Nachdem der Reichsrat im Herbst 1906 das allgemeine, gleiche, geheime und direkte Männerwahlrecht beschlossen hatte, wurde mit 26. Jänner 1907 die große Wahlrechtsreform durch Sanktionierung von Kaiser Franz Joseph I. gültig. Mit der neuen Reichsratswahlordnung schuf man insgesamt 516 Wahlbezirke, wobei mit Ausnahme Galiziens in jedem Wahlbezirk ein Abgeordneter im Zuge der Reichsratswahl gewählt wurde. Der Abgeordnete musst sich dabei im ersten Wahlgang oder in einer Stichwahl mit absoluter Mehrheit durchsetzen. Der Wahlkreis Böhmen 5 den III. und IV. Prager Gemeindebezirk (Kleinseite und Hradschin).[1] Aus der Reichsratswahl 1907 ging Jan Kaftan (Jungtschechen) als Sieger hervor, der bereits seit 1891 Abgeordneter zum Reichsrat war. Nach seinem Tod wurde er von Karel Šviha (national-soziale Partei) abgelöst. Bei der Reichsratswahl 1911 siegte Vilém Funk (Jungtschechen).
Nach dem Tod Kaftans wurde eine Ergänzungswahl für seinen Nachfolger ausgeschrieben. Diese wurde am 17. Juni April 1909 (erster Wahlgang)[5] bzw. am 24. Juni 1909 (Stichwahl)[6] durchgeführt. Bei der Stichwahl konnte sich Karel Šviha (Jungtschechen) durchsetzen.
Fritz Freund: Das österreichische Abgeordnetenhaus. Ein biographisch-statistisches Handbuch, 1907 - 1913, XI. Legislaturperiode (XVIII Session). Wiener Verlag, Wien, Leipzig 1907, S. 315
Fritz Freund: Das österreichische Abgeordnetenhaus. Ein biographisch-statistisches Handbuch, 1911 - 1917, XII. Legislaturperiode. Verlag Dr. Rudolf Ludwig, Wien 1911, S. 242