medienberichte, die auf Skandale beschränkt sind. Über die StA als solche sagt das genau gar nichts aus. Was meint ihr? Sollen wir als Portal:Recht die Löschung aller Artikel und der Liste anregen? Grüße --h-stt !? 18:28, 14. Mär. 2015 (CET)

Dazu gab es schon diverse Löschdiskussionen. M.E. ist das genauso wenig sinnvoll wie die vielen nichtssagenden Artikel über Amtsgerichte in der Provinz. Da die StAs bei den LGs angesiedelt sind, fand ich damals den Vorschlag sinnvoll, sie ebendort einzuarbeiten. Wikipedia ist kein allgemeines Behördenverzeichnis...--Aschmidt (Diskussion) 18:55, 14. Mär. 2015 (CET)
Ich hab grad mal wild zwei StAs rausgepickt (Augsburg und Konstanz) und fand beide Artikel eigentlich ganz okay. Mir tut auch die Liste nicht weh, ich bin aber mit den Kriterien über die Konsens herrscht nicht furchtbar vertraut: Mit welcher Begründung würde man sie denn gegebenenfalls löschen? --Ildottoreverde (Diskussion) 22:28, 14. Mär. 2015 (CET)
Augsburg als "Pranger" aus unsystematisch zusammengeklaubten Skandalen, Skandälchen und Boulevardmist. Konstanz als Datenmüll, da die gefällig aufbereiteten Zahlen zwar gut aussehen, aber in Wahrheit absolut gar nichts aussagen. Was können denn Fachmensch oder Laie mit den Daten anfangen? Richtig: Nichts. Grüße --h-stt !? 11:05, 16. Mär. 2015 (CET)
Wie kommt es zu so etwas? Es wird krampfhaft nach neuen Gelegenheiten gesucht, um überhaupt noch neue Artikel anlegen zu können. Schon die königlich-bayerischen Amtsgerichte waren in den meisten Fällen ein Krampf, eine Liste der deutschen Amtsgerichte hätte vollkommen gereicht. Von mir aus auch eine Liste von Staatsanwaltschaften. In beiden Fällen führen Artikel aber in der Regel dazu, daß ein bloßes Behördenverzeichnis entsteht, das es gerade nicht geben soll. Die Autoren, die solche Seiten anlegen, sind fachlich offenbar nicht in der Lage, bestehende Artikel zu verbessern, sie suchen nach solchen Arbeitsgelegenheiten. Erinnert mich auch an die Artikel über Schulen. – So, und nun sind die Artikel vorhanden. Was macht man jetzt damit? Massen-Löschanträge? Wer stellt die? Angesichts von Diskussionen wie derzeit, in denen jedes Biathlon-Sternchen verteidigt wird? Das kommt dem hiesigen Problem schon ziemlich nahe. Und über den Autor, der die Liste der StAs angelegt hatte, hatten wir hier ja auch schon mal diskutiert.--Aschmidt (Diskussion) 15:27, 16. Mär. 2015 (CET)
Wenn sich hier bis - sagen wir mal - Mittwoch Mittag noch zwei weitere Kollegen für Löschen aussprechen und niemand entschieden widerspricht, dann stelle ich einen Sammel-LA auf die Liste und ihre Einträge und mache dabei klar, dass ich im Namen des Portals handele, weil wir diese Artikel nicht wollen. Das hat dann einen anderen Stellenwert, als wenn einer von uns einen LA auf den einen oder anderen Artikel oder verschiedene von uns auf alle Artikel, aber einzeln stellen. Grüße --h-stt !? 16:38, 16. Mär. 2015 (CET) PS: Und wie kommt es dazu? Ich habe den Eindruck, dass es eine ganze Reihe an Wikipedianern gibt, die nach Themen suchen, die sie mit Google bearbeiten können. Dazu kommt der Faktor, dass trotz "Wikipedia ist kein Nachrichtenportal" einige von uns aktuelle Ereignisse gerne schnell in passende oder auch weniger passende Artikel eintragen wollen. Auch wenn das Ereignis für die Wahrnehmung einer Person oder Organisation gar keine zeitüberdauernde Bedeutung hat. Vielleicht habe aber auch ich eine übermäßig elitäre Vorstellung von Wikipedia, aber ich glaube immer noch, dass wir hier nicht den ganzen Rest des WWW und aller (Boulevard-) Medien duplizieren müssen, sondern uns auf ausgewähltes Wissen beschränken sollten.
Lustig. Als ich genau das vor kurzem im Kurier schrieb – Wikipedia wird nur noch gegoogelt – hieß es, das hätte ich mir ja nur ausgedacht. – Mach mal. Sag bitte Bescheid, wenn Du angefangen hast.--Aschmidt (Diskussion) 17:12, 16. Mär. 2015 (CET)
Die Frage ist ja im Kern die, ob wir Artikel über einzelne Behörden wollen (zum Beispiel über das für mich zuständige Finanzamt Hamburg-Am Tierpark). Und die Antwort ist natürlich ganz klar: Nein, das wollen wir nicht. Bevor wir uns jetzt aber durch eine große Löschaktion unbeliebt machen: Wäre es nicht ratsam, die Staatsanwaltschaften mit den jeweiligen Landgerichten zusammenzulegen? Gruß, --Gnom (Diskussion) 17:17, 16. Mär. 2015 (CET)
Und was willst du über die StA im LG-Artikel schreiben? "Beim LG $ORT ist die StA $ORT eingerichtet."? Grüße --h-stt !? 18:14, 16. Mär. 2015 (CET)
Wäre eine Möglichkeit. Und von dem bisherigen StA-Artikel ein Redirect aufs LG.--Aschmidt (Diskussion) 19:48, 16. Mär. 2015 (CET)
Von mir aus, die Weiterleitungen tun niemandem weh. Aber sie sollten nur für bestehende StA-Artikel angelegt werden, nicht für all die Rotlinks in der Liste. Bleibt noch die Frage, was wir mit der Liste machen sollten. Auch löschen? Oder auf die Liste deutscher Gerichte weiterleiten und dort im Kapitel "Ordentliche Gerichtsbarkeit" erwähnen, dass beim BGH, den OLGs und jedem LG eine StA eingerichtet ist? Das wäre wohl die sauberste Lösung. Gibt es jemanden, der sich damit gar nicht anfreunden kann? Dann sagt doch bitte alsbald Bescheid, weil ich sonst Ende der Woche die LA stellen und sie als gemeinsame Position des Portals Recht darstellen werde. Grüße --h-stt !? 14:59, 18. Mär. 2015 (CET)
So, alle bestehenden Artikel sind in redirs umgewandelt. Ich denke, das entspricht dem Verlauf dieser Diskussion am besten. Grüße --h-stt !? 14:33, 23. Mär. 2015 (CET)
Nur eine Nachfrage: Was spricht dagegen, auch für die "roten" Staatsanwaltschaften noch redirects anzulegen? Ich kann mir schon vorstellen, dass es Nutzer gibt, die gelegentlich nach einer bestimmten Staatsanwaltschaft suchen – und durch die Verlinkung auf das jeweilige Landgericht auch durchaus einen Erkenntnisgewinn haben. Dann macht es aber keinen Sinn, zwischen Staatsanwaltschaften, die zufällig mal einen Artikel hatten, und anderen zu differenzieren, oder? -- toblu [?!] 22:38, 2. Apr. 2015 (CEST)

Die Weiterleitungen sind nicht sinnvoll. Staatsanwaltschaft und Landgericht sind "unterschiedliche Dinge". Darüber hinaus wurden die in den StA-Artikeln enthaltenen Informationen nicht einmal in die LG-Artikel übertragen. --Bubo 10:05, 3. Apr. 2015 (CEST)

„Weiterleitungen von einem Nebenaspekt eines Themas auf das Hauptthema sind sinnvoll, wenn der Nebenaspekt dort in einem eigenen Abschnitt behandelt wird.“
Wäre es da nicht sinnvoll, konsequent in jeden LG-Artikel einen Abschnitt einzufügen, der mindestens den Einzeiler „Beim Landgericht X ist die Staatsanwaltschaft X angesiedelt.“ enthält? -- toblu [?!] 11:56, 3. Apr. 2015 (CEST)
Die Staatsanwaltschaft als Nebenaspekt des Landgerichts ... ;-) --Bubo 12:03, 3. Apr. 2015 (CEST)
Seltsam, seltsam, was sich hier tut. Was hat denn die Staatsanwaltschaft mit dem Landgericht zu tun, außer dass das Landesrecht zuweilen verlangt, dass nicht für jedes Amts- und Landgericht, sondern in der Regel nur am Standort eines Landgerichts eine Staatsanwaltschaft zu bilden ist? Die Staatsanwaltschaft ist eine Anklagebehörde und das Landgericht ein Gericht. Die Staatsanwaltschaft hat einen Behördenleiter und jedes Gericht hat auch einen. Die Staatsanwaltschaft ist in ihren amtlichen Verrichtungen von den Gerichten unabhängig (§ 150 GVG). Wollen wir demnächst die Gemeinden, Städte und Kreise als redirect auf die jeweiligen Verwaltungsgerichte anlegen, weil sie ja täglich zu den Verwaltungsgerichten müssen und dort ihre Verwaltungsakte zu verteidigen haben? Wir löschen doch auch nicht den Artikel Apfel und legen ihn als redirect auf Birne an, weil beides als Obst miteinander zu tun hat. Bitte mal überlegen: Dass der Inhalt mancher Artikel zu den Staatsanwaltschaften zu wünschen übrig lässt, ist eine Geschichte. Das kann man ändern. Aber bitte nicht durch sinnfreie Weiterleitungen. Wer als Nichtjurist "Staatsanwaltschaft" eingibt und dann beim "Landgericht" landet, versteht die Welt nicht mehr. --Opihuck 21:40, 3. Apr. 2015 (CEST)

Die Umwandlung der Artikel in Weiterleitungen habe ich rückgängig gemacht. Die ersatzlose Entfernung der Artikelinhalte war nicht sachgerecht und entsprach m. E. auch nicht dem Diskussionsverlauf. Gegen einzeln begründete Löschanträge habe ich keine Einwendungen. --Bubo 19:37, 9. Apr. 2015 (CEST)

@Gnom: Der Vergleich einer einzelnen lokalen Behörde wie "Finanzamt Hamburg Am Tierpark" mit einer Staatsanwaltschaft hinkt doch ganz gewaltig. Eine Staatsanwaltschaft hat doch zigfach mehr Einfluss und erscheint zigfach öfters in den Medien. Behörde ist eben nicht gleich Behörde; wenn man dann pauschal alle in einen Topf zu werfen versucht, mit der Aufschrift "WP ist kein Behördenverzeichnis", so begeht man einen groben Fehler. Man muss auch hier differenzieren. Ich stimme zu, dass man nicht zu jeder Staatsanwaltschaft einen Artikel erstellen muss, denn auch bei StAs gibt es einige Unbedeutende. Noch viel eher müsste man dann aber viele Artikel von Wald-und-Wiesen-Amtsgerichten abschaffen. Die WP-Relevanz für einen eigenen Artikel ist bei einer bedeutenden Staatsanwaltschaft mehr als gegeben. Ein Zusammenlegen mit den Landgerichts-Seiten ist Unsinn, denn eine StA ist etwas völlig anderes als das Gericht. Auch der Zuständigkeitsbezirk ist nicht in jedem Fall der gleiche wie der des Landgerichts, siehe z.B. Schwerpunktstaatsanwaltschaften. Außerdem hatte es diese LD schon mal gegeben, mit dem Konsens den ich hier gerade skizziert habe (= "Differenzieren"). Dass nun Einzelne diese frühere LD ignorieren wollen und eigenmächtig hier Großlöschungen und Umwandlungen in Weiterleitungen vollziehen, verstößt gegen WP:Löschregeln.--Karl.schwab (Diskussion) 09:04, 10. Apr. 2015 (CEST)

Donnerstag, 05. März 2015, 18-20 Uhr: Monsters of Law

Am 05. März spricht Jan Mönikes, Rechtsanwalt und Experte für Urheber-, Medien- und IT-Recht, bei Wikimedia Deutschland (Tempelhofer Ufer 23-24) über die heutige rechtliche Situation und mögliche Veränderungen der Haftung für die deutschsprachige Wikipedia, siehe Webseite. Die Veranstaltungsreihe Monsters of Law widmet sich juristischen Fragen rund um Freies Wissen. Fachleute zu Themen wie etwa den Modalitäten der Einführung einer Wissenschaftsschranke oder der Definition für die Schöpfungshöhe eines Werkes (siehe Dokumentationsseite der Veranstaltungen) geben eine ca. 30-minütige Einführung in ihr Thema. Danach ist Raum für Fragen und Diskussionen. Alle Interessierten sind sehr herzlich eingeladen, vor Ort dabei zu sein und mitzudiskutieren. Die Veranstaltung wird auch im Livestream gezeigt, am 05. März 2015 ab 18 Uhr auf der Website, und wird danach als Video dort abrufbar sein. Grüße, --Lilli Iliev (WMDE) (Diskussion) 14:47, 17. Feb. 2015 (CET)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --Gnom (Diskussion) 10:52, 18. Mai 2015 (CEST)

Postunterdrückung

Bitte mal bei der LD vorbeischauen. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 14:47, 7. Mär. 2015 (CET)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --Gnom (Diskussion) 10:53, 18. Mai 2015 (CEST)

Volksverrat

Zu diesem NS-Straftatbestand existiert kein Artikel. siehe: Jürgen Regge, ‎Werner Schubert: Quellen zur Reform des Straf- und Strafprozessrechts, Walter de Gruyter Verlag, 1990, S. 940 [4] --Ochrid (Diskussion) 03:57, 16. Jan. 2015 (CET)

Hi Ochrid, danke für den Hinweis! Ich habe das Lemma mal unseren Artikelwünschen hinzugefügt.
Weitere Quellen für einen zukünfitgen Artikel: Gerhard Werle, Justiz-Strafrecht und polizeiliche Verbrechensbekämpfung im Dritten Reich, 1989, insb. S. 121 ff. [5]. Es gab offenbar innerhalb der Strafrechtswissenschaft recht weitgehende Konzepte zur Schaffung einer umfassenden Zentralvorschrift "Volksverrat", in welcher die bisherigen Delikte Hoch- und Landesverrat aufgehen sollten (zeitgenössische Veröffentlichungen von Georg Dahm, Roland Freisler u.a.). Tatsächlich Gesetzesform erhalten hat aber wohl nur der Teilaspekt "Hochverrat durch Lügenhetze" in § 90f StGB. Bei Friedrich-Christian Schroeder, Der Schutz von Staat und Verfassung im Strafrecht, 1970, steht wohl auch noch näheres zur Thematik (leider keine google book Vorschau verfügbar). --Erzer (Diskussion) 19:03, 7. Okt. 2015 (CEST)

Beratungsvertrag

Bitte mal die Zivilrechts-Spezis über den neuen Artikel Beratungsvertrag und auch die dortige Disk schauen. Ich bin mit der (derzeitigen) Definition bzw. Abgrenzung nicht glücklich, aber das ist nicht wirklich mein Interessenschwerpunkt. --gdo 10:23, 6. Mär. 2015 (CET)

APR - Resozialisierungsinteresse - Lebensläufe mit Straftaten

Hi, ich möchte euch auf eine Diskussion aufmerksam machen, die sich um unsere Anwendung des APR dreht. Der konkrete Fall ist der laufende Löschantrag auf Eckhard Wandel. Eine allgemeine Diskussion versuche ich auf WD:BIO#Resozialisierung zu führen. Eure Beteiligung ist an beiden Stellen, aber vor allem auf WD:BIO sehr erwünscht. Grüße --h-stt !? 15:50, 26. Mär. 2015 (CET)