Landgericht Höchstadt

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Das Landgericht Höchstadt war ein von 1803 bis 1879 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Höchstadt an der Aisch im heutigen Landkreis Erlangen-Höchstadt. Die Landgerichte waren im Königreich Bayern Gerichts- und Verwaltungsbehörden, die 1862 in administrativer Hinsicht von den Bezirksämtern und 1879 in juristischer Hinsicht von den Amtsgerichten abgelöst wurden.

Das Landgericht Höchstadt grenzte im Süden an das Landgericht Herzogenaurach, im Südwesten an das Landgericht Neustadt an der Aisch, im Westen an das Herrschaftsgericht Burghaslach, im Nordwesten an das Landgericht Ebrach, im Norden an das Landgericht Burgebrach, im Nordosten an das Landgericht Bamberg I, im Osten an das Landgericht Forchheim und im Südosten an das Landgericht Erlangen.

Im Jahr 1803 wurde im Verlauf der Verwaltungsneugliederung Bayerns das Landgericht Höchstadt errichtet. Dieses wurde nach der Gründung des Königreichs Bayern dem Mainkreis zugeschlagen, kam dann 1810 an den Rezatkreis und wurde 1817 wieder an den Mainkreis abgegeben.

Das Landgericht Höchstadt wurde überwiegend aus Gebieten gebildet, die vor dem Reichsdeputationshauptschluss Teile des Hochstiftes Bamberg waren. Dies waren:

Steuerdistrikte

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

1808 wurden im Rahmen des Gemeindeedikts 19 Steuerdistrikte gebildet:

1808 entstanden die Ruralgemeinden. Mit dem Zweiten Gemeindeedikt (1818) erhielten die Ruralgemeinden mehr Befugnisse. Zugleich wurden einige der bis dahin bestehenden Ruralgemeinden aufgespalten, so dass es 26 Ruralgemeinden gab:

  • Adelsdorf
  • Aisch mit Nainsdorf
  • Buch
  • Elsendorf mit Güntersdorf, Lach, Possenfelden und Reumannswind
  • Etzelskirchen mit Bösenbechhofen, Kieferndorf, Medbach und Saltendorf
  • Fetzelhofen mit Ailsbach
  • Frimmersdorf mit Unterwinterbach, Warmersdorf und Weickersdorf
  • Gremsdorf mit Krausenbechhofen und Poppenwind
  • Greuth mit Förtschwind
  • Heuchelheim
  • Höchstadt
  • Lonnerstadt
  • Mühlhausen mit Decheldorf, Neumühle und Simmersdorf
  • Obersteinbach mit Fallhütte, Lachheim, Lerchenhöchstadt und Wilhelminenberg
  • Pommersfelden mit Limbach und Schloss Weißenstein
  • Oberndorf mit Weiher
  • Sambach mit Schweinbach und Wind
  • Schirnsdorf mit Fallmeisterei, Horbach, Lempenmühle und Nackendorf
  • Schlüsselfeld mit Thüngbach
  • Schwarzenbach mit Großneuses, Kleinneuses und Lappach
  • Steppach mit Stolzenroth und Unterköst
  • Sterpersdorf mit Antoniuskapelle, Greiendorf und Greienmühle
  • Thüngfeld mit Attelsdorf
  • Wachenroth mit Albach, Eckartsmühle, Hammermühle und Volkersdorf
  • Weingartsgreuth mit Buchfeld
  • Zentbechhofen mit Fallmeisterei, Jungenhofen und Uttstadt

Die Gemeinde Obersteinbach wurde am 14. Oktober 1818 an das Landgericht Markt Bibart abgegeben.[2]

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. Johann Georg Prändel: Erdbeschreibung der gesammten pfalzbairischen Besitzungen: mit steter Hinsicht auf Topographie, Geschichte, physische Beschaffenheit, Land- und Staatswirthschaft. Die pfalzbairische Provinz in Schwaben, die beiden Fürstenthümer Bamberg und Würzburg, und das Herzogthum Berg enthaltend, 1806, S. 199 ff., Digitalisat
    Mehrfachnennungen der Orte dort wo verschiedene Ämter Rechte hatten.
  2. H. H. Hofmann, S. 111.