Ich stelle die Verwaltungsgliederung der Mitgliedsstaaten des Deutschen Bundes mit Stand 1817 dar.
Mit der Bundesakte wurde am 8. Juni 1815 die Gründung des Deutschen Bundes als Staatenbund auf dem Wiener Kongress beschlossen. Der Kaiser von Österreich übernahm den Vorsitz. Der Staatenbund bestand aus 35 Staaten und den 4 Freien Städten Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Hansestadt Lübeck und Freie Stadt Frankfurt am Main. Die Staaten Kaisertum Österreich und Königreich Preußen gehörten icht mit ihren gesamten Staatsgebiet dem Deutschen Bund an.
keine weitere Unterteilung in Gemeindeverbände
bestehend aus Städten und Gemeinden
keine weitere Unterteilung in Gemeindeverbände
bestehend aus Städten und Gemeinden
keine Unterteilung in Gemeindeverbände
bestehend aus Städten und Gemeinden
Das Grßherzogtum Baden gliederte sich in Kreise. Diese waren eine Mittelinstanz und wurden in Landesherrliche und Standesherrliche Ämter unterteilt.[3]
Das Königreich Bayern gliederte sich 1817 in 8 Kreise, diese sind die Vorläufer der Regierungsbezirke. Die Kreise wurden in kreisunmittelbare Städte (kreisfreie Städte) und Land- ältetrer Ordnung bzw. Herrschaftsgerichte oder Gerichts- und Polizeibehörden. Es bestand keine Trennung von Verwaltung und Justiz.
Das Herzogtum Braunschweig wurde 1814 bei der Wiedererrichtung aus dem Teilfürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel und der Grafschaft Blankenburg in 6 Oberhauptmannschaften eingeteilt.
Oberhauptmannschaft (ggf. Sitz)
|
Oberhauptmannschaft Blankenburg
|
Oberhauptmannschaft Harz (in Gandersheim)
|
Oberhauptmannschaft Leine (in Holzminden)
|
Oberhauptmannschaft Schöningen
|
Oberhauptmannschaft Weser (in Thedinghausen)
|
Oberhauptmannschaft Wolfenbüttel
|
Am 15. Juni 1817 wurde die Freie Hansestadt Bremen in die Stadt Bremen, die einer kreisfreien Stadt entsprach und die beiden Landherrnämter Links der Weser und Rechts der Weser eingeteilt, in denen Orte lagen, die nicht zur Stadt Bremen gehörten und kein Stadtrecht besaßen. Die beiden Kommunalverbände ersetzten die Gohgräfen.
Die Freie Stadt Frankfurt gliederte sich in den Stadtbezirk mit der Stadt Frankfurt am Main, den Landbezirk mit Dörfern und den Forstbezirk.
Stadtbezirk
|
Frankfurt am Main
|
Landbezirk
|
Landbezirk Frankfurt
|
Forstbezirk
|
Forstezirk Frankfurt am Main
|
Die Freie und Hansestadt Hamburg gliederte sich 1815 in die Hansestadt Hamburg und 4 Landherrenschaften, die Dörfer ohne Stadtrecht umfassten.
Gemeinsam mit der Hansestadt Lübeck wurden bis 1867 die Kondomium Amt Bergedorf verwaltet.
1816 wurden 5 Provinzialregierungen als Mittelinstanz geschaffen. Die Provinzialregierung Aurich wurde in Städte und Ämter eingeteilt. Als 6. wurde die Berghauptmannschaft am Oberharz in Clausthal geschaffen, die den hannoveraner Anteil am Oberharz umfasste. 1832 wurden die Provinzialregierungen durch die 6 Landdrosteien Aurich, Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Osnabrück und Stade ersetzt. Diese wurden in amtsfreie Städte und Ämter eingeteilt. Die Berghauptmannschaft Clausthal blieb als 7. Mittelinstanz bestehen.
|
Stadt [5]
|
Aurich
|
Emden
|
Esens
|
Norden (Ostfriesland)
|
Amt
|
Aurich
|
Berum
|
Emden
|
Esens
|
Greetsiel
|
Jemgum
|
Leer
|
Norden
|
Stickhausen
|
Weener
|
Wittmund
|
Herrlichkeit[6]
|
Dornum des Grafen von Münster
|
Gödens des Grafen von Wedel
|
Jennelt des Grafen von Inn- und Knyphausen
|
Loga des Grafen von Wedel
|
Lütetsburg des Grafen von Inn- und Knyphausen
|
Provinzialregierung Aurich
|
|
|
Das Großherzogtum Hessen gliederte sich 1816 in die Provinzen Oberhessen, Rheinhessen und Starkenburg. Sie waren Verläufer der Regierungsbezirke. Die Provinzen wurden in Ämter eingeteilt. Die Verwaltung und Justiz waren nicht getrennt.
Das Kurfürstentum Hessen war 1816 in Ämter eingeteilt. Die Justiz und Verwaltung waren nicht getrennt.
In der Landgrafschaft Hessen-Homburg bestand keine Trennung zwischen Verwaltung und Justiz.
Das Fürstentum Hohenzoern-Hechingen bestand aus dem Oberamt Hechingen.
Das Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen gliederte sich in Oberämter und Obervogteiämter.
Das Herzogtum Holstein wurde vom dänischen König in Personalunion regiert. Es war Mitglied im Deutschen Bund. Es wurde der dänischen Verwaltungsgliederung unterstellt. Es gliederte sich in 14 Städte mit besonderer Verwaltung und Gerichtsbarkeit, 21 königliche Landdistrikte (Ämter), die einem Oberbeamten unterstellt waren, 10 Gutsdistrikte und 4 Koogdistrikte mit besonderer landesherrlicher Justz und Verwaltung.
Das Fürstentum Liechtenstein gehörte dem Deutschen Bund an. Der Kleinstaat bestand aus Gemeinden.
Das Fürstentum Lippe gliederte sich in 8 selbständige Städte und 11 Ämter, zu denen Orte ohne Stadtrecht gehörten. Einige Ämter waren in Vogteien untergldert. Die Verwaltung und die Justiz waren nicht getrennt. Die Stadt Lippstadt war bis 1850 ein preußisch-lippisches Kondomium.
Die Freie und Hansestadt Lübeck gliederte sich in die Stadt Lübeck und das Landgebiet Lübeck, das den Landbesitz verwaltete.
Mit der Freien und Hansestadt Hamburg wurde gemeinsam bis 1867 dast Amt Bergedorf als Kondomium verwaltet.
Das Großherzogtum Luxemburg wurde in Presonalunion mit dem Königreich der Vereinigten Niederlande regiert und trat 1815 dem Deutschen Bund bei. Das Land wurde nicht weiter unteteilt. Es bestanden Städte und Gemeinden.
Das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin gliederte sich 1815 in Freie Städte und Domanialämter. Es bestanden auch Ritterschaftliche Ämter und Klosterämter.
Das Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz gliederte sich 1815 in Freie Städte und Domanialämter sowie als sonstiges Amt das Fürstentum Ratzeburg eine Exklave. Es bestanden auch Ritterschaftliche Ämter.
Das Herzogtum Nasau gliederte sich 1816 in Ämter. Alle Städte gehörten den Ämtern an.
Das Kaisertum Österreich gehörte nicht mit dem gesamten Gebiet dem Deutschen Bund an. Die Teile Glizien und Lodomerien, Ungarn, Kroatien. Dalmatien und Lombardo-Venetien gehörten 1815 nicht dem Deutschen Bund an. 1818 - 1850 gehörte er westliche Teil Galiziens (Ausschwitz, Saybusch und Zator dem Deutschen Bund an.
Die zum Deutschen Bund gehörenden Teile des Kaisertum Österreichs gliederten sich in die Länder Erzherzogtum Österreich und Nebenländer und Böhmen und Nebenländer. Diese wurde in Kreise eingeteilt. Einige Städte bildeten Kreise, sie entsprachen kreisfreien Städten.
Das Großherzogtum Oldenburg gliederte sich 1815 in die Teile Herzogtum Oldenburg, Fürstentum Birkenfeld und Fürstentum Lübeck. Die Exklaven Fürstentum Birkenfeld und Fürstentum Lübeck wurden von einem Regierungspräsidenten geleitet. Das Herzogtum Oldenburg und das Fürstentum Birkenfeld wurde 1817 in Ämter eingeteilt. Das Fürstentum Lübeck bestand aus der amtsfreien Stadt Eutin und Ämtern.
Das Königreich Preußen gehörte mit den Provinzen Brandenburg, Pommern, Schlesien, Sachsen, Großherzogtum Niederrhein, Jülich-Kleve-Berg und Westfalen dem Deutschen Bund 1815 an. Die Provinzen gliedern sich in Regierungsbezirke und die Regierungsbezirke in Immediatstädte, den Vorläufern der kreisfreien Städte, und Kreise.
Die Stadt Lippsstadt wurde bis 1850 als Kondomium gemeinsam vm Königreich Preußen und Fürstentum Lippe verwaltet.
Das Fürstentum Reuß ältere Linie war 1817 in 5 Ämter eingeteilt.
Das kleine Fürstentum Reuß-Ebersdorf bestand aus Städten und Gemeinden.
Das Fürstentum Reuß Lobenstein bestand aus Städten und Gemeinden.
Das Fürstentum Reuß-Schleiz bestand aus Städten und Gemeinden.
Mit der Generalinstruktion an die Kreis- und Amtshauptleute vom 22. Juni 1816[24][25] wurde die administrative Neugliederung des 1815 verkleinterten Königreich Sachsen durchgeführt. Das Königreich Sachsen gliederte sich nun in die Kreishauptmannschaften Meißen, Erzgebirge, Leipzig und Vogtlan und die Oberamtsregierung zu Budissin (Bautzen) mit eigener Verwaltungsstruktur. Es wurden 13 größere Amtshauptmannschaften gegründet. Die Oberamtsregierung zu Budissin wurde in die "Vierstädte mit Dorfschaften" der 4 bei Sachsen verbliebenen Städte des Oberlausitzer Sechsstädtebundes und den Oberlausitzischen "Landkreis".
Zu dem Herzogtum Sachsen-Coburg-Saalfeld gehörten das Kernland mit Coburg und Saalfeld sowie seit 1816 das Fürstentum Lichtenberg links des Rheins mit den Städten St. Wendel und Baumholder. Das Herzogtum Sachsen-Coburg-Saalfeld gliederte sich im Landesteil Coburg in die Justizämter, im Landesteil Saalfeld in Ämter und in der Exklave Fürstentum Lichtenberg in Kantone.
Justizamt
|
Coburg I (für die Stadt Coburg)
|
Coburg II (für Landbezirk Coburg)
|
Neustadt bei Coburg
|
Justizamt Rodach
|
Herzogtum Coburg
|
Das Herzogtum Sachsen-Gotha-Altenburg gliederte sich in Ämter.
Das Herzogtum Sachsen-Hildburghausen gliederte sich in Städte und Ämter.
Das Herzogtum Sachsen-Lauenburg wurde seit 1815 in Personalunion mit dem Königreich Dänemark regiert. Es gehörte dem Deutschen Bund an. Das Herzogtum Sachsen-Lauenbur gliederte sich in 3 amtsfreie Städte und 4 Ämter sowie adelige Güter.
Das Herzogtum Sachsen-Meiningen gliederte sich 1817 in Ämter.
Das Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach gliederte sich in 3 Hauptteile, die Kreise hießen. Zum Zwecke der ameinen Verwaltung wurden 1850 5 Verwaltungsbezirke gebildet.
Kreis
|
Eisenacher Kreis
|
Neustädter Kreis
|
Weimarer Kreis
|
Das Fürstentum Schaumburg-Lippe gliederte sich 1816 in die beiden Selbständigen Städte Bückeburg und STadthagen und in 4 Ämter.
Das Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt gliederte sich 1817 in die Oberherrschaft und Unterherrschaft
Das Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen gliederte sich 18 in die Oberherrschaft und Unterherrschaft.
1815 wurden die Fürstentümer Waldeck und Pyrmont in einer Personalunion regiert. Die beiden Fürtentümer gehörten dem Deutschen Bund an.
Das Fürstentum Waldeck gliederte sich in 5 Justioberämter. Die Justiz und Verwaltung waren nicht getrennt.
Die Grafschaft Pyrmont seit 1807 Fürstentum Pyrmont genannt bestand aus Städten und Orten.
Die Grafschaft Pyrmont seit 1807 Fürstentum Pyrmont genannt bestand aus Städten und Orten.
Das Königreich Württemberg gliederte sich 1810 - 31.12.1817 in die Residenzstadt Stuttgart und 12 Landvogteien als Mittelinstanzen. Die Residenzstadt Stuttgart gehörte keinen Oberamt an und entsprach damit einer kreisfreien Stadt. Die Landvogteien gliederten sich in die Oberämter.
- ↑ Fußnote: nicht der ganze Staat Mitglied im Deutschen Bund
- ↑ Fußnote: nicht der ganze Staat Mitglied im Deutschen Bund
- ↑ Fußnote: Historischer Atlas von Baden-Württemberg, Beiwort zu Karten: Verwaltungsgliederung in Baden (Ulrike Redecker), Leo BW
- ↑ Fußnote: Anm. Kantone, ab 1818 Landkommissariate, Einteilung des Rheinkreises 1816 in 4 Kreisdirektionen Frankenthal, Kaiserslautern, Landau und Zweibrücken
- ↑ Fußnote: wurden nicht den Ämtern untergeordnet
- ↑ Fußnote: adelige Besitzer übten Hoheitsrechte und Zivilgerichtsbarkeit über ihre Güter aus.
- ↑ Fußnote Fuldische Mark
- ↑ Fußnote: In der Provinz Rheinhessen hießen die Ämter 1816 Kantone.
- ↑ vgl. Rheinhessen (Provinz)
- ↑ Fußnote: 1817 Abtretung der Patrimonialgerichtsbarkeit und damit der Hoheitsrechte und Zuordung zu den Amt Heppenheim
- ↑ Fußnote: Landschaft mit Landvogt an der Spitze
- ↑ Fußnote: Verwaltung durch Landdrost
- ↑ Fußnote: Herrlichkeit bis 1826
- ↑ Fußnote: Teil der Herrschaft Jever 1814 unter oldenburgische Verwaltung 1818 endgültig von Russland an Großherzogtum Oldenburg übertragen
- ↑ Fußnote: 1814 unter oldenburgische Verwaltung, seit 1825 ganz an Großherzogtum Oldenburg übertragen. begrenzte Souveränität bis 1854
- ↑ Fußnote: Teil der Herrschaft Jever seit 1814 unter oldenburger Verwaltung seit 1818 von Russland ganz an Großherzogtum Oldenburg übertragen
- ↑ Fußnote: Teil der Herrschaft Jever seit 1814 unter oldenburgischer Verwaltung seit 1818 von Russland ganz dem Großherzogtum Oldenburg übertragen
- ↑ Fußnote: Die Kreisstadt Stettin war 1818 - 1826 und ab 1857 Immediatstadt
- ↑ 1818 Bildung des Regierungsbezirks Stralsund aus den zuvor Schwedisch-Vorpommern
- ↑ Fußnote: Immediatstadt 1816 - 1818 und seit 1872
- ↑ Fußnote: Immediatstadt 1816 - 1825
- ↑ Fußnote: Die Kreisstadt Lippstand war bis 1850 ein preußisch-lippisches Kondomium.
- ↑ 1816 bis 10. Juni 1817 Immediatstadt
- ↑ vgl. Königreich Sachsen, Abschn. Verwaltungsgliederung des Königreiches, Verwaltungsgliederung vor und nach 1815
- ↑ Die konkrete Abgrenzung der neuen Kreis- und Amtshauptmannschaften erfolgte mit Bekanntmachung vom 10. Juli 1816. Sie ist nicht im Gesetzblatt, das erst ab 1818 erschien, veröffentlicht, sondern in der Leipziger (pol.) Zeitung, Jahrgang 1816, Ausgabe 137 vom 15. Juli 1816 siehe Generalinstruktion an die Kreis- und Amtshauptleute. In: Leipziger Zeitung, 15. Juli 1816, S. 1 (online bei ANNO).Vorlage:ANNO/Wartung/lzg.