Wikipedia:Auskunft/Archiv/2018/Woche 23

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Sanandros in Abschnitt Peter Kohl's Firma
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Dies ist ein Archiv der Seite Wikipedia:Auskunft. Es enthält alle Abschnitte, die in der Kalender-Woche 23 im Jahr 2018 begonnen wurden.

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Balkonpflanze: Gattung?

Wie heißt diese Pflanze? --Apricum (Diskussion) 00:15, 4. Jun. 2018 (CEST)

Frag am besten unter Wikipedia:Redaktion Biologie/Bestimmung nach, wo sich die Fachleute tummeln. --Rôtkæppchen₆₈ 00:17, 4. Jun. 2018 (CEST)
Okay. --Apricum (Diskussion) 00:45, 4. Jun. 2018 (CEST)
Firecracker Cuphea. --87.147.187.144 07:27, 4. Jun. 2018 (CEST)
Auch Zigarettenblümchen genannt. Schau mal hier: Köcherblümchen. --LeseBrille (Diskussion) 08:17, 4. Jun. 2018 (CEST)LeseBrille

Fachautor für klassische Aufnahmen gesucht.

Hallo, ich hoffe, dass mir auf dieser Seite geholfen werden kann. Ich suche einen Autor, der sich mit Aufnahmen im Bereich Klassik, insbesondere mit den Künstlern, auskennt, da mir die Fachliteratur zu diesem Thema fehlt, ich aber gerne die entsprechenden Artikel anlegen möchte. So beispielsweise für die ersten Aufnahmen der Victor Talking Machine Company, dort speziell für den Bariton Albert Janpolski. Manches läst sich finden, aber nicht alles ohne Fachliteratur. Solte ich hier falsch sein, dann bitte ich um die Info an welche Stelle ich mich wenden kann. --Nardole (Diskussion) 05:20, 4. Jun. 2018 (CEST)

Hallo @Nardole: wenn du einigermassen genau spezifizieren kannst, welche Literatur dir fehlt, dann koennen die Kollegen der Wikipedia:Bibliotheksrecherche vermutlich behilflich sein. Allerdings koennen hier naturgemaess keine Anfragen "allgemein zum Thema" bearbeitet werden. hth -- Iwesb (Diskussion) 06:39, 4. Jun. 2018 (CEST)
Das Wort "Aufnahme" hat mehrere unterschiedliche Bedeutungen. Als ich die Überschrift las, dachte ich an Fotographie mit lichtempfindliche Fotomaterialien. --77.186.44.40 06:52, 4. Jun. 2018 (CEST)

Hinweis: Für Fragen speziell zur Wikipedia gibt es ein eigenes Diskussionsforum: Fragen zur Wikipedia.

Genau danach habe ich gesucht, also Anlaufstellen die mir bei meiner Suche weiterhelfen können. Danke --Nardole (Diskussion) 11:02, 4. Jun. 2018 (CEST)

Sport Gel einer bestimmten Firma finden

Ich nutze und liebe das Sport Gel "Viatalis" (Waldfrucht) von Aldi Nord.(Aldi Süd hatte es unter dem Namen Multinorm) Leider gibt es keine Angaben, ob und wann ja wann es jeweils wieder verfügbar sein wird. Die herstellende Firma (Elite Nutrition Nordic Aps aus DK) wird das Mittel bestimmt unter diversen Namen auch bei vielen anderen Ketten vertreiben. Ich vermute auch, dass darüber hinaus die Firma selber unter vielen Firmen-Namen das Produkt vertreiben wird. Leider google ich hier schon seit Tagen ohne Erfolg. :0( Jemand einen Tipp, wonach/wie ich suchen kann/sollte?! --141.91.129.7 09:43, 4. Jun. 2018 (CEST)

Schreib doch die Firma direkt an. Wer soll das sonst wissen? --212.71.197.50 11:03, 4. Jun. 2018 (CEST)--212.71.197.50 11:03, 4. Jun. 2018 (CEST)
Such mal nach der korrekten Bezeichnung „Vitalis Sport Gel Waldbeer-Geschmack“. Vielleicht findest Du das ohne Schreibfehler eher. --Rôtkæppchen₆₈ 11:30, 4. Jun. 2018 (CEST)
Auf deren Kontaktseite im Internet ist zu lesen, dass die Firma ihr Geschäft einstellt und derzeit ein Ausverkauf stattfindet. --87.147.187.144 11:32, 4. Jun. 2018 (CEST)
Das ist offensichtlich ein anderes Unternehmen mit Sitz in USa und nicht in Dänemark. Hier ist die verlassene Website des dänischen Unternehmens. --Rôtkæppchen₆₈ 11:47, 4. Jun. 2018 (CEST)
Da schau doch mal im Outdoorbereich (mir fällt unterwegs.biz ein), die hatten mal quasi die gleichen Verpackungen, "bauglech" lag nahe.--Mideal (Diskussion) 14:31, 4. Jun. 2018 (CEST)

Basische und saure Lebensmittel

--109.42.1.174 17:36, 4. Jun. 2018 (CEST)

Siehe Tabelle im Artikel Basische Ernährung. --Rôtkæppchen₆₈ 17:50, 4. Jun. 2018 (CEST)

Glukokortikoid-Nasenspray – Gewichtszunahme?

Guten Abend! Kann (bzw. wie wahrscheinlich kann) ein Nasenspray mit dem Wirkstoff Fluticason bei einer höchstens 4-wöchigen Anwendung zu Gewichtszunahme führen (die ja prinzipiell eine Nebenwirkung von Glukokortikoiden ist)?

--Masaniellë (Diskussion) 20:49, 4. Jun. 2018 (CEST)

Keine Gewichtszunahme, da lokale und äußerliche Anwendung. Oder trinkst Du etwa den Wirkstoff? --Caramellus (Diskussion) 21:11, 4. Jun. 2018 (CEST)

Soso. Und woher willst Du wissen, dass das Glukokortikoid nicht aus Versehen von der Nasenschleimhaut resorbiert und dann systemisch wirksam wird? --Rôtkæppchen₆₈ 21:18, 4. Jun. 2018 (CEST)
Weil die Wirkung dieses Hormons über den Zellkern vermittelt wird. Das braucht nun eben mal eine Weile...bis es läuft!--Caramellus (Diskussion) 21:25, 4. Jun. 2018 (CEST)...soso ist das :-)
Vielleicht Gewichtszunahme durch Wassereinlagerung. --23:24, 4. Jun. 2018 (CEST)

Hilfe, unsere Tür!

Bei uns gab es einen Akt des Vandalismus und wir benötigen dringend dauerhaften Zugang zu unserer Wohnung, daher hat der Vermieter einem Einbau eines neuen Digitalschlosses bereits zugestimmt. Nun sind aber technische Probleme aufgetaucht:

Eine Abdeckung, die für den Schlosseinbau entfernt werden muss. Der Vermieter hat zugestimmt. Aber wie entfernen?

Die hier abgebildete Abdeckung muss hierzu entfernt werden - wie wäre das möglich? Wir haben schon Metallbohrer und eine (kleine) Metallsäge versucht, genauso wie gewalt mit Schraubenziehern etc., aber nichts hat geholfen.

Nun haben wir daran gedacht, die Klinke und/oder das Türschild mit dem Knauf zu entfernen. Es finden sich aber leider überhaupt keine Schrauben oder andere Befestigungselemente. Wie könnte denn so etwas befestigt werden?

Auch der Türbeschlag - billigst und schlampigst eingebaut von Voreigentümern - ließ sich leider bisher nicht entfernen. Wie könnte man hier vorgehen?

Ich hoffe, die Fotos sind aussagekräftig genug und ihr könnt mir irgendwie helfen! --ObersterGenosse (Diskussion) 19:32, 6. Jun. 2018 (CEST)

Keine Ahnung. Aber ich würde mal diese Kreuzschrauben im letzten Bild entfernen...und dann weitersehen. --Caramellus (Diskussion) 19:46, 6. Jun. 2018 (CEST)
Sieht nach Pronto-Fix oder Vergleichbarem aus. Die Rosetten halten durch Steckklemmen. Prinzipiell muss man sie abhebeln, aber dabei kann man viel Tür demolieren. Ich würde es einen Fachmann machen lassen, der im Zweifel den Schaden beseitigen muss. Grüße Dumbox (Diskussion) 19:58, 6. Jun. 2018 (CEST)
Profilzylinder kann in diesem Fall nur nach innen (in Richtung Wohnung) entfernt werden. Dazu, wie bei jedem Schließzylinder, bei geöffneter Tür die Fixierschraube (seitlich an der Türe) ganz entfernen und mit dem Schlüssel die Schließnase so drehen, dass der Zylinder gezogen werden kann (oft ~ 15°). Wenn der raus ist lässt sich der äußere Schutzbeschlag nach oben oder unten schieben und ebenfalls entfernen. - BTW: Der Schutzbeschlag hat hier offenbar so funktioniert wie vorgesehen und einen destruktiven Angriff auf das Schloss abgewehrt. Warum das Teil jetzt ausgetauscht werden soll erschließt sich mir nicht wirklich. --84.190.207.128 20:06, 6. Jun. 2018
(BKs) Wenn nur der Schliesszylinder raus soll: das geht mit der mittleren der 3 Schrauben auf der Stirnseite, die wo so bei dir schoen silbern glaenzt: Schraube ganz raus drehen und Schliesszylinder nach innen rausschieben. Die Drueckergarnitur geht nur von innen ab: auf der Unterseite der Innen-Klinke ist wahrscheinlich eine Madenschraube versteckt (sieht man nicht auf deinem Bild ;) ) Die rausdrehen und die Klinke herausziehen. Dann sollte sich auf der Aussenseite der Druecker abziehen lassen. Die Abdeckung um den Schliesszylinder auf der Innenseite ist sehr warscheinlich geklipst, mal vorsichtig mit einem Schraubenzieher dranrum kippeln. Vielleicht kann die aber sogar dran bleiben. Die anderen beiden Schrauben auf der Stirnseite halten das Schloss in der Tuer. Wenn ihr das auch wechseln wollt, Schrauben raus drehen, einen Schraubenzieher durch das Tuerklinkenloch schieben und das Schloss nach in Richtung Stirnseite aus der Tuer druecken. Einbau wieder genau andersrum. --Nurmalschnell (Diskussion) 20:08, 6. Jun. 2018 (CEST)
Die Vorschreiber meinen Stulpschraube. Mir ist nicht klar, wieso du es nicht schaffst, eine der zahlreichen Erklärungen im Netz zu finden. Text, Bilder, Videos... alles da. --77.15.241.114 20:21, 6. Jun. 2018 (CEST)
Jaja, aber ein Ding kann viele Namen haben. Hier z. B. so wie vom „Vorschreiber“ benannt. --84.190.205.109 22:05, 6. Jun. 2018 (CEST)
Sagst du Stulpschraube ist auch klar, was du fixieren willst. So einfach ist das. Suche beide Begriffe mit deiner Lieblingssuchmaschine und es wird dir klar. --77.186.185.104 07:13, 7. Jun. 2018 (CEST)
Sagemal, tust Du Dich soo schwer mit dem Kapieren? Was soll den einer, der mit einfachsten Aufgaben der Schließtechnik schon maßlos überfordert ist mit solch einem Terminus Technicus anfangen? MannMannMann: Wenn Dich eine pragmatische Herangehensweise überfordert wäre es hilfreich, wenn Du Dich raus hälst, speziell dann wenn eine solche gefragt ist (Herr Lehrer ich weis was. - Ja was denn, vielleicht dass im Keller das Licht brennt? - Nein, ich kenne einen Fachausdruck und möchte nun damit angeben.)! --87.147.188.36 09:58, 7. Jun. 2018 (CEST)
Tja, der eine macht halt auf Begrifflichkeiten aufmerksam und verlinkt zum Artikel, der dann auch noch ein Bild dazu hat. Der andere faselt unbelegt davon, dass ein Zylinderschloss mit Not- und Gefahrfunktion leichter zu picken ist als eins ohne, auch wenn auf der anderen Seite ein Schlüssel steckt. So what? --77.186.185.104 16:27, 7. Jun. 2018 (CEST)

Auf der Beschlaginnenseite befinden sich die Abdeckungen die wahrscheinlich nur aufgeklippst sind, darunter dann die Befsetigungsschrauben... Dazu Türklinke mit einem 3mm Inbusschlüssel abschrauben (warscheinlich kleine Madenschraube an der Seite, oder Unterseite, der Turklinke). Dann mit nem kleinen Schraubenzieher von der Unterseite des Schildes die Schilder abklippsen... Dann kommen die Befestigungsschrauben, abschauben, Türschild von beiden Seiten abnehmen - fertig! LG --1971markus (⇒ Laberkasten ...) 20:26, 6. Jun. 2018 (CEST)

(BK)Es wurde zwar schon alles beschrieben, aber ein Bild sagt mehr als tausend Worte ein lächelnder Smiley . So sieht dier Zylinder mit Halteschraube aus. Die Schraube muss raus, dann mit dem Schlüssel das schwarze Teil so hindrehen, das man den Zylinder von vorne nach innen drücken kann. Fettich! Gruss --Nightflyer (Diskussion) 20:28, 6. Jun. 2018 (CEST) PS:Wenn du schon tauscht, dann nimm einen Security-Zylinder. Zwar etwas teurer, aber den kann man auch aufschließen, wenn die Tür zugefallen ist und innen der Schlüssel noch steckt. Sehr empfehlenswert bei Wohnungen mit dementen Personen.
Bedenke beim Einsatz eines „Security-Zylinders“ dass dieser von außen einfacher gepickt werden kann, auch wenn von innen ein Schlüssel steckt. --84.190.205.109 22:11, 6. Jun. 2018 (CEST)
Stimmt! Aber für Pflegedienste eine wirkliche Hilfe, sonst immer Feuerwehr... Gruss --Nightflyer (Diskussion) 22:37, 6. Jun. 2018 (CEST)

Schonmal danke für die Tipps. Die Abdeckung - hier beschädigt durch Versuche des Abhebelns/Abmachens durch uns, nicht durch einen "destruktiven Angriff", wie die 84er-IP vermutet - ist bei unserem elektronischen Zahlenschloss (SecuEntry 5602 Fingerprint von Burgwächter) vor allem deswegen hinderlich, da der Schlitz länglich statt rund sein müsste und bei einem runden Schlitz die (unbedingt im Notfall gebrauchten) Notschlüssel nicht verwendbar wären. Außerdem ist mir durchaus klar, dass die Madenschraube an der Klinke relevant ist. Aber sie existiert bei unserer Tür nicht, sondern da ist nur ein Loch. Und somit kriegen wir die Klinke nicht ab und können folglich auch das ganze Schloss nicht entfernen. --ObersterGenosse (Diskussion) 20:34, 6. Jun. 2018 (CEST)

Den Schließzylinder an sich kann ich übrigens relativ leicht entfernen. Es scheitert aber an diesem Schutzbeschlag... --ObersterGenosse (Diskussion) 20:35, 6. Jun. 2018 (CEST)

Hast du das Abdeckblech entfernt? Wenn es nichts anderes gibt, liegt die Lösung evtl. dahinter. Gruss --Nightflyer (Diskussion) 20:53, 6. Jun. 2018 (CEST)
Hast du die Rosette am Zylinder schon entfernt? --85.212.76.43 20:57, 6. Jun. 2018 (CEST)

OK Türklinke mit kleinen Loch - Fa. Hewi... mit ner festen Naden hineinstechen, da ist ein Federmechanismus damit entriegelt man die Klinke und kann diese abziehen... LG --1971markus (⇒ Laberkasten ...) 21:00, 6. Jun. 2018 (CEST)

Ein erster Erfolg: Die Klinke ist ab! Aber ich kann trotzdem noch nicht das Türschild mit dem Knauf auf der Außenseite entfernen - auch nicht durch "Draufhauen" mit einem Hammer. --ObersterGenosse (Diskussion) 21:06, 6. Jun. 2018 (CEST)

Du musst ja auch zuerst die beiden Rosetten entfernen --85.212.76.43 21:09, 6. Jun. 2018 (CEST)

Das Türschild mit Knauf ist aber nun schon leicht beweglich, aber nicht entfernbar. Welche "beiden Rosetten" meinst du denn? Die vom Schloss habe ich schon entfernt, aber meinst du eine Rosette an der Klinke? --ObersterGenosse (Diskussion) 21:11, 6. Jun. 2018 (CEST)

Sind die Rosetten (die runden Plastikteile um die Türklinke und den Zylinder) auch schon ab? Zylinder ausbauen und Wechselstift ausbauen im schlimmsten Falle ist der Beschlag dann im Schlosskasten verschraubt. LG--1971markus (⇒ Laberkasten ...) 21:13, 6. Jun. 2018 (CEST)

Unendlichen Dank! Es lebe das Internet und alles Digitale! Nieder mit allen Neo-Luddisten! Das Internet hat bereits das Leben eines Neugeborenen gerettet, wie im Spiegel neulich stand, und nun kann ich euch die entfernte Abdeckung präsentieren:

Die entfernte Abdeckung! Unendlichen Dank!

--ObersterGenosse (Diskussion) 21:20, 6. Jun. 2018 (CEST)

ich habe im spiegel-archiv leider nichts gefunden. hast Du einen Link für mich? Alles Gute und Gruß 79.224.208.73 13:41, 7. Jun. 2018 (CEST)
Service, zwar nicht beim Siegel... Gruss --Nightflyer (Diskussion) 14:14, 7. Jun. 2018 (CEST)
Danke sehr. Gruß 79.224.208.73 14:21, 7. Jun. 2018 (CEST)

Sehr schön... LG--1971markus (⇒ Laberkasten ...) 21:24, 6. Jun. 2018 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --77.15.241.114 22:18, 6. Jun. 2018 (CEST)

Und nun ist das elektronische Schloss eingebaut und schon getestet! Vielen, vielen Dank! --ObersterGenosse (Diskussion) 23:23, 6. Jun. 2018 (CEST)

Fernweh

Blöde Frage vielleicht, dennoch:
Früher gingen einige junge Leute, die das gewöhnliche Leben satt hatten und Abenteuer suchten, in den Wilden Westen. Wie etwa Mark Twain. Später ging es nach Alaska (J.London?) usw. Gibt es solche Orte heute noch?--94.222.215.91 00:52, 4. Jun. 2018 (CEST)

Hm. Nicht blöde, aber dem Bild, das du da entwirfst, kann ich nicht folgen.
Mark Twain reiste in seiner Jugend nicht sondern er war wandernder Schriftsetzer, vier Jahre ein (am Ende gelernter) Lotse auf dem Missisippi (daher sein Pseudonym) oder auf der Suche nach Arbeit, auf der Flucht vor der Armut und um den Leuten zu entgehen, denen er Geld schuldete. Ich wage mal zu behaupten, dass die meisten Menschen wegen politischer Verfolgung oder wegen Armut und Hunger in den Wilden Westen „gingen“, vgl. z.B. die Artikel Carl Schurz und Margarethe Meyer-Schurz, Große Hungersnot in Irland, Deutschamerikaner, hier besonders: Jürnjakob Swehn der Amerikafahrer von Johannes Gillhoff, aber auch Filme wie Heaven’s Gate (Film) (über das elementar Mitzuwissende hinsichtlich der Story und hinsichtlich des Mythos des „Wilden Westens“, den Johnson County War hat die de.wp keinen Artikel und auch zwischen dem zum Verständnis des Films notwendigen Artikel Homestead Act und dem Film wird – wenig überraschend – nirgendwo ein Bezug hergestellt...) Twain ging 1861 mit 26 Jahren nach zwei Wochen Kriegsteilnahme sicher nicht als Goldgräber nach Nevada, weil er „das gewöhnliche Leben satt hatte und Abenteuer suchte“. Er suchte eine Zukunft – wie die irischen, deutschen, italienischen, polnischen oder chinesischen Einwanderer. Um den Preis der Trennung und des Verlustes einer vertrauten Umgebung.
Zweifellos gab (und gibt) es auch, bisweilen miteinander verbunden, nicht nur das Weglaufen sondern auch die Suche nach Abenteuer, das Aufbrechen, ohne den Weg zu kennen, das Er-leben. Es wird also nicht das (oder ein besseres) Auskommen gesucht sondern stattdessen darauf vertraut, dass man unterwegs sein Auskommen schon irgendwie finden wird. So könnte man deine Überschrift Fernweh verstehen, dass es einen in die Ferne zieht, während das Heimweh mich aus der Ferne nach Hause zieht. Und das in die Ferne gezogen werden könnte planlos oder mit einer Vorstellung verbunden sein.
Damit wären wir bei den Orten. Orte, auf die mein Fernweh sich konkret beziehen könnte, wären Orte eines Versprechens, vielleicht auch idealisierte oder mythologisierte Orte. Für religionistische Extremisten waren bis 2017 Syrien und der Irak solche Orte des Versprechens. Für Hippies der frühen 1970er Jahre waren Ibiza, San Francisco oder das indische Goa solche Orte. Für einen Punk aus einem niedersächsischen kleinen Dorf konnte um 1982 Westberlin ein Ort des Versprechens sein. Und für einen Rentner, der sich heute durch die seelenlosen Pflegeverwaltungsmaschinen in Deutschland nicht entwürdigen lassen will ist vielleicht eine thailändische Kleinstadt ein Ort des Versprechens.
Will sagen: Die Orte gibt es, aber sie sind in uns. Die tatsächlichen, wirklichen Orte, auf die wir unsere Sehnsüchte richten, sind genauso wenig leer und frei von Regeln, Gewalt und Zwängen wie es der sogenannte „Wilde Westen“ angeblich mal war. Auch wenn die Welt spürbar voller geworden ist gibt es, wenn Einsamkeit ein Kriterium sein sollte, noch weniger frequentierte Regionen. Der Film Into the Wild und eine gleichnamige Reportage von Jon Krakauer berichten über Christopher McCandless. Der 24jährige war planlos auf dem Weg zu „seinem“ Ort in der Vorstellung, er werde schon erkennen, wenn es sein Ort des Versprechens ist. Er verhungerte 1992 in Alaska, etwa 20 Meilen vom Parks Highway entfernt. Man kann allerdings auch in den überfüllten Slums der ärmeren Stadtviertel von Mumbai sehr einsam sein und auf der Straße verhungern. --2003:D2:63C3:6A00:E7FE:87D2:F273:3E06 05:38, 4. Jun. 2018 (CEST)
Dazu fällt mir Gabriel Buchmann ein, den es zum Berg Mulanje zog. Siehe Gabriel und der Berg, sehenswert. --Bohème (Diskussion) 06:31, 4. Jun. 2018 (CEST)
Manche fassen bzw. faßten das Gebiet des IS so auf. "Abenteuer" sind in der richtigen Realität nicht selten ziemlich grausige Angelegenheiten. Will ich nicht hin, muß ich nicht haben. --77.186.44.40 06:47, 4. Jun. 2018 (CEST)
Fragen sind niemals dumm. In dieser stecken Auswanderung, Goldrausch, Fernweh, Ausstieg mit unterschiedlichen Beweggründen. Kannst Du bitte eingrenzen, was genau gemeint ist ? Geht es um die Jugend in Deutschland ? --Bohème (Diskussion) 06:55, 4. Jun. 2018 (CEST)
Für viele afrikanischen, syrischen und afghanischen Schautzsuchenden stellt Deutschland heute so einen gelobten Ort dar. Ein Stück Land bekommen die zwar nicht, ein Dach über dem Kopf aber durchaus. 129.13.72.197 10:11, 4. Jun. 2018 (CEST)
Ja, aber die Frage richtet sich an Mitteleuropäer, sonst würde sie in einem afrikanischen oder arabischen WP stehen. Ob es solche Orte gibt: Wenn ich die Sehnsüchte meiner Mitmenschen anschaue, dann ist „Irgendwo in Deutschland auf dem Land leben“ mit ganz vorne dabei, außerdem Kanada, außerdem Australien, Neuseeland inklusive Südostasien, manchmal auch die Verbindung mit Hilfsbereitschaft: „Ich will die Welt sehen und auch etwas Gutes tun“, diese Leute gehen dann zu Hilfsorganisationen, außerdem ist auch das nicht-städtische Indien immer noch gefragt, dann allerdings in Verbindung mit Spiritualität. Es gibt diese Orte also noch immer.--Bluemel1 (Diskussion) 11:25, 4. Jun. 2018 (CEST)
Wobei Australien und Neuseeland nun nicht unbedingt das große "Abenteuer" im Sinne des Fragestellers versprechen. Mir fallen da eher Leute ein, die mit dem Fahrrad durch Zentralafrika oder mit dem Kajak die Lena runterfahren. Damals wie heute gilt wohl, dass das Abenteuer am größten ist, je "unnormaler" das Reiseziel. Da fallen erstgenannte Länder als ziemliche Standardziele m.E. raus, Syrien und Irak bleiben dabei. --j.budissin(A) 11:31, 4. Jun. 2018 (CEST)
Außer Fernweh haben wir übrigens auch einen Artikel Reiseabenteuer. Ich schätze, die brauchen, um berechtigte Fragen wie die des TO zu beantworten, beide mal ein bisschen liebevolle Aufmerksamkeit. Die kulturellen Stereotypen, die Leute wie Paul Gauguin oder vielleicht auch Mark Twain in die Fremde gelockt haben, dürften sich im Zeitalter der niederschwelligen Bereisbarkeit quasi der gesamten Erde etwas abgenutzt haben. Das vom TO angesprochene Fernweh ganzer Personengruppen nach bestimmten Traumorten lebt davon, dass der Ort schwer ereichbar ist und nicht von Touristen schon überläuft. Wikivoyage hat übrigens Artikel zum Mond und zum Mars. Wenn „Unnormalität“ das Ideal ist, d.h. Orte, für die sich keiner interessiert, müssten Orte wie Ibiza oder Vechta zu Sehnsuchtsorten werden. Die Zeit hat bereits eine Kolumne Da wollten Sie nie hin? [1] --Stilfehler (Diskussion) 15:30, 4. Jun. 2018 (CEST)
Durch die Globalisierung dürften heute alle abenteuerlastigen Reiseziele gleichwertig sein. In meinem Umfeld waren die meisten Leute in Indien (mehrere zum Trampen, darunter auch junge Frauen, auch welche für soziale Arbeit) oder in Südamerika (zum Spanisch-Lernen). --BlackEyedLion (Diskussion) 09:05, 5. Jun. 2018 (CEST)

Wanderlust

In en:Wanderlust und daraus übernommen in den Artikeln Wanderlust und Fernweh wird irrtümlich verbreitet, das Wort Wanderlust sei bereits im Mittelhochdeutschen belegt. Wer schuf das Wort Wanderlust wirklich und wann war das (Ende 18./Anfang 19. Jahrhundert)? --Pp.paul.4 (Diskussion) 17:30, 4. Jun. 2018 (CEST)

1839 und 1845 gab es das Wort schon [2][3] --AlternativesLebensglück (Diskussion) 17:35, 4. Jun. 2018 (CEST)
Was fuer ein Artikel! "WL war bereits ... ein Wort" Ach! "und beschreibt L am W". Doppel-Ach. Dann: "der Begriff stark durch die Romantik geprägt" - das Beispiel erwaehnt aber nur "Wandern ist meine Lust". Dann wurde "es" (ja was? Das Begriff?) "institutionalisiert" ... und ins englische uebernommen. Dann kommen Beispiele: das erste ist irgendwie assoziativ, es kommt weder "wandern" noch "Lust", geschweige dem "Wanderlust" (--> Lemma! "..war ein Wort") vor. Zweites Beispiel: im Prinzip ok, (auch wenn "wandern" und "Lust" durch 3 Woerter getrennt sind ;) . Drittes Beispiel: na gut dann, wenns denn sein muss. Dann "Siehe auch: Liste deutscher Wörter im Englischen" und "Wanderungen durch die Mark Brandenburg". Wir haetten noch Wandern in Neuseeland ;) Und zu guter Letzt das Bild: das wurde erst etwa 30 Jahre nach seiner Entstehung und 10 Jahre nach dem Tod des Malers mit irgendwas mit "Wanderer" benamst; nebenbei sind die Datierung und Urheberschaft wohl umstritten. Und dann stellen wir es dar als Beispiel fuer "Wanderlust"... Koennte/sollte der Artikel so nicht eher (ohne Bild...) ins Wiktionary? --Nurmalschnell (Diskussion) 18:08, 4. Jun. 2018 (CEST)
Das Wort war auch um 1813 schon bekannt [4]. --Stilfehler (Diskussion) 18:51, 4. Jun. 2018 (CEST)
Ich weiß es nicht, denke aber an die Peregrinatio.--Caramellus (Diskussion) 19:39, 4. Jun. 2018 (CEST)

Grimms Deutsches Wörterbuch nennt Campe als Quelle: [5]. Das scheint mir auch deshalb wahrscheinlich, weil Campe mit Vorliebe solche Zusammensetzungen neu geschaffen hat, so z. B. auch Esslust, und weil das Wort in Campes Wörterbuch (Wörterbuch der deutschen Sprache, Fünfter und letzter Teil: U–Z, Schulbuchhandlung, Braunschweig 1811, S. 567; Seite bei Google Books) erstmals verzeichnet ist. In Adelungs Wörterbuch (Grammatisch-kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart, Vierther Teil, von Seb–Z, 2. Auflage, Breitkopf & Härtel, Leipzig 1801) steht es noch nicht. Das von Stilfehler verlinkte Ngram passt dazu. Die von einer IP ohne Beleg in den Artikel eingefügte Behauptung einer mittelhochdeutschen Herkunft halte ich, wie oben schon gesagt, für ein Gerücht. Im Lexer steht zwar wandern, wanderunge und wanderer, aber nicht wanderlust.--Jossi (Diskussion) 20:35, 4. Jun. 2018 (CEST)

1682: Ernst Gottlieb von Berge: Das Verlustigte Paradeis, auss Johann Milton's Zeit seiner Blindheit in Englischer Sprache abgefassten unvergleichlichen Gedicht (Übersetzung von John Miltons Paradise Lost) --::Slomox:: >< 10:51, 5. Jun. 2018 (CEST)
Das Buch De dichtkunst van joffrou Anna Morian ist von 1698, das Gedicht, in dem die Zeile De wandellust heeft my nog niet verlaten vorkommt, wurde aber zu einem Geburtstag im Jahre 1681 gedichtet. --::Slomox:: >< 11:08, 5. Jun. 2018 (CEST)

Klötzel

Ich habe den kleinen Artikel Klötzelleinen verfasst. Obwohl dicht dran, kannte ich die Bezeichnung für das Gewebe bisher nicht. Was ich nicht herausgefunden habe ist, woher der Name kommt. Recht wahrscheinlich ist es, dass es nach dem Ort Klötzel benannt ist. Es gab unendlich viele Leinenarten, die geographische Bezeichnungen hatten. Ich habe keine Weberei oder Ähnliches für Klötzel gefunden, einfach gar nichts. Weiß jemand mehr? Danke! -- Kürschner (Diskussion) 08:13, 4. Jun. 2018 (CEST)

--Kürschner (Diskussion) 08:13, 4. Jun. 2018 (CEST)

Nun kann auch von der Mehrzahl von Klotz abgeleitet seine. Also das beispielsweise in der Produktion irgend wann/wo Klötze verwendet wurden. Also in schrittmässig; Klotz => Klötze => klötzeln + Leinen = Klötzelleinen. --Bobo11 (Diskussion) 11:22, 4. Jun. 2018 (CEST)
Tja, aber wie, wo, und wann? - wohl eher nicht, soviel ich inzwischen von der Herstellung weiß. -- Kürschner (Diskussion) 11:28, 4. Jun. 2018 (CEST)
Das Textil-Fachwörterbuch sagt, das Tränken von Gewebe mit Flotten nenne sich Klotzen. Da Klötzelleinen zur Herstellung von Malereileinwänden genutzt werden, tippe ich hier auf einen Zusammenhang. --Salomis 16:52, 4. Jun. 2018 (CEST)
Hallo -Salomis, bingo! Das habe ich übersehen, Schande auf mein Haupt. Ganz großen herzlichen Dank vom -- Kürschner (Diskussion) 18:02, 4. Jun. 2018 (CEST)

Hallo Salomis, DIE FRAGE IST WIEDER OFFEN, siehe die dortige Disskussion. -- Kürschner (Diskussion) 10:25, 5. Jun. 2018 (CEST)

Der Name kommt von der Verwendung als Einlagematerial. Herleitung aus dem Textil-Fachwörterbuch: Klotz-Jigger -> engl. pad-jig, also Klotz = pad. Padding -> Polsterung, Wattierung, Einlage. --91.22.31.148 15:00, 5. Jun. 2018 (CEST)

Danke! Nur, ist das jetzt belegt, oder lediglich eine Vermutung, dass es davon abgeleitet ist? Ich habe den Begriff zwar gesehen und dafür das Lemma Klotzen (Textil) angelegt, aber den Zusammenhang nicht zwingend gesehen? -- Kürschner (Diskussion) 21:17, 5. Jun. 2018 (CEST)

Adverbien (hier beispielsweise) vor Substantiven

Was ist richtig (bitte mit Beleg)?

  • Aufnahme von beispielsweise Limonade (derzeit auf der Hauptseite)
  • Aufnahme beispielsweise von Limonade

Meines Erachtens nur der zweite Satz, weil Adverbien keine Substantive begleiten können. Wenn ich Recht habe, bitte eine Änderung auf der Hauptseite bewirken. --BlackEyedLion (Diskussion) 09:30, 4. Jun. 2018 (CEST)

Das ist m. E. wirklich egal. Semantisch besteht ein kleiner Unterschied: „Wir müssen die Aufnahme von Lebensmitteln verbessern!“ → „Welche Aufnahme?“ → „Die Aufnahme beispielsweise von Limonaden.“ --- „Wir müssen die Aufnahme von Lebensmitteln verbessern!“ → „Welche Lebensmittel?“ → „Die Aufnahme von beispielsweise Limonaden.“--Bluemel1 (Diskussion) 11:15, 4. Jun. 2018 (CEST)
Für mich klingt beides falsch. "... oder beispielsweise durch die Auf­nahme von Limo­nade" klingt für mich richtig. Hans Urian 14:45, 4. Jun. 2018 (CEST)
Ich würde auch sagen, es geht beides, aber meiner Meinung nach fehlt bei der zweiten Version ein Komma: Aufnahme, bspw. von... --DeveloperCPSDiskussion 22:08, 4. Jun. 2018 (CEST)
Wo ich den Ngram Viewer gerade geöffnet habe: [6]. --Stilfehler (Diskussion) 22:34, 4. Jun. 2018 (CEST)
Ja, beides falsch oder wenigstens extrem schlechter Stil. --Anvilaquarius (Diskussion) 12:18, 5. Jun. 2018 (CEST)
Beispielsweise Aufnahme von hat eine andere Bedeutung: Die Aufnahme ist nur ein Beispiel, es sind neben der Aufnahme weitere Methoden möglich. In der Phrase aus der Anfrage ist dagegen die Aufnahme gesetzt, es geht nur um Beispiele, was aufgenommen wird.
Ein Komma nach Aufnahme ändert auch die Bedeutung: Es macht die Beispiele zu einer lediglich erläuternden Ergänzung, es ist dann jede Aufnahme gemeint, mit erläuternden Beispielen. In der Phrase aus der Anfrage sind die Beispiele aber einschränkend: Nicht jede Aufnahme ist gemeint, sondern nur die bestimmter Stoffe, ähnlich dem beispielhaft genannten Stoff. (Der Unterschied ist wie zwischen nicht notwendigen und notwendigen Relativsätzen im Englischen.)
Leider hat es bislang nur Meinungsäußerungen ohne Belege gegeben. Insbesondere ist niemand auf meinen Einwand zur Funktion von Adverbien eingegangen. --BlackEyedLion (Diskussion) 13:29, 5. Jun. 2018 (CEST)
Mir scheint beispielsweise ein Fokuspartikel zu sein (wie nur, allein, sogar, ausgerechnet, selbst, einzig, besonders). In der Duden-Grammatik (meine Ausgabe ist von 2009) werden die in Paragraf 873 bzw. auf S. 589f behandelt. Fokuspartikel dürfen laut dieser Quelle u.a. vor oder hinter Substantiven und Pronomen erscheinen. Die in der Duden-Grammatik aufgeführten Beispielsätze sind leider alle ohne Präposition. Unser Artikel Partikel (Grammatik) gibt dazu so gut wie nichts her. Mehr aber z.B. hier, mit Gegenüberstellung der Konstruktionen „ein nur in wenigen Exemplaren vorhandenes Buch wurde verkauft“ und „ein in nur wenigen Exemplaren vorhandenes Buch wurde verkauft“. --Stilfehler (Diskussion) 15:54, 5. Jun. 2018 (CEST)

Darstellungsgröße von Apps bei Android 8.0.0

Seit einem Update sind die Apps auf dem Schreibtisch wesentlich kleiner dargestellt als bisher. Wo und wie kann ich die deren Größe einstellen? --LeseBrille (Diskussion) 07:34, 5. Jun. 2018 (CEST)LeseBrille

Einstellungen > Anzeige > Ansichtsmodus. Gruß --FriedhelmW (Diskussion) 11:01, 5. Jun. 2018 (CEST)
Danke für den Tipp. Es ist aber wie verhext: beim Aktivieren von "Einfacher Modus" kommt die ganze Ansicht komplett durcheinander.... --LeseBrille (Diskussion) 12:57, 5. Jun. 2018 (CEST)LeseBrille
Vielleicht ist das Raster mit einer größeren Auflösung eingestellt: Auf eine freie Stelle des Bildschirms länger drücken, unten erscheint unter anderem Raster, dort zum Beispiel 4x4 statt 5x5 auswählen. Dabei ändert sich aber auch die Anordnung der Symbole. --BlackEyedLion (Diskussion) 15:55, 5. Jun. 2018 (CEST)

Wie sind die Benennungsregeln für neu entdeckte fossile Arten?

77.235.178.3 17:34, 5. Jun. 2018 (CEST)

Die gleichen wie bei neu entdeckten rezente Arten. Gehts um eine Pflanze, oder um ein Tier? --Gretarsson (Diskussion) 20:48, 5. Jun. 2018 (CEST)

Namen für Angehörige des Judentums

Hallo! Wie bezeichnen nichtjüdische Schriften der Antike, die älter als 2000 Jahre sind Angehörige des Judentums, bzw. wie werden diese Bezeichnungen ins Deutsche übertragen? Ich denke da an Schriften aus Griechendland, Persien, Karthago und Rom.Oliver S.Y. (Diskussion) 22:34, 5. Jun. 2018 (CEST)

Lateinisch: wikt:Iudaeus. --BlackEyedLion (Diskussion) 22:58, 5. Jun. 2018 (CEST)
Griechisch: en:Ioudaios. --BlackEyedLion (Diskussion) 23:00, 5. Jun. 2018 (CEST)
Sassanidenreich (weniger als 2000 Jahre): Die große Mehrheit der erhaltenen Bezeichnungen sind jüdisch- oder christlich-Aramäisch, wo, wie in allen semitischen Schriften, nur Konsonanten und Halbvokale, seltener lange Vokale, aber keine kurzen Vokale geschrieben wurden. Im jüdisch-aramäischen Talmud dominiert die Bezeichnung "bn Ysr'l" (bnei Yesro'el/Jesro'el=Söhne/Kinder Israels), in christlichen Märtyrerakten dominiert die Bezeichnung "yhd"="yehud/jehud". Mittelpersisch: selten erhalten und die Pahlavi-Schrift, die ebenfalls keine kurzen Vokale schreibt, hat vieldeutige Konsonanten, aber der Begriff taucht z.B. in der Inschrift des Kartir auf der Kaaba-ye Zardoscht ([www.avesta.org/mp/kz.html vorletztes Wort der 9. Zeile]), wo man sich auf die Umschrift "iʷhvdy" einigte (vgl. S. 47 ebenda vorletztes Wort von Zeile 9), was wohl etwa "yuhūdī", deutsch umschrieben "juhūdī" ausgesprochen wurde. Arabisch "jahūdī" und Neupersisch wird es auch "juhūdī" geschrieben, wird durch Lautverschiebung im Neupersischen aber "johūdī" ausgesprochen.
Karthago/Phönizisch-punische Sprache: Im antiken Reich Karthago, dessen Schrifttum kaum erhalten ist, gab es keine jüdische Minderheit, aber in phönizischen Inschriften aus dem Libanon ist die Bezeichnung für das Land Juda "yhd/jhd" erhalten, was wohl "juhud" ausgesprochen wurde. Der hebräische Plural ist "jehudim". Vor mehr als 2000 Jahren wurden von außen eher das Land Juda und seine Bewohner als Gläubige eines Regionalkultes, der an den Jerusalemer Tempel gebunden war, wahrgenommen. Abgesehen von Babylonien und später Ägypten waren sie zu der Zeit auch kaum in der Diaspora. Erst nach der Zerstörung des 2. Tempels 70 n.Chr. verbreiteten sie sich stärker in der Diaspora, festigten ihre religiösen Sitten stärker durch internes, rabbinisches Schrifttum, wie den Talmud, und wurden deshalb als gesonderte Religion auch stärker wahrgenommen.--77.14.112.42 16:36, 7. Jun. 2018 (CEST)

Abberufung Botschafter

Wie ist die Situation. Kann unserer Regierung einen Botschafter ablehnen?

Ist in dem speziellen Fall, der Botschafter schon von der Regierung akzeptiert oder agiert er noch in einen unbestimmten Zustand?

--Jörgens.Mi Diskussion 12:12, 5. Jun. 2018 (CEST)

Siehe Persona non grata und Diplomatenstatus#Beginn und Ende. MfG --Iwesb (Diskussion) 12:21, 5. Jun. 2018 (CEST)

Erst einmal Danke.

D. h. außer dem Rauswurf gibts keine formale Möglichkeit für eine akkreditierte Person. Das Abberufen lassen, sehe ich mal als Obergefreitendienstweg.

Ist dieser Botschafter schon formal akkreditiert, oder kann technisch die Bundesregierung die Akkreditierung noch verweigern? Der Antrittsbesuch ist ja noch nicht erfolgt. Interessant scheint schon mal zu sein dass scheinbar nur eine Staatssekretär den Antrittsbesuch abwickelt. ( https://www.tagesschau.de/inland/grenell-115.html ). Die anderen Preliminarien, wie Absprachen sind ja schon getroffen wurden. --Jörgens.Mi Diskussion 16:02, 5. Jun. 2018 (CEST)

Es geht jetzt um den Antrittsbesuch im Außenministerium. Beim Bundespräsidenten war er am 8. Mai, und das ist der Besuch, der zählt. --Wrongfilter ... 16:30, 5. Jun. 2018 (CEST)

Damit ist er also voll in Amt und Würden, ein Rauswurf könnte nur mit äußerst peinlichen Methoden erwirkt werden. --Jörgens.Mi Diskussion 17:54, 5. Jun. 2018 (CEST)

Man kann einen mißliebigen Botschafter nicht loswerden, nur mehr oder weniger ignorieren. Zum Beispiel immer niedere Chargen als Gesprächspartner anbieten. --Eingangskontrolle (Diskussion) 23:41, 5. Jun. 2018 (CEST)

Ausser vielleicht... man erklärt ihn zur persona non grata, entsprechend Artikel 9 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen. Wo hab ich das nur kürzlich gelesen? Aber das ist noch nie passiert. Außer vielleicht... 2013, als das ägyptische Außenministerium den türkischen Botschafter wegen der fortgesetzten „Einmischungen“ seines Landes in interne Angelegenheiten ausgewiesen hat. Oder 2012, als Deutschland den syrischen Botschafter ausgewiesen hat, oder... ach was solls. --91.22.31.148 01:27, 6. Jun. 2018 (CEST)

Aktenzeichen / Gerichtsverfahren (welches Gericht, welche Beteiligten) online abfragen

Hallo,

kann ich mittels eines Aktenzeichen online Informationen zum Gegenstand des Verfahrens und die Namen der Beteiligten abfragen? Hintergrund ist eine ziemlich wilde Geschichte an der ich (zum Glück) nur mittelbar beteiligt bin. Offenbar gibt es ein oder mehrere Verfahren, von denen ich wissen will, ob es am Familiengericht (z.B. Scheidung) verhandelt wird oder am Strafgericht (z.B. "harte Scheidung") oder sonstwas für ein Verfahren ist. Nein, das mit der Scheidung und dem Mord ist hoffentlich unzutreffend. Einen tieferen Einblick brauche ich eigentlich nicht, aber diese Infos würden mir eine schwere Entscheidung erleichtern (Strafanzeige stellen oder nicht). Flossenträger 13:31, 6. Jun. 2018 (CEST)

Die Art des Verfahrens erkennt man an der Buchstabenkombination an zweiter Stelle [7], das dürfte die Suche nach dem Gegenstand des Verfahrens eingrenzen. Auskunft in lfd. Verfahren dürften schwierig zu bekommen sien, wenn man nicht Partei ist. --Jaroslaw Jablonski (Diskussion) 14:50, 6. Jun. 2018 (CEST)

In Deutschland wirst du da Online vor Abschluss des Verfahrens gar nichts bekommen. Und offline dürftest Du nichts bekommen. Eine Ausnahme bilden Insolvenzverfahren, aber darum geht es ja offenbar nicht. --ZxmtIst das Kunst? 14:54, 6. Jun. 2018 (CEST)

Immerhin ist im Gericht ausgehängt, wann welche Verfahren dran sind und meistens sind das öffentliche Verhandlungen, es kann also jeder reinsitzen und Zuhören, wie hoch der Monatsverdienst des Angeklagten ist. Das ganze ist also alles andere als geheim. --85.212.76.43 21:08, 6. Jun. 2018 (CEST)
Es dürfte kaum möglich sein, online die Namen der Beteiligten herauszufinden. Was für ein Gericht und was für ein Verfahren es ist, erkennst du aber am Aktenzeichen (wie Jaroslaw bereits schrieb). die häufigsten Registerzeichen findest du hier: Aktenzeichen (Deutschland)#Beispiele für Registerzeichen. Bei Strafsachen hängt ein kleines s hinter dem Großbuchstaben, daher sind die gut zu erkennen. Die Ziffer davor bezeichnet den Spruchkörper (Nummer der Kammer, des Senats, des Einzelrichters an diesem Gericht), die Ziffer danach ist eine fortlaufende Nummer seit Beginn des Jahres, die Zahl nach dem Schrägstrich ist das Jahr, in dem die Akte angelegt wurde.
Die meisten Verfahren sind öffentlich, aber das heißt nicht, dass die Namen der Beteiligten im Internet veröffentlicht werden. Sie hängen aber am Tag der Verhandlung für jedermann sichtbar auf dem Gerichtsflur aus, und bei einer öffentlichen Verhandlung kann man auch zuhören. Manche tun das auch, weil's billiger ist als Kino und weil es halt das echte Leben ist. --Snevern 22:16, 6. Jun. 2018 (CEST)
Okay, danke, das reicht mir soweit aus. Den Namen mindestens eines Betiliegten kenne ich ja ohnehin. Bei einem Vrefahren z.B. wegen Steuerhinterziehung gibt es ja auch nur einen Beteiligten bzw. "gegen Bundesrepublik". Vielen Danke. Flossenträger 06:56, 7. Jun. 2018 (CEST)
Es gibt wegen Steuerhinterziehung kein "gegen Bundesrepublik", jedenfalls nicht in der Bundesrepublik. Das gibt es nur, wenn jemand die Bundesrepublik verklagt. --77.188.90.19 07:55, 7. Jun. 2018 (CEST)
siehe den Teil des Satzes davor: "...gibt es ja auch nur einen Beteiligten bzw. ..." Ich habe halt noch kein Verfahren wegen Steuerhinterziehung am Hals gehabt, und sei es nur weil ich als normaler AN sowieso keine Chance hätte, da etwas nennens- oder lohnenswertes zu tricksen. Flossenträger 13:15, 7. Jun. 2018 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Flossenträger 06:56, 7. Jun. 2018 (CEST)

Firefox, Tabs

Ich hatte den klassischen Firefox so eingestellt, dass ich mit Strg-Tab zwischen Tabs stapelmäßig hin- und herschalten konnte. Mit "stapelmäßig" meine ich, dass Strg-Tab zum davor aktiven Tab wechselt, Strg-Tab-Tab zum "überdavor" aktiven Tab, undsoweiter. Strg-Tab, Strg-Tab wechselt also wieder zum aktuellen Tab zurück.

Die Bedienung erfolgte so analog zum in vielen OS-Oberflächen möglichen Umschalten zwischen Anwendungen mittels Alt-Tab.

Irgendwann, seit es den neuen Firefox gibt, erscheinen sechs Vorschaubildchen. Das Hin- und Herschalten zwischen den letzten fünf Tabs klappt wie gewohnt. Aber sobald man weiter zurück will (also Strg-Tab-Tab-Tab-Tab-Tab-Tab und mehr Drücke), klappt das nicht mehr. Es wird einem eine Liste aller Tabs angeboten, was aber einen sehr begrenzten Nutzen hat, da ich die Tabs auch so sehe.

Ich weiß zwar noch, dass ich seinerzeit dem klassischen Firefox diese Macke auch irgendwie per about:config abgewöhnen musste, aber leider nicht mehr, wie.

Kann mir jemand von Euch weiterhelfen?

-- Pemu (Diskussion) 01:32, 5. Jun. 2018 (CEST)

Mache about:config auf, klicke die Warnmeldung ab und setze den Wert browser.ctrlTab.previews auf false.[8] --Rôtkæppchen₆₈ 07:09, 5. Jun. 2018 (CEST)
Geht bei mir nicht – so kann man mit Ctrl-Tab in eine Richtung blättern, also noch schlechter. Rotkäppchens Aussage steht auch im Widerspruch zur von ihm gegebenen Quelle, die im Übrigen auch von der Begrenzung auf sechs Tabs spricht. -- Pemu (Diskussion) 00:47, 6. Jun. 2018 (CEST)
Beachte bitte, dass im verlinkten Artikel genau das Gegenteil beschrieben wird. Außerdem kannst Du natürlich jederzeit mit Strg+Shift+Tab rückwärts blättern. --Rôtkæppchen₆₈ 01:02, 6. Jun. 2018 (CEST)
Nochmal langsam: Der Artikel beantwortet die Frage "How do I toggle between Tabs in Firefox like Windows Alt+Tab?" mit "Double-click browser.ctrlTab.previews to set its value to true". Der Einwand "Unfortunately, on my system, only 6 thumbnails fit …" wird darin nicht gelöst.
Meine Frage ist: "How do I toggle between Tabs in Firefox like Windows Alt+Tab, but without crippling it to six levels like the way 'browser.ctrlTab.previews == true' does." Ob man Thumbnails sieht, ist mir dabei egal. -- Pemu (Diskussion) 15:40, 6. Jun. 2018 (CEST)

Da schließe ich mich mal an: Wie kann man bei Firefox Quantum, wo ja "TabMix Plus" als Addon nicht mehr geht, die Funktion "Linke Tabs schließen" wieder erhalten? Ich habe Windows 7, 64 Bit, und soweit ich weiß, alle Updates (bei Windows und Firefox) gemacht. --ObersterGenosse (Diskussion) 18:32, 5. Jun. 2018 (CEST)

Google close left tabs site:addons.mozilla.org . --Rôtkæppchen₆₈ 18:35, 5. Jun. 2018 (CEST)
Ich verwende FoxyTab und bin von den etwas gewöhnungsbedürftigen Icons abgesehen damit sehr zufrieden. Die Funktion "nach links schließen" ist von der Tableiste aus mit zwei Klicks zu erreichen, per Tastenkürzel leider nicht. Aber das Fehlen dahingehender Konfiguration ist für mich ohnehin der eklatanteste Mangel, den Firefox noch aufweist. Kurz nachdem Quantum kam, hieß es noch, das wär eines der großen nächsten Vorhaben. Hab davon nicht mehr viel gehört. Das kann jeder Textbrowser, auch Vivaldi, einfachst per Menü. Geht mir nicht in den Kopf, denn das ist nun wirklich auch ne Frage von Barrierefreiheit. Finde z.B. auch den Tabwechsel per Strg-Tab, jedenfalls auf ner deutschen Tastatur, jedenfalls meiner, überaus unbequem. Alt-Tab geht deutlich besser, ist nur natürlich schon anders belegt. -ZT (Diskussion) 21:02, 5. Jun. 2018 (CEST)
Man müsste einfach das Tabbing komplett deaktivieren und dann jedes Dokument in einem neuen Fenster darstellen. Dann tut Alt+Tab. --Rôtkæppchen₆₈ 21:12, 5. Jun. 2018 (CEST)
Danke für FoxyTabs, @Zero Thrust:, ein sehr gutes Add-on. Ich benutze ohnehin kaum Tastenkürzel, sondern immer die Maus. Gibt es weitere AddOns, die du mir empfehlen kannst/die ihr alle mir im Bereich Tabs empfehlen könnt? --ObersterGenosse (Diskussion) 19:08, 6. Jun. 2018 (CEST)

Italien Autobahnmaut

Ich bin im Italienurlaub auf dem Autobahnring um Mailand durch eine Telepass-Spur gefahren (bei Stau dem Navi gefolgt und von der Autobahn abgefahren, später beim Auffahren gabs nur Telepass). Kann mir jemand sagen, wieviel mich der Spaß etwa kosten wird. Ursprüngliche Maut hätte nur ein paar Euro betragen (fixe Maut). Danke.--Zockmann (Diskussion) 07:21, 5. Jun. 2018 (CEST)

War es die A36? Da hast du 14 Tage Zeit die Sache online zu erledigen. Auch sonst hast du eigentlich 15 Tage Zeit die Sache bei einem Punti Blu zu erledigen, dabei ist ein Beleg hilfreich. Wenn die Frist um ist krigst du eine Rechnung mit Bearbeitungsgebühr. --Bobo11 (Diskussion) 07:38, 5. Jun. 2018 (CEST)
Beleg habe ich leider keinen (wie gesagt, durchgefahren), ein Punti Blu ist auch nicht in der Nähe, da wieder in D. Hast du eine Internetadresse, wo man das online zahlen kann? Habe nur mein Kennzeichen und ungefähre Uhrzeit. Ich bin mir noch nicht mal sicher, welche Mautstelle es genau war (so ist es, wenn man blind dem Navi folgt). Muss im Nordwesten von Mailand in Richtung Como gewesen sein.--Zockmann (Diskussion) 07:55, 5. Jun. 2018 (CEST)
Ich würde die Site von Telepass aufrufen, die gibt es auch in Deutsch und da gibt es eine Kontaktseite zum Fragen stellen. Oder beim ADAC anrufen und mich informieren. Die it. Autobahnen arbeiten mit Inkassobüros zusammen, da die Gebühr eine privatrechtliche Angelegenheit ist. Allerdings sind dabei Mahnbescheide bei deutschen Gerichten wegen der geringen Forderung trotz hoher Gebühren kaum durchzusetzen. In der Regel kommt da zwar die Mahnung, aber mit Geduld wäre das auszusitzen. Und heißen die jetzt tatsächlich "Punti" Blue, als ich dort war, hießen die noch Punto Blue.--2003:E8:33CB:8800:DF8:3973:1A53:BCA2 09:11, 5. Jun. 2018 (CEST)
Die Aussage "Mahnbescheide sind bei deutschen Gerichten wegen der geringen Forderung trotz hoher Gebühren kaum durchzusetzen" verstehe ich nicht: Du kannst vor einem deutschen Gericht einen Mahnbescheid selbst wegen einer Hauptforderung von 0,01 Euro beantragen. Die Gerichtskosten dafür betragen 32 Euro. Wehrt sich keiner dagegen, kriegst du einen Vollstreckungsbescheid, und aus dem kannst du dann munter vollstrecken. --Snevern 15:42, 5. Jun. 2018 (CEST)
Hier ist das BfJ zuständig und da sind die Hürden höher(75 Euro).--2003:E8:33CB:8800:5184:B3EB:70E7:398 20:33, 5. Jun. 2018 (CEST)
Das BfJ ist für Bußgelder zuständig. Das ist - im weiteren Sinne - Strafrecht (Ordnungswidrigkeitenrecht). Auf diesem Gebiet gibt es auch in Deutschland Geringfügigkeitsgrenzen.
Du hast aber gesagt, die Gebühr sei eine privatrechtliche Angelegenheit. Dafür sind die Zivilgerichte zuständig (die unter anderem Mahnbescheide erlassen - eine Vorstufe zum zivilgerichtlichen Titel Vollstreckungsbescheid). Und da gibt es in Deutschland keine Geringfügigkeitsgrenze. --Snevern 21:11, 5. Jun. 2018 (CEST)
Da hast du recht, die zivilrechtlichen Mautforderungen können in Deutschland über die Gerichte eingetrieben werden.--2003:E8:33CB:8800:5184:B3EB:70E7:398 21:32, 5. Jun. 2018 (CEST)
So ist es, ob da wirklich was kommt ist wohl ungewiss, siehe hier. -- Ian Dury Hit me  16:26, 5. Jun. 2018 (CEST)
Ich kenne nur Punto Blu. Aber das ist eigtl. egal, der Fragesteller möcht wissen, wieviel der Spaß etwa kosten wird. "Du hast 14 Tage Zeit" geht leider nicht auf die Frage ein, Hinweise auf Inkasso auch nicht. ---- Ian Dury Hit me  12:08, 5. Jun. 2018 (CEST)
Und lieber Ian Dury, dein Beitrag beantwortet die Frage auch nicht, außer das mit dem Punto.--84.164.223.60 12:17, 5. Jun. 2018 (CEST)
Ja, und? Du doch auch nicht. Ich mache lediglich darauf aufmerksam, dass bislang niemand auf die Frage eingegangen ist. Hätte ich geschrieben, dass heute Dienstag ist, wäre das dann für dich okay gewesen? -- Ian Dury Hit me  12:56, 5. Jun. 2018 (CEST)
Hab viel rumgegoogelt. Ueberall stand nur, dass man bei Problemen aller Art... 15 Tage Zeit zur Nachzahlung hat; nirgends wurde auf ein erhoehtes Entgelt hingewiesen. Selbst Punto Blu sagt das: [9]. Ruf doch mal beim Customer Service an, die Nummer steht auf der verlinkten Seite. --Nurmalschnell (Diskussion) 21:51, 5. Jun. 2018 (CEST)
Tatsächlich wird in Italien wohl das Inkassobüro Nivi Credit beauftragt, Mautgebühren in D einzutreiben. Soweit dabei, ohne vorherige Mahnung, Inkassogebühren geltend gemacht werden, muss man diese nicht zahlen. Näheres hier. --77.15.241.114 15:25, 6. Jun. 2018 (CEST)

Seelöwenplastik im Stadtpark Lichtenberg

Auf Wikipedia:Fragen_zur_Wikipedia wurden Zweifel an der im Dateititel angedeuteten Urheberschaft angemeldet. GGf. müsste man da die Beschreibung ergänzen und die Datei umbenennen.

Dazu müsste aber zunächst die wahre Urheberschaft geklät werden. --Eingangskontrolle (Diskussion) 23:52, 5. Jun. 2018 (CEST)

Das ist offensichtlich eine Skulptur und keine Plastik. --Rôtkæppchen₆₈ 00:01, 6. Jun. 2018 (CEST)
"Die Begriffe Plastik und Skulptur werden heutzutage weitgehend synonym benutzt (...) Die ursprünglich differenzierte Bedeutung – eine Plastik entsteht durch Auftragen von Material und Modellieren, eine Skulptur dagegen durch Hauen und Schnitzen – ist heute nur noch selten im allgemeinen Sprachgebrauch, verbreitet aber in den Fachsprachen der Kunstwissenschaften, etwa der Kunstgeschichte und der Klassischen Archäologie, anzutreffen." Plastik (Kunst) --Neitram  08:36, 6. Jun. 2018 (CEST)
„Manche Autoren möchten im Sinn der ursprünglichen Wortbedeutung unterscheiden: Eine Plastik (oder eine Plastik im engeren Sinne) entstehe durch „Antragen“ von weichem Material und einen Aufbau von innen nach außen; dagegen entstehe eine Skulptur durch Abschlagen und Wegschneiden von Stein oder Holz.“ --Rôtkæppchen₆₈ 08:45, 6. Jun. 2018 (CEST)
Was ist "granitähnlicher Kunststein"? Steht so im Artikel Stadtpark Lichtenberg. Kann der "angetragen" sein?
Laut Artikel ist es granitähnlicher Kunststein, laut Bildbeschreibung Granit. Das wird hier ja immer unübersichtlicher. --Rôtkæppchen₆₈ 11:36, 6. Jun. 2018 (CEST)
Die Oberfläche sieht sehr nach Kunststein aus, für Granit ist das mE zu regelmäßig. Und Goettsche hat fast nur Bronzen gegossen, was gegen seine Urheberschaft spricht. --jergen ? 11:51, 6. Jun. 2018 (CEST)
Goettsche soll Steinmetz/Steinbildhauer gelernt haben.[[10] PDF S. 7] Rein technisch käme er also als Urheber einer Granit- bzw Kunstgranitskulptur in Frage. --Rôtkæppchen₆₈ 15:59, 6. Jun. 2018 (CEST)

Thyratron als Röntgenquelle?

Im sog. Sommer-Bericht äußert sich die Kommission zu Strahlenbelastungen der Radarsoldaten (s. Gesundheitsschäden durch militärische Radaranlagen). Davon gibt es drei Arten: die Einwirkung des Radarstrahls bzw. der Nebenkeulen, radioaktive Leuchtfarben an Bedienelementen und Röntgenstrahlung aus den Senderöhren. Zu letzteren wird dort auch ein Thyratron (beispielhaft genannt Typ RF 8613 RE) gezählt. Und das verstehe ich nicht: Röntgenstrahlung entsteht, wenn relativ hochenergetische Elektronen auf eine Metalloberfläche aufprallen. Dafür braucht man einen Stromfluß durch die Röhre und mindestens einige kV Beschleunigungsspannung. Nun ist ein Thyratron ein schneller elektronischer Schalter, in dem der Strom aber nicht in Form freier Elektronen, sondern als Lichtbogen im Füllgas (bei den Radaranlagen Wasserstoff) fließt. Dieser Schalter ist entweder aus- oder eingeschaltet: Wenn er ausgeschaltet ist, fließt kein Strom, also kann trotz hoher anliegender Spannung auch keine Röntgenstrahlung entstehen. Wenn er eingeschaltet wird, bricht blitzschnell die anliegende Spannung auf einen unteren zweistelligen Wert zusammen, womit dann auch keine Röntgenstrahlung entstehen kann. Was habe ich übersehen? --78.54.210.109 02:27, 6. Jun. 2018 (CEST)

Ein durchgeschaltetes Thyratron ist nicht wie ein eingeschalteter Schalter, sondern wie eine Gasentladungsröhre, durch die ein Strom fließt. Dabei wird das Füllgas ionisiert und die Ionen werden durch die anliegende Spannung beschleunigt. Prallen die Ionen (hier Protonen und Elektronen) auf die Elektroden, gibt es Bremsstrahlung. Zumindest im Moment des Einschaltens des Thyratrons kann diese im keV-Bereich liegen. --Rôtkæppchen₆₈ 06:45, 6. Jun. 2018 (CEST)
"Moment des Einschaltens" - hm. Der sollte kurz sein. Aber wie häufig? Im Prinzip wäre das allerdings eine Erklärung. (Vielleicht schreibt das mal jemand in den Thyratron-Artikel rein.) --77.188.88.225 07:45, 6. Jun. 2018 (CEST)
Bei gepulstem Radar in der Größenordnung von einem Kilohertz: http://www.radartutorial.eu/02.basics/Pulse%20Radar.en.html. Zum Thyratron: http://www.radartutorial.eu/08.transmitters/Thyratron.en.html --BlackEyedLion (Diskussion) 08:15, 6. Jun. 2018 (CEST)
Also Röntgenemissionen während der Stromanstiegszeit? Und das ist die zutreffende Erklärung? (Ich überlege gerade, wie man das Thyratron wieder auskriegt. Wahrscheinlich kommt die Versorgungsspannung aus einer relativ kleinen Speicherkapazität und wird am Ende der Impulsdauer über einen Snubber kurzgeschlossen - während der Impulspause wird der Kondensator nachgeladen.) --77.188.88.225 09:11, 6. Jun. 2018 (CEST)
Warum bricht die Spannung beim Betrieb in Durchflussrichtung zusammen? Ich nehme an (ohne mich auszukennen), dass die Stromstärke kaum von der Beschleunigungsspannung abhängt. Dann ist der Widerstand bei großer Spannung groß. Das Verhalten ist stark nicht-ohmsch. --BlackEyedLion (Diskussion) 09:35, 6. Jun. 2018 (CEST)
Negativer differentieller Widerstand
So eine durchgezündete Gasentladungsröhre hat einen negativen differentiellen Widerstand. Deswegen stellt sich im Betrieb eine deutlich niedrigere Spannung ein als die Zündspannung. Zu Beginn der Gasentladung liegt aber noch kurzzeitig die Ruhespannung an, die erst abgebaut wird, wenn die Ionen des Plasmas beschleunigt auf die Elektroden treffen. Dabei entsteht die Röntgenstrahlung. --Rôtkæppchen₆₈ 10:06, 6. Jun. 2018 (CEST)
Widrig die deutsche Sprache, immer wieder schreibt sie Widerstand mit ie.--2003:E8:33C4:900:E593:43B3:76E0:F12B 10:54, 6. Jun. 2018 (CEST) Kein Nörgeln, nur Retourkutsche.
Sorry. Das war wieder widerlich von mir. --Rôtkæppchen₆₈ 11:08, 6. Jun. 2018 (CEST)
Am einfachsten ist es wahrscheinlich, den Artikel Thyratron zu lesen: "Warum" ist eigentlich die falsche Frage - es ist genau die Funktion des Thyratrons, als schneller Schalter zu fungieren. Es liegt in Reihe mit dem Verbraucher (bei Radaranlagen die Senderöhre). Wenn es nicht gezündet ist, ist es hochohmig, es liegt daran die komplette Versorgungsspannung an. Im gezündeten Zustand wird es niederohmig (die Gasfüllung leitfähig), und der Verbraucher zieht dann soviel Strom, wie er möchte. Für das Thyratron bleibt dann gerade mal eine minimale Flußspannung übrig - im Extremfall schaltet es eine Spannung von 100 kV durch, wobei am Thyratron dann noch so 10-20 V Restspannung verbleiben (was bei einigen hundert Ampère Betriebsstrom dann immer noch heftig Verlustleistung macht, aber nur während der kurzen Einschaltphase im Mikrosekundenbereich, danach wird der Strom gelöscht, und die Röhre hat wieder eine Millisekunde Pause. Das macht dann durchschnittlich nur paar zehn oder hundert Watt Abwärme und läßt sich mit übersichtlichem Aufwand wegkühlen). Mit "richtigen" Röntgenröhren macht man übrigens nicht so ein Theater: Die brauchen zwar auch eine Antikathodenspannung in der 100-kV-Gegend, aber da wird einfach über einen Hochspannungstrafo Netzspannung draufgeschaltet, und während der Bestrahlungszeit pulsieren die dann mit 50 Hz - stört niemanden, reicht aus. --77.188.88.225 13:05, 6. Jun. 2018 (CEST)

Erbschaft und Schadensersatz

Hallo! Ich finde leider keine Antwort auf diese doch vieleicht häufige Frage.

  • 1. Person A verursacht einen Schaden, der nicht durch die Versicherung gedeckt ist, und verstirbt 3 Monate später.
  • 2. Person A begeht Suizid, und verursacht dabei einen Schaden, indem er z.B. von einer Brücke springt, und auf einem LKW landet.

An wen wendet sich der Geschädigte? Pauschal die Hinterbliebenen, welche unter der Wohnanschrift von A leben dürfte nicht klappen, da es ja andere Erben geben könnte. Meldet er sich pauschal beim Nachlassgericht? Oder muss er gegen unbekannt Anzeige bei der Polizei machen? Habe in meinem Umfeld jetzt mehrfach erlebt, daß der Nachlass, auch Bankguthaben, bereits vor der Erteilung von Erbscheinen verteilt wurde. Aber wie bekommt ein Opfer sein Recht? Andere Frage ist, ob bei Schadensersatzansprüchen ins Erbe auch einen Schutz für den Hausrat der Witwe gibt, der ja sonst vom Erbe ausgenommen ist.Oliver S.Y. (Diskussion) 18:37, 4. Jun. 2018 (CEST)

Erbenermittlung. --Vsop (Diskussion) 19:24, 4. Jun. 2018 (CEST)
Erbenermittlung oder Anzeige gegen unbekannt braucht es hier nicht, denn die Erben sind ja bekannt. In dem Fall haften nicht die Erben, sondern nur der Nachlass. Hat die Person nichts zu vererben, dann geht der Gläubiger leer aus. Real müsste man sich wohl ans Nachlassgericht wenden, und vor Erteilung des Erbscheins kommt man normalerweise auch nicht an ein Bankguthaben ran. Werte wie z. B. Edelmetalle oder Sammlerstücke unter der Hand zu verteilen ist halt verboten, aber so kuam zu verhindern.--Antemister (Diskussion) 20:10, 4. Jun. 2018 (CEST)
Naja, ich kenn Nachlasspfleger, die wissen schon genau, daß etwas verschwunden ist, klagen aber wegen der Kosten nicht. Wenn ein Geschädigter seine Interessen durchsetzen will, muss es doch irgendein klares Verfahren geben. Also z.B. ein Inventarverzeichnis über das Erbe. Gehe bei der Frage auch nicht von Betrug aus. Bei den Fällen gings häufig darum, Kosten für Beerdigung oder die Miete für die erste Zeit zu zahlen. Bei normalem Schadensersatz hat man ja meist ein Urteil oder Schuldanerkenntnis als Titel, den man durchsetzen kann. So ja teilweise nichtmal der Umfang des Schadens bekannt. Gibt es da sowas wie einen Sperrvermerk, das kein Erbschein erteilt wird?Oliver S.Y. (Diskussion) 20:15, 4. Jun. 2018 (CEST)
Nein, einen Sperrvermerk gibt es dafür nicht, und der ist auch nicht nötig. Der Schädiger haftet dem Geschädigten mit seinem Vermögen, und zwar über den Tod hinaus. Die Erben haften für die Schulden des Erblassers grundsätzlich auch persönlich, aber sie haben die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen oder es anzunehmen und die Haftung auf die Erbmasse zu begrenzen. In beiden Fällen kann der Geschädigte auf das eigene Vermögen der Erben nicht zugreifen, sondern muss sich mit dem zufrieden geben, was vom Vermögen des Erblassers bleibt.
Der Hausrat, der sogenannte Voraus, ist nicht vom Erbe ausgenommen, sondern gehört dazu. Er wird aber unter Umständen als Vermächtnis dem Ehegatten zusätzlich zu dessen Erbteil zugeschlagen. Mit der Haftung für die Schulden des Erblassers hat diese Regelung nichts zu tun.
Die häufig vorkommende Plünderung der Erbmasse durch die Angehörigen vor Erteilung eines Erbscheins ändert an der Haftung für die Schulden des Erblassers nichts. Kann man diese unrechtmäßigen Entnahmen aus dem Vermögen nachweisen (z.B. bei Abhebungen vom Bankkonto), kann der Gläubiger die Rückerstattung fordern, damit er sich aus der ungekürzten Erbmasse befriedigen kann. --Snevern 23:03, 4. Jun. 2018 (CEST)
OK, Danke. Also ich verstehe Dich so, daß es unabhängig voneinander ist. Also um beim Beispiel zu bleiben. Der LKW ist nach 4 Wochen repariert. Dann geht der Geschädigte zum Nachlassgericht, und macht den Schaden geltend, und erfährt die Namen der Erben des Geschädigten. Und die kann er dann zur Zahlung auffordern. Wenn sie bereits das Erbe angetreten haben, und nicht ausgeschlagen, müssen sie für den Schaden haften. Und das mit dem kompletten Nachlass, den sie nachweisen müssen, und nicht der Geschädigte? Oliver S.Y. (Diskussion) 08:18, 5. Jun. 2018 (CEST)
Ja, aber zusätzlich zur Erbengemeinschaft haftet im Allgemeinen (für Abweichungen siehe etwa [11], der dortige Artikel ist allerdings von 2004) sogar jeder einzelne der Erben schon ohne die übrigen Erben mit seinem kompletten Privatvermögen, also vorheriges Vermögen plus Anteil an der Erbmasse. (Das gilt allerdings laut § 2059 Abs. 1 BGB erst nach der Teilung, ist also für diesen Fall hier kurz nach der Annahme des Erbes wohl noch nicht so wichtig.) Siehe dazu § 2058 BGB ff. und [12] --85.216.91.128 23:21, 5. Jun. 2018 (CEST)
Die Todesanzeige hat ihren Ursprung (und ist es immer noch) als Anzeige an die Umwelt, dass XY verstorben ist und nunmehr die Erben seinen Nachlass regulieren, eventuelle Forderungen sind innerhalb von 6 Wochen an die Erben zu stellen und von diesen anzuerkennen, ggf. beim Nachlassgericht gerichtsgängig zu machen. Erst viel später wurde daraus auch eine Traueranzeige fürs Beileid. Gerade Handwerkerfrauen tun gut daran täglich die Todesanzeigen zu lesen, ob da nicht ein Kunde verstorben ist und eine Rechnung noch nicht geschrieben ist. Das Standesamt weiß die Anschrift der Erbengemeinschaft, sofern kein Testamentsvollstrecker benannt ist, die Anschriften der einzelnen Erben an die man sich dann wendet. Anerkennen die nicht, ist dann das Nachlassgericht die Adresse.--2003:E8:33C5:DE00:BDEE:B66:B8C5:CCC0 23:25, 4. Jun. 2018 (CEST)
@Snevern: "Die häufig vorkommende Plünderung der Erbmasse durch die Angehörigen vor Erteilung eines Erbscheins." Geht das heute noch? Die Banken wissen dass doch auch und geben die Zugang aufs Konto vorher nicht frei.--Antemister (Diskussion) 23:52, 4. Jun. 2018 (CEST)
Es sterben auch Leute, die zu Lebzeiten Bankvollmacht erteilt haben oder in Gütergemeinschaft (Ehe) lebten. --Rôtkæppchen₆₈ 00:05, 5. Jun. 2018 (CEST)
Es sterben auch Leute, die Bargeld zu Hause haben, oder andere Wertgegenstände, die man an sich nehmen oder zu Geld machen kann, auch finden sich im Haushalt Verstorbener mitunter Bankkarten und die zugehörigen PINs - natürlich sauber getrennt: Karte im Geldbeutel, PIN im Bankordner. Es gibt viele Möglichkeiten, erst einmal Geld beiseite zu schaffen, das dann in der Erbmasse fehlt.
@ IP 2003:E8:33C5:DE00:BDEE:B66:B8C5:CCC0: Wo genau hast du denn die 6-Wochen-Frist gefunden, von der du sprichst? --Snevern 16:10, 5. Jun. 2018 (CEST)

Oh mann:

  • Der Erbschein ist überhaupt nicht nötig, um ein Erbe anzutreten, geschweige denn besteht eine Pflicht, einen zu beantragen oder zu besitzen, bevor man das Erbe an sich nimmt. Das ist ein alter Mythos. Die Banken behaupten das zwar gerne, um die Haftung von sich wegzuverlagern, ist aber längst höchstrichterlich entschieden, dass das in der Regel nicht zulässig ist. Damit die Bank auszahlen muss, reicht ein Testament aus, das eine klare Erbeinsetzung enthält, zusammen mit einer Kopie des Eröffnungsprotokolls, die alle Beteiligten vom Nachlassgericht zugeschickt bekommen. Nur wenn kein Testament vorhanden ist, oder unklar ist, wer als Erbe eingesetzt ist, wird den Erbschein benötigen. Wenn Immobilien im Spiel sind, kommt man mit der Testament+Protokoll-Kombination allein allerdings nur weiter, wenn das Testament notariell ist. Man kann die Immobilie(n) mit einer transmortalen, von der Betreuungsbehörde günstig beglaubigten Vorsorgevollmacht auch bei einem privatschriftlichen Testament an die Erben übertragen (aber Vorsicht beim Ablauf: Wenn Vorsorgebevollmächtigter = Alleineerbe, dann nur ja nicht als Erbe zu erkennen geben, denn sonst wird üblicherweise das Testament verlangt, weil umstrittenerweise und äußerst bürokratisch gerne behauptet wird, der Erbe könne sich nicht selbst per Vollmacht vertreten). Erst wenn auch keine solche Vollmacht vorhanden ist, wird der überaus teure Erbschein wirklich nötig.
  • Anzeige bei der Polizei machen? Wegen was? Hier liegt überhaupt keine Straftat vor. Es ist selbstverständlich weder strafbar, unversichert zu sein, noch, trotzdem einen Schaden zu verursachen.
  • Es genügt völlig, den Brief mit der Forderung an den Verstorbenen zu adressieren. Er wird bei der/den zuständigen Personen ankommen.
  • Im Zweifel ist der Ansprechpartner das Nachlassgericht. Eine Forderung ist ein berechtigtes Interesse zur Einsichtnahme in die Akte.
  • Es empfiehlt sich grundsätzlich eine Haftpflichtversicherung mit einer Forderungsausfalldeckung. Die zahlt dann nicht nur, wenn man einen Schaden verursacht, sondern auch wenn man einen Schaden erlitten hat und die Schadensersatzforderung ins leere läuft. Die Stiftung Warentest macht da regelmäßig Vergleiche.

--rtc (Diskussion) 01:28, 5. Jun. 2018 (CEST)

Hallo! Hier gehts um den Nachlass, und die Tilgung eines Schadens daraus. Ein Testament ändert daran überhaupt nichts. Denn kein Bankmitarbeiter zahlt aufgrund eines Testaments von 1999 die Hälfte eines Bankguthabens an den Sohn aus, nur weil das dort so drinsteht. Vorsorgebevöllmächtigung spielt ja wohl auch keine Rolle, wenn es um die Ermittlung der Nachlasshöhe geht. Natürlich ist Sachbeschändigung eine Straftat. Und wenn man nicht weiß, ob A nun den Sprung überlebt hat, oder verstorben ist, handelt man wie bei jedem Schaden, den man erlitten hat. Und was die Haftpflicht angeht, so muß man die ja erstmal als Geschädigter kennen. Wenn es sich nicht um einen Verkehrsschaden handelt, gibt es keine zentrale Auskunft dafür, oder? Und die Daten dazu erfährt man ggf. erst von den Erben, welche wiederum die Vorschriften der Versicherung über die Schadensmeldung erfüllen mußten, damit die Haftung übernommen wird. Das hier war nur fiktiv. Aber so ähnlich hab ichs gehört, und kann mir nicht vorstellen, daß der Besitzer des KFZ auf seinen Kosten sitzen bleibt, egal wie hoch das Erbe ist, weil sich keiner für zuständig erklärt.Oliver S.Y. (Diskussion) 08:18, 5. Jun. 2018 (CEST)
Ich habe die Kriterien genannt, aufgrunddessen mit einem Testament ausgezahlt werden muss. Egal ob von 2018, von 1999 oder von 1979. Ein Erbschein ist (im Regelfall) wie betont NICHT nötig. Ich kann gerne das Urteil des BGH dazu raussuchen. Wenn die Bank sich weigert => Ombudsmann. Es ist einfach untragbar, dass ständig trotzdem noch nach einem äußerst kostspieligen Erbschein verlangt wird. Zu beachten ist natürlich, dass die Bank natürlich nicht einfach so an einen einzelnen Erben auszahlt. Es müssen alle im Testament eingesetzten Erben dem zustimmen. Das gilt jedoch auch, wenn ein Erbschein vorliegt!! Ermittlung der Nachlasshöhe? Hier völlig irrelevant. Und versicherbare, sprich nicht vorsätzliche Schäden sind keine strafbare Sachbeschädigung, und die Schilderung des Fragestellers klingt nicht im Ansatz nach Vorsatz. Wenn mir jemand aufs LKW-Dach fällt, dann erfahre ich, wer das ist. Überhaupt sagt der Fragesteller nirgendwo, die Identität des Schadensverursachers selbst sei unbekannt. Und die Forderungsausfalldeckung ist in der Haftpflicht des Geschädigten, nicht der das Schadensverursachers! Das ist ja Sinn und Zweck des Ganzen, damit man nicht schuztlos dasteht, wenn der Schadensverursacher mittellos ist und keine Versicherung hat. Es ist also nicht nötig, dass der Schadensverursacher ermittelbar ist, damit man darüber das Geld bekommt. --rtc (Diskussion) 08:32, 5. Jun. 2018 (CEST)
Eine Forderungsausfallversicherung als Teil einer Haftpflichtversicherung? Echt? Das würde ich gerne sehen. --Snevern 20:28, 5. Jun. 2018 (CEST)
Ja, aber natürlich nur für Forderungen aus Haftpflichtschäden. Das ist gar nicht mal so selten, dass Haftpflichtversicherungen das abdecken. Man darf allerdings halt nicht die billigen Tarife nehmen. Die Blöd-Zeitung hat das oberen Ende der Rangliste vom letzten Vergleich der Stiftung Warentest veröffentlicht, da dürfte das überall drin sein[13] (Die komplette Tabelle des Vergleichs kann man bei der Stiftung Warentest gegen etwas Geld kaufen) --rtc (Diskussion) 20:39, 5. Jun. 2018 (CEST)
Das ist kompletter Unsinn. Eine Haftpflichtversicherung schützt DICH vor Ansprüchen DRITTER. Gute, teuere Versicherungen sind hier großzügiger, billige restriktiver - aber es geht immer um Ansprüche, die ANDERE an DICH haben.
Eine Forderungsausfallversicherung schützt DICH vor dem Insolvenzrisiko deines Vertragspartners. Es geht dabei um Ansprüche, die DU an DRITTE hast und die von diesen aus irgendwelchen Gründen nicht bezahlt werden. Also so ziemlich das komplette Gegenteil einer Haftpflichtversicherung.
Beide Versicherungen mögen ihre Berechtigung haben, und vielleicht kann man ja sogar beide beim gleichen Unternehmen kriegen - aber eine Haftpflichtversicherung mit Einschluss einer Forderungsausfallversicherung gibt es nicht. Beweise mir das Gegenteil, dann entschuldige ich mich bei dir - aber bis dahin behaupte ich, dass das schlicht Bullshit ist. --Snevern 20:52, 5. Jun. 2018 (CEST)
Bullshit das ist das was Du hier von Dir gibst. Ich habe Dir den Bild-Artikel genannt, da sind fünf Tarife genannt, die das alle beihalten dürften. Das ist konkret genug dass Du es nachprüfen kannst. Die Infos lassen sich per google leicht finden; die Anbieter haben detaillierte Leistungskataloge auf ihren Homepages. Forderungsausfalldeckungen bei Haftpflichtversichderungen sind, wie ich bereits betonte, überhaupt nichts ungewöhnliches. DAs Stichwort steht schon im verlinkten Blöd-Artikel. Und natürlich auch im (kostenpflichtigen) Vergleich der Stiftung Warentest selbst: [14]. Dort wird das Thema unter dem Punkt "Erweiterung auf eigene Schäden" besprochen. Eine solche Forderungsausfalldeckung in der Haftplicht zu haben ist IMO absolute pflicht. Wer das nicht hat, sollte sich fragen, ob er wirklich sinnvoll abgesichert ist. --rtc (Diskussion) 21:26, 5. Jun. 2018 (CEST)
Sry RTC, Dir scheint das Thema wichtig zu sein, aber es geht um was völlig Anderes, und damit das keine erneute Versicherungsdiskussion wird, schrieb ich das im ersten Beitrag. Es geht darum, wenn Dir ein Selbstmörder aufs Autodach springt, und dabei oder deshalb stirbt. Da ist es es egal, ob Vorsatz oder Fahrlässigkeit, er hat den Schaden in Kauf genommen, wenn er auf eine Straße oder Parkplatz, und nicht in einen Fluss springt. Und ich bin mir eben relativ sicher, daß man keine Forderungen gegen Tote erheben kann, weil die Zustellung der Forderung eine der Voraussetzungen für den weiteren Rechtsweg ist. Darum die Frage, wer zuständig ist, und wer Auskünfte erteilt. Denn in unserer Datenschutzrepublik kann man ja nicht einfach zum Meldeamt gehen, und fragen, mit wem ein Toter verheiratet war, und wo der Gatte/in wohnt, bzw. dessen Nachwuchs. Ja, die übliche Antwort, geh zu einem Anwalt passt, aber wenn man nur hier eine Wissensfrage stellt, sind Sneverns Beiträge meist extrem hilfreich, um Ansatzpunkte für die eigene weitere Suche zu finden. Im Übrigen ist es auch bei deiner Forderungsausfallversicherung ja notwendig, erstmal beim Verursacher oder dessen Rechtsnachfolgern die Forderung geltend zu machen.Oliver S.Y. (Diskussion) 21:14, 5. Jun. 2018 (CEST)
"Da ist es es egal, ob Vorsatz oder Fahrlässigkeit" Nein, ist es nicht. Nur Vorsatz ist strafbar. Und nur bei Strafbarkeit ist die Polizei zuständig. "Und ich bin mir eben relativ sicher, daß man keine Forderungen gegen Tote erheben kann, weil die Zustellung der Forderung eine der Voraussetzungen für den weiteren Rechtsweg ist" Du erhebst die Forderung gegen den Nachlass, nicht gegen den Toten. "Darum die Frage, wer zuständig ist, und wer Auskünfte erteilt." Wie gesagt: Du kannst die Forderung gegen den Nachlass an den Toten schicken, wenn Dir dessen Namen und Anschrift bekannt sind. Sie kommt dort an, wo sie ankommen soll. Du adressierst an "Nachlass, c/o Karl Totermann, Hauptstraße 1, 12345 Stadt" Im Zweifel ist der Ansprechpartner das Nachlassgericht, wie ich geschrieben habe. Du hast Akteneinsichtsrecht wenn Du Forderungen gegen den Nachlass hast. Von Anwalt habe ich überhaupt nicht gesprochen. "erstmal beim Verursacher oder dessen Rechtsnachfolgern die Forderung geltend zu machen" Nein, so pauschal lässt sich das nciht sagen. Das hängt von den konkreten Bedingungen ab. Es gibt Verträge, die verlangen da sehr viel Eigeninitiative, es gibt welche, die tun das nicht. Und es gibt sogar welche, die zahlen für Ausfälle von Schadensersatzforderungen im Bezug auf Vorsatzhandlungen, also wo die Haftpflicht des Schadensverursachers auf keinen Fall leisten wird. --rtc (Diskussion) 21:26, 5. Jun. 2018 (CEST)
Irgendwie reden wir aneinander vorbei, und ich weiß nicht, wo Du lebst, aber Berliner Behörden und Gerichte sind keinesfalls so kooperativ, da wird immer erstmal die sachliche Zuständigkeit geprüft. Wieso sollte ein Brief an einen Toten rechtskräftig zugestellt sein, wenn man von dessen Tod weiß? Und wir reden hier ja auch vom Zeitraum unmittelbar nach dem Tod, wieso sollte da klar sein, wer den Nachlass verwaltet? Und auch beim Nachlassgericht, wie weist Du diesem gegenüber die Rechtmäßígkeit Deiner Forderung nach? Da ist die entscheidene Lücke, welche Du auch nicht beantwortest. Und sry, daß ich persönlich "Akteneinsichtrecht" in eine Akte eines Verstorbenen habe, wenn ich dessen Gläubiger bin, höre ich das erste Mal hier, vor allem wenn ich nichtmal einen Titel habe. Und wie gesagt, es geht auch darum, wer die Reperatur des LKWs bezahlt. Bei nem normalen Verkehrshaftpflicht/Kaskoschaden ja kein Problem. Aber wer hat mal so 10.000 Euro, um nen Fremdschaden zu bezahlen? Vor allem wenn man nicht weiß, wer wieviel zahlt. Oliver S.Y. (Diskussion) 21:34, 5. Jun. 2018 (CEST)
"keinesfalls so kooperativ" Behörden sind nie kooperativ. "Wieso sollte ein Brief an einen Toten rechtskräftig zugestellt sein" Warum machst Du Dir darüber überhaupt Gedanken?! Schick den Brief doch einfach mal hin, vielleicht wird die Forderung ja bezahlt. Wenn nicht, wie gesagt, kannst Du, da Du eine Forderung gegen den Nachlass hast, beim Nachlassgericht die Erben erfragen, und im Zweifel das Schreiben per Gerichtsvollzieher an diese zustellen lassen. "wieso sollte da klar sein, wer den Nachlass verwaltet" Wieso muss das denn da klar sein? Bis die Forderung verjährt, vergeht eine Menge Zeit. Ausschlaggebend ist übrigens nicht, wer den Nachlass verwaltet, sondern wer die Erben sind. Diese sind die Rechtsnachfolger; gegen diese ist die Forderung zu richten. "Und auch beim Nachlassgericht, wie weist Du diesem gegenüber die Rechtmäßígkeit Deiner Forderung nach" Das musst Du selbstverständlich überhaupt nicht, sonst hättest Du ja ein Henne-Ei-Problem. Es genügt völlig, dass Du ein berechtigtes Interesse geltend machst, wie ich oben schon betont habe. Die Nachlassakten, das Testament etc. sind bei weitem nicht so streng geheim, wie viele denken. Die werden relativ freizügig rausgegeben, wenn man nur grobe Anhaltspunkte dafür liefern kann, dass man irgendwie ein berechtigtes Interesse daran haben könnte. Wenn Du also den Sachverhalt beim Nachlassgericht darlegst, wirst Du ohne weitere Probleme Akteneinsicht bekommen. "höre ich das erste Mal hier" Tja, dann sei doch froh. "Aber wer hat mal so 10.000 Euro, um nen Fremdschaden zu bezahlen?" Wie gesagt, das ist eine Versicherungsfrage, und Forderungsausfalldeckung ist die schon gegebene Antwort. "Vor allem wenn man nicht weiß, wer wieviel zahlt" Die Erbengemeinschaft zahlt. Eine detaillierte Darstellung des genauen Ablaufs mit sämtlichen Rechtsgrundlagne ujnd Paragraphen, die man benötigt, um die unkooperativen Behörden zum Handeln zu bewegen ist unter [15] aufgelistet. Ich hoffe es reicht jetzt und mich muss mich hier nicht weiter für meine Hilfsbereitschaft noch dumm anmachen lassen. Beim Anwalt hättest Du für diese Auskünfte jetzt eine dreistellige Rechnung auf dem Tisch. (Nun ja, nicht ganz, weil es seit dem verlinkten Artikel Reformen gab, und Du selbst rausfinden musst, welche neueren Gesetze welche alten abgelöst haben und wie die Paragraphen jetzt heißen, z.B. § 34 FGG = § 13 Abs. 2 FamFG) --rtc (Diskussion) 21:49, 5. Jun. 2018 (CEST)
Sry, Du bist eher hier, der eine weitere Frage aufs Abstellgleis führt. Wie gesagt, da hier keine Rechtsberatung ist, hab ich einen fiktiven Fall um meine Frage herumgebastelt, die mich eben einfach interessiert. Und Deine Feststellungen, wie einfach das alles sei, laufen meiner Lebenserfahrung entgegen. Beginnt bei der Meldefrist von Ansprüchen gegenüber Versicherungen, die man erstmal kennen muss, geht über die Kosten für einen Gutachter weiter, und ab wann mit der Reperatur überhaupt beginnen kann. Schon bei einem Lebenden als Gegenüber ein Problem, bei nem Verstorbenen kommt noch mehr dazu. Und wenn Du keine solche Versicherung beim Fall hattest, nützt Dir auch der Hinweis auf die Existenz solcher Angebote überhaupt nichts. Mal davon abgesehen, ab wann die Versicherung sich überhaupt drum kümmert. Also ganz ruhig bleiben, und für solche Antwort würdest eher bei Anwaltskammer landen, wenn Du dafür Geld wolltest :) Oliver S.Y. (Diskussion) 21:59, 5. Jun. 2018 (CEST)
Junge, was willst Du hier eigentlich? Du stellst Fragen, erhälst von mir ausführliche, fundierte Antworten und als Dank dafür kriege cih dann so einen pampigen Scheiß an den Kopf geworfen. Schäm Dich. Von mir bekommst Du hier keine Antwort mehr. --rtc (Diskussion) 22:03, 5. Jun. 2018 (CEST)
<krümelkack>Ist hier zwar irrelevant, aber man erfährt keineswegs zwangsläufig, wer einem auf den LKW gefallen ist. Der Fahrer muß das nicht bemerkt haben, und wenn der Betreffende dann wieder heruntergefallen ist, wird der Schaden erst später und ganz woanders festgestellt. Und dann? Ist nur insofern irrelevant, weil man dann auch keine Erben kennt, bei denen man Forderungen geltend machen könnte.</krümelkack> --77.188.90.19 08:21, 7. Jun. 2018 (CEST)

@rtc: Hier kommt meine versprochene Entschuldigung: Du hattest Recht und ich Unrecht. In diesem Punkt zumindest. Das macht nicht alles richtig, was du schreibst - zum Beispiel kann man bei einem verstorbenen Schädiger nicht den Nachlass des Toten verklagen; Partei im Prozess sind seine Erben (das Vermögen ist weder natürliche noch juristische Person und damit im Zivilprozess nicht parteifähig). Aber ich will nicht kleinlich sein und nicht als schlechter Verlierer dastehen, daher belasse ich es dabei: Es gibt diese Versicherungskombination, auch wenn ich sie nicht kannte, sie nicht für möglich hielt und sie auch für einen unwirtschaftlichen Marketinggag halte. Aber es gibt sie. Du hattest recht, es tut mir leid, und ich entschuldige mich für meine Wortwahl. --Snevern 22:22, 5. Jun. 2018 (CEST)

Fehlbarkeit ist keine Sünde; eine Sünde wäre es gewesen den Irrtum zu sehen aber nicht zuzgeben, um die eigene Fehlbarkeit zu vertuschen. Einen Toten oder den Nachlass zu verklagen, davon habe ich nicht gesprochen. Sondern einen Brief mit der Forderung an ihn zu adressieren. Klage ist etwas, das in der überwiegenden Anzahl der Fälle überhaupt nicht nötig ist. In aller Regel hatte der Verstorbene eine Haftpflichtverischerung. Die Post an einen Verstorbenen landet früher oder später bei der zuständigen Person. Diese meldet den Schaden üblicherweise bei der Haftpflicht und er wird anstandslos bezahlt. Daher ist der Brief an einen Toten zwar nicht irgenwie für den Rechtsweg relevant, aber eine Lösung, die in der Regel in der Praxis zum gewünschten Erfolg führt und darum geht es doch letztlich. Und er verschließt einem den rechtsweg ja nicht, den ich ebenfalls ausführlich beschrieben habe. --rtc (Diskussion) 22:43, 5. Jun. 2018 (CEST)

kein Monobook-Skin mehr bei Wikia

Ich habe zwar schon mal gefragt, aber die Antworten waren irgendwie an meiner Frage vorbei, daher versuche ich es noch einmal:

Vor kurzem hat Wikia die Möglichkeit abgeschaltet, dort zu arbeiten, wie ich es aus der Wikipedia kenne. Das jetzige Aussehen und der Editor sind zumindest für mich eine Pest. Ich hatte mir bereits Editthis.info als Ausweg ausgesucht, aber einige Kritiken der Seite lassen nichts Gutes erwarten. Gibt es bessere Alternativen? Oder kann man Monobook irgendwie bei Wikia zurückbekommen? --Abbfhh (Diskussion) 09:27, 5. Jun. 2018 (CEST)

Monobook wir bei Wikia defnitiv NICHT zurück [16] mit der aus reden, es sei wegen der DSGVO.--Conan (Eine private Nachricht an mich? Bitte hier lang.) 09:40, 5. Jun. 2018 (CEST)
So wie ich das verstehe, haben sie das Skin in einer solchen Art und Weise manipuliert, dass es Daten verarbeitet, was die Standard-Variante dieses SKins nicht tut. Ob sie diesen Code jetzt nicht rausnehmen wollen oder ob sie das schlicht fachlich nicht können, können wir jetzt erraten. --2001:16B8:1084:1400:DA5:3D30:C262:B17C 18:08, 5. Jun. 2018 (CEST)

Ich muss nicht unbedingt bei Wikia bleiben und würde auch eine andere Plattform nehmen, bei der man mit Monobook arbeiten kann. Das Übertragen der Seiten wäre zwar eine Fleißarbeit, aber in einem überschaubaren Rahmen. --Abbfhh (Diskussion) 11:42, 5. Jun. 2018 (CEST)

Du kannst entweder dein eigenes Mediawiki hosten, oder du suchst dir ein Unternehmen, das das für dich macht. Dann solltest du dein bestehendes Wiki auf Wikia exportieren und dort importieren können, wenn Wikia das erlaubt. --Neitram  15:40, 5. Jun. 2018 (CEST)
P.S. ich habe auf en:Comparison of wiki hosting services nachgeschaut, aber da ist nur Wikia als Mediawiki-Wikifarm gelistet. In der Category:Wiki farm fand ich zwei weitere: Miraheze und Shoutwiki. Auf WikiFarms fand ich WikiHoster.net. Wenn du im Web mit dem Stichwort "Mediawiki hosting" suchst, findest du bestimmt weitere Anbieter. Dann musst du nur noch das Rechtliche und technische Details abklären, was den Umzug deines Wikis angeht. --Neitram  08:07, 6. Jun. 2018 (CEST)

Danke, das hilft mir schon etwas weiter. --Abbfhh (Diskussion) 09:18, 7. Jun. 2018 (CEST)

Quadrat im Kreis

Gibt es dazu eine Formel? --178.115.128.18 13:45, 6. Jun. 2018 (CEST) Also Verhältnis Radius zu Seitenlänge? --178.115.128.18 13:46, 6. Jun. 2018 (CEST)

Die Auskunft ist keine Hausaufgabenhilfe. Was hast Du bisher gefunden und überlegt? --Erastophanes (Diskussion) 13:53, 6. Jun. 2018 (CEST)

Die Diagonale des Quadrats = Durchmesser des Kreises. Das schaffst du alleine!--178.115.131.138 13:56, 6. Jun. 2018 (CEST)

Wo steht, daß das Quadrat gemeinsame Punkte mit der Kreislinie hat? Ich sehe dort eine Ungleichung. --77.188.88.225 14:41, 6. Jun. 2018 (CEST)
Also ich seh da eine Gleichung. Natürlich könnte man sagen: Man kann beliebig viele Quadrate konstruieren, die so klein sind, dass sie total problemlos bis nur ganz knapp in den Kreis passen. Spannend ist natürlich die Frage nach dem größtmöglichen Quadrat. Dass es irgendwelche kleineren gibt, ist dann selbstverständlich. --2001:16B8:101A:200:D1C3:3F7F:9E12:ABDC 18:19, 6. Jun. 2018 (CEST)
Eines der Ziele des Matheunterrichts ist, den Patienten die Notwendigkeit präziser Formulierungen beizubiegen. --77.188.88.225 18:41, 6. Jun. 2018 (CEST)

Service 30 sec Google: https://www.matheretter.de/rechner/quadrat --185.19.32.254 15:42, 6. Jun. 2018 (CEST)

Du könntest das auch ganz allgemein über die Formel zur Sehnenlänge ansetzen und dann die sich ergebende Winkelfunktion durch den bekannten Funktionswert ersetzen:
mit Kanten- bzw Sehnenlänge a, Radius r und Eckenzahl n. --Rôtkæppchen₆₈ 16:16, 6. Jun. 2018 (CEST)
Ist relativ einfach: Kreisdurchmesser 50cm, Quadratschenkel 5cm. Also Verhältnis 1:10 --85.212.76.43 21:06, 6. Jun. 2018 (CEST)
Das ist aber nur gemäß Indiana Pi Bill korrekt, leider. --Rôtkæppchen₆₈ 21:23, 6. Jun. 2018 (CEST)
Goodwin war ein Trottel. Jeder weiß, daß π=355/113. 2818/897 ist nur eine schlechte Näherung. Und 732/233 ist für Handwerker. Die können aber auch 311/99 nehmen. Oder bei einem schlechten Gedächtnis eben Keplers 22/7. --77.188.90.19 06:10, 7. Jun. 2018 (CEST)

Oder meinten Sie: Quadratur des Kreises? --Eingangskontrolle (Diskussion) 22:41, 6. Jun. 2018 (CEST)

--Rôtkæppchen₆₈ 22:49, 6. Jun. 2018 (CEST)

Thema Datenschutz DSGVO

Moin, ich weiß, dass meine Frage hart an einer Rechtsauskunft schrammt. Mich interessiert aber, wie es sich hier verhält. Unser Verein gibt eine Schriftenreihe heraus, die auch von Gelegenheitskäufern erworben wird. Wenn es liebe Menschen sind, die wir kennen und mögen, machen wir das privatim auch gegen Rechnung (viele wohnen ja auch nicht in unserem unmittelbaren Dunstkreis). Da müsste ich diesen doch eine Datenschutzerklärung mit dem ganzen pipapo aushändigen. Wahrscheinlich am besten auf der Rückseite der Rechnung, auch wenn's zum Augenpulver wird? Problem ist natürlich, dass in vielen Fällen der ganze Kram erst gelesen werden kann, wenn die Rechnung auf dem Postweg angekommen ist. LG --Gwexter (Diskussion) 22:53, 6. Jun. 2018 (CEST)

Lass uns erst einmal klären, welche Daten euer Verein verarbeitet:
Über die DSGVO ist viel FUD im Umlauf. Gemäß Erwägungsgrund 62 erübrigen sich Datenschutzhinweise wohl in diesem Fall, da dies ja offenscihtlich nur vereinzelt vorkommt und die Unterrichtung daher unverhältnismäßig aufwändig wäre. Die Rückseite der Rechnung ist in jedem Fall der falsche Ort; da ist das ganze ja schon gelaufen. Wenn man einen Hinweis machen möchte, wäre an dem Punkt anzusetzen, wo die Daten erhoben werden, d.h. wo der Kontakt entsteht, der letztlich zu diesem Geschäft führt. Was heißt "die wir kennen" genau? Sind die Kontaktdaten bereits bei euch gespeichert? In welchem Zusammenhang werden sie erhoben, d.h. wie erfahrt ihr die Adresse, an die ihr das schicken sollt? Grundprinzip der DSGVO ist übrigens Datenschutz durch Technikgestaltung, nicht Datenschutz auf dem Papier durch Papierkram, als was sie leider oft missverstanden wird. Für die Aufsichtsbehörde wird daher bei der Bemessung eines Bußgeldes sehr viel ausschlaggebender sein, ob ihr z.B. die Daten verschlüsselt, und nicht, ob 10 externen Interessenten im Jahr ein Datenschutzhinweis ausgehändigt wurde. Siehe Art. 83 Abs. 2 lit d. Die DSGVO ist kein Papiertieger! Es geht darin hauptsächlich um die Verbesserung des technischen Datenschutzniveaus. --rtc (Diskussion) 07:30, 7. Jun. 2018 (CEST)
Dank für Rückmeldung. Es geht um die Daten der Käufer, die wir per Rechnung beliefern. Also »Papierkram«, Rechnungen (und die Ware dazu) schicken wir eh mit der Post. Was wir »kennen und mögen« bezieht sich eher auf Leute, bei denen wir davon ausgehen, dass unsere Lieferung auch bezahlt wird. Deine Infos helfen mir beim Verständnis. Was Prozeduren vor Bestehens des Internets angeht und deren Handhabung mir im Rahmen einer »Handlung eines ordentlichen Kaufmanns« beigebracht wurde, hat sich ja wohl nichts geändert. -Gwexter (Diskussion) 09:13, 7. Jun. 2018 (CEST)

Kann man Beamte eigentlich nach "Leistung" beurteilen?

Dass Beamte nach "Leistung" beurteilt werden, sei gar nicht bestritten. Die Frage ist nur, ob das aus der Sache heraus möglich ist. "Leistung" setzt die quantitativen und sichtbaren "Erfolg" einer Tätigkeit voraus. Wie will man z.B. beurteilen, ob jemand ein guter Richter ist oder ein tüchtiger Polizist oder ein geeigneter Lehrer? Wie wird zB. ein Beamter beim BAMF beurteilt, nach der raschen Bearbeitung der Anträge oder nach der Einhaltung der Vorschriften? Ist ein Englischlehrer tüchtiger, der sich in Las Vegas fortbildet als jemand, der den Lehrplan gegen Beschluss des Lehrerkollegiums einhält? Ist ein Polizist, der sportlich besonders fit ist tüchtiger als jemand, der die Gesetze besonders gut kennt. Mir scheint, dass man Beamte eher nach dem Grad der Pflichterfüllung und der Kompetenz beurteilen sollte als nach dem vagen Leistungsbegriff, der außerhalb der freien Wirtschaft keinen Sinn hat, da "Wettbewerb" im eigentlichen Sinne nur in ihr stattfindet. In einem Unternehmen ist es einfach "Leistung" zu eruieren, da Verkaufszahlen, Produktivitätsraten usw. relativ leicht zu eruieren sind. Bei Handwerkern ist es ähnlich. Wenn ein Maurer Mist macht, ist das sofort sichtbar, wenn ein Schreiner gute Arbeit leistet ebenfalls, bei geistigen Berufen wird es schon schwieriger, auch im akademischen Bereich. Ich denke da z.B. an die Evalutionsbögen. Ist ein Professor, der gute Noten hergibt, besser als einer, der schlechte Noten hergibt. Ist ein Professor, der weniger publiziert automatisch schlechter als einer, der ein ausgesprochener Vielschreiber ist? Ist ein wissenschaftlicher Mitarbeiter, der promoviert besser ausgebildet und berufserfahrener als ein fertig promovierter, der auf private Kosten oder nur auf Stipendienbasis gearbeitet hat? Wohl kaum. Für mich sind Beamtenleistungsgesetze äußerst fragwürdig, da den Vorgesetzten dadurch ein zu breiter Spielraum gegeben wird, um Leute, die ihnen genehm sind, zu protegieren. Aber das ist nur meine Privatmeinung. Meine Frage lautet: Gibt es eigentlich öffentliche Kritik an diesem bei genauerem Hinsehen sehr einseitigen und sehr fragwürdigen Leistungsgedanken? Ich frage auch deshalb, weil Beamte ja nicht ohne Grund als eigene Berufsgruppe existieren. --Goldene Venus die Schöne (Diskussion) 17:54, 6. Jun. 2018 (CEST)

Man kann es nicht. Aber die Leute wollen nach "Leistung" (und nicht nach Marktwert ihres Könnens, zumindest in D) bezahlt werden und auch sich, zumindest unbewusst, mit anderen messen. Aber das geht in vielen (immer mehr) (Angestellten-)Berufen nicht. Dann macht man es eben trotzdem, und schafft dann diese sehr subjektiven Kriterien, nach denen man selbst gut dasteht. Raus kommen die Fehlanreize.--Antemister (Diskussion) 18:24, 6. Jun. 2018 (CEST)
Als dort Nahestehender muss man zuerst sagen, dass viele Beamtenarbeiten denen von Angestellten ähneln, teilweise werden haben diese sogar die gleichen Aufgaben wie Lehrer etc. Von daher müsste es eine Kritik an der Bewertung von jeder Verwaltungstätigkeit etc. sein. Einige Kriterien gibt es aber schon: Leistungsmenge (Anzahl der bearbeiteten Anträge), Anzahl der (berechtigten!) Beschwerden, Bereitschaft zu Neuem usw. Intern gibt es natürlich Kritik an vielen Bewertungen, aber es gibt ja noch viel mehr Kritik von außen (öffentlich) und auch von innen (!) an faulen und unflexiblen Kollegen. Deshalb ist es eigentlich fast andersrum: es gibt Kritik an zu wenig Bewertung. --Hachinger62 (Diskussion) 18:45, 6. Jun. 2018 (CEST)
Du beschreibst hier aber auch nie klassische Sachbearbeitertätigkeit, da geht so eine Leistung = Arbeit/Zeit-Bewertung gerade noch so durch, wenn die Komplexität der Aufträge ähnlich ist. Aber spätestens wenn es projektbasiert wird geht das nicht mehr, schon gar nicht auf individueller Basis.--Antemister (Diskussion) 18:59, 6. Jun. 2018 (CEST)
Google das mal auf englisch mit Suchbegriffen wie administrative staff performance appraisal. Da findest du eine ganze Menge. Das exzessive Verbeamten von allen möglichen Berufsgruppen ist übrigens eine deutsche Besonderheit. --Stilfehler (Diskussion) 19:04, 6. Jun. 2018 (CEST)
(nach BK) Eine sinnvolle Leistungsbeurteilung orientiert sich an den individuellen Inhalten und Aufgaben. Es macht keinen Sinn, alle über einen Kamm zu scheren. Dementsprechend können auch Beamte nicht identisch beurteilt werden. Die eigentlich Aufgabe - und das ist Aufgabe des Vorgesetzen - liegt darin, sinnvolle Kriterien zu finden, die sich an den konkreten Aufgaben des Beamten orientieren. Für den Lehrer sind das andere Kriterien als für den Richter und für den Sportlehrer können es andere sein als für den Englischlehrer.
In der Praxis wird es aber für den Vorgesetzen bequemer sein, einen Standardkatalog an Kriterien abzuarbeiten. Wenn dann noch die oft unvermeidbare Subjektivität hinzukommt, sind die Ergebnisse zum Teil fragwürdig.--Vertigo Man-iac (Diskussion) 19:07, 6. Jun. 2018 (CEST)

Warum sollten Beamten nach Leistung nach Außen nachvollziehbar beurteilt werden? Das ist die Grundsatzfrage. Sie werden durch den Staat in einer angemessenen Lebenssituation allimentiert, welche ihrem Amt und Diensterfahrung entspricht. Die übliche Leistungsbeurteilung dient doch lediglich zur Feststellung, ob jemand für höherwertige Aufgaben geeignet ist, und wie er/sie dabei im Verhältnis zu den anderen Beamten der Vergleischgruppe steht. Das kein Leistungsgedanke gewünscht ist, zeigt sich doch schon darin, daß die Stellen mit entsprechender Besoldung klar prozentual definiert sind, und das quer durch alle Abteilungen, Sachgebiete und Aufgaben. Wenn es gar nicht möglich ist, trotz guter Leistung etwas zu erreichen, macht sich der Beurteiler bzw. dessen Auftraggeber selbst zum Schwätzer, wenn er dauernd mit Begriffen wie Leistung argumentiert. Beispiel: Nur 40% der Bundespolizisten im mittleren Dienst können zum Polizeihauptmeister ernannt werden. Wenn diese Quote erreicht ist, wird niemand mehr befördert, bevor nicht Stellen durch Tod, Pension oder Beförderung frei werden. Die "Endstufe", die Amtszulage, ist auf 12% beschränkt. Also selbst bei guter Leistung bekommt nur jeder Dritte Beamte diese, egal wie gut er arbeitet. Und selbst die Meinung seiner Vorgesetzten ist dabei unerheblich, da diverse Bremsen im System vorprogrammiert sind. Und auch die zusätzlichen "Leistungsprämien" sind strikt reglementiert auf 10% einer Einheit. Mit solchem tollen Schmankerl, wer befördert wird, kann in diesem Jahr keine Leistungsprämie bekommen, da er dann ja zweimal belohnt würde, selbst wenn es ganz verschiedene Zeiträume betrifft.Oliver S.Y. (Diskussion) 19:08, 6. Jun. 2018 (CEST)

Leistung ist Arbeit in einer Zeiteinheit, die kann man immer bewerten. Dabei ist es nebensächlich ob es ein Beamter ist, ein Angestellter oder ein Freelancer, dieses bestimmt lediglich das Arbeitsverhältnis. REFA ist zwar etwas aus der Mode gekommen, aber man muss nur in diesem Sinne die Tätigkeiten der Beamten erfassen können, nach Zeit und Ausführung bewerten. Da beginnt aber das Problem. Der Polizeidienst, Notrettung oder Feuerwehr z.B. wie viele andere Tätigkeiten sind von Bereitschaftszeiten geprägt, wo keine bewertbare oder eine andere Tätigkeit erfolgt. Auch sind die aufkommenden Tätigkeiten in ihrer Abfolge meist zu verschieden. (Ausnahmen bestätigen die Regel und es wird behauptet, dass Ordnungshüter nach der Anzahl der ausgegebenen "Tickets" bewertet werden.) Das Problem hat die Industrie, z.B. mit ihrem kaufmännischen Personal ebenso. Trotzdem geht es da mit den Musterbeschreibungen der Tätigkeiten einigermaßen mit der Leistungsbeurteilung. Ursache in der Diskussion bei den Beamten ist auch eher, dass Beförderungen/Bezahlung am Dienstalter gekoppelt sind. Fleißig sein bringt nichts, der Faule wird auch befördert. Da sollte nach dem Vorbild der Industrieentlohnung/Gehaltsfindung eine Änderung erfolgen.--2003:E8:33C4:900:C56D:18E0:D602:501A 23:15, 6. Jun. 2018 (CEST)
Kulturtypologie
nach Deal und Kennedy
Risiko:
Niedrig Hoch
Feedback
und
Belohnung
schnell Work hard - Play hard
Brot-und-Spiele-Kultur
Tough-Guy, Macho Culture
Alles-oder-Nichts-Kultur
langsam Process-Culture
Prozess-Kultur
(oder Bürokratie)
Bet-your-company
Analytische-Projekt-Kultur
Die Ursachen habt ihr ja schon beschrieben. Bleibt eigentlich nur, dass man noch auf die Kulturtypologie nach Deal und Kennedy verweist. Nachdem die von Beamten erbrachten Dienstleistungen nicht gut quantifizierbar sind, beurteilt man sie üblicherweise nach der Compliance, also wie gut sich der jeweilige Beamte an die allfälligen Vorschriften hält. Und weil das eine gewisse Uniformität des Verhaltens erzeugt, spricht man dann auch gerne mal von "Bürokraten". Wer es feiner unterteilt möchte, der sieht sich noch die Bürokratie-Familien der Aston-Gruppe an.
Tatsächlich zeigt der Staat in den letzten Jahrzehnten die teilweise beunruhigende Tendenz, vormals hoheitliche aber quanitfizierbare Aufgaben zu privatisieren (Post, Bahn...). Leider geht das häufig mit mehr politischem Gebrüll als Verstand ab, weswegen dann mit der Bahn auch gleich die Schiene vertickt wird, mit der Wasser- und Stromversorgung auch gleich das Netz usw. Leider bleibt bei Vollblutpolitikern kein Blut mehr zur Versorgung des Wirtschaftshirns übrig. Yotwen (Diskussion) 08:00, 7. Jun. 2018 (CEST)
@IP, wie kommst Du zur Behauptung, daß der Feuerwehrdienst überwiegend durch Bereitschaftsdienst geprägt sei? "Berlin brennt". Obwohl es eine neutral ermittelte Vorgabe gibt, das zur Versorgung der Stadt je Schicht 600 Einsatzkräfte anwesend sein müssen, wird die Quote an den meisten Tagen nicht mehr geschafft. Was Anfahrtzeiten am Stadtrand bis zu 20 Minuten bedeutet. Teilweise hüpfen beamte aus Rettungswagen in Löschfahrzeuge, je nach Notfall. Das wird als ihr normaler Job angesehen. Wie willst Du da also Leistung beurteilen, wenn alle ständig 10% mehr geben müssen, als machbar? Willst ihnen dann schlechte Leistung bestätigen, weil sie die Normzeiten nicht einhalten? Oder Schule - früher betreute ein Fachlehrer eine Klasse als Klassenlehrer, heute häufig 2. Natürlich ist dann die Aufmerksamkeit je Schüler nicht genauso gut, wie eigentlich nötig, obwohl der Lehrer genauso viel Leistung bringt. Wenn er aber vom 30. bis 65.en Lebensjahr als A 14er Gymnasiallehrer arbeitet, gibt es keine Elemente, ihm mehr oder weniger Gehalt zu zahlen. Denn das Gehalt bekommt er ja, weil er ein Fachstudium absolviert hat, daß erst den Unterricht auf dem Niveau ermöglicht. Da kannst Du eine hyperleistungsbereite Grundschullehrerin hinstellen, bei Chemie Klasse 11, dürfte sie mangels Wissen auch keine Leistung bringen können.Oliver S.Y. (Diskussion) 10:54, 7. Jun. 2018 (CEST)
Du kriegst da was in den falschen Hals, Bereitschaftszeiten sind keineswegs Faulenzerzeiten und werden meist, wie du auch schreibst durch andere Tätigkeiten aufgefüllt. Das erschwert zwar eine Leistungsbeurteilung, aber macht sie nicht unmöglich. Das haben wir in Industriebetrieben auch. Wenn Überlastung vorliegt, kann man das auch erkennen und erfassen. Die AG und die Gewerkschaften haben aber Jahrzehnte gebraucht, einen Konsens zu verhandeln, das wird bei den Beamtentätigkeiten nicht anders sein/werden. Eine Änderung wäre vonnöten, Leistung sollte sich auch bei den Beamten lohnen.--2003:E8:33C6:5C00:ED94:E794:11AD:1BC3 12:11, 7. Jun. 2018 (CEST)

nerviges Problem mit niedrigstem Aufwand lösen?

Seit mehreren Wochen sehe ich immer wieder das gleiche Auto: Eines der Rücklichter ist defekt. Inzwischen habe ich die Nummer notiert und habe auch ein unscharfes Foto, auf dem nichts weiter zu sehen ist, als ein Rücklicht geht, das andere nicht. Aber was nun? Ordnungsamt? Ist doch nur für ruhenden Verkehr. Zulassungsstelle? Nur für TüV alle zwei Jahre. Polizei? Da kommt man nur mit Klingel und Gegensprechanlage rein und muss dann stundenlang warten. 110? Nur für Notfälle. Also was dann? Gibt es nicht irgendwo eine Internetseite mit einem Formular: "Kennzeichen, 1 Satz Begründung für die Meldung, Upload von einem Foto" und dann geht das an die zuständige Stelle und für mich ist das leidige Thema erledigt? Lange ist es her, da gab es Usenet-News mit einer Gruppe "de.local.<ort>.talk" da hätte ich das reingeschrieben und der Halter hätte das dann schon erfahren. Aber irgendwie, seit dieses nervige Zuckerberg-Gesichtsbuch aufgekommen ist, verwendet niemand mehr dieses nützliche soziale Medium, das wirklich hilfreich war. #FrüherWarAllesBesser

--Klönschnak (Diskussion) 07:04, 7. Jun. 2018 (CEST)

Früher kannte man den Dorfpolizisten, der den Autofahrer kannte und dem beim Treffen im Schützenverein gesagt hat: „Hömma, das Rücklicht musste endlich reparieren. Wennstes nicht kannst, frag Kalli.“ #NochFrüherWarAllesNochBesser. --Parvolus 07:14, 7. Jun. 2018 (CEST)
Die Polizei hat nicht nur 110 - ist kein Notfall - sondern auch eine "normale" Festnetznummer. Da rufst Du an und teilst mit, daß Fahrzeug AB-XYZ123 seit x Wochen mit 'nem kaputten rinksen Rücklicht rumfährt, fettisch. Foto kannste löschen und vergessen - am besten vor dem Anruf. - Das Usenet wird nicht deswegen nicht mehr benutzt, weil es Fratzenbuch gibt, sondern weil die großen Provider ihre Newsserver über die Planke gehen ließen - zu viel Aufwand, kein Ertrag. Und seien wir mal ehrlich: Das lag nicht zuletzt an einem Haufen Psychopathen mit Zwangsvorstellungen, die dort die Herrschaft übernommen hatten - soll ich Namen nennen? --77.188.90.19 07:25, 7. Jun. 2018 (CEST)
Das Fahrzeug anhalten und den Fahrer auf das Problem aufmerksam machen. Oder eine Ordnungswidrigkeitenanzeige erstatten, was in vielen deutschen Bundesländern im Internet möglich ist. Oder nichts tun. Möglicherweise ist dem Fahrer das Problem bekannt und egal. --BlackEyedLion (Diskussion) 07:49, 7. Jun. 2018 (CEST)
Im Sinne einer Deeskalation sollte man nicht gleich volles Rohr nehmen. Möglichst Anschrift ausfindig machen und einen Zettel mit der Mitteilung über das kaputte Rücklicht an die Windschutzscheibe heften. Erst danach, wenn keine Reaktion, dann Ordnungsamt.--80.135.92.113 07:54, 7. Jun. 2018 (CEST)
Genau, man besorgt sich die Adresse... nur wie? Steht ja nicht gerade im Telefonbuch und die Zulassungsstelle muss man schon überreden (Aufwand). Flossenträger 09:32, 7. Jun. 2018 (CEST)
Also eure Probleme moechte ich haben. Einfach abwarten, in zwei, spaetestens drei Jahren muss er zum TÜV, dort sagt man es ihm. -- Iwesb (Diskussion) 10:04, 7. Jun. 2018 (CEST)
Das unterscheidet Dich von #früherwarallesbesser: Der macht sich auch Gedanken um andere. Jetzt bekommen nämlich andere Birnen zuviel Strom, zack ist die nächste kaputt, dann geht der Blinker, das Bremslicht oder das andere Schlusslicht nicht. Wenn Du einem auffährst, der denkt, er blinke und keine Bremslichter hat, dann erklär mal den Bullen, dass Du keine Schuld hast. Und denen, die verletzt werden. Empathie hat sich entwickelt, da es einen Eigennutz enthält. Vielleicht ist das sogar Dein Licht. Schau mal in den Rückspiegel, siehst Du den 38-Tonner?--Mideal (Diskussion) 11:14, 7. Jun. 2018 (CEST)
Ein Auto ist keine Niedervolthalogenleuchte deren Trafo absichtlich eine hohe Impedanz besitzt. Vergiss das mit „Jetzt bekommen nämlich andere Birnen zuviel Strom“ bitte ganz ganz schnell. Das passiert nur, wenn die Batterie fehlt. --Rôtkæppchen₆₈ 11:17, 7. Jun. 2018 (CEST)
Muss ich Rotkäppchen recht geben. Das mit dem Strom, der nicht weiß wohin und in seiner Verzweiflung durch falsche Lampen fließt, liest man immer wieder, es ist aber Quatsch. Wenn das Bordnetz eine Spannung von 14 V zur Verfügung stellt und eine Lampe mit einem Widerstand von (im Betrieb) 30 Ohm dranhängt, zieht sie nach dem gleichnamigen Gesetz einen Strom von und leistet . Dabei ist ihr vollkommen wurscht, ob sie die einzige ist oder ob noch 20 andere Lampen dasselbe machen. --Kreuzschnabel 15:35, 7. Jun. 2018 (CEST)
Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass das defekte Rücklicht außer dir auch von anderen Menschen bemerkt wird, und dass unter diesen früher oder später einer dabei ist, der den Fahrer darauf ansprechen wird, sei es an einer Ampel oder beim Parken. Die Lösung mit dem niedrigstem Aufwand ist einfach: helfe, wo du im Rahmen deiner Mittel helfen kannst, und sonst vertraue darauf, dass auch andere helfen können und werden, die Welt ist ja voller Menschen. --Neitram  11:58, 7. Jun. 2018 (CEST)
Über sowas regt man sich auch nur in Deutschland (und vielleicht noch in Österreich) auf. Was zu tun ist? Nichts. Vielleicht einfach die Leute in Ruhe lassen! Wenn ein Rücklicht noch geht, was stört dich dann das zweite? Es kommt schließlich in Betracht, worauf BlackEyedLion bereits hinwies: Möglicherweise ist dem Fahrer das Problem bekannt und egal. Oder wie Iwesb, in diesem Sinne einfach mal sich nicht über jeden Mist, der einen nichts angeht, kümmern. Benatrevqre …?! 13:04, 7. Jun. 2018 (CEST)
Träume schon seit Jahren von einer Internetseite, wo Kfz-Halter anonym ihr Kfz-Kennzeichen eintragen können. Andere könnten dann unter dem jeweiligen Kennzeichen eine Nachricht hinterlassen. So könnte man auch Flirtkandidaten zusammen bringen. --LeseBrille (Diskussion) 13:22, 7. Jun. 2018 (CEST)LeseBrille
Früher habe ich gelegentlich Fahrer, die vor mir an der roten Ampel zu stehen kamen, auf oben genannte Probleme aufmerksam gemacht. Meistens wurde ich dabei nur blöd angeglotzt. Habs dann sein gelassen. --LeseBrille (Diskussion) 13:25, 7. Jun. 2018 (CEST)LeseBrille
Habe ich früher auch ganz gerne gemacht – und mache ich bis heute bei entsprechender Gelegenheit. (Oft ein willkommener Grund, mit dem Zweirad vorzuziehen.) In gefühlt 90 % der Fälle kommt Dankbarkeit, und geschätzt 10–20 % der Fahrer waren schon im Bilde. Meistens kommt die Gegenfrage, auf welcher Seite – die mich jedesmal überrascht, und wo ich dann auch schonmal passen muss. -- Pemu (Diskussion) 23:43, 7. Jun. 2018 (CEST)
Der Traum aller Spam-Versender… --Rôtkæppchen₆₈ 13:37, 7. Jun. 2018 (CEST)
Gab es in der Schweiz jemals Spam deswegen? --46.127.87.225 16:08, 7. Jun. 2018 (CEST)
Coole Idee! Okay, meine Kollegen werden mich dafür hassen, aber Spaß muss sein, oder? ein SmileysymbolVorlage:Smiley/Wartung/teufel  Flossenträger 15:57, 7. Jun. 2018 (CEST)
Im Prinzip kann bereits jetzt jeder sein Kfz-Kennzeichen auf diversen Sozialen Medien als Username registrieren (sofern dieser noch nicht von anderen vorher weggeschnappt wurde) und andere können ihn dann darunter versuchen zu erreichen. Du könntest versuchen, das als Trend zu starten. --Neitram  16:28, 7. Jun. 2018 (CEST)
(BK) So ne Internet-Seite gabs imho mal (als das Internet noch aus Holz war, 2000er Jahre oder so...) Nur hat die so gut wie keiner gekannt und seine Nachrichten gelesen, und spaeter ist die dann mit Spam uebergelaufen. Und mein Google ist zu diesem Thema auch mit Spam verstopft... --Nurmalschnell (Diskussion) 16:31, 7. Jun. 2018 (CEST)

Was bedeutet "Tu auf, du schönes Blut"?

--2001:16B8:45E3:9400:902:FBB:11F:3644 14:34, 7. Jun. 2018 (CEST)^

Wie wär’s mit ein bisschen Kontext? --Gretarsson (Diskussion) 14:36, 7. Jun. 2018 (CEST)
Google hilft: [17] --46.127.87.225 14:47, 7. Jun. 2018 (CEST)
Da würde ich „Blut“ im Sinne von „Sippe, Geschlecht, Volk“ verstehen, wie in der Wendung „von gleichem Blute sein“. Der Choralvers fordert die gesamte Menschheit (die aus Fleisch und Blut besteht, im Gegensatz zur Gottheit) dazu auf, dem kommenden Erlöser die Türe aufzutun. --Kreuzschnabel 14:56, 7. Jun. 2018 (CEST)
Das ist aus dem bekannten Lied. (nicht signierter Beitrag von 2001:16B8:45E3:9400:902:FBB:11F:3644 (Diskussion) 14:54, 7. Jun. 2018 (CEST))
Ich kannte es bis jetzt noch nicht. Trotz kurchenmusikalischer Orientierung. Schlimm? --Kreuzschnabel 14:58, 7. Jun. 2018 (CEST)
Das ist aber auch aus einer bekannten Epoche--Caramellus (Diskussion) 15:01, 7. Jun. 2018 (CEST)
Das ist auch von einem durchaus bekannten Dichter. Aber weder im GL noch EG vorhanden, von daher heute eigentlich wirklich nicht mehr so bekannt. --FordPrefect42 (Diskussion) 15:10, 7. Jun. 2018 (CEST)
Es gibt dazu eine Interpretation von Hermann Kurzke: Die Festung räumen: "Tu auf, du schönes Blut", in: Kirchenlied und Kultur. (= Mainzer hymnologische Studien ISSN 1862-2658 24) 2010 ISBN 9783772083785, S. 237ff. --Concord (Diskussion) 15:13, 7. Jun. 2018 (CEST)
Und einer blutigen Ära.--Caramellus (Diskussion) 15:17, 7. Jun. 2018 (CEST)
(nach BK) Dass „Blut“ hier im übertragenen Sinne steht und dass die Zeile nicht aus einem Track von Kollegah stammt, war natürlich klar. Aus dem Sinnzusammenhang in dem Lied/Gedicht geschlossen, steht „Blut“ hier wohl sinnbildlich für einen Menschen (mir fällt da spontan der Ausdruck „Rotgardistenblut“ aus dem Lied Der kleine Trompeter ein, mit dem der Protagonist dieses Liedes bezeichnet wird). „Tu auf, du schönes Blut“ soll hier wohl soviel heißen wie „Öffne dich, du schöner Mensch [für Gott/zu Gott hin],“ wobei „schön“ hier auch eher nicht wörtlich im Sinne von hübsch, ansehnlich, gutaussehend zu verstehen ist, sondern wohl im weiteren Sinn, eine innere Schönheit mindestens auch mit einschließend... --Gretarsson (Diskussion) 15:18, 7. Jun. 2018 (CEST); nachträgl. erg. 15:28, 7. Jun. 2018 (CEST)
Oben verlinkter Text übrigens unvollständig, hier komplett, der Titel lautet „Ermahnung zur Buße an den Sünder, dass er die Burg seines Herzens Christo aufmache und einräume“. --FordPrefect42 (Diskussion) 15:43, 7. Jun. 2018 (CEST)
Hm...zwischen Maria Magdalena (11) und Konterfei (13)...steht die 12, das Blut. Schon èinwenig seltsam, oder?--Caramellus (Diskussion) 16:48, 7. Jun. 2018 (CEST)
Habe es verstanden.--Caramellus (Diskussion) 17:30, 7. Jun. 2018 (CEST)...siehe Konterfei

tanzmitmir.net nicht erreichbar

Die Webseite tanzmitmir.net (eine Tanzpartnersuchseite) ist seit einigen Wochen nicht mehr erreichbar. Weiß jemand zufällig, was da los ist und ob das nur ein temporäres Problem ist oder die Seite komplett down ist? 129.13.72.197 09:45, 8. Jun. 2018 (CEST)

Hast Du schon den Betreiber gefragt? Ich tippe ja auf DSGVO. --Rôtkæppchen₆₈ 10:43, 8. Jun. 2018 (CEST)

Wayback funzt nicht

Kann jemand diesen Link saven? thx.--Sanandros (Diskussion) 12:02, 7. Jun. 2018 (CEST)

„Wayback Machine doesn't have that page archived.“ --Rôtkæppchen₆₈ 12:05, 7. Jun. 2018 (CEST)
Ist halt ne alberne dynamische Webseite, die per JavaScript gefüllt wird. --Magnus (Diskussion) 12:08, 7. Jun. 2018 (CEST)
Auch das jpg funzt nicht. Ich frag mal sicherheitshalber nach ob das Schöpfungshöhe hat, dann können wir es evtl hier sichern.--Sanandros (Diskussion) 12:39, 7. Jun. 2018 (CEST)
Verlinke doch das hier. --Rôtkæppchen₆₈ 12:51, 7. Jun. 2018 (CEST)
OK thx.--Sanandros (Diskussion) 21:02, 7. Jun. 2018 (CEST)
Oder http://archive.is/Jmgis --M@rcela 16:26, 8. Jun. 2018 (CEST)

Waren Anonyma ein offenes Geheimnis?

Im 18. Jahrhundert wurden ja viele Bücher zwangsweise anonym veröffentlicht, weil sonst Zensur und/oder Folter drohten. Meine Frage wäre jetzt, wussten die Menschen damals, welcher Autor für welches Werk verantwortlich war? War es quasi ein offenes Geheimnis, dass z. B. Swift eine bestimmte Satire oder Holbach für diese oder jene Abhandlung?

Ich vermute, dass es darauf keine allgemeine Antwort geben kann. Vermutlich waren offene Geheimnisse der Autorenschaft anonymer Werke insgesamt eher die Ausnahme als die Regel. Und wenn manche aus dem Umfeld des Autors die Autorenschaft wussten oder vermuteten, dann muss sie noch lange nicht der Allgemeinheit bekannt gewesen sein. --Neitram  12:29, 8. Jun. 2018 (CEST)
Vom Kirchenfeind Voltaire war allgemein bekannt, dass er hinter diversen anonymen ketzerischen Schriften steckte. Sein spezifisch geistreicher Schreibstil ließ sich kaum verleugnen. Allerdings stand er auch unter einem gewissen Schutz des ihm ergebenen Königs… --2.247.253.50 14:15, 12. Jun. 2018 (CEST)

Seen auf Naxos

Hallo zusammen, im Westen der Insel Naxos befinden sich mehrere Seen, drei am Rande des Strandes, ein weiterer am Rande des Flughafens. Im Artikel finde ich dazu nichts. Sind das Süßwasserseen, Salzseen oder Lagunen? Holstenbär (Diskussion) 11:04, 8. Jun. 2018 (CEST)

Also das bei 36.992900, 25.392219 würde ich als Nehrung bezeichen. Und das Wasser als Strandsee. Wird vermutlich eher salziger sein als das Meer und eher schmutzig. --Eingangskontrolle (Diskussion) 17:54, 8. Jun. 2018 (CEST)

Sperrklausel

Ich kann mich an ein BVG-Urteil vor nicht allzu langer Zeit erinnern, bei dem eine pauschale Sperrklausel in Parlamenten für nichtig erklärt wurde und - meiner Erinnerung nach - ein Sperrklausel nur dann als zulässig erachtet wurde, wenn das Parlament eine funktionierende und stabile Regierung wählen muss. Das trifft für das EU-Parlament ja nicht zu. Wäre dann eine deratige Sperrklausel dann nicht wider das BVG-Urteil? 129.13.72.197 13:50, 8. Jun. 2018 (CEST)

Ja, richtig, siehe auch Europawahl_2014#Deutschland und Europawahl_in_Deutschland_2014#Amtliches_Endergebnis. --77.186.118.117 14:58, 8. Jun. 2018 (CEST)
Diesmal wurde allerdings von deutscher Seite statt eines nationalen Alleingangs versucht, eine europaweit weitgehend einheitliche Sperrklausel (2 bis 5 Prozent) auszuhandeln. Das ist eine Neuerung im Vergleich zum letzten, vom BVerfG erneut zurückgewiesenen Versuch. Vermutlich will man damit dem in Rn. 81 des betreffenden Urteils gegebenen Argument (sinngemäß: Viele andere Länder machen es ja auch nicht, also kann es nicht so dringend wie behauptet sein) den Wind aus den Segeln nehmen. Und da damals das Urteil mit 5:3 relativ knapp ausfiel, hofft man vielleicht, diesmal damit durchzukommen. Allerdings gelten alle anderen Argumente des Urteils wohl weiter. --85.216.91.128 19:16, 8. Jun. 2018 (CEST)
Ich denke, wenn die EU selbst so eine Sperrklausel festsetzt, dann ist das BVerfG nicht mehr zuständig. --Digamma (Diskussion) 20:19, 8. Jun. 2018 (CEST)
Die Sache ist aber so dass das EU-Parlament nach nationalem Wahlrecht gewählt wird. Deshalb ist eine Sperrklausel erstmal nationale Angelegenheit.--Antemister (Diskussion) 21:35, 8. Jun. 2018 (CEST)
Dann gilt das BVerfG-Urteil. --Digamma (Diskussion) 21:39, 8. Jun. 2018 (CEST)

Kabelnetzanbieter, Sender

Hallo. Kann der Kabelnetzanbieter herausfinden, welche sender ich einschalte? Gruß --79.224.199.6 21:42, 8. Jun. 2018 (CEST)

Es kommt auf Dein Empfangsgerät und den Ausbau des lokalen Kabelnetzes an. Wenn Dein Empfangsgerät Internetanschluss hat oder das Kabel rückkanalfähig ausgebaut ist und das Empfangsgerät das unterstützt, kann das Empfangsgerät Daten an den Kabelnetzbetreiber zurückschicken. Das wird in manchen Netzen für Bezahlfernsehen verwendet. Findige Zuschauer bauen sich dann eine Rückkanalsperre ein, um Bezahlfernsehen zu erschleichen. --Rôtkæppchen₆₈ 22:05, 8. Jun. 2018 (CEST)

Facebook spielt sich auf!

Hallo Wikipedianer, meine Frau hat auf ihrem Mobiltelefon das unsägliche Facebook samt WhatsApp. Ich auf meinem Tablett, nur Threema. Meine Frau nutzt aber sehr oft mein Tablett mit. Und nun, siehe da, jetzt begrüßt mich Facebook beim Anschalten! Sie haben Nachrichten von... etc.. Meine Frau hat hochheilig versichert, dass sie weder Facebook runtergeladen hat, noch dass sie es über WWW aufgerufen hat. Auch im Verlauf konnte ich nichts dazu finden. Was ist da los? Ein Skandal oder? Le Duc de Deux-Ponts (Diskussion) 11:56, 4. Jun. 2018 (CEST)

Bei manchen Geräten kommt Facebook oder Skype vorinstalliert. In den Einstellungen unter Apps kann man das dann deaktivieren. --Rôtkæppchen₆₈ 15:51, 4. Jun. 2018 (CEST)
Aber warum sollte Facebook ihn begrüßen, wenn er sich da nie angemeldet und die App somit auch nicht aktiviert hat? --77.187.2.57 16:33, 4. Jun. 2018 (CEST)
Viele Websites haben Facebook-Zählpixel. Facebook bekommt es also mit, welche Websites der Nutzer aufruft, auch ohne Facebook-Anmeldung. Dazu weiß Facebook anhand der IP-Adresse, dass es ein Zweitgerät eines angemeldeten Facebookbenutzers ist. --Rôtkæppchen₆₈ 16:58, 4. Jun. 2018 (CEST)
Dazu passt auch: [18].
Und warum habe ich hier im Firefox auf einmal eine englische Tastatur - es ist nur Deutsch aktiv?(Das war "QuickLocaleSwitcher, woher auch immer.)--Mideal (Diskussion) 17:05, 4. Jun. 2018 (CEST)

Die Telefonnummer hat FB ja von der Gattin erhalten (mit dem ausdrücklichen Einverständnis zur Nutzung), warum sollte sich FB dann nicht melden, wenn es das dazugehörige Gerät findet. --Ailura (Diskussion) 17:29, 4. Jun. 2018 (CEST)

Wenn ein Gerät einmal mit Facebook in Kontakt gekommen ist – sei es auch nur über die Internetseite –, dann nistet es sich auch auf diesem Gerät ein, ggf. ist auch die FB-eigene Message-Benachrichtigung eingerichtet worden. Dazu muss man nicht die Facebook-App installieren. Dass diese App leider dennoch zur Grundausstattung vieler Geräte gehört, wie bereits erwähnt worden ist, macht es natürlich nicht besser. Benatrevqre …?! 18:51, 7. Jun. 2018 (CEST)
Ersteres stimmt nicht. --Magnus (Diskussion) 10:53, 8. Jun. 2018 (CEST)
Ja, ein ehemaliger Kollege meinte auch dazu, so manches Gerät könne etwas kostengünstiger auf den Markt gebracht werden, weil auf der Festplatte eine paar Vorinstallationen großer Internetkonzerne angebracht sind, die, nennen wir es mal so, darum gebeten haben. Ein Skandal wenn dem so wäre. Le Duc de Deux-Ponts (Diskussion) 10:50, 8. Jun. 2018 (CEST)
Bloatware bzw Crapware ist leider gang und gäbe. Da schaffen es mitunter auch böswillige Programme auf Rechner oder Smartphone. --Rôtkæppchen₆₈ 12:29, 9. Jun. 2018 (CEST)

Was ist Tellonym.com?

„Löscht Euch” steht auf der Seite. --84.147.39.193 16:57, 8. Jun. 2018 (CEST)

Sieht aus als wär die Seite gehackt worden. Auf tellonym.me kann man noch lesen "Tellonym ermöglicht dir, anonymes und ehrliches Feedback von allen zu erhalten, die dir wichtig sind." Hört sich für mich nach einer dieser BadNeighbor-Seiten an, auf denen man Leute verleumden endlich mal die Wahrheit über Leute schreiben kann. --2001:16B8:107B:3900:5C01:3D3D:2338:5F2 18:07, 8. Jun. 2018 (CEST)
Meinung sagen trifft es, wird aber wohl nicht öffentlich gemacht. -- Ian Dury Hit me  19:55, 8. Jun. 2018 (CEST)
Ich habe ein wenig ein Verständnisproblem: Wie soll ich bei einem anonymen Feedback feststellen, ob es von jemandem kommt, der mir wichtig ist? --TheRunnerUp 11:48, 9. Jun. 2018 (CEST)
Hast du dir die Beschreibung angesehen? --46.183.103.17 15:49, 9. Jun. 2018 (CEST)
Ja, aber die verstehe ich noch weniger als die Zusammenfassung von IP2001:... --TheRunnerUp 19:08, 9. Jun. 2018 (CEST)

Initiative Merkels zur Gewinnung eines ausländischen Staatsfonds als Investor

Nach meiner Erinnerung hat Bundeskanzlerin Merkel (LP 2013-2017 oder früher) versucht, einen ausländischen Staatsfonds (VAE, Katar?) als Investor zu gewinnen. Damit sollte eine (vollständige oder teilweise) Übernahme eines deutschen Unternehmens durch einen nicht genehmen Investor verhindert werden. Leider sind mir die Namen nicht mehr präsent. Kann mir jemand (mit Belegen) helfen? Vielen Dank.

--Malabon (Diskussion) 22:30, 8. Jun. 2018 (CEST)

Katar als Investor - FAZ, 06.06.2017 --FriedhelmW (Diskussion) 23:20, 8. Jun. 2018 (CEST)
Danke! Aber mir ging es um einen Nachweis, dass sich die Bundeskanzlerin eingeschaltet hat. --Malabon (Diskussion) 22:29, 9. Jun. 2018 (CEST)

Baustil

Diese Brücke wurde laut Betonstempel 1996 erbaut, hat aber ein für diese Zeit ungewöhnliches Design: Die Pfeiler verjüngen sich nach oben und haben einen breiteren „Kragen“; die Pfosten obendrauf haben eine aufgesetzte, etwas dachförmige Platte; dazwischen Metallstreben und innenliegende schmiedeeiserne Geländer. Lässt sich das Design einem bestimmten Baustil zuordnen, oder hatte die Brücke einfach nur einen kreativen Architekten? --PM3 22:37, 8. Jun. 2018 (CEST)

Ich kann da nichts Besonderes erkennen. Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, daß sich da überhaupt kein Architekt eingemischt hat, das hat ein Ingenieur auf technisch optimale Form gerechnet. --M@rcela 22:49, 8. Jun. 2018 (CEST)
(BK)Bis auf das Geländer/Seitenabschluss eigentlich eine 08/15 Standart- Betonbrücke. Der Pfeilertyp läuft mir regelmässig über den Weg, Tragplatte ist auch "Standart". Von daher würde ich deinen letzten Satz bejahen. Da hat jemand mal ein anderes Geländer genommen, und hat kein durchgängiges Metallgeländer gewählt. --Bobo11 (Diskussion) 22:53, 8. Jun. 2018 (CEST)
Minimalismus (Architektur) ? Außer den Geländerpfosten, denke ich. --XPosition (Diskussion) 00:40, 9. Jun. 2018 (CEST)
Ich vermute, da wurde eine alte Brücke erneuert und Elemente des alten Geländers übernommen. Evtl. sind auch die Pfeiler alt und nur die Tragplatte wurde neu gemacht. @Bobo11: "Standard", nicht "Standart" --Digamma (Diskussion) 08:59, 9. Jun. 2018 (CEST)
Von 1960 bis etwa in die 1980er Jahre herrschte der Beton-Brutalismus vor, der den Beton stark betonte und besonders in den Städten Widerstand hervorrief. Vielfach noch heute als Bausünden vorhanden und bezeichnet. Danach besann man sich und setze den Beton filigraner und weniger betont und schränkte ihn auf die reine Funktion ein. Diese Brücke ist einschließlich der Pylone fast wertanalytisch funktional in ihrer Kombination der Werkstoffe auf wenig Gewicht ausgelegt. Den Architekten und Statikern ist es gelungen die typische Betonklobigkeit zu umgehen und ein weniger auffälliges Bauwerk in die Landschaft zu stellen. Da in der Regel in DE bei öffentlichen Aufträgen Wettbewerbe ausgeschrieben werden (müssen) sind da mit Sicherheit Architekten beteiligt gewesen und die Brücke ist in ihrer eher filigranen Bauweise so gewollt.--2003:E8:33ED:D00:CDD4:584E:5336:A176 10:16, 9. Jun. 2018 (CEST)
Wahrscheinlich hat der Fluss gelegentlich reißende Hochwasser und die schmalen Stützen bieten nur minimalen Widerstand bei guter Lastaufnahme. Eine Brücke ohne Stützen wäre sicher weitaus massiver ausgefallen, da spielten sicherlich auch Kosten eine Rolle. In Deutschland kannst du definitiv keine Straßenbrücke bauen ohne Architekt und Statiker und entsprechende Gutachten.--Giftzwerg 88 (Diskussion) 11:33, 9. Jun. 2018 (CEST)
Keine Bauordnung in irgendeinem Land in Deutschland verlangt einen Architekten bei Brücken. Wozu auch? Erhöht nur die Kosten. --M@rcela 11:48, 9. Jun. 2018 (CEST)
Du reduzierst den Begriff Architekt zu stark auf das künstlerische (Architektur). In der Tat darf sich jeder (Künstler) Architekt schimpfen, aber die mit BDA müssen studierte Bauingenieure sein und letztere müssen lt. den Bauordnungen an solchen Bauwerken auch (als Prüfstatiker) beteiligt sein.--2003:E8:33ED:D00:CDD4:584E:5336:A176 12:05, 9. Jun. 2018 (CEST)
Prüfstatiker sind Bauingenieure, niemals Architekten. Die meisten Architekten können eine Statik nichtmal lesen. Andersherum sind Bauingenieure keine Architekten. --M@rcela 12:21, 9. Jun. 2018 (CEST)
Ich schrieb ja, dass die Prüfstatiker als Bauingenieure gefordert sind. Und sonst beschäftige dich mal mit dem Berufsbild des Architekten und dessen Definition. Es hat mal eine Zeit gegeben da konnten die sog. (selbsternannten) Architekten keine Statik und haben sich auf den Prüfstatiker verlassen. Mit Einführung der Gebührenordnung nimmt heute kein Prüfstatiker mehr eine nicht fundierte Berechnung/Statik zur Prüfung an, sondern gibt die ungeprüft zurück.--2003:E8:33ED:D00:CDD4:584E:5336:A176 12:50, 9. Jun. 2018 (CEST)
Ich habe oft genug nicht prüffähige Berechnungen abgelehnt ;) --M@rcela 14:05, 9. Jun. 2018 (CEST)
Als was?--2003:E8:33ED:D00:CDD4:584E:5336:A176 15:36, 9. Jun. 2018 (CEST)
Der Vorgangerbau sah 1981 so aus und mir scheint, die Flusspfeiler sind bei der neuen Balkenbrücke wiederverwendet worden. War dem so, so könnte das eingesparte Geld durchaus in ein etwas verspielteres Geländerdesign geflossen sein. Näheres sollte die Stadtverwaltung von Sulz wissen. Schon mal da angefragt? Benutzerkennung: 43067 12:15, 9. Jun. 2018 (CEST)
Einen klaren Baustil kann man nicht erkennen, aber die Brücke weist einige dezent historisierende Elemente auf. Pfeiler in dieser Form, nur massiver, gibt es bei alten Brücken aus Steinquadern. Auch das Geländer in seiner gesamten Gestalt orientiert sich an der traditionellen Bauweise. Da hat jemand Rücksicht auf die umgebenden Gebäude genommen. Rainer Z ... 14:42, 9. Jun. 2018 (CEST)
Was spricht gegen meine Vermutung, dass nicht nur die Pfeiler, sondern auch die Brückengeländer (evtl. sogar einschließlich der Pfosten) wiederverwendet wurden? --Digamma (Diskussion) 15:15, 9. Jun. 2018 (CEST)
a) Das abweichende Geländererscheinungsbild der Vorgängerbrücke, b) die generelle Annahme, dass das Geländer von allen Komponenten das anfälligste beim Vergammeln ist und daher das erste, das ausgetauscht werden muss und c) die spezielle Annahme, dass es so einen hohen Handlauf, der erst vor ein paar Jahren durch eine Änderungen der Unfallverhütungsvorschriften Pflicht wurde, bei einem alten Geländer nicht gab. Das Geländer dort scheint mir auch nicht nachgerüstet, sondern gleich gemäß dieser Norm gebaut. Benutzerkennung: 43067 15:49, 9. Jun. 2018 (CEST)
Danke. Zu a) Auf dem verlinkten Luftbild der alten Brücke kann ich das Geländer nicht genau genug erkennen, um zu beurteilen, ob das das selbe sein könnte. Zu ): Ich habe schon Brücken gesehen, wo für den Brückenneubau das alte Geländer übernommen wurde. Zu c): So genau kann ich auch das neue Geländer nicht erkennen. Insbesondere kann ich nicht beurteilen, wie hoch es ist. --Digamma (Diskussion) 18:46, 9. Jun. 2018 (CEST)
Auf dem alten Luftbild scheinen doppelt so viele Pfosten auf der Brücke vorhanden zu sein; das spräche gegen eine Wiederverwendung des Geländers.
Danke für eure Antworten. --PM3 21:53, 9. Jun. 2018 (CEST)

Route im Vogelflug ansehen

Ich habe mir eine Motorradroute in Südeuropa ausgesucht und möchte ich sie aber vorab mal virtuell „abfahren“, d.h. am Computer (nicht im Geiste). Gibt es so etwas kostenlos im Internet? Danke ! --77.189.253.27 13:42, 9. Jun. 2018 (CEST)

Suchst du Google Maps? --85.178.101.137 13:47, 9. Jun. 2018 (CEST)
Mit Google Earth kann man einen Track auf der Route anlegen und den dann "abfliegen" lassen. Darüber hinaus gibt es auch Dienste, die eine Google Route automatisch per Street View (so gegeben) verfolgen und daraus ein Video zur Offlineansicht erstellen. Benutzerkennung: 43067 14:48, 9. Jun. 2018 (CEST)
Cool, wo findet man diese Dienste? 147.142.67.218 14:49, 9. Jun. 2018 (CEST)
Da gibt es mehrere, such mal nach "StreetView Recorder" oder "StreetView Player". Eine Übersicht gibt auch [19] Benutzerkennung: 43067 14:57, 9. Jun. 2018 (CEST)

Seitenverkehrtes Dokument lesen

Hat jemand eine Idee, wie ich dies Seite zwei dieses Dokuments [20] lesbar machen kann? Gruß und Dank Koenraad 14:59, 9. Jun. 2018 (CEST)

Bei mir funktioniert der Link nicht. --M@rcela 15:01, 9. Jun. 2018 (CEST)

Hat sich erledigt, die zweite Seite ist identisch mit der 3. Seite. Keine Ahnung, warum dein Computer das nicht zeigt. Wahrscheinlich machen die einen Staatsangehörigkeitscheck. Koenraad 15:03, 9. Jun. 2018 (CEST)

(BK) Ansonsten hilft gegen spiegelverkehrte Darstellungen - Überraschung - ein Spiegel. --TheRunnerUp 15:05, 9. Jun. 2018 (CEST)

Ja, aber das funktioniert nur, wenn Du Zugang zum Quellcode der Seite hast. --TheRunnerUp 17:06, 9. Jun. 2018 (CEST)


Erl. Koenraad 15:03, 9. Jun. 2018 (CEST)

Beat Inhaltsübersetzer übersetzt nicht

Hallo

Ich möchte Artikel von Englisch auf Deutsch übersetzen. Die Beatversion des Inhaltsübersezters wäre ein hilfreiches Tool. Doch leider funktioniert etwas nicht richtig. Das Tool übersetzt nicht und zeigt den englischen Text in der "Deutschen" Uebesetzung an. Die Funktion "Automatische Uebersetzung" kann ich nicht anklicken. Ich habe den Inhaltsübersetzer in der Deutschsprachigen und Englischsprachigen WK in Beta angeklickt. Was mache ich falsch? Danke. --WandervogelWandervogel (Diskussion) 17:56, 9. Jun. 2018 (CEST)

Die Inhaltsübersetzung übersetzt nicht selbst, sondern unterstützt den Benutzer bei der Übersetzung. --Rôtkæppchen₆₈ 18:06, 9. Jun. 2018 (CEST)
Ach so. Ich erwartete also zu viel. Das Tool hilft schon, schön wäre es natürlich, wenn es auch noch übersetzen würde. Danke für die Antwort.--WandervogelWandervogel (Diskussion) 08:56, 10. Jun. 2018 (CEST)

DSGVO, Internetwerbung, Drittanbietercookies und "best practice"

Hallo!

Die DSGVO schreibt AFAIK dankenswerterweise vor, dass jeder Datenverarbeiter, also auch alle Tracking-Werbefirmen, ein Opt-Out im Browser anbieten und respektieren müssen. Das funktioniert offenbar über Cookies. Was ist dabei nun effektiver? Drittanbietercookies zulassen und gleich auch alle Opt-Outs zu setzen, oder Drittanbietercookies zu sperren (bzw. hatte ich "nur von besuchten Drittanbietern zulassen" gewählt)? Auf meinem privaten Firefox habe ich natürlich ABP und NoScript installiert, aber das kann man für alternative Browser (Opera, IE, Chrome) nicht wirklich, und auch nicht unbedingt auf Browsern am Arbeitsplatz-Rechner. Deswegen frage ich nun hier. Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 22:24, 9. Jun. 2018 (CEST)

Der Bezug zwischen DSGVO und Cookies ist verworren[21], es ist unklar ob Artikel 95 DSGVO in Verbindung mit § 15 TMG gilt oder die übrigen Artikel (insbesondere Art. 6 Abs. 1 lit. f in Verbindung mit EG 47 Satz 7 und Art. 21 Abs. 2+3 DSGVO). Endgültig geklärt wird das wohl erst mit der neuen ePrivacy-Verordnung, die die alte ePrivacy-Richtlinie ersetzt und an die DSGVO anpasst. Zur digitalen Selbstverteidigung fortgeschrittener Benutzer empfiehlt sich uMatrix. uMatrix kann deutlich mehr als NoScript und RedirectPolicy zusammen und selbst ABP ist dann nicht mehr unbedingt nötig. Wer Opt-Out-Cookies blockiert, muss natürlich selbst dafür sorgen, dass er die Einbindungen von Drittanbieterdaten selbst auf anderem wege blockiert, was natürlich die beste Lösung ist. Die Rechtmäßigkeit eines Opt-Out über Drittanbietercookies ist zu hinterfragen. Eigentlich sollte der Webseitenbetreiber einen Eigencookie setzen, der verhindert, dass überhaupt erst etwas vom Drittanbieter eingebunden und an diesen ein Cookie, und sei es ein Opt-Out-Cookie übermittelt wird. --rtc (Diskussion) 23:12, 9. Jun. 2018 (CEST)
gudn tach!
adblock plus braucht man sowieso nicht: https://sricks.com/please-stop-using-adblock/.
dort ist auch ein hinweis auf ublock origin, was eine bessere alternative darstellt und mind. fuer firefox und chromium verfuegbar ist. ublock origin und umatrix lassen sich auch gut kombinieren. insb. umatrix macht allerdings grundsaetzlich etwas freischalt-arbeit (aehnlich wie es bei noscript auch der fall ist). -- seth 10:49, 10. Jun. 2018 (CEST)

Smartphone: Lautstärke bei Videos

Ich sehe mir gelegentlich Videos, z. B. aus den Online-Auftritten großer deutscher Medienhäuser, auf dem Smartphone an. Problem: Bei vielen ist der Ton so leise, daß er auch bei voll aufgedrehter Lautstärke nur schwer verständlich ist. Am Smartphone liegt das nicht: Bei manchen Videos ist der Ton so laut, daß ich die Lautstärke auf die Hälfte drosseln muß. Was tun? (Ton über den eingebauten Schallerzeuger, nicht über Kopfhörer - natürlich nur, wenn das niemand anderen stört.) --77.188.90.19 21:48, 7. Jun. 2018 (CEST)

Wenn du mal ein Beispiel hättest, könnte man sich das mal anschauen oder -hören. So bleibt nur die Spekulation, dass der Hersteller deines Schlaufons mit den betreffenden Medienhäusern in Konkurrenz steht und deren Videos extra leise dreht, damit du bei denen bloß nix kaufst. --Kreuzschnabel 00:05, 8. Jun. 2018 (CEST)
Etwas Googelei ergibt, dass das ein bekanntes, aber für Streams weitgehend ungelöstes Problem ist. Einzelne Anbieter unterstützen zwar ReplayGain, aber leider nicht alle. --Rôtkæppchen₆₈ 00:20, 8. Jun. 2018 (CEST)
Dann kann man wohl nichts machen. (Bei Radioprogrammen gibt es ein ähnliches Problem: Die eigentlich als leises Hintergrundgeräusch gedachte Musik brüllt mich an, die Sprachbeiträge, die ich gerne verstehen würde, werden dann zu Gemurmel gedämpft. Manche Leute kriegen das auch von Natur aus hin: Wenn ich zu jemandem, der zu leise spricht, den Kopf neige, um ihn besser zu verstehen, faßt mancher das gerne als Aufforderung auf, noch leiser zu sprechen. Die besonders Merkbefreiten beachten allerdings die nachdrückliche Aufforderung, eine hörbare Lautstärke zu wählen - ungefähr fünf Sekunden lang, dann verfallen sie wieder in Gemurmel, gern auch gepaart mit Nuscheln.) Mit der Telefonie ist das auch so ein technischer Ärger: Von manchen Anschlüssen kommt die Sprache kristallklar in hoher Lautstärke, von anderen verrauscht und stark gedämpft. (Manchmal bitte ich Leute, die mehrere Telefonapparate besitzen, den anderen zu verwenden.) Mancher Hotline habe ich auch schon ans Herz gelegt, das Warteschleifenmusikgebrüll pegelmäßig an die Sprachlautstärke anpassen zu lassen; wenn es geclippt klirrt, ist es garantiert übersteuert. Und nein, meine Hörgeräte - die ich fast nie benutze - haben keine automatische Pegelregelung, die verstärken einfach nur proportional. --77.188.90.19 00:49, 8. Jun. 2018 (CEST)
Wenn ich zu jemandem, der zu leise spricht, den Kopf neige, um ihn besser zu verstehen, faßt mancher das gerne als Aufforderung auf, noch leiser zu sprechen.
Meine Frau nennt das "akustischer Vertigolauf". --2001:16B8:458B:4200:E5B3:7944:EA24:EB11 16:36, 8. Jun. 2018 (CEST)
Spaßvogel. OK, das Video in mark-rutte-niederlaendischer-premier-wischt-kaffee-auf ist leise, das in grasbrunn-hochzeitsgeschenk-mehr-als-30-000-pfandflaschen-im-garten ist laut. --77.188.90.19 00:30, 8. Jun. 2018 (CEST)
Ich kenn da auch keine bessere Lösung als das Erhöhen der Maixmallautstärke durch den Anschluss von Kopfhörern oder externen Lautsprechern über Kopfhöreranschluss oder Bluetooth kombiniert mit nachregulierung der Lautstärke bei den einzelnen Videos. --MrBurns (Diskussion) 09:08, 8. Jun. 2018 (CEST)

Es gibt zwei Lautstärkeregler. Einmal den am Gerät und dann den der Abspielsoftware. Stark vereinfacht dargestellt: Wenn Du die Systemlautstärke auf 50% stehen hast und die Abspiellautstärke auf 50% und das Video hat die Tonspur mit vollem Pegel kodiert, dann kommt nur 25% (Hälfte der Hälfte) der technisch möglichen Lautstärke aus dem Gerät. Die beiden Lautstärkeregler kannst Du beeinflussen, aber nicht die Tonspur des Videos. Ist die zu leise, hilft es auch nichts alles auf 100% zu regeln. Vor allem wird auch immer das Rauschen und andere Störgeräusche verstärkt. Ist die Musik zu laut und die Sprache zu leise, dann ist der Ton des Videos falsch abgemischt. Ärgerlich, aber kann man ohne Kompressor wenig gegen tun. Realwackel (Diskussion) 09:29, 8. Jun. 2018 (CEST)

Wär' ja nicht so verkehrt, wenn es da anbieterseitig, also für die Videoproduzenten, so eine Art sinnvollen Standard gäbe und der auch eingehalten würde. Wobei ich mich frage, wie die das eigentlich hinkriegen, es zu versaubeuteln: Meine Fotoapparate, die auch Video können, sowie mein Smartphone haben eine automatische Gain control, und der Ton der Aufnahmen ist dann automatisch in Ordnung. (Vermutlich würde es die Dynamik eines Konzerts plattbügeln, aber das interessiert/stört mich nicht.) Und die Smartphone-Hersteller sollten es eigentlich auch hinkriegen, unzulänglich Tonaufnahmen bei der Wiedergabe per "Schwundregelung" auszugleichen, so daß jede Quelle unabhängig von deren Aussteuerung bei gleicher Lautstärkereglerstellung mit der gleichen Lautstärke wiedergegeben wird. --92.226.145.121 10:38, 8. Jun. 2018 (CEST)
Ich habe das gegenteilige Problem. Mir sind die Videos oft alle zu laut auch auf der unterest moeglichen Lautstärkestufe. --2001:16B8:4581:3000:5DA2:AE08:5E03:DE0E 07:44, 10. Jun. 2018 (CEST)
Dann verwend mal den Lautstärkeregle vom System. Da ist der Unterschued zwischen der Minimalen hörbaren Lautstärke und dem Maximum i.d.R. sehr viel größer als z.B. bei youtube. --MrBurns (Diskussion) 18:36, 10. Jun. 2018 (CEST)
Die Prozentangaben stimmen nicht. Wenn sie stimmen würden wäre 1% um 20 dB leiser als 100%. Üblicherweise ist der Unterschied zwischen 1% und 100% aber sehr viel größer. --MrBurns (Diskussion) 18:33, 10. Jun. 2018 (CEST)

Bundesfreiwilligendienst - Freiwilliger Wehrdienst

2003:DD:D3DB:E71A:1CA3:8844:700D:986E 19:53, 8. Jun. 2018 (CEST)}} Ist der Freiwillige Grundwehrdienst bei der Bundeswehr dem Bundesfreiwilligendienst gesetzlich gleichzustellen ?

--Nina Eger (Diskussion) 12:12, 8. Jun. 2018 (CEST)

Gleichzustellen im Hinblick worauf? In welchem Zusammenhang? --Snevern 12:35, 8. Jun. 2018 (CEST)
Anspruch auf Kindergeld: Da steht Freiwilliger Wehrdienst, aber ich seh den nicht im Bundesfreiwilligengesetz und da es sich um unser viertes Kind, bzw. bei Wegfall eines älteren Kindes um Nummer 3 handelt, geht das für eine Beamtin echt ins Geld, weil der familienbezogenen Kindergeldanteil wegfallen würde, d. h. das ist ne echte Strafe für die Eltern, dass dein Kind Freiwilligendienst bei der Bundeswehr leistet, während du für ein Bundesfreiwilligenjahr bei der Freiwilligen Feuerwehr oder dem THW den vollen Kindergeldbetrag u n d den kindergeldbezogenen Familienbeitrag bekommst und da die Beamten zum 1. Juli auch ein ganz klein bisschen mehr Geld kriegen - mal wieder Monate nach den Angestellten im öffentlichen Dienst bei höherer Stundenzahl sind sie grad bemüht, da möglichst zu kürzen, wie es aussieht--Nina Eger (Diskussion) 14:48, 8. Jun. 2018 (CEST)
Wenn ich schon am Ausheulen bin: wenn dein Kind sich um einen Studienplatz bewirbt, den er wegen NC nicht kriegt, kriegst du - weil du den Nachweis erbracht hast, dass er sich angestrengt hat - für vier Monate Übergangsgeld; mein Sohn stellt sich aber auf den Standpunkt, dass er das nicht macht, weil er eh keine Chance hat und - das hat er nicht gesagt -eh nicht viel vom Kindergeld hat als Jüngster, weil das grad mal langt, die zwei-drei Ersten zu unterstützen. Außerdem findet er so oder so, dass ich niemanden wählen sollte, der es nicht verhindern kann, dass Mädchen wie Susanna getötet/ermordet werden und dann über die Grenze entkommen. (Genug ausgeheult ?)--Nina Eger (Diskussion) 14:55, 8. Jun. 2018 (CEST)
Denk mal lieber nochmal über das Geschriebene nach, bevor du auf "veröffentlichen" klickst. --Magnus (Diskussion) 15:03, 8. Jun. 2018 (CEST)

Jetzt wird das offenbar unterstützt, dass du im April abbrichst und einen Monat kürzer zur Bundeswehr gehst, so unwichtig ist die offenbar. Ob das auch in anderen Staaten so ist, dass man die Bundeswehr für ein Söldnerheer hält, in dem man jobbt, weil man keinen Studienplatz kriegt, ich meine, da hätte er anderswo mit Frühschicht mehr bekommen....4.30 Uhr aufstehen (er wollte das wirklich machen)--Nina Eger (Diskussion) 15:01, 8. Jun. 2018 (CEST)

Die Familienkasse kann dir das verbindlich und kostenlos sagen. Die Definition des Kindes z.B. findest du in § 32 EStG. Demnach ist vor allem die Altersgrenze von 25 Jahren entscheidend - den volljährigen BuFDi findest du in § 32 IV Nr. 2 d) EStG. Es gibt aber auch Fälle, in denen eine Person lebenslang Kind ist. --2001:16B8:107B:3900:5C01:3D3D:2338:5F2 15:04, 8. Jun. 2018 (CEST)
PS: Es hilft übrigens, wenn man sich, bevor man da anruft und nachfragt, überlegt, was genau man denn jetzt wissen möchte. Deine obigen drei Beiträge machen einen sehr wirren und unklaren Eindruck. --2001:16B8:107B:3900:5C01:3D3D:2338:5F2 15:06, 8. Jun. 2018 (CEST)
Das mag daran liegen, dass du vielleicht selbst nicht viele Kinder hast. --Nina Eger (Diskussion) 15:15, 8. Jun. 2018 (CEST)
Die Fähigkeit, klar zu denken und sich angemessen zu artikulieren sollte auch mit Kindern noch vorhanden sein. Vielleicht ist sie dann sogar wichtiger als ohne. --2001:16B8:107B:3900:5C01:3D3D:2338:5F2 15:39, 8. Jun. 2018 (CEST)

Zumindest stellte ich keine Frage an die Familienkasse, sondern fragte an, ob die Antworten, die eingefordert wurden, eingegangen waren und erstaunlicherweise bekam ich auf Schreiben, die eingegangen waren, dieselben Fragen noch einmal vorgelegt, die Post hätte sich überschnitten. Vielleicht haben die auch einen Bearbeiterkonflikt.--Nina Eger (Diskussion) 15:15, 8. Jun. 2018 (CEST)

Ich habe zum Beispiel zwei unterschiedliche Bescheinigungen von der Bundeswehr bekommen und dann fragt die Familienkasse, obwohl das für die Klärung des Kindergeldanspruchs eigentlich auf den ersten Blick keine sinnvolle Frage ist, ob die erste Bescheinigung, die vor Absolvierung der angeblich stattfindenden Maßnahme datiert ist, die richtige ist oder die Zweite. Ich meine, wenn ein Offizier der Bundeswehr am Ende der Wehrdienstzeit eine Bescheinigung mit Siegel, Datum und Unterschrift ausstellt, dass keine DPA2 stattgefunden hat, diese wohl richtig sein dürfte. Im Übrigen konnte mir noch keiner an der Telefonhotline erklären, was für eine Rolle die DPA2 spielt. Die DPA2 findet meist im Anschluss an die Grundausbildung statt, h a t aber wohl nicht stattgefunden, und in der Grundausbildung selbst sind 18-jährige kindergeldberechtigt. Nun frage ich mich, warum er unterschiedlich zu einem Absolventen des Bundesfreiwilligendienstes und der FSjler behandelt wird. Sanitätsgefreiter ist eigentlich eine sinnvolle Sache, aber e r ist nicht kindergeldberechtigt, und die im THW sind es. Hat aber nicht nur Auswirkung auf sein Kindergeld, sondern mein Gehalt, wenn ich das richtig verstanden habe Nun frage ich dich nach dem Unterschied.--Nina Eger (Diskussion) 15:23, 8. Jun. 2018 (CEST)
Magnus, mal ganz abgesehen, dass das hier eher Insider lesen: es geht hier um Gleichbehandlung und Gleichstellung. Es ist k e i n Angriff auf Angestellte im öffentlichen Dienst oder die THW oder die Familienkasse, sondern die Verständlichkeit der Auslegung. Ich finde den Freiwilligendienst der Bundeswehr nicht im Bundesfreiwillligengesetz... Weißt du, es geht hier auch um die Rechte der Familien, insbesondere deren Schwächste und Leidgeplagteste: 1. Die Mütter 2. Die Jüngsten. Die 1. verzichten jahrelang auf Besoldungserhöhungen und stellen sich in der Dienst dessen, was der Staat förderungswürdig nennt und die 2. kriegen von dem ganzen Segen allerhöchstens die lockerere Erziehung ab, die dem ersten versagt bleibt, von der Kindergeldförderung fällt kaum was ab. Bei uns fällt das alles in einen Topf und wird auf die Studenten verteilt, und unser Jüngster findet das soweit auch okay, aber ich werde ihn nie so unterstützen können wie den ersten (war bei mir übrigens auch so), oder kennst du ne gerechtere Lösung ?--Nina Eger (Diskussion) 15:32, 8. Jun. 2018 (CEST)
oder meinst du wegen unserem Jüngsten: Zur Ehrenrettung: ein sehr guter Schüler und guter Kerl. Der macht seinen Weg schon !
Ich hab mir das Lesen des oben stehenden Textschwalls dieses Mal erspart. Wo genau soll es um Gerechtigkeit gehen? Recht hat mit Gerechtigkeit nicht viel zu tun. --2001:16B8:107B:3900:5C01:3D3D:2338:5F2 15:39, 8. Jun. 2018 (CEST)
Genau, ich meinte den Jüngsten; er ist sicher guter Junge. Interessiert für den Kindergeldanspruch übrigens genau gar nicht. --2001:16B8:107B:3900:5C01:3D3D:2338:5F2 15:41, 8. Jun. 2018 (CEST)

Gibt es eigentlich weiter Kindergeld, wenn der gute Junge seinen Weg nicht macht? Bekommen die Eltern weiter Kindergeld, wenn das Kind im Gefängnis sitzt? --2001:16B8:107B:3900:5C01:3D3D:2338:5F2 15:41, 8. Jun. 2018 (CEST)

Magnus: ich weiß eigentlich gar nicht, ob die Beamten jetzt auch von der Tariferhöhung profitieren, aber ich hörte von der Besoldungsstelle, dass der kindergelbezogene Familienzuschlag sich ab 1. Juli erhöht. Du musst aber schon einräumen, dass in der Regel Angestellte im öffentlichen Dienst zuerst die Tariferhöhung bekommen, war eigentlich noch nie anders.--Nina Eger (Diskussion) 15:46, 8. Jun. 2018 (CEST)
Warum sprichst du mich an? Ich bin nicht die IP. Mein oben gemachter Ratschlag gilt nach wie vor. --Magnus (Diskussion) 15:49, 8. Jun. 2018 (CEST)
Ich räume vor allem ein, nicht Magnus zu sein. Zumindest hoffe ich, dass ich nicht auch noch Magnus bin. Einer alleine sein reicht mir schon völlig. ;-) --2001:16B8:107B:3900:5C01:3D3D:2338:5F2 15:51, 8. Jun. 2018 (CEST)

PS: Wie ist das denn jetzt mit den Knastkindern? Bekommen da die Eltern weiter Kindergeld oder bekommen sie es nicht? --2001:16B8:107B:3900:5C01:3D3D:2338:5F2 15:51, 8. Jun. 2018 (CEST)

Findest du das vergleichbar ? Ich hab da - Gott Lob - keine Erfahrung- ich finde, es geht um eine Förderungs w ü r d i g k e i t ! Wenn es die Höhe des Soldes wäre, wäre die Bezahlung während der Grundausbildung im Vergleich zum Sozialen Jahr auch ein Grund nicht anzuerkennen, ist es aber nicht.--Nina Eger (Diskussion) 15:57, 8. Jun. 2018 (CEST)
Was ich persönlich "finde" ist doch für die Rechtslage irrelevant! --2001:16B8:107B:3900:5C01:3D3D:2338:5F2 18:03, 8. Jun. 2018 (CEST)
Kindergeld auch während des Wehrdienstes. --77.15.167.191 17:15, 8. Jun. 2018 (CEST)--Nina Eger (Diskussion) 17:58, 8. Jun. 2018 (CEST)
In Deutschland gibt es also Kinder, die Soldaten sind. Was für ein Skandal! Das müsste mal wer der Bildzeitung sagen! --2001:16B8:107B:3900:5C01:3D3D:2338:5F2 18:03, 8. Jun. 2018 (CEST)
Man kannst du das mal beiseite lassen ! Hilf mir lieber den Link zu interpretieren. Ist er nun für den Freiwilligen Wehrdienst kindergeldberechtigt. Unser Sohn meint, nein, ich hoffe ja. (Glaub mir, er ist ein ganz prächtiger Junge, aber so etwas nennt man Adoleszenz und nicht Kindheit.--Nina Eger (Diskussion) 18:11, 8. Jun. 2018 (CEST)
Wer unter "Kind" nur die Definition des zB § 7 SGB VII gelten lässt, wird für sein 18jähriges Kind schon keines mehr beantragen. Kindergeld wird allerdings bis zum 25. Lebensjahr gezahlt, wenn die Vorraussetzungen stimmen. Man muss auch nicht den Link interpretieren, sondern einfach lesen, was der Steuerverein da schrieb: "Generell wird der Dienst als Soldat auf Zeit oder im Rahmen des freiwilligen Wehrdienstes geleistet. Für den Kindergeldbezug ist diese Unterscheidung unerheblich. Kindergeld kann daher für mindestens vier Monate beantragt werden. Eine längere Dienstpostenausbildung muss nachgewiesen werden". Ich finde das eindeutig. -- Ian Dury Hit me  19:30, 8. Jun. 2018 (CEST)
Und weil's gefragt wurde: Kein Kindergeld für inhaftiertes Kind. -- Ian Dury Hit me  19:44, 8. Jun. 2018 (CEST)
Laufbahn der Mannschaften

Der Dienst bei der Bundeswehr beginnt mit der allgemeinen Grundausbildung. Danach schließt sich in der Laufbahn der Mannschaften eine Dienstpostenausbildung an, zum Beispiel zum Kraftfahrer – diese Dienstpostenausbildung dauert mindestens einen Monat, häufig auch mehrere Monate. Generell wird der Dienst als Soldat auf Zeit oder im Rahmen des freiwilligen Wehrdienstes geleistet. Für den Kindergeldbezug ist diese Unterscheidung unerheblich. Kindergeld kann daher für mindestens vier Monate beantragt werden. Eine längere Dienstpostenausbildung muss nachgewiesen werden. Laufbahn der Unteroffiziere Nach der Grundausbildung beginnt die militärische Fachausbildung und häufig zusätzlich eine zivilberufliche Aus- und Weiterbildung, die sogenannte ZAW-Maßnahme. Während dieser Zeit befindet sich der junge Soldat in Berufsausbildung und es besteht ein Anspruch auf Kindergeld. Die Ausbildung endet nach unserer Auffassung frühestens mit der Beförderung zum Feldwebel. Noch weiter ging das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 21.10.2014 (Az. 5 K 2260/13): Die Verwendungsausbildung eines Feldwebels des Truppendienstes zum Berufssoldaten sei weiterhin als Ausbildung im Sinne des Kindergeldrechts zu werten. Das Urteil wird zurzeit vom Bundesfinanzhof in einem Revisionsverfahren (Az. III R 37/14) überprüft. Jetzt sag mir, woher eine Kindergeldantragstellerin wissen soll, ob er nun kindergeldberechtigt ist oder nicht, und welche Bescheinigung der Bundeswehr korrekt ist - mit DPA 2 oder ohnde DPA 1; allerdings deutet der obere Text an, dass man vier Monate nach Freiwillgem Wehrdienst für diese Übergangszeit kindergeldberechtigt ist, dann wäre es seltsam, wenn man nicht während des Freiwilligen Wehrdienstes kindergeldberechtigt ist. Ist Sanitätsobergefreiter Mannschaft ?--Tschuldigt, dass ich hier laut denke--2003:DD:D3DB:E71A:1CA3:8844:700D:986E 19:59, 8. Jun. 2018 (CEST)2003:DD:D3DB:E71A:1CA3:8844:700D:986E 19:53, 8. Jun. 2018 (CEST)

Also Sanitätsobergefreiter ist Teil der Fachlaufbahn Sanitätswesen. Aus meiner Sicht ist er dann laut diesem Text kindergeldberechtigt, weil er da in einer Fachlaufbahn ist. Woher soll i c h das wissen (so was klärt man im Krankenstand mit Penicillin ohne Rechtsanwalt und Fachkenntnis, soweit zur Leistungsbeurteilung; warum klären die das nicht selber) ? --2003:DD:D3DB:E71A:1CA3:8844:700D:986E 20:04, 8. Jun. 2018 (CEST)
(BK) Hier das Urteil des Bundesfinanzhofs, der inzwischen mit der Prüfung fertig ist. Und hier ein Link zu einem Forum, wo Leute sich über das Thema ausgetauscht haben und Dienstanweisungen über Bescheinigungen austauschen. Wende dich an deinen Dienstherrn, der momentan ja wahrscheinlich das Kindergeld an dich auszahlt. Solange die Personalabteilung der Bundeswehr kindergeldfreundlich bescheinigt, gibt es auch Kindergeld. Ab 25 ist dann spätestens Schluss. -- Ian Dury Hit me  20:16, 8. Jun. 2018 (CEST)
Mein Dienstherr hat das an die Familienkasse ausgelagert. Seitdem ist das Ganze sehr aufwändig.--2003:DD:D3DB:E71A:5C89:34D9:C6A1:1470 20:47, 8. Jun. 2018 (CEST)
Verstehe. Aber jetzt weißt du ja Bescheid. Beantrage das Kindergeld und lege die Bescheinigung der Bundeswehr vor und alles wird gut. Fristen beachten § 66 Abs. 3 EStG, 6 Monate rückwirkend -- Ian Dury Hit me  21:16, 8. Jun. 2018 (CEST)
Anders als bei Wehrdienst und Zivildienst wird die Länge der Dienstzeit eines BuFDis nicht an das eigentliche Ende der Bezugszeit des Kindergeldes angehängt. --2001:16B8:107B:3900:9C7B:D528:5D06:1268 23:48, 8. Jun. 2018 (CEST)
PS: Im Moment gibt es noch eine ganze Schar von Familienkassen, z.B. bei diversen, öffentlichen Dienstherren. Es gibt Pläne, diese Anzahl in den nächsten Jahren drastisch zu reduzieren.

Oben hat jemand geschrieben: "Kindergeld kann daher für mindestens vier Monate beantragt werden". Ich kann nicht nachvollziehen, wie derjenige darauf kommt. Zwischen einzelnen Abschnitten, z.B. zwischen einem Ausbildungsabschnitt und der Ableistung des Wehrdienstes, kann für höchstens vier Monate Kindergeld gezahlt werden. Das betrifft gerade genau nicht die Zeit des Wehrdienstes, sondern eine Übergangszeit davor oder danach.

Während der Zeit des Wehrdienstes wird kein Kindergeld gezahlt. Dafür verschiebt sich aber das Ende der Bezugszeit des Kindergeldes um genau die Länge des Wehrdienstes nach hinten, wenn die Verpflichtung zum Wehrdienst für nicht länger als drei Jahre eingegangen wurde. --2001:16B8:107B:3900:9C7B:D528:5D06:1268 23:59, 8. Jun. 2018 (CEST)

Bevor hier noch mehr Halb- und Viertelwissen verbreitet wird: Kindergeld (Deutschland) lesen. Der Artikel ist gut. Wirklich gut. Wenn dann noch Fragen übrigbleiben, hierher zurückkommen und konkrete Fragen stellen, am besten in Bezug auf jenen Artikel. -- 2003:8B:6E3B:B500:DDAD:CF89:2AE:A1A6 00:51, 9. Jun. 2018 (CEST)
Wenn es an meinen Aussagen etwas zu korrigieren geben würde, darfst du das gerne inhaltlich sagen. Ich halte sie weiterhin für richtig - genau so wie ich sie gesagt habe. Während des bis zu drei Jahren dauernden Wehrdienstes wird kein Kindergeld gezahlt. Dafür gibt es aber entsprechend länger Kindergeld. Die Zeit, in der nicht gezahlt wurde, wird hinten an die Bezugszeit angehängt. Das alles übrigens völlig unabhängig davon, ob das Kind "seinen Weg macht", ob es "sehr gute Leistungen" erbringt oder ob es "guter Junge" ist. Dieselben Regelungen gelten auch für ein drogensüchtiges Mädchen, das seinen Weg nicht macht, sehr schlechte Leistungen erbringt und kein gutes Mädchen ist. --2001:16B8:1035:FC00:B1C6:FE41:DFB7:FAF9 10:41, 9. Jun. 2018 (CEST)
Genau das ist falsch. Einen Wehrdienst im Sinne eines Pflichtdienstes gibt es seit 2011 in Deutschland nicht mehr. Seitdem ist aber auch der Ersatzdienst nicht mehr in dieser Weise privilegiert. -- 2003:8B:6E3B:B500:F09B:F9AD:135C:8672 12:02, 9. Jun. 2018 (CEST)
Da oben, 2001:16B8... , hat zwar "jemand geschrieben", dabei aber aus einer Quelle zitiert. Du verzichtest auf Belege für deine gegenteiligen Aussagen, was ja sicher einen Grund hat. --2.247.248.37 12:51, 9. Jun. 2018 (CEST)
Dass du zwischen Ninas Geschreibsel den Durchblick verlierst, sei dir nachgesehen. Gerne wiederhole ich noch einmal die Quelle, die ich bereits in meinem Beitrag vom 8. Jun. 2018, 15:04 genannt habe. Die Berücksichtigung als Kind in Zusammenhang mit Wehrdienstzeiten, und zwar eben gerade auch denen des freiwilligen Wehrdienstes, ergibt sich aus § 32 IV Nr. 2 b) EStG. --2001:16B8:1035:FC00:B1C6:FE41:DFB7:FAF9 13:17, 9. Jun. 2018 (CEST)
§ 32 IV Nr. 2 b) EStG? Der sagt: "Ein Kind, das das 18. Lebensjahr vollendet hat, wird berücksichtigt, wenn es [...] noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat und [...] sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten befindet, die zwischen zwei Ausbildungsabschnitten oder zwischen einem Ausbildungsabschnitt und [...] der Ableistung des freiwilligen Wehrdienstes nach § 58b des Soldatengesetzes [...] liegt". Damit sind die vier Monate Übergangszeit bis zum Eintritt in den Bund geregelt, aber eine Verschiebung der Altersgrenzen gibt es seit 2011 nicht mehr (überhaupt nicht mehr, in keinem Fall). -- 2003:8B:6E3B:B500:F09B:F9AD:135C:8672 13:39, 9. Jun. 2018 (CEST)
(BK) Wobei Ninas Sohn, wenn er denn den freiwilligen Dienst bei der Bundeswehr antritt, keinen "gesetzlichen Wehr- oder Zivildienst" antreten wird. Och sehe nicht, warum für das Kind während der Grundausbildung und einer sich anschließenden Ausbildung kein Kindergeld gezahlt werden soll. --46.183.103.17 13:52, 9. Jun. 2018 (CEST)
Etwas anderes ist es natürlich, wenn derjenige nicht aus Langeweile oder warum man sonst so zum Bund gehen sollte, den Wehrdienst macht, sondern er stattdessen dort eine richtige Ausbildung anstrebt. Das müsste der Kindergeldberechtigte natürlich erstmal nachweisen. Liegt denn so ein Fall hier überhaupt vor? --2001:16B8:1035:FC00:B1C6:FE41:DFB7:FAF9 14:01, 9. Jun. 2018 (CEST)
Verstehe, du bist ein Troll. Und ich Esel hab dich auch noch gefüttert... --46.183.103.17 14:20, 9. Jun. 2018 (CEST)
Falls du mich - Nina - meinst, nein, ich bin kein Troll. Ich übergehe mal die diversen überheblichen Formulierungen und danke für die vielen sinnvollen Angaben. Lasst es bitte stehen, ich sehe immer noch nicht klar. Wenn du einigermaßen versuchst zu verstehen, was die Familienkasse klären möchte: War da eine berufliche Ausbilung ? Dies bescheinigt die Stammkaserne mit einem NEIN, die Kaserne, in der die Grundausbildung stattfand mit JA, allerdings bevor die Maßnahme stattgefunden haben soll. Daß mein Sohn vor und nach dem Freiwilligen Wehrdienst eine viermonatige Übergangszeit hat, war für mich eigentlich klar. Jedoch: weit gefehlt !

Dies scheint in Frage gestellt zu sein, immerhin ist der Sanitätsobergefreite die unterste Stufe der Fachausbildung im Sanitätswesen. Nun ist es aber so: definitiv ist man w ä h r e n d des Grundwehrdienstes kindergeldberechtigt und man absolviert i m m e r eine Dienstpostenausbildung 1, dann schließt sich für gewöhnlich die DPA 2 an. Das ist die erste Stufe der beruflichen Ausbildung als Soldat. Deswegen ist man wohl mindestens vier Monate kindergeldberechtigt, weil das ja eine Ausbildung ist und während einer Ausbildung ist man kindergeldberechtigt. Man kann aber auch länger kindergeldberechtigt sein: Unser Sohn hat keine Dienstpostenausbildung 2 bekommen. Die hätte sich an die Dienstpostenausbildung 1 im Februar anschließen sollen, wurde aber nicht angeschlossen, vermutlich weil er sich eigentlich doch sehr unsicher war, ob er sich wirklich auf 12-13 Jahre verpflichten will. Im Freiwilligen Wehrdienst muss sich mindestens nach vier Monaten eine DPA 2 anschließen. Das wäre dann im Juni fällig gewesen. Unser Sohn beendete den Freiwilligendienst aber vorher, d. h. ab Ende des Freiwilligendienst hat er laut Steuerlink den Anspruch auf eine viermonatige Überbrückungszeit. Jetzt muss er nachweisen, dass er im Oktober eine Ausbildung antreten will. Das hat er getan. Er war aber immer im Freiwilligendienst, d. h. er hat nie ernsthaft und verpflichtend auf Zeit - zumindest noch nicht - eine soldatische Berufsausbildung angestrebt. Es ist eine rein freiwillige Verpflichtung gewesen. Nun kann es aber kaum sein, dass die Familienkasse verlangt, unser Sohn müsse entweder eine soldatische Ausbildung oder eine Bemühung um einen Ausbildungsbeginn im Juni nachweisen, wenn er definitiv bis Ende Mai freiwillig verpflichtet ist - solange hat er ja Zeit zu überlegen, ob er die DPA2 macht, und studieren möchte. D. h. gleichzeitig, er kann - wenn er der Verpflichtung nachkommen will - erst im Oktober anfangen zu studieren. Da es sich um einen Freiwilligendienst handelt, kann niemand ihn zwingen, jetzt ad hoc eine Ausbildung (auch bei der Bundeswehr) anzuschließen, denn er hat ja eine feste Studienabsicht. Wenn er die Option Zeitsoldat im Moment ausschließt, dann würde aus der Verpflichtung zu einer Ausbildung beim Bund ein Zwang. Niemand kann ihn zudem zwingen, auf einen Studienwunsch zu verzichten, nur weil das Sommersemester im April und nicht im Juni anfängt.--Nina Eger (Diskussion) 17:11, 9. Jun. 2018 (CEST)

Aus meiner Sicht ist es ein Fehler, dass der Freiwillige Wehrdienst nicht ausdrücklich im Bundesfreiwilligengesetz steht. Wenn man positiv zur Bundeswehr steht und Freiwillige Wehrpflicht fördern will, kann man hier keine Ausnahme zu einem Au-pair-Aufenthalt (!) oder einem anderen Freiwilligendienst machen. Er hat definitiv einen Freiwilligendienst geleistet. Nach Bescheinigung der Bundeswehr ist der Grundwehrdienst keine berufliche Ausbildungsmaßnahme der Bundeswehr. Wenn er aber dort besoldet wurde, kannst du ihm anschließend das Existenzminimum für vier Monate nicht verweigern. Im Übrigen kann ich Kinderlosen nur noch mal raten, die Kosten-Nutzenrechnug für ein Kind anderer für sie zu überschlagen. Ich habe erheblich mehr Kosten - einschließlich Verdiensteinbußen. Ich habe nur das, was man nicht mit Geld aufrechnen kann (Bügeln, mal ein Lächeln, ....mal ne harte Diskussion, mal ein Lachen)--Nina Eger (Diskussion) 17:28, 9. Jun. 2018 (CEST)
Geht es hier um Kindergeld während der Zeit des Freiwilligen Wehrdiensts oder um die Zeit danach? --Digamma (Diskussion) 18:32, 9. Jun. 2018 (CEST)

"Er soll Bemühungen um einen Ausbildungsbeginn im Juni nachweisen". Das ist das Standardverfahren und diesen Nachweis zu erbringen sollte nicht schwer sein. Da reichen einige Bewerbungen, auf den Erfolg kommt es nicht an. Wenn er in den nächsten paar Tagen also ein paar Bewerbungen schreibt, dann kommt er dieser Bemühung nach - rückwirkend zu Anfang Juni geht das natürlich nicht mehr, aber praktisch ab heute schon. --2001:16B8:1035:FC00:B1C6:FE41:DFB7:FAF9 18:40, 9. Jun. 2018 (CEST)

Nein Digamma, darum geht es nicht: laut Urteil des Bundesfinanzgerichtshofs ist der Soldat auch nach der DPA2 kindergeldberechtigt, um so viel mehr ist ein junger Mann, der die Entscheidungsphase zwischen DPA1 und DPA2, die bis zu vier Monaten daueren kann - und dies ist eine rein interne Regelung der Bundeswehr (Soldatenrecht ?) - nutzt kindergeldberechtigt und - wenn er sich scheut, die Ausbildung zu beginnen genauso berechtigt zu sagen: NEIN, das möchte ich doch nicht. Wenn er dann aber ein Studium machen will und der nächste Semesterbeginn fällt auf Oktober, dann sind das von Juni bis September genau vier Monate Übergangszeit.
Weiß jemand, wo die Übergangszeit von DPA1 bis DPA2 von vier Monaten geregelt ist ?
Steht das im Soldatengesetz ?
Vergleiche die Situation mit einer Novizin: das ist eine weitgehende Entscheidung, die man sich reichlich überlegt - Kloster, Bundeswehr und Schule sind Welten für sich, meiner Meinung nach, und es ist eine Gewissens- und Überzeugungsfrage. Unser Sohn ist mit voller Überzeugung zur Bundeswehr, kann sich aber noch nicht entschließen, dort als Zeitsoldat zu dienen. Vielleicht hat er in seiner Einheit in der Grundausbildung vorgehabt eine DPA2 zu machen. Ich weiß es nicht, warum sie dort eine andere Bescheinigung vorlegen als in der Stammeinheit. Nach dem Urteil des Bundesfinanzgerichtshof spielt das aber keine Rolle. Deswegen frage ich mich, warum die Familienkasse das erhebt. Ebenso wenig ist erlaubt zu fragen, ob du verheiratet bist, eine völlig unzulässige Datenerhebung, weil auch verheiratete Kinder kindergeldberechtigt sind.--Nina Eger (Diskussion) 19:39, 9. Jun. 2018 (CEST)
Wie kann man eine "... oder ...?"-Frage mit "Nein" beantworten? Und erwartest du, dass ich weiß, was DPA1 und DPA2 bedeuten? --Digamma (Diskussion) 20:28, 9. Jun. 2018 (CEST) PS: Bitte lerne mal hier richtig einzurücken. Du musst jeden neuen Absatz einzeln einrücken. --Digamma (Diskussion) 20:31, 9. Jun. 2018 (CEST)
Wann endete denn der freiwillige Wehrdienst? --Digamma (Diskussion) 20:52, 9. Jun. 2018 (CEST)
D[ienst]p[osten]A[usbildung], was auch immer das ist. Der FWWD endete Ende Mai. Es ist eine aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofs, insofern ist alles andere etwas veraltet. Er stellt die Ausbildung als Soldat bis zu einem gewissen Dienstgrad der beruflichen Ausbildung gleich und gewährt damit den Eltern Kindergeld. Insofern ändert sich die Sichtweise auf Ausbildungsabschnitte. Ich erinnere noch mal an das ewige Gelübde.--Nina Eger (Diskussion) 21:03, 9. Jun. 2018 (CEST)
Also geht es um Kindergeld nach dem Wehrdienst. Das wollte ich wissen. Oder geht es um die Monate Februar - Mai? --Digamma (Diskussion) 21:28, 9. Jun. 2018 (CEST)
Es geht um beides, weil mein Jüngster erst im Oktober anfängt zu studieren, und ich drei weitere Kinder hab, davon zwei als kindergeldberechtigt anerkannt und eine - weil im Ausland in einer Midrascha - nicht. Das ist richtig hart. Weißt du, wenn du irgendein Au-pair machst: kein Problem, aber hier gibt es Ärger ohne Ende. Aus meiner Sicht wird der ursprüngliche Sinn der Sicherung der Existenzgrundlage vermischt mit sachfremden Argumenten. Ich halte den Aufenthalt meiner Tochter, für den sie sich selbst entschieden hat und den ich in keiner Weise beeinflußt habe für mindestens so sinnvoll wie ein Au-Pair--Nina Eger (Diskussion) 19:45, 10. Jun. 2018 (CEST)
Früher hast du nach der Grundausbildung, bzw. nach der DPA2 kein Kindergeld mehr bekommen. Begründung war: jetzt hast du ja eine Berufsausbildung. Nach dem neuen Urteil des Bundesfinanzhofes hat ein Soldat bis zu einem bestimmten Dienstgrad in der Laufbahn Anspruch auf Kindergeld. Unser Sohn hat aber keine Ausbildung bekommen, sondern den Freiwilligendienst 7 Monate gemacht. Jetzt müsste er - glaube ich - bundewwehrintern nach vier Monaten Abstand zur DPA 1 die DPA2 machen, mit der er eine Berufsausbildung als Soldat begänne, und das hat er sicher auch überlegt. Er will aber lieber frei studieren und nicht 12 Jahre zur Bundeswehr, und das kann man eigentlich verstehen. Der nächste Termin für Studienbeginn ist aber Oktober (Redeschwall Ende).--Nina Eger (Diskussion) 19:51, 10. Jun. 2018 (CEST)

Ist der Energy Drink "Bomba" in Deutschland erhältlich ?

Hat mir mein Vater neulich aus Tschechien mitgebracht . Die Glasfläschchen in denen das Getränk serviert wird, sehen aus wie Granaten. Hab gegoogelt, Ich glaube es ist ein Getränk aus Ungarn. Wer weiß mehr ?

--2003:C4:C712:AC05:99FB:ADE8:FBEF:BAC2 22:23, 9. Jun. 2018 (CEST)

Ja. Bei Amazon Marketplace finden sich deutsche Anbieter. --Rôtkæppchen₆₈ 22:29, 9. Jun. 2018 (CEST)
Ja. Bei meinem REWE z.B. --Stefan »Στέφανος«⸘…‽ 21:52, 10. Jun. 2018 (CEST)

An die Eisenbahner

Mal wieder eine blöde Frage von mir: Wenn ich seit einigen Wochen vom Bahnsteig aus eine gebrochene Spannklemme an der Schiene sehe, sollte ich das irgendwo melden, oder ist das nicht so schlimm, die Bahner wissen das eh und reparieren das beim nächsten Wartungstermin? Grüße Dumbox (Diskussion) 20:28, 10. Jun. 2018 (CEST)

Versuche es mal hier. --Rôtkæppchen₆₈ 20:56, 10. Jun. 2018 (CEST)
Es gibt Sachen beim Oberbau die definitiv schlimmer sind, wenn sie kaputt sind. Eine einzelne defekte Spannklemme ist nichts tragisches, wenn der Rest noch in Ordnung ist (damit das abgeklärt werden kann sollte es gemeldet werden). Wenn es nicht gerade im Weichenbereich ist, wird das erst beim nächsten regulären Unterhaltsfenster erledigt. Wenn du die Mail an die von Rotkäppchen verlinkte Adresse gemacht hast, kann du sicher beruhigt schlafen gehen.--Bobo11 (Diskussion) 22:20, 10. Jun. 2018 (CEST)

Ich danke euch und gehe beruhigt schlafen. :) Dumbox (Diskussion) 22:48, 10. Jun. 2018 (CEST)

DDR-Transitstrecken

Es gab ja einige Transitstrecken a) für den Straßenverkehr und b) für den Schienenverkehr zwischen der BRD und der DDR. Ich denke mal, die Straßen durfte keiner für andere Zwecke nutzen (außer natürlich NVA, MfS und VoPo). War das DDR-Territorium (vermutlich ja) oder so eine Art Korridor wie zwischen der UdSSR und St. Petersburg (wie heißt der?). Bonusfrage: Wurden die Straßen und die Schienenwege von der BRD (co-)finanziert? --77.189.146.161 19:52, 7. Jun. 2018 (CEST)

was soll denn mit Petersburg gewesen sein? das ist doch in Russland. oder meinst du Kaliningrad? --85.212.93.243 11:28, 8. Jun. 2018 (CEST)
Zum Einstieg: Transitverkehr durch die DDR.--Mabschaaf 20:00, 7. Jun. 2018 (CEST)
Die Straßen waren öffentliche Straßen, sie wurden sogar mit Bundesmitteln instandgesetzt und die Autobahn Berlin Richtung Hamburg, vorbei an Schwerin, vom Bund mitfinanziert. Wenn auf der Transitstrecke A9 ein Lkw von Bayern nach Berlin-West umgekippt ist und da waren Zeitschriften drin, dann gab es ein großes Hallo und alle Kinder der benachbarten Orte fluteten die Autobahn. Alte Zeiten. Außerdem gab es an den Transitstrecken Intershops, da konnte auch der DDR-Bürger seine D-Mark loswerden (was er ja auch sollte, die DDR-Führung wollte keine D-Mark im Schatten-Umlauf). Win-win.--Bluemel1 (Diskussion) 20:05, 7. Jun. 2018 (CEST)
Transitstrecken in der DDR
(BK)Die Transitstrecken waren selbstverständlich für den Verkehr zwischen der Bundesrepublik und Westberlin. Die Transitstrecken wurden auch für den DDR-Binnenverkehr genutzt. Es gab Korridore für den Transitverkehr durch die DDR, auch von und nach anderen Staaten (Polen, CSSR). Transitreisende durften die Transitstrecken nicht verlassen. Die Bundesrepubik Deutschland unterstützte Bau und Unterhalt der Transitstrecken nach Westberlin großzügig. --Rôtkæppchen₆₈ 20:11, 7. Jun. 2018 (CEST)
Ergänzend möchte ich sagen, dass in jedem Winkel der DDR allzeit Westautos herumfuhren, entweder Verwandtenbesuch oder Tourismus. Seit der Entspannungspolitik versuchte die DDR, West-Touristen nach Leipzig oder Dresden usw. zu lotsen.--Bluemel1 (Diskussion) 20:14, 7. Jun. 2018 (CEST)
Es gab sogar drei Flugkorridore, welche die Alliierten nutzen durften und vor allen Dingen nicht verlassen durften ohne Bekanntschaft mit einer MIG zu machen.--2003:E8:33C6:5C00:ED94:E794:11AD:1BC3 20:29, 7. Jun. 2018 (CEST)
Man/n oh Man/n, immer dieses kleingeistige Bashing: Transitverkehr, TIR, Transit internationale Route.--Wikiseidank (Diskussion) 20:44, 7. Jun. 2018 (CEST)
Der Fragesteller ist vermutlich jung und glaubte, dass BRD und DDR extrem verfeindet waren. So war es aber nicht (zumindest nicht am Ende), Mercedes, Trabbi und Wartburg fuhren gemeinsam auf den Transitstrecken sowie auf allen Strecken, die den BRD-Besuch zu seinen Ost-Verwandten führten, und wenn er mit denen in der DDR umherfahren wollte, war das auch kein Problem. Alle Leute, die in Besitz von D-Mark waren und nicht der Spionage verdächtig waren, waren kein Problem.--Bluemel1 (Diskussion) 21:55, 7. Jun. 2018 (CEST)
Das war ganz normales DDR-Territorium, und die Transitautobahnen waren ganz normale Autobahnen mit ganz normalen Knotenpunkten und Anschlussstellen mittendrin, die dem DDR-Binnenverkehr selbstverständlich zur Verfügung standen. Die waren ja froh, dass der Westen ihnen so schöne Autobahnen baute. Der Transitverkehr durfte diese Autobahnen lediglich nicht verlassen (IIRC nicht mal anhalten). Wer in einem Dorf an der Autobahn wegen seines Westkennzeichens kontrolliert wurde und nur ein Transitvisum hatte, bekam Ärger. --Kreuzschnabel 23:59, 7. Jun. 2018 (CEST)
Den Großteil davon hat der Reichsarbeitsdienst gebaut.--Bluemel1 (Diskussion) 00:32, 8. Jun. 2018 (CEST)
Den nicht durch den RAD erstellten Teil der Transitstrecken kannst Du unter Transitverkehr durch die DDR#Finanzielle Leistungen nachlesen. Die Bundesautobahn 24 wurde zwar noch im Dritten Reich geplant, aber später von der BRD finanziert durch die DDR als Transitautobahn gebaut. --Rôtkæppchen₆₈ 01:12, 8. Jun. 2018 (CEST)
Danke für den Link, inzwischen interessiert mich auch, wie die Ausführung der neuen A9 konzipiert war. Die Fahrbahndecke kam aus DDR-Produktion, das waren die üblichen Platten, aber wie viel Geld die DDR davon alleine stemmen musste (im Fall der A9 fehlt in der Liste die Leistung des Bunds?!?!), interessiert mich inzwischen. Letzten Endes musste die DDR wohl auch in die eigene Tasche greifen. Ironie der Geschichte: Nach 1990 war die wenige Jahre zuvor mit DDR-Methoden sanierte A9 wieder sanierungsbedürftig.--Bluemel1 (Diskussion) 10:37, 8. Jun. 2018 (CEST)
Anhalten ging, aber nur auf den dafür vorgesehenen Park- und Rastplätzen. Dort gab es dann einen Intershop mit Neues-Deutschland-Verkauf. --Rôtkæppchen₆₈ 00:23, 8. Jun. 2018 (CEST)
Man darf nicht vergessen, dass es am Eingang und Ausgang von den Korridoren auch ernsthafte Grenzkontrollen gab, sowas gibt es ja heutzutage kaum noch. --Ailura (Diskussion) 07:46, 8. Jun. 2018 (CEST)
Ja, dafür hat man locker je eine halbe Stunde Wartezeit eingeplant. Wenn’s gut ging und der Wagen nicht zerlegt wurde. --Kreuzschnabel 08:49, 8. Jun. 2018 (CEST)
<quetsch/offtopic> „eine halbe Stunde“? Nie zu der Zeit in Berlin gewesen? scnr --Andrea (Diskussion) 09:12, 8. Jun. 2018 (CEST)

Um die Einnahmen weiter zu erhöhen, gab es auch viele Radarfallen. --Färber (Diskussion) 08:55, 8. Jun. 2018 (CEST)

Ja, und diese Radarfallen wurden wohl gerne direkt hinter Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder, die wiederum direkt hinter Kurven erschienen, aufgestellt. Zudem wurde wohl auch die Gesamtfahrzeit zwischen Eintrittspunkt und Ankunft am Austrittspunkt ermittelt und eine Strafe erhoben, wenn man dort zu schnell war. -- 109.13.148.76 18:17, 11. Jun. 2018 (CEST)

Ganz so heile Welt wie Bluemel1 es uns glauben machen will war da nicht. Immerhin wurden nicht wenige Bürger der Bundesrepublik Deutschland durch Grenztruppen der DDR ermordet (es ist erstaunlich wie viele Leute bei einer normalen Ausweiskontrolle durch DDR-Beamte einen "tödlichen Herzinfarkt" erlitten haben). Umgekehrt wurden Grenzsoldaten der DDR durch Fluchthelfer oder bei Feuergefechten an der Grenze getötet (aus Sicht der DDR ebenfalls Mord). Von den ganzen Misshandlungen bis hin Folter bei Vernehmungen (ja, was da gemacht wurde erfüllt die Kriterien für Folter der UN-Antifolterkonvention) von Benutzern der Transitrouten ganz zu schweigen. Der Hass auf beiden Seiten war real. Realwackel (Diskussion) 09:19, 8. Jun. 2018 (CEST)

Ich kenne nur die 1980er Jahre. Im Thread Opening kamen mir Bilder von einem Korridor, den nur West-Autos benutzen durften und wo maximal ein NVA-Panzer mal langfahren konnte. Das ist aber nicht realistisch. Ich glaube, der erste Milliardenkredit durch Bayern an die DDR kann als Wendepunkt betrachtet werden, was an der Grenze passierte, weiß ich nicht. Aber mit offiziellen uniformierten Staatsrepräsentanten jeder Art hatte ich keine Berührung und hatte auch nie welche gewollt. Kenne ich nur aus Filmen und Büchern. Das mit den seltsamen Herzinfarkten glaube ich ohne Beleg. In einem Land, in dem es Jugendwerkhöfe gibt, traue ich den Machthabern vieles zu. Das ist ja der Grund, warum man um die Repräsentanten einen Bogen machte.--Bluemel1 (Diskussion) 09:56, 8. Jun. 2018 (CEST)
In den 1980ern war das alles schon sehr abgeflaut. Wild war es in den 1960ern und vor allem auch in der Zeit vor dem Mauerbau. Ich habe erst letztens einen interessanten Film zu dem Thema bei Spiegel Geschichte gesehen. Damals wurde jeder "Herzinfarkt" breit durch die Springerpresse ausgewalzt. Es wurde auch ein MFS-Lehrfilm gezeigt wo "harmlose DDR-Bürger" auf Rastplätzen von "bösen Westagenten" belästigt wurden. Die Idee auf den Autobahnen habe es keine DDR-Bürger gegeben ist, wie Du auch schon schriebst, natürlich Unfug. Wo hätten die dann sonst auch lang fahren sollen für längere Strecken? Über die Dörfer? Dann hätte man sich ja auch die Auf- und Abfahrten auf der Strecke sparen können.
Kleine Anekdote am Rande: unsere stramm rote (West-)Lehrerin wollte mit unserer Klasse eine Klassenfahrt in die DDR machen, um uns die Vorzüge des Sozialismus näher zu bringen. Daraufhin meldete sich ca. die halbe Mannschaft und erklärte man dürfe nicht in die oder durch die DDR oder anderes kommunistisches Ausland reisen, da die Gefahr einer Entführung zur Erpressung der Eltern (Wissenschaftler, Beamte, Diplomaten...) bestehe. Da sind ihr alle Gesichtszüge entgleist, weil man ihr ihre Reise ins geliebte Bruderland kaputt gemacht hat. Sie hat die Gefahr außerdem bestritten, was natürlich völlig unerheblich war. Am Anfang meines Berufslebens war mir die Ausreise ins kommunistische Ausland auch nur mit Sondergenehmigung möglich. Und ich arbeite nicht beim BND. Realwackel (Diskussion) 10:28, 8. Jun. 2018 (CEST) P.S.: Derzeit besteht für Beamte noch eine gesonderte Reisewarnung für Russland. Die werden da gerne unter fadenscheinigen Gründen verhaftet und verhört.
Märchenstunde mit Geschichten Dritter: Mein Vater ist mit seinem Kumpel, als sie beide 16/17 waren (das muss so ungefähr 1971/72/73 gewesen sein), einmal entlang der Transitstrecke getrampt. Sie waren auf dem Heimweg aus dem Polenurlaub und wurden von einem West-Auto mitgenommen. Dabei stellte sich heraus, dass das westdeutsche Paar, das auf dem Transit war, Verwandte in der Heimatstadt meines Vaters hatte (die etwas abseits der Transitstrecke lag). Spontan wurde beschlossen, von der nächsten Raststätte aus die Verwandten anzurufen und zu einem Treffen an eben jener Raststätte auf der Transitroute einzuladen, dann konnten sich die beiden Paare seit vielen Jahren mal wieder sehen und mein Vater und sein Kumpel würden gleich mit dem (ostdeutschen) Paar zurück nachhause fahren und mussten sich damit für das letzte Wegstück keine weitere Mitfahrgelegenheit erbetteln. Gesagt, getan, mein Vater telefonierte – warum er statt der westdeutschen Verwandtschaft selbst das Telefonat tätigte, kann er sich heute nicht mehr erinnern–, und als die Verwandtschaft ankam, gab es ein kleines Familientreffen und mein Vater und sein Kumpel wurden auf eine Raststättenmahlzeit eingeladen. Noch während man beisammen saß, stießen als uneingeladene Gäste gleich drei Wagenladungen Staatsbedienstete dazu … Die Westdeutschen bekamen eine Verwarnung wegen Kontaktaufnahme mit und unerlaubter Beförderung von Bürgern der DRR und wurden bis zum Grenzübergang von einem Wagen der Volkspolizei eskortiert. Das angerufene Paar aus der Heimatstadt meines Vaters wurde nach einer Verwarnung wieder nachhause geschickt, ob es weitere Konsequenzen gab, weiß ich nicht. Mein Vater und sein Kumpel fuhren denselben Weg in ihre Heimatstadt, allerdings im Dienstfahrzeug, und es ging nicht nachhause, sondern für eine Nacht in Untersuchungshaft. Angedroht wurden die wildesten Konsequenzen wegen Spionage (mein Vater hatte ja telefoniert und sich dadurch gleich doppelt verdächtig gemacht) und Schmuggel (die Westzigaretten, die mein Vater abgestaubt hatte). Am Ende verlief aber alles im Sande, spätestens, nachdem der Vater des Kumpels seinen gewissen Einfluss hatte spielen lassen … Die kleine Portion Marihuana, die mein Vater und sein Kumpel aus dem Polenurlaub mitgebracht hatten, wurde als „polnische Wildkräuter“ deklariert und von den Volkspolizisten nicht erkannt und auch nicht beanstandet :-)
Jedenfalls zeigt die Geschichte, dass Ost- und Westdeutsche sich auf den Transitstrecken durchaus treffen konnten, miteinander in Kontakt kamen, und dass genau das von den allgegenwärtigen Sicherheitsorganen der DDR deswegen umso strenger überwacht wurde.--195.180.8.78 12:56, 8. Jun. 2018 (CEST)

Rückwärtsrollverhinderungsdings

Wenn man mit einem Auto bergaufwärts anfährt, kann man mit der Handbremse verhindern, dass das Fahrzeug rückwärts rollt. Heute hatte ich ein Leihfahrzeug, da war das nicht nötig. Irgendwie ist dort eine Automatik eingebaut, die das Rückwärtsrollen vor dem Einkuppeln verhindert. Gibt es dafür einen Namen? --2A02:1206:4576:8EB0:ED:B0A8:7255:B045 21:00, 9. Jun. 2018 (CEST)

"Anfahrhilfe", "Berganfahrhilfe", "Berganfahrassistent". -- Gruß, aka 21:01, 9. Jun. 2018 (CEST)
Hmm. Gab es das schon immer, oder erst seit Frauen selber autofahren dürfen? --2A02:1206:4576:8EB0:ED:B0A8:7255:B045 21:05, 9. Jun. 2018 (CEST)
Nichts gab es schon immer. -- aka 21:07, 9. Jun. 2018 (CEST)
Verstehe. Jedenfalls ist Berganfahrhilfe blau. --2A02:1206:4576:8EB0:ED:B0A8:7255:B045 21:17, 9. Jun. 2018 (CEST)
Und 10.- € in die Chauvi-Kasse, bitte! Dumbox (Diskussion) 21:18, 9. Jun. 2018 (CEST)
+1 – Es war Bertha Benz, die im August 1888 den dreirädrigen Benz Patent-Motorwagen Nummer 3 über 106 Kilometer von Mannheim nach Pforzheim und fuhr mit einer drei Tage späteren Rückfahrt über eine andere Route. Der Personenartikel berichtet: „Die Fahrt trug wesentlich dazu bei, die noch bestehenden Vorbehalte der Kunden gegen das Fahrzeug zu zerstreuen, und ermöglichte in der Folge den wirtschaftlichen Erfolg der Firma.“ Hm. Die IP lebt möglicherweise also bewußtseinsmäßig weit mehr als 130 Jahre zurück in einer dumpfen Vergangenheit. --2003:D2:63C3:6A00:E7FE:87D2:F273:3E06 22:28, 9. Jun. 2018 (CEST)
Gibt es dafür Belege, daß sie am Berg anfahren konnte? Ist diese sagenhafte Fahrt überhaupt ausreichend zweifelsfrei belegt? Damals war es mit dem investigativen Journalismus noch nicht so weit her. Ist auch nicht nötig - ich zitiere: "Auf der Grundlage der Memoiren von Carl Benz wurde später kolportiert, dass nicht sie, sondern ihre Söhne am Steuer saßen." ... wurde offenbar schon damals zu teuer. --77.187.21.166 03:20, 10. Jun. 2018 (CEST)
(BK) Aber das gabs schon vor der Erfindung des Autos, siehe Bergstütze. Grüße  hugarheimur 21:19, 9. Jun. 2018 (CEST)
Ich würde sagen, die allgemeine, allerdings englischsprachige Bezeichnung, ist Auto Hold. Es geht dabei ja nur in den seltensten Fällen darum, das Fahrzeug am Berg zu halten, sondern in den meisten Fällen darum, beim Anhalten nicht auf dem Bremspedal bleiben zu müssen (Nachtrag: und beim Parken nicht die Handbremse betätigen zu müssen). Dabei verhindert die Automatik auch das Vorwärtsrollen. --BlackEyedLion (Diskussion) 21:38, 9. Jun. 2018 (CEST)
Der Berganfahrassistent in meinem Auto verhindert nicht das Vorwärtsrollen bei dem 7-Gang DSG. Er macht aber genau das: Das Rückwärtsrollen beim Anfahren am steilen Berg verhindern. Und von denen gibt es in meiner Gegend reichlich. Benutzerkennung: 43067 21:30, 9. Jun. 2018 (CEST)
Vor dem Einkuppeln? Es gibt Schaltfahrzeuge mit Berganfahrhilfe?? --85.212.77.121 21:52, 9. Jun. 2018 (CEST)
Von euch scheint noch niemand LKW gefahren zu sein.--scif (Diskussion) 16:23, 11. Jun. 2018 (CEST)
Warum nicht? Es gibt ja auch Fahrzeuge mit manueller Schaltung und Auto Hold. Auto Hold in der Wikipedia: Elektrische Feststellbremse#Vorteile und erweiterte Funktionen. Ich halte im Übrigen die Bezeichnung Elektronische Feststellbremse für richtig. --BlackEyedLion (Diskussion) 21:52, 9. Jun. 2018 (CEST)
Das sind zwei verschiedene Dinge. Mit der elektronischen Feststellbremse ist aber beinahe zwangsläufig auch der Berganfahrassistent dabei, denn da gibt es keinen Hebel, den man solange ziehen kann bis eingekuppelt ist. Benutzerkennung: 43067 21:58, 9. Jun. 2018 (CEST)
Die Berganfahrhilfe ist in Auto Hold enthalten, also besitzt ein Fahrzeug mit Auto Hold auch eine Berganfahrhilfe. --BlackEyedLion (Diskussion) 22:02, 9. Jun. 2018 (CEST)

Mein Großvater hatte an seiner Pferdekutsche noch eine Vorrichtung, um das Rückwärtsrollen zu verhindern. Wenn die Kutsche damit fuhr, hat sich das ähnlich wie Glockenklingeln angehört. Wie man diese Rückfahrsperre genau nannte weiß ich leider nicht, es war jedenfalls keine Kralle im Boden (wie bei einer Bergstütze), sondern eine Art von Zahnradbolzen an der Achse. --Furescht (Diskussion) 10:30, 10. Jun. 2018 (CEST)

Klingt nach einem Ratschenmechanismus, so ähnlich wie ein Sperrklinkenfreilauf am Fahrrad: Vorwärts rollen ohne zu treten geht, rückwärts nicht, da drehen die Pedale mit. (Am Fahrrad hat das natürlich einen anderen Zweck.) --85.176.236.35 11:25, 10. Jun. 2018 (CEST)
Das Stichwort Ratsche hat mir geholfen, das hierfür wohl zutreffende Lemma Gesperr zu finden, danke schön! --Furescht (Diskussion) 12:16, 10. Jun. 2018 (CEST)
So etwas wird in Literatur aus der Zeit der Jahrhundertwende auch für Automobile erwähnt (zusätzlich oder alternativ zur Bergstütze). Das Erklimmen auch von – aus heutiger Sicht eher harmlosen – Steigungen war damals vor allem für schwächer motorisierte Fahrzeuge eine Herausforderung, auch wegen notorisch schacher Bremsen und systembedingt oftmals fehlender Motorbremse. Grüße  hugarheimur 00:11, 11. Jun. 2018 (CEST)

Ist die Raupe das eigentliche Tier?

Als Kind lernt man das Tier "Schmetterling" kennen. Später dann lernt man, dass ein Schmetterling eine Vorstufe hat, die Raupe heisst. Jetzt habe ich über den Käfer "Hausbock" gelesen, dass die Larve 15 Jahre leben kann, der Käfer dann aber nur 4 Wochen lebt und dieser Zeit nichtmal isst, sondern nur fickt. Das legt doch irgendwie den Gedanken nahe, dass die Raupe das eigentliche Tier ist und der Käfer nur der Paarung dient und dann stirbt. Wie ist denn die phylogenetische Entwicklung der Raupen, wie kam das, dass die sich verwandelt haben? Gibt es auch Raupen, die sich nicht verwandeln? --85.212.91.64 09:29, 10. Jun. 2018 (CEST)

Ist jetzt der Säugling, das Kind, der Jugendliche, der Erwachsene oder der Greis der eigentliche Mensch? Bei holometabolen Insekten gibt es das Larven- und Puppenstadium, woraufhin bei adulten Exemplaren dann meist von Imagines gesprochen wird. In all diesen Stadien handelt es sich meinem Verständnis nach um das eigentliche Tier. --Furescht (Diskussion) 09:41, 10. Jun. 2018 (CEST)
Zu Deiner letzten Frage: zumindest Neotenie kommt tatsächlich auch bei Motten (!), Käfern und Fächerflüglern vor. Bei Schwanzlurchen wie dem Axolotl ist sie besonders deutlich ausgeprägt. --Furescht (Diskussion) 09:54, 10. Jun. 2018 (CEST)

Es ist mir durchaus bewusst, dass diese Frage nicht so richtig wissenschaftlich ist und vielleicht eher philosophisch. Aber in vielen Texten ist von einem Larvenstadium die Rede und von einem ausgewachsenen Tier. Das suggeriert eine Parallele zu der Entwicklung eines Babies zum erwachsenen Tier. Das sieht man ja schon an der Namensgebung: der Käfer heisst Hausbock, die Larve ist nur die Larve vom Hausbock. Wenn dann das Larvenstadium aber 15 Jahre beträgt und das angeblich ausgewachsene Tier nur 4 Wochen lebt und in dieser Zeit keine Nahrung aufnimmt, dann ist dieser Käfer oder Schmetterling das kurze Sonderstadium zur Paarung. Aber kein Mensch zeigt auf eine Raupe und sagt: schau mal ein Schmetterling. --85.212.91.64 10:04, 10. Jun. 2018 (CEST)

(BK)Die Abgrenzung ist nicht immer ganz einfach, das geb ich zu. Aber die Form die sich fortpflanzen kann, auch die (End-)Form des Tieres ist, ist denoch relativ klar abgrenzbar (und immer vorhanden). Auch wenn es Lebensformen gibt, die sich im Larvensstatium (oder wie man es nennen will) fortpflanzen können. Ohne Fortpflanzug hat es eine Art schwer sich zu behaupten. Also macht es schon Sinn, die Arten auf der Stuffe zu sortieren, wo sie sich erhalten können. Auch wenn es von der Lebensspanne her, der kürzeste Abschnitt ist. Für die Arterhaltung ist die erfolgreiche Fortpflazung wichtig, nicht wie lange das fortpflanzugsfähige Tier lebt.--Bobo11 (Diskussion) 10:10, 10. Jun. 2018 (CEST)
Wenn der Atlasspinner seine Puppe verlassen hat, beginnt er sofort zu verhungern. Der Schmetterling selbst kann keine Nahrung aufnehmen, er soll sich nur fortpflanzen. Gruss --Nightflyer (Diskussion) 10:24, 10. Jun. 2018 (CEST)
Die Eintagsfliege Oligoneuriella rhenana lebt nur wenige Minuten im Imago-Stadium. Reicht wohl. --Furescht (Diskussion) 10:38, 10. Jun. 2018 (CEST)

Historisch gesehen ist der Schmetterling die zuerst wahrgenommene Ausprägung, während die zugehörigen Raupen eher unter "Gewürm" zusammengefasst wurden. Den Zusammenhang zwischen Raupe und Schmetterling festzustellen ist dann schon eine kognitive Leistung (die natürlich nicht besonders schwierig ist, wenn man sich den ganzen Tag über in der freien Natur aufhält). Ein ähnliches Phänomen gibt es bei den Pilzen. Hier wird auch der Früchtkörper häufig als "der Pilz" bezeichnet. Die Bedeutung des Pilzmycels und dessen Symbiose mit Pflanzen (z.B. Bäumen) ist erst vor ca. 150 Jahren entdeckt worden und noch immer Gegenstand der Forschung (Mykorrhiza). --Optimum (Diskussion) 11:25, 10. Jun. 2018 (CEST)

Die heißen Fruchtkörper. --Furescht (Diskussion) 11:51, 10. Jun. 2018 (CEST)
Das „eigentliche“ Tier gibt es nicht. Es kann keins ohne das andere existieren. Was als eigentlich bezeichnet wird, ist nur Wahrnehmungspsychologie und Konvention, also Willkür. --Φ (Diskussion) 11:56, 10. Jun. 2018 (CEST)
nur als weitere Anregung zum Nachdenken: Wer ist der eigentliche Mensch, Mann oder Frau? In der Science Fiction werden manchmal "intelligente" Spezies vorgestellt, die so einen Lebenszyklus haben, und wie sie mit ihren "dummen/beschränkten" Erwachsenen oder Larven umgehen. Sowas kann auf unterhaltsame Art helfen, konventionelle Denkmuster zu durchbrechen. --91.22.10.238 12:35, 10. Jun. 2018 (CEST)
Wer ist der eigentliche Mensch, Mann oder Frau? Natürlich der Mann! Obwohl... das Y-Chromosom soll ja eigentlich nur ein verkümmertes X-Chromosom sein... --Optimum (Diskussion) 00:01, 11. Jun. 2018 (CEST)
Die Phylogenese der Insekten würde mich aber auch interessieren. Wie ist die Natur auf die Idee der Metamorphose gekommen, welche Lebensweise hatten die Vorformen? Die Lebendgebärenden sind vermutlich aus der Entwicklung, die Eier gleich im Körper auszubrüten, entstanden. Wobei es die Metamorphose auch bei Wirbeltieren gibt - ist das ein sehr ursprüngliches Konzept? Gibt es Artikel dazu? --85.176.236.35 12:42, 10. Jun. 2018 (CEST)
Ja, genau! Ist jetzt der Frosch oder die Kaulquappe das eigentliche Tier? --Rôtkæppchen₆₈ 12:46, 10. Jun. 2018 (CEST)

Üblichwerweise wird die geschlechtsreife Form als das "eigentliche Tier" angesehen, auch wenn wie bei Zikaden oder Eintagsfliegen die Larvenstadien viel viel länger leben als das Imago. Interessant wird es dann beim Axolotl, wo sich normalerweise die Larve vermehrt und der ausgewachsene Molch die Ausnahme ist. andy_king50 (Diskussion) 12:52, 10. Jun. 2018 (CEST)

Ein Exemplar des Prachtkäfers Bupestris aurulenta hatte mal wenigstens 47 Jahre im larvalen Zustand im Holz gelebt. --Furescht (Diskussion) 14:26, 10. Jun. 2018 (CEST)

Für Aristoteles wäre die Frage sehr interessant: In dessen teleologischem Weltbild ist das "eigentliche" Tier die Entwicklungsstufe, in der die Kräfte des Tiers am vollkommensten ausgebildet sind - weil die Entwicklung des Tiers auf ein Ziel (telos, Finalursache) ausgerichtet ist. Die Teleologie ist aber in der neuzeitlichen Biologie peu à peu aus der Mode gekommen, vor allem durch die Evolutionstheorie, weshalb die Frage heute unwissenschaftlich klingt. Insofern vertritt Φ oben die moderne Sichtweise. --Katimpe (Diskussion) 23:16, 10. Jun. 2018 (CEST)

Danke für den interessanten Hinweis zur Teleologie! --85.212.88.244 08:39, 11. Jun. 2018 (CEST)
Sehr interessante Ausführungen. Ich stelle hier mal die Frage zu den Zugvögeln: kann man die meisten Singvögel als Europäer bezeichnen, obwohl sie die meiste Zeit ihres Lebens nicht in Europa verbringen? --LeseBrille (Diskussion) 09:11, 11. Jun. 2018 (CEST)LeseBrille
Wir hatten ja vor kurzen erst den Thread zum Generationswechsel, da kam ja eine ähnliche Frage auf den Tisch, nur dass in diesem Fall keine kontinuierliche Entwicklung vorliegt und die einzelnen Generationen tatsächlich eigenständige Individuen sind. Das „eigentliche Tier“ bei ist Insekten immer das gleiche, nur eben in verschiedenen Entwicklungsstadien. Dass man das eine Stadium „Raupe“ oder „Made“ nennt und das andere dann „Käfer“, „Schmetterling“ oder „Fliege“ ist eine (eher allgemeinsprachliche) Konvention, die, wie oben schon gesagt, historisch bedingt ist und auf dem Umstand beruht, dass sich Lebensweise und Aussehen der Stadien so deutlich voneinander unterscheiden, ein Umstand der uns, als Wirbeltieren, sehr fremd erscheint. Wie lange ein bestimmtes Entwicklungsstadium existiert dauert, ändert daran nichts. M.E. ist übrigens ein extrem langes Larvenstadium kein Fall von Neotenie, denn von dieser spräche man nur, wenn die Larve fortpflanzungsfähig oder wenigstens wenn die Metamorphose unvollständig wäre und die Imago zahlreiche larvale Merkmale behielte. Kommt es zur vollständigen Metamorphose und ist erst die Imago fortpflanzungsfähig, liegt IMHO kein Fall von Neotenie vor... --Gretarsson (Diskussion) 10:02, 11. Jun. 2018 (CEST); nachträgl. geänd. 11:57, 11. Jun. 2018 (CEST)
Ein anerkannter Lehrsatz der Biologie besagt, dass Hühner die Methode sind, mit der sich Eier vermehren. Yotwen (Diskussion) 10:11, 11. Jun. 2018 (CEST)
Hi Gretarsson! Meine Diplom-Urkunde behauptet zwar, ich sei auch Paläontologe. Dank jahrzehntelanger Nichtbeschäftigung mit dem Thema verzichte ich aber lieber auf die Führung dieses Titels ;-) Aber: gibt es da nicht Fälle, wo Fossilien von Larven und Imagos für zwei verschiedene Arten gehalten werden/wurden? Geoz (Diskussion) 10:21, 11. Jun. 2018 (CEST)
AFAIK kam (und kommt) es öfter vor, dass bei Überlieferung einzelner, mglw. auch noch schlecht erhaltener Individuen Juvenilstadien und Aldultstadien von fossilen Arten anfangs nicht als zusammengehörig erkannt wurden(/werden), aus nachvollziehbaren Gründen. Bei Insekten ist mir derartiges nicht bekannt, aber ich beschäftige mich auch nicht intensiv mit Paläoentomologie. Angesichts der deutlichen äußerlichen Unterschiede zwischen Larven und Imagines, insbesondere bei den Holometabola wäre es eher verwunderlich, wenn das, zumindest historisch, nie passiert wäre... --Gretarsson (Diskussion) 11:54, 11. Jun. 2018 (CEST)

Die Frage nach dem "eigentlichen Tier" ist eine Frage nach dem Wesen (Philosophie), also in etwa, im welchem Lebensstadium der Eintagsfliege ihre Eintagsfliegigkeit am besten ausgeprägt wäre. Naturwissenschaftler weigern sich normalerweise, auf eine so gestellte Frage eine Antwort zu geben, da es ein reiner Streit um Worte ist (kein "empirischer Gehalt"). Welches Stadium also das "eigentliche" ist, kannst Du selbst für Dich festlegen. Innerhalb der biologischen Taxonomie besteht das Problem nicht. Die Definition einer Art hängt nicht an ihrer Beschreibung oder Diagnose, sondern an einem realen Exemplar, dem Holotypus. Wenn das ein Larvenstadium ist, definiert in diesem Fall die Larve den Artnamen. Sowas kommt vor, es ist aber generell die Ausnahme (es sei denn, Du interssierst Dich besonders für exotische Gruppen wie etwa die Mottenschildläuse).--Meloe (Diskussion) 19:04, 11. Jun. 2018 (CEST)

Vergangene Zeit in The Walking Dead

Eventuell habe ich es in der Fernsehserie verpasst (die Comics lese ich nicht), aber mich würde interessieren, wieviel Zeit vergangen ist zwischen der ersten Folge, wo Rick Grimes im Krankenhaus aufwacht, und dem Staffelfinale von Staffel 8. 178.2.94.219 18:17, 10. Jun. 2018 (CEST)

Das wird nicht so explizit erklärt. Von vereinzelten Schwangerschaften und heranwachsenden Kindern mal abgesehen, gibt es auch wenige harte Fakten, an die man sich halten kann. Eine Fan-Seite hat mal eine Zeittafel erarbeitet, wonach seit dem Ausbruch der Seuche im August 2010 rund 60 Tage vergehen, bis Rick aus dem Koma erwacht. Staffel 7 spielt demnach im Sommer 2012, also nicht ganz zwei Jahre später. --Snevern 12:56, 11. Jun. 2018 (CEST)
Carls Wachstum kann man dann aber schwer erklären... Solche Kontinuitätsfragen sind oft kniffelig und die Macher äußern sich vermutlich aus gutem Grund selten konkret dazu: Wichtig ist die Geschichte, die erzählt werden soll. (Chrono-)Logik spielt eine untergeordnete Rolle. Selbst in sehr umfangreich dokumentierten Serien wie denjenigen aus dem Star-Trek-Franchise gibt es überall chronologische Unstimmigkeiten, wenn man den genau hinschauen und nachrechnen will. -- MonsieurRoi (Diskussion) 20:29, 11. Jun. 2018 (CEST)

Arabischer Rundfunksender

Hallo, ich habe vorhin, kurz vor 20 Uhr, auf UKW, 98.00 MHz, im Autoradio bei Heilbronn kurzzeitig klar und deutlich einen arabischen Rundfunksender gehört. Da ich Arabisch ein bisschen verstehe, hatte ich den Eindruck, dass es ein algerischer Sender war, jedenfalls kam das arabische Wort für Algerien und auch das für Wüste sehr häufig in dem Wortbeitrag vor. Und dann war's vorbei mit dem Empfang. Ist es möglich, dass man in Süddeutschland aufgrund von was auch immer kurzzeitig einen so weit entfernten UKW-Sender empfangen kann?

--faltenwolf · diskussion 21:39, 10. Jun. 2018 (CEST)

Überreichweite, en:TV and FM DX. --Rôtkæppchen₆₈ 21:45, 10. Jun. 2018 (CEST)
Fast nicht zu glauben. Danke. -- faltenwolf · diskussion 22:10, 10. Jun. 2018 (CEST)
In meiner alten Wohnung konnte ich bei guter Überreichweitenwetterlage Kanal-2-Fernsehsender von Portugal bis Norwegen schauen. --Rôtkæppchen₆₈ 22:18, 10. Jun. 2018 (CEST)
Es gibt hier im Süddeutschen freie Radiosender wie z.B. bermuda, die senden auch mal eine Stunde in arabisch. --85.212.88.244 08:35, 11. Jun. 2018 (CEST)
Auf 98,0 MHz gibt es im Südwesten aber nur den SWR2-Füllsender Enztal mit 10 Watt Leistung. Dort lief um kurz vor 20 Uhr eine Jazzsendung. Es kann aber natürlich auch ein bayerischer, hessischer oder rheinland-pfälzischer Sender gewesen sein. --Rôtkæppchen₆₈ 09:47, 11. Jun. 2018 (CEST)
Alger Chaîne 1 sendet anscheinend auf 98.0 Mhz, mehrmals mit 10kW. Ab 19:30 Uhr läuft dort Sonntags die Sendung "الجريدة الإخبارية الثالثة", was Google Translate mit "Dritter Newsletter" übersetzt. --FGodard||± 12:09, 11. Jun. 2018 (CEST)

Kein Sat-Empfang: Diagnose?

Da will man mal wieder fernsehen und plötzlich meldet der Technisat-Receiver "Kein Signal". Beim letzten Gebrauch vor ca. 1 Woche ging es noch, in der Zwischenzeit lief auch brav die Uhr am Gerät; nur jetzt, da es kein Signal gibt, gibt es keine Uhrzeit mehr. Kann ich als Laie irgendwie diagnostizieren, ob das Problem an der Schüssel, am Kabel oder am Receiver liegt? (Wobei es an der Schüssel nicht liegt, weil die Nachbarn Empfang haben.) -- MonsieurRoi (Diskussion) 12:16, 10. Jun. 2018 (CEST)

Das erste, was du als Laie machen kannst, ist, dir das Gerät von den netten Nachbarn zu borgen und zu gucken, ob es damit geht -> Gerätefehler, eher selten. Ansonsten bräuchte man mehr Info zur Installation: Twin-/Quad-LNB oder Multischalter oder Unicable? Die häufigste Fehlerursache ist aber ein schlecht gewordener F-Stecker, die zweithäufigste ein defekter LNB (auch wenn es bei den Nachbarn noch geht). Grüße Dumbox (Diskussion) 12:24, 10. Jun. 2018 (CEST)
(BK)Hat vielleicht zwischenzeitlich eine Bö Deine Schüssel verstellt oder ist unbemerkt ein Blitz eingeschlagen? Wenn die Nachbarn Empfang haben, wäre die erste Maßnahme ein Tausch der Receiver. Wenn die Nachbarn mit Deinem Gerät Empfang haben, liegt es an Deiner Schüssel oder Deiner Verkabelung. Wenn die Nachbarn mit Deinem Gerät keinen Empfang haben, liegt es an Deinem Receiver. Wenn Du mit dem Receiver der Nachbarn Empfang hast, liegt es nicht an Deiner Schüssel oder Deiner Verkabelung. --Rôtkæppchen₆₈ 12:27, 10. Jun. 2018 (CEST)
Danke. -- MonsieurRoi (Diskussion) 20:30, 11. Jun. 2018 (CEST)
Jetzt lass uns nicht dumm sterben: Was war's denn? Grüße Dumbox (Diskussion) 20:47, 11. Jun. 2018 (CEST)
Ich hatte noch keine Gelegenheit, das herauszufinden... Ich hinterlass dir gerne ne Nachricht, wenns soweit ist ;-) -- MonsieurRoi (Diskussion) 05:52, 12. Jun. 2018 (CEST)

Datenschutzgrundverordnung

au Ich krieg noch die Krise. Mein Bruder hatte Schlaganfall und ist seit Februar auf Dauer im Pflegeheim. Ich habe die notarielle Vorsorgevollmacht für ALLES, einschließlich des Rechts, Untervollmachten zu erteilen. Nun muss ich die Wohnung meines Bruders verkaufen, um den Eigenanteil des Heimaufenthalts zu finanzieren (Rente reicht nicht ganz).
Deswegen habe ich der Maklerin eine Vollmacht gegeben, damit sie gegenüber Privatpersonen und Behörden alle Auskünfte erhalten kann, die für ihre Maklertätigkeit notwendig sind.
Und nun sagt ihr die Hausverwaltung auf die Bitte um einen Gebäudeversicherungsnachweis, diesen Nachweis dürfe sie ihr nicht geben: WEGEN DER DATENSCHUTZGRUNDVERORDNUNG!!!!
Wessen Daten werden da geschützt?
Wenn die Sache etwas mehr Zeit hätte, wäre ich sofort zu einem Rechtsanwalt gegangen und hätte die Hausverwaltung auf Herausgabe dieses Nachweises verklagen lassen.
Haben DIE nun Recht oder ich?
Bitte um Rechtsmeinungen. (Ich habe übrigens der Hausverwaltung am Telefon gesagt, dann soll sie den Nachweis halt MIR schicken, und damit war sie einverstanden. Mein Hals war während dieses Gesprächs leicht geschwollen. Sagt mir bitte, wie er wieder abschwellen könnte.)
Gruß Carola. --88.71.65.179 11:11, 8. Jun. 2018 (CEST)

Die Hausverwaltung kann doch nicht Hausunterlagen und Versicherungsdokumente an irgendwelche Personen aushändigen. Eine normale Vollmacht hilft da nicht. --85.212.93.243 11:16, 8. Jun. 2018 (CEST)
Liebe IP, ich habe keine NORMALE Vollmacht, sondern eine notarielle allumfassende Vorsorgevollmacht UND darf Untervollmachten erteilen. Dies habe ich gegenüber der Maklerin getan, und trotzdem kriegt die keine Auskunft. Ist das eine "IRGENDWELCHE" Person? Welche Vollmachten hätte sie denn noch vorlegen sollen? Gruß Carola 88.71.65.179 11:38, 8. Jun. 2018 (CEST)
Nach meinem Verständnis ermächtigt eine Vollmacht, Rechtsgeschäfte im Namen einer anderen Person zu tätigen. Also z.B. ein Paket abzuholen, etwas zu kaufen, die Zeitung abzubestellen. Meiner Meinung nach berechtigt eine Vertretungsvollmacht nicht, dass z.B. die Bank sensible Kundendaten an den Bevollmächtigten rausgibt. (Ob die Versicherungsnachweise überhaupt etwas mit der DSGVO zu tun haben, ist eine andere Frage und kann ich nicht beurteilen).--85.212.93.243 16:04, 8. Jun. 2018 (CEST)
Liebe IP 85.21..93.243, du meinst also, dass eine Vertretungsvollmacht zur Herausgabe von Daten noch nicht mal dann ausreicht, wenn der Betroffene schon seit Jahren im Koma liegt? Kopfschüttel. Übrigens: Ein Geschäftsführer als Vertreter einer juristischen Person darf das auch nicht? Daten werden nur an die juristische Person persönlich ausgehändigt? Aha. Eine Bank weigert sichalso zu Recht, dem Geschäftsführer der GmbH den Kontostand mitzuteilen, er hat ja "nur" die Vertretungsvollmacht der GmbH. Das verstehe ich. Muss ich mal ein paar Banken verklagen. Die haben doch glatt einem Prokuristen die Kontoauszüge zugeschickt, obwohl er nur Vertretungsvollmacht hatte. Gruß Carola 88.71.65.179 16:28, 8. Jun. 2018 (CEST)
Das ist jetzt ein ungeschicktes Beispiel, denn die DSGVO gilt nicht für juristische Personen.--85.212.93.243 16:34, 8. Jun. 2018 (CEST)
Dann erklär mir das mit dem Im-Koma-Liegenden. Warten, bis er stirbt? Und wo steht in der DSGVO, dass Daten nicht an Bevollmächtigte herausgegeben werden dürfen? 88.71.65.179 16:40, 8. Jun. 2018 (CEST)
Die Vollmacht ermächtigt dich, im Namen und Auftrag des Anderen zu handeln. Deine Vollmacht erlaubt aber nicht der Bank, dir die Daten eines Dritten zu geben. Dazu brauch die Bank eine Vollmacht und nicht du. Hier ist also eine Außenvollmacht notwendig. Es könnte sein, dass du, weil du eine Vollmacht hast, der Bank diese Außenvollmacht geben kannst. Ich weiß nicht ob das zulässig ist und ob es ein Insichgeschäft ist.--85.212.93.243 17:06, 8. Jun. 2018 (CEST)
Da die Unterlagen an dich (als Bevollmächtigten deines Bruders) herausgegeben werden, aber nicht an die von dir bevollmächtigte Maklerin, handelt es sich ganz offensichtlich nicht um ein Problem des Datenschutzes, sondern um ein Problem der Bevollmächtigung.
Die DSGVO schützt nicht Daten von Unternehmen (Versicherung, Hausverwaltung), sondern personenbezogene Daten ("Diese Verordnung enthält Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr solcher Daten."). Die Frage, die Daten welcher natürlichen Person hier durch die Weigerung geschützt werden sollten, ist daher berechtigt. --Snevern 11:48, 8. Jun. 2018 (CEST)
Danke, Snevern, aber die Untervollmacht ist in Ordnung. Dies bestätigte die Hausverwaltungsdame indirekt, indem sie behauptete, dass sie trotz Vollmacht nur an "UNMITTELBAR BERECHTIGTE" Unterlagen herausgeben dürfe. Sehr sehr seltsam. Ich habe ja auch "NUR" eine Vollmacht. Gruß Carola 88.71.65.179 11:58, 8. Jun. 2018 (CEST)
Ich habe nicht gesagt, dass die von dir erteilte Vollmacht nicht in Ordnung sei. Aber die Hausverwaltung scheint das so zu sehen.
"Unmittelbar berechtigt" bist du ebensowenig wie die Maklerin - das ist lediglich dein Bruder. Und an diesen, vertreten durch dich, vertreten durch die Maklerin, werden die Unterlagen ja auch herausgegeben. Nur eben nicht unmittelbar (höchstpersönlich); das wiederum steht aber auch nirgendwo. Schon gar nicht in der DSGVO oder im BDSG. Fast nichts außer Eheschließungen erforderlich wirklich höchstpersönliches Handeln. --Snevern 12:34, 8. Jun. 2018 (CEST)
(BK) Hallo Carola, das mit deinem Bruder tut mir leid. Deshalb ein kleiner Tipp für die Kommunikation: verwende möglichst nie Versalschrift zur Betonung -- Versalschrift wirkt, als würde man (herum)schreien. Und du schreist ja gewiss nicht unbeteiligte Leute an, von denen du Hilfe und Rat in einer Sache suchst. Deine Emotion hast du ja bereits anderweitig gut kommuniziert. Viele Grüße, --Neitram  12:44, 8. Jun. 2018 (CEST)
Danke, Martin, aber ich benutze Versalien zur Hervorhebung, nicht zum Schreien, aber sowas fällt unter Vereinbarungen (wurde das auch mit mir vereinbart?). Nix für ungut. Gruß Carola 88.71.65.179 16:28, 8. Jun. 2018 (CEST)Wer schreit denn da dauernd "DSGVO" herum?
Zur Hervorhebung benutz bitte Kursiv- oder (nicht so gut) Fettschrift, siehe Hilfe:Textgestaltung. Und dass Versalschrift als Schreien gilt, ist in der Netzkultur uralt und stand schon vor 20 Jahren in FAQs von Chat-Seiten. --Kreuzschnabel 19:45, 8. Jun. 2018 (CEST)
Und was haben die User von Terminals mit 6-Bit-ASCII gemacht? Die gab es auch noch. --Rôtkæppchen₆₈ 20:07, 8. Jun. 2018 (CEST)
DIE HABEN *SO* GESCHRIEN --46.127.87.225 00:09, 9. Jun. 2018 (CEST)
Hallo Carola, Deine Aussage "eine Vollmacht gegeben, damit sie gegenüber Privatpersonen und Behörden alle Auskünfte erhalten kann" ist leider äußerst nebulös. Man muss klar unterscheiden werden zwischen Deiner Absicht ("damit") und dem tatsächlichen Inhalt der Vollmacht. Ohne den Text der Vollmacht zu kennen ist es schwierig, etwas zu sagen. Meine Vermutung: Es ist eine Maklervollmacht. Dann hat die Hausverwaltung Recht. Die DSGVO verdrängt deutsches Recht, es ist daher nicht mehr möglich, sich auf solches zu berufen, insbesondere ist die deutsche privatrechtliche Bevollmächtigung nicht mehr uneingeschränkt wirksam in Datenschutzangelegenheiten. Jede Datenweitergabe muss durch eine in der DSGVO aufgeführte Rechtsgrundlage legitimiert werden. Nach Deinen Schilderungen kommt aktuell nur Erforderlichkeit zur Vertragserfüllung in Betracht. Aber die Maklerin ist für die Vertragserfüllung gegenüber der Hausverwaltung ja gerade nicht bevollmächtigt, wenn sie lediglich eine Maklervollmacht hat. --rtc (Diskussion) 20:53, 8. Jun. 2018 (CEST)
Um welche Art personenbezogener Daten handelt es sich deiner Meinung nach denn bei den erbetenen Verträgen? --Snevern 21:33, 8. Jun. 2018 (CEST)
Mit der DSGVO wurde der Anwendungsbereich des Datenschutzes stark pauschalisiert. Es ist nun nicht mehr ausschlaggebend, ob Daten erhoben, gelöscht, weitergegeben, oder sonstwie verarbeitet werden. Um die Anfrage nach dem erbetenen Nachweis zu beantworten, muss zumindest mal nachgeschaut werdene, ob die Person überhaupt eine Wohnung besitzt, die von der Verwaltung verwaltet wird. Und das ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten, die der DSGVO unterliegt. Vielleicht enthält das Stück Papier, das am Ende herausgegeben würde überhaupt keinen Personenbezug mehr (obwohl ich mir sicher bin, dass es zumindest die Anschrift und Wohnungsbezeichnung enthält, was ein personenbezogenes Datum ist), aber selbst wenn: Um dahin zu gelangen, müssen personenbezogene Daten verarbeitet werden; man erfährt indirekt dass Person X eine Wohnung Y besitzt und das geht nun mal nach der DSGVO nicht so ohne weiteres sondern nur mit der richtigen Legitimation. --rtc (Diskussion) 08:47, 9. Jun. 2018 (CEST)

Um alle Unklarheiten zu beseitigen, hier der Wortlaut der von mir erteilten Vollmacht:
"..... Ich, xxx xxx bin die Inhaberin einer gültigen, notariell beglaubigten Vorsorgevollmacht für meinen Bruder xyz, xx Straße 1, 00000 Dingsensbach, und besitze das Recht, Untervollmachten zu erteilen.
Daher bevollmächtige ich Frau xxxxx, xxxxxstraße 00, 00000 Dingsbumsstadt (Bevollmächtigte) zur Vornahme von Handlungen in allen Angelegenheiten, die ihre Tätigkeit als Maklerin für den Verkauf der Wohnung Nr. 00, xxx Straße 1, 00000 Dingsensbach, und des Abstellplatzes Nr. 999, xxx Straße 3, jeweils Eigentümer xyz betrifft, insbesondere die Einholung von Auskünften und Beschaffung von Urkunden oder deren Abschriften.
Diese Vollmacht gilt bis auf Widerruf gegenüber allen Behörden, Unternehmen und Privatpersonen, die mit dieser Wohnung befasst sind., längstens jedoch bis zum Verkauf der o.g. Wohnung und des Abstellplatzes. ..."

Und wie hätte eurer Meinung nach die Vollmacht aussehen sollen? Gruß Carola 88.71.65.179 11:46, 9. Jun. 2018 (CEST)

Ja, das wird man als Maklervollmacht verstehen müssen ("ihre Tätigkeit als Maklerin"). Wie sie hätte aussehen müsste ist eine Frage, die wir hier nicht wirklich beantworten können, da es ein individueller Fall ist; das wäre wirklich etwas für einen Anwalt, was ich aber für völlig übertrieben halte, da das viel teurer und aufwändiger ist die Auskunft einfach selbst zu veranlassen. Es gibt hier mehrere Möglichkeiten mit jeweils Vor- und Nachteilen. Man kann z.B. im Außenverhältnis zur Erledigung sämtlicher Vertragsangelegenheiten im Bezug auf die Wohnung bevollmächtigen, im Innenverhältnis festlegen dass es konkret um die Einholung von Auskünften geht. Oder im Außenverhältnis diese Beschränkung machen, aber dann ist fraglich, ob die Verwaltung diese Vollmacht akzeptieren wird, denn es ist dann sehr schwer, die Abgrenzung richtig zu ziehen: Was wäre noch von der Vollmacht gedeckt, und was nicht? Dazu kommt die Frage, ob die Maklerin eine solche Vollmacht überhaupt annehmen würde, da sie Maklerin ist und daher nicht dafür zuständig, den Vertrag mit der Verwaltung abzuwickeln. Ich würde es an Deiner Stelle bei der Maklervollmacht belassen, die Maklerin entsprechende Entwürfe der Auskunftsschreiben vorlegen lassen (darin kann die Anweisung stehen, dass die Unterlagen an die Maklerin direkt gesendet werden sollen), diese unterschreibst Du als Generalbevollmächtigte und die Maklerin kann sie dann hinschicken und die Unterlagen entgegennehmen. Das ist meines Erachtens die sauberste Lösung. Bedenke dass Du als Generalbevollmächtigte nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten hast, und dazu gehört eigentlich, keine Untervollmachten rein aus Bequemlichkeit zu geben. Maklervollmacht ist okay, aber die Vertragsabwicklung mit der Wohnungsverwaltung sollte man besser nicht dann auch noch an den Makler deligieren nur weil man sich die Zeit für ein paar Unterschriften sparen möchte. --rtc (Diskussion) 14:38, 9. Jun. 2018 (CEST)
Du bist nicht der Ansicht, sie hätte mit einer Aussenvollmacht die Verwaltung dazu ermächtigen müssen, diese Unterlagen rauszugeben? Denn wenn dem nicht so wäre, könnte ja jeder mit einer gefälschten Vollmacht sämtliche Gesundheitsdaten von Angela Merkel bekommen. Meiner Meinung nach nützt es überhaupt nichts, den Informationsempfänger zu ermächtigen. Man muss den Informationsinhaber ermächtigen. --85.212.77.121 15:05, 9. Jun. 2018 (CEST)
Wie ich bereits sagte, verdrängt die DSGVO deutsches Recht. Eine Außenvollmacht ist in der DSGVO als Legitimation nicht vorgesehen. Die Entsprechung in der DSGVO ist die Einwilligung. Aber die Einwilligung kann nur erteilt werden für einen Zweck. Der Zweck muss vom Datenverarbeiter (also der Verwaltung) vorgesehen sein. Wenn also die Verwaltung eine Herausgabe der Daten an Dritte nicht vorsieht, dann kann man sie auch nicht dazu zwingen, sie anzubieten. Immerhin wäre das auch eine außervertragliche Leistung, so dass sich die Frage stellt, warum die Verwaltung daran ein Interesse haben sollte. Sie würde ja die Implementierungskosten tragen und hätte selbst nur Arbeit damit. (Bei der Außenvollmacht würde sich im übrigen die gleiche Frage stellen: Warum sollte die Verwaltung eine solche zu übernehmen bereit sein? Und überhaupt: Was würde es praktisch für einen Sinn machen, diese Außenvollmacht der Verwaltung zu erteilen -- statt dann gleich die Herausgabe selbst als Generalbevollmächtigter zu veranlassen?) --rtc (Diskussion) 17:53, 9. Jun. 2018 (CEST)
Ich bin halt der Meinung, man darf personenbezogene Daten nicht an Dritte herausgeben. Es sei denn, der Betroffene willigt ein. Warum sollte man Daten an einen Bevollmächtigten geben dürfen? Eine Vollmacht berechtigt den Bevollmächtigten, im Namen und im Auftrag anderer Rechtsgeschäfte auszuführen. Aber es berechtigt eben nicht den Inhaber von personenbezogenen Daten, diese weiterzugeben. --85.212.77.121 18:31, 9. Jun. 2018 (CEST)
Die Inhaberschaft über personenbezogene Daten ist eine Denkweise von Unternehmen, die Daten ihrer Kunden als ihren Vermögenswert und ihr Eigentum ansehen. Eine solche Inhaberschaft gibt es in Wirklichkeit aber gar nicht, und mit der DSGVO erst recht nicht mehr. Die DSGVO hat mit dem Koppelungsverbot und dem Grundsatz der Datenportabilität zwei Grundregeln geschaffen, die der Dateninhaberschaft den endgültigen Todesstoß versetzen. Datenschutz ist ein unveräußerliches Grundrecht und die Daten gehören dem Betroffenen. Der Betroffene hat diverse Rechte gemäß DSGVO, u.a. das Recht auf Auskunft. Die Wahrnehmung dieser Rechte ist ein Rechtsgeschäft. Eine Generalvollmacht bevollmächtigt zur Ausübung dieses Rechtsgeschäfts. Der einzige Unterschied zwischen Außen- und Innenvollmacht ist im übrigen, dass bei ersterem der Kontrahent des Rechtsgeschäfts die Vollmacht vorab anerkennt. Sie ist damit etwas vorteilhafter als die Innenvollmacht was Anerkennung angeht, aber auch aufwändiger und muss vom Kontrahenten überhaupt erstmal angeboten werden; er ist nicht dazu verpflichtet das zu tun. Desweiteren besteht anders als bei der Innenvollmacht eine höhere Missbrauchsgefahr, da die Außenvollmacht sofort "scharfgeschaltet" ist und man darauf hoffen muss, dass sich der Bevollmächtigte an die Vorgaben des Innenverhältnisses hält, während der Vollmachtgeber eine Innenvollmacht bei sich im Tresor aufbewahren kann und sie kontrolliert dem Bevollmächtigten übergeben kann, sobald und solange der Bedarf dazu besteht. Dass ein Bevollmächtigter im Namen des Vollmachtgebers Rechtsgeschäfte gegenüber einem Kontrahenten ausführt ist bei Innen- und Außenvollmacht aber gleich. --rtc (Diskussion) 20:17, 9. Jun. 2018 (CEST)
Danke dir für deine Ausführungen. Von dieser Seite habe ich es noch nicht gesehen und es klingt schlüssig. --85.212.77.121 21:54, 9. Jun. 2018 (CEST)
Wie meistens bin ich nicht deiner Meinung, rtc. Der Unterschied zwischen Innen- und Außenvollmacht ist nicht, dass der, demgegenüber die Vollmacht ausgeübt werden soll, die Vollmacht im voraus anerkennt. Der Unterschied besteht (allein) darin, wem gegenüber die Vollmacht erklärt wird: Bei der Innenvollmacht gegenüber dem Vertreter, bei der Außenvollmacht gegenüber dem Vertragspartner (§ 167 Abs. 1 BGB, erste und zweite Variante). Mit "scharfschalten" und "Aufheben im Tresor" (des Vollmachtgebers noch dazu!) hat das nichts zu tun.
Deine Interpretation der in den Vertragsunterlagen implizit enthaltenen personenbezogenen Daten ist dagegen vertretbar. Die Rechte des Betroffenen kann dieser allerdings durch einen Vertreter (auch mehrere in einer Kette im Wege der Untervollmacht) ausüben. --Snevern 16:17, 11. Jun. 2018 (CEST)
"ist nicht" Doch, das ist der letztlich praktisch relevante Unterschied. Erkläre ich die Vollmacht gegenüber dem Kontrahenten, so ist dieser in Zugzwang, zu widersprechen, wenn er sie nicht anerkennen möchte. Sehr wohl hat es etwas mit Scharfschalten zu tun. Wenn die Vollmacht gegenüber dem Kontrahenten erklärt ist, ist sie sofort wirksam. Wenn die Vollmacht im Tresor des Vollmachtgebers liegt, dann wird sie erst praktisch nutzbar, wenn der Bevollmächtigte an sie dran kommt. Z.B. wenn ich sie ihm gebe um für mich damit kurz bei der Bank ein Geschäft zu erledigen und sie direkt danach wieder einkassiere. Ist hingegen eine Außenvollmacht bei der Bank eingetragen, muss ich darauf hoffen, dass sich der Bevollmächtigte an die Anweisungen hält, die ich ihm für die Nutzung im Innenverhältnis gegeben habe, z.B. nur auf meine Anweisung hin tätig zu werden. Er kann aber diesen Grundsatz einfach ignorieren und die Vollmacht jederzeit missbrauchen, das ist bei der Innenvollmacht im Tresor nicht der Fall. Ich empfehle mal etwas mehr auseinandersetzung mit der praktischen Realitäten und nicht nur Formaljuristerei. Was Du vorträgst klingt als hätte es Dir ein Formaljurist eingetrichtert, vielleicht solltest Du Dir jedoch auch mal die Sichtweise eines Notars Deines Vertrauens anhören? "allerdings durch einen Vertreter" Habe nichts gegenteiliges behauptet. --rtc (Diskussion) 23:29, 11. Jun. 2018 (CEST)
Du verwechselst das, was du als Realität wahrnimmst, mit der Rechtslage, zu der du dich aber äußerst.
Die Wirksamkeit einer Vollmacht ist nicht davon abhängig, dass der Vertragspartner sie akzeptiert. Die Eintragung eines Verfügungsberechtigten bei einer Bank ist ein besonderer Vorgang, der sonst im Geschäftsleben eher selten ist. Ob die Bank dazu berechtigt ist, eine wirksam erklärte Vollmacht zurückzuweisen, ist ja gerade der entscheidende Punkt der ganzen Diskussion: Im Zweifel ist sie es nicht, unabhängig davon, auf welchem Wege sie von der Bevollmächtigung erfahren hat (vom Vollmachtgeber = Außenvollmacht, vom Bevollmächtigten = Innenvollmacht). Der Vertragspartner ist auch keineswegs "in Zugzwang" - er muss im Regelfall überhaupt nicht auf die Mitteilung einer Bevollmächtigung reagieren, und sein unter Umständen bestehendes Recht, die Vertretungsmacht für ein künftiges, konkretes Rechtsgeschäft zu bestreiten, geht nicht damit unter, dass er nicht sofort reagiert hat.
Weiterhin scheinst du die Vollmachtsurkunde (die der Vollmachtgeber "im Tresor einschließt" und nach Gebrauch "wieder einkassiert") mit dem Rechtsgeschäft der Bevollmächtigung zu verwechseln. Eine Bevollmächtigung, die weder dem Vertragspartner noch dem Bevollmächtigten bekannt gemacht wird, ist rechtlich überhaupt nicht existent, selbst wenn sie als notarielle Urkunde im Tresor des Vollmachtgebers liegt.
Schließlich ist deinen Ausführungen auch nicht ohne weiteres zu entnehmen, dass dir der Unterschied zwischen dem rechtlichen dürfen und dem tatsächlichen können klar ist. Ersteres ergibt sich ausschließlich aus dem Innenverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem, letzteres aus dem Umfang der Bevollmächtigung (und zwar unabhängig davon, ob die schriftlich oder mündlich, als Innen- oder als Außenvollmacht erklärt wurde). Abweichungen zwischen diesen beiden sind in der Praxis häufig.
Ja, man könnte durchaus behaupten, dass manche meiner Professoren und Lehrmeister "Formaljuristen" waren - obwohl sie das vermutlich nicht gerne hören würden. Man könnte auch mich, trotz jahrzehntelanger Praxis, durchaus noch als Formaljuristen bezeichnen. Je nachdem, von wem das kommt, würde ich es womöglich sogar als Kompliment betrachten.
Und auch wenn das schon ein paar Jährchen her ist: Ich habe selbst schon als Notar fungiert. Ich bin daher arrogant genug, zu glauben, dass ich mir zur Beantwortung formaljuristischer Fragen keinen Notar meines Vertrauens suchen muss. :-) --Snevern 10:32, 12. Jun. 2018 (CEST)
Ich bleibe bei meiner Auffassung: Die von Dir genannten Sachen sind größtenteils Formaljuristerei. "nicht davon abhängig" + "rechtlich überhaupt nicht existent" Habe ich auch nichts gegenteiliges behauptet. "Unterschied zwischen" Ach komm schon wir sind doch hier nicht in der Vorschule. "sonst im Geschäftsleben eher selten ist" Hahaha, naja. Nach meiner Erfahrung wird sowas immer beliebter. "Ob die Bank dazu berechtigt ist" -- spielt erst eine Rolle vor Gericht, in der Realität kommt es auf ganz andere Sachen an; Taktik, Zugzwänge etc. spielen eine sehr viel größere Rolle als formaljuristische Überlegungen. IMO vernebelst Du hier mit Argumentation im Stile einer formaljuristischen Vorlesung das, worauf es in der Realität letztlich ankommt, und das ist: 1) Die Außenvollmacht ist sicherer, was Akzeptanz angeht, 2) Die Innenvollmacht ist (wenn man es richtig macht) sicherer, was Missbrauch angeht. Die Begriffe "sicher" sind hier nicht in einem formaljuristischen, sondern in einem Realitätsbezogenen Sinn zu versstehen. Diese Äbwägung ist es, worauf es in der Realität letztlich ankommt. Formaljuristische Sachen mögen eine Rolle spielen, wenn das ganze vor dem Gericht landet, aber das will man eigentlich gerade vermeiden. Ich habe durchaus weiterhin das Gefühl, dass ein Gespräch mit einem Notar Deines Vertrauens über diese Dinge Dir nicht schaden würde. --rtc (Diskussion) 15:01, 12. Jun. 2018 (CEST)
Du vergaloppierst dich hier gerade ganz mächtig, und dabei werde ich dir nicht folgen. Ich kann nur die mitlesenden juristischen Laien nachdrücklich davor warnen, deine Ausführungen für bare Münze zu nehmen.
Wie schrieb jemand neulich erst? "Fehlbarkeit ist keine Sünde; eine Sünde wäre es, den Irrtum zu sehen, aber nicht zuzugeben, um die eigene Fehlbarkeit zu vertuschen." Tja. Der eine hat's, der andere nicht. Over and out. --Snevern 15:53, 12. Jun. 2018 (CEST)
Und ich kann nur davor warnen, Deine Ausführungen für bare Münze zu nehmen, zumindest soweit sie sich an Leute richten, die in der Realität zurechtkommen wollen statt die Gerichte zu beschäftigen, wo sie dann formaljuristisch möglicherweise eventuell das in dem Sinne entschieden bekommen, den Du hier für so wichtig hälst. Ich sage ja nicht, dass das, was Du sagst, falsch ist, ich sage, dass es formaljuristisch ist. Statt von Fehlbarkeit zu reden solltest Du erstmal ein sachliches Argument bringen, das aufzeigt, wo der Irrtum bei mir sein soll. Was soll an meinen Ausführungen konkret falsch sein? Ich beschreibe die tatsächlichen, taktisch-technischen Verhältnisse: "Die Begriffe "sicher" sind hier nicht in einem formaljuristischen, sondern in einem Realitätsbezogenen Sinn zu versstehen" Für einen Juristen sieht halt leider jedes Problem wie ein juristisches aus. Die Frage der Anerkennung einer Vollmacht ist aber zunächst keine juristische, sondern die eines technischen Realaktes: die Bank (z.B.) führt den Auftrag des Bevollmächtigten schlichtweg erstmal nicht aus, wenn sie die Vollmacht nicht anerkennt. So, jetzt kannst Du vor der Bank formaljuristische Vorträge halten wie Du willst, die Bank interessiert das nicht und sagt halt "gut, dann klag doch". Kannst Du natürlich machen. Nur ist das eben nicht die Art, auf der die meisten Menschen durchs Leben gehen möchten. Manche schon, aber die meisten wollen gerichtliche Auseinandersetzungen doch eher vermeiden und sehen sie gewiss nicht als ein Werkzeug an, das man eben mal so einsetzt wie jeden Morgen den Löffel fürs Frühstücksei. Gut, ein Jurist mag das alles anders sehen, der profitiert natürlich davon und verdient damit gegebenenfalls seinen Lebensunterhalt. Wenn es Dir hilft, meine Aussagen überhaupt mal wieder ernst zu nehmen: Ich habe diese und andere Sachen vor wenigen Monaten mit einem Notar diskutiert und er sieht es genauso. Ich kann Dir auch jetzt gerne wieder Quellen dazu raussuchen, Quellen die die Realität unmissverständlich beschreiben wie "Immer wieder sorgt die Frage nach der Akzeptanz von Vollmachten durch Banken für Verunsicherung. Nach Medienberichten sollen einige Banken Vorsorgevollmachten unter Verweis auf ihre eigenen Vordrucke nicht anerkennen – und das gelte auch für notarielle Vorsorgevollmachten"[22] Meine persönliche Meinung zu dem Thema: Das ganze Thema ist letztlich nur eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Juristen. Anno 2018 ist es unfassbar, dass hier immer noch mit Papier gearbeitet wird. Warum kann nicht jedermann eine digitale, rechtsgültige Vollmacht bei der Bundesnotarkammer für z.B. 10 EUR eintragen lassen, wo jeder Vertragspartner unzweifelhaft feststellen kann, ob der Bevollmächtigte bevollmächtigt ist? Dazu kann ein Passwort hinterlegt sein, das der Bevollmächtigte nennen muss, so dass der Vollmachtgeber die gleiche Kontrolle hat wie wenn die Papiervollmacht im Tresor liegt. Stattdessen wird mit Unterschriften und Siegeln gearbeitet... Einfach nur ärmlich. --rtc (Diskussion) 19:15, 12. Jun. 2018 (CEST)

Einfaches Bildprogramm / stürzenden Linien

Hallo, ich suche für einen Windows PC ein ganz einfaches Programm um stürzende Linien aus Bildern zu bekommen. In Android Apps wie Instagram oder Snapseed ist sowas automatisch drin, in den diversen Windows Apps finde ich nichts dergleichen, und wenn, dann nur in hochgezüchteten & teuren Premium-Versionen. Hat jemand einen Tipp? Holstenbär (Diskussion) 11:49, 10. Jun. 2018 (CEST)

GIMP. Ist zwar für diesen Zweck Overkill, gehört aber sowieso auf den Rechner. Meint Dumbox (Diskussion) 12:09, 10. Jun. 2018 (CEST)
Danke, aber das finde ich im Microsoft Store nicht...!? Holstenbär (Diskussion) 12:20, 10. Jun. 2018 (CEST)
Schau mal das an. Gruß — Regi51 (Disk.) 12:23, 10. Jun. 2018 (CEST)
Gimp gibt es hier. Im Microsoft Store ist kaum brauchbare Software. Im Grafikbereich finde ich da nur Irfanview und Inkscape. --Rôtkæppchen₆₈ 12:30, 10. Jun. 2018 (CEST)
+1 zu Regi51, SchiftN ist genau das, was du suchst. Und es ist superleicht zu bedienen.--M@rcela 18:11, 10. Jun. 2018 (CEST)
+1 zu Regi51 ShiftN kann man dann nur empfehlen. Wenn es Geld kosten kann, Dxo-Viewpoint, ist mein preferiertes Tool dafür. --Jörgens.Mi Diskussion 21:06, 10. Jun. 2018 (CEST)

Super, vielen Dank euch allen. Warum ist denn diese Funktion problemlos über diverse Android Apps verfügbar, bei Windows Programmen aber nicht? Holstenbär (Diskussion) 08:40, 11. Jun. 2018 (CEST)

Isso. Falsch, die Funktion ist auch da vorhanden. -- Quotengrote (D|B|A) 14:03, 12. Jun. 2018 (CEST)
Die Funktion bietet auch Darktable.--Eibbloff (Diskussion) 16:21, 12. Jun. 2018 (CEST)

Rum(Cola) mit wenig Alkohol

Hi. Ich möchte mal RumCola trinken, bin aber kein Freund von hoch % Alkohol, außerdem hab ich eine Fettleber(!). Gibt es Rum mit wenig Alkohol, max 4%, zB bei Rewe ??. Hat jemand einen Vorschlag ?. --2003:C4:C712:ACAA:99FB:ADE8:FBEF:BAC2 23:43, 10. Jun. 2018 (CEST)

Rum hat üblicherweise sehr viel Alkohol. Mit 4% ist das, was es auch immer sei, kein Rum mehr. Wenn due Rum-Cola meinst, dann hilft selbst mischen. Zuckerrübenrum hat einen etwas kräftigeren Geschmack, also solltest du österreichischen oder böhmischen Rum nehmen. --M@rcela 23:47, 10. Jun. 2018 (CEST)
Rum Cola ist für die Fettleber ideal. Dann kann sie weiter wachsen. Am besten nimmst du zum Mischen Stroh Original 80 . --AlternativesLebensglück (Diskussion) 00:00, 11. Jun. 2018 (CEST)
Es gibt sogenannten "alkoholfreien Rum" oder auch Rum-Sirup mit Rum-Geschmack aber ohne Alkohol. Richtiger Rum hat immer mindestens 37,5%. --Optimum (Diskussion) 00:04, 11. Jun. 2018 (CEST)
Rumaroma aus dem Backzutatenregal? --Rôtkæppchen₆₈ 00:05, 11. Jun. 2018 (CEST)
Der Literpreis von dem Zeugs ist atemberaubend. --77.187.61.120 06:21, 11. Jun. 2018 (CEST)
Nur für den Fall, das es Dir noch niemand gesagt hat: man substituiert nicht den Rum 1:1 duch Rum-Aroma. ein SmileysymbolVorlage:Smiley/Wartung/hammer ein SmileysymbolVorlage:Smiley/Wartung/applaus  Flossenträger 08:17, 11. Jun. 2018 (CEST)
Wenn es nur um das Kosten geht, dann würde ich jemanden einladen, der das öfters trinkt und Rum mitbringt, und der mich dann auch abhält, wenn ich noch mehr trinken will. Wegen Fettleber.--Bluemel1 (Diskussion) 13:17, 11. Jun. 2018 (CEST)
Wobei das dann nicht Rum-Cola ist, sondern Cola mit irnkwas Rummigem drin. Und nach meinem Eindruck ist der Rumgeschmack bei 54-prozentigem intensiver als bei 42-prozentigem, der Alkohol dürfte damit auch Geschmacksträger sein, so dass eine Entalkoholisierung den Rum auch entrumt. Übrigens ist Rum-Cola nichts Hochprozentiges mehr, je nach Mischungsverhältnis. Wenn du nach Hauptartikel 5 cl 42%-Rum mit 12 cl Cola mischst, erhältst du 17 cl Rum-Cola mit cl reinem Alk drin, das sind 12,35 Vol-%. Halbtrockener Dornfelder. --Kreuzschnabel 14:04, 11. Jun. 2018 (CEST)
Natürlich hat 54prozentiger Rum mehr Rumgeschmack als 42prozentiger. Der Alkoholgehalt wird ja nicht durch Entzug von Alkohol verringert, sondern durch Verdünnen mit Wasser. Da wird dann auch das Aroma verdünnt. --Digamma (Diskussion) 18:54, 11. Jun. 2018 (CEST)
Wenn es maximal nach Rum (und nicht nach Zuckerkulör, Aromastoff oder Holzfass) schmecken soll, nimmst Du Original Rum. --Rôtkæppchen₆₈ 00:08, 12. Jun. 2018 (CEST)
Ist nicht der Trick an RumCola, dass es sich um eine Verdünnung handelt? 1cl Rum hat halb so viel Alkohol wie 2cl vom selben Rum. Und gerade RumCola kann man auch mit einem Stamperl auf 2l Cola machen. --Ailura (Diskussion) 16:33, 12. Jun. 2018 (CEST)

Software-Updates

Warum kommen bei Software-Updates und neuen Versionen immer scheußliche, neu gestaltete (modernere?) Oberflächen? Jetzt gerade bei vlc media Player 3.0 gesehen. --Universal-InteressierterDisk.Arbeit 18:04, 10. Jun. 2018 (CEST)

polemische Meinungsäußerung, keine Wissensfrage. --91.22.10.238 18:12, 10. Jun. 2018 (CEST)
Es gibt keinen rationalen Grund für ständige Neugestaltungen. --Universal-InteressierterDisk.Arbeit 18:15, 10. Jun. 2018 (CEST)
wenn man sich an etwas gewöhnt hat, hat man meistens instinktiv ein Ablehnung gegen etwas Neues. Wenn ein neuer Golf rauskommt, denk man zuerst: mein Gott ist der hässlich. Zwei Jahre später findet man, der alte Golf sieht unmöglich aus. An VLC 3 kann ich allerdings überhaupt keine Änderung entdecken!? --85.212.91.64 18:39, 10. Jun. 2018 (CEST)
(BK)Da muss ich aber heftig widersprechen. Die technischen Möglichkeiten verbessern sich laufend. Daran angepasst bietet die Hardware Möglichkeiten, die vorher nicht bestanden. Bildschirme werden schärfer und höher auflösend, es bieten sich neue Eingabemöglichkeiten (Touchscreen etc). Die Verarbeitungsgeschwindigkeit der Rechner steigt zudem immerfort. Früher waren echtzeitanimierte Bedienungselemente unmöglich. Heutzutage sind Prozessor und Grafik so schnell, dass das Bedienelement hervorgehoben werden kann, sobald der Mauszeiger draufzeigt. Früher hätte so etwas mehrere Sekunden gedauert und war deswegen nicht praktikabel. Zudem erkennen die UI-Designer zunehmend, dass weniger mehr ist und verzichten auf überladene Bedienungselemente in knallbunt mit dreidimensional anmutenden Kanten. Sie beschränken sich auf das visuell nötigste mit nur einer Handvoll sorgfältig ausgewählter Farben. LibreOffice ist da beispielsweise noch auf dem Stand, auf dme Microsoft Office vor 24 Jahren war. --Rôtkæppchen₆₈ 18:46, 10. Jun. 2018 (CEST)
Gemeint ist möglicherweise etwas anderes. Egal welche Software (bis auf Spiele und so ein Zeug) sollen für mich da sein und mit bei der Ausführung bestimmter Aufgaben effektiv und intuitiv helfen. Wenn aber tatsächlich die Oberfläche derart klrass wechselt, dies ja auch sehr häufig, ist es hinderlich und die Nutzbarkeit läuft häufig gegen Null. Manchmal habe ich das Gefühl, die Entwickler sind Selbtdarsteller und wollen nur zeigen, sie können alles, egal ob es mir nutzt oser nicht. -jkb- 18:54, 10. Jun. 2018 (CEST)
VLC 3 hat sich gegenüber VLC 2 aber nur in der Gestaltung der Oberfläche geändert („skin“). Anordnung der Bedienelemente und Tastenkombinationen sind gleichgeblieben. --Rôtkæppchen₆₈ 18:57, 10. Jun. 2018 (CEST)
(Nach BK) Es geht mir darum, das die Gestaltung aller Elemente radikal verändert wurde. Neue Möglichkeiten sind ja nichts schlechtes. Aber das neue Aussehen gefällt mir überhaupt nicht und ich verstehe nicht, warum das sein musste. --Universal-InteressierterDisk.Arbeit 18:59, 10. Jun. 2018 (CEST)
Softwareentwickler haben ein Problem: Wenn sie neue Funktionen, schnellere Bearbeitung, effektivere Speicherausnutzung usw. programmieren, dann ist das für den Normalanwender im ersten Moment unsichtbar. Aber warum soll der sich eine neue Version anschaffen, wenn sich anscheinend gar nichts geändert hat? Daher wird oftmals mit jeder neuen Version auch eine neue Oberfläche oder ein neues Menü geliefert. - Ich wüsste gerne mal die Kosten in Euro, die allein bei AutoCAD durch den Performanceverlust aufgrund der jährlichen neuen Menüs für die Kunden entstehen. Ich tippe auf einen dreistelligen Millionenbetrag. --Optimum (Diskussion) 19:18, 10. Jun. 2018 (CEST)
Nun ist aber gerade AutoCAD ein unpassendes Beispiel, da man sich dort schon immer die Menüs und Buttons völlig frei gestalten kann. Ich benutze heute noch Office 2003, weil ich mich mit der neuen Oberfläche nicht beschäftigen will. --M@rcela 19:24, 10. Jun. 2018 (CEST)
@AutoCAD: gerade das ist ein gutes Beispiel, denn die machen wirklich jedes Jahr (gefühlt) 50% des Userinterface (Benutzeroberfläche, Befehlsaufrufe und -abläufe) neu. (Aber ich darf darüber nichts Schlechtes sagen, schließlich lebe ich ganz gut davon ;-) Bei Office hingegen gab es einmal die Umstellung auf die Ribbons und seither nur geringfügige Änderungen. @Zum Thema: viel mehr stört mich, wenn nach einem Update Funktionen nicht mehr funktionieren, die davor einwandfrei gegangen sind (z. B. beim letzten QD-Update die Benachrichtigungsfunktion). --TheRunnerUp 20:34, 10. Jun. 2018 (CEST)
Weil Du gerade ne Spieleapp erwähnst: Bei Pokémon Go ist es exakt andersherum. Da kamen in den letzten 23 Monaten zahlreiche Features dazu, die nur unzureichend in die Benutzerobergläche integriert wurden. Die Oberfläche von Pokémon Go ist zu einem komplett unübersichtlichen und unintuitiven Kuddelmuddel verkommen, weil sie vor den Features fertig war. Warum kann man Eier, Wetter und Forschungsaufgaben nicht über das Pokéball-Hauptmenü aufrufen? Wozu gibt es den Tab Spezialforschungsaufgaben, wenn es keine Spezialforschungsaufgaben gibt? --Rôtkæppchen₆₈ 21:29, 10. Jun. 2018 (CEST)
zu meiner Frage: Wisst ihr, warum so was gemacht wird (neue Gestaltung einfach und irgendwie "modern" (= rein funktional), gefällt mir überhaupt nicht) --Universal-InteressierterDisk.Arbeit 22:28, 10. Jun. 2018 (CEST)
Unser Artikel Relaunch ist leider etwas dünn. --Rôtkæppchen₆₈ 22:43, 10. Jun. 2018 (CEST)
Manche Änderungen kommen gut bei Kunden an und führen zu mehr Verkäufen, andere Ideen floppen. Sowas ist schwer vorherzusagen. Also probiert man es. Geschmack und Zeitgeist ändern sich ebenfalls. Ist man Trendsetter, hat man der Konkurrenz was voraus. --M@rcela 22:51, 10. Jun. 2018 (CEST)
Im Automobilbau heißt es Modellpflege, ist aber prinzipiell dasselbe. --Rôtkæppchen₆₈ 03:04, 11. Jun. 2018 (CEST)
Achso, was ich noch fragen wollte: gibt es bei VLC Media Player 3 irgendwelche wichtigen neuen Funktionen oder wäre es auch problemlos, wenn ich nach der letzten Version von VLC Media Player 2, suche und diese wieder installiere? Der neue funktioniert übrigens auch nicht so gut wie der alte. --Universal-InteressierterDisk.Arbeit 22:49, 13. Jun. 2018 (CEST)
[23] --Rôtkæppchen₆₈ 22:53, 13. Jun. 2018 (CEST)

Strafverfolgungsantrag

Frage zum Fall Susanna F. Aus nachvollziehbaren Gründen (Todesstrafe droht) wollten die deutschen Strafverfolgungsbehören im Irak keinen Strafverfolgungsantrag gegen dem Tatverdächtigen stellen. Da laut Presse der mutmassliche Täter aber gerade auf dem Weg nach Deutschland ist und ich mit meiner Frage keinen mehr auf Ideen bringen kann, will ich jetzt doch mal wissen: Ist so ein Strafverfolgungsantrag ein Privileg der Behörden oder hätten auch Privatleute so einen Antrag stellen können? Was unterscheidet so einen Strafverfolgungsantrag von einer normalen Anzeige bei den lokalen Behörden? Benutzerkennung: 43067 11:09, 9. Jun. 2018 (CEST)

Strafanzeige und Strafantrag sollten weiterhelfen. --Rôtkæppchen₆₈ 11:19, 9. Jun. 2018 (CEST)
Wir sind uns hoffentlich darüber einig, das auch im Irak üblicherweise Mord und Vergewaltigung ein Offizial- und kein Antragsdelikt ist. Daher hat alleine deshalb hier ein klassischer Strafantrag innerhalb Deutschlands nichts mit einem Strafverfolgungsantrag im Ausland zu tun. Ich bin aber eben an den fein ziselierten Unterschieden im internationalen Strafrechts"verkehr" interessiert. Offenbar wurden die kurdisch-irakischen Behörden im Sinne einer Festnahme und Auslieferung tätig. Die Frage ist: Wäre eine lokale Behörde nach diesem Strafverfolgungsantrag selbst ermittelnd/anklagend tätig geworden (und warum nicht von alleine, sie waren ja informiert) oder bedarf es dazu explizit dieses Antrags (weil es z.B. aus ihrer Perpektive eine Auslandstat war)? Und wer ist qualifiziert einen solchen zu stellen? Benutzerkennung: 43067 11:57, 9. Jun. 2018 (CEST)
Wir können uns darüber gar nicht einig sein, weil wir die Grundsätze der irakischen Rechtsprechung vermutlich alle gar nicht kennen und nicht wissen, ob es dort diese Unterscheidung in Antrags- und Offizialdelikte überhaupt gibt. --77.187.21.166 03:02, 10. Jun. 2018 (CEST)

Der nachfolgende von iwesb gelöschte Beitrag mit der Überschrift "Ans Ausland ausliefern" gehört zum Thema. iwesb konnte darin "beim besten Willen" (naja, damit war es dann wohl nicht so weit her) keine Frage erkennen. Ich habe die Fragen dann mal fett hervorgehoben. Wobei, wenn es stimmt, daß der Tatverdächtige überstellt wurde, das im konkreten Fall natürlich obsolet ist. --77.187.21.166 11:48, 9. Jun. 2018 (CEST)

Ich denke, wenn ein Deutscher dringend tatverdächtig ist, im Ausland einen Ausländer ermordet zu haben und dann nach Deutschland geflohen, dann wird die Staatsanwaltschaft auf einen entsprechende Hinweis hin ein Ermittlungsverfahren einleiten und automatische U-Haft veranlassen. Gibt es einen Grund, warum es im umgekehrten Fall anders sein sollte? Üblich sind in solchen Fällen wohl Rechtshilfeersuchen, d. h. die Justiz des Täterlands bittet um Übermittlung von Beweismaterial. Der Strafrahmen des Heimatlandes des Tatverdächtigen könnte vom deutschen abweichen, z. B. die Todesstrafe vorsehen. Kann das ein Grund sein, die angefragte Rechtshilfe zu verweigern, zumal, wenn Deutschland das Land zur Inhaftierung des Tatverdächtigen bestimmt hat? Das könnte zwei verschiedene unerwünschte Konsequenzen haben: Das Gericht könnte trotzdem, z. B. aufgrund Zeugenaussagen von Personen, denen der Tatverdächtige den Mord gestanden hat, von der Schuld des Täters überzeugt sein und ihn zum Tode verurteilen, oder es stellt das Verfahren wegen fehlender Beweise ein. Die Rechtshilfe von einer Strafrahmenvereinbarung abhängig zu machen würde die betreffende Justiz voraussichtlich nicht mitmachen, zumal, wenn es kein zwischenstaatliches Rechtshilfe- und Auslieferungsabkommen gibt. Manche Länder haben auch noch die Besonderheit, daß die Todesstrafe nicht vollstreckt wird, wenn die Angehörigen des Geschädigten dem Täter, üblicherweise gegen Zahlung eines Blut- oder Sühnegelds, verzeihen, was nicht bedeutet, daß der Täter nicht bestraft wird. Was auch immer Deutschland tut, es kann es eigentlich nur falsch machen. (Im Prinzip bin ich auch gegen die Todesstrafe, aber wenn jemand zum Beispiel mein Kind bestialisch hingeschlachtet hätte, dann würde ich ihn wohl hängen sehen wollen. Da käme es mir sehr zupaß, wenn der Täter so dämlich wäre, sich dafür die "richtige" Justiz auszusuchen. Was nicht bedeutet, daß ich für "Kurzen Prozeß" wäre: Ich würde mir schon sicher sein wollen, daß auch der Richtige baumelt.) --92.226.145.121 01:05, 9. Jun. 2018 (CEST)

Zur Frage des Baumelns hilft Todesstrafe#Bundesrepublik Deutschland. Da baumelt niemand mehr. --2001:16B8:1035:FC00:B1C6:FE41:DFB7:FAF9 13:20, 9. Jun. 2018 (CEST)
Guckst du hier --85.212.77.121 14:11, 9. Jun. 2018 (CEST)
Der Verweis auf das deutsche Recht ist hier total irrelevant. --77.187.21.166 14:22, 9. Jun. 2018 (CEST)
Nur vieleicht der Hinweis, daß es sich hier gleich mehrfach um einen Sonderfall handeln dürfte. Da das Justizsystem im Irak nicht wiederhergestellt ist, und es Kompetenzprobleme gibt, war es scheinbar lediglich eine Entscheidung regionaler Justiz- und Polizeibehörden, den Verdächtigen festzunehmen und nach Deutschland zu überführen. Es ist ja nichtmal klar, ob es sich um eine rechtsstaatlich korrekte Auslieferung handelte. Angesichts der wenigen bekannten Fakten sollte man auch sehr vorsichtig sein, hier bereits eine nachgewiesene Tötung vorauszusetzen. Wenns für den Täter gut läuft, wird Jugendstrafrecht angewendet und Vergewaltung samt Körperverletzung mit Todesfolge. Selbst bei nem harten Richter 3 bis 8 Jahre, und weit und breit keine Todesstrafe. Auch das irakische Recht (welches gilt da derzeit eigentlich?) unterscheidet sowas von Mord.Oliver S.Y. (Diskussion) 13:37, 9. Jun. 2018 (CEST)
Welche Mordmerkmale fehlen dir hier? Niedere Beweggründe und Verdeckung einer Straftat, klarer geht's wohl nimmer. --85.212.77.121 14:14, 9. Jun. 2018 (CEST)
Es dürfte der deutschen Justiz wumpe sein, ob die Auslieferung nach den Maßstäben des ersuchten Landes rechtmäßig ist. Man kann es ja einfach mal versuchen. Und die Befürchtung der Möglichkeit der Verhängung eines Todesurteils hat nach Angabe der Staatsanwaltschaft dazu geführt, daß kein Strafverfolgungsersuchen in Betracht gezogen wurde. Was mir unlogisch vorkommt: Wenn die deutschen Behörden wie auch immer Kenntnis davon erhielten, daß der hypothetische Deutsche tatverdächtig ist, wären sie doch wohl auch ohne einen solchen ein Ermittlungsverfahren einleiten und bei hinreichenden Beweisen anklagen. Insofern kann eine Nicht-Kooperation die höhere Bestrafung nicht verhindern. Ein ähnliches Problem könnte durchaus auch innerhalb Europas auftreten: Die skandinavischen Länder haben zwar auch Lebenslänglich für Kapitalverbrechen, entlassen aber regelmäßig nach einem guten dutzend Jahren. Wenn nun dieser Deutsche einen Skandinavier umgebracht hätte, würde er in Deutschland de facto härter bestraft, als wenn ihm im Tatland der Prozeß gemacht würde. --77.187.21.166 14:22, 9. Jun. 2018 (CEST)
Das ist es, was mich im Kern auch wunderte. Eigentlich sollte, so das Rechtssystem im Irak nicht gänzlich abhanden, von Amts wegen doch selbst gegen den Mann ermittelt werden, unabhängig, ob eine ausländische (deutsche) Behörde das anregt. Die Pressemitteilung schien mir aber so, als ob dem nicht so ist und wenn man aus humanitären Gründen darauf verzichte, da auch nichts passieren wird. Ich kann mir das aber schwer vorstellen. Benutzerkennung: 43067 14:53, 9. Jun. 2018 (CEST)
Die Rechtssysteme sind je nach Land stark unterschiedlich. Überall kann ein Privatmann zur Polizei gehen und aussagen dass er aus der Presse, einer Reise oder durhc privaten Kontakte mitbekommen hat dass eine Person aus der Umgebung offenbar im Ausland eine schwere Straftat begangen hat. Die Polizei muss sich dann halt überlegen ob sie ihm dass glaubt und ggf. in dem entsprechenden Staat anfragen was es damit auf sich hat. Je nach Beziehungen der Länder geht es einfach bis gar nicht. Dann gibt es so etwas wie ein Weltrechtsprinzip, die meisten Länder haben heute Paragraphen in ihren Strafgesetzbüchern das bestimmte schwere Verbrechen (typischerweise Kriegsverbrechen, aber Mord oder Vergewaltigung gehören meist auch dazu) verfolgt werden können, auch wenn die Tat im Ausland geschah, der Täter Ausländer ist und die Tat auch keinen Bezug zum jeweiligen Land hat. Ob das aber so geschieht oder ob ausgeliefert wird, ist eine Frage des Einzelfalls oder eines Abkommens.--Antemister (Diskussion) 15:00, 9. Jun. 2018 (CEST)
Der Täter ist kein Ausländer, sondern Iraker. Und es ist nur sehr schwer vorstellbar, daß selbst im Irak die Justiz auf so einen Vorfall mit Achselzucken und "Mir doch egal" reagiert. Eigentlich gibt es bei einem solchen Verbrechen nur zwei Möglichkeiten: 1. Der Tatverdächtige wird ans Tatland zwecks Strafverfolgung ausgeliefert. 2. Das Heimatland macht ihm selbst den Prozeß. Letzteres ist bei eigenen Staatsbürgern eigentlich der Normalfall, während Ausländer regelmäßig ausgeliefert werden. Wenn nun der Irak die zweite Möglichkeit gewählt hätte, wäre wahrscheinlich in Deutschland um Rechtshilfe in Form von Übermittlung von Beweismaterial gebeten worden. Und meine noch offene, wenn auch hypothetische Frage ist, ob die Strafandrohung ein Grund wäre, die Rechtshilfe zu verweigern. Die möglichen Konsequenzen wären eine Nicht-Bestrafung oder eine Verurteilung ohne die erbetenen Beweise. Was passiert eigentlich mit verurteilten Verbrechern, die Asyl beantragen? Man kann ja politisch verfolgt und trotzdem ein Verbrecher sein. Wird deren Asylantrag anerkannt und ihnen gleichzeitig ein neuer Prozeß gemacht? Also, falls das jetzt unverständlich war: Falls "Ali Baba" die "Susanna" im Irak umgebracht und dort dann wegen Mordes in einem rechtsstaatlich einwandfreien Verfahren zum Tode verurteilt worden wäre, er aber nach Deutschland fliehen konnte und dort mit der wahren Behauptung, er wäre (auch) politisch verfolgt, Asyl beantragt hätte, wie geht dann die deutsche Justiz mit dem Verbrechen um? Im Endeffekt würde ich eigentlich erwarten, daß er dann hier Lebenslänglich verpaßt kriegt, aber nicht zur Strafverbüßung ausgeliefert, sondern in die zuständige JVA integriert wird. --77.187.21.166 20:11, 9. Jun. 2018 (CEST)
Wenn ich das richtig verstanden habe, dürfen deutsche Behörden nicht an einem Todesurteil mitwirken, weil das bei uns als schwere Menschenrechtsverletzung (und nicht nur als höhere Strafe als bei uns) gilt. Das heißt dann, dass deutsche Behörden nur dann Beweismittel liefern dürfen, wenn der Irak verbindlich zusagt, dass nicht die Todesstrafe verhängt wird. Und ja, eher wird in Kauf genommen, dass der Täter nicht verurteilt wird, als dass er zum Tode verurteilt wird.
Zur zweiten Frage: Das dürfte ähnlich sein wie bei deutschen Staatsbürgern, die nicht ausgeliefert werden dürfen: Der Heimatstaat könnte hier beantragen, dass die Strafe in Deutschland verbüßt wird. Ohne einen solchen Antrag geschieht da vermutlich nichts. Deutsche Behörden können ja ein ausländisches Urteil nicht nach Hörensagen vollstrecken. --Digamma (Diskussion) 20:59, 9. Jun. 2018 (CEST)
@77:187: Der deutsche Staat wirkt nicht an Todesurteilen mit. Das machen sich manche Anwälte der Unterstützerszene zu nutze, Asylanten behaupten sie wären mehrfache Mörder und/oder Vergewaltiger, darauf stünd eim Heimatland die Todesstrafe, ergo Abschiebestopp und weiterleben in D, obwohl allen klar ist dass es alles erfunden ist. Man kann es aber den Asylanten wirklich nicht vorwerfen wenn der dt. Staat das so erlaubt. Zur zweiten Frage: Hallo, kriminelles Verhalten ein Grund hier kein Asyl zu bekommen, wo kämen wir dahin? Viele gerade der afrikanischen Asylanten kommen ja gerade deswegen hierher weil sie als Gewohnheitskriminelle im Heimatland unter Verfolgung leiden haben. Die letzte Frage ist theoretisch: Wie sollte denn einer der wegen Mordes rechtsstaatlich zum Tod verurteilt wurde hierherkommen? Der sitzt nämlich in Haft. Welche "sauberen" Rechtsstaaten verhängen die Todesstrafe? JPN, ROC, USA, SGP fallen mir ein. Aus deren Knästen kommt keiner raus. Aber in dem theoretischen Fall nehme ich doch an, der dt. Staat wurde in einfach nach dt. Recht einsperren. Ausländische Urteile zu einer schweren Straftat, die in Deutschland auch strafbar ist, einfach komplett zu ignorieren, dass wäre zu frech als Deutschland es machen würde.--Antemister (Diskussion) 23:58, 9. Jun. 2018 (CEST)
Mal abgesehen von dem für dich typischen rechten Duktus: Das ist in der Pauschalität Unsinn. Chodorkowski wurde in Russland wegen diverser auch hierzulande strafbarer Taten verurteilt und wird mittlerweile sogar wegen Mordes gesucht, trotzdem würde er niemals wegen russischer Urteile hierzulande eingesperrt werden.--141.30.182.55 12:11, 11. Jun. 2018 (CEST)
Das war auch leicht ironisch-spöttisch formuliert. Explizit schrieb ich von einer "schweren Straftat", und nicht wegen einer dubiosen Verurteilung in einem undurchsichtigen Wirtschaftsprozess.--Antemister (Diskussion) 23:28, 11. Jun. 2018 (CEST)
Die Beteiligung an einem Mord (egal ob als Auftraggeber, Hintermann oder direkt beteiligter Täter) ist eine schwere Straftat, egal in welchem Land.--141.30.182.55 11:54, 14. Jun. 2018 (CEST)

„Der deutsche Staat wirkt nicht an Todesurteilen mit.“ Ist das denn so schwer zu verstehen, 77.187.21.166? --Vsop (Diskussion) 15:49, 10. Jun. 2018 (CEST)

Das hat Dir ein brennender Dornbusch gesagt, gelle? (Die sprechen immer so unverständlich.) --77.187.61.120 06:04, 11. Jun. 2018 (CEST)
Die Herrschaften sollten vielleicht allesamt erstmal abwarten, was die Ermittlungen der Polizei ergeben, eh hier Glaskugelei betrieben wird. Interessanter bei der ganzen Geschichte ist, wie binnen kürzester Zeit ein mutmaßlicher Straftäter aus einem Kriegsgebiet mittels deutscher Behörden wie BuPoli und wohl auch BND wieder nach Deutschland verbracht wird. Ob das vor 3-4 Jahren auch schon der Fall gewesen wäre, wage ich zu bezweifeln. Damit liegt nämlich die Meßlatte für zukünftig ähnlich gelagerte Straftaten ziemlich hoch. Bei den Kurden mag das noch klappen... Dann noch: meinen hier einige ernsthaft, das die Justiz eines zerbombten Landes, so es sie überhaupt gibt, ernsthaft und auch ermittlungstechnisch in der Lage und willens ist, die Straftat eines Kurden im Ausland aufklären zu wollen? Vielleicht merkt momentan der ein oder andere wieder mal, was wir trotz mancher Unzulänglichkeiten für einen Rechtsstaat haben. Die schnelle Rückführung dieses Straftäters nach D sollte eher als Ausnahme betrachtet werden, sie ist sicher nicht die Norm.--scif (Diskussion) 16:35, 11. Jun. 2018 (CEST)

Was tun bei Mandelentzündung

Ich habe ziemlich sicher eine Mandelentzündung. Da ich am Wochenende nicht zum Arzt gehen kann: Was würdest Ihr mir heute raten? Ist zum Beispiel Inhalieren eine gute Idee? Wie sieht es mit dem Trinken heisser Getränke aus? Morgen gehe ich zum Arzt, aber ich will nicht bis morgen warten. 80.71.142.166 12:19, 10. Jun. 2018 (CEST)

Es gibt Notdienste. --85.176.236.35 12:46, 10. Jun. 2018 (CEST)
Ich glaube kaum, dass ich ein Notfall bin. Ich will nur schon mal einer Heilung zuarbeiten, bevor mir der Arzt bzw. die Ärztin morgen die richtigen Ratschläge geben wird. Ich kann ja nicht nur rumsitzen. 80.71.142.166 12:48, 10. Jun. 2018 (CEST)
Also, du bist kein Notfall und gehst morgen zum Arzt. Unter diesen Prämissen gibt es natürlich hilfreiche Hausmittel zur Unterstützung der Heilung und zur Linderung der Symptome. Heilung: Schlicht alles, was antibakteriell an den Mandeln wirkt und keine üblen Nebenwirkungen hat: Gurgeln oder Inhalation mit Salzwasser und/oder Kamille, oder worauf du so stehst; Linderung: alles, was abschwillt, insbesondere Kälte: Eis lecken, kalte Umschläge... Grüße Dumbox (Diskussion) 13:02, 10. Jun. 2018 (CEST)
tante google hilft: [24]. --JD {æ} 13:04, 10. Jun. 2018 (CEST)
Mallebrin gurgeln hat schon früher geholfen.--80.135.94.72 13:13, 10. Jun. 2018 (CEST)
Ins Krankenhaus gehen und Mandeln entfernen lassen. --AlternativesLebensglück (Diskussion) 13:44, 10. Jun. 2018 (CEST)
Wasser trinken hilft, weil damit der Turgor ansteigt. Je praller die Zellen der Schleimhäute in diesem Gebiet nämlich sind, desto dichter sind auch die Interzellularräume zwischen den Zellen für Keime verschlossen. Das heißt, die Erreger können nicht so einfach tiefere Gewebeschichten erreichen. Bei Dehydratation ist der Erreger klar im Vorteil. Die Rachenmandeln gehören zum Lymphatischen Rachenring. Dort laufen bei einem Infekt vom Immunsysthem gezielte aber auch unspezifische Abwehrmaßnahmen auch durch Enzyme ab, die ihre optimale Wirkung nur in einem bestimmten Temperaturbereich entfalten können ...darum bei der Flüssigkeitszufuhr lieber dauerhaft heiße oder kalte Extreme vermeiden. Da Du nicht weißt, welcher Keim (wahrscheinlich Streptokokken Lancefield-Gruppe a) Dir Deine Schmerzen bereitet, kann natürlich heute Abend leicht auch mal Fieber auftreten. Und nur ein Antibiogramm hilft da wirklich weiter. Tonsillektomie verspricht nicht unbedingt mehr Lebensglück...es gibt Alternativen. Gute Besserung wünscht Dir der--Caramellus (Diskussion) 14:40, 10. Jun. 2018 (CEST)
Wenn Wassertrinken helfen würde, dann hätte die Evolution in Jahrtausenden Selektion von alleine dafür gesorgt, dass wir ganz viel Durst bekommen --85.212.91.64 18:41, 10. Jun. 2018 (CEST)
Nein, so funktioniert es nicht. Wenn eine Menschengruppe mit der spezifischen Mutation, in genau diesem Fall Durst zu bekommen, mehr Nachkommen zeugen würde als andere ohne die Mutation, dann würde diese Mutation im Laufe der Zeit flächendeckend in der Gesamtpopulation auftauchen. So funktioniert Selektion.--Bluemel1 (Diskussion) 19:28, 10. Jun. 2018 (CEST)
Nein, so funktioniert es doch auch nicht :) Egal, wieviele Nachkommen gezeugt wurden, es müssten mehr Nachkommen die Geschlechtsreife erreichen (und sich vermehren können) als bei den Nichtwassertrinkern. --Optimum (Diskussion) 23:35, 10. Jun. 2018 (CEST)
Wenn man's so sieht, liegst auch du falsch: Es müssten sich auch die Nachkommen der Nachkommen vermehren können. Und die Nachkommen der Nachkommen der Nachkommen...
Bluemel, das widerspricht der Aussage der IP nicht. Wer gesünder ist oder schneller gesund wird, zeugt auch mehr Nachkommen und kann diese eher aufziehen. Natürlich ist das Argument etwas arg simpel, denn solche Entwicklungen werden von vielen Faktoren beeinflusst (z.B. dass Durst bei Steinzeitmenschen zu höherer Aktivität bei der Wassersuche führt und somit dem ebenfalls hilfreichen Ausruhen im Wege steht). --Katimpe (Diskussion) 01:34, 11. Jun. 2018 (CEST)
Zwei Dinge hat die IP außer acht gelassen. Erstens: Die Mutation muss erst einmal stattfinden. Es wäre auch besser, wenn der Mensch Flügel hätte (Stürze vermeiden) oder seine Organe aus Gummi wären (Autounfall), aber die entsprechende Mutation hat eben nicht stattgefunden. Das widerspricht der Aussage: dann hätte die Evolution... Nein, hat die Evolution eben nicht. Zweitens: Der Vorteil des Durstkriegens muss so hoch sein, dass das eintritt, was Optimum und der Text im Small-Format nach Optimum aussagen. Bedeutet: Der Vorteil der Mutierten gegenüber den Nicht-Mutierten muss zur signifikanten Ausbreitung der Mutation führen, weil die anderen vorher an Mandelproblemen sterben. Anscheinend ist das Fehlen der Mutation aber der menschlichen Art nicht abträglich, sondern nur dem betroffenen Individuum. Die Evolution hat also nicht die Mutation hervorgebracht, obwohl sie gut wäre, und die Art hat sich dennoch auf der Erde ausgebreitet.--Bluemel1 (Diskussion) 08:34, 11. Jun. 2018 (CEST)
ich bekomme Durst wenn mir der Hals kratzt. --Amtiss, SNAFU ? 07:54, 12. Jun. 2018 (CEST)
Und Mandelentzündung?--Bluemel1 (Diskussion) 19:27, 14. Jun. 2018 (CEST)
Wasser...sehr viel Wasser trinken hilft der Evolution ungemein beim Landgang der Lebewesen aus dem Meer, oder?--Caramellus (Diskussion) 13:46, 11. Jun. 2018 (CEST)...Wissensdurst?
[25] --85.212.91.64 15:11, 10. Jun. 2018 (CEST)

Ein super Mittel ist hier Salzwasser (ca. ein Viertel /Fünftel Glas oder so 50ml) gurgeln. Eklig aber tödlich. Reduziert die Stärke der Infektion durch Reduktion der Keime. --Amtiss, SNAFU ? 07:54, 12. Jun. 2018 (CEST)

Straffällige Einwohner in Deutschland

Ich bin auf der Suche nach der Anzahl der straffällig gewordenen Einwohner in Deutschland (etwa 2017), fand aber bisher nur die Anzahl Straftaten (evtl. verzerrt durch Mehrfachtäter) und Tatverdächtige (was ja nicht das gleiche ist).

Gibt es das irgendwo?

--2003:8C:2B22:3900:A900:AA66:9D02:9A42 16:24, 8. Jun. 2018 (CEST)

Es gibt zB die Statistik über Strafverfolgung, die Abgeurteilte und Verurteilte erfasst. Das Bundesjustizamt hält weitere Statistiken bereit. --77.15.167.191 16:52, 8. Jun. 2018 (CEST)
Thomas Fischer schrieb mal in seiner Kolumne, der Anteil der Straftäter in der Bevölkerung betrüge mit ziemlicher Sicherheit 100%. Es gäbe so gut wie niemanden, der in seinem Leben nicht mal ein strafbares Handeln durchgeführt hat. Die meisten fallen dabei nur halt nicht auf. Benutzerkennung: 43067 22:00, 8. Jun. 2018 (CEST)
Die fallen zwar nicht auf, aber Gott und Thomas Fischer sehen alles und wissen es trotzdem. --2A02:908:699:E2E0:9947:789A:8888:2A1 23:13, 8. Jun. 2018 (CEST)
Man muss bedenken das eine Urheberrechtsverletzung! eine Straftat ist. Anachronistisch ja, aber die hat wohl jeder mal begangen. Ansonsten, ja, der Anteil der Leute die in ihrem Leben (vor allem in der Jugend) mal eine Tat begangen haben die nach Strafgesetzbuch verboten ist enorm hoch. Fahren unter Alkoholeinfluss, ein Ladendiebstahl, eine kleine Schlägerei. Aber es kam nie zur Anzeige.--Antemister (Diskussion) 23:46, 8. Jun. 2018 (CEST)
Jein. Teile des Urheberrechts fallen tatsächlich unters StGB, ein großer Teil jedoch nur unters BGB. Etwas, was man nicht anzeigen, sondern wogegen man nur Privatklage einreichen kann, ist keine Straftat. --2003:71:4F76:833:99D2:4CB6:98B5:F7B2 01:53, 16. Jun. 2018 (CEST)
Fahren unter Alkoholeinfluss kann aber auch nur eine Ordnungswidrigkeit sein, siehe Fahren unter Einfluss psychoaktiver Substanzen#0,5-Promille-Grenze. --Rôtkæppchen₆₈ 00:11, 9. Jun. 2018 (CEST)
Ähm, nein, es fahren längst nicht alle besoffen mit dem Auto, es klaut nicht jeder, es prügelt sich nicht jeder auf strafbare Weise herum und sogar Urheberrechtsverletzungen werden auch nicht von jedem begangen. Es gibt immer noch viele (insbesondere z.B. ältere) Leute, die wissen nicht mal, wie man ins Internet kommt; von strafbaren Down- oder Uploads ganz zu schweigen. Und es gibt sogar unter den aktiven Internetnutzern immer noch genug, die sich anachronistisch an Gesetze halten und z.B. für ihre Filme und Software bezahlen, sonst wäre nämlich für die Urheberrechtsverletzer auch gar nichts zum Klauen und Schmarotzen da. --2A02:908:699:E2E0:9947:789A:8888:2A1 00:47, 9. Jun. 2018 (CEST)
Du verwechselst da gerade eine „Macht doch jeder“-Einstellung (die verwerflich ist) mit der Feststellung, dass jeder erwachsene Mensch irgendwann in seinem Leben in einem Einzelfall eine genaugenommen strafbare Handlung vollzogen hat. Letzteres halte ich für glaubhaft, ohne aber daraus zu schließen, dass alle meine Zeitgenossen Diebe und Räuber sind. Ich halte mich auch für einen ehrlichen, vertrauenswürdigen Menschen, habe aber – in meiner Jugendzeit, ist verjährt – mal ein Buch von einer Buchhandlung geklaut. Tathergang: Es lag draußen im Wühlkorb, ich blätterte darin, es gefiel mir. Ich ging also damit rein zur Kasse, um es ehrlich zu bezahlen, und wurde dort belehrt, dass der Inhalt dieses speziellen Korbes nur an Mitglieder eines bestimmten Buchklubs abgegeben werde, ich solle es wieder zurücklegen. Hätte ich machen können (rechtlich sogar müssen), aber amazon gabs noch nicht, und wer weiß, wann ich dem Buch nochmal begegnen würde, zumal es mich nun einmal gefesselt hatte. Da hab ich mir gedacht: wenn ihr mein Geld dafür nicht wollt, dann halt nicht. --Kreuzschnabel 13:24, 9. Jun. 2018 (CEST)
@jeder macht Urheberrechtsverletzungen: Auch wenn die Urheberrechtslobby bei jeder Gelegenheit Gegenteiliges erzaehlt, das Allermeiste duerfte unter die Regelung der Privatkopie fallen, und die sind selbstverstaendlich erlaubt. --Nurmalschnell (Diskussion) 14:21, 11. Jun. 2018 (CEST)
Ganz ohne kleine Urheberrechtsverletzung geht es wohl kaum. Ein Bild von der WP ohne Lizenznennung bei einem öffentlichen Vortrag verwendet. Streng genommen verboten, aber ja, das könnte keiner verfolgen. Eig. alle nach 1950 geborenen sind inzwischen online, auch Frauen. Und die Frage zeilt ja indirekt darauf ab "welcher Prozentsatz der Gesamtbevölkerung mindestens einmal eine Straftat begangen hat".--Antemister (Diskussion) 23:24, 11. Jun. 2018 (CEST)
Ein Bild von der WP ohne Lizenznennung bei einem öffentlichen Vortrag verwendet. Streng genommen verboten – nicht unbedingt. Es gibt auch genug PD-Bilder auf der Wikipädie (bzw. auf Commons). Bei denen ist das vollkommen legal. --Kreuzschnabel 00:05, 13. Jun. 2018 (CEST)
Wieviele halten denn wirklich "oeffentliche" Vortraege? Vortraege vor Schulklassen, Lehrerkonferenzen, Elternbeiratssitzungen, Fortbildungen, ... sind wohl "nicht oeffentlich" [26]. Das Monatstreffen des Kaninchenzuechtervereins ist auch nicht oeffentlich. Seminare an der Uni sind ueberwiegend nicht oeffentlich. Typische oeffentliche Vortraege gibts hauptsaechlich bei Uni-Vorlesungen, bei der Gemeindeversammlung, oder bei direkter Oeffentlichkeitsarbeit. --Nurmalschnell (Diskussion) 11:48, 14. Jun. 2018 (CEST)
Kinder unter 14, geistig Schwerbehinderte und weitere Gruppen sind sowieso strafunmündig. Deshalb kann man eigentlich nicht auf 100% der Gesamtbevölkerung kommen. --85.216.91.128 23:07, 12. Jun. 2018 (CEST)
Wenn ein 12-Jähriger einen Menschen ersticht, wird er nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen, das ist alles (Schuldunfähigkeit). (Erziehungs- oder Therapiemaßnahmen können je nach Tathergang durchaus verordnet werden!) Aber hat er nicht dennoch eine Straftat begangen? --Kreuzschnabel 08:51, 15. Jun. 2018 (CEST)

Ich stimme Kreuzschnabel grundsätzlich zu, z.B. war bis 1975 Mundraub eine Straftat oder siehe auch Schwangerschaftsabbruch#Geltendes_Recht. Dann mal hier (Alltagskriminalität) schauen (und die beiden nachfolgenden Abschnitte auch) und dann landet sicher mindestens die Hälfte der Bevölkerung in der Kategorie "Schon mal eine Straftat begannen" (also die Mehrheit). Das alle eine Straftat begangen haben, wage ich zu bezweifeln. -- 84.191.124.63 21:01, 12. Jun. 2018 (CEST)

Peter Kohl's Firma

Warum findet man Peter Kohl's Firma nicht im Handelsregister?--Sanandros (Diskussion) 14:29, 7. Jun. 2018 (CEST)

Hast du im Schweizer Handelsregister nachgesehen? --Snevern 14:51, 7. Jun. 2018 (CEST)
Vielleicht ist er ja Freiberufler oder hat unter 100000 CHF Jahresumsatz. --Rôtkæppchen₆₈ 15:46, 7. Jun. 2018 (CEST)
Ja ich habe Peter Kohl beim Zürcher Handelsregister eingegeben und bekam aber nur Kohler als Ergebniss. Im ZeitMagazin Interview lies sich das nicht als Freiberuflich und mit weniger als 10'000 Fr kann man in Zürich nicht überleben.--Sanandros (Diskussion) 20:47, 7. Jun. 2018 (CEST)
In Deutschland zählt schriftstellerische Tätigkeit zu den freien Berufen. Ich könnte mir vorstellen, dass das in der Schweiz ähnlich ist. --Rôtkæppchen₆₈ 21:06, 7. Jun. 2018 (CEST)

Gibt es eigentlich einen Hinweisbaustein "Deppenapostrop'h"? --77.188.90.19 21:52, 7. Jun. 2018 (CEST)

Hinweis: Für Fragen speziell zur Wikipedia gibt es ein eigenes Diskussionsforum: Fragen zur Wikipedia. --Rôtkæppchen₆₈ 21:55, 7. Jun. 2018 (CEST)
Die Einnahmen aus der Schrifttellerei gehen nicht an ihn sondern an eine Stiftung (laut eigener Aussage).--Sanandros (Diskussion) 22:43, 7. Jun. 2018 (CEST)
Die Hannelore-Kohl-Stiftung hat ihren Sitz in Bonn. --Rôtkæppchen₆₈ 22:51, 7. Jun. 2018 (CEST)
Ja und sein Finanzfirma?--Sanandros (Diskussion) 11:43, 8. Jun. 2018 (CEST)

Hat er eine? Im Übrigen leidet der der Artikel an einem zwar winzigen, aber sehr auffälligen Abschreibrest. --Eingangskontrolle (Diskussion) 15:10, 13. Jun. 2018 (CEST)

Ja.--Sanandros (Diskussion) 08:46, 14. Jun. 2018 (CEST)

Man findet problemlos. Du hast im falschen Kanton nachgeschaut. Der Sitz ist im Kanton Schwyz. --Rheinsprung (Diskussion) 12:58, 16. Jun. 2018 (CEST)

Also "ATC Advanced Technical Consultants GmbH" ist seine Firma. Danke.--Sanandros (Diskussion) 22:20, 18. Jun. 2018 (CEST)
Oder Evtl "Eagle Advisors AG".--Sanandros (Diskussion) 22:28, 18. Jun. 2018 (CEST)