Nachdem der Reichsrat im Herbst 1906 das allgemeine, gleiche, geheime und direkte Männerwahlrecht beschlossen hatte, wurde mit 26. Jänner 1907 die große Wahlrechtsreform durch Sanktionierung von Kaiser Franz Joseph I. gültig. Mit der neuen Reichsratswahlordnung schuf man insgesamt 516 Wahlbezirke, wobei mit Ausnahme Galiziens in jedem Wahlbezirk ein Abgeordneter im Zuge der Reichsratswahl gewählt wurde. Der Abgeordnete musst sich dabei im ersten Wahlgang oder in einer Stichwahl mit absoluter Mehrheit durchsetzen. Der Wahlkreis Böhmen 4 umfasste kleine Teile des II. Prager Gemeindebezirks (Obere Neustadt II), d. h. jene Teile, die nicht von den Wahlbezirken 2 und 3 abgedeckt wurden sowie den VI. Prager Gemeindebezirk Wyschehrad.[1] Aus der Reichsratswahl 1907 ging Karel Černohorský (Jungtschechen) als Sieger hervor, der jedoch bereits 1908/09 sein Mandat niederlegte und in der Folge von seinem Parteikollegen Jindřich Metelka abgelöst wurde. 1911 gewann Václav Klofáč (Tschechische national-soziale Partei) die Wahl.
Nach der Mandatsniederlegung des Abgeordneten Černohorský wurde eine Ergänzungswahl für seinen Nachfolger ausgeschrieben. Diese wurde am 22. April 1909 (erster Wahlgang)[4] bzw. am 29. April 1909 (Stichwahl)[5] durchgeführt. Bei der Stichwahl konnte sich Jindřich Metelka (Jungtschechen) durchsetzen.
Die Reichsratswahl 1911 wurde am 13. Juni 1911[6] durchgeführt. Die Stichwahl entfiel auf Grund des absoluten Mehrheit für Václav Klofáč im ersten Wahlgang.
Fritz Freund: Das österreichische Abgeordnetenhaus. Ein biographisch-statistisches Handbuch, 1907 - 1913, XI. Legislaturperiode (XVIII Session). Wiener Verlag, Wien, Leipzig 1907, S. 314
Fritz Freund: Das österreichische Abgeordnetenhaus. Ein biographisch-statistisches Handbuch, 1911 - 1917, XII. Legislaturperiode. Verlag Dr. Rudolf Ludwig, Wien 1911, S. 241