Wikipedia:Auskunft/Archiv/2024/Woche 06

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Letzter Kommentar: vor 10 Monaten von Digamma in Abschnitt Russische Botschaft verkaufen
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Dies ist ein Archiv der Seite Wikipedia:Auskunft. Es enthält alle Abschnitte, die in der Kalender-Woche 06 im Jahr 2024 begonnen wurden.

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Bild

Laut Beschreibung dieses Bildes wurde es auf der UNEP-Konferenz über die Ozonschicht in Den Haag aufgenommen. Von links nach rechts zeigt es Leendert Ginjaar, Ed Nijpels, Minister Thoma (USA) und UNEP-Direktor Mostafa Kamal Tolba. Weiß jemand, wer „Minister Thoma (USA)“ ist? Ich konnte weder in der WP noch im Netz etwas finden. --Mister Pommeroy (Diskussion) 22:00, 5. Feb. 2024 (CET)

Lee M. Thomas
1988 war Ronald Reagan US-Präsident. In der Tabelle im Artikel en:Presidency of Ronald Reagan ist kein Thoma aufgeführt. 1988 war Lee M. Thomas Präsident der US-Umweltschutzagentur. Der Fotovergleich passt. --Rôtkæppchen₆₈ 22:22, 5. Feb. 2024 (CET)
Vielen Dank, das macht Sinn. --Mister Pommeroy (Diskussion) 22:54, 5. Feb. 2024 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Mister Pommeroy (Diskussion) 22:54, 5. Feb. 2024 (CET)
Nein, nein, niemals "macht Sinn". Das ist ein eingeschlichener Amerikanismus ("makes sense"). Ergibt Sinn, hat Sinn, ist sinnvoll... der Neunmalkluge Le Duc de Deux-Ponts (Diskussion) 15:44, 6. Feb. 2024 (CET)
Danke für die Aufklärung. Du hast meinen Tag gemacht!! --Mister Pommeroy (Diskussion) 17:01, 6. Feb. 2024 (CET)
Wenn Du wegen jedem Amerikanismus so Fisimatenten machst hast Du aber viel zu tun. Vielleicht lieber im TV schauen wie ein Song mit Refrain performt wird. Anyway. (duck wech) --Skopien (Diskussion) 17:21, 6. Feb. 2024 (CET)
Und was ist das Schlechte an solchen Lehnübersetzungen? --Digamma (Diskussion) 17:23, 6. Feb. 2024 (CET)
nix --Future-Trunks (Diskussion) 18:23, 6. Feb. 2024 (CET)
Es fördert die Faulheit bei Übersetzern von US-amerikanischen Filmen und Fernsehserien. --Rôtkæppchen₆₈ 21:35, 6. Feb. 2024 (CET)

Falls es irgendjemanden tröstet: Schon Lessing und Goethe nutzten diesen bösen, bösen Amerikanismus. --2003:C0:8F13:3900:C0B7:8ED7:C562:EC0 21:15, 6. Feb. 2024 (CET)

"Franksche Regressformel"?

Ein Jurist zitiert in einem Text die "Franksche Regressformel". Die kennt Google nicht. Offensichtlich ist es eine Regel von Reinhard Frank (Rechtswissenschaftler), aber was genau ist wohl gemeint? --AF (Diskussion) 13:15, 5. Feb. 2024 (CET)

Könnte mit "Regress" (wörtlich: Rückschritt) hier der Rücktritt vom Versuch gemeint sein? Dann wäre es die erste Formel im verlinkten Artikel. 91.54.44.5 (ohne (gültigen) Zeitstempel signierter Beitrag von 91.54.44.5 (Diskussion) 13:49, 5. Feb. 2024 (CET))
Frank hat AFAIK auch zum Regressverbot im Strafrecht publiziert, zitiert z.B. hier auf S. 15: "„Wer einen anderen bestimmt, eine strafbare Handlung zu begehen, wird zwar wie der Täter, aber nicht als Täter, sondern als Anstifter bestraft. Das erklärt sich durch die Erwägung, dass der Bestimmende zu der Tat in anderer Beziehung steht als der Täter. Dieser benutzt zu ihrer Vollbringung den unbewussten Naturkausalismus, jener einen frei und bewusst handelnden Menschen. Der Täter stellt die Ausführung der Tat ... seinen eigenen Kräften und denen der Natur anheim, der Anstifter macht sie vom Entschlusse eines anderen abhängig. Der Täter setzt eine Ursache, der Anstifter eine Bedingung. Zwischen der Anstiftung und dem vom Täter Vollbrachten waltet also eine kausale Beziehung ob, nur handelt es sich nicht um physische, sondern um eine durch den Entschluss des Täter vermittelte Kausalität. Man kann das auch so ausdrücken, dass man sagt: wird jemand von einem andern zu einer strafbaren Handlung bestimmt, so hat der Bestimmmende das, was der Bestimmte tut, zwar nicht verursacht, aber doch bedingt" (Frank, Das Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich, 18. Aufl. 1931, 118) --Chianti (Diskussion) 13:56, 5. Feb. 2024 (CET)

KI und Selbstreferenz

Ich suche einen Tipp für einen seriösen Aufsatz über die Frage, ob KI, wenn sie auch mit KI-generierten Texten trainiert wird, inhaltlich quasi „verschmutzt” wird, wie das also die Qualität des KI-generierten Inhalts beeinträchtigt und wie mit diesem Problem umgegangen wird. --92.72.90.111 18:17, 5. Feb. 2024 (CET)

Google mal self-contamination of AI with AI-generated text. Da sind die ersten beiden Hits Bild"verschmutzung" und Text"verschmutzung". 222.152.83.166 22:35, 5. Feb. 2024 (CET)

Europäischer Haftbefehl

Ist Deutschland das einzige Land innerhalb der EU, das keinen europ. Haftbefehl ausstellen kann?

Man kann dieser Information implizit entnehmen, dass es wohl nicht so ist, denn Zitat "Auch in Österreich und anderen Staaten der EU (vor allem Osteuropa wie Polen, Tschechien und Ungarn) läuft das System so ab wie hier in Deutschland."

Wie ist es tatsächlich?

--176.199.210.193 19:02, 5. Feb. 2024 (CET)

Die Grundannahme in der Frage ist falsch: Auch von Deutschland aus gibt es Europäische Haftbefehle, aber anders als bei nationalen Haftbefehlen muss er durch einen Richter ergehen, nicht durch die Staatsanwaltschaft. Ist keine sonderlich große Hürde. Und nachdem auch Dänemark und die Niederlande das Problem hatten, weiß ich nicht so ganz, wie die Quelle auf "vor allem Osteuropa" kommt... --Rudolph Buch (Diskussion) 19:42, 5. Feb. 2024 (CET)
Du hast das bestimmt schon gelesen, aber für die Antwortwilligen ein kurzer Hinweis auf das, was hier schon vorbereitet ist: Europäischer Haftbefehl und Europäischer Haftbefehl II. Da bleiben nur noch wenige Lücken, in die eine Antwort vorstoßen könnte. --2A02:8071:5810:20C0:0:0:0:D75C 19:47, 5. Feb. 2024 (CET)

beispiele fuer kriege die auf dem gebiet der heutigen schweiz stattgefunden haben… danke_

--91.115.25.37 02:15, 8. Feb. 2024 (CET)
Alter Zürichkrieg, Sonderbundskrieg, Erster Kappelerkrieg, Zweiter Kappelerkrieg, Schweizer Habsburgerkriege, „Helvetische Revolution“, Liste der Kriege und Schlachten der Schweiz --2A0A:A541:1C58:0:2837:1820:44A6:BE88 04:24, 8. Feb. 2024 (CET)
Das darfst Du Dir gerne selber durchlesen und den dortigen Links folgen: [[1]] ff.. --RAL1028 (Diskussion) 04:27, 8. Feb. 2024 (CET)
Anlässlich des heute verhandelnden Stockacher Narrengerichts sei auf die Schlacht am Morgarten verwiesen. --Digamma (Diskussion) 21:09, 8. Feb. 2024 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gemäss Intro und hier gegebener Hinweise zum Selbststudium. RAL1028 (Diskussion) 04:28, 8. Feb. 2024 (CET)

Ich habe 1960 einen Kristallstern von Rosenthal bekommen, jetzt werde ich oft kritisiert, es gäbe kein Kristall, sondern nur Glas.

Gibt es nur Glassterne , Kerzenhalter, von Rosenthal, oder gibt es auch Kristall Sterne?

--2A02:810B:4C0:4FBD:A9B3:E847:44B0:3156 17:40, 5. Feb. 2024 (CET)

Es handelt mit Sicherheit um Kristallglas, das ist kein Kristall. --Seewolf (Diskussion) 17:46, 5. Feb. 2024 (CET)
Ja, es ist natürlich Glas, aber wegen seiner Schliff-Form nennt es sich Kristall-xy. Gibt es von verschiedenen Herstellern Bsp., warum nicht in den letzten 65 jahren auch von Rosenthal? Wenn die Sonne drauffällt, sieht es hübsch aus und man bekommt ein besseres Feng Shui. --Optimum (Diskussion) 18:33, 5. Feb. 2024 (CET)
Laut unserem Artikel heißt Kristallglas nicht wegen seiner Schliffform, sondern wegen seines hohen Brechungsindex und der hohen optischen Dispersion (Regenbogenfarben) so. Es soll an Bergkristall erinnern, der echt kristallin ist und aus reinem Siliciumdioxid besteht. Im Glas ist das SiO2 mit anderen Stoffen vermischt. --Rôtkæppchen₆₈ 22:36, 5. Feb. 2024 (CET)
Also am Ende alles aus Sand.... --109.250.103.84 10:58, 6. Feb. 2024 (CET)
Nö, Sand ist kristallin. --Elrond (Diskussion) 16:14, 6. Feb. 2024 (CET)
Im Glas ist das SiO2 mit anderen Stoffen vermischt“ Ähm, nein. Das SiO2 hat mit den anderen Stoffen reagiert. Glas hat eine klare Nahordnung, aber keine Fernordnung. --Elrond (Diskussion) 16:20, 6. Feb. 2024 (CET)
Ich hätte Glas jetzt für eine Lösung der Fremdionen in Siliciumdioxid gehalten. --Rôtkæppchen₆₈ 21:39, 6. Feb. 2024 (CET)

Warum nur 1 Zündspule früher?

Warum hat man früher in Autos nur eine Zündspule verbaut anstatt für jeden Zylinder eine eigene Zündspule direkt bei der Kerze? Über den Verteilerfinger hätte man dann 12V führen können und man hätte keine Hochspannungskabel gehabt. Eine Kostenfrage kann das ja kaum gewesen sein. Und selbst wenn man mit einer Zündspule angefangen hat, hätte man doch nach ein paar Jahren drauf kommen können, mehrere Zündspulen einzusetzen. --109.250.103.84 12:40, 6. Feb. 2024 (CET)

Natürlich ist das eine Kostenfrage. Hochspannungskabel sind billiger als drei, fünf oder sieben zusätzliche Zündspulen. Und sie brauchen weniger Platz. --Chianti (Diskussion) 13:24, 6. Feb. 2024 (CET)
Außerdem sind sie wegen des Eisen- und Kupfergehalts ziemlich schwer. Ein Verteiler bestehlt aus Bakelit o.ä. und ein bisschen Metall. Außerdem hätte ein für 12 Volt ausgelegter Zündverteiler wesentlich bessere Kontakte benötigt, die zudem Verschleiß durch Kontaktabbrand unterworfen wären. Mit Hochspannungszündverteiler ist nur der Unterbrecherkontakt nennenswertem Verschleiß unterworfen. Als endlich leistungsfähige Transistoren zu einem vernünftigen Preis verfügbar waren, hatte sich die klassische Batteriezündung mit einer Zündspule und Hochspannungszündverteiler durchgesetzt und bewährt. --Rôtkæppchen₆₈ 14:20, 6. Feb. 2024 (CET)
Was ist das Problem an Hochspannungskabeln? --Digamma (Diskussion) 17:32, 6. Feb. 2024 (CET)
Das hab ich mich auch gefragt. Zurück zum Thema: Die modernen Minizündspulen für jeden Zylinder extra müssen ganz anders angesteuert werden, damit im Zündfunken genug Energie steckt. Das ging mit Unterbrecherkontakt nicht. Erst moderne Elektronik machte das möglich. Ein Zündverteiler für die Primärseite mehrerer Zündspulen wäre deutlich anspruchsvoller in der Konstruktion als ein Hochspannungs-Zündverteiler. Ich meine, es gab früher schon KFZ mit Zündspulen für jeden Zylinder. Da hatte jeder Zylinder seinen eigenen Unterbrecher, der dann auch entsprechend eingestellt werden musste. Das muss für den Schrauber Folter gewesen sein. --109.42.113.136 17:46, 6. Feb. 2024 (CET)
Bei elektronischen Zündanlagen mit Kurbelwellensensor hab ich auch schon gesehen, dass eine Zündspule für zwei Zylinder zuständig ist. Die Zündkerzen sind dann über Masse in Reihe geschaltet und die Zündspule ist nicht direkt mit Masse verbunden. --Rôtkæppchen₆₈ 18:08, 6. Feb. 2024 (CET)

Der Trabant hatte beispielsweise für seine zwei Zylinder je eine Zündspule, der Wartburg immerhin drei. --Schlesinger schreib! 17:58, 6. Feb. 2024 (CET) ein lächelnder Smiley 

Der Wartburg hatte einen Dreizylinder-Zweitaktmotor und je einen Unterbrecherkontakt und eine Zündspule pro Zylinder. --Rôtkæppchen₆₈ 20:03, 6. Feb. 2024 (CET)

Warum fehlt Aufstehenpartei in der Parteienliste?

Die Aufstehenpartei ( www.AUFSTEHEN.BE ) ist beim Bundeswahlleiter registriert und jünger als 6 Jahre, warum wird sie im Artikel nicht aufgelistet?

--2003:F8:371F:8F00:56E0:BF3B:B0DD:F29D 13:03, 6. Feb. 2024 (CET)

Sie müsste ihre Bedeutsamkeit nachweisen. Die Wikipedia:Relevanzkriterien#Politische Parteien scheinen nicht erfüllt. Eine Registrierung genügt nicht, es benötigt die Zulassung bzspw. bei einer Bundestagswahl (Siehe link) ...Sicherlich Post 13:09, 6. Feb. 2024 (CET)
Unabhängig davon gilt Wikipedia:Sei mutig. In der Wikipedia fehlt so einiges; die Lücken lassen sich nur dadurch füllen, indem man die Artikel dazu schreibt. (Wenn aber die Relevanzkriterien aber nicht erfüllt werden, sollte man das in dem spezifischen Fall eher lassen.) --Bildungskind (Diskussion) 15:20, 6. Feb. 2024 (CET)
Hier bitte keine Ermutigung. Schau dir die angegebene Webseite dieser Sektierer an. Die Erklärung zur Nichtaufnahme war sicherlich zutreffend. --Aalfons (Diskussion) 15:22, 6. Feb. 2024 (CET)
Das habe ich ja dazugeschrieben, dass es in dem Fall sich wohl eher nicht lohnt. Nur angesichts der Tatsache, dass die Zahl der aktiven Autoren seit 2007 kontinuierlich schrumpft, kann man ab und zu die Erinnerung schreiben, dass sich jeder beteiligen kann. --Bildungskind (Diskussion) 15:28, 6. Feb. 2024 (CET)

Gehört ja besser in die Rubrik "Wikipedia:Fragen zur Wikipedia'" aber beim Wikipedia:Relevanzcheck kann das Projekt vorgestellt werden. --Elrond (Diskussion) 16:11, 6. Feb. 2024 (CET)

Wie geht der Titel weitergeht?

„Ermittlung des Einflusses der Störstrahlung u. der ungleichmäßigen Erzverteilung auf die Genauigkeit der Metallbestimmung bei der radiometr. Messung auf dem Förderband - Vervollkommnung radiometrischer Verfahren für die Expreßanalyse von gewonne“ https://i.ibb.co/XsRTJXd/IMG-20240202-153031.jpg

Nach gewonne ist es unvollständig. --91.61.65.211 19:33, 6. Feb. 2024 (CET)

Zuzahlungsbefreiung nach §62 SGB V

Kann man eine Zuzahlungsbefreiung nach §62 SGB V auch nachträglich im folgenden Kalenderjahr beantragen und bekommt man dann überzahlte Zuzahlungen zurück? --2003:F7:DF0F:8E00:D84:59B2:188E:9ADB 22:50, 6. Feb. 2024 (CET)

Nein, weil eine Zuzahlungsbefreiung fuer ein abgelaufenes Kalenderjahr sinnlos ist, denn nach Ablauf des Kalenderjahres kann man aus Prinzip ja nicht mehr in die Verlegenheit kommen, eine Zuzahlung in diesem abgelaufenen Kalenderjahr leisten zu sollen (sondern nur noch im folgenden, also aktuellen Jahr).
Bereits geleistete Zuzahlungen kann man aber auch noch im Folgejahr zurueckverlangen. -- Juergen 185.205.125.105 22:58, 6. Feb. 2024 (CET)
Ja, bis zu vier Jahre rückwirkend https://www.google.com/search?q=zuzahlungsbefreiung+vier+jahre+r%C3%BCckwirkend. Rechtsgrundlage: § 45 (1) SGB I --Chianti (Diskussion) 23:04, 6. Feb. 2024 (CET)

Fotografierverbot auf Demonstration

Haie ihrs,

kürzlich war ich bei einer öffentlichen Demonstration, wie gewohnt im "Auftrag der Wikipedia" 😉. Zu Beginn der Veranstaltung verkündete die Veranstaltungsleiterin auf der Demo wären "Waffen, Glasflaschen, Hunde ... und fotografieren verboten". ... Ich zuckte mit dem Schultern und fotografierte trotzdem (wie auch die Pressevertreter). Nach einer ganzen Weile wurde ich angesprochen, ich erklärte wer ich bin und dann war alles gut. Aber die grundsätzliche Frage; Ist es rechtlich möglich das Fotografieren einer Demonstration durch den Veranstaltungsleiter zu verbieten? - (Die Einschränkungen von Einzelfotos usw. sind klar). Wenn ja ginge das für "alle" oder hat die Presse (was ich ja nicht wirklich bin) da Sonderrechte. ...Sicherlich Post 10:27, 5. Feb. 2024 (CET)

Das Fotografieren in der Öffentlichkeit kann grundsätzlich nicht verboten werden, das Recht am eigenen Bild steht einer Verbreitung ohne Genehmigung jedoch meist entgegen. Eine Ausnahme davon sind "Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen", diese dürfen "verbreitet und zur Schau gestellt werden" (§ 23 KunstUrhG). Konkurrierend dazu ist allerdings § 53 (7) UrhG: "Die Aufnahme öffentlicher Vorträge, Aufführungen oder Vorführungen eines Werkes auf Bild- oder Tonträger ... sind stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig." Streng genommen müsste man also vorher um Erlaubnis fragen, wenn man privat eine Rede auf einer Demo aufzeichnen will. Die Presse hat dahingehend Sonderrechte, dass in "Datenträgern, die im Wesentlichen den Tagesinteressen Rechnung tragen", öffentliche Reden vervielfältigt und verbreitet werden dürfen (§ 48 UrhG). Dies trifft auf Wikipedia und Commons nicht zu. --Chianti (Diskussion) 10:48, 5. Feb. 2024 (CET)
stimmt nicht. dem aufzeichnen und fotografien steht grundsätzlich überhaupt nichts entgegen. Nur wenn man die Bilder veröffentlichen und verbreiten will, muss man genauer hinschauen --Future-Trunks (Diskussion) 18:26, 5. Feb. 2024 (CET)
du darfst mich aus der nähe und ganz offensichtlich mich und nicht die bank auf der ich sitze fotografieren wenn ich es nicht möchte und es mir verbitte? - da gibt's stalking, nötigung, nachstellen \ belästigen als straftatbestände dagegen zu berücksichtigen, mW. --176.5.142.225176.5.142.225 01:50, 7. Feb. 2024 (CET)
Benutzer:Future-Trunks hat ganz offensichtlich Recht am eigenen Bild (Deutschland)#(Bloßes) Erstellen von Bildern nicht gelesen. --Chianti (Diskussion) 09:58, 7. Feb. 2024 (CET)
du auch nicht. ODer was haben die einzelfälle von intimen Fotos mit denen auf ner öffentlichen Demo zu tun? --Future-Trunks (Diskussion) 10:10, 7. Feb. 2024 (CET)
Siehe oben "Einschränkungen von Einzelfotos". Was in dem von mir verlinkten Absatz steht, gilt auch für Einzelfotos auf Versammlungen und Aufzügen. Zum Thema "Aufzeichnen" siehe meinen Beitrag eins drunter. --Chianti (Diskussion) 11:13, 7. Feb. 2024 (CET)
Danke für die Antwort. Mir scheint 53(7) für die Fall nicht passend. Ich habe (per google) keine Erläuterung gefunden, die diesen § und Demonstrationen in einen Zusammenhang stellt und zum anderen wäre es dann grundsätzlich verboten. - wenn dem so ist müsste Wikipedia:Bildrechte#Eigene Aufnahmen überarbeitet werden; denn dort steht ich dürfte "Personen, die sich auf öffentlichen Versammlungen (z. B. Demonstrationen... ohne deren Zustimmung auf den entsprechenden Fotos zu sehen sein" was ja wenig Sinn ergäbe, wenn ich doch fragen müsste.
Der Artikel Recht am eigenen Bild (Deutschland)#Veranstaltungen zitiert ein Urteil des BGH, wo auch ausdrücklich gesagt wird; "auch dann einstellen, wenn keine Pressefotografen zugegen sind". ...Sicherlich Post 19:03, 5. Feb. 2024 (CET)
Bilder auf Demos oder bei Umzügen des Brauchtums wie z.B. der Oktoberfesteröffnung darfst du natürlich machen. Bei § 53 (7) geht es um Reden oder Theateraufführungen oder Musikdarbietungen, die urheberrechtlich oder leistungsschutzrechtlich schutzfähig sind (Recht des ausübenden Künstlers, § 77 UrhG). Solche kann es bei Demos auch geben, daher habe ich das erwähnt. --Chianti (Diskussion) 20:23, 5. Feb. 2024 (CET)
Völlig richtig. Nur als Ergänzung: §23KUG gilt nur eingeschränkt für Polizeibeamte, da sie sich nicht freiwillig in diese Situation begeben haben. Aber da hilft in aller Regel eine freundliche Frage. --Ralf Roletschek (Diskussion) 11:34, 6. Feb. 2024 (CET)
Hier stellt sich dann auch die Frage, ob ein Veranstalter für die _Teilnehmer_ eigene "AGBs" wirksam festlegen kann. Wer sich nicht dran hält, ist automatisch kein Teilnehmer mehr. --109.250.103.84 11:07, 6. Feb. 2024 (CET)
Um fotografieren zu dürfen, muss man bei einer Demo ebenso wenig Teilnehmer sein wie an einem Brauchtumsumzug. --Chianti (Diskussion) 12:52, 6. Feb. 2024 (CET)
Richtig. Hat denn jemand etwas anderes behauptet? --109.250.103.84 13:16, 6. Feb. 2024 (CET)
Nein, aber dann stellt sich "deine" Frage eben nicht. --Chianti (Diskussion) 13:34, 6. Feb. 2024 (CET)

Vergessenes I-94 Formular (Ein-/Ausreisebesätitung USA)

Ich hatte vor etwa 15 Jahren vergessen bei der Ausreise aus den USA den I-94 Schein abzugeben. Hier steht beschrieben, was zu tun ist: https://help.cbp.gov/s/article/Article-752. Was mich an dem ganzen jedoch irritiert, ist die folgende Aussage: "Coleman Data Solutions does not reply to correspondence, therefore please do not request confirmation that your record has been updated".

Auf welcher Basis soll man den einen weiteren USA Besuch inkl. Flug- und Hotelbuchung planen können, ohne dass man weiss, ob die CBP den Antrag anerkannt und den I-94 Eintrag aktualisiert hat? Sind die wirklich so unflexibel, dass sie nicht einmal auf eine mitgelieferte Email-Adresse eine Bestätigung senden würden? Welche eigenen Kontrollmöglichkeiten hat man sonst? Bekommt man bei einem vergessenen I-94 überhaupt die ESTA Reisegenehmigung oder würde bereits diese abgelehnt werden, solang der I-94 Eintrag noch offen ist? Nützt ein Besuch beim Konsultant etwas?

Die beiden Links "View Travel History" und "View Compliance" habe ich mit meiner damaligen Passnummer bereits probiert. Ersteres akzeptiert die Eingaben erst gar nicht, zweiteres akzeptiert sie, zeigt aber keine Werte ("N/A") für die Angaben "Days Overstayed" und "Days Left to Leave the Country". Letzteres ist aber auch bei einer anderen Person die ich kenne der Fall, welche die USA verlassen hat und den I-94 ordentlich abgegeben hat. Somit kann ich auch hiermit keine eigene Kontrolle durchführen.

Nebst den obigen konkreten Fragen, wäre ich auch generell über Erfahrungsberichte oder Tipps dankbar. Zum Beispiel ob der Nachweiss, dass man damals wirklich ausgereist ist super schwer ist und man dort stichhaltige Beweise liefern muss, oder ob es mehr eine pro forma Sache ist und einige wenige Belege bereits ausreichen. Denn nach 15 Jahren kann ich nicht einmal mehr von der Bank irgendwelche Auszüge verlangen. --65.18.177.84 12:56, 6. Feb. 2024 (CET)

Steht doch auf der von dir verlinkten Seite: we strongly urge you to keep a copy of what you send to DHS-CBP and carry it with you the next time you come to the United States in case the CBP Officer has any questions about your eligibility to enter. If you have these documents with you, the records can be corrected upon entry if, for some reason, the Akon, Ohio office has not yet done so. Aber vielleicht solltest du dich schon mal auf sieben Jahre Guantanamo vorbereiten. ;-) --TheRunnerUp 13:10, 6. Feb. 2024 (CET)
Hatte ich gelesen, ja. Aber nochmal zum Kern der Frage: Auf welcher Basis soll man den einen weiteren USA Besuch inkl. Flug- und Hotelbuchung planen können? Ja gut, dann hat man auch noch die Gelegenheit das Vorort klären zu können. Aber ich möchte das vorab klären und mir die Erfahrung sparen, dass sie einen wieder zurück schicken. --65.18.177.84 13:15, 6. Feb. 2024 (CET)
"If you are uncertain if you qualify for Visa Waiver Program travel, you may apply for a visa." (Quelle). --Rudolph Buch (Diskussion) 13:42, 6. Feb. 2024 (CET)
Konsultant oder Konsulat (Diplomatie)? --Chianti (Diskussion) 13:26, 6. Feb. 2024 (CET)
Konsultat war gemeint gewesen. --65.18.177.84 16:46, 6. Feb. 2024 (CET)
? Ziehst du deine Frage jetzt selbst in den Bereich der Lächerlichkeit? --TheRunnerUp 20:30, 6. Feb. 2024 (CET)
offensichtlich autofill. überflüssiger antwortzweig. --176.5.142.225 01:13, 7. Feb. 2024 (CET)
Ich halte es für sehr unwahrscheinlich, dass Du Probleme bekommen würdest, so lange Du per Flugzeug ausgereist bist (und ich kann nicht ausschließen, dass mir das auch mal passiert ist). Siehe auch hier: If you departed by a commercial air or sea carrier (airlines or cruise ships), your departure from the U.S. can be independently verified, and it is not necessary to take any further action, although holding on to your outbound (from the U.S.) boarding pass – if you still have it – can help facilitate your reentry next time you come back to the United States.. Wenn Du sicher sein willst, alte Bordkarte, alten Reisepass mit Ausreisestempel oder sonstigen Beleg mitnehmen. -- 79.91.113.116 18:38, 6. Feb. 2024 (CET)

Statistik Voynich-Manuskript

Hat man die Zeichen im Voynich-Manuskript auch schon mal statistisch erfasst? Ich meine man gibt jeden Zeichen eine Zahl und jeden gleichen Zeichen die selbe Zahl. Und am Ende schaut man sich die Verteilung der Zahlen an. Wenn ja wo kann man sich diese Statistik ansehen? --Fiver, der Hellseher (Diskussion) 18:27, 6. Feb. 2024 (CET)

Siehe Voynich-Manuskript#Text und Alphabet. --Rôtkæppchen₆₈ 18:36, 6. Feb. 2024 (CET)
Google auch mal statistics of Voynich manuscript characters - da kommen Referenzen. 203.109.205.3 21:55, 6. Feb. 2024 (CET)
Die Monoalphabetische Substitution war schon über 1000 Jahre vor Erstellung des Voynich-Manuskripts bekannt, das hätte man sofort entziffern können. --Ralf Roletschek (Diskussion) 10:31, 7. Feb. 2024 (CET)
Eben. Und Frequenzanalyse ist auch ein alter Hut. Damit kann dann die Sprache oder Sprachfamilie bestimmt werden und der Rest ist ein klein bisschen Herumgerate. --Rôtkæppchen₆₈ 11:03, 7. Feb. 2024 (CET)

Frage an Schrift- und Kunstsachverständige

Hinter diesem Link verbergen sich Skizzen Henri Gaudier-Brzeskas. Sie entstanden vermutlich während seines Aufenthaltes in Nürnberg und dort im Haus Benedikt Uhlemayrs, der ihn 1909 für einige Monate aufgenommen und ihm bei dieser Gelegenheit Deutschunterricht erteilt hatte. Zwischen Gastgeber und Gast existiert ein umfangreicher Schriftwechsel. - Die Skizzen sind beschriftet; zwei Beschriftungen kann ich halbwegs lesen: Dein Bruder ... und Winnie. Wer liest / weiß mehr? Ich vermute, die abgebildeten Kinder gehören zur Familie Uhlemayr. Interessant sind für mich auch diese Zeichnungen! - Bin gespannt auf Antworten und Vermutungen der Wiki-Fachwelt! Dank im Voraus! MfG, GregorHelms (Diskussion) 01:29, 7. Feb. 2024 (CET)

Ich lese da Winnie dreimal, einmal Dein Bruder Owen und einmal mrs. Braun. --Chianti (Diskussion) 07:55, 7. Feb. 2024 (CET)

Ich suche die Telefon-Nummer des Schwerbehindertenverbandes Breslau VI

Ersetze diesen Abschnitt durch eine konkrete Frage.

--2001:871:22B:1C84:344D:F2A1:FE87:BB5F 02:44, 7. Feb. 2024 (CET)

einen solchen Verein kenne ich nicht, aber ggf. hilft ja diese Seite weiter? Dort finden sich allerlei Behindertenverbände. Ist auf polnisch, aber da nach einer Telefonnummer gefragt wird denke ich ist das ggf. kein Problem? So doch --> https://www.deepl.com/de/translator ....Sicherlich Post 07:37, 7. Feb. 2024 (CET)

Altersvorsorge: Scheitern in der Entsparphase

Irgendwo habe ich gelesen, dass bei der Altersvorsorge nicht nur sehr viele in der Ansparphase scheitern, sondern von den wenigen Erfolgreichen dann auch noch sehr viele in der Entsparphase. Leider kann ich zu diesem Scheitern in der Entsparphase keine Literatur finden. Deshalb meine Frage: Scheitern bei der Altersvorsorge viele in der Ansparphase Erfolgreiche in der Entsparphase?

--2003:FC:8F12:1EA9:D04D:5C2D:EA1C:B5FA 22:02, 5. Feb. 2024 (CET)

Typisch ist, daß die Leute - Kleinsparer - mit Anfang 60 den Brief bekommen, sie könnten sich 15.000 Euro in einem Betrag auszahlen lassen. In dem Brief steht auch drin, sie sollen mit einem Steuerberater sprechen. Das machen die Leute aber meist (man ist sparsam) nicht, und dann zahlen sie 5.000 Euro Steuer auf die 15.000, oft mehr als sie in der aktiven Zeit gezahlt hätten. --2003:C1:972C:D700:B069:474:10F7:C508 22:06, 5. Feb. 2024 (CET)
Interessantes Thema: Nach dieser Studie scheitern viele Leute beim Entsparen daran, dass sie es nicht tun, also das Vermögen trotz der Endlichkeit des Lebens erhalten statt es rechtzeitig zu verkonsumieren. --Rudolph Buch (Diskussion) 22:50, 5. Feb. 2024 (CET)
Theorie + Praxis. Ich bin Steuerberater und die kommen dann zu mir, _nachdem_ die 5.000 weg sind, weil sie denken, daß das FA einen Fehler gemacht hat. Ob Geld, das man verkonsumiert, mehr Freude bereitet, als Geld, das man auf dem sparbuch hat und ein Sicherheitsgefühl vermittelt, scheint mir personenabhängig zu sein. --2003:C1:971A:4800:BC9C:6160:96DA:4CC1 08:08, 6. Feb. 2024 (CET)
Zwar ist "verkonsumieren" rational wohl sinnvoller, aber Menschen sind nicht rational, das macht die Bewertung von "Scheitern" IMO schwierig. Da sehe ich es wie 2003:C1:971A: - etliche ältere Menschen haben lieber das Geld liegen, als es für den eigenen Komfort zu nutzen. Selbst wenn die Kinder sie drängen es auf den Kopf zu hauen oder es nichtmal Kinder gibt. ...Sicherlich Post 09:28, 6. Feb. 2024 (CET)
nun bei altersvorsorge isses aber so, entweder alles auf einmal auszahlen lassen oder monatlicher betrag bis zum Ende des lebens, was dann im Zweifel mehr ist bzw aufgrund der steuern im Schnitt auf jeden Fall mehr ist. Weniger isses bei frühem Ableben, aber das weiß man oft nicht vorher. Um irgendein Sparkonto geht es ja nicht, da muss man auf die Auszahlung keine Steuern zahlen. --Future-Trunks (Diskussion) 10:24, 6. Feb. 2024 (CET)
Das Problem ist halt, daß man vorher nicht weiß, wann denn "rechtzeitig" ist. --95.116.121.39 17:39, 6. Feb. 2024 (CET)
Was sind den die Kriterien für "rechtzeitig"? Gruss, --Markus (Diskussion) 11:05, 7. Feb. 2024 (CET)
bevor man stirbt --Future-Trunks (Diskussion) 12:10, 7. Feb. 2024 (CET)
mors certa, hora incerta --2A02:8071:5810:20C0:BC1B:88BE:2B7B:5AD3 15:56, 7. Feb. 2024 (CET)
In einem Alter verbrauchen, wo man mit dem Geld etwas anfangen, also z.B. Reisen oder anderen Hobbys nachgehen kann, also bevor man mit gesundheitlichen Einschränkungen rechnen muss. eryakaas • D 19:14, 7. Feb. 2024 (CET)

Forderungen gegen Tote

Wenn man zivilrechtliche Forderungen geltend macht und der Antragsgegner verstirbt, können die im Prinzip wohl auch aus dem Nachlaß befriedigt werden. Wie lange nach dem Erbfall müssen Erben eigentlich damit rechnen, daß solche Ansprüche auf sie zukommen können? Ich denke dabei an deliktische Haftung, speziell an Ansprüche von Opfern aus Mißbrauchsfällen, bei denen es wohl spezielle verlängerte Verjährungsfristen gibt. Kann sich da z. B. fünf Jahre nach dem Tod noch ein Opfer an die Witwe wenden und verlangen, daß sie als Erbin Schadenersatz leisten soll, weil ihr Mann das Opfer mißbraucht hat? - Zeitnah ist das bestimmt möglich: Z. B. verlangen EVU von den Hinterbliebenen von Schienensuiziden regelmäßig Reparaturkosten und andere Schadenersatzforderungen, z. B. Schmerzensgeld und Behandlungskosten für den geschockten Lokführer, aber die kommen damit auch nicht erst nach Jahren aus dem Knick. (Nein, die Erben werden nicht "bestraft", wenn es ihnen auch so vorkommen mag. Die müssen nur herausgeben, was ihnen überhaupt nicht zustand, weil es der Erblasser bereits zu Lebzeiten "verzockt" hatte.) Wenn der Täter unbekannt ist bzw. war, beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist ohnehin 30 Jahre. Können also noch ein Vierteljahrhundert nach dem Tod Berechtigte bei Erben an die Tür pochen? --95.116.121.39 17:23, 6. Feb. 2024 (CET)

Ja, können sie. § 197 BGB: In 30 Jahren verjähren, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, 1. Schadensersatzansprüche, die auf der vorsätzlichen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung beruhen ... und § 1967 Erbenhaftung/Nachlassverbindlichkeiten. Man kann es als Erbe allerdings nach 5 Jahren mit § 1974 (Verschweigungseinrede) versuchen, Aussichten ungewiss. Hier ein Überblicksartikel und hier eine Gerichtsentscheidung zum Thema. --Chianti (Diskussion) 17:42, 6. Feb. 2024 (CET)
Nein, können sie nicht. Ansprüche nach § 823 BGB (dazu zählt sich ein Anspruch wegen sexuellem Missbrauch des Opfers) sind höchstpersönlich und nicht vererbbar. Stirbt der Täter, entfällt der Schmerzensgeldanspruch komplett. -- 2A02:908:122:55C0:468A:5BFF:FECC:62BA 11:30, 7. Feb. 2024 (CET) Nachtrag wegen dem Kommentar oben: der BGH hat diese Frage ausdrücklich anders entschieden: VI ZR 246/12 -- 2A02:908:122:55C0:468A:5BFF:FECC:62BA 11:42, 7. Feb. 2024 (CET)
das ist nach der von Chianti gefundenen Gerichtsentscheidung und auch der Gesetzeslage falsch: Der Anspruch des Opfers ist höchstpersönlich. Der Täter ist aber ganz normaler Schuldner (In der Gerichstentscheidung war der Kläger die Stelle, auf die nach §5 OEG der Anspruch eines Opfers übergegangen war, Beklagte die Witwe des Täters). Umn die Ausgangsfrage zu beantworten: Im Grunde ja, nur ist das Problem in der Praxis das, dass die Erben den Anspruch natürlich bestreiten dürfen. Und dann muss der Anspruchssteller im Zivilrecht den Beweis erbringen. Das kann einfach sein, wenn es strafrechtliche Ermittlungen gab und die Akte verfügbar ist (die Aufbewahrungsfristen für Strafakten sind in solchen Fällen kürzer als die zivilrechtliche Verjährungsfrist!), aber auch unmöglich. Was der BGH entschienden hat sind Ansprüche des Opfers einer Verletzung von Persönlichkeitsrechten, nämlich Peter Alexanders, die nicht vererbbar waren. --Auf Maloche (Diskussion) 12:00, 7. Feb. 2024 (CET)

Stimmt es das in der neuen Dresdener Frauenkirche noch Bausubstanz der 1945 zerstörten alten Kirche steckt?

Das die neue Dresdener Frauenkirche (helle Steine) an die Reste des 1945 stehengebliebenen Flügels (grau-schwarze Steine) drangebaut wurde, und das auch für den restlichen Teil der Kirche Steinreste (grau-schwarze Steine) von 1945 mitverwendet wurden? --2A00:20:4041:B39E:AD1A:3358:CB2B:FFC9 10:36, 7. Feb. 2024 (CET)

Man kann Sandstein ganz bequem reinigen. --Ralf Roletschek (Diskussion) 10:38, 7. Feb. 2024 (CET)
Ja, das stimmt, es gibt allerdings keinen „Flügel“, sondern von der Außenwand war an einer Stelle ein höhreres Stück stehengeblieben als an den übrigen Stellen, und dort hat man wieder hochgebaut. Dabei sind alle lose herumliegenden Steine wieder an ihrem früheren Platz eingebaut worden, man hat für jeden die ursprüngliche Lage ermittelt und so das Puzzle zusammengesetzt. eryakaas • D 19:18, 7. Feb. 2024 (CET)
Katalogisierte Frauenkirchensteine
(BK quetsch wg. Bild/Umbruch) Die Steine waren allerdings nicht von 1945, sondern wurden um 1740 gebrochen. Die waren halt auch vor der Zerstörung der Kirche verrusst und verwittert; siehe dazu Vorschreiber. --Aalfons (Diskussion) 10:46, 7. Feb. 2024 (CET)
https://www.frauenkirche-dresden.de/bauwerksdaten: „Welchen Anteil hat das historische Steinmaterial am Gesamtbauwerk? ca. 45%. Wie viele Fassadensteine sind alt? 7.110.“ --BlackEyedLion (Diskussion) 10:40, 7. Feb. 2024 (CET)

Was darf im Reisepass und was nicht?

Aus aktuellem Anlass, der wie folgt ist: Der syrische Staat hat vergessen im neuen Pass ein Feld für die Unterschrift vorzusehen. Oder es verhält sich ganz anders und Syrien zeigt sich moderner als Andere, da stattdessen mit Fingerabdrücken zur Identifizierung gearbeitet wird. Auf jeden Fall, besteht Deutschland, wegen der Vorschriften in der Aufenthaltsverordnung, auf einer Unterschrift. Syrien hat jetzt reagiert und auf einer der weiteren Seiten eine entsprechende Linie eingezogen mit dem Hinweis auf arabisch und in einer anderen Sprache, dass der Passinhaber hier unterschreiben soll. Dies ist der Auslöser für meine Frage. Also, was darf in seinen Pass rein? Natürlich die Sichtvermerke. Aber ich habe den Eindruck, die haut jeder Zöllner rein wie er will. Mal beginnt man vorne, mal hinten. Gibt es da Regeln? Und wie sieht es mit weiteren Dingen aus? Dürfte eine Angestellte bei der Ausländerbehörde besiegeln, dass der Passinhaber vor ihr die Unterschrift eingetragen hat? Darf der Polizist reinschreiben, dass er den Menschen für einen bösen Buben hält? Kann die Reiseleiterin einer großen Rundreise reinschreiben, Herr Baschnulli gehört in die Reisegruppe Touristikgruppe XYZ? Le Duc de Deux-Ponts (Diskussion) 14:31, 5. Feb. 2024 (CET)

Für die Visummarke in der EU gibt es eine Regelung: Die Visummarke wird auf der ersten noch freien Seite des Reisedokuments angebracht, auf der sich außer dem Stempel zur Dokumentierung der Zulässigkeit des Antrags keine Eintragungen oder Stempel befinden. Für die Stempel gilt: Bei der Ein- und Ausreise visumpflichtiger Drittstaatsangehöriger wird der Stempelabdruck nach Möglichkeit so angebracht, dass er den Rand des Visums bedeckt, ohne die Eintragungen im Visum unleserlich zu machen oder die sichtbaren Sicherheitselemente der Visummarke zu beeinträchtigen. --Chianti (Diskussion) 15:09, 5. Feb. 2024 (CET)
Ich denke nicht dass es da fixe Regeln gibt. Als ich das erste Mal in Marokko eingereist war hatte jemand neben dem Stempel noch irgendeinen handschriftlichen Vermerk hinterlassen, offenbar zur Orientierung bei späteren Einreisen, denn da hatte dann keiner mehr was handschriftlich reingeschrieben gehabt. Ich meine auch in Ägypten wurde mal fröhlich was reingekritzelt. Ansonsten wurden bei mir die Stempel bzw. Visa immer ganz kunterbunt reingeklatscht, mal vorn, mal in der Mitte, mal hinten, mal die Einreise auf eine Seite und die Ausreise auf eine andere. In meinem jetzt aktuellen Pass befinden sich schon auf Seite 3, eigentlich für amtliche Vermerke vorgesehen, zwei türkische Stempel und ganz hinten und ganz unten auf der letzten Seite zwei ukrainische. Macht anscheinend jeder wie er will. --Steigi1900 (Diskussion) 15:38, 5. Feb. 2024 (CET)
Bei der Überschrift fehlt doch ein Wort, z. B. "erscheinen" oder "stehen". Viele Grüße --2003:C6:1735:ED7B:5BA:EC20:14B0:4915 18:15, 5. Feb. 2024 (CET)
Nee, das ist so eine flappsige Art, so ähnlich wie "muss dat so?". Le Duc de Deux-Ponts (Diskussion) 07:17, 8. Feb. 2024 (CET)

Mieterhöhung zulässig?

Vor kurzem erhielt ich einen Brief über eine "einvernehmliche" (also freiwillige) Mieterhöhung. Es geht um 10% Erhöhung, allerdings wäre die neue Kaltmiete nach meinen neuen Online-Recherchen höher als die ortsübliche Vergleichsmiete.

Problem - neben einem sehr unfreundlichen Hausverwalter - ist, dass es in der 45.000-Einwohner-Stadt keinen Mietspiegel gibt. Online findet man verschiedene Zahlen zu Kaltmieten, aber praktisch alle niedriger als meine aktuelle Kaltmiete. Erst letzte Woche habe ich eine neue Angabe gefunden, die höher ist als meine aktuelle Miete (3%).

Was ist nun zu empfehlen? Sollte ich einer Erhöhung um drei Prozent zustimmen, um weitere Probleme/Kosten/Ärger zu vermeiden? --2A01:599:A01:FBEE:D0AC:BFC7:23F:CCCC 21:11, 6. Feb. 2024 (CET)

Ich empfehle Konsultation eines Mieterinnen- und Mietervereins. --2003:F7:DF0F:8E00:D84:59B2:188E:9ADB 21:31, 6. Feb. 2024 (CET)
Nein, keinesfalls einer "freiwilligen" Mieterhöhung zustimmen. Der Vermieter soll gefälligst belegen, dass eine Mietsteigerung in der von ihm gewünschten Höhe zulässig ist. Je nach Einkommen ist die - wenig bekannte - Beratungshilfe eine günstige Alternative zum Mieterverein. --Chianti (Diskussion) 21:59, 6. Feb. 2024 (CET)
Die Erhöhung um 10% habe ich bereits abgelehnt. Allerdings möchte mich der Verwalter nun kontaktieren. Ich gehe davon aus, dass er in irgend einer Weise Druck aufbauen möchte. Ich frage mich nun, was als nächstes passieren kann und welche Handhabe er hätte. Könnten höhere Kosten für mich entstehen, wenn der Verwalter nun ein Gutachten erstellen lässt o.ä.? --2A01:599:A01:FBEE:E815:5DF8:37A7:338A 22:13, 6. Feb. 2024 (CET)
Der Verwalter hat in Bezug auf den Mietvertrag gar nichts zu sagen, solche Anfragen kannst du ignorieren. Und ohne vom Vermieter ausgestellte Vollmacht, die er dir im Original vorlegen muss, braucht er diesbezüglich gar nicht anzukommen (übrigens auch nicht mit einer Betriebskostenabrechnung - die muss ebenfalls vom Vermieter kommen). --Chianti (Diskussion) 22:45, 6. Feb. 2024 (CET) P.S.: beauftragt der Vermieter vor einer Klage auf Mieterhöhung ein Gutachten zur Miethöhe bei wem auch immer, trägt er dafür die Kosten ganz alleine. Dir enstehen dafür keine Kosten ((LG Bremen WuM 84, 114; LG Frankenthal WuM 84, 114; LG Hannover WuM 83, 182).).
Danke für diese Info! Tatsächlich steht im Mietvertrag eine Vermieterin (hatte nie Kontakt zu ihr) und ein Immobilienunternehmen als Vertretung. Ohne Erläuterung kam dann plötzlich diese Hausverwaltung in Erscheinung und hat zum Beispiel per E-Mail andere Parkplätze zugewiesen als im Mietvertrag vereinbart. Ich möchte mich zwar nicht unnötig mit der Hausverwaltung zerstreiten, aber im Zweifelsfall ist so ein Argument gut zu wissen. --2A01:599:A0F:EECC:7105:A0D9:7C91:2DEA 19:37, 7. Feb. 2024 (CET)
pacta sunt servanda - was den Parkplatz angeht, kannst du dich auf den Mietvertrag berufen, wenn du den vertraglich vereinbarten behalten willst. Einseitige Änderungen sind unzulässig, erst recht von jemandem, der keine Vollmacht des Vertragspartners vorlegen kann. --Chianti (Diskussion) 00:09, 8. Feb. 2024 (CET)
Der Vermieter muss 3 Vergleichswohnungen angeben die nach Lage, Größe, Ausstattung etc vergleichbar mit deiner Wohnung sind und alle eine entsprechend hohen Mietpreis haben, auf den erhöht werden soll. Hat er das nicht gemacht, hat er keine Chance. Hat er 3 Wohnungen angegeben, aber die sind nicht vergleichbar (zum Bsp eine davon ist sehr viel größer oder kleiner als deine), hat er auch keine Chance. Sind sie wirklich vergleichbar, sieht es schlecht für dich aus unabhängig davon, was deine Recherche zur Vergleichsmiete sagt. Zustimmen musst du nicht, aber eine Klage auf Mieterhöhung kommt dann in der regel sofort. Die ist recht günstig, gehört deshalb zum Standardverfahren bei den Mieterhöhungen.
Gibt da natürlich noch Einschränkungen wie dass deine Miete in den letzten 3 Jahren nicht erhöht worden sein sollte und ggf in den Mietvertrag gucken, was da zu dem Thema drin steht --Future-Trunks (Diskussion) 22:22, 6. Feb. 2024 (CET)
Für Deutschland: Das ist nicht richtig. Vermieter und Mieter können eine Mieterhöhung vereinbaren, ohne dass der Vermieter die Erhöhung begründen muss (§ 557 BGB). Der Vermieter kann außerdem mit den genannten Möglichkeiten eine Erhöhung der Miete verlangen (§ 558 BGB, § 558a BGB).
Was zu empfehlen ist, kann meines Erachtens hier nicht beantwortet werden. Ich halte es aus meiner persönlichen Sicht für angemessen, einer Mieterhöhung zuzustimmen. --BlackEyedLion (Diskussion) 23:12, 6. Feb. 2024 (CET)
Warum? Wenn er schreibt, dass schon die aktuelle Miete oberhalb der nach seinen Eindrücken ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, würde ich an seiner Stelle keiner Mieterhöhung zustimmen, solange nicht vom Vermieter/Verwalter der Nachweis des Gegenteils gemäß § 558a BGB geführt wurde. --2003:E5:B70B:53ED:3918:F3A7:FBCD:92C5 23:48, 6. Feb. 2024 (CET)
Das wird wohl von sämtlichen Umständen, nicht nur von der Höhe der Miete abhängen. --BlackEyedLion (Diskussion) 00:23, 7. Feb. 2024 (CET)
Diese Antwort verstehe ich jetzt nicht. § 558 Abs. 6 stellt doch gerade darauf ab, dass ohne Einvernehmen die ortsübliche Vergleichsmiete im Allgemeinen (keine Modernisierungsmieterhöhung, keine Neuvermietung) für den Vermieter das Ende der Fahnenstange ist. Unabhängig von weiteren Umständen. --2003:E5:B70B:53ED:3918:F3A7:FBCD:92C5 00:50, 7. Feb. 2024 (CET)
Ja, ohne Einvernehmen, mit Einvernehmen dagegen nicht. (Mit Einvernehmen gibt es auch ein Ende, nämlich den Mietwucher, aber um den geht es hier nicht.) Und mit Einvernehmen sind auch keine Nachweise durch den Vermieter (drei Vergleichsmieten, Mietspiegel o.ä.) erforderlich. --BlackEyedLion (Diskussion) 09:25, 7. Feb. 2024 (CET)
Aber die Anfrage beruht doch gerade darauf, dass der Fragesteller mit der Mieterhöhung nicht einverstanden ist. Also liegt kein Einvernehmen vor. --Jossi (Diskussion) 11:14, 7. Feb. 2024 (CET)
Nach meinem Verständnis geht es in der Frage um die Wahl zwischen einvernehmlicher Erhöhung und nicht-einvernehmlicher Erhöhung und nicht um die Wahl zwischen nicht-einvernehmlicher Erhöhung und unzulässiger Erhöhung. Anders ausgedrückt geht es um die Frage, ob der Mieter der Mieterhöhung zustimmen soll (auch wenn er innerlich vielleicht nicht damit einverstanden ist). Es geht also nicht darum, ob die Mieterhöhung überhaupt unter bestimmten Umständen zulässig ist, sondern ob eine Zustimmung oder eine Ablehnung (mit anschließendem zu erwartendem Verlangen einer nicht-einvernehmlichen Mieterhöhung) sinnvoll ist. Ich habe geantwortet, dass es vielfältige Gründe gibt, warum man einer Mieterhöhung zustimmen kann oder soll. --BlackEyedLion (Diskussion) 17:21, 7. Feb. 2024 (CET)
Ja, ich habe die einvernehmliche Erhöhung abgelehnt, eben weil ich sie nicht für gerechtfertigt halte - zumindest nicht in dem Umfang. Nun frage ich mich, was die nächsten Schritte sein werden und was das geschickteste Vorgehen wäre. @BlackEyedLion: Welche anderen Umstände meinst Du zum Beispiel, wegen derer man einer einvernehmlichen (also freiwilligen) Mieterhöhung zustimmen sollte? Mir fällt spontan nur ein, dass die Hausverwaltung beim Auszug irgendwelche Probleme erfinden könnte. Wie wahrscheinlich und wie weitreichend das wäre, kann ich aber nicht einschätzen. Ich denke, ich ignoriere dieses Risiko erst einmal.--2A01:599:A0F:EECC:7105:A0D9:7C91:2DEA 19:37, 7. Feb. 2024 (CET)
Ein gutes Verhältnis zum Vermieter, der dem Mieter dafür zum Beispiel mal eine Reparatur oder Verbesserung leistet oder beim Auszug eine verkürzte Kündigungsfrist gewährt. Oder der Schutz vor einer späteren noch höheren Mieterhöhung. --BlackEyedLion (Diskussion) 00:09, 8. Feb. 2024 (CET)
Siehe diesen Beitrag des TE. Er kennt die Vermieterin nicht einmal, die Immobilie wird von einer Gesellschaft beewirtschaftet und verwaltet - irgendwelche Hoffnungen auf Kulanz oder Gefälligkeiten sind da völlig illusorisch. --Chianti (Diskussion) 00:16, 8. Feb. 2024 (CET)
Eine Mitgliedschaft im Mieterbund/Mieterverein incl. intergrierter Rechtsschutzversicherung ist empfehlenswert. Dadurch bekommt man kompetente Auskunft, wirksame vorgerichtliche Unterstützung gegenüber dem Vermieter und erforderlicherweise einen erfahrenen mieterfreundlichen Anwalt im Prozess. Ein wesentlicher Vorteil ist, dass der Mieterbund auch politisch für sozialverträgliches Mietrecht kämpft und für mietergerechten Wohnungsbau und Wohnungsmarkt. Gruss, --Markus (Diskussion) 11:59, 7. Feb. 2024 (CET)
Danke, ich werde darüber nachdneken.--2A01:599:A0F:EECC:7105:A0D9:7C91:2DEA 19:37, 7. Feb. 2024 (CET)
Vielleicht auch nochmal explizit die Frage: Wenn eine einvernehmliche Mieterhöhung nicht akzeptiert wird, bleibt dem Vermieter/Verwalter lediglich eine normale Mieterhöhung, ist das richtig? Und erst wenn eine solche gefordert wird (inklusive Begründung durch Vergleichsmieten o.ä.) ist man in Zugzwang, weil bei Ignorieren oder Ablehnen eine Klage droht - stimmt das so?--2A01:599:A0F:EECC:4498:8664:AF76:8678 19:42, 7. Feb. 2024 (CET)
Ja. Wegen Ablehnung einvernehmlicher Erhöhung der Kaltmiete kann noch nicht geklagt werden. Oder jedenfalls nicht erfolgreich.;) --37.49.29.95 21:52, 7. Feb. 2024 (CET)
Nochmals: der Verwalter verwaltet nur die Immobilie. Wie viel Kaltmiete du zahlst, geht ihn überhaupt nichts an. Ohne Vollmacht kann er nicht für den Vermieter tätig werden, auch nicht was Mieterhöhungen betrifft. --Chianti (Diskussion) 00:03, 8. Feb. 2024 (CET)
vielleicht hat er ja eine Vollmacht. Außerdem ist es üblich, dass bereits im Mietvertrag steht, dass eine vom Vermieter beauftragte Hausverwaltung Willenserklärungen abgeben darf. Der Fragesteller hat bereits darüber informiert, dass in seinem Mietvertrag eine Immobiliengesellschaft genannt ist; er hat jedoch nicht mitgeteilt, welche Pflichten er im Verhältnis zu dieser Immobiliengesellschaft durch den Mietvertrag eingegangen ist. --BlackEyedLion (Diskussion) 00:14, 8. Feb. 2024 (CET)
Hast du diesen Beitrag gelesen? "Ohne Erläuterung kam dann plötzlich diese Hausverwaltung in Erscheinung" - die erscheint im Mietvertrag ganz offensichtlich nicht. --Chianti (Diskussion) 00:20, 8. Feb. 2024 (CET)
keine Verwaltung agiert ohne Vollmacht. Also ich war zumindest 15 Jahre in der Branche tätig und sowas ist mir noch nicht untergekommen. Gehörte eigentlich auch zum Standardverfahren die Vollmacht mit beizulegen bei Mieterhöhungen --Future-Trunks (Diskussion) 08:57, 8. Feb. 2024 (CET)

Feature Manipulation Engine (FME)

Was bedeutet FME (hat wohl etwas mit GEO-Daten zu tun) im Zusammenhang mit ETL? Gruss, --Markus (Diskussion) 10:03, 7. Feb. 2024 (CET) PS: die englische WP hat einen Artikel. Darf man den von einem Übsersetzungstool (welches ist WP-kompatibel?) übersetzen lassen und hier einstellen? Oder vielleicht kann ja ein Wissender den Artikel hier schreiben?

Man darf, siehe Wikipedia:Sei mutig. Hilfreiche Seiten sind Wikipedia:Übersetzungen, Wikipedia:Importwünsche und Wikipedia:Übersetzungshilfe. Ein Tool ist Spezial:Inhaltsübersetzung. Und noch der
Hinweis: Für Fragen speziell zur Wikipedia gibt es ein eigenes Diskussionsforum: Fragen zur Wikipedia. --Chianti (Diskussion) 11:04, 7. Feb. 2024 (CET)
Ok Danke ja, die zweite Frage hätte eigentlich auf FZW gehört. Gruss, --Markus (Diskussion) 11:38, 7. Feb. 2024 (CET)
Ein maschinenübersetzter Artikel ist bei Wikipedia meist nicht gerne gesehen, da muss zumeist einiges nachgearbeitet werden. Wenn bei technischen Artikeln Fachwissen fehlt, geht so was aber nur zu oft "in die Hose" Meist wartet die Löschhölle auf solche Artikel. --Elrond (Diskussion) 16:03, 7. Feb. 2024 (CET)
Ok, danke für den Hinweis. Wie kann ich mit obigem Tool den Artikel nach dem Übersetzen (statt im Artikel-NR) diesen als Datei oder im Benutzer-NR speichern (incl. aller Links als Quelltext) Gruss, --Markus (Diskussion) 17:47, 8. Feb. 2024 (CET)

Zwiebelschale in der Suppe

Hallo! Die meisten wissen, dass die Zugabe von Zwiebelschalen in der Suppe eine goldgelbe Farbe gibt. Ich habe das heute erstmalig selber probiert und es funktioniert tatsächlich. Weiß jemand, warum dass ein paar sehr dünnen äußeren Zwiebelschalen mehrere Liter Suppe derartig verfärben können? --GT1976 (Diskussion) 11:44, 8. Feb. 2024 (CET)

Weil da viel Quercetin drin ist. --Rôtkæppchen₆₈ 12:19, 8. Feb. 2024 (CET)

Automatischer Antwortvorschlag WhatsApp

Letztens hatte ich im Auto mir die WhatsApp Nachricht per Android Auto vorlesen lassen. Mir hat es sogar eine passende Antwort zurechtgelegt. Wie funktioniert der automatische Antwortvorschlag bei WhatsApp, wenn angeblich dritte und sogar WhatsApp selber meine Nachrichten durch die Ende zu Ende Verschlüsselung nicht lesen können? --2A00:20:B285:63E3:C874:BA11:5668:3805 12:34, 8. Feb. 2024 (CET)

Da bin ich mal als Nutzer von Threema und großer Verächter von WhatsApp auf die Antworten gespannt. Man könnte ja vermuten, dass ein Nachrichtendienst, der Facebook 14 Milliarden in der Anschaffung gekostet hat und bis jetzt keine Gebühren verlangt oder Werbung zulässt das irgendwie anders gegenfinanziert. Le Duc de Deux-Ponts (Diskussion) 12:46, 8. Feb. 2024 (CET)
Dann wird es dich hoffentlich nicht beunruhigen, wenn deine Threema Nachrichten möglicherweise bald auch über WhatsApp zu empfangen sind. (https://www.inside-digital.de/news/whatsapp-die-groesste-veraenderung-aller-zeiten-steht-kurz-bevor). --2A01:C23:8909:500:5289:D17B:8BFC:B6B2 14:34, 8. Feb. 2024 (CET)
Anhand von einer Liste von Schlagwörtern auf die diese Vorschläge passen. Das ist im Client integriert und läuft direkt auf Deinem Handy, das Dir die Nachricht ja auch anzeigt. --GrandmasterA (Diskussion) 13:26, 8. Feb. 2024 (CET)

Was ist eine Verfahrensabstimmung (procedural vote) im US-Senat?

Gerade findet eine Verfahrensabstimmung (procedural vote) im US-Senat über ein Gesetzespaket mit Hilfen für die Ukraine, Israel, etc. einschliesslich einer Grenzsicherung statt. Falls die nicht durchkommt, gibts anschliessend noch eine weitere Verfahrensabstimmung ohne den Grenzsicherungsteil. Ich habe bisher nur widersprüchliche Informationen darüber gefunden, was das jetzt genau ist: Die einen sagen, das Paket sei beschlossen, wenn es durchkommt, andere meinen, das sei eine Abstimmung darüber, ob es am Wochenende zur eigentlichen Abstimmung kommt, wieder andere sprechen von einer Testabstimmung. Beschlossen kann es natürlich schon deshalb nicht sein, weil es nach dem Senat noch durch das Repräsentantenhaus muss. Aber was ist ein "procedural vote" jetzt genau? --Alauda (Diskussion) 20:51, 7. Feb. 2024 (CET)

Siehe [2]. Da diese Abstimmung 60 Ja-Stimmen braucht, nehme ich an, dass ansonsten die Verabschiedung des Gesetzes durch Filibuster verzögert oder verhindert werden kann. In diesem Fall dient das erste Votum (bei dem 60 Stimmen benötigt werden) lediglich dazu, die Debatte zu schließen. Für die Abstimmung zum Gesetz an sich sind dann nur noch die Mehrheit der Stimmen (falls nötig, mit der Vizepräsidentin als Tiebreaker) notwendig. Die Regeln des Senats sind kompliziert. CNN schreibt: Senate Majority Leader Chuck Schumer voted "no" — which allows him to make a procedural maneuver in the future to bring it back up.. -- 79.91.113.116 (ohne (gültigen) Zeitstempel signierter Beitrag von 79.91.113.116 (Diskussion) 21:21, 7. Feb. 2024 (CET))
Das verstehe ich jetzt so, dass tatsächlich später noch eine weitere Abstimmung stattfindet, für die dann nur noch eine einfache Mehrheit erforderlich ist. Danke für die Info! Aber so ganz sicher bist Du dir ja auch nicht, oder? --Alauda (Diskussion) 21:28, 7. Feb. 2024 (CET)
Meine Vorsicht rührt daher, dass ich für die aktuelle (gescheiterte) Abstimmung noch kein explizites Statement gefunden habe, dass es tatsächlich um das Ende der Debatte geht; ich finde immer nur "vote to move forward/advance the package". Allerdings wird darauf hingewiesen, dass 60 Stimmen notwendig waren, und diese Regel hat m.W. quasi immer mit der Filibuster-Regelung zu tun. (Übrigens können die allgemeinen Regeln für Procedural Votes wohl durchaus mit einfacher Mehrheit geändert werden. Die Republikaner haben dies getan, um ihre Richterkandidaten ohne 60-Stimmen-Regel durchzubringen. Davor schreckt man aber zurück, denn wenn die Mehrheiten wieder wechseln, hat man sich ins eigene Fleisch geschnitten. -- 79.91.113.116 21:53, 7. Feb. 2024 (CET)
Das ändern der Regel wird oft als nukleare Option bezeichnet und droht halt wenn sich die Mehrheiten Ändern nach hinten loszugehen. Das Move Forward ist quasi die Aushebelung der Filibuster-Regel, fällt quasi unter das en:Cloture verfahren. Die Prozeduren im US-Senat sind sehr verwirrend und vieles hängt an Regeln die gewisse Zeitabstände und Stimmen verlangen um sich durch den regeljungel zu bewegen und irgendwas zu beschliessen.--Maphry (Diskussion) 22:25, 7. Feb. 2024 (CET)
Dieser historisch gewachsene Regelwust ist auch, was einem einzelnen Senator, Tommy Tuberville, erlaubt hat, über Monate hinweg die Nominierungen von hunderten Führungsposten im Militär zu blockieren. [3]. Er kann zwar deren Nominierung nicht formal blockieren, aber den Prozess mit seinem Einspruch so verkomplizieren und verlangsamen, dass die Kapazität des Senats über längere Zeit davon vollkommen beansprucht wäre. Auch hier ist man lange vor einer Regeländerung zurückgeschreckt; letztlich hat deren reine Androhung ihn zur Aufgabe veranlasst. Es liegt nicht an mir, diese Regeln zu kritisieren; aber sie beruhen typischerweise auf der Annahme, dass die Senatoren überparteilich daran Interesse haben, in den Sachfragen zusammenzuarbeiten. Das ist angesichts der Polarisierung der letzten Jahrzehnte und vor allem Jahre aber immer weniger der Fall. -- 79.91.113.116 09:46, 9. Feb. 2024 (CET)
Ich habe jetzt erstmal herausgefunden, dass es "procedural votes" und "substantive votes" gibt. Und alles, was keine Sachabstimmung ist, fällt unter Verfahrensabstimmung. Wenn jetzt also eine Verfahrensabstimmung läuft, ist das tatsächlich noch keine Sachabstimmung, die dann noch anschliessend oder später erfolgen muss. Und das überhaupt eine Verfahrensabstimmung angesetzt ist, hat tatsächlich irgendetwas mit dem Filibuster zu tun. Dieser muss wohl nicht mehr gehalten werden, sondern allein dessen Ankündigung bewirkt mittlerweile, dass über ein Gesetz nicht mehr abgestimmt wird. Das kann man per 60-Stimmen-Mehrheit aufheben. --Alauda (Diskussion) 23:03, 7. Feb. 2024 (CET)

Kann ich einstellen, welches der Bilder in einem Artikel zum Seitenbild erscheinen soll?

Kann ich einstellen, welches der Bilder in einem Artikel zum Seitenbild erscheinen soll, um es bei einer Artikelsuche im Sucherergebnis zu einem Artikel angezeigt zu bekommen? Dies ist natürlich nur relevant, wenn mehrere Bilder in einem Artikel sind. Bin auf dieses Problem gestoßen, da bislang ein Foto angezeigt wird, was aus meiner Sicht nicht die höchste Priorität, Repräsentanz zum Artikel von den vorhandenen Bildern hat. --Veredicta (Diskussion) 14:25, 7. Feb. 2024 (CET)

Nur sehr eingeschränkt, siehe Hilfe:Seitenvorschaubilder#Vorbereitung_der_Artikel. --Karotte Zwo (Diskussion) 14:33, 7. Feb. 2024 (CET)
Danke. Diese Hilfeseite hatte ich schon gesehen. Dort seht aber leider nur, dass das erste größere Bild in der Seite ein Seitenbild sei. Aber genau darum geht es. Die reine Zeit, das erste Bild, soll nicht das Kriterium für die Qualität bei einem Artikel und dem priorisierten Seitenbild sein.
Es steht dort auch, dass Bilder mit class="notpageimage" als Seitenbild ausgeschlossen werden können. Jetzt könnte dann veranlasst werden, dass alle anderen Bilder als Seitenbilder ausgeschlossen werden. Dann bliebe nurmehr Priorität 1. Ist aber finde ich auch wieder sehr "hart". Davon abgesehen, wüsste ich auch noch gar nicht, wo ich das class="notpageimage" bei einem Bild eintrage. Wer hat dazu einen Tipp? Dank im voraus. --79.194.233.103 14:41, 7. Feb. 2024 (CET)
@Veredicta: Ich fürchte, das von dir eingestellte Bild wird gelöscht werden. Ich denke nicht, daß du berechtigt bist, professionelle Bilder aus einem onlie-Museumskatalog hier unter freier Lizenz einzustellen. Siehe auch deine Diskussionsseite. --PCP (Disk) 14:42, 7. Feb. 2024 (CET)
Und wenn ich mir die Genehmigung vom Museum einhole? Die werden, zumindest inhaltlich nichts dagegen haben, bin ich mir ziemlich sicher. Habe mit denen auch im Guten zu tun. Könnte höchstens irgendwelche "prinzipiellen Punkte" betreffen, sollten sie doch Bedenken haben. Kann ich aber klären. --Veredicta (Diskussion) 14:44, 7. Feb. 2024 (CET)
ich bitte darum, die Zeit läuft.
iaR. werden allerlei "Rechte-Inhaber" sehr zögerlich beim Einräumen von Rechten wenn es um den Punkt "unter freier Lizenz" geht. D.h. Jeder kann das Bild für jeden Zweck nutzen, auch gewerblich. Bitte anfragen und dann entsprechend auf Commons Kontakt zu den Kollegen dort aufnehmen. --PCP (Disk) 14:49, 7. Feb. 2024 (CET)
Die Genehmigung musst du vom Fotografen einholen, nicht vom Museum. Und die geben ihre Fotos eher nicht gerne frei, wenn sie hören, dass es unter einer freien Lizenz passieren muss und jeder Hinz und Kunz damit machen kann, was er oder sie will. --Blutgretchen (Diskussion) 14:51, 7. Feb. 2024 (CET)
Meine Erfahrungen sind nicht so negativ. Hatte bislang meist mit kooperativen Fotografen zu tun. Wenn die Anfrage von einem netten und erklärenden Begleittext begleitet wird, kann das helfen. Und manchmal muss man halt ein bisschen Überzeugungsarbeit leisten … --Freigut (Diskussion) 15:37, 7. Feb. 2024 (CET)
Hab mich beim Germanischeds Nationalmuseum erkundigt. Es kam sogleich die Antwort, ich zitiere: "natürlich sollten die Bilddateien in den Artikel...bitte keine Screenshots. Das können wir besser." Werde entsprechend nun auch das Bild vom Globus nochmal hochstellen. --Veredicta (Diskussion) 13:47, 8. Feb. 2024 (CET)
Wer hat das Bild vom Globus fotografiert? --Doc Schneyder Disk. 13:56, 8. Feb. 2024 (CET)
Hab nochmal konkret nachgefragt im GNM. Antwort von der Leiterin der Sammlungen Wissenschaftliche Instrumente dort, Frau Dr. Susanne Thürigen: "Der Nachweis in beiden Fällen lautet: Germanisches Nationalmuseum, Foto: Fotoabteilung GNM". Bei "beiden Fällen" ist der Globus und die Restaurierungsinschrift zum Schöner-Erdglobus von 1520 gemeint.
https://de.wikipedia.org/wiki/Sch%C3%B6ner-Erdglobus_von_1520
Meine ursprüngliche Frage war ja nicht nach Rechten, sondern, wie es möglich gemacht wird, dass bei mehreren Bildern in einem Artikel ein bestimmtes, individuell ausgewähltes, zum "Seitenbild" wird. Da habe ich leider noch keine Anleitung erhalten. Es ist nur zu lesen, dass Bilder als Seitenbilder ausgeschlossen werden können. Ich möchte aber ein bestimmtes Bild präferieren, als erste Wahl haben. --Veredicta (Diskussion) 14:13, 8. Feb. 2024 (CET)
Wie die Hilfeseite sagt: Es wird das erste Bild auf der Seite genommen, das gross genug ist und weder für den Mediaviewer noch explizit für das Seitenbild ausgeschlossen ist. Ist dein Bild nicht das erste grosse Bild der Seite, dann musst du halt die anderen ausschliessen, anders geht's nicht. Das geht dann beispielsweise so: [[Datei:Beispiel.jpg|class=notpageimage|Beschreibung]] --Karotte Zwo (Diskussion) 15:49, 8. Feb. 2024 (CET)
Siehe WP:UF#Befindet sich folgendes Bild unter einer freien Lizenz, die kommerzielle Weiterverwertung erlaubt?. Das Bild kann nicht in der Weikipedia oder auf Commons verwendet werden. --Chianti (Diskussion) 12:22, 9. Feb. 2024 (CET)

Hamburger Bauwerke die im 2.WK - insbesondere während der Operation Gomorrha - nicht zerstört wurden?

Der Hamburger Michel oder zumindest der Uhrenturm blieb stehen, das Dienstgebäude der Finanzbehörde, da wurde wohl nur das Obergeschoss zerstört, und Blankenese (damals schon Stadtteil von Hamburg?) wurde von Bombenangriffen weitgehend verschont, welche Gebäude aus dem alten Hamburg noch?

--95.222.25.221 21:14, 8. Feb. 2024 (CET)

Für den Anfang Liste der Kulturdenkmäler in Hamburg (für die Innen-Innstadt Liste der Kulturdenkmäler in Hamburg-Altstadt), Kategorie:Barockbauwerk in Hamburg, Kategorie:Gotisches Bauwerk in Hamburg, Kategorie:Bauwerk des Historismus in Hamburg -- southpark 22:08, 8. Feb. 2024 (CET)
Was ist "Innen-Innstadt"? Viele Grüße --2003:C6:1735:ED64:EC18:A173:A7C3:AFAF 11:08, 9. Feb. 2024 (CET)
Das ist die Innenstadt von Innstadt. --Rôtkæppchen₆₈ 23:29, 9. Feb. 2024 (CET)
(Laut unserem Abschnitt Hamburg-Blankenese#Geschichte gehört Blankenese seit 1938 zu Hamburg. --Rôtkæppchen₆₈ 23:49, 8. Feb. 2024 (CET))

Kampfausruestung

Kampfuebung

Was traegt der linke Soldat in dem sackartigen Gefaess an seiner linken Huefte ? -- Juergen 86.111.153.162 18:13, 10. Feb. 2024 (CET)

Ein sogenanntes "Dump Pouch" - eine Tasche die, wenn nicht genutzt, zusammengefaltet wenig Platz weg nimmt. Wird häufig benutzt, um Dinge (im Training zum Beispiel leere Magazine) schnell zu verstauen. --SNAFU @@@ 20:16, 10. Feb. 2024 (CET)
Danke. -- Juergen 185.205.124.113 01:30, 12. Feb. 2024 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: 185.205.124.113 01:30, 12. Feb. 2024 (CET)

SUVs in Paris

In Paris gelten ja jetzt höhere Parkgebühren für SUVs. Was fällt darunter? Ist meine Familienkutsche Touran oder gar ein Sharan auch getroffen, oder doch nur ein kleiner T-Cross? --2A00:20:B04D:FAB5:DC0:9DED:57C9:531 12:07, 5. Feb. 2024 (CET)

SUV über 1,6 Tonnen, und E-SUV über 2 Tonnen. --Doc Schneyder Disk. 12:14, 5. Feb. 2024 (CET)
Beleg: [4] -- 79.91.113.116 12:16, 5. Feb. 2024 (CET)
Ich weiß ja selber nicht wie schwer mein Auto ist, ohne jetzt die Papiere zu holen. Nach Google 1.520 bis 1.631 kg --2A00:20:B04D:FAB5:DC0:9DED:57C9:531 12:22, 5. Feb. 2024 (CET)
dann warte bis zu das nächste mal in der nähe deiner papiere bist und guck rein. musst sie ja dabei haben beim fahren --Future-Trunks (Diskussion) 18:31, 5. Feb. 2024 (CET)
Nachdem was ich gelesen habe, hat das mit SUV nichts zu tun, hängt nur am Gewicht. Einige Passat- oder Golfvarianten sowie alle ID.7 werden also auch teurer. --Carlos-X 12:19, 5. Feb. 2024 (CET)
Die Anzahl der Autos ist enorm wenn man dem Focus glauben darf. Ab Mittelklasse trifft es viele, ab Oberklasse quasi alles. Und es setzt halt einen Präzedenzfall. Womöglich passen sich dann Autohersteller an und versuchen diese Marken dann knapp zu Untertreffen, bevor die Städte reagieren und es absenken.--Maphry (Diskussion) 19:33, 5. Feb. 2024 (CET)
Ein Freund hat kürzlich ein E-Auto erworben, in dessen Grundkonfiguration kein Motor enthalten war, weil das Auto so unter irgendeiner Fördergrenze blieb. Vielleicht werden die Autos in Zukunft ohne Mittelkonsole ausgeliefert, um unter irgendwelchen Gewichtsgrenzen zu bleiben. Soweit ich weiß muss man seinen Fahrzeugschein nicht anpassen lassen, wenn man nachträglich ein Autoradio einbaut. --Carlos-X 20:14, 5. Feb. 2024 (CET)
naja, aber halt so gut wie kein Golf und bei Passat sind es etwas mehr. Und wenn ich meinen Golf Variant angucke, der ist echt riesig, im vergleich zu früheren golfs und auch sehr viel größer als ein Passat noch vor 30 Jahren, aber besagter Golf hat dennoch nicht mal 1400. Musst halt mal über den Tellerrand gucken. Außerhalb von Deutschland fahren die Leute halt nicht so viele so große Autos. Klar Renault, Peugeot und Citroen haben auch größere Autos, aber die Masse sollte mit der Grenze keine Probleme haben. Gleiches gilt für FIAT und SEAT. Die straßen in Italien, Frnakreich, Spanien sind halt oft sehr viel enger als bei uns. Und das ist ja auch ein Grund für die Erhöhung, große Autos nehmen ne Menge Platz weg. Aber von den Nicht SUVs, die in Europa verkauft werden, dürften am Ende wohl gar kein so großer Anteil über dieser Grenze liegen.
Und wenn andere Städte nachziehen, werden sie vielleicht andere Grenzen nehmen. Glaube nicht, dass man sich da jetzt umstellt wegen einer Stadt auf der Welt. --Future-Trunks (Diskussion) 08:03, 6. Feb. 2024 (CET)
Da wurde meines Wissens eine Grundsatzfrage abgestimmt, kein Gesetzentwurf. Das heißt, das gilt noch nicht und genaue Bestimmungen müssen erst ausgearbeitet werden. --Digamma (Diskussion) 17:07, 6. Feb. 2024 (CET)

Dass breite Autos doppelte Parkgebühren bezahlen sollten, weil sie nicht selten (z.B. in Parkhäusern) zwei Parkplätze benötigen, wäre einleuchtend. Die Pariser Regelung hingegen scheint völlig unausgegoren zu sein. --Doc Schneyder Disk. 10:46, 6. Feb. 2024 (CET)

Es ist halt keine isolierte Begründung. Sondern es geht gleichzeitg um zu große Autos und auch solche mit zu viel abgasen. Wenn man nur das eine und nur das andere hätten betrafen wollen, hätte wohl jeweils die lösung anders ausgesehen. Bekanntlich ist ja jede Regel in den Grenzbereichen fragwürdig. --Future-Trunks (Diskussion) 11:00, 6. Feb. 2024 (CET)
Das am Gewicht fest zu machen ist ja absurd. Wenn einer innerhalb der eingezeichneten Linien parkt, braucht er nur einen Platz. Sinnvoller wäre es, kleine billige Parkplätze zu machen und große teure. Wer nicht in die kleinen passt, muss halt auf die großen teuren. Das wäre gerecht und niemand würde sich aufregen. Ich bezweifle, dass die schweren Luxuskarossen überhaupt öffentlich parken. Die parken sowieso in der Hoteltiefgarage. --109.250.103.84 11:04, 6. Feb. 2024 (CET)
Es geht nicht um luxuskarossen sondern um SUVs und es geht auch ganz generell nicht nur ums parken, sondern dass man gerne so allgemein weniger davon in der stadt haben will --Future-Trunks (Diskussion) 11:18, 6. Feb. 2024 (CET)
Soweit ich den französichen Text verstanden habe, sind alle Autos über 1,6 Tonnen betroffen, nicht nur solche mit SUV-Bauform.
Die Frage lautete übersetzt: "Sind sie für oder gegen die Einführung eines speziellen Tarifs für das Parken von schweren, sperrigen, umweltverschmutzenden Privatautos?" Das war die Frage, auf die die Pariser am Sonntag antworten mussten. --Doc Schneyder Disk. 11:37, 6. Feb. 2024 (CET)
Als wichtigste Argumente werden genannt:
  • überhöhter Kraftstoffverbrauch
  • Platzverbrauch
  • Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer: Z.B. wären zahlreiche getötete Fußgänger ohne SUVs noch am Leben [5].
Das ganze ist Teil der verkehrspolitischen Maßnahmen mit beabsichtigter Lenkwirkung unter Anne Hidalgo als Pariser Bürgermeisterin. Dazu gehören die langfristige Verbannung von Dieselfahrzeugen und die Umwandlung von mehr und mehr Straßen (z.B. am Seineufer) in reine Fußgänger- und Radfahrerbereiche. Das Ganze vor dem Hintergrund, dass Paris immer als abschreckendes Beispiel eines städtischen Automolochs galt. (Autos mit der "75" im alten Kennzeichen waren einst in ganz Frankreich gefürchtet).
-- 79.91.113.116 11:35, 6. Feb. 2024 (CET)
Ein ID.7 mit vielleicht 10 g/km kostet mehr, ein Porsche 911 mit 300 g/km nicht. Ein ID.4 mit kleiner Batterie kostet nicht mehr, ein ID.4 mit identischen Ausmaßen und größerer Batterie schon. Muss man dann eigentlich den Fahrzeugschein unter die Windschutzscheibe legen oder benötigt man einen Gewichtsaufkleber für Paris? Vielleicht ist das ja das eigentliche Ziel. Ausländischen Smart-Fahrern Strafzettel zu verpassen, weil sie keinen Gewichtsaufkleber haben. --Carlos-X 11:54, 6. Feb. 2024 (CET)
Nein, das wird man nicht müssen. Und nein, das ist (im Gegensatz zur CSU-Maut etc.) keine gezielte Maßnahme gegen ausländische Fahrer, sondern betrifft die lokalen gleichermaßen. Und irgendwo muss ja die Grenze sein; da ist das im Fahrzeugschein leicht zu findende Gewicht immer noch klarer als z.B. das Londoner System, bei dem ich online komplizierte Informationen über das Fahrzeug auszufüllen hatte, nur um bei einer kurzen Passage durch die Umweltzone die Gebührenfreiheit nachzuweisen. (Und letztens: Nein, ich bin nicht der Sprecher der Pariser Stadtregierung, wohne ein Stück außerhalb). -- 79.91.113.116 12:03, 6. Feb. 2024 (CET)
Wie stellen die Kontrolleure denn das Gewicht fest, wenn man keinen Aufkleber braucht und auch keinen Fahrzeugschein unter die Windschutzscheibe legen muss? --Carlos-X 12:07, 6. Feb. 2024 (CET)
Es wird sicherlich entsprechende Modelldatenbanken geben, auf die französische Freundlichkeiten und ihre männlichen Pendants elektronisch Zugriff haben. Wenn für das Modell eine Bandbreite von knapp unter zu knapp oberhalb der Grenze besteht, sollte ja hoffentlich Toleranz gelten. Für französisch registrierte Fahrzeuge sollten die zentrale Datenbank verfügbar sein. Für deutsche Fahrzeuge z.B. siehe § 37 Abs. 1a StVG. Die franz. Parkgelegenheiten funktionieren üblicherweise elektronisch, mit Kennzeicheneingabe (ein ausgedruckter Parkschein ist dann nicht erforderlich). Da lässt sich auch eine Bestätigungsabfrage an den Nutzer einbauen. Ich würde im Fall des Falles evtl. überlegen, einen Teil des Fahrzeugscheins zu kopieren (ohne Personendaten natürlich), das Gewichtsfeld gelb zu markieren und das beim Parken an die Windschutzscheibe zu legen. Die Feldernummern der Fahrzeugscheine sind europäisch standardisiert. Selbst wenn doch Aufkleber nötig wären, wäre das nichts ganz Neues, als Fahrzeughalter in Frankreich muss ich auch extra eine deutsche Umweltplakette erwerben, um in Städte wie Köln oder Düsseldorf einfahren zu dürfen, obwohl ich schon die franz. Crit'Air-Plakette besitze. -- 79.91.113.116 12:20, 6. Feb. 2024 (CET)
Ich kann mir nicht vorstellen, dass man die Kontrolleure schult, damit sie einzelne Modelle und Baujahre erkennen können. Am Ende gibt es wahrscheinlich eine Aufkleberpflicht und hohe Strafen für Smart-Fahrer. --Carlos-X 12:30, 6. Feb. 2024 (CET)
Das Autoleergewicht wird in der Regel mit einer Spanne angegeben, z.B. 1500 - 1700 kg. Je nach Ausstattung (Allrad + 100kg, Anhängerkupplung +70 kg usw.)
Daher ist ein konkretes Gewicht als Grenze völlig ungeeignet, will man Autos nicht auf eine Fahrzeugwaage stellen. --Doc Schneyder Disk. 12:30, 6. Feb. 2024 (CET)
So schrieb ich denn: Wenn für das Modell eine Bandbreite von knapp unter zu knapp oberhalb der Grenze besteht, sollte ja hoffentlich Toleranz gelten.. Es werden sicher auch noch Detailregeln für den verkehrspolizeilichen Gebrauch erlassen, über die wir hier nur spekulieren können. -- 79.91.113.116 12:36, 6. Feb. 2024 (CET)
Als Laie muss man das Modell erstmal überhaupt erkennen. Und dann? Es gab auch mal eine S-Klasse mit weniger als 1.600 kg, sind dann alle S-Klassen raus? --Carlos-X 12:51, 6. Feb. 2024 (CET)
Das Problem hat ja eine geradezu Heisenbergische Dimension, wenn man Euch so verfolgt. Wer kennt nicht die herzergreifenden Szenen, die man tagtäglich landauf, landab mit von Brücke zu Brücke variierenden Maximalgewichten erleben kann? Also ernsthaft: Es gilt das von Chianti unten zitierte, und für Grenzfälle und menschliche Fehleinschätzungen gibt es Toleranzen und Einspruchsmöglichkeiten. -- 79.91.113.116 13:12, 6. Feb. 2024 (CET)
Also um mal ein wenig die Begründung die international diskutiert werden warum schwere Autos und SUV derzeit so unter Feuer stehen. 1) Die Autos werden immer breiter und Länger[6], vor allem von deutschen Herstellern[7] und passen damit nicht mehr in normale Parkbuchten -> Kostenw erden auf die Gesellschaft abgerollt, sowie weniger Platz für Fahrradfahrer und Fussgänger. 2) Die Motorhaube liegt höher, pro 10 cm höher steigt die Sterbewahrscheinlichkeit von getroffenen Fussgängern um 30%[8] 3) Vor allem Kinder sind betroffen: Wird ein Kind durch einen SUV getroffen stirbt es ACHTmal so häufig als mit einem normalen Auto[9] (darum auch als "Child-Killer"/Kinderschlächter bekannt); 4) Schwere Autos brauchen grosse Batterien die mehr Ressourcen (u.a. Metalle) brauchen, die in der Ressourcenkonkurrenz der Zukunft nicht nachhaltig machen[10]; 5) Der Trend hin zu schwereren Autus (u. a. SUVs) hat trotz der höheren Effizienz der Motoren nur zu geringen Reduktion der CO2-Ausstösse der Fahrzeugflotten geführt. Anstatt 34% in im letzten Jahrzehnt (Rückgänge kann man z.B. bei LKWs durchaus beobachten kann) eben nur 4%[11]. Hintergund warum sie so viel verkauft werden ist übrigens die Autoindustrie die mit den SUVs höhere Gewinnspannen hat. Das alles ist ein grund warum in einigen Ländern (beispielsweise Irland) derzeit über ein generelles Verbot von SUVs durchaus öffentlich diskutiert wird.--Maphry (Diskussion) 17:41, 6. Feb. 2024 (CET)

"Pour savoir combien pèse son véhicule, il faut regarder sur son certificat d'immatriculation (ou carte grise). Le poids à vide de chaque voiture en sortie de chaîne y est inscrit à la case G1. Le poids à vide d'un véhicule correspond à son poids en sortie de chaîne avec un réservoir d'essence rempli à 90% et le poids d'un conducteur seul, fixé à 75 kilos." [12]. Jeder kann also das Fahrzeuggewicht nachlesen, sowohl Fahrer als auch Kontrolleur. Die gestellte Wissensfrage ist somit beantwortet.--Chianti (Diskussion) 12:50, 6. Feb. 2024 (CET)

Nein, im Fahrzeugschein steht, wie ich bereits oben berichtete, nicht ein konkretes Gewicht, sondern eine Spanne für alle Ausstattungsvarianten des Modells. --Doc Schneyder Disk. 13:12, 6. Feb. 2024 (CET)
So nehme man als Kontrolleur im Zweifelsfalle halt die untere Grenze der angegebenen Gewichtsspanne. Weitere Fragen? -- 79.91.113.116 13:23, 6. Feb. 2024 (CET)
Woher bekommt er den Fahrzeugschein? --Carlos-X 15:42, 6. Feb. 2024 (CET)
So drehen wir uns im Kreise. Wenn, laut Herrn Dr. Schneider, der Fahrzeugschein lediglich eine Spanne für alle Ausstattungsvarianten eines Modelles angibt, so sollte diese Information über die entsprechende Spanne auch einem Verkehrspolizisten öffentlich zugänglich sein. -- 79.91.113.116 16:27, 6. Feb. 2024 (CET)
Vom Fahrer, der verpflichtet ist, diesen mitzuführen. Nicht nur in Frankreich, auch in Deutschland. Und jetzt genug getrollt. --Chianti (Diskussion) 17:23, 6. Feb. 2024 (CET)
Dann muss der Kontrolleur also nur warten, bis der Fahrer nachts zu seinem Auto zurück kommt und schon kann er überprüfen, ob er zu wenig gezahlt hat. Na das ist doch mal eine praktikable Lösung. --Carlos-X 17:40, 6. Feb. 2024 (CET)
Oder er bestimmt das Modell des Pkw und liest in einer Datenbank nach, was dieses Modell mindestens an Gewicht hat. Problem gelöst, auch wenn dann ab und zu jemand durchrutscht, der (aufgrund von Sonderausstattung) höhere Gebühren zahlen müsste. Und wenn er das Modell nicht selbst bestimmen kann, macht er eben Fotos und lässt entsprechende Software per Bilderkennung das Modell bestimmen. Problem ebenfalls gelöst.--77.188.112.75 10:40, 10. Feb. 2024 (CET)
also in meinem steht ein konkretes Gewicht --Future-Trunks (Diskussion) 15:26, 6. Feb. 2024 (CET)
Ja bei Lichte betrachtet birgt diese Regelung doch viel Eventualitäten und geht am Ziel wohl etwas vorbei. Was ist mit den ganzen HDK´s, den klassischen Familienkutschen...? Darüber hinaus gehe ich davon aus, das E-Fahrzeuge von vornherein von der Regelung ausgenommen werden, also gehen die Beispiele mit schweren Akkus fehl. Man darf aber gespannt sein, wie die Pariser Stadtverwaltung das ausgestalten wird, denn wie richtig angemerkt, es muß auch kontrolliert werden. Die Anwaltsbranche wird sich schon die Hände reiben...--scif (Diskussion) 15:45, 6. Feb. 2024 (CET)
Bitte lies nochmal oben, bevor wir uns hier im Kreise drehen. Elektroautos sind ab 2t Gewicht ebenfalls betroffen. Und wir haben auch schon festgestellt, dass der Autotyp keine Rolle spielt, sondern lediglich das Gewicht. -- 79.91.113.116 17:02, 6. Feb. 2024 (CET)
Bei mir auch. --Digamma (Diskussion) 17:16, 6. Feb. 2024 (CET)
Bei mir nicht. 😉 --Doc Schneyder Disk. 17:51, 7. Feb. 2024 (CET)
Ubrigens empfehle ich www.autohaus.de/nachrichten/politik/parkgebuehren-werden-verdreifacht-paris-sagt-suv-den-kampf-an-3478343 zu lesen und abgesehen davon auf die Ausführungsbestimmungen (laut Artikel im Herbst) zu warten. -- 79.91.113.116 20:55, 7. Feb. 2024 (CET) PS: Nicht direkt verlinkt, da der Spamfilter etwas dagegen zu haben scheint. Hier aber nicht werblich verwendet.
Es geht gar nicht um SUV. Das hat die deutsche Presse fälschlich so reininterpretiert. --Doc Schneyder Disk. 21:03, 7. Feb. 2024 (CET)
Mal wieder so ein dahergerauntes höheres Wissen. Interessant nur, dass die französische Presse genau so viel von SUVs spricht wie die Deutsche. -- 79.91.113.116 (ohne (gültigen) Zeitstempel signierter Beitrag von 79.91.113.116 (Diskussion) 21:27, 7. Feb. 2024 (CET))

Falsches E-Rezept löschen

Kann man ein falsches E-Rezept von der Krankenkassenkarte löschen? Hintergrund: mein Arzt hat massiv gepatzt und mir ein E-Rezept ausgestellt, auf dem nicht nur ein Präparat komplett fehlt, sondern das Präparat, was drauf ist, auch noch in einer mehrkostenpflichtigen Variante verschrieben wurde, obwohl ich dem nicht zugestimmt habe und es dafür auch keinen medizinischen Grund gibt. Ich musste das Rezept gerade stornieren (hab es schon bei der Apotheke bestellt und zuhause ist es mir auf der Quittung aufgefallen) und jetzt habe ich Angst, dass das Rezept bei jedem Apothekenbesuch wieder erscheint und der Apotheker versuchen wird, das Rezept einzulösen. --2A02:908:122:55C0:468A:5BFF:FECC:62BA 11:13, 7. Feb. 2024 (CET)

"Ärztinnen und Ärzte können selbst erstellte E-Rezepte löschen, sofern diese noch nicht in einer Apotheke abgerufen worden sind. Es empfiehlt sich in diesem Fall jedoch, die Patientin/den Patienten zu kontaktieren und das weitere Vorgehen zu besprechen. Damit beispielsweise klar ist, ob ein neues E-Rezept ausgestellt wird." Quelle. --Chianti (Diskussion) 11:38, 7. Feb. 2024 (CET)
Jedenfalls werden sie nach drei Monaten automatisch gelöscht: https://www.gematik.de/e-rezept-2024, unten bei Wie lange sind E-Rezepte gültig? --BlackEyedLion (Diskussion) 11:39, 7. Feb. 2024 (CET)
Hast Du es schon mit der E-Rezept-App auf Deinem Smartphone versucht? Leider bin ich noch nicht dazu gekommen, die App auszuprobieren, weil meine Ärztin Probleme mit dem E-Rezept hatte und mir dann doch ein Papierrezept ausgestellt hat, das ich eingescannt und auf der Website der Apotheke hochgeladen habe. Aber selbst wenn Du Dein E-Rezept einlöst, bist Du nicht verpflichtet, falsch verordnete Medikamente abzunehmen. Du kannst der Apothekerin ja sagen, dass es ein Irrtum war. --Rôtkæppchen₆₈ 11:54, 7. Feb. 2024 (CET)
Mein Smartphone ist nicht NFC-fähig, damit fällt diese Möglichkeit leider weg. -- 2A02:908:122:55C0:468A:5BFF:FECC:62BA 12:02, 7. Feb. 2024 (CET)
Niemand ist verpflichtet, ein vom Arzt ausgestelltes Rezept auch tatsächlich einzulösen. Folglich ist der Apotheker auch nicht berechtigt, gegen den Willen des Patienten ein rezeptiertes Medikament abzugeben und in Rechnung zu stellen. Aber am Sinnvollsten ist es zweifellos, das Rezept durch den ausstellenden Arzt ändern bzw. löschen zu lassen. --Jossi (Diskussion) 20:16, 7. Feb. 2024 (CET)

Ich hab das Problem zumindest elegant gelöst, über einen anderen Arzt, bei dem ich zufällig auch Patient bin und der E-Rezept-Verweigerer ist. Der stellt auch in 2024 alle Rezepte als rosa Zettel aus. So kann man das Problem natürlich elegant umschiffen, und wenn das E-Rezept nach drei Monaten verfällt, bin ich zufrieden. -- 2A02:908:122:55C0:468A:5BFF:FECC:62BA 02:10, 10. Feb. 2024 (CET)

Woher kommt das Geld auf einer Kreditkarte?

Das ist jetzt vielleicht eine doofe Frage, aber hatte bis jetzt keine Kreditkarte. Woher kommt das Geld auf einer Kreditkarte? Bei meiner Ec-/Girokarte gibts ja ein zentrales Konto auf das ich mein Gehalt überwiesen bekomme und von diesem Konto kann ich via Geld abheben oder direkt per Girocard bezahlen. Bei ner Kreditkarte (die ja auch von ner anderen Bank als die Girocard sein kann) wird ja, soweit ich das verstanden hab, das, was man mit der Kreditkarte bezahlt hat 1x am Ende des Monats in Rechnung gestellt.. Aber muss man dann ne bestimmte Summe vom Girokonto auf das Kreditkartenkonto "überweisen" (soviel, wie man mit der Kreditkarte im Monat ausgegeben hat) oder wie läuft das ab?

--2A0A:A543:8BE:0:4CFC:5A25:6184:3B6E 14:23, 9. Feb. 2024 (CET)

Eine Kreditkarte ist nichts anderes als ein Konto. Das Konto ist halt immer im Minus und wird später ausgegleichen. Du hast also einen Kredit bei und von der Bank--ᵂᶦᵏᶦᴮᵃʸᵉʳ 👤💬Rechte ︱ boarische Wikipedia (ohne (gültigen) Zeitstempel signierter Beitrag von WikiBayer (Diskussion | Beiträge) 14:26, 9. Feb. 2024 (CET))

(nach BK)Die Kartengesellschaft gibt Dir einen Monat lang Kredit (deshalb Kreditkarte...). Nach diesem Monat wird vom Girokonto abgebucht. Die Bankverbindung musst Du der Kartengesellschaft mitteilen. Üblich sind volle Abbuchung des Betrags oder Einzug von 10% des offenen Saldos. Beispiel: Im Januar bezahlst Du 1000 Euro mit der Karte. Dann werden Ende Januar 100 Euro vom Girokonto eingezogen. Die restlichen 900 Euro sind ein Kredit der Bank, die hinter der Kartengesellschaft steht. Wenn Du im Februar für 500 Euro einkaufst, beträgt der Saldo am Monatsende (900+500=) 1400 Euro, es werden wieder 10% (=140 Euro) eingezogen. Die Karte hat ein bonitätsabhängiges Limit, z.B. 5000 Euro. Wenn dieses Limit erreicht ist, kann mit der Karte nicht mehr bezahlt werden.
Die vereinfachte Berechnung von mir hat übrigens einen entscheidenden Fehler: Es fehlen die Kreditzinsen - und die sind oft nicht wenig. Bei 12% p.a. entspricht das einem Prozent pro Monat. D.h. für den Januar würden 9 Euro Zinsen anfallen, für den Februar schon 14 Euro. Natürlich fallen auch Zinseszinsen an.
Wenn monatlich der volle Betrag abgebucht wird, entfallen die Zinsen meist.--Vertigo Man-iac (Diskussion) 14:31, 9. Feb. 2024 (CET)
ok, danke, das wollte ich nur wissen :) irgendwie hab ichs im Netz nicht gefunden... (nicht signierter Beitrag von 2A0A:A543:8BE:0:4CFC:5A25:6184:3B6E (Diskussion) 14:36, 9. Feb. 2024 (CET))
Die obigen Ausführungen gelten aber bei weitem nicht für alle Karten, die hierzulande umgangssprachlich unter "Kreditkarte" verstanden werden, siehe Kreditkarte#Kartenarten.--77.188.112.75 10:18, 10. Feb. 2024 (CET)

Bei solchen Fragen stellt sich mir die Frage, wann der Gerichtsvollzieher beim Fragesteller vor der Tür steht. --Bahnmoeller (Diskussion) 01:50, 10. Feb. 2024 (CET)

Ich mache mir viel mehr Sorgen bei all jenen, die das auch nicht wissen, aber eben keinen Aufwand treiben, um eine Antwort zu finden... --2A01:C23:70F2:9D00:B123:731:4EE4:7DAB 10:12, 10. Feb. 2024 (CET)
Bei mir erwecken solche Fragen im Gegenteil eher den Eindruck, dass da jemand immer nur ausgibt, was er wirklich hat. Ansonsten hätte er sich mit dem Thema viel früher beschäftigt. Oder gar nicht (bis die Karte oder das Konto gesperrt werden).--77.188.112.75 10:18, 10. Feb. 2024 (CET)
Bei mir dagegen, warum allgemeine Kenntnisse über Geld und Wirtschaft nicht in der Schule gelehrt werden. --Chianti (Diskussion) 14:31, 10. Feb. 2024 (CET)
Werden sie (vielleicht nicht im nötigen Umfang), wie vieles anderes, aber frag doch mal die Nachwachsenden irgendetwas aus den Bereichen Physik, Chemie, Geographie, Politik, Geschichte, Grammatik ... Warum sollten sie sich ausgerechnet von Wirtschaftslehre mehr gemerkt haben? --2A02:8071:5810:20C0:A4AA:5C4F:BEBA:76FF 18:42, 10. Feb. 2024 (CET)

Ist das ein Neubeginn bei Godzilla?

1. 1954
Godzilla Gojira

2. 1984
Godzilla – Die Rückkehr des Monsters
Gojira

3. 1998
Godzilla X X X X X
Godzilla Roland Emmerich

4. 1999
Godzilla 2000: Millenium
Gojira ni-sen mireniamu

5. 2014
Godzilla X X X
Godzilla Gareth Edwards

6. 2016
Shin Godzilla
Shin Gojira

Entschuldigung, aber Wikipedia bietet keine Vorschau mehr an um zu sehen, wie es am Ende erscheinen wird. Rolz Reus (Diskussion) 11:58, 10. Feb. 2024 (CET)

Ich habe die Frage nicht verstanden. Was geht aus dem Artikel Godzilla nicht hervor? Gruß --Doc Schneyder Disk. 12:20, 10. Feb. 2024 (CET)
Schau am besten mal bei Godzilla#Filmografie nach. Die amerikanischen und japanischen Produktionen muss man eigentlich komplett getrennt betrachten. Insbesondere über Emmerichs Version wurde sich in Japan lustig gemacht. --Gruß, Traeumer (Diskussion) Für eine möglichst wertfreie Wikipedia. 12:23, 10. Feb. 2024 (CET)

Dies ist keine Frage nach belegbarem Wissen, sondern nach Meinungen. Solche Diskussionen bitte ins WP:Café verschieben, siehe Text oben auf dieser Seite.--Chianti (Diskussion) 13:12, 10. Feb. 2024 (CET)

Für mich ein unsinniger Beitrag. Man müsste lediglich eine Filmkritik mit dem Inhalt Neubeginn bei Godzilla oder Fortsetzung von Godzilla finden, um eine Antwort zu belegen. --BlackEyedLion (Diskussion) 18:31, 10. Feb. 2024 (CET)

Artillerie-Unterstützung für die Ukraine?

Teilweise kommen täglich Unterstützungsbeteuerungen von allen Seiten in der EU, Von Der Leyen, Scholz, Macron, Sunak, und es werden regelmäßig Waffen und Hilfsgüter und Know-How und Ausbildung geliefert. Die Unterstützung sei "so lange, wie nötig" und "wir tun alles, was wir können" und "die Ukraine darf diesem Überfall nicht unterliegen" bzw "den Krieg nicht verlieren" uvm.

Nun ist laut Multiple Launch Rocket System#Aktive , MARS II, nur ein Bruchteil dieser dringend benötigten Artillerie, um z.B. den Fall von Awdijiwka zu verhindern, in der Ukraine, der - und das ist Teil I meiner Frage - leicht binnen kurzem verdoppelt und mehr werden kann, oder wie erklärt dich die Diskrepanz zwischen sehr starken Unterstützungsbekenntnissen und ungenutzten Waffensystemen?

Frage, Teil II: wieviel andere einsatzbereite Artilleriesysteme sind in der EU sonst (außer MARS) noch vorhanden? --176.7.147.76 18:20, 9. Feb. 2024 (CET)

Formuliere bitte Teil I deiner Frage so, dass er verständlich ist. Zu Teil II findest du hier unter 5 Angaben. --Chianti (Diskussion) 18:43, 9. Feb. 2024 (CET)
( " ...ein Bruchteil, [...] der [...] leicht binnen kurzem verdoppelt [...] werden kann [...] ? " ) - hat sich aber mit den in Deinem Link gefundenen Mengen erledigt: tausende bzw hunderte Panzer, Artillerie, Raketenwerfer, und [Punkt 6 dort] tausende Flugzeuge & Helis. Auch die anderen Punkte erhellen die Lage ("Schlagkraft"). Vielen Dank, das ist genau das, was ich gesucht hatte!
Ich schlußfolgere bzw stelle fest, daß den Bekenntnissen zur Unterstützung bisher nur ungenügende Waffenhilfe gefolgt ist (gemessen an der verfügbaren solchen). --176.7.147.76 23:55, 9. Feb. 2024 (CET)
Nicht ganz. Wenn wir alles Material in die Ukraine schicken, dann marschiert der Iran bei uns ein und errichtet hier einen Gottesstaat. --Flossenträger 07:46, 10. Feb. 2024 (CET)
Es hat sich nicht erst seit 2022 herausgestellt, dass nicht wenige dieser Waffensysteme zwar in den Inventarlisten stehen, aber nicht einsatzfähig sind. Und gerade der russische Überfall auf die Ukraine belegt, dass man mehr als nur ein paar Dutzend davon braucht, um sich in einem konventionellen Krieg verteidigen zu können. --Chianti (Diskussion) 13:15, 10. Feb. 2024 (CET)

@Flossenträger ... der Iran, wirklich Iran?, wenn die Schweizer sich ein wenig vergrößern und z.B. den Bodensee für sich allein haben wollen... die haben 800.000 Mann (Sturmgewehr 90) unter Waffen und da sind die ca. 876.000 zivilen & registrierten Waffen verteilt auf 279.000 Waffenbesitzer noch nicht einmal dabei...[13], [14] ggg ... --Btr 18:26, 11. Feb. 2024 (CET)

Okidoki, sind die denn auch in der NATO, OTAN, Organizzazione del Trattato dell'Atlantico del Nord? Glaube nein.--Caramellus (Diskussion) 19:17, 11. Feb. 2024 (CET)
Ebensowenig wie der Iran. Aber hilft uns diese Erkenntnis weiter ? -- Juergen 185.205.124.113 01:40, 12. Feb. 2024 (CET)
Die Dänen machen eine Wiedervereinigung von Schleswig und holen sich Rügen zurück, das fällt gar nicht auf. --Ralf Roletschek (Diskussion) 13:18, 12. Feb. 2024 (CET)
wenn ihr hier achtlos café-niveau reintragt und damit meine wissensfrage zum laberthread diskreditiert und degeneriert, mach' ich doch lieber erledigt
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: die hamn da café draus gemacht, die heinis --176.7.151.204 00:45, 13. Feb. 2024 (CET)

Ist ein Habilitierter automatisch Professor?

Oder braucht er dafür einen Lehrstuhl? Was ist er, solange er keinen (dauerhaften) Lehrstuhl hat? Warum sind Leute ohne Lehrstuhl für die Wikipedia irrelevant? --2A0A:A541:1C58:0:1DC8:BBB7:B470:9677 00:56, 6. Feb. 2024 (CET)

Man kann auch eine Professorenstelle haben, ohne Lehrstuhlinhaber zu sein. Wenn man keine Professorenstelle hat, ist man nach der Habilitation typischerweise Dr. habil. und/oder Privatdozent. Und die WP:Relevanzkriterien (die aber keine notwendigen, sondern bloß hinreichende Kriterien darstellen) wurden nach Diskussion auf WD:Relevanzkriterien niedergeschrieben. Wenn du daran etwas ändern willst, musst du dort diskutieren. Allerdings würde ich sagen, dass die Relevanzkriterien für Professoren/Habilitierte eher zu locker als zu streng sind. Ich denke, dass das auch die allgemeine Auffassung ist und eine neue Diskussion nicht die von dir gewünschte Lockerung zur Folge hätte. --37.49.29.95 01:16, 6. Feb. 2024 (CET)
Zumindest in Österreich war es für an Universitäten tätige Personen teilweise üblich, die Habilitation einige Zeit nach dem Doktorat zu machen, ohne dass jemand beabsichtige, in näherer Zeit Professor zu werden. --2001:871:22B:1C84:B555:903A:EE73:FA3A 03:56, 6. Feb. 2024 (CET)
Je, nach Habilitationsordnung führt ein Privatdozent nach zum Beispiel 6 Jahren automatisch den Titel „Professor“. Ohne eigenen Lehrstuhl.--Heletz (Diskussion) 07:11, 6. Feb. 2024 (CET)
In Österreich? In D nennen sich solche Leute Dr. habil. Lehrbeauftragte haben einen Job an einer Hochschule. --Elrond (Diskussion) 08:00, 6. Feb. 2024 (CET)
Eine Habilitation ist eine Prüfung, mehr erst einmal nicht. Mensch ist dann Dr. habil. Damit verbunden ist (nicht immer) die sog. Lehrbefähigung oder Lehrberechtigung. Eine Professur ist eine Amtsbezeichnung. Welche Varianten es bei Professoren, auch in den diversen Ländern, gibt, lese bitte selber nach. Und nein. Mit einer Habilitation ist man nicht automatisch Professor. --Elrond (Diskussion) 08:09, 6. Feb. 2024 (CET)
In Österreich werden auch Oberschullehrkräfte als Professor bezeichnet, ganz ohne Habilitation. --Rôtkæppchen₆₈ 08:44, 6. Feb. 2024 (CET)
"Professor" gibt es als Titel und als Berufsbezeichnung. Nicht jeder, der berechtigt ist, diesen Titel zu führen, ist ein habilitierter Hochschullehrer auf einer entsprechenden Dauerstelle einer Universität. Was da dazugehört, ist je nach Zeit verschieden gewesen und zudem landesspezifisch. Entgegen hartnäckig vorgebrachter anderslautender Gerüchte ist "Professor" in dewiki kein Relevanzkriterium. Es handelt sich um die RK für "Wissenschaftler", was schonmal alle Professoren ausschließt, die keine sind oder waren. Das Kriterium lautet "Wissenschaftler, dessen wissenschaftliche Arbeit im entsprechenden Fachgebiet als bedeutend angesehen wird". "Ist ein Professor" wäre ein Indiz, ein Hilfskriterium dafür.--Meloe (Diskussion) 09:11, 6. Feb. 2024 (CET)
Hierzuwiki steht: „Professor beziehungsweise Professorin ist die Amts- und Berufsbezeichnung des Inhabers einer Professur (eines Lehramts als Professor bzw. eines Lehrstuhls). Anders als etwa beim Doktorgrad handelt es sich nicht um einen akademischen Grad. Nicht jeder Professor bekleidet eine Professur. “ etwas weiter in der Einleitung steht dann: „In Deutschland kann die Bezeichnung Professor unter bestimmten Umständen auch als Ehrentitel an Personen verliehen werden, die kein entsprechendes Amt bekleiden, beispielsweise an Künstler. Im Land Baden-Württemberg kann wie in Österreich die Bezeichnung „Professor“ oder „Professorin“ ohne Zusätze als nichtakademischer Ehrentitel an verdiente Bürger verliehen werden (siehe Professor (Ehrentitel in Baden-Württemberg))). “ Die Professur als Titel ist also eine ziemlich Ausnahem und keine generelle Sache. Wie viele dieser (Titular) Professuren es gibt, würde mich interessieren.
Liest man die Relevanzkriterien durch findet man: „Als enzyklopädisch relevant gilt ein Wissenschaftler, dessen wissenschaftliche Arbeit im entsprechenden Fachgebiet als bedeutend angesehen wird. Dies gilt zumeist für Wissenschaftler, die eine Professur an einer anerkannten Hochschule erreicht haben (jedoch keine Juniorprofessuren)“ Nur wird dieses "zumeist" von vielen Löschaktivisten als "eher selten" interpretiert. Wiktionary schreibt bei "zumeist" zwar: Bedeutungen:[1] zu einem großen Anteil [2] in aller Regel, aber wen kümmert das schon. --Elrond (Diskussion) 10:30, 6. Feb. 2024 (CET)
Die Ausgangsfrage läßt sich ohne nähere Informationen nicht sinnvoll beantworten. In den Ländern der ehemaligen K&K-Monarchie gelten Oberschullehrer als Professor (siehe Rotkäppchen), ganz ohne Doktorgrad, während eine Habilitation dies nicht automatisch bedeutet. Jeder Hochschullehrer ist Professor, man muß dafür nicht einmal studiert haben. Es gibt Lehrer, die nur einen Facharbeitsabschluß haben und Professor sind. Professor Ginzel hatte nie irgendeinen Abschluß, hat aber an der Karlsuni Prag Vorlesungen gehalten. --Ralf Roletschek (Diskussion) 18:03, 8. Feb. 2024 (CET)
Es ließen sich sicher noch einige Sonderfälle aufführen, aber im Allgemeinen ist es so, dass die entsprechenden Berufungsrichtlinien an deutschen Hochschulen eine Promotion vorschreiben und nur in gut begründeten Ausnahmefällen davon abzuweichen ist. Im Bereich der Natur- Und Ingenieurswissenschaften ist ein Abweichen nahezu ausgeschlossen. Im Bereich der Künste und im Bereich Sport mag es da lockerer zugehen. Auch nicht jeder Hochschullehrer ist Professor. Es gibt Lehrbeauftragte, Fachlehrer und wissenschaftliche Mitarbeiter mit Lehraufgaben, die ohne Professur an deutschen Hochschulen lehren. --Elrond (Diskussion) 13:04, 9. Feb. 2024 (CET)
Muss ein Professor nicht eine Habilitationsschrift produziert haben? --2A0A:A541:1C58:0:49F8:55CB:C3AC:DE2F 20:00, 10. Feb. 2024 (CET)
Nein, weder an einer Uni, noch an einer FH und heute gibt es zudem die Route über den Juniorprofessor --Elrond (Diskussion) 22:34, 10. Feb. 2024 (CET)
Also, bei uns habe ich schon den Eindruck, dass die Professoren (ungleich Dozenten) alle habilitiert sind. Ich bin übrigens auf das Thema gekommen, weil bei uns die Professur für Neue(ste) Geschichte in diesem vergehenden Semester von einem Vertreter von anderswo ausgefüllt worden ist. Der hat keinen Wikipedia-Artikel, aber ist, wie ich auch genau nachprüfen könnte und zumindest anderswo online lesen konnte, ebenfalls habilitiert. --2A0A:A541:1C58:0:A123:C5CD:2AB0:1666 05:05, 11. Feb. 2024 (CET)
Der klassische Weg war ja in Deutschland (und womöglich deutschsprachigem Gebiet allgemein) auch so: Erst hat man habilitiert, wodurch einem die eigene Fakultät bestätigt hat, dass man professorabel sei. Danach konnte man sich auf Professorenstellen bewerben. Die dann immer Dauerstellen waren. In anderen Länder, z.B. UK, USA, hat es nie eine Habilitation gegeben. Da lief das über Tenure-Track: Hoffnungsvolle Nachwuchswissenschaftler werden z.B. in den USA auf eine Assistant Professor-Stelle berufen, die zeitlich begrenzt ist. Und wenn sie sich bewähren zum Associate professor mit Dauerstelle befördert. Wenn sie sich nicht bewähren wird die Stelle nicht verlängert. Heute gibt es in Deutschland nach diesem Modell ebenfalls Professuren, die ohne habil vergeben werden. Zeitlich befristete Juniorprofessuren sowieso, aber auch andere, unbefristete. Wenn beispielsweise ein hervorragender Wissenschaftler aus einem Land kommt wo es keine Habilitation gibt, dann geht es gar nicht anders. Als Voraussetzung wird oft "Habilitation oder vergleichbare wissenschaftliche Leistung" angegeben.
Es kommt wohl auch sehr auf den Fachbereich an, wie das gehandhabt wird, anscheinend mit größeren Unterschieden etwa zwischen Geistes- und Naturwissenschaften (mein unmaßgeblicher Eindruck jedenfalls).
Aber auf gar keinen Fall wird man durch eine Habilitation automatisch zum Professor. Und je nach Bundesland noch nicht mal zum "Dr" habil. Man ist dann einfach habilitiert und fertig. Falls man die venia legendi beantragt und bekommt ist man jedenfalls dann Privatdozent. Wenn man das lange genug ist und weiterhin wissenschaftlich gut abgeliefert hat kann man sich um den Titel "außerplanmäßiger Professor" oder *in bewerben. Der geht nicht mit einer Stelle einher, sondern ist eben nur ein Titel. Wie auch Privatdozent. Beide haben Lehrverpflichtungen an der Uni, unabhängig davon ob sie auch eine Stelle an der Uni haben. Wird die nicht erfüllt kann der Titel aberkannt werden. --Skopien (Diskussion) 12:38, 12. Feb. 2024 (CET)

Ja heisst Ja

Heute wurde gemeldet, das die EU sich ''nicht'' darauf verstaendigt hat, dass Sex nur mit ausdruecklicher Zustimmung als einvernehmlich gelten soll.

Meine Fragen beziehen sich aber auf den hypothetischen Fall, dass EU-Kommission und Europaeisches Parlament der vorgeschlagenen Regelung zugestimmt haetten, die laut heutigen Tagesthemen u. a. in Schweden und Irland bereits gilt:
Diese Regelung verstehe ich so, dass Sex ohne ausdrueckliche Einwilligung als Vergewaltigung gilt.

Bedeutet das nun aber, dass bei einem Paerchen, dass einfach so, also ohne Worte, Sex hat, nur der Mann eine Vergewaltigung begangen haette oder auch die Frau ?

Und falls ersteres der Fall waere, wuerden dann zwei Schwule, die wortlos Sex haeben, gleichzeitig zwei Vergewaltigungen begehen, waehrend Lesben aber weiterhin wortlos legalen Sex haben koennten ?

Oder war das alles ganz anders gemeint und die Zustimmung waere nicht nur ausdruecklich, also mit Worten, moeglich gewesen, sondern auch konkludent, also durch schluessiges Handeln ??
Aber damit waeren wir ja wieder an der Stelle, wo der Mann sagen kann, die Frau habe sich ausgezogen und damit konkludent ihre Zustimmung zum Sex ausgedrueckt, waehrend die Frau aber durch das Ablegen der Kleidung nur ihr Einverstaendnis zum Hinschauen und nicht zum Anfassen geben wollte. Und an dieser Stelle sind wird ja heute schon, weshalb das eigentlich nicht so gemeint sein kann. -- Juergen 185.205.125.105 22:03, 6. Feb. 2024 (CET)

Das ist keine Frage nach belegbarem Wissen (siehe Seitenintro), sondern nach Spekulationen und Meinungen. Bitte stelle die Frage im WP:Café, hier ist sie falsch. --Chianti (Diskussion) 22:37, 6. Feb. 2024 (CET)
Unsinn. Wissensantwort: In Schweden gilt: Aktives Mitmachen reicht als Zustimmung (https://www.spiegel.de/politik/ausland/neues-gesetz-in-schweden-sex-nur-noch-nach-einverstaendnis-a-1216012.html). Auch Frauen können eine Vergewaltigung begehen, weil die Veranlassung einer sexuellen Handlung ohne Zustimmung ebenso bestraft wird; deutsch: „Das Gleiche gilt für diejenige Person, die eine Person, die nicht freiwillig teilnimmt, zu einer solchen Handlung ([Vaginal-, Anal- oder Oralverkehr oder ähnliche Handlungen]) verleitet oder sie duldet“. --BlackEyedLion (Diskussion) 22:44, 6. Feb. 2024 (CET)
<small>+1 ("Wissensantwort") --176.5.142.225 01:37, 7. Feb. 2024 (CET)</small>
Mir geht es nicht um Spekulationen ueber moegliche Regelungen, sondern ueber genau die Regelung, die heute abgelehnt wurde, deren Inhalt und hoffentlich auch deren Auswirkungen den Wissenden also durchaus bekannt sein duerften. -- Juergen 185.205.125.105 22:50, 6. Feb. 2024 (CET)
woraus schließt du das? nur weil da "hypothetisch" steht?
und den gesamtzusammenhang, die ''eigentliche' fragestellung (u.a. "wie in schweden und irland") ignorierst du?
du hast keine antwort, kommentierst nur die beantwortbarkeit und wissensgrhalt der frage.
derlei macht die zweige unübersichtlich.
das ist hier unerwünscht. --176.5.142.225 01:31, 7. Feb. 2024 (CET)
Wie kommst du darauf, dass (im hypothetischen Fall bzw in Schweden und Irland) rechtlich eine Vergewaltigung nur von einem Mann ausgeübt werden kann? Solche Gesetze sind gewöhnlich geschlechtsneutral ("Person") geschrieben. Deine Überlegungen ob Mann zu Frau, Mann zu Mann oder Frau zu Frau sind damit also hinfällig, es kommt nur auf die Handlung an. Und bei einer harten "Nur ja heißt ja"-Gesetzgebung bedeutet das, dass der Sexualpartner, der keine Zustimmung des anderen Sexualpartners hat rechtlich eine Vergewaltigung begeht. Wie die Zustimmung erfolgen muss, muss dabei im Gesetzt klar geregelt sein. Der Unterschied zu einer "Nein heißt Nein"-Gesetzgebung ist aber, dass diese Zustimmung aktiv erfolgen muss und nicht etwa aus einem bloßen Hinnehmen des Sexualakts abgeleitet werden kann. --Naronnas (Diskussion) 22:46, 6. Feb. 2024 (CET)
Betroffen von Vergewaltigungen sind nun mal weit ueberwiegend Frauen, daher erscheint es mir durchaus denkbar, dass nur der Schutz der Frauen Intention der fraglichen Regelung gewesen sein koennte.
Und ich wollte nicht ausdruecken, dass ich im Hinnehmen der sexuellen Handlung eine konkludente Zustimmung sehen wollte, wohl aber z. B. im Ausziehen - siehe oben. -- Juergen 185.205.125.105 22:50, 6. Feb. 2024 (CET)
Es kommt auch auf das Setting (Psychologie) an: Wenn eine Frau zur medizinischen Massage geht und sich dabei auszieht, ist das keinesfalls irgendeine konkludente Zustimmung zu irgendwelchen sexuellen Handlungen des männlichen Masseurs. --2003:F7:DF0F:8E00:D84:59B2:188E:9ADB 00:24, 7. Feb. 2024 (CET)
Wissen wir/Weiß man, wie viele Männer von Frauen zu sexuellen Handlungen gebracht werden, die in der umgekehrten Situation zu einer Anzeige und einem Gerichtsurteil führen würden? --2A0A:A541:1C58:0:A123:C5CD:2AB0:1666 05:16, 11. Feb. 2024 (CET)
Zwei Worte zur Praxis als jemand, der in Schweden lebt: einvernehmlicher Sex läuft hier nicht anders, als in anderen Ländern auch; mit ebenso vielen oder wenigen Worten wie sonst auch. Und das Gesetz gilt wie schon von anderen erwähnt für Personen jeglichen Geschlechts ("Den" = 3. Person singular, Utrum). --FGodard (Diskussion) 10:50, 7. Feb. 2024 (CET)
Aber du hattest vermutlich auch noch keine juristischen Probleme. --2A0A:A541:1C58:0:AD87:18A7:87AF:B4B8 11:33, 7. Feb. 2024 (CET)
Und da dürften die Probleme tatsächlich anfangen. Denn dort müsste bewiesen werden, dass der anderem/w/d vor der ersten "sexuellen Maßnahme" (was immer man sich darunter bei beliebiger Kleinschrittigkeit vorstellen mag) ausdrücklich zugestimmt hat und erst nach dem alles gelaufen war auf "Nö" umschwenkte. Noch interessanter dürfte es bei zwischenzeitlichem Meinungswechsel werden; nach dem ersten "Hör mal auf!" doch noch ans Gesäß gegriffen oder einen Kuss gegeben ... --2A02:8071:5810:20C0:BC1B:88BE:2B7B:5AD3 16:10, 7. Feb. 2024 (CET)
Genau solchen Schauergeschichten möchte ich entschieden entgegentreten, die kommen ja oft aus dem recht durchsichtigen Grund, Strafrechtsverschärfungen generell zu verhindern. Im Zweifelsfall steht natürlich immer noch Aussage gegen Aussage, da ja meistens nur zwei Personen anwesend sind. Man muss da nichts beweisen oder dokumentieren. --FGodard (Diskussion) 18:00, 7. Feb. 2024 (CET)
Als jemand der einige Zeit in irland gelebt hat: Das ist da nicht wirklich Thema oder ein Problem im Sinne von das sich jemand über das Gesetz aufregt. Hat teils damit zu tun, dass Sex weiterhin mit gewissen Tabus belegt ist (selbst für Küsschen in der Öffentlichkeit wird man gern mal schief angeschaut), zum anderen, weil man dort Dinge ungern mit Gesetz, sondern per Diskussion lösen will.[15] Heisst man muss die Leute erst mal zum Reden über die Themen bringen, Gerichtsfälle sind da in solch einem Umfeld eben selten (was nicht heisst das es nicht auch dort massive Probleme mit sexueller Gewalt gibt). Das ist eben das Problem wenn man nur ein Gesetzeskonzept diskutiert, jedoch die generelle Ausrichtung bezüglich Progressivität oder Konservativität zu diesem Themenkomplex in einem Land ausser acht lässt (da könnte der Unterscheid zwischen Irland und Schweden eben in Europa kaum grösser sein).--Maphry (Diskussion) 18:31, 7. Feb. 2024 (CET)

Kann man mit einem Smartphone ohne Google (oder Apple) telefonieren?

Beim Handy telefonierte man über den Anbieter (bspw. E-Plus). Beim Smartphone (Android) läuft jedes Telefonat (zusätzlich) über Google, mit allem Datenabschöpfen. Gibt es multifunktionale Mobilgeräte mit Kamera, Navigation und Internet, mit denen man nur über die Server des "Netzanbieters" telefonieren (und Simsen) kann?

--Wikiseidank (Diskussion) 08:08, 7. Feb. 2024 (CET)

Liste_von_Android-Custom-ROMs --109.42.113.136 08:23, 7. Feb. 2024 (CET)
Ich kann mit meinem Smartphone auch dann telefonieren und SMS schicken, wenn alles andere - WLAN, mobile Daten, Bluetooth, Standort - ausgeschaltet ist. Da bin ich schon davon ausgegangen, dass da keine Internet-Datenkrake was davon mitbekommt. Aber ich lasse mich gerne eines Besseren belehren. --TheRunnerUp 08:24, 7. Feb. 2024 (CET)
Wenn die zugrundeliegende Annahme stimmt, sollten alternative Android-Versionen ohne Anbindung an die Kraken helfen. Dazu findet man einige Artikel, bspw. diesen hier. Über Neuinstallation eines Betriebssystems und einige Bastelei kommst Du wohl kaum rum, sinnvolle Smartphones ohne wären mir zumindest nicht bekannt. --Windharp (Diskussion) 09:22, 7. Feb. 2024 (CET)
Hast Du einen Beleg, dass "jedes Telefonat (zusätzlich) über Google, mit allem Datenabschöpfen" läuft? Das würde doch etwas weit gehen.
Ja, mit iOS oder Android bindest Du Dich an einen Anbieter, der in gewissem Umfang Daten sammelt, aber mitschneiden von Telefonaten sollte da nicht darunter fallen.
Dein Anbieter weiß, wann Du wie lange mit wem telefonierst, darf die Daten aber nicht ewig speichern (und natürlich auch nicht irgendwie nutzen, außer ggf. zur Abrechnung). Da ist mein Vertrauen auch nicht größer als bei Goopple. --Erastophanes (Diskussion) 10:12, 7. Feb. 2024 (CET)
Du kannst bei jedem Android-Mobilgerät darauf verzichten, Dich bei Google anzumelden oder einen bereits eingerichteten Google-Account abmelden. Dann funktioniert zwar der Google Play Store nicht mehr, aber es gibt ja Alternativen wie F-Droid oder bei Samsung-Geräten den Galaxy Store. --Rôtkæppchen₆₈ 10:24, 7. Feb. 2024 (CET)
Aber die App "Telefon" ist von Google? Löschen kann man die nicht, weil man dann nicht mehr telefonieren kann? ("Google wird schon nicht Daten abschöpfen" - Google nicht, aber Linktipp) --Wikiseidank (Diskussion) 19:07, 7. Feb. 2024 (CET)
Das gesamte Betriebssystem Android ist von Google, nicht nur die Telefonapp. Wenn Du derart misstrauisch bist, sind auch die FLOSS-Android-Alternativen nichts, denn sie basieren allesamt auf dem AOSP, das ebenfalls von Google ist. --Rôtkæppchen₆₈ 19:58, 7. Feb. 2024 (CET)
Ich habe zwei Telefonapps auf meinem Smartphone. Soviel ich weiß, ist die eine von Google, die andere von Samsung. --Digamma (Diskussion) 21:25, 7. Feb. 2024 (CET)
du kannst auch eine freie Telefonapp als Standardapp definieren, z.B. https://f-droid.org/de/packages/com.simplemobiletools.dialer/ Man kann das übrigens auch für die Tastatur-App machen (ja, das ist auch eine App!), über die ja ggf. auch viel rausgehen kann. --elya (Diskussion) 09:31, 9. Feb. 2024 (CET)
Es gibt unter Android eine Option "Nutzung & Diagnose". Ist die aktiviert, bekommt Google Informationen u.a. dazu wie oft welche Apps (inkl. der Telefonieapp) verwendet werden und wie oft und lange und gut das Gerät Mobilfunkverbindung hat (das meint aber die Funkverbindung an sich, also dass das Gerät "Netz hat", nicht die einzelnen Telefonverbindungen). Das war's dann aber auch, die Telefonate laufen nicht "über Google". --Karotte Zwo (Diskussion) 10:39, 7. Feb. 2024 (CET)
In der Zusammenschau von zuvor, gehen wohl alle(!) Telefonate mit einem "Smartphone" nicht direkt über den in der EU sitzenden Mobilfunkanbieter, sondern immer zunächst über Google (ggf. über Samsung oder andere Telefonapp-Hersteller)‽ Wenn man bezüglich eines Grundrechts (Fernmeldegeheimnis) (berechtigt) misstrauisch ist und auf europäischen Datenschutz vertrauen möchte, wäre das Telefonieren über ein Mobiltelefon zunächst Grundrecht schützender (oder auch Schutz vor Industriespionage oder Bankgeheimnis beim Telefon Banking), als über Server außerhalb der EU‽ --Wikiseidank (Diskussion) 08:29, 8. Feb. 2024 (CET)
Wie hast du "herausgefunden" das alle Telefonate über Google gehen? Ich würde da mal einen Belleg sehen.--Conan (Eine private Nachricht an mich? Bitte hier lang.) 08:39, 8. Feb. 2024 (CET)
Das müsste sich aber doch am Verbrauch von Gesprächsminuten und/oder Datenvolumen bemerkbar machen und bei WLAN-Calls in einer erhöhten Bandbreite. Und das tut es nicht. Also ist das Abgreifen von Ferngesprächen im Smartphone durch Google oder Apple reine VT. Selbst Bedarfsträger wenden sich an die Mobilfunkanbieter, weil eine Quellen-TKÜ doch leicht erkenn- und abschaltbar ist. --Rôtkæppchen₆₈ 08:49, 8. Feb. 2024 (CET)
also ich kann mit meinem Telefon auch telefonieren, wenn ich wlan oder mobile Daten ausgeschaltet habe --Future-Trunks (Diskussion) 09:01, 8. Feb. 2024 (CET)
Stimmt, mit 2G,3G,4G,5G kann man Telefonieren ohne das eine (sichtbare) Datenverbindung besteht. (im 4g und 5g Netz wird es Netzintern aber als Datenverbindung gehandhabt z.b. VoLTE).--Conan (Eine private Nachricht an mich? Bitte hier lang.) 09:14, 8. Feb. 2024 (CET)
"Wie eine Untersuchung des Trinity Colleges in Dublin zeigt, hat Google ein eigenartiges Verständnis von Datenschutz. Android-Nutzer können demnach nicht verhindern, dass die vorinstallierten Apps für Textnachrichten und Telefonie eine Menge Daten an Google senden - und nicht alle sind anonymisiert." Winfuture, 26.03.22. --Chianti (Diskussion) 11:40, 8. Feb. 2024 (CET)
Da steht nicht, das jedes Telefonat über Google Server läuft, wie vom ersteller behauptet.--Conan (Eine private Nachricht an mich? Bitte hier lang.) 11:52, 8. Feb. 2024 (CET)
Früher mußte man dem Postboten vertrauen, daß er die Postkarte nicht heimlich liest. Und der Deutschen Post, daß sie beim automatischen Entwerten keine Statistiken erhebt. Kundenbindungsprogramme gabs schon Jahrzehte, bevor das Internet erfunden wurde und niemand hat nach Datenschutz gefragt. Wieso ist das plötzlich so interesssant? Die Datenschutzgesetze sorgen nur für eine unangebrachte Paranoia in der Bevölkerung. Nirgendwo auf der Erde kann man völlig anonym leben. --Ralf Roletschek (Diskussion) 11:50, 8. Feb. 2024 (CET)
Inwiefern ist dein Kommentar hilfreich für die Beantwortung der Frage? Zu deiner Frage: Die Datenschutzgesetze sollen deine Daten schützen. Für Aufregung sorgt, wenn dieser Schutz möglicherweise ignoriert/umgangen wird. "Früher"hatten wir auch einen Kaiser. Den wollte aber keiner mehr. --2A01:C23:8909:500:5289:D17B:8BFC:B6B2 14:45, 8. Feb. 2024 (CET)
Ein spurloses Kommunizieren ist in Geschichte und Gegenwart nahezu unmöglich. --Ralf Roletschek (Diskussion) 16:14, 8. Feb. 2024 (CET)
Es ist aber ein großer Unterschied, ob jemand Meta-, Statistik- oder Katalogdaten sammelt oder ob Gesprächsinhalte gesammelt werden. --Rôtkæppchen₆₈ 23:54, 8. Feb. 2024 (CET)
Gilt die Unmöglichkeit geschützter Kommunikation auch für eine "Demokratie"? Wikipedia: "Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist im Recht Deutschlands das Recht des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen." --Wikiseidank (Diskussion) 11:45, 9. Feb. 2024 (CET)
Geschützte Kommunikation ist durchaus möglich. Siehe Briar (Instant Messenger) (hard-core datensicher, braucht noch nicht einmal notwendigerweise das Internet), XMPP mit OMEMO (etwas old-school) und Matrix (vergleichsweise neu und auf einfache Handhabung getrimmt). Briar ist komplett dezentral, die anderen beiden sind föderiert organisiert. Alle drei sind grundsätzlich verschlüsselt und natürlich quelloffen. Bei Briar gehen nur Text und Bilder. XMPP und Matrix können auch telefonieren und Videochat. ---<)kmk(>- (Diskussion) 06:22, 11. Feb. 2024 (CET)

Mit PostmarketOS hat man keinen der üblichen verdächtigen IT-Giganten im Boot. Denn damit nutzt man ein echtes, reines Linux (Alpine Linux). Wie bei allen Abweichungen vom Mainstream gibt es deutliche Einschränkungen und Nachteile. Unter anderem ist dieser Weg nur für etwa ein Duzend Smartphone-Modelle realistisch gangbar. Darunter sind eher wenige, die als "modernes" Smartphone durchgehen. Außerdem muss man auf die Nutzung der Kamera verzichten.
Eine etwas weniger radikale Alternative ist GrapheneOS mit Verzicht auf die Nutzung von Google-Apps in einer Sandbox. Graphene ist eine Android-Variation, bei dem die Vermeidung von Nach-Hause-Telefonieren ausdrückliches Projektziel ist. Mike Kuketz hat das für seinen Computersicherheitsblog getestet und hat in der Tat keinen Verbindungsaufbau zu Google gefunden. Ohne Google-Apps hat man natürlich auch keinen Google-Playstore. Aber dafür gibt es Fdroid als durchaus alltagstauglichen Ersatz. Ironischerweise ist Graphene nur für Googpe-Pixel-Geräte verfügbar. Hoffe, das hilft weiter, ---<)kmk(>- (Diskussion) 05:58, 11. Feb. 2024 (CET)

Bei GrapheneOS (und anderen Lösungen ohne Google-Services, z.B. neuere Huawei-Geräte) ist ggf. (je nach Situation und Ansicht) nicht der Wegfall des Play Stores der Hauptnachteil, sondern dass auch etliche Banking-Apps (und andere, die sich gerne über die Google-Dienste versichern lassen, dass das Gerät im Originalzustand ist) den Dienst verweigern. Unter GrapheneOS#Unterstützte Banking-Apps sind ja durchaus einige aufgelistet, für die das (zum damaligen Zeitpunkt) nicht gilt, aber spätestens wenn die App, die du nutzen willst, da nicht auftaucht, ist Vorsicht geboten. --Karotte Zwo (Diskussion) 09:07, 12. Feb. 2024 (CET)

Teilnehmer einer Demonstration

Wann/wodurch ist man Teilnehmer einer Demonstration? Welche Rechte/Pflichten hat man als Teilnehmer/Nichtteilehmer auf einer Demonstration? (weiter oben konnte man schon erfahren, dass Fortografieren gleichermassen für TN- und Nicht-TN erlaubt ist). Hintergrund: Es gibt Demonstrationen, bei denen man ganz bewusst und gern teilnimmt. Bei anderen stellt man sich vielleicht mal dazu oder geht ein paar Schritte mit um zu hören, worum es da geht und welche Ideen wie und von wem verbreitet werden und wie die Teilnehmer darauf reagieren. Ich vermute, durch Letzteres wird man nicht zum "Teilnehmer"? Darf der Veranstalter entscheiden, wer dabei sein darf und er nicht? Wo sind die Grenzen? Gruss, --Markus (Diskussion) 11:49, 7. Feb. 2024 (CET)

Rechte und Pflichten der Teilnehmer sind z.B. im Versammlungsgesetz (Deutschland) geregelt (Text). --Chianti (Diskussion) 12:12, 7. Feb. 2024 (CET)
Angenommen, man kommt gerade vom Schießstand und trifft auf eine Demonstration, weil die über eine längere Strecke den gleichen Weg hat. Kann man dann als "Teilnehmer" belangt werden, wenn man zufällig seine Waffe dabei hat? --Expressis verbis (Diskussion) 18:14, 7. Feb. 2024 (CET)
Die Demo verläuft auf einem Weg zwischen einem Schießstand und Deinem zuhause und Du gehst den Weg zur selben Zeit an welchem die Demo stattfindet? Ich vermute zum einen müsstest Du dem Richter schon diese Zufälle plausibel machen. Und dann wird er Dich fragen welcher Umstand verhindert, den Vorbeizug der Demo abzuwarten. Wenn Du diese Zufälle und Zwänge plausibel darlegst, wirst Du Sicherlich nicht belangt werden. ...Sicherlich Post 18:20, 7. Feb. 2024 (CET)
An den Transport von Waffen werden sehr hohe Anforderungen gestellt. (Vgl. z.B. hier). Zwar wird erwartet, dass der Transport zwischen Schießstand und Wohnung möglichst direkt erfolgen soll. Wenn auf diesem Weg jedoch eine Versammlung stattfindet würde ein verantwortlich handelnder Schütze auch in Kenntnis § 3 Abs. 2 VersammlG vorsorglich einen Umweg wählen. Völlig ausgeschlossen wäre, mit der mitgeführten Waffe bei der Versammlung zu verharren oder mit der Demonstration mitzulaufen. Auch das Mitlaufen auf dem Gehweg wäre bereits missverständlich und zu vermeiden. --92.72.90.111 19:31, 7. Feb. 2024 (CET)
„Nichtteilnehmer” einer Demonstration. Das ist lustig. Wenn du „nur mal kurz dabeigestanden hast, um zu hören, worum es geht” bist du, solange du dabei stehst, dennoch Teil der Versammlung. Dabei hast du die Aufforderungen der Ordner zu beachten oder, wenn du das nicht willst, die Versammlung zu verlassen. (Begründung der Ordner könnte immer die Wischiwaschi-Behauptung sein, dass die Sicherheit und der ordnungsgemäße Ablauf der Versammlung gestört werden. Das ist § 2 Abs. 2 VersammlG: „(2) Bei öffentlichen Versammlungen und Aufzügen hat jedermann Störungen zu unterlassen, die bezwecken, die ordnungsgemäße Durchführung zu verhindern.”) Und du hast die Ankündigungen der Demonstrationsleitung zu beachten, die die Demonstration für beendet erklären kann und ebenso wie die Polizei die Versammlung auflösen kann. An einer Versammlung teilzunehmen bedeutet nicht automatisch, dass du alle Inhalte dort vertrittst oder teilst. Das ist schon alles. Hier scheint mir auch das Missverständnis zu liegen. Eine Demonstration ist nichts homogenes oder monolithisches. Wenn ein paartausend Leute demonstrieren haben sie - auch - durchaus unterschiedliche Motive. Und wer bei seiner persönlichen Abwägung mehr Unvertretbares als Vertretbares vorfindet hat ja die Freiheit, jederzeit zu gehen. Es sei denn, du hast die Auflösung der Versammlung nicht mitbekommen und die Demonstration wurde gerade von der Polizei eingekesselt. --92.72.90.111 18:53, 7. Feb. 2024 (CET)
Interessant - hat laut Versammlungsgesetz (Deutschland) § 2 Abs. 2 ein Ordner sozusagen "Hausrecht"? und kann (über die Wischiwaschi Behauptung "stören") entscheiden, wer teilnehmen darf oder nicht? und so Beobachter, Journalisten, ungebetene Gäste wegweisen? auch wenn sie ausser der Anwesenheit und ggf. der Dokumentation oder der Unterhaltung mit anderen Teilnehmern nichts aktiv Störendes (Gegenparolen/-Transparente, Beleidigungen, o.ä.) unternehmen? Gruss, --Markus (Diskussion) 17:39, 8. Feb. 2024 (CET)
Kriterien wie Störungen, die Ordnungsgemäßes verhindern, wie Sicherheit, ordnungsgemäßer Ablauf, Provokation, konfliktträchtige Spannungen etc. sind abhängig von subjektiver Wahrnehmung und Interpretation. Das ist eine Grauzone. Und da wird - häufig auch mangels hinreichender Dokumentation - selten noch irgendwas juristisch aufgearbeitet. Denn das wäre viel Aufwand für oft nichts, wenn z.B. ein Ordner in angeblich gutem Glauben und der Wahrnehmung von angeblich besorgniserregenden Umständen (z.B. angeblich zur Beruhigung einer scheinbar aufgebrachten Menge) irgendwas regelt. Selbst wenn eine Kamera oder ein Smartphone das aufgenommen hätte würde juristisch da wenig passieren. Der Ordner war halt übereifrig, hat sich geirrt und falsch eingeschätzt, kommt vor, tut uns leid... Dann gibts juristisch ein pädagogisches DuDu! und das wars, der Schaden ist ja gering und eigentlich nicht wirklich zu beziffern und das Strafrecht gibt da auch noch nichts her. Ich lese § 18 Abs. 3 VersammlG auch so, dass es der Versammlungsleiter oder die Polizei sind, die bei - gröblicher - Störung Teilnehmer von der Versammlung ausschließen können. Eine Eigenmächtigkeit eines Ordners müsste also durch den Versammlungsleiter gedeckt sein. Versammlungsfreiheit ist ein hoch geschütztes Rechtsgut. Gewalt und Gewaltandrohung gegen Order sind nach § 22 VersammlG immerhin mit bis zu einem Jahr Knast und der Versuch der Vereitelung oder Sprengung einer Versammlung nach § 21 VersammlG mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren sanktioniert.
Pressemenschen, bei denen die Sache ja durch die Pressefreiheit sensibler wird, haben am Rande von Versammlungen zumindest von Ordnern eher weniger zu befürchten. Mehr aber von Aggros aus der Menge heraus (Gewalt gegenüber Journalisten in Deutschland hat zugenommen, NDR 3. Mai 2022). Während der Pandemie sind die Angriffe und Übergriffe auf Jounalist*innen zumeist bei querdenkerischen und rechtsextremen Versammlungen besorgniserregend angestiegen (MDR 22.März 2023, ECPMF-Studie, Reporter ohne Grenzen: Nahaufnahme Deuschland für 2022). Thüringen war dabei offenbar Spitzenreiter (MDR 28. Juli 2023). Der leichte Rückgang nach dem Peak von 2022 sollte aber nicht täuschen (Beispiel: Reporter ohne Grenzen: Viele Übergriffe auf Medienschaffende im Januar, 2. Februar 2024). --92.72.90.111 22:30, 8. Feb. 2024 (CET)
Danke, auch für die weiterführenden Links. Kenntnisse des Vers.G müssen wohl zunehmend zum Alltagswissen gehören... Gruss, --Markus (Diskussion) 13:38, 10. Feb. 2024 (CET)
Danke für den Dank und gruß in die Schweiz. --92.72.90.111 23:11, 12. Feb. 2024 (CET)

Relativsätze nach Personalpronomen

In anderen Sprachen ist es wohl üblich, auch nach Personalpronomen der ersten und zweiten Person einen normalen Relativsatz anzubinden. Wenn das Relativpronomen als Subjekt des Relativsatzes auftritt, kongruiert die Verbform mit dem äußeren Subjekt der ersten oder zweiten Person, ohne dass ein solches Pronomen noch einmal vorkäme (auch in Non-Pro-Drop-Sprachen wie Englisch). Im Deutschen, oder zumindest im Standarddeutschen ist das meines Wissens nicht so. Handelt es sich bei dem Bezugspronomen um das Subjekt des Relativsatzes, so ist es üblich, den Satz mit Relativpronomen und Personalpronomen zu beginnen. Wenn das Relativpronomen eine andere Funktion übernehmen sollte, wüsste ich persönlich gar keinen Weg der für mich einwandfrei klänge. Liege ich damit richtig oder gibt es doch eine übliche Form? Kann man dies irgendwie erklären? Seit wann ist dem so? Meines Wissens dürften viele (evangelische) religiöse Formulierungen mit "der du" schon sehr alt sein. --2A0A:A541:1C58:0:AD87:18A7:87AF:B4B8 13:06, 7. Feb. 2024 (CET)

Meinst Du mich, der das hier mitliest, oder sie, die nur ab und zu hier ist? Ich, der schon vieles gelesen hat, verstehe diese Sätze nicht, die Du, der hier die Frage stellt, geschrieben hast. Ich sehe da jetzt kein Problem, einen normalen Relativsatz an die Personalpronomen anzufügen, siehe auch Grammatikduden, 9. Aufl., S. 1013f., Nr. 1600. Demnach kommt bei unmittelbarem Anschluß folgende Variante häufiger vor (bzw. das ist die empfohlene Variante): Ich, der ich schon vieles gelesen habe, verstehe diese Sätze nicht, die Du, der Du hier die Frage stellst, geschrieben hast. Aber nur möglich: Ich verstehe, der schon vieles gelesen hat, diese Sätze nicht.--IP-Los (Diskussion) 14:22, 7. Feb. 2024 (CET)
Ja, aber nur Relativpronomen + Prädikat in der 3. Person oder Relativpronomen + Personalpronomen + Prädikat in der 1./2. Person. Im Englischen geht (nur) Relativpronomen + Prädikat in der 1./2. Person. en:English relative clauses#Overview, Nr. 8. --BlackEyedLion (Diskussion) 15:02, 7. Feb. 2024 (CET)
In all diesen Fällen ist der Antezedent aber Subjekt. Also ist der umgekehrte Fall wohl doch nicht möglich. --2A0A:A541:1C58:0:A1D2:7171:9AC4:F749 20:34, 7. Feb. 2024 (CET)
Was meinst Du mit Antezedent - das Bezugswort? Beziehst Du Dich auf das Deutsche? Was meinst Du mit umgekehrter Fall? Im Deutschen kann das Bezugswort auch ein anderes Satzglied sein - siehe meine Beispiele oben. Des weiteren muß das Bezugswort nicht zwangsläufig Subjekt des Relativsatzes sein (hier ein Beispielsatz, in dem das Bezugswort Akkusativobjekt im Hauptsatz und das Relativpronomen Präpositionalobjekt im Nebensatz ist): Endlich sehe ich dich, mit dem ich schon so lange befreundet bin, wieder. Weiteres Beispiel: Bezugswort ist Subjekt im Hauptsatz, Relativpronomen Präpositionalobjekt im Nebensatz: Du, mit dem ich so lange nicht telefoniert habe, scheinst Deine Nummer gewechselt zu haben.--IP-Los (Diskussion) 15:43, 8. Feb. 2024 (CET)
Für mich klingen diese Sätze jetzt komisch. Und das täten sie eigentlich immer. Bin ich damit falsch? Spreche ich falsches Deutsch? Ich würde in solchen Fällen auch einfach keinen Relativsatz bilden, oder aber dem Personalpronomen ein Substantiv anfügen.
Beispielsweise im Englischen, oder in Pro-Drop-Sprachen wird aber oft nach einem Relativpronomen in Subjektsbedeutung einfach eine Form der ersten oder zweiten Person gesetzt. Beispielsweise auf Latein: "Pater noster qui es in caelis" (Vater unser, der du bist in den Himmeln) --2A0A:A541:1C58:0:A123:C5CD:2AB0:1666 22:15, 11. Feb. 2024 (CET)

Batch-Datei String ab variabler Position

google hat nicht zum Erfolg geführt, nein, SuperBatch/PowerBatch oder wie auch immer das heißt will ich auch nicht.

Ich habe folgende Batch-Datei:

@echo off &setlocal enabledelayedexpansion
set text=Hello World
set /a position=6
echo !text!
echo !text:~6!
echo !text:~!position!!
pause

die Echos produzieren:

Hello World
World
Hello Worldposition
Drücken Sie eine beliebige Taste . . .

Wie muss das letzte Echo geändert werden damit text ab variabler position zurückgegeben wird? (nicht signierter Beitrag von 91.1.211.194 (Diskussion) 23:01, 7. Feb. 2024 (CET))

Hast Du schon echo !text:~%position%! versucht?[16] --Rôtkæppchen₆₈ 23:25, 7. Feb. 2024 (CET)
als Standalone funktioniert es, aber nicht wenn ich es in eine for einsperre:
@echo off &setlocal enabledelayedexpansion
for %%a in (*) do (
set text=Hello World
set /a position=6
set /a position+=1
echo !position!
echo %position%
echo !text!
echo !text:~6!
echo !text:~!position!!
)
pause
dann kommt da mit den Prozent 0 raus fuer position und mit den Ausrufzeichen nur die Textersetzung (nicht signierter Beitrag von 91.1.211.194 (Diskussion) 00:27, 8. Feb. 2024 (CET))
Da ich das gerade sehe: ":~" will einen Wert und keine Variable, was nicht heisst, dass man da nicht tricksen kann, was nicht heisst, dass man das tun sollte. Meine Vermutung ist, dass Du da falsch rangehst. Aber ich kann Dir natürlich ungern eine Lösung geben. --Alauda (Diskussion) 18:35, 8. Feb. 2024 (CET)
Na dann: hauptsache Lösung, egal ob gern oder ungern;-) --TheRunnerUp 10:43, 9. Feb. 2024 (CET)
Gibt gleich zwei:
@echo off &setlocal enabledelayedexpansion
set text=Hello World
set /a position=6
:: Wie wär das?
for /l %%a in (%position%,1,10) do (
  echo !text:~%%a%!
)
:: Nicht, dass es unmöglich wäre!
for /l %%a in (1,1,5) do (
  call set substr=%%text:~!position!%%
  echo !substr! 
  set /a position+=1
)
pause
Falls Du etwas besseres findest, mir aber bitte sagen. --Alauda (Diskussion) 12:15, 9. Feb. 2024 (CET)
Danke, ja das funktioniert. Da spar ich mir das Suchen nach was besserem. Und was ist daran so böse dass man es nicht sagen darf (abgesehen davon, dass die Syntax ein Horror ist)? --TheRunnerUp 19:26, 9. Feb. 2024 (CET)
Böse nichts, ist halt unschön. Ich habe mal Chatgpt gefragt, ob es nicht eine bessere Lösung als mit "call" hat. Da kommt das hier:
@echo off
setlocal enabledelayedexpansion
set text=Hello World
set /a position=6
for /l %%a in (1,1,5) do (
  for %%b in (!position!) do set substr=!text:~%%b!
  echo !substr! 
  set /a position+=1
)
pause --Alauda (Diskussion) 14:54, 11. Feb. 2024 (CET)
"PowerBatch kann als Kleinkläranlage in den Größen 4 bis 50 EW..."
Ich verstehe, dass du das nicht willst. ;-) --2001:9E8:49EB:4800:44F0:7DF9:E15B:80CC 23:47, 7. Feb. 2024 (CET)
In der Kleinkläranlage will man eher Spaghetti-Kot als Spaghetticode. *scnr* --Rôtkæppchen₆₈ 00:18, 8. Feb. 2024 (CET)

Seeking first publication of paleographic item

en:Hazael horse frontlet is the artifact in question. What was the first edition or debut? The paper from 1988 on English Wikipedia says "Funddatum ist nicht angegeben." Temerarius (Diskussion) 01:10, 8. Feb. 2024 (CET)

I think it´s Ernst Buschor: Samos 1952–57. In Deutsches Archäologisches Institut (editor): Neue Deutsche Ausgrabungen im Mittelmeergebiet und im Vorderen Orient, Berlin, Gebr. Mann 1959: 197–224.--Meloe (Diskussion) 08:27, 8. Feb. 2024 (CET)
Das Artefakt wurde aber doch erst 1984 gefunden, wie kann es 1959 ein Buch darüber geben? --Rôtkæppchen₆₈ 16:26, 8. Feb. 2024 (CET)
Die Anfrage verstehe ich auch nicht ganz. In dem 2. Einzelnachweis des englischen Artikels (Röllig, W., 1988) steht: "Das Bronzeblech, das 1984 im Heraion von Samos gefunden wurde, und auf den vorhergehenden Seiten von H. Kyrieleis vorgestellt wird, [...]". Vor Rölligs Beitrag steht also wohl ein weiterer Beitrag, in dem dieses Bronzeblech (erstmals?) vorgestellt wird. Die PDF-Datei enthält den Beitrag aber nicht. Auf S.70 in Rölligs Beitrag steht: "ein Fundda­tum ist nicht angegeben". Das bezieht sich aber auf eines von zwei Vergleichsstücken. 91.54.44.5 16:36, 8. Feb. 2024 (CET)
Der Fragesteller sucht aber nicht das Fund- oder Publikationsdatum des Artefakts selbst, sondern die erste Veröffentlichung über das Artefakt. --Rôtkæppchen₆₈ 17:54, 8. Feb. 2024 (CET)
Also sucht er die "vorhergehenden Seiten von H. Kyrieleis"? Und was bedeutet der Hinweis auf "Funddatum ist nicht angegeben" in dem Paper von 1988? 91.54.44.5 18:15, 8. Feb. 2024 (CET)
Or the duplicate. (This one looks different from the one in en-Wikipedia: https://www.jstor.org/stable/27926152 a big, sharp photo in this paper that I suspect the same authors didn't have access to.) I'm just trying to verify its provenance. Temerarius (Diskussion) 21:37, 8. Feb. 2024 (CET)
Did the frontlet make it into Handbuch der Althebraeischen Epigraphik? It'd be good to see if Roellig presented a different transcription or translation x years later. I have access to the book itself. Temerarius (Diskussion) 05:06, 9. Feb. 2024 (CET)
I searched for "Pferd" in Handbuch result: nil Temerarius (Diskussion) 17:57, 10. Feb. 2024 (CET)
Maybe Röllig used the synonym „Roß“ (classic orthography) or „Ross“ (reformed orthography). --2003:F7:DF0C:C100:209B:5152:81DD:D394 16:35, 12. Feb. 2024 (CET)
Einigermaßen peinlich für das "Deutsche Archäologische Institut", aber deren Mitteilungen tauchen auf ihrer Website anscheinend gar nicht auf. Ich dachte, dass die doch zumindest das Inhaltsverzeichnis in einem Archiv haben müssten, dass man mal schauen kann wie der vorherige Beitrag heißt. Ist aber nicht so. Jedenfalls hab ich nichts gefunden. --Skopien (Diskussion) 13:04, 12. Feb. 2024 (CET)

Abbau von Eisenerz in Deutschland

Liebe Auskunft, in manchen Teilen Deutschlands spielte die Stahlindustrie in den letzten Jahrzehnten eine große Rolle. Stahl besteht zum größten Teil aus Eisen und zu einem kleinen Teil aus Kohlenstoff. Kohle wird darüber hinaus natürlich als Energieträger benötigt. Ich habe den Eindruck, dass die westdeutschen Montangebiete vor allem für Kohle bekannt sind. Eine Suche nach Eisenerzbergwerken ergibt nur wenige Ergebnisse, zum Beispiel Schacht Konrad, Grube Lengede-Broistedt und Eisenerzbergwerk Leonie. In Bergbau in Deutschland#Erze kommt Eisenerz gar nicht vor, obwohl in der Einleitung Kohle und Eisen für die Montanindustrie genannt werden. Woher stammte das Eisenerz, das für die Stahlproduktion benötigt wurde? Zu welchen Anteilen hat die westdeutsche Stahlindustrie Eisenerz und Kohle benötigt? Vielen Dank für Antworten! --BlackEyedLion (Diskussion) 08:00, 9. Feb. 2024 (CET)

Die Liste der größten Eisenerzförderer dürfte einen Teil Deiner Fragen beantworten. Es muss entweder die Kohle zum Erz oder das Erz zur Kohle transportiert werden. Ich vermeine, mal gelesen zu haben, dass es billiger ist, das Erz zur Kohle zu bringen. Im übrigen verwendet in Deutschland die Stahlindustrie vor allem Schrott (Sekundärmetallurgie), auch wenn die Hochöfen das Bild der Stahlindustrie beherrschen.--Mhunk (Diskussion) 08:35, 9. Feb. 2024 (CET)
<quetsch >Dazu kommt, dass der Stahl ja auch noch wieder transportiert werden muss, wenn er weiterverarbeitet werden soll. Man müsste ihn in Deutschland noch mal komplett erhitzen und für die Verformung vorbereiten, wenn man die Kohle zum Erz brächte. Auch das wäre teuer - und die Abhängigkeit vom Ausland wäre deutlich höher.--Vertigo Man-iac (Diskussion) 18:28, 9. Feb. 2024 (CET)
Okay, in der Liste steht Deutschland sogar für 1970 (frühester Zeitpunkt der dargestellten Daten) auf einem hinteren Platz. Heißt das, dass auch in früheren Jahrzehnten Eisen vor allem aus dem Ausland eingeführt wurde? (Aus Übersee mit Massengutfrachtern?) Dann erscheint mir der Satz aus der Einleitung von Bergbau in Deutschland, wonach die Förderung von Eisenerz wesentlicher Teil des deutschen Bergbaus war, zwar nicht unbedingt falsch, aber missverständlich, weil Eisenerz also eher weniger im deutschen Bergbau gefördert, sondern mehr eingeführt wurde. --BlackEyedLion (Diskussion) 08:59, 9. Feb. 2024 (CET)
Aus dem Gedächtnis, jetzt ohne Prüfung: Ein großer Teil stammte historisch wohl aus dem Siegerländer Erzrevier. Da pro Tonne Stahl erheblich mehr Kohle/Koks als Eisenerz benötigt wurden, war es ökonomischer, das Erz zur Kohle zu transportieren als umgekehrt. Zudem eigeneten sich vor allem Standorte, die über das Wasserstraßennetz erschlossen waren.--Meloe (Diskussion) 09:03, 9. Feb. 2024 (CET)
Daß die heutigen Montangebiete vor allem für Kohle bekannt sind, dürfe an den von Meloe angesprochenen Transportkosten liegen. Ich kann mich daran erinnern, das mal in der Schule gelernt zu haben. Der Erzbergbau in Deutschland war wohl eher in früheren, besonders in vorindustriellen Zeiten bedeutsam. Meloe hat schon das Siegerländer Erzrevier angesprochen. In der Nachbarschaft gab es den Bergbau im Sauerland, wo der Eisenerzbergbau zum Ende des 19. Jahrhunderts weitgehend eingestellt wurde. Der Erzbergbau spielte zwar eine wirtschaftliche Rolle, dominierte die Region aber nicht so wie später der Kohlebergbau das Ruhrgebiet. Ob die Bedeutung der märkischen Drahtindustrie eher an eigenen Erzen oder der Verarbeitungsmöglichkeit durch wassergetriebene Hammerwerke lag, kann ich nicht sagen. 91.54.44.5 09:40, 9. Feb. 2024 (CET)
Als weiteres wichtiges vorindustrielles Eisenerzgebiet ist das Fichtelgebirge#Bergbau zu nennen, weitere sind unter Hämatit#Bildung und Fundorte nachzulesen. --Chianti (Diskussion) 11:09, 9. Feb. 2024 (CET)
Am Rammelsberg in/bei Goslar wurden meines Wissens bis lange nach dem Zweiten Weltkrieg verschiedene Erze abgebaut. Was mich dort verwirrte: in verschiedenen Ausstellungen und Erklärungen zur mittelalterlichen Geschichte der Stadt und zu ihrer Bedeutung als zeitweilige Kaiserresidenz wurde "das Rammelsberger Silber" erwähnt. Bei der Führung durch das ehemalige Bergwerk hörte ich aber vor allem von "unedlen" Erzen und davon, dass die Edelmetalle nur ein kleiner Beifang gewesen seien. Oder ist das nur der Unterschied Mittelalter/Moderne? --2A0A:A541:1C58:0:A1D2:7171:9AC4:F749 13:26, 9. Feb. 2024 (CET)
Siehe Rammelsberg#Bergbaugeschichte und Rammelsbergprojekt. Zink und Blei sind unedle Metalle. --Chianti (Diskussion) 13:36, 9. Feb. 2024 (CET)
Von 1871 bis 1918 und 1940 bis 1944 war ein Gebiet mit umfangreichen Eisenerzvorkommen deutsch besetzt. Das dort geförderte Erz wurde auch in Deutschland verhüttet. Einer der Verarbeitungsbetriebe ist heute Weltkulturerbe. --Rôtkæppchen₆₈ 09:19, 9. Feb. 2024 (CET)
Das Unternehmen Weserübung hatte den Zweck, die Versorgung mit Eisenerz aus Kiruna sicherzustellen.
Schon das ist Hinweis genug darauf, dass es zu wenig davon in Deutschland gab. --L47 (Diskussion) 09:27, 9. Feb. 2024 (CET)
Das liegt aber auch daran, dass im weltweiten Vergleich die Förderkosten in Deutschland zu hoch wurden. Z. B. bei Echte gab es ein Erzbergwerk, für das noch in den 70ern ein eigener Bahnanschluss gebaut wurde, das aber kurz darauf stillgelegt wurde. --GeorgDerReisende (Diskussion) 10:07, 9. Feb. 2024 (CET)
Was war mit dem Steirischen Erzberg? --2A0A:A541:1C58:0:A1D2:7171:9AC4:F749 14:11, 9. Feb. 2024 (CET)
(themenfremd, entfernt –MBq Disk 09:28, 11. Feb. 2024 (CET))
Bis 1900 wurde Eisenerz aus Norspanien, Schweden und den französischen Kolonien eingeführt [17]. Ansonsten auch mal den Artikel zu August Thyssen lesen --Mhunk (Diskussion) 11:24, 9. Feb. 2024 (CET)
Kategorie:Eisenerzbergwerk nennt 142 Eisenerzbergwerke, mehrheitlich mit deutschen Namen, die OSM-Karte dort zeigt sie auf einer Karte. --Pp.paul.4 (Diskussion) 12:03, 9. Feb. 2024 (CET)
Ich hab die Grube Frischglück zu dieser Kategorie hinzugefügt. Jetzt sind es 143. --Rôtkæppchen₆₈ 18:36, 9. Feb. 2024 (CET)
Die Antworten sind hilfreich. Ich präzisiere die Frage aber: Es geht mir um den Bedarf an Eisen zur Stahlproduktion (nicht zu anderen Zwecken) in Westdeutschland in der Hochzeit der Montanindustrie nach dem Zweiten Weltkrieg (nicht zu anderen Zeiten). Ich habe aber auch verstanden (wie schon vermutet), dass wesentlich mehr Kohle als Eisen benötigt wurde. --BlackEyedLion (Diskussion) 12:21, 9. Feb. 2024 (CET)
Dazu gilt das von Meloe hier Geschriebene zum Mengenverhältnis. Diese Buchseite aus dem Jahr 1969 beantwortet Fragen nach der Förderung (in Europa hatte nur Schweden diese ausgeweitet) und der Importabhängigkeit (in Europa an erster Stelle Deutschland). Die 1952 gegründete Montanunion hatte zum Ziel, solche Importe zu erleichtern (Herkunft außer Schweden auch z.B: Minette (Erz)#Geschichte). --Chianti (Diskussion) 12:52, 9. Feb. 2024 (CET) P.S. "In den fünfziger und sechziger Jahren gingen die Welthandelspreise für Eisenerz trotz langfristig steigender Stahlerzeugung sowohl absolut als auch relativ (im Vergleich zu den Preisen von Stahlerzeugnissen) zurück. Immer wieder sorgten große, neuentdeckte Vorkommen mit günstigeren Aufschließungs- und Gewinnungskosten für einen preisdrückenden Wettbewerb der Erzproduzenten" (Quelle). Die Terms of Trade haben also Industrieländer wie Deutschland begünstigt (noch ein Beispiel: Japan schloss 1960 ein Handelsabkommen mit der Sowjetunion - Bagger, Eisenbahnwagen, E-Loks, Fabrikanlagen, Medikamente und Chemikalien gegen Holz, Kohle, Öl, Mangan- und Eisenerz, Rohbaumwolle und Getreide [18])
Ich habe inzwischen in Bergbau in Deutschland#Erze einen Absatz ergänzt. Der D-EITI-Bericht für 2018 [19] (PDF-Datei) spricht von einem Abbau in Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt, laut Wikipedia gibt es den aber nur noch in der Grube Wohlverwahrt-Nammen in Porta-Westfalica. Gibt es möglicherweise noch ein Bergwerk in Sachsen-Anhalt? --BlackEyedLion (Diskussion) 16:18, 9. Feb. 2024 (CET)
M.W. war das letzte Erzbergwerk im Land der Bernard-Koenen-Schacht I in Niederröblingen (Helme), stillgelegt 1990 und kein Eisenerzbergwerk.--Meloe (Diskussion) 08:44, 10. Feb. 2024 (CET)

Anschlussfrage: Bergberechtsamen

Im Artikel Grube Wohlverwahrt-Nammen heißt es: „Der Feldesbereich besteht aus 16 verschiedenen Bergberechtsamen mit rd. 75,5 Mio. m² Fläche“. Was sind denn "Bergberechtsamen"? Der Duden kennt das Wort nicht. Gibt es das überhaupt? In der Wikipedia taucht der Begriff nur in besagtem Artikel auf.--Vertigo Man-iac (Diskussion) 18:32, 9. Feb. 2024 (CET)

Vielleicht ein Schreibfehler von Gerechtsame. --BlackEyedLion (Diskussion) 18:37, 9. Feb. 2024 (CET)
Der Artikel bei uns heißt Berechtsame. --Rôtkæppchen₆₈ 18:37, 9. Feb. 2024 (CET)
Danke, habe es im Artikel angepasst/verlinkt.--Vertigo Man-iac (Diskussion) 19:06, 9. Feb. 2024 (CET)
Wäre es besser, für die Fläche eine andere Einheit zu verwenden? Unter 75 Mio. m² kann ich mir nicht wirklich was vorstellen, während 75 km² doch leichter ersichtlich sind (10 km x 7,5 km oder dreiviertel der Fläche von Porta Westfalica). --TheRunnerUp 19:14, 9. Feb. 2024 (CET)

Ab wann gelten die neuen Regeln im Einbürgerungsrecht (§ 10 StAG)?

Hallo liebe Freunde aus der Wikipedia,

am 02. Februar, also an Mariä Lichtmess, hat der Bundesrat die Reform durchgewunken. Soweit ich weiß, unterschreibt am nächsten Tag der Bundespräsident ein Gesetz und wieder einen Tag darauf hat es dann normalerweise Gültigkeit.

Der 03.02. war ein Samstag, nicht ausgeschlossen, dass erst Montags unterzeichnet wurde, also am 05.02.

Gültigkeit wäre dann am 06.02. gewesen. Aber darin enthalten ist ja der Passus, dass es erst drei Monate später in Kraft tritt.

Also dann am 07.05.

Oder?

Fristberechnung kann ja so heikel sein! --Le Duc de Deux-Ponts (Diskussion) 12:29, 9. Feb. 2024 (CET)

Also erstmal muss das Gesetz verkündet, d.h. im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Erst dann ist es wirksam. Soweit ich sehe, ist das bisher nicht erfolgt. --Magnus (Diskussion) 12:37, 9. Feb. 2024 (CET)
Und bevor das Gesetz verkündet wird und dann drei Monate später in Kraft tritt, muss es auch nochmal durch den Bundesrat. --Alauda (Diskussion) 12:53, 9. Feb. 2024 (CET)
Das Inkrafttreten hängt nicht vom Datum der Unterzeichnung ab. Wann es in Kraft tritt, steht in den Gesetzen, oft "am ..." oder "... nach Verkündung" (und das ist die Veröffentlichung im Gesetzblatt). Auch in den Drucksachen 20/9044 und 20/24 steht es so (mit Sonderregeln für bestimmte Teile). 91.54.44.5 13:08, 9. Feb. 2024 (CET)
Und wie schon gesagt: die zweite und dritte Lesung im Bundesrat stehen auch noch aus. Davor gibts keine Unterzeichnung und keine Verkündung. Das Inkrafttreten zieht sich also noch. --Alauda (Diskussion) 13:22, 9. Feb. 2024 (CET)
Das ist falsch, siehe eins drunter. --Chianti (Diskussion) 13:23, 9. Feb. 2024 (CET) P.S.: Lesungen gibt es im Bundestag (siehe hier, "Vorgangsablauf"), nicht im Bundesrat. Hier handelte es sich um ein Einspruchsgesetz
Nein, muss es nicht: "Die vom Bundestag am 19. Januar 2024 verabschiedete Reform des Staatsangehörigkeitsrechts fand am 2. Februar 2024 auch die Billigung des Bundesrates. Sie wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und kann danach wie geplant in Kraft treten." bundesrat.de --Chianti (Diskussion) 13:23, 9. Feb. 2024 (CET)
Ah ok. Dann war ich da nicht auf dem Laufenden. Aber im Grundsätzlichen sollte man den Bundesrat nicht vergessen. --Alauda (Diskussion) 13:27, 9. Feb. 2024 (CET)
Den hat der Fragesteller bereits im allerersten Satz erwähnt. --Chianti (Diskussion) 13:30, 9. Feb. 2024 (CET)
Ja, ja, ich werde alt und vergesse halt mal den allerersten Satz, wenn ich beim allerletzten Satz ankomme. Wobei eigentlich dies die bessere Vorgehensweise ist. --Alauda (Diskussion) 13:41, 9. Feb. 2024 (CET)

Habe jetzt dann doch mal zum Äußersten gegriffen und bei Gesetzgebungsverfahren (Deutschland) nachgelesen. Es war ja oben irgendwie schon angedeutet worden, "die Regierung leitet das Gesetz an den Bundespräsidenten weiter". Tja und wenn sie das nicht tut? Scheint noch nie passiert zu sein (außer in Haushaltsfragen). Quasi noch einmal eine Hürde, noch einmal ein Prüfungsrecht? Wenn diese Option je zöge, wäre dies bestimmt von einigen Klagen begleitet. Interessant vielleicht, ob es dann eine Rolle spielt, wer die Initiative zum Gesetz hatte. Wäre es die Regierung selbst könne man ja damit einverstanden sein, das Gesetz dann noch zu kippen oder zu verzögern. Aktuell denke ich, dass die Gründung der Dava die Drähte glühen lässt. Le Duc de Deux-Ponts (Diskussion) 07:29, 12. Feb. 2024 (CET)

Minister sind nach meinem Verständnis Amtsträger. Wenn der zuständige Minister seinen Pflichten (hier: Weiterleitung des Gesetzes) nicht nachkommt, ist das nicht nur ein politischer Skandal, der von den Medien aufgegriffen würde, sondern ggf. auch Rechtsbeugung nach § 339 StGB. Bei Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe von einem bis zu fünf Jahren. --Vertigo Man-iac (Diskussion) 08:21, 12. Feb. 2024 (CET)
Diese Diskussion geht am Verfassungsrecht und der Praxis vorbei. Die Regierung will doch, daß von ihr eingebrachte Gesetze in Kraft treten. Dazu gehört das Verfahren nach § 82 Abs. 1 GG ("Die nach den Vorschriften dieses Grundgesetzes zustande gekommenen Gesetze werden vom Bundespräsidenten nach Gegenzeichnung ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet."). Also erst Gegenzeichnung, dann Ausfertigung, dann Verkündung, bevor sie in Kraft treten können. Ein Minister, der das boykottiert, war wahrscheinlich die längste Zeit Minister. Auch wenn die Initiative von Bundesrat oder aus der Mitte des Bundstags ausging und das Gesetzt möglicherweise gegen den Willen der Regierung beschlossen wurde, gehört es zum rechtsstaatlichen Handeln der Regierung, nach § 82 Abs. 1 GG zu handeln. Und zum Prüfungsrecht des Bundespräsidenten findet man auch sehr leicht etwas im Netz, nach Eingabe von "Prüfungsrecht" in einer Suchmaschine erschien bei mir sogar schon der Vorschlag "prüfungsrecht des bundespräsidenten". Unter den ersten Treffern war ein Dokument des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages. Dort sind nur acht Gesetze angegeben, deren Ausfertigung der Bundespräsident verhindert hat. So etwas zu suchen und zu finden, war jetzt nicht das Äußerste, sonder eher das Naheliegendste. 91.54.44.5 08:59, 12. Feb. 2024 (CET)
Wir haben in der Beamtenschule recht intensiv das formelle und materielle Prüfungsrecht des Bundespräsidenten durchgesprochen. Auch weil dies ein schönes Beispiel ist um Mindermeinung und Mehrheitsmeinung in der Jurisprudenz darzustellen. Mir ist dies also bestens bekannt. Wovon ich aber noch nie hörte, war die Geschichte "Weiterleitung durch die Bundesregierung". Dies wird ja irgendeine Bedeutung haben. Dies ist ja kein ''postalischer'' sondern scheinbar ein höchst ''formeller'' Akt. Le Duc de Deux-Ponts (Diskussion) 09:09, 12. Feb. 2024 (CET)
Das ist formaler Akt im Sinne der Zuständigkeit. Irgendwer muss sich ja um die Weiterleitung kümmern. Neben der Regierung käme ja operativ nur die Bundestagsverwaltung in Frage. Bei der Regierung ist es im Zweifel besser aufgehoben…--Vertigo Man-iac (Diskussion) 09:37, 12. Feb. 2024 (CET)
Siehe dazu auch die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien, Ausfertigung und Verkündung der Gesetze § 58 ff. --Chianti (Diskussion) 20:21, 12. Feb. 2024 (CET)

Gibt es Evidenz für einen Übergang von einem analytischen/isolierenden Sprachbau zu einem flektierenden?

Die meisten Rekonstruktionen des Urindogermanischen laufen darauf hinaus, dass das Urindogermanische bezüglich der Flexion „reicher“ war. Der Artikel Synthetischer Sprachbau zeigt gut, dass der Synthesegrad abnimmt, also je jünger eine indogermanische Sprache ist, desto z.B. weniger grammatische Fälle hat ein Substantiv; besonders stark ist das unter anderem im Englischen zu erkennen. In den anderen Sprachfamilien kenne ich mich nicht gut genug aus, aber ich gehe davon aus, dass dort der Befund nicht anders ist.

Ich habe mich schon lange gefragt, wieso das Urindogermanische eine so ausgeprägte Flexion hat. Irgendwann habe ich die Antwort erhalten, es drehe sich wie „in einem Kreis“, also nach genügend Zeit könnte z.B. das Englische wieder ein Kasus-System ausbilden, wenn Präpositionen mit den Wörtern sich verschmölzen etc. (Die Person, die mir das erzählt hat, hat aber leider keinen Beleg genannt und wollte mir hauptsächlich mitteilen, dass die Sprachen nicht mit der Zeit „unkultivierter“ werden, was ich sowieso nicht geglaubt habe.)

Das sind aber alles theoretische Überlegungen und ich kenne nur Beispiele, wo es weniger wird. (Zum Beispiel das Lateinische beim Übergang in die romanischen Sprachen.) Garantiert wissen wir nicht, wie sich das Urindogermanische gebildet hat, aber gibt es bei besser belegten Sprachen Hinweise? Weiß jemand mehr? --Bildungskind (Diskussion) 18:18, 9. Feb. 2024 (CET)

Man findet online ein Paper von Jaïmé Dubé: Reconsidering the “Isolating Protolanguage Hypothesis” in the Evolution of Morphology, das teils auf diese Frage eingeht. --Pp.paul.4 (Diskussion) 20:15, 9. Feb. 2024 (CET)
Vielen Dank. Ich habe mir mal die Überschrift und die Einleitung angeschaut (mehr Zeit hatte ich noch nicht), aber das scheint ja nur eine Hypothese zu behandeln, während ich ja nach einem konkreten Beispiel gefragt habe; nichtsdestoweniger ist das etwas, was ich mir wahrscheinlich genauer durchlesen werde, auch wenn das meine Frage nicht ganz beantwortet. --Bildungskind (Diskussion) 21:29, 9. Feb. 2024 (CET)
Laut dem Artikel Zyklischer Sprachwandel entwickeln sich isolierende Sprachen in agglutinierende Sprachen. Leider ist er arm an Beispielen, deutet aber an, dass es im Chinesischen eine Tendenz zu Nominalsuffixen gibt. --L47 (Diskussion) 22:35, 9. Feb. 2024 (CET)
Es ist wahrscheinlich nicht ganz ein Beispiel, wie du es suchst, aber ich kann vom Japanischen her ein paar Aspekte beisteuern. Modernes Japanisch gilt als agglutinierend (wobei das eigentlich nur für die Verben und eingeschränkt eine bestimmte Klasse von Adjektiven gilt), wird aber vom klassischen Japanisch her auch als (eher) isolierend analysiert (eine Übersicht bietet wikt:en:Appendix:Japanese verbs, wobei ich die dortige Einteilung in „vokalische“ und „konsonantische“ Verben sehr „europäisch“ gedacht finde – in Japan spricht man von 一段活用 ichidan-katsuyō alias einstufiger und 五段活用 godan-katsuyō alias fünfstufiger Konjugation). Nach letzterer Analyse haben japanische Verben nur sehr wenige (eine bis vier bzw. modern fünf) Formen, die wir „Stämme“ nennen würden, während alles, was wir „Endungen“ nennen würden, als Hilfsverben analysiert wird, die (isolierend) an die „Verbformen“ (bzw. Stämme) angefügt werden. (Japanisch setzt keine Leerzeichen zwischen Wörtern.) Und viele japanische Konstruktionen, die man heute als Verbformen lernt, sind wohl Verschmelzungen von Mehrwortausdrücken im klassischen Japanisch bzw. Altjapanisch (soweit man es kennt oder rekonstruieren kann). Zum Beispiel geht das ~ざる -zaru von mizaru, kikazaru, iwazaru wohl auf Verschmelzung von -zu aru zurück (siehe ersten Kommentar hier; ~ず -zu tritt noch heute schriftsprachlich als Verneinungsendung auf und ある aru ist „existieren“). Die Vergangenheitsformen von Adjektiven (wie 楽しかった tanoshikatta zu 楽しい tanoshii „lustig“/„macht Spaß“) sind eigentlich Adverbialform plus あった atta (Vergangenheit von ある aru „existieren“): tanoshiku atta → tanoshikatta. Die Vergangenheitsendung ~た -ta ist dabei wohl selbst aus der te-Form (einer Art adverbialem Partizip) in Kombination mit あり ari (alte Form von aru) entstanden [20].
Agglutination ist zwar ein Spezialfall von Flexion, aber im heutigen Japanisch selbst gibt es auch Tendenzen, die (meiner persönlichen WP:TF nach) von der Agglutination wegführen. Bei kausativ-passiven Verbformen etwa werden der Kausativ-Marker ~せ und der Passiv-Marker ~られ mittlerweile oft zu ~され zusammengezogen: 聞かされる kikasareru statt 聞かせられる kikaserareru („hören gelassen werden“). In negativen Konditionalen (braucht man oft für „müssen“-Aussagen) wird ~なければ -nakereba (entsteht aus der Verneinungsendung -nai mit Adjektiv-Konditionalendung -kereba, die vermutlich selbst wieder etymologisch aus Adverbialform und irgendwas von aru zusammengeschmolzen ist) umgangssprachlich zu -nakya. Und (was aber wieder wortübergreifend ist) es gibt weitere Kontraktionen in der Umgangssprache: die Endung -te der te-Form und die Topikalisierungspartikel wa zu cha (analog -de und wa zu ja bei entsprechenden Adjektiven und Verben), Wegfall des i von Formen von いる iru in Verlaufsformen (飲んでいる nonde iru → nonderu „[jetzt gerade] trinken“), -toku statt -te oku („[für die Zukunft] tun“, „[so be-]lassen“), -chau statt -te shimau („versehentlich tun“) fallen mir spontan ein. Letztere sind eigentlich so was Ähnliches wie die Zusammenziehungen „I’m“, „I’ll“ oder „I’ve“ im Englischen (allerdings nicht mit Pronomina).
Da das Japanische (meinem Eindruck nach) dadurch jedoch (noch) keine „neue“ Flexionssystematik ausbildet (kein neues Kasus-System etc.) und in seinen ausreichend bekannten Sprachstufen auch immer Flexion besaß, ist das (wie eingangs gesagt) eher kein Beispiel, wie du es suchst. --Phoqx (Diskussion) 13:56, 11. Feb. 2024 (CET)
Vielen Dank für die Antwort. Vorhin wurde auch Chinesisch als Beispiel genannt (ich spreche Mandarin als Muttersprache) und das entsprach auch nicht ganz dem, wonach ich suche. Sehr eigenartig, wenn es diese Hypothese gibt, die offenbar von seriösen Sprachwissenschaftlern vertreten wurde, aber es offenbar schwer ist, Beispiele dafür zu nennen. Da könnte man meinen, dass in den letzten Jahrtausenden zumindest ein solches Beispiel dokumentiert sein müsste. --Bildungskind (Diskussion) 14:06, 11. Feb. 2024 (CET)
Ein Problem könnte sein, dass von vielen Sprachen gar nicht so viel über frühere Sprachstufen bekannt ist. Alles in und um Europa (bis zum Sanskrit in Indien) ist gut erforscht, Chinesisch wohl auch (aber da habe ich mal gelesen, dass klassisches Chinesisch noch Reste von Flexion gehabt haben soll, demnach wären moderne chinesische Sprachen der Hypothese folgend noch nicht in dem Stadium, in dem sie sich vom isolierenden Sprachbau wieder wegbewegen), dann wird die Datenlage zunehmend dünner. Die vielen polynesischen Sprachen (dem Vernehmen nach fast alles isolierend) etwa werden erst systematisch erfasst, seit europäische Forscher dort eingetroffen sind, ebenso ergeht es indigenen Sprachen auf dem amerikanischen Kontinent (wo die Europäer aber meines Wissens früher waren als in Polynesien) und in Australien. Da stehen dann keine Daten aus den letzten Jahrtausenden, sondern nur aus maximal ca. 500 Jahren zur Verfügung. Und beim Sprachwandel zum Beispiel vom Ur-/Proto-Indoeuropäischen hin zum modernen Englisch reden wir ja eher von zehntausend Jahren. Die besten Chancen, ein Beispiel zu finden, wären also in Europa oder Vorderasien… --Phoqx (Diskussion) 14:31, 11. Feb. 2024 (CET)
Klassisches Chinesisch hatte Reste von Flexion? Hast du eine Quelle dazu?
Das fände ich interessant, weil sie als Literatursprache (ähnlich wie Latein) uns erhalten ist. Das, was wir haben, stünde auch im Widerspruch zu Klassisches Chinesisch#Grammatik und den Lehrbüchern, die ich dazu kenne (bzw. es kann sein, dass ich, als ich klassisches Chinesisch gelernt habe, diese Seiten überblättert habe). --Bildungskind (Diskussion) 14:39, 11. Feb. 2024 (CET)
Ich meine auch, ich hätte irgendwo von diesen Resten gelesen. Von noch vorhandenen Deklinationsformen der Personalpronomen im Altchinesischen. --Universal-InteressierterDisk.Arbeit 21:13, 11. Feb. 2024 (CET)
Wo genau ich das gelesen habe, weiß ich leider nicht mehr; da müsste ich erst auf die Suche gehen. Vielleicht hatte ich auch die Aussage unter Klassisches Chinesisch#Morphologie falsch in Erinnerung (Wortbildungsprozesse wären ja eher Derivation als Flexion). --Phoqx (Diskussion) 22:05, 12. Feb. 2024 (CET)
PS. Finnisch (bzw. die finno-ugrischen Sprachen) und Türkisch (bzw. die Turksprachen) wären auch Kandidaten (da auch sie agglutinierend sind und laut zyklischem Sprachwandel auf isolierenden ein agglutinierender Sprachbau folgen würde) und die reichen geografisch vergleichsweise nah an Europa heran (bzw. werden in Europa gesprochen). Da kenne ich mich aber nicht aus. --Phoqx (Diskussion) 14:35, 11. Feb. 2024 (CET)
Belege für die Neubildung synthetischer Formen gibt es auf jeden Fall, allerdings kenne ich nur welche aus Sprachen, die vorher auch nicht völlig isolierend waren. So hat die Ossetische Sprache eine Deklination, die gegenüber dem Urindogermanischen völlig umgebaut ist, mit dem Verlust mehrerer Kasus des Indogermanischen und der Neubildung anderer Kasus, die dem Indogermanischen sonst fremd sind. Die Ostbaltischen Sprachen haben auch mehrere Lokalkasus neugebildet, die dem Urindogermanischen unbekannt waren. Die Romanischen Sprachen haben das synthetische lateinische Futur verloren, aber die meisten haben das periphrastische/analytische Futur aus dem Infinitiv und einer Form von "habere" = haben (beziehungsweise dessen Abkömmlingen) zu einer synthetischen Verbform verschmolzen. Dieselbe Kombination mit einer Vergangenheitsform des Hilfsverbs ergab das romanische Konditional. --Universal-InteressierterDisk.Arbeit 21:22, 11. Feb. 2024 (CET)

Sellner 10 Jahre Haftstrafe wegen Hochverrat in Österreich vollstreckbar?

es hält sich irgendwie das Gerücht dass die Beziehungen zwischen Österreich und Deutschland so gut sind dass Deutschland keinen europäischen Haftbefehl ausstellen muss und auch kein ersuchungsverfahren in die Wege leiten müssen, es reicht österreichische Behörden darüber zu informieren dass ein Haftbefehl in Deutschland gegen eine in Österreich befindende Person geurteilt wurde, um die Person die sich in Österreich befindet, die Strafe vor Ort auszusitzen oder Österreich kann entscheiden, die Person selbstständig auszuliefern nach Kenntnis des Haftbefehls im Ausland.


Ist dem irgendwie so, gibt es Fälle wo ohne eu Haftbefehl gehandelt wird bei ausländischen Urteilen? Umgekehrt soll es wohl genauso sein jemand der in Österreich (ein echter Österreicher, kein syrischer Flüchtling) einen Haftbefehl erhalten hat, würde es vermeiden, nach Deutschland zu gehen, er würde lieber in die Slowakei oder nach Slowenien reisen weil dort eben Österreich erst einen eu Haftbefehl erwirken müsste und Auslieferungsersuchen. Wahre Geschichte? —188.146.12.23 04:25, 10. Feb. 2024 (CET)

Für so etwas gibt es auch bilaterale Abkommen . Das muss ja nicht zwangsläufig über die EU gehen. Flossenträger 07:41, 10. Feb. 2024 (CET)
Hier die 206 bilateralen Abkommen zwischen Österreich und Deutschland und hier die beiden Abkommen zur Rechtshilfe und Auslieferung in Strafsachen von 1977. --Chianti (Diskussion) 10:34, 10. Feb. 2024 (CET)
Wurde denn Martin Sellner in Deutschland oder Österreich zu zehn Jahren Haft verurteilt? Steht irgendwo der Vorwurf des (Bundes-)Hochverrats nach §81 StGB im Raum? Das wäre mir nicht bekannt... --PragmaFisch (Diskussion) 14:16, 10. Feb. 2024 (CET)
Eigene Staatsbürger werden in der Regel von keinem Staat ausgeliefert. Österreich bildet hier keine Ausnahme: Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz. --2001:16B8:BA40:5A00:E5E2:2159:7918:52A1 17:38, 10. Feb. 2024 (CET)
"§ 1. Die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes finden nur insoweit Anwendung, als in zwischenstaatlichen Vereinbarungen nichts anderes bestimmt ist." ARHG. Also nein, nicht "in der Regel", sondern eher "wenn nicht anders geregelt". --Naronnas (Diskussion) 20:14, 10. Feb. 2024 (CET)
Wie viele von Österreich abgeschlossene zwischenstaatlichen Vereinbarungen gibt es, die die Auslieferung von Österreichern zulassen? --2001:16B8:BA4E:C600:1CBD:350B:6E5C:E548 23:09, 12. Feb. 2024 (CET)
Die Antwort auf diese Frage steht bereits hier. --Chianti (Diskussion) 10:53, 13. Feb. 2024 (CET)

Ab welchem Jahr galt die Landwirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik als Vollständig mechanisiert.

Ab welchem Jahr galtete die Landwirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik und der deutschen Bundesrepublik als vollständig mechanisiert.

--2001:871:22B:844A:3D99:5EA9:3B4:711E 15:14, 10. Feb. 2024 (CET)

Das kommt auf deine Definition von "vollständig mechanisiert" an. Wie lautet sie? --Chianti (Diskussion) 15:45, 10. Feb. 2024 (CET)
Könnte man nicht einfach die Definition, die auch in Mechanisierung genutzt wird, zur Grundlage nehmen? --Danares (Diskussion) 17:05, 10. Feb. 2024 (CET)
Die Betonung muss aber auf das "vollständige" liegen. Wenn man da von tatsächlich 100% ausgeht: vermutlich nie, weil es irgendwo vermutlich irgendeinen Bauern gibt, der nie Mechanisiert hat. --Naronnas (Diskussion) 20:25, 10. Feb. 2024 (CET)
Gab's von denen viele in der ehemaligen DDR? --Danares (Diskussion) 11:50, 11. Feb. 2024 (CET)
Keine Antwort auf Deine Frage, aber wenn Du auf DDR-Agrarmechanisierungsvergleiche stehst, mag Dich dieser Aufsatz interessieren (auch wenn er politisch vielleicht nicht ganz neutral ist ;-) --Rudolph Buch (Diskussion) 16:05, 10. Feb. 2024 (CET)
Ich habe im letzten Jahr der DDR Aepfel mit der Hand gepflueckt. Demzufolge waere also die Landwirtschaft zu keinem Zeitpunkt vollstaendig mechanisiert gewesen.
Und ich glaube, dass auch in der Bundesrepublik bis heute Aepfel manuell geerntet werden, ebenso wie etwa Spargel und Erdbeeren. Deshalb kann man also auch bis heute nicht von einer vollstaendigen Mechanisierung der deutschen Landwirtschaft sprechen. -- Juergen 86.111.153.162 20:14, 10. Feb. 2024 (CET)

Menschliche Körperfunktionalitäten

Woher weiß die Nebenniere, dass sie Hormone ausschütten soll? Woher weiß das Herz, in welcher Frequenz es schlagen soll und woher weiß die Haut "jetzt muß ich schwitzen"? Wird alles über den Hirnstamm gesteuert oder wissen die Organe selbst, was zu tun ist? Danke sehr und LG --Mateus2019 (Diskussion) 15:53, 10. Feb. 2024 (CET)

Herz: Vegetatives Nervensystem und die dadurch gesteuerte Ausschüttung von Hormonen wie Adrenalin. --BlackEyedLion (Diskussion) 18:25, 10. Feb. 2024 (CET)
Hormone und Neurotransmitter, wie beim Schwitzen das Acetylcholin. Gesteuert wird das vom Hypothalamus, kommuniziert über die Botenstoffe. --Danares (Diskussion) 19:05, 10. Feb. 2024 (CET)
Wenn die Organe von selbst wüssten, was wann zu tun ist, würden wir vermutlich bei Zerstörung des Hirnstamms und der Medulla oblongata weiterleben können - oder ist das eine vorschnelle Schlussfolgerung? --PragmaFisch (Diskussion) 12:49, 12. Feb. 2024 (CET)

Von Büchern zu Artikeln?

Seit wann haben Naturwissenschaftler aufgehört, ihre Ergebnisse oder Ideen als Bücher zu veröffentlichen und stattdessen Artikel in Fachzeitschriften zu veröffentlichen?
Anscheinend haben z. B. noch Darwin und Newton ihre Ideen als Bücher dargetan, während schon Einstein eine Reihe von Artikeln veröffentlichte. --2A02:8071:60A0:92E0:B985:DFDC:1878:3BE2 21:55, 10. Feb. 2024 (CET)

Wissenschaftliche Publikation gibt Informationen dazu. --2A02:8071:5810:20C0:A4AA:5C4F:BEBA:76FF 22:11, 10. Feb. 2024 (CET)
Da Naturwissenschaftler immer noch Fachbücher schreiben, kann man sagen, sie haben nicht aufgehört. Auf der anderen Seite wurden 1665 die Philosophical Transactions of the Royal Society gegründet, eine der ältesten Fachzeitschriften der Naturwissenschaften. --Elrond (Diskussion) 22:49, 10. Feb. 2024 (CET)
Und wenn ich sprachlich noch was klugscheissen darf: "Seit wann" und "haben aufgehört" passt nicht zusammen. "Seit wann" fragt nach dem Anfang eines noch andauernden Zeitraums, "haben aufgehört" ist ein Zeitpunkt in der Vergangenheit. Haben sie irgendwann mit dem Aufhören angefangen und sind bis heute nicht mit dem Aufhören fertig? Das ist inhaltlich unsinnig. "Seit wann tun sies nicht mehr" ginge, oder "Wann haben sie aufgehört". --2A02:908:1980:C700:98F0:212F:B258:BE32 09:38, 11. Feb. 2024 (CET)
Artikel in Wissenschaftlichen Fachzeitschriften haben sich schon im Laufe des 19. Jahrhunderts als primäre Kommunikationsform im innerfachlichen Diskurs durchgesetzt, die Fachzeitschriften selbst gab es grob gesagt schomn etwa ein Jahrhundert früher. Bereits 1902 bezeichnete Michael Foster Publikationen in Büchern, wie noch durch Darwin, als "out of place and even dangerous". Als Gründe gelten einerseits soziale und technische Neuerungen wie Professionalisierung der Wissenschaft und bessere und billigere Drucktechniken, andererseits verstärktes Augnmerk auf den persönlichen Beitrag des einzelnen Forschers und Fragen der Priorität von Entdeckungen, wodurch "atomisierte" Einzelergebnisse immer wichtiger wurden (Peer-review hingegen begann den Siegeszug erst viel später, als der Prozess schon abgeschlossen war). Bücher als Publikationsmedium sind tendenziell langsam (es müssen sehr lange Erkenntnisse gesammelt werden, um das Buch zu füllen), weitschweifig (Auswalzen von irrelevanten Details und ausufernden Spekuationen) und abseitig (wenn der Autor kein Nobelpreisträger ist, wird es kaum jemand bestellen und lesen, während die führenden Fachzeitschriften abonniert sind). Vor Mitte des 19. Jh. wurden Einzelergebnisse eher als als Bücher als Briefe an bekannte Fachkollegen versendet. Wurde das dann publiziert, war immer unklar, was Leistung des Briefschreibers und was Hinzufügung des Empfängers war.--Meloe (Diskussion) 10:28, 11. Feb. 2024 (CET)
Es gab beispielsweise Leibniz, der hat vieles mit Briefen veröffentlicht. Es sind 20.000 Briefe von ihm erhalten und viele schlummern vielleicht noch in irgendwelchen Nachlässen in Archiven. Soweit ich weiß, gibts davon bisher immer noch keine Gesamtausgabe. Telefon und E-mail gabs da noch nicht.--Giftzwerg 88 (Diskussion) 17:57, 11. Feb. 2024 (CET)
Bei Leibnizens geht's aber voran: Der Umfang der in 8 Reihen angelegten historisch-kritischen Gesamtausgabe wird auf 130 Bände und Teilbände geschätzt. Die Hälfte davon ist bisher erschienen. Wir haben allerdings keinen brauchbaren Artikel dazu. --Aalfons (Diskussion) 19:54, 11. Feb. 2024 (CET)
Interessant --2A02:8071:60A0:92E0:50F0:B846:FC04:6B87 19:23, 11. Feb. 2024 (CET)

Wer ist die Person, die auf diesen Fotos (vom Betrachter aus) links von Adolf Hitler steht? Bei der Veranstaltung handelt es sich um den Deutschen Tag in Nürnberg (1. und 2. September 1923). Man beachte bitte auch den Text über den Fotos, der sich ausklappen lässt. Meinen „Recherchen“ nach, könnte es sich eventuell um Carl Eduard Herzog von Sachsen-Coburg und Gotha handeln.

Hier von Min. 35:05 bis 35:26 kann man Bewegtbilder dieser Szene sehen.

Vielen Dank im voraus für sämtliche Antworten. --Balham Bongos (Diskussion) 23:18, 11. Feb. 2024 (CET)

Der Mann trägt offenbar eine Schutztruppenuniform mit Schutztruppenhut, wenn das weiterhilft. --Concord (Diskussion) 23:47, 11. Feb. 2024 (CET) - Paul von Lettow-Vorbeck? --Concord (Diskussion) 23:49, 11. Feb. 2024 (CET)
Das hilft ganz bestimmt weiter, ich meine aber, nach einer Internetbildersuche, dass es sich nicht um Paul von Lettow-Vorbeck handelt. --Balham Bongos (Diskussion) 01:04, 12. Feb. 2024 (CET)
Über https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Deutscher_Tag,_N%C3%BCrnberg,_1./2._September_1923 kommt man zu https://bildarchiv.bsb-muenchen.de/metaopac/search;jsessionid=6D65B7467B6FEC72A2BAB7D3F4A766F5.touch01?id=bildarchiv22288&View=bildarchiv, dort steht: links neben Hitler Offfizier d.Kolonialschutztruppen (Franz von Stephane 1876-1939 ?). --Chianti (Diskussion) 15:05, 12. Feb. 2024 (CET)
Besten Dank! Ich kannte diese Seite des Historischen Lexikon Bayerns schon und habe auch gesehen, dass dort dieses Bild eingebunden ist, das die gesuchte Person zeigt, habe allerdings nie auf den Link unterhalb des Bildes geklickt. --Balham Bongos (Diskussion) 15:34, 12. Feb. 2024 (CET)
Dem Historischen Lexikon Bayerns ist ein Fehler unterlaufen, der Herr heißt Franz von Stephani. --Balham Bongos (Diskussion) 16:05, 12. Feb. 2024 (CET)

NAS-Speicherlaufwerk

Die Auswahl bei Amazon erschlägt mich und beim Media-Markt habe ich schlechte Erfahrungen gemacht, darum frage ich hier: Ich bin auf der Suche nach einem NAS-Laufwerk was folgende Kriterien erfüllen soll: LAN-Anschluss, 2 TB Speicher, Konfigurierbar über Browser, Geräuschlos (weil es im Schlafzimmer deponiert werden muss). Hab ihr Kaufempfehlungen? Danke --2A02:810C:1C0:468B:400E:B9:CD6C:6713 19:47, 9. Feb. 2024 (CET)

Nein, habe ich leider nicht (meine Synology-NAS finde ich nicht so dolle), nur einen Hinweis: Bei einer Platzierung im Schlafzimmer können auch blinkende bunte Lämpchen recht störend sein. --Jossi (Diskussion) 21:09, 9. Feb. 2024 (CET)
Dagegen gibt es schwarzen Filzstift. Das hat schon damals 1999 bei meinem ISDN-NTBA geholfen. Neuere Geräte haben aber manchmal eine Option zum Dimmen der LEDs und/oder zum langsamlaufenlassen der Ventilatoren. --Rôtkæppchen₆₈ 21:23, 9. Feb. 2024 (CET)
Hast Du Dich schon durch die parametrische Suche bei geizhals.de geklickt? --Rôtkæppchen₆₈ 21:17, 9. Feb. 2024 (CET)
Ich habe seit etwas mehr als drei Jahren ein Western Digital 8 TB My Cloud EX2 Ultra im Schlafzimmer stehen. Die Lämpchen kann man ausschalten, in einem Meter Entfernung ist nichts mehr zu hören und wenn ich schlafe, schläft das Laufwerk meist auch.--2001:16B8:BA09:1500:6D9E:33F7:F036:D0A0 22:09, 9. Feb. 2024 (CET)
Wenn der NAS ausschließlich über den Browser konfiguriert/eingerichtet werden soll ohne herstellerbezogene App, sehe ich das als Kriterium, das so ziemlich alle aktuellen Modelle ausschließt. --Chianti (Diskussion) 23:30, 9. Feb. 2024 (CET)
Man hat schon viel schlechtes über die NAS/DAS-Systeme von WD gelesen und gehört (SMR, Platten nicht austauschbar) und auch bei den portablen SSDs scheint die Qualität nicht mehr so zu sein wie bei den Caviar-Platten von vor 33 Jahren. Bei Qnap weiß man, was man hat. Von anderen Anbiern als WD und Qnap habe ich keine lüfterlosen NAS mit mindestens 2 TB gefunden. Selbst habe ich drei Synology DS41?j mit ARM-Prozessor in Betrieb. --Rôtkæppchen₆₈ 00:03, 10. Feb. 2024 (CET) @2A02:810C:1C0:468B:400E:B9:CD6C:6713, falls Du kein fertiges NAS-System findest, kannst Du auch einen lüfterlosen Industrie-PC nehmen, eine M.2-SSD passender Größe einbauen und dann OpenMediaVault drauf installieren. --Rôtkæppchen₆₈ 00:50, 10. Feb. 2024 (CET)
Nenn mal bitte ein Beispiel für ein NAS-System, das sich nicht über einen beliebigen Webbrowser, sondern nur über eine herstellerspezifische App konfigurieren und steuern lässt. --Rôtkæppchen₆₈ 17:03, 10. Feb. 2024 (CET)
Nun gut, da Benutzer:Chianti seine Behauptung nicht belegt, gehe ich davon aus, dass sie frei erfunden ist und es kein Hersteller eines NAS-Systems wagt, dieses ohne Web-Konfigurationsoberfläche anzubieten. --Rôtkæppchen₆₈ 22:44, 10. Feb. 2024 (CET)
Zeig mit doch mal in dieser Bedienungsanleitung, wo die Neueinrichtung und Konfiguration über Browser so beschrieben ist, dass sie ohne Weiteres nachvollziehnar ist. Und halte dich mit unsubstantiierten falschbehauptungen gefälligst zurück. --Chianti (Diskussion) 17:56, 11. Feb. 2024 (CET)
Ich nehme meine Aussage mit Bedauern zurück. Es gibt einen Hersteller, der das tatsächlich wagt. Es sind zum Glück aber nicht „so ziemlich alle aktuellen Modelle“ betroffen, sondern nur ein einziger Hersteller. Die großen Hersteller Asus, Qnap und Synology sind nicht betroffen. --Rôtkæppchen₆₈ 20:31, 11. Feb. 2024 (CET)

Vielen Dank, es waren für mich sehr hilfreich Antworten dabei. --2A02:810C:1C0:468B:9D50:E9BB:EDC:6F2 05:47, 11. Feb. 2024 (CET)

wichtig ist, dass du im Internet Communities findest, die Helfen, also z.B. Foren wie www.synology-forum.de --2001:16B8:B889:7600:4816:7944:8C85:56B8 18:55, 12. Feb. 2024 (CET)
Wenn es ein "richtiges" NAS sein soll musst Du unterscheiden zwischen einem NAS-Gehäuse und dem Laufwerk da drin. Bekannte NAS-Gehäuse Hersteller sind QNAP und Synology. Da kannst Du dann quasi beliebige Laufwerke einbauen. Wenn Du eine SSD als Laufwerk nimmst (mit SATA Schnittstelle) sollte das auch geräuschlos sein, da dann keine beweglichen Teile drin sind. Mit QNAP hab ich keine Erfahrung, mit meinem Synology bin ich zufrieden. Das lässt sich auch wunderbar über den Browser konfigurieren. Ich nutze es im wesentlichen nur als Datenspeicher und Backupziel (mit Duplicati über FTP in einen Zielordner, auf den Windows keinen Zugriff hat). Zusatzfunktionen wie Medienserver brauch ich da nicht. Wenn Du ein Gehäuse mit 2 Lauwerksschächten (=bays) nimmst hast Du Raum für spätere Erweiterungen, ohne dass Du mühsam umkopieren musst. War für mich seinerzeit sehr hilfreich. Gehäuse scheint es derzeit ab etwa €200 zu geben, eine 2TB SATA SSD ab €100. Wobei sich die Frage stellt ob sich dann gleich eine 4 TB SSD für das doppelte lohnt. Hilfreich kann ein USB-Anschluss sein um eine externe Festplatte anzuschließen. Zum Daten kopieren oder als Backupziel für das NAS. --Skopien (Diskussion) 12:22, 13. Feb. 2024 (CET)
Zu "sollte das auch geräuschlos sein, da dann keine beweglichen Teile drin sind": Die meisten NASe haben Lüfter integriert (produzieren also Geräusche), und das ist auch bei Verwendung von SSDs durchaus sinnvoll, weil die sonst auch zum Überhitzen neigen. Allerdings verfügen auch die meisten NASe über eine intelligente Lüftersteuerung, die zumindest optional dafür sorgen kann, dass der Lüfter nur läuft, wenn er auch wirklich gebraucht wird (also i.d.R. das NAS gerade auch viel zu tun hat). --Karotte Zwo (Diskussion) 13:53, 13. Feb. 2024 (CET)
Richtig. Einen Lüfter gibt es, an den hatte ich nicht gedacht. Aber der sollte wie Du ja schreibst runter reguliert sein. Idealerweise wird das NAS sowieso nach einiger Zeit Nichtbenutzung in Standby gehen und erst wieder aufwachen, wenn es angesprochen wird. Geräuschprobleme würde es dann im geschilderten Szenario nur geben, wenn eine Person schlafen will und eine andere zugreift (wenn man eventuelle automatische Backups in die Tagesstunden legt). --Skopien (Diskussion) 15:26, 13. Feb. 2024 (CET)
Meine drei Synologys haben sogar je zwei 80-mm-Lüfter, die sich aber per Steckverbinder leicht außer Gefecht setzen lassen. Dann muss nur noch der softwäremäßigen Lüfterüberwachung klargemacht werden, dass da kein zu überwachender Lüfter ist. --Rôtkæppchen₆₈ 01:02, 14. Feb. 2024 (CET)

Fiebergrenze

Sind sowohl die Fiebergrenze als auch die (ueber der Fiebergrenze liegende) Temperatur, ab welcher Schaeden entstehen, weitgehend unabhaengig vom Lebensalter ?

Oder sinkt die Temperaturdifferenz (quasi der Sicherheitsabstand) zwischen diesen beiden Temperaturen mit steigendem Lebensalter, so dass bei einem aelteren Menschen bei tendenziell niedrigeren Temperaturen zu fiebersenkenden Massnahmen gegriffen werden muss als bei einem Kind ? -- Juergen 86.111.153.162 18:48, 10. Feb. 2024 (CET)

Fieber ist kein Systemfehler oder Krankheit, sondern eine Bekämpfungsmaßnahme des Körpers. So wie das Pasteurisieren von Milch. --2001:16B8:B889:7600:4816:7944:8C85:56B8 18:53, 12. Feb. 2024 (CET)
Das ist aber leider keine Antwort auf die Frage. -- Juergen 5.147.163.199 23:06, 14. Feb. 2024 (CET)

Russische Botschaft verkaufen

Könnte man die russische Botschaft in Berlin verkaufen bspw. An einen Immobilien Investor? Das Geld könnte man dann der Ukraine für neue Waffen geben, laufen doch eh Sanktionen gegen Russland. (nicht signierter Beitrag von 2A02:3030:60A:D0B6:41B6:C4F0:B02F:70E5 (Diskussion) 07:11, 9. Feb. 2024 (CET))

Hausaufgabenhilfe nehme ich an? So oder so gehört das Grundstück Russland, solange es also nicht enteignet wird (wofür wir erst mal eine rechtliche Grundlage bräuchten) kann es also auch nicht von irgendwem anders verkauft werden. Siehe auch Russische Botschaft in Berlin. --Windharp (Diskussion) 09:14, 9. Feb. 2024 (CET)
Eher Trollerei, nehme ich an. 91.54.44.5 09:43, 9. Feb. 2024 (CET)
Nehme ich auch an. Aber zur Vorsicht: Nein, siehe Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen, dort Artikel 22 (3). --Rudolph Buch (Diskussion) 15:15, 9. Feb. 2024 (CET)
Ähm. Ich lese allerdings über die Unverletzlichkeit der konsularischen Räumlichkeiten in Art. 31 Abs. 4: „(4) Die konsularischen Räumlichkeiten, ihre Einrichtung, das Vermögen der konsularischen Vertretung und deren Beförderungsmittel genießen Immunität von jeder Beschlagnahme für Zwecke der Landesverteidigung oder des öffentlichen Wohls. Ist für solche Zwecke eine Enteignung notwendig, so werden alle geeigneten Maßnahmen getroffen, damit die Wahrnehmung der konsularischen Aufgaben nicht behindert wird; dem Entsendestaat wird sofort eine angemessene und wirksame Entschädigung gezahlt.“
In dem Abschnitt Vorbehalte und Erklärungen lese ich zudem: „Für MEXIKO: Manuel Cabrera Macia, bei der Bundesrepublik Österreich akkreditierter Botschafter Mexikos. unterzeichnet als Bevollmächtigter das der Ratifizierung durch seine Regierung unterliegende Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen vom 24. April 1963 mit dem Vorbehalt, daß Mexiko denjenigen Teil von Artikel 31 Absatz 4, der sich auf das Recht zur Enteignung der konsularischen Räumlichkeiten bezieht, grundsätzlich deswegen nicht annimmt, weil dieser Absatz bei der Berücksichtigung der Möglichkeit einer Enteignung der konsularischen Räumlichkeiten durch den Empfangsstaat von der Voraussetzung ausgeht, daß der Entsendestaat Eigentümer dieser Räumlichkeiten ist, was in der Mexikanischen Republik nach Artikel 27 der Politischen Verfassung der Vereinigten Mexikanischen Staaten nicht eintreten kann, demzufolge fremde Staaten lediglich am ständigen Sitz der Bundesgewalten das private Eigentum an den für den unmittelbaren Dienstbetrieb ihrer Botschaften oder Gesandtschaften notwendige Immobilien erwerben können. Wien, den 7. Oktober 1963.“
Wie so oft denke ich mal wieder: Es kömmt darauf an. Die Antwort auf die Frage lautet also: Ja und nein. Wären die sachlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für eine rechtlich nach Artikel 31 Absatz 4 des Wiener Übereinkommens vom 24. April 1963 über konsularische Beziehungen möglichen Enteignung der Botschaft der Russischen Förderation in Berlin, Unter den Linden 63–65 und der zugehörigen nahegelegenen Verwaltungs- und Wohngebäude gegeben, dann wäre diesem Staat allerdings dafür „eine angemessene und wirksame Entschädigung“ zu zahlen, was und wieviel auch immer das sein mag. Eine Enteignung zum Zwecke der Erwirtschaftung von Gewinnen scheint mir damit ausgeschlossen oder von einem rechtssicheren Unterlaufen dieser Regelungen abhängig. Benko (an den man aber lieber nicht verkaufen sollte) hätte da sicher ein paar gute Tipps. --92.72.90.111 22:42, 10. Feb. 2024 (CET) Nachtrag und Korrektur: Es gibt zwei Übereinkommen als Rechtsgrundlage im Diplomaten- und Konsularrecht: Das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (WÜD) und das Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen (WÜK). Und ich habe nicht auf das WÜD sondern auf das WÜK Bezug genommen. Allerdings schützt das WÜD nur vor „Durchsuchung, Beschlagnahme, Pfändung oder Vollstreckung“. Von Enteignung ist da nicht die Rede. --92.72.90.111 23:08, 10. Feb. 2024 (CET) Ergänzend: Die taz meldete, ein chinesischer Investor, eine Tochterfirma von Huawei habe Interesse an dem Kauf der Botschaft Unter den Linden gezeigt. Die Meldung stammt allerdings vom 1. April 2023 :-) --92.72.90.111 23:17, 10. Feb. 2024 (CET)
Gäbe es da nicht noch das Problem, dass die Eigentumsverhältnisse an den russischen Botschaften in Deutschland nach dem Zerfall der Sowjetunion nicht geklärt sind? Zumindest für die Bonner Botschaft ist offiziell immer noch die UdSSR im Grundbuch als Eigentümer eingetragen... -- 2A02:908:122:55C0:468A:5BFF:FECC:62BA 09:34, 11. Feb. 2024 (CET)
Nein. Das betrifft völkerrechtliche Fragen der Staatssukzession bzw. Rechtsnachfolge (vgl. z.B. Zhenis Kembayev: Probleme der Rechtsnachfolge von der Sowjetunion auf die Russische Föderation In: Archiv des Völkerrechts, Bd. 46, Nr.1, März 2008, S. 106-129). Das berührt rechtlich also die Wiener Konvention über die Staatennachfolge in Verträge vom 23. August 1978 und die Wiener Konvention über Staatennachfolge in Staatsvermögen, Staatsarchive und Staatsschulden vom 8. April 1983 (Vienna Convention of the Succession of States in Respect of State Proberty, Archives and Debts (1983)). Darüber hinaus wirkt der Grundsatz, dass die Sätze des Völkergewohnheitsrechts als Rechtsquellen des Völkerrechts weiterhin für Fragen gelten, die in diesen Übereinkommen nicht geregelt sind.
Zwischen dem 8. Dezember und dem 25. Dezember 1991 löste sich die UdSSR zwar auf, aber faktisch ist da kein heute wirksames Problem, weil die Russische Föderation allgemein als Rechtsnachfolger der UdSSR anerkannt wird, unter anderem bei den Vereinten Nationen, einschließlich des Sicherheitsrates. Wir haben dazu auch noch die Artikel Nachfolgestaat, Fortsetzerstaat und Zerfall der Sowjetunion. Probleme lassen sich nicht immer herbeireden. --92.72.90.111 17:35, 11. Feb. 2024 (CET)
In Bonn gibt es keine russische Botschaft, sondern ein Generalkonsulat. --2A01:C23:95ED:4D00:2F03:2C00:3E73:7FAA 10:33, 13. Feb. 2024 (CET)
...nur mal so als Hinweis an Leute die solch abstruse Gedanken & wohl absolut keine Ahung von Diplomatie haben - die BRD hat in Ul. Mosfilmowskaja 56, 119285 Moskau auch eine Botschaft, die Russen haben bestimmt erheblich weniger "rechtliche Hürden" & Skrupel das schicke Häuschen zu enteignen und den Hausherrn / amtierender Botschafter Alexander Graf Lambsdorff mit einer "Zwangsräumung" an die frische Luft zu setzen. --Btr 17:52, 11. Feb. 2024 (CET)
Weil es um die Ebene des Völkerrechts geht steht die Russische Förderation vor den gleichen rechtlichen Hürden (faktisch und ohne Anführungszeichen) wie jeder andere Staat auch und wie auch immer sie sich in der Realität dazu verhält. Selbstverständlich verletzen viele Staaten, insbesondere die drei atomaren Supermächte mit Vetorecht im Sicherheitsrat, immer wieder nach eigenem Gutdünken internationales Recht. Rechtsgrundsätze und Vereinbarungen sind nicht mehr als ein Maßstab, als die Orientierungspfähle in der Wüste der Rechtlosigkeit. Wie sehr und warum sie sich durchsetzen lassen hängt von vielen Faktoren ab und es wäre naiv, nicht immer genau zwischen Rechtsanspruch und Rechtswirklichkeit zu unterscheiden. Die hinsichtlich der völkerrechtlichen Verbindlichkeit elementaren unterschiedlichen Auffassungen des Budapester Memorandums von 1994 sind ein gutes Beispiel dafür. Neben der Gewalt und dem Eigentum ist die Definitionshoheit die dritte Säule gesellschaftlicher Macht. --92.72.90.111 02:23, 12. Feb. 2024 (CET)
Du vergisst dabei, dass eine russische Botschaft in Deutschland von großem Nutzen für Deutsche ist. Wenn nämlich z.b. deutsche Ingenieure von Siemens auf der Krim oder in St. Peterburg arbeiten müssen, dann brauchen sie ein Visum. Und das bekommen sie von der russischen Botschaft. Eine Botschaft arbeitet nämlich nicht nur für das Heimatland, sondern zu 50% auch für das Land, in dem sie ihren Sitz hat. --2001:16B8:B889:7600:4816:7944:8C85:56B8 19:00, 12. Feb. 2024 (CET)
Stimmt so nicht. Dafür braucht es nur eine Konsularabteilung, keine diplomatische Vertretung (= Botschaft) ... --Chianti (Diskussion) 20:28, 12. Feb. 2024 (CET)
Das entscheidende Hindernis ist imho eher der immense politische Schaden, den - jenseits der völkerrechtlichen Aspekte - ein solches Vorgehen als dumme, alle Standards und historisch gewachsenen handwerklichen Grundlagen der Diplomatie über Bord werfende Symbolpolitik anrichten würde. Das wäre ein Ausdruck von krassem außenpolitischem Versagen und würde eher die Entwicklung einer Politik des Isolationismus begünstigen. Aus einer moralischen Sicht ist es natürlich nur schwer der zu verstehen, dass Außenpolitik nicht nur im Krisenmanagement sich mit großer Selbstverständlichkeit immer mindestens eine - wenn auch oft geräuschlose - Gesprächsebene mit dem jeweiligen Teufel offenhält. Dadurch haben bisher beispielsweise die Ukraine und die Russische Förderation bereits fünfzigmal Gefangene ausgetauscht und - wenn die Meldungen stimmen - konnten so 3.035 Ukrainer zurückkehren. [21] Und das muss dann garnicht direkt über irgendwelche Botschaften vereinbart worden sein, die aber in solchen Prozessen auch niemals trotz wirklich schwerwiegender Gründe angetastet werden sollten, weil das einfach der ultimative Akt des Geschirrzerdepperns ist. Ich kann mir beispielsweise auch gut vorstellen, dass von verschiedenen Seiten hinter den Kulissen noch ganz anders über die Gefahren durch Havarien in den ukrainischen Atomkraftwerken in diesem Krieg gesprochen und verhandelt wurde als in den jeweiligen Fensterreden in den Medien. Ein klassisches historisches Beispiel, aus dem zu lernen wäre, sind die Kommunikation und die Kommunikationswege zwischen Kennedy über Dobrynin mit Chruschtschow und über die Schweizer Botschaft die Kommunikation mit Kuba während der Kubakrise 1963. --92.72.90.111 10:58, 13. Feb. 2024 (CET)
Meines Wissens gab es traditionell in Kriegen keine diplomatischen Beziehungen mit dem Feinde mehr. --2A0A:A541:1C58:0:A03B:7BAA:CCBF:7965 02:33, 15. Feb. 2024 (CET)
Das ist ja unter dem Gesichtspunkt der Symbolpolitik auch völlig verständlich. Aber das bedeutet nicht, dass bei Bedarf jenseits der Fensterreden zwischen den Kriegsparteien keine Kommunikation stattfindet. Wenn nicht direkt dann zumindest über dritte Parteien. Es gibt meistens nicht nur ein Geschehen vor der Kulisse der Diplomatie sondern auch ein Geschehen hinter den Kulissen. Ein Zitat aus dem Artikel Vietnamkrieg: „Da sich die fortgesetzte Bombardierung Nordvietnams innen- und außenpolitisch nur durch parallel gezeigte Verhandlungsbereitschaft rechtfertigen ließ, bot Johnson Hanoi in der ersten Bombardierungspause im Juli 1965 erstmals Verhandlungen über die Anerkennung Südvietnams an. Das diente vor allem der Beruhigung der US-Bevölkerung. Im Dezember 1965 bot die US-Regierung in einem 14-Punkte-Plan erneut an, die Bombardierungen einzustellen, wenn Hanoi die Unterstützung der NLF in Südvietnam beende. Diese sollte weiterhin nicht in Südvietnam mitregieren dürfen. Nordvietnam machte umgekehrt das Einstellen der Luftangriffe zur Vorbedingung für Verhandlungen. Vermittlungsversuche von polnischen (November 1966), britischen und sowjetischen Diplomaten (Februar 1967) scheiterten jeweils an zeitgleich verstärkten US-Luftangriffen. Bis 1967 gab es an die 2000 solcher Vorstöße von Einzelpersonen aus Drittstaaten.“ (Referenz: Marc Frey: Geschichte des Vietnamkriegs. München 2006, S. 147–148).
Worauf sich traditionell genau bezieht wäre vielleicht noch zu klären. Bereits in der Antike gibt es ein Gesandschaftswesen, das sich auch durch eine Kultur des besonderen Schutzes auszeichnet und unter anderem dazu dient, bestehende Kriege nicht fortzuführen sondern durch Verhandlungen zwischen den Kriegsparteien zu beenden. Dass die Abgesandten dabei Risiken ausgesetzt waren und auch selbst Risiken provozierten (zwischen Römern und Karthagern kam es wohl irgendwann eskalierend zu einem grundsätzlichen Abbruch dieser Form von Beziehungen) ist in vielen Beispielen nachzulesen. Herausgefischt: „Ein anderes Mal werden die Rechte der Abgesandten aus Aitolien mit Füßen getreten, als Sibyrtos von Epirus, während er sich im Krieg mit den Aitolern befand, diese auf dem Weg nach Rom abfängt und gefangensetzt, um Lösegeld zu erpressen. Gerade auch wegen dieser nicht seltenen Überfälle auf dem Landweg bevorzugten Gesandte nach Möglichkeit häufiger die Seeroute.“ (Referenzen: Polybios: Geschichte 1-2, Hans Drexler (Übers.) (= Die Bibliothek der Alten Welt. Griechische Reihe), Zürich [u. a.] 1961-63. 21,26. Sowie: Gabriele Ziethen: Gesandte vor Kaiser und Senat. Studien zum römischen Gesandtschaftswesen zwischen 30 v. Chr. und 117 n. Chr. (= Pharos 2), St. Katharinen, 1994. S. 141.) Die lesenswerte Quelle des Zitats ist: Matthias Haak: Formen antiker Diplomatie. Diplomatisches Zeremoniell, Geschenke und die Inszenierung von Krieg und Frieden im diplomatischen Kontext als symbolische Kommunikation in der griechisch-römischen Welt. Inaugural-Dissertation zur Erlangung der Doktorwürde der Philosophischen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität zu Bonn, Bonn, 2022, S. 71. --92.72.90.111 05:51, 15. Feb. 2024 (CET)
Deutschland ist nicht im Kriegszustand mit Russland. --Digamma (Diskussion) 19:28, 15. Feb. 2024 (CET)