Landkreis Büdingen

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Wappen Deutschlandkarte
Landkreis Büdingen
Deutschlandkarte, Position des Landkreises Büdingen hervorgehoben
Basisdaten (Stand 1972)
Koordinaten: 50° 17′ N, 9° 7′ OKoordinaten: 50° 17′ N, 9° 7′ O
Bestandszeitraum: 1852–1972
Bundesland: Hessen
Regierungsbezirk: Darmstadt
Verwaltungssitz: Büdingen
Fläche: 706,16 km2
Einwohner: 87.800 (31. Dez. 1971)
Bevölkerungsdichte: 124 Einwohner je km2
Kfz-Kennzeichen: BÜD
Kreisschlüssel: 06 1 34
Kreisgliederung: 20 Gemeinden
Landrat: Kurt Moosdorf
Lage des Landkreises Büdingen in Hessen
Karte
Karte

Der Landkreis Büdingen war ein deutscher Landkreis in Hessen. Zwischen 1852 und 1972 umfasste er den östlichen Teil der Wetterau und einige Gemeinden im Süden des Vogelsberges. Die Stadt Büdingen als Namensgeber war die Kreisstadt und der Verwaltungssitz des Gebietes.

Der Landkreis grenzte Anfang 1972 im Uhrzeigersinn im Nordwesten beginnend an die Landkreise Gießen, Alsfeld, Lauterbach, Gelnhausen, Hanau und Friedberg.

Übersichtskarte

Das Gebiet, das später den Kreis Büdingen bildete, war Anfang des 19. Jahrhunderts durch die Standesherrschaft Isenburg dominiert. Die Standesherren übten auch nach der Eingliederung ihrer Territorien in das Großherzogtum Hessen einen Teil der Hoheitsrechte im Bereich von Justiz und Verwaltung weiter aus. Das Großherzogtum war bestrebt, die in napoleonischer Zeit hinzugewonnenen, ganz unterschiedlichen Gebiete in den Staat zu integrieren. Dabei störten solche Sonderrechte selbstverständlich.

1821 führte das Großherzogtum eine Justiz- und Verwaltungsreform durch. Dabei wurden Rechtsprechung und Verwaltung getrennt und alle Ämter aufgelöst. Für die bisher durch die Ämter wahrgenommenen Verwaltungsaufgaben wurden Landratsbezirke geschaffen, für die erstinstanzliche Rechtsprechung Landgerichte.[1] Wegen der querliegenden Rechte der Standesherren dauerte der Umstrukturierungsprozess im Bereich des Amtes Büdingen länger, die Reform wurde 1822 vollzogen – allerdings unter Wahrung der standesherrlichen Vorrechte: Die Aufgaben, die das Amt Büdingen bisher in der Verwaltung wahrgenommen hatte, wurden auf den neu gebildeten Landratsbezirk Büdingen[Anm. 1] übertragen, das Amt Büdingen aufgelöst.

Die nächste Gebietsreform im Großherzogtum Hessen fand 1832 statt, wobei jeweils mehrere Landratsbezirke zu einem Kreis zusammengefasst wurden. Der politische Balance-Akt zwischen Standesherrschaft und Staat von 1822 wurde dabei nicht angetastet, so dass im standesherrlichen Gebiet der Fürsten und Grafen von Isenburg der Landratsbezirk Büdingen zunächst erhalten blieb. Erst mit der Revolution von 1848 im Großherzogtum Hessen wurden die dem staatlichen Gewalten- und Rechtsprechungsmonopol entgegenstehenden Vorrechte der Standesherren beseitigt.[2] Der Landratsbezirk Büdingen wurde zunächst dem Regierungsbezirk Nidda eingegliedert.[3] Als der Staat in der Reaktionsära 1852 scheinbar die vorrevolutionären Zustände wieder herstellte, achtete er aber darauf, dass die durch die Revolution an den Staat gelangten vormaligen hoheitlichen Rechte der Standesherren beim Staat verblieben. So wurde auf dem Gebiet des vormaligen Landratsbezirks Büdingen der Kreis Büdingen – analog der staatlichen Struktur im übrigen Land – 1852 neu gegründet.[4]

In Großherzogtum und Volksstaat

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Der Kreis bestand zunächst aus dem ehemaligen Landgerichtsbezirk Büdingen (ohne Staden) und den Orten Enzheim, Glauberg, Hainchen und Lindheim.[5]

Als 1874 im Zuge einer Verwaltungsreform die Kreise Nidda und Vilbel aufgelöst wurden, fiel der weitaus größte Teil des Kreises Nidda mit insgesamt 34 Gemeinden an Büdingen. Aus dem Altkreis Vilbel wurden fünf Gemeinden und die selbständige Gemarkung Engelthal in den Kreis Büdingen eingegliedert.[6] Am 1. April 1900 wurde aus Teilen der Gemeinde Kohden die neue Gemeinde Bad Salzhausen gebildet. Die selbständige Gemarkung Engelthal gehörte seit den 1900er Jahren zur Gemeinde Altenstadt.[7]

Das Ende des Großherzogtums und der Übergang auf den Volksstaat Hessen im Jahre 1918 änderten an dieser Zusammensetzung nichts. Am 31. Oktober 1924 wurde aus Teilen der Gemeinde Unter-Widdersheim die neue Gemeinde Grund-Schwalheim gebildet.[8] Der Kreis Büdingen umfasste seitdem 76 Gemeinden, darunter die Städte Büdingen, Nidda und Ortenberg.[7]

Am 1. Oktober 1938 wurden 26 Gemeinden des aufgelösten Kreises Schotten in den Kreis Büdingen eingegliedert.[9] Mit Wirkung vom 1. Januar 1939 erhielten die Kreise in etlichen Ländern des Deutschen Reiches die Bezeichnung Landkreis, darunter auch die des Volksstaates Hessen, und der Kreis Büdingen wurde zum Landkreis Büdingen.[10] 1942 wurde Kurt Janthur Landrat.

Am 1. April 1954 wurde aus Teilen der Gemeinde Borsdorf die neue Gemeinde Harb gebildet.[11] Der Landkreis Büdingen umfasste seitdem 103 Gemeinden.

Im Rahmen der hessischen Gebietsreform wurden im Landkreis Büdingen ab dem Jahre 1970 zahlreiche Gemeinden fusioniert. Dabei entstanden am 1. Juli 1970 die neue Gemeinde Glauburg und am 31. Dezember 1971 die neue Gemeinde Limeshain. Der Landkreis Büdingen wurde außerdem mehrfach verkleinert:

Diese sowie weitere Eingemeindungen zur Vorbereitung der Gebietsreform verringerte die Zahl der Städte und Gemeinden des Landkreises Büdingen bis zum Juli 1972 auf nur noch 20.[12]

Am 1. August 1972 kam mit dem Gesetz zur Neugliederung der Landkreise Büdingen und Friedberg das Ende des Landkreises Büdingen:[13]

Hain-Gründau und Mittel-Gründau wollten trotz intensiver Bemühungen des damaligen Büdinger Bürgermeisters Willi Zinnkann nicht in die Stadt Büdingen eingemeindet werden; deren Bürgervertretungen zogen es vor, mit einigen Gemeinden des Landkreises Gelnhausen die Gemeinde Gründau zu bilden. Zwischen 1972 und der Gründung des Main-Kinzig-Kreises im Jahr 1974 wurden die Gemeinden Teil des Kreises Gelnhausen. Als Ausgleich für den „Verlust“ dieser zwei Orte wurde am 1. August 1972 die Gemeinde Wolferborn aus dem Landkreis Gelnhausen in die Stadt Büdingen und damit in den Wetteraukreis eingegliedert.

Leitende Beamte

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Kreisräte[15]
Kreisdirektoren[16][Anm. 2]
Landräte

Gebiets- und Einwohnerentwicklung

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Jahr Einwohner Fläche
in km²
Quelle
1852 18.960 [18]
1900 39.032 491,22 [7]
1910 40.827 491,61 [7]
1933 44.648 [19]
1939 60.139 [19]
1950 88.308 [19]
1961 82.563 729,32 [20]
1970 88.101 723,02 [21]
1971 87.800 706,16 [22]

Wappen und Flagge

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Wappen

Bismarckturm auf dem Taufstein, die Vorlage für das Kreiswappen

Blasonierung: „In Blau auf rotem Berg ein gequaderter silberner Turm mit goldenem Tor.“[23]

Das Recht zur Führung eins Wappens wurde dem Landkreis am 16. Juli 1952 durch den Hessischen Innenminister verliehen.[24] Gestaltet wurde es durch den Bad Nauheimer Pfarrer i. R. und Heraldiker Hermann Knodt.

Das Wappen des Kreises zeigt den bei Schotten stehenden Bismarckturm auf dem Taufstein, der höchsten Erhebung des Kreises. Der rote Berg soll den Herbstwald und den Vogelsberg versinnbildlichen. Die Farben des Wappens sind in den alten hessischen Farben blau-weiß-rot gehalten.[25]

Flagge

Die Flagge wurde dem Landkreis am 26. August 1965 durch das Hessische Innenministerium genehmigt und wird wie folgt beschrieben:

Flaggenbeschreibung: „Auf breiter weißer Mittelbahn – beseitet von zwei schmalen roten Seitenbahnen – im oberen Teil aufgelegt das Kreiswappen.“[26]

Auflistung der Städte (fett gedruckt) und weiteren Gemeinden gemäß Heimat-Jahrbuch von 1953:

Kreis Büdingen ab 1852
Kreisreform 1874
Kreisreform 1938
*) Enzheim verlor 1855 seine Selbständigkeit und wurde Ortsteil der Gemeinde Lindheim.
1) Am 1. Juli 1874 vom Kreis Nidda zum Kreis Schotten
2) Am 1. August 1972 als Teil der Stadt Schotten zum Vogelsbergkreis
3) Am 1. August 1972 zum Landkreis Hanau, seit dem 1. Juli 1974 im Main-Kinzig-Kreis
4) Am 31. Dezember 1971 zum Landkreis Gelnhausen, seit dem 1. Juli 1974 im Main-Kinzig-Kreis
5) Am 1. August 1972 zum Landkreis Gelnhausen, seit dem 1. Juli 1974 im Main-Kinzig-Kreis
6) Am 31. Dezember 1970 zum Landkreis Hanau, seit dem 1. Juli 1974 im Main-Kinzig-Kreis
7) Am 1. April 1900 aus Teilen von Kohden neugebildet
8) Am 31. Oktober 1924 aus Teilen von Unter-Widdersheim neugebildet
9) Am 1. April 1954 aus Teilen von Borsdorf neugebildet
Die Gemeinden ohne Fußnote 2, 3, 4, 5 oder 6 gingen am 1. August 1972 im Wetteraukreis auf.

Kfz-Kennzeichen

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Am 1. Juli 1956 wurde dem Landkreis bei der Einführung der bis heute gültigen Kfz-Kennzeichen das Unterscheidungszeichen BÜD zugewiesen. Es wurde bis zum 31. Juli 1972 ausgegeben. Seit dem 2. Januar 2013 ist es auf Wunsch wieder im Wetteraukreis erhältlich.

  1. Die ursprüngliche, vollständige Bezeichnung lautete: Großherzoglich Hessischer Fürstlich und Gräflich Isenburgischer Landraths-Bezirk Büdingen (Die Bildung des Landraths- und Landgerichtsbezirks Büdingen betreffend vom 24. Januar 1822. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 5 vom 15. Februar 1822, S. 32).
  2. Bis 1917 trugen die Spitzenbeamten der Kreise im Großherzogtum Hessen und folgend im Volksstaat Hessen den Titel „Kreisrat“, ab 1917 den Titel „Kreisdirektor“ (Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1917, S. 36).

Einzelnachweise

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  1. Die Eintheilung des Landes in Landraths- und Landgerichtsbezirke betreffend vom 14. Juli 1821. In: Großherzoglich Hessisches Ministerium des Inneren und der Justiz. (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1821 Nr. 33, S. 403 ff. (Online bei der Bayerischen Staatsbibliothek).
  2. Gesetz, die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren betreffend vom 7. August 1848. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 40 vom 9. August 1848, S. 237–241.
  3. Gesetz, die Organisation der dem Ministerium des Innern untergeordneten Verwaltungsbehörden betreffend vom 31. Juli 1848. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 38 vom 3. August 1848, S. 217–225.
  4. Verordnung die Eintheilung des Großherzogthums in Kreise betreffend vom 12. Mai 1852. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 30 vom 20. Mai 1852, S. 224–228 (226).
  5. Verordnung die Eintheilung des Großherzogthums in Kreise betreffend vom 12. Mai 1852. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 30 vom 20. Mai 1852, S. 224–228.
  6. Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. Nr. 28. Darmstadt 12. Juni 1874, S. 249 (Digitalisat).
  7. a b c d gemeindeverzeichnis.de: Kreis Büdingen
  8. Grund-Schwalheim, Wetteraukreis. Historisches Ortslexikon für Hessen. In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  9. Reg.Bl. 1938, S. 7f.
  10. § 1 Abs. 3 der Dritten Verordnung über den Neuaufbau des Reiches vom 28. Nov. 1938, (Reichsgesetzblatt) RGBl. 1938 I S. 1675; Die Regelung galt nur in Anhalt, Baden, Bayern, Braunschweig, im Volksstaat Hessen, in Oldenburg, Sachsen, Thüringen und Württemberg; sie galt nicht in Preußen.
  11. Harb, Wetteraukreis. Historisches Ortslexikon für Hessen. In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  12. Wetteraukreis. Historisches Ortslexikon. In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  13. Gesetzes zur Neugliederung der Landkreise Büdingen und Friedberg vom 11. Juli 1972. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1972 Nr. 17, S. 230–232, Zweiter Abschnitt; § 18 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 1,2 MB]).
  14. Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27.5.1970 bis 31.12.1982. W. Kohlhammer, Stuttgart / Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S. 353 (Statistische Bibliothek des Bundes und der Länder [PDF]).
  15. Spengler, S. XVI.
  16. Spengler, S. XVI.
  17. HStAD Bestand S 1 Nr. NACHWEIS 1: Becker, Hans Vitus In: Archivinformationssystem Hessen (Arcinsys Hessen).
  18. Philipp A. F. Walther: Das Großherzogthum Hessen nach Geschichte, Land, Volk, Staat und Oertlichkeit. 1854, abgerufen am 28. Juli 2009.
  19. a b c Michael Rademacher: Buedingen. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com. (dort auch Wahlergebnisse von 1933).
  20. Volkszählung 1961
  21. Volkszählung 1970
  22. Statistisches Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland 1973
  23. Karl Ernst Demandt, Otto Renkhoff: Hessisches Ortswappenbuch. C. A. Starke Verlag, Glücksburg/Ostsee 1956, S. 82.
  24. Genehmigung zur Führung eines Wappens an den Landkreis Büdingen, Regierungsbezirk Darmstadt vom 16. Juni 1952. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1952 Nr. 26, S. 487, Punkt 530 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 2,7 MB]).
  25. Klemens Stadler: Deutsche Wappen, Band 1; Angelsachsen-Verlag, Bremen 1964, S. 22.
  26. Genehmigung einer Flagge des Landkreises Büdingen, Regierungsbezirk Darmstadt vom 26. August 1965. In: Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1965 Nr. 37, S. 1070, Punkt 871 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 3,9 MB]).