Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2018/02

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Sächsische Medienagentur - Rechtefrei verwendbar

Uunter anderem bei Datei:Barbara-Klepsch-SK-017.jpg findet man auf der Quellseite der Sächsischen Medienagentur den Vermerk „Dieses Foto ist rechtefrei verwendbar.“. Laut Nutzungsbedingungen haften die Leute dort nicht für urheberrechtliche Belange. Kann man sowas unter Bild-frei hier verwenden? --Quedel Disk 14:02, 8. Feb. 2018 (CET)

Vor allen findet sich in den rechtlichen Hinweisen der folgende Passus: "Die Sächsische Staatsregierung erlaubt den Nutzern des Medienservice, die veröffentlichten Presseerklärungen und Medienobjekte anzusehen und herunter zu laden, zu reproduzieren, zu veröffentlichen, und öffentlich vorzuführen. Die Nutzung ist unentgeltlich, soweit nicht anderes angegeben ist. Es ist strikt untersagt, die Pressemitteilungen und Medienobjekte vor, während oder nach ihrer Weiterverbreitung zu verändern. Ausgenommen ist die journalistische Aufbereitung der bereitgestellten Informationen in eigenen Texten und Grafiken des Nutzers."
Damit fällt die Nutzung hier auf jeden Fall flach. --Kam Solusar (Diskussion) 14:13, 8. Feb. 2018 (CET)
Danke für die Info, dass sowas unter Haftungsbeschränkung formuliert ist, na da soll erst einer drauf kommen. Dann kommts mal wech. --Quedel Disk 15:08, 8. Feb. 2018 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Quedel Disk 15:08, 8. Feb. 2018 (CET)

Kronenkreuz der Diakonie

Mein Großvater war Träger des Kronenkreuzes der Diakonie in Gold, und ich besitze die Auszeichnung (Anstecknadel). Im Artikel zum Kronenkreuz heißt es: „Das Zeichen ist markenrechtlich zugunsten des Evangelischen Werkes für Diakonie und Entwicklung e.V. geschützt.“ Folgt daraus, dass ich ein Foto der Anstecknadel hier nicht veröffentlichen darf? Die Veröffentlichung würde der Veranschaulichung dienen; Markenrechte verletzte ich dadurch meines Wissens nicht. Ich bin jedoch skeptisch, ob ich Urheberrechte damit verletzen würde.JürnC (Diskussion) 11:11, 9. Feb. 2018 (CET)

Nein, du kannst das Foto ohne Beschränkungen hochladen, JürnC. Gruß, --Gnom (Diskussion) 12:40, 9. Feb. 2018 (CET)
Danke! JürnC (Diskussion) 13:45, 9. Feb. 2018 (CET)
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Panoramafreiheit in Kirchen

Greift in Deutschland die Panoramafreiheit für Kunstwerke im Inneren von öffentlichen Kirchen, wie Fresken, Altäre, Kreuzwege, Statuen? --Neitram  10:29, 11. Feb. 2018 (CET)

@Neitram: Ganz kurze Antwort: Leider nein. — Raymond Disk. 10:34, 11. Feb. 2018 (CET)
Wobei die Panoramafreiheit ja eh nur bei solchen Werken benötigt wird, deren Regelschutzfrist noch läuft. Alles, was älter ist, ist gemeinfrei und kann nach belieben abgelichtet werden. Und da hierzuland in Kirchen ziemlich viel ziemlich altes Zeug rumsteht, ist das auch schon eine ganze Menge. // Martin K. (Diskussion) 11:04, 11. Feb. 2018 (CET)
Es sei denn, die Kirchengemeinde verbietet das Fotografieren aufgrund ihres Hausrechtes. Das kommt immer wieder vor, hat dann aber mit dem Urheberrecht nichts zu tun. --2003:E4:5BC7:7E96:4216:7EFF:FE2A:7A33 18:37, 11. Feb. 2018 (CET)
Viele alte Kirchen haben neue, gestaltete Fenster bekommen, die wiederum sind idR geschützt. Da muß man aufpassen. --Smial (Diskussion) 21:36, 11. Feb. 2018 (CET)
Das Urheberrecht wird vom Hausrecht nicht berührt. --M@rcela 22:38, 11. Feb. 2018 (CET)
Genau das habe ich doch geschrieben. Sollte das jetzt ein Versuch sein, meine im Prinzip gleiche Aussage zu diskreditieren? Übrigens wird umgekehrt das Hausrecht auch vom Urheberrecht nicht berührt, so weit ich weiß. Auch wenn in Wikipedia manchmal sinngemäß "Hausrecht ist für uns egal" proklamiert wird. --2003:E4:5BC7:7E96:4216:7EFF:FE2A:7A33 15:33, 12. Feb. 2018 (CET)
Danke für die Antworten. In dem Fall hätte ich die Panoramafreiheit gebraucht, denn der Kirchenmaler ist noch keine 70 Jahre tot. Schade. --Neitram  09:08, 12. Feb. 2018 (CET)
Ein kleiner Nachtrag @Neitram:: Grundsätzlich besteht natürlich auch immer die Möglichkeit die jeweiligen Künstler (bzw. ihre Erben) um eine Freigabe zu bitten. // Martin K. (Diskussion) 09:44, 12. Feb. 2018 (CET)
Ja, das werde ich eventuell auch versuchen, mit dem Sohn des Künstlers stehe ich schon in Kontakt. --12:56, 12. Feb. 2018 (CET)
Weiterführende Lektüre für @Neitram: Die Schutzfrist als Sichtschutz: Wie das Urheberrecht freies Wissen behindert von Code. --Gnom (Diskussion) 13:04, 12. Feb. 2018 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Neitram  09:08, 12. Feb. 2018 (CET)

en:File:Blumhouse_Productions_logo.svg

Hallo zusammen, erreicht dieses Logo Schöpfungshöhe und wenn nicht, dürfte man es dann lokal oder in die Commons hochladen? Dann könnte man den Artikel Blumhouse Productions damit bebildern. Danke und LG, --NiTen (Discworld) 08:54, 2. Feb. 2018 (CET)

Hallo NiTen, hier darfst du es als "PD-Textlogo" hochladen, auf Commons wohl auch, würde ich sagen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:02, 13. Feb. 2018 (CET)
@Gnom: Danke! --NiTen (Discworld) 20:08, 13. Feb. 2018 (CET)
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Titel eines Bildes einer Künstlerin

Guten Tag, ich darf ein Bild einer Künstlerin zur Bebilderung des Artikels über sie verwenden. Permissions sind raus, aber noch pending. Das Bild hatte den Titel Ins Freie. Nun hat sie mir - als ich ihr die Freigabemail geschickt habe, zurück gemailt, dass sie zufällig gesehen hat, dass es sowohl einen Roman mit diesem Titel gibt als auch eine Ausstellung mit dem Titel gab. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es eine große Schöpfungshöhe erreicht, Ins Freie zu schreiben. Muss ich jetzt das Bild wieder löschen, mit neuem Titel wieder hochladen und nochmal die Freigabeerklärungen versenden oder kann man das mit dem alten Titel behalten? Wäre für Infos dankbar. --Gyanda (Diskussion) 12:18, 11. Feb. 2018 (CET)

Ich kann mir absolut nicht vorstellen, dass dies gegen ein Urheberrecht verstösst. Aber unabhängig davon, kann man ja nicht bei einem bereits veröffentlichten und rezipierten Werk (nehme ich an?) für die WP eigens einen neuen Titel schaffen. --King Rk (Diskussion) 12:24, 11. Feb. 2018 (CET)
Ich sehe da auch kein Problem. - Dass die Künstlerin das Bild unter eine freie Lizenz stellen muss, die die kommerzielle Weiternutzung des Bildes durch jedermann erlaubt (nicht nur "zur Bebilderung des Artikels"), ist dir und ihr im übrigen bewusst, oder? Gestumblindi 15:00, 11. Feb. 2018 (CET)
Gestumblindi, ich sende jedes Mal die genaue Information mit, was die Lizenz beinhaltet, ist doch selbstverständlich. LG, --Gyanda (Diskussion) 15:52, 11. Feb. 2018 (CET)
Bestens; mich hatte halt einfach die Formulierung "zur Bebilderung des Artikels" ein wenig irritiert. Gestumblindi 00:42, 12. Feb. 2018 (CET)
Ich hatte das etwas salopp formuliert, sorry! Ist gut, dass du mich erinnert hast. Wie gesagt, ich maile das immer mit, sowohl den Link zur Lizenz, was sie bedeutet, als auch noch mal umgangssprachlich erklärt (ist hier irgendwo in den Vorlagen zu finden gewesen). LG, --Gyanda (Diskussion) 01:00, 12. Feb. 2018 (CET)
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Vereinigtes Königreich: Öffentlich ausgehängtes Kartenwerk

Ich habe 2013 an einem Wanderweg in England eine öffentlich ausgehängte Karte fotografiert, die eine temporäre Sperrung eines ansonsten frei zugänglichen Gebiets bekanntgab. Das gesperrte Gebiet war auf der Grundlage einer Ordnance-Survey-Karte farbig hervorgehoben. Diese Fotografie würde gut in den Artikel Öffentliches Wegerecht (Vereinigtes Königreich) passen, da die Möglichkeit solcher Sperrungen im Artikel erwähnt wird. Das Problem ist, dass sich die britische Regelung zur Panoramafreiheit meines Wissens ausdrücklich nicht auf zweidimensionale graphische Werke und damit auch nicht auf öffentlich ausgestellte Kartenwerke erstreckt. Daher ist ein Upload auf Commons nicht erlaubt. Gibt es eine Möglichkeit, das Bild in die de-Wikipedia hochzuladen? --Kreuzschnabel 14:28, 12. Feb. 2018 (CET)

Hallo Kreuzschnabel. Schwierig wird's hier auch, da die Panoramafreiheit nur bei dauerhaft öffentlichen Werken zählt. Also was so die übliche Lebensdauer der Werkart hergibt. Daher die Frage, wie lange die Karte da hing oder hängen wird. Bei paar Monaten siehts schlecht aus, hängt die Karte aber da 3-4 Jahre und länger, könnte man vielleicht was draus machen. --Quedel Disk 20:32, 12. Feb. 2018 (CET)
Die Sperrungen ab Mai 2013 wurden bekanntgegeben, die Karte muss spätestens im April da gehangen haben. Fotografiert habe ich sie am 1. November. Seitdem war ich nicht mehr da, es ist aber anzunehmen, dass zumindest die Angaben der Zeiträume (der Kartenausschnitt mit Markierung selbst bleibt wahrscheinlich unverändert) jedes Jahr neu veröffentlicht werden. --Kreuzschnabel 21:46, 12. Feb. 2018 (CET)
Gerade schwer vorzustellen, was das für eine Karte ist. Ich lese folgendes raus: die Karte ist quasi wie eine Tafel die dauerhaft da steht, inklusive der Markierungen. Geändert wird nur die Datumsangaben selbst. Die Karte selbst wird wohl auch 2018 noch da hängen? --Quedel Disk 23:08, 12. Feb. 2018 (CET)
Sorry, ich war undeutlich. Es handelt sich um einen im Freien (an einem Durchfahrtstor auf einem Feldweg) angepinnten, zwecks Wetterschutz laminierten A4-Ausdruck, der im oberen Viertel die Sperrungen mit genauen Zeiträumen ankündigt und darunter den Kartenausschnitt zeigt, in dem das betroffene Gebiet gekennzeichnet ist. Ich nehme an, dass das gesamte Blatt jedes Jahr neu erzeugt und ausgehängt wird, wobei sich vermutlich nur der obere Teil von der Vorversion unterscheidet. Es ist kein Kunstwerk oder irgendwas mit bedeutender Schöpfungshöhe, es ist vom Charakter her ein öffentlicher Aushang, der halt einen urheberrechtlich geschützten Kartenausschnitt enthält. --Kreuzschnabel 23:21, 12. Feb. 2018 (CET)
Das klingt für mich nicht so, als wäre diese Karte bleibend im Sinne der Panoramafreiheit. Wenn nach allgemeiner Auffassung schon aufgeleimte Plakate, Planen oder Fahnen nicht unter die Panoramafreiheit fallen, dann sicher auch nicht so ein laminierter Ausdruck. // Martin K. (Diskussion) 11:52, 13. Feb. 2018 (CET)
Gemäß Panoramafreiheit#Großbritannien ist das von der Panoramafreiheit im Vereinigten Königreich nicht umfasst. Nach deutschem Recht sieht das anders aus. Gruß, --Gnom (Diskussion) 09:57, 13. Feb. 2018 (CET)
Das ist mir bekannt, genau deshalb frage ich hier ja. --Kreuzschnabel 10:43, 13. Feb. 2018 (CET)
Alles, was 2-dimensional ist, fällt nicht unter die Panoramafreiheit im Vereinigten Königreich. Dazu gehören Gemälde, Fresken und eben auch Informationstafeln, sofern die urheberrechtliche Schöpfungshöhe erreicht ist, was bei Karten zweifelsfrei der Fall ist. Bei so etwas brauchen wir nicht mehr über die Lebensdauer bzw. Dauerhaftigkeit des Werks nachdenken. --AFBorchert 🍵 11:45, 13. Feb. 2018 (CET)
Er fragte ja ausdrücklich wegen unseres Schutzlandprinzips, obs nach DACH-Recht möglich wäre. Aber wenn die Karte jährlich neu gemacht wird (auch wenn sie gleich aussieht), ist das nicht bleibend. --Quedel Disk 16:19, 13. Feb. 2018 (CET)
OK, dann ist die Datei in meinem Archiv bleibend und nicht hochgeladen werdend. Danke fürs Mitdenken! --Kreuzschnabel 18:36, 13. Feb. 2018 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 08:48, 14. Feb. 2018 (CET)

Kaum veränderter Originaltext

Zur Kenntnisnahme diese Diskussion [1] über den Abschnitt Handlung bei Krieg (2017). Der Text wurde zwischenzeitlich unverändert wieder eingestellt. Man scheint selbst bei den "Löschkandidaten/Urheberrechtsverletzungen" der Ansicht zu sein, dass es reicht, ein paar Wörter umzustellen um URV zu umgehen. --178.6.165.0 11:58, 14. Feb. 2018 (CET)

Fakten sind nicht schützbar. Wenn die Fakten zwar in der selben Reihenfolge aber in anderer Wortwahl wieder geben werden, reicht das in der Regel aus, um danach nicht als Urheberechtsverletztung zu gelten. Gerade wenn es auch noch üblich ist, diese Fakten in dieser Reihenfolge (z.b. Chronologisch) wiederzugeben. --Bobo11 (Diskussion) 12:46, 14. Feb. 2018 (CET)
Es ist aber nicht nur dieselbe Reihenfolge, sondern auch dieselbe Wortwahl. Siehe Diskussion:Krieg (2017). --178.6.165.0 13:39, 14. Feb. 2018 (CET)
Und Du meinst, Deine Meinung per EW gegen andere Benutzer und Admins durchzudrücken, ist die richtige Vorgehensweise? --Nobody Perfect (Diskussion) 13:51, 14. Feb. 2018 (CET)
Ich meine, eindeutige Urheberrechtsverletzungen (siehe Diskussion:Krieg (2017)!) aus Wikipedia zu entfernen ist die richtige Vorgehensweise! Jetzt ist nicht nur die URV wieder drin, sondern der Artikel noch gesperrt. Gibt es bei Wikipedia überhaupt noch Leute, die Ahnung von irgendwas haben, oder gibt es hier nur noch Dilettanten? --178.6.165.0 15:41, 14. Feb. 2018 (CET)

Beleidigungen brauchen wir hier nicht.

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 16:40, 14. Feb. 2018 (CET)

Benutzer:Diderot11

Benutzer:Diderot11 hat auf Commons ein paar seiner Fotos eingestellt, das ist sicher löblich. Das c:File:Fritz Gabriel Bauer.jpg könnte hier in Kürze unter WP:SG? auf der Hauptseite erscheinen. Wenn ein Dritter dann das CC-BY-SA-4.0 Foto für seine Zwecke verwenden würde, dann steht er vor der Wahl, den eingetragenen Benutzernamen aus Commons als Urheber anzugeben, oder er blinzt auf die Fileattribute von der Kamera, da steht auch ein Name, vielleicht auch unabsichtlich. Wer könnte den Kollegen mal beraten, was er besser tun und in Falle besser lassen sollte. --Goesseln (Diskussion) 19:48, 14. Feb. 2018 (CET)

Hm, wie ist die Frage gemeint? Gruß, --Gnom (Diskussion) 20:04, 14. Feb. 2018 (CET)
@Goesseln: Verstehe auch nicht ganz, warum Du das hier in den Urheberrechtsfragen postest?! Mit dem hiesigen Thema hat das ja nicht wirklich zu tun. Und wenn die Exif gelöscht werden sollten, dann müsst das eh auf Commons geschehen.
Wieso fragst Du also nicht einfach stattdessen den Kollegen selbst, ob er sich der Tatsache bewusst ist, dass er seine Real-Identitätin den Exif-Daten seiner Bilder mitliefert? // Martin K. (Diskussion) 20:36, 14. Feb. 2018 (CET)
dann entschuldige ich mich für die Störung. --Goesseln (Diskussion) 20:40, 14. Feb. 2018 (CET)
Ist ja nichts schlimm, nur können wir Euch hier bei dieser Sache wirklich nicht weiterhelfen. // Martin K. (Diskussion) 20:44, 14. Feb. 2018 (CET)
Ich hab ihn einfach mal darüber benachrichtigt. --Túrelio (Diskussion) 22:39, 14. Feb. 2018 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: // Martin K. (Diskussion) 20:44, 14. Feb. 2018 (CET)

Datei:Sorry Day poster.jpg

Sorry Day poster

Darf dieses Bild zu uns? Ich habe auf Commons den OTRS in Frage gestellt, weil er möglicherweise nicht von Harold Thomas ist. --109.40.2.30 15:23, 3. Feb. 2018 (CET)

Was so einfach ist, erreicht keine Schöpfungshöhe
Wieso sollte hier eine Freigabe von Thomas erforderlich sein? Hat der dieses Plakat gemacht? Oder nur weil darauf die von ihm entworfene Flage abgebildet ist?!
Falls letzteres: Diese Flagge ist so einfach, dass sie keine Schöpfungshöhe erreicht und damit gemeinfrei ist. Für sie ist also keine Freigabe notwendig.
Laut Ticket wurde das Sorry-Day-Poster selbst von einer offiziellen Adresse des Batchelor Institutes freigegeben. Das scheint alles seine Ordnung zu haben.
// Martin K. (Diskussion) 16:02, 3. Feb. 2018 (CET)
Ich sehe gerade, dass ein Australisches Gericht Thomas erstaunlicherweise ein Copyright an dieser Flagge zuerkannt hat. Seltsam, aber ok. Da auf Commons dort das Recht im Herkunftsland geachtet wird, ist Flagge selbst dort damit nicht haltbar.
Allerdings...
  • gilt das nicht für das deutsche und amerikanische Recht (hier würde ich weiter von Gemeinfreiheit ausgehen
  • glaube ich nicht, dass das Freihaltebedürfnis eine so einfachen Form auch deren Adaption im oben genannten Plakat berühren würde
  • und selbst wenn, würde man wohl davobn ausgehen, dass das freigebende Batchelor Institute of Indigenous Tertiary Education die nötogen Rechte für so eine Adaption hält.
// Martin K. (Diskussion) 16:20, 3. Feb. 2018 (CET)

Somit: Lokal hochladen mit dem Hinweis „Schutzlandprinzip“. --109.40.2.30 16:27, 3. Feb. 2018 (CET)

Wenn es denn auf Commons tatsächlich gelöscht und hier auch mal irgendwo außerhalb von WP:URF verwendet werden sollte, ja.
In dem Fall müsstest Du aber noch mir oder jemandanderem vom Support-Team Bescheid sagen, damit der die Freigabe nachträgt. // Martin K. (Diskussion) 16:48, 3. Feb. 2018 (CET)

Schöpfungshöhe bei einem Tortendiagramm

Hat ein Tortendiagramm wie dieses, von hier, Schöpfungshöhe? Dürften wir das Bild auf Commons hochladen (mit Quellenangabe, aber ohne den Autoren zu fragen)? --Neitram  11:50, 14. Feb. 2018 (CET)

Warum willst du dieses fitzelige .gif Verwenden? Mit einem anständigen Grafikprogramm kann man auf Basis der Rohdaten eine schicke .svg erstellen. Das wäre definitiv erlaubt, weil die Daten dort unter einer CC-BY-4.0-Lizenz stehen. --Gretarsson (Diskussion) 12:10, 14. Feb. 2018 (CET)
Wir haben auch die Vorlage {{Graph:Chart}} mit der u.a. Tortendiagramme direkt erstellt werden können.--Cirdan ± 12:50, 14. Feb. 2018 (CET)
@Gretarsson: Weil das schnell und mit minimaler Arbeit von unserer Seite geht. Ein Diagramm in Inkscape neu zu erstellen würde mich Unerfahrenen wahrscheinlich mehrere Stunden kosten. --Neitram  13:10, 14. Feb. 2018 (CET)
@Cirdan: Die Vorlage liefert m.E. nur mäßige und auch nicht sonderlich individuell ausgestaltbare Ergebnisse, und individuell heruntergeladen und ausgedruckt werden kann sie AFAIK auch nicht, daher ist sie nur bedingt eine Alternative.
@Neitram: Wenn man es nicht selbst machen kann oder möchte, gibt es dafür die Grafikwerkstatt (Edit 17:32, 14. Feb. 2018 (CET): Link korrigiert, die Grafikwünsche in dieser Form sind obsolet). Ich würde mich aber in deinem Fall selbst bereit erklären, das Diagramm zu erstellen. Eine Stunde werd ich da aber bestimmt auch am Werkeln sein... --Gretarsson (Diskussion) 13:42, 14. Feb. 2018 (CET)
@Neitram: Fertig (hat etwas länger gedauert, u.a. weil ich zu spät gemerkt habe, dass der Rohdatensatz mehr Taxa enthält als das oben verlinkte „Originaldiagramm“ -- aus gutem Grund, denn diese Taxa enthalten zu wenig Arten, um darin sinnvoll dargestellt werden zu können). Wo soll’s hin? --Gretarsson (Diskussion) 17:32, 14. Feb. 2018 (CET)
@Gretarsson: Ja wahnsinn, hast du dir wegen meiner Frage hier so viel Arbeit gemacht. Ist klasse geworden. Vielen Dank!! Ich finde, das Diagramm wertet die Einleitung von Art (Biologie) auf, und ich schaue mal, wo es sonst noch gut hinpasst. --Neitram  08:41, 15. Feb. 2018 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Neitram  09:18, 15. Feb. 2018 (CET)

Datei:Kassenbon.jpg

Ich hatte auf Diskussion:Kassenbon#Foto zu bedenken gegeben, daß das Foto vermutlich die Persönlichkeitsrechte einer dritten Person verletzt (bin nicht ich) und außerdem auf der Bildbeschreibungsseite die Vorlage {{PD-textlogo}} fehlt. Ich habe jedoch den Eindruck, dort kümmert sich niemand darum. Meine Fragen daher:

  1. Liege ich mit meiner Einschätzung richtig, daß das Foto so rechtlich unzulässig ist?
  2. Was ist die korrekte Vorgehensweise für einen anonymen Nutzer in so einem Fall?
  3. Bin ich mit meiner Frage hier überhaupt richtig (ich habe ziemlich gesucht, um die richtige Anlaufstelle für Verletzungen des Persönlichkeitsrechts durch Bilder zu finden)? Wenn ja, sollte diese Seite nicht lieber "Rechtliche Fragen zu Bildern" statt "Urheberrechtsfragen" heißen?

--77.190.40.46 22:53, 12. Feb. 2018 (CET)

Ob es rechtlich so okay wäre, müsste man einen Rechtsanwalt fragen. Ein guter Diskussionsort wäre noch die Dateidiskussionsseite gewesen, aber hier ists auch okay. Persönlichkeitsrechte werden eher zweitrangig hier behandelt (daher gibt's außer dieser Seite keine spezielle Anlaufstelle dafür), ich kenn mich in dem Gebiet auch zu wenig aus (persönliche Meinung: wer sagt denn, dass der Name korrekt ist? Die Profilerstellung ist ja bereits mit der Ausgabe des Kassenbons möglich, d.h. man kann nur sagen, dass ein Mitarbeiter an jenem Tag gearbeitet hat, daraus kann man jedoch keine Zuordnung oder Identifizierung oder gar Profilerstellung betreiben. Allein in Schweinfurt gab es allein 2004 180 Telefonanschlüsse auf den Namen.). PD-textlogo wäre korrekterweise hier noch zu ergänzen, was jedoch am urheberrechtlichen Status an sich nichts ändert, es markiert nur, dass da ein Logo drauf ist. Man muss ja auch nicht auf eine öffentliche Straße den hinweis schreiben "die Straße ist öffentlich". Insofern ist die derzeitige Beschreibung urheberrechtlich auch okay. --Quedel Disk 23:06, 12. Feb. 2018 (CET)
Ich hätte einzig den Verkäufer ausgeschwärzt - alles andere sehe ich ohne Schöpfungshöhe und damit eigentlich ohne Lizenz, würde aber damit mit {{PD-textlogo}} am ehesten treffen. --K@rl 23:13, 12. Feb. 2018 (CET)
PD-Textlogo klingt gut. Und eine Persönlichkeitsrechtslverletzung liegt nicht vor. --Gnom (Diskussion) 09:52, 13. Feb. 2018 (CET)
Bitte nicht {{own}} verwenden – das ist nicht das eigene Werk. Sondern eher {{self-scanned}}. Ansonsten schließe ich mich dem obigen Ausführungen an: PD-textlogo ist in Ordnung dafür. --AFBorchert 🍵 14:11, 13. Feb. 2018 (CET)

Da mir niemand auf Frage #2 geantwortet hat, habe ich auf WP:Fotowerkstatt#Kassenbon gebeten, die Vorschläge umzusetzten. Jetzt gelte ich als "URV-Troll". Daher überlasse ich es nun anderen, sich um derlei Fragen zu kümmern.--77.190.111.44 03:36, 17. Feb. 2018 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --M@rcela 12:10, 17. Feb. 2018 (CET)

Anfrage Bildfreigaben an englischsprachige Urheber

Hallo. Ich brauche schnelle Hilfe. Ich habe einen vielversprechenden Kontakt mit dem Management eines englischsprachigen Musikers. Ich hatte nach Fotos gefragt, die unter einer freien Lizenz zur Illustration des Musiker-Artikels genutzt werden könnten. Die Herrschaften sind interessiert, möchten mir Fotos schicken und fragen nach den notwendigen Formalien. Haben wir irgendwo einen passende Erklär-Textbaustein, der es den Leuten dort so einfach wie möglich macht, die Fotos freizugeben und einzubringen? Was ist, wenn die Bilder und die Freigaben an mich geschickt werden. Wird mir, wenn ich das an das OTRS-Dingens-Team weiterleite, auch geglaubt? --Krächz (Diskussion) 18:46, 7. Feb. 2018 (CET)

@Krächz: en:Wikipedia:Example requests for permission. --Gnom (Diskussion) 18:55, 7. Feb. 2018 (CET)
Neun Minuten finde ich ganz anständig, oder? ;-) Gruß, --Gnom (Diskussion) 18:56, 7. Feb. 2018 (CET)
Super, vielen Dank. Wie sieht das aus mit "the creator and/or sole owner of the exclusive copyright"? Das Copyright kennen doch nur die Amerikaner? Wir brauchen die Freigabe des Urhebers (creators), richtig? --Krächz (Diskussion) 19:03, 7. Feb. 2018 (CET)
Wir brauchen die Freigabe des Inhabers der ausschließlichen Nutzungsrechte. Das kann der Urheber sein, aber auch jemand anderes, nämlich wenn der Urheber die ausschließlichen Nutzungsrechte an einen Dritten übertragen hat. Deswegen solltest du den Text so lassen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 19:35, 7. Feb. 2018 (CET)
Perfekt, vielen Dank, damit komme ich zurecht. Bin gespannt, was rumkommt. --Krächz (Diskussion) 20:37, 7. Feb. 2018 (CET)
@Krächz: Idealerweise sollte der Rechteinhaber das direkt an den Support schicken. Das gibt erfahrungsgemäß weniger Probleme und Rückfragen. // Martin K. (Diskussion) 23:05, 7. Feb. 2018 (CET)
Hallo Martin. Die Anfrage ist raus. Mal schauen, an wen die Fotos nun gehen. Sollten sie samt Permission an mich gehen, wäre es vielleicht sinnvoll, das erst hier hochzuladen und prüfen zu lassen und anschließend nach Commons zu wuppen? Da fiele mir das Klären der "Probleme und Rückfragen" sicher deutlich leichter. --Krächz (Diskussion) 23:22, 7. Feb. 2018 (CET)
Nein auf keinen Fall lokal. Bitte direkt nach Commons. Das Support-Team ist da auch zuständig. //Martin K. (Diskussion) 01:03, 8. Feb. 2018 (CET)

Zitatübersetzung rechtlich ok?

Moin, mir ist hier ein übersetzter Songtext aufgefallen. Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass das zitat- und lizenzrechtlich einwandfrei ist, da wir Songtexte im Original ja nicht erlauben. Eingefügt wurde der Text hier- Können die UF-Experten hier bitte mal ihre Einschätzung abgeben? Danke! XenonX3 – () 17:16, 19. Feb. 2018 (CET)

In dieser Form ist das eher nicht ok. Grundsätzlich sind Songtexte (oder Ausschnitte davon) aber nicht ausgeschlossen, wenn der Artikel sich eingehend mit dem Text befasst, also wenn z.B. im Artikel versucht wird, die Hintergründe oder Zusammenhänge hinter einem Text zu erörtern o.ä. Dann wäre das mE durch das Zitatrecht gedeckt. --PaterMcFly Diskussion Beiträge 17:46, 19. Feb. 2018 (CET)
Die Anwendung von Großzitaten nach § 51 UrhG wird hier aber nicht gestattet. Sonst könnten wir Artikel über moderne Gemälde bebildern. --M@rcela 07:23, 20. Feb. 2018 (CET)
Wobei der besagte Abschnitt aber keine Aussage über den Umfang des Zitatrechts macht. Das ist also immer eine Abwägung. --PaterMcFly Diskussion Beiträge 08:17, 20. Feb. 2018 (CET)
Ich habe den Songtext entfernt.
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 19:46, 22. Feb. 2018 (CET)

Vortragsmanuskripte

Falls die Frage ein alter Hut ist, bitte ich um Nachsicht! Darf man aus unveröffentlichten Vortragsmanuskripten zitieren, wenn sie auf Kongressen verteilt wurden? Mit freundlichem Gruß --Andrea (Diskussion) 09:08, 11. Feb. 2018 (CET)

@Andrea014: Rein urheberrechtlich ist auch bei solchen Quellen gegen Zitate nichts einzuwenden. Nicht jede Quelle ist jedem zugänglich, das ist auch bei anderen Dingen so. Aber bitte die Zitatlänge beachten und das Zitat muss auch Bestandteil des Artikeltextes sein (also nicht reine Wiedergabe weils gerade dazu passt), siehe auch Wikipedia:Zitate#Zitatrecht. --Quedel Disk 17:09, 11. Feb. 2018 (CET)
Sorry, aber die Antwort stimmt nicht. Deshalb habe ich die Frage auch wieder aufgemacht. Das Zitatrecht gilt nach §51 UrhG nur für veröffentlichte Werke. Aus nicht-veröffentlichten Werken kann nicht legal zitiert werden. Grüße --h-stt !? 23:03, 15. Feb. 2018 (CET)
Eben erst gesehen. Wenn ich drüber nachdenke… eigentlich sinnvoll. Deswegen werden Vorträge ja überarbeitet, wenn sie veröffentlicht werden. Dankeschön h-stt! Mit Gruß --Andrea (Diskussion) 10:06, 24. Feb. 2018 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 10:21, 24. Feb. 2018 (CET)

Übersetzen eines deutschen Artikels für die englische Wikipedia

Hi, ihr alle, ich hatte schon im Fragen zur Wikipedia-Forum gefragt, aber ich bin mir noch immer nicht ganz sicher, ob die Anforderungen, die die englische Wikipedia stellt, echt genug ist - einfach nur der Hinweis auf der Diskussionsseite, dass dies ein übersetzter Artikel ist??? Also, wenn ich einen Artikel aus der deutschen Wikipedia in die englische Wikipedia übersetze, wird ein Baustein auf die Diskussionsseite zum Artikel gesetzt - des Inhalts, dass dies eine Übersetzung des deutschen Artikels ist. In der deutschen Wikipedia steht, man müsste die komplette Versionsgeschichte auch kopieren, ich hab überhaupt keine Ahnung, wie das geht... reicht also das mit dem Template auf der Diskussionseite des englischen Artikels? --Gyanda (Diskussion) 14:03, 14. Feb. 2018 (CET)

Dazu gibt es keine eindeutige Antwort. Gruß, --Gnom (Diskussion) 20:05, 14. Feb. 2018 (CET)
@Gyanda: Wieso verwendest Du nicht einfach das translation tool? Das macht nicht nur Übersetzungen wesentlich bequemer, sondern importiert auch gleich die Versionsgeschichte mit. Wenn Du im jeweiligen Ausgangsartikel links in der Sprachnavigation auf die ausgegraute Zielsprache klickst, wir Dir dieses Übersetzungswerkzeug angeboten. // Martin K. (Diskussion) 20:30, 14. Feb. 2018 (CET)
Muss mich leider korrigieren: Bei näherer Betrachtung importiert das Tool scheinbar nicht selbst, sondern hinterlässtnur einen Link in der Versionsgeschichte. Die Imports wurden bei mir dann scheinbar später von fleißigen Helfern nachgetragen. Aber vielleicht gibt es sowas in der en.WP ja auch. Auf jedenfall wäre dort der Ort wo man das mit dem Import klären müsste. // Martin K. (Diskussion) 20:43, 14. Feb. 2018 (CET)
In der englischen Wikipedia scheint die Community mehrheitlich der Ansicht zu sein, dass der Baustein auf der Diskussionsseite bei Übersetzungen ausreichend und ein Versionsimport nicht nötig ist; Versionsimport ist aber möglich und kann auf Wunsch auf der bereits von Martin K. verlinkten Seite en:Wikipedia:Requests for page importation durchgeführt werden. Der Versionsimport bei Übersetzungen kommt aber ausserhalb der deutschsprachigen Wikipedia wenig zur Anwendung; daher stammen auch die Importwünsche in der englischen Wikipedia überwiegend von Benutzern aus der de-Community, wie man dort sieht - im Moment sind das alles Importwünsche aus der de-Wikipedia, mit einer einzigen Ausnahme (schwedische), wobei der Antrag in diesem Fall aber auch von einem de-Benutzer kommt. - Das Tool importiert tatsächlich nicht selbst, für die deutsche Wikipedia wurde da meines Wissens eigens zur Einhaltung der hiesigen Praxis ein Nachimport-Bot gebastelt. Gibt es in anderen Sprachversionen so wohl nicht. Gestumblindi 23:09, 15. Feb. 2018 (CET)
Hi, Gestumblindi, danke für deine Antwort. Ich hatte in der englischen Wikipedia gefragt, die sehen alles ganz locker, einfach beim ersten Edit bei Zusammenfassung schreiben: Dies ist eine Übersetzung des deutschen Wikipedia-Artikels zu xy und dann einen Interwikilink zu dem deutschen Text - naja... meine beiden Übersetzungen sind jetzt fertig, ich hatte in der englischen Wikipedia gefragt, ob sich jemand das mal ansieht, aber bisher keine Reaktion. Wie macht man das denn mit dem Versionsimport? Postet man zuerst seinen Artikel - und bittet dann dort um den Versionsimport? Es kann ja sein, die Site wird gelöscht, also muss ich erst ein paar Tage abwarten, nachdem ich den Artikel gepostet habe? Ich hab gesehen, es gibt in der englischen Wikipedia eine Site mit einer Übersicht der Artikel, die vom Deutschen ins Englische übersetzt werden sollten. Da ich Zeit habe, würde ich mir immer mal wieder einen daraus vornehmen, aber mich beunruhigt das mit dem Urheberrecht sehr, daher bin ich noch scheu davor, da mehr aktiv zu werden. LG, --Gyanda (Diskussion) 02:25, 16. Feb. 2018 (CET)
Vielleicht kann/mag der Hexer helfen, er ist EN-Admin, so dass, selbst wenn EN Importe lässig aber als nicht verboten sieht, deine Befürchtungen gelindert werden könnten. Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 03:30, 16. Feb. 2018 (CET)
Danke für deine Antwort, Grand-Duc, ich werde ihn mal fragen. LG, --Gyanda (Diskussion) 13:14, 16. Feb. 2018 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 10:21, 24. Feb. 2018 (CET)

URV in Rechtwinkeltechnik

Bei dieser Einfügung handelt es sich um ein wörtliches Zitat aus Friedrich Anton Pasler: Zahnärztliche Radiologie. 6., unveränderte Auflage. Thieme, Stuttgart New York 2017, ISBN 978-3-13-241691-8, S. 95.
Ich denke, hier wäre die Versionslöschung dieser und aller folgenden Versionen angezeigt. -- M.ottenbruch ¿⇔! RM 14:10, 23. Feb. 2018 (CET)

@M.ottenbruch: Die eingefügten Sätze sind urheberrechtlich nicht schutzfähig. Wenn man sie weiterhin im Artikel behalten will, sollte man sie aber (aus redaktionellen, nicht aus urheberrechtlichen Gründen) als Zitate kennzeichnen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 17:32, 23. Feb. 2018 (CET)
Wenn eine Einfügung in Wikipedia von 2015 in einem Buch von 2017 auftaucht, kann die Entnahme auch andersherum geschehen sein. --M@rcela 17:40, 23. Feb. 2018 (CET)
Prinzipiell schon. :-) Es handelt sich allerdings um die „6., unveränderte“ Auflage von 2017. Die 5. Auflage ist von 2008. Die editierende IP gibt als Literatur an: Friedrich Anton Pasler: Zahnärztliche Radiologie. 95 (2007). Was glaubst Du, wofür die "95" steht? -- M.ottenbruch ¿⇔! RM 19:27, 23. Feb. 2018 (CET)
Wenn Du meinst, werde ich das so machen. -- M.ottenbruch ¿⇔! RM 19:27, 23. Feb. 2018 (CET)
Genügt das? -- M.ottenbruch ¿⇔! RM 19:39, 23. Feb. 2018 (CET)
Nun, die Angaben sind so zwar noch nicht als wörtliche Zitate gekennzeichnet. Aber da sie auf jeden Fall weit davon entfernt sind, Schöpfungshöhe zu erreichen (von einer "URV" kann keine Rede sein), könnte es so wohl ausreichen. Gestumblindi 20:50, 23. Feb. 2018 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 10:24, 24. Feb. 2018 (CET)

Rechtlich jetzt wohl in Ordnung, inhaltlich (und moralisch) ist das so nicht in Ordnung, wörtliche Zitate ohne Anführungszeichen zu lassen. --195.200.70.46 16:04, 26. Feb. 2018 (CET)

Datei:Forstmann_Dr._Hermann_Junack_(1972).png

Kann da bitte mal jemand drauf schauen. Als Quelle ist eine Webseite genannt, die eine vorherige Genehmigung verlangt. Muss das dokumentiert werden? --Of (Diskussion) 08:52, 12. Feb. 2018 (CET)

Ich sehe gerade, der User scheint sich allgemein im Internet zu bedienen: [2]. --Of (Diskussion) 10:22, 12. Feb. 2018 (CET)
Dem Namen nach entweder ein Verwandter oder ein Fan (so es das für Oberförster gibt;) Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 11:06, 12. Feb. 2018 (CET)

Habe die Genehmigung per Mail bekommen! (nicht signierter Beitrag von Carl Junack (Diskussion | Beiträge) 18:56, 12. Feb. 2018)

@Carl Junack: Bitte dran denken, dass die Genehmigung ans WP:Support-Team weitergeleitet wird. ebenfalls muss eine Erlaubnis zur weiteren Verwendung (nicht nur für Wikipedia) ohne weitere Nachfrage enthalten sein, sowie die Angabe der Lizenz. --Quedel Disk 20:35, 12. Feb. 2018 (CET)
@Quedel: Danke für die Erklärung. Hab die Mail bereits weitergeleitet und für die anderen Fotos weitere Anfragen versendet und warte nun auf Antwort. Wie sieht es mit privaten Fotos aus?
Auch da benötigen wir die Freigabe des Rechteinhabers (d.h. des Fotografen). Gruß, --Gnom (Diskussion) 09:58, 13. Feb. 2018 (CET)

Beiwerksregelung Screenshot Datei:Bing-App.png

Ich würde ja hier glatt das Hintergrundbild als Beiwerk gelten lassen und damit den Screenshot "retten". Das Bild ist beliebig austauschbar, wenn man nicht genau hinschaut, sieht man noch nichtmal, dass es ein Foto ist. Es verändert weder die Stimmung noch die Information. Es unterstreicht auch nicht die dargestellten Inhalte oder steht dazu in Verbindung (wie bei dem Bild-Sofa-Urteil damals). --Quedel Disk 19:48, 25. Feb. 2018 (CET)

Das ist auch für mich ein klarer Fall für ein typisches Beiwerk. Insofern kann der Screenshot behalten werden (wobei es allerdings auch sehr einfach sein sollte, einen neuen Screenshot mit neutralem Hintergrund zu erstellen, man braucht nur Windows 8 oder 10 und diese Bing-App). -- Chaddy · D 20:06, 25. Feb. 2018 (CET)
Oder Photoshop ;) --M@rcela 20:09, 25. Feb. 2018 (CET)
Danke euch :) --Quedel Disk 22:25, 25. Feb. 2018 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Quedel Disk 22:25, 25. Feb. 2018 (CET)

Bildrechte in Continental Growth and Recycling in Convergent Orogens with Large Turbidite Fans on Oceanic Crust

Die Veröffentlichung "Continental Growth and Recycling in Convergent Orogens with Large Turbidite Fans on Oceanic Crust" http://www.mdpi.com/2076-3263/3/3/354/htm ist mit Open Access gekennzeichnet. Ist damit ein freier Zugriff auf die Abbildungen und die Weiterverwendung in WP gegeben? Gruß --Chillibilli (Diskussion) 17:05, 10. Feb. 2018 (CET)

Ja. Ganz unten: "This article is an open access article distributed under the terms and conditions of the Creative Commons Attribution license (http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/)." --188.194.14.226 17:14, 10. Feb. 2018 (CET)
Ping Chillibilli. Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:00, 13. Feb. 2018 (CET)
Hinweis zum Verständnis: In diesem Fall ist es die Creative-Commons-Lizenz CC BY 3.0, die die Verwendung für die WP ermöglicht. Weder bedeutet Open Access automatisch „frei verwendbar“, noch ermöglicht jede Creative-Commons-Lizenz eine Verwendung von Bildmaterial in WP (CC-BY-NC-Lizenzen scheiden z.B. aus)! --Gretarsson (Diskussion) 12:03, 14. Feb. 2018 (CET)

Scans von Illustrationen aus alten Büchern (MDZ, Google Books)

Grüßt euch, ich würde gern die Bilder von der Märzrevolution 1848 in Berlin, die in Band 10 (1848) der Illustrirten Zeitung erschienen sind, hier nutzen. Bisher gibt es ein Bild daraus auf Commons, das auf einer freistehende Stelltafel in Berlin abgedruckt und von dort abfotografiert worden ist. Das Bild findet sich auch in einem Scan dieser Zeitungsausgabe bei Google Books und beim Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ). In dieser Ausgabe stecken noch viele weiter für die Märzrevolution gut geeignete Bilder. Nun hat das MDZ jede kommerzielle Nutzung seiner zur Verfügung gestellten Scans ausgeschlossen, Google erhebt, wenn ich es richtig sehe, Urheberrecht an seinen Digitalisaten. Wie ist die Rechtslage? --Andropov (Diskussion) 17:20, 22. Feb. 2018 (CET)

Das machen Archive gerne, eine Nutzung ist aber unbedenklich, da diese Nutzungsbedingungen der Archive eine Schutzrechtsberühmung darstellt. Dass der Urheber bereits vor über 70 Jahren verstorben ist, kann kaum bestritten werden. Lizenz auf Commons wäre daher diese. --2003:62:440F:9036:B881:257B:F134:E300 17:42, 22. Feb. 2018 (CET)
@Andropov: Wenn ich das richtige sehe, dann ist die Zeichnung von Johann Jakob Kirchhoff, gestorben 1848. Da können Google oder das MDZ noch soviel Nutzungsbedingungen raushauen, wie sie möchten: das Bild ist gemeinfrei. --17:55, 22. Feb. 2018 (CET)
Danke für eure Einschätzungen (@Informationswiedergutmachung:); gibt es dazu auch eine Wikimedia-Policy? Wenn dem so ist, dann könnte man das ja auch festschreiben. --Andropov (Diskussion) 18:37, 22. Feb. 2018 (CET)
Eine Policy? Wozu? Gemeinfrei ist gemeinfrei, die längste mir bekannte Schutzfrist nach dem Tod des Urhebers ist 99 bzw. 100 Jahre (Elfenbeinküste bzw. Mexiko). Oder 120 Jahre (USA), wenn der Urheber unbekannt ist. 2018 minus 1848 ist 170 (Jahre). Das Bild steht in keinem Land auf dieser Erde mehr unter einem Urheberrechtsschutz. --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 18:45, 22. Feb. 2018 (CET)
Naja, es gibt ja offenbar unterschiedliche Rechtsauffassungen dazu, ob durch die digitale Bereitstellung irgendwelche Rechte entstanden sind, sonst würde das MDZ sich nicht solche Regeln geben können. Aber ich sehe es wie du. :) --Andropov (Diskussion) 19:33, 22. Feb. 2018 (CET)
Nö, das ist keine Rechtsauffassung, sondern schlicht Unkenntnis und Ignoranz durch die Bereitsteller. --2003:62:440F:9036:B881:257B:F134:E300 19:51, 22. Feb. 2018 (CET)
Schutzrechtsberühmung#Copyfraud: Ein Fall von großem öffentlichen Interesse sind die – aus europäischer Sicht – Schutzrechtsanmaßungen der Google Books. Es geht schlicht um Kohle, Google jedenfalls ist ansonsten alles andere egal. Ich verlinke nie Google-Books. Entweder gar nicht oder gleich archive.org (siehe auch Vorlage:archive.org), wenn das Buch alt genug ist. Dort kann man es sich auch in diversen Formaten herunterladen, z.B. als *.pdf. Man muss sich nicht erst bei google anmelden, um es zu bekommen, wenn überhaupt. --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 20:05, 22. Feb. 2018 (CET)
Kann man denn den Prozess, welche Google-digtalisierten Bücher beim Internet Archive hochgeladen werden, beeinflussen? --Andropov (Diskussion) 20:20, 22. Feb. 2018 (CET)
Ich bin mir sicher: ja. Und? --22:40, 22. Feb. 2018 (CET)
@Andropov: Commons:When to use the PD-Art tag und Commons:Reuse of PD-Art photographs#Germany sind die einschlägigen Policy-Seiten auf Commons dazu. --HHill (Diskussion) 11:34, 26. Feb. 2018 (CET)
Vielen Dank, HHill! --Andropov (Diskussion) 22:27, 26. Feb. 2018 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Andropov (Diskussion) 22:27, 26. Feb. 2018 (CET)

File:AmelieHerres.jpg

Ih werde es nicht mehr lernen, daher hier die Bitte: könnte einer bei Commons bitte einen LA auf das Bild stellen? Es wurde von hier entnommen und ist eher nicht von Alrik Wendel selber hochgeladen. Danke. MfG --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 20:04, 25. Feb. 2018 (CET)

erledigtErledigt --M@rcela 20:12, 25. Feb. 2018 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Leyo 12:01, 28. Feb. 2018 (CET)

Bildrechte in der Veröffentlichung "Comparative Stratigraphic and Geochronological Evolution of the Northern Damara Supergroup in Namibia and the Katanga Supergroup in the Lufilian Arc of Central Africa "

Bitte prüfen, ob der o.g Artikel https://journals.lib.unb.ca/index.php/GC/article/view/geocanj.2013.40.007/24237 und die enthaltenen Abbildungen frei in WP verwendet werden können. M. E. sind sie "open access". Gruß --Chillibilli (Diskussion) 11:04, 17. Feb. 2018 (CET)

Wie ich es hier schon versucht habe, zu verdeutlichen (aber wahrscheinlich zu spät, sodass du es wohl nicht mehr mitbekommen hast), ist Open Access nicht gleichbedeutend mit einer freien Verwendbarkeit in einem Wikimedia-Projekt. In obigem Fall war der Artikel unter einer CC-BY-Lizenz veröffentlicht worden, und damit, unter Einhaltung der Lizenzbedingungen, frei nutzbar. In diesem Fall ist das anders, denn da heißt es unter Copyright Notice, dass eine Weiternutzung lediglich unter den Bedingungen des Fair Use zugelassen ist, d.h., obwohl der Artikel Open Access ist, dürfen darin enthaltene Abbildungen weder auf Commons noch in de.WP hochgeladen werden, denn Fair Use gilt nur in einigen Wikipedia-Projekten (u.a. in der englischen WP), nicht aber in de.WP und auch nicht auf Commons. --Gretarsson (Diskussion) 11:55, 17. Feb. 2018 (CET)

PalZ title pages.png

Koscher, oder nicht? Vgl. auch [3] (wenngleich da keine 100 %ige Übereinstimmung besteht) --Gretarsson (Diskussion) 18:36, 21. Feb. 2018 (CET)

Nicht koscher, da zumindest das untere rechte Cover ein Foto verwendet für das eine freigabe vom Verlag notwendig ist. --Quedel Disk 20:31, 21. Feb. 2018 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 16:40, 4. Mär. 2018 (CET)

Passfoto verwendbar für Wiki?

ich würde hier gerne das passfoto rausschneiden und das bild verwenden. das dokument ist ein offizielles so weit ich weiß, bin aber unsicher. wie die rechtslage ist.--Donna Gedenk (Diskussion) 23:23, 24. Feb. 2018 (CET)

1940 wird schwierig. Der Fotograf hält die Rechte und wir werden kaum beweisen können, daß er vor 1947 gestorben ist. Amtliches Werk entfällt. --M@rcela 23:45, 24. Feb. 2018 (CET)
Ist nicht ratsam. Wie Ralf schon ausgeführt hat, frei wäre es nur wenn wir beweisen könnten das der Fotograf 1947 oder früher verstorben ist. Ist der Fotograf 1948 oder später gestorben, ist es noch urheberrechtlich geschützt, und es wäre eine Freigabe notwendig. Bei einem uns aktuell, unbekannten Fotografen, ist das zu heikel. Auf der Rückseite kann durchaus ein Urhebervermerk angebracht sein.--Bobo11 (Diskussion)
also bei offiziellen dokumenten gibt es keine ausnahmen? wie bei fotos, die im dienste der US-army von army-fotografen gemacht wurden?--Donna Gedenk (Diskussion) 00:28, 25. Feb. 2018 (CET)
Nein, eine solche Regelung gibt es nicht. Es spielt zwar für die Antwort keine Rolle, aber es geht jedenfalls aus dem von dir verlinkten Dokument überhaupt nicht hervor, wer der Urheber des Fotos ist.--Cirdan ± 13:53, 25. Feb. 2018 (CET)
ok, danke.--Donna Gedenk (Diskussion) 14:05, 25. Feb. 2018 (CET)

Wenn wir schonmal dabei sind: heutzutage müssen Passfotos ja biometrisch sein, d.h. jeglicher Einfluss des Fotografen beschränkt sich auf die korrekte Belichtung und das Scharfstellen. Wären biometrische Passbilder daher als Lichtbilder oder weiterhin als Lichtbildwerke einzustufen? Ich weiß, selbst wenns Lichtbilder sind, kann man frühestens in 40 Jahren das ausnutzen ;) --Quedel Disk 16:48, 25. Feb. 2018 (CET)

Aus dem Bauch heraus würde ich eher in Richtung Lichtbild tendieren. Aber meines Wissens gibt es dazu noch keinen anerkannten Kommentar oder gar ein Urteil. --M@rcela 20:32, 25. Feb. 2018 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 16:22, 4. Mär. 2018 (CET)

File:Hamburg St.Pauli Hafenkrone 3657 Torsten Baetge.jpg

Metadaten: © 2010 Torsten Bätge. Alle Rechte vorbehalten. Die Nutzung des Fotos außerhalb der Vereinbarung ist honorarpflichtig gemäß derzeit gültiger MFM-Liste. Ist das überhauppt Wikipedializenzkonform? --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 00:13, 21. Feb. 2018 (CET)

Das ist wohl ein Standardvermerk, der hier nur bedeuten soll, dass die Nutzung außerhalb der CC-Lizenz untersagt ist. --Gnom (Diskussion) 00:45, 21. Feb. 2018 (CET)
Das mag ja sein, aber diese MFM-Liste besagt, dass man dafür Honorar verlangen kann. Das hat dann aber - meinereiner nichtjuristisch und laienhaft - nicht mehr viel mit Gemeinfreiheit zu tun. --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 00:54, 21. Feb. 2018 (CET)
Wo ist das Problem? Es heißt ja eindeutig, "Die Nutzung außerhalb der Bedingungen der GNU-Lizenz für freie Dokumentation ...". Das gilt implizit für alle CC-BY-Werke. Freie Lizenz heißt, dass es in sehr großem Umfang genutzt werden kann (kommerziell, verändert, ...), aber durchaus Bedingungen eingehalten werden müssen: Nennung des Autoren, Beibehaltung der Lizenz. Gemeinfrei ist das Werk nicht, das behauptet auch keiner. Das wäre es 70 Jahre nach dem Tod des Fotografen, also irgendwann im 22. Jahrhundert. Du musst also zahlen, wenn Du z.B. das Bild verwenden willst, ohne den Fotografen angemessen zu nennen.--212.71.197.50 07:58, 21. Feb. 2018 (CET)Link korrigiert --89.14.104.31 09:41, 21. Feb. 2018 (CET)
(BK)Das Foto ist auch nicht gemeinfrei, sonder steht (leider nur [mein POV]) unter der GFDL 1.2 oder einer späteren Version. Wer das Foto nicht unter der GFDL nutze möchte, muss zahlen. Die GFDL ist sehr unhandlich (vollständige Abdruck des Lizenzttextes) in der Nachnutzung, das Prinzip gilt aber für jede Lizenz (bis auf CC0), die wir hier erlauben. — Raymond Disk. 08:01, 21. Feb. 2018 (CET)
Das Bild kann überhaupt nicht gemeinfrei sein, da der Fotograf offenbar noch lebt. --M@rcela 10:06, 21. Feb. 2018 (CET)

File:Stassfurt Abbau im Kainit.jpg

Hallo, ich würde gerne wissen, ob meine Einschätzung bezüglich des o.g. Bildes einer historischen Postkarte richtig ist und man es aufgrund des Alters gemeinfrei stellen kann. Auf der Postkarte selbst steht nur die Angabe "Verlag von Gebrüder Schencker, Staßfurt" [4] und laut dieser Webseite entstand das Bild 1925 bzw. wurde in diesem Jahr veröffentlicht. Mehr scheint sich nicht ermitteln zu lassen.

Entsprechend sollte das Urheberrecht dieses Werkes mit unbekanntem Urheber 70 Jahre nach Erstveröffentlichung der Aufnahme erlöschen, was seit 1996 der Fall wäre. Kann man das so als Fakt zur Korrektur der Bildbeschreibung und Lizenz des Bildes annehmen? Gruß -- Ra'ike Disk. LKU P:MIN 08:31, 6. Feb. 2018 (CET) P.S.: Der Uploader ist übrigens informiert

Hallo Ra'ike, das ist hier wohl etwas untergegangen. Erongoguy als ausgewiesener Postkartenspezialist kann das wahrscheinlich am besten einschätzen. Aber wenn ihr ohnehin einer Meinung seid... Gruß, --Gnom (Diskussion) 17:07, 4. Mär. 2018 (CET)
Hallo Gnom, leider war Deine Antwort weniger hilfreich als erhofft. Weder Erongoguy noch ich sind "ausgewiesene Postkartenspezialisten" (wie kommst Du bloß darauf??), sonst hätte ich mich kaum hier gemeldet, um meine Einschätzung gegenprüfen zu lassen. Ich habe aber jetzt einfach mal quasi zwischen den Zeilen herausgelesen, dass diese Einschätzung wohl hinkommt und die Bildbeschreibung und Lizenz auf Commons entsprechend geändert. Gruß -- Ra'ike Disk. LKU P:MIN 18:30, 4. Mär. 2018 (CET)
Hallo Ra'ike, bitte entschuldige den Lapsus am Sonntagabend: Deswegen hatte ich Erongoguy irgendwie unter "Postkarten" abgespeichert :-P Gruß, --Gnom (Diskussion) 20:05, 4. Mär. 2018 (CET)
@Gnom: *hüstel* Da scheint aber in Deinem Speicher einiges durcheinander geraten zu sein. Erongoguy war auch nicht für die ProjektEule, sondern für die NewcomerEule 2017 nominiert -- Ra'ike Disk. LKU P:MIN 20:24, 4. Mär. 2018 (CET)
Ja, Ra'ike, ich war halt bei beiden Eulen der Laudator... XD
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 21:56, 6. Mär. 2018 (CET)

Olympische Logos

Hallo zusammen,

einige olympische Logos - zum Beispiel das Logo von Sotschi 2014 - fehlen in Wikipedia/Wikimedia.
Andere olympische Logos - zum Beispiel das Logo von Pyeongchang 2018 - gibt es hingegen.

Unter welchen Bedingungen also darf man solche Logos hochladen?

Viele Grüße,
--HERCVLES (Diskussion) 21:04, 24. Feb. 2018 (CET)

Ich würde mich freuen, wenn mein Vorgehen in diesen beiden Fällen überprüft werden würde:
Datei:Beijing 2022 (Emblem).svg
--HERCVLES (Diskussion) 23:04, 28. Feb. 2018 (CET)
Auf Deine Frage unter welchen Bedingungen es ohne Freigabe hochgeladen werden darf: Unter Einhaltung, dass es unter der Schranke der Schöpfungshöhe liegt (="kein urheberrechte Schutz wegen Einfachheit") Der Punkt ist die stark subjektive und unscharfe Einschätzung dazu - es kommt also stark auf den jeweiligen Einzelfall an. Unter c:com:TOO findest Du etwas Randinfo dazu - dazu kommt aus praktischer Sicht die Schwierigkeit, dass diese Höhe ja nach Land/Rechtssystem unterschiedlich bewertert ist.
Zu den 2 Beispielen von Dir, ist nur meine subjektive Einschätzung und Meinung: Oberes Logo halte ich für commonstauglich (PD-Textlogo). Zweites so la-la. Die Schleife ist eher komplex, auch im Farbverlauf, die Schrift ist keine einfache Brotschrift. Praktisch-experimenteller Ansatz dazu: Wenn diese Datei einen DR auf commons übersteht, da ist auch eine Portion Zufall dabei wer den DR dann schlussendlich nach welcher Einschätzung entscheidet, kann diese Datei oder kann auch nicht commonstauglich sein.--wdwd (Diskussion) 07:36, 1. Mär. 2018 (CET)
@Wdwd: Danke für die Antwort!
Gibt es denn eine Alternative zum Hochladen auf Wikimedia Commons, wenn das Logo in der de-Wikipedia verwendet werden soll?
Immerhin sind die Logos bisher fester Bestandteil der Olympia-Artikel ...
--HERCVLES (Diskussion) 23:18, 2. Mär. 2018 (CET)
Dateien auf Commons können hier genauso eingebunden werden, als hättest du sie hier hochgeladen. Sie können sogar in allen Wikimedia-Projekten eingebunden werden, das ist ja der große Vorteil an Commons. Deshalb sollten nach Möglichkeit alle Dateien auf Commons hochgeladen werden, jedenfalls sofern das rechtlich möglich ist (im Gegensatz zu hier gilt auf Commons nicht das Recht Deutschlands, Österreichs und der Schweiz). Mehr siehe unter Hilfe:Wikimedia Commons. -- Chaddy · D 23:34, 2. Mär. 2018 (CET)
Schließt das Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen (OlympSchG) die Nutzung hierzuwikipedia aus? --Kam Solusar (Diskussion) 03:26, 3. Mär. 2018 (CET)
Nein, das ist kein urheberrechtlicher Schutz, sondern ein dem Markenrecht ähnlicher Schutz. Das ist für uns nicht relevant. -- Chaddy · D 03:29, 3. Mär. 2018 (CET)
Hinweis, da Richtung Markenrecht: In Fällen wie diesen kann für Nachnutzer auf commons die Vorlage {{Trademark}} zusätzlich und als Hinweis mit angegeben werden.--wdwd (Diskussion) 11:59, 3. Mär. 2018 (CET)
Zunächst +1 zu allem bisher gesagten. @HERCVLES: Ich glaube, dass das Pekinger Logo auf Commons nicht überleben wird. Für das deutsche Urheberrecht müssten wir uns anschauen, was es für ähnliche Logos gibt. Wahrscheinlich gibt es hunderte "vorbekannte" Gestaltungen, so dass ein urheberrechtlicher Schutz ausscheiden würde. Man müsste diese Gestaltungen aber erst einmal finden... Gruß, --Gnom (Diskussion) 16:32, 4. Mär. 2018 (CET)

Danke für eure Einschätzungen, die Frage ist aus meiner Sicht geklärt. --HERCVLES (Diskussion) 16:37, 4. Mär. 2018 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 21:58, 6. Mär. 2018 (CET)

Bildzitate

Liebe Juristen,

Ich suche eine Lösung für Bildzitat in Wikipedia. Das Problem ist in Commons aufgetaucht. Dort müssen Bilder absolut frei sein. Im Medienrecht ist es aber erlaubt, unfreie Bilde zu nutzen, wenn man damit ein Bildzitat macht. Leider reicht dafür ein zusätzlicher Lizenzbaustein ("das ist ein unfreies Bild und darf nur für Bildzitate benutzt werden") nicht. Sondern das Bild muss zwingend mit einem entsprechend passenden Zitat-Text im Artikel verknüpft werden. Da aber in WP jeder jeden Text ändern kann, braucht man für Bildzitate eine 1:1-Verknüpfung von Bild und Zitat - bzw. eine 1:n-Verknüpfung, denn ein Bild kann öfter zitiert werden, wenn jeder Zitat-Text für sich die Bedingungen erfüllt. Für einen Test müsste man das WP:de-Bildarchiv benutzen. Passende Bilder sind vorhanden, ein passender Artikel mit einem passenden Bildzitat auch. In anderen WPs scheint es das bereits zu geben, in WP:de noch nicht.

Bisherige Schritte:

Martin. K. hat das Thema hierher verwiesen. Ich habe ein paar Informationen zusammengetragen, bin aber nur der "aufmerksame Anwender". Für die juristische und technische Umsetzung vertraue ich gern auf die Spezialisten hier :-)
Gruss, --Markus (Diskussion) 06:00, 24. Feb. 2018 (CET)

Lieber Markus, was ist denn deine Frage? Wir sind uns wohl einig, dass der von dir beschriebene Ansatz juristisch zulässig wäre. Aus redaktioneller Sicht ist das aber wohl nicht gewollt. Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:26, 24. Feb. 2018 (CET)
Ja, genau: die rechtliche Situation war die Frage, da die "Zulässigkeit von Bildzitaten im WP" infrage gestellt wurde.
Wenn dies also lizenzrechtlich eindeutig zulässig ist, dann sollten wir mittelfristig eine technische Umsetzung dafür finden (als technischer Beitrag zur Verständlichkeit von WP).
Begründung: "Ein Bild sagt mehr als 1000 Worte" - zumindet oft - erforderlichenfalls halt als Bildzitat. Gruss, --Markus (Diskussion) 10:25, 28. Feb. 2018 (CET)
Es ist tatsächlich weniger rechtlich als mehr technisch ein Problem: denn die Bilddatei dürfte nicht ohne den entsprechenden Artikel aufrufbar sein, man bräuchte also einen Dateispeicher, der Bilder geschützt ablegt und nur die Einbindung in Artikel ermöglicht. Dazu müsste man bei jedem Artikel ein "Dateiupload" spezifisch ermöglichen. Das würde bedeuten, dass ein und das gleiche Bildzitat bei Verwendung in verschiedenen Artikeln auch jeweils hochgeladen werden müsste. Problem: wie finde ich hinterher solche Bilder, da eine Auflistung in Kategorien, Übersichten o.ä. nicht erlaubt wäre, auch ein Zugriff direkt via http(s)-Abfrage müsste abgefangen werden. Dann bleibt die Frage der Wartung: wie kann man solche Bilder verwalten, löschen, überprüfen wenn sie mit gängigen Mitteln und Tools nicht erreichbar sind? Man müsste jeden Artikel mit einer Wartungskategorie versehen (Kategorie:Bildzitat im Artikel) und dann bei jeder Anfrage den Artikel aufrufen und dort das Bild sich anschauen. Da wäre die Frage an die UF-Experten: wäre eine Auflistung und Zugänglichmachung aller solcher Bildzitate für einen begrenzten Personenkreis (z. B. Admins) rechtlich erlaubt (Personenkreis "Sichter" wäre sicherlich zu groß damits rechtlich okay ist)? --Quedel Disk 17:00, 25. Feb. 2018 (CET)

Liste der Geotope im Landkreis München

In dem Artikel sind Passagen aus Veröffentlichungen des LfU übernommen (z.B. diese). Bezüglich des Texts "Die Textpassagen wurden mit freundlicher Genehmigung des LfU 1:1 übernommen und unterliegen dem Urheberrecht." tobt derzeit ein Editwar. Aus meiner Sicht ohnehin nicht ausreichend, da keine CC-Lizenz. Also löschen, oder? Vielen Dank schon mal für Euer Feedback --XoMEoX (Diskussion) 08:15, 18. Feb. 2018 (CET)

Eine andere Frage ist ob die übernommene Textpassage überhaupt Schöpfungshöhe hat, denn Fakten sind grundsätzlich nicht schützbar. Es muss eben auch immer eine eigen geistige Leistung vorliegen, was gerade bei kurzen Listentexten nicht immer gegeben ist. Ist es üblich diese Fakten in diese Art darzustellen, ist die Verwendung dieses Standartsatzes unproblematisch. Wenn es anders geht, ist es natürlich besser eine alternativer Satzbau und Abfolge zu wählen. Aber eben es ist nicht jeder Satz/Aussage usw. urheberrechtlich geschützt.
Die Textpassage um die es hier geht, muss also entweder überflüssig sein (Text ist nicht schützbar, also braucht es auch kein Hinweis), oder es muss alles raus (Textspende ist urheberrechtlich schützbar, also fehlt freie Lizenz). --Bobo11 (Diskussion) 09:51, 18. Feb. 2018 (CET)
Vielen Dank für Dein Feedback. Ich werde mal eine sprachliche Überarbeitung anregen, um das Problem zu umschiffen. Bin selbst leider kein Experte auf dem Gebiet --XoMEoX (Diskussion) 15:55, 18. Feb. 2018 (CET)
Wenn ich mir die Passagen so anschaue, sind das schlichte Beschreibungen. Das einzig schöpferische dadran wäre die sehr knackig-kurze Darstellung. Ansonsten klingt das für mich als Laie nach einer schlichten sachlichen Darstellung, die ohne jegliche Besonderheit herkommt und daher - wie gesagt: aus meiner Laiensicht - keinerlei Schöpfungshöhe hat. --Quedel Disk 17:33, 18. Feb. 2018 (CET)
Vielen Dank auch Dir für Deine Einschätzung! --XoMEoX (Diskussion) 19:18, 18. Feb. 2018 (CET)
Die Schöpfungshöhe kann nicht einfach wegdefiniert werden, wenn sie uns nicht in den Kram passt. Die Beschreibungen sind jede für sich alleine schon viel Text, der über eine einfache Beschreibung hinausgeht. Es ist gar nichts dagegen einzuwenden, die Texte zu kürzen und dabei umzuformulieren. Der urheberrechtliche Hinweis geht auf eine Vereinbarung mit dem LfU zurück, die der Verwendung unter dieser Bestimmung zugestimmt haben. Das mag hier nicht üblich sein, für unzulässig halte ich es nicht. Wenn irgendeine IP meint, den Hinweis entfernen zu müssen, aber die Texte des LfU unverändert drinlässt, revertiere ich das. --Blech (Diskussion) 09:31, 19. Feb. 2018 (CET)
Der Hinweis widerspricht leider den hiesigen Richtlinien für Artikel. Außerdem sind die Texte in der Tat nicht urheberrechtlich schutzfähig. Gruß, --Gnom (Diskussion) 09:51, 19. Feb. 2018 (CET)
Meines Wissens liegt seit 2015 von Seiten des LfU ein OTRS-Ticket für die Verwendung der Inhalte des Geotopkatasters für die mehreren tausend bay. Geotope (nicht der Fotografien!) vor, mit der Maßgabe der Nennung der Quelle, in diesem Fall des LfU. Da diese Diskussion nun in regelmäßigen Abständen bei den unterschiedlichsten bay. Geotop-Listen (bevorzugt vor den WLE-Wettbewerben) geführt wird, wäre vielleicht zu überdenken, ob man auf die Disk.-Seite der Listen /als Fußnote im Artikel einen erklärenden Hinweis setzt. Bevor man auch nur überlegt, die Listen einfach mal so zu löschen ("Also löschen, oder ?") und die tausenden Stunden wervoller Arbeit von Autoren und Fotografen zu nichte macht, sollte man ggf. schauen, wie man den Passus ggf. umgestalten kann, damit er beiden Seiten gerecht wird. Dazu wäre aber dringend notwendig, die damals beteiligten Autoren / OTRS-Beauftragte zu beteiligen, weil sie ggf. genauer in der Thematik stecken. Über ihren Kopf hinweg, würde ich mich scheuen, das Thema anzugreifen, weil auch ich - trotz der thematischen Nähe - nicht weiß, was in den vergangenen Jahren für Absprachen gelaufen sind. Die Frage, ob die Texte / Listen überhaupt urheberrechtlich zu schützen sind, kann ich nicht überhaupt beantworten, aber da vertraue ich mal dem Urteil von Benutzer:Gnom. Geolina mente et malleo 12:20, 19. Feb. 2018 (CET)
Das OTRS-Ticket ist verlinkt auf Diskussion:Liste der Geotope in Bayern. Der wichtigste Punkt in der Mail des LfU vom 21.10.2015 wird dort nicht wiedergegeben: Die Hinweise und Quellenangabe, wie von Ihnen verwendet unter https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Derzno/Werkstatt sind in Ordnung. Mit der Tabelle inkl. Beschreibungstext sind wir ebenfalls einverstanden. (Werkstatt-Version von damals)
@Gnom: Der Hinweis als solcher widerspricht keiner mir bekannten Wikipedia-Richtlinie. Textspenden sollten laut wp:Urheberrechte beachten unter CC-BY-SA/GNU-FDL gemacht werden oder gleich als Public Domain. Die Kombination aus Textfreigabe mit selbstgestrickten Hinweisen ist das eigentliche Problem. Das löst man nicht, indem die Hinweise gelöscht werden. --Blech (Diskussion) 21:19, 19. Feb. 2018 (CET)
Ich habe mich zwar seit dem letzten Jahr aus Wikipedia zurückgezogen, aber dank einer persönlichen email von User:Blech nun mitbekommen, dass hier erneut über die Geotope diskutiert wird. Als Anlegender fühle ich mich dennoch irgendwie mit zuständig. Diskussionen und LAs zu Geotoplisten gibt es schon solange es diese Listen gibt. Ich hatte die bayerischen Geotoplisten und in enger Abstimmung mit dem Bayerischen Landesamt für Umwelt 2015 angelegt. Da es sich um ungefähr 2900 Einzelobjekte handelt erschien es mir sinnvoll, die Texte vom LfU 1:1 zu übernehmen. Eine wikikonforme Anpassung der Texte wäre eine Wahnsinnsaufgabe die wohl auch kaum hier Mitstreiter finden würde. Nach Rücksprache stimmte das LfU dazu (siehe Ticket) zu, aber wollten eben diesen Satz mit Hinweis zum LfU mit eingebaut haben. 2016 gab es dann genau diese Diskussion zum Text aus dem Raum München schon einmal. Das LfU zeigte sich erfreulicherweise kompromissbereit und wollte von uns einen konkreten Vorschlag. Die Diskussion ist dann mangels Vorschlag eingeschlafen. Es gab nie einen brauchbaren Vorschlag von den Lizenz- und Rechtsexperten und auch ich habe das Thema nicht mehr weiter verfolgt. Im Dezember 2017 ging die Diskussion erneut los und jetzt auch wieder hier.
Das zur Vergangenheit. Es hat m.E. aber keinen Sinn das Problem jetzt erneut auszusitzen. Bevor wieder irgendwer das LfU kontaktiert, sollten wir hier klar wissen was wir eigentlich wollen. Wenn wir den Satz ohne Abstimmung mit dem LfU einfach rausnehmen (was ja die IP aus dem Raum München gerne hätte und auch schon flächendeckend praktiziert hatte), können wir uns vielleicht auf fehlende Schöpfungshöhe zurückziehen, aber fahren die damit sicherlich sauer. Mit dem guten Verhältnis zum LfU bei Geotopen, NSG, LSGs und FFHs war es dann wahrscheinlich. Dann die Möglichkeit den Text für 2900 Geotope zu überarbeiten. Freiwillige vor, wer hilft da mit? Oder wenn nicht anders möglich und der Hinweis so schlimm für WP ist, die Textpassagen aus allen Listen komplett zu entfernen. Dann werden es halt ziemlich inhaltslose Listen für die bayerischen Geotope und zeigen nur, dass es die da und dort gibt aber nicht was es eigentlich ist. Einzelartikel zu Geotopen legt ja auch fast keiner an.
Ach ja, fast vergessen. Ich hatte im Herbst 2017 eine größere Diskussion (email) mit ein paar Wikidata Leuten die die Texte von hier mittels BOT nach WD übernehmen wollten. WD ist CC0 und dann wäre es richtig lustig geworden. Glücklicherweise konnte ich die BOT Freaks damals davon abhalten. Beobachten tue ich die weitere Entwicklung jedoch nicht. Ich lese diese DIS jetzt mal weiter mit und kann gerne meine Rohdaten zur Verfügung stellen, da ich mich wie oben geschrieben aus WP & Co. zurückgezogen habe. --Derzno (Diskussion) 07:41, 20. Feb. 2018 (CET)
Das Problem war die unabgestimmte Kommunikation mit dem LfU und die dadurch entstandene regelwidrige Freigabe. Nur Freigaben unter einer Freien Lizenz sind zulässig, die deshalb keinen Hinweis brauchen. Die Freigabe ist unwirksam und der Text muss raus! Hier und in allen anderen Artikel, die so entstanden sind. Entweder vollständig oder jemand geht von Hand durch und kürzt unter die Schöpfungshöhe und formuliert den Rest neu. Gibt es jemanden, der Zeit und Lust dafür hat? Des ist ein großes Projekt. Deshalb hätte ich Verständnis, wenn es niemand machen wollte und wir uns lieber von dem Text ganz trennen. Leider. Aber so kann es nicht bleiben. Also: Warten wir noch 2 Wochen, ob sich jemand für einzelne oder alle Artikel verantwortlich erklärt? Alles, für das wir in der Zeit niemanden finden, muss dann aber leider gelöscht werden. Oder gibt es andere, rechtlich einwandfreie und praktikable Lösungen? Grüße --h-stt !? 16:46, 20. Feb. 2018 (CET)
Kann jemand einschätzen, wie viele Datensätze überhaupt geändert werden müssen? Wenn ich Gnom richtig verstehe, besteht bei dem genannten Artikel z.B. gar kein Handlungsbedarf. Vielleicht sind das ja gar nicht so viele, die überhaupt angefasst werden müssten. --XoMEoX (Diskussion) 18:05, 20. Feb. 2018 (CET)
In Bayern gibt es 3400 Geotope, von denen Kollege Derzno fast alle mit Einverständnis des LfU in die WP überführt hat. 3400 Geotope zu überarbeiten dürfte von einem Geowisenschaftler etwa ein gutes (Ehrenamts-)Jahr in Anspruch nehmen, wenn er nebenbei vielleicht auch noch seine Artikel und RL-Projekte bearbeiten möchte. Es geht ja auch nicht um die gesamte Listenstruktur, sondern lediglich um den Einführungssatz für jedes Geotop in der Spalte "Einzelheiten", in der einführend kurz die Geologie und Stratigrafie beschrieben wird. Kollege Gnom, dessen fachliche Kompetenz ich selbstverständlich nicht in Frage stellen würde, sieht diese einzelne Sätze nicht als urheberschutzfähig an. Andere schon und möchten deshalb alle Texte innerhalb von zwei Wochen löschen lassen. Dabei dürfte klar sein, dass ein Geotop ohne geowissenschaftliche Beschreibung völlig unbrauchbar und informationslos ist. Was mich richtig ärgert, dass wir seit Jahren gefühlt aller 3 Monate die Diskussion um die bayrischen (!) Geotope führen. Und natürlich ist wieder einmal die erste Maßnahme: Löschen. Am besten sofort. Es muss doch auch noch andere Wege (*Kompromiss* > Unformulierung des Hinweistextes, Text als Fußnote; als Referenz) geben, wie oben schon geschrieben, um die Textübernahme und Urheberschaft zu kennzeichnen. Aber darum müsste man sich natürlich gemeinsam bemühen.. Falls die Urheberrechtsexperten doch zur Überzeugung kommen, dass dieser Einführungssatz urheberschutzfähig ist, dann müsste man den Satz in mehrere Spiegelstriche (Geologie / Stratigrafie / Besonderheiten / Lokalität ) o.ä. auflösen. Das sollten aber besser nur Geowissenschaftler oder geowissenschaftlich Bewanderte anpacken...und das würde halt die o.g. Zeit in Anspruch nehmen. Geolina mente et malleo 21:47, 20. Feb. 2018 (CET)
Manche dieser Geotop-Beschreibungen sind eine halbe DIN A4-Seite lang. Da tue ich mir schwer mit "nicht schutzfähig". Falls als Kompromiss eine Fußnote oder ähnliches mit dem Hinweis aufs LfU genügt, wäre das die arbeitssparendste Variante. Das Kürzen halte ich im Prinzip für machbar (Luft rauslassen, bis nur noch Stichworte übrig sind) und sogar für eine Verbesserung. Ich fürchte allerdings, dass wir nie damit fertig werden. Dann wären für manche Landkreise Kurzbeschreibungen in den Listen enthalten, irgendwo im hinteren Oberbayern müssen sie halt entfallen. --Blech (Diskussion) 23:34, 20. Feb. 2018 (CET)
Ich habe bisher immer nur mit Geotoplisten mit kurzen Texten zutun gehabt. Ich bin kein Jurist und vertraue auf die Experten in diesem Bereich. Ein Umschreiben des Einleitungstextes ist fachlich immer machbar, aber die Masse der bayrischen Geotope ist schon ein Brocken Arbeit. Und einheitlich müsste es schon sein. Wenn man das wirklich anpacken muss, kann man alle anderen WikiProjekte incl. WLE und GLAM sofort von der Agenda nehmen und bekommt eine fremde Arbeit aufgedrückt, die es einem schwer macht, noch ansatzweise von Hobby zu sprechen. Ohne eine geologische Charakterisierung ist eine Geotopbeschreibung absolut nutzlos für den Leser und bietet denjenigen, die seit Jahren aus welchen Gründen auch immer die Geotope sofort löschen möchten, ein weiteres Argument die Listen auf die Löschung zu stellen. Wenn man irgendetwas verändern (Texte, Bausteine, Fußnoten) muss, dann muss aber Konsens erreicht werden, wie sollen Bausteine / Fußnoten / Texte / aussehen...sonst wird garantiert bei jeder Liste das nächste Faß von EW / VMs aufgemacht. Geolina mente et malleo 01:21, 21. Feb. 2018 (CET)
Wir hatten vor vielen Jahren schon mal ein Problem mit unpassenden Textspenden. Rund um Jahreswechsel 2005/2006 haben einige von uns zusammen sicher mehrere hundert Stunden damit verbracht, Kopien aus DDR-Lexika zu suchen und zu löschen, die eine wohlmeinende IP über mehrere Jahre hinweg aus DDR-Büchern abgeschrieben hatte, in der irrigen Ansicht, diese wären mit dem Ende der DDR nicht mehr geschützt - Wikipedia:Archiv/DDR-URV. Damals gab es Medienberichte und besorgte Anfragen innerhalb und außerhalb der Wikipedia. Und auch da haben wir tausende Artikel angefasst und bearbeitet. Wir haben alle Verdachts-Artikel aus dem Artikelnamensraum in den WP:Namensraum verschoben und erstmal aus der für Leser sichtbaren Wikipedia entfernt! Alle Bearbeitungen haben wir im WP:Namensraum gemacht und nur die sauberen und die manuell gesäuberten Texte wieder in den ANR geschoben. Für die Zeit der Bearbeitung von ca 8 Wochen waren diese Artikel nicht sichtbar. Also es geht. Aber man braucht eine gewisse Zahl an hoch motivierten Mitarbeitern, die sich mit der Sach- und Rechtslage auskennen. Gibt es diese Voraussetzungen auch hier? Können sich sechs bis acht Leute mit Kenntnissen in den Geo-Wissenschaften und zumindest grundlegendem Rechtsverständnis im Bereich der Schöpfungshöhe finden und über einige Wochen systematisch die Artikel abarbeiten? Dann ließe sich das machen. Die unproblematischen Texte werden minimal umformuliert, die größeren mit eigenen Worten neu geschrieben. Ich schlage für diesen Fall vor, dass auch diesmal die strittigen Artikel für die Zeit der Bearbeitung aus dem ANR entfernt werden und nur saubere Artikel wieder rein kommen. Grüße --h-stt !? 22:00, 21. Feb. 2018 (CET)

Ist das hier üblich, dass unliebsame Diskussionsbeiträge einfach gelöscht werden? War ein zugegeben radikaler Vorschlag und nicht sehr feinfühlig aber nicht unbegründet --XoMEoX (Diskussion) 16:36, 21. Feb. 2018 (CET)

Es ist auch so schon schwierig genug, zu einer Lösung zu kommen. Da braucht niemand derart blöde Trollbeiträge. --Blech (Diskussion) 17:02, 21. Feb. 2018 (CET)
Das sehe ich anders aber dafür gibts die Versionsgeschichte, da kann sich jeder selbst ein Bild machen. Ich fürchte nur, das ist genau die Lösung auf die es hinauslaufen wird:
  • Die einzige Möglichkeit, die Texte zu "legalisieren" wäre, dass der Rechteinhaber die CC-Lizenz akzeptiert, ohne Klauseln oder Zusatzbedingungen. Ich sehe hier auch keinen Kompromiss oder was Gesprächsrunden bringen sollen. Diese Lizenz oder keine. Offenbar ist das LfU dazu aber nicht bereit.
  • Ob die Inhalte überhaupt dem Urheberrecht unterliegen ist umstritten aber wenn ich das richtig sehe, sieht es wohl so aus als ob das zumindest für große Teile der Fall ist.
  • Eine Überarbeitung wird allgemein als zu aufwendig eingeschätzt.
Es wird also darauf hinauslaufen, die Beiträge zu löschen. Das wäre sicher schade, da das wertvolle Inhalte sind und ich sehe, dass da viel Zeit und Herzblut drinsteckt. Auf der anderen Seite hätte man sich die Gedanken aber auch vorher machen können. Wo führt das hin, wenn jeder im Namen von Wikipedia seine eigenen Vertragsklauseln aushandelt. --XoMEoX (Diskussion) 19:43, 21. Feb. 2018 (CET)
Sehr interessant wohin sich diese Diskussion entwickelt. Haben sich am Anfang Kollegen an dem Hinweis mit dem LfU erzürnt, folgte von User:h-stt schon die Aufruf innerhalb von 2 Wochen die Textpassagen zu entfernen. Jetzt tönt schon der laute Ruf nach kompletter Löschung der Listen. Nur einmal zur Info, ich hatte da mindestens ein halbes Jahr Arbeit reingesteckt. Das LfU hat(te) kein Problem, die meisten zumindest aus dem Geologiebereich fanden die Listen sehr hilfreich, sie waren auch eine der Basisinformationen für WLE und jetzt sollen sie auf einmal ganz weg? Hab ich da irgendwas verpasst in den letzten drei Jahren seit es die Listen gibt? Leute, lasst euch doch nicht immer wieder von IP Socken (vermutlich immer aus der selben Ecke) instrumentieren. Diskussion ja, aber dann bitte mit offenem Visier. immer wieder die gleiche Prozedur und das gleiche Schema, eine IP oder eine Neuanmeldung editiert oder stellt LA und schon finden sich Kollegen die sofort anbeißen. Es sollte doch langsam wirklich jedem im Bereich Naturschutz und Geologie auffallen, dass sich solche Aktionen primär gegen meine Person richten. Jetzt sind es halt mal wieder die Geotope, vor einem Jahr waren es die Listen von Naturwaldreservaten und davor Natur- und Landschaftsschutzgebiete. Und immer nur in Bayern. Löschung anstatt konstruktiv und gemeinsam das Beste für WP zu suchen? Scheinbar nicht. @XoMEoX:, bevor du aber Buzzwords wie CC-Lizenz unspezifisch in den Raum wirfst, solltest du dich erst mal mit der schwierigen Materie der Lizenzen genauer auseinandersetzen. Alles was größer CC0 hilft hier überhaupt nicht und auch nicht wenn es sogenannte OpenData ist. So wie wir in WP/Commons mit CC3.x oder ff. auch wollen, dass eine Namensnennung erfolgt, ist das auch bei Fremd Daten. Da bleiben halt leider nur eigene Vertragsklauseln. Aber ich bin gerne bereit auch von neuen Kollegen Neues zu lernen wie das gehen könnte. Es ist mir aber nach wie vor nicht klar, ob nun Schöpfungshöhe gilt oder nicht. Vor Klärung aber gleich nach Löschung zu rufen und zu unterstützen finde ich sehr befremdlich. Den Einleitungssatz hätten wir schon 2016 mit dem LfU diskutieren können. Das dürfen jetzt aber gerne Andere machen, mir ist die Lust dazu endgültig vergangen. Lesson learnt, lieber gar nichts (mehr) machen als etwas falsch machen (uuups schon wieder ein URV). --Derzno (Diskussion) 21:14, 21. Feb. 2018 (CET)
Das Problem war, dass du bei deinen Gesprächen mit dem LfU wohl von falschen Voraussetzungen ausgegangen bist und ihnen deshalb ein Angebot gemacht hast, das so leider von uns nicht haltbar ist. Wir dürfen hier keine Textspenden benutzen, die nicht unter einer unserer freien Lizenzen stehen. Das hätte dir auch jeder unserer Juristen gesagt, wenn du rechtzeitig gefragt hättest. So steht es auch unter WP:Textvorlagen.
Was die Schöpfungshöhe angeht: Bei kurzen Beschreibungen sehe ich eher keine SH, aber ich bin da auch relativ großzügig, andere Wikipedianer sind wesentlich strenger. Und es ergibt sich das Problem, dass das LfU aufgrund der Gespräche wohl davon ausgeht, dass wir ihre Texte nur mit dem Lizenzhinweis nutzen. Eine Nutzung unter Berufung auf fehlende SH könnte sie deshalb verärgern.
Und es sollte unbestreitbar sein, dass es eben auch Beschreibungen gibt, die als Werk geschützt sind. Die können wir leider nur behalten, wenn das LfU die Texte unter unsere Lizenz stellt.
Wie lässt sich möglichst viel retten? Derzno, du hast mit denen gesprochen: Glaubst du, sie sind für ein weiteres Gespräch zugänglich, bei dem wir erklären müssten, dass wir leider bislang falsche Aussagen gemacht haben? Wenn du da Hoffnung hast, könnten wir es versuchen und eine großzügige Übergangszeit akzeptieren, solange etwas passiert. Wenn du keine Hoffnung auf eine weitergehende Freigabe durch das LfU hast, sehe ich leider keine Möglichkeit, auf unserer Seite irgendwie die längeren Texte zu retten. Dann müssen alle umformuliert bzw die Originale gelöscht werden. Auch hier: Leider. Wenn es keine Hoffnung gibt, sollte dafür auch keine zu große Zeitphase vorgesehen werden um keine falschen Erwartungen zu wecken.
Zu lessons learned: Lieber nichts tun, als etwas falsch machen. Im Bereich der Lizenzen: Ja. Das ist da so. Die Lizenzen sind die unverbrüchliche Grundlage der ganzen Wikipedia. Die können wir nicht verletzen, ohne dass uns das komplette Projekt um die Ohren fliegt. Und auch das hätte dir jeder unserer Juristen gesagt, wenn du gefragt hättest. Und dafür haben wir ja die Textvorlagen geschrieben, damit auch juristische Laien Rechteinhaber anfragen können. Es gibt da einfach nichts zu verhandeln, die Lizenzen müssen buchstabengenau vergeben werden. Grüße --h-stt !? 21:44, 21. Feb. 2018 (CET)
Dass ich kein Rechtsexperte bin, weiss ich selber und habe es auch schon mehrfach selber erwähnt. Im Nachhinein ist man immer klüger, Nachtreten ist in Mode und wahrscheinlich muss es mir daher immer und immer wieder unter die Nase gerieben werden. Wie schon vorgeschlagen, Experten bitte vortreten! Das LfU kontaktieren kann ich schon. Was soll ich denen dann sagen oder vorschlagen? „Wikipedia an LfU, wir haben da ein Problem“, wir wissen es aber nicht ganz genau ob ev. doch keine SH oder vielleicht manchmal aber doch, und sollen wir nun löschen oder doch lieber nicht, wird die bestimmt nicht interessieren. Wenn ich CC0 durchboxen soll, fürchte ich, kann ich mir den Kontakt gleich sparen. Warum? Vor einiger Zeit hatte ich auch schon mal angefragt, bezüglich ihrer .shp Files zu den bayerischen Naturwaldreservaten (Geometrie Daten) die unter OpenData stehen. Aber eben halt leider nicht CC0 sondern nur mit dem Hinweis „Creative Commons Namensnennung (CC BY)“ nutzbar. OpenStreetMap hat jedoch das gleiche Problem wie wir und kann aufgrund der eigenen Lizenzbedingungen den Ursprung dieser Daten dann nicht spezifisch darstellen und damit erfüllen. Hier die Zusammenfassung einiger Telefonate: sie können selbstverständlich die Daten verwenden, nur aber immer „Creative Commons Namensnennung (CC BY)“ angeben … nein wir können keine Extrawurst für OSM machen, die weitere Nutzung ist dann uns aus der Hand genommen … OpenData Entscheidungen kommen von ganz oben (Politik) und sich juristisch geprüft … usw. In meinen Worten ausgedrückt, ihr könnt die Daten gerne nehmen, aber nur nach unseren Spielregeln. Das wird bei den Geotopen auch nicht anders sein und es war schon schwierig genug überhaupt den heutigen Stand genehmigt zu bekommen. Ergänzend ist mir anhand dieser Diskussion auch nicht klar, was wir eigentlich genau wollen. Ich will mich bestimmt nicht drücken, aber kann leider keinen Konsenz finden was wir nun machen werden. Ich kann aber gerne meine Ansprechpartner nennen. Jedoch nur über email (Datenschutz). Vielleicht fühlt sich jemand berufen aus diesem Kreise, ist wortgewandter und vor allem juristisch sattelfester als ich.--Derzno (Diskussion) 07:15, 23. Feb. 2018 (CET)
nach BK: : Entschuldige wenn ich direkt nachfrage, welches Anliegen Du (XoMEoX) in der Wikipedia verfolgen möchtest? Ich habe Dich im Geotopbereich bisher noch nicht wahrgenommen und kann mir daher auch nicht erklären, wieso Du so ein abfälliges Bild von der Zusammenarbeit mit dem LfU zeichnest. Das LfU war das erste Landesamt, welches bereit war, seine Datensätze für die Wikipedia bereitzustellen. Das war ein Pilotprojekt und ich bin bis auf den Zusatz "unterliegen dem Urheberrecht" mit den Vereinbarungen überaus zufrieden. Und erst recht wenn man bedenkt, wie andere Behörden abblocken, wenn es um Freigabe der Datenbankeinträge geht. Und ich frage mich, wie Du zur der abschließenden Einschätzung kommst: "Offenbar ist das LfU dazu aber nicht bereit." & "Wo führt das hin, wenn jeder im Namen von Wikipedia seine eigenen Vertragsklauseln aushandelt?" Ist mir schleierhaft, zumal Du die Entwicklung offensichtlich erst maximal seit 4 Monaten verfolgst und dem OTRS-Team das Ticket (dessen wortwörtlichen Inhalt ich nicht kenne, bin nicht im OTRS) seit 2015 vorliegt und bisher aber keiner von den erfahrenden OTRS-Leuten das Ticket derart bemängelt hat, dass die Texte zu löschen wären. Und natürlich gibt es immer Lösungsansätze, Kompromisse oder die örtlichen Autoren / Bearbeiter mit Kenntnissen vom Urheberrecht müssten sich noch einmal mit dem LfU in Verbindung treten und den Halbsatz "unterliegen dem..Urheberrecht" ggf. modifizieren. Zumal Kollege Gnom genau diesen Halbsatz nach Sichtung der Texte in Frage stellt. Wie ich den Umgang mit derartigen Behörden kenne, geht es hier vor allem um die Wahrung der Autorenschaft. Und die kann man in der WP auch anders kennzeichnen. Das man in einem Pilotprojekt mit Behörden nicht alles perfekt macht, dürfte klar sein. Und Löschen ist immer die letzte Option und nicht die erste. Geolina mente et malleo 21:22, 21. Feb. 2018 (CET)
Es war nicht meine Absicht, ein abfälliges Bild zu zeichnen. Ich habe lediglich das wiedergegeben, was ich in den bisherigen Diskussionen herausgelesen habe. Ich habe auch nicht nach Löschung "gerufen". Wenn sich eine andere Lösung findet ist das doch OK. Ich habe die Diskussion losgetreten und sah mich daher veranlasst meine persönliche (sehr laienhafte und sehr unerfahrene) Einschätzung und Meinung einzubringen. Ich denke, das muss man aushalten können. --XoMEoX (Diskussion) 22:02, 21. Feb. 2018 (CET)

Lösungsansatz

Ein Jahr zur Überarbeitung der Listen ist sehr optimistisch gerechnet. Ich weiß nicht, wie lange die Anlage der ganzen Listen gedauert hat, aber eine Überarbeitung wird mehr Zeit in Anspruch nehmen. Wenn man davon ausgeht, dass sich paar unbeteiligte Diskussions-Benutzer einmischen, kann die Überarbeitung mehrere Jahre dauern. Eine massenhafte Löschung ist nicht zielführend und wäre nicht durchsetzbar.
Derzno ging auf das LfU zu, was absolut richtig war. Das Ergebnis zeigt doch, dass man mit dem LfU reden kann.
Zielführend wäre ein richtiger, freundlicher Gesprächstermin mit dem LfU, wo sich bisher aktiv an Geotop-Artikeln beteiligte Autoren mit Verantwortlichen des LfU treffen und die Problematik offen ansprechen. Eine Begleitung durch WMDE und einem Spezialisten für Urheberrecht wie Gnom (Vorschlag) wäre dabei vorteilhaft. Daraus könnte die WP und das LfU profitieren. Echte Gespräche sind erfolgreicher als E-Mails und Telefonate, da Fragen direkt geklärt werden können. Ich glaube nicht, dass das LfU wegen den Texten Probleme machen wird. Die haben ganz andere Sorgen und andere Arbeit als sich zu streiten. Grüße 84.136.249.24 15:18, 21. Feb. 2018 (CET)
Wenn die Daten aus dem Geotop-Kataster tatsächlich dem Urheberrecht unterliegen sollten, was Gnom ja nicht so sieht, ist das sicher der beste Weg. Dieser Halbsatz mit dem Urheberrecht ist in der Tat sehr unglücklich. Wenn die UR-Experten zu der Überzeugung kommen, dass der Einführungsatz nun jetzt doch dem Urheberrecht unterliegen, dann muss ich aus dem umstrittenen Fließtextsatz in der einen Spalte eben eine Aufzählung machen. Geolina mente et malleo 21:36, 21. Feb. 2018 (CET)
Logo, wenn es so ist. Man kann aber davon ausgehen, dass diese Diskussion immer wieder aufkommen wird (insbesondere durch Nörgler mit ~500 Edits). Fragen wir 10 Anwälte für Medienrecht um eine Einschätzung werden wir 10 unterschiedliche, insbesondere unverbindliche Antworten bekommen und damit eine noch größere Ungewissheit haben. Ein verbindliches Resultat bringt lediglich der zu vermeidende gerichtliche Weg. Wenn alle Listen überarbeitet sind, würde immer noch das Risiko bestehen, dass bei neuen Objekten Inhalte vom LfU übernommen werden... 87.163.189.154 22:35, 21. Feb. 2018 (CET)
Ich habe oben einen Vorschlag in Anlehnung an die Wikipedia:Archiv/DDR-URV gemacht. Gäbe es dafür die nötigen Menschen mit Wissen, Zeit und Motivation? Grüße --h-stt !? 22:00, 21. Feb. 2018 (CET)
Unter der Annahme 10 min Zeit für jeden Datensatz Lesen, Verstehen, Ändern, Kontrolle bei 2900 Datensätzen macht 29.000 Minuten = 483 Stunden --Derzno (Diskussion) 22:12, 21. Feb. 2018 (CET)
Dieser Ansatz mit den DDR-Lexika im Jahr 2005 war damals ziemlich alternativlos. Mittlerweile schreiben wir das Jahr 2018 und die Wikipedia hat ein ziemlich gutes Image. Hierdurch wäre der Termin der einfachere Ansatz mit einer gewissen Nachhaltigkeit für zukünftige Projekte: Man kennt sich dann ja. 87.163.189.154
Ist man sich denn wenigstens einig, dass der Name; Kennung; Position und Fläche keinem Urheberrecht unterliegen? Da sehe ich nun wirklich kein Problem. In der Spalte Einzelheiten sind die Spiegelstriche Größe, Geotoptyp, Aufschlusstyp, Schutzstatus und Wert sicherlich ebenfalls unkritisch. Geht es also evt. um den Einleitungssatz bei jedem Geotop. Wenn man sich beispielsweise das erste Geotop auf der ersten Liste im Landkreis Altötting anschaut müsste aus dem Satz:
  • Zitat Anfang: "Durch den Einschnitt an der Bahntrasse ist hier Hochterrassenschotter mit Lößlehmüberdeckung aufgeschlossen." Zitat Ende.
zukünftig gemacht werden:
  • Lokalität: Einschnitt an der Bahntrasse
  • Geologie und Stratigrafie: Hochterrassenschotter mit Lehmüberdeckung
Damit wäre der einzige ggf. urheberrechtlich zu schützende Satz aufgelöst. Ist es dass, was gefordert wird, um den umstrittenen Halbsatz "..unterliegen dem Urheberrecht" obsolet zu machen? Geologie und Stratigrafie in anderen, blumigen Worten zu umschreiben, geht meines Erachtens nicht. Nur damit ich es verstehe...Geolina mente et malleo 23:28, 21. Feb. 2018 (CET)
Das sind Detailfragen der Überarbeitung, von der momentan nicht sicher ist, ob wir sie machen müssen. Die Stichworte in den LfU-Texten halte ich für urheberrechtlich unkritisch. Beim Punkt Wert frage ich mich zwar, was mir das sagen soll. Geotoptyp und Aufschlußtyp scheinen manchmal nur pro forma ausgefüllt zu sein. Mir wäre eine kurze Beschreibung am liebsten, ohne Strukturvorgaben (aber da lasse ich mit mir reden): Einschnitt an der Bahntrasse, Aufschluß von Hochterrassenschotter mit Lößlehmüberdeckung. --Blech (Diskussion) 00:06, 22. Feb. 2018 (CET)
Die kurze Beschreibung, die es jetzt schon gibt,stichpunktartig umzuformulieren, ist sicherlich möglich. Der Stichpunkt "Wert" ergibt sich aus der Arbeitsanleitung Geotopschutz der Staatlichen Geologischen Dienste, wo jedes einzelne Geotop in der Zusammenschau aller Geotope bewertet wird. Geolina mente et malleo 11:15, 23. Feb. 2018 (CET)
Kann man sich bei der Frage der Schöpfungshöhe an der Länge der einzelnen Beschreibungen orientieren? Anzahl der Sätze, Zahl der Zeichen? In der Liste der Geotope im Landkreis Coburg steht in der zweiten Zeile von unten eine Beschreibung mit 5 Sätzen und 795 Zeichen, das dürfte eine der längeren sein. Wenn erstmal nur die langen Beschreibungen gekürzt werden müssen, verringert sich der Aufwand. --Blech (Diskussion) 21:11, 22. Feb. 2018 (CET)
Eine Handvoll Mitarbeiter bringen wir sicher zusammen. Zum Teil werden die nur ihren Heimatlandkreis und den nebendran machen, aber besser als nichts. Erst muss aber klar sein was gemacht werden soll, dann kann man die Leute ansprechen. Auf künstlich erzeugten Stress wie eine Zweiwochenfrist oder Verschiebungen in andere Namensräume sollte möglichst verzichtet werden. Der Rechteinhaber hat dem gegenwärtigen Stand zugestimmt, von der Seite ist keine Eile geboten. --Blech (Diskussion) 21:33, 22. Feb. 2018 (CET)

Hm, ohne ihn nun einfach blind als Autorität anrufen zu wollen, finde ich es doch sehr bedenkenswert, dass Gnom, der bekanntlich Jurist und ausgewiesener Urheberrechtsexperte ist, hier das Statement abgegeben hat, dass "die Texte in der Tat nicht urheberrechtlich schutzfähig" seien. Wenn das so wäre, gäbe es hier keine zu schützenden Rechte, demzufolge auch keinen Rechteinhaber und kein Problem, man könnte einfach alles nach Belieben übernehmen... Gestumblindi 22:24, 22. Feb. 2018 (CET)

+1 Das sehe ich ebenso wie Gnom und Gerstumblindi. Es gibt nichts zu tun, es gibt nichts zu diskutieren. Alles reine URV-Paranoia. --M@rcela 13:11, 23. Feb. 2018 (CET)
@Ralf Roletschek: Gestumblindi ist zwar dem Gerstensaft nicht abgeneigt, aber nicht so sehr, dass er zum Gerstumblindi mutieren mag ;-) - jedenfalls möchte ich anmerken: Ich wollte mich hier der Auffassung von Gnom nicht einfach automatisch anschliessen. Aber immerhin sagt das jemand, der sich in der Materie wirklich auskennt. Gestumblindi 13:17, 23. Feb. 2018 (CET)
SH hin oder her, jedenfalls entspricht das bereits erfolgte Entfernen des Hinweises in der Einleitung nicht mehr MEINER PERSÖNLICHEN (und offensichtlich ungültigen) Vereinbarung mit dem LfU. Daher habe ich die Beschreibungstexte der betroffenen Listen Liste der Geotope im Landkreis München und Liste der Geotope im Landkreis Berchtesgadener Land entfernt. Tut mir leid aber mir reicht schon diese Diskussion und ich lege bestimmt keinen Wert auf zusätzlichen Ärger mit dem LfU. --Derzno (Diskussion) 19:47, 23. Feb. 2018 (CET)
+ Liste der Geotope in München, Liste der Geotope im Landkreis Erding, Liste der Geotope im Landkreis Haßberge, Liste der Geotope im Landkreis Oberallgäu, Liste der Geotope im Landkreis Unterallgäu, Liste der Geotope in Kempten (Allgäu) --Derzno (Diskussion) 20:30, 23. Feb. 2018 (CET)
Bitte keine Schnellschüsse. Deine Vereinbarung ist ebensogut unsere und sie ist auch nicht offensichtlich ungültig sondern nur vielleicht. --Blech (Diskussion) 20:20, 23. Feb. 2018 (CET)
Ich hab nur die Listen angefasst, in denen von wem auch immer der unzulässige LfU Wunschsatz entfernt wurde. Damit bekomme ich zumindest keinen Ärger mit dem LfU wegen nicht eingehaltener Vereinbarungen. Zum Rest hatte ich bereits alles geschrieben was ich zu sagen hatte. --Derzno (Diskussion) 20:39, 23. Feb. 2018 (CET)
Derzno, du kannst keinen Ärger mit irgendjemandem bekommen, wenn andere, die nicht Teil der Vereinbarung sind, handeln. Gruß, --Gnom (Diskussion) 21:30, 23. Feb. 2018 (CET)
Wäre es vielleicht eine Lösung, wenn wir die "amtlichen" Texte einfach behutsam umformulieren, so dass eine Urheberrechtsverletzung in keinem Fall mehr in Frage kommt? Gruß, --Gnom (Diskussion) 21:34, 23. Feb. 2018 (CET)
Das wäre es wohl, wobei das nicht behutsam geht, sondern auf starkes Kürzen hinausläuft. Es sind sehr viele Beschreibungen, daher nochmal die Frage: Ist es sinnvoll nur die längeren davon umzuschreiben, weil diese Schöpfungshöhe haben (und die kurzen nicht)? --Blech (Diskussion) 23:12, 23. Feb. 2018 (CET)
Ja, je kürzer der Text, desto kleiner ist die Wahrscheinlichkeit, dass er überhaupt Schöpfungshöhe hat (Weil der Text schon so fest auf "nur noch Fakten" zusammen gestampft ist, dass es nicht anders geht, ohne die deutsche Sprache zu verbiegen). Von daher sind es schon die langen Beschreibungen die mit Priorität überarbeiteten werden sollten. Die könnten teilweise problematisch sein (Wichtig; Könnten nicht müssen). Ein einzelner Satz wie „Einschnitt an der Bahntrasse, Aufschluß von Hochterrassenschotter mit Lößlehmüberdeckung“ ist aus meiner Sicht unproblematisch. Denn das geht nicht wirklich anders, wenn es kurz und dennoch korrekt sein soll. --Bobo11 (Diskussion) 23:31, 23. Feb. 2018 (CET)
Mal ein Beispiel:
Die Aubinger Lohe ist die einzige größere Aufragung in der sonst flach nach Norden geneigten, aus würmeiszeitlichen Niederterrassenschottern aufgebauten Münchner Ebene. Da die Sedimente der Oberen Süßwassermolasse die eiszeitlichen Schotterströme hier überragten, sind tertiäre Tone, Mergel und Sande an der Oberfläche aufgeschlossen geblieben, von mächtigen Lößdecken überlagert. In den ehemaligen Abbaustellen der wasserundurchlässigen Schichten entwickelten sich wertvolle Feuchtbiotope.
ist nach meinem Verständnis unter keinen Umständen urheberrechtlich schutzfähig. Falls ihr euch dieser Meinung aber nicht anschließen könnt, schlage ich die folgende Umformulierung vor, die jede Urheberrechtsverletzung garantiert ausschließt:
In der Münchner Ebene, die flach nach Norden geneigt und aus würmeiszeitlichen Niederterrassenschottern aufgebaut ist, stellt die Aubinger Lohe die einzige größere Aufragung dar. An der Oberfläche blieben Aufschlüsse tertiärer Tone, Mergel und Sande von mächtigen Lößdecken überlagert, weil hier die Sedimente der Oberen Süßwassermolasse die eiszeitlichen Schotterströme überragten. So entstanden wertvolle Feuchtbiotope in den ehemaligen Abbaustellen der wasserundurchlässigen Schichten.
Beseitigt das die verbleibenden Sorgen? Gruß, --Gnom (Diskussion) 09:32, 24. Feb. 2018 (CET)
Sorgen waren es bei mir nicht. Ich wundere mich ein höchstens, weil dann so ziemlich alle (kurzen) Texte auf der Welt ungeschützt sind und man sie einfach so verwenden könnte. Danke an Dich und Bobo11 für die Klarstellungen. Es bleibt allerdings die ungelöste Frage des Vertrauensschutzes gegenüber dem LfU. --Blech (Diskussion) 10:10, 24. Feb. 2018 (CET)
Es geht nicht nur um die Länge. Aphorismen oder berühmte Zitate können kürzer als
"Die Elbe ist ein 1386 km langer Fluß in Europa. Die Quelle befindet sich im tschechischen Riesengebirge, die Mündung in die Nordsee bei Cuxhaven."
sein. --M@rcela 10:20, 24. Feb. 2018 (CET)
(BK)@Blech: Der Punkt ist einfach, Fakten sind nicht schützbar. Und werden diese Fakten in einer allgemein üblichen Darstellung nieder geschrieben, dann sind eben auch recht ausführliche Texte nicht schutzfähig. Allerdings sind längere Sätze mit mehren Fakten, eher anders darstellbar als ein kurzer Satz mit einer Aussage (einem Fakt), ohne das deren Inhalt leidet. Wenn man es mit einem eleganten, satztechnischen Umbau lösen kann, dass man nicht die Original-Formulierung benutzen muss, dann sollte man es auch tun. Das ist noch keine Eingeständnis, dass der Originalsatz geschützt war bzw. schützbar ist. Man geht schlichtweg einem möglichen Problem aus dem Weg.
Nehmen wir mal eine blauen Stift an, denn du beschrieb sollst. Der Stift ist nun mal blau, also darf auch jeder Schreiben "der Stift ist blau". Der Satz "der Stift ist blau", ist somit für sich alleine nie schutzfähig. Weil er schlicht weg ein Fakt beschriebt, udn zwar in der allgemein üblich Sprache. Ein beschreibender ausholender Satz wie "Er bezeichnete den Stift als Farbstift, und er ist weder rot, gelb, violett, orange noch grün und auch nicht braun, also muss er nach reiflicher Überlegung blau sein." wird hingegen viel eher schutzfähig sein. Denn diese Aussage kann man auf den Fakt, "der Stift ist blau" kürzen. Kam aber schon vor 150 Jahren jemand auf die Idee denn blauen Stift in genau dem ausführlichen Satz zu beschrieben, dann kann ich trotzdem keinen Schutz beanspruchen, auch wenn er die Schöpfungshöhe erreicht haben würde. --Bobo11 (Diskussion) 10:36, 24. Feb. 2018 (CET)

Wozu gibt es hier überhaupt Diskussionsbedarf. Egal ob eine Freigabe des LfU vorliegt oder nicht, wir brauchen diese hier nicht – denn die Kurzbeschreibungen sind tatsächlich nicht schutzwürdig, weil sie nun einmal unter der Schöpfungshöhe liegen, und das nicht einmal nur knapp. Demnach brauchen die Listen auch weder überarbeitet noch optimiert zu werden. – Doc TaxonDisk.WikiMUCWikiliebe?! 14:06, 24. Feb. 2018 (CET)

Es wurde eine Freigabe unter bestimmten Bedingungen mit dem LfU vereinbart. Da können wir nicht nach drei Jahren daherkommen und "Ätsch, wir haben beschlossen, dass alles uns gehört" sagen. Selbst wenn es rechtlich zulässig sein sollte, wäre es politisch eine Riesendummheit. So kann man mit Partnern nicht umgehen. --Blech (Diskussion) 14:54, 24. Feb. 2018 (CET)
Nun ja, und du meist also, jemanden Rechte einzuräumen -die er gar nicht beanspruchen dürfte-, sei keine Dummheit? --Bobo11 (Diskussion) 00:24, 25. Feb. 2018 (CET)
Ja. Ansonsten braucht ihr niemanden mehr bitten, Bilder oder Texte für Wikipedia zur Verfügung stellen. Wenn dafür Zusagen gemacht werden, müssen sie eingehalten werden. Auf dem Lizenzhinweis beharren wir schon lange nicht mehr, aber die Texte kommen bis zur Überarbeitung raus. --Blech (Diskussion) 09:16, 25. Feb. 2018 (CET)
@Blech: Wer ist "wir"? --Gnom (Diskussion) 10:55, 25. Feb. 2018 (CET)
@Gnom: Der Kollege Derzno und ich. Für das LfU kann ich nicht sprechen. --Blech (Diskussion) 12:37, 25. Feb. 2018 (CET)
Du solltest es vielleicht auch mal so sehen: Das LfU macht sich strafbar, wenn es Rechte beansprucht, die es gar nicht hat, siehe Schutzrechtsberühmung. Schon allein deshalb geht das nicht, was du vorschlägst. -- Chaddy · D 11:30, 25. Feb. 2018 (CET)
Naja, so heiß sollten wir die Sache jetzt auch wieder nicht kochen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 11:41, 25. Feb. 2018 (CET)
Soll kein Vorwurf an das LfU sein, sondern Blech aufzeigen, dass das so nicht funktioniert. -- Chaddy · D 11:42, 25. Feb. 2018 (CET)
Nicht so, wie sich es sich die Bearbeiter vorstellen? Wie dann? Möchtest Du dich an der Überarbeitung beteiligen? --Blech (Diskussion) 12:46, 25. Feb. 2018 (CET)
Du legst nicht einseitig fest, daß irgendwas gelöscht wird. Es muß nichts überarbeitet werden. --M@rcela 12:49, 25. Feb. 2018 (CET)
Wer entscheidet dann, was gemacht wird? Die IP, die mal alles löschen und dann wieder alles behalten will? Das Ziel ist, die Informationen für die Wikipedia zu erhalten und gleichzeitig das Verhältnis zum LfU nicht irreversibel zu beschädigen. Davon könnte der Naturschutzbereich der WP tatsächlich profitieren (auch mit Blick auf andere Bundesländer), das scheint außer mir aber niemand zu interessieren. Wer eine andere Idee hat, wie man beide Ziele unter einen Hut bringen kann, darf sie gerne vorbringen. --Blech (Diskussion) 15:27, 25. Feb. 2018 (CET)
Es wäre am sinnvollsten, dem LfU die Sachlage zu erklären und auf deren Verständnis zu hoffen. Fruchtet das nicht, wäre es zwar schade. Aber andererseits, wenn das LfU nur bereit ist, unter für uns nicht vertretbaren Bedingungen mit uns zu kooperieren, dann müssen wir halt auf diese Zusammenarbeit verzichten. -- Chaddy · D 15:43, 25. Feb. 2018 (CET)
Beim LfU sind sie wohl der Meinung, sie hätten eine Vereinbarung getroffen und damit sei die Angelegenheit erledigt. Wenn der vereinbarte Lizenzhinweis in der Wikipedia nicht durchsetzbar ist, sollten auch die damit verbundenen Beschreibungen aus den Listen verschwinden. Wer von den Behalten-Rufern kann nicht ein paar Wochen ohne sie leben? Diejenigen müssen nur auf den Link in der Tabellenzeile links daneben klicken, dann haben sie alles vollständig, schön formatiert und mit Bildern und Karten. Die enthaltenen Informationen kommen nach Überarbeitung wieder, dafür garantiere ich. Das geht umso schneller, je weniger Knüppel den Autoren zwischen die Beine geworfen werden. --Blech (Diskussion) 16:46, 25. Feb. 2018 (CET)
Wenn es nicht gar so traurig wäre, könnte man über diese Realsatire herzhaft lachen. Rüdiger Hoffmann lässt grüßen. Am Anfang war es nur eine IP, die jetzt hier wahrscheinlich schon seit Anfang kräftig mitdiskutiert und hatte den Hinweis zum LfU schon mal flächendeckend gelöscht. Das wurde dann revertiert und gestern wieder revertiert und damit der Hinweis erneut entfernt. Einige schlugen dann vor, die Texte ganz zu entfernen, was ich auch an einigen Listen durchgeführt hatte. Auch das wurde wieder (mit einer Androhung von VM an mich) von einer IP revertiert und von einem Mitdiskutierer unmittelbar gesichtet. Dann waren da noch die Vorschläge, die Texte doch zu überarbeiten um möglichen SH Problemen aus dem Weg zu gehen. Auch das passt wieder nicht. Was wollt ihr dann? Maoam? Damit kann ich leider nicht dienen und außerdem ist es schlecht für die Zähne. Fehlt eigentlich nur noch LA. Die gab es aber auch schon bei den Top 100 und mehrfach Einelementelisten. Wie sagte Alf immer? Was ich nicht verstehe mache ich lieber kaputt. Ich hatte alle Geotoplisten 2015 angelegt und auch bis heute mich dafür zuständig gefühlt. Das letzte Mal im Dezember 2017 und dabei gut 100 neue Geotope hinzugefügt. Dazu habe ich sie bebildert, ständig ergänzt und gewartet. In Wikidata ein eigenes Property für BY Geotope durchgeboxt, dort Daten angelegt um des ev. irgendwann mal automatisch als Listen zu generieren und übermotivierte BOT – Nerds am Blinden übernehmen der Texte gehindert. Alles das war mir nur möglich, da ich sowas wie ein Vertrauensverhältnis und Zugang zu Daten des LfU hatte. Aber solche Vereinbarung und Abmachungen sind ja völlig überbewertet und auch fehl am Platz. Wie gesagt, das war alles bis heute. Wenn jemand jetzt mit dem LfU irgendwas regeln/klären möchte, dann muss er das selber tun. Wenn jemand Wert auf das Löschen der Texte legt, muss er auch das selber tun. Wenn jemand nach Textüberarbeitung ruft, so möge er das selber tun. Wenn jemand Wert auf aktuelle Listen legt, dann … Leute, irgendwann ist "ich habe fertig" und ich bin jetzt raus. Macht mit den Listen was ihr wollt aber erwartet von mir keine weitere Mitarbeit oder Pflege. Ich wünsche euch jedenfalls noch viel Erfolg beim Umsetzen von was auch immer. Danke an dieser Stelle nochmal Allen die hier etwas retten wollten. --Derzno (Diskussion) 16:55, 25. Feb. 2018 (CET)
Liebe Mitlesenden: Ich finde es sehr doof, dass hier auf derart niedrigem Niveau diskutiert wird. Das können wir besser. Geht es nicht etwas freundlicher und konstruktiver? Und an Derzno und Blech: Euch ist doch klar, dass man nicht als Privatperson eine "Vereinbarung" mit einer Behörde schließen kann, die dann alle anderen Wikipedianer ebenso bindet, oder? --Gnom (Diskussion) 18:30, 25. Feb. 2018 (CET)
Ich bin weit davon entfernt, mir Illusionen über den Hühnerhaufen namens Wikipedia zu machen. Von der Vereinbarung habe ich wie alle anderen hier profitiert, weil Informationen für uns zugänglich wurden. Wenn sie für ungültig gehalten wird, werde ich das hinnehmen. Meine Meinung dazu habe ich bereits geschrieben. Die Überarbeitung ziehe ich durch. Ob ich danach weitermache ist aus heutiger Sicht fraglich. --Blech (Diskussion) 19:02, 25. Feb. 2018 (CET)
Ich denke, es ist klar, dass keine bindenden Vereinbarungen geschlossen werden können – wohl aber kann man Absprachen über eine Zusammenarbeit treffen. Nicht alles, was rechtlich zulässig ist, ist auch sinnvoll, sondern kann im Gegenteil viel Porzellan zerschlagen und mühsam erarbeitetes Vertrauen zerstören. Daher wäre mein Vorschlag, allein schon aus Respekt für die Arbeit von Derzno und Blech, die Vereinbarung mit dem LfU zu achten, bis eine für alle Seiten gangbare Lösung besprochen und umgesetzt wurde.--Cirdan ± 19:30, 25. Feb. 2018 (CET)
Wie sollen wir zu einer Lösung kommen? Man kann die ungeliebten Hinweise vorerst in den Listen lassen und sie nach einer Überarbeitung entfernen. Oder man nimmt den Text-Teil der Beschreibungen für einige Zeit raus und stellt ihn runderneuert wieder ein. Verhandlungen mit dem LfU sind keine Option. Unsere Handlungsfähigkeit ist durch den Rückzug von Geolina und Derzno bereits stark geschrumpft. --Blech (Diskussion) 08:42, 26. Feb. 2018 (CET)
Heißt das, dass wir "einfach" alle Texte wie oben beschrieben "behutsam" umformulieren und alle Seiten (und damit meine ich auch das LfU) sind zufrieden? --Gnom (Diskussion) 09:08, 26. Feb. 2018 (CET)
Ob sie damit wirklich zufrieden sind, weiß ich nicht. Aber sie hätten ein gutes Stück weniger Anlass, sich über den Tisch gezogen zu fühlen. --Blech (Diskussion) 09:32, 26. Feb. 2018 (CET)
Ob du es willst oder nicht, aber die Hinweise können auf keinen Fall drin bleiben. Sie verstoßen gegen unsere Projektgrundsätze und den jahrealten Konsens, dass wir keine Urhebernennungen in den Artikeln selbst vornehmen. -- Chaddy · D 15:00, 26. Feb. 2018 (CET)
Najaaaa. Wenn wir Fotos von berühmten Fotografen haben, nennen wir die schon am Bild. Und es ist noch ungeklärt, wie man mit der Urhebernennung wie vom Autoren gewünscht umzugehen hat, da klaffen die Interpretationen extrem auseinander. Auf Commons wird das weitgehend akzeptiert, in Wikipedia jedoch nicht. --M@rcela 15:43, 26. Feb. 2018 (CET)
(BK) Das ist ja genau der Punkt, der sich hier herauskristallisiert hat: Die Hinweise sollen in ihrer aktuellen Form verschwinden. Das sollte aber im Sinne der langjährig aufgebauten Kooperation mit dem LfU und damit der Wikipedia nicht mit dem regelhuberischen Holzhammer, sondern wohlüberlegt Schritt für Schritt erfolgen. Es ist nicht nur im Interesse von Blech und Derzno, sondern im Interesse der Wikipedia, dass wir die Beziehung zum LfU nicht zerstören.--Cirdan ± 15:47, 26. Feb. 2018 (CET)
Kann man folgendes versuchen: Der Urheberhinweis wird entfernt. Die Geotop-Beschreibungen (der Fließtext, nicht die Stichwörter darunter) werden ebenfalls herausgenommen. Wer die Texte lebensnotwendig braucht, hat sie dann immer noch nur einen Mausklick weiter. Nach einer Umarbeitung kommen neue Texte, die dieselben Informationen bieten. Wie schnell es geht, hängt auch davon ab, dass nicht allzuviele Querschüsse kommen. --Blech (Diskussion) 20:38, 26. Feb. 2018 (CET)
Muss dein bewusst provokanter letzter Satz sein? -- Chaddy · D 23:19, 26. Feb. 2018 (CET)
So besser? Dass das nicht ganz ohne Diskussionen und Bohei abgehen kann, sollte klar sein. --Blech (Diskussion) 23:37, 26. Feb. 2018 (CET)

Lösungsansatz 2

Erklären wir doch dem LfU, dass die bisherige Quasi-Vereinbarung mit dem LfU eben aus oben genannten Gründen eigentlich nichtig war und dass Werke nach §2 I UrhG nur im Sinne des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte sind, wenn sie laut §2 II UrhG eine persönliche geistige Schöpfung sind. Weiterhin sollten wir dem LfU für Ihre Unterstützung danken und mit ihm zusammen nach Lösungen suchen, wie wir weiterhin auch unter der neuen Maßgabe gut mit dem LfU zusammenarbeiten können. Man kann doch erst mal reden. Wenn jemand bessere Vorschläge hat, soll er sie hier einbringen. Ich möchte aber auch einwerfen, dass die Bemühungen von Blech, wie er sie oben zuletzt beschreibt, doch auch nicht von der Hand zu weisen sind. Letzten Endes wird doch nur der Fließtext umgebaut, – was wir hier dem Leser und Interessierten anbieten wollen, sind doch die Fakten und Informationen zu den Geotopen, die wir so oder so dann vorweisen können. Zwar befürworte ich das Vorgehen, erst einmal alles rauszulöschen und nach und nach als umgestellten Fließtext wieder einzubauen, als nicht wirklich glücklich, aber wenn zum Schluss alles relevante wieder da ist, dann ist das meiner Meinung erst mal ein verschmerzbarer Kompromiss. Danke sehr, – Doc TaxonDisk.WikiMUCWikiliebe?! 21:43, 26. Feb. 2018 (CET)

Der Vorschlag ist sicher gut gemeint, aber wer ist das wir in "Erklären wir doch..."? --Blech (Diskussion) 22:08, 26. Feb. 2018 (CET)
Das halte ich für einen guten Vorschlag. Wir brauchen nur eine Frist, bis wann die überarbeiteten Texte wieder eingestellt sein müssen (andernfalls werden doch wieder die bisherigen Texte eingestellt). Was ist eine realistischer Zeitrahmen, um die überarbeiteten Beschreibungen fertig zu stellen? Von mir aus darf das gerne relativ großzügig sein, wie wäre es mit einem Jahr? Das ist dann wirklich genug Zeit. -- Chaddy · D 23:18, 26. Feb. 2018 (CET)
Die Frage nach der Dauer der Überarbeitung hat nicht direkt mit dem LfU zu tun. Falls ich es alleine machen muss, kann das schon in der Größenordnung von einem Jahr liegen, freie Tage eingerechnet. Mit etwas Unterstützung ginge es deutlich schneller. --Blech (Diskussion) 00:10, 27. Feb. 2018 (CET)
@Blech: Kann schon sein, dass Du es alleine machen musst, weil Du hier ja beinahe der einzige (noch) bist, der das umgestellt haben will, auch wenn doch gar keine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Das wäre dann hier ein weiterer Lösungsansatz: Die alten Beschreibungen werden wiederhergestellt, und dann können wir das hier ganz schnell vergessen und uns weiteren Geotopen widmen, wir brauchen nämlich keine Arbeit dort, wo doch eigentlich alles schon fertig ist – und es sah doch auch gut aus. (Ich möchte dafür danken, dass sich der Diskussionston hier in den letzten Tagen verbessert hat, so kann man gut diskutieren.) Liebe Grüße, – Doc TaxonDisk.WikiMUCWikiliebe?! 08:43, 27. Feb. 2018 (CET)
Es ist niemand mehr da, der sich um das Thema Geotope kümmert. Ich denke trotzdem darüber nach, wie eine Einigung mit dem LfU aussehen könnte. Muss man das gegebenenfalls auf der Seite hier diskutieren oder gibt es eine Stelle, die verbindliche Auskünfte in Lizenzfragen geben kann? --Blech (Diskussion) 23:09, 27. Feb. 2018 (CET)
Natürlich ist keiner mehr da, weil Ihr sie gerade erst seit Kurzem alle verjagt habt. Bravo! – Doc TaxonDisk.WikiMUCWikiliebe?! 08:56, 28. Feb. 2018 (CET)
@Blech: Lizenzfragen werden auch hier auf dieser Seite gestellt. Von den meisten hier sind die Auskünfte verbindlich, denn hier lesen eine Menge Benutzer mit, die sich auf dem Gebiet gut bis professionell auskennen. – Doc TaxonDisk.WikiMUCWikiliebe?! 09:07, 28. Feb. 2018 (CET)
Was spricht eigentlich dagegen einen Bot laufen zu lassen um die Texte bis zur endgültigen Klärung zu löschen? Einstellen dann wieder bei Überarbeitung. Für mich sieht das mit der SH als nicht geklärt aus. Vielleicht ließt ja auch das LfU mit und überdenkt dadurch auch seine Politik. --2003:A:F02:2D00:592A:C2E3:E2B2:8F18 13:17, 28. Feb. 2018 (CET)
Wie viele der sich hier mit der Sach- und Rechtsthematik auskennenden Benutzer sollen denn noch die Schöpfungshöhe als nicht gegeben ausweisen? – Doc TaxonDisk.WikiMUCWikiliebe?! 16:13, 28. Feb. 2018 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: 2003:A:F02:2D00:40AE:F4B9:D444:3AE9 11:57, 14. Mär. 2018 (CET)

Selbst gescannte österreichische moderne Münzen einstellen

Grüss Gott! Ich habe 14 Scans von modernen österreichischen 500-Schilling-Münzen angefertigt (und kreisrund ausgeschnitten), die ich selbst besitze und bei Wikipedia eingestellt habe (z.B. Datei:500 Schilling 1989 - Gustav Klimt - hinten - 600dpi.jpg). Zwei Tage später meldet sich schon der "Wdwdbot" und die von mir selbst gescannten Bilder laufen Gefahr, wieder gelöscht zu werden. Was soll ich tun? Ich kann nicht glauben, dass ich die Münz-Entwerfer kontaktieren muss, ob ich Bilder meiner eigenen Münzen einstellen darf. Eigentlich habe ich vor, noch weitere Bilder einzustellen, die ich selber gemacht habe. Sollten diese Bilder tatsächlich wieder gelöscht werden, frage ich mich, warum eigentlich so viele andere (auchg österreichische) Münzbilder möglich sind, nur meine nicht. --DJGrandfather (Diskussion) 16:11, 26. Feb. 2018 (CET)

Es sind nicht die Bilder "deiner" Münzen, sondern es sind die von Österreich. Für die Abbildung auf Commons - also international - gilt in dem Fall das deutsche Urheberrecht überhaupt nicht, egal ob du das gescannt oder fotografiert hast. --Mef.ellingen (Diskussion) 16:42, 26. Feb. 2018 (CET)
Ich habe extra den Baustein „Do not transfer this file to Wikimedia Commons without an individual review!” bei jedem Bild von Anfang an dazu gegeben. Insofern frage ich mich, warum Sie dann dieses Argument verwenden. Ich habe auch überhaupt kein Interesse, dass diese Bilder irgendwann auf Commons gehen. Und außerdem frage ich mich, warum so viele andere österreichische Münzbilder nicht betroffen sind, meine aber schon. Fängt bei den 20-Schilling-Münzen an und endet bei den 100-Euro-Münzen…--DJGrandfather (Diskussion) 19:01, 26. Feb. 2018 (CET)

Das sollte doch eindeutig sein: [5]. Kann mal jemand diesen Bot ausschalten? --JPF just another user 14:55, 27. Feb. 2018 (CET)

@Wdwd: Kannst Du die Botarbeit diesbezüglich bitte anpassen? – Doc TaxonDisk.WikiMUCWikiliebe?! 06:51, 28. Feb. 2018 (CET)
Es geht bei dem verlinkten Abschnitt um die Herstellung von Abbildungen von gemeinfreien Münzvorlagen („Münzen als gemeinfreien Vorlagen“), dass diese bei Anfertigung mittels Scanner erlaubt sind. Hier im konkreten Fall gibt es mehrere Urheber: 1) den Künstler der Vorlage, dessen Bilder sind jedoch gemeinfrei; 2) den Gestalter der Münzen (denn man hat ja die Bilder nicht 1:1 von Klimt übernommen, zudem sind sie reliefartig nachgebaut), das dürfte geschützt sein da die Münzen 1989 erst herauskamen. Hier wäre also eine meiner laienhafter Meinung nach eine Freigabe notwendig da hier eine eigene schöpferische Leistung vorliegt. 3) Das Recht des Fotografen, da das aber der Uploader selbst ist und eine freie Lizenz vergeben hat, ist das erledigt. So verbleibt meiner Meinung nach tatsächlich eine Freigabeerfordernis vom Münzkreativen. --Quedel Disk 11:38, 28. Feb. 2018 (CET)
Inwiefern anpassen? Potentielle URV markiere ich, wenn sie in größerer Menge auftreten, auch via Script. Punkto der Frage ob eine URV vorliegt hat Quedel es schon beantwortet: Freigabe vom Rechteinhaebr der dargestellten Werke nötig. Österreichische zeitgenössische Münzen sind nicht gemeinfrei, siehe c:Commons:Currency#Austria und die dort referenzierten Quellen. DJGrandfather: Bitte unterlasse das wiederholte Hochladen von potentiellen URVs. ohne Freigabe vom Rechteinhaber (der materielle Besitz/Eigentum an den Münzen spielt dabei keine Rolle)--wdwd (Diskussion) 11:58, 28. Feb. 2018 (CET)

@Wdwd:: Dein Link auf Commons ist gelöscht und Deine Angabe widerspricht den zahlreichen Abbildungen aktueller, österriechischer Münzen, wie zum Beispiel dem Wiener Philharmoniker (Münze). Bevor Du hier Deinen Bot wild Löschwarnungen, ohne Diskussionsmöglichkeiten verteilen lässt, sorge erstmal für Klarheit in den Punkten. Das betrifft ja nicht nur diesen Fall. Es ist bei Deinem Bot Ltterie, ob eine Datei gelöscht wird oder nicht, je nachdem welcher Admin sich dem annimmt und das geht gar nicht. --JPF just another user 12:30, 28. Feb. 2018 (CET)

Vermutlich ist commons:Commons:Currency#Austria gemeint: Most likely not OK According to the coinciding austrian copyright literature, works like bank notes, coins and stamps are not to be considered works by the government and are not free. --Ailura (Diskussion) 12:38, 28. Feb. 2018 (CET)

Das Argument, dass der Bot „Wdwdbot“ Lotterie spielt, ist keineswegs von der Hand zu weisen. Zum Beispiel wurde das Bild Datei:500 Schilling 1989 - Gustav Klimt - hinten - 600dpi.jpg wegen Urheberrechtsverletzungen bemängelt, hingegen ein unter exakt gleichen Voraussetzungen von mir eingestelltes anderes Bild Datei:500 Schilling 1992 - Richard Strauss - hinten - 600dpi.jpg nicht. Das ist schon seit über einem Jahr unberührt. Mal abgesehen von mindestens hundert anderen österreichischen Münzbildern, die alle nicht älter sind als 50 Jahre (und von verschiedensten Autoren eingestellt wurden). Ich glaube, schon herausgefunden zu haben, dass sich der Bot nur dann meldet, wenn man mehr als zwei Münzbilder auf einmal hochlädt. Insofern könnte ich eventuell alle drei Tage zwei Bilder hochladen und werde mit diesem Bot keine Probleme haben. Das finde ich mehr als seltsam. Ich berufe mich übrigens auf [6], in dem die Meinung vertreten wird, dass gescannte Münzen durchaus erlaubt sind. Und ich finde noch einen anderen Aspekt sehr seltsam: Der Wikipedia-Seite [7] kann man entnehmen, dass auf der Seite [8] die modernen österreichischen Münzbilder Public Domain, also frei verwendbar sind. Ich denke, das bedeutet, dass ich die Bilder downloaden und auf Wikipedia einstellen kann. Warum gilt für diese Bilder nicht das Urheberrecht? Mir erscheint die Rechtsansicht vom „Wdwdbot“ bzw. seinem Erzeuger mehr als fragwürdig. --DJGrandfather (Diskussion) 16:39, 28. Feb. 2018 (CET)

Moment, @DJGrandfather: Du wirfst hier ein paar Dinge durcheinander, die man gerennt betrachten muss.
Wir haben es bei den Münzen ja nicht mit einer Werk zu tun, sondern mit mehreren Schichten:
  1. Da wäre das Photo bzw. der Scan der Münze
  2. Dann wäre da die Münze selbst bzw. deren Reliefdesign
  3. Und schließlich wäre da noch das auf der Münze abgebildete Werk (also z.B. das Klimt Bild)
Damit das Bild dieser Münze hier verwenden können, müssen alle drei Schichten entweder gemeinfrei sein oder von ihrem Urheber unter einer freien Lizenz veröffentlicht werden. Ist das auch nur bei einer dieser Schichten nicht der Fall, können wir das Bild leider nicht verwenden.
  • Der von Dir verlinkte Blogpost bezieht sich nur auf 1. (also die Reproduktion der Münze) und besagt, dass gemäß der Meinung des Verfassers solche Scans/Photographien selbst nicht schutzfähig sind. Es macht daher gar keinen Rolle, ob Du selbst oder jemand anderes dieses Münze photographiert hat.
  • Das spielt aber erst dann eine Rolle, wenn die beiden anderen Schichten auch gemeinfrei/frei lizensiert sind. Und das ist hier leider nicht der Fall. Zwar ist bei Werken von Gustav Klimt († 6. Februar 1918) die Regelschutzfrist mittlerweile abgelaufen. Die Schicht 3. wäre also gemeinfrei. Das gilt aber leider nicht für die Schicht 2. - also die Relief-Adaption dieses Werkes. Und wenn es da keine irgendwie geartet Ausnahmeregelung im österreichischen Urheberrecht geben sollte, ist damit die gesamte Münze sowie entsprechende Bilder von ihr geschützt.
Zu den anderen Punkten:
  • Dass man anderswo wesentlich laxer mit dem Urheberrecht umgeht als hier und auch schonmal Gemeinfreiheit behauptet, wo gar keine ist, kann und darf für uns kein Maßsstab sein.
  • Dass es hier im Wiki Verweise auf irgendwelche externen Bildquellen gibt, nimmt uns leider nicht die Aufgabe ab, die Plausibilität der dortigen Urheberrechte im Einzelfall zu prüfen.
  • Und dass bei der Dateiüberprüfung leider auch mal urheberrechtlich fragwürdige Bilder durchrutschen, macht diese nicht überflüssig und ist auch kein Argument andere URVs unangetastet zu lassen (vgl. Gleichbehandlung im Unrecht). Das gilt natürlich auch für andere Münzphotos und URVs, die es sogar in die hiesigen Artikel geschafft haben.
  • Der Wdwdbot ist (meines Wissens) ein manuell gesteuertes Werkzeug von Wdwd. Es macht daher keinen Sinn irgendwelche quasireligiösen Analysen darüber anzustellen, was der Bot sieht und was nicht, weil man damit nur im Zweifel den Nutzer hinter den Bot auszutricksen versucht.
// Martin K. (Diskussion) 17:15, 28. Feb. 2018 (CET)
 Info: Linkservice aus dem Archiv: Wikipedia:Urheberrechtsfragen#österreichische Sondermünzen.--wdwd (Diskussion) 19:57, 28. Feb. 2018 (CET)

1.) Danke, Quedel, dass Sie mir als Strafe gleich einmal 10 Dateien, die ich vor Monaten hochgeladen habe, zur Dateiüberprüfung angemeldet haben. Dass die ganze Angelegenheit eine scheinheilige ist, erkennt man daran, dass noch hunderte Bilder von modernen österreichischen Münzen und Banknoten online sind, die aber halt nicht ich hochgeladen habe und somit scheinbar uninteressant sind.

2.) zum „Linkservice aus dem Archiv“: damals hatte ich die Erlaubnis der Münze Österreich AG, die Münzabbildungen für Publikationen im Bereich der Website Wikipedia zu verwenden. Nur war vorausgesetzt, dass das Copyright bei der Münze Österreich AG anzuführen sind, dass die Bilder nicht frei verwendbar sind und dass eine Weitergabe an Dritte ausdrücklich untersagt war. Hat damals nicht gereicht, da konnte ich nichts machen. Diesmal habe ich es mit dieser Variante probiert. Hat offensichtlich ebenfalls nicht funktioniert. Es sieht so aus, als ob ein paar wichtige Wikipedianer ein großes Interesse daran haben, dass gewisse Wikipedia-Seiten leer bleiben. Ohne Bilder sind Münz- und Banknotenlisten halt nicht einmal halb so interessant. --DJGrandfather (Diskussion) 22:41, 28. Feb. 2018 (CET)

DJGrandfather, es geht um den urheberrechtlichen Schutz der dargestellten Werke (Münzen, gelten i.a. als 3D-Werk, so nebenbei). Und natürlich werden nicht alle potentiellen URV erkannt - manche bleiben jahrelang unerkannt, aus welchen meist zufälligen Gründen auch immer. Aus diesem Umstand ergeben sich weder Ansätze zu vermuteten Verschwörungen mit bösen Dämonen im Hintergrund, es sind auch keine mit magischen Kräften ausgestattete Bots aktiv (scnr) - das mag zwar alles ganz nette kurzweilige Fiktion sein, aber in der Sache wenig konstruktiv.
Eine konstruktive Option zur Behaltung ist: Freigabe vom Rechteinhaber der dargestellten zeitgenössischen Münzen einholen. Wenn Du diese Option als eher unwahrscheinlich einschätzt, und da würde ich Dir zustimmen, können wir diese Werke im Rahmen der WP wahrscheinlich nicht verwenden auch wenn es schade ist, dass dann entsprechenden Artikel weniger/keine Bilder haben. Eine andere Option wären (gegensätzliche) rechtliche Einschätzungen, dass künstlerische Werke wie aktuelle Münzen nicht geschützt sind und warum die bisherigen Rechtsquellen, welchen von einem urheberrechtlichen Schutz ausgehen, doch "eher falsch" sein sollten. Und dieser Weg geht nicht durch persönliche Meinung, Glauben oder persönliche Untergriffe, sondern in Form von (nachvollziehbaren) Quellen.--wdwd (Diskussion) 07:36, 1. Mär. 2018 (CET)

@DJGrandfather: Bitte geh mal wieder etwas mehr von guten Absichten aus. Hier will Dir wirklich niemand was. Es geht einizig darum das geltende Recht und unser Bildrechte-Richtlinien sauber umzusetzen.

Von daher kann die Frage einzig sein: Sind die Münzabbildungen frei im Sinne der Wikipedia, oder nicht? Das ist eine reine Sachfrage, die man ganz unemotional und nüchtern angehen sollte. Irgendwelche Unterstellungen sind da genauso wenig hilfreich, wie der Versuch das System irgendwie auszutricksen um urheberrechtlich fragwürdige Dateien unterzubringen. Das gilt um so mehr, als es hier schon genügen urheberrechtlich fragwürdiges gibt. // Martin K. (Diskussion) 19:09, 1. Mär. 2018 (CET)

Und bevor wir weiter herumreden, bitte eine klares Statement von @Martin Kraft: und @Wdwd: sowie den Mitlesesende ob URV oder nicht. Dann können wir das beenden und die anderen Münzen ggfs. nachbehandeln. Aus meiner Sicht: Verletzung der Rechte des Münzdesigners und daher Freigabe notwendig. --Quedel Disk 11:38, 3. Mär. 2018 (CET)
Bin in diesem Punkt Deiner Ansicht: Verletzung der Rechte des Münzdesigners, da Münzen der jüngerne Zeitgeschichte (aus den letzten Jahrzehnte) und daher Freigabe für die dargestellten Werke notwendig -> Ohne Freigabe URV.--wdwd (Diskussion) 11:59, 3. Mär. 2018 (CET)
Das sehe ich grundsätzlich genauso, bin mir aber nicht sicher, ob bei gesetzlichen Zahlungsmitteln in Österreich nicht doch noch irgendeine Amtliche Werke-Schrankenregelung greifen könnte. Damit kenn ich mich zu wenig aus. Pajz kann uns dazu bestimmt mehr sagen. // Martin K. (Diskussion) 12:19, 3. Mär. 2018 (CET)
Martin Kraft, kann nur auf die Belege unter commons:Commons:Currency#Austria verweisen, die auf meine Recherche in Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2017/09#österreichische Sondermünzen zurückgehen. Alle von mir gefundenen Äußerungen im Schrifttum, die sich dazu positionieren, lehnen die Qualifizierung als amtliches Werk ab. Gerade bin ich außerdem noch auf einen Aufsatz von Röttinger gestoßen (Das Urheberrecht an den Euro-Münzen und Euro-Banknoten, in: ecolex, Bd. 11, Nr. 9, 2000, S. 654–658): „Aufgrund der klaren und engen Formulierung von § 7 öUrhG stellt sich gar nicht ernsthaft die Frage, ob es sich bei Münzen bzw Münzbildern um freie Werke (‚amtliche Werke‘) handelt.“ (S. 655) — Pajz (Kontakt) 13:08, 3. Mär. 2018 (CET)
Also scheidet das auch aus (scheint mal wider einer dieser Fälle zu sein, wo in der Vergangenheit auf Basis von Halbwissen Schrankenregelungen überdehnt wurden). Damit wäre die Lage eigentlich klar:
@DJGrandfather: Wir können Photos sof aufwändig gestalteter Münzen hier leider nur behalten, wenn dafür eine urheberrechtliche Bildfreigabe des Münz-Designers bzw. zugehörigen Rechteinhabers (z.B. der Zentralbank) vorliegt - andernfalls wäre das eine Urheberrechtsverletzung. // Martin K. (Diskussion) 13:25, 3. Mär. 2018 (CET)

Quelle Mathematisches Forschungsinstitut Oberwolfach

Vor einiger Zeit wurden ein paar ganz viele Fotos bei Commons eingestellt (gespendet), als Urheber wurde eingetragen: Konrad Jacobs, Erlangen, Copyright is MFO, mit dem Verweis auf die Quelle Mathematisches Forschungsinstitut Oberwolfach https://opc.mfo.de/
Ich komme da jetzt drauf, weil ich den Artikel zu Olga Taussky-Todd warte, wo ein Foto aus dem Jahr 1932 eingestellt ist, da war der spätere Fotosammler Konrad Jacobs mal gerade vier Jahre alt. Merkwürdig.
Der Text im Personenartikel zu K.J. auch:

Im Jahr 2005 übertrug Prof. Jacobs seine komplette Sammlung an das Mathematische Forschungsinstitut Oberwolfach, viele seiner Fotos finden auch in der Wikipedia Verwendung.

--Goesseln (Diskussion) 19:53, 2. Feb. 2018 (CET)

Hallo Goesseln, dann sollten wir hier als Urheber wohl "unbekannt" angeben. Gruß, --Gnom (Diskussion) 17:08, 4. Mär. 2018 (CET)
tja, nur sollten wir Fotos aus dem Jahr 1932 mit unbekanntem Urheber hier gar nicht einstellen und, wenn sie denn hier eingestellt wurden (in bester Absicht), sie dann löschen (in bester Absicht). Damit macht man sich natürlich unbeliebt. Oder man macht (nicht nur an dieser Stelle) die Augen zu. Ganz fest, merkt ja eh keiner. --Goesseln (Diskussion) 17:15, 4. Mär. 2018 (CET)
Wenn du sachlich bleibst, Goesseln, können wir die Diskussion gern fortsetzen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 17:23, 4. Mär. 2018 (CET)
dann entschuldige ich mich dafür, dass ich unsachlich wurde. Da ist in mir leider der Frust über die in meinen Augen (imho) viel zu vielen Urheberrechtsprobleme hochgeschwappt. Ich für meinen Teil kann in dieser Sache nicht weiterhelfen, weil ich keinen Kontakt zu dem Mathematischen Forschungsinstitut Oberwolfach habe und auch keinen zu den Bildeinstellern. --Goesseln (Diskussion) 17:28, 4. Mär. 2018 (CET)

(Sächsische) Denkmallisten

Ich habe hier die Frage aufgeworfen, ob die (offensichtliche) Übernahme von ellenlangen Texten urheberrechtlich okay ist. Da dort erst eine Woche nichts zurückkam, habe ich den Verweis auf diese Anfrage in einigen der Listenartikeldiskussionen eingefügt (Diskussion:Liste der Kulturdenkmale in Reinsberg (Sachsen), Kategorie_Diskussion:Liste_(Kulturdenkmale_in_Sachsen), Diskussion:Liste_der_Kulturdenkmale_in_Freiberg-Ost, Diskussion:Liste der Kulturdenkmale in Linda (Brand-Erbisdorf), Diskussion:Liste der Kulturdenkmale in Langenau (Brand-Erbisdorf), Diskussion:Liste der Kulturdenkmale in Himmelsfürst, Diskussion:Liste der Kulturdenkmale in Oberschöna, Diskussion:Liste der Kulturdenkmale in Schneeberg (Erzgebirge), Diskussion:Liste der Kulturdenkmale in Großschirma, Diskussion:Liste der Kulturdenkmale in Weißenborn/Erzgeb., Diskussion:Liste der Kulturdenkmale in Zschorlau. Das sind nur die, die auf meiner Beobachtungsliste sind. Weiter habe ich nicht gesucht.), worauf etwas Bewegung in die Sache geriet. Dem Anschein nach wurden die Denkmallisten kopiergepastet, was man in den Erstversionen an den Umbrüchen, Tabulatoren etc. sieht - also vermutlich aus einem PDF. Die Beschreibungstexte sind relativ lang und liegen mMn über der Schöpfungshöhe.-- Glückauf! Markscheider Disk 06:26, 20. Feb. 2018 (CET)

Ich habs jetzt nur Stichprobenweise an dieser alten Version überprüft, in der gerade diese langen Beschreibungstexte eingefügt wurden. Meiner Meinung nach sind ein Großteil der Texte trotz ihrer langen Länge nix anderes als bloße Aufzählungen von Zuständen, wo die Schöpfungshöhe grenzwertig ist. Es gibt jedoch zwischendurch immer mal wieder Texte, die eindeutig urheberrechtlich geschützt sind. Beispiel: „Obwohl sich die Stadt Wilsdruff bereits ab der Mitte des 19. Jahrhunderts um einen eigenen Eisenbahnanschluss bemühte, konnte die gewünschte Anbindung an Dresden über Freital-Potschappel erst zwischen 1885 bis 1886 realisiert werden.“ - das erreicht für mich bereits Schöpfungshöhe, da sie individuell formuliert und Zusammenhänge dargestellt werden. Auf der anderen Seite gibt's sowas wie „Der Altar 1887 von Christian Friedrich Arnold unter Wiederverwendung einer geschnitzten Kreuzigungsgruppe und eines Reliefs mit Darstellung des Abendmahls aus einem Altar von 1682 neu gestaltet.- Frei stehende Sandsteinkanzel von Engel mit Wappen der von Schönberg getragen, am runden Korb zwischen Pilastergliederung Bibelsprüche“ - dies ist eine übliche kurze Denkmalbeschreibung mit den verwendeten beschreibenden Wörtern und dem Fachvokabular (mir aus der eigenen Arbeit mit Denkmallisten wohl bekannt), so dass hier nur in der "Kürze" etwas besonderes liegt, die sprachliche Darstellung jedoch - aus meiner Laiensicht - nur das übliche Handwerk, also ohne Schöpfungshöhe, darstellt. Dann hätten wir noch das Problem des Datenbankschutzes, wenn man sämtliche Texte einfach rauskopiert (und so sieht es tatsächlich aus). Aber zu dem Themenbereich sollen andere sprechen, die da mehr Ahnung haben. An der Stelle auch ping an @Z thomas:. LG --Quedel Disk 21:57, 20. Feb. 2018 (CET)
Hallo Markscheider, danke, dass du das thema noch mal angestoßen hast. Lguenth1 hatte schon mal hier die frage gestellt, aber ich glaube, ohne ergebnis.
die angelegten Listen wurden mit einen parser aus der sächsischen denkmalldatenbank direkt befüllt, es wurden die einzelnen datenbankfelder in die vorlagenwerte übertragen.
bei den kleinen kurzen texten (die nach meiner einschätzung über 90 Prozent der einträge ausmachen) sehe ich die schöpfungshöhe definitiv nicht verletzt. fraglcih ist es, ob bei den längeren texten wie in dieser Liste Liste der Kulturdenkmale in Brand-Erbisdorf die schöpfungshöhe verletzt wurde.
wir (eine grrößere von denkmalaffinen nutzern) ist dabei die listen in mehrfacher hinsicht zu bereinigen, tippfehler, umbrüche, urv. ausgehend vom Portal.sachsen sind diese tätigkeiten in meinem bnr unter Benutzer:Z thomas/Sächsische Denkmallisten gesammelt, weil es halt mehrere punkte gibt, die verschiedenen themenbereiche betreffen. gruß --Z thomas Thomas 08:26, 21. Feb. 2018 (CET)
Ich halte den von Quedel zitierten Satz („Obwohl sich die Stadt Wilsdruff bereits ab der Mitte des 19. Jahrhunderts um einen eigenen Eisenbahnanschluss bemühte, konnte die gewünschte Anbindung an Dresden über Freital-Potschappel erst zwischen 1885 bis 1886 realisiert werden.“) für urheberrechtlich nicht schutzfähig. --Gnom (Diskussion) 16:58, 4. Mär. 2018 (CET)

Wikipedia:Administratoren/Anfragen#Datei:Wallroda Wappen.png

Zur Kenntnisnahme (hier noch als Permalink, sobald die Disk im Archiv verschwindet). -- Chaddy · D 02:42, 22. Feb. 2018 (CET)

Artikel Amtliches Wappen bzw. allgemein die Frage "Gemeinfreiheit amtlicher Wappen"

@Benutzer:R2Dine hat den Artikel 2016 stark überarbeitet. Dabei hat er u. a. die Aussage, amtliche Wappen seien gemeinfrei, ins komplette Gegenteil verkehrt. Die bisherige Ansicht in der de-WP ist, dass amtliche Wappen gemeinfrei sind (siehe auch die ausführliche Darlegung von @Syrcro im Archiv dieser Seite; dieser Konsens ist aber schon mindestens 10 Jahre älter). Steht auch so in WP:BR. Im Zuge der Wallroda-Sache wurde nun in der oben verlinkten Diskussion u. a. mit Verweis auf den Artikel im ANR erneut die Frage aufgeworfen, ob amtliche Wappen gemeinfrei seien. Die Überarbeitung des Artikels hat also auch große Auswirkungen auf unsere Projektrichtlinien zum Thema amtliche Wappen. In der Praxis dürfte sich zwar gar nicht mal sooo viel ändern, weil die meisten Wappen sehr alt sind und/oder keine SH haben; aber doch einige jüngere Wappen könnten davon betroffen sein. Es ist daher sinnvoll, sich den Artikel im ANR nochmal genauer anzusehen. Falls wir entgegen des jahrelangen Konsenses und entgegen Syrcros Ausführungen zu dem Schluss kommen, dass wir R2Dines Ansicht übernehmen, müssen wir auch WP:BR entsprechend anpassen und zahlreiche Wappen auf ihren rechtlichen Status prüfen (potentiell erstmal alle). Das könnte also wie gesagt weitreichende Folgen haben. Ich persönlich folge allerdings Syrcros Ansicht. Siehe auch die Diskussion auf der Artikeldisk. -- Chaddy · D 23:41, 26. Feb. 2018 (CET)

Angenommen Wikipedia hätte 10 Jahre Urherberechtsverletzung begangen, dann hätte jemand wohl genug Zeit gehabt, bei so einem weitreichendem Themengebiet, hier zu intervenieren (bei einer der 10 meistbesuchten Seiten der Welt, bei 11.092 Gemeinden allein nur in Deutschland, Stand 2015, wovon um die 80-90% ein Wappen haben dürften). Ansonsten kann man wohl von Gewohnheitsrecht sprechen, hypothetisch (wie beim Wappenrecht). Ansonsten wäre es schon ein ziemliches Paradoxon und die Konsequenzen absolut destruktiv für alle. -- User: Perhelion 01:32, 27. Feb. 2018 (CET)
Ich bin nicht ganz sicher, worauf du hinaus willst. Verstehe ich dich richtig, dass du denkst, dass wir, falls wir lange Zeit unentdeckte Urheberrechtsverletzungen haben sollten, dann einfach nichts tun sollten? Das funktioniert so nicht.
Allerdings, wie ich oben schon schrieb und bei euch im Wappen-Projekt grade auch ausführlicher dargelegt habe, würde sich für die allermeisten Wappendarstellungen nicht viel ändern, weil sie, auch wenn sie keine amtlichen Werke sein sollten, nicht schützbar sind und/oder alt genug sind. Es sind dann dennoch keine Urheberrechtsverletzungen, auch wenn wir die Regelung bzgl. amtlicher Werke nicht mehr anwenden können sollten. -- Chaddy · D 02:29, 27. Feb. 2018 (CET)
Wie bereits hier ausführlich begründet, ist der angebliche WP-Konsens nicht nachvollziehbar. Er findet ausdrücklich keine Stütze im Gesetz und seiner Begründung (§ 5 UrhG). Um juristisch auf der sicheren Seite zu sein, kann die WP daher nicht von der Gemeinfreiheit der Gemeindewappen ausgehen. Eine Gemeinde könnte allerdings auch keinen Unterlassungsanspruch gegen die Abbildung in der WP geltend machen, da ihre schutzwürdigen Interessen davon nicht berührt wären - siehe hier mit Nachweisen. Im Ergebnis ändert sich also nichts. Die illustrative Abbildung von Gemeindewappen in WP-Artiklen ist rechtlich unproblematisch. Der von mir überarbeitete Artikel stand übrigens im QS-Bereich der Redaktion Recht als überarbeitungsbedürftig und unbelegt. Deshalb habe ich ihn überarbeitet und belegt. Jetzt verfügt er über insgesamt 26 EN und 3 Weblinks, von meiner "Privatansicht" kann keine Rede sein. Ich habe ausschließlich die einschlägigen Quellen wiedergegeben. Was soll diese inzwischen sehr persönliche Hexenjagd? Geht es noch ums Thema oder um Denunziation? R2Dine (Diskussion) 10:34, 27. Feb. 2018 (CET)
Wieso ignorierst du eigentlich den bisherigen Diskussionsstand? Wir waren bei den Adminanfragen schon mal weiter. Wie ich auch hier weiter oben aufgeführt habe hat syrcro die Rechtslage sehr ausführlich dargelegt. Dass es keinerlei Stütze dafür geben soll, ist falsch. Und dass der Konsens nicht nur ein angeblicher ist, ist recht eindeutig. Es steht so in unseren Regeln und wir sind seit mindestens 10 Jahren so verfahren, das können dir alle sagen, die hier im UF-Bereich regelmäßig mitarbeiten und in den letzten Jahren mitgearbeitet haben (einschließlich ich).
Das heißt aber natürlich nicht, dass dieser Konsens nicht geändert werden kann (und sollte), falls sich unsere bisherige Interpretation der Rechtslage als falsch erweist. Daher dieser Diskussionsabschnitt hier. -- Chaddy · D 12:41, 27. Feb. 2018 (CET)
Grundsätzlich halte ich "haben wir schon immer so gemacht" und "bis jetzt hat sich niemand beschwert" für keine sinnvollen Argumente. Ausschlaggebend sollte die Rechtslage sein, nicht unsere interne Tradition. Wenn ich das richtig sehe: Die enzyklopädische Verwendung der Wappen ist problemlos (die Gemeinden könnten weder dagegen vorgehen noch würden sie das üblicherweise wollen, da kaum eine Gemeinde etwas gegen ihr Wappen im WP-Artikel haben wird), wie R2Dine sagt, aber wir gehen ja darüber hinaus, indem wir die Wappen per Baustein für gemeinfrei erklären. Sollten wir zum Schluss kommen, dass Letzteres nicht haltbar ist, würde uns aber niemand daran hindern, die Wappen mit einem entsprechenden Baustein doch zu behalten, am Besten im Rahmen einer Exemption Doctrine Policy, die wir in der deutschsprachigen Wikipedia bis jetzt nicht haben, aber kürzlich auch schon für Filmplakate etc. angeregt wurde. Wenn wir das wollten. Man kann natürlich, wie in der Filmplakate-Diskussion Don-kun, aus nachvollziehbaren grundsätzlichen Erwägungen dagegen sein. Gestumblindi 13:18, 27. Feb. 2018 (CET)
Ich habe das immer so verstanden, dass in einer EDP lokale Rechtslagen, die dem Standard auf Commons widersprechen, abgebildet werden, um Bilder, die nur im WP-Land frei sind, dort nutzen zu können. Unfreie Bilder in der de-wp zuzulassen, ist dagegen eine Änderung der Lizenz-Policy, fair use gibt es im deutschen Recht nicht und reiner Bildungszweck wurde AFAIK bisher für die Wikipedia immer verneint (für Wikiversity ist das dagegen wohl möglich). Ich habe nichts gegen die Schaffung einer neuen Wikipedia-Lizenz, aber das ist dann keine EDP, sondern etwas ganz neues. --Ailura (Diskussion) 12:16, 28. Feb. 2018 (CET)
@Ailura: Bei einer EDP geht es um Richtlinien von Wikimedia-Einzelprojekten, unter bestimmten Umständen Inhalte zuzulassen, die auch im lokalen Projekt bzw. Land der Zielgruppe *nicht* frei sind, aber unter bestimmten Umständen als verwendbar angesehen werden. Was in der englischen WP unter "fair use" verwendet wird, ist und bleibt ja auch im englischsprachigen Raum urheberrechtlich geschützt und nicht frei weiterverwendbar; man ist dort bloss der Ansicht, dass die enzyklopädische Verwendung mit entsprechend auffälliger Markierung auf der Dateibeschreibungsseite als "fair use" durchgeht, obwohl auch dort eigentlich das Problem besteht, dass die Bilder einzeln, ausserhalb des enzyklopädischen Zusammenhangs abrufbar sind. "Fair use" unterscheidet sich eigentlich gar nicht so dramatisch von dem, was in Deutschland als Bildzitat möglich wäre, die Grundidee ist die gleiche. Nur muss man sich bei einem Bildzitat ausdrücklich mit dem gezeigten Bild auseinandersetzen, es darf nicht nur zur Illustration dienen - und in en-WP glaubt man zumindest, dass fair use auch für rein illustratives Material gelte. - Bei der für Filmplakate angedachten EDP würde es nun darum gehen, auch Plakate zuzulassen, für die wir zwar eine Freigabe erhalten haben, aber keine, die eine kommerzielle Weiternutzung erlaubt, und damit nicht commonskompatibel wäre (also z.B. CC-BY-NC oder "Genehmigung nur für Wikipedia"). Und das Zeigen von Gemeindewappen könnte man als Bildzitate rechtfertigen, sofern der jeweilige Artikel sich irgendwie mit dem Wappen auseinandersetzt (also etwa seine Geschichte und Bedeutung schildert). Das alles könnte in eine EDP einfliessen. Gestumblindi 00:39, 10. Mär. 2018 (CET)
Natürlich ist das nicht sinnvoll, daher ja dieser Diskussionsabschnitt hier... Bisher ist es aber der Konsens.
Eine solche Ausnahme würde ich nicht befürworten und wäre in der de-WP kaum umsetzbar. Eine solche ist für die allermeisten Wappen aber auch nicht nötig, wie ich oben bereits dargelegt habe. -- Chaddy · D 13:27, 27. Feb. 2018 (CET)

@Chaddy: Vor meiner Bearbeitung im Juni 2016 habe ich den WP-Diskussionsstand zur Gemeinfreiheit erstaunt zur Kenntnis genommen, konnte aber keine Belege für die dort vertretenen (in sich nicht unbedingt schlüssigen) Ansichten finden. Vielmehr gab es bereits damals Einwände gegen die WP-Meinung mit Quellennagabe, siehe hier. Nachdem ich mich intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt hatte, habe ich die vorgenommenen Änderungen veröffentlicht. Der Widerspruch zur WP-Meinung war mir bekannt, nur hatte der Artikel zu den amtlichen Wappen wohl nicht von ungefähr den Überarbeiten-Baustein. Von der von mir erarbeiteten, ausführlich belegten und begründeten Rechtslage bin ich nach wie vor überzeugt. Warum fällt es Dir so schwer, eine offenbar irrige Rechtsansicht zu korrigieren? Was macht Syncros "Darlegung" glaubwürdiger als meine angebliche "Privatansicht"? - Was den Gemeinfrei-Baustein für Gemeindewappen in der WP betrifft, habe ich keinen Vorschlag, da ich mit diesen technischen Dingen nicht so vertraut bin. Dafür wird es aber andere Fachleute gegen. R2Dine (Diskussion) 17:26, 27. Feb. 2018 (CET)

Das fällt mir nicht schwer. Nur sollte man eine solch grundlegende Änderung nicht einfach so tun, sondern es zuerst ausführlich diskutieren. Und offensichtlich gibt es ja unterschiedliche Ansichten hierzu, auch in der Rechtssprechung und der Literatur. Das erfordert also erstmal Gesprächsbedarf.
Syrcro argumentiert mit einem Urteil des OLG Köln von 2014, das vom BGH bestätigt wurde. Das wiegt wesentlich mehr als ein Gesetzesentwurf aus den 60ern und die Kommentarliteratur, die du zitierst. -- Chaddy · D 20:10, 27. Feb. 2018 (CET)

Was ist die Folgerung daraus: Löschung aller Wappen auf Commons/deWP, die nicht 100 Jahre alt sind? --JPF just another user 19:40, 27. Feb. 2018 (CET)

Die Stadt Büdingen z. B. veröffentlicht ihre Wappen ganz klar mit dem Hinweis darauf, dass es sich um ein amtliches Werk (§ 5 Abs. 1 Urheberrechtstgesetz) handelt: File:Wappen 36317948 11.jpg. Dort wird auch darauf hingewiesen, dass es einen ausreichenden Schutz des Wappens gibt, der nebenbei für die Gemeinde wesentlich effektiver ist, als das Urheberrecht, denn der urheberrechtliche Schutz würde bekanntermaßen irgendwann ablaufen. -- ST 19:56, 27. Feb. 2018 (CET)
Nein, auch die jüngeren Wappen haben meist keine Schöpfungshöhe und sind daher auch unproblematisch. -- Chaddy · D 20:10, 27. Feb. 2018 (CET)
Keine Schöpfungshöhe? Das wage ich beim Wappen der Landeshauptstadt München zu bezweifeln. Und ebenso bei zahlreichen Staatswappen. Desweiteren: Wie sieht es mit Logos von Behörden aus? Die müssten doch unter dieselbe Kategorie fallen. --JPF just another user 20:40, 27. Feb. 2018 (CET)
Das Namensrecht der Gemeinden steht außer Frage. Es wäre wirklich mal nützlich, sich den gesamten Artikel zu den amtlichen Wappen im Zusammenhang durchzulesen, bevor hier verengt auf einzelne Aspekte eine Spiegelfechterei beginnt. Das UrhG ist im übrigen kein Entwurf, sondern geltendes Recht. Weder OLG Köln noch BGH haben zur Frage der Gemeinfreiheit von Gemeindewappen verbindlich entschieden, insbesondere nicht der BGH. Obiter dicta erwachsen bekanntlich nicht in Rechtskraft. Das ist jedem Juristen hier klar. Und es geht doch um eine juristisch einwandfreie Lösung ... ? R2Dine (Diskussion) 07:54, 28. Feb. 2018 (CET)
Das Wappen von München ist fast 1000 Jahre alt. Selbstverständlich ist das gemeinfrei. --M@rcela 08:50, 28. Feb. 2018 (CET)
Das Wappen wurde in seiner heutigen Form 1957 entworfen. --JPF just another user 12:23, 28. Feb. 2018 (CET)
Es ist eine Fehlannahme, dass es bereits genügt, jahrhundertealte heraldische Symbole neu zusammenzusetzen, damit SH entsteht. Das reicht nicht. In Fall des Münchner Wappen wurde der Mönch kombiniert mit einem Tor und einem Löwen. Das sind alles ganz normale heraldische Symbole, da ist keine neue Schöpfung entstanden.
Außerdem, im Artikel ist ein Siegel aus dem 14. Jahrhundert abgebildet, das im Prinzip bereits das heutige Wappen abbildet. Das ist also definitiv alt genug.
@R2Dine: Die beiden Gerichte gehen in ihrer Begründung bereits davon aus, dass amtliche Wappen gemeinfrei sind. Sie sehen es nicht mal als notwendig an, das weiter zu vertiefen, weil es für sie offensichtlich klar zu sein scheint. Insofern ist das juristisch eigentlich sogar sehr einwandfrei. -- Chaddy · D 12:55, 28. Feb. 2018 (CET)
Aua, aua ... Einbildung is' auch ne Bildung. R2Dine (Diskussion) 13:02, 28. Feb. 2018 (CET)
Sehr gut, so kommst du auf jeden Fall weiter... -- Chaddy · D 17:32, 28. Feb. 2018 (CET)

Wenn auch diese Diskussion von juristischen Laien dominiert wird, kann sie zu keinem anderen Ergebnis führen als 2005. Offenbar hat die WP in diesem Punkt seit 13 Jahren nichts dazu gelernt. Schade. R2Dine (Diskussion) 18:04, 28. Feb. 2018 (CET)

Geht schon los, hier wird schon eine Löschwarnung auf ein Gemeinde-Logo gestellt: Datei:Aileu Logo.jpg. Wozu das Ende von Diskussionen abwarten? Und bei einem Dritte-Welt-Land fällt das eh nicht auf. --JPF just another user 21:39, 28. Feb. 2018 (CET)

Übrigens, wie sieht es eigentlich mit dieser Umdeutung von § 5 Abs. 2 UrhG aus? Damals wurde Datei:Poster boletim.jpg mit dieser Erklärung freigegeben, nun wird entsprechenden Dateien mit der Löschung gedroht ([9], [10], [11], [12], [13], [14], [15], [16], [17], [18], [19], [20], [21], [22], [23]) bzw. wurden Dateien schon gelöscht [24], [25], [26], [27]). --JPF just another user 21:47, 28. Feb. 2018 (CET)
Das sind keine Wappen, sondern Wahlinformationen. Davon abgesehen sagt Abs. 2 aus: „mit der Einschränkung, daß die Bestimmungen über Änderungsverbot und Quellenangabe [...] entsprechend anzuwenden sind.“ Und gem. den Anforderungen der WMF dürfen hier nur Bilder hochgeladen werden, die eine freie Lizenz haben, also verändert werden dürfen. Ein Änderungsverbot führt zur Nichtverwendbarkeit hier. Zugegeben hatte man das 2007 noch nicht auf dem Schirm. Warum wartest du keine Antwort ab, bevor du dich [://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia:Adminwiederwahl/Quedel&curid=6165105&diff=174491267&oldid=172516834 beschwerst]? --Quedel Disk 22:30, 28. Feb. 2018 (CET)
@Quedel:: Mein Kommentar betreffs der Wappen bezieht sich eindeutig nur auf das Logo Aileus. Und warum ich Dich negativ bewerte? Soll ich das als freundlichen Akt verstehen, wenn Du während einer laufenden Diskussion 14 Dateien, die ich hochgeladen habe, die Löschung androhst? Wenn ich sage, das ist nicht die feine englische Art, ist das noch untertrieben. --JPF just another user 12:00, 1. Mär. 2018 (CET)
Na dann lösche mal schnell alle Landesflaggen. --M@rcela 22:40, 28. Feb. 2018 (CET)
@Quedel: Das Änderungsverbot ist längst bekannt. Der Baustein Vorlage:Wappenrecht sagt auch deutlich, dass bestimmte Rechte eingeschränkt sein können. Es ist nicht direkt eine urheberrechtliche Einschränkung. Vielmehr gehört es zu den Schrankenrechten, ähnlich wie das Zitatrecht, die Beiwerksregelung, die Panoramafreiheit usw. Auch hier ist der jahrealte Konsens, dass wir das nicht beachten, da es für uns keine Einschränkung darstellt und mit den Anforderungen der WMF durchaus vereinbar ist (siehe WP:BR#Grundlagen).
Ähnliche Einschränkungen gibt es übrigens auch bei vielen weiteren Bereichen, wie z. B. dem Markenrecht bei Logos. -- Chaddy · D 23:08, 28. Feb. 2018 (CET)
Ist das hier ein Amtl. Werk nach §5 UrhG und ohne Freigabe verwendbar?
Markenrecht ist außerhalb des UrhR, das haben wir noch nie wirklich beachtet, ebenso wie das Persönlichkeitsrecht. Das Zitatrecht war immer innerhalb der rechtl. und WMF-Grenzen. Aber seit wann weichen wir von urheberrechtlichen Schranken ab, die mit WMF-Vorstellungen kollidieren? Das wäre mir neu. Und Einschränkungen beim Wappenrecht beziehen sich auch i.d.R. nicht auf urheberrechtliche Punkte, da diese ja i.d.R. nicht geschützt sind, wie du oben ausgeführt hast. Es ist schon lange so, dass Werke nach Abs.2 hier nicht nutzen (siehe hier oder Beitrag von pill - leider sind die Aussagen dazu, dass wir Abs. 2 Werke nicht dulden immer nur nebenbei in den Diskussionen erwähnt, weils immer um die Frage ging, Werke nach Abs. 1 zu klassifizieren). Wenn wir Abs.2-Werke einführen wollten, bräuchten wir einen neuen Lizenzbaustein, denn der dafür genutzte wäre dann schlichtweg ein Betrug, weil er gemeinfrei suggeriert, das Gegenteil aber der Fall ist und selbst die WMF-Kriterien nicht entspricht. Und du selbst hast ja gesagt, Wappen wären nur aufgrund des Alters gemeinfrei, nicht aufgrund ihres amtl. Charakters. Und ums klar zu machen: es geht mir nicht um amtl. Wappen (die ja i.d.R. gar nicht geschützt sind), sondern um Infozettelchen, Bannern und Flyern von irgendwelchen Ministerien oder anderen staatlichen Stellen, die JPF oben meint. Ganz davon abgesehen erwähnt auch WP:BR nur Werke nach Abs. 1 als gemeinfrei, während nur verklausuliert erwähnt wird, dass Abs. 2 Werke nicht okay sind.--Quedel Disk 00:52, 1. Mär. 2018 (CET)
Es ist bisher Konsens, dass wir diese Schrankenregelungen als vereinbar mit den Anforderungen der WMF ansehen (dass das möglich ist steht ja auch in BR). Wir können natürlich gerne auch diesen Konsens ändern, aber dadurch beschneiden wir uns nur unnötig.
Das Persönlichkeitsrecht beachten wir übrigens durchaus.
Ich hab das Loriot-Urteil doch in dem zitierten Link auch kritisiert. Zudem sind das OLG Köln und der BGH in neueren Urteilen ja offensichtlich ebenfalls anderer Ansicht, wie in dieser Diskussion auch bereits mehrfach genannt wurde.
In diesem Abschnitt soll es eigentlich v. a. um Wappen gehen, weil die neuerdings nun irgendwie umstritten zu sein scheinen. Bzgl. Werken nach Abs. 2 können wir die Diskussion aber gerne auch ausweiten. Da müsste man aber erstmal klären, was genau unter welchen der beiden Absätze fällt. "Amtliche Bekanntmachung" ist jedenfalls relativ weit definierbar. Ein offizielles staatliches Informationsplakat mit Hinweisen zum korrekten Ausfüllen eines Stimmzettels könnte womöglich durchaus als amtliche Bekanntmachung angesehen werden. Erschwerend zu den verschiedenen Auslegungen des UrhG kommt in diesen Fällen jedenfalls auch dazu, dass wir über ausländische Publikationen diskutieren. Strenge Bürokratie wie in Deutschland ist nicht unbedingt in jedem Land voraussetzbar, weshalb es dann schwer fallen kann, solche Plakate richtig einzuordnen.
(Wappen dürften übrigens i. d. R. im Amtsblatt der jeweiligen Gemeinde veröffentlicht worden sein, was dann eine zusätzliche Möglichkeit schaffen würde, diese als amtliche Werke anzusehen, da ein Gemeindeamtsblatt definitiv unter Abs. 1 fällt.) -- Chaddy · D 01:51, 1. Mär. 2018 (CET)
Können wir bitte wieder zur Sache zurück kehren. Entscheidende Frage ist nur, ob Gemeindewappen amtliche Werke iSd §5 UrhG sind. Nebenaspekte, wie §5 II UrhG, brauchen wir hier nicht diskutieren. Das kann gerne in einem neuen Abschnitt gemacht werden, nicht hier. Ich finde OLG Köln nach wie vor eine völlig ausreichende Anknüpfung für unsere Rechtsauffassung, die von Wandtke/Bullinger geteilt wird. Daher habe ich auf der Disk des Fachartikels angeregt, ihn zu überarbeiten und mindestens OLG Köln und W/B zu ergänzen, besser noch eine vernünftige Bib-Recherche zu machen und den Abschnitt nach verbreiteterer Literatur zu formulieren als M-N. Bei M-N wird Schricker/Loewenheim/Katzenberg zitiert. Den sollte man zB besser direkt nennen. Die Darstellung im Fachartikel ist jedenfalls nihct ausreichend und muss ergänzt/überarbeitet werden. Unsere Richtlinie und Praxis braucht IMHO nicht geänderz zu werden. Grüße --h-stt !? 20:21, 1. Mär. 2018 (CET)
Eine Bib-Recherche finde ich einen konstruktiven Vorschlag. Die damit verbundene Mühe und Zeit lohnen sich aber nur, wenn dann hier auch das Rechercheergebnis akzeptiert und nicht wieder zerredet wird. R2Dine (Diskussion) 22:40, 1. Mär. 2018 (CET)
Jemand, der wie du, Blindzitate in Wikipediaartikel einfügt, kann keine Forderungen stellen. (Lies mal die von dir zitierte Gesetzesbegründung; da steht nicht das, was du behauptest - die ist zur Wappenfrage unergiebig.) Нактаффэ 07:18, 2. Mär. 2018 (CET)
Ich bitte dabei allerdings zu beachten, dass selbst renommierte Rechtskommentare nicht über den Ansichten von Gerichten stehen. Für mich steht immer noch die Sichtweise des OLG Köln an oberster Stelle. Aber gerne können wir auch zusätzlich die Ansichten verschiedener Kommentatoren zusammentragen. -- Chaddy · D 14:26, 2. Mär. 2018 (CET)
Mögliche Formulierungen im Artikel könnten da sein "das OLG Köln sieht Wappen als amtliche Werke an, die Literatur hingegen ist sich in dieser Frage uneins, so schreibt XYZ hierzu, wohingegen ABC der Ansicht ist...". -- Chaddy · D 14:47, 2. Mär. 2018 (CET)

Lies Du bitte den Artikeltext und die zitierten EN. Ich "behaupte" überhaupt keine bestimmte Aussage in der Gesetzesbegründung, ich führe sie lediglich als Quelle an. Meine Bearbeitung stimmt im übrigen mit den Ausführungen zur Rechtslage bzgl. amtlicher Werke überein, bei der andere Verfasser zu demselben Ergebnis kommen. R2Dine (Diskussion) 12:51, 2. Mär. 2018 (CET)

Bist du sicher, dass du diese Aussage so stehen lassen möchtest? Ich verweise mal darauf: [28]. -- Chaddy · D 13:00, 2. Mär. 2018 (CET)
Hä? - Die in beiden Artikeln identische Argumentation zu Wappen ist: kein Regelungscharakter --> kein "amtliches Werk" --> keine Gemeinfreiheit nach § 5 UrhG. R2Dine (Diskussion) 13:49, 3. Mär. 2018 (CET)
Naja, dass sich das auch auf Wappen bezöge hast du im anderen Artikel ergänzt... -- Chaddy · D 13:54, 3. Mär. 2018 (CET)

Noch eine Frage zur Schöpfungshöhe: Kann diese schon bei einer Blasonierung gegeben sein, oder bezieht sich die nur jeweils auf ein zeichnerisch ausgeführtes Wappen? --Abderitestatos (Diskussion) 14:40, 10. Mär. 2018 (CET)

Eine Blasonierung ist eine Beschreibung eines Wappens nach vorgegebenen Regeln mit feststehenden Wendungen. Da bleibt m. E. kein Raum für Schöpfungshöhe, sonst wäre das Ergebnis keine Blasonierung mehr. -- Rosenzweig δ 23:33, 12. Mär. 2018 (CET)

Da in diesem Abschnitt seit März nichts mehr passiert ist, entferne ich den Nicht-Archivieren-Baustein. Abschnitte sollten hier nicht unbegrenzt lange stehenbleiben und wenn jemand das Thema wieder aufgreifen möchte, kann er das auch nach einer Archivierung tun. Gestumblindi 00:34, 30. Mai 2018 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gestumblindi 00:35, 30. Mai 2018 (CEST)