Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2012/09
Urheberrecht Katalogbild
Hallo zusammen, ich hatte gestern einen Artikel zu dieser Künstlerin: Annemarie Heise angelegt. 1948 erschien anlässlich einer Gedenkausstellung ein kleiner Katalog mit ihren Werken. Die dort aufgeführten Bilder sind alle in schwarz-weiß. Ich würde nun gerne auf Commons ein Selbstportrait aus diesem Katalog hochladen und im Artikel einbauen. Die Dame ist ja vor über 75 Jahren verstorben, aber unterliegen die Bilder in diesem Katalog einen Urheberrecht (erschien 1948)? Danke im vorraus für die Auskunft -- Proxy (Diskussion) 08:23, 1. Sep. 2012 (CEST)
- Also als erstes musst du die pics auf jeden Fall auf WP hochladen weil in den USA das URAA Datum überschritten worden ist (als vor 1995 im Ursprunglsland nicht PD -> nicht PD in den USA). Dann ist die Frage ob irgend welche Rahmen bei den Bildern zu sehen ist, welche auch manchmal einen Urheberrechtlichen Schutz geniessen. Und dann sollte es genau deckungsgleich mit dem Bild sein (also keine überstehenden Ränder oder ähnliches). Dann sollte es aber keine Probleme mehr geben.--Sanandros (Diskussion) 13:05, 1. Sep. 2012 (CEST)
- Wenn du wie Sanandros beschrieben nur das Bild ohne irgendwas dazu ablichtest, ist es nach Wikiregeln in Ordnung, siehe dazu auch WP:BR#2D-Regel. -- Quedel Disk 18:22, 1. Sep. 2012 (CEST)
- Besten Dank für die Infos!! Der letzte Tipp war das fehlende Puzzleteil, so zu sagen. ;-) Habe ich trotz mehrmaligen lesens wohl übersehen. Allerdings habe ich Bilder noch nie in WP sondern immer nur bei Commons hochgeladen, muss nun erst mal schauen wie das geht. Grüße von -- Proxy (Diskussion) 09:17, 2. Sep. 2012 (CEST)
- Wenn du wie Sanandros beschrieben nur das Bild ohne irgendwas dazu ablichtest, ist es nach Wikiregeln in Ordnung, siehe dazu auch WP:BR#2D-Regel. -- Quedel Disk 18:22, 1. Sep. 2012 (CEST)
Zeichnungen, die urheberrechtlich geschützte Werke nachzeichnen
Bei der Suche nach Bildern für einen Artikel zu einem Film der Brüder Lumière bin ich auf eine Zeichnung gestossen, die das Funktionsprinzip eines Filmprojektor darstellt. Die Zeichnung wurde 1896 in einer französischen Zeitschrift veröffentlicht, da genaue Lebensdaten des Illustrators Ottombar nicht ermittelbar sind, dürfte das Bild gemäss unserer 100-jahr-Regel bei de.wp hochladbar sein.
Allerdings sieht man in der Illustration auf der Leinwand ein Bild eines noch bis 2018 urheberrechtlich geschützten Films (Der begossene Gärtner). Der "Screenshot" ist vom Illustrator nachgezeichnet, ist das dann als Gesamtwerk (vermutlich) gemeinfrei, oder gelten hier die Ansprüche der Erben Louis Lumières, weshalb das Bild nicht bei uns verwendbar ist, da es von einem urheberrechtlich geschützten Werk abgeleitet ist? EIne ähnliche Frage stellt sich bei diesem Filmplakat, das, wenn man von den Lebensdaten des Künstlers ausgeht, 2013 gemeinfrei sein wird. Auch hier ist eine Szene aus Der begossene Gärtner zu sehen. verlängert sich deshalb der urheberrechtliche Schutz bis Ende 2018? --Andibrunt 13:25, 1. Sep. 2012 (CEST)
- Bei der Zeichnung würde ich den „Screenshot“ als Beiwerk ansehen, sodass die Zeichnung nicht deswegen noch urheberrechtlich geschützt wäre. Anders bei dem Filmplakat. Da wird der Blick ja gerade auf den Screenshot gelenkt. -- Robert Weemeyer (Diskussion) 12:19, 2. Sep. 2012 (CEST)
- Hätte auch so argumentiert. Man sieht ja nicht mal richtig was vom Film.--Sanandros (Diskussion) 15:18, 2. Sep. 2012 (CEST)
Wiki Loves Monuments 2012 und Panoramafreiheit RaBdeS
Leider darf Wiki Loves Monuments 2012 nicht in allen Ländern im gleichen Umfang tätig werden. Zum Beispiel gibt es in einigen Ländern keine Panoramafreiheit. In Italien sind sogar Jahrhunderte alte denkmalgeschützte Bauwerke von der sogenannten „Soprintendenza“ betroffen. --84.61.150.173 11:08, 2. Sep. 2012 (CEST)
- Aber auch dort nur, wenn es Kunstwerke sind. --Marcela 11:24, 2. Sep. 2012 (CEST)
- Kannst du uns die Soprintendenza erklähren? Google liefert nur Wörterbuchübersetzungen.--Sanandros (Diskussion) 15:14, 2. Sep. 2012 (CEST)
- Wer „nämlich“ mit „h“ schreibt, ist dämlich. --84.61.150.173 17:08, 2. Sep. 2012 (CEST)
- So, so. Ich würde behaupten, "nämlich" ohne "h" sähe ziemlich "dämlic" aus. --Eike (Diskussion) 19:49, 2. Sep. 2012 (CEST)
- Wer „nämlich“ mit „h“ schreibt, ist dämlich. --84.61.150.173 17:08, 2. Sep. 2012 (CEST)
- Kannst du uns die Soprintendenza erklähren? Google liefert nur Wörterbuchübersetzungen.--Sanandros (Diskussion) 15:14, 2. Sep. 2012 (CEST)
- Zumindest hier lokal wenden wir DACH-Recht an, weshalb die Bauwerke problemlos fotografiert werden dürfen und die Fotos dann hier hochgeladen werden können. Commons-fähig sind die Bilder dann aber nicht, da auf Commons ja US-Recht und das Recht des Herkunftslandes gilt und in beiden Rechtsordnungen keine Panoramafreiheit existiert. -- Chaddy · D – DÜP – 16:03, 2. Sep. 2012 (CEST)
- Die Panoramafreiheit ist bei historischen Gebäuden ohnehin nicht anwendbar oder sonstwie von Belang, das wird immer wieder mit dem Recht am Bild der eigenen Sache verwechselt. Bekommen wir das noch in die Köpfe der Leute rein? --Marcela 16:16, 2. Sep. 2012 (CEST)
- Ja, bei alten Bauwerken kommt natürlich hinzu, dass sie längst alt genug sind, um nicht mehr geschützt zu sein oder überhaupt erst gar nicht schützbar sind.
- In einigen Ländern gibt es aber zusätzliche Gesetze, die Baudenkmäler unter einen Urheberrechts-ähnlichen Schutz stellen. Ob das in Italien auch so ist, weiß ich nicht. Es wäre zu klären, was es mit diesem „Soprintendenza“ auf sich hat (ich kann leider kein Italienisch und mein bisschen Spanisch hilft mir da auch nicht viel weiter, deutsche Quellen finde ich keine). -- Chaddy · D – DÜP – 17:01, 2. Sep. 2012 (CEST)
- Eine kurze Erklärung gibt es (auf Englisch) im WLM-Blog: http://www.wikilovesmonuments.org/pavia-takes-wiki-loves-monuments/ Wikipedianer haben hier beim Stadtrat von Pavia erreicht, dass zumindest für diese Stadt die Einschränkung aufgehoben wurde. — Raymond Disk. 17:21, 2. Sep. 2012 (CEST)
- Mein Gott, was für ein unsinniges Gesetz. Wieso hat dagegen noch keiner in Luxemburg geklagt? Chance auf Erfolg: etwa 150 Prozent. --Matthiasb – Vandale am Werk™ (CallMyCenter) 19:58, 2. Sep. 2012 (CEST)
- Ist auf Commons nicht ohnehin schon seit einer Ewigkeit und drei Tagen Konsens, dass diese Schwachsinnsregeln ignoriert werden? Darüber war man sich doch schon einig, als Ägypten vor einigen Jahren Lizenzgebühren für Fotos der Pyramiden einfordern wollte. (Ähnliche Regeln sind auch in Griechenland ein Thema.) -- Herby 21:32, 2. Sep. 2012 (CEST)
- Also bisher ist mir über so was nichts, dass wir Schwachsinnsregeln einfach so übergehen. Denn z.B. ist die SH in Australien so gering dass selbst Kreise und Rechtecke Urheberrechtsschutz geniessen. Aber wir sollten zumindest auf Commons mal über solche arg schräge Gesetzte mal einen Advise geben.--Sanandros (Diskussion) 21:44, 2. Sep. 2012 (CEST)
- Diese Commons'sche Regelung schafft uns andersherum auch Möglichkeiten. So können wir uns auf die sehr liberale österreichische Panoramafreiheit berufen, was wir "hier" nicht können. --Marcela 21:57, 2. Sep. 2012 (CEST)
- Die australische Schöpfungshöhe betrifft aber in diesem Fall ein ganz gewöhnlich urheberrechtlich noch immer geschütztes Werk. Das ist kein Fall einer über das Urheberrecht hinausgehenden "Schwachsinnsregel", wie in dem hier besprochenen Fall italienischer Kulturgüter. Mit etwas Stöbern fand ich diese Löschdiskussion von 2005 betreffend griechischer antiker Kunstwerke, die Bilder sind selbstverständlich noch heute auf Commons: [1] -- Herby 22:25, 2. Sep. 2012 (CEST)
- Also bisher ist mir über so was nichts, dass wir Schwachsinnsregeln einfach so übergehen. Denn z.B. ist die SH in Australien so gering dass selbst Kreise und Rechtecke Urheberrechtsschutz geniessen. Aber wir sollten zumindest auf Commons mal über solche arg schräge Gesetzte mal einen Advise geben.--Sanandros (Diskussion) 21:44, 2. Sep. 2012 (CEST)
- Ist auf Commons nicht ohnehin schon seit einer Ewigkeit und drei Tagen Konsens, dass diese Schwachsinnsregeln ignoriert werden? Darüber war man sich doch schon einig, als Ägypten vor einigen Jahren Lizenzgebühren für Fotos der Pyramiden einfordern wollte. (Ähnliche Regeln sind auch in Griechenland ein Thema.) -- Herby 21:32, 2. Sep. 2012 (CEST)
- Mein Gott, was für ein unsinniges Gesetz. Wieso hat dagegen noch keiner in Luxemburg geklagt? Chance auf Erfolg: etwa 150 Prozent. --Matthiasb – Vandale am Werk™ (CallMyCenter) 19:58, 2. Sep. 2012 (CEST)
- Auf Commons betrachten wir diese Gesetze in Italien und Griechenland und ein paar anderen Staaten als non-copyright restrictions und ignorieren sie. Auch wenn beide Staaten diese Regeln in ihrem Urheberrecht normiert haben, handelt es sich doch um Ansprüche, die nicht das Recht eines Urhebers betreffen, sondern des Eigentümers bzw einer Kulturbehörde. Die Wikimedia-Lizenzen betreffen aber nur Urheberrechte, sie können und wollen andere Bereiche, wie Persönlichkeitsrechte, Markenrechte und eben auch derartige Anprüche von Kulturbehörden ausdrücklich nicht berücksichtigen. Daher ist es kein Problem italienische oder griechische Altertümer auf Commons hochzuladen. Mir sind keine Lösch-Aufforderungen oder gar juristischen Verfahren gegen Fotografen/Hochlader bekannt, ein Rest-Risiko bleibt aber natürlich, auch wenn die Foundation oder die Chapter selbstverständlich Rechtsschutz gewähren würden. Grüße --h-stt !? 17:19, 3. Sep. 2012 (CEST)
zulässiger Gebrauch von cc-by-sa -Bild?
Guten Tag zusammen, ich habe festgestellt, dass ein Bild, das für Wikipedia zur Verfügung gestellt wurde ( http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:HELIRADIO_Kugelbox_LK22.jpg ), weiterverwendet wird ( http://www.radiomuseum.org/r/heli_kugelbox_lk22_sensit.html#c ). Dabei ist die Weitergabe an jederman eingeschränkt durch ein Wasserzeichen und durch verringerte Bildgrösse. Die Quelle ist angegeben, allerdings nicht als Link, die Lizenz ist ebenfalls angegeben. Da ich kein Experte bin, wüsste ich gern, ob diese Form der Nutzung zulässig ist. Danke und freundliche Grüsse HolgerHa (Diskussion) 08:55, 3. Sep. 2012 (CEST)
- Die Homepage scheint dem Urheber zu gehören, dann wäre das ok. --Marcela 09:05, 3. Sep. 2012 (CEST) Achso: verringerte Bildgröße ist erlaubt, Bildveränderung ebenfalls. Ob das Wasserzeichen eine Schutzrechtsberühmung ist, kann man unterschiedlich sehen.
- Wieso meinst Du, dass die Homepage dem Urheber gehört? Urheber ist Herr Dietz, der mir das Recht eingeräumt hat, das Bild zu Wikipedia zu laden. radiomuseum.org hat damit nichts zu tun; Herr Dietz ist da auch kein Mitglied. Anderenfalls würde sich meine Frage ja fast von selbst beantworten. HolgerHa (Diskussion) 12:00, 3. Sep. 2012 (CEST)
das radiomuseum hat das bild leicht verändert (größe, schriftzug), was erlaubt ist; das radiomuseum hat quelle und urheber des bilds angegeben; das radiomuseum hat zudem die freie lizenzierung beibehalten, wie es gefordert wird; ich sehe nicht, was daran problematisch sein sollte? anstatt "Bild aus Wikipedia" dürfte es gerne der direkte link zum original sein, ja. aber das ist fernab eines ärgerlichen missbrauchs. --JD {æ} 12:23, 3. Sep. 2012 (CEST)
- O.K. Danke. HolgerHa (Diskussion) 14:27, 3. Sep. 2012 (CEST)
- Das einfachste ist immer, den Vertrag zu lesen: CC-by-sa/2.0/de. Dort ist als Verpflichtung aufgeführt, den Namen zu nennen, die Lizenz beizufügen oder mit URL zu benennen, ihn technisch nicht an einer weiteren Nutzung zu hindern, Bearbeitungen dürfen nur unter gleicher Lizenz weitergegeben werden. Das ist alles. Was hinsichtlich Links dort steht ist, dass ein Link - sofern zumutbar - anzugeben ist, wenn der Urheber ihn entsprechend selber angibt und er auf den Gegenstand bzw. die Lizenz hinweist. Der Urheber nennt aber i.d.R. keine URL, die anzugeben wäre, daher ist sie bei einer Weiternutzung auch nicht verpflichtend. -- Quedel Disk 17:35, 3. Sep. 2012 (CEST)
Nachnutzng mit falscher Urheberangabe
Ich habe da mal eine Frage ... ich habe ja nichts dagegen, wenn Bilder weitergenutzt werden, und ich will auch kein Geld rausholen oder so, aber dass eines meiner Bild aus Commons in einem Printmedium (Sonderbeilage einer Zeitung) verwendet wird mit der Angabe "Foto: Firma XYZ" (mit der ich nichts zu tun habe) statt meines Namens (auch ohne Lizenzangabe natürlich), das fand ich doch ein starkes Stück. Ob die Zeitung oder die Firma da schuld ist oder ob die aneinander vorbeigeredet haben, weiß ich nicht. Im Netz ist das Bild anscheinend nicht gelandet. Kann mir jemand einen Tipp geben, wie ich mich verhalten kann? Die Wiederholungsgefahr halte ich für gering, Geld rausholen will ich auch nicht, insofern kommt mir eine Abmahnung bzw. Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung eigentlich unpassend vor. Ändern lässt sich eh nichts mehr. Am liebsten wäre mir eine eindeutige Richtigstellung im selben Printmedium (Zeitung) und/oder eine entsprechende Erklärung, die mir einen späteren Löschantrag auf das Bild bei Commons und aufwendige Diskussionen, wer zuerst da war, erspart. Gibt es irgendwelche Textvorlagen oder so, die man verwenden kann? Ich finde nur Texte, die mir unpassend vorkommen, habe aber eigentlich keine Lust, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, wenn es sich vermeiden lässt. --79.241.184.208 10:28, 3. Sep. 2012 (CEST)
- Wir dürfen und können hier natürlich keine individuelle Rechtsberatung leisten. In ähnlich gelagerten Fällen hat der Urheber den Verletzer angeschrieben, dem Schreiben einen Ausdruck der Seite mit dem Bild auf Commons, auf dem auch der Upload-Log (Hochlade-Datum = ggf. Erstveröffentlichung) sichtbar ist, beigefügt und dann entweder um ein adäquates Bildhonorar (wegen falscher Urheberangabe +100% des üblichen) und/oder um Richtigstellung der Urheberangabe in der Zeitung an gleichwertiger Stelle gebeten. Um deiner letzteren Sorge vorzubeugen solltest du diese "Nutzung" (idealerweise mit Angabe der URL) auf der Diskussionsseite des betroffenen Fotos auf Commons eintragen. Dafür gibt es sogar extra eine Published-Vorlage, die auch einen "Schalter" (|legal=) für unberechtigte oder unlizensierte Verwendung vorsieht. U.U. würde es sich auch lohnen die Website der als angebliche Quelle genannten Firma mal zu untersuchen, ob das Foto dort auch mit falschem Credit auftaucht. --Túrelio (Diskussion) 10:40, 3. Sep. 2012 (CEST)
- Vielen Dank. Habe das Foto weder auf der Website der betreffenden Firma (die verwenden ein anderes Bild desselben Motivs) noch der Zeitung gefunden, nur in dieser gedruckten Sonderbeilage. Deswegen käme mir das Einfordern einer Unterlassungserklärung ja auch komisch vor. Ob ich Honorar einfordern will oder könnte, weiß ich nicht. Schließlich wäre eine kostenfreie Nutzung ja bei gleichem Aufwand lizenzkonform möglich gewesen. Insofern ist mir eigentlich nur immaterieller Schaden entstanden, meine ich, und ich habe keine Lust, mich darüber zu streiten, wie hoch der zu beziffern wäre und ob der nach einer Richtigstellung überhaupt noch gegeben wäre. --79.241.184.208 11:03, 3. Sep. 2012 (CEST)
- Du kannst sie auffordern, das fällige Honorar (es ist ja fällig, weil die Lizenzbestimmungen nicht eingehalten wurden) an eine gemeinnützige Einrichtung zu überweisen? --Marcela 11:40, 3. Sep. 2012 (CEST)
- Grundsätzlich halte ich es für wichtig, dass du aktiv wirst, damit der Verlag überhaupt die Chance bekommt, künftig Fehler zu vermeiden. Ob im konkreten Fall Unachtsamkeit oder Vorsatz im Spiel war (.... und im Zweifel ist der Praktikant schuld), kann nur durch ein höfliches Schreiben geklärt werden. Ob du Honorar forderst oder nicht, ist deine Entscheidung, ich persönlich finde es aber nicht moralisch verwerflich, da schließlich die Lizenz verletzt wurde und - was für mich sehr wichtig ist - kein Leser die Chance hatte, zu erkennen, dass es ein freies Foto ist. Jeder Leser muss davon ausgehen, dass das Bild honorarpflichtig gewesen ist. Die Aufklärung über freie Lizenzen und deren korrekter Anwendung steht in der freien Wirtschaft immer noch ganz ganz am Anfang. — Raymond Disk. 12:46, 3. Sep. 2012 (CEST)
- Wahrscheinlich geht kaum jemand davon aus, dass für das Foto Honorar gezahlt wurde. Der Artikel, zu dem das Foto gehört, ist mehr oder weniger Reklame für die Produkte der Firma XYZ, die bei dem Foto fälschlicherweise als Urheber oder Rechteinhaber angegeben ist. Der Artikel ist aber nicht als Anzeige gekennzeichnet und enthält keine Firmenbezeichnung (außer in der Bildunterschrift). Otto Normalleser geht wahrscheinlich davon aus, dass die Firma das Foto kostenlos zur Verfügung gestellt hat, wenn er sich überhaupt Gedanken darum macht. Dass ein Bild ohne Lizenzangabe oder ohne Urheber- und Lizenzangabe verwendet wird, kannte ich ja schon, aber dass eine falsche Angabe zum Urheber gemacht wird, war mir neu (zumal es ja niemandem etwas nützt). Wo der Fehler liegt, soll der Verlag der Zeitung klären. Ich schreibe denen jetzt eine höfliche Mail, mal sehen, ob und was sie antworten. --79.241.184.208 15:08, 3. Sep. 2012 (CEST)
- Vielen Dank. Habe das Foto weder auf der Website der betreffenden Firma (die verwenden ein anderes Bild desselben Motivs) noch der Zeitung gefunden, nur in dieser gedruckten Sonderbeilage. Deswegen käme mir das Einfordern einer Unterlassungserklärung ja auch komisch vor. Ob ich Honorar einfordern will oder könnte, weiß ich nicht. Schließlich wäre eine kostenfreie Nutzung ja bei gleichem Aufwand lizenzkonform möglich gewesen. Insofern ist mir eigentlich nur immaterieller Schaden entstanden, meine ich, und ich habe keine Lust, mich darüber zu streiten, wie hoch der zu beziffern wäre und ob der nach einer Richtigstellung überhaupt noch gegeben wäre. --79.241.184.208 11:03, 3. Sep. 2012 (CEST)
Die obige Liste bzw. ihre vier Teillisten fallen ja durch ihre außergewöhnliche Länge auf, die im wesentlichen dadurch erreicht wird, dass die Baubeschreibung teilweise echt ausufernd ist. Diese Beschreibungen finden sich allerdings auch 1:1 auf den verlinkten Quellen wieder, als Beispiel sei mal der erste Eintrag der erste Liste genannt (Wasserturm, Nr. 49): Wiki, viersen.de und limburg-bernd.de.
Normalerweise sind ja Listeneinträge nicht vom Urheberrecht betroffen, allerdings dürften damit eher Tabellendaten (Statistiken) gemeint sein und keine Kurzromane. Zudem wird auf beiden Seiten im Impressum ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Beiträge urheberrechtlich geschützt sind (viersen.de, siehe Copyright und limburg-bernd.de, Urheberschaft und Nutzung).
Jetzt also die Frage: Gilt das noch als Listeneintrag und darf so bestehen bleiben oder wurde hier gegen das Urheberrecht verstoßen? -- Platte ∪∩∨∃∪ 10:16, 2. Sep. 2012 (CEST)
- Da die Texte sowohl einzeln als auch in ihrer Gesamtheit Schöpfungshöhe aufweisen, handelt es sich hierbei um eine Urheberrechtsverletzung, wenn die Texte nicht von dem/den Urheber/n frei lizenziert wurden. Da das ja gemäß Deinen Quellenangaben nicht der Fall zu sein scheint, sollten die Texte schnellstmöglich entfernt werden. Yellowcard (Diskussion) 10:20, 2. Sep. 2012 (CEST)
- Benutzer:Huckety. Er hat auf seiner Benutzerseite auf die Text- und Bildspende hingewiesen. Zu Texten von viersen.de kann ich nichts sagen, bitte vorher beim Benutzer nachfragen, ob er hier Kontakte hat. Der Benutzer hat letztes Jahr für WikiLovesMonuments auch über 4000 Fotos gespendet, alles per OTRS dokumentiert. Danke im voraus für eine freundlichen Ansprache :-) — Raymond Disk. 10:50, 2. Sep. 2012 (CEST) Info: Sofern es sich um Texte von limburg-bernd.de handelt: Dieser ist identisch mit
Vieleicht kann ich zur Liste der Baudenkmäler in Viersen etwas sagen:
Die Denkmalbeschreibungen in der Stadt Viersen lagen bei meiner Anfrage schon in digitaler Form vor. Die Leiterin der Denkmalbehörde hat mir angeboten, die Texte von der jeweiligen Denkmalseite herunter zu laden. Diese Texte habe ich dann auf meinen Internetseiten benutzt und auch an Wikipedia gegeben. Alles geschah mit dem Einverständnis der Denkmalbehörde, die sogar meinen Link zur den Denkmalen auf die Stadtseite gesetzt hat. MfG -Huckety (Diskussion) 17:32, 3. Sep. 2012 (CEST)-
- Das ist doch schon alles mal diskutiert worden siehe hier --Karl-Heinz (Diskussion) 18:38, 3. Sep. 2012 (CEST)
- Ist also demnach alles zulässig? -- Platte ∪∩∨∃∪ 15:39, 4. Sep. 2012 (CEST)
Hallo Urheberrechtler, die Datei:Reihe-parallel-dual.svg wurde vom Uploader (und Urheber) mit einer CC-Lizenz lizenziert, ich habe den Baustein durch {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}} und {{Auch lizenziert}} ersetzt. Daraus ist diese Diskussion auf meiner Benutzerdisk entstanden. Ich würde daher um die Bewertung durch einen Dritten bitten. Gruß, Yellowcard (Diskussion) 17:45, 4. Sep. 2012 (CEST)
- Bitte dabei bedenken, dass das Ziel sein sollte, die Grafik bei Commons unter einer geeigneten Lizenz zu haben. --Leyo 17:50, 4. Sep. 2012 (CEST)
- Daher der Baustein {{Auch lizenziert}}. Ich bitte jetzt allerdings um eine Bewertung nach DACH-Recht, wie wir es hier anwenden. Yellowcard (Diskussion) 17:53, 4. Sep. 2012 (CEST)
- PS: Auch bei Commons wäre die Schutzfähigkeit dieser Abbildung mMn. grenzwertig, ein CC-Baustein, der die Namensnennung einfordert, würde allerdings wohl nicht entfernt werden. Hier ist das aber die Praxis, da wir Schutzrechtsberühmungen vermeiden möchten, was ich für sehr sinnvoll halte. Yellowcard (Diskussion) 17:54, 4. Sep. 2012 (CEST)
- Auch wenn es hier einige Leute gibt, die meinen "CC-Lizenz ist besser wegen Commons-Kompatibilität, also passt das schon", so ist das dennoch eine Schutzrechtsberühmung und nach deutschem Recht sogar strafbar. Man darf nicht Rechte auf etwas beanspruchen, an dem man gar keine Rechte hat. Deshalb ist das Ersetzen des Bausteins zur Schaffung von Rechtssicherheit nötig und damit sogar durchaus auch zum Schutz des Uploaders sinnvoll. In jedem Fall wollen wir aber Schutzrechtsberühmungen nicht Tür und Tor öffnen. Wenn wir uns generell beim Urheberrecht relativ streng an die Gesetze halten wollen, müssen wir das auch hier tun, alles andere wäre inkonsequent.
- Und Commons ist kein Problem, dafür kann dann ja die CC-Lizenz eingetragen werden. Wobei, wie Yellowcard bereits schrieb, diese Datei auch auf Commons womöglich nicht schützbar sein könnte. -- Chaddy · D – DÜP – 20:17, 4. Sep. 2012 (CEST)
- Das ist mangels SH nicht schutzfähig, auch nicht auf Commons. Dort also {{PD-ineligible}} --Marcela 20:25, 4. Sep. 2012 (CEST)
- Die Grafik ist nun bei Commons. Das Löschen der lokalen Datei überlasse ich einem zweiten Augenpaar. --Leyo 23:13, 4. Sep. 2012 (CEST)
- Das ist mangels SH nicht schutzfähig, auch nicht auf Commons. Dort also {{PD-ineligible}} --Marcela 20:25, 4. Sep. 2012 (CEST)
- Ich bin der Autor der fraglichen Datei. Es geht hier um die ausschließlichen Rechte an meinem Werk, die Yellowcard bestreitet und durch seine Setzung zu verwirken sucht. In diesem Zusammenhang möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass ein Teil der Problematik m.E. in einer technischen Besonderung der WP selbst liegt, die zu einer Zerspanung des Werks führt, die überhaupt erst das Aufkommen einer solche Frage ermöglicht. Siehe hierzu Wikipedia:Projektdiskussion/WP_und_Urheberrecht#Zerspanung_der_Rechte_und_Werke.
- Ich möchte ausdrücklich hervorheben, dass ich die meinen Artikel begleitende Skizze auf engste mit dem Artikel Duale Netzwerke verbunden sehe, dessen Urheber ich selbst vollumfänglich bin. Ich habe diese Skizze speziell für diesen Artikel angefertigt, und bin nur durch eine technische Besonderung (Trennung von Bild und Text) in WP gezwungen, diese Teile meines Werks überhaupt getrennt zu lizensieren.
- Als visuellen Beleg der engen Verbindung führe ich Datei:Dualer-graph.svg (nebenstehend der Bequemlichkeit für den Vergleich eingebunden) an. Weitere Belege lassen sich leicht aus dem Artikel gewinnen.
- Zum Punkt der Schöpfungshöhe, möchte ich zunächst auf den im Makro {{Bild-PD-Schöpfungshöhe|Commons=Ja}} ansprochenen Fall [[2]] eingehen, der ja insofern schon gänzlich anders gelagert ist, als es sich bei dem Streitgegenstand um ein durch einfache Fotobearbeitung abgeleitetes Werk handelte. Gerade dieser Fall zeigt ja, wie klar der Unterschied zwischen einem orginalen Werk und einer Bearbeitung in Urheberrechtsstreits gesehen wird.
- Geschützt wird im Urheberrecht vor allem erst einmal die konkrete Ausdrucksform, d.h. plattgesagt die Datei. Bearbeitet sie jemand, dann ist das ein abgeleitetes Werk. Und wenn dieser jemand aus einer solchen Bearbeitung ausschließliche Rechte am Orginal festmachen möchte, dann will ich dem Betreffenden gerne auf die Finger klopfen können. Dies kann ich aber nicht mehr, wenn ich selbst keine ausschließlichen Rechte an meinem Werk mehr besitze, etwa wenn es Yellowcard durch Setzung von Gemeinfreiheit als Lizenz gelingt, diese zu verwirken.
- Darum, und dies muss ich als Autor noch einmal klar hervorheben, werde ich einen Raub meines Werks, der betreffenden Datei, auch durch WP nicht hinnehmen. Sollte sich die Ansicht durchsetzen, das Werk sei nicht schützbar, dann werde ich es zurückrufen in dem Sinne, dass es nicht nur aus dem Artikel entfernt wird, sondern auch aus der Datenbasis von WP und zwar so gründlich, dass sich niemand mehr daran bedienen kann. Wie gering meine Rechte an dem Werk auch seien mögen, hier einfach die Hand drauf zu legen und zu sagen 'tschüss', werde ich nicht hinnehmen. In diesem Zusammenhang interpretiere ich Schutzrechtsberühmung, und bitte zu überlegen, was WP hier gerade versucht.
- Um die die Schöpfungshöhe des isolierten Teils des Werks selber einzugehen, verweise ich zunächst auf den im Satz referenzierten Artikel. Weder handelt es sich um eine Zufallsentstehung, noch mangelt es dem Werk an Indidualität, da es sich insbesondere um ein Orginal handelt. Soviel zum Formalen.
- Zum Inhaltlichen zitiere ich aus dem Artikel, dass insbesondere ein Werk, das jedermann mit durchschnittlichen Fähigkeiten herstellen kann, nicht schützenswert sei. Nun nehme man jemand mit durchschnittlichen Fähigkeiten her, und lasse ihn den Übergang von serieller zu paralleler Schaltung zeichnen und betrachte sein (Nicht-)Tun. Man mag ihn auch fragen, ob die Kästen darin denn Impendanzen oder Widerstände darstellen würden.
- Nun möchte ich auf den künstlerischen Aspekt meines Werkes eingehen. Die besondere Einfachheit der Darstellung, die Yellowcard vielleicht auch dazu bewegt hat, zu tun, was er getan hat, ist ein durchaus von mir beabsichtigter Teil der Ästhetik des Werks. Sie soll wiederum auch der Einfachheit der Aneignung durch den Leser und Betrachter dienen, also zugleich eine wichtige Funktion im Gesamtwerk erfüllen. Diese besondere Einfachheit wird hier vollkommen verkehrt versucht, zu einem Mangel im Werk umzuinterpretieren. Ich gebe hier keine konkreten Beispiele, verweise aber allgemein auf besondere, teils nur aus einem einzelnen Strich bestehenden Werke. Die Einfachheit des Werks alleine ist kein Beleg für einen Mangel an Schöpfungshöhe.
- Yellowcard verweist ferner auf eine Besonderung im Urheberrecht, die Schöpfungshöhe#Technisch-wissenschaftliche_Darstellungen. Ein zentraler Satz in diesem Abschnitt, auf der er sich vermutlich besonders bezieht, lautet: Zu beachten ist, dass die Rechtsprechung im Bereich der technisch-wissenschaftlichen Darstellungen und der wissenschaftlichen oder technischen Texte einen Schutz des Inhalts weitgehend ausschließt und für den Urheberrechtsschutz regelmäßig nur die Form und Art der Sammlung, Einteilung und Anordnung des Materials in Betracht kommt. Die Formulierung im Artikel ist m.E. mindestens missverständlich, wenn nicht einfach falsch. Wissenschaftliche und technische Literatur unterliegt dem vollen Schutz des UrhG wie jedes andere Werk. Hier liegt m.E. eine Verwechselung von UrhG und Patentrecht, o.ä. vor. Mir geht es hier nicht um die Inanspruchname des Schutzes des Inhalts meines Werks, sondern um den Schutz dessen konkreter Ausdrucksform. Keinswegs beanspruche ich hier etwa Rechte am Prinzip des Übergang zwischen Reihen- und Parallel-Schaltung.
- Ferner wird an dieser Stelle im Artikel auf die Frage eingegangen, inwieweit eine Individualität eines Werkes unter den im Bereich wissenschaftlicher und technischer Darstellungen durch die besondere Strenge gesetzen engen Grenzen überhaupt möglich sein kann. Darum legt hier die Gesetzgebung die Schwelle nicht höher, sondern niedriger. So heißt es im Artikel: [Es] genügt wegen der eingeschränkten Möglichkeiten schon eine geringe Individualität.
- Ich hoffe, die in der Debatte zwischen mir und Yellowcard aufgekommenen Punkte, an denen Yellowcard meine Schöpfung überhaupt sowie deren Schützbarkeit bestreitet, nun angesprochen zu haben.
- Als einen letzten, mir besonders wichtigen Punkt möchte ich noch einen weiteren Aspekt erwähnen, der WP im Allgemeinen betrifft. Natürlich könnte ich als Urheber auf meine ausschließlichen Rechte an meinem Werk verzichten und es gemeinfrei stellen. Letztlich soll ja allen zu Gute kommen. Damit dieses Ziel aber auch dauerhaft erreicht wird, müssen erfahrungsgemäß gelegentliche engagierte Versuche privater Inbesitzname (ATNT ggn. BSD, SCO gegen Linux), die die Allgemeinheit vom Zugang zum gemeinsamen Werk auszuschließen zum Ziel haben, wirksam abgewehrt werden können. Um dies kraftvoll tun zu können, ist WP eben Wikipedia:Lizenzbestimmungen und nicht gemeinfrei.
- Dass nun ein Vorgang entstanden ist, in dem sich ein sicher sehr erfahrener, hochaktiver und zweifellos nicht nur im Sinne von WP gut meinender Autor sich nicht in Richtung der Stärkung, sodern der Schwächung meiner Rechte verhält, und dies bitte ich bitte, bitte, bitte nicht persönlich zu nehmen, macht mich hinsichtlich der Stoßrichtung und Schwerpunkte der Inhalte des UrhG, die in WP unter Autoren verbreitet werden, nachdenklich, und ich frage mich, ob dieser Fall nicht zeigt, dass hier nachjustiert werden sollte. Bitte seht hierzu auch Wikipedia:Projektdiskussion/WP und Urheberrecht. --Cobalt pen (Diskussion) 01:29, 5. Sep. 2012 (CEST)
- Du hast eine Meinung von der Sache, alle anderen hier sehen es anders. Es ist mitnichten Yellowcard allein, der der Ansicht ist, daß deratige Grafiken keine SH aufweisen. Die Bilder sind eigenständige "Schutzobjekte", ich vermeide mal das Wort "Werke", weil letzteres rechtlich definiert ist. Die Zeichnungen sind auch allein nutzbar, in anderem Zusammenhang usw. Was nun? Wir können jetzt hier Bildschirmmeter Texte tippen, dadurch wird kaum jemand seine Meinung ändern? --Marcela 01:47, 5. Sep. 2012 (CEST)
- Ich kann anbieten, meinen Patentanwalt einen Blick auf die Angelegenheit werfen zu lassen. Dies bitte ich nicht als Angriff, sondern als Möglichkeit einer fachkompetenten Klärung zu sehen. Hierzu muss ich allerdings Geld raustun, was ich für eine Pille-Palle-Datei alleine natürlich nicht tue. Bitte nehmt Stellung zu der Frage, ob eine fachkompetente Begutachtung unserer Meinungsverschiedenheit im Sinne WP aus euerer Sicht für nützlich erachtet wird. --Cobalt pen (Diskussion) 02:01, 5. Sep. 2012 (CEST)
- Einen Patentanwalt halte ich für nicht optimal, es müßte schon jemand sein, der auf Urheberrecht spezialisiert ist. Und der erste Schritt davor wäre Studium der einschlägigen Literatur (Schricker, Dreier/schulze). Das kostet auch erstmal nur Zeit. --Marcela 02:05, 5. Sep. 2012 (CEST)
- Na ja, so nennt sich die Kanzlei. Sie macht manche Urhebersachen von mir. Der Anwalt ist insbesondere in der Freeware/Opensource Szene sehr aktive und kennt sich mit den Zielen von WP und der diesbezüglichen Rechtskonstruktion sicher hervoragend aus. Wenn du willst, poste ich eine Referenz auf ihn, damit du seine Qualität beurteilen kannst. --Cobalt pen (Diskussion) 02:10, 5. Sep. 2012 (CEST)
- Ok, gehen wir davon aus, daß ein Anwalt aussagefähig ist. Der Weg ist trotzdem ein anderer: Zuerst werden Gesetzestexte studiert, ob sie die erforderliche Aussage enthalten. Das können wir hier ausschließen. Als nächstes sucht man ev. existierende Urteile zur Problematik. Ist man nicht fündig, kommen die Gesetzeskommentare als bindend in Frage. Nur wenn diese keine Aussage enthalten, ist ein Rechtsgutachten sinnvoll und bietet eine gewisse Sicherheit. --Marcela 02:17, 5. Sep. 2012 (CEST)
- Also die Frage ist ja, ob es nützlich wäre. Läge ich richtig, dann läuft in WP gerade etwas schief. In begrenztem Umfang kann er sicher sagen, ob ich falsch liege und alles so ist, wie ihr denkt. Oder umgekehrt. Dass eine volle juristische Absicherung mit geringem Auswand, d.h. dem Geld, das ich für eine erste Sichtung ausgeben würde, nicht möglich ist, ist klar. Das es mich Geld kostet, das ich hier ggfls. zur Unterstützung von WP herausgebe, sollte bei deiner Überlegung ebenfalls eine Rolle spielen. Mehr als einen ersten Blick will ich nicht finanzieren. --Cobalt pen (Diskussion) 02:24, 5. Sep. 2012 (CEST)
- Ok, gehen wir davon aus, daß ein Anwalt aussagefähig ist. Der Weg ist trotzdem ein anderer: Zuerst werden Gesetzestexte studiert, ob sie die erforderliche Aussage enthalten. Das können wir hier ausschließen. Als nächstes sucht man ev. existierende Urteile zur Problematik. Ist man nicht fündig, kommen die Gesetzeskommentare als bindend in Frage. Nur wenn diese keine Aussage enthalten, ist ein Rechtsgutachten sinnvoll und bietet eine gewisse Sicherheit. --Marcela 02:17, 5. Sep. 2012 (CEST)
- Na ja, so nennt sich die Kanzlei. Sie macht manche Urhebersachen von mir. Der Anwalt ist insbesondere in der Freeware/Opensource Szene sehr aktive und kennt sich mit den Zielen von WP und der diesbezüglichen Rechtskonstruktion sicher hervoragend aus. Wenn du willst, poste ich eine Referenz auf ihn, damit du seine Qualität beurteilen kannst. --Cobalt pen (Diskussion) 02:10, 5. Sep. 2012 (CEST)
- Einen Patentanwalt halte ich für nicht optimal, es müßte schon jemand sein, der auf Urheberrecht spezialisiert ist. Und der erste Schritt davor wäre Studium der einschlägigen Literatur (Schricker, Dreier/schulze). Das kostet auch erstmal nur Zeit. --Marcela 02:05, 5. Sep. 2012 (CEST)
- Ich kann anbieten, meinen Patentanwalt einen Blick auf die Angelegenheit werfen zu lassen. Dies bitte ich nicht als Angriff, sondern als Möglichkeit einer fachkompetenten Klärung zu sehen. Hierzu muss ich allerdings Geld raustun, was ich für eine Pille-Palle-Datei alleine natürlich nicht tue. Bitte nehmt Stellung zu der Frage, ob eine fachkompetente Begutachtung unserer Meinungsverschiedenheit im Sinne WP aus euerer Sicht für nützlich erachtet wird. --Cobalt pen (Diskussion) 02:01, 5. Sep. 2012 (CEST)
- Es gibt bereits zahlreiche Urteile und Gesetzeskommentare zur Schöpfungshöhe-Problematik. Ein erneutes ausführliches Studium dieser Thematik wäre meiner Meinung nach pure Zeitverschwendung, das ändert nichts am allgemeinen juristischen Konsens (das hier ist nicht unsere persönliche Meinung, sondern die der Justiz und der Rechtsexperten). Lies mal bitte Schöpfungshöhe. -- Chaddy · D – DÜP – 04:41, 5. Sep. 2012 (CEST)
- Ein Punkt, den ich zur Frage der SH noch ergänzend bemerken möchte, ist der, dass die Herstellung dieses Werks, und damit meine ich nur dieses Bild, tatsächlich so schwierig ist, dass ich mir selbst nur 99% sicher bin, dass es überhaupt im Sinne einer inhaltlichen Korrektheit gelungen ist. Tatsächlich müßte ein anderer Experte es zu Absicherung noch Korrektur lesen, was möglich ist. Wenn ihr in die Historie guckt, werdet ihr sehen, dass ich nach der ersten Freigabe noch einen Fehler bemerkt habe, den ich erst paar Tage später korrigiert habe. Danach waren die Knoten anders gesetzt. Ihr lasst euch m.E. von der oberflächlichen Einfachheit der Skizze täuschen, die aber hoch mit Inhalt beladen ist. So wie ihr jetzt handelt, kann man technische Artikel nicht mehr bebildern. --Cobalt pen (Diskussion) 05:10, 5. Sep. 2012 (CEST)
- Du versteht den Sinn des Urheberrechts falsch. Es geht nicht um den Aufwand, der nötig war, um ein Werk zu erstellen, sondern es geht um die Kreativität, die dafür nötig war. Ich glaube dir gerne, dass es dir ein großer Aufwand war, diese Skizze zu erstellen, das steht außer Frage. Aber das fällt nicht in den Bereich des Urheberrechts. Die kreative Leistung jedoch war bei deiner Arbeit wohl doch eher gering (das ist nicht herabschätzend gemeint!). Das deutsche Urheberrecht schützt nun mal die kreative Leistung und nicht den technischen Aufwand.
- Wieso es deshalb nicht mehr möglich sein, technische Artikel zu bebildern, verstehe ich jetzt aber nicht... -- Chaddy · D – DÜP – 05:29, 5. Sep. 2012 (CEST)
- Würdest du dich bitte auf das beziehen, was ich schreibe. Es war nicht von der Mühe, sondern vom Inhalt die Rede, oder woran willst du die SH noch festmachen? Bitte! Das sind nicht einfach drei Striche. Setzt dich hin und male dasselbe für eine Dreieck-Stern Transformation und bedenke währenddessen die SH. Alternativ, beantworte die Frage, ob es inhaltlich richtig war, statt die Konstruktion wie im entsprechden englischsprachlichen Artikel über die Verwendung von Generatoren verlaufen zu lassen, die gestrichelten Linien einzusetzen oder nicht. Die SH der Abbildung ist so hoch, dass schon die nur oberflächliche Aneignung deren Inhalts bereits eine Herausforderung ist. Eine adäquate Bebilderung eines solchen Artikels herzustellen, ist kein mechanischer Vorgang. (Eine Kamera in die Landschaft zu halten und den Auslöser zu drücken, ist dagegen trival, um meinem Gefühl der Geringschätzung der SH und der Kreativität, bei der es in der hier diskutieren Urheberrechtsfrage m.E. aber noch nicht einmal geht, nun doch einmal Ausdruck zu verleihen.) Und warum man das nicht mehr bebildern kann. Hat ja keine SH, wird von euch gelöscht, usw. usf. Wie gesagt, ist mein Eindruck, dass in WP an dieser Frage etwas falsch läuft. Urheberrecht ist schwierig, und m.E. hier nur zur Hälfte angeeignet. --Cobalt pen (Diskussion) 05:49, 5. Sep. 2012 (CEST)
- OK ich mal eine Frage: Was meinst du genau mit Inhalt? Denn Grundsätzlich sind Fakten urheberrechtlich Geschützt und ich meine wenn jemand der ein Physik- oder Elektronikstudium hat eine Schaltung zum gleichen Thema, also hier Dualität der Reihen- und Parallenschaltung zeichnen muss, mit geringen Abweichungen doch auf das gleiche kommen müsste.--Sanandros (Diskussion) 09:07, 5. Sep. 2012 (CEST)
- Würdest du dich bitte auf das beziehen, was ich schreibe. Es war nicht von der Mühe, sondern vom Inhalt die Rede, oder woran willst du die SH noch festmachen? Bitte! Das sind nicht einfach drei Striche. Setzt dich hin und male dasselbe für eine Dreieck-Stern Transformation und bedenke währenddessen die SH. Alternativ, beantworte die Frage, ob es inhaltlich richtig war, statt die Konstruktion wie im entsprechden englischsprachlichen Artikel über die Verwendung von Generatoren verlaufen zu lassen, die gestrichelten Linien einzusetzen oder nicht. Die SH der Abbildung ist so hoch, dass schon die nur oberflächliche Aneignung deren Inhalts bereits eine Herausforderung ist. Eine adäquate Bebilderung eines solchen Artikels herzustellen, ist kein mechanischer Vorgang. (Eine Kamera in die Landschaft zu halten und den Auslöser zu drücken, ist dagegen trival, um meinem Gefühl der Geringschätzung der SH und der Kreativität, bei der es in der hier diskutieren Urheberrechtsfrage m.E. aber noch nicht einmal geht, nun doch einmal Ausdruck zu verleihen.) Und warum man das nicht mehr bebildern kann. Hat ja keine SH, wird von euch gelöscht, usw. usf. Wie gesagt, ist mein Eindruck, dass in WP an dieser Frage etwas falsch läuft. Urheberrecht ist schwierig, und m.E. hier nur zur Hälfte angeeignet. --Cobalt pen (Diskussion) 05:49, 5. Sep. 2012 (CEST)
- Ach, im Grunde glaube ich, dass hier allerlei Vorbegrifflichkeit als Urheberrechtsproblem diskutiert wird. Hier fallen Worte wie "Kreativität", "Schöpfungshöhe", usw., die aber für die Anwendbarkeit des Urheberrechts in diesem Fall bis auf schwächste Mindesanforderungen juristisch überhaupt keine Rollen spielen. Im Kern wird hier eigentlich Urheberrecht paradox diskutiert, weil m.E. der Werksbegriff nicht als einfache konkrete Schöpfung verstanden wird, deren Schutz ich nur bzgl. ihrer bestimmten Ausdrucksform in Anspruch nehmen will und kann, nicht etwa ihres "geniale", "kreativen" (landläufigen Sinne) oder sonstigen Inhalts wegen, wie man sich dies ohne Kenntnis des Urheberrechts vielleicht vorstellt. Die Quelle eines Programms und die davon abgeleiteten Werke, etwa deren Kompilat, dass eine bestimmte Funktion berechnet, wird schlicht schlicht in ihrer Form geschützt, nicht ihres Inhalts wegen. Der Schutz des UrhG erstreckt sich nicht auf funktionsgleiche Programme, die nicht vom Orginal, d.h. dieser bestimmen Ausdrucksform abgeleitet sind. Die Schöpfungshöhe bezieht sich in diesem Zusammenhang nur auf aller, aller trivialste Anforderungen, zu denen ich weiter oben bereits Stellung bezogen habe.
- Zu dem Punkt, den du fragst, habe ich ansonsten weiter oben mit Bezug auf Schöpfungshöhe#Technisch-wissenschaftliche_Darstellungen bereits argument, siehe da.
- Damit, dass ich dieses Werk erstellt habe, stehen mir an diesem als Urheber besondere, in normalen Zusammenhang gar nicht übliche Rechte zu, die hier einfach nur mit Füße getreten werden. So stehen mir, sollte ich mich vom Verlauf der Debatte enttäuscht zurückziehen, etwa formal die Möglichkeit zu, mein Werk mitzunehmen: Für die betroffene Datei § 98 (Anspruch auf Vernichtung, Rückruf und Überlassung). Für die Lizenz, die ich mit der Publikation des Artikels Duale Netzwerke bereits vergeben habe, stehen mir aufgrund des hier stattfindenden falschen Handelns u.a. § 41 (Rückrufsrecht wegen Nichtausübung), § 42 (Rückrufsrecht wegen gewandelter Überzeugung), sowie ggfls. weitere, etwa Entstellung des Werks, zur Verfügung. Das scheint hier keiner zu kennen. Statt dessen wird hier ganz komisch rumgeditscht und damit nicht nur meine Rechte, sondern gewiss auch die vieler anderer WP Autoren maßgeblich geschwächt und beschnitten, worunter WP m.E. wie ich oben mit Verweis auf SCO gegen Linux ausgeführt habe, ggfls. hinter seine Möglichkeiten zurückfallen könnte. --Cobalt pen (Diskussion) 10:31, 5. Sep. 2012 (CEST)
- Ah jetzt sehe ich was du mit Form und Art der Sammlung, Einteilung und Anordnung des Materials meinst... Nur Frage ich mich was das für unseren konkreten Fall übertragen bedeutet? Sry dass ich etwas dumm daher frage, aber lange Texte machen mir Schwierigkeiten.--Sanandros (Diskussion) 10:48, 5. Sep. 2012 (CEST)
- Sanandros, von dem was du zitierst habe ich nicht gesprochen, sondern vermutlich Yellowcard. Dagegen argumentiere ich dann. Der entscheidende Punkt in meiner Argumentation ist dann: Ferner wird an dieser Stelle [...] So heißt es im Artikel: [Es] genügt wegen der eingeschränkten Möglichkeiten schon eine geringe Individualität. --Cobalt pen (Diskussion) 12:57, 5. Sep. 2012 (CEST)
- Ah jetzt sehe ich was du mit Form und Art der Sammlung, Einteilung und Anordnung des Materials meinst... Nur Frage ich mich was das für unseren konkreten Fall übertragen bedeutet? Sry dass ich etwas dumm daher frage, aber lange Texte machen mir Schwierigkeiten.--Sanandros (Diskussion) 10:48, 5. Sep. 2012 (CEST)
- Lieber Colbalt: Auf deine Grafik anzuwenden ist die Rechtsprechung zu "Technisch-wissenschaftlichen Darstellungen". Und dabei kommt es im Urheberrecht überhaupt nicht darauf an, wie aufwändig die Recherche und die Vorüberlegungen zur Darstellung waren, das Urheberrecht schützt nur die Darstellung selbst. Diese konkrete Zeichnung besteht aber nur aus ein paar Linien und Standardelementen elektrischer Schaltungen. Daran ist absolut nichts schutzfähig. Die von dir erbrachte Leistung wird vom Urheberrecht nicht geschützt. Damit bist du aber in guter Gesellschaft, denn rund 97,5% (bei Anwendung von statistischen Standardmethoden) aller Gebrauchsgrafiken unterliegen nicht dem Urheberrecht. Und wenn du ehrlich bist, dann wirst du zugeben, dass die grafische Leistung in deiner Darstellung nicht zu den 2,5% Spitzenwerken des grafischen Gewerbes gehört. Diese Begrenzung des Urheberrechts in der Gebrauchsgrafik wird vielfach kritisiert, wie du dem Artikel entnehmen kannst. Aber sie ist ständige Rechtsprechung des BGH und wurde vom Verfassungsgericht ausdrücklich für zulässig erachtet. Rückrufsrechte hast du bei dieser Konstellation natürlich keine. Viele Grüße --h-stt !? 11:14, 5. Sep. 2012 (CEST)
- Mehr als die Darstellung will ich hier auch nicht geschützt sehen. Was du unter "Schutz" von Gebrauchsgraphiken verstehst, ist mir nicht ganz klar. Man darf also Gebrauchsgraphik kopieren, sagst du? Etwa viele Bilder aus dem Otto-Katalog und noch ein paar anderen und damit einen eigenen aufmachen, oder was lerne ich hier gerade Aufregendes? --Cobalt pen (Diskussion) 12:57, 5. Sep. 2012 (CEST)
- Erstens: Gebrauchsgrafiken sind alle, die nicht in erster Linie künstlerische Ansprüche haben. Zweitens: Gebrauchsgrafiken werden vom Urheberrecht in aller Regel (es gibt Ausnahmen) nicht geschützt. Das ist der Kern des Artikels Schöpfungshöhe. Wie oben gesagt, wird diese Rechtsprechung von vielen Seiten kritisiert, aber sie ist etabliert. Bei Illustrationen aus dem Ottokatalog gilt natürlich das selbe, aber eben nur für Grafiken. Nicht für Fotos. Diese sind als Lichtbild zwar ebenfalls nicht vom Urheberrecht, aber von einem speziell für sie geschaffenen verwandten Schutzrecht, hier dem Leistungsschutzrecht der Lichtbilder (nicht Lichtbildwerke) erfasst. Ein solches besonderes Schutzrecht für Grafiken gibt es nicht, weshalb Fotografien besser geschützt sind als Grafiken. Grüße --h-stt !? 13:11, 5. Sep. 2012 (CEST)
- Mehr Details bitte. §16 (Vervielfältigungsrecht) wäre beschränkt, behauptest du, für jede nicht der "künstlerischen Erbauung" o.ä. dienende Abbildung? Das will ich bitte belegt sehen. --Cobalt pen (Diskussion) 13:24, 5. Sep. 2012 (CEST)
- Bitte lies Schöpfungshöhe. Lies den Artikel ganz und picke dir nicht nur die Teile raus, die dir gerade für deine Position geeignet erscheinen. Leistungen, die nicht Werke im Sinne des Urheberrechts sind, unterliegen gar nicht erst dem Schutz des Vervielfältigungsrechts des §16 UrhG, soweit es nicht gesonderte Leistungsschutzrechte gibt. Diese gibt es für Grafiken nicht. Also hängt alles daran, wo die untere Schwelle eines Werkes anzusetzen ist. Dazu hat die Rechtsprechung das Konzept der Schöpfungshöhe entwickelt. Wenn dich das überrascht, bist du auch damit in guter Gesellschaft. Die meisten Grafiker wissen gar nicht, dass ihre Leistungen nicht urheberrechtlich geschützt sind. Aber soweit sie "handwerklich" und nicht künstlerisch tätig sind, gelten für die die selben Regeln wie für Tischler und deren Regal oder Schrank ist in aller Regel auch nicht urheberrechtlich geschützt. Was die Belege dieser Aussage angeht, der Artikel hat zur Zeit 70 Fußnoten, einige davon werden mehrfach referenziert. Außerdem empfehle ich dir noch das erste der genannten Bücher. Auch wenn von Gamm der Rechtsprechung sehr skeptisch gegenüber steht und eine Reform für dringen nötig hält, gibt sie die Rechtsprechung und deren Entwicklung in ihrer Dissertation umfassen wieder. Und bevor du fragst, wer ich bin: Ich habe den Artikel Schöpfungshöhe in er derzeitigen Form recherchiert und geschrieben. Mit Ausnahme der Texte zur Genieästhetik (der Absatz ist aus früheren Fassungen übernommen) habe ich alle dort genannten Texte gelesen und für den Artikel verarbeitet. Grüße --h-stt !? 14:05, 5. Sep. 2012 (CEST)
- Mehr Details bitte. §16 (Vervielfältigungsrecht) wäre beschränkt, behauptest du, für jede nicht der "künstlerischen Erbauung" o.ä. dienende Abbildung? Das will ich bitte belegt sehen. --Cobalt pen (Diskussion) 13:24, 5. Sep. 2012 (CEST)
- Bitte, H-stt. Du hast hier bisher als einziger auf den Punkt argumentiert. Bitte bleib dran, und die Angelegenheit ist in Windeseile erledigt. Wenn ich dich richtig verstehe, kannst du den Beleg, um den ich dich gebeten habe (so schnell?) nicht herbeibringen. Ich behaupte bis dahin, es wird dir überhaupt nicht gelingen, weil es so nicht im UrhG steht und auch nicht vom Gesetzgeber gemeint ist. Lassen wir das so stehen?
- Zum dem was was du nun schreibst. "Leistungen, die Werke im Sinne des UrhG sind". Ich belege: in §2 (1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere (7) Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, [...]. Können wir den Punkt damit abhaken? Was ist dein nächster? --Cobalt pen (Diskussion) 14:19, 5. Sep. 2012 (CEST)
- Ich habe den Beleg erbracht und werde dazu nicht weiter argumentieren, bevor du nicht Schöpfungshöhe gelesen und verstanden hast. Hinweis: Fang bitte bei der Überschrift "Die Schöpfungshöhe im Deutschen Urheberrecht" zu lesen an. Grüße --h-stt !? 14:57, 5. Sep. 2012 (CEST)
- Wenn du nun WP zum Gesetzestext erklärst, ich auch für mich die Diskussion erledigt. Bitte belege am Gesetz. --Cobalt pen (Diskussion)
- Ich glaube immer noch an das Gute, deshalb nochmal in deutlich: Das gesamte Urheberrecht setzt voraus, dass eine Leistung ein "Werk" ist. Leistungen, die die Schwelle zum "Werk" nicht erreichen, sind entweder schutzlos oder es gibt ein spezielles Leistungsschutzrecht (und in einigen Fällen noch das Wettbewerbsrecht). Was ein Werk ist, ergibt sich für Deutschland aus §2 UrhG, darin heißt es „persönliche geistige Schöpfung“. Was eine solche „persönliche geistige Schöpfung“ im Gegensatz zu einer einfacheren, nicht geschützten Leistung ausmacht, hat die Rechtsprechung herausgearbeitet und wurde dann von der Rechtswissenschaft aufbereitet, es steht nicht explizit im Gesetz selbst. Die Position der Rechtssprechung ist im Artikel Schöpfungshöhe dargestellt. Lies ihn. Grüße --h-stt !? 15:25, 5. Sep. 2012 (CEST)
- H-stt. Schöpfungshöhe ich doch längst gelesen und auch dazu geschrieben. Loewenheim/Schricker kostet ca 200€. Wenn es dir wirklich um die Sache geht, und du glaubst, das UrhG sein nicht genug, wo soll ein für alle nachvollziehbarer, zitierbarer Wortlaut herkommen? Bitte stell' dir vor, du könntest vielleicht doch ein bischen falsch liegen. Was tust du dann gerade? --16:55, 5. Sep. 2012 (CEST)
- Dann gehe ich in eine Bibliothek, die diese Bücher hat. Rate mal, was ich studiert habe und wo ich jederzeit Zugriff auf die gesamte juristische Fachliteratur gedruckt und in Datenbanken habe? Grüße --h-stt !? 17:05, 5. Sep. 2012 (CEST)
- H-stt. Schöpfungshöhe ich doch längst gelesen und auch dazu geschrieben. Loewenheim/Schricker kostet ca 200€. Wenn es dir wirklich um die Sache geht, und du glaubst, das UrhG sein nicht genug, wo soll ein für alle nachvollziehbarer, zitierbarer Wortlaut herkommen? Bitte stell' dir vor, du könntest vielleicht doch ein bischen falsch liegen. Was tust du dann gerade? --16:55, 5. Sep. 2012 (CEST)
- Ich glaube immer noch an das Gute, deshalb nochmal in deutlich: Das gesamte Urheberrecht setzt voraus, dass eine Leistung ein "Werk" ist. Leistungen, die die Schwelle zum "Werk" nicht erreichen, sind entweder schutzlos oder es gibt ein spezielles Leistungsschutzrecht (und in einigen Fällen noch das Wettbewerbsrecht). Was ein Werk ist, ergibt sich für Deutschland aus §2 UrhG, darin heißt es „persönliche geistige Schöpfung“. Was eine solche „persönliche geistige Schöpfung“ im Gegensatz zu einer einfacheren, nicht geschützten Leistung ausmacht, hat die Rechtsprechung herausgearbeitet und wurde dann von der Rechtswissenschaft aufbereitet, es steht nicht explizit im Gesetz selbst. Die Position der Rechtssprechung ist im Artikel Schöpfungshöhe dargestellt. Lies ihn. Grüße --h-stt !? 15:25, 5. Sep. 2012 (CEST)
- Wenn du nun WP zum Gesetzestext erklärst, ich auch für mich die Diskussion erledigt. Bitte belege am Gesetz. --Cobalt pen (Diskussion)
- Ich habe den Beleg erbracht und werde dazu nicht weiter argumentieren, bevor du nicht Schöpfungshöhe gelesen und verstanden hast. Hinweis: Fang bitte bei der Überschrift "Die Schöpfungshöhe im Deutschen Urheberrecht" zu lesen an. Grüße --h-stt !? 14:57, 5. Sep. 2012 (CEST)
Was soll an dieser Skizze Datei:Reihe-parallel-dual.svg besonderes schützenswert sein, dass es solch eine Diskussion auslöst? Da wurden ganz einfach zwei altbekannte Widerstandschaltungen (Parallelschaltung und Reihenschaltung die zu tausenden in Fachbüchern, Artikel und Berichten zu sehen sind) farblich markiert übereinander gelegt (Dual = von lat. dualis „zwei enthaltend“) und mit zwei Strichbogen die wohl Anschlusspunkte kennzeichnen sollen verbunden. Hier von urheberrechtlich geschütztem Werk zu sprechen ist mehr als leicht übertrieben. --Tomás (Diskussion) 14:44, 5. Sep. 2012 (CEST)
- Die Darstellung selber, d.h. die Datei. Für diese halte ich alle auschließlichen Rechte, weil ich sie selber gemacht habe. Dies sind insbesondere alle in §15 aufgezählen. Und der Punkt ist, dass sich die hier versammelte Räuberbande nicht daran halten will. --Cobalt pen (Diskussion) 14:51, 5. Sep. 2012 (CEST)
- Ein Moment Dual pen, jetzt hat Tomas konkret gesagt, dass da zwei Farblich verschieden Schaltkreise übereinander gelegt wurde. Und du antwortest ihm, dass die Datei als solche einen Schutz geniest, aber wo ist da zwischen die Schwelle? Was muss ich machen um diese Schwelle zu überschreiten?--Sanandros (Diskussion) 15:03, 5. Sep. 2012 (CEST)
- Fast gar nichts. Die Anforderungen durch das UrhG sind ganz schwach. Es sind aller unterste Mindeskriterien, wie sie in Schöpfungshöhe auch richtig dargestellt sind, und wie ich sie weiter oben abgeklopft habe. Ich zitiere mich selbst eingerückt:
- Um die Schöpfungshöhe des isolierten Teils des Werks selber einzugehen, verweise ich zunächst auf den im Satz referenzierten Artikel. Weder handelt es sich um eine Zufallsentstehung, noch mangelt es dem Werk an Indidualität, da es sich insbesondere um ein Orginal handelt. Soviel zum Formalen.
- Dem folgt noch eine weitere Stelle, in der die Schwelle sogar noch weiter gesenkt wird, Sanandros, siehe dazu, was ich bzgl. Technisch-wissenschaftliche Darstellungen zu bemerken hatte. --Cobalt pen (Diskussion) 15:14, 5. Sep. 2012 (CEST)
- PS. Und du must das Werk natürlich selbst gemacht habe. --Cobalt pen (Diskussion) 15:23, 5. Sep. 2012 (CEST)
- Zu Technisch-wissenschaftliche Darstellungen eine Anmerkung von mir: Nicht geschützt ist eine routinemäßige Leistung, die sich im Rahmen des Alltäglichen und Üblichen bewegt, weil sich die Darstellung auf die oben genannten Standardlayouts der Parallel- und Reihenschaltung beschränkt. Mit einfacher Erstellungssoftware skizziert wurde und eben keine individuellen Gestaltungselemente einsetzt. --Tomás (Diskussion) 15:27, 5. Sep. 2012 (CEST)
- PS: Wenn Du Benutzer:Cobalt pen uns hier alle als versammelte Räuberbande beschimpfst, hat sich von meiner Seite eine weitere Diskussion erledigt. --Tomás (Diskussion) 15:38, 5. Sep. 2012 (CEST)
- Fast gar nichts. Die Anforderungen durch das UrhG sind ganz schwach. Es sind aller unterste Mindeskriterien, wie sie in Schöpfungshöhe auch richtig dargestellt sind, und wie ich sie weiter oben abgeklopft habe. Ich zitiere mich selbst eingerückt:
- Na ja, nimm' es mit einem freundschaftlichen Augenzwinkern. Aber erst einmal ist es ja so, dass ihr meine Rechte nicht anerkennt, die Datei auch nicht wieder herausgeben würdet, wie H-stt wenige Zeilen oben mit den Worten Rückrufsrechte hast du bei dieser Konstellation natürlich keine erklärt hat.
- ... und, wenn ich mich überhaupt noch trauen darf, etwas zu sagen, sitzt hier auch der Colt ziemlich locker, ich habe nämlich inzwischen zwei Vandalismusmeldungen gefangen, die weder das Augenzwinkern gesehen haben, noch die vollmundige Erklärung, dass nun alles WP gehören würde. --16:02, 5. Sep. 2012 (CEST)
- Ok. Alltägliches und Übliches also. Wir können dazu nochmal im Gesetz nachschlagen, aber hier ist wirklich Alltägliches und Übliches ganz eng zu verstehen. Für die aller aller meisten Leute ist diese Skizze aber so wenig alltäglich und üblich, dass sie vor Angst schreiend davon laufen, wenn man sie damit bedroht, sie ihnen inhaltlich erläutern zu wollen. Aber selbst dann, wenn etwas sehr alltägliches und übliches vorliegt, sagen wir, jemand hat eine Datei erzeugt, die ein Stop-Schild zeigt, also nur rot und "STOP", wäre ich schon zurückhaltend, mich zu trauen, sie einfach zu kopieren. In dem Fall geht es vielleicht gerade noch gut. Hat der Autor auch noch eine Stange und ein Grassbüschel unten gemalt, wird es schon deutlich gefährlicher. Aber um etwas soo einfaches geht es ja gar nicht. Im Gegenteil ist die "einfache" Skizze schwer mit schwerem Inhalt beladen, und hat daher eine recht hohe SH, wie ich meine. --Cobalt pen (Diskussion) 15:45, 5. Sep. 2012 (CEST)
- Also "du meinst". Und deine "Meinung" stellst du jetzt einer ausführlichen Darstellung der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entgegen und behauptest einfach mal, dass deine "Meinung" Rücksicht verdient. Danke Euer Ehren, keine weiteren Fragen. --h-stt !? 16:00, 5. Sep. 2012 (CEST)
- Ich hatte angeboten, wir könnten dazu nachschlagen, wollen wir? --Cobalt pen (Diskussion) 16:06, 5. Sep. 2012 (CEST)
- Also "du meinst". Und deine "Meinung" stellst du jetzt einer ausführlichen Darstellung der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entgegen und behauptest einfach mal, dass deine "Meinung" Rücksicht verdient. Danke Euer Ehren, keine weiteren Fragen. --h-stt !? 16:00, 5. Sep. 2012 (CEST)
- Was gibt es da noch viel nachzuschlagen? Die Rechtssprechung und die Gesetzeslage wurden schon ausführlichst dargelegt. Es wurde schon deutlich aufgezeigt, dass deine Meinung nun mal falsch ist. Sie wird auch nicht dadurch richtiger, dass wir noch zahlreiche weitere DIN-A4-Seiten hier volldiskutieren oder noch zahlreiche weitere Male die Rechtslage nachschlagen und zitieren... -- Chaddy · D – DÜP – 16:11, 5. Sep. 2012 (CEST)
- Ich habe heute Nacht eigentlich versucht, sachlich mit dir zu diskutieren. Aber "die hier versammelte Räuberbande" geht mir dann doch über die Hutschnur, die Diskussion ist hiermit für mich erledigt. --Marcela 16:12, 5. Sep. 2012 (CEST)
- Was gibt es da noch viel nachzuschlagen? Die Rechtssprechung und die Gesetzeslage wurden schon ausführlichst dargelegt. Es wurde schon deutlich aufgezeigt, dass deine Meinung nun mal falsch ist. Sie wird auch nicht dadurch richtiger, dass wir noch zahlreiche weitere DIN-A4-Seiten hier volldiskutieren oder noch zahlreiche weitere Male die Rechtslage nachschlagen und zitieren... -- Chaddy · D – DÜP – 16:11, 5. Sep. 2012 (CEST)
- Mir jedenfalls reicht es für heute auch und ob ich die Woche noch mal Zeit habe, weiss ich noch nicht. Bitte seht noch einmal durch, wer am UrhG belegt hat und wer nicht. --Cobalt pen (Diskussion) 16:31, 5. Sep. 2012 (CEST)
Bild-PD-alt bei eingescannten Bildern?
Wahrscheinlich schon 1000x gefragt, doch ich finde keine definitive Antwort in WP:FAQR und in WP:BR:
1) Foto ist Bild-BD-alt (Aufnahmen aus dem 19. Jahrhundert), wurde aber von Dritten eingescannt bzw. abfotografiert und auf eine Website hochgeladen. Diese Website erwähnt im Impressum, alles sei urheberrechtlich geschützt (ob das stimmt, ist eine andere Frage). Darf man solche Bilder auf Wikipedia hochladen? Muss die Quelle erwähnt werden (also diese Website)? Oder kann man das getrost ignorieren und nur den Fotograf bzw. die zugrunde liegende Quelle erwähnen (sofern bekannt)?
2) Verwirren tut mich auch, dass «Aufnahmen von dreidimensionalen Gegenständen» (WP:BR) nicht gestattet wären. Ich interpretiere es so, als dürfe ich ein Foto, welches ein Haus abbildet (sollte also unter der Panoramafreiheit fallen), nicht hochladen, auch wenn das Foto im 19. Jahrhundert entstand bzw. der Fotograf seit mehr als vor 70 Jahren gestorben ist. Ist das dem so oder lese ich da was falsch? Etwas verwirrt fragend --Filzstift ✎ 22:36, 3. Sep. 2012 (CEST)
- Das wwas du beschreibst ist eine Schutzrechtsberühmung, besonders Museen machen das gerne. Wir ignorieren sowas, nennen aber trotzdem die Quelle.
- Das dreidimensionale gilt nicht, wenn die Rechte erloschen sind. Alt Kunstwerke sowie solche unter Panoramafreiheit sind also problemlos trotz 3D. --Marcela 22:51, 3. Sep. 2012 (CEST)
- Danke für deine Antworten, somit ist alles klar! --Filzstift ✎ 23:25, 3. Sep. 2012 (CEST)
Es wird behauptet diese Datei sei eine Urheberrechtsverletzung, aber meiner Meinung nach hat sie keine Schöpfungshöhe. Wenn wir hier Bilder mit Augen und Bilder mit Händen hochladen dürfen, wieso sollten wir dann keine Bilder hochladen dürfen auf denen beides zu sehen ist? -- 79.219.186.27 16:58, 1. Sep. 2012 (CEST)
- Das ist doch jetzt nicht Dein Ernst, Jerry… Dies bestätigt erneut meine Meinung: Einmal Troll, immer Troll…— Spuki Séance 19:09, 1. Sep. 2012 (CEST)
- Wieso schreibt ihr immer sowas? Nimm mein Argument doch wenigstens auseinander und erkläre mir was an meiner aussage nicht stimmt. Du könntest es mir zum Beispiel in form eines Gedichtes erklären, aber das ist nur ein Vorschlag. Überrasche mich. :) -- 79.219.152.197 20:36, 1. Sep. 2012 (CEST)
- Jerry, ich beschäftige mich in meiner wenigen Freizeit lieber mit sinnvolleren Sachen, beispielsweise könnte ich meinen Katzen das Bellen beibringen… Unabhängig davon torpedierst Du mit dem ständigen Hochladen neuer sogenannter Logos und dieser Poster Dein eigenes Meinungsbild. Halte doch einfach mal die Füße still und warte den Ausgang des Meinungsbildes ab, herrgottnochmal… Mist, doch schon wieder Lebenszeit in den Orkus gekippt… — Spuki Séance 21:08, 1. Sep. 2012 (CEST)
- Wenn du's geschafft hast, bitte unbedingt aufnehmen und als Audiodatei hochladen. --Túrelio (Diskussion) 22:17, 1. Sep. 2012 (CEST)
- Also hier auf WP können wir es nicht halten, aber auf Commons hat das mehr Chancen denn damals hat man in Amerika das Werk anmelden müssen bzw einen Copyright Notice hin zu fügen. Ich kann mir aber kaum vorstellen dass man dieses Poster schützen wollte.--Sanandros (Diskussion) 22:05, 1. Sep. 2012 (CEST)
- Jerry, ich beschäftige mich in meiner wenigen Freizeit lieber mit sinnvolleren Sachen, beispielsweise könnte ich meinen Katzen das Bellen beibringen… Unabhängig davon torpedierst Du mit dem ständigen Hochladen neuer sogenannter Logos und dieser Poster Dein eigenes Meinungsbild. Halte doch einfach mal die Füße still und warte den Ausgang des Meinungsbildes ab, herrgottnochmal… Mist, doch schon wieder Lebenszeit in den Orkus gekippt… — Spuki Séance 21:08, 1. Sep. 2012 (CEST)
- Wieso schreibt ihr immer sowas? Nimm mein Argument doch wenigstens auseinander und erkläre mir was an meiner aussage nicht stimmt. Du könntest es mir zum Beispiel in form eines Gedichtes erklären, aber das ist nur ein Vorschlag. Überrasche mich. :) -- 79.219.152.197 20:36, 1. Sep. 2012 (CEST)
- Selbst wenn es PD-US sein sollte und auf Commons kann, heißt das aber noch nicht, dass man es in de.wp auch benutzen kann. -- Rosenzweig δ 23:19, 1. Sep. 2012 (CEST)
- Gibt es hier vielleicht einen Experten, der sich mit SH auskennt? -- 79.219.158.34 08:52, 2. Sep. 2012 (CEST)
- Für dich, aus einem dieser Filme entsprungene fluchbeladene Kreatur, bedauernswerter Jerry, nicht.
- "[...]Ich würde sagen ignorieren weil er auf eine positive oder negative Reaktion wartet. Ihm nicht geben was er erwartet.[...]"
- bei mir braucht keiner hungrig in seine Höhle zurückzukehren --91.34.133.49 12:44, 7. Sep. 2012 (CEST)
- Gibt es hier vielleicht einen Experten, der sich mit SH auskennt? -- 79.219.158.34 08:52, 2. Sep. 2012 (CEST)
Bildschirmfoto von WP-Tabelle
Hallo! Mir wurde im Rahmen einer Kandidatur nahegelegt, eine Tabelle der Einordnung halber besser als Grafik einzubinden. Nun die, vielleicht etwas blöde, Frage: Kann ich dazu einfach ein Bildschirmfoto der Wikipedia-Tabelle (es handelt sich um die in diesem Abschnitt machen und dieses auf Commons hochladen? Viele Grüße,--SEM (Diskussion) 11:04, 6. Sep. 2012 (CEST)
- Können tust du schon aus rechtlicher Sicht (gehts dir darum? weil sonst bist du hier eigentlich falsch), nur halte ich es nicht für sinnvoll. Der Vorteil einer Tabelle ist, dass sie wesentlich leichter bearbeitbar ist als eine Grafik. Diesen Vorteil sollte man nicht einfach wieder hergeben, indem man aus der Tabelle eine Grafik macht...
- Das Problem mit der Überschrift ist mit Tabellen-Syntax recht einfach lösbar, man kann die Überschrift durchaus auch als Unterschrift gestalten. Allerdings finde ich gar nicht mal, dass diese Überschrift stört... -- Chaddy · D – DÜP – 15:45, 6. Sep. 2012 (CEST)
- Ja, um die rechtliche Sicht ging's ;) Hm, das mit der Unterschrift kann ich schon nachvollziehen, da alle anderen Bilder im Artikel eben eine normale Bildunterschrift haben. Wie kann man die Überschrift denn als Unterschrift gestalten? Viele Grüße,--SEM (Diskussion) 15:59, 6. Sep. 2012 (CEST)
- Am einfachsten mit Hilfe einer entsprechend formatierten Tabellenzeile. Die Funktion mit
|+
ist im Grunde auch nichts anderes. -- Chaddy · D – DÜP – 04:03, 7. Sep. 2012 (CEST)
- Am einfachsten mit Hilfe einer entsprechend formatierten Tabellenzeile. Die Funktion mit
- Alles klar, danke. Hier ist dann ja erledigt! Viele Grüße,--SEM (Diskussion) 09:31, 7. Sep. 2012 (CEST)
Weiternutzung von Bildern als Icon
Hallo, ich habe mich hier informiert, wie ich ein Bild genau beschriften muss, um es weiternutzen zu können. Was ist aber, wenn ich ein Bild als Logo/Icon für ein Programm/App benutze? Es geht durchaus um ein Bild, genauer um ein Foto einer Person. Kein Markenlogo, keine Vektorgrafik oder dergleichen. --85.216.37.209 16:07, 8. Sep. 2012 (CEST)
- Erstmal müsste die Person damit einverstanden sein, in diesem Zusammenhang verwendet zu werden (siehe Recht am eigenen Bild). Dann kannst du in deinem Programm unter Hilfe > Lizenz (oder Nutzungsbedingungen oder wo auch immer du den Menüpunkt nennen willst) die Daten (Urheber, Quelle, Lizenz, Lizenz-URL, um welches Bild in deinem Programm handelt es sich) unterbringen. Hast du eine Idee, um welches Bild es sich handelt? -- Quedel Disk 16:57, 8. Sep. 2012 (CEST)
- Es handelt sich mMn um eine absolute Person der Zeitgeschichte, also fällt die Einverständniserklärung weg und es reicht ein Hinweis im Programm selbst? --85.216.37.209 17:03, 9. Sep. 2012 (CEST)
- Ich wüsste nicht, wie man sonst auf die Lizenzbedingungen hinweisen kann, sicherlich das geht noch in der Installation ("Zu den Lizenzen siehe ..."). Aber ich kann mir schwerlich ein Personenbezogenes Programm vorstellen. Das Barack-Obama-Schießen oder wie? Auf jeden Fall darf man denjenigen natürlich nicht schlecht dastehen lassen, das geht auch bei zeitgeschichtswürdigen Personen nicht.-- Quedel Disk 17:19, 9. Sep. 2012 (CEST)
- Ok dank dir! Ich geh doch den sichereren Weg mit nem selbsterstellten Icon! :) --85.216.37.209 22:41, 9. Sep. 2012 (CEST)
- Ich wüsste nicht, wie man sonst auf die Lizenzbedingungen hinweisen kann, sicherlich das geht noch in der Installation ("Zu den Lizenzen siehe ..."). Aber ich kann mir schwerlich ein Personenbezogenes Programm vorstellen. Das Barack-Obama-Schießen oder wie? Auf jeden Fall darf man denjenigen natürlich nicht schlecht dastehen lassen, das geht auch bei zeitgeschichtswürdigen Personen nicht.-- Quedel Disk 17:19, 9. Sep. 2012 (CEST)
- Es handelt sich mMn um eine absolute Person der Zeitgeschichte, also fällt die Einverständniserklärung weg und es reicht ein Hinweis im Programm selbst? --85.216.37.209 17:03, 9. Sep. 2012 (CEST)
Panteek
könnte es schwierigkeiten geben, wenn ich die bilder von panteek in die commons hochlade? dass der künstler seit mehr als 70 jahren tod ist, ist mir klar, aber panteek hat "reservierte" rechte und ich müsste zur quellangabe auf eine kommerzielle seite verlinken. alternative wäre dann blogspot und livejournal. --Sophia 11:04, 9. Sep. 2012 (CEST)
- Wenn der Urheber seit mehr als 70 Jahren tot ist, ist das Kunstwerk gemeinfrei. Da gibt es dann keine "reservierten Rechte" oder ähnliches. Wenn dies trotzdem behauptet wird, handelt es sich um eine Schutzrechtsberühmung. Die Fotos von den Kunstwerken sind zweidimensionale Reproduktionen, die nach Auffassung der WMF nicht schutzfähig sind. Insofern kannst Du die Bilder bedenkenlos nach Commons hochladen, die korrekte Lizenzvorlage wäre {{PD-Art}}. Gruß, Yellowcard (Diskussion) 11:10, 9. Sep. 2012 (CEST)
- prima. danke. ich hätte gedacht PD-Old. --Sophia 11:12, 9. Sep. 2012 (CEST)
https://picasaweb.google.com/101931317794581341278/SANSIBARBILDBANDWeAllHaveADream?authuser=0&authkey=Gv1sRgCMD_9MfWmtnlUw&feat=directlink Halli Der www.Freundeskreis-Sansibar.de gibt den Bildband "Sansibar" heraus - in Vorbereitung ... Nur über o.a. LINK ist die in KorrekturModus befindliche Version des Bilbandes für Sie einzusehen. Auf der vorletzten Seite finden sich zwei Karten -Tanzania + Sansibar - aus Wiki. Die Karten sind mit Urheberhinweis gekennzeichnet - LINK hier: https://picasaweb.google.com/lh/photo/KL3LVihntfhnTU37ko11ceJ9M8zo_9H5tAywGThGwdI?feat=directlink Der Bildband dient als "Werbung für unsere Hilfsaktion", d.h. Finanzierung der Renovierung der Kathedrale St. Josef Zanzibar und wird zum an Gönner und Freunde des Freundeskreises verschenkt, wie auch zum Selbstkostenpreis an evtl. Spender vertrieben, vorrauss. ca € 15,- all incl. Ist die Nutzung frei oder Wie? DANKE (nicht signierter Beitrag von FotoNoWo.de (Diskussion | Beiträge) )
- Was meinst du mit mit "Ist die Nutzung frei", denn die Zweite Karte ist auch unter der Creativ Commons Lizenz CC-BY-SA 3.0 wie die erste Karte. Und warum ist diese "By" vor dem Dateinamen? Wir haben hier auch eine Seite die dir vlt hilfreich ist.--Sanandros (Diskussion) 22:50, 4. Sep. 2012 (CEST)
DANKE Was meinst du mit mit "Ist die Nutzung frei - Ob ich die beiden Karten unentgeltlich nutzen kann, für den Zweck wie oben aufgeführt. Evtl. bedeutet CC Lizenz ja frei in meinem Sinne, aber sicherheitshalber frage ich dennoch, wenn man das nur 1x im Leben macht. Bitte nochmals Hilfe(nicht signierter Beitrag von 79.211.143.112 (Diskussion) )
- Ah jetzt sehe ich wie du das meinst. Ja ich denke du kannst das so weit nutzen auch wenn es sich holprig liest.--Sanandros (Diskussion) 10:58, 5. Sep. 2012 (CEST)
- Warum sagt ihr dem Anfragenden nicht klipp und klar, welchen Text er unter das Bild bzw. in den Quellennachweis setzen soll, statt mit Verweisen Lizenzen rumzueiern, die der Laie so nicht kapiert, was dann später zu Streß führt? --Matthiasb – Vandale am Werk™ (CallMyCenter) 11:18, 5. Sep. 2012 (CEST)
- Weil ich das Sprachlich nicht hinbekomme--Sanandros (Diskussion) 00:57, 7. Sep. 2012 (CEST)
- Warum sagt ihr dem Anfragenden nicht klipp und klar, welchen Text er unter das Bild bzw. in den Quellennachweis setzen soll, statt mit Verweisen Lizenzen rumzueiern, die der Laie so nicht kapiert, was dann später zu Streß führt? --Matthiasb – Vandale am Werk™ (CallMyCenter) 11:18, 5. Sep. 2012 (CEST)
danke matthias - endlich hat mich mal jemand verstanden DANKE Und matthias - ich brauche Hilfe um Bilder einzustellen, es ist gomblisiert, wenn man es nur dann und wann mal macht. Hättest Du jemanden, der dann und wann mal Bilder von mir, einstellt? (nicht signierter Beitrag von 79.211.143.112 (Diskussion) 14:32, 5. Sep. 2012 (CEST))
- Vorschlag zur Benennung: Linkes Bild:
Quelle: http://commons.wikimedia.org/?curid=3905559 von Mysid, CC-by-sa/3.0 (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/)
und für zweites Bild:Quelle: http://commons.wikimedia.org/?curid=8180167 von Sémhur, Carl Steinbeißer, CC-by-sa/3.0 (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/)
So darfste die Bilder benutzen, ohne Nachfrage, ohne Belegexemplar, ohne Kosten. Der Vorschlag ist für die Print-Version, online ginge es kürzer. -- Quedel Disk 16:53, 8. Sep. 2012 (CEST)
eigene Fotos von fabrikmäßig, zB. 2010 hergestellten Produkten, hier Projektor
Darf ich ein von mir hergestelltes Photo von einem Projektor, der noch hergestellt wird, für einen Artikel hochladen? Welche Einwilligung benötige ich evt. Hersteller, Fotograph? Reicht eine Mail, zB. Als Anlage erhalten Sie ein Bild und wir verzichten auf alle Rechte und Lizenzen an diesem Bild.--Bomas13 (Diskussion) 22:37, 1. Sep. 2012 (CEST)--Bomas13 (Diskussion) 22:37, 1. Sep. 2012 (CEST)
- Welchen Fotografen meinst du, wenn du das Foto selbst hergestellt hast? --Marcela 22:45, 1. Sep. 2012 (CEST)
- Also normaler weise haben Projektoren ein so langweiliges Design dass da keine Urheberrechte gelten. Das einzige was dir Probleme bereiten könnte wäre irgend eine Hausrodung, die du aber Sichtbar angebracht werden müsste so bald du dass Gebäude betreten hast.--Sanandros (Diskussion) 03:07, 2. Sep. 2012 (CEST)
- Hausrodung? :P SCNR -- Chaddy · D – DÜP – 03:19, 2. Sep. 2012 (CEST)
- Es geht nichts über radikalitäten--Sanandros (Diskussion) 03:35, 2. Sep. 2012 (CEST)
- Fotos von technischen Geräten sind fast ausnahmslos unbedenklich, siehe hierzu Recht am Bild der eigenen Sache. In ganz wenigen Ausnahmefällen sind solche Geräte als Kunstwerke einzustufen, dann müßten wir nochmal sehen. Alvar Aalto hat beispielsweise die Aalto-Vase geschaffen, die als Kunstwerk gilt, obwohl sie in großen Mengen als Gebrauchsgegenstand hergestellt wird. Bei Projektoren ist vDerartiges eher selten zu erwarten. --Marcela 12:21, 2. Sep. 2012 (CEST)
- Es geht nichts über radikalitäten--Sanandros (Diskussion) 03:35, 2. Sep. 2012 (CEST)
- Hausrodung? :P SCNR -- Chaddy · D – DÜP – 03:19, 2. Sep. 2012 (CEST)
- Da muss nirgends eine Hausordnung hängen. Ohne ausdrückliche Fotoerlaubnis darf man auch Fotos von Sachen, die auf privatem Grund aufgenommen wurden, nicht einfach veröffentlichen. --Martina Disk. 13:12, 2. Sep. 2012 (CEST)
- Holt ihr nicht etwas zu weit aus? Es wurde bis jetzt noch gar nicht erwähnt, wo der Fragende seine Aufnahme gemacht hat. Falls bei sich zuhause, wäre das auch privater Grund und nu? -- Хрюша ? ! ? ! 13:55, 2. Sep. 2012 (CEST)
- Zumal wir das hier eh nicht überprüfen könnten und wahrscheinlich ein riesiger Bestand unserer Bilder gelöscht werden müsste, wenn wir in solchen Fällen einen Beleg der Fotografiererlaubnis einforderten. Wenn ich in einem Tagungsraum den Projektor fotografiere und ohne Fotografiererlaubnis veröffentliche – dann ist die Wahrcheinlichkeit, dass der Eigentümer des Tagungsraums dies bemängelt, doch ... überschaubar. Yellowcard (Diskussion) 14:33, 2. Sep. 2012 (CEST)
- Sry dass mit dem Ausholen war mein Fehler. Ich hab oben gelesen, dass der Projektor noch nicht hergestellt wird (also Prototyp). Und daher dachte ich, dass dieses Ding irgend wo in einer Fabrik oder ähnlichem aufgenommen wurde.--Sanandros (Diskussion) 15:12, 2. Sep. 2012 (CEST)
- Zumal wir das hier eh nicht überprüfen könnten und wahrscheinlich ein riesiger Bestand unserer Bilder gelöscht werden müsste, wenn wir in solchen Fällen einen Beleg der Fotografiererlaubnis einforderten. Wenn ich in einem Tagungsraum den Projektor fotografiere und ohne Fotografiererlaubnis veröffentliche – dann ist die Wahrcheinlichkeit, dass der Eigentümer des Tagungsraums dies bemängelt, doch ... überschaubar. Yellowcard (Diskussion) 14:33, 2. Sep. 2012 (CEST)
- Auch wenn wir es nicht überprüfen können und keine Fotoerlaubnis abfragen, sollte doch ein Fragesteller vor dem Upload ggf. über das Thema Hausrecht informiert werden. Schließlich trägt er das Risiko.
- Aber beim nochmaligen Nachlesen der Frage sehe ich jetzt, dass gar nicht so klar ist, ob das Gerät bei ihm zuhause steht oder z.B. bei einer Werksführung oder Messe aufgenommen wurde und ob es regulär im Handel ist oder ein Prototyp. Auch Ralfs Frage nach dem Fotografen ist noch unbeantwortet. --Martina Disk. 00:03, 3. Sep. 2012 (CEST)
- Danke für die Antworten. Der Projektor wird seit mehr als einem Jahr in Jugoslawien hergestellt. Noch konnte ich leider selbst keine Aufnahmen machen, da ich trotz aller Bemühungen kein Gerät zu diesem Zweck bekommen konnte. Inzwischen habe ich vom Hersteller Aufnahmen als Mail bekommen, mit der Bemerkung: "We are glad if you can use pictures of our product". Meine Bitte an den Hersteller: "Ich will die Bilder bei Wikipedia hochladen und dann müssen sie frei von allen Rechten sein, jeder darf sie kostenlos runterladen und verwenden." Also ich benötige eine Mail, in der diese Konsequenzen definitiv bestätigt sind. Ich habe gelesen, wenn ich nicht der Fotograph bin, muß ich diese Bestätigung über die Freigabe von Rechten an "permissions-de@wikimedia.org" senden, sonst wird das Bild sofort gelöscht. Mal sehen, wie es weiter geht.--Bomas13 (Diskussion) 17:59, 7. Sep. 2012 (CEST)
- Es gibt eine Textvorlage aus englisch. Die müsste der Projektorhersteller/-fotograf ausfüllen. --тнояsтеn ⇔ 10:02, 10. Sep. 2012 (CEST)
- Danke für die Antworten. Der Projektor wird seit mehr als einem Jahr in Jugoslawien hergestellt. Noch konnte ich leider selbst keine Aufnahmen machen, da ich trotz aller Bemühungen kein Gerät zu diesem Zweck bekommen konnte. Inzwischen habe ich vom Hersteller Aufnahmen als Mail bekommen, mit der Bemerkung: "We are glad if you can use pictures of our product". Meine Bitte an den Hersteller: "Ich will die Bilder bei Wikipedia hochladen und dann müssen sie frei von allen Rechten sein, jeder darf sie kostenlos runterladen und verwenden." Also ich benötige eine Mail, in der diese Konsequenzen definitiv bestätigt sind. Ich habe gelesen, wenn ich nicht der Fotograph bin, muß ich diese Bestätigung über die Freigabe von Rechten an "permissions-de@wikimedia.org" senden, sonst wird das Bild sofort gelöscht. Mal sehen, wie es weiter geht.--Bomas13 (Diskussion) 17:59, 7. Sep. 2012 (CEST)
- Holt ihr nicht etwas zu weit aus? Es wurde bis jetzt noch gar nicht erwähnt, wo der Fragende seine Aufnahme gemacht hat. Falls bei sich zuhause, wäre das auch privater Grund und nu? -- Хрюша ? ! ? ! 13:55, 2. Sep. 2012 (CEST)
- Ich werde die Vorlage an den Hersteller weiterleiten und erleben was er sagt.Grüße--Bomas13 (Diskussion) 19:56, 10. Sep. 2012 (CEST)
Bilder älter als 70 Jahre auf flickr
Hallo, auf flickr gibt es viele Bilder die zwar mit Alle Rechte vorbehalten markiert sind, die aber wohl unmöglich vom Uploader stammen. Als Beispiel Friedrich Leopold von Preußen[3] Friedrich Ferdinand (Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg)[4] und weitere aus dem Fotostream von Miss Mertens. Können diese Bilder dort entnommen werden weil der Fotograf länger 70 Jahre verstorben ist? Gruß --217.246.218.8 11:19, 9. Sep. 2012 (CEST)
- Du müsstest zu erst mal wissen ob der Fotograf wirklich länger als 70 Jahre verstorben ist.--Sanandros (Diskussion) 11:55, 9. Sep. 2012 (CEST)
- Wenn Du weißt, wer der Urheber überhaupt ist und dass er vor mehr als 70 Jahren verstorben ist, kannst Du sie hier oder auf Commons hochladen. Wenn Du den Urheber nicht kennst und ihn auch nach gründlicher Recherche (Nachweis!) nicht ausfindig machen kannst, das Bild aber älter als 100 Jahre ist, kannst Du es ggf. hier lokal hochladen. Yellowcard (Diskussion) 12:02, 9. Sep. 2012 (CEST)
- Danke soweit. Wie erbringe ich einen Nachweis für etwas das ich nicht finden kann (gründliche Recherche des Urhebers)? Gruß --217.246.220.180 01:25, 10. Sep. 2012 (CEST)
- Du könntest den User fragen woher er die Fotos hat, du könntest die paar Hinweise auf dem Foto selbst (Da steht ja eine Firma drauf) nach gehen. Aber du müsstest evlt auch ausserhalb von google suchen (also machnmal Rechtsnachfolger finden).--Sanandros (Diskussion) 11:11, 10. Sep. 2012 (CEST)
- Danke soweit. Wie erbringe ich einen Nachweis für etwas das ich nicht finden kann (gründliche Recherche des Urhebers)? Gruß --217.246.220.180 01:25, 10. Sep. 2012 (CEST)
- Wenn Du weißt, wer der Urheber überhaupt ist und dass er vor mehr als 70 Jahren verstorben ist, kannst Du sie hier oder auf Commons hochladen. Wenn Du den Urheber nicht kennst und ihn auch nach gründlicher Recherche (Nachweis!) nicht ausfindig machen kannst, das Bild aber älter als 100 Jahre ist, kannst Du es ggf. hier lokal hochladen. Yellowcard (Diskussion) 12:02, 9. Sep. 2012 (CEST)
Geldscheine Griechenlands aus der deutschen Besatzungszeit
Habe mich schon ein wenig im Archiv umgesehen, bin aber unsicher, ob ich alles richtig verstanden habe. Griechische Banknoten sind wohl nicht frei und können nicht auf Commons hochgeladen werden (obwohl es zwei dort gibt [5] & [6]), wohl aber hier, auf der de.wikipedia. Stimmt das so? (Ach, falls es wichtig sein sollte: alle Banknoten sind zwischen '42 und '44 gedruckt, also unter deutscher Besatzung) --MatthiasΒερολίνο (Diskussion) 18:59, 11. Sep. 2012 (CEST)
- Ja, das stimmt, da deutsche Banknoten Amtliche Werke sind und wir das Schutzlandprinzip anwenden, weswegen hier alle Geldscheine als gemeinfrei angesehen werden. Gruß, Yellowcard (Diskussion) 19:04, 11. Sep. 2012 (CEST)
- PS: Siehe auch Kategorie:Datei:Währung, dort haben wir schon einiges hier lokal liegen. Gruß, Yellowcard (Diskussion) 19:07, 11. Sep. 2012 (CEST)
- Danke, dann kann ich mich ja ans scannen machen. Schönen Abend noch... --MatthiasΒερολίνο (Diskussion) 19:14, 11. Sep. 2012 (CEST)
- PS: Siehe auch Kategorie:Datei:Währung, dort haben wir schon einiges hier lokal liegen. Gruß, Yellowcard (Diskussion) 19:07, 11. Sep. 2012 (CEST)
Bild aus rumänischen Wikipedia bei Commons hochladen
Moin, moin, wer würde für mich bitte das Foto http://ro.wikipedia.org/wiki/Fișier:Dinescu_Violeta.jpg auf Commons hochladen? Ich kenne mich mit den Lizenzen da nicht gut genug aus. Der Fotograf möchte offenbar nur seinen Namen genannt haben. Beste Grüße --Jü (Diskussion) 17:12, 9. Sep. 2012 (CEST)
- Kennen die keine Lizenzbausteine? Mhm. Ansonsten nimm doch den Commonshelper (Link), und kopiere dir daraus dann die Beschreibung. Die Lizenz wäre
{{attribution}}
(so zumindest versteh ich die automatisierte Übersetzung Verwenden Sie den kostenlosen, erwähnt der Autor). -- Quedel Disk 17:22, 9. Sep. 2012 (CEST)
- Da würde ich lieber die Finger von lassen. Ohne Lizenzbaustein o.ä. kann man nur spekulieren, ob der Urheber auch tatsächlich eine (kommerzielle) Nutzung außerhalb der Wikipedia oder Veränderungen erlaubt. --Kam Solusar (Diskussion) 16:40, 13. Sep. 2012 (CEST)
URV oder nicht URV, das ist hier die Frage:
Im Artikel Im Banne des Dr. Monserrat gab es bis vor kurzem den Abschnitt Produktion. Ich, der Autor des Artikels hatte die Informationen für diesen Abschnitt aus dem Booklet einer deutschen DVD von e-m-s. Mittlerweile wurde besagter Abschnitt wegen Verdacht auf URV aus dem Artikel entfernt. Gibt es hier einen URV-experten, der mir sagen kann ob man den Abschnitt bedenkenlos wieder in den Artikel einfügen kann.
Den Text des Booklets kann man hier lesen. Den entfernten Abschnitt gibt es hier. -- 79.219.160.198 18:31, 7. Sep. 2012 (CEST) [7]
- Na, bei gaaaanz oberflächlichem Drüberfliegen (20 sek.) sieht das doch so aus, als hätte jemand jeden einzelnen Satz ein kleines bisschen umformuliert. Dann ist das keine URV. Um letzte Zweifel auszräumen, könnte man noch die Reihenfolge der Sätze ein bisschen umstellen ;-) --Gnom (Diskussion) 13:59, 8. Sep. 2012 (CEST)
- wie kommst du bitte darauf? das ist schlicht und ergreifend eine grundlegend falsche annahme. --JD {æ} 14:02, 8. Sep. 2012 (CEST)
- Leichte Umformulierungen reichen nicht aus um das Urheberrecht auszuhebeln. Das ist ein gefährliches Verständnis dieses Rechts. Der Rechteinhaber sollte auf den Artikel aufmerksam gemacht werden. Vielleicht hat dieser kein Problem damit. Wenn doch, sollte hier zwingend nachgebessert und versionsgelöscht werden. --Martin1978 ☎/± WPVB 09:11, 13. Sep. 2012 (CEST)
- Wie genau kann man den Autor denn erreichen. e-m-s hat ja Insolvenz angemeldet, also kann man ihn darüber schon mal nicht erreichen. Wenn ihr eine möglichkeit kennt, dann würde ich den Autor gerne persönlich kontaktieren. -- 79.219.179.80 15:01, 13. Sep. 2012 (CEST)
- Informationen zusammentragen und eigene Worte nutzen! Abschreiben von der Hülle des Mediums oder des Booklets ist eine URV, auch wenn einzelne Wörter geändert oder Satzteile Umformuliert wurden. Jedenfalls wenn es in dem Umfang wie hier passiert. In einem Artikel habe ich eine Versionsbereinigung durchführen lassen. Wenn ich weitere Booklets zum Gegenlesen bekomme und wiederum starke Ähnlichkeiten auffallen, dann werde ich wieder so vorgehen. Ohne Freigabe keine Übernahme. --Martin1978 ☎/± WPVB 15:12, 13. Sep. 2012 (CEST)
- Wie genau kann man den Autor denn erreichen. e-m-s hat ja Insolvenz angemeldet, also kann man ihn darüber schon mal nicht erreichen. Wenn ihr eine möglichkeit kennt, dann würde ich den Autor gerne persönlich kontaktieren. -- 79.219.179.80 15:01, 13. Sep. 2012 (CEST)
Martin1978 ☎/± WPVB 03:03, 15. Sep. 2012 (CEST)
Info: URV wurde durch umfangreiche Versionslöschungen beseitigt. Frage sollte damit geklärt sein. --Karte mit Einwohnerzahlen der Stadt Grünberg
Hallo, ein Benutzer hat im Januar 2012 Datei:Einwoherzahlengrünberg.jpg hochgeladen. Als Urheber gibt er sich selbst an, als Quelle die Homepage der Stadt (bei der er aber nicht arbeitet). Meine Nachfrage bei ihm blieb unbeantwortet, also gab ich es im Mai in die DÜP. Benutzer:Yellowcard hat jetzt den DÜP-Baustein entfernt und die vom Hochlader angegebenen Lizenzen (CC, GFDL) ersetzt durch {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}} . Was sagt Ihr dazu? An Yellowcard: Ich weiß, dass Du hier aktiv bist :) --emha d|b 13:54, 13. Sep. 2012 (CEST)
- Wo genau siehst du denn nun ein urheberrechtliches Problem? -- Chaddy · D – DÜP – 14:01, 13. Sep. 2012 (CEST)
- Na, die Quelle der Karte ist (s.o.) unklar, deswegen ist es für mich eine (potentielle) Urheberrechtsverletzung, vor allem mit den Lizenzen, bei denen man den Urheber angeben muss (der vielleicht gar nicht der Urheber ist). Wenn Bild-PD-Schöpfungshöhe gilt, wäre es wurscht, aber meines Wissens kann man einmal vergebene Lizenzen als Dritter nur dann ändern, wenn die Lizenz falsch vergeben wurde. Ich kann aber nicht (alleine) einschätzen, ob die Karte Schöpfungshöhe hat. So verständlich(er)? --emha d|b 15:06, 13. Sep. 2012 (CEST)
- Hallo emha, Du hättest mich auch ruhig auf meiner BD ansprechen können, ist unter Garantie minenfrei ;-) Zur Sache: Dass Du den DÜP-Baustein gesetzt hast, war grundsätzlich richtig, denn die Freigabe (Wer ist Marcel Schlosser? Hat er die Grafik selbst erstellt?) ist unklar. Meiner Auffassung nach hat diese Karte keine Schöpfungshöhe – und bei dieser einfachen Karte, die abgesehen von der Farbabstufung keinerlei Kreativität aufweist, sollte es sich um eine eindeutige Sache handeln. Daraus folgt: Nach deutschem Recht ist die Grafik gar nicht urheberrechtlich geschützt. Eine Lizenzierung mit Bedingungen (hier z.B. Namensnennung) ist bei einer gemeinfreien Karte als Schlussfolgerung nicht einmal möglich (sonst wäre es eine Schutzrechtsberühmung). Daher habe ich den Lizenzbaustein geändert, und bei einer gemeinfreien Grafik ist es aus urheberrechtlicher Sicht irrelevant, wer der Urheber ist. Wir können die Grafik damit frei verwenden ohne jegliche Bedingungen. Gruß, Yellowcard (Diskussion) 16:56, 13. Sep. 2012 (CEST)
- Hallo Yellowcard, dass Du dieser Ansicht bist, war mir ja schon klar (deswegen musste ich Dich auch nicht extra auf Deiner Disk ansprechen :). Ich nehme auch keine Gegenposition zu Deiner Meinung an, sondern bin mir nur unsicher. Aus dem Grund habe ich die Anfrage hier gestellt, damit ein paar weitere Augenpaare drüber schauen können. Jede_r kann irren, wir sind Menschen. Freundliche Grüße, --emha d|b 17:54, 13. Sep. 2012 (CEST)
- Ah okay, da hatte ich Dich falsch verstanden. Ich dachte, Du konntest nicht nachvollziehen, weshalb ich die Änderungen vorgenommen habe. Für Zweitmeinungen und ggf. Korrekturen bin ich natürlich immer offen :-) Gruß, Yellowcard (Diskussion) 18:27, 13. Sep. 2012 (CEST)
- Wenn man Chaddy etwas kennt, kann man aus seiner Aussage oben relativ eindeutig herauslesen, dass er jegliche Schöpfungshöhe verneint. -- Quedel Disk 12:19, 14. Sep. 2012 (CEST)
- Ah okay, da hatte ich Dich falsch verstanden. Ich dachte, Du konntest nicht nachvollziehen, weshalb ich die Änderungen vorgenommen habe. Für Zweitmeinungen und ggf. Korrekturen bin ich natürlich immer offen :-) Gruß, Yellowcard (Diskussion) 18:27, 13. Sep. 2012 (CEST)
- Hallo Yellowcard, dass Du dieser Ansicht bist, war mir ja schon klar (deswegen musste ich Dich auch nicht extra auf Deiner Disk ansprechen :). Ich nehme auch keine Gegenposition zu Deiner Meinung an, sondern bin mir nur unsicher. Aus dem Grund habe ich die Anfrage hier gestellt, damit ein paar weitere Augenpaare drüber schauen können. Jede_r kann irren, wir sind Menschen. Freundliche Grüße, --emha d|b 17:54, 13. Sep. 2012 (CEST)
- Hallo emha, Du hättest mich auch ruhig auf meiner BD ansprechen können, ist unter Garantie minenfrei ;-) Zur Sache: Dass Du den DÜP-Baustein gesetzt hast, war grundsätzlich richtig, denn die Freigabe (Wer ist Marcel Schlosser? Hat er die Grafik selbst erstellt?) ist unklar. Meiner Auffassung nach hat diese Karte keine Schöpfungshöhe – und bei dieser einfachen Karte, die abgesehen von der Farbabstufung keinerlei Kreativität aufweist, sollte es sich um eine eindeutige Sache handeln. Daraus folgt: Nach deutschem Recht ist die Grafik gar nicht urheberrechtlich geschützt. Eine Lizenzierung mit Bedingungen (hier z.B. Namensnennung) ist bei einer gemeinfreien Karte als Schlussfolgerung nicht einmal möglich (sonst wäre es eine Schutzrechtsberühmung). Daher habe ich den Lizenzbaustein geändert, und bei einer gemeinfreien Grafik ist es aus urheberrechtlicher Sicht irrelevant, wer der Urheber ist. Wir können die Grafik damit frei verwenden ohne jegliche Bedingungen. Gruß, Yellowcard (Diskussion) 16:56, 13. Sep. 2012 (CEST)
- Na, die Quelle der Karte ist (s.o.) unklar, deswegen ist es für mich eine (potentielle) Urheberrechtsverletzung, vor allem mit den Lizenzen, bei denen man den Urheber angeben muss (der vielleicht gar nicht der Urheber ist). Wenn Bild-PD-Schöpfungshöhe gilt, wäre es wurscht, aber meines Wissens kann man einmal vergebene Lizenzen als Dritter nur dann ändern, wenn die Lizenz falsch vergeben wurde. Ich kann aber nicht (alleine) einschätzen, ob die Karte Schöpfungshöhe hat. So verständlich(er)? --emha d|b 15:06, 13. Sep. 2012 (CEST)
- Ja, ich sehe bei dieser Karte nichts schützenswertes... -- Chaddy · D – DÜP – 13:04, 14. Sep. 2012 (CEST)
- Joah, vielen Dank für die Auskunft, dann kann das Ding ja auch nach Commons. Und ich werde mich bemühen, das nächste Mal verständlicher zu fragen :) Bestens, --emha d|b 18:34, 14. Sep. 2012 (CEST)
- Nein, das Ding kann nicht ohne Weiteres nach Commons, da dort neben dem deutschen UrhG auch das amerikanische Copyright angewendet wird, was vollkommen verschiedene Anforderungen an die Schöpfungshöhe stellt (sprich: Die Schwelle zum Erreichen eines Werkscharakters ist geringer). Gruß, Yellowcard (Diskussion) 18:47, 14. Sep. 2012 (CEST)
- Joah, vielen Dank für die Auskunft, dann kann das Ding ja auch nach Commons. Und ich werde mich bemühen, das nächste Mal verständlicher zu fragen :) Bestens, --emha d|b 18:34, 14. Sep. 2012 (CEST)
- Ja, ich sehe bei dieser Karte nichts schützenswertes... -- Chaddy · D – DÜP – 13:04, 14. Sep. 2012 (CEST)
Alte Deutschlandkarten aus amerikanischer Hand
Was haltet ihr von diesen Karten?
Übersicht unter http://lib.byu.edu/maps/digital/ (Collection: Germany Maps)
Es sind ca. 3700 Karten im Maßstab 1:25000 die von einer Militäruniversität in Utah als Public Domain angeboten werden. Die Karten wurde in den 50er vom US-Militär gedruckt, beruhen aber auf älteren deutschen Karten aus den 20er bis Anfang 40er Jahren. Diese Geschichte steht jedenfalls auf jeder Karte unten links. Von der amerikanischen Seite dürfte es durch die gov-Regelung wenig Ärger geben, aber wie sieht es mit den deutschen Urheberrechten aus? Kann uns die Hauptvermessungsabteilung III heute noch verklagen? Kann das Copyright irgendwie an die Amis übergegangen sein? Kurzum, wären die Karten für Commons geeignet? --Kolossos (Diskussion) 21:11, 13. Sep. 2012 (CEST)
- Solche Karten sind in der Regel Anonyme Werke. Da ja meisten nur dem Herausgeben (und da meist eh noch Juristische Person) und keine natürliche Person zugeordnet werden können. Aber für die Berechnung der 70 Jahre PmA zwingen die Daten des Urhebers (natürliche Person), notwendig wäre. Hat man generell eben das Problem eine Karte einer bestimmten Person bzw. Personengruppe zu zuordnen. Deshalb gilt bei Karten in DACH, wenn anonymes Werk zutrifft, eine Schutzdauer von 70 Jahre nach Erstveröffentlichung. Wenn diese 70 jährige Schutzdauer abgelaufen ist, könnte man es wagen. Commons ist natürlich immer so eine Sache, auch wenn im Herstellungsland und in der USA unproblematisch, wird da trotzdem zwischen durch gelöscht. Ein gewissen Löschrisiko bei fremden Werken gibt es da immer.--Bobo11 (Diskussion) 21:24, 13. Sep. 2012 (CEST)
- Wobei zu beachten ist, dass die Regelung für anonyme Werke auf de.wikipedia nicht genutzt wird und aufgrund dieser Regelung keine Werke hochgeladen bzw. genutzt werden können. (Abgesehen natürlich von der zusätzlichen Problematik, eine Erstveröffentlichung nachweisen zu können). Die oben verlinkte Chemnitzkarte ist von 1940. Ich seh da keine Möglichkeit. -- Quedel Disk 07:22, 14. Sep. 2012 (CEST)
- Ich sehe darin eine Urheberrechtsverletzung aufgrund Schutzrechtsberühmung nach europäischem Recht. Ebenso sind die Bilder wahrscheinlich nach amerikanischem Recht frei. --Marcela ¿•Kãʄʄchen•? 19:10, 14. Sep. 2012 (CEST)
- Wobei zu beachten ist, dass die Regelung für anonyme Werke auf de.wikipedia nicht genutzt wird und aufgrund dieser Regelung keine Werke hochgeladen bzw. genutzt werden können. (Abgesehen natürlich von der zusätzlichen Problematik, eine Erstveröffentlichung nachweisen zu können). Die oben verlinkte Chemnitzkarte ist von 1940. Ich seh da keine Möglichkeit. -- Quedel Disk 07:22, 14. Sep. 2012 (CEST)
Widerruf der Nutzungsrechte
Guten Tag,
nachdem ich wegen zuviel Wissens gesperrt worden bin beabsichtige ich, sämtliche Texte auf Wikipedia, die aus meiner Feder stammen und für die ich die Urheber- und Nutzungsrechte besitze, aus Wikipedia zu löschen. Ich bitte um Mitteilung, wie das technisch vonstatten gehen kann. Sollten Sie die Löschung zu verhindern versuchen oder ich keine Auskunft erhalten, erfolgt nach Fristsetzung Feststellungsklage. (nicht signierter Beitrag von 37.5.203.77 (Diskussion) 17:16, 15. Sep. 2012 (CEST))
- Lies mal Hilfe:FAQ Rechtliches, Punkt 31. Das klärt vielleicht einiges. --Alraunenstern۞ (Diskussion) 17:21, 15. Sep. 2012 (CEST)
- „Mit dem Speichern dieser Seite versicherst du, dass du den Beitrag selbst verfasst hast bzw. dass er keine fremden Rechte verletzt, und willigst ein, ihn unter der Creative Commons Attribution/Share-Alike Lizenz 3.0 und der GNU-Lizenz für freie Dokumentation zu veröffentlichen. Falls du den Text nicht selbst verfasst hast, muss er unter den Nutzungsbedingungen verfügbar sein und du stimmst zu, notwendigen Lizenzanforderungen zu folgen. Du stimmst einer Autoren-Nennung mindestens durch URL oder Verweis auf den Artikel zu. Wenn du nicht möchtest, dass dein Text weiterbearbeitet und weiterverbreitet wird, dann speichere ihn nicht. “ So lautet der Text unter dem Button Seite Speichern“'. Du hast also selbst die Zustimmung zur Weiternutzung erteilt. Du kannst also dich selbst verklagen, wenn du unbedingt möchtest. Jeder Anwalt wird dich mit offenen Armen empfangen, denn er wird mit diesem glasklaren Fall sein Geld leicht verdienen. Eine Klage wird in diesem Fall höchstwahrscheinlich nicht einmal zur Verhandlung angenommen und wenn ja, trägst alleine du alle Kosten. Zur Abschreckung gibst du gleich einen Streitwert von 500.000 Euro an, damit sich der Fall für den Anwalt auch richtig lohnt. Es gibt aber noch eine andere Möglichkeit: Du kannst auf einzelne Seiten und Beiträge Löschanträge stellen und bitte begründe sie gut (z.B. mit Urheberrechtsverletzung) Vielleicht wird dann die eine oder andere Seite gelöscht. Wenn du unter IP Beiträge verfasst hast, dürfte es häufig sehr schwer sein, diese tatsächlich einer Person zuzuordnen, selbst wenn es sich um die selbe IP handelt.--Giftzwerg 88 (Diskussion) 18:49, 15. Sep. 2012 (CEST)
- Angebliche Urheberrechtsverletzungen und andere Löschanträge müssen natürlich gut belegt/begründet werden, sonst wird da gar nichts gelöscht. -- Chaddy · D – DÜP – 19:06, 15. Sep. 2012 (CEST)
- P. S.: Die IP ist übrigens ein gewisser Benutzer:Cessna 210 ([8]). -- Chaddy · D – DÜP – 19:14, 15. Sep. 2012 (CEST)
- Das ist sicher? Und dieser Benutzer ist noch nicht gesperrt?--Giftzwerg 88 (Diskussion) 22:06, 15. Sep. 2012 (CEST)
- Halte ich für recht sicher. Eine andere IP aus derselben Range führt sehr ähnliche Edits wie diese IP durch und antwortete auf der Diskseite des gesperrten Benutzers, ohne große Zweifel daran aufkommen zu lassen, dass sie mit dem Benutzer identisch ist. Sieht sehr nach Sperrumgehung aus... -- Chaddy · D – DÜP – 00:10, 16. Sep. 2012 (CEST)
- Ja natürlich, die Löschung bleibt dann Entscheidung der Administratoren oder der Autorengemeinschaft. Entweder sie kommen deinem Wunsch nach, oder nicht. Texte die außer dem Autoren niemand bearbeitet hat (z.B. Entwürfe im Benutzernamensraum), können auch von Admins auf Wunsch schnellgelöscht werden. Eine Verpflichtung dazu gibt es auch in diesem Fall nicht. Klone der Wikipedia, wovon es einige gibt, betrifft das übrigens nicht, da wird dein Text fröhlich weiterleben.--Giftzwerg 88 (Diskussion) 19:20, 15. Sep. 2012 (CEST)
- „Texte die außer dem Autoren niemand bearbeitet hat“ - das betrifft natürlich nicht den ANR. -- Chaddy · D – DÜP – 19:25, 15. Sep. 2012 (CEST)
Kopieren von Auflistungen aus Amtlichen Werken
Hallo, das kopieren von ganzen Texten bzw Textpassagen ist ja ausdrücklich nicht gestattet. Wie verhält es sich bei Aufzählungen aus Amtlichen Werken? Speziell interessiert mich das bei dieser Datei: ZDv 37/10 dort die erlaubten "Orden und Ehrenzeichen der Bundeswehr" (PDF Seite 261 - 265 ab Punkt 7) viel "umschreiben" geht dort ja nicht, da es meist Eigennamen sind. --Flor!an (Diskussion) 15:06, 13. Sep. 2012 (CEST)
- Also Amtliche Texte sind Gemeinfrei und von dem her wäre es kein Problem wenn man das einfach so kopiert--Sanandros (Diskussion) 15:57, 13. Sep. 2012 (CEST)
- ist das wirklich ein amtliches Werk? Im Artikel heißt es: Auch interne Verwaltungsvorschriften, soweit sie eine Außenwirkung entfalten, zählen zu den nicht geschützten amtlichen Rechtsnormen. (leider mit kaputter Ref), das klingt mir eher so, als seien im Regelfall interne Vorschriften keine Werke nach UrhG §5. rbrausse (Diskussion Bewertung) 16:04, 13. Sep. 2012 (CEST)
- Naja der Herrausgeber ist das Bundesministerium der Verteidigung also eine Bundesbehörde. Bei Bildern ist es kein Problem, da sogar ein eigener Lizenzbaustein auf Commons existiert Template:PD-BW. --Flor!an (Diskussion) 16:42, 13. Sep. 2012 (CEST)
- das hat nicht zwangsweise was zu sagen (wurde mir hier(tm) irgendwann mal mitgeteilt): Die BFU ist eine Behörde, die Unfalluntersuchungsberichte werden veröffentlicht sind aber anscheinend keine amtlichen Werke. rbrausse (Diskussion Bewertung) 18:05, 13. Sep. 2012 (CEST)
- Wirklich also die BFU führt bei ihren Berichten ja so gar ein Aktenzeichen. Aber selbst wenn irgendwas Urheberrechtlich geschützt wäre Fakten, und da zähle ich die Auflistung von Einheiten dazu, sind nicht Urheberrechtlich geschützt.--Sanandros (Diskussion) 18:52, 13. Sep. 2012 (CEST)
- natürlich sind Fakten nicht urheberrechtlich geschützt, aber ich melde Zweifel an bei der Einsortierung der ZDv als amtliches Werk (im Hinblick auf die Gemeinfreiheit). rbrausse (Diskussion Bewertung) 19:10, 13. Sep. 2012 (CEST)
- Wirklich also die BFU führt bei ihren Berichten ja so gar ein Aktenzeichen. Aber selbst wenn irgendwas Urheberrechtlich geschützt wäre Fakten, und da zähle ich die Auflistung von Einheiten dazu, sind nicht Urheberrechtlich geschützt.--Sanandros (Diskussion) 18:52, 13. Sep. 2012 (CEST)
- das hat nicht zwangsweise was zu sagen (wurde mir hier(tm) irgendwann mal mitgeteilt): Die BFU ist eine Behörde, die Unfalluntersuchungsberichte werden veröffentlicht sind aber anscheinend keine amtlichen Werke. rbrausse (Diskussion Bewertung) 18:05, 13. Sep. 2012 (CEST)
- Naja der Herrausgeber ist das Bundesministerium der Verteidigung also eine Bundesbehörde. Bei Bildern ist es kein Problem, da sogar ein eigener Lizenzbaustein auf Commons existiert Template:PD-BW. --Flor!an (Diskussion) 16:42, 13. Sep. 2012 (CEST)
- ist das wirklich ein amtliches Werk? Im Artikel heißt es: Auch interne Verwaltungsvorschriften, soweit sie eine Außenwirkung entfalten, zählen zu den nicht geschützten amtlichen Rechtsnormen. (leider mit kaputter Ref), das klingt mir eher so, als seien im Regelfall interne Vorschriften keine Werke nach UrhG §5. rbrausse (Diskussion Bewertung) 16:04, 13. Sep. 2012 (CEST)
(mal wieder vorne anfangen): Also wenn es sich nur um die reine Auflistung der tragbaren Abzeichen und Medaillien in den einzelnen Bundesländern geht (S. 261-265): das sind ja nur die Namen, solche Auflistung kann verwendet werden. Das sind reine Fakten ohne irgendwelche Sätze oder sonstige Füllwörter. Zur Frage der Gemeinfreiheit: die würde ich hier verneinen, da es sich um eine Dienstvorschrift nur für Angehörige der Bundeswehr handelt. Es ist weder Gesetz, noch Verordnung, noch amtlicher Erlass noch Leitsatz zu Entscheidungen, damit scheidet §5 Abs. 1 UrhG aus. Selbst die nicht-gemeinfreien Werke (da mit Attributierung und Änderungsverbot belegt) nach Abs. 2 würde ich hier als nicht zutreffend ansehen, da es eben nicht zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht wurde. Der Zielpersonenkreis ist nicht die Öffentlichkeit, sondern nur die "paar" Leutchen bei der Bundeswehr. -- Quedel Disk 19:47, 13. Sep. 2012 (CEST)
- Eine Menge von dem Zeug, das bei der Bundeswehr in irgendwelchen Akten und Dokumentationen steht, trägt auf dem Einband den Vermerk "Geheim - Nur für den Dienstgebrauch" und da stehen häufig auch nur Listen oder banale Informationen drin. Ich glaube aber kaum, dass man das als gemeinfreies amtliches Werk unter Creative Commons veröffentlichen darf. --Giftzwerg 88 (Diskussion) 18:34, 15. Sep. 2012 (CEST)
- Amtliches Werk im Sinne von gemeinfrei - da wäre ich vorsichtig (s.o.). Aber selbst wenn kann und darf man gemeinfreie Werke mit CC-Inhalten mischen. Ebenso CC-Inhalte mit nicht schützbaren Inhalten. Dem trägt auch der Abschnitt der CC-Lizenz Rechnung (zum einfacheren Lesen mal die CC-by-sa/3.0/de genommen): Abschnitt 2. Geheiminformationen dürfte man nicht veröffentlichen, aber hier handelt es sich um eine einfache Auflistung, die auch durch andere Quellen zusammentragbar wäre, damit ist auch die Geheimhaltung hier nicht gegeben. -- Quedel Disk 19:09, 16. Sep. 2012 (CEST)
- Ich würde hingegen sagen das §5 Abs. 1 UrhG ganz klar zutrifft. Alleine schon von den Wörtern zu deuten: Seite 2 der (damalige) Verteidigungsminister "erlässt" (von Erlass) diese Dienstvorschrift. Es ist jedoch spätestens ein "amtlich verfaßter Leitsatz". @Quedel: es mag sein das es zurzeit nur ein "paar" sind jedoch alle zusammengerechnet die jemals Soldat waren (Wehrpflicht) war die "Zielgruppe" schon ein paar Millionen umfassend und es gibt sicher auch das ein oder andere Gesetz was eine noch kleinere "Zielgruppe" hat (um nur eins zu nennen: GII050708). IMO hat dies jedoch keine Auswirkung. Nichts desdo trotz, auch wenn es nicht gemeinfrei sein sollte (ein andereres Sachverhalt), darf dann eine Aufzählung kopiert werden? Wenn nein, wie kann dies dann bewerkstelligen, werden wenn es sich bei der Aufzählung um "Eigennamen" handelt und eine Umarbeitung in einen Fliestext nicht zweckmäßig wär? --Flor!an (Diskussion) 19:36, 16. Sep. 2012 (CEST)
- Amtliches Werk im Sinne von gemeinfrei - da wäre ich vorsichtig (s.o.). Aber selbst wenn kann und darf man gemeinfreie Werke mit CC-Inhalten mischen. Ebenso CC-Inhalte mit nicht schützbaren Inhalten. Dem trägt auch der Abschnitt der CC-Lizenz Rechnung (zum einfacheren Lesen mal die CC-by-sa/3.0/de genommen): Abschnitt 2. Geheiminformationen dürfte man nicht veröffentlichen, aber hier handelt es sich um eine einfache Auflistung, die auch durch andere Quellen zusammentragbar wäre, damit ist auch die Geheimhaltung hier nicht gegeben. -- Quedel Disk 19:09, 16. Sep. 2012 (CEST)
Unterliegen Zitate aus Rezensionen dem Urheberrecht?
So groß ist ja die Werkhöhe nicht, oder ?
In Bezug auf die Rezensionen hier. --Ohrnwuzler (Diskussion) 11:27, 15. Sep. 2012 (CEST)
- Solche Zitate sind im Prinzip schon geschützt, natürlich, aber hier sind sie kurz genug und gehen nicht über das Hinaus was hier üblich ist.--Antemister (Diskussion) 11:45, 15. Sep. 2012 (CEST)
- das ist einfach nicht korrekt und ich verstehe nicht, woher diese offensichtlich an allen möglichen ecken und enden wikipedias vorzufindende einschätzung ihren ursprung hat. zitate dürfen - und diese grundsätzliche frage steht vor der jeweiligen einschätzung von länge/umfang des fraglichen zitats - nur dann verwendet werden, um eigene darstellungen zu "unterfüttern". die darstellung von fremden einschätzungen und gedankengängen in eigenen worten plus vereinzelte zitate, um die jeweiligen positionen konkret anzuführen ist in ordnung; das aus-dem-nichts-sammeln von irgendwelchen fremden aussagen und veröffentlichen derselben (und dazu noch unter freier lizenz) ohne eigenleistung ist ein no-go. siehe dazu z.b. irights.info oder den Schricker/Loewenheim-Kommentar zum Urheberrecht (BGH GRUR 1982, 37/40 - WK-Dokumentation). --JD {æ} 14:02, 15. Sep. 2012 (CEST)
- Korrekt. Die zahlreichen Zitatesammlungen, die man gerade bei Filmartikeln häufig findet, verstoßen eigentlich gegen das Zitatrecht (und sind damit URVen). -- Chaddy · D – DÜP – 16:19, 15. Sep. 2012 (CEST)
- JD und Chaddy haben recht. Eine korrekte Darstellung der kritischen Rezeption in einem Filmartikel besteht nicht daraus, dass man ein paar Zitate ohne eigenen Text hintereinanderstellt, sondern kann etwa in dieser Form erfolgen: The_Boss_of_It_All#Deutschsprachige_Kritik. Sowas wie Europa_(Film)#Kritiken hingegen geht m.E. eigentlich nicht. Ein Zitat erfordert, dass man sich im Text damit auseinandersetzt. Gestumblindi 16:38, 15. Sep. 2012 (CEST)
- Korrekt. Die zahlreichen Zitatesammlungen, die man gerade bei Filmartikeln häufig findet, verstoßen eigentlich gegen das Zitatrecht (und sind damit URVen). -- Chaddy · D – DÜP – 16:19, 15. Sep. 2012 (CEST)
- Wenn das so einfach wäre, müsste eine Website wie film-zeit.de, die seit Jahren Kritikspiegel online stellt, vor lauter Abmahnungen längst Pleite sein. Man kann dagegen argumentieren, dass die übersichtliche Darstellung der Filmrezeption, insbesondere im enzyklopädischen Zusammenhang, als geforderter Zweck ausreicht. Ich bin kein Anwalt, aber die Anwälte haben diese Website bisher nicht stillgelegt. Natürlich ist Vorsicht bei Zitaten angesagt, aber für eine derart eindeutige Interpretation der Rechtslage im Zusammenhang mit unserer Tätigkeit wie sie hier zu lesen ist hätte ich gerne eine konkrete Quelle und nicht nur die die selbstgewissen Aussagen von ein paar Wikipedianern. Die "eigene Auseinandersetzung" mit den Kritiken ist bei Film-zeit, wenn überhaupt, eher formaler als inhaltlicher Art, d. h. das Zitat wird mit einem eigenen, paraphrasierenden Satz eingeleitet. Es gibt aber auch zahlreiche allein stehende Zitatschnipsel. --Sitacuisses (Diskussion) 17:31, 15. Sep. 2012 (CEST)
- inwiefern sind ausführungen einer seite wie z.b. iRights.info neuerdings "nur selbstgewisse Aussagen von ein paar Wikipedianern"? --JD {æ} 18:01, 15. Sep. 2012 (CEST)
- Wenn das so einfach wäre, müsste eine Website wie film-zeit.de, die seit Jahren Kritikspiegel online stellt, vor lauter Abmahnungen längst Pleite sein. Man kann dagegen argumentieren, dass die übersichtliche Darstellung der Filmrezeption, insbesondere im enzyklopädischen Zusammenhang, als geforderter Zweck ausreicht. Ich bin kein Anwalt, aber die Anwälte haben diese Website bisher nicht stillgelegt. Natürlich ist Vorsicht bei Zitaten angesagt, aber für eine derart eindeutige Interpretation der Rechtslage im Zusammenhang mit unserer Tätigkeit wie sie hier zu lesen ist hätte ich gerne eine konkrete Quelle und nicht nur die die selbstgewissen Aussagen von ein paar Wikipedianern. Die "eigene Auseinandersetzung" mit den Kritiken ist bei Film-zeit, wenn überhaupt, eher formaler als inhaltlicher Art, d. h. das Zitat wird mit einem eigenen, paraphrasierenden Satz eingeleitet. Es gibt aber auch zahlreiche allein stehende Zitatschnipsel. --Sitacuisses (Diskussion) 17:31, 15. Sep. 2012 (CEST)
- Was andere Seiten machen, ist uns erstmal vollkommen egal.
- Ansonsten: Lies mal Zitatrecht. -- Chaddy · D – DÜP – 18:06, 15. Sep. 2012 (CEST)
- Was Wikipedianer schwadronieren ist noch viel mehr egal als was in der wahren Welt draußen passiert. Ich fragte nach konkreten Quellen (Wikipedia ist keine Quelle), die den Zusammenhang mit unserer Tätigkeit betrachten. Bemerkungen von der Art "Lies mal Zitatrecht" kannst du dir sparen. --Sitacuisses (Diskussion) 18:13, 15. Sep. 2012 (CEST)
- @JD: Inwiefern stellt dein Link zu iRights.info einen Zusammenhang zu unserer konkreten enzyklopädischen Tätigkeit her? Das sind nur so allgemeine Aussagen vom Kaliber "Zitate müssen einen Zweck erfüllen". Nun sagt jemand, hier ist der Zweck erfüllt. Und nun? --Sitacuisses (Diskussion) 18:16, 15. Sep. 2012 (CEST)
- Mit diesem Tonfall wirst du hier vermutlich nicht allzu viel weitergehende Hilfe erwarten dürfen... -- Chaddy · D – DÜP – 18:33, 15. Sep. 2012 (CEST)
- Es gibt doch auch sowas wie einen Pressespiegel, wo verschiedene Pressestimmen zu einem aktuellen Thema gesammelt und ohne viel Kommentare dargelegt werden. Sollte sowas verboten sein? Nun ist ein Wikipediaartikel kein Zeitungsartikel und ein solches Vorgehen würde ich auch aus inhaltlichen und stilisitschen Gründen nicht für gut heißen, aber warum sollen solche Zitatensammlungen aus wenigen prägnanten Sätzen der einzelnen Quellen gegen das URV verstoßen? (Vorausgesetzt dass sie korrekt angegeben und als Zitate kenntlich sind)--Giftzwerg 88 (Diskussion) 18:58, 15. Sep. 2012 (CEST)
- Mit diesem Tonfall wirst du hier vermutlich nicht allzu viel weitergehende Hilfe erwarten dürfen... -- Chaddy · D – DÜP – 18:33, 15. Sep. 2012 (CEST)
- ich finde es ja schon erstaunlich, dass die immer wieder aufkommende frage "warum sollte es nicht erlaubt sein?" lautet anstatt einem gemäß WP:URV doch viel naheliegenderen "warum sollte es erlaubt sein?". irights.info tätigt meiner natürlich gänzlich unerheblichen meinung nach nicht nur "allgemeines" blabla, sondern ist ziemlich eindeutig: „Die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Teilen eines Werkes ... ist ohne Einwilligung und Vergütung des Urhebers erlaubt, soweit dies für den ... Zitatzweck gerechtfertigt ist. ... Um das Zitatrecht in Anspruch nehmen zu können ... muss immer eine innere Verbindung zwischen dem eigenem und dem zitierten Werk bestehen. ... Für die Zulässigkeit eines Zitates genügt es nicht, wenn man hiermit nur eigene Ausführungen sparen oder das eigene Werk auszuschmücken will. Dieser Grundsatz gilt für alle Arten von Zitaten ... zulässig ist ein Zitat nur, wenn es die eigenen Ausführungen unterstützt oder der „geistigen Auseinandersetzung“ mit dem zitierten Werk dient ...“ – ähnliches ist sogar direkt in WP:Zitate zulesen: „Zitate sind wörtlich übernommene Stellen ... In Wikipedia-Artikeln dienen sie ... dazu, einen Sachverhalt zu belegen oder zu illustrieren. ... Hier ist besonders § 51 des deutschen Urheberrechtsgesetzes wichtig, der sich ... damit befasst, inwieweit Zitate zulässig sind. Entscheidend für die Frage, ob ein Zitat verwendet werden darf oder nicht, ist sein Zweck. Ist der Zweck eines Zitates, eine eigene Aussage zu untermauern, so ist das Zitat zulässig. ...“. darüber hinaus als absolute randbemerkung der verweis auf den artikel Zitatensammlung in sachen "aber da und da findet sich doch auch sowas". --JD {æ} 20:03, 15. Sep. 2012 (CEST)
- "Für die Zulässigkeit eines Zitates genügt es nicht, wenn man hiermit nur eigene Ausführungen sparen oder das eigene Werk auszuschmücken will" scheint mir unsere schlechteren Filmartikel recht genau zu treffen, denn genau das macht man dort damit: Man spart sich eigene Ausführungen, fasst nicht zusammen, was die Kritik so sagt, sondern knallt einfach bequem ein paar Zitate (oder einfach nur eines aus dem "Lexikon des Internationalen Films", sehr oft) rein. So geht das eigentlich nicht, IMHO. Gestumblindi 20:20, 15. Sep. 2012 (CEST)
- Eben nicht. Der Zitatzweck ist die Darstellung der Außenwahrnehmung des Filmes. Und die ist per se nun mal keine eigene Leistung des Wikipedia-Autors. Ebensowenig dient sie der Ausschmückung des Artikels, sondern ist Bestandteil der enzyklopädischen Information. Natürlich kann man sie völlig wasserdicht in eigene Worte fassen und ist dann auf der sicheren Seite. Es ist nur nicht jeder so gut mit Worten um das zu leisten. Und das ist hier auch nicht die Frage. Die lautet: Erfüllt eine Darstellung per Gegenüberstellung knapper, ausgewählter Zitate diese Anforderungen auch noch? Und auf die Frage sehe ich hier keine Antwort, sondern nur ein ängstliches Pochen darauf, auf die sichere Seite zu kommen. --Sitacuisses (Diskussion) 21:52, 15. Sep. 2012 (CEST) Das alles schreibe ich übrigens nicht um euch zu ärgern, sondern weil mir hier in der Praxis beide Sichtweisen untergekommen sind, die Absolutheit, mit der hier die Zitatlöscher die Rechtshoheit für sich beanspruchen, also nicht von allen akzeptiert wird. --Sitacuisses (Diskussion) 22:06, 15. Sep. 2012 (CEST)
- wir könnten auch einfach komplette filmdarstellungen von anderwo hier übernehmen. würde ja auch den zweck erfüllen, enzyklopädische infos hier zu vermitteln "nicht jeder so gut mit Worten um das zu leisten". [hinweis: lies doch mal ganz, ganz genau weiter. nicht nur immer bis zu "zitatzweck". sondern z.b. auch, ab wann überhaupt das zitatrecht angewandt werden kann.] --JD {æ} 22:20, 15. Sep. 2012 (CEST)
- ich muss nochmal nachschieben: "die Darstellung der Außenwahrnehmung des Filmes ... ist per se nun mal keine eigene Leistung des Wikipedia-Autors" – auch ich möchte dich nicht "ärgern", aber das ist einfach nur quatsch. und noch ein lesehinweis von oben: für welchen zweck werden zitate in wikipedia geduldet und herangezogen? ah, ja. --JD {æ} 22:26, 15. Sep. 2012 (CEST)
- Quatsch ist vor allem deine Lesart meiner Aussage. Ich hatte ja schon befürchtet, dass sich jemand findet, der den Satz falsch versteht... Für dich als Nachhilfe: "Die Außenwahrnehmung ist per se nun mal keine eigene Leistung des Wikipedia-Autors." --Sitacuisses (Diskussion) 20:02, 17. Sep. 2012 (CEST)
- Eben nicht. Der Zitatzweck ist die Darstellung der Außenwahrnehmung des Filmes. Und die ist per se nun mal keine eigene Leistung des Wikipedia-Autors. Ebensowenig dient sie der Ausschmückung des Artikels, sondern ist Bestandteil der enzyklopädischen Information. Natürlich kann man sie völlig wasserdicht in eigene Worte fassen und ist dann auf der sicheren Seite. Es ist nur nicht jeder so gut mit Worten um das zu leisten. Und das ist hier auch nicht die Frage. Die lautet: Erfüllt eine Darstellung per Gegenüberstellung knapper, ausgewählter Zitate diese Anforderungen auch noch? Und auf die Frage sehe ich hier keine Antwort, sondern nur ein ängstliches Pochen darauf, auf die sichere Seite zu kommen. --Sitacuisses (Diskussion) 21:52, 15. Sep. 2012 (CEST) Das alles schreibe ich übrigens nicht um euch zu ärgern, sondern weil mir hier in der Praxis beide Sichtweisen untergekommen sind, die Absolutheit, mit der hier die Zitatlöscher die Rechtshoheit für sich beanspruchen, also nicht von allen akzeptiert wird. --Sitacuisses (Diskussion) 22:06, 15. Sep. 2012 (CEST)
- "Für die Zulässigkeit eines Zitates genügt es nicht, wenn man hiermit nur eigene Ausführungen sparen oder das eigene Werk auszuschmücken will" scheint mir unsere schlechteren Filmartikel recht genau zu treffen, denn genau das macht man dort damit: Man spart sich eigene Ausführungen, fasst nicht zusammen, was die Kritik so sagt, sondern knallt einfach bequem ein paar Zitate (oder einfach nur eines aus dem "Lexikon des Internationalen Films", sehr oft) rein. So geht das eigentlich nicht, IMHO. Gestumblindi 20:20, 15. Sep. 2012 (CEST)
- ich finde es ja schon erstaunlich, dass die immer wieder aufkommende frage "warum sollte es nicht erlaubt sein?" lautet anstatt einem gemäß WP:URV doch viel naheliegenderen "warum sollte es erlaubt sein?". irights.info tätigt meiner natürlich gänzlich unerheblichen meinung nach nicht nur "allgemeines" blabla, sondern ist ziemlich eindeutig: „Die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Teilen eines Werkes ... ist ohne Einwilligung und Vergütung des Urhebers erlaubt, soweit dies für den ... Zitatzweck gerechtfertigt ist. ... Um das Zitatrecht in Anspruch nehmen zu können ... muss immer eine innere Verbindung zwischen dem eigenem und dem zitierten Werk bestehen. ... Für die Zulässigkeit eines Zitates genügt es nicht, wenn man hiermit nur eigene Ausführungen sparen oder das eigene Werk auszuschmücken will. Dieser Grundsatz gilt für alle Arten von Zitaten ... zulässig ist ein Zitat nur, wenn es die eigenen Ausführungen unterstützt oder der „geistigen Auseinandersetzung“ mit dem zitierten Werk dient ...“ – ähnliches ist sogar direkt in WP:Zitate zulesen: „Zitate sind wörtlich übernommene Stellen ... In Wikipedia-Artikeln dienen sie ... dazu, einen Sachverhalt zu belegen oder zu illustrieren. ... Hier ist besonders § 51 des deutschen Urheberrechtsgesetzes wichtig, der sich ... damit befasst, inwieweit Zitate zulässig sind. Entscheidend für die Frage, ob ein Zitat verwendet werden darf oder nicht, ist sein Zweck. Ist der Zweck eines Zitates, eine eigene Aussage zu untermauern, so ist das Zitat zulässig. ...“. darüber hinaus als absolute randbemerkung der verweis auf den artikel Zitatensammlung in sachen "aber da und da findet sich doch auch sowas". --JD {æ} 20:03, 15. Sep. 2012 (CEST)
- "Es ist nur nicht jeder so gut mit Worten um das zu leisten." - Dann sollte er besser keine Wikipedia-Artikel schreiben, denn das ist eine Aktivität für Leute, die "gut mit Worten" sind ;-) Gestumblindi 00:25, 16. Sep. 2012 (CEST)
Es ist ja noch um einiges schlimmer: Da werden unzulässigerweise Zitate zusammenkopiert, und das Ganze steht dann unter unserer freien Lizenz zur Weiternutzung. Mir wird leicht übel, wenn ich darüber nachdenke. Übrigens wurde dieses Zitierproblem im Filmbereich schon früher sporadisch diskutiert. --tsor (Diskussion) 20:32, 15. Sep. 2012 (CEST)
Meine unmaßgebliche Meinung: Es muss entschieden werden, ob wir gerade bei der Darstellung von Rezeption abbilden wollen, was ist und war (Zitate) oder eigene Formulierungen verwenden lassen wollen (da wird dann gerne Belegpflicht angemahnt). Auf einem Gebiet wie der Kunst belege ich Kritik am deutlichsten mit Zitaten; in (beinahe) jedem gedruckten Lexikon zum Thema Film (aber wohl auch Theater, Film, etc.) wird das so gehandhabt, dass Zitaten unterschiedlicher Herkunft breiter Raum eingeräumt wird - wobei ich mit "breiter RAum" nicht das einzelne Zitat meine. Und wenn es nicht um große Kunst, sondern Gebrauchsfilm geht, wird es oftmals schwer, mehr als das LdIF gibt es da manchmal nicht; es sei denn, man begnügt sich mit online einsehbaren cinema.de-Zweiworturteilen. Für die Diskussion hilfreich fände ich ein Beispiel, wann eine Eigenleistung des Autors als genügend angesehen wird, um die Zitate zu benutzen. Reicht da ein: „XY sah das Werk positiv und schreibt“: "Zitat"? Was, falls ein Darüberhinaus notwendig seinsollte, ist denn dann im Rahmen dessen, was nicht als Themenfindung oder Unbelegt angesehen werden kann? -- Si! SWamP 10:04, 16. Sep. 2012 (CEST)
- oben wurde doch schon ein positives beispiel angeführt: The_Boss_of_It_All#Deutschsprachige_Kritik. ich für meinen teil versuche ähnliches - nicht nur im bereich film und fernsehen -, siehe z.b. Spieglein,_Spieglein…#Rezeption_und_Kritik, Rinderwahnsinn_(Band)#Stilistik, Medication#Stil_und_Rezeption,... – es gibt also so viel mehr graustufen zwischen den angesprochenen extremen "rezeption abbilden in form von zitaten" <=> "eigene formulierungen, keine zitate". --JD {æ} 12:05, 16. Sep. 2012 (CEST)
- Verzeihung, ich habe das nicht mehr im Blick gehabt. In den vorliegenden Beispielen ist das gut gelöst; das kann ich nahcvollziehen. Schwierig finde ich es in anderen Bereichen, wo (und das meinte ich oben) kaum mehr als 2 oder 3 Rezensionen überhaupt zu finden sind. Da wird ein Zusammenfassen oder Gegenüberstellen, das über (Verzeihung für ein Beispiel aus eigener Tastatur) das hier Versuchte hinausgeht, mir nicht mehr möglich; auch das, was da steht, ist umformuliertes Vorgefundenes. -- Si! SWamP 14:49, 16. Sep. 2012 (CEST)
- Ich weiß ja nicht wie es die deutsche Rechtslage vorsieht, aber die österreichische... Ich zitiere mal: „Aus dem Schutzerfordernis der sinnlichen Wahrnehmbarkeit folgt, dass das Urheberrecht nur verletzt wird, wenn die schöpferischen Gestaltungselemente eines Werks übernommen werden (vgl RIS-Justiz RS0076830 [T8]). Dies gilt sinngemäß auch für die Verletzung der zuvor genannten Verwertungsrechte: Ein Verletzungstatbestand liegt erst dann vor, wenn das Werk in der verwerteten Form wahrnehmbar ist, also annähernd den sinnlichen Eindruck des Originalwerks in seinen wesentlichen schöpferischen Zügen vermittelt, mag es auch infolge Bearbeitung nicht dessen Originalgröße aufweisen.“ und „Entgelt für diejenigen Nutzungshandlungen zu sichern, die darin bestehen, dass ein Werkgenuss durch Nutzungen des Originals erfolgt.“ [...] „Es können daher nur solche Handlungen als Rechtsverletzung beurteilt werden, die in irgendeiner Form die Verwertungsmöglichkeiten des Urhebers beeinträchtigen (vgl 4 Ob 345/98h = ÖBl 2000, 86 - Radio Melody III [krit dazu M. Walter aaO 272 f]).“ (zitiert, ohne Übernahme von Fettdruck, von Quelle) --Ohrnwuzler (Diskussion) 23:39, 16. Sep. 2012 (CEST)
- Wo beeinträchtigen Zitate in Einzelsätzen von im Original längeren Rezensionen die weiteren Verwertungsmöglichkeiten des Urhebers? --Ohrnwuzler (Diskussion) 23:46, 16. Sep. 2012 (CEST)
- Ich weiß ja nicht wie es die deutsche Rechtslage vorsieht, aber die österreichische... Ich zitiere mal: „Aus dem Schutzerfordernis der sinnlichen Wahrnehmbarkeit folgt, dass das Urheberrecht nur verletzt wird, wenn die schöpferischen Gestaltungselemente eines Werks übernommen werden (vgl RIS-Justiz RS0076830 [T8]). Dies gilt sinngemäß auch für die Verletzung der zuvor genannten Verwertungsrechte: Ein Verletzungstatbestand liegt erst dann vor, wenn das Werk in der verwerteten Form wahrnehmbar ist, also annähernd den sinnlichen Eindruck des Originalwerks in seinen wesentlichen schöpferischen Zügen vermittelt, mag es auch infolge Bearbeitung nicht dessen Originalgröße aufweisen.“ und „Entgelt für diejenigen Nutzungshandlungen zu sichern, die darin bestehen, dass ein Werkgenuss durch Nutzungen des Originals erfolgt.“ [...] „Es können daher nur solche Handlungen als Rechtsverletzung beurteilt werden, die in irgendeiner Form die Verwertungsmöglichkeiten des Urhebers beeinträchtigen (vgl 4 Ob 345/98h = ÖBl 2000, 86 - Radio Melody III [krit dazu M. Walter aaO 272 f]).“ (zitiert, ohne Übernahme von Fettdruck, von Quelle) --Ohrnwuzler (Diskussion) 23:39, 16. Sep. 2012 (CEST)
- Verzeihung, ich habe das nicht mehr im Blick gehabt. In den vorliegenden Beispielen ist das gut gelöst; das kann ich nahcvollziehen. Schwierig finde ich es in anderen Bereichen, wo (und das meinte ich oben) kaum mehr als 2 oder 3 Rezensionen überhaupt zu finden sind. Da wird ein Zusammenfassen oder Gegenüberstellen, das über (Verzeihung für ein Beispiel aus eigener Tastatur) das hier Versuchte hinausgeht, mir nicht mehr möglich; auch das, was da steht, ist umformuliertes Vorgefundenes. -- Si! SWamP 14:49, 16. Sep. 2012 (CEST)
- Um mal relevante Richter ins Spiel zu bringen: Es gab einen Rechtsstreit zwischen Perlentaucher und FAZ/Süddeutsche, der bis vor den Bundesgerichtshof und zurück gegangen ist, siehe Perlentaucher#Rechtsstreit. Dort ging es allerdings nicht um kurze Zitatausschnitte aus den Kritiken, sondern um Zusammenfassungen der kompletten Kritiken. Diese Zusammenfassungen sind generell legal, bemerkenswert ist jedoch, dass die Übernahme besonders prägnanter Formulierungen dabei nicht erlaubt ist. Nun siehe meinen Vorredner Ohrnwuzler: Die Zusammenfassung der gesamten Kritk könnte durchaus die Verwertungsmöglichkeiten des Urhebers beeinträchtigen. Gibt es konkrete Urteile zu Sammlungen von Kurzzitaten? --Sitacuisses (Diskussion) 20:42, 17. Sep. 2012 (CEST)
Bilder von Tattoos
Dieses von mir aufgenommene Foto wurde auf Commons gelöscht. Fotos von Tattoos seien grundsätzlich nur zulässig wenn das Tattoo-Motiv ebenfalls unter freier Lizenz stehen würde. Muss ich nun befürchten dass sämtliche Tattoo-Bilder gelöscht werden? --Nicor (Diskussion) 19:54, 16. Sep. 2012 (CEST)
- Interessante Frage! Tattoos, die aus einem einfachen Schriftzug bestehen, wie beispielsweise Datei:Pedal Pusher.jpg, dürften mangels urheberrechtlicher Schutzfähigkeit nicht von Löschung bedroht sein. Aufwendig gestaltete aber wohl durchaus, wenn nicht nachgewiesen wird, dass die Vorlage entweder gemeinfrei ist (also z.B. ein altes Bild, dessen Urheber vor mehr als 70 Jahren verstorben ist) oder unter einer freien Lizenz steht. Gestumblindi 20:11, 16. Sep. 2012 (CEST)
- Richtig es gibt einige Tattoos bei dennen ein Schutz verneint werden kann. 1. Weil ein sehr altes Motiv ist (Gemeinfrei wegen alter), oder 2. sehr einfach (Gemeinfrei wegen fehlender Schöpfunghöhe). Anderen Tattoos darf man hingegen Schöpfungshöhe zusprechen. Und genau die brauchen eine Freigabe durch den Künstler. Wobei das nicht zwingend derjenigen sein muss, der das Tattoo gestochen hat. Sonder derjenige, der den Entwurf gemacht hat, muss eine Freigabe erteilen. Wobei sich die Freigabe nicht auf das Motiv beziehen muss, sondern nur auf das Foto. Das er genau dieses Foto für eine z.B. CC-Lizenz frei gibt. Kurzum genau das selbe Vorgehen, wie es bei einem Foto von einem unfreien Kunstwerk. --Bobo11 (Diskussion) 20:35, 16. Sep. 2012 (CEST)
- Deiner letzten Aussage stimme ich nicht zu, denn es geht hier ja nicht um 3D-Kunstwerke. Das Motiv selbst muss in diesem Fall freigegeben sein, denn eine freie Lizenz wie die CC-BY-SA erlaubt ja auch beliebige abgeleitete Werke. Das heisst, man muss auf der Basis des Fotos mit dem Motiv machen können, was man will, also z.B. auch das Motiv auf eine Tasse drucken und diese verkaufen. Dürfte man das nicht, wäre das eine "ND"-Einschränkung (no derivatives), die hier nicht akzeptiert wird. Das geht aber nur, wenn auch das Motiv selbst freigegeben ist. Gestumblindi 20:41, 16. Sep. 2012 (CEST)
- @Gestumblindi nicht ganz, denn ein Tattoo befindet sich in der Regel auf eine gebogen Oberfläche. Es ist also auf dem Foto ein 3-D-Objekt. Und prizipiel, muss der Tattoo-Entwerfer es nicht kommplet freigeben (Also den Entwurf unter CC-Lizenz stellen). Für die Verwendung des Fotos in der WP, reicht eine Zustimmung, der Veröffentlichung des Fotos eines seiner Werke unter einer freien Lizenz. Das ich dann mit dem Foto recht viel machen darf, dass muss man ihm natürlich schonend beibringen. Der Punkt ist aber eben, mit der Fotofreigabe, wäre ein Tattoo nach dem Bild stechen nicht zulässig. Das sähe ich selbst mit einer Lizenz (z.B. CC-by-sa) als problematisch (Viel Vergnügen beim Lizenztext einstechen ^^). --Bobo11 (Diskussion) 21:03, 16. Sep. 2012 (CEST)
- Diese Tattooproblematik wirft in der Tat interessante Fragen auf, wie gesagt ;-) - denn eigentlich ist die Erlaubnis abgeleiteter Werke bei den hier akzeptierten CC-Lizenzen ja ein ganz wesentliches Erfordernis. Ich glaube nicht, dass du auf Commons auf grosse Zustimmung stossen würdest, wenn du dort die Position vertreten würdest, dass es einem Urheber möglich ist, ein bestimmtes Foto eines Tattoos nur so weit freizugeben, dass abgeleitete Werke bei der Weiterverwendung noch als dieses Foto zu erkennen sind. Das würde ja heissen: Ich darf das Foto mit dem Tattoo auf ein T-Shirt oder eine Tasse drucken und das Zeug verkaufen, aber ich darf das Design des Tattoos nicht für ein T-Shirt aus dem Foto abzeichnen. Das ist doch "No Derivatives" - was bei Wikimedia-Projekten ausdrücklich nicht akzeptiert wird. Gestumblindi 21:09, 16. Sep. 2012 (CEST) P.S. Auf einem T-Shirt könnte man den Hinweis auf den Urheber und die Lizenz z.B. auf dem eingenähten Etikett anbringen, bei einer Tasse auf dem Boden - für ein Tattoo dürfte es hingegen aus praktischen Gründen in der Tat schwierig werden, ausser der Urheber wählt als Lizenz CC-zero, dann geht es ;-) Gestumblindi 21:12, 16. Sep. 2012 (CEST)
- @Gesumblindi wir reden hier von einem Foto von einem mehrdimesionalen Kunstwerk. Das ist ein Tattooo nun mal, auch wenn der Entwurf in der Regel zweidimensional ist. Dein No-derivate Argument zieht eben nicht. Ich darf das Werk aus dem Foto ausschneiden und ein T-Shirt usw. drucken (Wenn das Foto entsprechen lizenziert ist). Aber er muss dafür nicht sein Werk freigeben, dass alle das Tattoo nach-stechen können. Ansonsten viel vergnügen bei all den Künstlern die Fotos von ihren Bildern frei gegeben haben. Deren Freigabe erlaubt auch kein nach mahlen der Bilder, sondern nur die Verwendung der Bilder (mit allen zulässigen Bearbeitungsmöglichkeiten). --Bobo11 (Diskussion) 21:21, 16. Sep. 2012 (CEST)
- Doch, mein No-Derivative-Argument "zieht", wenn auf dem Foto alles zu sehen ist, was es für ein abgeleitetes Werk braucht. Das ist der Unterschied zu einer Skulptur: Ich kann keine exakte Kopie einer Skulptur nach einem Foto schaffen, aber ein komplett erkennbares Tattoo kann ich abzeichnen, und das ist nach CC-BY-SA ausdrücklich erlaubt, denn es handelt sich dann um ein vom Foto abgeleitetes Werk. Und selbstverständlich bezieht sich die Freigabe eines Bildes immer auf das Werk selbst und nicht nur auf das Foto davon. Jegliches abgeleitete Werk, jegliches Abmalen muss erlaubt sein, sonst ist die Lizenz ungültig. Ein Fotograf kann hingegen seine Fotografien auch nur in einer bestimmten Auflösung freigeben, aber das ist ein anderes Thema, das bezieht sich dann auf den schöpferischen Anteil des Fotografen. - Es gibt übrigens natürlich auch Tattoos, die schon selbst eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Ich gehe z.B. davon aus, dass Datei:Johnny Depp tattoo.jpg auf Commons demnächst gelöscht werden wird, denn die Vorlage dafür ist wahrscheinlich ein Szenenfoto von Johnny Depp in seiner Filmrolle als "Jack Sparrow", und es wird nicht gezeigt, dass der Inhaber der Rechte dafür eine Freigabe erteilt hat... Gestumblindi 21:26, 16. Sep. 2012 (CEST)
- Interessante Frage, wie es mit der Abmahnung und Unterlassungserklärung an einen Tatooträger aussieht ;-) --Matthiasb – Vandale am Werk™ (CallMyCenter) 21:49, 16. Sep. 2012 (CEST)
- <offtopic>Hm, liegt da der Bogen Schleifpapier gleich mit bei? ^^ --Bobo11 (Diskussion) 21:53, 16. Sep. 2012 (CEST)</offtopic>
- „ „Es können daher nur solche Handlungen als Rechtsverletzung beurteilt werden, die in irgendeiner Form die Verwertungsmöglichkeiten des Urhebers beeinträchtigen“. Wie oben (bei; Unterliegen Zitate aus Rezensionen dem Urheberrecht?) schon zitiert. D.h. wenn der Urheber Geld für die beliebige Nutzung verlangt, hätte er einen Schaden, verlangt er keines, ist die Nutzung frei, denk ich mal...--Ohrnwuzler (Diskussion)
- Also aus dem Tatoo in annehmbares Qualität auf etwas anderes Abzudrucken halte ich für unwahrscheinlich, schliesslich sind da selbst mit beabeitung qualitätsverlusste anzunehemen. Aber ich gebe Bobo recht wenn ein pic CC-BY ist dann muss die Vorlage nicht unter eine CC Lizenz stehen. Und leider ist das Jonny Depp pic weg, denn Jonny Depp im Kostüm ist natürlich nicht urheberrechtlich geschützt nur wenn ich wirklich mir ein Screen Shot mache und den Abzeichnen. Aber ich denke die meisten Künstler sind Profi genung den auch aus ihren Gedanken zu zeichnen.--Sanandros (Diskussion) 07:01, 17. Sep. 2012 (CEST)
- Du darfst Bobo11 ja gerne recht geben, aber da irrt ihr euch eben. Etablierte Praxis auf Commons jedenfalls ist es, davon auszugehen, dass das abgebildete Werk selbst freigegeben sein muss, damit die Lizenz gültig ist (ein wieder ganz anderer Fall ist natürlich die Panoramafreiheit, die es erlaubt, unfreie Werke frei abzubilden und die Bilder zu verwerten. Sie ist aber auch Einschränkungen unterworfen, d.h. eine Skulptur darf man nicht als solche in 3D reproduzieren). Gestumblindi 13:46, 17. Sep. 2012 (CEST)
- Seit wann ist das auf Commons praxis? Kannst du mir ein paar Datein zeigen die diese Praxis anwenden? Und was sagt denn das Urhbeberrecht dazu?--Sanandros (Diskussion) 09:21, 18. Sep. 2012 (CEST)
- Das Urheberrecht sagt, dass urheberrechtlich geschützte Werke nicht ohne Genehmigung des Rechteinhabers abgebildet und weiterverwendet werden dürfen. Und für Commons-Zwecke muss diese Genehmigung abgeleitete Werke sowie kommerzielle Nutzung erlauben (d.h. beispielsweise CC-Lizenzen ohne die "ND"- und "NC"-Bausteine). Ich kann dir gerne demnächst ein paar Beispiele von Commons nennen, werde ich hier machen, hab jetzt nur gerade keine Zeit mehr... aber abends oder so. Gestumblindi 13:52, 18. Sep. 2012 (CEST)
- Also, auf Commons finden sich z.B. unter in den letzten Jahren gemalten Bildern viele Beispiele. So hat der deutsche Maler Günter Rittner beispielsweise sein Gemälde File:Rittner Friedrich Wilhelm Fürst von Hohenzollern 2003.jpg selbst unter der GNU-FDL auf Commons hochgeladen - die Lizenz erstreckt sich natürlich nicht nur auf das Foto vom Gemälde (das als 2D-Reproduktion auf Commons sowieso als nicht schutzfähig angesehen wird). Oder umgekehrt: commons:Commons:Deletion requests/File:ThomasKinkadeOct2005.jpg (gelöscht, da abgeleitetes Werk eines unfreien Gemäldes), Commons:Deletion requests/File:Eisenhower Painting.jpg (gelöscht, da zwar eine Freigabe des Fotografen des Gemäldes vorlag, aber keine Freigabe für das Gemälde selbst) etc. etc. Die Möglichkeit, für das abgebildete Werk sowas wie eine "eingeschränkte Lizenz" zu erteilen, die sich nur auf ein bestimmtes Foto des Werks erstreckt, ist auf Commons nicht vorgesehen - mit Ausnahme von Panoramafreiheits-Fällen, bei denen die entsprechenden Gesetze in diese Richtung gehen, und die auf Commons akzeptiert werden, obwohl die erlaubte kommerzielle Nutzung der Fotos nicht alle im Prinzip möglichen abgeleiteten Werke einschliesst. Aber das ist eine Ausnahme. Gestumblindi 00:09, 19. Sep. 2012 (CEST)
- Das Urheberrecht sagt, dass urheberrechtlich geschützte Werke nicht ohne Genehmigung des Rechteinhabers abgebildet und weiterverwendet werden dürfen. Und für Commons-Zwecke muss diese Genehmigung abgeleitete Werke sowie kommerzielle Nutzung erlauben (d.h. beispielsweise CC-Lizenzen ohne die "ND"- und "NC"-Bausteine). Ich kann dir gerne demnächst ein paar Beispiele von Commons nennen, werde ich hier machen, hab jetzt nur gerade keine Zeit mehr... aber abends oder so. Gestumblindi 13:52, 18. Sep. 2012 (CEST)
- Seit wann ist das auf Commons praxis? Kannst du mir ein paar Datein zeigen die diese Praxis anwenden? Und was sagt denn das Urhbeberrecht dazu?--Sanandros (Diskussion) 09:21, 18. Sep. 2012 (CEST)
- Du darfst Bobo11 ja gerne recht geben, aber da irrt ihr euch eben. Etablierte Praxis auf Commons jedenfalls ist es, davon auszugehen, dass das abgebildete Werk selbst freigegeben sein muss, damit die Lizenz gültig ist (ein wieder ganz anderer Fall ist natürlich die Panoramafreiheit, die es erlaubt, unfreie Werke frei abzubilden und die Bilder zu verwerten. Sie ist aber auch Einschränkungen unterworfen, d.h. eine Skulptur darf man nicht als solche in 3D reproduzieren). Gestumblindi 13:46, 17. Sep. 2012 (CEST)
- Also aus dem Tatoo in annehmbares Qualität auf etwas anderes Abzudrucken halte ich für unwahrscheinlich, schliesslich sind da selbst mit beabeitung qualitätsverlusste anzunehemen. Aber ich gebe Bobo recht wenn ein pic CC-BY ist dann muss die Vorlage nicht unter eine CC Lizenz stehen. Und leider ist das Jonny Depp pic weg, denn Jonny Depp im Kostüm ist natürlich nicht urheberrechtlich geschützt nur wenn ich wirklich mir ein Screen Shot mache und den Abzeichnen. Aber ich denke die meisten Künstler sind Profi genung den auch aus ihren Gedanken zu zeichnen.--Sanandros (Diskussion) 07:01, 17. Sep. 2012 (CEST)
- Interessante Frage, wie es mit der Abmahnung und Unterlassungserklärung an einen Tatooträger aussieht ;-) --Matthiasb – Vandale am Werk™ (CallMyCenter) 21:49, 16. Sep. 2012 (CEST)
- Doch, mein No-Derivative-Argument "zieht", wenn auf dem Foto alles zu sehen ist, was es für ein abgeleitetes Werk braucht. Das ist der Unterschied zu einer Skulptur: Ich kann keine exakte Kopie einer Skulptur nach einem Foto schaffen, aber ein komplett erkennbares Tattoo kann ich abzeichnen, und das ist nach CC-BY-SA ausdrücklich erlaubt, denn es handelt sich dann um ein vom Foto abgeleitetes Werk. Und selbstverständlich bezieht sich die Freigabe eines Bildes immer auf das Werk selbst und nicht nur auf das Foto davon. Jegliches abgeleitete Werk, jegliches Abmalen muss erlaubt sein, sonst ist die Lizenz ungültig. Ein Fotograf kann hingegen seine Fotografien auch nur in einer bestimmten Auflösung freigeben, aber das ist ein anderes Thema, das bezieht sich dann auf den schöpferischen Anteil des Fotografen. - Es gibt übrigens natürlich auch Tattoos, die schon selbst eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Ich gehe z.B. davon aus, dass Datei:Johnny Depp tattoo.jpg auf Commons demnächst gelöscht werden wird, denn die Vorlage dafür ist wahrscheinlich ein Szenenfoto von Johnny Depp in seiner Filmrolle als "Jack Sparrow", und es wird nicht gezeigt, dass der Inhaber der Rechte dafür eine Freigabe erteilt hat... Gestumblindi 21:26, 16. Sep. 2012 (CEST)
- @Gesumblindi wir reden hier von einem Foto von einem mehrdimesionalen Kunstwerk. Das ist ein Tattooo nun mal, auch wenn der Entwurf in der Regel zweidimensional ist. Dein No-derivate Argument zieht eben nicht. Ich darf das Werk aus dem Foto ausschneiden und ein T-Shirt usw. drucken (Wenn das Foto entsprechen lizenziert ist). Aber er muss dafür nicht sein Werk freigeben, dass alle das Tattoo nach-stechen können. Ansonsten viel vergnügen bei all den Künstlern die Fotos von ihren Bildern frei gegeben haben. Deren Freigabe erlaubt auch kein nach mahlen der Bilder, sondern nur die Verwendung der Bilder (mit allen zulässigen Bearbeitungsmöglichkeiten). --Bobo11 (Diskussion) 21:21, 16. Sep. 2012 (CEST)
- Diese Tattooproblematik wirft in der Tat interessante Fragen auf, wie gesagt ;-) - denn eigentlich ist die Erlaubnis abgeleiteter Werke bei den hier akzeptierten CC-Lizenzen ja ein ganz wesentliches Erfordernis. Ich glaube nicht, dass du auf Commons auf grosse Zustimmung stossen würdest, wenn du dort die Position vertreten würdest, dass es einem Urheber möglich ist, ein bestimmtes Foto eines Tattoos nur so weit freizugeben, dass abgeleitete Werke bei der Weiterverwendung noch als dieses Foto zu erkennen sind. Das würde ja heissen: Ich darf das Foto mit dem Tattoo auf ein T-Shirt oder eine Tasse drucken und das Zeug verkaufen, aber ich darf das Design des Tattoos nicht für ein T-Shirt aus dem Foto abzeichnen. Das ist doch "No Derivatives" - was bei Wikimedia-Projekten ausdrücklich nicht akzeptiert wird. Gestumblindi 21:09, 16. Sep. 2012 (CEST) P.S. Auf einem T-Shirt könnte man den Hinweis auf den Urheber und die Lizenz z.B. auf dem eingenähten Etikett anbringen, bei einer Tasse auf dem Boden - für ein Tattoo dürfte es hingegen aus praktischen Gründen in der Tat schwierig werden, ausser der Urheber wählt als Lizenz CC-zero, dann geht es ;-) Gestumblindi 21:12, 16. Sep. 2012 (CEST)
- @Gestumblindi nicht ganz, denn ein Tattoo befindet sich in der Regel auf eine gebogen Oberfläche. Es ist also auf dem Foto ein 3-D-Objekt. Und prizipiel, muss der Tattoo-Entwerfer es nicht kommplet freigeben (Also den Entwurf unter CC-Lizenz stellen). Für die Verwendung des Fotos in der WP, reicht eine Zustimmung, der Veröffentlichung des Fotos eines seiner Werke unter einer freien Lizenz. Das ich dann mit dem Foto recht viel machen darf, dass muss man ihm natürlich schonend beibringen. Der Punkt ist aber eben, mit der Fotofreigabe, wäre ein Tattoo nach dem Bild stechen nicht zulässig. Das sähe ich selbst mit einer Lizenz (z.B. CC-by-sa) als problematisch (Viel Vergnügen beim Lizenztext einstechen ^^). --Bobo11 (Diskussion) 21:03, 16. Sep. 2012 (CEST)
- Deiner letzten Aussage stimme ich nicht zu, denn es geht hier ja nicht um 3D-Kunstwerke. Das Motiv selbst muss in diesem Fall freigegeben sein, denn eine freie Lizenz wie die CC-BY-SA erlaubt ja auch beliebige abgeleitete Werke. Das heisst, man muss auf der Basis des Fotos mit dem Motiv machen können, was man will, also z.B. auch das Motiv auf eine Tasse drucken und diese verkaufen. Dürfte man das nicht, wäre das eine "ND"-Einschränkung (no derivatives), die hier nicht akzeptiert wird. Das geht aber nur, wenn auch das Motiv selbst freigegeben ist. Gestumblindi 20:41, 16. Sep. 2012 (CEST)
- Richtig es gibt einige Tattoos bei dennen ein Schutz verneint werden kann. 1. Weil ein sehr altes Motiv ist (Gemeinfrei wegen alter), oder 2. sehr einfach (Gemeinfrei wegen fehlender Schöpfunghöhe). Anderen Tattoos darf man hingegen Schöpfungshöhe zusprechen. Und genau die brauchen eine Freigabe durch den Künstler. Wobei das nicht zwingend derjenigen sein muss, der das Tattoo gestochen hat. Sonder derjenige, der den Entwurf gemacht hat, muss eine Freigabe erteilen. Wobei sich die Freigabe nicht auf das Motiv beziehen muss, sondern nur auf das Foto. Das er genau dieses Foto für eine z.B. CC-Lizenz frei gibt. Kurzum genau das selbe Vorgehen, wie es bei einem Foto von einem unfreien Kunstwerk. --Bobo11 (Diskussion) 20:35, 16. Sep. 2012 (CEST)
Ich weiß ja nicht, ob das wirklich zur Erhellung der Problemlage beiträgt, zumal es nicht um ein Tatoo geht: dieses Foto einer typisch modernen, zunächst nichts sagenden "Skulptur" in Ekuador, auf die später irgendjemand 2 Mario-Icons aufgesprüht und damit erst interessant gemacht hat, hat auf Commons eine heftige Löschdiskussion zwischen admins ausgelöst, deren Ausgang noch offen ist. Für die Skulptur gilt eigentlich FOP, aber nicht für das "illegal" und wohl eher vorübergehend angebrachte Mario-Icon, das m.E. die Rechte von Nintendo verletzt. --Túrelio (Diskussion) 10:15, 18. Sep. 2012 (CEST)
- Naja nicht wirklich denn bei einem Tatoo kann man davon ausgehen das das Studio die Rechte dazu hat dieses Tatoo zu stechen, während Super Mario wohl eher ohne Erlaubniss was gesprüht wurde und daher die Diskussion von einem anderen Blickwinkel geführt wird.--Sanandros (Diskussion) 11:22, 18. Sep. 2012 (CEST)
- "bei einem Tatoo kann man davon ausgehen das das Studio die Rechte dazu hat dieses Tatoo zu stechen" – jetzt wird's skurril. Yellowcard 11:30, 18. Sep. 2012 (CEST)
- Erklährung?--Sanandros (Diskussion) 11:37, 18. Sep. 2012 (CEST)
- Du glaubst doch wohl nicht ernsthaft, dass alle Tattoo-Studios weltweit (Commons ist ein weltweites Projekt) sich, bevor sie eine urheberrechtlich geschützte Comicfigur tätowieren, sich die Rechte des Urhebers dazu einholen? Zumal die Ansprüche, die für den Urheber damit entstehen würden, sehr gering sind. Wir können bei einem Foto von einem Tatoo daher erstens nicht davon ausgehen, dass für die Tätowierung überhaupt die ausreichenden Rechte vorgelegen haben, und zweitens erst recht nicht, dass die ausreichenden Rechte vorliegen, um dieses Tattoo auf einem frei lizenzierten Foto zu zeigen. Das ist ein krasser Fehlschluss. Die Löschungen der Tattoo-Fotos waren einzig richtig. Yellowcard 11:43, 18. Sep. 2012 (CEST)
- Ja ok wer sich so was wie eine Comic Figur drauf macht naturlich nicht (wer macht das überhaupt?), aber die meisten Tatoos sind irgend welche Totenköpfe oder Schmetterlinge und die Entstehen sehr oft im Studio selber.--Sanandros (Diskussion) 13:26, 18. Sep. 2012 (CEST)
- Naja, da oben ging es um ein Portrait von Johnny Depp, also wird es sicherlich auch Tatoos von Donald Duck geben. ;-) Yellowcard 00:01, 19. Sep. 2012 (CEST)
- Ja ok wer sich so was wie eine Comic Figur drauf macht naturlich nicht (wer macht das überhaupt?), aber die meisten Tatoos sind irgend welche Totenköpfe oder Schmetterlinge und die Entstehen sehr oft im Studio selber.--Sanandros (Diskussion) 13:26, 18. Sep. 2012 (CEST)
- Du glaubst doch wohl nicht ernsthaft, dass alle Tattoo-Studios weltweit (Commons ist ein weltweites Projekt) sich, bevor sie eine urheberrechtlich geschützte Comicfigur tätowieren, sich die Rechte des Urhebers dazu einholen? Zumal die Ansprüche, die für den Urheber damit entstehen würden, sehr gering sind. Wir können bei einem Foto von einem Tatoo daher erstens nicht davon ausgehen, dass für die Tätowierung überhaupt die ausreichenden Rechte vorgelegen haben, und zweitens erst recht nicht, dass die ausreichenden Rechte vorliegen, um dieses Tattoo auf einem frei lizenzierten Foto zu zeigen. Das ist ein krasser Fehlschluss. Die Löschungen der Tattoo-Fotos waren einzig richtig. Yellowcard 11:43, 18. Sep. 2012 (CEST)
- Erklährung?--Sanandros (Diskussion) 11:37, 18. Sep. 2012 (CEST)
- "bei einem Tatoo kann man davon ausgehen das das Studio die Rechte dazu hat dieses Tatoo zu stechen" – jetzt wird's skurril. Yellowcard 11:30, 18. Sep. 2012 (CEST)
Uploader ungleich Urheber bei aktuellen Bildern
Dann ist doch ein Freigabeticket an OTSR zu senden, oder? Die Frage bezieht sich auf WLM 2012. Gruss --Nightflyer (Diskussion) 14:26, 18. Sep. 2012 (CEST)
- Üblicherweise ja. --Túrelio (Diskussion) 15:06, 18. Sep. 2012 (CEST)
- Naja wenn die App aber die User gespeichert hat dann wäre es auch so möglich dass man kein OTRS braucht sollte jemand mal der WMD diesen umstand mal schildern.--Sanandros (Diskussion) 15:40, 18. Sep. 2012 (CEST)
URV was wird benötigt (konkreter Fall)
Ich bin neu hier und habe vor ein paar Tagen folgende Seite erstellt: International_Association_of_Rebreather_Trainers
Nun wurde ein Teil gelöscht, da dieser von mir 1:1 von der Webseite des betreffenden Verbandes (IART) übernommen wurde. http://iart.de/verweis-ueberuns.html
Heute bin ich auf eine Publikation in der "Wetnotes" von IART gestoßen, welche deutlich ausführlichere Infromationen als die Webseite beinhaltet. http://iart.de/download/WETNOTES_3_2011_IART.pdf
Darf ich diese 1:1 verwenden?
Falls nein, reicht nur die Einverständniserklärung des Autors oder auch/nur die des Verlages?
Vielen Dank im Voraus!
PS: Darf ich dann die Urheberrechts-Meldung von der Seite löschen, oder wie wird das gehandhabt?
--DeepSeaSilence (Diskussion) 14:34, 18. Sep. 2012 (CEST)
- Naja Urheberrechtich wäre es ok wenn du den Autor fragen würdest und dann eine e mail an das OTRS-Team schickst, aber ich sehe es so, dass der Verband keine direkte Quelle ist und wenn dann jemand nach einer Quelle fragt steht man dann nicht so gut da.--Sanandros (Diskussion) 15:38, 18. Sep. 2012 (CEST)
Schöpfungshöhe einer Zeichnung
Hallo, hat das unterste Bild auf dieser Seite Schöpfungshöhe? Grüße LZ6387Bewerte mich bitte! 15:13, 21. Sep. 2012 (CEST)
- Direktlink. Was genau stellt die Zeichnung dar? Das ist aber schon eine technisch anmutende Profilzeichnung eines Schiffes (?), somit wohl keine SH. Yellowcard 23:56, 21. Sep. 2012 (CEST)
- Es ist eine Zeichnung der Cabo Machichaco, die ich im Artikel verwenden wollen würde. Grüße LZ6387Bewerte mich bitte! 10:06, 22. Sep. 2012 (CEST)
- So sehe ich das auch, das ist eine Zeichnung nach technischen Normen. Das Schiffs-Profil hat so auszusehen, wenn es der Realität entspricht. Also reines Handwerk, und damit keine Schöpfungshöhe.--Bobo11 (Diskussion) 10:15, 22. Sep. 2012 (CEST)
- Danke für die Auskünfte! Grüße LZ6387Bewerte mich bitte! 10:36, 22. Sep. 2012 (CEST)
- So sehe ich das auch, das ist eine Zeichnung nach technischen Normen. Das Schiffs-Profil hat so auszusehen, wenn es der Realität entspricht. Also reines Handwerk, und damit keine Schöpfungshöhe.--Bobo11 (Diskussion) 10:15, 22. Sep. 2012 (CEST)
- Es ist eine Zeichnung der Cabo Machichaco, die ich im Artikel verwenden wollen würde. Grüße LZ6387Bewerte mich bitte! 10:06, 22. Sep. 2012 (CEST)
wohin mit der Meldung?
Wo melde ich, wenn ich den Verdacht hege, jemand hat ein Buch geschreiben, in dem meiner Meinung nach Teile von WP-Artikeln ohne Nachweis bzw. mit Verletzung von Lizenzen "nachgedruckt"/abgeschrieben wurden? --Atomiccocktail (Diskussion) 01:38, 22. Sep. 2012 (CEST)
Wikipedia:Löschkandidaten/Urheberrechtsverletzungen -jkb- 01:42, 22. Sep. 2012 (CEST)
- Nein Wikipedia:Weiternutzung/Mängel wäre die richtige Seite. -- Chaddy · D – DÜP – 01:46, 22. Sep. 2012 (CEST)
- stimmt -jkb- 01:47, 22. Sep. 2012 (CEST)
- Vielen Dank schon einmal. Die "vorbereitenden Prüfungen" laufen noch. Ich bin noch nicht sicher, ob es sich beim entsprechenden Fall um eine falsche Weiternutzung handelt. --Atomiccocktail (Diskussion) 09:34, 22. Sep. 2012 (CEST)
- Bücher gehören ggf. zu den WP:WN/M#Sonderfällen. --Martina Disk. 13:23, 22. Sep. 2012 (CEST)
- Vielen Dank schon einmal. Die "vorbereitenden Prüfungen" laufen noch. Ich bin noch nicht sicher, ob es sich beim entsprechenden Fall um eine falsche Weiternutzung handelt. --Atomiccocktail (Diskussion) 09:34, 22. Sep. 2012 (CEST)
- stimmt -jkb- 01:47, 22. Sep. 2012 (CEST)
Bild per Mail bekommen
Es geht um den Artikel Manolo Sanlúcar. Hier habe ich eine Anfrage an den Urheber gestellt und von dem das Bild Manolo Sanlucar 392.jpg per Mail bekommen. Kann ich das Bild nun benutzen ? Wie sieht es mit der Lizens aus ? ---=??=- -- (Diskussion) 22:34, 24. Sep. 2012 (CEST)
- Du kannst es mit einem Vermerk
OTRS pending
auf Commons hochladen, aber der Urheber muss eine Freigabe-Mail (Muster) an permissions-commons-de@wikimedia.org hinterherschicken. --Martina Disk. 22:39, 24. Sep. 2012 (CEST)
Einverständnis nötig bei eingescanntem Foto von einem Wappen?
Moin, bezugnehmend auf den letzten Absatz von Benutzer Diskussion:XenonX3#Einfügen Kompass und Basisdaten: Wenn jemand ein rumänisches Gemeindewappen abfotografiert und das Foto in einem Buch abdruckt, braucht es dann seine Freigabe, wenn man dieses Foto einscannt/abfotografiert und bei Commons hochlädt? Ich bin mir unsicher, ob man hier die übliche 2D-Regel anwenden kann oder nicht. Danke für Aufklärung, XenonX3 - (☎:✉) 23:22, 20. Sep. 2012 (CEST)
- Hallo Xenon, 2D-Regel geht ohne Probleme, es ist ja eine zweidimensionale Reproduktion eines zweidimensionalen Objekts. Vielleicht kann die Grafikwerkstatt ja mehr draus machen, sodass es gar nicht mehr wie ein Foto aussieht. Das ist aus urheberrechtlicher Sicht aber irrelevant. Gruß, Yellowcard 00:25, 21. Sep. 2012 (CEST)
- Danke für deine Einschätzung. Würdest du dem Wappen Schöpfungshöhe zusprechen? Laut der Uploaderin ist es nämlich kein amtliches Werk, sondern es wurde von der Heimatsortsgemeinschaft entworfen bzw. in Auftrag gegeben. Somit stimmt die Lizenz, die ich gefunden hatte, nicht mehr. Ohne SH könnte man das Wappen wenigstens hier lokal hochladen. XenonX3 - (☎:✉) 15:46, 21. Sep. 2012 (CEST)
- Das einzige fragliche Objekt ist der Baum in der Mitte, und mit den Maßstäben der Gebrauchskunst ist der sicherlich auch nicht schützbar. Also kann er ruhig lokal hochgeladen werden. Eine zweite Meinung dazu ist aber sicherlich nicht falsch. Grüße, Yellowcard 23:54, 21. Sep. 2012 (CEST)
- Danke für deine Einschätzung. Würdest du dem Wappen Schöpfungshöhe zusprechen? Laut der Uploaderin ist es nämlich kein amtliches Werk, sondern es wurde von der Heimatsortsgemeinschaft entworfen bzw. in Auftrag gegeben. Somit stimmt die Lizenz, die ich gefunden hatte, nicht mehr. Ohne SH könnte man das Wappen wenigstens hier lokal hochladen. XenonX3 - (☎:✉) 15:46, 21. Sep. 2012 (CEST)
- Auch wenn die Eiche grenzwertig ist würde ich doch auch sagen dass sie zu simpel ist.--Sanandros (Diskussion) 05:08, 25. Sep. 2012 (CEST)
Übertragung auf Commons
Hallo, kann mir jemand sagen warum bei diesen Dateien der Baustein steht, das diese ggf. nicht kompatibel zu Commons sein könnten? Ist hier eine Schöpfungshöhe erreicht? Es handelt sich um diese blau/gelben Abzeichen Uniform_(Bundeswehr)#Verwendungsreihenabzeichen_der_Marine. --Flor!an (Diskussion) 15:15, 21. Sep. 2012 (CEST)
- Genau, gegebenenfalls nicht verschiebbar. Es benötigt bei Grafiken, die nach deutschem Recht keine Schöpfungshöhe aufweisen, immer eine individuelle Betrachtung, ob das nach US-amerikanischem Recht auch der Fall wäre. Die Schwelle zur SH ist nach US-Recht deutlich geringer. Bei diesem Abzeichen ist sie aber auch danach wohl nicht gegeben. Darüber hinaus würde ich vermuten, dass das Abzeichen als Abzeichen der Bundeswehr ohnehin ein Amtliches Werk und damit gemeinfrei ist. Dafür gibt es, wenn ich mich richtig erinnere, auf Commons sogar eine eigene Vorlage (ich kenne mich auf Commons aber zu wenig aus, um Dir da weiterhelfen zu können). Gruß, Yellowcard 23:59, 21. Sep. 2012 (CEST)
- Meinst du Commons:Template:PD-GermanGov? --Martina Disk. 00:43, 22. Sep. 2012 (CEST)
- Nein, gab es nicht eins explizit für die deutsche Bundeswehr? Yellowcard 00:44, 22. Sep. 2012 (CEST)
- Puh. Commons:Template:PD-BW? Sonst gibt's da mehr zur Auswahl: Commons:Category:PD_Germany_license_tags --Martina Disk. 01:09, 22. Sep. 2012 (CEST)
- Ja, Commons:Template:PD-BW meinte ich! Ich weiß allerdings nicht, inwiefern das auf das hier besprochene Abzeichen anwendbar ist ("Zentrale Dienstvorschrift" - wurde das Abzeichen darin veröffentlicht?). Vielen Dank trotzdem, ich wusste doch, da war was. :-) Yellowcard 13:07, 22. Sep. 2012 (CEST)
- Ja das Abzeichen ist dort drin, aber die Datei ansich ist doch nicht automatisch Gemeinfrei nur weil sie was zeigt was auch in einem Amtlichen Werk gezeigt wurde oder sehe ich das falsch? Der Autor des Werkes legt doch die Lizenz fest oder irre ich mich? Also wenn z.b. Jemand einen Matrosen mit einem dieser Abzeichen fotografiert, dann ist das Foto doch nicht automatisch Gemeinfrei nur weil das Foto etwas zeigt, was in diesem Falle in einer Dienstvorschrift steht... Konkrekt in diesem Fall, ist es ja nicht das Abzeichen aus der Vorschrift, sondern nur eines was das selbe zeigt (also ein ähnliches Bild), jedoch nicht die Selbe Datei. Gilt das dann allgemein direkt als Gemeinfrei? --Flor!an (Diskussion) 18:02, 22. Sep. 2012 (CEST)
- Den Unterschied zwischen das Abzeichen und das Abzeichen, das dassselbe Abzeichen zeigt verstehe ich nicht. Ein Foto, das das Abzeichen zeigt, ist natürlich als Lichtbildwerk geschützt, das Zeichen als Bestandteils dieses Fotos aber frei. Yellowcard 21:05, 22. Sep. 2012 (CEST)
- Ein einfaches Foto ist ein LICHTBILD (engl.: „photographic picture"), aber keinesfalls ein Lichtbild"werk" (engl.: „photographic work"). mfg --Drdoht (Diskussion) 13:32, 23. Sep. 2012 (CEST)
- Lichtbilder sind auch geschützt. Hierbei handelt es sich aber um eine einfache Abbildung des Abzeichens. Selbst, wenn es eine zweidimensionale Reproduktion wäre, wäre diese Reproduktion nicht geschützt, siehe Wikipedia:Bildrechte#Nicht_sch.C3.BCtzbare_Fotos_.28Reproduktionen.29_.E2.80.93_2-D-Regel. Gruß, Yellowcard 15:14, 23. Sep. 2012 (CEST)
- Lange Rede, kurzer sinn ... diese blau/gelben Dateien dürfen übertragen werden --Flor!an (Diskussion) 07:03, 26. Sep. 2012 (CEST)
- Lichtbilder sind auch geschützt. Hierbei handelt es sich aber um eine einfache Abbildung des Abzeichens. Selbst, wenn es eine zweidimensionale Reproduktion wäre, wäre diese Reproduktion nicht geschützt, siehe Wikipedia:Bildrechte#Nicht_sch.C3.BCtzbare_Fotos_.28Reproduktionen.29_.E2.80.93_2-D-Regel. Gruß, Yellowcard 15:14, 23. Sep. 2012 (CEST)
- Ja das Abzeichen ist dort drin, aber die Datei ansich ist doch nicht automatisch Gemeinfrei nur weil sie was zeigt was auch in einem Amtlichen Werk gezeigt wurde oder sehe ich das falsch? Der Autor des Werkes legt doch die Lizenz fest oder irre ich mich? Also wenn z.b. Jemand einen Matrosen mit einem dieser Abzeichen fotografiert, dann ist das Foto doch nicht automatisch Gemeinfrei nur weil das Foto etwas zeigt, was in diesem Falle in einer Dienstvorschrift steht... Konkrekt in diesem Fall, ist es ja nicht das Abzeichen aus der Vorschrift, sondern nur eines was das selbe zeigt (also ein ähnliches Bild), jedoch nicht die Selbe Datei. Gilt das dann allgemein direkt als Gemeinfrei? --Flor!an (Diskussion) 18:02, 22. Sep. 2012 (CEST)
- Ja, Commons:Template:PD-BW meinte ich! Ich weiß allerdings nicht, inwiefern das auf das hier besprochene Abzeichen anwendbar ist ("Zentrale Dienstvorschrift" - wurde das Abzeichen darin veröffentlicht?). Vielen Dank trotzdem, ich wusste doch, da war was. :-) Yellowcard 13:07, 22. Sep. 2012 (CEST)
- Puh. Commons:Template:PD-BW? Sonst gibt's da mehr zur Auswahl: Commons:Category:PD_Germany_license_tags --Martina Disk. 01:09, 22. Sep. 2012 (CEST)
- Nein, gab es nicht eins explizit für die deutsche Bundeswehr? Yellowcard 00:44, 22. Sep. 2012 (CEST)
Helmut Kolle
Mag bitte jemand hier schauen. Da wurden Bilder gelöscht, obgleich sie PD sind. Bei Lovis Corinth und Walter Ophey ist der Entlinkerbot auch zuwege :-o Hat das was mit URAA zu tun und können sie lokal wiederhergestellt werden? VG -- Alinea (Diskussion) 18:15, 25. Sep. 2012 (CEST)
- Die Dateien befanden sich bereits hier lokal und wurden direkt hier gelöscht. Frag doch mal Yellowcard, wieso er diese Dateien gelöscht hat. -- Chaddy · D – DÜP – 18:46, 25. Sep. 2012 (CEST)
- Da ist teilweise was schief gelaufen. Die Dateiseiten enthielten alle keinen Lizenzbaustein und keine Informationen zum Maler oder irgendwelchen anderen Anhaltspunkte, die auf Gemeinfreiheit oder überhaupt die Urheberschaft schließen lassen. Die ersten zwei, drei Dateien habe ich mir genau angeschaut und da war nichts zu machen. Bei den weiteren wäre das aber teilweise über die Einbindungen, teilweise über die Dateinamen zu erkennen gewesen. Das ist mir aber durchgerutscht. Die gemeinfreien Bilder müssten jetzt wieder da sein, ich ergänze noch die Infos auf den Dateiseiten, die übrigen Dateien (teilweise keine Urheberschaft erkennbar, teilweise ohne Freigabe nicht nutzbar (Bilder von Carl Lohse, Karl Hofer)) bleiben erstmal gelöscht. Sorry für das voreilige Löschen einiger Dateien und danke für den Hinweis! Yellowcard 19:37, 25. Sep. 2012 (CEST)
Frage.
Möchte eventuell einen Artikel über die Hell on Earth Tour schreiben und will fragen wie das mit Bildrechten aussieht von Eintrittskarten (in manchen Vereinsartikeln [siehe: Fortuna Düsseldorf] sind Bilder von Eintrittskarten dabei). Wie sieht es allerdings mit Konzertkarten aus? --Goroth Stalken 19:52, 25. Sep. 2012 (CEST)
- Ist Frage nach Schöpfungshöhe (SH). Besteht die Konzertkarte aus reinem Text ohne Schöpfungshöhe, dann wird ein Hochladen gehen aber bitte zuerst auf de: nicht direkt nach commons. Richtig künstlerisch gestaltete Konzertkarten mit Bildern usw. gehen natürlich nicht. Kurzum, sieht das Ticket fast wie ein Fahrschein aus, dann wird mit grösster Wahrscheinlichkeit keine Schöpfungshöhe vorliegen. Wenn Werbung mit Logos drauf ist, ist da die genau gleiche Frage; Schöpfungshöhe Ja/Nein usw.. Es ist ganz gut möglich, dass einige Konzertkarten gibt, die wegen fehlender SH gehen, aber mit ziemlicher Sicherheit nicht alle. --Bobo11 (Diskussion) 20:04, 25. Sep. 2012 (CEST)
- So sieht die besagte Karte aus. --Goroth Stalken 20:11, 25. Sep. 2012 (CEST)
- Ich sehe da nichts was Schützenswert ist. Werde Logo noch Schriftzug, hat meiner Meinung nach SH. Sollte also auf de: mit PD-SH Baustein gehen. --Bobo11 (Diskussion) 20:24, 25. Sep. 2012 (CEST)
- So sieht die besagte Karte aus. --Goroth Stalken 20:11, 25. Sep. 2012 (CEST)
Achso, danke dir :) --Goroth Stalken 20:31, 25. Sep. 2012 (CEST)
Wappen entfernen, da keine Genehmigung erteilt?
Auf der Suche nach einer brauchbaren Vorlage für eine dann von mir selbst erstellte SVG-Version des Wappens des Frohburger Stadtteils Eulatal schrieb ich der Stadt und erhielt die Antwort, dass man „zurzeit die Satzung zur Nutzung des Stadtwappens erarbeite“ und ich mich daher gedulden solle. Weiter schreibt mir die Sachbearbeiterin, dass ihr auffiel „dass sich auf der Wikipedia-Seite von Frohburg schon unser aktuelles Stadtwappen befindet.“ (Seit 2006, um genau zu sein.) „Da wir hierfür noch keine Genehmigung erteilt haben, möchte ich Sie bitten das Stadtwappen der Stadt Frohburg zu entfernen.“ Ich bin mir ziemlich sicher, dass mir das keine Sorgen machen muss, aber ich will die Dame auch nicht zurecht weisen. Was mir ein wenig Sorgen macht, ist dass der Autor des verwendeten Wappenbilds unklar ist. Auf der als Quelle angegebenen Website (per Webarchiv noch einsehbar) ist kein Autor genannt. Es ist offenbar (wie es leider gängige Praxis ist) aus irgend einer Veröffentlichung abgescannt. Deswegen erstelle ich meine SVGs immer selbst, damit fühle ich mich wesentlich wohler. Wie reagiere ich hier am elegantesten, damit ich trotzdem noch an die Wappen der Stadtteile heran komme? --TMg 23:48, 25. Sep. 2012 (CEST)
- Wappen sind amtliche Werke und daher gemeinfrei. Die Sachbearbeiterin schreibt Unsinn (siehe auch Schutzrechtsberühmung). -- Chaddy · D – DÜP – 01:12, 26. Sep. 2012 (CEST)
- Quelle steht doch auf commons:File:Wappen Frohburg.png: "Source: Manfred Bensing, K. Blaschke, K. Czok, G. Kehrer, H. Machatscheck: Lexikon Städte und Wappen der DDR. Leipzig, 1984". -- Rosenzweig δ 01:23, 26. Sep. 2012 (CEST)
Parteilogos Mazedonien
Hallo miteinander!
Ich habe da eine Frage und zwar, ob man die Parteilogos in Mazedonien, z. Bsp. diejenige der Albanischen Demokratischen Partei (Internetseite), in der deutschsprachigen Wikipedia hochladen und verwenden kann. Ist das urheberrechtlich "legal"? Ich bitte euch so rasch wie möglich um eine Antwort.
Grüsse--Alboholic (Diskussion) 20:37, 24. Sep. 2012 (CEST)
- Das logo dass du jetzt uns gezeigt hast ist doch simple genug.--Sanandros (Diskussion) 22:30, 24. Sep. 2012 (CEST)
- Also kann ich es hier hochladen? Oder in die Wikimedia Commons? Welche Lizenz muss ich angeben?--Alboholic (Diskussion) 22:31, 24. Sep. 2012 (CEST)
- Du kannst {{Bild-LogoSH}} verwenden. Dürfte aber auch auf Commons gehen da das Bild ja wirklich simpel ist.--Sanandros (Diskussion) 23:56, 24. Sep. 2012 (CEST)
- Ich danke dir. Habe sie nun hochgeladen auf Wikimedia Commons mit der Lizenz "Copyright by Wikimedia". Gute Nacht--Alboholic (Diskussion) 00:10, 25. Sep. 2012 (CEST)
- Du kannst {{Bild-LogoSH}} verwenden. Dürfte aber auch auf Commons gehen da das Bild ja wirklich simpel ist.--Sanandros (Diskussion) 23:56, 24. Sep. 2012 (CEST)
- Also kann ich es hier hochladen? Oder in die Wikimedia Commons? Welche Lizenz muss ich angeben?--Alboholic (Diskussion) 22:31, 24. Sep. 2012 (CEST)
- Diese Lizenz ist völlig falsch. "PD-ineligible" wäre die richtige.
- Bei Logos auf Commons wär ich aber grundsätzlich vorsichtig, die löschen gerne Logos dort. Hier sind sie sicherer. -- Chaddy · D – DÜP – 01:13, 25. Sep. 2012 (CEST)
Noch etwas. Darf man unter dieser Lizenz auch Fotografien von dieser Internetseite auf Commons hochladen? Zum Beispiel dieses Foto: Menduh Thaçi, Parteivorsitzender? Grüsse :)--Alboholic (Diskussion) 00:14, 25. Sep. 2012 (CEST)
- Nein denn die sind ein 3D Werk welche Urheberrechtlich geschützt sind. Und wie gesagt deine oben gewählte Lizenz ist Falsch, wenn und uns vlt die Links zu den pics hast kann ich sie mir mal anschauen.--Sanandros (Diskussion) 06:01, 25. Sep. 2012 (CEST)
- Ok, in Ordnung, Fotos also nicht. Hier habe ich die Links zu den einzelnen Logos (neben den zwei aus Mazedonien habe ich auch eines aus Albanien, geht das auch?): Parteilogo PDSH, Parteifahne PDSH und Parteilogo PBDNJ. Soll ich schon jetzt die Lizenzen umändern oder schaust du sie dir zuerst an? Grüsse--Alboholic (Diskussion) 19:22, 25. Sep. 2012 (CEST)
- So ich hab mal unten eine Gallery gemacht damit wir alle die Logos finden. Also ich hab sie jetzt mal für dich korrigiert. Aber du kannst nicht einfach der Wikipedia zu schreiben weil diese Lizenzen nur für Wikipedia Logos gelten. Die Parteilogos sind aber nicht mal Urheberrechtlich geschützt und daher habe ich mal die Lizenz geändert. Ich hoffe du hast es in etwa danch verstanden wie es geht und wenn du dir weiterhin unsicher bist dann melde dich wieder hier.--Sanandros (Diskussion) 10:50, 26. Sep. 2012 (CEST)
- Ok, in Ordnung, Fotos also nicht. Hier habe ich die Links zu den einzelnen Logos (neben den zwei aus Mazedonien habe ich auch eines aus Albanien, geht das auch?): Parteilogo PDSH, Parteifahne PDSH und Parteilogo PBDNJ. Soll ich schon jetzt die Lizenzen umändern oder schaust du sie dir zuerst an? Grüsse--Alboholic (Diskussion) 19:22, 25. Sep. 2012 (CEST)
Ich danke euch, bei Fragen melde ich mich dann wieder. Grüsse --Alboholic (Diskussion) 20:07, 26. Sep. 2012 (CEST)
Ist das Gebäudefoto trotz commons:COM:FOP#Ukraine commonsfähig? In commons:Category:Panorama Defence of Sevastopol 1854-1855 hat's jedenfalls einige Fotos davon. --Leyo 12:58, 25. Sep. 2012 (CEST)
- Wenn der Architekt länger als 70 Jahre tot ist, dann schon. - 193.187.235.17 13:40, 25. Sep. 2012 (CEST)
- Und wer ist der Architekt? Oder gibt es mehrere? --Leyo 13:59, 25. Sep. 2012 (CEST)
- Hier stehen in einer schlechten Computerübersetzugen die Architekten drin.--Sanandros (Diskussion) 14:01, 25. Sep. 2012 (CEST)
- Danke. Vladimir A. Feldman, aber dessen Todesjahr finde ich nicht raus. --Leyo 14:09, 25. Sep. 2012 (CEST)
- ru:Фельдман, Валентин Августович: † 1928. Laut der Website des Museums unter der Leitung des Militäringenieurs und Architekten Ф.-О. И. Энберга: † Oktober 1937 . Also alle lange genug tot. Nacktaffe (aka syrcro) 15:39, 25. Sep. 2012 (CEST)
- Danke für die Nachforschungen! Ich habe das Bild nach Commons transferiert und die Informationen eingearbeitet. --Leyo 18:19, 25. Sep. 2012 (CEST)
- Bitte schön--Sanandros (Diskussion) 10:40, 26. Sep. 2012 (CEST)
- Danke für die Nachforschungen! Ich habe das Bild nach Commons transferiert und die Informationen eingearbeitet. --Leyo 18:19, 25. Sep. 2012 (CEST)
- ru:Фельдман, Валентин Августович: † 1928. Laut der Website des Museums unter der Leitung des Militäringenieurs und Architekten Ф.-О. И. Энберга: † Oktober 1937 . Also alle lange genug tot. Nacktaffe (aka syrcro) 15:39, 25. Sep. 2012 (CEST)
- Danke. Vladimir A. Feldman, aber dessen Todesjahr finde ich nicht raus. --Leyo 14:09, 25. Sep. 2012 (CEST)
- Hier stehen in einer schlechten Computerübersetzugen die Architekten drin.--Sanandros (Diskussion) 14:01, 25. Sep. 2012 (CEST)
- Und wer ist der Architekt? Oder gibt es mehrere? --Leyo 13:59, 25. Sep. 2012 (CEST)
Im Zusammenhang mit einer Kandidatur ist mir dieses Bild aufgefallen. Geht das eigentlich urheberrechtstechnisch in Ordnung, oder ist das geschützt? Ich bin mir da nicht sicher und will nichts falsches sagen, deshalb frage ich euch. -- Liliana • 22:27, 27. Sep. 2012 (CEST)
- Es ist zwar ein CC-0-Baustein drin, aber der gilt wohl nur für den Scan (und der wird ohnehin als gemeinfrei angesehen). Die Zeichnung muss vom Urheber freigegeben werden, das ist wohl bisher nicht geschehen. Damit handelt es sich wahrscheinlich um eine Urheberrechtsverletzung. Ich habe das Bild mal entsprechend markiert. Du solltest sicherheitshalber davon ausgehen, dass es demnächst gelöscht werden wird. Da ich Schöpfungshöhe auch nach deutschem UrhG für gegeben halte (Zeichnung weist Details auf), halte ich auch eine Verschiebung nach hier hin für nicht machbar. Yellowcard 22:36, 27. Sep. 2012 (CEST)
- Wo soll das denn SH haben? Da bleibt null Gestaltungsfreiheit zur Darstellung des Turmes. --Marcela ¿•Kãʄʄchen•? 10:38, 28. Sep. 2012 (CEST)
- Du willst wirklich das SH absprechen? Ich hätte sponntan auf SH getippt...--Sanandros (Diskussion) 16:30, 28. Sep. 2012 (CEST)
- Es gibt sicherlich mehr als genug Gestaltungsfreiheiten beim Design eines Fernsehturms. --A.Hellwig (Diskussion) 21:17, 28. Sep. 2012 (CEST)
- Aber nicht bei der Anfertigung der Zeichnung genau dieses Fernsehturms. --Marcela ¿•Kãʄʄchen•? 21:30, 28. Sep. 2012 (CEST)
- Wo soll das denn SH haben? Da bleibt null Gestaltungsfreiheit zur Darstellung des Turmes. --Marcela ¿•Kãʄʄchen•? 10:38, 28. Sep. 2012 (CEST)
Urheberrecht auf Buch erloschen?
Ist der urheberrechtliche Schutz auf dieses Buch erloschen? Immerhin verstarb die Autorin im Jahr 1935, also vor mehr als 70 Jahren. Trotzdem spielt Google Books Versteckspielchen mit den Inhalten dieses Buchs und zeigt nicht alle Seiten an. Warum? Spielt es hier eine Rolle, dass das 1919 erschienene Buch im Jahr 1989 nachgedruckt wurde? Ein Nachdruck begründet doch keinen neuen urheberrechtlichen Schutz?--Ratzer (Diskussion) 10:34, 28. Sep. 2012 (CEST)
- Warum sollte Google verpflichtet sein, gemeinfreie Werke komplett zu hosten? --Marcela ¿•Kãʄʄchen•? 10:36, 28. Sep. 2012 (CEST)
- Das habe ich nicht gemeint. Ich bin halt davon ausgegangen, dass Google Books gemeinfreie Werke komplett hostet, da kenne ich genügend Beispiele. Da dies mit dem vorliegenden Buch nicht der Fall ist, war ich unsicher, ob es trotz der Umstände, die Gemeinfreiheit vermuten lassen, aus irgendwelchen Gründen doch nicht gemeinfrei ist.--Ratzer (Diskussion) 10:43, 28. Sep. 2012 (CEST)
- Es gab diverse Fälle, in denen Verlage die Scans gemeinfreier Bücher von Google Books oder anderen Quellen heruntergeladen und dann nachgedruckt haben. Die Nachdrucke werden dann mit neuer ISBN bei Google Books eingetragen und Google entfernt danach aus unbekannten Gründen den Vollzugriff auf die digitalisierte Version. Siehe etwa Kessinger Publishing und [9]. --Kam Solusar (Diskussion) 13:37, 28. Sep. 2012 (CEST)
- Das habe ich nicht gemeint. Ich bin halt davon ausgegangen, dass Google Books gemeinfreie Werke komplett hostet, da kenne ich genügend Beispiele. Da dies mit dem vorliegenden Buch nicht der Fall ist, war ich unsicher, ob es trotz der Umstände, die Gemeinfreiheit vermuten lassen, aus irgendwelchen Gründen doch nicht gemeinfrei ist.--Ratzer (Diskussion) 10:43, 28. Sep. 2012 (CEST)
- Meines Wissens macht Google es sich einfach und prüft die Lebensdaten der Autoren im Allgemeinen nicht, sondern zeigt Publikationen aus dem 20. und späteren 19. Jahrhundert sicherheitshalber nicht im Volltext an. Ältere Sachen (ich weiss gerade nicht mehr, wo Google sich die Grenze gesetzt hat, 1860 oder so?) zeigen sie defaultmässig an. - Der urheberrechtliche Schutz der Werke von Katherine Routledge ist erloschen, zumindest in Grossbritannien und auch in Deutschland - in den USA kann es anders aussehen, da dort nicht einfach "70 Jahre nach dem Tod des Autors" gilt; nach 1923 Erschienenes kann in den USA noch geschützt sein, das kann im Einzelfall für Google auch ein Grund sein, etwas nicht anzuzeigen. Darüber hinaus, wie bereits gesagt wurde, scheint Google moderne Ausgaben grundsätzlich als geschützt zu behandeln. Gestumblindi 15:23, 28. Sep. 2012 (CEST)
- Der Grund ist, dass der Nachdruck innerhalb der Schutzfrist liegt. Der Nachdruck hat aber eigentlich mangels Schöpfunghöhe kein eigenes Copyright, insofern ist das eigentlich eine Rechteanmaßung. Dieses Phänomen habe ich bereits mehrfach beobachtet. Dabei hat Google selbst das Original in irgendeiner öffentlichen, von Steuergeldern finanzierten Bibliothek eingescannt. Google verdient aber mal an Werbung und daher will auch irgenein Händler z.B. Amazonien Bücher verkaufen und das kann er nicht, wenn als Suchtreffer frei herunterladbare e-Books angezeigt werden.--Giftzwerg 88 (Diskussion) 15:35, 28. Sep. 2012 (CEST)
- Hier gibts alles, wie man es braucht als Scan vom Original--Giftzwerg 88 (Diskussion) 15:41, 28. Sep. 2012 (CEST)
- Dank an Giftzwerg für den Hinweis. Kann man dort das Buch auch als Ganzes herunterladen? Ich sehe nur Textlinks zu den einzelnen Seiten, aber vielleicht habe ich ja ein Problem mit den Augen. Gruß,--Ratzer (Diskussion) 22:43, 28. Sep. 2012 (CEST)
- Schau auf der linken Seite ganz unten. Da kannst du das komplette Buch anschauen. Ob man es herunterladen kann, habe ich nicht geprüft. --Giftzwerg 88 (Diskussion) 23:47, 28. Sep. 2012 (CEST)
- Dank an Giftzwerg für den Hinweis. Kann man dort das Buch auch als Ganzes herunterladen? Ich sehe nur Textlinks zu den einzelnen Seiten, aber vielleicht habe ich ja ein Problem mit den Augen. Gruß,--Ratzer (Diskussion) 22:43, 28. Sep. 2012 (CEST)
Länglicher Textabschnitt
...übernommen aus einem Spiegel-Online Artikel und ihn als Zitat formatiert. Erlaubt und erwünscht in dieser Länge? Link. (Gleiche Textübernahme auch in einem anderen Artikel.)
Für mich sieht das ganze eher danach aus, als würde der Autor des Wikiartikels damit Zeit sparen wollen, als den Text umzuformulieren und eigene Worte zu gebrauchen. --KurtR (Diskussion) 21:05, 25. Sep. 2012 (CEST)
- Sehe ich auch so. Ich sehe hier überhaupt keine Notwendigkeit für ein derart langes wörtliches Zitat. Wörtliche Zitate braucht es dort, wo es auf den genauen Wortlaut ankommt, hier aber eignet sich der Artikel einfach einen Text an. Gestumblindi 21:37, 25. Sep. 2012 (CEST)
- Kollegen: ein Enzyklopädie trägt Ausgewähltes aus reputablen Quellen zusammen. Der Spiegel gilt vielen als solche; erst recht die namhaften/prominenten unter den Spiegel-Autoren. Die Unterstellung von KurtR (... Zeit sparen ...) weise ich energisch zurück + finde ich unverschämt. Ich habe in den letzten 2 Jahren fast 20.000 Edits in ca. 8.000 Artikeln geschrieben - fast nie Kleinigkeiten ; fast immer Artikel ganz oder in großen Teilen überarbeitet. Das Paraphrasieren macht mir keinerlei Mühe; ich mühe mich täglich um präzise und anschaliche Ausdrucksweise und auch um hilfreiche Wikilinks.
- Wenn ich (was selten vorkommt) z.B. 6 Sätze auf den Punkt formuliert finde, dann zitiere ich sie. Z.B. als kleine Reverenz dem Autor gegenüber. --Neun-x (Diskussion) 22:28, 25. Sep. 2012 (CEST)
- Nebenbei: Deine Editzahl sagt allenfalls etwas über deine Freizeitgestalung aus. Ansonsten ist nach wie vor auffällig, dass eine Vielzahl deiner Bearbeitungen rückgängig gemacht werden müssen, weil du auch nach zwei Jahren WP immer noch nicht gänzlich verstanden hast, dass WP nichts mit Journalismus zu tun hat. Und deine üblichen Mammutzitate bereichern die Artikel auch nicht. In diesem Fall: was hat der Sturm auf die sudanesische Botschaft mit Mohammed-Karikaturen zu tun? Auslöser war der Film "Innocence of Muslims". Mit "Ganz offenbar spielten die Hass-Prediger..." strickst du wieder Zusammenhänge, die so abschließend (noch) nicht belegbar sind. Ein Nachrichtenmagazin kann das tun, eine Enzyklopädie nicht. Die sechs Sätze stellen darüber hianus eine URV dar und bieten nach meiner Einschätzung keienerlei substanzielle Informationen für den Leser. --Times (Diskussion) 22:45, 25. Sep. 2012 (CEST)
- Tja, Neun-x, es handelt sich hier um ein Artikelchen in Spiegel Online. Dieses Angebot des Magazins Der Spiegel ist nicht identisch mit seiner Druckausgabe und hat eine deutlich geringere Reputation ;-) (Artikel aus "Spiegel online" erscheinen typischerweise nicht in dieser Form im Nachrichtenmagazin, dessen Artikel allerdings seinerseits via "Spiegel online" abrufbar sind). Im konkreten Fall handelt es sich auch nicht etwa um die prägende Meinung eines wichtigen Journalisten, die man unbedingt wörtlich zitieren muss, sondern um ein typisches aktuelles Konglomerat aus Nachrichtenagentur-Material mit mehreren Beteiligten, wie man schön an der Zeichnung "mgb/jok/dapd/Reuters" des Artikels sehen kann. Nein, ich sehe das Zitat so nicht als angemessen und sinnvoll an. Gestumblindi 23:03, 25. Sep. 2012 (CEST)
- Genau dies hatte ich auch festgestellt. Dass Neun-X, der ja bekanntlich mit über 20k Bearbeitungen und Medienerfahrung das nicht weiss, wundert mich. --KurtR (Diskussion) 10:31, 27. Sep. 2012 (CEST)
Wie gehts jetzt weiter? Ich schlage vor: Zitat löschen, Überarbeitung und Kürzung durch Neun-X in beiden Artikeln. Und für die Zukunft bitte keine solchen Zitate mehr, die ein Copy/Paste sind, viel zu lang und wohl auch Urheberrechtlich problematisch sind. Einverstanden zu meinen Vorschlägen? Ahja, müssen die Versionen gelöscht werden wegen URV?! --KurtR (Diskussion) 10:31, 27. Sep. 2012 (CEST)
- Versionslöschung finde ich in diesem Fall übertrieben, aber jedenfalls reicht es meines Erachtens völlig aus, den Satz "Diese Aktion war laut Spiegel Online und Nachrichtenagenturen nicht spontan, sondern geplant" mit diesem Artikel als Einzelnachweis zu belegen, das ganze Zitat kann und sollte entfallen. Gestumblindi 21:39, 27. Sep. 2012 (CEST)
- Ok danke. Ich habs jetzt gekürzt hier und hier. Falls die Kürzung nicht perfekt ist, bitte ich Neun-X (und andere), die Kürzung zu verbessern, er ist der Spezialist im Sachthema. Ansonsten hoffe ich, dass Neun-X nicht mehr solch längliche Textabschnitte per Copy/paste in Artikel einbaut. Ist so nicht gewünscht, nicht nur wegen URV. --KurtR (Diskussion) 03:16, 30. Sep. 2012 (CEST)
Hier http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Zapfluft&oldid=94617476&diff=cur wurde ein Abschnitt komplett aus der Welt übernommen. Ist dies gestattet? --Betateschter (Diskussion) 21:10, 28. Sep. 2012 (CEST)
- Wenn du uns noch die Welt zeigen kannst?--Sanandros (Diskussion) 00:09, 30. Sep. 2012 (CEST)
- Steht drin: [10]. --Martina Disk. 00:58, 30. Sep. 2012 (CEST)
- Oder geht eher um diesen Abschnitt? --Martina Disk. 01:03, 30. Sep. 2012 (CEST)
Ich hab das mal umformuliert (war sowieso povig) und glaube, so geht's. Mag ein Kollege das sichten? --Martina Disk. 01:24, 30. Sep. 2012 (CEST)
- Ja jetzt sieht er ganz gut aus nur hast du den Flug plötzlich in den September 2012 verschoben nur war der schon im 2010 passiert.--Sanandros (Diskussion) 09:49, 30. Sep. 2012 (CEST)
- Ups, jetzt aufgeräumt. --Martina Disk. 16:15, 30. Sep. 2012 (CEST)
Oesterreichische Wappen
Frage: sind oesterreichische Wappen als amtliche Werke zu verstehen? Es gibt auf Commons commons:template:PD-Coa-Germany und commons:template:PD-Coa-Switzerland, aber kein commons:template:PD-Coa-Austria. Von {{Bild-PD-Amtliches Werk}} hier auf de.wp sieht es aus, als ob die drei Laender die selbe Verstaendnis von "amtliches Werk" haben, und es gibt auf Commons oesterreichische Wappen die als PD bezeichnet sind. Rd232 (Diskussion) 12:12, 30. Sep. 2012 (CEST)
- Und wenn wir schon mal dabei sind: wie steht's mit oesterreichischer Waehrung? Auch amtliches Werk? (s. commons:Commons:Currency#Austria). Danke! Rd232 (Diskussion) 12:26, 30. Sep. 2012 (CEST)
Ich kenn das Urteil, aber was haltet ihr von folgender Aussage aus dem OTRS zu WLM:
naja, sie entstanden während der Aufbauphase vor Fertigstellung des Kunstwerks. Da greift das Urteil nicht. Habe bereits vier Klagen hinter mir und alle gewonnen. Seitdem veröffentliche ich alles ohne Lizenz in Wikimedia. Die Aufnahmen entstanden übrigens schon vor 17 Jahren!!!
Damit hätten wir freie Bilder! Jetzt müssen die Experten ran.
Ich bin überfragt und verlinke diesen Abschnitt in meine Antwort. Gruss --Nightflyer (Diskussion) 22:44, 29. Sep. 2012 (CEST)
- Weiss jemand wie das z.B. mit Bildhauern aussieht? Da müsste es strenger sein.... Die andere Frage ist wie hoch wurde denn die SH überschritten. Ja und wenn er ja schon vor Gericht war wo sind die Urteile, dann können wir uns ja direkt ein Bild machen. So jetzt darf der nächste philosophieren.--Sanandros (Diskussion) 23:42, 29. Sep. 2012 (CEST)
- Genau. Die Urteile. --Martina Disk. 00:57, 30. Sep. 2012 (CEST)
- Hier liest ein neuer Mitarbeiter der Wikipedia mit, der wertvolle Bilder liefern kann. Also bitte ausführliche Antworten und keine Schlagworte! Gruss --Nightflyer (Diskussion) 01:09, 30. Sep. 2012 (CEST)
- "wo sind die Urteile, dann können wir uns ja direkt ein Bild machen." fand ich eigentlich ausführlich. Was genau möchtest du hören? Private Meinungen? --Martina Disk. 01:23, 30. Sep. 2012 (CEST)
- Ich verstehe "Seitdem veröffentliche ich alles ohne Lizenz in Wikimedia" nicht. Welche Bilder? Ich kenne lediglich dieses Bild. Im übrigen stimme ich Martina zu: "Wo sind die Urteile?" --Marcela ¿•Kãʄʄchen•? 09:05, 1. Okt. 2012 (CEST)
- "wo sind die Urteile, dann können wir uns ja direkt ein Bild machen." fand ich eigentlich ausführlich. Was genau möchtest du hören? Private Meinungen? --Martina Disk. 01:23, 30. Sep. 2012 (CEST)
- Hier liest ein neuer Mitarbeiter der Wikipedia mit, der wertvolle Bilder liefern kann. Also bitte ausführliche Antworten und keine Schlagworte! Gruss --Nightflyer (Diskussion) 01:09, 30. Sep. 2012 (CEST)
- Genau. Die Urteile. --Martina Disk. 00:57, 30. Sep. 2012 (CEST)
- Das Urteil zum verhüllten Reichstag wird im dortigen Artikel (kurz) angerissen: Verhüllter_Reichstag#Bildrechte. Ich fand das Urteil damals sehr befremdlich (weil es die Lebenszeit eines Kunstwerks meines Erachtens nach merkwürdig definiert und den Sinn der Panoramafreiheit konterkariert), wenn man aber der Logik folgt, dann würde ich vermuten, dass ein Gericht, dem höchstrichterlichen Urteil folgend, auch für die Installationsphase das Urheberrecht des Künstlerpaars bejahen und damit die Panoramfreiheit verneinen würde. Die gewonnenen Klagen des Anfragenden würde ich auch gerne mal sehen. Ich würde es trotzdem versuchen - welche Dateien sind denn gelöscht worden bzw. in der Löschdiskussion? Gruss --Port(u*o)s 14:20, 1. Okt. 2012 (CEST)
- Knackpunkt ist "bleibend". Das Kunstwerk selbst war nicht bleibend und fällt somit nicht unter die Panoramafreiheit. Die Bauphase: was noch nicht existent ist, ist noch nicht existent, also nix Kunstwerk, nix Schutz. Wäre eine mögliche Interpretation. --Marcela ¿•Kãʄʄchen•? 15:26, 1. Okt. 2012 (CEST)
- Das Urteil zum verhüllten Reichstag wird im dortigen Artikel (kurz) angerissen: Verhüllter_Reichstag#Bildrechte. Ich fand das Urteil damals sehr befremdlich (weil es die Lebenszeit eines Kunstwerks meines Erachtens nach merkwürdig definiert und den Sinn der Panoramafreiheit konterkariert), wenn man aber der Logik folgt, dann würde ich vermuten, dass ein Gericht, dem höchstrichterlichen Urteil folgend, auch für die Installationsphase das Urheberrecht des Künstlerpaars bejahen und damit die Panoramfreiheit verneinen würde. Die gewonnenen Klagen des Anfragenden würde ich auch gerne mal sehen. Ich würde es trotzdem versuchen - welche Dateien sind denn gelöscht worden bzw. in der Löschdiskussion? Gruss --Port(u*o)s 14:20, 1. Okt. 2012 (CEST)
Ob schon etwas gelöscht wurde, keine Ahnung. Es war eine Frage zu WLM, ob auch Bilder ohne Hilfe des Hochladeassistenten teilnehmen können. Der obige Abschnitt war die Antwort auf meinen Hinweis zum Urteil. Es gibt im Commons eine Category:Wrapped Reichstag, da sind die Bilder zu finden. Da ich in meiner Antwort diesen Abschnitt verlinkt habe, wir der Uploader wohl mitlesen. Gruss --Nightflyer (Diskussion) 14:49, 1. Okt. 2012 (CEST)
- Also die pics die jetzt hochleaden sind sehen gut aus bis auf das hier--Sanandros (Diskussion) 15:09, 1. Okt. 2012 (CEST).
Das Fotografieren von Ansichten, auf denen keine existenten Kunstwerke sichtbar sind, ist natürlich völlig in Ordnung. Problematisch ist es, nicht-bleibende Kunstwerke im Entstehungsprozess zu fotografieren und dann am Ende insbesondere in Teilansichten so darzustellen, dass nur noch das Kunstwerk, nicht aber seine Teilweise-Noch-Nicht-Existenz sichtbar ist. Wo die genauen Grenzen sind, bleibt der Kreativität von Richtern im Einzelfall überlassen. Wir können hier keine klaren Aussagen treffen. Ein Anhaltspunkt wäre möglicherweise, ob es bei dem Bild offensichtlich darum geht, das angeblich (noch) nicht existente Kunstwerk darzustellen. Dann wäre es eine Umgehung des Urheberrechts und ich würde das als rechtswidrig ansehen. In meinen Augen betrifft das auf jeden Fall alle Fotos, bei denen es sich auch um Ausschnitte des fertigen Kunstwerks handeln könnte. Die Fotos, bei denen der Reichstag zum Teil schon verpackt ist, befinden sich möglicherweise in einer rechtlichen Grauzone.
Übrigens scheint es mir ein unkonventionelles Vorgehen, eine E-Mail-Anfrage an ein OTRS hier einzustellen und dem Anfragenden dann als Antwort die Meinungen von WP:Urheberrechtsfragen zu verlinken.--olag disk 2cv 16:04, 1. Okt. 2012 (CEST)
Wieder mal Lexikon-Abkupferei
Ich bin gerade über den "Artikel" Altermatt gestolpert und würde gerne eure Meinung dazu erfahren... Es ist ja bekanntlich eine schon länger bestehende Unsitte einiger ziemlich schamloser "Wikipedianer", Artikel aus dem Historischen Lexikon der Schweiz Satz für Satz etwas umzuformulieren und ohne weitere Recherchen als Wikipedia-Artikel auszugeben... was so offenbar leider von der Community erwünscht ist, was ich immer noch nicht verstehe, aber das Ergebnis von Wikipedia:Meinungsbilder/Paraphrasierte Lexikonartikel ist ja recht eindeutig. Das ist nun wieder so ein Fall, wobei das Ding sehr, sehr nahe am HLS ist, noch näher als mancher vergleichbare. Im Sinne des Hinweises auf Wikipedia:Textplagiat Geschützt sein kann auch eine besondere Gedankenführung oder Gliederung, daher sollte man generell darauf achten, dass man genügend Abstand von der Vorlage einhält sehe ich hier den geforderten "Abstand von der Vorlage" nicht. Inhalt, Gedankenführung und Gliederung stammen im Grunde aus dem HLS, der Text wurde einfach durch Umformulierungen und Auslassungen etwas konfuser und unpräziser. Meiner Meinung nach geht das so nicht (mal abgesehen davon, dass der Artikel immer noch als BKL gekennzeichnet ist). Die Frage ist nun: Würdet ihr eine Versionslöschung vornehmen, da zu nahe an der Vorlage, oder bloss den Text entfernen, da zu schlecht? Gestumblindi 17:38, 30. Sep. 2012 (CEST)
- Mir ist das auch zu nah am Original. Versionslöschung ist wohl aufgrund Urteil ME nicht nötig. --Marcela ¿•Kãʄʄchen•? 09:06, 1. Okt. 2012 (CEST)
Einladung zum Redaktionstreffen Recht 30.11.-2.12. in Frankfurt
Liebe Urheberrechtler,
am Wochenende vom 30. November bis zum 2. Dezember 2012 findet in Frankfurt am Main ein Redaktionstreffen der Wikipedia-Juristen und Interessierten statt.
Über Anmeldungen von euch freue ich mich sehr.
Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:05, 7. Sep. 2012 (CEST)
Veranstaltungsfotos
Wenn auf einer Eintrittskarte zu einer Veranstaltung folgender Satz zu finden ist: "Der Karteninhaber stimmt zu, dass jegliche Darstellung seiner Person, ob in Bild oder Ton, ohne Vergütung und ohne zeitliche und räumliche Einschränkung mittels jedes derzeitigen oder künftigen technischen Verfahrens erstellt oder verwendet werden darf." muss ich dann die Gesichter unkenntlich machen? liesel Schreibsklave® 17:42, 30. Sep. 2012 (CEST)
- Wenn der Satz rechtlich haltbar ist, dann musst du das wohl nicht tun - ich frage mich allerdings, ob man wirklich davon ausgehen kann, dass ein Karteninhaber einer derart umfassenden Freigabe zustimmt, nur weil auf seine Eintrittskarte dieser Satz (den er wohl gar nicht unbedingt gelesen hat) aufgedruckt ist? ... Gestumblindi 17:46, 30. Sep. 2012 (CEST)
- Was hast du denn für Fotos gemacht? Vlt sind sie auch schon ohne den Satz frei.--Sanandros (Diskussion) 18:01, 30. Sep. 2012 (CEST)
- (BK)Ich sehr hier keine zulässigen und unanfechtbarer Vertrag, nur weil das auf der Eintrittskarte abgedruckt ist. Denn um überhaupt rechtsfähig zu sein, müsste der Vertragstext dir vor Vertragsabschluss bekannt sein. Gerade das „oder künftigen technischen Verfahrens“ überhaupt zulässig ist, möchte ich jetzt bezweifeln, denn diese Formulierung könnte schon grundsätzlich gegen Treu und Glauben verstossen. Nicht vergessen, ich muss bei öffentlichen Auftritten nicht immer das Publikum unkenntlich machen. Von daher bitte mal Recht am eigenen Bild lesen. Da diese Punkte griffen, reicht es schon das man eine Veranstaltung als öffentlich erklärt. Das sind sich nur nicht viele bewusst, dass wenn man an eine öffentliche Veranstaltung geht, dass man dann auch erkennbar abgebildet werden darf (In gewissen Grenzen natürlich).--Bobo11 (Diskussion) 18:12, 30. Sep. 2012 (CEST)
- Bei der Olympiade in Innsbruck stand was Ähnliches auf den Karten, die Offizielle, Sportler, Presse usw. um den Hals haben mußten. Ohne Karte kein Einlaß, mit Karte Verzicht auf RaeB. Da stand auch ein Urteil eines europäischen Gerichtshofs drauf, müßte ich mal suchen ob ich das Ding noch habe. Damit haben wir als Fotografen die Möglichkeit, alle Fotos zu benutzen. Was anderes wäre logistisch auch völlig unmöglich, niemals realisierbar. --Marcela ¿•Kãʄʄchen•? 22:18, 1. Okt. 2012 (CEST)
- Hier muss man natürlich zwischen Pressefotos und übrige Verwendungen unterscheiden. Für Pressefotos, kurzum alles was mit Berichterstattung und Dokumentation über ein Erreigniss zu tun hat, ist schon heute mit der Ausnahmeregel um RaB abgedeckt. Wenn hingegen Werbung mit einem so aufgenommen Bild gemacht wird, sieht die Sache schon ganz anders aus. Das Problem das ich im Text oben sehe, ist allem das „jegliche Darstellung seiner Person“. Gegen Klagen wirklich negative Bilder wird der Passus den Fotografen kaum schützen können. Der Teil wird vermutlich wenn es Hart auf Hart kommt, vom Gericht als nichtig erklärt. Was aber eben nicht heisst, dass ich fröhliche sich gesittet aufführende Fans unkenntliche machen muss. Aber der halbnackte und besoffen unter dem Tisch liegende Fan hat verdammt gute Chancen, dass wenn er auf einem veröffentlichten Bild erkennbar ist, dass er trotz diesem Vertrag eine Endschädigung erhält. Ich sehe das eher als Service das man eben die Leute darauf aufmerksam macht, dass es eine öffentliche Veranstaltung ist bei der die RaB-Ausnahmeregel greift. Solange ich mich als Fotograf im Rahmen der RaB-Ausnahmeregel bewege, wird der Vertrag mit grosser Wahrscheinlichkeit als gültig erklärt, bzw. Klage vermutlich schon von Anfang mit Hinweis auf die RaB-Regeln bei öffentlichen Veranstaltungen an abgewiesen. Ralf in deinem Fall geht es natürlich, um aktive Teilnehmer, vergelichbar mit einer Person auf der Rednerbühne bei einer öffentlichen Veranstalltung. Da gehen die Ausnahmeregel beim RaB sogar noch weiter, und da wird es sogar bei negativen Bildern schwer als Betroffener Recht zu bekommen. Solange das Bild im Sinne von Berichterstattung benutzt wird. --Bobo11 (Diskussion) 20:15, 4. Okt. 2012 (CEST)
- Bei der Olympiade in Innsbruck stand was Ähnliches auf den Karten, die Offizielle, Sportler, Presse usw. um den Hals haben mußten. Ohne Karte kein Einlaß, mit Karte Verzicht auf RaeB. Da stand auch ein Urteil eines europäischen Gerichtshofs drauf, müßte ich mal suchen ob ich das Ding noch habe. Damit haben wir als Fotografen die Möglichkeit, alle Fotos zu benutzen. Was anderes wäre logistisch auch völlig unmöglich, niemals realisierbar. --Marcela ¿•Kãʄʄchen•? 22:18, 1. Okt. 2012 (CEST)
Mögliche URV in importiertem Artikel
Vielleicht könnte sich jemand der Frage auf WP:FZW annehmen. Gruß --84.161.204.41 15:50, 12. Sep. 2012 (CEST)
längeren Logiktext aus älteren Buch übernehmen -> wer hat Rechte, um zu fragen, ob ich den Text überarbeitet übernehmen darf?
Hallo! Ich möchte einen mehreren Seiten langen Text aus einem Buch über Logik -teils verändert- übernehmen (Ich will ihn nicht umschreiben, weil es sehr viel Arbeit bedeutet, falls es überhaupt möglich ist. Dafür fehlen mir mE nach auch viele relevante Informationen, sodass der Text holprig und vl sogar falsch werden würde). Dadurch würde ich ja das Urheberrecht verletzen und deshalb möchte ich vorher um Erlaubnis bitten/einholen. Hier will ich fragen, ob ihr mir einen Tipp geben könntet, wie ich hierfür am Effizientesten vorgehen kann. Ich bin mir also nicht klar wer die Rechte besitzt. Im Buch steht: "Alle Rechte vorbehalten. Westkulturverlag Anton Hain Meisenheim am Glan." (Buch von 1954) Der Autor des Buches (Albert Menne) ist seit ca. 20 Jahren tot. Auf WP habe ich gelesen, dass der Verlag irgendwann übernommen, dann aber liquidiert wurde. Zudem habe ich irgendwo gelesen, dass das Urheberrecht vererbt wird... Gibt es irgendwelche Erfahrungen diesbezüglich? Ich habe mir vorgestellt die Person die die Rechte innehat zu fragen, ob ich das darf. Dazu die Frage, wie ich am besten vorgehe, um herauszufinden wer die Rechte besitzt bzw. was am Wahrscheinlichsten ist? Dazu auch die Frage, ob das genügt oder ob ich dafür (also für die WP) eine bestimmte Lizenz einholen muss? Danke im Voraus für Hilfe / Tipps mfg --123qweasd (Diskussion) 20:27, 27. Sep. 2012 (CEST)
- Falls es für den Verlag keinen Rechtsnachfolger gibt, der dir Auskunft geben kann, wären die Erben die nächste Adresse. Wie man beides herausbekommt, weiß ich leider nicht. Für die Freigabe kannst du ggf. dieses Muster nutzen. --Martina Disk. 19:27, 26. Okt. 2012 (CEST)